10.12.2012 Aufrufe

Herausforderungen der Familienmedizin - Združenje zdravnikov ...

Herausforderungen der Familienmedizin - Združenje zdravnikov ...

Herausforderungen der Familienmedizin - Združenje zdravnikov ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Blažević S: Die Gewalt gegenüber Frauen in <strong>der</strong> Familie 482<br />

Privatankläger, was oft das Opfer ist, übergeben wird. Der Kläger entscheidet sich meistens<br />

dafür, das Rechtsverfahren einzustellen. So bleiben viele Gewalttaten ungestraft (11).<br />

ROLLE DES SOZIALARBEITSZENTRUMS<br />

Das Sozialarbeitszentrum ist eine staatliche Institution, die laut Sozialversicherung- und<br />

Fürsorgegesetz (7) sowie Ehe- und Familienrechtgesetz (6) die Sicherheitsleistungen (erste<br />

Sozialhilfe, Personalhilfe, Sozialvorbeugung) und einige Vollmachten ausführt. Das<br />

Wesentliche ist, dass sie das Opfer vor Gewalt schützen. Rechtlich gesehen darf ein Zentrum<br />

in die Familie so eingreifen, dass es die Eltern auf nicht entsprechendes Handeln aufmerksam<br />

macht. Auf diese Weise sind viele Situationen abgeschafft, die den Kin<strong>der</strong>n keine gesunde<br />

körperliche o<strong>der</strong> emotionale Entwicklung ermöglichen. Im Fall, dass die Eltern ihre<br />

schädlichen Taten nicht än<strong>der</strong>n, darf das Zentrum auch schwerere Kin<strong>der</strong>schutzmaßnahmen<br />

(5) aussprechen, wie z.B. die Kindesentziehung, wo sie das Kind zu einer Pflegefamilie o<strong>der</strong><br />

in eine Anstalt geben. Das Zentrum kann auch die Abschaffung <strong>der</strong> Elternrechte vorschlagen,<br />

o<strong>der</strong> gibt den Verdacht als Vernachlässigung o<strong>der</strong> als Misshandlung bekannt. Diese<br />

Maßnahmen ergreift das Zentrum, wenn die Eltern nicht mitarbeiten und so die<br />

Min<strong>der</strong>jährigen nicht vor Gewalt bewahren. Im Rahmen des Zentrums ist es möglich, einige<br />

Folgen <strong>der</strong> Gewalt, unter denen das Opfer leidet, und das gewaltsame Benehmen des<br />

Gewalttäters abzuschaffen. Das Zentrum hilft unter <strong>der</strong> Bedingung, dass entwe<strong>der</strong> das Opfer<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gewalttäter die Hilfe freiwillig annehmen. Im Fall, dass das Zentrum die Hilfe<br />

ausführt, informiert und verweist es das Opfer auf an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Hilfe, z.B. auf das<br />

Frauenhaus (11).<br />

DIE ROLLE DER NICHT-STAATLICHEN EINRICHTUNGEN<br />

Die nicht-staatlichen Einrichtungen (4) haben mit ihrer Tätigkeit auf unterschiedliche Weise<br />

zu <strong>der</strong> Opfer- und Täterhilfe beigetragen. Ihre Tätigkeit hat in Form <strong>der</strong> Beratung, meistens<br />

mit Hilfe des Telefons begonnen, später hat sich das als Möglichkeit vorläufiger<br />

Unterbringung entwickelt. Bei jetziger Regelung zeigen sich die Nachteile dieser Hilfsformen<br />

in dem Sinne, dass die Kapazitäten <strong>der</strong> Unterkunft zu gering sind o<strong>der</strong> das Netz unzureichend<br />

ist. Deswegen wirken solche Organisationen meistens in größeren Städten (Maribor, Celje,<br />

Ljubljana) und nur selten in kleineren Städten. Das bedeutet ein großes Hin<strong>der</strong>nis, wenn sich<br />

das Opfer o<strong>der</strong> eben <strong>der</strong> Gewalttäter in den Prozess <strong>der</strong> Hilfe einbeziehen will. Es ist nämlich<br />

wohl wichtig, dass Opfer und Gewalttäter bei <strong>der</strong> Lösung des Problems ihre Arbeit behalten,<br />

und dass die Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umgebung, wo sie ihre Verwandten, Freunde und Mitschüler<br />

haben, bleiben (11).<br />

GEWALTSCHUTZGESETZ<br />

In unserer Gesellschaft ist die Null Toleranz gegen Gewalt sehr wichtig. Man ist sich einig,<br />

dass eine hochwirksame Opfer- und Täterhilfe entwickelt werden muss, damit die<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> Gewalt verhin<strong>der</strong>t wird. Dabei muss man als ein großes Hin<strong>der</strong>nis beim<br />

Erreichen des Ziels die unkoordinierte Arbeit einzelner Organe, Organisationen und <strong>der</strong> nichtstaatlichen<br />

Einrichtungen einberechnen. In diesem Sinne bereitet man im Nationalrat eine<br />

beson<strong>der</strong>e Gesetzgebung vor, nämlich das Gewaltschutzgesetz (4), das zum Jahresbeginn<br />

2008 in Kraft treten sollte. Im Gesetzvorschlag sind die Personen, einzelne Organe und<br />

Organisationen mit ihren Aufgaben und ihren Pflichten zu <strong>der</strong> Kooperation beschrieben.<br />

Nach diesem Vorschlag müssen die Schulen, Gesundheitswesen (2) und an<strong>der</strong>e, die z.B. bei<br />

ihrer Arbeit Gewalt wahrnehmen, ihre Verdächtigungen weiter <strong>der</strong> Polizei, <strong>der</strong> Anwaltschaft<br />

o<strong>der</strong> dem Sozialarbeitszentrum (3) melden. Das Sozialarbeitszentrum muss bei jedem Opfer<br />

<strong>Herausfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Familienmedizin</strong> – Sammelband <strong>der</strong> Seminararbeiten von Studenten <strong>der</strong> medizinischen<br />

Fakultät <strong>der</strong> Universität in Maribor (MF UM), 2007/2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!