Abwägung der - bei Regionale-Planung.de
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<strong>Abwägung</strong>sdokumentation<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz
TÖB -LIste 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Abfallzweckverband Nordharz 183<br />
- Abwasserverband "Holtemme" 185<br />
- Abwasserverband "Südharz" 184<br />
- Abwasserzweckverband "Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" 187<br />
- Abwasserzweckverband "Mittlere und Untere Selke" 186<br />
- ADAC Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Sachsen-Anhalt e.V 188<br />
- ADFC Allgem. Deutscher Fahrradclub Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-<br />
Anhalt e.V.<br />
- Agentur für Ar<strong>bei</strong>t 191<br />
- Agentur für Ar<strong>bei</strong>t 190<br />
- Agrargenossenschaft "Vorharz" eG Silstedt-Benzingero<strong>de</strong> 426<br />
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Halle 192<br />
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte HBS 193<br />
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte MD 194<br />
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd 195<br />
- Architektenkammer Sachsen-Anhalt 196<br />
- Arcor AG & Co. KG 197<br />
- ARCOR AG & Co. KG Region Nord-Ost 455<br />
- B & W Vertriebsgesellschaft mbH 407<br />
- Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V. 201<br />
- Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V. 202<br />
- Bauernverband Nordharz e.V. 200<br />
- Betreibergemeinschaft Gersdorfer Burg GbR 394<br />
- Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz i.G. 290<br />
Seite: 1 von 11 29.11.2007<br />
189<br />
- Bischöfliches Ordinariat 204<br />
- BNU-Kreisstelle 439<br />
- Botanischer Ar<strong>bei</strong>tskreis 431<br />
- Bröer Gbr. 401<br />
- Bund für Natur und Umwelt (BNU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt, e.<br />
V.<br />
- Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)<br />
Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e. V.<br />
- Bun<strong>de</strong>samt für Strahlenschutz 207<br />
- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben 388<br />
- Bun<strong>de</strong>sforstamt Roßlau 208<br />
- Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 422<br />
- Bun<strong>de</strong>snetzagentur, Außenstelle Leipzig 444<br />
- Bun<strong>de</strong>sverband mittelständischer Wirtschaft Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle 209<br />
- Bun<strong>de</strong>sverband WindEnergie e.V. Regionalverband Sachsen-Anhalt 210<br />
- Bun<strong>de</strong>svermögensamt Halle 211<br />
- Bun<strong>de</strong>svermögensamt Mag<strong>de</strong>burg 212<br />
- Bun<strong>de</strong>swehr Lan<strong>de</strong>skommando 367<br />
- Bun<strong>de</strong>swehr Verteidigungsbezirkskommando 82 213<br />
- Bündnis 90 / Die Grünen 474<br />
- Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke 457<br />
- Bürgerinnen und Bürger <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> 389<br />
- Bürgerverein Unterharz 402<br />
- BVVG Bo<strong>de</strong>nverwertungs- und verwaltungs GmbH 214<br />
- CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU 406<br />
205<br />
206
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Connex Sachsen-Anhalt GmbH 215<br />
- DB Netz AG 216<br />
- DB ProjektBau GmbH 410<br />
- DB Regio AG Regionalleitung Südost 217<br />
- DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig 218<br />
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 219<br />
- Deutsche Bahn AG 220<br />
- Deutsche Bun<strong>de</strong>spost Direktion Postdienst 221<br />
- Deutsche Bun<strong>de</strong>spost Regionalbereich Halle 222<br />
- Deutsche Post Bauen GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Berlin 384<br />
- Deutsche Telekom Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mag<strong>de</strong>burg 223<br />
- Deutsche UNESCO-Kommission e.V. 428<br />
- Deutscher Beamtenbund Sachsen-Anhalt 224<br />
- Deutscher Gewerkschaftsbund Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt 225<br />
- Deutscher Wetterdienst Wetteramt Leipzig 226<br />
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 227<br />
- Die Naturfreun<strong>de</strong> Sachsen-Anhalt e.V. 228<br />
- DOW Olefinverbund GmbH 447<br />
- EEG- Erdgas Erdöl Berlin GmbH 229<br />
- Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle 230<br />
- ENERCON GmbH 403<br />
- Energieagentur Sachsen-Anhalt 231<br />
- EnerSys GmbH 472<br />
- envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie AG Hauptdirektion Sachsen-Anhalt 232<br />
- EON Avacon AG 198<br />
Seite: 2 von 11 29.11.2007<br />
- EON Avacon AG 199<br />
- E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Ost 233<br />
- Erdgas Mittelsachsen 234<br />
- EURAWASSER Betriebsführungsgesell. Berlin Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Goslar 235<br />
- Ev. Konsistorium <strong><strong>de</strong>r</strong> Kirchenprovinz Sachsen Forstaufsichtsamt 236<br />
- Fels-Werke GmbH 387<br />
- Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH 237<br />
- Forstliche Lan<strong>de</strong>sanstalt Abt. Forstplanung 245<br />
- GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation<br />
mbH<br />
- Gem. Huy, OT Dingelstedt am Huy 480<br />
- Gem. Huy, OT Eilenstedt 482<br />
- Gem. Huy, OT Eilsdorf 481<br />
- Gem. Huy, OT Pabstorf 484<br />
- Gem. Huy, OT Schlanstedt 485<br />
- Gem. Huy, OT Vogelsdorf 483<br />
- Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 151<br />
- Gemein<strong>de</strong> Allro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 169<br />
- Gemein<strong>de</strong> Altenbrak c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 170<br />
- Gemein<strong>de</strong> Amesdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 17<br />
- Gemein<strong>de</strong> Aspenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 47<br />
- Gemein<strong>de</strong> Athenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 48<br />
- Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />
Fallstein<br />
- Gemein<strong>de</strong> Bad Su<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />
"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Bennungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 131<br />
246<br />
54<br />
73
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Gemein<strong>de</strong> Berga c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 110<br />
- Gemein<strong>de</strong> Berßel c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 55<br />
- Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Blankenheim c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 4<br />
- Gemein<strong>de</strong> Breitenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 136<br />
- Gemein<strong>de</strong> Breitungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 130<br />
- Gemein<strong>de</strong> Brücken (Helme) c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne<br />
Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Bühne c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 56<br />
- Gemein<strong>de</strong> Cattenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 161<br />
- Gemein<strong>de</strong> Dankero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 76<br />
- Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 49<br />
- Gemein<strong>de</strong> Darlingero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 181<br />
- Gemein<strong>de</strong> Dietersdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 129<br />
- Gemein<strong>de</strong> Ditfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />
Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Drebsdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 128<br />
- Gemein<strong>de</strong> Drohndorf c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 20<br />
- Gemein<strong>de</strong> Drübeck c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 182<br />
- Gemein<strong>de</strong> E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 112<br />
- Gemein<strong>de</strong> Elend c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 172<br />
- Gemein<strong>de</strong> Emseloh c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 5<br />
- Gemein<strong>de</strong> Freckleben c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 21<br />
Seite: 3 von 11 29.11.2007<br />
96<br />
97<br />
111<br />
87<br />
98<br />
- Gemein<strong>de</strong> Friedrichsaue c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 29<br />
- Gemein<strong>de</strong> Friedrichsbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />
"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Frose c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 30<br />
- Gemein<strong>de</strong> Gatersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 31<br />
- Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt<br />
Hecklingen"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Groß Quenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-<br />
Holtemme<br />
- Gemein<strong>de</strong> Groß Schierstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 22<br />
- Gemein<strong>de</strong> Großleinungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-<br />
Südharz<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hackpfüffel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 113<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hainro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 126<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hakeborn c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 6<br />
- Gemein<strong>de</strong> Harsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 42<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hausneindorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />
Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hayn c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 125<br />
- Gemein<strong>de</strong> He<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />
Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Heimburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 162<br />
- Gemein<strong>de</strong> Heteborn c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />
Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 152<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Hüttenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 163<br />
- Gemein<strong>de</strong> Huy 39<br />
71<br />
13<br />
41<br />
127<br />
88<br />
89<br />
90<br />
99
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Kleinleinungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-<br />
Südharz<br />
- Gemein<strong>de</strong> Königero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 79<br />
- Gemein<strong>de</strong> Langeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 153<br />
- Gemein<strong>de</strong> Langenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 50<br />
- Gemein<strong>de</strong> Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Lüttgenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />
Fallstein<br />
- Gemein<strong>de</strong> Martiensrieth c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 115<br />
- Gemein<strong>de</strong> Mehringen c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 24<br />
- Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Nachterstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 33<br />
- Gemein<strong>de</strong> Neinstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 65<br />
- Gemein<strong>de</strong> Neudorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 80<br />
- Gemein<strong>de</strong> Neu-Königsaue c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 34<br />
- Gemein<strong>de</strong> Neundorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 16<br />
- Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Nienhagen c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 43<br />
- Gemein<strong>de</strong> Nienstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 105<br />
- Gemein<strong>de</strong> Questenberg c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 123<br />
- Gemein<strong>de</strong> Radisleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />
Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>bber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 154<br />
Seite: 4 von 11 29.11.2007<br />
100<br />
124<br />
101<br />
57<br />
102<br />
103<br />
104<br />
86<br />
- Gemein<strong>de</strong> Rho<strong>de</strong>n c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 59<br />
- Gemein<strong>de</strong> Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 74<br />
- Gemein<strong>de</strong> Riethnordhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne<br />
Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Roßla c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 122<br />
- Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 135<br />
- Gemein<strong>de</strong> Sargstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 51<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schachdorf Ströbeck c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />
Harzvorland-Huy<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schackenthal c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 25<br />
- Gemein<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>leben c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 35<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schauen c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 60<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schielo c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 81<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schierke c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 174<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 155<br />
- Gemein<strong>de</strong> Schwenda c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 134<br />
- Gemein<strong>de</strong> Siptenfel<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 82<br />
- Gemein<strong>de</strong> Sorge c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 175<br />
- Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Stapelburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 156<br />
- Gemein<strong>de</strong> Stecklenberg c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />
"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Stiege c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 176<br />
- Gemein<strong>de</strong> Straßberg c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 83<br />
- Gemein<strong>de</strong> Tanne c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 177<br />
- Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 7<br />
116<br />
52<br />
106<br />
72
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Gemein<strong>de</strong> Tilleda c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 117<br />
- Gemein<strong>de</strong> Timmenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 164<br />
- Gemein<strong>de</strong> Treseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 178<br />
- Gemein<strong>de</strong> Uftrungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 133<br />
- Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 8<br />
- Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 157<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wallhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 118<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wasserleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 158<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 68<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />
Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Westdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 26<br />
- Gemein<strong>de</strong> Westeregeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 9<br />
- Gemein<strong>de</strong> Westerhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 67<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wickero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 121<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 165<br />
- Gemein<strong>de</strong> Winkel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 107<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />
Kaltenborn"<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 10<br />
- Gemein<strong>de</strong> Wülpero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />
Fallstein<br />
- Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V. 451<br />
- Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem<br />
Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />
- GoEn 419<br />
- Grüne Liga Sachsen-Anhalt e. V. 247<br />
Seite: 5 von 11 29.11.2007<br />
91<br />
108<br />
61<br />
420<br />
- Handwerkskammer Halle 248<br />
- Handwerkskammer Mag<strong>de</strong>burg 249<br />
- Harz Energie GmbH & Co. KG 250<br />
- Harz Granit Natursteinwerke GmbH 462<br />
- Harzer Schmalspurbahn GmbH 251<br />
- Harzer Verkehrsverband e.V. 252<br />
- Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V. 476<br />
- Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau 253<br />
- Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg 254<br />
- Industrieverband Steine und Er<strong>de</strong>n, Transportbeton, Mörtel und<br />
Asphalt Thüringen und Sachsen-Anhalt e.V.<br />
- Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung 393<br />
- Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 285<br />
- Kieswerke Berga GmbH 411<br />
- Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugen<strong><strong>de</strong>r</strong>holungszentrum Güntersberge 398<br />
- Kreissportbund Sangerhausen 257<br />
- Kürbis-Rülan<strong><strong>de</strong>r</strong>-GbR 465<br />
- Lan<strong>de</strong>s Golf Verband Sachsen-Anhalt e.V. c/o Parkhotel Schloss<br />
Meisdorf<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt 259<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt 260<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt 261<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 262<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 264<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Vermessung u. Geoinformation 265<br />
- Lan<strong>de</strong>sanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. 266<br />
255<br />
258
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Altlastenfreistellung 267<br />
- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau 268<br />
- Lan<strong>de</strong>sar<strong>bei</strong>tsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen 269<br />
- Lan<strong>de</strong>sbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. 270<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Süd 441<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung West 271<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Außenstelle Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mitte 272<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Bereich Straßenbau u. -betrieb 273<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung 274<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Süd Bereich<br />
Straßenbau u. -betrieb<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 276<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />
Flußbereich Halberstadt<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Halle 427<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Wittenberg 277<br />
- Lan<strong>de</strong>sfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. 279<br />
- Lan<strong>de</strong>sfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. 281<br />
- Lan<strong>de</strong>sfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V. 282<br />
- Lan<strong>de</strong>sheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. 283<br />
- Lan<strong>de</strong>sjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. 284<br />
- Lan<strong>de</strong>sverband <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauindustrie Sachsen-Anhalt e.V. 286<br />
- Lan<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>s Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e.V. 287<br />
- Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Gebirgs- u.<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>vereine e.V.<br />
- Lan<strong>de</strong>svereinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber- u. Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> 289<br />
- Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 291<br />
Seite: 6 von 11 29.11.2007<br />
275<br />
278<br />
288<br />
- Lan<strong>de</strong>sweingut Kloster Pforta 292<br />
- Landgesellschaft Sachsen-Anhalt 293<br />
- LANDGESTÜT Sachsen-Anhalt 294<br />
- Landkreis Aschersleben-Staßfurt 1<br />
- Landkreis Bernburg 295<br />
- Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis 296<br />
- Landkreis Goslar 297<br />
- Landkreis Halberstadt 37<br />
- Landkreis Helmstedt 298<br />
- Landkreis Kyffhäuserkreis 299<br />
- Landkreis Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land 300<br />
- Landkreis Merseburg-Querfurt 301<br />
- Landkreis Nordhausen 302<br />
- Landkreis Ostero<strong>de</strong> am Harz 303<br />
- Landkreis Quedlinburg 62<br />
- Landkreis Sangerhausen 92<br />
- Landkreis Schönebeck 304<br />
- Landkreis Wernigero<strong>de</strong> 148<br />
- Landkreis Wolfenbüttel 305<br />
- Landkreistag Sachsen-Anhalt 306<br />
- Landschaftpflegeverband Harz e.V 307<br />
- Landvolkverband Sachsen-Anhalt Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle 308<br />
- LMBV Lausitzer und Mittel<strong>de</strong>utsche Bergbau-Vewaltungsgesellschaft<br />
mbH Liegenschaftsabteilung Sachsen-Anhalt<br />
- Mag<strong>de</strong>burger Tourismusverband Elbe-Bör<strong>de</strong>-Hei<strong>de</strong> e.V. 310<br />
- MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG 395<br />
309
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH 311<br />
- Mineralölverbundleitung GmbH 312<br />
- Ministerium für Finanzen LSA 424<br />
- Ministerium für Gesundheit und Soziales 423<br />
- Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr 313<br />
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 314<br />
- Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt 315<br />
- MITGAS GmbH 316<br />
- Mittel<strong>de</strong>utsche Baustoffe GmbH 399<br />
- Mittel<strong>de</strong>utsche Wasser- und Abwasser GmbH MIDEWA 317<br />
- Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 318<br />
- Nationalparkverwaltung Hochharz 319<br />
- Naturnaher Hochwasserschutz Selke 408<br />
- Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-<br />
Anhalt e.V.<br />
- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsisches Ministerium für <strong>de</strong>n ländlichen Raum, Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsisches Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
- Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH 385<br />
- Oberfinanzdirektion Mag<strong>de</strong>burg Bun<strong>de</strong>svermögensabteilung 322<br />
- Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V. 323<br />
- Ortschaftsrat Hessen 459<br />
- <strong>Planung</strong>sgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH 324<br />
- Polizeidirektion Halberstadt 325<br />
- Polizeidirektion Merseburg 326<br />
- PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co.KG 412<br />
Seite: 7 von 11 29.11.2007<br />
320<br />
321<br />
425<br />
- Privatperson A. G. 454<br />
- Privatperson A.B. 437<br />
- Privatperson An.B. 443<br />
- Privatperson B.B. 434<br />
- Privatperson B.K. 409<br />
- Privatperson B.L. 429<br />
- Privatperson B.S. 390<br />
- Privatperson B.S. 478<br />
- Privatperson C.F. 448<br />
- Privatperson C.L. 450<br />
- Privatperson C.S. 446<br />
- Privatperson C.W. 475<br />
- Privatperson Ca.S. 449<br />
- Privatperson D. u. M. H. 452<br />
- Privatperson D.M. 413<br />
- Privatperson Dr. B. 415<br />
- Privatperson Dr. D.P. 391<br />
- Privatperson Dr. G.S. 468<br />
- Privatperson Dr. K.P. 440<br />
- Privatperson E.M. 432<br />
- Privatperson G.B. 470<br />
- Privatperson H. T. 453<br />
- Privatperson H.B. 405<br />
- Privatperson K.G. 438<br />
- Privatperson L.W. 464
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Privatperson M.B. 479<br />
- Privatperson N.J. 473<br />
- Privatperson N.R. 436<br />
- Privatperson P.&B. 430<br />
- Privatperson P.B. 404<br />
- Privatperson R.F. 467<br />
- Privatperson U.G. 414<br />
- Privatperson U.K. 418<br />
- Privatperson U.W. 477<br />
- Privatperson W.B. 433<br />
- Privatperson W.H. 435<br />
- Privatperson W.Q. 471<br />
- Privatperson, D.F. 445<br />
- Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH 386<br />
- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 327<br />
- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle 328<br />
- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg 329<br />
- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Nordthüringen <strong>Planung</strong>sstelle 330<br />
- Regionalverband Harz e. V. 331<br />
- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post 332<br />
- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post Außenstelle<br />
Leipzig<br />
- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post Außenstelle<br />
Mag<strong>de</strong>burg<br />
- Saatzucht Josef Breun GdbR 397<br />
- Salzgitter Flachstahl GmbH 456<br />
Seite: 8 von 11 29.11.2007<br />
334<br />
333<br />
- Scheffler Gbr 396<br />
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Sachsen-Anhalt e. V. 335<br />
- Seeland GmbH 336<br />
- Sodawerk Stassfurt 416<br />
- Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld 461<br />
- Stadt Allstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 95<br />
- Stadt Aschersleben 19<br />
- Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />
Selke-Aue"<br />
- Stadt Benneckenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-<br />
Hochharz<br />
- Stadt Blankenburg 160<br />
- Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 166<br />
- Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 3<br />
- Stadt Elbingero<strong>de</strong> 167<br />
- Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben 36<br />
- Stadt Gernro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 70<br />
- Stadt Güntersberge c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 77<br />
- Stadt Halberstadt 38<br />
- Stadt Harzgero<strong>de</strong> mit Ortsteilen Alexisbad, Mäg<strong>de</strong>sprung, u.<br />
Silberhütte<br />
- Stadt Hasselfel<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 173<br />
- Stadt Hecklingen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen" 12<br />
- Stadt Hoym c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 32<br />
- Stadt Ilsenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 180<br />
- Stadt Kelbra c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 114<br />
- Stadt Osterwieck c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 58<br />
85<br />
171<br />
78
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Stadt Quedlinburg 63<br />
- Stadt Querfurt 417<br />
- Stadt Sangerhausen 93<br />
- Stadt Schwanebeck c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 44<br />
- Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 15<br />
- Stadt Stolberg c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 132<br />
- Stadt Thale c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 66<br />
- Stadt Wegeleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 45<br />
- Stadt Wernigero<strong>de</strong> 149<br />
- Stadtwerke Aschersleben GmbH 337<br />
- Stadtwerke Blankenburg GmbH 338<br />
- Stadtwerke Halberstadt 339<br />
- Stadtwerke Quedlinburg 340<br />
- Stadtwerke Sangerhausen 341<br />
- Stadtwerke Staßfurt 460<br />
- Stadtwerke Wernigero<strong>de</strong> 342<br />
- Stiftung Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt 343<br />
- Systemisches Kolleg 463<br />
- Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt 344<br />
- THAM Projektmanagement 466<br />
- Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr 421<br />
- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz u. Umwelt 345<br />
- TLG Immobilien GmbH 346<br />
- TLG Immobilien Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Sachsen-Anhalt 347<br />
- Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. 348<br />
Seite: 9 von 11 29.11.2007<br />
- Trink- und Abwasserzweckverband Blankenburg und Umgebung 349<br />
- Trinkwasserversorgung Mag<strong>de</strong>burg GmbH 350<br />
- Umwelthaus Mag<strong>de</strong>burg e.V. 351<br />
- Untergrundspeicher- und Geotechnologie-Systeme GmbH 352<br />
- Unterhaltungsverband "Selke/Obere Bo<strong>de</strong>" 353<br />
- Unterhaltungsverband "Großer Graben" 354<br />
- Unterhaltungsverband "Ilse/Holtemme" 355<br />
- Unterhaltungsverband "Untere Bo<strong>de</strong>" 356<br />
- Unterhaltungsverband "Wipper-Weida" 357<br />
- Unterhaltungsverband Helme 358<br />
- Unterhaltungsverband Untere Unstrut 359<br />
- Unternehmerverband Mineralische Baustoffe 458<br />
- Vattenfall Europe Transmission GmbH 360<br />
- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrizitätswirtschaft e. V. Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen-Anhalt 361<br />
- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. 362<br />
- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. 363<br />
- Vereinigte Energiewerke VEAG 364<br />
- Verkehrsgesellschaft Südharz Eisleben mbH 365<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 94<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen" 11<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt-Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue" 84<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 69<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 109<br />
- Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 75<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land 18
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 159<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 40<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 168<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 2<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 46<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 179<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 150<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 53<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 119<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Seeland 28<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 14<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Thale 64<br />
- Verwaltungsgericht Halle 368<br />
- Verwaltungsgericht Mag<strong>de</strong>burg 369<br />
- VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft 370<br />
- Vodafone D2 GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Nord-Ost 371<br />
- Volkswind GmbH 469<br />
- Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. 372<br />
- Waldgemeinschaft Mansfeld 373<br />
- Wasser- u. Abwasserzweckverband "Bo<strong>de</strong>-Wipper" 374<br />
- Wasser- u. Schifffahrtsamt Mag<strong>de</strong>burg 375<br />
- Wasser- und Abwasserzweckverband "Huy-Fallstein" 377<br />
- Wasser- und Abwasserzweckverband Oberharz 376<br />
- Wasserwerke Südharz GmbH 378<br />
- WAZ "Ilsetal" 379<br />
Seite: 10 von 11 29.11.2007<br />
- Wehrbereichsverwaltung Ost 380<br />
- Wernigerö<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbetriebe 381<br />
- Windpark Druiberg GmbH & CO KG 442<br />
- WindStrom Nord GmbH 400<br />
- Zweckverband Großraum Braunschweig 382<br />
- Zweckverband Ostharz Wasserver- und Abwasserentsorgung 383
Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />
Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> TÖB: 458<br />
Hinweis: Die Liste enthält alle TÖB/Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong>, die im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens (1./2. Entwurf) angeschrieben wur<strong>de</strong>n.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sdokumentation sind die TÖB/Stellungnehmer nach TÖB-ID geordnet.<br />
Seite: 11 von 11 29.11.2007
Abkürzungsverzeichnis<br />
A-B-W Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg EWG Einwohnergleichwerte<br />
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz FFH Flora-Fauna-Habitat<br />
A-/E-Maßnahmen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen FNP Flächennutzungsplan<br />
ALFF<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />
G Grundsatz <strong>de</strong>s REPHarz<br />
ASL-SFT Aschersleben-Staßfurt GGB gesetzlich geschützter Biotop (§ 37)<br />
AVP Agrarstrukturelle Vorplanung ggf. gegebenenfalls<br />
B-Plan Bebauungsplan<br />
GL-<br />
Standorte<br />
Grünlandstandorte<br />
BauGB Baugesetzbuch HBS Halberstadt<br />
BauNVO Baunutzungsverordnung HRB, HWRB Hochwasserrückhaltebecken<br />
BBergG Bun<strong>de</strong>sberggesetz HWS Hochwasserschutz<br />
BBodSchG Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz ibs. insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
BImSchG Bun<strong>de</strong>s Immissionsschutzgesetz i.d.R. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />
BNatSchG Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz IGZ Innovations- und Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentrum<br />
BVE (ü) IHK Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer<br />
BVwG Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht ILEK integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />
BVWP Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan i.S.v im Sinne von<br />
BWE Bergwerkseigentum KA Kläranlage<br />
DB Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn Kr. Nr. Kriterien-Nummer <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />
DenkmSchG Denkmalschutzgesetz Kurort VO Kurort-Verordnung<br />
DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge LAGB Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen<br />
EBA Eisenbahnbun<strong>de</strong>samt LAU Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz<br />
EE erneuerbare Energien LEP - LSA<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt<br />
EG Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie lfd. laufen<strong>de</strong><br />
etc. et cetera LHW Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz<br />
EU Europäische Union LK Landkreis<br />
EU SPA Europäisches Vogelschutzgebiet LPlG Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz<br />
EUREK Europäisches Raumentwicklungskonzept LRP Landschaftsrahmenplan<br />
EW Einwohner LSA Land Sachsen-Anhalt<br />
E-W Ost-West LSG Landschaftsschutzgebiet
lt. laut<br />
RA-<br />
Beschluss<br />
LVwA Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt RAS-Q<br />
LVWP Lan<strong>de</strong>sverkehrwegeplan RB Regionalbahn<br />
LW Landwirtschaft RE <strong>Regionale</strong>xpress<br />
LwG LSA Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt Ref. Referat<br />
Beschuss <strong>de</strong>s Regionalausschusses<br />
Richtlinie für die Anlage von Straßen -<br />
Querschnitt<br />
m.d.W. mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung RegPlGHarz <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />
MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung REPHarz<br />
<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
MLU Ministerium für Landwirtschaft, Raumordnung und Umwelt REPMd<br />
<strong>Regionale</strong>s Entwicklungsprogramm<br />
Mag<strong>de</strong>burg<br />
MLV<br />
Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
REP 2000<br />
Ergänzung <strong>de</strong>s REP Md von 2000 um die<br />
EG Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
MW Megawatt ROG Raumordnungsgesetz<br />
MW Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t ROK<br />
Raumordnungskataster <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt<br />
NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt e.V. ROP Raumordnungsprogramm<br />
NatSchG Naturschutzgesetz ROV Raumordnungsverfahren<br />
ND Natur<strong>de</strong>nkmal ROVerf Raumordnungsverfahren<br />
NuL Natur und Landschaft RQ Regelquerschnitt<br />
NSG/FND Naturschutzgebiet/Flächennatur<strong>de</strong>nkmal RV Regionalversammlung<br />
NW-SE nordwest-südost SGH Sangerhausen<br />
o.g. oben genannten SO Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet<br />
OD Ortsdurchfahrt SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />
OL Ortslage SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />
ONB Obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> STN Stellungnahme<br />
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr TF Teilfunktion<br />
OT Ortsteil tlw. teilweise<br />
OU Ortsumfahrung TÖB Träger öffentlicher Belange<br />
OVG Oberverwaltungsgericht TOU Teil-Ortsumfahrung<br />
ÖVS Ökologisches Verbundsystem TuE Tourismus und Erholung<br />
Pkt. Punkt TW Trinkwasser<br />
PR <strong>Planung</strong>sregion TWSG Trinkwasserschutzgebiet<br />
QLB Quedlinburg u.a., v.a. unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em, vor allem
u.a.m. und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e mehr<br />
u.E. unseres Erachtens<br />
u.a.m. und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e mehr<br />
u.E. unseres Erachtens<br />
UNB Untere Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />
UP Umweltprüfung<br />
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VBG Vorbehaltsgebiet<br />
VG Vorschlagsgebiet<br />
vgl. vergleiche<br />
VRG Vorranggebiet<br />
VRSt, VRSTO Vorrangstandort<br />
VWG Verwaltungsgemeinschaft<br />
WaldG LSA Waldgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
WG LSA Wassergesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
WKA Windkraftanlagen<br />
WR Wernigero<strong>de</strong><br />
WSG Wasserschutzgebiet<br />
Z Ziel <strong>de</strong>s REPHarz<br />
z.B., z.T. zum Beispiel, zum Teil
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
1-6 hier: Z 11 Punkt 7. Ermsleben (Ortsteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein)<br />
Die vollständige Stadtbezeichnung lautet Stadt<br />
Falkenstein/Harz.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
1-8 hier: G 7, Z 8:<br />
Die hierunter behan<strong>de</strong>lten Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung sind auf<br />
Hochwasserschutzeinrichtungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />
Gestalt von Hochwasserrückhaltebecken,<br />
ausgerichtet. G 7 und Z 8 Satz 1 bestimmen, dass<br />
vorrangig die Möglichkeiten <strong>de</strong>s natürlichen<br />
Wasserrückhalts und eines ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Abflusses<br />
auszuschöpfen sind, ehe aufwendige technische<br />
Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
in Betracht kommen. Im Sinne dieses Anliegens wird<br />
folgen<strong>de</strong> Formulierung <strong>de</strong>s G 7 vorgeschlagen:<br />
"Für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz sind<br />
vorrangig die Möglichkeiten <strong>de</strong>s natürlichen<br />
Wasserrückhalts und eines ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Abflusses<br />
auszuschöpfen, ehe aufwendige technische<br />
Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
in Betracht kommen.<br />
Bei nachzuweisen<strong>de</strong>m Bedarf soll <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche<br />
Hochwasserschutz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />
Siedlungsbereiche im Selketal, ergänzend durch<br />
technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie<br />
Hochwasserrückhaltebecken (Vorbehaltsstandorte<br />
Straßberg und Meisdorf), Pol<strong><strong>de</strong>r</strong>, Deiche und<br />
Dämme (einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong>en Rückverlegung)<br />
gewährleistet wer<strong>de</strong>n."<br />
Auf das Z 8, das ohnehin nur Grundsatzcharakter<br />
besitzt, könnte insoweit verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung vorgeschlagene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 7 stellt auf Fließgewässersysteme <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />
<strong>Planung</strong>sregion ab, Z 8 dagegen ist speziell auf die konkrete<br />
Hochwassergefährdung im Selketal ausgerichtet (<strong>de</strong>swegen<br />
getrennte Festlegung).<br />
Der Bedarf für min<strong>de</strong>stens ein Hochwasserrückhaltebecken zur<br />
Minimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungsbereiche<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Selketals ist prinzipiell wasserwirtschaftlich<br />
hinreichend belegt. Die strikte Zielvorgabe ist an die<br />
Fachplanung gerichtet, die entsprechen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en für<br />
<strong>de</strong>n/die geeigenten Standort(e) voranzutreiben. Die Eignung<br />
bezieht sich hier<strong>bei</strong> nicht nur auf die Wasserwirtschaft son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
auch auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene Belange (z.B. Naturschutz,<br />
Erholungsfunktion), damit diese, auch unter Berücksichtigung<br />
machbarer <strong>de</strong>zentraler Hochwasserschutzmaßnahmen, nur im<br />
möglichst geringen Maße beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
diesbezügliche, wegwägbare Grundsatzformulierung wür<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>m Handlungsbedarf hinsichtlich eines ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz in <strong>de</strong>n o.g. Siedlungsbereichen (Schutz von<br />
Leben und Gesundheit) nicht gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
1-10 Vorranggebiet für Landwirtschaft "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>" hier: Flächen im nordöstlichen<br />
Gemarkungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Staßfurt bis an die<br />
Gemarkungsgrenzen Atzendorf und För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt im<br />
Landkreis Schönebeck<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> hier die landwirtschaftlichen<br />
Verhältnisse bereits umfänglich beeinflussen<strong>de</strong>n<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen und künftigen komplexen<br />
Raumnutzungen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Steinsalzgewinnung<br />
im Solfeld Staßfurt, unterirdische Gasspeicherung in<br />
ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung im Feld<br />
Staßfurt NE, ober- und unterirdisch verlegte Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen, Win<strong>de</strong>nergieanlagen,<br />
Industrie- und Gewerbegebiete Staßfurt "Am<br />
Silberfeld", "Nord-Ost") erscheint es m.E. in<br />
raumstruktureller Hinsicht für gerechtfertigt, diesem<br />
Teilgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft eine Vorbehaltsfunktion<br />
zuzusprechen und es <strong>de</strong>m dargestellten<br />
Vorbehaltsgebiet "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>"<br />
anzuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />
1-7 hier: Begründung, 2. Absatz, Seite 67<br />
Es müsste wohl "Die Vorbehaltsgebiete ergänzen die<br />
in Punkt 5.1.2. genannten Vorranggebiete für<br />
Wassergewinnung" heißen.<br />
volle Berücksichtigung Generell ist die Fläche aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nqualitäten<br />
entsprechend unseres Kriterienkataloges als Vorranggebiet für<br />
Landwirtschaft geeignet. Da sich die Fläche jedoch in einem<br />
Kreuzungspunkt von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Steinsalzgewinnung im Solfeld Staßfurt, unterirdische<br />
Gasspeicherung in ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung<br />
im Feld Staßfurt NE, ober- und unterirdisch verlegte Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen, Win<strong>de</strong>nergieanlagen, Industrie- und<br />
Gewerbegebiete Staßfurt "Am Silberfeld", "Nord-Ost") befin<strong>de</strong>t<br />
und damit verbun<strong>de</strong>ne erhebliche raumordnerische<br />
Nutzungskonflikte nicht ausgeschlossen sind, wird dieses<br />
Teilgebiet <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zugeordnet,<br />
auch, um im Konfliktfall einen Ermessensspielraum für<br />
Entscheidungsfindungen zu haben.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Die vorgeschlagene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird übernommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
1-15 Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, hier: Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>; Gebiet um Aschersleben-<br />
Staßfurt<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Egeln und Staßfurt<br />
sind zum vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Flächen mit prägen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlicher Nutzung als Vorbehaltsgebiete<br />
für Hochwasserschutz gemäß Ziele 5.2.1.<br />
ausgewiesen.<br />
Mit Blick auf die planvolle schrittweise Umsetzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP)<br />
"Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung", die u.a. eine <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserschutz angepasste Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft zum Gegenstand hat, sollte überlegt<br />
wer<strong>de</strong>n, die im Betrachtungsraum ausgewiesenen<br />
VBG für Hochwasserschutz mit einer<br />
Vorbehaltsfunktion für Landwirtschaft, die das bereits<br />
festgelegte VBG für Landwirtschaft "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>" (o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch VBG Landwirtschaft<br />
"Gebiet um Aschersleben-Staßfurt") ergänzt, zu<br />
unterlegen (vgl. z. Bsp. "Südliches Harzvorland",<br />
nördlich Riethnordhausen).<br />
1-16 Sinngemäß gilt das Vorgesagte (Datensatz 1-15)<br />
auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen im<br />
dargestellten VBG für Hochwasserschutz westlich<br />
und südlich Gatersleben.<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
1-1 hier: Z 1 Nr. 2 Unseburg<br />
Nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />
ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmung von Eignungsgebieten für die<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesichtspunkt<br />
Repowering zu berücksichtigen (Pkt. 3.5a G).<br />
Mit Blick auf die bereits errichteten<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen sollte sich daher die graphische<br />
Abgrenzung <strong>de</strong>s künftigen EG Unseburg an <strong><strong>de</strong>r</strong> 110kV-Freileitung<br />
orientieren.<br />
teilweise Berücksichitgung Das VBG Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" war bereits<br />
im 1. Entwurf enthalten und ist aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Voraussetzungen entstan<strong>de</strong>n, u.a. weil das VBG Landwirtschaft<br />
"Östliches und Südöstliches Harzvorland" im LEP ebenfalls in<br />
diesem Bereich als lan<strong>de</strong>splanerische Vorgabe vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />
im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall.<br />
Die Bereiche wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft und, falls außer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überlagerungsproblematik mit <strong>de</strong>m VBG-HWS keine weiteren<br />
inhaltlichen Konflikte mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung auftraten und sinnvolle Flächen entstan<strong>de</strong>n, in<br />
das VBG Landwirtschaft aufgenommen (nördlich<br />
Schneidlingen). Dazu müssen z.B. die Flächen eine<br />
Min<strong>de</strong>stgröße von 100 ha erreichen und nicht von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VRG<br />
bzw. VBG ÖVS belegt sein.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Das VRG Landwirtschaft wur<strong>de</strong> schon größer gefasst als das<br />
VBG Landwirtschaft im LEP. Desweiteren befin<strong>de</strong>n sich die<br />
Flächen im VRG HWS <strong>de</strong>s LEP, das im REPHarz aufgrund von<br />
Gemein<strong>de</strong>angaben bereits konkretisiert wur<strong>de</strong>. Das VBG HWS<br />
wird in diesen Bereichen nicht mit <strong>de</strong>m VBG LW überlagert,<br />
weil hier die Flächengrößen von 100 ha nach <strong>de</strong>n Kriterien zur<br />
Festlegung von VBG Landwirtschaft nicht erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Gemäß 2. Planentwurf wür<strong>de</strong>n vom zwischenzeiltich errichteten<br />
Windpark Unseburg-Nord mit 7 WKA lediglich 3 WKA innerhalb<br />
<strong>de</strong>s EG liegen. Durch eine geringfügige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nördlichen Grenze um ca. 50 m wür<strong>de</strong>n 3 weitere WKA (jeweils<br />
ca. 150 m von Straße entfernt) in das EG einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />
können. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>utlichen<br />
Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Repowermöglichkeiten <strong>de</strong>s Windparks ist<br />
unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Flächenblockierungen im EG<br />
durch die EG-queren<strong>de</strong> 110-kV-Leitung diese geringfügige EG-<br />
Vergrößerung um ca. 5 ha und das damit verbun<strong>de</strong>ne<br />
Abweichen vom Abstandskriterium Straße (200 m) gemäß<br />
Kriterienkatalog-Wind hier als Einzelfall vertretbar.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
1-2 hier: Z 1 I Egeln-Etgersleben<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom 30.12.2005 zum 1.<br />
Entwurf für <strong>de</strong>n REP Harz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis<br />
Aschersleben-Staßfurt zur Normenklarheit generell<br />
angeregt, flächenhafte Gebietsdarstellungen an<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Elemente, z.B. Straßen, Schienenwege,<br />
auszurichten. In Hinblick darauf wird vorgeschlagen,<br />
für die kartographisch südliche Grenze <strong>de</strong>s<br />
vorbezeichneten VRG Egeln-Etgersleben <strong>de</strong>n, im<br />
amtlichen topographischen Kartenwerk<br />
verzeichneten, landwirtschaftlichen Verbindungsweg<br />
zwischen Egeln und Etgersleben, anzunehmen.<br />
Hierzu wird zu Grun<strong>de</strong> gelegt, dass die "1000 m"-<br />
Abstandsregel gemäß Kriterienkatalog zur<br />
Ausweisung von Eignungsgebieten für die<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung keine Anwendung auf <strong>de</strong>n<br />
bebauten Bereich mit Wohnnutzung im<br />
Außenbereich nördlich und südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180<br />
zwischen Egeln und Etgersleben fin<strong>de</strong>t, da diese<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung zu Wohnzwecken kein<br />
städtebauliches Gewicht erkennen lässt und für eine<br />
weitere Bebauung im Wege <strong><strong>de</strong>r</strong> baulichen<br />
Verdichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnhäuser keine Anhaltspunkte<br />
vorliegen.<br />
1-3 hier: Z 1 III "Reinstedt-Ermsleben"<br />
Das besagte Vorranggebiet sollte sich ausschließlich<br />
auf Teilflächen im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />
OT Reinstedt und OT Ermsleben, beschränken. Ein<br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur bisherigen Festlegung einer<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Splitterfläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Aschersleben, OT Aschersleben, wird nicht<br />
ersichtlich.<br />
Eine nördliche Erweiterung <strong>de</strong>s VRG Reinstedt-<br />
Ermsleben, ggf. auch als Eignungsgebiet (EG),<br />
sollte, angesichts entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bauabsichten für<br />
weitere Win<strong>de</strong>nergieanlagen, in Betracht gezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung<br />
am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />
(siehe auch STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln, Datensatz 3-1)<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
teilweise Berücksichtigung Die Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aschersleben auf ca. 1 bis 2<br />
ha in das Windgebiet Ermleben-Reinstedt erfolgte erstmals im<br />
REP2000. Im REPHarz-Aufstellungsverfahren wur<strong>de</strong>n keine<br />
fachlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtlichen Grün<strong>de</strong> erkennbar, die eine<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgrenze in diesem Bereich notwendig<br />
machen wür<strong>de</strong>. Räumlich han<strong>de</strong>lt es sich ohne Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkungsgrenze auch nicht um eine Splitterfläche. Der<br />
Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> administrativen Grenze mitten über Ackerland spielt<br />
für die Eignung <strong>de</strong>s Gebietes für die Win<strong>de</strong>nergienutzung keine<br />
Rolle. Auch die Stadt Aschersleben hat im Anhörungsverfahren<br />
keine Be<strong>de</strong>nken gegen das VRG-Wind im allgemeinen bzw.<br />
zum Grenzverlauf im speziellen geäußert.<br />
Eine geringfügige nördliche Erweiterung <strong>de</strong>s VRG<br />
(Flächentausch mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en randlichen VRG-Bereichen, die ein<br />
erhöhtes Konfliktpotential aufweisen), wird in Teilen<br />
vorgenommen (siehe hierzu <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein<br />
Datensatz 36-19).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
1-4 hier: Z 3 "Westeregeln":<br />
Über Anschlussbahnanlagen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Industriestandort<br />
Westeregeln mit <strong><strong>de</strong>r</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Eisenbahnstrecke Staßfurt - Egeln verknüpft.<br />
Zur nachhaltigen Sicherung dieser begünstigen<strong>de</strong>n<br />
Infrastrukturausstattung wird es für ratsam gehalten,<br />
die Festlegung unter Z 3 zu präzisieren in:<br />
Westeregeln, einschließlich<br />
Eisenbahnbetriebsanlagen.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
1-5 hier: Z 5 "Wipperrundweg mit Wipper-Saale-<br />
Radweg" (Verlängerung)<br />
Zur Ergänzung und Konkretisierung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung, erhalten Sie<br />
<strong>bei</strong>liegend die mit <strong>de</strong>m MLV LSA abgestimmte<br />
Vorplanung <strong>de</strong>s Wipperradweges im Landkreis<br />
Aschersleben-Staßfurt zur Verbindung <strong>de</strong>s Saale-<br />
Radweges (Landkreis Bernburg) mit <strong>de</strong>m<br />
Harzrundweg (Landkreis Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land).<br />
teilweise Berücksichtigung Hier wer<strong>de</strong>n nur die Industrie- und Gewerbestandorte gesichert.<br />
Eine Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenstrecken kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nur<br />
unter Pkt. 6.2.2. <strong>de</strong>s REPHarz (Schienenverkehr) erfolgen. Dort<br />
wird in Z 12 a) folgen<strong>de</strong> Ergänzung vorgenommen: "..Cochstedt<br />
und Anschlussgleis Westeregeln". In <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte wird die<br />
Trasse als Schienenverbindung mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />
ergänzend zur Schienenverbindung Staßfurt-Blumenberg<br />
entsprechend <strong>de</strong>s Trassenverlaufes in <strong><strong>de</strong>r</strong> TK 100.000<br />
aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Aufnahme <strong>de</strong>s Weges als nicht abgestimmte <strong>Planung</strong> erfolgt<br />
textlich und kartografisch.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
1-11 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
hier: "Energie- und Verwertungszentrale Anhalt,<br />
Standort Staßfurt"<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s fortgeschrittenen Bauzustan<strong>de</strong>s und<br />
mit Blick auf <strong>de</strong>n möglichen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Inkrafttretens <strong>de</strong>s REP Harz sollte die Darstellung<br />
<strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Planzeichens mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
graphischen Ausführung "Bestand" (Vollfarbe)<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur besseren und vollständigen Erkennbarkeit <strong>de</strong>s<br />
Planzeichens sollte eine Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anordnung nach Nor<strong>de</strong>n vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
1-12 Anschlussstellen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />
hier: AS Hoym-Nachterstedt (B6n/L75);<br />
Aschersleben-West (B6n/B180n); Aschersleben-<br />
Nord (B6n/B180), Güsten (B6n/L72)<br />
Die vorbezeichneten AS können m.E. auf Grund<br />
ihrer baulichen Realität als "Bestand" dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
1-13 Anschlussstellen im Verlauf weiterer dargestellter<br />
Straßen<br />
hier: B 180n Ortsumgehung Aschersleben<br />
Die OU Aschersleben besitzt eine planfestgestellte<br />
Anschlussstelle mit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 zwischen<br />
Aschersleben und OT Ermsleben.<br />
Dieser Knoten könnte logischerweise zumin<strong>de</strong>st als<br />
Anschlussstelle "abgestimmt" dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
1-14 BAB 14/L 73<br />
Die bestehen<strong>de</strong> Anschlussstelle 9 Staßfurt im Zuge<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 14 sollte durch das Planzeichen<br />
Anschlussstelle "Bestand" dargestellt wer<strong>de</strong>n (vgl.<br />
Darstellungen AS 10 Bernburg und AS 11 Plötzkau).<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
3-6 Im Wesentlichen sind die Verläufe <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG<br />
Hochwasser nachvollziehbar. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />
Ortslage Egeln- Nord bedarf einer doch näheren<br />
intensiven Betrachtung. Nach vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Aussagen und<br />
<strong>Planung</strong>sunterlagen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />
Hochwasserschutz sind für die Ortslagen Egeln als<br />
auch Egeln- Nord umfangreiche<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die die<br />
Situation insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> bebauten<br />
Ortslage erheblich positiv beeinflussen.<br />
Zur Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts und auch für eine<br />
mögliche korrigierte Darstellung ist ein Gespräch<br />
zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft und<br />
<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Hochwasserschutz zwingend<br />
anzuraten.<br />
keine Berücksichtigung Das LHW als die Fachbehör<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz hatte<br />
ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme zum REPHarz<br />
abzugeben. In <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellungnahme wer<strong>de</strong>n keine Be<strong>de</strong>nken<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen zu <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für<br />
Hochwasserschutz vorgetragen, so dass auch davon<br />
auszugehen ist, dass die methodische Herangehensweise (im<br />
REP kurz erläutert) zur Ausweisung dieser Gebiete fachlich<br />
nicht angezweifelt wird.<br />
Die für die VBG-Hochwasserschutz zu Grun<strong>de</strong> gelegten<br />
fachlichen Grundlagen (Morphologie, Auenlehmverbreitung,<br />
Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Hochwasserschutz <strong>de</strong>s LEP, die im REPHarz<br />
nicht mehr VRG-Hochwasserschutz sind) führten auch zur<br />
Ausweisung <strong>de</strong>s VBG-Hochwasserschutz im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />
Egeln-Nord.<br />
Es ist ja gera<strong>de</strong> die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Hochwasserschutz und<br />
im übrigen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Fachrecht künftig (zusätzlich zu <strong>de</strong>n<br />
Überschwemmungsgebieten) auch in <strong>de</strong>n Bauleitplänen<br />
auszuweisen<strong>de</strong>n überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebieten, u.a.<br />
die Bereiche aufzuzeigen, die <strong>bei</strong> Versagen von<br />
Hochwasserschutzeinrichtungen gefähr<strong>de</strong>t wären. Folglich<br />
können mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Egeln-Nord<br />
nicht zu Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete führen. Die<br />
Gemein<strong>de</strong> hat jedoch die Gelegenheit, auf Grund ihrer<br />
besseren Vor-Ort-Kenntnis und genaueren Maßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bauleitpläne im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebiete die regionalplanerisch<br />
grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu<br />
konkretisieren.<br />
Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisung keine<br />
unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verbun<strong>de</strong>n (siehe<br />
Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REP).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
3-5 Hinweis:<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e han<strong>de</strong>lt es sich hier<strong>bei</strong> um die<br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte Egeln- Süd. Hier<br />
ist zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung im genehmigten FNP<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />
eine erhebliche Differenz zu erkennen. Im FNP <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Egeln wur<strong>de</strong>n Flächen für Kiesabbau<br />
ausgewiesen, die nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes für Rohstoffgewinnung Gebiet im<br />
REP übereinstimmen. Im REP ist <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuelle Stand<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbauberechtigung dargestellt. Nach Auskunft<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bergwesen beträgt die Fläche<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbaubewilligung ca. 216 ha.<br />
Bei<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en müssen aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche<br />
Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong> gibt, noch dazu<br />
da die Vorbehaltsgebiete die konkreten<br />
Flächennutzungs- bzw. Schutzerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegeln sollen. Hier raten wir an, dringend<br />
während eines Beratungstermins zwischen<br />
Regionalplanung, Bergamt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln die<br />
Differenzen zuklären, um dann eine einheitliche<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Bewilligungsfel<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n<br />
Kiesabbau auszuweisen.<br />
keine Berücksichtigung Bei <strong>de</strong>n Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />
Rohstoffgewinnung han<strong>de</strong>lt es sich im Vergleich zu einer<br />
bergrechtlichen Bewilligung um eine vollkommen<br />
eigenständige, vom Bergrecht losgelöste raumordnerische<br />
Festsetzung. Allerdings wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermittlung dieser REP-<br />
Gebiete zur fachlichen Untersetzung u.a. Bergrechtsfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
berücksichtigt, aber nicht in je<strong>de</strong>m Fall räumlich 1 zu 1<br />
übernommen. So wur<strong>de</strong> im vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong><strong>de</strong>r</strong> nördliche Teil<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung wegen <strong>de</strong>s Fehlens <strong>de</strong>s gewinnbaren<br />
Rohstoffes (gemäß LAGB-Fachkarten) herausgeschnitten.<br />
Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsproblematik (i.d.R.<br />
kein VBG auf einem VRG), die es <strong>bei</strong>m Flächennutzungsplan<br />
nicht gibt (dort auch nur nachrichtliche Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bewilligung) <strong><strong>de</strong>r</strong> östliche Randbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung im<br />
Bereich <strong>de</strong>s VRG-Hochwasserschutz herausgenommen. Im<br />
Gegenzug wur<strong>de</strong> im mittleren Bereich wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffverbreitung über <strong>de</strong>n Süd-Rand <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung<br />
hinausgegangen, so dass das VBG-Rohstofgewinnung Egeln-<br />
Süd ca. 170 ha groß ist.<br />
Das LAGB als zuständige Fachbehör<strong>de</strong> für die Bergrechte und<br />
die Rohstoffsicherung hat keine Be<strong>de</strong>nken zu dieser<br />
Vorgehensweise <strong>bei</strong>m VBG Egeln-Süd geäußert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
3-1 Das Vorranggebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten Egeln-<br />
Etgersleben, ausgewiesen im Entwurf vom<br />
26.08.2005, wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln befürwortet.<br />
Ich bitte, <strong>de</strong>n Entwurf vom 30.01.2007 zu<br />
über<strong>de</strong>nken und <strong>de</strong>n Zustand lt. Entwurf vom<br />
26.08.05 wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herzustellen.<br />
Die Volkswind GmbH beantragt u.a. eine Anlage (Nr.<br />
28), die 955 m vom nächsten Wohnhaus am<br />
Schwaneberger Weg entfernt ist und damit<br />
außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im 2. Entwurf geplanten Grenzen <strong>de</strong>s<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebietes liegt. Der Stadtrat hat aus<br />
folgen<strong>de</strong>n Erwägungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung dieser Anlage<br />
ausdrücklich zugestimmt und bittet die regionale<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft die formellen<br />
Voraussetzungen für <strong><strong>de</strong>r</strong>en Zulassung aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung herzustellen.<br />
1. Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />
Einzelhaus, in <strong>de</strong>ssen Umgebung gewerbliche<br />
Nutzungen (u.a. Autohaus und Lackiererei)<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind. Zusammenhängen<strong>de</strong><br />
Wohnbebauung befin<strong>de</strong>t sich erst südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B180<br />
(Straßenrandbebauung an <strong><strong>de</strong>r</strong> alten B81). Ein<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s schutzwürdiges WA-Gebiet ist dort nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n.<br />
2. Seit mehr als 5 Jahren stehen dort bereits 2<br />
Windkraftanlagen (Nr. 7 und 8) in geringerer<br />
Entfernung zum Ort. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit gab es keine<br />
Bürgerbeschwer<strong>de</strong>n über eventuelle<br />
Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnqualität. Die Anlage 7<br />
ist sogar eine <strong><strong>de</strong>r</strong> größten Anlagen in Deutschland<br />
und wur<strong>de</strong> damals als Prototyp errichtet.<br />
3. Die geplante Anlage 28 schließt lediglich eine<br />
Lücke zwischen <strong>de</strong>n Anlagen 7 und 13 und<br />
vergrößert somit die vom Windpark eingenommene<br />
Fläche nicht.<br />
4. Für die planungsrechtliche Bewertung kann man<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauung am Schwaneberger Weg<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Kriteriums 2/SR (Einzelhaus)<br />
von einem Abstandserfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis von 500 m<br />
ausgehen. Der Schutzabstand aus<br />
Vorsorgegesichtspunkten erscheint in diesem<br />
Einzelfall eingehalten.<br />
5. Durch die Antragstellerin wur<strong>de</strong> im<br />
Genehmigungsantrag nachgewiesen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zulässige Schallimmissionswert am Schwaneberger<br />
Weg 1 mit 2 dB unter <strong>de</strong>m zulässigen<br />
Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird.<br />
volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung<br />
am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />
(siehe auch STN <strong>de</strong>s LK ASL-SFT, Datensatz 1-2)<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
3-7 Die Stadt Egeln stimmt <strong>de</strong>m vorgelegten 2. Entwurf<br />
<strong>de</strong>s REP unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken zu.<br />
Die Hinweise sollten beachtet wer<strong>de</strong>n, da sie<br />
wesentlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sunterlage<br />
dienen.<br />
12 Umweltbericht<br />
3-8 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Stadt<br />
Egeln für ihren Gemarkungsteil zu.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
4-3 zu Pkt. 4; Seite 8 ff und S.57 ff <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />
4.2 (Ländliche Räume) G 1 und die dazu gehören<strong>de</strong><br />
Begründung absolut nicht nachvollziehbar sind. Die<br />
Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />
sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Borne an, die Karte 3 wie folgt zu<br />
überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />
Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />
Entwicklungspotential als ländlichen Raum mit relativ<br />
günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />
Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />
Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />
Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />
Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />
an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />
Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />
Oschersleben / Staßfurt / Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />
Oberzentrum Wanzleben / Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />
Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />
nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />
Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />
Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />
genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />
nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />
herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />
Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />
angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />
doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />
nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />
Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />
nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />
Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />
wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
keine Berücksichtigung Der Vorschlag ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 4 <strong>de</strong>s REP verwen<strong>de</strong>ten<br />
Typen<strong>de</strong>fintionen nicht ein<strong>de</strong>utig formuliert ("...mit relativ<br />
günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ??).<br />
Der Raum Wolmirsleben-Unseburg-Borne wird im REPHarz<br />
bereits als Ländlicher Raum mit rel. günstigen<br />
Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft eingestuft.<br />
Allein aufgrund eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit<br />
Unseburg ist eine Einstufung <strong>de</strong>s o.g. Raumes als ländlicher<br />
Raum mit rel. günstigen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungspotenzialen noch nicht möglich.<br />
Die Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> bereits berücksichtigt; in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg zählen zu <strong>de</strong>n ländlichen<br />
Räumen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Verdichtungs-/Ordnungsräume mit rel.<br />
günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen südlich von<br />
Mag<strong>de</strong>burg nur das Mittelzentrum Oschersleben und das<br />
Grundzentrum Calbe. Die Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong> wird auch hier<br />
als ländlicher Raum mit rel. günstigen Produktionsbedingungen<br />
für die Landwirtschaft eingestuft. Dazu gehört auch Wanzleben<br />
als (lediglich) Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />
Mittelzentrums und <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt nördlich angrenzen<strong>de</strong> Raum um<br />
Bahrendorf mit ähnlichen räumlichen Verhältnissen wie Borne-<br />
Unseburg-Wolmirsleben. Im Teil Bernburg <strong>de</strong>s REPAnhalt ist<br />
die gewünschte Einstufung auch nur entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 bzw. B<br />
71 und teilweise im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 (Alsleben) und B 185<br />
(Güsten) vorgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Durch die Kreisgebietsreform sind keine neuen überregionalen<br />
Strukturen und Verbindungen in Richtung Oschersleben-<br />
Wanzleben geschaffen wor<strong>de</strong>n (weiterhin getrennte<br />
Landkreise). Im Gegensatz zum Raum Egeln bzw. Staßfurt-<br />
Schönebeck fehlen im strittigen Raum sowohl überregionale<br />
Strukturen (keine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen,<br />
keine Entwicklungsachsen gemäß LEP o<strong><strong>de</strong>r</strong> REP) als auch<br />
zentrale Orte. Auch statistische Daten (z.B. Steueraufkommen,<br />
Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, Pendlerbeziehung)<br />
unterschei<strong>de</strong>n sich relevant.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bemängelte <strong>Abwägung</strong>sbegründung für die<br />
Stellungnahme zum 1. Planentwurf war nicht vollständig (siehe<br />
auch damalige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> zum Pkt. 4 inhaltsgleichen<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg). Dies wird hiermit<br />
nachgeholt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
unmöglich zu machen.<br />
4-4 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />
Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />
2006 ausgelaufen ist.<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
4-6 Ein weiterer Hinweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> zum REP<br />
bezieht sich auf die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes Wind Borne. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e sind<br />
die Karte <strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan und <strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />
Anlage 3.8 <strong>bei</strong>gefügte Einzelplan zu korrigieren<br />
(siehe <strong>bei</strong>gefügter Anlage 1).<br />
10 Sonstiges<br />
4-2 Nach Auswertung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Abwägung</strong>sentschei<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />
vom 30.01.07 wird die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Borne in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Punkten mit <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Ergänzungen weiterhin<br />
aufrechterhalten.<br />
Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Hinweise sollten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
weiteren notwendigen Bear<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s REP<br />
beachtet und eingear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Bemerkungen stellen gleichzeitig die<br />
notwendige und erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnisse zum 1. Entwurf dar.<br />
4-5 Unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> o. g. Anregungen und<br />
Hinweise in die weitere <strong>Planung</strong> stimmt die<br />
Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes einschließlich <strong>de</strong>s<br />
dazugehören<strong>de</strong>n Umweltberichtes zu.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
4-1 Grundsätzlich stimmt die Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m<br />
vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für <strong>de</strong>n Teil ihrer Gemarkung zu.<br />
keine Berücksichtigung Der dargestellte Sachverhalt ist für das bisherige<br />
Dorferneuerungsprogramm prinzipiell richtig. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
hier aber um eine wortgleiche Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA,<br />
die jedoch durch eine Aktualisierung ("ILEK") bereits ergänzt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Gemäß MLU LSA wird <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Dorferneuerung/<br />
Dorfentwicklung auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen EU-För<strong><strong>de</strong>r</strong>phase 2007-2013<br />
bestehen bleiben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung teilweise Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> südwestlichen EG-Grenze an<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsgrenze gemäß 2006 genehmigten FNP unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>s 1.000-m-Abstan<strong>de</strong>s zur Wohnbebauung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortslage Borne möglich; dadurch geringfügige EG-<br />
Vergrößerung um ca. 10 ha<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
siehe Datensätze 4-3 bis 4-6<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 12 von 610
TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
4-7 Unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> o. g. Anregungen und<br />
Hinweise in die weitere <strong>Planung</strong> stimmt die<br />
Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes einschließlich <strong>de</strong>s<br />
dazugehören<strong>de</strong>n Umweltberichtes zu.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 13 von 610
TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
5-1 Die Ausweisung <strong>de</strong>s vor genannten VBG ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgelegten Planzeichnung auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überlagerungen verschie<strong>de</strong>ner Nutzungsarten so gut<br />
wie überhaupt nicht zu erkennen. Aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> verlangt die Gemein<strong>de</strong> eine Klarstellung, um<br />
sich hier eine Grundsatzposition erar<strong>bei</strong>ten zu<br />
können.<br />
Es ist absolut nicht erkennbar, wie weit sich die<br />
Fläche <strong>de</strong>s VBG Hochwasser in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortslage erstreckt. Eine Beurteilung bzw die<br />
Erar<strong>bei</strong>tung einer Stellungnahme, für <strong>de</strong>n, für die<br />
Gemein<strong>de</strong> doch sehr aussagerelevanten Teil, ist<br />
nicht möglich.<br />
Es sollte hier eine Darstellungsweise gewählt<br />
wer<strong>de</strong>n, die eine Aussage zulässt. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen (hier<br />
VBG Hochwasser) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer Bo<strong>de</strong>,<br />
Mühlgraben und Ehle sollten grundsätzlich erst<br />
einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachämter vorgelegt wer<strong>de</strong>n, die dann als Basis für<br />
weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />
Grundlage dar, stellen aber keine klaren<br />
Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />
nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sbetriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />
konkrete Aussagen eingeholt wer<strong>de</strong>n, um eine<br />
Bewertung vornehmen zu können.<br />
keine Berücksichtigung Die Planzeichen zur kartografischen Darstellung <strong>de</strong>s REP<br />
wer<strong>de</strong>n nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt. Auf unseren Wunsch hin<br />
wur<strong>de</strong> das Planzeichen für die VBG-Hochwasserschutz<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, so dass bereits im 2. Planentwurf die Lesbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VBG Hochwasserschutz verbessert wur<strong>de</strong>. Allerdings sind<br />
raumordnerische Festlegungen nicht flächenscharf und können<br />
<strong>bei</strong> einem vorgegeben Maßstab von 1:100.000 auch nicht die<br />
gleiche Darstellungsqualität wie z.B. <strong>bei</strong>m Flächennutzungsplan<br />
mit 1: 10.000 erreichen. Damit verbun<strong>de</strong>n ist auch die rechtliche<br />
Wirkung von Gebietsgrenzen im REP, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht im<br />
Metermaßstab auf die konkrete Vor-Ort-Situation anwendbar<br />
ist.<br />
Gera<strong>de</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Etgersleben waren im<br />
REPHarz keine Überlagerungen verschie<strong>de</strong>ner REP-<br />
Festlegungen notwendig, so dass dort die Lesbarkeit<br />
vergleichsweise gut ist. Im übrigen ist auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Homepage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft ein Kartenserver enthalten, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />
je<strong><strong>de</strong>r</strong>mann die einzelnen Gebietsfestlegungen <strong>de</strong>s REP mit<br />
höherer Genauigkeit einsehen kann.<br />
Das VBG-Hochwasserschutz <strong>de</strong>ckt ungefähr <strong>de</strong>n südlichen Teil<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Etgersleben ab. Eine genauere Beschreibung<br />
kann im Zuge von Stellungnahmen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
Maßnahmen und <strong>Planung</strong>en erfolgen.<br />
Zur Verwendung von Fachdaten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung siehe<br />
Datensatz 3-6 (Stadt Egeln) und 7-3 (Gemein<strong>de</strong> Tarthun).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 14 von 610
TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
5-2 Für die Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>äte stellt sich hier ein<strong>de</strong>utig die<br />
Frage: Welche Auswirkungen hat die Ausweisung<br />
VBG Hochwasser auf die Genehmigung <strong>de</strong>s<br />
Neubaus von Eigenheimen nach § 34 BauGB? Diese<br />
Frage ist grundsätzlich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu<br />
beantworten und die Antwort <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
mitzuteilen.<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
5-6 STN vom 02.01.06:<br />
Die ausgewiesenen Flächen als Vorbehaltsgebiet für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sollten aufgrund<br />
ihrer kaum erkennbaren Größe (Nummer 7; an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkungsgrenze Westeregeln und Groß<br />
Germersleben sowie an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 Richtung Egeln-<br />
Nord) nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
5-3 STN vom 15.05.07:<br />
Die im Entwurf ausgewiesene und nachhaltig<br />
begrün<strong>de</strong>te Abstandsregel (1.000 m zur<br />
Wohnbebauung) wird positiv bewertet und in dieser<br />
Form akzeptiert.<br />
Kenntnisnahme Die rechtliche Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-<br />
Hochwasserschutz ist im REPHarz, Begründung zu Pkt. 5.2.1.,<br />
bereits hinreichend erläutert.<br />
VBG sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung die von öffentlichen<br />
Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung mit erhöhtem<br />
Gewicht zu berücksichtigen sind (siehe auch Begründung zu<br />
Pkt. 2 im REPHarz).<br />
Befin<strong>de</strong>t sich eine solche raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
<strong>Planung</strong>/Maßnahme in einem VBG-Hochwasserschutz soll im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens eine planerische<br />
Konfliktbewältigung zum Hochwasserschutz durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n, damit im Falle extremer Hochwasserereignisse bzw.<br />
<strong>bei</strong>m Versagen von technischen<br />
Hochwasserschutzeinrichtungen das mögliche<br />
Scha<strong>de</strong>nspotential minimiert wer<strong>de</strong>n kann. Zu dieser<br />
planerischen Konfliktbewältigung gehört natürlich zunächst die<br />
Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> realen Hochwassergefahr anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
konkreten örtlichen Verhältnisse.<br />
Strikte Verbote, wie z.B. <strong>bei</strong>m VRG-Hochwasserschutz die<br />
Neubebauung im Außenbereich, sind mit dieser VBG-<br />
Festlegung nicht verbun<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im 2. Planentwurf waren die beschriebenen Flächen nicht mehr<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
5-7 STN vom 02.01.06:<br />
Der im Entwurf dargestellte Radweg in Richtung<br />
Groß Germersleben an <strong><strong>de</strong>r</strong> L76 ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Laut Wegekonzept <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Etgersleben ist die<br />
Weiterführung <strong>de</strong>s Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adweges in diese Richtung<br />
direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> geplant.<br />
10 Sonstiges<br />
5-4 STN vom 15.05.07:<br />
In allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten behält die Stellungnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> vom 19.12 2005 weiterhin ihre<br />
Gültigkeit.<br />
5-5 STN vom 15.05.07:<br />
Unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken in dieser Stellungnahme<br />
lehnt die Gemein<strong>de</strong> Etgersleben <strong>de</strong>n vorgelegten 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz ab. Die negativen<br />
Auswirkungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s nicht klar<br />
<strong>de</strong>finierten VBG- Hochwasser, in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> hinein sind zu be<strong>de</strong>utend.<br />
12 Umweltbericht<br />
5-8 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Gemein<strong>de</strong><br />
Etgersleben für ihren Gemarkungsteil zu.<br />
Kenntnisnahme Der Geschäftsstelle liegt dieses Konzept nicht vor, die<br />
Grundlage unserer Darstellung im REPHarz ist die Kreiskarte<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>n im LK ASL-SFT, 1:50.000. Dort<br />
verläuft <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg so, wie im REPHarz dargestellt.<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe hierzu Datensätze 5-6 und 5-7<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 16 von 610
TÖB: (6) Gemein<strong>de</strong> Hakeborn c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
6-1 Konkret wird die Ausweisung <strong>de</strong>s unter Ziffer 12<br />
dargestellten Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems und <strong>de</strong>s unter<br />
Ziffer 6 dargestellten Vorbehaltsgebietes für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung beanstan<strong>de</strong>t, da diese gegen die<br />
<strong>Planung</strong>sabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> verstoßen.<br />
<strong>Planung</strong>sziel ist die Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Waldflächen auf die Flächen, die als A/E-<br />
Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n planfestgestellt wor<strong>de</strong>n -<br />
insgesamt ca. 62 ha statt ursprünglich 156 ha (siehe<br />
Anlage 1). Dies wur<strong>de</strong> Ihnen bereits mit Schreiben<br />
vom 16.04.2003 mitgeteilt. Ich bitte um Anpassung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen an die Ausgleichsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n. Dies<br />
wur<strong>de</strong> Ihnen bereits mit Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
zum Ersten Entwurf mitgeteilt (als Anlage 1<br />
<strong>bei</strong>gefügt). Der <strong>Abwägung</strong>sbeschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat diesen Fakt lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
berücksichtigt. Hiermit bitte ich um Korrektur.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
6-2 Betrifft Punkt 5.2.2 (VBG Wassergewinnung)<br />
Über die Ortslage wur<strong>de</strong>n das Vorbehaltsgebiet für<br />
Wassergewinnung und das Vorbehaltsgebiet für<br />
Landwirtschaft gelegt. Dies wird bemängelt.<br />
10 Sonstiges<br />
6-3 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Hakeborn zum 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s vorgenannten Hinweises. Dies gilt<br />
lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />
<strong>Planung</strong>sabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> beteiligten Parteien.<br />
12 Umweltbericht<br />
6-4 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Hakeborn zu.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in <strong>de</strong>n<br />
Raumordnungsplänen (wozu <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz zählt) auch<br />
diejenigen Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />
Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege, ... <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />
Rahmenpläne (2.).<br />
Das VBG Nr. 12 ist bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s<br />
LK ASL-SFT von 2003 enthalten. Die Gebietsfestlegung zur<br />
Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung<br />
für die <strong>Planung</strong>sregion Harz (erstellt durch die<br />
Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung und mit <strong>de</strong>n Landkreisen wie <strong>de</strong>n<br />
Trägern öffentlicher Belange abgestimmt) enthalten und<br />
entsprechend begrün<strong>de</strong>t. Durch uns erfolgte die Prüfung und<br />
teilweise Übernahme in <strong>de</strong>n 1. Entwurf zum REPHarz. Diese<br />
Fläche wur<strong>de</strong> im 2. Entwurf aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
sowie aus Vogelschutzgrün<strong>de</strong>n verringert. Die<br />
Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung stellen Suchräume für<br />
mögliche Aufforstungen dar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis Aschersleben-<br />
Staßfurt waldarm ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan eine ausgewogene<br />
<strong>Planung</strong> aller Nutzungsansprüche darstellen soll, wird hier<br />
keine weitere Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorgenommen. Bei<strong>de</strong> VBG<br />
befin<strong>de</strong>n sich im Bergscha<strong>de</strong>nsgebiet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Das VBG Landwirtschaft wird entfernt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 17 von 610
TÖB: (7) Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
7-2 Auf keinen Fall soll unsere Gegend als<br />
Vorranggebiet und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vorbehaltsgebiet für<br />
Rohstoffgewinnung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Gegen<br />
<strong>de</strong>n geplanten Braunkohleabbau <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG hat<br />
sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at von Tarthun ein<strong>de</strong>utig<br />
positioniert.<br />
5.2 Vorbehaltsgebiete<br />
7-8 STN vom 02.01.06:<br />
Die im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
ausgeprägte Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlappungsdarstellung von<br />
mehreren Vorbehaltsgebieten sollte unbedingt<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, da es hier<strong>bei</strong> zwangsläufig zu<br />
Falschinterpretierungen kommen muss.<br />
Kenntnisnahme Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Tarthun erfolgt keine Ausweisung<br />
eines Vorrang- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebietes für<br />
Rohstoffgewinnung und im gesamten REPHarz erfolgt keine<br />
entsprechen<strong>de</strong> VRG-/VBG-Gebietsausweisung für eine<br />
Braunkohlengewinnung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Flächen wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft, eine weitere<br />
Vereinfachung ist unter Beachtung/Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
<strong>Planung</strong>en und Nutzungen nicht möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
7-3 STN vom 15.05.07:<br />
Grundsätzlich behält die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Tarthun, die am 06.12.2005 zum 1.<br />
Entwurf abgegeben wur<strong>de</strong>, uneingeschränkt ihre<br />
Wirksamkeit.<br />
Bezüglich einer Konkretisierung wird diese um die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Punkte ergänzt bzw. erweitert:<br />
Für <strong>de</strong>n westlichen Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Tarthun<br />
sowie für <strong>de</strong>n im südlichen Bereich gelegenen Teil<br />
<strong>de</strong>s Ortes als auch <strong>de</strong>s Gewerbegebietes sind<br />
Konkretisierungen vorzunehmen, die sich auch in<br />
diesem Maßstab (1:100.000) durchaus erkennen<br />
lassen. Zur besseren Übersicht wird ein Ortslageplan<br />
<strong>bei</strong>gefügt.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen<br />
(hier VBG Hochwasser) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer Bo<strong>de</strong>,<br />
Mühlgraben und Ehle sollten grundsätzlich erst<br />
einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachämter vorgelegt wer<strong>de</strong>n, die dann als Basis für<br />
weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />
Grundlage dar, stellen aber keine klaren<br />
Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />
nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sbetriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />
konkrete Aussagen eingeholt wer<strong>de</strong>n, um eine<br />
korrekte Bewertung vornehmen zu können.<br />
Für <strong>de</strong>n mit 1 gekennzeichneten Bereich (siehe<br />
Anlage) stellen sich die Höhenverhältnisse wie folgt<br />
dar; von <strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich gelegenen Zuwegung zur<br />
Kleingartenanlage steigt das Gelän<strong>de</strong> in Richtung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> südlich befindlichen K 301 stetig an. Dies sollte<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der mit 2 gekennzeichnete Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
(neu Tarthun mit Gewerbegebiet) weist ein schon<br />
relativ hohes Gelän<strong>de</strong>niveau auf. An <strong><strong>de</strong>r</strong> Brücke<br />
zwischen Groß Börnecke und Tarthun hat die Ehle<br />
eine Höhe von ca. 65.5 m, während die<br />
Zufahrtsstraße <strong>de</strong>s Gewerbegebietes eine mittlere<br />
Höhe von 69.7 m aufweist. Der Schachtgraben in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Schneidlingen sowie weitere<br />
Grabensysteme zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehle und Groß<br />
Börnecke dienen in diesem Fall als<br />
überdimensionales Flussbett durch die das Wasser<br />
ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>t in Richtung Athensleben/ Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg<br />
abfließen kann. Ein Ansteigen <strong>de</strong>s Wassers in<br />
Richtung Tarthun aus Richtung Ehle kommend ist<br />
kaum zu befürchten. Ich möchte Sie bitten, die<br />
teilweise Berücksichtigung Es ist regionalplanerischer Wille (Regionalausschuss,<br />
Regionalversammlung), ergänzend zu <strong>de</strong>n VRG-<br />
Hochwasserschutz zum Zwecke <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes diesbezügliche Vorbehaltsgebiete im<br />
REPHarz auszuweisen. Da bisher keine Fachdaten zu <strong>de</strong>n<br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebieten gemäß § 98a WG<br />
LSA vorliegen, wur<strong>de</strong> auf die in <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Begründung<br />
genannten Datengrundlagen zurückgegriffen, die aber nicht<br />
hypothetisch, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ebenfalls fachgerecht ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Auenlehmverbreitung aus "Synthetische<br />
Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte für das Schwarzer<strong>de</strong>gebiet 1:25.000" <strong>de</strong>s<br />
LAGB.<br />
Im übrigen konnte im REPHarz durch die ergänzen<strong>de</strong><br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS die VRG-HWS <strong>de</strong>s LEP mit ihren<br />
<strong>de</strong>utlich höheren Restriktionen im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
<strong>Planung</strong>sregionen am stärksten konkretisiert (räumlich<br />
reduziert) wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Reduzierung <strong>de</strong>s VBG-Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />
Teilfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten Karte kann nicht vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das VBG, welches nicht ganz bis zur K 301 reicht,<br />
<strong>de</strong>ckt im wesentlichen das im LEP hier dargestellte VRG-<br />
Hochwasserschutz ab. Außer<strong>de</strong>m sind gemäß TK 10 bis auf<br />
<strong>de</strong>n Südbereich Gelän<strong>de</strong>höhen von lediglich 69 m ü NN<br />
vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Teilfläche erfolgt eine geringe Rücknahme<br />
<strong>de</strong>s VBG im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gelän<strong>de</strong>höhe über 70 m ü. NN. Das<br />
Überschwemmungsgebiet (und damit auch das VRG-<br />
Hochwasserschutz) erreicht ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehle direkt<br />
südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Teilfläche Gelän<strong>de</strong>höhen bis 68 m ü. NN.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> hat die Gelegenheit, auf Grund ihrer besseren<br />
Vor-Ort-Kenntnis und genaueren Maßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bauleitpläne im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebiete die regionalplanerisch<br />
grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu<br />
konkretisieren.<br />
Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisungen keine<br />
unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verbun<strong>de</strong>n (siehe<br />
Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REP).<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Tatbestän<strong>de</strong> möglichst vor Ort zu<br />
prüfen und die Ergebnisse dann in die <strong>Planung</strong> zu<br />
übertragen.<br />
7-6 STN vom 02.01.06 (im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 03.05.07<br />
erneut vorgetragen, siehe Datensatz 7-3)<br />
Es ist festzustellen, dass die ausgewiesenen<br />
Vorbehaltsgebiete Hochwasser ebenfalls nicht<br />
korrekt sind, <strong>de</strong>nn <strong><strong>de</strong>r</strong> absolute Höchststand <strong>de</strong>s<br />
Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>thochwassers 1994 betrug gemessene<br />
70,06 m über NN (Gemessen 69,91 m HN + 0,15m =<br />
70,06 m NN).<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsflächen sollte<br />
unbedingt die Gelän<strong>de</strong>topographie berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n damit das Kartenmaterial auch<br />
aussagekräftig wird.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
7-7 STN vom 02.01.06:<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes Tourismus und<br />
Erholung geht man zwar auf <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ein, aber die Darstellung ist dürftig.<br />
Das Auenwaldgebiet Wohl wird mit keiner Silbe<br />
erwähnt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Mühlenbo<strong>de</strong> und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> ist nur mit Betrachtung optischer Hilfsmittel<br />
erkennbar (In <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Unterlage gibt es auch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Darstellungen die klar erkennbar sind).<br />
10 Sonstiges<br />
7-4 Die Gemein<strong>de</strong> Tarthun stimmt <strong>de</strong>m vorgelegten 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken zu.<br />
teilweise Berücksichtigung Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS sind<br />
nicht einmalige Hochwasserereignisse, wie das 1994-<br />
Hochwasser, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Hochwasserverbreitung eher <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS berücksichtigt wur<strong>de</strong>, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
gemäß REPHarz-Begründung zum Pkt. 5.2.1 unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
die Auenlehmverbreitung, topografische Karten und digitale<br />
Hangneigungsdaten (also Gelän<strong>de</strong>topografie berücksichtigt).<br />
Die fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />
(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechen<strong>de</strong> Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
im Maßstab 1:25.000 dar.<br />
Überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te Gebiete, die außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />
Raumordnungs- und Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />
erfolgt dies mit <strong>de</strong>n VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REPHarz sollen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung diese<br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereiche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung<br />
konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Wöhl ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REP im Maßstab 1:100.000 als<br />
Vorbehaltsgebiet für Tourismus/Erholung gut erkennbar, textlich<br />
wur<strong>de</strong> die gesamte Egelner Mul<strong>de</strong>/Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung benannt.<br />
Durch die ebenfalls großflächige Abgrenzung <strong>de</strong>s VBG für<br />
Hochwasserschutz ist das VBG für Tourismus und Erholung<br />
nicht zusammenhängend darstellbar, obwohl es im Text auch<br />
als großräumige Fläche benannt ist.<br />
Der Radweg ist bereits im 2. Entwurf bestens erkennbar, wur<strong>de</strong><br />
bereits geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
7-1 Das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> soll auch weiterhin als<br />
Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet für<br />
Hochwasserschutz, Landwirtschaft und für Natur und<br />
Landschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
12 Umweltbericht<br />
7-9 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Gemein<strong>de</strong><br />
Tarthun für ihren Gemarkungsteil zu.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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TÖB: (8) Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
8-3 Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />
4.2 (Ländliche Räume) G 1und die dazu gehören<strong>de</strong><br />
Begründung nicht nachvollziehbar sind. Die<br />
Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />
sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Unseburg an, die Karte 3 wie folgt zu<br />
überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />
Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />
Entwicklungspotential als ländlicher Raum mit relativ<br />
günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />
Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />
Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />
Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />
Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />
an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />
Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />
Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />
Oberzentrum Wanzleben/ Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />
Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />
nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />
Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />
Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />
genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />
nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />
herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />
Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />
angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />
Weiterhin sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur<br />
Nichtaufnahme auch zeitlich und politisch überholt.<br />
Sie sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> heutigen Zeit angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />
doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />
nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />
Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />
nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />
Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />
wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />
wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
unmöglich zu machen.<br />
8-6 Die auf S. 9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />
Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />
2006 ausgelaufen ist.<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />
wortgleiche Anregung<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
8-1 Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg<br />
vom 28.11.05 abgegebene Stellungnahme behält<br />
weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Sie wird<br />
wie folgt erweitert:<br />
Die Grün<strong>de</strong> zur Ablehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtberücksichtigung<br />
zur Herausnahme einzelner Teile aus <strong>de</strong>m Bereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Hochwasser sind nicht nachvollziehbar. Sie<br />
treffen auch die relevanten Tatsachen nicht. Die<br />
realistische Situation war und ist eine ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>e.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> hypothetischen Annahme <strong>de</strong>s HQ 200 wird<br />
die Situation auch eine An<strong><strong>de</strong>r</strong>e sein. Die operativen<br />
Werte zur Grundlagenermittlung für das so genannte<br />
HQ 200 sind in keiner Weise rechnerisch begrün<strong>de</strong>t<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachgewiesen. Alles beruht nur auf<br />
Annahmen/Hypothesen. Das kann und darf nicht<br />
Grundlage einer <strong>Planung</strong> sein. Sollten diese Gebiete<br />
nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 überflutet wer<strong>de</strong>n, so ist das VBG<br />
zu überar<strong>bei</strong>ten, da auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhentopographie<br />
dann auch noch ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gebiete betroffen sein<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Detaillierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellungen auf die<br />
Kommune zu übertragen ist natürlich eine geschickte<br />
Lösung. In bestimmten Situationen (Randgebiete)<br />
mag das passen, aber nicht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen<br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Räume; wie hier. Eine planerische<br />
Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Materie ist nicht<br />
erkennbar. Eine Korrektur <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellungen<br />
oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 scheint dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
teilweise Berücksichtigung Die Kriterien für die Festlegung von VBG Hochwasserschutz<br />
wur<strong>de</strong>n vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s REPHarz im<br />
Regionalausschuss diskutiert und beschlossen, die Sitzungen<br />
waren öffentlich. Diese Grundlagen wur<strong>de</strong>n we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />
noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2 <strong>Abwägung</strong> von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n kritisiert.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird auch in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en vergleichbaren Regionen (z.B.<br />
Großraum Braunschweig) die Auenlehmkartierung als<br />
wesentliches Element <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung für<br />
Hochwasserschutz verwen<strong>de</strong>t. Die Auenlehmverbreitung bzw.<br />
die Gelän<strong>de</strong>daten, die verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, sind keine<br />
Hypothese.<br />
Regionalplanung ist rahmengebend und nicht flächenscharf.<br />
Hiermit ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmen für die Fachbehör<strong>de</strong>n und für die<br />
Gemein<strong>de</strong>n zur weiteren fachlichen und örtlichen<br />
Konkretisierung gegeben. Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Variante wäre das VRG<br />
für Hochwasserschutz aus <strong>de</strong>m LEP zu übernehmen, dazu ist<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> regionale Entwicklungsplan nach § 6 Abs. 1 LPlG<br />
verpflichtet (siehe hierzu auch Datensatz 7-3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Tarthun).<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Vor-Ort-Situation gemäß<br />
TK 10 und <strong><strong>de</strong>r</strong> maximalen Höhen <strong>de</strong>s<br />
Überschwemmungsgebietes (= VRG-Hochwasserschutz) wird<br />
im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 <strong>bei</strong> Unseburg das VBG-Hochwasserschutz<br />
ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m ü. NN zurückgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
8-7 aus STN vom 28.11.05 (im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom<br />
30.04.07 erneut vorgetragen, siehe Datensatz 8-1)<br />
Es ist ebenfalls festzustellen, dass die<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Hochwasser nicht<br />
korrekt sein können, auch wenn hier<strong>bei</strong> verständliche<br />
Sicherheitsregularien eingebaut wor<strong>de</strong>n sind, <strong>de</strong>nn<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> absolute Höchststand <strong>de</strong>s<br />
Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>thochwassers 1994 betrug 68.75 m über<br />
NN (gemessen 68,60 m HN + 0,15 m = 68,75 m NN).<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete<br />
Hochwasser oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 erscheint <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />
vorstehend genannten Werten abenteuerlich, da das<br />
davon betroffene Gewerbegebiet <strong>bei</strong> 73.5 m über NN<br />
liegt.<br />
teilweise Berücksichtigung Innerhalb <strong>de</strong>s bisherigen VBG-Hochwasserschutz nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L<br />
70 betragen die Gelän<strong>de</strong>höhen <strong>bei</strong>m Gewerbegebiet lt. TK 10<br />
im wesentlichen 69 bis 72 m. Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen<br />
Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS sind nicht einmalige<br />
Hochwasserereignisse, wie das 1994-Hochwasser, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Hochwasserverbreitung eher <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS<br />
berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n gemäß REPHarz-Begründung<br />
zum Pkt. 5.2.1 unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em die Auenlehmverbreitung,<br />
topografische Karten und digitale Hangneigungsdaten. Die<br />
fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />
(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechen<strong>de</strong> Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
im Maßstab 1:25.000 dar.<br />
Überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te Gebiete, die außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />
Raumordnungs- und Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />
erfolgt dies mit <strong>de</strong>n VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REPHarz sollen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung diese<br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereiche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung<br />
konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Vor-Ort-Situation und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
maximalen Höhen <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes (= VRG-<br />
Hochwasserschutz) wird im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 <strong>bei</strong> Unseburg das<br />
VBG-Hochwasserschutz ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m<br />
ü. NN zurückgenommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
8-4 Zum oben genannten Punkt behält die<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> vom 28.11.2005 ihre<br />
Gültigkeit. Ein, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur Ablehnung<br />
zitierter Sachverhalt, <strong>de</strong>s durch <strong>de</strong>n<br />
Regionalausschuss beschlossenen<br />
Kriterienkataloges zur Aufnahme von<br />
Gewerbegebieten ist nicht bekannt. Hier besteht<br />
einfach Klärungsbedarf.<br />
STN vom 28.11.05:<br />
Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes in Unseburg ist<br />
nicht objektiv dargestellt. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at ist<br />
einhellig <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, das das Gewerbegebiet in<br />
Unseburg mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktionspalette eine<br />
überregionale Be<strong>de</strong>utung besitzt. Die Firma BFU<br />
beliefert überwiegend die Region in einem Umkreis<br />
von ca. 100 km; die Firma Skandach liefert<br />
Holzprodukte bis zu einem Radius von etwa 150 km.<br />
Die Firma AFG versen<strong>de</strong>t ihre Produktpalette<br />
weltweit. Alles das sind gute Grün<strong>de</strong>, das<br />
Gewerbegebiet in Unseburg <strong><strong>de</strong>r</strong> Kategorie<br />
Vorrangstandort insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Industrie- und<br />
Gewerbestandort mit regionaler Be<strong>de</strong>utung. Hiermit<br />
stellen wir <strong>de</strong>n Antrag auf Einstufung <strong>de</strong>s<br />
Gewerbegebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten<br />
Aussage.<br />
keine Berücksichtigung Die überregionale Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktpalette<br />
produzieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Firmen wird nicht angezweifelt. Für die<br />
Aufnahme in <strong>de</strong>n REPHarz wur<strong>de</strong>n jedoch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kriterien<br />
angesetzt.<br />
Da alle Regionalausschüsse wie auch Regionalversammlungen<br />
öffentliche Veranstaltungen sind und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Presse öffentlich<br />
bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n, stand Ihnen eine Teilnahme und<br />
Information frei. Die festgelegten Kriterien zur Erstellung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz sind interne Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschüsse, die für die<br />
Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele und Grundsätze im REPHarz als<br />
Grundlage dienten.<br />
Hinzuweisen ist auf einen Vergleich zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften, die Industrie- und<br />
Gewerbeausweisungen erst ab 50 bzw. 100 ha Größe als<br />
regional be<strong>de</strong>utsam bewerten. Somit sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
RegPlGHarz angesetzten 30 ha Schwellenwert schon sehr<br />
gering.<br />
Weiterhin besitzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort Unseburg als nichtzentraler Ort<br />
zu zentralen Orten wie Staßfurt und Egeln eine gewisse Nähe,<br />
so dass hier eine konkurrenzbedingte Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Industrie- und Gewerbeflächen dieser zentralen Orte zu<br />
vermei<strong>de</strong>n ist.<br />
Benachbarte, im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandorte wie<br />
Westeregeln und Neu-Staßfurt besitzen durch Alt-<br />
Industrieflächen Revitalisierungsbereiche, die einer Erweiterung<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> "grünen Wiese", wie in Unseburg, zu bevorzugen sind.<br />
Es ist ebenfalls anzunehmen, dass die im B-Plan<br />
ausgewiesene Gewerbe/Industriefläche in Unseburg noch<br />
genügend Flächen für weitere Ansiedlungen ausweist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
8-2 Die Gemein<strong>de</strong> Unseburg lehnt kategorisch eine<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e als die im gelten<strong>de</strong>n FNP <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
ausgewiesene Größe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Absetzbecken/Nachkärbecken Soda ab. Die im FNP<br />
ausgewiesenen maximal / Nachklärbecken sind<br />
zwischen Gemein<strong>de</strong> und Sodawerke Staßfurt als<br />
alleinig verbindlich<br />
festgelegt wor<strong>de</strong>n. Es wird nicht mehr als sieben<br />
Becken geben. Eine Verlagerung weg von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortslage in östlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> südlicher Richtung wur<strong>de</strong><br />
bisher nicht besprochen.<br />
Die im Verfahren bereits abgegebene Stellungnahme<br />
vom 28.11.05 bleibt weiterhin bestehen.<br />
Als Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Absetzbecken gemäß<br />
FNP als verbindlich festgelegten Flächen sollte eine<br />
Abgrenzung (Fläche) gewählt wer<strong>de</strong>n. An dieser<br />
Stelle betone ich nochmals eindringlich, dass die<br />
Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nachklärbecken mit allen Beteiligten bis ins Einzelne<br />
besprochen und abgesegnet wur<strong>de</strong>n. Eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Aussage ist uns nicht bekannt und somit unzulässig.<br />
10 Sonstiges<br />
8-5 Unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken in dieser Stellungnahme<br />
lehnt die Gemein<strong>de</strong> Unseburg <strong>de</strong>n vorgelegten 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz ab. Die negativen<br />
Auswirkungen in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> hinein<br />
sind zu be<strong>de</strong>utend.<br />
12 Umweltbericht<br />
8-8 Dem Umweltbericht wird nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zum VRST industrielle<br />
Absetzanlage Unseburg (S. 132/33) zugestimmt.<br />
keine Berücksichtigung Festlegungen zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne obliegen nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Die Festlegung im<br />
REPHarz, die über die FNP-Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
hinausgeht, dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Standortsicherung und<br />
bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> näheren Abstimmung in nachfolgen<strong>de</strong>n Verfahren,<br />
z.B. ROV. In einem solchen Verfahren ist dann auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
genaue Standort eines möglichen neuen Nachklärbeckens zu<br />
prüfen bzw. festzulegen. Letzteres erfolgt nicht im REPHarz<br />
(Ausweisung als VRST "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung").<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (9) Gemein<strong>de</strong> Westeregeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
9-2 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP ist die ausgewiesene Fläche<br />
<strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes Hochwasserschutz ein<strong>de</strong>utig<br />
zu erkennen. Im 1. Entwurf war dies nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, so<br />
dass dazu noch keine Aussage seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> getroffen wur<strong>de</strong>. Die dargestellte Fläche<br />
einer möglichen Überflutung (HQ 200) betrifft fast die<br />
gesamte Ortslage. Dies entspricht nach Auffassung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> keinesfalls <strong>de</strong>n Tatsachen. Die<br />
gesamte Ortslage Westeregeln soll als<br />
Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz aus <strong>de</strong>m<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan herausgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Hier sind seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen- Anhalt<br />
entsprechen<strong>de</strong> Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
einzuleiten und auch durchzuführen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhöhung bzw. Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Deichsystems lassen sich durchaus praktikable und<br />
effiziente Lösungen erzielen. Im gelten<strong>de</strong>n F-Plan<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln sind die dazu<br />
notwendigen planerischen Vorläufe geschaffen.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
9-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum ersten Entwurf <strong>de</strong>s REP wur<strong>de</strong><br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln darum gebeten<br />
die Ziegelei als touristischen Standort geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
aufzunehmen. Dies ist nicht erfolgt. Die Moto-Cross-<br />
Strecke in unmittelbarer Nachbarschaft ist als<br />
großflächige Freizeitanlage aufgeführt.<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> historischen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziegelei<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als Industrie<strong>de</strong>nkmal gibt die<br />
Gemein<strong>de</strong> Westeregeln hiermit <strong>de</strong>n Hinweis, die<br />
Ausweisung als Vorrangstandort für Kultur- und<br />
Denkmalpflege vorzunehmen.<br />
10 Sonstiges<br />
9-3 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln zum 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zwingen<strong>de</strong>n Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sowie <strong>de</strong>s Hinweises.<br />
12 Umweltbericht<br />
9-4 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Westeregeln zu.<br />
keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz soll das VRG<br />
Hochwasserschutz ergänzen bzw. in <strong>de</strong>n Ortslagen<br />
daraufhinweisen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
<strong>bei</strong> Baumaßnahmen im Sinne einer planerischen<br />
Konfliktbewältigung zu berücksichtigen ist.<br />
Es ist ja gera<strong>de</strong> Sinn und Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-<br />
Hochwasserschutz (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten<br />
Bereiche gemäß § 98a WG LSA), ergänzend zu <strong>de</strong>n VRG-<br />
Hochwasserschutz (bzw. Überschwemmungsgebieten gemäß §<br />
96 WG LSA) die <strong>bei</strong> Extremhochwasser bzw. <strong>bei</strong> Versagen<br />
technischer Hochwasserschutzeinrichtungen gefähr<strong>de</strong>ten<br />
Bereiche aufzuzeigen.<br />
Inhaltlich größere Restriktionen für die Bauleitplanung (außer<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. planerischen Konfliktbewältigung) sind mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen VBG-Ausweisung zunächst nicht<br />
verbun<strong>de</strong>n. Die Ortslage Westeregeln liegt nunmal zu großen<br />
Teilen (im Nor<strong>de</strong>n und Osten) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmale)<br />
bereits allgemein genannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 28 von 610
TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
10-3 Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />
4.2 (Ländliche Räume) G 1und die dazu gehören<strong>de</strong><br />
Begründung nicht nachvollziehbar sind.<br />
Die Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen<br />
Zuordnung sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> regt die Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben an, die<br />
Karte 3 wie folgt zu überar<strong>bei</strong>ten:<br />
Die Region um Unseburg/ Wolmirsleben und Borne<br />
sollte vom Entwicklungspotential als ländlichen<br />
Raum mit relativ günstigen Entwicklungspotenzialen<br />
eingeordnet wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist<br />
auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine<br />
solche Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage. Grundlage dieser Aussage sind die sich ab<br />
Mitte <strong>de</strong>s Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />
Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />
an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />
Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />
Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />
Oberzentrum Wanzleben/Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />
Betrachtungsmittelpunkt gelegt.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich nördlich und westlich von Egeln<br />
wur<strong>de</strong> diese Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />
Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />
genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />
nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />
herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />
Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />
angegebene Begründung ist<br />
somit nicht zutreffend. Weiterhin sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zur nichtaufnahme auch zeitlich und<br />
politisch überholt. Sie sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> heutigen Zeit<br />
angepasst wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong> neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Landkreise sollte dieser Aspekt doch im<br />
Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte nicht im<br />
Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />
Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />
nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />
Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />
wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
unmöglich zu machen.<br />
10-5 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />
Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />
2006 ausgelaufen ist.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
10-2 Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund das<br />
Vorranggebiet Landwirtschaft zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 und<br />
<strong>de</strong>m Großtrappenschongebiet nicht mehr als solches<br />
ausgewiesen wird. Im LEP <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt ist diese Ausweisung als durchaus richtig<br />
erkennbar. Die Gemein<strong>de</strong> dringt auf die Ausweisung<br />
<strong>de</strong>s v.g. Gebietes als Vorranggebiet Landwirtschaft.<br />
Die in diesem Bereich ausgewiesenen Flächen<br />
Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung; Tourismus<br />
und Erholung und Hochwasserschutz sollten<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und wie<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vorranggebiet<br />
Landwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, um eine<br />
Übereinstimmung zwischen Lan<strong>de</strong>splanung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gemeindlicher <strong>Planung</strong> (FNP) zu erzielen. Auch die<br />
tatsächliche Nutzung erfolgt als Landwirtschaft,<br />
wo<strong>bei</strong> die Flächen eine hohe Bo<strong>de</strong>nbonität<br />
aufweisen. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung sollte eigentlich nur auf<br />
qualitativ schlechten Flächen erfolgen.<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />
wortgleiche Anregung<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das im LEP-LSA (1999) großflächig ausgewiesene<br />
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (Im LEP wer<strong>de</strong>n keine<br />
Vorranggebiete für Landwirtschaft dargestellt!) wur<strong>de</strong> im<br />
REPHarz konkretisiert (§ 6 Abs.1 LPlG). Im genannten Bereich<br />
befin<strong>de</strong>t sich sowohl ein VRG für Landwirtschaft als auch ein<br />
VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sowie ein VBG für<br />
Tourismus/Erholung. Nach § 7 Abs. 3 ROG sollen<br />
Raumordnungspläne auch diejenigen Festlegungen zu<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von<br />
öffentlichen Stellen und Personen <strong>de</strong>s Privatrechts enthalten,<br />
die zur Aufnahme geeignet sind und zur Koordinierung von<br />
Raumansprüchen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind. Dazu zählen u.a. die<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />
Rahmenplanung. Das Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung ist eine Konkretisierung <strong>de</strong>s Suchraumes für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung (2003)<br />
und ist regionalplanerisch ebenfalls ein Suchraum, in <strong>de</strong>m <strong>bei</strong><br />
Bedarf Teilflächen für eine Aufforstung gesucht wer<strong>de</strong>n können.<br />
Es ist eine Rahmenvorgabe, Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen können nur<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Flächeneigentümers erfolgen.<br />
Außer<strong>de</strong>m gehört dieser Bereich zu einem großflächig<br />
ausgewiesenen VBG für Tourismus/Erholung (Egelner Mul<strong>de</strong>,<br />
hier Wolmirslebener See), das aufgrund <strong>de</strong>s LSG<br />
Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung im <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
10-1 Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet für<br />
Hochwasserschutz kann und wird nicht, wie oberhalb<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Bereich <strong>de</strong>s Schachtsees<br />
(westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>) dargestellt akzeptiert, da<br />
diese Fläche ein durchschnittliches Höhenniveau von<br />
mehr als 74.5 m über NN aufweist (siehe Ausweisung<br />
in <strong>de</strong>n topografischen Karten). Der Maximalstand<br />
<strong>de</strong>s Hochwassers von 1994 betrug seinerzeit 70,06<br />
m über NN (gemessen 69,91 m HN + 0,15m = 70,06<br />
m NN). Als Messpunkt wur<strong>de</strong> die Station 32+950<br />
Straßenbrücke Wolmirsleben- Tarthun ausgewiesen.<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Tatsache könnte es<br />
auch zu erheblichen Konflikten mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
dargestellten Nutzungen (Erholung) kommen. Es<br />
wird hier<strong>bei</strong> allzu <strong>de</strong>utlich, dass eine Überar<strong>bei</strong>tung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserkarten zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wird.<br />
Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sstellungnahme zur<br />
Gebietsausweisung herangezogene und zitierte<br />
Auenlehmkartierung stellt für die Gemein<strong>de</strong><br />
Wolmirsleben eine sehr fragwürdige Unterlage dar.<br />
Zur Hilfe <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidungsfindung mag diese ja<br />
brauchbar sein, mehr aber auch nicht. Die<br />
Anerkennung dieser Karte ist nach Aussagen von<br />
Vertretern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes für<br />
Hochwasserschutz mit Vorsicht zu genießen. Als ein<br />
Beispiel sei hier die <strong>Planung</strong> und Errichtung eines<br />
Hochwasserschutz<strong>de</strong>iches erwähnt. Im<br />
Erläuterungsbericht zu <strong>de</strong>n Antragsunterlagen geht<br />
die <strong>Planung</strong> davon aus, ".... angenommen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass auch zukünftig kein höherer Wasserspiegel in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als die 1994 beobachteten 70,90 m<br />
HN auftritt." Auf Grund dieser Aussagen sollte die<br />
Ausweisung <strong>de</strong>s VBG konkretisiert wer<strong>de</strong>n. Hier ist<br />
eine planerische Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundthematik nicht erkennbar. Das sollte<br />
nachgeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
10 Sonstiges<br />
10-4 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben zum<br />
2. Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken. Der Hinweis sollte intensiv beraten<br />
wer<strong>de</strong>n und in die <strong>Planung</strong>süberlegungen<br />
einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Im Bereich zwischen Egeln-Nord und <strong>de</strong>m Wolmirslebener<br />
Schachtssee wird die nördliche Grenze <strong>de</strong>s VBG-<br />
Hochwasserschutz auf die Höhenlinie von 73 bis 72 m<br />
zurückgenommen.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s Rechtscharakters <strong>de</strong>s VBG-<br />
Hochwasserschutzes (siehe Begründung zum Pkt. 5.2.1.) sind<br />
keine erheblichen Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsnutzung im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Schachtsees zu erwarten.<br />
Zu <strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten Datengrundlagen für die VBG-<br />
Hochwasserschutzausweisung siehe Datensatz 8-1 (Gemein<strong>de</strong><br />
Unseburg).<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
10-6 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben zu.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
13-2 STN vom 14.12.05 (Stellungnahme zum 1.<br />
Planentwurf wird aufrechterhalten, siehe Datensatz<br />
13-1):<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben begrüßt die Ausweisung<br />
<strong>de</strong>s EG 46 (135) MD 35 und <strong><strong>de</strong>r</strong> geringfügigen<br />
Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> EG - Fläche am östlichen Rand <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes Der Wille <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Giersleben ist es jedoch, das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Eignungsgebiet mit <strong>de</strong>n bereits errichteten und<br />
betriebenen Win<strong>de</strong>nergieanlagen in nördlicher als<br />
auch östlicher Richtung zu erweitern. Begründung:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben hat nach sorgfaltiger<br />
Prüfung und <strong>Abwägung</strong> aller vorhan<strong>de</strong>nen Flächen<br />
im Gemein<strong>de</strong>gebiet und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
bereits bestehen<strong>de</strong>n und bebauten<br />
Windvorranggebietes festgelegt, dass an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Stelle im Gemein<strong>de</strong>gebiet keine zusätzlichen<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Statt<strong>de</strong>ssen beschließt die Gemein<strong>de</strong> eine<br />
Erweiterung <strong>de</strong>s bereits bestehen<strong>de</strong>n<br />
Windvorranggebietes in nördliche und östliche<br />
Richtung (siehe Anlage Karte). Der Standort befin<strong>de</strong>t<br />
sich in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Entfernung von bebauten<br />
Gebieten, auch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Neundorf, so<br />
dass stören<strong>de</strong> Auswirkungen auf die bebauten<br />
Gebieten, durch Schlagschatten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lärmgeräusche auch nach einer Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Windvorranggebietes praktisch ausgeschlossen sind.<br />
Die raumordnerischen Be<strong>de</strong>nken, welche von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung angeführt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. die aus<br />
<strong>de</strong>n bereits vorhan<strong>de</strong>nen WEA errechnete<br />
statistische Dichte von Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind aus<br />
Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> nicht relevant, da diese die<br />
spezifischen Gegebenheiten vor Ort nicht<br />
hinreichend berücksichtigen und zu<strong>de</strong>m die<br />
Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />
Zielvorgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gemein<strong>de</strong>standorten als<br />
wesentlich gravieren<strong><strong>de</strong>r</strong> einzustufen sind. Alle bisher<br />
durchgeführten Untersuchungen aufgrund von<br />
naturschutzrechtlichen Vorgaben lassen im Bereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Erweiterungsflächen keine erhebliche<br />
Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flora und Fauna erkennen und haben<br />
die Gemein<strong>de</strong> veranlasse eine Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
bereits bestehen<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>ignungsgebietes an<br />
diesen Stellen zu beantragen. So sollen mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erweiterung <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen und genutzten<br />
Gebietes, mögliche Neuausweisungen von<br />
Eignungsgebieten in noch unbelasteten<br />
keine Berücksichtigung Die gemeindlich gewünschte, großflächige Erweiterung <strong>de</strong>s EG-<br />
Wind Giersleben-Aschersleben um weitere ca. 165 ha ist nicht<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz vereinbar. Es besteht bereits<br />
eine sehr hohen WKA-Vorbelastung im LK ASL-SFT, hier sind<br />
folglich großflächige VRG-/EG-Wind-Neuausweisungen bzw. -<br />
erweiterungen sehr kritisch zu bewerten. Eine großflächige<br />
Erweiterung unterschreitet <strong>de</strong>utlich die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n<br />
nächsten VRG-/EG-Wind. Weiterhin spricht die Lage im<br />
Bauschutzbereich <strong>de</strong>s Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platzes Aschersleben und<br />
teilweise vom Verkehrsflughafen Cochstedt sowie ein hohes<br />
Konfliktpotential einer großflächigen Erweiterung mit <strong>de</strong>n<br />
Belangen <strong>de</strong>s Avifaunaschutzes (weiterer erheblicher Verlust<br />
von Nahrungsraum für Greifvögel, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan,<br />
siehe Umweltbericht zum REPHarz) gegen <strong>de</strong>n kommunalen<br />
Vorschlag.<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e naturräumliche Bedingungen sind für <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Giersleben nicht<br />
erkennbar, die ein relevantes Abweichen von <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption rechtfertigen wür<strong>de</strong>. Die<br />
bereits jetzt vorhan<strong>de</strong>nen hohe WKA-Konzentration im Gebiet<br />
um Aschersleben (ca. 135 WKA im Umkreis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt von 10<br />
km) führt neben <strong>de</strong>n Konflikten mit <strong>de</strong>m Landschafts- und<br />
Ortsbild auch zu einer starken Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen<br />
Greifvogelpopulation, so dass auch die obere<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> die naturschutzfachliche Belastungsgrenze<br />
<strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s v.a. wegen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Rotmilan als erreicht einschätzt (z.T. aus<br />
Sicht dieser Behör<strong>de</strong> auch bereits überschritten, siehe<br />
Datensätze 291-32 und 291-34, TÖB Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 33 von 610
TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
Naturräumen <strong>de</strong>finitiv ausgeschlossenen wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch die bereits vorhan<strong>de</strong>ne Konzentration von<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen im bestehen<strong>de</strong>n<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebiet und die dadurch vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Vorbelastung führt die beantragte Erweiterung, im<br />
Gegensatz zur Ausweisung neuer Gebiete, zu keinen<br />
erheblichen Zusatzbelastungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Konfliktpotentialen, in Bezug auf die <strong>Planung</strong>sregion.<br />
Die Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />
Zielvorgaben und die von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> ausgehen<strong>de</strong>n<br />
zusätzlichen Belastungen von Natur und Landschaft<br />
können nach einer ersten Gesamtprüfung als gering<br />
eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten<br />
Erweiterungsflächen wur<strong>de</strong>n u. a.<br />
<strong>de</strong>nkmalschützerische Kriterien bereits<br />
berücksichtigt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand zu<br />
<strong>de</strong>nkmalgeschützten Gebäu<strong>de</strong>n und Flächen sich<br />
durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Windvorranggebietes nur<br />
unwesentlich verringert, ist sichergestellt, dass von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebietes keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Denkmalschutz ausgehen.<br />
Die landwirtschaftlich gewachsenen Strukturen,<br />
fließen in die weiterfuhren<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> ein, wo<strong>bei</strong> das ländliche Wegekonzept<br />
integraler Bestandteil sein wird. Somit ist<br />
sichergestellt, dass die im <strong>Planung</strong>sgebiet<br />
vorherrschen<strong>de</strong> landwirtschaftliche Nutzung, die im<br />
Regionalplan durch die Ausweisung eines<br />
landwirtschaftlichen Vorranggebietes abgesichert ist,<br />
durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>ignungsgebietes<br />
nicht wesentlich beeinträchtigt wird und somit mit<br />
Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung vereinbar ist.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 34 von 610
TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
13-3 STN vom 14.12.05:<br />
Der bisherige Zuschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> im Entwurf <strong>de</strong>s REP neu<br />
ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wirkung von Eignungsgebieten, wird von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Giersleben abgelehnt, da dieser <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> ein ausreichen<strong>de</strong>s Entwicklungspotential<br />
in Bezug auf die Weiterentwicklung und<br />
Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen verweigert,<br />
ohne dass zwingen<strong>de</strong> raumordnerische Kriterien dies<br />
vorgeben.<br />
10 Sonstiges<br />
13-1 STN vom 13.04.07:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben bleibt <strong>bei</strong> Ihrer STN zum<br />
REP Beschluss Nr. 106/IV/05 vom 14.12.2005.<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
15-6 Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bindung <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />
Rohstoffgewinnung an erteilte bergrechtliche<br />
Genehmigungen und Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hauptkarte<br />
keine Berücksichtigung Durch die Ausweisung eines ca. 368 ha großen EG-Wind im<br />
REPHarz, in <strong>de</strong>m bereits 25 WKA errichtet und weitere 12 WKA<br />
zwischenzeitlich genehmigt wur<strong>de</strong>n, sind ausreichen<strong>de</strong><br />
Entwicklungspotentiale für eine Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />
(Repowering) gegeben. Innergebietlich erscheint auch auf<br />
Grund teilweiser sehr großer WKA-Abstän<strong>de</strong> eine Verdichtung<br />
möglich. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im 1. Planentwurf<br />
vorgenommenen Erweiterung von ca. 23 ha im Vgl. zum "alten"<br />
REP2000 sogar noch gewisse räumliche<br />
Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, die bisher nicht genutzt<br />
wur<strong>de</strong>n. Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme eines 250 m großen Puffers um<br />
je<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte WKA als überplante Fläche<br />
sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit fast 20 % <strong>de</strong>s EG noch nicht überplant. Eine<br />
<strong>de</strong>utlich größere Erweiterung wäre aus o.g. Grün<strong>de</strong>n (siehe<br />
Datensatz 13-2) nicht mehr raumverträglich und wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Zielsetzung einer planvollen Konzentration<br />
von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Anregungen/Be<strong>de</strong>nken <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 14.12.05 erneut in die<br />
<strong>Abwägung</strong> aufgenommen (siehe Datensätze 13-2 und 13-3).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung wer<strong>de</strong>n nicht willkürlich<br />
festgelegt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n aufgrund von schützenswerten, min<strong>de</strong>stens<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Vorkommen/Lagerstätten mit meist<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Genehmigungen bzw. Bergbauberechtigungen.<br />
Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> jedoch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> flächenmäßigen Abgrenzung nicht<br />
im je<strong>de</strong>n Fall die bergrechtlichen Grenzen 1 zu 1 übernommen<br />
(Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen z.B. durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung.) Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> starken rechtlichen<br />
Bindungswirkung von VRG und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
notwendigen Nachvollziehbarkeit einer Grenzziehung von VRG<br />
stellen vorhan<strong>de</strong>ne Bergbauberechtigungen jedoch eine<br />
wesentliche fachliche Grundlage für <strong>de</strong>n REPHarz dar.<br />
Untertägige VRG Rohstoffgewinnung sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1<br />
nachrichtlich dargestellt. Für Vorgaben von Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne ist die oberste<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG).<br />
Danach sind untertägige VRG bzw. VBG für Rohstoffgewinnung<br />
nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptkarte eines Regionalplanes darzustellen. Im<br />
REPHarz erfolgt wenigstens die o.g. nachrichtliche Darstellung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 35 von 610
TÖB: (15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
15-5 Flächenmäßige Reduzierung <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes<br />
"Aufbau eines ökologischen Verbundsystems" im<br />
Raum OT Rathmannsdorf<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
15-3 Darstellung <strong>de</strong>s Sport-, Hotel- und Freizeitkomplexes<br />
"Salzlandcenters" als Vorrangstandort für<br />
großflächige Freizeitanlagen<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
15-4 Darstellung <strong>de</strong>s BFW und <strong>de</strong>s BBRZ Rathmannsdorf<br />
als Vorrangstandort Gesundheits- und Sozialwesen<br />
keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems ist im Bereich Rathmannsdorf bereits<br />
weitgehend an die vorhan<strong>de</strong>nen Strukturen angepasst. Grund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung für <strong>de</strong>n Bereich ist: "Erhalt und Entwicklung<br />
von naturnahen Fließgewässern und <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür<br />
charakteristischen Vegetation sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturreichen, durch<br />
lockere Gehölzanteile geprägten Ackerlandschaft".<br />
Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Außer<strong>de</strong>m<br />
wer<strong>de</strong>n durch die Entwicklung eines ÖVS die ackerbaulich<br />
genutzten Flächen strukturiert. Dies kommt nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verbindung von Lebensräumen zugute, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft selbst, z.B. durch Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong><strong>de</strong>r</strong>osion.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Derartige Freizeitanlagen sind an Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n,<br />
typischerweise an Mittelzentren wie Staßfurt. Somit ist eine<br />
nochmalige Nennung nicht notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Standorte für Berufsschulen und Berufsför<strong><strong>de</strong>r</strong>werke sind an<br />
Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n und bedürfen keiner weiteren<br />
raumordnerischen Sicherung. Für das BBRZ in Rathmannsdorf<br />
liegen keine hinreichen<strong>de</strong>n Unterlagen vor, die eine<br />
regionalplanerische Sicherung dieses Standortes notwendig<br />
macht. Die regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit solcher<br />
Festlegungen ist ohnehin eingeschränkt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 36 von 610
TÖB: (15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
15-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> überregional und regional<br />
be<strong>de</strong>utsamenVersorgungs- und Produktenleitungen<br />
wur<strong>de</strong> festgestellt, dass dort eine 110-kV-Leitung im<br />
Bereich Staßfurt- Neundorf- Hecklingen eingetragen<br />
ist. Diese Leitung ist mit <strong>de</strong>m Vermerk "nähere<br />
Abstimmung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich" gekennzeichnet. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt SFT diese Leitung nicht bekannt ist, wur<strong>de</strong> die<br />
E.ON Avacon und die envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie<br />
AG (enviaM) um nähere Informationen zur evtl.<br />
Leitungsführung gebeten. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong>en Aussagen<br />
befin<strong>de</strong>t sich o.g. Leitung nicht im<br />
Versorgungsbereich dieser. Der EON-Avacon<br />
(Bereich Hochspannung) ist diese Leitung nicht<br />
bekannt. Ich bitte daher um Auskunft, <strong>bei</strong> welchem<br />
Leitungsträger diese geplant ist und bitte um nähere<br />
Informationen.<br />
10 Sonstiges<br />
15-2 Ich habe mich mit Schreiben vom 19. Dezember<br />
2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz geäußert. Wie<br />
ich feststellen konnte, wur<strong>de</strong> einigen meiner<br />
Anregungen seitens Ihrer Behör<strong>de</strong> Folge geleistet<br />
und die <strong>Planung</strong> entsprechend angepasst. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Punkte hingegen blieben unberücksichtigt, sodass<br />
ich in diesem Rahmen nochmals auf diese Aspekte<br />
verweisen möchte, die nach wie vor Gültigkeit<br />
besitzen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
16-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Neundorf (Anhalt) bestehen<br />
keine Einwän<strong>de</strong> zur <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s REPHarz.<br />
Kenntnisnahme Die geplante Leitung wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m ROK LSA übernommen.<br />
Wenn seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sträger kein Bedarf mehr besteht,<br />
wird die Trasse gelöscht. Bisher wur<strong>de</strong>n jedoch im<br />
Anhörungsverfahren von <strong>bei</strong><strong>de</strong>n überregionalen Versorgern<br />
keine Be<strong>de</strong>nken gegen diese Darstellung geäußert.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 37 von 610
TÖB: (18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
18-1 Die Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />
begrüßt die Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben unter<br />
Pkt 4.3. Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Mittelzentrum<br />
außeror<strong>de</strong>ntlich. Die Stadt hat sich seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong><br />
auf <strong>de</strong>n Gebieten Wirtschaft, Bildung, Stadtumbau<br />
und Kultur <strong>bei</strong>spielhaft entwickelt und erfüllt für die<br />
Ortschaften im weiten Umkreis eine ausgesprochene<br />
Zentrumsfunktion. Die wirtschaftliche Stärke, die<br />
gute Verkehrsanbindung, das qualitätsvolle und<br />
vielfaltige Bildungsangebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulen sowie das<br />
Kulturangebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt mit Zoo, Sport- und<br />
Freizeitzentrum, "Kunstquartier - Grauer Hof" und<br />
Bestehornhaus machen Aschersleben zu einem<br />
wichtigen Lebens- und Han<strong>de</strong>lszentrum zwischen<br />
Harz und Bör<strong>de</strong>.<br />
Aschersleben ist aus wirtschaftlicher, städtebaulicher<br />
und bildungspolitischer Sicht ein markanter Standort,<br />
<strong>de</strong>n es im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Region weiterzuentwickeln<br />
gilt.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
18-5 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen (Pkt.<br />
5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft) -<br />
Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n - kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />
Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aschersleben/Land eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu.<br />
Auch wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Prioritätsanspruch für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung unterstützt, weil sich die<br />
landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />
Wirtschaftsfaktor entwickelt und hier eine<br />
jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealte Tradition hat.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 38 von 610
TÖB: (18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
18-2 Unter Pkt 6.2.3. Straßenverkehr wird die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 von<br />
Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />
Hettstedt in Richtung Bernburg (A 114/B 6n) zur<br />
Erschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostharzregion herausgear<strong>bei</strong>tet.<br />
Diese Maßnahmen, die ebenfalls die<br />
Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />
tangiert, fin<strong>de</strong>t die volle Unterstützung, <strong>de</strong>nn durch<br />
die Bun<strong>de</strong>sautobahn wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen<br />
Beziehungen in <strong>de</strong>n süd<strong>de</strong>utschen Raum erheblich<br />
verbessert.<br />
18-3 Ebenso begrüßt die Verwaltungsgemeinschaft die<br />
Netzerweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- und<br />
regionalbe<strong>de</strong>utsamen durch <strong>de</strong>n Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortsumfahrung (OU) im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 OU<br />
Aschersleben/Süd-Quenstedt.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
18-4 Begrüßt wird auch <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Pkt. 6.2.4.<br />
Rad- und fußläufiger Verkehr genannte<br />
Wipperrundweg als Verknüpfung mit <strong>de</strong>m Wipper-<br />
Saale-Radweg zur Belebung von Tourismus und<br />
Erholung, auch außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen<br />
Schwerpunktregionen.<br />
10 Sonstiges<br />
18-6 Die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aschersleben/Land wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Darstellungen<br />
<strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes Harz (REPHarz) ausreichend<br />
berücksichtigt.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
19-1 Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung unter Pkt. 4.3.<br />
Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird Aschersleben als<br />
Mittelzentrum festgeschrieben. Die Stadt<br />
Aschersleben begrüßt diese Klassifizierung<br />
außeror<strong>de</strong>ntlich. Zum Erhalt dieses Status wer<strong>de</strong>n<br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt jegliche Anstrengungen<br />
unternommen, um die Wirkung eines Mittelzentrums<br />
auf das Umland <strong>bei</strong>zubehalten.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.4 Entwicklungsachsen<br />
19-2 Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 2 "Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes - Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwicklungsachsen" befin<strong>de</strong>t sich Aschersleben<br />
unmittelbar an <strong><strong>de</strong>r</strong> autobahnähnlichen B 6n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fertigstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgehen<strong>de</strong>n Verbindung von<br />
Goslar bis Bernburg wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsstandort<br />
Aschersleben einen weiteren Impuls erhalten. Im<br />
Gewerbegebiet "Güstener Straße" mit direkter<br />
Anbindung an die Abfahrt Aschersleben-Ost<br />
konzentrieren sich die Firmen auf die Produktion von<br />
Vliesstoffen und technischen Textilien. Die dort<br />
produzierten High-Tech-Artikel und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Weiterentwicklung sichern <strong>de</strong>n ansässigen<br />
Unternehmen internationale Marktpositionen.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
19-4 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen -<br />
Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n - kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />
Gebiet um Aschersleben eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />
zu. Auch hier unterstütze ich <strong>de</strong>n Prioritätsanspruch<br />
für die landwirtschaftliche Nutzung, weil sich die<br />
landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />
Wirtschaftsfaktor entwickelt und hier eine<br />
jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealte Tradition hat.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
19-5 Hier wird das Untere Einetal <strong>bei</strong> Aschersleben<br />
genannt. Die kartografische Darstellung beschränkt<br />
sich aber nicht nur auf das Einetal.<br />
Das Vorbehaltsgebiet <strong>de</strong>s ökologischen<br />
Verbundsystems erstreckt sich auch auf die<br />
Stadtseite <strong>de</strong>s Burgberges. Hier befin<strong>de</strong>n sich laut<br />
Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben<br />
Entwicklungsflächen für Wohnungsbau (Standort 1 =<br />
Hennestraße, Standort 2 = Körtestraße) Für die<br />
Stadt Aschersleben ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert <strong>de</strong>s<br />
Wohnungsbaus an diesen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Standorten auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> zentrumsnahen Lage (5 Minuten Fußweg<br />
bis zum Markt) von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Be<strong>de</strong>utung<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet. Deshalb wird an<br />
<strong>de</strong>n Standorten wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zur Innenstadt<br />
festgehalten. Außer<strong>de</strong>m beschreibt das<br />
Verbundsystem "Unteres Einetal", <strong>de</strong>n Südhang <strong>de</strong>s<br />
Burgbergs. Hier bitte ich die entsprechen<strong>de</strong><br />
zeichnerische Darstellung zu korrigieren. Als<br />
Erläuterung erhalten Sie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage einen Auszug<br />
aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan.<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
19-6 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben wer<strong>de</strong>n die<br />
Aussagen unter Pkt. 6.1.1. Vorrangstandorte für<br />
Industrie und Gewerbe begrüßt. Aschersleben hat<br />
eine lange industrielle Tradition, <strong>de</strong>shalb sehe ich die<br />
Festlegung <strong>de</strong>s Stadtgebietes als Vorrangstandorte<br />
für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige<br />
Industrieanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz mit<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Wohlwollen.<br />
teilweise Berücksichtigung Das VBG wird in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s FNP mit<br />
Wohnbauentwicklung zurückgenommen. Der Burgberg bleibt<br />
auch als Grünzug und Verbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt mit <strong>de</strong>m Freiraum<br />
im VBG, evtl. im Landschaftsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben als<br />
lokalen Grünzug darstellen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Übernahme LEP, lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer Standort<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
19-9 Der Standort Aschersleben ist durch die unter Pkt.<br />
6.2. Lan<strong>de</strong>s- und regionalbe<strong>de</strong>utsamer<br />
Verkehr genannten verkehrlichen Maßnahmen<br />
zweifach betroffen - Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle -<br />
Aschersleben - Halberstadt - Wernigero<strong>de</strong> -<br />
Vienenburg (Ausbau für Neigetechnik bis Tempo 160<br />
km/h) und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Aschersleben -<br />
Güsten - Köthen - Dessau (Ausbau für Tempo bis<br />
120 km/h). Deshalb ist es verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, warum<br />
Aschersleben unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme Z 11 regional-<br />
und überregional be<strong>de</strong>utsamen Güterverkehrsstellen<br />
<strong>de</strong>s Schienennetzes nicht genannt wird. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lage an einem Verkehrsknoten <strong><strong>de</strong>r</strong> DB bitte ich hier<br />
um entsprechen<strong>de</strong> Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussage und<br />
ggf. um Überar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
19-3 Unter Pkt. 6.2.3. Straßenverkehr wird die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 von<br />
Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />
Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/B 6n) zur<br />
Erschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostharzregion herausgear<strong>bei</strong>tet.<br />
Diese Maßnahmen, die ebenfalls die Stadt<br />
Aschersleben tangieren wird, fin<strong>de</strong>t meine volle<br />
Unterstützung, <strong>de</strong>nn durch die Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />
wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen Beziehungen in <strong>de</strong>n<br />
süd<strong>de</strong>utschen Raum erheblich verbessert.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
19-10 Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen Cochstedt ist<br />
als leistungsfähiger Regionalflughafen für <strong>de</strong>n<br />
Großraum Mag<strong>de</strong>burg auszubauen. Diese<br />
Feststellung, die ebenfalls die Stadt Aschersleben<br />
tangiert, fin<strong>de</strong>t meine volle Zustimmung.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
19-7 Hinweis: Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung dargestellt<br />
regional be<strong>de</strong>utsame Abwasserbehandlungsanlage<br />
in Aschersleben ist nicht korrekt eingezeichnet. Das<br />
Planzeichen ist ca. 1,0 cm nach Südwesten an <strong>de</strong>n<br />
Flusslauf <strong><strong>de</strong>r</strong> "Eine" zu verschieben.<br />
keine Berücksichtigung Die Aufnahme als Güterverkehrsstelle in Z 11 setzt voraus,<br />
dass in <strong>de</strong>m genannten Ort <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ein Güterbahnhof bzw. eine<br />
Güterverkehrsstelle genutzt, jedoch zumin<strong>de</strong>st infrastrukturell<br />
noch vorhan<strong>de</strong>n ist, die ggf. revitalisiert wer<strong>de</strong>n könnte. Diese<br />
Voraussetzungen sind nach unserer Kenntnis in Aschersleben<br />
nicht (mehr) gegeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Standort wird verschoben.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
19-8 Die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ist<br />
als Standort für Bildung, Wissenschaft und<br />
Forschung zu festigen und weiter auszubauen, um<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Jugend Entwicklungsmöglichkeiten<br />
zu geben und die Bindung an die Region zu erhöhen.<br />
Die Schullandschaft in Aschersleben ist durch eine<br />
große Vielfalt gekennzeichnet. Die "Adam Olearius<br />
Schule" wird im Jahr 2008 in <strong>de</strong>n dann sanierten und<br />
völlig neu gestalteten Industriekomplex <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ehemaligen OPTIMA ziehen. Dieses heute<br />
"Bestehornpark" genannte Areal ist das Herzstück<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Aschersleber Bildungsoffensive. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesamtschule mit reformpädagogischem Ansatz<br />
wird auch ein privater Berufsbildungsträger, das<br />
IWK, Mieter in diesem monumentalen Gebäu<strong>de</strong> an<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
28-2 Wir for<strong><strong>de</strong>r</strong>n die namentliche Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Rückhaltebecken in Straßberg und Meisdorf unter<br />
Pkt. 5.1.1. VRG für HWS Z 4, da nur diese im<br />
Zusammenhang mit innerörtlichen<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen einen wirksamen<br />
Hochwasserschutz für die Selkeanrainer,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gemein<strong>de</strong> Gatersleben bewirken.<br />
Die neue Zielformulierung unter Z 8 ist so nicht<br />
ausreichend. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n HWRB sind als geplante<br />
technische Einrichtungen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> "Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt bis 2010" und sollten<br />
<strong>de</strong>shalb im Z. 8. konkret benannt und aufgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine raumordnerische Zielfestlegung, die geeignet ist, die<br />
Erhaltungsziele von Natur-2000-Gebiete erheblich zu<br />
beeinträchtigen, ist rechtlich nicht korrekt zu stan<strong>de</strong> gekommen<br />
(und damit angreifbar), sofern gemäß § 7 Abs. 7 ROG nicht die<br />
diesbezüglichen Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />
für solche Ausnahmefälle angewen<strong>de</strong>t und die (positive)<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-Kommission eingeholt wur<strong>de</strong>. Eine<br />
solche Beeinträchtigung ist <strong>bei</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n genannten<br />
Hochwasserrückhaltebecken nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Projektplanungen (FFH-Verträglichskeitsuntersuchung)<br />
möglich. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Schwierigkeit und<br />
Komplexität sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> zeitgleich zum REPHarz-<br />
Aufstellungsverfahren parallel lfd. wasserrechtlichen<br />
Genehmigungsplanungen wird die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung überlassen (siehe auch<br />
Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz). Hinzu kommt, dass bisher eine<br />
nachvollziehbare, hinreichend abschließen<strong>de</strong> Standort-<br />
Alternativenprüfung durch die Fachplanung aus unser Sicht<br />
noch nicht offiziell vorlegt wur<strong>de</strong>.<br />
Für die Ortslage Gatersleben ist es zunächst nicht<br />
entschei<strong>de</strong>nd, wo das o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Hochwasserrückhaltebecken<br />
errichtet wird/wer<strong>de</strong>n ; entschei<strong>de</strong>nd ist, dass gemäß Z 8 durch<br />
eine dafür geeignete Standortwahl ein hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz für alle Siedlungsbereiche im Selketal (und<br />
damit auch für Gatersleben) zeitnah geschaffen bzw.<br />
gewährleistet wird. Dass können u.U. die Standorte Meisdorf<br />
und Straßberg sein. Die diesbezügliche konkrete<br />
Standortentscheidung bleibt jedoch <strong>de</strong>n wasserrrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (28) Verwaltungsgemeinschaft Seeland<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
28-1 Die Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> VWG Seeland stimmen<br />
<strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz nur bedingt zu.<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
36-2 3. Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion<br />
- Leistungsfähiges Grundzentrum schaffen und<br />
erhalten<br />
- Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> infrastrukturelle Sicherstellung<br />
- Stabilisieren <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftskraft<br />
- Sicherung und Schaffung neuer<br />
zukunftsorientierter Ar<strong>bei</strong>tsplätze<br />
- Wechselwirkung von Natur- und<br />
Landschaftsschutz mit touristischer Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen Ressourcen.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
36-3 Der Erhalt und die Weiterentwicklung <strong>de</strong>s<br />
Grundzentrums OT Ermsleben <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme unter Z 11<br />
sichergestellt und stellt für die Stadt<br />
Falkenstein/Harz die Grundlage für die weitere<br />
städtebauliche Entwicklung dar.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
36-4 Z 4 1 XII " Selke" ist als Fließgewässer aufgeführt.<br />
Z 4 2 Die Errichtung eines<br />
Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal <strong>bei</strong><br />
Meisdorf wur<strong>de</strong> als eine dringen<strong>de</strong> Notwendigkeit zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes <strong><strong>de</strong>r</strong> Region,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz eingestuft. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> stellten Sie dar, dass im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
weiteren wasserrechtlichen Projektplanung<br />
beabsichtigt wird, die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
umzusetzen. Die Stadt Falkenstein/Harz weist<br />
nochmals auch im Hinblick auf die weiterführen<strong>de</strong><br />
Projektplanung auf die Notwendigkeit <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserrückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf und<br />
Straßberg im Selketal hin.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die genannten Aspekte sind bereits im Pkt. 3 enthalten:<br />
Grundzentren in Pkt. G 2-1 (<strong>de</strong>zentrale Siedlungsstruktur),<br />
Infrastrukur in G 4-1, G 4-2, G 8-3, G 11-1 und G 11-2,<br />
Wirtschaftskraft und Ar<strong>bei</strong>tsplätze in G 8-1 bis G 8-6<br />
Natur- und Landschaftsschutz mit tour. Nutzung in G 7-1, G 8-<br />
8, G 9-2 und G 12-2<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf und Straßberg<br />
wer<strong>de</strong>n nicht mehr (wie noch im 1. Planentwurf) in Z 4,<br />
Unterpunkt 2., namentlich erwähnt. Die Errichtung von<br />
Hochwasserrückhaltebecken zur Gewährleistung eines<br />
hinreichen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes von Siedlungsbereichen<br />
im (gesamten) Selketal an dafür geeignete Standorte wird im Z<br />
8 als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgeschrieben.<br />
Siehe auch Datensatz 28-2 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> VwG Seeland)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 44 von 610
TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
36-6 Z 2 III Selketal - keine ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
36-7 Z 2 VIII Der Friedrichshohenberg befin<strong>de</strong>t sich <strong>bei</strong><br />
<strong>de</strong>n Ortsteilen Ermsleben und Wiesero<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. <strong>Abwägung</strong> wird<br />
darauf verwiesen, dass zur Lagebezeichnung " <strong>bei</strong><br />
Meisdorf " zum Auffin<strong>de</strong>n ausreichend sei. Die Stadt<br />
Falkenstein/Harz weist nochmals daraufhin, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Friedrichshohenberg die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteile<br />
Ermsleben und Wiesero<strong>de</strong> berührt.<br />
36-8 Z 2 X Clusberg in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong>de</strong>s OT<br />
Pansfel<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />
keine ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
36-9 Z 1 III nordöstliches Harzvorland - Der<br />
Landwirtschaft wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz<br />
eine hohe Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen. Durch das<br />
Engagement <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebe wird<br />
die Bewirtschaftung und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Flächen sichergestellt und die<br />
vorhan<strong>de</strong>nen sowie zukünftige Ar<strong>bei</strong>tsplätze<br />
gesichert. Diese Hinweise wur<strong>de</strong>n bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf zur Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt Falkenstein/Harz bekräftigt ihre<br />
Stellungnahme in diesem Pkt. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt.<br />
keine Berücksichtigung Das das VRG NuL in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung von Wiesero<strong>de</strong> und<br />
Ermsleben liegt, ist uns bewusst. Zum Auffin<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
(1:100.000) ist es aber erheblich, einfacher <strong>bei</strong> Meisdorf zu<br />
suchen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die festgelegten Vorbehaltsgebiete stehen einer<br />
landwirtschaftlichen Nutzung nicht entgegen. VBG sind von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Als<br />
VRG Landwirtschaft kann das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben vom LEP/ Kriterien zur Festlegung von<br />
VRG Landwirtschaft sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche nicht<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 45 von 610
TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
36-10 Z 4 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abbaubereich ist ausgeschöpft, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hauptbetriebsplan sieht eine Nutzung bis 31.12.2007<br />
vor. Dieser Hinweis wur<strong>de</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
zum 1. Entwurf beraten.<br />
36-11 Z 4 XXIV Hartsteinlagerstätte Ballenstedt -<br />
Rehköpfe - Eine Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>m<br />
genannten Bereich liegt nicht im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz, da <strong>bei</strong> einem möglichen<br />
Hartsteinabbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Abtransport durch <strong>de</strong>n Ortsteil<br />
Meisdorf erfolgen könnte. Derzeit ist nicht<br />
sichergestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Transport nur in Richtung<br />
Westen zur B 185 erfolgen wird. Der geplante<br />
Gesteinsabbau wirkt sich negativ auf die<br />
städtebauliche Entwicklung <strong>de</strong>s anerkannten<br />
Erholungsortes OT Meisdorf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz aus. Darüber hinaus kollidieren hier<br />
unterschiedliche Interessen miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Das<br />
Selketal als Vorranggebiet für Natur- und<br />
Landschaftsschutz in Verbindung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
touristischen Nutzung steht im Konflikt mit einem<br />
Hartgesteintagebau und wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz abgelehnt.<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
36-12 Bereits unter 5.1.1. beschrieben, ist die<br />
Notwendigkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens<br />
im OT Meisdorf zum Schutz gegen<br />
Extremhochwasser und Überschwemmungen<br />
zwingend notwendig, da Überflutungsbereiche nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind und alternative Lösungen und<br />
Möglichkeiten nicht bestehen.<br />
5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />
keine Berücksichtigung Das Bewilligungsfeld und damit das VRG ist größer als die<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Abbauflächen, daher wird das VRG<br />
<strong>bei</strong>behalten. Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m LAGB sind noch<br />
abbaubare Rohstoffvorräte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Quarzsandlagerstätte<br />
Ermsleben vorhan<strong>de</strong>n. Ein bergrechtlicher Hauptbetriebsplan ist<br />
ohnehin immer nur befristet (i.d.R. 2 Jahre) und kann verlängert<br />
bzw. durch einen neuen Hauptbetriebsplan ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Ausweisung soll die hochwertige<br />
Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe regionalplanerisch<br />
langfristig für die Rohstoffversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> heimschen<br />
Volkswirtschaft gesichert wer<strong>de</strong>n. Detailfragen einer möglichen<br />
künftigen Betriebsführung, wie die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuwegung bzw.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Transportwege zur Hartsteinlagestätte Ballenstedt-<br />
Rehköpfe sind im Genehmigungsverfahren zu klären. Da<strong>bei</strong><br />
sind auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene raumordnerische und<br />
städtebauliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse zu berücksichtigen. Nach unserer<br />
Kenntnis ist ein Transportweg ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte in<br />
Richtung Westen bzw. B 185 geplant und auch nicht gänzlich<br />
ummöglich. Für einen Abtransport über Meisdorf fehlen ohnehin<br />
sinnvolle Straßenverbindungen.<br />
Städtebauliche Auswirkungen durch dieses Vorranggebiet,<br />
welches sich ca. 3,5 km Luftlinie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Meisdorf<br />
entfernt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ballenstedt befin<strong>de</strong>t, sind nicht<br />
erkennbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 36-4 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
36-13 Zu Z1 Nr. 2 "Ermsleben" - keine weiteren Anregungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
36-14 Nr. 1 Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> - Für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems sollen die<br />
Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege sowie einer naturnahen<br />
Waldbewirtschaftung Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus sollen auch die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicherung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Flächen innerhalb <strong>de</strong>s ausgewiesenen<br />
Verbundsystems in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz ausreichen<strong>de</strong> Würdigung erhalten.<br />
Eine Beeinträchtigung bzw. Verringerung von<br />
landwirtschaftlichen Flächen, welche sich schädlich<br />
auf <strong>de</strong>n Wirtschaftszweig auswirken, lehnt die Stadt<br />
Falkenstein/Harz ab.<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
36-15 Z 1 2 Nördliches Harzvorland - Die Sicherung und<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen ist eine<br />
wesentliche Voraussetzung zur Sicherung und <strong>de</strong>m<br />
Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen vorhan<strong>de</strong>n und<br />
zukünftigen Ar<strong>bei</strong>tsplätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Region.<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
36-16 Unter Z 2 fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandtagebau Reinstedt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
RKW Reinstedt Kieswerke GmbH - Zulassung bis<br />
31.05.2008 im Texteil <strong>de</strong>s REP, im Kartenteil ist<br />
dieser Bereich mit VII gekennzeichnet.- Wur<strong>de</strong> in 1.<br />
<strong>Abwägung</strong> bereits berücksichtigt - Unter<br />
Rohstoffgewinnung Nr. VI "Kiessandlager Reinstedt-<br />
Hoym" erfasst. - keine weiteren Hinweise .<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
36-17 Gemäß Z 1 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schwerpunktregion zur touristischen Entwicklung im<br />
Land Sachsen-Anhalt.<br />
Der Erhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Erweiterung von<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sollte in die<br />
Zielstellung aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft wird durch die<br />
Festlegung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems nicht in Frage gestellt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-<br />
Verordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparkverordnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung im<br />
LEP als VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems sind diese Flächen auch im REPHarz<br />
entsprechend festgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Erhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Erweiterung von Rad- und<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sind unter Pkt. 6.2.4., Z 5 und Z 6 als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung bereits genannt, so dass eine Doppelnennung im<br />
Hinblick auf einen "schlanken" Regionalplan überflüssig ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
36-18 Die Stadt Falkenstein/Harz stimmt <strong>de</strong>n neuen<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten für<br />
Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung zu. Die Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte<br />
wird begrüßt. Dem Vorschlag, das Vorbehaltsgebiet<br />
für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung auf <strong>de</strong>n<br />
"Wartenberg" <strong>bei</strong>m OT Ermsleben zu beschränken,<br />
wird zugestimmt.<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
36-19 Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz vorgesehene<br />
Erweiterung <strong>de</strong>s Eignungsgebietes EG 7 Reinstedt -<br />
Ermsleben fand im Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz keine<br />
Berücksichtigung. Im östlichen Randbereich gab es<br />
eine geringfügige Ergänzung. Um einer möglichen<br />
Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtbeziehung zwischen <strong>de</strong>n<br />
östlichen Regionen z. B. Aschersleben und <strong>de</strong>m<br />
Harz entgegenzuwirken und <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>n<br />
konzentrierten Standort effektiv zu nutzen, schlägt<br />
die Stadt Falkenstein/Harz eine nach Nor<strong>de</strong>n<br />
ausgerichtete Abrundung <strong>de</strong>s EG III vor. Diese<br />
Abrundung stellt keine großflächige Erweiterung dar<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist eine maßvolle Abrundung <strong>de</strong>s<br />
bestehen<strong>de</strong>n Eignungsgebietes unter Reduzierung<br />
von Teilflächen im östlichen Bereich. Hier<strong>bei</strong> sollte<br />
die östliche Verzahnung maßvoll abgerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Verdichtung durch neue WKA innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Eignungsfel<strong>de</strong>s ist nur parziell möglich. Durch das<br />
Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau<br />
Reinstedt-Ost" sind Flächen für <strong>de</strong>n Abbau von<br />
Rohstoffen reserviert. Im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes ist unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>s<br />
Anpassungsgebotes <strong><strong>de</strong>r</strong> Dornbergsweg als Grenze<br />
planungsrechtlich ein<strong>de</strong>utig nachvollziehbar. Der<br />
damit verbun<strong>de</strong>ne Flächenüberhang soll einerseits<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> nördlichen Anpassung dienen, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits die<br />
bestehen<strong>de</strong> südlichste WKA in das Gebiet<br />
integrieren. Unter Beachtung <strong>de</strong>s<br />
Anpassungsgebotes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen von WKA zur<br />
nächstgelegenen Ortschaft wer<strong>de</strong>n zwei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n Anlagen außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes liegen. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />
Regionalplanung sind damit auftreten<strong>de</strong><br />
Folgebetrachtungen z. B. Repowering o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nutzungsvereinbarungen usw. zu berücksichtigen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Das bereits 1997 abgeschlossene ROV zum genannten<br />
Kiessandtagebau stellt kein absolutes Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für die<br />
Errichtung von WKA in diesem Bereich <strong>de</strong>s VRG-Wind dar. Seit<br />
ROV-Abschluß wur<strong>de</strong> keine einzige Abbaugenehmigung<br />
beantragt und selbst nach Errichtung von WKA ist ein<br />
Kiessabbau, <strong><strong>de</strong>r</strong> hier im Trockenschnitt erfolgen sollte,<br />
zwischen <strong>de</strong>n WKA-Standorten durchaus möglich.<br />
Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt vorgeschlagen<strong>de</strong> Flächentausch kann im<br />
wesentlichen gefolgt wer<strong>de</strong>n. Die ca. 4 ha bzw. ca. 15 ha<br />
großen, zackenartigen Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>de</strong>s<br />
VRG wer<strong>de</strong>n zurückgenommen (dort geringere Windhöffigkeit,<br />
teilweise Querung einer regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wasserleitung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fernwasserversorgung, bisher dort keine konkreten WKA-<br />
<strong>Planung</strong>en, Abrundung <strong><strong>de</strong>r</strong> östlichen Gebietsgrenze). Die bisher<br />
noch außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind stehen<strong>de</strong>n WKA wer<strong>de</strong>n durch<br />
eine geringfügige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Verlaufes <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen und<br />
nördlichen VRG-Grenze in das VRG mit einbezogen. Zusätzlich<br />
erfolgt am Westrand <strong>de</strong>s VRG eine geringe Reduzierung um<br />
ca. 1 ha zur Einhaltung <strong>de</strong>s 1.000-m-Abstan<strong>de</strong>s zur<br />
geschlossenen Wohnbebauung in <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Reinstedt<br />
Der mit diesen Grenzän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen "gewonnene" Flächenanteil<br />
wird zu einer VRG-Erweiterung um ca. 29 ha an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nordwestlichen VRG-Grenze in Richtung B 6 genutzt. Diese<br />
Erweiterung wird durch <strong>de</strong>n 200-m-Abstand zur Bahnlinie Frose-<br />
Ballenstedt im Westen und durch die bisher nördlichste,<br />
vorhan<strong>de</strong>ne WKA im Osten begrenzt. Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterung<br />
betroffene Bereich ist bereits stark technisch vorgeprägt und<br />
weist eine bessere Windhöffigkeit auf.<br />
Eine darüber hinaus gehen<strong>de</strong> Erweiterung ist u.a. mit <strong>de</strong>n<br />
Belangen <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nicht vereinbar (siehe<br />
Umweltbericht, keine großflächige VRG-/EG-Erweiterung). Das<br />
VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben hat damit eine Flächengröße<br />
von ca. 349 ha (bisher ca. 343 ha)<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
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6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
36-21 Z 3 Vorrangstandorte OT Reinstedt - keine weiteren<br />
Hinweise und Anregungen<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
36-22 Z 1 Golfplatz sowie das Feriendorf Selketal sind zu<br />
entwickeln<br />
36-23 Zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> als räumliche Schwerpunkte zur<br />
touristischen Entwicklung eingestuften<br />
Freizeitanlagen entspricht ein möglicher<br />
Hartsteinabbau in Ballenstedt - Rehköpfe - nicht <strong>de</strong>n<br />
Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismusentwicklung <strong>de</strong>s REPHarz. Die<br />
Stadt Falkenstein/Harz lehnt <strong>de</strong>n Hartgesteintagebau<br />
ab.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
36-24 Z 2 Burg Falkenstein mit Waldgebieten bis einschl.<br />
Landschaftspark Degenershausen wird durch die<br />
Stadt Falkenstein/Harz befürwortet.<br />
36-25 Z 2 Hier ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteil Ermsleben mit historischer<br />
Altstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Konradsburg aufgeführt. - An<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
aufgeführte kulturhistorische Objekte haben nicht die<br />
regionale Be<strong>de</strong>utung und sind daher nicht als<br />
Vorrangstandorte aufgeführt.<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
36-26 Z 6 Erhalt und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Quedlinburg -<br />
Gernro<strong>de</strong> -Aschersleben wur<strong>de</strong> durch die Stadt<br />
bereits bekräftigt, mit <strong>de</strong>m zusätzlichen Ziel Z 12<br />
wur<strong>de</strong> die Strecke Gernro<strong>de</strong>- Ballenstedt- Frose<br />
entsprechend planungsrechtlich neu zugeordnet -<br />
keine weiteren Hinweise.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Aus diesem Grund wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort Golfplatz sowie<br />
Feriendorf "Selketal" Meisdorf im REPHarz unter Pkt. 6.1.4., Z<br />
1 genannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Bei Entfernungen (Luftlinie) von mehr als 2,7 km (Golfplatz)<br />
bzw. 3,7 km (Feriendorf) zum genannten VRG-<br />
Rohstoffgewinnung sind keine direkten Auswirkungen auf diese<br />
Standorte erkennbar. Auch erhebliche indirekte Auswirkungen<br />
durch eine mögliche künftige Rohstoffgewinnung im VRG-<br />
Rohstoffgewinnung Ballenstedt-Rehköpfe auf die<br />
Erholungseignung <strong>de</strong>s Unterharzes und damit auch auf das<br />
Feriendorf Meisdorf sind nicht zu erwarten (siehe hierzu auch<br />
Datensatz 85-1, Stadt Ballenstedt).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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6.2.3 Straßenverkehr<br />
36-27 Die im Z 4 aufgeführte wichtige lan<strong>de</strong>s- und<br />
regionalbe<strong>de</strong>utsame Bun<strong>de</strong>sstraßenverbindung<br />
<strong>bei</strong>nhaltet die Funktionstüchtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185<br />
Ballenstedt - Aschersleben. Die Ortsdurchfahrt <strong>de</strong>s<br />
Ortsteiles Ermsleben als Grundzentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz soll im Zuge <strong>de</strong>s Ausbaues<br />
vordringlich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eine Abstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sstraße stellt eine nachteilige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verkehrstechnischen Erschließung für die Stadt<br />
Falkenstein/Harz dar. Die Stadt Falkenstein/Harz<br />
lehnt daher eine Abstufung ab.<br />
36-28 Zu Z 6 Neu- und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 Ermsleben -<br />
Sangerhausen<br />
Die Maßnahme wird durch die Stadt<br />
Falkenstein/Harz als zwingend und vordringlich<br />
eingestuft.<br />
36-29 Z 7 Die Errichtung einer Teilortsumgehung L 229 im<br />
OT Ermsleben wird durch die Stadt befürwortet. In<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung Karte Nr. 1 ist eine Trasse<br />
nördlich OT Ermsleben als Verbindung zw. <strong><strong>de</strong>r</strong> L 229<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sstraßen B 185 eingezeichnet. Die<br />
Stadt geht davon aus, dass die zeichnerische<br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse <strong>de</strong>n Zielen Z 7 entspricht.<br />
36-30 Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />
straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwegen soll in einem<br />
Radwegekonzept <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Der umweltfreundliche<br />
Fahrradverkehr belebt <strong>de</strong>n Tourismus und die<br />
Erholung und verknüpft gleichzeitig die touristischen<br />
Schwerpunktregionen. Ein straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Radweg entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 von Aschersleben nach<br />
OT Ermsleben erfüllt die Eigenschaften einer<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Wegeverbindung.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
36-31 Das allgemeine Ziel, die Stabilisierung und<br />
Weiterentwicklung von rad-und fußläufigem Verkehr<br />
wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz<br />
befürwortet.<br />
Kenntnisnahme Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nimmt keine Auf- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abstufungen von Bun<strong>de</strong>s- zu Lan<strong>de</strong>sstraßen vor (zuständig<br />
Straßenbauverwaltung). Im REPHarz wird die B 185 weiterhin<br />
als Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung geführt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die textliche Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 in Z 6 entfällt künftig, da<br />
bereits Ausbaumaßnahmen zwischenzeitlich erfolgten (siehe<br />
hierzu Datensatz 274-10, Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es han<strong>de</strong>lt sich hier nicht um eine Teilortsumfahrung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
um eine (Voll)-Ortsumfahrung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme In G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 wird nur allgemein auf die Notwendigkeit<br />
von mehr straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwegen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion eingegangen. Eine namentliche Benennung<br />
von Radwegen erfolgt hier nicht (siehe hierzu Pkt. 6.2.4 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
36-32 Zur Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität für alle Einwohner <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Falkenstein/Harz möchten wir die Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>de</strong>s Personennahverkehrs auch im Hinblick auf die<br />
Kreisgebietsreform hervorheben. Die Stadt<br />
Falkenstein/Harz mit <strong>de</strong>m Grundzentrum Ermsleben<br />
als zugehörige Kommune <strong>de</strong>s neuen Landkreises<br />
Harz, sollte eine entsprechen<strong>de</strong> Berücksichtigung im<br />
ÖPNV erfahren.<br />
10 Sonstiges<br />
36-1 Der vorliegen<strong>de</strong> Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />
Entwicklungsplanes berücksichtigt die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Planregion Harz, welcher die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Falkenstein/Harz wesentlich mit beeinflussen wird. In<br />
diesem Zusammenhang macht die Stadt<br />
Falkenstein/Harz von <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeit, Anregungen<br />
und Be<strong>de</strong>nken vorbringen zu können, Gebrauch und<br />
übergibt Ihnen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage die Stellungnahmen<br />
zum vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterführung und<br />
Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz bittet die Stadt Falkenstein/Harz, die<br />
vorgebrachten Anregungen, Be<strong>de</strong>nken und Hinweise<br />
in die <strong>Planung</strong> einzubeziehen.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
37-5 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />
Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />
Aus <strong>de</strong>n Sachgebieten Überschwemmungsgebiete,<br />
Wasserrecht/wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe<br />
ergeben sich zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz keine<br />
weiteren Hinweise bzw. Ergänzungen. Es wird hier<br />
auf die Stellungnahme vom 22.12.2005 verwiesen.<br />
Der dort aufgeführte Hinweis hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überlagerungen von VRG für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz<br />
und VRG für Natur und Landschaft im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"Oker" ist weiterhin gültig.<br />
Seitens <strong>de</strong>s SG Gewässerbau/-unterhaltung<br />
bestehen keine Einwän<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m<br />
vorgelegten Entwurf. Die wasserrechtlichen Belange<br />
wur<strong>de</strong>n berücksichtigt, einschl. das<br />
Überschwemmungsgebiet "Oker".<br />
volle Berücksichtigung Für die Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Pläne sind die Landkreise<br />
zuständig.<br />
Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Be<strong>de</strong>utung von Ermsleben für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Ortsteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkeinstein ist dieser Ortsteil als regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Schnittstelle in G 7 benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für das VRG-HWS "Oker", welches auch im LEP-LSA ohne<br />
kartografische Darstellung nur textlich ausgewiesen wur<strong>de</strong>, ist<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit kein Überschwemmungsgebiet gemäß § 96 WG LSA<br />
bekannt. Hier ist im Einzelfall auf die jeweilige Vor-Ort-Situation<br />
unter Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition für ein VRG-HWS<br />
abzustellen (siehe Begründung zu Z 4 in in Pkt. 5.1.1). Im<br />
Konfliktfall zwischen VRG-HWS und VRG-NuL hat gemäß Pkt.<br />
5.1.3, Z 6, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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TÖB: (37) Landkreis Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
37-9 Gemeinsames Gesundheitsamt <strong><strong>de</strong>r</strong> LK HBS, QLB<br />
und WR: Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan Harz stellt<br />
wesentliche Umweltziele dar. Zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschen sollten aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s<br />
Gesundheitsamtes folgen<strong>de</strong> Hinweise für <strong>de</strong>n<br />
Landkreis Halberstadt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorrang-Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung:<br />
Tonlagerstätte Osterwieck:<br />
Die Vorbehaltsfläche Tonlagerstätte Osterwieck ist<br />
als hygienisch relevant einzuschätzen. Sie befin<strong>de</strong>t<br />
sich am südwestlichen Stadtrand von Osterwieck.<br />
Die nächste Wohnbebauung ist ca. 250 m entfernt.<br />
Weitere Wohnhäuser sind in einem allgemeinen<br />
Wohngebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe geplant. Eine<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Tongewinnung wür<strong>de</strong><br />
erhebliche Immissionen an Lärm, Staub und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
für die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachbarschaft wohnen<strong>de</strong>n Menschen<br />
hervorrufen. Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel- und Quellverkehr, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />
<strong>de</strong>m Abbau verbun<strong>de</strong>n ist, stellt eine nicht zu<br />
unterschätzen<strong>de</strong> Lärmimmissionsquelle dar. Die<br />
Lebensqualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewohner in <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />
Nachbarschaft wäre erheblich beeinträchtigt.<br />
37-10 N/ Kalksteinlagerstätte Schwanebeck:<br />
Diese Vorbehaltsfläche liegt im Außenbereich etwa<br />
2,5 km von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Schwanebeck entfernt und<br />
grenzt an das Landschaftsschutzgebiet "Huy" an.<br />
Auch hier wür<strong>de</strong> es <strong>bei</strong> einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s<br />
Rohstoffabbaus zu erheblichen Immissionen<br />
kommen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch <strong>de</strong>n Transport (Ziel<br />
und Quellverkehr). Die ehemalige Betriebsanlage<br />
wur<strong>de</strong> bereits zurückgebaut und es wur<strong>de</strong>n<br />
Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass<br />
hier ein Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Naherholung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />
Eine Ausgleichsfläche als Ökopool für die<br />
Windkraftanlagen, die nordöstlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Schwanebeck errichtet wur<strong>de</strong>n, ist hier ausgewiesen.<br />
Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> "Huy" wird in <strong>de</strong>n Naherholungsbereich<br />
einbezogen. Eine Umweltprüfung ist hier<br />
anzustreben.<br />
keine Berücksichtigung Im aktuellen rechtskräftigen Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Osterwieck wur<strong>de</strong> die Vorbehaltsfläche für Rohstoffgewinnung<br />
übernommen. Zwischen dieser Fläche und <strong>de</strong>n nächsten<br />
Wohngebieten befin<strong>de</strong>t sich ein Gewerbegebiet, so dass eine<br />
Abschirmung <strong>de</strong>s VBG-Rohstoffgewinnnung, aber auch bereits<br />
eine gewerblich genutzte Zuwegung vorhan<strong>de</strong>n ist. Bei<br />
möglichen erheblichen Konflikten zwischen Rohstoffgewinnung,<br />
gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung hätten solche<br />
benachbarten Ausweisungen im Flächennutzungsplan nicht<br />
erfolgen können.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Das genannte VBG-Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> in die<br />
Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz einbezogen (siehe Umweltbericht,<br />
Pkt. 3.2.2 Unterpkt. N), mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Lagerstätte<br />
für die mittel- bis langfristig ausgerichtete, regionalplanerische<br />
Rohstoffsicherung im Form einer Vorbehaltsgebietsfestlegung<br />
geeignet ist. Folglich können <strong>bei</strong> künftigen<br />
<strong>Abwägung</strong>sprozessen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e,<br />
möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belange ein<br />
höheres Gewicht erlangen. Das dies jedoch auf <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />
Fläche <strong>de</strong>s VBG eintreten könnte, ist nach jetzigem<br />
Kenntnisstand nicht zu erwarten (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit größtenteils<br />
Ackerfläche).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (37) Landkreis Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
37-11 Erdgaslagerstätte Deersheim/ Fallstein:<br />
Die Erdgaslagerstätte liegt nordwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Deersheim und grenzt an <strong>de</strong>n "Fallstein"<br />
an. Bei einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
ist zu beachten, dass sich ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerflächen<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Trinkwasserschutzzone <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wassergewinnungsanlage Hessen befin<strong>de</strong>t. Da<strong>bei</strong><br />
han<strong>de</strong>lt es sich um eine Quellfassung mit einem<br />
hohen Schutzbedarf. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s<br />
Gesundheitsamtes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung dieses<br />
Wasserreservoirs Vorrang gegenüber <strong>de</strong>n<br />
wirtschaftlichen Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
einzuräumen.<br />
Durch eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasgewinnung<br />
sind Immissionen an Lärm, Staub und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu<br />
erwarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die Betriebsanlagen<br />
und <strong>de</strong>n Ziel- und Quellverkehr. Die notwendigen<br />
Maßnahmen zum Immissionsschutz sind zu<br />
beachten.<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
37-12 Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Hänge zwischen<br />
Hessen und <strong>de</strong>n "Großen Bruch, Marienbach<br />
zwischen Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und "Großen Bruch":<br />
Die Vorhaltsgebiete zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hänge zwischen Hessen und <strong>de</strong>m "Großen Bruch"<br />
sowie am Marienbach zwischen Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und<br />
<strong>de</strong>m "Großen Bruch" sind aus gesundheitlicher Sicht<br />
zu befürworten. Dadurch wird eine zusätzliche<br />
Naherholungsmöglichkeit geschaffen, die sich positiv<br />
auf die Gesundheit und das Wohlbefin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung auswirkt. Da<strong>bei</strong> sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau<br />
von Radwegen mit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, um diese<br />
Naherholungsbereiche für die Menschen besser<br />
erreichbar zu gestalten und damit auch eine aktive<br />
Freizeitgestaltung zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die genannte Trikwasserschutzzone nimmt nur einen relativ<br />
kleinen Teil <strong>de</strong>s VGB-Rohstoffgewinnung ein. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.2,<br />
Unterpkt. O) wur<strong>de</strong>n keine solchen großräumigen erheblichen<br />
Umweltkonflikte ermittelt, die die Ausweisung als<br />
Vorbehaltsgebiet gänzlich in Frage stellen. Kleinräumige<br />
Restriktionen bzw. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind <strong>bei</strong><br />
Bedarf in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Genehmigungsverfahren zu<br />
prüfen bzw. festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der Ausbau von Radwegen obliegt nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>de</strong>n zuständigen Städten/Gemein<strong>de</strong>n.<br />
Im REPHarz ist im genannten Bereich zwischen Rho<strong>de</strong>n und<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben <strong><strong>de</strong>r</strong> regional touristisch be<strong>de</strong>utsame Harzvorland-<br />
Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
37-2 Amt für Regionalplanung:<br />
Auch die erfolgten Bewertungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorschlagsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
(speziell die Erweiterung <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)<br />
Wegeleben und Osterwieck- Lüttgenro<strong>de</strong>-Schauen<br />
wer<strong>de</strong>n akzeptiert; es ergeben sich keine weiteren<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Aufnahme in <strong>de</strong>n Plan.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktualität sollte im Umweltbericht<br />
unter Punkt 3.2.4. Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie, G) EG Wind (Gröningen-) Wegeleben<br />
die Aussage: "Derzeit stehen noch keine WKA im<br />
EG;..."ersetzt wer<strong>de</strong>n durch: "5 WEA wur<strong>de</strong>n<br />
zwischenzeitlich errichtet, für weitere 7 WEA besteht<br />
eine BlmSchG-Genehmigung zur Errichtung".<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
37-13 Eignungsgebiet (Gröningen)- Wegeleben (teilweise)<br />
Das Vorranggebiet für Win<strong>de</strong>nergieanlagen im<br />
Bereich Wegeleben befin<strong>de</strong>t sich im Außenbereich.<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Entfernung zur nächsten<br />
Wohnbebauung (ca. 1700m) sind gesundheitliche<br />
Auswirkungen auf die Menschen nicht zu erwarten.<br />
37-14 Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong>de</strong>sleben<br />
Das Eignungsgebiet für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
befin<strong>de</strong>t sich teilweise in <strong><strong>de</strong>r</strong> Trinkwasserschutzzone<br />
3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnungsanlagen Rohrsheim und<br />
Dar<strong>de</strong>sheim "Butterberg". Bei <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Wassergewinnungsanlagen han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
Quellfassungen, die zur Trinkwasserversorgung <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Ortes genutzt wer<strong>de</strong>n. Zu beachten ist<br />
hier, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Stoffen geboten ist. Ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraftanlagen<br />
befin<strong>de</strong>n sich nordwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Dar<strong>de</strong>sheim<br />
und damit auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptwindrichtung zur<br />
Ortslage. Von Win<strong>de</strong>nergieanlagen gehen erhebliche<br />
Geräuschimmissionen aus, die zur Belästigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung führen können. Aus diesem Grund<br />
sollen die Abstän<strong>de</strong> zur Wohnbebauung eingehalten<br />
und möglichst großzügiger als zwingend<br />
vorgeschrieben ausgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Aktualisierung im Umweltbericht erfolgt gemäß zwischenzeitlich<br />
erreichtem BImSchG-Tatbestand<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Auf Grund <strong>de</strong>s relativ geringen Umgangs mit<br />
wassergefähr<strong>de</strong>nen Stoffen <strong>bei</strong>m WKA-Betrieb wur<strong>de</strong> bereits<br />
im Kriterienkatalog-Wind nur die TWSZ I und II als Tabubereich<br />
und die TWSZ III lediglich als Restriktionszone<br />
(Einzelfallprüfung) festgelegt. Speziell im Windpark<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben erfolgte bereits eine diesbezügliche<br />
Prüfung in <strong>de</strong>n abgeschlossenen Bau-/BImSchG-<br />
Genehmigungsverfahren.<br />
Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> geschlossenen Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />
Dar<strong>de</strong>sheim wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung in nordwestliche<br />
Richtung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.000 m -Abstand gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />
eingehalten. Lediglich in nördlicher Richtung wur<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
örtlichen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Umstän<strong>de</strong> (starke Reliefunterschie<strong>de</strong><br />
zwischen Windpark und OL, mehrere genehmigte WKA im<br />
Abstandsbereich von 800 bis 1.000 m) zum Ermöglichen <strong>de</strong>s<br />
Repowering das Abstandsmaß von 1.000 als Einzel- bzw-.<br />
Ausnahmefall unterschritten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
37-20 Unter Z 1 soll die Stadt Halberstadt eingefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Industriegebiet "Oste" <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt<br />
(215 ha, dav. bisher erschlossen im 1. BA: 80 ha)<br />
gehört zu <strong>de</strong>n ganz großen nach 1990 mit Bun<strong>de</strong>s-<br />
und Lan<strong>de</strong>smitteln neu geschaffenen Industrie-und<br />
Gewerbegebieten im LSA. Dieses Industriegebiet<br />
sollte auch seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s entsprechend zur<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung großflächiger Industrien präferiert<br />
wer<strong>de</strong>n um auch mit Wernigero<strong>de</strong> als bereits<br />
<strong>de</strong>finiertem Standort für großflächige Industrien<br />
gleichziehen zu können<br />
6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />
37-15 Güterverkehrszentrum Halberstadt<br />
Beim Ausbau <strong>de</strong>s Güterverkehrszentrums in<br />
Verbindung mit <strong>de</strong>m Gewerbe- und Industriegebiet<br />
sind die entstehen<strong>de</strong>n Immissionen an Lärm<br />
Gerüchen, Abgasen und ähnlichem zu beachten.<br />
Unweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnhofsanlage sind Wohnbebauung<br />
und auch eine Hotelanlage vorhan<strong>de</strong>n. Auch<br />
angrenzend an das Gewerbegebiet wird eine<br />
Kleingartenanlage genutzt. Der Gesundheitsschutz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Anwohner und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungswert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kleingartenanlage müssen erhalten wer<strong>de</strong>n und<br />
sollten <strong>bei</strong>m weiteren Ausbau beachtet wer<strong>de</strong>n<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
37-6 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />
Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />
Im Plan wur<strong>de</strong>n die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Kläranlagen<br />
Osterwieck (12800 EW) und De<strong>de</strong>leben (10000 EW)<br />
nicht erfasst. Sie sind jedoch für <strong>de</strong>n Raum Fallstein<br />
bzw. Gemein<strong>de</strong> Huy von großer Be<strong>de</strong>utung.<br />
keine Berücksichtigung Für die Festlegung von lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen VRST ist die<br />
Oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig und damit ist<br />
dieses Gegenstand <strong>de</strong>s LEP. Die Regionalplanung ist lediglich<br />
verpflichtet nach § 6 Abs. 1 LPlG die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele<br />
zu übernehmen und zu konkretisieren.<br />
Sollte die Fortschreibung <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s LEP-LSA vor<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung <strong>de</strong>s REPHarz einen solchen<br />
Standort in HBS enthalten, ist die Aufnahme im REPHarz noch<br />
möglich, ansonsten nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Vorgebrachte Anregungen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Vorrangstandortes durch die kommunale<br />
Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />
Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utlichen Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> peripheren Lage und <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Bevölkerungsentwicklung wer<strong>de</strong>n diese Standorte nicht<br />
aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und <strong>de</strong>n Pkt.<br />
7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
37-16 Golfplatz Osterwieck:<br />
Am Vorrangstandort in Osterwieck ist eine<br />
Golfanlage geplant. Das Areal befin<strong>de</strong>t sich nördlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes sind<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> Golfanlage gesundheitliche Gefahren durch<br />
Immissionen nicht zu erwarten. Die Golfanlage wird<br />
gepflegt und hat für die allgemeine Bevölkerung<br />
einen geringen Erholungswert. Von Be<strong>de</strong>utung ist<br />
aber <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers. Durch die<br />
intensive Pflege eines Golfplatzes wer<strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>ne Pflanzenschutz-und<br />
Schädlingsbekämpfungsmittel ausgebracht. Im<br />
Außenbereich stehen<strong>de</strong> Wohnhäuser, die noch über<br />
Einzelbrunnenanlagen verfügen. Hier ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e vor<br />
Verunreinigungen mit Pflanzenschutz- und<br />
Schädlingsbekämpfungsmitteln und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen geboten. Der<br />
Ressourcen schonen<strong>de</strong> Umgang mit<br />
wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen ist zu beachten, d. h.<br />
wenn nicht durch Gutachten belegt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
dass durch das Betreiben <strong><strong>de</strong>r</strong> Golfanlage die<br />
Grundwasserqualität unbeeinflusst bleibt, ist eine<br />
diesbezügliche Nutzung nicht möglich.<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird nur die Standortsicherung<br />
eines Golfplatzes im Bereich Osterwieck betrieben. Der<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige <strong>Planung</strong>sstand gibt noch keine Auskunft über <strong>de</strong>n<br />
Einsatz möglicher Pflanzenschutz- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schädlingsbekämpfungsmittel. Sollte es ein Vorhaben mit einer<br />
konkreten <strong>Planung</strong> geben, können diese Be<strong>de</strong>nken in <strong>de</strong>m<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten, nachgeordneten Verfahren angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.2.3 Straßenverkehr<br />
37-17 Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245 Hal<strong>de</strong>nsleben - Halberstadt<br />
Für die Gemein<strong>de</strong> Gr.-Quenstedt soll in diesem<br />
Zusammenhang eine Ortsumfahrt ausgebaut<br />
wer<strong>de</strong>n, die teilweise außerorts und teilweise auch<br />
innerörtlich geführt wer<strong>de</strong>n soll. Dadurch wird die<br />
Ortslage nicht vollständig vom Durchgangsverkehr<br />
entlastet. Beim Ausbau ist zu beachten, dass<br />
Immissionen durch <strong>de</strong>n Verkehrslärm nicht zu<br />
gesundheitlichen Gefahren und Belastungen für die<br />
Bevölkerung führen. Die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen aktiven und<br />
passiven lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen sind zu<br />
berücksichtigen (z. B. Schallschutzwand.<br />
Schallschutzfenster, lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Straßenbeläge)<br />
37-18 Ortsumgehung Harsleben<br />
Der Bau einer Ortsumgehung Harsleben führt zu<br />
einer teilweisen Entlastung <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs<br />
in Richtung Quedlinburg und B 6 n. Bisher gibt es<br />
verschie<strong>de</strong>ne Varianten <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenführung. Zu<br />
beachten ist, dass östlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Harsleben<br />
die Trinkwasserschutzzone 3 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wassergewinnungsanlage „Klus" Halberstadt<br />
angrenzt. Die Trassenführung wür<strong>de</strong> somit durch die<br />
Schutzzone führen. Der Grundwasserschutz ist hier<br />
sicher zu stellen. Da die Straßenführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
östlichen Variante in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptwindrichtung zur<br />
Ortslage Harsleben liegt, ist für die Wohnbereiche<br />
am Erzberg, Molkenmühlenweg, Pappelweg mit<br />
erheblichen Immissionen an Verkehrslärm zu<br />
rechnen. Hier müssen zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Menschen die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n, z.B.<br />
eine Schallschutzwand.<br />
37-24 Aufgrund <strong>de</strong>s durch das LvWA am 28,02.07<br />
abgeschlossenen ROV für die OU Halberstadt-<br />
Harsleben im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 ist die kartograph.<br />
Signatur im REPHarz von "bedarf näherer<br />
Abstimmung" in "abgestimmt "zu verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Die entsprechen<strong>de</strong>n lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n konkreten Projektplanungen auszuführen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Halberstadt-<br />
Harsleben in einem Raumordnungsverfahren ermittelt, die mit<br />
<strong>de</strong>m Trassenverlauf <strong>de</strong>s REPHarz i<strong>de</strong>ntisch ist.<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n örtlichen Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird aktualisiert<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
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7.2 Bo<strong>de</strong>nschutz<br />
37-7 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere Abfall-und<br />
Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong>:<br />
Die abfallrechtlichen bzw. abfallwirtschaftlichen und<br />
bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichen Belange sind bereits im 1.<br />
Planentwurf unter Ziff. 7.14. und 7.2. berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n. Die bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichen Maßgaben sind<br />
im 2. Entwurf unter Ziff. 7.2. teilweise inhaltlich<br />
präzisiert wor<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweitung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
umweltbezogenen Festlegungen kann auch für das<br />
Kreisgebiet Halberstadt eine insgesamt positive<br />
Umweltbilanz gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
37-3 Hinweis:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung <strong>de</strong>s REP Harz<br />
über<strong>de</strong>ckt die Bezeichnung einiger zentraler Orte<br />
nicht ganz die in <strong><strong>de</strong>r</strong> unterliegen<strong>de</strong>n Top-Karte<br />
enthaltenen Ortsbezeichnungen, sodass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
optische Eindruck entsteht, dass die Bezeichnungen<br />
verwischt wur<strong>de</strong>n.<br />
Evtl. die Bezeichnung neu setzen für:<br />
Osterwieck; Quedlinburg, Elbingero<strong>de</strong> und<br />
Blankenburg.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
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10 Sonstiges<br />
37-1 Amt für Regionalplanung:<br />
Für die in Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsätze und Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung getroffenen Festlegungen, sowohl<br />
allgemeiner Art als auch für die Raum-und<br />
Siedlungsstruktur, die Freiraumstruktur, die<br />
Infrastruktur und die Einzelfachlichen Grundsätze<br />
schätzt die untere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> ein, dass<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz als raumordnerisches<br />
Steuerungsinstrument sowohl für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Halberstadt als auch für die Region<br />
Harz geeignet ist. Der <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />
<strong>bei</strong>gefügte Umweltbericht unterstreicht und<br />
begrün<strong>de</strong>t hinreichend und für die Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung umfassend die im REP Harz<br />
getroffenen Zielfestlegungen.<br />
Hier gibt es keine divergieren<strong>de</strong>n Auffassungen.<br />
37-4 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>:<br />
Die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege wur<strong>de</strong>n im Planentwurf für <strong>de</strong>n<br />
Bereich <strong>de</strong>s Landkreises Halberstadt umfassend und<br />
sachgerecht berücksichtigt.<br />
Hinweis:<br />
Im Umweltbericht, Seite 116 unter G) (Gröningen-)<br />
Wegeleben in Zeile 9 bitte aktualisieren:<br />
"5 WEA wur<strong>de</strong>n errichtet".<br />
37-19 Büro <strong>de</strong>s Landrates, SB Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />
Die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt als Zentrum <strong>de</strong>s<br />
neuen Harzkreises mit rund 246.000 Einwohnern auf<br />
einer Fläche von 2.100 qkm macht es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />
diese Funktion Halberstadts als Sitz <strong>de</strong>s größten<br />
Kreises im LSA entsprechend hervorzuheben.<br />
37-21 Vorrangstandort für Tagungen (neu einfügen) Hier<br />
sollte die Stadt Halberstadt aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />
nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Es gibt keine Vorrangstandorte für Tagungen. Inhalt und Form<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n nach § 16 Abs. 1 Nr.<br />
6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Pkt. 7.17, G 11 (Städtetourismus) sind<br />
Empfehlungen für <strong>de</strong>n Tagungstourismus enthalten,<br />
Halberstadt ist hier bereits genannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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10 Sonstiges<br />
37-22 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz hat ausgelegen bzw.<br />
liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 05.03.2007 bis 17.04.2007 zu<br />
<strong>de</strong>n üblichen Sprechzeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgerinformation<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Halberstadt zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aus.<br />
Die Bekanntmachung über die Auslegung und die<br />
Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsichtnahme erfolgte durch <strong>de</strong>n<br />
Landkreis Halberstadt sowohl im Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Halberstadt als auch durch Aushang in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Halberstadt.<br />
Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe von Hinweisen, Vorschlägen,<br />
Ergänzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswünschen wur<strong>de</strong><br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung<br />
Halberstadt bis zum 12.04.2007 kein Gebrauch<br />
gemacht. Sollten sich an <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Tagen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung (bis 17.04.07) noch Wortmeldungen<br />
ergeben, wer<strong>de</strong>n diese umgehend nachgereicht.<br />
37-23 textl. Ergänzung zum Umweltbericht:<br />
Pkt. 3.2.4. Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie:<br />
Hier sollte die Aufzählung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />
prüfen<strong>de</strong>n EG/VRG ergänzt wer<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>n<br />
Buchstaben j) sonstige Vorschlagsflächen, da in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Abar<strong>bei</strong>tung auf S. 124 die übrigen<br />
Vorschlagsgebiete so überschrieben sind.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird ergänzt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
37-8 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />
Immissionsschutzbehör<strong>de</strong>:<br />
Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Immissionsschutzbehör<strong>de</strong><br />
ergeben sich keine weiteren Hinweise, Ergänzungen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken zum vorgelegten 2. Entwurf.<br />
4.4 Entwicklungsachsen<br />
Amt für Hochbau und Kreisstraßen. Sachbereich<br />
Kreisstraßen:<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s SB Kreisstraßen ergeben sich<br />
keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise.<br />
Bauordnunqsamt. untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong>:<br />
Es ergeben sich keine Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungen.<br />
Bauordnungsamt, Abt. <strong>Planung</strong>srecht:<br />
Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken ergeben sich<br />
planungsrechtlich nicht.<br />
Schulverwaltungsamt:<br />
Es ergeben sich keine Anmerkungen zu <strong>de</strong>m<br />
vorliegen<strong>de</strong>n 2.Entwurf.<br />
Amt für Ordnung und Straßenverkehr, SB<br />
Verkehrslenkung:<br />
Anregungen, Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedarf<br />
besteht nicht.<br />
Amt für Ordnung und Straßenverkehr, SB Brand-und<br />
Katastrophenschutz: keine weiteren Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anregungen.<br />
38-3 Zu Punkt 4.4 - Z 4:<br />
Die als regionale Entwicklungsachse Quedlinburg -<br />
Halberstadt - (Wolfenbüttel - Braunschweig) mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
B 79 benannte Achse besitzt schon heute eine weit<br />
über die <strong>Planung</strong>sregion hinausreichen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />
und sollte daher auch als überregionale<br />
Entwicklungsachse im Vergleich mit <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Achsen Mag<strong>de</strong>burg - Harz und<br />
Bernburg - Aschersleben -Wernigero<strong>de</strong> - Goslar<br />
(Nordharzachse) ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz können nur regionale Entwicklungsachsen<br />
ergänzend zu <strong>de</strong>n im LEP festgeschriebenen Achsen mit<br />
europäischer und mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung ausgewiesenen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem seinerzeit im LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverfahren vorgetragenen<br />
Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft für eine<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Achse entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> durch die<br />
oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nicht gefolgt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 61 von 610
TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
38-2 Die in unserer Stellungnahme vom 22.12.2005 zum<br />
1. Planentwurf formulierte For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zum Pkt. 6.1.1.<br />
(Z 1 und 2) nach Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt zu<br />
<strong>de</strong>n Vorrangstandorten für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame,<br />
großflächige Industrieanlagen fand im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bisherigen <strong>Abwägung</strong> mit Verweis auf <strong>de</strong>n<br />
Festlegungsvorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong>artiger Standorte (unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>shierarchie) im LEP LSA im neuen Entwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz keine Berücksichtigung. Mit diesem<br />
Ergebnis kann sich die Stadt Halberstadt nicht<br />
einverstan<strong>de</strong>n erklären.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit laufen<strong>de</strong>n<br />
Fortschreibungsverfahrens zum LEP LSA hat die<br />
Stadt Halberstadt im Januar 2007 auch zu <strong>de</strong>n<br />
Vorrangstandorten mit dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
entsprechend Stellung bezogen und rechnet auch<br />
mit einer Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortausweisung.<br />
Daher hält die Stadt im Sinne einer<br />
Gleichbehandlung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Städten wie<br />
Aschersleben, Staßfurt, Sangerhausen und<br />
Wernigero<strong>de</strong> die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach dieser Zuordnung<br />
auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanerstellung<br />
weiterhin aufrecht. Es kann nicht sein, dass<br />
gegebenenfalls nur auf Grund eventuell zeitlich<br />
verschobener Verfahrensabschlüsse (wenn z. B. das<br />
LEP-Fortschreibungsverfahren erst nach <strong>de</strong>m<br />
Aufstellungsverfahren zum REPHarz abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n sollte) Halberstadt hier benachteiligt wird,<br />
weil dann eventuell erst ein nachgestelltes<br />
Korrekturverfahren abgewartet wer<strong>de</strong>n müsste.<br />
keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Planentwurf mitgeteilt, legt<br />
die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame<br />
Vorrangstandorte im LEP fest.<br />
Die Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz hat im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />
Fortschreibung vorgeschlagen, Halberstadt als<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandort für großflächige Ind.-<br />
Gewerbeanlagen aufzunehmen. Sollte diese Fortschreibung<br />
<strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s LEP-LSA vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Endfassung <strong>de</strong>s REPHarz einen solchen Standort in HBS<br />
enthalten, ist die Aufnahme im REPHarz noch möglich,<br />
ansonsten nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
38-4 Z 1 Beim benannten Erholungsgebiet<br />
"Halberstädter See" sollte als<br />
Informationserweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Campingplatz mit<br />
aufgeführt wer<strong>de</strong>n (=> "Halberstädter See mit<br />
Campingplatz"), um <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Umfang<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Freizeitgestaltungsmöglichkeiten besser <strong>de</strong>utlich<br />
zu machen.<br />
38-5 Das Erholungsgebiet "Halberstädter Berge" - bisher<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung mit <strong>de</strong>n Anlagen Tiergarten,<br />
Landschaftspark, Reithalle, Reiterhof, Tennisanlage,<br />
Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Sportcenter, Stadion umrissen - ist um <strong>de</strong>n<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen<br />
zu erweitern (textliche Ergänzung), da es inzwischen<br />
Vorstellungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt gibt, auch diesen Bereich<br />
für großflächige Freizeitanlagen bauleitplanerisch<br />
vorhalten zu können. Der Bereich schließt die Fläche<br />
von "Gebieten zur Sanierung und Entwicklung von<br />
Raumfunktionen" ein. Gegebenenfalls ist in diesem<br />
Bereich ein weiteres Sternsymbol aufzunehmen.<br />
6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
38-6 Aufnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbildungszentrums für<br />
Hörgeschädigte, Blin<strong>de</strong> und Taubblin<strong>de</strong>.<br />
Diese Einrichtung wirkt über die Lan<strong>de</strong>sgrenzen<br />
hinaus und bedarf als eine <strong><strong>de</strong>r</strong>art be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Spezialbildungsstätte mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
Ausbildungsschwerpunkt unbedingt <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung<br />
und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
38-7 Aufgrund ihrer län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
kulturhistorischen und kulturellen Be<strong>de</strong>utung sind die<br />
Objekte Gleimhaus, Heineanum, Moses Men<strong>de</strong>lson<br />
Aka<strong>de</strong>mie und John Cage Projekt <strong>de</strong>m benannten<br />
Standort Halberstadt (mit historischer Altstadt, Dom<br />
und Kirchen, Park Spiegelsberge ...) ergänzend<br />
anzufügen.<br />
volle Berücksichtigung Ergänzungsvorschlag wird aufgenommen, Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt:<br />
"Halberstädter See mit Campingplatz"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen befin<strong>de</strong>t<br />
sich im REPHarz unter Pkt. 5.4. "Sanierungsgebiete". Eine<br />
mögliche, beabsichtigte Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt als großflächige<br />
Freizeitanlage ist somit nicht problemlos möglich, da<br />
verschie<strong>de</strong>ne Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum bestehen (vor<br />
allem Naturschutz). Derzeit sind uns keinerlei konkrete<br />
Vorstellungen zur Entwicklung weiterer Freizeitanlagen an<br />
diesem Standort bekannt. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung, die<br />
dann nötig wäre, kann nur ein Standort mit konkreten<br />
<strong>Planung</strong>en geprüft wer<strong>de</strong>n, da es sich hier auch um sensible<br />
ökologische Bereiche han<strong>de</strong>lt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Obwohl dieses Lan<strong>de</strong>sbildungszentrum einen überregionalen<br />
Einzugsbereich besitzt, ist die raumordnerische<br />
Steuerungsmöglichkeit durch die Regionalplanung in Frage zu<br />
stellen. Die Bindung an Zentrale Orte ist <strong>bei</strong> diesen<br />
Einrichtungen raumordnerisch vorgegeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Hier sollen nur stichpunktartige Schwerpunkte benannt wer<strong>de</strong>n,<br />
die im groben Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung keineswegs alle<br />
Sehenswürdigkeiten einer Stadt wie Halberstadt nennen kann<br />
und will.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
38-1 Im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen zum<br />
1. Planentwurf sind für die zur Stadt Halberstadt<br />
zugehören<strong>de</strong>n Gemarkungsbereiche (Halberstadt,<br />
Klein Quenstedt, Emersleben) und unmittelbar<br />
angrenzend zum nunmehr vorgelegten 2.<br />
Planentwurf einige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen/ Ergänzungen<br />
erkennbar. Diese stehen insoweit aber <strong>de</strong>n<br />
gegenwärtigen raumplanerischen Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt nicht entgegen. Die Vorgaben wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><br />
zukünftigen <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen und<br />
soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu unterziehen<br />
sein.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (39) Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
39-1 Zu: Weitere Grundzentren in <strong>Planung</strong>sregion sind:<br />
Nach Nr. 4 Dar<strong>de</strong>sheim ist als neue Nr. 5 Dingelstedt<br />
am Huy als Ortsteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy zusätzlich<br />
aufzunehmen. Begründung:<br />
Im Ortsteil Dingelstedt am Huy befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Huy mit seinen<br />
11 Ortsteilen. Im Ort Dingelstedt am Huy besteht ein<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet für Einzelhan<strong>de</strong>l. Hier befin<strong>de</strong>t sich ein<br />
Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 1.100<br />
qm, dass die Einwohner <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />
rund um das Territorium <strong>de</strong>s Huy mit Waren <strong>de</strong>s<br />
täglichen Bedarfs versorgt. Des Weiteren sind in<br />
Dingelstedt am Huy 78 Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />
unterschiedlichster Art, vier Gaststätten und drei<br />
Landwirte angesie<strong>de</strong>lt, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Versorgung <strong>de</strong>s<br />
Ortsteils Dingelstedt am Huy als auch <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n ländlichen Orten dienen. Neben zwei<br />
Allgemeinmedizinern, einer Zahnarztpraxis, einer<br />
Physiotherapie, einem Sozialen Pflege- und<br />
Betreuungsservice ist auch ein Wohnheim für geistig<br />
und mehrfachbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen mit einer<br />
Kapazität von 80 Plätzen sowie ein<br />
Seniorenpflegezentrum mit 30 Plätzen vorhan<strong>de</strong>n,<br />
welche als Dienstleistung ihre Betreuung auch über<br />
die Region <strong>de</strong>s Huy's hinaus anbieten. Letztlich<br />
verweise ich noch auf die Ausführungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy vom 28.12.05<br />
zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kommunalen Gebietsreform. Festzustellen ist, dass<br />
keinerlei Ausführungen zur Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy vom 28.12.05 zum Pkt. 4.3. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz enthalten sind. Schon <strong>de</strong>shalb bitte ich um<br />
Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> v.g. Begründung zum Pkt. 4.3.<br />
keine Berücksichtigung Zum 1. Entwurf hat die Gemein<strong>de</strong> Huy in ihrer STN bezüglich<br />
einer Grundzentreneinstufung keine Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
abgegeben. Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalversammlung wird die bisher gelten<strong>de</strong><br />
Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg)<br />
im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und Neufestlegung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />
Eine jetzige Neueinstufung von Grundzentren macht u.a. auch<br />
keinen Sinn, da die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n Vorgaben/Kriterien <strong>de</strong>s<br />
LEP für ein Grundzentrum (z.B. min<strong>de</strong>stens 3000 bis 5000<br />
Einwohner im Ort bzw. Ortsteil und min<strong>de</strong>stens 10.000<br />
Einwohner im Verflechtungsbereich) eventuell im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
LEP-Neuaufstellung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t/angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Die hier genannte infrastrukturelle Ausstattung von Dingelstedt<br />
wird im künftigen Verfahren zur Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundzentren berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (39) Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
39-2 Z 1: V Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben - Rohrsheim<br />
Zur Einstufung <strong>de</strong>s bisherigen Eignungsgebietes für<br />
WKA als Vorranggebiet-Wind erklärt die Gemein<strong>de</strong><br />
Huy ihr Einverständnis.<br />
39-3 Jedoch hält die Gemein<strong>de</strong> Huy an <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />
Stellungnahme vom 28.12.05 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />
Erweiterung <strong>de</strong>s Gebietes auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ihnen mit dieser Stellungnahme zugesandten<br />
Kartengrundlage, Stand 21.12.05, fest. Die<br />
betreffen<strong>de</strong>n Flächen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen<br />
Darstellung - Karte 1 sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 3.5 zum<br />
REPHarz zu ergänzen.<br />
Begründung:<br />
In <strong>de</strong>m grün dargestellten Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy (Stand 21.12.05) sind bereits für 5<br />
WKA die Baugenehmigungen erteilt wor<strong>de</strong>n.<br />
Gleichfalls sind diese Anlagen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
laufen<strong>de</strong>n Verfahrens nach <strong>de</strong>m BImSchG.<br />
Grundlage hierfür bil<strong>de</strong>te das REP für <strong>de</strong>n<br />
Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg aus <strong>de</strong>m Jahr 2000.<br />
An<strong>bei</strong> nochmals die vorgenannte Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy mit Eintragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> 5<br />
Baugenehmigten WKA zur Einbeziehung in die<br />
<strong>Abwägung</strong>sentscheidung zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
40-2 Die Stadt Schwanebeck nimmt zur Kenntnis, dass im<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz die Stadt Schwanebeck<br />
weiterhin als Grundzentrum ausgewiesen ist. Die<br />
Stadt verfügt über sämtliche infrastrukturelle<br />
Einrichtungen, die für ein Grundzentrum erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich<br />
sind.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind<br />
bereits Bestandteil <strong>de</strong>s VRG-Wind. Darin befin<strong>de</strong>n sich auch 3<br />
Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten 5 WKA. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n südlichen WKA-<br />
Standorte liegen außerhalb <strong>de</strong>s VRG, da diese mit <strong>de</strong>m<br />
Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1 und 3) nicht vereinbar sind (1<br />
WKA mit ca. 850 m zu dicht an die Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 1 WKA mit ca. 95 m zu dicht an<br />
Bun<strong>de</strong>sstraße). Die rechtskräftigen Baugenehmigungen wer<strong>de</strong>n<br />
durch die Gebietsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind im Vgl. zum<br />
REP2000 regionalplanerisch nicht in Frage gestellt.<br />
Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich erst <strong>bei</strong>m möglichen Repowering<br />
ergeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 66 von 610
TÖB: (40) Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />
40-3 Mit Schreiben vom 27.12.2005 hatte die Stadt<br />
Schwanebeck im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
auch angeregt, <strong>de</strong>n Speditions- und Logistikstandort<br />
in Schwanebeck als Güterverkehrszentrum<br />
aufzunehmen. Diesem Hinweis wur<strong>de</strong> bisher nicht<br />
gefolgt. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Schwanebeck haben sich in <strong>de</strong>n<br />
vergangen Jahren mehrere Speditionen an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245<br />
auf einer Fläche von über 10 ha angesie<strong>de</strong>lt wo<strong>bei</strong><br />
darüber hinaus ein großer Logistikbetrieb im Jahr<br />
2007 eine nächste größere Erweiterung vornehmen<br />
wird. Nahezu 600 Ar<strong>bei</strong>tsplätze sind an diesem<br />
Standort in <strong>de</strong>n letzten Jahren entstan<strong>de</strong>n. Für<br />
darüber hinausgehen<strong>de</strong> Erweiterungen steht noch<br />
ausreichend Gewerbefläche zur Verfügung. Über die<br />
B 245 und B 81/ B79 zur B 6n ist auch die<br />
überregionale Anbindung <strong>de</strong>s Logistikstandortes<br />
Schwanebeck sichergestellt. Aus diesem Grund<br />
beantragt die Stadt Schwanebeck unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsnummer 6.1.1 Z 3 bzw. 6.1.2, Z 2 die<br />
Aufnahme eines Güterverkehrszentrums im<br />
REPHarz.<br />
10 Sonstiges<br />
40-1 Die Stadt Wegeleben und die Gemein<strong>de</strong>n Harsleben,<br />
Nienhagen und Groß Quenstedt haben keine<br />
Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz abgegeben.<br />
keine Berücksichtigung Für eine Festlegung als regionales Güterverkehrszentrum fehlt<br />
<strong>bei</strong>m Standort Schwanebeck entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
zum Pkt. 6.1.2, Z 2 <strong>de</strong>s REPHarz (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-<br />
LSA) die Schnittstelle zwischen verschie<strong>de</strong>nen<br />
Verkehrssystemen (z.B. Kombination von Straße und Schiene<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel, <strong>de</strong>n Transport von <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die Schiene zu<br />
verlagern).<br />
Eine weitere raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s sicherlich regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Gewerbestandortes ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zentralörtlichen Einstufung Schwanebecks als Grundzentrum<br />
nicht zwingend notwendig.<br />
Für eine Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie und<br />
Gewerbe wird <strong><strong>de</strong>r</strong> im Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n REPHarz<br />
festgelegte Schwellenwert von ca. 30 ha Gewerbe-<br />
/Industriefläche <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 67 von 610
TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
46-2 Aspenstedt:<br />
Mit gleichlauten<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wie <strong>bei</strong>m ersten<br />
Entwurf (Stellungnahme vom 21.12.2005) wird die<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aspenstedt in das<br />
ökologische Verbundsystem weiterhin abgelehnt.<br />
46-10 Sargstedt:<br />
Mit gleichlauten<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wie <strong>bei</strong>m ersten<br />
Entwurf (Stellungnahme vom 21.12.2005) wird die<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Sargstedt in das<br />
ökologische Verbundsystem weiterhin abgelehnt.<br />
Aus STN vom 21.12.05:<br />
"Wie im Landschaftsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft Hanzvorland-Huy (erstellt<br />
durch das Büro für Umweltplanung in Wernigero<strong>de</strong>)<br />
festgestellt wur<strong>de</strong>, sind weitere Maßnahmen zur<br />
Biotopvernetzung und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung im Gebiet<br />
südlich <strong>de</strong>s Huy's nicht wünschenswert, da dadurch<br />
die vielfaltige und schonen<strong>de</strong> Nutzung durch Acker,<br />
Wald, Plantagen, Streuobstwiesen und Brachflächen<br />
ein Gleichgewicht geschaffen wur<strong>de</strong>. Daher ist es<br />
notwendig, diese Gebiete als Vorranggebiet<br />
Landwirtschaft einzustufen, um dieses Gleichgewicht<br />
nicht nachhaltig zu stören. Im Gegenzug sollten in<br />
<strong>de</strong>n ausgeräumten und waldlosen Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkungen Danstedt, Zilly und Deersheim<br />
Rückzugsgebiete und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, um eine Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotope Huy und<br />
Fallstein zu erreichen."<br />
keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet wur<strong>de</strong> im Vergleich zum 1. Entwurf um<br />
ca. 72% in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aspenstedt reduziert. Eine weitere<br />
Reduzierung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanungen<br />
(Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises, Forstliche<br />
Rahmenplanung) ist für dieses Gebiet nicht möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
wur<strong>de</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-Verordnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete festgelegt. Die Ausweisung von Vorrangflächen für<br />
Landwirtschaft sind an bestimmte Faktoren <strong><strong>de</strong>r</strong> ackerbaulichen<br />
Standorteignung gebun<strong>de</strong>n, die vor Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwurfserstellung in einem Kriterienkatalog festgelegt und<br />
beschlossen wur<strong>de</strong>n. Dieses Gebiet erfüllt die festgelegten<br />
Kriterien nicht. Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung einher, diese sind nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Zilly als<br />
auch in Deersheim sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung<br />
im REP Harz als mögliche Vernetzungsgebiete ausgewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
46-5 Danstedt:<br />
Die Stellungnahme vom 21.12.2005 zum 1. Entwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz wird unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiterhin aufrecht<br />
erhalten.<br />
Stellungnahme vom 21.12.2005:<br />
"Bei Prüfung <strong>de</strong>s zur Anhörung gestellten Entwurfes<br />
<strong>de</strong>s REPHarz ist festzustellen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> z. T. bereits<br />
entsprechend genutzte Windkraftstandort in unserer<br />
Gemein<strong>de</strong> - hier stehen im räumlichen<br />
Zusammenhang bereits zwei Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
(WEA), die Fläche weist unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abstandskriterien gemäß Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalversammlung vom 10. 12. 2004 allerdings<br />
noch wesentliche Erweiterungsmöglichkeiten auf -<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsgebiete bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorranggebiete, verbun<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />
Eignungsgebieten, vollstandig unberücksichtigt<br />
geblieben ist. Hiergegen richtet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Danstedt. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at hat am<br />
06.03.2003 die Aufstellung eines<br />
Flachennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP wird - unter<br />
Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß Beschluss<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom 10.12.2004 - Im<br />
Bereich <strong>de</strong>s v. g. Windkraftstandortes eine<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche "Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1<br />
Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />
rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s FNP zu<br />
konkretisieren hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Danstedt am 23.06.2005 darüber hinaus die<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s B-Planes "Windpark Danstedt"<br />
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />
03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />
gemacht. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-Planes liegt im<br />
Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 84 und<br />
umfasst mit insgesamt 5 zeichnerisch festgesetzten<br />
Einzelstandorten eine <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits realisierten WEA.<br />
Darauf hinzuweisen ist ferner, dass mit <strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten) WEA sowie<br />
einem in direkter Nachbarschaft stehen<strong>de</strong>n<br />
Funkmast bereits eine erhebliche technische<br />
Vorprägung <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes besteht. Seitens<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einwohnerschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> gibt es offenbar<br />
keine Akzeptanzprobleme <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> begehrten<br />
maßvollen Erweiterung <strong>de</strong>s Windparks. Der<br />
Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at hat auf seiner Ratssitzung am<br />
keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />
unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n<br />
Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Vorrang-/Eignungsgebiet<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />
liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />
Sichtschüssel zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />
Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />
besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />
Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />
zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />
hier <strong>de</strong>s Huys und <strong>de</strong>s Naturparks Harz (Kr. Nr 16). Im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />
Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />
verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />
Ausweisung abgelehnt wird.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />
RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Danstedt (Datensätze 49-1 bis 49-6)<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
22.11.2005 nochmals ausdrücklich manifestiert, dass<br />
an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung eines Win<strong>de</strong>ignungsgebietes<br />
festgehalten wird."<br />
Ergänzend wird vorgetragen: ...(siehe<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensätze<br />
49-1 bis 49-6)<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
46-6 Langenstein:<br />
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />
21.12.2005 wird festgestellt, daß:<br />
- unter Punkt 6.1.1 das Gewerbegebiet Hühnenknie<br />
weiterhin fehlt.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
46-4 Aspenstedt:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Aspenstedt plant aktuell, die<br />
Klopstockquelle wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen und dieses<br />
"Wasser<strong>de</strong>nkmal" gemeinsam mit <strong>de</strong>m Gleimhaus<br />
Halberstadt kulturinteressierten Touristen zugänglich<br />
zu machen. Einhergehend damit sollen die diversen<br />
Bachläufe und das Wegenetz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zum<br />
Huy, ertüchtigt wer<strong>de</strong>n. Es wird um Aufnahme<br />
ersucht.<br />
46-9 Langenstein:<br />
<strong>bei</strong> Punkt 6.1.6 wird in Erweiterung <strong>de</strong>s Unterpunktes<br />
"Schloß und Parkanlage Langenstein" um Aufnahme<br />
<strong>de</strong>s "Amtshofes Langenstein" ersucht. Dieses vor<br />
Erbauung <strong>de</strong>s Schlosses von <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie Branconi<br />
bewohnte repräsentative Gebäu<strong>de</strong> hat nunmehr<br />
nach jahrelangem Leerstand einen neuen<br />
Eigentümer und soll einer Nutzung, möglichst in<br />
Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> in unmittelbarer Nähe<br />
befindlichen Altenburg-Ruine, zugeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Das Gewerbegebiet "Hühnenknie" besitzt sicherlich<br />
übergemeindliche Be<strong>de</strong>utung; regionale Be<strong>de</strong>utung für das<br />
Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion besteht entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
festgelegten Ausweisungskriterien zum REPHarz aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
geringen Größe dieses Standortes jedoch nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Geschäftsstelle sind keine Informationen über dieses<br />
geplante Vorhaben bekannt, eine Aufnahme kann <strong>de</strong>mzufolge<br />
nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die regionale o<strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale<br />
Be<strong>de</strong>utung ist <strong>bei</strong> diesem Projekt ebenfalls in Frage zu stellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Dies ist kein Vorschlag von <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>. Nicht je<strong>de</strong>s<br />
histor. Gebäu<strong>de</strong> kann im REP aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
46-8 Langenstein:<br />
Darüber hinaus wird mitgeteilt, daß sich die<br />
Gemein<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren und aktuell zum<br />
Vorrangstandort für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
entwickelt hat. Das "Internationale Bildungs- und<br />
Sozialwerk", welches seit Jahren die<br />
Therapieeinrichtung für autistische Menschen im<br />
Schloß Langenstein betreibt, hat seit 2005 das<br />
"Haus am Goldbach" in Betrieb. Hier wer<strong>de</strong>n neben<br />
autistischen Menschen auch solche mit Pra<strong><strong>de</strong>r</strong>-Willi-<br />
Syndrom behan<strong>de</strong>lt und therapiert. Ein weiterer<br />
Ausbau <strong>de</strong>s Standortes ist geplant, ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Architektenwettbewerb hat bereits<br />
stattgefun<strong>de</strong>n. Es wird um Aufnahme unter Ziffer<br />
6.1.8. ersucht.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
46-1 Athenstedt:<br />
Die OU B 79 wur<strong>de</strong> berücksichtigt. Eine<br />
weitergehen<strong>de</strong> Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
46-3 Aspenstedt<br />
Mit Besorgnis wer<strong>de</strong>n die aktuellen Bestrebungen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s beobachtet, <strong>de</strong>n Harzvorland-<br />
Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg umzustufen bzw. aufzuheben. Es ist<br />
von daher wichtig, <strong>de</strong>n Weg<br />
namentlich im Konzept zu benennen.<br />
keine Berücksichitgung Bei <strong>de</strong>n Vorrangstandorten für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um Kurstandorte, wo<strong>bei</strong> die gesamte<br />
Infrastruktur <strong>de</strong>s Ortes auf diese Funktionen ausgerichtet ist.<br />
Die raumordnerische Wirkung einer solchen Zielfestlegung ist<br />
zu hinterfragen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der Harzvorland-Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REPHarz<br />
enthalten, ebenso wie im Textteil. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabsichten vom<br />
Land sind uns nicht bekannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
46-7 Langenstein:<br />
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />
21.12.2005 wird festgestellt, daß:<br />
- unter Punkt 7.17 das Projekt "Gartenträume"<br />
weiterhin fehlt<br />
46-11 Schachdorf Ströbeck:<br />
zu G 4: Die Gemein<strong>de</strong> begehrt die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
Schachdorfes in das UNESCO-Welterbe,<br />
Kategorie:"Meisterwerke <strong>de</strong>s mündlichen und<br />
immateriellen Erbes <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschheit". Die<br />
Dokumentation befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erar<strong>bei</strong>tung. Je nach Fortgang <strong>de</strong>s<br />
Aufnahmeverfahrens ersucht die Gemein<strong>de</strong> um<br />
Aufnahme in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan, ggf.<br />
unter Ziffer 7.17.<br />
keine Berücksichtigung Als Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Kulturtourismus sind die<br />
"Gartenträume" bereits unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich)<br />
benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung In Pkt. 6.1.6. Z 2 ist das Schachdorf Ströbeck bereits wegen<br />
seiner jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealten Schachtradition als Vorrangstandort<br />
für Kultur und Denkmalpflege festgelegt. Eine nochmalige<br />
Benennung im Pkt. 7.17. <strong>bei</strong> geringerer regionalplanerischer<br />
Bindungswirkung ist damit entbehrlich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
49-1 Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt hat am<br />
06.03.2003 die Aufstellung eines<br />
Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes wird -<br />
unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß<br />
Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom<br />
10.12.2004 - im Bereich <strong>de</strong>s v. g.<br />
Windkraftstandortes eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche<br />
"Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)<br />
dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />
rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s<br />
Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt am<br />
23.06.2005 darüber hinaus die Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes "Windpark Danstedt"<br />
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />
03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />
gemacht. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />
hat in seiner Sitzung am 17.10.2006 <strong>de</strong>m Entwurf<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />
Begründung und Umweltbericht in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten<br />
Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />
Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions-<br />
und Schattenwurfprognose sowie die<br />
<strong>Abwägung</strong>sunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />
ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />
lagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom Montag, <strong>de</strong>n 05.02.2007 bis<br />
einschließlich Dienstag, <strong>de</strong>n 06.03.2007 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>de</strong>s<br />
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />
BauGB wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />
durchgeführt, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />
und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />
bewertet wur<strong>de</strong>n. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB<br />
hat dazu die Gemein<strong>de</strong> festgelegt, in welchem<br />
Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Belange für die <strong>Abwägung</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist. Diese<br />
Festlegung -- dies betrifft sowohl die Abgrenzung<br />
<strong>de</strong>s Untersuchungsraumes wie auch die im<br />
keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur<br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im<br />
REPHarz mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog-Wind als entsprechen<strong>de</strong>s<br />
Grundgerüst dieser Konzeption konnte im REPHarz im Bereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Danstedt kein Vorrang- bzw. Eignungsgebiet<br />
für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie (VRG-/EG-Wind) ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n. So unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt<br />
<strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />
liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />
"Sichtschüssel" zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />
Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />
besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />
Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />
zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />
hier <strong>de</strong>s Huys und <strong>de</strong>s Naturparkes Harz (Kr. Nr 16). Im<br />
Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />
Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />
verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />
Ausweisung abgelehnt wird.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />
RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n in<br />
Aufstellung befindlichen Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (REPHarz)<br />
hingewiesen. Aus <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sunterlagen<br />
zum B-Plan ist ersichtlich, dass neben <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz auch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Träger öffentlicher Belange (z.B. untere<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>, untere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>) das<br />
Vorhaben aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, <strong>de</strong>s Natur- bzw.<br />
Artenschutz und <strong>de</strong>s Schutzes eines hochwertigen<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s strikt ablehnen. Von einem (quasi)<br />
genehmigten Windpark im Zusammenhang von § 33 Abs. 1<br />
BauGB kann folglich auch nicht die Re<strong>de</strong> sein, da <strong><strong>de</strong>r</strong> B-Plan<br />
"Windpark Danstedt" nicht die dafür erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche materielle<br />
Planreife besitzt. Materielle Planreife setzt voraus, dass mit<br />
hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherheit erwartet wer<strong>de</strong>n kann, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> B-Plan<br />
mit <strong>de</strong>n künftigen Festsetzungen in dieser Form in Kraft treten<br />
wird. Dies ist hier aber nicht zu erwarten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
Einzelnen berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />
Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse,<br />
Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />
auf <strong>de</strong>n Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
mit <strong>de</strong>n dort gegebenen Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong>. Um die<br />
Auswirkungen beurteilen zu können, die sich <strong>bei</strong><br />
einer Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windparks aus<br />
immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wur<strong>de</strong> im<br />
Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gutachten<br />
(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE<br />
PLANUNG BOSSE) außer<strong>de</strong>m die Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
umliegen<strong>de</strong>n Bereiche durch Lärm und Schattenwurf<br />
untersucht. Die v. g. Gutachten, welche <strong>de</strong>m<br />
Umweltbericht als Anlagen <strong>bei</strong>liegen, führen<br />
einheitlich zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung, dass aus<br />
städtebaulicher Sicht keine Be<strong>de</strong>nken gegen die<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark<br />
Danstedt" geltend zu machen sind.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Planaufstellungsverfahrens wur<strong>de</strong>n<br />
die einzustellen<strong>de</strong>n öffentlichen und privaten<br />
Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> gerecht<br />
abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />
räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />
Grundlage <strong>de</strong>s § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />
Flächennutzungspläne und die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />
<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n beschlossenen sonstigen<br />
städtebaulichen <strong>Planung</strong>en entsprechend § 1 Abs. 3<br />
ROG in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />
berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />
gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung - bezogen auf <strong>de</strong>n in<br />
Teilen bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten)<br />
"Windpark Danstedt" - bisher nicht Rechnung<br />
getragen wird bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Windparks im Rahmen <strong>de</strong>s in Aufstellung<br />
befindlichen <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes mit<br />
nach Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Dinge bzw. nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fachgutachten (die <strong>de</strong>m v. g.<br />
Bebauungsplan-Entwurf <strong>bei</strong>gefügt waren) - schlicht<br />
"unerklärlichen" Argumenten begrün<strong>de</strong>t wird.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
49-2 (1) Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />
<strong>de</strong>m Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr.<br />
Nr. 10) <strong>de</strong>utlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />
beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />
bestehen für Abstandsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, die dieses Maß<br />
überschreiten, so wie im <strong>Abwägung</strong>sbereich (!) <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich --<br />
bisher we<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtliche noch fachliche Grundlagen;<br />
dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt<br />
um einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />
Windpark han<strong>de</strong>lt.<br />
keine Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Danstedt existiert kein Windpark, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es<br />
sind lediglich 2 ältere Einzel-WKA mit Gesamthöhen von 67<br />
bzw. 87 m vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Der Abstand vom Vorschlagsgebiet Danstedt zum VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim mit <strong>de</strong>m dort befindlichen<br />
Windpark beträgt ca. 5,0 km. Gemäß Kriterien Nr. 9 und 10 <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges wird <strong>bei</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />
gewollten Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zwischen VRG-/EG-Wind als eine<br />
wesentliche Grundlage für die planvolle Konzentration<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer WKA je nach Landschaftsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit<br />
differenziert zwischen 5 km für <strong>de</strong>n sogenannten Gunstbereich<br />
und 10 km für <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sbereich (Richtgröße).<br />
Diesbezügliche fachliche Grundlagen sind das<br />
Landschaftsbildgutachten von 2004 "Empfindlichkeit <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Errichtung von Windkraftanlagen", welches für die gesamte<br />
<strong>Planung</strong>sregion erstellt wur<strong>de</strong> sowie das räumlich und inhaltlich<br />
für einzelne Teilbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion (auch Danstedt)<br />
konkretisieren<strong>de</strong> Gutachten von 2006 "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit im Umfeld<br />
ausgewählter/beantragter VRG-/EG-Wind im REPHarz mittels<br />
EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse". Die Zuordnung <strong>de</strong>s<br />
Gebietes um Danstedt in <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>s- bis Tabubereich<br />
wur<strong>de</strong> damit 2-mal fachlich bestätigt (siehe auch Umweltbericht<br />
zum REPHarz). Im übrigen wäre angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />
Nähe <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes "Huy" (ca. 1,0 km<br />
entfernt) und <strong><strong>de</strong>r</strong> regelmäßig großräumigen visuellen<br />
Auswirkungen heutiger gängiger WKA-Typen eine Zuordnung<br />
<strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes in <strong>de</strong>n landschaftlichen Gunstbereich<br />
bereits ohne nähere fachliche Prüfung sehr fragwürdig. Auch<br />
im Umweltbericht zum B-Plan "Windpark Danstedt" wird <strong>de</strong>m<br />
geprüften Landschaftsraum von (lediglich) 2.250 m Radius um<br />
die geplanten Anlagenstandorte zu ca. 38 % eine hohe, 20%<br />
eine mittlere Be<strong>de</strong>utung für das Landschaftsbild zugesprochen<br />
(nur 30 % geringe Be<strong>de</strong>utung, Rest sichtverschattet).<br />
Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> unstrittigen visuellen Fernwirkung von WKA mit<br />
Gesamthöhen von mehr als 100 m ist <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
Untersuchungsraum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum B-Plan-<br />
Verfahren <strong>de</strong>utlich zu gering angesetzt wor<strong>de</strong>n. Sowohl nach<br />
BREUER als auch nach NOHL sind in solchen Fällen<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s bis 10 km Abstand<br />
möglich.<br />
Das Verwaltungsgericht Mag<strong>de</strong>burg hat in seinem Urteil vom<br />
28.11.2006 (Az. 4 A 440/05 MD) für einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standort in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz eine solch diffenzierte<br />
Herangehensweise <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />
gemäß Kriterium Nr. 10 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind nicht<br />
beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
49-3 (2) Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
"...im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen,<br />
sog. Sichtschüssel zwischen Harz und Huy (liegt), so<br />
dass ein hohes Konfliktpotential mit <strong>de</strong>m<br />
Landschaftsund Ortsbild ... besteht", ist -- auch<br />
gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) nicht<br />
nachvollziehbar. Nach allgemein herrschen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Meinung trägt es gera<strong>de</strong> zur Vermeidung von<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong>, wenn<br />
nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>de</strong>s<br />
EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die niedriger<br />
liegen<strong>de</strong>n, durch die umgeben<strong>de</strong>n Strukturen<br />
abgeschirmten Landschaftsräume genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die technische Vorbelastung von 2 älteren WKA mit<br />
Gesamthöhen von ca. 67 bzw. 87 m und einem Funkmast<br />
(max. 50 m hoch), die zu<strong>de</strong>m mit jeweils ca. 600 bis 650 m<br />
relativ weit voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> entfernt stehen und damit als jeweilige<br />
Einzelanlage wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> visuellen<br />
Wirkung eines Windparks mit 5 WKA und jeweiligen<br />
Gesamthöhen von ca. 130 m bis 150 m (wie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
geplant) nicht vergleichbar.<br />
Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich mit Gelän<strong>de</strong>höhen von ca.<br />
200 m ü. NN auf einer Hochfläche (Nähe Danstedter Berg)<br />
innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> erstmals von NOHL 1996<br />
("Landschaftsästhetische Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraftnutzung im<br />
nördlichen Harzvorland <strong>de</strong>s Landkreises Wernigero<strong>de</strong>")<br />
beschriebenen "Sichtschüssel" zwischen Harz und<br />
Huy/Fallstein . Damit wür<strong>de</strong>n die geplanten WKA die<br />
Horizontlinie im Bereich <strong>de</strong>s nördlich benachbarten, bewal<strong>de</strong>ten<br />
Huy-Höhenzuges (ca. 250 m bis 315 m) noch <strong>de</strong>utlich<br />
übertreffen.<br />
Lt. EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse stellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Untersuchungsraum um das Vorschlagsgebiet Danstedt eine<br />
historisch gewachsene Kulturlandschaft mit gebietsweiser<br />
hoher Vielfalt, Naturnähe, Eigenart und Schönheit dar, welches<br />
abgesehen vom Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vereinzelten Alt-WKA <strong>bei</strong> Langeln und Danstedt weitgehend frei<br />
von WKA o<strong><strong>de</strong>r</strong> vergleichbaren technischen Objekten ist. Durch<br />
<strong>de</strong>n geplanten Windpark wür<strong>de</strong> die ohnehin schon vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>s durch die Alt-<br />
WKA <strong>de</strong>utlich gesteigert wer<strong>de</strong>n (dann erhebliche<br />
Beeinträchigung bzw. Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftsbildverunstaltung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
49-4 (3) Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
auch aus avifaunistischer Sicht -- aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />
zum Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />
ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls --<br />
auch hier vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) --<br />
nicht nachvollziehbar und wird zu<strong>de</strong>m durch die im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum v. g.<br />
Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong><strong>de</strong>r</strong>legt.<br />
keine Berücksichtigung Die genannte technische Vorbelastung ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
geringen Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Alt-WKA (2) und <strong><strong>de</strong>r</strong> ungleich geringeren<br />
Wirkung eines Funkmastes (keine drehen<strong>de</strong>n Rotoren)<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen auf die Avifauna nicht<br />
vergleichbar mit einem Windpark von 5 großen WKA . Die im<br />
Umweltbericht zum B-Plan dargelegten<br />
Untersuchungsergebnisse zum Brut- und Rastvogelbestand,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zum Rotmilan, stehen nicht im Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu<br />
<strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen<br />
Umweltprüfung erstellten Avifaunagutachtens, wur<strong>de</strong>n doch<br />
Brutnachweise bzw. geeignete Horstmöglichkeiten für <strong>de</strong>n<br />
Rotmilan im unmittelbaren Umfeld <strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes<br />
sowie sonstige häufige Sichtungen, z.T. mit "bemerkenswerten<br />
Konzentration von Rotmilanen" nachgewiesen. Jedoch sind die<br />
daraus gefassten Schlüsse nicht korrekt, da lt.<br />
Avifaunagutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz das Umland <strong>de</strong>s<br />
europäischen Vogelschutzgebiets "Huy nördlich Halberstadt"<br />
mit <strong>de</strong>m Vorschlagsgebiet Danstedt großräumig von <strong>de</strong>n im<br />
Huy nisten<strong>de</strong>n Greifvögeln (u.a. Rotmilan) als Nahrungsraum<br />
genutzt wird und damit eine erhöhte Kollisionsgefahr mit <strong>de</strong>n<br />
WKA (Rotorblätter) besteht. Auf Grund dieser<br />
Vogelschlaggefahr wur<strong>de</strong> gutachtlich eine Übernahme <strong>de</strong>s<br />
Vorschlaggebietes in <strong>de</strong>n REPHarz abgelehnt. Außer<strong>de</strong>m wird<br />
gutachterlich, unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zu EU SPA, ein<br />
Tabubereich für WKA von min<strong>de</strong>stens 1.000 um tatsächlich<br />
genutzte und geeignete Milanbrutplätze empfohlen. Solche<br />
Plätze wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum B-Plan "Windpark<br />
Danstedt" nachgewiesen.<br />
Lt. unterer Naturschutzbehör<strong>de</strong> kann diesem B-Plan-Entwurf<br />
"Windpark Danstedt" nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n, da u.a. keine<br />
FFH-Verträglichkeit zum benachbarten EU SPA nachgewiesen<br />
wur<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-Richtlinie notwendige<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Artenschutz <strong>de</strong>s Rotmilans nicht sachgerecht<br />
berücksichtigt wur<strong>de</strong>.<br />
Damit ist im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfallprüfung gemäß Kriterium Nr.<br />
11 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges die hier betroffene Restriktionszone<br />
(Zone von 1 bis 4 km um EU SPA) <strong><strong>de</strong>r</strong>art umzusetzen, dass<br />
hier kein VRG-EG-/Wind ausgewiesen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
49-5 (4) Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
nicht vereinbar ist mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />
Festsetzungen zur Tourismus und Erholungsfunktion<br />
<strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s, ist falsch und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Rechtsprechung.<br />
Die Darstellung von "Gebieten mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Be<strong>de</strong>utung für Erholung" ,... stellt kein zulässiges<br />
Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung dar, an<br />
das Bauleitpläne anzupassen sind. (Leitsatz aus<br />
OVG Lüneburg vom 29.08.1995, 1 L 894/94). Zu<strong>de</strong>m<br />
liegen inzwischen diverse Gutachten und Studien<br />
vor, die zeigen, dass eine Erholungsnutzung /<br />
Tourismus nicht in Konflikt zur Win<strong>de</strong>nergie steht.<br />
49-6 Die Gemein<strong>de</strong> begehrt erneut die Festlegung eines<br />
Gebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen Bauleitpläne.<br />
Der Ausschluß raumbe<strong>de</strong>utsamer WKA an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Stellen im <strong>Planung</strong>sraum, <strong><strong>de</strong>r</strong> damit auch in<br />
Danstedt gegeben wäre, ist nicht akzeptabel und<br />
schränkt die <strong>Planung</strong>s- und Entwicklungshoheit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> über Gebühr und somit unzumutbar ein.<br />
5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
53-1 <strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan (RP) S. 23 Punkt 5.2.7<br />
Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
Hier fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhenzug Fallstein als Waldgebiet. -<br />
Wir bitten um Aufnahme.<br />
keine Berücksichtigung Die im REPHarz ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />
Tourismus und Erholung stellen keine Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
dar (da keine Vorranggebiete). Allerdings ist es rechtlich nicht<br />
be<strong>de</strong>nklich, im Rahmen regionalplanerischer Plankonzepte zur<br />
Gebietsausweisung für die Win<strong>de</strong>nergienutzung relevante bzw.<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Erholungsgebiete als Tabubereiche festzulegen<br />
und wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> visuellen Fernwirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA diese noch um<br />
entsprechen<strong>de</strong> Pufferbereiche zu ergänzen. Die im REPHarz<br />
festgelegten VBG-Tourismus und Erholung dienen in erster<br />
Linie <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Potenziale für eine ruhige,<br />
landschaftsbezogene Erholung. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m nördlich nur<br />
in 1 km Entfernung beginnen<strong>de</strong>n Landschaftsschutzgebiet Huy<br />
(=VBG-Tourismus und Erholung), welches solche Potenziale<br />
unstrittig aufweist, ist auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtwirkung eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion (z.B. am<br />
Waldrand bzw. an Aussichtspunkten in Richtung Sü<strong>de</strong>n) nicht<br />
ausgeschlossen. Im Umweltbericht zum B-Plan "Windpark<br />
Danstedt" wird, bezogen auf das Landschaftsbild als ein<br />
wesentliches Potenzial für die o.g. Vorbehaltsfunktion, im<br />
Untersuchungsraum, welches <strong>de</strong>utlich in das LSG Huy<br />
hineinreicht, von einer großflächigen erheblichen<br />
Beeinträchtigung durch <strong>de</strong>n geplanten Windpark ausgegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />
vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 49-1 bis 49-5.<br />
Neue Erkenntnisse sind seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf,<br />
die ggf. eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung ermöglichen wür<strong>de</strong>n, nicht<br />
bekannt gewor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens<br />
zum B-Plan "Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen,<br />
dass auch unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
öffentliche Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />
entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftsbildverunstaltung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Fallstein wur<strong>de</strong> nicht als VBG Forstwirtschaft festgelegt,<br />
weil hier als Vorgabe vom LEP ein VBG ÖVS festgelegt ist und<br />
verschie<strong>de</strong>ne naturschutzrechtliche Festlegungen bestehen.<br />
Das gesamte Gebiet <strong>de</strong>s Fallstein ist sowohl Vogelschutz- als<br />
auch FFH-Gebiet sowie Landschaftsschutzgebiet. Obwohl die<br />
Waldbereiche <strong>de</strong>s Fallstein forstwirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />
entspricht hier eine Ausweisung als VBG ÖVS eher <strong>de</strong>n<br />
überwiegen<strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Zielvorgaben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 78 von 610
TÖB: (53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
53-2 Wir verweisen hierzu auf die Antragstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein vom<br />
12.06.2003 zur Ausweisung eines<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebietes und halten unseren Antrag<br />
aufrecht und bitten um Aufnahme unter Punkt 5.3.1<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> 5.3.2.<br />
keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong>n zur<br />
fachlichen Untersetzung <strong>de</strong>s Kriterienkataloges Wind als<br />
Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur<br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz neben <strong>de</strong>m<br />
großräumigen Landschaftsbildgutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fa. BPI Consult<br />
aus <strong>de</strong>m Jahre 2004 zwei weitere Fachgutachten hinsichtlich<br />
ausgewählter bzw. beantragter VRG-/EG-Wind-Festlegungen in<br />
2006 eingeholt. Im Ergebnis dieser Gutachten<br />
(Avifaunagutachten, EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse),<br />
die Eingang in <strong>de</strong>n Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz gefun<strong>de</strong>n<br />
haben, wird festgestellt, dass das kommunale Vorschlagsgebiet<br />
mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Vogelschutzes (Nähe <strong>de</strong>s europäischen<br />
Vogelschutzgebietes Fallstein, Lage im bevorzugten<br />
Nahrungsraum <strong>de</strong>s Rotmilans und <strong>de</strong>s Schwarzstorches) und<br />
<strong>de</strong>s Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>s (Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschafts- und<br />
Ortsbildverunstaltung in <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftlich wertvollen,<br />
sogenannten "Sichtschüssel" zwischen Fallstein und Harz) nicht<br />
vereinbar ist. Mit letzterem einher geht auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
entgegenstehen<strong>de</strong> Belang <strong>de</strong>s Denkmalschutzes, da <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Kultur und<br />
Denkmalpflege "Fachwerkstadt Osterwieck mit historischen<br />
Stadtkern" nur ca. 2 km entfernt vom Vorschlagsgebiet liegt und<br />
Osterwieck als eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten Fachwerkstädte <strong>de</strong>s<br />
Vorharzes mit vielen Kultur<strong>de</strong>nkmälern einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Umgebungsschutz benötigt. Diesbezüglich hatte bereits die<br />
Stadt Osterwieck in ihrem aktuellen Flächennutzungsplan von<br />
2006 das zunächst beabsichtigte Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlagsfläche wegen erheblicher Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>samtes für Archäologie und Denkmalpflege aus <strong>de</strong>m FNP<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herausgenommen.<br />
Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Lan<strong>de</strong>svorgaben in Form <strong>de</strong>s LEP-<br />
LSA (Pkt. 3.5a) ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Eignungsgebieten für<br />
die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Wirkung von<br />
Windkraftanlagen u.a. auf das Ortsbild, die Stadtsilhouette,<br />
großräumige Sichtachsen und das Landschaftsbild, auf<br />
Kulturgüter sowie <strong>de</strong>n Naturhaushalt und naturräumliche<br />
Gegebenheiten in die <strong>Abwägung</strong> einzubeziehen. Im Ergebnis<br />
dieser <strong>Abwägung</strong> kann für das Vorschlagsgebiet Lüttgenro<strong>de</strong>-<br />
Schauen-Osterwieck keine Übernahme in <strong>de</strong>n REPHarz<br />
erfolgen.<br />
Seit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen zum 1. Planentwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz sind keine neuen Erkenntnisse bekannt<br />
gewor<strong>de</strong>n, die eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung <strong>de</strong>s kommunalen<br />
Vorschlagsgebietes ermöglichen wür<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
53-3 Hier Punkt Z6 Abwasserbehandlung - Es fehlt die<br />
Kläranlage Osterwieck. Wir bitten um Aufnahme.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
53-4 Z6 "Aus- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Neubau regional be<strong>de</strong>utsamer Kreis-<br />
und Landstraßen." Hier fehlt die L 88 als Zubringer<br />
zur B6N.<br />
- Durch das sprunghaft angestiegene<br />
Verkehrsaufkommen als Zu- bzw. Abfahrt <strong><strong>de</strong>r</strong> B6N<br />
hat die L 88 an regionaler Be<strong>de</strong>utung enorm<br />
zugenommen. Der Wirtschaftsstandort Osterwieck<br />
muss <strong>de</strong>m Verkehrsaufkommen entsprechend an die<br />
B6N angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> EU in die Ortsgebiete erhält dieser<br />
Zubringer regionale Be<strong>de</strong>utung. Wir bitten um<br />
Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 88 unter Z6.<br />
53-5 Hier Tabelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung für Aus- und<br />
Neubaubedarf.<br />
Die L 88 als regional be<strong>de</strong>utsamer Zubringer zur<br />
B6N durchquert die Ortslage Schauen. Der<br />
mangelhafte Ausbauzustand und die Zerschneidung<br />
eines ausgewiesenen Wohngebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage<br />
verbun<strong>de</strong>n mit allen Problemen im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Straßenverkehr machen eine<br />
Ortsumfahrung unumgänglich. Wir bitten um<br />
Aufnahme in Ortsumfahrungen gemäß Ziel 7.<br />
53-6 Zu Grundsatz 8 Straßen begleiten<strong>de</strong> Radwege:<br />
Im Einzugsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
Osterwieck-Fallstein fehlen an allen regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Straßen, Ortsverbindungen Straßen<br />
begleiten<strong>de</strong> Radwege entsprechend <strong>de</strong>n<br />
aufgeführten Schwerpunkten im letzten Absatz zu<br />
Grundsatz 8.<br />
B 79; B244; L87; L88; L89; L90; L91 sowie an <strong>de</strong>n<br />
Kreisstraßen im Einzugsgebiet (siehe Lageplan).<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />
Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utlichen Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> peripheren Lage und <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Bevölkerungsentwicklung wer<strong>de</strong>n diese Standorte nicht<br />
aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und <strong>de</strong>n Pkt.<br />
7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die L 88 zwischen Osterwieck und <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n läßt sich bereits<br />
<strong>de</strong>m allgemeinen Z 5 zuordnen und ist explizit in <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte<br />
als Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung enthalten.<br />
Die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung bzw. eines<br />
kompletten Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> L 88 ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben im<br />
Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan unter weiterer Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vergleichsweisen geringen Verkehrsbelegung von unter 2.000<br />
KfZ je Tag (Verkehrsmengenkarte 2005) im genannten L88-<br />
Abschnitt nicht erkennbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die in Z 6 und Z 7 festgelegten OU haben ihren<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Bezug in Fachplänen. Für eine OU Schauen<br />
sind diesbezügliche <strong>Planung</strong>en nicht bekannt und die<br />
Notwendigkeit für eine OU angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> relativ geringen<br />
Verkehrsdichte (siehe Datensatz 53-4) fraglich. Das schließt<br />
natürlich innerörtliche Baumaßnahmen zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortsdurchfahrt im Sinne von Z 5 nicht aus.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Wegen <strong>de</strong>s relativ geringen Anteils straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Radwege in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz wur<strong>de</strong> G 8 erstellt. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich da<strong>bei</strong> um einen raumordnerischen Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>bei</strong> Neuplanungen zu berücksichtigen ist. Auf eine konkrete<br />
Benennung ausgewählter straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege wur<strong>de</strong><br />
jedoch in G 8 verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (54) Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
54-1 Vorgeschlagen wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein, dass bereits im Leitbild für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion eine klare Position zur zukünftigen<br />
energiepolitischen Strategie für die Region bezogen<br />
wird. Unter 3." Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion" wird <strong>bei</strong>m Pkt.<br />
G 7-2 zwar formuliert, dass <strong>de</strong>n nachteiligen<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Klimas entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n<br />
soll und dass die dazu notwendigen Verringerungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Emissionen von Treibhausgasen in <strong>de</strong>m Maße<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n müssen, wie es aus <strong>de</strong>n<br />
internationalen Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
notwendig ist - großer Mangel <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s<br />
REP Harz ist aber, dass keine Aussagen zu<br />
energiepolitischen Strategie für die Region gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n, um diese Zielstellungen<br />
umzusetzen. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Entwicklung<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> neuerlich formulierten höheren<br />
Verpflichtungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srepublik im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Ratspräsi<strong>de</strong>ntschaft zu Reduzierung von<br />
Treibhausgasen müssen in einem solch<br />
wirtschaftlich be<strong>de</strong>utsamen Raum wie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz schlüssige Zielvorgaben für die<br />
raumplanerische Begleitung dieses Prozesses<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n, d.h. dass hier bereits im Leitbild für<br />
die Region ein klares Bekenntnis zur Reduzierung<br />
von Treibhausgasen und zur Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energien formuliert wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
teilweise Berücksichtigung Im Leitbild Pkt. 4. "Natur- und Landschaftsentwicklung" wird<br />
bereits auf die Erneuerbaren Energien eingegangen. Dem<br />
diesbezüglichen 2. Absatz im Pkt. 4 wird zusätzlich folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Satz <strong>bei</strong>gefügt:<br />
"Damit leistet die <strong>Planung</strong>sregion Harz ihren Beitrag zur<br />
Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> energie- und klimapolitischen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srepublik und <strong><strong>de</strong>r</strong> EU hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Treibhausgase für <strong>de</strong>n Umwelt-/Klimaschutz."<br />
Weiterhin wird im Pkt. 2 <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s (Wirtschaftsentwicklung)<br />
die im 2. Absatz vorhan<strong>de</strong>ne Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion typischen industriellen Wirtschaftsbranchen um<br />
"Erneuerbare Energien" ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
54-2 4. Dar<strong>de</strong>sheim (Ortschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein)<br />
Die Ausweisung Dar<strong>de</strong>sheims als Grundzentrum im<br />
2. Entwurf wird begrüßt, diese Vorgabe muss auch<br />
für die Endfassung <strong>de</strong>s REP Harz erhalten bleiben.<br />
Dar<strong>de</strong>sheim ist Sekundarschulstandort, Schüler aus<br />
27 Orten besuchen die Thomas-Mann-<br />
Sekundarschule in Dar<strong>de</strong>sheim. Um die<br />
grundzentrale Funktion zu stärken wird durch die<br />
Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck - Fallstein ein<br />
Bürgerbüro ab Februar 2006 eingerichtet, in<strong>de</strong>m die<br />
Bürger aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein ihre<br />
Angelegenheiten regeln können, die Verwaltung ist<br />
damit auch über öffentliche Verkehrsmittel besser<br />
erreichbar. In Dar<strong>de</strong>sheim kreuzen sich die<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen 79 und 244, viele Buslinien führen<br />
durch <strong>de</strong>n Ort. Das neu erschlossene Gewerbegebiet<br />
"Hinter <strong>de</strong>m grünen Jäger" bietet gegenwärtig auch<br />
überörtlich ca. 100 Ar<strong>bei</strong>tsplätze für die Region.<br />
Firmen aus <strong>de</strong>m Gewerbegebiet haben für die<br />
Versorgung <strong>de</strong>s Fernreiseverkehrs auf <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen wichtige Funktionen.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
54-3 Pkt. 5.1.1 Nr. V. Großer Graben<br />
keine Ergänzungen<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
54-4 XI. Kleiner und Großer Fallstein<br />
XVI. Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz<br />
- keine Ergänzungen<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 39-1 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy) Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
54-5 Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
54-6 XVII. Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord - keine<br />
Ergänzungen<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
54-7 2. Fallstein - Huy - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
54-8 2. Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
54-9 6. Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein<br />
(untertägig) - keine Ergänzungen<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
54-10 4. Huy und Fallstein - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
54-11 1. Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Hessen und<br />
<strong>de</strong>m "Großen Bruch":<br />
Die im 2. Entwurf ausgewiesene Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung vom Großen Bruch bis zum Serbala<br />
(Deersheim) wird begrüßt, sollte so auch in die<br />
Endfassung übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Waldgebiet "Serbala" -<br />
Deersheim - Hessen - "Großes Bruch" Begründung:<br />
Im Bereich sind bereits viele kleinere und auch<br />
größere Vegetationsinseln mit Gehölzgruppen, aus<br />
Bäumen und Büschen bestehend, vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Aue sind <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong>seits Uferbepflanzungen<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Der Osthang <strong>de</strong>s Aueufers ist teilweise<br />
stark ansteigend und damit für eine<br />
landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt nutzbar.<br />
Viele Teilflächen sind Ödland und könnten<br />
aufgeforstet wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Gebiet aus 2. Entwurf wird in die Endfassung übernommen Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
54-12 Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Landkreis Halberstadt,<br />
Gemein<strong>de</strong>n Aue-Fallstein, Huy):<br />
I.<br />
Die Ausweisung <strong>de</strong>s Vorranggebietes für die<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong><strong>de</strong>r</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />
Eignungsgebieten It. Anlage 3.5 zum REP Harz, Pkt.<br />
5.3 wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Fassung durch die<br />
Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein abgelehnt.<br />
Begründung:<br />
Die Reduzierung <strong>de</strong>s im REP 2000 ausgewiesenen<br />
Eignungsgebietes Nr. 41 (129) MD 29 auf Grund <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft ist nicht nachvollziehbar. Die<br />
ausgewiesene Fläche lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> in Anlage 3.5<br />
<strong>bei</strong>gefügter Karte umfasst ca. 235 ha, im REP 2000<br />
war eine Fläche von ca. 379 ha ausgewiesen. Der 2.<br />
Entwurf gibt zwar etwas mehr Fläche in Richtung<br />
Rohrsheim, reduziert aber gleichzeitig durch die<br />
Schaffung eines von WKA freien Korridors entlang<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstrasse Dar<strong>de</strong>sheim - Rohrsheim.<br />
Damit sind Flächen herausgenommen, auf <strong>de</strong>nen<br />
bereits Win<strong>de</strong>nergieanlagen entstan<strong>de</strong>n sind, bzw.<br />
sind rechtskräftige Baugenehmigungen für<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf Flächen vorhan<strong>de</strong>n, die aus<br />
<strong>de</strong>m Eignungsgebiet herausfallen. Die zum Ansatz<br />
gebrachten Abstandskriterien Nr. 1, 2, 3, 7 und 9<br />
führen zukünftig zu Reduzierung von WKA, da<br />
offensichtlich auch zukünftig auch ein Repowering<br />
von alten Anlagen nicht möglich sein wird. Tritt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fall ein, dass auf Grund von Verschleiss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
maschinentechnische Teil auf <strong>de</strong>m Turm einer<br />
Anlage durch ein neues Aggegrat ersetzt wer<strong>de</strong>n<br />
muss, wo auf Grund von neuen technischen<br />
Parametern eine neuerliche Baugenehmigung<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein könnte, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen<br />
nicht möglich sein, einzige Alternative wäre <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abriss <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten Anlage. Diese Vorgehensweise<br />
schafft keine Sicherheit für <strong>de</strong>n Investor, die damit<br />
einsetzen<strong>de</strong> rückwirken<strong>de</strong> Wegnahme von<br />
genehmigten Anlagen hat <strong>de</strong>n Rückgang regionaler<br />
Wirtschaftskraft als Folge.<br />
keine Berücksichtigung Der jetzige vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte Windpark am<br />
Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur ca. 2/3 <strong>de</strong>s<br />
seinerzeit im REP2000 ausgewiesenen Eignungsgebietes ein.<br />
Die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />
südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />
jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach<br />
unserer Kenntnis nie mit WKA-Standorten überplant. Die<br />
Gemein<strong>de</strong> wünschte die EG-Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-<br />
Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 (Vermeidung einer Einkreisung<br />
durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte das alte EG bis ca. 500 m an<br />
die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> alte, bisher nicht überbaute,<br />
ortsnahe EG-Teil gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />
zurückgenommen wur<strong>de</strong>, wo<strong>bei</strong> hier allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits ausnahmesweise wegen<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom 1.000 m-Abstand<br />
(Kriteriennummer 1) abgewichen wur<strong>de</strong> (bis 800 m an<br />
Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit seinen<br />
379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich gröber geplant wur<strong>de</strong><br />
als im REPHarz und Teilflächen aufwies, die für eine Bebauung<br />
mit WKA ohnehin nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n (z.B. o.g.<br />
ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße mit Pufferbereich<br />
innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am südwestlichen EG-<br />
Rand). Um solche nicht überbaubaren Teilflächen wur<strong>de</strong> das<br />
VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt und sogar noch in<br />
Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare Fläche erweitert.<br />
Es kann kein Anspruch darauf geben, dass ein einmal<br />
ausgewiesenes Eignungsgebiet dauerhaft in seiner Abgrenzung<br />
unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bleibt. Bei Windgebietsfestsetzungen im Zuge von<br />
REP-Neuaufstellungen bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils<br />
aktuellen und künftig technisch machbaren Entwicklungen von<br />
Windkraftanlagen und die davon ausgehen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />
unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />
Raum anzusetzen. So wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP2000<br />
noch von 1 MW - Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall<br />
ausgegangen. Während <strong>de</strong>s Geltungszeitraumes <strong>de</strong>s REPHarz<br />
sind bzw. wer<strong>de</strong>n 2 MW- (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regelfall sein, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um größere Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />
Raum haben. Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur<br />
Abgrenzung von VRG-/EG-Wind an diese technische<br />
Entwicklung nachvollziehbar und legitim. Im übrigen geht selbst<br />
die Windpark Druiberg GmbH (siehe Datensatz Nr. 442-7) von<br />
6 MW-Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als<br />
künftigen Standard aus, die einen Min<strong>de</strong>stabstand von ca. 5<br />
Rotordurchmesser erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />
gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>bei</strong> einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA in ca.<br />
15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
stehen<strong>de</strong> WKA-Standorte im VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong> bebaut wer<strong>de</strong>n. Repowering von Windkraftanlagen ist<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
nach allgemeinen Verständnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz von vielen kleineren<br />
Alt-WKA durch weniger, aber leistungsfähigeren WKA (siehe<br />
z.B. Hintergrundinformation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>nergie<br />
e.V. von 08/2005). Folglich sollen diese künftige WKA-<br />
Standorte im optimierten VRG-/EG-Wind positioniert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit genehmigten WKA, die außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-<br />
Wind, besitzen Bestandsschutz.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
54-19 III.<br />
Alternativ zur Beantragung im o.g. Pkt. II <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme beantragt die Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein:<br />
- das It. Anlage 3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so<br />
zu <strong>de</strong>mensionieren, dass die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen<br />
und Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen,<br />
miteinbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
- Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />
Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />
Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />
aufweisen und bis an <strong>de</strong>n jetzt im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flurneuordnung ausgewiesenen nächsten Weg<br />
reichen, damit dort die von <strong>de</strong>n Investoren<br />
vorgesehenen und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
landschaftsbildschonen<strong>de</strong>n Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW-<br />
Klasse an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Zuwegung errichtet<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
- Das Vorranggebiet sollte im westlichen Bereich -<br />
ähnlich <strong>de</strong>s bisher gültigen Regionalplanes<br />
wenigstens bis an die westlich und nördliche<br />
Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die vom<br />
Investor im laufen<strong>de</strong>n Verfahren vorgesehene<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s innovative Anlage 37/47 errichtet wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Mit dieser Anlage wäre die Schaffung<br />
zumin<strong>de</strong>st eines dauerhaften Vollar<strong>bei</strong>tsplatzes in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim verbun<strong>de</strong>n. Die bisherige Restriktion<br />
"Wohnhaus" <strong>bei</strong>m nächsten Nachbarhaus<br />
("Chausseehaus an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79") wur<strong>de</strong> durch eine<br />
baurechtliche Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in<br />
"Betriebswohnung" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und ist somit<br />
aufgehobem.<br />
- Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REP Harz wur<strong>de</strong>n im südöstlichen Bereich <strong>de</strong>s<br />
Dar<strong>de</strong>sheimer Vorranggebietes zwei<br />
Anlagenstandorte gestrichen, darunter die lan<strong>de</strong>sweit<br />
bisher einmalige und mit erheblichen touristischen<br />
Erwartungen verbun<strong>de</strong>ne Anlage 29 mit öffentlicher<br />
begehbarer und verglaster Aussichtskuppel. Diese<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anlagen - fern jeglicher nachbarlicher<br />
Beeinträchtigung müssen auf je<strong>de</strong>n Fall wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
<strong>de</strong>n REP Harz aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Begründung:<br />
Das im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz It. Anlage 3.5<br />
ausgewiesene Eignungsgebiet umfasst nicht die<br />
Fläche <strong>de</strong>s mit 36 Anlagen baugenehmigten<br />
Windpark Dar<strong>de</strong>sheims. Die ausgewiesene Fläche<br />
reduziert <strong>de</strong>n Windpark um ca. 15 genehmigte und<br />
keine Berücksichtigung - Zur Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen bzw. genehmigten WKA<br />
siehe Datensatz 54-20<br />
- Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s VRG im<br />
Vgl. zum REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichen<strong>de</strong><br />
regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />
weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Rohrsheim geschaffen wor<strong>de</strong>n. Das VRG reicht<br />
damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />
hinaus. Immerhin besitzen die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen/<br />
genehmigten WKA bzw. die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben in<br />
2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />
alles 2 MW-Anlagen) nur Abstän<strong>de</strong> untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> von 200 bis<br />
250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />
<strong>de</strong>n WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nördlichen VRG-Grenze und damit Erweiterung um zusätzliche<br />
ca. 45 bis 50 wür<strong>de</strong> vor allem mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar<br />
sein (siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar<br />
Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t). Hinzu kommt,<br />
dass das weitere Heranrücken an die Westerburg<br />
(Vorrangstandort für Kultur und Denkmalpflege) die durch <strong>de</strong>n<br />
Windpark dort verursachte erhebliche Landschafts- und<br />
Ortsbildbeeinträchtigung weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />
Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />
abgestellt. So wur<strong>de</strong> durch das OVG LSA im Urteil vom 20.<br />
April 2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>de</strong>ssen<br />
Windgebiete planerisch nur unter bezug auf WKA mit<br />
Rotordurchmesser von 120 m und mehr (Gesamthöhe von 200<br />
m und mehr) entstan<strong>de</strong>n sind. Entschei<strong>de</strong>nd für die<br />
wirtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ist lt. OVG LSA die<br />
Windhöffigkeit in einer für raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />
repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Anlagen mit<br />
Gesamthöhen zwischen 100 und 200 m wer<strong>de</strong>n auch künftig<br />
weiterhin gebaut und wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />
Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />
wenigen größeren, z.B. 6 MW- WKA bebaut wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> doch<br />
mehr "kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet wer<strong>de</strong>n, kann<br />
regionalplanerisch nicht gesteuert wer<strong>de</strong>n.<br />
- Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />
37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />
seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />
ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (kein Vertrauensschutz).<br />
Diese Anlage als gedachte westlichste WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm<br />
liegt mit mehr als 350 m Abstand auch außerhalb <strong>de</strong>s im<br />
REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so dass unter<br />
Anwendung <strong>de</strong>s sogenannten baurechtlichen<br />
<strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die Regionalplanung (Ausschluss<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
z.T. schon produzieren<strong>de</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Die<br />
zusätzlich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrsheimer Gemarkung<br />
ausgewiesene relativ kleine Fläche kann auf Grund<br />
<strong>de</strong>s zu geringen Abstan<strong>de</strong>s zu <strong>de</strong>n benachbarten<br />
Anlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkung nicht<br />
effektiv genutzt wer<strong>de</strong>n. Die Energiepark Nordharz<br />
Verwaltungs- GmbH beabsichtigt, <strong>de</strong>n Windpark<br />
Dar<strong>de</strong>sheim zu einem Energiezentrum auszubauen,<br />
dass ausschließlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis heimischer<br />
erneuerbarer Energien sämtliche<br />
Energiedienstleistungen (Elektrizität, Wärme und<br />
Treibstoffe) für die Region <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n Aue-<br />
Fallstein und Huy bereitstellt. Grundlage sollen die<br />
Energieträger Windkraft, Biomasse, Solarenergie,<br />
Wasserkraft und Geothermie sein. Für Dar<strong>de</strong>sheim<br />
wird gegenwärtig ein Nahwärmeversorgungskonzept<br />
erstellt, dass auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis von heimischer Biomasse<br />
gekoppelt mit Sonnenkollektoren die Haushalte mit<br />
Wärme für Heizzwecke und Brauchwasser versorgen<br />
soll. Nach Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> raumplanerischen<br />
Voraussetzungen wür<strong>de</strong> durch die Energiepark<br />
Nordharz Verwaltungs- GmbH mittelfristig ein<br />
Investitionsvolumen von 300 Millionen € eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, um die genannten Ziele zu realisieren. Das<br />
Konzept schließt ein, dass die bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Netzverbindung Dar<strong>de</strong>sheim - Wasserleben um eine<br />
weitere Netzverbindung in Richtung Schwanebeck<br />
ergänzt und damit regionale Energiesicherheit<br />
geschaffen wird. Im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
dieser Investition sind Erweiterungsflächen zum<br />
Eignungsgebiet zur Win<strong>de</strong>nergienutzung notwendig.<br />
von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP<br />
ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine regionalplanerische<br />
Zustimmung zur genannten WKA erfolgen kann. Dem Investor<br />
hätte frühzeitig klar sein müssen, dass regionalplanerisch<br />
diesem WKA-Standort außerhalb eines Windgebietes nicht<br />
zugestimmt wird. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind in Richtung<br />
Westen über <strong>de</strong>n jetzigen Bestand vorhan<strong>de</strong>ner bzw.<br />
genehmigter WKA hinaus ist bereits aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsschutzes sehr problematisch. Die negative Wirkung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen, landschaftsbildmäßig ungünstigen, E-<br />
W-gestrecken Form <strong>de</strong>s Windparks wür<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n<br />
genannten WKA-Standort als dann westliche Anlage noch<br />
weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n (siehe auch Umweltbericht bzw. EDVgestützte<br />
Landschaftsbildanalyse). Die genannte<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s "Chausseehauses" wur<strong>de</strong> bereits<br />
dahingehend berücksichtigt, dass die westliche VRG-/EG-<br />
Grenze <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s REPHarz um ca. 350 m in<br />
Richtung Westen bis zu <strong>de</strong>n dort genehmigten WKA-<br />
Standorten verschoben wer<strong>de</strong> konnte.<br />
- Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>de</strong>s<br />
Windparks Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben lagen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen<br />
Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind.<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e örtliche Umstän<strong>de</strong>, die ein Abweichen vom<br />
Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen wür<strong>de</strong>n, sind hier nicht<br />
erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />
besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />
auch Datensatz 54-20).<br />
- Inwieweit ein Investitionsvolumen von 300 Mio. € künftig<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n soll (lt. homepage <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepark Druiberg<br />
GmbH zwischen 2003 und 2006 bereits > 70 Mio. € investiert),<br />
kann hier wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> konkreter Informationen nicht<br />
beurteilt wer<strong>de</strong>n. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim kann nur so weit vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die Grenzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumverträglichkeit, auch<br />
hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum, nicht<br />
überschritten bzw. an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange nicht erheblich<br />
beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>n gemeindlich gewünschten<br />
Erweiterungen wäre dieses aber nach jetzigen Kenntnis- und<br />
Bewertungsstand nicht gegeben.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
54-20 II. a<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein beantragt, das It.<br />
Anlage 3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so zu<br />
dimensionieren, dass die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen und<br />
Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen, mit<br />
einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen WKA-Standorte folgte <strong>de</strong>n<br />
seinerzeit gelten<strong>de</strong>n raumordnerischen Festsetzungen<br />
(REP2000). Die bereits bestehen<strong>de</strong>n WKA bzw. baurechtlich<br />
genehmigten WKA genießen Bestandsschutz. Im VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben befin<strong>de</strong>n sich alle bisher<br />
genehmigten WKA bis auf 10 WKA-Standorte in Straßennähe<br />
gemäß Kr.Nr. 3 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind. Diese WKA<br />
unterschreiten mit Abstän<strong>de</strong>n zur Bun<strong>de</strong>s- bzw. Kreistraße von<br />
50 bis 100 m <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n 200-m-Abstand gemäß Kr.Nr. 3, so<br />
dass auch wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als Vorranggebiet (darf<br />
innergebietlich keine größeren Restriktionen aufweisen) ein<br />
Abweichen von KrNr. 3 nicht möglich ist. Zum Vergleich lautet<br />
dass Abstandsmaß zwischen WKA und klassifizierten Straßen<br />
gemäß Abstandserlass NRW 2005 das 1,5 fache von<br />
Nabenhöhe + Rotordurchmesser. Bei <strong>de</strong>n hier <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
stehen<strong>de</strong>n WKA mit 2 MW und 150 m Gesamthöhe wäre dies<br />
sogar ein Abstand von ca. 275 m. Es ist davon auszugehen,<br />
dass im Zuge eines künftigen Repowering wegen<br />
zwischenzeitlich geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter bauordnungsrechtlicher<br />
Abstandsflächen <strong>bei</strong> gleichzeitig wahrscheinlich noch größeren<br />
WKA ohnehin nicht alle bisherigen WKA-Standorte wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bebaut wer<strong>de</strong>n können. Folglich soll <strong><strong>de</strong>r</strong> straßennahe Bereich<br />
bis 200 m Entfernung vorsorglich zur Konfliktminimierung<br />
(Kippschutz, präventive Gefahrenabwehr für Straßenverkehr) im<br />
Zuge <strong>de</strong>s Repowering "freigeplant" wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>n o.g. 10<br />
WKA unterschreiten außer<strong>de</strong>m 2 WKA das Abstandsmaß zur<br />
geschlossenen Wohnbebauung gemäß KrNr. 1. Auf die<br />
ausnahmeweise Unterschreitung dieses Siedlungsabstan<strong>de</strong>s<br />
nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim wur<strong>de</strong> bereits oben<br />
(Datensatz 54-12) hingewiesen, so dass dort mehrere WKA-<br />
Standorte in das VRG-Wind noch mit einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />
konnten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
54-21 IIb<br />
Das Gebiet soll unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abstandskriterien um weitere Flächen in <strong>de</strong>n<br />
Gemarkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaften Dar<strong>de</strong>sheim, Hessen,<br />
Rohrsheim erweitert wer<strong>de</strong>n (Siehe <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong><br />
Karte). Die Erweiterungsflächen sollen <strong>de</strong>n Status<br />
eines Vorbehaltsgebietes erhalten. Die It. REP 2000<br />
ausgewiesene Fläche südwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und<br />
Dar<strong>de</strong>sheims und die in unserer Stellungnahme zum<br />
1. Entwurf enhaltene Fläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Zilly<br />
südwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 sollen entfallen. Als<br />
raumbe<strong>de</strong>utsames Vorhaben soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark<br />
Dar<strong>de</strong>sheim zum Regenerativ-Energiepark Nordharz<br />
ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Der vorgeschlagenen Flächenerweiterungen in die<br />
benachbarten Gemarkungen (insgesamt ca. 750 ha zuzüglich<br />
zum vorhan<strong>de</strong>nen VRG-Wind) kann im wesentlichen nicht<br />
gefolgt wer<strong>de</strong>n. Die beantragten Erweiterungsflächen<br />
unterschreiten in Teilräumen wesentliche Abstandskriterien, wie<br />
zu Siedlungsbereichen, Straßen, bestehen<strong>de</strong>n Windparks,<br />
Gebieten mit empfindlichen Landschaft- und Ortsbild, VBG für<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur- und Denkmalpflege, hier die<br />
Westerburg. Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung gutachterlich aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Avifaunaschutzes (Nähe EU SPA Huy und Fallstein)<br />
großflächige Erweiterungen abgelehnt, da insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rotmilan vom großräumigen Verlust seiner Nahrungsfläche<br />
bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Vogelschlaggefahr erheblich betroffen wäre.<br />
Auch seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz wird aus<br />
diesen Grün<strong>de</strong>n bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Größenordnung das<br />
VRG-Wind sehr kritisch gesehen (siehe Datensatz 262-55).<br />
Weiterhin wur<strong>de</strong> im Rahmen einer EDV-gestützten<br />
Landschaftsbildanalyse gutachterlich wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereit jetzt<br />
vorhan<strong>de</strong>nen erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtgung nur<br />
eine mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ate EG-Erweiterung in Richtung Nord bzw. Süd<br />
vorgeschlagen, was zumin<strong>de</strong>st in Richtung Nord durch eine<br />
Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Nordgrenze in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />
Dar<strong>de</strong>sheim und Rohhrsheim um ca. 200 bis 400 m im Vgl.<br />
zum REP2000 auch erfolgte. Damit ist eine Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nördlichen Erweiterung (ca. 60 ha) für weitere WKA gegeben.<br />
Gegen eine südliche EG-Erweiterung spricht die Nähe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim. Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur<br />
EG-Reduzierung im Bereich südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> bereits<br />
umgesetzt.<br />
Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung als regionalplanerische Gebietskategorie<br />
ist, auch im Sinne von Suchräumen, mit <strong>de</strong>n<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA nicht vereinbar und<br />
wür<strong>de</strong> die Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s REPHarz gefähr<strong>de</strong>n. Im<br />
Übrigen bieten Vorbehaltsgebiete nicht die Gewähr, dass sich<br />
die privilegierte Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung an <strong>de</strong>m ihr<br />
dort zugewiesenen Standort gegenüber konkurrieren<strong>de</strong>n<br />
Nutzungen durchsetzt (Urteil BVerwG vom 13.03.03, Az. 4 C<br />
4.02).<br />
Mit <strong>de</strong>n bereits vorhan<strong>de</strong>nen bzw. genehmigten mehr als 40<br />
WKA gehört <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits<br />
jetzt zu <strong>de</strong>n größten Windparks in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion. Damit ist<br />
aus unser Sicht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erweiterungsmöglichkeiten am N-Rand <strong>de</strong>s VRG <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundstock für einen Energiepark Nordharz mit mehreren<br />
Erzeugungsarten erneuerbarer Energien längst gegeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
54-13 Entgegen unseren Vorschlägen zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REP Harz wur<strong>de</strong> die Schloss -und Gartenanlage<br />
Hessen als Vorrangstandort für Denkmal -und<br />
Kulturpflege nicht aufgenommen. Die Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein for<strong><strong>de</strong>r</strong>t mit Nachdruck die folgen<strong>de</strong><br />
Ergänzung:<br />
- Schloss- und Gartenanlage Hessen<br />
Begründung:<br />
Schloss und Garten in Hessen haben eine große<br />
kulturhistorische Be<strong>de</strong>utung für die Region. Seit<br />
1343 war <strong><strong>de</strong>r</strong> Flecken Hessen mit seiner Schloss -<br />
und Gartenanlage Besitz <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunschweiger<br />
Herzöge, <strong><strong>de</strong>r</strong> Welfendynastie. Die Blütezeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anlage lag in <strong>de</strong>n Jahren ab 1540 bis 1660, Schloss<br />
Hessen wur<strong>de</strong> 1560 <strong>de</strong>m späteren Herzog Julius<br />
(reg. 1568- 1589) und seiner Frau, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bran<strong>de</strong>nburgischen Prinzessin Hedwig, zum<br />
ständigen Aufenthalt zugewiesen. Auf Schloss<br />
Hessen wur<strong>de</strong> am 15.10. 1564 Heinrich Julius (reg.<br />
1589- 1613), <strong><strong>de</strong>r</strong> spätere postulierte Bischof von<br />
Halberstadt, geboren. Unter <strong>de</strong>n Herzögen Julius<br />
und Heinrich Julius wur<strong>de</strong> Schloss Hessen ab 1560<br />
im manieristischen Stil zu einer repräsentativen<br />
Sommerresi<strong>de</strong>nz um -und ausgebaut. Der<br />
prachtlieben<strong>de</strong> Herzog Heinrich Julius bevorzugte<br />
Schloss Hessen. Später wur<strong>de</strong> das Anwesen Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Witwe Heinrich Julius', <strong><strong>de</strong>r</strong> Dänenprinzessin<br />
Elisabeth. In dieser Zeit erhielten Schloss und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
dazugehörige Lustgarten eine quasi königliche<br />
Ausstattung. Noch bekannter als das Schloss war<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lustgarten, <strong><strong>de</strong>r</strong> durch <strong>de</strong>n Hofgärtner und<br />
Botaniker Johann Royer zu einem im nord<strong>de</strong>utschem<br />
Raum einmaligen Renaissancegarten gestaltet<br />
wur<strong>de</strong>. Dazu gehörte mit über 1700 Arten eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
umfangreichsten Pflanzensammlungen<br />
Deutschlands. Royer hat mit seinen Publikationen<br />
über diesen Garten, aber auch über seine<br />
botanischen Exkursionen im Harz, im Fallstein, im<br />
Huy und im Großen Bruch Grundlagen für die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Botanik als Wissenschaft in<br />
Deutschland gelegt.<br />
Die Schlossanlage wur<strong>de</strong> seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong> mit<br />
großem finanziellen Aufwand saniert und wird<br />
zunehmend von Touristen besucht, die sich auch für<br />
die urkundlich wohl älteste Gaststätte Sachsen-<br />
Anhalts, die "Weinschenke" interessieren. Es bedarf<br />
aber noch weiterer Anstrengungen für <strong>de</strong>n Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anlage.<br />
keine Berücksichtigung Uns ist bekannt, dass das Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und<br />
Archäologie Sachsen-Anhalt die Burg in Hessen als<br />
Bau<strong>de</strong>nkmal einschätzt. Denkmäler wer<strong>de</strong>n durch das<br />
Denkmalschutzgesetz LSA ausgewiesen. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n<br />
nur regionalbe<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur und<br />
Denkmalpflege festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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6.2.3 Straßenverkehr<br />
54-14 Z 4: - vordringlicher Neu -und Ausbau wichtiger....<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßenanbindungen.....<br />
2. B 79 Wolfenbüttel - Halberstadt - Quedlinburg<br />
(Süd)<br />
Ergänzung: straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg für<br />
Anbindung an bestehen<strong>de</strong>n Radweg auf<br />
nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Seite<br />
54-15 Z 6: - vordringlicher Neu -und Ausbau<br />
wichtiger.......Lan<strong>de</strong>sstraßenverbindungen.....<br />
4. L 89 Osterwieck - Hessen - keine Ergänzungen<br />
54-16 Z 7: "Das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s -und<br />
regionalbe<strong>de</strong>utsamen Straßen ist durch <strong>de</strong>n Neubau<br />
folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrungen zu ergänzen: ...2. B 79<br />
OU Hessen (Übergangslösung Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortsdurchfahrt)..."<br />
Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen sollte angesichts<br />
<strong>de</strong>s vollzogenen Ausbau's <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
54-17 Folgen<strong>de</strong> Zielstellung sollte aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />
Anbindung bzw. Abstimmen von Buslinien mit <strong>de</strong>m<br />
Nachbarland Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, um solche Regionen<br />
wie Wolfenbüttel, Goslar usw. für Pendler, darunter<br />
auch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>, besser erreichbar zu machen.<br />
keine Berücksichtigung Z 4 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar und bezieht<br />
sich auf <strong>de</strong>n eigentlichen Straßenbau. Straßenbegleiten<strong>de</strong>n<br />
Radwege im Zuge von Straßenneu- bzw. -ausbau fallen unter G<br />
8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 , wo<strong>bei</strong> auf ortskonkrete Benennungen<br />
verzichtet wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es erfolgt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA.<br />
Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, die seinerzeit<br />
planfestgestellte Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen raumordnerisch mittelbis<br />
langfristig zu sichern.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Solche konkreten Elemente einer ÖPNV-<strong>Planung</strong> können nicht<br />
mit Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gesteuert wer<strong>de</strong>n (Sache <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachplanung). Außer<strong>de</strong>m können im REPHarz keine<br />
Festlegungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die auch außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion gelten sollen. Im Pkt. G 11 wird aber als<br />
Vorgabe für die Fachplanung allgemein auf die Notwendigkeit<br />
einer Abstimmung und Anbindung verschie<strong>de</strong>ner Busnetze, <strong>bei</strong><br />
Bedarf auch regionsübergreifend, eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (62) Landkreis Quedlinburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
62-1 Der Planentwurf hat <strong>de</strong>n Ämtern <strong>Planung</strong>,<br />
Umweltschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft und<br />
<strong>de</strong>m Dezernat II/01 Mobilitätsmanagement/ <strong>Planung</strong><br />
vorgelegen. Das Sozialamt, das Gesundheitsamt,<br />
das Jugend- Schulverwaltungs- und Kulturamt sowie<br />
die Abt. Straßenverkehr hatten schon zum 1.<br />
Planentwurf keine Einwän<strong>de</strong>.<br />
62-2 Die Abteilungen Umweltschutz, Naturschutz und<br />
Wasserwirtschaft sowie die Stabsstelle<br />
Mobilitätsmanagement/<strong>Planung</strong> haben zum<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf keine Hinweise bzw.<br />
Be<strong>de</strong>nken. Gleiches gilt für die Abt. <strong>Planung</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s 1.<br />
Planentwurfes im wesentlichen nachgekommen<br />
wur<strong>de</strong>. Wo das nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall war, hat die RegPlG im<br />
<strong>Abwägung</strong>sprotokoll begrün<strong>de</strong>t, warum dies nicht<br />
möglich/notwendig war.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (63) Stadt Quedlinburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
63-1 Zu <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes (REP) in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fassung <strong>de</strong>s 2.Entwurfes ergeht bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegungen zu <strong>de</strong>n Vorranggebieten<br />
Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet<br />
folgen<strong>de</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Quedlinburg.<br />
Der REP geht in seiner Festlegung <strong>de</strong>utlich über die<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogrammes hinaus und<br />
überplant damit sowohl einen Teil <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />
Gewerbe- und Industriegebietes "Mag<strong>de</strong>burger<br />
Straße" (GE/GI) als auch die vorgesehene<br />
Erweiterungsfläche. Dies wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Quedlinburg abgelehnt, da ihr damit wesentliche<br />
Entwicklungsmöglichkeiten genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits rechtskräftig genehmigten<br />
Verbindungsstraße vom Knoten L66/B6n (südlicher<br />
Ast <strong><strong>de</strong>r</strong> Abfahrt) zur Klärwerksbrücke in Dammlage<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte südlich dieser geplanten Straße<br />
gelegene Planbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s<br />
GE/GI "Mag<strong>de</strong>burger Straße" vor Überflutung<br />
weitgehend geschützt.<br />
Es ergibt sich mit <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>teich an<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Südseite <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>, beginnend am Bahndamm<br />
bis zur Klärwerksbrücke und dann fortgesetzt durch<br />
die östliche Rampe <strong><strong>de</strong>r</strong> Klärwerksbrücke und die<br />
geplante Anschlussstraße zur L66/Knoten B6n, ein<br />
Hochwasserschutzsystem für das Plangebiet, das<br />
dann nur noch durch einen ca. 5 m langen<br />
Lückenschluss unmittelbar, unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klärwerksbrücke zu komplettieren wäre.<br />
Mit diesem Lückenschluss sind dann alle<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s REP zum Hochwasserschutz und<br />
zum Überschwemmungsgebiet hinfällig, da ein<br />
Einstau von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einmündung <strong>de</strong>s Tränkegrabens<br />
aus die Erweiterungsfläche nicht mehr erreichen<br />
kann.<br />
Gleichzeitig wäre es dann möglich, <strong>de</strong>n am östlichen<br />
Ufer nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klärwerksbrücke vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Bo<strong>de</strong>teich zu öffnen, um <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> bereits <strong>bei</strong><br />
kleineren Hochwasserereignissen ein Ausufern zu<br />
ermöglichen.<br />
Dieses Ausufern ist unschädlich, da die<br />
landwrtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen<br />
Ackerflächen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> A- und E-Maßnahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> B6n ohnehin aufgegeben wird.<br />
Ich bitte darum, <strong>de</strong>n oben geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sachverhalt<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung <strong>de</strong>s REP zu berücksichtigen und<br />
durch eine entsprechen<strong>de</strong> Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />
teilweise Berücksichtigung Wesentliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
REPHarz ausgewiesenen VRG-Hochwasserschutz stellen die<br />
wasserrechtlich festgesetzten Übeschwemmungsgebiete (ÜGS)<br />
dar. Dies trifft auch auf <strong>de</strong>n strittigen Bereich zu, wo das <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte ÜGS über das<br />
im LEP ausgewiesene VRG-Hochwasserschutz hinausgeht.<br />
Aber selbst das letztgenannte VRG überlagert bereits teilweise<br />
die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt geplante GE-/GI-Erweiterungsfläche.<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en örtlichen Verhältnisse,<br />
incl. <strong><strong>de</strong>r</strong> zwischenzeitlich planfestgestellten Straßenanschlusses<br />
an die jetzige L 66 und <strong>de</strong>s genehmigten B-Planes<br />
"Verkehrsanbindung GE Mag<strong>de</strong>burger Straße" kann jedoch<br />
eine teilweise Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-Hochwasserschutzes im<br />
strittigen Bereich vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Das VRG wird<br />
zwischen vorhan<strong>de</strong>nem Gewerbegebiet und geplanter<br />
Verkehrsanbindung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n an die Grenzen <strong>de</strong>s<br />
Überschwemmungsgebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> oberen Wasserbehör<strong>de</strong> vom 11.02.2004 (seinerzeit<br />
Überschwemmungsgebiet für die Festsetzung gemäß § 96 Abs.<br />
1 WG LSA vorgesehen) zum B-Plan-Entwurf "Erweiterung<br />
Gewerbegebiet Mag<strong>de</strong>burger Straße" zurückgezogen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (63) Stadt Quedlinburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
Vorranggebietes <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Quedlinburg eine<br />
dringend benötigte Entwicklungsmöglichkeit zu<br />
sichern.<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
69-1 Da die Gewerbeflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Orte Gernro<strong>de</strong><br />
und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als ein gemeinsames Gebiet angesehen<br />
wer<strong>de</strong>n und damit die Min<strong>de</strong>stgröße von 30 ha im<br />
Zusammenhang erreichen, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbestandort Gernro<strong>de</strong> (ohne Einklammerung) -<br />
Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> unter Z 2 ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Falls diese Anregung abgelehnt und die<br />
Gewerbeflächen von Gernro<strong>de</strong> und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
unter Z 2 aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollten, sollte unter Z 3<br />
zumin<strong>de</strong>st die überflüssige und irritieren<strong>de</strong><br />
Einklammerung <strong>de</strong>s Wortes Gernro<strong>de</strong> entfernt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz, Pkt. 6.1.1., Z 2 sind nur die Industrie- und<br />
Gewerbegebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte genannt. Hier wäre die<br />
Nennung von Gernro<strong>de</strong> theoretisch möglich, da Gernro<strong>de</strong><br />
entspr. Pkt. 4.3., Z 11 als Grundzentrum eingestuft wur<strong>de</strong>.<br />
Gernro<strong>de</strong> selbst erfüllt entsprechend unserer Kriterien jedoch<br />
nicht die Größe für einen regional be<strong>de</strong>utsamen Industrie- und<br />
Gewerbestandort. Demzufolge wur<strong>de</strong> die "Not"-Lösung im Pkt.<br />
Z 3 gefun<strong>de</strong>n, die eine regionalplanerische Sicherung <strong>de</strong>s<br />
gemeinsamen, z.T. nichtzentralen Standortes Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />
Vorrangstandort sichern soll. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nennung unter Z 3 wur<strong>de</strong><br />
Gernro<strong>de</strong>, wie bereits <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum 2. Entwurf zu<br />
entnehmen war, als zentraler Ort <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> hier aufgeführten<br />
Nennung nichtzentraler Orte in Klammern gesetzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
85-3 Das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Meisdorf wird abgelehnt.<br />
Die unter 5.1.1 Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz formulierten Ziele Z4 und Z8 und<br />
<strong>de</strong>mentsprechend die Entstehung von Stauflächen<br />
für das Hochwasserrückhaltebecken oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortslage Meisdorf im Selketal wird abgelehnt.<br />
Der Konflikt mit <strong>de</strong>m unter 5.2.6 Vorbehaltsgebiete<br />
für Tourismus und Erholung formulierten Ziele Z1<br />
und Z3 unter 5.1.3 Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />
Landwirtschaft formulierten Ziel Z2 III Selketal ist<br />
unüberbrückbar. Das geplante<br />
Hochwasserrückhaltbecken wird daher durch die VG<br />
abgelehnt. Der vorrangig auf Tourismus<br />
ausgerichtete Entwicklungsschwerpunkt touristisches<br />
Netzwerk Selketal ist im Verbund mit <strong>de</strong>m weiteren<br />
Unterharz als höherwertig anzusehen. Ein weiterer<br />
Mangel zu Punkt 5.1.1 ist auch, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte<br />
Abschnitt nur die Hochwasserrückhaltebecken<br />
Strassberg und Meisdorf behan<strong>de</strong>lt. Für die<br />
Gemein<strong>de</strong>n am Unterlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke ist <strong><strong>de</strong>r</strong> zügige<br />
Abfluss <strong>de</strong>s Hochwassers von entschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Be<strong>de</strong>utung auch nach <strong>de</strong>m Bau von<br />
Hochwasserrückhaltebecken. Dies wird nur<br />
gewährleistet wenn ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau bzw.<br />
die Instandsetzung <strong>de</strong>s Flussbettes auf das<br />
eigentliche Niveau und Maß erfolgt. Diese<br />
grundlegen<strong>de</strong>n Ar<strong>bei</strong>ten sind in <strong>de</strong>n vergangenen 50<br />
Jahren versäumt wor<strong>de</strong>n und sollten sich <strong>de</strong>shalb im<br />
regionalen Entwicklungsplan wie<strong><strong>de</strong>r</strong> fin<strong>de</strong>n.<br />
85-6 Ebenfalls wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrachtung zu Pkt. 5.1.1 Z5<br />
vernachlässigt, dass neben <strong>de</strong>n im Harz befindlichen<br />
Anlagen für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz auch<br />
Maßnahmen im Harzvorland und in <strong>de</strong>n<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgebieten notwendig sind. Durch weitere<br />
Selkezuflüsse sowie die Rückstauproblematik an<br />
<strong>de</strong>m Zusammenfluss mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> sind<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
keine Berücksichtigung Im gesamten Pkt. 5.1.1., incl. Z 4 und Z 8, ist eine<br />
standortkonkrete Festlegung eines<br />
Hochwasserrückhaltebeckens, z.B. Meisdorf, nicht enthalten.<br />
Eine inhaltliche Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf und Straßberg fin<strong>de</strong>t auf<br />
Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> bekannten Projektplanungen lediglich im Pkt.<br />
3.2.1 <strong>de</strong>s Umweltberichtes statt. Da aber gera<strong>de</strong> die Frage<br />
weiterer Standortalternativen aus unserer Sicht bisher nicht<br />
hinreichend durch die Fachplanung geklärt wur<strong>de</strong>, wur<strong>de</strong> auf<br />
die im 1. Planentwurf noch enthalten<strong>de</strong> standörtliche<br />
Benennung von neu zu errichten<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserrückhaltebecken im Festlegungsteil <strong>de</strong>s REP<br />
verzichtet.<br />
Die vorgeschlagen<strong>de</strong>n Maßnahmen zum Ausbau bzw.<br />
Instandsetzung eines Flussbetts können als Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes in G 6 und G 7 eingeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Im unmittelbaren Selkebereich <strong>de</strong>s Unterharzes sind im REP<br />
und LEP das VRG für Natur und Landschaft "Selketal" und das<br />
VBG für Tourismus und Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>"<br />
nicht ausgewiesen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz. Außer<strong>de</strong>m ist im Pkt. 5.1.3, Z 4, als<br />
Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA klar geregelt, dass im<br />
Konfliktfall zwischen VRG Hochwasserschutz und VRG Natur<br />
und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat. Ein<br />
Vorbehaltsgebiet (z.B. für Tourismus und Erholung) hat ohnehin<br />
nicht die strikte Bindungswirkung wie ein Vorranggebiet und<br />
kann folglich durch nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen in<br />
begrün<strong>de</strong>ten Fällen "weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Z 5 bezieht sich ein<strong>de</strong>utig auf die bereits (nur) im Harz<br />
vorhan<strong>de</strong>nen, kleineren Talsperren, <strong>de</strong>n sogenannten<br />
"Kleinspeicher" bzw. "Harzteiche", damit bereits im<br />
Hochwasserentstehungsgebiet ein möglichst frühzeitiger und<br />
<strong>de</strong>zentraler Hochwasserrückhalt gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen sind<br />
bereits in <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Z 1 und <strong><strong>de</strong>r</strong> G 6 bis 7<br />
enthalten, ohne dass hier eine Trennung zwischen Harz und<br />
Harzvorland vorgenommen wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
85-7 Um <strong>de</strong>n wichtigen Grundsatz G3 umzusetzen, ist es<br />
notwendig, Verantwortlichkeiten festzuschreiben. In<br />
diesem Zusammenhang sollte auch die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nutzung von Altgewässern im Unterlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um Hochwasser von <strong>de</strong>n<br />
bebauten Gebieten in die Retentionsräume zu leiten.<br />
keine Berücksichtigung Behördliche Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten können<br />
im REP nicht festgelegt wer<strong>de</strong>n. Der Grundsatz ist jedoch <strong>bei</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>n Anwendungsfällen nachweisbar in<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>s-/<strong>Abwägung</strong>sentscheidungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fach- und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zuständig für die<br />
diesbezügliche Kontrolle ist dann die jeweilige<br />
Genehmigungsbehör<strong>de</strong>. Das gilt auch im speziellen Fall <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Selke, wo nur die Fachplanung die Eignung von<br />
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne <strong>de</strong>s G 3 feststellen kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
85-1 Der geplante Hartsteinabbau Ballenstedt-Rehköpfe<br />
wird abgelehnt.<br />
Das unter 5.1.5 Vorranggebiete für<br />
Rohstoffgewinnung gestellte Ziel Z4 unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nummer XXIII als Ballenstedt-Rehköpfe<br />
ausgewiesene Hartsteinlagerstätte für Grauwacke<br />
steht im Konflikt mit <strong>de</strong>m unter 5.2.3<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau ökologischer<br />
Verbundsysteme formulierten Ziel Z3 und unter 5.2.6<br />
Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
formulierten Ziel Z1 und Z3. Wir gehen von einer<br />
Unverträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellungen aus.<br />
Das Stadtmarketing <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt ist<br />
vorrangig auf Tourismus ausgerichtet und im<br />
Verbund mit <strong>de</strong>m weiteren Unterharz als höherwertig<br />
anzusehen. Die Lagerstätte für Grauwacke wird<br />
daher als nicht regional be<strong>de</strong>utsam angesehen und<br />
abgelehnt.<br />
keine Berücksichtigung Die regionale Be<strong>de</strong>utsamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Grauwackenlagerstätte<br />
Ballenstedt-Rehköpfe ergibt sich zunächst aus <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlich<br />
nachgewiesenen und hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffqualität und -<br />
menge rohstoffgeologisch hochwertigen<br />
Hartgesteinslagerstätte, die als Nachfolgelagerstätte <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n<br />
nächsten Jahren auslaufen<strong>de</strong>n Steinbruchbetriebes Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> gilt.<br />
Gemäß LEP, Pkt. 3.3.5, sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen<br />
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für oberflächennahe<br />
Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong> und<br />
regionalbe<strong>de</strong>utsame Hartsteine) festzulegen. Dies erfolgt<br />
hiermit.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s genannten VRG-Rohstoffgewinnung hat die<br />
Rohstoffgewinnung Vorrang vor allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Nutzungsformen. Das umliegen<strong>de</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und<br />
das gleichnamige VBG für Tourismus und Erholung Nr. 1 sind<br />
großflächig dargestellt und wer<strong>de</strong>n von diesem VRG-<br />
Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt. Dies ist aus<br />
grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung hinreichend belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />
Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit <strong>de</strong>m o.g.,<br />
nur ca. 4 km entfernten und bereits langjährig betriebenen<br />
Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> ähnlicher Naturraumausstattung<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische und<br />
touristischen Entwicklung <strong>de</strong>s Unterharz verbun<strong>de</strong>n waren. So<br />
wird durch <strong>de</strong>n Regionalverband Harz eingestuft (Flyer zum<br />
Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> inszwischen<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Ausmaße <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />
Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>de</strong>s<br />
Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />
Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />
benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt wer<strong>de</strong>n<br />
(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb).<br />
Das Harzgebirge hat auf Grund seiner naturräumlichen<br />
Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für die<br />
Belange von Natur und Landschaft sowie von Tourismus und<br />
Erholung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange wahrzunehmen<br />
(z.B. auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit für die Rohstoff- und<br />
Wassergewinnung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
85-5 Zu<strong>de</strong>m unter 5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie Z1 6 genannten Gebiete<br />
Gröningen/Wegeleben wird die Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fläche um 35% auf ca. 120 ha befürwortet.<br />
Weitergehen<strong>de</strong>n Reduzierungen wären aus unserer<br />
Sicht angebracht.<br />
Gemäß Z3 sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg verringert wer<strong>de</strong>n. Das<br />
hohe Konfliktpotenzial Flora/Fauna, biologische<br />
Vielfalt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum EU SPA<br />
"Hakel" sollte noch wesentlich mehr zur Geltung<br />
kommen.<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
85-4 Das Vorranggebiet (Reinstedt/Ermsleben) für<br />
Win<strong>de</strong>nergie soll nur <strong>de</strong>n jetzigen Ausbauzustand<br />
<strong>bei</strong>behalten. Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Vergrößerung durch Anpassung an Bauleitplanung<br />
bzw. Gemarkungsgrenze speziell auch die<br />
Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher festgelegten WKA-<br />
Höhengrenzen von maximal 140 m auf 180 m wird<br />
abgelehnt.<br />
Die großräumige Sichtachse und das<br />
Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n wesentlich beeinflusst. Das<br />
Gebiet liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Sichtachse vom Komplex<br />
Ballenstedter Schloss (Kultur<strong>de</strong>nkmal) stadtabwärts<br />
mit <strong>de</strong>m Blick in das Harzvorland über die Allee<br />
sowie vom Falkenstein und weiteren touristischen<br />
Orten <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s.<br />
keine Berücksichtigung Im <strong>Abwägung</strong>sprozess <strong>de</strong>s REPHarz ist neben <strong>de</strong>n<br />
Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Umweltprüfung (siehe Umweltbericht)<br />
für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />
zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />
WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />
vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />
angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />
rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />
durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />
WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />
gute kommt, z.B. durch das Freihalten <strong>de</strong>s sonstigen näherem<br />
Hakelumfel<strong>de</strong>s) nicht möglich. Mit diesen genehmigten WKA<br />
ist das EG bereits jetzt fast vollständig überplant.<br />
Für das angrenzen<strong>de</strong> Eignungsgebiet Gröningen (-Wegeleben)<br />
im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg ist die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz nicht zuständig. Der dort gelten<strong>de</strong><br />
REPMag<strong>de</strong>burg wur<strong>de</strong> 2006 rechtskräftig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Mit <strong>de</strong>m VRG-/EG-Wind wird im wesentlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />
Ausbauzustand <strong>de</strong>s Windparks Reinstedt-Ermsleben<br />
regionalplanerisch gesichert. Die bisher nicht bebauten Teile<br />
<strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind, die überwiegend bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
"alten" EG gemäß REP2000 waren, erzeugen gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gutachterlichen, EDV-gestützten Landschaftsbildanalyse (siehe<br />
Umweltbericht) keine wesentlich zusätzlichen Belastungen für<br />
die genannte Sichtachse (siehe auch Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />
Harzklub, Zweigverein Harzgero<strong>de</strong>, Datensatz 476-6). Im<br />
Ergebnis <strong>de</strong>s genannten Gutachtens wur<strong>de</strong> auch auf die<br />
regionalplanerische Höhenbegrenzung verzichtet, da im Zuge<br />
eines Repowering durch höhere, aber weniger Anlagen pro<br />
Windpark und <strong>de</strong>n langsameren Rotorbewegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
größeren WKA ein Entlastungseffekt für das<br />
Landschaftserleben eintreten kann. Außer<strong>de</strong>m konnten<br />
gutachterlich keine rechtssicheren Argumente für eine konkrete<br />
regionalplanerische Höhenbegrenzung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
(Höhenbegrenzung eher über städtebauliche <strong>Planung</strong>en<br />
regelbar).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
85-2 Die Erweiterung <strong>de</strong>s Radwegenetzes um einen<br />
Radweg parall zur L 75 Ballenstedt-Hoym-<br />
Nachterstedt wird gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Die unter 6.2.4 rad- und fußläufigen Verkehr<br />
formulierten Ziele Z 2, Z 3, Z 5 und G 7 müssen mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Schaffung eines Radweges parallel zur L 75<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die direkte Verbindung zwischen<br />
<strong>de</strong>m Seeland-Radweg in Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zunehmen<strong>de</strong>n Attraktivität <strong>de</strong>s<br />
Naherholungsgebietes Seeland mit <strong>de</strong>m<br />
Gartenträume- und Kulturstandort Ballenstedt stellt<br />
ein weiteres Ziel <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verknüpfung territorialer<br />
Radwege dar.<br />
Außer<strong>de</strong>m stellt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zwischen<br />
Ballenstedt und Hoym sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umwidmung zur<br />
B 185 mit <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />
um Harzgero<strong>de</strong> an die B 6n eine weitere Begründung<br />
dafür dar, dass auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Rad- und Autoverkehr<br />
getrennt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
keine Berücksichtigung Die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Z 2 und Z 3 stellen Übernahmen<br />
aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Trotz Zielfestlegungen han<strong>de</strong>lt es sich<br />
hier um allgemeingültige Aussagen. Der von Ihnen zur<br />
Aufnahme gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Radweg zwischen Hoym und Ballenstedt<br />
an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 ist auch unseres Erachten eine Maßnahme, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Notwendigkeit wir im Zuge <strong>de</strong>s Straßenausbaus als<br />
straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg im Sinne <strong>de</strong>s G 8 im <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.3 formuliert haben. Lt. <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />
Planfeststellungsverfahren ist jedoch kein straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Radweg geplant.<br />
Die touristische Radverbindung vom Harz zum Seeland wird<br />
über <strong>de</strong>n R 1 über Ballenstedt-Hoym im REPHarz sichergestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (92) Landkreis Sangerhausen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
92-2 Gemäß 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz liegt die<br />
Gemarkung Rottlebero<strong>de</strong> in einem "Vorbehaltsgebiet<br />
für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems", hier Nr. 1 - Harz und<br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>. Der Ort Rottlebero<strong>de</strong> ist weiterhin als<br />
"Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe"<br />
ausgewiesen.<br />
Da eine gewerbliche Entwicklung von Rottlebero<strong>de</strong> (<br />
auch als Grundzentrum in Teilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
grundzentralen Aufgaben mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion festgelegt) bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
natürlichen Gegebenheiten nur im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ortes<br />
möglich ist, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansiedlung von Industrie- und<br />
Gewerbeanlagen im Ort die höchste Priorität<br />
einzuräumen. Die Entwicklung als Vorrangstandort<br />
für Industrie und Gewerbe ist nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Sangerhausen zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes(LEP) <strong>de</strong>s LSA vom<br />
30.10.2006 wird darüber hinaus vorgeschlagen, die<br />
im westlichen Kreisgebiet liegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />
Roßla, Berga und Rottlebero<strong>de</strong> gemeinsam als<br />
Schwerpunktstandort für wirtschaftliche Entwicklung<br />
festzusetzen, da sie auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsachse von<br />
europäischer Be<strong>de</strong>utung Richtung Rhein/<br />
Ruhrgebiet/ Südwesteuropa liegen. Wir bitten um<br />
Beachtung.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
92-1 Im Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung<br />
gab es keine grundlegen<strong>de</strong>n Hinweise und<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />
Durch die beteiligten Fachbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kreisverwaltung wur<strong>de</strong>n keine Ergänzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zusätzliche Bemerkungen zum vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf<br />
geltend gemacht.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
93-1 In Kenntnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sbeschlüsse, <strong>de</strong>s<br />
Umgangs mit <strong>de</strong>n zum 1. Planentwurf eingebrachten<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken und <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n 2.<br />
Entwurf möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt<br />
Sangerhausen keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
vorbringt.<br />
teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 119-1 (VwG Roßla-Südharz)<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 100 von 610
TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
94-4 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />
- Durch die Ausweisung <strong>de</strong>s Naturschutzgebietes<br />
Othaler Wald ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reittourismus dort erheblich<br />
eingeschränkt; hier sollte eine Lockerung<br />
vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
94-5 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />
- Der Hagen ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen;<br />
hier fin<strong>de</strong>t erhebliche forstwirtschaftliche Nutzung<br />
statt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wald wird abgeholzt; es ist zu prüfen,<br />
ob die Ausweisung als Naturschutzgebiet sinnvoll ist<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer ist zu beauflagen, Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufforstung<br />
zu betreiben.<br />
94-7 Gemein<strong>de</strong> Blankenheim:<br />
- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />
berücksichtigen und in die <strong>Planung</strong> einzufügen.<br />
94-21 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />
Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Pölsfeld steht <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Nutzung<br />
entgegen, da durch das NSG starke<br />
Einschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />
für Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>gruppen, Radfahrer und Reiter<br />
hingenommen wer<strong>de</strong>n müssen - es wird eine<br />
Lockerung o<strong><strong>de</strong>r</strong> flachenmäßige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
steht einer touristischen Nutzung nicht entgegen, solange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
im REPHarz, Pkt. 5.1.3, Z 2 Nr. XXXI, festgelegte Schutzzweck<br />
nicht beeinträchtigt wird sowie die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Naturschutzgebiete nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es festlegen. Die<br />
Verordnungen für Naturschutzgebiete wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> festgelegt (Fachrecht), hier gibt es keine<br />
regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Hagen ist im REPHarz nicht als Naturschutzgebiet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
als Teil <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und Landschaft Nr. XXXI<br />
ausgewiesen. Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />
regionalplanerische Zielvorgabe für die entsprechen<strong>de</strong><br />
Fachbehör<strong>de</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dortigen FFH-Gebietsfestlegung.<br />
Nutzungsauflagen wer<strong>de</strong>n nur von <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen<br />
Fachbehör<strong>de</strong> festgesetzt. Die Regionalplanung schafft nur <strong>de</strong>n<br />
Rahmen für Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die FFH-Gebiete wur<strong>de</strong>n in die <strong>Planung</strong> einbezogen. Sie sind<br />
als Vorranggebiet für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />
Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aubau eines ökologischen<br />
Verbundsystems im REPHarz festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Für Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Naturschutzgebietsverordnungen ist die<br />
Obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> zuständig, keine<br />
regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit.<br />
Im REPHarz wur<strong>de</strong> auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> örtlichen<br />
naturschutzrechtlichen Festlegungen (NSG, FFH-Gebiet) und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA im Bereich Pölsfeld ein<br />
Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen (bereits<br />
im LEP ausgewiesen). Nutzungen in diesem VRG sind aus<br />
regionalplanerischer Sicht möglich, solange die gemäß LEP<br />
und REP zu sichern<strong>de</strong> Funktion (Pkt. 5.1.3, Z 2, Nr. IV) nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
94-22 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />
Touristische Belange sollten Vorrang vor an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Belangen haben, da direkt an Pölsfeld <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg" entlangführt und durch stärkere<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>tourismus im Südharz in<br />
diesem Bereich Erwerbsrnöglichkeiten geschaffen<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
94-1 Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth:<br />
Am Montag, <strong>de</strong>m 16.04.2007, hat die Gemein<strong>de</strong><br />
Katharinenrieth in ihrer Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atssitzung<br />
beschlossen, die Ausweisung von zwei Standorten<br />
für Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />
Katharinenrieth zu beantragen. Damit soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Möglichkeit zur alternativen Energiegewinnung<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Eine weitere<br />
Schädigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s ist nicht zu<br />
befürchten, da in unmittelbarer Umgebung<br />
Kiessandabbau durchgeführt wur<strong>de</strong> und dadurch<br />
eine Belastung <strong>de</strong>s natürlichen Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
bereits gegeben ist.<br />
Es wird hiermit beantragt, zwei Standorte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Katharinenrieth in die <strong>Planung</strong><br />
aufzunehmen und als Eignungsgebiet bzw.<br />
Vorranggebiet festzusetzen. Detaillierte Unterlagen<br />
mit Lageplan wer<strong>de</strong>n Ihnen bis zum 31.05.2007 zur<br />
Verfügung gestellt. Namens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> bitten wir<br />
darum, diesem Antrag Beachtung zu schenken.<br />
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />
machen, dass die Gemein<strong>de</strong> gegebenenfalls<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gegen die Fortführung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes einlegen wird, sollte ihr Antrag<br />
unbeachtet bleiben.<br />
Kenntnisnahme Pölsfeld ist fast vollständig vom Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft <strong>de</strong>s REPHarz umgeben. Grundlage für diese<br />
Ausweisung bil<strong>de</strong>t das hier festgelegte Naturschutzgebiet und<br />
das in <strong>Planung</strong> befindliche Biosphärenreservat<br />
Gipskarstlandschaft Südharz. Gleichzeitig ist aber im REPHarz<br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg Südharz dargestellt, so dass aus<br />
unserer Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> tourist. Entwicklung trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisungen<br />
<strong>de</strong>s VRG für Natur und Landschaft keine raumordnerischen<br />
Belange im Wege stehen. In Pkt. 5.1.3. Z 1 wird<br />
daraufhingewiesen, dass <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG NuL eine natur- und<br />
landschaftsbezogene Erholungsnutzung zu berücksichtigen ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Erst mit Schreiben vom 05.07.07 wur<strong>de</strong> eine kartografische<br />
Darstellung eines ca. 40 ha großen Vorschlagsgebietes (auf<br />
zweiten Standort wur<strong>de</strong> nunmehr verzichtet) <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz<br />
zugestellt (eigentlich nicht mehr fristgerecht).<br />
Unabhängig von diesem neuen kommunalen Vorschlag konnte<br />
bereits zu einem früheren Zeitpunkt (<strong>Planung</strong>sphase für 1. und<br />
2. Planentwurf) im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen<br />
<strong>Planung</strong>skonzeption für die im REPHarz auszuweisen<strong>de</strong>n<br />
Vorrang- und Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
für <strong>de</strong>n Bereich Katharinenrieth keine geeignete Fläche ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die konkrete Vorschlagsfläche steht im nicht überwindbaren<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu ausgewählten Kriterien <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-<br />
Wind als wesentliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. <strong>Planung</strong>skonzeption.<br />
Die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n nächsten Windparks bzw.<br />
nächsten VRG-/EG-Wind (Kriterien Nr. 10 mit 5 km bzw. 10 km)<br />
wer<strong>de</strong>n mehrfach <strong>de</strong>utlich unterschritten. Beim Kriterium Nr. 12<br />
ist festzustellen, dass das Vorschlagsgebiet vom FFH-Gebiet<br />
"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" gequert bzw. randlich<br />
begrenzt wird (hohes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial).<br />
Hinzu kommt, dass die großräumigen Sichtbeziehungen<br />
zwischen Kyffhäuser und <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochfläche <strong>bei</strong> Allstedt (mit<br />
Schloss Allstedt) über die Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue (hier<br />
Vorschlagsgebiet) hinweg unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Windparks dann erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diesbezüglich ist auch die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> erwähnte<br />
Vorbelastung durch einen Kiessandabbau, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
hinsichtlich einer visuellen Fernwirkung, nicht vergleichbar mit<br />
Windkraftanlagen heutiger gängiger Größe.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
94-12 Gemein<strong>de</strong> Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf:<br />
Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
- Das vorhan<strong>de</strong>ne Windkraftgebiet wur<strong>de</strong> bereits mit<br />
Windkraftanlagen bebaut. Da<strong>bei</strong> ist zu beachten,<br />
dass die WKA in ausreichen<strong>de</strong>m Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wohnbebauung errichtet wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m ist <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA eine Beschränkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe auf<br />
das <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Maß festzusetzen. Die Gemein<strong>de</strong><br />
spricht sich außer<strong>de</strong>m gegen <strong>de</strong>n weiteren Bau von<br />
Windkraftanlagen aus, da das vorhan<strong>de</strong>ne Gebiet<br />
bereits ausgelastet ist und eine Erweiterung nicht im<br />
Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung ist.<br />
Kenntnisnahme Gemeint ist wohl das VRG-Wind Mittelhausen-Hol<strong>de</strong>nstedt,<br />
welches zwar nicht das in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf liegt,<br />
aber im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> VwG Allstedt-Kaltenborn.<br />
Die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zur nächsten Wohnbebauung wer<strong>de</strong>n mit<br />
≥ 1,0 km gemäß Kriterienkatalog-Wind eingehalten (bis zur OL<br />
Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf sogar ≥ 2,0 km). Die vom VRG betroffenen<br />
Gemein<strong>de</strong>n können im Rahmen ihrer kommunalen<br />
Bauleitplanung Höhenbegrenzungen bzw. die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Baufenster bestimmen (allerdings nicht zu restriktiv, um nicht<br />
die raumordnerische Zweckbestimmung in Frage zu stellen).<br />
Die im REPHarz vorgenommene südliche VRG-/EG-<br />
Erweiterung, die auch nicht in Richtung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf "geht", wird<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch die Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen durch einen B-Plan-<br />
Verfahren städtebaulich untersetzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
94-14 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />
In Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits genehmigten und<br />
errichteten Windkraftanlagen in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />
Hol<strong>de</strong>nstedt und Bornstedt beabsichtigt die<br />
Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen Windkraftanlagen nördlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn im Bereich <strong>de</strong>s Windvorranggebietes<br />
Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt-Mittelhausen errichten zu lassen.<br />
Zur Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht hat sie/haben wir<br />
bereits am 31.11.2006 einen Bebauungsplan<br />
aufgestellt.<br />
Der Plan soll eine planerisch ausgewogene<br />
Konzeption und Koordination im Innenverhältnis <strong>de</strong>s<br />
vorgesehenen Windnutzungsgebietes gewährleisten.<br />
Der räumliche Geltungsbereich orientiert sich da<strong>bei</strong><br />
an <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung befindlichen<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans. Entsprechend <strong>de</strong>m<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Technik sollen möglichst<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit einer Gesamthöhe von<br />
150m vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung dieser<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überbaubaren Flächen sind aber die v. g.,<br />
unmittelbar nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits<br />
genehmigten und z. T. errichteten<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu berücksichtigen.<br />
Ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer Min<strong>de</strong>stabstand zur<br />
Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standsicherheit ist einzuhalten.<br />
Dadurch kommt es zur Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamt-<br />
Konfiguration <strong><strong>de</strong>r</strong> zunächst angedachten sechs<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Richtung Süd.<br />
Da zwischen <strong>de</strong>n aktuell geplanten<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen ebenfalls Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />
einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen-Standorte voraussichtlich nur<br />
unmittelbar außerhalb <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ausgewiesen, in<br />
Ost-West-Richtung lang gestreckten<br />
Vorranggebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen<br />
geplant wer<strong>de</strong>n können.<br />
Bei<strong>de</strong> geplanten Standorte liegen da<strong>bei</strong> in einem<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von > 1000m zur<br />
Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von<br />
Einsdorf und Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />
nicht die im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
ROP <strong>de</strong>finierten Abstands- /Ausschlusskriterien (die<br />
1000m-Abstandskreise sind <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 1<br />
<strong>bei</strong>gefügten Karte zu entnehmen).<br />
Die Standorte stehen außer<strong>de</strong>m in einem<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur BAß. Hinzu kommt, dass<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
die Grenzen <strong>de</strong>s Vorranggebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnungsplanung recht<br />
schematisch gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Zäsuren bzw. topographische Gegebenheiten sowie<br />
Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Aufgrund dieser Tatsache und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährleistung<br />
einer regional- und kommunalplanerisch gewollten<br />
und gleichzeitig auch wirtschaftlich sinnvollen<br />
Konzentration von WEA im konkreten Raum, bitten<br />
wir Sie um regionalplanerische Akzeptanz v. g.<br />
Standorte bzw. um geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes in Richtung Süd. Die Erweiterung<br />
ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 2 <strong>bei</strong>gefügten Karte dargestellt.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
94-15 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />
In Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits genehmigten und<br />
errichteten Windkraftanlagen in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />
Hol<strong>de</strong>nstedt und Bornstedt beabsichtigt die<br />
Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen Windkraftanlagen nördlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn im Bereich <strong>de</strong>s Windvorranggebietes<br />
Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt-Mittelhausen errichten zu lassen.<br />
Zur Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht hat sie/haben wir<br />
bereits am 31.11.2006 einen Bebauungsplan<br />
aufgestellt. Der Plan soll eine planerisch<br />
ausgewogene Konzeption und Koordination im<br />
Innenverhältnis <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />
Windnutzungsgebietes gewährleisten. Der räumliche<br />
Geltungsbereich orientiert sich da<strong>bei</strong> an <strong>de</strong>n<br />
Vorgaben <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung befindlichen<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans. Entsprechend <strong>de</strong>m<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Technik sollen möglichst<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit einer Gesamthöhe von<br />
150m vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung dieser<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überbaubaren Flächen sind aber die v. g.,<br />
unmittelbar nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits<br />
genehmigten und z. T. errichteten<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu berücksichtigen. Ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer Min<strong>de</strong>stabstand zur<br />
Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standsicherheit ist einzuhalten.<br />
Dadurch kommt es zur Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamt-<br />
Konfiguration <strong><strong>de</strong>r</strong> zunächst angedachten sechs<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Richtung Süd. Da zwischen<br />
<strong>de</strong>n aktuell geplanten Win<strong>de</strong>nergieanlagen ebenfalls<br />
Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> einzuhalten sind, hat dies zur<br />
Folge, dass zwei Win<strong>de</strong>nergieanlagen-Standorte<br />
voraussichtlich nur unmittelbar außerhalb <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
ausgewiesen, in Ost-West-Richtung lang gestreckten<br />
Vorranggebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen<br />
geplant wer<strong>de</strong>n können. Bei<strong>de</strong> geplanten Standorte<br />
liegen da<strong>bei</strong> in einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von<br />
>1000 m zur Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n<br />
Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Einsdorf und Mittelhausen. Sie<br />
unterschreiten folglich nicht die im Zusammenhang<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s ROP <strong>de</strong>finierten Abstands-<br />
/Ausschlusskriterien (die 1000-m-Abstandskreise<br />
sind <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 1 <strong>bei</strong>gefügten Karte zu<br />
entnehmen). Die Standorte stehen außer<strong>de</strong>m in<br />
einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur BAB. Hinzu<br />
kommt, dass die Grenzen <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnungsplanung recht schematisch<br />
volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Sü<strong>de</strong>n<br />
erweitert wer<strong>de</strong>n, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />
<strong>de</strong>n Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />
bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Grenze<br />
um ca. 50 m wird <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m<br />
noch eingehalten.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 106 von 610
TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne Zäsuren bzw.<br />
topographische Gegebenheiten sowie<br />
Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n. Aufgrund dieser Tatsache und zur<br />
Gewährleistung einer regional- und<br />
kommunalplanerisch gewollten und gleichzeitig auch<br />
wirtschaftlich sinnvollen Konzentration von WEA im<br />
konkreten Raum, bitten wir Sie um<br />
regionalplanerische Akzeptanz v. g. Standorte bzw.<br />
um geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s Vorranggebietes in<br />
Richtung Süd.<br />
94-17 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />
Die Einrichtung eines Vorranggebietes für die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />
Sotterhausen (VRG EG IV), welches unmittelbar an<br />
die Gemarkung Nienstedt-Einzingen anschließt, wird<br />
strikt abgelehnt. Als Alternative dazu wird<br />
vorgeschlagen, das planfestgestellte Gebiet<br />
Hol<strong>de</strong>nstedt/Bornstedt in Richtung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>dorf und<br />
Sotterhausen zu erweitern, um <strong>de</strong>n dortigen<br />
Windpark zu vergrößern. Dadurch soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zerstörung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s Einhalt geboten<br />
wer<strong>de</strong>n, welche durch das Aufstellen von<br />
Windkraftanlagen an in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft verstreuten<br />
Standorten gegeben ist. Außer<strong>de</strong>m ist zu be<strong>de</strong>nken,<br />
daß die Standorte für WKA die Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
für die Landwirtschaft erschweren. Auch aus diesem<br />
Grund wird die Einrichtung eines weiteren<br />
Vorranggebietes in unmittelbarer Nähe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Nienstedt und <strong>de</strong>s OT Einzingen<br />
abgelehnt.<br />
keine Berücksichtigung Die Landschafts- und Ortsbildbeeinträchtigung sowie die<br />
Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Ackerflächen wären<br />
<strong>bei</strong>m Umsetzen <strong>de</strong>s genannten Alternativorschlages <strong>de</strong>utlich<br />
größer (es wür<strong>de</strong> ca. 650 bis 700 ha großes VRG-/EG-Wind<br />
zwischen Sotterhausen-West und Hol<strong>de</strong>nstedt/Mittelhausen<br />
entstehen) als <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen mit 36 ha Größe.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> dieses VRG hinsichtlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftsbildbeeinträchtigung nochmals gutachterlich<br />
geprüft (EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse, siehe<br />
Umweltbericht), mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass eine<br />
Landschaftsbildverunstaltung durch zu errichten<strong>de</strong> WKA im<br />
VRG nicht zu erwarten ist.<br />
Auch das Ertragspotential <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Ackerbö<strong>de</strong>n ist im<br />
Bereich <strong>de</strong>s großflächigen Alternativgebietes gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Angaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz ten<strong>de</strong>nziell höher<br />
("mittel bis hoch") als <strong>bei</strong>m relativ kleinen VRG Sotterhausen<br />
("mittel").<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 107 von 610
TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
94-13 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />
Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at spricht sich gegen die Errichtung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Schweinemastanlage im Ziegelrodaer<br />
Forst aus, da sich die Umweltbelastungen im<br />
östlichen Teil <strong>de</strong>s Landkreises Sangerhausen<br />
konzentrieren und keine weitere Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umwelt hier zugelassen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
94-18 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Punkt 5.2.6. Vorbehaltsgebiete<br />
für Tourismus (Seite 73, Pkt. 6. Allstedter Forst) wird<br />
dargelegt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Allstedter Forst für die<br />
Naherholung eine regionale Be<strong>de</strong>utung besitzt und<br />
Teil <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes "Unstrut-Trias-<br />
Land" ist. Der dort geplanten industriellen<br />
Schweinemastanlage wird entschie<strong>de</strong>n<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprochen, da sich dieses Projekt nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nutzung <strong>de</strong>s Forstes als Naherholungsgebiet in<br />
Einklang bringen lässt. Außer<strong>de</strong>m ist durch die<br />
Errichtung einer Schweinemastanlage in dieser<br />
Größe eine extrem starke Umweltbelastung zu<br />
befürchten, die alle umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n mit<br />
betrifft und eine Nutzung <strong>de</strong>s Allstedter Forstes für<br />
Naherholung und Tourismus unmöglich macht.<br />
keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />
und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />
spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />
wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />
bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />
BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />
Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />
Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />
Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />
sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />
BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />
für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />
Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />
und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />
spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />
wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />
bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />
BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />
Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />
Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />
Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />
sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />
BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />
für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />
Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
94-25 Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt hat zu <strong>de</strong>m hier<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen:<br />
- Eine industrielle Nutzung, die das Grundwasser<br />
schädigt, ist abzulehnen.<br />
Erläuterung zum Beschluss: Die Aussage bezieht<br />
sich auf die geplante Errichtung einer industriellen<br />
Schweinemastanlage in <strong><strong>de</strong>r</strong> angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Gemarkung Allstedt. Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gülleausbringung<br />
ausgehen<strong>de</strong> erhebliche Schädigung <strong>de</strong>s<br />
Grundwassers wird auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />
Wolferstedt vorhan<strong>de</strong>nen Tiefbrunnen für die<br />
Trinkwasserversorgung <strong>de</strong>s östlichen Landkreises<br />
als äußerst be<strong>de</strong>nklich eingeschätzt. Aus diesem<br />
Grund wird die geplante agrar-industrielle Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Allstedter Wal<strong>de</strong>s strikt abgelehnt.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
94-19 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />
Unter Punkt 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und<br />
Denkmalpflege wird unter G 3 ausgeführt, dass die<br />
Standorte <strong>de</strong>s historischen Montanwesens zu<br />
erhalten sind. Hier soll insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e erwähnt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die ehemalige Schachtanlage "Bernard-<br />
Koenen-Schacht II" in Nienstedt als kulturhistorisch<br />
wertvolle Stätte erhalten bleiben soll, da hier noch<br />
die Schachthal<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>turm <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schachtanlage vollständig erhalten sind und auch<br />
erhalten wer<strong>de</strong>n sollten. Ein Abrissantrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bergbaunachfolgefirma für das För<strong><strong>de</strong>r</strong>gerüst auf<br />
"BKS II" wur<strong>de</strong> durch die Kreisverwaltung<br />
Sangerhausen abgelehnt. Der Erhalt ist zu sichern.<br />
keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />
und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />
spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />
wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />
bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />
BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />
Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />
Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />
Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />
sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />
BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />
für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />
Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft (hier auch die Auswirkung auf<br />
das Schutzgut Wasser).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Unter G 3 erfolgt nur eine allgemeine Aufzählung, hier sind<br />
keine Einzelnennungen von Standorten möglich, das wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen.<br />
Generell ist die Regionalplanung nicht für Abriss von Gebäu<strong>de</strong>n<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalen zuständig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
94-2 Stadt Allstedt:<br />
Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
Es besteht kein vordringlicher Bedarf für <strong>de</strong>n Neubau<br />
einer Ortsumfahrung Allstedt in <strong><strong>de</strong>r</strong> hier dargestellten<br />
Form - dieser wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Allstedt auch nicht<br />
befürwortet.<br />
Beschluß Nr. 100 - 21/07 aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadtratssitzung<br />
vom 26.03.2007<br />
Erläuterung zum Beschluss:<br />
Die im REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung wird<br />
abgelehnt, da sie nicht <strong>de</strong>n erwünschten Erfolg<br />
erwarten lässt. Sollte im B-Plan-Gebiet "Allstedter<br />
Hei<strong>de</strong>" die Ansie<strong>de</strong>lung von Gewerbe realisiert<br />
wer<strong>de</strong>n können, so wie das nach <strong>de</strong>m neuesten<br />
Erkenntnisstand zu erwarten ist, wür<strong>de</strong> allenfalls eine<br />
Ortsumfahrung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> L 219 und L 218<br />
sinnvoll sein, da diese die Ableitung <strong>de</strong>s Verkehrs in<br />
Richtung A 38 Anschlussstelle Nienstedt zulassen<br />
wür<strong>de</strong> und somit eine Verkehrsberuhigung für die<br />
Stadt Allstedt mit sich bringen wür<strong>de</strong>. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit im<br />
REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung ist als<br />
verkehrstechnisch ineffektiv zu betrachten.<br />
94-6 Gemein<strong>de</strong> Blankenheim:<br />
folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
- Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> für <strong>de</strong>n weiteren Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB<br />
A 71 ist zu beachten, dass die Trasse durch ein<br />
Trinkwasserschutzgebiet verläuft und hier beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Schutzmaßnahmen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind.<br />
- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />
berücksichtigen und in die <strong>Planung</strong> einzufügen.<br />
94-8 Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />
folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
- Sollte eine Nordverlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 vom<br />
AD Oberröblingen (Südharz) mit <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 38 in<br />
Richtung BAB A 14 geplant und realisiert wer<strong>de</strong>n, ist<br />
die Gemein<strong>de</strong> am Planteststellungsverfahren zu<br />
beteiligen und sind die notwendigen Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Emseloh vorzusehen.<br />
keine Berücksichtigung Der im REPHarz dargestellte Trassenkorridor beruht auf<br />
<strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan) und <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Sangerhausen, wo<strong>bei</strong> die OU Allstedt lediglich als<br />
"<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung" kartografisch dargestellt<br />
wur<strong>de</strong>. Damit sind Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen/Optimierungen im genauen<br />
Trassenverlauf auf <strong>de</strong>n nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen noch<br />
möglich. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in einem Raumordnungsverfahren sind<br />
auch (Trassen-)Alternativen zu prüfen (siehe auch<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.9. Unterpkt. R).<br />
Eine Einstufung in <strong>de</strong>n vordringlichen Bedarf erfolgt nicht im<br />
REPHarz son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur im Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die genannten Belange wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
berücksichtigt (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.9 Unterpkt. C und<br />
Pkt. 3.3. Unterpkt. I).<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n nachgeordneten<br />
Projektplanungen bzw. Planfeststellungsverfahren festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Als direkt betroffene Gemein<strong>de</strong> erfolgt eine Beteiligung <strong>bei</strong><br />
einem künftigen Planfeststellungsverfahren (zuständig jedoch<br />
dafür Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>). In einem solchen Verfahren<br />
sind dann auch A-/E-Maßnahmen festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
94-9 Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />
- Außer<strong>de</strong>m sollte in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> eine<br />
Autobahnanbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 151 (Sangerhausen -<br />
Lutherstadt Eisleben) und B 86 (OU Riestedt) an die<br />
A 71 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
94-3 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />
folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />
vorgebracht:<br />
- In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist ein Rad- und<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg von Sangerhausen nach Othal<br />
aufzunehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine bessere Verbindung<br />
zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Sangerhausen und <strong>de</strong>m Ortsteil<br />
Othal herstellt.<br />
keine Berücksichtigung Auf Grund <strong>de</strong>s geringen <strong>Planung</strong>svorlaufes für die<br />
Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 ("<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung")<br />
wur<strong>de</strong>n im REPHarz noch keine diesbezüglichen<br />
Autobahnanschlussstellen festgelegt. Dies bleibt <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen vorbehalten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Straßen ist jedoch davon<br />
auszugehen, dass eine entsprechen<strong>de</strong> Anbindung an die A 71<br />
erfolgen wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung <strong>Planung</strong> bzw. Bau von Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen obliegt nicht<br />
<strong>de</strong>m direkten Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung.<br />
Im REPHarz wer<strong>de</strong>n nur regional be<strong>de</strong>utsame touristische Radund<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege dargestellt. Der hier gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />
straßenbegleiten<strong>de</strong> Radweg Sangerhausen-Othal stellt eine<br />
gemeindliche Anbindung dar. In Teilen ist dieser Radweg als<br />
Harzvorlandradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg im REPHarz bereits enthalten. Die<br />
Umsetzung als straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg zur Verbindung<br />
von Ortsteilen kann nicht unmittelbar über <strong>de</strong>n REP gesteuert<br />
wer<strong>de</strong>n. Hier greift nur Pkt. 6.2.3., G 8 und Pkt. 6.2.4., G 4 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
94-11 Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth:<br />
Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte Kiesgrube und<br />
ehemalige Stallanlage zur Errichtung von<br />
Photovoltaikanlagen wird vorgeschlagen.<br />
94-20 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren Bear<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> ist zu<br />
beachten, dass die Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld<br />
Mitgliedsgemein<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
"Allstedt-Kaltenbon" mit Sitz in Allstedt ist; es wird<br />
erwartet, dass sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan als auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Postverteilerschlüssel entsprechend korrigiert wird<br />
94-24 Gemein<strong>de</strong> Winkel:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Winkel gibt zu <strong>de</strong>m hier vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> VG<br />
"Allstedt-Kaltenborn" selbständig eine<br />
Stellungnahme ab.<br />
94-26 Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt:<br />
Durch die vom Landtag Sachsen-Anhalt<br />
beschlossene Kreisstrukturreform wer<strong>de</strong>n ab<br />
01.07.2007 <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis "Sangerhausen" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landkreis "Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land" zum Landkreis<br />
"Mansfeld - Südharz" zusammengelegt. Bei<strong>de</strong><br />
Landkreise gehören <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit verschie<strong>de</strong>nen<br />
<strong>Planung</strong>sregionen an. Wir erwarten eine<br />
schnellstmögliche Entscheidung, wie mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung weiter verfahren wird und welcher<br />
<strong>Planung</strong>sregion <strong><strong>de</strong>r</strong> fusionierte Landkreis in Zukunft<br />
angehören wird. Das weitere Vorantreiben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> anstehen<strong>de</strong>n<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen verursacht Kosten, die <strong>de</strong>n Bürgern<br />
nicht vermittelbar sind. Diese Diskussion ist in<br />
verschie<strong>de</strong>nen Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atssitzungen geführt<br />
wor<strong>de</strong>n und ist zu beachten.<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n keine Vorrangstandorte o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eignungsgebiete für großflächige Photovoltaikanlagen<br />
ausgewiesen. Zur regionalplanerischen Steuerung solcher<br />
Anlagen ist G 4 im Pkt. 7.9. <strong>de</strong>s REPHarz anzuwen<strong>de</strong>n. Die<br />
Standortplanung ist über die kommunale Bauleitplanung<br />
vorzunehmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme wur<strong>de</strong> bereits vor <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Beteiligung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Ist Gegenstand <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Gesetzgebungsverfahren zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
94-27 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
Die neu gebaut BAB A 38 wur<strong>de</strong> im Raum<br />
Mittelhausen ohne Lärmschutz errichtet und stellt<br />
dadurch eine erhebliche Belastung für die Anwohner<br />
dar; es ist zu prüfen, ob hier nachträglich Abhilfe<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
94-10 Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt hat zu <strong>de</strong>m hier<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />
94-16 Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen hat zu <strong>de</strong>m hier<br />
vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz keine Anregungen<br />
und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />
94-23 Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen hat zu <strong>de</strong>m hier<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />
keine Berücksichtigung keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 113 von 610
TÖB: (107) Gemein<strong>de</strong> Winkel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
107-1 Punkt 6.1.1. in Verbindung mit 6.2.5:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Winkel hat ein Interesse daran, daß<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt weiterhin vollständig<br />
erhalten bleibt. Dieser Standort wird für Flugsport.<br />
Privatverkehr und regionale Veranstaltungen genutzt.<br />
Umweltbericht zu REPHarz - Seite 208.<br />
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Winkel stellt<br />
sich einstimmig gegen die im Vorrangstandort für<br />
Industrie und Gewerbe Flugplatz Allstedt<br />
ausgewiesenen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Pläne wie das BImSchG-<br />
Vorhaben "Schweinezucht- und Mastanlage Allstedt".<br />
Die Umweltauswirkungen sind vielfältig und<br />
nachhaltig sowohl auf die FFH-Gebiete als auch die<br />
Natura 2000 Gebiete.<br />
Da diese Schutzgebiete unmittelbar neben <strong>de</strong>m<br />
geplanten BImSchG-Vorhaben liegen, ist eine solche<br />
weitere Beplanung in <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
Harz auszuschließen.<br />
Die anwaltliche Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Winkel<br />
zur Schweinemastanlage wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Raumordnungsverfahrens <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt zugesandt. Die Gemein<strong>de</strong><br />
hat erhebliche Be<strong>de</strong>nken bezüglich ihrer<br />
Wasserversorgung, da die Gewinnungsgebiete<br />
unmittelbar an das Flugplatzgelän<strong>de</strong> anschließen.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Winkel for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, daß sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>ntwicklungsplan gegen eine solche<br />
Schweinezucht- und Mastanlage ausspricht und die<br />
ursprüngliche <strong>Planung</strong> von Industrieansiedlung mit<br />
weniger Immissionsproblemen wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n<br />
Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund rückt.<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
109-1 Klärungsbedarf gibt es lediglich zur zeichnerischen<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>ignungsgebietes EG 7<br />
Riethnordhausen/E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben. Die Schraffur wur<strong>de</strong><br />
nicht, wie im 1. Entwurf, wie es richtig ist, bis an die<br />
südliche Grenze <strong>de</strong>s Geltungsbereiches<br />
eingezeichnet. Wir bitten um Prüfung und erwarten<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Korrektur.<br />
Kenntnisnahme Der Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt ist nach wie vor Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung im REPHarz, Pkt. 6.2.5., Z 3 und somit <strong>bei</strong><br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en zu beachten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Der hier ebenfalls ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />
und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />
spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />
wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />
bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />
BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />
Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />
Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />
Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />
sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />
BImSchGGenhmigungsverfahrens<br />
für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />
Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />
keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht) wur<strong>de</strong><br />
festgestellt, dass die südliche Grenze <strong>de</strong>s EG Riethnordhausen-<br />
E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben gemäß 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz teilweise <strong>de</strong>n<br />
im Kriterienkatalog-Wind festgeschriebenen Min<strong>de</strong>stabstand<br />
zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung (1.000 m), hier zu<br />
<strong>de</strong>n Ortslagen Borxleben und Kachstedt auf thüringischer Seite,<br />
geringfügig unterschreitet. Aus Vorsorgegrün<strong>de</strong>n war<br />
diesbezüglich die EG-Grenze bis zur Einhaltung <strong>de</strong>s 1.000-m-<br />
Abstan<strong>de</strong>s zurückzunehmen (dadurch geringe EG-Reduzierung<br />
um ca. 9 ha).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 114 von 610
TÖB: (119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
119-1 Die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> hat bereits 2002 <strong>de</strong>n<br />
Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 5<br />
und 2005 <strong>de</strong>n Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n<br />
Bebauungsplan Nr. 6 gefasst. Bei<strong>de</strong><br />
Bebauungspläne entwickeln sich aus <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m<br />
01.11.2002 wirksamen Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong>. Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 5 erfolgen<br />
zur Zeit die Erschließungsar<strong>bei</strong>ten für die Errichtung<br />
eines Holzsägewerkes. Irn Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>n Investoren wur<strong>de</strong> im Verlaufe <strong>de</strong>s Jahres<br />
2006 die Notwendigkeit für die Bereitstellung weiterer<br />
gewerblicher Bauflächen begrün<strong>de</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Konsequenz hat die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> am<br />
31.05.2006 die Beschlüsse für die Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans sowie für die<br />
Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauungspläne Nr. 7 und 8 gefasst.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beteiligungs-/<br />
Anhörungsverfahren zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz im IV. Quartal 2005 konnten diese<br />
gemeindlichen Ziele noch nicht ausreichend<br />
konkretisiert und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Beteiligung zum 2. Planentwurf verweist die<br />
Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> ausdrücklich auf die<br />
Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Vorrangstandortes für Industrie und Gewerbe -<br />
Rottlebero<strong>de</strong>. Diese Entwicklung ist nicht durch<br />
konkurrieren<strong>de</strong> Nutzungsansprüche zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Das betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das großflächig<br />
ausgewiesene VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS "Harz<br />
und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und das VBG für Tourismus und<br />
Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>". In <strong>de</strong>n VBG für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS ist <strong>de</strong>n Belangen von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege sowie einer<br />
naturnahen Waldbewirtschaftung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes<br />
Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong><br />
geht davon aus, dass <strong>de</strong>m entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />
Belang <strong><strong>de</strong>r</strong> Industrieansiedlung aufgrund seiner aus<br />
<strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Vorrangfunktion zunächst ein höheres Gewicht<br />
<strong>bei</strong>zumessen ist. Im großflächig ausgewiesenen<br />
VBG für Tourismus und Erholung "Harz und<br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Tourismus <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Tourismus und<br />
Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt<br />
weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch hier geht die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> davon<br />
teilweise Berücksichtigung Die B-Plangebiete Nr. 5, 6 wur<strong>de</strong>n bereits im 1. Entwurf<br />
berücksichtigt, sodass sich nur Randbereiche (Bach mit<br />
Gehölzbewuchs) im VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems befin<strong>de</strong>n. Da diese Flächen nicht nur aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-Ausweisung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch bedingt durch die<br />
Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises in die VBG<br />
aufgenommen wur<strong>de</strong>n, besteht auch weiterhin das<br />
Vorbehaltsgebiet, was jedoch in Teilbereichen (B-Plan Nr. 7,8)<br />
zurückgenommen wird. VBG sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, d.h. sie sind von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />
berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Somit sind diese<br />
Festlegungen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
überwindbar.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s Vorrangstandortes für<br />
Industrie und Gewerbe Priorität einzuräumen ist.<br />
Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans wer<strong>de</strong>n<br />
entsprechend eingegrünt.<br />
Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n baten die<br />
Verwaltung darauf hinzuweisen, dass durch die o.g.<br />
VBG keine nachteiligen Auswirkunen für die Land-<br />
und Forstwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Region entstehen dürfen, da<br />
die Sicherung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplätze vor allem in diesen Bereichen nicht<br />
gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll.<br />
135-1 Zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die Anregungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong>- Schreiben vom 25.10.06-<br />
berücksichtigt. Diesbezüglich bestehen keine<br />
weiteren Einwän<strong>de</strong> bzw. Anregungen.<br />
1 Rechtliche Grundlagen<br />
148-3 Die rechtlichen Grundlagen sind gemäß<br />
zwischenzeitlich erfolgten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu<br />
aktualisieren (ROG). Auch wenn es kein<br />
"verpflichten<strong>de</strong>s Dokument" ist, sollte das<br />
Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)<br />
mit aufgeführt wer<strong>de</strong>n, um zu ver<strong>de</strong>utlichen, dass<br />
<strong>de</strong>m europäischen Rahmenkonzept Rechnung<br />
getragen wur<strong>de</strong>. Gravieren<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>, die dagegen<br />
sprechen, sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht zu entnehmen.<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
148-4 S. 3, 3. Absatz, 3. Satz<br />
Einfügen nach "verbun<strong>de</strong>n mit einer -barrierefrei<br />
und - ökologisch ausgerichteten Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
touristischen Infrastruktur." Die Begründung aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises Wernigero<strong>de</strong> gilt<br />
weiterhin. Gravieren<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>, die dagegen<br />
sprechen, sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht zu entnehmen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 1 genannten gesetzlichen Rechtsgrundlagen<br />
wer<strong>de</strong>n aktualisiert.<br />
Das EUREK stellt dagegen keine verbindliche gesetzliche<br />
Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>n REPHarz dar. Es ist ein politisches<br />
Dokument, welches rechtlich nicht verbindlich ist und von je<strong>de</strong>m<br />
EU-Land nach eigenem Ermessen berücksichtigt wird.<br />
Außer<strong>de</strong>m löst die Territoriale Agenda <strong><strong>de</strong>r</strong> EU (Mai, 2007) das<br />
EUREK ab.<br />
Wenn z.B. das EUREK aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollte, müssten auch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e relevante übergeordneten Konzepte und <strong>Planung</strong>en, die<br />
<strong>de</strong>m REPHarz zu Grun<strong>de</strong> liegen, (z.B. MKRO-Beschlüsse)<br />
bereits im Pkt. 1 aufgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Barrierefreiheit stellt einen speziellen Teilaspekt<br />
einer mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen touristischen Infrastruktur dar und wird damit<br />
durch <strong>de</strong>n im Leitbild bewusst allgemein gehaltenen Begriff<br />
"Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung..." inhaltlich mit abge<strong>de</strong>ckt. Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Barrierefreiheit wird im REPHarz mehrmals und ausreichend<br />
thematisiert, z.B. im Pkt. 6.1.8 (VRST für Gesundheits- und<br />
Sozialwesen, hier G 4) und im Pkt. 7.17 ( Erholung, Freizeit,<br />
Tourismus, hier G 1).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
148-5 G 5-1, letzter Satz - einfügen<br />
Begründung anpassen "ökologischen und<br />
erholungsrelevanten Funktionen..." In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
wird verkannt, dass die Erholung ein wichtiger Teil<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensqualität ist und gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> ländliche<br />
Raum wichtige Aufgaben für Verdichtungsräume<br />
(Gesamtraum) übernimmt, die auch von<br />
wirtschaftlicher Relevanz sind. Unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
genauen Lage in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind diese<br />
Funktionen sehr be<strong>de</strong>utend, wie auch <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Wertschätzung in <strong>de</strong>n ILEK zeigt.<br />
148-6 G 12-2 - ergänzen:<br />
Die wertvollen Sichtachsen zwischen Harz, Huy und<br />
Fallstein sollen erhalten und nicht verbaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Der <strong>Abwägung</strong> könnte gefolgt wer<strong>de</strong>n, wenn im<br />
Vorbehaltsgebiet für TuE ein solcher konkreter<br />
Passus enthalten wäre (z.B. 5.2.6., Z3). Dieser fehlt<br />
jedoch. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Großräumigkeit greift hier nicht<br />
das Naturschutzrecht, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die überörtliche<br />
Regionalplanung. Daher ergibt sich die<br />
Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme in <strong>de</strong>n REP.<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
148-7 1. Absatz, vorletzter Satz - einfügen: "...Bo<strong>de</strong>n,<br />
Wasser, Luft und für die Erholung..." Die <strong>Abwägung</strong><br />
verkennt, dass es hier gera<strong>de</strong> um eine Ergänzung<br />
<strong>de</strong>s LEP im Rahmen <strong>de</strong>s planerischen Ermessens<br />
geht. Ein inhaltlicher Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch wird hier nicht<br />
gesehen, im Gegenteil!<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Die ökologischen Funktionen, die im<br />
Satz 3 <strong>de</strong>s G 5-1 thematisiert wer<strong>de</strong>n, sind zwingen<strong>de</strong><br />
Voraussetzungen für die Erholung im ländlichen Raum. Der<br />
gesamte ländliche Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion gehört zum<br />
ökologischem Ausgleichsraum für die Verdichtungsräume. Dies<br />
trifft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion für Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
nicht zu (bezogen auf o.g. Ausgleichsfunktion, siehe auch<br />
räumliche/thematische Schwerpunktsetzung im ILEK Harz).<br />
Die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion wird in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
allgemeinen (G 9-2, 13-1) und einzelfachlichen Grundsätzen<br />
(7.17. Erholung, Freizeit, Tourismus) hervorgehoben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraumes (§ 3<br />
Nr. 3 ROG) ohne ortskonkreten Bezug.<br />
In Pkt. 5.2.6 wäre die Rechtswirkung einer solchen Ergänzung<br />
nur auf die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete beschränkt, die<br />
genannten Sichtachsen gehen aber über diese hinaus. In Pkt.<br />
7.1. Natur- und Landschaftsschutz wird G 14 wie folgt<br />
sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t : "Technische Überprägungen, die<br />
sensible und wertvolle Sichtachsen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Landschafts- ,<br />
Ortsbil<strong><strong>de</strong>r</strong> stark beeinträchtigen können, sollen vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung LEP-Übernahme; Im systematischen Kontext <strong><strong>de</strong>r</strong> "Regeneration<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> (ökologischen) Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Wasser und Luft" im<br />
Bereich <strong>de</strong>s ländlichen Raumes passt die Erholung inhaltlich<br />
nicht hinein (da kein Schutzgut im Sinne UVPG). Was sollte die<br />
"Regeneration ...für die Erholung" sein?<br />
Ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug zur (sicherlich auch be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n)<br />
Erholungsfunktion <strong>de</strong>s ländlichen Raumes erfolgt bereits in G 1,<br />
und zwar hier differenziert und präzisiert. Auf die<br />
Erholungsfunktion wird ebenfalls in G 3 und G 4 näher<br />
eingegangen, an dieser Stelle unpassend.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
148-8 Z 1, 1. Satz - ergänzen:<br />
"Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind<br />
aufgrund ihres eigenen Wertes und für die Erhaltung<br />
... "<br />
Begründung: Anpassung an § 1 Satz 1 NatSchG<br />
LSA, dieses fachrechtliche Ziel <strong>de</strong>s Naturschutzes ist<br />
zu übernehmen.<br />
Hinweis aus Naturschutzsicht: Die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REP Harz sind eminent wichtig für die Umsetzung<br />
von Fachrecht, daher ist es nicht korrekt, wenn<br />
ausgewiesene NSG nicht einmal im REP-Text<br />
aufgeführt sind, eine Eigenbeschränkung auf<br />
Schutzgebiete > 30 ha kann sich nur auf die<br />
kartographische Darstellung beziehen. Textvorschlag<br />
für 5.1.3. Z 2 : " ... sowie alle NSG, FND und ND"<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
148-9 Es wird begrüßt, dass das VRG XXVIII verkleinert<br />
wur<strong>de</strong>. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> nur bedingten Vereinbarkeit <strong>de</strong>s<br />
Gebietes im Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />
Landschaft, sollte im REP Harz festgelegt wer<strong>de</strong>n,<br />
dass im Falle <strong>de</strong>s Abbaubeginns möglichst zeitgleich<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Rekultivierung begonnen wird.<br />
keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überfachlich und nicht flächenscharf, das<br />
ist im gesetzlich vorgeschriebenen Maßstab nicht möglich. Für<br />
die Auflistung von NSG, FND usw. gibt es Fachplanungen<br />
(Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan,<br />
Landschaftsplan), das ist nicht die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung. Ansonsten müßten wir nach <strong>de</strong>m<br />
Gleichbehandlungsgebot alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en gesetzlich geschützten<br />
Gebiete aus <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachplanungen<br />
(Trinkwasserschutzgebiete, Geotope, Naturwaldzellen, usw.)<br />
auch aufzählen, das ist nicht Aufgabe eines Regionalplanes<br />
und mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe "Schlanker Regionalplan" nicht vereinbar.<br />
Die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht genannten Gebiete wer<strong>de</strong>n damit<br />
nicht negiert, das Fachrecht gilt weiterhin, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zu Z 2 (Beachtenspflicht) und zu Pkt. 5.1., Z 1,<br />
formuliert.<br />
Im übrigen ist die in Z 1 enthalten<strong>de</strong> Begriffs<strong>de</strong>fintion für die<br />
VRG Natur und Landschaft bereits durch das LEP vorgegeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Konkrete Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau- und Rekultivierungsplanung im<br />
Zuge einer möglichen künftigen Rohstoffgewinnung können<br />
nicht bereits regionalplanerisch gelöst wer<strong>de</strong>n. Allerdings sollte<br />
die Genehmigungsbehör<strong>de</strong> gemäß G 5 <strong>de</strong>s Pkt. 7.12. im<br />
REPHarz ohnehin auf eine zum Abbau zeitlich parallel lfd.<br />
Rekultivierung hinwirken (Grundsatz gilt für alle<br />
Rohstoffvorhaben).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
148-10 Die kartographische Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zum<br />
ÖVS ist im Vorharz z.T. beschränkt, z.T. in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Bereichen ausgeweitet wor<strong>de</strong>n. Die eingegangenen<br />
Stellungnahmen, v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommunen und aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft selbst, sollten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung<br />
unbedingt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Erhebliche<br />
Nutzungskonflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft sind zu<br />
vermei<strong>de</strong>n.<br />
148-11 G 7: Die Aussage wird weiterhin kritisch gesehen.<br />
Die Flächenabgrenzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖVS sind sehr grob.<br />
Es besteht hier die Gefahr von erheblichen<br />
Nutzungskonflikten, z.B. mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Um<br />
dies auszuschließen, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Satz im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nachhaltigen Entwicklung ergänzt wer<strong>de</strong>n: "soweit<br />
dies mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Naturschutzes, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege, <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Nutzungen vereinbar ist."<br />
148-33 Es wird bedauert, dass das frühere Z 5 komplett<br />
gestrichen wur<strong>de</strong>. Die Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Wernigero<strong>de</strong> bezogen sich nur auf <strong>de</strong>n 4. Anstrich,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> gestrichen wer<strong>de</strong>n sollte. Die <strong>Abwägung</strong> 262-38<br />
sollte korrigiert wer<strong>de</strong>n. Die Regionalplanung ist nicht<br />
verpflichtet, die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n 1:1 zu<br />
übernehmen. Vielmehr ist hier ein integrieren<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ansatz notwendig. Z 5 (ohne 4. Anstrich) ist eine<br />
sinnvolle Festlegung, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Kenntnisnahme Sowohl die Fachplanungen als auch die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kommunen und Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />
VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS berücksichtigt. Im Vergleich<br />
zum ersten Entwurf wur<strong>de</strong>n Flächen räumlich reduziert.<br />
Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensentscheidung zu<br />
berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die<br />
Flächenvorgaben sind entsprechend <strong>de</strong>s Maßstabes grob, es<br />
obliegt <strong>de</strong>n Fachplanungen, <strong>de</strong>n Rahmen auszufüllen. Bei je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kompensationsmaßnahme wer<strong>de</strong>n die Flächen als<br />
Einzelfallentscheidung mit <strong>de</strong>n Betroffenen zusammen gesucht.<br />
Es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />
als ÖVS umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Wenn die<br />
Kompensationsmaßnahmen nicht in diesen Gebieten<br />
stattfin<strong>de</strong>n sollen, wo dann? Z.B. VRG, VBG für Landwirtschaft<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung sind aus regionalplanerischer Sicht<br />
nicht geeignet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Ziele und Grundsätze zu Tourismus und Erholung wer<strong>de</strong>n<br />
im Pkt. 5.2.6. VBG TuE festgelegt, hier ist Z 5 sinngemäß<br />
enthalten. Doppelte Nennungen sind im Sinne eines<br />
"Schlanken Regionalplanes" entbehrlich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 119 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
148-12 Z 1: Es wird wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt dringend angeraten, <strong>de</strong>n<br />
gesamten Bereich zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />
als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
auszuweisen. Eine Minimalvariante wäre <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bereich, <strong><strong>de</strong>r</strong> z.Z. interkommunal im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
"Grünen Ban<strong>de</strong>s" zwischen Ilsenburg, Veckenstedt<br />
über Osterwieck Fallstein/Großes Bruch mit<br />
Erholungsinfrastruktur, wie z.B. Radwegerouten,<br />
beplant wird (außerhalb von VRG-Festlegungen und<br />
sonstiger "Dreifachüberlagerungen" mit VBG). Der<br />
REP Harz muss hier stärker seiner<br />
Entwicklungsaufgabe gerecht wer<strong>de</strong>n, eine reine<br />
Bestandsaufnahme durch die Übernahme von<br />
Schutzgebietsgrenzen ist nicht ausreichend!<br />
teilweise Berücksichtigung Im nördlichen Harzvorland stellt <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturpark die<br />
überwiegen<strong>de</strong> Grenze <strong>de</strong>s VBG Tourismus und Erholung dar<br />
(abweichend davon Teilbereiche in Abbenro<strong>de</strong>, Stapelburg,<br />
Wasserleben und Schauen).<br />
Hier soll eine neben <strong>de</strong>m VBG Landwirtschaft gleichwertige<br />
Entwicklung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Festlegungen <strong>de</strong>s Naturpark Harz zielen auch auf die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsnutzung ab. Der Bereich nördlich<br />
davon (bis zum Fallstein/Huy) soll hauptsächlich<br />
landwirtschaftlich geprägt sein. Aus diesem Grund sind hier<br />
VRG und VBG für Landwirtschaft ausgewiesen. Das Große<br />
Bruch ist als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt.<br />
Ein Vorranggebiet ist eine raumordnerische Letztentscheidung<br />
und daher keiner weiteren <strong>Abwägung</strong> und Überlagerung mit<br />
einem VBG Tourismus und Erholung zugänglich. Hier wur<strong>de</strong><br />
nur im Oberharz wegen <strong>de</strong>s wesentlich stärkeren<br />
Tourismusaufkommens im Verhältnis zum Vorharz abgewichen.<br />
Die Grenzen <strong>de</strong>s Naturparkes sind bis auf Ausnahmen in<br />
diesem Bereich auch die Grenzen <strong>de</strong>s VBG Tourismus und<br />
Erholung entsprechend Kriterienkatalog. Eine Erweiterung in<br />
nördliche Richtung wür<strong>de</strong> auf keinem von <strong><strong>de</strong>r</strong> RV<br />
beschlossenen Kriterium basieren. Auch die betroffenen<br />
Gebietskörperschaften im Vorharz haben einen solchen<br />
Vorschlag nicht unterbreitet und Einverständnis mit <strong>de</strong>n<br />
Ausweisungen signalisiert.<br />
Lediglich die Waldbereiche <strong>de</strong>s Schauener Holzes wer<strong>de</strong>n um<br />
das VBG Tourismus und Erholung ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
148-13 Z 3, 1. Satz<br />
Streichen: "insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz" o<strong><strong>de</strong>r</strong> ergänzen<br />
"insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz und im Nördlichen<br />
Harzvorland"<br />
Es ist anzuerkennen, wie kreativ die Geschäftsstelle<br />
war, um <strong>de</strong>n Begriff "Kulturlandschaft" hier zu<br />
vermei<strong>de</strong>n. Jedoch entspricht dieser Begriff eher<br />
einem "schlanken Regionalplan" als die sperrige<br />
Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong> "gewachsenen und naturnahen<br />
Landschaftspotenziale".<br />
148-14 Ziel 3 - als 4. Satz einfügen: "Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
überörtliche Sichtbeziehungen sind zu<br />
berücksichtigen." Begründung: siehe Hinweis zu 3.,<br />
G 12.2..<br />
5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
148-15 Z 1 und Z 3<br />
Z 3 könnte i.S. eines schlanken Regionalplans<br />
gespart wer<strong>de</strong>n, wenn Z 1, 2. Satz, gemäß § 1<br />
Lan<strong>de</strong>swaldgesetz LSA ergänzt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>: "Der<br />
Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s..."<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung kann dann auf Erholung, FFH,<br />
ÖVS usw. eingegangen wer<strong>de</strong>n. Die "Leitlinie Wald"<br />
ist im Text zu erwähnen. Die <strong>Abwägung</strong> geht am<br />
eigentlichen Anliegen vor<strong>bei</strong>, da ja Z 3 eingespart<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
keine Berücksichtigung Die Formulierung "insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz" wird nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />
weil es hier vor allem um <strong>de</strong>n Harz geht, was auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung mit Zahlen untersetzt ist. Der Harz zeichnet sich<br />
durch eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Naturnähe und viele seltene Tier- und<br />
Pflanzenarten aus. Um diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e biologische Vielfalt zu<br />
erhalten, wur<strong>de</strong>n große Teile <strong>de</strong>m europäischen<br />
Schutzgebietssystem Natura 2000 unterstellt (Fauna- Flora-<br />
Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie). Im Harzvorland sind diese<br />
"naturnahen Landschaftspotenziale" größtenteils nicht mehr<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Die Formulierung wur<strong>de</strong> bewusst gewählt, da das<br />
VBG TuE insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete überlagert. Trotz<strong>de</strong>m können hier viele Freizeit- und<br />
Sportaktivitäten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gut ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Begriff "Kulturlandschaft" beschreibt im allgemeinen das<br />
Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Wechselwirkung zwischen naturräumlichen<br />
Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Geschichte. Es gibt heute in Mitteleuropa kaum eine<br />
Landschaft, die man nicht als Kulturlandschaft bezeichnen<br />
kann. Jedoch gibt es verschie<strong>de</strong>ne Ausprägungen u.a. die<br />
historische Kulturlandschaft. Sie ist ein Ausschnitt aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aktuellen Kulturlandschaft, <strong><strong>de</strong>r</strong> sehr stark durch historische<br />
Elemente und Strukturen geprägt wird. Wo<strong>bei</strong> hier nicht nur die<br />
"grüne Infrastruktur" gemeint ist, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch Bö<strong>de</strong>n,<br />
Gesteine, Landwehren, Schlösser, Burgen usw.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Ergänzung ist nicht notwendig, da das Landschaftsbild<br />
bereits im 3. Satz erwähnt wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In Z 1 soll bewußt nur die Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s für die<br />
Forstwirtschaft herausgestellt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn die "Wirtschaft" ist<br />
das Grundanliegen dieses VBG. Es geht hier um<br />
Forstwirtschaft und nicht um die Wohlfahrtsfunktionen <strong>de</strong>s<br />
Wal<strong>de</strong>s. Aus diesem Grund bleibt die Funktionstrennung in Z 1<br />
und Z 3 bestehen. Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannte<br />
Erholungsfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s wird größtenteils durch ein<br />
überlagern<strong>de</strong>s VBG Tourismus und Erholung regionaplanerisch<br />
gesichert.<br />
Die Leitlinie Wald ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 3 bereits genannt,<br />
auf eine weitere Nennung wird verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
148-16 Z 1. Der Löwenberg (ehemalige Kiesgrube, jetzige<br />
Erdaushub<strong>de</strong>ponie) <strong>bei</strong> Derenburg sollte als<br />
Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Aufforstung <strong>de</strong>s Löwenbergs ist ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong>. Es gibt eine vom ALFF erteilte<br />
Genehmigung zur Erstaufforstung für diesen<br />
Bereich. Zur <strong>Abwägung</strong>: die alleinige Festlegung als<br />
VBG ÖVS ist nicht zwingend. Die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat hier einen<br />
Ermessensspielraum. Gemäß 5.2.8., G 2, ergeben<br />
sich keine Nutzungskonflikte mit <strong>de</strong>m ÖVS, so dass<br />
hier entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Überlagerung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n VBG<br />
möglich wäre o<strong><strong>de</strong>r</strong> die alleinige Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung.<br />
148-17 G 2, Satz 1, falsche <strong>Abwägung</strong>:<br />
Es gibt kein Z 3 unter 5.2.8.. Der Gedanke <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erholungsvorsorge (nicht Erholungsfunktion)<br />
entspricht § 1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swaldgesetzes, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
integrierten nachhaltigen Entwicklung und wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwicklungsaufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gerecht.<br />
Daher bitte Klammer ergänzen: "(Optimierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Forstwirtschaft, als Bestandteil <strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsvorsorge)," und Begründung<br />
entsprechend anpassen.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
148-18 Die Festlegungen und kartographischen<br />
Darstellungen <strong>de</strong>s REPHarz sind auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Fassung zu begrüßen. Der Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch äußerst<br />
sensiblen Bereiche zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />
(Sichtschüssel), <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />
Erholungspotenziale und <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen<br />
<strong>Planung</strong>sabsichten wur<strong>de</strong> damit genüge getan.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf<br />
abgegebenen Begründung ist hier keine Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Wunsches <strong>de</strong>s LK möglich, da es sich hier um eine Fläche<br />
han<strong>de</strong>lt, die <strong>de</strong>n Größenordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten Kriterien<br />
für Aufforstungsflächen nicht entspricht. Wenn das ALFF hier<br />
auf Teilflächen Aufforstungen plant, so ist das mit <strong>de</strong>n<br />
Festlegungen ÖVS im Regelfall vereinbar. Eine Festlegung<br />
VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung wür<strong>de</strong> jedoch zu einer Einschränkung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsmöglichkeiten für <strong>de</strong>n ökologischen Verbund<br />
führen (z.B. Trockenrasen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Z 3, auf das sich bezogen wur<strong>de</strong>, betrifft <strong>de</strong>n Pkt. 5.2.7.<br />
und ist somit korrekt.<br />
Das angesprochene G 2 Satz 1 wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1.<br />
Entwurf bereits teilweise berücksichtigt, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />
<strong>de</strong>n Textbaustein "Optimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft" einzufügen,<br />
bereits im 2. Entwurf nachgekommen wur<strong>de</strong>.<br />
Der nun vorgeschlagenen Formulierung kann nicht gefolgt<br />
wer<strong>de</strong>n, da gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, die Forstwirtschaft als Bestandteil<br />
<strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s anzusehen, was am eigentlichen Anliegen<br />
(<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s unter forstwirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten) vor<strong>bei</strong> gehen wür<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
148-19 Z 3, Rübeland ist in die Aufzählung mit<br />
aufzunehmen. Zur <strong>Abwägung</strong>: die Festlegung <strong>de</strong>s<br />
VRG Rohstoffgewinnung schließt eine Festlegung<br />
Rübelands als regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Vorrangstandort nicht aus, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ergänzt diese. Im<br />
Zuge <strong>de</strong>s Hal<strong>de</strong>nrückbaus fin<strong>de</strong>t eine industrielle<br />
Weiterverar<strong>bei</strong>tung statt, die von <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentlichen<br />
Rohstoffgewinnung zu trennen und zu sichern ist.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
148-20 Z 1: Die Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> Projekte wur<strong>de</strong> z.T., wie<br />
vom Landkreis Wernigero<strong>de</strong> angeregt, allgemeiner<br />
gefasst. Bei folgen<strong>de</strong>n Standorten ist dies ebenfalls<br />
noch vorzunehmen (siehe Zuar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Wernigero<strong>de</strong> vom 14.07.2006):<br />
- Freizeit- und Erholungsanlagen "Albrechtshaus" <strong>bei</strong><br />
Stiege<br />
- Freizeit-, Erholungs- und Wintersportvorhaben in<br />
Schierke<br />
- Freizeit- und Erholungsanlagen in Stapelburg<br />
Im G 4 sollte die Bezeichnung i.d.S. ebenfalls<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n in: Freizeit- und Erholungsanlagen<br />
Blankenburg, Cattenstedt, Wienro<strong>de</strong>.<br />
148-21 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> realisierten Projekte in Hasselfel<strong>de</strong> ist<br />
die kartographische Darstellung in "Bestand" zu<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
148-22 G 3: Die älteste Eisenbahnstrecke <strong>de</strong>s Harzes, die<br />
"Rübelandbahn" sollte als Sachzeuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrs-,<br />
Montan- und Industriegeschichte und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sgeschichte <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten 100 Jahre mit<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Als Anlage ist die<br />
Begründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmaleigenschaft <strong>bei</strong>gefügt.<br />
keine Berücksichtigung Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Hal<strong>de</strong>nrückbau zur industriellen Weiterverar<strong>bei</strong>tung<br />
<strong>de</strong>s Gesteins steht vorrangig mit <strong>de</strong>m Rohstoffabbau im<br />
Zusammenhang und rechtfertigt keine separate Ausweisung als<br />
Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe, <strong><strong>de</strong>r</strong> ohnehin damit<br />
zeitlich begrenzt wäre. Im Hauptbetriebsplan ist auch die<br />
industrielle Weiterverar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Gesteins enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Fällen sind konkrete Projekte vorhan<strong>de</strong>n,<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundlage die Zielfestlegungen im REPHarz<br />
beruhen. Dies wird <strong>bei</strong>behalten, da ansonsten ein "Freibrief" für<br />
alle <strong>Planung</strong>en vergeben wird. Weiterhin wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltbericht auf dieser Basis erstellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
G 4 wird ebenfalls nicht geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, analog Begründung oben.<br />
keine Berücksichtigung Da nur ein geringer Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Vorhaben bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind und ein größerer Teil sich noch in <strong>Planung</strong><br />
befin<strong>de</strong>t, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Status "abgestimmte <strong>Planung</strong>" <strong>bei</strong>behalten<br />
wer<strong>de</strong>n, auch im Hinblick auf die Verwirklichung und mögliche<br />
Bün<strong>de</strong>lung weiterer Vorhaben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />
Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />
Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion neben<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung eine enorme touristische<br />
Be<strong>de</strong>utung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />
Be<strong>de</strong>utung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend zum<br />
Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wur<strong>de</strong><br />
vor einigen Jahren eingestellt und die Bahnstrecke soll in<br />
Privatbesitz zum Zweck <strong>de</strong>s Güterverkehrs übergehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
148-23 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> realisierten Teufelsbadklinik in<br />
Blankenburg ist die kartographische Darstellung in<br />
"Bestand" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
148-24 Z 4<br />
Sinnvoller als die neue Version ist die Bezeichnung<br />
<strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REP Harz: B 81 Mag<strong>de</strong>burg-<br />
Halberstadt-Blankenburg-Hasselfel<strong>de</strong>.<br />
Die kartographische Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 OU<br />
Blankenburg ist jetzt nach Abschluss <strong>de</strong>s ROVerf in<br />
"abgestimmt" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
148-25 Z 5<br />
Einfügen als vorletzten Satz: "Dem regionalen und<br />
überregionalen Verkehr dienen<strong>de</strong> Kreisstraßen als<br />
unmittelbare Verbindung zu wirtschaftlichen und<br />
touristischen Zentren und als Voraussetzung zur<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s ÖPNV kommt da<strong>bei</strong> eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Be<strong>de</strong>utung zu." Da die Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen<br />
in <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hervorgehoben<br />
wur<strong>de</strong>n, ist im Interesse einer leistungsfähigen<br />
Region hier die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gewichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kreisstraßen gerechtfertigt.<br />
keine Berücksichtigung Für einen Kurstandort reicht eine ar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong> Kurklinik allein<br />
nicht aus. Wie in Bad Su<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong>de</strong> muss weitere entsprechen<strong>de</strong><br />
Infrastruktur vorgehalten wer<strong>de</strong>n. Auch die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Blankenburg im Kurentwicklungsplan notwendigen Maßnahmen<br />
zur Erreichung <strong>de</strong>s Status Heilbad sind in wesentlichen Punkten<br />
noch nicht realisiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Bezeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 ist aus <strong>de</strong>m LEP zu übernehmen<br />
(siehe Stellungnahme <strong>de</strong>s MLV zum 1. Planentwurf). Hinzu<br />
kommt, dass ein grundhafter Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 von Blankenburg<br />
bis Hasselfel<strong>de</strong>, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 7 bereits festgelegten<br />
OU, vom Land nicht vorgesehen wird.<br />
Die gewünschte kartografische Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung In Z 5 wird im 1. Satz das "Netz von Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- und<br />
Gemein<strong>de</strong>straßen" genannt. Eine allgemein gehalten<strong>de</strong><br />
Bevorzugung von Kreisstraßen und damit ein nicht<br />
nachvollziehbare, da pauschale unterschiedliche Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
o.g. Straßen in Z 5 ist nicht gerechtfertigt. Immerhin wer<strong>de</strong>n ca.<br />
1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz vorhan<strong>de</strong>nen Landstraßen<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t dargestellt (dann i.d.R. wegen<br />
zu geringer Verkehrsbelegung bzw. fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> relevanter<br />
Verbindungsfunktion).<br />
Für Z 5 ist nicht die Straßenklassifizierung entschei<strong>de</strong>nd,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Straße für die in Z 5<br />
genannten, regional be<strong>de</strong>utsamen Verbindungs- und<br />
Erschließungsfunktionen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
148-26 Z 2 ergänzen letzter Satz: Die Mitnutzung und<br />
Vernetzung bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wege (Multifunktionalität)<br />
hat Vorrang vor Neubau. Die <strong>Abwägung</strong> geht am<br />
eigentlichen Anliegen vor<strong>bei</strong>.<br />
148-27 Z 5:<br />
Hinweis: Die Umverlegung <strong>de</strong>s R1 zwischen<br />
Ilsenburg und <strong>de</strong>m Raum um Blankenburg ist<br />
beantragt. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong>en Genehmigung durch das<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt ist die kartographische<br />
Darstellung im REP zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
6.3.2 Wasserversorgung<br />
148-28 Die wichtigsten Trassen und Leitungen, wie z.B. die<br />
Hauptversorgungsleitungen Wasser (z.B.<br />
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH)<br />
sollten angesichts ihrer Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung genannt<br />
wer<strong>de</strong>n. (Die <strong>Abwägung</strong> berücksichtigt nur die<br />
kartographische Darstellung, nicht die textliche<br />
Benennung.)<br />
7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
148-29 G 4, ergänzen: " ... naturnahen und<br />
landschaftsästhetisch wertvollen Bereiche ... "<br />
Die <strong>Abwägung</strong> stellt einseitig auf die Ökologie ab.<br />
Naturnah muss jedoch nicht landschaftsästhetisch<br />
hochwertig sein. Im Sinne <strong>de</strong>s § 1 <strong>de</strong>s BNatSchG<br />
und z.B. <strong>de</strong>s EUREK ist hier eine Ergänzung<br />
notwendig.<br />
keine Berücksichtigung Die Mitnutzung von vorhan<strong>de</strong>nen Wegen ist bereits im G 7<br />
geregelt. Durch die Mitnutzungsempfehlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Wege ist<br />
die Grundi<strong>de</strong>e, diese vorrangig zu nutzen anstatt neu zu bauen,<br />
bereits enthalten. Ökonomische Zwänge verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n nicht<br />
zwingen<strong>de</strong>n Neubau ohnehin.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die betroffene Stadt Wernigero<strong>de</strong> und die VwG Blankenburg<br />
haben uns im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> TÖB-Beteiligung zum 2. Entwurf bereits<br />
auf geplante Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in ihren Gebieten hingewiesen. Der<br />
Landkreis WR machte im Zuge eines För<strong><strong>de</strong>r</strong>mittelantrages auf<br />
die noch ausstehen<strong>de</strong>n Teilbereiche aufmerksam. Eine<br />
kartografische Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt.<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Die Leitungen wer<strong>de</strong>n nicht genannt, da sie wie alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Trassen als nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 dargestellt<br />
sind. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> alleinigen Benennung von Versorgungsleitungen<br />
ist keine zusätzliche raumordnerische Steuerungsmöglichkeit<br />
verbun<strong>de</strong>n. Generell wur<strong>de</strong> im bisherigen REPHarz-<br />
Aufstellungsverfahren auf die Benennung von vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Trassen und Leitungen verzichtet (siehe RA-Beschluss 02-<br />
RA032004).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, in G 14 wird auf die landschaftsästhetisch<br />
wertvollen Bereiche näher eingegangen. Doppelnennungen<br />
sind im Sinne eines "Schlanken Regionalplans" nicht notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
148-31 G 9<br />
Der <strong>Abwägung</strong> wird gefolgt. Dann sollte es im Satz 2<br />
jedoch heißen: "Landwirtschaftliche Anlagen, die aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ... ".<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
148-30 G 6: Der "Harzer Grenzweg" ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung zu<br />
ergänzen. Die Begründung dazu wird aufrecht<br />
erhalten. In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> wur<strong>de</strong> jedoch nicht darauf<br />
eingegangen.<br />
keine Berücksichtigung Die Kernaussage <strong>de</strong>s G 9 betrifft landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen. Der Rückbau und die zukünftige Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlichen Anlagen, wie gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ist bereits unter G<br />
10 geregelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung G 6, vorletzter Satz wird wie folgt ergänzt: " ... einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
dortigen Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege im Bereich ... ". Somit ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bereich <strong>de</strong>s Grenzweges abge<strong>de</strong>ckt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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10 Sonstiges<br />
148-1 Der zweite Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz trägt <strong>de</strong>n<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweisen <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Wernigero<strong>de</strong> stärker Rechnung als <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Entwurf<br />
und erscheint daher <strong>de</strong>utlich ausgewogener. Einige<br />
wichtige Anregungen, Hinweise und Be<strong>de</strong>nken,<br />
welche in <strong>de</strong>n vorangegangenen Abstimmungen vom<br />
Landkreis Wernigero<strong>de</strong> geäußert wur<strong>de</strong>n, sind<br />
jedoch noch nicht in <strong>de</strong>n REP-Entwurf eingegangen.<br />
Gravieren<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n nicht erhoben. Es<br />
wird jedoch festgestellt, dass aus unserer Sicht<br />
einige Sachverhalte erneut abgewogen und im Plan<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Insgesamt sollte <strong>bei</strong> einigen Punkten <strong>de</strong>s REP Harz<br />
die Entwicklungs- und Gestaltungsaufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung gem. §1 ROG stärker beachtet<br />
wer<strong>de</strong>n (z.B. VBG Tourismus und Erholung).<br />
148-2 Allgemeiner Hinweis zu <strong>de</strong>n Thematiken<br />
Landschaftsbild, Erholung, Kulturlandschaft:<br />
An dieser Stelle wird nicht noch einmal auf alle<br />
diesbezüglichen Hinweise <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Wernigero<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>s 1. Anhörungsverfahrens<br />
eingegangen. Allgemein sollte Folgen<strong>de</strong>s unbedingt<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n: die <strong>Planung</strong>sregion Harz verfügt<br />
primär aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kulturlandschaftlichen<br />
Voraussetzungen über die touristische Destination<br />
Nr. 1 in Sachsen-Anhalt. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> enthält <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-LSA,<br />
<strong>de</strong>ssen Vorgaben die Regionalplanung übernehmen<br />
muss, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht unseres beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vom<br />
Landschaftsbild geprägten Landkreises zu wenig<br />
Vorgaben zur Entwicklung und Pflege <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s. In unserer Stellungnahme zum<br />
ersten Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong>n daher mehrere<br />
Anregungen zur Konkretisierung dieser Thematik im<br />
REP Harz gegeben. Diese Hinweise wur<strong>de</strong>n jedoch<br />
zum größten Teil nicht aufgegriffen. Es ist zwar im<br />
REP Harz im Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en REP bereits eine<br />
stärkere Fokussierung auf die Belange von Erholung<br />
und Tourismus sowie Landschaftsästhetik gerichtet<br />
wor<strong>de</strong>n (z.B. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu <strong>de</strong>n Gebieten für<br />
die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie), dies ist aus unserer<br />
Sicht jedoch noch nicht ausreichend.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
148-32 Umweltbericht:<br />
Die rechtlichen Grundlagen zum Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
unter Pkt. 1.5 <strong>de</strong>s Umweltberichts sind wie folgt zu<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />
Erhalt von Gebieten mit sehr hoher Ertragsfähigkeit<br />
sowie hoher Puffer- und Filterfunktion gegenüber<br />
Schadstoffen - § 1 BBodSchG, G 2.10. LEP<br />
Bo<strong>de</strong>nerosionen sind zu vermei<strong>de</strong>n - § 2 Abs. 1 Nr. 3<br />
BNatSchG, § 1 BBodSchG i. V. m § 1 Abs. 3<br />
BodSchAG LSA<br />
sparsamer Umgang mit Bo<strong>de</strong>n - § 1 BBodSchG<br />
i.V.m. § 1 Abs. 1 BodSchAG LSA, G 2.8 LEP<br />
Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Funktionsfähigkeit von Bö<strong>de</strong>n im<br />
Naturhaushalt - § 1 BBodSchG i. V. m. § 1 Abs. 1<br />
Bod-SchAG LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, G<br />
2.10. LEP<br />
Gewinnung von Gesteinen soll von Umfang und<br />
Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Steinbrüche her auf ein Minimum<br />
begrenzt wer<strong>de</strong>n - Landschaftsprogramm LSA<br />
Erhalt von Archivbö<strong>de</strong>n - § 1 BBodSchG i.V.m. § 1<br />
Abs. 1 BodSchAG LSA<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (149) Stadt Wernigero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
149-1 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />
Hier sollten als allgemeine Ziele die Verlangsamung<br />
<strong>de</strong>s Bevölkerungsrückgangs und die Ausbildung und<br />
das Halten von Fachkräften stärker formuliert<br />
wer<strong>de</strong>n, weil <strong>bei</strong><strong>de</strong>s für die Zukunft von großer<br />
Be<strong>de</strong>utung ist.<br />
149-2 2.2 Wirtschaftsentwicklung:<br />
- Folgen<strong>de</strong> Aussage sollte korrigiert wer<strong>de</strong>n: "Die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz begreift sich als<br />
Wirtschaftsraum zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Metropolregion<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland.<br />
Diese Metropolregion Mittel<strong>de</strong>utschland gibt es nicht,<br />
sie heißt offiziell: "Metropolregion<br />
Halle/Leipzig/Sachsendreieck". Zwar gab es<br />
Überlegungen, diese Metropolregion umzubenennen<br />
und zu erweitern, dies ist jedoch nach unserer<br />
Kenntnis bisher nicht erfolgt.<br />
149-3 2.2 Wirtschaftsentwicklung:<br />
- im zweiten Absatz ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> industriellen<br />
Branchenvielfalt die Re<strong>de</strong>. Hier sollten noch die<br />
Automobilzulieferung und die<br />
Elektroindustrie/Elektronik ergänzt wer<strong>de</strong>n, die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region stark vertreten sind (Thale, Harzgero<strong>de</strong>,<br />
Wernigero<strong>de</strong>).<br />
149-4 Zentraler Leitbildqedanke für die Planunqsregion:<br />
Vorschlag zur Ergänzung im letzten Absatz: "... zu<br />
einer Region mit - mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Industriestrukturen, -<br />
starker wirtschaftlicher und zukunftsfähiger<br />
Leistungskraft..."<br />
teilweise Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>m 3. Satz im 1. Absatz <strong>de</strong>s Pkt. 1. <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s<br />
(Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung) wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz<br />
eingefügt: "Damit wer<strong>de</strong>n auch günstige Bedingungen für eine<br />
anzustreben<strong>de</strong> Verlangsamung <strong>de</strong>s Bevölkerungsrückgangs<br />
geschaffen."<br />
Der Bezug zu <strong>de</strong>n Fachkräften ist bereits im letzten Satz <strong>de</strong>s<br />
gleichen Absatzes hinreichend gegeben ("...qualifizierte<br />
Menschen..")<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) am<br />
28.04.2005 wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Wirtschaftsraum Mittel<strong>de</strong>utschland<br />
die Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thüringer Städtereihe und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Oberzentren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in die bisherige<br />
Metropolregion Halle/Leipzig-<br />
Sachsendreieck vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass<br />
im Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REPHarz von <strong><strong>de</strong>r</strong> MKRO die<br />
Metropolregion Mittel<strong>de</strong>utschland formal auch beschlossen wird<br />
(siehe auch Pressemitteilung <strong>de</strong>s Ministeriums für Bau und<br />
Verkehr LSA vom 29.04.05 "Ministerkonferenz beschließt<br />
Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Metropolregion auf Mittel<strong>de</strong>utschland").<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Branche <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektroindustrie wird zusätzlich mit<br />
aufgenommen.<br />
Größere Elektronikfirmen, die schwerpunktmäßig Elektronikteile<br />
( z.B. für Computer) herstellen, sind nicht bekannt.<br />
Der Begriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Automobilzulieferung ist nicht ein<strong>de</strong>utig<br />
branchenspezifisch. Einige <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im Leitbild genannten<br />
Branchen (z.B. Metallurgie, Maschinen- und Anlagenbau)<br />
können auch als Automobilzulieferer eingestuft wer<strong>de</strong>n. Zur<br />
Vermeidung von Doppelungen wird auf die Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Automobilzulieferung verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die gewünschte Ergänzung "mit mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Industriestrukturen"<br />
ist nicht notwendig, da dieser Fakt bereits mit "starker<br />
wirtschaftlicher und zukunftsfähiger Leistungskraft" abge<strong>de</strong>ckt<br />
wird. Außer<strong>de</strong>m ist hier eine solche Konkretisierung in <strong>de</strong>m<br />
sehr allgemein zu halten<strong>de</strong>n, möglichst allumfassen<strong>de</strong>n<br />
zentralen Leitbildgedanken nicht angebracht. Es gibt z.B. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion auch mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne landwirtschaftliche Strukturen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
149-5 Im Vorentwurf <strong>de</strong>s neuen Flächennutzungsplanes für<br />
die Stadt Wernigero<strong>de</strong> ist ein Golfplatz am<br />
Lustberg/Charlottenlust dargestellt. Die <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s<br />
Golfplatzes ist im REP unter 6.1.4 separat<br />
aufzunehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezeichnung "Freizeit-<br />
und Erholungsanlagen Wernigero<strong>de</strong>" in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zu ergänzen.<br />
keine Berücksichtigung Für Wernigero<strong>de</strong> erfolgen keine Einzelnennungen von<br />
großflächigen Freizeitanlagen, somit kann die Begründung nicht<br />
ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Derzeit liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> F-Plan-Vorentwurf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wernigero<strong>de</strong> vor.<br />
Hier ist ein Golfplatz im Stadtgebiet ausgewiesen, für <strong>de</strong>n<br />
(<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) ein Umweltbericht erstellt wird.<br />
Eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Aufstellungsverfahrens zum REPHarz wäre ggf. nur dann noch<br />
möglich, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Entwurf nochmals öffentlich bekannt<br />
gemacht wird, da <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits weit gediehene <strong>Planung</strong>sstand<br />
<strong>de</strong>s REPHarz keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Möglichkeit mehr zulässt. Mit einer<br />
möglichen Aufnahme eines Golfplatzes wäre in je<strong>de</strong>m Fall auch<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> dann in eine erneute<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung gehen müsste. Aufgrund <strong>de</strong>s<br />
weitvorangeschrittenen <strong>Planung</strong>sstan<strong>de</strong>s sollte auf eine erneute<br />
Planauslegung mit Umweltbericht verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Formulierung im REPHarz-Entwurf, Pkt. 6.1.4., Z<br />
1 "Freizeit- und Erholungsanlagen Wernigero<strong>de</strong>" steht generell<br />
<strong>de</strong>m Vorhaben "Golfplatz" im Stadtgebiet nicht entgegen,<br />
ebenso die Ausweisungen eines VBG für Landwirtschaft und<br />
Tourismus/Erholung. Auf die Frage eines möglichen<br />
Raumordnungsverfahrens, die von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n zu<br />
entschei<strong>de</strong>n ist, haben wir bereits in unserer Stellungnahme<br />
zum F-Plan-Entwurf Wernigero<strong>de</strong> hingewiesen.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Standortausweisungen für Golfplätze in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion, <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Planung</strong>sstand weitaus fortgeschrittener<br />
ist, sind im Zuge <strong>de</strong>s Gesamtkonzeptes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
dann zu prüfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
149-6 Z 2: Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom<br />
19.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP ausgeführt,<br />
for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir weiterhin die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
Berufsbildungszentrums <strong>de</strong>s Baugewerbes in<br />
Wernigero<strong>de</strong> unter Z 2 . hier han<strong>de</strong>lt es sich nicht um<br />
eine normale Berufsschule, die üblicherweise in<br />
Mittelzentren angesie<strong>de</strong>lt sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um einen<br />
von drei Standorten in ganz Deutschland <strong>de</strong>s<br />
Berufsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswerkes Deutsches Baugewerbe<br />
e.V., <strong>de</strong>ssen Hauptsitz in Dortmund gelegen ist. Eine<br />
Ausbildungsstätte ist somit nicht für je<strong>de</strong>s<br />
Mittelzentrum typisch und rechtfertigt somit die<br />
Aufnahme in <strong>de</strong>n REP. Es ist in seiner Be<strong>de</strong>utung<br />
ähnlich wie das Lan<strong>de</strong>smusikgymnasium zu<br />
bewerten, das unter Z 2 separat aufgeführt ist.<br />
149-7 Z 3; Wie ebenfalls bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />
1. Entwurf <strong>de</strong>s REP aufgeführt, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir, unter Z 3<br />
das Innovations- und Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentrum Wernigero<strong>de</strong><br />
(IGZ) zu ergänzen, da dies eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Einrichtung ist, in <strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere wichtige<br />
Forschungseinrichtungen, die z.T. auch Aninstitute<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz sind, ansässig sind:<br />
- Institut für Automatisierung und Informatik<br />
GmbH/Zentrum für industrielle Forschung und<br />
Entwicklung<br />
- Pro Regio Consult (Institut für Wirtschaftsforschung<br />
und -beratung). Das Institut führt volks- und<br />
betriebswirtschaftliche Forschung durch,<br />
schwerpunktmäßig mit regionalwirtschaftlicher<br />
Ausrichtung.<br />
- Außenstelle <strong>de</strong>s Fraunhofer Instituts - Institut<br />
Fabrikbetrieb und -automatisierung. Das Fraunhofer<br />
Institut ist Partner für Auftraggeber aus Mittelstand,<br />
Industrie, Forschung und Politik in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Produktionssysteme, Produkte und Dienstleistungen.<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
149-8 Z 12 e: Unserer Kenntnis nach ist es kein Ziel mehr,<br />
die Strecke Heu<strong>de</strong>ber/Danstedt -Wasserleben -<br />
Vienenburg auszubauen. Es sollte noch einmal<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Nennung trotz<strong>de</strong>m im REP<br />
erfolgen soll<br />
keine Berücksichtigung An Mittelzentren sind Berufsschulen, Berufsbildungszentren u.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>gl. zu bin<strong>de</strong>n. Aus diesem Grund bedarf eine separate<br />
Nennung <strong>de</strong>s Standortes in Wernigero<strong>de</strong> keiner<br />
regionalplanerischen Steuerung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Mittelzentrum verfügen über ein IGZ und sind prä<strong>de</strong>stinierter<br />
Standort aufgrund ihrer zentralörtlichen Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Aus diesem<br />
Grund wer<strong>de</strong>n die IGZ generell nicht aufgenommen.<br />
Eine raumordnerische Steuerungsmöglichkeit durch die<br />
Regionalplanung ist in Frage zu stellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Die An-Institute <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz sind indirekt unter Pkt.<br />
6.1.5., Z 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz genannt, so dass hier auf eine<br />
Doppelnennung verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
keine Berücksichtigung Die Trasse ist im LEP (3.6.2.5. Z 2c) enthalten und muss daher<br />
zumin<strong>de</strong>st in Z 12 übernommen wer<strong>de</strong>n (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />
Derzeitiges lan<strong>de</strong>splanerisches Ziel ist eine Trassensicherung<br />
für eine evtl. Aktivierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
149-13 B 244 - uns ist bekannt, dass es seitens <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sbetriebes Bau Überlegungen gibt, <strong>de</strong>n<br />
Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 244 innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />
Wernigero<strong>de</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Schmatzfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige L 86 (Dornbergsweg) zu verlegen. Es<br />
muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob diese <strong>Planung</strong>en im REP<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
149-10 G 4: Wir hatten bereits in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n<br />
Stellungnahmen angeregt, dass die aus <strong>de</strong>m LEP<br />
unspezifisch übernommenen Ausführungen an die<br />
Gegebenheiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion angepasst<br />
wer<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> wur<strong>de</strong>n wir aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />
Formulierungsvorschläge zu geben: "<br />
kulturhistorische Angebote, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ein<br />
markantes Profil geben (Vorschlag zur Ergänzung:<br />
Naturpark Harz, Nationalpark Harz, Talsperren,<br />
Bergbau, Hüttenindustrie, Glasmanufaktur).<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
149-12 Wir hatten Sie bereits vorab darüber informiert, dass<br />
im Landkreis Wernigero<strong>de</strong> mehrere <strong>Planung</strong>en zur<br />
Verlegung <strong>de</strong>s europäischen Fernradweges R1<br />
zwischen Ilsenburg und Wienro<strong>de</strong> laufen. Inzwischen<br />
liegen die <strong>Planung</strong>en bereits zur Genehmigung <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt vor. Als Anlage fügen wir,<br />
wie von Ihnen gewünscht, Übersichtskarten zum<br />
neuen Trassenverlauf <strong>de</strong>s R1 im Stadtgebiet<br />
Wernigero<strong>de</strong> <strong>bei</strong>. Eine Gesamtübersicht über <strong>de</strong>n<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Trassenverlauf im gesamten Landkreis<br />
Wernigero<strong>de</strong> müssten Sie <strong>bei</strong>m Landkreis<br />
Wernigero<strong>de</strong> abfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, da uns diese Unterlagen<br />
nicht vorliegen.<br />
keine Berücksichtigung Die mögliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Straßenklassifizierung hat zunächst nur innerörtliche<br />
Be<strong>de</strong>utung. Wesentlich für <strong>de</strong>n REPHarz ist die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitig<br />
gelten<strong>de</strong> Strassenklassifizierung, die Be<strong>de</strong>utung einer Straße<br />
für die regionale Verbindungs- und Erschließungsfunktion und<br />
die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbelegung.<br />
Mögliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenklassifizierung sind <strong>bei</strong><br />
kommen<strong>de</strong>n REP-Fortschreibungen ggf. zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung G 4 wird im 5. Anstrich ergänzt durch: Naturpark und<br />
Nationalpark Harz. Die bereits ergänzte Bezeichnung Harz<br />
entfällt somit und Bergbau bleibt bestehen. Die neue<br />
Formulierung im 5. Anstrich, G 4 lautet dann: - kulturhistor.<br />
Angebote, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ein markantes Profil geben (wie<br />
Naturpark Harz, Nationalpark, Bergbau).<br />
Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt WR gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezeichnung<br />
Glasmanufaktur ist nicht profilgebend für die Region. Die<br />
touristische Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren wur<strong>de</strong> bereits unter Pkt.<br />
7.17., G 13 abgehan<strong>de</strong>lt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Im Vorfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> erhielten wir die gesamte <strong>Planung</strong><br />
vom Landkreis Wernigero<strong>de</strong> zur Stellungnahme zur<br />
Beantragung <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>mittel.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte wer<strong>de</strong>n eingear<strong>bei</strong>tet.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
149-11 OU Wernigero<strong>de</strong>/ S.174 "Schutzgut Mensch": Hier<br />
hatten wir bereits mit Schreiben vom 21.12.2006<br />
daraufhingewiesen, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tunnelführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse kein Querungsbauwerk für<br />
<strong>de</strong>n R1/E11 erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Tunnel erst im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Waldkante en<strong>de</strong>n wird, <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg somit<br />
wie bisher im Wald, nur unmittelbar über <strong>de</strong>m Tunnel<br />
verlaufen wird.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
150-2 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt als Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong> VG Nordharz<br />
nimmt die zentralörtliche Funktion sowohl im Bereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Verwaltung als auch hinsichtlich<br />
sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Aufgaben<br />
innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> VG war. Die<br />
Gemein<strong>de</strong> bietet die Grundversorgung (alle<br />
Schulformen, Einkaufszentrum, Verkehrsanbindung,<br />
ca. 50 Gewerbebetriebe - davon 22<br />
Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>tagesstätte)<br />
über <strong>de</strong>n eigenen örtlichen Bedarf hinaus, an. Bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren im<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm muss dies unbedingt<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />
10 Sonstiges<br />
150-1 Der REPHarz bietet für die Gemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft sehr vielfältige<br />
Möglichkeiten, die vorhan<strong>de</strong>nen Landschafts-,<br />
Naturraum- und Rohstoffpotenziale sowie die<br />
wirtschaftlichen und kulturellen Traditionen zu<br />
nutzen.<br />
Die Verwaltungsgemeinschaft ist bestrebt, eine<br />
ausgewogene Gesamtentwicklung aller Mitgliedsorte<br />
zu ermöglichen und setzt da<strong>bei</strong> auf die traditionelle<br />
Landwirtschaft und zunehmend auf einen<br />
naturverbun<strong>de</strong>nen kulturbezogenen Tourismus. Erste<br />
Schritte dazu wur<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung eines<br />
Radwege-Konzepts entlang <strong>de</strong>s Grünen Ban<strong>de</strong>s<br />
gemacht.<br />
teilweise Berücksichtigung Der Umweltbericht wird nicht geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da es zum jetzigen<br />
Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie die Höhenlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Straße genau an diesem Punkt sein wird und in welcher Weise<br />
die Querung stattfin<strong>de</strong>t. Der Umweltbericht geht zunächst vom<br />
ungünstigsten Fall aus.<br />
Wegen <strong>de</strong>s geringen <strong>Planung</strong>svorlaufes erfolgt jedoch im<br />
betreffen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Umweltberichtes <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschub "eventuell<br />
Querungsbauwerk notwendig".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt ist bisher kein Grundzentrum lt.<br />
REPHarz bzw. ehemaligem <strong>Regionale</strong>m<br />
Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg.<br />
Die Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren wird durch die<br />
Regionalplanung zum gegebenen Zeitpunkt nach <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit neu aufgestellten LEP-LSA in einem separaten<br />
Verfahren (wahrscheinlich Teilfortschreibung <strong>de</strong>s REPHarz)<br />
erfolgen. Die hier genannte infrastrukturelle Aussstattung von<br />
Veckenstedt wird da<strong>bei</strong> in diesem künftigen Verfahren<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Siehe auch Datensatz 166-1 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Derenburg)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 133 von 610
TÖB: (151) Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
151-2 Die entgegen <strong>de</strong>m 1. Entwurf verstärkt<br />
ausgewiesenen Flächen für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems wer<strong>de</strong>n akzeptiert.<br />
Allerdings müssen sie, um <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft, die bereits durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />
und Eisenbahntrasse flächenmäßig sehr<br />
eingeschränkt wur<strong>de</strong>, gerecht zu wer<strong>de</strong>n, auch als<br />
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft hinterlegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das ist im Fall <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche Z 3 Nr. 30 beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
notwendig.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
151-3 Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu Gebieten für die<br />
Nutzung von Windkraft begrüßt die Gemein<strong>de</strong><br />
Abbenro<strong>de</strong> diese Ergebnisse und bekräftigt ihren<br />
Standpunkt noch einmal, dass die landschaftlich und<br />
naturräumlich hochwertige Region zwischen Harz,<br />
Fallstein und Huy von Windkraftanlagen frei gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n muss.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
151-4 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> sollte das REP<br />
Harz auf Aussagen zum Verkehrslan<strong>de</strong>platz<br />
Nordharz gänzlich verzichten, da das eingeleitete<br />
Raumordnungsverfahren mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> erst- und<br />
letztmalig 2001 beraten wor<strong>de</strong>n ist (6.2.5. zu<br />
Grundsatz 4).<br />
7.11 Abwasserbeseitigung<br />
151-5 Die Gemein<strong>de</strong> geht davon aus, dass die<br />
gemeinsame Kläranlage mit Stapelburg als<br />
kostengünstige, <strong>de</strong>zentrale<br />
Abwasserbehandlungsanlage entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Punkt 7.11. G1 langfristig Bestand hat.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
151-1 Die Aussagen <strong>de</strong>s 2. Entwurfs zum REP Harz<br />
entsprechen <strong>de</strong>n lokalen Standortfaktoren und <strong>de</strong>n<br />
kulturellen und wirtschaftlichen<br />
Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong>.<br />
keine Berücksichtigung Eine Doppelbelegung ist mit diesen VBG nicht möglich. Die<br />
betreffen<strong>de</strong> Fläche ist als Teil <strong>de</strong>s "Grünen Ban<strong>de</strong>s" in die VBG<br />
ÖVS aufgenommen wor<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.2.3.<br />
G 1 und 2 wird darauf verwiesen, dass die ordnungsgemäße<br />
Land- und Forstwirtschaft unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n<br />
Gesetze und Verordnungen weiterhin betrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Außer<strong>de</strong>m gehen Festlegungen im Regionalplan nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die genannte Kläranlage fällt unter <strong>de</strong>n Pkt. 7.11. G 1.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 134 von 610
TÖB: (152) Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
152-3 Die Gemein<strong>de</strong> weist darauf hin, dass auch in<br />
Heu<strong>de</strong>ber regelmäßig (alle 10 bis 15 Jahre)<br />
Hochwasserereignisse auftreten. Aus diesem Grund<br />
sollten Vorsorgemaßnahmen - evtl.<br />
Vorbehaltsflächen für Hochwasserschutz auch für die<br />
Darstellung im REP eingefügt wer<strong>de</strong>n. Hierzu liegt<br />
bereits ein Hochwasserschutzkonzept <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
vor.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
152-2 Aussagen zum Raumordnungsverfahren<br />
"Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz" sollten in das REP<br />
nicht aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da die <strong>Planung</strong>sabsicht<br />
offenbar verworfen wur<strong>de</strong><br />
(Antragskonferenz 2001, dann keine Reaktion mehr).<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
152-1 Für die Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber sieht <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REP vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten vor, die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beabsichtigten Ortsentwicklung entsprechen. So<br />
soll neben <strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen und gut entwickelten<br />
Landwirtschaft auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg für touristische<br />
Entwicklungen frei sein. Der Bahnhof als<br />
Schnittstelle <strong>de</strong>s ÖPNV ist ein wichtiger Schritt dazu.<br />
Eben so wichtig ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschluss von<br />
Eignungsgebieten für Windkraft in <strong><strong>de</strong>r</strong> sensiblen<br />
Region zwischen Harz, Huy und Fallstein. Die<br />
Gemein<strong>de</strong> begrüßt die Aussagen <strong>de</strong>s REP dazu.<br />
keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Flächen zum vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz festgelegt;<br />
diese sind unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachtechnisch<br />
festgestellten Überschwemmungsgebieten und <strong>de</strong>n daraus<br />
entwickelten VRG-Hochwasserschutz aus topografischen Daten<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Auelehmkartierung entwickelt wor<strong>de</strong>n. Aber auch ohne<br />
eine Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Erwähnung im Text<br />
gehören nach Pkt. 5.1.1., Z 1:":::die Flächen zwischen <strong>de</strong>n<br />
Uferlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewässer und Hochwasser<strong>de</strong>ichen ...sowie die<br />
Ausuferungs- und Retentionsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer,..." zu<br />
<strong>de</strong>n VRG Hochwasserschutz. Die Aufzählung im Pkt. 5.1.1. Z 2<br />
und damit auch im Pkt. 5.2.1 (siehe Z 1) ist nicht abschließend,<br />
so dass in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, bisher im<br />
REPHarz nicht kartografisch bzw. nicht textlich benannte<br />
Talbereiche <strong>de</strong>n VRG-/VBG-Hochwasserschutz zugerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 135 von 610
TÖB: (153) Gemein<strong>de</strong> Langeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
153-1 Die Gemein<strong>de</strong> Langeln verfügt über außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
gute Ackerbö<strong>de</strong>n, die Voraussetzung für<br />
leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe sind. Das<br />
im nördlichen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung vorgesehene<br />
Vorranggebiet Landwirtschaft trägt <strong>de</strong>m Rechung.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
153-2 Zu<strong>de</strong>m strebt Langeln auch eine Entwicklung zu<br />
naturnahem sanften Tourismus an. So sollen gera<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>n ansässigen Landwirtschaftsbetrieben wegen <strong>de</strong>n<br />
sich än<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Produktionsbedingungen<br />
Einkommensalternativen aufgetan wer<strong>de</strong>n. Somit<br />
kommt die Überlagerung von Landwirtschaft,<br />
Tourismus und Erholung im Bereich <strong>de</strong>s Naturparks<br />
Harz diesen Entwicklungsabsichten entgegen.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
153-3 Langeln unterstützt die <strong>Planung</strong>sabsicht für einen<br />
Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz nicht.<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
154-2 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />
Landwirtschaft sowie Tourismus und Erholung wird<br />
<strong>de</strong>n geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Produktionsbedingungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft Rechnung getragen. Es wer<strong>de</strong>n<br />
Einkommensalternativen z.B. im Tourismus aufgetan.<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
154-3 Während im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP das Gewerbegebiet<br />
Red<strong>de</strong>ber noch als Standort für Vorrangstandort<br />
Industrie VII gekennzeichnet war, ist dieser Standort<br />
jetzt an eine Fläche westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n verschoben<br />
wor<strong>de</strong>n. Da in diesem Bereich bisher keine<br />
gewerblichen Ansiedlungen vorhan<strong>de</strong>n sind, geht die<br />
Gemein<strong>de</strong> davon aus, dass es sich um einen<br />
redaktionellen Fehler han<strong>de</strong>lt. Er muss korrigiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um einen Irrtum <strong>bei</strong>m Lesen <strong>de</strong>s Planes.<br />
Die fälschlicherweise angenommene Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> blauen Nr.<br />
VII zum Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe gehört <strong>de</strong>m<br />
Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Pkt. 5.1.1., Z 4, Nr. VII -<br />
Holtemme). Die Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
besitzen entsprechend Legen<strong>de</strong> keine Nummerierungen und<br />
Red<strong>de</strong>ber ist kein Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe<br />
entspr. 6.1.1., Z 3.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 136 von 610
TÖB: (154) Gemein<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>bber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
154-4 Die Gemein<strong>de</strong> Red<strong>de</strong>ber weist darauf hin, dass sie<br />
die <strong>Planung</strong>en zu einem Verkehrslan<strong>de</strong>platz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nordharzregion nicht unterstützt.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
154-1 Der Entwurf zum REP Harz sieht für Red<strong>de</strong>ber<br />
vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend<br />
<strong>de</strong>n Standortvoraussetzungen vor. Red<strong>de</strong>ber verfügt<br />
über umfangreiche Naturraum-, Landschafts- und<br />
Wirtschaftspotenziale.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
155-1 Die Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld sieht ihre<br />
Entwicklungspotenziale vor allem im Erhalt einer<br />
leistungsfähigen Landwirtschaft.<br />
Dazu soll nach <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n vor allem einem<br />
weiteren Verbrauch von landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
155-2 Nur unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Voraussetzung, dass in<br />
Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems die ordnungsgemäße<br />
Landwirtschaft weiterhin möglich ist (Erläuterung<br />
5.2.3. zu Grundsatz 1), kann dieser Aussage <strong>de</strong>s<br />
REP-Entwurfs zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
155-4 Die Gemein<strong>de</strong> begrüßt die Entscheidung,<br />
Eignungsgebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Region Harz-Huy-Fallstein nicht vorzusehen.<br />
Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz stehen <strong>de</strong>n<br />
Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> (überwiegend<br />
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft) nicht entgegen.<br />
Regionalplanerische Festlegungen sind rahmensetzend und<br />
nicht flächenscharf. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ROG soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplan unterschiedliche Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Raum<br />
aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abstimmen bzw. ausgleichend wirken.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />
und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />
ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />
ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 137 von 610
TÖB: (155) Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
155-3 Einem Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz wird die<br />
Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em aus <strong>de</strong>n<br />
genannten Grün<strong>de</strong>n nicht zustimmen.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
156-2 Probleme wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />
für Hochwasserschutz (II) gesehen. Diese zu klären,<br />
wird kurzfristig angestrebt. Die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft wird zu möglichen<br />
Ergebnissen kurzfristig unterrichtet.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
156-3 Hinsichtlich <strong>de</strong>s erwähnten Verkehrslan<strong>de</strong>platz<br />
Nordharz (5.2.5.Luftverkehr) weist die Gemein<strong>de</strong><br />
Stapelburg nachdrücklich darauf hin, dass ein<br />
solches Vorhaben keine Unterstützung fin<strong>de</strong>t und<br />
<strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsentwicklung entgegensteht.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
156-1 Die Gemein<strong>de</strong> Stapelburg sieht ihre<br />
Entwicklungsabsichten hinsichtlich<br />
naturverbun<strong>de</strong>nem, ökologischen Tourismus durch<br />
<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz bestätigt. Bereits <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verzicht auf ein Eignungsgebiet für Windkraft im<br />
Bereich Schauen/Osterwieck gibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
<strong>Planung</strong>ssicherheit für Vorhaben wie ein Öko-Camp<br />
bzw. die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>belebung <strong>de</strong>s Kurstandorts Jungborn.<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Probleme wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s VRG Hochwasserschutz Nr.<br />
II "Ecker" in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme nicht erläutert. Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen VRG-Ausweisung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ecker ist<br />
das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte<br />
Überschwemmungsgebiet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 138 von 610
TÖB: (157) Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
157-1 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt nimmt als Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong> VG<br />
Nordharz zentralörtliche Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Verwaltung wahr.<br />
Aufgrund ihrer räumlichen Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />
ländlichen Siedlungsgefüges und ihrer Ausstattung<br />
mit Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundversorgung<br />
(Einkaufszentrum, Handwerks- und<br />
Gewerbebetriebe, alle Schulformen,<br />
Verkehrsanbindung) nimmt die Gemein<strong>de</strong> bereits<br />
zentralörtliche Funktionen wahr und sollte im<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan auch als<br />
Grundzentrum aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
157-2 Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kennzeichnung als Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz gibt es Abstimmungsbedarf mit<br />
<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse dieser<br />
Abstimmung<br />
wer<strong>de</strong>n Ihnen umgehend zur Kenntnis gegeben.<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
157-5 Es ist jedoch wichtig, dass die umfangreich<br />
vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems die<br />
landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigen,<br />
da diese bereits nach <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n durch<br />
Flächenentzug erheblich in Ihrer Wirtschaftlichkeit<br />
bedroht sind.<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
157-4 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />
Landwirtschaft entspricht <strong>de</strong>n Entwicklungszielen <strong>de</strong>s<br />
Ortes.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
157-3 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet tür<br />
Tourismus und Erholung entspricht <strong>de</strong>n<br />
Entwicklungszielen <strong>de</strong>s Ortes.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />
bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />
Mag<strong>de</strong>burg) im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und<br />
gegebenenfalls Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung im<br />
Bereich Veckenstedt ist das nach § 96 Abs. 5 WG LSA<br />
vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Ilse.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />
und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />
ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />
ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 139 von 610
TÖB: (157) Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
157-6 Die Entscheidung gegen weitere Gebiete für die<br />
Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
begrüßt, da somit wertvolle Orts- und<br />
Landschaftsbil<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />
erhalten bleiben.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
157-7 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt wen<strong>de</strong>t sich entschie<strong>de</strong>n<br />
gegen einen Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz. Dieser<br />
sollte im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zum REP Harz<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
158-3 Der Ausweisung von umfangreichen<br />
Vorbehaltsflächen für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems kann <strong>de</strong>shalb nur<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, wenn diese <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaftsbetriebe nicht entgegenstehen.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
158-2 Die Wirtschaftsgrundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> leistungsfähigen<br />
Agrarbetriebe <strong>de</strong>s Ortes wird nachhaltig gesichert.<br />
Zu<strong>de</strong>m ist die Schaffung von<br />
Einkommensalternativen im sanften, naturnahen<br />
Tourismus möglich.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
158-4 Mit Erleichterung wird zur Kenntnis genommen, dass<br />
auf die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung<br />
von Win<strong>de</strong>nergie im Bereich <strong>de</strong>s wertvollen Natur-<br />
und Landschaftsraums zwischen Harz, Huy und<br />
Fallstein verzichtet wur<strong>de</strong>. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ehemals beabsichtigte Standort in Schauen hätte<br />
eine touristische Entwicklung rund um das<br />
Ilsestrandbad unmöglich gemacht.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />
und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 5.2.3. G 1, 2 wird darauf hingewiesen,<br />
dass die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin<br />
möglich ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 140 von 610
TÖB: (158) Gemein<strong>de</strong> Wasserleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
158-5 Die Gemein<strong>de</strong> Wasserleben wird die Errichtung<br />
eines Verkehrslan<strong>de</strong>platzes mit Auswirkungen auf<br />
ihre Gemarkung nicht dul<strong>de</strong>n. Im Übrigen ist seit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme zum Antragsverfahren im Jahr 2001<br />
kein weiterer Verfahrensgang <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
bekannt gewor<strong>de</strong>n.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
158-1 Die Entwicklungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wasserleben<br />
entsprechen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s 2. Entwurfs zum<br />
REP Harz.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
160-1 Gemäß zentralörtlicher Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist Blankenburg<br />
als Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />
Mittelzentrums eingestuft. Dies entspricht <strong>de</strong>n<br />
Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt.<br />
6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
160-6 Abschließend bitte ich um Prüfung, ob Blankenburg<br />
als Vorrangstandort für Forschung und Bildung<br />
ergänzend aufgenommen wird. Durch das<br />
Studieninstitut <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen- Anhalt wird in<br />
Blankenburg eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Bildungs- und<br />
Wissenschaftseinrichtung vorgehalten.<br />
keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />
(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />
G 4 bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren stark zurückgegangenen<br />
Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildungsplätze wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort als nicht<br />
regional be<strong>de</strong>utsam z.B. im Gegensatz zur Fachhochschule<br />
Harz angesehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 141 von 610
TÖB: (160) Stadt Blankenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
160-2 Die Bahnstrecke Blankenburg - Thale ist im 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht mehr enthalten.<br />
Hierzu ist ein Beschluss zur Aufhebung <strong>de</strong>s<br />
bestehen<strong>de</strong>n Beschlusses Nr. 277/97 vom<br />
06.08.1997: "Willensbekundung zur Revitalisierung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnachse Quedlinburg-Thale-Blankenburg-<br />
Rübeland- Elbingero<strong>de</strong>-Königshütte-Brocken" für <strong>de</strong>n<br />
nächsten Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Blankenburg (Harz)<br />
vorbereitet. Dieser wird nach Beschlussfassung<br />
umgehend nachgereicht.<br />
STN v. 24.05.07:<br />
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Blankenburg in seiner Sitzung am 03.05.07<br />
nun <strong>de</strong>n Beschluss zur Teilaufhebung <strong>de</strong>s o.g.<br />
Beschlusses gefasst hat. Diesen Beschluss füge ich<br />
<strong>bei</strong>.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
160-5 Hinweisen möchte ich auch auf die beantragte<br />
Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />
(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />
ist (siehe Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Cattenstedt).<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (160) Stadt Blankenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
160-3 Zu Prüfen ist die Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gartenträume in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />
mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Symbol <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gartenschnecke.<br />
Das Projekt "Gartenträume" besitzt im Land Sachsen-<br />
Anhalt einen wesentlichen Stellenwert und ist von<br />
überregionaler Be<strong>de</strong>utung.<br />
160-4 Weiterhin wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kartographischen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schienenverbindung Blankenburg- Halberstadt<br />
(ein<strong>de</strong>utiger darstellen) gegeben. Sowohl die<br />
Bahnlinie als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Haltepunkt bzw. Bahnhof hat<br />
für Blankenburg durch die Aufnahme als REVITA-<br />
Projekt eine hohe Be<strong>de</strong>utung.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
161-2 Hinweisen möchte ich auf die beantragte<br />
Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />
(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />
ist (Anlage 1).<br />
10 Sonstiges<br />
161-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
Harz sind für Cattenstedt ausgewiesen:<br />
- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />
- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems.<br />
Weiterhin sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten B 81 OU<br />
Blankenburg dargestellt sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale<br />
Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a. durch die Gemarkung<br />
Cattenstedt verläuft.<br />
keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" sind im Text aufgeführt,<br />
kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />
Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />
nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Durch die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> eine<br />
kräftigere Signatur festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
161-3 Weitere Hinweise wur<strong>de</strong>n nicht gegeben. Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (162) Gemein<strong>de</strong> Heimburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
162-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
Harz sind für Heimburg ausgewiesen:<br />
- Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
(Ziegenberg <strong>bei</strong> Heimburg)<br />
- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />
- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems<br />
- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />
Weiterhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a.<br />
durch die Gemarkung Heimburg verläuft, dargestellt.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Heimburg hat keine Einwän<strong>de</strong> zu o.g.<br />
Planentwurf.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
163-2 Der Hinweis zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s geplanten<br />
Tourismusprojektes Blauer See im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Barrierefreien Tourismus wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Hüttenro<strong>de</strong> weiterhin aufrechterhalten.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
163-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
Harz sind für Hüttenro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />
- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />
- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems<br />
Desweiteren ist <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 27<br />
Teilortsumgehung Hüttenro<strong>de</strong> dargestellt.<br />
Der Hinweis zum erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Weiterausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L<br />
94 bis zur B 81 wur<strong>de</strong> bereits ergänzend<br />
aufgenommen.<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
164-2 Der Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnlinie Blankenburg- Thale ist im<br />
2. Planentwurf nun nicht mehr enthalten. Hinweisen<br />
möchte ich in diesem Zusammenhang auf die<br />
geplante Nachnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse als überörtlichen<br />
Radweg. Dies ist im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
Harz ergänzend aufzunehmen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> zum barrierefreien Tourismus<br />
sind begrüßenswert, einen Eingang in die Regionalplanung<br />
kann diese gemeindliche <strong>Planung</strong> jedoch aufgrund seiner<br />
vergleichsweise geringen Größe nicht fin<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Für die Aufnahme im REPHarz sind lediglich min<strong>de</strong>stens<br />
regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege geeignet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 144 von 610
TÖB: (164) Gemein<strong>de</strong> Timmenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
164-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
Harz sind für Timmenro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />
- Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />
(Kieslagerstätte Warnstedt- Timmenro<strong>de</strong>)<br />
- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />
- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems<br />
- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
165-2 Im o.g. Planentwurf sind ebenfalls <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
geplanten B 81 Ortsumgehung Blankenburg sowie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a. durch die<br />
Gemarkung Wienro<strong>de</strong> verläuft, dargestellt.<br />
Bezogen auf die B 81 OU Blankenburg wird seitens<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> weiterhin auf eine<br />
ortsverträgliche Lösung (das heißt, möglichst weit<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsbebauung entfernt) gedrängt, um <strong>de</strong>n<br />
unvermeidlich entstehen<strong>de</strong>n Lärm weitestgehend zu<br />
vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
165-3 Desweiteren möchte ich auf die beantragte<br />
Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1 hinweisen,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> nach Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />
(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />
ist (Anlage 1).<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU im Zuge<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 durch das ROV ermittelt. Der Trassenverlauf im REP<br />
wird diesbezüglich, jetzt als abgestimmte <strong>Planung</strong>, angepasst.<br />
Damit ergibt sich auch im REP eine geringfügige Vergrößerung<br />
<strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Trassenverlaufes <strong><strong>de</strong>r</strong> OU zur Ortslage<br />
Wienro<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 145 von 610
TÖB: (165) Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
165-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
Harz sind für Wienro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />
- Vorranggebiet für Natur und Landschaft (Bo<strong>de</strong>tal<br />
und Steinköpfe)<br />
- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />
- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />
- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n. Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
166-6 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut in STN zum 2.<br />
Planentwurf vorgetragen) :<br />
Als Grundproblem für die Stadt Derenburg stellt sich<br />
im gesamten REP-Entwurf die zentralörtliche<br />
Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und die daraus folgen<strong>de</strong> Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
einzelnen Orte dar. Diese Probleme ziehen sich<br />
durch <strong>de</strong>n gesamten REP-Entwurf in <strong>de</strong>n Punkten:<br />
Punkt 3. G 2-1 (Seite 6); G 4-2 (Seite 6); G 5-1<br />
(Seite 6); G 5-2 (Seite 7); Punkt 4.2. G 4-4 (Seite<br />
14); G 4-5 (Seite 14); Z 5 (Seite 14); Punkt 4.3. 13<br />
(Seite 17); Punkt 5.2.8 Begründung zu Ziel 1 (Seite<br />
47); Punkt 6.1. Z 2 (Seite 58) und Punkt 6.2.1. Z 4<br />
(Seite 72), u. s. w.<br />
Beispielgebend für vorgenannte Auflistung wird hier<br />
Punkt 3. G 2-1 erläutert:<br />
Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg ist es nicht richtig, die<br />
Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und nur<br />
auf ein System leistungsfähiger Orte auszurichten.<br />
Durch die Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg zwischen <strong>de</strong>n<br />
zentralen Orten Wemigero<strong>de</strong>, Halberstadt und<br />
Blankenburg hat Derenburg selbst keine<br />
zentralörtliche Anerkennung als Grundzentrum<br />
erhalten. Sehr wohl ist aber durch diese zentrale<br />
Lage zwischen <strong>de</strong>n drei Städten gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wohnstandort Derenburg für Werktätige in diesen<br />
Städten äußerst günstig. Die wichtigen und<br />
notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen<br />
eines Wohnstandortes sind durch das<br />
Vorhan<strong>de</strong>nsein von Verkaufseinrichtungen für Waren<br />
<strong>de</strong>s täglichen Bedarfs, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>einrichtungen (KITA,<br />
Grundschule), Ärzte (Zahn- und Allgemeinärzte),<br />
Apotheke, Physiotherapie, Sparkasse,<br />
Altenpflegeheim/ Altersgerechtes Wohnen, u.s.w.<br />
gegeben. Hierin sieht die Stadt Derenburg auch ein<br />
erhebliches Zukunftspotential für seine<br />
Stadtentwicklung. Durch die geplante Konzentration<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungstätigkeit in zentralen Orten entsteht aus<br />
unserer Sicht eine "Klassengesellschaft" zwischen<br />
Orten mit und ohne zentralörtlicher Funktion. Bei G 2-<br />
1 müssten auch solche Kriterien wie eine günstige<br />
zentrale Lage und verkehrstechnische Anbindung<br />
zwischen zentralen Orten, wie oben beschrieben,<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die genannten Punkte <strong>de</strong>s REP beziehen sich auf Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans, die gemäß § 6 <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt zu<br />
übernehmen sind. Einen Ermessensspielraum hat die<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hier<strong>bei</strong> nicht. Entwicklungen<br />
in <strong>de</strong>n nichtzentralen Orten sind damit nicht ausgeschlossen,<br />
diese sind jedoch auf die Eigenentwicklung auszurichten. Die<br />
entsprechen<strong>de</strong> LEP-Vorgabe <strong>de</strong>s G 2-1 wur<strong>de</strong> inhaltlich<br />
i<strong>de</strong>ntisch aus <strong>de</strong>m Raumordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, § 2<br />
(Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) Abs. 2 Nr. 2 übernommen.<br />
Die aufgeführten Fakten zur Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg und zur<br />
infrastrukturellen Ausstattung wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig<br />
durchzuführen<strong>de</strong>n Überprüfung bzw. Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundzentren einfließen (siehe hierzu auch aktuellen Datensatz<br />
166-1)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 147 von 610
TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
166-1 STN vom 03.04.07.<br />
Die Stadt Derenburg nimmt innerhalb ihrer<br />
territorialen Lage Aufgaben eines GZ war. Es ist für<br />
die Stadt nicht zu akzeptieren, dass diese Funktion<br />
nicht in <strong>de</strong>n REPHarz aufgenommen wird.<br />
(<strong>Abwägung</strong> 1. Entwurf DS 166-2 i.V.m. DS 166-1).<br />
166-7 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
Des Weiteren ein Ansinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg in<br />
Punkt 4.3. G 13:<br />
Hier liegt das Bestreben <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg darin,<br />
perspektivisch ebenfalls als Grundzentrum wie alle<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Städte im Landkreis Wemigero<strong>de</strong><br />
ausgewiesen zu wer<strong>de</strong>n. Dem kann, wenn man die<br />
Karte 2 zum REP Harz betrachtet, nicht die Nähe zu<br />
<strong>de</strong>n Orten Wernigero<strong>de</strong>, Halberstadt und<br />
Blankenburg als zentrale Orte entgegengehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, da zwischen Blankenburg, Quedlinburg und<br />
Aschersleben ebenfalls in direkter Nähe fünf<br />
Grundzentren ausgewiesen sind.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />
bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />
Mag<strong>de</strong>burg) im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und<br />
gegebenenfalls Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes. Eine jetzige<br />
Neueinstufung von Grundzentren macht u.a. auch keinen Sinn,<br />
da die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n Vorgaben/Kriterien <strong>de</strong>s LEP für ein<br />
Grundzentrum (z.B. min<strong>de</strong>stens 3000 bis 5000 Einwohner im<br />
Ort und min<strong>de</strong>stens 10.000 Einwohner im<br />
Verflechtungsbereich) eventuell im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />
Neuaufstellung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t/angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Grundzentren am Harzrand zwischen Quedlinburg und<br />
Aschersleben übernehmen auch die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung im Harz. Derenburg übernimmt diese Funktion<br />
nicht.<br />
Zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg als Grundzentrum siehe<br />
aktuellen Datensatz 166-1<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
166-12 STN vom 19.12.05:<br />
Der REP betont ausdrücklich mehrfach die<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Situation <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
guten Bo<strong>de</strong>nverhältnisse in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorharzregion.<br />
Der Planbereich für die ökologischen<br />
Verbundsysteme ist aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt zu<br />
großräumig und zu nah angrenzend an das<br />
Stadtgebiet vorgesehen. Für Landwirtschaft<br />
geeignete Bö<strong>de</strong>n sind im vollen Umfang für die<br />
Landwirtschaft zu erhalten.<br />
Die Stadt Derenburg for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlichen Flächen in ihrer Gemarkung als<br />
Vorranggebiet für Landwirtschaft. Eine touristische<br />
Nutzung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />
166-2 Im südöstlichen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung sind Flächen<br />
als VBG für Wassergewinnung vorgesehen. Die<br />
Stadt for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier dass diese Flächen auch für die<br />
Landwirtschaft vorbehalten bleiben, da sonst die<br />
Betriebe in ihrer Existenz gefähr<strong>de</strong>t sein könnten.<br />
keine Berücksichtigung Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Multifunktionalität <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft wer<strong>de</strong>n<br />
Mehrfachüberlagerungen von Vorbehaltsgebieten<br />
vorgenommen. Dadurch sollen sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Lagegunst als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungspotenziale<br />
<strong>de</strong>s Vorharzes Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n (LSG, Naturpark<br />
Harz). Eine Überlagerung eines Vorranggebietes für<br />
Landwirtschaft mit einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus und<br />
Erholung wür<strong>de</strong> zur Nichtgenehmigung <strong>de</strong>s Planes durch die<br />
oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> führen. Regionalplanerische<br />
Vorgaben sind rahmensetzend und nicht flächenscharf. Der<br />
Raum um Derenburg als Teil <strong>de</strong>s Naturparks Harz soll als<br />
Erholungslandschaft stärker mit <strong>de</strong>m Harz vernetzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
bisherige und zukünftige landwirtschaftliche Nutzung wird durch<br />
die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz nicht in Frage gestellt. Die<br />
durchschnittl. Standortgüte (Ackerwertzahl um 73) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Derenburg läßt keine Eingruppierung in ein VRG<br />
Landwirtschaft zu, so dass die Fläche ohnehin im VBG<br />
verbleiben wür<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf die Bewirtschaftung<br />
betroffener Acker-/Grünlandflächen sind durch die<br />
regionalplanerische Ausweisung eines VBG-<br />
Wassergwewinnung nicht gegeben, da solche<br />
raumordnerischen Festlegungen nicht für Privatpersonen<br />
bestimmt sind. Schon gar nicht ist damit eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jetzigen Nutzungsform verbun<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 149 von 610
TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
166-3 STN vom 03.04.07:<br />
Die Aufforstungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Deponie Löwenberg ist<br />
erklärtes Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt. Die Fläche sollte auch in die<br />
<strong>Planung</strong> aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da sich Biotope lt.<br />
Auskunft <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> nur auf<br />
einer kleinen Teilfläche befin<strong>de</strong>n.<br />
166-8 STN vom 19.12.05 (erneut vorgetragen):<br />
Zum Punkt 5.2.8. und zu Ziel 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich<br />
Löwenberg, ehemalige Kiesgrube und jetzige<br />
Erdaushub<strong>de</strong>ponie perspektivisch als<br />
Erstaufforstungsgebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Dieses wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>m letzten Satz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu<br />
Ziel 1 voll entsprechen, da es sich um eine Bergbau-<br />
/Abbaufolgelandschaft han<strong>de</strong>lt.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
166-4 Die Stadt begrüßt <strong>de</strong>n Verzicht auf die Ausweisung<br />
von weiteren Eignungsgebieten für Windkraft im<br />
sensiblen Naturraum zwischen harz, Huy und<br />
Fallstein. Für eine touristische Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
nördlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong>de</strong>s<br />
landschaftsbildlich hochwertigen Naturraums<br />
unverzichtbar<br />
keine Berücksichtigung Die Fläche befin<strong>de</strong>t sich im Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems. Hier sind bereits<br />
Initialpflanzungen vorhan<strong>de</strong>n, die punktuell ergänzt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Da es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Standort um verschie<strong>de</strong>ne<br />
Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen) han<strong>de</strong>lt, wür<strong>de</strong><br />
ein Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />
einigen Biotopstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
entgegen stehen. Weiterhin entspricht die Flächengröße nicht<br />
<strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Kriterienkataloges für eine<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung-/ Aufforstungsfläche.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Fläche befin<strong>de</strong>t sich im VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS.<br />
Hier sind bereits Initialpflanzungen vorhan<strong>de</strong>n, die punktuell<br />
ergänzt wer<strong>de</strong>n können. Da es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Standort um<br />
verschie<strong>de</strong>ne Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen)<br />
han<strong>de</strong>lt, wür<strong>de</strong> ein VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />
einigen Biotopstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
entgegenstehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
166-9 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken und Anregungen zum<br />
1. Planentwurf erneut vorgetragen):<br />
Zum Punkt 6.2.3. Z 7 Nr. 22 i. V. m. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle für Z<br />
7 Nr. 22:<br />
Folgen<strong>de</strong> Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg:<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen schon fertigen bzw. in<br />
Fertigstellung befindlichen B6n ist eine <strong>de</strong>utliche<br />
Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs zu<br />
beobachten und auch weiter zu erwarten.<br />
Problematisch stellte sich in Derenburg bisher nur<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchgangsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen<br />
dar. Dieses Problem wur<strong>de</strong> neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Realisierung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> B6n auch durch eine Tonnagebegrenzung auf<br />
7,5 t (außer landwirtschaftlicher Verkehr und KOM)<br />
aus Richtung Halberstadt größtenteils gelöst bzw.<br />
stark entschärft. Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg ist<br />
es nicht mehr erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, die hier aufgezeigte<br />
Teilortsumgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> L82 für Derenburg zu<br />
realisieren.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
166-10 STN vom 19.12.05:<br />
G 11: In <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung fehlt aus unserer Sicht die<br />
Stadt Derenburg mit seinem historischen Stadtkern,<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>s städtebaulichen<br />
Denkmalschutzes entsprechend <strong>de</strong>nkmalrechtlichen<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zurzeit (komplett) saniert wird. Des<br />
Weiteren ist zu beachten, dass <strong>bei</strong> archäologischen<br />
Grabungen in neu entstan<strong>de</strong>nen Wohnbaugebieten<br />
Fun<strong>de</strong> von erheblicher überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />
gesichert wur<strong>de</strong>n, die auf eine sehr frühe Besiedlung<br />
im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg hinweisen.<br />
10 Sonstiges<br />
166-5 STN vom 03.04.07:<br />
Ergänzend zu <strong>de</strong>n vorgenannten Hauptpunkten<br />
behält die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage <strong>bei</strong>gefügte, mit Beschluss<br />
Nr. 96-05 vom 19.12.2005 vom Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Derenburg beschlossene STN in allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Punkten inhaltlich ihre Gültigkeit.<br />
volle Berücksichtigung Die TOU Derenburg war bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
nicht mehr enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Stadt Derenburg ist bereits unter Pkt. 6.1.6.<br />
(Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege) unter Z 2<br />
genannt. Pkt. 7.17. legt nur weitere einzelfachliche Grundsätze<br />
fest, die für alle genannten Gebiete o<strong><strong>de</strong>r</strong> Orte gültig sind, hier<br />
sind keine separaten Ortsnennungen möglich, da diese Orte<br />
<strong>de</strong>m Handbuch <strong>de</strong>s Tourismus entnommen wur<strong>de</strong>n (siehe<br />
Begründung zu Z 11).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
167-5 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
G2-1<br />
Der o.g. Grundsatz birgt die Gefahr, dass nicht<br />
zentrale Orte in ihrer Entwicklung gehemmt wer<strong>de</strong>n<br />
und ein weiterer Verlust an Bevölkerung sowie<br />
Lebensqualität einhergeht. Ebenfalls gestaltet sich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang die Inanspruchnahme brachgefallener<br />
Siedlungsfläche vor Freiflächen aufgrund von<br />
Eigentumsverhältnissen, Flächengrößen,<br />
Sanierungsaufwendungen etc. als äußerst<br />
problematisch. Dies als Vorranggrundsatz zu<br />
formulieren kann daher nicht geteilt wer<strong>de</strong>n. Dieses<br />
ist analog zu G10-1 und G10-2 zu sehen.<br />
G10-1<br />
Der zweite Satz erlaubt <strong>de</strong>n Rückschluss, dass es in<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gebieten nicht geplant ist Ar<strong>bei</strong>tplätze zu<br />
schaffen. Dieses kann nicht als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung gelten.<br />
Auch dieser Grundsatz in seiner Gesamtheit zielt auf<br />
die erhebliche Benachteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zentralen<br />
Orte. Es muß bedacht wer<strong>de</strong>n, dass auch dort<br />
Infrastrukturen bestehen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Nicht- Auslastung zu<br />
finanziellen Belastungen führen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Stelle neu geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
167-1 STN vom 12.04.07 zu 4.3. /Z 11, Nr. 6 Elbingero<strong>de</strong><br />
(Ortschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Elbingero<strong>de</strong>):<br />
Es wird gebeten zu prüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Status<br />
Grundzentrum nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Stadt<br />
Elbingero<strong>de</strong> (Harz) nicht automatisch für die<br />
gesamte Einheitsgemein<strong>de</strong> zu übertragen ist und<br />
nicht nur für ein Teilbereich einer Gemein<strong>de</strong> gelten<br />
kann. Es wird hier u.a. auf das Mittelzentrum<br />
Wernigero<strong>de</strong> verwiesen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m offensichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Status für die gesamte Stadtfläche mit <strong>de</strong>n neu<br />
eingeglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Gemein<strong>de</strong>teilen gilt.<br />
keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze sind gemäß § 6 LPlG aus <strong>de</strong>m LEP-<br />
LSA übernommen wor<strong>de</strong>n bzw. wur<strong>de</strong>n teilweise für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion konkretisiert, einen Ermessensspielraum hat<br />
die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hier<strong>bei</strong> nicht.<br />
Entwicklungen in <strong>de</strong>n nichtzentralen Orten sind damit nicht<br />
ausgeschlossen, diese sind jedoch auf die Eigenentwicklung<br />
auszurichten. Damit soll eine effektive Bün<strong>de</strong>lung von größeren<br />
Vorhaben erreicht wer<strong>de</strong>n sowie negative Entwicklungen, wie<br />
z.B. Zersiedlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft und erhöhter Bo<strong>de</strong>nverbrauch<br />
sowie größere Pendler-Verkehrsströme vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Mit G 10-1 als wortgleiche Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ist <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Rückschluss nicht<br />
ableitbar. Es geht um die Berücksichtigung von möglichen<br />
zusätzlichen Wohnbedarf in <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung<br />
im Umfeld von Gebieten, die Ar<strong>bei</strong>tsplätze schaffen (z.B.<br />
Gewerbe- und Indutriegebiete) . Es han<strong>de</strong>lt sich hier um<br />
raumordnerische Grundsätze, die in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sebenen und <strong>Abwägung</strong>sprozessen zu berücksichtigen<br />
sind. Diese können in begrün<strong>de</strong>ten Fällen auch "weggewogen"<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Der Status Grundzentrum o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mittelzentrum gilt nur für <strong>de</strong>n<br />
genannten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil, siehe dazu<br />
REPHarz, Pkt. 4.3, Z 2 bzw. LEP, Pkt. 3.2., 2. Ziel .<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
167-6 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
Hier ist eine Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes Kalksteinlagerstätte<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
Siedlungsflächen und potentiellen städtebaulichen<br />
Arrondierungspotentialen geboten, zu mal diese<br />
Ausweisungen sehr nah an diese Flächen gehen.<br />
Der Kalk Abbau wird im Tagebau betrieben, welches<br />
die Frage nach Abstandsflächen zwischen Betrieb<br />
und Siedlungsfläche aufwirft. Dies kann dazu führen,<br />
dass entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau unwirtschaftlich wird o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbereiche nicht bestehen können<br />
bzw. sinnvolle Arrondierungen nicht vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n können. Eine Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorranggebiete mit <strong>de</strong>n Akteuren kann hier<strong>bei</strong> sehr<br />
sinnvoll sein.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
167-7 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
Z 2 31) Elbingero<strong>de</strong><br />
Hier wird vermutet, dass die Vorrangwürdigkeit im<br />
wesentlichen durch das vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz<br />
und Funktionsglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung besteht. Es sollte<br />
klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass sich hierauf auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorrangstandort bezieht und daher auch die<br />
Begründung konkretisiert wird.<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong> das bereits im LEP-LSA noch <strong>de</strong>utlich<br />
größer (> 1.000 ha) ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung auf<br />
Grundlage gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlicher Abbaurechte konkretisiert<br />
(nunmehr ca. 500 ha). Dieses Vorranggebiet ist als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Siedlungsentwicklung zu<br />
beachten. Das heißt auch, dass eine zu dichte<br />
Siedlungsentwicklung die Vorrangfunktion durch das Einhalten<br />
von notwendigen Sicherheitsabstän<strong>de</strong>n erheblich<br />
beeinträchtigen kann. Dazu ist allerdings eine Einzelfallprüfung<br />
notwendig, da die Festlegung <strong>de</strong>taillierter Abstandsflächen nicht<br />
Thema <strong><strong>de</strong>r</strong> groben Maßstabsebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
(1:100.000) sein kann. Dieses ist <strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlichen<br />
Betriebsplanung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung mit<br />
seiner feineren Maßstabsebene vorbehalten. Eine<br />
regionalplanerische Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete im<br />
Maßstab 1: 100.000 ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtskräftigen<br />
bergrechtlichen und <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich erreichten bergbaulichen<br />
Vorortsituation im Rahmen einer REP-Gesamtneuaufstellung<br />
nicht möglich. Da das großräumige Bergbaugebiet um<br />
Elbingero<strong>de</strong> und Rübeland auch als Sanierungsgebiet gemäß<br />
Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz eingestuft ist, wäre, sofern das<br />
Konfliktpotential zwischen Siedlungsentwicklung und Bergbau<br />
auf stä<strong>de</strong>baulicher <strong>Planung</strong>sebene nicht gelöst wer<strong>de</strong>n kann,<br />
auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen und touristischen<br />
Sensibiltät <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland<br />
gegebenfalls die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung eines <strong>Regionale</strong>n<br />
Teilgebietsentwicklungsplanes gemäß REPHarz, Pkt. 4.1. G 2<br />
bzw. gemäß § 8 LPlG (Maßstabsebene 1:25.000) zu prüfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Angaben sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung umfassend enthalten. Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 153 von 610
TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
167-2 STN vom 12.04.07: Zu 6.2.4./Z 5:<br />
Ebenfalls ist im Oberharz ein Netz von<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Radwegen mit<br />
lan<strong>de</strong>sübergreifen<strong>de</strong>n Verbindungen existent und im<br />
Ausbau begriffen. Zur Stärkung <strong>de</strong>s Status <strong>de</strong>s<br />
Radnetzes als auch zur Stärkung <strong>de</strong>s Tourismus<br />
erscheint die Aufnahme eines Oberharzer Radweges<br />
in <strong>de</strong>n REPHarz geboten.<br />
167-4 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> von Ihnen telefon.<br />
gewünschte Plan zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges<br />
im Bereich Elbingero<strong>de</strong>, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-<br />
Werke GmbH erwähnt.<br />
167-8 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
Z 5: Hier konnten wir die Wege nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
zuordnen. Eine entsprechen<strong>de</strong> genaue Ausweisung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung erscheint sinnvoll.<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
167-9 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
G11g)<br />
Hier sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeitaspekt dringend<br />
berücksichtigt und hervorgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong>n bereits regionale und überregionale Radund<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aufgenommen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan keinen<br />
Anspruch erhebt, alle Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aufzunehmen<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Oberharz,da hier eine Vielzahl dieser Wege<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind), sollte dies <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Radfahrkarten<br />
vorbehalten bleiben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegverlauf wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
keine Berücksichtigung Die Wege sind entsprechend <strong>de</strong>s Maßstabes <strong>de</strong>utlich im Plan<br />
dargestellt. Eine bessere Erkennbarkeit <strong>de</strong>s Verlaufes ist<br />
aufgrund von teilweisen Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Festlegungen nicht möglich. Die Grundlagen für die Darstellung<br />
sind offizielle Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>karten, die zur genauen Nachverfolgung<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- bzw. Radwege besitzen keine Nummerierung, diese<br />
ist entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ministeriums für <strong>de</strong>n REP<br />
nicht vorgesehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist sicherlich berechtigt, die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fahrzeiten ist jedoch nicht Thema <strong>de</strong>s REP, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist in <strong>de</strong>n<br />
diesbezüglichen Fachplanungen (Nahverkehrsplan) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 154 von 610
TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
167-10 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />
Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />
10 Sonstiges<br />
G 10: Der Zusammenhang rückläufiger<br />
Bevölkerungsstrukturen mit Maßnahmen zur<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Freizeit und Erholungsangebote für<br />
Jugendliche entgegen zu wirken kann nicht<br />
nachvollzogen wer<strong>de</strong>n.<br />
G 12: Die Ortschaft Rübeland hat ebenfalls <strong>de</strong>n<br />
Status Erholungsort beantragt.<br />
167-3 STN vom 12.04.07:<br />
Im übrigen halten wir an unserer Stellungnahme zu<br />
1. Entwurf zum REPHarz fest und verweisen<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf <strong>de</strong>n dort dargelegten Punkt zur<br />
Aufstellung eines Teilplanes für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Elbingero<strong>de</strong> (Harz)-Süd.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
168-1 Der 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> in je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mitgliedsgemein<strong>de</strong> bekannt gemacht durch die<br />
öffentliche Auslegung. Als Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung<br />
ist festzustellen, dass in <strong>de</strong>n 10 Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n<br />
keine Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken vorgebracht<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
180-2 Im Hinblick auf die zeichner. Darstellung im<br />
REPHarz sollte das Symbol <strong>de</strong>s Gewerbe- und<br />
Industriestandortes Ilsenburg in nordöstl. Richtung<br />
(wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage vorgeschlagen) verschoben<br />
wer<strong>de</strong>n, da <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächliche Standortschwerpunkt in<br />
<strong>de</strong>n Gebieten "Ellerbach" und "Industriepark"<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Stadtgebietes liegt.<br />
teilweise Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s G 10 wird wie folgt<br />
vorgenommen:<br />
"Zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensqualität für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche<br />
als Reaktion auf <strong>de</strong>n Bevölkerugnsrückgang sind Maßnahmen<br />
zur Erhaltung und Schaffung lukrativer Freizeit- und<br />
Erholungsangebote zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Beantragte Erholungsorte sind nicht aufgenommen, nur<br />
anerkannte o<strong><strong>de</strong>r</strong> vorläufig anerkannte Orte entspr. KurortVO<br />
(entspr. Begründung G 12).<br />
Kenntnisnahme hinsichtlich STN zum 1. Planentwurf siehe Datensätze 167-5<br />
bis 167-10<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 155 von 610
TÖB: (180) Stadt Ilsenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
180-1 Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP-LSA festgelegten<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen, großflächigen<br />
Industriestandorte und <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralörtlichen<br />
Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung , <strong><strong>de</strong>r</strong>en Festlegung nicht in Ihrem<br />
Zuständigkeitsbereich erfolgt, haben wir im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP Hinweise und<br />
Anregungen zur Höherstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ilsenburg<br />
gegeben.<br />
180-4 Die Gemein<strong>de</strong>n Darlingero<strong>de</strong> und Drübeck haben<br />
zum 2. Entwurf keine STN abgegeben.<br />
12 Umweltbericht<br />
180-3 Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum Umweltbericht<br />
wer<strong>de</strong>n unsererseits nicht vorgebracht.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
183-1 Der AVZ Nordharz hat als öffentlich-rechtlicher<br />
Entsorgungsträger für die LK HBS, QLB und WR im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz die die<br />
Abfallwirtschaft betreffen<strong>de</strong>n Aussagen in <strong>de</strong>n Pkt.<br />
6.1.3. und 7.14. geprüft und erhebt hierzu<br />
grundsätzlich keine Be<strong>de</strong>nken.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
193-1 Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten 2. Entwurfsfassung mit<br />
Umweltbericht bestehen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns zu<br />
vertreten<strong>de</strong>n öffentlichen Belange Landwirtschaft,<br />
Agrarstruktur und Forsten keine Be<strong>de</strong>nken.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
195-1 Gegenüber <strong>de</strong>m 1. Planentwurf zum REPHarz ist<br />
das VRG Gol<strong>de</strong>ne Aue im Bereich um Tilleda<br />
vergrößert wur<strong>de</strong>n. Das wird seitens <strong>de</strong>s ALFF Süd<br />
sehr begrüßt.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 156 von 610
TÖB: (195) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
195-2 Gegenüber <strong>de</strong>m 1. Planentwurf zum REPHarz ist<br />
das VBG Südliches Harzvorland im Bereich südlich<br />
von Hol<strong>de</strong>nstedt und Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf leicht vergrößert<br />
wur<strong>de</strong>n. Das wird seitens <strong>de</strong>s ALFF Süd sehr<br />
begrüßt.<br />
195-3 Aus Sicht <strong>de</strong>s ALFF Süd sind die Gebiete, die<br />
ausschließlich als Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft im REPHarz ausgewiesen sind, als<br />
Vorranggebiete für Landwirtschaft festzuschreiben.<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
195-4 Obwohl <strong><strong>de</strong>r</strong> LK SGH mit einem Flächenanteil von 34<br />
% Wald überdurchschnittlich bewal<strong>de</strong>t ist, darf es<br />
keine Abstriche an <strong>de</strong>n Flächen für VBG für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung geben.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> praktischen Umsetzung ist darauf zu achten,<br />
dass auch wirklich Wald nach § 2 WaldG LSA<br />
entsteht. Eine Energieholzplantage stellt z.B. keinen<br />
Wald im Sinne <strong>de</strong>s o.g. Gesetzes dar.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
195-5 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit wur<strong>de</strong> durch die Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
WEA in VRG Landwirtschaft und auf weiteren<br />
Hochleistungsstandorten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />
gesamten Bereich <strong>de</strong>s ALFF Süd ein erheblicher<br />
Anteil von wertvollen Ackerflächen entzogen und die<br />
Agrarstruktur <strong>de</strong>utlich beeinträchtigt.<br />
Eine weitere flächenmäßige Aus<strong>de</strong>hnung von<br />
Eignungsgebieten für die Nutzung von<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen im Vergleich zu <strong>de</strong>n jetzt<br />
ausgewiesenen Gebieten wird im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhaltung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen<br />
und nachhaltigen flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />
Landbewirtschaftung grundsätzlich nicht befürwortet.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Grundlage für die Ausweisung von Vorranggebieten für<br />
Landwirtschaft bil<strong>de</strong>t das LEP-LSA, was festlegt, dass<br />
Vorranggebiete in <strong>de</strong>n REP's kleinflächig auszuweisen sind.<br />
Entsprechend <strong>de</strong>m von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />
beschlossenem Kriterienkatalog sind diese Gebiete ein<strong>de</strong>utig<br />
<strong>de</strong>n Kriterien <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete zuzuordnen und somit ist<br />
eine "Umwidmung" nicht möglich. Dem LK SGH kommt im<br />
Kriterienkatalog ohnehin eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>stellung gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Nordharz aufgrund ungünstigerer Bo<strong>de</strong>nbedingungen zu.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es ist nicht beabsichtigt, Flächenkürzungen für dieses VBG<br />
vorzunehmen.<br />
Im Grundsatz G 2 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung näher erläutert. Bei<br />
konkreten Maßnahmen wird das ALFF ohnehin beteiligt, so<br />
dass diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dann einzelfallbezogen erhoben wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Bis auf eine sehr geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />
Mittelhausen-Hol<strong>de</strong>nstedt um ca. 8 ha (siehe Datensatz 94-15,<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft Allstedt-<br />
Kaltenborn) erfolgt im Landkreis Sangerhausen keine weitere<br />
Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. zum 2. Planentwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (195) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
195-6 Die in <strong>de</strong>n Pkt. G 14 und G 15 aufgeführte<br />
Vermeidung von Überbauung/Überplanung von<br />
aufgelassenen bzw. nicht mehr genutzten<br />
Schienenstrecken bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en langfristige<br />
Bestandssicherung ist zu über<strong>de</strong>nken. Diese<br />
Trassen könnten oftmals als Trassen für<br />
Straßen/Wege/Radwege sowie sonstige touristische<br />
Routen auch als Kompensationsflächen dienen und<br />
so land-/forstwirtschaftliche Flächen erhalten.<br />
Ansonsten ist festzulegen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreiber bzw.<br />
Eigentümer <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenstrecke auch für <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Unterhaltung bzw. Offenhaltung verantwortlich ist<br />
und geeignete Maßnahmen jährlich durchzuführen<br />
hat.<br />
10 Sonstiges<br />
197-2 Weiterhin ist es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, vor Durchführungen von<br />
Baumaßnahmen in <strong>de</strong>n oben genannten Bereichen<br />
die Leitungsauskunft bzw. einen Erlaubnisschein für<br />
Erdar<strong>bei</strong>ten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Arcor AG & Co KG in Dres<strong>de</strong>n<br />
einzuholen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
197-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Arcor AG & Co KG bestehen keine<br />
Einwän<strong>de</strong> zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz mit<br />
Umweltbericht.<br />
6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />
199-1 Wie schon in unserem Schreiben vom 23.11.05<br />
(STN zum 1. Planentwurf) erwähnt, bitten wir um<br />
Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> E.ON Avacon Gashochdruckleitungen<br />
lt. <strong>de</strong>m <strong>bei</strong>gefügten Übersichtsplan 1:300.000 in<br />
Ihren <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan.<br />
10 Sonstiges<br />
199-2 Wir bitten um Beteiligung an <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren <strong>Planung</strong>,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn Detail-<br />
Bebauungsplanungen im dinglich gesicherten<br />
Schutzstreifen unserer Leitungen anstehen.<br />
keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m LEP übernommen.<br />
Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu übernehmen.<br />
Die Fragen einer konkrete Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung<br />
von Grundstücken im allgemeinen und von stillgelegten<br />
Schienenstrecken im speziellen gehören nicht zum<br />
Regelungsgehalt eines Regionalplanes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Von uns wer<strong>de</strong>n keine Erdar<strong>bei</strong>ten durchgeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
beauftragt, insofern benötigen wir keine Erlaubnisscheine.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Bestehen<strong>de</strong> Versorgungs- und Produktenleitungen sind als<br />
nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 zum REPHarz<br />
dargestellt. Die Darstellungen wer<strong>de</strong>n überprüft und ggf.<br />
angepasst.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
teilweise Berücksichtigung Am weiteren Aufstellungsverfahren <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n Sie<br />
beteiligt. Detailplanungen führen wir jedoch nicht durch, hierfür<br />
sind nachfolgen<strong>de</strong> Instanzen zuständig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
200-10 "G 9-1 ... Eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Landwirtschaft ist<br />
da<strong>bei</strong> in allen Regionen zu sichern.<br />
G 9-4 Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
als Wald genutzter Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen<br />
soll nur dann in Betracht kommen ... nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur<br />
teilweise auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n<br />
kann."<br />
Wir werten diese Festlegung als<br />
Ausführungsbestimmung zum Schutz von Grund und<br />
Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch<br />
festzustellen, dass nicht festgelegt wur<strong>de</strong>, welche<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />
gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Grund<br />
und Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe zugegriffen wur<strong>de</strong>. Wir<br />
schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen<br />
und die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />
höherem Maße honoriert wird. In <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong> ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />
keine Berücksichtigung G 9-1 und G 9-4 stellen wortgleiche Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-<br />
LSA dar. Der regionale Entwicklungsplan weist an vielen Stellen<br />
bereits darauf hin, dass mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ressource Bo<strong>de</strong>n sparsam<br />
umgegangen wer<strong>de</strong>n soll und Innenentwicklung vor<br />
Außenentwicklung bzw. Umnutzung vor Neubau geht.<br />
Bo<strong>de</strong>n wird insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Infrastrukturmaßnahmen in<br />
Anspruch genommen, die <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit dienen<br />
(Straßen, Bauflächen), somit trifft es naturgemäß <strong>de</strong>n<br />
Flächennutzer mit <strong>de</strong>m größten Flächenanteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
auch am häufigsten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
200-6 Z 1 Vorranggebiete für Wassergewinnung sind ...<br />
In diesem Fachbereich ist abzuwägen inwieweit die<br />
Landwirtschaft unter <strong>de</strong>n Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> guten<br />
fachlichen Praxis ohne wirtschaftliche<br />
Einschränkungen ihrer Tätigkeit nachgehen kann. In<br />
diesem Zweig trifft eine Vielzahl von Regelungen zu,<br />
die in <strong><strong>de</strong>r</strong> täglichen Praxis durch die Landwirtschaft<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n und insofern <strong>de</strong>m Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wassergewinnung seit langem Rechnung tragen.<br />
200-7 Z 2 Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete<br />
für Wassergewinnung mit überregionaler und<br />
regionaler Be<strong>de</strong>utung festgelegt:<br />
III Halberstadt/Klus<br />
IV Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />
V Quedlinburg/Brühl<br />
VI Harzgero<strong>de</strong>-Neudorf (Teufelsteich)<br />
VII Straßberg-Auerberg (Kiliansteiche-Frankenteich)<br />
XIII Wasserleben<br />
Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />
Wassergewinnung geht zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft. Die Landwirtschaft in diesem Bereich<br />
hat <strong>de</strong>n Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgemaßnahmen zu tragen.<br />
Diese stellten sich in wirtschaftlichen<br />
Einschränkungen dar, die durch räumliche<br />
Begrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete zu minimieren,<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls <strong>de</strong>n Landwirten finanziell in vollem<br />
Umfang auszugleichen sind.<br />
Kenntnisnahme Allein aus <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festsetzung von VRG-<br />
Wassergewinnung können keine Einschränkungen bzw.<br />
Maßgaben für die Bewirtschaftung von betroffenen<br />
landwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>de</strong>s Privatrechts<br />
abgeleitet wer<strong>de</strong>n. Dieses kann jedoch bezogen auf die<br />
Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> festgesetzten Wasserschutzgebiete, welche<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Aus<strong>de</strong>hnung Grundlage für o.g. VRG im<br />
REPHarz sind, nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Diese<br />
wasserrechtlichen Verordnungen bestehen ohnehin losgelöst<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten Regionalplanung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Schutz wertvoller, standortgebun<strong>de</strong>ner Wasservorkommen,<br />
die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit und künftig für eine qualititiv und quantitativ<br />
hochwertige Trinkwasserversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n (können), wird regionalplanerisch als ein wesentlicher<br />
Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge einen hohen Stellenwert<br />
<strong>bei</strong>gemessen. Die Festlegung von Vorranggebieten für<br />
Wassergewinnung erfolgte auf Grundlage von Fachplanungen<br />
(regional be<strong>de</strong>utsame Trinkwasserschutzgebiete) bzw. als<br />
Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VRG<br />
Wassergewinnung sind jedoch keine wirtschaftlichen<br />
Einschränkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft verbun<strong>de</strong>n (siehe auch<br />
Datensatz 200-6).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-8 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, ...<br />
Z 1 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />
kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in <strong>de</strong>n Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Um diesen für die<br />
Region wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />
zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />
die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen zu sichern sind.<br />
Folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Landwirtschaft wer<strong>de</strong>n<br />
festgelegt:<br />
- Nördliches Harzvorland<br />
- Nordöstliches Harzvorland<br />
In <strong>de</strong>n vorgetragenen Einwendungen zu <strong>de</strong>n ersten<br />
Entwürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> REP Harz wur<strong>de</strong>n von unserer Seite<br />
Vorschläge unterbreitet, die <strong>de</strong>m Ansinnen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft nach Schutz von Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />
und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktionsgrundlage Rechnung<br />
tragen. Aus diesen muss abgeleitet wer<strong>de</strong>n, dass<br />
weitere Vorranggebiete für Landwirtschaft konkret<br />
ausgewiesen und in künftigen <strong>Planung</strong>en Stabilität<br />
fin<strong>de</strong>n, so z.B. auch im Raum Wernigero<strong>de</strong>-Silstedt-<br />
Minsleben.<br />
200-9 Mehrfach wur<strong>de</strong>n ausgewiesene Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />
Aufforstungsfläche am Bicklingsbach <strong>bei</strong><br />
Quedlinburg o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy. Ein weiterer<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Lasten<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ansässigen Betriebe wird eintreten. Aus diesen<br />
Erfahrungen heraus plädieren wir für ein<strong>de</strong>utige<br />
Regelungen, die auch unumstößlich durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
<strong>Planung</strong>sträger einzuhalten sind.<br />
keine Berücksichtigung Die Schlussfolgerung <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus unserer <strong>Abwägung</strong><br />
zum 1. Entwurf zur weiteren Ausweisung von VRG für<br />
Landwirtschaft kann nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />
Aussagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht gegeben wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes ist im Raum<br />
Wernigero<strong>de</strong>-Silstedt-Minsleben aufgrund lan<strong>de</strong>splanerischer<br />
Vorgaben nicht möglich. So ist in diesem Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />
ausgewiesene Naturpark Harz auch in Form <strong>de</strong>s VBG-<br />
Tourismus und Erholung regionalplanerisch zu sichern. Wegen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsproblematik ist im genannten Bereich folglich<br />
dann (nur) die Ausweisung eines VBG-Landwirtschaft möglich,<br />
womit jedoch immer noch die Landwirtschaft im gebührenen<br />
Maße berücksichtigt wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong>n keine Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen überplant, auch nicht in <strong>de</strong>n genannten<br />
Bereichen am Bicklingsbach <strong>bei</strong> Quedlinburg o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy, insofern ist die Aussage unverständlich.<br />
<strong>Planung</strong>sgrundlage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz war neben<br />
<strong>de</strong>m LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe ausgewiesen, daraus im REP<br />
kleinflächig Vorranggebiete zu entwickeln. Da es eine große<br />
Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum gibt, sind diese<br />
aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen und auftreten<strong>de</strong> Konflikte<br />
auszugleichen. Die ausgewiesenen VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung<br />
sind potentielle Aufforstungsflächen, Suchräume, in <strong>de</strong>nen <strong>bei</strong><br />
Bedarf Flächen für Aufforstungen/ Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungen zu<br />
suchen sind. Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen erfolgen nur mit<br />
Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächeneigentümer. Das LPlG, § 6 gibt <strong>de</strong>n<br />
Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> REP's vor. Darin ist klar geregelt, dass u.a. Flächen<br />
für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung "min<strong>de</strong>stens festzulegen" sind. Dies<br />
erfolgte auch für die genannten Bereiche, wo<strong>bei</strong> i.d.R. die dafür<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegten Aufforstungsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen<br />
Rahmenplanung <strong>de</strong>utlich verkleinert wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-11 Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft im REPHarz ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 3.3.2. <strong>de</strong>s<br />
LEP-LSA.<br />
Hier wur<strong>de</strong> festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Agrarerlasses<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />
Wir schließen uns <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgehensweise zur<br />
durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />
Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />
unseren Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vergangenen Jahre auf<br />
<strong>de</strong>n hohen Flächenverlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gewählte Ansatz als falsch angesehen wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass<br />
landwirtschaftliche Flächen in erheblichem Umfang<br />
für Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen,<br />
Rohstoffabbau, sportliche Einrichtungen und<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur in steigen<strong>de</strong>m<br />
Maße in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n. Der<br />
Landverbrauch geht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in erster Linie zu Lasten<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und bedroht die<br />
Existenzgrundlage zahlreicher Betriebe".) führen sie<br />
diese in ihrem Gehalt ins Nichtige. Beachtet wer<strong>de</strong>n<br />
muss, dass in <strong>de</strong>n Landkreisen, verschie<strong>de</strong>ne<br />
Standortbedingungen vorzufin<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>n<br />
landwirtschaftlichen Unternehmen vertraut sind.<br />
Damit stellen auch diese Bö<strong>de</strong>n einen<br />
Wirtschaftsfaktor dar. Eine schematische<br />
Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />
Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jeweiligen Region.<br />
keine Berücksichtigung Vorgaben zu Form und Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne obliegt laut § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Der Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 3. bis 5. LPlG<br />
geregelt, dieser legt fest, dass die räumliche Konkretisierung<br />
und Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen<br />
schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />
Freiraumstruktur in <strong>de</strong>n REP's anzuwen<strong>de</strong>n ist. Die Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s LEP sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP bin<strong>de</strong>nd. Die Kriterien<br />
wur<strong>de</strong>n differenziert für <strong>de</strong>n Nord- und <strong>de</strong>n Südteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion festgelegt, daher sind die Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>nqualitäten bereits berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Dem Bauernverband wird empfohlen, seine Gedanken zur<br />
Festlegung von VRG für Landwirtschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung<br />
<strong>de</strong>s LEP anzubringen, da dieser Plan die Inhalte für die<br />
Regionalpläne festlegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-12 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />
Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />
Flächennutzung und Einräumung von<br />
Vorranggebieten in Ihrer <strong>Planung</strong> berücksichtigt<br />
wur<strong>de</strong>n. So sind Standorte mit guten<br />
landwirtschaftlichen Standortbedingungen überplant<br />
wor<strong>de</strong>n. Dies stößt auf Unverständnis gegenüber<br />
Ihrem Entwurf, da wir selbst zu besagten Vorgängen<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt vorgetragen haben. Mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Skepsis sehen wir, dass die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz<br />
ansässigen Tierproduktionsbetriebe geringe<br />
Berücksichtigung in Ihren Dispositionen fin<strong>de</strong>n. Wir<br />
haben im Anlaufen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> eine Karte erstellt,<br />
die die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierproduktionsbetriebe im<br />
Harz darstellt. Wir haben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />
umfangreichen Grünlandstandorte verwiesen.<br />
keine Berücksichtigung Von Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> frühzeitigen<br />
Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />
Tierproduktion/Verar<strong>bei</strong>tung erstellt. Diese bezogen sich<br />
lediglich auf die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaften, in <strong>de</strong>nen sich<br />
Tierproduktionsanlagen befin<strong>de</strong>n. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> fehlten jegliche<br />
Angaben über die für die Tierproduktion ggf. wichtigen<br />
Grünlandstandorte, diese wur<strong>de</strong>n von uns ermittelt. Aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandbereiche nach Agraratlas, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flächengrößen unter 100 ha u.a. Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />
Raum konnten keine weiteren Standorte neben bereits<br />
ausgewiesenen Vorranggebieten für Landwirtschaft im Vorharz<br />
gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Grünlandstandorte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion sind größtenteils entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im VBG für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten, da es<br />
sich dann überwiegend um Bergwiesen han<strong>de</strong>lt o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> von VRG-Hochwasserschutz<br />
abge<strong>de</strong>ckt. Dazu wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.2.3., Z 3<br />
ebenfalls auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
naturnahen Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G<br />
11 wird auf die Problematik Harzer Bergwiesen bereits<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-13 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird <strong>de</strong>m Aufbau<br />
ökologischer Verbundsysteme, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft sowie<br />
<strong>de</strong>m Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Auffassung, dass mit dieser Vorgehensweise die<br />
Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur<br />
die Tierproduktion son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die<br />
Pflanzenproduktion in diesem Gebiet ist von <strong><strong>de</strong>r</strong>lei<br />
<strong>Planung</strong> betroffen. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />
Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
<strong>Planung</strong>sregion gilt es neben <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach<br />
einem sparsamen und schonen<strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m<br />
Schutzgut Bo<strong>de</strong>n allgemein und <strong><strong>de</strong>r</strong> minimalen<br />
Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungszwecke im Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
(vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz LSA; § 1 a<br />
Baugesetzbuch sowie § 1<br />
Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz), vor allen durch eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> raumordnerische Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />
sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />
Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />
wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n als Produktionsgrundlage langfristig<br />
erhalten bleibt. Aufgrund von zahlreichen<br />
Flächenentzügen (z.B. durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sstraße B 6n, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />
bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />
Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />
Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet wer<strong>de</strong>n,<br />
die zwar teilweise Ackerzahlen < 70 aufweisen, aber<br />
trotz<strong>de</strong>m eine effiziente Landbewirtschaftung<br />
garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />
einen be<strong>de</strong>utsamen Wirtschaftsfaktor darstellt z.B.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gol<strong>de</strong>nen Aue").<br />
keine Berücksichtigung <strong>Planung</strong>sgrundlage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz war neben<br />
<strong>de</strong>m LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe ausgewiesen, im REP<br />
kleinflächig Vorranggebiete festzulegen. Die Vorgaben <strong>de</strong>s LEP<br />
sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP bin<strong>de</strong>nd (§ 6 Abs. 1 LPlG). Da<br />
es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum<br />
gibt, sind diese gegen- und miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen. Sowohl<br />
das VRG Natur und Landschaft als auch die VBG ÖVS und<br />
TuE dienen <strong>de</strong>m Freiraumerhalt.<br />
Da die Landwirtschaft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harzvorland mit<br />
Abstand <strong><strong>de</strong>r</strong> größte Flächennutzer ist, gehen zwangsläufig<br />
notwendige Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Industrie/Gewerbegebiete häufig zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft.<br />
Jedoch ist eine wirtschaftliche Entwicklung einer Region ohne<br />
<strong>de</strong>n Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Inrastruktur nicht möglich. Mit <strong>de</strong>n REP-<br />
Festlegungen soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Freiraum geschützt wer<strong>de</strong>n und Flächen<br />
für eine wirtschaftliche Entwicklung bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur Festlegung<br />
von VRG Landwirtschaft kann <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (VRG<br />
auch <strong>bei</strong> einer Ackerzahl < 70) nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wür<strong>de</strong>n wir dieser nachkommen, so stün<strong>de</strong> unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächig vorhan<strong>de</strong>nen guten<br />
Bo<strong>de</strong>nqualität <strong><strong>de</strong>r</strong> REP <strong>de</strong>n zwingen<strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP zu<br />
stark entgegen, VRG für Landwirtschaft lediglich nur<br />
kleinflächig auszuweisen, was wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um die Genehmigung <strong>de</strong>s<br />
REP's gefähr<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Außer<strong>de</strong>m wäre dann ein gerechter<br />
Ausgleich zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsansprüchen<br />
nicht mehr gegeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-14 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorland-<br />
bzw. Harzregion <strong>de</strong>n Grünlandstandorten eine<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen, die auch durch<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Ausweisung im REP Harz<br />
dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Gera<strong>de</strong> dieses Gebiet weist einen hohen Anteil an<br />
Grünland aus, das unter <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung seinen ökologisch wertvollen Aspekt erhält.<br />
Wir erwarten, dass in solchen Gemarkungen z.B.<br />
Hasselfel<strong>de</strong>, Tautenstein, Benneckenstein, Tanne,<br />
Güntersberge, Siptenfel<strong>de</strong>, Harzgero<strong>de</strong>, Neudorf,<br />
Dankero<strong>de</strong> und alle weiteren Bergwiesenstandorte in<br />
<strong>de</strong>n Landkreisen Wernigero<strong>de</strong> und Quedlinburg<br />
Vorranggebiete raumordnerisch ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, die primär für eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung vorzusehen sind. Die Reduzierung von<br />
Flächenanteilen, die als Vorbehaltsgebiete für<br />
Tourismus und Erholung bzw. Forstwirtschaft<br />
festgelegt wur<strong>de</strong>n, muss dazu die konsequente<br />
Schlussfolgerung sein. Des weiteren sind solche<br />
Gebiete <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung von Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft zu<br />
berücksichtigen, die beregnungsfähige Flächen (z.B.<br />
für einen potenziellen Gemüseanbau) sowie Flächen<br />
mit Spezial- und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>kulturen (z.B.<br />
Obstanbaugebiet am nördlichen Harzrand)<br />
<strong>bei</strong>nhalten.<br />
200-15 Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete "Nördliches Harzvorland"<br />
und "Nordöstliches Harzvorland" sind hier<strong>bei</strong><br />
konkreter festzulegen, da die regionalen<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten zwischen <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />
Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen und ökonomischen<br />
Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />
ihre räumliche und langfristige Be<strong>de</strong>utung und ihre<br />
Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />
keine Berücksichtigung Vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> frühzeitigen<br />
Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />
Tierproduktion/Verar<strong>bei</strong>tung erstellt. Diese bezog sich nur auf<br />
die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Orte, in <strong>de</strong>nen sich Tierproduktionsanlagen<br />
befin<strong>de</strong>n.Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> fehlten jegliche Angaben über die für die<br />
Tierproduktion ggf. wichtigen Grünlandstandorte, diese wur<strong>de</strong>n<br />
von uns ermittelt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grünlandbereiche nach Agraratlas, <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengrößen unter<br />
100 ha u.a. Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum konnten keine<br />
weiteren Standorte neben bereits ausgewiesenen<br />
Vorranggebieten für Landwirtschaft im Vorharz gefun<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Grünlandstandorte im Harz sind im VBG für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten, da es<br />
sich überwiegend um Bergwiesen han<strong>de</strong>lt. Dazu wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zu Pkt. 5.2.3., Z 3 ebenfalls auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> naturnahen<br />
Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G 11 wird auf<br />
die Problematik Harzer Bergwiesen bereits geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
eingegangen.<br />
Da die Bergwiesengröße oftmals unter <strong>de</strong>m Schwellenwert von<br />
100 ha zur Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />
liegt o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsansprüche (z.B. Tourismus)<br />
ebenfalls vorherrschen, konnten diese Standorte entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> gar<br />
nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur als VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> ÖVS eingestuft<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die von uns festgelegten VBG für Forstwirtschaft befin<strong>de</strong>n sich<br />
in keinem Fall auf Bergwiesen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ausschließlich auf<br />
Waldflächen.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> benannten Flächen für Heil- und<br />
Gewürzpflanzenanbau, Saatzucht/Biotechnologie, Obst- und<br />
Weinbau als Spezial- und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>kulturen wur<strong>de</strong>n von uns<br />
geprüft und flossen in die Ausweisung von VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für<br />
Landwirtschaft entsprechend Kriterien (Min<strong>de</strong>stflächengröße)<br />
ein. Durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum konnte<br />
jedoch nicht je<strong>de</strong> Vorschlagsfläche aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Bezeichnung bzw. räumliche Festlegung erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Basis <strong>de</strong>s Maßstabes 1:100.000 <strong>de</strong>s REPHarz (§ 6 Abs. 4<br />
LPlG) und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s LEP. Regionalplanung ist<br />
rahmensetzend und nicht flächenscharf. Durch die<br />
kartographische Darstellung erlangen die textlichen<br />
Festlegungen aus regionalplanerischer Sicht genügend<br />
Konkretheit.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
200-16 zu Ziele und Grundsätze 1 bis 3:<br />
In <strong>de</strong>n Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg,<br />
Wernigero<strong>de</strong>, Aschersleben-Staßfurt wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft für Straßenbau, Kiesabbau,<br />
Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />
Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- und FFH-<br />
Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />
Entzüge gefähr<strong>de</strong>t unseren Wirtschaftszweig, zumal<br />
die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />
Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />
wie zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, erfolgt ist. Diese<br />
Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />
Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
zwingend zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Es ist festzuhalten dass Grund<br />
und Bo<strong>de</strong>n überwiegend im Besitz von Bauern ist,<br />
die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> aufgeworfene <strong>Abwägung</strong> greift<br />
insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Bo<strong>de</strong>ns obliegt <strong>de</strong>m Eigentümer. Durch die<br />
vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> kann die Nutzung erschwert<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
200-17 Z 1: In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für<br />
die Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />
Nahrungsproduzent und Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />
<strong>bei</strong>zumessen.<br />
Als Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft wer<strong>de</strong>n<br />
festgelegt:<br />
2. Nördliches Harzvorland<br />
3. Gebiet um Aschersleben-Straßfurt.<br />
Begründung:<br />
Der <strong>Planung</strong>sentwurf muss realer gesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
um eine ein<strong>de</strong>utige Aussage zur räumlichen<br />
Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />
Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Landnutzern<br />
vermei<strong>de</strong>n. Wir beziehen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die räumliche<br />
Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />
beschriebenen, ausreichend vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Grünlandstandorte ein.<br />
keine Berücksichtigung Da es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n<br />
Raum gibt, sind diese gemäß ROG und LPlG gegen- und<br />
untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen.<br />
Flächen für Infrastrukturmaßnahmen, die <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Allgemeinheit dienen (Straßen, Bauflächen) befin<strong>de</strong>n sich<br />
überwiegend im landwirtschaftlich genutzten Raum, somit trifft<br />
es <strong>bei</strong> Inanspruchnahme natürlich <strong>de</strong>n Flächennutzer mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
größten Fläche am häufigsten. Eine Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />
Flächenentzüge wird mit <strong>de</strong>n Ausweisungen im REPHarz nicht<br />
vorgegeben. Im Vergleich zum <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg (1996) wur<strong>de</strong>n im REPHarz<br />
z.B. die Flächen für Win<strong>de</strong>nergie,<br />
Auffostungsgebiete/Forstgebiete o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung<br />
reduziert.<br />
Regionalplanung ist rahmensetzend für weitere <strong>Planung</strong>en, sie<br />
soll die Voraussetzungen für weitere wirtschaftl. Entwicklungen<br />
schaffen und Freiräume sichern. Die Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit<br />
Flächeneigentümern obliegt <strong>de</strong>n jeweiligen Fachplanungen<br />
bzw. <strong>Planung</strong>strägern.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Bezeichnung erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s Maßstabes<br />
1:100.000 <strong>de</strong>s REPHarz und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s LEP-LSA.<br />
Kleinräumige Gebietsbezeichnungen sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
nicht dienlich. Regionalplanung ist rahmensetzend und nicht<br />
flächenscharf.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
200-1 Die <strong>Planung</strong> für die Aufforstungen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 244<br />
und Marienbach (Landkreis Halberstadt) sowie<br />
entlang <strong>de</strong>s Bicklingsbaches wer<strong>de</strong>n weiterhin<br />
aufrechterhalten. Der Verbrauch landwirtschaftlich<br />
hochwertiger Flächen für die Aufforstung ist nicht<br />
vertretbar und muss bereits <strong>bei</strong> grundlegen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. In <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Landkreisen gibt es geringerwertige Standorte, auf<br />
<strong>de</strong>nen entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Daher erhalten wir unsere<br />
Anmerkungen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Aufforstungsbereiche aufrecht.<br />
200-18 Suchräume für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />
wur<strong>de</strong>n vorrangig entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fließgewässer, auf min<strong><strong>de</strong>r</strong>wertigen Ackerbö<strong>de</strong>n und<br />
in Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen.<br />
Sangerhausen 34 überdurchschnittlich bewal<strong>de</strong>t.<br />
Wir können uns <strong><strong>de</strong>r</strong> hier vorgegebenen Fassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> nicht anschließen, wenn sog. min<strong><strong>de</strong>r</strong>wertige<br />
Ackerbaustandorte aufgeführt wer<strong>de</strong>n. Wie Eingangs<br />
erwähnt, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre<br />
Entwicklungen für die Landwirtschaft zur Beurteilung<br />
von Ackerbaustandorten eingetreten, die die<br />
Standortbedingungen neu bewerten. Zu<strong>de</strong>m<br />
verweisen wir auf die von uns vorgenannte regionale<br />
Standortbewertung. Wir sehen hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />
Perspektiven, die sich <strong>bei</strong>spielsweise aus<br />
nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffen ergeben können -<br />
diesbezüglich kann keine Fläche für vorgenannte<br />
Maßnahmen von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
dispensiert wer<strong>de</strong>n. Ebenso ist festzustellen, dass<br />
unter <strong>de</strong>n Vorranggebieten auch solche mit<br />
hervorragen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nqualitäten befin<strong>de</strong>n, die<br />
aufgrund ihrer Vorzüglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung nicht entzogen wer<strong>de</strong>n dürfen, so z.B.<br />
2. Marienbach<br />
3. Bicklingsbach<br />
4. Getelaue.<br />
keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um Suchräume aus <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />
Rahmenplanung, die gem. § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG in die REP<br />
aufzunehmen sind. Diese Vorgabe wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung<br />
im REPHarz realisiert. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s 2.<br />
Planentwurfes wur<strong>de</strong>n diese Flächen bereits konkretisiert und<br />
zum Teil wesentlich reduziert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Suchräume für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung basieren<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung als Fachplanung, die mit<br />
<strong>de</strong>m ALFF ebenso wie mit <strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>de</strong>m<br />
Fachreferat 409 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes (Agrarwirtschaft,<br />
ländliche Räume) abgestimmt wur<strong>de</strong>n. Somit ist davon<br />
auszugehen, dass zuständige Fachbehör<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
an <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung beteiligt waren. Außer<strong>de</strong>m<br />
han<strong>de</strong>lt es sich lediglich um Suchräume, in <strong>de</strong>nen dann<br />
kleinflächige Teilbereiche für mögliche Aufforstungen gefun<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG sind "...die<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
forstlichen Rahmenpläne aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>swaldgesetzes und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swaldgeseztes..." in die<br />
REP aufzunehmen, somit besteht eine gesetzliche Vorgabe, die<br />
einzuhalten ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
200-2 Unsere Stellungnahmen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zu<br />
<strong>de</strong>n Eisenbahntrassen Frose-Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong><br />
und Hasselfel<strong>de</strong>/Stiege-Pullman City halten wir<br />
aufrecht, da durch <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sbeschluss unsere<br />
Be<strong>de</strong>nken nicht ausgeräumt wur<strong>de</strong>n.<br />
Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />
"Z 6 b: Der Erhalt und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke<br />
Quedlinburg - Gernro<strong>de</strong> - Aschersleben ist aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zuletzt verzeichneten Fahrgastzahlen unsinnig.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat die HSB mit <strong>de</strong>m Umbau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Teilstrecke Quedlinburg - Gernro<strong>de</strong> Fakten<br />
geschaffen, die <strong>de</strong>n Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reststrecke<br />
erübrigen. Vielmehr sollte die Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> Reststrecke<br />
in die <strong>Planung</strong>en für ein ökologisches<br />
Verbundsystem (Entsiegelung und<br />
Bepflanzung) einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Z 9 b: Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Situation und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Besucherzahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Westernstadt "Pullman City"<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau einer Eisenbahnstrecke von Hasselfel<strong>de</strong><br />
zur<br />
Westernstadt unsinnig. Außer<strong>de</strong>m be<strong>de</strong>utet dies<br />
einen Eingriff in ein hochsensibles Ökosystem, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
dann wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
kompensiert wür<strong>de</strong>."<br />
keine Berücksichtigung Eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Überplanung <strong>de</strong>s Streckenabschnittes Frose-<br />
Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong> (zwischenzeiltich von Z 6 in Z 12<br />
eingeordnet) ist nicht möglich, da diese noch eine öffentliche<br />
Eisenbahntrasse darstellt. Außer<strong>de</strong>m sollte aus raumordnerisch<br />
langfristig orientierten Grün<strong>de</strong>n eine Entwidmung nicht mehr<br />
betriebener Flächen soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
(siehe G 14 und G 15 in Pkt. 6.2.1 als LEP-Übernahme). Dies<br />
gilt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn die Schieneninfrastruktur, wie <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Gernro<strong>de</strong>-Ballenstedt-Frose, noch weitgehend<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Die Strecke Hasselfel<strong>de</strong>-Pullman City stellt eine langfristig<br />
angelegte regionalplanerische Sicherung dieser <strong>Planung</strong>soption<br />
dar. Bereits im LEP-LSA wer<strong>de</strong>n mögliche<br />
Streckenergänzungen <strong>de</strong>s HSB-Netzes thematisiert. Im<br />
REPHarz erfolgt jedoch hier noch keine Festlegung einer<br />
konkreten Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Streckenergänzung. Gemäß<br />
Umweltbericht wird aber die räumliche Kopplung dieser<br />
Schienenstrecke an die bereits genehmigte OU Hasselfel<strong>de</strong> im<br />
Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 favorisiert.<br />
Kompensationsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en geregelt, wo<strong>bei</strong> im Falle einer Betroffenheit die<br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft entsprechend <strong>de</strong>n<br />
Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s REPHarz zu berücksichtigen<br />
sind. Das zwingend dafür landwirtschaftliche Fläche benötigt<br />
wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht belegbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 168 von 610
TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
200-3 Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und<br />
Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n<br />
bereits dargelegten Grün<strong>de</strong>n von uns weiterhin<br />
abgelehnt.<br />
(Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />
"Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und<br />
Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 neu sowie die<br />
Ortsumgehung Nachterstedt sind ökologisch und<br />
ökonomisch unsinnig aus <strong>de</strong>n bereits dargelegten<br />
Grün<strong>de</strong>n. Sie wer<strong>de</strong>n daher abgelehnt. Weiterhin<br />
wird darauf verwiesen, dass für <strong>de</strong>n Fall, dass diese<br />
Straßen gebaut wer<strong>de</strong>n, die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Orts<br />
realisiert wer<strong>de</strong>n, um die Region um die Stadt Hoym<br />
nicht über Gebühr mit Flächenverlusten zu belasten.<br />
Darüber hinaus sollten die Landwirte und<br />
Flächennutzer bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Phase <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en in die Diskussion einbezogen wer<strong>de</strong>n,<br />
um Bewirtschaftungsnachteile möglichst gering zu<br />
halten. Es sei darauf verwiesen, dass es sich <strong>bei</strong><br />
vorgenannten Maßnahmen um Maßnahmen im<br />
Vorranggebiet Landwirtschaft han<strong>de</strong>lt.")<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegungen zur OU Hoym und Ballenstedt dienen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
raumordnerischen Trassensicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im<br />
Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen. Im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz konnte hinsichtlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten OU kein solch hohes Konfliktpotential<br />
festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass die Realisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> OU von<br />
vornherein in Frage gestellt wäre (siehe Umweltbericht). Die mit<br />
<strong>de</strong>n geplanten Ortsumfahrungen verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kompensationsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n nicht im REPHarz,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n erst in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n projektbezogenen<br />
Genehmigungsverfahren festzulegen sein. Folglich ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
nicht klar, wo diese Maßnahmen realisiert wer<strong>de</strong>n. Ein hoher<br />
Flächenverbrauch durch Kompensationsmaßnahmen in <strong>de</strong>n, im<br />
REPHarz ausgewiesenen VRG-Landwirtschaft wird<br />
regionalplanerisch ausgeschlossen (siehe Begründung zu Pkt.<br />
5.1.4). Landwirte und Flächennutzer sollten ihre Belange <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Trassenfestlegung in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
projektbezogenen Verfahren (ROV, Planfeststellungsverfahren)<br />
einbringen. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n die OU Ballenstedt und Hoym<br />
lediglich als "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung" festgelegt.<br />
Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Nachterstedt läuft <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits das<br />
Planfeststellungsverfahren.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
200-19 G 13:<br />
Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />
landwirtschaftlich, durch Bo<strong>de</strong>nabbau o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige<br />
Inanspruchnahme genutzt wer<strong>de</strong>n, sollen dort<br />
Lebensräume für heimische Pflanzen und Tiere<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n. Für die Schaffung solcher<br />
Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />
äußerst dienlich.<br />
Wir stellen fest, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> hier prognostizierte<br />
Freiraum für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />
zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />
dass die im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarreform obligatorische<br />
Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />
vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Es bieten sich für die<br />
Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />
nutzen, ob im NAWARO o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />
Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre <strong>Planung</strong><br />
auch dahingehend zu überprüfen. Die Landwirtschaft<br />
selbst benötigt notwendige Freiräume auch<br />
planerisch.<br />
200-29 Zu Grundsatz 11:<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n gehölzfreien Freiraumbereichen<br />
<strong>de</strong>s Harzes sowie in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges<br />
Element <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung und<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen,<br />
offenen und reich strukturierten kleinteiligen<br />
Kulturlandschaft und zur Verringerung von<br />
Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />
weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />
Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />
naturnahe und halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />
Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft zu nutzen.<br />
Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach<br />
unserem Wissensstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsnaturschutz im<br />
Land Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die hier<br />
in die <strong>Planung</strong> aufgenommen Aspekte sind insofern<br />
nicht realisierbar und bedürfen einer Korrektur. Wir<br />
gehen mit Ihnen konform, dass auf dieser Basis<br />
vielen landwirtschaftlichen Betrieben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
<strong>de</strong>n schafhalten<strong>de</strong>n Unternehmen eine Perspektive,<br />
ein betriebliches Auskommen, gesichert wür<strong>de</strong>.<br />
keine Berücksichtigung Auch in <strong>de</strong>n Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />
Nutzung wer<strong>de</strong>n Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />
Stilllegungsflächen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />
Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, sanierte Deponien, alte Obstplantagen,<br />
Stallanlagen bzw. Industriebrachen. Die nachwachsen<strong>de</strong>n<br />
Rohstoffe sollen dagegen auf Ackerstandorten angebaut<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sind vorhan<strong>de</strong>n, sie müssen genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sollen unterstützend wirken. Wenn die<br />
finanziellen Anreize, die durch die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n, nicht ausreichen, ist dies politisch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sregierung zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.3 Gewässerschutz<br />
200-20 G 1 "Für Fließgewässer wird grundsätzlich die<br />
Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicherung <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />
die Güteklasse I, I bis II und II haben, sind<br />
grundsätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />
<strong>de</strong>s Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,<br />
Tiere und Pflanzen sowie als wesentlichen<br />
Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen und<br />
in Übereinstimmung damit <strong>de</strong>n Wasserbedarf für die<br />
Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft nach<br />
Menge und Beschaffenheit zu sichern."<br />
Kenntnisnahme Zitat <strong>de</strong>s G1 durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Kommentierung. G 1 stellt<br />
ohnehin LEP-Übernnahme dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
200-21 G 1 "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />
geprägten Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer und die Kulturlandschaft<br />
prägen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />
weiterzuentwickeln. Da<strong>bei</strong> soll eine<br />
flächengebun<strong>de</strong>ne, vielfältig strukturierte<br />
Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv und<br />
umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />
Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße<br />
geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n."<br />
Wir führen an, dass die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> an<br />
vielen Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />
entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />
unsere in <strong>de</strong>n zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />
vorgetragenen Anregungen und Vorschläge zur<br />
nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung,<br />
dass es einer breiteren Abstimmung zwischen<br />
<strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region befindlichen<br />
landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />
landwirtschaftlichen Betrieben wür<strong>de</strong> Rückenhalt und<br />
Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitiger <strong>Planung</strong> einhergehen<strong>de</strong><br />
Flächenverluste und wirtschaftliche Einschränkungen<br />
zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />
durch <strong>de</strong>n Deutschen Städtebund und <strong>de</strong>n<br />
landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />
Senkung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs insgesamt<br />
angeregt wur<strong>de</strong>. Immerhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenverbrauch<br />
täglich mit ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt<br />
wird, diesen auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch<br />
diese <strong>Planung</strong> <strong>bei</strong>tragen in<strong>de</strong>m sie gezielt <strong>de</strong>n<br />
Flächenverbrauch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen<br />
einschränkt. Die vorgenannten Anregungen,<br />
sogenannte Industriebrachen neu in die<br />
Flächenkalkulation je<strong>de</strong>s Unternehmens und je<strong>de</strong>s<br />
Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />
bezeichnen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />
Kenntnisnahme Dieser aus <strong>de</strong>m LEP LSA stammen<strong>de</strong> Grundsatz ist <strong>bei</strong><br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />
abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />
besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />
wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamten Landkreisfläche <strong>de</strong>n weitaus größten Flächennutzer<br />
stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />
Infrastrukturmaßnahmen und Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
200-22 G 4 Die Leistungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft soll<br />
geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n durch:<br />
1. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wettbewerbsfähigkeit,<br />
2. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse für die<br />
Bevölkerung in <strong>de</strong>n ländlichen Räumen,<br />
3. Sicherung von Ausbildungs- und Ar<strong>bei</strong>tsplätzen im<br />
Agrar- und Ernährungsbereich,<br />
4. die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarwissenschaftlichen<br />
Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />
5. die überwiegen<strong>de</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />
Wirtschaftskreisläufe.<br />
Einfügen: 6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grünlandstandorte<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfügung dieses Punktes <strong><strong>de</strong>r</strong> konkret unter<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher fehlen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tierproduktion zu werten ist, sollen <strong>Planung</strong>en fixiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
200-23 G 5 In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die<br />
Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />
Gestaltung und Erhaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />
hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen <strong>bei</strong><br />
allen raumbe<strong>de</strong>utsamen und raumbeanspruchen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />
Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />
dargestellten, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen, sind für große<br />
Teile <strong>de</strong>s ländlichen Raumes im Landkreis<br />
Sangerhausen in <strong>de</strong>n Übergangslagen zum<br />
Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />
Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />
dargestellt, trägt nicht dazu <strong>bei</strong>, diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt und die<br />
Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> <strong>de</strong>utlicher vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />
<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />
Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />
um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />
Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />
somit nicht notwendig.<br />
Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />
11 eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für die<br />
Landschaftspflege und Erholung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
ver<strong>de</strong>utlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />
Be<strong>de</strong>utung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1,<br />
G 12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 und Pkt. 7.7., G 9.<br />
Ein ausgewogenes Miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />
Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />
optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>de</strong>s<br />
VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum wird<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>de</strong>s<br />
Südharzes erfüllen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong>de</strong>n Kriterien für die<br />
Festlegung von VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterlagen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Raumansprüchen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
200-24 G 6 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass im Rahmen einer<br />
umweltgerechten Bewirtschaftung<br />
1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />
hochwertiger pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse<br />
sowie nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />
hat,<br />
2. regionale Verar<strong>bei</strong>tungs- und<br />
Vermarktungskapazitäten gestärkt wer<strong>de</strong>n,<br />
3. eine Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse im<br />
ländlichen Raum durch die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wirtschaftlichen Grundlage für die Erwerbstätigen<br />
erreicht wird,<br />
4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />
erhalten, gepflegt und gestaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In analogen <strong>Planung</strong>en sind gleiche Aussagen<br />
getroffen wor<strong>de</strong>n. Entscheidungen können dazu nur<br />
durch die Landwirte selbst getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
<strong>Planung</strong> wie unter obiger Vorgabe wird sich als<br />
wenig hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />
Bewertungen herangezogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
200-25 G 7 Die ländliche Bo<strong>de</strong>nordnung und Flurbereinigung<br />
soll neben agrar-, siedlungs- und infrastrukturellen<br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em auch <strong>de</strong>m Umwelt-<br />
und Naturschutz und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege sowie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten Landschaftsentwicklung Rechnung<br />
tragen.<br />
Hierzu führen wir an, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>neigentümer zur<br />
Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />
eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht<br />
nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlichen Einverständniserklärung<br />
durch ihn selbst dar son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch in Interessen<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwertung seines Bo<strong>de</strong>ns.<br />
Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />
Bo<strong>de</strong>neigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />
Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
200-26 G 8: Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />
herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern und zu<br />
för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Agrarumweltmaßnahmen.<br />
Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Agrarreform bis zum Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />
unser Kenntnisstand. Infolge <strong>de</strong>ssen ist abzusehen,<br />
dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen durch das<br />
Land Sachsen-Anhalt nicht mehr angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />
200-27 G 9 In <strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />
ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />
Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />
Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung<br />
zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> gänzlich ausschei<strong>de</strong>n, sollten unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />
Landschaftspflege entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
- Dito DS 200-26: Stillegung läuft aus.<br />
200-28 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />
Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />
Durch <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Berufsstand wur<strong>de</strong> in<br />
dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />
vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />
1998 entwickelt wur<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten<br />
Kosten und rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />
Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />
Bemühungen aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Damit stellt sich<br />
entsprechend Ihrer <strong>Planung</strong>en erneut die Frage, wer<br />
diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />
Wir regen an, die weitere <strong>Planung</strong> anzupassen.<br />
Kenntnisnahme Die im G 8 dargelegte För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s ökologischen Landbaus<br />
ist nicht auf die finanzielle För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beschränkt. Je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitraum war bisher begrenzt und danach wur<strong>de</strong> neu<br />
verhan<strong>de</strong>lt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
und keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />
(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />
Hecken, Baumgruppen).<br />
Es sollte im ureigensten Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte liegen, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />
Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen<br />
wird verlangt, dass die Entsiegelung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückbau von<br />
Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Jetzt soll <strong><strong>de</strong>r</strong> diesbezügliche Grundsatz wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gestrichen wer<strong>de</strong>n, weil die Maßnahmen kostenintensiv sind?<br />
Hier geht es nicht nur darum, dass die Landwirte diese Alt-<br />
Anlagen zurückbauen sollen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist eine allgemeine<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, egal, wer <strong><strong>de</strong>r</strong> mögliche Nachnutzer ist, z.B. ist so<br />
etwas auch über A+E-Maßnahmen möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
200-30 Zu Grundsatz 10 (Begründung):<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Sinne <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes sind <strong>bei</strong><br />
gewerblichen <strong>Planung</strong>en Altstandorte vor<br />
Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />
Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, zur<br />
Revitalisierung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bo<strong>de</strong>nfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />
Altstandorte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />
entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> einer <strong>de</strong>m Allgemeinwohl dienen<strong>de</strong>n<br />
Nutzung zugeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Wie an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />
Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />
wer<strong>de</strong>n wir weitere Nutzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bis dahin<br />
zeitweise nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Flächen registrieren. Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sind<br />
die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />
erhalten(Cross Compliance).<br />
Kenntnisnahme Im G 10 geht es um ungenutzte alte landwirtschaftliche<br />
Betriebsanlagen (Stallanlagen, Lagerplätze, Silos) nicht um<br />
Stillegungsflächen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
200-4 Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen Einwendungen erklären wir,<br />
dass sich diese entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
erledigt haben o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />
weitergehen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en und realisierte<br />
Baumaßnahmen überholt sind.<br />
200-5 Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />
schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
hinter <strong>de</strong>n zur Zeit für die Landwirtschaft<br />
durchführbaren Entwicklungs- und<br />
Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in<br />
<strong>de</strong>n letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dieses ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch unter<br />
Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />
2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />
wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />
<strong>Planung</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel, stabilisierend für die<br />
Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion zu wirken, gefun<strong>de</strong>n<br />
hat bzw. keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>t. Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnisse werten wir diese<br />
<strong>Planung</strong>. Nachfolgend gehen wir auf Schwerpunkte<br />
Ihrer <strong>Planung</strong> ein.<br />
200-31 Wir haben wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt <strong>de</strong>n Eindruck, dass die<br />
vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> unausgewogen ist. Sie wird<br />
<strong>de</strong>m Anliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft nicht gerecht. Mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Entzug eines nicht<br />
unerheblichen Flächenanteils <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sgebietes<br />
zu Gunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er nicht landwirtschaftlicher<br />
Nutzungsansprüche das Wort gere<strong>de</strong>t. Ein weiterer<br />
Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw.<br />
Nutzungseinschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region dürfen<br />
nicht mehr geplant wer<strong>de</strong>n.<br />
Deshalb halten wir an <strong>de</strong>n im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
abgegebenen Stellungnahmen zum o.g.<br />
Entwicklungsplan mit Nachdruck fest.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es wird in <strong>de</strong>n Allgemeinen und Einzelfachlichen Grundsätzen<br />
sowohl auf die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten För<strong><strong>de</strong>r</strong>möglichkeiten eingegangen<br />
als auch auf die nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffe als Erweiterung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsgrundlage.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan soll alle Ansprüche und<br />
Nutzungen an <strong>de</strong>n Raum in Einklang bringen. Er ist keine<br />
Fachplanung für bestimmte Bereiche.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
201-4 "... Eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Landwirtschaft ist da<strong>bei</strong> in<br />
allen Regionen zu sichern. Eine Inanspruchnahme<br />
landwirtschaftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Wald genutzter Flächen<br />
für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen soll nur dann in Betracht<br />
kommen ... nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur teilweise auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n kann."<br />
Wir werten diese Festlegung als<br />
Ausführungsbestimmung zum Schutz von Grund und<br />
Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch<br />
festzustellen, dass nicht festgelegt wur<strong>de</strong>, welche<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />
gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Grund<br />
und Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe zugegriffen wur<strong>de</strong>. Wir<br />
schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen<br />
und die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />
höherem Maße honoriert wird. In <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong> ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
201-2 Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind im<br />
Altkreis Staßfurt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgewiesen.<br />
Die großflächige Ausweisung geht weiterhin zu<br />
Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Dies stellt weiterhin<br />
wirtschaftliche Einschränkungen (Ackerland zu<br />
extensives Grünland) dar, an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls müssen die<br />
Landwirte in vollem finanziellen Umfang entschädigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren erfüllen die Landwirte durch<br />
ihre tägliche Praxis seit langen <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes.<br />
keine Berücksichtigung G 9-4 wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Dieser Grundsatz soll<br />
<strong>de</strong>n allgemeinen Freiraumschutz hervorheben. Im Pkt. 7.2.<br />
(Bo<strong>de</strong>nschutz, G 4) und 7.7 (Landwirtschaft, G 10) wird bereits<br />
ausführlich auf Entsiegelung von Flächen bzw. Beräumung alter<br />
Bausubstanz Bezug genommen. Eine stärkere För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
solcher Maßnahmen kann nur durch die Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
erfolgen, nicht durch die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft.<br />
Siehe auch Datensatz 200-10 (Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />
Bauernverban<strong>de</strong>s Nordharz)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die VRG- Hochwasserschutz sind auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />
Wassergesetz LSA festgeschriebenen<br />
Überschwemmungsgebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP<br />
festgelegt wor<strong>de</strong>n. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
Pkt. 5.1.1 gehen nicht mit strikten For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen hinsichtlich von<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz einher. Die in G 6 enthalten<strong>de</strong><br />
Grundsatzfestlegung zu <strong>de</strong>n räumlichen Funktionen und<br />
Nutzungen in diesen VRG bezieht sich nicht nur auf die<br />
Landwirtschaft, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist allgemeiner Art. Ein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger<br />
Konflikt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ackerbaulichen Bewirtschaftung ist auch nicht<br />
erkennbar, da Ackerflächen <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss eben nicht<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die im Begründungsteil enthalten<strong>de</strong>, <strong>bei</strong>spielhaft<br />
genannten Empfehlung zur Umwandlung von Acker- in<br />
Grünlandfläche bezieht sich nur auf <strong>de</strong>n direkten<br />
Abströmbereich <strong>de</strong>s Hochwassers, welcher regelmäßig <strong>de</strong>utlich<br />
kleiner als das gesamte Überschwemmungsgebiet (und damit<br />
auch VRG-Hochwasserschutz) ist.<br />
Aus <strong>de</strong>m Regionalplan können direkt keine Einschränkungen/<br />
Maßgaben für die private landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
201-3 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit,........<br />
Z 1 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />
kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im Altkreis Staßfurt eine<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Um diesen für die Region<br />
wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten und zu<br />
för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />
die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen zu sichern sind. Dies<br />
muss noch <strong>de</strong>utlicher dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Mehrfach wur<strong>de</strong>n ausgewiesene Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />
Aufforstungsflächen am Hakel <strong>bei</strong> Hakeborn. Ein<br />
weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> ansässigen Betriebe wird eintreten.<br />
Aus diesen Erfahrungen heraus plädieren wir für<br />
ein<strong>de</strong>utige Regelungen, die auch unumstößlich<br />
durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>Planung</strong>sträger einzuhalten sind.<br />
Kenntnisnahme Im REPHarz wur<strong>de</strong>n sowohl im 1. als auch im 2. Entwurf keine<br />
Vorranggebiete für Landwirtschaft mit Aufforstungsflächen<br />
überplant. Aus diesem Grund ist die hier aufgeführte<br />
Behauptung bezogen auf <strong>de</strong>n REPHarz, unverständlich.<br />
Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich zum alten <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg, dass seit 01.06.2006 nicht<br />
mehr gültig ist, vorgenommen wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>m allerdings auch<br />
kein Vergleich erfolgen kann, da das <strong>Regionale</strong><br />
Entwicklungsprogramm aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
raumordnungsrechtlicher Vorgaben und geringeren<br />
Bindungswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> damaligen Vorranggebiete im Vergleich<br />
zu <strong>de</strong>n Vorranggebieten <strong>de</strong>s REPHarz entstand.<br />
Die Grundlage zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG für Landwirtschaft <strong>de</strong>s<br />
REPMD sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />
jedoch nicht bekannt, so dass für die nun im REPHarz<br />
vorgenommenen Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG Landwirtschaft eigene<br />
Kriterien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP erstellt<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
201-5 Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft im REPHarz ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 3.3.2. <strong>de</strong>s<br />
LEP-LSA.<br />
Hier wur<strong>de</strong> festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Agrarerlasses<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />
Wir schließen uns <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgehensweise zur<br />
durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />
Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />
unseren Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vergangenen Jahre auf<br />
<strong>de</strong>n hohen Flächenverlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gewählte Ansatz als falsch angesehen wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass<br />
landwirtschaftliche Flächen in erheblichem Umfang<br />
für Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen,<br />
Rohstoffabbau, sportliche Einrichtungen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur in steigen<strong>de</strong>m Maße in<br />
Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n. Der Landverbrauch<br />
geht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in erster Linie zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft und bedroht die Existenzgrundlage<br />
zahlreicher Betriebe.") führen sie diese in ihrem<br />
Gehalt ins Nichtige. Beachtet wer<strong>de</strong>n muss, dass in<br />
<strong>de</strong>n Landkreisen, verschie<strong>de</strong>ne<br />
Standortbedingungen vorzufin<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>n<br />
landwirtschaftlichen Unternehmen vertraut sind.<br />
Damit stellen auch diese Bö<strong>de</strong>n einen<br />
Wirtschaftsfaktor dar. Eine schematische<br />
Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />
Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jeweiligen Region.<br />
keine Berücksichtigung Trotz LEP-Vorgaben, kleinflächige Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VRG für Landwirtschaft vorzunehmen, wur<strong>de</strong>n immerhin etwa<br />
11 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als VRG und etwa<br />
14 % <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sfläche als VBG für Landwirtschaft<br />
ausgewiesen, was keineswegs als "kleinflächig" im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung bzw. im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Vorgabe bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.4 <strong>de</strong>s REPHarz ist<br />
nachvollziehbar dargelegt, nach welchen Kriterien die<br />
Vorranggebiete festgelegt wur<strong>de</strong>n. Der REPHarz ist überörtlich<br />
und überfachlich und muß alle Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />
Raum berücksichtigen, wo<strong>bei</strong> die Landwirtschaft neben<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Flächennutzern in angemessenem Maß berücksichtigt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen im LEP wird <strong>de</strong>m Bauernverband<br />
empfohlen, seine Gedanken <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP-<br />
LSA anzubringen, da dieser Plan die Vorgaben für die<br />
Regionalpläne festlegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
201-6 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />
Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />
Flächennutzung und Einräumung von<br />
Vorranggebieten in Ihrer <strong>Planung</strong> berücksichtigt<br />
wur<strong>de</strong>n. So sind Standorte im Raum Staßfurt VG<br />
Hecklingen mit guten landwirtschaftlichen<br />
Standortbedingungen überplant wor<strong>de</strong>n. Dies stößt<br />
auf Unverständnis gegenüber Ihrem Entwurf, da wir<br />
selbst zu besagten Vorgängen wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt<br />
vorgetragen haben. Mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Skepsis sehen<br />
wir, dass die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e ansässigen<br />
Tierproduktionsbetriebe geringe Berücksichtigung in<br />
Ihren Dispositionen fin<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Im besagten Raum gibt es eine Vielzahl von<br />
Nutzungsansprüchen, die die Regionalplanung gegen- und<br />
untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen hat. Um Hecklingen befin<strong>de</strong>t sich ein<br />
großflächiges Landschaftsschutzgebiet, was eine Ausweisung<br />
als Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems entsprechend Kriterienkatalog erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Ebenso befin<strong>de</strong>t sich hier ein Vorbehaltsgebiet für<br />
Wassergewinnung, was im REPHarz ausgewiesen ist. Da die<br />
Überlagerung eines Vorbehaltsgebietes mit einem<br />
Vorranggebiet i.d.R. nicht möglich und somit nicht<br />
genehmigungsfähig ist, wur<strong>de</strong> dieser Bereich als<br />
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft festgelegt. Eine<br />
Einschränkung aufgrund dieser raumordnerischen Festlegung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Bewirtschaftung ist keinesfalls gegeben, so dass<br />
aus unserer Sicht keine Bewirtschaftungsnachteile für die<br />
Landwirte erkennbar sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
201-7 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird <strong>de</strong>m Aufbau<br />
ökologischer Verbundsysteme, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft sowie<br />
<strong>de</strong>m Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Auffassung, dass mit dieser Vorgehensweise die<br />
Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur<br />
die Tierproduktion son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die<br />
Pflanzenproduktion in diesem Gebiet ist von <strong><strong>de</strong>r</strong>lei<br />
<strong>Planung</strong> betroffen. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />
Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
<strong>Planung</strong>sregion gilt es neben <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach<br />
einem sparsamen und schonen<strong>de</strong>n Umgang mit<br />
<strong>de</strong>m Schutzgut Bo<strong>de</strong>n allgemein und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
minimalen Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungszwecke im<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en (vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz<br />
LSA; § 1 a BauGB sowie § 1<br />
Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz), vor allen durch eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> raumordnerische Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />
sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />
Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />
wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n als Produktionsgrundlage langfristig<br />
erhalten bleibt. Aufgrund von zahlreichen<br />
Flächenentzügen (z.B. durch <strong>de</strong>n Straßenbau,<br />
Gewerbegebiete, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />
bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />
Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />
Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet wer<strong>de</strong>n,<br />
die zwar teilweise Ackerzahlen < 80 aufweisen, aber<br />
trotz<strong>de</strong>m eine effiziente Landbewirtschaftung<br />
garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />
einen be<strong>de</strong>utsamen Wirtschaftsfaktor darstellt (z. B.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong>).<br />
keine Berücksichtigung In Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s gibt es eine Vielzahl<br />
von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum, die die<br />
Regionalplanung gegen- und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen hat.<br />
We<strong><strong>de</strong>r</strong> die Festlegung zum Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems noch <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Erholung entzieht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft Bewirtschaftungsflächen in Größenordnungen.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>e, <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit dienen<strong>de</strong><br />
Nutzungsansprüche wie z.B. Straßenbau und<br />
Kiessandgewinnung sind ebenso wie die Landwirtschaft zu<br />
dul<strong>de</strong>n.<br />
Es wird an dieser Stelle auch auf die Flächenbilanz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz im Umweltbericht, Pkt. 3.4. verwiesen,<br />
wonach <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteil für die Landwirtschaft im REPHarz<br />
etwa 25 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion einnimmt. Die<br />
Forstwirtschaft z.B. besitzt überhaupt kein Vorranggebiet und<br />
ihr kommt mit etwa 11 % <strong>de</strong>s Flächenanteils (VBG) eine<br />
<strong>de</strong>utlich geringere Fläche als <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft zu.<br />
Der angesprochene Raum Egelner Mul<strong>de</strong> besitzt wie von Ihnen<br />
bemerkt, nur teilweise sehr hohe Bo<strong>de</strong>nwerte. Aus diesem<br />
Grund wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m VRG für Landwirtschaft nur hochwertige<br />
Bo<strong>de</strong>nstandorte zugeordnet, falls keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Nutzungsansprüche vorhan<strong>de</strong>n waren. Ihre For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, auch die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer<br />
geringeren Bo<strong>de</strong>ngüte in diesem Vorranggebiet aufzunehmen,<br />
kann wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP und <strong>de</strong>m Agraratlas<br />
sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an diesen Raum nicht<br />
entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
201-8 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzvorlandregion <strong>de</strong>n Grünlandstandorten eine<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen, die auch durch<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Ausweisung im REP Harz<br />
dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss.<br />
201-9 Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete im Altkreis Staßfurt sind<br />
hier<strong>bei</strong> konkreter festzulegen, da die regionalen<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten zwischen <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />
Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen und ökonomischen<br />
Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />
ihre räumliche und langfristige Be<strong>de</strong>utung und ihre<br />
Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />
keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s REPHarz<br />
äußerte sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierproduktion mit<br />
folgen<strong>de</strong>m Satz: "Im VRG für Landwirtschaft ist auch eine<br />
zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen im ländlichen Raum<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Ackerbaus und <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierzucht bezüglich<br />
Stallneubauten, Siloanlagen, Unterstellhallen u.s.w. im<br />
Außenbereich zu ermöglichen." Diesem Sachverhalt wur<strong>de</strong><br />
bereits im 1. Planentwurf entsprochen (siehe Begründung zum<br />
Pkt. 5.1.4., letzter Satz). Auf konkrete regional be<strong>de</strong>utsame,<br />
flächige Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
verwiesen.<br />
Entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und Agraratlasses sind<br />
keine Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Grünlandwirtschaft<br />
auszuweisen. Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP sind in <strong>de</strong>n VRG<br />
bzw. VBG Landwirtschaft Gebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortklassen 6-7 <strong>de</strong>s<br />
Agraratlas LSA aufzunehmen, Grünlandstandorte erreichen<br />
diese Werte nicht. Auch <strong>bei</strong> kleinflächigeren<br />
Grünlandstandorten, die durch uns geprüft wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> das<br />
Kriterium zur Aufnahme als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Landwirtschaft<br />
durch geringe Flächengrößen (< 100 ha) nicht erfüllt.<br />
Um <strong>de</strong>n Grünlandstandorten trotz<strong>de</strong>m einen gewissen<br />
Stellenwert zu geben, wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> G 11 im Pkt. 7.1. Natur- und<br />
Landschaftsschutz erstellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die langfristige Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft ist durch die<br />
Festlegung von VRG und VBG Landwirtschaft in diesem<br />
Bereich gegeben. Die Flächenfestlegungen können aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Vorgaben und <strong>de</strong>s vorgegebenen Maßstabes<br />
(1:100.000) nicht konkreter gefasst wer<strong>de</strong>n. Der Regionalplan<br />
hat nicht <strong>de</strong>n Anspruch, konkret wie ein Fachplan zu sein.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
201-10 Zu Ziele und Grundsätze 1 bis 3:<br />
Im Altkreis Staßfurt (Egelner Mul<strong>de</strong>; VG Hecklingen)<br />
wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für Straßenbau,<br />
Kiesabbau, Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />
Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- und<br />
FFH-Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />
Entzüge gefähr<strong>de</strong>t unseren Wirtschaftszweig, zumal<br />
die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />
Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />
wie zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, erfolgt ist. Diese<br />
Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />
Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
zwingend zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Es ist festzuhalten dass Grund<br />
und Bo<strong>de</strong>n überwiegend im Besitz von Bauern ist;<br />
die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> aufgeworfene <strong>Abwägung</strong> greift<br />
insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Bo<strong>de</strong>ns obliegt <strong>de</strong>m Eigentümer. Durch die<br />
vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> kann die Nutzung erschwert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Vorranggebiet für die Lagerstätte Kalkstein Groß<br />
Börnecke (noch ca. 80 ha) ist im Vorranggebiet<br />
Landwirtschaft auszuweisen. Grund: <strong><strong>de</strong>r</strong> begonnene<br />
Abbau auf ca. 50 ha wur<strong>de</strong> aus Wirtschaftlichkeit<br />
eingestellt, auf Grund von Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Südmul<strong>de</strong> auf ca. 7.500 ha Braunkohle<br />
in einigen Jahren abbauen zu wollen, darf es keine<br />
Vorrangausweisung zu diesem Zweck geben.<br />
keine Berücksichtigung Auf privatrechtliche Vereinbarungen, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugriff auf<br />
Grundstücke, hat die Regionalplanung keinen Einfluss, dieses<br />
ist zwischen Eigentümer und Vorhabensträger zu regeln.<br />
Die Vorrangfunktion Rohstoffgewinnung sichert nicht konkrete,<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel zeitlich kurzfristig angelegte Abbauplanungen<br />
bzw. -genehmigungen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dient <strong><strong>de</strong>r</strong> mittel- bis<br />
langfristigen Rohstoffsicherung hochwertiger Lagerstätten vor<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen.<br />
Sowohl räumlich als auch rohstoffgeologisch haben die<br />
Erkundungs-/Abbaupläne <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG in <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />
Südmul<strong>de</strong> nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> davon südlich auf einer Hochfläche<br />
befindlichen Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke zu tun.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
201-11 Die Ausweisung zusätzlicher "Vorbehaltsgebiete für<br />
Hochwasserschutz" in <strong><strong>de</strong>r</strong> VG Egelner Mul<strong>de</strong> und<br />
VG Hecklingen wird von uns in Frage gestellt. Die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige landwirtschaftliche Bewirtschaftung zeigt,<br />
dass infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Mulchsaatpraxis eine höhere<br />
Wasseraufnahmefähigkeit gewährleistet ist, als eine<br />
geplante extensive Grünlandnutzung.<br />
201-12 An <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 linksseitig zwischen Gemarkungsgrenze<br />
Unseburg und Abzweig in Richtung Borne wird ein<br />
Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />
Die Einbeziehung dieser Flächen ist nicht<br />
gerechtfertigt (Höhenlinien) und unbedingt aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung zu nehmen. Wir for<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Interesse<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion wirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte,<br />
dass die Flächen <strong>de</strong>s "Vorranggebietes<br />
Hochwasserschutz" entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhenlinien<br />
überprüft und korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Ein VBG HWS verlangt keine extensive Grünlandnutzung und<br />
hat ohnehin keine unmittelbaren Auswirkungen auf die<br />
Landwirtschaft. Gemäß Begründung zu Z 2 im Pkt. 5.2.1. soll<br />
die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung angestrebte planerische<br />
Konfliktbewältigung dort durchgeführt wer<strong>de</strong>n, wo größere<br />
Scha<strong>de</strong>nspotentiale möglich sind (v.a. <strong>bei</strong> möglichen<br />
Baumaßnahmen in überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereichen).<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VBG-HWS wird <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te<br />
Gebiete (hier als Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz)<br />
ergänzend zu <strong>de</strong>n Überschwemmungsgebieten (hier i.d.R. als<br />
Vorranggebiete für Hochwasserschutz) raumordnerisch<br />
auszuweisen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die VBG für Hochwasserschutz sind <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu<br />
berücksichtigen. Daraus ergeben sich außer <strong>bei</strong> Neuplanungen<br />
keine Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> -einschränkungen.<br />
Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 wird das VBG-Hochwasserschutz reduziert<br />
(siehe Datensatz 8-1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg).<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
201-13 Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft wur<strong>de</strong><br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e um Staßfurt durch das<br />
Vorbehaltsgebiet "Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems" überplant. Für eine weitere<br />
zukünftige landwirtschaftliche Nutzung dieser<br />
betreffen<strong>de</strong>n Flächen sehen wir eine große Gefahr,<br />
weil im 1. Entwurf in G 8 (Seite 38) formuliert wird,<br />
dass "Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich<br />
von unvermeidbaren Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft zunächst in <strong>de</strong>n Bereichen für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
vorgesehen" sind. Damit ist ein Flächenentzug aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion in diesen Gebieten allgemein bereits<br />
vorprogrammiert, auch wenn "die ordnungsgemäße<br />
Land- und Forstwirtschaft unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gelten<strong>de</strong>n Gesetze und Verordnungen weiterhin<br />
möglich ist" (Seite 39).<br />
Wir betonen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS im<br />
Altkreis Staßfurt, dass landwirtschaftliche Produktion<br />
auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis, ohne<br />
Einschränkungen und ohne zusätzlichen<br />
Flächenverlust grundsätzlich möglich sein muss. Mit<br />
<strong>de</strong>m Bestreben Ersatzmaßnahmen zielgerichtet dort<br />
hinzulenken, wür<strong>de</strong> die vorliegen<strong>de</strong> Vorzüglichkeit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />
eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Der Bo<strong>de</strong>n ist <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigste<br />
Produktionsfaktor für die landwirtschaftliche<br />
Produktion. Deshalb for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir mit Nachdruck, dass<br />
die <strong>Planung</strong>sgemeinschaft sich für die<br />
Existenzsicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe einsetzt und eine<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns in Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebieten für die Zukunft gewährleistet. In<br />
diesem Zusammenhang sind noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />
weiße Flächen im Altkreis Staßfurt zu konkretisieren.<br />
Als Landwirte unterstützen wir die gesellschaftliche<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach einer vielfältig strukturierten<br />
Landschaft und haben dies im Strategiepapier <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sbauernverban<strong>de</strong>s Sachsen - Anhalt e. V. zur<br />
"Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft durch waldähnliche<br />
Gehölzstreifen und Hecken" formuliert.<br />
keine Berücksichtigung We<strong><strong>de</strong>r</strong> im 1. noch im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong>n<br />
Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft mit VBG für ÖVS<br />
überplant. Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich zum alten<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg, dass seit<br />
01.06.2006 nicht mehr gültig ist, vorgenommen wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>m<br />
allerdings kein Vergleich erfolgen kann, da das <strong>Regionale</strong><br />
Entwicklungsprogramm aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
raumordnungsrechtlicher Vorgaben entstand.<br />
Ein Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems schließt eine ordnungsgemäße<br />
landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Auch<br />
Ackerflächen sind Bestandteile eines ökologischen<br />
Verbundsystems (ÖVS). Durch die Entwicklung eines ÖVS<br />
wer<strong>de</strong>n die ackerbaulich genutzten Flächen strukturiert. Dies<br />
kommt nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung von Lebensräumen zugute,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft selbst, z.B. durch die<br />
Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong><strong>de</strong>r</strong>osion. Festlegungen im Regionalplan<br />
gehen nicht mit Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung einher, diese sind ggf. nur<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Ein möglicher<br />
Flächenentzug wird sich prognostisch keinesfalls so gestalten,<br />
dass die landwirtschaftliche Produktion grundsätzlich in Frage<br />
gestellt wird. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbauernverband selbst für die<br />
Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft durch waldähnliche Gehölzstreifen<br />
und Hecken plädiert, kommt die Regionalplanung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
eigenen (Lan<strong>de</strong>sbauernverband) For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
201-14 In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die<br />
Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />
Nahrungsproduzent und Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />
<strong>bei</strong>zumessen.<br />
Der <strong>Planung</strong>sentwurf muss realer gesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
um eine ein<strong>de</strong>utige Aussage zur räumlichen<br />
Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />
Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Landnutzern<br />
vermei<strong>de</strong>n. Wir beziehen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die räumliche<br />
Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />
beschriebenen, ausreichend vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Grünlandstandorte ein.<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
201-15 Das geplante Vorbehaltsgebiet, Lagerstätte<br />
Kiessand Egeln - Süd, ist im REP zu streichen.<br />
Grund:<br />
- Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen,<br />
die zur Existenzgefährdung von<br />
Landwirtschaftsbetrieben führen können;<br />
- im volkswirtschaftlichen Interesse sollten die<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Kiessandlagerstätten effektiver genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiet um noch nicht<br />
endgültig abgewogene Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />
zugänglich. Ihnen ist jedoch entsprechend Pkt. 5.2. REPHarz<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />
ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Hier wird es im Falle<br />
eines Nutzungskonfliktes immer eine Einzelfallentscheidung<br />
geben.<br />
Das oben Gesagte trifft auf Acker- wie auch auf<br />
Grünlandstandorte zu.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätten ist mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Funktionsausweisung eines VBG-<br />
Rohstoffgewinnung einer langfristig vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Rohstoffsicherung Rechnung getragen wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Lagerstätte Egeln-Süd steht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung.<br />
Das VBG Rohstoffgewinnung Egeln-Süd wur<strong>de</strong> aus fachlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung einer vorhan<strong>de</strong>nen<br />
bergrechtlichen Bewilligung durch das Lan<strong>de</strong>samt für Geologie<br />
und Bergwesen vorgeschlagen. Allerdings wur<strong>de</strong> im Vergleich<br />
zur Bewilligung (ca. 216 ha) das VBG im REPHarz im Abgleich<br />
mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung räumlich bereits<br />
verkleinert (ca. 170 ha).<br />
Eine landwirtschaftliche Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit weiterhin möglich;<br />
im Rahmen einer möglichen künftigen Genehmigungsplanung<br />
können über<br />
Rekultivierungsmaßnahmen auch Voraussetzungen für die<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme einer landwirtschaftlichen Produktion auf<br />
ausgekiesten Flächen, zumin<strong>de</strong>st in Teilen, erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
201-16 Der Bauernverband "Bör<strong>de</strong>" lehnt die großflächig<br />
vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung / Erstaufforstung in <strong>de</strong>n<br />
Gemarkungen Egeln, Hakeborn, Wolmirsleben,<br />
Staßfurt und Rathmannsdorf im REP Harz weiterhin<br />
strikt ab. Wir empfehlen mit <strong>de</strong>n<br />
Landwirtschaftsbetrieben vor Ort "unlukrative<br />
Flächen" für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung / Erstaufforstung<br />
abzustimmen.<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich um Suchräume für die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung, d.h.<br />
in diesen Bereichen sind dafür geeignete Flächen zu fin<strong>de</strong>n. Die<br />
Suchräume stammen aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung<br />
(informelle Fachplanung), die entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />
LPlG in die REP aufzunehmen sind. Von uns wur<strong>de</strong>n diese<br />
Suchräume noch einmal geprüft und auch flächemäßig<br />
verringert.<br />
Im Realisierungsfall wird es ohnehin Absprachen zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Forstbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Bewirtschaftern geben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
201-17 G 13 Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />
landwirtschaftlich, durch Bo<strong>de</strong>nabbau o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige<br />
Inanspruchnahme genutzt wer<strong>de</strong>n, sollen dort<br />
Lebensräume für heimische Pflanzen und Tiere<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n. Für die Schaffung solcher<br />
Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />
äußerst dienlich.<br />
Wir stellen fest, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> hier prognostizierte<br />
Freiraum für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />
zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />
dass die im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarreform obligatorische<br />
Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />
vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Es bieten sich für die<br />
Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />
nutzen, ob im NAWARO o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />
Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre <strong>Planung</strong><br />
auch dahingehend zu überprüfen. Die<br />
Landwirtschaft selbst benötigt notwendige<br />
Freiräume auch planerisch.<br />
201-27 Zu Grundsatz 11:<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n gehölzfreien Freiraumbereichen<br />
<strong>de</strong>s Harzes sowie in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges<br />
Element <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung und<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen,<br />
offenen und reich strukturierten kleinteiligen<br />
Kulturlandschaft und zur Verringerung von<br />
Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />
weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />
Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />
naturnahe und halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />
Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft zu nutzen.<br />
Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach<br />
unserem Wissensstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsnaturschutz<br />
im Land Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die<br />
hier in die <strong>Planung</strong> aufgenommen Aspekte sind<br />
insofern nicht realisierbar und bedürfen einer<br />
Korrektur. Wir gehen mit Ihnen konform, dass auf<br />
dieser Basis vielen landwirtschaftlichen Betrieben<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n schafhalten<strong>de</strong>n Unternehmen eine<br />
Perspektive, ein betriebliches Auskommen, gesichert<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
keine Berücksichtigung Auch in <strong>de</strong>n Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />
Nutzung wer<strong>de</strong>n Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />
Stilllegungsflächen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />
Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, Deponien, die nicht verfüllt wur<strong>de</strong>n bzw. die<br />
saniert wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sind vorhan<strong>de</strong>n. Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme<br />
sollen unterstützend wirken. Wenn die finanziellen Anreize, die<br />
durch die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme gegeben wer<strong>de</strong>n, nicht ausreichen,<br />
ist dies politisch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.3 Gewässerschutz<br />
201-18 G 1: "Für Fließgewässer wird grundsätzlich die<br />
Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicherung <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />
die Güteklasse I, I bis II und II haben, sind<br />
grundsätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />
<strong>de</strong>s Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,<br />
Tiere und Pflanzen sowie als wesentlichen<br />
Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen und<br />
in Übereinstimmung damit <strong>de</strong>n Wasserbedarf für die<br />
Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft nach<br />
Menge und Beschaffenheit zu sichern."<br />
Kenntnisnahme Lediglich Zitat <strong>de</strong>s G 1 durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Kommentierung.<br />
G 1 stellt ohnehin LEP-Übernahme dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
201-19 G 1: "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />
geprägten Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer und die Kulturlandschaft<br />
prägen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />
weiterzuentwickeln. Da<strong>bei</strong> soll eine<br />
flächengebun<strong>de</strong>ne, vielfältig strukturierte<br />
Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv und<br />
umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />
Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße<br />
geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n."<br />
Wir führen an, dass die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> an<br />
vielen Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />
entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />
unsere in <strong>de</strong>n zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />
vorgetragenen Anregungen und Vorschläge zur<br />
nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung,<br />
dass es einer breiteren Abstimmung zwischen<br />
<strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region befindlichen<br />
landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />
landwirtschaftlichen Betrieben wür<strong>de</strong> Rückenhalt und<br />
Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitiger <strong>Planung</strong> einhergehen<strong>de</strong><br />
Flächenverluste und wirtschaftliche Einschränkungen<br />
zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />
durch <strong>de</strong>n Deutschen Städtebund und <strong>de</strong>n<br />
landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />
Senkung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs insgesamt<br />
angeregt wur<strong>de</strong>. Immerhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenverbrauch<br />
täglich mit ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt<br />
wird, diesen auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch<br />
diese <strong>Planung</strong> <strong>bei</strong>tragen in<strong>de</strong>m sie gezielt <strong>de</strong>n<br />
Flächenverbrauch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen<br />
einschränkt. Die vorgenannten Anregungen,<br />
sogenannte Industriebrachen neu in die<br />
Flächenkalkulation je<strong>de</strong>s Unternehmens und je<strong>de</strong>s<br />
Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />
bezeichnen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />
Kenntnisnahme Dieser aus <strong>de</strong>m LEP-LSA stammen<strong>de</strong> Grundsatz ist <strong>bei</strong><br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />
abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />
besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />
wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamten Landkreisfläche <strong>de</strong>n weitaus größten Flächennutzer<br />
stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />
Infrastrukturmaßnahmen und Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (201) Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
201-20 G 3: Für die Landwirtschaft geeignete Bö<strong>de</strong>n sind in<br />
ausreichen<strong>de</strong>m Umfang zu erhalten.....<br />
G 4: Die Leistungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft soll<br />
geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n durch:<br />
1. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wettbewerbsfähigkeit,<br />
2. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensvertiältnisse für die<br />
Bevölkerung in <strong>de</strong>n ländlichen Räumen,<br />
3. Sicherung von Ausbildungs- und Ar<strong>bei</strong>tsplätzen im<br />
Agrar- und Ernährungsbereich,<br />
4. die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarwissenschaftlichen<br />
Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />
5. die überwiegen<strong>de</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />
Wirtschaftskreisläufe.<br />
Einfügen:<br />
6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandstandorte<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfügung dieses Punktes <strong><strong>de</strong>r</strong> konkret unter<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher fehlen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tierproduktion zu werten ist, sollen <strong>Planung</strong>en fixiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
201-21 G 5: In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die<br />
Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />
Gestaltung und Erhaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />
hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen <strong>bei</strong><br />
allen raumbe<strong>de</strong>utsamen und raumbeanspruchen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />
Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />
dargestellten, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen, sind für große<br />
Teile <strong>de</strong>s ländlichen Raumes im Landkreis<br />
Sangerhausen in <strong>de</strong>n Übergangslagen zum<br />
Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />
Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />
dargestellt, trägt nicht dazu <strong>bei</strong>, diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt und die<br />
Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> <strong>de</strong>utlicher vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />
<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />
Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />
um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />
Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />
somit nicht notwendig.<br />
Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />
11 eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für die<br />
Landschaftspflege und Erholung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
ver<strong>de</strong>utlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />
Be<strong>de</strong>utung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1,<br />
G 12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 und Pkt. 7.7., G 9.<br />
Ein ausgewogenes Miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />
Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />
optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>de</strong>s<br />
VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum wird<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>de</strong>s<br />
Südharzes erfüllen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong>de</strong>n Kriterien für die<br />
Festlegung von VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterlagen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Raumansprüchen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
201-22 G 6: Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />
soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass im Rahmen einer<br />
umweltgerechten Bewirtschaftung<br />
1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />
hochwertiger pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse<br />
sowie nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />
hat,<br />
2. regionale Verar<strong>bei</strong>tungs- und<br />
Vermarktungskapazitäten gestärkt wer<strong>de</strong>n,<br />
3. eine Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse im<br />
ländlichen Raum durch die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wirtschaftlichen Grundlage für die Erwerbstätigen<br />
erreicht wird,<br />
4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />
erhalten, gepflegt und gestaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In analogen <strong>Planung</strong>en sind gleiche Aussagen<br />
getroffen wor<strong>de</strong>n. Entscheidungen können dazu nur<br />
durch die Landwirte selbst getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
<strong>Planung</strong> wie unter obiger Vorgabe wird sich als<br />
wenig hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />
Bewertungen herangezogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
201-23 G 7: Die ländliche Bo<strong>de</strong>nordnung und<br />
Flurbereinigung soll neben agrar-, siedlungs- und<br />
infrastrukturellen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em auch<br />
<strong>de</strong>m Umwelt- und Naturschutz und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten<br />
Landschaftsentwicklung Rechnung tragen.<br />
Hierzu führen wir an, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>neigentümer zur<br />
Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />
eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht<br />
nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlichen Einverständniserklärung<br />
durch ihn selbst dar son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch in Interessen<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwertung seines Bo<strong>de</strong>ns.<br />
Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />
Bo<strong>de</strong>neigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />
Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
201-24 G 8 Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />
herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern und zu<br />
för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Agrarumweltmaßnahmen.<br />
Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Agrarreform bis zum Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />
unser Kenntnisstand. Infolge <strong>de</strong>ssen ist<br />
abzusehen, dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen<br />
durch das Land Sachsen-Anhalt nicht mehr<br />
angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />
201-25 G 9: In <strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />
ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />
Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />
Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung<br />
zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> gänzlich ausschei<strong>de</strong>n, sollten unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />
Landschaftspflege entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dito oben: Stillegung läuft aus.<br />
201-26 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />
Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />
Durch <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Berufsstand wur<strong>de</strong> in<br />
dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />
vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />
1998 entwickelt wur<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten<br />
Kosten und rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />
Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />
Bemühungen aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Damit stellt sich<br />
entsprechend Ihrer <strong>Planung</strong>en erneut die Frage, wer<br />
diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />
Wir regen an, die weitere <strong>Planung</strong> anzupassen.<br />
Kenntnisnahme Je<strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitraum war bisher begrenzt und danach wur<strong>de</strong><br />
neu verhan<strong>de</strong>lt. Die Pflege <strong><strong>de</strong>r</strong> Kulturlandschaft wird<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die neuen Leitbil<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
sowie die gestiegene Nachfrage nach biologisch produzierten<br />
Produkten in Zukunft eher wachsen. (siehe auch Datensatz 200-<br />
26, Bauernverband Nordharz)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
und keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />
(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />
Hecken, Baumgruppen).<br />
Es sollte im ureigensten Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte liegen, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />
Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen<br />
wur<strong>de</strong> verlangt, dass die Entsiegelung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückbau von<br />
Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Jetzt soll <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür diesbezügliche Grundsatz<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gestrichen wer<strong>de</strong>n, weil die Maßnahmen kostenintensiv<br />
sind?<br />
Hier geht es nicht darum, dass die Landwirte diese Alt-Anlagen<br />
zurückbauen sollen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist eine allgemeine For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />
egal, wer <strong><strong>de</strong>r</strong> mögliche Nachnutzer ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
201-28 Die Bewirtschaftung zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlichen Produktion ausschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flächen in Richtung geför<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Natur- und<br />
Landschaftspflege bietet <strong>de</strong>n Landwirten die<br />
Möglichkeit, ihr Tätigkeitsprofil und damit auch die<br />
Einkommensstruktur im ländlichen Raum zu<br />
verbreitern.<br />
Zu Grundsatz 10:<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Sinne <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes sind <strong>bei</strong><br />
gewerblichen <strong>Planung</strong>en Altstandorte vor<br />
Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />
Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, zur<br />
Revitalisierung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bo<strong>de</strong>nfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />
Altstandorte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />
entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> einer <strong>de</strong>m Allgemeinwohl dienen<strong>de</strong>n<br />
Nutzung zugeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Wie an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />
Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />
wer<strong>de</strong>n wir weitere Nutzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bis dahin<br />
zeitweise nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Flächen registrieren. Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sind<br />
die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />
erhalten(Cross Compliance).<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 200-30, Bauernverband Nordharz<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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10 Sonstiges<br />
201-1 Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />
schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
hinter <strong>de</strong>n zurzeit für die Landwirtschaft<br />
durchführbaren Entwicklungs- und<br />
Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in<br />
<strong>de</strong>n letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dieses ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch unter<br />
Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />
2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />
wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />
<strong>Planung</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel, stabilisierend für die<br />
Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion zu wirken, gefun<strong>de</strong>n<br />
hat bzw. keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>t. Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnisse werten wir diese<br />
<strong>Planung</strong>. Wir gehen auf Schwerpunkte Ihrer <strong>Planung</strong><br />
ein:<br />
201-29 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Bauernverban<strong>de</strong>s "Bör<strong>de</strong>" wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
uns vorliegen<strong>de</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz <strong>de</strong>m<br />
Anliegen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Wirtschaftszweiges Landwirtschaft nicht gerecht. Die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Nachfrage landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse zur Nahrungsmittelproduktion und<br />
Biomasse zum Einsatz erneuerbarer Energien wird<br />
nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, mit dieser<br />
<strong>Planung</strong> ist ein Entzug erheblicher<br />
landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Gunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Nutzungsansprüche, wie Hochwasserschutz,<br />
Naturschutz und Rohstoffgewinnung (Kies,<br />
Braunkohle ....) vorgesehen.<br />
Deshalb halten wir an <strong>de</strong>m im bisherigen<br />
<strong>Planung</strong>sverlauf abgegebenen Stellungnahmen<br />
unsererseits zum o. g. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit<br />
Nachdruck fest. Wir erwarten, dass unsere<br />
aufgezeigten Einwendungen im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirte und Grun<strong>de</strong>igentümer <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />
<strong>Planung</strong> positiv berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
202-1 Grundsätzlich besteht unsererseits Einverständnis zu<br />
<strong>de</strong>n formulierten Allgemeinen Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Landwirtschaft hat ebenso wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Flächennutzungen<br />
Anspruch an <strong>de</strong>n Freiraum. Im Regionalplan ist ein<br />
ausgewogenes Verhältnis zwischen <strong>de</strong>n<br />
flächeninanspruchnehmen<strong>de</strong>n Nutzungen gegeben, wo<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft genügend Raum gegeben wur<strong>de</strong>. Die<br />
Landwirtschaft ist jedoch nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> alleinige Nutzer <strong>de</strong>s<br />
Freiraumes.<br />
Selbstverständlich kann die generelle, ordnungsgemäße<br />
landwirtschaftliche Nutzung sowohl in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz wie auch in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems auf bisheriger<br />
Fläche ohne raumordnerische Einschränkungen durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind von öffentlichen Stellen<br />
<strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu<br />
beachten. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind von öffentlichen<br />
Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
202-2 Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue als VRG LW<br />
sollte dahingehend erweitert wer<strong>de</strong>n, dass auch die<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nach Karte ausgewiesenen VBG LW in das<br />
Vorranggebiet einbezogen wer<strong>de</strong>n und als solches<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Generell erfolgt die Zuordnung zu Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft entsprechend unserem<br />
Kriterienkatalog und <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA zur<br />
kleinflächigen Ausweisung von Vorranggebieten.<br />
Die Bereiche <strong>de</strong>s VBG Landwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue<br />
verfügen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht über die notwendige hohe<br />
Bo<strong>de</strong>nqualität entsprechend unseres Kriterienkataloges o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e berechtigte Nutzungsansprüche wie Hochwasserschutz<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnung überlagern die VBG, so dass eine<br />
"Hochstufung" zum VRG-Landwirtschaft dann nicht möglich ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
202-3 Das südliche Harzvorland wur<strong>de</strong> verbal als<br />
Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Allerdings erscheint<br />
uns dies anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung in<br />
Karte 1 nicht ausreichend untersetzt.<br />
Das Gebiet zwischen Sittendorf und Helme,<br />
kartographisch als VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung und<br />
Erstaufforstung und VBG für Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems dargestellt, sollte<br />
ebenfalls als VBG für Landwirtschaft ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ebenso sollte die Achse zwischen Winkel und<br />
Mittelhausen als VBG Landwirtschaft ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Das <strong>bei</strong> Wallhausen zwischen B 80 und A 38<br />
ausgewiesene VBG für Hochwasserschutz sollte<br />
auch als VBG Landwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
In gleiche Kategorie sind unseres Erachtens die<br />
Gebiete nördlich von Roßla, um Morungen,<br />
Lengefeld, Gonna und Obersdorf einzuordnen.<br />
Gleiches gilt für das Gebiet nördlich<br />
Riethnordhausen.<br />
Darüber hinaus halten wir die zusätzliche<br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen um Uftrungen -<br />
Rottlebero<strong>de</strong> - Dietersdorf- Schwenda - Breitenbach<br />
als VBG für Landwirtschaft für angezeigt. Wesentlich<br />
wer<strong>de</strong>n diese Gebiete durch Grünlandnutzung<br />
geprägt. Die Erhaltung und Pflege dieser durch<br />
landwirtschaftliche Nutzung geprägten<br />
Kulturlandschaft ist <strong>Planung</strong>sziel und sollte durch<br />
Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
seinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend Kriterienkatalog wur<strong>de</strong>n die Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft festgelegt. Hier<strong>bei</strong> spielte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />
Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte eine Rolle.<br />
Erfüllten die Standorte nicht die festgelegten Kriterien, so<br />
gingen sie nicht in die Vorbehaltsbebiete ein. Nach § 3 Abs. 6<br />
Nr. 1 und 2 LPlG sollen Raumordnungspläne auch diejenigen<br />
Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen enthalten, die zur Aufnahme geeignet und zur<br />
Koordinierung von Raumansprüchen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind, u.a.<br />
raumbe<strong>de</strong>utsame Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> forstliche Rahmenpläne.<br />
Im Südharz wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien bereits<br />
geringere Bo<strong>de</strong>nqualitäten im Gegensatz zum Nordharz<br />
angesetzt. Da dieser Raum durch eine Vielzahl von<br />
Nutzungsansprüchen geprägt ist, hat die Regionalplanung auch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzern neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft Raum zu geben. Im<br />
alt-LK Sangerhausen beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft im REPHarz etwa 16 %.<br />
Zu Gebiet zwischen Sittendorf und Helme: hier han<strong>de</strong>lt es sich<br />
um eine potenzielle Aufforstungsfläche aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen<br />
Rahmenplanung, die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung konkretisiert und<br />
als VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung sowie ÖVS<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortspezifik und naturschutzfachlichen<br />
Vorgaben festgelegt wur<strong>de</strong>. Entsp. LPlG, § 6 sind<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen im REP festzulegen. Hier ist die<br />
landwirtschaftliche Nutzung nach wie vor möglich, da es sich<br />
lediglich um "Suchräume" han<strong>de</strong>lt. Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
erfolgen nicht ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Eigentümers.<br />
Zu Achse zwischen Winkel und Mittelhausen: hier wur<strong>de</strong> ein<br />
VRG für Wassergewinnung und ein VBG für ÖVS festgelegt.<br />
Vorranggebiete sind regionalplanerische Letztentscheidungen<br />
und sind somit keiner regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> mehr<br />
zugänglich. Das VRG Wassergewinnung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Trinkwasserversorgung, durch die VRG-<br />
Festlegung entstehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft keine<br />
Bewirtschaftungseinschränkungen. Durch die vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Gewässer Pietschbach und Rhone sowie Kleinstrukturen<br />
wur<strong>de</strong>n Teilflächen in das ÖVS aufgenommen.<br />
VBG Hochwasserschutz <strong>bei</strong> Wallhausen zw. B 80 und A 38:<br />
Hier erreichen die Standortqualitäten nicht die, die im<br />
Kriterienkatalog gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>n.<br />
Gebiet nördl. von Roßla um Morungen, Lengefeld, Gonna und<br />
Obersdorf: hier ist ein VBG für Wassergewinnung und ein VBG<br />
für Tourismus/Erholung ausgewiesen, die Standortkriterien für<br />
eine Einordnung in das VBG für Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n nicht<br />
erreicht<br />
Gebiet nördlich Riethnordhausen: Diese Fläche befin<strong>de</strong>t sich im<br />
VBG Hochwasserschutz. Die vorgegebenen Richtgrößen zur<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
202-4 Hier schlagen wir vor, unter G 4 einen 6. Punkt<br />
einzufügen: 6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grünlandstandorte.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
204-1 Ihre <strong>Planung</strong> berührt keine von uns<br />
wahrzunehmen<strong>de</strong>n Belange.<br />
Festlegung von VBG Landwirtschaft laut Kriterienkatalog erfüllt<br />
diese Fläche nicht. Außer<strong>de</strong>m sind hier zahlreiche FFH-Gebiete<br />
vorhan<strong>de</strong>n (Gräben).<br />
Gebiet um Uftrungen, Rottlebero<strong>de</strong>, Dietersdorf, Schwenda,<br />
Breitenbach: hier sind großflächige Waldbestän<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>n,<br />
die in <strong>de</strong>n Tallagen durch Wiesen ergänzt wer<strong>de</strong>n. Dieser<br />
Bereich gehört zum zukünftigen Biosphärenreservat<br />
Gipskarstlandschaft Südharz und wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb als VBG ÖVS<br />
festgelegt. Somit besitzen die Grünlandflächen einen<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellenwert <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen. Einer weiteren Pflege dieser<br />
Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft steht die Ausweisung<br />
als VBG ÖVS nicht entgegen, wie in Begründung zu Pkt. 5.2.3.<br />
G1 /G2 3. Absatz dargelegt.<br />
keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />
<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />
Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />
um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />
Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />
somit nicht notwendig.<br />
Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />
11 eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (205) Bund für Natur und Umwelt (BNU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
1 Rechtliche Grundlagen<br />
205-7 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Einleitung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanung und auf die Pflicht<br />
verwiesen, diese durch die regionalen<br />
Entwicklungspläne (weitestgehend i<strong>de</strong>ntisch) zu<br />
untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />
es nicht auch eine zu beachten<strong>de</strong> <strong>bei</strong>dseitige<br />
Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />
Festlegungen im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan von 1999<br />
unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />
übernehmen. <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne sollten<br />
ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> mittelfristigen <strong>Planung</strong> sein, also<br />
vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />
berücksichtigen. Lan<strong>de</strong>sentwicklungspläne können in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine<br />
Teilsumme von Festlegungen sein, die bereits in<br />
aktuelleren regionalen Entwicklungsprogrammen<br />
enthalten sind. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> heute einzuleiten<strong>de</strong><br />
zukünftige Umgang mit Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser sollte<br />
zu einem solchen Herangehen zwingen.<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
205-8 Seite 3 Punkt 4:<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind nicht<br />
landschaftsverträglich. Je<strong>de</strong> zusätzliche Anlage über<br />
die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />
irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann nicht mit Abstandsmetern<br />
erfasst wer<strong>de</strong>n. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />
die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />
Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />
können,<br />
keine Berücksichtigung Wesentliche Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalpläne<br />
(REP) kommen von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> bzw.<br />
entstammen <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (LEP). Nach § 6<br />
Abs. 1 LPlG sind die im LEP festgelegten Ziele und Grundsätze<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu<br />
konkretisieren und zu ergänzen. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 LPlG<br />
sind in <strong>de</strong>n REP's " ...die räumliche Konkretisierung und<br />
Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen<br />
schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />
Freiraumstruktur..." festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nach § 35 BauGB gehören Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu <strong>de</strong>n<br />
privilegierten Anlagen im Außenbereich, <strong>de</strong>shalb muss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tatbestand einer Verunstaltung vorliegen, um die Errichtung<br />
von WKA zu verweigern. Es gibt keine "objektiven"<br />
Bewertungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Die Schönheit einer<br />
Landschaft ist immer subjektiv und hängt vom jeweiligen<br />
Betrachter ab.<br />
Es geht <strong>bei</strong>m Leitbild <strong>de</strong>s REP auch nicht bereits um konkrete<br />
Abstandsmeter o.ä., son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die Unterstützung<br />
regenerativer Energieformen im umweltverträglichen Maß als<br />
regionaler Wille. Eine von vornherein ausgerichtete Ablehnung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung, die üblicherweise Auswirkungen auf<br />
das Landschaftsbild hat, ist ohnehin mit o.g. Privilegierung nicht<br />
vereinbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
205-9 Seite 5 G 7-1:<br />
Biotopverbund ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />
Wunsch zu verstehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landnutzung<br />
nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />
Biotopverbund bezüglich Ackerwildkräuter in<br />
Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
intensiven Landnutzung und fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gegenmaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n<br />
praktisch nicht mehr (siehe oben) Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />
"sparsame Inanspruchnahme" von Bo<strong>de</strong>n ist<br />
gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität ausgesprochenes<br />
Wunsch<strong>de</strong>nken. Wenn als Grundsatz gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird,<br />
dass Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu<br />
kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />
keine Windkraftanlagen bewilligt wer<strong>de</strong>n können,<br />
<strong>de</strong>nn die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />
Zu <strong>de</strong>m Grundsatz, dass für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz u a. durch die Rückgewinnung<br />
von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass mit einer Ausnahme in <strong><strong>de</strong>r</strong> Elbaue eine<br />
solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
stattfin<strong>de</strong>t.<br />
205-10 Seite 5 G 8-4:<br />
Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt wer<strong>de</strong>n?<br />
Dieser Grundsatz bedarf unbedingt einer<br />
Erläuterung. Da tatsächlich eine verbrauchernahe<br />
Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung (gewiss mit<br />
Nahrungsgütern) in keiner Form möglich ist, sollte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz als nicht realisierbar lieber gestrichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
205-11 Seite 6 G 9-2:<br />
Zur Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s gibt es in Sachsen-<br />
Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist festzustellen,<br />
dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />
eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />
lässt breite Kreise <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />
z Z. Raubbau am Wald betrieben wird und keine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Vorratswirtschaft.<br />
keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s"<br />
eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s<br />
LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />
Nr. 3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />
erfahren im Einzelfall in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidung auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />
eine Wichtung.<br />
Kompensation heißt Ausgleichs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
(Begriff aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind<br />
allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />
<strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />
Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung stellt<br />
v.a. auf das Zentrale-Orte-System (<strong>de</strong>zentrale<br />
Siedlungsstruktur) ab und wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />
zum Einzelhan<strong>de</strong>l (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
205-12 Seite 13, Punkt 5.1.1.:<br />
Z 4 Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />
Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />
aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />
Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />
Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft dieser<br />
Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten<br />
zu Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft.<br />
keine Berücksichtigung In Z 4 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.3 ist klar im Zuge einer Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (kein Ermessensspielraum für<br />
Regionalplanung) geregelt, dass im Konfliktfall (hier<br />
Ausnahmefall, da keine regelmäßigen Überlagerungen<br />
mehrerer Vorranggebiete) zwischen VRG Hochwasserschutz<br />
und VRG Natur und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />
Vorrang hat. Im übrigen ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition für die<br />
VRG Hochwasserschutz auch kein unmittelbarer bzw.<br />
regelmäßiger inhaltlicher Konflikt zwischen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Gebietskategorien ableitbar. Gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1. dienen<br />
die VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flussnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt und -abfluss und<br />
sind auch wegen ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Funktion für Natur und<br />
Landschaft zu erhalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
205-13 Seite 14 Z 8:<br />
Die Zielstellungen für Hochwasserschutz und für<br />
Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
eintreten<strong>de</strong>n Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Komplex zu<br />
sehen. Es muss erwartet wer<strong>de</strong>n, dass bezogen auf<br />
<strong>de</strong>n Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser nicht mehr <strong>de</strong>n Wasserbedarf<br />
<strong>de</strong>cken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />
durch höhere Verdunstungsraten und Mehrverbrauch<br />
an Beregnungswasser in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, aber<br />
auch durch die starke Verdunstung <strong><strong>de</strong>r</strong> neu<br />
entstehen<strong>de</strong>n großen offenen Wasserflächen<br />
(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstedt)<br />
verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />
Maßnahmen zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundwasserauffüllung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da<strong>bei</strong> dürfte <strong>de</strong>n<br />
Fluß- und Bachauen eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />
zukommen. Die Grundwasserauffüllung setzt voraus,<br />
dass auch in Trockenzeiten die Bäche und Flüsse<br />
Wasser führen. Außer<strong>de</strong>m wird es notwendig, mehr<br />
Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />
Hochwasser zur Verfügung zu haben und die<br />
Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />
durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />
diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>artige Stauwerke im Selketal und die zeitnahe<br />
Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />
als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsplanung zu streichen, Hier<br />
ist ein völlig neuer <strong>Planung</strong>sansatz erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig wichtig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
<strong>Abwägung</strong>sgrundlage "Scha<strong>de</strong>nssumme<br />
Hochwasser" und "Scha<strong>de</strong>nssumme Wassermangel<br />
(Dürre in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene)" Rechnung tragen muss.<br />
Das bisherige <strong>Planung</strong>skonzept basiert immer noch<br />
auf zwei nicht mehr aufrecht zu halten<strong>de</strong>n Prämissen:<br />
1. Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />
plötzliches Hochwasser im Selkebecken; 2.<br />
Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />
keine Berücksichtigung Die aufgeworfenen Fragen zu möglichen künftigen klimatischen<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. zur Notwendigkeit einer<br />
Grundwasserauffüllung lassen keinen inhaltlichen<br />
Zusamenhang zu Z 8 erkennen. Sofern im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Z 8 durch die Fachplanung ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere<br />
geeignete Standorte für ein Hochwasserrückhaltebecken<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n (<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung <strong>bei</strong>nhaltet<br />
auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene öffentliche Belange, wie z.B. Natur und<br />
Landschaft), ist als Vorgabe in Z 8 "ohne Dauerstau" enthalten.<br />
D.h. ein nur kurzzeitig (wenige Tage) andauen<strong><strong>de</strong>r</strong> und relativ<br />
seltener (> HQ 5, theoretisch alle 5 Jahre) Rückhalt von<br />
Hochwasser in einem solchen Becken, ist nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage,<br />
einen relevanten Einfluss auf die dauerhafte Wasserführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Selke auszuüben (und damit auch keinen Einfluss auf die<br />
permanente Infiltration von Oberflächen-(Fluss)wasser in einen<br />
Grundwasserleiter).<br />
Um das Scha<strong>de</strong>nspotential <strong>de</strong>s Hochwassers in <strong>de</strong>n<br />
Siedlungsbereichen <strong>de</strong>s Selketals ("Scha<strong>de</strong>nssumme<br />
Hochwasser") zu minierem, dazu soll(e)n gera<strong>de</strong> das/die<br />
Hochwasserrückhaltebecken dienen. Ein möglicher<br />
Wassermangel in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene kann durch die Z 8<br />
genannten Maßnahmen nicht reguliert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Vorhersagezeit für eine Hochwasser innerhalb bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nähe eines Hochwasserentstehungsgebietes, wie <strong>de</strong>m Harz,<br />
wer<strong>de</strong>n immer nur relativ kurz sein (z.B. im Gegensatz zu <strong>de</strong>n<br />
sachsen-anhaltinischen Elbabschnitten).<br />
Die in Z 1, G 3, Z 5, G 6, G 7 und auch Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1.<br />
enthalten<strong>de</strong>n Festlegungen dienen auch <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserrückhalt, damit eben das Hochwasser nicht<br />
möglichst schnell abfließt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
205-14 Seite 14 5.3.l.Z 2<br />
Zu I: Großer u Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />
Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>m Schutzzweck nicht<br />
angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />
Angepasstheit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt - wie ? Zu II.<br />
Bo<strong>de</strong>tal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die<br />
Aussage stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>de</strong>s<br />
Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />
es entsprechen<strong>de</strong> Pläne und die Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Thale<br />
205-15 Zu III: Selketal:<br />
Hier steht als Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan. Schutz <strong>de</strong>s natürlichen<br />
Mittelgebirgsfluss-Systems <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und ihrer<br />
Zuflüsse Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt. Sie<br />
schließt die Verbauung <strong>de</strong>s Selketals mit<br />
Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut ZUS.<br />
14 ist - grundsätzlich aus.<br />
205-16 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz:<br />
Hier muss formuliert wer<strong>de</strong>n, dass dieses Gebiet nun<br />
als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />
Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />
205-17 Zu V: Eckertal:<br />
Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />
gehört zum Nationalpark Harz -keine Trennung<br />
ausweisen !<br />
205-18 Zu XI; Kleiner und Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />
reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />
Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Situation<br />
auch das NSG Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />
205-19 Seite 16<br />
Zu XVI. Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz: siehe oben. Sollte zu XI<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-12 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-13 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher<br />
Hinweis<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-14 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-15 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher<br />
Hinweis<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-16 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 204 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
205-20 Zu XVIII: Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>.<br />
Unsere Stellungnahme zum 1 Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
lautete hier:<br />
"Hier sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> an sich wenig be<strong>de</strong>utsame Standort<br />
noch einmal kritisch geprüft wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />
wer<strong>de</strong>n, da es sich um einen überaus wertvollen<br />
Kiefern-Genotyp han<strong>de</strong>lt."<br />
Im vorläufigen <strong>Abwägung</strong>sbescheid wird zu unserer<br />
Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />
Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
NSG als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
beruht auf Zuar<strong>bei</strong>ten <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbehör<strong>de</strong>n -<br />
Deswegen keine Berücksichtigung.<br />
Die Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU zum 1. Entwurf wird<br />
hier ausdrücklich noch einmal gleichlautend zum 2.<br />
Entwurf vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />
weshalb die inhaltliche Aussage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
zum 1. Entwurf abgelehnt wur<strong>de</strong>. Diese Ablehnung<br />
be<strong>de</strong>utet: Das Vorkommen eines wertvollen<br />
Kieferngenotyps soll vernichtet wer<strong>de</strong>n und in einen -<br />
so die Behauptung - standortgerechten- Laubwald<br />
umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Tatsächlich ist gera<strong>de</strong> das<br />
Kiefernvorkommen standortgerecht. Es wäre<br />
paradox, wenn selbst die Tagespresse <strong>de</strong>n Leser<br />
erläutert, dass angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> klimatischen<br />
Entwicklungen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiefer als<br />
Forstbaum zunehmen wird, und gleichzeitig in <strong>de</strong>m<br />
für einen längeren Zeitraum gültigen<br />
Rahmenentwicklungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong>de</strong>s<br />
Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />
Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />
<strong>bei</strong>nhalet <strong><strong>de</strong>r</strong> Text <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz<br />
flächengenaue Aussagen und Fachplanungen Dies<br />
ist ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch !<br />
Da seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />
viele Vorschläge <strong>de</strong>s BNU mit <strong>de</strong>m Argument, die<br />
Fachplanungen und das Flächen<strong>de</strong>tail betreffend,<br />
abgelehnt wur<strong>de</strong>n, wird hier offensichtlich nicht mit<br />
einheitlicher <strong>Planung</strong>smethodik gear<strong>bei</strong>tet. Wir bitten<br />
um Klärung.<br />
teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-18 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
205-21 Zu XXI Müncheberg<br />
Dazu treffen wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t die gleiche Aussage wie<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf. Diese<br />
Stellungnahme wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> abgelehnt -<br />
auch hier mit <strong>de</strong>m Hinweis darauf, dass die<br />
Regionalplanung rahmensetzend sei und die<br />
Regionalplanung keine Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />
übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />
klar aus "Es müssen für diesen und analoge<br />
Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n". Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />
"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />
Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />
ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />
aus <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>wäl<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region - nach Wegbruch<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen Bewirtschaftung? Deswegen<br />
ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen<br />
um die Kernaussage: Es ist ein <strong>de</strong>m Schutzziel<br />
entsprechen<strong>de</strong>s Pflegemanagement erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (zu<br />
entwickeln, zu erproben, anzuwen<strong>de</strong>n),<br />
205-22 Zu XXXII: Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis:<br />
Real erfolgen ein <strong>de</strong>m Schutzziel nicht<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> starker Holzeinschlag und eine nur<br />
mangelhafte Freihaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flachmoore im Bereich<br />
<strong>de</strong>s Wasserschie<strong>de</strong>nmoores.<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-19 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-20 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
205-23 Z 4 Im Falle <strong>de</strong>s Nutzungskonfliktes hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz Vorrang vor <strong>de</strong>m Schutz von<br />
Natur und Landschaft.<br />
Wenn dies so gelten soll, kann nicht das<br />
unmittelbare Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz erklärt wer<strong>de</strong>n. Das eigentliche<br />
Selketal im Harz kann <strong>bei</strong> Gültigkeit von Z 4 nicht<br />
gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- und<br />
Landschaftsschutz und Vorranggebiel für<br />
Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />
aktuell <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />
wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />
übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />
nicht FFH-Schutzgebiet sein. Eine Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Problematik könnte darin bestehen, dass nur die<br />
Selkenebentäler (im Harzbereich) Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz sind. Eine Problemlösung wäre<br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf die Hochwasser-<br />
Rückhaltebecken im eigentlichen Selketal (im Harz),<br />
<strong>de</strong>nn nur diese sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Konfliktpunkt. Zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes im<br />
eigentlichen Selketal (im Harz) ( z. B. Sicherung von<br />
Überflutungsbereichen, Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbauung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Talsohle usw.) bestehen keine Nutzungskonflikte.<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
205-6 Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />
Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />
Speisung <strong>de</strong>s Grundwassers in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene<br />
(Sicherung eines Min<strong>de</strong>stwasserstan<strong>de</strong>s von Bo<strong>de</strong><br />
und Selke - vorausschauen<strong>de</strong> Reaktion auf<br />
Klimaän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen)<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-21 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im Pkt. 3, G 7-1 bzw. 7.3, G 8/G 9 wer<strong>de</strong>n bereits grobe<br />
Vorgaben für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n Wasserrückhalt<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche gegeben. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben sind<br />
von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n bzw. Fachplanungen, wenigstens in<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t mit diesen zu tätigen. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e gibt es<br />
dazu Gewässermanagementpläne.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
205-2 Die anstehen<strong>de</strong> Problematik soll hier am Beispiel<br />
unserer Hinweise zum Punkt 5 2.3.<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems ver<strong>de</strong>utlicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir hatten in unserer Stellungnahme festgestellt. "...<br />
Das Problem besteht nicht im Fehlen eines<br />
ökologischen Verbun<strong>de</strong>s weniger großer Kernzonen,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> biologisch tatsächlich<br />
wichtigeren kleinen Verbundsysteme. In <strong>de</strong>n letzten<br />
Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />
umgepflügt o<strong><strong>de</strong>r</strong> im besten Fall in einen<br />
Monograsstreifen umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Nichts hat<br />
diesen Vorgang aufgehalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenigstens<br />
gebremst, da<strong>bei</strong> hätte je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgang <strong>de</strong>s<br />
Feldrainvemichtens mit <strong><strong>de</strong>r</strong> heute in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis<br />
gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert<br />
wer<strong>de</strong>n können ... "<br />
205-3 Sie konnten unserer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach konkreteren<br />
Handlungsvorgaben nicht entsprechen und teilen uns<br />
für <strong>de</strong>n konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />
Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems berücksichtigt sowohl<br />
die naturschutzfachlichen <strong>Planung</strong>en als auch die<br />
forstliche Rahmenplanung. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
Biotopverbun<strong>de</strong>s auf örtlicher Ebene sind die<br />
Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich<br />
und überfachlich und nicht flächenscharf, das ist im<br />
Maßstab 1:100 000 nicht möglich."<br />
keine Berücksichtigung Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />
Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />
sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />
Steuerung möglich. Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan ist im<br />
Maßstab 1:100.000 zu erstellen (entsprechend Vorgabe LPlG, §<br />
7 Abs. 4).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
205-4 Seite 21 <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n unter<br />
Punkt 5.2.3 unter Z 3 Position 20 die<br />
Seweckenberge <strong>bei</strong> Quedlinburg als ein<br />
Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems festgelegt. Gera<strong>de</strong> in diesem<br />
Gebiet gibt es praktisch keine Feldraine mehr. Sie<br />
wur<strong>de</strong>n nahezu restlos umgepflügt und dies in<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holung. Daran hat auch <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>svorgang<br />
Ökologisches Verbundsystem <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt, <strong>Planung</strong> von Biotopverbundsystemen im<br />
Landkreis Quedlinburg Stand Mai 2005 -also die<br />
örtliche Fachplanung- nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ja nicht<br />
einmal das Problem dargestellt. Das <strong>Planung</strong>sziel<br />
"Vorbehaltsgebiet für ein ökologisches<br />
Verbundsystem" im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
erweist sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität so eher als unverbindliche<br />
und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzungspraxis unwirksame<br />
Absichtserklärung.<br />
Wenn es ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />
Naturausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu erhalten und zu<br />
mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Notwendigkeit zu Kernpunkten auch grundsätzlich<br />
dargelegt wer<strong>de</strong>n, wie dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Zum Stichwort Biotopverbund gehören auch<br />
Aussagen z. B. zur Be<strong>de</strong>utung von Feldrainen, zum<br />
Umgang mit Feldrainen und Festlegungen zum<br />
Erhalt von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies<br />
nicht eine Fachplanung dar, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Vorgabe<br />
dafür, wie gestellte Ziele auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>n Detail-Fachplanungen auch erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
205-5 Solche Kernpunkte <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />
Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />
- Die zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenflächen<br />
- Der Umgang mit Verbuschung und Verwaldung<br />
- Schutz und Bestandsentwicklung sehr seltener<br />
Tier- und Pflanzenarten von bun<strong>de</strong>sweiter bzw.<br />
europäischer Be<strong>de</strong>utung<br />
- Das Management <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>waldbewirtschaftung<br />
- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Nutzwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Produktivität<br />
- Die Zuordnung von Flächen für <strong>de</strong>n Anbau<br />
bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />
regionalen <strong>Planung</strong> bedarf.<br />
Unsere Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz, die<br />
mit <strong>de</strong>m Verweis auf "kommunale Fachplanungen"<br />
im 2. Entwurf keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n<br />
haben, machen wir <strong>de</strong>swegen / unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter<br />
geltend Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />
entsprechen<strong>de</strong>n kommunalen flächengenauen<br />
Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz ausgerichtet sind.<br />
205-24 Wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen hier unsere Stellungnahme zum 1.<br />
Entwurf. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems; Es<br />
bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen<br />
Detailplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmensetzung im<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Basis<br />
für die lokale Fachplanung und dies min<strong>de</strong>stens für<br />
folgen<strong>de</strong> Elemente von Verbundsystemen:<br />
- Be<strong>de</strong>utung/ Nutzung von Ackerrandsreifen und<br />
Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />
- Netz von Laichgewässern;<br />
- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />
- Feldgehölze,<br />
- Feldhecken, Windschutzstreifen.<br />
keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überörtlich und überfachlich.<br />
Detailplanungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n in<br />
Auftrag gegeben bzw. erar<strong>bei</strong>tet. Grobe Vorgaben sind in <strong>de</strong>n<br />
Allgemeinen bzw. Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes bereits enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
205-25 Zu Z 1: Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
Unter Punkt 3 wird das Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />
genannt. Der <strong>de</strong>m Entwurf <strong>bei</strong>gefügten Karte kann<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n, was damit gemeint ist: Ein<br />
breiter Waldstreifen <strong>bei</strong>dseits <strong>de</strong>s Bicklingsbaches<br />
zwischen Quedlinburg (hier En<strong>de</strong> im Stadtgebiet<br />
bzw. direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />
Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>de</strong>s<br />
Baus <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 n) und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit <strong>de</strong>m<br />
Harzwaldmassiv und dies auf bestem uraltem<br />
Ackerbo<strong>de</strong>n. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />
wür<strong>de</strong> eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />
Ackerebene nördlich und östlich von Quedlinburg<br />
schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />
verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />
auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />
völlig unrealistisch. Laut 5,2.4 Z 1 ist das Nördliche<br />
Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />
Deswegen ist unter 5.2.8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um<br />
<strong>de</strong>n Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch<br />
wäre die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu<br />
prüfen.<br />
Uferrandstreifen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Breite <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bäche könnten - dies wäre realistischer und<br />
wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, z. B. inklusive Schaffung von<br />
Laichgewässern.<br />
Die entstehen<strong>de</strong> Bergbaufolgelandschaft nach<br />
Abbau von San<strong>de</strong>n und Kiesen in <strong>de</strong>n Flussauen<br />
sollte generell als Vorbehaltsgebiet für partielle<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Beispiel: Bo<strong>de</strong>aue Quedlinburg/Ditfurt nach<br />
Auskiesung.<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
205-26 5.3.1. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie<br />
Zu Z 1 Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />
geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />
Negativ beeinflusst wer<strong>de</strong>n das<br />
Hauptverbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Roten Milan und das<br />
Fluggebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> im Hakel vorkommen<strong>de</strong>n Adlerarten.<br />
keine Berücksichtigung Diese Aufforstungsfläche basiert auf einem Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
forstlichen Rahmenplanung. Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />
LPlG sind "...die raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und<br />
Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenpläne aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swaldgesetzes und <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>swaldgeseztes..." in die REP aufzunehmen. Die forstliche<br />
Rahmenplanung wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>n TÖB's im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erstellung durch die Obere Forstbehör<strong>de</strong> abgestimmt.<br />
Nach LPlG § 6 Abs. 4 sind <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne im<br />
Maßstab 1:100.000 zu erar<strong>bei</strong>ten, in diesem Maßstab ist es<br />
nicht möglich einen 5 m breiten Gewässerstreifen darzustellen.<br />
Ebenso läßt sich hier kein Minimalstreifen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewässer für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS darstellen. Desweiteren<br />
ist in Pkt. 7.1, G 13 bereits die Nachnutzung von ehemaligen<br />
Bo<strong>de</strong>nabbauflächen als Sekundärbiotope empfohlen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> BNU-Kreisstelle<br />
(Datensatz 439-25), da wortgleiche Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
vorgetragen<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
205-27 5.3.2. Vorranggebiet für die Nutzung von<br />
Win<strong>de</strong>nergie:<br />
Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen -<br />
Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />
Win<strong>de</strong>nergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht<br />
als Vorranggebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Das Gebiet<br />
ist Hauptfluggebiet <strong>de</strong>s Roten Milan zwischen Huy<br />
und Fallstein.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
205-28 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel-<br />
und Tourismusprojekt Albrechtshaus und Stapelburg<br />
Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />
mehr in <strong>Planung</strong>.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
205-29 Zu G13:<br />
Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />
ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />
nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, weil<br />
eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />
Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />
darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />
wer<strong>de</strong>n: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art) für<br />
die touristische Nutzung über die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
bestehen<strong>de</strong>n Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU-Kreisverban<strong>de</strong>s<br />
(Datensatz 439-26), da wortgleiche Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Sowohl <strong>bei</strong>m Albrechtshaus als auch <strong>bei</strong>m Eurocamp<br />
Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n und vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehen<strong>de</strong><br />
Meinungen, auch im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Auslegung <strong>de</strong>s REPHarz, sind<br />
uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegebene Vermutung<br />
kann durch unsere Kenntnisstän<strong>de</strong> nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />
aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />
einer "Freigabe" <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />
dieser Grundsatz wohl kaum gleichzusetzen.<br />
Teilbereiche von Talsperren wer<strong>de</strong>n im Harz schon seit vielen<br />
Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />
gefragt sein, so sind diese ohnehin mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13<br />
genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />
Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen Belange<br />
vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch die<br />
Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu beachten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
205-1 Zunächst wird <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz gedankt für die kritische<br />
Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für Natur und Umwelt (BNU) zum 1<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz getroffenen Aussagen (Ihr<br />
Schreiben vom 12. 3.07, Bear<strong>bei</strong>ter Dr. Jung). Wir<br />
bedauern, dass eine Vielzahl unserer<br />
Hinweise/Vorschläge keine Berücksichtigung<br />
gefun<strong>de</strong>n hat, weil die inhaltlichen Aussagen aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nicht in <strong>de</strong>n<br />
Rahmen eines <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
hineingehören, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils<br />
zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n. Es wird auf die<br />
überörtliche und überfachliche und nicht<br />
flächenscharfe <strong>Planung</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung verwiesen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-1 Z 1: Bereits in unserer Stellungnahme vom<br />
14.12.2005 zum Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz baten wir Sie<br />
die Klammerbemerkung "wie unterlassene<br />
Instandhaltung" zu streichen, dieser Aspekt gilt als<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />
Die so genannte Altlastenbeseitigung <strong>bei</strong>nhaltet die<br />
Beseitigung investiver Altlasten durch Angleichung<br />
bzw. Anhebung <strong>de</strong>s Standards <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DR<br />
an <strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG. Die notwendigen<br />
Instandhaltungsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n<br />
stets abgesichert.<br />
Die DB Netz AG nimmt ihre Verantwortung<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> 3-I-Strategie (Inspektion -<br />
Instandsetzung - Investitionen) wahr und<br />
gewährleistet damit Qualität und Sicherheit <strong>de</strong>s<br />
Streckennetzes unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wirtschaftlichkeit. Eine Elektrifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen Strecken ist nicht geplant.<br />
218-2 Z 2/Z 3/ Z 11/ Z 12:<br />
Grundsätzlich stehen wir <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlagerung von<br />
Güterverkehrsströmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die<br />
Schiene positiv gegenüber.<br />
Der Erhalt von Railion Güterverkehrsstellen und die<br />
Bedienung von Gleisanschlüssen, La<strong>de</strong>stellen und<br />
Umschlagstellen sowie die gesamte<br />
Transportabwicklung hängen jedoch unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s Transportpotenzials und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Ressourcen<br />
maßgeblich von <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Durchführbarkeit<br />
ab.<br />
Die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit unterliegt<br />
da<strong>bei</strong> einem ständigen Prozess. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erschließung neuer Transportmärkte stellen wir uns<br />
selbstverständlich <strong>de</strong>m Wettbewerb und bewerben<br />
uns um neue Transportaufträge.<br />
Sollten neben <strong>de</strong>n von Railion bereits zu<br />
bedienen<strong>de</strong>n Güterverkehrsstellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
Harz eine Güterverkehrszentrum entstehen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />
die Voraussetzung für eine leistungsfähige<br />
Schienenanbindung geschaffen wer<strong>de</strong>n und vor<br />
allem auch die entsprechen<strong>de</strong>n Transportpotenziale<br />
vorhan<strong>de</strong>n sein, wer<strong>de</strong>n wir selbstverständlich auch<br />
hier unsere Leistungen anbieten.<br />
keine Berücksichtigung Z 1 ist eine textliche Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan. Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
zu übernehmen. Da<strong>bei</strong> hat die <strong>Planung</strong>sgemeinschaft keinen<br />
Ermessensspielraum. Sie kann ggf. lediglich die<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben konkretisieren bzw. ergänzen.<br />
Die möglichen Ursachen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Altlasten wer<strong>de</strong>n in Z 1<br />
nicht thematisiert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />
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6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-3 Z 5: Fern- und Ballungsnetz:<br />
Bezüglich <strong>de</strong>s Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle -<br />
Sangerhausen - Nordhausen - Kassel ergaben die in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n 2006 durchgeführten<br />
Untersuchungen das Ziel, alle Maßnahmen so zu<br />
konzipieren, dass im Abschnitt Halle - Eisleben<br />
Geschwindigkeiten bis 160 km/h und im Abschnitt<br />
Eisleben - Leinefel<strong>de</strong> bis 140 km/h konventionell<br />
(ohne Sprungkosten) perspektivisch erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
können. Ein Ausbau für Neitech wird nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
und ist auch vom Fahrzeug-Einsatz her u. W. nicht<br />
angedacht. Damit aus unserer Sicht folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorschlag zur Neuformulierung:<br />
c) Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen -<br />
Nordhausen - Kassel (Ausbau konventionell Halle -<br />
Lutherstadt Eisleben bis 160 km/h; Lutherstadt<br />
Eisleben - Leinefel<strong>de</strong> bis 140 km/h)<br />
218-4 Regionalnetz Elbe - Saale:<br />
Derzeit erfolgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong>de</strong>s Streckenabschnitts<br />
Halberstadt - Ilsenburg - Vienenburg innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Vorhabens "SPNV - Strecke Halle (a) - Vienenburg<br />
(a), 3. Baustufe Halberstadt - Vienenburg (a)". Im<br />
Zuge dieses Vorhabens erfolgt die Inbetriebnahme<br />
<strong>de</strong>s ESTW Halberstadt. Vom ESTW-Z Halberstadt<br />
wird auch die ESTW-UZ Güsten bedient.<br />
218-5 Zum Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Mag<strong>de</strong>burg - Halberstadt<br />
wur<strong>de</strong>n die <strong>Planung</strong>en begonnen.<br />
Für die Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschwindigkeit auf 80 km/h<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg laufen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorbereiten<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>ten.<br />
218-6 Die Strecke Blankenburg - Michaelstein -<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Anschluss Hornberg (Rübelandbahn)<br />
wur<strong>de</strong> an die FELS-WERKE GmbH verpachtet, die<br />
Betriebsführung obliegt <strong>de</strong>n FELS-WERKEN.<br />
218-7 Auf die Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenrelationen (siehe<br />
Punkte Z 7 und Z 10) hat das Regionalnetz keinen<br />
Einfluss.<br />
teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />
Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilstrecke<br />
Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefel<strong>de</strong>)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Die Differenzierung zwischen konventionelle Züge und<br />
Neigetechnik kann entfallen. Die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />
Geschwindigkeitsangaben entsprechen auch <strong>de</strong>m aktuellen<br />
ÖPNV-Plan LSA. Die Teilstrecke Halle - Lutherstadt befin<strong>de</strong>t<br />
sich nicht im räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s REPHarz.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 387-5 (Felswerke)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 stellen Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-8 Die Güterverkehrsstellen (Punkt Z 11) Elbingero<strong>de</strong>,<br />
Hüttenro<strong>de</strong>, Rübeland liegen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> verpachteten<br />
Rübelandbahn. Sofern eine Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
genannten Gvst.’en erfolgt, wer<strong>de</strong>n diese auch<br />
weiterhin vorgehalten.<br />
218-9 Z 6<br />
a) Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg wur<strong>de</strong>n<br />
bereits im vergangenen Jahr erste Ar<strong>bei</strong>ten zur<br />
Anhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckengeschwindigkeit<br />
durchgeführt. Die Anhebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Streckengeschwindigkeit soll nach Abschluss<br />
weiterer Ar<strong>bei</strong>ten zum Fahrplanwechsel 2007/2008<br />
erfolgen.<br />
b) Die Strecke Blankenburg - Rübeland - Elbingero<strong>de</strong><br />
wur<strong>de</strong> an die Felsnetz GmbH verpachtet.<br />
c) Die Strecke Berga/Kelbra - Stolberg wird gemäß<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und Bestellung betrachtet.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-10 Z 7 und G 8<br />
Zu <strong>de</strong>n Punkten Z7 und G8 verweisen wir auf die<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s BMVBW und <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG<br />
vom 14.12.2005. Für die Verknüpfung von<br />
Mittelzentren untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und mit Oberzentren<br />
wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerien (Bund und Län<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />
schneller SPNV für ausreichend gehalten.<br />
Für <strong>de</strong>ssen Bestellung sind die jeweiligen<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong> verantwortlich; diese können auch<br />
über die Bestellung bestimmter<br />
Anschlussbeziehungen in <strong>de</strong>n Bahnhöfen mit SPFV -<br />
Halt die Übergänge zum SPNV in <strong>de</strong>n gewünschten<br />
Relationen gewährleisten. Dies gilt für alle unter Z7<br />
gewünschten Verknüpfungen.<br />
Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr AG können die im<br />
Verkehrskonzept enthaltenen Zielstellungen nach<br />
Aufwertung von und Ergänzung auf bestimmtem<br />
Strecken nur dann mitgetragen wer<strong>de</strong>n, wenn diese<br />
durch gesamtwirtschaftliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />
ausreichend begrün<strong>de</strong>t sind, die infra-strukturellen<br />
Bedingungen gegeben sind und die dafür<br />
notwendigen finanziellen Mittel und Fahrzeuge zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Die unter Z 5 und Z 7 genannten Relationen sind in<br />
<strong>de</strong>n mittelfristigen Fernverkehrsplanungen nicht für<br />
die Bedienung mit <strong>de</strong>n Produkten "InterRegio"<br />
(Bemerkung von Seite 91 berücksichtigt), IC bzw.<br />
ICE vorgesehen. Die Fernverkehrsbedienung erfolgt<br />
weiterhin ausschließlich über die benachbarten<br />
Oberzentren Halle (S.), Mag<strong>de</strong>burg, Erfurt und<br />
Braunschweig (<strong>de</strong>m Grundsatz 8 auf Seite 92 wird<br />
laut Fernverkehrskonzept mittelfristig nicht<br />
entsprochen).<br />
Kenntnisnahme Die in Z 7 festgelegten Streckenrelationen stellen bis auf <strong>de</strong>n<br />
bisherigen Unterpunkt f) (siehe hierzu Datensatz 313-19, Min.<br />
f. Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr) Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar.<br />
Mit <strong>de</strong>m Begriff "Interregio-Niveau" ist auch nicht eine<br />
zwingen<strong>de</strong> Einbindung in das IC-/ICE-Netz aller unter Z 7<br />
genannten Strecken gemeint, auch schneller SPNV, wie RE-<br />
Züge mit Taktverkehr, ist möglich.<br />
Die in G 8 (lediglich Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) angestrebte<br />
Einbeziehung einiger in Z 7 genannten Streckenrelationen in<br />
das Schienenfernverkehrsnetz wird dort unter wesentlicher<br />
Bezugnahme eines Netzvorschlages <strong><strong>de</strong>r</strong> Aka<strong>de</strong>mie für<br />
Raumforschung und Lan<strong>de</strong>splanung für <strong>de</strong>n überregional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Personen- und Güterverkehr ("Raumforschung<br />
und Raumordnung", Heft 5-6/2002) begrün<strong>de</strong>t. Für wesentliche<br />
Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion stellen die genannten<br />
Alternativstrecken (z.B. über Mag<strong>de</strong>burg o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erfurt) zu <strong>de</strong>n<br />
nächsten Oberzentren keine echte Alternative dar. Die<br />
Notwendigkeit einer Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erreichbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nächsten Oberzentren wird auch dadurch <strong>de</strong>utlich, dass z.B. in<br />
<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Erreichbarkeitsanalysen <strong>de</strong>s BBR (siehe<br />
z.B. Raumordnungsbericht 2005) große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz eine ähnlich schlechte Erreichbarkeit zu<br />
<strong>de</strong>n Oberzentren aufweisen wie die <strong>de</strong>utlich dünner besie<strong>de</strong>lte<br />
Altmark o<strong><strong>de</strong>r</strong> die nördlichen Teile von Bran<strong>de</strong>nburg. Gleiches<br />
gilt für die Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen als wichtiges Indiz<br />
für das regionalwirtschaftliche Entwicklungspotential, die<br />
gemäß Raumordnungsbericht 2005 im gesamten Raum<br />
zwischen Mag<strong>de</strong>burg, Erfurt, Braunschweig und Kassel zu <strong>de</strong>n<br />
schlechtesten in gesamt Deutschland zählt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-12 G 14: Zu <strong>de</strong>m unter diesem Punkt aufgenommene<br />
Grundsatz, bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwidmung möchten wir<br />
auf folgen<strong>de</strong>s hinweisen:<br />
Unter Punkt 6.2.2 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />
aufgenommen, dass eine Entwidmung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überbauung nicht betriebener Strecken zur<br />
Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n<br />
ist. Wir gehen davon aus, dass mit "nicht<br />
betriebenen Strecken" die Strecken gemeint sind, für<br />
die nach § 11 AEG <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb dauernd eingestellt<br />
wur<strong>de</strong>. Hier möchten wir auf § 23 AEG (Freistellung<br />
von Bahnbetriebszwecken) hinweisen, in <strong>de</strong>m das<br />
Rechtsinstitut Entwidmung von Bahnanlagen<br />
gesetzlich geregelt wur<strong>de</strong>.<br />
Im § 23 Abs. 2 AEG wird festgelegt, dass die<br />
Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>, vor Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Freistellung von Bahnbetriebszwecken, u.a. die<br />
zuständigen Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung und<br />
Regionalplanung durch öffentliche Bekanntmachung<br />
im Bun<strong>de</strong>sanzeiger zur Stellungnahme aufzufor<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
hat. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Aspekte zur Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Schienenverkehrs, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e eine ausreichen<strong>de</strong><br />
Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen<br />
Personennahverkehr, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung für eine positive<br />
Freistellungsentscheidung ist außer<strong>de</strong>m, dass kein<br />
Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist (§ 23<br />
Abs. 1 AEG). Der im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />
festgeschriebenen Grundsatz Freistellungen von<br />
Bahnbetriebszwecken zu vermei<strong>de</strong>n, ist durch die<br />
Regelungen <strong>de</strong>s § 23 AEG u.E. entbehrlich.<br />
Außer<strong>de</strong>m stellt die Verpflichtung zur Vorhaltung von<br />
Infrastruktur, für die kein Verkehrsbedürfnis mehr<br />
besteht und für die langfristig eine Nutzung als<br />
Eisenbahnbetriebsanlage nicht zu erwarten ist, eine<br />
nicht zumutbare wirtschaftliche Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG<br />
dar. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird<br />
oftmals auch auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage von Vorhaben<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Baulastträger (Straße) vorgenommen.<br />
keine Berücksichtigung G 14 ist eine LEP-Übernahme und bleibt daher bestehen. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich um einen (ggf. überwindbaren) Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen ist (§<br />
4 abs. 2 ROG). Allerdings wird in Z 12 dieser lan<strong>de</strong>planerische<br />
Grundsatz für betimmte, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht mehr regelmäßig<br />
genutzte Schienenstrecken konkretisert.<br />
Die raumordnerische Bindungswirkungen von Z 12 und G 14<br />
treffen auch für die öffentlichen Stellen zu, die z.B. als<br />
Kommune bzw. als Straßenbaulastträger nicht mehr betriebene<br />
Schienenstrecken bzw. Bahnanlagen an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig überplanen<br />
(wollen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 218 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
218-14 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Energie GmbH wur<strong>de</strong> darauf<br />
hingewiesen, dass im betroffenen Bereich<br />
ausschließlich Sachanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Energie GmbH<br />
in Gleisnähe (50 Hz Verteilernetze, Schaltanlagen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnstromversorgung, Tankanlagen) vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese durch<br />
Maßnahmen nicht tangiert wer<strong>de</strong>n.<br />
218-15 Bauliche Maßnahmen an <strong>de</strong>n Verkehrsstationen sind<br />
bedarfsgerecht und im vertretbaren Kostenaufwand<br />
unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgaststrukturen und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Qualitätsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen umzusetzen.<br />
Die im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
für die <strong>Planung</strong>sregion Harz vorgesehenen<br />
Maßnahmen, die <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Station &<br />
Service AG betreffen könnten, sind zu gegebener<br />
Zeit abzustimmen.<br />
218-16 Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die<br />
Infrastruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Strecken an die<br />
mittelfristig prognostizierten Verkehrsprogramme, die<br />
im SPNV - Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
verankert sind, ausgerichtet wird. Entsprechen<strong>de</strong><br />
Anpassungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Um- und<br />
Ausbaumaßnahmen vorgenommen.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
218-11 Wir bitten um Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strichstärke -<br />
"Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr" (im Sinne<br />
<strong>de</strong>s Schienenpersonenfernverkehrs <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />
Fernverkehr AG), diese sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> abgebil<strong>de</strong>ten<br />
Region nicht korrekt.<br />
Kenntnisnahme Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan stellt <strong>de</strong>n Rahmen für<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Fachplanungen dar. Bei Bedarf ist <strong>bei</strong> konkreten<br />
Bauvorhaben die DB Energie GmbH durch die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n zu beteiligen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG). Durch die<br />
oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> bereits eine besser<br />
lesbare Signatur festgelegt, die nun angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 219 von 610
TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
218-13 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Regio AG bestehen keine Einwän<strong>de</strong><br />
bzw. Hinweise zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für<br />
die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />
218-17 Bezüglich <strong>de</strong>s übergebenen 2.Entwurfes REP Harz<br />
mussten wir lei<strong><strong>de</strong>r</strong> feststellen, dass we<strong><strong>de</strong>r</strong> unsere<br />
noch die Stellungnahme <strong>de</strong>s BMVBW aus <strong>de</strong>m Jahr<br />
2005 in diesem Entwurf berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Wir<br />
bitten unsere For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweise im 2.<br />
Entwurf aufzunehmen.<br />
6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />
223-2 (STN vom 10.11.05)<br />
Die Ziele und Hinweise <strong>de</strong>s Pkt. 6.3.4. wer<strong>de</strong>n<br />
begrüßt und unterstützt.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die DB Service Immobilien GmbH hat selbst in 2005 zum 1.<br />
Planentwurf keine Stellungnahme abgegeben, gemeint ist<br />
wahrscheinlich die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG vom<br />
14.12.07.<br />
Von <strong>de</strong>n seinerzeit vorgetragen<strong>de</strong>n Anregungen, Be<strong>de</strong>nken und<br />
Hinweisen wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahmen zum 1. Planentwurf ein Sachverhalt nicht<br />
berücksichtigt und 5 Sachverhalte zum Teil berücksichtigt bzw.<br />
als Hinweis zur Kenntnis genommen. Die seinerzeit nicht<br />
berücksichtigten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n erneut<br />
vorgetragen (fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n aktuellen Datensätzen 218-1 bis<br />
218-16 wie<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 220 von 610
TÖB: (223) Deutsche Telekom Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.13 Telekommunikation<br />
223-3 (STN vom 10.11.05)<br />
Die Grundsätze <strong>de</strong>s Pkt. 7.13. wer<strong>de</strong>n begrüßt und<br />
unterstützt.<br />
223-4 (STN vom 10.11.05)<br />
Im Planbereich ist bereits ein mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nes und<br />
zukunftsorientiertes Telekommunikationskabelnetz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Telekom AG vorhan<strong>de</strong>n, auf dieses<br />
muss <strong>bei</strong> alllen Maßnahmen Rücksicht genommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
223-5 (STN vom 10.11.05)<br />
Im <strong>Planung</strong>sgebiet betreibt die Deutsche Telekom<br />
ebenfalls Richtfunktrassen. Als Anlage sen<strong>de</strong>n wir<br />
Ihnen einen topographischen Kartenausschnitt mit<br />
einer Übersicht dieser Trassen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle geplanten<br />
Baumaßnahmen, die <strong>de</strong>n Schutzbereich berühren,<br />
einzeln geprüft wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Zur Richtfunktrasse Gröningen- Wegeleben noch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
spezielle Hinweis, die maximal zulässigen<br />
Bauhöhen, die Sie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong>gefügten Karte entnehmen<br />
können, dürfen innerhalb <strong>de</strong>s Schutzbereiches <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Richtfunkverbindung nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, um<br />
das Funkfeld nicht zu beeinträchtigen.<br />
10 Sonstiges<br />
223-1 (STN vom 22.03.07)<br />
Mit Schreiben vom 10.11.05 haben wir bereits zum<br />
1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz Stellung genommen,<br />
diese STN gilt unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter.<br />
223-6 Mitteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> SIREO Real Estate GmbH:<br />
Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> hat die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Eigentum <strong><strong>de</strong>r</strong> DT AG<br />
befindlichen Standorte etwas länger in Anspruch<br />
genommen. Ein Abschluß für alle Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> DT<br />
AG, welche im 2.Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
betroffen sind, konnte bis dato noch nicht getätigt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Trotz<strong>de</strong>m können wir für die bisherigen Standorte<br />
keine Einwän<strong>de</strong> feststellen. Im Einspruchsfall für die<br />
noch offenen Standorte, wür<strong>de</strong>n wir im Bedarfsfall<br />
auf Sie zu kommen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Von einer Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtfunkstrecken in Anlage 2 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz wird abgesehen, da sich die Richtfunkstrecken nach<br />
Auskunft <strong><strong>de</strong>r</strong> Telekom alle 2 Jahre än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 221 von 610
TÖB: (226) Deutscher Wetterdienst Wetteramt Leipzig<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
226-1 Zum Regionalplan Harz erteilen wir als "Träger<br />
öffentlicher Belange" keine Auflagen.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
227-2 Sollten jedoch die Bauhöhen <strong><strong>de</strong>r</strong> WEA 100 m über<br />
Grund überschreiten, bedarf es gem. § 14 LuftVG<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> luftrechtlichen Zustimmung durch die<br />
Luftfahrtbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />
10 Sonstiges<br />
227-3 Von dieser STN bleiben die Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aus § 31 Luftverkehrsgesetz unberührt.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
227-1 Durch <strong>de</strong>n REPHarz wer<strong>de</strong>n Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> DFS<br />
Deutsche Flugsicherung GmbH in Bezug auf<br />
Schutzbereiche für zivile Flugsicherungsanlegen<br />
nicht berührt. Es wer<strong>de</strong>n daher unsererseits we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anregungen noch Be<strong>de</strong>nken dazu vorgebracht.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Prüfauftrag für nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- und<br />
Genehmigungsplanung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 222 von 610
TÖB: (229) EEG- Erdgas Erdöl Berlin GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
229-2 Die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz behält im vollen Umfang ihre Gültigkeit.<br />
10 Sonstiges<br />
(STN vom 01.11.05)<br />
Das <strong>Planung</strong>sgebiet befin<strong>de</strong>t sich im Bergwerksfeld<br />
Deersheim, welches <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG-Erdgas Erdöl GmbH<br />
als Bergwerkseigentümerin das Recht zur<br />
Aufsuchung und Gewinnung von gasförmigen<br />
Kohlenwasserstoffen gewährt. Eine Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Sachverhaltes ergab, dass sich im Gebiet <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes Harz verfüllte<br />
Tiefbohrungen und ein Leitungsstück <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG<br />
befin<strong>de</strong>n. Das Leitungsstück ist gereinigt, verdämmt<br />
und verbleibt im Erdreich. Die betrieblichen Anlagen<br />
haben wir in <strong>de</strong>m <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong>n Lageplan farbig<br />
hinterlegt. Anliegend übergeben wir Ihnen eine Liste<br />
mit <strong>de</strong>n Koordinaten <strong><strong>de</strong>r</strong> verfüllten Tiefbohrungen im<br />
System 40/83. Im Hause <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG ist für <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />
Bohrungen festgelegt wor<strong>de</strong>n, dass diese im<br />
Umkreis von fünf Metern nicht überbaut wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß sich<br />
in Ihrem <strong>Planung</strong>sgebiet Leitungen sowie die<br />
ehemalige Gasübergabestation Deersheim befin<strong>de</strong>n.<br />
Bitte wen<strong>de</strong>n Sie sich zur Einholung einer<br />
Stellungnahme an die Stadtwerke Halberstadt GmbH.<br />
Diese Stellungnahme ersetzt nicht die bergbauliche<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s zuständigen Lan<strong>de</strong>samtes für<br />
Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt.<br />
229-1 (STN vom 09.03.07)<br />
Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere<br />
STN vom 01.11.05 weiterhin in vollem Umfang ihre<br />
Gültigkeit behält.<br />
Kenntnisnahme Das Bergwerksfeld wird als VBG für Rohstoffgewinnung<br />
"Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein" im REPHarz<br />
regionalplanerisch gesichert und als untertägige Lagerstätte<br />
nachrichtlich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum REPHarz dargestellt. Die<br />
Frage einer möglichen Überbauung von Tiefbohrungen regelt<br />
nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> grobmaßstäbliche Regionalplan.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 229-2<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 223 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-1 (Stellungnahme vom 12.03.07)<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchsicht <strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz<br />
habe ich festgestellt, dass die Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken, die ich bereits im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Beteiligung<br />
zur 1. Entwurfsfassung vorgetragen habe, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes keine<br />
Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n. Meine STN vom 27.10.05<br />
gilt daher unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t fort. Einen Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gem.<br />
§ 5 Abs. 1 ROG behalte ich mir vor.<br />
230-2 (STN vom 27.10.05)<br />
Soweit im Abschnitt 6.2.2 (»Schienenverkehr«) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwurfsfassung als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
<strong>de</strong>klarierte Festlegungen zum Bedarf, zur<br />
Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur konkreten<br />
Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vorgesehen sind, ohne<br />
dass diese eine Entsprechung in <strong>de</strong>n einschlägigen<br />
<strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s fin<strong>de</strong>n, können sie we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gegenüber <strong>de</strong>m Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt noch<br />
gegenüber <strong>de</strong>n betroffenen<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
Bindungswirkungen auslösen. Denn die auf eine<br />
zusammenfassen<strong>de</strong> und übergeordnete <strong>Planung</strong><br />
beschränkte Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (§ 1 Abs.1<br />
S.1 ROG) verwehrt es <strong>de</strong>n Trägern <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnungsplanung, eine Ersatzfachplanung zu<br />
betreiben. Entsprechend dürfen die<br />
Raumordnungspläne zwar standortrelevante und<br />
raumbezogene Vorgaben für die Fachplanung<br />
enthalten, aber keine originären Aussagen zum<br />
Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur<br />
konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Entgegenstehen<strong>de</strong> raumordnerische<br />
Festlegungen be<strong>de</strong>uten einen Übergriff in die<br />
Finanzhoheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und in <strong>de</strong>n Kernbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachplanung.<br />
Kenntnisnahme siehe Datensätze 230-2 bis 230-8 (erneute <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme vom 27.10.05)<br />
Es ist nicht bekannt, das das Eisenbahnbun<strong>de</strong>samt im Zuge<br />
<strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens zum LEP-LSA, <strong>de</strong>ssen im REPHarz<br />
zu übernehmen<strong>de</strong>n Festlegungen die wesentlichen Grundlage<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführungen im Pkt. 6.2.2. <strong>de</strong>s REPHarz bil<strong>de</strong>n, einen<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gemäß § 5 Abs. 1 ROG eingelegt hat.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die im LEP und, daraus gemäß § 6 Abs. 1 LPlG abgeleitet, die<br />
im REPHarz formulierten raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse zum<br />
Schienenverkehr stellen keine Zusammenfassung<br />
fachplanerischer bzw. unternehmerischer Konzepte dar.<br />
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 12 sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG<br />
sind im REPHarz Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur<br />
dahingehend zu sichern, dass eine Grundversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung mit solchen technischen Infrastrukturleistungen<br />
und damit eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume durch<br />
Personen- und Güterverkehr sichergestellt wird. Im Pkt. 6.2.2<br />
<strong>de</strong>s REPHarz erfolgt dies für das Schienennetz als ein<br />
wesentlicher Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen technischen<br />
Infrastruktur. Soweit es sich hier um textliche und<br />
kartografische Vorgaben <strong>de</strong>s LEP han<strong>de</strong>lt, hat die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft diesbezüglich keinen wesentlichen<br />
inhaltlichen Ermessensspielraum, da lan<strong>de</strong>splanerische Ziele<br />
und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in die Regionalplanung zu<br />
übernehmen sind.<br />
Im REPHarz sind keine Vorgaben für eine Zeitplanung von<br />
Infrastruktrurmaßnahmen im Schienennetz enthalten.<br />
Festlegungen zum Bedarf und zum Ausstattungsgrad von<br />
Schienenverbindungen beruhen, soweit sie im REPHarz<br />
vorgenommen wur<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und <strong>de</strong>n<br />
Inhalten <strong>de</strong>s ÖPNV-Planes LSA von 2005, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
die zur Schieneninfrastruktur (Istzustand, Strecken mit<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Ausbaubedarf und Zielzustand).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 224 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-3 (STN vom 27.10.05)<br />
Im Einzelnen ist zu <strong>de</strong>n in Abschnitt 6.2.2 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwurfsfassung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG als<br />
Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gekennzeichneten<br />
Festlegungen Folgen<strong>de</strong>s anzumerken:<br />
Zu Z 1 bis 3: Die Aussagen zum Erhalt und zum<br />
Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Eisenbahninfrastruktur<br />
sollten als Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
ausgestaltet wer<strong>de</strong>n, da es sich <strong>bei</strong> diesen verbalen<br />
Festlegungen nur im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr.3 ROG um<br />
allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Raumes han<strong>de</strong>lt. Darüber hinaus<br />
griffe es je<strong>de</strong>nfalls hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in die<br />
Fachplanungskompetenz <strong>de</strong>s Eisenbahn-<br />
Bun<strong>de</strong>samtes und in die unternehmerische<br />
Entscheidungsfreiheit <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmer ein, wenn ihnen<br />
mittels raumordnerischer Festlegungen verbindlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong>de</strong>s Schienennetzes<br />
vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
keine Berücksichtung Z 1 bis 3 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in <strong>de</strong>n REPHarz zu<br />
übernehmen<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>splanerische Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>de</strong>s<br />
LEP-LSA dar. Inwieweit diese lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben<br />
u.a. wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein gehalten<strong>de</strong>n Formulierungen<br />
tatsächlich Zielqualität gemäß § 3 Nr. 2 ROG besitzen, muss<br />
hier nicht abschließend geklärt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft geht je<strong>de</strong>nsfalls davon aus, dass diese<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben, auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regelungen <strong>de</strong>s § 5 ROG, korrekt zustan<strong>de</strong> gekommen sind.<br />
Auch inhaltlich sind in Z 1 bis Z 3 keine Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche zu <strong>de</strong>n<br />
allgemeinen Vorstellungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hinsichtlich einer<br />
leistungsfähigen Schieneninfrastruktur erkennbar, die<br />
gleichzeitig <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge für eine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung mit verkehrlicher<br />
Infrastruktur entspricht und eine gute Erreichbarkeit aller<br />
Teilräume durch Personen- und Güterverkehr gewährleistet.<br />
In konkrete unternehmerische Entscheidungen wird mit Z 1 bis<br />
Z 3, gera<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein gehalten<strong>de</strong>n Festlegungen,<br />
nicht eingegriffen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 225 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-4 (STN vom 27.10.05)<br />
Z 5, Z 6, Z 10, Z 11 und Z 13:<br />
Soweit in diesen Festlegungen konkrete Aussagen<br />
zum Erhalt, zum Aus- o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Neubau von<br />
Eisenbahninfrastruktureinrichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
enthalten sind, die nicht durch korrespondieren<strong>de</strong><br />
Bun<strong>de</strong>splanungen abge<strong>de</strong>ckt sind und sich nicht auf<br />
eine raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte und<br />
Trassen beschränken, han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />
kompetenzwidrigen Übergriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in<br />
die Fachplanung. Auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Ausführungen kann insoweit verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
230-5 (STN vom 27.10.05)<br />
Z 5:<br />
Die Aussage zur Dringlichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
(»vorrangig«) ist kein zulässiger Gegenstand<br />
raumordnerischer Festlegungen; dies gilt je<strong>de</strong>nfalls<br />
für die Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegungen in Z 5, Z 6, Z 10 und Z 13 stellen<br />
Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar, die teilweise im REPHarz<br />
inhaltlich konkretisiert (Z 5, Z 6) und ergänzt (Z 6) wur<strong>de</strong>n.<br />
Die inhaltliche Konkretisierung erfolgt durch die km/h-Angaben<br />
in Z 5 und Z 6, welche vor allem auf <strong>de</strong>n aktuellen ÖPNV-Plan<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt basieren. Bereits im 2. Planentwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz waren die Festlegungen <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>bei</strong><br />
Z 5 zur Gleisigkeit <strong>de</strong>s Ausbaus nicht mehr enthalten, da die Art<br />
und Weise <strong><strong>de</strong>r</strong> bautechnischen Streckenertüchtigung bzw. <strong>de</strong>s -<br />
ausbaus (z.B. Ein- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zweigleisigkeit) Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachplanung ist.<br />
In Z 11 als inhaltliche Konkretisierung <strong>de</strong>s Z 3 steht die<br />
raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion noch<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Güterverkehrsstellen im Mittelpunkt. Wür<strong>de</strong>n<br />
diese Standorte künftig auch noch wegfallen, wäre die<br />
Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 und Z 3 übernommenen<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (Verlagerung von<br />
Güterverkehr von Straße auf Schiene) stark gefähr<strong>de</strong>t.<br />
Z 10 und Z 13 wur<strong>de</strong>n inhaltlich im Vgl. zur lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Vorgabe nicht ergänzt bzw. konkretisiert.<br />
Ein kompetenzwidriger Eingriff in die Fachplanung ist somit<br />
nicht erkennbar, da gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG zu sichern<strong>de</strong><br />
Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur und<br />
Umschlaganlagen für Güter in Raumordnungspläne<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n können und darüber hinaus im REPHarz<br />
keine eigenständigen Angaben hinsichtlich parzellenscharfer<br />
Trassenkorridore bzw. Standorte, <strong><strong>de</strong>r</strong> genauen baulichen<br />
Gestaltung, noch hinsichtlich Zeitplanung und Finanzierung<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung "Vorrangig" bezeichnet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung keine Dringlichkeit<br />
im Sinne einer Zeitvorgabe, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n legt fest, dass diese<br />
Maßnahmen vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>en erfolgen<br />
sollen. Der Begriff "vorrangig" in Z 5 ist Bestandteil <strong>de</strong>s aus<br />
<strong>de</strong>m LEP-LSA<br />
zu übernehmen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung. Ohnehin sind im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz über Z 5 hinaus keine weiteren regional bzw.<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ausbauplanungen an<br />
Schienenverbindungen bekannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 226 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-6 (STN vom 27.10.05)<br />
Z 6:<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Frage, ob die Elektro-Traktion<br />
aufrecht erhalten wird (lit.c), ist kein<br />
raumordnerischer Belang und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicherung<br />
durch ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung nicht zugänglich.<br />
keine Berücksichtigung Da die Raumordnung die wirtschaftlichen, sozialen und<br />
ökologischen Ansprüche an <strong>de</strong>n Raum in Einklang bringen soll,<br />
können auch Aussagen zum technischen Umweltschutz als<br />
raumorn<strong><strong>de</strong>r</strong>isches Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />
Im übrigen ist die inhaltliche Ergänzung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 6c (jetzt Z<br />
6b) festgelegten Trasse Blankenburg-Elbingero<strong>de</strong> nur eine<br />
textliche Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gabe <strong>de</strong>s bereits im LEP-LSA festgelegten<br />
(kartografisch) Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung hinsichlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicherung einer bestehen<strong>de</strong>n "sonstigen Schienenverbindung<br />
mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung" mit "Elektrifizierung" von Blankenburg<br />
über Elbingero<strong>de</strong> bis Königshütte (siehe LEP-Karte).<br />
Hier wur<strong>de</strong> als Ausnahmefall unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vor-Ort-Verhältnisse (steile Gebirgsstrecke) die<br />
Beibehaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrotraktion auch textlich betont, da im Vgl.<br />
zu sonstigen elektrifizierten Strecken hier eine solche Nutzung<br />
vor allem aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s lokalen Umweltschutzes<br />
(Immissionsschutz für Anwohner) und <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />
(Rübelandbahn incl. Elektrifizierungsanlagen stehen unter<br />
Denkmalschutz) einem Betrieb durch Dieselfahrzeuge ein<strong>de</strong>utig<br />
vorzuziehen ist.<br />
Dieses Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung ist auch an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche<br />
Stellen gerichtet (z.B. Kommunen, Land), die mit ihren Mitteln<br />
die Aufrechterhaltung (bzw. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>inbetriebnahme) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Elektrotraktion aus o.g. Grün<strong>de</strong>n ermöglichen sollen. So wird<br />
die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s Elektrobetriebes und die langfristige<br />
Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn vom Land LSA finanziell geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 227 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-7 (STN vom 27.10.05)<br />
Z 12:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />
Zielfestlegung we<strong><strong>de</strong>r</strong> die Stillegung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />
Rückbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecken noch die Freistellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Trassen von Bahnbetriebszwecken mit bin<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wirkung für das Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt und die<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann.<br />
230-8 (STN vom 27.10.05)<br />
Der Grundsatz G 14 sollte auf <strong>de</strong>n durch Art.1<br />
Nr.11a <strong>de</strong>s Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBI I<br />
S.1138) neu eingeführten § 23 AEG Bezug nehmen<br />
und wie folgt gefasst wer<strong>de</strong>n: »Eine Freistellung von<br />
Bahnbetriebszwecken (§ 23 AEG) o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />
Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />
Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.«<br />
Kenntnisnahme Bis auf die unter a) und d) in Z 12 genannten Schienenstrecken<br />
sind alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en in Z 12 genannten Strecken bereits im LEP-<br />
LSA als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung enthalten, wo<strong>bei</strong> außer<strong>de</strong>m lt.<br />
LEP auch die dort nicht beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s dargestellten<br />
Schienenstrecken unter Berücksichtigung technischer und<br />
wirtschaftlicher Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse erhalten wer<strong>de</strong>n sollen (siehe<br />
entsprechen<strong>de</strong>s Z 13 als LEP-Übernahme). Dies erfolgt<br />
regionalplanerisch auch mit <strong>de</strong>n nicht im LEP genannten<br />
Strecken.<br />
Mit Z 12 soll lediglich eine Trassensicherung vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, die aber auch an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Stellen als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumorndung gerichtet ist (z.B. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen<br />
Bauleitplanung keine Überplanung dieser Trassenbereiche, die<br />
eine Reaktivierung unmöglich machen wür<strong>de</strong>).<br />
Wür<strong>de</strong>n von vornherein Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>bei</strong><br />
Entscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEG (Freistellung) keine<br />
Rolle spielen, dann wäre die nach § 23 Abs. 2 AEG<br />
vorgeschriebene Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>s- und<br />
Regionalplanung im Vorfeld einer solchen Entscheidung<br />
eigentlich sinnlos. Außer<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong> § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG (zu<br />
sichern<strong>de</strong> Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur als<br />
Elemene von Raumordnungspläne) ins Leere laufen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die übernommene LEP-Formulierung wird in G 14 wie folgt<br />
ergänzt:<br />
"Eine Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken)<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />
Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n."<br />
Der Bezug zum § 23 AEG wird im Begründungsteil<br />
vorgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 228 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-10 (STN vom 19.03.07)<br />
Auch nach Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sbeschlüsse<br />
zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz halte ich an meiner mit<br />
Schreiben vom 27.10.2005 und 12.03.2007<br />
geäußerten Rechtsauffassung, dass die als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung <strong>de</strong>klarierten Festlegungen zum<br />
Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur<br />
konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ohne eine Entsprechung in <strong>de</strong>n<br />
einschlägigen <strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gegenüber <strong>de</strong>m Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt noch<br />
gegenüber <strong>de</strong>n betroffenen<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
Bindungswirkungen auslösen, fest.<br />
Denn die Kennzeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen als Ziel<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG hat<br />
einen rein <strong>de</strong>klaratorischen Charakter. Ob ein<br />
wirksames Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung vorliegt, ist daher<br />
ausschließlich anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />
verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen<br />
Kriterien zu beurteilen. Der Frage, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>splanung <strong>de</strong>n ihm zustehen<strong>de</strong>n<br />
Kompetenzrahmen eingehalten hat, kommt da<strong>bei</strong><br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Selbst wenn die<br />
Festlegungen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan also -<br />
formal zutreffend - aus <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes<br />
entwickelt o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t aus ihm<br />
übernommen wur<strong>de</strong>n, än<strong><strong>de</strong>r</strong>t das doch nichts an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tatsache, dass für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Planwerke uneingeschränkt<br />
die materiell-rechtlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an wirksame<br />
Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gelten. Soweit diese nicht<br />
erfüllt sind, ist die Festlegung als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung nichtig und kann allenfalls - auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundlage einer geltungserhalten<strong>de</strong>n Auslegung -<br />
als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Bindungswirkungen<br />
auslösen.<br />
Kenntnisnahme Im REPHarz erfolgen keine eigenständige Ziel- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundsatzfestlegungen, die in <strong>de</strong>n alleinigen Kompetenzbereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung, hier bezogen auf <strong>de</strong>n Schienenverkehr,<br />
eingreifen. Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Dringlichkeit, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
konkreten (bautechnischen) Ausgestaltung von<br />
Infrastrukturmaßnahmen wer<strong>de</strong>n im REPHarz nicht<br />
vorgenommen. Die Festlegungen <strong>de</strong>s Ausbaubedarfes beruhen<br />
auf <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA, die z.T. durch<br />
Geschwindigkeitsangaben gemäß ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
konkretisiert wur<strong>de</strong>n. Ob das Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen gegen diese<br />
Pläne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch eingelegt haben, ist nicht<br />
bekannt.<br />
Siehe auch vorherige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />
Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samtes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 229 von 610
TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
230-11 (STN vom 19.03.07)<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong>de</strong>utlich wird die Überschreitung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
raumordnerischen Kompetenz am Beispiel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-<br />
Traktion auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg - Rübeland -<br />
Elbingero<strong>de</strong> (Abschn.6.2.2., Z 6), da es sich hier<strong>bei</strong><br />
ganz offensichtlich um einen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />
vorbehaltenen Sachverhalt han<strong>de</strong>lt, <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
raumordnerischen Befugnis zur Standort- und<br />
Trassensicherung (§ 7 Abs.2 S.1 Nr.3 lit.a ROG, § 3<br />
Abs.5 S.1 Nr.3 LPIG LSA) nicht erfasst wird. Noch<br />
dazu wird die Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Elektro-Traktion auf Gesichtspunkte <strong>de</strong>s Lärm- und<br />
Denkmalschutzes gestützt, also auf Materien, die<br />
ebenfalls nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Kompetenz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
unterfallen. Letzteres wird auch durch einen Blick auf<br />
die Festlegungen zum Lärmschutz (Abschn.7.4)<br />
sowie zur Kultur- und Denkmalpflege (Abschn.7.16)<br />
belegt, die zutreffend ausschließlich Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung enthalten.<br />
230-12 (STN vom 19.03.07)<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s Grundsatzes G 14<br />
bin ich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Wortlaut <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes einer zutreffen<strong>de</strong>n<br />
Formulierung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan nicht<br />
entgegensteht. Die Freistellung von<br />
Bahnbetriebszwecken hat die frühere Entwidmung<br />
abgelöst, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgriff auf die neue<br />
Terminologie <strong>de</strong>s Gesetzgebers ohne einen Verstoß<br />
gegen das Anpassungsgebot möglich erscheint.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
232-1 An dieser Stelle möchten wir Ihnen mitteilen, dass<br />
aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie AG keine<br />
Hinweise vorliegen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
234-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgas Mittelsachsen GmbH gibt es zum<br />
Entwicklungsplan keine Einwän<strong>de</strong>. Wir gehen davon<br />
aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortbestand unserer vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Versorgungsleitungen gesichert bleibt.<br />
keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 230-6<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Raumordnung stellt gemäß § 1 ROG eine zusammenfassen<strong>de</strong>,<br />
(fachlich) übergeordnete <strong>Planung</strong> dar, die u.a. die Aufgabe hat,<br />
unterschiedliche Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen (Belange) an <strong>de</strong>n Raum<br />
aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen und die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />
<strong>Planung</strong>sebene auftreten<strong>de</strong>n Konflikte auszugleichen. Dazu<br />
können selbstverständlich auch Belange <strong>de</strong>s Lärmschutzes und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalpflege gehören. So wer<strong>de</strong>n im Pkt. 6.1.6. <strong>de</strong>s<br />
REPHarz auch Vorrangstandorte für Kultur und Denkmalpflege<br />
als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgelegt.<br />
Die Frage einer Elektro-Traktion auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg-<br />
Elbingero<strong>de</strong> berühren also nicht nur Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verkehrsfachplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange<br />
(Denkmalschutz, Umweltschutz). Diese unterschiedlichen<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Belange auszugleichen, dass ist auch<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, da die dortigen, örtlich beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Probleme bereits auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erkennbar<br />
sind.<br />
Siehe hierzu auch Datensatz 387-4 (Fels-Werke GmbH)<br />
teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 230-8<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Durch unsere <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n die Versorgungsleitungen<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
246-2 Abstän<strong>de</strong> zu Ferngasleitungen müssen sowohl in<br />
Bezug auf eine mögliche mechanische Gefährdung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gasleitung als auch in Bezug auf mögliche<br />
elektrische Beeinflussungen eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Abstand zwischen Windkraftanlagen und<br />
erdverlegten Ferngasleitungen ist aktuell so<br />
festzulegen dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzstreifen außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Aufprallbereiches <strong><strong>de</strong>r</strong> Gon<strong>de</strong>l befin<strong>de</strong>t. In<br />
Anwendung <strong>de</strong>s DVGW-Rundschreibens G 04/04<br />
"Abstän<strong>de</strong> von Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu<br />
Gashochdruckleitungen" vom 28.09.2004<br />
bzw. <strong>de</strong>s Gutachtens "Gasleitungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe von<br />
Windkraftanlagen" <strong>de</strong>s Ing.-Büro Dr. Ing. Veenker<br />
vom 16.01.2004 bestimmt sich dieser Abstand nach<br />
einer Formel. Der einzuhalten<strong>de</strong> Abstand von<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu bestehen<strong>de</strong>n oberirdischen<br />
Gasversorgungsanlagen ergibt aus folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Summe: Nabenhöhe plus Rotorblattlänge plus 10 m<br />
Sicherheits<strong>bei</strong>wert. Betroffen durch die Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VNG/EVG ist das Eignungsgebiet EG 3 Giersleben-<br />
Aschersleben. Hinweis: Es wur<strong>de</strong>n nur Kreuzungen<br />
und Näherungen < 100 m <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG/EVG -Anlagen zu<br />
<strong>de</strong>n Vorrang- und Eignungsgebieten betrachtet.<br />
6.1.3.1 Energiewirtschaft<br />
246-6 STN vom 16.12.2005:<br />
Damit die öffentliche Sicherheit und die<br />
Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sind alle <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen rechtzeitig mit <strong><strong>de</strong>r</strong> GDMcom unter<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> VGN und EVG abzustimmen.<br />
6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />
246-5 STN vom 16.12.2005:<br />
Im REPHarz sind die Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VGN-/EVG-Anlagen als zu sichern<strong>de</strong> Standorte und<br />
Trassen für Infrastruktur festzulegen.<br />
Kenntnisnahme Die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu Ferngasleitungen kann<br />
im jeweiligen Genehmigungsverfahren sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
wie bereits im EG Giersleben-Aschersleben erfolgt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der regionale Entwicklungsplan ist rahmengebend für<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Fachplanungen, in diesen wer<strong>de</strong>n Abstimmungen<br />
mit <strong>de</strong>n Leitungsträgern durchgeführt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n regional und überregional be<strong>de</strong>utsame<br />
Trassen und Leitungen gesichert. In Pkt. 6.3.3. Z 1, Z 2 ist die<br />
Sicherung dieser Leitungen und Trassen festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
246-3 STN vom 10.04.07:<br />
Des Weiteren ist die Anlage 2 zum REP Harz Karte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> überregional- und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Versorgungs- und Produktenleitungen um <strong>de</strong>n<br />
Leitungsabschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> FGL 60 zwischen<br />
Aschersleben (nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185) und Güsten sowie<br />
um die Solefernleitung zu ergänzen. Die Lage dieser<br />
Anlagen können Sie <strong>de</strong>n bereits übergebenen,<br />
vorgenannten Plänen entnehmen.<br />
Damit die öffentliche Sicherheit und die<br />
Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sind alle <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen rechtzeitig mit <strong><strong>de</strong>r</strong> GDMcom unter<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG und EVG abzustimmen.<br />
volle Berücksichtigung Die Solefernleitung wird in Anlage 2 ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
246-1 STN vom 10.04.07:<br />
Bezug nehmend auf Ihre o. g. Anfragen teilen wir<br />
Ihnen mit, dass sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
zahlreiche -größtenteils unterirdisch verlegte -<br />
Anlagen (FGL), Steuerkabel,<br />
ArmaturengruppenReglerstationen,<br />
Korrosionsschutzanlagen, Solefernleitungen <strong>de</strong>s<br />
Untergrundgasspeichers Bernburg (UGS BBG) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VNG befin<strong>de</strong>n.<br />
Den Rahmen Ihrer Anfrage ergänzend, teilen wir<br />
Ihnen weiterhin mit, dass sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
größtenteils unterirdisch verlegte Anlagen <strong>de</strong>s<br />
überregionalen Gasversorgungsunternehmens<br />
Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen<br />
mbH, Erfurt (nachfolgend EVG genannt) befin<strong>de</strong>n.<br />
Die Aussage erfolgt <strong>de</strong>shalb seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG, weil<br />
die VNG im Rahmen eines mit <strong><strong>de</strong>r</strong> EVG<br />
geschlossenen Dienstleistungsvertrages insoweit zur<br />
Beantwortung von Anfragen verpflichtet ist.<br />
Einen Übersichtsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Grobtrassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ferngasleitungen und ungefähren Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Armaturengruppen, Reglerstationen im Maßstab 1:<br />
150.000 sowie eine Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> Solefernleitung UGS<br />
Bernburg im Maßstab 1:25.000 haben wir Ihnen<br />
bereits mit STN vom 16.12.05 unter <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
Registriernummer zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
übergeben. Unsere Hinweise und Anregungen aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Stellungnahme behalten auch<br />
weiterhin ihre volle Gültigkeit und sind im 2. Entwurf<br />
<strong>de</strong>s REP Harz zu beachten.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 233 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
246-4 STN vom 10.04.07:<br />
Wir bestätigen <strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong> Einschränkungen für die<br />
Bauleitplanung in Gebieten mit vorhan<strong>de</strong>nen VNG-/<br />
EVG - Anlagen.<br />
Damit die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG / EVG auch weiterhin<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, legen wir Ihnen zur<br />
Information eine Broschüre "Allgemeine<br />
Verhaltensregeln und Vorschriften zum Schutz von<br />
Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG" <strong>bei</strong>. Der Geltungsbereich dieser<br />
Broschüre erstreckt sich auch auf solche Anlagen,<br />
für die die VNG Dienstleistungen erbringt.<br />
Der GDMcom ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz zur<br />
Stellungnahme zu übergeben.<br />
Die VNG / EVG sind überregionale<br />
Ferngasunternehmen. Bezüglich Leitungen und<br />
Anlagen regionaler und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> örtlicher<br />
Gasversorgungsunternehmen/<br />
Versorgungsuntemehmen bitten wir Sie höflich, sich<br />
unmittelbar mit <strong>de</strong>m zuständigen Leitungsbetreiber in<br />
Verbindung zu setzen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
249-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Handwerkskammer Mag<strong>de</strong>burg wer<strong>de</strong>n<br />
keine Belange <strong>de</strong>s Handwerks berührt und somit<br />
bestehen keine Be<strong>de</strong>nken. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ergänzungen wer<strong>de</strong>n nicht vorgeschlagen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
251-2 (Satz Nr. 251-2 und 16)<br />
Einwän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB zum ersten Entwurf wur<strong>de</strong>n hier<br />
nicht berücksichtigt. Die Begründung hierfür ist nicht<br />
ohne weiteres nachvollziehbar. Der Brocken ist nun<br />
einmal, unabhängig davon, ob er in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
namentlich genannt wird, ein wesentlicher<br />
Anziehungspunkt für <strong>de</strong>n Tourismus. Daß allein<br />
dieses namentliche Nennen, letztendlich ein Nennen<br />
von Tatsachen, zu Konflikten mit <strong>de</strong>m "prioritären<br />
Naturschutz" führen soll, ist nicht verständlich.<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n unter Pkt. 5.2.6 genannten Vorbehaltsgebieten für<br />
Tourismus<br />
und Erholung ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Tourismus <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />
Gewicht <strong>bei</strong>zumessen (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG) .<br />
Der Brocken befin<strong>de</strong>t sich im VRG für Natur und Landschaft<br />
(LEP-Übernahme). VRG entfalten eine stärkere<br />
Bindungswirkung (§ 7 Abs. 4 Nr. 1ROG) als VBG. Ein VRG ist<br />
eine raumordnerische Letzentscheidung. Daher wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Brocken nicht, wie vorgeschlagen, als VBG für Tourismus und<br />
Erholung ausgewiesen.<br />
Vorrangiges Ziel <strong>de</strong>s Nationalparkes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutz und die<br />
Umweltbildung, vorrangiges Ziel <strong>de</strong>s Naturparkes ist die<br />
Erholungsnutzung. Aus diesem Grund ist davon auszugehen,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> weitaus größer gefaßte Naturpark das Ziel erreicht,<br />
<strong>de</strong>n Nationalpark bezüglich Touristenströme zu entlasten.<br />
Weiterhin wird die Brockenkuppe im Nationalparkgesetz bereits<br />
als "Erlebnisbereich" ausgewiesen, was <strong><strong>de</strong>r</strong> tourist. Nutzung<br />
voll entspricht. Außer<strong>de</strong>m wird in Pkt. 5.1.3.; Z 1 darauf<br />
hingewiesen, dass auch die Belange einer natur- und<br />
landschaftsbezogenen Erholung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
251-3 In Ihrem <strong>Abwägung</strong>sergebnis zu Satz Nr. 251-5<br />
verweisen Sie auf die Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Diese<br />
Herangehensweise ist sicher grundsätzlich richtig.<br />
Festlegungen im Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s beziehen sich<br />
hierzu aber sicher gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n klassischen<br />
Schienenpersonennahverkehr im Sinne von Berufs-,<br />
Schüler- und Regionalverkehr. Insoweit sollte die<br />
Anregung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB eine Präzisierung für<br />
touristischen Schienenpersonennahverkehr, <strong>de</strong>n es<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Harzes im Land praktisch nicht gibt,<br />
darstellen. Daher kann dann nicht nur die Ermittlung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> optimalen Reisegeschwindigkeit im Einzelfall<br />
erfolgen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die Prüfung, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> integrale<br />
Taktfahrplan voll anzuwen<strong>de</strong>n ist.<br />
251-4 Zu Ihrem <strong>Abwägung</strong>svorschlag zum Ziel Z 9 sollte<br />
aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB, wenn die Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Westemstadt Pullman City als langfristige<br />
<strong>Planung</strong>soption aufgenommen wird, auch die<br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
HSB ebenfalls in gleicher Qualität aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Z 4 stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Die Frage<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> optimalen Reisegeschwindigkeit ist <strong>bei</strong> Bedarf im Zuge<br />
einer Einzelfallprüfung zu klären.<br />
Die Begründung zu Z 4 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />
"Z 4 gilt vorrangig für <strong>de</strong>n Berufs-, Schüler und<br />
Regionalverkehr. Bestehen spezielle Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, wie z.B.<br />
<strong>bei</strong>m für die <strong>Planung</strong>sregion Harz auch be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
schienengebun<strong>de</strong>nen Tourimusverkehr, kann in Einzelfällen von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>smaxime pro Integraler Taktverkehr abgewichen<br />
wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />
Ergänzungsstrecke nach "Pullmann City" dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />
Sicherung dieser <strong>Planung</strong>soption und wur<strong>de</strong> folglich, unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Hasselfel<strong>de</strong>, auch im Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz geprüft.<br />
Die Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz ist bisher<br />
nicht als konkrete <strong>Planung</strong> bekannt. Vermutlich ist die/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Reaktivierung/Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufbau einer Schmalspurbahn auf Teilen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen Strecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Südharzeisenbahn (Walkenried)-<br />
Braunlage-Sorge-(Tanne) gemeint, die <strong>bei</strong> Sorge an das<br />
bestehen<strong>de</strong> HSB-Netz angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
Ein für die Umweltprüfung hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagenbestand<br />
bzgl. solcher <strong>Planung</strong> liegt nicht vor. Außer<strong>de</strong>m ist eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>soption Stiege/Hasselfel<strong>de</strong> - Hasselfel<strong>de</strong>/Pullmann<br />
City adäquate raumordnerische Sicherung für die<br />
vorgeschlagen<strong>de</strong> Ergänzungsstrecke im REPHarz ohnehin<br />
nicht möglich, da <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong> Streckenabschnitt auf<br />
nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Seite liegt und im aktuellen ROP <strong>de</strong>s<br />
Großraum Braunschweig keine diesbezüglichen Festlegungen<br />
enthalten sind (lediglich ca. 1 km im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz).<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 9 wird allerdings <strong><strong>de</strong>r</strong> letzte Satz wie<br />
folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"Weitere Streckenergänzungen, wie z.B. eine mögliche<br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz <strong>bei</strong> Sorge,<br />
sind <strong>bei</strong> entsprechen<strong>de</strong>m Bedarf zu prüfen."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
251-5 Bei <strong>Abwägung</strong>sbegründung zum Satz Nr. 251-11<br />
verweisen Sie darauf, daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz G 11<br />
Mischverbün<strong>de</strong> aus Verkehrsunternehmen und<br />
Aufgabenträger nicht ausschließe. Dies sollte dann<br />
aber im Text <strong>de</strong>s Grundsatzes G 11 unter Buchstabe<br />
f) auch entsprechend zum Ausdruck gebracht<br />
wer<strong>de</strong>n. Hier verweist <strong><strong>de</strong>r</strong> Text ein<strong>de</strong>utig auf die<br />
Regie <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenträger. Es sollte daher formuliert<br />
wer<strong>de</strong>n "in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regie <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenträger und<br />
Verkehrsunternehmen". Damit wird es möglich, die in<br />
<strong>de</strong>n Verkehrsunternehmen vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Fachkompetenz im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrskun<strong>de</strong>n<br />
voll zu nutzen.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
251-6 Die Begründung zum <strong>Abwägung</strong>svorschlag nach<br />
Satz Nr. 251-20 ist schwer nachvollziehbar. Die<br />
Ableitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schlussfolgerung, daß die<br />
Beherbergungskapazität im Harz völlig ausreichend<br />
ist, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Angabe einer durchschnittlichen<br />
Auslastung von 29 % ist sicher wissenschaftlich so<br />
nicht haltbar. Dieser Durchschnittswert kann<br />
durchaus be<strong>de</strong>uten, daß es in bestimmten Regionen<br />
<strong>de</strong>s Harzes sowie zu bestimmten Zeiten erhebliche<br />
Defizite in <strong><strong>de</strong>r</strong> Beherbergungskapazität gibt. Das wird<br />
z.B auch an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache <strong>de</strong>utlich, daß es in<br />
bestimmten Regionen <strong>de</strong>s Harzes sehr schwierig ist,<br />
größere Veranstaltungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tagungen, die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Beherbergungskapazitäten for<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />
zu organisieren. Insoweit ist eine Weiterentwicklung<br />
ganz zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Daß hier<strong>bei</strong> eine<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>n für die Regionalplanung<br />
zuständigen Bereichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachbarbun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
stattfin<strong>de</strong>n muß, dürfte selbstverständlich sein.<br />
teilweise Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"f) die bereits bestehen<strong>de</strong>n Verkehrs- und Tarifkooperationen<br />
durch die Aufgabenträger und Verkehrsträger/-unternehmen<br />
weiterzuentwicklen (<strong>bei</strong> Bedarf...)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Bei Pkt. 7.17. G 4 han<strong>de</strong>lt es sich um eine LEP-Übernahme, zu<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. Zur Steuerung von<br />
Beherbergungskapazitäten dienen das VBG TuE (Pkt. 5.2.6.)<br />
und VRST für Großflächige Freizeitanlagen (Pkt. 6.1.4.). Mit<br />
diesen Ferstlegungen sollen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Entwicklung<br />
von touristischer Infrastruktur regionalplanerisch gesteuert und<br />
unterstützt wer<strong>de</strong>n. Eine Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Beherbergungskapazität allein über die Regionalplanung ist<br />
nicht möglich, da die Nachfrage, wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um durch viele Aspekte<br />
gesteuert, die Beherbergungskapazität bestimmt. Die Aussage,<br />
dass die Beherbergungskapazität zu beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Anlässen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Wetterbedingungen in bestimmten Bereichen <strong>de</strong>s<br />
Harz (z.B. Walpurgis) nicht ausreichend ist, kann nur bestätigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Aber davon auf die gesamte Beherbergungssituation<br />
für <strong>de</strong>n Harz zu schlußfolgern, ist fraglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
251-1 Ich hatte für die Harzer Schmalspurbahnen GmbH<br />
(HSB)(TÖB 251) bereits zum ersten Entwurf einige<br />
Anregungen gegeben. Mit Schreiben vom<br />
12.03.2007 hat Herr Dr. Jung hierzu die<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnisse mitgeteilt. Insoweit nehme ich<br />
mit <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Ausführungen sowohl auf <strong>de</strong>n<br />
zweiten Entwurf, als auch die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnisse Bezug.<br />
251-7 Abschließend seien noch zwei Bemerkungen zu<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Äußerungen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Träger öffentlicher Belange gegeben:<br />
1.<br />
Die Nationalparkverwaltung Hochharz (Nationalpark<br />
Harz/Sachsen-Anhalt)(TÖB 319) will <strong>de</strong>n<br />
Nationalpark auch als Vorrangstandort für Forschung<br />
und Bildung sehen (Satz Nr. 319-1). Bezüglich<br />
Bildung han<strong>de</strong>lt es sich hier sicher ganz klar um<br />
Bildungstourismus. Insoweit bestätigt das die<br />
Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB, <strong>de</strong>n Brocken als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />
touristisches Highlight herauszustellen.<br />
251-8 2. Die Einschätzung <strong>de</strong>s Bürgervereins Unterharz<br />
(TÖB 402), daß die Harzer Schmalspurbahnen als<br />
Touristenattraktion und technisches Denkmal<br />
überregionale bis europaweite Be<strong>de</strong>utung besitzt<br />
(Satz Nr. 402-10), kann nur unterstützt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Begründung, diese Anregung nicht zu<br />
berücksichtigen, kann nicht überzeugen. Es wird<br />
ganz einfach ignoriert, daß eine wesentliche<br />
Kun<strong>de</strong>ngruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB auch Touristen aus ganz<br />
Deutschland und <strong>de</strong>m europäischen Ausland und<br />
selbst sogar darüber hinaus sind. Insoweit sollte aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB die mangeln<strong>de</strong> Berücksichtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregung <strong>de</strong>s Bürgervereins nochmal überdacht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
252-1 G 2, 3. Zeile sollte wie folgt ergänzt wer<strong>de</strong>n: " ...<br />
sind bedarfsgerecht zu sichern ... "<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung "Vorrangstandort" bezeichnet einen hinreichend konkreten<br />
Standort, eine raumordnerische Sicherung dieser<br />
Vorrangfunktion ist für ein Großschutzgebiet nicht möglich. Der<br />
Nationalpark Harz ist als VRG Natur und Landschaft<br />
ausgewiesen. Diese Festlegung ist aus <strong>de</strong>m LEP übernommen,<br />
dazu ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan nach § 6 Abs.1 LPlG<br />
LSA verpflichtet. Da es sich <strong>bei</strong> einem VRG um ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung han<strong>de</strong>lt, ist eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Zielfestlegung (VRST<br />
Foschung und Bildung) nicht möglich. Im Pkt. 5.1.3. Z 1 wird<br />
darauf hingewiesen, dass soweit es die<br />
Schutzgebietsverordnungen es gestatten, auch die Belange von<br />
Tourismus und Erholung in <strong>de</strong>n VRG NuL zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine mögliche europaweite Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />
Schmalspurbahn, z.B. für Eisenbahnfreun<strong>de</strong> wird nicht in<br />
Frage gestellt. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.2.<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Formulierung "...regionale und lan<strong>de</strong>sweite ..."<br />
bezieht sich auf die entsprechen<strong>de</strong> rechtliche <strong>Planung</strong>s-<br />
/Maßstabsebene und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Nomenklatur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnungspläne in Sachsen-Anhalt (Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REP sind regional be<strong>de</strong>utend, die <strong>de</strong>s LEP sind<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam bzw. hier lan<strong>de</strong>sweit).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Satz 2 in G 2 wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
" ... zu sichern und bedarfsgerecht zu entwickeln ..."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (252) Harzer Verkehrsverband e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
252-2 G 2: Hier fehlt ein Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />
län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Nationalpark Harz und das<br />
Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz.<br />
252-3 G 5: Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist ein herausragen<strong>de</strong>s Thema im<br />
Harz-Tourismus (s.a. S. 73, 5. Absatz), dies muss<br />
hier explizit Erwähnung fin<strong>de</strong>n. Es besteht bereits ein<br />
hervorragen<strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetz, markiert durch<br />
<strong>de</strong>n Harzklub.<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag: "Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist ein wichtiges<br />
Thema für Tourismus und Naherholung. Das<br />
bestehen<strong>de</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetz soll daher erhalten<br />
und, wo sinnvoll und notwendig, ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Da<strong>bei</strong> sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Streckenführungen abseits<br />
von Strassen für <strong>de</strong>n Allgemeinverkehr zu<br />
berücksichtigen. Überregional wirksame<br />
Weitwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege (Harzer-Hexen-Stieg, Selketalstieg,<br />
Harzer Grenzweg am Grünen Band,<br />
Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg, Wege Deutscher Kaiser und<br />
Könige) sollen erhalten und weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Organisationen und Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>tourismus<br />
sollen in ihren Bemühungen unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />
252-4 G 6: Die Hinweise zu <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen können <strong>bei</strong><br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s Datensatzes 252-3 entfallen,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Schwerpunkt dieser Aussage betrifft ohnehin <strong>de</strong>n<br />
Radtourismus.<br />
keine Berücksichtigung G 2 ist eine LEP-Übernahme, die präzisiert wur<strong>de</strong>. Hier geht es<br />
speziell um <strong>de</strong>n Naturpark und seine Ausrichtung auf die<br />
Erholung. Der Naturpark schließt sowohl die Nationalpark- als<br />
auch die Biosphärenreservatsflächen ein. Der Nationalpark<br />
dient vorrangig <strong>de</strong>m Naturschutz bzw. <strong>de</strong>m Erhalt von<br />
gefähr<strong>de</strong>ten Lebensräumen, das Biosphärenreservat <strong>de</strong>m<br />
Erhalt von Kulturlandschaften mit reichem Natur- und<br />
Kulturerbe.<br />
Da unsere <strong>Planung</strong>sregion nicht län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifend ist, wird auf<br />
die gewünschte Ergänzung verzichtet. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Auslegung wur<strong>de</strong>n auch die "Nachbarlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" beteiligt. Die<br />
Begründung zum Pkt. 5.2.6. (1. Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />
unterstreicht ohnehin schon <strong>de</strong>n "Tourismus in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesamtregion Harz", <strong><strong>de</strong>r</strong> län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifend ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der Punkt 6.2.4. berücksichtigt die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
ausreichend, auch durch konkrete Nennungen regionaler und<br />
überregionaler Wege. Der Ausbau von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sowie die<br />
Verbandsar<strong>bei</strong>t ist nicht über die Regionalplanung steuerbar.<br />
G 5 stellt ohnehin LEP-Übernahme dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Gemäß Datensatz 252-3 wird G 5 nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, so dass auch<br />
G 6 die Aussagen zu <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen behält. G 6 als<br />
teilweise LEP-Übernahme geht ohnehin über <strong>de</strong>n Radtourismus<br />
hinaus (z.B. auch Blaues Band).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
253-7 Zu 2. Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />
Die unter <strong>de</strong>m Punkt Bevölkerungs- und<br />
Siedlungsentwicklung angestrebte Vermeidung von<br />
Zersiedlung durch ein intelligentes<br />
Brachflächenmanagement bzw. die Nutzung<br />
innerörtlicher Reserven ist grundsätzlich zu<br />
begrüßen. Allerdings müssen die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wirtschaftlichen Entwicklung ausreichend<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Vorhan<strong>de</strong>ne Brachflächen<br />
sind nicht grundsätzlich geeignete Standorte für<br />
neue gewerbliche Ansiedlungen. Entschei<strong>de</strong>nd sind<br />
die Kriterien <strong><strong>de</strong>r</strong> verkehrstechnischen Erschließung<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage (außerhalb von Wohnbebauung). Bei<br />
Bedarf sind daher auch zukünftig geeignete<br />
Gewerbestandorte außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> benannten Flächen<br />
auszuweisen.<br />
253-44 Im Punkt 2 zur Wirtschaftsentwicklung wer<strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nste Wirtschaftszweige als Träger <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung benannt.<br />
Die IHK Halle-Dessau begrüßt diese Vielfalt und<br />
weist darauf hin, dass jegliche Festlegungen auf<br />
spezifische Branchen (Clusteransatz) kritisch zu<br />
bewerten sind. Eine verlässliche Prognose <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige<br />
ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund sollte<br />
eine möglichst breite Branchenstruktur im<br />
<strong>Planung</strong>sraum angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />
253-45 Im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf wird einseitig <strong><strong>de</strong>r</strong> natur- und<br />
umweltschonen<strong>de</strong> Tourismus privilegiert. Dies lehnt<br />
die IHK Halle-Dessau ab. Auch die angestrebte rein<br />
ökologisch orientierte Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
touristischen Infrastruktur ist abzulehnen. Die IHK<br />
for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diskriminierungsfreie Aussagen im Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz. Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong>de</strong>s<br />
Tourismus, welche sich mit <strong>de</strong>n regionalen<br />
Gegebenheiten vereinbaren, sind grundsätzlich nicht<br />
zu benachteiligen.<br />
Kenntnisnahme Die Ausweisung neuer Gewerbestandorte außerhalb von<br />
Brachflächen bzw. im Randbereich von Gemein<strong>de</strong>n (nicht<br />
innerörtlich) wird damit nicht ausgeschlossen, wenn diese<br />
genannten Flächen für Neuansiedlungen aus bestimmten,<br />
nachvollziehbaren Grün<strong>de</strong>n nicht geeignet sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine Diskriminierung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Formen <strong>de</strong>s Tourismus ist im<br />
REPHarz nicht erkennbar. Immerhin wer<strong>de</strong>n im REPHarz 21<br />
großflächige Freizeitanlagen mit regelmäßig intensiver<br />
Erholungsnutzung ausgewiesen (zum Vgl. REPAnhalt 4 und<br />
REPHalle (2. Entwurf) 19 adäquate Standorte).<br />
Da jedoch gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturreichtum bzw. die hochwertige<br />
Landschaftsbildausstattung großer Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion die<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Grundlage für die lan<strong>de</strong>sweit herausragen<strong>de</strong><br />
touristische Stellung <strong>de</strong>s Harzes darstellt, wird logischerweise<br />
<strong>de</strong>m Schutz dieser "ökologischen" Ausgangsbedingungen im<br />
Leitbild ein hoher Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
253-8 Zu 3. Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für<br />
die <strong>Planung</strong>sregion:<br />
Im Grundsatz G 7-1 - Natur und Landschaft - wird für<br />
<strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz die Sicherung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen<br />
und überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereichen<br />
angestrebt. Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin,<br />
dass dies nicht zu Beeinträchtigungen<br />
wirtschaftlicher Aktivitäten in diesen Bereichen<br />
führen darf. Bestehen<strong>de</strong> wirtschaftliche Nutzungen<br />
sind zu sichern und nicht durch auf<br />
regionalplanerisch bedingten Ausweisungen<br />
basieren<strong>de</strong>n späteren Fachplanungen zu gefähr<strong>de</strong>n<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
253-9 Für <strong>de</strong>n Grundsatz G 8-2 - Industriell gewerbliche<br />
Altstandorte - gelten obige Aussagen. Die<br />
Ausweisung zukünftiger Gewerbestandorte sollte von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten Nutzung und <strong>de</strong>n dadurch<br />
hervorgerufenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s<br />
abhängen. Es müssen weiterhin Flächen außerhalb<br />
von Altstandorten für die wirtschaftliche Nutzung zur<br />
Verfügung stehen.<br />
4.1 <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
253-10 Zu 4.1. <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />
Die Begründung zu Ziel 4 ist zu aktualisieren.<br />
Mittlerweile liegt die 4. Regionalisierte<br />
Bevölkerungsprognose <strong>de</strong>s Statistischen<br />
Lan<strong>de</strong>samtes Sachsen-Anhalt vor.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
253-6 Ziel 14 sollte zur Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes zur Bindung von<br />
großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>lsbetrieben an Zentrale<br />
Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen und mittleren Stufe auf das<br />
Anpassungsgebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung an die Ziele<br />
und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung und<br />
Raumordnung entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB<br />
verweisen. Somit wür<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>ne, nicht <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan entsprechen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en<br />
auf <strong>de</strong>n Prüfstand gestellt und aufgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />
Kennnisnahme Der genannte Passus stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar.<br />
Hier geht <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Allgemeinwohls (Gefahrenabwehr) vor<br />
privaten Interessen. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><br />
Deichverlegungsverfahren die Eigentümer beteiligt und<br />
entschädigt. Im Pkt. 5.2.1 (Vorbehaltsgebiete für<br />
Hochwasserschutz) wird dieser allgemeine Grundsatz fachlich<br />
untersetzt. In diesen Vorbehaltsgebieten steht aus<br />
regionalplanerischer Sicht nicht das Verbot von Nutzungen,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die planerische Konfliktbewältigung zur<br />
Scha<strong>de</strong>nsminimierung im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Gemäß G 3 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
5.2.1 ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlich-soziale Aspekt <strong>bei</strong> möglichen<br />
Vergrößerungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Retentionsräume zu prüfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Dieser Grundsatz soll <strong>de</strong>n sparsamen Umgang mit<br />
Bo<strong>de</strong>n/Freiraum <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung von Industrie- und<br />
Gewerbestandorten unterstützen. Eine Entwicklung auf neu<br />
ausgewiesenen Flächen wird nicht ausgeschlossen. Jedoch soll<br />
vor je<strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Inanspruchnahme von unvermehrbaren<br />
Ressourcen geprüft wer<strong>de</strong>n, ob Altstandorte ebenfalls geeignet<br />
sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Im Satz 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klammerzusatz "(4.<br />
Regionalisierte Bevölkerungsprognose von 01/2007 bestätigt<br />
Trend)" angehängt. Da jedoch diese aktualisierte Prognose<br />
bereits auf die neuen Landkreise abstellt (nicht i<strong>de</strong>ntisch mit<br />
Zuschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion) bleiben die genannten Zahlen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 3. Reg. Bevölkerungsprognose bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Z 14 wur<strong>de</strong> wortgleich aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Auf das<br />
Anpassungsgebot, welches für alle Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gilt,<br />
muss <strong>bei</strong> Z 14 nicht noch mal verwiesen wer<strong>de</strong>n, es besteht<br />
bereits durch das BauGB.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.4 Entwicklungsachsen<br />
253-12 Die IHK Halle-Dessau begrüßt ausdrücklich die<br />
Ausweisung von Entwicklungsachsen im <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Harz. Die<br />
Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP vorgegebenen<br />
überregionalen Entwicklungsachsen durch regionale<br />
Entwicklungsachsen wird <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />
Gegebenheiten gerecht. Es sind weitere regionale<br />
Entwicklungsachsen auszuweisen, so z.B. B 80, B<br />
86, B 85 / B 80 Berga-Kelbra.<br />
253-13 Die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Kategorie<br />
Entwicklungsachsen verbun<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />
Potenziale sind stärker herauszuheben. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zu Ziel 4 wird auf die<br />
Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />
verwiesen. Dies ist in eine Zielformulierung<br />
einzuar<strong>bei</strong>ten.<br />
5.1 Vorranggebiete<br />
253-5 Überlappungen von Vorranggebieten und<br />
Vorbehaltsgebieten sollten genutzt wer<strong>de</strong>n, um die<br />
Vereinbarkeit von Nutzungen festzulegen, so z. B.<br />
Vorranggebiete für Hochwasserschutz und<br />
Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung.<br />
253-14 Die IHK Halle-Dessau begrüßt die klare Aussage,<br />
dass Ortslagen und baurechtlich gesicherte Flächen<br />
von entgegenstehen<strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />
Festlegungen ausgenommen sind.<br />
253-15 Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Bindungswirkung <strong>de</strong>s<br />
Raumordnungsgesetzes von 1998 sind <strong>bei</strong> fachlicher<br />
Sinnhaftigkeit überlagern<strong>de</strong> Vorrangnutzungen<br />
auszuweisen (z.B. Vorrang für Wassergewinnung<br />
und Vorrang für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang<br />
für Hochwasserschutz und Vorbehalt für<br />
Rohstoffgewinnung).<br />
keine Berücksichtigung Die B 80 und die B 86 sind bereits Bestandteil höherrangiger<br />
Entwicklungsachsen, die im REPHarz aus <strong>de</strong>m LEP<br />
übernommen wur<strong>de</strong>n.<br />
Eine NW-SE-verlaufen<strong>de</strong> regionale Achse im Bereich Berga-<br />
Kelbra B80/B85 ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verhältnismäßig geringen<br />
Verkehrsdichte (< 2.000 KfZ) auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 von Kelbra in<br />
Richtung Thüringen), fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Verkehrswege (z.B.<br />
Bahn) sowie nicht vorhan<strong>de</strong>ner Achsenanbindungen auf<br />
thüringischer Seite (LEP Thüringen, REP Nordthüringen) nicht<br />
gerechtfertigt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus <strong>de</strong>m LEP übernommene<br />
Begriffs<strong>de</strong>finition für die Entwicklungsachsen wird um folgen<strong>de</strong>n<br />
Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />
län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> und die transeuropäische Verbindung von<br />
Wirtschaftsräumen von Be<strong>de</strong>utung". Dieser Ergänzungsatz<br />
wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s LEP zu <strong>de</strong>n Entwicklungsachsen<br />
entnommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Vorranggebiete wer<strong>de</strong>n i.d. R. nicht von Vorbehaltsgebieten<br />
überlagert. Außer<strong>de</strong>m hat immer das Vorranggebiet Priorität, da<br />
ein VRG nach § 4 Abs. 1 ROG als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen zu beachten ist. Ein VBG ist nach § 4 Abs. 2 ROG<br />
als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nach § 3 Nr. 2 sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (VRG) verbindliche<br />
Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestimmbaren abschließend abgewogenen textlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zeichnerischen Festlegungen, d. h. es han<strong>de</strong>lt sich um eine<br />
raumordnerische Letztentscheidung. Diese Letztentscheidung<br />
einer vorweggenommen <strong>Abwägung</strong> könnte durch<br />
Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten<br />
durch nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in Frage gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. Deswegen wird bereits entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> im Regelfall auf solche<br />
Überlagerungen verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
253-16 Im Grundsatz G 3 sollten als zulässige bauliche<br />
Anlagen in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz auch Anlagen zur<br />
Rohstoffgewinnung aufgeführt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>s Rohstoffabbaus in<br />
Hochwasserschutzgebieten wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
zu Ziel 6 von Punkt 5.1.5. (Vorranggebiete für<br />
Rohstoffgewinnung) bereits erläutert. Es erfolgt<br />
daher nur eine Konkretisierung <strong>de</strong>s Grundsatzes.<br />
keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />
<strong>de</strong>n VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung im Bereich von<br />
Überschwemmungsgebieten kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen geologischen Bedingungen von<br />
Ausnahmefällen nicht die Re<strong>de</strong> sein, da die hochwertigen,<br />
abbaubaren Kiessandlagerstätten meist in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit häufig auch in <strong>de</strong>n<br />
Überschwemmungsgebieten liegen. Außer<strong>de</strong>m kann nicht von<br />
vornherein davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong><br />
Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Talauen mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />
diesbezüglichen Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />
innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />
VRG-Hochwasserschutz festlegt) und <strong>de</strong>n in Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.<br />
enthalten<strong>de</strong>n Regelungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung und <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes wer<strong>de</strong>n als<br />
ausreichend angesehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
253-17 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für Natur und<br />
Landschaft wer<strong>de</strong>n hier textlich die Gesamtgebiete<br />
festgelegt. Alle aufgeführten Vorranggebiete für<br />
Natur und Landschaft sollten dahin überprüft wer<strong>de</strong>n,<br />
ob wirklich immer die vollständige Region<br />
schützenswert ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur Teilbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Region.<br />
Die Vorranggebiete für Natur und Landschaft sollten<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Ausweisung möglichst nur<br />
Teilgebiete <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gesamtbereiches<br />
umfassen.<br />
253-18 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Ziel 1 wird ausgeführt, dass es<br />
aufgrund naturschutzrechtlicher Verordnungen<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n kann, eine Nutzung bzw.<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>n Schutzzwecken anzupassen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen. Dies lehnt die IHK Halle-<br />
Dessau strikt ab. Die Versagung bisheriger<br />
wirtschaftlicher Aktivitäten ist nicht zulässig.<br />
Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen sind unter Bestandsschutz<br />
zu stellen. Auch Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erneuerungen und<br />
Erweiterungen müssen zukünftig möglich sein.<br />
253-19 Die IHK Halle-Dessau for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Klarstellung, dass<br />
bestehen<strong>de</strong> Genehmigungen, Satzungen,<br />
Erlaubnisse und Bewilligungen sowie<br />
Genehmigungstatbestän<strong>de</strong> nach Maßgabe<br />
verschie<strong>de</strong>ner Rechtsbereiche in <strong>de</strong>n betroffenen<br />
Gebieten unberührt bleiben.<br />
253-20 Die Vorranggebiete XXIX "Borntal, Feuchtgebiete<br />
und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Allstedt" (unter Z 2) sind zu entfernen<br />
bzw. zu verkleinern. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong>en großräumiger<br />
Ausweisung sind Konflikte mit <strong>de</strong>m Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz<br />
Allstedt zu erwarten. Dessen regionale Be<strong>de</strong>utung ist<br />
durch die Ausweisung als Vorrangstandort (Punkt<br />
6.2.5, Ziel 3) im Planentwurf gewürdigt.<br />
keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n vom Regionalausschuss bestimmten Kriterien zur<br />
Festlegung von VRG NuL im REPHarz sind<br />
Naturschutzgebiete, FFH- und EU SPA-Gebiete sowie<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile, usw. zu prüfen und ggf. in<br />
die VRG aufzunehmen. Die diesbezüglichen Grundlagen<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Fachplanungen erstellt.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> NSG, die ab einer bestimmten Größe<br />
überwiegend als VRG Natur und Landschaft ausgewiesen<br />
wur<strong>de</strong>n, steht es <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung nicht zu, diese<br />
innergebietlich fachlich nochmals zu diffenzieren. Dagegen<br />
wur<strong>de</strong>n FFH-Gebiete und EU SPA im REPHarz eben nicht<br />
regelmäßig als VRG Natur und Landschaft (sofern nicht auch<br />
NSG bzw. Nationalpark), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dann (nur) als<br />
Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems regionalplanerisch gesichert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegung von VRG im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan geht<br />
nicht mit Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z<br />
1 wird lediglich daraufhin gewiesen, dass <strong>bei</strong> Neuausweisungen<br />
von NSG die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen an die jeweiligen<br />
Verordnungen anzupassen sind (Naturschutzrecht).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Ist bereits im Begründungsteil zum Pkt. 5.1. Z 1, für alle VRG<br />
klargestellt.<br />
Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele und<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />
ROG an öffentliche Stellen und nicht an Personen <strong>de</strong>s<br />
Privatrechts gerichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Beim VRG XXIX han<strong>de</strong>lt es sich um eine regionalplanerische<br />
Sicherung bereits bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> und geplanter NSG, LSG und<br />
FFH-Gebiete. Ein <strong><strong>de</strong>r</strong>art großer Konflikt zwischen Naturschutz<br />
und <strong>de</strong>m Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt, <strong><strong>de</strong>r</strong> die genannte<br />
Vorrangstandortnutzung generell in Frage stellen wür<strong>de</strong>, ist auf<br />
regionalplanerischer Ebene nicht zu erkennen (siehe auch<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.5).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
253-21 Der Helmestausee Berga-Kelbra (Nr. V unter Z 2) ist<br />
aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung zu streichen und statt<strong>de</strong>ssen als<br />
Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft<br />
einzustufen. Somit kann <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Tourismus besser Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
253-22 Die großräumige Ausweisung von Vorranggebieten<br />
für Landwirtschaft führte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit<br />
durchaus zu Problemen <strong>bei</strong>m Abbau von Rohstoffen<br />
und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Infrastrukturmaßnahmen.<br />
Daher wur<strong>de</strong>n diese Flächen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten<br />
Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s LEP <strong>de</strong>utlich reduziert. Dieser<br />
Herangehensweise sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan<br />
folgen. Die im LEP LSA unter Pkt. 3.5.1. benannten<br />
Vorbehaltsgebiete sollten auch im REP als<br />
Vorbehaltsgebiete ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Der Stausee Kelbra hat internationale<br />
Be<strong>de</strong>utung als Rastplatz und Brutgebiet für Wat- und<br />
Wasservögel, <strong>de</strong>shalb wur<strong>de</strong> er als VRG NuL festgelegt. Bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong>de</strong>s VRG aus <strong>de</strong>m LEP wur<strong>de</strong> dieses jedoch im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Freizeiteinrichtungen bereits<br />
konkretisiert (hier verkleinert) und die zurückgenommene<br />
Teilfläche als VBG Tourismus und Erholung ausgewiesen.<br />
Damit ist dieser Belang in angemessener Weise im REPHarz<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im LEP, Pkt. 3.3.2., wird als Ziel festgelegt, dass VRG für<br />
Landwirtschaft durch die Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Konkretisierung und Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s LEP in<br />
<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen<br />
sind. Dieses für die Regionalplanung bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ziel <strong>de</strong>s LEP<br />
wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Festlegungen von VRG für Landwirtschaft im<br />
REPHarz erfüllt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
253-2 Die überregional und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Rohstoffvorkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind zu<br />
sichern.<br />
volle Berücksichtigung Die regional und überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Rohstoffvorkommen bzw. -lagerstätten wer<strong>de</strong>n, soweit diese<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits im Abbau stehen bzw. für eine künftige<br />
wirtschaftliche Gewinnung in Frage kommen, im REPHarz als<br />
Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung<br />
regionalplanerisch gesichert. Die Kriterien für regional bzw.<br />
überregional be<strong>de</strong>utsame Vorkommen wur<strong>de</strong>n vorher in einem<br />
Kriterienkatalog festgelegt. Dieser wur<strong>de</strong> im Regionalausschuss<br />
diskutiert und beschlossen, die diesbezüglichen Sitzungen<br />
waren öffentlich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
253-23 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit von Rohstoffen<br />
sind die entsprechen<strong>de</strong>n Lagerstätten langfristig vor<br />
Überbauung zu schützen. In Abhängigkeit von Größe<br />
und Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkommen sind sowohl Vorrang-<br />
als auch Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
auszuweisen. Vorhan<strong>de</strong>nes Bergwerkseigentum ist<br />
vor Überplanungen zu schützen.<br />
Seit Anfang <strong><strong>de</strong>r</strong> 90er Jahre haben Unternehmen<br />
Lagerstätten erworben, erkun<strong>de</strong>t, aufgeschlossen<br />
und erhebliche Mittel in mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Anlagen und<br />
Technologien mit <strong>de</strong>m Ziel einer langfristigen<br />
Produktion investiert. Daher erwarten die<br />
Unternehmen einen perspektivisch gesicherten<br />
Zugriff auf ihre Rohstoffbasis. Der Gewährleistung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtigen Rohstoffgewinnung, aber auch<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n Sicherung von<br />
Rohstoffvorkommen kommt aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien<br />
Standortgebun<strong>de</strong>nheit, marktnahe Versorgung und<br />
kurze Transportwege eine grundlegen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />
zu. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s noch<br />
immer hohen Infrastrukturbedarfs in Sachsen-Anhalt<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Versorgungssicherheit hohe<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen. Die Rohstoffgewinnung<br />
liegt daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse.<br />
Die wirtschaftliche Nutzung erteilter<br />
Bergbauberechtigungen und von sonstigen<br />
Abbaugenehmigungen nach Naturschutzgesetz <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, Baurecht o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetz (BImSchG) darf<br />
nicht in Frage gestellt wer<strong>de</strong>n. Ansonsten wäre nicht<br />
auszuschließen, dass durch Ausweisung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Vorrangnutzungen in Gebieten mit rechtsgültigen<br />
Bergbau-/Abbauberechtigungen, die nicht als<br />
Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung<br />
raumordnerisch geschützt sind, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Beantragung<br />
eines Hauptbetriebsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb<br />
beschränkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar untersagt wer<strong>de</strong>n muss. Aus<br />
diesem Grund for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die IHK Halle-Dessau ein<br />
klares Bekenntnis zum Bestandsschutz bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungen. Analog <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Halle vom Dezember 2006 ist<br />
folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz aufzunehmen: "Abbauvorhaben mit<br />
gültigen Abbaugenehmigungen und<br />
Betriebsplanzulassungen, die nicht als<br />
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung ausgewiesen<br />
sind, wer<strong>de</strong>n durch die getroffenen Aussagen im<br />
REP nicht in Frage gestellt."<br />
teilweise Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wur<strong>de</strong>n alle, min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Lagerstätten, die bereits im Abbau stehen, im REPHarz als<br />
VRG-Rohstoffgewinnung raumordnerisch gesichert. Die<br />
Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetriebe, die auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe<br />
bzw. Lagestättenqualität nicht als regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Lagerstätte anzusehen sind, fallen gemäß Z 7 in Pkt. 5.1.5.<br />
innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigten Abbaubereiche unter<br />
Bestandsschutz (aus regionalplanerischer Sicht). Die vom<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagene Formulierung ist bereits sinngemäß<br />
in Z 7 enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
253-25 Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
wur<strong>de</strong>n zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />
flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />
Sangerhausen die Vorranggebiete:<br />
- Kiessand Berga und<br />
- Kiessand Wallhausen.<br />
Die IHK for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen<br />
Nutzungsansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in<br />
diesen Fällen ein stärkeres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />
Reduzierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnungsflächen sind<br />
aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
253-26 Der Rohstoffabbau in Flussauen und<br />
Hochwasserschutzgebieten ist weniger restriktiv zu<br />
handhaben als bisher. Bei Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Auflagen<br />
(Naturschutz, Hochwasserschutz) ist auch in solchen<br />
Gebieten Rohstoffgewinnung möglich. Die<br />
vorgesehene Eingrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regel"<br />
(Begründung zu Ziel 6, Pkt. 5.1.5) auf Ausnahmefälle<br />
ist daher zu eng gefasst.<br />
253-27 Die Sicherung untertägiger Kavernenspeicher zur<br />
Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />
Energieversorgung wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK ausdrücklich<br />
begrüßt.<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
253-28 Raumordnerische Festlegungen im REP dürfen nicht<br />
zur Beeinträchtigung bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlicher<br />
Aktivitäten führen. Diese sind unter Bestandsschutz<br />
zu stellen.<br />
keine Berücksichtigung Die genannen VRG wur<strong>de</strong>n im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung um<br />
die Bereiche reduziert, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen bereits aus grober<br />
regionalplanerischer Sicht ein (höchstwahrscheinlich nicht<br />
überwindbarer) erheblicher Umweltkonflikt (auch FFH-Belange)<br />
erkennbar ist und <strong>de</strong>swegen die Genehmigungsfähigkeit für<br />
diese Teilbereiche, auch im Ergebnis <strong>de</strong>s REPHarz-<br />
Anhörungsverfahrens, wohl nicht in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Im Übrigen wur<strong>de</strong>n diese Gebietsreduzierungen von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffindustrie nicht bemängelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine restriktive Handhabung für die Rohstoffgewinnung in<br />
Überschwemmungsgebieten ist im REPHarz nicht erkennbar.<br />
Diese wird durch die konkreten Festlegungen im Pkt. 5.1.5<br />
sogar vielfach regionalplanerisch (und nicht als Ausnahme)<br />
unterstützt. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 6 wird lediglich auf Tageso<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sonstige ortsfeste Anlagen abgestellt (nicht auf die<br />
eigentliche Gewinnung), die <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss ggf.<br />
erheblich beeinträchtigen können. In einen solchen Fall hätte<br />
dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes das höhere Gewicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VBG HWS wird <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te<br />
Bereiche in Raumordnungspläne (hier als Vorbehaltsgebiete für<br />
Hochwasserschutz) auszuweisen. Vorbehaltsgebiete sind<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach § 4 Abs. 2 ROG von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung zu berücksichtigen sind. Es wird damit<br />
nicht in bestehen<strong>de</strong> Nutzungen eingegriffen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
253-29 Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin, dass die<br />
Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems nicht zu Lasten<br />
wirtschaftlicher Betätigung gehen darf. Bestehen<strong>de</strong><br />
wirtschaftliche Nutzungen sind unter Bestandsschutz<br />
zu stellen. Einschränkungen für ausgewiesene<br />
Industriegebiete sind für die Wirtschaft nicht<br />
akzeptabel.<br />
Auch zukünftig müssen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erneuerungen<br />
und Erweiterungen möglich sein.<br />
Es ist klarzustellen, dass bestehen<strong>de</strong><br />
Genehmigungen, Satzungen, Erlaubnisse und<br />
Bewilligungen sowie Genehmigungstatbestän<strong>de</strong><br />
nach Maßgabe verschie<strong>de</strong>ner Rechtsbereiche in <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Gebieten unberührt bleiben.<br />
253-30 Die IHK Halle-Dessau for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, alle aufgeführten<br />
ökologischen Verbundsysteme daraufhin zu<br />
überprüfen, ob nicht nur Teilräume ökologisch<br />
schützenswert sind. In diesen Fällen sollte sich die<br />
Ausweisung auch nur auf <strong>de</strong>n schützenswerten Teil<br />
beschränken und nicht das gesamte Gebiet <strong>de</strong>n<br />
naturschutzrechtlichen Restriktionen unterwerfen.<br />
253-31 Das laut Ziel 3 zu beachten<strong>de</strong> Biosphärenreservat<br />
"Gipskarstlandschaft Südharz" ist bisher nicht offiziell<br />
ausgewiesen. Daher ist dieses aus <strong>de</strong>m Text zu<br />
entfernen.<br />
Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach<br />
§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die VBG sind aufgrund von Fachplanungen<br />
(Biotopverbundplanungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LK, LSG-Verordnungen,<br />
Naturparkverordnung) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />
Festlegungen entstan<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> sind sowohl die LEP-<br />
Festlegung in Teilen konkretisiert als auch neue regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Verbundflächen aufgenommen wur<strong>de</strong>n. Durch die<br />
Festlegung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS wer<strong>de</strong>n die<br />
Gebiete keinen naturschutzrechtlichen Restriktionen<br />
unterworfen (siehe dazu Begründung Grundsatz 1, 2 Abs. 3<br />
Pkt. 5.2.3.).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich um einen "Entwicklungsplan", daher wer<strong>de</strong>n<br />
nicht nur Bestän<strong>de</strong> gesichert son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong>Planung</strong>en. Solange<br />
das Biosphärenreservat nicht ausgewiesen ist, wer<strong>de</strong>n die<br />
Flächen dafür vor entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen gesichert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
253-32 Die Aufnahme von Vorbehaltsgebieten zur<br />
langfristigen Versorgungssicherung mit Rohstoffen<br />
wird ausdrücklich begrüßt.<br />
253-33 Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Ziel 1 verlangte<br />
Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage <strong>bei</strong> Erschließung<br />
von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />
ist zu streichen. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist aufgrund<br />
unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse,<br />
Rohstoffqualitäten sowie möglicher<br />
Verflechtungsbeziehungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Regionen<br />
nicht akzeptabel.<br />
253-34 Im Fall nicht ausgewiesener Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung in Folge großflächiger<br />
Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen<br />
(Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur und<br />
Landschaft) sind die Überlagerungen zu prüfen und<br />
ggf. zu entfernen. Auch verkleinerte<br />
Rohstoffgewinnungsgebiete sind auszuweisen.<br />
Alternativ können verschie<strong>de</strong>ne Nutzungsansprüche<br />
in Form überlagerter Vorbehaltsgebiete dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit <strong>de</strong>s Aufschlusses von<br />
Rohstofflagerstätten ist bereits jetzt ein notwendiger Aspekt <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumverträglichkeit von geplanten Vorhaben.<br />
Da einerseits mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung schwerpunktmäßig <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
langfristigen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffversorgung Rechnung<br />
getragen wird, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit <strong>de</strong>m Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffnachfrage unternehmerische Belange betroffen sein<br />
können, wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf die bis dahin<br />
vorhan<strong>de</strong>ne "Ist"-Formulierung dieser Textpassage in eine<br />
"Sollte"-Formulierung umgewan<strong>de</strong>lt. Damit ist dieser Teil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
REP-Begründung nur als Empfehlung für nachfolgen<strong>de</strong><br />
<strong>Planung</strong>sprozesse zu verstehen. Da<strong>bei</strong> können natürlich ggf.<br />
solche Fragen wie unterschiedliche Rohstoffqualitäten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
unterschiedliche Absatzmärkte eine Rolle spielen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Laut Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> sollen<br />
auch VBG möglichst nicht durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e VBG überlagert<br />
wer<strong>de</strong>n. Zwar wur<strong>de</strong> im REPHarz auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> z.T. sehr<br />
hohen Dichte unterschiedlichster Nutzungsansprüche und -<br />
möglichkeiten von dieser Vorgabe teilweise abgewichen,<br />
allerdings nur dann, wenn die überlagern<strong>de</strong>n VBG-Funktionen<br />
(i.d.R. nicht mehr als 2 VBG überlagernd) zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht im<br />
erheblichen Konflikt stehen. Dies ist jedoch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung meistens nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Pkt. 5.2.5. wird auf die<br />
Überlagerungsproblematik von, aus lagerstättengeologischer<br />
Sicht potenziellen VBG-Rohstoffgewinnung auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Vorranggebiete eingegangen. Eine solche Überlagerung ist in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht mehr genehmigungsfähig (siehe hierzu auch<br />
Datensatz 313-6, Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />
Verkehr).<br />
Der <strong>Planung</strong>sraum soll durch übergeordnete<br />
Raumordnungspläne entwickelt, geordnet und gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n, wo<strong>bei</strong> die unterschiedlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n<br />
Raum aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmt und Konflikte möglichst<br />
frühzeitig ausgeglichen wer<strong>de</strong>n sollen (§1 ROG). Eine bloße<br />
Darstellung aller im Raum vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen und<br />
<strong>Planung</strong>en stellt keine Raumordnung dar.<br />
Für eine Ausweisung von VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung<br />
kommen von vornherein nur min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Lagerstätten bzw. Lagerstättenteile in Frage.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
253-35 Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
wur<strong>de</strong>n zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />
flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />
Sangerhausen die Vorbehaltsgebiete Kiessand<br />
Roßla-Holzköhlerei, Kiessand E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-West,<br />
Kiessand E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, Kiessand Katharinenrieth. Das<br />
Vorbehaltsgebiet Kiessand Martinsrieth-Wallhausen<br />
wur<strong>de</strong> als Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung komplett<br />
entfernt.<br />
Die IHK for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen<br />
Nutzungsansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung ein<br />
stärkeres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />
Flächenreduzierungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten<br />
von bis zu 35 Prozent sind aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft<br />
nicht akzeptabel. Dem vorsorgen<strong>de</strong>n Gedanken zur<br />
Rohstoffsicherung müssen im <strong>Planung</strong>sraum<br />
ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
253-3 Wichtige Tourismusstandorte sind trotz<br />
konkurrieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumfunktionen zu sichern.<br />
Der Tourismus bil<strong>de</strong>t gera<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion einen<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wirtschaftsfaktor.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
253-37 Das einzige Objekt <strong>de</strong>s touristischen<br />
Lan<strong>de</strong>sprojektes "Gartenträume" im Landkreis<br />
Sangerhausen, das Europa Rosarium<br />
Sangerhausen, ist in die unter Z 1 aufgeführten<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Großflächige<br />
Freizeitanlagen aufzunehmen.<br />
keine Berücksichtigung Eine vorsorgen<strong>de</strong> raumordnerische Rohstoffsicherung muss,<br />
sofern sie diesem Anspruch genügen will, einen realistischen<br />
Hintergrund haben. Rohstoffflächen, die auf Grund erheblicher<br />
Umweltkonflikte für eine Gewinnung kaum zur Verfügung<br />
stehen, können folglich auch nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Zielstellung dienen.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten (Teil-)Flächen befin<strong>de</strong>n sich<br />
neben an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Restriktionen alle mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger im<br />
unmittelbaren Einflussbereich <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />
"Gewässersytem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme" (direkt randliche bzw. queren<strong>de</strong><br />
Gräben). Es ist nach jetzigem Kenntnisstand unrealistisch<br />
anzunehmen, dass Teile dieses FFH-Gebietes durch eine<br />
Kiessandgewinnung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> (extrem) hohen<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an eine FFH-Ausnahmeregelung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sonstigen Kiessand-/Rohstoffverbreitung im Alt-LK SGH<br />
beseitigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten VBG ein starkes Gewicht <strong>bei</strong>gemessen, da bis<br />
auf das Gebiet Martinsrieth diese VBG im wesentlichen, trotz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> oben aufgezeigten Lage zum FFH-Gebiet, im REPHarz<br />
verblieben sind.<br />
Im übrigen wur<strong>de</strong>n diese Gebietsreduzierungen von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zuständigen Fachbehör<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffwirtschaft nicht<br />
kritisiert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Im REPHarz wur<strong>de</strong>n keine Tourismusstandorte ausgewiesen,<br />
hier sind Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung bzw.<br />
VRST für großflächige Freizeitanlagen festgelegt. Da<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um regional be<strong>de</strong>utsame Standorte, die Kriterien zur<br />
Festlegung wur<strong>de</strong>n zuvor durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss<br />
beschlossen.<br />
Die Sicherung von regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Standorten ist erfolgt,<br />
z.B. Stadt Ilsenburg (VRST Industrie und Gewerbe sowie<br />
großflächige Freizeitanlage und VBG für Tourismus). Das VBG<br />
für Tourismus/Erholung ist großflächig im Harz und <strong>de</strong>n<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Tourismusregionen ausgewiesen, so dass dieser<br />
Nutzung genügend Raum gegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Europarosarium ist keine großflächige Freizeitanlage<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerkonferenz für<br />
Raumordnung vom 14.02.1992. Das Rosarium wur<strong>de</strong> im<br />
REPHarz <strong>de</strong>m Pkt. 6.1.6, Z 2 (Vorrangstandort für Kultur und<br />
Denkmalpflege Sangerhausen) zugeordnet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.1 Allgemeine Ziele und Grundsätze zur Verkehrsentwicklung<br />
253-38 Der Leitsatz zur Reduzierung von Parallelverkehren<br />
(1.E. unter G 2) ist zu konkretisieren. Bei Vorliegen<br />
zeitlicher Alternierung o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />
Funktionen<br />
(Erschließungsfunktion/Verbindungsfunktion)<br />
einzelner Verkehrsträger können Parallelverkehre<br />
durchaus sinnvoll sein.<br />
253-39 Unter Grundsatz 2 2.B. können Wasserstraßen<br />
entfernt wer<strong>de</strong>n. Güterverkehrstaugliche<br />
Wasserstraßen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
nicht bekannt.<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
253-40 Die IHK weist darauf hin, dass Erhalt und Ausbau<br />
bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnnetze (Z 1) nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hoheit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz liegen.<br />
Solche Entscheidungen wer<strong>de</strong>n unter<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vom Eigentümer<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bahninfrastruktur getroffen.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
253-41 Ziele und Grundsätze eines <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes sollten stets diskriminierungsfrei<br />
formuliert sein. Aus diesem Grund schlägt die IHK<br />
folgen<strong>de</strong> Formulierung vor: "In Verkehrs- und<br />
Bauleitplänen für Ortslagen sind die verschie<strong>de</strong>nen<br />
Verkehrsformen wie Rad- und Fußgängerverkehr,<br />
ÖPNV und motorisierter Individualverkehr<br />
gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu<br />
berücksichtigen."<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
253-42 Die geplante Ausweisung von<br />
Siedlungsbeschränkungsgebieten im Umfeld unter<br />
Ziel 3 benannter Flugplätze darf nicht zu<br />
Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Betätigungen<br />
führen. Analog zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Halle (Pkt.<br />
5.9.7.) sind gewerbliche Aktivitäten im<br />
Siedlungsbeschränkungsgebiet weiterhin<br />
ausdrücklich zu gestatten.<br />
keine Berücksichtigung Textliche Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP;<br />
ohnehin (nur) ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<br />
Abweichen vom genannten Leitsatz ermöglicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 2 stellt eine LEP-Übernahme dar. Zwar sind innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion keine beschiffbaren Wasserstraßen vorhan<strong>de</strong>n,<br />
aber zumin<strong>de</strong>st sind für <strong>de</strong>n nordöstlichen Regionsbereich <strong>bei</strong><br />
Staßfurt auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zur Saale <strong>bei</strong> Calbe-Bernburg<br />
Möglichkeiten zur Nutzung einer Wasserstraße für <strong>de</strong>n<br />
Güterverkehr durchaus vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Z1 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1 LPlG). Gemäß § 3 Abs.<br />
5 LPlG bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG können in<br />
Raumordnungspläne Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verkehrsinfrastruktur gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Benennung umweltfreundlicher Alternativen in G 4 stellt<br />
keine Diskriminierung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein umweltbewußtes Denken<br />
dar.<br />
In diesem Pkt. geht es um <strong>de</strong>n Rad- und fußläufigen Verkehr.<br />
Eine Gleichstellung von ÖPNV und motorisierten<br />
Individualverkehr wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegungen<br />
zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong>laufen, siehe auch G 3 in Pkt. 6.2.1, da gemäß LEP<br />
<strong>de</strong>m ÖPNV Vorrang vor <strong>de</strong>m motorisierten Individualverkehr<br />
eingeräumt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es wur<strong>de</strong>n bisher keine Siedlungsbeschränkungsgebiete im<br />
REPHarz ausgewiesen. Sollte ggf. dies künftig erfolgen (siehe<br />
auch Begründung zu Z 5), so sind die dieszüglichen<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 3.6.6.6 <strong>de</strong>s LEP-LSA anzuwen<strong>de</strong>n (z.B.<br />
keine neuen Baugebiete für Wohnnutzungen, keine<br />
Krankenhäuser und Erholungsheime). Gewerbliche Aktivitäten<br />
wären von Beschränkungen in diesem Sinne nicht betroffen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.9 Energie<br />
253-43 Energieeinsparmaßnahmen sowie rationelle<br />
Möglichkeiten zur Energieumwandlung sind zu<br />
begrüßen. Die unter G 6 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />
energiewirtschaftlichen Gemeinschaftslösungen für<br />
neue Gewerbe- und Siedlungsgebiete dürfen nicht<br />
mit einem Anschlusszwang an das Fernwärmenetz<br />
verbun<strong>de</strong>n sein. Solche Festlegungen bzw. die<br />
darauf aufbauen<strong>de</strong>n Fachplanungen greifen in die<br />
Entscheidungsrechte privater Investoren ein und sind<br />
strikt abzulehnen.<br />
Kenntnisnahme Übernahme aus LEP und Konkretisierung. Es han<strong>de</strong>lt sich um<br />
einen Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen ist, d.h.<br />
die Möglichkeit einer Gemeinschaftslösung ist zu prüfen und <strong>bei</strong><br />
Vorliegen von Energie- und Kostenersparnissen sollte die<br />
Umsetzung angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gegenüber Privatpersonen, die nicht im § 4 ROG genannt<br />
wer<strong>de</strong>n, entfaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> REP ohnehin keine Bindungswirkung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
253-1 Das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Region zu einem<br />
attraktiven und leistungsfähigen Wirtschaftsraum<br />
unter Beachtung ökologischer und sozialer Belange.<br />
Im <strong>Planung</strong>sraum <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />
existieren vielfältigste raumstrukturelle Nutzungen<br />
mit <strong>de</strong>m Potenzial, sowohl eine wettbewerbsfähige<br />
Wirtschaftsstruktur mit zukunftssicheren<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplätzen als auch eine ökologisch wertvolle<br />
Landschaft mit hohem Erholungswert zu schaffen<br />
bzw. weiter auszubauen. Laut<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz sind die regionalen<br />
Entwicklungspläne aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />
(LEP) zu entwickeln. Die darin festgelegten<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung sind zu übernehmen, und soweit<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Auf<br />
die unter Punkt 4 im LEP festgelegten<br />
"Einzelfachlichen" Grundsätze braucht lediglich<br />
verwiesen zu wer<strong>de</strong>n. Weitere Ergänzungen sind<br />
nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Reine wörtliche Übernahmen aus<br />
<strong>de</strong>m LEP sind überflüssig.<br />
253-4 Überplanungen bisher wirtschaftlich genutzter<br />
Räume durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrangfunktionen sind zu<br />
vermei<strong>de</strong>n, so z. B. Hochwasserschutz über<br />
Landwirtschaft.<br />
keine Berücksichtigung Vorgaben über Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nach § 16 Abs.1 Nr. 6 LPlG. Die<br />
Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichkeit zur Ergänzung von<br />
Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s LEP obliegt <strong>de</strong>n regionalen<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>n<br />
Einzelfachlichen Grundsätzen von 1999 stammt und seit <strong>de</strong>m<br />
einige grundlegen<strong>de</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen z. B. in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Energie, Naturschutz, Erholung und Tourismus stattfan<strong>de</strong>n,<br />
wur<strong>de</strong>n dazu entsprechen<strong>de</strong> Präzisierungen vorgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Bis auf streng geschützte Gebiete gibt es aus grober<br />
regionalplanerischer Sicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion kaum größere<br />
Flächen, die nicht in irgen<strong>de</strong>iner Form wirtschaftlich genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei einer Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wür<strong>de</strong>n die<br />
raumordnerischen <strong>Planung</strong>s- und Steuerungsmöglichkeiten<br />
stark eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Dies trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />
Landwirtschaftsfläche zu, die mit 58 % in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
(Landkreise von 32 % bis knapp 80 %) <strong>de</strong>n mit Abstand<br />
größen Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtbo<strong>de</strong>nnutzung ausmacht.<br />
Zur speziellen Problematik von VRG Hochwasser auf<br />
Ackerflächen siehe Datensatz 201-2 (Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />
Bauernverban<strong>de</strong>s Bör<strong>de</strong>)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 254 von 610
TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
254-5 Zu 2. Wirtschaftsentwicklung:<br />
Im Leitbild Wirtschaftsentwicklung wird die<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus als einer <strong><strong>de</strong>r</strong> wesentlichen<br />
außerindustriellen Wirtschaftsfaktoren<br />
hervorgehoben. Nach Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg erscheint die Beschränkung <strong>de</strong>s<br />
Tourismus auf die Natur- und Kulturlandschaft Harz<br />
nach wie vor nicht angebracht. Somit sollte die<br />
Formulierung "Die führen<strong>de</strong> Position in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tourismusbranche im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />
Kulturlandschaft Harz ..." (siehe S. 3) durch "Die<br />
führen<strong>de</strong> Position in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismusbranche im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Region Harz ... " ersetzt wer<strong>de</strong>n. Unter<br />
dieser, etwas weiter gefassten Formulierung, kann<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus in seiner Gesamtheit abgebil<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus regen wir an, <strong>de</strong>n Satz: "Darüber<br />
hinaus ist <strong>de</strong>m natur- und umweltschonen<strong>de</strong>n<br />
Tourismus, <strong><strong>de</strong>r</strong> die eindrucksvollen naturräumlichen<br />
und kulturhistorischen Potenziale <strong><strong>de</strong>r</strong> Region nutzt,<br />
diese aber nicht beeinträchtigt, Priorität<br />
einzuräumen." zu streichen. Wie schon in unserer<br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf vorgebracht, sollte in<br />
diesem Zusammenhang auf eine Priorisierung <strong>de</strong>s<br />
natur- und umweltschonen<strong>de</strong>n Tourismus verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
254-6 Im Satz "Weitere Wachstumschancen <strong>de</strong>s<br />
Tourismus unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Kurwesens liegen<br />
unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen<br />
Angebotsqualitäten ... " (S. 3, Absatz 3) sollte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begriff Kurwesen durch <strong>de</strong>n gängigen Begriff<br />
Gesundheitswirtschaft ersetzt wer<strong>de</strong>n. Im gleichen<br />
Satz sollte die Formulierung "ökologisch orientiert"<br />
entfallen, da sie eine ökologische Überbewertung<br />
darstellt.<br />
keine Berücksichtigung Die hochwertige Natur- und Kulturlandschaft ist die<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Grundlage für die enorme touristische<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzes im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Regionen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Alle für <strong>de</strong>n Harzbereich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Tourismusformen (Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>-, Erholungs-, Gesundheits-, Städteund<br />
Kulturtourismus) hängen mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger von <strong>de</strong>n<br />
Potentialen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen Natur- und Kulturlandschaft ab. Wür<strong>de</strong><br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Nutzung Natur und Umwelt nicht<br />
hinreichend geschont wer<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong> man folglich die eigenen,<br />
regionsspezifischen Potentiale und damit letztendlich <strong>de</strong>n<br />
Gesamttourismus im Bereich <strong>de</strong>s Harzes mittel- bis langfristig<br />
schwächen.<br />
Eine Benachteiligung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Formen <strong>de</strong>s Tourismus wird<br />
durch die genannten Formulierungen nicht hervorgerufen.<br />
(siehe auch Datensatz 253-45, IHK Halle/Dessau)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Kurwesen wird hier genannt, weil mittlerweile viele Hotels<br />
Wellness-Urlaub anbieten. Es sollen aber die Kurorte mit ihren<br />
speziellen Angeboten in das Tourismuskonzept eingebun<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch die ökologisch orientierte Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung schafft neue<br />
Besuchergruppen sowie für folgen<strong>de</strong> Generationen erlebbare<br />
Natur und Kultur (Nachhaltigkeitsprinzip, siehe auch Datensatz<br />
253-45, Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Halle/Dessau). Außer<strong>de</strong>m geht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Gesundheitswirtschaft weit über das Kurwesen<br />
hinaus (z.B. Krankenhauswirtschaft, Krankenkassen,<br />
Pharmawesen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 255 von 610
TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
254-7 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf verwies die<br />
IHK Mag<strong>de</strong>burg darauf, dass die Bestandsbetreuung<br />
von Unternehmen einen Schwerpunkt darstellt.<br />
Daher sollte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
und -entwicklung die Bestandsbetreuung von<br />
Unternehmen in das Leitbild integriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansiedlung neuer Unternehmen fin<strong>de</strong>t in<br />
diesem Zusammenhang auch die Pflege<br />
bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen Berücksichtigung. Nach<br />
Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen konnten wir<br />
feststellen, dass dieser Punkt in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen<br />
Grundsatz 7.6 Wirtschaft aufgenommen wur<strong>de</strong>. Dies<br />
wird aus unserer Sicht begrüßt. Wir halten es jedoch<br />
für notwendig, diesen wichtigen wirtschaftlichen<br />
Aspekt auch in das Leitbild zu integrieren.<br />
254-8 Zu 3. Verkehrsentwicklung:<br />
In Bezug auf diesen Punkt <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s ist die IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg wie auch schon in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
zum 1. Entwurf <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass hier die<br />
Aussage im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen sollte, wonach die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur und -träger für<br />
eine räumlich ausgewogene und langfristig<br />
wettbewerbsfähige Region notwendig ist. Auf <strong>de</strong>n<br />
Verweis einer sozial- und umweltverträglichen<br />
Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität sollte verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität<br />
dürfen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Nachhaltigkeitsaspektes nicht nur sozial- und<br />
umweltverträgliche Faktoren in Ansatz gebracht<br />
wer<strong>de</strong>n. Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachhaltigkeit sind auch<br />
ökonomische Aspekte von Be<strong>de</strong>utung.<br />
keine Berücksichtigung Die konkrete Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist nicht direkter Bestandteil<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, die hierfür lediglich <strong>de</strong>n Rahmen setzt. In<br />
<strong>de</strong>m allgemein zu halten<strong>de</strong>n Leitbild wird auch nicht konkret<br />
zwischen Neuansiedlungen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestandssicherung<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Unternehmen unterschie<strong>de</strong>n, da <strong>bei</strong><strong>de</strong>s für eine<br />
positive wirtschaftliche Entwicklung im Sinne <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s von<br />
Be<strong>de</strong>utung ist. Folglich ist die diesbezügliche Festlegung im<br />
Pkt. 7.6 ausreichend und entfaltet hier auch als Grundsatz eine<br />
rechtliche Wirkung. Das Leitbild entfaltet dagegen keine direkte<br />
raumordnerische Rechtswirkung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Aussagen <strong>de</strong>s REP geben diesen Inhalt sinngemäß wie<strong><strong>de</strong>r</strong>. Im<br />
Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht hier die Absicherung einer leistungsfähigen<br />
Verkehrsinfrastruktur, die dann natürlich auch<br />
wirtschaftlich/ökonomisch sein muss. Im übrigen gilt die<br />
nachhaltige Raumentwicklung als Leitvorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung (Einklang von sozialen und wirtschaftlichen<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen mit ökologischen Funktionen). Die<br />
raumordnerische Steuerung dient also auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwicklung<br />
sozial- und umweltverträglicher Prozesse, hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität.<br />
Z.B. sollte eine neu zu planen<strong>de</strong> Ortsumfahrung umwelt- und<br />
sozialverträglicher sein als eine bisher stark frequentierte,<br />
schlecht ausgebaute Ortsdurchfahrt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
254-9 Die bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung gem. § 2 Abs. 2<br />
Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes um<br />
Grundsätze, die für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt von Be<strong>de</strong>utung sein sollen, ergänzt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Es ist nicht immer ein<strong>de</strong>utig erkennbar, in welchem<br />
Maß die gegenüber <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sgesetzlich<br />
abschließend geregelten Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung vorgenommenen Er-gänzungen für<br />
die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region Harz von Be<strong>de</strong>utung sind. Daher sollten - wie<br />
schon in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />
angeregt - die Grundsätze G 1-2, G 3-4, G 10-3, G<br />
12-2 entfallen. Ebenso sollte die Ergänzung im<br />
Grundsatz G 7-1 "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sind"<br />
entfallen, da es zu einer nicht notwendigen<br />
Erweiterung <strong>de</strong>s Grundsatzes führt.<br />
254-10 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg schlägt hinsichtlich <strong>de</strong>s G 13-2<br />
vor, <strong>de</strong>n Inhalt in Bezug auf <strong>de</strong>n Wortlaut<br />
"ökologische Tragfähigkeit" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Beim Bau von<br />
großflächigen Freizeiteinrichtungen wird ohnehin u.a.<br />
die Umweltverträglichkeit im<br />
Genehmigungsverfahren geprüft. Eine ökologische<br />
Überbewertung in diesem Punkt ist nicht<br />
sachgerecht.<br />
Der Wegfall dieser Grundsätze sollte trotz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tatsache, dass die Grundsätze untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
spannungsfrei sind und als abstrakt formulierte<br />
Handlungsmaximen ihre Gewichtung im Einzelfall<br />
erst aufgrund einer <strong>Abwägung</strong>s- und<br />
Ermessensentscheidung für eine konkrete<br />
raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme<br />
erfahren, erfolgen.<br />
keine Berücksichtigung Maßgebend für die allgemeinen Grundsätze im REP sind die<br />
diesbezüglichen lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben. Bereits im LEP<br />
sind nicht alle in § 2 Abs. 2 ROG genannten Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Die genannten, eigenen allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>s REPHarz<br />
ergänzen bzw. konkretisieren die entsprechen<strong>de</strong>n Grundsätze<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans speziell auf die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region, da Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion nicht im<br />
gesamten Land Sachsen-Anhalt o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />
geregelt wer<strong>de</strong>n können. Diese Vorgehensweise ist gemäß § 6<br />
LPlG möglich. Eine Streichung wird daher weiterhin abgelehnt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 13-2 stellt eine LEP-Übernahme dar (abschließend geregelter<br />
Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt). Daher ist eine Streichung einzelner<br />
Textbausteine bereits ohne fachliche Wertung <strong>de</strong>s Vorschlages<br />
nicht möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
254-11 Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung. Für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz sind die Grundzentren <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogramms für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />
Mag<strong>de</strong>burg übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />
Aufstellungsverfahren und zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes vorgeschlagen, regt<br />
die IHK Mag<strong>de</strong>burg nach wie vor an, die Stadt<br />
Derenburg als Zentralen Ort <strong><strong>de</strong>r</strong> Stufe Grundzentrum<br />
auszuweisen.<br />
254-12 Das Grundzentrum Harzgero<strong>de</strong> nimmt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
wichtige Aufgaben wahr, die über grundzentrale<br />
Funktionen hinausgehen (z.B. im Bereich<br />
Tourismus). Daher schlägt die IHK Mag<strong>de</strong>burg vor,<br />
das Grundzentrum Harzgero<strong>de</strong> zu einem<br />
Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />
heraufzustufen.<br />
254-13 Auch im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum<br />
Grundsatz G 20 zu entnehmen, dass das<br />
Verkehrsaufkommen in <strong>de</strong>n Orten auf das<br />
notwendige Maß zu beschränken ist. Wir halten es<br />
für zwingend notwendig, dass in diesem<br />
Zusammenhang klargestellt wird, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wirtschaftsverkehr im Raum sowie in <strong>de</strong>n Städten<br />
und Gemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region gewährleistet wird. Aus<br />
Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz G 20<br />
hinsichtlich dieser Sachlage geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Unser Vorschlag bezüglich einer Neuformulierung<br />
lautet (S. 59 Begründung G 20 erster Anstrich): "<br />
...unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em: - die Entwicklung <strong>de</strong>s Verkehrs<br />
einschl. Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten ... ".<br />
Der Wortlaut " ... das Verkehrsaufkommen in <strong>de</strong>n<br />
Orten ist auf das notwendige Maß zu beschränken<br />
... " sollte entfallen.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />
bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung im REPHarz<br />
<strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundzentren erfolgt im geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Festlegungen zu zentralen Orten höherer Kategorie sind nach §<br />
4 Abs. 2 Nr. 1 LPlG <strong>de</strong>m LEP-LSA vorbehalten. Dazu gehören<br />
auch die Grundzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />
(siehe Z 10 in Pkt. 4.3 als LEP-Übernahme).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, 6.2. G 1, abschließend geregelter Grundsatz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> gem. § 6 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz zu übernehmen<br />
ist.<br />
Grundlage ist weiterhin die nachhaltige, ökonomisch, sozial und<br />
ökologisch ausgewogene Raumentwicklung als Leitvorstellung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung. In diesem Sinne wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsverkehr<br />
gewährleistet und nicht eingeschränkt (gehört <strong>bei</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verkehre zum<br />
notwendigen Maß). Folglich sollte z.B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Städtebau<br />
Gewerbe- und Industriestandorte und <strong><strong>de</strong>r</strong>en innerörtliche<br />
verkehrliche Anbindung so planen bzw. optimieren, dass<br />
einerseits durch diesen Verkehr die örtliche Lebensqualität<br />
nicht erheblich beeinträchtigt wird und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits eine<br />
wirtschaftlich vertretbare Anbindung ("notwendige Maß")<br />
gegeben ist. Weiterhin ist es u.E. auch nicht för<strong><strong>de</strong>r</strong>lich für die<br />
Wirtschaft (z.B. Tourismus), wenn in <strong>de</strong>n Orten das<br />
innerörtliche Verkehrsaufkommen ständig steigt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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4.4 Entwicklungsachsen<br />
254-14 Im 2. Entwurf zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
erfolgte die Aufnahme von Entwicklungsachsen von<br />
europäischer Be<strong>de</strong>utung und überregionaler<br />
Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan.<br />
Diese Achsen wur<strong>de</strong>n durch Achsen von regionaler<br />
Be<strong>de</strong>utung ergänzt. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg wird<br />
dies positiv aufgefasst.<br />
254-15 Die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Kategorie<br />
Entwicklungsachsen verbun<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />
Potenziale sollten stärker herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird auf die<br />
Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />
verwiesen. Diese sollte in eine neue Zielformulierung<br />
eingear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n, z.B. Z 5 "Entwicklungsachsen<br />
sind Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Region durch die Vermittlung von Lagevorteilen<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s europäischen Standortwettbewerbs.<br />
Auf <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stärkung und weitere Entwicklung ist<br />
hinzuwirken".<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
254-16 Wie bereits im 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes ist <strong>de</strong>m G 3 zu entnehmen, dass<br />
in Ausnahmefällen bauliche Anlagen in <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten für Hochwasserschutz zulässig sein<br />
können, die zwangsläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Wohles <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit nur in<br />
diesem Bereichen errichtet wer<strong>de</strong>n können.<br />
Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg ist es weiterhin<br />
notwendig, dass hier mit Blick auf die<br />
Standortgebun<strong>de</strong>nheit und im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffvorsorge unbedingt als zulässige bauliche<br />
Anlagen auch Anlagen zur Rohstoffgewinnung<br />
aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus <strong>de</strong>m LEP übernommene<br />
Begriffs<strong>de</strong>finition für die Entwicklungsachsen wird um folgen<strong>de</strong>n<br />
Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />
län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> und die transeuropäische Verbindung von<br />
Wirtschaftsräumen von Be<strong>de</strong>utung". Dieser Ergänzungsatz<br />
wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s LEP zu <strong>de</strong>n Entwicklungsachsen<br />
entnommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />
<strong>de</strong>n VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung im Bereich von<br />
Überschwemmungsgebieten kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen geologischen Bedingungen von<br />
Ausnahmefällen nicht die Re<strong>de</strong> sein, da die hochwertigen,<br />
abbaubaren Kiessandlagerstätten meist in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit häufig auch in <strong>de</strong>n<br />
Überschwemmungsgebieten liegen. Außer<strong>de</strong>m kann nicht von<br />
vornherein davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong><br />
Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Talauen mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />
diesbezüglichen Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />
innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />
VRG-Hochwasserschutz festlegt) und <strong>de</strong>n in Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.<br />
enthalten<strong>de</strong>n Regelungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung und <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes wer<strong>de</strong>n als<br />
ausreichend angesehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
254-23 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg vertritt nach wie vor die<br />
Auffassung, dass die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur<br />
Ziel<strong>de</strong>finition Z 1 (Pkt. 5.1.3) aufgeführte<br />
Formulierung "Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen können i.d.R.<br />
weiter betrieben wer<strong>de</strong>n, soweit sie <strong>de</strong>n Schutzzielen<br />
nicht entgegenstehen" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Darüber hinaus wird ausgeführt, dass es aufgrund<br />
naturschutzrechtlicher Verordnungen in Einzelfällen<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n kann, eine Nutzung bzw.<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>n Schutzzwecken anzupassen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen.<br />
Dies wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg nicht<br />
befürwortet. Bei bestehen<strong>de</strong>n Nutzungen muss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erweiterte Bestandsschutz (siehe auch § 1 (10)<br />
BauNVO) in Ansatz gebracht wer<strong>de</strong>n. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,<br />
Erneuerungen und Erweiterungen müssen im Sinne<br />
einer wirtschaftlichen Entwicklung unbedingt zulässig<br />
sein (siehe auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Halle-<br />
Dessau vom 12.04.2007). In <strong><strong>de</strong>r</strong> Konsequenz sind<br />
die Sätze: "Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen können i.d.R.<br />
weiter betrieben wer<strong>de</strong>n, soweit sie <strong>de</strong>n Schutzzielen<br />
nicht entgegenstehen" und "In Einzelfällen kann es<br />
aufgrund von naturschutzrechtlichen Verordnungen<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n, eine Nutzung bzw.<br />
Bewirtschaftung an <strong>de</strong>n Schutzzweck anzupassen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen" zu streichen.<br />
keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für <strong>de</strong>n Außenbereich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
für Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen.<br />
In <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft sind auch Gebiete enthalten,<br />
die erst als Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n sollen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuausausweisung solcher Gebiete<br />
wer<strong>de</strong>n Verordnungen erlassen, worin <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzzweck und die<br />
Ge- und Verbote festgelegt wer<strong>de</strong>n. Durch eine solche<br />
Verordnung ist es also möglich, dass Nutzungen angepasst<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Diese Schutzgebietsneuausweisungen dauern<br />
meistens mehrere Jahre, da alle Betroffenen vorher angehört<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die diesbezügliche Begründung sollte auch klarstellen, dass in<br />
<strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft eben nicht von vornherein<br />
jegliche an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen aus raumordnerischer Sicht<br />
unzulässig sind. Regionalplanerisch entscheidungserheblich ist<br />
diesbezüglich die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 festgelegten, "zu<br />
sichern<strong>de</strong>n Funktionen". Auf die Problematik möglicher<br />
Konflikte zwischen Nutzungen und eigentlichem<br />
Naturschutzrecht wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung hingewiesen, da<br />
i.d.R. die im REPHarz ausgewiesenen VRG Natur und<br />
Landschaft ohnehin einen hohen naturschutzrechtlichen<br />
Schutzstatus besitzen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-25 Zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung von Rohstoffen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz wur<strong>de</strong>n Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
ausgewiesen. Für Gewinnungsstellen, die nicht als<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen<br />
wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n spezielle Festlegungen getroffen. Im<br />
Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5 heißt es, dass, "Vorhaben mit<br />
zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen er-teilten<br />
Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />
grundsätzlich nicht Frage gestellt wer<strong>de</strong>n." Damit<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand und die Entwicklung von<br />
bergrechtlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zuständigkeiten<br />
genehmigten Gewinnungsstellen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, die nicht als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebiete dargestellt sind, festgeschrieben.<br />
Diese Festlegung war sowohl im 1. und ist im 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />
enthalten. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg wird diese<br />
Festlegung ausdrücklich begrüßt.<br />
254-26 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Z 7 ist zu entnehmen, dass<br />
Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />
Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen<br />
Bestandsschutz besitzen. Überdies besteht lt.<br />
Begründung für darüber hinausgehen<strong>de</strong> räumliche<br />
Erweiterungen ein <strong>Abwägung</strong>sgebot. Die IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg verweist an dieser Stelle erneut auf <strong>de</strong>n<br />
erweiterten Bestandsschutz. Erweiterungen,<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sowie<br />
Erneuerungen bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte und Anlagen<br />
müssen gewährleistet wer<strong>de</strong>n (siehe auch § 1 (10)<br />
BauNVO). Dies sollte in die Zielformulierung <strong>de</strong>s Z 7<br />
integriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für Bergbau, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n für<br />
Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen (Baurecht). Im<br />
übrigen wird gemäß Datensatz 313-48 (Ministerium für<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 7 die<br />
Frage <strong>de</strong>s <strong>Abwägung</strong>sgebotes <strong>bei</strong> Abbauerweiterungen auf<br />
mögliche betroffene Vorbehaltsgebiete eingeschränkt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-27 Zu<strong>de</strong>m ist es aus unserer Sicht unbedingt notwendig,<br />
dass gewährleistet wird, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />
Rohstoffgewinnung entgegenstehen<strong>de</strong><br />
Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen (u.a.<br />
Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur und<br />
Landschaft), die <strong>de</strong>n Abbau verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n,<br />
ausgeschlossen sind.<br />
254-29 Der Begründung zum Pkt. 5.1.5 Z 4 ist zu<br />
entnehmen, dass die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung durch die<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m zuständigen Fachamt, <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen (LAGB)<br />
Sachsen-Anhalt erfolgte. Die in <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />
<strong>de</strong>s LAGB vorgeschlagenen Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg<br />
mitgetragen. Vom LAGB wur<strong>de</strong>n insgesamt 48<br />
Gebiete für die gesamte <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
vorgeschlagen, die als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung im<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festgelegt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen. Der Stellungnahme <strong>de</strong>s LAGB ist zu<br />
entnehmen, dass im Prozess <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung zum 1.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
insgesamt 45 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n. Im<br />
Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs<br />
wur<strong>de</strong>n nunmehr 42 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen.<br />
teilweise Berücksichtigung Vorranggebiete sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen zu beachten sind (§ 4 Abs. 1 ROG). Es sind<br />
raumordnerische Letzentscheidungen, die keiner<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong> mehr zugänglich sind.<br />
Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />
öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2<br />
ROG). Ihnen soll in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> aber ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />
Gewicht <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n, sie sind jedoch in begrün<strong>de</strong>ten<br />
Fällen überwindbar. Im REPHarz erfolgte folglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-<br />
Rohstoffgewinnung stets und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG-Rohstoffgewinnung<br />
überwiegend keine Überlagerung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VRG-/VBG-<br />
Festsetzungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme In Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. erfolgt für genehmigte Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, die<br />
nicht als VRG- o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wur<strong>de</strong>n,<br />
ein regionalplanerischer Bestandsschutz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-33 Die Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen zum 1.<br />
Entwurf ergab, dass <strong>de</strong>n von uns vorgeschlagenen<br />
Gebietsausweisungen nicht gefolgt wur<strong>de</strong>. Aus<br />
unserer Sicht müssen weiterhin folgen<strong>de</strong> Gebiete<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n:<br />
1. Felswerke GmbH<br />
Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m Unternehmen sind die<br />
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland sind nicht vollständig<br />
dargestellt, was in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endkonsequenz zur Folge<br />
hätte, dass sich die zukünftigen Abbauaktivitäten auf<br />
die ausgewiesenen Vorrangflächen beschränken<br />
müssen. Darüber hinaus sollten im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffsicherung die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> "Kleiner und<br />
Großer Hornberg", "Rachental" und "Rübeland" zu<br />
einem einheitlichen Vorranggebiet zusammengefasst<br />
wer<strong>de</strong>n, da eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n kaum möglich ist.<br />
Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist in diesem Zusammenhang<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht einverstan<strong>de</strong>n und hält es<br />
für notwendig, die Ausweisung in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Unternehmen entsprechend anzupassen (siehe<br />
auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />
3.04.2007 und 3.11.2005). Auf die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flächen als Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystem zwischen <strong>de</strong>n<br />
Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n sollte verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland als räumliche Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgabe beruhen auf <strong>de</strong>n bergrechtlich<br />
abgestimmten Flächen. Eine Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />
zum jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, welche<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist auch die<br />
bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />
Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />
an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />
Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />
umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />
gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />
Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Planunterlagen notwendig.<br />
Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />
<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />
dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />
vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorranggebiete). Die Bereiche zwischen <strong>de</strong>n VRG<br />
Rohstoffgewinnung befin<strong>de</strong>n sich im VBG-ÖVS und im VBG-<br />
TuE , da diese Flächen im LSG Harz bzw. im Naturpark Harz<br />
liegen.<br />
Der Einwendung geht fälschlicherweise davon aus, dass<br />
außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />
aus regionalplanerischer Sicht von vornherein keine<br />
Rohstoffgewinnung ermöglicht wird. Eine solche negative<br />
Ausschlusswirkung (vergleichbar wie <strong>bei</strong> Windgebieten) gibt es<br />
<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung nicht. Im REPHarz wird<br />
die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Räume zwischen <strong>de</strong>n, durch Bergrecht und<br />
Betriebspläne hinreichend bestimmten Kalksteinabbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bzw. VRG-Rohstoffgewinnung nicht abschließend geregelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-34 2. Cemex Deutschland AG<br />
Die Lagerstätte Kiessand Wülpero<strong>de</strong> verfügt über<br />
einen geologischen Vorrat von 15 Mio. t. Die Fläche<br />
wur<strong>de</strong> ausführlich geologisch erkun<strong>de</strong>t, und die<br />
Erkundungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />
hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen<br />
Rohstoffeigenschaften von überregionaler und somit<br />
von volkswirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung ist. Die am<br />
unmittelbar benachbarten Werksstandort<br />
gewonnenen und aufbereiteten Kiessan<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />
hauptsächlich zur Herstellung von Spezialbetonen<br />
verwen<strong>de</strong>t. Die rechtliche Würdigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
volkswirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte<br />
erfolgte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erteilung <strong>de</strong>s Gewinnungsrechts<br />
79/90 (Lagerstätten-Nr. 0705-2-0400-1) am<br />
09.07.1990 durch die Bezirksverwaltungsbehör<strong>de</strong><br />
Mag<strong>de</strong>burg, Abt. Geologie. Der vorliegen<strong>de</strong> 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes stellt<br />
die Lagerstätte nicht dar; <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1.<br />
Entwurf wird in diesem Pkt. nicht gefolgt. Die IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass die<br />
Gewinnungsstelle Kiessand Wülpero<strong>de</strong> als<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n muss. Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m LAGB<br />
wur<strong>de</strong> die Gewinnungsstelle Kiessand Wülpero<strong>de</strong> als<br />
Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf und zum 2. Entwurf<br />
<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans vorgeschlagen.<br />
keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>de</strong>splanerische<br />
Bewertung und keine Genehmigung zum Rohstoffabbau,<br />
analog ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />
absehbar. Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG<br />
Wassergewinnung Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />
(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />
Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />
abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />
durch ein Raumordnungsverfahren zu erbringen, da lt.<br />
Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />
Letztentscheidung zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />
eines entsprechen<strong>de</strong>s Vorranggebietes, an die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
öffentliche Stellen gebun<strong>de</strong>n wären, kann zum jetzigen<br />
Zeitpunkt bereits wegen <strong>de</strong>s aufgezeigten Konfliktfel<strong>de</strong>s mit<br />
<strong>de</strong>m Schutzgut Wasser nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Allein <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />
Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />
Genehmigungsfähigkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />
zumin<strong>de</strong>st in wesentlichen Teilen <strong>de</strong>s VRG, zu erwarten sein.<br />
Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />
Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-35 3. Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohle AG (MIBRAG)<br />
Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan Harz ist das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />
Mul<strong>de</strong> als Geopotenzial ausgewiesen.<br />
Die Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> jedoch<br />
ausführlich geologisch erkun<strong>de</strong>t und ein nutzbarer<br />
Vorrat von 750 Mio. t. nachgewiesen. Die<br />
Erkundungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />
hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen<br />
Rohstoffeigenschaften von überregionaler und somit<br />
von volkswirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung ist. Die<br />
perspektivische Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohle aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Egelner Mul<strong>de</strong> wäre ein Beitrag zur stabilen<br />
Energieversorgung Sachsen-Anhalts für die<br />
nächsten Jahrzehnte bzw. über die Prozessstufe<br />
Synthesegas die zukünftige Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
chemischen Industrie mit flüssigen und festen<br />
Kohlenwasserstoffen als Substitut für Erdgas und -öl.<br />
Die IHK Mag<strong>de</strong>burg for<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>shalb die Aufnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Mul<strong>de</strong> als<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan Harz und im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die<br />
Übernahme in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan, zumal<br />
die Braunkohle als größte einheimische Ressource<br />
im Gegensatz zur Steinkohle o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n regenerativen<br />
Energien unsubventioniert zur Verfügung steht.<br />
keine Berücksichtigung Die Erkundung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Braunkohlelagerstätte hat eben<br />
noch nicht <strong>de</strong>n Stand, dass diese als hinreichend erkun<strong>de</strong>t gilt.<br />
Lt. Aussagen <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG soll folglich auf Grundlage eines<br />
bergrechtlichen Aufsuchungsbetriebsplanes umfangreiche<br />
Erkundungsar<strong>bei</strong>ten in 2007 beginnen. Erst nach Auswertung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erkundungsergebnisse kann lt. Vorhabensträger erst<br />
entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, ob auch lagerstättengeologischer und<br />
wirtschaftlicher Sicht überhaupt eine Gewinnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Braunkohle sinnvoll erscheint. Damit sind die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zu dieser Lagerstätte, auch<br />
angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengröße <strong>de</strong>s BWE und <strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer<br />
Gewinnung verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen und großräumigen<br />
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen nicht ausreichend für<br />
eine sachgerechte <strong>Abwägung</strong> zwischen einer<br />
regionalplanerischen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Braunkohle-Lagerstätte und <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfordnerissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Hinblick <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht). Außer<strong>de</strong>m erfolgt<br />
lt. <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />
Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />
gegenwärtig und zukünftig ausschließlich im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte Profen. Eine mögliche raumordnerische<br />
Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmul<strong>de</strong> hat<br />
folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen, diesbezüglich ist die<br />
beabsichtigte LEP-Fortschreibung abzuwarten. Ob eine solche<br />
raumordnerische Sicherung im LEP jedoch überhaupt<br />
stattfin<strong>de</strong>t, ist angesichts <strong>de</strong>s aktuellen "Energiekonzept LSA<br />
für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 2007 und 2020" mit <strong>de</strong>n dortigen<br />
Ausführungen zur strittigen Lagerstätte sehr fraglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
254-17 Der Begründung ist zu entnehmen, dass die<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
ausschließlich naturschutzrechtlich <strong>de</strong>finierte<br />
Gebiete umfassen. Als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems wur<strong>de</strong>n<br />
naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich<br />
<strong>de</strong>finierte Gebiete ausgewiesen. Zu <strong>de</strong>n<br />
Vorbehaltsgebieten zählen<br />
Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-<br />
und SPA-Gebiete, Gebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen<br />
Verbundplanung, Gebiete für die Forstliche<br />
Rahmenplanung und Geschützte<br />
Landschaftsbestän<strong>de</strong>.<br />
Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg zum 1. Entwurf<br />
ist es aus unserer Sicht nochmals <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis<br />
notwendig, dass mit Blick auf die wirtschaftliche und<br />
verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
Harz sowie die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Städte und<br />
Gemein<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Re<strong>de</strong><br />
stehen<strong>de</strong>n Gebiete bestehen<strong>de</strong> Genehmigungen,<br />
Satzungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie<br />
Genehmigungstatbestän<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verschie<strong>de</strong>nen Rechtsbereiche unberührt bleiben.<br />
Die IHK Mag<strong>de</strong>burg hat in ihrer Stellungnahme im<br />
Zuge <strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens im Jahr 2003<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, keine VRG für Natur und Landschaft und<br />
VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS auszuweisen, die<br />
über <strong>de</strong>n LEP hinausgehen.<br />
254-18 Sowohl im 1. als auch 2. Entwurf überschreitet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen, die als VRG für Natur und<br />
Landschaft und VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS<br />
ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, nicht <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>n Flächen im LEP.<br />
An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin,<br />
dass hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten zu Grun<strong>de</strong> gelegten<br />
Schutzgebietsverordnungen, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswei-sung im<br />
REP keine "automatische" Verschärfung erfolgt.<br />
keine Berücksichtigung Im Pkt. 5.1 Vorranggebiete wur<strong>de</strong> darauf bereits verwiesen,<br />
dass baurechtlich gesicherte Bereiche von entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorrangfestlegungen ausgeschlossen sind. VBG sind<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> zu berücksichtigen.<br />
Es ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung nach § 6 Abs. 1, 3 LPlG<br />
die Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes zu<br />
übernehmen, zu konkretisieren und zu ergänzen. Außer<strong>de</strong>m ist<br />
die Regionalplanung verpflichtet, alle Nutzungs- und<br />
Interessenansprüche mit- und gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Eine "Verschärfung" <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnungen ist mit einer<br />
Vorbehaltsgebietsausweisung nicht impliziert, siehe dazu Pkt.<br />
5.2.3. Begründung zu G1 und 2, 3. Absatz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
254-19 Wir halten es weiterhin für notwendig, dass<br />
gewährleistet wird, dass mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung von<br />
VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS keine Überlagerung<br />
wirtschaftsrelevanter Flächen erfolgt. Im Interesse<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Entwicklung <strong>de</strong>s Harzes muss<br />
von Überlagerungen abgesehen wer<strong>de</strong>n, welche die<br />
wirtschaftsrelevanten Flächen durch<br />
entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen beeinträchtigen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />
254-20 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung dass <strong><strong>de</strong>r</strong> G 1<br />
(Pkt. 5.2.3) entfallen sollte, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrwert für die<br />
Region Harz nicht erkennbar ist.<br />
254-21 Im G 2 sollte auf die Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wörter<br />
"naturbetonte" und "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>ter Tier- und<br />
Pflanzenarten" verzichtet wer<strong>de</strong>n, da auch hier eine<br />
nicht notwendige Erweiterung <strong>de</strong>s Grundsatzes<br />
erfolgt.<br />
254-22 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf verwiesen wir<br />
darauf, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 (Pkt. 5.2.3) die<br />
Formulierung "In die Entwicklung <strong>de</strong>s regionalen<br />
Biotopverbun<strong>de</strong>s sind .... einzubeziehen ... " um<br />
"Teile <strong>de</strong>s Biosphärenreservats Karstlandschaft<br />
Südharz sowie Teile <strong>de</strong>s Naturparkes Harz ... "<br />
präzisiert wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Der <strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt ist zu entnehmen,<br />
dass nur die relevanten Flächen <strong>de</strong>s<br />
Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und<br />
<strong>de</strong>s Naturparkes Harz in das regionale<br />
Biotopverbundsystem einbezogen wer<strong>de</strong>n. Aus<br />
diesem Grund schlagen wir vor, die o.g.<br />
Formulierung so in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
zu übernehmen.<br />
Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete schließen an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen nicht aus.<br />
Diese sind zulässig, wenn ihnen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> im Einzelfall<br />
das größere Gewicht zukommt und entsprechend begrün<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In G 1 wer<strong>de</strong>n Zweck und Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete ÖVS<br />
im Sinne einer Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Festlegungen erläutert,<br />
daher ist er beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der G 2 wur<strong>de</strong> vom LEP übernommen und ergänzt, da durch<br />
die Wörter "naturbetonte" und "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>ter Tier- und<br />
Pflanzenarten" die VBG spezifisch für gefähr<strong>de</strong>te Arten<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n, womit eine Einschränkung vorgenommen<br />
wur<strong>de</strong> und keine Erweiterung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Dieser Tatbestand ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />
ein<strong>de</strong>utig erkennbar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Text und die Karte eine Einheit<br />
bil<strong>de</strong>n, ist eine weitere Präzisierung nicht nötig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
254-24 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte die Festlegung<br />
von Vorranggebieten für Landwirtschaft geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir vertreten die Auffassung, dass u.a. mit Blick auf<br />
die Definition <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete keine<br />
Vorranggebiete für Landwirtschaft son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur<br />
Vorbehaltsgebiete für Landwirt-schaft ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n sollten. Die im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
<strong>de</strong>finierten Vorranggebiete für Landwirtschaft sollten<br />
unserer Meinung nach in Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft überführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Festlegung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen als<br />
Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft bedin-gen keine<br />
Herabstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für<br />
die Region. Die Landwirt-schaft bil<strong>de</strong>t eine wichtige<br />
Struktureinheit für <strong>de</strong>n Harz. Eine Festlegung als<br />
Vorbehaltsgebiet wür<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in diesen<br />
Gebieten ermöglichen, die <strong>de</strong>m Vorbehalt nicht<br />
entgegenstehen (siehe auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />
Halle-Dessau vom 12.04.2007).<br />
Wir verweisen auf <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
Altmark, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die <strong>Planung</strong>sregion Altmark nur<br />
Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festlegt.<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
254-28 Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 1 (Pkt. 5.2.5) verlangte<br />
Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage <strong>bei</strong> Erschließung<br />
von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />
ist trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Umformulierung zu streichen. Die<br />
bestehen<strong>de</strong>n Rechte dürfen nicht durch <strong>de</strong>n<br />
Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage in Frage gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
254-30 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg ist es nach wie vor<br />
notwendig, dass darüber hinaus alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Gewinnungsstellen und Reservelagerstätten<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Sofern diese nicht als<br />
Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (so z.B.<br />
Kiessand Scha<strong>de</strong>leben), muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand und die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n Standorte und<br />
Gewinnungsstellen gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 7<br />
gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielfestlegungen im LEP-LSA Pkt. 3.3.2. sind<br />
durch <strong>de</strong>n Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Konkretisierung<br />
und Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s LEP in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen kleinräumig Vorranggebiete für<br />
Landwirtschaft festzulegen. Dieser Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung<br />
wur<strong>de</strong> im REPHarz mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VRG LW<br />
nachgekommen.<br />
Im Vgl. zur <strong>Planung</strong>sregion Altmark sind im Bereich unserer<br />
<strong>Planung</strong>sregion großflächig <strong>de</strong>utlich höhere Bo<strong>de</strong>nqualitäten<br />
vorhan<strong>de</strong>n (Harzvorlän<strong>de</strong>, Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Bestehen<strong>de</strong> Abbaurechte wer<strong>de</strong>n damit nicht in Frage gestellt,<br />
lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufschlusszeitpunkt und <strong><strong>de</strong>r</strong> volkswirtschaftliche<br />
Nutzen sollen kritisch überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Siehe auch Datensatz 253-33 (IHK Halle-Dessau)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Z 7 ist dafür erstellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
254-36 Neben <strong>de</strong>n festgelegten Vorbehaltsgebieten halten<br />
wir es für notwendig, dass darüber hinaus das<br />
Selketal als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und<br />
Erholung aufgenommen wird.<br />
Mit <strong>de</strong>m innovativen Selketal wur<strong>de</strong> ein Projekt<br />
geschaffen, das diesen Teil <strong>de</strong>s Harzes mit<br />
vernetzten, auf einan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmten,<br />
themenorientierten Angeboten etablieren soll. Mit<br />
einem einheitlichen Marketingkonzept wollen<br />
Tourismusanbieter höhere Gästezahlen und eine<br />
bessere Auslastung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismuseinrichtungen<br />
erreichen. Zu <strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> das Selketal als Viabono-<br />
Mo<strong>de</strong>llregion 2006 und damit als erste Region <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong> ausgezeichnet. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung <strong>de</strong>s Selketals als Vorbehaltsgebiet wird<br />
die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Teilraumes herausgestellt.<br />
Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> ist die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />
Selketal mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung<br />
"Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" herausgestellt.<br />
254-37 Wie schon in unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />
angeregt, sollte in diesem Punkt Vorbehaltsgebiete<br />
für Tourismus und Erholung ein Grundsatz formuliert<br />
wer<strong>de</strong>n, worin auf die touristische Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Brockens einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen<br />
Infrastruktur, wie z.B. das Schienennetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />
Schmalspurbahn, unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s<br />
Nationalparkes Harz hingewiesen wird.<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt geht hervor,<br />
dass eine Überlagerung <strong>de</strong>s Brockens, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich<br />
innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />
Landschaft "Nationalpark Harz" befin<strong>de</strong>t, mit einem<br />
Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung nicht<br />
möglich ist. Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte<br />
<strong>de</strong>nnoch ein Grundsatz aufgenommen wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
die touristische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Brockens hervorhebt.<br />
254-38 Zu<strong>de</strong>m sind wir nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass<br />
auf <strong>de</strong>n Wortlaut "Umwelt- und Sozialverträglichkeit"<br />
im Zusammenhang mit Vorhaben in diesen Gebieten<br />
im G 2 aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n sollte. Die Sachverhalte wer<strong>de</strong>n im<br />
Genehmigungsverfahren gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s BauGB geprüft.<br />
keine Berücksichtigung Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Selketals ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung "Harz und<br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" herausgestellt. Der Harz soll als<br />
län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> Tourismusregion entwickelt und vernetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Eine weitere Unterteilung auf regionalplanerischer<br />
Ebene ist nicht vorgesehen. Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das VRG NuL ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP, zu <strong><strong>de</strong>r</strong> § 6<br />
Abs. 1 LPlG verpflichtet. Desweiteren han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> VRG<br />
um Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (raumordnerische<br />
Letzentscheidung), die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht mit VBG überlagert<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen (Vorgabe MLV).<br />
Außer<strong>de</strong>m ist im VRG NuL Z 1 festgelegt, dass die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
natur- und landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen<br />
sind, soweit es die jeweiligen Schutzverordnungen zulassen.<br />
Die oberste Naturschutzbehör<strong>de</strong>, die für <strong>de</strong>n Nationalpark<br />
zuständig ist, hat bereits im Nationalparkgesetz eine<br />
Nutzungszonierung <strong>de</strong>s Nationalparks vorgenommen. Darin<br />
wird die Brockenkuppe bereits als "Nutzungszone mit<br />
Erholungs- Bildungs- und Erschließungsfunktionen"<br />
ausgewiesen. Die Regionalplanung sieht keine Möglichkeit und<br />
Notwendigkeit zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />
Landschaft in diesem Bereich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
254-39 An dieser Stelle soll noch einmal darauf verwiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass für Unternehmen, die in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft <strong>de</strong>s Geltungsbereiches bzw. im<br />
Geltungsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Vorbehaltsgebiete selbst<br />
ansässig sind, gelten muss, dass durch die<br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete die<br />
Standortentwicklung und -sicherung nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erweiterungen und Erneuerungen<br />
ansässiger Unternehmen in diesen Gebieten müssen<br />
möglich sein. Der Bestandsschutz muss <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />
Forstwirtschaft und Vorbehaltsgebieten für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung gewährleistet<br />
wer<strong>de</strong>n (siehe auch § 1(10) BauNVO).<br />
5.4 Gebiete zur Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen<br />
254-40 An dieser Stelle verweisen wir erneut auf unsere<br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes. Wir halten es nach wie vor für<br />
notwendig, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition<br />
Z 1, Absatz 2 auf die Formulierung, dass zukünftige<br />
mögliche Nutzungen im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Thekenberge<br />
"raum- und umweltverträglich" zu gestalten sind,<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist in diesem Zusammenhang<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenommen <strong>Abwägung</strong> nicht<br />
einverstan<strong>de</strong>n. Wir verweisen daher hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition Z 1, Absatz 2 auf<br />
entsprechen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren, die<br />
Aussagen über Nachnutzungen treffen.<br />
254-41 Darüber hinaus sollte die Aussage in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition Z 1, Absatz 3 relativiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Gemäß Rücksprache mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Felswerke<br />
GmbH soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabbau über <strong>de</strong>n Zeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gültigkeit <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />
hinaus erfolgen. Der vorliegen<strong>de</strong><br />
Genehmigungszeitraum reicht bis zum Jahr 2029,<br />
welcher <strong>de</strong>n zeitlichen Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes überschreitet. Diesbezüglich<br />
sollte eine Abstimmung mit <strong>de</strong>m Unternehmen<br />
erfolgen.<br />
Kenntnisnahme Die Ausweisung von Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen stellt lediglich<br />
einen Suchraum für Aufforstungen dar. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flächeneigentümer mit einer Aufforstung nicht einverstan<strong>de</strong>n,<br />
so wird diese nicht stattfin<strong>de</strong>n können. Hier wird es in <strong>de</strong>n<br />
genannten Fällen immer zu Einzelfallentscheidungen kommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage im VRG für Wassergewinnung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n fachrechtlichen Schutzansprüche an das Gebiet<br />
ist auf eine raum- und umweltverträgliche Nachnutzung bereits<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s REPHarz abzustellen. Weiterhin wird auf die<br />
Leitvorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nachhaltige<br />
Raumentwicklung verwiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der REPHarz stellt grobe regionalplanerische Entwicklungsziele<br />
für <strong>de</strong>n hier genannten Raum auf, die über einen langen<br />
Zeithorizont (auch <strong>bei</strong> einer möglichen Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz in einigen Jahren) gültig sind. Eine Detailplanung wird<br />
es im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung ohnehin geben. Hier wird<br />
die Erstellung eines Teilgebietsentwicklungsplanes für die<br />
abgebauten Bereiche/Hal<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Abbau empfohlen, um<br />
verschie<strong>de</strong>nen Nachnutzungsansprüchen gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
254-42 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 sollten die<br />
Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />
Kalkwerk Kaltes Tal und Kalkwerk Hornberg als<br />
regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte für Industrie<br />
und Gewerbe ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (siehe auch<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />
3.04.2007).<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
254-43 Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Z 1 aufgeführten<br />
Standorte sollte als weiterer Vorrangstandort für<br />
Freizeitanlagen Alexisbad in Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>m Projekt "Innovatives Selketal" Eingang in <strong>de</strong>n<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan fin<strong>de</strong>n (siehe auch Pkt.<br />
5.2.6).<br />
254-44 Mit Blick auf die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheits- und<br />
Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong><br />
(siehe Pkt. 6.1.5) sollte in diesen Punkt als<br />
äquivalenter Standort die "Sport-Bildungs-Erholungs-<br />
Gesundheitsanlage Harzgero<strong>de</strong> (in <strong>Planung</strong>)" als<br />
großflächige Freizeitanlage aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
254-45 Die Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 sollte entfallen, da hier eine<br />
nicht notwendige Erweiterung erfolgt. Die<br />
Standortverträglichkeit großflächiger Freizeitanlagen<br />
wird ohnehin im Genehmigungsverfahren geprüft.<br />
keine Berücksichtigung Auch die hier genannten Standorte zur industriellen<br />
Weiterverar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe stehen vorrangig mit <strong>de</strong>m<br />
Rohstoffabbau im Zusammenhang und rechtfertigt keine<br />
separate Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie und<br />
Gewerbe. Die Standorte sind durch <strong>de</strong>n Rohstoffabbau<br />
raumordnerisch gesichert.<br />
Durch die örtliche Bauleitplanung wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wunsch zur<br />
Ausweisung von VRSTO für Industrie/Gewerbe in <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n Elbingero<strong>de</strong>, OT Rübeland und Hüttenro<strong>de</strong><br />
ebenfalls nicht untersetzt. Elbingero<strong>de</strong> ist im REPHarz unter<br />
Pkt. 7.17 (Begründung) als Erholungsort genannt. Hier kann es<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Engräumigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen zu Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchen<br />
zwischen <strong>de</strong>m Erholungsstatus und <strong>de</strong>n gewünschten Ind.-/<br />
Gewerbeausweisungen kommen.<br />
Siehe auch Datensatz 387-3 (Felswerke)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Projekt "Innovatives Selketal" ist uns bekannt, es han<strong>de</strong>lt<br />
sich hier um ein HVV-Projekt und ist ein Marketingkonzept. Im<br />
REPHarz wer<strong>de</strong>n unter Pkt. 6.1.4. jedoch nur großflächige<br />
Freizeitanlagen benannt, wozu Alexisbad wie auch das Selketal<br />
als solches nicht gezählt wer<strong>de</strong>n können. Das Selketal gehört<br />
insgesamt zum VRG für Natur und Landschaft, was die<br />
Errichtung von großflächigen Freizeitanlagen ausschließt.<br />
Entsprechend Z 1, Pkt. 5.1.3. REPHarz sind die Belange einer<br />
natur- und landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Auf Nachfrage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK zur Konkretisierung und Begründung<br />
dieses Projektes wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle keine<br />
Informationen zur Verfügung gestellt, so dass eine Aufnahme<br />
zum <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen <strong>Planung</strong>sstand nicht geprüft wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Speziell in <strong><strong>de</strong>r</strong> heterogen geprägten Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />
sind bereits im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Zulässigkeit von<br />
großflächigen Vorhaben die Landschaftsbildverträglichkeiten<br />
dieser<br />
Vorhaben als Zielbindungen aufzunehmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
254-46 Wir weisen erneut darauf hin - wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf schon vermerkt -<br />
dass unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 2 als regional und<br />
überregional be<strong>de</strong>utsame Bildungseinrichtung das<br />
"Fachgymnasium Harzgero<strong>de</strong>" und die<br />
"Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong> (in <strong>Planung</strong>)"<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n sollten. Unter <strong>de</strong>m<br />
Gesichtspunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n Synergieeffekte<br />
für die Region sollte die Gesundheits- und<br />
Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in <strong>de</strong>n Plan<br />
integriert wer<strong>de</strong>n.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
254-47 Gleichwohl sollte aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg das<br />
touristische Potenzial auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus für die Region Harz mit<br />
Blick auf die Begründung zu G 1 stärker<br />
herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Der Ausweisung als<br />
Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege darf<br />
u.a. die touristische Nutzung nicht entgegenstehen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Vorrangstandortes für Kultur- und<br />
Denkmalpflege Harzgero<strong>de</strong> weisen wir darauf hin,<br />
dass die Aufzählung bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kirche überar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n sollte. Die St.<br />
Marienkirche ist eine Bergmanns- und Marktkirche.<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
254-48 Die Ziel<strong>de</strong>finition Z 2 sollte um die "Gesundheits- und<br />
Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong><br />
(in <strong>Planung</strong>)" ergänzt wer<strong>de</strong>n (siehe auch Pkt. 6.1.5).<br />
Aufgrund ihrer künftigen Be<strong>de</strong>utung vor allem für <strong>de</strong>n<br />
Bereich <strong>de</strong>s Gesundheitstourismus plädieren wir<br />
dafür, die Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Plan zu<br />
integrieren.<br />
keine Berücksichtigung Gymnasien, die <strong>de</strong>m Landkreis unterstehen, wer<strong>de</strong>n generell<br />
<strong>de</strong>m Zentralen Ortesystem zugeordnet und somit im REPHarz<br />
nicht noch einmal genannt. Da Harzgero<strong>de</strong> Grundzentrum<br />
entsprechend REPHarz, Pkt. 4.3., Z 11 ist, kann auf eine<br />
weitere Ausweisung verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf Nachfrage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK zur konkreten <strong>Planung</strong> und<br />
Begründung für die "Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland" gab es lei<strong><strong>de</strong>r</strong> keine Auskunft. Da auch sonst<br />
keine weitergehen<strong>de</strong>n Informationen/Unterlagen uns<br />
diesbezüglich vorliegen, kann die Aufnahme eines solchen<br />
Standortes in <strong>de</strong>n REP zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Entwurf <strong>de</strong>s F-Planes <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Harzgero<strong>de</strong> vom Juli 2007<br />
sind ebenfalls keine Hinweise zu diesen Punkten enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte für Kultur- und<br />
Denkmalpflege im REPHarz steht <strong>de</strong>m Tourismus unseres<br />
Erachtens nicht entgegen. Durch regionale Tourismuskonzepte,<br />
die <strong>bei</strong><strong>de</strong>s verbin<strong>de</strong>n, wird dies <strong>de</strong>utlich.<br />
Aufzählung wird überar<strong>bei</strong>tet, Textkorrektur wie folgt:<br />
"Harzgero<strong>de</strong> mit histor. Altstadt, Schloss und Bergmannskirche".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Bei <strong>de</strong>n in Z 2 genannten Orten han<strong>de</strong>lt es sich ausschließlich<br />
um anerkannte bzw. vorläufig anerkannte Heilbä<strong><strong>de</strong>r</strong> und um<br />
Suchtkliniken mit überregionaler Be<strong>de</strong>utung. Für eine<br />
Aufnahme <strong>de</strong>s Vorhabens im REPHarz als Vorrangstandort<br />
bedarf es einer gewissen Konkretheit, die hier nicht gegeben<br />
ist. Der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft liegen keine<br />
<strong>Planung</strong>en vor, <strong>de</strong>m Landkreis Harz ebenfalls nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
254-49 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 6 b) "Blankenburg -<br />
Rübeland - Elbingero<strong>de</strong>/Hornberg" wird die<br />
Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-Traktion aufgeführt.<br />
Der elektrische Betrieb wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke im<br />
Jahr 2005 eingestellt. Es kann also nur darum<br />
gehen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> elektrische Betrieb auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke<br />
Blankenburg - Elbingero<strong>de</strong>/ Hornberg wie<strong><strong>de</strong>r</strong> möglich<br />
wird. Dies ist erklärtes Ziel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Netz GmbH als<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und<br />
Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke. Dazu sind aber erhebliche<br />
Investitionen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (siehe auch Stellungnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom 3.04.2007).<br />
254-50 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung,<br />
dass die Festlegung <strong>de</strong>s G 15 in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m ÖPNV-Plan erfolgen sollte.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
254-51 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 7 sollte die Ortsumgehung<br />
Harzgero<strong>de</strong> (L 234) ergänzt wer<strong>de</strong>n (siehe auch<br />
Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Harzgero<strong>de</strong>).<br />
volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in:<br />
"(incl. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung Elektrotraktion)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme LEP-Übernahme.<br />
Die Abstimmung muss auf Lan<strong>de</strong>sebene erfolgen, da sowohl<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Plan als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP vom Land erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrten in<br />
Harzgero<strong>de</strong> (B 242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen<br />
(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />
zwischen ca. 2.700 und 6.600 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 242<br />
rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zu<strong>de</strong>m<br />
besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />
einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185<br />
(Alexisbad-Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />
Mögliche Verbesserungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> straßenverkehrlichen<br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und<br />
Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />
eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />
Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
254-52 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollten die<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege "Selketalstieg" und "Wege Deutscher<br />
Kaiser und Könige im Mittelalter" in <strong>de</strong>n Katalog <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regional und überregional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 6<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen ist<br />
festzustellen, dass die Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege "Selketalstieg"<br />
und "Wege Deutscher Kaiser und Könige im<br />
Mittelalter" in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Grundsatz 7.17<br />
Erholung, Freizeit, Tourismus unter G 6 im Text<br />
erwähnt wer<strong>de</strong>n. Aufgrund ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Region sollten die genannten Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aus<br />
unserer Sicht unbedingt im Pkt. 6.2.4 in die<br />
Zielformulierung Z 6 aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Der<br />
"Selketalradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg (in <strong>Planung</strong>)" sollte in die<br />
Zielformulierung Z 5 integriert wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
254-53 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg plädiert dafür - wie bereits im 1.<br />
Entwurf vorgebracht - dafür, dass die unter Z 7<br />
aufgeführten regional be<strong>de</strong>utsamen ÖPNV-<br />
Schnittstellen für die <strong>Planung</strong>sregion ergänzt wer<strong>de</strong>n<br />
sollten:<br />
Schnittstelle zwischen Bahn/Bus, Bus/Bus: 11.<br />
Harzgero<strong>de</strong>, OT Alexisbad.<br />
teilweise Berücksichtigung Der auf je<strong>de</strong>n Fall regional be<strong>de</strong>utsame Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg "Wege<br />
<strong>de</strong>utscher Kaiser und Könige im Mittelalter" kann aufgrund<br />
seiner Verzweigungen und Dichtheit insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Oberharz<br />
nicht kartographisch im Regionalplan dargestellt wer<strong>de</strong>n. Somit<br />
wäre es als Zielformulierung nicht hinreichend konkret genug,<br />
da die zeichner. Darstellung fehlt. Somit erfolgte die Aufnahme<br />
unter <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen.<br />
Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in die<br />
kartographische Darstellung aufgenommen.<br />
Der Verlauf eines Selketalradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges ist bisher nicht<br />
bekannt, so dass eine Prüfung hinsichtlich einer eventuellen<br />
Darstellung im REPHarz nicht erfolgen kann.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf <strong>de</strong>n<br />
ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong>de</strong>n aktuellen<br />
Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. und 2. Ordnung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Quedlinburg ist Alexisbad nicht als solcher<br />
Verknüpfungspunkt benannt, so dass zumin<strong>de</strong>st eine regionale<br />
Be<strong>de</strong>utung bezweifelt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Harzgero<strong>de</strong> ist als Schnittstelle benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7 Weitere einzelfachliche Grundsätze<br />
254-54 Die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />
formulierten Einzelfachlichen Grundsätze sind<br />
teilweise um regionalrelevante Grundsätze ergänzt<br />
wor<strong>de</strong>n. Der "Mehrwert" ist in einigen Punkten nicht<br />
erkennbar. Im Bereich <strong>de</strong>s Natur- und<br />
Landschaftsschutzes führen die Grundsätze sogar zu<br />
einer Verschärfung.<br />
Daher sind wir nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass<br />
folgen<strong>de</strong> Einzelfachliche Grundsätze im <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan Harz entfallen sollten: 7.1 Natur-<br />
und Landschaftsschutz G 3, G 6, G 8, G 9, G 13, G<br />
15; 7.2 Bo<strong>de</strong>nschutz G 2, G 6; 7.3 Gewässerschutz<br />
G 8, G 9, 7.7 Landwirtschaft G 9, G 10; 7.8<br />
Forstwirtschaft G 2, G 8; 7.12 Lagerstätten G 4<br />
(Ergänzung), G 5 (Ergänzung).<br />
7.9 Energie<br />
254-56 Der Einzelfachliche Grundsatz 7.9<br />
Energieversorgung sollte um <strong>de</strong>n Zusatz, dass die<br />
Energiegewinnung aus nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffen<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel geschlossener Stoff-kreisläufe<br />
anzustreben ist, ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Grundsätze konkretisieren die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion Harz im Sinne einer<br />
nachhaltigen Raumentwicklung. Mit <strong>de</strong>n spezifischen<br />
Festlegungen für die <strong>Planung</strong>sregion wird keine Verschärfung<br />
verursacht, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Eingrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />
Festlegungen erreicht. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n damit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
europäische und bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utsche Standards im Natur- und<br />
Landschaftsschutz sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gesetze auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung berücksichtigt, zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
REPHarz verpflichtet ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP. In<br />
G 2 wird bereits auf die umweltverträgliche und kostengünstige<br />
Energieerzeugung hingewiesen, das ist als Rahmen<br />
ausreichend.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
254-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 2. Entwurf for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg daher erneut einige Positionen, die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> nicht berücksichtigt bzw. nicht in die<br />
<strong>Abwägung</strong> einbezogen wur<strong>de</strong>n.<br />
254-2 Hinsichtlich <strong>de</strong>s Gebietszuschnittes <strong><strong>de</strong>r</strong> 5<br />
<strong>Planung</strong>sregionen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgebietsreform<br />
regelt ein Vorschaltgesetz, dass die bisherigen<br />
<strong>Planung</strong>sregionen bis zum 30. November 2007 in<br />
ihren jetzigem Zuschnitt erhalten bleiben.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Diskussion zu diesem<br />
Thema hat die IHK Mag<strong>de</strong>burg die Zugehörigkeit <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Mansfeld-Südharz zur <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz befürwortet.<br />
254-3 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehr durch <strong>de</strong>n Begriff Tourismus im<br />
gesamten Plan ersetzt wer<strong>de</strong>n (z.B. S. 4 Zentraler<br />
Leitbildgedanke "Die <strong>Planung</strong>sregion Harz - eine<br />
innovationsorientierte Wirtschafts- und<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion ... "). Der Begriff<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehr erweist sich als nicht mehr<br />
zeitgemäß. Als Synonym für Frem<strong>de</strong>nverkehr wird<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Tourismus insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />
internationalen Sprachgebrauch weitgehend<br />
verwen<strong>de</strong>t. Tourismus als Oberbegriff ist Reisen<br />
unabhängig von Zielen und Zwecken.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenommenen <strong>Abwägung</strong> sind wir daher<br />
nicht einverstan<strong>de</strong>n. Auch aus Unternehmersicht<br />
wird die Meinung vertreten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehr durch <strong>de</strong>n Begriff Tourismus zu<br />
ersetzen ist.<br />
254-4 Sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Erholung durch <strong>de</strong>n Begriff<br />
Tourismus erweitert wer<strong>de</strong>n kann, sollte dies an<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Stellen im Planwerk umgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n (z.B. S. 13 Pkt. 5.1.1 Z 1 "...<strong>de</strong>s<br />
ökologischen Verbundsystems sowie für die<br />
landschaftsorientierte Erholung und Tourismus zu<br />
erhalten ...").<br />
Kenntnisnahme Ist in nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK-Stellungnahme<br />
enthalten (Datensätze 254-3 bis 254-56)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Mehrmals war <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff "Frem<strong>de</strong>nverkehr" auch im<br />
Zusammenhang mit lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben aus <strong>de</strong>m<br />
LEP in <strong>de</strong>n REP zu übernehmen. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition wird<br />
Tourismus auf die Reisart <strong><strong>de</strong>r</strong> "Urlaubsreise" angewandt, somit<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Frem<strong>de</strong>nverkehr umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong>, da hierunter auch<br />
Geschäftsreisen<strong>de</strong> und Pilger fallen.<br />
Die Erholung <strong>de</strong>s Menschen ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />
können tourisitsch vermarktet wer<strong>de</strong>n. Erholungsmöglichkeiten<br />
auch ohne Vermarktung durch Frem<strong>de</strong>nverkehr haben eine<br />
hohe Be<strong>de</strong>utung für die nachhaltige Lebensqualität und<br />
I<strong>de</strong>ntität <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Nicht je<strong>de</strong>s Erholungsgebiet erfüllt die<br />
Voraussetzungen, um als touristisch nutzbar eingestuft zu<br />
wer<strong>de</strong>n, bzw. soll zum Tourismusgebiet entwickelt wer<strong>de</strong>n. In<br />
diesem Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begriffe wird abgelehnt.<br />
Es wur<strong>de</strong>n keine neuen Sachverhalte mitgeteilt, daher wird<br />
keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf durchgeführt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Erholung <strong>de</strong>s Menschen ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />
können tourisitsch vermarktet wer<strong>de</strong>n. Erholungsmöglichkeiten<br />
auch ohne Vermarktung durch Frem<strong>de</strong>nverkehr haben eine<br />
hohe Be<strong>de</strong>utung für die nachhaltige Lebensqualität und<br />
I<strong>de</strong>ntität <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Nicht je<strong>de</strong>s Erholungsgebiet erfüllt die<br />
Voraussetzungen, um als touristisch eingestuft zu wer<strong>de</strong>n, bzw.<br />
soll nicht zum Tourismusgebiet entwickelt wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />
Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begriffe wird abgelehnt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 276 von 610
TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
254-31 Nach Prüfung <strong>de</strong>s Umweltberichtes ist festzustellen,<br />
dass gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf einige Gebiete im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> strategischen Umweltprüfung verkleinert<br />
wur<strong>de</strong>n. Dies bezieht sich im Bezirk <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />
Mag<strong>de</strong>burg auf 5 Vorranggebiete und 2<br />
Vorbehaltsgebiete. Des weiteren wur<strong>de</strong> ein VRG<br />
(Hartsteinlagerstätte Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>) aus <strong>de</strong>m <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan herausgenommen.<br />
Die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen und Rücksprachen mit<br />
<strong>de</strong>m LAGB ergaben, dass sich die Reduzierungen<br />
auf Gebiete beziehen, die über<br />
Bergbauberechtigungen verfügen. In bestehen<strong>de</strong><br />
Abbaurechte (u.a. zugelassene Hauptbetriebspläne,<br />
vorliegen<strong>de</strong> Planfeststellungsbeschlüsse) wur<strong>de</strong><br />
nicht eingegriffen. Mit Blick auf die weitere<br />
Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Geltungsbereichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bergbauberechtigungen müssen die geplanten<br />
Reduzierungen mit <strong>de</strong>n jeweiligen Unternehmen<br />
abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich sind<br />
Reduzierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigungsflächen<br />
aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft zu vermei<strong>de</strong>n. Dem<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Gedanken <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherung<br />
muss durch die Ausweisung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
254-32 Gemäß Umweltbericht erfolgte die Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hartsteinlagerstätte Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als VRG, da die<br />
Abbautätigkeit in absehbarer Zeit auslaufen wird. Die<br />
verbleiben<strong>de</strong> Abbautätigkeit wird regionalplanerisch<br />
über <strong>de</strong>n Pkt. 5.1.5 Z 7 (Bestandsschutz) gesichert.<br />
Perspektivisch soll die Hartsteingewinnung von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe erfolgen. Diese ist<br />
als VRG für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Unter<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass dies mit <strong>de</strong>m Unternehmen<br />
abgestimmt ist, wird die Herangehensweise aus<br />
Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg positiv aufgefasst.<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabtransporte sollten die<br />
touristischen Rahmenbedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> benachbarten<br />
Ortschaften berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme In bestehen<strong>de</strong> Bergbauberechtigungen bzw. Genehmigungen<br />
wird nicht eingegriffen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Belange erfolgte im<br />
Umweltbericht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 277 von 610
TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
259-6 Im Hinblick auf die Ausweisung von Vorrang-<br />
beziehungsweise Eignungsgebieten für die Nutzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie bleibt es bedauerlich, dass<br />
entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfehlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalpflege am<br />
Vorranggebiet IV Schwanebeck sowie am<br />
Vorranggebiet V Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben -<br />
Rohrsheim auch im zweiten Entwurf festgehalten<br />
wird. Es sei zwar nicht geleugnet, dass in <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten bereits zahlreiche Windkraftanlagen<br />
stehen beziehungsweise genehmigt sind, doch<br />
wer<strong>de</strong>n dadurch die Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortsansichten von Schwanebeck, Westerburg,<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, Dar<strong>de</strong>sheim, De<strong>de</strong>leben sowie<br />
Osterwieck verstetigt.<br />
Wenigstens sind in <strong>de</strong>n Landkreisen Quedlinburg<br />
und Wernigero<strong>de</strong> keine Flächen zur Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie vorgesehen.<br />
Kenntnisnahme Durch die baurechtliche Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
ist eine Ausweisung von VRG-EG-Wind auf Grundlage einer<br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption auch im nördlichen<br />
Harzvorland notwendig (solange großräumig wirken<strong>de</strong><br />
öffentliche Belange <strong>de</strong>m nicht zwingend und hinreichend<br />
rechtssicher entgegenstehen). Nur dadurch ist eine räumliche<br />
Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Privilegierung durch die Regionalplanung<br />
überhaupt möglich. Auch aus Denkmalschutzgrün<strong>de</strong>n ist eine<br />
solche Gebietsausweisung im Bereich bereits vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Windparks günstiger als eine Neuausweisung an bisher nicht<br />
überplanter Fläche.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 278 von 610
TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
259-1 Abt. Archäologie:<br />
Es bestehen keine grundsätzlichen Einwän<strong>de</strong> gegen<br />
das geplante Vorhaben.<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen ist es <strong>de</strong>m<br />
LDA allerdings nicht möglich, flächen<strong>de</strong>ckend für das<br />
gesamte Vorhabensgebiet eine <strong>de</strong>taillierte<br />
Stellungnahme zu erar<strong>bei</strong>ten. Wir müssen uns daher<br />
auf allgemeine Hinweise beschränken.<br />
Da archäologische Denkmale nur in Ausnahmefällen<br />
auch obertägig sichtbar sind, ist es schwierig,<br />
entsprechen<strong>de</strong> Vorrangstandorte zu benennen bzw.<br />
auszuweisen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme einzelner<br />
archäologischer Denkmale wäre keineswegs eine<br />
Aussage zur Be<strong>de</strong>utung dieses Denkmals getroffen.<br />
Statt<strong>de</strong>ssen sollte auf die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />
Harzvorland zahlreichen hochrangigen<br />
archäologischen Kultur<strong>de</strong>nkmale insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
259-2 Abt. Archäologie:<br />
Generell führen alle Vorhaben, die Bo<strong>de</strong>neingriffe<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, zu Überschneidungen mit Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Archäologie. Es gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Denkmalschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt<br />
(DenkmSchG LSA), wo<strong>bei</strong> insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />
§§1,9 (3), 14 (2) und 14 (9) hinzuweisen ist. Im<br />
Übrigen wird davon ausgegangen, dass die<br />
einzelnen Vorhaben rechtzeitig <strong>de</strong>m LDA über die<br />
zuständigen Denkmalschutzbehör<strong>de</strong>n zur<br />
Stellungnahme eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
259-3 Abt. Archäologie:<br />
Ich bitte außer<strong>de</strong>m um Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Abt. 2 (Bau- und<br />
Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege) <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />
Denkmalpflege und Archäologie, die Ihnen geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
zugeht.<br />
259-4 Bau- und Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege:<br />
Die unter 6.1.6 aufgezählten Vorrangstandorte für<br />
Kultur- und Denkmalpflege, geben weitestgehend die<br />
Vorschläge <strong>de</strong>s Denkmalfachamtes wie<strong><strong>de</strong>r</strong> und sind<br />
<strong>de</strong>shalb zu begrüßen.<br />
keine Berücksichtigung Im G 1<strong>de</strong>s Pkt. 6.1.6. wird auf die allgemeine Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
archäologischen Denkmale bereits hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 279 von 610
TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
259-5 Bau- und Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege:<br />
Als Anregung sei <strong>de</strong>shalb nur mitgegeben, ob unter<br />
<strong>de</strong>m Grundsatz G 3 (Seite 30) nicht doch auch die<br />
Rübelandbahn zu erwähnen wäre, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> letzte<br />
Satz mit "Schmalspurbahnen und die Rübelandbahn"<br />
en<strong>de</strong>n könnte.<br />
keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />
Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />
Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion neben<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung eine enorme touristische<br />
Be<strong>de</strong>utung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />
Be<strong>de</strong>utung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend zum<br />
Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wur<strong>de</strong><br />
vor einigen Jahren eingestellt und die Bahnstrecke soll in<br />
Privatbesitz zum Zweck <strong>de</strong>s Güterverkehrs übergehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 280 von 610
TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-1 Aus Sicht <strong>de</strong>s Lagerstättenschutzes ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bestandsschutz von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Be<strong>de</strong>utung, d.h.<br />
"Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />
Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen in<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n<br />
aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />
Frage gestellt" (Z 7). Damit ist gewährleistet, dass<br />
alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Gewinnungsbetriebe im Rahmen<br />
ihrer Zulassung weiter betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />
Das gilt auch für Bo<strong>de</strong>nschatzgewinnung, die nicht<br />
im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Fläche o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Symbol fixiert wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl von Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung wird<br />
<strong>de</strong>n Faktoren <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begrenztheit bzw. Nichterneuerbarkeit Rechnung<br />
getragen.<br />
260-2 Vom LAGB wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
1. Entwurfes zum REP Harz insgesamt 48<br />
Lagerstättenflächen (davon 30 Vorrang- und 18<br />
Vorbehaltsgebiete) zur Rohstoffsicherung von<br />
oberflächennah anstehen<strong>de</strong>n Rohstoffen<br />
vorgeschlagen. Im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP wur<strong>de</strong>n<br />
nahezu alle Flächen übernommen bzw. es kam zum<br />
Austausch von Einzellagerstätten aus<br />
regionalplanerischer Sicht. Die regional und<br />
überregional be<strong>de</strong>utsamen Lagerstätten sind in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgeschlagenen Flächengröße und Kategorie<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n, so dass sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffsicherung bereits in <strong>Planung</strong>sphase <strong>de</strong>s 1.<br />
Entwurfes keine wesentlichen Einwendungen<br />
ergaben.<br />
260-3 Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle gibt einen Überblick zu<br />
<strong>de</strong>n Anzahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagenen und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> enthaltenen Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebiete:<br />
Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB: 30 VRG und 18 VBG für<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Übernahme in <strong>de</strong>n 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz: 30<br />
VRG und 14 VBG für Rohstoffgewinnung<br />
Stand <strong>de</strong>s 2. Entwurfes zum REP Harz: 29 VRG und<br />
13 VBG für Rohstoffgewinnung.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 281 von 610
TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-4 Die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
festgeschriebenen Lagerstätten hat sich durch die<br />
Strategische Umweltprüfung nur geringfügig<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. So wur<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REP Harz <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Vorranggebieten nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> weggewogen. Diese Abbaustelle<br />
befin<strong>de</strong>t sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Abbauphase. Die<br />
Rohstoffgewinnung kann aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Bestandsschutzes (fixiert in Ziel 7, siehe oben)<br />
innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigung<br />
fortgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Damit kommt es kurzfristig nicht zu Einschränkungen<br />
für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region mit Hartgesteinen.<br />
Parallel dazu muss die Nachfolgelagerstätte<br />
Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe zeitnah vorbereitet<br />
wer<strong>de</strong>n, um die zeitlich durchgehen<strong>de</strong> Versorgung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu gewährleisten.<br />
260-5 Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl an Vorbehaltsgebieten<br />
zwischen <strong>de</strong>m 1. und 2. Entwurf ist auf die ersatzlose<br />
Streichung <strong>de</strong>s Lagerstättenfel<strong>de</strong>s Kiessand<br />
Martinsrieth-Wallhausen zurückzuführen.<br />
Das Vorkommen Martinsrieth-Wallhausen ist durch<br />
Restriktionen (Autobahn, Hochspannungsleitung,<br />
FFH-Gebiet) zerschnitten. Dadurch erscheint eine<br />
sinnvolle Abbaugestaltung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> noch<br />
verbleiben<strong>de</strong>n Restfläche für ein wirtschaftliches<br />
Kieswerk nicht mehr sinnvoll. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen<br />
Sicherungsflächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme-Aue sind für die<br />
laufen<strong>de</strong> Versorgung durchaus ausreichend, so dass<br />
auf diese Fläche auch aus Sicht <strong>de</strong>s LAGB verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
260-6 Bei <strong>de</strong>n Vorranggebieten haben sich kleinflächige<br />
Reduzierungen zwischen 1. und 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REP (- 5,8%) durch die <strong>Abwägung</strong>en in <strong>de</strong>n<br />
durchgeführten Genehmigungsverfahren ergeben,<br />
d.h. sie sind Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Beschlüsse.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-8 Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Anzahl an<br />
Rohstoffsicherungsflächen sind aus Sicht <strong>de</strong>s LAGB<br />
einige Nachfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich:<br />
Das bereits im 1. Entwurf weggewogene<br />
Lagerstättenfeld Kiessand Westdorf (östliches Feld)<br />
kann über <strong>de</strong>n Bestandsschutz fortgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese ist jedoch fast ausgekiest. Um <strong>de</strong>n regionalen<br />
Standort zur Versorgung <strong>de</strong>s Raumes Hettstedt zu<br />
erhalten, ist eine sinnvolle Erweiterung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Diese wur<strong>de</strong> westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße (Welbsleben-<br />
Westdorf) bereits geologisch nachgewiesen. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicht <strong>de</strong>s LAGB sollte diese Fläche als Symbol mit in<br />
<strong>de</strong>n Plan aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
260-11 Aus verfahrenstechnischer Sicht wird gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />
nochmals empfohlen, die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen<br />
Bergbauberechtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalksteinlagerstätte<br />
Elbingero<strong>de</strong> miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verbin<strong>de</strong>n. Beim<br />
weiteren perspektivischen Abbau wür<strong>de</strong>n sich durch<br />
das Belassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Streifen zwischen <strong>de</strong>n Flächen<br />
nicht nur erhebliche Vorratsverluste für <strong>de</strong>n weiteren<br />
Rohstoffabbau, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch Probleme <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Landschaftsgestaltung im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Renaturierung ergeben. Im Interesse eines<br />
verlustarmen Rohstoffabbaus, wie er auch im<br />
BBergG (§ 1) eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, wäre es sinnvoll, <strong>de</strong>n<br />
Vorrang auf diese Streifen zu erweitern, um so eine<br />
kontinuierliche Abbauplanung und Abbauführung zu<br />
ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte auch<br />
das Berechtsamsfeld Keratophyr Großer Hornberg in<br />
die Fläche mit eingehen.<br />
Als Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes wur<strong>de</strong>n die genannten<br />
Fel<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits zu einer Fläche zusammengefasst.<br />
keine Berücksichtigung Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen und vielfachen Sicherung von<br />
Kiessandlagerstätten als VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft zwischen Aschersleben,<br />
Reinstedt, Hoym, Nachterstedt und Frose einerseits und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
relativ geringen Flächengröße <strong><strong>de</strong>r</strong> Westdorfer Lagerstätte <strong>bei</strong><br />
gleichzeitig schlechteren Rohstoffeigenschaften wird die<br />
regionale Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte Westdorf<br />
angezweifelt. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Z 7 im Pkt. 5.1.5. <strong>de</strong>s<br />
REPHarz wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabbau in dieser Lagerstätte<br />
regionalplanerisch jedoch nicht in Frage gestellt. Dies gilt auch<br />
für die zwischenzeitlich aufgeschlossene Erweiterung Westdorf-<br />
Südwest.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das bereits jetzt im LEP ausgewiesene Vorranggebiet für<br />
Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland wur<strong>de</strong> entsprechend<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bergrechtlich abgestimmten Flächenauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong>de</strong>s<br />
Regionalplans konkretisiert. Eine Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Teilflächen zum jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen einer<br />
Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, welche<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist auch die<br />
bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />
Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />
an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />
Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />
umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />
gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />
Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Planunterlagen notwendig.<br />
Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />
<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />
dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />
vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorranggebiete, siehe auch Datensatz 387-1 und 387-2,<br />
Felswerke).<br />
Eine Zusammenlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Rohstoffgewinnung<br />
"Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland" und <strong>de</strong>s VRG<br />
"Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg" ist bereits wegen<br />
unterschiedlicher Bo<strong>de</strong>nschätze, die raumordnerisch gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n, nicht möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 283 von 610
TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-12 Der Standort Kiessand Reinstedt-Ost wur<strong>de</strong> bereits<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächig vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Sicherungsflächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke-Aue weggewogen.<br />
Für die aktuelle und langfristige Versorgung sind die<br />
festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Selke-Aue ausreichend. Die Rohstoffverbreitung ist<br />
nachgewiesen und die Fläche ist für die längerfristige<br />
Sicherung mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen<br />
auch weiterhin von Be<strong>de</strong>utung. Es wird<br />
vorgeschlagen, diese Fläche als sogenanntes<br />
Potenzial einzustufen, um die Kenntnis zum<br />
Vorhan<strong>de</strong>nsein eines qualitativ hochwertigen<br />
Vorkommens langfristig zu dokumentieren.<br />
260-13 Die tiefliegen<strong>de</strong>n Rohstoffe sind in vollständiger<br />
Form im vorliegen<strong>de</strong>n Plan berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Entgegen <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en REP's sind die Flächen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anlage 1 zum REP auch flächenhaft dargestellt.<br />
keine Berücksichtigung Das Geopotential gemäß G 6 in Pkt. 7.12. <strong>de</strong>s REPHarz<br />
bezieht sich im REPHarz auf tiefliegen<strong>de</strong> und Energie-<br />
Rohstoffe. Auf Baurohstoffe sollte diese Kategorie nicht<br />
erweitert wer<strong>de</strong>n, da einerseits diese vielfach und im<br />
genügen<strong>de</strong>m Maße als VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung<br />
gesichert wur<strong>de</strong>n und sicherlich auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion weitere großflächige Geopotentiale an<br />
Baurohstoffen vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-15 Im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s<br />
REP für die <strong>Planung</strong>sregion Harz ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht<br />
<strong>de</strong>s Dezernats 31 (Lagerstättengeologie und<br />
Rohstoffe) folgen<strong>de</strong>s festzustellen:<br />
Die im Textteil <strong>de</strong>s REP-Entwurfes dargelegten<br />
Aufnahme- und <strong>Abwägung</strong>skriterien für die<br />
Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
für Rohstoffgewinnung sind angemessen und<br />
nachvollziehbar erläutert. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung für<br />
die aktuelle Rohstoffsituation kommt <strong>de</strong>m Aspekt<br />
<strong>de</strong>s Bestandsschutzes für Abbaustellen zu, die über<br />
eine rechtsgültige Abbaugenehmigung verfügen.<br />
Diese Kriterien wur<strong>de</strong>n prinzipiell konsequent<br />
angewen<strong>de</strong>t und führten schlussendlich zur<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten<br />
Lagerstättenflächen als VRG bzw. VBG im REP -<br />
Entwurf.<br />
Die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherungsflächen in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtskarte sind übersichtlich und bedürfen<br />
einer Ergänzung nur im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> nachgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />
Lagerstätten.<br />
Die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s LAGB erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />
Nachfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Stellungnahme<br />
<strong>de</strong>utlich gemacht und nochmals begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Auf eine Darstellung von raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
Gewinnungsstellen, die aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Bestandsschutzes durch vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Abbaugenehmigungen weitergeführt wer<strong>de</strong>n dürfen,<br />
wird verzichtet.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-20 Teil II - Bergbauliche Belange<br />
1) Steine- und Er<strong>de</strong>nbergbau:<br />
Im Text und in Karte 1 sind die wichtigsten<br />
Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Steine- und Er<strong>de</strong>nrohstoffe als<br />
Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Das<br />
unterschei<strong>de</strong>t diesen Plan <strong>de</strong>utlich positiv von <strong>de</strong>n<br />
Plänen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sregionen.<br />
Im weiteren wird unter <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
für Vorranggebiete für Rohstoffsicherung unter Z7<br />
ausgeführt, dass "Vorhaben mit zugelassenen<br />
bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen erteilten<br />
Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />
grundsätzlich nicht in Frage gestellt wer<strong>de</strong>n".<br />
Insofern halte ich die getroffenen Festlegungen aus<br />
Sicht <strong>de</strong>s Steine- und Er<strong>de</strong>nbergbaues für<br />
ausreichend.<br />
260-21 2) Bohrlochbergbau, Unterqrundspeicher:<br />
Mit <strong>de</strong>m Zusatz Z 5 zum Punkt 5.1.5. Vorranggebiete<br />
für Rohstoff ist auch die untertägige behälterlose<br />
Speicherung im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch bestehen<strong>de</strong><br />
Bergbauberechtigungen abge<strong>de</strong>ckten Umfang<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>n Erläuterungen zum<br />
Ziel 5 "Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit sind<br />
Beeinträchtigungen und Gefährdungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen und geplanten Kavernenspeicher,<br />
einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen Tagesanlagen und<br />
Rohrleitungen, durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen<br />
auszuschließen" ist auch die Windkraftnutzung auf<br />
<strong>de</strong>n Speicherfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n sicher auszuschließen.<br />
Da die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung I und<br />
II in <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtskarte nicht dargestellt sind, nur in<br />
Anlage 1 <strong>de</strong>s REP, kommt <strong>de</strong>m Verweis "Für die<br />
räumliche Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete I und II<br />
ist die flächenmäßige Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong>zugrun<strong>de</strong><br />
gelegten Bergbauberechtigungen maßgebend."<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Ergänzungs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedarf besteht zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt nicht.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-22 3) Berechtsamswesen<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Entwurf dargelegten Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz habe ich keine<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge und Be<strong>de</strong>nken.<br />
Die Bewilligung Hackpfüffel Nr. ll-B-f-109/94-4533<br />
zur Gewinnung von Kiesen und Kiessan<strong>de</strong>n zur<br />
Herstellung von Betonzuschlagstoffen<br />
(Rechtsinhaber: Kieswerke Etzrodt GmbH & Co. KG,<br />
Am Mühlberg, 06556 Borxleben) wur<strong>de</strong> nicht<br />
aufgeführt.<br />
Kenntnisnahme Es liegen keine Erkenntnisse zum genannten Bewilligungsfeld<br />
vor. Dieses wur<strong>de</strong> auch nicht seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong> für eine<br />
VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung vorgeschlagen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-7 Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die längerfristige<br />
Rohstoffversorgung dienen<strong>de</strong>n Vorbehaltsflächen<br />
zwischen 1. und 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REP (- 25,8 %)<br />
ist <strong>de</strong>utlich höher. Diese ergibt sich durch die<br />
vollständige Streichung <strong>de</strong>s Gebietes Martinsrieth-<br />
Wallhausen (49 ha). Daneben ist das<br />
Vorbehaltsgebiet Frose-Aschersleben, Teilfeld 2 auf<br />
die im Verfahren festgeschriebenen Abbauflächen<br />
reduziert wor<strong>de</strong>n (reduziert um 163 ha). Die<br />
aufgeführten Details zu <strong>de</strong>n Flächenreduzierungen in<br />
<strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorbehaltsflächen wer<strong>de</strong>n vorerst so<br />
angenommen und in einem zum Abbau<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen <strong>Abwägung</strong>sprozess innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Genehmigungsverfahrens präzisiert.<br />
260-9 Für die Kiessandlagerstätte Bühne-Ost läuft ein<br />
bergrechtliches Planfeststellungsverfahren, für das in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> nächsten Zeit ein Beschluss zu erwarten ist. Aus<br />
diesem Grund wird gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, diese Fläche<br />
zumin<strong>de</strong>st als Vorbehaltsgebiet für die<br />
Rohstoffgewinnung aufzunehmen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichitgung Für das Vorhaben Kiessand Bühne-Ost wur<strong>de</strong> ein ROVerf mit<br />
negativer lan<strong>de</strong>splanerischer Beurteilung abgeschlossen. Die<br />
Lagerstätte befin<strong>de</strong>t sich im REPHarz überwiegend in einem<br />
VRG für Hochwasserschutz. Neben <strong>de</strong>n im ROV aufgezeigten<br />
fachlichen Konflikten ist eine Überlagerung eines VBG, hier für<br />
Rohstoffgewinnung, auf ein VRG, hier Hochwasserschutz,<br />
bereits raumordnungsrechtlich nicht möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
260-10 Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s LAGB zum 1.<br />
Entwurf wird um nochmalige Prüfung gebeten, die<br />
Kiessandlagerstätte Wülpero<strong>de</strong> (Krs. Wernigero<strong>de</strong>)<br />
als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung in<br />
<strong>de</strong>n REP aufzunehmen. Hier han<strong>de</strong>lt es sich um ein<br />
erkun<strong>de</strong>tes Lagerstättenfeld, das mit einem<br />
geologischen Vorrat von etwa 15 Mio. t ein<br />
beträchtliches Rohstoffpotenzial in diesem Raum<br />
darstellt. Qualitativ eignen sich die Rohkiessan<strong>de</strong><br />
nach Aufbereitung zur Herstellung von<br />
Betonzuschlagstoffen. Sie sollten für die<br />
längerfristige Versorgung <strong>de</strong>s Raumes<br />
festgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
7.12 Lagerstätten<br />
260-14 Neben <strong>de</strong>n tiefliegen<strong>de</strong>n Rohstoffen sind auch<br />
sogenannte Geopotenziale fixiert wor<strong>de</strong>n, die<br />
mögliche Zukunftsfel<strong><strong>de</strong>r</strong> für die regionale und<br />
überregionale Rohstoffversorgung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
wer<strong>de</strong>n können. Die geologischen Nachweise zu <strong>de</strong>n<br />
aufgeführten Vorkommen sind vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Interesse für die zukünftige<br />
wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist die<br />
hochwertige Braunkohlenlagerstätte <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />
Mul<strong>de</strong>. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> energetischen Nutzung ist auch<br />
das Vere<strong>de</strong>lungspotenzial <strong><strong>de</strong>r</strong> Kohle zu<br />
berücksichtigen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit<br />
dieses großflächigen Vorkommens wird durch das<br />
LAGB empfohlen, diese Fläche in <strong>de</strong>n<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan aufzunehmen. Aktuell<br />
laufen Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffindustrie, durch<br />
ergänzen<strong>de</strong> Erkundungsar<strong>bei</strong>ten die geologischen<br />
Verhältnisse sowie die Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wirtschaftlichen Nutzung im Detail zu prüfen.<br />
keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG Wassergewinnung<br />
Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />
Heiningen).<br />
Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />
abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />
durch ein Raumordnungenverfahren zu erbringen, da lt.<br />
Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Außer<strong>de</strong>m können<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit auch nicht die möglichen Auswirkungen einer<br />
Kiessandgewinnung auf das westlich benachbarte VRG Natur<br />
und Landschaft "Okertal" mit <strong>de</strong>m im REPHarz, Pkt. 5.1.5.,<br />
festgeschriebenen, zu sichern<strong>de</strong>n Funktion eingeschätzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch die jetzigen REP-Festlegungen wird nicht von vornherein<br />
eine Rohstoffgewinnung im Vorschlagsgebiet unmöglich<br />
gemacht. Jedoch müssen die aufgezeigten Konfliktfel<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
einem ROV und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen<br />
hinreichend für eine abschließen<strong>de</strong> raumordnerische<br />
Beurteilung untersucht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 313-33 (Min. f. Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr) Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
260-16 Umweltbericht:<br />
Pkt. 3.2.2 Vorrang-Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung (VRG-/VBG-RG)<br />
B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />
Schutzgut: Wasser<br />
Die Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwassergeschütztheit<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n<br />
Kiessandlagerstätten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmeaue sollte<br />
überprüft wer<strong>de</strong>n:<br />
G) VRG Kiessandlagerstätte Berga<br />
H) VRG Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />
R) VBG Kiessandlagerstätte Rossla-Holzköhlerei<br />
S) VBG Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen<br />
U) VBG Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
V) VBG Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />
Im Umweltbericht wird eine meist hohe bis sehr hohe<br />
Grundwassergeschütztheit beschrieben, was aber<br />
auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> generell oberfächennahen<br />
Grundwasserstän<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aue nicht gerechtfertigt<br />
ist. Das Grundwasserkataster <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />
Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
(Grundwassergeschütztheit mit Angaben zu<br />
Grundwassergefährdungen durch Altlasten im<br />
Einzugsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme/Unstrut) weist für die<br />
betroffenen Flächen eine sehr geringe bis geringe<br />
Grundwassergeschütztheit aus.<br />
keine Berücksichitgung Nach <strong>de</strong>n digitalen Daten <strong>de</strong>s LHW, die im übrigen auch als<br />
Karte <strong>bei</strong>m LAU (Internet) einsehbar sind, liegt in <strong>de</strong>n<br />
benannten Gebieten eine hohe Grundwassergeschütztheit vor<br />
(nochmalige Kontrolle). Auch in <strong>de</strong>n Daten zur<br />
Konflikteinschätzung zum Schutzgut Wasser <strong>de</strong>s LAU, die<br />
grober sind als die LHW-Daten, wird ein geringes bis mittleres<br />
Konfliktpotential dargestellt. Wahrscheinlich erfolgte diese<br />
Einschätzung auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> stärkeren Ausbildung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Auenlehmschicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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12 Umweltbericht<br />
260-17 Umweltbericht- Pkt. 3.2.9 Schienen- und<br />
Straßenverkehr:<br />
B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />
Schutzgut: Wasser<br />
Auch für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben<br />
besteht Überprüfungsbedarf hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundwassergeschütztheit. Im Umweltbericht wird<br />
von einer meist hohen bis sehr hohen<br />
Grundwassergeschütztheit ausgegangen, was nicht<br />
mit <strong>de</strong>n Angaben im Grundwasserkataster <strong>de</strong>s LAU<br />
übereinstimmt:<br />
C) Fortführung A 71 von Sangerhausen /A 38) in<br />
Richtung Bernburg (A 14/B 6N) - nördlicher<br />
Trassenkorridor<br />
I) Ortsumfahrung Berga/Kelbra im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />
85/B80 und Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 - Helmeaue;<br />
R) Ortsumfahrung Allstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 118/L<br />
219/L 222; T) Ortsumfahrung Wettelro<strong>de</strong> im Zuge<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> B 231<br />
Gemäß Grundwasserkataster sind die<br />
Trassenbereiche im Wesentlichen durch eine<br />
geringe, mitunter sehr geringe<br />
Grundwassergeschütztheit gekennzeichnet.<br />
D) Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245 Hal<strong>de</strong>nsleben-Halberstadt<br />
(teilweise)<br />
B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />
Schutzgut Wasser, S. 149 Spalte "Beschreibung <strong>de</strong>s<br />
Konfliktpotentials"<br />
Im 2. Absatz sollte "Empfindlichkeit" durch<br />
"Grundwassergeschütztheit" ersetzt wer<strong>de</strong>n. Im<br />
Auebereich ist meist von einer hohen Empfindlichkeit<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers, aber geringen<br />
Grundwassergeschütztheit auszugehen (vgl.<br />
Grundwasserkataster <strong>de</strong>s LAU).<br />
keine Berücksichtigung Die Grundwasserdaten wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft, auch mit <strong>de</strong>n<br />
LAU-Daten zur Konflikteinschätzung <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser.<br />
Die Darstellungen stimmen mit <strong>de</strong>n von uns genutzten Daten<br />
überein.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
260-18 Umweltbericht:<br />
Unter 3.2.3 (E) <strong>de</strong>s Umweltberichtes wur<strong>de</strong> zwar<br />
unser Hinweis zum 1. Entwurf über zu erwarten<strong>de</strong><br />
Dauervernässungen in Teilen <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes Nr. 5 für die<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung in <strong>de</strong>n<br />
Seelän<strong><strong>de</strong>r</strong>eien (speziell <strong><strong>de</strong>r</strong> SW-Teil <strong>bei</strong> Frose)<br />
erwähnt, doch ohne weitere Konsequenzen daraus<br />
abzuleiten.<br />
Da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Vorbehaltsgebiete als Suchgebiete<br />
aufgefasst wer<strong>de</strong>n, innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Aufforstungsflächen zu suchen<br />
sind, sollte für die konkrete Flächenauswahl auf die<br />
notwendige Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils aktuellen<br />
Fassung <strong>de</strong>s Regionalmo<strong>de</strong>lls zum<br />
Grundwasserwie<strong><strong>de</strong>r</strong>anstieg (unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
LMBV) verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
260-19 Umweltbericht:<br />
Bo<strong>de</strong>n / Geotope<br />
Die Belange zu Bo<strong>de</strong>n und Geotopen konnten<br />
zeitlich noch nicht abgeprüft wer<strong>de</strong>n. Hinweise zu<br />
<strong>de</strong>n genannten Bereichen wer<strong>de</strong>n schnellstmöglich<br />
nachgeliefert.<br />
volle Berücksichitgung wird im Bericht ergänzt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
262-3 Unsere For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> überlagern<strong>de</strong>n<br />
Darstellung von Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz (Bo<strong>de</strong>, Selke, Wipper, Rappbo<strong>de</strong>,<br />
Helme) und Vorranggebieten für Natur und<br />
Landschaft (insbes. <strong>bei</strong> Natura 2000-Gebiete)<br />
erhalten wir aufrecht und möchten in diesem<br />
Zusammenhang auf die Anwendung dieser<br />
kombinierten Darstellung im REP Halle (z. B. Saale,<br />
Unstrut, Wipper, Weiße Elster) verweisen.<br />
keine Berücksichtigung Vorranggebiete sind nach § 3 Abs. 2 ROG abschließend<br />
abgewogene textliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerische Festlegungen in<br />
Raumordnungsplänen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Bindungswirkung<br />
im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> ROG-Novellierung in 1998 wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />
keine Überlagerungen von Vorranggebieten mehr<br />
vorgenommen. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n die Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP,<br />
wo<strong>bei</strong> gemäß LEP, Pkt. 3.3.1. Z 4 im Einzelfall <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserschutz im Konflikt mit Natur und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorrang eingeräumt wer<strong>de</strong>n kann. Im REPHarz wur<strong>de</strong> lediglich<br />
<strong>bei</strong>m Helmestausee Kelbra eine Ausnahme gemacht, da hier<br />
eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA vorzunehmen war<br />
(Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Staufläche <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltebeckens<br />
Kelbra <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-HWS im LEP-LSA als einzige<br />
lan<strong>de</strong>splanerische Überlagerung von VRG-HWS und VRG-NuL<br />
im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz). Die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-<br />
HWS für die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes wird auch dadurch<br />
dokumentiert, dass gemäß Pkt. 5.1.1, Z 1 Satz 2 als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung die VRG-HWS zugleich in ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Funktion für Natur und Landschaft und als Teil <strong>de</strong>s<br />
ökologischen Verbundsystems zu erhalten sind, so dass auch<br />
nicht von vornherein ein erheblicher Konflikt zwischen <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />
Landschaft erkennbar ist.<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Vorgaben wür<strong>de</strong> eine regelmäßige<br />
Überlagerung von verschie<strong>de</strong>nen Vorranggebieten die<br />
Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s REPHarz in Frage stellen. Die<br />
genannte, im REPHalle (2. Planentwurf) vorgenommene<br />
Überlagerung wur<strong>de</strong> im übrigen von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> (Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für die<br />
Regionalpläne) bemängelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
262-4 Tabelle 1 stellt die Überlagerung von Festlegungen<br />
für Wassergewinnung und Naturschutzbelangen dar.<br />
I Ostharz/Rappbo<strong>de</strong> Talsperre :<br />
- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte<br />
- FFH0161LSA Bo<strong>de</strong>tal und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s<br />
Harzran<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Thale<br />
- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- BVE(ü) WR2.1.9 Täler von Kalter Bo<strong>de</strong>, Warmer<br />
Bo<strong>de</strong> und Rappbo<strong>de</strong><br />
- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />
Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />
- BVE(ü) WR2.1.13 Laubwaldgebiete südlich und<br />
nordöstlich Hasselfel<strong>de</strong><br />
II Zillierbachtalsperre:<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
III Halberstadt/Klus<br />
- LSG0032HBS Nördliches Harzvorland<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- BVE(ü) HBS2.1.3 Sandsteingebiet südlich<br />
Halberstadt<br />
IV Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />
- LSG0027HBS Fallstein<br />
V Quedlinburg/Brühl<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />
VI Harzgero<strong>de</strong>-Neudorf<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BVE(ü) QLB2.1.11 Oberes Selketal einschl.<br />
Nebentäler<br />
VII Straßberg-Auerberg<br />
- FFH0096 Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BVE(ü) SGH 2.1.9 Oberes Selketal einschl.<br />
Seitentäler<br />
IX Blankenheim<br />
- BVE(ü) SGH 2.1.7 Buchenmischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> am<br />
Kenntnisnahme In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.1.2. Z1 ist dargelegt, dass in <strong>de</strong>n<br />
VRG für Wassergewinnung das Grund- und<br />
Oberflächenwasserpotenzial in <strong>de</strong>n Einzugsgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wassergewinnungsstätten vor Beeinträchtigungen durch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsarten geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Daher han<strong>de</strong>lt es<br />
sich um einen Freiraumschutz hochwertiger Grund- und<br />
Oberflächenwasservorkommen. Durch <strong>de</strong>n Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasservorkommen vor Beeinträchtigungen durch Dritte können<br />
umittelbar keine direkten Beeinträchtigungen für FFH- und<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e naturschutzrechtlich geschützten Gebiete abgeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
Harzsüdrand<br />
X Sangerhausen-Wallhauen-Großleinungen-<br />
Lengefeld<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />
- BVE(ü) SGH 2.1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />
Landschaft<br />
XI Stolberg<br />
- FFH0097 Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />
- SPA0030 Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BVE(ü) SGH 2.1.6 Stoiberger Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />
oberes Thyratalsystem<br />
- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />
XII Uftrungen<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />
XIII Wasserleben<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- BVE(ü) WR2.1.14/HBS2.1.4 Schauener Holz<br />
BVE(ü) - überregional be<strong>de</strong>utsame<br />
Biotopverbun<strong>de</strong>inheit<br />
BVE(r) - regional be<strong>de</strong>utsame Biotopverbun<strong>de</strong>inheit<br />
Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />
Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgebiete<br />
(FFH, SPA etc.) entgegenstehen. Die Zielstellungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopverbundplanungen (hier: BVE) sollten<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Verkleinerung <strong>de</strong>s VRG Wassergewinnung I<br />
Ostharz/Rappbo<strong>de</strong> Talsperre zugunsten <strong>de</strong>s VRG<br />
Natur und Landschaft XXXV Harzer Bachtäler wird<br />
begrüßt.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
262-5 Die zusätzliche Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG XXIV Ziegenberg<br />
<strong>bei</strong> Königero<strong>de</strong>, XXIII Eichenberg <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong><br />
und XXV Harzer Bachtäler wird begrüßt.<br />
262-6 Dennoch sind die Natura 2000-Gebiete und<br />
Naturschutzgebiete im 2. Entwurf noch immer<br />
unvollständig als Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft festgelegt wor<strong>de</strong>n. Dies ist mit Verweis<br />
auf <strong>de</strong>n Kabinettsbeschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
vom 21.12.2004, wonach das Ministerium für<br />
Landwirtschaft und Umwelt zu gewährleisten hat,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Flächen gesichert wird,<br />
nachzuholen. Eine solche Gewährleistung wird nur<br />
erreicht, wenn alle FFH-Gebiete gegenüber<br />
sonstigen Nutzungsansprüchen im Range vorgehen.<br />
Des weiteren verweisen wir auf unsere<br />
Stellungnahme vom 15.12.2005.<br />
262-7 Darüber hinaus halten wir es für notwendig,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e folgen<strong>de</strong>s Gebiet als VRG für Natur<br />
und Landschaft aufzunehmen:<br />
- Muschelkalkrücken (Großer Fallstein-Kleiner<br />
Fallstein-Ortsberg-Huy) einschl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereiche<br />
zwischen Eilenstedt und Schwanebeck<br />
Dies betrifft im Wesentlichen die Bereiche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überörtlichen Biotopverbun<strong>de</strong>inheit BVE HBS 2.1.2.<br />
In diesem Gebiet konzentrieren sich auch<br />
großflächig Bereiche, die durch die selektive<br />
Biotopkartierung erfasst sind (u.a. Steppenrasen,<br />
Kalk-Felsfluren, Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen).<br />
262-8 Die Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>, Selke, Holtemme und<br />
<strong>de</strong>s Gr. Bruches sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl von<br />
Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
hinsichtlich ihrer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Rotmilan, Art<br />
nach Anhang I <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-Richtlinie,<br />
unzureichend beachtet wor<strong>de</strong>n. In diesem<br />
Zusammenhang empfehlen wir Rücksprachen mit<br />
<strong>de</strong>n Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Staatlichen Vogelschutzwarte.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Natura 2000-Gebiete wur<strong>de</strong>n in die interne <strong>Abwägung</strong> zur<br />
Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz eingestellt. Es ist raumordnerisch<br />
nicht vorgesschrieben, dass alle Natura 2000 Gebiete als VRG<br />
Natur und Landschaft zu sichern sind. Sofern im REPHarz eine<br />
solche Festlegung nicht erfolgte (dann ab bestimmter<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Größe als VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems) wur<strong>de</strong> da<strong>bei</strong> beachtet, dass<br />
keine weiteren Festlegungen erfolgen, die diese Gebiete<br />
erheblich beeinträchtigen können. Von <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Behör<strong>de</strong>n liegen keine STN vor, dass diese Gebiete als NSG<br />
verordnet wer<strong>de</strong>n sollen, daher ist eine Sicherung als VRG NuL<br />
nicht zwingend nötig. Natura 2000-Gebiete wer<strong>de</strong>n durch das<br />
Naturschutzrecht gesichert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Als VRG NuL wur<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen die sowohl als<br />
Natura 2000-Gebiete als auch als NSG festgelegt sind o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
außer <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-Gebietsfestlegung keine<br />
naturschutzrechtliche Sicherung erfahren. Der Fallstein und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Huy sind verordnete LSG. Biotopverbun<strong>de</strong>inheiten sind in die<br />
VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
eingeflossen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die vorgenommenen Festlegungen wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Unteren<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>n abgesprochen. Die Vogelschutzwarte<br />
wur<strong>de</strong> mehrmals angeschrieben, ohne weiterführen<strong>de</strong><br />
Auskünfte zu erhalten. Im diesbezüglichen Anwortschreiben<br />
wur<strong>de</strong> lediglich auf die Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong>n verwiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
262-9 Im Vergleich zum 1. Entwurf gibt es eine<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Dies betrifft das nachfolgend genannte,<br />
entsprechend 1. Entwurf dargestellte Gebiet, das aus<br />
unserer Sicht in seiner Aus<strong>de</strong>hnung nicht verkleinert<br />
wer<strong>de</strong>n darf:<br />
XXIX Hackpfüffler See:<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme<br />
- NSG0271 Hackpfüffler See<br />
Bemerkung: <strong>de</strong>m steht auch kein an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Belang<br />
entgegen<br />
262-10 Die Ziele Z4 und Z5 (entsprechend <strong>de</strong>m 1. Entwurf)<br />
halten wir für unverzichtbar. Ihrer Streichung kann<br />
nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
Es ist fraglich, ob die Formulierung zu Z4 ("Bei im<br />
Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten zwischen<br />
Vorranggebieten für Natur und Landschaft und<br />
Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz Vorrang") mit <strong>de</strong>n Regelungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie in Einklang steht.<br />
Ausnahmeregelungen nach FFH-RL <strong>bei</strong> bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
FFH-Unverträglichkeit und fehlen<strong>de</strong>n Alternativen<br />
sind nur unter <strong>de</strong>n engen Vorgaben <strong>de</strong>s Art. 6 Abs.4<br />
FFH-RL möglich, so dass ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes nicht gegeben ist. Da prinzipiell<br />
alle Fließgewässer einschließlich ihrer<br />
Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiet<br />
Hochwasserschutz eingestuft sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihnen<br />
zumin<strong>de</strong>st eine hohe Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz <strong>bei</strong>gemessen wird (s. S. 60, zu<br />
Ziel 4), besteht <strong>de</strong>mzufolge kaum Spielraum für die<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbelange. Sinnvoller<br />
wäre es, nach Vorlage und Abstimmung von<br />
großräumigen Hochwasserschutzkonzepten <strong>de</strong>n<br />
realen Maßnahmebedarf kritisch abzuschätzen und<br />
darauf basierend Vorranggebiete festzulegen (s.<br />
auch Anmerkungen zu 5.1.1 unserer Stellungnahme<br />
vom 15.12.2005).<br />
volle Berücksichtigung redaktioneller Fehler wird behoben<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Die Streichung von Z 4 entsprechend 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> auf<br />
Grund einer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong><br />
vorgenommen, da die raumordnerischen Schutzziele (zu<br />
sichern<strong>de</strong> Funktionen) <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG Natur und Landschaft ohnehin<br />
für je<strong>de</strong>s einzelene Gebiet in Z 2 festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diesbezüglich wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung von Z 2 nochmals auf die<br />
Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen hingewiesen<br />
(ergänzen<strong>de</strong> Übernahme entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Begründung).<br />
Z 5 <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes als Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> seinerzeit<br />
durchgeführten LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (Entwurf) wur<strong>de</strong> gestrichen, da<br />
eine Anpassung an die dann geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung-<br />
Endfassung vorzunehmen war. Inhaltlich wird dieses<br />
ehemalige Z 5 jetzt vom Z 3 mit abge<strong>de</strong>ckt.<br />
Z 4 <strong>de</strong>s 2. Planentwurf ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es<br />
wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz nur zum Schutz von Leben und Gesundheit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist es keine pauschale<br />
Festlegung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Einzelfallentscheidung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000 Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP<br />
gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird<br />
diese Begründung in <strong>de</strong>n REPHARZ Begründungsteil<br />
aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
262-11 Nachfolgen<strong>de</strong> VRG LW stellen die Überlagerung von<br />
Festlegungen für Landwirtschaft und<br />
Schutzgebietsfestlegungen nach Naturschutzrecht<br />
dar. Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen<br />
dieser Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen entgegenstehen:<br />
II Nördliches Harzvorland (östlich von Quedlinburg)<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
II Nördliches Harzvorland (westl. Veltheim)<br />
- LSG0027HBS Fallstein<br />
262-12 Begrüßt wird die Verkleinerung <strong>de</strong>s VRG II im<br />
Bereich westlich von Derenburg sowie im VRG V<br />
Gol<strong>de</strong>ne Aue.<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
262-13 Positiv bewertet wird die Flächenreduzierung <strong>de</strong>s<br />
VRG Nr. XX "Helsunger Bruch" im Bereich <strong>de</strong>s FFH-<br />
Gebietes (FFH0087LSA) "Kalkflachmoor im<br />
Helsunger Bruch". Darüber hinaus muss<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass durch die unmittelbar<br />
angrenzen<strong>de</strong> Nutzung (Torfabbau) keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgehen.<br />
262-89 Die VRG I und II sind we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen<br />
Darstellung noch im digitalen Datenbestand<br />
enthalten. Dies sollte nachgeholt wer<strong>de</strong>n. Für diese<br />
Gebiete ist <strong>de</strong>shalb eine Beurteilung aus<br />
Naturschutzsicht nicht möglich.<br />
5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />
262-37 Die Verkleinerung <strong>de</strong>s VBG Nr. 8 zugunsten von<br />
überörtlichen Biotopverbundstrukturen (festgelegt als<br />
VBG für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen<br />
Verbundsystems) wird begrüßt.<br />
Kenntnisnahme Das LSG Fallstein legt in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />
fest, dass die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf<br />
bislang dafür genutzten Flächen gewährleistet ist, somit sind<br />
aus unserer Sicht keine naturschutzrechtlichen Konflikte<br />
zwischen <strong>de</strong>m LSG und <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festlegung<br />
als VRG für Landwirtschaft erkennbar. Im NatSchG LSA wird<br />
ebenfalls in § 5 auf die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft nach<br />
<strong>de</strong>m Prinzip <strong><strong>de</strong>r</strong> "guten fachlichen Praxis" mit <strong>de</strong>m Naturschutz<br />
hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für <strong>de</strong>n Torfabbau Helsunger Bruch wur<strong>de</strong> bereits eine FFH-<br />
Prüfung im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmenbetriebsplanzulassung 2005<br />
durchgeführt, auf die im Umweltbericht eingegangen wird.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Maßgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>s FFH-<br />
Gebiets sind in <strong>de</strong>n bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen<br />
aufzunehmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Üblicherweise wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> untertägige Lagerstätten, die als VRG- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wer<strong>de</strong>n, nicht kartografisch<br />
dargestellt. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n die VRG I und II als solche<br />
untertägige Lagerstätten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum REPHarz<br />
wenigstens nachrichtlich dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
262-38 Grundlage für die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete<br />
für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Ökologischen Verbundsystems<br />
sind die überörtlichen Biotopverbundplanungen, die<br />
mittlerweile flächen<strong>de</strong>ckend vorliegen. Der 2. Entwurf<br />
enthält wesentliche Biotopverbundstrukturen. Für<br />
problematisch halten wir die pauschale Aussage <strong>de</strong>s<br />
Grundsatzes 2: "Zum ökologischen Verbundsystem<br />
gehören in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch die Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz, die Vorbehaltsgebiete für<br />
Forstwirtschaft sowie für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung und teilweise die<br />
Vorranggebiete für Wassergewinnung und die<br />
Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz", weil <strong>bei</strong><br />
diesen Festlegungen größtenteils die wirtschaftlichen<br />
Interessen im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen. Außer<strong>de</strong>m ist das<br />
eine Verwässerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition <strong>de</strong>s ökologischen<br />
Verbundsystems. Aus diesem Grund sollte in <strong>de</strong>n<br />
Fällen, wo dies zutrifft auch die überlagern<strong>de</strong><br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s<br />
ökologischen Verbundsystems erfolgen.<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
262-39 Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die Überlagerungen von<br />
Festlegungen für Landwirtschaft und<br />
Naturschutzbelangen dargestellt. Es ist<br />
auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />
Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgebiete<br />
entgegenstehen.<br />
2 Nördliches Harzvorland (südl. Osterwieck und südl.<br />
Quedlinburg)<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
2 Nördliches Harzvorland (südöstl. Harsleben)<br />
- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />
4 Südliches Harzvorland (nördl. Riestedt)<br />
- BVE(ü) SGH2.1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />
Landschaft<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />
- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />
4 Südliches Harzvorland (nördl. E<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt und westl.<br />
Allstedt)<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n Flächen für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines Verbundsystems festgelegt, kein Verbundsystem.<br />
Die naturschutzfachliche und die regionalplanerische Definition<br />
sind nicht i<strong>de</strong>ntisch. Die Biotopverbundplanungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landkreise sind eine Grundlage, es flossen jedoch auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
<strong>Planung</strong>en, z.B. die Forstliche Rahmenplanung ein.<br />
In <strong>de</strong>n genannten Vorranggebieten wird in <strong>de</strong>n Zielfestlegungen<br />
bzw. Begründungen <strong>de</strong>utlich formuliert, dass nicht die<br />
wirtschaftlichen Interessen im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Freiraumschutz (siehe Pkt. 5.1.1. Z1; sowie Pkt. 5.1.2. zu Z1<br />
Begründungsteil). Obwohl im VBG Forstwirtschaft natürlich die<br />
Wirtschaft im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht, lässt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
forstlich genutzten Flächen für ein ökologisches Verbundsystem<br />
nicht negieren.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Da das LSG "Harz und nördliches Harzvorland" großflächig<br />
(fast 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sind von LSG überlagert!)<br />
ausgewiesen ist und in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />
die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf bislang<br />
dafür genutzten Flächen gewährleistet, sind aus unserer Sicht<br />
keine naturschutzrechtlichen Konflikte zwischen <strong>de</strong>n LSG und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festlegung als VBG für Landwirtschaft<br />
erkennbar.<br />
Die angeführten Naturschutzbelange BVE(ü) als Schutzgebiete<br />
entsprechen nicht <strong>de</strong>n Tatsachen. Diese <strong>Planung</strong> ist eine<br />
informelle Fachplanung, die u.E. kein Schutzgebietsstatus<br />
besitzt.<br />
Die Überlagerung <strong>de</strong>s VBG für Landwirtschaft mit <strong>de</strong>m<br />
FFH0134LSA (Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) ist in<br />
<strong>de</strong>m uns vorgegebenen Maßstab 1:100.000 nicht besser<br />
darstellbar, hier sind natürlich nur die landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen im VBG enthalten, die FFH-Flächen nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
262-46 Aus Sicht <strong>de</strong>s Vogelschutzes ist zum VBG 5<br />
Kalksteinlagerstätte Schwanebeck folgen<strong>de</strong>s zu<br />
ergänzen:<br />
Das Vorbehaltsgebiet liegt angrenzend und teilweise<br />
in <strong>de</strong>m Vogelschutzgebiet Huy nördlich Halberstadt.<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />
Überlagerung (Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu europäischen<br />
Schutzzielen) ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n und die<br />
Vorbehaltsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalksteinlagerstätte im EU<br />
SPA gestrichen wer<strong>de</strong>n. Der Nahrungsflächenverlust<br />
durch die Kalksteinlagerstätte für Rotmilan und<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Greifvogelarten ist für sich betrachtet relativ<br />
gering. Das Vorhaben muss aber im Zusammenhang<br />
mit möglichen weiteren Lebensraumverlusten für die<br />
Greifvogelarten im Umfeld <strong>de</strong>s Huy betrachtet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
262-47 Die Streichung <strong>de</strong>s VB Nr. 10 (1.Entwurf) ehem.<br />
Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen wird<br />
begrüßt.<br />
keine Berücksichtigung Rohstoffgewinnung und Vogelschutz müssen sich nicht von<br />
vornherein grundsätzlich ausschließen, z.B. dürfte hier nicht die<br />
Gefahr <strong>de</strong>s Vogelschlages wie <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
bestehen.<br />
Da das genannte VBG in geringem Maße im<br />
Vogelschutzgebiet liegt (ca. 8 ha vom insgesamt ca. 70 ha<br />
großen VBG) , wur<strong>de</strong> bereits im Umweltbericht im Pkt. 3.2.2.<br />
Unterpkt. N) auf die Greifvogelproblematik eingegangen, mit<br />
<strong>de</strong>m Ergebnis, dass nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s EU SPA nicht zu erwarten sind. Sowohl<br />
diese VBG-Ausweisung als auch die diesbezügliche Bewertung<br />
im Umweltbericht ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />
abgestimmt.<br />
Hinzu kommt die Standortgebun<strong>de</strong>nheit von mineralischen<br />
Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />
die (Kalk-)Höhenzüge gebun<strong>de</strong>n, die gleichzeitig mit ihren<br />
Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete eingestuft<br />
wur<strong>de</strong>n. Raumordnerisch ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />
Rohstoffvorsorge für oberflächennahe Baurohstoffe im<br />
gebühren<strong>de</strong>n Maße Rechnung zu tragen.<br />
Da es sich hier jedoch (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt,<br />
kann in künftigen <strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />
in Teilen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes <strong>bei</strong><br />
möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen<br />
"weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Pkt. "Wechselwirkungen" wird im o.g. Pkt. <strong>de</strong>s<br />
Umweltberichtets um die Summation verschie<strong>de</strong>ner <strong>Planung</strong>en<br />
um <strong>de</strong>n Huy ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
262-87 Die Festlegung und Darstellung von<br />
Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung in<br />
Natura 2000-Gebieten ist u. E. ausgeschlossen, weil<br />
die Ziele und Grundsätze dieser<br />
Vorbehaltsfestlegung <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
und SPA-Gebiete wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen. Hier heißt es: "Als<br />
Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
wer<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen, die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
naturräumlichen und landschaftlichen Potenziale, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwicklung und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s an<br />
touristischen Einrichtungen für <strong>de</strong>n Tourismus und<br />
die Erholung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geeignet sind." und "G 2<br />
Tourismus und Erholung sollen in diesen Gebieten<br />
verstärkt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n....". Es wird nicht<br />
ausgeschlossen, dass die Natura 2000-Gebiete zur<br />
naturnahen Erholung dienen können, jedoch ist <strong>de</strong>m<br />
Tourismus und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung kein "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />
Gewicht <strong>bei</strong>zumessen" (vgl. Z 1).<br />
5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
262-49 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Gegenüberstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z1<br />
(Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s) einerseits und <strong>de</strong>m<br />
Grundsatz G2 und <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z3 an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits<br />
können sich Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche ergeben. Aus diesem<br />
Grund sollten die bestehen<strong>de</strong>n und zu entwickeln<strong>de</strong>n<br />
Biotopverbundstrukturen in Überlagerung als<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen<br />
Verbundsystems dargestellt wer<strong>de</strong>n. Schließlich wird<br />
diese überlagern<strong>de</strong> Darstellung auch mit <strong>de</strong>n VBG<br />
für Tourismus und Erholung praktiziert, obwohl die<br />
Erholungsfunktion ebenfalls in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z3<br />
hervorgehoben wird.<br />
keine Berücksichtigung In Pkt. 5.2.6., Z 3 wird auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Stellung <strong>de</strong>s Harzes in<br />
<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung<br />
eingegangen. Hier wird nochmal hervorgehoben, dass im Harz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus auf die gewachsenen naturnahen<br />
Landschaftspotenziale auszurichten ist. Zu<strong>de</strong>m ist in G 2 außer<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete auch dargelegt, dass diese<br />
nur umwelt- und sozialverträglich erfolgen soll.<br />
Regionalplanerisch ist hier kein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch erkennbar. Die<br />
Natura 2000-Gebiete sind Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems und die Natura 2000-<br />
Gebiete > 50 ha sind ebenfalls Bestandteil <strong>de</strong>s VBG TuE, daher<br />
wer<strong>de</strong>n auch die ökologischen Belange mit einem beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Gewicht in die <strong>Abwägung</strong> eingestellt. Dadurch wird es <strong>bei</strong><br />
konkreten <strong>Planung</strong>en zu einer Einzelfallentscheidung kommen,<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Natura 2000-Gebietsfestlegungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzrechts berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Zielvorgabe Z 1 regelt ganz klar die Nutzungsfunktion <strong>de</strong>s<br />
Wal<strong>de</strong>s. Die Grundsätze <strong>de</strong>s G 2 können <strong>bei</strong> begrün<strong>de</strong>ten<br />
Nutzungskonflikten "weggewogen" wer<strong>de</strong>n. Im Z 3 han<strong>de</strong>lt es<br />
sich um klare Aussagen zur Schutz- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s<br />
Wal<strong>de</strong>s, die ihm zukommt. Sollte es hier zu<br />
Interessenkonflikten kommen, so ist im Einzelfall abzuwägen.<br />
Die bestehen<strong>de</strong>n und zu entwickeln<strong>de</strong>n<br />
Biotopverbundstrukturen sind bereits überwiegend <strong>de</strong>m VBG<br />
ÖVS zugeordnet. VBG für Forstwirtschaft sind ausschließlich<br />
bestehen<strong>de</strong> Waldgebiete. VBG TuE wur<strong>de</strong>n wie im LEP<br />
flächen<strong>de</strong>ckend über die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VBG gelegt. VBG<br />
Forstwirtschaft sind im LEP nicht ausgewiesen, hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um eine Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Festlegungen. Nach § 1<br />
ROG ist es Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung "...unterschiedliche<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Raum aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen...und<br />
Vorsorge für einzelne Raumnutzungen zu treffen..."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
262-52 Zu Riethnordhausen-E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben:<br />
Konflikte mit Naturschutzbelangen (FFH0134LSA<br />
Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme und NSG0271<br />
Hackpfüffler See, 200 m entfernt)<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n. Mittlerweile liegen Erkenntnisse<br />
darüber vor, dass im nahe gelegenen Schilfröhricht 4<br />
bis 6 BP <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrweihe (u.a. EU-VS-RL Anh. I)<br />
brüten, für die entsprechen<strong>de</strong> Abstandsregelungen<br />
einzuhalten sind. Des Weiteren nutzen Schwärme<br />
von Rauchschwalben und Bachstelzen das Röhricht<br />
als Schlafplatz. Außer<strong>de</strong>m dient <strong><strong>de</strong>r</strong> zum NSG<br />
gehörige Gehölzbestand an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Greifvogelarten<br />
regelmäßig als Brutplatz (z.B. Mäusebussard).<br />
262-53 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Vogelschutzes ist folgen<strong>de</strong>s zu<br />
ergänzen:<br />
- EG Wind 4 Amesdorf; Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung<br />
zum 1. Planentwurf vorgebrachten Einwendungen zu<br />
<strong>de</strong>m erneut aufgenommenen EG bleiben bestehen.<br />
Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />
"Das EG befin<strong>de</strong>t sich in einer Entfernung von ca. 5<br />
km zur Grenze <strong>de</strong>s EU SPA Auenwald Plötzkau. Der<br />
Auenwald Plötzkau ist eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten<br />
Brutgebiete für Greifvögel in Sachsen-Anhalt,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Schwarzmilan (Anh. I<br />
EUVSRL) und <strong>de</strong>n Rotmilan (Anh. I EU-VSRL), für<br />
<strong>de</strong>n Sachsen-Anhalt eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortung<br />
hat. Ein weiterer Verlust an Nahrungsflächen sowie<br />
mögliche Verluste durch Vogelschlag wür<strong>de</strong> auch im<br />
weiteren Umfeld dieses EU SPA eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Arten darstellen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachbehör<strong>de</strong> jedoch keine aktuellen<br />
Feinkartierungen aus <strong>de</strong>m Umfeld <strong>de</strong>s EG vorliegen,<br />
sind aktuelle lokale Daten über Bestän<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 2 genannten Arten, die möglicherweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises<br />
vorliegen, entsprechend zu berücksichtigen."<br />
keine Berücksichtigung Ein konkreter Min<strong>de</strong>stabstand bzw. die konkrete Lage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Brutplätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrweihe wer<strong>de</strong>n nicht genannt. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Biotoptypenkartierung LSA beginnt das Schilfröhricht in ca. 350<br />
m Entfernung vom westlichen EG-Rand. Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Handlungsempfehlungen <strong>de</strong>s Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen<br />
Landkreistages zur Standortplanung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
(2005) sollte ein Min<strong>de</strong>stabstand von WKA zu Brutpläten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohrweihe 1.000 m betragen. Davon wäre ggf. <strong><strong>de</strong>r</strong> westliche<br />
Teil <strong>de</strong>s EG betroffen. Da es sich hier um ein Eignungsgebiet<br />
han<strong>de</strong>lt, kann die Gemein<strong>de</strong> auf Grund ihrer besseren Vor-Ort-<br />
Kenntnis das EG nach innen konkretisieren. Derzeit läuft ein<br />
diesbezügliches B-Plan-Verfahren. Eine mögliche flächenmäßig<br />
etwas geringere Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsausweisung, z.B. um <strong>de</strong>n o.g.<br />
1.000 m Abstand (max. 30 ha <strong>de</strong>s EG betroffen), wür<strong>de</strong> die<br />
Zweckbestimmung <strong>de</strong>s EG-Wind nicht in Frage stellen.<br />
Die für das NSG zuständige obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>te<br />
keine diesbezügliche Be<strong>de</strong>nken an.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> o.g. B-Planverfahren (Abgrenzung<br />
nahezu <strong>de</strong>ckungsgleich mit EG) und räumlich i<strong>de</strong>ntisches<br />
BImSchG-Verfahren für 6 WKA positiv abgeschlossen.<br />
keine Berücksichtigung Auf Grund dieser Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung das EG Amesdorf in die Gutachterliche<br />
Stellungnahme "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfindlichkeit<br />
ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />
ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im<br />
Ergebnis dieses Gutachtens wird aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Greifvogelschutzes eine EG-Erweiterung (wie von einigen<br />
Stellen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />
vorgeschlagen) abgelehnt, jedoch nicht die bisher<br />
vorgenommene EG-Ausweisung im Bereich bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>ner WKA in Frage gestellt.<br />
Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong> hat gegen diese relativ kleine<br />
EG-Ausweisung mit <strong>de</strong>m Hauptziel <strong>de</strong>s Ermöglichen eines<br />
Repowering im Bereich <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen Windparks<br />
keine Einwän<strong>de</strong> vorgetragen. Der Aspekt <strong>de</strong>s Repowering ist<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen EG-Ausweisung zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
262-54 EG Wind 6 (Grönigen-)Wegeleben:<br />
Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />
vorgebrachten Einwendungen zu diesem EG bleiben<br />
bestehen. Eine erneute aktuelle FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller<br />
weiteren bisherigen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaft seit 2001 bzw. aller weiteren Pläne und<br />
Projekte ist notwendig. Neben <strong>de</strong>n Brutvorkommen<br />
sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> großen<br />
Rotmilan-Schlafplätze zu befürchten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
herausragen<strong>de</strong>n Verantwortung Deutschlands,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sachsen-Anhalts, für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>s<br />
Rotmilans sowie wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>de</strong>s Hakels und seines weiteren Umfel<strong>de</strong>s für diese<br />
Art, sollte auf die Errichtung weiterer WEA in diesem<br />
Bereich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Aus Stellungnahme zum 1. Planentwurf:<br />
"Das WEG befin<strong>de</strong>t sich in einer Entfernung von nur<br />
2,5 km zur Grenze <strong>de</strong>s EU SPA Hakel. Die<br />
Entfernung zu <strong>de</strong>n Waldbestän<strong>de</strong>n beträgt 3,5 km.<br />
Der Hakel ist eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten Brutgebiete<br />
für Greifvögel in Sachsen-Anhalt, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />
<strong>de</strong>n Schreiadler (Anh. I EU-VSRL) und <strong>de</strong>n Rotmilan<br />
(Anh. I EU-VSRL), für <strong>de</strong>n Sachsen-Anhalt eine<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortung hat. Die Bestän<strong>de</strong> <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Arten sind auf Grund von Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft sowie verschie<strong>de</strong>ner Vorhaben im<br />
Umfeld <strong>de</strong>s Hakel in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />
drastisch zurückgegangen. Ein zusätzlicher Verlust<br />
an Nahrungsflächen sowie mögliche Verluste durch<br />
Vogelschlag stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> wertgeben<strong>de</strong>n Arten im EU SPA dar. Da<br />
Schreiadler selbst in nahrungsreichen<br />
Lebensräumen Aktionsräume von bis zu 6 km haben<br />
können (StVSW Bran<strong>de</strong>nburg, pers. Mitt.), ist für<br />
Windkraftanlagen dieser Abstand zu <strong>de</strong>n<br />
Waldflächen zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung ist hier unumgänglich."<br />
keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />
Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wur<strong>de</strong><br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />
hinsichtlich ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete<br />
erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />
Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />
REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />
zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />
WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />
vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />
angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />
rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />
durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />
WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />
gute kommt) nicht möglich. Es ist auch davon auszugehen, die<br />
die betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten<br />
Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g.<br />
Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />
Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich<br />
auch für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne die<br />
Feststellung einer projektbezogenen FFH-Verträglichkeit hätten<br />
die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen nicht erteilt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Eine allumfassen<strong>de</strong> separate FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung für <strong>de</strong>n gesamten Hakelbereich mit <strong>de</strong>n<br />
dort vorhan<strong>de</strong>nen bzw. geplanten, verschie<strong>de</strong>nartigen<br />
Nutzungsformen kann bereits wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geteilten Zuständigkeit<br />
(2 <strong>Planung</strong>sregionen betroffen) nicht Gegenstand eines<br />
Regionalplanes für einen Teilbereich <strong>de</strong>s Hakels sein. Dies ist<br />
aus unserer Sicht wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen Wirkung Aufgabe<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />
bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />
<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2004 durch die<br />
obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />
wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />
bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant.<br />
Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte ist damit nicht<br />
mehr möglich. Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca.<br />
10 Jahren für einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass<br />
bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigten WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben<br />
wird. Bis dahin soll gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesetzlich vorgeschriebenen Raumbeobachtung unter<br />
Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> projektbezogenen<br />
Kompensationsmaßnahmen geklärt wer<strong>de</strong>n, inwieweit eine<br />
solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer REP- Fortschreibung<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
262-55 VRG Wind V Dar<strong><strong>de</strong>r</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben:<br />
Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />
vorgebrachten Einwendungen zu diesem VRG<br />
bleiben im Wesentlichen bestehen, trotz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erheblichen Vorbelastung von 41 WKA in diesem<br />
Bereich. Das VRG befin<strong>de</strong>t sich im direkten<br />
Flugkorridor zwischen 2 EU SPA. Die Entfernung<br />
zum EU SPA Huy nördlich Halberstadt hat sich durch<br />
Erweiterungen auf nur ca. 0,6 km erheblich<br />
verringert, zum EU SPA Fallsteingebiet nördlich<br />
Osterwieck mit ca. 3,5 km unwesentlich verringert.<br />
Bei<strong>de</strong> EU SPA sind be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Brutgebiete für<br />
Greifvögel in Sachsen-Anhalt. Ein weiterer Verlust an<br />
Nahrungsflächen, mögliche Verluste durch<br />
Vogelschlag sowie die Barrierewirkung zwischen <strong>de</strong>n<br />
Gebieten wür<strong>de</strong> eine erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wertgeben<strong>de</strong>n Arten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU SPA, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
bezogen auf <strong>de</strong>n Rotmilan, darstellen. Zu<br />
Brutplätzen für Rot- und Schwarzmilan bzw. zu<br />
Grenzen von EU SPA für diese Arten ist nach <strong>de</strong>n<br />
Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong>ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vogelschutzwarten ein Min<strong>de</strong>stabstand von 1.000 m<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von WKA einzuhalten. Auch an<br />
diesem Standort erscheint eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung unverzichtbar.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
262-58 Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- und regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte (z.B. Industrie und<br />
Gewerbe, Großflächige Freizeitanlagen etc.) ist<br />
angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> vorherrschen<strong>de</strong>n Flächengröße<br />
unzureichend. Häufig überschreiten diese<br />
"Standorte" eine Flächenaus<strong>de</strong>hnung von 100 ha. Ab<br />
einer Flächengröße von 10 ha sollten sie<br />
<strong>de</strong>mentsprechend auch flächenhaft dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sollte die<br />
Flächengröße/potenzielle Flächengröße im REP-Text<br />
angegeben wer<strong>de</strong>n. Mögliche Konflikte sind in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
punkthaften Darstellung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur unzureichend<br />
zu beurteilen.<br />
keine Berücksichtigung Eine relevante EG-Erweiterung in Richtung EU SPA "Huy<br />
nördlich Halberstadt" wur<strong>de</strong> nicht vorgenommen, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abstand zwischen <strong>de</strong>m VRG-/EG-Wind bzw. vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Windpark und <strong>de</strong>m EU SPA weiterhin ca. 3,0 km beträgt (0,6<br />
km ist lt. Umweltbericht ein Vorschlagsgebiet entfernt, welches<br />
jedoch nicht übernommen wur<strong>de</strong>). Auch zum EU SPA<br />
"Fallsteingebiet nördlich Osterwieck" (ca. 3,9 km vom VRG-<br />
Wind entfernt) wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand nicht verringert. Der im<br />
Umweltbericht genannten 3,4 km Abstand bezieht sich<br />
ebenfalls auf eine nicht im REPHarz übernommene<br />
Vorschlagsfläche für eine EG-Erweiterung.<br />
Mit Ausnahme <strong>de</strong>s nördlichen Randstreifen ist das VRG-Wind<br />
bereits vollständig mit genehmigten WKA überplant. In <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Genehmigungsverfahren (v.a. zwischen 2003 und<br />
2006) musste keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Da in diesen Verfahren eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Vogelschutzgebiete nicht festgestellt<br />
wur<strong>de</strong>, ist die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Durchführung einer FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung über das avifaunistische Gutachten<br />
(siehe Umweltbericht) hinaus angesichts <strong>de</strong>s erreichten<br />
Umsetzungsstan<strong>de</strong>s im VRG-Wind unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
o.g. Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n EU SPA nicht gerechtfertigt. Der noch<br />
nicht überbaute nördliche Randstreifen ist sogar mehr als 4 km<br />
von <strong>de</strong>n Vogelschutzgebieten entfernt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Vorgaben für Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG. Es gibt<br />
keine Flächensignatur für diese Standorte. Desweiteren wur<strong>de</strong>n<br />
Kriterien für die Festlegung von regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Standorten durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss beschlossen und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalversammlung zur Kenntnis gegeben. Danach sind<br />
Standorte unter 10 ha nicht regional be<strong>de</strong>utsam.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-1 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n - Zur Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung:<br />
Die Bo<strong>de</strong>nverhältnisse in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
wur<strong>de</strong>n unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s vom LAU<br />
veröffentlichten sachsen-anhaltinischen<br />
Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertungsverfahrens ("Bo<strong>de</strong>nschutz<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen <strong>Planung</strong>", Berichte <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />
Heft 29/1998) beschrieben.<br />
2005 erfolgte eine Fortschreibung für die<br />
Teilfunktionen Naturnähe (natürliche Vegetation) und<br />
Ertragsfähigkeit (natürliches Ertragspotenzial). Die<br />
diesbezüglichen Überar<strong>bei</strong>tungen erfolgten auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertungsgrundlage "Modul VKR 6.8.11"<br />
aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Metho<strong>de</strong>nbank <strong>de</strong>s Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen<br />
Bo<strong>de</strong>ninformationssystems (NIBIS). Ob und<br />
inwieweit sich daraus regional bzw. partiell eine<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im Hinblick auf die Bewertung <strong>de</strong>s<br />
Gesamtkonfliktpotenzials für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
ergibt, kann z. Z. nicht eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Es wird<br />
angeregt eine Aktualisierung bzw. Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung vorzunehmen bzw. für die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sschritte vorzusehen. Die<br />
aktualisierten Daten können <strong>bei</strong>m LAU-LSA, FB 2,<br />
FG 23 abgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung vertiefen<strong>de</strong> Prüfung in nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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12 Umweltbericht<br />
262-2 Immissionsschutz:<br />
Bei <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorranggebieten und<br />
Eignungsgebieten für Win<strong>de</strong>nergieanlagen rücken<br />
die Gebietsgrenzen teilweise bis zu Abstän<strong>de</strong>n <<br />
1000 m an benachbarte Wohnbebauungen heran,<br />
wodurch a priori Konfliktsituationen hinsichtlich<br />
erheblich stören<strong>de</strong>m Anlagenlärm, Reflexion und<br />
Blendwirkung <strong>bei</strong> Ausnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgrenzen<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Hier können in noch<br />
anhängigen Genehmigungsverfahren Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />
auftreten. Auf Seite 14 <strong>de</strong>s Umweltberichtes in<br />
Tabelle 1.5 gehört <strong><strong>de</strong>r</strong> Schallschutz nicht in die<br />
Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />
Auch die ausgewiesenen Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung weisen<br />
teilweise nur relativ geringe Abstän<strong>de</strong> zu<br />
schutzwürdigen Wohnbebauungen auf. Hier wird<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m fortschreiten<strong>de</strong>n Betrieb bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erweiterung von Anlagen zum Kiessandabbau auf<br />
die Vermeidung von unzulässigen Geräuschen,<br />
Erschütterungen, Staubbelastungen und<br />
Luftschadstoffkonzentrationen durch <strong>de</strong>n Einsatz von<br />
Gerätetechnik gemäß 32. BlmSchV bzw. die<br />
Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> 22. BlmSchV hingewiesen.<br />
Bei <strong>de</strong>n beabsichtigten Vorhaben zum Schienen -<br />
und Straßenverkehr sind im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Realisierung ebenfalls Beeinträchtigungen von<br />
Wohn - und Erholungsfunktion durch Geräusche,<br />
Erschütterungen und Luftschadstoffe in Einzelfällen<br />
zu erwarten, so dass hier <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> auf die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> 16.<br />
BlmSchV und eine Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen gemäß<br />
MLuS 02, Ausgabe 05 hingewiesen wird.<br />
teilweise Berücksichtigung Aus Schallschutz wird Schall unter Schutzgut Mensch, Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />
Die VRG-/EG-Wind besitzen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel einen Abstand von<br />
min<strong>de</strong>stens 1.000 m zur nächsten geschlossenen<br />
Wohnbebauung (siehe auch Kriterienkatalog-Wind in <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-<br />
Begründung).<br />
Die weiteren Hinweise <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s sind in <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen- bzw. -verfahren zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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12 Umweltbericht<br />
262-14 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />
III Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />
- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte wird in<br />
einem kleinen Bereich überlagert bzw. grenzt an<br />
- FFH0082LSA Devonkalkgebiet <strong>bei</strong> Elbingero<strong>de</strong> und<br />
Rübeland grenzt an<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a. mesophiles<br />
Grünland, montane Wiese<br />
- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />
Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />
- BVE(r) WR2.2.11 Bergwiesen/Magerrasen zw.<br />
Elbingero<strong>de</strong>, Königshütte und Hüttenro<strong>de</strong><br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-15 V Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke<br />
- BVE(r) ASL2.2.5 Heckenlandschaft zw.<br />
Aschersleben und Groß Börnecke<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-16 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />
Halbtrockenrasen, Silikat-Felsflur, Sandtrockenrasen<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-17 VII Kiessandlagerstätte Reinstedt-Hoym<br />
- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />
weniger als 100 m entfernt<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
nicht berücksichtigt: Gefährdung einer Anhang IV-Art<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL (Liparis loeselii)<br />
262-18 IX Kiessandlagerstätte Aschersleben Froser Weg<br />
- Selekt. Biotopkartierung (>10%): u.a. Steppenrasen<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
Kenntnisnahme Das betreffen<strong>de</strong> VRG umfasst bestehen<strong>de</strong><br />
Rohstoffabbaugebiete mit bereits gültigen<br />
Rahmenbetriebsplänen, daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich<br />
(siehe Umweltbericht Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA<br />
zu "Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-Gebiete gemäß § 34<br />
BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-<br />
VP)"). Im übrigen ist das raumordnerisch, lediglich grob<br />
ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abbaufläche gleichzusetzen (siehe hierzu Umweltbericht, Pkt.<br />
3.2.2., Vorbemerkungen, 3. Absatz).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für die Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke existiert bereits ein<br />
Haupt- und ein Rahmenbetriebsplan. Da diese konkretere<br />
Festlegungen und Prüfungen enthalten, wur<strong>de</strong> auf eine<br />
nochmalige, aber gröbere regionalplanerische Prüfung<br />
verzichtet (siehe Umweltbericht, Pkt. 2 und Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Aktiver Abbau auf Grundlage eines zugelassenen<br />
Hauptbetriebsplanes (siehe Umweltbericht Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Nach Verbreitungsatlas <strong><strong>de</strong>r</strong> Farn- und Blütenpflanzen LSA<br />
kommt die Pflanze im gesamten Tiefland vor, mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einschränkung sehr selten. Nach "Neue Flora von Halberstadt,<br />
1993" ist das Vorkommen jedoch auf das Heslunger Bruch und<br />
früher zwischen Staßfurt, Gänsefurth und Hecklingen begrenzt.<br />
Außer<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m VRG größtenteils um eine<br />
Hochfläche, die fast vollständig intensiv ackerbaulich genutzt<br />
wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Ein genehmigter Hauptbetriebsplan liegt vor (siehe<br />
Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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12 Umweltbericht<br />
262-19 XI Halberstadt Holtemmeaue<br />
- BVE(r) HBS2.2.1 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Holtemme<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-20 XIII Kiessandlagerstätte Bo<strong>de</strong>aue-Wegeleben<br />
- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />
(linear) angrenzend<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />
Eichenmischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> trockenwarmer Silikatstandorte,<br />
Salzsumpf, Feuchtgrünland, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor,<br />
Feuchtgebüsch, wertvoller Gehölzbestand<br />
- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />
- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-21 XIV Kiessandlagerstätte Ro<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf<br />
- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />
(linear) weniger als 100m entfernt<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 5%): u.a. wertvoller<br />
Gehölzbestand<br />
- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />
- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung angrenzend<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-22 XVI Kiessandlagerstätte Bühne-Wülpero<strong>de</strong><br />
- BVE(r) HBS2.2.6 Stimmecke<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-23 XVII Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord<br />
-Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />
Halbtrockenrasen<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />
/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />
/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />
/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Auf ca. 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche erfolgt ein aktiver/genehmigter Abbau<br />
auf Grundlage eines Hauptbetriebsplan, für restl. 2/3 Nachweis<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltverträglichkeit im ROV (siehe Anlage 2<br />
Umweltbericht) erbracht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />
/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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12 Umweltbericht<br />
262-24 XVIII Quarzsandlagerstätte Quedlinburg/ Lehhof<br />
- FFH0086LSA Sand-Silberscharten-Standorte <strong>bei</strong><br />
Quedlinburg insgesamt überlagert<br />
- Selekt. Biotopkartierung (>7%): u.a.<br />
Sandtrockenrasen, Wald mit Be<strong>de</strong>utung für<br />
gefähr<strong>de</strong>te Arten<br />
- BVE(r) QLB2.2.4 Ausläufer <strong>de</strong>s Sandsteingebietes<br />
westl. Quedlinburg<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
Gefährdung <strong>de</strong>s Fortbestan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />
262-25 XIX Kiessandlagerstätte Bo<strong>de</strong>aue-Ditfurt<br />
- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />
weniger als 100m entfernt<br />
- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />
- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung angrenzend<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
262-26 XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />
- FFH0087LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch<br />
grenzt unmittelbar an<br />
- NSG0063 Hammelwiese 120m entfernt<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />
Feuchtgrünland, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor/Sumpf, Feuchtgebüsch<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
- BVE(ü) WR2.1.5 Helsunger Bruch<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />
uneingeschränkt zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe<br />
Bemerkungen zum Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
262-27 XXI Kiessandlagerstätte Warnstedt-Timmero<strong>de</strong><br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-28 XXII Kiessandlagerstätte Ba<strong>de</strong>born<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />
/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-13<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-29 XXIII Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe<br />
- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 30%): mesophiler<br />
Eichen-Mischwald<br />
- BVE(ü) QLB2.1.8 Waldgebiet am nördlichen<br />
Harzrand und Ballenstedter Bergland<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2. Das betreffen<strong>de</strong> Gebiet ist<br />
Brutgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhang I-Arten Grauspecht,<br />
Schwarzspecht und Neuntöter, <strong>de</strong>nen durch<br />
mögliche Abbauaktivitäten Lebensraum in<br />
erheblichem Umfang entzogen wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />
Ferner ist das Gebiet Nahrungsraum von<br />
Schwarzstorch, Wespenbussard und Rotmilan.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwarzstorch ist sehr<br />
störungsempfindlich, so dass <strong>bei</strong> laufen<strong>de</strong>m<br />
Abbaubetrieb mit Vergrämung <strong><strong>de</strong>r</strong> Art zu rechnen ist.<br />
Des Weiteren kommt im Gebiet die Wildkatze vor.<br />
262-30 XXIV Kiessandlagerstätte Roßla<br />
- BVE(ü) SGH2.1.3 Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />
weniger als 100m entfernt<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
Kenntnisnahme Für das Gebiet gibt es bereits eine <strong>de</strong>tailliertere, aktuelle<br />
Prüfung <strong>de</strong>s betroffenen EU SPA bzw. <strong>de</strong>s LSG, auf die sich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht stützt (siehe Pkt. 3.3 Unterpkt. B)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 310 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-31 XXVI Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />
- BVE(ü) SGH2.1.3 Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />
weniger als 100 m entfernt<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />
uneingeschränkt zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Übertragung von Untersuchungen (vgl. S. 199)<br />
an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle ist kritisch zu sehen. So ist auf<br />
Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> im Umweltbericht vorgelegten Unterlagen<br />
nicht hinreichend sicher belegbar, dass trotz eines<br />
geringen Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s zu FFH-Gebieten<br />
negative Auswirkungen auf die Grund- und<br />
Oberflächenwasserstän<strong>de</strong> und damit auf<br />
wasserstandsabhängige Arten und<br />
Lebensraumtypen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />
262-32 XXVII Hartsteinlagerstätte Unterberg<br />
- FFH0095LSA Bere und Mosebach südwestl. Stiege<br />
(linear) grenzt an<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 15%): u.a.<br />
bo<strong>de</strong>nsaurer und mesophiler Buchenwald, Silikat-<br />
Felsflur, felsiger Schatthang- und Schluchtwald<br />
- BVE(ü) WR2.1.10 Bere, Tiefenbach<br />
- BVE(ü) WR2.1.13 Laubwaldgebiete südlich und<br />
nordöstlich Hasselfel<strong>de</strong><br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- SG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-33 XXVIII Hartgesteinlagerstätte Großer Hornberg<br />
- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte grenzt<br />
unmittelbar an<br />
- Selekt. Biotopkartierung (>70%): u.a. mesophiles<br />
Grünland, montane Wiese<br />
- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />
Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
Kenntnisnahme Die Untersuchungen erfolgten nicht an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
ebenfalls im VRG. Bei ähnlichen Biotopausstattungen und<br />
Grundwasserverhältnissen kann es hier zu keiner an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Aussage kommen; außer<strong>de</strong>m ist lediglich eine grobe Prüfung<br />
auf regionalplanerischer Ebene durchzuführen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für 25% <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche,<br />
die noch nicht in Abbau ist (siehe Umweltbericht, Anlage 2). Für<br />
<strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s VRG bestehen rechtskräftige<br />
Haupt-/Rahmenbetriebspläne. Daher wird bereits eine<br />
<strong>de</strong>tailliertere Prüfung im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Planfeststellungsverfahren erbracht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-76<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 311 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-34 XXIX Werk- und Dekosteinlagerstätte Kleiner<br />
Birkenkopf<br />
- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a. Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-35 XXX Werk- und Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-36 Gefährdungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenstandorte (Trockenrasen,<br />
Bergwiesen) bspw. durch Immissionen, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fließgewässer und <strong><strong>de</strong>r</strong> Moorstandorte bspw. durch<br />
Eingriffe in das Wasserregime, wie <strong>bei</strong>m<br />
FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland, sind<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren Nachbarschaft sehr<br />
wahrscheinlich und bedürfen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung<br />
durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Eventuelle<br />
Beeinträchtigungen dürfen im Falle ihrer<br />
Erheblichkeit nicht <strong>de</strong>m Schutzziel <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete<br />
im Rang vorgehen.<br />
262-40 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich zu<br />
folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />
5 Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />
- FFH0047LSA/SPA0028LSA/ Huy nördlich<br />
Halberstadt<br />
- Selektive Biotopkartierung (>60%): u.a.<br />
Halbtrockenrasen, Trockengebüsch<br />
- BVE(ü) HBS2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />
Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe unten und Bemerkungen<br />
zum Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die beschriebenen Gefährdungssituationen sind für geplante<br />
Vorhaben grob entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßstablichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung (1: 100.000) überprüft wur<strong>de</strong>n. Für bereits<br />
bestehen<strong>de</strong> Nutzungen, die im REPHarz gesichert wer<strong>de</strong>n,<br />
wur<strong>de</strong>n keine nochmaligen Prüfungen durchgeführt, da sie<br />
genehmigt sind und damit auf Fachebene bzw. Projektebene<br />
eine bereits genauere Prüfung erfolgte.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Hier besteht eine Diskrepanz zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> selekt.<br />
Biotopkartierung und <strong><strong>de</strong>r</strong> CIR-Kartierung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Realnutzung.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich zwar um einen Kalkacker aber nicht in <strong>de</strong>m<br />
genannten Umfang um Kalktrocken- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Halbtrockenrasen.<br />
Ca. 66 % <strong>de</strong>s VBG Rohstoffgewinnung bzw. ca. 80 % <strong>de</strong>s<br />
Prüfgebietes (siehe Umweltbericht) sind Ackerfläche.<br />
Siehe hierzu auch Datensatz 291-35 (Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt)<br />
sowie Datensatz 262-46<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-41 7 Tonlagerstätte Quedlinburg<br />
- Selekt. Biotopkartierung (>3%): u.a. Silikat-<br />
Magerrasen und Pionierfluren, Sandtrockenrasen,<br />
Steppenrasen<br />
- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
262-42 9 Kiessandlagerstätte Roßla-Holzköhlerei<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />
weniger als 50m entfernt<br />
- BVE(ü) SGH2.1.3 Helme<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
262-43 11 Kiessandstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
262-44 12 Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />
- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />
Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />
262-45 14 Werk- und Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />
- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />
- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
keine Berücksichtigung VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />
eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verfahren festgelegt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
Nutzung möglich erscheint. Es wur<strong>de</strong> folglich nur eine grobe<br />
Konfliktanalyse durchzuführt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />
eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
Nutzung möglich erscheint und es ist eine grobe<br />
Konfliktanalyse durchzuführen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />
eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
Nutzung möglich erscheint und eine grobe Konfliktanalyse<br />
durchzuführen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-48 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich zu<br />
folgen<strong>de</strong>n Festlegungen mögliche Konflikte:<br />
1 Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
- FFH0078LSA Laubwaldgebiet zwischen<br />
Wernigero<strong>de</strong> und Blankenburg<br />
- FFH0081LSA Stollensystem Büchenberg <strong>bei</strong><br />
Elbingero<strong>de</strong><br />
- FFH0082LSA Devonkalkgebiet <strong>bei</strong> Elbin-gero<strong>de</strong><br />
und Rübeland<br />
- FFH0089LSA Harzer Bachtäler<br />
- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte<br />
- FFH0092LSA Münchenberg <strong>bei</strong> Stecklenberg<br />
- FH0094LSA Ra<strong>de</strong>weg <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong><br />
- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />
- FFH0097LSA Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />
- FFH0101LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft<br />
<strong>bei</strong> Questenberg im Süd-harz<br />
- FFH0161LSA Bo<strong>de</strong>tal und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s<br />
Harzran<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Thale<br />
- FFH0177LSA Burgesroth und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><br />
Ballenstedt<br />
- FFH0203LSA Heers <strong>bei</strong> Blankenburg<br />
- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />
- SPA0029LSA Vogelschutzgebiet zwischen<br />
Wernigero<strong>de</strong> und Blankenburg<br />
- SPA0030LSA Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />
- NSG0021 Bockberg<br />
- NSG0023 Ra<strong>de</strong>weg<br />
- NSG0024 Tännichen<br />
- NSG0066 Anhaltinischer Saalstein<br />
- NSG0103 Pfer<strong>de</strong>kopf<br />
- NSG0022 Bo<strong>de</strong>tal<br />
- NSG0065 Münchenberg<br />
- NSG0068 Alte Burg<br />
FFH - Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />
erfolgt<br />
4 Huy und Fallstein<br />
- FFH0045LSA/SPA0027LSA Fallstein nördlich<br />
Osterwieck<br />
- FFH0047LSA/SPA0028LSA Huy nördlich<br />
Halberstadt<br />
- BVE(ü) HBS2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />
Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsstein-Huy)<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />
Kenntnisnahme Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m VBG für Tourismus und Erholung<br />
"Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" um eine Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Nutzung. Durch entsprechen<strong>de</strong> Besucherlenkung sind bisher<br />
keine Probleme aufgetreten und können auch zukünftig<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz eines <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten<br />
Tourismusgebiete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s darstellt, muss sich diese<br />
Tatsache auch im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegeln.<br />
Die Besucher benutzen vorhan<strong>de</strong>ne Wege. Weitere<br />
Vorschriften ergeben sich aus <strong>de</strong>n Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzgebiete. Die möglichen Konflikte wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Vorprüfung aufgezeigt und bewertet. Da es sich nicht um<br />
erhebliche Konflikte han<strong>de</strong>lt, bleibt das VBG Tourismus und<br />
Erholung bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
erfolgt<br />
5 Kyffhäuserrand und Stausee Kelbra<br />
- SPA0004LSA Helmestausee Berga-Kelbra<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />
erfolgt<br />
Dem Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung kann<br />
nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.3.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-50 1 Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Hänge<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Feuchtgrünland,<br />
Streuobstwiesen<br />
- BVE(r) HBS. 2.2.5 Aue<br />
- BVE(ü) HBS. 2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />
Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
2 Marienbach<br />
- BVE(r) HBS. 2.2.4 Marienbach<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
3 Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Steppenrasen,<br />
Sandtrockenrasen<br />
- BVE(r) QLB. 2.2.8 Bicklingsbach und Quarmbach<br />
- LSG0099QLB Seweckenberge<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
4 Getelaue<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alfluren<br />
- BVE(r) QLB 2.2.6 Sauerbach und Getel<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
5 Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt,<br />
Scha<strong>de</strong>leben und Neu Königsaue<br />
- Selekt. Biotopkartierung: Halbtrockenrasen und<br />
Streuobstwiese zwischen Neu Königsaue und<br />
Scha<strong>de</strong>leben<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
6 Senkungsgebiet Hakeborn-Schneidlingen<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor Sumpf,<br />
Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflur, Sandtrockenrasen, Trockenbiotope<br />
keine Berücksichtigung Die Umweltprüfung auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung soll grob<br />
die Eignung bzw. Konflikte mit <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes aufzeigen. Bei <strong>de</strong>n genannten<br />
Gebieten ist eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung aus regionalplanerischer<br />
Sicht (Maßstab 1:100.000) möglich, welche Flächen evtl. nicht<br />
geeignet sind, wird in weiteren Verfahren (nachgeordnete<br />
Ebenen) zu klären sein, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung (nicht flächenscharf).<br />
Wie im Umweltbericht S. 78 zu 3.2.3. dargelegt, sind die<br />
Suchräume <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung die Grundlage für<br />
die VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung. Diese Suchräume<br />
wur<strong>de</strong>n laut Forstlicher Rahmenplanung bereits einer FFH-<br />
Prüfung unterzogen. In unserer Prüfung wird außer<strong>de</strong>m<br />
daraufhingewiesen, dass gesetzlich geschützte Biotope nicht<br />
aufgeforstet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 316 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
7 Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Staßfurt und Etgersleben<br />
...<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. mesophiles<br />
Gründland nördlich von Unseburg<br />
- LSG0025ASL Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
9 Wartenberg <strong>bei</strong> Ermsleben<br />
- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Streuobstwiese,<br />
Feuchtgebüsch<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
11 Brücksche Hei<strong>de</strong><br />
- Selekt. Biotopkartierung: Streuobstwiese,<br />
Trockengebüsch, mesophiles Grünland, Silikat-<br />
Magerrasen und Pionierfluren<br />
- BVE(r) SGH2.2.4 Brückener Sandstein-Hügelland<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />
29.11.2007<br />
Bereiche, in <strong>de</strong>nen durch die selektive<br />
Biotopkartierung einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />
Erstaufforstung entgegenstehen<strong>de</strong> Biotoptypen<br />
erfasst und bewertet wor<strong>de</strong>n sind, dürfen nicht für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung festgelegt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />
möchten wir darauf hinweisen, dass die<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung in naturschutzrechtlich<br />
geschützten Gebieten <strong>de</strong>m jeweiligen Schutzziel<br />
entsprechen muss bzw. nicht wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen darf.<br />
Festlegungen zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung sollten ebenso<br />
mit <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> überörtlichen<br />
Biotopverbundplanung übereinstimmen.<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 317 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-51 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />
VII Sotterhausen<br />
- FFH0110LSA Der Hagen und Othaler Wald und<br />
NSG0367 Othaler Wald 750m entfernt<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />
Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />
zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.4<br />
262-56 Hotel und Tourismusprojekt "Albrechtshaus" <strong>bei</strong><br />
Stiege<br />
- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />
- NSG0026 Albrechtshaus grenzen an<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-57 KIEZ Günthersberge<br />
- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />
und<br />
- NSG0178 Oberes Selketal 300 m entfernt<br />
keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />
262-59 Mit <strong>de</strong>m Umweltbericht hat die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz erstmalig eine<br />
umfangreiche, übersichtliche und systematisch<br />
aufgebaute Datendokumentation vorgelegt und die<br />
Umweltauswirkungen geprüft. Der Umweltbericht<br />
stellt dafür eine sehr gute Grundlage dar, wenngleich<br />
diese Prüfung nicht immer <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzes gerecht wird. Der Umweltbericht trägt<br />
insgesamt dazu <strong>bei</strong>, die Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz und<br />
die Nachvollziehbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sergebnisse<br />
zu erhöhen.<br />
keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das VRG Sotterhausen<br />
in die Gutachterliche Stellungnahme "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Empfindlichkeit ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />
ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im<br />
Ergebnis dieses Gutachtens wird aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Greifvogelschutzes eine VRG-Verkleinerung vorgeschlagen,<br />
jedoch nicht das gesamte Gebiet in Frage gestellt. Aufgrund<br />
dieser Konflikte mit <strong>de</strong>m Schutzgut Flora/Fauna, biologische<br />
Vielfalt wur<strong>de</strong> das VRG im nördlichen und südöstl. Teil<br />
reduziert. Der Vogelschutzwarte liegen keine Feinkartierungen<br />
für dieses Gebiet vor. Im LBP (2000) bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung<br />
<strong>de</strong>s LBP (2005) für beantragte WKA in diesem Gebiet wur<strong>de</strong>n<br />
keine erheblichen Konflikte festgestellt.<br />
Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> eine BImSchG-Genehmigung für 3<br />
WKA im nördlichen VRG-Wind Sotterhausen erteilt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für die Rekonstruktion <strong>de</strong>s Gesamtgelän<strong>de</strong>s "Albrechtshaus"<br />
existiert ein B-Plan aus <strong>de</strong>m Jahr 2002 mit einer<br />
Umweltverträglichkeitsstudie, die sowohl das FFH-Gebiet wie<br />
auch das NSG berücksichtigt, insofern kann davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass die Detailplanung wesentlich<br />
tiefgründiger ist und bereits mit <strong>de</strong>n Naturschutzfachbehör<strong>de</strong>n<br />
abgestimmt wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Das KIEZ ist in Betrieb, es han<strong>de</strong>lt sich um eine bestehen<strong>de</strong>,<br />
baurechtlich gesicherte Anlage, die daher keiner weiteren<br />
Prüfung bedarf.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-60 Der Entscheidung und Begründung, welche<br />
Planinhalte vertiefend zu prüfen sind, kann nicht<br />
immer gefolgt wer<strong>de</strong>n.<br />
262-61 Etwas nutzerunfreundlich ist die verwen<strong>de</strong>te<br />
Nummerierung entsprechend <strong>de</strong>m 1. Entwurf. Zur<br />
ein<strong>de</strong>utigen Nachvollziehbarkeit sollte die<br />
Nummerierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete entsprechend <strong>de</strong>m 2.<br />
Entwurf nachgetragen wer<strong>de</strong>n. Unsere Ausführungen<br />
beziehen sich - soweit nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>s vermerkt - auf<br />
die Nummerierung im 2. Entwurf.<br />
262-62 Der Aufbau <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Umweltprüfungen in<br />
Tabellenform ist übersichtlich und nutzerfreundlich.<br />
Allerdings sollte das Ergebnis unter "E." nicht als<br />
"Empfehlung" son<strong><strong>de</strong>r</strong>n verbindlicher z. B. als<br />
"Schlussfolgerungen" bezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s § 3a LPlG sowie <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Behör<strong>de</strong>n im lfd. REPHarz-<br />
Aufstellungsverfahren wur<strong>de</strong> festgelegt, welche <strong>Planung</strong>en<br />
vertiefend zu prüfen sind. Die diesbezügliche Vorgehensweise<br />
wird im Umweltbericht in <strong>de</strong>n Pkt. 1.2, 2. und 3.1. sowie in <strong>de</strong>n<br />
Anlagen 1 und 2 erläutert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Nummerierung bezieht sich auf <strong>de</strong>n 1. Entwurf, weil <strong>de</strong>ssen<br />
umweltrelevante Festlegungen schwerpunktmäßig geprüft<br />
wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind Alternativflächen/-standorte enthalten,<br />
die we<strong><strong>de</strong>r</strong> im ersten noch im zweiten Entwurf regionalplanerisch<br />
gesichert wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong>de</strong>s Umweltberichtes haben keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Wirkung für das REPHarz-Aufstellungsverfahren (lediglich<br />
Berücksichtigungspflicht), soweit es sich nicht um erhebliche<br />
Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebiete han<strong>de</strong>lt. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umwelterklärung muss lediglich darauf eingegangen wer<strong>de</strong>n,<br />
wie und warum sich an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als im Umweltbericht empfohlen,<br />
entschie<strong>de</strong>n wird.<br />
Die "Empfehlung für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf" war an die<br />
Regionalversammlung gerichtet, die die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung <strong>bei</strong> ihrem <strong>Abwägung</strong>sprozess zum REPHarz zu<br />
berücksichtigen hatte. Da dies zwischenzeitlich erfolgte, wird<br />
die entsprechen<strong>de</strong> Formulierung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t (siehe auch<br />
Datensatz 313-3 Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />
Verkehr)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 319 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-63 In <strong>de</strong>n Umweltprüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Festlegungen<br />
wer<strong>de</strong>n die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />
Vielfalt" und "Landschaft" recht ausführlich<br />
behan<strong>de</strong>lt. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Teilbewertungen zu wenig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenfassung<br />
bzw. <strong>de</strong>n Empfehlungen berücksichtigt. Dies betrifft<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aufgeführte Gutachten, z. B. zum VRG<br />
Wind VII Sotterhausen.<br />
262-64 Zu Punkt 1.4 - Sämtliche <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige für <strong>de</strong>n REPHarz<br />
relevanten Umweltprobleme unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete mit einer speziellen<br />
Umweltrelevanz (Natura 2000 Gebiete) - Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete spezieller Umweltrelevanz<br />
sollten die Schutzgebiete nicht mit <strong>de</strong>n Festlegungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung vermischt wer<strong>de</strong>n (1. Satz).<br />
Darüber hinaus gibt es weitere Flächen von<br />
spezieller Umweltrelevanz, die aber keine<br />
Schutzgebiete sind. Der vorletzte Satz im ersten<br />
Abschnitt erzeugt <strong>de</strong>n Eindruck, alle "diese Gebiete"<br />
seien VRG für Natur und Landschaft sowie VBG für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.<br />
262-65 Zu Punkt 1.4.2 - Wasser -<br />
Es fehlen Aussagen zur Auswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Grund- und Oberflächenwassers durch Entnahme.<br />
Kenntnisnahme Bei <strong>de</strong>n jeweiligen abschließen<strong>de</strong>n Empfehlungen wur<strong>de</strong>n auch<br />
Genehmigungstatsbestän<strong>de</strong> bzw. Verfahrensstän<strong>de</strong> von lfd.<br />
Projektplanungen mit regelmäßig tieferer UVP-Prüfschärfe<br />
berücksichigt, die in Einzelfällen von <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
groben regionalplanerischen Umweltpüfung abwichen. So<br />
macht es keinen Sinn (ggf. auch rechtlich angreifbar), wenn,<br />
wie <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen, im Zuge <strong>de</strong>s zeitlich<br />
parallelen BImSchG-Verfahren amtlich festgestellt wird, dass<br />
<strong>bei</strong> allen WKA-Standorten keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen zu befürchten sind, und dann ein Teil<br />
dieser WKA-Standorte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung nicht<br />
berücksichtigt wird. Eine solche Vorgehensweise wür<strong>de</strong><br />
außer<strong>de</strong>m wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />
<strong>de</strong>n Druck zur Ausweisung weiterer Windgebiete erhöhen<br />
(Flächenbilanz von positiven und negativen Windflächen häufig<br />
Gegenstand gerichtlicher Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen). Auch aus<br />
Umweltschutzgrün<strong>de</strong>n ist die Ausweisuung von Windgebieten<br />
im Bereich bereits vorhan<strong>de</strong>ner WKA günstiger als in bisher<br />
unbeplanten Bereichen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Da <strong><strong>de</strong>r</strong> regionale Entwicklungsplan VRG Natur und Landschaft<br />
sowie VBG Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
festlegt, sind diese Gebiete auch von spezieller<br />
Umweltrelevanz, darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die<br />
naturschutzfachlich/-rechtlich festgelegten Gebiete genannt.<br />
Die relevanten Gebiete auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sind in<br />
<strong>de</strong>n VRG NuL, VRG HWS bzw. VBG ÖVS enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Für die <strong>Planung</strong>sregion Harz sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine relevanten,<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Umweltprobleme durch die Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Grund- und Oberflächenwassers bekannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-66 Zu Punkt 1.4.4 - Arten und Lebensgemeinschaften -<br />
"Artenverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung/-verschiebung" sind<br />
naturwissenschaftlich nicht verständliche Begriffe.<br />
Gemeint sind wahrscheinlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust von Arten in<br />
Lebensräumen bzw. Gebieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong>de</strong>s Artenbestan<strong>de</strong>s von Lebensräumen bzw.<br />
Gebieten. Der gesamte zweite Anstrich sollte ersetzt<br />
wer<strong>de</strong>n durch folgen<strong>de</strong> Formulierung: "Vernichtung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beeinträchtigung von Artenbestän<strong>de</strong>n durch<br />
direkte Lebensraumvernichtung, Schädigung von<br />
Lebensräumen im Zuge von Eingriffen und nicht<br />
naturschutzkonformen Nutzungsverfahren,<br />
Beunruhigung von empfindlichen Tierarten durch<br />
Lärm und Anwesenheit, Beeinträchtigung von<br />
Populationen durch Isolation infolge von<br />
Zerschneidungseffekten".<br />
262-67 Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob FFH-Belange<br />
außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete ausreichend<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n sind. Nach neuesten EU-<br />
Dokumenten vom Januar 2007 wird unter Hinweis<br />
auf Art. 12 <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie betont, dass es von<br />
Be<strong>de</strong>utung ist, <strong>de</strong>n Erhaltungszustand von Arten und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensräume auch außerhalb von FFH-<br />
Gebieten zu beachten. Des Weiteren muss, sofern<br />
nicht schon geschehen, in Bereichen, in <strong>de</strong>nen<br />
Anhang IV-Arten gem. FFH-Richtlinie vorkommen,<br />
eine <strong>Abwägung</strong> mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Berücksichtigung<br />
dieser Arten vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in Artenverlust/ -abwan<strong><strong>de</strong>r</strong>ung; Isolation bzw.<br />
Zerschneidungseffekte sind bereits im ersten Anstrich genannt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Es wur<strong>de</strong>n regelmäßig auch Auswirkungen von <strong>Planung</strong>en<br />
außerhalb von Natura 2000-Gebieten, die Einfluss auf die zu<br />
schützen<strong>de</strong>n Belange haben können, geprüft. Allerdings nur bis<br />
zu einem Abstand von 4 km <strong>bei</strong> Vogelschutzgebieten bzw. je<br />
nach zu schützen<strong><strong>de</strong>r</strong> Art <strong>bei</strong> FFH-Gebieten.<br />
Für die Bereiche ohne räumlichen Bezug auf Natura 2000<br />
Gebiete, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen im REPHarz-Anhörungsverfahren eine<br />
mögliche erhebliche Beeinträchtigung von Anhang-IV-Arten<br />
angemahnt wur<strong>de</strong>, erfolgte auch eine entsprechen<strong>de</strong> Prüfung<br />
(z.B. <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-68 Zu Punkt 2 - Prüfung aller Festlegungen <strong>de</strong>s REP<br />
Harz auf ihre Umwelterheblichkeit -<br />
Grundsätzlich sind in die Umweltprüfung nicht nur<br />
sachlich/räumlich konkretisierte Ziele und<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die "einen<br />
rechtserheblichen Rahmen für die künftige<br />
Genehmigung von UVP-pflichtigen Projekten gemäß<br />
... " haben, einzubeziehen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n alle<br />
Festlegungen, die negative bzw. voraussichtlich<br />
erhebliche Umweltauswirkungen haben können. Dies<br />
betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e (zunächst unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Prüftiefe) Festlegungen zu<br />
Landwirtschaft, Wassergewinnung, Forstwirtschaft,<br />
Tourismus und Erholung. Diesbezügliche Konflikte<br />
wer<strong>de</strong>n in unseren Stellungnahmen aufgezeigt. Die<br />
möglichen negativen Umweltauswirkungen sollten<br />
umfassend dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Nachrichtliche<br />
Übernahmen von bereits genehmigten Projekten<br />
sollten als Vorbelastung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
262-69 Zu Punkt 3.2.2 - Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung -<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 2 (Scopingtabelle 2) ist <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG<br />
XV, XXI, XXXII nicht ersichtlich, ob eine<br />
Verträglichkeitsprüfung erfolgt ist (Rahmen-,<br />
Hauptbetriebsplan, ROV). Der Begriff<br />
"Bo<strong>de</strong>nabbaugenehmigung" ist dazu nicht<br />
aussagefähig.<br />
262-70 Für einige <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG bestehen trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> aufgeführten<br />
genehmigten Rahmenbetriebspläne und daraufhin<br />
nicht erfolgter Plan-Umweltprüfung Konflikte mit<br />
Natura 2000-Gebieten (vgl. Tab. 4: insbes. VRG III<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland, XIII Bo<strong>de</strong>aue Wegeleben,<br />
XVIII Quedlinburg Lehhof, XXVII Unterberg). Diese<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche sind zu klären bzw. zu erläutern.<br />
keine Berücksichtigung Es wur<strong>de</strong>n alle Festlegungen geprüft, in Pkt. 2 , S. 16 wird dies<br />
dokumentiert. In Anlage 1 sind alle Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz<br />
enthalten. Eine vertiefen<strong>de</strong> Umweltprüfung erfolgte gemäß<br />
Richtlinie 2001/42/EG nur <strong>bei</strong> hinreichend sachlich/räumlich<br />
konkretisierten Zielen und Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung , die<br />
einen rechtserheblichen Rahmen für die künftige Genehmigung<br />
von UVP-pflichtigen Projekten geben. Gemäß § 3a Abs. 2<br />
LPlG sind nur die Festlegungen in Raumordnungsplänen zu<br />
prüfen, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die<br />
Umwelt haben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Bei <strong>de</strong>n genannten Gebieten han<strong>de</strong>lt es sich um bestehen<strong>de</strong><br />
Genehmigungen, die auch nach <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA<br />
keiner Prüfung unterzogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Der Begriff "Bo<strong>de</strong>nabbaugenehmigung" wird <strong>bei</strong><br />
Genehmigungen nach §§ 25-27 NatSchGLSA verwen<strong>de</strong>t und<br />
stellt somit ein aktives Gewinnungsrecht dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die betreffen<strong>de</strong>n VRG umfassen bestehen<strong>de</strong><br />
Rohstoffabbaugebiete mit gültigen Rahmenbetriebsplänen,<br />
daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (siehe Umweltbericht<br />
Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA zu "Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an<br />
die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit von Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)").<br />
Es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, mögliche<br />
kleinräumige Konflikte innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG abschließend zu<br />
prüfen. Dies ist Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Projektplanungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-71 In <strong>de</strong>n Umweltprüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Festlegungen<br />
wer<strong>de</strong>n die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />
Vielfalt" und "Landschaft" recht ausführlich<br />
behan<strong>de</strong>lt. In einigen Fällen wer<strong>de</strong>n aber die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Teilbewertungen zu wenig in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zusammenfassung bzw. <strong>de</strong>n "Empfehlungen"<br />
berücksichtigt. Dies trifft z.B. für die "Empfehlung"<br />
<strong>bei</strong>m VBG 5 Schwanebeck "keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
notwendig" zu. Das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gesamtbewertung als mittleres<br />
Konfliktpotenzial, kann angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> starken<br />
Naturschutzargumente nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n<br />
(vgl. auch Tab. 6 dieser Stellungnahme). Über 60%<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche sind durch die selektive Biotopkartierung<br />
erfasst. Die VB-Festlegung überlagert sich zu ca.<br />
15% mit <strong>de</strong>m Gebiet SPA/FFH0047LSA. Die<br />
Bereiche können nicht als VBG festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch für die Ran<strong>de</strong>inflüsse ist eine FFH-<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch.<br />
262-72 Die Einschätzung eines "insgesamt mittleren<br />
Konfliktpotenzials" im VRG XX (Helsunger Bruch)<br />
kann aufgrund <strong>de</strong>s hohen Konfliktpotenzials <strong>de</strong>s<br />
Schutzgutes "Flora/Fauna, biologische Vielfalt"<br />
ebenfalls nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
sind Anhang IV-Arten <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie be-son<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
zu berücksichtigen [vgl. (EuGH vom 10.01.06, RS C-<br />
98/03)].<br />
262-73 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s VBG 7 Tonlagerstätte<br />
Quedlinburg wur<strong>de</strong> nicht berücksichtigt, dass im<br />
nördlichen Bereich eine Überlagerung mit <strong>de</strong>m LSG<br />
besteht und das gesamte Gebiet im Naturpark liegt.<br />
262-74 Die im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung und FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung erfolgte Flächenreduzierung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG 11 E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 12 Katharienenrieth<br />
erscheint uns unzureichend, weil immer noch<br />
Bereiche <strong>de</strong>s FFH-Gebietes direkt betroffen sind.<br />
keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensätze 262-40 und 262-46<br />
Allein die Erfassung durch eine selektive Biotopkartierung stellt<br />
noch keine öklogische Bewertung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes<br />
dar.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten starken Naturschutzargumente<br />
beziehen sich nicht auf <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s VBG-<br />
Rohstoffgewinnung, welcher <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit intensiv ackerbaulich<br />
genutzt wird. So erscheint zumin<strong>de</strong>st für einen größeren Teil<br />
<strong>de</strong>s VBG eine Kalksteingewinnung, die im übrigen im Nordteil<br />
<strong>de</strong>s VBG bereits auf Grundlage eines Hauptbetriebsplanes<br />
erfolgte (keine unveritzte Lagerstätte),nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
einzelnen Schutzgüter durchaus möglich.<br />
Da es sich hier (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt (noch<br />
nicht abschließend abgewogen), sind auch die betroffenen FFH-<br />
Belange erst auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen<br />
abschließend zu prüfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 262-13<br />
Im Umweltbericht wird sich auf eine Projekt-FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung bezogen.<br />
Es ist jedoch nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, vorsorglich<br />
eigene Recherchen auf mögliche betroffene Anhang-IV-Arten<br />
vorzunehmen, wenn im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörungsverfahren keine<br />
konkreten Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
solcher Arten bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Aufnahme im Umweltbericht (war teilweise bereits im<br />
Umweltbericht enthalten) erfolgt entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichitgung Die Vorbehaltsgebiete sind nicht mit einer potentiellen<br />
Abbaufläche gleichzusetzen. Es wur<strong>de</strong> geprüft, ob prinzipiell<br />
eine raumbe<strong>de</strong>utsame Rohstoffgewinnung in diesen VBG<br />
möglich erscheint (selbst dann, wenn die Gräben <strong>de</strong>s<br />
betroffenen FFH-Gebietes mit zusätzlichem Schutzabstand aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> eigentlichen Abbauplanung ausgespart wer<strong>de</strong>n).<br />
Ohnehin kann <strong>bei</strong> einem VBG auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sebenen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen zugunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
öffentlicher Belange (z.B. Naturschutz) die Vorbehaltsfunktion<br />
in Teilen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sogar ganz weggewogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-75 Im VRG XXIII Ballenstedt-Rehköpfe sind ca. 30%<br />
durch die selektive Biotopkartierung erfasst, die<br />
unzureichend in die Umweltprüfung einbezogen<br />
wor<strong>de</strong>n sind.<br />
262-76 Die Festlegung <strong>de</strong>s VRG XXVIII Großer Hornberg<br />
halten wir trotz Reduzierung für sehr problematisch.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenfassung zur Umweltprüfung wird<br />
ausgeführt, dass "eine Umweltverträglichkeit nur<br />
durch Erfüllung mehrerer Maßgaben festgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n konnte". Zumin<strong>de</strong>st müssen sich diese<br />
Maßgaben im Text <strong>de</strong>s REP wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n, besser<br />
noch wäre <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf diese regionalplanerische<br />
Festlegung.<br />
Darüber hinaus empfehlen wir, die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung nochmals mit <strong>de</strong>n Inhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> Tab. 4<br />
und 6 dieser Stellungnahme abzugleichen.<br />
262-77 zu Punkt 3.2.3 - Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung -<br />
In <strong>de</strong>n VBG 1, 3, 5, 6, 7, 9 und 11 (vgl. Tab. 8 dieser<br />
Stellungnahme) kommen in größerem Ausmaß<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wertvolle Bereiche vor, die durch die<br />
selektive Biotopkartierung erfasst wur<strong>de</strong>n. Diese<br />
wur<strong>de</strong>n zwar teilweise im Umweltbericht erwähnt,<br />
jedoch nur ungenügend berücksichtigt. In diesen<br />
Bereichen ist aus naturschutzfachlicher Sicht keine<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung möglich. Die VBG sind<br />
entsprechend zu reduzieren.<br />
262-78 zu Punkt 3.2.4 - Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie -<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong>de</strong>s VRG VII Sotterhausen sollte,<br />
<strong>de</strong>m aufgeführten Gutachten folgend, ein Abstand<br />
von 1.000 m zum Othaler Wald eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />
(vgl. auch Begründung im Umweltbericht). Weitere<br />
Hinweise sind im Teil I dieser Stellungnahme zu Pkt.<br />
5.3. enthalten.<br />
262-79 Zu Punkt 3.2.5 - Vorrangstandorte für Industrie und<br />
Gewerbe<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Karte ist <strong><strong>de</strong>r</strong> VRSt Flugplatz Allstedt als<br />
"abgestimmt" dargestellt. Im Umweltbericht (S. 210)<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> VRSt jedoch als "<strong>Planung</strong> bedarf näherer<br />
Abstimmung" bewertet. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
entsprechend berichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> selekt. Biotopkartierung wer<strong>de</strong>n ergänzt für<br />
<strong>de</strong>n Fall, dass im Vgl. zur CIR-Kartierung neue, regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Aspekte bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die ROV-Maßgaben besitzen bereits die Tiefenschärfe einer<br />
Projektplanung, die nicht geeignet sind, in die grobe<br />
Regionalplanungsebene übernommen zu wer<strong>de</strong>n. Diese sind in<br />
<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />
beachten.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktualisierung <strong>de</strong>s Umweltberichtes wer<strong>de</strong>n die<br />
genannten Tabellen berücksichtigt (soweit für Regionalplanung<br />
von Be<strong>de</strong>utung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n größflächige Suchräume für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Aufforstung festgelegt, die im Maßstab <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung eine grobe Flächenabgrenzung darstellen. Sie<br />
sind im Bedarfsfall mit Detailplanungen zu untersetzen, die mit<br />
<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Naturschutzbehör<strong>de</strong>n abzustimmen sind.<br />
Auf dieser Ebene können dann Teilflächen ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, die für eine Aufforstung nicht in Frage kommen. Somit<br />
bleiben die großflächigen Suchräume im Regionalplan<br />
bestehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe auch Datensatz 262-51<br />
Die im Umweltbericht erwähnten, seinerzeit geplanten WKA-<br />
Standorte, die in einem Abstand < 1.000 m zum Othaler Wald<br />
stehen, wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich genehmigt. Folglich ist eine<br />
diesbezügliche VRG-Reduzierung, die über die bereits im 2.<br />
Planentwurf erfolgte Reduzierung hinausgeht, nicht notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf S. 210 wird vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 324 von 610
TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-80 Zu Punkt 3.2.5 - Vorrangstandorte für Industrie und<br />
Gewerbe:<br />
Des Weiteren muss, wenn an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als<br />
VRSt festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, die ein<strong>de</strong>utige<br />
Aussage im REP-Text erfolgen, dass alle Nutzungen<br />
im Einklang mit <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong>de</strong>s FFH-<br />
Gebietes stehen müssen und <strong>de</strong>m<br />
Verschlechterungsverbot nicht zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong>laufen dürfen.<br />
Konflikte wären aus Naturschutzsicht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
<strong>bei</strong> emittieren<strong>de</strong>n Gewerbenutzungen (z. B.<br />
Schweinemastbetrieb) zu erwarten. Der im 2.<br />
Entwurf neu aufgenommene Nebensatz im<br />
Begründungsteil ist hierfür nicht ausreichend.<br />
Die <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UVP ist aus<br />
Naturschutzsicht nicht sachgerecht. Nicht<br />
ausreichend berücksichtigt wur<strong>de</strong>n u. a. Anhang IV-<br />
Arten nach FFH-Richtlinie (Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse).<br />
262-81 zu Punkt 3.2.8 - Vorrangstandorte für Großflächige<br />
Freizeitanlagen -<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Golfplätze wer<strong>de</strong>n zu wenig die Aspekte <strong>de</strong>s<br />
Vogelschutzes berücksichtigt (Verlustes von<br />
Nahrungshabitaten, Bewegungsstörungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Brutzeit z.B. <strong>bei</strong>m Rotmilan <strong>de</strong>ssen<br />
Weltdichtezentrum das nördliche Harzvorland ist).<br />
Dies trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die VRSt Golfplatz<br />
Osterwieck und Hasselfel<strong>de</strong> zu.<br />
262-82 Zu Punkt 3.2.9 - Schienen- und Straßenverkehr -<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />
180 (J) wer<strong>de</strong>n wertvolle Biotopstrukturen im Bereich<br />
Erbstal und Friedrichsberg (selektive<br />
Biototopkartierung: Streuobstwiesen, wertvoller<br />
Gehölzbestand) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung nicht<br />
berücksichtigt.<br />
keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um die Festlegung zu einem<br />
Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe, nicht um die<br />
Festlegung eines Standortes für eine Schweinemastanlage.<br />
Eine solche Projektplanung ist ggf. in einem geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten ROV<br />
bzw. im BImSchG-Verfahren zu prüfen.<br />
Das Raumordnungsverfahren zur Errichtung und Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schweinezuchtanlage Allstedt wur<strong>de</strong> mit Schreiben vom<br />
07.06.07 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt, Ref. 309 eingestellt.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP wird <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte, mögliche Standortbereich für<br />
eine Industrie/Gewerbeansiedlung grob untersucht. Im Pkt. A<br />
(weitere Umweltmerkmale) wur<strong>de</strong>n die Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse mit<br />
aufgezählt. Im Pkt. B (Flora, Fauna, biolog. Vielfalt) wur<strong>de</strong>n sie<br />
ebenso betrachtet.<br />
Das vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> benannte FFH-Verschlechterungsverbot ist<br />
durch nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en sicherzustellen. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige,<br />
umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formulierung "Belange Umwelt- und<br />
Naturschutz" ist auf regionalplanerischer Ebene ausreichend.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im REPHarz kann zum jetzigen Zeitpunkt <strong>bei</strong> einer groben<br />
Voruntersuchung keine konkretere Aussage getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n jedoch die Auswirkungen auf die Avifauna<br />
im Umweltbericht untersucht.<br />
Der Standort <strong>de</strong>s Golfplatzes Hasselfel<strong>de</strong> durchlief bereits<br />
nachfolgen<strong>de</strong>, vertiefen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen mit<br />
Umweltprüfungen (ROV, B-Plan). Für Osterwieck ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltbericht im REPHarz nur eine grobe Voruntersuchung,<br />
da <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort in nachfolgen<strong>de</strong>n Verfahren genauer geprüft<br />
wird. Allerdings wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandort bereits im 2006<br />
genehmigten Flächennutzungsplan inhaltlich/räumlich<br />
konkretisiert. Im Falle größerer Probleme mit <strong>de</strong>m<br />
benachbarten EU SPA hätte eine solche Genehmigung nicht<br />
erfolgen dürfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Wird ggf. ergänzt, falls betroffene Fläche regional be<strong>de</strong>utsam<br />
für betrachteten Trassenkorridor. Ohnehin stellt dieser<br />
Trassenkorridor nur eine "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer<br />
Abstimmung" dar, so dass die genannten Biotopstrukturen auf<br />
<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen (z.B. ROV) tiefer zu prüfen<br />
sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-83 zu Punkt 3.2.9 - Schienen- und Straßenverkehr:<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zur Ortsumfahrung<br />
Aschersleben/Süd-Quenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 wird<br />
erwähnt, dass die Trasse an die überörtliche<br />
Biotopverbun<strong>de</strong>inheit Einetal grenzt. Tatsächlich wird<br />
die Biotopverbun<strong>de</strong>inheit zerschnitten. Dies ist <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zu berücksichtigen.<br />
262-84 Die im Stadium eines Entwurfs befindliche<br />
Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn A 71 überplant <strong>de</strong>n<br />
wertvollsten Teil <strong>de</strong>s NSG0179 "Kirschberg und<br />
Hangkante" mit seinen Trockenrasen und großen<br />
Bestandteilen an Adonis vernalis und Gentianella<br />
ciliata sowie die dort in großem Umfang angelegten<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Autobahn<br />
A 38 zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dieser Trockenrasen.<br />
Trassenalternativen, die das verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, müssen<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n. Die Bemerkung im Umweltbericht,<br />
wonach hier eine Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sei,<br />
ist daher zu korrigieren.<br />
262-85 Zu Punkt 3.3 - Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz, die mit erheblichen<br />
Auswirkungen verbun<strong>de</strong>n sein können:<br />
Im Punkt 3.3 sollte eine Übersicht über alle<br />
Festlegungen, in <strong>de</strong>nen eine Betroffenheit<br />
(Überlagerung bzw. Randbeeinflussung) mit FFH-<br />
Gebieten vorliegt, ergänzt wer<strong>de</strong>n. Unter a-j sind<br />
nicht alle Festlegungen enthalten, die geprüft wer<strong>de</strong>n<br />
müssten, z.B. VBG Rohstoff Nr. 5<br />
Kalksteinlagerstätte Schwanebeck (vgl. auch mit <strong>de</strong>n<br />
Tabellen 1-10 dieser Stellungnahme).<br />
keine Berücksichtigung Zerschneidungseffekte wur<strong>de</strong>n unter Pkt. B. Schutzgut<br />
Flora/Fauna erwähnt, wozu das Einetal zählt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wird eine "nicht abgestimmte<br />
<strong>Planung</strong>" geprüft, ein grober Korridor, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen (ROV,<br />
Linienbestimmungsverfahren) verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann bzw.<br />
konkretisiert wird. Mögliche Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- und<br />
Vermeidungsmaßnahmen zur Konfliktminimierung bzgl. <strong>de</strong>s<br />
genannten NSG (z.B. Brückenbauwerk, Trassenumfahrung)<br />
sind in <strong>de</strong>n o.g. Verfahren festzulegen.<br />
Im übrigen stimmt die Trassendarstellung <strong>de</strong>s REPHarz mit<br />
<strong>de</strong>m seit 1999 im LEP-LSA festgelegten Trassenkorridor (Ziel<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) überein.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Generell wur<strong>de</strong> im Pkt. 3.2. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen konkreten<br />
Gebiets-/Standortprüfungen die räumliche Beziehungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jeweiligen Festlegung zu Natura 2000 Gebiete benannt.<br />
Im Pkt. 3.3. wur<strong>de</strong>n die Festlegungen nicht nochmal vertiefend<br />
auf FFH-Belange geprüft, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen bereits im Zuge <strong>de</strong>s Pkt.<br />
3.2. trotz räumlicher Beziehung eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n konnte o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtscharakter <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsfestlegung<br />
kein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung darstellt (Vorbehaltsgebiet).<br />
Lediglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG, die sich überwiegend in Natura 2000<br />
Gebieten befin<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere solcher Gebiete überlagern,<br />
erfolgte eine Prüfung im Pkt. 3.3.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-86 Die Aussage "Auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
gemäß § 7 Abs. 7 ROG für die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) Straßberg und<br />
Meisdorf kann im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Umweltberichtes verzichtet wer<strong>de</strong>n, da bereits in<br />
Vorbereitung <strong><strong>de</strong>r</strong> wasserrechtlichen<br />
Planfeststellungsverfahren im Auftrag <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sbetriebes für Wasserwirtschaft und<br />
Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich<br />
tiefgründige Projekt-FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Standorte<br />
vorgenommen wur<strong>de</strong>n" kann nicht zugestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die hier benannte FFH-VU ist nicht<br />
abgeschlossen und liegt nur in Entwurfsfassungen<br />
vor. Von einer abgeschlossenen Prüfung kann<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Re<strong>de</strong> sein. Den Naturschutzbehör<strong>de</strong>n<br />
sind die Inhalte <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung nicht bekannt - bislang<br />
(01.03.2007) fand lediglich ein Vorgespräch<br />
zwischen Vorhabensträger, LHW, Oberer<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> und LAU statt. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>s LAU wur<strong>de</strong> gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />
dass das gesamte Hochwasserschutzkonzept einer<br />
FFH-Verträglichkeit zu unterziehen ist und basierend<br />
darauf die Nicht-Existenz von Vorhabensalternativen<br />
zu <strong>de</strong>n gepl. Becken in Straßberg und Meisdorf zu<br />
begrün<strong>de</strong>n ist. Dies wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um ist die Voraussetzung<br />
für die Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Ausnahmeregelung. Es ist nicht nachvollziehbar,<br />
wieso im REP Harz bereits von einer<br />
abgeschlossenen FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
ausgegangen wird.<br />
keine Berücksichtigung Von einer abgeschlossenen, projektbezogenen FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung ist im Umweltbericht nicht die Re<strong>de</strong>. Die<br />
diesbezüglichen, uns vorliegen<strong>de</strong>n projektbezogenen FFH-<br />
Unterlagen bzw. -Gutachten kamen zum Ergebnis, dass eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete zu erwarten ist.<br />
Diese Ergebnisse sind für uns nachvollziehbar. Unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
<strong>de</strong>swegen wur<strong>de</strong> das Ziel "Hochwasserrückhaltebecken<br />
Straßberg, Meisdorf" im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz gestrichen.<br />
Daher ist auch eine FFH-Prüfung im REPHarz nicht nötig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-88 Darüber hinaus hatten wir bereits mehrfach in<br />
unseren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass<br />
die Natura 2000-Gebiete grundsätzlich als<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft festzulegen<br />
sind. Die erfolgte FFH-Verträglichkeitsprüfung für die<br />
Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung ist<br />
sehr allgemein gehalten und erbringt letztendlich<br />
nicht <strong>de</strong>n Beleg für die Umweltverträglichkeit dieser<br />
Festlegungen. Die im Umweltbericht beschriebene<br />
Planwirkung <strong>de</strong>ckt sich nicht mit <strong>de</strong>n o. g. Zielen und<br />
Grundsätzen im Textteil <strong>de</strong>s REP Harz.<br />
262-90 Zum Konfliktpotenzial Bo<strong>de</strong>n:<br />
Die schutzgutbezogene Konflikteinschätzung für <strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>n wird im Umweltbericht zum REP Harz<br />
dargelegt. Es konnte <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen nicht<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n, welche Bewertungsmethodik<br />
zur Konflikteinschätzung Anwendung fand. Insofern<br />
ist es <strong>de</strong>m Betrachter kaum möglich, die jeweiligen<br />
Schritte und Ergebnisse <strong>de</strong>s <strong>Abwägung</strong>sprozesses<br />
klar nachzuvollziehen.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes sollte eine<br />
dahingehen<strong>de</strong> Berücksichtigung bzw. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Im Sinne einer langfristigen Offenhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gestaltungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumnutzung (Pkt. 3, G 1-2)<br />
wer<strong>de</strong>n VRG nur begrenzt ausgewiesen. VRG NuL geben <strong>de</strong>n<br />
räumlichen Handlungsrahmen für <strong>de</strong>n Einsatz<br />
naturschutzfachlicher Instrumente vor. Den zuständigen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>n ist damit als "Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung" ein<br />
Rahmen gesetzt, <strong>de</strong>ssen Beachtung die zukünftige Ausweisung<br />
von Schutzgebieten regionalplanerisch vorbereitet. Es gint<br />
keine gesetzliche raumordnerische Vorgabe, die zwingend die<br />
Ausweisung von Natura 2000 Gebiete als VRG Natur und<br />
Landschaft vorschreibt.<br />
Die FFH-Prüfung erfolgt auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
entsprechend grob. Für <strong>de</strong>tailliertere Prüfungen sind im Sinne<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Abschichtung die Bauleitplanung bzw. Projektträger für<br />
konkrete Vorhaben zuständig (§ 3a Abs. 2 LPlG).<br />
Eine unterschiedliche Interpretation <strong><strong>de</strong>r</strong> Planwirkung gemäß<br />
Umweltbericht und <strong>de</strong>n Ziel- und Grundsatzfestlegungen im<br />
REP ist nicht erkennbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Es wird im Umweltbericht Pkt. 1.5. die Bewertungsmetho<strong>de</strong><br />
erläutert. Sinngemäß wird eingefügt: "Die schutzgutbezogene<br />
Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Umweltauswirkugen <strong>de</strong>s REPHarz<br />
erfolgt verbal-argumentativ überwiegend auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage<br />
einer qualitativ zusammenfassen<strong>de</strong>n Betrachtung von<br />
Einzelbewertungen. Diese wer<strong>de</strong>n mittels eines<br />
standardisierten Prüfverfahrens durchgeführt, das eine<br />
nachvollziehbare Dokumentation <strong>de</strong>s Prüfvorganges und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
subsumierten Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erlaubt."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-91 Nach <strong>de</strong>n z. Z. vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnissen<br />
ist das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n durch die vorliegen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en als potenziell stark gefähr<strong>de</strong>t anzusehen.<br />
Große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zählen mit ihren<br />
wertvollen Löss-Schwarzer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n fruchtbarsten<br />
Agrarstandorten Deutschlands und sind von <strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en betroffen.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />
Rohstoffabbau (Pkt. 3.2.2 im Umweltbericht) und<br />
Verkehrswegeplanung (Pkt.3.2.9 - Schienen- und<br />
Straßenverkehr -) wird ein mittleres, zumeist aber<br />
hohes (z. T. sehr hohes) Konfliktpotenzial<br />
angegeben. Durch die künftige Rohstoffgewinnung<br />
wären sogar <strong>bei</strong> 5 VRG/VBG (Standorte D, E, J, W,<br />
X ) und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung <strong>bei</strong> 8<br />
Standorten (B, G, H, I, M, N, Q, S) Archivbö<strong>de</strong>n<br />
und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> seltene Bo<strong>de</strong>nformen bzw.<br />
wissenschaftliche Bo<strong>de</strong>neinrichtungen von <strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en/Eingriffen betroffen. Die geplanten<br />
Eingriffe gehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel <strong>bei</strong> o. g.<br />
Nutzungsansprüchen mit <strong>de</strong>m teilweisen bis<br />
vollständigen Verlust aller Bo<strong>de</strong>nfunktionen einher.<br />
Trotz<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n für die jeweiligen <strong>Planung</strong>en<br />
verhältnismäßig wenige Alternativmaßnahmen zu<br />
<strong>de</strong>n geplanten Eingriffen empfohlen (insgesamt nur<br />
für 1 Gebiet Nutzungsverzicht!). Für die<br />
Verkehrswegeplanung wird Abstimmungsbedarf in<br />
<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen formuliert.<br />
Zumeist wer<strong>de</strong>n die Eingriffe aber als "ausgleichbar"<br />
angesehen. Diese Einschätzungen/<strong>Abwägung</strong>en<br />
sind aus Bo<strong>de</strong>nschutzsicht selten nachvollziehbar,<br />
da <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust von Bo<strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz nicht ausgleichbar ist.<br />
keine Berücksichtigung Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ist nicht allein entscheidungserheblich.<br />
Der vollständige Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen wird für das<br />
Schutzgut Bo<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n einzelnen Tabellen auch als hohes<br />
Konfliktpotential eingestuft. Aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtschau mit <strong>de</strong>n<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutzgütern kann das Konfliktpotential so verringert<br />
wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Umwelteingriff ausgleichbar erscheint.<br />
Die Standortgebun<strong>de</strong>nheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nschätze ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />
höher einzuschätzen als die <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
großflächig vorkommen<strong>de</strong>n, lössbestimmten<br />
Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n. Die Trassenfestlegungen zum<br />
Straßenverkehr sind häufig als nicht abgestimmte <strong>Planung</strong><br />
eingestuft, so dass die Trassenkonkretisierung in <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en höherwertige örtliche<br />
Bo<strong>de</strong>nschutzbelange berücksichtigen kann.<br />
Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. großflächigen Bo<strong>de</strong>nverbreitung wür<strong>de</strong> eine<br />
zu starke Wichtung <strong>de</strong>s Schutzgutes Bo<strong>de</strong>n, für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion notwendige, regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Infrastrukturmaßnahmen von vornherein verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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12 Umweltbericht<br />
262-92 Insgesamt sind allein für <strong>de</strong>n Rohstoffabbau 4000 ha<br />
Flächeninanspruchnahme für 24 VRG/VBG<br />
veranschlagt (s. Übersicht S. 217). Dieser Wert liegt<br />
um ein Vielfaches höher als die im LEP-LSA<br />
geplante Fläche von 1400 ha.<br />
Die Flächenanteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung für 21<br />
Trassenkorridore wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenbilanzierung<br />
(s. Übersicht S. 217) außer Acht gelassen, sollten<br />
aber mit <strong>de</strong>n jeweils veranschlagten Schätzwerten (je<br />
Einzelvorhaben) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gegenüberstellung/Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> kumulativen<br />
Umweltauswirkungen anteilmäßig einbezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Die im LEP festgelegten VRG Rohstoffgewinnung sind "nur"<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Vorranggebiete, hingegen soll <strong><strong>de</strong>r</strong> REP<br />
auch regional be<strong>de</strong>utsame VRG/VBG festlegen (§ 6 Abs. 1, 3<br />
Nr. 3 LPlG), daher wer<strong>de</strong>n die Flächen zwangsläufig mehr. Im<br />
Vergleich zu <strong>de</strong>n "alten" <strong>Regionale</strong>n Entwiclungsprogrammen<br />
hat sich sogar die Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/VBG-<br />
Rohstoffgewinnung <strong>de</strong>utlich verringert.<br />
Ein Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung<br />
gemäß S 217 im Umweltbericht macht aus verschie<strong>de</strong>nen<br />
Grün<strong>de</strong>n keinen Sinn:<br />
- <strong>bei</strong>m Schienenverkehr generell keine Neutrassierung<br />
- <strong>bei</strong>m Straßenverkehr zwischen LEP , REPHarz und<br />
REPHa/REPMd kein Vergleich möglich, da jeweils<br />
unterschiedliche Kriterien zur Einstufung benutzt wur<strong>de</strong>n (z.B.<br />
<strong>bei</strong>m LEP nur lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Straßen)<br />
- Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP und REPHa/REPMd festgelegten<br />
Straßenneutrassierungen zwischenzeitlich in Bestand überführt.<br />
In Pkt. 3.4 wird jedoch textlich eine ergänzen<strong>de</strong> Schätzangabe<br />
zur möglichen Flächeninanspruchnahme von geplanten und<br />
hier regionalplanerisch gesicherten Straßenbaumaßnahmen<br />
vorgenommen.<br />
Die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> negativen Auswirkungen von<br />
ausgewählten REP-Festlegungen auf das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
wur<strong>de</strong>n jedoch in <strong><strong>de</strong>r</strong> kumulativen Betrachtung bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
262-93 In Anbetracht <strong>de</strong>s hohen Konfliktpotenzials, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
flächenmäßig hohen Betroffenheit und zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n negativen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Bo<strong>de</strong>n im Verhältnis zu <strong>de</strong>n wenigen<br />
Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen<br />
scheinen im <strong>Abwägung</strong>sprozess die Belange <strong>de</strong>s<br />
Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht im ausreichen<strong>de</strong>n Maße<br />
Beachtung gefun<strong>de</strong>n zu haben.<br />
Die im Umweltbericht (S. 217 Pkt. 3.4.,1. Absatz)<br />
abschließend dargelegte Auffassung, dass." .. eine<br />
insgesamt positive Umweltbilanz erwartet wer<strong>de</strong>n<br />
kann." und dass .."Die möglichen negativen<br />
Auswirkungen , die durch die projektbezogene<br />
Umsetzung regionalplanerischer Vorgaben entstehen<br />
können, <strong>bei</strong> weitem durch die positiven<br />
umweltbezogenen Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz<br />
übertroffen wer<strong>de</strong>n..." kann unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorausgehen<strong>de</strong>n Anmerkungen aus<br />
bo<strong>de</strong>nschutzfachlicher Sicht nicht mitgetragen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass Bo<strong>de</strong>n als<br />
unvermehrbare und endliche Naturressource im<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Masse <strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong>n Schutz durch<br />
die Gesellschaft benötigt, da er sonst<br />
unwie<strong><strong>de</strong>r</strong>bringlich verloren geht, wäre in <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen<br />
<strong>Planung</strong>sphase nochmals zu hinterfragen, ob das<br />
Vorhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgewiesenen Vorranggebiete<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Rohstoffabbau und<br />
Verkehrswegeplanung) in <strong>de</strong>m ausgewiesenen Maße<br />
unbedingt notwendig ist, im Umfang weiter reduziert<br />
wer<strong>de</strong>n kann, o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gänzliche Verzicht <strong>bei</strong><br />
einzelnen Vorhaben auch aus wirtschaftlichen<br />
Erwägungen vertretbar ist.<br />
262-94 Unabhängig davon gilt es in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße, die<br />
Nutzungskonflikte soweit wie möglich zu minimieren<br />
und <strong>de</strong>n nicht vermeidbaren Flächenverbrauch auf<br />
geeignete Standorte zu lenken. Beeinträchtigungen<br />
und Zerstörungen von Archivbö<strong>de</strong>n und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Bo<strong>de</strong>nformen und wissenschaftlichen<br />
Bo<strong>de</strong>neinrichtungen sollten unter Bezug auf §1<br />
BodSchAG LSA 3. Satz vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n wird <strong>bei</strong> allen raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en betroffen sein. Jedoch wer<strong>de</strong>n im REPHarz<br />
zahlreiche Festlegungen zum vorsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutz<br />
getroffen (siehe dazu Pkt. 3 sowie 7.2, die auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen sind). Außer<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong>n aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertungen im Umweltbericht <strong>bei</strong><br />
verschie<strong>de</strong>nen <strong>Planung</strong>en aus Bo<strong>de</strong>nschutzgrün<strong>de</strong>n<br />
Flächenreduzierungen vorgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Empfehlungen zum Bo<strong>de</strong>nschutz sind im REP <strong>bei</strong> allgemeinen<br />
und einzelfachlichen Grundsätzen sinngemäß enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (264) Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
264-1 Fachbereich 2: Hygiene:<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
Ich habe keine Be<strong>de</strong>nken o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen<br />
hinzuzufügen.<br />
265-1 Zur <strong>Planung</strong> selbst bestehen keine Be<strong>de</strong>nken o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anregungen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
267-1 Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.07<br />
möchten wir Ihnen mitteilen, dass von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sanstalt für Altlastenfreistellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt keine Be<strong>de</strong>nken gegen <strong>de</strong>n 2.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz bestehen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 332 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-2 zu Z 2 a) einschließlich Erläuterung:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung auf Seite 92 <strong>de</strong>s REP Harz<br />
wur<strong>de</strong>n die Hinweise <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom 11.01.2006<br />
berücksichtigt, aber trotz<strong>de</strong>m an <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
im LEP-LSA enthaltenen A 71 von Sangerhausen bis<br />
Bernburg festgehalten. Aus heutiger Sicht ist<br />
nochmals festzustellen, dass die A 71 nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> A<br />
38 in Richtung A 14 <strong>bei</strong> Bernburg nicht im aktuellen<br />
Bedarfsplan enthalten ist und auch nicht davon<br />
auszugehen ist, dass dieses Vorhaben nach 2015<br />
<strong>bei</strong> einer eventuellen Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes (BVWP) aufgenommen<br />
wird.<br />
274-3 zu Z 4- Nr.2:<br />
Der Klammerbegriff "(-Süd)" ist zu streichen.<br />
Begründung:<br />
Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsfreigabe <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n nördlich von<br />
Quedlinburg wird die B 79 südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n,<br />
Anschlussstelle "Quedlinburg - Zentrum" zur<br />
Kreisstraße abgestuft.<br />
keine Berücksichtigung Die Übernahme von lan<strong>de</strong>splanerischen Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung in die Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />
LPlG zwingend vorgeschrieben. Es sind lediglich<br />
diesbezügliche Konkretisierungen bzw. Ergänzungen möglich,<br />
aber kein Fallenlassen eines ganzes Zieles.<br />
Dass die A71-Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht im BVWP enthalten<br />
ist, ist natürlich bekannt. Maßgegend ist aber hier das LEP-<br />
LSA.<br />
Außer<strong>de</strong>m sollte man zunächst die verkehrliche Entwicklung<br />
nach vollständigem Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits<br />
planfestgestellten A 71 abwarten und prüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />
erwarten<strong>de</strong>, zusätzliche überregionale N-S-Verkehr von <strong>de</strong>n<br />
nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 vorhan<strong>de</strong>nen Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen mit<br />
<strong>de</strong>n dort geplanten Ortsumfahrungen (v.a. B 86 / B 180) auch<br />
<strong>de</strong>mentsprechend aufgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz (-Süd) beruht sicherlich auch auf <strong>de</strong>n<br />
ursprünglichen Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n im LEP von 1999 südlich um<br />
Quedlinburg und <strong><strong>de</strong>r</strong> erst dort geplanten Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 an<br />
die B6n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 333 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-4 zu Z 4- Nr.3:<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
aus STN vom 11.01.06:<br />
Zur B 81 Mag<strong>de</strong>burg - Halberstadt - Blankenburg -<br />
Hasselfel<strong>de</strong> ist die in Klammern ergänzte Aussage<br />
"autobahnähnlich zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />
6n" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in "zweibahnig in Teilabschnitten<br />
zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n".<br />
Begründung:<br />
Die Verkehrsbelegung rechtfertigt einen<br />
zweibahnigen Querschnitt nicht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />
Strecke.<br />
274-5 zu Z 4- Nr.4:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung und Begründung <strong>de</strong>s REP Harz ist<br />
die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 86 OU Annaro<strong>de</strong> - Siebigero<strong>de</strong> -<br />
Mansfeld, die im BVWP im Vordringlichen Bedarf als<br />
neues Vorhaben enthalten ist und sich im<br />
Übergangsbereich zum REP Halle befin<strong>de</strong>t,<br />
empfehlenswert.<br />
keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt und 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />
<strong>de</strong>m größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund dieser be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Verbindungsfunktion<br />
(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> DTV-Zahlen<br />
auch für <strong>de</strong>n Bereich zwischen Egeln und Halberstadt,<br />
zumin<strong>de</strong>st aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz (in 2001 ca. 12.300 bis 14.000 KfZ/24h)<br />
einer durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81<br />
entsprechend RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Diese DTV-<br />
Zahlen liegen auf <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>s ebenfalls<br />
vierspurig/zweibahnig geplanten Abschnittes zwischen<br />
Halberstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n bzw. nur gering unter <strong>de</strong>n Zahlen für<br />
<strong>de</strong>n Abschnitt nördlich von Egeln. Ein leistungsfähiger,<br />
möglichst durchgängiger Straßenzug dient nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
schnelleren Anbindung <strong>de</strong>s Harzes mit <strong>de</strong>m Raum Mag<strong>de</strong>burg,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n,<br />
weiter steigen<strong>de</strong>n Verkehrszahlen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zur Erhöhung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (z.B.<br />
Unfallschwerpunkt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bisherigen 4-spurigen<br />
Ausbaus <strong>bei</strong> Egeln). Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Fachplanung einen<br />
solchen Ausbau zwischen Halberstadt und Egeln <strong>bei</strong>nhaltet,<br />
dient diese REP-Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
raumordnerischen Sicherung einer Trassenerweiterung. Es<br />
sollte zunächst auch das volle Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />
abgewartet wer<strong>de</strong>n, um damit verbun<strong>de</strong>ne, mögliche<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbelegung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 langfristig<br />
besser einschätzen zu können.<br />
Für <strong>de</strong>n Abschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 im Bereich Kroppenstedt-Gröningen<br />
(<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg) gilt diese regionalplanerische<br />
Festlegung <strong>de</strong>s REPHarz nicht (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />
Siehe auch Datensatz 274-18<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s 3. Absatzes im Begründungsteil zu Z 4 wird<br />
sinngemäß wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"Durch <strong>de</strong>n geplanten Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 86 zwischen<br />
Sangerhausen und Hettstedt (v.a. Ortsumfahrungen Riestedt<br />
und Annaro<strong>de</strong>-Siebigero<strong>de</strong>-Mansfeld) wird zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
Ausbaumaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 (v.a. Ortsumfahrungen Hettstedt,<br />
Aschersleben-Quenstedt und Schneidlingen) eine<br />
leistungsfähige ..."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 334 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-6 zu Z 4-Nr.6:<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
aus STN vom 11.01.06:<br />
Ein Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 von Ballenstedt über<br />
Aschersleben, Bernburg, Köthen in Richtung Dessau<br />
stellt keine <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenbauverwaltung dar.<br />
Vielmehr soll diesen Verkehren einerseits durch <strong>de</strong>n<br />
Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Im<br />
Vordringlichen Bedarf <strong>de</strong>s BVWP ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Neubau bis<br />
zur A 9 <strong>bei</strong> Thurland enthalten. An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits ist<br />
durch die geplante B 185 OU Ballenstedt, über einen<br />
Teilabschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 und weiterführend über die OU<br />
Hoym eine direktere Anbindung <strong>de</strong>s Harzes an die B<br />
6n vorgesehen. Dementsprechend wird die B 185<br />
künftig einen geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verlauf aufweisen, die<br />
bisherige L 75 wird zur Bun<strong>de</strong>sstraße aufgestuft, die<br />
alte B 185 von Ballenstedt über Ermsleben nach<br />
Aschersleben abgestuft.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n Vorplanung zur OU<br />
Ballenstedt wird daher nur noch <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
L 75 bis zur B 185 westlich Ballenstedt<br />
berücksichtigt, für <strong>de</strong>n Teilabschnitt von <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 bis<br />
zur B 185 östlich Ballenstedt ist dagegen kein<br />
Neubau vorgesehen. Die L 75 (später B 185)<br />
zwischen Ballenstedt und Hoym wird als<br />
Folgemaßnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n um- und ausgebaut. Die<br />
OU Ermsleben im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 ist zwar nicht<br />
mehr Gegenstand <strong>de</strong>s BVWP, sie ist jedoch im<br />
Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan (LVWP) als L 229 OU<br />
Ermsleben in die Dringlichkeitskategorie I<br />
(Vordringlicher Bedarf) eingeordnet. Wir bitten die<br />
textlichen Formulierungen und die Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Karte 1 anzupassen.<br />
274-7 zu Z 4 - letzter Absatz.<br />
Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zur A 71 im letzten Absatz<br />
wird auf die Hinweise zu Z 2 a) verwiesen.<br />
keine Berücksichtigung Nr. 6 in Z 4 stellt eine textliche und kartografische Übernahme<br />
aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP sind<br />
gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmen. Folglich ist ein<br />
Streichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nr. 6 raumordnungsrechtlich nicht möglich. Ggf.<br />
ist eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s REPHarz nach Abschluss <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />
LEP-Fortschreibungsverfahren vorzunehmen.<br />
Die seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenbauverwaltung geplante Umstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
L 75 zwischen Ballenstedt und Hoym wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 7 unter<br />
Nr. 13 genannten OU Hoym bereits berücksichtigt. Eine<br />
diesbezügliche Anpassung <strong>de</strong>s in Z 6 genannten Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen L 75 (künftig B 185) kann im REPHarz erst nach<br />
erfolgter Umwidmung erfolgen.<br />
Der Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt lehnt sich <strong>de</strong>m BVWP<br />
2003 (Projektbeschreibung) an. Dort ist die OU im östlichen<br />
Bereich bis zur bisherigen B 185 in Richtung Ermsleben<br />
dargestellt. Die dort ebenfalls angegebene Länge beträgt 4,4<br />
km. Die Länge <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong>de</strong>s<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s beträgt nur ca. 3,5 km.<br />
Die in Z 7 unter Nr. 21 festgelegte OU Ermsleben berücksichtigt<br />
bereits die geplante Umstufung (OU im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 229).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der letzte Absatz von Z 4 dient <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen<br />
Sicherung dieser zumin<strong>de</strong>st zeitweisen alternativen<br />
Streckenführung für <strong>de</strong>n überregionalen Nord-Süd-Verkehr, da<br />
davon auszugehen ist, dass die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 wegen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Nichtberücksichtigung im BVWP kurz- bis<br />
mittelfristig nicht realisiert wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 335 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-8 Zu Z 6:<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
Keine einzige <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme benannten<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen im<br />
Lan<strong>de</strong>sstraßennetz wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n REP-<br />
Entwurf aufgenommen:<br />
- L 87 B 79 bis Osterwieck<br />
- L 88 zwischen Osterwieck und B 6n (AS<br />
Stapelburg)<br />
- L 92 von <strong><strong>de</strong>r</strong> L 239 (südlich Quedlinburg) bis<br />
Blankenburg<br />
- L 220 Lan<strong>de</strong>sgrenze Thüringen - Kelbra -<br />
E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
- L 235/L 243/ L 242/L 66 Harzgero<strong>de</strong> - Gernro<strong>de</strong> -<br />
B 6n (AS Quedlinburg Ost) - B 81 (Kroppenstedt)<br />
- L 242 / 241 Ballenstedt - Gernro<strong>de</strong>.<br />
Durch die SBV wird auf die im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />
Harz genannte Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 73 zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anschlussstelle A 14 über Staßfurt, Scha<strong>de</strong>leben,<br />
Wegeleben bis zur B 79 (südlich Halberstadt)<br />
verzichtet, da die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sstraße mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> kompletten Verkehrsfreigabe <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n im<br />
Abschnitt zwischen Quedlinburg und <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14<br />
wesentlich zurückgeht.<br />
274-9 - zu Z 6-Nr. 3:<br />
"Nachterstedt" ist zu streichen (siehe Hinweis zu Z 7-<br />
Nr. 18)<br />
keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Straßenverbindungen sind alle kartografisch als "Straße mit<br />
regionaler Be<strong>de</strong>utung" im <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz-Karte festgelegt und<br />
damit Bestandteil <strong>de</strong>s REPHarz (bereits seit 1. Planentwurf).<br />
Nur für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>bei</strong> diesen regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Straßen ein größerer Aus- und Neubaubedarf besteht, erfolgt<br />
eine textliche Benennung solcher Straßen unter Z 6 (siehe auch<br />
Begründungsteil). Ein solch umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbaubedarf ist <strong>bei</strong><br />
<strong>de</strong>n genannten Landstraßen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes nicht ersichtlich.<br />
Lediglich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> L 87 wur<strong>de</strong> bisher <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenabschnitt<br />
zwischen Zilly und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 nicht kartografisch dargestellt. Dies<br />
wird nachgeholt.<br />
Eine Herausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 73 als regional be<strong>de</strong>utsame Straße<br />
zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 <strong>bei</strong> Staßfurt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 <strong>bei</strong> Harsleben aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz-Karte wird abgelehnt, da trotz B 6n diese<br />
Landstraße weiterhin eine wichtige Verbindungs- und<br />
Erschließungsfunktion für zentrale Orte (Staßfurt, Wegeleben )<br />
sowie für die Seelandregion als regional- bis<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsames Erholungsgebiet besitzt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Der Wortlaut heißt dann unter Nr. 3 in Z 6:<br />
"3. L 75 Ballenstedt/B185 - Hoym - B 6n"<br />
Ein Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen L 75 von <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n bis Nachterstedt<br />
ist nicht geplant (statt <strong>de</strong>ssen OU Nachterstedt in Z 7 Nr. 18).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 336 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-10 zu Z 6-Nr. 7 (ehemals Nr. 6):<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
Aus STN vom 11.01.06:<br />
Auf <strong>de</strong>n im REP-Entwurf ausgewiesenen<br />
Ausbaubedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 Ermsleben bis<br />
Sangerhausen, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> koordinierten<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s ehemaligen LAS als be<strong>de</strong>utsame<br />
Verbindung von Sangerhausen über Wippra bis zur<br />
B 242 eingestuft wur<strong>de</strong>, kann verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Begründung:<br />
Nach <strong>de</strong>n bereits durchgeführten Instandsetzungs-<br />
und Ausbaumaßnahmen liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwerpunkt nur<br />
noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Zustan<strong>de</strong>s.<br />
Signifikante Ausbaumaßnahmen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Querschnittsverbreiterungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Krümmenverbesserungen sind wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen Zwangspunkte sowohl innerorts als<br />
auch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> freien Strecken außerorts<br />
überwiegend nicht möglich.<br />
274-11 zu Z 6-Nr. 12:<br />
Der Landkreis Sangerhausen hat <strong><strong>de</strong>r</strong> NL Süd die<br />
technische Verwaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstraßen nach § 52<br />
StrG LSA übertragen. Der NL Süd sind zur K 2354<br />
keine Ausbauabsichten <strong>de</strong>s Landkreises bekannt.<br />
Für die K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Stolberg<br />
ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung eine abgestimmte<br />
Ausbauplanung ausgewiesen. Im Begründungsteil<br />
<strong>de</strong>s REP wird unter Punkt 6.2.1 zu <strong><strong>de</strong>r</strong> gewählten<br />
Signatur ausgeführt, das diese für Trassen zutrifft,<br />
für die bereits eine lan<strong>de</strong>splanerische <strong>Abwägung</strong> auf<br />
Basis entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen, z.B. aus einem<br />
Raumordnungsverfahren, erfolgt wäre.<br />
volle Berücksichtigung Zwischenzeitlich erfolgten z.T. in <strong>de</strong>n bisher lt.<br />
Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan grundhaft auszubauen<strong>de</strong>n<br />
Streckenabschnitten <strong><strong>de</strong>r</strong> L230 bereits entsprechen<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>ten<br />
(z.B. südlich Meisdorf).<br />
Die Herausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 aus <strong>de</strong>m Z 6 schließt gemäß Z 5<br />
nicht die Notwendigkeit einzelner örtlicher Ausbaumaßnahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> L230 aus, zu<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte Streckenabschnitt weiterhin<br />
kartografisch als Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung im REPHarz<br />
verbleibt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Nach nochmaliger Rücksprache mit <strong>de</strong>m Landkreis Mansfeld-<br />
Südharz sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und<br />
Stolberg jetzt nur noch Deckenerneuerungsar<strong>bei</strong>ten notwendig,<br />
aber kein grundhafter Ausbau mehr. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />
mitgeteilt, dass die bisher unter Nr. 11 aufgeführte<br />
Ortsdurchfahrt Pölsfeld im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2307 als regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Ausbaumaßnahme zwischenzeitlich umgesetzt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Folglich können die bisherige Nr. 11 und 12 in Z 6 gestrichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte erfolgt die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2354 jetzt als Straße<br />
mit regionaler Be<strong>de</strong>utung (Bestand).<br />
Die K 2307 war bereits in <strong>de</strong>n bisherigen Planentwürfen nicht<br />
kartografisch dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 337 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-12 zu Z 7-Nr. 2, Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 23 (ehemals Nr.<br />
27):<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
Aus STN vom 11.01.2006:<br />
zu Z 7-Nr. 2:<br />
Die B 79 OU Hessen ist zu streichen, da diese nicht<br />
mehr Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP ist.<br />
zu Z 7-Nr. 5:<br />
Die Klammerbezeichnung "autobahnähnlich" ist zu<br />
streichen. Die Verkehrsbebelastung rechtfertigt nur<br />
einen einbahnigen Querschnitt.<br />
zu Z 7 - Nr. 8:<br />
Die B 85/ B80 OU Kelbra/Berga ist zu streichen, da<br />
diese im BVWP nicht enthalten ist.<br />
zu Z 7 - Nr. 27:<br />
Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP<br />
und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n<br />
Landkreis o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen<br />
wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> SBV kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 von <strong><strong>de</strong>r</strong> AS<br />
Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im<br />
Dezember 2005) gegeben ist und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit<br />
<strong>de</strong>m Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />
durchgängige Umgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Berga erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />
274-13 zu Z 7-Nr. 6:<br />
Die Klammerbezeichnung "Almsfeld" ist zu streichen,<br />
da sich "Almsfeld" außerhalb <strong>de</strong>s Trassenkorridors<br />
für diese BVWP-Maßnahme befin<strong>de</strong>t.<br />
keine Berücksichtigung Bei Nr 2 (OU Hessen), Nr. 5 (autobahnähnliche OU<br />
Halberstadt) und teilweise <strong>bei</strong> Nr. 8 (OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />
85) erfolgt eine zwingen<strong>de</strong> Übernahme aus <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
gelten<strong>de</strong>n LEP-LSA. Es wird weiterhin die Notwendigkeit<br />
gesehen, die dort festgelegten Trassen (OU Hessen seinerzeit<br />
sogar planfestgestellt) raumordnerisch im REPHarz zu sichern;<br />
zumin<strong>de</strong>st solange bis hinreichend sicher die langfristige<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsmenge auf diesen Trassen unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> dann voll wirksamen benachbarten<br />
Autobahnen und Bun<strong>de</strong>sstraßen (v.a. B 6n und OU Halberstadt-<br />
Harsleben einerseits und A 38 und A 71 an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits)<br />
eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Ggf. ist künftig nach erfolgter LEP-Fortschreibung eine<br />
diesbezügliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im REPHarz vorzunehmen.<br />
Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt Kelba ist weiterhin durch<br />
die innerstädtische Verkehrssituation eine Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Kelbra hinsichtlich ihrer Standortentwicklung für <strong>de</strong>n<br />
überregionalen Frem<strong>de</strong>nverkehr gegeben.<br />
Selbst in <strong>de</strong>n Straßenkarten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes Bau,<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung West bzw. Süd, 1:100.000 (Stand 12/2005), sind<br />
die OU Hessen und Berga/Kelbra als <strong>Planung</strong> enthalten.<br />
Die OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis<br />
für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan vorgeschlagen (siehe<br />
<strong>Abwägung</strong>sprotokoll zum LVWP, Lfd. Nr. 3-20). Diese OU<br />
bietet im funktionalen Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Kelbra/Berga<br />
im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 die Möglichkeit, die OD Berga mit<br />
Bahnübergang vom Schwerlastverkehr aus Richtung<br />
Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe) zu<br />
entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur Europastadt Stolberg sowie <strong>de</strong>n<br />
Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittel- und Oberharz über die<br />
Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Der Siedlungssplitter Almsfeld liegt ca 3 km südlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> zwischenzeitlich im ROV ermittelten<br />
Vorzugsvarinante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Blankenburg an die von Sü<strong>de</strong>n<br />
kommen<strong>de</strong> B 81. Der Bereich Almsfeld wird eher von Z 6 Nr. 5<br />
(Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 94 zwischen Hüttenro<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81) mit<br />
erfasst, da Almsfeld im Kreuzungsbereich B 81/ L 94 liegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-14 zu Z 7-Nr.13:<br />
Die SBV hat im Jahre 2005 mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanung für<br />
diese Maßnahme begonnen. Die<br />
Verkehrsuntersuchung (VU) ist abgeschlossen.<br />
Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> eine erhebliche Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
Verkehrs in <strong><strong>de</strong>r</strong> OD Hoym durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> OU<br />
nachgewiesen. Nach Vorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VU <strong>bei</strong>m Stadtrat hat sich dieser mit Beschluss vom<br />
10.05.2006 trotz<strong>de</strong>m gegen eine OU ausgesprochen.<br />
Insofern fehlt für die Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens die<br />
Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbar betroffenen<br />
Gebietskörperschaft. Eine Linienplanung sowie eine<br />
UVS liegen nicht vor. Die weiteren <strong>Planung</strong>en für<br />
diese Maßnahme wur<strong>de</strong>n vorläufig eingestellt.<br />
274-15 zu Z 7-Nr.18 (ehemals Nr. 21):<br />
Die L 75/ K1368 OU Nachterstedt ist nicht<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP und daher kein Vorhaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
SBV.<br />
Der Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n hat Umstufungen im<br />
klassifizierten Straßennetz zur Folge. Auf die<br />
geplante Aufstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zwischen Ballenstedt<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n (AS Hoym) wur<strong>de</strong> durch die SBV<br />
bereits hingewiesen.<br />
Die L 75 zwischen Nachterstedt und B 6n (AS Hoym)<br />
wird in diesem Zusammenhang abgestuft. Einer<br />
Pressemitteilung (ALN vom 28.10.2006) ist zu<br />
entnehmen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreistag <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstufung dieses<br />
Abschnittes <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zur Kreisstraße bereits<br />
zugestimmt hat.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhabensbezeichnung ist "L 75" zu streichen.<br />
Kenntnisnahme Die Festlegung einer OU Hoym dient <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen<br />
Trassensicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> im BVWP enthalten<strong>de</strong>n Maßnahme. Im<br />
Zuge <strong>de</strong>s zum gegebenen Zeitpunkts durchzuführen<strong>de</strong>n<br />
Raumordnungsverfahrens ist auch die Nullvariante unter<br />
Berücksichtigung dann aktuellerer Verkehrszahlen und -<br />
prognosen <strong>bei</strong> entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgebauten Strecke Ballenstedt-Hoym (künftig B 185)<br />
zu prüfen (siehe auch Umweltbericht, Pkt. 3.2.9, Unterpkt. M).<br />
Die Nichtaufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hoym im REPHarz wür<strong>de</strong> die<br />
<strong>Planung</strong>soption einer künftigen OU von vornherein gefähr<strong>de</strong>n,<br />
da durch <strong>de</strong>n REP ggf. entgegenstehen<strong>de</strong><br />
<strong>Planung</strong>en/Maßnahmen im Trassenbereich vorsorglich<br />
verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die OU<br />
Nachterstedt <strong>bei</strong>m Landkreis Aschersleben-Staßfurt bzw.<br />
Salzland. Die L 75 wird gestrichen und statt <strong>de</strong>ssen lautet die<br />
Bezeichnung "K 1368 / K 1361 OU Nachterstedt".<br />
Das o.g. Planfeststellungsverfahren lautet "OU Nachterstedt K<br />
1361"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 339 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-16 zu Z 7-Nr.23 (ehemals Nr. 27):<br />
Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />
11.01.2006.<br />
aus STN vom 11.01.2006:<br />
zu Z 7 - Nr. 27:<br />
Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP<br />
und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n<br />
Landkreis o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen<br />
wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> SBV kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 von <strong><strong>de</strong>r</strong> AS<br />
Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im<br />
Dezember 2005) gegeben ist und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit<br />
<strong>de</strong>m Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />
durchgängige Umgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Berga erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />
keine Berücksichtigung Die OU Berga wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis für <strong>de</strong>n LVWP<br />
vorgeschlagen (siehe <strong>Abwägung</strong>sprotokoll zum LVWP, Lfd. Nr.<br />
3-20). Die OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L236 bietet im funktionalen<br />
Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerisch ebenfalls zu<br />
sichern<strong>de</strong>n OU Kelbra/Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 (siehe<br />
Datensatz 274-12) die Möglichkeit, die OD Berga vom<br />
Schwerlastverkehr aus Richtung Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort<br />
für Industrie und Gewerbe) zu entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur<br />
Europastadt Stolberg sowie <strong>de</strong>n Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittelund<br />
Oberharz über die Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />
Zwischen 2000/2001 und 2005 hat sich gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verkehrsmengenkarte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt die<br />
Verkehrsbelegung zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Berga <strong>de</strong>utlich<br />
erhöht. Dies betrifft auch <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr, <strong><strong>de</strong>r</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
fehlen<strong>de</strong>n A38-Anschlußstelle an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 durch die OL Berga<br />
fahren muss.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 340 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-17 Mit <strong>de</strong>n im REP Harz enthaltenen Vorhaben an<br />
Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen, die nicht im BVWP<br />
bzw. im LVWP enthalten sind, wer<strong>de</strong>n<br />
Erwartungshaltungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Kommunen erzeugt,<br />
<strong>de</strong>nen nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n kann<br />
Kenntnisnahme Größtenteils beruhen solche Fälle auf entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s LEP-LSA, so dass auch für die Kommunen keine neuen<br />
Erwartungshaltungen erzeugt wer<strong>de</strong>n. Auch ist nicht im je<strong>de</strong>n<br />
Fall eine positive Haltung einer betroffene Kommune vorhan<strong>de</strong>n<br />
(siehe z.B. OU Hoym o<strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen).<br />
Raumordnung stellt eine langfristig orientierte, vorsorgen<strong>de</strong><br />
<strong>Planung</strong> dar, die durchaus <strong>de</strong>n Zeitrahmen von Fachplänen<br />
überschreiten kann. Dort wo <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Entsprechung in <strong>de</strong>n<br />
aktuellen Verkehrsplänen vorhan<strong>de</strong>n ist, besteht als<br />
regionalplanerische Zielsetzung zunächst die Sicherung eines<br />
möglichen Trassenkorridores vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungen/<strong>Planung</strong>en im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Es ist auch davon<br />
auszugehen, dass nicht alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit im BVWP und LVWP<br />
festgelegten Maßnahmen umgesetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn<br />
üblicherweise wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> solchen groben <strong>Planung</strong>en auch<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong>m Bedarf eintreten, so dass <strong>bei</strong><br />
Fortschreibungen Maßnahmen entfallen und dafür neue<br />
Maßnahmen aufgenommen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die im REPHarz festgelegten Ziele zu Straßenbaumaßnahmen<br />
sind nicht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> "Luft gegriffen", son<strong><strong>de</strong>r</strong>n haben i.d.R. eine<br />
lan<strong>de</strong>splanerische und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerische Grundlage. Bei<br />
letzteren muss es nicht je<strong>de</strong>smals <strong><strong>de</strong>r</strong> BVWP o<strong><strong>de</strong>r</strong> LVWP sein.<br />
Bei <strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s strittigen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz bestehen häufig verkehrliche Abhängigkeiten zum<br />
geplanten und z.T. schon realisierten überregional wirken<strong>de</strong>n<br />
Autobahn- bzw. Bun<strong>de</strong>sstraßenbau (im Nordharz B 6n, im<br />
Südharz A 38 und A 71). Man sollte zunächt erst die volle<br />
Wirksamkeit dieser Straßen abwarten, um dann auf Grundlage<br />
sicherer Annahmen für die künftige Verkehrsentwicklung<br />
Entscheidungen auf <strong>de</strong>m nachgeordneten Straßennetz fällen zu<br />
können.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 341 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
274-18 Zur Begründung zu Ziel 4-NR. 3 auf Seite 93, die<br />
<strong>de</strong>n "autobahnähnlichen Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen<br />
Mag<strong>de</strong>burg und <strong>de</strong>m Harz ... " betrifft ist<br />
anzumerken, dass die Kriterien (zweibahniger<br />
Querschnitt, planfreie Knotenpunkte, Betrieb als<br />
reine Kraftfahrstraße) für eine autobahnähnliche<br />
Straßenverbindung im <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>s REP Harz<br />
nur <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n erfüllt sind.<br />
Die Verkehrsbelastungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
B 6n und Mag<strong>de</strong>burg erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n keinen durchgehend<br />
zweibahnigen Querschnitt. Die B 81 ist zwar in die<br />
Verbindungsfunktionsstufe I eingeordnet, aber auch<br />
hier ist nach <strong>de</strong>n "Richtlinien für die Anlage von<br />
Straßen" ein einbahniger Querschnitt mit<br />
plangleichen Knotenpunkten einsetzbar.<br />
Kenntnisnahme Raumordnerisch erfolgt sowohl im LEP als auch im REP keine<br />
genaue Beschreibung <strong>de</strong>s Begriffs "autobahnähnlich". Die<br />
Frage <strong>de</strong>s notwendigen Regelquerschnittes nach <strong><strong>de</strong>r</strong> RAS-Q96<br />
ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung. Nach unserem Verständnis stellt<br />
eine autobahnähnliche Fernstraße eine leistungsfähigere<br />
Straße im Vgl. zu einer einbahnigen Bun<strong>de</strong>sstraße dar. So ist lt.<br />
o.g. Richtlinie ein RQ 20 als kleinster zweibahniger Querschnitt<br />
<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Straßenkategorien A III, A II, B II, B I und DTV-Zahlen<br />
von 12.000 - 30.000 Kfz/24h anwendbar. Dieser Wertebereich<br />
wird im wesentlichen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen Mag<strong>de</strong>burg und<br />
Harz, zumin<strong>de</strong>st aber im Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen<br />
Verkehrsentwicklung (siehe Verkehrsmengenkarten und<br />
Prognose im lfd. Planfeststellungsverfahren zum B81-Ausbau<br />
zwischen Egeln-Nord und B246a) erreicht. In einzelnen<br />
Streckenabschnitten wäre u.U. auch ein RQ15 <strong>de</strong>nkbar, wenn<br />
er geeignet wäre, die regionalplanerischen Zielsetzung einer<br />
leistungsfähigeren Straßenverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt und <strong>de</strong>m Harz mit <strong>de</strong>n dortigen Mittelzentren<br />
und seiner Be<strong>de</strong>utung als überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Erholungsund<br />
Tourismusziel zu erfüllen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 342 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
274-19 Zu <strong>de</strong>n Darstellungen in Karte 1:<br />
Zu <strong>de</strong>n in Karte 1 zeichnerisch dargestellten<br />
einzelnen Vorhaben ergeben sich nachfolgen<strong>de</strong><br />
notwendige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen:<br />
- B 27 TOU Hüttenro<strong>de</strong><br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />
(siehe hierzu auch Ausführungen <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV zum<br />
Umweltbericht).<br />
274-20 - B 79 OU Halberstadt - Harsleben<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />
(ROV abgeschlossen).<br />
274-21 - B 81 OU Blankenburg<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />
(ROV abgeschlossen).<br />
274-22 B 81 OU Halberstadt:<br />
Die Maßnahme ist im BVWP in <strong>de</strong>n Weiteren Bedarf<br />
eingestellt. Die Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 als<br />
"autobahnähnliche Straße" entspricht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
übernommenen Darstellung aus <strong>de</strong>m LEP-LSA und<br />
nicht <strong>de</strong>n verkehrlichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen.<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />
aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan zu entwickeln. "Die darin<br />
festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung sind zu übernehmen... ".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 343 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
274-23 B 81 Halberstadt- Gröningen:<br />
B 81 Egeln- Grenze REP Mag<strong>de</strong>burg<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung als "autobahnähnliche<br />
Straße" mit "<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" in<br />
"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung" und<br />
"Bestand". Im LEP-LSA ist die B 81 im Abschnitt<br />
zwischen Halbestadt und Egeln als<br />
"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung"<br />
dargestellt.<br />
274-24 B 180 OU Aschersleben/Süd - Quenstedt<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />
(ROV abgeschlossen).<br />
274-25 B 185 OU Ballenstedt:<br />
Die <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185<br />
beginnt an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen B 185 westlich von<br />
Ballenstedt und en<strong>de</strong>t an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75, die wie bereits<br />
ausführlich erläutert wur<strong>de</strong>, zur B 185 aufgestuft wird.<br />
274-44 Zu Karte 2b <strong>de</strong>s Umweltberichtes:<br />
Hinweis: Durch stärkere farbliche Abstufung von<br />
Straßen- und Bahntrassen könnte die<br />
Übersichtlichkeit erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />
274-45 Zu Karte 3 <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />
- B81 / B 242 OU Hasselfel<strong>de</strong>:<br />
Vorhaben wur<strong>de</strong> in dieser Karte dargestellt. Eine<br />
Umweltprüfung ist jedoch entbehrlich, da<br />
rechtskräftiger B - Plan vorliegt (vgl. Anlage 2 zum<br />
Umweltbericht).<br />
keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt und 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />
<strong>de</strong>m größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund dieser be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Verbindungsfunktion<br />
(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> DTV-Zahlen<br />
auch für <strong>de</strong>n Bereich zwischen Egeln und Halberstadt,<br />
zumin<strong>de</strong>st aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz (in 2005 ca. 12.100 bis 13.700 KfZ/24h)<br />
ein durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 entsprechend<br />
RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Die DTV-Zahlen liegen auf<br />
<strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>s ebenfalls vierspurig geplanten Abschnittes<br />
zwischen Halberstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n bzw. nur gering unter <strong>de</strong>n<br />
Zahlen für <strong>de</strong>n Abschnitt nördlich von Egeln. Ein<br />
leistungsfähiger durchgängiger Straßenzug dient nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
schnelleren Anbindung <strong>de</strong>s Harzes an <strong>de</strong>n Raum Mag<strong>de</strong>burg,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n,<br />
weiter steigen<strong>de</strong>n Verkehrszahlen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zur Erhöhung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (z.B.<br />
Unfallschwerpunkt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bisherigen 4-spurigen<br />
Ausbaus <strong>bei</strong> Egeln). Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Fachplanung einen<br />
solchen Ausbau zwischen Halberstadt und Egeln <strong>bei</strong>nhaltet,<br />
dient diese REP-Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
raumordnerischen Sicherung einer Trassenerweiterung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Der im REPHarz dargestellte Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> OU<br />
Ballenstedt lehnt sich <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan 2003 an.<br />
Dort ist die OU im östlichen Bereich bis zur bisherigen B 185 in<br />
Richtung Ermsleben dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Die dargestellte Trasse ist die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB-Strecke<br />
gemäß Umweltbericht 3.2.9, Unterpkt. B).<br />
Die OU Hasselfel<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> auch wegen <strong>de</strong>s B-Planes nicht<br />
vertiefend geprüft.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 344 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
274-46 Zu Karte 3 <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />
- B 245<br />
Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> geprüften Trasse im Bereich von<br />
Groß Quenstedt entspricht hier nicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorzugsvariante II, wie sie auch in Karte 1 zum REP<br />
Harz dargestellt ist.<br />
10 Sonstiges<br />
274-1 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />
- dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sstand einiger Vorhaben<br />
gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Straßenbauverwaltung (SBV) zum 1. Entwurf vom<br />
11.01.2006 geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat und<br />
- dass zahlreiche Hinweise aus <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Stellungnahme<br />
keine Berücksichsichtigung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />
volle Berücksichtigung Darstellung im Umweltbericht wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 345 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
274-26 Zu Abschnitt 3.2.9 Schienen- und Straßenverkehr<br />
- zu Vorbemerkungen (Tabelle):<br />
c) siehe Hinweis zu Z 2a)<br />
i) siehe Hinweise Z 7-Nr. 8 und Nr. 23<br />
p) OU Nachterstedt: "L 75" streichen<br />
s) än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in Ortsumfahrung Ermsleben<br />
keine Berücksichtigung zu c) (betrifft A71-Verlängerung) siehe Datensatz 274-2 (keine<br />
Berücksichtigung)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
zu i) (betrifft OU Berga/Kelbra und OU Berga) siehe Datensätze<br />
274-12 und 274-16 (keine Berücksichigung)<br />
zu p) und s): In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle wer<strong>de</strong>n keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
vorgenommen, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgangspunkt <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz ist (und damit die dort<br />
enthalten<strong>de</strong>n Bezeichnungen); selbst dann, wenn die<br />
gewünschten textlichen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im weiteren Verlauf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz-Aufstellungsverfahrens vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 346 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
274-27 zu F) B 27 TOU Hüttenro<strong>de</strong>:<br />
Die Straßenbauverwaltung hat im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
informellen Vorbesprechung am 06.10.2005 <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt (LVwA) die Einleitung eines<br />
Raumordnungsverfahrens (ROV) für dieses<br />
Vorhaben beantragt und die Unterlage zur<br />
Antragskonferenz (Stand Mai 2006) aufgestellt.<br />
Die Antragskonferenz fand am 15.06.2006 statt. Im<br />
Ergebnis hat das LVwA mit <strong>de</strong>m Protokoll vom<br />
30.06.2006 nachfolgen<strong>de</strong> Festlegung getroffen:<br />
"Von einem Raumordnungsverfahren wird<br />
entsprechend § 15 Absatz 2 ROG und § 15 Absatz<br />
2 LPIG abgesehen. Die lan<strong>de</strong>splanerische<br />
Abstimmung dieser raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong><br />
erfolgt durch die Erar<strong>bei</strong>tung einer<br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Stellungnahme (§ 13 Absatz 2<br />
LPIG)."<br />
Die Ausführungen im Umweltbericht <strong>de</strong>s 2. REP-<br />
Entwurfs entsprechen im wesentlichen <strong>de</strong>m<br />
Kenntnisstand zur Zeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragskonferenz.<br />
Anschließend wur<strong>de</strong> durch NL West die Bear<strong>bei</strong>tung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanungsunterlagen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
drei vorgestellten Varianten fortgesetzt. Als Fazit<br />
wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Unterlage zur FFH -<br />
Ausnahmeprüfung herausgestellt, dass <strong>bei</strong><br />
Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> dort ausgeführten Maßnahme die<br />
Kohärenz <strong>de</strong>s Netzes Natura 2000 gewährleistet ist.<br />
Alle bisher im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanung erar<strong>bei</strong>teten<br />
Unterlagen (Linienplanung, UVS, FFH -<br />
Verträglichkeitsprüfungen und FFH -<br />
Ausnahmeprüfung) führen zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />
die Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt.<br />
Die SBV schlägt vor, dass im weiteren Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorplanung ein direkter Informationsaustausch mit<br />
Ihnen erfolgt.<br />
Es sollte das Ziel sein, <strong>de</strong>n Korridor für die nach<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigem Kenntnisstand ein<strong>de</strong>utig zu<br />
bevorzugen<strong>de</strong> Variante 2 als "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />
in die Endfassung <strong>de</strong>s REP Harz aufzunehmen.<br />
volle Berücksichtigung Der Umweltbericht wird diesbezüglich aktualisiert.<br />
Die TOU Hüttenro<strong>de</strong> wird nun als abgestimmte <strong>Planung</strong> gemäß<br />
Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Vorzugsvariante 2 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
REPKarte dargestellt. Diesbezügliche Grundlage ist die<br />
zwischenzeitlich ergangene lan<strong>de</strong>splanerische Stellungnahme<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes vom 26.06.07.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 347 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
274-28 zu G) B 79 OU Halberstadt - Harsleben:<br />
Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für<br />
diese Maßnahme mit <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Beurteilung vom 31.01.2007 abgeschlossen. Die<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP Harz ist damit<br />
entbehrlich.<br />
274-29 zu H) B 81 OU Blankenburg:<br />
Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für<br />
diese Maßnahme mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Beurteilung vom 26.02.2007 abgeschlossen. Die<br />
Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP Harz ist damit<br />
entbehrlich.<br />
274-30 zu I) B 85 /B 80 OU Berga/Kelbra und L 236 OU<br />
Berga:<br />
Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 8 und Nr. 23.<br />
Die SBV hat in ihrer Stellungnahme vom 11.01.2006<br />
darauf verwiesen, dass die B85/ B80 OU Berga kein<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP und die L236 OU Berga kein<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP ist.<br />
274-31 zu J) B 180 OU Schneidlingen:<br />
Die Vorplanung wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung von 4<br />
Varianten abgeschlossen. Als Vorzugsvariante hat<br />
sich die östliche Umfahrung herauskristallisiert. Die<br />
raumordnerische Abstimmung und damit die<br />
entgültige Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorzugslösung steht noch<br />
aus.<br />
274-32 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung <strong>de</strong>s Vorhabens wur<strong>de</strong> im 5.<br />
Satz, Zeile 9 die Lage aller Varianten mit "östlich"<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben dargestellt. Dies ist zu<br />
korrigieren, <strong>de</strong>nn alle Varianten verlaufen westlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben.<br />
teilweise Berücksichtigung Da die Umweltprüfung zur OU Halberstadt-Harsleben im<br />
wesentlichen mit Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtets<br />
abgeschlossen war, bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong> Abschnitt im<br />
Umweltbericht enthalten bzw. wird lediglich um <strong>de</strong>n<br />
dargestellten Sachverhalt aktualiesert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> im<br />
Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens wird ergänzt. Der<br />
Umweltbericht ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz geprüft wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten OU im REPHarz siehe Datensatz<br />
274-12 und 274-16<br />
Auf die eigentliche Umweltprüfung wid vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
eingegangen, so dass diesbezügliche relevante Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
am Umweltbericht nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme In 11/2006 fand die Antragskonferenz für das ROV "Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
OU Schneidlingen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180" für zwei Varianten als<br />
Trassenkorridore (West- und Ostvariante) statt. Die<br />
eigentlichen ROV-Unterlagen liegen noch nicht vor.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong> schwerpunktmäßig<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s im BVWP dargestellten<br />
Trassenverlaufes die westliche Umfahrung geprüft, wo<strong>bei</strong> auch<br />
ein grober Abgleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostvariante vorgenommen wur<strong>de</strong>.<br />
Gemäß Umweltprüfung sind <strong>bei</strong><strong>de</strong> Varianten möglich.<br />
Da die OU Schneidlingen weiterhin als nicht abgestimmte<br />
<strong>Planung</strong> im REPHarz dargestellt ist (solange ROV nicht<br />
abgeschlossen), wird an <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Darstellung<br />
festgehalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Korrektur erfolgt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 348 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
274-33 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />
In Karte 1 <strong>de</strong>s REP Harz ist das Vorhaben noch als<br />
"<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" enthalten. Da<br />
das ROV abgeschlossen ist, ist dies in "abgestimmte<br />
<strong>Planung</strong>" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die Umweltprüfung im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s REP Harz ist damit entbehrlich.<br />
274-34 zu L) B 185 OU Ballenstedt:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung zur "Anhörung zum 1. Planentwurf<br />
<strong>de</strong>s REP Harz" ist im 2. Anstrich ein Fehler in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bezeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße mit B 75 enthalten, hier ist<br />
die L 75 einzufügen. Im Übrigen entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hinweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt zum En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> OU an<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV (siehe<br />
Hinweis zu Karte 1).<br />
274-35 zu M) B 185 OU Hoym:<br />
Siehe Hinweis zu Z 7-Nr.13.<br />
274-36 zu P) OU Nachterstedt:<br />
Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 18.<br />
Die OU Nachterstedt ist eine Kreisstraße.<br />
274-37 zu S) L 229 OU Ermsleben:<br />
Bezeichnung als OU (wie im LVWP), nicht TOU.<br />
274-38 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
L 71: Verlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 71 als Folge <strong>de</strong>s<br />
Bergscha<strong>de</strong>ns wur<strong>de</strong> bereits realisiert.<br />
274-39 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
L 75 Ballenstedt - Hoym - B 6n:<br />
"B 180" und "Nachterstedt" sind zu streichen.<br />
274-40 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
L 240 Zubringer Thale (L 92 bis B 6n):<br />
"K 2357" streichen<br />
274-41 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
B 79 OU Hessen und<br />
B 85/B 80 OU Berga /Kelbra:<br />
Bemerkung "Kein Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP" einfügen..<br />
Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> im<br />
Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens wird ergänzt. Der<br />
Umweltbericht ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz geprüft wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
teilweise Berücksichtigung textliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im 2. Antrich wird vorgenommen;<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s OU-En<strong>de</strong> an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 siehe Datensatz 274-6<br />
(keine Berücksichtigung)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-14<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-15 (volle Berücksichtigung);<br />
Im Umweltbericht erfolgt im Sinne einer Fortschreibung ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Hinweis/Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt im Umweltbericht<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Anlage 2 wird aktualisiert<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Im Festlegungsteil <strong>de</strong>s REPHarz gewünschte Korrektur bereits<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird eingefügt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 349 von 610
TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
274-42 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
B 79 OU HBS - Harsleben und<br />
B 81 OU Blankenburg:<br />
<strong>Planung</strong>sstand aktualisieren, ROV abgeschlossen.<br />
274-43 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />
B 185 OU Hoym:<br />
Bemerkungen aktualisieren<br />
Anstelle "<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Erar<strong>bei</strong>tung einer straßenbaulichen<br />
Vorplanung mit UVS", einfügen:"<strong>Planung</strong>en wur<strong>de</strong>n<br />
vorläufig eingestellt".<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
276-1 Folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeiner Grundsatz sollte neu<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n: G 16<br />
Die für Hochwasserschutzmaßnahmen in<br />
gefähr<strong>de</strong>ten Ortschaften notwendigen Flächen sind<br />
im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit sicher zu stellen. Die<br />
für <strong>de</strong>n möglichst schadlosen Hochwasserabfluss in<br />
<strong>de</strong>n Ortslagen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Abflussquerschnitte<br />
sind zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herzustellen.<br />
Begründung:<br />
Die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t die<br />
Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />
Gewässerunterhaltung und Durchführung von<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen in <strong>de</strong>n Ortschaften.<br />
Dazu müssen entstehen<strong>de</strong> Abflusshin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse ohne<br />
Genehmigung entfernt wer<strong>de</strong>n können und keine<br />
Auflagen gegen die Gewässerunterhaltung möglich<br />
sein (z.B. Tourismus).<br />
keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>de</strong>s<br />
Umweltberichtes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>de</strong>s<br />
Umweltberichtes.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraumes (§ 3<br />
Nr. 3 ROG). In <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen <strong>de</strong>s Pkt. 3<br />
Raumordnung wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz bereits in G 7-1<br />
thematisiert. Die vorgeschlagene Ergänzung ist für <strong>de</strong>n Pkt. 3<br />
bereits fachlich zu konkret gefasst und kann auch nur durch<br />
Fachgesetze hinreichend sicher umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Regionalplanung ist diesbezüglich nur rahmensetzend. Solche<br />
rahmensetzen<strong>de</strong>n Festlegungen sind neben <strong>de</strong>m o.g. G 7-1<br />
weiterhin in <strong>de</strong>n Pkt. 5.1.1. (Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz), Pkt. 5.2.1. (Vorbehaltsgebiete für<br />
Hochwasserschutz) und in <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen<br />
<strong>de</strong>s Pkt. 7.3 (Gewässerschutz, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e G 6 bis G 10)<br />
bereits enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 350 von 610
TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
276-2 Unter Z 1 sollte folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz angefügt wer<strong>de</strong>n:<br />
Alle erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen zur Erhaltung eines<br />
ordnungsgemäßen Abflusses <strong>de</strong>s Wassers sind<br />
da<strong>bei</strong> als vorrangige Maßnahmen einzustufen.<br />
Begründung: Die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t die<br />
Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />
Gewässerunterhaltung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n<br />
Ortschaften.<br />
276-3 Unter Z 4 Punkt 1 sollten an folgen<strong>de</strong>n weiteren<br />
Gewässern 1. Ordnung Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz festgelegt wer<strong>de</strong>n:<br />
Kalte Bo<strong>de</strong><br />
Leine<br />
Warme Bo<strong>de</strong><br />
Zillierbach<br />
Begründung:<br />
Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Gesetzes zur Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes vom 3. Mai<br />
2005 ist es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, für die genannten Gewässer<br />
Hochwasserschutzpläne aufzustellen. In<br />
Abstimmung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Obersten Wasserbehör<strong>de</strong><br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes (LEP) an diesen<br />
Gewässern Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
festgelegt. Dies sollte <strong>de</strong>mentsprechend auch im<br />
REPHarz berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Z 1 stellt als LEP-Übernahme die allgemeine Begriffs<strong>de</strong>finition<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Hochwasserschutz dar, die nicht hinsichtlich<br />
konkrekter Festlegungen zur Gewässerunterhaltung<br />
überfrachtet wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Eine separate, stark pauschalisierte Vorrangsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aufgezeigten Maßnahmen gegenüber an<strong><strong>de</strong>r</strong>en betroffenen<br />
Belangen ist als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im Sinne einer<br />
planerischen Letztentscheidung ohne Kenntnis sich<br />
möglicherweise daraus ergebener, ortskonkreter Konfliktfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nicht möglich. Sinngemäß ist jedoch eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Festlegung als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung bereits in G 6 <strong>de</strong>s<br />
Pkt. 5.1.1 enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die nach § 96 Abs. 5 WG LSA bisher ausgewiesenen<br />
Überschwemmungsgebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalten und Warmen Bo<strong>de</strong><br />
(zugehörig zur "Bo<strong>de</strong>") und <strong>de</strong>s Zilierbaches (als Zufluss zur<br />
Holtemme) ist bereits im REPHarz kartografisch als VRG-<br />
Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />
Auf eine mehrfache Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> wird verzichtet.<br />
Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Zilierbach Gewässer 1. Ordnung ist, wird dieser<br />
namentlich/textlich als Nr. XVI unter Z 4 zusätzlich<br />
aufgenommen.<br />
Generell ist es aus Sicht <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes nicht<br />
entschei<strong>de</strong>nd, ob für ein konkretes Fließgewässer, welches<br />
geeignet ist, relevante Hochwassergefahren auszulösen, im<br />
REPHarz kartografisch und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> textlich ein VRG-<br />
Hochwasserschutz festgeschrieben ist, da die in Z 4 genannte<br />
Aufzählung nicht abschließend ist ("...insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nachstehen<strong>de</strong>n Fließgewässer: ..."). Auch nicht benannte<br />
Fließgewässer können <strong>bei</strong> Bedarf im Einzelfall als VRG-<br />
Hochwasserschutz eingestuft wer<strong>de</strong>n (siehe Begründung zu Z<br />
4). Dies trifft auch für das Tal <strong><strong>de</strong>r</strong> Leine zu, für die es bisher<br />
kein fachlich ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet und<br />
keine LEP-Festlegung gibt. Sollte im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />
Neuaufstellung ein VRG-Hochwasserschutz im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Leine ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, wäre ggf. dann <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz<br />
diesbezüglich zu ergänzen. Hinzu kommt, das bisher für uns<br />
nicht klar ist, welche Leine gemeint ist. Die Leine, die von<br />
Wettelro<strong>de</strong> in Richtung Helme fließt o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Leine, die nördlich<br />
Schielo ihr Quellgebiet hat und in Stangero<strong>de</strong> in die Eine<br />
mün<strong>de</strong>t ?<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 351 von 610
TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
276-4 Unter Z 4 Punkt 2 sollte folgen<strong>de</strong> Ergänzung<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />
"sowie die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf Straßberg<br />
Wippra"<br />
Begründung:<br />
Die Errichtung Grüner Hochwasserrückhaltebecken<br />
(HRB) in <strong>de</strong>n Hochwasserentstehungsgebieten hat<br />
große Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Wasserrückhalt zum<br />
Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung und ist insofern wesentlicher<br />
Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzregion.<br />
Gründliche naturwissenschaftliche und<br />
wasserwirtschaftliche <strong>Planung</strong>en haben die<br />
Standorte für Grüne HRB in Wippra (Wipper),<br />
Straßberg und Meisdorf (<strong>bei</strong><strong>de</strong> Selke) zum Ergebnis.<br />
Alle Grünen HRB wer<strong>de</strong>n so errichtet, dass die<br />
ökologische Durchgängigkeit bis zum Erreichen <strong>de</strong>s<br />
Regeleinstaus gegeben bleibt. Die<br />
Dammgestaltungen passen sich in die Landschaften<br />
ein, um <strong>de</strong>n Tourismus als Wirtschaftsfaktor in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region nicht nachteilig zu beeinflussen. Die bau-,<br />
anlagen- und betriebsbedingt zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
teilweise erheblichen Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft wer<strong>de</strong>n ausgeglichen.<br />
Die HRB wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserdynamik kleiner Hochwässer angepasst;<br />
ihre Bemessung ist so optimiert, dass sie eine<br />
Vielzahl an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Maßnahmen, wie die<br />
Hochwasserwarnung, Einbeziehung vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Rückhaltemöglichkeiten (Vorsperre Wippra und<br />
Harzteiche) sowie Verbesserung <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserabflussvermögens <strong>bei</strong> gleichzeitigen<br />
lokalen Schutzmaßnahmen in <strong>de</strong>n Ortslagen<br />
(Restrisiko) berücksichtigen. Allgemein gilt, dass die<br />
Scha<strong>de</strong>nssummen <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserereignisse 1994<br />
an Wipper und Selke die Baukosten für die HRB im<br />
Harz um ein Vielfaches übersteigen.<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
276-6 Die Formulierung "guter Zustand" als allgemeines<br />
Entwicklungsziel zum einzelfachlichen Grundsatz<br />
Gewässerschutz sollte ggf. an § 2b Wassergesetz<br />
LSA angepasst wer<strong>de</strong>n. Gemäß § 2(2) WG LSA gilt<br />
zu<strong>de</strong>m bereits aktuell für alle Gewässer<br />
grundsätzlich das Verschlechterungsverbot.<br />
keine Berücksichtigung Der geplante Standort <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltebecken<br />
(HWRB) Wippra befin<strong>de</strong>t sich nicht im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz (<strong>Planung</strong>sregion Halle).<br />
Die aufgeführten Argumente für die Errichtung von HWRB im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Selketals führten auch zur Zielfestlegung Z 8 im<br />
Pkt. 5.1.1. Was jedoch die standortkonkrete Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
HWRB Meisdorf und Straßberg betrifft, sind die bisher uns<br />
vorgelegten Projektplanungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> EU-Kommission fehlt noch) und <strong><strong>de</strong>r</strong> noch nicht hinreichend<br />
abgeschlossenen und nachvollziebaren<br />
Standortalternativprüfung, noch nicht so weit vorangeschritten,<br />
dass eine rechtssichere Zielfestlegung konkreter HWRB-<br />
Standorte vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Siehe auch Datensätze 28-2 (Verwaltungsgemeinschaft<br />
Seeland), 85-3 (Stadt Ballenstedt) und 320-2/3 (NABU) sowie<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.1.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Formulierung "guter Zustand" ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserrahmenrichtlinie, die auch für das WG LSA bin<strong>de</strong>nd ist.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G 1 wird auf das Wassergesetz LSA<br />
zusätzlich verwiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 352 von 610
TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
276-5 Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz sollte mit <strong>de</strong>n aktuellen Daten<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungskatasters erfolgen. Ohne GIS-<br />
Werkzeuge kann die Karte nicht überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach augenscheinlicher Prüfung gibt es geringfügige<br />
Abweichungen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> und Selke.<br />
10 Sonstiges<br />
283-1 Der Lan<strong>de</strong>sheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. gibt<br />
zum Entwurf keine eigene Stellungnahme ab,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s für Natur und Umwelt (BNU) e.V. an.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
285-1 Hier müssen ganz klar die Orte, die zu <strong>de</strong>n<br />
touristischen Markensäulen "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik"<br />
und "Gartenträume" gehören, als solche auch<br />
gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
teilweise Berücksichtigung Die Vorranggebiete für Hochwasserschutz ergeben sich aus<br />
<strong>de</strong>n LEP-Festlegungen, die nach LPlG § 6 Abs. 3 Nr. 3 g)<br />
räumlich zu ergänzen und zu konkretisieren sind, <strong>de</strong>n<br />
festgelegten Überschwemmungsgebieten und Zuar<strong>bei</strong>ten aus<br />
<strong>de</strong>n Fachämtern <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise. Die Regionalplanung ist nicht<br />
gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Allerdings<br />
sind überwiegend die im REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />
Hochwasserschutz mit <strong>de</strong>n Überschwemmungsgebieten lt.<br />
ROK räumlich i<strong>de</strong>ntisch.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe TÖB 205 (BNU), Datensätze 205-1 bis -29<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Inhalt und Form (Symbole) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnungspläne ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 die oberste<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig. Es han<strong>de</strong>lt sich hier um<br />
einen Raumordnungsplan, für die Kennzeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Straße<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik" o<strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" ist im REPHarz keine<br />
weitere Detaillierung notwendig, dafür gibt es an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Karten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
285-2 zu Z 5: "Radweg Saale-Harz" ergänzen teilweise Berücksichtigung Der Radweg Saale-Harz ist im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>n, aber schlecht erkennbar. Nach Prüfung <strong>de</strong>s<br />
Sachverhalts ist festzustellen, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg westlich von<br />
Gorenzen (ehemals LK Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land) zwar auf ca. 800 m<br />
Länge auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze <strong>de</strong>s REPHarz/REPHalle befin<strong>de</strong>t, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Radweg jedoch "unter" <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzlinie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion <strong>bei</strong>m<br />
Kartendruck verschwand. Da dieser Weg im REPHalle<br />
dargestellt ist, wird auf eine weitere Nennung im REPHarz<br />
verzichtet, er wird nur kartographisch "über" die Grenze gelegt,<br />
so dass er erkennbar ist.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
285-3 ZuZ6:<br />
Es heißt: "Harzer-Hexen-Stieg"<br />
Es fehlen: "Selketalstieg", "St. Jakobuspilgerweg"<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong>"Harzer Grenzweg am Grünen Band"<br />
teilweise Berücksichtigung Korrektur Hexenstieg wird vorgenommen.<br />
Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 benannt und<br />
kartographisch dargestellt. Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Wege sind unter Punkt<br />
7.17, G 6 im REPHarz zu fin<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 353 von 610
TÖB: (285) Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
285-4 G 2: Die touristische Be<strong>de</strong>utung vom Nationalpark<br />
Harz sowie vom Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />
Südharz i.G. muss hier mit Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />
285-5 G 6: Das "Blaue Band" existiert bereits als eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
drei touristischen Markensäulen im Land Sachsen-<br />
Anhalt. Unter <strong>de</strong>m Begriff "Blaues Band" wer<strong>de</strong>n alle<br />
Aktivitäten am, im, auf und unter Wasser subsumiert.<br />
285-6 Unter <strong>de</strong>m Punkt 7.17 sollte zu<strong>de</strong>m auf die<br />
Lan<strong>de</strong>sgartenschau in Aschersleben 2010 sowie die<br />
IBA hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
285-7 Es fehlen die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen<br />
Markensäulen bzw. die passen<strong>de</strong> Auszeichnung für<br />
"Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik", "Gartenträume - Historische<br />
Parks in Sachsen-Anhalt" und "Blaues Band -<br />
Wassertourismus in Sachsen-Anhalt".<br />
Die Logos und Piktogramme sind über die IMG /<br />
TMG zu beziehen.<br />
10 Sonstiges<br />
290-1 Durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,<br />
zu <strong>de</strong>m wir als Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />
Südharz gehören, wur<strong>de</strong>n wir aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, eine<br />
Zuar<strong>bei</strong>t zu erar<strong>bei</strong>ten. Das ist bereits erfolgt. Wir<br />
wer<strong>de</strong>n also als Einrichtung keine eigenständige<br />
Stellungnahme zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />
abgeben.<br />
keine Berücksichtigung Im Naturpark Harz, <strong><strong>de</strong>r</strong> in G 2 Satz 1 explizit benannt wird, sind<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalpark und das Biosphärenreservat bereits enthalten,<br />
es gelten jedoch die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung G 6 ist Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA. Es erfolgt hier jedoch<br />
eine Aktualisierung <strong>de</strong>s 3. Satzes G 6, wie folgt: "Darüber<br />
hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />
überregionale Netz (Blaues Band) für <strong>de</strong>n Wassertourismus in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz erhalten und bedarfsweise<br />
weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Hier ist die Notwendigkeit einer regionalplanerischen Steuerung<br />
nicht erkennbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" und "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik"<br />
sind im Text aufgeführt, kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />
Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />
nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 354 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
291-29 Ref. 407:<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> sind<br />
die durch das Land Sachsen-Anhalt gemel<strong>de</strong>ten<br />
Vorschlagsgebiete von gemeinschaftlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung im europäischen Netz "Natura 2000"<br />
(FFH-Gebiete) und die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutzgebiet<br />
nach Vogelschutz-Richtlinie (EU SPA) in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong> als Vorranggebiete für Natur<br />
und Landschaft aufzunehmen (Erlass <strong>de</strong>s MRLU<br />
vom 20.10.2001). Somit sind auch die Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete "Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg",<br />
"Huy nördlich Halberstadt", "Fallsteingebiet nördlich<br />
Osterwieck", "Laubwaldgebiet zwischen Wernigero<strong>de</strong><br />
und Blankenburg" sowie "Nordöstlicher Unterharz"<br />
ebenso wie die bereits als Vorranggebiete<br />
dargestellten EU SPA "Hakel" und "Helmestausee<br />
Berga-Kelbra", als Vorranggebiete für Natur und<br />
Landschaft in das REP aufzunehmen.<br />
291-30 Ref. 407:<br />
Der aktuelle Stand und die genaue<br />
Flächenabgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzgebiete, FFH-<br />
Gebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutzgebiete und an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Schutzgebietskategorien (digitalisierte Daten aus<br />
<strong>de</strong>m Raumordnungskataster) können <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Referat 309 (Raumordnung<br />
und Lan<strong>de</strong>sentwicklung -Tel. 0345 514 1516) in Halle<br />
angefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung VRG Natur und Landschaft dienen <strong>de</strong>m Bestandsschutz für<br />
vorhan<strong>de</strong>ne NSG o<strong><strong>de</strong>r</strong> sind Aufträge an die Fachbehör<strong>de</strong>n, in<br />
diesen Gebieten Schutzgebiete festzulegen. In diesen Gebieten<br />
sind alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen unzulässig, die mit <strong>de</strong>n<br />
vorrangigen zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen nicht vereinbar sind. Die<br />
vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete sind als VBG für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems festgelegt, da<br />
auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in diesen Gebieten stattfin<strong>de</strong>n und<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, z. B. Tourismus und Erholung. Aus<br />
raumordnerischer Sicht ist v.a. abzusichern, dass durch die<br />
REP-Festlegungen keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Natura 2000 Gebiete initiert wer<strong>de</strong>n. Solche Beeinträchtigungen<br />
sind durch die (bereits vorhan<strong>de</strong>ne), ruhige<br />
landschaftsbezogene Erholungsform als weitere<br />
Vorbehaltsfunktion in diesen Bereichen nicht zu erwarten. Eine<br />
stets zwingen<strong>de</strong> Ausweisung von Natura 2000 Gebieten als<br />
VRG Natur und Landschaft ist dagegen gesetzlich nicht<br />
vorgeschrieben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme bereits Daten vom LAU erhalten<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 355 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
291-19 Ref. 409:<br />
Die im Entwurf zum REP Harz vorgenommenen<br />
Trennungen zwischen Vorbehalts- und<br />
Vorranggebieten für Landwirtschaft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />
nördlichen Harzvorland (zwischen 2 und II ) sowie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue / südliches Harzvorland (zwischen<br />
4 und V) wer<strong>de</strong>n aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s R 409 nicht für<br />
gerechtfertigt gehalten<br />
291-20 Ref. 409:<br />
Das Vorranggebiet um Zilly sollte bis Osterwieck,<br />
einschließlich <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes um Danstedt,<br />
erweitert wer<strong>de</strong>n. Für die Gol<strong>de</strong>ne Aue sollte das<br />
Vorranggebiet Tilleda-Hackpfüffel mit <strong>de</strong>m<br />
Vorbehaltsgebiet südlich von Hohlstedt vereinigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> in diesen Gebieten hat die<br />
Landwirtschaft aufgrund ihrer natürlichen<br />
Voraussetzungen, d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen<br />
Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, ihrer Tradition sowie<br />
Erfahrungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierzucht und <strong>de</strong>s<br />
Pflanzenbaus eine große Be<strong>de</strong>utung.<br />
Leistungsstarke Betriebe konnten sich hier<br />
entwickeln und etablieren. Der Landwirtschaft als<br />
wichtiger Wirtschaftszweig, Nahrungsproduzent,<br />
Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur- und Erholungslandschaft sollte<br />
hier vor konkurieren<strong>de</strong>n Nutzungs- und<br />
Flächenansprüchen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n,um <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz und Weiterentwicklung zu<br />
sichern.<br />
keine Berücksichtigung Das Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz, § 6 (1) regelt ganz klar, dass die<br />
REP's aus <strong>de</strong>m LEP zu entwickeln sind sowie . Die darin<br />
festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung sind zu übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu<br />
konkretisieren und zu ergänzen. Das LEP legt im Pkt. 3.3.2., Z<br />
wie folgt fest: Vorranggebiete für Landwirtschaft sind durch die<br />
Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Konkretisierung und<br />
Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes<br />
in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen kleinräumig festzulegen.<br />
Dies bil<strong>de</strong>t sowohl die Basis für "kleinräumige" Festlegungen<br />
von VRG für Landwirtschaft und ebenso für die Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VBG für Landwirtschaft aus <strong>de</strong>m LEP selbst. Somit bil<strong>de</strong>n LPlG<br />
wie auch LEP generell die Grundlage für diese Trennung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterienfestlegungen zum REPHarz und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP-LSA, Vorranggebiete kleinräumig<br />
festzulegen,<br />
bestan<strong>de</strong>n für die Ausweisungen im REPHarz<br />
Bindungswirkungen. Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur<br />
Einstufung von VRG und VBG für Landwirtschaft erfolgte<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorteignung. Aus diesem Grund gibt es<br />
Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m VRG um Zilly und <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n VBG-Flächen westlich Richtung Osterwieck und<br />
östlich Richtung Danstedt. Analoge Standortkriterien wur<strong>de</strong>n<br />
auch im Raum Sangerhausen angewen<strong>de</strong>t.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion gibt es viele verschie<strong>de</strong>ne<br />
Raumansprüche, diese wur<strong>de</strong>n gegen- und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
abgewogen, um die wirtschaftlichen und sozialen<br />
Raumansprüche mit <strong>de</strong>n ökologischen Funktionen in Einklang<br />
zu bringen. Im REPHarz wur<strong>de</strong> durch Festlegung verschie<strong>de</strong>ner<br />
prioritärer Nutzungen versucht je<strong>de</strong>m Nutzungsanspruch Raum<br />
zugewähren, so dass von einem ausgewogenen Regionalplan<br />
gesprochen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 356 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
291-21 Ref. 409:<br />
Fischereiliche Balange:<br />
In Abschnitt 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
und 5.2.4. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
wer<strong>de</strong>n Regionen und Landschaftsteile benannt, die<br />
für die landwirtschaftliche Nutzung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
geeignet sind und in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen<br />
Vorrang bzw. ein höheres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen ist.<br />
Obwohl die Fischerei (gemeint ist hier die<br />
Berufsfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischhaltung<br />
und Fischzucht in künstlichen Anlagen) allgemein zur<br />
Landwirtschaft zu zählen ist, wird sie doch in <strong>de</strong>n<br />
regionalen Entwicklungsplanungen häufig vergessen.<br />
Aus diesem Grund möchte ich hier ausdrücklich auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzes und Harzvorlan<strong>de</strong>s für<br />
diesen in Sachsen-Anhalt vergleichsweise<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Landwirtschaftszweig (insgesamt nur<br />
22 Haupterwerbsbetriebe im Land) hinweisen. Hier<br />
sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Gegebenheiten die<br />
be<strong>de</strong>utendsten Forellenaufzucht und Mastananlagen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s angesie<strong>de</strong>lt (Altenbrak, Rübeland-<br />
Susenburg, Wickero<strong>de</strong>, Uftrungen, Sangerhausen)<br />
und traditionell auch einige, z.T. Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>te alte<br />
Teichwirtschaften (Blankenburg-Michaelstein,<br />
Veckenstedt). Da im Gegensatz zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Landwirtschaftszweigen die Binnenfischerei ohne<br />
direkte Beihilfen existieren muss und Fische viel<br />
billiger aus Drittlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n importiert wer<strong>de</strong>n können als<br />
in Deutschland aufgezogen, sind in <strong>de</strong>n Jahren nach<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong> einige Betriebe und Standorte<br />
aufgegeben wor<strong>de</strong>n (z.B. Teichwirtschaft<br />
Wernigero<strong>de</strong>, Stausee Kelbra, Ostharztalsperrensystem).<br />
Umso wichtiger ist die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n Standorte im Rahmen regionaler<br />
Entwicklungsziele und -programme. Darüber hinaus<br />
besteht neuerdings infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung regionaler<br />
Entwicklungskreisläufe auch wie<strong><strong>de</strong>r</strong> Interesse an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufnahme ehemals aufgegebener Nutzungen.<br />
teilweise Berücksichtigung Einzelne Landwirtschaftszweige wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t im<br />
Regionalplan hervorgehoben. Die fischereiliche Nutzung von<br />
Gewässern wird auch durch die Festlegungen im REPHarz<br />
nicht in Frage gestellt. Zum Beispiel sind die Teiche in<br />
Veckenstedt und Michaelstein vom VBG ÖVS und<br />
Tourismus/Erholung über<strong>de</strong>ckt. Hier wäre eine kleinflächige<br />
Ausweisung als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Landwirtschaft aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kriterien (Flächengröße ab 100 ha) im Maßstab <strong>de</strong>s<br />
Regionalplanes 1:100.000 nicht möglich. Dennoch wird unter<br />
<strong>de</strong>m Pkt. 7.7. <strong>de</strong>s REPHarz zur beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standortsicherung<br />
dieses Landwirtschaftszweiges (analog <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandwirtschaft)<br />
sinngemäß folgen<strong>de</strong> Ergänzung unter Pkt. G 11 eingefügt. "Die<br />
Grundlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fischerei (Teichwirtschaft, Fischhaltung und<br />
Fischzucht, auch in künstlichen Anlagen) sollen aufgrund ihrer<br />
Standortgebun<strong>de</strong>nheit, unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Erfordnerisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, gesichert und erhalten<br />
wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 357 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
291-36 Ref. 407:<br />
VRG Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> wird<br />
die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s VRG auf Flächen <strong>de</strong>s FFH-<br />
Gebietes "Kalkflachmoor im Helsunger Bruch"<br />
(südlicher Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG) abgelehnt, da nicht<br />
auszuschließen ist, dass es durch <strong>de</strong>n Abbau zu<br />
Störungen <strong>de</strong>s Wasserhaushaltes<br />
(Grundwasserabsenkung) kommen kann, die sich<br />
negativ auf die Schutzziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />
auswirken können.<br />
291-37 Ref. 407:<br />
VRG Hartgesteinslagerstätte Großer Hornberg<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> wird<br />
einer Erweiterung <strong>de</strong>s VRG Hartgesteinslagerstätte<br />
Großer Hornberg auf Flächen, die sich westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />
27 befin<strong>de</strong>n und nicht im Bereich <strong>de</strong>s Altbergbaus<br />
liegen, aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum NSG "Bockberg" und<br />
zum FFH-Gebiet "Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte"<br />
abgelehnt. Das Vorranggebiet birgt ein mittleres bis<br />
hohes Konfliktpotential gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Umweltbelangen.<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
291-5 Ref. 408:<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> textlichen Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG zum Aufbau<br />
<strong>de</strong>s ÖVS (PKT5.2.3.) wäre es sinnvoll, <strong>bei</strong>m Punkt G<br />
6 folgen<strong>de</strong> Ergänzung vorzunehmen:<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernetzung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in waldarmen<br />
Gebieten ist vorwiegend eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung mit<br />
standorttypischen Baum- und Straucharten <strong><strong>de</strong>r</strong> pnV<br />
anzustreben.<br />
volle Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.2,<br />
Unterpkt. E) wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf das VRG<br />
Rohstoffgewinnung soweit zurückgenommen, dass keine<br />
Überlagerung mehr mit <strong>de</strong>m genannten FFH-Gebiet besteht. In<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Hauptkarte erfolgt die Darstellung dieses VRG als<br />
Punktsymbol (Dreieck).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnunung wur<strong>de</strong> nicht<br />
vorgenommen. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2, Unterpkt. I) wur<strong>de</strong> bereits im 2.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REP das VRG Rohstoffgewinnung an seiner<br />
westliche Grenze <strong>de</strong>utlich zurückgenommen, so dass das<br />
genannte FFH-Gebiet ca. > 350 m und das NSG ca. > 700 m<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> westliche Grenze <strong>de</strong>s VRG entfernt liegen. Das VRG<br />
schließt unmittelbar südlich <strong>de</strong>s Altbergbaubereiches an.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Maßnahmen zum Aufbau eines ÖVS wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Naturschutzbehör<strong>de</strong>n begleitet, somit ist eine<br />
Anpflanzung von nicht standorttypischen bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> pnV nicht<br />
angehören<strong>de</strong>n Arten unwahrscheinlich. Der Zusatz wird in die<br />
Begründung zu G 6 aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 358 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
291-35 Ref. 407:<br />
VBG Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerung <strong>de</strong>s geplanten VBG<br />
Kalksteinlagerstätte Schwanebeck mit <strong>de</strong>m<br />
angrenzen<strong>de</strong>n FFH-Gebiet "Huy nördlich<br />
Halberstadt" und <strong>de</strong>m EU SPA "Huy nördlich<br />
Halberstadt" wird die Übernahme <strong>de</strong>s v. g. VGB in<br />
<strong>de</strong>n REP Harz aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
abgelehnt.<br />
keine Berücksichtigung Da das genannte VBG im geringen Maße im<br />
Vogelschutzgebiet bzw. <strong>de</strong>ckungsgleich im FFH-Gebiet liegt<br />
(ca. 8 ha vom insgesamt ca. 70 ha großen VBG), wur<strong>de</strong> bereits<br />
im Umweltbericht im Pkt. 3.2.2. Unterpkt. N) auf die Greifvogelbzw.<br />
FFH-Problematik eingegangen, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />
nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>s EU SPA bzw. <strong>de</strong>s FFH-Gebiets nicht zu erwarten sind.<br />
Sowohl diese VBG-Ausweisung als auch die diesbezügliche<br />
Bewertung im Umweltbericht ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> abgestimmt.<br />
Hinzu kommt die Standortgebun<strong>de</strong>nheit von mineralischen<br />
Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />
die (Kalk-) Höhenzüge gebun<strong>de</strong>n, die gleichzeitig mit ihren<br />
Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete bzw. FFH-<br />
Gebiete eingestuft wur<strong>de</strong>n. Raumordnerisch ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
langfristigen Rohstoffvorsorge für oberflächennahe<br />
Baurohstoffe im gebühren<strong>de</strong>n Maße Rechnung zu tragen.<br />
Ca. 80 % <strong>de</strong>s VBG stellen intensiv genutzte Ackerfläche dar.<br />
Die Fläche <strong>de</strong>s VBG ist auch nicht als 100-%-Abbaufläche<br />
einzustufen, d.h. kleinräumige Restriktionen für <strong>de</strong>n Abbau sind<br />
überlicherweise möglich. Da es sich hier ohnhin (nur) um ein<br />
Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt, kann in künftigen<br />
<strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion in Teilen (z.B. <strong>bei</strong><br />
Bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsbereich mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes <strong>bei</strong> möglicherweise<br />
entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen "weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
291-38 Ref. 407:<br />
VBG Kiessandlagerstätte Katharinenrieth<br />
Die Be<strong>de</strong>nken meiner Stellungnahme vom<br />
30.11.2005 wer<strong>de</strong>n aufrechterhalten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lage <strong>de</strong>s Abbaufel<strong>de</strong>s inmitten <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />
"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" ist eine<br />
Verträglichkeit mit <strong>de</strong>n Schutz- und Erhaltungszielen<br />
nicht herzustellen. Die Aussagen diesbezüglich im<br />
Umweltbericht sind nicht ausreichend und können in<br />
ihrer Schlussfolgerung von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n. So<br />
erscheint die Einhaltung eines Schutzabstan<strong>de</strong>s von<br />
50 - 100 m zu <strong>de</strong>n Gräben als Bestandteil <strong>de</strong>s FFH -<br />
Gebietes nicht realistisch, da <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />
kleinen Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong> (nur ca. 4 -8 ha) eine effektive<br />
Abbauführung fraglich ist. Infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> starken<br />
Inanspruchnahme von FFH - Lebensräumen und<br />
Lebensräumen von Arten nach Anh. II <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Richtlinie sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> negativen Beeinflussung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>artiger Lebensräume ober- und unterhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
betroffenen Fließgewässer ist die Feststellung einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz-und<br />
Erhaltungszielen <strong>bei</strong> Durchführung einer<br />
Verträglichkeitsprüfung gem. § 45 NatSchG LSA<br />
sehr wahrscheinlich. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong><br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeitsschwelle nach<br />
Lambrecht et al. (Ermittlung von erheblichen<br />
Beeinträchtigungen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH -<br />
Verträglichkeitsuntersuchung, <strong>Planung</strong>sgruppe<br />
Ökologie und Umwelt, Endbericht, April 2004). Somit<br />
wäre das Vorhaben unzulässig und eine<br />
Alternativenprüfung, einschließlich Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nullvariante, erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da genügend<br />
Abbaualternativen außerhalb von FFH - Gebieten in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren Umgebung vorhan<strong>de</strong>n sind und die<br />
Rohstoffversorgung auch ohne diese<br />
Kiessandtagebauerweiterung gewährleistet sein wird,<br />
erscheint eine Genehmigungsfähigkeit dieses<br />
Vorhaben inmitten eines FFH Gebietes, welches mit<br />
erheblichen Beeinträchtigungen und Zerstörungen<br />
von FFH - Lebensräumen verbun<strong>de</strong>n ist, nicht<br />
gegeben. Daher ist diese Vorbehaltsgebiet aus <strong>de</strong>m<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz zu streichen.<br />
keine Berücksichtigung Gemäß Pkt. 3.2.2 Unterpkt. V und Pkt. 3.3 Unterpkt. E <strong>de</strong>s<br />
Umweltberichtes erscheint nach jetzigem Kenntnisstand trotz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zum Grabensystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme zumin<strong>de</strong>st in größeren<br />
Teilen <strong>de</strong>s (zwischenzeitlich reduzierten) VBG<br />
"Kiessandlagerstätte Katharinenrieth" eine Kiessandgewinnung<br />
genehmigungsfähig und trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits eingeplanten<br />
Sicherheitsabstän<strong>de</strong> auch wirtschaftlich möglich. Dies<br />
begrün<strong>de</strong>t sich auch mit <strong><strong>de</strong>r</strong> (vergleichsweise geringerwertigen)<br />
Ausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> dort betroffenen Gräben bezogen auf die<br />
maßgeblichen Lebensraumtypen und -arten gemäß FFH-<br />
Managementplan.<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Nullvariante im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Alternativenprüfung stellt sich die Frage, was für <strong>de</strong>n<br />
langfristigen Erhaltungszustand <strong>de</strong>s FFH-Gebietes günstiger ist,<br />
die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit intensiv und großflächig betriebene Landwirtschaft in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n Gräben <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine, gera<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Nassauskiesungen, sich schnell<br />
einstellen<strong>de</strong> und ökologisch meist sehr wertvolle<br />
Abbaunachfolgelandschaft. So ist <strong><strong>de</strong>r</strong> südlich direkt<br />
angrenzen<strong>de</strong> Kiessandtagebau (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Abschlußbetriebsplan)<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung <strong>de</strong>s FFH-Gebiets<br />
"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme" gleich in das FFH-Gebiet mit<br />
einbezogen wor<strong>de</strong>n. Dies erfolgte nicht mit <strong>de</strong>n o.g.<br />
Ackerflächen.<br />
Hochwertige Kiessandlagerstätten (v.a. für Betonindustrie) sind<br />
im Alt-LK Sangerhausen nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Die Terrassensan<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Hochflächen (z.B. E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />
West) haben geologisch bedingt nicht diese Rohstoffqualität.<br />
Damit sind diesbezüglich keine äquivalenten räumlichen<br />
Alternativen für eine Kiessandgewinnung außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Da es sich hier ohnhin (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt,<br />
kann in künftigen <strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />
in Teilen (z.B. <strong>bei</strong> Bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsbereich mit <strong>de</strong>m<br />
FFH-Gebiet) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes<br />
<strong>bei</strong> möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen<br />
"weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 360 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
291-39 Ref. 407:<br />
VBG Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
Die Be<strong>de</strong>nken meiner Stellungnahme vom<br />
30.11.2005 zu diesem<br />
Kiessandtagebauneuaufschluss wer<strong>de</strong>n<br />
aufrechterhalten. Für die Flächen mit bzw. randlich<br />
zu <strong>de</strong>n Gräben <strong>de</strong>s FFH - Gebietes<br />
"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" sind die<br />
oben gemachten Aussagen zum VBG<br />
Kiessandlagerstätte Katharinenrieth zutreffend.<br />
Lediglich ca. 60 - 80 ha im Nordwesten <strong>de</strong>s<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Vorbehaltsgebietes könnten nach<br />
eingehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Verträglichkeitsprüfung als<br />
Neuaufschlussfläche in Frage kommen, da die<br />
queren<strong>de</strong>n Gräben nicht <strong>de</strong>m o.g. FFH-Gebiet<br />
angehören. Aber auch hier sind die Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>s Vorhabens auf das angrenzen<strong>de</strong> FFH - Gebiet,<br />
so bspw. die Probleme <strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s (ibs. für<br />
die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu schützen<strong>de</strong>n Anh. II - Arten) sowie<br />
die Auswirkungen auf die FFH - Gewässer (Zufluß,<br />
Durchflußmengen u.a.), tiefgehend gem. § 45<br />
NatSchG LSA zu prüfen. Im Ergebnis einer<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Prüfung könnten auch diese Flächen<br />
Ausschlussflächen darstellen. Eine erhebliche<br />
Reduzierung dieser Vorbehaltsfläche wird daher aus<br />
Naturschutzsicht als erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich angesehen.<br />
291-40 Ref. 407:<br />
VBG Tonlagerstätte Berga<br />
Das Vorbehaltsgebiet ist um Flächen im östlichen<br />
Teil (ehemalige Tongrube) zu reduzieren, da sich<br />
hier Bereiche mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geschützten Biotopen<br />
gem. § 37 NatSchG LSA (Hecken, Feldgehölz)<br />
herausgebil<strong>de</strong>t haben, welche hier in direkter<br />
Nachbarschaft zum EU - Vogelschutzgebiet<br />
"Helmestausee Berga-Kelbra" eine hohe Be<strong>de</strong>utung<br />
als Trittsteinbiotop besitzen. Zu<strong>de</strong>m lässt sich <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
in Jahrzehnten herausgebil<strong>de</strong>ter Biotopwert we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kurz- noch mittelfristig ausgleichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ersetzen.<br />
5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
291-3 Ref. 408:<br />
Der Ausweisung als Vorbehaltsgebiete für<br />
Forstwirtschaft wird zugestimmt (Pkt.5.2.7.).<br />
teilweise Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Autobahn A 71, welches das VBG<br />
"Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben" quert, wird auf einer Breite<br />
von ca. 120 m und zusätzlich <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt angrenzen<strong>de</strong> Bereich<br />
für A-/E-Maßnahmen mit einen dort befindlichen<br />
Grabenabschnitt <strong>de</strong>s FFH-Gebiets aus <strong>de</strong>m VBG zusätzlich<br />
herausgeschnitten. Gleiches trifft auch für <strong>de</strong>n<br />
Sicherheitsabstand zu einem nördlich gelegen<strong>de</strong>n, randlichen<br />
Grabenabschnitt zu. Damit liegen bis auf einem mittig<br />
liegen<strong>de</strong>n Grabenabschnitt (Grabenen<strong>de</strong>) alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Grabenabschnitte <strong>de</strong>s genannten FFH-Gebiets außerhalb <strong>de</strong>s<br />
VBG (incl. Sicherheitsstreifen von mind. 50 m).<br />
Das damit erneut reduzierte VBG ist nun ca. 145 ha groß.<br />
Es ist klar, dass nicht das gesamte VBG als mögliche<br />
Abbaufläche gleichgestellt wer<strong>de</strong>n kann. Kleinräumige<br />
Restriktionen, wie z.B. durch die queren<strong>de</strong><br />
Hochspannungsleitung o<strong><strong>de</strong>r</strong> ggf. noch zusätzliche<br />
Sicherheitsabstän<strong>de</strong> zum Grabensystem sind im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungsplanung <strong>de</strong>nkbar. Für eine regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Kiessandgewinnung sind jedoch auch dann im ausreichen<strong>de</strong><br />
Maße potentielle Abbauflächen vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Zur rechtlichen Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG und <strong>de</strong>m möglichen<br />
Überwin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsfunktion durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange siehe<br />
auch Datensatz 291-38<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen Tongrube liegt überwiegend<br />
außerhalb <strong>de</strong>s VBG. Lediglich ca. 1 ha (westlicher Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jetzt bewal<strong>de</strong>ten Tongrube) überschnei<strong>de</strong>t sich mit <strong>de</strong>m VBG<br />
(siehe Umweltbericht). Das Herauslösen dieser sehr<br />
geringfügigen Überlagerung aus einer möglichen künftigen<br />
Abbauplanung bleibt <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen<br />
überlassen.<br />
Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> groben Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist dieser<br />
Flächenanteil unerheblich und stellt die Vorbehaltsfunktion für<br />
die Tonlagerstätte Berga nicht in Frage.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 361 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
291-4 Ref. 408:<br />
Der Wegfall von einzelnen Gebieten von<br />
Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung wird kritisch<br />
gesehen (Pkt.5.2.8.)<br />
Dies betrifft die Gebiete:<br />
3. Gebiet um die Seweckenberge<br />
9. Wippertal<br />
11. Harzrand <strong>bei</strong> Neuplatendorf und Wiesero<strong>de</strong><br />
Der Wegfall wird aber teilweise kompensiert durch<br />
die Aufnahme in Vorbehaltsgebiete zum Aufbau <strong>de</strong>s<br />
ÖVS.<br />
291-41 Ref. 407:<br />
Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt, Scha<strong>de</strong>leben<br />
und Königsaue u. Senkunqsgebiet Hakeborn-<br />
Schneidlingen<br />
Die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung bzw. Erstaufforstung ist in<br />
diesen Gebieten so zu gestalten, dass es zu keiner<br />
wesentlichen Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungshabitate für<br />
Greifvögel (z. B. Rotmilan) kommt (z. B. Belassen<br />
von ausreichend großen Blößen, Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflächen<br />
bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen). Im<br />
Einzelfall sind für großflächige<br />
Aufforstungsmaßnahmen FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfungen notwendig. Kritisch aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht wer<strong>de</strong>n in diesem<br />
Zusammenhang die Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung nordwestlich, südwestlich und<br />
östlich <strong>de</strong>s Tagebaurestloches Königsaue bewertet.<br />
Kenntnisnahme Die Gebiete sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
entfallen o<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund ihrer Kleinflächigkeit im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Randabgleiches mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />
Anhalt. Bei <strong>de</strong>n Seweckenbergen und <strong>de</strong>m Harzrand <strong>bei</strong><br />
Neuplatendorf und Wiesero<strong>de</strong> kann aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Biotope sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG keine<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung befürwortet wer<strong>de</strong>n, siehe auch Bewertung<br />
im Umweltbericht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Aufforstungsflächen im Bereich Bergbaufolgelandschaft<br />
Nachterstedt, Scha<strong>de</strong>leben, Königsaue basieren sowohl auf<br />
Vorschlagsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung wie auch auf<br />
Ausweisungen im Teilgebietsentwicklungsprogramm "Seeland"<br />
von 1994 (abgestimmt mit <strong>de</strong>n TÖB's, rechtsverbindlich seit<br />
14.06.1994).<br />
Im hier ausgewiesenen, großflächigen "Suchraum" können<br />
Teilbereiche für Aufforstung/ Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, die in Absprache mit <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n für<br />
Naturschutz erfolgen. Insofern besteht ausreichend<br />
"Mitspracherecht" <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n für projektbezogene<br />
Äußerungen nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sphasen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 362 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
291-31 Ref. 407:<br />
In meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 for<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />
ich entsprechend § 35 BNatSchG eine<br />
Verträglichkeitsprüfung für die Neuausweisung von<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebieten bzw. Vorranggebieten sowie<br />
die Flächenerweiterung von bestehen<strong>de</strong>n<br />
Eignungsgebieten im Bezug auf angrenzen<strong>de</strong> FFH-<br />
Gebiete bzw. EU SPA und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bezug<br />
auf die Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes. In <strong>de</strong>m mir nun<br />
vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP sind Sie dieser<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nachgekommen.<br />
291-33 Ref. 407:<br />
VRG II - Westeregeln<br />
Eine Erweiterung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Windparkes <strong>bei</strong><br />
Westeregeln (EG - Nord mit <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit 4 WKA) um 30<br />
ha (EG Süd) wird weiterhin abgelehnt. Die<br />
Begründung zur Ablehnung dieses VRG aus meiner<br />
Stellungnahme vom 30.11.05 halte ich aufrecht. Das<br />
neu auszuweisen<strong>de</strong> VRG könnte aber auf die Fläche<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n WKA nördlich <strong>de</strong>s Weges<br />
verschoben wer<strong>de</strong>n, da diese Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
als Eignungs- noch als Vorranggebiet für die<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung ausgewiesen ist. Somit könnte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand an WKA an diesem Standort langfristig<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, eine Erweiterung um neue<br />
Standorte, welche <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgebung <strong>de</strong>s EU -<br />
Vogelschutzgebietes zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong> laufen wür<strong>de</strong>n, ist aber<br />
abzulehnen.<br />
Auszug aus Stellungnahme vom 30.11.05: "...Das<br />
Eignungsgebiete Nr. 3 Westeregeln liegt mit einem<br />
Abstand von 3 000 m zum EU SPA "Hakel" innerhalb<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Restriktionszone gem. <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />
(vgl. Tab. S. 52, Nr. 11/ FGF - 1000 m<br />
Ausschlussbereich + 3 000m Restriktionsbereich).<br />
Infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> international hohen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s EU<br />
SPA "Hakel" für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (ibs. Rot- und<br />
Schwarzmilan sowie Schreiadler) müssen<br />
Nahrungshabitate dieser Greifvögel (Nahrungsflüge<br />
bis zu 20 km) auch weiträumig außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vogelschutzgebiete von Windkraftanlagen frei<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n. ..."<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine Verschiebung <strong>de</strong>s VRG in Richtung Nor<strong>de</strong>n zum bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Windpark mit 4 WKA ist wegen dortiger <strong>de</strong>utlicher<br />
Unterschreitung <strong>de</strong>s Siedlungsabstan<strong>de</strong>s (bis 200 m zur<br />
nächsten Wohnbebauung) nicht möglich. Deswegen wur<strong>de</strong> das<br />
"altes" EG <strong>de</strong>s REP2000 in Richtung Sü<strong>de</strong>n verschoben. Lt.<br />
Avifaunagutachten ist das VRG Westeregeln hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Vogelschutzes zwar nicht ganz unproblematisch, aber nach<br />
jetzigem Kenntnisstand durchaus regionalplanerisch<br />
ausweisbar. Hier<strong>bei</strong> spielte auch eine Rolle, dass <strong>bei</strong>m EU SPA<br />
Hakel im Gegensatz zu <strong>de</strong>n EU SPA Huy und Fallstein bereits<br />
Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> offenen Agrarlandschaft als Nahrungshabitatraum<br />
bereits in die Schutzgebietsausweisung einbezogen wor<strong>de</strong>n<br />
sind und somit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand <strong>de</strong>s VRG Westeregeln zum<br />
Waldrand <strong>de</strong>s Hakels bereits ca. 5,7 km beträgt.<br />
Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Umweltbehör<strong>de</strong>n (UNB, LAU) mel<strong>de</strong>ten keine<br />
erheblichen Be<strong>de</strong>nken diesbezüglich an.<br />
Mittel- bis langfristig ist damit zu rechnen, dass die bisher<br />
vorhan<strong>de</strong>nen WKA am Südrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Westeregeln<br />
zurückgebaut wer<strong>de</strong>n (da kein VRG-/EG-Wind).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 363 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
291-34 Ref. 407:<br />
VRG Reinstedt-Ermsleben:<br />
Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher nicht überplanten 90 ha aus<br />
<strong>de</strong>m VRG, da die Belastbarkeitsgrenze <strong>de</strong>s<br />
nördlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s mit WKA erreicht bzw.<br />
bereits überschritten ist. Je<strong>de</strong> weitere Errichtung von<br />
WKA in diesem Landschaftsraum trägt zu einer<br />
weiteren Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong> Populationen<br />
<strong>de</strong>s Rot- und Schwarzmilans <strong>bei</strong>. Hier sind ibs. die<br />
Brutvögel <strong><strong>de</strong>r</strong> Selkeaue aber auch <strong>de</strong>s nördlich<br />
gelegenen EU - Vogelschutzgebietes "Hakel"<br />
betroffen, so dass diesbezüglich auch auf die<br />
Ablehnungsbegründung zum EG 8 (Gröningen-<br />
Wegeleben) zu verweisen ist. Da hier auch<br />
Teilbereiche <strong>de</strong>s Weltdichtezentrums <strong>de</strong>s Rotmilans<br />
betroffen sind, für <strong>de</strong>ssen Schutz die Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland die Hauptverantwortung trägt, besteht<br />
auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> erreichten WKA - Dichte die Gefahr,<br />
dass Deutschland mittel- und langfristig seine<br />
internationalen Verpflichtungen zum Schutz <strong>de</strong>s<br />
Rotmilans, resultierend aus <strong><strong>de</strong>r</strong> EU -<br />
Vogelschutzrichtlinie, nicht erfüllen kann.<br />
keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s für die<br />
Greifvogelpopulation und <strong><strong>de</strong>r</strong> sich daraus ergebenen<br />
Konfliktpotentiale mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung wur<strong>de</strong> im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung ein avifaunistisches Gutachten<br />
erstellt (ÖKOTOP GbR: "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfindlichkeit<br />
ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />
ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie im<br />
REPHarz"). Dessen Ergebnisse wur<strong>de</strong>n im Umweltbericht <strong>de</strong>s<br />
REPHarz und somit in die Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz<br />
berücksichtigt. So wird wegen dieser avifaunistischen<br />
Konfliktpotentiale auf großflächige Neuausweisungen bzw.<br />
Erweiterungen von VRG-/EG-Wind im nördlichen und<br />
nordöstlichen Harzvorland verzichtet.<br />
Der o.g. Gutachter hat einer Übernahme <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Größenordnung (einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten 90<br />
ha) zugestimmt. Hinzu kommt, dass diese mit WKA bisher<br />
nicht überbaute Fläche im Nor<strong>de</strong>n, Osten und Sü<strong>de</strong>n bereits<br />
vom vorhan<strong>de</strong>nen Windpark "umzingelt" wird und in Richtung<br />
Westen an die Ortslage Reinstedt mit einem Gewerbegebiet<br />
angrenzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 364 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
291-51 Ref. 407:<br />
EG 8 (Gröningen-) Wegeleben<br />
Die Tragfähigkeit <strong>de</strong>s nördlichen und nordöstlichen<br />
Harzvorlan<strong>de</strong>s mit Windkraftanlagen ist aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht erreicht bzw. bereits<br />
überschritten. Das Weltdichtezentrum <strong>de</strong>s Rotmilans<br />
ist das nördliche Harzvorland. Sachsen-Anhalt hat<br />
als Hauptverbreitungsgebiet dieser Greifvogelart eine<br />
weltweite Verantwortung zur Erhaltung dieser Art,<br />
welche nach aktuellen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen einer hohen Gefährdung durch WKA<br />
ausgesetzt wird. Vor allem das nördliche und<br />
nordöstliche Harzvorland, mit <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel"<br />
als Zentrum, stellt einen <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzjährigen<br />
Hauptverbreitungsschwerpunkte dieser Greifvogelart<br />
in Deutschland dar. Nicht nur zur Brutzeit son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
auch im Winter (v.a. Überwinterer aus Nor<strong>de</strong>uropa)<br />
können überregional be<strong>de</strong>utsame, aber in <strong>de</strong>n<br />
letzten Jahren rückläufige Bestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rotmilans<br />
beobachtet wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum EU<br />
SPA "Hakel" sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Lage im bevorzugten<br />
Nahrungsgebiet bzw. im Flugkorridor zu <strong>de</strong>n<br />
Nahrungsräumen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Hakelwald nisten<strong>de</strong>n Greifvögel (z. B. Rot-und<br />
Schwarzmilan, Schreiadler) lehnt die obere<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> die Übernahme <strong>de</strong>s EG 8<br />
(Groningen-) Wegeleben in <strong>de</strong>n REP "Harz" ab.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s Erkenntniszuwachses han<strong>de</strong>lt es sich<br />
<strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht um<br />
einen Grenzstandort, <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerisch nicht als<br />
Vorranggebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mit<br />
Wirkung von Eignungsgebieten festgeschrieben<br />
wer<strong>de</strong>n sollte. Zwar befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>m geplanten<br />
Gebiet schon genehmigte Standorte von<br />
Windkraftanlagen, es sollte aber die Möglichkeit<br />
bestehen, nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. <strong>bei</strong><br />
Anträgen auf Repowering diese Anlagen aufgrund<br />
<strong>de</strong>s möglichen Erkenntniszuwachses zur Gefährdung<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> im Gebiet vorkommen<strong>de</strong>n<br />
Greifvogelarten bereits aus raumordnerischen<br />
Grün<strong>de</strong>n ablehnen zu können.<br />
keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />
Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wur<strong>de</strong><br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />
hinsichtlich ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete<br />
erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />
Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben<br />
(kein Vorranggebiet) im REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch<br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />
Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />
beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen<br />
Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn<br />
ohne eine rechtsichere räumliche Einschränkung dieser<br />
Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />
Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m<br />
Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Es ist auch davon<br />
auszugehen, die die betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in<br />
<strong>de</strong>n konkreten Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft<br />
wur<strong>de</strong>n (mit o.g. Ergebnis) als im Rahmen einer groben<br />
regionalplanerischen Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich<br />
ist.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />
bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />
<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2004 durch die<br />
obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />
wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />
bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant .<br />
Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />
einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
REPHarz erneut fortgeschrieben wird. Bis dahin soll gemäß<br />
Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Raumbeobachtung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen<br />
Umweltauswirkungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s Regionalplanes (§<br />
19 LPlG) unter Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
projektbezogenen Kompensationsmaßnahmen geklärt wer<strong>de</strong>n,<br />
inwieweit eine solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer REP-<br />
Fortschreibung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Eine Vorranggebietsausweisung für die Win<strong>de</strong>nergienutzung im<br />
Bereich Wegeleben wur<strong>de</strong> im REPHarz ohnehin nicht<br />
vorgenommen (nur Eignungsgebietsstatus).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
291-15 Ref. 606a:<br />
Zu <strong>de</strong>m Punkt 5.3.2, Vorranggebiete für die Nutzung<br />
von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />
Eignungsgebieten, möchte ich anführen, dass es<br />
sicherlich gut ist, solche Gebiete festzulegen.<br />
Alternative Energien müssen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Dennoch möchte ich aus sozialen Aspekten heraus<br />
darauf hinweisen, dass die Strompreise im<br />
Wesentlichen seitens ihrer Gewinnung konstant<br />
geblieben sind, aber dass die für <strong>de</strong>n Stromkun<strong>de</strong>n<br />
sichtbaren Steigerungsraten auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung von<br />
Win<strong>de</strong>nergie und <strong>de</strong>n steigen<strong>de</strong>n Steuern basiert.<br />
Somit sinken mit je<strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />
Windkraftanlagen die Nettoeinkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger.<br />
5.4 Gebiete zur Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen<br />
291-44 Ref. 407:<br />
Thekenberge-Klusberge (südlich Halberstadt)<br />
Für die Flächen <strong>de</strong>s ehemaligen militärischen<br />
Truppenübungsplatz sollte vorrangig eine<br />
ökologische Nutzung im REP festgeschrieben<br />
wer<strong>de</strong>n, da das Gebiet nach Auflassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
militärischen Nutzung einen hohen ökologischen<br />
Wert besitzt (Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflächen und Waldflächen sind<br />
Lebensraum für eine Vielzahl beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s und streng<br />
geschützter Tier- und Pflanzenarten).<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
291-42 Ref. 407:<br />
VRST Golfplatz Osterwieck<br />
Durch <strong>de</strong>n geplanten Golfplatz kann es zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielarten <strong>de</strong>s<br />
FFH und EU SPA "Fallstein nördlich Osterwick"<br />
kommen, da die Flächen als Nahrungshabitat für<br />
Greifvögel (z. B. Rotmilan, Wespenbussard)<br />
ausfallen können. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wer<strong>de</strong>n auf<br />
Golfplätzen Kleinsäuger (Nagetiere) bekämpft. Dies<br />
wür<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten, dass sich das Nahrungsangebot für<br />
die Zielarten <strong>de</strong>s FFH und EU SPA verschlechtern<br />
wür<strong>de</strong>. Auf Grund dieser Tatsache wird eine<br />
Aufnahme dieses Gebietes in <strong>de</strong>n REP Harz<br />
abgelehnt.<br />
Kenntnisnahme Gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan und § 6 Abs. 3 Nr.3 j<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz sind die <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften verpflichtet, in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
festzulegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Teilbereiche <strong>de</strong>s Sanierungsgebietes wer<strong>de</strong>n landwirtschaftlich<br />
genutzt, Teilbereiche sind erdfallgefähr<strong>de</strong>t, Teilbereiche<br />
bewal<strong>de</strong>t und Teilbereiche Sukzessionsflächen <strong>de</strong>s ehemalig<br />
militärisch genutzten Gesamtraumes. Der Wunsch, hier nur<br />
eine ökologische Nutzung im Regionalplan festzulegen, ist zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, da von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kommune und vom Landkreis eine Sanierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, um diese Flächen als stadtnahes<br />
Erholungsgebiet zu nutzen. Die gesamte Fläche wird von einem<br />
VRG für Wassergewinnung überlagert, was in je<strong>de</strong>m Fall zu<br />
beachten ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung im REPHarz ist mit <strong>de</strong>m Umweltbericht<br />
untersetzt, <strong><strong>de</strong>r</strong> das Problem mit <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Eingrenzung<br />
eines Nahrungshabitates für Greifvögel bereits enthält. Ob und<br />
inwiefern eine erhebliche Beeinträchtigung tatsächlich gegeben<br />
sein könnte, wird im Zuge weiterer, nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en<br />
(evtl. durch ein Raumordnungsverfahren, Gutachten u.s.w.) zu<br />
klären sein.<br />
Im 2006 genehmigten F-Plan von Osterwieck ist bereits ein<br />
Standort für einen Golfplatz enthalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong>de</strong>n TÖB's<br />
abgestimmt wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
291-25 Ref. 311:<br />
Z 2: Die Aufzählung bezieht sich offenbar vorrangig<br />
auf Standorte als be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Denkmale o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Denkmalensembles. Darüber hinaus sind<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Kultureinrichtungen wie Museen,<br />
Forschungsstätten, Aka<strong>de</strong>mien o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ge<strong>de</strong>nkstätten<br />
zu benennen, die sich zum Teil in <strong>de</strong>n genannten<br />
Denkmalen befin<strong>de</strong>n.<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Referates 311 ist die Aufzählung<br />
durch weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Stätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur zu<br />
ergänzen.<br />
Ergänzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits benannten Standorte<br />
(Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in Klammern)<br />
- Halberstadt mit historischer Altstadt, Dom und<br />
Kirchen, (Literaturmuseum Gleimhaus, Berend<br />
Lehmann Museum für jüdische Geschichte und<br />
Kultur)<br />
- Fachwerkstadt Stolberg mit Schloss, Stadtkirche,<br />
historischem Rathaus, (Museen "Alte Münze" und<br />
"Altes Bürgerhaus") sowie "Josephskreuz"<br />
- Königspfalz Tilleda (als archäologisches Denkmal<br />
und Freilichtmuseum)<br />
- Fachwerkstadt Wernigero<strong>de</strong> mit historischer<br />
Altstadt, Rathaus, Kirchen, Schloss und<br />
(Schlossmuseum,) Lustgarten<br />
- Ilsenburg mit Schloss- und Klosterkomplex, Fürst-<br />
Stolberg-Hütte (sowie Hütten- und Technikmuseum)<br />
Für Wernigero<strong>de</strong> sollte die Reihenfolge geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Ergänzungen, die extra benannt wer<strong>de</strong>n<br />
sollten:<br />
- Harzer Bergtheater Thale<br />
- Harzgero<strong>de</strong> mit Burgruine Anhalt<br />
- Lyonel-Feininger-Galerie Quedlinburg<br />
- Spengler-Museum Sangerhausen mit<br />
Altmammutskelett<br />
- Künstlerhaus Rö<strong><strong>de</strong>r</strong>hof als Ar<strong>bei</strong>tsstätte für<br />
Künstler <strong>de</strong>s In- und Auslan<strong>de</strong>s<br />
- Stiftung Kloster Michaelstein: Institut für<br />
Aufführungspraxis, Lan<strong>de</strong>smusikaka<strong>de</strong>mie<br />
keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />
Empfehlungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege und<br />
Archäologie als zuständige Fachbehör<strong>de</strong>. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n<br />
regional und überregional be<strong>de</strong>utsame Standorte benannt. Es<br />
steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kulturund<br />
Denkmaleinrichtungen in unserer <strong>Planung</strong>sregion gibt,<br />
wozu auch die vorgeschlagenen Museen und weitere Standorte<br />
gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen Standorte wür<strong>de</strong><br />
jedoch <strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
291-26 Ref. 311:<br />
Die Museumslandschaft <strong>de</strong>s Bergbaus sollte<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t benannt wer<strong>de</strong>n. Vorschlag, Ergänzung:<br />
Folgen<strong>de</strong> Bergbaumuseen <strong>de</strong>s Unterharzes sind<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Pflege <strong>de</strong>s technischen<br />
und industriellen Erbes und ebenso als touristische<br />
Anziehungspunkte zu werten:<br />
- Bergbaumuseum "Röhrigschacht" in Wettelro<strong>de</strong><br />
und sich anschließen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbaulehrpfad<br />
- Bergwerksmuseum Grube Glasebach in Straßberg<br />
- Besucherbergwerk "Drei Kronen und Ehrt" in<br />
Elbingero<strong>de</strong><br />
- Schaubergwerk "Büchenberg" in Elbingero<strong>de</strong><br />
6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />
291-12 Ref. 202:<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 6.1.7. Z1: Zwischenzeitlich erfolgte<br />
eine Aufwertung <strong>de</strong>s Standortes dahingehend, dass<br />
das Sanitäts<strong>de</strong>pot zu einem Sanitätshaupt<strong>de</strong>pot<br />
umfunktioniert wur<strong>de</strong>.<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
291-23 Ref. 301:<br />
Hier wer<strong>de</strong>n unter "Z 2" Orte mit Son<strong><strong>de</strong>r</strong>funktionen<br />
für die gesundheitliche Vor- und Nachsorge<br />
aufgeführt. Der Ort Thale ist zwar nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verordnung über die Anerkennung von Kur- und<br />
Erholungsorten in Sachsen-Anhalt (KurortVO) als<br />
Erholungsort anerkannt, verfügt jedoch über keine<br />
gesundheitsrelevanten Einrichtungen. In Kelbra<br />
existiert zwar eine Suchtklinik, ist aber nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
KurortVO kein anerkannter Erholungs- bzw. Kurort.<br />
Ihre namentliche Erwähnung ist m. E. daher nicht<br />
zwingend. Hingegen sind die Orte Ilsenburg,<br />
Hasselfel<strong>de</strong>, Schierke, Stiege, Stolberg, Trautenstein<br />
und Treseburg nach <strong><strong>de</strong>r</strong> KurortVO staatliche<br />
anerkannte Luftkurorte und sollten eher namentlich<br />
erwähnt wer<strong>de</strong>n. Hier haben Gutachten <strong>de</strong>s<br />
Deutschen Wetterdienstes eine hervorragen<strong>de</strong>, für<br />
die Gesun<strong><strong>de</strong>r</strong>haltung und Gesundung von<br />
Atemwegserkrankungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche, Luftqualität<br />
bescheinigt.<br />
keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />
Empfehlungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege und<br />
Archäologie als zuständige Fachbehör<strong>de</strong>. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n<br />
regional und überregional be<strong>de</strong>utsame Standorte benannt. Es<br />
steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kulturund<br />
Denkmaleinrichtungen in unserer <strong>Planung</strong>sregion gibt,<br />
wozu auch die vorgeschlagenen Museen und weiteren<br />
Standorte gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen<br />
Standorte wür<strong>de</strong> jedoch <strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
sprengen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Luftkurorte sind in Pkt. 7.17 G 12 genannt. In diesen Orten<br />
gibt es keine Kliniken o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kureinrichtungen, die für die<br />
gesundheitliche Vor- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachsorge genutzt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Sie dienen lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung, daher wer<strong>de</strong>n sie auch nicht<br />
als VRST geführt. Kelbra ist wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Suchtklinik wie Elbingero<strong>de</strong> aufgeführt. Die Stadt Thale will sich<br />
zu einem Kurort entwickeln und wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb als VRST<br />
(<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung) aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.1 Allgemeine Ziele und Grundsätze zur Verkehrsentwicklung<br />
291-48 Ref. 307:<br />
Die im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz enthaltenen<br />
Ausführungen zum Verkehr berücksichtigen die<br />
Vorgaben, Konzeptionen und <strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die <strong>de</strong>s LEP.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
291-45 Ref. 407:<br />
Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Strassenverkehrsplanungen halte ich<br />
aus meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 die<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nordverlängerung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 71 aufrecht. Die diesbezüglich im<br />
Umweltbericht gemachten Aussagen können in ihrer<br />
Schlussfolgerung von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 71 auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Halle wur<strong>de</strong> im aktuellen Entwurf<br />
<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes Halle infolge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Herausnahme dieser Trasse aus <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes sowie <strong>de</strong>ssen<br />
Konfliktträchtigkeit gestrichen. Diese Streichung ist<br />
nunmehr auch im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />
nachzuholen.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
291-24 Ref. 301:<br />
Unter "Z 5" wer<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utsame regionale und<br />
überregionale Radwege aufgelistet. Einer<br />
einheitlichen Schreibweise Rechnung tragend und<br />
Irritationen vorbeugend sollte, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />
ÜRW Harzrund-Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg die Schreibweise<br />
"Harzrundweg" und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m ÜRW Harzvorland-<br />
Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg die Schreibweise "Harzvorlandweg"<br />
gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 stellt ein gelten<strong>de</strong>s<br />
lan<strong>de</strong>splanerisches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung dar, welches gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen zu beachten und somit<br />
auch gemäß § 6 Abs. 1 LPlG aus <strong>de</strong>m LEP-LSA in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz zu übernehmen ist. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz wur<strong>de</strong>n aus grober regionalplanerischer Sichtweise<br />
die Auswirkungen einer A71-Verlängerung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz auch auf die Naturschutzbelange geprüft<br />
(siehe Umweltbericht). Obwohl ein z.T. erhöhtes<br />
Konfliktpotenzial gegenüber ausgewählten Schutzgütern<br />
festgestellt wur<strong>de</strong>, ist dieses nach jetzigem Kenntnisstand nicht<br />
so hoch, dass für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Alt-LK Sangerhausen die<br />
weiteren Projektplanungen von vornherein aussichtslos wären<br />
(Trassenkorridor ohnehin als noch abstimmt dargestellt). Die<br />
Umweltbelange im Alt-LK Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land wur<strong>de</strong>n unsererseits<br />
wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuständigkeit nicht geprüft.<br />
Im aktuellen REPHalle-Entwurf wur<strong>de</strong> lediglich die A71-<br />
Verlängerung nicht kartografisch dargestellt (textlich benannt).<br />
Aber genau diese Vorgehensweise wur<strong>de</strong> durch die oberste<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> als Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für die<br />
REP <strong>bei</strong>m REPHalle unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Vorgaben<br />
bemängelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge wer<strong>de</strong>n übernommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 369 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
291-43 Ref. 407:<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird einer<br />
Erweiterung- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte<br />
nicht zugestimmt, da es durch <strong>de</strong>n Luftverkehr zu<br />
erheblichen Störungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Vogelschutzgebieten (EU SPA). Dies<br />
trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz<br />
Hasselfel<strong>de</strong> zu.<br />
291-47 Ref. 307:<br />
Zur Textziffer 6.2.5. Luftverkehr, Ziel 3 ist<br />
anzumerken, dass die Genehmigung für <strong>de</strong>n<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong> erloschen ist.<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
291-46 Ref. 307:<br />
Zum ÖPNV ist anzumerken, dass die allgemeinen<br />
und gesetzlich verankerten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und<br />
Zielstellungen <strong>de</strong>s ÖPNV wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Positiv ist festzustellen, dass im Entwicklungsplan<br />
bereits Absichtserklärungen zur zukünftigen<br />
Abstimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahverkehrspläne im Hinblick auf<br />
die Kreisgebietsreform enthalten sind. Diese<br />
Abstimmungen sind nicht zuletzt aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Handlungsempfehlung <strong>de</strong>s MLV zur zukünftigen<br />
Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen sinnvoll<br />
und notwendig, zumal eine Harmonisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungslaufzeiten bezogen auf die neuen<br />
Kreisgrenzen unerlässlich sein wird.<br />
keine Berücksichtigung Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.5. steht die<br />
Sicherung/<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion regional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Flughafen-/Lan<strong>de</strong>platzstandorte. Mit <strong>de</strong>m in Z 2<br />
genannten Ausbau <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt zu einem<br />
Regionalflughafen ist nicht zwingend ein flächenmäßiger<br />
Ausbau <strong>de</strong>s Standortes gemeint, da die jetzt vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Lan<strong>de</strong>bahn längst die diesbezüglichen Voraussetzungen besitzt<br />
(eher Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> infrastrukturellen Ausstattung <strong>de</strong>s Flughafens<br />
gemeint, siehe auch Begründung zu Z 2).<br />
Der Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong> ist sowohl im 2006 vom<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigten Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im aktuellen Luftverkehrskonzept<br />
Sachsen-Anhalt enthalten. Dieser Standort befin<strong>de</strong>t sich nicht<br />
innerhalb eines EU SPA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Dieser Lan<strong>de</strong>platz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />
Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im<br />
aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 370 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />
291-8 Ref. 402:<br />
Folgen<strong>de</strong> Hinweise sind da<strong>bei</strong> zur Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bzw.<br />
Vermeidung von Immissionskonflikten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
zu berücksichtigen:<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Immissionsschutzes steht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Menschen vor<br />
gesundheitsgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und sonstigen<br />
Immissionen (z. B. Lärm, Staub, Luftschadstoffe) im<br />
Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />
wer<strong>de</strong>n dazu die entsprechen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />
überprüft. Da<strong>bei</strong> ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu beachten, dass<br />
gemäß §§ 1, 50 <strong>de</strong>s Gesetzes zum Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />
und ähnliche Vorgänge (Bun<strong>de</strong>s-<br />
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. d. F. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />
S. 3830) Flächen so zu planen sind, dass keine<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen auf<br />
schutzbedürftige Nutzungen auftreten. Somit sind<br />
Immissionen, die nach Art, Ausmaß o<strong><strong>de</strong>r</strong> Dauer<br />
geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
die Nachbarschaft her<strong>bei</strong>zuführen, zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
291-10 Ref. 402:<br />
Der Rohstoffabbau sollte nicht in unmittelbarer Nähe<br />
von Wohnbebauung erfolgen, da <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffgewinnung Geräusch- und Staubemissionen<br />
entstehen können, die sich auf das Schutzgut<br />
Mensch auswirken.<br />
291-11 Ref. 402:<br />
Die <strong>Planung</strong>srichtpegel benachbarter Baugebiete<br />
sollen sich um maximal 5 dB(A) unterschei<strong>de</strong>n.<br />
Durch eine sinnvolle Staffelung <strong><strong>de</strong>r</strong> anzusie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />
Gewerbebetriebe können Immissionskonflikte an <strong>de</strong>n<br />
Grenzen zu schutzbedürftigen Nutzungen vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte mit Schutzanspruch muss<br />
eine sorgfältige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsführung und -<br />
organisation erfolgen, um die Belastung mit Abgas,<br />
Lärm und Erschütterungen durch <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr für<br />
die angrenzen<strong>de</strong>n Wohnnutzungen zu vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Kenntnisnahme im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung berücksichtigt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Konflikte im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung abgear<strong>bei</strong>tet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fach- und Bauleitplanung<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.9 Energie<br />
291-9 Ref. 402:<br />
Zur Energieerzeugung sollten regenerative und<br />
CO2-neutrale Energieträger eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> steht die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie<br />
im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von<br />
Windkraftanlagen sind zur Vermeidung von<br />
Immissionskonflikten die auf schutzbedürftige<br />
Nutzungen einwirken<strong>de</strong>n Schallimmissionen,<br />
Schattenwurf und Reflexionen zu prüfen.<br />
291-22 Ref. 409:<br />
Im Abschnitt 7.9. Energie sind unter Punkt G 3 die<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung regenerativer Energien und<br />
die allgemeine For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung solcher<br />
Energienutzungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
festgeschrieben. Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserkraftnutzung ist hieraus zu streichen.<br />
Begründung:<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz gibt es keine Gewässer,<br />
die für ökonomisch sinnvolle und zugleich ökologisch<br />
verträgliche Wasserkraftnutzungen in Frage<br />
kommen. Die im Nordostharz und Unterharz<br />
gelegenen Gewässer weisen dafür eine viel zu<br />
geringe Wasserführung auf und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n im<br />
Harzvorland bzw. in <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen verlaufen<strong>de</strong>n<br />
Flüssen fehlt es neben einer ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Wasserführung auch noch an <strong>de</strong>m notwendigen<br />
Gefälle. Hier wären enorme, nicht ausgleichbare<br />
Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt notwendig (ökolog.<br />
Barrieren/Staubauwerke, lange Ausleitungsstrecken<br />
mit ungenügen<strong><strong>de</strong>r</strong> Restwassermenge, große<br />
Stauhaltungen), um überhaupt irgendwie halbwegs<br />
am Ran<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentabilät Strom erzeugen zu können.<br />
7.10 Wasserversorgung<br />
291-13 Ref. 202:<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 7.10. G1 Nach <strong>de</strong>m Wort<br />
Betriebswasser ist "sowie Löschwasser" einzufügen.<br />
Kenntnisnahme Die genannten, möglichen Beeinträchtigungen wur<strong>de</strong>n<br />
vorsorglich im Kriterium Nr 1 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind<br />
berücksichtigt (Abstand vom 1.000 m zur nächsten<br />
geschlossenen Wohnbebauung.<br />
Konkret jedoch erfolgt diese Prüfung erst auf <strong>de</strong>n<br />
nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleitplanung,<br />
Genehmigungsverfahren). Der REP plant Windgebiete, aber<br />
keine konkreten WKA-Standorte.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier um einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> aus <strong>de</strong>m LEP übernommen wur<strong>de</strong>. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung sind von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />
berücksichtigen (§4 Abs. 2 ROG). Zur Wasserkraftnutzung zählt<br />
auch das Pumpspeicherwerk Wen<strong>de</strong>furth. G 3 stellt kein<br />
"Freibrief" für jegliche Wasserkraftnutzung dar, <strong>bei</strong> konkreten<br />
Standortplanungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s G 4<br />
auch zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange von Natur und Landschaft zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Grundsatz ist aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Das<br />
Betriebswasser schließt auch Löschwasser ein.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 372 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
291-28 Ref. 407:<br />
Die unter Punkt 5.1.3. (Vorranggebiete für Natur und<br />
Landschaft) aufgeführten Naturschutzgebiete (NSG)<br />
sind nicht vollständig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte dargestellt.<br />
Naturschutzgebiete unter 30 Hektar sollten<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeichengebung für kleine Gebiete<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung mit einem grünen Dreieck in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte gekennzeichnet und im Textteil erwähnt<br />
wer<strong>de</strong>n (z.B. NSG "Pfer<strong>de</strong>kopf", NSG "Alter Stolberg<br />
(Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen"). Der<br />
östliche Teil <strong>de</strong>s NSG "Helme <strong>bei</strong> Martinsrieth" sowie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> südliche Teil <strong>de</strong>s NSG "Hackpfüffler See" sind in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zu ergänzen.<br />
Die NSG "Pfer<strong>de</strong>kopf" <strong>bei</strong> Stolberg, "Schierstedter<br />
Busch", "Große Nachthut", "Pfaffenbusch" und<br />
"Salzstelle <strong>bei</strong> Hecklingen" fehlen sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Karte als auch im Textteil unter Pkt. 5.1.3. Das<br />
Vorranggebiet IV "Gipskarstlandschaft Südharz" ist<br />
unvollständig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte dargestellt wor<strong>de</strong>n. Die<br />
Buchenwaldflächen nördlich Breitungen<br />
(Erweiterungen <strong>de</strong>s FFH-Gebietes gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
NSG-Fläche) sind als Vorranggebiet zu ergänzen.<br />
teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklungspläne<br />
obliegt nach § 16 Abs 1 Nr. 6 LPlG <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Die Naturschutzgebiete wer<strong>de</strong>n im<br />
Landschaftsprogramm dargestellt. Die Regionalplanung ist<br />
nicht gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Die<br />
genannten NSG sind nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte und im Text enthalten,<br />
weil sie aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur Festlegung von<br />
Vorranggebieten nicht regional be<strong>de</strong>utsam sind. Der östliche<br />
Teil <strong>de</strong>s NSG Martinsrieth liegt im VRG Hochwasserschutz und<br />
kann daher nicht als VRG NuL dargestellt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />
südlichen Teil <strong>de</strong>s NSG Hackpfüffler See ist ein Fehler<br />
aufgetreten, die Fläche gehört zum VRG NuL Nr. XXX, wie an<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ziffer auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zu erkennen ist. Der Fehler wird<br />
bereinigt. Die Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich Breitungen sind im VBG<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
291-2 Ref. 408:<br />
Durch ein Nichtausweisen eines Vorranggebietes für<br />
Forstwirtschaft wird lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigen Rolle<br />
<strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft im Harz<br />
Rechnung getragen. Eine Ausweisung auch nur<br />
kleinerer Gebiete wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Forstwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erhöhen.<br />
291-14 Ref. 202:<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 7. Als 7.19. soll unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überschrift "Abwehren<strong><strong>de</strong>r</strong> Brandschutz" eingefügt<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
Entsprechend §2 <strong>de</strong>s Brandschutz- und<br />
Hilfeleistungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
(Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 06.07.1994<br />
(GVBl. LSA S.786) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Neufassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA<br />
S.190) ist zu Sichern, dass die Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
Halle bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> personellen Stärke, <strong>de</strong>s<br />
Ausbildungsstan<strong>de</strong>s, <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Ausstattung<br />
sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintreffzeit in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumentwicklung ständig <strong>de</strong>n abwehren<strong>de</strong>n<br />
Brandschutz und die Hilfeleistung gewährleisten.<br />
291-18 Ref. 409:<br />
Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweise <strong>de</strong>s Ref. 409 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
STN von 2005 fan<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf zur<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s REPharz keine Berücksichtigung.<br />
291-27 Ref. 407:<br />
Im überplanten Gebiet befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalpark<br />
"Harz". Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger<br />
öffentlicher Belange sollte für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />
Nationalparks "Harz" die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nationalparkverwaltung eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
291-49 Ref. 201:<br />
Das Ref. Gefahrenabwehr, Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>- und<br />
Hoheitsangelegenheiten signalisiert Fehlmeldung<br />
bezüglich <strong>de</strong>s REPHarz.<br />
Kenntnisnahme Eine Ausweisung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft<br />
wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Da auch Nutzwald mehreren<br />
Nutzungen unterliegt, hier Erholung, Tourismus,<br />
Wassergewinnung, ... , wur<strong>de</strong> die Definition <strong>de</strong>s MBV für die<br />
VRG für Forstwirtschaft sinngemäß aber mit rechtlicher<br />
Abschwächung in Form von VBG angewen<strong>de</strong>t. Außer<strong>de</strong>m ist<br />
eine Mehrfachbelegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
nicht möglich, so dass eine Überlagerung von Vorranggebieten<br />
für Forstwirtschaft we<strong><strong>de</strong>r</strong> mit VBG für Tourismus und Erholung<br />
noch VBG für Wassergewinnung möglich wäre.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Für Vorgaben zu Inhalt und Form <strong>de</strong>s REP ist nach § 16 Abs. 1<br />
Nr. 6 LPlG die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig.<br />
Außer<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n wir uns in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme ist erfolgt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 374 von 610
TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
291-1 Ref. 408:<br />
Dem 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wird von Seiten <strong>de</strong>s<br />
Referates 408 zugestimmt.<br />
291-6 Ref. 401:<br />
Aus abfall- und bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher Sicht<br />
bestehen keine Einwän<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Weitere Hinweise/Ergänzungen sind nicht<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
291-7 Ref. 402:<br />
Gegen die Festlegungen im REPHarz bestehen<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes keine Be<strong>de</strong>nken.<br />
291-16 Ref. 606a:<br />
Dem REP wird unter Beachtung meiner<br />
Gesundheits- und<br />
Sozialverträglichkeitsstellungnahme zugestimmt.<br />
291-17 Ref. 404:<br />
Zu <strong>de</strong>m vorgelegten <strong>Planung</strong>sentwurf ergehen<br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Wasserbehör<strong>de</strong> - Referat 404<br />
Wasser - keine weiteren Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen.<br />
291-50 Ref. 405:<br />
Die Fachbereiche Industrieabwasser und<br />
Kommunalabwasser stimmen <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz zu. Weitere Ergänzungen und Hinweise<br />
sind nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 375 von 610
TÖB: (295) Landkreis Bernburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
295-2 Positiv bewertet wird die Herausnahme <strong>de</strong>s<br />
Teilgebietes <strong>bei</strong> Staßfurt/Leopoldshall <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes für Landwirtschaft III Nordöstliches<br />
Harzvorland. Empfohlen wur<strong>de</strong> darüber hinaus die<br />
Ausweisung einer Vorrangfläche für die<br />
Landwirtschaft als Fortführung <strong>de</strong>s im REP Anhalt-<br />
Bitterfeld-Wittenberg festgelegten Vorranggebietes<br />
für die Landwirtschaft I Gebiet um Staßfurt-Köthen-<br />
Aschersleben im Bereich südlich von<br />
Hohenerxleben. Hier sind aber im Gegensatz dazu<br />
weitere Flächen als Vorbehaltsgebiet für<br />
Hochwasserschutz (Pkt. 5.2.1) ausgewiesen wor<strong>de</strong>n,<br />
die meines Erachtens nach auf Grund <strong>de</strong>s Ausbaus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Liethe nicht mehr notwendig sind. Die<br />
Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen für das Vorbehaltsgebiet für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
(Pkt. 5.2.3 Nr. 7) sind darauf hin zu prüfen, ob hier<br />
die bestehen<strong>de</strong>n geschützten Biotope nur erhalten<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> erweitert wer<strong>de</strong>n sollen. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />
eines <strong><strong>de</strong>r</strong> besten Bö<strong>de</strong>n Sachsen-Anhalts sollte die<br />
landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich ein<br />
vorrangiges Ziel sein.<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
295-4 Fraglich ist meines Erachtens die<br />
Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit einzelner ausgewiesener<br />
kleinteiliger Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Vor<br />
allem die Festlegung einzelner Vorbehaltsgebiete für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen Verbundsystems wird<br />
sich zukünftig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s REP Harz<br />
negativ auswirken. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung von<br />
Einzelvorhaben können sich z.B. im Bereich <strong>de</strong>s<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems (Pkt 5.2.3) Nr. 8<br />
Heckenlandschaft zwischen Aschersleben und Groß<br />
Börnecke Schwierigkeiten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ungenauen<br />
kartografischen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Heckenstrukturen<br />
ergeben.<br />
teilweise Berücksichtigung Im Teilgebiet um Staßfurt -Leopoldshall han<strong>de</strong>lt es sich um ein<br />
Senkungsgebiet und ein Gebiet mit vielen<br />
Versorgungsleitungen. Auch aus diesem Grund wur<strong>de</strong> diese<br />
Fläche aus <strong>de</strong>m Vorranggebiet für Landwirtschaft genommen.<br />
Der Bereich Hohenerxleben kann <strong>de</strong>m VRG Landwirtschaft<br />
nicht zugeordnet wer<strong>de</strong>n, da hier nur kleinflächige<br />
Ausweisungen (< 100 ha) aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Raumnutzungen<br />
möglich wären. Hier ist sowohl ein VBG für Hochwasserschutz<br />
und ein VBG für <strong>de</strong>n ökologischen Verbund (aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises) vorhan<strong>de</strong>n. Somit ist<br />
hier ein VBG für Landwirtschaft festgelegt, was die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />
landwirtschaftliche Nutzung keineswegs einschränkt. Das VRG<br />
HWS wur<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Liethe in ein VBG HWS<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Da diese Bereiche weiterhin im<br />
Überschwemmungsgebiet laut LHW liegen und das VBG HWS<br />
auf das Gefährdungspotential <strong>bei</strong> einem möglichen Deichbruch<br />
hinweist, wird das VBG HWS nicht entfernt. Es wird jedoch<br />
nochmals geprüft, ob das VBG HWS mit einem (dann<br />
vergrößerten) VBG Landwirtschaft überlagert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich von Aschersleben nur wenigen, bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Biotopstrukturen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP dargestellte<br />
Komplex von linienhaften Elemente <strong>de</strong>s dortigen VBG-ÖVS<br />
duchaus regional be<strong>de</strong>utsam. Dieses VBG lehnt sich an die<br />
Biotopverbundfachplanung <strong>de</strong>s LK ASL-SFT an (auch dort<br />
regional be<strong>de</strong>utsam eingestuft).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 376 von 610
TÖB: (295) Landkreis Bernburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
295-3 Der im Punkt 6.2.4, Z 5 genannte Wipperrundweg<br />
steht wie hier festgelegt in Verbindung mit <strong>de</strong>m im<br />
Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Ländlichen<br />
Wegekonzeptes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
konzipierten Wipper-Saale-Radweges. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte im Bereich Giersleben-Amesdorf kein Weg<br />
als Wipper-Saale-Radweg dargestellt. Eine<br />
Verbindung in Richtung Güsten ist nicht ersichtlich.<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
295-5 Darüber hinaus wird die schwierige Lesbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kartografischen Darstellung angemerkt, die durch die<br />
Überlagerung von teilweise drei Vorbehaltsgebieten<br />
zusätzlich erschwert wird, z.B. Vorbehalt für<br />
Hochwasser (Pkt. 5.2.2), Vorbehalt für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems (Pkt. 5.2.3. Nr.<br />
3) und Vorbehalt für Tourismus und Erholung (Pkt.<br />
5.2.6) <strong>bei</strong> Wolmirsleben und Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg. Eine<br />
Abgrenzung <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes für<br />
Hochwasserschutz ist hier nicht mehr möglich.<br />
volle Berücksichtigung Der Teilbereich zwischen Groß Schierstedt und Güsten wur<strong>de</strong><br />
ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Eine Dreifachüberlagerung von VBG wur<strong>de</strong> nur in sehr wenigen<br />
Ausnahmefällen und auch nur kleinräumig vorgenommen.<br />
(siehe zum Vgl. LEP, hier im Harz großflächige<br />
Dreifachüberlagerung von VBG). Im genannten Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Egelner Mul<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n sowohl die Erholungs- und die<br />
ökologische Funktion <strong>de</strong>s dortigen LSG als auch die<br />
überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereich als VBG-<br />
Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert. Die<br />
Möglichkeit von Mehrfachüberlagerungen <strong>bei</strong> VBG im<br />
allgemeinen (sofern keine inhatlichen Konflikte auftreten) als<br />
auch die zusätzliche Ausweisung von VBG-Hochwasserschutz<br />
als neue VBG-Kategorie im speziellen ist Wille <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft.<br />
Die Art und Weise <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen Darstellung wird von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> vorgegeben. Ggf. sind <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung auch die textlichen<br />
Begriffs<strong>de</strong>finition <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen VBG heranzuziehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
295-1 Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Bernburg vom 19.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />
Harz wird nochmals auf die zukünftigen<br />
administrativen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung(1)<br />
hingewiesen, wonach <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis Bernburg<br />
gemeinsam mit <strong>de</strong>n Landkreisen Schönebeck und<br />
Aschersleben-Stassfurt (ohne die Stadt<br />
Falkenstein/Harz) <strong>de</strong>n neuen Salzlandkreis bil<strong>de</strong>t.<br />
Das Gesetz wird zum 1. Juli 2007 Gültigkeit<br />
erlangen. Die Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Regionen sollten<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> und Ausweisung von Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n grenznahen<br />
Räumen Beachtung fin<strong>de</strong>n. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme aufgezeigten möglichen<br />
Anpassungen an <strong>de</strong>n benachbarten <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan für die Region Anhalt-Bitterfeld-<br />
Wittenberg nicht in je<strong>de</strong>m Fall übernommen wor<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>shalb möchte ich auf einige Punkte nochmals<br />
eingehen:<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (296) Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
296-4 Es wird auf die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bör<strong>de</strong>kreises<br />
vom 15.12.2005 verwiesen. Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausweisung <strong>de</strong>s Eignungsgebietes Wind (Gröningen-<br />
) Wegeleben (unter Pkt. 3.2.4 G) bestehen nach wie<br />
vor grundsätzliche Be<strong>de</strong>nken.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum Eignungsgebiet wird<br />
dargestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> beauftragte Gutachter aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> artenschutzrechtlichen Belange bezüglich <strong>de</strong>s<br />
EU SPA Hakel im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchungen zur<br />
FFH-Verträglichkeit eine Streichung <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes empfiehlt. Gemäß § 3 Abs.4<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
(LP1G) vom 28. April 1998 (GVB1. LSA S.255) in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Fassung sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne die Erhaltungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Europäischen Vogelschutzgebiete zu<br />
berücksichtigen. Soweit diese erheblich<br />
beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können, sind die Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s BNatSchG über die Zulässigkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie die<br />
Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Der § 34 Abs.3 Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGB1.1 S.l 193) in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Fassung <strong>de</strong>finiert die<br />
Ausnahmegrün<strong>de</strong> für die Zulassung eines Planes,<br />
wenn dieser zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltungsziele <strong>de</strong>s EU SPA führen kann. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgelegten <strong>Abwägung</strong> ist nicht erkennbar, inwieweit<br />
diese <strong>Abwägung</strong> erfolgte.<br />
Es ist nicht erkennbar, ob in <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung die<br />
Verträglichkeit <strong>de</strong>s Plans mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Projekten und<br />
Plänen im Umfeld <strong>de</strong>s EU SPA „Hakel", die ebenfalls<br />
geeignet sind, das EU SPA in seinen<br />
Erhaltungszielen zu beeinträchtigen, untersucht<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Im Ergebnis sollte die <strong>Abwägung</strong> zum<br />
Eignungsgebiet überar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Es ist zu<br />
prüfen, ob eine Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
einzuholen ist<br />
Aus STN vom 15.12.05 zum 1. Planentwurf: "Das<br />
EG Gröningen - Wegeleben setzt sich im Landkreis<br />
Bör<strong>de</strong>kreis innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg<br />
fort. Das Eignungsgebiet kann in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan nur aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
die Verträglichkeit mit <strong>de</strong>n Erhaltungszielen <strong>de</strong>s<br />
keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> FNP-Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wegeleben (2002)<br />
erfolgte auf Grundlage <strong>de</strong>s seinerzeit gelten<strong>de</strong>n REP sowohl für<br />
das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind, welches nunmehr <strong>de</strong>ckungsgleich mit<br />
<strong>de</strong>m im REPHarz ausgewiesenen EG ist, als auch für eine<br />
weitere <strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung eine FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s EU SPA "Hakel", die seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />
wur<strong>de</strong>. In 2004 wur<strong>de</strong> die FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> SO-<br />
Gebietsflächen im Bereich Wegeleben und Gröningen<br />
nochmals bestätigt ("Schwelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Windfarmen am Speckberg in Gröningen<br />
und Wegeleben wird nicht überschritten").<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die<br />
betroffenen Belange <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nochmals<br />
gutachterlich geprüft. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />
Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />
REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />
zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />
WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />
vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />
angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />
rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />
durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />
WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />
gute kommt) nicht möglich. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen ist davon auszugehen, dass die die betroffenen<br />
Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten Projektverfahren<br />
weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g. Ergebnis) als im<br />
Rahmen einer groben regionalplanerischen Umweltprüfung<br />
verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich auch für die<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne die erfolgte Feststellung<br />
einer projektbezogenen FFH-Verträglichkeit (auch unter<br />
Berücksichtigung benachbarter Vorhaben, siehe BImSchG-<br />
Beschei<strong>de</strong>) hätten die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen<br />
nicht erteilt wer<strong>de</strong>n können. Folglich kann im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n Regionalplanung auf eine vertiefen<strong>de</strong> FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung verzichtet wer<strong>de</strong>n. Auf Grund <strong>de</strong>s<br />
Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m<br />
EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz auf die ursprünglich <strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2001/2004 durch die obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine<br />
FFH-Verträglichkeit für 20 WEA-Standorte auf fast 400 ha<br />
Fläche allein im Bereich Wegeleben attestiert wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zurückgenommen. Damit ist das jetzige, <strong>de</strong>mgegenüber stark<br />
reduzierte EG bereits nahezu vollständig mit genehmigten<br />
WKA überplant . Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 379 von 610
TÖB: (296) Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
benachbarten Europäischen Vogelschutzgebietes<br />
"Hakel" nachgewiesen wird."<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
296-2 Im Punkt Z 5 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg textlich<br />
benannt, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />
als be<strong>de</strong>utsamer Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg nicht dargestellt. Es<br />
wird erneut vorgeschlagen, diesen Radweg auch<br />
kartographisch darzustellen. Im<br />
<strong>Abwägung</strong>sdokument ist unter Nr. 296 - 4 eine volle<br />
Berücksichtigung avisiert.<br />
296-3 Im REP - MD ist <strong><strong>de</strong>r</strong> St. Jakobus Pilgerweg als<br />
be<strong>de</strong>uten<strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg aufgeführt und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kartographischen Darstellung ebenfalls so<br />
dargestellt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Pilgerweg nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion en<strong>de</strong>t, sollte dieser auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz mit aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
10 Sonstiges<br />
296-1 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit Umweltbericht<br />
wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Fachämtern <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Bör<strong>de</strong>kreis unter Fe<strong><strong>de</strong>r</strong>führung <strong>de</strong>s Tiefbauamtes,<br />
Sachgebiet Kreisplanung, als untere<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, geprüft.<br />
Der Bör<strong>de</strong>kreis hat bereits am 15.12.2005 zum 1.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz Stellung genommen. Ein<br />
Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise und Anregungen wur<strong>de</strong>n von<br />
Ihnen berücksichtigt und in <strong>de</strong>n 2. Entwurf<br />
eingear<strong>bei</strong>tet.<br />
10 Sonstiges<br />
297-1 Gegen <strong>de</strong>n REPHarz bestehen aus Sicht <strong>de</strong>s LK<br />
Goslar nach teilweiser Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken keine<br />
weiteren Be<strong>de</strong>nken.<br />
im EG ist damit nicht mehr möglich.<br />
Im übrigen ist das im Bör<strong>de</strong>kreis direkt angrenzen<strong>de</strong> EG<br />
Gröningen-(Wegeleben), in <strong>de</strong>m ebenfalls erst 2006 12 WKA<br />
genehmigt wur<strong>de</strong>n, lt. REPMag<strong>de</strong>burg mit ca. 265 ha mehr als<br />
doppelt so groß wie das EG (Gröningen)-Wegeleben mit ca.<br />
120 ha.<br />
volle Berücksichtigung Der Weg ist sowohl im 1. als auch im 2. Planentwurf textlich<br />
und kartographisch enthalten. Der Weg en<strong>de</strong>t <strong>bei</strong> Etgersleben<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 76 und geht dann Richtung Groß Germersleben weiter<br />
(<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg, in <strong><strong>de</strong>r</strong>en REP).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Weg ist unter Pkt. 7.17, G 6 im REPHarz textlich enthalten.<br />
Nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen ist erkennbar, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Pilgerweg<br />
im REPHarz (nach aktuellen Angaben <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes) an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Anschlußpunkte im REPHarz<br />
aufweisen wür<strong>de</strong> als im REPMag<strong>de</strong>burg und es vermutlich<br />
mehrere Varianten zu diesem Verlauf gibt. Aus diesem Grund<br />
wur<strong>de</strong> auf eine kartographische Aufnahme im REPHarz<br />
verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 380 von 610
TÖB: (298) Landkreis Helmstedt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
298-2 Ergänzend zu meinen früheren <strong>Planung</strong>s<strong>bei</strong>trägen<br />
teile ich mit, dass inzwischen unter<br />
www.helmstedt.<strong>de</strong> über <strong>de</strong>n Suchbegriff<br />
"Landschaftsrahmenplan" Textteil und Karten <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsrahmenplanes für <strong>de</strong>n Landkreis<br />
Helmstedt aufgerufen wer<strong>de</strong>n können. Die darin<br />
enthaltenen Informationen können für die<br />
<strong>Planung</strong>süberlegungen im Bereich <strong>de</strong>s Großen<br />
Bruches hilfreich sein.<br />
298-3 Seither sind an <strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft und <strong>de</strong>s Landkreises zwar<br />
redaktionelle, aber keine inhaltlichen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
vorgenommen wor<strong>de</strong>n, so dass sich auch die<br />
fachliche Bewertung nicht än<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
STN 07.12.05:<br />
Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz und<br />
<strong>de</strong>s Landkreises Helmstedt liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturraum <strong>de</strong>s<br />
Großen Bruches. Der hier gelegene Teil <strong>de</strong>s Großen<br />
Bruches erfüllt lt. Landschaftsrahmenplan für <strong>de</strong>n<br />
Landkreis Helmstedt die Voraussetzungen für eine<br />
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
durch Gehölze und Gräben gekammerten<br />
Landschaft, Verbesserung ökologischer Werte und<br />
Funktionen in <strong><strong>de</strong>r</strong> intensiv ackerbaulich genutzten<br />
Feldflur u.a. durch Anhebung <strong>de</strong>s<br />
Grundwasserstan<strong>de</strong>s und die Umwandlung von<br />
Acker in Grünland auf Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moorbo<strong>de</strong>n). Die<br />
Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Unter-<br />
Schutz-Stellung ist einstweilen allerdings nicht<br />
beabsichtigt. Weiterhin ist ein Teil <strong>de</strong>s<br />
Grabensystems zum Schutz und zur Entwicklung<br />
von zwei Fischarten durch das Land Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />
als FFH-Gebiet gemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Das Große Bruch<br />
erfüllt nach hiesiger Auffassung für gewässer- und<br />
nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbezogene Arten eine wichtige<br />
Biotopverbundfunktion in Ost-West-Richtung, die es<br />
zu schützen und zu erhalten gilt. Ich gehe davon<br />
aus, dass sich die Situation im sachsen-anhaltischen<br />
Teil <strong>de</strong>s Großen Bruches ähnlich darstellt, da es sich<br />
um einen einheitlichen Naturraum han<strong>de</strong>lt. Unter<br />
diesen Umstän<strong>de</strong>n ist zu wünschen, dass die<br />
Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege ihrem Gewicht entsprechend<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Großen Bruches wer<strong>de</strong>n im REPHarz dadurch<br />
berücksichtigt, dass das dort großflächig ausgewiesene<br />
Vorranggebiet für Hochwasserschutz gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1<br />
auch Teil <strong>de</strong>s ökologischen Verbundsystems ist und dass<br />
angrenzend im Talrandbereich das Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems Nr. 6 "Großes<br />
Bruch" ausgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 381 von 610
TÖB: (298) Landkreis Helmstedt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
298-1 Zu <strong><strong>de</strong>r</strong> vorausgegangenen 1. Entwurfsfassung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes hatte ich bereits<br />
unter <strong>de</strong>m 05.12.2005 eine Stellungnahme<br />
abgegeben und darin insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />
naturschutzfachliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Großen<br />
Bruches hervorgehoben. Die damals mitgeteilten<br />
<strong>Planung</strong>s<strong>bei</strong>träge sind zur Kenntnis genommen und -<br />
soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich - ab-gewogen und teilweise<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Im Übrigen ist <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes ein umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />
<strong>bei</strong>gegeben wor<strong>de</strong>n; dazu ergeben sich meinerseits<br />
keine Be-merkungen.<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
299-2 Gestatten Sie mir zum VRSTO für Industrie und<br />
Gewerbe Allstedt eine Anmerkung. Seit En<strong>de</strong> 2006<br />
läuft zu genanntem Standort das ROV zum<br />
Vorhaben "Errichtung u. Betrieb einer<br />
Schweinezuchtanlage". Wir möchten heute<br />
nochmals betonen, dass das geplante Vorhaben<br />
aufgrund seiner Nähe zu touristischen Zielen rund<br />
um <strong>de</strong>n Kyffhäuser sowie zum potentiellen<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebiet "Hohe Schrecke" und zur<br />
Vernetzung mit <strong>de</strong>n touristischen Zielen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Unstrut erhebliche negative Auswirkungen haben<br />
wird.<br />
10 Sonstiges<br />
299-1 Die mit unserem Schreiben vom 19.12.05<br />
dargestellten Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
wur<strong>de</strong>n eingear<strong>bei</strong>tet.<br />
299-3 Welche Auswirkungen hat die Gebietsreform in<br />
Sachsen-Anhalt auf die <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungspläne, so u.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenschluss<br />
<strong>de</strong>s LK SGH (REPHarz) mit <strong>de</strong>m LK ML?<br />
10 Sonstiges<br />
300-1 Die zum 1. Entwurf vorgebrachten Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n abgewägt und im 2. Entwurf<br />
entsprechend berücksichtigt. Seitens <strong>de</strong>s LK ML<br />
wer<strong>de</strong>nkeine weiteren Hinweise zum Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz gegeben.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Ausweisung eines Standortes für Industrie und Gewerbe im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />
herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />
Be<strong>de</strong>nken gegen diese nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> können natürlich<br />
im Zuge <strong>de</strong>s ROV von Ihnen geäußert wer<strong>de</strong>n und sind im<br />
Zuge <strong>de</strong>s ROV dann auch abzuwägen. Im REPHarz wird<br />
lediglich eine allgemeine Standortsicherung eines Industrie- und<br />
Gewerbestandortes betrieben. Weitere Verfahren entschei<strong>de</strong>n<br />
über Genehmigungsfähigkeit von speziellen Vorhaben an<br />
diesem Standort.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Ist Gegenstand <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Gesetzgebungsverfahrens zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 382 von 610
TÖB: (301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
301-2 Der Landkreis Merseburg-Querfurt wird <strong>de</strong>mnächst<br />
ein Verfahren zur Anpassung <strong>de</strong>s<br />
Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst beginnen.<br />
Nach <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n hydrogeologischen<br />
Gutachten, das von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n (Lan<strong>de</strong>samt<br />
für Geologie und Bergwesen sowie Lan<strong>de</strong>sbetrieb für<br />
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft)<br />
begutachtet und bestätigt wur<strong>de</strong>, wird sich die<br />
Abgrenzung <strong>de</strong>s Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer<br />
Forst än<strong><strong>de</strong>r</strong>n und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Richtung<br />
Nordwesten nach Allstedt vergrößern (vgl. Karte im<br />
Anhang). Laut <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP wird dieser<br />
Bereich durch das Vorranggebiet für<br />
Wassergewinnung VIII Allstedt-Wolferstedt-Winkel<br />
unter 5.1.2 nicht erfasst. Ebenso wenig <strong>bei</strong>nhaltet<br />
das Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung Nr. 6.<br />
Rohnegebiet <strong>bei</strong> Allstedt <strong>de</strong>n Bereich.<br />
Das zukünftige Wasserschutzgebiet Ziegelrodaer<br />
Forst sollte als Vorranggebiet für Wassergewinnung<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Dies entspräche auch <strong>de</strong>n<br />
formulierten Zielen bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 5.1.2. im<br />
2. Entwurf <strong>de</strong>s REP für die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />
Anmerkung: Die Lage <strong>de</strong>s zukünftigen<br />
Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst liegt <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und<br />
<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Merseburg-Querfurt digital vor.<br />
keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n Kriterien zur Festlegung von VRG Wassergewinnung<br />
wer<strong>de</strong>n festgesetzte, lan<strong>de</strong>s- und regionalbe<strong>de</strong>utsame<br />
Trinkwasserschutzgebiete im REPHarz als VRG<br />
Wassergewinnung aufgenommen.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s geringen Verfahrensvorlaufes <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten WSG-Anpassung kann ohne Kenntnis<br />
diesbezüglicher Unterlagen keine entsprechen<strong>de</strong><br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s Vorschlages erfolgen, zu<strong>de</strong>m im<br />
angrenzen<strong>de</strong>n REPHalle (2. Entwurf) das VRG-<br />
Wassergewinnung Ziegelrodaer Forst nicht bis an die<br />
<strong>Planung</strong>sregionsgrenze reicht.<br />
Die jetzigen, möglicherweise betroffenen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz (z.B. VRG Natur und Landschaft, VBG-<br />
Forstwirtschaft, Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe<br />
bzw. regional be<strong>de</strong>utsamer Flugplatz Allstedt) sind als<br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im geplanten Verfahren zur<br />
Festsetzung <strong>de</strong>s Trinkwasserschutzgebietes zu beachten bzw.<br />
zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 383 von 610
TÖB: (301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
301-3 Im 2. Entwurf wird mehrfach auf die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Waldflächen für ein großräumiges ökologisches<br />
Verbundsystem eingegangen (G 1 und 2 in Pkt.<br />
5.2.3, Z 3 in Pkt. 5.2.7). Im Sinne einer<br />
ausgewogenen Raumplanung erfolgt im REPHarz<br />
die Ausweisung von Waldflächen generell als<br />
Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft,<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems wer<strong>de</strong>n nur im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und Vogelschutzgebiete<br />
ausgewiesen.<br />
Mit Bezug auf die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> UNB vom<br />
28.12.2005 wird nochmals auf die hohe ökologische<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen Waldbestän<strong>de</strong> im<br />
Grenzbereich zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hingewiesen, die im<br />
REP Halle entsprechend als Vorbehaltsgebiete für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
ausgewiesen sind.<br />
Insofern ist hier in je<strong>de</strong>m Fall sicher zu stellen, dass<br />
auch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />
Forstwirtschaft die Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebiete zum Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems zur Anwendung kommen.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
301-1 Bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom 28.12.2005 wur<strong>de</strong><br />
auf die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Weiterfuhrung <strong>de</strong>s von Sachsen<br />
kommen<strong>de</strong>n, in Ost-Westrichtung führen<strong>de</strong>n und<br />
nördlich von Landgrafroda die Region Harz<br />
erreichen<strong>de</strong>n überregionalen Radweges Salzstraße<br />
hingewiesen. Dieser Radweg ist im<br />
Lan<strong>de</strong>swegekonzept und im Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> Region Halle enthalten (s.<br />
Anlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme von 2005).<br />
Zu diesen regionsübergreifen<strong>de</strong>n Problemen sowie<br />
zu nachstehen<strong>de</strong>n Anregungen <strong>de</strong>s Umweltamtes<br />
sollten Abstimmungen zwischen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme In Pkt. 5.2.7. Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft Z 3 ist<br />
dargelegt, dass die VBG Forstwirtschaft auch die Aufgabe<br />
eines ökologischen Verbundsystems wahrnehmen. Aufgrund<br />
dieser Aufgabe <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s ist von einer Ausweisung als VBG<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems abgesehen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Übernahme erfolgt in Text und Karte<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 384 von 610
TÖB: (302) Landkreis Nordhausen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
302-1 Der REPHarz tangiert <strong>de</strong>n Landkreis Nordhausen<br />
nördlich und nord - östlich. Die <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"<strong>Planung</strong>sregion Harz" gehen sowohl mit <strong>de</strong>n<br />
Intentionen <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Ausweisung geführten<br />
Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen sowie<br />
mit <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und Vogelschutzgebiete konform<br />
(Anlage).<br />
Vor diesem Hintergrund wird aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht festgestellt, dass <strong>de</strong>n<br />
Belangen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises Nordhausen<br />
Rechnung getragen wur<strong>de</strong>.<br />
Von <strong>de</strong>n Fachbereichen wur<strong>de</strong>n keine weiteren<br />
Hinweise geäußert.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 385 von 610
TÖB: (304) Landkreis Schönebeck<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
304-2 Umweltbericht:<br />
Zum Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong> ein Umweltbericht<br />
erar<strong>bei</strong>tet. Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung war die<br />
Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen durch die Festsetzung von<br />
Vorranggebieten im <strong>Planung</strong>sraum.<br />
Landkreisübergreifend sind hier das Eignungsgebiet<br />
Borne und das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />
<strong>bei</strong> Staßfurt zu benennen.<br />
Im Umweltbericht wur<strong>de</strong>n Aussagen zum<br />
Eignungsgebiet -Win<strong>de</strong>nergie Borne- nicht getroffen,<br />
da das Gebiet bereits einer Umweltprüfung<br />
unterzogen wur<strong>de</strong>.<br />
Für das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Solfeld<br />
Staßfurt wur<strong>de</strong> das Konfliktpotenzial als gering bis<br />
mittel eingeschätzt, da die Solegewinnung untertägig<br />
erfolgt.<br />
Durch das Monitoring auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung ist regelmäßig ein Überblick über<br />
die Umweltauswirkungen gegeben und es kann<br />
entsprechend schnell auf Fehlentwicklungen reagiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Hier<strong>bei</strong> sollte aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> landkreisübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Lage die zuständige <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg einbezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
304-3 Untere Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />
Durch <strong>de</strong>n REP Harz wer<strong>de</strong>n wasserwirtschaftliche<br />
Belange <strong>de</strong>s Landkreises Schönebeck nicht berührt.<br />
Diese Einschätzung könnte sich <strong>bei</strong> einer<br />
Fortschreibung <strong>de</strong>s REP hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erschließung untertägiger Lagerstätten und<br />
Energierohstoffe än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 386 von 610
TÖB: (304) Landkreis Schönebeck<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
304-4 Sachgebiet Kreisplanung<br />
Durch die bevorstehen<strong>de</strong> Kreisgebietsreform bil<strong>de</strong>n<br />
die bisherigen Landkreise Bernburg, Aschersleben-<br />
Staßfurt und Schönebeck <strong>de</strong>n neuen Salzlandkreis.<br />
Der Entwurf zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt sieht die Zuordnung <strong>de</strong>s Salzlandkreises zur<br />
<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg vor. Die<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung hat in einer Pressemitteilung<br />
erklärt, dass bis zum 30.11.07 die bisherige<br />
Zusammensetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften erhalten bleibt. Es wird aus<br />
diesem Grund ab 01.07.2007 um eine Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Amtes für Regionalplanung und<br />
Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s zukünftigen Landkreises<br />
Salzland <strong>bei</strong> allen Vorhaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong>de</strong>s<br />
bisherigen Landkreises Aschersleben- Staßfurt<br />
gebeten.<br />
Formell wird darauf hingewiesen, dass das<br />
Raumordnungsgesetz durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
vom 09.12.2006 (BGBI. I S. 2833) zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
304-1 Erhebliche Einwän<strong>de</strong> und Be<strong>de</strong>nken zum<br />
vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n nicht<br />
geäußert.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
305-1 Zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz habe ich keine<br />
Anregungen vorzubringen. Meine mit Datum vom<br />
14.11.05 vorgebrachten Anregungen zum 1. Entwurf<br />
sind angemessen berücksichtigt.<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 387 von 610
TÖB: (309) LMBV Lausitzer und Mittel<strong>de</strong>utsche Bergbau-Vewaltungsgesellschaft mbH Liegenschaftsabteilung Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
309-1 - keine abwägungsrelevanten Hinweise/Be<strong>de</strong>nken<br />
zum 2. Entwurf abgegeben -<br />
Eine Vielzahl von Hinweisen auf <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />
Eigentumsverhältnisse, bergrechtliche<br />
Verantwortungsbereiche, Flutungsziele Concordia-<br />
See, Grundwasserstän<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Flutung,<br />
Braunkohlentiefbaubauanlagen,<br />
Altlastverdachtsflächen und Flutungsanlagen wur<strong>de</strong><br />
gegeben, zum Teil auch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 11.11.05<br />
zum 1. Planentwurf und behalten auch für <strong>de</strong>n 2.<br />
Planentwurf ihre Gültigkeit.<br />
Weitere Zusätze/Hinweise zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz bestehen nicht.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 388 von 610
TÖB: (311) MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.12 Lagerstätten<br />
311-1 Nach Prüfung in unserem Hause möchten wir uns<br />
zum vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf, in Ergänzung zu<br />
unserer Stellungnahme vom 15. Dezember 2005,<br />
wie folgt äußern:<br />
Wie bereits im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong> die<br />
Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmul<strong>de</strong> <strong>de</strong>m<br />
Punkt 7.12. Lagerstätten, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Grundsatz G 6, zugeordnet. Damit wird anerkannt,<br />
dass diese Lagerstätte ein regional be<strong>de</strong>utsames<br />
Geopotenzial darstellt und <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen angemessen<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n soll. Im gleichen Absatz wird<br />
darauf hingewiesen, dass aus raumordnerischer<br />
Sicht eine höherstufige Einordnung nicht<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann. Die in unserem<br />
Schreiben vom 15. Dezember 2005 genannten<br />
wichtigen Fakten sind im <strong>Abwägung</strong>sprozess nicht<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung über die<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnisse wird unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em als<br />
Begründung seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz auf die<br />
Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP-LSA verwiesen.<br />
Um zu unterstreichen, wie wichtig uns die<br />
Standortsicherung und damit die Ausweisung als<br />
Vorbehaltsgebiet ist, möchten wir Ihnen an dieser<br />
Stelle <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Auszug unserer<br />
Stellungnahme, die wir im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bekanntgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen <strong>Planung</strong>sabsicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sregierung zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt im September 2006 an das Ministerium für<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr abgegeben haben,<br />
einfügen.<br />
Auszug unseres Schreibens vom 01. November<br />
2006 an das Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />
Verkehr zum<br />
Vorbehaltsgebiet Braunkohlenlagerstätte "Egelner<br />
Südmul<strong>de</strong>".<br />
"Für das Feld "Egelner Südmul<strong>de</strong>" liegt mit einer<br />
Verleihungsurkun<strong>de</strong> auf Bergwerkseigentum <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
BVVG ein <strong>de</strong>finiertes Polygon für eine ortsgenaue<br />
Darstellung vor. Die MIBRAG mbH will im 2. Halbjahr<br />
2007 mit <strong>de</strong>n Erkundungsar<strong>bei</strong>ten in diesem Feld<br />
beginnen.<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten<strong>de</strong>fizite und <strong>de</strong>m sich an<br />
eine Erkundung anschließen<strong>de</strong>n Genehmigungsgang<br />
erscheint aus heutiger Sicht ein Abbau erst nach<br />
2025 möglich. Im Falle einer lagemäßigen<br />
keine Berücksichtigung Es erfolgt lt. rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />
Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />
gegenwärtig und zukünftig ausschließlich im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lagerstätte Profen. Die LEP-Festlegungen sind nach § 6 Abs. 1<br />
LPlG zu beachten und zu übernehmen. Eine mögliche<br />
raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner<br />
Südmul<strong>de</strong> hat folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen,<br />
diesbezüglich ist die beabsichtigte LEP-Fortschreibung<br />
abzuwarten.<br />
Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zu dieser Lagerstätte<br />
sind angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengröße <strong>de</strong>s BWE und <strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer<br />
Gewinnung verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen und großräumigen<br />
Beeinträchtigungen noch nicht ausreichend für eine<br />
sachgerechte <strong>Abwägung</strong> zwischen einer raumordnerischen<br />
Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> BK-Lagerstätte und <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfordnerissen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Hinblick <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht).<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><br />
einer Gewinnung und Verwertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohle, weit über die<br />
<strong>Planung</strong>sregion hinausgehen<strong>de</strong>n möglichen ökologischen,<br />
ökonomischen und sozialen Auswirkungen han<strong>de</strong>lt es sich hier<br />
nicht (nur) um eine regionalbe<strong>de</strong>utsame, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein<strong>de</strong>utig um<br />
eine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Lagerstätte. Folglich ist hier <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die entschei<strong>de</strong>ne raumordnerische<br />
<strong>Planung</strong>sgrundlage.<br />
Siehe auch Datensatz 254-35 (IHK Mag<strong>de</strong>burg).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 389 von 610
TÖB: (311) MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.12 Lagerstätten<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
Vorbehaltsausweisung im LEP sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
MIBRAG mbH in <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit geäußerte<br />
Verzicht auf das Teilfeld Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg und <strong>de</strong>n Bereich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nordmul<strong>de</strong>, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m generellen<br />
Verzicht auf eine Bo<strong>de</strong>verlegung, berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir bitten um Prüfung und Einar<strong>bei</strong>tung unserer<br />
Ergänzungswünsche."<br />
312-1 Unsererseits wird zum REPHarz kein Einwand<br />
erhoben, da sich in diesem Bereich keine Anlagen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagenteile unseres Unternehmens befin<strong>de</strong>n<br />
bzw. diese von Ihrem Vorhaben nicht beeinflusst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
1 Rechtliche Grundlagen<br />
313-8 In Abs. 2 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Zeile nach <strong>de</strong>n<br />
Worten.....Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung..."<br />
entsprechend LPIG § 17 Abs. 1 einzufügen ".. für die<br />
<strong>Planung</strong>sregionen..."<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 390 von 610
TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
313-4 G 12: Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt vom<br />
18.9.2006 gab die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong><br />
ihre Absicht bekannt, <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />
neu aufzustellen. Ein wesentlicher Punkt <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Plans wird aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
rückläufigen Bevölkerungsentwicklung die<br />
Überprüfung <strong>de</strong>s Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-<br />
Anhalt sein. In diesem Zusammenhang wer<strong>de</strong>n auch<br />
die Kriterien zur Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren in <strong>de</strong>n<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Bis dahin ist eine stringente Anwendung <strong>de</strong>s<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Zentrale-Orte-Systems in <strong>de</strong>n Regionen<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Eine Festlegung zur Wahrnehmung von<br />
zentralörtlichen Funktionen in weiteren Orten ist nicht<br />
genehmigungsfähig.<br />
volle Berücksichtigung G 12 wird gestrichen.<br />
Die Verwaltungssitze von Verwaltungsgemeinschaften und<br />
Einheitsgemein<strong>de</strong>n, die zur Zeit nicht als Grundzentrum<br />
eingestuft sind, wer<strong>de</strong>n durch die Streichung nicht in Frage<br />
gestellt. Durch die künftige Gemein<strong>de</strong>gebietsreform kann es<br />
jedoch zu diesbezüglichen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen kommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 391 von 610
TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
313-9 Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21:<br />
Die Ziele Z 15, Z 16, Z 18, Z 19 und Z 21 wur<strong>de</strong>n<br />
wortgleich und kursiv aus <strong>de</strong>m LEP 3.2.8. und 3.2.9.<br />
übernommen. Im LEP sind diese jedoch als<br />
Grundsätze festgelegt. Soll hierzu eine<br />
Zielfestlegung erfolgen, wäre dieses eine<br />
Präzisierung und kann daher nicht kursiv erscheinen.<br />
Da diese Festlegungen jedoch ohne weitere<br />
räumliche und sachliche Bestimmung übernommen<br />
wur<strong>de</strong>n, ist eine Präzisierung einer LEP-Festlegung<br />
vom Grun<strong>de</strong> nicht gegeben. Die rechtliche Qualität<br />
dieser Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung muss zumin<strong>de</strong>st<br />
angezweifelt wer<strong>de</strong>n und ist zu über<strong>de</strong>nken.<br />
teilweise Berücksichtigung Die Zielfestlegungen wer<strong>de</strong>n bis auf Z 15 <strong>bei</strong>behalten und nicht<br />
mehr kursiv dargestellt .<br />
Zu Z 15: Die zugrun<strong>de</strong> gelegte LEP-Formulierung ist eine Soll-<br />
Formulierung, <strong><strong>de</strong>r</strong>en rechtliche Zielqualität <strong>de</strong>swegen fraglich ist.<br />
Zu Z 16: Die zugrun<strong>de</strong> gelegte LEP-Formulierung besitzt bereits<br />
ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Die Begründung zu Z 16 wird<br />
ergänzt um die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulich integrierten<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lsstandorte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>de</strong>mografischen Entwicklung, die es durch Z 16 (und nicht als<br />
Grundsatz) hinreichend zu schützen gilt. Um ein Abweichen in<br />
atypischen Ausnahmefällen zu ermöglichen, wird im Sinne<br />
einer Regel-Ausnahme-Struktur in Z 16 das Wort<br />
"grundsätzlich" eingefügt.<br />
Zu Z 18 und Z 19: Die Begründung für die Höherstufung wird<br />
sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />
"Diesen Versorgungsauftrag können die zentralen Orte <strong>bei</strong><br />
schwieriger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rahmenbedingungen (Bevölkerungsund<br />
Finanzentwicklung) nur dann erfüllen, wenn diese selbst <strong>bei</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>m Bedarf die dafür notwendige Infrastruktur<br />
tatsächlich vorhalten (Z 17) und durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Orte in ihrem<br />
Verflechtungsbereich nicht durch zusätzliche Konkurrenz<br />
geschwächt wer<strong>de</strong>n (Z 18). Die stringentere Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aktuellen LEP-Grundsätze entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. LEP-Neuaufstellung, welches gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bekanntmachung im Ministerialblatt vom 18.09.2006 auch die<br />
Überprüfung <strong>de</strong>s Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt<br />
unter <strong>de</strong>n Rahmenbedingungen einer rückläufigen<br />
Bevölkerungsentwicklung zum Inhalt hat."<br />
siehe auch STN <strong>de</strong>s MLV zu G 12 ("stringente Anwendung <strong>de</strong>s<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen ZOS gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t", ist allein mit Grundsätzen nicht<br />
umsetzbar). Um ein Abweichen in atypischen Ausnahmefällen<br />
zu ermöglichen, wird im Sinne einer Regel-Ausnahme-Strukur<br />
in Z 19 die Worte "in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel" eingefügt.<br />
Z 21: Hier geht es lediglich um die Prüfpflicht, ob auch<br />
versiegelte Flächen genutzt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />
diesbezüglicher (lediglicher) Grundsatz ist auch angesichts<br />
freiwer<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen, z.B. durch <strong>de</strong>n Stadtumbau, im Sinne<br />
<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht ausreichend (kann bereits<br />
weggewogen wer<strong>de</strong>n ohne tatsächliche Prüfung). Die Prüfpflicht<br />
sichert eine angemessene Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
diesbezüglichen allgemeinen Grundsätze (G 2-1, G 8-2, G 9-3,<br />
G 9-4, G 10-2) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen <strong>Planung</strong>. Die<br />
Begründung zu Z 21 wird entsprechend ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 392 von 610
TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
313-35 Begründungen:<br />
Zu Zielen Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21<br />
Die Formulierung, dass Grundsätze <strong>de</strong>s LEP<br />
übernommen und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung zum Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
"aufgewertet" wer<strong>de</strong>n, ist nicht angemessen. Sollen<br />
diese Grundsätze aus <strong>de</strong>m LEP präzisiert und auf<br />
regionalplanerischer Ebene als Ziele festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung die daraus<br />
resultieren<strong>de</strong>n Bindungswirkungen, die diese<br />
Zielfestlegungen hervorrufen sowie die Grün<strong>de</strong> für<br />
die getroffenen Festlegungen im REP darzulegen.<br />
Die Begründung vermittelt <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>n Eindruck,<br />
dass materiell keine bestimmten<br />
regionalplanerischen Präzisierungen vorgenommen<br />
wur<strong>de</strong>n, so dass letztendlich die Festlegungen nicht<br />
die rechtliche Qualität von Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
haben.<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
313-10 G 3: Der Grundsatz G 3 ist entbehrlich.<br />
Unter Z 2 wur<strong>de</strong> die Zielfestlegung aus <strong>de</strong>m LEP<br />
übernommen; diese bin<strong>de</strong>t öffentliche Stellen<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> ( Nicht-) Erteilung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung hierzu (LEP)<br />
wird ausgeführt, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e (als ausgeschlossene<br />
gewerbliche und zu Wohnzwecken zu errichten<strong>de</strong>)<br />
Neubauten <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserbehör<strong>de</strong><br />
bedürfen. Insofern bedarf es hier keiner<br />
"Aufweichung" <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielfestlegung aus <strong>de</strong>m LEP. Der<br />
Grundsatz ist zu streichen.<br />
volle Berücksichtigung Z 15 wird wie im LEP als Grundsatz "zurückgestuft". Die<br />
Begründungen für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zielfestlegungen wer<strong>de</strong>n ergänzt<br />
(siehe auch Datensatz 313-9).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Grundsatz G 3 führt im Vgl. zur LEP-Begründung zu keiner<br />
"Aufweichung" <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 enthalten<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>m LEP<br />
übernommen<strong>de</strong>n Zielfestlegung, da G 3 sogar über<br />
Bauvorhaben für gewerbliche und Wohnzwecken hinausgeht.<br />
G 3 greift <strong>bei</strong> allen Bauvorhaben, die geeignet sind, das<br />
Hochwassergeschehen zu beeinflussen. In G 3 wur<strong>de</strong><br />
zusätzlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aspekt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgleichsmaßnahmen <strong>bei</strong><br />
unumgänglichen baubedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s<br />
Retentionsvermögens (z.B. durch Deichbau) aufgenommen.<br />
Dieses wur<strong>de</strong> bereits mehrfach angewen<strong>de</strong>t und hat sich als<br />
wichtiges Hilfsmittel zur Überprüfung machbarer<br />
diesbezüglicher Kompensationen erwiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 393 von 610
TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
313-6 Überlagerung von Vorranggebieten für<br />
Wassergewinnung mit Vorbehaltsgebieten für<br />
Tourismus und Erholung- Begründung<br />
Gemäß § 7 Abs. 4 ROG sind Vorranggebiete<br />
Gebiete, die für bestimmte, raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
Funktionen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungen vorgesehen sind und<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesem<br />
Gebiet ausschließen, soweit diese mit <strong>de</strong>n<br />
vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung nicht vereinbar sind. Das heißt, dass<br />
Vorrangfunktionen aufgrund ihrer erheblichen<br />
Bindungswirkung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur im Ausnahmefall<br />
überlagert wer<strong>de</strong>n dürfen. Im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Planentwurf wur<strong>de</strong>n die Vorranggebiete für<br />
Wassergewinnung Nr. I, II und X großflächig mit <strong>de</strong>m<br />
Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Nr. 1<br />
überlagert. Wenn daran festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, ist<br />
dies nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />
enthält <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Begründung hierzu. Hier kann<br />
auch nicht die Begründung zu 5.2.6. ersatzweise<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n. Es muss <strong>de</strong>utlich klar gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die betroffenen Vorrangfestlegungen<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerung durch ein Vorbehaltsgebiet<br />
vereinbar sind.<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
313-48 Eine räumliche Erweiterung bestandsgeschützter<br />
bergbaulicher Vorhaben innerhalb von<br />
Vorranggebieten, die nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherung<br />
dienen, ist wegen entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung zunächst grundsätzlich<br />
ausgeschlossen.<br />
Ein <strong>Abwägung</strong>sgebot besteht nicht; eine Erweiterung<br />
wäre nur möglich, wenn die Rohstoffgewinnung mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten Vorrangnutzung vereinbar wäre.<br />
Insofern hat diejenige öffentliche Stelle, die <strong>bei</strong> ihrer<br />
Entscheidung Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu beachten<br />
hat, dies entsprechend zu prüfen und ggf.<br />
nachzuweisen( Begründung 5.1.5. Z 7).<br />
volle Berücksichtigung Die Begründung zu Ziel 2 im Pkt. 5.1.2 wird sinngemäß wie<br />
folgt ergänzt:<br />
"Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong>de</strong>s ROG und <strong>de</strong>s LPlG können<br />
Vorrangfunktionen -bzw. Vorranggebiete aufgrund ihrer<br />
erheblichen Bindungswirkung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur im Ausnahmefall<br />
überlagert wer<strong>de</strong>n. Die Vorranggebiete Nr. I, II und X wer<strong>de</strong>n<br />
als ein solcher Ausnahmefall vom Vorbehaltsgebiet für<br />
Tourismus und Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" überlagert<br />
(siehe auch Pkt. 5.2.6.). Die genannten Vorranggebiete für<br />
Wassergewinnung nehmen große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten<br />
Tourismusregion <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, <strong>de</strong>m Harz, ein<br />
und besitzen selbst eine hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungseignung<br />
hochwertige naturräumliche Ausstattung. Da es sich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überlagern<strong>de</strong>n Vorbehaltsfunktion in erster Linie um die<br />
regionalplanerische Sicherung einer ruhigen,<br />
landschaftsbezogenen Erholung han<strong>de</strong>lt, die bereits auch<br />
schon stattfin<strong>de</strong>t (v.a. Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf <strong>de</strong>m<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Wegenetz), sind im Regelfall keine inhaltlichen<br />
Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnung als übergeordnete<br />
Vorrangfunktion zu erwarten. Die zu schützen<strong>de</strong>n Oberflächenund<br />
Grundwasservorkommen wer<strong>de</strong>n durch die genannte<br />
Erholungsform nicht beeinträchtigt. Folglich ist in <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Gebieten die nachgeordnete Vorbehaltsfunktion mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ausgewiesenen Vorrangfunktion Wassergewinnung<br />
vereinbar."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Satz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bzw.<br />
ergänzt: "Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> räumliche Erweiterungen<br />
besteht jedoch <strong>Abwägung</strong>sgebot, sofern keine Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung betroffen sind. Im Falle betroffener Ziele ist eine<br />
Erweiterung aus raumordnerischer Sicht nur möglich, wenn die<br />
Rohstoffgewinnung mit <strong>de</strong>m betroffenen Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
vereinbar ist."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
313-11 Es wur<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REP festgelegt,<br />
jedoch we<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer Nummer versehen noch im<br />
Text benannt. Dies ist nachzuholen.<br />
teilweise Berücksichtigung Im Gegensatz zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorbehaltsgebieten, die häufig nicht<br />
im räumlichen Zusammmenhang mit <strong>de</strong>n thematisch<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Vorranggebieten stehen (z.B VRG-/VBG-<br />
Rohstoffgewinnung), ist dies <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG- und VBG-<br />
Hochwasserschutz auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Bindung an die<br />
Flusstäler bzw- auen i.d.R. stets gegeben. Damit ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verweis in Z 1 <strong>de</strong>s Pkt. 5.2.1 (VBG-HWS) auf die im Pkt. 5.1.1.<br />
genannten Fließgewässersysteme (VRG-HWS) zur<br />
nachvollziehbaren Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen VBG-<br />
Hochwasserschutz ausreichend.<br />
Lediglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-HWS, die nicht kartografisch dargestellt<br />
sind, fehlt bisher eine hinreichend sichere Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
(jeweils angrenzen<strong>de</strong>n) VBG-HWS in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte. Folglich<br />
wer<strong>de</strong>n lediglich die VBG-HWS nummeriert (entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nummerierung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS), <strong><strong>de</strong>r</strong>en angrenzen<strong>de</strong> VRG-<br />
HWS nicht kartografisch dargestellt sind. Die Begründung zu<br />
Pkt. 5.2.1. wird entsprechend ergänzt.<br />
Im übrigen wur<strong>de</strong>n im LEP-LSA bereits die VRG-<br />
Hochwasserschutz nicht nummeriert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
313-2 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />
wur<strong>de</strong> eine für alle <strong>Planung</strong>sregionen in Sachsen-<br />
Anhalt abgestimmte Definition für Vorbehaltsgebiete<br />
für Rohstoffgewinnung vorgegeben. Die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz hat diese Definition<br />
nicht übernommen; die im vorliegen<strong>de</strong>n REP-Entwurf<br />
enthaltene Definition für Vorbehaltsgebiete für<br />
Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> abgestimmt. Diese<br />
Verfahrensweise verstößt gegen die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> im Rahmen ihrer<br />
Rechtsaufsicht getroffenen Festlegungen und kann<br />
dazu führen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> REP nicht genehmigt wird.<br />
Planerischer Ansatz für die Festlegung von Vorrang-<br />
bzw. Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung ist<br />
die Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />
(Lagerstättenschutz) im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge,<br />
da diese standortgebun<strong>de</strong>n, nicht erneuerbar und<br />
nicht vermehrbar sind. Kriterien für die Sicherung<br />
einer Lagerstätte sind <strong><strong>de</strong>r</strong>en Qualität, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
volkswirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
geologischer und wirtschaftlicher Erkundungsgrad;<br />
die Wichtung nach diesen Kriterien ist Grundlage für<br />
die Festlegung einer Lagerstätte als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
als Vorbehaltsgebiet.<br />
Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition von Vorranggebieten für<br />
Rohstoffgewinnung im LEP können auch erkun<strong>de</strong>te<br />
Lagerstätten, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abbau <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht beabsichtigt<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> abzusehen ist, als solche raumordnerisch<br />
gesichert wer<strong>de</strong>n, so dass damit auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lagerstättenschutz zur langfristigen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Versorgung mit Rohstoffen erfasst ist.<br />
Dieser Aspekt und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Schutz vor Überbauungen<br />
kann mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Vorbehaltsgebieten -<br />
als <strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrer Bindungswirkung schwächeren<br />
Kategorie - nicht gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die zeitliche Inanspruchnahme von<br />
Rohstoffvorkommen ist mit raumordnerischen Mitteln<br />
ohnehin nicht steuerbar.<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchlich erscheint <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Festlegungen zur<br />
Rohstoffsicherung, dass Lagerstätten, für die bereits<br />
Abbaugenehmigungen vorliegen, wie bespielsweise<br />
die Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben (Teilfeld<br />
1), <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abbau bereits planfestgestellt ist, als<br />
Vorbehaltsgebiete festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Gemäß bisheriger Begriffs<strong>de</strong>finition in Z 1 <strong>de</strong>s Pkt. 5.2.5<br />
ergänzen die VBG-Rohstoffgewinnung die in Pkt. 5.1.5<br />
ausgewiesenen VRG in ihrer (Teil-)Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
langfristigen Sicherung von standortgebun<strong>de</strong>nen Rohstoffen.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgetragen<strong>de</strong>n Kriterien wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entscheidung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung einer <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht wirtschaftlich<br />
genutzen Lagerstätte als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG angewen<strong>de</strong>t. So<br />
wur<strong>de</strong>n die volkswirtschaftlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Hartgesteinlagerstätten Ballenstedt-Rehköpfe und Großer<br />
Hornberg als VRG-Rohstoffgewinnung regionalplanerisch<br />
gesichert. Das die als VBG-Rohstoffgewinnung eingestuften<br />
Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, liegt<br />
auch daran, dass die dortigen Lagerstätten im Vgl. zu <strong>de</strong>n<br />
bereits aufgeschlossenen, i.d.R. als VRG gesicherten<br />
Lagerstätten, eben nicht solche herausragen<strong>de</strong>n<br />
Rohstoffqualitäten aufweisen.<br />
Der planfestgestellte Abbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte<br />
Frose/Aschersleben ist so groß, dass unter Berücksichtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> im Bereich Aschersleben-Hoym vorhan<strong>de</strong>nen hohen<br />
Konzentration von regionalplanerisch gesicherter<br />
Kiessandlagerstätten und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Konflikte mit<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (u.a. Bo<strong>de</strong>nschutz,<br />
Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche, Erholungsziele im<br />
Seeland) das Teilfeld 1 zunächst als VBG eingestuft wur<strong>de</strong>. Lt.<br />
Planfeststellungsbeschluss ist <strong><strong>de</strong>r</strong> dortige Abbau erst im<br />
Nachgang <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung im Teilfeld 2 (als VRG<br />
gesichert) geplant, so dass voraussichtlich mit <strong>de</strong>m Abbau erst<br />
weit nach 2020 begonnen wird. Der Abbauzeitraum soll dann<br />
fast 50 Jahre betragen, wo<strong>bei</strong> die Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>s<br />
Planfeststellungsbeschlusses für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Teilfel<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben lediglich bis 2033<br />
befristet ist.<br />
Die in Z 1 bisher enthalten<strong>de</strong> Begriffs<strong>de</strong>fintion für die VBG-<br />
Rohstoffgewinnung wird unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />
eigenen und <strong><strong>de</strong>r</strong> vom MLV vorgegebenen Formulierung wie<br />
folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und in Z 1 und G 2 geteilt:<br />
"Z 1: VBG-RG sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen, die<br />
rohstoffgeologisch und rohstoffwirtschaftlich noch nicht<br />
abschließend untersucht sind. VBG-RG sollen in erster Linie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen dienen.<br />
Nutzungen in diesen Gebieten sollen das Vorhan<strong>de</strong>nsein eines<br />
potentiell nutzbaren Bo<strong>de</strong>nschatzes und die künftige<br />
Möglichkeit einer Gewinnung <strong>de</strong>s Rohstoffs mit erhöhtem<br />
Gewicht berücksichtigen.<br />
G 2: Zu <strong>de</strong>n VBG-RG können auch <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht genutzte<br />
regional be<strong>de</strong>utsame Rohstofflagerstätten gehören, die aber für<br />
eine künftige wirtschaftliche Nutzung in Frage kommen."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 396 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
313-12 Z 3: Die Festlegung soll sicherstellen, dass zum<br />
Einen <strong><strong>de</strong>r</strong> "Tourismus im Einklang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur"<br />
steht und die Tourismuskonzepte in <strong>de</strong>n<br />
Vorbehaltsgebieten an <strong>de</strong>n gewachsenen,<br />
naturnahen Landschaftspotentialen auszurichten<br />
sind und zum An<strong><strong>de</strong>r</strong>en, dass das in diesen<br />
Vorbehaltsgebieten ansie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Gewerbe dieser<br />
Tourismusausrichtung angepasst wird und nicht<br />
entgegensteht.<br />
Diese Festlegung lässt es materiell an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
räumlichen und sachlichen Bestimmtheit für ein Ziel<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fehlen und muss daher als<br />
Grundsatz festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
313-36 Begründungen:<br />
Zu Z 1 und G 4, Pkt. 1. Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>, Abs.<br />
2<br />
Hier wird erläutert, dass das Vorranggebiet für<br />
Wassergewinnung überlagert wird mit <strong>de</strong>m<br />
Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Nr. 1 und<br />
dass diese Überlagerung eine regionalplanerische<br />
Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vorranggebiet nachgeordneten<br />
möglichen Raumnutzungen darstellt.<br />
Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass Überlagerungen<br />
grundsätzlich nicht zulässig sind, ist die<br />
Formulierung so nicht ausreichend. Es sind die<br />
Bindungswirkungen, die die überlagerten<br />
Festlegungen hervorrufen, darzulegen.<br />
313-37 Zu G 4 Pkt. 2. Seeland, Zeile 5<br />
Die Formulierung "Die Wasserfläche <strong>de</strong>s ... wur<strong>de</strong><br />
gemäß <strong>de</strong>s Handbuchs ..."ist zu überprüfen. Die<br />
Einstufung <strong>de</strong>s Concordia-Sees als Standgewässer<br />
1. Priorität wur<strong>de</strong> nicht wegen <strong>de</strong>s Handbuchs <strong>de</strong>s<br />
Blauen Ban<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vorgenommen,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
künftigen Wasserfläche, die letztlich die<br />
überregionale Be<strong>de</strong>utung begrün<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in G 3<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (VRG Wassergewinnung) steht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
generellen Überlagerung mit <strong>de</strong>m VBG für Tourismus/Erholung<br />
keineswegs entgegen. Sollte es jedoch in diesen<br />
Überlagerungsbereichen zu Nutzungskonflikten kommen, hat<br />
in solchen Fällen das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Priorität vor <strong>de</strong>m<br />
Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung. Diese Überlagerung stellt somit<br />
eine regionalplanerische Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesen<br />
Vorranggebieten für Wassergewinnung nachgeordneten<br />
möglichen Raumnutzungen dar. Es ist davon auszugehen, dass<br />
das VBG für Tourismus/Erholung mit <strong>de</strong>m VRG für<br />
Wassergewinnung vereinbar ist (siehe hierzu Datensatz 313-6).<br />
Die Begründung zur diesbezüglichen Überlagerung wird im Pkt.<br />
5.2.6. wie folgt ergänzt:<br />
"Es kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass im Regelfall die<br />
Vorbehaltsfunktion Erholung und Tourismus mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorrangfunktion Wassergewinnung in <strong>de</strong>n betroffenen Gebieten<br />
<strong>de</strong>s Harzes vereinbar ist (siehe auch Begründung zu Z 2 in Pkt.<br />
5.1.2.)."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Eine Umformulierung wird wie folgt vorgenommen: "Die<br />
zukünftige Wasserfläche <strong>de</strong>s Concordia-Sees (ca. 650 ha) mit<br />
ganzjährigem Erlebnisangebot wur<strong>de</strong> im Handbuch <strong>de</strong>s Blauen<br />
Ban<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt als Standgewässer mit 1. Priorität<br />
eingestuft."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1 Lan<strong>de</strong>s- und regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte<br />
313-13 Z 1: Die Festlegung ist eine Präzisierung <strong>de</strong>s im LEP<br />
unter Pkt. 3.4 ausgewiesenen Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung. Die Formulierung: "Die dafür<br />
benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren und<br />
städtebaulich zu sichern und zu entwickeln." ist an<br />
die Regionalplanung gerichtet. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Festlegung zu Z 1 im REP Harz wur<strong>de</strong> dieser<br />
Ermächtigung nachgekommen, von daher ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Satz zu streichen.<br />
6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />
313-14 Z 1: In Halberstadt besteht bereits eine<br />
Güterverkehrsstelle. Deshalb ist die Formulierung<br />
wie folgt zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n: "Die Güterverkehrsstelle in<br />
Halberstadt wird zu einem regionalen<br />
Güterverkehrszentrum entwickelt bzw. ausgebaut".<br />
keine Berücksichtigung Es ist nicht erkennbar, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> strittige Satz in Z 1 nur an die<br />
Regionalplanung gerichtet ist. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch das Wort<br />
"städtebaulich" ist eher davon auszugehen, dass die<br />
Konkretisierung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />
ausgewiesenen Vorrangstandorte durch die kommunale<br />
Bauleitplanung zu erfolgen hat.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die textliche Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA wird <strong>bei</strong>behalten, da seit<br />
Inkraftreten <strong>de</strong>s LEP 1999 diese lan<strong>de</strong>splanerische Vorgabe<br />
bisher nicht umgesetzt wur<strong>de</strong>. Zumin<strong>de</strong>st <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen<br />
Bahn AG spielt offensichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Güterbahnhof Halberstadt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit als zentraler regionaler Umschlagplatz für Güterverkehr,<br />
<strong>de</strong>n sogenannten "Railports" keine Rolle (siehe auch<br />
www.railon.com, nächste Railports in Braunschweig und Halle).<br />
Die Begründung zu Z 1 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />
"In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt, welche in Z 1 als Standort für ein<br />
Güterverkehrszentrum benannt wird, ist bereits eine<br />
Güterverkehrsstelle am Kreuzungspunkt von zwei<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Schienenverbindungen (Halle-Halberstadt-<br />
Hannover und Mag<strong>de</strong>burg-Harz) vorhan<strong>de</strong>n".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
313-15 G 2: Der raumordnerische Begriff:<br />
"Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit" ist nach § 3 Nr. 4 ROG<br />
<strong>de</strong>finiert. Der im Text vorkommen<strong>de</strong> Begriff<br />
"überregionale Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit" ist <strong>de</strong>shalb zu<br />
ersetzen: Vorschlag: ersetzen durch "überregionale<br />
Be<strong>de</strong>utsamkeit".<br />
313-16 Z 3: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
dass beabsichtigte, neue großflächige<br />
Freizeitanlagen raumverträglich sind.<br />
Da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Maßnahmen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit i.d.R. einer lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Abstimmung bedürfen, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
Raumverträglichkeit festgestellt wird, ist diese<br />
Zielfestlegung entbehrlich und zu streichen.<br />
volle Berücksichtigung wird entsprechend Vorschlag geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in: "überregionale<br />
Be<strong>de</strong>utsamkeit"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, ebenso die lan<strong>de</strong>splanerische<br />
Abstimmung. Letztere kann aber im Einzelfall an die untere<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> abgegeben wer<strong>de</strong>n. Nicht in je<strong>de</strong>m<br />
Fall sind die behördlichen Vorstellungen über "raum- und<br />
umweltverträgliche" Vorhaben auf allen <strong>Planung</strong>sebenen<br />
i<strong>de</strong>ntisch, so dass genau diese Zielfestlegung für<br />
Neuplanungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s im sensiblen Harzbereich wichtig<br />
erscheint und zum Schutz von Natur und Landschaft bestehen<br />
bleiben muss.<br />
Eine ähnliche Formulierung enthält <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-LSA <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG-<br />
Tourismus und Erholung ("Da<strong>bei</strong> ist auf die Umwelt- und<br />
Sozialverträglichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu<br />
achten.", im REPHarz in Pkt. 5.2.6., G 2, übernommen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
313-17 Z 5: Die unter <strong>de</strong>m Ziel 5 aufgeführten<br />
Schienenverbindungen sind aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />
übernommen wor<strong>de</strong>n, die zu erreichen<strong>de</strong>n<br />
Ausbaugeschwindigkeiten sind nach <strong>de</strong>m Entwurf<br />
<strong>de</strong>s Plans <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (ÖPNV-Plan) Ziele <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt. Die Schienenverbindungen<br />
sind jedoch Neu- und Ausbaumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Nahverkehrs und nicht <strong>de</strong>s Fernverkehrs.<br />
313-18 Z 6: Die unter Ziel 6 Punkt b) und c) aufgeführte<br />
Schienenverbindungen sind neu aufgenommen und<br />
damit nicht Gegenstand <strong>de</strong>s LEP LSA. Im ÖPNV-<br />
Plan wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Streckenabschnitt Blankenburg -<br />
Elbingero<strong>de</strong> (Ziel 6b) verankert, <strong>de</strong>n SPNV-<br />
Regelverkehr einzustellen. Sofern jedoch für einen<br />
Betrieb Initiativen gestartet wer<strong>de</strong>n, die das für einen<br />
"wirtschaftlichen Bahnbetrieb" notwendige<br />
Aufkommen erwarten lassen, wäre das Land <strong>bei</strong><br />
Verfügbarkeit entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Haushaltsmittel bereit,<br />
ein Angebot zu unterstützen. Für die Strecke Berga-<br />
Kelbra -Stollberg (Ziel 6c) besteht It. ÖPNV-Plan<br />
Untersuchungsbedarf.<br />
313-19 Z 7, G 8: Die im Ziel 7 und G 8 aufgenommene<br />
Bedienung (außer Ziel 7f) <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenrelationen auf<br />
Interregio-Ebene sind alle im LEP LSA enthalten. Es<br />
ist darauf hinzuweisen, dass das Land nur begrenzte<br />
Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung <strong>de</strong>s<br />
Schienenpersonenfemverkehrs (SPFV),<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die Linienführung, gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
dafür verantwortlichen DB Fernverkehr AG hat.<br />
Das Ziel 7f) wur<strong>de</strong> neu aufgenommen, ist jedoch<br />
nicht im ÖPNV-Plan verankert und auch kein<br />
regional festzulegen<strong>de</strong>s Ziel. Es ist zu streichen.<br />
keine Berücksichtigung Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterscheidung zwischen<br />
Schienenpersonennahverkehr und -fernverkehr ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwand<br />
sicherlich berechtigt, aber die in Z 5 aufgezeigten Neu- und<br />
Ausbaumaßnahmen stellen zunächst nur auf die<br />
Schieneninfrastruktur ab (hier keine explizite Unterscheidung<br />
zwischen Personen- und Güterverkehr). So wer<strong>de</strong>n diese<br />
Schienenstrecken auch für <strong>de</strong>n Schienengüterfernverkehr<br />
gemäß Z 10 (LEP-Übernahme) genutzt. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n alle<br />
in Z 5 genannten Strecken in <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Karte (und damit auch im<br />
REP) kartografisch als Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />
ausgewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die genannten Strecken wer<strong>de</strong>n zwar im LEP nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
textlich als Ausbaumaßnahme benannt, sind aber kartografisch<br />
als "Sonstige Schienenverbindung mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung"<br />
lan<strong>de</strong>splanerisch gesichert. Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong>de</strong>s Z 6 steht v.a.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt dieser Strecken wegen ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Abwicklung <strong>de</strong>s schienengebun<strong>de</strong>nen Güterverkehrs.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ist zwar die unter<br />
Ziel 7 f) genannte Relation zwar nicht namentlich benannt, aber<br />
im Pkt. 6.1.6 <strong>de</strong>s ÖPNV-Planes (Tourismus- und<br />
Freizeitverkehr) wird auf S. 62 als Maßnahme u.a.<br />
"Direktverkehre zur umsteigefreien Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
(touristischen) Zielregionen an die Ballungsräume auf stark<br />
nachgefragten Relationen an ausgewählten Tagen" benannt.<br />
Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung dient diese ergänzen<strong>de</strong><br />
regionalplanerische Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung dieser im<br />
ÖPNV-Plan festgelegten Maßnahme für <strong>de</strong>n Harz als<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Tourismusregion.<br />
Jedoch wird zur ein<strong>de</strong>utigen Trennung zwischen LEP-Vorgabe<br />
und eigener Festlegung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Einflussmöglichkeiten das bisherige Z 7 f)<br />
gestrichen und <strong>de</strong>m G 8 folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz sinngemäß <strong>bei</strong>gefügt:<br />
"Die in Z 7 unter c) genannte Streckenrelation zwischen <strong>de</strong>m<br />
Harz und <strong>de</strong>m Großraum Berlin sollte durch die<br />
Streckenrelation Berlin - Mag<strong>de</strong>burg - Wernigero<strong>de</strong> bzw.<br />
Berlin - Aschersleben -Wernigero<strong>de</strong> ergänzt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
313-20 Z 9: Die im Ziel 9 aufgenommene<br />
Streckenergänzung Stiege/Hasselfel<strong>de</strong> -<br />
Hasselfel<strong>de</strong>/Westernstadt "Pulmann City" <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />
Schmalspurbahnen GmbH (HSB) ist we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bestandteil <strong>de</strong>s LEP LSA noch <strong>de</strong>s ÖPNV-Plans. Die<br />
zwischenzeitlich realisierte Streckenerweiterung von<br />
Gernro<strong>de</strong> nach Quedlinburg war als<br />
Neubaumaßnahme im ÖPNV-Pan aufgenommen.<br />
313-21 Z 10: Bei Z 10c) ist das Ergebnis <strong>de</strong>s durchgeführten<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverfahrens zu beachten<br />
313-22 Z 11: Die Übersicht zu <strong>de</strong>n Güterverkehrsstellen<br />
kann in Bezug auf Gernro<strong>de</strong>, Sangerhausen und<br />
Ströbeck nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n, da nach hier<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Informationen diese<br />
Güterverkehrsstellen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Schienengüterverkehrskonzeptes "Marktorientiertes<br />
Angebot Cargo (MORA C)" <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG im Jahr 2002<br />
geschlossen wur<strong>de</strong>n, weil ein marktwirtschaftlicher<br />
Betrieb nicht mehr zu gewährleisten war.<br />
313-23 Z 12: Ziel 12 ist ebenfalls nicht Gegenstand <strong>de</strong>s LEP<br />
LSA und <strong>de</strong>s ÖPNV-Plans. Für dieses Ziel sind<br />
daher im Lan<strong>de</strong>shaushalt keinerlei Mittel eingestellt,<br />
welche für eine Reaktivierung jedoch notwendig<br />
wären.<br />
Kenntnisnahme Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />
Ergänzungsstrecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Schmalspurbahn nach<br />
"Pullmann City" dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Sicherung dieser<br />
<strong>Planung</strong>soption. Es erfolgt hiermit eine Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
allgemein gehalten<strong>de</strong>n LEP-Vorgabe zum HSB-Netz, die auch<br />
"ggf. Streckenergänzungen und Netzverdichtungen..." enthält.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Der diesbezügliche Streckenabschnitt zwischen Güsten und<br />
Calbe wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht mehr<br />
kartografisch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz (Stellungnahme, Internet) ist<br />
in Ströbeck ein betriebene Güterbahnhof/-verkehrsstelle<br />
vorhan<strong>de</strong>n. In Sangerhausen besteht lt. Broschüre <strong>de</strong>s MBV<br />
von 2002 "Schnittstellen für <strong>de</strong>n Güterverkehr" ebenfalls eine<br />
Güterverkehrsstelle. Selbst wenn diese nicht mehr betrieben<br />
wer<strong>de</strong>n sollte, sollen, auch wie im Fall Gernro<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort<br />
mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Anlagen raumordnerisch für eine<br />
mögliche künftige Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>inbetriebnahme gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Z 12 konkretisiert die allgemein gehalten<strong>de</strong>n LEP-Vorgaben zu<br />
nicht beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s dargestellten, nicht mehr betriebenen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aufgelassenen Schienenstrecken (in Z 13, G 14, und G 15<br />
übernommen). Die in Z 12 unter b), c), e und f) genannten<br />
Strecken sind sogar kartografisch im LEP und bis aus die unter<br />
f) genannte Strecke auch textlich als Ausbaumaßnahmen<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
313-24 Z 4: Der letzte Absatz stellt eine Aussage zum<br />
überregionalen Straßennetz dar. Hierfür ist die<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nicht zuständig.<br />
Dieser Absatz ist zu streichen. Er könnte ggf. in die<br />
Begründung aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
313-25 Z 5: 1.-3. Anstrich, 7. Anstrich<br />
Die Schreibweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege ist an die im Land<br />
festgelegte Schreibweise anzupassen:<br />
- Europaradweg R 1 (Calais - Harz - Berlin -<br />
St. Petersburg)<br />
- Harzrundweg<br />
- Harzvorlandweg<br />
- Aller-Harz-Radweg<br />
313-26 Unter Z 6 ist neu aufzunehmen:<br />
- Pilgerweg St. Jakobus (Schlagenthin -<br />
Halberstadt - Quedlinburg - Mücheln)<br />
Begründung: Der Pilgerweg St. Jakobus wur<strong>de</strong> vom<br />
MW geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Die Markierung erfolgte bereits<br />
2005/2006. Als überregionaler Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg gehört<br />
dieser neben <strong>de</strong>m R 1 zu <strong>de</strong>n bestbesuchten<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen Sachsen-Anhalts (2006: ca. 4.500<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er).<br />
keine Berücksichtigung In Z 2 wur<strong>de</strong> das LEP-Ziel einer verkehrswirksamen Umfahrung<br />
<strong>de</strong>s Harzes durch die A 38, <strong><strong>de</strong>r</strong> A-71-Verlängerung bis zur A 14<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n hinsichtlich einer abgestrebten Entlastung <strong>de</strong>s<br />
Harzes vom Durchgangsverkehr übernommen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit die<br />
Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 nicht im BVWP enthalten und folglich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bau einer A71-Verlängerung in weite Ferne gerückt ist,<br />
kann das o.g. Ziel gemäß Z 2 zunächst nicht umgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Folglich ist die verkehrswirksame Umfahrung <strong>de</strong>s<br />
östlichen Harzes mit <strong>de</strong>n in Z 4, letzter Absatz, genannten<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen für absehbare Zeit zu verwirklichen. Diese<br />
allgemein gehalten<strong>de</strong> regionalplanerische Zielsetzung als<br />
Konkretisierung (zeitlich, räumlich) <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. LEP-Vorgabe wird<br />
z.T. durch die in Z 7 genannten Maßnahmen bereits untersetzt<br />
(OU Riestedt, OU Aschersleben-Quenstedt und OU<br />
Schneidlingen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge wer<strong>de</strong>n übernommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />
aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />
ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />
wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />
Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />
auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
313-27 Z 4: Die korrekte Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA ist<br />
zu prüfen, da auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung nicht auf eine<br />
Konkretisierung hingewiesen wird.<br />
313-28 G 7: Die dargestellten ÖPNV-Schnittstellen sind<br />
nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>m Schnittstellenprogramm aus<br />
<strong>de</strong>m ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sind daraufhin zu<br />
überprüfen.<br />
313-29 G 11: In G 11 f) sollte die Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufgaben sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsträger als auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufgabenträger offener gestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />
313-30 G 10: Ein innerstädtisches Straßenbahnnetz hat<br />
keine regionale Be<strong>de</strong>utung und ist daher zu<br />
streichen.<br />
6.3.1 Energieversorgung<br />
313-31 G 3: Dieser Grundsatz geht zu weit, da diese<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auch aus technischen Grün<strong>de</strong>n nicht<br />
immer möglich ist. Hier ist eher eine Formulierung<br />
mit <strong>de</strong>m Inhalt zu wählen, dass diese sensiblen<br />
Bereiche von Freileitungen möglichst freizuhalten<br />
sind. In die Begründung kann dann ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlag aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
teilweise Berücksichtigung Der letzte Absatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird wie folgt<br />
sinngemäß ergänzt bzw. geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"Im Satz 2 <strong>de</strong>s Z 4 wur<strong>de</strong> die textliche Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA<br />
um <strong>de</strong>n Begriff "kleineren" gekürzt, da die Unterscheidung von<br />
"kleineren" zu größeren Städten nicht hinreichend bestimmt ist<br />
und größere Städte im Sinne einer Großstadt in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Weiterhin wur<strong>de</strong> Z 4<br />
dahingehend...."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Bis auf Gernro<strong>de</strong> sind alle im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />
ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />
Plan) bereits in G 7 enthalten.<br />
Gernro<strong>de</strong> wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />
Datensatz 386-3).<br />
Die weiteren ÖPNV-Stellen <strong>de</strong>s G 7 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />
Nahverkehrsplänen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise als weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Schnittstellen benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"f) die bereits bestehen<strong>de</strong>n Verkehrs- und Tarifkooperationen<br />
durch die Aufgabenträger und Verkehrsträger/-unternehmen<br />
weiterzuentwicklen (<strong>bei</strong> Bedarf...)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Straßenbahnnetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt als einzige dieser<br />
Art in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion ist für <strong>de</strong>n innerstädtischen ÖPNV<br />
von großer Be<strong>de</strong>utung. Dieses verbessert die Erreichbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zentralörtlichen Einrichtungen in Halberstadt und trägt damit<br />
auch zur Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralörtlichen Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt als<br />
Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums <strong>bei</strong>. Daher<br />
ergibt sich die regionale Be<strong>de</strong>utung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung wird sinngemäß umformuliert: "Beim Neu- und Ausbau <strong>de</strong>s<br />
Stromnetzes ist in sensiblen Landschaft- und<br />
Siedlungsbereichen zu prüfen, ob Stromleitungen als<br />
Unterflursysteme verlegt wer<strong>de</strong>n können."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
313-32 G 15: Der Grundsatz G 15 ist in dieser Form fraglich.<br />
Die Erstellung von Landschaftsrahmenplänen und<br />
Landschaftsplänen sind Aufgaben nach §§ 16 und<br />
17 NatSchG LSA, insofern kann die Regionalplanung<br />
hier keine "Anweisung" formulieren.<br />
7.12 Lagerstätten<br />
313-33 G 6: Die unter G 6 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Berücksichtigung von<br />
Geopotenzialen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en<br />
und Maßnahmen ist in dieser Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> fehlen<strong>de</strong>n Bindungswirkung nicht<br />
durchsetzbar; es erfolgt keinerlei raumordnerische<br />
Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkommen. Sollte dieses<br />
beabsichtigt sein, bedarf es einer hinreichend<br />
konkreten Festlegung als Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung.<br />
Darüber hinaus stimmen Inhalt und Begründung<br />
(nachrichtliche Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Geopotenziale) nicht<br />
überein.<br />
teilweise Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich nicht um eine Anweisung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Naturschutzrechts. Für die Landkreise stellt<br />
G 15 eine Eigenbindung dar. Für die Kommunen ist es eine<br />
Empfehlung vor <strong><strong>de</strong>r</strong> FNP-Erstellung/-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu prüfen, ob<br />
ein Landschaftsplan erar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n soll. Der Grundsatz wird<br />
umformuliert. "Zur Berücksichtigung von differenzierten<br />
naturräumlichen Gegebenheiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Nutzungsstruktur sowie <strong>de</strong>s Entwicklungsbedarfs und -<br />
potenzials von Natur und Landschaft sollen<br />
Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne erstellt<br />
wer<strong>de</strong>n."<br />
Die formulierten Ziele und Grundsätze<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung bedürfen einer landschaftsspezifischen<br />
Konkretisierung im Rahmen einer vorausschauen<strong>de</strong>n<br />
Landschaftsplanung, die aus ihnen Ziele und<br />
Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />
und ihrer Lebensräume entwickeln soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilsweise Berücksichtigung Satz 2 in G 6 wird sinngemäß wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t: "Die räumliche<br />
Verfügbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Geopotenziale<br />
tiefliegen<strong><strong>de</strong>r</strong> und Energie-Rohstoffe soll möglichst langfristig<br />
offen gehalten wer<strong>de</strong>n."<br />
Die Begründung zu G 6 wird ab Satz 2 wie folgt sinngemäß<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bzw. umgestellt:<br />
"Solche Geopotenziale beruhen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auf<br />
Bergbauberechtigungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sberggesetz und<br />
weisen raumbe<strong>de</strong>utsame Flächengrößen auf. Im Hinblick auf<br />
die Unwägbarkeiten einer langfristigen Rohstoff- und<br />
Energieversorgung unserer Gesellschaft erscheint trotz<br />
möglicher Konflikte mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raum- und<br />
Nutzungsansprüchen ein verantwortungsvoller Umgang mit<br />
diesen Rohstoffvorkommen, auch im Rahmen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen, geboten.<br />
Damit soll die räumliche Verfügbarkeit <strong>de</strong>s Vorkommens bzw.<br />
die Zugänglichkeit zum betreffen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschatz möglichst<br />
langfristig offen gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Geopotenziale stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel fachlich begrün<strong>de</strong>te<br />
Vorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 sind für <strong>de</strong>n<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz <strong>bei</strong>spielhaft regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Geopotentiale dargestellt."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
313-34 G 6: In Bezug auf die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu 6.2.4. <strong>de</strong>n<br />
Pilgerweg St. Jakobus unter Z 6 neu aufzunehmen,<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg hier zu streichen.<br />
keine Berücksichtigung keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in 6.2.4. erfolgt, siehe auch Datensatz 313-26 Entscheidung noch offen nein<br />
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9 Zeichnerische Darstellung<br />
313-5 Die zeichnerische Darstellung zum REP wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht<br />
<strong>de</strong>m Grundsatz G 1-2. Der <strong>Planung</strong>sraum ist<br />
flächen<strong>de</strong>ckend beplant. Hinzu kommt, dass <strong>bei</strong><br />
Vorbehaltsfestlegungen (fast) ausschließlich<br />
(min<strong>de</strong>stens?) zwei Vorbehalte überlagert sind. Da<br />
nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungen im 1. Entwurf<br />
durch die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft an <strong>de</strong>n<br />
im 2. Entwurf noch vorhan<strong>de</strong>nen Überlagerungen<br />
festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, ist dieser Grundsatz so<br />
nicht haltbar und zu streichen.<br />
313-43 Die digitalen Daten (Shapes) müssen zur<br />
Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtlichkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verzeichnisstruktur It. gültiger Themenliste (z.Zt.<br />
Stand: 12.05.05) abgelegt wer<strong>de</strong>n. Das trifft<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Datenabgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzer zu.<br />
Demnach gehören die Themen:<br />
land-raum in das Verzeichnis raum (Raumstruktur),<br />
gas-ltg in das Verzeichnis energie<br />
313-44 Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen<br />
Datenabgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzer keine digitalen<br />
Daten zu Themen enthalten, die nicht Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Themenliste sind.<br />
313-45 Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Themenliste vom 12.05.05 wur<strong>de</strong>n<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche festgestellt. Nicht Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Themenliste ist:<br />
Bergbau und Rohstoffgewinnung: TIEFLIEGENDES<br />
keine Berücksichtigung Die Mehrfachnutzung im <strong>Planung</strong>sraum sind vorhan<strong>de</strong>n und<br />
wer<strong>de</strong>n durch die Festlegungen legitimiert. Gera<strong>de</strong> durch die<br />
"Doppelbelegung" wer<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne<br />
Entwicklungsmöglichkeiten gezielt geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Damit <strong><strong>de</strong>r</strong> planerische Gestaltungsspielraum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region nicht<br />
bereits auf regionalplanerischer Ebene zu stark einschränkt<br />
wird, wur<strong>de</strong>n die Vorrangggebietsausweisungen trotz<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> vielfacher Wünsche/Anträge nur auf das<br />
notwendige Min<strong>de</strong>stmaß beschränkt. Durch die sicherlich<br />
umfangreicheren VBG-Gebietsausweisungen mit teilweiser<br />
Doppelbelegung wer<strong>de</strong>n jedoch keine regionalplanerischen<br />
Letztentscheidungen getroffen. Die <strong>Planung</strong>sregion ist im vgl.<br />
zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Planung</strong>sregionen in LSA durch eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
hohe Anzahl von Nutzungsmöglichkeiten und Ansprüchen<br />
gekennzeichnet. Dies wur<strong>de</strong> bereits in <strong>de</strong>n alten REP, aber<br />
auch im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n LEP ersichtlich, <strong><strong>de</strong>r</strong> im Harzbereich<br />
mit Abstand die flächenmäßig größte Doppelbelegung und die<br />
einzige Dreifachbelegung von Vorbehaltsgebieten aufweist.<br />
Durch die Mehrfachüberlagerungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />
die Gestaltungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumnutzung vielfältiger<br />
(Multifunktionalität, innere Differenzierung) als im "entwe<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong><strong>de</strong>r</strong>-Prinzip"<br />
nur einer Ausweisung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Darin sind die untertägigen Rohstoffgewinnungsgebiete bzw.<br />
Geopotenziale aufgeführt. Diese sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum<br />
REPHarz karthografisch dargestellt. Diese Anlage 1 dient<br />
ausschließlich Informationszwecken, da die untertägigen VRG-<br />
/VBG-Rohstoffgewinnung sonst nur textliche Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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10 Sonstiges<br />
313-7 Es wird davon ausgegangen, dass die Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
<strong>de</strong>s REP, wie im <strong>Abwägung</strong>sprotokoll angekündigt,<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung an die Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP<br />
angepasst wird.<br />
313-47 Sollte die Genehmigung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplans erst nach <strong>de</strong>m 1.7.2007 erfolgen,<br />
gehe ich davon aus, dass die Präambel sowie die<br />
Anlagen 3.1-3.14 entsprechend angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
313-46 Ministerium <strong>de</strong>s Innern:<br />
Kommunalverfassungsrechtliche sowie Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kommunalen Gebietsreform wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht berührt. Der o.g. Entwurf<br />
wird zur Kenntnis genommen.<br />
teilweise Berücksichtigung Die Hauptglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspunkte <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n in seiner<br />
Endfassung an die <strong>de</strong>s LEP angepasst.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgebietsreform<br />
wird im REP berücksichtigt (Hinweis in Präambel, Zusatz in<br />
Anlagen 3.1 bis 3.14)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
313-3 Im Umweltbericht wer<strong>de</strong>n die voraussichtlichen<br />
erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung<br />
<strong>de</strong>s Raumordnungsplans auf die Umwelt hat,<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet. Er ist als<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Teil Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Raumordnungsplans, d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sträger begrün<strong>de</strong>t hier nochmals seine<br />
getroffenen Festlegungen unter <strong>de</strong>n Aspekten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltauswirkungen. Insofern erschließt sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Charakter <strong><strong>de</strong>r</strong> unter "E. Empfehlung für 2.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REP Harz" enthaltenen Aussagen<br />
nicht. Es entsteht <strong><strong>de</strong>r</strong> Eindruck, als seien aus einer<br />
externen, von <strong><strong>de</strong>r</strong> Planaufstellung losgelösten Sicht,<br />
Bewertungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Plans<br />
vorgenommen und entsprechen<strong>de</strong> Empfehlungen<br />
gegeben wor<strong>de</strong>n. Unter Bezugnahme auf das unter<br />
Punkt 8. "Zusammenfassen<strong>de</strong> Umwelterklärung"<br />
Gesagte, ist entsprechend eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formulierung<br />
zu wählen. In Kenntnis <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich<br />
durchgeführten Schritte <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung für<br />
einzelne Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz wird statt<br />
"Empfehlung für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf" folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Formulierungsvorschlag unterbreitet: "Im Ergebnis<br />
wur<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf folgen<strong>de</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
vorgenommen."<br />
313-38 Der Umweltbericht ist sehr gut strukturiert und in<br />
seinen inhaltlichen Aussagen, die sich an die<br />
Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage I <strong><strong>de</strong>r</strong> RL 2001/42/EG anlehnen,<br />
gut nachvollziehbar.<br />
313-39 Trotz dieser positiven grundsätzlichen Feststellung<br />
wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Hinweise gegeben:<br />
- An mehreren Stellen <strong>de</strong>s Umweltberichts wird auf<br />
die grobe regionalplanerische Sicht hingewiesen.<br />
Da die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung und die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Maßstäblichkeit festgeschrieben sind,<br />
kann diese wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt aufgeführte (<strong>de</strong>facto als<br />
Entschuldigung gebrauchte) Formulierung entfallen.<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />
auch von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n bzw. Trägern öffentlicher Belange,<br />
die das LPlG LSA nicht gelesen haben, zur Kenntnis<br />
genommen. Für diese Behör<strong>de</strong>n und Verbän<strong>de</strong> wird auf die<br />
Maßstäblichkeit hingewiesen, um For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach<br />
<strong>de</strong>taillierten Untersuchungen frühzeitig entgegen zu treten.<br />
Wenn sich in <strong>de</strong>n nächsten Jahren standardisierte Verfahren<br />
entwickelt haben, sind diese Hinweise eventuell nicht mehr<br />
nötig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
313-40 1.2. Inhalt und wichtigste Ziele <strong>de</strong>s REP Harz sowie<br />
seine Beziehungen zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Plänen und<br />
Programmen S. 3, Abs. 1, Zeile 3<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Darlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />
die <strong><strong>de</strong>r</strong> REP Harz im System <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumplanung<br />
wahrzunehmen hat, wird Bezug auf § 1 Abs. 1 ROG<br />
genommen. Eine Bezugnahme auf § 1 LPIG LSA<br />
wäre treffen<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />
313-41 1.5. Internationale, gemeinschaftliche o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utsche Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes S. 14,<br />
Abs. 2, Zeile 1:<br />
Anstelle Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm muss es<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan heißen.<br />
313-42 3.1. Umweltmerkmale <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete, die<br />
voraussichtlich erheblich beeinflusst wer<strong>de</strong>n S. 18,<br />
Abs. 3, Zeile 1<br />
In <strong>de</strong>n Ausführungen wird auf <strong>de</strong>n noch nicht<br />
projektbezogenen Umsetzungsstand <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />
regionalplanerischen Festsetzung hingewiesen. Hier<br />
sollte die <strong>Planung</strong>sebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Es wird lediglich ausgeführt, dass die zu prüfen<strong>de</strong>n<br />
Festlegungen noch nicht nach Umsetzungszustand untersucht<br />
wur<strong>de</strong>n. Auch auf regionalplanerischer Ebene ist es wohl ein<br />
Unterschied, ob es sich um eine <strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Bestand<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
314-1 G 3 muss lauten: "Lediglich in Ausnahmefällen<br />
können bauliche Anlagen, die nicht zum Aufenthalt<br />
von Menschen bestimmt sind, in <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten zulässig sein, wenn diese<br />
standortgebun<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Wohles <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit nur in diesen<br />
Bereichen errichtet<br />
wer<strong>de</strong>n können ( z. B.....). Da<strong>bei</strong> entstehen<strong>de</strong><br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Retentionsvermögens und<br />
<strong>de</strong>s Hochwasserabflusses müssen durch geeignete<br />
Ausgleichsmaßnahmen...."<br />
314-2 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung zu Z 5 ist nicht erkennbar,<br />
welche raumordnerische Zielstellung verfolgt wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Wenn es hier um die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche<br />
als ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserrückhalt geht, so sollten diese als<br />
Vorranggebiet entsprechend benannt wer<strong>de</strong>n.<br />
314-3 G 6 muss lauten:<br />
"Die räumlichen Funktionen und Nutzungen in <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten sind so zu gestalten, dass die<br />
Funktionen dieser Gebiete für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserabfluss und -rückhalt gewährleistet sind<br />
und Schä<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> Überschwemmungen minimiert<br />
wer<strong>de</strong>n."<br />
teilweise Berücksichtung Satz 1 von G 3 wird wie folgt geringfügig ergänzt bzw.<br />
umformuliert (im Sinne einer Klarstellung):<br />
"Lediglich in Ausnahmefällen können bauliche Anlagen, die<br />
nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, in <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten zulässig sein, die standortbedingt<br />
zwangsläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Allgemeinwohls nur in diesen Bereichen errichtet wer<strong>de</strong>n<br />
können (z. B.....)".<br />
Eine Verschärfung <strong><strong>de</strong>r</strong> textlichen Verbindlichkeit im 2. Satz von<br />
"sollen" auf "müssen" ist nicht notwendig, da es sich hier um<br />
einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung han<strong>de</strong>lt. Es ist davon<br />
auszugehen, dass nicht im je<strong>de</strong>n Fall <strong>bei</strong> entsprechend zu<br />
erbringen<strong>de</strong>m Nachweis eine ökologisch sinnvolle und<br />
wirtschaftlich vertretbare, vollständige Kompensation möglich<br />
ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Zielstellung von Z 5 ist, auch unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s diesbezüglichen Begründungstextes<br />
ein<strong>de</strong>utig. Die Talsperren und Kleinspeicher ("Harzteiche") <strong>de</strong>s<br />
Harzes, die sich im Bereich von Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz befin<strong>de</strong>n (Beachte, dass die in Z 4<br />
aufgeführte Auflistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer/Vorranggebiete nicht<br />
abschließend ist) sind, soweit wie möglich und sinnvoll, in<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen einzubeziehen. Eine<br />
diesbezügliche nochmalige Benennung in Z 4 ist <strong>de</strong>swegen<br />
nicht notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Da jedoch nicht alle "Harzteiche" wegen ihrer Größe<br />
(Stauvolumen, Kronenhöhe) zu <strong>de</strong>n Talsperren und<br />
Wasserspeicher gemäß § 88 zu zählen sind, wird Z 5 wie folgt<br />
ergänzt bzw. verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t: ..."im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 88 und 92<br />
Wassergesetz Sachsen-Anhalt...". § 92 WG LSA regelt <strong>de</strong>n<br />
wasserrechtlichen Umgang mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (kleineren)<br />
Stauanlagen und Wasserspeicher, die nicht unter § 88 fallen.<br />
volle Berücksichtigung Die bisherige Formulierung "...und <strong>bei</strong> Überschwemmungen<br />
keine Schä<strong>de</strong>n entstehen." wird gemäß Vorschlag geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da<br />
durch Überschwemmungen i.d.R. immer Schä<strong>de</strong>n entstehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 410 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
314-6 Begründung zu Ziffer 5.1.1. Vorrangqebiete für<br />
Hochwasserschutz:<br />
zu Ziel 4, 2. Absatz:<br />
"Bei kartografisch nicht dargestellten<br />
Vorranggebieten erfolgt die raumordnerische<br />
Bewertung hochwasserbeeinflussen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en<br />
und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lage zum<br />
Vorranggebiet anhand einer Einzelfallprüfung unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> "festgesetzten sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
Ar<strong>bei</strong>tskarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserbehör<strong>de</strong>n dargestellten<br />
Überschwemmungsgebiete sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>" textlichen<br />
Gebiets<strong>de</strong>finition für ein Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz." Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klarstellung.<br />
keine Berücksichtung Die nach § 96 WG LSA vorläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> entgültig festgesetzten<br />
Überschwemmungsgebiete sind i.d.R. bereits kartografisch als<br />
VRG-Hochwasserschutz dargestellt, d.h. für die nicht<br />
kartografisch ausgewiesenen VRG gibt es auch bisher keine<br />
wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
314-7 Begründung:<br />
Ziffer 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft:<br />
Die Aussage in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung (vorletzter Absatz,<br />
letzter Satz), dass Kompensationsmaßnahmen mit<br />
hohem Flächenverbrauch in <strong>de</strong>n Vorranggebieten<br />
auszuschließen sind, ist nicht zulässig, da sie im<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen steht.<br />
Der Satz ist zu streichen.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die Festlegung von Vorhaben<br />
zum Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur, die die<br />
vorgeschlagenen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
queren, ergibt sich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ein relativ<br />
hoher Kompensationsbedarf (auf Grund ein<strong>de</strong>utiger<br />
gesetzlicher Vorgaben zur Vollkompensation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eingriffsfolgen), <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht über regionalplanerische<br />
Festlegungen grundsätzlich eingeschränkt wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichkeit von Maßnahmen ergibt<br />
sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Art und <strong>de</strong>m (auch flächenmäßigen)<br />
Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen Eingriffsvorhabens.<br />
Dieser Hinweis wur<strong>de</strong> bereits mit Schreiben an Ihr<br />
Haus vom 06.12.2005 eingebracht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> meint die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft, diesen Hinweis für <strong>de</strong>n 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes nicht<br />
berücksichtigen zu müssen, und begrün<strong>de</strong>t das<br />
damit, dass das Naturschutzgesetz<br />
Kompensationsmaßnahmen angeblich nicht mehr an<br />
<strong>de</strong>n Eingriffsort bün<strong>de</strong>lt. Diese Auffassung ist falsch.<br />
Die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, d. h.<br />
von Maßnahmen mit engem räumlich-funktionalen<br />
Bezug zum Eingriff, hat gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1<br />
NatSchG LSA Vorrang vor Ersatzmaßnahmen mit<br />
weniger engem räumlich-funktionalen Bezug. Dieses<br />
gesetzliche Optimierungsgebot kann durch<br />
Festlegungen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan nicht<br />
auch nur ansatzweise eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zutreffend ist nur, dass für Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung ein enger<br />
räumlich-funktionaler Zusammenhang nicht<br />
vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung von VRG Landwirtschaft basiert auf<br />
gesetzlicher Grundlage <strong>de</strong>s LPlG bzw. <strong>de</strong>s LEP und ist für die<br />
Regionalplanung bin<strong>de</strong>nd. In diesen gesetzlichen Vorgaben<br />
wer<strong>de</strong>n keine Äußerungen zu Kompensationsmaßnahmen von<br />
Eingriffen gemacht, so dass die im Pkt. 5.1.4. getroffenen<br />
Festlegungen bin<strong>de</strong>nd sind. Großflächige<br />
Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen, die <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, sind somit nicht<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Pkt. 5.1.4. genannten prioritären<br />
landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar und <strong>de</strong>mzufolge in<br />
diesen Bereichen auszuschließen.<br />
Gemäß § 20, Abs. 2 Satz 1 NatSchG LSA, heißt es: "(2) Der<br />
Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
durch Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftspflege vorrangig auszugleichen<br />
(Ausgleichsmaßnahmen) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in sonstiger Weise zu<br />
kompensieren (Ersatzmaßnahmen). ... Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung von<br />
Art und Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahmen sind das<br />
Landschaftsprogramm nach § 14 sowie die Landschaftspläne<br />
nach § 16 zu berücksichtigen."<br />
Hier wird die Ausgleichsmaßnahme vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahme<br />
favorisiert, was von uns keineswegs negiert wird.<br />
Aus unserer Sicht ist mit <strong>de</strong>n Aussagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung kein<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen erkennbar.<br />
Entschei<strong>de</strong>nd ist ohnehin die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Funktion sich<br />
ergeben<strong>de</strong>, für öffentliche Stellen bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> rechtliche<br />
Schlußfolgerung, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in <strong>de</strong>n VRG nur dann<br />
möglich sind, wenn diese mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangfunktion vereinbar ist<br />
(bzw. diese nicht erheblich beeinträchtigt wird, was <strong>bei</strong> einer<br />
großflächigen Inanspruchnahme eines VRG Landwirtschaft<br />
nicht mehr gegeben wäre).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
314-8 Begründung:<br />
zu Ziel 1, 1. Absatz, zweiter Anstrich:<br />
-. die sonstigen Auenbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Fließgewässer, die erst <strong>bei</strong>m Überschreiten <strong>de</strong>s<br />
Bemessungshochwassers, "das" zur Festlegung "<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Überschwemmungsgebiete bzw." <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete<br />
für Hochwasserschutz führt, in <strong><strong>de</strong>r</strong>.................<br />
Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung.<br />
314-9 Begründung:<br />
zu Grundsatz 3, 2. Satz:<br />
"Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n und <strong>bei</strong> Eintreten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
prognostizierten globalen Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen noch<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n künftigen Hochwassergefahren ist<br />
durch die Fachbehör<strong>de</strong>n zu prüfen, inwieweit an <strong>de</strong>n<br />
hochwassergefähr<strong>de</strong>ten Fließgewässern eine<br />
Erweiterung bzw. Rückgewinnung von<br />
Retentionsräumen möglich ist. Die Realisierung<br />
solcher Flächenvergrößerungen kann einen<br />
wesentlichen und wirksamen Beitrag zum<br />
vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz, d. h. zur<br />
Abschwächung von Hochwasserwellen und zur<br />
Vermeidung von Hochwasserschä<strong>de</strong>n leisten."<br />
Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Satz 2 wird entsprechend geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
314-4 G 5 ist <strong>de</strong>n gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen anzupassen<br />
und wie folgt zu fassen: "Die Unterhaltung eines<br />
Gewässers umfasst auch seine Pflege und<br />
Entwicklung. Sie muss sich an <strong>de</strong>n<br />
Bewirtschaftungszielen <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 25 a bis 25 d <strong>de</strong>s<br />
Wasserhaushaltsgesetzes ausrichten und darf diese<br />
nicht gefähr<strong>de</strong>n. Sie muss <strong>de</strong>n im<br />
Maßnahmenprogramm nach § 183 Wassergesetz für<br />
das Land Sachsen-Anhalt an die<br />
Gewässerunterhaltung gestellten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
entsprechen."<br />
314-5 G 9 ist stringenter zu fassen:<br />
"In <strong>de</strong>n Hochwasserentstehungsgebieten, die durch<br />
rasche Entwicklung starker oberirdischer Abflüsse<br />
<strong>bei</strong> Starknie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlägen gekennzeichnet sind, ist das<br />
natürliche Was-serversickerungs- und<br />
Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und zu<br />
verbessern. Vorrangig müssen alle Maßnahmen<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, durch die Hochwasserabflüsse<br />
erhöht und beschleunigt..."<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
314-10 Begründung:<br />
zu Grundsatz 8, 3. Satz muss lauten:<br />
"Da die Nachfrage an ökologisch erzeugten<br />
Lebensmitteln in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren gestiegen<br />
ist, ist die grundsätzliche Sicherung ... zu<br />
unterstützen." Die Zielstellung, innerhalb von 10<br />
Jahren einen flächenmäßigen Anstieg <strong>de</strong>s<br />
ökologischen Landbaus auf 20 % zu erreichen, wird<br />
in dieser Konsequenz nicht mehr verfolgt.<br />
keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s G 9 stellt wörtliche Übernahme <strong>de</strong>s LEP-LSA dar.<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes als<br />
Vorgaben für nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>s- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidungen. Sie sind in <strong>de</strong>n<br />
<strong>Abwägung</strong>sprozessen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />
berücksichtigen. Eine stringentere Formulierung in Pkt. 7 führt<br />
zu keiner höheren rechtlichen Bindungswirkung, es bleibt ein<br />
(Einzelfachlicher) Grundsatz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s 3. Begründungssatzes G 8 wie folgt: Da die<br />
Nachfrage und das Angebot an ökologisch erzeugten<br />
Lebensmitteln in <strong>de</strong>n letzten Jahren stieg, ist die grundsätzliche<br />
Sicherung und För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s ökologischen Landbaus, auch im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarumweltmaßnahmen, zu unterstützen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 414 von 610
TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
314-11 Ziffer 1.4.2. Wasser<br />
Die Feststellung, dass "das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie, für<br />
alle Gewässer im Jahr 2015 einen guten Zustand zu<br />
erreichen, nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n kann", ist zum jetzigen<br />
Zeitpunkt nicht korrekt, da eine solche Aussage erst<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2007 aufzustellen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahmenprogramme sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> bis En<strong>de</strong> 2009<br />
aufzustellen<strong>de</strong>n Bewirtschaftungspläne getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Absatz 2 Satz 7 muss daher lauten:<br />
"Der Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer, <strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
EU-Wasserrahmenrichtlinie flächen<strong>de</strong>ckend erfasst<br />
wur<strong>de</strong>, zeigt in <strong>de</strong>n vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägten Abschnitten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion, dass die<br />
Gewässerstrukturgüte stark verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t ist und die<br />
Gewässer noch nicht <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie, bis zum<br />
Jahr 2015 einen guten Zustand zu erreichen,<br />
entsprechen.<br />
314-12 Umweltbericht:<br />
Ziffer 3.2.1. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
Seite 19, 2. Absatz, letzter Satz: Der Sachstand ist<br />
zu aktualisieren.<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
315-2 Touristische Belange u.a. im Pkt. 2 (Leitbild;<br />
zentraler Leitbildgedanke) behan<strong>de</strong>lt:<br />
"Die <strong>Planung</strong>sregion Harz-eine innovationsorientierte<br />
Wirtschafts- und Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion in<br />
attraktiver Natur- und Kulturlandschaft ..."<br />
volle Berücksichtigung wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
315-1 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Tourismus sind die Anmerkungen<br />
zum 1. Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n. Insofern bleiben die Kritikpunkte bestehen,<br />
die im Folgen<strong>de</strong>n nochmals aufgeführt sind.<br />
Grundsätzliche Einordnung/Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzregion für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>stourismus:<br />
Der Harz ist von seiner Ausstrahlung und<br />
überregionalen Bekanntheit das wichtigste<br />
Reisezielgebiet in Sachsen-Anhalt. Die zentrale<br />
touristische Marketingorganisation für <strong>de</strong>n Harz ist<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Verkehrsverband. In Ergänzung zu <strong>de</strong>n<br />
vom HW für die "Erlebnisregion Harz" <strong>de</strong>finierten<br />
Themensäulen, verfügt die Harzregion über<br />
ausreichend Potenzial, um durch weitere<br />
Alleinstellungsmerkmale Wettbewerbsvorteile und<br />
einen zusätzlichen Besuchernutzen zu <strong>de</strong>finieren. Zu<br />
diesem Gesamtpaket gehören aus Lan<strong>de</strong>ssicht eine<br />
noch engere Verknüpfung und Vernetzung zu <strong>de</strong>n<br />
touristischen Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten<br />
Schwerpunkten sowie zu <strong>de</strong>n themenübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Handlungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Lan<strong>de</strong>stourismus.<br />
Für <strong>de</strong>n Harz zählen hierzu insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e:<br />
die touristischen Markensäulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
- Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik: 18 Standorte im Harz und<br />
Harzvorland, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ottonenstätten<br />
Tilleda, Gernro<strong>de</strong>, Quedlinburg und Halberstadt<br />
- Gartenträume: 9 Standorte, Schwerpunkt im<br />
Tourismusmarketing 2006 - LMG, enge<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong><strong>de</strong>r</strong> LAGA Wemigero<strong>de</strong><br />
- Blaues Band: 2 Standorte, Concordiasee, Stausee<br />
Kelbra<br />
- die Vielzahl (30) anerkannter Kur- und<br />
Erholungsorte mit Angeboten zu Wellness und<br />
Gesundheit<br />
- die überregional geführten Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
sowie Mountainbikestrecken und Skiloipen für <strong>de</strong>n<br />
Aktivtouristen bis ins hohe Alter,<br />
- die UNESCO-Welterbestätte Quedlinburg<br />
- Thema Naturparke, Nationalpark Harz Aktueller<br />
Bezug im Jahr 2006:<br />
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verband Deutscher Naturparke (VDN) wer<strong>de</strong>n im<br />
"Jahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparke 2006" in gemeinsamen<br />
Aktionen die weitere Entwicklung von attraktiven und<br />
nachhaltigen touristischen Angeboten in Naturparken<br />
unterstützen. Hier bietet sich eine hervorragen<strong>de</strong><br />
Präsentationsmöglichkeit für <strong>de</strong>n vereinten<br />
Nationalpark Harz.<br />
keine Berücksichtigung Der Harz wird als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Tourismusregion in unserer<br />
<strong>Planung</strong>sregion herausgestellt, obwohl er, wie auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Tourismusgebiete, als Vorbehaltsgebiet eingestuft wur<strong>de</strong>. Hier<br />
geht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Begründung zum Pkt. 5.2.6, Z 1 darauf<br />
ein. Dort ist die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>stellung <strong>de</strong>s Harzes klar erkennbar.<br />
Ebenfalls wird im Z 3 speziell auf <strong>de</strong>n Harz eingegangen, was<br />
seiner beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Be<strong>de</strong>utung entspricht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Auf die "Markensäulen", Erholungsorte, Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege,<br />
Erwähnung Naturpark u.s.w. wur<strong>de</strong> im REPHarz u.a. im Pkt.<br />
5.2.6., 6.1.6 und 6.1.8 sowie 7.17. ausreichend eingegangen,<br />
so dass weitere Nennungen nicht im Sinne eines "schlanken"<br />
Regionalplanes sind.<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />
Unter diesem Schwerpunkt steht auch die weitere<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Geoparks<br />
"Geopark Harz. Braunschweiger Land. Ostfalen" und<br />
in <strong>de</strong>m Zusammenhang auch die Produktentwicklung<br />
eines in Nord-Süd - Richtung verlaufen<strong>de</strong>n<br />
thematischen Geo-Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegs unter Einbindung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Thüringer Initiative "Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg".<br />
- Die über 1000jährige Bergbautradition und die<br />
Vielzahl zugänglicher Schaubergwerke und<br />
Bergbaumuseen kann in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />
Geopark <strong>de</strong>n thematischen Ansatz Geotourismus /<br />
Archäologietourismus - Himmelsscheibe - bil<strong>de</strong>n.<br />
- Themenübergreifen<strong>de</strong> Handlungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Barrierefreiheit<br />
Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verschie<strong>de</strong>nen Reiseziele in Deutschland wird zu<br />
einem großen Anteil davon bestimmt sein, inwieweit<br />
es ihnen gelingt, das touristische Angebot in <strong>de</strong>n<br />
kommen<strong>de</strong>n Jahren auch an die Bedürfnisse<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter bzw. mobilitätseingeschränkter Gäste<br />
anzupassen.<br />
Die Tourismuspolitik <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s widmet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zielgruppe "Menschen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen"<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aufmerksamkeit. Der Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
künftigen Ar<strong>bei</strong>t liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung buchbarer<br />
Angebote. Die Barrierefreiheit umfasst ebenfalls die<br />
Umsetzung in <strong>de</strong>n elektronischen Medien.<br />
Qualitätsoffensive (Zielstellungen)<br />
- Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfrage durch spürbare und<br />
nachhaltige Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Servicequalität <strong>bei</strong><br />
touristischen Angeboten und Dienstleistungen.<br />
- Etablieren eines Branchen übergreifen<strong>de</strong>n Service-<br />
und Angebotsqualitätsmanagements.<br />
- Kommunikation von klaren Qualitätsbotschaften<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> sachsen-anhaltischen Tourismus-und<br />
Dienstleistungswirtschaft nach innen und außen<br />
- För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus- und<br />
Dienstleistungswirtschaft, Erhalt und Schaffung von<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplätzen<br />
315-3 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete / Standorte mit Bezug zu<br />
<strong>de</strong>n Touristischen Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten<br />
touristischen Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />
Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />
aufzunehmen.<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Tourismus und<br />
Erholung basiert auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparkverordnung (für <strong>de</strong>n Harz)<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegungen (LEP) sowie auf<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gebietseignungen. Touristische Markensäulen<br />
flossen ebenfalls ein und bil<strong>de</strong>n gleichzeitig die Grundlage<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Festlegungen, z.B. im Pkt. 6.1.6. und somit sind sie<br />
berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
315-19 Aus industriepolitischer Sicht ergeben sich einige<br />
inhaltliche Hinweise. Grundsätzlich bestehen<br />
gegenüber <strong>de</strong>n festgelegten Standorten und<br />
Aussagen aber keine Be<strong>de</strong>nken.<br />
315-20 Der Vorrangstandort Gewerbepark<br />
Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen wird<br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam<br />
eingestuft. Cochstedt ist <strong><strong>de</strong>r</strong> einzige Standort <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Unterschied zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Lan<strong>de</strong>plätzen in Sachsen-<br />
Anhalt <strong>de</strong>n Status eines Verkehrsflugplatzes erhalten<br />
hat. Durch diesen Status und die für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s<br />
Flugplatzes eingeflossenen Investitionsmittel <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s besteht ein hervorgehobenes<br />
Lan<strong>de</strong>sinteresse, dieses Potenzial<br />
zweckentsprechend zu erschließen und zu verwerten.<br />
6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />
315-21 Z 2.:<br />
Die Lan<strong>de</strong>sregierung Sachsen-Anhalt ist gegenwärtig<br />
sehr aktiv, auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftslogistik<br />
weitere Reserven im Wertschöpfungsprozess zu<br />
erschließen. Die Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Synergieeffekte aus <strong>de</strong>m Verbund mit <strong>de</strong>m GVZ<br />
Mag<strong>de</strong>burg zu erzielen, wird vom Land begrüßt und<br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeiten unterstützt.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
315-4 analog zu Hinweis/Ergänzung zum Pkt. 5.2.6.<br />
(Datensatz 315-3: Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbehaltsgebiete sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete /<br />
Standorte mit Bezug zu <strong>de</strong>n Touristischen<br />
Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten touristischen<br />
Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />
Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />
aufzunehmen.)<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Ausweisung im REPHarz steht Ihren Entwicklungsabsichten<br />
generell nicht im Wege.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die touristischen Markensäulen wur<strong>de</strong>n unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten<br />
im REPHarz berücksichtigt, z.B. im Pkt. 6.1.6.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
315-25 Aus Seite 29, Pkt. 6.1.5., "Sonstige regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Forschungs- und<br />
Technologieeinrichtungen ...."<br />
Hier wird die Einfügung bzw. Prüfung folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ergänzungen vorgeschlagen:<br />
- Halberstadt mit <strong>de</strong>m medizintechnisch<br />
ausgerichteten "Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Gewerbezentrum<br />
Halberstadt"<br />
- Rottlebero<strong>de</strong> als potenzieller F&E -Standort für<br />
Holz- und Werkstoffforschung.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
315-11 zu Z 2:<br />
Die ausgewiesenen Vorrangstandorte sind als<br />
Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik (SdR) bzw. Gartenträume<br />
(GT) zu kennzeichnen.<br />
315-12 zu G 3 - Stätten <strong>de</strong>s historischen Montanwesens<br />
=> Es ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug / Hinweis zu Industrietourismus<br />
aufzunehmen (s. Übersicht Touristische Netzwerke<br />
Anlage 16)<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
315-13 zu G 3 - Kur- und Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>wesen<br />
=> Querverweis auf Pkt. 7.17. G 12- Kur- und<br />
Erholungsorte<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
315-22 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s Standortes Gewerbepark<br />
Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen leitet<br />
sich analog das beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lan<strong>de</strong>sinteresse für <strong>de</strong>n<br />
Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180<br />
ab.<br />
keine Berücksichtigung Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentren wer<strong>de</strong>n generell nicht im REPHarz benannt, da<br />
diese Vorhaltung zur normalen Funktion eines Mittelzentrums<br />
gehört.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Rottlebero<strong>de</strong> ist im REPHarz bereits als regional be<strong>de</strong>utsamer<br />
Industrie- und Gewerbestandort unter Pkt. 6.1.1., Z 2 benannt.<br />
Eine Konzentration von holzverar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n Werken in<br />
Rottlebero<strong>de</strong> ist uns bekannt, zur Aufnahme als F&E-Standort<br />
liegen keine Daten, Begründungen und <strong><strong>de</strong>r</strong>gl. vor.<br />
keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik" sind im REPHarz<br />
ebenso eingeflossen wie die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume",<br />
was in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung S. 68 (zu Z 2) dargelegt ist. Auf eine separate<br />
Kennzeichnung dieser Standorte im Regionalplan wird<br />
verzichtet, da<br />
bereits vielfache Darstellungen im Handbuch Tourismus<br />
Sachsen-Anhalt, touristische Kartenwerke u.s.w. vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind. Außer<strong>de</strong>m sind noch weitere Standorte ausgewiesen, die<br />
diesen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Kriterien nicht zuzuordnen sind. Weiterhin gibt es<br />
für diese Darstellungen (zeichnerisch) auch keine<br />
Symbolvorgaben von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Hinweis zum Industrietourismus erfolgte bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung zum Pkt. 6.1.6, G 3.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Inhaltlicher Mehrwert ist nicht erkennbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
315-14 zu Z 5 - Fahrradverkehr => s. Hinweis/Ergänzung zu<br />
Pkt. 7.17. G 6;<br />
Es ist eine Prioritätensetzung zwischen<br />
überregionalen (touristischen) und regionalen<br />
Radwegen für Erhalt und Ausbau in <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersicht<br />
darzustellen.<br />
315-15 zu Z 6 - Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
=> Es fehlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Selketalstieg und <strong><strong>de</strong>r</strong> St. Jakobus<br />
Pilgerweg<br />
315-16 zu G 7 - Ländliches Wegekonzept, letzter Satz<br />
=> Für die Ausschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist Priorität auf die<br />
Radwege überregionaler Be<strong>de</strong>utung zu legen (s.<br />
Hinweis/Ergänzung zu Pkt. 7.17. G 7)<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
315-23 Ziel 1 und 2<br />
Das Land Sachsen-Anhalt ist mit erheblichen<br />
Gesellschafteranteilen am Flughafen Leipzig/Halle<br />
beteiligt. Mit Blick auf die Ansiedlung von DHL auf<br />
<strong>de</strong>m Flughafen ar<strong>bei</strong>tet das Land konzentriert daran,<br />
von dieser Entwicklung, nicht zuletzt auch wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
räumlichen Nähe, zu partizipieren.<br />
315-24 Die Entwicklung <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt zu einem<br />
leistungsfähigen Regionalflughafen ist für das Land<br />
Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> ar<strong>bei</strong>tsteiligen Prozesse mit <strong>de</strong>m<br />
Flughafen Leipzig/Halle von hoher Be<strong>de</strong>utung.<br />
keine Berücksichtigung Eine Prioritätensetzung von lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Rad- und<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>.<br />
Hier stellt sich die Frage nach <strong>de</strong>m regionalplanerischen<br />
Steuerungsvermögen <strong>bei</strong> einer Prioritätensetzung.<br />
Im Übrigen wird in <strong>de</strong>n zeichnerischen Vorgaben <strong>de</strong>s MBV für<br />
die Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> REP's nur von "be<strong>de</strong>utsamen" Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>und<br />
Reitwegen ausgegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
zum REPHarz sowie im Text aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />
aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />
ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />
wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />
Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />
auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Ergänzung: G 7, letzter Satz: "... die Radwege von<br />
überregional- und regionaler Be<strong>de</strong>utung... "<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (315) Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
315-5 Unter diesem Punkt ist ein Hinweis/Grundsatz zu<br />
<strong>de</strong>n Tourismusstudien Sachsen-Anhalt sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Übersicht Touristischer Netzwerke als Grundlage für<br />
zukünftig im <strong>Planung</strong>sraum vorgesehene touristische<br />
Entwicklungsvorhaben aufzunehmen.<br />
315-6 Naturparke => Ergänzung touristisches<br />
Entwicklungspotenzial Nationalpark Harz<br />
315-7 Bau<strong>de</strong>nkmäler / Kulturtourismus<br />
=> Touristische Markensäule Gartenträume<br />
aufnehmen<br />
315-8 zu G 6 - Radwegenetz / Blaues Band<br />
=> Durch die <strong>Planung</strong>sregion ist eine<br />
Prioritätensetzung auf die überregionalen<br />
(touristischen) Radwege vorzunehmen.<br />
Vordringlicher Handlungsbedarf besteht für <strong>de</strong>n<br />
Europaradweg R1, <strong>de</strong>n Harzvorlandradweg, <strong>de</strong>n<br />
Harzrundweg und zum Aller-Harz Radweg. Für die<br />
genannten überregionalen Radwege sind<br />
ar<strong>bei</strong>tsfähige Koordinierungsstellen einzurichten.<br />
315-9 => Das Blaue Band wur<strong>de</strong> als Touristische<br />
Markensäule <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im Jahr 2004 am Markt<br />
eingeführt, es existiert.<br />
315-10 zu G 7 - Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
=> Für die touristische Ausschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das<br />
Touristische Leitsystem in Sachsen-Anhalt<br />
(Tourismusstudien in Sachsen-Anhalt, Nr. 7; 2.<br />
überar<strong>bei</strong>tete Ausgabe erscheint im Dez. 2005)<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen. Für die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
überregionalen Radwege wird auf die gegenwärtige<br />
Bear<strong>bei</strong>tung durch die TGL verwiesen.<br />
teilweise Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> STN zum 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> dieser Sachverhalt<br />
bereits vorgebracht, er wur<strong>de</strong> zum Teil berücksichtigt. Somit<br />
ergeben sich für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf keine<br />
abwägungsrelevanten Sachverhalte mehr. Die touristischen<br />
Netzwerke wer<strong>de</strong>n in G 1 Satz 3 benannt. Auf die<br />
Tourismusstudien wird mehrfach in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum<br />
REPHarz eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Naturpark hat die Erholungsnutzung zum Ziel, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nationalpark hingegen hat das Ziel Naturschutz und<br />
Umweltbildung, somit kann unter diesem Punkt 7.17 keine<br />
Ergänzung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, da verschie<strong>de</strong>ne<br />
raumordnerische Ziele verfolgt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die tourist. Markensäule Gartenträume fließt bereits im Pkt.<br />
6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege im Z 2<br />
wie auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 2 ein. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die<br />
"Gartenträume" unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich) benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im Gegensatz zum 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Planentwurf<br />
bereits um die hier vorgeschlagene Ergänzung erweitert<br />
(überregional be<strong>de</strong>utsame Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege), so dass<br />
dieser Punkt bereits positiv abgewogen war.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Zur Schaffung von Koordinierungsstellen für überregionale<br />
Radwege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist vom zuständigen<br />
Ministerium nichts bekannt.<br />
volle Berücksichtigung G 6 ist Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA. Es erfolgt hier jedoch<br />
eine Aktualisierung <strong>de</strong>s 3. Satzes G 6, wie folgt: "Darüber<br />
hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />
überregionale Netz (Blaues Band) für <strong>de</strong>n Wassertourismus in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz erhalten und bedarfsweise<br />
weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege ist die Regionalplanung<br />
nicht zuständig. An <strong>de</strong>n Info-Veranstaltungen dazu nahmen wir<br />
teil, wir sind also über <strong>de</strong>n Stand informiert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 421 von 610
TÖB: (315) Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
315-17 => Als Karte 3 ist ein Kartenauszug "Übersicht<br />
Touristische Netzwerke in Sachsen-Anhalt" für <strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sraum aufzunehmen.<br />
10 Sonstiges<br />
315-18 In Abstimmung und Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />
erar<strong>bei</strong>tet die ift Freizeit und Tourismusberatung<br />
GmbH gegenwärtig o. g. Konzept (Potenzialanalyse,<br />
Abschätzung qualitativer und quantitativer<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die touristische Infrastruktur im<br />
Jahr 2015). Die Endfassung für Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen liegt<br />
bereits vor. Der Bericht für Sachsen-Anhalt ist in<br />
Ar<strong>bei</strong>t, eine Entwurfsfassung wird in Kürze vorliegen.<br />
In die abschließen<strong>de</strong> Fassung <strong>de</strong>s REP Harz sollten<br />
die Ergebnisse dieses Masterplans unbedingt<br />
Eingang fin<strong>de</strong>n.<br />
315-26 Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie<br />
und Bergwesen geht direkt an die <strong>Regionale</strong><br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft, da das LAGB als TOB direkt<br />
beteiligt wur<strong>de</strong>.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
316-4 STN vom 20.04.07:<br />
Aus Ihren geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Unterlagen wur<strong>de</strong> ersichtlich,<br />
dass nun auch Gebiete für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Ergänzend zu <strong>de</strong>n von uns<br />
bereits genannten Schutzstreifenbreiten weisen wir<br />
darauf hin, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Realisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>taillierten<br />
<strong>Planung</strong>smaßnahmen nicht nur Schutzstreifenbreiten<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch techn. Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu unseren<br />
Anlagen (z.B. <strong>bei</strong> WEA ca. 22 m) zu berücksichtigen<br />
sind. Daher ist es zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, uns <strong>bei</strong><br />
konkreten <strong>Planung</strong>s- /Baumaßnahmen weiterhin<br />
einzubeziehen.<br />
keine Berücksichtigung Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Touristischen Netzwerke Sachsen-Anhalt"<br />
gehört nicht zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
entsprechend <strong>de</strong>n inhaltlichen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA bzw.<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes. Dennoch wur<strong>de</strong>n sie im Pkt.<br />
7.17, G 1 bereits im 2. Entwurf ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Das touristische Zukunftskonzept Harz 2015 liegt uns vor. Darin<br />
getroffene Kernaussagen, die <strong>de</strong>n Bereich unserer<br />
<strong>Planung</strong>sregion betreffen, wer<strong>de</strong>n unter Pkt. 5.2.6.<br />
berücksichtigt. Die Begründung zum Z 3 wird teilweise, wie<br />
unten aufgeführt, ergänzt , für die restlichen Zielvorstellungen<br />
kann nur auf das tourist. Konzept selbst verwiesen wer<strong>de</strong>n, da<br />
es hier um sehr spezielle strategische Empfehlungen geht, die<br />
<strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen wür<strong>de</strong>n.<br />
Begründung Z 3 ergänzen um: "Entsprechend <strong>de</strong>s touristischen<br />
Zukunftskonzeptes Harz 2015 ist das Beherbergungsangebot<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Ostharz weiter marktgerecht auszubauen,<br />
trotz verschärfen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbe. Angebote mit<br />
überregionalen Einzugsgebieten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />
Mountainbiker und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er sollten geschaffen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
weiteren <strong>Planung</strong>en /Studien ist auch das Zukunftskonzept<br />
Tourismus Harz 2015 (2006) zugrun<strong>de</strong> zu legen."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung wer<strong>de</strong>n keine konkreten<br />
Baumaßnahmen durchgeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigt. Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />
Einbeziehung erfolgt auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />
(Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 422 von 610
TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
316-1 STN vom 20.04.07:<br />
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.02.2007<br />
zum 2. Planentwurf mit Umweltbericht teilen wir<br />
Ihnen mit, dass sämtliche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom<br />
30.12.2005 gegebenen Hinweise und For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
für weitere 2 Jahre ihre Gültigkeit behalten.<br />
316-2 STN vom 20.04.07:<br />
Da unser Anlagenbestand ständigen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
und Erweiterungen unterliegt, verlieren die mit<br />
Schreiben vom 30.12.2005 überreichten<br />
Planunterlagen jedoch ihre Gültigkeit und dürfen ab<br />
sofort keine Verwendung mehr fin<strong>de</strong>n. Sie sind durch<br />
die aktuellen, mit diesem Schreiben übergebenen<br />
Übersichtspläne Blatt 1 -15 zu ersetzen. Weiterhin<br />
übergeben wir Ihnen das Merkblatt für "Gasanlagen"<br />
und das Merkblatt für "Telekommunikationsleitungen<br />
(TKL)" mit Hinweisen für die <strong>Planung</strong> und<br />
Bautätigkeit im Näherungsbereich zu unseren<br />
Anlagen zur Beachtung.<br />
316-5 STN vom 20.04.07:<br />
Außer<strong>de</strong>m möchten wir darauf aufmerksam machen,<br />
dass ab sofort Anfragen zu Leitungsauskünften<br />
(Stellungnahmen und Schachtscheine) auch online<br />
an uns gerichtet wer<strong>de</strong>n können. Hierfür nutzen Sie<br />
bitte auf unserer Homepage http://www.mitgas.<strong>de</strong>/<br />
<strong>de</strong>n Link zur "Mitgas Leitungsauskunft".<br />
316-6 STN vom 30.12.05:<br />
Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> von Ihnen eingereichten<br />
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass sich Anlagen<br />
unseres Unternehmens im angegebenen Bereich<br />
befin<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu erhalten Sie die aktuellen Übersichtspläne M<br />
1 : 25 000 Blatt 1-15. In diesen sind alle<br />
Gashochdruckleitungen (4 bar und größer 4 bar),<br />
Gasmitteldruckleitungen (Transportleitungen),<br />
Gasdruckregelanlagen, Anlagen <strong>de</strong>s kathodischen<br />
Korrosionsschutzes sowie<br />
Telekommunikationsleitungen (TKL) verzeichnet.<br />
Weiterhin übergeben wir Ihnen das Merkblatt für<br />
"Gasanlagen" und das Merkblatt für<br />
"Telekommunikationsleitungen (TKL)" mit Hinweisen<br />
für die <strong>Planung</strong> und Bautätigkeit im<br />
Näherungsbereich zu unseren Anlagen zur<br />
Beachtung.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />
regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />
raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen <strong>de</strong>n<br />
regionalplanerischen Rahmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 423 von 610
TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
316-7 STN vom 30.12.05:<br />
Wir bitten Sie unseren Leitungsbestand in Ihren<br />
<strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen und uns auch<br />
weiterhin <strong>bei</strong> <strong>de</strong>taillierten Einzelplanungen<br />
einzubeziehen. Bei Bedarf übergeben wir Ihnen dann<br />
kurzfristig die benötigten Bestandspläne für alle<br />
Druckstufen einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> speziell<br />
einzuhalten<strong>de</strong>n Hinweise und For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen (z.B. <strong>bei</strong><br />
Straßen- und Wegebau, Baumpflanzungen,<br />
Dammschüttungen u.a.).<br />
Der Schutzstreifen bzw. Sicherheitsabstand beträgt<br />
für unsere Leitungsanlagen in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Druckstufe und Dimensionierung ohne beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Maßnahmen zwischen 1 -15 m. Die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Schutz- und Sicherheitsabstän<strong>de</strong> wollen Sie daher<br />
bitte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> berücksichtigen.<br />
Unsere Anlagen sind mittels Konzessionsvertrag<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten<br />
gesichert. Diese Dienstbarkeiten sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bereits in Abteilung II <strong>de</strong>s jeweiligen Grundbuches<br />
eingetragen o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Regelungen <strong>de</strong>s<br />
Grundbuchbereinigungsgesetzes gesichert, selbst<br />
wenn noch keine Eintragung ins Grundbuch erfolgte.<br />
316-8 STN vom 30.12.05:<br />
Die von Ihnen durchgeführte <strong>Planung</strong> darf nicht dazu<br />
führen, dass unsere Leitungsrechte in irgen<strong>de</strong>iner<br />
Form beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere<br />
Leitungen und Anlagen Bestandsschutz genießen<br />
und notwendige Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen durch <strong>de</strong>n<br />
Verursacher bzw. entsprechend <strong>de</strong>n vertraglichen<br />
Regelungen zu finanzieren sind.<br />
316-9 STN vom 30.12.05:<br />
Wir weisen darauf hin, dass sich Gasleitungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadtwerke Quedlinburg, Aschersleben,<br />
Sangerhausen, Wemigero<strong>de</strong> und Halberstadt sowie<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verbundnetz Gas AG und <strong><strong>de</strong>r</strong> EMS Erdgas<br />
Mittelsachsen GmbH gegebenenfalls dort befin<strong>de</strong>n.<br />
Die Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />
Gasversorgungsunternehmen erhebt allerdings<br />
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />
regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />
raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen <strong>de</strong>n<br />
regionalplanerischen Rahmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 424 von 610
TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
316-3 STN vom 20.04.07:<br />
Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung möchten wir Ihnen<br />
mitteilen, dass grundsätzlich von Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
MITGAS Mittel<strong>de</strong>utsche Gasversorgung GmbH <strong>bei</strong><br />
störungsfreiem Betrieb keine Gefährdungen für<br />
Mensch und Umwelt ausgehen. MITGAS führt als<br />
nach DVGW G1000 zertifiziertes Unternehmen alle<br />
gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben und <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s Regelwerkes erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />
Maßnahmen durch, um einen bestimmungsgemäßen<br />
Betrieb zu gewährleisten. Gegebenenfalls im<br />
Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrollen unseres<br />
Anlagenbestan<strong>de</strong>s festgestellte mögliche<br />
Umweltauswirkungen umliegen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundstücke wer<strong>de</strong>n wir Ihnen, insofern in Ihrem<br />
Zuständigkeitsbereich vorgefun<strong>de</strong>n, umgehend<br />
mitteilen.<br />
7.10 Wasserversorgung<br />
317-1 G 3 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> uns vorliegen<strong>de</strong>n Fassung in <strong>de</strong>n<br />
Punkten G 1, G 2, G 4 und G 6 enthalten. Eine<br />
sparsame Verwendung von Wasser hat mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Versorgung mit Trinkwasser wenig zu tun.<br />
317-2 G 5 ist unserer Meinung nach dahingehend zu<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Teil <strong>de</strong>s Satzes gestrichen<br />
wird und im zweiten Teil die in je<strong>de</strong>m Landkreis<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Maßnahmepläne für Störfälle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserversorgung sich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n.<br />
317-3 Im Lageplan ist das Versorgungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> MIDEWA<br />
mbH, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Anhalt-Harzvorland ersichtlich.<br />
Dieses Gebiet ist regional voll erschlossen und die<br />
Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung und Industrie mit<br />
Trinkwasser erfolgt ohne Beeinträchtigungen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G3 ist eine LEP-Übernahme, zu <strong><strong>de</strong>r</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung G 5 bleibt bestehen, <strong>de</strong>nn insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Störfall im<br />
Fernwasserbezug sind örtliche Dargebote zu nutzen. Die<br />
Begründung zu G 5 wird dahingehend sinngemäß ergänzt, dass<br />
<strong>bei</strong> Störfällen die Maßnahmenpläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise<br />
anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 425 von 610
TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
318-3 STN vom 05.04.07:<br />
Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> NASA GmbH begrüßen wir die unter 3.<br />
benannten Grundsätze 2-1, 2-2, 4-1,10-2 und 11-1.<br />
Ergänzend dazu weisen wir darauf hin, dass zur<br />
Verringerung von Verkehrsbelastungen und<br />
Vermeidung zusätzlicher Verkehre die<br />
Siedlungsentwicklung von einer kleinräumigen<br />
Mischung unterschiedlicher Raumnutzungen geprägt<br />
sein sollte. Da<strong>bei</strong> sind Siedlungserweiterungen<br />
vordringlich an <strong>de</strong>n Zugangsstellen <strong>de</strong>s<br />
schienengebun<strong>de</strong>nen ÖPNV zu konzentrieren, bzw.<br />
Rückbauten möglichst fern von solchen<br />
Zugangsstellen vorzunehmen.<br />
Kenntnisnahme Im G 20 <strong>de</strong>s Pkt. 4.3 (Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) wird auf die<br />
Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s ÖPNV <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen<br />
Entwicklung bereits hinreichend hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 426 von 610
TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
318-2 STN vom 20.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 318-1):<br />
Der Schienenpersonenverkehr wird in Deutschland<br />
eigenwirtschaftlich erbracht. Die Festlegung von<br />
Linienverläufen unter Abschnitt 6.2.2., Z 7 ist daher<br />
nicht zweckmäßig.<br />
318-4 STN vom 05.04.07:<br />
Da die Strecken bzw. Streckenabschnitte Gernro<strong>de</strong>-<br />
Frose, Heu<strong>de</strong>ber-Danstedt-Osterwieck und Egeln-<br />
Staßfurt stillgelegt sind, sollten sie aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kartografischen Darstellung entfernt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Darstellung im Abschnitt 6.2.2., Z 12 wird <strong>de</strong>n<br />
politischen Wünschen <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ohnehin Rechnung<br />
getragen.<br />
318-5 STN vom 05.04.07:<br />
Im Abschnitt 6.2.2., Z 5 ist <strong>bei</strong>m Buchstaben c) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klammerbegriff zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in: "über 120 km/h". Der<br />
Geschwindigkeitsstandard für diese Strecke befin<strong>de</strong>t<br />
sich aktuell in <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstimmung; ein Ausbau für<br />
Neigetechnik wird <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht verfolgt.<br />
318-6 STN vom 05.04.07:<br />
Die Formulierung im Abschnitt 6.2.2., Z 7 und Z 8<br />
wird weiterhin für nicht zweckmäßig gehalten.<br />
keine Berücksichtigung Z 7 stellt Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze<br />
<strong>de</strong>s LEP sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />
übernehmen und können ggf. konkretisiert bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Linienverläufe wur<strong>de</strong>n z.T. aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />
übernommen. Die Regionalplanung will damit die zu sichern<strong>de</strong>n<br />
Trassen vor Überbauung sichern, <strong>de</strong>shalb wer<strong>de</strong>n die<br />
stillgelegten Strecken, auch zur Normenklarheit, kartografisch<br />
dargestellt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />
"Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />
Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilstrecke<br />
Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefel<strong>de</strong>)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
siehe auch Datensatz 218-3 (DB Service Imm.)<br />
keine Berücksichtigung Z 7 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1, 3 LPlG). Die bisherige<br />
eigenständige Ergänzung <strong>bei</strong> Z 7 f) wird dort gestrichen und<br />
sinngemäß G 8 <strong>bei</strong>gefügt (siehe hierzu auch Datensatz 313-19,<br />
Minist. für Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr).<br />
G 8 ist (lediglich) ein raumordnerischer Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />
öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist. Er soll dazu<br />
dienen, die bisherige ungenügen<strong>de</strong> schienengebun<strong>de</strong>ne<br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz an das Fernverkehrsnetz<br />
bzw. an die großen Ballungsräume zu verbessern (siehs dazu<br />
auch Datensatz 218-10, DB Service Imm.)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 427 von 610
TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
318-7 Im Bereich <strong>de</strong>s ÖPNV gibt es in Sachsen-Anhalt mit<br />
<strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n ÖPNV LSG aus 2005 eine<br />
neue rechtliche Grundlage. Auf dieser Basis wur<strong>de</strong><br />
zu<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aufgestellt, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vom Kabinett am 20.12.05 beschlossen wur<strong>de</strong>.<br />
Der REPHarz bezieht sich darauf, sollte aber ggf. an<br />
diese neue Grundlage noch <strong>de</strong>utlicher angepasst<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das im ÖPNV-<br />
Plan dargestellte ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz.<br />
10 Sonstiges<br />
318-1 STN vom 05.04.07:<br />
Die NASA GmbH hat zuletzt mit Schreiben vom<br />
20.12.05 zum Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz Stellung<br />
genommen. Soweit die damaligen Anmerkungen<br />
nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, halten wir diese aufrecht.<br />
teilweise Berücksichtigung Der ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> mehrfach angemessen im<br />
REPHarz berücksichigt (z.B. <strong>bei</strong>m Pkt. Schienenverkehr). Das<br />
betrifft auch das im ÖPNV-Plan auf S. 39 dargestellte ÖPNV-<br />
Lan<strong>de</strong>snetz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die dort dargestellten<br />
Verbindungsfunktionen zwischen <strong>de</strong>n zentralen Orten (spielte<br />
auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßen mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />
eine entschei<strong>de</strong>ne Rolle.)<br />
Allerdings sind die textlichen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA auf Grund<br />
ihres Rechtscharakters und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong>de</strong>s § 6 Abs. 1<br />
LPLG, selbst wenn diese nicht mehr so aktuell sind wie die <strong>de</strong>s<br />
ÖPNV-Planes von 2005, stärker in <strong>de</strong>n REPHarz einzubin<strong>de</strong>n.<br />
Ggf. ist nach erfolgter LEP-Fortschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz<br />
diesbezüglich anzupassen.<br />
Bis auf Gernro<strong>de</strong> sind alle im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />
ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />
Plan) bereits in G 7 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.6. enthalten.<br />
Gernro<strong>de</strong> wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />
Datensatz 386-4, Q-Bus-Nahverkehrsgesellschaft). Die<br />
weiteren ÖPNV-Stellen <strong>de</strong>s G 7 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />
Nahverkehrsplänen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise als weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Schnittstellen benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 428 von 610
TÖB: (320) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
320-1 In unserer Stellungnahme zum ersten Entwurf <strong>de</strong>s<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans begrün<strong>de</strong>ten wir<br />
ausführlich unsere Ablehnung zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standorte für die HWRB Straßberg und Meisdorf.<br />
Von daher begrüßen wir die nun vorliegen<strong>de</strong><br />
Fassung, in <strong><strong>de</strong>r</strong> auf die standortkonkrete Festlegung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n HWRB verzichtet wur<strong>de</strong> (Streichung Z 4<br />
Punkt 2). Wie im Umweltbericht dargelegt, können<br />
die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> HWRB Straßberg und Meisdorf,<br />
die in ihrem funktionalen Zusammenhang<br />
gemeinsam zu betrachten sind, nach jetzigem<br />
Kenntnisstand nicht abschließend standortkonkret<br />
aufgenommen und benannt wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
tiefgründige Alternativenprüfung und mögliche<br />
erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Belangen<br />
stehen einer raumordnerischen standortkonkreten<br />
Festlegung entgegen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 429 von 610
TÖB: (320) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
320-2 Wir verweisen nochmals darauf, dass speziell zur<br />
Alternativenprüfung die EU-Kommission klarstellt,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßstab ein gänzlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist als <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
nationalen Planfeststellungsrecht. Während das<br />
nationale Planfeststellungsrecht verlangt, dass sich<br />
eine Alternative als vorzugswürdig gera<strong>de</strong>zu<br />
aufdrängen muss, damit von einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />
rechtlichen Relevanz ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann,<br />
bewertet sich die Be<strong>de</strong>utung einer Alternative nach<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL sehr viel stärker nach Gesichtspunkten<br />
<strong>de</strong>s Natur- und Umweltschutzes und verlangt gera<strong>de</strong><br />
keine Vorzugswürdigkeit bzw. kein "Sich-<br />
Aufdrängen" im Sinne einer Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gesamtlösung. Der Prüfungsschritt für die Frage, ob<br />
eine Alternativlösung vorliegt, ist daher ein gänzlich<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>er: Es ist grundsätzlich zu überprüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgesehenen Maßnahme, wenn auch mit<br />
Einschränkungen, durch eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lösung<br />
verwirklicht wer<strong>de</strong>n kann. Ist dies <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, ist diese<br />
Lösung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zuerst ins Auge gefassten Lösung zu vergleichen.<br />
Sind die Umweltauswirkungen im Bezug auf die<br />
Erhaltungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL geringer, muss die<br />
geringer beeinträchtigen<strong>de</strong> Alternativlösung<br />
zwingend gewählt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m nationalen<br />
Planfeststellungsrecht schei<strong>de</strong>t eine Alternative<br />
bereits dann aus, wenn sie nicht in allen<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Belangen besser ist (und sich damit<br />
als vorzugswürdig aufdrängt) als das<br />
Ausgangsprojekt. Dagegen müssen nach <strong>de</strong>n<br />
Maßstäben <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL eine schlechtere<br />
Zielverwirklichung o<strong><strong>de</strong>r</strong> höhere Kosten zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Umweltschutzes zwingend in Kauf genommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichts<br />
zur <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> A 143 Westumfahrung Halle<br />
ver<strong>de</strong>utlicht diesen Unterschied und stellt klar:<br />
<strong>Planung</strong>en, die erhebliche Beeinträchtigungen in<br />
NATURA 2000-Gebieten verursachen können, sind<br />
nachweislich auszuschließen und entsprechen<strong>de</strong><br />
Alternativlösungen aufzuzeigen.<br />
Kenntnisnahme Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> eingebrachten rechtlichen Hinweise und<br />
Be<strong>de</strong>nken zu Alternativprüfungen unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> sich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie ergebenen<br />
erhöhten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu<br />
berücksichtigen, da dort und nicht im REPHarz (da hier keine<br />
Standortfestlegung vorgenommen wird, siehe dazu auch<br />
Umweltbericht) eine hinreichend fachlich und rechtlich<br />
abschließen<strong>de</strong> Alternativenprüfung vorzunehmen ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
320-3 Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t daher folgen<strong>de</strong> Formulierungen zu<br />
ergänzen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />
"G 7 Voraussetzungen für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />
künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />
Ausschöpfung aller Möglichkeiten und<br />
Alternativvarianten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes.<br />
Da<strong>bei</strong> ist <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />
funktionale Zusammenhang <strong>bei</strong> einem<br />
angemessenen Hochwasserdurchfluß zu<br />
berücksichtigen."<br />
"Z 8 Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />
von Siedlungsbereichen im Selketal sind<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltes unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung fachplanerisch festzusetzen und nach<br />
Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung zeitnah zu realisieren."<br />
Da in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielvorgabe <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes (3.3.3 Vorranggebiete für<br />
<strong>de</strong>n Hochwasserschutz) die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> HWRB<br />
Meisdorf und Straßeberg nicht benannt wer<strong>de</strong>n,<br />
besteht aus unserer Sicht auch kein Grund, <strong>bei</strong><strong>de</strong><br />
<strong>Planung</strong>en in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />
als Ziel festzuschreiben. Bei<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n<br />
gegenwärtig erst planerisch vorbereitet. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
noch fehlen<strong>de</strong>n FFH-Verträglichkeitsprüfung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
o.g. Alternativenprüfung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verfahren ergebnisoffen.<br />
Zwischenzeitlich liegen <strong>de</strong>m<br />
Prozessbevollmächtigten <strong>de</strong>s Naturschutzbund<br />
Sachsen-Anhalt auch die Entscheidungsgrün<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichtes<br />
(BVerwG) zur A 143, auf die oben bereits verwiesen<br />
wur<strong>de</strong>, vor. Die Entscheidung wird <strong>de</strong>mnächst<br />
sowohl in Fachzeitschriften als auch auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Internetseite <strong>de</strong>s BVerwG veröffentlicht. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entscheidung stellt das BVerwG zahlreiche<br />
Maßstäbe für FFH-Verträglichkeitsprüfungen,<br />
Abweichungsentscheidungen, Variantenprüfungen<br />
und sonstige Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen aus <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
VS-RL auf. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Variantenprüfung<br />
bleibt das BVerwG da<strong>bei</strong>, dass grundsätzlich<br />
zu prüfen ist, ob es eine Alternative gibt, die<br />
entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standorten o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
keine Berücksichtigung Es ist kein inhaltlicher Mehrwert zur bisherigen Formulierung<br />
<strong>de</strong>s G 7 erkennbar. "Alternativvarianten" steckt bereits in<br />
"Ausschöpfung aller Möglichkeiten". Der vorgeschlagene<br />
Ergänzungssatz "Da<strong>bei</strong> ist .." ist für eine rechtlich relevante<br />
REP-Festlegung nicht hinreichend normen-klar (Was ist damit<br />
gemeint?). Die in G 7 genannten vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht nur an <strong>de</strong>n<br />
unmittelbaren Gewässerbereich mit einem angemessenen (?)<br />
Hochwasserdurchfluss gebun<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n damit sind auch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, <strong>de</strong>zentrale Maßnahmen (z.B. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche) gemeint<br />
(siehe REP-Begründung zu G 7).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n Projektplanungen zu <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal ist aus<br />
wasserwirtschaftlicher Sicht ausführlich belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />
auch Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz, Pkt. 3.2.1), dass nach<br />
gegenwärtigem Kenntnisstand für ein ausreichen<strong>de</strong>s, kurz- bis<br />
mittelfristig zu schaffen<strong>de</strong>s Hochwasserschutzniveau in <strong>de</strong>n<br />
schützenswerten Siedlungsbereichen <strong>de</strong>s Selketals nicht ohne<br />
HWRB erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>e ökologisch bzw.<br />
ökonomisch sinnvollen Maßnahmen <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes (z.B. Mitnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche,<br />
Gewässersohlenausbau, HWS-Mauern, etc.) können allein für<br />
ein schadarmes Abflussvermögen im Selketal nicht sorgen.<br />
Diese können jedoch als ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen ggf. die<br />
Anzahl bzw. Größe von HWRB und damit <strong>de</strong>n davon<br />
ausgehen<strong>de</strong>n Eingriff in Natur und Landschaft reduzieren<br />
helfen. Deswegen wird im Z 8 explizit auf die Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
fachplanerischen Vorraussetzungen für HWRB, die auch die<br />
FFH-Belange zu beachten haben, eingegangen.<br />
Ber Begriff "Selketal" im Z 8 bezieht sich nicht nur auf das Tal<br />
im Harzgebirge, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch auf das Tal bzw. die Aue im<br />
Harzvorland bis zur Mündung in die Bo<strong>de</strong>.<br />
Die gebietskonkreten Festlegungen <strong>de</strong>s LEP-LSA zum<br />
Hochwasserschutz im allgemeinen und zu <strong>de</strong>n Stauflächen im<br />
speziellen können gemäß Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz durch die<br />
Regionalplanung konkretisiert und ergänzt wer<strong>de</strong>n, wovon im<br />
REPHarz auch Gebrauch gemacht wur<strong>de</strong>. Es wur<strong>de</strong> jedoch<br />
entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s (und entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Datensatz 320-1 vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits selbst eingeschätzten<br />
Sachlage zu <strong>de</strong>n HWRB im REPHarz) im aktuellen REPHarz-<br />
Entwurf eben nicht die HWRB Meisdorf und Straßberg (o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e eventuell in Frage kommen<strong>de</strong>n Standorte im Harz o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzvorland) als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgeschrieben. Z 8 ist<br />
(lediglich) als klare Zielaussage an die Fachplanung als<br />
Zieladressat gerichtet, auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n, bisher<br />
ungenügen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzsituation im Selketal, eine<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
Ausführungsvarianten verwirklicht wird. Da<strong>bei</strong> weist<br />
das BVerwG darauf hin, dass die Variantenprüfung<br />
nicht ein komplett an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Projekt erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Allerdings steht die Frage einer<br />
Alternativenzielverwirklichung an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle auf<br />
<strong>de</strong>m gerichtlichen Prüfstand. Das BVerwG verlangt<br />
nämlich für eine Abweichungsprüfung nach Art. 6<br />
Abs. 4 FFH-RL (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>s-<br />
und lan<strong>de</strong>srechtlichen Umsetzungen) zunächst, dass<br />
die mit <strong>de</strong>m Projekt vorhan<strong>de</strong>ne Beeinträchtigung<br />
von Erhaltungszielen von FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vogelschutzgebieten mit <strong>de</strong>n besten<br />
wissenschaftlichen Metho<strong>de</strong>n und Daten ermittelt,<br />
dargestellt und auch quantifiziert wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
müssen sämtliche Wirkwege berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen vollständigen<br />
Erfassung <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>m Projekt beeinträchtigten<br />
Inventars an Lebensräumen sowie Tier- und<br />
Pflanzenarten ist es erst möglich, eine<br />
Gegenüberstellung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />
Wirkung <strong>de</strong>s Projekts auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>n für<br />
das Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen auf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite zu treffen.<br />
Um nun <strong>bei</strong> einer <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Gegenüberstellung eine<br />
konkrete <strong>Abwägung</strong> vornehmen zu können, ist es auf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, auch die für das<br />
Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen genau<br />
zu erfassen, zu dokumentieren und wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um zu<br />
quantifizieren. Nur dann sei eine komplette<br />
Gegenüberstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> gegen das Projekt<br />
sprechen<strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Belange und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
für das Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen<br />
möglich.<br />
Im Zuge dieser zuletzt genannten Erfassung und<br />
Quantifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong> für das Projekt sprechen<strong>de</strong>n<br />
öffentlichen Interessen ist es auch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />
darzustellen, warum das öffentliche Interesse nur auf<br />
die Art und Weise erreicht wer<strong>de</strong>n können soll, wie<br />
dies in <strong>de</strong>m Projekt vorgesehen ist. An<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
formuliert: Wenn <strong>de</strong>m Projekt, hier also <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserrückhaltebecken, nicht genaue und<br />
wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zu Grun<strong>de</strong><br />
liegen und wenn nicht dargestellt ist, dass sich das<br />
mit <strong>de</strong>m Projekt verfolgte Ziel, das ebenfalls genau<br />
formuliert wer<strong>de</strong>n muss, mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitteln<br />
erreichen lässt, geht die Abweichungsentscheidung<br />
zu Lasten <strong>de</strong>s Projektes und zu Gunsten <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzes aus.<br />
Wir weisen im übrigen an dieser Stelle noch einmal<br />
(abschließend beurteilbare) Fachplanung für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere<br />
HWRB vorzulegen. Wird dann im diesbezüglichen<br />
Genehmigungsverfahren die Eignung <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgeschlagen<strong>de</strong>n Standort(e) festgestellt, ist die Realisierung<br />
zeitnah umzusetzen. Die Eignungsfeststellung <strong>bei</strong>nhaltet<br />
natürlich nicht nur die wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
auch die Frage, ob die <strong>Planung</strong> hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er betroffener<br />
Belange (z.B. Natura 2000) genehmigungsfähig ist. Hinzu<br />
kommt als weiterer raumordnerischer Vorbehalt in Form <strong>de</strong>s G<br />
7, dass <strong>Planung</strong> und Bau von HWRB regionalplanerisch erst<br />
dann unterstützt wird, wenn alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (sinnvollen)<br />
Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes (im<br />
Sinne "an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Mittel" zur projekbezogenen Zielerreichung)<br />
ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n. Dieses ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. "Eignungsprüfung"<br />
gemäß Z 8 hinreichend zu belegen.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>s BVwG-Urteils sind zu einem konkreten<br />
Projekt getroffen wur<strong>de</strong>n. Beim REPHarz han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
reine <strong>Planung</strong>en (raumordnerische Absichtserklärungen), die<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Ebene nicht tiefgreifend geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n können und nach Rechtsvorschrift auch nicht sollen.<br />
Gemäß § 3 a Abs. 2 LPlG soll im Einzelnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />
zum LEP/REP Angaben enthalten, soweit sie unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s gegenwärtigen Wissensstan<strong>de</strong>s auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
jeweiligen <strong>Planung</strong>seben erkennbar und von Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
Für genauere Untersuchungen sind die nächsten Instanzen<br />
verantwortlich (sogenannte " Abschichtung").<br />
Wie bereits im Datensatz 320-2 erwähnt, sind die<br />
umfangreichen, rechtlichen Hinweise <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu <strong>de</strong>n<br />
Alternativprüfungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e unter <strong>de</strong>m Eindruck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
genannten höchstrichterlichen Rechtssprechung, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebene, hier im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
beabsichtigten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, in<br />
angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
29.11.2007<br />
darauf hin, dass das BVerwG die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen aus<br />
<strong>de</strong>m europäischen Naturschutzrecht an Projekte, mit<br />
<strong>de</strong>nen es zu einer Beeinträchtigung von FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vogelschutzgebieten kommen kann, erheblich<br />
verschärft hat. So fallen unter die Erhaltungsziele<br />
eines FFH-Gebietes nicht nur die benannten<br />
Lebensräume und die Anhang-II-Tierarten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
auch sämtliche charakteristische Tierarten in <strong>de</strong>m<br />
benannten Lebensräumen (auch wenn sie im<br />
Standarddatenbogen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n Erhaltungszielen<br />
nicht genannt sind) sowie sämtliche charakteristische<br />
Vogelarten, die sich typischerweise und konkret vor<br />
Ort in <strong>de</strong>n Lebensräumen befin<strong>de</strong>n.<br />
Hinzu kommt, dass auch eine komplette Erfassung<br />
und Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen Arten stattzufin<strong>de</strong>n hat,<br />
die nicht über <strong>de</strong>n Gebietsschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong> VS-<br />
RL erfasst sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n über <strong>de</strong>n<br />
gebietsunabhängigen Artenschutz aus <strong>de</strong>n Art. 12 ff.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL und 5 bzw. 9 VS-RL. Auch die hiernach<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Erfassung verlangt, dass sämtliche Daten<br />
zunächst ermittelt und dann sämtliche möglichen<br />
Beeinträchtigungen bewertet und quantifiziert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwere <strong>de</strong>s zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Eingriffs in europäisches Naturschutzrecht durch die<br />
geplanten Hochwasserrückhaltebecken auf die durch<br />
europäisches Naturschutzrecht geschützten Belange<br />
ist außer<strong>de</strong>m klar, dass das öffentliche Interesse,<br />
das für die Projekte sprechen muss, ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />
Gewicht haben muss. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung dieses<br />
Gewichtes ist zwingend <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage nachzugehen, ob<br />
das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz nicht<br />
durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, weniger beeinträchtigen<strong>de</strong><br />
Maßnahmen erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Das BVerwG sie<strong>de</strong>lt diesen Aspekt förmlich nicht <strong>bei</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Alternativenprüfung an, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Interesses, das für eine<br />
beeinträchtigen<strong>de</strong>s Projekt sprechen kann. Es hat im<br />
Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung zur A 143 <strong>bei</strong>spielsweise<br />
verlangt, dass die behaupteten entlasten<strong>de</strong>n Effekte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Westumfahrung auf <strong>de</strong>n<br />
innerstädtischen Verkehr hinsichtlich<br />
Schadstoffimmissionen, Verkehrsrückgang etc.<br />
genau ermittelt und quantifiziert wer<strong>de</strong>n und in<br />
diesem Zuge auch untersucht wird, ob dieser Effekt<br />
nicht durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Maßnahmen erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Daran zeigt sich, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nunmehr<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> für ein Projekt<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen auch <strong>de</strong>ssen<br />
Alternativlosigkeit im Sinne einer Standort- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ausführungsalternative darzustellen ist.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung <strong>de</strong>s BVerwG zur A 143<br />
dürfte es unzulässig sein, im REP Harz überhaupt<br />
Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gestalt festzulegen, wie dies in<br />
Z 8 erfolgt ist. Denn damit ist eine positive Aussage<br />
für ein Hochwasserrückhaltebecken verbun<strong>de</strong>n, die<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Überprüfungs-<br />
und Kenntnisstan<strong>de</strong>s auch auf raumordnerischer<br />
Ebene nicht getroffen wer<strong>de</strong>n kann. Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit auch<br />
nach Aussage <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REP Harz die Frage<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwirklichung <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserrückhaltebeckens völlig offen ist, ist eine<br />
positive Festlegung im REP Harz nicht möglich.<br />
Vor diesem Hintergrund sind die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und<br />
Ergänzungen im G 7 und Z 8 erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
320-30 Zu Ziel 8:<br />
...Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch bedingten starken<br />
Hochwassergefährdung vor allem im Flussabschnitt...<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Streichung <strong>de</strong>s Wortes<br />
"starken", da für eine starke Gefährdung die<br />
Begründung fehlt.<br />
teilweise Berücksichtigung "starken" wird durch "erheblichen" ersetzt. Eine erhebliche<br />
Hochwassergefährdung im Selketal ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserereignisse <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre im allgemeinen und<br />
<strong>de</strong>s Hochwassers 1994 im speziellen wohl unstrittig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
320-4 Z 4 Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />
Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />
Vorrang.*<br />
* Der NABU hat die rechtlich be<strong>de</strong>nkliche<br />
Zielformulierung in seiner Stellungnahme zur<br />
Fortschreibung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans (LEP)<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 24.10.06 <strong>de</strong>m<br />
zuständigen Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />
Verkehr Sachsen-Anhalt zugeleitet. Auch wenn diese<br />
Zielvorgabe <strong>de</strong>s LEP LSA übernommen wur<strong>de</strong> und<br />
damit keiner <strong>Abwägung</strong> zugänglich ist, weisen wir<br />
darauf hin, dass die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen §§ 33 ff<br />
BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPlG LSA verstößt. Die in<br />
I bis XXXVIII festgelegten Gebiete sind größtenteils<br />
als NATURA-2000-Gebiete beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geschützt.<br />
Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />
Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />
<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />
abschließend geregelten Ausnahme- und<br />
Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten Fall gegenüberstehen<strong>de</strong>n<br />
Belange ist schon <strong>de</strong>shalb rechtswidrig, weil nicht<br />
jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes zum<br />
Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme- und<br />
Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />
bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Wir bitten<br />
daher um Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielformulierung und um<br />
Aufnahme folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung:<br />
"Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />
zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />
soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können,<br />
sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />
die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP<br />
klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum Schutz von<br />
Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist<br />
es keine pauschale Festlegung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />
Einzelfallentscheidung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000<br />
Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />
Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />
Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />
Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />
auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />
Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />
und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />
darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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TÖB: (320) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtlinie).<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
320-5 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes. Das Vorranggebiet soll nach<br />
Empfehlung <strong>de</strong>s Umweltberichts verkleinert wer<strong>de</strong>n.<br />
Trotz<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong> eine überwiegen<strong>de</strong> Überlagerung<br />
mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet "Kalkflachmoor im Helsunger<br />
Bruch" bestehen bleiben. Diese als "sehr<br />
problematisch" angesehene Konstellation kann nur<br />
durch die Streichung <strong>de</strong>s Vorranggebietes behoben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
320-6 XXVIII Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes. Für dieses Vorranggebiet wird ein<br />
mittleres bis hohes Konfliktpotential gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Umweltbelangen bescheinigt, so dass eine<br />
Reduzierung <strong>de</strong>s Gebietes auf 20 ha vorgeschlagen<br />
wird. Der NABU ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass nur eine<br />
Streichung <strong>de</strong>s Vorranggebietes in Frage kommen<br />
kann, da bereits 1999 im Raumordnungsverfahren<br />
erhebliche negative Auswirkungen nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n konnten, die nur durch die<br />
Erfüllung mehrerer Maßgaben erfüllt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />
Desweiteren wäre eine weitere Rohstoffgewinnung<br />
(Westteil) hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbelange noch<br />
"konfliktträchtiger".<br />
keine Berücksichtigung Das VRG Rohstoffgewinnung überlagert das FFH-Gebiet seit<br />
<strong>de</strong>m 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht mehr. Der bereits<br />
bergrechtlich genehmigte Torfabbau erfolgt im nördlichen Teil<br />
<strong>de</strong>s Helsunger Bruches (gleichzeitig VRG-Rohstoffgewinnung);<br />
das FFH-Gebiet befin<strong>de</strong>t sich südlich <strong>de</strong>s VRG.<br />
Der Rahmenbetriebsplan für die Torflagerstätte wur<strong>de</strong> 2005<br />
vom Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen genehmigt. Daher<br />
wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau auch ohne VRG-Festlegung weiter<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die genannten, im ROV festgelegten Maßgaben zur<br />
Minimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltkonflikte sind <strong>bei</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Genehmigungsverfahren zu beachten. Folglich kann nach<br />
jetzigem Kenntnisstand <strong>bei</strong> Erfüllung dieser Maßgaben von<br />
einer Genehmigungsfähigkeit einer Hartsteingewinnung in<br />
diesem (relativ kleinen) VRG ausgegangen wer<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben hat die<br />
Regionalplanung für eine langfristig angelegte<br />
Rohstoffsicherung auch Vorrangegbiete für oberflächennahe<br />
Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong> und reg.<br />
be<strong>de</strong>utsame Hartsteinlagerstätten, LEP, Pkt. 3.3.5)<br />
auszuweisen. Dies erfolgt hiermit. Ein Aufschluss einer<br />
Hartstein-Keratophyr-Lagerstätte an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er (bisher nicht<br />
bergbaulich bereits vorgeprägter) Stelle, wie es seinerzeit als<br />
Standortalternative zum Gr. Hornberg angedacht war, wür<strong>de</strong> zu<br />
noch größeren Umweltkonflikten führen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />
320-7 Z 1 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft sind<br />
Waldgebiete, in <strong>de</strong>nen die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />
Wal<strong>de</strong>s von Be<strong>de</strong>utung ist. Unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n Schutzgebietsverordnungen ist die<br />
Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />
<strong>bei</strong>zumessen....<br />
Schutzgebietsverordnungen sind zwar fachlich<br />
festgeschriebenes Recht, doch ist es nach unserer<br />
Erfahrung wichtig, dass dieser Zusatz im Ziel<br />
raumordnerisch festgesetzt wird. Oft bedingt durch<br />
ökonomische Zwänge wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n in Natur-<br />
und Landschaftsschutzgebieten mit hohen<br />
Waldanteil häufig Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong>s<br />
Naturschutzrecht durch die forstliche Nutzung<br />
festgestellt (z.B. "Waldgebiete <strong>de</strong>s Harzes"). Eine zu<br />
ergänzen<strong>de</strong> Zielformulierung wür<strong>de</strong> zur<br />
Konfliktmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>bei</strong>tragen.<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
320-8 Z 1 ...Folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung wer<strong>de</strong>n<br />
ausgewiesen:<br />
5. Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt,<br />
Scha<strong>de</strong>leben und Neu Königsaue<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />
vorgesehenen Vorbehaltsgebietes von etwa 780 ha,<br />
da bisherige Nahrungshabitate - speziell für<br />
Greifvögel - verloren gehen wür<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n VBG Forstwirtschaft sind keine Naturschutzgebiete bzw.<br />
Natura 2000 Gebiete vorhan<strong>de</strong>n. Lediglich einige FND wer<strong>de</strong>n<br />
vom VBG berührt. Außer<strong>de</strong>m sind VBG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen, d.h. sie sind einer <strong>Abwägung</strong><br />
zugänglich. Bestehen<strong>de</strong> Verordnungen wer<strong>de</strong>n nicht berührt.<br />
Ein Mehrwert ist nicht erkennbar. Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong><br />
Verordnungen sind mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Festlegung im<br />
REP auch nicht verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>bar, da die Kontrollaufgabe <strong>de</strong>n<br />
Fachbehör<strong>de</strong>n obliegt und die Regionalplanung nicht<br />
weisungsbefugt ist.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> konkurrieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsansprüche ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
festgelegten Vorbehaltsfunktion ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht<br />
<strong>bei</strong>zumessen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Bauleitplanungen und<br />
Fachplanungen <strong>Abwägung</strong>en zwischen Nutzungskonflikten<br />
durchgeführt, muss <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sträger ver<strong>de</strong>utlichen, dass er<br />
<strong>de</strong>m festgelegten Vorbehalt einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellenwert<br />
<strong>bei</strong>gemessen hat.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in <strong>de</strong>n<br />
Raumordnungsplänen (wozu <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz zählt) auch<br />
diejenigen<br />
Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />
Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />
Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
forstlichen Rahmenpläne (2.). Die Gebietsfestlegung zur<br />
Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung<br />
für die <strong>Planung</strong>sregion Harz (erstellt durch die Obere<br />
Forstbehör<strong>de</strong> und mit <strong>de</strong>n Landkreisen wie <strong>de</strong>n Trägern<br />
öffentlicher Belange abgestimmt, 2003) enthalten und<br />
entsprechend begrün<strong>de</strong>t. Durch uns erfolgte die Prüfung und<br />
teilweise Übernahme in <strong>de</strong>n Entwurf zum REPHarz.<br />
Die Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung stellen nur<br />
Suchräume für mögliche Aufforstungen dar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Altkreis<br />
Aschersleben-Staßfurt waldarm ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan eine<br />
ausgewogene <strong>Planung</strong> aller Nutzungsansprüche darstellen soll,<br />
wird hier keine Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorgenommen.<br />
Weiterhin wur<strong>de</strong>n die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungs/<br />
Erstauffostungsflächen <strong>de</strong>s REPHarz in diesem Bereich <strong>de</strong>m<br />
rechtskräftigen <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramm<br />
für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Nachterstedt "Seeland" angepasst.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
320-33 In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion befin<strong>de</strong>t sich im nördlichen<br />
und nordöstlichen Harzvorland das weltweit<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Dichtezentrum <strong>de</strong>s Rotmilans. Da die<br />
Art das Gebiet ganzjährig(!) nutzt und die Individuen<br />
untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> im Austausch stehen, steigt mit<br />
wachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl an Windkraftanlagen (WKA) die<br />
Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Kollision. Der NABU und<br />
Greifvogelforscher sind sich einig, dass die Verluste<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region sich negativ auf die Bestän<strong>de</strong><br />
auswirken (zur Thematik: siehe dazu rechtliche und<br />
fachliche Ausführungen auf <strong>de</strong>n Seiten 18 bis 28 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
NABU-Stellungnahme vom 29.12.2005 zum ersten<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REPs). Der NABU Sachsen-Anhalt hat<br />
daher die Europäische Kommission über die<br />
Genehmigungspraxis und die fehlen<strong>de</strong><br />
Verantwortung gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Art unterrichtet.<br />
In unserer o.g. Stellungnahme for<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wir u.a. eine<br />
vertiefen<strong>de</strong> Prüfung im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebieten und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorranggebieten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />
Eignungsgebieten auf die Belange <strong>de</strong>s<br />
Vogelschutzes. In <strong><strong>de</strong>r</strong> nun vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Umweltprüfung zum REP kam man dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
nach.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
320-9 Die Prüfung für das Eignungsgebiet (EG) 6<br />
(Gröningen-) Wegeleben ergab eine Reduzierung<br />
<strong>de</strong>s EGs um 35% auf die Größe <strong>de</strong>s rechtskräftigen<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietes "Wind" <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wegeleben. Erweiterungsmöglichkeiten<br />
sind regionalplanerisch nicht mehr möglich.<br />
Der NABU lehnt aus Naturschutzgrün<strong>de</strong>n weiterhin<br />
das Eignungsgebiet ab.<br />
keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />
Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten hinsichtlich<br />
ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete erstellt (siehe<br />
Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser Ergebnisse für<br />
<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im REP-<br />
<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich<br />
erreichte Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im<br />
EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine rechtsichere räumliche<br />
Einschränkung dieser Privilegierung durch die Regionalplanung<br />
ist eine planvolle Konzentration von WKA-Standorten (die im<br />
übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu gute kommt, z.B. durch das<br />
Freihalten <strong>de</strong>s sonstigen näheren Hakelumfel<strong>de</strong>s) nicht<br />
möglich.<br />
Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> im 2. Planentwurf vorgenommenen EG-<br />
Reduzierung beschränkt sich das EG im wesentlichen nur noch<br />
auf <strong>de</strong>n genehmigten Windparkbestand. Eine<br />
Verschlechterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Greifvogelsituation im näheren<br />
Hakelumfeld durch eine weitere relevante WKA-Anzahl über die<br />
genehmigten WKA hinaus kann in <strong>de</strong>n nächsten Jahren folglich<br />
durch die vorgenommene regionalplanerische Konzentration<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s o.g. Ausbauzustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s EG<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />
einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
genehmigten WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben wird.<br />
Bis dahin soll gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Raumbeobachtung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Überwachung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen Umweltauswirkungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s<br />
Regionalplanes (§ 19 LPlG) geklärt wer<strong>de</strong>n, inwieweit eine<br />
solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer künftigen REP-<br />
Fortschreibung aus Naturschutzgrün<strong>de</strong>n berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />
kann o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
320-10 Z 1 ...Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> günstigen<br />
Infrastrukturanbindung folgen<strong>de</strong><br />
Schwerpunktsstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
festgelegt:<br />
- Gewerbepark Cochstedt/ Schneidligen mit<br />
Verkehrsflughafen<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, die Zielvorgabe aus <strong>de</strong>m LEP-<br />
LSA nicht zu übernehmen.<br />
In unserer Stellungnahme zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes vom 24.10.2006 betonten<br />
wir, dass trotz finanzieller Unterstützung durch EU,<br />
Bund, Land und Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />
das Ziel, <strong>de</strong>n Airport Cochstedt zu einem<br />
Regionalflughafen für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg zu<br />
entwickeln und <strong>de</strong>n Standort in seiner<br />
Leistungsfähigkeit voll auszulasten, nicht erreicht<br />
wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Der NABU kritisierte seit längerer Zeit, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Flugplatz nicht mit <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
übereinstimmt. Der gültige LEP weist <strong>de</strong>n Standort<br />
als Vorranggebiet für Gewerbe- und Industrieanlagen<br />
mit Flugplatz aus.<br />
Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> sieht die Praxis an<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus: Der<br />
Flughafenausbau wird als Ziel verfolgt, und nicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewerbepark mit Flughafenanbindung.<br />
Diesbezüglich wur<strong>de</strong> raumordnerische Klärung<br />
angemahnt und zugesagt im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
(Gesprächstermin vom 28.11.2005 mit <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt, Referat 407 und 307;<br />
Gesprächsinhalt: Ergreifung geeigneter<br />
Schutzmaßnahmen für das Vogelschutzgebiet<br />
"Hakel").<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG, § 6 sind die REP's aus <strong>de</strong>m LEP zu<br />
entwickeln. Die im LEP festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele<br />
und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind zu übernehmen, was<br />
im besagten Falle erfolgte.<br />
Ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zur <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitig vom Land verfolgten Entwicklung<br />
<strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt in Richtung Regionalflughafen für<br />
<strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg zu <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s LEP ist<br />
nicht erkennbar. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer<br />
Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe wird textlich im Pkt.<br />
3.6.6.1 festgelegt, dass zum Flughafen Leipzig/Halle<br />
ergänzen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flugverkehr über Cochstedt abgewickelt wer<strong>de</strong>n<br />
soll (im REPHarz <strong>bei</strong>m Pkt. 6.2.5. Z 1). Genau diese Funktion<br />
kann ein Regionalflughafen erfüllen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
320-11 Z 3 Als weitere regional be<strong>de</strong>utsame<br />
Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
- Flugplatz Allstedt<br />
In unserer Stellungnahme zum REP Harz vom<br />
29.12.2005 for<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wir die Einschränkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zielkonzeptionen für Industrie- und<br />
Gewerbenutzungen. Mit <strong>de</strong>m Zusatz "..., die jedoch<br />
nicht im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur- und<br />
Umweltschutzes in unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Schutzgebieten stehen dürfen." im Begründungsteil<br />
wird damit <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns abgelehnte Bau einer<br />
Schweinemastanlage ausgeschlossen, die<br />
nachweislich Abfälle produziert, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />
schädigen<strong>de</strong> Wirkungen auf die Schutzgüter Grund-/<br />
Oberflächenwasser, Bo<strong>de</strong>n, die Ökosysteme Wald<br />
und die unter EU-geschützten FFH-Gebiete haben<br />
(umfangreiche Begründungen dazu, siehe NABU-<br />
Stellungnahme Seite 31 bis 33).<br />
Ohne inhaltlicher Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Art und Weise<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> gewerblichen Nutzung, wird im Umweltbericht<br />
eine Vielzahl von möglichen Beeinträchtigungen auf<br />
NATURA 2000 aufge-listet, die unsere Be<strong>de</strong>nken<br />
unterstützen, z.B. Emissionen, Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s<br />
Mikroklimas, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>s Wassers.<br />
Unter Berücksichtigung möglicher raumbe<strong>de</strong>utsamer<br />
Auswirkungen (<strong><strong>de</strong>r</strong> Flugplatz Allstedt befin<strong>de</strong>t sich<br />
unserer Ansicht nach im Vorranggebiet Natur und<br />
Landschaft) bleibt nach jetzigem Sachstand<br />
zusammenfassend festzustellen, dass die<br />
angestrebte Schweinemastanlage <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung entgegensteht.<br />
320-31 Zu Ziele 2 und 3:<br />
- Der Industrie- und Gewerbepark Reinstedt besitzt<br />
eine...Weiterhin ist die Lage <strong>de</strong>s Gewerbegebietes<br />
zur "Seeland"-Region als möglicher<br />
Versorgungsstandort für die Ferienregion zu<br />
entwickeln.<br />
Eine Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes lehnt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> NABU aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />
keine Berücksichtigung Die Flächen für <strong>de</strong>n Flugplatz Allstedt grenzen zum Teil<br />
unmittelbar an Naturschutzflächen. Ob und in welchem Maß<br />
industriell- gewerbliche Nutzungen diese Flächen<br />
beeinträchtigen können, ist in nachfolgen<strong>de</strong>n Planverfahren für<br />
jeweilige Nutzungen zu klären. Aktueller Stand: Einstellung <strong>de</strong>s<br />
Raumordnungsverfahrens zur Schweinezuchtanlage Allstedt<br />
(Mitteilung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes, Ref. 309 vom<br />
07.06.07).<br />
Eine Einschätzung, ob ein Vorhaben <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung entgegensteht, obliegt nicht <strong>de</strong>m NABU.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der genannte Industrie- bzw. Gewerbestandort ist bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>n und bauplanungsrechtlich gesichert. Ein größerer<br />
Teil befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes.<br />
Mögliche, geplante Erweiterungen wer<strong>de</strong>n über das Baurecht<br />
genehmigt, in das im Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens Belange<br />
<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes einfließen können.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />
Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 441 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
320-12 Z 1 ... Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />
großflächige Freizeitanlagen wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
- Freizeit- und Erholungsanlagen Hasselfel<strong>de</strong><br />
- Hotel- und Tourismusprojekt Albrechtshaus <strong>bei</strong><br />
Stiege<br />
- Schierke 2000<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen.<br />
Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung besteht für die Anlagen<br />
Hasselfel<strong>de</strong> und Schierke ein mittleres bis hohes<br />
Konfliktpotential für das Schutzgut Flora/ Fauna,<br />
biologische Vielfalt. Der Golfplatz Hasselfel<strong>de</strong> wür<strong>de</strong><br />
Beeinträchtigungen bzgl. <strong>de</strong>s lokalen Klimas, <strong>de</strong>s<br />
Wassers und <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns nach sich ziehen. Aus<br />
unserer Sicht könnten die notwendigen Schutz- und<br />
Kompensationsmaßnahmen das mittlere bis hohe<br />
Konfliktpotential nicht mil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Der Skihang und die Seilbahn am Großen<br />
Winterberg erzeugen erhebliche Konflikte,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Wasser<br />
und Flora/ Fauna (siehe Umweltbericht). Für <strong>bei</strong><strong>de</strong><br />
Anlagen sind erst die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>n FFH-VP abzuwarten, bevor sie<br />
raumordnerisch festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Umbauprojekt "Albrechtshaus" fin<strong>de</strong>t seit Jahren<br />
keinen Investor. Da die beauflagten<br />
Kompensationsmaßnahmen seinerzeit nicht<br />
umgesetzt wur<strong>de</strong>n, aber noch umzusetzen sind, sind<br />
die Investitionskosten gestiegen.<br />
320-13 Z 3 Neu zu bauen<strong>de</strong> großflächige Freizeitanlagen<br />
sowie Erweiterungen bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen sind<br />
raum- und umweltverträglich zu planen und so zu<br />
gestalten, dass sie sich harmonisch in das<br />
Landschaftsbild einfügen.<br />
Dieser Zusatz ist erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, um mögliche Konflikte<br />
mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Belangen noch vor <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />
bauplanungsrechtlichen Genehmigung<br />
abzuschwächen (z.B. Motorsportanlage "Harzring",<br />
Stadt Falkenstein, OT Reinstedt befin<strong>de</strong>t sich im<br />
Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und wür<strong>de</strong> <strong>bei</strong><br />
einer Erweiterung mit <strong>de</strong>m Belang<br />
Hochwasserschutz kollidieren).<br />
keine Berücksichtigung Für Hasselfel<strong>de</strong> gibt es ein abgeschlossenes ROV, für das<br />
Albrechtshaus existiert ein rechtsverbindlicher B-Plan, daher<br />
müssen diese Standorte im REPHarz nicht mehr vertiefend<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Für Schierke 2000 wur<strong>de</strong> bereits eine FFH-Vorprüfung im<br />
Umweltbericht zum <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen <strong>Planung</strong>sstand durchgeführt. Im<br />
Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung wur<strong>de</strong> festgestellt, dass das Vorhaben<br />
Konflikte <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Schutzgüter erzeugen kann.<br />
Der erste Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> Schierke 2000 (Loipenhaus) ist<br />
jedoch bereits planungsrechtlich genehmigt. Die weiteren,<br />
möglichen Freizeitplanungen, die zum Vorhaben Schierke 2000<br />
gehören, sind FFH-verträglich zu gestalten, um eine<br />
Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Im REPHarz erfolgt die<br />
Festlegung folglich als noch nicht abgestimmte <strong>Planung</strong> ohne<br />
räumliche Konkretisierung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Eine Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen Motorsportanlage<br />
"Harzring" wür<strong>de</strong> in je<strong>de</strong>m Fall eine TÖB-Beteiligung notwendig<br />
machen, wo alle raum- und umweltverträglichen Belange<br />
einzustellen sind. Folglich wäre auch die Problematik <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes durch die Genehmigungsbehör<strong>de</strong> zu<br />
berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
320-32 Zu Ziel 1:<br />
- Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein,<br />
OT Reinstedt: Hier befin<strong>de</strong>t sich...Eine Erweiterung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage ist aus Sicht <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
nicht möglich.<br />
Eine Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Motorsportanlage lehnt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> NABU aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />
6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
320-14 Z 3 Sonstige regional be<strong>de</strong>utsame Forschungs- und<br />
Technologieeinrichtungen sind zukunftsorientiert und<br />
in wirtschaftlicher Hinsicht unter Berücksichtigung<br />
raumbe<strong>de</strong>ut-samer Belange auszubauen und<br />
weiterzuentwickeln. Dazu zählen folgen<strong>de</strong> weitere<br />
Vorrangstandorte:<br />
- Biotechnologiezentrum Gatersleben einschließlich<br />
Lehr- und Forschungseinrichtungen<br />
Der o.g. Vorrangstandort befin<strong>de</strong>t sich im<br />
Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke. Mögliche<br />
Ausbaupläne sind bauplanungsrechtlich zu<br />
genehmigen. Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Aufnahme<br />
<strong>de</strong>s Zusatzes in die Formulierung Z 3, da dadurch<br />
die Be<strong>de</strong>utung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange (z.B. Hochwasserschutz)<br />
hervorgehoben wird.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
320-15 Z 2 Als Vorrangstandorte für Kultur und<br />
Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
- Burgruinen und bergwerksgeschichtlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Ortschaften um Alexisbad<br />
und Mäg<strong>de</strong>sprung<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Aufnahme dieses Punktes<br />
entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter G 3.<br />
keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhan<strong>de</strong>n<br />
und bauplanungsrechtlich gesichert (<strong>de</strong>swegen im REP auch<br />
als Bestand festgelegt). Mögliche, geplante Erweiterungen<br />
wer<strong>de</strong>n über das Baurecht genehmigt, in das im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungsverfahrens Belange <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
einfließen können.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />
Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachgeordneten<br />
Verfahren zu klären.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Falls die hier genannten Standorte in raumbe<strong>de</strong>utsamem<br />
Umfang ausgebaut wer<strong>de</strong>n, kommt es ohnehin zu<br />
bauplanungsrechtlichen Verfahren und somit zur<br />
Berücksichtigung raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange und TÖB-<br />
Beteiligung. Darin können die Be<strong>de</strong>nken bzgl.<br />
Hochwasserschutz angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Selketal ist ein großflächiges Gebiet, was nicht unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kategorie "Standorte" eingeordnet wer<strong>de</strong>n kann. Aus diesem<br />
Grund<br />
floss das Gebiet <strong>de</strong>s Selketals in das Vorbehaltsgebiet für<br />
Tourismus<br />
und Erholung ein. Die kulturhistorischen Aspekte dieses Tales<br />
gehen teilweise in Pkt. 6.1.6, G 3 ein. Eine Einzelnennung von<br />
touristischen Anziehungspunkten wie hier gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ist nicht<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung. Über die historische Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Burgruine<br />
Anhalt<br />
gibt es keinen Zweifel, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Zustand stellt jedoch eine<br />
regionale Be<strong>de</strong>utung in Frage.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
320-16 Z 9 Das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Schmalspurbahn....Dies gilt<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für folgen<strong>de</strong> Streckenabschnitte als<br />
Streckenergänzungen:<br />
b) Stiege/ Hasselfel<strong>de</strong> - Hasselfel<strong>de</strong>/Westernstadt<br />
"Pullmann City"<br />
Der NABU lehnt diese Streckenergänzung aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht ab.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
320-17 Z 6 Folgen<strong>de</strong> überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
sind für <strong>de</strong>n Tourismus und die Erholung zu erhalten<br />
und auszubauen:<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
- Selkestieg<br />
Der NABU bittet um Aufnahme dieses be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges.<br />
320-18 Z 2: Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen<br />
Cochstedt ist als leistungsfähiger Regionalflughafen<br />
für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg auszubauen...<br />
Der NABU lehnt <strong>de</strong>n Vorrangstandort ab (siehe<br />
Begründung unter 6.1.1. weiter vorn, hier Datensatz<br />
320-10).<br />
320-19 Z 3 Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lan<strong>de</strong>plätze<br />
wer<strong>de</strong>n als Vorrangstandorte raumordnerisch<br />
gesichert:<br />
- Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong><br />
Der ehemalige Agrarflugplatz <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong> besitzt<br />
keine Be<strong>de</strong>utung mehr für <strong>de</strong>n Luftverkehr und ist<br />
daher als Vorrangstandort zu streichen.<br />
keine Berücksichtigung Der im Umweltbericht geprüfte Trassenkorridor lehnt sich<br />
räumlich an die rechtskräftige Bauleitplanung für die<br />
Ortsumfahrung Hasselfel<strong>de</strong> an. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
wur<strong>de</strong> zwar z.T. ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />
ausgewählter Schutzgüter festgestellt, jedoch nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Größenordnung, dass eine projektbezogene Untersetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Vorgabe unmöglich erscheint. Hinzu<br />
kommt, dass im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund dieser REP-Festlegung die<br />
Freihaltung <strong>de</strong>s Trassenkorridores vor entgehenstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungen/<strong>Planung</strong>en steht, die eine Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristig<br />
angedachten Ergänzung <strong>de</strong>s HSB-Netzes unmöglich macht.<br />
Auf die Notwendigkeit einer Nullvariantenprüfung im Zuge<br />
künftiger Projektplanungen wur<strong>de</strong> bereits im Umweltbericht<br />
hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Der luftfahrtrechtlich genehmigte Standort ist im<br />
Luftverkehrskonzept für Mittel<strong>de</strong>utschland (Stand 01/2006) als<br />
Flughafenstandort für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg enthalten.<br />
Satz 1 in Z 2 stellt eine regionalplanerische Konkretisierung <strong>de</strong>s<br />
LEP-LSA, Pkt. 3.6.6.1.Z dar.<br />
Siehe auch Datensatz 320-10<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Dieser Lan<strong>de</strong>platz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />
Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im<br />
aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />
320-20 G 2 ... Die technische Infrastruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kommunikationsanlagen soll mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en räumlichen<br />
Nutzungen abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Dies bedarf...<br />
Neuerrichtungen in Schutzge-bieten nach<br />
Naturschutzrecht sind ausgeschlossen.<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />
Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />
Errichtung von Sen<strong>de</strong>masten auszuschließen.<br />
7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
320-21 G 15: Es sind Landschaftsrahmenpläne und<br />
Landschaftspläne im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gültigkeit dieses<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes zu erstellen.<br />
Um diesen Grundsatz nicht als Absichtserklärung zu<br />
verstehen, ist eine zeitliche Befristung für die<br />
Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pläne hilfreich.<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
320-22 G 6 ...Freiräume für eine natürliche Laufentwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />
Gewässerschonstreifen sind zu belassen o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />
Möglichkeit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu schaffen und in das<br />
ökologische Verbundsystem einzubeziehen.<br />
Die Gewässerschonsteifen erfüllen hauptsächlich<br />
diese Funktion und sollten daher auch explizit<br />
benannt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung In je<strong>de</strong>m baurechtlichen Verfahren muss das Benehmen mit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Naturschutzbehör<strong>de</strong> eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit zur Erstellung eines LRP, LP ergibt sich aus<br />
<strong>de</strong>n §§ 16, 17 NatSchG LSA. Die Regionalplanung kann keine<br />
Anweisung zur Umsetzung geben. Sie kann lediglich<br />
unterstützend wirken. G 15 stellt eine Selbstbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landkreise und eine Empfehlung an die Kommunen dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />
320-23 G 7 "Klimaökologisch wirksame Ausgleichsräume<br />
sind für Frischluftbildung und -zufuhr,<br />
Kaltluftentstehung und <strong>de</strong>n Kaltluftabfluss vor<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu schützen, die diese Räume<br />
in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können... "<br />
Anmerkung: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s Dammes <strong>bei</strong><br />
Meisdorf wür<strong>de</strong> eine Kaltluftbarriere geschaffen<br />
wer<strong>de</strong>n, die diesem Grundsatz entgegensteht.<br />
320-24 G 8 ergänzen:<br />
Als Beitrag zu <strong>de</strong>n globalen Anstrengungen zum<br />
Schutz <strong>de</strong>s Klimas sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion alle<br />
möglichen Maßnahmen zur Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von<br />
Emissionen klimaschädigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Stoffe zu ergreifen.<br />
Dies betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die weitere Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> regenerativen Energiegewinnung, die<br />
Energieeinsparung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz attraktiver<br />
öffentlicher Verkehrsmittel. Bei allen<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en sind die<br />
klimabedingten Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />
Dieser Grundsatz ist regionalplanerisch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />
da klimatische Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />
auch für die <strong>Planung</strong>sregion Harz registriert wur<strong>de</strong>n<br />
(z.B. Deutscher Wetter-dienst, Talsperrenbetrieb<br />
Sachsen-Anhalt). Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz nimmt die<br />
Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> "Tropentage", d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tage mit einem<br />
Maximum <strong><strong>de</strong>r</strong> Lufttemperatur von über 30 °C, zu.<br />
Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass sich durch die<br />
zunehmen<strong>de</strong>n extremen Wetterlagen die natürlichen<br />
und damit auch die wirtschaftlichen Bedingungen<br />
verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n wer<strong>de</strong>n (Naturschutz, menschliche<br />
Gesundheit, Tourismus, Verkehr, Land-, Forst- und<br />
Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz).<br />
Kenntnisnahme Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes ... als<br />
Vorgaben für nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>s- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidungen (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />
G 7 ist folglich auch im einem möglichen<br />
Genehmigungsverfahren für ein Hochwasserrückhaltebecken<br />
zu berücksichtigen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Inhalt ist sinngemäß in G 3, G 4 und G 6 enthalten. Die<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> regenerativen Energien wird in<br />
Pkt. 7.9. Energie in mehreren Grundsätzen (G 1, G 3)<br />
behan<strong>de</strong>lt, eine Doppelnennung ist nicht notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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7.7 Landwirtschaft<br />
320-25 G 9: In <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen genutzten Bereichen<br />
ist ein landschaftsbildtypischer Bestand an<br />
naturnahen Strukturen, (wie Hecken und<br />
Ackerrandstreifen - ergänzen !) zu erhalten bzw.<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />
7.13 Telekommunikation<br />
Naturnahe Strukturen in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />
Bereichen sind überwiegend Heckengehölze und<br />
Ackerrandstreifen, die daher hier auch explizit<br />
benannt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
320-26 G 3 Richtfunkverbindungen und -sen<strong>de</strong>masten sind<br />
so zu planen, dass die Bevölkerung vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische<br />
Fel<strong><strong>de</strong>r</strong> geschützt wird und dass Beeinträchtigungen<br />
für Siedlungsbereiche ", für Schutzgebiete nach<br />
Naturschutzrecht" und das Landschaftsbild<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n...<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />
Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />
Errichtung von Sen<strong>de</strong>masten auszuschließen.<br />
teilweise Berücksichtigung Eine <strong>bei</strong>spielhafte Aufzählung solcher Strukturen<br />
(Ackerrandstreifen, Feldgehölze, Hecken) wird in die<br />
Begründung zu G 9 aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Das die Anlagen umweltverträglich<br />
errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, legt Z1 in Pkt. 6.3.4.<br />
Nachrichtenverkehr/Telekommunikation fest.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
320-27 G 4 ...Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Kulturtourismus in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz sind:<br />
- Ruinen und Burgen<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Aufnahme diese Punktes, da<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das "Selketal" viele gegenständliche<br />
Zeugnisse menschlichen Lebens aus vergangener<br />
Zeit, die erhaltenswert und von regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />
sind, besitzt. Nicht nur das Landschaftsbild und das<br />
Schutzgebiet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch ein nicht zu<br />
unterschätzen<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischer Aspekt machen<br />
das Selketal so zu einem touristischen<br />
Anziehungspunkt. Zu nennen sind hier unter<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>em die Burgruine Anhalt, die Wiege Sachsen-<br />
Anhalts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> nahegelegenen Dorfstelle Anhalt, die<br />
Hammerwerke, die zahlreichen Stolleneingänge<br />
(Zeugen einer bewegen<strong>de</strong>n Bergbaugeschichte) und<br />
vieles mehr.<br />
320-28 G 10 Auf <strong>de</strong>n Neubau, die Bestandserhaltung und<br />
Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung von Campingplätzen,<br />
Jugendherbergen sowie Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung<br />
und Freizeitgestaltung für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche ist,<br />
(unter Berücksichtigung raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange -<br />
aufnehmen!) hinzuwirken.<br />
Mögliche Neu- und Ausbaupläne sind<br />
bauplanungsrechtlich zu genehmigen. Der NABU<br />
for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Aufnahme <strong>de</strong>s Zusatzes, da dadurch<br />
die Be<strong>de</strong>utung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange (z.B. Schutzgebiete)<br />
hervorgehoben wird.<br />
keine Berücksichtigung Die Ruinen und Burgen fallen z.T. unter Anstrich 1 und 4 bzw.<br />
unter Pkt. 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und<br />
Denkmalpflege und müssen hier also nicht noch einmal<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>m jetzigen Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Burgruine Anhalt stellt sich die<br />
Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen Be<strong>de</strong>utung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Raumordnerische und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange fließen in<br />
je<strong>de</strong>m Fall <strong>bei</strong> einem raumbe<strong>de</strong>utsamen Vorhaben in<br />
bauplanungsrechtlichen Verfahren ein und wer<strong>de</strong>n automatisch<br />
geprüft. Eine Aufnahme <strong>de</strong>s von Ihnen vorgeschlagenen<br />
Zusatzes ist hier also nicht zwingend notwendig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 448 von 610
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7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
320-29 G 13 Geeignete Bereiche (bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> - einfügen !)<br />
Talsperren, einschließlich ihrer Randbereiche, sind<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />
Hochwasserschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />
wasserwirtschaftlichen Belange in das touristische<br />
Angebot einzubeziehen.<br />
10 Sonstiges<br />
Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier <strong>de</strong>n Zusatz, da durch neu<br />
errichtete Talsperrenbauwerke ohnehin<br />
schwerwiegen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
für <strong>de</strong>n Naturschutz zu erwarten sind. Eine<br />
zusätzliche touristische Nutzung im Eingriffsgebiet<br />
wür<strong>de</strong> die Beeinträchtigungen verstärken und ist<br />
daher raumordnerisch zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />
321-1 Aus nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Sicht sind zum Entwurf we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anregungen noch Hinweise vorzubringen. Ich bitte,<br />
mich auch weiterhin am Verfahren zu beteiligen.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
326-3 Ein verstärkter Ausbau von Tourismus und Erholung<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t perspektivisch<br />
verkehrstechnische Lösungen, die geeignet sind,<br />
<strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n Straßenverkehr aufnehmen zu<br />
können. Die durch die Stadt führen<strong>de</strong> Kreisstraße<br />
2354 wird vor allem in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sommersaison <strong>de</strong>m<br />
Verkehrsaufkommen nicht gerecht. Bedingt durch<br />
die vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung bestehen im Verlaufe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortsdurchfahrt Engstellen, die von mehrspurigen<br />
Fahrzeugen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kraftomnibusse) nur<br />
ohne Gegenverkehr durchfahren wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Neubau einer Ortsumfahrung wäre <strong>de</strong>shalb<br />
empfehlenswert.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
326-2 Durch die Zunahme <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens auf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landstraße 236, auch u.a. durch <strong>de</strong>n Ausbau<br />
<strong>de</strong>s Gewerbestandortes Rottlebero<strong>de</strong>, ist eine<br />
weitere Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit für<br />
Radfahrer und Fußgänger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Es wird daher<br />
empfohlen, eine rad- und fußläufige Verbindung von<br />
Berga nach Rottlebero<strong>de</strong> bis Stolberg vorzusehen.<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />
aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Wie<br />
im Pkt. G 13 bereits genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-<br />
, Natur- und Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen<br />
Belange vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch<br />
die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu<br />
beachten. Dies gilt sowohl <strong>bei</strong> besthen<strong>de</strong>n wie auch zukünftigen<br />
Talsperren.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Eine weiträumige Umfahrungsmöglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg<br />
besteht bereits über die L 236 von Rottlebero<strong>de</strong> über Schwenda<br />
bis zur K 2833 nördlich Stolberg. Inwieweit eine Ortsumfahrung<br />
für <strong>de</strong>n Zielverkehr nach Stolberg verkehrstechnisch notwendig<br />
ist, kann <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend abgeschätzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diesbezüglich sind keine Fachplanungen bekannt. Auch auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten topografischen, städtebaulichen und<br />
im direkten Umfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt sehr sensiblen ökologischen<br />
Verhältnisse (u.a. Natura-2000-Gebiete) erscheint die<br />
Machbarkeit einer OU ohnehin sehr fraglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit einer Rad- und fußläufigen Verbindung<br />
zwischen Berga und Rottlebero<strong>de</strong> bzw. Stolberg wird nicht<br />
bestritten. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n jedoch nur touristisch regional<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> überregional be<strong>de</strong>utsame Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
ausgewiesen. Der von Ihnen eingebrachte Vorschlag kann<br />
somit nicht im REPHarz berücksichtigt wer<strong>de</strong>n (möglicherweise<br />
in Fachplanungen Straßenbau), hier ist eher auf Pkt. 6.2.4., G 4<br />
bzw. Pkt. 6.2.3. G 8 <strong>de</strong>s REPHarz abzustellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (326) Polizeidirektion Merseburg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
326-1 Dem im 2. Entwurf aufgestellten <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Harz wird<br />
aus polizeilicher Sicht zugestimmt.<br />
Zu <strong>de</strong>nen im Abschnitt Verkehr aufgestellten Zielen<br />
und Grundsätzen, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong>en ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Darstellungen besteht nach polizeilicher Beurteilung<br />
Übereinstimmung.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
327-1 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz entspricht <strong>de</strong>n<br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die im REPAnhalt<br />
(in Kraft seit 24.12.2006) festgelegt wur<strong>de</strong>n. Daher<br />
bestehen keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise zum 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz.<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
328-2 Hier wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle erneut die Ausweisung<br />
eines Vorbehaltsgebietes für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung in<br />
Fortführung <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />
festgelegten Gebietes im Bereich San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
angeregt.<br />
Das in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle festgelegte Gebiet<br />
Nr. 3 "Zwei Teilflächen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
San<strong><strong>de</strong>r</strong>slebener Höhe" verfolgt das Ziel, kleinere<br />
Waldflächen in <strong>de</strong>n Hang- und Auebereichen auf<br />
weniger ertragsreichen landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen zum Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, zu erweitern.<br />
Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
wur<strong>de</strong>n die negativen Umweltauswirkungen dieses<br />
Vorbehaltsgebietes mit gering bis mittel eingestuft.<br />
Bei Berücksichtigung vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Landschaftsstrukturen und wertvoller Biotope im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sollte die<br />
Fortsetzung geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Da sich die Teilfläche <strong>bei</strong> San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wipper und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnlinie erstreckt, die sich bis in die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz ebenfalls fortsetzen, ist eine<br />
abgestimmte <strong>Planung</strong> entlang dieser Linie sinnvoll.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Wipper wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz ein VBG<br />
für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems festgelegt,<br />
weil mehrere FFH-Gebiete und NSG/FND in diesem Bereich<br />
bestehen, <strong>de</strong>sweiteren Trockenrasenflächen und<br />
Streuobstwiesen (§ 37 Biotope). Bei einer Beschattung dieser<br />
Flächen durch großflächige Aufforstungen wür<strong>de</strong> sich das<br />
Mikroklima än<strong><strong>de</strong>r</strong>n und die Trockenrasenstandorte wären<br />
verloren. Einer Aufforstung kleinerer Flächen steht das VBG für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS Nr.11 nicht entgegen. Die regionale<br />
Be<strong>de</strong>utsamkeit wird jedoch angezweifelt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
328-3 Der Abstand <strong>de</strong>s Vorranggebietes für die Nutzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />
Eignungsgebieten Nr. I Quenstedt (RPG Halle) zum<br />
Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie Nr.<br />
5 Drohndorf (RPG Harz) beträgt 4870 m. Laut<br />
Kriterium A 16 <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Halle (Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalversammlung II-04-2005 vom 13.07.2005)<br />
und Kriterium 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Harz ist zwischen<br />
Gebieten für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ein<br />
Min<strong>de</strong>stabstand von 5000 m einzuhalten. Um eine<br />
Anpassung <strong>de</strong>s v.g. Gebietes wird gebeten.<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
328-9 Analog zu Pkt. 5.3.1 Z3 sollte hier die Aussage<br />
eingefügt wer<strong>de</strong>n, dass das VRG Nr. VI Hol<strong>de</strong>nstedt-<br />
Mittelhausen <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Harz mit <strong>de</strong>m benachbarten<br />
VRG Nr. III Osterhausen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />
als ein Gebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie zu<br />
betrachten ist.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
328-5 Die B 180 Aschersleben-Querfurt ist im 2. REP-E<br />
Halle als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam ausgewiesen, im 2. REP-<br />
E Harz als regional be<strong>de</strong>utsam. Es wird angeregt,<br />
auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz die B 180 als<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam einzustufen.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
328-6 Außer<strong>de</strong>m sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europawan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg E 11<br />
südlich von Wippra und die Alte Salzstraße nördlich<br />
von Landgrafroda als be<strong>de</strong>utsame Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>-,<br />
Reitwege aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da eine<br />
Ausweisung auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle erfolgt.<br />
keine Berücksichtigung Die geringfügige Unterschreitung von 130 m im Bezug auf das<br />
genannte VRG-Wind im REPHalle ist angesichts <strong>de</strong>s erreichten<br />
Umsetzungsstan<strong>de</strong>s (EG Nr. 5 nahezu vollständig mit WEA<br />
bebaut) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandswerte<br />
zwischen VRG-/EG-Wind als Restriktionswert/Richtwert<br />
regionalplanerisch unerheblich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Bei<strong>de</strong> VRG grenzen direkt aneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und wer<strong>de</strong>n lediglich<br />
adminstrativ durch die Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregionen Halle und<br />
Harz getrennt..<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Kartografischer Fehler wird bereinigt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Aufnahme erfolgt in Text und Karte<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
328-4 Die im Bereich in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
kartographisch dargestellten Schienen-, Straßen-und<br />
Radwegetrassen wer<strong>de</strong>n teilweise bis in die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Halle hinein ausgewiesen und<br />
entsprechen zum Teil nicht <strong>de</strong>n gegenwärtig<br />
vorgesehenen Festlegungen im REP Halle.<br />
Es wird daher darum gebeten, die zeichnerische<br />
Darstellung auf das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
zu beschränken. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e betrifft das folgen<strong>de</strong><br />
Trassen:<br />
Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr Erfurt -<br />
Sangerhausen - Mag<strong>de</strong>burg<br />
- BAB 71<br />
- B 180, OU Aschersleben Süd - Quenstedt<br />
- L 72 einschließlich OU San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
- L229<br />
- L230 Harzrundweg<br />
- Radfernweg Saale-Harz.<br />
328-7 Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz ausgewiesenen<br />
überregional- und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Versorgungs- und Produktenleitungen wer<strong>de</strong>n<br />
teilweise bis in die <strong>Planung</strong>sregion Halle hinein<br />
ausgewiesen und entsprechen teilweise nicht <strong>de</strong>n<br />
gegenwärtig vorgesehenen Festlegungen im REP<br />
Halle.<br />
Es wird daher wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um gebeten, die zeichnerische<br />
Darstellung auf das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
zu beschränken.<br />
teilweise Berücksichtigung Durch die Weiterführung über die <strong>Planung</strong>sregion Harz hinaus<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindungscharakter <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassen ver<strong>de</strong>utlicht.<br />
Die Festlegung lautet wie im REPHalle Schienenverbindung für<br />
<strong>de</strong>n Fernverkehr (Bestand). Geringfügig sind Unterschie<strong>de</strong> im<br />
Verlauf vorhan<strong>de</strong>n, diese wer<strong>de</strong>n behoben. Die B180, OU ASL-<br />
Süd-Quenstedt ist laut laufen<strong>de</strong>n ROV dargestellt wur<strong>de</strong>n. Mit<br />
Abschluss dieses Verfahrens (06/2007) wird die abgestimmte<br />
Trassenführung im REPHarz dargestellt.<br />
Die L72 ist als regional be<strong>de</strong>utsame Verkehrsverbindung<br />
festgelegt, wie im REP Halle. Die OU San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben ist seit<br />
21.12.2006 fertig gestellt und damit Bestand.<br />
Die L229 ist ebenfalls wie im REPHalle als regional<br />
be<strong>de</strong>utsame Verkehrsstraße dargestellt.<br />
Der Radwegverlauf für <strong>de</strong>n Harzrundweg und <strong>de</strong>n Radfernweg<br />
Saale-Harz ist laut LVermGeo festgelegt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
teilweise Berücksichtigung Die Trassen und Leitungen sind nachrichtliche Übernahmen<br />
aus <strong>de</strong>m ATKIS, ROK, daher entfalten sie keine rechtliche<br />
Bindungswirkung. Sie dienen lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Information. Die<br />
Trassen und Leitungen im Anschluss an die RPG Halle wer<strong>de</strong>n<br />
nochmals überprüft und gegebenenfalls berichtigt.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 452 von 610
TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
328-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHalle wer<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Harzes Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />
ausgewiesen. Damit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit<br />
Rechnung getragen, <strong>de</strong>n Wald soweit dieser nicht<br />
aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Funktionen wahrzunehmen hat, mit seiner Nutz-,<br />
Schutz- und Erholungsfunktion vor<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen zu<br />
bewahren. Außer<strong>de</strong>m wird damit auch die<br />
überwiegend wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Forstwirtschaft in <strong>de</strong>n naturnahen<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldbestän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Harzes<br />
berücksichtigt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>swaldgesetz<br />
verankerten Aufgaben <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, wer<strong>de</strong>n die<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erholungsnutzung sowie <strong>de</strong>s Aufbaues eines<br />
ökologischen Verbundsystems in diesem Bereich<br />
nicht vernachlässigt. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle wird angeregt,<br />
Vorranggebiete für Forstwirtschaft im Anschluss an<br />
die Gebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />
planungsraumübergreifend auszuweisen.<br />
328-10 Mit Beschluss-Nr. II/03-2007 hat die<br />
Regionalversammlung <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHalle die STN<br />
zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz mit Umweltbericht<br />
beschlossen.<br />
keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus im Harz sowie<br />
einer generellen forstwirtschaftlichen Nutzung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s<br />
wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss beschlossen, keine<br />
Vorranggebiete für Forstwirtschaft festzulegen. Hier wür<strong>de</strong> es<br />
zu Überlagerungskonflikten kommen, wenn großflächige<br />
Vorranggebiete für Forstwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
wür<strong>de</strong>n, da an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorbehaltsfunktionen, wie z.B. das<br />
Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung in diesen<br />
Bereichen auch vorhan<strong>de</strong>n sind..<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 453 von 610
TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
328-8 Zur Umweltprüfung ist anzumerken, dass die<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung mit einer durchschnittlichen<br />
Flächengröße von 520 ha teilweise schon als<br />
konfliktreich einzustufen sind. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />
Hinblick auf die Bewertung <strong>de</strong>s Schutzgutes Bo<strong>de</strong>n<br />
differiert <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Halle.<br />
Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n zeigt zwar hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Vorbehalts Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung generell eine nur<br />
geringe potenzielle Konfliktträchtigkeit, da positive<br />
Wirkfaktoren wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erosionsschutz o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
nachhaltige Sicherung wertvoller Bo<strong>de</strong>neigenschaft<br />
überwiegen. Jedoch sind auf <strong>de</strong>n herausragend<br />
fruchtbaren und ertragsreichen Bö<strong>de</strong>n mit hohen bis<br />
sehr hohen Bo<strong>de</strong>nwertzahlen die Empfindlichkeiten<br />
gegenüber langfristiger Nutzungsumwandlung und<br />
Reduzierung wertvoller landwirtschaftlicher<br />
Ertragsflächen durch die Vorbehaltsgebiete<br />
gegeben. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle wird eine Prüfung<br />
dahingehend angeregt.<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
329-2 Der Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg ist im REP MD (Pkt. 5.9.4.5<br />
Nr. 5) als regional be<strong>de</strong>utsamer Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg<br />
"bedarf näherer Abstimmung" dargestellt. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt besteht ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch<br />
zwischen <strong>de</strong>m <strong>Abwägung</strong>sergebnis <strong>de</strong>s Datensatzes<br />
296-4 (Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis) und <strong>de</strong>s Datensatzes<br />
329-1 (<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />
Mag<strong>de</strong>burg).<br />
329-3 Der Fernwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg Jakobsweg ist im REP MD als<br />
be<strong>de</strong>utsamer Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Reitweg<br />
übernommen wor<strong>de</strong>n (Pkt. 5.9.4.5 Nr. 8). Es wird<br />
vorgeschlagen, dies ebenfalls für das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz fortzuführen.<br />
keine Berücksichtigung Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich nach Auffassung <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
offensichtlich um einen monetären Eingriff im Sinne einer<br />
Nutzwertmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und nicht um ein Schutzgut, dass<br />
beeinträchtigt wird. Die VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforsrtung<br />
sind als Suchräume für die Aufforstungsmaßnahmen festgelegt,<br />
es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />
aufgeforstet wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n diese Suchräume<br />
bereits durch die Fachplanung genauer überprüft.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die <strong>Abwägung</strong>sergebnisse zum 1. Planentwurf (Datensatz 296-<br />
4, Bör<strong>de</strong>kreis) waren tatsächlich wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchlich und müssen<br />
heißen: keine Berücksichtigung, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz bereits vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist bereits unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt.<br />
Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />
aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />
ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />
wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />
Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />
auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 454 von 610
TÖB: (329) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
329-1 Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGMag<strong>de</strong>burg dargelegten<br />
Hinweise und Anregungen, die Ihnen in <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom<br />
29.112005 zuging, wur<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
330-2 Zum geplanten Industrie- und Gewerbestandort mit<br />
regionaler Be<strong>de</strong>utung "Flugplatz Allstedt" verweisen<br />
wir auf die ablehnen<strong>de</strong> STN vom 10.01.07 zum ROV<br />
"Errichtung und Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweinezuchtanlage<br />
Allstedt" an das LVWA Sachsen-Anhalt.<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
330-1 Der Beschluss Nr. 06/01/2005 vom 08.11.2005 wird<br />
aber zu folgen<strong>de</strong>n Punkten aufrechterhalten:<br />
Zum geplanten Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumgehung Kelbra im<br />
Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 wird auf <strong>de</strong>m Gebiet von Thüringen<br />
auf eine Abstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 orientiert und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau<br />
einer Ortsumfahrung für Bad Frankenhausen auf die<br />
Ost-West-Relation Son<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen - Bad<br />
Frankenhausen - Artern ausgerichtet. Dieses dient<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Entlastung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 über <strong>de</strong>n Kyffhäuser vom<br />
Durchgangsverkehr und orientiert auf eine rein<br />
touristische Erschließung <strong>de</strong>s Naturparks Kyffhäuser<br />
mit seinen Sehenswürdigkeiten.<br />
10 Sonstiges<br />
331-1 Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorstand <strong>de</strong>s Regionalverban<strong>de</strong>s Harz e.V. in seiner<br />
Vorstandssitzung am 06.03.07 beschlossen hat,<br />
keine Stellungnahme zum REPHarz abzugeben.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
337-1 Es bestehen keine Einwän<strong>de</strong>, Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswünsche<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Abteilungen Strom,<br />
Gas, Trinkwasser, Fernwärme und<br />
Straßenbeleuchtung.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung eines Standortes für Industrie und Gewerbe im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />
herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />
Aus diesem Grund bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort im REPHarz bestehen.<br />
Die ablehnen<strong>de</strong> STN <strong>de</strong>s Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Zuge <strong>de</strong>s ROV zur<br />
Schweinemastanlage betrifft ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es, nachgeordnetes<br />
Verfahren und ist somit nicht auf die<br />
Vorrangstandortausweisung im REPHarz übertragbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Ausführungen zu <strong>de</strong>n Straßenplanungen in Nordthüringen<br />
wer<strong>de</strong>n zur Kenntnis genommen.<br />
Die OU Kelbra soll, unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen künftigen<br />
Straßenklassifizierung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Entlastung <strong>de</strong>s Stadtkerns Kelbras<br />
vom Durchgangsverkehr dienen.<br />
Hinsichtlich einer gesicherten Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />
Verkehrsentwicklung sollte zunächst die volle verkehrliche<br />
Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 und A 71 auf das nachgeordnete<br />
regionale Straßennetz abgewartet wer<strong>de</strong>n. Folglich ist es<br />
zunächst die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, <strong>de</strong>n möglichen<br />
Trassenkorridor <strong><strong>de</strong>r</strong> OU vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>en/Nutzungen zu schützen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 455 von 610
TÖB: (339) Stadtwerke Halberstadt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
339-1 Den 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz haben wir zur Kenntnis<br />
genommen und teilen Ihnen mit, dass hierzu seitens<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> halberstadtwerke und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwassergesellschaft<br />
Halberstadt GmbH keine Be<strong>de</strong>nken und Einwän<strong>de</strong><br />
bestehen.<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
340-1 (STN vom 05.03.07 und 12.10.05)<br />
Energiewirtschaft (Z 1):<br />
Im Textteil sollte ein Hinweis dahingehend<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n, dass die Errichtung von<br />
kleineren Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieversorgung wie BHKW<br />
o.ä. in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n sollte. Aus unserer<br />
Sicht wäre dies ein Beitrag zur Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kommunalen Wirtschaft.<br />
6.3.1 Energieversorgung<br />
340-2 (STN vom 05.03.07 und 12.10.05)<br />
Im Textteil sollte ein Hinweis aufgenommen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Industrie- und<br />
Gewerbegebieten Leitungstrassen und Standorte für<br />
Transformatorenstationen/ Gasdruckregelanlagen<br />
vorzusehen sind.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
341-1 Mit Schreiben vom 01.03.07 übergaben Sie uns <strong>de</strong>n<br />
2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> SWS bestehen<br />
keine Be<strong>de</strong>nken gegen die im Plan getroffenen<br />
Aussagen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung In Pkt. 7.9. Energie G 3 wur<strong>de</strong> bereits auf die<br />
<strong>de</strong>zentrale/regenerative Energienutzung eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Kein Regelungsbedarf durch die Regionalplanung, ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bauleitplanung vorbehalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
344-1 Als neuer Punkt (G 16) auf Seite 7 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz als<br />
Hochwasserentstehungsgebiet zu <strong>de</strong>finieren - siehe<br />
dazu G 9 aus Seite 42 bzw. Begründung Pkt. 7.3 auf<br />
Seite 101.<br />
keine Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />
Nr. 3 ROG). Die vorgeschlagene Ergänzung ist für <strong>de</strong>n Pkt. 3<br />
(Allgemeine Grundsätze) bereits fachlich zu konkret gefasst.<br />
Deswegen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Aspekt <strong>de</strong>s Hochwasserentstehungsgebietes<br />
<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen (Pkt. 7.3, G 9)<br />
thematisiert wor<strong>de</strong>n. Eine unterschiedliche rechtliche Wichtung<br />
ist damit nicht gegeben ("Grundsatz ist Grundsatz"). Gemäß<br />
genanntem G 9 ist für die genaue Abgrenzung eines<br />
Hochwasserentstehungsgebietes die Fachplanung (LHW, LAU)<br />
zuständig, die Regionalplanung kann diese Aufgabe allein nicht<br />
übernehmen. Ggf. sollte nach Abschluss <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />
Aufstellungsverfahrens zum REPHarz eine diesbezügliche<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen Fach- und Regionalplanung zur<br />
hinreichend genauen räumlichen Festlegung eines<br />
Hochwasserentstehungsgebietes im Harzbereich vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
344-2 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s letzten Satzes in G 3 zu<br />
Pkt. 5.1. auf Seite 13 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schaffung <strong>de</strong>s kohärenten Netzes Natura 2000 (FFH-<br />
Richtlinie) nicht Rechnung getragen<br />
344-3 In Z 4 zu Pkt. 5.1.1. auf Seite 13 sind die Harzteiche<br />
und das Bo<strong>de</strong>werk zu ergänzen.<br />
344-5 Begründung: Z 8, Seite 61:<br />
Über die Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt ist die raumplanerische Bear<strong>bei</strong>tung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> HRB Straßberg und Meisdorf abgeschlossen. Die<br />
Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung von Alternativen im Sinne<br />
FFH-Richtlinie erfolgt lediglich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung<br />
von erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz- und<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes durch das<br />
Vorhaben.<br />
keine Berücksichtigung Ein unmittelbarer Konflikt aus <strong>de</strong>n entsprechend G 3<br />
angestrebten Ausgleichsmaßnahmen <strong>bei</strong> unvermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Retentionsvermögens in <strong>de</strong>n VRG-<br />
Hochwasserschutz ist nicht erkennbar. Längst nicht alle VRG-<br />
Hochwasserschutz befin<strong>de</strong>n sich im Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura-2000-<br />
Gebiete. Außer<strong>de</strong>m wäre <strong>bei</strong> möglichen <strong>Planung</strong>en solcher<br />
Ausgleichsmaßnahmen auch die Betroffenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
öffentlicher Belange (z.B. Natur und Landschaft) zu prüfen. Da<br />
es sich <strong>bei</strong> G 3 nicht um ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung han<strong>de</strong>lt,<br />
kann im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> diesbezüglichen <strong>Abwägung</strong> im Falle einer<br />
möglichen erheblichen Beeinträchtigung von FFH-Gebieten<br />
dieser raumordnerische Grundsatz weggewogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Es kann ohnehin auch nicht pauschalisiert wer<strong>de</strong>n, dass<br />
Ausgleichsmaßnahmen gemäß G 3 selbst <strong>bei</strong> einer<br />
Betroffenheit eines FFH-Gebietes auch zu diesbezüglichen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen führen wür<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nicht notwendig, da die Funktion <strong>de</strong>s an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Talsperrensystems (Bo<strong>de</strong>werk) und <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten<br />
"Harzteiche" für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz als Anlagen im Sinne<br />
§§ 88 und 92 WG LSA (siehe hierzu auch Datensatz 314-2,<br />
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) bereits hinreichend<br />
als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in Z 5 festgeschrieben ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
stellt keine verbindliche <strong>Planung</strong> nach <strong>de</strong>m<br />
Raumordnungsgesetz dar und enthält auch keine<br />
raumordnerische Alternativenprüfung gemäß § 15 Abs. 1<br />
Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz. Letzteres ist, da kein<br />
Raumordnungsverfahren durchgeführt wur<strong>de</strong>, gemäß § 15 Abs.<br />
2 Nr. 3 LPlG im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
abschließend, auch unter Berücksichtigung einer<br />
Alternativenprüfung nach <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie, sicherzustellen. Im<br />
Zuge dieser Prüfung ist die diesbezügliche Eignung von <strong>de</strong>m<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Standort(en) für ein Hochwasserrückhaltebecken im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Z 8 nachzuweisen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
344-6 Die gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Scopingunterlagen bekannten<br />
Aus<strong>de</strong>hnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstauflächen für das HQ(100)<br />
im HRB Meisdorf und Straßberg sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1<br />
nicht enthalten. Ebenfalls fehlen die Einstauflächen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche.<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
344-4 In Z 2 unter Pkt. 5.1.2. auf Seite 14 sollte anstelle<br />
Rappbo<strong>de</strong>talsperre Bo<strong>de</strong>werk genannt wer<strong>de</strong>n (da<br />
Verbundwirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperre).<br />
Falsche Schreibweise Zillierbachtalsperre korrigieren.<br />
Eine Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Karten zu <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten ergab eine Differenz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserschutzgebietsgrenzen, <strong><strong>de</strong>r</strong> TSB-LSA bittet<br />
um einen Abstimmungstermin.<br />
keine Berücksichtigung Die Eignung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n Scopingunterlagen ausgewiesenen<br />
Einstauflächen ist noch nicht hinreichend belegt. Dieses kann<br />
erst im Ergebnis <strong>de</strong>s diesbezüglichen wasserrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens festgestellt wer<strong>de</strong>n (und nicht bereits<br />
vorweggenommen in <strong>de</strong>n Scopingunterlagen). Die Eignung im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Z 8 bezieht sich nicht nur auf die<br />
wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Betroffenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange.<br />
Im übrigen wer<strong>de</strong>n die Einstauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten HWRB im<br />
wesentlichen bereits vom Vorranggebiet für Hochwasserschutz<br />
"Selke" mit abge<strong>de</strong>ckt. Auf eine separate kartografische<br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche wird verzichtet (siehe auch<br />
Datensatz 344-3).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Der genannte Schreibfehler wird korrigiert.<br />
Eine Umbenennung <strong>de</strong>s VRG-Wassergewinnung ist nicht<br />
möglich und auch nicht notwendig. Die Bezeichnung "Ostharz /<br />
Rappbo<strong>de</strong> Talsperre" stellt eine LEP-Übernahme dar. Die<br />
fachlich zugrun<strong>de</strong> gelegte Wasserschutzgebietsausweisung<br />
lautet lt. Raumordnungskataster "Rappbo<strong>de</strong>-System", so dass<br />
die vorgenommene textliche Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. LEP-<br />
Bezeichnung "Rappbo<strong>de</strong>talsperrensystem" ausreichend und<br />
auch allgemein verständlicher ist als "Bo<strong>de</strong>werk".<br />
Die Abgrenzung <strong>de</strong>s genannten VRG im Vergleich zu <strong>de</strong>m<br />
größeren Wasserschutzgebiet basiert auf die LEP-Ausweisung,<br />
die im REPHarz teilweise <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten<br />
angepasst wur<strong>de</strong>. Im Bereich <strong>de</strong>s Nationalparks Harz und von<br />
weiteren größeren Natura 2000 Gebieten, die vom o.g.<br />
Wasserschutzgebiet überlagert wer<strong>de</strong>n, erfolgte statt einer<br />
Ausweisung eines VRG-/VGB-Wassergewinnung die<br />
Festlegung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
von Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Ausbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems. Die weiteren WSG-Bereiche, die nicht als<br />
VRG-Wassergewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, sind als<br />
Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung regionalplanerisch<br />
gesichert.<br />
Nach telefonischer Rücksprache mit <strong>de</strong>m TSB wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n<br />
zunächst gewünschten Abstimmungstemin verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
344-7 Wie wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Punkt Nutzung von regenerativen<br />
Energien - speziell Wasserkraft-bewertet bzw.<br />
beurteilt?<br />
344-8 Wie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Wortlauf "Fernwasser" und<br />
"Fernwasserbezug" zu verstehen? Han<strong>de</strong>lt es sich<br />
hier<strong>bei</strong> um das Wasser <strong><strong>de</strong>r</strong> FWV Elbaue Ostharz?<br />
Vergleiche Pkt. 7.10.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
350-1 Mit Schreiben vom 16.12.2005 haben wir Ihnen im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trägerbeteiligung unsere<br />
Stellungnahme einschließlich einer aktuellen<br />
Übersicht <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> TWM GmbH<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserschutzgebiete übergeben.<br />
Ergänzungen bzw. Korrekturen sind unsererseits<br />
nicht notwendig.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
353-1 Von Seiten <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s<br />
"Selke/Obere Bo<strong>de</strong>" als Träger öffentlicher Belange<br />
gibt es keine Einwän<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n o.g.<br />
Entwicklungsplan.<br />
Die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewässerunterhaltung bleiben von<br />
<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en unberührt.<br />
Kenntnisnahme Hierzu sind in Pkt. 7.9 Energie hinreichend Aussagen getätigt<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die einzelfachlichen Grundsätze im Pkt. 7 <strong>de</strong>s REPHarz haben<br />
im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5 und 6<br />
regelmäßig zunächst keinen Orts-, Gebiets- und Trassenbezug.<br />
Ein räumlicher Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelfachlichen Grundsätze kann<br />
dadurch erst in <strong>Abwägung</strong>sprozessen auf nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sebenen erfolgen, falls raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
<strong>Planung</strong>en/Maßnahmen öffentlicher Stellen thematisch von<br />
diesen Grundsätzen erfasst wer<strong>de</strong>n. Das wäre z.B. auch <strong>bei</strong><br />
einer Trinkwasserzielplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall. Die<br />
Fernwasserversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> FWV Elbaue wür<strong>de</strong> damit auch<br />
unter <strong>de</strong>m Begriff "Fernwasserbezug" <strong>de</strong>s G 5 in Pkt. 7.10<br />
fallen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 460 von 610
TÖB: (356) Unterhaltungsverband "Untere Bo<strong>de</strong>"<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
356-2 (STN vom 29.11.05)<br />
Unserer Meinung nach sollte die Problematik <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewässerschonstreifen, im REPHarz, Pkt. 7.3, G 7<br />
(S. 42) erwähnt, stärker Beachtung fin<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regel sind diese Gewässerschonstreifen in von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft geprägten Gebieten nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Diese Gewässerschonstreifen sind wichtige<br />
Rückzugs- und Randzonen für Flora und Fauna.<br />
Letztendlich ist durch vorhan<strong>de</strong>ne einseitig nicht mit<br />
Gehölzen bepflanzte Gewässerschonstreifen eine<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerbewirtschaftung unabhängige<br />
Gewässerunterhaltung möglich.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
356-1 (STN vom 14.03.07)<br />
Aus Sicht <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s "Untere<br />
Bo<strong>de</strong>" bestehen vom Grundsatz her keine Einwän<strong>de</strong><br />
zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz.<br />
Wir weisen hiermit darauf hin, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgend<br />
aufgeführte Sachverhalt aus unserer STN zum 1.<br />
Entwurf weiterhin gültig ist.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
357-1 Seitens <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s "Wipper-<br />
Weida" bestehen keine weiteren Hinweise zu oben<br />
genannter <strong>Planung</strong>.<br />
keine Berücksichtigung Eine regionalplanerische Sicherung ist durch <strong>de</strong>n Pkt. G 7<br />
grundsätzlich gegeben, wie die allgemeinen Aussagen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz im konkreten Fall umgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist Fachrecht.<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Festlegungen obliegen <strong>de</strong>n Landkreisen in<br />
ihren Verordnungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 461 von 610
TÖB: (360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.3.1 Energieversorgung<br />
360-2 Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Formulierung in Absatz Z1 zielt<br />
ausschließlich auf die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region mit<br />
Energie ab. Energieversorgungsleitungen > 220 kV<br />
dienen jedoch auch überregionalen<br />
Versorgungsaufgaben. Des Weiteren können<br />
Energieerzeugungsanlagen in Regionen Strom<br />
erzeugen, <strong><strong>de</strong>r</strong> über <strong>de</strong>n regionalen Bedarf<br />
hinausgeht. Auch solch überschüssiger Strom einer<br />
Region ist gemäß EnWG diskriminierungsfrei durch<br />
<strong>de</strong>n Netzbetreiber zu übertragen. Neben <strong>de</strong>m EnWG<br />
sind auch das EEG und EU-Richtlinien durch VE<br />
Transmission als Übertragungsnetzbetreiber zu<br />
beachten.<br />
VE Transmission hat als Übertragungsnetzbetreiber<br />
neben regionalen Aufgaben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
überregionale Aufgaben zu erfüllen. Daraus kann<br />
sich Leitungsneubau ableiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich nicht bzw.<br />
nicht ausschließlich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieversorgung einer<br />
Region ableiten lässt. Wir schlagen folgen<strong>de</strong><br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen vor:<br />
"Energieversorgungsleitungen sind in Abhängigkeit<br />
<strong>de</strong>s Energiebedarfs und Energieanfalls<br />
anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgerecht zu erhalten, auszubauen bzw.<br />
zu ergänzen, so dass u.a. die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region mit Energie gewährleistet ist."<br />
360-4 Zu Absatz Z 2 zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Versorgungssicherheit laufen z. Zt. Untersuchungen<br />
mit unserem Netzkun<strong>de</strong>n HSN Mag<strong>de</strong>burg zur<br />
Errichtung eines 380/110-kV-Umspannwerkes im<br />
Großraum Halberstadt. Es liegen noch keine<br />
konkreten Ergebnisse zum Standort vor.<br />
360-5 Der Absatz G 3 erklärt, dass Stromleitungen in<br />
sensiblen Landschafts- und Siedlungsbereichen als<br />
Erdkabel verlegt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Der Einsatz von Kabeln im Höchstspannungsnetz (><br />
220 kV) ist gemäß § 21 Abs. 2 EnWG wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
aller Regel <strong>de</strong>utlich höheren Kosten mit <strong>de</strong>m<br />
Grundsatz einer effizienten Betriebsführung und<br />
Leistungserbringung nicht vereinbar.<br />
Deshalb schlagen wir folgen<strong>de</strong> Textän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vor:<br />
"Stromleitungen (
TÖB: (360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
360-1 Nach Prüfung <strong>de</strong>s eingereichten 2. Entwurfes in<br />
unseren Fachabteilungen können wir Ihnen mitteilen,<br />
dass unser Bestand an Hochspannungsfreileitungen<br />
und Richtfunk entsprechend unserer STN vom<br />
21.11.2005 im <strong>Abwägung</strong>sergebnis (Pos. 360-1 und<br />
360-2) enthalten ist. Die Hochspannungsfreileitungen<br />
sind in Anlage 2 dargestellt.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
371-1 Die Prüfung hat ergeben, dass unsere Belange nicht<br />
berührt wer<strong>de</strong>n und daher die Vodafone D2 GmbH<br />
keine Einwän<strong>de</strong> zum vorliegen<strong>de</strong>n Plan hat.<br />
5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />
374-1 Im Z 1 wird Groß Börnecke als VBG für<br />
Wassergewinnung festgelegt. Der ehemalige<br />
Wasserwerksstandort Groß Börnecke wur<strong>de</strong><br />
vollständig zurückgebaut und die Brunnen versiegelt.<br />
Das Grundstück, auf <strong>de</strong>m sich das Wasserwerk<br />
befand, wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich verkauft. Somit sind<br />
die fachtechnischen Voraussetzungen zur<br />
Gewährleistung einer Not- bzw.<br />
Ersatzwasserversorgung nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
374-2 Abwasserbehandlung - Z 6:<br />
Der Standort Staßfurt ist für eine<br />
Abwasserreinigungsanlage benannt. Ebenfalls ist die<br />
Gemarkung Staßfurt in Karte 1 mit einem<br />
Kläranlagenstandort ausgewiesen. Hierzu sei<br />
angemerkt, dass sich die Verbandskläranlage <strong>de</strong>s<br />
WAZV "Bo<strong>de</strong>-Wipper" in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt<br />
und somit im LK Schönebeck befin<strong>de</strong>t.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
375-1 Meine Belange wur<strong>de</strong>n vom REPHarz nicht<br />
betroffen. Daher gebe ich keine Stellungnahme ab.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Festlegung steht <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristige<br />
Schutz hochwertiger, für die Trinkwasserversorgung<br />
geeigneter, regional be<strong>de</strong>utsamer, aber <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht genutzter<br />
Wasserverkommen. Diese Voraussetzungen sind für das<br />
Gebiet Groß Börnecke erfüllt.<br />
Die in G 2 thematisierte Not- und Ersatzwasserversorgung stellt<br />
(lediglich) ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in <strong>de</strong>m Sinne dar,<br />
dass dort, wo möglich, die entsprechen<strong>de</strong>n fachtechnischen<br />
Vorraussetzungen vorgehalten wer<strong>de</strong>n sollten (kein Zwang,<br />
Möglichkeiten sollten aber geprüft wer<strong>de</strong>n).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Nach Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage <strong>de</strong>s Standortes, entfällt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorrangstandort.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 463 von 610
TÖB: (380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
380-2 Alle Win<strong>de</strong>ignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />
Vorranggebiete (Pkt. 5.3.2) sind frei von militärischen<br />
Schutz-/ Interessenbereichen.<br />
380-7 STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Militärischen Luftfahrtbehör<strong>de</strong>:<br />
Für die im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiete zur<br />
Errichtung von Windkraftanlagen bestehen aus<br />
militärischer flugbetrieblicher Sicht keine<br />
Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken, wenn die Bauhöhe von<br />
- 335 m über NN in <strong>de</strong>n Eignungs- Vorranggebieten<br />
EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6 -<br />
(Gröningen-) Wegeleben, VRG I - Egeln-<br />
Etgersleben, VRG II - Westeregeln, VRG IV -<br />
Schwanebeck sowie<br />
- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim<br />
nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />
unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>de</strong>s<br />
militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />
sonstigen Eignungs- und Vorranggebiete EG 3, EG<br />
4, EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI und VRG VII<br />
bestehen aus militärischer flugbetrieblicher Sicht<br />
keine Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken.<br />
Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur<br />
Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugsicherheit für <strong>de</strong>n militärischen<br />
Flugbetrieb ist <strong>bei</strong> Höhen bis 100 m über Grund nicht<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Bei Bauhöhen über 100 m/Grund wird eine<br />
Tag/Nacht-Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />
auch für <strong>de</strong>n militärischen Flugbetrieb notwendig. Ich<br />
weise daraufhin, dass nach § 14 LuftVG,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> Bauwerkshöhen über 100<br />
m/Grund, die Erteilung einer Baugenehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorherigen Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> allein zuständigen<br />
(zivilen) Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong> bedarf.<br />
6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />
380-1 Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitäts<strong>de</strong>pot<br />
Blankenburg wur<strong>de</strong> im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />
berücksichtigt.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Bauhöhen ist Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungsverfahren. Die jeweils angegebene maximale<br />
Bauhöhe ermöglicht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten<br />
Gelän<strong>de</strong>höhen in <strong>de</strong>n betroffenen VRG-/EG-Wind die<br />
Errichtung heute gängiger WKA.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 464 von 610
TÖB: (380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
380-5 Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen B 6, B 80 und B 243. Diese Straßen<br />
sind Bestandteil <strong>de</strong>s Militärstraßengrundnetzes<br />
(MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
militärische For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />
dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -<br />
Sanierungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />
Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en von<br />
Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
380-6 Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 6.2.5 ausgewiesenen<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>plätze befin<strong>de</strong>n sich keine<br />
flugsicherungstechnischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr.<br />
Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />
10 Sonstiges<br />
380-3 Ich bitte jedoch, die als Anlage <strong>bei</strong>gefügte<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Militärischen Luftfahrtbehör<strong>de</strong> zu<br />
beachten und die darin getroffenen Aussagen und<br />
Hinweise zu berücksichtigen.<br />
380-4 Bei Erteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Genehmigung bitte ich<br />
Sie, die Antragstellerin zugleich zu beauftragen, die<br />
Bauausführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wehrbereichsverwaltung Ost<br />
unter o.g. Aktenzeichen anzuzeigen.<br />
5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />
383-1 Im Pkt. Z 2 sind folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete zur<br />
Wassergewinnung mit zu berücksichtigen:<br />
- Wasserfassung Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und<br />
- Wasserfassung Quedlinburg, OT Münchenhof.<br />
Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />
Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />
Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die regionale <strong>Planung</strong>sgemeinschaft erteilt keine<br />
Genehmigungen. Dieses Anliegen ist die zuständigen<br />
Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n zu richten (z.B.<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n eigenen Kriterien zur Festlegung von (zumin<strong>de</strong>st<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen) VRG Wassergewinnung im REPHarz<br />
sind diese Gebiete zu klein. Die Grenze liegt lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
Kriterien <strong>bei</strong> einer Min<strong>de</strong>stgröße <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> gelegten<br />
Wasserschutzgebiete von ca. 100 ha und einer mittl.<br />
För<strong><strong>de</strong>r</strong>kapazität von > 0,2 Mio. m³/a. (genannten<br />
Wasserfassungen unterschreiten diese Werte <strong>de</strong>utlich).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 465 von 610
TÖB: (383) Zweckverband Ostharz Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
383-2 Z 6 ist um folgen<strong>de</strong> Standorte zu ergänzen:<br />
- Hoym<br />
- Ballenstedt<br />
- Straßberg<br />
- Thale<br />
- Harzgero<strong>de</strong><br />
- Schielo und<br />
- Warnstedt.<br />
383-4 Begründung zum G 7 und Z 8 sollte wie folgt ergänzt<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
- Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung bil<strong>de</strong>n die Vorgaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-Anhalt zur Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abwasserbeseitigungskonzepte.<br />
7.11 Abwasserbeseitigung<br />
383-3 G 1 sollte wie folgt ergänzt wer<strong>de</strong>n:<br />
Die Basis zur Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwasserbeseitigung und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einordnung zentrale/ <strong>de</strong>zentrale Lösung zur<br />
Abwasserbeseitigung bil<strong>de</strong>n die<br />
Abwasserbeseitigungskonzepte <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />
Entsorgungspflichtigen.<br />
10 Sonstiges<br />
384-1 Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Post AG sind nicht betroffen,<br />
es folgen daher keine Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen.<br />
keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n Kriterien zur Festlegung von VRST Ver- und<br />
Entsorgung sind für Abwasserbehandlungsanlagen mind.<br />
30.000 EWG anzusetzen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und<br />
<strong>de</strong>n Pkt. 7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung ergänzt<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung G 1 stellt eine LEP-Übernahme dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird<br />
sinngemäß ergänzt, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Entsorgungspflichtigen die Grundlage bil<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 466 von 610
TÖB: (385) Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
385-1 Die Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH betreibt im<br />
<strong>Planung</strong>sraum und weit darüber hinaus <strong>de</strong>n Abbau<br />
und die Aufbereitung von oberflächennahen<br />
Rohstoffen. Neben <strong>de</strong>n zur Zeit betriebenen<br />
Abbaustätten gibt es zur Rohstoffsicherung weitere<br />
erkun<strong>de</strong>te Ersatzlagerstätten unterschiedlicher<br />
Berechtsamskeiten. Die folgen<strong>de</strong> Lagerstätte ist im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf nicht enthalten und durch<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete überplant :<br />
Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg (betriebenes<br />
Kieswerk mit zugelassenem Hauptbetriebsplan,<br />
Bewilligungsfeld 5,5 ha, Gesamtfläche 8,7 ha)<br />
Wie bereits in unserer STN zum 1. Entwurf, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
wir erneut die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Lagerstätte im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz als<br />
Vorranggebiet. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung steht im Einklang<br />
mit Ziffer 7 <strong>de</strong>s Entwurfes (Bestandsschutzregelung).<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Übersichtslagepläne mit <strong>de</strong>n<br />
Koordinaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätten entnehmen Sie bitte<br />
unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf.<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
385-2 Die folgen<strong>de</strong> Lagerstätte ist im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf<br />
nicht enthalten und durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebiete überplant :<br />
Granitlagerstätte Birkenkopf/Trichter<br />
(Bergwerkseigentum, unbefristet, Fläche 8,5 ha mit<br />
seit 1968 geschlossenem Werk- und<br />
Dekorsteinbruch)<br />
Wie bereits in unserer STN zum 1. Entwurf, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
wir erneut die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Lagerstätte im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz als<br />
Vorbehaltsgebiet. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung steht im Einklang<br />
mit Ziffer 7 <strong>de</strong>s Entwurfes (Bestandsschutzregelung).<br />
keine Berücksichtigung Der betriebene Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg besitzt<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtflächengröße (davon bereits große Teile<br />
abgebaut) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstättenqualität keine regionale<br />
Be<strong>de</strong>utung (auch kein fachlicher Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB). Um<br />
<strong>de</strong>nnoch aus regionalplanerischer Sicht einen Bestandsschutz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlich genehmigten Gewinnung sicherzustellen,<br />
wur<strong>de</strong> ja für solche Fälle Z 7 in Pkt. 5.1.5 aufgenommen.<br />
Folglich ist eine Vorranggebietsausweisung im REPHarz nicht<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Granitlagerstätte besteht ein hohes<br />
naturschutzfachlich/-rechtliches (Lage im Nationalpark Harz)<br />
und regionalplanerisches Konfliktpotential (Lage im<br />
Vorranggebiet für Natur und Landschaft). Die<br />
regionalplanerische Rohstoffsicherung für Werk- und<br />
Dekosteine ist durch 3 Vorrang-/Vorbehaltsgebiete im Umkreis<br />
von 2,5 km (alle außerhalb <strong>de</strong>s Nationalparkes) hinreichend<br />
gewährleistet. Davon befin<strong>de</strong>t sich das nächste (Vorrang-<br />
)Gebiet lediglich ca. 400 m entfernt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte<br />
Birkenkopf/Trichter.<br />
Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5 bezieht sich auf Vorhaben mit aktiven<br />
Gewinnungsrechten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 467 von 610
TÖB: (386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
386-1 Zuerst eine allgemeine Anmerkung. Viele <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />
verschie<strong>de</strong>nen Beteiligten, darunter auch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Q-<br />
Bus GmbH, gemachten Anregungen/ Be<strong>de</strong>nken<br />
wur<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung nicht berücksichtigt,<br />
dass im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Landkreises an<strong><strong>de</strong>r</strong>es <strong>de</strong>finiert sei. Derzeit<br />
befin<strong>de</strong>n sich die Nahverkehrspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise<br />
Quedlinburg, Halberstadt und Wernigero<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fortschreibung zu einem gemeinsamen<br />
Nahverkehrsplan für <strong>de</strong>n neuen Landkreis Harz.<br />
Diese Fortschreibung wur<strong>de</strong> durch viele nicht mehr<br />
zuftreffen<strong>de</strong> Sachverhalte erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anpassung <strong>de</strong>s neuen Nahverkehrsplanes wer<strong>de</strong>n<br />
viele Gegebenheiten erfaßt, die <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
unter Bezug auf <strong>de</strong>n alten NVP nicht berücksichtigt<br />
wur<strong>de</strong>n. Vielleicht wäre eine erneute <strong>Abwägung</strong><br />
unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll.<br />
386-2 Nun zu <strong>de</strong>n konkreten Anregungen.<br />
Z 4 (1. Satz): Beim Busverkehr..... und <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz<br />
mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ner, möglichst barrierefreier Fahrzeuge<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Begründung: es gibt außer <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>flurtechnik<br />
noch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Systeme, z. B. Hublifte, die eine<br />
Barrierefreiheit herstellen.<br />
386-3 Z 4 (2. Satz): Alternative ÖPNV-Bedienungsformen<br />
... können eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Begründung: Auch in Schwachlastzeiten o<strong><strong>de</strong>r</strong> dünner<br />
besie<strong>de</strong>lten Bereichen kann aus Grün<strong>de</strong>n<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Fahrgastaufkommens o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
planungstechnischen Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz von<br />
Fahrzeugen im Regelfahrplan erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein. Die<br />
Formulierung "sind einzusetzen" <strong>de</strong>finiert einen<br />
Handlungszwang, <strong><strong>de</strong>r</strong> so nicht gewünscht sein kann.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Z 4 stellt Übernahme aus LEP-LSA dar. Durch die<br />
vorgeschlagene Ergänzung ist kein inhaltlicher Mehrgewinn<br />
zum bereits vorhan<strong>de</strong>nen "...Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugparks (wie Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>flurtechnik) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich...". Der<br />
Klammerzusatz als bsp. Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung ist nicht abschließend.<br />
Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> anzustrebenen Barrierefreiheit <strong>bei</strong>m ÖPNV ist im<br />
REPHarz bereits mehrfach Bestandteil von<br />
Grundsatzfestlegungen (G 3 in Pkt. 6.2.6 sowie G 13 (Nr. 2 und<br />
7) in Pkt. 4.3).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die in Satz 2 <strong>de</strong>s Z 4 benannten alternativen<br />
Bedienungsformen stellen hier lediglich Mittel zum Zweck (hier<br />
Aufrechterhaltung eines flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n ÖPNV) dar, die<br />
dann "nachfrageorientiert" Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen, wenn ein<br />
Regelfahrplan nicht mehr aufrecht erhalten wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Damit ergibt sich kein Zwang für alternative Bedienungsformen,<br />
wenn ein Regelbetrieb aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Fahrgastaufkommens<br />
und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nachvollziehbaren fachlichen Aspekten<br />
sichergestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 468 von 610
TÖB: (386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
386-4 G 7: Die Aufnahme von Gernro<strong>de</strong> als Schnittstelle<br />
Bus/Bahn (HSB) und Bus/Bus wur<strong>de</strong> nicht<br />
berücksichtigt unter Verweis auf das Fehlen im<br />
aktuellen NVP <strong>de</strong>s Landkreises QLB als<br />
Verknüpfungspunkt 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Ordnung. Im neuen<br />
NVP wird dies korrigiert, auch weil die<br />
Streckenverlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB zwischen Gernro<strong>de</strong><br />
und Quedlinburg realisiert wur<strong>de</strong> und Gernro<strong>de</strong> sich<br />
als wichtiger Umstiegspunkt herauskristallisiert.<br />
386-5 Z 8: Die unter diesem Punkt formulierten<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zur Attraktivitätssteigerung <strong>de</strong>s<br />
ÖPNV sind wichtig, sollen aber nicht zwangsweise<br />
nur zu einer Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisegeschwindigkeit<br />
führen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n zu einer Verkürzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisezeit.<br />
Begründung: Es nützt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n nichts, wenn<br />
ein Verkehrsmittel eine hohe Geschwindigkeit<br />
erreicht, die Zugangsstellen, Umstiegsmöglichkeiten,<br />
Haltestellen im Wohngebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n sind,<br />
um auch die kürzeren Fahrzeiten in eine geringere<br />
Gesamtreisezeit einfließen zu lassen (Definition: Zeit<br />
zwischen Verlassen <strong>de</strong>s Wohnhauses bis zum<br />
Erreichen <strong>de</strong>s Zielortes).<br />
386-6 G 11 c) die Hauptlinien <strong>de</strong>s Busverkehrs im Takt so<br />
wie die übrigen Linien abgestimmt auf die Vertaktung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Haupt- / Grundnetze zu betreiben.<br />
Begründung: Der Verweis auf ausschließlich<br />
bedarfsorientierte Verkehrskonzepte schränkt die<br />
unternehmerische Gestaltungsfreiheit in nicht<br />
akzeptabler Weise ein. Ob die Verkehre auf <strong>de</strong>n<br />
Ergänzungsnetzlinien bedarfs-, nachfrage - o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
angebotsorientiert organisiert wer<strong>de</strong>n, sollte in <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen NVP <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Bereits im ÖPNV-Plan LSA von 2005 wird Gernro<strong>de</strong> als<br />
Schnittstelle mit sonstiger relevanter Verknüpfungsfunktion zum<br />
kommunalen ÖSPV sowie als Schnittstelle mit touristischer<br />
Be<strong>de</strong>utung benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Z 8 stellt bisher komplette LEP-Übernahme dar.<br />
Der letzte Satz in Z 8 wird sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />
"..im ÖPNV mit <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkürzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtreisezeit<br />
anzustreben."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier (lediglich) um ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen zu<br />
berücksichtigen ist. Folglich kann die Fachplanung (hier<br />
Nahverkehrsplanung) von diesem Grundsatz in begrün<strong>de</strong>ten<br />
Fällen abweichen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 469 von 610
TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
387-1 Wir begrüßen es sehr, dass die Kalksteinlagerstätte<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um sowie die<br />
Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />
(Bewilligungsfeld) neu als Vorranggebiete für<br />
Rohstoffgewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits bedauern wir es, dass Sie unserem<br />
Vorschlag aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />
<strong>de</strong>s REPHarz zur Abrundung eines Vorranggebietes<br />
Rohstoffgewinnung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 27<br />
(Zusammenlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> "Rübeland",<br />
"Rachental" sowie "Kleiner und Großer Hornberg" zu<br />
einem einheitlichen Gebiet) nicht gefolgt sind. Der<br />
Nachteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong>de</strong>s Vorranggebietes auf<br />
die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> zeigt sich bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>bei</strong>gefügten Kartendarstellung zum <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplan, da dort das BWE Rübeland nicht<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Signatur "III" für das Vorranggebiet<br />
"Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland"<br />
versehen wur<strong>de</strong>. Die Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf angesprochenen<br />
Probleme auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene eines <strong>Regionale</strong>n<br />
Teilgebietsentwicklungsplanes, wie in Ihrer<br />
<strong>Abwägung</strong> zur SN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Elbingero<strong>de</strong> dargelegt,<br />
erachten wir für wenig zielführend. Derartige<br />
Nutzungskonflikte sind nach unserer Ansicht auf<br />
lokaler Ebene schwieriger zu lösen.<br />
Kenntnisnahme Das Gebiet gehört komplett zum VRG Nr. III, das VRG besteht<br />
aus 4 Teilflächen, wie im Festlegungsteil beschrieben. Da<strong>bei</strong> ist<br />
völlig unerheblich, ob alle Teilflächen nummeriert sind.<br />
Ein <strong>Regionale</strong>r Teilgebietsentwicklungsplan (TEP) wird nicht<br />
von lokalen Stellen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ebenfalls von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
erstellt. Ein solcher TEP (Maßstabsebene 1:25.000) könnte ggf.<br />
die Möglichkeit bieten, unter verstärkter Beteilung v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
örtlichen und kreislichen Verwaltungsebene die schwierigen<br />
lokalen Verhältnisse im Raum Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland, die von<br />
verschie<strong>de</strong>nen, z.t. konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen wie<br />
v.a. Bergbau, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Tourismus und<br />
Städtebau geprägt ist, genauer und ortskonkreter mit- und<br />
gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen als es auf <strong><strong>de</strong>r</strong> grobmaßstäblichen<br />
Ebene eines Regionalplanes möglich ist. In einem solchen<br />
Verfahren können dann auch verstärkt die konkrete<br />
Abbauplanungen <strong>de</strong>s Bergbaubetreibers einfließen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 470 von 610
TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
387-2 In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> unserer Stellungnahme (387-1)<br />
wird dargestellt, dass in <strong>de</strong>n Räumen zwischen <strong>de</strong>n<br />
einzelnen BWE-Teilfel<strong>de</strong>m keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Vorranggebiete ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, so dass eine<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenflächen später nicht<br />
ausgeschlossen ist. Nunmehr kann aber durch die<br />
vorgesehene Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes<br />
für <strong>de</strong>n .Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems" zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
ein Zustand geschaffen wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />
Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenräume gegebenenfalls<br />
völlig unmöglich macht, sich aber zumin<strong>de</strong>st<br />
erschwerend auswirken wird. Nachteilige<br />
Auswirkungen auf Grund dieser Ausweisung sind<br />
sogar für einen Abbau im Vorranggebiet nicht<br />
auszuschließen. Dies steht aber im Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu<br />
<strong>de</strong>n Zielsetzungen <strong>de</strong>s REPHarz (siehe Ziff. 5.1.5; Z<br />
3). Wir sind daher weiterhin <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass die<br />
Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Rübeland,<br />
Rachental sowie Kleiner und Großer Homberg zu<br />
einem einheitlichen Vorranggebiet nicht nur sinnvoll,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n notwendig ist. Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s BBergG, aber auch <strong>de</strong>n<br />
Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung wesentlich besser<br />
entsprochen wer<strong>de</strong>n. Zur weiteren Begründung<br />
verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum 1.<br />
Entwurf. Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes<br />
für <strong>de</strong>n "Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems" zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong>de</strong>m<br />
lehnen wir ab.<br />
387-6 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle S. 65 wer<strong>de</strong>n die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
VRG für Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />
aufgeführt. Richtig muss es dort heißen: ...,<br />
Rachental<br />
keine Berücksichtigung Einem VBG wird <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n<br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht<br />
<strong>bei</strong>gemessen (§7 Abs. 4 Nr. 2 ROG), d.h. es ist im Gegensatz<br />
zu einem Vorranggebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong><br />
überwindbar. Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung als räumliche<br />
Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgabe beruhen auf<br />
<strong>de</strong>n bergrechtlich abgestimmten Flächen. Eine<br />
Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zum jetzigen Zeitpunkt kann<br />
unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Raumentwicklung im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht<br />
erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
welche raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist<br />
die bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />
Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />
an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />
Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />
umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />
gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />
Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />
betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Planunterlagen notwendig.<br />
Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />
<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />
dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />
vornherein aus, da es sich dort (lediglich) um Vorbehaltsgebiete<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
Die Ausweisung <strong>de</strong>s VBG-ÖVS in <strong>de</strong>n Zwischenräumen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Teilfel<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung beruht v.a. auf die<br />
dortige Zugehörigkeit zum Landschaftsschutzgebiet "Harz und<br />
Nördliches Harzvorland". Eine großräumige Abtrennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Naturräume im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Elbingero<strong>de</strong> vom <strong>de</strong>n südlich<br />
<strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung vorhan<strong>de</strong>nen Naturräume wird<br />
da<strong>bei</strong> sehr kritisch bewertet.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
387-3 Wie in ähnlicher Form vom LK Wernigero<strong>de</strong><br />
vorgeschlagen, erachten wir es ebenfalls für sinnvoll,<br />
dass die Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />
Kalkwerk Kaltes Tal und Kalkwerk Homberg als<br />
regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte für Industrie<br />
und Gewerbe ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (Ziff. 6.1.1; Z 3).<br />
Unter Beachtung <strong>de</strong>s allgemein bekannten<br />
Konfliktpotentials, <strong>de</strong>m alle Standorte unterliegen, ist<br />
eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Ausweisung für die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standorte notwendig. Der Argumentation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s LK Wernigero<strong>de</strong><br />
(148-47), dass das wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage im<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung nicht<br />
notwendig ist, kann nicht gefolgt wer<strong>de</strong>n. Alle drei<br />
Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte liegen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG<br />
für Rohstoffgewinnung.<br />
keine Berücksichtigung Nach Kriterienkatalog zur Festlegung von regionalbe<strong>de</strong>utsamen<br />
VRST für Industrie und Gewerbe müssen die Standorte eine<br />
Flächengröße > 30 ha aufweisen.<br />
Die bereits vorhan<strong>de</strong>nen Aufbereitungsstandorte sind durch die<br />
Abbauplanung (Hauptbetriebsplan) gesichert, teilweise auch<br />
durch die Festlegungen im F-Plan. Im REPHarz erfolgt keine<br />
flächenkonkrete Festlegung von VRST (Konkretisierung ist<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung). Elbingero<strong>de</strong> ist<br />
Grundzentrum, mögliche Immissionsschutzprobleme durch<br />
konkrete Standortnutzung kann ohnehin regionalplanerisch,<br />
zumin<strong>de</strong>st auf <strong>Planung</strong>sebene 1.100.000, nicht gelöst wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
387-4 Die Fels-Netz GmbH, eine 100 %-Tochter <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-<br />
Werke GmbH, hat als öffentliches<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) seit <strong>de</strong>m<br />
01.05.2006 wesentliche Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG gepachtet (Blankenburg km 2,280 -<br />
Homberg km 21,200). Ein zukünftiger Erwerb ist<br />
vorgesehen. Die Strecke wird auch zukünftig als<br />
öffentliche Eisenbahninfrastruktur betrieben. Unter<br />
dieser neuen Konstellation möchten wir zu Ziff. 6.2.2<br />
folgen<strong>de</strong>s feststellen:<br />
1. Unter Z 6 b) "Blankenburg - Rübeland -<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Homberg" wird die Aufrechterhaltung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-Traktion aufgeführt. Der elektrische<br />
Betrieb wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke im Jahr 2005<br />
eingestellt. Es kann also nur darum gehen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
elektrische Betrieb auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg -<br />
Elbingero<strong>de</strong>/Homberg wie<strong><strong>de</strong>r</strong> möglich wird. Dies ist<br />
erklärtes Ziel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fels-Netz GmbH als EIU und Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke.<br />
Dazu sind aber erhebliche Investitionen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
387-5 2. Unter Z 11 a); b); f) und j) ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Güterverkehrsstellen Blankenburg Elbingero<strong>de</strong>,<br />
Hüttenro<strong>de</strong> und Rübeland aufgeführt. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />
AG (Railion) wur<strong>de</strong>n bereits vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Strecke durch die Fels-Netz GmbH (gegenwärtig nur<br />
Pächter) bis auf Blankenburg (Harz; Nr. 24566) und<br />
Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) alle<br />
Güterverkehrsstellen aufgegeben. Die Fels-Netz<br />
GmbH wird als EIU keine Güterverkehrsstellen auf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn betreiben. Damit ist<br />
für alle Transporte zur Rübelandbahn und von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rübelandbahn abgehend die Güterverkehrsstelle<br />
Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) maßgebend.<br />
volle Berücksichtigung redaktionelle Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Z 6 b in "...(incl. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> E-Traktion)"<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung In Z 11 wer<strong>de</strong>n die Standorte Elbingero<strong>de</strong> und Rübeland<br />
gestrichen. Die Güterverkehrsstelle Hüttenro<strong>de</strong> bleibt in Z 11<br />
bestehen, da nach Rücksprache mit <strong>de</strong>n Felswerken diese<br />
künftig als Holzumschlagsplatz vorgesehen ist.<br />
Die Güterverla<strong>de</strong>stationen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkwerke <strong>de</strong>s<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s selbst sind <strong>de</strong>m öffentlichen Verkehr nicht<br />
zugänglich.<br />
Auf eine innerörtliche Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Güterverkehrsstelle in<br />
Blankenburg sowie in Blankenburg/Nord wird auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
387-7 Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong>gefügten Karte ist südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Elbingero<strong>de</strong> ein Nord-Süd verlaufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg<br />
dargestellt (grün). Dieser Weg durchschnei<strong>de</strong>t das<br />
BWE "Kleiner und Großer Hornberg". Das entspricht<br />
nicht mehr <strong>de</strong>n Tatsachen. Der Weg wur<strong>de</strong> neu<br />
trassiert und verläuft erst zwischen <strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n BWE-<br />
Fel<strong><strong>de</strong>r</strong>n und dann, bevor er auf die alte Trasse stößt,<br />
südlich <strong>de</strong>s BWE "Kleiner und Großer Hornberg".<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
388-1 Als Träger öffentlicher Belange ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund, soweit<br />
die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben zuständig<br />
ist, durch das oben genannte Planverfahren nicht<br />
berührt.<br />
Derzeit wird noch geprüft, ob die <strong>Planung</strong>en ggf.<br />
Auswirkungen auf die von mir verwalteten<br />
Liegenschaften <strong>de</strong>s allgemeinen Grundvermögens<br />
bzw. <strong>de</strong>s Finanzvermögens haben.<br />
volle Berücksichtigung kartograph. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> gelieferten<br />
Unterlagen wer<strong>de</strong>n vorgenommen<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
390-1 Mit meiner Stellungnahme möchte ich auf<br />
unzulängliche Beschreibungen aufmerksam machen,<br />
damit umweltgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Nutzungen/ Entwicklungen<br />
klarer abgewiesen wer<strong>de</strong>n können.<br />
1. Beschreibung <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s<br />
Aus <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sunterlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen<br />
zum 1. Entwurf habe ich erkannt, dass das Umfeld<br />
<strong>de</strong>s Flugplatzes Allstedt nur unzureichend<br />
beschrieben wur<strong>de</strong>. So habe ich Ihrer Begründung<br />
zur Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Nordthüringen (Datensatz<br />
330-4) entnommen, dass das Flugplatzgelän<strong>de</strong> sich<br />
nicht inmitten <strong>de</strong>s im REPHarz ausgewiesenen<br />
Vorranggebietes für Natur und Landschaft befin<strong>de</strong>t,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n östlich, südlich und westlich direkt<br />
angrenzend. Dazu drei Bemerkungen:<br />
(1) Im Jahr 2003 wur<strong>de</strong>n Ergänzungsgebiete zum<br />
FFH-Gebiet 135 <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union zur<br />
Bestätigung eingereicht. Diese Gebiete stehen in<br />
unmittelbarer Verbindung zur 135. Folglich wird die<br />
halbe Nordseite <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s auch von vorrangigen<br />
Gebieten für Natur und Landschaft eingenommen.<br />
Unter Kap. 5.1.3 Vorranggebiete für Natur und<br />
Landschaft führen Sie unter XXIX das Schutzgebiet<br />
"Borntal, Feuchtgebiete und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Allstedt" mit<br />
seinen Bestandteilen auf.<br />
(2) Bekräftigt wird diese Aussage auch nach<br />
Einsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen zum REPHalle-Entwurf. Dort<br />
ist das gesamte östliche/südöstliche Gebiet als<br />
Vorranggebiet für Natur und Landschaft eingestuft<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die gemel<strong>de</strong>ten FFH-Gebiete sind bekannt, wur<strong>de</strong>n im<br />
Aufstellungsverfahren beachtet. Die nachgemel<strong>de</strong>ten<br />
Teilflächen auf <strong>de</strong>m Flugplatzgelän<strong>de</strong> sind jedoch aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
festgelegten Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten für<br />
Natur und Landschaft nicht in dieser Kategorie eingeordnet<br />
wor<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n gehören im REPHarz zum VBG für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ÖVS.<br />
Die Kriterien <strong>de</strong>s REPHalle zur Festlegung von VRG und VBG<br />
sind mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s REPHarz nicht i<strong>de</strong>ntisch und können in<br />
diesem Fall nicht verglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 475 von 610
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6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
390-2 (3) Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Merseburg-Querfurt<br />
wird ein Verfahren zur Neufassung <strong>de</strong>s<br />
Trinkwasserschutzgebietes Ziegelroda eingeleitet.<br />
Daraus ist ersichtlich, dass die Schutzzone 3b die<br />
östliche Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Start- und Lan<strong>de</strong>bahn erreicht,<br />
z.T. sogar nach Nor<strong>de</strong>n hin überschreitet.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung und ggf. Aktualisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nördlich bzw. nordwestlich gelegenen<br />
Wasserschutzgebiete Allstedt-Wolferstedt und<br />
Winkel ist ebenfalls damit zu rechnen, dass die<br />
äußeren Schutzzonen das Flugplatzgelän<strong>de</strong><br />
erreichen. Sie heben selbst in Ihren Unterlagen<br />
mehrfach die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Schutzgutes<br />
Grundwasser hervor, so dass auch dieses Gebiet<br />
<strong>de</strong>n Status eines Vorranggebietes einnimmt. Im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Betrachtung (REP) liegt<br />
folglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugplatz Allstedt zweifelsfrei inmitten<br />
<strong>de</strong>s Vorranggebietes Natur und Landschaft, gestützt<br />
von Vorbehaltsgebieten zum Aufbau eines<br />
Ökologischen Verbundsystems und Vorranggebieten<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserversorgung. Da diese Aussage auch<br />
<strong>bei</strong>m gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n ROV/UVP<br />
Schweinezucht- und Mastanlage hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltverträglichkeit eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle<br />
spielt, ist diese Aussage äußerst wichtig. Ich bitte<br />
<strong>de</strong>shalb um Präzisierung.<br />
keine Berücksichtigung Im ROV zur Schweinemastanlage sind die möglichen<br />
Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgüter tiefer zu prüfen, im<br />
Umweltbericht zum REPHarz kann aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein<br />
gehaltenen Aussage zur Standortausweisung für Industrie/<br />
Gewerbe nur eine Grobprüfung <strong>de</strong>s Standortes für mögliche<br />
Industrie- und Gewerbenutzungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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12 Umweltbericht<br />
390-3 Kap. 1.3.2 "Wasser"<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwasserlandschaften<br />
ist mir aufgefallen, dass Sie im Südlichen<br />
Harzvorland die Grundwasserleiter <strong>de</strong>s Mittleren<br />
Buntsandsteins nicht aufgeführt haben.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Bereiche Allstedt, Winkel (aber<br />
auch Ziegelroda und Schönewerda angrenzend)<br />
gewinnen ihr Wasser aus diesen Schichten. Sie sind<br />
für die Trinkwasserversorgung mit guter Qualität für<br />
die Region sehr wichtig. Ich empfehle eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />
390-4 Kap. 1.3.4 "Arten und Biotope"<br />
Auch in diesem Kapitel vermisse ich adäquate<br />
Beschreibungen <strong>de</strong>s Südlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s. Der<br />
Ziegelrodaer Forst mit seiner vielfältigen Fauna und<br />
Flora wird nicht erwähnt. Ich empfehle eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />
390-5 Kap. 1.4.1 "Bo<strong>de</strong>n"<br />
Sie beschreiben in diesem Kapitel die zunehmen<strong>de</strong><br />
Versauerung und Schadstoffmobilisierung durch<br />
SO2-Belastungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Luft. In diesem<br />
Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam<br />
machen, dass auch N-Belastungen erheblich zur<br />
Bo<strong>de</strong>nversauerung und Nitratbelastung im Sicker-<br />
/Grundwasser <strong>bei</strong>tragen. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klimasituation scheint mir <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis angebracht.<br />
So haben Messungen <strong>de</strong>s UFZ Leipzig-Halle<br />
1999/2000 z.B. in Siptenfel<strong>de</strong> eine N-Deposition von<br />
57,6 kg N/ha*a nachgewiesen. Damit wer<strong>de</strong>n<br />
jegliche tolerierbaren Größen für nichtagrarische<br />
Flächen überschritten und bewirken neben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bo<strong>de</strong>nversauerung auch ein hohes<br />
Gefährdungspotential für Ökosysteme, für Grund-<br />
und Oberflächengewässer. Ich empfehle in die<br />
Situationsbeschreibung die starken Stickstoffeinträge<br />
mit <strong>de</strong>m Hinweis aufzunehmen, dass sie wesentlich<br />
zur Bo<strong>de</strong>nversauerung, zur Gefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ökosysteme und zur Nitratanreicherung im Sicker-<br />
und Grundwasser <strong>bei</strong>tragen.<br />
teilweise Berücksichtigung Für die Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />
keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die<br />
vorhan<strong>de</strong>n Daten auszuwerten. Dies ist für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>de</strong>s<br />
überar<strong>bei</strong>teten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />
ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berückschtigung Mehr als eine Erwähnung kann <strong>bei</strong> allen Landschaftsteilen nicht<br />
erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz und seine Vorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> eines <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
artenreichsten Gebiete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt darstellen.<br />
Für die Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />
keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die<br />
vorhan<strong>de</strong>n Daten auszuwerten. Dies ist für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>de</strong>s<br />
überar<strong>bei</strong>teten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />
ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Das Problem <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Nitratkonzentrationen in Bo<strong>de</strong>n,<br />
Wasser und Luft wird ergänzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 477 von 610
TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
390-6 Kap. 1.4.2 "Wasser"<br />
Das Nichterreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie in weiten Teilen unseres<br />
Lan<strong>de</strong>s sollte Veranlassung sein, stärker auf<br />
umweltschonen<strong>de</strong> Nutzungen zu orientieren. Die<br />
oben bereits angesprochene hohe N-Belastung ist zu<br />
großen Teilen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> industriellen<br />
Massentierhaltung zuzuschreiben.<br />
Eine Schweinemastanlage, wie in Allstedt geplant, in<br />
einem sensiblen Umfeld (VRG bzw. VBG für<br />
Wasser, Natur, Forst, Ökolog. Verbundsysteme,<br />
Tourismus und Naherholung) ist <strong>de</strong>shalb<br />
unverantwortlich. Die Maßstäbe zum Natur- und<br />
Umweltschutz sollten <strong>de</strong>shalb auch im REPHarz<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s herausgestellt wer<strong>de</strong>n, um landschaftsuntypische<br />
Nutzungen, wie im Kap. 1.4.5 "Landschaft"<br />
erwähnt, strikt auszuschließen.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s z.Z. laufen<strong>de</strong>n ROV/UVP<br />
"Schweinezucht- und Mastanlage Allstedt" wird sich<br />
zeigen, ob die Maßstäbe <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes ausreichen, eine nicht nur<br />
landschaftsuntypische, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n zugleich, gemessen<br />
an <strong>de</strong>n Entwicklungs-/Nutzungszielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Region,<br />
eine das Umfeld gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Nutzung zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Istzustandsanalyse und dringend<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>licher Maßnahmen zur Begrenzung <strong>de</strong>s<br />
Klimawan<strong>de</strong>ls empfehle ich, <strong>de</strong>n Ausschluss<br />
jeglicher Nutzungen, die zur Gefährdung sensibler<br />
Schutzgebiete, die unter Natur-, Umwelt- und<br />
Wasserrecht stehen, <strong>bei</strong>tragen.<br />
390-7 Kap. 3.2.5. "Vorrangstandorte für Industrie und<br />
Gewerbe"<br />
S. 127, Zeile "Umweltrelevante REPHarz-<br />
Festlegungen", 4. Anstrich<br />
An dieser Stelle lassen Sie das VRG Natur und<br />
Landschaft "Borntal, Feuchtgebiete und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong><br />
Allstedt" nur im Sü<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n VRST Flugplatz<br />
Allstedt angrenzen.<br />
Offensichtlich ein Fehler, wie oben nachgewiesen.<br />
Diese Aussage ist zu korrigieren, weil im laufen<strong>de</strong>n<br />
ROV/UVP dies starke Beachtung fin<strong>de</strong>n wird.<br />
Kenntnisnahme Das Kapitel 1.4. ist eine grobe Situationsbeschreibung<br />
relevanter Umweltprobleme auf Ebene <strong>de</strong>s REPHarz. Hier<br />
wer<strong>de</strong>n keine Nutzungen ausgeschlossen. Im Übrigen erfolgt im<br />
REPHarz keine reguionalplanerische Sicherung speziell für die<br />
genannte Schweinemastanlage.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Der Anstrich wird ergänzt. Unmittelbar angrenzend ist das VRG<br />
NuL im westlichen und südlichen Bereich.<br />
Die Ausführungen unter Pkt. "weitere Umweltmerkmale"<br />
bezeichnen das FFH-Gebiet als "Teilflächen innerhalb und<br />
unmittelbar angrenzend", wo<strong>bei</strong> ds FFH-Gebiet nicht i<strong>de</strong>ntisch<br />
mit <strong>de</strong>m VRG NuL ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 478 von 610
TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
390-8 Kap. 3.2.5." Vorrangstandort für Industrie und<br />
Gewerbe"<br />
S. 128, Zeile: Anhörung zum 1. Planentwurf, 2.<br />
Anstrich<br />
Mit Verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>ung habe ich zur Kenntnis genommen,<br />
dass das Ministerium für Bau und Verkehr die<br />
Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweinemastanlage gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat.<br />
Es ist zu hoffen, dass das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt im<br />
Raumordnungsverfahren eine unabhängige<br />
Entscheidung treffen wird.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 479 von 610
TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
390-9 Kap. 3.2.5." Vorrangstandort für Industrie und<br />
Gewerbe"<br />
S. 129, Zeile "Wasser"<br />
Hier bewerten Sie das Konfliktpotenzial mit "mittel".<br />
Dies begrün<strong>de</strong>n Sie u.a. mit<br />
Wasserrechtliche Schutzgebiete sind nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n, Teile im REPHarz sind mit VBG<br />
Wassergewinnung ausgewiesen; die<br />
Grundwassergeschütztheit ist aufgrund <strong>de</strong>s relativ<br />
hohen Flurabstan<strong>de</strong>s mittel.<br />
Dazu folgen<strong>de</strong> Bemerkungen:<br />
Wie Sie wissen, befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> VRST Flugplatz<br />
Allstedt an <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze zum Landkreis Merseburg-<br />
Querfurt und zum Kyffhäuserkreis, also benachbarter<br />
REP. Eine schutzgutbezogene Einschätzung<br />
lediglich unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungen <strong>de</strong>s<br />
REPHarz wür<strong>de</strong> das Konfliktpotenzial nur<br />
unvollständig beschreiben. Wenn Sie diesen Raum<br />
also in seiner räumlichen Komplexität betrachten,<br />
dann wer<strong>de</strong>n Sie feststellen, dass neben <strong>de</strong>n<br />
Trinkwasserschutzgebieten <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Sangerhausen auch die Schutzgebiete Ziegelroda<br />
(MQ), Möchpfiffel und Schönewerda (KYF) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einschätzung <strong>de</strong>s Konfliktpotenzials zu beachten<br />
sind. Im Hinblick auf die oben genannte Präzisierung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzugsgebiete ist von<br />
Trinkwasserschutzgebieten auszugehen, die bis zum<br />
Flugplatz reichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Aus hydrogeologischen Karten <strong><strong>de</strong>r</strong> Region geht<br />
hervor, dass die Grundwasserschei<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m<br />
Flugplatzgelän<strong>de</strong> liegt, folglich Schä<strong>de</strong>n, die in<br />
diesem Gebiet auftreten in die genannten<br />
Schutzgebiete abströmen wer<strong>de</strong>n. Nachweislich<br />
wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit in <strong>de</strong>n<br />
Fassungsanlagen Winkel<br />
Mineralölkohlenwasserstoffe festgestellt, die auf <strong>de</strong>n<br />
Umgang mit Wasserschadstoffen auf <strong>de</strong>m ehem.<br />
Militärgelän<strong>de</strong> zurückzuführen sind. Übrigens, ein<br />
Zeichen dafür, dass die tektonischen Störungen <strong>de</strong>n<br />
Grad <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwassergeschütztheit merklich<br />
ungünstiger erscheinen lassen. Die von Ihnen<br />
vorgenommene Einschätzung <strong>de</strong>s Konfliktpotenzials<br />
ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass min<strong>de</strong>stens<br />
15.000 Einwohner mit Trinkwasser aus diesen<br />
Schutzgebieten versorgt wer<strong>de</strong>n, zu korrigieren. Sie<br />
ist <strong>bei</strong> Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sachlage<br />
"hoch" einzuschätzen.<br />
Im Falle von Schutzzonenerweiterungen in Richtung<br />
keine Berücksichtigung Der Vorrangstandort befin<strong>de</strong>t sich in keinem TWSG. Von <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n (Obere/Untere Wasserbehör<strong>de</strong>)<br />
wur<strong>de</strong>n diesbezüglich keine Be<strong>de</strong>nken geäußert, dass aufgrund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n TWSG das Konfliktpotenzial als "hoch"<br />
einzuschätzen sei. Bei einem ordnungsgemäßen Umgang mit<br />
wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen auf <strong>de</strong>m Flugplatz bzw.<br />
Gewerbegebiet ist nicht von einer Trinkwassergefährdung<br />
auszugehen. Außer<strong>de</strong>m obliegt es <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Bauleitplanung hier entsprechen<strong>de</strong> Festsetzungen zum Schutz<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers im B-Plan aufzunehmen bzw.<br />
entsprechen<strong>de</strong> Nutzungen auszuschließen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 480 von 610
TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
12 Umweltbericht<br />
Einzuggebietsgrenze (Flugplatz) - wie im Fall TWSG<br />
Ziegelroda - wür<strong>de</strong> sich das Konfliktpotenzial weiter<br />
verschärfen.<br />
Ich bitte Sie daher dringlichst, die Einstufung <strong>de</strong>s<br />
Konfliktpotenzials auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage aller<br />
Trinkwasserschutzgebiete im näheren Umfeld <strong>de</strong>s<br />
Flugplatzgelän<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Einzugsgebietsgrenzen<br />
zu korrigieren und eine Bewertung mit "hoch"<br />
vorzunehmen.<br />
390-10 Ich hatte bereits hingewiesen, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Randlage <strong>de</strong>s o.g. Standortes die Nutzungen/<br />
Entwicklungen benachbarter REP zu beachten sind.<br />
390-11 Ich erlaube mir, eine Übersichtskarte <strong>bei</strong>zufügen, die<br />
<strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>s gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n<br />
ROV/UVP entnommen wur<strong>de</strong>, meiner<br />
Stellungnahme <strong>bei</strong>zufügen. Darin sind die unter<br />
Wasser- und Naturschutz stehen<strong>de</strong>n Gebiete im<br />
unmittelbaren Umfeld eingezeichnet. Die<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heit und die Schutzwürdigkeit <strong>de</strong>s<br />
Standortes lässt sich so auf einen Blick erkennen.<br />
390-12 Jegliche Nutzungen, die Konfliktpotenzial besitzen,<br />
sollten daher wegen ihres hohen Risikos für<br />
Umweltschä<strong>de</strong>n ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Die Ausweisungen benachbarter <strong>Planung</strong>sgemeinschaften<br />
wur<strong>de</strong>n beachtet (Vorranggebiete) bzw. berücksichtigt<br />
(Vorbehaltsgebiete). Es wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Stellen<br />
auch keine Be<strong>de</strong>nken geäußert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es können nicht generell alle Nutzungen, die ein<br />
Konfliktpotenzial aufweisen, ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Erst wenn<br />
ein hohes o<strong><strong>de</strong>r</strong> sehr hohes Konfliktpotenzial mind. <strong>bei</strong> einem<br />
Schutzgut, i.d.R. <strong>bei</strong> 2 Schutzgütern auftritt, kommt es zu einer<br />
Negativbeurteilung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 481 von 610
TÖB: (395) MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
395-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen Erneuerbare Energien in <strong>de</strong>n<br />
Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund rücken sollen, sind wir mit <strong>de</strong>m 2.<br />
Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Grundsätzlich ist zu bemängeln, dass im 2. Entwurf<br />
keine neuen Win<strong>de</strong>ignungsgebiete ausgewiesen<br />
wur<strong>de</strong>n. Wir können uns nicht vorstellen, daß unter<br />
diesen Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vormarsch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erneuerbaren Energien durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die weltweiten Vorräte an Öl, Gas und Uran sind in<br />
einigen Jahrzehnten erschöpft und auch die<br />
Kohlevorräte sind begrenzt. Da gleichzeitig <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Energiehunger <strong><strong>de</strong>r</strong> Weltbevölkerung stetig steigt,<br />
wird es in naher Zukunft zu einer drastischen<br />
Verknappung <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieressourcen kommen. Die<br />
Folgen spüren wir schon heute: steigen<strong>de</strong> Preise,<br />
Wirtschaftskrisen, blutige Verteilungskämpfe.<br />
Darüber hinaus zeichnet sich ab, daß das<br />
Ökosystem Er<strong>de</strong> die Belastungen, die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verbrennung fossiler Energieträger ausgehen, nicht<br />
mehr lange verkraften wird. Hinzu kommt die<br />
ungesicherte Entsorgung <strong>de</strong>s Atommülls, eine<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit und die unserer<br />
Nachkommen auf nicht absehbare Zeit. Die<br />
Erneuerbaren Energien dagegen sind unerschöpflich<br />
und bereits jetzt verfügbar. Erneuerbare Energien<br />
sind die Schlüsseltechnologie im Kampf gegen <strong>de</strong>n<br />
Klimawan<strong>de</strong>l. Win<strong>de</strong>nergie ist da<strong>bei</strong> eines <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wirkungsvollsten und günstigsten Mittel. Im Jahr<br />
2006 wur<strong>de</strong>n 5,1 Prozent <strong>de</strong>s Stromverbrauchs<br />
durch Win<strong>de</strong>nergie ge<strong>de</strong>ckt<br />
(alle EE 12,0 %). Regierungsziel ist es, 2020 durch<br />
Erneuerbare Energien 20% Strom abzu<strong>de</strong>cken.<br />
Ohne die Win<strong>de</strong>nergie ist das nicht möglich. Wir<br />
geben daher unseren Einwand ab, daß nicht<br />
genügend Win<strong>de</strong>ignungsgebiete ausgewiesen<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
10 Sonstiges<br />
399-2 Im Weiteren teilten Sie uns mit, dass nach Ablauf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörungsfrist eine öffentliche Erörterung<br />
stattfin<strong>de</strong>n wird. Dazu möchten Sie uns bitte einla<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Es kann nicht erwartet wer<strong>de</strong>n, dass mit je<strong>de</strong>m neuen<br />
Regionalplanentwurf neue Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, sofern diese Ausweisungen<br />
auf ein schlüssiges gesamträumliches <strong>Planung</strong>skonzept<br />
beruhen (wie in diesem Fall). Immerhin wur<strong>de</strong>n im Vergleich<br />
zu <strong>de</strong>n bis 2005 rechtskräftigen <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogrammen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
insgesamt ca. 440 ha in Form von VRG-/EG-Wind-<br />
Neuausweisungen bzw. -Erweiterungen regionalplanerisch für<br />
die Win<strong>de</strong>nergienutzung neu gesichert. Obwohl im REPHarz<br />
ein großer Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz (v.a. Harzgebirge)<br />
wegen entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlicher Belange von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung freigehalten wird, ist die<br />
Windgebietsdichte bzw. WKA-Dichte in <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bereichen<br />
(v.a. Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>) so groß, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnittswert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
WKA-Dichte im Vergleich zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Binnen-(Bun<strong>de</strong>s-<br />
)län<strong><strong>de</strong>r</strong> mehr als doppelt so hoch ist.<br />
Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung weiterer neuer WKA in <strong>de</strong>n im REPHarz<br />
ausgewiesenen VRG-/EG-Wind besteht ein nicht<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s regionales Potenzial zur Erhöhung <strong>de</strong>s Anteils<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stromerzeugung durch das<br />
Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Windparks, welches zwar bisher<br />
kaum eine Rolle spielte, aber mittelfristig stark an Be<strong>de</strong>utung<br />
gewinnen wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 482 von 610
TÖB: (399) Mittel<strong>de</strong>utsche Baustoffe GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
399-1 Wir haben <strong>de</strong>n Entwurf durchgesehen und<br />
festgestellt, dass die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns<br />
vertretenen Unternehmen Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 483 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
400-1 Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom<br />
12.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz, die<br />
wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiterhin aufrecht erhalten.<br />
STN vom 12.12.2005:<br />
"Der F-Plan und ein B-Plan (zur Ausweisung eines<br />
Windparkes Danstedt) für die Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />
sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in Aufstellung (öffentliche<br />
Bekanntmachungen am 03.08.05). Es wird angeregt,<br />
ein Gebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie unter<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen Bauleitpläne im<br />
Nor<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt festzulegen."<br />
Ergänzend tragen wir wie folgt vor: ...<br />
siehe nachfolgen<strong>de</strong> Datensätze 400-2 bis 400-7 bzw.<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
Danstedt, Datensätze 49-1 bis 49-6<br />
keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />
unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n<br />
Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Eignungsgebiet<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />
liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />
"Sichtschüssel" zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />
Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />
besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr.Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />
(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />
Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />
zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />
hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Huy und <strong>de</strong>m Naturpark Harz (Kr. Nr. 16). Im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />
Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />
verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />
Ausweisung abgelehnt wird.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />
RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz hingewiesen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Siehe weiterhin Datensätze 400-2 bis 400-7<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 484 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
400-2 Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt hat am<br />
06.03.2003 die Aufstellung eines<br />
Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes wird -<br />
unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß<br />
Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom<br />
10.12.2004 - im Bereich <strong>de</strong>s v. g.<br />
Windkraftstandortes eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche<br />
"Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)<br />
dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />
rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s<br />
Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt am<br />
23.06.2005 darüber hinaus die Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes "Windpark Danstedt"<br />
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />
03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />
gemacht. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />
hat in seiner Sitzung am 17.10.2006 <strong>de</strong>m Entwurf<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />
Begründung und Umweltbericht in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten<br />
Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />
Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions-<br />
und Schattenwurfprognose sowie die<br />
<strong>Abwägung</strong>sunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />
ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />
lagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom Montag, <strong>de</strong>n 05.02.2007 bis<br />
einschließlich Dienstag, <strong>de</strong>n 06.03.2007 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>de</strong>s<br />
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />
BauGB wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />
durchgeführt, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />
und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />
bewertet wur<strong>de</strong>n. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB<br />
hat dazu die Gemein<strong>de</strong> festgelegt, in welchem<br />
Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Belange für die <strong>Abwägung</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist. Diese<br />
Festlegung -- dies betrifft sowohl die Abgrenzung<br />
<strong>de</strong>s Untersuchungsraumes wie auch die im<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz 49-1, da<br />
wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 485 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
Einzelnen berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />
Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse,<br />
Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />
auf <strong>de</strong>n Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
mit <strong>de</strong>n dort gegebenen Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong>. Um die<br />
Auswirkungen beurteilen zu können, die sich <strong>bei</strong><br />
einer Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windparks aus<br />
immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wur<strong>de</strong> im<br />
Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gutachten<br />
(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE<br />
PLANUNG BOSSE) außer<strong>de</strong>m die Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
umliegen<strong>de</strong>n Bereiche durch Lärm und Schattenwurf<br />
untersucht. Die v. g. Gutachten, welche <strong>de</strong>m<br />
Umweltbericht als Anlagen <strong>bei</strong>liegen, fuhren<br />
einheitlich zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung, dass aus<br />
städtebaulicher Sicht keine Be<strong>de</strong>nken gegen die<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark<br />
Danstedt" geltend zu machen sind.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Planaufstellungsverfahrens wur<strong>de</strong>n<br />
die einzustellen<strong>de</strong>n öffentlichen und privaten<br />
Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> gerecht<br />
abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />
räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />
Grundlage <strong>de</strong>s § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />
Flächennutzungspläne und die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />
<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n beschlossenen sonstigen<br />
städtebaulichen <strong>Planung</strong>en entsprechend § 1 Abs. 3<br />
ROG in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />
berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />
gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung - bezogen auf <strong>de</strong>n in<br />
Teilen bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten)<br />
"Windpark Danstedt" - bisher nicht Rechnung<br />
getragen wird bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Windparks im Rahmen <strong>de</strong>s in Aufstellung<br />
befindlichen <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes mit<br />
nach Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Dinge bzw. nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fachgutachten (die <strong>de</strong>m v. g.<br />
Bebauungsplan-Entwurf <strong>bei</strong>gefügt waren) - schlicht<br />
"unerklärlichen" Argumenten begrün<strong>de</strong>t wird.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 486 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
400-3 Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />
<strong>de</strong>m Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr.<br />
Nr. 10) <strong>de</strong>utlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />
beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />
bestehen für Abstandsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, die dieses Maß<br />
überschreiten, - so wie im <strong>Abwägung</strong>sbereich (!) <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichbisher<br />
we<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtliche noch fachliche Grundlagen;<br />
dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt<br />
um einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />
Windpark han<strong>de</strong>lt.<br />
400-4 Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>sVorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/ vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in<br />
Danstedt "...im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch<br />
wertvollen, sog. Sichtschüssel zwischen Harz und<br />
Huy lieg), so dass ein hohes Konfliktpotential mit<br />
<strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild ... besteht", ist - auch<br />
gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
technischen Vorprägung (2 WEA, 1Funkmast) - eher<br />
"abson<strong><strong>de</strong>r</strong>lich". Mit "Sichtschüssel" ist vermutlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"Talraum" (Pendant zu "Höhenzug") zwischen Harz<br />
und Huy gemeint. Nach allgemein herrschen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Meinung trägt es gera<strong>de</strong> zur Vermeidung von<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong>, wenn<br />
nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>de</strong>s<br />
EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die niedriger<br />
liegen<strong>de</strong>n, durch die umgeben<strong>de</strong>n Strukturen<br />
abgeschirmten Landschaftsräume genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Abstandskriterien wur<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />
beschlossen und öffentlich bekannt gemacht, es folgten dazu<br />
keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken. Das Vorschlagsgebiet<br />
Danstedt wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtbetrachtung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Einzelprüfung zur Ausweisung von Gebieten zur Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie geprüft. Die Aussagen wer<strong>de</strong>n durch zwei weitere<br />
Gutachten erhärtet.<br />
Ein Windpark besteht erst ab 3 Win<strong>de</strong>nergieanlagen, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Danstedt stehen zwei Einzelanlagen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />
49-2, da wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
keine Berücksichtigung Der Danstedter Berg im Bereich <strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes ist<br />
keineswegs abgeschirmt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Sü<strong>de</strong>n als auch Nor<strong>de</strong>n<br />
gut einsehbar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />
49-3, da wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 487 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
400-5 Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag, Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
auch aus avifaunistischer Sicht - aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />
zum Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />
ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls -<br />
auch hier vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />
technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) -<br />
nicht nachvollziehbar und wird zu<strong>de</strong>m durch die im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum v. g.<br />
Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong><strong>de</strong>r</strong>legt.<br />
Die aktuelle Rechtsprechung geht im Hinblick auf<br />
<strong>de</strong>n Schutzanspruch von (ausgewiesenen !) EU-<br />
Vogelschutzgebieten im Übrigen (nur) von folgen<strong>de</strong>n<br />
Abstän<strong>de</strong>n aus:<br />
BVerwG, Urteil vom 19.05.1998 = 400-500 m<br />
OVG Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, Urteil vom 29.11.2005 = 0<br />
m<br />
OVG Koblenz, Urteil vom 13.11.2003 - (1 A<br />
10672/03.OVG) =200 m<br />
OVG Mag<strong>de</strong>burg, Urteil vom 17.11.2006 - (2 L<br />
278/03) = 4-fache Nabenhöhe (entspricht max. 400<br />
m)<br />
400-6 Die Aussage (Begründung zum<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />
nicht vereinbar ist mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />
Festsetzungen zur Tourismus- und<br />
Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s, ist falsch<br />
und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Rechtsprechung. Die<br />
Darstellung von "Gebieten mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Be<strong>de</strong>utung" für Erholung (Anm.: diese Gebiete<br />
stehen synonym für sog. Vorbehaltsgebiete für<br />
Tourismus und Erholung, die im REP für die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz festgelegt wer<strong>de</strong>n), ... stellt<br />
kein zulässiges Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und<br />
Lan<strong>de</strong>splanung dar, an das Bauleitpläne anzupassen<br />
sind. (Leitsatz aus OVG Lüneburg vom 29.08.1995,<br />
1 L 894/94). Zu<strong>de</strong>m liegen inzwischen diverse<br />
Gutachten und Studien vor, die zeigen, dass eine<br />
Erholungsnutzung / Tourismus nicht in Konflikt zur<br />
Win<strong>de</strong>nergie steht.<br />
Kenntnisnahme Die Festlegung von Schutzabstän<strong>de</strong>n zu europäischen<br />
Vogelschutzgebieten kann nicht pauschalisierend gleich für<br />
gesamt Deutschland, son<strong><strong>de</strong>r</strong> nur einzelfallbezogen,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n jeweils zu schützen<strong>de</strong>n<br />
Vogelarten, vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Schutzabstän<strong>de</strong> gemäß<br />
Kriterium Nr. 11 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind dienen <strong>de</strong>m<br />
Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />
durch negative Beeinflussung von außen (Umgebungsschutz),<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbeugung vor Vogelschlaggefahr sowie <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s<br />
Lebens- und Nahrungsraums <strong><strong>de</strong>r</strong> maßgeblichen Vogelarten.<br />
Die Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stördistanzen hängt von <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />
schützen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelart ab. In allen EU-Vogelschutzgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz sind auch Großvogelarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Greifvogelarten, als Arten nach Anhang I <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-<br />
Richtlinie zu schützen. Diese besitzen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungssuche<br />
vom Brutplatz aus in die offene Landschaft einen meist sehr<br />
großen Aktionsradius (z.B. Rotmilan bis ca. 10 km).<br />
Im Beschluss <strong>de</strong>s OVG-LSA vom 17.11.2006 (kein Urteil,<br />
RegPlGHarz war <strong>bei</strong>gela<strong>de</strong>n) bezieht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Beschluss<br />
genannte Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> 4-fachen Nabenhöhe nicht auf ein<br />
EU SPA, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ein Naturschutzgebiet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />
49-4, da bis auf Urteilsbenennungen wortgleiche Anregungen<br />
und Be<strong>de</strong>nken<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz 49-5, da<br />
wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 488 von 610
TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
400-7 Wir regen vor diesem Hintergrund erneut die<br />
Festlegung eines Gebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie im Nor<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt -<br />
unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen<br />
Bauleitpläne - an.<br />
keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />
vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 400-1 bis 400-6.<br />
Neue Erkenntnisse sind seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf,<br />
die ggf. eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung ermöglichen wür<strong>de</strong>n, nicht<br />
bekannt gewor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis zum Beteiligungsverfahren<br />
zum B-Plan "Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen,<br />
dass auch unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
öffentliche Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />
entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschaftsbildverunstaltung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 489 von 610
TÖB: (406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
406-1 Mit Schreiben vom 26.05.2003 wur<strong>de</strong> die Aufnahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage dargestellten landwirtschaftlich<br />
genutzten Fläche als Vorranggebiet für die<br />
Rohstoffgewinnung beantragt. Unsere<br />
Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz erfolgte<br />
fristgerecht. Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf wur<strong>de</strong> diese<br />
Fläche jedoch nicht als Vorranggebiet für<br />
Rohstoffgewinnung berücksichtigt. Sie wird jetzt<br />
sogar als Vorranggebiet für Hochwasserschutz und<br />
Wassergewinnung dargestellt. Hierzu ist Ihnen unter<br />
Zugrun<strong>de</strong>legung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktenlage bekannt, dass die<br />
ausgewiesene TWSZ <strong>de</strong>n geplanten Rohstoffabbau<br />
nicht grundsätzlich ausschließt. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong>sdokumentation gegebene Begründung<br />
kann sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher<br />
Hinsicht nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n. Sie entspricht<br />
nicht <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus<br />
<strong>de</strong>m LEP LSA ergeben und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht auch <strong>de</strong>n im<br />
Begründungsteil (siehe Pkt. 5.1.5, zu Ziel 6, Seite<br />
66) <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Entwurfes dargestellten<br />
Sachverhalten. Gleichfalls ist anzumerken, dass eine<br />
Ausweisung von Vorranggebieten für<br />
Rohstoffsicherung, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
dargestellt, nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme einer<br />
Gewinnungstätigkeit in absehbarer Zeit zu tun hat,<br />
da mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung eines REP raumordnerische<br />
Zielfestlegungen getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>ne lan<strong>de</strong>splanerische Beurteilung sowie<br />
keine Abbaugenehmigung können auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stufe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung keine Ausschlusskriterien für die<br />
Ausweisung eines Vorranggebietes sein. Unsere<br />
Absicht einer Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungstätigkeit ist<br />
durch die Durchführung einer Antragskonferenz am<br />
30. November 2000 sowie weiteren intensiven<br />
Gesprächen mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
dokumentiert. Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft bekannt.<br />
Für die Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sind<br />
das Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz LSA sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA rechtsverbindlich.<br />
Demnach sind Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP LSA<br />
einzuhalten. Der LEP LSA legt unter Pkt. 3.3.5. fest,<br />
dass Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung Gebiete<br />
mit erkun<strong>de</strong>ten Rohstofflagerstätten, die bereits<br />
wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine<br />
wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
<strong>de</strong>nen das Rohstoffvorkommen wegen seiner<br />
keine Berücksichtigung Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition eines VRG-Rohstoffgewinnung ist<br />
nicht ableitbar, dass je<strong>de</strong> erkun<strong>de</strong>te Lagerstätte automatisch als<br />
ein solches Vorranggebiet einzustufen ist. Es ist gera<strong>de</strong> die<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, zwischen <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />
Nutzungsansprüchen eine sachgerechte <strong>Abwägung</strong><br />
durchzuführen und ggf. einer Nutzungsform <strong>bei</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>m Gewicht im Regionalplan <strong>de</strong>n Vorrang<br />
einzuräumen.<br />
Das Vorschlagsgebiet <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s befin<strong>de</strong>t sich im REP<br />
nicht in einem kartografisch ausgewiesenem VRG-<br />
Hochwasserschutz, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n vollflächig innerhalb eines VRG-<br />
Wassergewinnung. Gemäß Pkt. 3.3.4. LEP in Verb. mit Pkt. 3.3<br />
LEP hat die Regionalplanung auch die Aufgabe, Gebiete mit<br />
herausragen<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung für die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Trinkwasserversorgung als Vorranggebiete für<br />
Wassergewinnung auszuweisen. Und um ein solches regional<br />
be<strong>de</strong>utsames Gebiet han<strong>de</strong>lt es sich zweifelsfrei <strong>bei</strong>m 1997 im<br />
LK HBS festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />
Heinigen, welches im REPHarz als VRG-Wassergewinnung<br />
Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> raumordnerisch gesichert wird und sich im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlagsfläche <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s befin<strong>de</strong>t.<br />
Dagegen kann eine bisher lediglich im Rahmen einer ROV-<br />
Antragskonferenz geäußerte <strong>Planung</strong>sabsicht einer Errichtung<br />
eines Kieswerkes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Wülpero<strong>de</strong>, selbst <strong>bei</strong><br />
einer hinreichend erkun<strong>de</strong>ten Lagerstätte, unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Abbau verbun<strong>de</strong>nen möglichen<br />
Konfliktpotentials hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgüter Wasser (und<br />
Natur und Landschaft) keinen größeren Stellenwert als das<br />
VRG-Wassergewinnung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für das strittige Abbauvorhaben gibt es bislang keine<br />
lan<strong>de</strong>splanerische Bewertung, und auch keine<br />
Bergbauberechtigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung zum Rohstoffabbau<br />
nach Fachrecht. In <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Antragkonferenz aus <strong>de</strong>m Jahr<br />
2000 wur<strong>de</strong>n durch Fachbehör<strong>de</strong>n erhebliche Be<strong>de</strong>nken unter<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>em wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage <strong>de</strong>s Vorhabens im<br />
Trinkwasserschutzgebiet und <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren Nähe zum NSG<br />
bzw. FFH-Gebiet Okertal geäußert und folglich umfangreiche<br />
fachspezifische Daten (Gutachten) und auch eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Ob solche Unterlagen<br />
zwischenzeitlich erstellt wur<strong>de</strong>n, ist uns nicht bekannt (auch<br />
keine diesbezüglichen Hinweise von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n).<br />
Folglich kann durch uns die raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
geplanten Rohstoffgewinnung nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage<br />
nicht hinreichend eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Die Ausweisung eines<br />
VRG-Rohstoffgewinnung setzt voraus, dass sich die<br />
Vorrangfunktion gegenüber an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen durchsetzen<br />
kann bzw. dass eine Abbaugenehmigung, zumin<strong>de</strong>st für<br />
wesentliche Teile <strong>de</strong>s VRG in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 490 von 610
TÖB: (406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll,<br />
sind, was vorliegend zutrifft. In diesen stellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abbau von Rohstoffen das überwiegen<strong>de</strong> Interesse<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit dar. Diese Bereiche sind von<br />
Nutzungen freizuhalten, die <strong>de</strong>n Abbau wesentlich<br />
erschweren o<strong><strong>de</strong>r</strong> verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n. Eine darüber<br />
hinaus gehen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. Auslegung dieser<br />
gesetzlichen Bestimmungen steht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft auch gemäß anerkannter<br />
Rechtssprechung nicht zu.<br />
Die beantragte Erweiterungsfläche ist zur<br />
Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> bergbaulichen Tätigkeit unseres<br />
Unternehmens in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> hier geschaffenen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplätze im Bereich unseres Kieswerkes in<br />
Isingero<strong>de</strong>, unserer Transportbetonanlagen in <strong>de</strong>n<br />
Landkreisen Halberstadt, Wemigero<strong>de</strong>, Wolfenbüttel<br />
und Goslar sowie unserer Logistikstandorte in<br />
Wemigero<strong>de</strong> und Goslar notwendig. Wie bereits in<br />
unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf umfassend<br />
dargestellt, erfüllt die vorgesehene Fläche alle<br />
Kriterien zur Ausweisung als Vorranggebiet für<br />
Rohstoffgewinnung. Dies wird auch daraus<br />
ersichtlich, dass das Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und<br />
Bergwesen Sachsen-Anhalt eine Aufnahme als<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da<br />
entsprechend <strong>de</strong>s LEP LSA die Rohstofflagerstätte<br />
gemäß anerkannter Metho<strong>de</strong>n ausreichend erkun<strong>de</strong>t<br />
ist und diese auf Grund ihrer hervorragen<strong>de</strong>n<br />
Qualität überregional be<strong>de</strong>utsam ist.<br />
Der vorliegen<strong>de</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes stellt die Lagerstätte nicht dar,<br />
so dass wesentliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s<br />
Rohstoffabbaus keine Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Wir<br />
for<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche als Vorranggebiet<br />
für Rohstoffgewinnung im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Planaufstellungsverfahrens, da keine rechtlichen<br />
Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse, auch <strong>bei</strong> einer Darstellung sich<br />
überlagern<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsansprüche, einer<br />
Ausweisung entgegenstehen.<br />
Davon kann <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht die Re<strong>de</strong> sein. Angesichts <strong>de</strong>s<br />
Konfliktpotentials reicht diesbezüglich eine grobe Prüfung durch<br />
die Regionalplanung, z.B. im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz nicht aus, hier ist eine <strong>de</strong>utlich tiefere Umweltprüfung<br />
durch <strong>de</strong>n Vorhabensträger, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Antragskonferenz<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, notwendig.<br />
Den Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen einer langfristigen regionalplanerischen<br />
Rohstoffvorsorge ist im allgemeinen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> im REPHarz hohen Anzahl von VRG-/VBG-<br />
Rohstoffgewinnung und im speziellen im Teilraum westlich<br />
Osterwieck mit <strong>de</strong>m VRG- Rohstoffgewinnung<br />
"Kiessandlagerstätte Bühne-Wülpero<strong>de</strong>" bereits Rechnung<br />
getragen wor<strong>de</strong>n. Für eine weitere VRG-Festsetzung in diesem<br />
Teilraum als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und damit als planerische<br />
Letztentscheidung fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit angesichts <strong>de</strong>s oben<br />
aufgezeigten Konfliktpotentials die fachliche und rechtliche<br />
Grundlagenbasis.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 491 von 610
TÖB: (411) Kieswerke Berga GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
411-1 Den o. g. 2. Entwurf haben wir eingesehen. Hiernach<br />
ist die Kiessandlagerstätte Berga unter Nummer XXV<br />
als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung<br />
festgelegt. Entsprechend <strong>de</strong>m Umweltbericht zum<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz (S. 40 - 42) wird empfohlen, das Vorranggebiet<br />
im südöstlichen Bereich zu reduzieren und <strong>de</strong>n<br />
westlichen Rand <strong>de</strong>s Vorranggebietes an die<br />
Grenzen <strong>de</strong>s Rahmenbetriebsplanes anzupassen.<br />
Die Reduzierung <strong>de</strong>s Vorranggebietes von <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
ca. 60 ha soll insgesamt ca. 10 ha betragen. Wir<br />
weisen in diesem Zusammenhang auf die<br />
vorliegen<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>splanerische Beurteilung vom<br />
15.12.1995 im Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Raumordnungsverfahrens und <strong>de</strong>n<br />
Planfeststellungsbeschluss vom 4.12.1998 hin.<br />
Insoweit sich zu diesen lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Festlegungen und <strong>de</strong>m räumlich vom<br />
planfestgestellten Rahmenbetriebsplan <strong>bei</strong>nhalteten<br />
Bereich keine Reduzierungen/Einschränkungen<br />
ergeben, bestehen aus unserer Sicht keine<br />
Einwän<strong>de</strong> gegen die im Umweltbericht empfohlene<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe <strong>de</strong>s Vorranggebietes.<br />
6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />
412-2 Die PrimaCom als mitteständisches Unternehmen<br />
investierte allein in diesem Jahr, in Ihrem<br />
<strong>Planung</strong>sgebiet, mehrere Millionen Euro in <strong>de</strong>n<br />
Ausbau neuer Stadt- und Überlandnetze. Durch<br />
diese Investitionen haben wir für unsere Kun<strong>de</strong>n ein<br />
hochwertiges<br />
Kommunikationsnetz geschaffen, in <strong>de</strong>m unsere<br />
Nutzer Kabelfernsehen, Internet und<br />
<strong>de</strong>mnächst auch Kabeltelefonie aus einer Hand<br />
beziehen können. Aus diesem Grund sind auch wir<br />
an einer wirtschaftlichen Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
interessiert. Selbstverständlich bestehen wir <strong>bei</strong><br />
Baumaßnahmen auf <strong>de</strong>n Schutz unserer<br />
unterirdischen Leitungssysteme und wer<strong>de</strong>n Ihnen<br />
<strong>bei</strong> Bedarf die Bestandsdokumentation zusen<strong>de</strong>n.<br />
10 Sonstiges<br />
412-1 STN vom 04.04.07:<br />
Wir teilen Ihnen mit, dass sich an unserer<br />
Stellungnahme vom 23.12.05 nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat.<br />
Kenntnisnahme Die Fläche <strong>de</strong>s Rahmenbetriebsplanes liegt gemäß<br />
Raumordnungskataster innerhalb <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 492 von 610
TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
415-2 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
XXIII Hartstein-Gewinnungsstelle an <strong>de</strong>n<br />
Rehköpfen <strong>bei</strong> Ballenstedt<br />
streichen<br />
Begründung:<br />
Die Übersichtskarte zum REP-Entwurf zeigt <strong>de</strong>utlich,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Grauwackenabbau an <strong>de</strong>n Rehköpfen in<br />
vollem Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch steht zum<br />
1) Vorbehaltsgebiet zum Aufbau eines öklologischen<br />
Verbundsystems;<br />
2) Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung.<br />
Durch <strong>de</strong>n Abbau wür<strong>de</strong> das zusammenhängen<strong>de</strong><br />
Waldgebiet zwischen Harzrand / Ballenstedt und<br />
<strong>de</strong>m NSG Selketal für Tourismus und Erholung<br />
entwertet wer<strong>de</strong>n. Es genügt nicht, wenn einige<br />
Waldwege vorhan<strong>de</strong>n sind. Son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hierfür ist ein<br />
Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> Ruhe und <strong><strong>de</strong>r</strong> ungestörten Natur<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Auch die Ästhetik und das Bewußtsein,<br />
sich in einem solchen geschützten Raum zu<br />
befin<strong>de</strong>n, ist wichtig. Die Zerschneidung,<br />
Verkleinerung und Verringerung solcher, in früheren<br />
Zeiten im Harz zahlreichen, Räume gebietet<br />
dringend, die letzten größeren zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />
Waldgebiete in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße zu schützen. Das<br />
Gebiet XXIII (nicht mehr als Nr. XXIV geführt, wie im<br />
1. Entwurf) liegt in einem solchen letzten größeren<br />
ungestörten Wald zwischen <strong>de</strong>m Harzrand und <strong>de</strong>m<br />
Selketal. Es wür<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />
diesen Charakter verlieren - sowohl durch die<br />
Produktionsstätte als auch durch die quer durch das<br />
Waldgebiet und dieses zerschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Transportwege. Das be<strong>de</strong>utete ein weitere<br />
Verarmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtregion und stän<strong>de</strong> im<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung befindlichen<br />
Gesundheitsregion Unterharz/Selketal.<br />
In diesem Zusammenhang muss auch auf die<br />
Begründung eingegangen wer<strong>de</strong>n, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
Anregungen/Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s NABU LV S-A zum<br />
1.REP-Entwurf (Datensatz 320-8) keine<br />
Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n. Im 2. Absatz dieser<br />
Begründung wird darauf abgestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hartsteinabbau "Ballenstedt-Rehköpfe" "weniger als<br />
0,1% <strong>de</strong>s Harzanteils am VBG für Tourismus und<br />
Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" ausmacht" und<br />
<strong>de</strong>swegen (!) das VBG "nicht wesentlich<br />
beeinträchtigt".<br />
Diese Argumentation in <strong><strong>de</strong>r</strong> getroffenen <strong>Abwägung</strong><br />
keine Berücksichtigung Gemäß LEP, Pkt. 3.3.5, sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplänen Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für<br />
oberflächennahe Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong><br />
und regionalbe<strong>de</strong>utsame Hartsteine) festzulegen. Letzteres<br />
erfolgt im REPHarz mit <strong>de</strong>n VRG-Rohstoffgewinnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hartsteinlagerstätten Unterberg, Großer Hornberg und<br />
Ballenstedt-Rehköpfe. Durch diese Vorrangfestlegung hat<br />
innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten VRG die Rohstoffgewinnung Vorrang<br />
vor allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungsformen. Das umliegen<strong>de</strong> VBG für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems "Harz und<br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und das gleichnamige VBG für Tourismus und<br />
Erholung Nr. 1 sind großflächig dargestellt und wer<strong>de</strong>n von<br />
diesem VRG-Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt.<br />
Dies ist aus grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung hinreichend belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />
Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit <strong>de</strong>m o.g.,<br />
nur ca. 4 km entfernten und bereits langjährig betriebenen<br />
Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> ähnlicher Naturraumausstattung<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische und<br />
touristischen Entwicklung <strong>de</strong>s Unterharz verbun<strong>de</strong>n waren. So<br />
wird durch <strong>de</strong>n Regionalverband Harz eingestuft (Flyer zum<br />
Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> inszwischen<br />
be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Ausmaße <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />
Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>de</strong>s<br />
Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />
Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />
benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt wer<strong>de</strong>n<br />
(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb). Gänzlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Verhältnisse liegen <strong>bei</strong>m Standort Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>, wie vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
behauptet, im Vgl. zu Ballenstedt-Rehköpfe eben nicht vor. Das<br />
genannte Tal nimmt nur <strong>de</strong>n Randbereich <strong>de</strong>s Steinbruch<br />
Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> ein und <strong><strong>de</strong>r</strong> durch Wald führen<strong>de</strong> Transportweg bis zur<br />
Landstraße Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong> ist auch min<strong>de</strong>stens 1 km<br />
lang. Ob eine mögliche Zuführung bis zur B 185 ca. 5 km sein<br />
muss, ist <strong>bei</strong> einer Luftlinie von ca. 2.5 km zwischen<br />
Bun<strong>de</strong>straße und VRG fraglich. Es ist ohnehin nicht die<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, Detailfragen einer künftigen<br />
Betriebsführung wie <strong>de</strong>m Abtransport zu klären (bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genehmigungsplanung vorbehalten); im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht hier<br />
die gemäß LEP-/REP-Begriffs<strong>de</strong>finition für VRG-<br />
Rohstoffgewinnung die langfristige Sicherung <strong>de</strong>s<br />
nachgewiesenen Rohstoffvorkommens in seiner festgelegten<br />
räumlichen Aus<strong>de</strong>hnung (und natürlich erst recht nicht eine<br />
Vorrangstellung aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentümersituation).<br />
Das vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannte, große zusammenhängen<strong>de</strong><br />
Waldgebiet im Unterharz reicht nicht nur vom Selketal bis<br />
Ballenstedt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist mit ca. 19.000 ha <strong>de</strong>utlich größer<br />
(Ortslagen Meisdorf, Schielo, Harzgero<strong>de</strong>, Friedrichsbrunn,<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
geht an <strong><strong>de</strong>r</strong> Sache vor<strong>bei</strong> und wird <strong>de</strong>n wahren<br />
Verhältnissen in keiner Weise gerecht, dass es hier<br />
nicht um einen 0,1-%-igen Flächenanteil im Harz<br />
allgemein geht son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die Entwertung dieses<br />
wertvollen großen zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />
Waldgebietes im Unterharz zwischen Harzrand /<br />
Ballenstedt und <strong>de</strong>m Selketal. Im gleichen Absatz<br />
wird ein unzutreffen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich gezogen zwischen<br />
<strong>de</strong>m Standort Eulenbachtal (Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>) und <strong>de</strong>m<br />
Standort Rehköpfe: Der Standort Eulenbachtal liegt<br />
zwar ebenfalls im gleichen VBG-Tourismus und<br />
Erholung; jedoch ist hier die räumliche Situation eine<br />
völlig an<strong><strong>de</strong>r</strong>e. Dieser Steinbruch liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />
<strong>de</strong>s Harzran<strong>de</strong>s abgeschirmt und eingebettet in ein<br />
kleines Tal, in <strong>de</strong>ssen naher Umgebung keine<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege verlaufen. Der Transportweg bis zur<br />
Straße Ballenstedt/Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> ist kurz. Diese<br />
Lan<strong>de</strong>sstraße führt dicht an <strong>de</strong>m Waldgebiet entlang,<br />
so dass ein vom Verkehrsgeschehen ungestörtes,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung und <strong>de</strong>m Tourismus dienen<strong>de</strong>s,<br />
Waldgebiet wie <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Rehköpfen hier nicht<br />
vorliegt. Im 2. Absatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird auf <strong>de</strong>n<br />
verheeren<strong>de</strong>n Umstand nicht eingegangen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Abtransport von <strong>de</strong>n Rehköpfen her einen 5 km<br />
langen Transportweg quer durch das große bisher<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Waldgebiet (VBG-Tourismus<br />
und Erholung) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dies be<strong>de</strong>utet aber die<br />
Zerschneidung <strong>de</strong>s Gebietes und damit tatsächlich<br />
seinen Wegfall. Zu befürchten ist die<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Tourismus und <strong>de</strong>s<br />
Erholungswertes durch die Steingewinnung selbst<br />
und durch <strong>de</strong>n Abstransport, egel, ob dieser durch<br />
LKW, För<strong><strong>de</strong>r</strong>bän<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Seilbahnbetrieb<br />
(Schneisen) erfolgen wür<strong>de</strong>. Erholungsuchen<strong>de</strong><br />
wür<strong>de</strong>n dieses Gebiet zukünftig mei<strong>de</strong>n. Die<br />
wirtschaftlichen Ziele <strong>de</strong>s Hartsteinabbaus stehen<br />
<strong>de</strong>m vom Verein "Gesundheitswirtschaft Harz"<br />
bear<strong>bei</strong>teten Masterplan für die Gesundheitsregion<br />
Harz und <strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Salutogenese verpflichteten<br />
mittel<strong>de</strong>utschen Gesundheitsaka<strong>de</strong>mie entgegen.<br />
Auch die weiteren wirtschaftlichen Aspekte müssen<br />
hier gewertet wer<strong>de</strong>n. In die Tourismus- und<br />
Erholungsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sind in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />
Millionen.Euro-Beträge geflossen und haben zu einer<br />
beträchtlichen Entwicklung dieses ar<strong>bei</strong>tsintensiven<br />
Wirtschaftszweiges geführt. Es han<strong>de</strong>lt sich um die<br />
wichtigste Wachstumsbranche im Unterharz, die in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage ist, weiterhin Ar<strong>bei</strong>tsplätze zu schaffen und<br />
zu erhalten - im Gegensatz zu <strong>de</strong>n geringen<br />
Altenbrak, Thale, Gernro<strong>de</strong> und Ballenstedt als angrenzen<strong>de</strong><br />
Ortlagen) und entspricht ungefähr <strong>de</strong>m europäischen<br />
Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz". Eine relevante<br />
Entwertung dieses großen Waldgebietes incl. erheblicher<br />
Zerschneidung ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Größe von ca. 60 ha<br />
nicht zu erkennen. Hinzu kommt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher gemäß altem <strong>Regionale</strong>m Entwicklungsprogramm<br />
auch als VRG-Rohstoffgewinnung in diesem Waldgebiet<br />
gelegen ist, in dieser regionalplanerischen Funktion "lediglich"<br />
vom Gebiet Ballenstedt-Rehköpfe abgelöst wird. Durch die<br />
Stillegung und Renaturierung <strong>de</strong>s Steinbruches Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
mögliche Eingriff in Natur und Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s neuen<br />
VRG kompensiert.<br />
Durch die für die Belange Natur und Landschaft zuständigen<br />
Fachbehör<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 2.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz keine grundsätzlichen erheblichen<br />
Be<strong>de</strong>nken zum VRG Ballenstedt-Rehköpfe geäußert. So ist<br />
auch keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Wasserhaushaltes<br />
durch einen Neuaufschluss im VRG zu befürchten (siehe<br />
Umweltbericht, Pkt. 3.2.2). Auch gemäß vorliegen<strong>de</strong>m<br />
Gutachten (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.3, B) wird das<br />
betroffene Vogel- und Landschaftsschutzgebiet durch einen<br />
Bo<strong>de</strong>naufschluss im genannten VRG we<strong><strong>de</strong>r</strong> substanziell noch<br />
lokal erheblich beeinträchtigt.<br />
Das Vorhan<strong>de</strong>nsein benachbarter Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege kann<br />
angesichts <strong>de</strong>s sehr umfangreichen Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetzes im<br />
Harz nicht als entschei<strong>de</strong>ner Ablehnungsgrund gelten. Es ist<br />
auch nicht bekannt, dass Erholungssuchen<strong>de</strong> das weitere<br />
Umfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> im Harz vorhan<strong>de</strong>nen und betriebenen Steinbrüche<br />
(<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Unterberg, Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und Kalksteinbrüche Elbingero<strong>de</strong>-<br />
Rübeland), die alle auch von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege umgeben sind, im<br />
erheblichen Maße mei<strong>de</strong>n. Solches ist auch nicht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe zu erwarten, in <strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
direktem Umfeld zumin<strong>de</strong>st keine regional be<strong>de</strong>utsamen<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Im Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ca. 30 Personen beschäftigt.<br />
Wür<strong>de</strong> auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> dort auslaufen<strong>de</strong>n Gewinnung keine<br />
Ersatzlagerstätte, wie das benachbarte Ballenstedt-Rehköpfe,<br />
aufgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, wür<strong>de</strong>n diese bisher<br />
dauerhaften Ar<strong>bei</strong>tsplätze mittelfristig wegfallen.<br />
Bereits <strong>bei</strong>m ersten Blick auf die REP-Hauptkarte wird<br />
ersichtlich, dass im Harz durch die fast flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> bzw.<br />
großflächige Darstellung von VBG-TuE und von VBG-ÖVS<br />
(zuzüglich zu <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft) <strong>de</strong>n Belange von<br />
Erholung und Tourismus sowie von Natur und Landschaft einen<br />
sehr hohen Stellenwert <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zwischen <strong>de</strong>n, auch<br />
konkurieren<strong>de</strong>n, Nutzungsansprüchen <strong>bei</strong>gemessen wur<strong>de</strong>.<br />
Das Harzgebirge hat aber auf Grund seiner naturräumlichen<br />
Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für diese,<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 494 von 610
TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
Kapazitäten im Hartsteinabbau und darüber hinaus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> drohen<strong>de</strong>n Vernichtung <strong>de</strong>s Wirtschafts- und<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatzpotenzials <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus- und<br />
Gesundheitswirtschaft.<br />
Zu befürchten ist die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />
Wasserhaushalts <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Waldflächen und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Quellgebiete infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Absenkung <strong>de</strong>s<br />
Grundwasserspiegels - beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Brisanz erlangt<br />
dieser Aspekt durch die bedrohliche, bereits in Gang<br />
gesetzte Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />
Die vom NABU im 1. REP-Entwurf vorgebrachten<br />
Be<strong>de</strong>nken sowie die eigenen wer<strong>de</strong>n hier im übrigen<br />
erneut vorgebracht, da die Argumente durch die<br />
Begründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtberücksichtigung nicht<br />
entkräftigt wer<strong>de</strong>n konnten<br />
Die Beibehaltung <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />
Hartsteingewinnung wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n auf S. 68 / 69 REP-<br />
Entw.II ausdrücklich formulierten Grundsätzen u.<br />
Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong> gänzlich<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen - siehe S. 68: 5.2.3.<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems. Hier nur eine<br />
Passage aus <strong>de</strong>n Grundsätzen 1 und 2: "Die<br />
Vorbehaltsgebiete ... zu einer ausgewogenen<br />
Raumstruktur und zur Verbesserung <strong>de</strong>s<br />
Naturhaushaltes <strong>bei</strong>."<br />
Aber statt eines "zusammenhängen<strong>de</strong>n Netzes"<br />
wür<strong>de</strong> ein bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> - nicht erst aufzubauen<strong><strong>de</strong>r</strong> -<br />
Zusammenhang durch <strong>de</strong>n Grauwackenabbau<br />
zerstört. Die zu vermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Isolierung von Biotopen<br />
wür<strong>de</strong> gera<strong>de</strong> her<strong>bei</strong>geführt. Ein vorhan<strong>de</strong>ner großer<br />
unzerschnittener Raum wür<strong>de</strong> zerschnitten.<br />
In Ziele 3 und 4 wer<strong>de</strong>n wörtlich S. 68 - "die<br />
Ausübung bestimmter naturschutzverträglicher<br />
Erholungsaktivitäten nicht ausgeschlossen, "wenn<br />
die Belange <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems im beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Maße berücksichtigt wer<strong>de</strong>n." Genau diese<br />
Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong>de</strong>s<br />
Vorbehaltsgebietes fin<strong>de</strong>t <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang-<br />
Einräumung <strong><strong>de</strong>r</strong> Natursteingewinnung an <strong>de</strong>n<br />
Rehköpfen nicht statt.<br />
Das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> im Ballenstedter Raum<br />
und das NSG Burgesrod, das in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle S.69<br />
ausdrücklich aufgeführt ist (Nr. 1: Harz und<br />
Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>) , wäre durch <strong>de</strong>n Steinbruchsbetrieb<br />
zentral betroffen.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Gebietes an <strong>de</strong>n Rehköpfen<br />
als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (auf S. 64):<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange wahrzunehmen (z.B. auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit für die Rohstoff- und<br />
Wassergewinnung). Ein Hartgesteinsabbau, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />
einheimische Wirtschaft (v.a. Bauwirtschaft), insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />
einen qualitiativ hochwertigen Straßenbau, von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Be<strong>de</strong>utung ist, kann nunmal, geologisch bedingt, nicht im<br />
Harzvorland realisiert wer<strong>de</strong>n. Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorgetragen<strong>de</strong> These <strong><strong>de</strong>r</strong> Inkaufnahme (<strong>de</strong>utlich) größerer<br />
Transportkosten aus angeblich ökologisch, landschaftlich, ...,<br />
weniger wertvollen Rohstoffquellen ist hinsichtlich einer<br />
nachhaltigen, umweltverträglichen Raumentwicklung nicht<br />
nachvollziehbar. Auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, noch im Harz vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Hartgesteinslagerstätten (Unterberg südlich Hasselfel<strong>de</strong>,<br />
Westharz südlich Bad Harzburg) besitzen ein ähnliches<br />
wertvolles und sensibles ökologisches Umfeld. Aber selbst die<br />
weiter weg liegen<strong>de</strong>n Hartgesteinsabbaugebiete, wie <strong>de</strong>m<br />
Flechtinger Höhenzug im Ohrekreis bzw. <strong>de</strong>m Petersberg <strong>bei</strong><br />
Halle, befin<strong>de</strong>n sich in ökologisch relativ wertvollen Bereichen.<br />
Hinzu kämen die zusätzliche Umweltbelastungen durch die<br />
langen Transportwege und nicht zuletzt wür<strong>de</strong> die regionale<br />
Wertschöpfung geschwächt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Sicherung von lediglich ca. 0,5 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
natürlichen Hartgesteinsverbreitung im Harz (lt. LAGB-<br />
Fachkarte) als VRG-Rohstoffgewinnung (Unterberg, Gr.<br />
Hornberg, Ballenstedt-Rehköpfe) im REPHarz ist im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> sicherlich keine Bevorzugung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Baustoffindustrie belegbar.<br />
Im Übrigen sind im Naturpark Weserberg, welcher vom<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vergleich benannt wird, <strong>bei</strong> einer<br />
Gesamtflächengröße von ca. 1.116 km² lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
homepage ca. 30 "riesige" Abbaugebiete vorhan<strong>de</strong>n. Ein<br />
direkter Vergleich zum REPHarz ist nicht möglich, da im<br />
Naturpark Harz (LSA, ohne Harzanteile im Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land)<br />
mit seinen ca. 1.660 km² im REPHarz nur 11 VRG-/VBG-<br />
Rohstoffgewinnung (Hartstein, Kiessand, Ton, Torf)<br />
ausgewiesen sind. Im Weserbergland ist ein <strong>de</strong>utlich höhere<br />
räumliche Konzentration von Abbaugebieten als im Harz zu<br />
verzeichnen (siehe auch Karte auf genannter homepage).<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 495 von 610
TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
29.11.2007<br />
5.1.5. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung -<br />
wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> "Beachtung aktueller ökonomischer,<br />
ökologischer und sozialer Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen" nach<br />
unserer Auffassung nicht genügend Rechnung<br />
getragen, wie bereits oben erörtert.<br />
In <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Zielen und Grundsätze 1 bis<br />
3 wird dargelegt, dass die Vorkommen "Nr. V bis<br />
XXXI auf Grundlage <strong>de</strong>s LEP-LSA Pkt. 3.3.5 (5.<br />
Abs.) neu festgelegt" wur<strong>de</strong>n.<br />
Weiter heißt es: "Wesentliche Grundlage dafür<br />
waren die Gebietsvorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />
Geologie und Bergwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />
Anhalt, die mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen und<br />
regionalplanerischen Festlegungen abgewogen<br />
wur<strong>de</strong>n." Diese <strong>Abwägung</strong> scheint uns nicht<br />
sachgerecht und muss nochmals erfolgen. Wir<br />
vermuten, dass die "Vorrangstellung" aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eigentümersituation getroffen wor<strong>de</strong>n ist. Alle<br />
raumbezogenen Fakten sprechen dagegen. Aus<br />
ganzheitlicher Sicht scheint uns diese <strong>Abwägung</strong><br />
nicht erfolgt zu sein. Darauf <strong>de</strong>uten u.a. die<br />
Ausführungen im Rohstoffbericht 2002 <strong>de</strong>s LAGB<br />
Sachsen-Anhalt, S.27/28 hin. Dass die Steine- und<br />
Er<strong>de</strong>n-Industrie auf Vereinfachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisungsund<br />
Genehmigungsverfahren drängt, ist aus ihrer<br />
wirtschaftlichen Sicht zu verstehen. Eine<br />
bedarfswirtschaftliche Notwendigkeit für<br />
Hartgesteinsabbau im Unterharz und Opferung eines<br />
wichtigen Harzer Landschaftsteiles ist aber nicht<br />
gegeben. Eine solche Notwendigkeit wird auch durch<br />
<strong>de</strong>n Hinweis auf <strong>de</strong>n LEP, Pkt. 3.3.5 nicht<br />
hergestellt, eine <strong>de</strong>m Ganzen dienen<strong>de</strong><br />
Güterabwägung ist <strong>de</strong>mnach nicht erfolgt. Höhere<br />
Transportkosten für <strong>de</strong>n Import aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en,<br />
ökologisch, kulturell, landschaftlich und touristisch<br />
weniger be<strong>de</strong>utsamen Rohstoffquellen, die in<br />
ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl zur Verfügung stehen, stellen die<br />
volkswirtschaftlich preiswertere Alternative<br />
gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwertung einer bereits mit<br />
hochwertigen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen belegten<br />
sensiblen naturnahen Waldlandschaft dar.<br />
Die Steinbruchswirtschaft verweist auf die Auflagen<br />
zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufforstung zerstörter Waldflächen. Diese<br />
ist nötig. Sie ersetzt aber nicht die langfristige<br />
(Generationen betreffen<strong>de</strong>) strukturelle<br />
Landschaftsschädigung.<br />
Ein Blick in an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong>, z.B.<br />
www.weserberge.<strong>de</strong>, zeigt <strong>de</strong>n Konflikt zwischen <strong>de</strong>n<br />
Industrieinteressen und <strong>de</strong>m dringend notwendigen<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 496 von 610
TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
10 Sonstiges<br />
Landschaftsschutz und Lebensraumerhalt sehr<br />
<strong>de</strong>utlich. Hier ein Auszug aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Internetseite<br />
(Button "Spur <strong><strong>de</strong>r</strong> Steine"): ...(ca. 1 A4 -Seite aus<br />
www.weserberge.<strong>de</strong> zitiert)<br />
415-1 Den Stellungnahmen <strong>de</strong>s NABU vom 20. April und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz<br />
Selke vom 15. April zum Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
schließen wir uns vollinhaltlich an.<br />
Kenntnisnahme siehe <strong>Abwägung</strong> zu Datensätze 320-1 bis 320-33 (NABU). Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 497 von 610
TÖB: (420) Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
420-1 Wie bereits zum 1. Entwurf vorgetragen, ist die GVV<br />
Inhaberin <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigungen<br />
"Bergwerkseigentum Sangerhäuser Revier",<br />
"Bergwerkseigentum Rottlebero<strong>de</strong>" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"Bergbauberechtigung Elbingero<strong>de</strong><br />
Kupfererz Flussspat Pyrit mit Begleitmineralien", die<br />
we<strong><strong>de</strong>r</strong> unter <strong>de</strong>n Vorranggebieten gemäß Ziffer 5.1.5<br />
noch unter <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten gemäß Ziffer<br />
5.2.5 genannt sind. Hierzu ist nochmals zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />
dass diese Rechte <strong><strong>de</strong>r</strong> GVV auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung zu berücksichtigen sind und dass<br />
eine Ausweisung dieser Lagerstätten zumin<strong>de</strong>st als<br />
Vorbehaltsgebiete erfolgen muss. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aktuellen Rohstoffsituation ist für diese Lagerstätten<br />
nicht auszuschließen, dass dort wie<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau<br />
stattfin<strong>de</strong>n wird. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die weitgehend<br />
unverritzte Kupfererzlagerstätte im Sangerhäuser<br />
Revier gewinnt angesichts <strong>de</strong>s steigen<strong>de</strong>n<br />
Weltmarktpreises wie<strong><strong>de</strong>r</strong> an Be<strong>de</strong>utung (siehe die<br />
geplante Erschließung von Kupfererzlagerstätten in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lausitz).<br />
Soweit in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> unserer Stellungnahme zum<br />
1. Entwurf auf <strong>de</strong>n Rohstoffbericht 2002 <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen<br />
verwiesen wird, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine wirtschaftliche<br />
Gewinnbarkeit von Vorräten in <strong>de</strong>n genannten<br />
Fel<strong><strong>de</strong>r</strong>n ausschließt, muss <strong>de</strong>m entgegen gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, dass sich die allgemeine Situation in Bezug<br />
auf die Wirtschaftlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung von<br />
Rohstoffen in <strong>de</strong>n Jahren von 2002 bis 2007<br />
erheblich verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat. Dieser Bericht kann heute<br />
keine abschließen<strong>de</strong> Aussagekraft mehr genießen,<br />
zumal gera<strong>de</strong> die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme von zunächst<br />
stillgelegten Bergwerksbetrieben in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong>n aktuell in breiter Öffentlichkeit<br />
diskutiert wird. Um die mit einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme<br />
<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>vereinigung mangels<br />
Wirtschaftlichkeit zunächst stillgelegten Bergbaus<br />
verbun<strong>de</strong>nen ökonomischen Möglichkeiten in<br />
strukturschwachen Gegen<strong>de</strong>n nicht zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />
muss eine Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Bergbauberechtigungen zumin<strong>de</strong>st als<br />
Vorbehaltsgebiete erfolgen. In je<strong>de</strong>m Fall sollte aber<br />
zumin<strong>de</strong>st explizit klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass - in<br />
Anlehnung an die Ausführungen zum regionalen<br />
Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Halle (vgl.<br />
die Erläuterungen zu Punkt 5.3.6.7.) - das Vorliegen<br />
einer Bergbauberechtigung, Abbaugenehmigung<br />
keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sollen Vorranggebiete um noch nicht<br />
endgültig abgewogene Zielsetzungen ergänzen. Die genannten<br />
Gebiete mit Bergbauberechtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> GVV sind im<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan nicht als Vorranggebiete für<br />
Rohstoffgewinnung festgelegt. Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Ausweisung von VRG-Rohstoffgewinnung<br />
ist lt. Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die raumordnerische Sicherung<br />
von oberflächennahen Baurohstoffen. Im Übrigen hat die<br />
Fachbehör<strong>de</strong> (LAGB) in ihrer aktuellen Stellungnahme <strong>de</strong>n<br />
genannten Gebieten erneut keine entsprechen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>bei</strong>gemessen bzw. keine fachlich belegte, konkrete räumliche<br />
Flächenbegrenzung möglicherweise noch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bergbauberechtigungen vorhan<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Restvorräte übermittelt.<br />
So ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Rohstoffberichtes 2002 <strong>de</strong>s<br />
LAGB <strong>bei</strong>m BWE "Sangerhäuser Revier" davon auszugehen,<br />
dass die möglichen Restvorräte sicherlich nicht <strong>bei</strong> weitem das<br />
gesamte, sehr große BWE im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
(ca. 9.000 ha) einnehmen. Im Bereich <strong>de</strong>s BWE Elbingero<strong>de</strong> ist<br />
großflächig das (übertägige) VRG-Rohstoffgewinnung<br />
"Kalksteinlagerstätte Elbigero<strong>de</strong>/Rübeland" ausgewiesen.<br />
Eine "Bestandssicherungsklausel" für aktive Abbaurechte in<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten ist bereits im REPHarz,<br />
Pkt. 5.1.5., Z 7, enthalten.<br />
Es erfolgt nochmals eine kurzfristige Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
LAGB hinsichtlich einer möglichen Darstellung <strong>de</strong>s BWE<br />
Sangerhäuser Revier (o<strong><strong>de</strong>r</strong> lagerstättenhöffigen Teilen davon)<br />
als Geopotenzial gemäß REPHarz, Pkt. 7.12, G 6 mit Anlage 1)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 498 von 610
TÖB: (420) Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsplanzulassung ein Recht für <strong>de</strong>n<br />
Inhaber begrün<strong>de</strong>t, welches unabhängig von <strong>de</strong>n<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />
weiterhin Bestand hat.<br />
5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />
420-2 Soweit unter Punkt 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />
Landwirtschaft das Gebiet um Aschersleben-Staßfurt<br />
ausgewiesen wird, ist aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> GW<br />
anzumerken, dass im Bereich Unseburg<br />
bergbaubedingte Einschränkungen (Absperrung <strong>de</strong>s<br />
Gebietes um <strong>de</strong>n Tagesbruch) keine vorbehaltlose<br />
Ausübung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft ermöglichen.<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
420-3 Zu <strong>de</strong>n Vorrangstandorten für Kultur- und<br />
Denkmalpflege gehören gemäß Z 2 die<br />
bergbaulichen Anlagen im Bereich Sangerhausen<br />
sowie gemäß G 3 allgemein die Stätten <strong>de</strong>s<br />
historischen Montanwesens.<br />
Die GVV ist zurzeit noch Eigentümerin diverser<br />
Denkmalobjekte bzw. ermöglicht durch ihre<br />
bergbaulichen Verwahrar<strong>bei</strong>ten die<br />
Aufrechterhaltung von Museen wie <strong>bei</strong>spielsweise<br />
das Schaubergwerk Wettelro<strong>de</strong>. In diesem<br />
Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen,<br />
dass die Erhaltung von Denkmalobjekten nicht zu<br />
<strong>de</strong>n vom Bund bzw. vom Land Sachsen-Anhalt<br />
finanzierten Aufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sunternehmens<br />
GVV gehört. Die GVV wird aus diesem Grund<br />
zukünftig nicht mehr als Eigentümerin für <strong>de</strong>n Erhalt<br />
von Denkmalobjekten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Museen zur Verfügung<br />
stehen. Es muss daher ein einvernehmlicher<br />
Übergang dieser Verantwortlichkeiten auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e,<br />
zweckmäßigerweise öffentliche Institutionen<br />
abgestimmt wer<strong>de</strong>n, um eine dauerhafte Sicherung<br />
und Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Objekte und Standorte<br />
zu erreichen.<br />
keine Berücksichtigung Begrenzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund<br />
bergbaulicher Einschränkungen (Tagesbrüche) im<br />
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft <strong>de</strong>s REPHarz sind relativ<br />
kleinflächig. Hier sind Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regelungen von Fachbehör<strong>de</strong>n<br />
möglich, die die Ausweisung <strong>de</strong>s gesamten Vorbehaltsgebietes<br />
jedoch nicht in Frage stellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Im REPHarz sind die Stätten <strong>de</strong>s Montanwesens unter Pkt.<br />
6.1.6., G 3 zusammenfassend genannt, so dass hier auch<br />
Wettelro<strong>de</strong> einzuordnen ist. Geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Eigentums- und<br />
Finanzierungsverhältnisse sind jedoch nicht Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 499 von 610
TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.4 Entwicklungsachsen<br />
421-1 Karte 2: Be<strong>de</strong>nken: Die Achse mit regionaler<br />
Be<strong>de</strong>utung Halberstadt-Nordhausen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplans Harz bin<strong>de</strong>t nicht an eine<br />
lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Entwicklungsachse gem. LEP<br />
Thüringen 2004 an. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
RROP Nordthüringen ist für <strong>de</strong>n künftigen<br />
Regionalplan Nordthüringen keine<br />
regionalbe<strong>de</strong>utsame Entwicklungsachse von<br />
Nordhausen in Richtung Hasselfel<strong>de</strong> vorgesehen.<br />
Die Achsendarstellung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s<br />
Freistaates Thüringen ist zu streichen.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
421-2 Z 1 Hinweis: Überregional be<strong>de</strong>utsame großflächige<br />
Freizeiteinrichtungen, aber auch sonstige für die<br />
Region relevante touristische Entwicklungen sind auf<br />
Grund ihrer Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong><br />
<strong>de</strong>n län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten Harz<br />
und Kyffhäuser mit Thüringen abzustimmen.<br />
keine Berücksichtigung Im aktuellen Entwurf <strong>de</strong>s RROP Nordthüringen wur<strong>de</strong>n generell<br />
keine regionalen Entwicklungsachsen ausgewiesen. Die im<br />
REPHarz dargestellte Achse zwischen <strong>de</strong>m Nordharz und<br />
Nordhausen als nächster zentraler Ort mit oberzentraler (Teil-<br />
)Funktion entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 4 und B 81 sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzquerbahn<br />
besitzt aber für die wirtschaftliche Entwicklung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Tourismus) <strong>de</strong>s gesamten Harzes (v.a. zwischen Nord- und<br />
Südharz) eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung. Im Bereich Thüringen<br />
entfaltet diese Achsendarstellung keine rechtliche Wirkung.<br />
Im noch aktuellen RROP Nordthüringen von 1999 ist im<br />
strittigen Bereich zwischen Nordhausen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionsgrenze<br />
eine Verbindungsachse mit kleinräumiger Be<strong>de</strong>utung<br />
festgelegt, die dann in Richtung Sü<strong>de</strong>n (Son<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen)<br />
regionale Be<strong>de</strong>utung erlangt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Eine Abstimmung erfolgt zur gegebenen Zeit im Zuge von<br />
Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben durch die<br />
Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 500 von 610
TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
421-3 Z4: Anregung: Aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />
zum 1. Entwurf ist ersichtlich, dass die Anregung zu<br />
Z 4 (Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 von Hasselfel<strong>de</strong> bis zur<br />
Lan<strong>de</strong>sgrenze), keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n hat<br />
(Begründung: geringes Verkehrsaufkommen von<br />
TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
421-6 L 1037 Stempeda - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Rottlebero<strong>de</strong><br />
L37):<br />
im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />
LEPThüringen und im RROPNordthüringen keine<br />
raumordnerische Einstufung<br />
421-7 L 1040 Badra -Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra L234):<br />
im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />
LEPThüringen und RROPNordtüringen keine<br />
raumordnerische Einstufung<br />
421-8 B 85 Bad Frankenhausen - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra):<br />
im REPHarz Hauptverkehrsstraße mit<br />
Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung; im LEPThüringen und<br />
RROPNordthüringen keine raumordnerische<br />
Einstufung<br />
421-9 L 1221 Borxleben - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Riethnordhausen<br />
L221):<br />
im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />
LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />
raumordnerische Einstufung<br />
421-10 B 86 Artern - Lan<strong>de</strong>sgrenze (E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben):<br />
im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />
LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />
raumordnerische Einstufung<br />
421-11 L 1218 Mönchpfiffel-Nikolausrieth - Lan<strong>de</strong>sgrenze<br />
(Allstedt):<br />
im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />
LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />
raumordnerische Einstufung<br />
421-12 Als Anlage <strong>bei</strong>gefügt habe ich zu<strong>de</strong>m die lt.<br />
Netzkonzeption 2030 vorgesehenen<br />
grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Straßenverbindungen<br />
(Tabelle grenzüberschreiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Straßenverbindungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Einstufung<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Netzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Thüringen).<br />
Kenntnisnahme Die L37/L237 von Stempeda nach Rottlebero<strong>de</strong> erfuhr im<br />
REPHarz keine raumordnerische Einstufung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 502 von 610
TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
422-3 Alle Win<strong>de</strong>ignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />
Vorranggebiete (Pkt. 5.3.1) sind frei von militärischen<br />
Schutz-/Interessenbereichen. Für die ausgewiesenen<br />
Vorrang- und Eignungsgebiete zur Errichtung von<br />
Windkraftanlagen bestehen aus militärischer<br />
flugbetrieblicher Sicht keine Einwän<strong>de</strong>/ Be<strong>de</strong>nken,<br />
wenn die Bauhöhe von<br />
- 335 m über NN in <strong>de</strong>n Eignungs-/ Vorranggebieten<br />
EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6<br />
(Grönigen-) Wegeleben,<br />
VRG I - Egeln-Etgersleben, VRG II - Westeregeln,<br />
VRG IV - Schwanebeck sowie<br />
- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim<br />
nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />
unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>de</strong>s<br />
militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />
sonstigen Eignungs- und Vorranggebiete EG 3, EG<br />
4, EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI und VRG VII<br />
bestehen aus militärischer flugbetrieblicher Sicht<br />
keine Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken.<br />
422-4 Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur<br />
Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugsicherheit für <strong>de</strong>n militärischen<br />
Flugbetrieb ist <strong>bei</strong> Höhe bis 100 m über Grund nicht<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Bei Bauhöhen über 100 m über Grund<br />
wird eine Tag-/Nacht-Kennzeichnung als<br />
Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis auch für <strong>de</strong>n militärischen<br />
Flugbetrieb notwendig. Nach § 14 LuftVG,<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> Bauwerkshöhen über 100 m über<br />
Grund, bedarf die Erteilung einer Baugenehmigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorherigen Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> allein zuständigen<br />
(zivilen) Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong>. Das heißt u.a., dass<br />
Baubeginnanzeigen und Fertigstellungsmeldungen<br />
nur an die Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong> zu sen<strong>de</strong>n sind<br />
und nicht zusätzlich an die Militärische<br />
Luftfahrtbehör<strong>de</strong>.<br />
6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />
422-2 Wehrbereichsverwaltung Ost:<br />
Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitäts<strong>de</strong>pot<br />
Blankenburg wur<strong>de</strong> im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />
berücksichtigt.<br />
Kenntnisnahme Die genaue Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauhöhen erfolgt erst auf <strong>de</strong>n<br />
nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- und<br />
Genehmigungsplanung). Die hier vorgegebenen max.<br />
Bauhöhen erlauben jedoch in <strong>de</strong>n genannten VRG-/EG-Wind<br />
die Errichtung heute gängiger WKA-Typen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Handlungsbedarf für nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleitund<br />
Genehmigungsplanung).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 503 von 610
TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
422-7 Ref. E 15 (Eisenbahntechnik), Betriebssicherheit,<br />
Umweltschutz):<br />
Die Zielfestlegungen für <strong>de</strong>n Schienenverkehr in<br />
Kapitel 6.2.2 begrün<strong>de</strong>n teilweise, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zu Details <strong>de</strong>s<br />
Schienenverkehrsangebots in <strong>de</strong>n Zielen Z 7, Z 10<br />
und Z11, Zweifel hinsichtlich ihrer Eigenschaft als<br />
letztendlich abgewogene Entscheidung im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Raumordnungsgesetzes.<br />
422-8 Grundsätzlich erfüllt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund seine<br />
Gewährleistungsverpflichtung nach Art. 87 e Abs. 4<br />
GG, in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
Investitionshilfen nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>ssschienenwegeausbaugesetzes zur<br />
Verfügung stellt. Damit ermöglicht er <strong>de</strong>n<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen, nachfragegerechte<br />
Angebote auf diesem Schienennetz anzubieten. Die<br />
Bestellung bestimmter Verkehrsleistungen im<br />
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) o<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Schienengüterverkehr, die von <strong>de</strong>n<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht wirtschaftlich<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n können, ist nicht vorgesehen.<br />
Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmen<strong>de</strong><br />
Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>de</strong>s LEP-LSA dar.<br />
Zu Z 11 siehe Datensatz 422-12 und 422-13<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 504 von 610
TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
422-9 Ein wesentliches Merkmal <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnreform ist die<br />
strikte Trennung von unternehmerischen und<br />
politischen Aufgaben im Eisenbahnbereich. Die<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen treffen ihre auf das<br />
Schienenverkehrsangebot orientierten<br />
Entscheidungen in eigener unternehmerischer<br />
Verantwortung nach betriebswirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten. Aufgabe <strong>de</strong>s Staates ist die<br />
Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> investitions- und ordnungspolitischen<br />
Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges<br />
Schienennetz und einen fairen Wettbewerb auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schiene und zwischen <strong>de</strong>n Verkehrsträgern.<br />
Diese Aufgaben sowie die Aufgaben zum Bau und<br />
Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sind<br />
ausschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnverkehrsverwaltung und<br />
<strong>de</strong>n Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zugeordnet und<br />
bun<strong>de</strong>sgesetzlich geregelt. Sie sind somit einer<br />
Regelung durch Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n nicht zugänglich.<br />
We<strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Bund noch für die Eisenbahnen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s kann eine Abweichung vom Bedarfsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sschienenwege, eine Angebotspolitik o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
eine bestimmte Betriebsführung festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierauf wur<strong>de</strong> bereits anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Sachsen-Anhalt im Jahre<br />
2004 hingewiesen, auf <strong>de</strong>n sich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong><br />
Entwurf bezieht, u.a. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Zielen Z 7 und Z 10.<br />
Bei einigen <strong><strong>de</strong>r</strong> angegebenen Relationen hat sich<br />
bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit gezeigt, dass ein<br />
Potenzial für einen wirtschaftlichen SPFV nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist. Auch die Ministerkonferenz für<br />
Raumordnung betrachtet im SPFV die Verbindungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ballungsräume und Oberzentren untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />
Soweit durch die angegebenen Relationen<br />
Oberzentren verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, sind auch<br />
Verbindungen unter Einschluss an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Oberzentren<br />
realisierbar bzw. bereits realisiert (z.B.<br />
Bremen/Hannover - Halle/Leipzig über Mag<strong>de</strong>burg<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kassel - Halle über Erfurt). Die Erschließung für<br />
<strong>de</strong>n regionalen Frem<strong>de</strong>nverkehr erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t keine<br />
SPFV-Anbindung im Taktverkehr.<br />
Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 sind Übernahmen aus LEP-LSA. Die bisherige<br />
Ergänzung in Z 7 f) wird gestrichen und inhaltlich <strong>de</strong>m G 8<br />
<strong>bei</strong>gefügt (siehe hierzu Datensatz 313-19, Minist. f. Bau u.<br />
Verkehr).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 505 von 610
TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.2 Schienenverkehr<br />
422-11 Im Übrigen sind die Ziele Z 1-4 von ihrer<br />
Formulierung her eher als Grundsätze einzustufen,<br />
die durch die nachfolgen<strong>de</strong>n Ziele 5 ff. erst<br />
konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
422-12 Zu <strong>de</strong>n Zielen Z11 und 12 gehe ich davon aus, dass<br />
die <strong>Planung</strong>en keine Bindungswirkung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kostenfolge für <strong>de</strong>n Bund o<strong><strong>de</strong>r</strong> die DB AG entfalten<br />
im Hinblick auf eine Entscheidung im Verfahren nach<br />
§ 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),<br />
- eine Entscheidung nach § 18 AEG zu einem Antrag<br />
auf Rückbau entbehrlicher Bahnanlagen,<br />
- eine Entscheidung über die Freistellung von<br />
Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG.<br />
Im Verfahren nach § 11 AEG entschei<strong>de</strong>t das EBA,<br />
wenn Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s betroffen sind, im<br />
Benehmen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>. Bei<br />
einer Versagung <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung sind <strong>de</strong>m<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen die hieraus<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu ersetzen. Die<br />
Zahlungsverpflichtung trifft das Land, wenn die von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s Benehmens<br />
vorgetragenen Grün<strong>de</strong> maßgebend waren. Mit <strong>de</strong>m<br />
hier eingebrachten Vorbehalt soll vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,<br />
dass für die Eisenbahnverkehrsverwaltung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s aus § 4 ROG eine Bindungswirkung geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n könnte, die die Regelungen in § 11<br />
Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz umgeht.<br />
422-13 Im Falle <strong>de</strong>s Rückbaus entbehrlicher Bahnanlagen<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Freistellung bestimmter Grundstücke von<br />
Bahnbetriebszwecken sind raumordnerische Belange<br />
in die <strong>Abwägung</strong> einzubeziehen. Eine<br />
Bindungswirkung nach § 4 ROG hätte zur Folge,<br />
dass die raumordnerisehen Belange allen übrigen<br />
Aspekten übergeordnet wären und <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n je<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>smöglichkeit genommen<br />
wür<strong>de</strong>. Dies ist jedoch erkennbar nicht die Absicht<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgebung. Dem zufolge wären die Ziele Z<br />
11 und Z 12 zu streichen, da sie inhaltlich<br />
weitgehend bereits in <strong>de</strong>n Grundsätzen G 14 und G<br />
15 behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n,<br />
Kenntnisnahme Z 1 bis Z 4 stellen fast vollständig Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-<br />
LSA dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP sind gemäß § 6 Abs. 1<br />
LPlG in die Regionalpläne zu übernehmen und können ggf.<br />
konkretisiert bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n. Eine textliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en raumordnerische<br />
Abstufung von einem Ziel in einen Grundsatz bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
lfd. LEP-Fortschreibung vorbehalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Unter raumordnerischen Aspekten hält es die RegPlGHarz für<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, noch vorhan<strong>de</strong>ne Güterverkehrsstellen (Z 11) bzw.<br />
regional be<strong>de</strong>utsamen Strecken, auf <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> regelmäßige<br />
Verkehr zwischenzeitlich eingestellt wur<strong>de</strong> (Z 12), für eine<br />
mögliche Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s Verkehrs mittel- bis langfristig<br />
zu sichern.<br />
Die in Z 11 erfolgte raumordnerische Sicherung noch<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Güterverkehrsstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
untersetzt bzw. konkretisiert die in Z 1 bis Z 3 übernommenen,<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung allgemein gehalten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen<br />
Zielstellungen zur stärkeren Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenwege für <strong>de</strong>n<br />
Güterverkehr. Ohne solche Güterverkehrsstellen, die hier<br />
jedoch nicht parzellenscharf festgelegt wer<strong>de</strong>n, ist diese<br />
Zielstellung nicht erfüllbar.<br />
Eine raumordnerische Bindung für öffentliche Stellen als auch<br />
für Personen <strong>de</strong>s Privatrechts nach § 4 Abs. 3 ROG ist bereits<br />
<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n in Z 12 unter Pkt. b), c), e) und teilweise unter f)<br />
genannten Strecken vorhan<strong>de</strong>n, da diese Strecken im<br />
gelten<strong>de</strong>n LEP-LSA als Schienenverbindung mit<br />
Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen von Z 12 steht nicht die<br />
regionalplanerische Sicherung eines lfd. Betriebes <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecken<br />
(da in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel bereits nach § 11 AEG eingestellt).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit mehrmals geschehen, muss nicht<br />
je<strong>de</strong> Freistellung von Grundstücken nach § 23 AEG eine<br />
raumordnerische Sicherung einer Güterverkehrsstelle gemäß Z<br />
11 bzw. einer nicht mehr regelmäßig betriebenen<br />
Schienenstrecke gemäß Z 12 gefähr<strong>de</strong>n. Im übrigen gelten Z<br />
11 und Z 12 auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Stellen, wie z.B.<br />
Kommunen, die <strong>bei</strong> ihren <strong>Planung</strong>en die regionalplanerische<br />
Trassen-/Standortsicherung zu beachten haben.<br />
Z 11 und Z 12 konkretisieren die in Z 13 bis G 15<br />
übernommen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben zu sonstigen<br />
Schienenstrecken, Güteranschlussgleise, nicht mehr<br />
betriebenen und aufgelassenen Strecken. Eine solche<br />
Konkretisierung durch die im Vgl. zur Lan<strong>de</strong>splanung<br />
<strong>de</strong>taillierter planen<strong>de</strong> Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />
LPlG möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
422-5 Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen B 6, B 80 und B 243. Diese Straßen<br />
sind Bestandteil <strong>de</strong>s Militärstraßengrundnetzes<br />
(MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
militärische For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />
dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -<br />
Sanierungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />
Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en von<br />
Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />
422-15 Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass nur für<br />
die Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs (VB) das<br />
<strong>Planung</strong>srecht besteht.<br />
422-16 Ref. S 24 (Gebietsaufgaben für Sachsen, Sachsen-<br />
Anhalt und Thüringen):<br />
Unter Punkt 6.2.3 ist neben <strong>de</strong>m VDE-Projekt A 38<br />
"Südharzautobahn" die Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 von<br />
Würzburg - Erfurt- Sangerhausen (A 38) über<br />
Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/ B 6) als<br />
ergänzen<strong>de</strong> und weiterführen<strong>de</strong> Maßnahme<br />
aufgeführt. Diese Maßnahme ist im aktuellen<br />
Bedarfsplan für die Bun<strong>de</strong>sfernstraßen 2004 nicht<br />
mehr enthalten. Als Alternative sind zur<br />
weiträumigen Erschließung <strong>de</strong>s Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>s<br />
die Bun<strong>de</strong>sstraßen 86 und 180 zwischen<br />
Sangerhausen (A 38) und Aschersleben ( B6n)<br />
vorgesehen. Innerhalb dieses Streckenzuges sind<br />
mehrere Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf<br />
eingestuft.<br />
422-20 Im Textteil kann es aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />
<strong>Planung</strong>shorizonte und <strong>Planung</strong>szuständigkeiten <strong>de</strong>s<br />
REP und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedarfspläne im Straßenbau zu<br />
unterschiedlichen Aussagen kommen.<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
422-6 Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 6.2.5 ausgewiesenen<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>plätze befin<strong>de</strong>n sich keine<br />
flugsicherungstechnischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr.<br />
Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />
Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />
Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />
Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 von <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 <strong>bei</strong> Sangerhausen bis<br />
zur A 14 <strong>bei</strong> Bernburg stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />
dar. Die lan<strong>de</strong>splanerischen Ziel- und Grundsatzfestlegungen<br />
sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />
übernehmen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 507 von 610
TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
9 Zeichnerische Darstellung<br />
422-17 Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 ist eine Nordwestumfahrung<br />
Halberstadt als autobahnähnliche Straße und als<br />
"abgestimmte <strong>Planung</strong>" dargestellt. Diese<br />
Maßnahme ist im Bedarfsplan als Weiterer Bedarf<br />
eingestuft und nur als zweistreifige Bun<strong>de</strong>sstraße<br />
vorgesehen.<br />
422-18 Für eine Ortsumgehung von Halberstadt-Harsleben<br />
(östliche Umfahrung Harsleben) im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79<br />
wur<strong>de</strong> am 31.01.2007 das Raumordnungsverfahren<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Beurteilung<br />
abgeschlossen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte ist diese Maßnahme als<br />
"<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" dargestellt.<br />
422-19 Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 ist die nordwestliche<br />
Ortsumgehung von Aschersleben zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 in Bau und stellt einen Teilabschnitt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> oben genannten A 71-Alternative dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Karte ist diese Maßnahme als "<strong>Planung</strong> bedarf<br />
näherer Abstimmung" dargestellt.<br />
Es wird um Aktualisierung dieser Punkte im<br />
Kartenteil gebeten.<br />
10 Sonstiges<br />
422-1 Bun<strong>de</strong>sministerium <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteidigung:<br />
Als Anlage übersen<strong>de</strong> ich <strong>de</strong>n Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wehrbereichsverwaltung Ost zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REPHarz gem. Bezug 1. Wir schließen uns <strong>de</strong>m<br />
Bericht vollständig an.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
422-14 Ref. S 10 (Straßennetzplanung,<br />
Fachinformationssysteme):<br />
Gegen <strong>de</strong>n mit Bezugsschreiben vorgelegten<br />
REPHarz habe ich - vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
mit <strong>de</strong>m BMVBS abgesprochenen<br />
widmungsrechtlichen Maßnahmen - keine Be<strong>de</strong>nken.<br />
keine Berücksichtigung Im LEP wird die OU Halberstadt als vierspurige<br />
autobahnähnliche Straße dargestellt. Die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />
LEP sind durch die Regionalplanung zu übernehmen und<br />
räumlich zu ergänzen bzw. zu konkretisieren (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Die Darstellung wird in "abgestimmte Trassenführung" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Entscheidung noch offen ja<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 508 von 610
TÖB: (423) Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
423-4 Unter Punkt 6.1.4 wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte für<br />
Großflächige Freizeitanlagen ausgewiesen. Bei <strong>de</strong>n<br />
unter Pkt. 6.1.4 aufgeführten Standorten für<br />
Großflächige Freizeitanlagen sollte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit es <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Nutzung zu Interessenskollisionen kommt, hier<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m Stausee Kelbra. Die Sicherung<br />
eines international be<strong>de</strong>utsamen Lebensraumes für<br />
Wasservögel (Durchzugs- und<br />
Überwinterungsgebiet, siehe Punkt 5.1.3 V) birgt<br />
Konfliktpotenzial bezüglich Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ba<strong>de</strong>gewässerqualität (Algenmassenentwicklung,<br />
Blaualgen).<br />
6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />
423-1 Für die zentralörtliche Be<strong>de</strong>utung einer Kommune ist<br />
die Infrastruktur an stationärer und ambulanter<br />
Krankenversorgung von min<strong>de</strong>stens so<br />
herausragen<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung wie die kulturellen<br />
Angebote. Daher sollte <strong>bei</strong> einer Fortschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong> überlegt wer<strong>de</strong>n, ob nicht auch<br />
Krankenhäuser aufgenommen wer<strong>de</strong>n, die als so<br />
genannte "weiche Standortfaktoren" für die<br />
Attraktivität einer Region sowohl für Feriengäste als<br />
auch für Industrieansiedlungen und damit<br />
verbun<strong>de</strong>ne Akquisition von hoch qualifizierten<br />
Fachkräften von großer Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
keine Berücksichitgung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Vorrangstandorten wird eine<br />
raumordnerische Sicherung vorgenommen. Die Festlegung<br />
"Freizeitanlagen am Stausee Kelbra" heißt nicht Ba<strong>de</strong>see mit<br />
Wasserqualität o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gl., son<strong><strong>de</strong>r</strong>n stellt nur eine grobe<br />
raumordnerische Standortsicherung dar. Das aufgezeigte<br />
mögliche Problem mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>wasserqualität ist durch die<br />
Fachplanung zu bear<strong>bei</strong>ten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Standorte für Krankenhäuser <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Versorgung<br />
bedürfen keiner weiteren raumordnerischen Sicherung, da sie<br />
an Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 509 von 610
TÖB: (423) Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
423-2 Hier wer<strong>de</strong>n auch Abschnitte von<br />
Oberflächengewässern aufgeführt, die unter die<br />
Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer-Richtlinie (RL<br />
2006/7/EG vom 15. Februar 2006) fallen. Diese<br />
Richtlinie, die bis spätestens 24.03.2008 in eine<br />
Lan<strong>de</strong>sba<strong>de</strong>gewässerverordnung umzusetzen ist,<br />
bestimmt u.a. auch Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Qualität<br />
und die Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer. Die RL<br />
verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass zum En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ba<strong>de</strong>saison 2015 alle Ba<strong>de</strong>gewässer zumin<strong>de</strong>st<br />
"ausreichend" sind (entsprechen<strong>de</strong> mikrobiologische<br />
Qualitätskriterien gibt die RL vor). Es wird daher für<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich gehalten, dieses Qualitäts-Ziel unter<br />
Punkt 7.3 (Gewässerschutz), insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> engen Beziehung zur<br />
Wasserrahmenrichtlinie, aufzunehmen.<br />
Überwachungsdaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer wer<strong>de</strong>n<br />
jährlich <strong><strong>de</strong>r</strong> EU gemel<strong>de</strong>t.<br />
7.10 Wasserversorgung<br />
423-3 Die Ausführungen zur Wasserversorgung unter<br />
Punkt 7.10, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit Bezug zur<br />
Trinkwasserqualität, wer<strong>de</strong>n unterstützt.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
424-1 Zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz gibt es aus Sicht <strong>de</strong>s<br />
Ministeriums <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzen keine ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Hinweise und Anregungen.<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
439-6 Seite 3 Punkt 4:<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind nicht<br />
landschaftsverträglich. Je<strong>de</strong> zusätzliche Anlage über<br />
die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />
irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann nicht mit Abstandsmetern<br />
erfasst wer<strong>de</strong>n. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />
die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />
Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />
können.<br />
keine Berücksichtigung G 1 ist eine LEP-Übernahme, die aufgrund neuer rechtl.<br />
Vorgaben konkretisiert wur<strong>de</strong>. Die Ba<strong>de</strong>wasserrichtlinie bringt<br />
keinen Mehrwert zu <strong><strong>de</strong>r</strong> getroffenen Aussage <strong>de</strong>s G 1.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Landschaftserleben ist immer subjektiv, daher kann kein<br />
"objektives" Kriterium festgelegt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />
Kriterien für die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie wur<strong>de</strong>n für die gesamte Region einheitliche<br />
Entscheidungsgrundlagen geschaffen.<br />
Siehe auch Datensatz 205-8 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU-<br />
Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 510 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
439-7 Seite 5 G7-1<br />
Biotopverbund ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />
Wunsch zu verstehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landnutzung<br />
nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />
Biotopverbund bezüglich Ackerwildkräuter in<br />
Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
intensiven Landnutzung und fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gegenmaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n<br />
praktisch nicht mehr (siehe oben). Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />
"sparsame Inanspruchnahme" von Bo<strong>de</strong>n ist<br />
gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität ausgesprochenes<br />
Wunsch<strong>de</strong>nken. Wenn als Grundsatz gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird,<br />
dass Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu<br />
kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />
keine Windkraftanlagen bewilligt wer<strong>de</strong>n können,<br />
<strong>de</strong>nn die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />
Zu <strong>de</strong>m Grundsatz, dass für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz u. a. durch die Rückgewinnung<br />
von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass mit einer Ausnahme in <strong><strong>de</strong>r</strong> Elbaue eine<br />
solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
stattfin<strong>de</strong>t.<br />
439-8 Seite 5 G 8-4:<br />
Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt wer<strong>de</strong>n?<br />
Dieser Grundsatz bedarf unbedingt einer<br />
Erläuterung. Da tatsächlich eine verbrauchernahe<br />
Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung (gewiss mit<br />
Nahrungsgütern) in keiner Form möglich ist, sollte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz als nicht realisierbar lieber gestrichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
439-9 Seite 6 G 9-2:<br />
Zur Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s gibt es in Sachsen-<br />
Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist festzustellen,<br />
dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />
eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />
lässt breite Kreise <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />
z. Z. Raubbau am Wald betrieben wird und keine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Vorratswirtschaft.<br />
keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s"<br />
eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s<br />
LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />
Nr. 3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />
erfahren im Einzelfall in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensentscheidung auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />
eine Wichtung.<br />
Kompensation heißt Ausgleichs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahmen.<br />
(Begriff aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind<br />
allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />
<strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />
Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung stellt<br />
v.a. auf das Zentrale-Orte-System (<strong>de</strong>zentrale<br />
Siedlungsstruktur) ab und wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />
zum Einzelhan<strong>de</strong>l (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 511 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
439-10 Z 4:<br />
Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />
aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />
Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />
Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft dieser<br />
Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit <strong>de</strong>m<br />
Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten<br />
zu Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft.<br />
keine Berücksichtigung Z 4 ist eine LEP-Übernahme und legt fest, dass im Einzelfall<br />
(zum Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung) <strong>bei</strong><br />
Konflikten zwischen VRG Natur und Landschaft und VRG<br />
Hochwasserschutz, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat.<br />
Siehe auch Datensatz 205-12 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU,<br />
Lan<strong>de</strong>sverband)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 512 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
439-11 Seite 14 Z 8:<br />
Die Zielstellungen für Hochwasserschutz und für<br />
Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
eintreten<strong>de</strong>n Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Komplex zu<br />
sehen. Es muss erwartet wer<strong>de</strong>n, dass bezogen auf<br />
<strong>de</strong>n Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser nicht mehr <strong>de</strong>n Wasserbedarf<br />
<strong>de</strong>cken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />
durch höhere Verdunstungsraten und Mehrverbrauch<br />
an Beregnungswasser in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, aber<br />
auch durch die starke Verdunstung <strong><strong>de</strong>r</strong> neu<br />
entstehen<strong>de</strong>n großen offenen Wasserflächen<br />
(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstädt)<br />
verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />
Maßnahmen zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundwasserauffüllung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da<strong>bei</strong> dürfte <strong>de</strong>n<br />
Fluß- und Bachauen eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />
zukommen. Die Grundwasserauffüllung setzt voraus,<br />
dass auch in Trockenzeiten die Bäche und Flüsse<br />
Wasser führen. Außer<strong>de</strong>m wird es notwendig, mehr<br />
Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />
Hochwasser zur Verfügung zu haben und die<br />
Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />
durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />
diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>artige Stauwerke im Selketal und die zeitnahe<br />
Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />
als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsplanung zu streichen. Hier<br />
ist ein völlig neuer <strong>Planung</strong>sansatz erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig wichtig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
<strong>Abwägung</strong>sgrundlage. "Scha<strong>de</strong>nssumme<br />
Hochwasser" und "Scha<strong>de</strong>nssumme Wassermangel<br />
(Dürre in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene)"' Rechnung tragen muss.<br />
Das bisherige <strong>Planung</strong>skonzept basiert immer noch<br />
auf zwei nicht mehr aufrecht zu halten<strong>de</strong>n Prämissen:<br />
1.Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />
plötzliches Hochwasser im Selkebecken; 2.<br />
Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />
keine Berücksichtigung siehe Datensatz 205-13 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU,<br />
Lan<strong>de</strong>sverband), da wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 513 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
439-12 Seite 14, 5.1.3. Z 2:<br />
Zu I: Großer u. Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />
Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>m Schutzzweck nicht<br />
angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />
Angepasstheit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt - wie ? Zu II:<br />
Bo<strong>de</strong>tal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die<br />
Aussage stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>de</strong>s<br />
Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />
es entsprechen<strong>de</strong> Pläne und die Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Thale.<br />
439-13 Seite 15<br />
Zu III: Selketal:<br />
Hier steht als Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan: Schutz <strong>de</strong>s natürlichen<br />
Mittelgebirgsfluss-Systems <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und ihrer<br />
Zuflüsse. Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt.<br />
Sie schließt die Verbauung <strong>de</strong>s Selketals mit<br />
Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut Z 8<br />
S. 14 ist - grundsätzlich aus.<br />
439-14 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz<br />
Hier muss formuliert wer<strong>de</strong>n, dass dieses Gebiet nun<br />
als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />
Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />
439-15 Zu V: Eckertal:<br />
Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />
gehört zum Nationalpark Harz -keine Trennung<br />
ausweisen !<br />
439-16 Zu XI: Kleiner und Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />
reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />
Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Situation<br />
auch das NSG Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />
439-17 Seite 16<br />
Zu XVI: Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz: siehe oben ! Sollte zu XI<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fachbehör<strong>de</strong>.<br />
Keine entsprechen<strong>de</strong>n Hinweise bzw. STN vom Nationalpark<br />
Harz, an<strong><strong>de</strong>r</strong>en zuständigen Behör<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Thale.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Die regionalplanerische Funktionszuweisung bezieht sich nur<br />
auf die dargestellte VRG-Fläche.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Flächen wer<strong>de</strong>n vorsorglich für <strong>de</strong>n Natur- und<br />
Landschaftsschutz gesichert. Der Rahmen für die künftige<br />
Ausweisung als Schutzgebiet ist damit regionaplanerisch<br />
gesetzt. Der Umsetzungszeitpunkt wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> bestimmt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Hier liegt keine Trennung vor, es ist als ein<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>s VRG dargestellt. Die Bezeichnung wur<strong>de</strong><br />
aus <strong>de</strong>m LEP übernommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung besteht keine<br />
unmittelbare regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />
(Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>).<br />
Die Gebiete wer<strong>de</strong>n textlich als ein VRG zusammengeführt<br />
(Zuordnung Osterro<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz zum VRG Kleiner und Großer<br />
Fallstein).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 514 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
439-18 Zu XVIII: Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>.<br />
Unsere Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
lautete hier:<br />
"Hier sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> an sich wenig be<strong>de</strong>utsame Standort<br />
noch einmal kritisch geprüft wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />
wer<strong>de</strong>n, da es sich um einen überaus wertvollen<br />
Kiefern-Genotyp han<strong>de</strong>lt."<br />
Im vorläufigen <strong>Abwägung</strong>sbescheid wird zu unserer<br />
Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />
Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
NSG als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
beruht auf Zuar<strong>bei</strong>ten <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbehör<strong>de</strong>n. -<br />
Deswegen keine Berücksichtigung.<br />
Die Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU um 1. Entwurf wird hier<br />
ausdrücklich noch einmal gleichlautend zum 2.<br />
Entwurf vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />
weshalb die inhaltliche Aussage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />
zum 1. Entwurf abgelehnt wur<strong>de</strong>.<br />
Diese Ablehnung be<strong>de</strong>utet: Das Vorkommen eines<br />
wertvollen Kieferngenotyps soll vernichtet wer<strong>de</strong>n<br />
und in einen - so die Behauptung -<br />
standortgerechten- Laubwald umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
Tatsächlich ist gera<strong>de</strong> das Kiefernvorkommen<br />
standortgerecht. Es wäre paradox, wenn selbst die<br />
Tagespresse <strong>de</strong>n Leser erläutert, dass angesichts<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> klimatischen Entwicklungen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kiefer als Forstbaum zunehmen wird, und<br />
gleichzeitig in <strong>de</strong>m für einen längeren Zeitraum<br />
gültigen Rahmenentwicklungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong>de</strong>s<br />
Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />
Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />
<strong>bei</strong>nhaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> Text <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz<br />
flächengenaue Aussagen und Fachplanungen. Dies<br />
ist ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch !<br />
Da seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />
viele Vorschläge <strong>de</strong>s BNU mit <strong>de</strong>m Argument, die<br />
Fachplanungen und das Flächen<strong>de</strong>tail betreffend,<br />
abgelehnt wur<strong>de</strong>n, wird hier offensichtlich nicht mit<br />
einheitlicher <strong>Planung</strong>smethodik gear<strong>bei</strong>tet. Wir bitten<br />
um Klärung.<br />
teilweise Berücksichtigung Den zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen liegen die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzgebiete, soweit vorhan<strong>de</strong>n, zu Grun<strong>de</strong>. Für das NSG<br />
"Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>" besteht das Schutzziel<br />
u.a."...Entwicklung von Forsten zu naturnahen<br />
Waldgesellschaften...". Daher sinngemäße<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu sichern<strong>de</strong>n Funktion von "...Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong>..." in<br />
"Mischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong>".<br />
Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach §<br />
3 Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />
sachlich bestimmten o<strong><strong>de</strong>r</strong> bestimmbaren, abschließend<br />
abgewogenen textlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Festlegungen<br />
sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 515 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
439-19 Zu XXI :Müncheberg<br />
Dazu treffen wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t die gleiche Aussage wie<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf. Diese<br />
Stellungnahme wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> abgelehnt -<br />
auch hier mit <strong>de</strong>m Hinweis darauf, dass die<br />
Regionalplanung rahmensetzend sei und die<br />
Regionalplanung keine Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />
übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />
klar aus: "Es müssen für diesen und analoge<br />
Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n". Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />
"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />
Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />
ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />
aus <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>wäl<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region - nach Wegbruch<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen Bewirtschaftung ? Deswegen<br />
ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen<br />
um die Kernaussage: Es ist ein <strong>de</strong>m Schutzziel<br />
entsprechen<strong>de</strong>s Pflegemanagement erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ( zu<br />
entwickeln, zu erproben, anzuwen<strong>de</strong>n).<br />
439-20 Seite 17 Zu XXXII:<br />
Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis: Real<br />
erfolgen ein <strong>de</strong>m Schutzziel nicht entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
starker Holzeinschlag und eine nur mangelhafte<br />
Freihaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flachmoore im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Wasserschie<strong>de</strong>nmoores.<br />
keine Berücksichtigung Die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für NSG ist<br />
ureigenste Naturschutzplanung und keine Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>.<br />
Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele und<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />
ROG an öffentliche Stellen gerichtet. Sie entfalten keine<br />
rechtliche Bindungswirkung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung von<br />
land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>de</strong>s<br />
Privatrechts, dies kann nur die zuständige Fachbehör<strong>de</strong> nach<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Fachrecht regeln.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 516 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
439-21 Seite 18, Z 4:<br />
Im Falle <strong>de</strong>s Nutzungskonfliktes hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz Vorrang vor <strong>de</strong>m Schutz von<br />
Natur und Landschaft.<br />
Wenn dies so gelten soll, kann nicht das<br />
unmittelbare Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz erklärt wer<strong>de</strong>n. Das eigentliche<br />
Selketal im Harz kann <strong>bei</strong> Gültigkeit von Z 4 nicht<br />
gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- und<br />
Landschaftsschutz und Vorranggebiet für<br />
Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />
aktuell <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />
wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />
übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />
nicht FFH-Schutzgebiet sein.<br />
Eine Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Problematik könnte darin bestehen,<br />
dass nur die Selkenebentäler (im Harzbereich)<br />
Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind.<br />
Eine Problemlösung wäre auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf die<br />
Hochwasser-Rückhaltebecken im eigentlichen<br />
Selketal (im Harz), <strong>de</strong>nn nur diese sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Konfliktpunkt. Zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes im eigentlichen Selketal (im<br />
Harz) ( z. B. Sicherung von Überflutungsbereichen,<br />
Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbauung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsohle usw.) bestehen<br />
keine Nutzungskonflikte.<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4<br />
LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum Schutz<br />
von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />
ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />
Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz-Begründungsteil aufgenommen. Die übernommene<br />
LEP-Festlegung regelt lediglich das Verhältnis zwischen VRG-<br />
Natur und Landschaft sowie VRG-Hochwasserschutz, wenn<br />
ausnahmsweise eine Überlagerung vorgenommen wur<strong>de</strong>. Im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Selketals, welches das gleichnamige VRG Natur<br />
und Landschaft quert, erfolgt keine solche Überlagerung. Im<br />
unmittelbaren Selkebereich ist das VRG-Hochwasserschutz<br />
und angrenzend erst das VRG Natur und Landschaft<br />
ausgewiesen. Diese Darstellung beruht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gleichartigen LEP-Festlegungen im Selketal (lediglich im REP<br />
örtlich konkretisiert).<br />
Im übrigen heißt es sowohl im LEP als auch im REP (jeweils im<br />
Begründungsteil zum Pkt. "Vorranggebiete"), dass Schutz- und<br />
Nutzungsfunktionen im Raum, die aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
gesetzlicher Vorschriften gewährt wer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu gewähren<br />
sind, von <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- bzw. regionalplanerischen<br />
Prioritätenfestlegung unberührt bleiben.<br />
Im REPHarz wird auf eine standortkonkrete regionalplanerische<br />
Festsetzung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal<br />
verzichtet (siehe hierzu auch <strong>Abwägung</strong> zum Pkt. 5.1.1, z.B.<br />
Datensatz 85-3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 517 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
439-1 Die anstehen<strong>de</strong> Problematik soll hier am Beispiel<br />
unserer Hinweise zum Punkt 5.2.3.<br />
Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems ver<strong>de</strong>utlicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir hatten in unserer Stellungnahme festgestellt:<br />
"...Das Problem besteht nicht im Fehlen eines<br />
ökologischen Verbun<strong>de</strong>s weniger großer Kernzonen,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> biologisch tatsächlich<br />
wichtigeren kleinen Verbundsysteme. In <strong>de</strong>n letzten<br />
Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />
umgepflügt o<strong><strong>de</strong>r</strong> im besten Fall in einen<br />
Monograsstreifen umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Nichts hat<br />
diesen Vorgang aufgehalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenigstens<br />
gebremst. Da<strong>bei</strong> hätte je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgang ( <strong>de</strong>s<br />
Feldrainvernichtens) mit <strong><strong>de</strong>r</strong> heute in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis<br />
gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert<br />
wer<strong>de</strong>n können...."<br />
Sie konnten unserer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach konkreteren<br />
Handlungsvorgaben nicht entsprechen und teilen uns<br />
für <strong>de</strong>n konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />
Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems berücksichtigt sowohl<br />
die naturschutzfachlichen <strong>Planung</strong>en als auch die<br />
forstliche Rahmenplanung. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
Biotopverbun<strong>de</strong>s auf örtlicher Ebene sind die<br />
Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich<br />
und überfachlich und nicht flächenscharf, das ist im<br />
Maßstab 1 : 100 000 nicht möglich."<br />
439-2 Seite 21 <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n unter<br />
Punkt 5.2.3. unter Z 3 Position 20 die<br />
Seweckenberge <strong>bei</strong> Quedlinburg als ein<br />
Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />
Verbundsystems festgelegt. Gera<strong>de</strong> in diesem<br />
Gebiet gibt es praktisch keine Feldraine mehr. Sie<br />
wur<strong>de</strong>n nahezu restlos umgepflügt und dies in<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holung. Daran hat auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>svorgang Ökologisches Verbundsystem <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt. <strong>Planung</strong> von<br />
Biotopverbundsystemen im Landkreis Quedlinburg<br />
Stand Mai 2005 -also die örtliche Fachplanung-<br />
nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ja nicht einmal das Problem<br />
dargestellt. Das <strong>Planung</strong>sziel "VBG für ein ÖVS" im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erweist sich in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Realität so eher als unverbindliche und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umsetzungspraxis unwirksame Absichtserklärung.<br />
Kenntnisnahme Es ist rechtlich nicht möglich, regionalplanerisch in <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> dargestellten räumlichen Genauigkeit zu planen; <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan ist im Maßstab 1:100.000 zu<br />
erstellen (§ 7 Abs. 4 LPlG) und kann nur auf min<strong>de</strong>stens<br />
regional be<strong>de</strong>utsame Biotopverbundplanungen eingehen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />
Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />
sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />
Steuerung möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 518 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />
439-3 Wenn es ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />
Naturausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu erhalten und zu<br />
mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Notwendigkeit zu Kernpunkten auch grundsätzlich<br />
dargelegt wer<strong>de</strong>n, wie dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Zum Stichwort Biotopverbund gehören auch<br />
Aussagen z. B. zur Be<strong>de</strong>utung von Feldrainen, zum<br />
Umgang mit Feldrainen und Festlegungen zum<br />
Erhalt von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies<br />
nicht eine Fachplanung dar. son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Vorgabe<br />
dafür, wie gestellte Ziele auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
entsprechen<strong>de</strong>n Detail-Fachplanungen auch erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n können. Solche Kernpunkte <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />
Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />
- Die zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenflächen<br />
- Der Umgang mit Verbuschung und Verwaldung<br />
- Schutz und Bestandsentwicklung sehr seltener<br />
Tier- und Pflanzenarten von bun<strong>de</strong>sweiter bzw.<br />
europäischer Be<strong>de</strong>utung<br />
- Das Management <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>waldbewirtschaftung<br />
- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Nutzwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Produktivität<br />
- Die Zuordnung von Flächen für <strong>de</strong>n Anbau<br />
bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />
regionalen <strong>Planung</strong> bedarf.<br />
439-22 Wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen hier unsere Stellungnahme zum 1.<br />
Entwurf. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems: Es<br />
bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen<br />
Detailplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmensetzung im<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Basis für die lokale<br />
Fachplanung und dies min<strong>de</strong>stens für folgen<strong>de</strong><br />
Elemente von Verbundsystemen:<br />
- Be<strong>de</strong>utung/ Nutzung von Ackerrandsreifen und<br />
Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />
- Netz von Laichgewässern;<br />
- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />
- Feldgehölze;<br />
- Feldhecken, Winschutzstreifen.<br />
keine Berücksichtigung Hierfür sind das Landschaftsprogramm LSA, die<br />
Landschaftsrahmenpläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise und die<br />
Landschaftspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommunen zu erar<strong>bei</strong>ten, die dann im<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan zu berücksichtigen sind.<br />
Umgedreht <strong>bei</strong>nhaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz aber auch neben <strong>de</strong>n Zielund<br />
Grundsatzfestlegungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft<br />
und <strong>de</strong>n VBG-ÖVS (die auch nur in diesen Gebieten gelten)<br />
auch weitere allgemeine Grundsätze (Pkt. 3, z.B. G 3-4 und 7-<br />
1) sowie einzelfachliche Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu Natur<br />
und Landschaft (Pkt. 7.1), die zu großen Teilen sinngemäß die<br />
vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgeführten Aspekte als Vorgaben für die<br />
öffentlichen Stellen, bezogen auf die gesamte <strong>Planung</strong>sregion,<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 519 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />
439-23 Unter Punkt 3 wird das Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />
genannt. Der <strong>de</strong>m Entwurf <strong>bei</strong>gefügten Karte kann<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n , was damit gemeint ist: Ein<br />
breiter Waldstreifen <strong>bei</strong>dseits <strong>de</strong>s Bicklingsbaches<br />
zwischen Quedlinburg (hier En<strong>de</strong> im Stadtgebiet<br />
bzw. direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />
Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>de</strong>s<br />
Baus <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 n) und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit <strong>de</strong>m<br />
Harzwaldmassiv und dies auf bestem uraltem<br />
Ackerbo<strong>de</strong>n. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />
wür<strong>de</strong> eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />
Ackerebene nördlich und östlich von Quedlinburg<br />
schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />
verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />
auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />
völlig unrealistisch. Laut 5.2.4. Z 1 ist das Nördliche<br />
Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />
Deswegen ist unter 5.2.8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um<br />
<strong>de</strong>n Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch<br />
wäre die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu<br />
prüfen.<br />
Uferrandstreifen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Breite <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bäche könnten - dies wäre realistischer und<br />
wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, z. B. inklusive Schaffung von Laichgewässer.<br />
439-24 Die entstehen<strong>de</strong> Bergbaufolgelandschaft nach<br />
Abbau von San<strong>de</strong>n und Kiesen in <strong>de</strong>n Flussauen<br />
sollte generell als Vorbehaltsgebiet für partielle<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Beispiel: Bo<strong>de</strong>aue Quedlinburg/Ditfurt nach<br />
Auskiesung.<br />
keine Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />
siehe Datensatz205-25 (BNU Lan<strong>de</strong>sverband)<br />
keine Berücksichtigung Rahmensetzend ist hier Pkt. 7.1 G 13, weitere Festlegungen<br />
obliegt <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n. Zuständige Fachbehör<strong>de</strong>n<br />
entschei<strong>de</strong>n im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung von<br />
Hauptbetriebsplänen/Sanierungsplänen <strong>bei</strong> Abbauvorhaben<br />
über entsprechen<strong>de</strong> Nachnutzungen, die keineswegs immer<br />
eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung <strong>bei</strong>nhalten müssen, weil die<br />
Standortbedingungen recht verschie<strong>de</strong>n sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 520 von 610
TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
439-25 Zu Z 1 :<br />
Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />
geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />
Negativ beeinflusst wer<strong>de</strong>n das<br />
Hauptverbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Roten Milan und das<br />
Fluggebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> im Hakel vorkommen<strong>de</strong>n Adlerarten.<br />
keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stadt Wegeleben (2002) erfolgte auf Grundlage <strong>de</strong>s seinerzeit<br />
gelten<strong>de</strong>n REP sowohl für das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind, welches<br />
nunmehr <strong>de</strong>ckungsgleich mit <strong>de</strong>m im REPHarz ausgewiesenen<br />
EG ist, als auch für eine weitere <strong>de</strong>utlich größere EG-<br />
Erweiterung eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Beeinträchtigung <strong>de</strong>s EU SPA "Hakel", die<br />
seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />
wur<strong>de</strong>. In 2004 wur<strong>de</strong> die FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsflächen im Bereich Wegeleben und Gröningen<br />
nochmals bestätigt ("Schwelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Windfarmen am Speckberg in Gröningen<br />
und Wegeleben wird nicht überschritten"). Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die betroffenen Belange<br />
<strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nochmals gutachterlich geprüft. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Berücksichtigung dieser Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG<br />
(Gröningen-)Wegeleben im REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch<br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />
Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />
beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen<br />
Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn<br />
ohne eine rechtssichere räumliche Einschränkung dieser<br />
Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />
Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m<br />
Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> uns<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen ist davon auszugehen, dass die<br />
betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten<br />
Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g.<br />
Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />
Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />
bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />
<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2001/2004 durch<br />
die obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit für 20<br />
WEA-Standorte auf fast 400 ha Fläche allein im Bereich<br />
Wegeleben attestiert wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit<br />
ist das jetzige, <strong>de</strong>mgegenüber stark reduzierte EG bereits<br />
nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant . Eine<br />
relevante Zahl weiterer WKA-Standorte im EG ist damit nicht<br />
mehr möglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
439-26 Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen -<br />
Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />
Win<strong>de</strong>nergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht<br />
als Vorranggebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Das Gebiet<br />
ist Hauptfluggebiet <strong>de</strong>s Roten Milan zwischen Huy<br />
und Fallstein.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
439-27 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel-<br />
und Tourismusprojekt Albrechtshaus und Stapelburg<br />
Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />
mehr in <strong>Planung</strong>.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
439-28 Zu G 13:<br />
Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />
ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />
nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, weil<br />
eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />
Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />
darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />
wer<strong>de</strong>n: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art) für<br />
die touristische Nutzung über die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
bestehen<strong>de</strong>n Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />
keine Berücksichtigung Im Bereich <strong>de</strong>s jetzigen VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />
Rohrsheim war bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsprogrammes Mag<strong>de</strong>burg von 2000 ein (noch<br />
größeres) Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich<br />
Bau- und BImSchG-Genehmigungen für ca. 40 WKA in diesem<br />
Bereich erteilt. Die Greifvogelproblematik ist bekannt und wur<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>swegen in die Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz gutachterlich<br />
vertiefend geprüft, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass dieses Windgebiet<br />
prinzipiell im REPHarz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n kann. Auf die<br />
großflächigen Erweiterungswünschen eines Windparkbetreibers<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anliegergemein<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> jedoch, auch aus<br />
Vorsorgegrün<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes,<br />
verzichtet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Sowohl <strong>bei</strong>m Albrechtshaus als auch <strong>bei</strong>m Eurocamp<br />
Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n und vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehen<strong>de</strong><br />
Meinungen, auch im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Auslegung <strong>de</strong>s REPHarz, sind<br />
uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegebene Vermutung<br />
kann durch unsere Kenntnisstän<strong>de</strong> nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />
aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />
einer "Freigabe" <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />
dieser Grundsatz wohl kaum gleichzusetzen.<br />
Teilbereiche von Talsperren wer<strong>de</strong>n im Harz schon seit vielen<br />
Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />
gefragt sein, so sind diese ohnehin mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13<br />
genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />
Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen Belange<br />
vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch die<br />
Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu beachten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
439-4 Unsere Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz, die<br />
mit <strong>de</strong>m Verweis auf "kommunale Fachplanungen"<br />
im 2. Entwurf keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n<br />
haben, machen wir <strong>de</strong>swegen unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter<br />
geltend. Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />
entsprechen<strong>de</strong>n kommunalen flächengenauen<br />
Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz ausgerichtet sind.<br />
Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />
Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />
Speisung <strong>de</strong>s Grundwassers in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene<br />
(Sicherung eines Min<strong>de</strong>stwasserstan<strong>de</strong>s von Bo<strong>de</strong><br />
und Selke - vorausschauen<strong>de</strong> Reaktion auf<br />
Klimaän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen).<br />
439-5 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Einleitung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanung und auf die Pflicht<br />
verwiesen, diese durch die regionalen<br />
Entwicklungspläne (weitestgehend i<strong>de</strong>ntisch) zu<br />
untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />
es nicht auch eine zu beachten<strong>de</strong> <strong>bei</strong>dseitige<br />
Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />
Festlegungen im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan von 1999<br />
unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />
übernehmen. <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne sollten<br />
ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> mittelfristigen <strong>Planung</strong> sein, also<br />
vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />
berücksichtigen. Lan<strong>de</strong>sentwicklungspläne können in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine<br />
Teilsumme von Festlegungen sein, die bereits in<br />
aktuelleren regionalen Entwicklungsprogrammen<br />
enthalten sind. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> heute einzuleiten<strong>de</strong><br />
zukünftige Umgang mit Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser sollte<br />
zu einem solchen Herangehen zwingen.<br />
Kenntnisnahme In <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen sind dazu Aussagen<br />
getroffen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />
aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan zu entwickeln. Die darin<br />
festgelegten Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind zu<br />
übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu konkretisieren und zu<br />
ergänzen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
442-29 Aus STN zum 1. Planentwurf (hier erneut<br />
vorgetragen, siehe Datensatz 442-1):<br />
Insgesamt scheint <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Entwurf nicht reich an<br />
neuen regional strukturschaffen<strong>de</strong>n Konzepten.<br />
Insofern beantragen wir, <strong>de</strong>n zentralen<br />
Leitbildgedanken auf S. 5 wie folgt zu ergänzen: "Die<br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz - eine innovative Wirtschafts-<br />
und<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion in attraktiver Natur- und<br />
Kulturlandschaft auf <strong>de</strong>m Wege zu einer Pilotregion<br />
für ein langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />
Natur und Technik - mit hohen Anteilen<br />
luftreinhalten<strong><strong>de</strong>r</strong> heimischer erneuerbaren Energien".<br />
3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
442-30 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Im weiteren REP - Textverlauf sollten die<br />
erneuerbaren Energien unter G 7-2 und G 8-1 auf S.<br />
7 und G 8-7, G 9-1, G 9-2 auf S. 8 bzw.<br />
entsprechend auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung auf S. 10<br />
entsprechend <strong>de</strong>utlich hervorgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
442-31 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
In <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen unter 4.2 auf S.12<br />
und auf S. 16 unter Z 11 (1. Planentwurf) sollte man<br />
möglicherweise <strong>de</strong>n vorstehend skizzierten<br />
erweiterten erneuerbare Energien-<br />
Energieschwerpunkt <strong>de</strong>s Grundzentrums<br />
Dar<strong>de</strong>sheim hinzufügen.<br />
keine Berücksichtigung Das Leitbild für die <strong>Planung</strong>sregion ist bewusst allgemein<br />
gehalten, um eine größtmögliche Entwicklungsvielfalt in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion zuzulassen. Die Nutzung erneuerbarer<br />
Energien spiegelt sich bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s<br />
Leitgedankens "langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />
Natur und Technik" wie<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze stellen überwiegend Übernahmen<br />
aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Die mehrfache Benennung von<br />
einzelnen Wirtschaftszweigen, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energiegewinnung, ist mit <strong>de</strong>m allgemeinen Charakter <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
Pkt. 3 <strong>de</strong>s REPHarz festgelegten allgemeinen Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung nicht vereinbar. Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regenerativen Energiegewinnung wird im G 7-2 (Klimaschutz)<br />
bereits <strong>de</strong>utlich.<br />
Bis auf G 8-7 stellen alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Grundsätze komplette LEP-Übernahmen dar ("sind zu<br />
übernehmen"). In G 8-7 wird auf Sicherung/Schaffung<br />
zukunftsorientierter Ar<strong>bei</strong>tsplätze abgestellt, ohne auf eine<br />
spezielle Wirtschaftsbranche abzustellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Unterteilung und Definition <strong><strong>de</strong>r</strong> Typen <strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Räume<br />
erfolgte durch das LEP-LSA. Diese Vorgaben sind nach § 6<br />
Abs. 1 LPlG zu übernehmen.<br />
Unter Pkt 4.3 (zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) erfolgte in G 11<br />
lediglich eine namentliche Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 524 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
442-32 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Unter 5.1.4 muss klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
erneuerbaren Energien Energie- und NaWaRo-<br />
Produktion gera<strong>de</strong> nicht einen Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
einen <strong><strong>de</strong>r</strong> wesentlichen zukünftigen Aspekte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft darstellt.<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
442-33 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
In 5.1.5 könnten erneuerbare Energien als typische<br />
Nachnutzungen konventioneller Rohstoffgewinnung<br />
aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA;<br />
Dem Vorrang Landwirtschaft steht die Produktion<br />
nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe nicht entgegen. Im Gegenteil, die<br />
Produktion nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe ist ein Ar<strong>bei</strong>tsfeld <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft. Ein großflächiger Flächenentzug durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Nutzungen, die die landwirtschaftliche Produktion unmöglich<br />
machen, sind jedoch ausgeschlossen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu <strong>de</strong>n VRG für Rohstoffgewinnung dienen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Sicherung standortgebun<strong>de</strong>ner<br />
mineralischer Bo<strong>de</strong>nschätze. Die erneuerbaren Energien<br />
wer<strong>de</strong>n v.a. im Pkt. 5.3 und 7.9 <strong>de</strong>s REPHarz behan<strong>de</strong>lt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-2 STN vom 04.05.07:<br />
Als nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong><strong>de</strong>r</strong> Investor im LK Halberstadt,<br />
die wir in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren bereits Aufträge<br />
von über 80 Mio. € regional im Umkreis von 60 km -<br />
mit entsprechend zusätzlichen Ar<strong>bei</strong>tsplatzeffekten -<br />
vergeben haben, halten wir es für nicht sachgerecht,<br />
dass uns durch eine Reduzierung <strong>de</strong>s bisher<br />
rechtsgültigen Eignungsgebietes Dar<strong>de</strong>sheim-<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim von ca. 380 ha auf nur noch<br />
250 ha zentrale Grundlagen für erhebliche<br />
Investitionen gestrichen wer<strong>de</strong>n. Wir sehen damit<br />
auch unseren lang angelegten Bemühungen zur<br />
Schaffung einer eigenständigen regionalen<br />
Energieversorgung basierend auf heimischen<br />
regenerativen Energieträgern mit Schaffung<br />
entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlicher Wirtschaftskraft <strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>n entzogen. Die Region hätte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Energietechnik, -sicherheit und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />
Energiepreisen einmalige Chancen mit vielen<br />
ökonomischen Zusatzeffekten, diese lassen sich<br />
aber kaum mit angelegten Bremsen entwickeln.<br />
keine Berücksichtigung Die Ergänzungen zu <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogrammen<br />
(2000) sind im Zuge <strong>de</strong>s Urteils <strong>de</strong>s OVG LSA vom 11.11.2004<br />
für nichtig erklärt wur<strong>de</strong>n. Folglich ist das "alte" Eignungsgebiet<br />
(EG) Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben gemäß REP2000 seit 2005<br />
nicht mehr rechtsgültig. Der jetzt vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte<br />
Windpark am Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur<br />
ca. 2/3 <strong>de</strong>s seinerzeit im REP2000 ausgewiesenen EG ein. Für<br />
die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />
südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />
jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach<br />
unserer Kenntnis im Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REP2000 bzw. bis<br />
heute keine Bau-/BImSchG-Genehmigungen für weitere WKA-<br />
Standorte beantragt. Die Gemein<strong>de</strong> wünschte die EG-<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79<br />
(Vermeidung einer Einkreisung durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte<br />
das alte EG bis ca. 500 m an die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
alte, bisher nicht überbaute, ortsnahe EG-Teil gemäß<br />
Kriterienkatalog-Wind zurückgenommen wur<strong>de</strong>. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong><br />
allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
ausnahmesweise wegen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom<br />
1.000 m-Abstand (Kriteriennummer 1) abgewichen (bis 800 m<br />
an Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit<br />
seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich gröber geplant<br />
wur<strong>de</strong> als im REPHarz und Teilflächen aufwies, die für eine<br />
Bebauung mit WKA ohnehin nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n (z.B.<br />
o.g. ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße mit<br />
Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />
südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />
Teilflächen wur<strong>de</strong> das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />
und sogar noch in Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare<br />
Fläche erweitert. Damit wird regionalplanerisch eine<br />
Erweiterung <strong>de</strong>s gegenwärtigen Windparks um einige WKA-<br />
Standorte ermöglicht, <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt schon zu <strong>de</strong>n größten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Planung</strong>sregion Harz bzw. lt. Fachzeitschrift "neue Energie"<br />
(02/2007) zu <strong>de</strong>n größten in ganz Sachsen-Anhalt gehört.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 526 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-3 STN vom 04.05.07:<br />
Wenn die RPG die damit verbun<strong>de</strong>nen Chancen<br />
för<strong><strong>de</strong>r</strong>n statt eindämmen und Voraussetzungen<br />
schaffen will für stärkere Wirtschaftskraft im<br />
<strong>Planung</strong>sraum, macht es allerdings keinen Sinn,<br />
über die bestehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben (z.B.<br />
Naturschutz, TA Lärm o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stand- und<br />
Verkehrssicherheit) hinaus schärfere<br />
Abstandskriterien einzuführen, zumal diese in <strong>de</strong>m<br />
laufen<strong>de</strong>n immissionsrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren zum Windpark Druiberg<br />
we<strong><strong>de</strong>r</strong> von Bürgern, von <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG selbst o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch<br />
von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n nicht eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>n. So<br />
halten wir es für wenig sachorientiert, wenn<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n nach Fachgutachten mit Einzel-<br />
und Typenprüfungen die WKA - Standsicherheit<br />
attestieren und die Lan<strong>de</strong>s- und<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßenbehör<strong>de</strong>n infolge<strong>de</strong>ssen 100 m<br />
Straßenabstand akzeptieren, und die RPG <strong>de</strong>nnoch<br />
aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s "Kippschutzes" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"präventiven Gefahrenabwehr im Straßenverkehr"<br />
200 m Abstand for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wodurch im Windpark<br />
Dar<strong>de</strong>sheim 9 laufen<strong>de</strong>n und zusätzlich 3<br />
genehmigten WKA - Standorten die dauerhafte<br />
Zulässigkeit entzogen wird - mit allen negativen<br />
Folgen für das Unternehmen, die Gemein<strong>de</strong>n und<br />
Vereine, die regionale Wirtschafts- und Steuerkraft<br />
wie auch für <strong>de</strong>n Klimaschutz. Auch "vorbeugen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Immissionsschutz hinsichtlich potentieller<br />
Siedlungserweiterungsflächen" wirkt an <strong>de</strong>n Haaren<br />
her<strong>bei</strong>gezogen, wenn die Kommune nichts plant und<br />
<strong>de</strong>m Windpark hier ausdrücklich Vorrang einräumt.<br />
Allen örtlich Beteiligten erscheint diese<br />
Vorgehensweise als unverständliche Bürokratie, die<br />
zu juristischer Überprüfung und Regressansprüchen<br />
herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorschriften ist es<br />
Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung in Sachsen-Anhalt, die<br />
raumbe<strong>de</strong>utsame Win<strong>de</strong>nergienutzung planvoll in VRG-/EG-<br />
Wind zu konzentrieren. Gemäß lfd. Rechtsprechung kann dies<br />
nur auf Grundlage eines schlüssigen gesamträumlichen<br />
<strong>Planung</strong>skonzeptes erfolgen, welches durchaus auf global und<br />
pauschalierend festgelegten Kriterien ausgerichtet ist, z.B. um<br />
etwa immissionschutzrechtlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> sicheren Seite zu sein<br />
(am Vorsorgegrundsatz orientierte <strong>Planung</strong>). Wür<strong>de</strong> diese<br />
Vorgehensweise nicht im REPHarz-Aufstellungsverfahren<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n, wäre die Rechtmäßigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />
regionalplanerischen Konzentration <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
nicht gegeben. Im übrigen hat das Verwaltungsgericht<br />
Mag<strong>de</strong>burg im Urteil vom 26.11.2006 (Az. 4 A 440/05MD)<br />
festgestellt, das die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz zur<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Privilegierung gemäß<br />
§ 35 BauGB keine "Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsplanung" darstellt.<br />
Seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt<br />
wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n REPHarz als Min<strong>de</strong>stabstand zwischen VRG-/EG-<br />
Wind und Bun<strong>de</strong>s- und Landstraßen zur Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Sicherheit und Leichtigkeit <strong>de</strong>s Verkehrs ein Min<strong>de</strong>stabstand<br />
von Anlagenhöhe + 50 m empfohlen. Unter Berücksichtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> heute und künftig gängigen WKA -Höhen von<br />
durchschnittlich von 150 bis 200 m wur<strong>de</strong> diese Empfehlung im<br />
wesentlichen übernommen. Die Windpark Druiberg GmbH hat<br />
in ihrer Stellungnahme zum Kriterienkatalog-Wind (in 1. und 2.<br />
Anhörungsphase zum REPHarz vorgetragen) das hier zu<br />
Grun<strong>de</strong> gelegte Kriterium Nr. 3 (Abstän<strong>de</strong> zu Straßen) nicht<br />
bemängelt. Weiteres zu <strong>de</strong>n WKA in Straßennähe siehe<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein zum Pkt.<br />
5.3.2. <strong>de</strong>s REPHarz (VRG-Wind, Datensatz 54-20).<br />
Im übrigen geht selbst die Windpark Druiberg GmbH (siehe<br />
Datensatz Nr. 442-7 zum Pkt. 5.3.2. <strong>de</strong>s REPHarz) von 6 MW-<br />
Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als künftigen<br />
Standard aus, die einen Min<strong>de</strong>stabstand von ca. 5<br />
Rotordurchmesser erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />
gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>bei</strong> einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA in ca.<br />
15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
stehen<strong>de</strong> WKA-Standorte im VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
wie<strong><strong>de</strong>r</strong> bebaut wer<strong>de</strong>n. Repowering von Windkraftanlagen ist<br />
nach allgemeinem Verständnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz von vielen kleineren<br />
Alt-WKA durch weniger, aber leistungsfähigere WKA (siehe<br />
z.B. Hintergrundinformation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>nergie<br />
e.V. von 08/2005). Folglich sollen diese künftigen WKA-<br />
Standorte im optimierten VRG-/EG-Wind positioniert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit genehmigten WKA, die sich außerhalb <strong>de</strong>s VRG-<br />
/EG-Wind befin<strong>de</strong>n, besitzen Bestandsschutz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-4 STN vom 04.05.07:<br />
In diesem Zusammenhang machen wir ebenfalls<br />
unseren am 20.04.2005 an die RPG per email<br />
abgesandten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n<br />
Kriterienkatalog zum Gegenstand dieser Eingabe<br />
(Anlage 2). Selbst wenn diese aus formellen<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht beachtet wer<strong>de</strong>n sollte, unterstreichen<br />
wir, dass es in allen umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />
inzwischen nicht nur eine hohe Akzeptanz für <strong>de</strong>n<br />
Energiepark Druiberg in seiner bisherigen<br />
Aus<strong>de</strong>hnung von rund 380 ha gibt, und dass die<br />
direkt umliegen<strong>de</strong>n Ortschaften innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong>n Aue-Fallstein und Huy sogar <strong>de</strong>utlich<br />
Erweiterungen über die bisherigen 380 ha hinaus<br />
beantragt haben und diese Erweiterungen aus<br />
unserer Sicht mit <strong>de</strong>n Spielräumen <strong>de</strong>s<br />
bestehen<strong>de</strong>n Kriterienkataloges weitgehend<br />
übereinstimmen (siehe Auswertung von Dipl.-Ing.<br />
Steffen vom 7.7.2006, Anlage 3).<br />
Es stellt sich die sehr ernsthafte Frage, ob es<br />
angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> starken Belange<br />
- <strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlichen nationalen und internationalen<br />
Klimaschutzverpflichtungen,<br />
- <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen <strong>Planung</strong>shoheit und <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber in § 35 BauGB für je<strong>de</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> vorgesehenen baurechtlichen<br />
Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie sowie<br />
- <strong><strong>de</strong>r</strong> für alle Teilräume berechtigten<br />
(unterschiedlichen) wirtschaftspolitischen<br />
Entwicklungschancen gerechtfertigt und noch<br />
ausgewogen sein kann, wenn z.B. touristische<br />
Belange eines Teilraums an<strong><strong>de</strong>r</strong>e vom Tourismus<br />
bisher weniger profitieren<strong>de</strong> Regionen so weit<br />
überprägen, dass dort an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Wirtschaftskraftoptionen unterdrückt wer<strong>de</strong>n, ohne<br />
dass dies <strong>de</strong>n "Einschränkungsregionen"<br />
wirtschaftspolitisch ausgeglichen wird.<br />
keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Planentwurf vermerkt, kam<br />
eine Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Druiberg GmbH vom<br />
20.04.05 zum Kriterienkatalog-Wind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle nicht<br />
an. In <strong><strong>de</strong>r</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />
(Amtsblätter <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion) eingeräumten<br />
Einwendungsfrist von 3 Monaten wur<strong>de</strong>n generell keine<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorgetragen.<br />
Der bisher genehmigte Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />
Rohrsheim ist nicht 380 ha, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ca. 250 ha groß. Es<br />
bestehen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen<br />
Erweiterungswünsche durch Herrn Steffen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertung<br />
durch die RegPlGHarz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umweltprüfung, <strong>bei</strong> einigen Kriterien <strong>de</strong>utlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Auffassungen. Z.B. wer<strong>de</strong>n seitens Herrn Steffen ohne<br />
entsprechen<strong>de</strong> Belege die Kriterien Landschafts- und Ortsbild<br />
sowie Vogelschutzgebiet als nicht relevant eingestuft, obwohl<br />
gera<strong>de</strong> diese Kriterien nachweisbar (siehe Umweltbericht bzw.<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein, Datensatz 54-<br />
21) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gewünschten Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind ein<br />
erhöhtes Konfliktpotenzial aufweisen.<br />
Wie im Datensatz 442-3 ausgeführt, wird die baurechtliche<br />
Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung durch die Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sgesetzgebers in Sachsen-Anhalt<br />
(Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan), durch die Regionalplanung gemäß<br />
<strong>de</strong>m in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB eingeräumten<br />
<strong>Planung</strong>svorbehalt räumlich gesteuert.<br />
Eine nicht ausgewogene, regionalplanerische Rahmensetzung<br />
für die unterschiedlichen Teilräume <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion durch<br />
<strong>de</strong>n REPHarz ist nicht ersichtlich. Es ist zwar richtig, dass ca.<br />
1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion (Harzgebirge und Harzrand) u.a. wegen<br />
seiner immensen touristischen Be<strong>de</strong>utung von Windgebieten<br />
"freigehalten" wur<strong>de</strong>. Als regionaler Ausgleich wur<strong>de</strong>n dafür in<br />
<strong>de</strong>n weiteren Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n verstärkt VRG-/EG-Wind<br />
ausgewiesen (v.a. im Nordöstlichen Harzvorland) , so dass<br />
nach Auffassung <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichtes Mag<strong>de</strong>burg (siehe<br />
Datensatz 442-3) insgesamt in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Windkraftnutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen<br />
wur<strong>de</strong>. Obwohl im eigentlichen Harzgebiet keine VRG-/EG-<br />
Wind ausgewiesen wer<strong>de</strong>n und dort auch nur sehr wenige alte<br />
Einzelanlagen stehen, besitzt die <strong>Planung</strong>sregion zum En<strong>de</strong><br />
2006 eine gleich hohe installierte WKA-Leistung je 1.000 km²<br />
wie die <strong>de</strong>utschen Küstenlän<strong><strong>de</strong>r</strong> bzw. fast doppelt soviel (Faktor<br />
1,8) wie die weiteren <strong>de</strong>utschen Binnenlän<strong><strong>de</strong>r</strong> (Vergleich eigene<br />
Angaben zur <strong>Planung</strong>sregion und DEWI-Angaben für<br />
Gesamt<strong>de</strong>utschland). Dazu tragen auch die 3 VRG-/EG-Wind<br />
im Alt-Landkreis Halberstadt <strong>bei</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-11 STN vom 04.05.07:<br />
Auch zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Chancen für <strong>de</strong>n Aufbau<br />
einer später unabhängigen regionalen<br />
Energieversorgung mit hohen zusätzlichen<br />
Wirtschaftskraftpotentialen für <strong>de</strong>n Harzkreis<br />
beantragen wir nochmals die Ausweisung einer<br />
neuen großen Windparkfläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
und zwar entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wockenstedter<br />
Mühle o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugunsten eines einheitlichen<br />
Windparkbil<strong>de</strong>s östlich Schlanstedt im westlichen<br />
Anschluss an <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Windpark<br />
Schwanebeck. Im Zuge einer solch großen<br />
Investition könnte die Komplettierung <strong><strong>de</strong>r</strong> seit<br />
Jahrzehnten überfälligen Harznetzverstärkung<br />
privatwirtschaftlich vollzogen wer<strong>de</strong>n (als Erd- und<br />
nicht als Freileitung), und zwar zwischen <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vom Energiepark Druiberg von Wasserleben<br />
nach Dar<strong>de</strong>sheim gebauten 30 kV - Erdleitung und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 380 kV - Schiene nordwestlich Schwanebeck.<br />
Unser Hinweis auf <strong>de</strong>n seit Jahrzehnten<br />
bestehen<strong>de</strong>n Versorgungsengpass im Harznetz und<br />
die unterbrechungsanfällige ausschließliche<br />
Stichleitung für <strong>de</strong>n Harzkreis über Hüttenro<strong>de</strong><br />
wur<strong>de</strong> zwar in 6.3.1 "voll berücksichtigt", aber ohne<br />
Konsequenzen daraus zu ziehen. Um die neuen<br />
Klimaschutzerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse glaubhaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />
umzusetzen, sollte mit diesem Vorschlag zumin<strong>de</strong>st<br />
ein zusätzlicher Windpark in <strong>de</strong>n REP aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dadurch wür<strong>de</strong>n nicht nur viele Probleme für<br />
die Gemein<strong>de</strong> Huy gelöst, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch viel<br />
versprechen<strong>de</strong> Chancen für <strong>de</strong>n gesamten Harzkreis<br />
eröffnet.<br />
keine Berücksichtigung Die aktuell vorgelegten Gebietsvorschläge für ein zusätzliches<br />
VRG-/EG-Wind wer<strong>de</strong>n nicht räumlich und inhaltlich konkret<br />
untersetzt. Gleiches gilt für <strong>de</strong>n angesprochenen<br />
Lückenschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> 110-kV-Ebene.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Gebietsvorschläge sich mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>n, auch kartografisch eingereichten Vorschlägen<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf (Vorschlagsgebiete <strong>bei</strong><br />
Schlanstedt und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Wockenstedter Mühle) <strong>de</strong>cken.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist anzunehmen, dass angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />
(sehr hohen) Investitionssummen für eine eigene 110-kV-<br />
Leitung mit einem Umspannwerk auf die 380kV-Ebene ein<br />
relativ großer Windpark mit min<strong>de</strong>stens 80 bis 100 MW zu<br />
installieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Leistung notwendig wäre.<br />
Bei<strong>de</strong> Vorschlagsgebiete mit Flächengrößen von ca. 540 ha<br />
(Schlanstedt) bzw. ca. 930 ha (Wockenstedter Mühle) sind nicht<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie vereinbar (Ziel<br />
planvolle Konzentration <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen). Gemäß<br />
Kriterienkatalog-Wind wer<strong>de</strong>n die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />
Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zum nächsten Windpark bzw. zum nächsten<br />
VRG-/EG-Wind (hier sogar unter 5 km) <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />
Weiterhin ergeben sich großräumige erhebliche<br />
Konfliktpotenziale mit weiteren Kriterien (u.a. Landschaftsbild,<br />
Avifauna, Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsziele direkt<br />
benachbarter Landschaftsschutzgebiete). Eine Übernahme <strong>de</strong>s<br />
Vorschlagsgebietes Schlanstedt wür<strong>de</strong> zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
benachbarten Windparks Wulferstedt und Schwanebeck einen<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Windpark mit ca. 1.000 ha und <strong>de</strong>utlich<br />
mehr als 50 WKA ergeben, welcher dann die<br />
Raumverträglichkeitsgrenze angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftlichen<br />
und ökologischen Sensibilität <strong>de</strong>s Bereiches zwischen Huy und<br />
Großem Bruch <strong>de</strong>utlich überschreiten wür<strong>de</strong>. Gleiches gilt für<br />
das an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, ebenfalls mit fast 1000 ha sehr große<br />
Vorschlagssgebiet in ähnlicher naturräumlicher Situation.<br />
Weiterhin liegt das Vorschlagsgebiet Schlanstedt in großen<br />
Teilen in einem, wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Bo<strong>de</strong>ngüte ausgewiesenen<br />
VRG Landwirtschaft bzw. das Vorschlagsgebiet Wockenstedter<br />
Mühle ebenfalls in großen Teilen im Schutzgebiet <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>platzes Dingelstedt (Vorrangstandort für Luftverkehr im<br />
REPHarz) .<br />
Die Aussagen zum Lückenschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung<br />
sind sehr allgemein und unverbindlich gehalten. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eon Avacon wird auf Grundlage einer in 2007 vorgelegten<br />
Machbarkeitsstudie ein Lückenschluss <strong>de</strong>s Harznetzes durch<br />
eine neue 110-kV-Leitung zwischen Blankenburg und<br />
Wernigero<strong>de</strong> angestrebt. Eine entsprechen<strong>de</strong> Tischvorlage für<br />
ein Raumordnungsverfahren soll in diesem Jahr <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 529 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-12 STN vom 04.05.07:<br />
Wenn die Entscheidungsträger die Chancen<br />
ergreifen wollten, müssten sie nicht "Gefangene" <strong>de</strong>s<br />
verabschie<strong>de</strong>ten Kriterienkataloges sein, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />
gefun<strong>de</strong>nen Kriterien anstelle von ausschließlich<br />
Fixwerten durchaus Ermessensspielräume und<br />
Restriktionsbereiche einräumt und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verabschiedung nur zukunftsgerichtet für neue<br />
Windparks gemeint schien. Wenn es im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
öffentlichen Beteiligung <strong>de</strong>utlich gemacht wor<strong>de</strong>n<br />
wäre, dass es da<strong>bei</strong> auch um Reduzierungen hinter<br />
<strong>de</strong>n erreichten raumordnungsrechtlichen<br />
Rechtsstand gar mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung auf betriebene<br />
Standorte gehen sollte, hätte es außer unserer<br />
Eingabe sicherlich auch weitere Äußerungen seitens<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Gemein<strong>de</strong>n gegeben, die im jetzigen<br />
Verfahren immerhin Erweiterungswünsche<br />
vorgebracht haben. Leicht nachvollziehbar ist, dass<br />
diese Kommunen mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog nicht<br />
einverstan<strong>de</strong>n sind, soweit er nun auch rückwirkend<br />
in seit langem in allen Belangen abgewogene und<br />
unstrittige Gebietsgrenzen eingreift und schon<br />
spru<strong>de</strong>lne Einnahmequellen verschüttet mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
möglichen Wirkung <strong>de</strong>s Ausfalls durchaus etwa <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten Gewerbesteuer, zumal <strong>de</strong>m<br />
Kriterienkatalog im Bewusstsein <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n<br />
nicht die öffentliche Rechtskraft zukommt<br />
vergleichbar Regional- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauungsplänen.<br />
keine Berücksichtigung Die zum Kriterienkatalog-Wind hier geäußerten Vermutungen<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Sichtweise durch die Kommunen<br />
sind völlig spekulativ und nicht belegbar. Es kann kein<br />
Anspruch darauf geben, dass ein einmal ausgewiesenes<br />
Eignungsgebiet dauerhaft in seiner Abgrenzung unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
bleibt. Bei Windgebietsfestsetzungen im Zuge von REP-<br />
Neuaufstellungen bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils<br />
aktuellen und künftig technisch machbaren Entwicklungen von<br />
Windkraftanlagen und die davon ausgehen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />
unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />
Raum anzusetzen. So wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP2000<br />
noch von 1-MW -Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall<br />
ausgegangen. Während <strong>de</strong>s Geltungszeitraumes <strong>de</strong>s REPHarz<br />
sind bzw. wer<strong>de</strong>n 2 MW- (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regelfall sein, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um größere Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />
Raum haben. Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur<br />
Abgrenzung von VRG-/EG-Wind an diese technische<br />
Entwicklung nachvollziehbar und legitim. Bereits im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Ergänzungsbeschlusses vom 17.11.2003 zum<br />
Aufstellungsbeschluss <strong>de</strong>s REPHarz (allgemeine Festlegungen<br />
zur Win<strong>de</strong>nergie) wur<strong>de</strong> u.a. öffentlich bekannt gemacht, dass<br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz auch die<br />
seinerzeit rechtskräftigen EG-Wind hinsichtlich ihrer jetzigen<br />
und künftigen Raumverträglichkeit überprüft wer<strong>de</strong>n. Be<strong>de</strong>nken<br />
zu diesem Beschluss wur<strong>de</strong>n jedoch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
öffentlichen Bekanntmachung nicht geäußert. Gleiches gilt im<br />
übrigen für <strong>de</strong>n Kriterienkatolog-Wind, <strong><strong>de</strong>r</strong> am 10.12.04<br />
beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gemacht<br />
wur<strong>de</strong>. Dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s Kriterienkatologes-Wind<br />
die seinerzeit bestehen<strong>de</strong>n EG-Wind ausgespart wer<strong>de</strong>n sollen,<br />
wur<strong>de</strong> nie gesagt und wür<strong>de</strong> auch rechtlich angreifbar sein.<br />
Die Ermessensspielräume <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong>m EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
durchaus genutzt. Bei einer sehr restriktiven Anwendung <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges hätte das jetzige VRG-Wind noch <strong>de</strong>utlich<br />
kleiner ausfallen können. Im übrigen haben die <strong>Regionale</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaften Altmark, Mag<strong>de</strong>burg und Anhalt auf<br />
Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils eigenen Abstandsregeln die Windgebiete<br />
im Vgl. zu <strong>de</strong>n REP2000 um ca. 35 bis 55 %, und damit viel<br />
kräftiger als im REPHarz, reduziert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-13 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
- Dem Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
sollte ebenfalls gleichzeitiger Status als<br />
Vorranggebiet eingeräumt wer<strong>de</strong>n (S.56/57).<br />
Entgegenstehen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> sind wie gesagt in <strong>de</strong>m<br />
kurz vor Abschluss befindlichen<br />
immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht<br />
vorgetragen wor<strong>de</strong>n.<br />
- Erklärt wer<strong>de</strong>n müsste, warum unter Z 3 auf Seite<br />
50 Dar<strong>de</strong>sheim nicht mit in das "gemeinsame,<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Eignungsgebiet" einbezogen<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Hinsichtlich unseres Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>slebener<br />
Eignungsgebietes möchten wir abschließend darauf<br />
hinweisen, dass sämtliche negativen<br />
Stellungnahmen, die zu <strong><strong>de</strong>r</strong> massiven<br />
Eignungsgebietsverkleinerung geführt haben, wie<br />
schon gesagt nicht mehr aktuell sind, wie das kurz<br />
vor Abschluss befindliche immissionsrechtliche<br />
Verfahren gezeigt hat, dass lediglich zwei private<br />
Eingaben erbrachte, in <strong>de</strong>nen es aber auch nicht um<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
Gesamtumfanges <strong>de</strong>s Eignungsgebietes geht.<br />
Und nicht übersehen wer<strong>de</strong>n sollte, dass die<br />
Landschafts- und Raumwirkung bereits 1999/2000<br />
für das gesamte Gebiet von 379 ha, und eben nicht<br />
nur für die jetzt vorgeschlagenen 235 ha<br />
abschließend positiv beurteilt war. Die strikt<br />
angewandten Kriterien zur Begrenzung <strong>de</strong>s EG<br />
Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben wer<strong>de</strong>n angezweifelt."<br />
teilweise Berücksichtigung - Bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> das bisherige<br />
EG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben als VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim eingestuft. Dazu war jedoch eine<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Flächenzuschnittes im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher das<br />
EG queren<strong>de</strong>n K 1335 notwendig. Der diesbezügliche<br />
Restriktionsraum war aus <strong>de</strong>m bisherigen EG<br />
herauszunehmen, da ein VRG-Wind keine größeren<br />
innergebietlichen Restriktionen aufweisen darf.<br />
- Eine Benennung <strong>de</strong>s Windgebietes <strong>bei</strong> Dar<strong>de</strong>sheim in Z 3<br />
unter Pkt. 5.3.1 ist nicht möglich, da Z 3 in Ergänzung von Z 1<br />
lediglich auf planungsregionsübergreifen<strong>de</strong> Eignungsgebiete<br />
abstellt.<br />
- Die Ausweisung von VRG-/EG-Wind im REP Harz liegt ein<br />
gesamträumliches <strong>Planung</strong>skonzept zu Grun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ssen<br />
Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Regionalversamlung 02/2004<br />
beschlossene Kriterienkatalog-Wind bil<strong>de</strong>t. Auf dieser<br />
Grundlage erfolgte die Gesamtbewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuvorschläge zur Aufnahme von WKA-Flächen<br />
ebenfalls die Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> "alten" EG aus <strong>de</strong>n REP 2000.<br />
Speziell die Abstandsunterschreitungen zu <strong>de</strong>n Kriterien<br />
Siedlungsbereiche, Einzelsiedlungen, Straßenverkehr, Wald<br />
und Gebiete mit empfindlichen Landschaftsbild führten zu einer<br />
Verkleinerung <strong>de</strong>s EG. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> die kommunal<br />
gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 um ca. 87 ha zur<br />
Vermeidung einer Einkreisung Dar<strong>de</strong>sheims umgesetzt. Eine<br />
zu strikte Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien kann auch nicht vorgeworfen<br />
wer<strong>de</strong>n, da z.B. <strong>bei</strong>m VRG-/EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gelän<strong>de</strong>morphologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Siedlungsabstand von 1.000 m ausnahmsweise (Kr.Nr. 1, hier<br />
begrün<strong>de</strong>ter Einzelfall) nicht umgesetzt wur<strong>de</strong> (hier 800 m<br />
angesetzt). Ein direkter Vergleich zwischen <strong>de</strong>m "alten" EG<br />
<strong>de</strong>s REPMd mit ca. 379 ha und <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkfläche <strong>de</strong>s<br />
BImSchG-Verfahrens ist ohnehin nicht möglich, da <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />
genehmigen<strong>de</strong> Windpark selbst nur eine Flächengröße von ca.<br />
250 ha besitzt (zur Gebietsreduzierung im Vgl. zum "alten" EG<br />
siehe Datensätze 442-2, 442-3, 442-12.) Die Abgrenzung <strong>de</strong>s<br />
VRG-Wind berücksichtigt auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />
eingeholte gutachterliche Einschätzungen zum VRG/EG<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (incl. Vorschlagsfläche für<br />
Erweiterung) hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen von WKA auf<br />
ausgewählte Vogelarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s Rotmilans, und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild (siehe Umweltbericht).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-14 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Wir beantragen hiermit <strong>bei</strong><strong>de</strong>s: ein zusätzliches<br />
Windvorbehaltsgebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (grün<br />
umran<strong>de</strong>ter Gebietsvorschlag mit 1.500 m Abstand<br />
zu <strong>de</strong>n benachbarten Wohnsiedlungen und 500 m<br />
Abstand zur Wockenstedter Mühle) und <strong>de</strong>n<br />
Harzverstärkungs-Ringschluss (als Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen 110kV-Leitung über Hüttenro<strong>de</strong><br />
für die LK Halberstadt und Wernigero<strong>de</strong><br />
regionalplanerisch mit abzuwägen.<br />
442-15 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgeblichkeit <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges auf S. 52/53 weisen wir daraufhin,<br />
dass für uns bisher nicht ersichtlich ist, warum auf<br />
unsere diesbezügliche Stellungsnahme vom<br />
20.4.2005 an die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />
nicht reagiert wur<strong>de</strong>. Wir fügen Sie hier als Anlage<br />
<strong>bei</strong> und machen sie damit noch einmal zum<br />
Gegenstand dieser heutigen Stellungnahme<br />
unsererseits mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bitte, ähnlich wie laut REP-<br />
Entwurf an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle "in begrün<strong>de</strong>ten<br />
Einzelfällen von <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />
abgewichen" wur<strong>de</strong> (S. 54 und II/S. 7), dieses auch<br />
zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt zusammenfassend von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein vorgetragenen<br />
Erweiterungsvorstellungen gelten zu lassen.<br />
keine Berücksichtigung Da hinsichtlich <strong>de</strong>s genannten Harzverstärkungsringschlusses<br />
bislang keine konkreten <strong>Planung</strong>sabsichten vorgelegt wur<strong>de</strong>n,<br />
kann eine Aufnahme in <strong>de</strong>n REP Harz nicht hinreichend geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n (ggf. nach Vorlage entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen<br />
Trasseneinordnung durch ein ROVerf möglich). Weiteres hierzu<br />
und zur beantragten Windgebietsausweisung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wockenstedter Mühle siehe Datensatz 442-11).<br />
Eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie ist mit <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Vorschriften nicht<br />
möglich (siehe auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein, Datensatz 54-21)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der genannte Kriterienkatalog wur<strong>de</strong> zunächst mit allen<br />
beteiligten Landkreisen abgestimmt. Mit Beschlussfassung<br />
durch die Regionalversamlung 02/2004 wur<strong>de</strong> dieser für die<br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz als Grundgerüst für die<br />
gesamträumliche <strong>Planung</strong>skonzeption für die Ausweisung von<br />
Windgebieten im REPHarz bin<strong>de</strong>nd. Der Kriterienkatalog wur<strong>de</strong><br />
in <strong>de</strong>n Amtsblätter <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Landkreise veröffentlicht,<br />
da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> das Vortragen von Anregungen und Be<strong>de</strong>nken für<br />
einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bekanntmachung<br />
ermöglicht. Eine betreffen<strong>de</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark<br />
Driuberg GmbH ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz nicht<br />
eingegangen (nach Rücksprache mit Herr Bartelt offensichtlich<br />
nur als E-Mail verschickt, die jedoch nicht ankam).<br />
In begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen wur<strong>de</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-<br />
Ausweisung <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes vom Kriterienkatalog<br />
abgewichen (z.B. auch <strong>bei</strong>m VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, hier Regelabstand von 1.000 m zur nächsten<br />
geschlossenen Wohnbebauung gemäß KrNr. 1 unterschritten).<br />
Die Vorschläge <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein für eine<br />
großflächige VRG-/EG-Erweiterung sind an Hand <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges-Wind raumordnerisch als nicht verträglich<br />
anzusehen, daher kann eine großflächige Ausweisung eines<br />
VRG-/EG-Wind von insgesamt ca. 1.000 ha nicht erfolgen<br />
(siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein (Datensatz 54-21).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-16 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 1 - Streichung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Erläuterungen<br />
(bisher vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Wohngebiete,<br />
dörfliche Siedlungen, Campingplätze,<br />
frem<strong>de</strong>nverkehrsbetonte Siedlungsgebiete, (Misch-,<br />
Kern- und Gewerbegebiete, öffentliche<br />
Grünflächen - zu streichen)<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />
Vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Wohngebiete, Kurgebiete,<br />
Campingplätze, frem<strong>de</strong>nverkehrsbetonte<br />
Siedlungsgebiete wer<strong>de</strong>n auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> TA Lärm mit ab<br />
35 dB(A) Grenzwert belegt. Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en gehören<br />
zum Kriterium 2, Ausnahme sind die öffentlichen<br />
Grünflächen die gestrichen wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
streichen: 10-faches <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA-Gesamthöhe<br />
Begründung:<br />
Der maximale Abstand <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA sollte sich aus <strong>de</strong>n<br />
Gutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> Schall- und<br />
Schattenwurfberechnungen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> TA Lärm<br />
ergeben. Schutz <strong>de</strong>s allgemeinen Wohlbefin<strong>de</strong>ns <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung wird über die TA - Lärm und die<br />
weiteren technischen Richtlinien einbezogen und<br />
berücksichtigt.<br />
442-17 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 6 (bisher Gewässer: Tabu 200 m (A) + 300<br />
(R))<br />
Erläuterung:<br />
Fließgewässer und stehen<strong>de</strong> Gewässer 1.<br />
Ordnung nach WG LSA ( inkl. Talsperren ) (sonstige<br />
Gewässer mit < 0,5 ha - streichen)<br />
Begründung:<br />
Abstän<strong>de</strong> zu sonstigen Gewässer mit < 0,5 ha<br />
sollten im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Sie benötigen z.T. nur einen freien<br />
Bewirtschaftungsstreifen von min<strong>de</strong>stens 10 m.<br />
keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>de</strong>s<br />
Kriterienkataloges-Wind Anfang 2005 wur<strong>de</strong>n keine<br />
diesbezüglichen Be<strong>de</strong>nken geäußert. Da dieser Kriterienkatalog<br />
das Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption<br />
zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz darstellt, sind<br />
erhebliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Kriterien zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nicht mehr möglich (vorausgesetzt, dass keine<br />
schwerwiegen<strong>de</strong>n Fehler im Kriterienkatalog-Wind vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind, was im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anhörungsverfahren zum<br />
REPHarz nicht erkennbar ist). Bei relevanten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
wür<strong>de</strong> das o.g. <strong>Planung</strong>skonzept und damit generell die jetzigen<br />
Windgebietsausweisungen im REPHarz in Frage gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Abstandszonen können auf grober regionalplanerischer Ebene<br />
pauschal zu je<strong><strong>de</strong>r</strong> schützenswerten Wohnbebauung angesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n; dies gilt auch für vorbeugen<strong>de</strong>n Immissionsschutz<br />
hinsichtlich potentieller Siedlungserweiterungsflächen. Der<br />
1.000 m Sieldungsabstand gemäß Kriterium Nr. 1 wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
konkreten Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG nochmals im Einzelfall<br />
geprüft und <strong>bei</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en örtlichen Umstän<strong>de</strong>n auch nicht<br />
pauschal umgesetzt (z.B. <strong>bei</strong> Dar<strong>de</strong>sheim). Die WKA-<br />
Gesamthöhe spielte ohnehin <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen<br />
Gebietsabgrenzung keine entschei<strong>de</strong>ne Rolle, da konkrete<br />
WEA-Standorte und -Höhen erst in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sebenen festgelegt wer<strong>de</strong>n und zur Normenklarheit<br />
kartografisch die VRG-/EG-Wind ein<strong>de</strong>utig abzugrenzen sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Abstän<strong>de</strong> zu Gewässern kleiner als 0,5 ha wer<strong>de</strong>n im<br />
Kriterienkatalog raumordnerisch gar nicht betrachtet, es heißt<br />
"sonstige Gewässer > 0,5 ha". Erst im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten<br />
fachlichen Genehmigungsplanung sollen die kleineren<br />
Gewässer (< 0,5 ha) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-18 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 7: Tabu ( 200 m (A) - streichen)<br />
Erläuterung:<br />
Waldflächen > 2 ha und ihre Waldrän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Begründung:<br />
Abstand zu Waldgebieten sollte ebenfalls aufgrund<br />
einer Einzelprüfung bestimmt wer<strong>de</strong>n. Die Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
NRW und Rheinland -Pfalz lassen die Nutzung von<br />
Win<strong>de</strong>nergie in Waldgebieten zu und for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
lediglich einen Bewirtschaftungsstreifen von 5 m.<br />
442-19 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 9:<br />
Gebiete mit empfindlichem Landschafts- und Ortsbild<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> in Deutschland gelten<strong>de</strong>n<br />
baurechtlichen kommunalen <strong>Planung</strong>shoheit sollten<br />
vor endgültigem Flächenausschluss die betroffenen<br />
Gemein<strong>de</strong>n angeschrieben und um Stellungnahme<br />
gebeten wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Maßgeblich sind die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt bzw.<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalen Verhältnisse. Die Abstandszone zum Wald wur<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>finiert zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />
Waldran<strong>de</strong>s, <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Artenvielfalt und -dichte, die sich auf<br />
<strong>de</strong>n Übergangsflächen zwischen Wald-und Offenlandbereichen<br />
eingestellt haben. Die im ansonsten waldarmen Harzvorland<br />
vorhan<strong>de</strong>nen kleineren Waldflächen sind beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in ihrer<br />
Biotop- und Erholungsfunktion vor Beeinträchtigungen zu<br />
schützen. Die großflächigen Wäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Harzes und <strong>de</strong>s<br />
Harzvorlan<strong>de</strong>s (Hakel, Huy, Fallstein) stehen bereits wegen<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange (z.B. NSG , LSG,<br />
Vogelschutzgebiete, Erholung) für eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung nicht zur Verfügung.<br />
Im zwischenzeitlich aktualisierten Abstandserlass NRW wur<strong>de</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstand zum Wald auf die Gesamthöhe von WKA<br />
erhöht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das gesamtschlüssige Konzept für die <strong>Planung</strong>sregion verlangt<br />
nach allgemeingültigen Abstandsfestsetzungen. Daher ist es<br />
nicht möglich, in einem Regionalplan Festsetzungen allein auf<br />
Einzelbewertungen von Kommunen aufzubauen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
was das Landschaftsbild betrifft, da WEA heutiger<br />
Größenordnungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel landschaftlich weit über die<br />
Grenzen einer Gemarkung wirken. Deswegen wur<strong>de</strong> auch ein<br />
gesamträumliches Gutachten zur Landschaftsbildbewertung<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung in Auftrag gegeben,<br />
welches für bestimmte Teilräume durch eine EDV-gestützte<br />
Landschaftsbildanalyse untersetzt wur<strong>de</strong> (siehe Umweltbericht<br />
zum REPHarz). Im Übrigen sind die Kommunen im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Anhörung <strong>de</strong>s REP Harz beteiligt wor<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m hätten die Kommunen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind ihre Be<strong>de</strong>nken<br />
anmel<strong>de</strong>n können, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-20 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 10:<br />
Abstän<strong>de</strong> zwischen Eignungsgebieten/ Windfarmen<br />
Erläuterung:<br />
Abstän<strong>de</strong> zwischen Eignungsgebieten bzw.<br />
Windfarmen mit jeweils > 3 WEA streichen:<br />
Tabu 5000 m im Gunstbereich <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s ( R ) und 10.000 m im<br />
<strong>Abwägung</strong>sbereich <strong>de</strong>s Landschaftsbildgutachtens (<br />
R )<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />
3000 m im Gunstbereich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s im<br />
Zusammenhang einer Einzelfallprüfung<br />
Begründung:<br />
Die Abstän<strong>de</strong> 5000 m bzw. 10000 m sind dann<br />
gerechtfertigt, wenn diese Werte nicht<br />
ausschließlich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n als Regelabstand in<br />
Verbindung mit einer Einzelfallprüfung zu verstehen<br />
sind.<br />
442-21 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 11 (bisher EU Vogelschutzgebiete<br />
(EU SPA), sonstige für <strong>de</strong>n Vogelartenschutz<br />
wertvolle Bereiche 1000 m (A) +3000 m (R) EU-<br />
Vogelschutzgebiete, 200 m (A) + 800 m (R) sonstige<br />
für <strong>de</strong>n Vogelartenschutz wertvolle Bereiche)<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Streichen <strong>de</strong>s 3.000 m<br />
Restriktionsbereiches <strong>bei</strong> EU SPA<br />
Begründung:<br />
Eine erhöhte Schutzfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sollte immer in<br />
Verbindung mit einer standortbezogenen<br />
Einzelfallprüfung abgewogen wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die Ausweisung von Gunst- und <strong>Abwägung</strong>sbereichen erfolgte<br />
gemäß Landschaftsbildgutachten "Empfindlichkeit <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Errichtung von WEA" aus 2004. Die vorgenommene<br />
Differenzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstän<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n EG/Windparks ist<br />
durch die differenzierte Bewertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
gerechtfertigt. So ist <strong><strong>de</strong>r</strong> gutachterlich ausgewiesene<br />
<strong>Abwägung</strong>sbereich bereits durch eine erhöhte<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit gekennzeichnet. Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne WKA<br />
sind <strong>bei</strong> normalen Sichtverhältnissen ohne sichtverschatten<strong>de</strong><br />
Elemente bis min<strong>de</strong>stens 10 km Entfernung <strong>de</strong>utlich erkennbar.<br />
Eine weitere Erkennbarkeit ist <strong>bei</strong> normalen Sichtverhältnissen<br />
noch über 10 km hinaus gegeben. Die festgesetzten Werte<br />
gemäß KrNr. 10 dienen <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor<br />
großräumiger technogener Überprägung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermeidung<br />
von künstlichen Verriegelungen <strong>de</strong>s Landschaftsraumes. Das<br />
Kriterien Nr. 10 stellt ohnehin nur ein Restriktionswert im Sinne<br />
eines Richtwertes dar, <strong><strong>de</strong>r</strong> im Einzelfall überprüft wur<strong>de</strong>. So<br />
wur<strong>de</strong> z.B. kein "altes EG" <strong>de</strong>s REP2000 nur allein wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Unterschreitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandsmaße gemäß KrNr. 10<br />
"zurückgeplant".<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Abstands-/Restriktionszonen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 11 sind<br />
<strong>de</strong>finiert zum beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna vor indirekten<br />
erheblichen Auswirkungen durch negative Beeinflussung von<br />
außen im Sinne <strong>de</strong>s Umgebungsschutzes; es dient <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorbeugung von Vogelschlaggefahr und Verlust von Lebensund<br />
Nahrungsraum. Die Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stördistanzen<br />
hängt von <strong>de</strong>n zu schützen<strong>de</strong>n Vogelarten ab. In allen EU-<br />
Vogelschutzgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind Großvogelarten,<br />
speziell Greifvögel und hier v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Rotmilan, als Arten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vogelschutzrichtlinie zu schützen. So reicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionsradius<br />
<strong>bei</strong>m Rotmilan <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungssuche vom Brutplatz aus in die<br />
offene Landschaft bis zu 10 km. Die im Kriterienkatalog<br />
festgelegten Restriktionswerte (R) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n ohnehin eine<br />
Einzelfallprüfung, die <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 11 z.B. im Zuge einer<br />
gutachterlichen avifaunistischen Prüfung für bestimmte<br />
Teilräume <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion erfolgte. Dies erfolgte auch für<br />
das VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>lsleben und <strong>de</strong>n<br />
Erweiterungsvorschlägen (siehe Umweltbericht zum REPHarz),<br />
wo<strong>bei</strong> die gutachterlichen Empfehlung zur Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
VRG auf ca. 158 ha im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> erst nach 2002<br />
genehmigten WKA-Standorte nicht umgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 535 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-22 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 14: LSG (1.000 m ( R ) streichen)<br />
Einzelfallprüfung<br />
Begründung:<br />
NSG- und FFH-Gebiete wer<strong>de</strong>n mit einer<br />
Abstandszone von 200 m festgelegt, daher schlagen<br />
wir vor die Abstandszonen in einer Einzelfallprüfung<br />
anzusetzen.<br />
442-23 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 15: Natur<strong>de</strong>nkmäler, Geschützte<br />
Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte<br />
Biotope: (200 m (A) ND/GGB - streichen); (200 m ( R<br />
) GLB - streichen); (über 200 m Einzelfellprüfung -<br />
streichen)<br />
Begründung: Die Abstandswerte sollte hier allenfalls<br />
als Richtwerte gelten, die jeweils im Rahmen einer<br />
Einzelprüfung zu begrün<strong>de</strong>n und ggf. auch<br />
standortbezogen auszuprägen sind.<br />
442-24 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 18: streichen: 300 m <strong>bei</strong> Hart- und<br />
Kalksteinlagerstätten ( R ); Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: 50 m Abstand<br />
Begründung:<br />
Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingriffsminimierung<br />
empfiehlt sich ein möglichst knapper Abstand, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standsicherheit und Bewirtschaftung gewährleistet.<br />
442-25 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 20 (VBG für<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung)<br />
streichen: 200 m ( R )<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: keine Begrenzungen (siehe Kriterium 7 -<br />
Wald )<br />
keine Berücksichtigung Die festgelegte Restriktionszone von 1000 m ist <strong>bei</strong>m Kriterium<br />
Nr. 14 an eine Einzelfallprüfung gekoppelt, festzumachen am<br />
jeweiligen Schutzzweck <strong>de</strong>s zu betrachten<strong>de</strong>n LSG.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Durch Rechtsverordnung geschützte Einzelobjekte und<br />
Landschaftsteile sind vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />
durch negative Beeinträchtigungen von außen zu schützen.<br />
Festgelegte Abstandszonen sichern <strong>de</strong>n Umgebungsschutz.<br />
Eine Einzelfallprüfung ist darüber hinaus standortbezogen<br />
möglich. So wur<strong>de</strong> meist die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kleinräumigen ND und GGB <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung)<br />
überlassen. Lediglich räumliche Konzentrationen mehrerer<br />
solcher schützenswerter Objekte wur<strong>de</strong>n bereits <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen Gebietsfestlegung berücksichtigt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Der Gesteinsabbau in Hart-und Kalksteinlagerstätten erfolgt in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel durch Sprengar<strong>bei</strong>ten mit möglichen Auswirkungen<br />
wie Steinwurf und Bo<strong>de</strong>nerschütterungen, die die<br />
Standsicherheit von WKA beeinträchtigen können. Durch zu<br />
dicht an VRG/VBG für Rohstoffgewinnung stehen<strong>de</strong> WKA<br />
könnte ein solcher Rohstoffabbau durch einzuhalten<strong>de</strong><br />
Sicherheitsabstän<strong>de</strong> räumlich erheblich eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Restriktionszone wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>finiert zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Biotopfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen. VBG<br />
für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung erfüllen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch die Funktion<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für ÖVS, d.h. es han<strong>de</strong>lt sich um Gebiete, die zu<br />
einem größeren, biotisch wertvollem Gebiet vernetzt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen im Sinne von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>ungskorridoren und<br />
Trittsteinbiotopen für gefähr<strong>de</strong>te Arten und Verbundachsen und<br />
zum Schutz naturnaher Landschaftsteile und<br />
Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen<br />
Lebensgemeinschaften.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-26 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 21 (Reg. Be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur<br />
und Denkmalpflege) - streichen: Tabu 1.000 m ( A )<br />
und > 1.000 m Einzelfallprüfung ( R)<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Einzelfallprüfung<br />
Begründung: siehe Kriterium 14<br />
(Landschaftsschutzgebiet) und 15 (Natur<strong>de</strong>nkmäler<br />
... )<br />
442-27 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 22 (Windpotenzial, Für die<br />
Win<strong>de</strong>nergienutzung verfügbare Flächen mit einer<br />
jährlichen mittleren Windgeschwindigkeit von >= 4,8<br />
m/s in 30 m bzw. 50 m über Grund)<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Keine Begrenzung<br />
Begründung:<br />
1.§ 10 Abs. 4 EEG löst diese Frage bereits<br />
hinreichend.<br />
2.Baurechtlich begrün<strong>de</strong>te Min<strong>de</strong>st-<br />
Wirtschaftlichkeitsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind systemfremd.<br />
3.Es wer<strong>de</strong>n kaum noch Anlagen mit einer<br />
Nabenhöhe von 50 m gebaut. Die Windzunahme in<br />
höheren Nabenhöhen<br />
ist stark zunehmend.<br />
keine Berücksichtigung Die Abstandszone dient <strong>de</strong>m räumlich unmittelbaren<br />
Umgebungsschutz zur Vermeidung einer erheblichen visuellen<br />
Beeinträchtigung eines Vorrangstandortes für Kultur-und<br />
Denkmalpflege durch eine technogene Überprägung <strong>de</strong>s<br />
Umfel<strong>de</strong>s. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe heutiger Anlagen kann <strong>bei</strong><br />
Abstän<strong>de</strong>n unter 1000 m i.d.R. eine visuelle Beeinträchtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VRSTO durch räumlich in EG gebün<strong>de</strong>lte WKA<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus kann im Rahmen einer<br />
Einzelfallprüfung, die vor allem die visuelle Verletzbarkeit eines<br />
VRSTO für Kultur -und Denkmalpflege unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s umgeben<strong>de</strong>n Landschaftscharakters und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gelän<strong>de</strong>morphologie zu prüfen hat, ein größerer<br />
Min<strong>de</strong>stabstand als 1000 m festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 22 sind die Ergebnisse<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Windpotentialstudie LSA aus 1997, komplettiert durch<br />
aktuelle Winddaten <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes von 2004.<br />
Dort wer<strong>de</strong>n die Windgeschwindigkeiten in 30 bzw. 50 m über<br />
Grund angegeben. Der Gesetzgeber selbst stellt im Zuge <strong>de</strong>s<br />
EEG für einen Referenzstandort einer WKA auf eine<br />
Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s in 30 m Höhe ab. Im übrigen<br />
hat dieses Kriterium keinen ausschließen<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eher<br />
orientieren<strong>de</strong>n Charakter zur Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windhöffigkeit am<br />
jeweiligen, in Frage kommen<strong>de</strong>n Bereich für ein VRG-/EG-<br />
Wind. Lt. Urteil <strong>de</strong>s OVG LSA vom 20.04.07 (Az. 2 L 110/04)<br />
kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windhöffigkeit eine zentrale<br />
Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> zu.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
442-28 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />
Kriterium 23 (Netzanbindung, bisher 5.000 m<br />
Umgebung von Hochspannungsleitungen als<br />
Gunstraum 10.000 m Umgebung von<br />
Umspannwerken als Gunstraum. Bei Bedarf > 5.000<br />
m / 10.000 m Einzelfallprüfung)<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Keine Begrenzungen<br />
Begründung:<br />
1.In netzstrukturschwachen, aber windgünstigen<br />
Regionen (z.B. Nordharz), können die<br />
vorgeschlagenen Abstän<strong>de</strong><br />
unerwünschte Ausschlusswirkungen entfalten<br />
2.Wenn hier auf Abstandswerte nicht verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n soll, dürften diese nur empfehlen<strong>de</strong>n<br />
Charakter haben und müssten sich auf die Größe<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> erschließbaren Win<strong>de</strong>ignungsgebiete beziehen,<br />
da mit zunehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgröße auch größere<br />
Entfernungen zu <strong>de</strong>n Netzen finanzierbar und damit<br />
realisierbar sind.<br />
teilweise Berücksichtigung Kriterium entfaltet keine Ausschlusswirkung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hat nur<br />
orientieren<strong>de</strong>n Charakter zur Bewertung möglicher<br />
Einspeisungsmöglichkeinten von Windparks in potentiellen<br />
VRG-/EG-Wind (damit nur empfehlen<strong>de</strong>n Charakter, wie unter<br />
Nr. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vorgeschlagen).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
442-5 STN vom 04.05.07:<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />
Strukturschwäche und <strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong> durch jüngste EU-<br />
Beschlüsse gestiegenen Klimaschutzverpflichtungen<br />
soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark auf <strong>de</strong>m Druiberg um die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein in Dar<strong>de</strong>sheim und Hessen<br />
sowie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy in Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />
beschlossenen Flächen erweitert wer<strong>de</strong>n (vgl.<br />
Anlage 5).<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein (Datensatz 54-21) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz<br />
39-3)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 539 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
442-6 STN vom 04.05.07:<br />
Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> starken Wirtschafts- und<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatzpotentiale <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie darf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Windpark Druiberg nicht wie vorgesehen von 380 ha<br />
auf 250 ha reduziert wer<strong>de</strong>n. Die dadurch bedrohte<br />
dauerhafte Existenz von 14 <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt betriebenen 29<br />
Standorte wür<strong>de</strong> nahezu die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen<br />
Wirtschafts-, Steuer- und weiteren Investitionskraft<br />
<strong>de</strong>s Energiepark Druiberg beschnei<strong>de</strong>n. Die<br />
genehmigten und zum größten Teil schon in Betrieb<br />
befindlichen WKA 1, 2, 9, 14, 15, 22, 27, 29, 35/48,<br />
36/49, 38/46 und 40/53 (Dar<strong>de</strong>sheim) sowie 24/43<br />
und 34/44 (Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben) müssen dauerhaft auch<br />
raumordnungsrechtlich abgesichert bleiben (vgl.<br />
Anlage 2), sonst ist die zukunftsgerichtete<br />
Investitionskraft <strong>de</strong>s Energieparks zerstört. Die<br />
Entscheidungsträger sollten sich bewusst sein, dass<br />
nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinn aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
windstarken Nordharzregion das lan<strong>de</strong>sweit<br />
einzigartige Dar<strong>de</strong>sheimer Zukunftskonzept als EE -<br />
Clusters mit <strong>de</strong>n möglichen Folgeinvestitionen<br />
ermöglicht.<br />
keine Berücksichtigung Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. zum<br />
REP2000 siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Stellungnahme<br />
(Datensatz 442-2) bzw. <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein (Datensatz 54-12)<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA-Standorte außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />
siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein (Datensatz 54-20)<br />
Zusätzlich: Es befin<strong>de</strong>n sich nicht 14, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n 10 WKA-<br />
Standorte außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind. Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />
Nr. 2, 27, 38/46 und 40/53 befin<strong>de</strong>n sich lt. uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Lageplan im Geltungsbereich <strong>de</strong>s VRG-Wind. Der Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
genehmigten WKA, die außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind liegen, und<br />
die damit verbun<strong>de</strong>ne diesbezügliche Wirtschafts- und<br />
Steuerkraft, wird durch die REP-Festlegungen nicht in Frage<br />
gestellt (Bestandsschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Bau-/BImschG-<br />
Genehmigungen aus regionalplanerischer Sicht). Diese davon<br />
betroffenen Anlagen wur<strong>de</strong>n erst 2003 und später errichtet bzw.<br />
3 WKA sind noch gar nicht im Betrieb. So kann <strong>bei</strong> einer<br />
durchschnittlichen Betriebsdauer von ca. 20 Jahren<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n, dass diese z.T. <strong>de</strong>utlich länger als <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
wahrscheinliche Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REPHarz betrieben<br />
wer<strong>de</strong>n können. Erst im Zuge <strong>de</strong>s Repowering <strong>de</strong>s Windparks<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Teilen davon kommt folglich die Lage außerhalb <strong>de</strong>s VRG-<br />
Wind zum Tragen. Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführungen <strong>de</strong>s<br />
Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s (siehe Datensatz 442-7) geht dieser ohnehin davon<br />
aus, dass künftig WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW - Klasse mit 125 bis 130 m<br />
Rotordurchmesser Standard sein wer<strong>de</strong>n und da<strong>bei</strong> ein<br />
Min<strong>de</strong>stabstand von min<strong>de</strong>stens 500 bzw. 5 Rotordurchmesser<br />
zwischen WKA-Standorten eingehalten wer<strong>de</strong>n müßte. Da<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit jedoch die genehmigten WKA z.T. weniger als 250 m<br />
voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> entfernt stehen, ist davon auszugehen, dass<br />
bereits aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenseitigen Beeinflussung ohnehin<br />
nicht alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen WKA-Standorte für ein Repowering in 10<br />
bis 20 Jahren geeignet sind.<br />
Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erzeugung erneuerbarer Energien<br />
können Gewinn abwerfen. Ansonsten wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umsetzungscharakter <strong>de</strong>s EEG (finanzielle Anreize in Form<br />
einer Einspeisungsvergütung) <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
erneuerbaren Energien außer <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraft ins Leere<br />
laufen. Und es ist nicht ersichtlich, dass davon nur die<br />
Win<strong>de</strong>nergieerzeuung im nördlichen Harzvorland wirtschaftlich<br />
durchführbar ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 540 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
442-7 STN vom 04.05.07:<br />
Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />
Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />
Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />
Dar<strong>de</strong>sheim aufweisen und damit bis an <strong>de</strong>n jetzt im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Flurneuordnung ausgewiesenen<br />
nächsten landwirtschaftlichen Weg parallel zur<br />
Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die von <strong>de</strong>n<br />
Investoren vorgesehenen und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s das<br />
Landschaftsbild schonen<strong>de</strong>n Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW-<br />
Klasse an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Zuwegung errichtet<br />
wer<strong>de</strong>n können. Ein Anlagenbau in <strong>de</strong>n dazwischen<br />
liegen<strong>de</strong>n neu vergrößerten Ackerflächen wür<strong>de</strong> von<br />
<strong>de</strong>n Bewirtschaftern ohnehin nicht befürwortet. WKA<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW - Klasse (herstellerunabhängig mit etwa<br />
125 - 130 m Rotordurchmesser Rd) dürften zum<br />
Realisierungszeitpunkt Standard sein. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />
wird ein Min<strong>de</strong>stabstand zu benachbarten WKA von<br />
5 Rd empfohlen, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hautwindrichtung sogar 8 Rd.<br />
Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> in Hauptwindrichtung vorgelagerten<br />
bestehen<strong>de</strong>n WKA darf <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n geplanten<br />
Maschinen mit >125 m Rd aus unserer Sicht auch<br />
aus langfristigen Stand- und<br />
Betriebssicherheitsgrün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstand von<br />
500 m zu <strong>de</strong>n benachbarten Dar<strong>de</strong>sheimer WKA<br />
nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />
Zusammenhang muss auch <strong>de</strong>m<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnis, wonach "die kommunal<br />
gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 um<br />
ca. 87 ha ... umgesetzt" wur<strong>de</strong>, wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprochen<br />
wer<strong>de</strong>n. Es war kommunal keine Reduzierung,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n immer eine gleichzeitige Umlegung dieser<br />
87 ha nach Nor<strong>de</strong>n in die Rohrsheimer Gemarkung<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wor<strong>de</strong>n. Dazu gibt es auch einen<br />
entsprechen<strong>de</strong>n F- und B-Plan-<br />
Aufstellungsbeschluss. Im 2. Planentwurf beträgt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> "Rohrsheimer Streifen" aber nicht 87 ha, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
nur ca. 60 ha. Auch diese Situation spricht für die<br />
Aufweitung <strong>de</strong>s Streifens auf 500 m im Abstand von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkungsgrenze.<br />
keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s VRG im<br />
Vgl. zum REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichen<strong>de</strong><br />
regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />
weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung Rohrsheim geschaffen wor<strong>de</strong>n. Das VRG reicht<br />
damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />
hinaus. Immerhin besitzen die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen bzw.<br />
genehmigten WKA bzw. die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben in<br />
2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />
alles 2 MW-Anlagen) nur Abstän<strong>de</strong> untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> von 200 bis<br />
250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />
<strong>de</strong>n WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nördlichen VRG-Grenze und damit Erweiterung um zusätzliche<br />
ca. 45 bis 50 wür<strong>de</strong> vor allem mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar<br />
sein (siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar<br />
Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t). Hinzu kommt,<br />
dass das weitere Heranrücken an die Westerburg<br />
(Vorrangstandort für Kultur und Denkmalpflege) die durch <strong>de</strong>n<br />
Windpark dort verursachte erhebliche Landschafts- und<br />
Ortsbildbeeinträchtigung weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />
Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />
abgestellt. So wur<strong>de</strong> durch das OVG LSA im Urteil vom 20.<br />
April 2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>de</strong>ssen<br />
Windgebiete planerisch nur unter bezug auf künftige WKA mit<br />
Rotordurchmesser von 120 m und mehr (Gesamthöhe von 200<br />
m und mehr) entstan<strong>de</strong>n sind. Entschei<strong>de</strong>nd für die<br />
wirtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ist lt. OVG LSA die<br />
Windhöffigkeit in einer für raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />
repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Anlagen mit<br />
Gesamthöhen zwischen 100 und 200 m wer<strong>de</strong>n auch künftig<br />
weiterhin gebaut und wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />
Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />
wenigen größeren, z.B. 6 MW-WKA bebaut wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> doch<br />
mehr "kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet wer<strong>de</strong>n, kann<br />
regionalplanerisch nicht gesteuert wer<strong>de</strong>n.<br />
Privatrechtliche Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugriffsmöglichkeit auf die<br />
betroffenen Grundstücke für die Win<strong>de</strong>nergienutzung gehören<br />
nicht in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung.<br />
Eine direkter Flächenvergleich zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten EG-<br />
Reduzierung von ca. 87 ha und <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Erweiterung um<br />
ca. 60 ha in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ist nicht möglich. Die<br />
ehemalige EG-Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> nach unserer<br />
Kenntnis nie mit WKA-Standorten überplant. Außer<strong>de</strong>m wären<br />
wegen größerer Restriktionen (z.T. <strong>de</strong>utliche Unterschreitung<br />
<strong>de</strong>s Siedlungsabstan<strong>de</strong>s von 1.000 m zur geschlossenen<br />
Wohnbebauung, direkt begrenzen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>sstraße mit<br />
Pufferbereich, Einzelwohnbebauung am südwestlichen<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 541 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
442-8 STN vom 04.05.07:<br />
Das Vorranggebiet sollte im westlichen Grenzbereich<br />
nach Hessen - ähnlich <strong>de</strong>s bisher gültigen<br />
Regionalplans - wenigstens bis an die westliche und<br />
nördliche Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkungsgrenze reichen,<br />
damit die vom Investor im laufen<strong>de</strong>n Verfahren<br />
vorgesehene beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s innovative Anlage 37/47<br />
dort errichtet wer<strong>de</strong>n kann. Mit dieser Anlage wäre<br />
die Schaffung zumin<strong>de</strong>st eines dauerhaften Voll-<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatzes in Dar<strong>de</strong>sheim verbun<strong>de</strong>n. Die<br />
bisherige Restriktion "Wohnhaus" <strong>bei</strong>m nächsten<br />
Nachbarhaus wur<strong>de</strong> durch eine baurechtliche<br />
Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung inzwischen in "Betriebswohnung"<br />
geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und somit aufgehoben. Aus Rücksicht auf<br />
die Randlage <strong>de</strong>s bisherigen Eignungsgebietes war<br />
hier ohnehin bereits eine WKA gestrichen wor<strong>de</strong>n.<br />
ehemaligen EG-Rand) ohnehin nur ca. 30 bis 40 ha dieser<br />
Teilfläche mit WKA-Standorten überplanbar gewesen (ohne<br />
Prüfung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange). Folglich ist die<br />
vollständig überplanbare VRG-/EG-Erweiterung tatsächlich<br />
sogar größer als die vorgenommene EG-Reduzierung südlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> B 79.<br />
keine Berücksichtigung Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />
37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />
seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />
ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt. Damit besitzt diese<br />
<strong>Planung</strong>, auch im Vgl. zu <strong>de</strong>n genehmigten WKA-Standorten,<br />
die jetzt außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind liegen, keinen<br />
Vertrauensschutz. Die "alte" EG-Grenze war in diesem Bereich<br />
jeweils ca. 200 bis 220 m von <strong><strong>de</strong>r</strong> westlichen und nördlichen<br />
Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkungsgrenze entfernt. Die WKA Nr. 37/47<br />
als gedachte westlichste WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm liegt mit<br />
mehr als 350 m Abstand auch außerhalb <strong>de</strong>s im REPHarz<br />
ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so dass unter Anwendung <strong>de</strong>s<br />
sogenannten baurechtlichen <strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die<br />
Regionalplanung (Ausschluss von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />
außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine<br />
regionalplanerische Zustimmung zur genannten WKA erfolgen<br />
kann. Dem Investor hätte frühzeitig klar sein müssen, dass<br />
regionalplanerisch diesem WKA-Standort außerhalb eines<br />
Windgebietes nicht zugestimmt wird. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
VRG-Wind in Richtung Westen über <strong>de</strong>n jetzigen Bestand<br />
vorhan<strong>de</strong>ner bzw. genehmigter WKA hinaus ist bereits aus<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Landschaftsschutzes sehr problematisch. Die<br />
negativen Wirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen,<br />
landschaftsbildmäßig ungünstigen, E-W-gestrecken Form <strong>de</strong>s<br />
Windparks wür<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n genannten WKA-Standort als<br />
dann westliche Anlage noch weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n (siehe<br />
auch Umweltbericht bzw. EDV-gestützte<br />
Landschaftsbildanalyse). Die genannte Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
"Chausseehauses" wur<strong>de</strong> bereits dahingehend berücksichtigt,<br />
dass die westliche VRG-/EG-Grenze <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s<br />
REPHarz um ca. 350 m in Richtung Westen bis zu <strong>de</strong>n dort<br />
zwischenzeitlich genehmigten WKA-Standorten verschoben<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 542 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
442-9 STN vom 04.05.07:<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />
REP Harz wur<strong>de</strong>n im südöstlichen Bereich <strong>de</strong>s<br />
Dar<strong>de</strong>sheimer Vorranggebietes neuerdings zwei<br />
Anlagenstandorte gestrichen (27 und 29), darunter<br />
die lan<strong>de</strong>sweit bisher einmalige und mit erheblichen<br />
touristischen Erwartungen verbun<strong>de</strong>ne Anlage 29 mit<br />
öffentlich begehbarer und verglaster<br />
Aussichtskuppel. Diese <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anlagen - fern<br />
jeglicher nachbarlicher Beeinträchtigung müssen in<br />
je<strong>de</strong>m Fall wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n REP Harz aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
442-10 STN vom 04.05.07:<br />
Der Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy zur geringfügigen<br />
nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s Windpark Druiberg in<br />
Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben vom 21.12.2005 (gelber Bereich in<br />
Anlage 6) sollte im REP Harz übernommen wer<strong>de</strong>n,<br />
da er u.a. die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n bereits genehmigten und<br />
laufen<strong>de</strong>n WKA 24/43 und 34/44 absichert und auch<br />
<strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s Landschaftsbildgutachtens<br />
entgegenkommt.<br />
6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />
442-34 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Im Z 1 sollten die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Chancen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erneuerbaren Energien mit hervorgehoben wer<strong>de</strong>n,<br />
auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehören<strong>de</strong>n Begründung auf S. 62.<br />
Unter 6.1.4 sollte das zukünftige erneuerbare<br />
Energien- Infozentrum auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen<br />
Dar<strong>de</strong>sheimer Druiberg - Radarstation mit erwähnt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>de</strong>s<br />
Windparks Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben lagen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen<br />
Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />
Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind.<br />
Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e örtliche Umstän<strong>de</strong>, die ein Abweichen vom<br />
Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen wür<strong>de</strong>n, sind hier nicht<br />
erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />
besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />
auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein, Datensatz 54-20).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
VRG-Wind. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n genannten WKA-Standorte liegen<br />
außerhalb <strong>de</strong>s VRG, da diese mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog-Wind<br />
(KrNr. 1 und 3) nicht vereinbar sind (1 WKA mit ca. 850 m zu<br />
dicht an die Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 1 WKA<br />
mit ca. 95 m zu dicht an Bun<strong>de</strong>sstraße). Die rechtskräftigen<br />
Baugenehmigungen wer<strong>de</strong>n durch die Gebietsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
VRG-/EG-Wind im Vgl. zum REP2000 regionalplanerisch nicht<br />
in Frage gestellt. Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich erst <strong>bei</strong>m<br />
möglichen Repowering ergeben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das erneuerbare Energien geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, ist bereits<br />
im Pkt. 7.9 Energie G 3 enthalten. Eine Doppelnennung ist<br />
nicht nötig.<br />
Bei Pkt. 6.1.4 han<strong>de</strong>lt es sich um VRSTO für großflächige<br />
Freizeiteinrichtungen, die nach <strong>de</strong>m Kriterienkatalog eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Größe aufweisen müssen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.3.1 Energieversorgung<br />
442-35 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Unter 6.3.1 wird die seit Jahren offenkundige,<br />
unsichere und empfindliche elektrische<br />
Versorgungssituation <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschließlich 110 kV<br />
Stichversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise Wernigero<strong>de</strong> und<br />
Halberstadt ausschließlich über Hüttenro<strong>de</strong> und die<br />
seit Jahrzehnten unterlassene Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Harzverstärkung nicht ausreichend als<br />
versorgungstechnischer und strukturpolitischer<br />
Schwachpunkt analysiert. Entsprechend sollte die<br />
Behauptung "Die Region verfügt über ein gut<br />
ausgebautes System <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrizitätsversorgung" in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung unter 6.3.1 auf S. 91 entsprechend<br />
korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />
6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />
442-36 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Über die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holte wettbewerbswidrige<br />
Bevorzugung <strong>de</strong>s Energieträgers Gas im gesamten<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf ist bereits anfangs hingewiesen<br />
und Korrektur nahegelegt wor<strong>de</strong>n. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Gelegenheit ist dazu unter 6.3.3, wo auf S. 91 noch<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> grundlegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erdgases<br />
gesprochen wird. Regional- und klimapolitisch<br />
grundlegen<strong><strong>de</strong>r</strong> und zielführen<strong><strong>de</strong>r</strong> wären sicherlich<br />
heimisches Biogas o<strong><strong>de</strong>r</strong> Holzgas, aus <strong>de</strong>m sich im<br />
waldarmen Dänemark <strong>de</strong>nnoch verschie<strong>de</strong>ne<br />
Gemein<strong>de</strong>n vollständig mit Wärme und Strom<br />
versorgen, zumeist übrigens auf Basis <strong>de</strong>utscher<br />
Gasmotoren. Wünschenswert wäre, wenn unter<br />
6.3.1 und 6.3.3 ebenso o<strong><strong>de</strong>r</strong> besser noch klarere<br />
Zielaussagen zugunsten heimischer erneuerbarer<br />
Energien eingefügt wür<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Begründung wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Pkt. 6.3.3 bezieht sich auf regional be<strong>de</strong>utsame Gas-,Erdöl-und<br />
Produktenleitungen.<br />
Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfachlichen Grundsätze, Pkt. 7.9 Energie<br />
sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Themen erneuerbare Energien,<br />
Energieträgermix, Wärmekraftkopplungen in <strong>de</strong>n REPHarz<br />
eingeflossen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />
442-37 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Unter <strong>de</strong>n weiteren einzelfachlichen Grundsätzen<br />
sollte darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass kein struktureller<br />
Gegensatz zwischen EE sowie <strong>de</strong>m Natur- und<br />
Landschaftsschutz entsteht. Letztere lei<strong>de</strong>n lokal und<br />
global vor allem unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung und <strong><strong>de</strong>r</strong> falschen<br />
zentralen Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht erneuerbaren<br />
Energieträger. Ohne die Betonung eines neuen<br />
generellen Grundsatzes unter 7.1, wonach die<br />
vermehrte <strong>de</strong>zentrale Nutzung erneuerbarer<br />
Energieträger zugunsten <strong>de</strong>s Auslaufens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Altenergien grundsätzlich Natur und Landschaft<br />
dient, wird man <strong>de</strong>n weltweiten Automatismus zu<br />
Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionen nicht in einen<br />
umgekehrten Mechanismus zugunsten von Natur<br />
und Regionen umwan<strong>de</strong>ln können.<br />
7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />
442-38 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Auch unter 7.5. sollte eine stärkere<br />
regionalplanerische Hinführung zu <strong>de</strong>n EE erfolgen,<br />
z.B. zugunsten einer vorrangigen Südausrichtung <strong>bei</strong><br />
Neubauten in G 2 auf S. 99, <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarheit halber<br />
Privilegierung für lärm- und abgasfreie bzw.<br />
regenerativ betriebener Fahrzeuge in G 4 (mit einer<br />
Privilegierung von Gasfahrzeugen schnei<strong>de</strong>t man<br />
sich doch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten<br />
ins eigene Fleisch), in G 5 daher ebenfalls vor allem<br />
Grundsatzbildung pro Tankstellennetzausweitung<br />
zugunsten regionalpolitisch wünschennswerter<br />
heimischer EE, in G 6 am Schluss anfügen "an<br />
dieser Zielstellung orientieren durch weitestgehen<strong>de</strong><br />
Nutzung heimischer erneuerbarer Energien" mit<br />
entspr. Korrekturen in <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n<br />
Begründungen zu Grundsätzen 1 - 6.<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier<strong>bei</strong> um einzelfachliche Grundsätze, diese<br />
sind laut § 3 ROG allgemeine Aussagen zur Entwicklung,<br />
Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes. Diese Grundsätze sind<br />
untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht spannungsfrei und erfahren ihre<br />
Gewichtung im Einzelfall für eine konkrete raumbe<strong>de</strong>utsame<br />
<strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme. Sie sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung von öffentlichen Stellen zu<br />
berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />
In G 2 geht es um Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung vor schädlichen<br />
Emissionen. Festlegungen wie Häuser errichtet wer<strong>de</strong>n<br />
obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung/Bauordnung. Die Aussage zu lärmund<br />
abgasarmen Fahrzeugen schließt "regenerativ" betriebene<br />
Fahrzeuge ein.<br />
Aussage zu G 6 die grundsätzliche For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Emissionen von<br />
Treibhausgasen zu verringern. Dies schließt automatisch<br />
die Nutzung alle alternativen Energieformen ein.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.6 Wirtschaft<br />
442-39 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
7.7 Landwirtschaft<br />
Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />
eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energien als Chance.<br />
442-40 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
7.8 Forstwirtschaft<br />
Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />
eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energien - Chance.<br />
442-41 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />
eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energien - Chance.<br />
keine Berücksichtigung Die einzelfachlichen Grundsätze <strong>de</strong>s Pkt. 7.6. wur<strong>de</strong>n als<br />
Vorgabe aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Einzelne<br />
Wirtschaftsbranchen wer<strong>de</strong>n hier nicht aufgezählt. Allerdings<br />
können die erneuerbaren Energien <strong>de</strong>n in G 1, Unterpunkt 5,<br />
benannten Umwelt(schutz)industrien zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />
enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.9 Energie<br />
442-42 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Vor allem herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n sollten die<br />
regionalpolitischen Chancen <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />
Energien: I<strong>de</strong>ologische Bekenntnisse ("alle<br />
verantwortbaren Energiequellen nutzen",<br />
"Braunkohle wird auch weiterhin Berücksichtigung<br />
fin<strong>de</strong>n"), von <strong>de</strong>nen die PR nicht nur nichts hat,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die nur neue Wirtschafts- und<br />
Beschäftigungschancen von unserer PR fernhalten,<br />
sind zu streichen und durch greifen<strong>de</strong> Grundsätze für<br />
<strong>de</strong>n weitestgehen<strong>de</strong>n Einsatz heimischer<br />
erneuerbarer Energien anstelle konventioneller<br />
Energien in G1 auf S. 103 zu ersetzen.<br />
442-43 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />
siehe Datensatz 442-1):<br />
Wenn in G 4 (es geht an dieser um Energie und<br />
nicht um Landschaft!) <strong>de</strong>m Landschaftsbild und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erholungsfunktion auch außerhalb<br />
naturschutzrechtlicher Gebiete ein vorrangiger<br />
Bewertungsmaßstab explizit zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
erneuerbaren Energien Wind und Sonne eingeräumt<br />
wird, wird das "Nachhaltigkeits-Dreieck" aus<br />
gleichrangig ökonomischen, ökologischen und<br />
sozialen Zielen zerstört und das ausschließlich <strong>bei</strong><br />
Eingriffen durch erneuerbare Energien und nicht z.B.<br />
im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>bei</strong> Eingriffen aus <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Industrie und Gewerbe, Verkehr, Ver- und<br />
Entsorgung, Telekommunikation, großflächige<br />
Freizeitanlagen, Militär o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />
energietechnischen Einrichtungen. Dies zeigt<br />
über<strong>de</strong>utlich die bisherige energietechnische<br />
Einseitigkeit <strong>de</strong>s Entwurfes und sollte schon aus<br />
Rechtssicherheitsgrün<strong>de</strong>n korrigiert wer<strong>de</strong>n, ebenso<br />
wie die erneute Gas-Bevorzugung in G 5 o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
kurzsichtige und <strong>de</strong>m Gedanken <strong><strong>de</strong>r</strong> effizienten<br />
Energienutzung wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen<strong>de</strong> Formulierung zu<br />
Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fernwärme in G 6. Die vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Gedanken müssen in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Begründungen<br />
auf S. 104/105 ebenfalls korrigiert wer<strong>de</strong>n, um die<br />
Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> PR zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n statt ihr zu scha<strong>de</strong>n.<br />
keine Berücksichtigung G 1 unter Pkt. 7.9 ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA. Der<br />
REPHarz regelt die verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an<br />
<strong>de</strong>n Raum, dazu gehört auch die Energieerzeugung aus<br />
fossilen Brennstoffen. Im übrigen wird im Satz 2 <strong>de</strong>s G 1 <strong>de</strong>n<br />
erneuerbaren Energien innerhalb aller verantwortbaren<br />
Energiequellen (Satz 1 <strong>de</strong>s G 1) bereits ein sehr hoher<br />
Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung G 4 baut inhaltlich auf G 1 bis G 3, in <strong>de</strong>nen von vornherein <strong>de</strong>n<br />
erneuerbaren Energien im Verbund aller sinnvollen<br />
Energieformen ein sehr hoher Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen wird.<br />
G 4 wur<strong>de</strong> speziell aufgenommen, um die Konfliktproblematik<br />
Photovoltaik zu betrachten, da großflächige<br />
Photovoltaikanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit raumordnerisch nur indirekt<br />
steuerbar sind. Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Beachtung von Belangen<br />
<strong>de</strong>s Natur- und Landschaftsschutzes zu <strong>de</strong>n Themen<br />
Wirtschaft, Freizeit, Verkehr sind z.T. in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen<br />
Grundsätzen enthalten bzw. in <strong>de</strong>n Ziel- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundsatzfestlegungen zu <strong>de</strong>n jeweiligen VRG/VBG-<br />
Festlegungen.<br />
G 5 stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA dar. Im Kontext<br />
mit <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen <strong>de</strong>s Pkt. 7.9. erfolgt auch keine<br />
Bevorzugung von Erdgas. Hier erfolgt lediglich die<br />
regionalplanerische Sicherung von Speichermöglichkeiten in<br />
Untergrundspeichern.<br />
G 6 stellt ebenfalls eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA dar,<br />
welcher lediglich durch <strong>de</strong>n Rückbaubedarf in <strong>de</strong>n großen<br />
Städten, die im Rahmen <strong>de</strong>s Stadtumbau Ost großflächigen<br />
Wohnungsrückbau betreiben, ergänzt wur<strong>de</strong>.<br />
Generell sind die Grundsätze im Pkt. 7.9 in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu<br />
berücksichtigen und stellen somit kein ausschließen<strong>de</strong>s<br />
Kriterium dar.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 547 von 610
TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
442-1 STN vom 04.05.07:<br />
Hiermit machen wir unsere frühere Stellungnahme<br />
vom 29.12.2005 zum REP Harz-Entwurf (Stand<br />
20.07.2005, siehe Anlage 1) nochmals zum<br />
Gegenstand dieser Eingabe, da wir mit <strong>de</strong>m<br />
<strong>Abwägung</strong>sergebnis zu <strong>de</strong>n von uns vorgebrachten<br />
Argumenten und Angeboten noch nicht<br />
einverstan<strong>de</strong>n sind.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
443-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
444-1 Es bestehen seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>snetzagentur keine<br />
Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken.<br />
Kenntnisnahme siehe <strong>Abwägung</strong> in <strong>de</strong>n Datensätzen 442-13 bis 442 -43<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 548 von 610
TÖB: (445) Privatperson, D.F.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
445-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 549 von 610
TÖB: (446) Privatperson C.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
446-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />
Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />
verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />
dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />
mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />
verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />
die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />
%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />
Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />
guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />
man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />
Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />
be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />
Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />
mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />
Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
447-7 Das Eignungsgebiet für Win<strong>de</strong>nergie EG 4<br />
(Amesdorf) befin<strong>de</strong>t sich westlich von unserer<br />
Pipelinetrasse. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />
Windkraftanlagen ist grundsätzlich ein<br />
Sicherheitsabstand von Spitzenhöhe Rotor plus<br />
halbe Schutzstreifenbreite zum Pipelinesystem<br />
einzuhalten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Das EG Amesdorf liegt mit ca. 700 m Entfernung zur<br />
Pipelinetrasse <strong>de</strong>utlich außerhalb <strong>de</strong>s aufgezeigten<br />
Sicherheitsabstan<strong>de</strong>s.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 550 von 610
TÖB: (447) DOW Olefinverbund GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />
447-1 Im östlichem Teil <strong>de</strong>s dargestellten <strong>Planung</strong>sraumes<br />
sind die Rohstoffpipeline Rostock - Böhlen (RRB)<br />
einschl. Steuerkabel und die Pipeline Sta<strong>de</strong> -<br />
Teutschenthal (PST) unseres Unternehmens verlegt<br />
(siehe <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong> Übersichtskarte).<br />
447-2 Die Pipelines, die in einem gemeinsamen<br />
Trassenkorridor verlegt sind, queren das Territorium<br />
<strong>de</strong>s Landkreises Aschersleben - Staßfurt in etwa im<br />
Bereich zwischen Schackenthal und Brün<strong>de</strong>l sowie<br />
<strong>bei</strong> Hohenerxleben. An <strong><strong>de</strong>r</strong> L73 zwischen Staßfurt<br />
und Hohenerxleben befin<strong>de</strong>t sich eine<br />
Armaturenstation.<br />
447-3 Der Trassenkorridor unserer Pipelines ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anlage 2 zum REP Harz (Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> überregional-<br />
und regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs- und<br />
Produktenleitungen) unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Maßstabes <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte hinreichend genau dargestellt.<br />
447-4 Für die Bereitstellung von digitalen Leitungsdaten zur<br />
Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pipelines in weiterführen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Planung</strong>sunterlagen bitten wir Sie, sich im direkten<br />
Kontakt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Firma DMCone (Ansprechpartner<br />
Herr Eckert Tel. 03461-49-2175) über das<br />
Datenformat und <strong>de</strong>n Transfer zu verständigen.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Weiterführen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
nicht durchgeführt. Zur Übersicht sind die zur Verfügung<br />
gestellten Karten ausreichend.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 551 von 610
TÖB: (447) DOW Olefinverbund GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />
447-6 Über unseren Pipelines ist ein Schutzstreifen in<br />
Breite von 6,0 m (3,0 m <strong>bei</strong>dseitig <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrachse)<br />
<strong>de</strong>finiert. Für <strong>de</strong>n Schutzstreifen <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungen ist zu<br />
beachten, dass generell keine betriebsfrem<strong>de</strong>n<br />
Gebäu<strong>de</strong> bzw. bauliche Anlagen errichtet und<br />
tiefwurzeln<strong>de</strong> Bepflanzungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen sowie keinerlei Ablagerungen von Materialien<br />
und Gegenstän<strong>de</strong>n erfolgen darf. Gemäß<br />
gesetzlichen For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzstreifen<br />
eine einwandfreie Wartung <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungen zu je<strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt ermöglichen. Sonstige Einwirkungen, die<br />
<strong>de</strong>n Bestand o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb dieser Leitungen<br />
beeinträchtigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>n, dürfen nicht<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Fluginspektion ist ein Einwachsen <strong><strong>de</strong>r</strong> Baumkronen<br />
in <strong>de</strong>n Schutzstreifen dauerhaft auszuschließen.<br />
Ar<strong>bei</strong>ten im Schutzstreifen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung bzw.<br />
Zustimmung unseres Unternehmens nach vorheriger<br />
Anzeige <strong>de</strong>s genauen Leistungsumfanges im<br />
Schutzstreifenbereich.<br />
10 Sonstiges<br />
447-5 Dem vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz stimmen<br />
wir grundsätzlich zu.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 552 von 610
TÖB: (448) Privatperson C.F.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
448-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 553 von 610
TÖB: (449) Privatperson Ca.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
449-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 554 von 610
TÖB: (450) Privatperson C.L.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
450-1 Ich möchte mein absolutes Unverständnis<br />
angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen und globalen<br />
Herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Klimaschutzes über <strong>de</strong>n<br />
vorgelegte Entwurf zum REP Harz äußern. Darin<br />
wer<strong>de</strong>n die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert. Damit wer<strong>de</strong>n nicht nur lokale und<br />
regionale Ar<strong>bei</strong>tsplätze vernichtet bzw. gefähr<strong>de</strong>t (vor<br />
Ort, Hersteller in Mag<strong>de</strong>burg, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Zulieferer).<br />
Son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist auch eine Gefährdung <strong>de</strong>s hohen<br />
Innovationspotentials. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
außergewöhnlich guten öffentlichen Akzeptanz<br />
gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Energieparks Druiberg sind Ihre<br />
<strong>Planung</strong>en mehr als verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
zukünftig mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen<br />
schadstofffreien Stromproduktion. Dadurch wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klimaschutzvorteil, aber auch die Wirtschaftskraft<br />
<strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen Zentrums in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten - zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen<br />
Generation im neuen Großkreis.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 unverzüglich die<br />
Zustimmung zu erteilen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen<br />
technischen Weiterentwicklungen könnten <strong>bei</strong> einem<br />
Belassen <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Größe ohne weitere<br />
Landschaftseingriffe trotz<strong>de</strong>m enorme Steigerungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion und damit CO2-Einsparungen<br />
möglich sein. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz wird Verlierer<br />
möglicher globaler Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungens sein<br />
(Schneeunsischerheit in <strong>de</strong>n Hochlagen, noch<br />
weniger Regen im Schatten <strong>de</strong>s Brocken). Auf diese<br />
globalen Herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>unge benötigen wir auch<br />
kommunale Antworten. Bitte verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n Sie die<br />
begonnenen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Energiesektor nicht,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ermöglichen Sie einen weiteren Ausbau.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da inhaltlich gleiche Anregungen<br />
und Be<strong>de</strong>nken;<br />
zusätzlich:<br />
Eine Vernichtung von Ar<strong>bei</strong>tsplätzen durch die jetzige VRG-<br />
Wind-Ausweisung im REPHarz ist, auch im übertragen<strong>de</strong>n<br />
Sinne, z.B. für die Win<strong>de</strong>nergiebranche, nicht erkennbar. Der<br />
Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vgl. zum "alten" Eignungsgebiet reduzierten<br />
Fläche wur<strong>de</strong> bisher ohnehin nicht mit WKA-Standorten<br />
überplant, Gleichzeitig wur<strong>de</strong> eine nördliche Erweiterung für<br />
einige neue WKA durch das VRG-Wind vorgenommen. Ein<br />
darüber hinaus gehen<strong>de</strong> großflächige Erweiterung ist wegen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen Beeinträchtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange<br />
(z.B. Vogelschutz, Landschafts- und Ortsbild, Tourismus,<br />
Landwirtschaft, Denkmalschutz) dann nicht mehr<br />
raumverträglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 555 von 610
TÖB: (451) Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
451-1 Auch und gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz ist vom globalen<br />
Klimawan<strong>de</strong>l betroffen. Diese Tatsache fin<strong>de</strong>t sich<br />
jedoch in Ihrem o.a. 2. Entwurf keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag.<br />
Der Klimawan<strong>de</strong>l ist auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz längst messbar. Mehrere Institutionen erheben<br />
hier Klimadaten, z.B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutsche Wetterdienst<br />
(DWD) o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt<br />
(www.talsperren-lsa.<strong>de</strong>) - daher verfügen wir über<br />
eine gute Datengrundlage. Viele Messstationen<br />
stehen an <strong>de</strong>n Talsperrendämmen.<br />
Standardmessgerät ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Hellmann-Regenmesser.<br />
Bereits vor Jahren wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Borkenkäferdiskussionen im Harz angemerkt, dass<br />
in unserem Mittelgebirge die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Tropentage,<br />
d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tage mit einem Maximum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Lufttemperatur von über 30 °C, zunimmt. 2003 war<br />
es dann auf <strong>de</strong>m Brocken so warm wie noch nie. Die<br />
Wetterstation Brocken mel<strong>de</strong>te am 12.8.2003 eine<br />
Maximaltemperatur von 28.2 °C - damit wur<strong>de</strong> die<br />
aus <strong>de</strong>m Jahr 1992 stammen<strong>de</strong> Rekordtemperatur<br />
eingestellt. Bemerkenswert ist außer<strong>de</strong>m, dass dort<br />
an drei Tagen hintereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> die 25 °C-Marke<br />
überschritten wur<strong>de</strong>. Das hatte es auf <strong>de</strong>m Brocken<br />
noch nie zuvor gegeben. Der DWD nannte es das<br />
"Superjahr 2003"; die Jahresmitteltemperatur 2003<br />
aller <strong>de</strong>utschen Stationen war um 1,2* C wärmer als<br />
üblich und im Durchschnitt aller Stationen fielen 25%<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag weniger als im langjährigen Mittel.<br />
2005 lagen auf <strong>de</strong>m Brocken die durchschnittlich<br />
gemessenen Temperaturen um 0.7 °C über <strong>de</strong>m<br />
statistisch zu erwarten<strong>de</strong>n Wert. Die gleiche<br />
Ten<strong>de</strong>nz besteht im Westharz: die Harzwasserwerke<br />
stellten aufgrund ihrer langjährigen Messreihen fest,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Sommer 2005 (Mai - Oktober) <strong>de</strong>utlich<br />
wärmer als im langjährigen Mittel ausfiel - die<br />
Temperaturdifferenz betrug ca. 1 °C. Die Erwärmung<br />
führte in diesem Zeitraum im Oberharz zu einer<br />
<strong>de</strong>utlich höheren Verdunstung und damit trotz <strong>de</strong>s<br />
nur wenig unterdurchschnittlichen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlages zu<br />
Abflüssen von nur 50 - 70 % <strong>de</strong>s Mittelwertes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vorjahre.<br />
Am 20.7.2006 überschritt die Temperatur auf <strong>de</strong>m<br />
Brocken erneut die Marke von 28 °C. Insgesamt war<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Juli 2006 <strong><strong>de</strong>r</strong> heißeste seit Menschenge<strong>de</strong>nken<br />
registrierte Juli im Harz. Ebenfalls ungewöhnlich<br />
warm war <strong><strong>de</strong>r</strong> Winter 2006/2007.<br />
Sollte auch nur das mil<strong>de</strong>ste Szenarium <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Klimaforscher eintreten, sind die Jahre 2003 und<br />
Kenntnisnahme In <strong>de</strong>n Allgemeinen Grundsätzen sowie in <strong>de</strong>n einzelfachlichen<br />
Grundsätzen wird auf Maßnahmen zur Verringerung von<br />
Treibhausgasen, zum Klimaschutz eingegangen. In <strong>de</strong>n Pkt.<br />
5.1.1, 6.1.4 wird speziell auf <strong>de</strong>n Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n<br />
weiteren Ausbau großflächiger Freizeitanlagen eingegangen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 556 von 610
TÖB: (451) Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
2006 erst <strong><strong>de</strong>r</strong> Auftakt einer Entwicklung, in <strong><strong>de</strong>r</strong> sog.<br />
"Superjahre" häufig aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Harz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung. In dieser Branche ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wintersporttourismus beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vom Klimawan<strong>de</strong>l<br />
betroffen - es muss mit einer zurückgehen<strong>de</strong>n<br />
Schneesicherheit gerechnet wer<strong>de</strong>n, für die<br />
langfristig kaum geeignete Anpassungsmaßnahmen<br />
bestehen.<br />
Aus <strong>de</strong>m Klimawan<strong>de</strong>l ergeben sich auch für die<br />
Plangungsregion Harz vielfältige Risiken für <strong>de</strong>n<br />
Naturschutz, die menschliche Gesundheit, die Land-,<br />
Forst- und Wasserwirtschaft sowie für Tourismus<br />
und Verkehr. Probleme wer<strong>de</strong>n u.a. von<br />
Hochwasserereignissen und Trockenperio<strong>de</strong>n<br />
ausgehen.<br />
Dem Harz wird langsam aber sicher <strong><strong>de</strong>r</strong> Schnee<br />
ausgehen. Diese Tatsache wird gravieren<strong>de</strong><br />
Auswirkungen haben und muss sich auf je<strong>de</strong>n Fall in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n, sonst wäre sie<br />
bereits <strong>bei</strong> Verabschiedung in diesem Punkt nicht<br />
mehr aktuell.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 557 von 610
TÖB: (452) Privatperson D. u. M. H.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
452-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />
Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />
verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />
dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />
mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />
verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />
die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />
%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />
Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />
guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />
man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />
Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />
be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />
Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />
mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />
Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 558 von 610
TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
453-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />
Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />
verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />
dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />
mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />
verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />
die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />
%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />
Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />
guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />
man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />
Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />
be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />
Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />
mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />
Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 559 von 610
TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
453-2 Zusatzgedanken:<br />
Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Gefahr bin auch ich gegen<br />
Beibehaltung <strong>de</strong>s Atomstroms. Was ist mit<br />
Geothermie? Solarstrom? Zu teuer? Wasserstrom?<br />
Wenn die Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> die Ästhetik <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />
beeinträchtigen und die Vögel gefähr<strong>de</strong>n sollten,<br />
könnte man auf vorgenannte an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Alternativ-<br />
Energiearten zurückgreifen. Wind gibt es ja auch<br />
nicht immer, um die Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> rotieren zu lassen.<br />
Sonne auch nicht. Also Mischenergie ins Netz<br />
einspeisen. Die weißen Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> sehen doch ganz<br />
hübsch aus in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft.<br />
5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />
454-1 Die Egelner Südmul<strong>de</strong> sollte keine Vorbehaltsflächen<br />
für Kiesabbau darstellen. Es wird eine<br />
jahrtausendalte Kulturlandschaft auf 170 ha zerstört.<br />
Sollten die guten Bö<strong>de</strong>n nicht erhalten wer<strong>de</strong>n und<br />
dafür an<strong><strong>de</strong>r</strong>e nicht so fruchtbare Bereiche für <strong>de</strong>n<br />
Kiesabbau genutzt wer<strong>de</strong>n? Die Bo<strong>de</strong>ngüte ist<br />
verloren und nicht wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herstellbar.<br />
6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />
455-1 In Ihrem <strong>Planung</strong>sbereich befin<strong>de</strong>n sich Kabel bzw.<br />
Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ARCOR AG & Co.KG:<br />
Lichtwellenleiterkabel F 5501, gekennzeichnet im<br />
<strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong>n Lageplan.<br />
Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> bislang vorliegen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>s<br />
Vorhabens wer<strong>de</strong>n zur Zeit keine Maßnahmen zur<br />
Sicherung von vorhan<strong>de</strong>nen Arcor-Anlagen bzw.<br />
Baufeldfreimachungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein.<br />
keine Berücksichtigung Gebiets-/ortskonkrete regionalplanerische Festlegungen zur<br />
raumordnerischen Sicherung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er erneuerbarer<br />
Energiegewinnungsformen sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht notwendig und<br />
wer<strong>de</strong>n auch lan<strong>de</strong>splanerisch (im Gegensatz zur Win<strong>de</strong>nergie)<br />
nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Diesbezügliche allgemeine Festlegungen sind<br />
im REPHarz u.a. als einzelfachliche Grundsätze im Pkt. 7.9.<br />
(Energie) enthalten.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Das gesamte nördliche Harzvorland und die Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>, die <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz angehören,<br />
sind i.d.R. durch hochwertige Bö<strong>de</strong>n gekennzeichnet (Teil <strong>de</strong>s<br />
Schwarzer<strong>de</strong>-/Lößgürtels). Die Verbreitung abbauwürdiger,<br />
mineralischer Rohstoffe ist im Vgl. zum Bo<strong>de</strong>n aber noch<br />
stärker standortgebun<strong>de</strong>n.<br />
Es ist auch Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, eine vorsorgen<strong>de</strong>,<br />
langfristig angelegte Rohstoffsicherung vorzunehmen (§ 2 Abs.<br />
2 Nr. 9 Raumordnungsgesetz). Dies erfolgt für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Staßfurt - Egeln, bezogen auf <strong>de</strong>n Rohstoff Kiessand, mit <strong>de</strong>m<br />
Vorranggebiet Marbe/Atzendorf und <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet<br />
Egeln-Süd.<br />
Siehe auch Datensatz 201-15 (Bauernverband Bör<strong>de</strong>).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 560 von 610
TÖB: (456) Salzgitter Flachstahl GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
456-1 Die Abteilung Umweltschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Salzgitter Flachstahl<br />
GmbH nimmt in Angelegenheiten <strong>de</strong>s<br />
Umweltschutzes die Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ilsenburger<br />
Grobblech GmbH -kurz ILG- wahr. Daher möchten<br />
wir von dieser Stelle nach Vorlage <strong>de</strong>s 2. Entwurfs<br />
<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />
Planregion Harz zur Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsnummer 6.1.4.<br />
Spiegelstrich Freizeit- und Erholungsgebiet "Ilseaue"<br />
Ilsenburg folgen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>nken äußern und begrün<strong>de</strong>n:<br />
Das ausgewiesene Plangebiet soll im Wesentlichen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Freizeit und Erholung dienen. Der Abstand zu<br />
<strong>de</strong>n Werksanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ILG beträgt nur ca. 300 m.<br />
Für das Land Sachsen-Anhalt gilt für die Aufstellung<br />
von Bebauungsplänen als Orientierungshilfe <strong><strong>de</strong>r</strong> sog.<br />
Abstandserlass (veröffentlicht im Ministerialblatt<br />
Sachsen-Anhalt Nr. 67 vom 03.11.1993) <strong><strong>de</strong>r</strong> unseres<br />
Erachtens auch hier zur Anwendung kommen kann.<br />
Danach soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzabstand zu Anlagen zum<br />
Walzen von Metallen ca. 500 m betragen. Die<br />
Werksanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ILG sind im rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan Nr. 19 "Industriepark" berücksichtigt<br />
und basierend auf einem aktuellen Lärmkataster mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>n, flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegeln belegt um angrenzen<strong>de</strong><br />
Standorte und Planbereiche so weit wie möglich zu<br />
schützen. Trotz<strong>de</strong>m können die mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>s<br />
Grobblechwalzwerkes auftreten<strong>de</strong>n<br />
Lärmimmissionen, auch zur Nachtzeit, sich subjektiv<br />
nachteilig auf das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet "Ilseaue" auswirken.<br />
Wir regen <strong>de</strong>shalb an, <strong>de</strong>n Vorrangstandort Freizeit-<br />
und Erholungsgebiet "Ilseaue" zu über<strong>de</strong>nken,<br />
zumin<strong>de</strong>st aber <strong>de</strong>n Schutzabstand von 500 m zu<br />
würdigen.<br />
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal<br />
erwähnen, dass die Salzgitter AG bereits mit<br />
Schreiben vom 25.05.1998 an die<br />
Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg auf die<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Problematik zur Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes Nr. 12 "Ilseaue" hingewiesen hat.<br />
keine Berücksichtigung Die Geschäftsstelle bedankt sich für <strong>de</strong>n Hinweis auf<br />
notwendige immissionsschutzrechtliche Beeinträchtigungen zur<br />
Standortausweisung einer regional be<strong>de</strong>utsamen Freizeitanlage<br />
im Ilsetal.<br />
Im REPHarz wer<strong>de</strong>n nur grobmaßstäbige Ausweisungen<br />
festgelegt. Konkrete Standorte, immissionsschutzrechtliche<br />
Abstän<strong>de</strong> und weitere Festlegungen treffen die nachgeordneten<br />
<strong>Planung</strong>sebenen, die Regionalplanung ist nur rahmensetzend.<br />
Ihr Hinweis im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B-<strong>Planung</strong> an die<br />
Verwaltungsgemeinschaft trifft genau die beschriebene<br />
nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebene. Wie darin jedoch mit Ihren<br />
Einwän<strong>de</strong>n verfahren wird, obliegt nicht <strong>de</strong>m <strong>Abwägung</strong>sgebot<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung. Eine mögliche Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kommunalen Bauleitplanung wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>n Vorrangstandort<br />
gänzlich in Frage stellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 561 von 610
TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
457-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />
Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />
Anhalt sind entsprechend ihrer<br />
Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />
einzubeziehen") ergänzen um:<br />
"Alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n sind Wasserwehren zu organisieren und<br />
mit mobilen Hochwasserschutzsystemen<br />
auszurüsten und an diesen zu schulen."<br />
457-2 G 7 ("Voraussetzung für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />
künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />
Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes") streichen!<br />
keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />
6 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />
Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />
unter <strong>de</strong>n konkreten Bedingungen <strong>de</strong>s Selketals einen<br />
effektiven und hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu<br />
gewährleisten, kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies ist im Sinne <strong>de</strong>s G 7 als ein möglicher Teil von<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen durch die<br />
Fachplanung zu prüfen.<br />
Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> als Gefahrenabwehrmaßnahme und <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Schulungspflicht kann regionalplanerisch ohnehin nicht<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Erst mit <strong>de</strong>m Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>de</strong>s<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />
möglich, <strong>de</strong>n Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />
einzuschränken.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 562 von 610
TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
457-3 Z 8 ( "Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />
von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />
Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />
Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />
durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />
dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />
Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n wie folgt:<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag:<br />
"Erst wenn die verbleiben<strong>de</strong> Hochwassergefahr eine<br />
Höhe erreicht, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit <strong>de</strong>m<br />
Vorrang von Natur und Landschaft sowie Erholung,<br />
Freizeit, Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />
Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />
Hochwasserrückhaltebecken zu planen".<br />
Begründung:<br />
Die Bürgerinitiative hat mehrfach <strong>de</strong>m Ministerium<br />
für Landwirtschaft und Umwelt sowie <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasser und Wasserwirtschaft<br />
Vorschläge unterbreitet und Anregungen gegeben,<br />
die Alternativen zu <strong>de</strong>n geplanten<br />
Hochwasserrückhaltebecken aufzeigen. Diese<br />
Becken und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dämme sollen in <strong>de</strong>n wertvollsten<br />
Naturschutzgebieten (außer<strong>de</strong>m FFH- und<br />
europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Schon <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Ökosystems, damit<br />
wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen sie G 7 in 7.5 - Luftreinhaltung und<br />
Klimaschutz: ein Damm verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>n<br />
Kaltluftabfluß. Eine ökologische Durchgängigkeit ist<br />
nur für einige Tierarten erreichbar und daher kein<br />
rechfertigen<strong>de</strong>s Argument. Durch die Abriegelung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher offenen unverbauten Flußaue sowie die<br />
Entfernung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume auf <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Anstau<br />
vorgesehenen Flächen verliert das Selketal für die<br />
Touristen und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er wesentlich an Attraktivität.<br />
Nach einem Anstau, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Aussage <strong>de</strong>s LHW<br />
statistisch gesehen etwa alle 5 Jahre eintreten wird,<br />
wer<strong>de</strong>n Schlamm und Unrat am Fuß <strong>de</strong>s Dammes<br />
zurückbleiben, die die Vegetation zerstören und für<br />
Besucher äußerst abstoßend wirken wer<strong>de</strong>n.<br />
Daher wen<strong>de</strong>t sich die Bürgerinitiative insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />
sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />
im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />
auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />
Hochwasserrückhaltebecken im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />
Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />
Standortbenennung für Hochwasserrückhaltbecken (egal ob<br />
Meisdorf, Straßberg o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als<br />
verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung wird folglich verzichtet<br />
(siehe auch Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3<br />
(A)).<br />
Die im REPHarz enthalten<strong>de</strong>n allgemeinen und einzelfachlichen<br />
Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (also auch G 7 im Pkt. 7.5) sind<br />
untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht spannungsfrei; ihre unterschiedliche<br />
Wichtung erfolgt erst im Einzelfall im Rahmen nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong>s- und Ermessensentscheidungen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 563 von 610
TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
gegen <strong>de</strong>n Bau eines Rückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf<br />
weil Alternativen vorhan<strong>de</strong>n sind, ein<br />
Naturschutzgebiet zerstört wird und damit <strong>de</strong>m<br />
Wirtschaftsfaktor Tourismus schwerer Scha<strong>de</strong>n<br />
zugefügt wird. Es wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m Leitbild, wie es<br />
im Abschnitt 4. Natur- und Landschaftsentwicklung<br />
konzipiert ist.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 564 von 610
TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
457-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />
Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />
Vorrang.<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />
Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />
zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />
soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können,<br />
sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />
die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Kommission anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach Fauna-<br />
Flora-Habitat-Richtlinie).<br />
Begründung:<br />
Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />
BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />
Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />
Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />
<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />
abschließend geregelten Ausnahme- und<br />
Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten Fall gegenüber stehen<strong>de</strong>n<br />
Belange ist schon <strong>de</strong>shalb rechtswidrig, weil nicht<br />
jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes zum<br />
Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme- und<br />
Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />
bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Zu bemerken<br />
ist weiterhin, daß <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Hochwasser 1994 (HQ<br />
200) keine Personen zu Scha<strong>de</strong>n gekommen sind,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Sachwerte verloren gingen. Daher sollte<br />
<strong>bei</strong> einem geplanten HQ 100 das Risiko für<br />
Menschenleben kein unbedingtes Kriterium sein.<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1<br />
Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />
Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />
hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />
Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />
Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />
Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />
Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />
auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />
Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />
und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />
darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 565 von 610
TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
457-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n<br />
Vorranggebieten, die ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise im Bereich<br />
natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />
zu erfolgen, dass <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />
Ziel 2 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1 (Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n."<br />
und zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen<br />
bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen erteilte<br />
Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang bzw.<br />
Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n aus<br />
regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />
Frage gestellt."<br />
Bemerkung:<br />
Es steht zu befürchten, daß das Baumaterial für <strong>de</strong>n<br />
Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Dämme aus <strong>de</strong>n Seitentälern entnommen<br />
wird. Dadurch wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur weiterer nicht wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gut zu machen<strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n entstehen.<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
457-6 Z 1 Abs. 2: Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />
für großflächige Freizeitanlagen wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />
-Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein, OT<br />
Reinstedt<br />
Bemerkung:<br />
Die Motorsportanlage befin<strong>de</strong>t sich im<br />
Überschwemmungsgebiet. Mit <strong>de</strong>m o.g. Status wird<br />
von dieser eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hohe Sicherheit vor<br />
Hochwasser gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n, die nicht realisierbar<br />
ist.<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
457-7 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren ... in das<br />
touristische Angebot einzubeziehen.<br />
Bemerkung:<br />
Vom LHW wur<strong>de</strong> ange<strong>de</strong>utet, das HRB Meisdorf<br />
könne ein touristisches Angebot wer<strong>de</strong>n. Dem ist<br />
vehement zu wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen.<br />
keine Berücksichtigung Im Selketal und seinen Seitentälern innerhalb <strong>de</strong>s Harzgebirges<br />
sind keine VRG Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Zwischen Z<br />
6 und Z 7 im Pkt. 5.1.5. und <strong>de</strong>n vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Dämmen besteht regionalplanerisch überhaupt kein räumlicher<br />
und inhaltlicher Zusammenhang.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhan<strong>de</strong>n<br />
und bauplanungsrechtlich gesichert. Mögliche, geplante<br />
Erweiterungen wer<strong>de</strong>n über das Baurecht genehmigt, in das im<br />
Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens Belange <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes einfließen können.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />
Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme G 13 bezieht sich generell auf alle Talsperren im<br />
<strong>Planung</strong>sraum, Gedankenspiele zum HRB Meisdorf sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Geschäftsstelle in dieser Beziehung nicht bekannt und wären<br />
ohnehin nicht von Be<strong>de</strong>utung, da hier von Talsperren die Re<strong>de</strong><br />
ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (458) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
458-1 Kiessandlagerstätte Wülpero<strong>de</strong>:<br />
Unsere Mitgliedsfirma CEMEX Deutschlang AG hat<br />
in ihrer Stellungnahme die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche<br />
als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Das erfolgte bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />
ersten Entwurf. Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf wur<strong>de</strong> die<br />
Fläche Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> jedoch als Vorranggebiet<br />
für Wassergewinnung ausgewiesen.<br />
Dazu ist anzumerken, dass durch die<br />
Rechtsvorgängerin <strong><strong>de</strong>r</strong> CEMEX Deutschland AG<br />
diese Fläche voll erkun<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Da<strong>bei</strong> hat sich<br />
ergeben, dass es sich um ein Gebiet mit<br />
hervorragen<strong>de</strong>n Kiessan<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lt, das eine große<br />
wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung hat. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen Seite wird bereits Rohstoff<br />
abgebaut. Damit liegen unseres Erachtens die im<br />
LEP LSA genannten Kriterien für die zwingen<strong>de</strong><br />
Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet für<br />
Rohstoffgewinnung vor. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />
Regionalplanung verbindlich ist, sind Vorranggebiete<br />
für Rohstoffgewinnung Gebiete mit erkun<strong>de</strong>ten<br />
Rohstofflagerstätten, die bereits wirtschaftlich<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine wirtschaftliche Nutzung<br />
vorgesehen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>nen das<br />
Rohstoffvorkommen wegen seiner wirtschaftlichen<br />
Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Es aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Rohstoffindustrie nicht akzeptabel, wenn solche<br />
Lagerstätten, für die die Kriterien eines<br />
Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung vorliegen,<br />
nicht durch die Regionalplanung geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Lan<strong>de</strong>s- und Regionalplanung ist in<br />
Ermangelung eines speziellen Fachgesetztes für die<br />
Rohstoffsicherung die einzige rechtliche Möglichkeit<br />
zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe. Hier obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft eine hohe<br />
politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt.<br />
Wir schließen uns daher sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
als auch im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> CEMEX<br />
Deutschlang AG zur Ausweisung dieses Gebietes<br />
als Vorrangegebiet für die Rohstoffgewinnung an.<br />
keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>de</strong>splanerische<br />
Bewertung und keine Genehmigung zum Rohstoffabbau,<br />
analog ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />
absehbar. Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG<br />
Wassergewinnung Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />
(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />
Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />
Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />
abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />
Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />
durch ein Raumordnungenverfahren zu erbringen, da lt.<br />
Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />
Letztentscheidung zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />
eines entsprechen<strong>de</strong>s Vorranggebietes, an die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
öffentliche Stellen gebun<strong>de</strong>n wären, kann zum jetzigen<br />
Zeitpunkt bereits wegen <strong>de</strong>s aufgezeigten Konfliktfel<strong>de</strong>s mit<br />
<strong>de</strong>m Schutzgut Wasser nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Allein <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />
Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />
Genehmigungsfähgkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />
zumin<strong>de</strong>st in wesentlichen Teilen <strong>de</strong>s VRG, zu erwarten sein.<br />
Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />
Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
458-2 Hartgesteinslagerstätte Knaupsholz:<br />
Hier gilt sinngemäß das gleiche wie unter 1.<br />
dargestellt. Es han<strong>de</strong>lt sich hier<strong>bei</strong> um ein<br />
Bergwerkseigentum und im Tagebau selbst wird zur<br />
Zeit bereits gewonnenes Material abtransportiert.<br />
Unsere Mitgliedsfirma Harz-Granit Wemigero<strong>de</strong><br />
GmbH beabsichtigt die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gewinnung. Dazu hat es am 10.04.2007 im LAGB<br />
Halle eine Besprechung gegeben mit <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />
dass unsere Mitgliedsfirma unverzüglich die<br />
Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplanes<br />
beantragen wird. Es liegen auch hier die Kriterien für<br />
die Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet<br />
für Rohstoffgewinnung vor. Auch hier schließen wir<br />
uns <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Ausweisung als<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung an.<br />
keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />
<strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />
ihrer Lage innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />
Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP und REP)<br />
regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gera<strong>de</strong> für solche, in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wur<strong>de</strong> Z 7 geschaffen<br />
(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />
Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />
Siehe auch Datensatz 462-1 (Harz Granit Naturstein GmbH)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (459) Ortschaftsrat Hessen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
459-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert, trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung Ein direkter Vergleich zwischen <strong>de</strong>n "alten" Eignungsgebieten<br />
(EG) gemäß REP2000 und <strong>de</strong>n jetzt im REPHarz<br />
ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebieten (VRG-/EG-<br />
Wind) ist unkommentiert nicht möglich. Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
REPHarz-Begründung zum Pkt. 5.3.1 aufgeführt, wur<strong>de</strong>n neben<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung neuer Windgebietsbereiche (Neuausweisungen<br />
bzw. Flächenerweiterungen) die "alten" EG vor allem um die<br />
Teilflächen reduziert, die ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, entgegenstehen<strong>de</strong>n öffentlichen Belangen aufwiesen<br />
(z.B. zu geringe Siedlungsabstän<strong>de</strong>, Sicherheitsabstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
technischen Infrastruktur, Vogelschutzgebiete). In diesen<br />
Teilbereichen wur<strong>de</strong>n folglich bisher keine o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur sehr wenige<br />
WKA errichtet. Wird pauschalisierend ein 250 m Puffer<br />
(Radius) um eine WKA als überplanter Bereich angenommen,<br />
so war En<strong>de</strong> 2006 von <strong>de</strong>n alten EG-Flächen <strong>de</strong>s REP2000<br />
immerhin noch insgesamt 31 % nicht bebaut und nicht<br />
überplant (<strong>bei</strong> 200 m Puffer sogar ca. 41 %). Beispielhaft trifft<br />
das auch auf das "alte" EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben zu (<strong>bei</strong><br />
250 m Puffer ca. 22 % und <strong>bei</strong> 200 m Puffer 28 % nicht<br />
überplant). Der jetzige vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte Windpark<br />
am Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur ca. 2/3<br />
<strong>de</strong>s "alten" EG ein. Die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha<br />
große Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große<br />
Teilfläche zwischen jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage<br />
Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach unserer Kenntnis nie mit WKA-<br />
Standorten überplant. Die Gemein<strong>de</strong> wünschte <strong>de</strong>n<br />
nachvollziehbaren Wunsch <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-<br />
Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 (Vermeidung einer Einkreisung<br />
durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte das alte EG bis ca. 500 m an<br />
die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> alte, bisher nicht überbaute,<br />
ortsnahe EG-Teil gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />
zurückgenommen wur<strong>de</strong>, wo<strong>bei</strong> hier allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits ausnahmesweise wegen<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom 1.000 m-Abstand<br />
abgewichen wur<strong>de</strong> (bis 800 m). Das heißt letztendlich, dass das<br />
alte EG mit seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich<br />
gröber geplant wur<strong>de</strong> als im REPHarz und Teilflächen aufwies,<br />
die für eine Bebauung mit WKA überhaupt nicht zur Verfügung<br />
stan<strong>de</strong>n (z.B. o.g. ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße<br />
mit Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />
südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />
Teilflächen wur<strong>de</strong> das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />
und sogar noch in Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare<br />
Fläche erweitert.<br />
Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />
37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />
seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />
wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 569 von 610
TÖB: (459) Ortschaftsrat Hessen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
10 Sonstiges<br />
460-2 Bei Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Maßnahmen in<br />
unserem Versorgungsgebiet bitten wir um separate<br />
Mitteilung.<br />
11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />
460-1 Unsererseits bestehen keine Be<strong>de</strong>nken zum<br />
Planentwurf mit Umweltbericht.<br />
ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (damit auch kein<br />
Vertrauensschutz). Diese Anlage als gedachte westlichste WKA<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm liegt mit mehr als 350 m Abstand auch<br />
außerhalb <strong>de</strong>s im REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so<br />
dass unter Anwendung <strong>de</strong>s sogenannten baurechtlichen<br />
<strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die Regionalplanung (Ausschluss<br />
von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP<br />
ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine regionalplanerische<br />
Zustimmung zur genannten WKA erfolgen kann.<br />
Siehe auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />
Fallstein zum Pkt. 5.3.2 <strong>de</strong>s REPHarz (Vorranggebiete für die<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, Datensätze 54-12, 54-19 bis 54-21)<br />
keine Berücksichtigung Da mit <strong>de</strong>m REPHarz nur <strong><strong>de</strong>r</strong> grobe Rahmen für weitere<br />
<strong>Planung</strong>en gesteckt wird, setzen wir keine Maßnahmen um.<br />
Dafür sind nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen zuständig.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
461-1 Aus Veröffentlichungen in <strong>de</strong>n Medien war<br />
ersichtlich, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan mit<br />
seinem 2. Entwurf <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in Überar<strong>bei</strong>tung ist. Bei<br />
Überprüfung dieses Plans stellten wir fest, dass im<br />
Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Objekte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Moto-Cross-Strecke Westeregeln, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wasserburg Egeln und <strong>de</strong>s Wolmirslebener<br />
Schachsees hervorgehoben sind.<br />
In Ergänzung dieser Einrichtungen möchten wir<br />
Ihnen heute die Einrichtung <strong>de</strong>s Bau- und<br />
Industrie<strong>de</strong>nkmals Westeregeln vorstellen. Damit<br />
verbin<strong>de</strong>n wir die Anregung, dieses Objekt ebenfalls<br />
in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />
aufzunehmen, da diese museale Einrichtung ein<br />
überregional bekannter Standort für Tourismus und<br />
Bildung ist.<br />
Der Standort auf <strong>de</strong>m Kalkberg ist mit seiner Lage<br />
bereits eingebun<strong>de</strong>n in das beschriebene Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Egelner Mul<strong>de</strong>/Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (Seite 28, Punkt 5.2.6<br />
Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung, Z 1,<br />
3). Die Anfrage zur Aufnahme in <strong>de</strong>n Plan wird nun<br />
gestartet, da die Moto-Cross-Strecke Westeregeln<br />
als großflächige Freizeitanlage genauer beschrieben<br />
wird. Diese Anlage schließt in westlicher Lage direkt<br />
an das Ziegeleimuseum an.<br />
Das Ziegeleigelän<strong>de</strong> selbst stellt eine Mischung dar<br />
aus einem technischen Bau - und Industrie<strong>de</strong>nkmal<br />
mit einem <strong><strong>de</strong>r</strong> größten Ringöfen Europas und einem<br />
sich anschließen<strong>de</strong>n Geotop (weiträumig die einzige<br />
Möglichkeit, Einsicht in <strong>de</strong>n Staßfurt-Egeln-<br />
Oscherslebener Salzsattel zu erhalten; dazu<br />
Eiskeilnetze als Zeugnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Eiszeit und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Klimaentwicklung). Ebenso<br />
hat sich nach <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Wen<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> neunziger<br />
Jahre im Bereich <strong>de</strong>s Kalkbergs ein großflächiges<br />
Trocken- und Feuchtbiotop entwickelt. Im Rahmen<br />
eines Schulprojekts wur<strong>de</strong> dies bereits untersucht,<br />
wo<strong>bei</strong> hier feststellbar war, dass sich im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gipsbrüche auch geschützte Pflanzen entwickelten.<br />
Darüber hinaus ist das Ziegeleigelän<strong>de</strong> ein<br />
Anziehungspunkt für jährlich 1.000 - 2.000<br />
Besucherinnen und Besucher aus allen Regionen<br />
Deutschlands, aber auch aus Brasilien, Amerika,<br />
Frankreich, Holland, Österreich, China... Des<br />
Weiteren ist das Gelän<strong>de</strong> auch ein Anziehungspunkt<br />
für Studiengruppen verschie<strong>de</strong>ner<br />
Bildungseinrichtungen wie <strong>bei</strong>spielsweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bauhaus- Universität Weimar o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmäler)<br />
genannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 571 von 610
TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
29.11.2007<br />
Fachhochschule Bielefeld sowie für<br />
Geologiestu<strong>de</strong>nten aus Berlin.<br />
Die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> musealen und touristischen<br />
Nutzung wird seit 1998 durch <strong>de</strong>n Eigentümer, die<br />
gemeinnützige Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld,<br />
und einen lokal verankerten För<strong><strong>de</strong>r</strong>verein begleitet.<br />
Das Bau- und Industrie<strong>de</strong>nkmal Westeregeln kann<br />
wie die Moto-Cross-Strecke Westeregeln als<br />
großflächige Freizeitanlage eingeordnet wer<strong>de</strong>n, da<br />
diese ganzjährig genutzte Anlage sehr gut zur<br />
Erholung genutzt wer<strong>de</strong>n kann. An einer intensiven<br />
Nutzung für die Freizeitgestaltung wird kontinuierlich<br />
gear<strong>bei</strong>tet, da aber ganzjährig bereits Führungen<br />
angeboten und für die Bevölkerung z.B. ein<br />
Ziegeleifest und Veranstaltungen zu bun<strong>de</strong>sweiten<br />
Aktionstagen wie <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s offenen Denkmals<br />
angeboten wer<strong>de</strong>n, ist hier auch bereits ein Weg<br />
eingeschlagen wor<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine Einordnung in diese<br />
Rubik rechtfertigen wür<strong>de</strong>.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits könnte das Gelän<strong>de</strong> auch ein<br />
Vorrangstandort für die Kultur- und Denkmalpflege<br />
sein. Es ist bereits als Bau- und Industrie<strong>de</strong>nkmal<br />
eingestuft. Die Gesamtheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage ist einzigartig.<br />
Innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion stellt es einen<br />
einzigartig erhaltenen Ringofen dar. Neben diesem<br />
Ofen sind auch Zeugnisse eines eventuellen<br />
Kammerofens (welcher zumin<strong>de</strong>st regional<br />
einzigartig ist) erhalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> nun Schritt für Schritt<br />
aufgear<strong>bei</strong>tet wird. Eine solche Kombination dieser<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong>n Typen ist ebenfalls sehr selten.<br />
Des Weiteren sind hier als weiterer Verbundpunkt<br />
die Zeugnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> früheren Gipsproduktion in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Region zu sehen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Restaurierung eines alten<br />
Gipsofens wur<strong>de</strong> bereits begonnen. Durch eine<br />
Sondierungsgrabung sind auch noch Teile von<br />
Gipsöfen ent<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n, die noch beschickt sind<br />
und somit für die Erforschung ehemaliger<br />
Produktionsverfahren hilfreich sein können. Hinzu<br />
kommt, dass das Gebiet <strong>de</strong>s Kalkbergs auch in<br />
archäologischen Kreisen bereits über 100 Jahre<br />
bekannt ist. Dies wird u.a. durch die<br />
Veröffentlichungen <strong>de</strong>s Herrn Nehring zu diesem<br />
damaligen Zeitpunkt über frühere Flora und Fauna<br />
dokumentiert, <strong><strong>de</strong>r</strong> auch im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Westeregeiner Kalkbergs seine Forschungsar<strong>bei</strong>ten<br />
betrieb. Diese Erkenntnisse wer<strong>de</strong>n auch durch<br />
Fun<strong>de</strong> belegt, die eine 40.000-jährige Besiedlung<br />
dieses Raumes belegen - siehe Veröffentlichungen<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Presse zum Fund eines Faustkeils aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 572 von 610
TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
Altsteinzeit. Die Gesamtanlage wird unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
durch soziale Maßnahmen gepflegt und durch<br />
verschie<strong>de</strong>ne Projekte mit Schulen,<br />
Fachhochschulen und Universitäten begleitet. Wir<br />
bitten Sie also, unsere Anregung zu prüfen, ob eine<br />
Einordnung in die Auflistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte<br />
für Kultur- und Denkmalpflege (Seite 35, Punkt 6.1.6,<br />
Z 2) möglich ist.<br />
Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> normalen Einordnung in <strong>de</strong>n allgemeinen<br />
Tourismus stellt die Anlage auch einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Industrietourismus in Deutschland<br />
dar.<br />
Wir bitten Sie also abschließend, die Aufnahme<br />
unseres Gelän<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n regionalen<br />
Entwicklungsplan zu überprüfen und uns über Ihre<br />
Entscheidung zu informieren.<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 573 von 610
TÖB: (462) Harz Granit Natursteinwerke GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
462-1 Bezugnehmend auf die Besprechung am 3.4.2007 in<br />
Ihrem Hause möchten wir hier nochmals zum<br />
Ausdruck bringen, dass wir uns mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Behandlung<br />
unseres Steinbruches Knaupsholz Gemein<strong>de</strong><br />
Elbingero<strong>de</strong> im REP Harz nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
erklären können. Wir bitten Sie eine Lösung zu<br />
fin<strong>de</strong>n welche eine weitreichen<strong>de</strong> Sicherung <strong>de</strong>s<br />
Abbaues im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Tätigkeit<br />
formuliert. Es kann nicht sein, dass die Sicherung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung auf <strong>de</strong>n Zeitraum von Betriebsplänen<br />
befristet wird. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichbehandlung<br />
aller Gewinnungsunternehmen, ist auch hier ein<br />
Vorrang für Gesteinsabbau in <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung ein<strong>de</strong>utig festzuschreiben.<br />
Grün<strong>de</strong>:<br />
Die Harz Granit ist im Besitz eines Bergwerksrechtes<br />
(Altes Recht), eingetragen im Berggrundbuch<br />
Halberstadt (siehe Anlage). Der Steinbruch wird<br />
bereits seit Jahrzehnten als Steinbruch betrieben<br />
und dies unabhängig von politischen Systemen und<br />
Wan<strong>de</strong>l <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeiten. Für die Zeiten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong><br />
liegen lückenlose Betriebsplanzulassungen vor<br />
(Zulassung Hauptbetriebsplan vom 3.12.1991 für<br />
<strong>de</strong>n Granittagebau "Knaupsholz", Reg.-Nr. 5016,<br />
Bergamt Staßfurt, befristet bis 31.7.2001;<br />
Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>s<br />
Hauptbetriebsplanes für <strong>de</strong>n Granittagebau<br />
"Knaupsholz", Bergamt Staßfurt, Verlängert bis<br />
31.1.2003). Seit 2003 wur<strong>de</strong>n wohl keine<br />
Gewinnungsar<strong>bei</strong>ten durchgeführt, jedoch fand eine<br />
Aufbereitung <strong>de</strong>s gewonnenen Materials statt. In <strong>de</strong>n<br />
nächsten Tagen wird erneut ein Hauptbetriebsplan<br />
für Gewinnung und Verar<strong>bei</strong>tung von Granit <strong>bei</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-<br />
Anhalt eingereicht. Der Granit aus <strong>de</strong>m Steinbruch<br />
Knaupsholz ist in Deutschland einmalig und stellt ein<br />
wichtiges Gestein in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarkeit nationaler<br />
Natursteine dar.<br />
keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />
<strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />
ihrer Lage innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />
Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP und REP)<br />
regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gera<strong>de</strong> für solche, in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wur<strong>de</strong> Z 7 geschaffen<br />
(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />
Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />
Die Sicherung einer Gewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbaustätte ist zunächst<br />
vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründige Aufgabe <strong>de</strong>s Bergbaubetreibenen (z.B. durch<br />
Haupt-/Rahmenbetriebspläne) . Die Regionalplanung kann nur<br />
<strong>de</strong>n diesbezüglichen raumordnerischen Rahmen setzen. Da<br />
keine Erweiterungsabsichten für diese, relativ kleine<br />
Abbaustätte bekannt sind und die Lagerstätte sich in einem<br />
ansonsten ökologisch hochsensiblen Bereich (Nationalpark)<br />
befin<strong>de</strong>t, wird die Zuordnung zu Z 7 als ausreichend erachtet.<br />
Auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Rohstoffgewinnung <strong>bei</strong><br />
min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsamen Lagerstätten wur<strong>de</strong> die<br />
jeweilige Genehmigungs-/Zulassungssituation berücksichtigt.<br />
Regional be<strong>de</strong>utsame Lagerstätten, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht im Abbau<br />
stehen bzw. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen kein Abbau in absehbarer Zeit zu<br />
erwarten ist, wur<strong>de</strong>n, sofern diese keine herausragen<strong>de</strong><br />
wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung für die <strong>Planung</strong>sregion besitzen, als<br />
Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung festgesetzt. Dies setzt<br />
jedoch auch voraus, dass im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />
REPHarz <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG, zumin<strong>de</strong>st für große Teile, nach<br />
jetzigem Kenntnisstand, eine Genehmigungsfähigkeit einer<br />
zukünftigen Rohstoffgewinnung anzunehmen ist.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 574 von 610
TÖB: (463) Systemisches Kolleg<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
463-1 Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch:<br />
Wir als Bürger von Dalldorf unterstützen die<br />
vorgeschlagene Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebietes Gröningen-Wegeleben<br />
aufgrund <strong>de</strong>s dort vorhan<strong>de</strong>nen Konfliktpotentials<br />
und bitten dringend <strong>de</strong>m Folge zu leisten. Wie Ihnen<br />
bekannt ist, han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> diesem Gebiet um<br />
ein Brut- und Habitatgebiet <strong>de</strong>s unter Schutz<br />
stehen<strong>de</strong>n Rotmilan.<br />
Nach Anfrage geht Ihnen die Unterschriftenliste<br />
hierfür zu. Des Weiteren kündige ich an, daß, falls<br />
<strong>de</strong>m Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch nicht stattgegeben wird, die<br />
<strong>de</strong>utschlandweite Presse eingeschaltet wird. Eine<br />
Beschwer<strong>de</strong> <strong>bei</strong>m europäischen Vogelschutzbund<br />
wird eingereicht.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
464-3 Auf Seite 23 Ihres Entwicklungsplanes las ich, dass<br />
Einzelstandorte von Windkraftanlagen an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
Stelle als <strong>de</strong>n von Ihnen ausgewiesenen<br />
ausgeschlossen sein sollen. Das fin<strong>de</strong> ich sehr<br />
bedauerlich. Die Gemein<strong>de</strong> Schielo hatte vor Jahren<br />
die freie Feldmark nördlich um die Ortschaft herum<br />
als Fläche für einen Windpark vorgesehen gehabt.<br />
Dieses wäre zum einen für die Landwirte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
äußerst schmalen Gewinnspanne in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
konventionellen Landwirtschaft eine zusätzliche<br />
Verdienstmöglichkeit (wo<strong>bei</strong> ich selbst für die sanfte<br />
extensivere biologisch-ökologische Bewirtschaftung<br />
bin, die ganz im Sinne von Tourismus und Erholung<br />
in einem ökologischen Verbundsystems Bo<strong>de</strong>n, Luft<br />
und Grundwasser vor Immissionen von Agrargiften -<br />
Herbizi<strong>de</strong>n, Fungizi<strong>de</strong>n, Pestizi<strong>de</strong>n - verschonen<br />
wür<strong>de</strong>).<br />
Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en wür<strong>de</strong>n Windkraftanlagegen <strong>de</strong>n für<br />
das Gebiet um Schielo herum festgelegten<br />
regionalplanerischen Zielen nicht entgegenstehen:<br />
Tourismus und Erholung sowie ökologisches<br />
Verbundsystem.<br />
Kenntnisnahme Eine erneute Vergrößerung <strong>de</strong>s im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />
reduzierten EG-Wind (Gröningen-)Wegeleben wird nicht<br />
vorgenommen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Ein seitens <strong>de</strong>s Stellungnehmers erfolgter Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch ist aus<br />
<strong>de</strong>m Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme nicht erkennbar.<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegung <strong>de</strong>s Ausschlusses von (neuen) WKA-<br />
Standorten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang- und Eignungsgebiete für die<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie beruht auf die lan<strong>de</strong>splanerische<br />
Vorgabe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes, nach<strong>de</strong>m eine<br />
planvolle Konzentration von WKA durch die regionalplanerische<br />
Ausweisung von entsprechen<strong>de</strong>n Eignungsgebieten gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Die seinerzeit von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> für die Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />
vorgesehene Fläche nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortlage konnte aus mehreren<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n REPHarz übernommen wer<strong>de</strong>n, da z.B.<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerisch festgelegte Min<strong>de</strong>stabstand von 1.000 m<br />
zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung nicht eingehalten<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Deweiteren bestehten erhöhte Konfliktpotentiale<br />
mit <strong>de</strong>m im Harz großflächig vorhan<strong>de</strong>nen hochwertigen<br />
Landschaftsbild (damit verbun<strong>de</strong>n auch Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erholungsfunktion nicht ausgeschlossen) und mit <strong>de</strong>m<br />
Vogelschutz wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zu einem europäischen<br />
Vogelschutzgebiet.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 575 von 610
TÖB: (464) Privatperson L.W.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
10 Sonstiges<br />
464-1 Mein Interesse ergibt sich aus <strong>de</strong>m Besitz einer 0,56<br />
ha-großen Landfläche unmittelbar am Südrand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ortschaft Schielo (Flurgebiet "Vor <strong>de</strong>m Eichberg"),<br />
die ich in <strong>de</strong>n 90er Jahren zu Eigentum erworben<br />
hatte zum Zweck <strong>de</strong>s Baues eines<br />
Einfamilienhauses.<br />
Insofern begrüße ich Ihre <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s Gebietes für<br />
<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in<br />
Verbindung mit Tourismus und Erholung. Da<strong>bei</strong> gehe<br />
ich davon aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> in Folge Ihres<br />
<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes die<br />
Bebauungsplanung nach <strong>de</strong>n §§ 30,34 und 35<br />
BauGB insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Vorhaben, die <strong>de</strong>n Zielen<br />
Ihrer Gebietsplanung grundsätzlich nicht<br />
entgegenstehen (Wohn-, Ferien-,<br />
Wochenendhäuser, Campingplatze etc.) in <strong>de</strong>m<br />
betreffen<strong>de</strong>n Gebiet nicht verwehrt wird.<br />
464-2 Wie mir bekannt, ist für das Gebiet um die<br />
geschlossene Ortschaft Schielo herum am 17.3.1994<br />
bereits die Schutzverordnung "Harz und nördliches<br />
Harzvorland" in Kraft getreten, in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlich<br />
keine <strong>Planung</strong>sfreiheit nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
BauGB gegeben ist. Um <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> überhaupt<br />
noch entsprechen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en zu ermöglichen, sind<br />
jedoch bestimmte Bereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft aus <strong>de</strong>m<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes<br />
herausgenommen wor<strong>de</strong>n, wozu auch meine<br />
Flächen zählen. Dies geht je<strong>de</strong>nfalls aus einer mir<br />
erteilten schriftlichen Auskunft <strong>de</strong>s<br />
Regierungspräsidiums Mag<strong>de</strong>burg vom 15.10.1996<br />
hervor (Az.: 25.22 Herr von Lieben). Sollte sich<br />
hieran in Folge Ihrer <strong>Planung</strong> wi<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwarten etwas<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n, bitte ich um entsprechen<strong>de</strong> Auskunft.<br />
Kenntnisnahme Die regionalplanerischen Festlegungen sind Rahmensetzungen<br />
u.a. für die Bauleitplanung. Konkrete Bauabsichten eines<br />
Einfamilienhauses lassen sich hier nicht steuern.<br />
Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach<br />
§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />
<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
Kenntnisnahme Für Festlegungen <strong>de</strong>s Naturschutzes ist die<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong> als Fachbehör<strong>de</strong> zuständig, nicht die<br />
Regionalplanung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 576 von 610
TÖB: (465) Kürbis-Rülan<strong><strong>de</strong>r</strong>-GbR<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
465-1 Im Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz sind unter 5.3. Gebiete für<br />
die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie dargestellt.<br />
Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenstellung aus 5.3. Z1 und<br />
5.3. G2 <strong>de</strong>s Entwurfes stellen wir <strong>de</strong>n Antrag, eine<br />
Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> äußeren Grenzen <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes Nr. 7, Reinstedt / Ermsleben<br />
vorzunehmen (Anlage Lageplan).<br />
Begründung:<br />
1. Eine optimale Beplanung und Bebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> unter<br />
I und II gezeichneten Fläche ist auf Grund<br />
angrenzen<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zur Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />
Aschersleben nicht möglich, ohne dass<br />
Baulastflächen von dieser sowie von <strong><strong>de</strong>r</strong> queren<strong>de</strong>n<br />
Fernwasserleitung in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />
müssen.<br />
2. Die unter I und II gezeichneten Flächen liegen im<br />
Schatten zur Hauptwindrichtung <strong>de</strong>s schon<br />
bestehen<strong>de</strong>n Parks, so dass wirtschaftlich daraus<br />
erhebliche Probleme entstehen wür<strong>de</strong>n.<br />
3. Die unter I, II und III dargestellten Flächen stören<br />
zusätzlich die Sicht von Aschersleben zum Harz.<br />
Die Fläche III ist als Abstandsfläche zur Gemein<strong>de</strong><br />
Reinstedt angebracht.<br />
Die im Austausch zu I, II, III dargestellte neue Fläche<br />
ist durch Verträge mit Eigentümern aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />
zu 100 % gesichert. Einer <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentümer ist auch<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschafter, welcher um die bereits<br />
bestehen<strong>de</strong>n Anlagen herum wirtschaften muss und<br />
selbst auch ein Interesse an einer Aufwertung seiner<br />
Flächen durch die Win<strong>de</strong>nergie hat. Diese Flächen<br />
liegen optimal zur Hauptwindrichtung und benötigen<br />
keine Baulasten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />
Reinstedt.<br />
teilweise Berücksichtigung Eine geringfügige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgrenzung <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />
Reinstedt-Ermsleben wird vorgenommen, ohne dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswunsch vollständig umgesetzt wird. So kann z.B. aus<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vogelschutzes (siehe Umweltbericht) keine<br />
großflächige Gebietserweiterung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Es erfolgt u.a. ein geringer Flächentausch zwischen reduzierten<br />
Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>de</strong>s VRG-Wind (bisherige<br />
"Zacken") und einer nordwestlichen VRG-Erweiterung in<br />
Richtung Bun<strong>de</strong>sstraße B 6, so dass das VRG-Wind nun eine<br />
Flächengröße von ca. 349 ha aufweisen wird. Zur genauen<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsabgrenzung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein, Datensatz 36-19.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 577 von 610
TÖB: (466) THAM Projektmanagement<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
466-1 Der zweite Planentwurf ihres <strong>Regionale</strong>n<br />
Entwicklungsplanes weist eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />
Negativplanung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie aus.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Politik wer<strong>de</strong>n von einer Steigerung im<br />
Bereich Erneuerbarer Energien (Biogasanlagen und<br />
Windkraftanlagen) gesprochen und gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t und <strong>bei</strong><br />
ihnen wer<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>ignungsgebiete verkleinert und<br />
fast keine neuen Win<strong>de</strong>ignungsgebiete<br />
ausgewiesen. Hinzu kommt noch, dass sie<br />
ökologische Verbundsysteme ausgewiesen haben.<br />
Die Landwirte wer<strong>de</strong>n es ihnen Danken, dass in<br />
Zukunft auf ihren gepachteten Ackerflächen, sie kein<br />
Saaten mehr ausbringen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n Bäume pflanzen.<br />
Selbst die Firma THAM-Projektmanagement hat die<br />
Ausweisung eines Win<strong>de</strong>ignungsgebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemarkung von Hohenerxleben/Rathmannsdorf<br />
beantragt, was ihrerseits abgelehnt wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>n,<br />
Ihnen bekannten Begründungen. Nach wie vor<br />
bestehe ich auf einer Ausweisung eines<br />
Win<strong>de</strong>ignungsgebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Win<strong>de</strong>nergie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung von<br />
Hohenerxleben/Rathmannsdorf.<br />
keine Berücksichtigung Angebliche Negativplanung wird durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
begrün<strong>de</strong>t und ist auch nicht belegbar (siehe hierzu auch<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> MBBF Windparkplanung<br />
GmbH, Datensatz 395-1).<br />
Im von Vorschlagsgebiet betroffenen LK ASL-SFT liegt die<br />
WKA-Standortdichte um ein Vielfaches höher als im<br />
bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Durchschnitt. 8 <strong><strong>de</strong>r</strong> 14 im REPHarz<br />
ausgewiesenen VRG-EG-Wind befin<strong>de</strong>n sich im LK ASL-SFT.<br />
Das Vorschlagsgebiet Hohenerxleben ist in größeren Teilen mit<br />
kleinräumig wirken<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n gemäß<br />
Kriterienkatalog nicht vereinbar (Wald, Konzentration von §- 37-<br />
Biotopen, regional be<strong>de</strong>utsamer Biotopverbund, untertägiges<br />
VRG-Rohstoffgewinnung, queren<strong>de</strong> Rohstoff-Pipelines). Das<br />
komplette Vorschlagsgebiet ist gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />
(hier 10 km) nicht mit Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n zum nächsten<br />
Windpark vereinbar (VRG-Wind För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt nur ca. ≥ 3,0 km<br />
entfernt).<br />
Lt. Avifaunagutachten erhöht je<strong>de</strong> weitere Ausweisung von<br />
großflächigen Windgebieten im LK ASL-SFT das Störungs- und<br />
Gefährdungspotenzial für die Avifauna (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan);<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 578 von 610
TÖB: (467) Privatperson R.F.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
467-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />
Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />
Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 579 von 610
TÖB: (468) Privatperson Dr. G.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
468-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />
Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />
Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (469) Volkswind GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
469-1 Die Volkswind GmbH und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Tochtergesellschaften beplanen seit 1996 das<br />
Einungsgebiet Egeln/Etgersleben. Alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />
bestehen<strong>de</strong>n Anlagenstandorte sind das Ergebnis<br />
unserer Ar<strong>bei</strong>t. Historisch verlief die Grenze <strong>de</strong>s<br />
Eignungsgebietes diagonal über die Ackerfläche.<br />
Bereits vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s alten Regionalplanes<br />
wur<strong>de</strong>n die Anlagenstandorte 7 (E-112) und 8 (E-66)<br />
genehmigt. Damals richtete sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand zur<br />
Wohnbebauung nach <strong>de</strong>n<br />
immissionsschutzrechtlichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen und war<br />
weit geringer als heute als <strong>Planung</strong>sziel formulierte<br />
Vorsorgeabstand.<br />
Als wir 2003 die 2. Baustufe planten und beantragt<br />
hatten, konnten Standorte die sich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bestehen<strong>de</strong>n Anlagen befan<strong>de</strong>n allein wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung nicht realisiert wer<strong>de</strong>n (Anlagen 26<br />
und 27). Der von Ihnen entwickelte 1. Entwurf war<br />
aus unserer Sicht eine sehr gute Arrondierung und<br />
Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong>de</strong>s Gebietes. Die Grenzen<br />
im Osten und Sü<strong>de</strong>n waren durch <strong>de</strong>n gültigen<br />
Vorhaben- und Erschließungsplan und <strong>de</strong>n<br />
Etgerslebener Weg nachvollziehbar <strong>de</strong>finiert.<br />
Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />
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TÖB: (469) Volkswind GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
469-2 Auf dieser Basis planten wir weitere 5 Standorte<br />
(Anlagen 26-30). So waren wir sehr überrascht, dass<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> neue 2. Entwurf wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um eine Verkleinerung<br />
durch die Aufnahme 1000 m Abstan<strong>de</strong>s zum<br />
Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 erfuhr. Aus<br />
unserer Sicht kann die Grenze wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aus folgen<strong>de</strong>n<br />
an <strong>de</strong>n Etgerslebener Weg gelegt wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Bereits vorhan<strong>de</strong>ne Anlagen (7 und 8) stehen<br />
schon heute dichter an <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung.<br />
2. Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />
Einzelhaus in <strong>de</strong>ssen Umgebung gewerbliche<br />
Nutzungen (u.a. Autohaus und Lackierei) vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind. Zusammenhängen<strong>de</strong> Wohnbebauung befin<strong>de</strong>t<br />
sich erst südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 (Straßenrandbebauung an<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> alten B81). Ein WA-Gebiet ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
3. Sollte die von uns immissionschutzrechtlich<br />
beantragte Anlage 28 gebaut sein, ist die im<br />
Windpark vorhan<strong>de</strong>ne Lücke geschlossen und<br />
weitere Anlagen können wegen <strong>de</strong>s<br />
Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standsicherheit (3facher Rotordurchmesser; ca. 270<br />
m) nicht errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Die Stadt Egeln gab unseren <strong>Planung</strong>en ein<br />
positives Votum, bevor wir <strong>de</strong>n Aufwand in <strong>de</strong>n<br />
BlmSch-Antrag investierten.<br />
5. Die tatsächliche Gebietsgrenze ist in <strong>de</strong>m<br />
Kreisbogen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Örtlichkeit schwer nachvollziehbar.<br />
6. Die geplante Anlage 28 befin<strong>de</strong>t sich nur 45 m<br />
südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze aus <strong>de</strong>m 2. Entwurf.<br />
Selbstverständlich ist <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong> Plan noch<br />
nicht verbindlich nur da <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Entwurf hier noch<br />
einen Standort ermöglicht hatte, haben wir und<br />
darauf vertraut und hoffen gemeinsam mit Ihnen und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln eine Lösung zu fin<strong>de</strong>n.<br />
volle Berücksichtigung Bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wohnbebauung am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wur<strong>de</strong><br />
durch STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln (Datensatz 3-1) und <strong>de</strong>s LK ASL-<br />
SFT (Datensatz 1-2) klargestellt. Dadurch ist Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung gemäß 1. Planentwurf im wesentlichen<br />
möglich.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
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Seite 582 von 610
TÖB: (470) Privatperson G.B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
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5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
470-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />
Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />
verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />
dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />
mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />
verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />
die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />
Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />
%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />
Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />
guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />
man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />
Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />
be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />
Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />
mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />
Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 583 von 610
TÖB: (471) Privatperson W.Q.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
471-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />
Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />
Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
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Seite 584 von 610
TÖB: (472) EnerSys GmbH<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
472-1 Gemäß <strong>de</strong>n raumordnerischen Vorgaben<br />
beabsichtigt die ARGE EnerSys und EnerPlan 6<br />
WKA im Bereich <strong>de</strong>s VRG Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt -<br />
Mittelhausen zu errichten (Gesamthöhe von je 150<br />
m). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA sind die unmittelbar<br />
nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits errichteten und<br />
genehmigten WKA dahingehend berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n, dass ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer<br />
Min<strong>de</strong>stabstand zur Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Standsicherheit eingehalten wird. Da zwischen <strong>de</strong>n<br />
aktuell geplanten WKA ebenfalls Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />
einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei WKA-<br />
Standorte nur unmittelbar (Rd. 70m) außerhalb <strong>de</strong>s<br />
ausgewiesen Vorranggebietes geplant wer<strong>de</strong>n<br />
können. Bei<strong>de</strong> Standorte liegen aber in einem<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von >1000 m zur<br />
Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von<br />
Einsdorf und Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />
nicht die im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
ROP <strong>de</strong>finierten Abstands- /Ausschlusskriterien. Zur<br />
Berechnung von Schall und Schatten für <strong>de</strong>n<br />
Windpark kann gesagt wer<strong>de</strong>n, dass diesbezüglich<br />
alle Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen dafür erfüllt sind. Die Standorte<br />
stehen außer<strong>de</strong>m in einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand<br />
zur BAB. Hinzu kommt, dass die Grenzen <strong>de</strong>s VRG<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnungsplanung recht schematisch<br />
gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne Zäsuren bzw.<br />
topographische Gegebenheiten sowie<br />
Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aufgrund dieser Tatsache und<br />
zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen<br />
Konzentration von WKA im konkreten Raum, bitten<br />
wir Sie um regionalplanerische Akzeptanz v. g.<br />
Standorte, bzw. um Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Vorranggebietes in Richtung Süd. Zugleich weisen<br />
wir Sie darauf hin, dass die Gemein<strong>de</strong> diese <strong>Planung</strong><br />
(solange 1000 m zur Ortslagen nicht unterschritten<br />
wer<strong>de</strong>n) mitträgt. Zur Gewährleistung einer<br />
transparenten und somit bürgernahen <strong>Planung</strong> hat<br />
sie <strong>de</strong>n Aufstellungsbeschluss <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
Windpark Mittelhausen bereits En<strong>de</strong> November<br />
gefasst.<br />
volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Sü<strong>de</strong>n<br />
erweitert wer<strong>de</strong>n, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />
<strong>de</strong>n Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />
bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Grenze<br />
um ca. 50 m wird <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m<br />
noch eingehalten. Damit können die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n südlich geplanten<br />
WKA-Standorte, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ca. 20 bzw. 60 m von <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-<br />
Grenze entfernt liegen, in das VRG einbezogen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen hat gleiches vorgeschlagen (siehe<br />
<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
Alltstedt- Kaltenborn, Datensatz 94-15).<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 585 von 610
TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
473-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />
Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />
Anhalt sind entsprechend ihrer<br />
Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />
einzubeziehen") ergänzen um:<br />
"Alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In <strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n sind Wasserwehren zu organisieren und<br />
mit mobilen Hochwasserschutzsystemen<br />
auszurüsten und an diesen zu schulen."<br />
473-2 G 7 ("Voraussetzung für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />
künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />
Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes") streichen!<br />
keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />
6 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />
Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />
unter <strong>de</strong>n konkreten Bedingungen <strong>de</strong>s Selketals einen<br />
effektiven und hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu<br />
gewährleisten, kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies ist im Sinne <strong>de</strong>s G 7 als ein möglicher Teil von<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen durch die<br />
Fachplanung zu prüfen.<br />
Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> als Gefahrenabwehrmaßnahme und <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Schulungspflicht kann ohnehin regionalplanerisch nicht<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Erst mit <strong>de</strong>m Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>de</strong>s<br />
vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />
möglich, <strong>de</strong>n Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />
einzuschränken.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 586 von 610
TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
473-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />
von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />
Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />
Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />
durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />
dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />
Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in:.<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag:<br />
"Sollte die Hochwassergefahr <strong>de</strong>nnoch eine<br />
Dimension erreichen, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit<br />
Natur und Landschaft sowie Erholung, Freizeit,<br />
Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
rechtfertigt, sind im Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />
Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />
Begründung:<br />
Die Errichtung und die Existenz eines<br />
Hochwasserrückhaltebeckens in einem<br />
hochrangigen Naturschutzgebiet, das auch noch<br />
Vogel- und FFH-Schutzgebiet ist, bedarf einer sehr<br />
strengen <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>ten Schutzziele und<br />
<strong>de</strong>s eventuellen Nutzens. Alternative Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes müssen zunächst<br />
ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bisherigen <strong>Planung</strong> offenbar nicht ausreichend<br />
getan. Durch ein HRB im Selketal <strong>bei</strong> Meisdorf käme<br />
es zu einer schweren Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />
Ökosystems Selketal, so z.B. zu einer Störung <strong>de</strong>s<br />
Kaltluftabflusses, die bisher natürliche Flussaue wird<br />
zerstört, Bäume im Aufstaugebiet wer<strong>de</strong>n entfernt,<br />
ein Aufstau von Hochwasser, mit <strong>de</strong>m ca. alle 5<br />
Jahre zu rechnen ist, führt zu Schlammablagerungen<br />
und zerstört die natürliche Vegetation. Damit wür<strong>de</strong><br />
auch <strong>de</strong>m Tourismus im Selketal schwerer Scha<strong>de</strong>n<br />
zugefügt. Zu<strong>de</strong>m steht ein solcher Bau auch im<br />
Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu <strong>de</strong>n im Pkt. 4 formulierten Zielen zu<br />
Natur- und Landschaftsentwicklung. Vor einem<br />
HQ200-Hochwasser wie 1994 wür<strong>de</strong> das HRB<br />
Meisdorf ohnehin nur geringen Schutz bieten, da nur<br />
ca. 30 % <strong>de</strong>s damaligen Hochwassers aus <strong>de</strong>n<br />
Flächen hinter <strong>de</strong>m Damm stammten, ein Großteil<br />
aber vom nordöstlichen Harzrand und aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Selkeaue. Hiervor kann nur ein möglichst<br />
weitgehen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>zentraler Hochwasserschutz, ggf.<br />
ergänzt durch ein HRB <strong>bei</strong> Straßberg und im<br />
keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />
sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />
im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />
auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />
Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />
Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />
Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch<br />
Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3 (A)).<br />
Die Zielaussage <strong>de</strong>s Z 8 ist eben nicht direkt auf <strong>de</strong>n Bau von<br />
HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />
ausgerichtet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />
diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />
geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eigung im<br />
Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />
zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung<br />
nicht vor.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 587 von 610
TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
Uhlenbachtal schützen.<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
473-4 Z 4 ("Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />
Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />
Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />
Vorrang") streichen und ersetzen durch:<br />
"Im Fall von Nutzungskonflikten zwischen<br />
Vorranggebieten für Natur und Landschaft und<br />
Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.<br />
Soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />
können, sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen<br />
anzuwen<strong>de</strong>n sowie die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Europäischen Kommission einzuholen (Prüfung nach<br />
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)."<br />
Begründung:<br />
Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />
Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />
BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />
Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />
Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />
<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />
abschließend geregelten Ausnahme-und<br />
Befreiungsmöglichkeiten.<br />
Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten<br />
Fall gegenüber stehen<strong>de</strong>n Belange ist schon <strong>de</strong>shalb<br />
rechtswidrig, weil nicht jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes zum Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme-<br />
und Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff<br />
BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt<br />
keine Berücksichtigung Z 4 ist LEP-Übernahme. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z<br />
4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />
Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />
hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
unterliegt einer Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Natura 2000-Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG zu<br />
berücksichtigten sind. Zur Klarstellung wird die diesbezügliche<br />
Passage <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Begründung in <strong>de</strong>n Begründungsteil <strong>de</strong>s<br />
REPHarz aufgenommen.<br />
Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />
Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />
Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />
auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />
Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />
und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />
darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />
473-5 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren .... in das<br />
touristische Angebot einzubeziehen.<br />
Bemerkung:<br />
Sollte hier<strong>bei</strong> das geplante Hochwasser-<br />
Rückhaltebecken <strong>bei</strong> Meisdorf gemeint sein, so<br />
muss <strong>de</strong>m entgegnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingriff in die<br />
natürliche Landschaft <strong>de</strong>s Selketals hier <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
touristischen Attraktivität extrem scha<strong>de</strong>t und ein<br />
eventueller "Schauwert" dies keineswegs ausgleicht.<br />
keine Berücksichtigung Hier ist die Re<strong>de</strong> von "Talsperrenbereichen" und nicht von<br />
Hochwasserrückhaltebecken. Es sind also die Talsperren<br />
gemeint, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits z.T. in die touristische Nutzung<br />
einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
474-1 Im Unterpunkt 1." Bevölkerungs- und<br />
Siedlungsentwicklung" sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Satz 2 neu gefasst<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
Der rückläufigen <strong>de</strong>mografischen Entwicklung ist<br />
vorrangig <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begrenzung <strong>de</strong>s<br />
Flächenverbrauchs und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Anlagen<br />
und Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Begründung:<br />
Die bisherige Formulierung, <strong><strong>de</strong>r</strong> rückläufigen<br />
<strong>de</strong>mografischen Entwicklung in ausreichen<strong>de</strong>m<br />
Maße Rechnung zu tragen, bil<strong>de</strong>t angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bereits jetzt klar absehbaren Entwicklung ein nicht<br />
ausreichen<strong>de</strong>s Leitbild für die Regionalplanung ab.<br />
Eine Benennung <strong>de</strong>s äußerst komplexen Problems<br />
auf <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsätze und<br />
dort als letzten Grundsatz G 15 ist unangemessen.<br />
Die bisherige Formulierung unter Hinzuziehung <strong>de</strong>s<br />
Grundsatzes G 15 (letzter Grundsatz) suggeriert,<br />
dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>mografische Wan<strong>de</strong>l als örtlicher<br />
Einzelfall auftreten wird, auf <strong>de</strong>n dann dort zu<br />
reagieren ist. Alle für <strong>de</strong>n mittelfristigen Zeitraum für<br />
die Region vorliegen<strong>de</strong>n Daten lassen aber<br />
erkennen, dass <strong>de</strong>mografische Stabilität o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerungszunahme nur für einige wenige Orte<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu erwarten sind. Der<br />
Bevölkerungsverlust wird hingegen die regionale<br />
Normalität sein.<br />
Eine seriöse Regionalplanung sollte diese<br />
Ausgangsdaten nicht verdrängen. Eine solche<br />
Klarstellung wür<strong>de</strong> auch solche Grundsätze wie G<br />
1.1; G 2.2; G 3.1 bis 3.4 usw. in eine klar <strong>de</strong>finierte<br />
Leitlinie einbetten.<br />
Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu übersehen,<br />
dass eine ehrliche Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>mografischen Wan<strong>de</strong>ls Auswirkungen auf das<br />
gesamte Planwerk haben muss. Davor sollte sich die<br />
<strong>Planung</strong>sgemeinschaft allerdings nicht scheuen, da<br />
gera<strong>de</strong> daraus für das System <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
eine wichtige neue Gestaltungsaufgabe erwächst.<br />
keine Berücksichtigung Bereits in <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen (G 15) wird darauf<br />
verwiesen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>mographische Wan<strong>de</strong>l <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungs- und Infrastruktur zu berücksichtigen<br />
ist. Es han<strong>de</strong>lt sich folglich nicht um einen örtlichen Einzelfall,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die gesamte <strong>Planung</strong>sregion. Die Reihenfolge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grundsätze ist keine Rangliste. Außer<strong>de</strong>m wird dieser Aspekt<br />
im Pkt. 4 (<strong>Planung</strong>sregion Harz) sogar als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung benannt (Z 4). Hinzu kommt, dass im REP<br />
mehrmals die <strong>de</strong>mographische Entwicklung in weiteren,<br />
fachspezifischen Ziel- und Grundsatzfestlegungen einfließt (z.B.<br />
zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und ÖPNV, siehe dazu<br />
entsprechen<strong>de</strong> REP-Begründungen).<br />
Ziele und Grundätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung entfalten eine<br />
Rechtswirkung, das Leitbild dagegen nicht.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
474-2 Der "Zentrale Leitbildgedanke für die <strong>Planung</strong>sregion<br />
Harz" (Seite 4 oben) als bün<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />
Zusammenfassung sollte im 1. Satz neu gefasst<br />
wer<strong>de</strong>n: "Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Region Harz<br />
prognostizierten <strong>de</strong>mografischen Entwicklung und<br />
<strong>de</strong>n u. a. daraus abgeleiteten vorgenannten<br />
Entwicklungszielen ergibt sich für die künftige<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zentraler Leitbildgedanke:"<br />
Begründung:<br />
Die Ergänzung ver<strong>de</strong>utlicht, dass die<br />
Regionalplanung aktuelle Entwicklungen einbezieht.<br />
Damit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentliche Leitbildgedanke in seiner<br />
Aussage verstärkt und <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte Plan erhält eine<br />
zeitgemäße "Bo<strong>de</strong>nhaftung".<br />
keine Berücksichtigung Durch gewünschten Einschub kein inhaltlicher Mehrwert<br />
erkennbar. Die <strong>de</strong>mographische Entwicklung als ein Teilaspekt<br />
<strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s ist bereits <strong>de</strong>utlich und an vor<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle <strong>de</strong>s<br />
Leitbil<strong>de</strong>s thematisiert.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 591 von 610
TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
474-3 Generell sollten im Bereich Radverkehr die<br />
Begrifflichkeiten D-Route und Euro-Veloroute zur<br />
weitergehen<strong>de</strong>n Einordnung <strong>de</strong>s R 1 eingeführt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
474-4 Das Ziel Z 2 sollte im ersten Satz am En<strong>de</strong> ergänzt<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
" ... Wegeverbindungen baulastträgerunabhängig<br />
vorzusehen."<br />
Begründung:<br />
Für die Nutzer sinnvolle Wegebeziehungen<br />
entstehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel unter Nutzung von Wegen mit<br />
unterschiedlicher Baulastträgerschaft. Es sollte<br />
gera<strong>de</strong> das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sein, die<br />
nachteiligen Wirkungen von administrativen Grenzen<br />
für die Nutzer konzeptionell aufzulösen.<br />
474-5 Außer<strong>de</strong>m sollte das Ziel Z 2 durch folgen<strong>de</strong>n Satz<br />
ergänzt wer<strong>de</strong>n:<br />
Das regionale und überregionale Rad- und<br />
Fußwegenetz ist baulastträgerunabhängig<br />
durchgängig zu beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Begründung:<br />
Ein regionales Rad- und Fußwegenetz bedarf aus<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer eine durchgängige<br />
Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Eine solche Zielsetzung entspräche<br />
auch <strong>de</strong>m Ansatz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sradverkehrsplans, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
auf einer Tagung in Mag<strong>de</strong>burg am 18.12.2006 in<br />
Mag<strong>de</strong>burg durch das Ministerium für<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr in einer ersten<br />
Konzeption vorgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
keine Berücksichtigung Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnungen wie "überregional" o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
"international" sind allgemein verständlich und für die<br />
Regionalplanung üblich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>bei</strong> Z 2 um eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP, die<br />
Regionalplanung legt grobe Ziele für nachfolgen<strong>de</strong>,<br />
<strong>de</strong>tailliertere <strong>Planung</strong>en fest, die <strong>de</strong>mentsprechend untersetzt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />
baulastträgerunabhängigen <strong>Planung</strong>en durch die<br />
Regionalplanung ist bereits wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuständigkeit in<br />
Frage zu stellen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist bereits unter G 7, letzter Satz,<br />
erwähnt. Die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />
festzulegen, liegt nicht im Steuerungsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regionalplanung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 592 von 610
TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
474-6 Im Grundsatz G 4 sollte als neuer Satz 2 eingefügt<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
<strong>Regionale</strong> und überregionale Radwege die die<br />
Ortslagen berühren, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrs- und<br />
Bauleitplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n vorrangig und<br />
lückenlos durch die Ortslagen zu führen.<br />
Begründung:<br />
Da die Wegeführung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen<br />
Radroute R 1 die Ortslagen bisher nur tangiert,<br />
erscheint es sinnvoll <strong>de</strong>n Grundsatz einer<br />
Wegeführung durch die Orte regionalplanerisch zu<br />
unterstreichen. Dies entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung für die Tourismusbranche.<br />
keine Berücksichtigung G 4 bezieht sich auf <strong>de</strong>n innerörtlichen Radverkehr bzw. auf<br />
<strong>de</strong>n zwischen Ortsteilen und nicht auf touristisch genutzte<br />
Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege. Die Festlegungen für Fernradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />
sind im Z 5 zu fin<strong>de</strong>n. Als Rahmen für die Bauleitplanung ist Z 5<br />
ausreichend. Z 2 <strong>bei</strong>nhaltet bereits die Durchgängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wege. Die lückenlose Führung durch Ortslagen könnte evtl. in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Fortschreibung z.B. im 3.6.4.2.Z festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die im REP aufgeführten regional und überregional<br />
be<strong>de</strong>utsamen Radwege besitzen eine Verbindungsfunktion, die<br />
durch die Regionalplanung geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Der Verlauf<br />
in Teilbereichen von Ortslagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gl. betrifft<br />
Optimierungen, die nachgeordneten <strong>Planung</strong>en vorbehalten<br />
sind.<br />
Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />
zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />
6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />
"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />
gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />
REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />
gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />
raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 593 von 610
TÖB: (475) Privatperson C.W.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
475-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />
Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />
Anhalt sind entsprechend ihrer<br />
Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />
einzubeziehen") ergänzen um:<br />
"Ohne daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau künftiger<br />
Hochwasserrückhaltebecken vorausgesetzt wird,<br />
sind alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutzes auszuschöpfen und zeitnah zu<br />
realisieren."<br />
keine Berücksichtigung Regionalplanung ist rahmensetzend; für die Ausgestaltung <strong>de</strong>s<br />
Rahmens sind die Fachbehör<strong>de</strong>n zu ständig. Es muss eine<br />
objektive Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, dazu<br />
zählt auch die Variante Rückhaltebecken.<br />
Ein Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserrückhaltebecken wird im REPHarz<br />
nicht pauschal vorausgesetzt. Bevor ein solcher Bau in Frage<br />
kommt, muß gemäß Z 8 zunächst die Eignung <strong><strong>de</strong>r</strong>/<strong>de</strong>s dafür<br />
geplanten konkreten Standorte(s) nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
(Eignung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht aber auch<br />
hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange).<br />
Außer<strong>de</strong>m sind gemäß G 7 zuvor alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (sinnvollen)<br />
Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes<br />
auszuschöpfen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
475-2 G 7: ersatzlos streichen keine Berücksichtigung Mit G 7 wird im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan ein<strong>de</strong>utig klar<br />
gestellt, dass ein Bau eines Rückhaltebeckens aus<br />
regionalplanerischen Gesichtspunkten nur erfolgen kann, wenn<br />
es keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sinnvollen Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz gibt (auch Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu Anregung in<br />
Datensatz 475-1).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 594 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
475-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />
von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />
Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />
Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />
durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />
dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />
Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in:<br />
"Erst wenn die verbleiben<strong>de</strong> Hochwassergefahr eine<br />
Höhe erreicht, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit <strong>de</strong>m<br />
Vorrang von Natur und Landschaft sowie Erholung,<br />
Freizeit, Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />
Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />
Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />
Begründung:<br />
Diese Becken und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dämme sollen in <strong>de</strong>n<br />
wertvollsten Naturschutzgebieten (FFH- und<br />
europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Schon <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Ökosystems. Durch die<br />
Abriegelung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher offenen unverbauten Flußaue<br />
sowie die Entfernung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume auf <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n<br />
Anstau vorgesehenen Flächen verliert das Selketal<br />
wesentlich an Attraktivität. Nach einem Anstau, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
etwa alle 5 Jahre eintreten kann, wer<strong>de</strong>n Schlamm<br />
und Unrat am Fuß <strong>de</strong>s Dammes zurückbleiben, die<br />
die Vegetation zerstören und für Besucher äußerst<br />
abstoßend wirken wer<strong>de</strong>n. Ich spreche mich<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e gegen <strong>de</strong>n Bau eines<br />
Rückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf aus, da Alternativen<br />
vorhan<strong>de</strong>n sind, ein Naturschutzgebiet zerstört wird<br />
und so <strong>de</strong>m Wirtschaftsfaktor Tourismus erheblicher<br />
Scha<strong>de</strong>n zugefügt wird.<br />
keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />
öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />
sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />
im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />
auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />
Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />
Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />
Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch<br />
Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3 (A)).<br />
Die Zielaussage <strong>de</strong>s Z 8 ist eben nicht direkt auf <strong>de</strong>n Bau von<br />
HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />
ausgerichtet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />
diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />
geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eigung im<br />
Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />
zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung<br />
nicht vor.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 595 von 610
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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
475-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />
Natur und Landschaft und<br />
Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz Vorrang.<br />
än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />
Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />
zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. Es sind<br />
die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Europäischen Vogelschutzgebiete im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu<br />
berücksichtigen; soweit diese beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />
können, sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />
die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Kommission anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach FFH-<br />
Richtlinie).<br />
Begründung:<br />
Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />
Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
EU-Vogelschutzrichtlinie. Das kann nicht im<br />
Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Öffentlichkeit sein.<br />
keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1<br />
Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />
Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />
hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />
Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />
Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />
Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />
Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />
auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />
Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />
und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />
darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
475-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n<br />
Vorrangebieten, die ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise im Bereich<br />
natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />
zu erfolgen, dass <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />
Ziel 2 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1 (Vorrangebiete für<br />
Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n."<br />
und<br />
zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />
Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Fachgesetzen erteilte Abbaugenehmigungen in<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n<br />
aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />
Frage gestellt."<br />
Bemerkung:<br />
Das Baumaterial für <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Dämme soll<br />
<strong>de</strong>mzufolge vermutlich aus <strong>de</strong>n Seitentälern<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n können, welches zusätzlich zum<br />
vorgesehenen Dammbau extreme Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbilds nach sich ziehen wür<strong>de</strong>.<br />
4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
476-1 Z 10 Grundzentrum übernimmt...Teilfunktion eines<br />
Mittelzentrums: (S. 10)<br />
(Ergänzung) - Harzgero<strong>de</strong>!<br />
5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />
476-15 zu Ziel 8 (S 61):<br />
Ergänzung: "und Rückhaltebecken im Uhlenbachtal<br />
planerisch zu prüfen und zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen<br />
Silberhütte und Alexisbad vorrangig umzusetzen."<br />
keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgebrachte Vermutung ist völlig<br />
unbegrün<strong>de</strong>t und lässt sich anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />
Zielfestlegungen im REPHarz nicht nachvollziehen. Nicht alle<br />
Ziel- und Grundsatzfestlegungen <strong>de</strong>s REPHarz drehen sich um<br />
das Selketal und einen evtl. Bau eines<br />
Hochwasserrückhaltebecken.<br />
(siehe auch Datensatz 457-5, Bürgerinitiative Naturnaher<br />
Hochwasserschutz Selke)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 LPlG sind die zentralen Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />
Stufe (Grundzentren) durch die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />
festzulegen. Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen und<br />
mittleren Stufe, incl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren mit Teilfunktion eines<br />
Mittelzentrums, obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Gemäß Umweltbericht, Pkt. 3.2.1 wird im Z 8 bewusst auf eine<br />
Festlegung/Benennung konkreter Standorte für<br />
Hochwasserrückhaltebecken im Bereich <strong>de</strong>s Selketals<br />
verzichtet. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Schwierigkeit und<br />
Komplexität kann nur die Fachplanung <strong>de</strong>n/die geeigneten<br />
Standort(e) ermitteln, wass bisher verfahrensmäßig noch nicht<br />
abschließend, auch unter Berücksichtigung einer hinreichen<strong>de</strong>n<br />
Standort-Alternativenprüfung, erfolgt ist.<br />
Mit Z 8 soll unter Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen in Z 5 und<br />
G 7 sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass einer ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungsbereiche im gesamten<br />
Selkeverlauf und nicht nur im Bereich ausgewählter<br />
Flussabschnitte erreicht wird.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
476-2 Z4<br />
(Ergänzung) - Hochwasserschutz ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Reihenfolge<br />
-von <strong><strong>de</strong>r</strong> Quelle bis zur Mündung- planerisch zu<br />
bear<strong>bei</strong>ten und umzusetzen<br />
5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
476-3 Z4 (S 19) XXIII Ballenstedt Rehköpfe<br />
Zu starker Eingriff in die geschlossene Waldstruktur<br />
<strong>de</strong>s Selketalbereiches, <strong>de</strong>shalb in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> zu<br />
streichen.<br />
Störung <strong>de</strong>s ökologischen Gleichgewichts durch<br />
Emissionen zu erwarten!<br />
Die gravieren<strong>de</strong>n Emissionen durch Leerfahrten und<br />
Materialtransporte über die B 185, durch Ballenstedt<br />
in östliche und durch Alexisbad in westliche<br />
Richtung, wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht eklatant <strong>de</strong>n Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
touristischen Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Daher ist<br />
dieser Steinbruch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> herauszunehmen!<br />
5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />
476-4 (Ergänzung) ...und Rückhaltebecken im<br />
Uhlenbachtal planerisch zu prüfen und zum Schutz<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen Silberhütte und Alexisbad vorrangig<br />
umzusetzen.<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
476-5 G 3...Endgültig außer Betrieb genommene Anlagen<br />
sollen rückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Ergänzen: ... müssen rückgebaut wer<strong>de</strong>n<br />
keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n VRG für NuL wer<strong>de</strong>n keine Festlegungen bezüglich <strong>de</strong>s<br />
VRG Hochwasserschutz getroffen. Es wird in Z 4 lediglich<br />
darauf hingewiesen, dass Vorranggebiete für<br />
Hochwasserschutz <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit Vorranggebieten<br />
Natur und Landschaft in Einzelfällen Vorrang haben.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Dieses VRG Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> bereits aus grober<br />
regionalplanerischer Sicht hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen<br />
geprüft (siehe Umweltbericht). Im Ergebnis <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>, auch<br />
unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse einer langfristig<br />
angelegten Rohstoffvorsorge, unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
geologischen Standortgebun<strong>de</strong>nheit von Rohstoffen (viel<br />
stärker ausgeprägt als z.B. <strong>bei</strong>m Wald) das VRG Ballenstedt-<br />
Rehköpfe als Nachfolgelagerstätte für <strong>de</strong>n Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />
REPHarz ausgewiesen (siehe auch Datensatz 415-2,<br />
Privatperson Dr. B.).<br />
Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung<br />
steht die Sicherung einer hochwertigen Lagerstätte vor<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen. Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
konkreten Betriebsführung, z.B. die <strong>de</strong>s Abstransportes, sind im<br />
Genehmigungsverfahren zu klären.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Bereits im Pkt. 5.1.1. G 7 und Z 8 wird auf die Problematik <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Hochwasserrückhaltebecken, speziell auch für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />
Selketals, ausreichend eingegangen. Auf eine konkrete<br />
Benennung möglicher Standorte wird da<strong>bei</strong> jedoch verzichtet<br />
(siehe Datensatz 476-15 <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Stellungnahme).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier um einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />
dieser ist nach § 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />
raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung nach Maßgabe<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> dafür gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zu berücksichtigen. Die<br />
Regionalplanung kann <strong>de</strong>n Rückbau nicht zwingend<br />
vorschreiben (Eingriff in Privatrecht;) es greifen hier eher die<br />
Regelungen <strong>de</strong>s Baugesetzbuches (§ 35 Abs. 5, Satz 2) mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
sogenannten Rückbauverpflichtung.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />
476-6 Z 1III Reinstedt/ Ermsleben<br />
Zu starker negativer Sichtbezug auf die Allee, das<br />
Schloss in Ballenstedt und damit insgesamt auf <strong>de</strong>n<br />
Unterharz. Zusätzlich wird diese negative Situation<br />
noch begünstigt von <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n aus Richtung<br />
Aschersleben kommend. Deshalb ist dieser Standort<br />
zu streichen!<br />
6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />
476-7 Z1:<br />
(Ergänzung): - Wellness und Tourimusaka<strong>de</strong>mie<br />
Harzgero<strong>de</strong><br />
-Waldinformationzentrum Silberhütte<br />
6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />
476-17 Begründung zu Ziel 3 (S 86)<br />
Ergänzung: -3.Anstrich: Etablierung eines<br />
Fachgymnasiums in Harzgero<strong>de</strong> am<br />
Schloßbergareal.<br />
keine Berücksichtigung Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Landschafts- und<br />
Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit in diesem relativ harznahen Raum <strong>de</strong>s<br />
VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-<br />
UP dieses Gebiet in das Gutachten "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit im Umfeld<br />
ausgewählter/beantragter Vorrang- und Eignungsgebiete für die<br />
Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mittels EDV-gestützter<br />
Landschaftsbildanalyse" einbezogen (näheres hierzu siehe<br />
Umweltbericht). Der Gutachter hat u.a. auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung die Übernahme <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind<br />
und sogar einer gewissen Erweiterung zugestimmt. Die<br />
Sichtbeziehung Schloß Ballenstedt - Windpark Reinstedt wird<br />
im Gutachten auch beschrieben und bewertet. Durch <strong>de</strong>n<br />
Verzicht einer südlichen Gebietserweiterung (wie z.T.<br />
beantragt) wird diese Sichtachse nicht stärker beeinträchtigt.<br />
Der mit Abstand überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Unterharzes ist gemäß<br />
Sichtbarkeitsanalyse vom Windpark Reinstedt-Ermsleben<br />
visuell nicht betroffen (sichtverschattet).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die regionale Be<strong>de</strong>utsamkeit dieser <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Vorschläge ist in<br />
Frage zu stellen. Zur Wellness- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />
Harzgero<strong>de</strong> gibt es we<strong><strong>de</strong>r</strong> konkrete <strong>Planung</strong>en noch<br />
Begründungen zur Aufnahme in <strong>de</strong>n REPHarz. (siehe<br />
Datensatz 254-44, IHK Mag<strong>de</strong>burg)<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Gymnasien, die <strong>de</strong>m Landkreis unterstehen, wer<strong>de</strong>n generell<br />
<strong>de</strong>n Zentralen Orten zugeordnet und somit im REPHarz nicht<br />
noch einmal genannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 599 von 610
TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />
476-8 Z 2 - (Ergänzung):<br />
- Harzgero<strong>de</strong> mit historischer Altstadt St-<br />
Marienkirche als Bergmannskirche ... einschließlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> umgeben<strong>de</strong>n Stadtmauer<br />
- OT Silberhütte: Silbergewinnung, -verhüttung.und<br />
Sprengmittelherstellung<br />
- OT Alexisbad: Erster Ba<strong>de</strong>ort Anhalts,<br />
Gründungsort <strong>de</strong>s VDI!<br />
- OT Mäg<strong>de</strong>sprung: als Flächen<strong>de</strong>nkmal <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Eisenverhüttung, Eisenkunstguss- und<br />
Industriegeschichte, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen 4<br />
Hammerwerke<br />
476-9 (Ergänzung), ...Harzgero<strong>de</strong>...Rathaus, Münze,<br />
Gießerei,<br />
- Alexisbad: Wüstung Kloster Hagenro<strong>de</strong> 975. 993<br />
Markt-, Münz und Zollgerechtsame durch Otto III<br />
verliehen,<br />
1810 durch Herzog Alexius Friedrich Christian von<br />
Anhalt- Bernburg als erster<br />
Ba<strong>de</strong>ort Anhalt gegrün<strong>de</strong>t.<br />
1865 hier Gründung <strong>de</strong>s Vereins Deutscher<br />
Ingenieure<br />
- Mäg<strong>de</strong>sprung: Ehemalige Eisenhütte 1645.<br />
Ehemals be<strong>de</strong>utsamer Standort <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenverhüttung,<br />
Eisenkunstguss und Industriegeschichte.<br />
Be<strong>de</strong>utsame Baukunst: In horizontaler Schiefer-<br />
Architektur ausgeführte Gebäu<strong>de</strong>. In vertikaler<br />
Schieferarchitektur ein großes Ron<strong>de</strong>l mit rd. 20 m<br />
Durchmesse i.M. 4 m hoch und die komplette<br />
Ufereinfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke teilweise bis zu 5 m hoch.<br />
keine Berücksichtigung Die Stadtmauer von Harzgero<strong>de</strong> mag ein geschichtlich<br />
wichtiges Relikt sein, wird aber im REPHarz nicht<br />
aufgenommen, hiermit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmern <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />
gesprengt. Die separate Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteile mit <strong>de</strong>n<br />
vorgeschlagenen Denkmalen war kein Vorschlag <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>samtes, insofern erfolgt auch keine Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />
REPHarz.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Im Harz ist eine Vielzahl von Standorten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur- und<br />
Denkmalpflege vorhan<strong>de</strong>n. Diese vielen Einzelstandorte<br />
können nicht alle im REPHarz aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Hier<br />
wur<strong>de</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong> eine Wichtung zur<br />
Standortauswahl vorgenommen, die dann im REP Eingang<br />
fan<strong>de</strong>n<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 600 von 610
TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
6.2.3 Straßenverkehr<br />
476-10 Z 7 (S.35)<br />
(Ergänzung) B 242/L 243 OU Harzgero<strong>de</strong><br />
6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />
476-11 Z 6 ...regional und überregional be<strong>de</strong>utsame<br />
Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege...<br />
Ergänzung: -Wege Deutscher Kaiser und Könige im<br />
Mittelalter (Goslar- Tilleda)<br />
-Selketalstieg (Stiege- Quedlinburg)<br />
6.2.5 Luftverkehr<br />
476-12 G3<br />
Ergänzung: Es ist für die An- und Abflugschneisen<br />
<strong>de</strong>s Flugplatzes Cochstedt <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz als<br />
Überflugsgebiet auszusparen!<br />
6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
476-13 G7 ...ÖPNV Schnittstellen... (Ergänzung) 11a.<br />
Harzgero<strong>de</strong>,OT Alexisbad<br />
auch Kombination mit 6.2.4. Selketalstieg mit<br />
unmittelbarer ÖPNV- Nutzungsmöglichkeit<br />
Selketalbahn und Q-Bus<br />
keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrten in<br />
Harzgero<strong>de</strong> (B 242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen<br />
(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />
zwischen ca. 2.700 und 6.600 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 242<br />
rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zu<strong>de</strong>m<br />
besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />
einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185<br />
(Alexisbad-Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />
Mögliche Verbesserungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> straßenverkehrlichen<br />
Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und<br />
Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />
eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />
Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
teilweise Berücksichtigung Der Weg dt. Kaiser und Könige ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz recht<br />
verzweigt, so dass eine Darstellung im REPHarz nicht möglich<br />
ist, da keine Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>karte entstehen soll.<br />
Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
aufgenommen.<br />
Entscheidung noch offen ja<br />
keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Flugkorridoren ist die Luftfahrtbehör<strong>de</strong><br />
zuständig (keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit).<br />
Die Anflugkorridore im Zuge <strong>de</strong>s luftfahrtrechtlichen<br />
Bauschutzbereiches <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt befin<strong>de</strong>n sich lt.<br />
Raumordnungskataster fast vollständig im Harzvorland, auf alle<br />
Fälle aber nicht im Harz(-gebirge).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf <strong>de</strong>n<br />
ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong>de</strong>n aktuellen<br />
Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. und 2. Ordnung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Quedlinburg ist Alexisbad nicht als solcher<br />
Verknüpfungspunkt benannt, so dass zumin<strong>de</strong>st eine regionale<br />
Be<strong>de</strong>utung bezweifelt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Harzgero<strong>de</strong> ist als Schnittstelle benannt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 601 von 610
TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
7.3 Gewässerschutz<br />
476-14 G 8<br />
Ergänzung: Intensive För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Regenwassernutzung. Damit Vergrößerung <strong>de</strong>s<br />
Retentionsvermögens direkt in <strong>de</strong>n Orslagen!<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
477-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung G 8 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar. Die<br />
Regenwassernutzung richtet sich vornehmlich an private<br />
Personen, die nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bindungswirkung <strong>de</strong>s Regionalplanes<br />
unterliegen.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 602 von 610
TÖB: (478) Privatperson B.S.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
478-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 603 von 610
TÖB: (479) Privatperson M.B.<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
479-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />
Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />
unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />
REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />
Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />
<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />
reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />
und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />
Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />
landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />
sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />
Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />
Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />
als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />
Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />
Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />
Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />
zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />
das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />
behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />
Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />
obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />
Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />
Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />
ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />
zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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TÖB: (480) Gem. Huy, OT Dingelstedt am Huy<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
480-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung Die Gemein<strong>de</strong> Huy hat bereits Anteil am VRG-Wind<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim. Der sonstige Raum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> zwischen diesem VRG und <strong>de</strong>m östlich<br />
gemein<strong>de</strong>angrenzen<strong>de</strong>n VRG-Wind Schwanebeck steht für<br />
eine weitere raumverträgliche Win<strong>de</strong>nergienutzung nicht zur<br />
Verfügung, da ansonsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange, wie z.B.<br />
Landwirtschaft, Tourismus, Denkmalschutz, Vogelschutz,<br />
Landschafts- und Ortsbild, erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />
könnten. Im übrigen hat die Gemein<strong>de</strong> Huy selbst eine solche<br />
For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s VRG<br />
Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim nicht gestellt und sogar<br />
im 1. Anhörungsverfahren zum REPHarz neue<br />
Gebietsausweisungen im Gemein<strong>de</strong>bereich abgelehnt.<br />
Durch <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> erfolgt kein konkreter Gebietsvorschlag.<br />
Durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong>n im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
die Vorschlagsgebiete Wockenstedter Mühle und Schlanstedt<br />
vorgetragen, auch in Verbindung mit einem möglichen<br />
Lückenschluss in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> 110-kV-<br />
Ebene. Siehe dazu die diesbezügliche <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Druiberg GmbH, Datensatz 442-<br />
11).<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 605 von 610
TÖB: (481) Gem. Huy, OT Eilsdorf<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
481-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Eilsdorf auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 606 von 610
TÖB: (482) Gem. Huy, OT Eilenstedt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
482-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Eilenstedt auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 607 von 610
TÖB: (483) Gem. Huy, OT Vogelsdorf<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
483-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Vogelsdorf auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 608 von 610
TÖB: (484) Gem. Huy, OT Pabstorf<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
484-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Pabstorf auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
Seite 609 von 610
TÖB: (485) Gem. Huy, OT Schlanstedt<br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />
485-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Schlanstedt auf Ausweisung<br />
geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />
von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Gemein<strong>de</strong> Huy<br />
Begründung:<br />
1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />
auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />
Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />
beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />
Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />
2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />
geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />
für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />
erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />
Biomasse).<br />
3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />
Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />
Investitionen für eine dringend nötige<br />
Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />
störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />
Region absichert.<br />
4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />
Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />
steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />
Vereinsleben ausweiten.<br />
keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />
Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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