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<strong>Abwägung</strong>sdokumentation<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz


TÖB -LIste 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Abfallzweckverband Nordharz 183<br />

- Abwasserverband "Holtemme" 185<br />

- Abwasserverband "Südharz" 184<br />

- Abwasserzweckverband "Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" 187<br />

- Abwasserzweckverband "Mittlere und Untere Selke" 186<br />

- ADAC Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Sachsen-Anhalt e.V 188<br />

- ADFC Allgem. Deutscher Fahrradclub Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-<br />

Anhalt e.V.<br />

- Agentur für Ar<strong>bei</strong>t 191<br />

- Agentur für Ar<strong>bei</strong>t 190<br />

- Agrargenossenschaft "Vorharz" eG Silstedt-Benzingero<strong>de</strong> 426<br />

- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Halle 192<br />

- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte HBS 193<br />

- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte MD 194<br />

- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd 195<br />

- Architektenkammer Sachsen-Anhalt 196<br />

- Arcor AG & Co. KG 197<br />

- ARCOR AG & Co. KG Region Nord-Ost 455<br />

- B & W Vertriebsgesellschaft mbH 407<br />

- Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V. 201<br />

- Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V. 202<br />

- Bauernverband Nordharz e.V. 200<br />

- Betreibergemeinschaft Gersdorfer Burg GbR 394<br />

- Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz i.G. 290<br />

Seite: 1 von 11 29.11.2007<br />

189<br />

- Bischöfliches Ordinariat 204<br />

- BNU-Kreisstelle 439<br />

- Botanischer Ar<strong>bei</strong>tskreis 431<br />

- Bröer Gbr. 401<br />

- Bund für Natur und Umwelt (BNU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt, e.<br />

V.<br />

- Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e. V.<br />

- Bun<strong>de</strong>samt für Strahlenschutz 207<br />

- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben 388<br />

- Bun<strong>de</strong>sforstamt Roßlau 208<br />

- Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 422<br />

- Bun<strong>de</strong>snetzagentur, Außenstelle Leipzig 444<br />

- Bun<strong>de</strong>sverband mittelständischer Wirtschaft Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle 209<br />

- Bun<strong>de</strong>sverband WindEnergie e.V. Regionalverband Sachsen-Anhalt 210<br />

- Bun<strong>de</strong>svermögensamt Halle 211<br />

- Bun<strong>de</strong>svermögensamt Mag<strong>de</strong>burg 212<br />

- Bun<strong>de</strong>swehr Lan<strong>de</strong>skommando 367<br />

- Bun<strong>de</strong>swehr Verteidigungsbezirkskommando 82 213<br />

- Bündnis 90 / Die Grünen 474<br />

- Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke 457<br />

- Bürgerinnen und Bürger <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> 389<br />

- Bürgerverein Unterharz 402<br />

- BVVG Bo<strong>de</strong>nverwertungs- und verwaltungs GmbH 214<br />

- CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU 406<br />

205<br />

206


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Connex Sachsen-Anhalt GmbH 215<br />

- DB Netz AG 216<br />

- DB ProjektBau GmbH 410<br />

- DB Regio AG Regionalleitung Südost 217<br />

- DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig 218<br />

- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 219<br />

- Deutsche Bahn AG 220<br />

- Deutsche Bun<strong>de</strong>spost Direktion Postdienst 221<br />

- Deutsche Bun<strong>de</strong>spost Regionalbereich Halle 222<br />

- Deutsche Post Bauen GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Berlin 384<br />

- Deutsche Telekom Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mag<strong>de</strong>burg 223<br />

- Deutsche UNESCO-Kommission e.V. 428<br />

- Deutscher Beamtenbund Sachsen-Anhalt 224<br />

- Deutscher Gewerkschaftsbund Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt 225<br />

- Deutscher Wetterdienst Wetteramt Leipzig 226<br />

- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 227<br />

- Die Naturfreun<strong>de</strong> Sachsen-Anhalt e.V. 228<br />

- DOW Olefinverbund GmbH 447<br />

- EEG- Erdgas Erdöl Berlin GmbH 229<br />

- Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle 230<br />

- ENERCON GmbH 403<br />

- Energieagentur Sachsen-Anhalt 231<br />

- EnerSys GmbH 472<br />

- envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie AG Hauptdirektion Sachsen-Anhalt 232<br />

- EON Avacon AG 198<br />

Seite: 2 von 11 29.11.2007<br />

- EON Avacon AG 199<br />

- E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Ost 233<br />

- Erdgas Mittelsachsen 234<br />

- EURAWASSER Betriebsführungsgesell. Berlin Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Goslar 235<br />

- Ev. Konsistorium <strong><strong>de</strong>r</strong> Kirchenprovinz Sachsen Forstaufsichtsamt 236<br />

- Fels-Werke GmbH 387<br />

- Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH 237<br />

- Forstliche Lan<strong>de</strong>sanstalt Abt. Forstplanung 245<br />

- GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation<br />

mbH<br />

- Gem. Huy, OT Dingelstedt am Huy 480<br />

- Gem. Huy, OT Eilenstedt 482<br />

- Gem. Huy, OT Eilsdorf 481<br />

- Gem. Huy, OT Pabstorf 484<br />

- Gem. Huy, OT Schlanstedt 485<br />

- Gem. Huy, OT Vogelsdorf 483<br />

- Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 151<br />

- Gemein<strong>de</strong> Allro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 169<br />

- Gemein<strong>de</strong> Altenbrak c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 170<br />

- Gemein<strong>de</strong> Amesdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 17<br />

- Gemein<strong>de</strong> Aspenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 47<br />

- Gemein<strong>de</strong> Athenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 48<br />

- Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />

Fallstein<br />

- Gemein<strong>de</strong> Bad Su<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />

"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Bennungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 131<br />

246<br />

54<br />

73


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Gemein<strong>de</strong> Berga c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 110<br />

- Gemein<strong>de</strong> Berßel c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 55<br />

- Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Blankenheim c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 4<br />

- Gemein<strong>de</strong> Breitenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 136<br />

- Gemein<strong>de</strong> Breitungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 130<br />

- Gemein<strong>de</strong> Brücken (Helme) c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne<br />

Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Bühne c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 56<br />

- Gemein<strong>de</strong> Cattenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 161<br />

- Gemein<strong>de</strong> Dankero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 76<br />

- Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 49<br />

- Gemein<strong>de</strong> Darlingero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 181<br />

- Gemein<strong>de</strong> Dietersdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 129<br />

- Gemein<strong>de</strong> Ditfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />

Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Drebsdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 128<br />

- Gemein<strong>de</strong> Drohndorf c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 20<br />

- Gemein<strong>de</strong> Drübeck c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 182<br />

- Gemein<strong>de</strong> E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 112<br />

- Gemein<strong>de</strong> Elend c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 172<br />

- Gemein<strong>de</strong> Emseloh c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 5<br />

- Gemein<strong>de</strong> Freckleben c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 21<br />

Seite: 3 von 11 29.11.2007<br />

96<br />

97<br />

111<br />

87<br />

98<br />

- Gemein<strong>de</strong> Friedrichsaue c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 29<br />

- Gemein<strong>de</strong> Friedrichsbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />

"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Frose c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 30<br />

- Gemein<strong>de</strong> Gatersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 31<br />

- Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt<br />

Hecklingen"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Groß Quenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-<br />

Holtemme<br />

- Gemein<strong>de</strong> Groß Schierstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 22<br />

- Gemein<strong>de</strong> Großleinungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-<br />

Südharz<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hackpfüffel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 113<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hainro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 126<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hakeborn c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 6<br />

- Gemein<strong>de</strong> Harsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 42<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hausneindorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />

Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hayn c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 125<br />

- Gemein<strong>de</strong> He<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />

Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Heimburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 162<br />

- Gemein<strong>de</strong> Heteborn c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />

Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 152<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Hüttenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 163<br />

- Gemein<strong>de</strong> Huy 39<br />

71<br />

13<br />

41<br />

127<br />

88<br />

89<br />

90<br />

99


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Kleinleinungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-<br />

Südharz<br />

- Gemein<strong>de</strong> Königero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 79<br />

- Gemein<strong>de</strong> Langeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 153<br />

- Gemein<strong>de</strong> Langenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 50<br />

- Gemein<strong>de</strong> Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Lüttgenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />

Fallstein<br />

- Gemein<strong>de</strong> Martiensrieth c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 115<br />

- Gemein<strong>de</strong> Mehringen c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 24<br />

- Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Nachterstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 33<br />

- Gemein<strong>de</strong> Neinstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 65<br />

- Gemein<strong>de</strong> Neudorf c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 80<br />

- Gemein<strong>de</strong> Neu-Königsaue c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 34<br />

- Gemein<strong>de</strong> Neundorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 16<br />

- Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Nienhagen c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 43<br />

- Gemein<strong>de</strong> Nienstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 105<br />

- Gemein<strong>de</strong> Questenberg c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 123<br />

- Gemein<strong>de</strong> Radisleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />

Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>bber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 154<br />

Seite: 4 von 11 29.11.2007<br />

100<br />

124<br />

101<br />

57<br />

102<br />

103<br />

104<br />

86<br />

- Gemein<strong>de</strong> Rho<strong>de</strong>n c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 59<br />

- Gemein<strong>de</strong> Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 74<br />

- Gemein<strong>de</strong> Riethnordhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne<br />

Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Roßla c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 122<br />

- Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 135<br />

- Gemein<strong>de</strong> Sargstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 51<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schachdorf Ströbeck c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />

Harzvorland-Huy<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schackenthal c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 25<br />

- Gemein<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>leben c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 35<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schauen c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 60<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schielo c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 81<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schierke c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 174<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 155<br />

- Gemein<strong>de</strong> Schwenda c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 134<br />

- Gemein<strong>de</strong> Siptenfel<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 82<br />

- Gemein<strong>de</strong> Sorge c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 175<br />

- Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Stapelburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 156<br />

- Gemein<strong>de</strong> Stecklenberg c/o Verwaltungsgemeinschaft<br />

"Gernro<strong>de</strong>/Harz"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Stiege c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 176<br />

- Gemein<strong>de</strong> Straßberg c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 83<br />

- Gemein<strong>de</strong> Tanne c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 177<br />

- Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 7<br />

116<br />

52<br />

106<br />

72


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Gemein<strong>de</strong> Tilleda c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 117<br />

- Gemein<strong>de</strong> Timmenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 164<br />

- Gemein<strong>de</strong> Treseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 178<br />

- Gemein<strong>de</strong> Uftrungen c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 133<br />

- Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 8<br />

- Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 157<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wallhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 118<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wasserleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 158<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 68<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt -<br />

Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Westdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft ASL Land 26<br />

- Gemein<strong>de</strong> Westeregeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 9<br />

- Gemein<strong>de</strong> Westerhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 67<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wickero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 121<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 165<br />

- Gemein<strong>de</strong> Winkel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 107<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-<br />

Kaltenborn"<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 10<br />

- Gemein<strong>de</strong> Wülpero<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />

Fallstein<br />

- Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V. 451<br />

- Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem<br />

Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

- GoEn 419<br />

- Grüne Liga Sachsen-Anhalt e. V. 247<br />

Seite: 5 von 11 29.11.2007<br />

91<br />

108<br />

61<br />

420<br />

- Handwerkskammer Halle 248<br />

- Handwerkskammer Mag<strong>de</strong>burg 249<br />

- Harz Energie GmbH & Co. KG 250<br />

- Harz Granit Natursteinwerke GmbH 462<br />

- Harzer Schmalspurbahn GmbH 251<br />

- Harzer Verkehrsverband e.V. 252<br />

- Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V. 476<br />

- Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau 253<br />

- Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg 254<br />

- Industrieverband Steine und Er<strong>de</strong>n, Transportbeton, Mörtel und<br />

Asphalt Thüringen und Sachsen-Anhalt e.V.<br />

- Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung 393<br />

- Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 285<br />

- Kieswerke Berga GmbH 411<br />

- Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Jugen<strong><strong>de</strong>r</strong>holungszentrum Güntersberge 398<br />

- Kreissportbund Sangerhausen 257<br />

- Kürbis-Rülan<strong><strong>de</strong>r</strong>-GbR 465<br />

- Lan<strong>de</strong>s Golf Verband Sachsen-Anhalt e.V. c/o Parkhotel Schloss<br />

Meisdorf<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt 259<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt 260<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt 261<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 262<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 264<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Vermessung u. Geoinformation 265<br />

- Lan<strong>de</strong>sanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. 266<br />

255<br />

258


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Altlastenfreistellung 267<br />

- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau 268<br />

- Lan<strong>de</strong>sar<strong>bei</strong>tsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen 269<br />

- Lan<strong>de</strong>sbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. 270<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Süd 441<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung West 271<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Außenstelle Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mitte 272<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Bereich Straßenbau u. -betrieb 273<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung 274<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Süd Bereich<br />

Straßenbau u. -betrieb<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 276<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />

Flußbereich Halberstadt<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Halle 427<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Wittenberg 277<br />

- Lan<strong>de</strong>sfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. 279<br />

- Lan<strong>de</strong>sfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. 281<br />

- Lan<strong>de</strong>sfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V. 282<br />

- Lan<strong>de</strong>sheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. 283<br />

- Lan<strong>de</strong>sjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. 284<br />

- Lan<strong>de</strong>sverband <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauindustrie Sachsen-Anhalt e.V. 286<br />

- Lan<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>s Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e.V. 287<br />

- Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Gebirgs- u.<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>vereine e.V.<br />

- Lan<strong>de</strong>svereinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber- u. Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> 289<br />

- Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 291<br />

Seite: 6 von 11 29.11.2007<br />

275<br />

278<br />

288<br />

- Lan<strong>de</strong>sweingut Kloster Pforta 292<br />

- Landgesellschaft Sachsen-Anhalt 293<br />

- LANDGESTÜT Sachsen-Anhalt 294<br />

- Landkreis Aschersleben-Staßfurt 1<br />

- Landkreis Bernburg 295<br />

- Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis 296<br />

- Landkreis Goslar 297<br />

- Landkreis Halberstadt 37<br />

- Landkreis Helmstedt 298<br />

- Landkreis Kyffhäuserkreis 299<br />

- Landkreis Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land 300<br />

- Landkreis Merseburg-Querfurt 301<br />

- Landkreis Nordhausen 302<br />

- Landkreis Ostero<strong>de</strong> am Harz 303<br />

- Landkreis Quedlinburg 62<br />

- Landkreis Sangerhausen 92<br />

- Landkreis Schönebeck 304<br />

- Landkreis Wernigero<strong>de</strong> 148<br />

- Landkreis Wolfenbüttel 305<br />

- Landkreistag Sachsen-Anhalt 306<br />

- Landschaftpflegeverband Harz e.V 307<br />

- Landvolkverband Sachsen-Anhalt Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle 308<br />

- LMBV Lausitzer und Mittel<strong>de</strong>utsche Bergbau-Vewaltungsgesellschaft<br />

mbH Liegenschaftsabteilung Sachsen-Anhalt<br />

- Mag<strong>de</strong>burger Tourismusverband Elbe-Bör<strong>de</strong>-Hei<strong>de</strong> e.V. 310<br />

- MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG 395<br />

309


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH 311<br />

- Mineralölverbundleitung GmbH 312<br />

- Ministerium für Finanzen LSA 424<br />

- Ministerium für Gesundheit und Soziales 423<br />

- Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr 313<br />

- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 314<br />

- Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt 315<br />

- MITGAS GmbH 316<br />

- Mittel<strong>de</strong>utsche Baustoffe GmbH 399<br />

- Mittel<strong>de</strong>utsche Wasser- und Abwasser GmbH MIDEWA 317<br />

- Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 318<br />

- Nationalparkverwaltung Hochharz 319<br />

- Naturnaher Hochwasserschutz Selke 408<br />

- Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-<br />

Anhalt e.V.<br />

- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsisches Ministerium für <strong>de</strong>n ländlichen Raum, Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsisches Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

- Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH 385<br />

- Oberfinanzdirektion Mag<strong>de</strong>burg Bun<strong>de</strong>svermögensabteilung 322<br />

- Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V. 323<br />

- Ortschaftsrat Hessen 459<br />

- <strong>Planung</strong>sgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH 324<br />

- Polizeidirektion Halberstadt 325<br />

- Polizeidirektion Merseburg 326<br />

- PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co.KG 412<br />

Seite: 7 von 11 29.11.2007<br />

320<br />

321<br />

425<br />

- Privatperson A. G. 454<br />

- Privatperson A.B. 437<br />

- Privatperson An.B. 443<br />

- Privatperson B.B. 434<br />

- Privatperson B.K. 409<br />

- Privatperson B.L. 429<br />

- Privatperson B.S. 390<br />

- Privatperson B.S. 478<br />

- Privatperson C.F. 448<br />

- Privatperson C.L. 450<br />

- Privatperson C.S. 446<br />

- Privatperson C.W. 475<br />

- Privatperson Ca.S. 449<br />

- Privatperson D. u. M. H. 452<br />

- Privatperson D.M. 413<br />

- Privatperson Dr. B. 415<br />

- Privatperson Dr. D.P. 391<br />

- Privatperson Dr. G.S. 468<br />

- Privatperson Dr. K.P. 440<br />

- Privatperson E.M. 432<br />

- Privatperson G.B. 470<br />

- Privatperson H. T. 453<br />

- Privatperson H.B. 405<br />

- Privatperson K.G. 438<br />

- Privatperson L.W. 464


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Privatperson M.B. 479<br />

- Privatperson N.J. 473<br />

- Privatperson N.R. 436<br />

- Privatperson P.&B. 430<br />

- Privatperson P.B. 404<br />

- Privatperson R.F. 467<br />

- Privatperson U.G. 414<br />

- Privatperson U.K. 418<br />

- Privatperson U.W. 477<br />

- Privatperson W.B. 433<br />

- Privatperson W.H. 435<br />

- Privatperson W.Q. 471<br />

- Privatperson, D.F. 445<br />

- Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH 386<br />

- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 327<br />

- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle 328<br />

- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg 329<br />

- <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Nordthüringen <strong>Planung</strong>sstelle 330<br />

- Regionalverband Harz e. V. 331<br />

- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post 332<br />

- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post Außenstelle<br />

Leipzig<br />

- Regulierungsbehör<strong>de</strong> für Telekommunikation und Post Außenstelle<br />

Mag<strong>de</strong>burg<br />

- Saatzucht Josef Breun GdbR 397<br />

- Salzgitter Flachstahl GmbH 456<br />

Seite: 8 von 11 29.11.2007<br />

334<br />

333<br />

- Scheffler Gbr 396<br />

- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Sachsen-Anhalt e. V. 335<br />

- Seeland GmbH 336<br />

- Sodawerk Stassfurt 416<br />

- Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld 461<br />

- Stadt Allstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 95<br />

- Stadt Aschersleben 19<br />

- Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-<br />

Selke-Aue"<br />

- Stadt Benneckenstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-<br />

Hochharz<br />

- Stadt Blankenburg 160<br />

- Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 166<br />

- Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 3<br />

- Stadt Elbingero<strong>de</strong> 167<br />

- Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben 36<br />

- Stadt Gernro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 70<br />

- Stadt Güntersberge c/o Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 77<br />

- Stadt Halberstadt 38<br />

- Stadt Harzgero<strong>de</strong> mit Ortsteilen Alexisbad, Mäg<strong>de</strong>sprung, u.<br />

Silberhütte<br />

- Stadt Hasselfel<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 173<br />

- Stadt Hecklingen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen" 12<br />

- Stadt Hoym c/o Verwaltungsgemeinschaft Seeland 32<br />

- Stadt Ilsenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 180<br />

- Stadt Kelbra c/o Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 114<br />

- Stadt Osterwieck c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 58<br />

85<br />

171<br />

78


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Stadt Quedlinburg 63<br />

- Stadt Querfurt 417<br />

- Stadt Sangerhausen 93<br />

- Stadt Schwanebeck c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 44<br />

- Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 15<br />

- Stadt Stolberg c/o Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 132<br />

- Stadt Thale c/o Verwaltungsgemeinschaft Thale 66<br />

- Stadt Wegeleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 45<br />

- Stadt Wernigero<strong>de</strong> 149<br />

- Stadtwerke Aschersleben GmbH 337<br />

- Stadtwerke Blankenburg GmbH 338<br />

- Stadtwerke Halberstadt 339<br />

- Stadtwerke Quedlinburg 340<br />

- Stadtwerke Sangerhausen 341<br />

- Stadtwerke Staßfurt 460<br />

- Stadtwerke Wernigero<strong>de</strong> 342<br />

- Stiftung Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt 343<br />

- Systemisches Kolleg 463<br />

- Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt 344<br />

- THAM Projektmanagement 466<br />

- Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr 421<br />

- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz u. Umwelt 345<br />

- TLG Immobilien GmbH 346<br />

- TLG Immobilien Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Sachsen-Anhalt 347<br />

- Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. 348<br />

Seite: 9 von 11 29.11.2007<br />

- Trink- und Abwasserzweckverband Blankenburg und Umgebung 349<br />

- Trinkwasserversorgung Mag<strong>de</strong>burg GmbH 350<br />

- Umwelthaus Mag<strong>de</strong>burg e.V. 351<br />

- Untergrundspeicher- und Geotechnologie-Systeme GmbH 352<br />

- Unterhaltungsverband "Selke/Obere Bo<strong>de</strong>" 353<br />

- Unterhaltungsverband "Großer Graben" 354<br />

- Unterhaltungsverband "Ilse/Holtemme" 355<br />

- Unterhaltungsverband "Untere Bo<strong>de</strong>" 356<br />

- Unterhaltungsverband "Wipper-Weida" 357<br />

- Unterhaltungsverband Helme 358<br />

- Unterhaltungsverband Untere Unstrut 359<br />

- Unternehmerverband Mineralische Baustoffe 458<br />

- Vattenfall Europe Transmission GmbH 360<br />

- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrizitätswirtschaft e. V. Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen-Anhalt 361<br />

- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. 362<br />

- Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. 363<br />

- Vereinigte Energiewerke VEAG 364<br />

- Verkehrsgesellschaft Südharz Eisleben mbH 365<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn" 94<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen" 11<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt-Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue" 84<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Gernro<strong>de</strong>/Harz" 69<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Gol<strong>de</strong>ne Aue" 109<br />

- Verwaltungsgemeinschaft "Unterharz" 75<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land 18


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg 159<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme 40<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz 168<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong> 2<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy 46<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg 179<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Nordharz 150<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein 53<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz 119<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Seeland 28<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt 14<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Thale 64<br />

- Verwaltungsgericht Halle 368<br />

- Verwaltungsgericht Mag<strong>de</strong>burg 369<br />

- VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft 370<br />

- Vodafone D2 GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Nord-Ost 371<br />

- Volkswind GmbH 469<br />

- Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. 372<br />

- Waldgemeinschaft Mansfeld 373<br />

- Wasser- u. Abwasserzweckverband "Bo<strong>de</strong>-Wipper" 374<br />

- Wasser- u. Schifffahrtsamt Mag<strong>de</strong>burg 375<br />

- Wasser- und Abwasserzweckverband "Huy-Fallstein" 377<br />

- Wasser- und Abwasserzweckverband Oberharz 376<br />

- Wasserwerke Südharz GmbH 378<br />

- WAZ "Ilsetal" 379<br />

Seite: 10 von 11 29.11.2007<br />

- Wehrbereichsverwaltung Ost 380<br />

- Wernigerö<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbetriebe 381<br />

- Windpark Druiberg GmbH & CO KG 442<br />

- WindStrom Nord GmbH 400<br />

- Zweckverband Großraum Braunschweig 382<br />

- Zweckverband Ostharz Wasserver- und Abwasserentsorgung 383


Kürzel Bezeichnung TÖB-ID<br />

Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> TÖB: 458<br />

Hinweis: Die Liste enthält alle TÖB/Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong>, die im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens (1./2. Entwurf) angeschrieben wur<strong>de</strong>n.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sdokumentation sind die TÖB/Stellungnehmer nach TÖB-ID geordnet.<br />

Seite: 11 von 11 29.11.2007


Abkürzungsverzeichnis<br />

A-B-W Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg EWG Einwohnergleichwerte<br />

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz FFH Flora-Fauna-Habitat<br />

A-/E-Maßnahmen<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen FNP Flächennutzungsplan<br />

ALFF<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />

G Grundsatz <strong>de</strong>s REPHarz<br />

ASL-SFT Aschersleben-Staßfurt GGB gesetzlich geschützter Biotop (§ 37)<br />

AVP Agrarstrukturelle Vorplanung ggf. gegebenenfalls<br />

B-Plan Bebauungsplan<br />

GL-<br />

Standorte<br />

Grünlandstandorte<br />

BauGB Baugesetzbuch HBS Halberstadt<br />

BauNVO Baunutzungsverordnung HRB, HWRB Hochwasserrückhaltebecken<br />

BBergG Bun<strong>de</strong>sberggesetz HWS Hochwasserschutz<br />

BBodSchG Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz ibs. insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

BImSchG Bun<strong>de</strong>s Immissionsschutzgesetz i.d.R. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />

BNatSchG Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz IGZ Innovations- und Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentrum<br />

BVE (ü) IHK Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer<br />

BVwG Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht ILEK integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

BVWP Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan i.S.v im Sinne von<br />

BWE Bergwerkseigentum KA Kläranlage<br />

DB Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn Kr. Nr. Kriterien-Nummer <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />

DenkmSchG Denkmalschutzgesetz Kurort VO Kurort-Verordnung<br />

DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge LAGB Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen<br />

EBA Eisenbahnbun<strong>de</strong>samt LAU Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz<br />

EE erneuerbare Energien LEP - LSA<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt<br />

EG Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie lfd. laufen<strong>de</strong><br />

etc. et cetera LHW Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz<br />

EU Europäische Union LK Landkreis<br />

EU SPA Europäisches Vogelschutzgebiet LPlG Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz<br />

EUREK Europäisches Raumentwicklungskonzept LRP Landschaftsrahmenplan<br />

EW Einwohner LSA Land Sachsen-Anhalt<br />

E-W Ost-West LSG Landschaftsschutzgebiet


lt. laut<br />

RA-<br />

Beschluss<br />

LVwA Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt RAS-Q<br />

LVWP Lan<strong>de</strong>sverkehrwegeplan RB Regionalbahn<br />

LW Landwirtschaft RE <strong>Regionale</strong>xpress<br />

LwG LSA Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt Ref. Referat<br />

Beschuss <strong>de</strong>s Regionalausschusses<br />

Richtlinie für die Anlage von Straßen -<br />

Querschnitt<br />

m.d.W. mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung RegPlGHarz <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />

MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung REPHarz<br />

<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

MLU Ministerium für Landwirtschaft, Raumordnung und Umwelt REPMd<br />

<strong>Regionale</strong>s Entwicklungsprogramm<br />

Mag<strong>de</strong>burg<br />

MLV<br />

Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

REP 2000<br />

Ergänzung <strong>de</strong>s REP Md von 2000 um die<br />

EG Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

MW Megawatt ROG Raumordnungsgesetz<br />

MW Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t ROK<br />

Raumordnungskataster <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt<br />

NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt e.V. ROP Raumordnungsprogramm<br />

NatSchG Naturschutzgesetz ROV Raumordnungsverfahren<br />

ND Natur<strong>de</strong>nkmal ROVerf Raumordnungsverfahren<br />

NuL Natur und Landschaft RQ Regelquerschnitt<br />

NSG/FND Naturschutzgebiet/Flächennatur<strong>de</strong>nkmal RV Regionalversammlung<br />

NW-SE nordwest-südost SGH Sangerhausen<br />

o.g. oben genannten SO Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet<br />

OD Ortsdurchfahrt SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />

OL Ortslage SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

ONB Obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> STN Stellungnahme<br />

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr TF Teilfunktion<br />

OT Ortsteil tlw. teilweise<br />

OU Ortsumfahrung TÖB Träger öffentlicher Belange<br />

OVG Oberverwaltungsgericht TOU Teil-Ortsumfahrung<br />

ÖVS Ökologisches Verbundsystem TuE Tourismus und Erholung<br />

Pkt. Punkt TW Trinkwasser<br />

PR <strong>Planung</strong>sregion TWSG Trinkwasserschutzgebiet<br />

QLB Quedlinburg u.a., v.a. unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em, vor allem


u.a.m. und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e mehr<br />

u.E. unseres Erachtens<br />

u.a.m. und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e mehr<br />

u.E. unseres Erachtens<br />

UNB Untere Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

UP Umweltprüfung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VBG Vorbehaltsgebiet<br />

VG Vorschlagsgebiet<br />

vgl. vergleiche<br />

VRG Vorranggebiet<br />

VRSt, VRSTO Vorrangstandort<br />

VWG Verwaltungsgemeinschaft<br />

WaldG LSA Waldgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

WG LSA Wassergesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

WKA Windkraftanlagen<br />

WR Wernigero<strong>de</strong><br />

WSG Wasserschutzgebiet<br />

Z Ziel <strong>de</strong>s REPHarz<br />

z.B., z.T. zum Beispiel, zum Teil


<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

1-6 hier: Z 11 Punkt 7. Ermsleben (Ortsteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein)<br />

Die vollständige Stadtbezeichnung lautet Stadt<br />

Falkenstein/Harz.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

1-8 hier: G 7, Z 8:<br />

Die hierunter behan<strong>de</strong>lten Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung sind auf<br />

Hochwasserschutzeinrichtungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />

Gestalt von Hochwasserrückhaltebecken,<br />

ausgerichtet. G 7 und Z 8 Satz 1 bestimmen, dass<br />

vorrangig die Möglichkeiten <strong>de</strong>s natürlichen<br />

Wasserrückhalts und eines ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Abflusses<br />

auszuschöpfen sind, ehe aufwendige technische<br />

Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

in Betracht kommen. Im Sinne dieses Anliegens wird<br />

folgen<strong>de</strong> Formulierung <strong>de</strong>s G 7 vorgeschlagen:<br />

"Für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz sind<br />

vorrangig die Möglichkeiten <strong>de</strong>s natürlichen<br />

Wasserrückhalts und eines ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Abflusses<br />

auszuschöpfen, ehe aufwendige technische<br />

Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

in Betracht kommen.<br />

Bei nachzuweisen<strong>de</strong>m Bedarf soll <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche<br />

Hochwasserschutz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />

Siedlungsbereiche im Selketal, ergänzend durch<br />

technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie<br />

Hochwasserrückhaltebecken (Vorbehaltsstandorte<br />

Straßberg und Meisdorf), Pol<strong><strong>de</strong>r</strong>, Deiche und<br />

Dämme (einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong>en Rückverlegung)<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n."<br />

Auf das Z 8, das ohnehin nur Grundsatzcharakter<br />

besitzt, könnte insoweit verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung vorgeschlagene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 7 stellt auf Fließgewässersysteme <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />

<strong>Planung</strong>sregion ab, Z 8 dagegen ist speziell auf die konkrete<br />

Hochwassergefährdung im Selketal ausgerichtet (<strong>de</strong>swegen<br />

getrennte Festlegung).<br />

Der Bedarf für min<strong>de</strong>stens ein Hochwasserrückhaltebecken zur<br />

Minimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungsbereiche<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Selketals ist prinzipiell wasserwirtschaftlich<br />

hinreichend belegt. Die strikte Zielvorgabe ist an die<br />

Fachplanung gerichtet, die entsprechen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en für<br />

<strong>de</strong>n/die geeigenten Standort(e) voranzutreiben. Die Eignung<br />

bezieht sich hier<strong>bei</strong> nicht nur auf die Wasserwirtschaft son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

auch auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene Belange (z.B. Naturschutz,<br />

Erholungsfunktion), damit diese, auch unter Berücksichtigung<br />

machbarer <strong>de</strong>zentraler Hochwasserschutzmaßnahmen, nur im<br />

möglichst geringen Maße beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

diesbezügliche, wegwägbare Grundsatzformulierung wür<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Handlungsbedarf hinsichtlich eines ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz in <strong>de</strong>n o.g. Siedlungsbereichen (Schutz von<br />

Leben und Gesundheit) nicht gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

1-10 Vorranggebiet für Landwirtschaft "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>" hier: Flächen im nordöstlichen<br />

Gemarkungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Staßfurt bis an die<br />

Gemarkungsgrenzen Atzendorf und För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt im<br />

Landkreis Schönebeck<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> hier die landwirtschaftlichen<br />

Verhältnisse bereits umfänglich beeinflussen<strong>de</strong>n<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen und künftigen komplexen<br />

Raumnutzungen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Steinsalzgewinnung<br />

im Solfeld Staßfurt, unterirdische Gasspeicherung in<br />

ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung im Feld<br />

Staßfurt NE, ober- und unterirdisch verlegte Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen, Win<strong>de</strong>nergieanlagen,<br />

Industrie- und Gewerbegebiete Staßfurt "Am<br />

Silberfeld", "Nord-Ost") erscheint es m.E. in<br />

raumstruktureller Hinsicht für gerechtfertigt, diesem<br />

Teilgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft eine Vorbehaltsfunktion<br />

zuzusprechen und es <strong>de</strong>m dargestellten<br />

Vorbehaltsgebiet "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>"<br />

anzuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

1-7 hier: Begründung, 2. Absatz, Seite 67<br />

Es müsste wohl "Die Vorbehaltsgebiete ergänzen die<br />

in Punkt 5.1.2. genannten Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung" heißen.<br />

volle Berücksichtigung Generell ist die Fläche aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nqualitäten<br />

entsprechend unseres Kriterienkataloges als Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft geeignet. Da sich die Fläche jedoch in einem<br />

Kreuzungspunkt von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Steinsalzgewinnung im Solfeld Staßfurt, unterirdische<br />

Gasspeicherung in ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung<br />

im Feld Staßfurt NE, ober- und unterirdisch verlegte Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen, Win<strong>de</strong>nergieanlagen, Industrie- und<br />

Gewerbegebiete Staßfurt "Am Silberfeld", "Nord-Ost") befin<strong>de</strong>t<br />

und damit verbun<strong>de</strong>ne erhebliche raumordnerische<br />

Nutzungskonflikte nicht ausgeschlossen sind, wird dieses<br />

Teilgebiet <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zugeordnet,<br />

auch, um im Konfliktfall einen Ermessensspielraum für<br />

Entscheidungsfindungen zu haben.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Die vorgeschlagene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird übernommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

1-15 Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, hier: Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>; Gebiet um Aschersleben-<br />

Staßfurt<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Egeln und Staßfurt<br />

sind zum vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Flächen mit prägen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlicher Nutzung als Vorbehaltsgebiete<br />

für Hochwasserschutz gemäß Ziele 5.2.1.<br />

ausgewiesen.<br />

Mit Blick auf die planvolle schrittweise Umsetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP)<br />

"Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung", die u.a. eine <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserschutz angepasste Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft zum Gegenstand hat, sollte überlegt<br />

wer<strong>de</strong>n, die im Betrachtungsraum ausgewiesenen<br />

VBG für Hochwasserschutz mit einer<br />

Vorbehaltsfunktion für Landwirtschaft, die das bereits<br />

festgelegte VBG für Landwirtschaft "Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>" (o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch VBG Landwirtschaft<br />

"Gebiet um Aschersleben-Staßfurt") ergänzt, zu<br />

unterlegen (vgl. z. Bsp. "Südliches Harzvorland",<br />

nördlich Riethnordhausen).<br />

1-16 Sinngemäß gilt das Vorgesagte (Datensatz 1-15)<br />

auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen im<br />

dargestellten VBG für Hochwasserschutz westlich<br />

und südlich Gatersleben.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

1-1 hier: Z 1 Nr. 2 Unseburg<br />

Nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmung von Eignungsgebieten für die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesichtspunkt<br />

Repowering zu berücksichtigen (Pkt. 3.5a G).<br />

Mit Blick auf die bereits errichteten<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen sollte sich daher die graphische<br />

Abgrenzung <strong>de</strong>s künftigen EG Unseburg an <strong><strong>de</strong>r</strong> 110kV-Freileitung<br />

orientieren.<br />

teilweise Berücksichitgung Das VBG Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" war bereits<br />

im 1. Entwurf enthalten und ist aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Voraussetzungen entstan<strong>de</strong>n, u.a. weil das VBG Landwirtschaft<br />

"Östliches und Südöstliches Harzvorland" im LEP ebenfalls in<br />

diesem Bereich als lan<strong>de</strong>splanerische Vorgabe vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />

im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall.<br />

Die Bereiche wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft und, falls außer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überlagerungsproblematik mit <strong>de</strong>m VBG-HWS keine weiteren<br />

inhaltlichen Konflikte mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung auftraten und sinnvolle Flächen entstan<strong>de</strong>n, in<br />

das VBG Landwirtschaft aufgenommen (nördlich<br />

Schneidlingen). Dazu müssen z.B. die Flächen eine<br />

Min<strong>de</strong>stgröße von 100 ha erreichen und nicht von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VRG<br />

bzw. VBG ÖVS belegt sein.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Das VRG Landwirtschaft wur<strong>de</strong> schon größer gefasst als das<br />

VBG Landwirtschaft im LEP. Desweiteren befin<strong>de</strong>n sich die<br />

Flächen im VRG HWS <strong>de</strong>s LEP, das im REPHarz aufgrund von<br />

Gemein<strong>de</strong>angaben bereits konkretisiert wur<strong>de</strong>. Das VBG HWS<br />

wird in diesen Bereichen nicht mit <strong>de</strong>m VBG LW überlagert,<br />

weil hier die Flächengrößen von 100 ha nach <strong>de</strong>n Kriterien zur<br />

Festlegung von VBG Landwirtschaft nicht erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Gemäß 2. Planentwurf wür<strong>de</strong>n vom zwischenzeiltich errichteten<br />

Windpark Unseburg-Nord mit 7 WKA lediglich 3 WKA innerhalb<br />

<strong>de</strong>s EG liegen. Durch eine geringfügige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nördlichen Grenze um ca. 50 m wür<strong>de</strong>n 3 weitere WKA (jeweils<br />

ca. 150 m von Straße entfernt) in das EG einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>utlichen<br />

Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Repowermöglichkeiten <strong>de</strong>s Windparks ist<br />

unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Flächenblockierungen im EG<br />

durch die EG-queren<strong>de</strong> 110-kV-Leitung diese geringfügige EG-<br />

Vergrößerung um ca. 5 ha und das damit verbun<strong>de</strong>ne<br />

Abweichen vom Abstandskriterium Straße (200 m) gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind hier als Einzelfall vertretbar.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

1-2 hier: Z 1 I Egeln-Etgersleben<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom 30.12.2005 zum 1.<br />

Entwurf für <strong>de</strong>n REP Harz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt zur Normenklarheit generell<br />

angeregt, flächenhafte Gebietsdarstellungen an<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Elemente, z.B. Straßen, Schienenwege,<br />

auszurichten. In Hinblick darauf wird vorgeschlagen,<br />

für die kartographisch südliche Grenze <strong>de</strong>s<br />

vorbezeichneten VRG Egeln-Etgersleben <strong>de</strong>n, im<br />

amtlichen topographischen Kartenwerk<br />

verzeichneten, landwirtschaftlichen Verbindungsweg<br />

zwischen Egeln und Etgersleben, anzunehmen.<br />

Hierzu wird zu Grun<strong>de</strong> gelegt, dass die "1000 m"-<br />

Abstandsregel gemäß Kriterienkatalog zur<br />

Ausweisung von Eignungsgebieten für die<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung keine Anwendung auf <strong>de</strong>n<br />

bebauten Bereich mit Wohnnutzung im<br />

Außenbereich nördlich und südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180<br />

zwischen Egeln und Etgersleben fin<strong>de</strong>t, da diese<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung zu Wohnzwecken kein<br />

städtebauliches Gewicht erkennen lässt und für eine<br />

weitere Bebauung im Wege <strong><strong>de</strong>r</strong> baulichen<br />

Verdichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnhäuser keine Anhaltspunkte<br />

vorliegen.<br />

1-3 hier: Z 1 III "Reinstedt-Ermsleben"<br />

Das besagte Vorranggebiet sollte sich ausschließlich<br />

auf Teilflächen im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />

OT Reinstedt und OT Ermsleben, beschränken. Ein<br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur bisherigen Festlegung einer<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Splitterfläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Aschersleben, OT Aschersleben, wird nicht<br />

ersichtlich.<br />

Eine nördliche Erweiterung <strong>de</strong>s VRG Reinstedt-<br />

Ermsleben, ggf. auch als Eignungsgebiet (EG),<br />

sollte, angesichts entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bauabsichten für<br />

weitere Win<strong>de</strong>nergieanlagen, in Betracht gezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung<br />

am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />

(siehe auch STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln, Datensatz 3-1)<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

teilweise Berücksichtigung Die Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aschersleben auf ca. 1 bis 2<br />

ha in das Windgebiet Ermleben-Reinstedt erfolgte erstmals im<br />

REP2000. Im REPHarz-Aufstellungsverfahren wur<strong>de</strong>n keine<br />

fachlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtlichen Grün<strong>de</strong> erkennbar, die eine<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgrenze in diesem Bereich notwendig<br />

machen wür<strong>de</strong>. Räumlich han<strong>de</strong>lt es sich ohne Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkungsgrenze auch nicht um eine Splitterfläche. Der<br />

Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> administrativen Grenze mitten über Ackerland spielt<br />

für die Eignung <strong>de</strong>s Gebietes für die Win<strong>de</strong>nergienutzung keine<br />

Rolle. Auch die Stadt Aschersleben hat im Anhörungsverfahren<br />

keine Be<strong>de</strong>nken gegen das VRG-Wind im allgemeinen bzw.<br />

zum Grenzverlauf im speziellen geäußert.<br />

Eine geringfügige nördliche Erweiterung <strong>de</strong>s VRG<br />

(Flächentausch mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en randlichen VRG-Bereichen, die ein<br />

erhöhtes Konfliktpotential aufweisen), wird in Teilen<br />

vorgenommen (siehe hierzu <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein<br />

Datensatz 36-19).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

1-4 hier: Z 3 "Westeregeln":<br />

Über Anschlussbahnanlagen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Industriestandort<br />

Westeregeln mit <strong><strong>de</strong>r</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Eisenbahnstrecke Staßfurt - Egeln verknüpft.<br />

Zur nachhaltigen Sicherung dieser begünstigen<strong>de</strong>n<br />

Infrastrukturausstattung wird es für ratsam gehalten,<br />

die Festlegung unter Z 3 zu präzisieren in:<br />

Westeregeln, einschließlich<br />

Eisenbahnbetriebsanlagen.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

1-5 hier: Z 5 "Wipperrundweg mit Wipper-Saale-<br />

Radweg" (Verlängerung)<br />

Zur Ergänzung und Konkretisierung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung, erhalten Sie<br />

<strong>bei</strong>liegend die mit <strong>de</strong>m MLV LSA abgestimmte<br />

Vorplanung <strong>de</strong>s Wipperradweges im Landkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt zur Verbindung <strong>de</strong>s Saale-<br />

Radweges (Landkreis Bernburg) mit <strong>de</strong>m<br />

Harzrundweg (Landkreis Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land).<br />

teilweise Berücksichtigung Hier wer<strong>de</strong>n nur die Industrie- und Gewerbestandorte gesichert.<br />

Eine Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenstrecken kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nur<br />

unter Pkt. 6.2.2. <strong>de</strong>s REPHarz (Schienenverkehr) erfolgen. Dort<br />

wird in Z 12 a) folgen<strong>de</strong> Ergänzung vorgenommen: "..Cochstedt<br />

und Anschlussgleis Westeregeln". In <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte wird die<br />

Trasse als Schienenverbindung mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

ergänzend zur Schienenverbindung Staßfurt-Blumenberg<br />

entsprechend <strong>de</strong>s Trassenverlaufes in <strong><strong>de</strong>r</strong> TK 100.000<br />

aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Aufnahme <strong>de</strong>s Weges als nicht abgestimmte <strong>Planung</strong> erfolgt<br />

textlich und kartografisch.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

1-11 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

hier: "Energie- und Verwertungszentrale Anhalt,<br />

Standort Staßfurt"<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s fortgeschrittenen Bauzustan<strong>de</strong>s und<br />

mit Blick auf <strong>de</strong>n möglichen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Inkrafttretens <strong>de</strong>s REP Harz sollte die Darstellung<br />

<strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Planzeichens mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

graphischen Ausführung "Bestand" (Vollfarbe)<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur besseren und vollständigen Erkennbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Planzeichens sollte eine Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anordnung nach Nor<strong>de</strong>n vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

1-12 Anschlussstellen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />

hier: AS Hoym-Nachterstedt (B6n/L75);<br />

Aschersleben-West (B6n/B180n); Aschersleben-<br />

Nord (B6n/B180), Güsten (B6n/L72)<br />

Die vorbezeichneten AS können m.E. auf Grund<br />

ihrer baulichen Realität als "Bestand" dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

1-13 Anschlussstellen im Verlauf weiterer dargestellter<br />

Straßen<br />

hier: B 180n Ortsumgehung Aschersleben<br />

Die OU Aschersleben besitzt eine planfestgestellte<br />

Anschlussstelle mit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 zwischen<br />

Aschersleben und OT Ermsleben.<br />

Dieser Knoten könnte logischerweise zumin<strong>de</strong>st als<br />

Anschlussstelle "abgestimmt" dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

1-14 BAB 14/L 73<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Anschlussstelle 9 Staßfurt im Zuge<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 14 sollte durch das Planzeichen<br />

Anschlussstelle "Bestand" dargestellt wer<strong>de</strong>n (vgl.<br />

Darstellungen AS 10 Bernburg und AS 11 Plötzkau).<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

3-6 Im Wesentlichen sind die Verläufe <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG<br />

Hochwasser nachvollziehbar. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />

Ortslage Egeln- Nord bedarf einer doch näheren<br />

intensiven Betrachtung. Nach vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Aussagen und<br />

<strong>Planung</strong>sunterlagen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Hochwasserschutz sind für die Ortslagen Egeln als<br />

auch Egeln- Nord umfangreiche<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die die<br />

Situation insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> bebauten<br />

Ortslage erheblich positiv beeinflussen.<br />

Zur Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts und auch für eine<br />

mögliche korrigierte Darstellung ist ein Gespräch<br />

zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft und<br />

<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Hochwasserschutz zwingend<br />

anzuraten.<br />

keine Berücksichtigung Das LHW als die Fachbehör<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz hatte<br />

ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme zum REPHarz<br />

abzugeben. In <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellungnahme wer<strong>de</strong>n keine Be<strong>de</strong>nken<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen zu <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für<br />

Hochwasserschutz vorgetragen, so dass auch davon<br />

auszugehen ist, dass die methodische Herangehensweise (im<br />

REP kurz erläutert) zur Ausweisung dieser Gebiete fachlich<br />

nicht angezweifelt wird.<br />

Die für die VBG-Hochwasserschutz zu Grun<strong>de</strong> gelegten<br />

fachlichen Grundlagen (Morphologie, Auenlehmverbreitung,<br />

Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Hochwasserschutz <strong>de</strong>s LEP, die im REPHarz<br />

nicht mehr VRG-Hochwasserschutz sind) führten auch zur<br />

Ausweisung <strong>de</strong>s VBG-Hochwasserschutz im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />

Egeln-Nord.<br />

Es ist ja gera<strong>de</strong> die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Hochwasserschutz und<br />

im übrigen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Fachrecht künftig (zusätzlich zu <strong>de</strong>n<br />

Überschwemmungsgebieten) auch in <strong>de</strong>n Bauleitplänen<br />

auszuweisen<strong>de</strong>n überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebieten, u.a.<br />

die Bereiche aufzuzeigen, die <strong>bei</strong> Versagen von<br />

Hochwasserschutzeinrichtungen gefähr<strong>de</strong>t wären. Folglich<br />

können mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Egeln-Nord<br />

nicht zu Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete führen. Die<br />

Gemein<strong>de</strong> hat jedoch die Gelegenheit, auf Grund ihrer<br />

besseren Vor-Ort-Kenntnis und genaueren Maßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bauleitpläne im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebiete die regionalplanerisch<br />

grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu<br />

konkretisieren.<br />

Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisung keine<br />

unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verbun<strong>de</strong>n (siehe<br />

Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REP).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

3-5 Hinweis:<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e han<strong>de</strong>lt es sich hier<strong>bei</strong> um die<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte Egeln- Süd. Hier<br />

ist zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung im genehmigten FNP<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />

eine erhebliche Differenz zu erkennen. Im FNP <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Egeln wur<strong>de</strong>n Flächen für Kiesabbau<br />

ausgewiesen, die nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes für Rohstoffgewinnung Gebiet im<br />

REP übereinstimmen. Im REP ist <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuelle Stand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbauberechtigung dargestellt. Nach Auskunft<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bergwesen beträgt die Fläche<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbaubewilligung ca. 216 ha.<br />

Bei<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en müssen aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche<br />

Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong> gibt, noch dazu<br />

da die Vorbehaltsgebiete die konkreten<br />

Flächennutzungs- bzw. Schutzerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegeln sollen. Hier raten wir an, dringend<br />

während eines Beratungstermins zwischen<br />

Regionalplanung, Bergamt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln die<br />

Differenzen zuklären, um dann eine einheitliche<br />

Darstellung <strong>de</strong>s Bewilligungsfel<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n<br />

Kiesabbau auszuweisen.<br />

keine Berücksichtigung Bei <strong>de</strong>n Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />

Rohstoffgewinnung han<strong>de</strong>lt es sich im Vergleich zu einer<br />

bergrechtlichen Bewilligung um eine vollkommen<br />

eigenständige, vom Bergrecht losgelöste raumordnerische<br />

Festsetzung. Allerdings wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermittlung dieser REP-<br />

Gebiete zur fachlichen Untersetzung u.a. Bergrechtsfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

berücksichtigt, aber nicht in je<strong>de</strong>m Fall räumlich 1 zu 1<br />

übernommen. So wur<strong>de</strong> im vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong><strong>de</strong>r</strong> nördliche Teil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung wegen <strong>de</strong>s Fehlens <strong>de</strong>s gewinnbaren<br />

Rohstoffes (gemäß LAGB-Fachkarten) herausgeschnitten.<br />

Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsproblematik (i.d.R.<br />

kein VBG auf einem VRG), die es <strong>bei</strong>m Flächennutzungsplan<br />

nicht gibt (dort auch nur nachrichtliche Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bewilligung) <strong><strong>de</strong>r</strong> östliche Randbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung im<br />

Bereich <strong>de</strong>s VRG-Hochwasserschutz herausgenommen. Im<br />

Gegenzug wur<strong>de</strong> im mittleren Bereich wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffverbreitung über <strong>de</strong>n Süd-Rand <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung<br />

hinausgegangen, so dass das VBG-Rohstofgewinnung Egeln-<br />

Süd ca. 170 ha groß ist.<br />

Das LAGB als zuständige Fachbehör<strong>de</strong> für die Bergrechte und<br />

die Rohstoffsicherung hat keine Be<strong>de</strong>nken zu dieser<br />

Vorgehensweise <strong>bei</strong>m VBG Egeln-Süd geäußert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

3-1 Das Vorranggebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten Egeln-<br />

Etgersleben, ausgewiesen im Entwurf vom<br />

26.08.2005, wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln befürwortet.<br />

Ich bitte, <strong>de</strong>n Entwurf vom 30.01.2007 zu<br />

über<strong>de</strong>nken und <strong>de</strong>n Zustand lt. Entwurf vom<br />

26.08.05 wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herzustellen.<br />

Die Volkswind GmbH beantragt u.a. eine Anlage (Nr.<br />

28), die 955 m vom nächsten Wohnhaus am<br />

Schwaneberger Weg entfernt ist und damit<br />

außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im 2. Entwurf geplanten Grenzen <strong>de</strong>s<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebietes liegt. Der Stadtrat hat aus<br />

folgen<strong>de</strong>n Erwägungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung dieser Anlage<br />

ausdrücklich zugestimmt und bittet die regionale<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft die formellen<br />

Voraussetzungen für <strong><strong>de</strong>r</strong>en Zulassung aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung herzustellen.<br />

1. Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />

Einzelhaus, in <strong>de</strong>ssen Umgebung gewerbliche<br />

Nutzungen (u.a. Autohaus und Lackiererei)<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind. Zusammenhängen<strong>de</strong><br />

Wohnbebauung befin<strong>de</strong>t sich erst südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B180<br />

(Straßenrandbebauung an <strong><strong>de</strong>r</strong> alten B81). Ein<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s schutzwürdiges WA-Gebiet ist dort nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>n.<br />

2. Seit mehr als 5 Jahren stehen dort bereits 2<br />

Windkraftanlagen (Nr. 7 und 8) in geringerer<br />

Entfernung zum Ort. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit gab es keine<br />

Bürgerbeschwer<strong>de</strong>n über eventuelle<br />

Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnqualität. Die Anlage 7<br />

ist sogar eine <strong><strong>de</strong>r</strong> größten Anlagen in Deutschland<br />

und wur<strong>de</strong> damals als Prototyp errichtet.<br />

3. Die geplante Anlage 28 schließt lediglich eine<br />

Lücke zwischen <strong>de</strong>n Anlagen 7 und 13 und<br />

vergrößert somit die vom Windpark eingenommene<br />

Fläche nicht.<br />

4. Für die planungsrechtliche Bewertung kann man<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauung am Schwaneberger Weg<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Kriteriums 2/SR (Einzelhaus)<br />

von einem Abstandserfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis von 500 m<br />

ausgehen. Der Schutzabstand aus<br />

Vorsorgegesichtspunkten erscheint in diesem<br />

Einzelfall eingehalten.<br />

5. Durch die Antragstellerin wur<strong>de</strong> im<br />

Genehmigungsantrag nachgewiesen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zulässige Schallimmissionswert am Schwaneberger<br />

Weg 1 mit 2 dB unter <strong>de</strong>m zulässigen<br />

Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird.<br />

volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung<br />

am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />

(siehe auch STN <strong>de</strong>s LK ASL-SFT, Datensatz 1-2)<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

3-7 Die Stadt Egeln stimmt <strong>de</strong>m vorgelegten 2. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REP unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken zu.<br />

Die Hinweise sollten beachtet wer<strong>de</strong>n, da sie<br />

wesentlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sunterlage<br />

dienen.<br />

12 Umweltbericht<br />

3-8 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Stadt<br />

Egeln für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

4-3 zu Pkt. 4; Seite 8 ff und S.57 ff <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1 und die dazu gehören<strong>de</strong><br />

Begründung absolut nicht nachvollziehbar sind. Die<br />

Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />

sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Borne an, die Karte 3 wie folgt zu<br />

überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />

Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />

Entwicklungspotential als ländlichen Raum mit relativ<br />

günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />

Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />

Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />

Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />

Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />

an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />

Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />

Oschersleben / Staßfurt / Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />

<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben / Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />

Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />

nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

keine Berücksichtigung Der Vorschlag ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 4 <strong>de</strong>s REP verwen<strong>de</strong>ten<br />

Typen<strong>de</strong>fintionen nicht ein<strong>de</strong>utig formuliert ("...mit relativ<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ??).<br />

Der Raum Wolmirsleben-Unseburg-Borne wird im REPHarz<br />

bereits als Ländlicher Raum mit rel. günstigen<br />

Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft eingestuft.<br />

Allein aufgrund eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit<br />

Unseburg ist eine Einstufung <strong>de</strong>s o.g. Raumes als ländlicher<br />

Raum mit rel. günstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzialen noch nicht möglich.<br />

Die Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> bereits berücksichtigt; in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg zählen zu <strong>de</strong>n ländlichen<br />

Räumen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Verdichtungs-/Ordnungsräume mit rel.<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen südlich von<br />

Mag<strong>de</strong>burg nur das Mittelzentrum Oschersleben und das<br />

Grundzentrum Calbe. Die Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong> wird auch hier<br />

als ländlicher Raum mit rel. günstigen Produktionsbedingungen<br />

für die Landwirtschaft eingestuft. Dazu gehört auch Wanzleben<br />

als (lediglich) Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums und <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt nördlich angrenzen<strong>de</strong> Raum um<br />

Bahrendorf mit ähnlichen räumlichen Verhältnissen wie Borne-<br />

Unseburg-Wolmirsleben. Im Teil Bernburg <strong>de</strong>s REPAnhalt ist<br />

die gewünschte Einstufung auch nur entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 bzw. B<br />

71 und teilweise im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 (Alsleben) und B 185<br />

(Güsten) vorgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Durch die Kreisgebietsreform sind keine neuen überregionalen<br />

Strukturen und Verbindungen in Richtung Oschersleben-<br />

Wanzleben geschaffen wor<strong>de</strong>n (weiterhin getrennte<br />

Landkreise). Im Gegensatz zum Raum Egeln bzw. Staßfurt-<br />

Schönebeck fehlen im strittigen Raum sowohl überregionale<br />

Strukturen (keine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen,<br />

keine Entwicklungsachsen gemäß LEP o<strong><strong>de</strong>r</strong> REP) als auch<br />

zentrale Orte. Auch statistische Daten (z.B. Steueraufkommen,<br />

Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, Pendlerbeziehung)<br />

unterschei<strong>de</strong>n sich relevant.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bemängelte <strong>Abwägung</strong>sbegründung für die<br />

Stellungnahme zum 1. Planentwurf war nicht vollständig (siehe<br />

auch damalige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> zum Pkt. 4 inhaltsgleichen<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg). Dies wird hiermit<br />

nachgeholt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

unmöglich zu machen.<br />

4-4 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

4-6 Ein weiterer Hinweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> zum REP<br />

bezieht sich auf die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes Wind Borne. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e sind<br />

die Karte <strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan und <strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />

Anlage 3.8 <strong>bei</strong>gefügte Einzelplan zu korrigieren<br />

(siehe <strong>bei</strong>gefügter Anlage 1).<br />

10 Sonstiges<br />

4-2 Nach Auswertung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Abwägung</strong>sentschei<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />

vom 30.01.07 wird die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Borne in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Punkten mit <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Ergänzungen weiterhin<br />

aufrechterhalten.<br />

Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Hinweise sollten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

weiteren notwendigen Bear<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s REP<br />

beachtet und eingear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bemerkungen stellen gleichzeitig die<br />

notwendige und erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnisse zum 1. Entwurf dar.<br />

4-5 Unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> o. g. Anregungen und<br />

Hinweise in die weitere <strong>Planung</strong> stimmt die<br />

Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes einschließlich <strong>de</strong>s<br />

dazugehören<strong>de</strong>n Umweltberichtes zu.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

4-1 Grundsätzlich stimmt die Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m<br />

vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für <strong>de</strong>n Teil ihrer Gemarkung zu.<br />

keine Berücksichtigung Der dargestellte Sachverhalt ist für das bisherige<br />

Dorferneuerungsprogramm prinzipiell richtig. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

hier aber um eine wortgleiche Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA,<br />

die jedoch durch eine Aktualisierung ("ILEK") bereits ergänzt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Gemäß MLU LSA wird <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Dorferneuerung/<br />

Dorfentwicklung auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen EU-För<strong><strong>de</strong>r</strong>phase 2007-2013<br />

bestehen bleiben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung teilweise Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> südwestlichen EG-Grenze an<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsgrenze gemäß 2006 genehmigten FNP unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>s 1.000-m-Abstan<strong>de</strong>s zur Wohnbebauung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortslage Borne möglich; dadurch geringfügige EG-<br />

Vergrößerung um ca. 10 ha<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

siehe Datensätze 4-3 bis 4-6<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 12 von 610


TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

4-7 Unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> o. g. Anregungen und<br />

Hinweise in die weitere <strong>Planung</strong> stimmt die<br />

Gemein<strong>de</strong> Borne <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes einschließlich <strong>de</strong>s<br />

dazugehören<strong>de</strong>n Umweltberichtes zu.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

5-1 Die Ausweisung <strong>de</strong>s vor genannten VBG ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgelegten Planzeichnung auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überlagerungen verschie<strong>de</strong>ner Nutzungsarten so gut<br />

wie überhaupt nicht zu erkennen. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> verlangt die Gemein<strong>de</strong> eine Klarstellung, um<br />

sich hier eine Grundsatzposition erar<strong>bei</strong>ten zu<br />

können.<br />

Es ist absolut nicht erkennbar, wie weit sich die<br />

Fläche <strong>de</strong>s VBG Hochwasser in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortslage erstreckt. Eine Beurteilung bzw die<br />

Erar<strong>bei</strong>tung einer Stellungnahme, für <strong>de</strong>n, für die<br />

Gemein<strong>de</strong> doch sehr aussagerelevanten Teil, ist<br />

nicht möglich.<br />

Es sollte hier eine Darstellungsweise gewählt<br />

wer<strong>de</strong>n, die eine Aussage zulässt. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen (hier<br />

VBG Hochwasser) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer Bo<strong>de</strong>,<br />

Mühlgraben und Ehle sollten grundsätzlich erst<br />

einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachämter vorgelegt wer<strong>de</strong>n, die dann als Basis für<br />

weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />

Grundlage dar, stellen aber keine klaren<br />

Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />

nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sbetriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />

konkrete Aussagen eingeholt wer<strong>de</strong>n, um eine<br />

Bewertung vornehmen zu können.<br />

keine Berücksichtigung Die Planzeichen zur kartografischen Darstellung <strong>de</strong>s REP<br />

wer<strong>de</strong>n nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt. Auf unseren Wunsch hin<br />

wur<strong>de</strong> das Planzeichen für die VBG-Hochwasserschutz<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, so dass bereits im 2. Planentwurf die Lesbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VBG Hochwasserschutz verbessert wur<strong>de</strong>. Allerdings sind<br />

raumordnerische Festlegungen nicht flächenscharf und können<br />

<strong>bei</strong> einem vorgegeben Maßstab von 1:100.000 auch nicht die<br />

gleiche Darstellungsqualität wie z.B. <strong>bei</strong>m Flächennutzungsplan<br />

mit 1: 10.000 erreichen. Damit verbun<strong>de</strong>n ist auch die rechtliche<br />

Wirkung von Gebietsgrenzen im REP, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht im<br />

Metermaßstab auf die konkrete Vor-Ort-Situation anwendbar<br />

ist.<br />

Gera<strong>de</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Etgersleben waren im<br />

REPHarz keine Überlagerungen verschie<strong>de</strong>ner REP-<br />

Festlegungen notwendig, so dass dort die Lesbarkeit<br />

vergleichsweise gut ist. Im übrigen ist auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Homepage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft ein Kartenserver enthalten, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />

je<strong><strong>de</strong>r</strong>mann die einzelnen Gebietsfestlegungen <strong>de</strong>s REP mit<br />

höherer Genauigkeit einsehen kann.<br />

Das VBG-Hochwasserschutz <strong>de</strong>ckt ungefähr <strong>de</strong>n südlichen Teil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Etgersleben ab. Eine genauere Beschreibung<br />

kann im Zuge von Stellungnahmen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

Maßnahmen und <strong>Planung</strong>en erfolgen.<br />

Zur Verwendung von Fachdaten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung siehe<br />

Datensatz 3-6 (Stadt Egeln) und 7-3 (Gemein<strong>de</strong> Tarthun).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

5-2 Für die Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>äte stellt sich hier ein<strong>de</strong>utig die<br />

Frage: Welche Auswirkungen hat die Ausweisung<br />

VBG Hochwasser auf die Genehmigung <strong>de</strong>s<br />

Neubaus von Eigenheimen nach § 34 BauGB? Diese<br />

Frage ist grundsätzlich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu<br />

beantworten und die Antwort <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

mitzuteilen.<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

5-6 STN vom 02.01.06:<br />

Die ausgewiesenen Flächen als Vorbehaltsgebiet für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sollten aufgrund<br />

ihrer kaum erkennbaren Größe (Nummer 7; an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkungsgrenze Westeregeln und Groß<br />

Germersleben sowie an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 Richtung Egeln-<br />

Nord) nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

5-3 STN vom 15.05.07:<br />

Die im Entwurf ausgewiesene und nachhaltig<br />

begrün<strong>de</strong>te Abstandsregel (1.000 m zur<br />

Wohnbebauung) wird positiv bewertet und in dieser<br />

Form akzeptiert.<br />

Kenntnisnahme Die rechtliche Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz ist im REPHarz, Begründung zu Pkt. 5.2.1.,<br />

bereits hinreichend erläutert.<br />

VBG sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung die von öffentlichen<br />

Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung mit erhöhtem<br />

Gewicht zu berücksichtigen sind (siehe auch Begründung zu<br />

Pkt. 2 im REPHarz).<br />

Befin<strong>de</strong>t sich eine solche raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

<strong>Planung</strong>/Maßnahme in einem VBG-Hochwasserschutz soll im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens eine planerische<br />

Konfliktbewältigung zum Hochwasserschutz durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, damit im Falle extremer Hochwasserereignisse bzw.<br />

<strong>bei</strong>m Versagen von technischen<br />

Hochwasserschutzeinrichtungen das mögliche<br />

Scha<strong>de</strong>nspotential minimiert wer<strong>de</strong>n kann. Zu dieser<br />

planerischen Konfliktbewältigung gehört natürlich zunächst die<br />

Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> realen Hochwassergefahr anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

konkreten örtlichen Verhältnisse.<br />

Strikte Verbote, wie z.B. <strong>bei</strong>m VRG-Hochwasserschutz die<br />

Neubebauung im Außenbereich, sind mit dieser VBG-<br />

Festlegung nicht verbun<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im 2. Planentwurf waren die beschriebenen Flächen nicht mehr<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (5) Gemein<strong>de</strong> Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

5-7 STN vom 02.01.06:<br />

Der im Entwurf dargestellte Radweg in Richtung<br />

Groß Germersleben an <strong><strong>de</strong>r</strong> L76 ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Laut Wegekonzept <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Etgersleben ist die<br />

Weiterführung <strong>de</strong>s Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adweges in diese Richtung<br />

direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> geplant.<br />

10 Sonstiges<br />

5-4 STN vom 15.05.07:<br />

In allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten behält die Stellungnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> vom 19.12 2005 weiterhin ihre<br />

Gültigkeit.<br />

5-5 STN vom 15.05.07:<br />

Unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken in dieser Stellungnahme<br />

lehnt die Gemein<strong>de</strong> Etgersleben <strong>de</strong>n vorgelegten 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz ab. Die negativen<br />

Auswirkungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s nicht klar<br />

<strong>de</strong>finierten VBG- Hochwasser, in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> hinein sind zu be<strong>de</strong>utend.<br />

12 Umweltbericht<br />

5-8 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Gemein<strong>de</strong><br />

Etgersleben für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Der Geschäftsstelle liegt dieses Konzept nicht vor, die<br />

Grundlage unserer Darstellung im REPHarz ist die Kreiskarte<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>n im LK ASL-SFT, 1:50.000. Dort<br />

verläuft <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg so, wie im REPHarz dargestellt.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe hierzu Datensätze 5-6 und 5-7<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (6) Gemein<strong>de</strong> Hakeborn c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

6-1 Konkret wird die Ausweisung <strong>de</strong>s unter Ziffer 12<br />

dargestellten Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems und <strong>de</strong>s unter<br />

Ziffer 6 dargestellten Vorbehaltsgebietes für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung beanstan<strong>de</strong>t, da diese gegen die<br />

<strong>Planung</strong>sabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> verstoßen.<br />

<strong>Planung</strong>sziel ist die Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Waldflächen auf die Flächen, die als A/E-<br />

Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n planfestgestellt wor<strong>de</strong>n -<br />

insgesamt ca. 62 ha statt ursprünglich 156 ha (siehe<br />

Anlage 1). Dies wur<strong>de</strong> Ihnen bereits mit Schreiben<br />

vom 16.04.2003 mitgeteilt. Ich bitte um Anpassung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen an die Ausgleichsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n. Dies<br />

wur<strong>de</strong> Ihnen bereits mit Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

zum Ersten Entwurf mitgeteilt (als Anlage 1<br />

<strong>bei</strong>gefügt). Der <strong>Abwägung</strong>sbeschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat diesen Fakt lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

berücksichtigt. Hiermit bitte ich um Korrektur.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

6-2 Betrifft Punkt 5.2.2 (VBG Wassergewinnung)<br />

Über die Ortslage wur<strong>de</strong>n das Vorbehaltsgebiet für<br />

Wassergewinnung und das Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft gelegt. Dies wird bemängelt.<br />

10 Sonstiges<br />

6-3 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Hakeborn zum 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s vorgenannten Hinweises. Dies gilt<br />

lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

<strong>Planung</strong>sabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> beteiligten Parteien.<br />

12 Umweltbericht<br />

6-4 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Hakeborn zu.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in <strong>de</strong>n<br />

Raumordnungsplänen (wozu <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz zählt) auch<br />

diejenigen Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />

Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege, ... <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />

Rahmenpläne (2.).<br />

Das VBG Nr. 12 ist bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s<br />

LK ASL-SFT von 2003 enthalten. Die Gebietsfestlegung zur<br />

Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion Harz (erstellt durch die<br />

Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung und mit <strong>de</strong>n Landkreisen wie <strong>de</strong>n<br />

Trägern öffentlicher Belange abgestimmt) enthalten und<br />

entsprechend begrün<strong>de</strong>t. Durch uns erfolgte die Prüfung und<br />

teilweise Übernahme in <strong>de</strong>n 1. Entwurf zum REPHarz. Diese<br />

Fläche wur<strong>de</strong> im 2. Entwurf aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

sowie aus Vogelschutzgrün<strong>de</strong>n verringert. Die<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung stellen Suchräume für<br />

mögliche Aufforstungen dar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis Aschersleben-<br />

Staßfurt waldarm ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan eine ausgewogene<br />

<strong>Planung</strong> aller Nutzungsansprüche darstellen soll, wird hier<br />

keine weitere Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorgenommen. Bei<strong>de</strong> VBG<br />

befin<strong>de</strong>n sich im Bergscha<strong>de</strong>nsgebiet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG Landwirtschaft wird entfernt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (7) Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

7-2 Auf keinen Fall soll unsere Gegend als<br />

Vorranggebiet und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vorbehaltsgebiet für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Gegen<br />

<strong>de</strong>n geplanten Braunkohleabbau <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG hat<br />

sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at von Tarthun ein<strong>de</strong>utig<br />

positioniert.<br />

5.2 Vorbehaltsgebiete<br />

7-8 STN vom 02.01.06:<br />

Die im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

ausgeprägte Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlappungsdarstellung von<br />

mehreren Vorbehaltsgebieten sollte unbedingt<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, da es hier<strong>bei</strong> zwangsläufig zu<br />

Falschinterpretierungen kommen muss.<br />

Kenntnisnahme Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Tarthun erfolgt keine Ausweisung<br />

eines Vorrang- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebietes für<br />

Rohstoffgewinnung und im gesamten REPHarz erfolgt keine<br />

entsprechen<strong>de</strong> VRG-/VBG-Gebietsausweisung für eine<br />

Braunkohlengewinnung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft, eine weitere<br />

Vereinfachung ist unter Beachtung/Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

<strong>Planung</strong>en und Nutzungen nicht möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (7) Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

7-3 STN vom 15.05.07:<br />

Grundsätzlich behält die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Tarthun, die am 06.12.2005 zum 1.<br />

Entwurf abgegeben wur<strong>de</strong>, uneingeschränkt ihre<br />

Wirksamkeit.<br />

Bezüglich einer Konkretisierung wird diese um die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Punkte ergänzt bzw. erweitert:<br />

Für <strong>de</strong>n westlichen Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Tarthun<br />

sowie für <strong>de</strong>n im südlichen Bereich gelegenen Teil<br />

<strong>de</strong>s Ortes als auch <strong>de</strong>s Gewerbegebietes sind<br />

Konkretisierungen vorzunehmen, die sich auch in<br />

diesem Maßstab (1:100.000) durchaus erkennen<br />

lassen. Zur besseren Übersicht wird ein Ortslageplan<br />

<strong>bei</strong>gefügt.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen<br />

(hier VBG Hochwasser) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer Bo<strong>de</strong>,<br />

Mühlgraben und Ehle sollten grundsätzlich erst<br />

einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachämter vorgelegt wer<strong>de</strong>n, die dann als Basis für<br />

weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />

Grundlage dar, stellen aber keine klaren<br />

Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />

nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sbetriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />

konkrete Aussagen eingeholt wer<strong>de</strong>n, um eine<br />

korrekte Bewertung vornehmen zu können.<br />

Für <strong>de</strong>n mit 1 gekennzeichneten Bereich (siehe<br />

Anlage) stellen sich die Höhenverhältnisse wie folgt<br />

dar; von <strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich gelegenen Zuwegung zur<br />

Kleingartenanlage steigt das Gelän<strong>de</strong> in Richtung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> südlich befindlichen K 301 stetig an. Dies sollte<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der mit 2 gekennzeichnete Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

(neu Tarthun mit Gewerbegebiet) weist ein schon<br />

relativ hohes Gelän<strong>de</strong>niveau auf. An <strong><strong>de</strong>r</strong> Brücke<br />

zwischen Groß Börnecke und Tarthun hat die Ehle<br />

eine Höhe von ca. 65.5 m, während die<br />

Zufahrtsstraße <strong>de</strong>s Gewerbegebietes eine mittlere<br />

Höhe von 69.7 m aufweist. Der Schachtgraben in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Schneidlingen sowie weitere<br />

Grabensysteme zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehle und Groß<br />

Börnecke dienen in diesem Fall als<br />

überdimensionales Flussbett durch die das Wasser<br />

ungehin<strong><strong>de</strong>r</strong>t in Richtung Athensleben/ Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg<br />

abfließen kann. Ein Ansteigen <strong>de</strong>s Wassers in<br />

Richtung Tarthun aus Richtung Ehle kommend ist<br />

kaum zu befürchten. Ich möchte Sie bitten, die<br />

teilweise Berücksichtigung Es ist regionalplanerischer Wille (Regionalausschuss,<br />

Regionalversammlung), ergänzend zu <strong>de</strong>n VRG-<br />

Hochwasserschutz zum Zwecke <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes diesbezügliche Vorbehaltsgebiete im<br />

REPHarz auszuweisen. Da bisher keine Fachdaten zu <strong>de</strong>n<br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebieten gemäß § 98a WG<br />

LSA vorliegen, wur<strong>de</strong> auf die in <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Begründung<br />

genannten Datengrundlagen zurückgegriffen, die aber nicht<br />

hypothetisch, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ebenfalls fachgerecht ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Auenlehmverbreitung aus "Synthetische<br />

Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte für das Schwarzer<strong>de</strong>gebiet 1:25.000" <strong>de</strong>s<br />

LAGB.<br />

Im übrigen konnte im REPHarz durch die ergänzen<strong>de</strong><br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS die VRG-HWS <strong>de</strong>s LEP mit ihren<br />

<strong>de</strong>utlich höheren Restriktionen im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

<strong>Planung</strong>sregionen am stärksten konkretisiert (räumlich<br />

reduziert) wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Reduzierung <strong>de</strong>s VBG-Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />

Teilfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten Karte kann nicht vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Das VBG, welches nicht ganz bis zur K 301 reicht,<br />

<strong>de</strong>ckt im wesentlichen das im LEP hier dargestellte VRG-<br />

Hochwasserschutz ab. Außer<strong>de</strong>m sind gemäß TK 10 bis auf<br />

<strong>de</strong>n Südbereich Gelän<strong>de</strong>höhen von lediglich 69 m ü NN<br />

vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Teilfläche erfolgt eine geringe Rücknahme<br />

<strong>de</strong>s VBG im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gelän<strong>de</strong>höhe über 70 m ü. NN. Das<br />

Überschwemmungsgebiet (und damit auch das VRG-<br />

Hochwasserschutz) erreicht ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehle direkt<br />

südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Teilfläche Gelän<strong>de</strong>höhen bis 68 m ü. NN.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> hat die Gelegenheit, auf Grund ihrer besseren<br />

Vor-Ort-Kenntnis und genaueren Maßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bauleitpläne im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Gebiete die regionalplanerisch<br />

grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu<br />

konkretisieren.<br />

Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisungen keine<br />

unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verbun<strong>de</strong>n (siehe<br />

Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REP).<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (7) Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Tatbestän<strong>de</strong> möglichst vor Ort zu<br />

prüfen und die Ergebnisse dann in die <strong>Planung</strong> zu<br />

übertragen.<br />

7-6 STN vom 02.01.06 (im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 03.05.07<br />

erneut vorgetragen, siehe Datensatz 7-3)<br />

Es ist festzustellen, dass die ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebiete Hochwasser ebenfalls nicht<br />

korrekt sind, <strong>de</strong>nn <strong><strong>de</strong>r</strong> absolute Höchststand <strong>de</strong>s<br />

Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>thochwassers 1994 betrug gemessene<br />

70,06 m über NN (Gemessen 69,91 m HN + 0,15m =<br />

70,06 m NN).<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsflächen sollte<br />

unbedingt die Gelän<strong>de</strong>topographie berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n damit das Kartenmaterial auch<br />

aussagekräftig wird.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

7-7 STN vom 02.01.06:<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes Tourismus und<br />

Erholung geht man zwar auf <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ein, aber die Darstellung ist dürftig.<br />

Das Auenwaldgebiet Wohl wird mit keiner Silbe<br />

erwähnt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Mühlenbo<strong>de</strong> und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> ist nur mit Betrachtung optischer Hilfsmittel<br />

erkennbar (In <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Unterlage gibt es auch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Darstellungen die klar erkennbar sind).<br />

10 Sonstiges<br />

7-4 Die Gemein<strong>de</strong> Tarthun stimmt <strong>de</strong>m vorgelegten 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken zu.<br />

teilweise Berücksichtigung Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS sind<br />

nicht einmalige Hochwasserereignisse, wie das 1994-<br />

Hochwasser, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Hochwasserverbreitung eher <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS berücksichtigt wur<strong>de</strong>, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

gemäß REPHarz-Begründung zum Pkt. 5.2.1 unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />

die Auenlehmverbreitung, topografische Karten und digitale<br />

Hangneigungsdaten (also Gelän<strong>de</strong>topografie berücksichtigt).<br />

Die fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />

(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechen<strong>de</strong> Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

im Maßstab 1:25.000 dar.<br />

Überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te Gebiete, die außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />

Raumordnungs- und Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />

erfolgt dies mit <strong>de</strong>n VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REPHarz sollen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung diese<br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereiche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung<br />

konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Wöhl ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REP im Maßstab 1:100.000 als<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus/Erholung gut erkennbar, textlich<br />

wur<strong>de</strong> die gesamte Egelner Mul<strong>de</strong>/Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung benannt.<br />

Durch die ebenfalls großflächige Abgrenzung <strong>de</strong>s VBG für<br />

Hochwasserschutz ist das VBG für Tourismus und Erholung<br />

nicht zusammenhängend darstellbar, obwohl es im Text auch<br />

als großräumige Fläche benannt ist.<br />

Der Radweg ist bereits im 2. Entwurf bestens erkennbar, wur<strong>de</strong><br />

bereits geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (7) Gemein<strong>de</strong> Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

7-1 Das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> soll auch weiterhin als<br />

Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet für<br />

Hochwasserschutz, Landwirtschaft und für Natur und<br />

Landschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

12 Umweltbericht<br />

7-9 Dem Umweltbericht zum REP stimmt die Gemein<strong>de</strong><br />

Tarthun für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (8) Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

8-3 Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1und die dazu gehören<strong>de</strong><br />

Begründung nicht nachvollziehbar sind. Die<br />

Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />

sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Unseburg an, die Karte 3 wie folgt zu<br />

überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />

Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />

Entwicklungspotential als ländlicher Raum mit relativ<br />

günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />

Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />

Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />

Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />

Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />

an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />

Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />

Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />

<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben/ Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />

Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />

nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Weiterhin sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur<br />

Nichtaufnahme auch zeitlich und politisch überholt.<br />

Sie sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> heutigen Zeit angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />

wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (8) Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

unmöglich zu machen.<br />

8-6 Die auf S. 9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />

wortgleiche Anregung<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

8-1 Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg<br />

vom 28.11.05 abgegebene Stellungnahme behält<br />

weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Sie wird<br />

wie folgt erweitert:<br />

Die Grün<strong>de</strong> zur Ablehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtberücksichtigung<br />

zur Herausnahme einzelner Teile aus <strong>de</strong>m Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Hochwasser sind nicht nachvollziehbar. Sie<br />

treffen auch die relevanten Tatsachen nicht. Die<br />

realistische Situation war und ist eine ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>e.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> hypothetischen Annahme <strong>de</strong>s HQ 200 wird<br />

die Situation auch eine An<strong><strong>de</strong>r</strong>e sein. Die operativen<br />

Werte zur Grundlagenermittlung für das so genannte<br />

HQ 200 sind in keiner Weise rechnerisch begrün<strong>de</strong>t<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachgewiesen. Alles beruht nur auf<br />

Annahmen/Hypothesen. Das kann und darf nicht<br />

Grundlage einer <strong>Planung</strong> sein. Sollten diese Gebiete<br />

nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 überflutet wer<strong>de</strong>n, so ist das VBG<br />

zu überar<strong>bei</strong>ten, da auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhentopographie<br />

dann auch noch ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gebiete betroffen sein<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Detaillierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellungen auf die<br />

Kommune zu übertragen ist natürlich eine geschickte<br />

Lösung. In bestimmten Situationen (Randgebiete)<br />

mag das passen, aber nicht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Räume; wie hier. Eine planerische<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Materie ist nicht<br />

erkennbar. Eine Korrektur <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellungen<br />

oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 scheint dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Kriterien für die Festlegung von VBG Hochwasserschutz<br />

wur<strong>de</strong>n vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s REPHarz im<br />

Regionalausschuss diskutiert und beschlossen, die Sitzungen<br />

waren öffentlich. Diese Grundlagen wur<strong>de</strong>n we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />

noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2 <strong>Abwägung</strong> von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n kritisiert.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird auch in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en vergleichbaren Regionen (z.B.<br />

Großraum Braunschweig) die Auenlehmkartierung als<br />

wesentliches Element <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung für<br />

Hochwasserschutz verwen<strong>de</strong>t. Die Auenlehmverbreitung bzw.<br />

die Gelän<strong>de</strong>daten, die verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, sind keine<br />

Hypothese.<br />

Regionalplanung ist rahmengebend und nicht flächenscharf.<br />

Hiermit ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmen für die Fachbehör<strong>de</strong>n und für die<br />

Gemein<strong>de</strong>n zur weiteren fachlichen und örtlichen<br />

Konkretisierung gegeben. Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Variante wäre das VRG<br />

für Hochwasserschutz aus <strong>de</strong>m LEP zu übernehmen, dazu ist<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> regionale Entwicklungsplan nach § 6 Abs. 1 LPlG<br />

verpflichtet (siehe hierzu auch Datensatz 7-3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Tarthun).<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Vor-Ort-Situation gemäß<br />

TK 10 und <strong><strong>de</strong>r</strong> maximalen Höhen <strong>de</strong>s<br />

Überschwemmungsgebietes (= VRG-Hochwasserschutz) wird<br />

im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 <strong>bei</strong> Unseburg das VBG-Hochwasserschutz<br />

ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m ü. NN zurückgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

8-7 aus STN vom 28.11.05 (im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom<br />

30.04.07 erneut vorgetragen, siehe Datensatz 8-1)<br />

Es ist ebenfalls festzustellen, dass die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Hochwasser nicht<br />

korrekt sein können, auch wenn hier<strong>bei</strong> verständliche<br />

Sicherheitsregularien eingebaut wor<strong>de</strong>n sind, <strong>de</strong>nn<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> absolute Höchststand <strong>de</strong>s<br />

Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>thochwassers 1994 betrug 68.75 m über<br />

NN (gemessen 68,60 m HN + 0,15 m = 68,75 m NN).<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

Hochwasser oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 erscheint <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />

vorstehend genannten Werten abenteuerlich, da das<br />

davon betroffene Gewerbegebiet <strong>bei</strong> 73.5 m über NN<br />

liegt.<br />

teilweise Berücksichtigung Innerhalb <strong>de</strong>s bisherigen VBG-Hochwasserschutz nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L<br />

70 betragen die Gelän<strong>de</strong>höhen <strong>bei</strong>m Gewerbegebiet lt. TK 10<br />

im wesentlichen 69 bis 72 m. Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen<br />

Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-HWS sind nicht einmalige<br />

Hochwasserereignisse, wie das 1994-Hochwasser, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Hochwasserverbreitung eher <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS<br />

berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n gemäß REPHarz-Begründung<br />

zum Pkt. 5.2.1 unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em die Auenlehmverbreitung,<br />

topografische Karten und digitale Hangneigungsdaten. Die<br />

fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />

(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechen<strong>de</strong> Konzeptbo<strong>de</strong>nkarte<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

im Maßstab 1:25.000 dar.<br />

Überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te Gebiete, die außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />

Raumordnungs- und Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />

erfolgt dies mit <strong>de</strong>n VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zum Pkt. 5.2.1 <strong>de</strong>s REPHarz sollen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung diese<br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereiche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung<br />

konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Vor-Ort-Situation und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

maximalen Höhen <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes (= VRG-<br />

Hochwasserschutz) wird im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 <strong>bei</strong> Unseburg das<br />

VBG-Hochwasserschutz ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m<br />

ü. NN zurückgenommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (8) Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

8-4 Zum oben genannten Punkt behält die<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> vom 28.11.2005 ihre<br />

Gültigkeit. Ein, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur Ablehnung<br />

zitierter Sachverhalt, <strong>de</strong>s durch <strong>de</strong>n<br />

Regionalausschuss beschlossenen<br />

Kriterienkataloges zur Aufnahme von<br />

Gewerbegebieten ist nicht bekannt. Hier besteht<br />

einfach Klärungsbedarf.<br />

STN vom 28.11.05:<br />

Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes in Unseburg ist<br />

nicht objektiv dargestellt. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at ist<br />

einhellig <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, das das Gewerbegebiet in<br />

Unseburg mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktionspalette eine<br />

überregionale Be<strong>de</strong>utung besitzt. Die Firma BFU<br />

beliefert überwiegend die Region in einem Umkreis<br />

von ca. 100 km; die Firma Skandach liefert<br />

Holzprodukte bis zu einem Radius von etwa 150 km.<br />

Die Firma AFG versen<strong>de</strong>t ihre Produktpalette<br />

weltweit. Alles das sind gute Grün<strong>de</strong>, das<br />

Gewerbegebiet in Unseburg <strong><strong>de</strong>r</strong> Kategorie<br />

Vorrangstandort insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Industrie- und<br />

Gewerbestandort mit regionaler Be<strong>de</strong>utung. Hiermit<br />

stellen wir <strong>de</strong>n Antrag auf Einstufung <strong>de</strong>s<br />

Gewerbegebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten<br />

Aussage.<br />

keine Berücksichtigung Die überregionale Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktpalette<br />

produzieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Firmen wird nicht angezweifelt. Für die<br />

Aufnahme in <strong>de</strong>n REPHarz wur<strong>de</strong>n jedoch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kriterien<br />

angesetzt.<br />

Da alle Regionalausschüsse wie auch Regionalversammlungen<br />

öffentliche Veranstaltungen sind und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Presse öffentlich<br />

bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n, stand Ihnen eine Teilnahme und<br />

Information frei. Die festgelegten Kriterien zur Erstellung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz sind interne Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschüsse, die für die<br />

Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele und Grundsätze im REPHarz als<br />

Grundlage dienten.<br />

Hinzuweisen ist auf einen Vergleich zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften, die Industrie- und<br />

Gewerbeausweisungen erst ab 50 bzw. 100 ha Größe als<br />

regional be<strong>de</strong>utsam bewerten. Somit sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

RegPlGHarz angesetzten 30 ha Schwellenwert schon sehr<br />

gering.<br />

Weiterhin besitzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort Unseburg als nichtzentraler Ort<br />

zu zentralen Orten wie Staßfurt und Egeln eine gewisse Nähe,<br />

so dass hier eine konkurrenzbedingte Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Industrie- und Gewerbeflächen dieser zentralen Orte zu<br />

vermei<strong>de</strong>n ist.<br />

Benachbarte, im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandorte wie<br />

Westeregeln und Neu-Staßfurt besitzen durch Alt-<br />

Industrieflächen Revitalisierungsbereiche, die einer Erweiterung<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> "grünen Wiese", wie in Unseburg, zu bevorzugen sind.<br />

Es ist ebenfalls anzunehmen, dass die im B-Plan<br />

ausgewiesene Gewerbe/Industriefläche in Unseburg noch<br />

genügend Flächen für weitere Ansiedlungen ausweist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (8) Gemein<strong>de</strong> Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

8-2 Die Gemein<strong>de</strong> Unseburg lehnt kategorisch eine<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e als die im gelten<strong>de</strong>n FNP <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

ausgewiesene Größe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Absetzbecken/Nachkärbecken Soda ab. Die im FNP<br />

ausgewiesenen maximal / Nachklärbecken sind<br />

zwischen Gemein<strong>de</strong> und Sodawerke Staßfurt als<br />

alleinig verbindlich<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n. Es wird nicht mehr als sieben<br />

Becken geben. Eine Verlagerung weg von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortslage in östlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> südlicher Richtung wur<strong>de</strong><br />

bisher nicht besprochen.<br />

Die im Verfahren bereits abgegebene Stellungnahme<br />

vom 28.11.05 bleibt weiterhin bestehen.<br />

Als Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Absetzbecken gemäß<br />

FNP als verbindlich festgelegten Flächen sollte eine<br />

Abgrenzung (Fläche) gewählt wer<strong>de</strong>n. An dieser<br />

Stelle betone ich nochmals eindringlich, dass die<br />

Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachklärbecken mit allen Beteiligten bis ins Einzelne<br />

besprochen und abgesegnet wur<strong>de</strong>n. Eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Aussage ist uns nicht bekannt und somit unzulässig.<br />

10 Sonstiges<br />

8-5 Unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken in dieser Stellungnahme<br />

lehnt die Gemein<strong>de</strong> Unseburg <strong>de</strong>n vorgelegten 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz ab. Die negativen<br />

Auswirkungen in <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> hinein<br />

sind zu be<strong>de</strong>utend.<br />

12 Umweltbericht<br />

8-8 Dem Umweltbericht wird nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zum VRST industrielle<br />

Absetzanlage Unseburg (S. 132/33) zugestimmt.<br />

keine Berücksichtigung Festlegungen zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne obliegen nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Die Festlegung im<br />

REPHarz, die über die FNP-Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

hinausgeht, dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Standortsicherung und<br />

bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> näheren Abstimmung in nachfolgen<strong>de</strong>n Verfahren,<br />

z.B. ROV. In einem solchen Verfahren ist dann auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

genaue Standort eines möglichen neuen Nachklärbeckens zu<br />

prüfen bzw. festzulegen. Letzteres erfolgt nicht im REPHarz<br />

(Ausweisung als VRST "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung").<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (9) Gemein<strong>de</strong> Westeregeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

9-2 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP ist die ausgewiesene Fläche<br />

<strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes Hochwasserschutz ein<strong>de</strong>utig<br />

zu erkennen. Im 1. Entwurf war dies nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, so<br />

dass dazu noch keine Aussage seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> getroffen wur<strong>de</strong>. Die dargestellte Fläche<br />

einer möglichen Überflutung (HQ 200) betrifft fast die<br />

gesamte Ortslage. Dies entspricht nach Auffassung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> keinesfalls <strong>de</strong>n Tatsachen. Die<br />

gesamte Ortslage Westeregeln soll als<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz aus <strong>de</strong>m<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan herausgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier sind seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen- Anhalt<br />

entsprechen<strong>de</strong> Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

einzuleiten und auch durchzuführen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhöhung bzw. Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Deichsystems lassen sich durchaus praktikable und<br />

effiziente Lösungen erzielen. Im gelten<strong>de</strong>n F-Plan<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln sind die dazu<br />

notwendigen planerischen Vorläufe geschaffen.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

9-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum ersten Entwurf <strong>de</strong>s REP wur<strong>de</strong><br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln darum gebeten<br />

die Ziegelei als touristischen Standort geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

aufzunehmen. Dies ist nicht erfolgt. Die Moto-Cross-<br />

Strecke in unmittelbarer Nachbarschaft ist als<br />

großflächige Freizeitanlage aufgeführt.<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> historischen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziegelei<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als Industrie<strong>de</strong>nkmal gibt die<br />

Gemein<strong>de</strong> Westeregeln hiermit <strong>de</strong>n Hinweis, die<br />

Ausweisung als Vorrangstandort für Kultur- und<br />

Denkmalpflege vorzunehmen.<br />

10 Sonstiges<br />

9-3 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Westeregeln zum 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zwingen<strong>de</strong>n Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sowie <strong>de</strong>s Hinweises.<br />

12 Umweltbericht<br />

9-4 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Westeregeln zu.<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz soll das VRG<br />

Hochwasserschutz ergänzen bzw. in <strong>de</strong>n Ortslagen<br />

daraufhinweisen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

<strong>bei</strong> Baumaßnahmen im Sinne einer planerischen<br />

Konfliktbewältigung zu berücksichtigen ist.<br />

Es ist ja gera<strong>de</strong> Sinn und Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bereiche gemäß § 98a WG LSA), ergänzend zu <strong>de</strong>n VRG-<br />

Hochwasserschutz (bzw. Überschwemmungsgebieten gemäß §<br />

96 WG LSA) die <strong>bei</strong> Extremhochwasser bzw. <strong>bei</strong> Versagen<br />

technischer Hochwasserschutzeinrichtungen gefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bereiche aufzuzeigen.<br />

Inhaltlich größere Restriktionen für die Bauleitplanung (außer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. planerischen Konfliktbewältigung) sind mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen VBG-Ausweisung zunächst nicht<br />

verbun<strong>de</strong>n. Die Ortslage Westeregeln liegt nunmal zu großen<br />

Teilen (im Nor<strong>de</strong>n und Osten) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmale)<br />

bereits allgemein genannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

10-3 Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1und die dazu gehören<strong>de</strong><br />

Begründung nicht nachvollziehbar sind.<br />

Die Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen<br />

Zuordnung sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> regt die Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben an, die<br />

Karte 3 wie folgt zu überar<strong>bei</strong>ten:<br />

Die Region um Unseburg/ Wolmirsleben und Borne<br />

sollte vom Entwicklungspotential als ländlichen<br />

Raum mit relativ günstigen Entwicklungspotenzialen<br />

eingeordnet wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist<br />

auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine<br />

solche Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage. Grundlage dieser Aussage sind die sich ab<br />

Mitte <strong>de</strong>s Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />

Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />

an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />

Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />

Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />

<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben/Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich nördlich und westlich von Egeln<br />

wur<strong>de</strong> diese Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />

nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist<br />

somit nicht zutreffend. Weiterhin sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zur nichtaufnahme auch zeitlich und<br />

politisch überholt. Sie sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> heutigen Zeit<br />

angepasst wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong> neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Landkreise sollte dieser Aspekt doch im<br />

Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte nicht im<br />

Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />

wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

unmöglich zu machen.<br />

10-5 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Begriffe ersetzt wer<strong>de</strong>n, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

10-2 Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund das<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 und<br />

<strong>de</strong>m Großtrappenschongebiet nicht mehr als solches<br />

ausgewiesen wird. Im LEP <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt ist diese Ausweisung als durchaus richtig<br />

erkennbar. Die Gemein<strong>de</strong> dringt auf die Ausweisung<br />

<strong>de</strong>s v.g. Gebietes als Vorranggebiet Landwirtschaft.<br />

Die in diesem Bereich ausgewiesenen Flächen<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung; Tourismus<br />

und Erholung und Hochwasserschutz sollten<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und wie<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, um eine<br />

Übereinstimmung zwischen Lan<strong>de</strong>splanung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gemeindlicher <strong>Planung</strong> (FNP) zu erzielen. Auch die<br />

tatsächliche Nutzung erfolgt als Landwirtschaft,<br />

wo<strong>bei</strong> die Flächen eine hohe Bo<strong>de</strong>nbonität<br />

aufweisen. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung sollte eigentlich nur auf<br />

qualitativ schlechten Flächen erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Borne), da<br />

wortgleiche Anregung<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das im LEP-LSA (1999) großflächig ausgewiesene<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (Im LEP wer<strong>de</strong>n keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft dargestellt!) wur<strong>de</strong> im<br />

REPHarz konkretisiert (§ 6 Abs.1 LPlG). Im genannten Bereich<br />

befin<strong>de</strong>t sich sowohl ein VRG für Landwirtschaft als auch ein<br />

VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sowie ein VBG für<br />

Tourismus/Erholung. Nach § 7 Abs. 3 ROG sollen<br />

Raumordnungspläne auch diejenigen Festlegungen zu<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von<br />

öffentlichen Stellen und Personen <strong>de</strong>s Privatrechts enthalten,<br />

die zur Aufnahme geeignet sind und zur Koordinierung von<br />

Raumansprüchen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind. Dazu zählen u.a. die<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />

Rahmenplanung. Das Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung ist eine Konkretisierung <strong>de</strong>s Suchraumes für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung (2003)<br />

und ist regionalplanerisch ebenfalls ein Suchraum, in <strong>de</strong>m <strong>bei</strong><br />

Bedarf Teilflächen für eine Aufforstung gesucht wer<strong>de</strong>n können.<br />

Es ist eine Rahmenvorgabe, Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen können nur<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>s Flächeneigentümers erfolgen.<br />

Außer<strong>de</strong>m gehört dieser Bereich zu einem großflächig<br />

ausgewiesenen VBG für Tourismus/Erholung (Egelner Mul<strong>de</strong>,<br />

hier Wolmirslebener See), das aufgrund <strong>de</strong>s LSG<br />

Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

10-1 Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet für<br />

Hochwasserschutz kann und wird nicht, wie oberhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Bereich <strong>de</strong>s Schachtsees<br />

(westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>) dargestellt akzeptiert, da<br />

diese Fläche ein durchschnittliches Höhenniveau von<br />

mehr als 74.5 m über NN aufweist (siehe Ausweisung<br />

in <strong>de</strong>n topografischen Karten). Der Maximalstand<br />

<strong>de</strong>s Hochwassers von 1994 betrug seinerzeit 70,06<br />

m über NN (gemessen 69,91 m HN + 0,15m = 70,06<br />

m NN). Als Messpunkt wur<strong>de</strong> die Station 32+950<br />

Straßenbrücke Wolmirsleben- Tarthun ausgewiesen.<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Tatsache könnte es<br />

auch zu erheblichen Konflikten mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

dargestellten Nutzungen (Erholung) kommen. Es<br />

wird hier<strong>bei</strong> allzu <strong>de</strong>utlich, dass eine Überar<strong>bei</strong>tung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserkarten zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wird.<br />

Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sstellungnahme zur<br />

Gebietsausweisung herangezogene und zitierte<br />

Auenlehmkartierung stellt für die Gemein<strong>de</strong><br />

Wolmirsleben eine sehr fragwürdige Unterlage dar.<br />

Zur Hilfe <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidungsfindung mag diese ja<br />

brauchbar sein, mehr aber auch nicht. Die<br />

Anerkennung dieser Karte ist nach Aussagen von<br />

Vertretern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes für<br />

Hochwasserschutz mit Vorsicht zu genießen. Als ein<br />

Beispiel sei hier die <strong>Planung</strong> und Errichtung eines<br />

Hochwasserschutz<strong>de</strong>iches erwähnt. Im<br />

Erläuterungsbericht zu <strong>de</strong>n Antragsunterlagen geht<br />

die <strong>Planung</strong> davon aus, ".... angenommen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass auch zukünftig kein höherer Wasserspiegel in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als die 1994 beobachteten 70,90 m<br />

HN auftritt." Auf Grund dieser Aussagen sollte die<br />

Ausweisung <strong>de</strong>s VBG konkretisiert wer<strong>de</strong>n. Hier ist<br />

eine planerische Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundthematik nicht erkennbar. Das sollte<br />

nachgeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

10-4 Die Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben zum<br />

2. Entwurf <strong>de</strong>s REP ergeht nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken. Der Hinweis sollte intensiv beraten<br />

wer<strong>de</strong>n und in die <strong>Planung</strong>süberlegungen<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Bereich zwischen Egeln-Nord und <strong>de</strong>m Wolmirslebener<br />

Schachtssee wird die nördliche Grenze <strong>de</strong>s VBG-<br />

Hochwasserschutz auf die Höhenlinie von 73 bis 72 m<br />

zurückgenommen.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s Rechtscharakters <strong>de</strong>s VBG-<br />

Hochwasserschutzes (siehe Begründung zum Pkt. 5.2.1.) sind<br />

keine erheblichen Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsnutzung im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Schachtsees zu erwarten.<br />

Zu <strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten Datengrundlagen für die VBG-<br />

Hochwasserschutzausweisung siehe Datensatz 8-1 (Gemein<strong>de</strong><br />

Unseburg).<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (10) Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

10-6 Dem vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zum REP stimmt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Wolmirsleben zu.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

13-2 STN vom 14.12.05 (Stellungnahme zum 1.<br />

Planentwurf wird aufrechterhalten, siehe Datensatz<br />

13-1):<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben begrüßt die Ausweisung<br />

<strong>de</strong>s EG 46 (135) MD 35 und <strong><strong>de</strong>r</strong> geringfügigen<br />

Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> EG - Fläche am östlichen Rand <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes Der Wille <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Giersleben ist es jedoch, das vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Eignungsgebiet mit <strong>de</strong>n bereits errichteten und<br />

betriebenen Win<strong>de</strong>nergieanlagen in nördlicher als<br />

auch östlicher Richtung zu erweitern. Begründung:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben hat nach sorgfaltiger<br />

Prüfung und <strong>Abwägung</strong> aller vorhan<strong>de</strong>nen Flächen<br />

im Gemein<strong>de</strong>gebiet und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

bereits bestehen<strong>de</strong>n und bebauten<br />

Windvorranggebietes festgelegt, dass an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Stelle im Gemein<strong>de</strong>gebiet keine zusätzlichen<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen beschließt die Gemein<strong>de</strong> eine<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s bereits bestehen<strong>de</strong>n<br />

Windvorranggebietes in nördliche und östliche<br />

Richtung (siehe Anlage Karte). Der Standort befin<strong>de</strong>t<br />

sich in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Entfernung von bebauten<br />

Gebieten, auch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Neundorf, so<br />

dass stören<strong>de</strong> Auswirkungen auf die bebauten<br />

Gebieten, durch Schlagschatten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lärmgeräusche auch nach einer Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Windvorranggebietes praktisch ausgeschlossen sind.<br />

Die raumordnerischen Be<strong>de</strong>nken, welche von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung angeführt wer<strong>de</strong>n, wie z.B. die aus<br />

<strong>de</strong>n bereits vorhan<strong>de</strong>nen WEA errechnete<br />

statistische Dichte von Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind aus<br />

Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> nicht relevant, da diese die<br />

spezifischen Gegebenheiten vor Ort nicht<br />

hinreichend berücksichtigen und zu<strong>de</strong>m die<br />

Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />

Zielvorgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gemein<strong>de</strong>standorten als<br />

wesentlich gravieren<strong><strong>de</strong>r</strong> einzustufen sind. Alle bisher<br />

durchgeführten Untersuchungen aufgrund von<br />

naturschutzrechtlichen Vorgaben lassen im Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Erweiterungsflächen keine erhebliche<br />

Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flora und Fauna erkennen und haben<br />

die Gemein<strong>de</strong> veranlasse eine Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

bereits bestehen<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>ignungsgebietes an<br />

diesen Stellen zu beantragen. So sollen mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erweiterung <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen und genutzten<br />

Gebietes, mögliche Neuausweisungen von<br />

Eignungsgebieten in noch unbelasteten<br />

keine Berücksichtigung Die gemeindlich gewünschte, großflächige Erweiterung <strong>de</strong>s EG-<br />

Wind Giersleben-Aschersleben um weitere ca. 165 ha ist nicht<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz vereinbar. Es besteht bereits<br />

eine sehr hohen WKA-Vorbelastung im LK ASL-SFT, hier sind<br />

folglich großflächige VRG-/EG-Wind-Neuausweisungen bzw. -<br />

erweiterungen sehr kritisch zu bewerten. Eine großflächige<br />

Erweiterung unterschreitet <strong>de</strong>utlich die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n<br />

nächsten VRG-/EG-Wind. Weiterhin spricht die Lage im<br />

Bauschutzbereich <strong>de</strong>s Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platzes Aschersleben und<br />

teilweise vom Verkehrsflughafen Cochstedt sowie ein hohes<br />

Konfliktpotential einer großflächigen Erweiterung mit <strong>de</strong>n<br />

Belangen <strong>de</strong>s Avifaunaschutzes (weiterer erheblicher Verlust<br />

von Nahrungsraum für Greifvögel, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan,<br />

siehe Umweltbericht zum REPHarz) gegen <strong>de</strong>n kommunalen<br />

Vorschlag.<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e naturräumliche Bedingungen sind für <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Giersleben nicht<br />

erkennbar, die ein relevantes Abweichen von <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption rechtfertigen wür<strong>de</strong>. Die<br />

bereits jetzt vorhan<strong>de</strong>nen hohe WKA-Konzentration im Gebiet<br />

um Aschersleben (ca. 135 WKA im Umkreis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt von 10<br />

km) führt neben <strong>de</strong>n Konflikten mit <strong>de</strong>m Landschafts- und<br />

Ortsbild auch zu einer starken Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen<br />

Greifvogelpopulation, so dass auch die obere<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> die naturschutzfachliche Belastungsgrenze<br />

<strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s v.a. wegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Rotmilan als erreicht einschätzt (z.T. aus<br />

Sicht dieser Behör<strong>de</strong> auch bereits überschritten, siehe<br />

Datensätze 291-32 und 291-34, TÖB Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

Naturräumen <strong>de</strong>finitiv ausgeschlossenen wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch die bereits vorhan<strong>de</strong>ne Konzentration von<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen im bestehen<strong>de</strong>n<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebiet und die dadurch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Vorbelastung führt die beantragte Erweiterung, im<br />

Gegensatz zur Ausweisung neuer Gebiete, zu keinen<br />

erheblichen Zusatzbelastungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Konfliktpotentialen, in Bezug auf die <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Die Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />

Zielvorgaben und die von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> ausgehen<strong>de</strong>n<br />

zusätzlichen Belastungen von Natur und Landschaft<br />

können nach einer ersten Gesamtprüfung als gering<br />

eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten<br />

Erweiterungsflächen wur<strong>de</strong>n u. a.<br />

<strong>de</strong>nkmalschützerische Kriterien bereits<br />

berücksichtigt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand zu<br />

<strong>de</strong>nkmalgeschützten Gebäu<strong>de</strong>n und Flächen sich<br />

durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Windvorranggebietes nur<br />

unwesentlich verringert, ist sichergestellt, dass von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebietes keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Denkmalschutz ausgehen.<br />

Die landwirtschaftlich gewachsenen Strukturen,<br />

fließen in die weiterfuhren<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> ein, wo<strong>bei</strong> das ländliche Wegekonzept<br />

integraler Bestandteil sein wird. Somit ist<br />

sichergestellt, dass die im <strong>Planung</strong>sgebiet<br />

vorherrschen<strong>de</strong> landwirtschaftliche Nutzung, die im<br />

Regionalplan durch die Ausweisung eines<br />

landwirtschaftlichen Vorranggebietes abgesichert ist,<br />

durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>ignungsgebietes<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt wird und somit mit<br />

Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung vereinbar ist.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (13) Gemein<strong>de</strong> Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

13-3 STN vom 14.12.05:<br />

Der bisherige Zuschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> im Entwurf <strong>de</strong>s REP neu<br />

ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wirkung von Eignungsgebieten, wird von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Giersleben abgelehnt, da dieser <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> ein ausreichen<strong>de</strong>s Entwicklungspotential<br />

in Bezug auf die Weiterentwicklung und<br />

Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen verweigert,<br />

ohne dass zwingen<strong>de</strong> raumordnerische Kriterien dies<br />

vorgeben.<br />

10 Sonstiges<br />

13-1 STN vom 13.04.07:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Giersleben bleibt <strong>bei</strong> Ihrer STN zum<br />

REP Beschluss Nr. 106/IV/05 vom 14.12.2005.<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

15-6 Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bindung <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />

Rohstoffgewinnung an erteilte bergrechtliche<br />

Genehmigungen und Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hauptkarte<br />

keine Berücksichtigung Durch die Ausweisung eines ca. 368 ha großen EG-Wind im<br />

REPHarz, in <strong>de</strong>m bereits 25 WKA errichtet und weitere 12 WKA<br />

zwischenzeitlich genehmigt wur<strong>de</strong>n, sind ausreichen<strong>de</strong><br />

Entwicklungspotentiale für eine Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />

(Repowering) gegeben. Innergebietlich erscheint auch auf<br />

Grund teilweiser sehr großer WKA-Abstän<strong>de</strong> eine Verdichtung<br />

möglich. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im 1. Planentwurf<br />

vorgenommenen Erweiterung von ca. 23 ha im Vgl. zum "alten"<br />

REP2000 sogar noch gewisse räumliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, die bisher nicht genutzt<br />

wur<strong>de</strong>n. Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme eines 250 m großen Puffers um<br />

je<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte WKA als überplante Fläche<br />

sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit fast 20 % <strong>de</strong>s EG noch nicht überplant. Eine<br />

<strong>de</strong>utlich größere Erweiterung wäre aus o.g. Grün<strong>de</strong>n (siehe<br />

Datensatz 13-2) nicht mehr raumverträglich und wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Zielsetzung einer planvollen Konzentration<br />

von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Anregungen/Be<strong>de</strong>nken <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 14.12.05 erneut in die<br />

<strong>Abwägung</strong> aufgenommen (siehe Datensätze 13-2 und 13-3).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung wer<strong>de</strong>n nicht willkürlich<br />

festgelegt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n aufgrund von schützenswerten, min<strong>de</strong>stens<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Vorkommen/Lagerstätten mit meist<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Genehmigungen bzw. Bergbauberechtigungen.<br />

Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> jedoch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> flächenmäßigen Abgrenzung nicht<br />

im je<strong>de</strong>n Fall die bergrechtlichen Grenzen 1 zu 1 übernommen<br />

(Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen z.B. durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung.) Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> starken rechtlichen<br />

Bindungswirkung von VRG und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

notwendigen Nachvollziehbarkeit einer Grenzziehung von VRG<br />

stellen vorhan<strong>de</strong>ne Bergbauberechtigungen jedoch eine<br />

wesentliche fachliche Grundlage für <strong>de</strong>n REPHarz dar.<br />

Untertägige VRG Rohstoffgewinnung sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1<br />

nachrichtlich dargestellt. Für Vorgaben von Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne ist die oberste<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG).<br />

Danach sind untertägige VRG bzw. VBG für Rohstoffgewinnung<br />

nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptkarte eines Regionalplanes darzustellen. Im<br />

REPHarz erfolgt wenigstens die o.g. nachrichtliche Darstellung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

15-5 Flächenmäßige Reduzierung <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes<br />

"Aufbau eines ökologischen Verbundsystems" im<br />

Raum OT Rathmannsdorf<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

15-3 Darstellung <strong>de</strong>s Sport-, Hotel- und Freizeitkomplexes<br />

"Salzlandcenters" als Vorrangstandort für<br />

großflächige Freizeitanlagen<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

15-4 Darstellung <strong>de</strong>s BFW und <strong>de</strong>s BBRZ Rathmannsdorf<br />

als Vorrangstandort Gesundheits- und Sozialwesen<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems ist im Bereich Rathmannsdorf bereits<br />

weitgehend an die vorhan<strong>de</strong>nen Strukturen angepasst. Grund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung für <strong>de</strong>n Bereich ist: "Erhalt und Entwicklung<br />

von naturnahen Fließgewässern und <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür<br />

charakteristischen Vegetation sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturreichen, durch<br />

lockere Gehölzanteile geprägten Ackerlandschaft".<br />

Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Außer<strong>de</strong>m<br />

wer<strong>de</strong>n durch die Entwicklung eines ÖVS die ackerbaulich<br />

genutzten Flächen strukturiert. Dies kommt nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verbindung von Lebensräumen zugute, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft selbst, z.B. durch Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong><strong>de</strong>r</strong>osion.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Derartige Freizeitanlagen sind an Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n,<br />

typischerweise an Mittelzentren wie Staßfurt. Somit ist eine<br />

nochmalige Nennung nicht notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte für Berufsschulen und Berufsför<strong><strong>de</strong>r</strong>werke sind an<br />

Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n und bedürfen keiner weiteren<br />

raumordnerischen Sicherung. Für das BBRZ in Rathmannsdorf<br />

liegen keine hinreichen<strong>de</strong>n Unterlagen vor, die eine<br />

regionalplanerische Sicherung dieses Standortes notwendig<br />

macht. Die regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit solcher<br />

Festlegungen ist ohnehin eingeschränkt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

15-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> überregional und regional<br />

be<strong>de</strong>utsamenVersorgungs- und Produktenleitungen<br />

wur<strong>de</strong> festgestellt, dass dort eine 110-kV-Leitung im<br />

Bereich Staßfurt- Neundorf- Hecklingen eingetragen<br />

ist. Diese Leitung ist mit <strong>de</strong>m Vermerk "nähere<br />

Abstimmung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich" gekennzeichnet. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt SFT diese Leitung nicht bekannt ist, wur<strong>de</strong> die<br />

E.ON Avacon und die envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie<br />

AG (enviaM) um nähere Informationen zur evtl.<br />

Leitungsführung gebeten. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong>en Aussagen<br />

befin<strong>de</strong>t sich o.g. Leitung nicht im<br />

Versorgungsbereich dieser. Der EON-Avacon<br />

(Bereich Hochspannung) ist diese Leitung nicht<br />

bekannt. Ich bitte daher um Auskunft, <strong>bei</strong> welchem<br />

Leitungsträger diese geplant ist und bitte um nähere<br />

Informationen.<br />

10 Sonstiges<br />

15-2 Ich habe mich mit Schreiben vom 19. Dezember<br />

2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz geäußert. Wie<br />

ich feststellen konnte, wur<strong>de</strong> einigen meiner<br />

Anregungen seitens Ihrer Behör<strong>de</strong> Folge geleistet<br />

und die <strong>Planung</strong> entsprechend angepasst. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Punkte hingegen blieben unberücksichtigt, sodass<br />

ich in diesem Rahmen nochmals auf diese Aspekte<br />

verweisen möchte, die nach wie vor Gültigkeit<br />

besitzen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

16-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Neundorf (Anhalt) bestehen<br />

keine Einwän<strong>de</strong> zur <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Die geplante Leitung wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m ROK LSA übernommen.<br />

Wenn seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sträger kein Bedarf mehr besteht,<br />

wird die Trasse gelöscht. Bisher wur<strong>de</strong>n jedoch im<br />

Anhörungsverfahren von <strong>bei</strong><strong>de</strong>n überregionalen Versorgern<br />

keine Be<strong>de</strong>nken gegen diese Darstellung geäußert.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

18-1 Die Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

begrüßt die Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben unter<br />

Pkt 4.3. Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Mittelzentrum<br />

außeror<strong>de</strong>ntlich. Die Stadt hat sich seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong><br />

auf <strong>de</strong>n Gebieten Wirtschaft, Bildung, Stadtumbau<br />

und Kultur <strong>bei</strong>spielhaft entwickelt und erfüllt für die<br />

Ortschaften im weiten Umkreis eine ausgesprochene<br />

Zentrumsfunktion. Die wirtschaftliche Stärke, die<br />

gute Verkehrsanbindung, das qualitätsvolle und<br />

vielfaltige Bildungsangebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulen sowie das<br />

Kulturangebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt mit Zoo, Sport- und<br />

Freizeitzentrum, "Kunstquartier - Grauer Hof" und<br />

Bestehornhaus machen Aschersleben zu einem<br />

wichtigen Lebens- und Han<strong>de</strong>lszentrum zwischen<br />

Harz und Bör<strong>de</strong>.<br />

Aschersleben ist aus wirtschaftlicher, städtebaulicher<br />

und bildungspolitischer Sicht ein markanter Standort,<br />

<strong>de</strong>n es im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Region weiterzuentwickeln<br />

gilt.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

18-5 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen (Pkt.<br />

5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft) -<br />

Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n - kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />

Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aschersleben/Land eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Auch wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Prioritätsanspruch für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung unterstützt, weil sich die<br />

landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />

Wirtschaftsfaktor entwickelt und hier eine<br />

jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealte Tradition hat.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

18-2 Unter Pkt 6.2.3. Straßenverkehr wird die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 114/B 6n) zur<br />

Erschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostharzregion herausgear<strong>bei</strong>tet.<br />

Diese Maßnahmen, die ebenfalls die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

tangiert, fin<strong>de</strong>t die volle Unterstützung, <strong>de</strong>nn durch<br />

die Bun<strong>de</strong>sautobahn wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen<br />

Beziehungen in <strong>de</strong>n süd<strong>de</strong>utschen Raum erheblich<br />

verbessert.<br />

18-3 Ebenso begrüßt die Verwaltungsgemeinschaft die<br />

Netzerweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- und<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsamen durch <strong>de</strong>n Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortsumfahrung (OU) im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 OU<br />

Aschersleben/Süd-Quenstedt.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

18-4 Begrüßt wird auch <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Pkt. 6.2.4.<br />

Rad- und fußläufiger Verkehr genannte<br />

Wipperrundweg als Verknüpfung mit <strong>de</strong>m Wipper-<br />

Saale-Radweg zur Belebung von Tourismus und<br />

Erholung, auch außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen<br />

Schwerpunktregionen.<br />

10 Sonstiges<br />

18-6 Die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aschersleben/Land wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Darstellungen<br />

<strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes Harz (REPHarz) ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

19-1 Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung unter Pkt. 4.3.<br />

Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird Aschersleben als<br />

Mittelzentrum festgeschrieben. Die Stadt<br />

Aschersleben begrüßt diese Klassifizierung<br />

außeror<strong>de</strong>ntlich. Zum Erhalt dieses Status wer<strong>de</strong>n<br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt jegliche Anstrengungen<br />

unternommen, um die Wirkung eines Mittelzentrums<br />

auf das Umland <strong>bei</strong>zubehalten.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

19-2 Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 2 "Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes - Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwicklungsachsen" befin<strong>de</strong>t sich Aschersleben<br />

unmittelbar an <strong><strong>de</strong>r</strong> autobahnähnlichen B 6n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fertigstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgehen<strong>de</strong>n Verbindung von<br />

Goslar bis Bernburg wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsstandort<br />

Aschersleben einen weiteren Impuls erhalten. Im<br />

Gewerbegebiet "Güstener Straße" mit direkter<br />

Anbindung an die Abfahrt Aschersleben-Ost<br />

konzentrieren sich die Firmen auf die Produktion von<br />

Vliesstoffen und technischen Textilien. Die dort<br />

produzierten High-Tech-Artikel und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Weiterentwicklung sichern <strong>de</strong>n ansässigen<br />

Unternehmen internationale Marktpositionen.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

19-4 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen -<br />

Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n - kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />

Gebiet um Aschersleben eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />

zu. Auch hier unterstütze ich <strong>de</strong>n Prioritätsanspruch<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung, weil sich die<br />

landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />

Wirtschaftsfaktor entwickelt und hier eine<br />

jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealte Tradition hat.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

19-5 Hier wird das Untere Einetal <strong>bei</strong> Aschersleben<br />

genannt. Die kartografische Darstellung beschränkt<br />

sich aber nicht nur auf das Einetal.<br />

Das Vorbehaltsgebiet <strong>de</strong>s ökologischen<br />

Verbundsystems erstreckt sich auch auf die<br />

Stadtseite <strong>de</strong>s Burgberges. Hier befin<strong>de</strong>n sich laut<br />

Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben<br />

Entwicklungsflächen für Wohnungsbau (Standort 1 =<br />

Hennestraße, Standort 2 = Körtestraße) Für die<br />

Stadt Aschersleben ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert <strong>de</strong>s<br />

Wohnungsbaus an diesen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Standorten auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> zentrumsnahen Lage (5 Minuten Fußweg<br />

bis zum Markt) von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Be<strong>de</strong>utung<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet. Deshalb wird an<br />

<strong>de</strong>n Standorten wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zur Innenstadt<br />

festgehalten. Außer<strong>de</strong>m beschreibt das<br />

Verbundsystem "Unteres Einetal", <strong>de</strong>n Südhang <strong>de</strong>s<br />

Burgbergs. Hier bitte ich die entsprechen<strong>de</strong><br />

zeichnerische Darstellung zu korrigieren. Als<br />

Erläuterung erhalten Sie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage einen Auszug<br />

aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan.<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

19-6 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben wer<strong>de</strong>n die<br />

Aussagen unter Pkt. 6.1.1. Vorrangstandorte für<br />

Industrie und Gewerbe begrüßt. Aschersleben hat<br />

eine lange industrielle Tradition, <strong>de</strong>shalb sehe ich die<br />

Festlegung <strong>de</strong>s Stadtgebietes als Vorrangstandorte<br />

für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige<br />

Industrieanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz mit<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Wohlwollen.<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG wird in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s FNP mit<br />

Wohnbauentwicklung zurückgenommen. Der Burgberg bleibt<br />

auch als Grünzug und Verbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt mit <strong>de</strong>m Freiraum<br />

im VBG, evtl. im Landschaftsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben als<br />

lokalen Grünzug darstellen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP, lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer Standort<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

19-9 Der Standort Aschersleben ist durch die unter Pkt.<br />

6.2. Lan<strong>de</strong>s- und regionalbe<strong>de</strong>utsamer<br />

Verkehr genannten verkehrlichen Maßnahmen<br />

zweifach betroffen - Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle -<br />

Aschersleben - Halberstadt - Wernigero<strong>de</strong> -<br />

Vienenburg (Ausbau für Neigetechnik bis Tempo 160<br />

km/h) und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Aschersleben -<br />

Güsten - Köthen - Dessau (Ausbau für Tempo bis<br />

120 km/h). Deshalb ist es verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, warum<br />

Aschersleben unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme Z 11 regional-<br />

und überregional be<strong>de</strong>utsamen Güterverkehrsstellen<br />

<strong>de</strong>s Schienennetzes nicht genannt wird. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lage an einem Verkehrsknoten <strong><strong>de</strong>r</strong> DB bitte ich hier<br />

um entsprechen<strong>de</strong> Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussage und<br />

ggf. um Überar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

19-3 Unter Pkt. 6.2.3. Straßenverkehr wird die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/B 6n) zur<br />

Erschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostharzregion herausgear<strong>bei</strong>tet.<br />

Diese Maßnahmen, die ebenfalls die Stadt<br />

Aschersleben tangieren wird, fin<strong>de</strong>t meine volle<br />

Unterstützung, <strong>de</strong>nn durch die Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />

wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen Beziehungen in <strong>de</strong>n<br />

süd<strong>de</strong>utschen Raum erheblich verbessert.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

19-10 Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen Cochstedt ist<br />

als leistungsfähiger Regionalflughafen für <strong>de</strong>n<br />

Großraum Mag<strong>de</strong>burg auszubauen. Diese<br />

Feststellung, die ebenfalls die Stadt Aschersleben<br />

tangiert, fin<strong>de</strong>t meine volle Zustimmung.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

19-7 Hinweis: Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung dargestellt<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Abwasserbehandlungsanlage<br />

in Aschersleben ist nicht korrekt eingezeichnet. Das<br />

Planzeichen ist ca. 1,0 cm nach Südwesten an <strong>de</strong>n<br />

Flusslauf <strong><strong>de</strong>r</strong> "Eine" zu verschieben.<br />

keine Berücksichtigung Die Aufnahme als Güterverkehrsstelle in Z 11 setzt voraus,<br />

dass in <strong>de</strong>m genannten Ort <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ein Güterbahnhof bzw. eine<br />

Güterverkehrsstelle genutzt, jedoch zumin<strong>de</strong>st infrastrukturell<br />

noch vorhan<strong>de</strong>n ist, die ggf. revitalisiert wer<strong>de</strong>n könnte. Diese<br />

Voraussetzungen sind nach unserer Kenntnis in Aschersleben<br />

nicht (mehr) gegeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Standort wird verschoben.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

19-8 Die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ist<br />

als Standort für Bildung, Wissenschaft und<br />

Forschung zu festigen und weiter auszubauen, um<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Jugend Entwicklungsmöglichkeiten<br />

zu geben und die Bindung an die Region zu erhöhen.<br />

Die Schullandschaft in Aschersleben ist durch eine<br />

große Vielfalt gekennzeichnet. Die "Adam Olearius<br />

Schule" wird im Jahr 2008 in <strong>de</strong>n dann sanierten und<br />

völlig neu gestalteten Industriekomplex <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ehemaligen OPTIMA ziehen. Dieses heute<br />

"Bestehornpark" genannte Areal ist das Herzstück<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Aschersleber Bildungsoffensive. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesamtschule mit reformpädagogischem Ansatz<br />

wird auch ein privater Berufsbildungsträger, das<br />

IWK, Mieter in diesem monumentalen Gebäu<strong>de</strong> an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

28-2 Wir for<strong><strong>de</strong>r</strong>n die namentliche Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Rückhaltebecken in Straßberg und Meisdorf unter<br />

Pkt. 5.1.1. VRG für HWS Z 4, da nur diese im<br />

Zusammenhang mit innerörtlichen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen einen wirksamen<br />

Hochwasserschutz für die Selkeanrainer,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gemein<strong>de</strong> Gatersleben bewirken.<br />

Die neue Zielformulierung unter Z 8 ist so nicht<br />

ausreichend. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n HWRB sind als geplante<br />

technische Einrichtungen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> "Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt bis 2010" und sollten<br />

<strong>de</strong>shalb im Z. 8. konkret benannt und aufgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine raumordnerische Zielfestlegung, die geeignet ist, die<br />

Erhaltungsziele von Natur-2000-Gebiete erheblich zu<br />

beeinträchtigen, ist rechtlich nicht korrekt zu stan<strong>de</strong> gekommen<br />

(und damit angreifbar), sofern gemäß § 7 Abs. 7 ROG nicht die<br />

diesbezüglichen Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />

für solche Ausnahmefälle angewen<strong>de</strong>t und die (positive)<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-Kommission eingeholt wur<strong>de</strong>. Eine<br />

solche Beeinträchtigung ist <strong>bei</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n genannten<br />

Hochwasserrückhaltebecken nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Projektplanungen (FFH-Verträglichskeitsuntersuchung)<br />

möglich. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Schwierigkeit und<br />

Komplexität sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> zeitgleich zum REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren parallel lfd. wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsplanungen wird die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung überlassen (siehe auch<br />

Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz). Hinzu kommt, dass bisher eine<br />

nachvollziehbare, hinreichend abschließen<strong>de</strong> Standort-<br />

Alternativenprüfung durch die Fachplanung aus unser Sicht<br />

noch nicht offiziell vorlegt wur<strong>de</strong>.<br />

Für die Ortslage Gatersleben ist es zunächst nicht<br />

entschei<strong>de</strong>nd, wo das o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Hochwasserrückhaltebecken<br />

errichtet wird/wer<strong>de</strong>n ; entschei<strong>de</strong>nd ist, dass gemäß Z 8 durch<br />

eine dafür geeignete Standortwahl ein hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz für alle Siedlungsbereiche im Selketal (und<br />

damit auch für Gatersleben) zeitnah geschaffen bzw.<br />

gewährleistet wird. Dass können u.U. die Standorte Meisdorf<br />

und Straßberg sein. Die diesbezügliche konkrete<br />

Standortentscheidung bleibt jedoch <strong>de</strong>n wasserrrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (28) Verwaltungsgemeinschaft Seeland<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

28-1 Die Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> VWG Seeland stimmen<br />

<strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz nur bedingt zu.<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

36-2 3. Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion<br />

- Leistungsfähiges Grundzentrum schaffen und<br />

erhalten<br />

- Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> infrastrukturelle Sicherstellung<br />

- Stabilisieren <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftskraft<br />

- Sicherung und Schaffung neuer<br />

zukunftsorientierter Ar<strong>bei</strong>tsplätze<br />

- Wechselwirkung von Natur- und<br />

Landschaftsschutz mit touristischer Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen Ressourcen.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

36-3 Der Erhalt und die Weiterentwicklung <strong>de</strong>s<br />

Grundzentrums OT Ermsleben <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme unter Z 11<br />

sichergestellt und stellt für die Stadt<br />

Falkenstein/Harz die Grundlage für die weitere<br />

städtebauliche Entwicklung dar.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

36-4 Z 4 1 XII " Selke" ist als Fließgewässer aufgeführt.<br />

Z 4 2 Die Errichtung eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal <strong>bei</strong><br />

Meisdorf wur<strong>de</strong> als eine dringen<strong>de</strong> Notwendigkeit zur<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes <strong><strong>de</strong>r</strong> Region,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz eingestuft. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> stellten Sie dar, dass im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

weiteren wasserrechtlichen Projektplanung<br />

beabsichtigt wird, die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

umzusetzen. Die Stadt Falkenstein/Harz weist<br />

nochmals auch im Hinblick auf die weiterführen<strong>de</strong><br />

Projektplanung auf die Notwendigkeit <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserrückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf und<br />

Straßberg im Selketal hin.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die genannten Aspekte sind bereits im Pkt. 3 enthalten:<br />

Grundzentren in Pkt. G 2-1 (<strong>de</strong>zentrale Siedlungsstruktur),<br />

Infrastrukur in G 4-1, G 4-2, G 8-3, G 11-1 und G 11-2,<br />

Wirtschaftskraft und Ar<strong>bei</strong>tsplätze in G 8-1 bis G 8-6<br />

Natur- und Landschaftsschutz mit tour. Nutzung in G 7-1, G 8-<br />

8, G 9-2 und G 12-2<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf und Straßberg<br />

wer<strong>de</strong>n nicht mehr (wie noch im 1. Planentwurf) in Z 4,<br />

Unterpunkt 2., namentlich erwähnt. Die Errichtung von<br />

Hochwasserrückhaltebecken zur Gewährleistung eines<br />

hinreichen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes von Siedlungsbereichen<br />

im (gesamten) Selketal an dafür geeignete Standorte wird im Z<br />

8 als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgeschrieben.<br />

Siehe auch Datensatz 28-2 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> VwG Seeland)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 44 von 610


TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

36-6 Z 2 III Selketal - keine ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

36-7 Z 2 VIII Der Friedrichshohenberg befin<strong>de</strong>t sich <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>n Ortsteilen Ermsleben und Wiesero<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. <strong>Abwägung</strong> wird<br />

darauf verwiesen, dass zur Lagebezeichnung " <strong>bei</strong><br />

Meisdorf " zum Auffin<strong>de</strong>n ausreichend sei. Die Stadt<br />

Falkenstein/Harz weist nochmals daraufhin, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Friedrichshohenberg die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteile<br />

Ermsleben und Wiesero<strong>de</strong> berührt.<br />

36-8 Z 2 X Clusberg in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong>de</strong>s OT<br />

Pansfel<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />

keine ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

36-9 Z 1 III nordöstliches Harzvorland - Der<br />

Landwirtschaft wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz<br />

eine hohe Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen. Durch das<br />

Engagement <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebe wird<br />

die Bewirtschaftung und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Flächen sichergestellt und die<br />

vorhan<strong>de</strong>nen sowie zukünftige Ar<strong>bei</strong>tsplätze<br />

gesichert. Diese Hinweise wur<strong>de</strong>n bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt Falkenstein/Harz bekräftigt ihre<br />

Stellungnahme in diesem Pkt. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt.<br />

keine Berücksichtigung Das das VRG NuL in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung von Wiesero<strong>de</strong> und<br />

Ermsleben liegt, ist uns bewusst. Zum Auffin<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

(1:100.000) ist es aber erheblich, einfacher <strong>bei</strong> Meisdorf zu<br />

suchen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die festgelegten Vorbehaltsgebiete stehen einer<br />

landwirtschaftlichen Nutzung nicht entgegen. VBG sind von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Als<br />

VRG Landwirtschaft kann das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben vom LEP/ Kriterien zur Festlegung von<br />

VRG Landwirtschaft sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche nicht<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

36-10 Z 4 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abbaubereich ist ausgeschöpft, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hauptbetriebsplan sieht eine Nutzung bis 31.12.2007<br />

vor. Dieser Hinweis wur<strong>de</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

zum 1. Entwurf beraten.<br />

36-11 Z 4 XXIV Hartsteinlagerstätte Ballenstedt -<br />

Rehköpfe - Eine Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>m<br />

genannten Bereich liegt nicht im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz, da <strong>bei</strong> einem möglichen<br />

Hartsteinabbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Abtransport durch <strong>de</strong>n Ortsteil<br />

Meisdorf erfolgen könnte. Derzeit ist nicht<br />

sichergestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Transport nur in Richtung<br />

Westen zur B 185 erfolgen wird. Der geplante<br />

Gesteinsabbau wirkt sich negativ auf die<br />

städtebauliche Entwicklung <strong>de</strong>s anerkannten<br />

Erholungsortes OT Meisdorf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz aus. Darüber hinaus kollidieren hier<br />

unterschiedliche Interessen miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Das<br />

Selketal als Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz in Verbindung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

touristischen Nutzung steht im Konflikt mit einem<br />

Hartgesteintagebau und wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz abgelehnt.<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

36-12 Bereits unter 5.1.1. beschrieben, ist die<br />

Notwendigkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens<br />

im OT Meisdorf zum Schutz gegen<br />

Extremhochwasser und Überschwemmungen<br />

zwingend notwendig, da Überflutungsbereiche nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind und alternative Lösungen und<br />

Möglichkeiten nicht bestehen.<br />

5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

keine Berücksichtigung Das Bewilligungsfeld und damit das VRG ist größer als die<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Abbauflächen, daher wird das VRG<br />

<strong>bei</strong>behalten. Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m LAGB sind noch<br />

abbaubare Rohstoffvorräte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Quarzsandlagerstätte<br />

Ermsleben vorhan<strong>de</strong>n. Ein bergrechtlicher Hauptbetriebsplan ist<br />

ohnehin immer nur befristet (i.d.R. 2 Jahre) und kann verlängert<br />

bzw. durch einen neuen Hauptbetriebsplan ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Ausweisung soll die hochwertige<br />

Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe regionalplanerisch<br />

langfristig für die Rohstoffversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> heimschen<br />

Volkswirtschaft gesichert wer<strong>de</strong>n. Detailfragen einer möglichen<br />

künftigen Betriebsführung, wie die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuwegung bzw.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Transportwege zur Hartsteinlagestätte Ballenstedt-<br />

Rehköpfe sind im Genehmigungsverfahren zu klären. Da<strong>bei</strong><br />

sind auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene raumordnerische und<br />

städtebauliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse zu berücksichtigen. Nach unserer<br />

Kenntnis ist ein Transportweg ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte in<br />

Richtung Westen bzw. B 185 geplant und auch nicht gänzlich<br />

ummöglich. Für einen Abtransport über Meisdorf fehlen ohnehin<br />

sinnvolle Straßenverbindungen.<br />

Städtebauliche Auswirkungen durch dieses Vorranggebiet,<br />

welches sich ca. 3,5 km Luftlinie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Meisdorf<br />

entfernt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ballenstedt befin<strong>de</strong>t, sind nicht<br />

erkennbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 36-4 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

36-13 Zu Z1 Nr. 2 "Ermsleben" - keine weiteren Anregungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

36-14 Nr. 1 Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> - Für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems sollen die<br />

Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege sowie einer naturnahen<br />

Waldbewirtschaftung Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus sollen auch die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicherung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Flächen innerhalb <strong>de</strong>s ausgewiesenen<br />

Verbundsystems in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz ausreichen<strong>de</strong> Würdigung erhalten.<br />

Eine Beeinträchtigung bzw. Verringerung von<br />

landwirtschaftlichen Flächen, welche sich schädlich<br />

auf <strong>de</strong>n Wirtschaftszweig auswirken, lehnt die Stadt<br />

Falkenstein/Harz ab.<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

36-15 Z 1 2 Nördliches Harzvorland - Die Sicherung und<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung zur Sicherung und <strong>de</strong>m<br />

Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen vorhan<strong>de</strong>n und<br />

zukünftigen Ar<strong>bei</strong>tsplätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Region.<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

36-16 Unter Z 2 fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandtagebau Reinstedt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

RKW Reinstedt Kieswerke GmbH - Zulassung bis<br />

31.05.2008 im Texteil <strong>de</strong>s REP, im Kartenteil ist<br />

dieser Bereich mit VII gekennzeichnet.- Wur<strong>de</strong> in 1.<br />

<strong>Abwägung</strong> bereits berücksichtigt - Unter<br />

Rohstoffgewinnung Nr. VI "Kiessandlager Reinstedt-<br />

Hoym" erfasst. - keine weiteren Hinweise .<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

36-17 Gemäß Z 1 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schwerpunktregion zur touristischen Entwicklung im<br />

Land Sachsen-Anhalt.<br />

Der Erhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Erweiterung von<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sollte in die<br />

Zielstellung aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft wird durch die<br />

Festlegung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems nicht in Frage gestellt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-<br />

Verordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparkverordnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung im<br />

LEP als VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems sind diese Flächen auch im REPHarz<br />

entsprechend festgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Erhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Erweiterung von Rad- und<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sind unter Pkt. 6.2.4., Z 5 und Z 6 als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung bereits genannt, so dass eine Doppelnennung im<br />

Hinblick auf einen "schlanken" Regionalplan überflüssig ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

36-18 Die Stadt Falkenstein/Harz stimmt <strong>de</strong>n neuen<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten für<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung zu. Die Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte<br />

wird begrüßt. Dem Vorschlag, das Vorbehaltsgebiet<br />

für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung auf <strong>de</strong>n<br />

"Wartenberg" <strong>bei</strong>m OT Ermsleben zu beschränken,<br />

wird zugestimmt.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

36-19 Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz vorgesehene<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s Eignungsgebietes EG 7 Reinstedt -<br />

Ermsleben fand im Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz keine<br />

Berücksichtigung. Im östlichen Randbereich gab es<br />

eine geringfügige Ergänzung. Um einer möglichen<br />

Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtbeziehung zwischen <strong>de</strong>n<br />

östlichen Regionen z. B. Aschersleben und <strong>de</strong>m<br />

Harz entgegenzuwirken und <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>n<br />

konzentrierten Standort effektiv zu nutzen, schlägt<br />

die Stadt Falkenstein/Harz eine nach Nor<strong>de</strong>n<br />

ausgerichtete Abrundung <strong>de</strong>s EG III vor. Diese<br />

Abrundung stellt keine großflächige Erweiterung dar<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist eine maßvolle Abrundung <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Eignungsgebietes unter Reduzierung<br />

von Teilflächen im östlichen Bereich. Hier<strong>bei</strong> sollte<br />

die östliche Verzahnung maßvoll abgerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Verdichtung durch neue WKA innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Eignungsfel<strong>de</strong>s ist nur parziell möglich. Durch das<br />

Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau<br />

Reinstedt-Ost" sind Flächen für <strong>de</strong>n Abbau von<br />

Rohstoffen reserviert. Im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes ist unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>s<br />

Anpassungsgebotes <strong><strong>de</strong>r</strong> Dornbergsweg als Grenze<br />

planungsrechtlich ein<strong>de</strong>utig nachvollziehbar. Der<br />

damit verbun<strong>de</strong>ne Flächenüberhang soll einerseits<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nördlichen Anpassung dienen, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits die<br />

bestehen<strong>de</strong> südlichste WKA in das Gebiet<br />

integrieren. Unter Beachtung <strong>de</strong>s<br />

Anpassungsgebotes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen von WKA zur<br />

nächstgelegenen Ortschaft wer<strong>de</strong>n zwei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlagen außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes liegen. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />

Regionalplanung sind damit auftreten<strong>de</strong><br />

Folgebetrachtungen z. B. Repowering o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nutzungsvereinbarungen usw. zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Das bereits 1997 abgeschlossene ROV zum genannten<br />

Kiessandtagebau stellt kein absolutes Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für die<br />

Errichtung von WKA in diesem Bereich <strong>de</strong>s VRG-Wind dar. Seit<br />

ROV-Abschluß wur<strong>de</strong> keine einzige Abbaugenehmigung<br />

beantragt und selbst nach Errichtung von WKA ist ein<br />

Kiessabbau, <strong><strong>de</strong>r</strong> hier im Trockenschnitt erfolgen sollte,<br />

zwischen <strong>de</strong>n WKA-Standorten durchaus möglich.<br />

Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt vorgeschlagen<strong>de</strong> Flächentausch kann im<br />

wesentlichen gefolgt wer<strong>de</strong>n. Die ca. 4 ha bzw. ca. 15 ha<br />

großen, zackenartigen Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>de</strong>s<br />

VRG wer<strong>de</strong>n zurückgenommen (dort geringere Windhöffigkeit,<br />

teilweise Querung einer regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wasserleitung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fernwasserversorgung, bisher dort keine konkreten WKA-<br />

<strong>Planung</strong>en, Abrundung <strong><strong>de</strong>r</strong> östlichen Gebietsgrenze). Die bisher<br />

noch außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind stehen<strong>de</strong>n WKA wer<strong>de</strong>n durch<br />

eine geringfügige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Verlaufes <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen und<br />

nördlichen VRG-Grenze in das VRG mit einbezogen. Zusätzlich<br />

erfolgt am Westrand <strong>de</strong>s VRG eine geringe Reduzierung um<br />

ca. 1 ha zur Einhaltung <strong>de</strong>s 1.000-m-Abstan<strong>de</strong>s zur<br />

geschlossenen Wohnbebauung in <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Reinstedt<br />

Der mit diesen Grenzän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen "gewonnene" Flächenanteil<br />

wird zu einer VRG-Erweiterung um ca. 29 ha an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nordwestlichen VRG-Grenze in Richtung B 6 genutzt. Diese<br />

Erweiterung wird durch <strong>de</strong>n 200-m-Abstand zur Bahnlinie Frose-<br />

Ballenstedt im Westen und durch die bisher nördlichste,<br />

vorhan<strong>de</strong>ne WKA im Osten begrenzt. Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterung<br />

betroffene Bereich ist bereits stark technisch vorgeprägt und<br />

weist eine bessere Windhöffigkeit auf.<br />

Eine darüber hinaus gehen<strong>de</strong> Erweiterung ist u.a. mit <strong>de</strong>n<br />

Belangen <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nicht vereinbar (siehe<br />

Umweltbericht, keine großflächige VRG-/EG-Erweiterung). Das<br />

VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben hat damit eine Flächengröße<br />

von ca. 349 ha (bisher ca. 343 ha)<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

36-21 Z 3 Vorrangstandorte OT Reinstedt - keine weiteren<br />

Hinweise und Anregungen<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

36-22 Z 1 Golfplatz sowie das Feriendorf Selketal sind zu<br />

entwickeln<br />

36-23 Zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> als räumliche Schwerpunkte zur<br />

touristischen Entwicklung eingestuften<br />

Freizeitanlagen entspricht ein möglicher<br />

Hartsteinabbau in Ballenstedt - Rehköpfe - nicht <strong>de</strong>n<br />

Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismusentwicklung <strong>de</strong>s REPHarz. Die<br />

Stadt Falkenstein/Harz lehnt <strong>de</strong>n Hartgesteintagebau<br />

ab.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

36-24 Z 2 Burg Falkenstein mit Waldgebieten bis einschl.<br />

Landschaftspark Degenershausen wird durch die<br />

Stadt Falkenstein/Harz befürwortet.<br />

36-25 Z 2 Hier ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteil Ermsleben mit historischer<br />

Altstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Konradsburg aufgeführt. - An<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

aufgeführte kulturhistorische Objekte haben nicht die<br />

regionale Be<strong>de</strong>utung und sind daher nicht als<br />

Vorrangstandorte aufgeführt.<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

36-26 Z 6 Erhalt und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Quedlinburg -<br />

Gernro<strong>de</strong> -Aschersleben wur<strong>de</strong> durch die Stadt<br />

bereits bekräftigt, mit <strong>de</strong>m zusätzlichen Ziel Z 12<br />

wur<strong>de</strong> die Strecke Gernro<strong>de</strong>- Ballenstedt- Frose<br />

entsprechend planungsrechtlich neu zugeordnet -<br />

keine weiteren Hinweise.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Aus diesem Grund wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort Golfplatz sowie<br />

Feriendorf "Selketal" Meisdorf im REPHarz unter Pkt. 6.1.4., Z<br />

1 genannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Bei Entfernungen (Luftlinie) von mehr als 2,7 km (Golfplatz)<br />

bzw. 3,7 km (Feriendorf) zum genannten VRG-<br />

Rohstoffgewinnung sind keine direkten Auswirkungen auf diese<br />

Standorte erkennbar. Auch erhebliche indirekte Auswirkungen<br />

durch eine mögliche künftige Rohstoffgewinnung im VRG-<br />

Rohstoffgewinnung Ballenstedt-Rehköpfe auf die<br />

Erholungseignung <strong>de</strong>s Unterharzes und damit auch auf das<br />

Feriendorf Meisdorf sind nicht zu erwarten (siehe hierzu auch<br />

Datensatz 85-1, Stadt Ballenstedt).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

36-27 Die im Z 4 aufgeführte wichtige lan<strong>de</strong>s- und<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsame Bun<strong>de</strong>sstraßenverbindung<br />

<strong>bei</strong>nhaltet die Funktionstüchtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185<br />

Ballenstedt - Aschersleben. Die Ortsdurchfahrt <strong>de</strong>s<br />

Ortsteiles Ermsleben als Grundzentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz soll im Zuge <strong>de</strong>s Ausbaues<br />

vordringlich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eine Abstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sstraße stellt eine nachteilige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verkehrstechnischen Erschließung für die Stadt<br />

Falkenstein/Harz dar. Die Stadt Falkenstein/Harz<br />

lehnt daher eine Abstufung ab.<br />

36-28 Zu Z 6 Neu- und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 Ermsleben -<br />

Sangerhausen<br />

Die Maßnahme wird durch die Stadt<br />

Falkenstein/Harz als zwingend und vordringlich<br />

eingestuft.<br />

36-29 Z 7 Die Errichtung einer Teilortsumgehung L 229 im<br />

OT Ermsleben wird durch die Stadt befürwortet. In<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung Karte Nr. 1 ist eine Trasse<br />

nördlich OT Ermsleben als Verbindung zw. <strong><strong>de</strong>r</strong> L 229<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sstraßen B 185 eingezeichnet. Die<br />

Stadt geht davon aus, dass die zeichnerische<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse <strong>de</strong>n Zielen Z 7 entspricht.<br />

36-30 Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />

straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwegen soll in einem<br />

Radwegekonzept <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Der umweltfreundliche<br />

Fahrradverkehr belebt <strong>de</strong>n Tourismus und die<br />

Erholung und verknüpft gleichzeitig die touristischen<br />

Schwerpunktregionen. Ein straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Radweg entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 von Aschersleben nach<br />

OT Ermsleben erfüllt die Eigenschaften einer<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Wegeverbindung.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

36-31 Das allgemeine Ziel, die Stabilisierung und<br />

Weiterentwicklung von rad-und fußläufigem Verkehr<br />

wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz<br />

befürwortet.<br />

Kenntnisnahme Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nimmt keine Auf- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abstufungen von Bun<strong>de</strong>s- zu Lan<strong>de</strong>sstraßen vor (zuständig<br />

Straßenbauverwaltung). Im REPHarz wird die B 185 weiterhin<br />

als Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung geführt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die textliche Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 in Z 6 entfällt künftig, da<br />

bereits Ausbaumaßnahmen zwischenzeitlich erfolgten (siehe<br />

hierzu Datensatz 274-10, Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es han<strong>de</strong>lt sich hier nicht um eine Teilortsumfahrung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

um eine (Voll)-Ortsumfahrung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme In G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 wird nur allgemein auf die Notwendigkeit<br />

von mehr straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwegen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion eingegangen. Eine namentliche Benennung<br />

von Radwegen erfolgt hier nicht (siehe hierzu Pkt. 6.2.4 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

36-32 Zur Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität für alle Einwohner <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Falkenstein/Harz möchten wir die Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Personennahverkehrs auch im Hinblick auf die<br />

Kreisgebietsreform hervorheben. Die Stadt<br />

Falkenstein/Harz mit <strong>de</strong>m Grundzentrum Ermsleben<br />

als zugehörige Kommune <strong>de</strong>s neuen Landkreises<br />

Harz, sollte eine entsprechen<strong>de</strong> Berücksichtigung im<br />

ÖPNV erfahren.<br />

10 Sonstiges<br />

36-1 Der vorliegen<strong>de</strong> Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />

Entwicklungsplanes berücksichtigt die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Planregion Harz, welcher die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz wesentlich mit beeinflussen wird. In<br />

diesem Zusammenhang macht die Stadt<br />

Falkenstein/Harz von <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeit, Anregungen<br />

und Be<strong>de</strong>nken vorbringen zu können, Gebrauch und<br />

übergibt Ihnen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage die Stellungnahmen<br />

zum vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterführung und<br />

Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz bittet die Stadt Falkenstein/Harz, die<br />

vorgebrachten Anregungen, Be<strong>de</strong>nken und Hinweise<br />

in die <strong>Planung</strong> einzubeziehen.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

37-5 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />

Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />

Aus <strong>de</strong>n Sachgebieten Überschwemmungsgebiete,<br />

Wasserrecht/wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe<br />

ergeben sich zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz keine<br />

weiteren Hinweise bzw. Ergänzungen. Es wird hier<br />

auf die Stellungnahme vom 22.12.2005 verwiesen.<br />

Der dort aufgeführte Hinweis hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überlagerungen von VRG für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz<br />

und VRG für Natur und Landschaft im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"Oker" ist weiterhin gültig.<br />

Seitens <strong>de</strong>s SG Gewässerbau/-unterhaltung<br />

bestehen keine Einwän<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m<br />

vorgelegten Entwurf. Die wasserrechtlichen Belange<br />

wur<strong>de</strong>n berücksichtigt, einschl. das<br />

Überschwemmungsgebiet "Oker".<br />

volle Berücksichtigung Für die Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Pläne sind die Landkreise<br />

zuständig.<br />

Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Be<strong>de</strong>utung von Ermsleben für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Ortsteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkeinstein ist dieser Ortsteil als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Schnittstelle in G 7 benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für das VRG-HWS "Oker", welches auch im LEP-LSA ohne<br />

kartografische Darstellung nur textlich ausgewiesen wur<strong>de</strong>, ist<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit kein Überschwemmungsgebiet gemäß § 96 WG LSA<br />

bekannt. Hier ist im Einzelfall auf die jeweilige Vor-Ort-Situation<br />

unter Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition für ein VRG-HWS<br />

abzustellen (siehe Begründung zu Z 4 in in Pkt. 5.1.1). Im<br />

Konfliktfall zwischen VRG-HWS und VRG-NuL hat gemäß Pkt.<br />

5.1.3, Z 6, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

37-9 Gemeinsames Gesundheitsamt <strong><strong>de</strong>r</strong> LK HBS, QLB<br />

und WR: Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan Harz stellt<br />

wesentliche Umweltziele dar. Zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschen sollten aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s<br />

Gesundheitsamtes folgen<strong>de</strong> Hinweise für <strong>de</strong>n<br />

Landkreis Halberstadt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorrang-Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung:<br />

Tonlagerstätte Osterwieck:<br />

Die Vorbehaltsfläche Tonlagerstätte Osterwieck ist<br />

als hygienisch relevant einzuschätzen. Sie befin<strong>de</strong>t<br />

sich am südwestlichen Stadtrand von Osterwieck.<br />

Die nächste Wohnbebauung ist ca. 250 m entfernt.<br />

Weitere Wohnhäuser sind in einem allgemeinen<br />

Wohngebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe geplant. Eine<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Tongewinnung wür<strong>de</strong><br />

erhebliche Immissionen an Lärm, Staub und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

für die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachbarschaft wohnen<strong>de</strong>n Menschen<br />

hervorrufen. Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel- und Quellverkehr, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />

<strong>de</strong>m Abbau verbun<strong>de</strong>n ist, stellt eine nicht zu<br />

unterschätzen<strong>de</strong> Lärmimmissionsquelle dar. Die<br />

Lebensqualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewohner in <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />

Nachbarschaft wäre erheblich beeinträchtigt.<br />

37-10 N/ Kalksteinlagerstätte Schwanebeck:<br />

Diese Vorbehaltsfläche liegt im Außenbereich etwa<br />

2,5 km von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Schwanebeck entfernt und<br />

grenzt an das Landschaftsschutzgebiet "Huy" an.<br />

Auch hier wür<strong>de</strong> es <strong>bei</strong> einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s<br />

Rohstoffabbaus zu erheblichen Immissionen<br />

kommen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch <strong>de</strong>n Transport (Ziel<br />

und Quellverkehr). Die ehemalige Betriebsanlage<br />

wur<strong>de</strong> bereits zurückgebaut und es wur<strong>de</strong>n<br />

Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass<br />

hier ein Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Naherholung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

Eine Ausgleichsfläche als Ökopool für die<br />

Windkraftanlagen, die nordöstlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Schwanebeck errichtet wur<strong>de</strong>n, ist hier ausgewiesen.<br />

Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> "Huy" wird in <strong>de</strong>n Naherholungsbereich<br />

einbezogen. Eine Umweltprüfung ist hier<br />

anzustreben.<br />

keine Berücksichtigung Im aktuellen rechtskräftigen Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Osterwieck wur<strong>de</strong> die Vorbehaltsfläche für Rohstoffgewinnung<br />

übernommen. Zwischen dieser Fläche und <strong>de</strong>n nächsten<br />

Wohngebieten befin<strong>de</strong>t sich ein Gewerbegebiet, so dass eine<br />

Abschirmung <strong>de</strong>s VBG-Rohstoffgewinnnung, aber auch bereits<br />

eine gewerblich genutzte Zuwegung vorhan<strong>de</strong>n ist. Bei<br />

möglichen erheblichen Konflikten zwischen Rohstoffgewinnung,<br />

gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung hätten solche<br />

benachbarten Ausweisungen im Flächennutzungsplan nicht<br />

erfolgen können.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Das genannte VBG-Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> in die<br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz einbezogen (siehe Umweltbericht,<br />

Pkt. 3.2.2 Unterpkt. N), mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Lagerstätte<br />

für die mittel- bis langfristig ausgerichtete, regionalplanerische<br />

Rohstoffsicherung im Form einer Vorbehaltsgebietsfestlegung<br />

geeignet ist. Folglich können <strong>bei</strong> künftigen<br />

<strong>Abwägung</strong>sprozessen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e,<br />

möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belange ein<br />

höheres Gewicht erlangen. Das dies jedoch auf <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />

Fläche <strong>de</strong>s VBG eintreten könnte, ist nach jetzigem<br />

Kenntnisstand nicht zu erwarten (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit größtenteils<br />

Ackerfläche).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

37-11 Erdgaslagerstätte Deersheim/ Fallstein:<br />

Die Erdgaslagerstätte liegt nordwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Deersheim und grenzt an <strong>de</strong>n "Fallstein"<br />

an. Bei einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

ist zu beachten, dass sich ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerflächen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Trinkwasserschutzzone <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wassergewinnungsanlage Hessen befin<strong>de</strong>t. Da<strong>bei</strong><br />

han<strong>de</strong>lt es sich um eine Quellfassung mit einem<br />

hohen Schutzbedarf. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s<br />

Gesundheitsamtes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung dieses<br />

Wasserreservoirs Vorrang gegenüber <strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlichen Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

einzuräumen.<br />

Durch eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgasgewinnung<br />

sind Immissionen an Lärm, Staub und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu<br />

erwarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die Betriebsanlagen<br />

und <strong>de</strong>n Ziel- und Quellverkehr. Die notwendigen<br />

Maßnahmen zum Immissionsschutz sind zu<br />

beachten.<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

37-12 Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Hänge zwischen<br />

Hessen und <strong>de</strong>n "Großen Bruch, Marienbach<br />

zwischen Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und "Großen Bruch":<br />

Die Vorhaltsgebiete zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hänge zwischen Hessen und <strong>de</strong>m "Großen Bruch"<br />

sowie am Marienbach zwischen Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und<br />

<strong>de</strong>m "Großen Bruch" sind aus gesundheitlicher Sicht<br />

zu befürworten. Dadurch wird eine zusätzliche<br />

Naherholungsmöglichkeit geschaffen, die sich positiv<br />

auf die Gesundheit und das Wohlbefin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung auswirkt. Da<strong>bei</strong> sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau<br />

von Radwegen mit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, um diese<br />

Naherholungsbereiche für die Menschen besser<br />

erreichbar zu gestalten und damit auch eine aktive<br />

Freizeitgestaltung zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte Trikwasserschutzzone nimmt nur einen relativ<br />

kleinen Teil <strong>de</strong>s VGB-Rohstoffgewinnung ein. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.2,<br />

Unterpkt. O) wur<strong>de</strong>n keine solchen großräumigen erheblichen<br />

Umweltkonflikte ermittelt, die die Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet gänzlich in Frage stellen. Kleinräumige<br />

Restriktionen bzw. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind <strong>bei</strong><br />

Bedarf in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen bzw. festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der Ausbau von Radwegen obliegt nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>de</strong>n zuständigen Städten/Gemein<strong>de</strong>n.<br />

Im REPHarz ist im genannten Bereich zwischen Rho<strong>de</strong>n und<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben <strong><strong>de</strong>r</strong> regional touristisch be<strong>de</strong>utsame Harzvorland-<br />

Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

37-2 Amt für Regionalplanung:<br />

Auch die erfolgten Bewertungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorschlagsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

(speziell die Erweiterung <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)<br />

Wegeleben und Osterwieck- Lüttgenro<strong>de</strong>-Schauen<br />

wer<strong>de</strong>n akzeptiert; es ergeben sich keine weiteren<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Aufnahme in <strong>de</strong>n Plan.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktualität sollte im Umweltbericht<br />

unter Punkt 3.2.4. Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie, G) EG Wind (Gröningen-) Wegeleben<br />

die Aussage: "Derzeit stehen noch keine WKA im<br />

EG;..."ersetzt wer<strong>de</strong>n durch: "5 WEA wur<strong>de</strong>n<br />

zwischenzeitlich errichtet, für weitere 7 WEA besteht<br />

eine BlmSchG-Genehmigung zur Errichtung".<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

37-13 Eignungsgebiet (Gröningen)- Wegeleben (teilweise)<br />

Das Vorranggebiet für Win<strong>de</strong>nergieanlagen im<br />

Bereich Wegeleben befin<strong>de</strong>t sich im Außenbereich.<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Entfernung zur nächsten<br />

Wohnbebauung (ca. 1700m) sind gesundheitliche<br />

Auswirkungen auf die Menschen nicht zu erwarten.<br />

37-14 Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong>de</strong>sleben<br />

Das Eignungsgebiet für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

befin<strong>de</strong>t sich teilweise in <strong><strong>de</strong>r</strong> Trinkwasserschutzzone<br />

3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnungsanlagen Rohrsheim und<br />

Dar<strong>de</strong>sheim "Butterberg". Bei <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Wassergewinnungsanlagen han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

Quellfassungen, die zur Trinkwasserversorgung <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Ortes genutzt wer<strong>de</strong>n. Zu beachten ist<br />

hier, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Stoffen geboten ist. Ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraftanlagen<br />

befin<strong>de</strong>n sich nordwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Dar<strong>de</strong>sheim<br />

und damit auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptwindrichtung zur<br />

Ortslage. Von Win<strong>de</strong>nergieanlagen gehen erhebliche<br />

Geräuschimmissionen aus, die zur Belästigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung führen können. Aus diesem Grund<br />

sollen die Abstän<strong>de</strong> zur Wohnbebauung eingehalten<br />

und möglichst großzügiger als zwingend<br />

vorgeschrieben ausgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Aktualisierung im Umweltbericht erfolgt gemäß zwischenzeitlich<br />

erreichtem BImSchG-Tatbestand<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Auf Grund <strong>de</strong>s relativ geringen Umgangs mit<br />

wassergefähr<strong>de</strong>nen Stoffen <strong>bei</strong>m WKA-Betrieb wur<strong>de</strong> bereits<br />

im Kriterienkatalog-Wind nur die TWSZ I und II als Tabubereich<br />

und die TWSZ III lediglich als Restriktionszone<br />

(Einzelfallprüfung) festgelegt. Speziell im Windpark<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben erfolgte bereits eine diesbezügliche<br />

Prüfung in <strong>de</strong>n abgeschlossenen Bau-/BImSchG-<br />

Genehmigungsverfahren.<br />

Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> geschlossenen Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />

Dar<strong>de</strong>sheim wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung in nordwestliche<br />

Richtung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.000 m -Abstand gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

eingehalten. Lediglich in nördlicher Richtung wur<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

örtlichen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Umstän<strong>de</strong> (starke Reliefunterschie<strong>de</strong><br />

zwischen Windpark und OL, mehrere genehmigte WKA im<br />

Abstandsbereich von 800 bis 1.000 m) zum Ermöglichen <strong>de</strong>s<br />

Repowering das Abstandsmaß von 1.000 als Einzel- bzw-.<br />

Ausnahmefall unterschritten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

37-20 Unter Z 1 soll die Stadt Halberstadt eingefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Industriegebiet "Oste" <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt<br />

(215 ha, dav. bisher erschlossen im 1. BA: 80 ha)<br />

gehört zu <strong>de</strong>n ganz großen nach 1990 mit Bun<strong>de</strong>s-<br />

und Lan<strong>de</strong>smitteln neu geschaffenen Industrie-und<br />

Gewerbegebieten im LSA. Dieses Industriegebiet<br />

sollte auch seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s entsprechend zur<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung großflächiger Industrien präferiert<br />

wer<strong>de</strong>n um auch mit Wernigero<strong>de</strong> als bereits<br />

<strong>de</strong>finiertem Standort für großflächige Industrien<br />

gleichziehen zu können<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

37-15 Güterverkehrszentrum Halberstadt<br />

Beim Ausbau <strong>de</strong>s Güterverkehrszentrums in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>m Gewerbe- und Industriegebiet<br />

sind die entstehen<strong>de</strong>n Immissionen an Lärm<br />

Gerüchen, Abgasen und ähnlichem zu beachten.<br />

Unweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnhofsanlage sind Wohnbebauung<br />

und auch eine Hotelanlage vorhan<strong>de</strong>n. Auch<br />

angrenzend an das Gewerbegebiet wird eine<br />

Kleingartenanlage genutzt. Der Gesundheitsschutz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anwohner und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungswert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kleingartenanlage müssen erhalten wer<strong>de</strong>n und<br />

sollten <strong>bei</strong>m weiteren Ausbau beachtet wer<strong>de</strong>n<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

37-6 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />

Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />

Im Plan wur<strong>de</strong>n die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Kläranlagen<br />

Osterwieck (12800 EW) und De<strong>de</strong>leben (10000 EW)<br />

nicht erfasst. Sie sind jedoch für <strong>de</strong>n Raum Fallstein<br />

bzw. Gemein<strong>de</strong> Huy von großer Be<strong>de</strong>utung.<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen VRST ist die<br />

Oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig und damit ist<br />

dieses Gegenstand <strong>de</strong>s LEP. Die Regionalplanung ist lediglich<br />

verpflichtet nach § 6 Abs. 1 LPlG die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele<br />

zu übernehmen und zu konkretisieren.<br />

Sollte die Fortschreibung <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s LEP-LSA vor<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung <strong>de</strong>s REPHarz einen solchen<br />

Standort in HBS enthalten, ist die Aufnahme im REPHarz noch<br />

möglich, ansonsten nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Vorgebrachte Anregungen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Vorrangstandortes durch die kommunale<br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />

Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utlichen Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> peripheren Lage und <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Bevölkerungsentwicklung wer<strong>de</strong>n diese Standorte nicht<br />

aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und <strong>de</strong>n Pkt.<br />

7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

37-16 Golfplatz Osterwieck:<br />

Am Vorrangstandort in Osterwieck ist eine<br />

Golfanlage geplant. Das Areal befin<strong>de</strong>t sich nördlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes sind<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Golfanlage gesundheitliche Gefahren durch<br />

Immissionen nicht zu erwarten. Die Golfanlage wird<br />

gepflegt und hat für die allgemeine Bevölkerung<br />

einen geringen Erholungswert. Von Be<strong>de</strong>utung ist<br />

aber <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers. Durch die<br />

intensive Pflege eines Golfplatzes wer<strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>ne Pflanzenschutz-und<br />

Schädlingsbekämpfungsmittel ausgebracht. Im<br />

Außenbereich stehen<strong>de</strong> Wohnhäuser, die noch über<br />

Einzelbrunnenanlagen verfügen. Hier ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz<br />

<strong>de</strong>s Grundwassers, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e vor<br />

Verunreinigungen mit Pflanzenschutz- und<br />

Schädlingsbekämpfungsmitteln und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen geboten. Der<br />

Ressourcen schonen<strong>de</strong> Umgang mit<br />

wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen ist zu beachten, d. h.<br />

wenn nicht durch Gutachten belegt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

dass durch das Betreiben <strong><strong>de</strong>r</strong> Golfanlage die<br />

Grundwasserqualität unbeeinflusst bleibt, ist eine<br />

diesbezügliche Nutzung nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird nur die Standortsicherung<br />

eines Golfplatzes im Bereich Osterwieck betrieben. Der<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige <strong>Planung</strong>sstand gibt noch keine Auskunft über <strong>de</strong>n<br />

Einsatz möglicher Pflanzenschutz- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schädlingsbekämpfungsmittel. Sollte es ein Vorhaben mit einer<br />

konkreten <strong>Planung</strong> geben, können diese Be<strong>de</strong>nken in <strong>de</strong>m<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten, nachgeordneten Verfahren angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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6.2.3 Straßenverkehr<br />

37-17 Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245 Hal<strong>de</strong>nsleben - Halberstadt<br />

Für die Gemein<strong>de</strong> Gr.-Quenstedt soll in diesem<br />

Zusammenhang eine Ortsumfahrt ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n, die teilweise außerorts und teilweise auch<br />

innerörtlich geführt wer<strong>de</strong>n soll. Dadurch wird die<br />

Ortslage nicht vollständig vom Durchgangsverkehr<br />

entlastet. Beim Ausbau ist zu beachten, dass<br />

Immissionen durch <strong>de</strong>n Verkehrslärm nicht zu<br />

gesundheitlichen Gefahren und Belastungen für die<br />

Bevölkerung führen. Die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen aktiven und<br />

passiven lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen sind zu<br />

berücksichtigen (z. B. Schallschutzwand.<br />

Schallschutzfenster, lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Straßenbeläge)<br />

37-18 Ortsumgehung Harsleben<br />

Der Bau einer Ortsumgehung Harsleben führt zu<br />

einer teilweisen Entlastung <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs<br />

in Richtung Quedlinburg und B 6 n. Bisher gibt es<br />

verschie<strong>de</strong>ne Varianten <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenführung. Zu<br />

beachten ist, dass östlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Harsleben<br />

die Trinkwasserschutzzone 3 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wassergewinnungsanlage „Klus" Halberstadt<br />

angrenzt. Die Trassenführung wür<strong>de</strong> somit durch die<br />

Schutzzone führen. Der Grundwasserschutz ist hier<br />

sicher zu stellen. Da die Straßenführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

östlichen Variante in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptwindrichtung zur<br />

Ortslage Harsleben liegt, ist für die Wohnbereiche<br />

am Erzberg, Molkenmühlenweg, Pappelweg mit<br />

erheblichen Immissionen an Verkehrslärm zu<br />

rechnen. Hier müssen zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Menschen die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n, z.B.<br />

eine Schallschutzwand.<br />

37-24 Aufgrund <strong>de</strong>s durch das LvWA am 28,02.07<br />

abgeschlossenen ROV für die OU Halberstadt-<br />

Harsleben im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 ist die kartograph.<br />

Signatur im REPHarz von "bedarf näherer<br />

Abstimmung" in "abgestimmt "zu verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Die entsprechen<strong>de</strong>n lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n konkreten Projektplanungen auszuführen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Halberstadt-<br />

Harsleben in einem Raumordnungsverfahren ermittelt, die mit<br />

<strong>de</strong>m Trassenverlauf <strong>de</strong>s REPHarz i<strong>de</strong>ntisch ist.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n örtlichen Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird aktualisiert<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.2 Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

37-7 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere Abfall-und<br />

Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong>:<br />

Die abfallrechtlichen bzw. abfallwirtschaftlichen und<br />

bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichen Belange sind bereits im 1.<br />

Planentwurf unter Ziff. 7.14. und 7.2. berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n. Die bo<strong>de</strong>nschutzrechtlichen Maßgaben sind<br />

im 2. Entwurf unter Ziff. 7.2. teilweise inhaltlich<br />

präzisiert wor<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweitung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

umweltbezogenen Festlegungen kann auch für das<br />

Kreisgebiet Halberstadt eine insgesamt positive<br />

Umweltbilanz gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

37-3 Hinweis:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung <strong>de</strong>s REP Harz<br />

über<strong>de</strong>ckt die Bezeichnung einiger zentraler Orte<br />

nicht ganz die in <strong><strong>de</strong>r</strong> unterliegen<strong>de</strong>n Top-Karte<br />

enthaltenen Ortsbezeichnungen, sodass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

optische Eindruck entsteht, dass die Bezeichnungen<br />

verwischt wur<strong>de</strong>n.<br />

Evtl. die Bezeichnung neu setzen für:<br />

Osterwieck; Quedlinburg, Elbingero<strong>de</strong> und<br />

Blankenburg.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

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10 Sonstiges<br />

37-1 Amt für Regionalplanung:<br />

Für die in Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsätze und Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung getroffenen Festlegungen, sowohl<br />

allgemeiner Art als auch für die Raum-und<br />

Siedlungsstruktur, die Freiraumstruktur, die<br />

Infrastruktur und die Einzelfachlichen Grundsätze<br />

schätzt die untere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> ein, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz als raumordnerisches<br />

Steuerungsinstrument sowohl für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Halberstadt als auch für die Region<br />

Harz geeignet ist. Der <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />

<strong>bei</strong>gefügte Umweltbericht unterstreicht und<br />

begrün<strong>de</strong>t hinreichend und für die Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung umfassend die im REP Harz<br />

getroffenen Zielfestlegungen.<br />

Hier gibt es keine divergieren<strong>de</strong>n Auffassungen.<br />

37-4 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>:<br />

Die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege wur<strong>de</strong>n im Planentwurf für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>s Landkreises Halberstadt umfassend und<br />

sachgerecht berücksichtigt.<br />

Hinweis:<br />

Im Umweltbericht, Seite 116 unter G) (Gröningen-)<br />

Wegeleben in Zeile 9 bitte aktualisieren:<br />

"5 WEA wur<strong>de</strong>n errichtet".<br />

37-19 Büro <strong>de</strong>s Landrates, SB Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />

Die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt als Zentrum <strong>de</strong>s<br />

neuen Harzkreises mit rund 246.000 Einwohnern auf<br />

einer Fläche von 2.100 qkm macht es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />

diese Funktion Halberstadts als Sitz <strong>de</strong>s größten<br />

Kreises im LSA entsprechend hervorzuheben.<br />

37-21 Vorrangstandort für Tagungen (neu einfügen) Hier<br />

sollte die Stadt Halberstadt aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Es gibt keine Vorrangstandorte für Tagungen. Inhalt und Form<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n nach § 16 Abs. 1 Nr.<br />

6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Pkt. 7.17, G 11 (Städtetourismus) sind<br />

Empfehlungen für <strong>de</strong>n Tagungstourismus enthalten,<br />

Halberstadt ist hier bereits genannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

37-22 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz hat ausgelegen bzw.<br />

liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 05.03.2007 bis 17.04.2007 zu<br />

<strong>de</strong>n üblichen Sprechzeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgerinformation<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Halberstadt zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aus.<br />

Die Bekanntmachung über die Auslegung und die<br />

Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsichtnahme erfolgte durch <strong>de</strong>n<br />

Landkreis Halberstadt sowohl im Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Halberstadt als auch durch Aushang in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Halberstadt.<br />

Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe von Hinweisen, Vorschlägen,<br />

Ergänzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswünschen wur<strong>de</strong><br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung<br />

Halberstadt bis zum 12.04.2007 kein Gebrauch<br />

gemacht. Sollten sich an <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Tagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung (bis 17.04.07) noch Wortmeldungen<br />

ergeben, wer<strong>de</strong>n diese umgehend nachgereicht.<br />

37-23 textl. Ergänzung zum Umweltbericht:<br />

Pkt. 3.2.4. Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie:<br />

Hier sollte die Aufzählung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />

prüfen<strong>de</strong>n EG/VRG ergänzt wer<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>n<br />

Buchstaben j) sonstige Vorschlagsflächen, da in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Abar<strong>bei</strong>tung auf S. 124 die übrigen<br />

Vorschlagsgebiete so überschrieben sind.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird ergänzt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

37-8 Amt für Umwelt-und Naturschutz, untere<br />

Immissionsschutzbehör<strong>de</strong>:<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Immissionsschutzbehör<strong>de</strong><br />

ergeben sich keine weiteren Hinweise, Ergänzungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken zum vorgelegten 2. Entwurf.<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

Amt für Hochbau und Kreisstraßen. Sachbereich<br />

Kreisstraßen:<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s SB Kreisstraßen ergeben sich<br />

keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise.<br />

Bauordnunqsamt. untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong>:<br />

Es ergeben sich keine Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungen.<br />

Bauordnungsamt, Abt. <strong>Planung</strong>srecht:<br />

Anregungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken ergeben sich<br />

planungsrechtlich nicht.<br />

Schulverwaltungsamt:<br />

Es ergeben sich keine Anmerkungen zu <strong>de</strong>m<br />

vorliegen<strong>de</strong>n 2.Entwurf.<br />

Amt für Ordnung und Straßenverkehr, SB<br />

Verkehrslenkung:<br />

Anregungen, Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedarf<br />

besteht nicht.<br />

Amt für Ordnung und Straßenverkehr, SB Brand-und<br />

Katastrophenschutz: keine weiteren Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anregungen.<br />

38-3 Zu Punkt 4.4 - Z 4:<br />

Die als regionale Entwicklungsachse Quedlinburg -<br />

Halberstadt - (Wolfenbüttel - Braunschweig) mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

B 79 benannte Achse besitzt schon heute eine weit<br />

über die <strong>Planung</strong>sregion hinausreichen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />

und sollte daher auch als überregionale<br />

Entwicklungsachse im Vergleich mit <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Achsen Mag<strong>de</strong>burg - Harz und<br />

Bernburg - Aschersleben -Wernigero<strong>de</strong> - Goslar<br />

(Nordharzachse) ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz können nur regionale Entwicklungsachsen<br />

ergänzend zu <strong>de</strong>n im LEP festgeschriebenen Achsen mit<br />

europäischer und mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung ausgewiesenen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem seinerzeit im LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverfahren vorgetragenen<br />

Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft für eine<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Achse entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> durch die<br />

oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nicht gefolgt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

38-2 Die in unserer Stellungnahme vom 22.12.2005 zum<br />

1. Planentwurf formulierte For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zum Pkt. 6.1.1.<br />

(Z 1 und 2) nach Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt zu<br />

<strong>de</strong>n Vorrangstandorten für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame,<br />

großflächige Industrieanlagen fand im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bisherigen <strong>Abwägung</strong> mit Verweis auf <strong>de</strong>n<br />

Festlegungsvorbehalt <strong><strong>de</strong>r</strong>artiger Standorte (unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>shierarchie) im LEP LSA im neuen Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz keine Berücksichtigung. Mit diesem<br />

Ergebnis kann sich die Stadt Halberstadt nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n erklären.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit laufen<strong>de</strong>n<br />

Fortschreibungsverfahrens zum LEP LSA hat die<br />

Stadt Halberstadt im Januar 2007 auch zu <strong>de</strong>n<br />

Vorrangstandorten mit dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

entsprechend Stellung bezogen und rechnet auch<br />

mit einer Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortausweisung.<br />

Daher hält die Stadt im Sinne einer<br />

Gleichbehandlung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Städten wie<br />

Aschersleben, Staßfurt, Sangerhausen und<br />

Wernigero<strong>de</strong> die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach dieser Zuordnung<br />

auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanerstellung<br />

weiterhin aufrecht. Es kann nicht sein, dass<br />

gegebenenfalls nur auf Grund eventuell zeitlich<br />

verschobener Verfahrensabschlüsse (wenn z. B. das<br />

LEP-Fortschreibungsverfahren erst nach <strong>de</strong>m<br />

Aufstellungsverfahren zum REPHarz abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n sollte) Halberstadt hier benachteiligt wird,<br />

weil dann eventuell erst ein nachgestelltes<br />

Korrekturverfahren abgewartet wer<strong>de</strong>n müsste.<br />

keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Planentwurf mitgeteilt, legt<br />

die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame<br />

Vorrangstandorte im LEP fest.<br />

Die Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz hat im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />

Fortschreibung vorgeschlagen, Halberstadt als<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandort für großflächige Ind.-<br />

Gewerbeanlagen aufzunehmen. Sollte diese Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s LEP-LSA vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Endfassung <strong>de</strong>s REPHarz einen solchen Standort in HBS<br />

enthalten, ist die Aufnahme im REPHarz noch möglich,<br />

ansonsten nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 62 von 610


TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

38-4 Z 1 Beim benannten Erholungsgebiet<br />

"Halberstädter See" sollte als<br />

Informationserweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Campingplatz mit<br />

aufgeführt wer<strong>de</strong>n (=> "Halberstädter See mit<br />

Campingplatz"), um <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Freizeitgestaltungsmöglichkeiten besser <strong>de</strong>utlich<br />

zu machen.<br />

38-5 Das Erholungsgebiet "Halberstädter Berge" - bisher<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung mit <strong>de</strong>n Anlagen Tiergarten,<br />

Landschaftspark, Reithalle, Reiterhof, Tennisanlage,<br />

Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Sportcenter, Stadion umrissen - ist um <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen<br />

zu erweitern (textliche Ergänzung), da es inzwischen<br />

Vorstellungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt gibt, auch diesen Bereich<br />

für großflächige Freizeitanlagen bauleitplanerisch<br />

vorhalten zu können. Der Bereich schließt die Fläche<br />

von "Gebieten zur Sanierung und Entwicklung von<br />

Raumfunktionen" ein. Gegebenenfalls ist in diesem<br />

Bereich ein weiteres Sternsymbol aufzunehmen.<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

38-6 Aufnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbildungszentrums für<br />

Hörgeschädigte, Blin<strong>de</strong> und Taubblin<strong>de</strong>.<br />

Diese Einrichtung wirkt über die Lan<strong>de</strong>sgrenzen<br />

hinaus und bedarf als eine <strong><strong>de</strong>r</strong>art be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Spezialbildungsstätte mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />

Ausbildungsschwerpunkt unbedingt <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung<br />

und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

38-7 Aufgrund ihrer län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

kulturhistorischen und kulturellen Be<strong>de</strong>utung sind die<br />

Objekte Gleimhaus, Heineanum, Moses Men<strong>de</strong>lson<br />

Aka<strong>de</strong>mie und John Cage Projekt <strong>de</strong>m benannten<br />

Standort Halberstadt (mit historischer Altstadt, Dom<br />

und Kirchen, Park Spiegelsberge ...) ergänzend<br />

anzufügen.<br />

volle Berücksichtigung Ergänzungsvorschlag wird aufgenommen, Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt:<br />

"Halberstädter See mit Campingplatz"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen befin<strong>de</strong>t<br />

sich im REPHarz unter Pkt. 5.4. "Sanierungsgebiete". Eine<br />

mögliche, beabsichtigte Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt als großflächige<br />

Freizeitanlage ist somit nicht problemlos möglich, da<br />

verschie<strong>de</strong>ne Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum bestehen (vor<br />

allem Naturschutz). Derzeit sind uns keinerlei konkrete<br />

Vorstellungen zur Entwicklung weiterer Freizeitanlagen an<br />

diesem Standort bekannt. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung, die<br />

dann nötig wäre, kann nur ein Standort mit konkreten<br />

<strong>Planung</strong>en geprüft wer<strong>de</strong>n, da es sich hier auch um sensible<br />

ökologische Bereiche han<strong>de</strong>lt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Obwohl dieses Lan<strong>de</strong>sbildungszentrum einen überregionalen<br />

Einzugsbereich besitzt, ist die raumordnerische<br />

Steuerungsmöglichkeit durch die Regionalplanung in Frage zu<br />

stellen. Die Bindung an Zentrale Orte ist <strong>bei</strong> diesen<br />

Einrichtungen raumordnerisch vorgegeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Hier sollen nur stichpunktartige Schwerpunkte benannt wer<strong>de</strong>n,<br />

die im groben Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung keineswegs alle<br />

Sehenswürdigkeiten einer Stadt wie Halberstadt nennen kann<br />

und will.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

38-1 Im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen zum<br />

1. Planentwurf sind für die zur Stadt Halberstadt<br />

zugehören<strong>de</strong>n Gemarkungsbereiche (Halberstadt,<br />

Klein Quenstedt, Emersleben) und unmittelbar<br />

angrenzend zum nunmehr vorgelegten 2.<br />

Planentwurf einige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen/ Ergänzungen<br />

erkennbar. Diese stehen insoweit aber <strong>de</strong>n<br />

gegenwärtigen raumplanerischen Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt nicht entgegen. Die Vorgaben wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><br />

zukünftigen <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen und<br />

soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu unterziehen<br />

sein.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (39) Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

39-1 Zu: Weitere Grundzentren in <strong>Planung</strong>sregion sind:<br />

Nach Nr. 4 Dar<strong>de</strong>sheim ist als neue Nr. 5 Dingelstedt<br />

am Huy als Ortsteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy zusätzlich<br />

aufzunehmen. Begründung:<br />

Im Ortsteil Dingelstedt am Huy befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Huy mit seinen<br />

11 Ortsteilen. Im Ort Dingelstedt am Huy besteht ein<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet für Einzelhan<strong>de</strong>l. Hier befin<strong>de</strong>t sich ein<br />

Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 1.100<br />

qm, dass die Einwohner <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />

rund um das Territorium <strong>de</strong>s Huy mit Waren <strong>de</strong>s<br />

täglichen Bedarfs versorgt. Des Weiteren sind in<br />

Dingelstedt am Huy 78 Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />

unterschiedlichster Art, vier Gaststätten und drei<br />

Landwirte angesie<strong>de</strong>lt, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Versorgung <strong>de</strong>s<br />

Ortsteils Dingelstedt am Huy als auch <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n ländlichen Orten dienen. Neben zwei<br />

Allgemeinmedizinern, einer Zahnarztpraxis, einer<br />

Physiotherapie, einem Sozialen Pflege- und<br />

Betreuungsservice ist auch ein Wohnheim für geistig<br />

und mehrfachbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen mit einer<br />

Kapazität von 80 Plätzen sowie ein<br />

Seniorenpflegezentrum mit 30 Plätzen vorhan<strong>de</strong>n,<br />

welche als Dienstleistung ihre Betreuung auch über<br />

die Region <strong>de</strong>s Huy's hinaus anbieten. Letztlich<br />

verweise ich noch auf die Ausführungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy vom 28.12.05<br />

zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kommunalen Gebietsreform. Festzustellen ist, dass<br />

keinerlei Ausführungen zur Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy vom 28.12.05 zum Pkt. 4.3. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz enthalten sind. Schon <strong>de</strong>shalb bitte ich um<br />

Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> v.g. Begründung zum Pkt. 4.3.<br />

keine Berücksichtigung Zum 1. Entwurf hat die Gemein<strong>de</strong> Huy in ihrer STN bezüglich<br />

einer Grundzentreneinstufung keine Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

abgegeben. Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalversammlung wird die bisher gelten<strong>de</strong><br />

Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg)<br />

im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und Neufestlegung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />

Eine jetzige Neueinstufung von Grundzentren macht u.a. auch<br />

keinen Sinn, da die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n Vorgaben/Kriterien <strong>de</strong>s<br />

LEP für ein Grundzentrum (z.B. min<strong>de</strong>stens 3000 bis 5000<br />

Einwohner im Ort bzw. Ortsteil und min<strong>de</strong>stens 10.000<br />

Einwohner im Verflechtungsbereich) eventuell im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

LEP-Neuaufstellung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t/angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Die hier genannte infrastrukturelle Ausstattung von Dingelstedt<br />

wird im künftigen Verfahren zur Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundzentren berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (39) Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

39-2 Z 1: V Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben - Rohrsheim<br />

Zur Einstufung <strong>de</strong>s bisherigen Eignungsgebietes für<br />

WKA als Vorranggebiet-Wind erklärt die Gemein<strong>de</strong><br />

Huy ihr Einverständnis.<br />

39-3 Jedoch hält die Gemein<strong>de</strong> Huy an <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />

Stellungnahme vom 28.12.05 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s Gebietes auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ihnen mit dieser Stellungnahme zugesandten<br />

Kartengrundlage, Stand 21.12.05, fest. Die<br />

betreffen<strong>de</strong>n Flächen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen<br />

Darstellung - Karte 1 sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 3.5 zum<br />

REPHarz zu ergänzen.<br />

Begründung:<br />

In <strong>de</strong>m grün dargestellten Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy (Stand 21.12.05) sind bereits für 5<br />

WKA die Baugenehmigungen erteilt wor<strong>de</strong>n.<br />

Gleichfalls sind diese Anlagen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Verfahrens nach <strong>de</strong>m BImSchG.<br />

Grundlage hierfür bil<strong>de</strong>te das REP für <strong>de</strong>n<br />

Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg aus <strong>de</strong>m Jahr 2000.<br />

An<strong>bei</strong> nochmals die vorgenannte Karte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy mit Eintragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> 5<br />

Baugenehmigten WKA zur Einbeziehung in die<br />

<strong>Abwägung</strong>sentscheidung zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

40-2 Die Stadt Schwanebeck nimmt zur Kenntnis, dass im<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz die Stadt Schwanebeck<br />

weiterhin als Grundzentrum ausgewiesen ist. Die<br />

Stadt verfügt über sämtliche infrastrukturelle<br />

Einrichtungen, die für ein Grundzentrum erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich<br />

sind.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind<br />

bereits Bestandteil <strong>de</strong>s VRG-Wind. Darin befin<strong>de</strong>n sich auch 3<br />

Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten 5 WKA. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n südlichen WKA-<br />

Standorte liegen außerhalb <strong>de</strong>s VRG, da diese mit <strong>de</strong>m<br />

Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1 und 3) nicht vereinbar sind (1<br />

WKA mit ca. 850 m zu dicht an die Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 1 WKA mit ca. 95 m zu dicht an<br />

Bun<strong>de</strong>sstraße). Die rechtskräftigen Baugenehmigungen wer<strong>de</strong>n<br />

durch die Gebietsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind im Vgl. zum<br />

REP2000 regionalplanerisch nicht in Frage gestellt.<br />

Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich erst <strong>bei</strong>m möglichen Repowering<br />

ergeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (40) Verwaltungsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>-Holtemme<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

40-3 Mit Schreiben vom 27.12.2005 hatte die Stadt<br />

Schwanebeck im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

auch angeregt, <strong>de</strong>n Speditions- und Logistikstandort<br />

in Schwanebeck als Güterverkehrszentrum<br />

aufzunehmen. Diesem Hinweis wur<strong>de</strong> bisher nicht<br />

gefolgt. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Schwanebeck haben sich in <strong>de</strong>n<br />

vergangen Jahren mehrere Speditionen an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245<br />

auf einer Fläche von über 10 ha angesie<strong>de</strong>lt wo<strong>bei</strong><br />

darüber hinaus ein großer Logistikbetrieb im Jahr<br />

2007 eine nächste größere Erweiterung vornehmen<br />

wird. Nahezu 600 Ar<strong>bei</strong>tsplätze sind an diesem<br />

Standort in <strong>de</strong>n letzten Jahren entstan<strong>de</strong>n. Für<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong> Erweiterungen steht noch<br />

ausreichend Gewerbefläche zur Verfügung. Über die<br />

B 245 und B 81/ B79 zur B 6n ist auch die<br />

überregionale Anbindung <strong>de</strong>s Logistikstandortes<br />

Schwanebeck sichergestellt. Aus diesem Grund<br />

beantragt die Stadt Schwanebeck unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsnummer 6.1.1 Z 3 bzw. 6.1.2, Z 2 die<br />

Aufnahme eines Güterverkehrszentrums im<br />

REPHarz.<br />

10 Sonstiges<br />

40-1 Die Stadt Wegeleben und die Gemein<strong>de</strong>n Harsleben,<br />

Nienhagen und Groß Quenstedt haben keine<br />

Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz abgegeben.<br />

keine Berücksichtigung Für eine Festlegung als regionales Güterverkehrszentrum fehlt<br />

<strong>bei</strong>m Standort Schwanebeck entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

zum Pkt. 6.1.2, Z 2 <strong>de</strong>s REPHarz (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-<br />

LSA) die Schnittstelle zwischen verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verkehrssystemen (z.B. Kombination von Straße und Schiene<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel, <strong>de</strong>n Transport von <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die Schiene zu<br />

verlagern).<br />

Eine weitere raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s sicherlich regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Gewerbestandortes ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zentralörtlichen Einstufung Schwanebecks als Grundzentrum<br />

nicht zwingend notwendig.<br />

Für eine Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie und<br />

Gewerbe wird <strong><strong>de</strong>r</strong> im Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n REPHarz<br />

festgelegte Schwellenwert von ca. 30 ha Gewerbe-<br />

/Industriefläche <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 67 von 610


TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

46-2 Aspenstedt:<br />

Mit gleichlauten<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wie <strong>bei</strong>m ersten<br />

Entwurf (Stellungnahme vom 21.12.2005) wird die<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aspenstedt in das<br />

ökologische Verbundsystem weiterhin abgelehnt.<br />

46-10 Sargstedt:<br />

Mit gleichlauten<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wie <strong>bei</strong>m ersten<br />

Entwurf (Stellungnahme vom 21.12.2005) wird die<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Sargstedt in das<br />

ökologische Verbundsystem weiterhin abgelehnt.<br />

Aus STN vom 21.12.05:<br />

"Wie im Landschaftsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Hanzvorland-Huy (erstellt<br />

durch das Büro für Umweltplanung in Wernigero<strong>de</strong>)<br />

festgestellt wur<strong>de</strong>, sind weitere Maßnahmen zur<br />

Biotopvernetzung und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung im Gebiet<br />

südlich <strong>de</strong>s Huy's nicht wünschenswert, da dadurch<br />

die vielfaltige und schonen<strong>de</strong> Nutzung durch Acker,<br />

Wald, Plantagen, Streuobstwiesen und Brachflächen<br />

ein Gleichgewicht geschaffen wur<strong>de</strong>. Daher ist es<br />

notwendig, diese Gebiete als Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft einzustufen, um dieses Gleichgewicht<br />

nicht nachhaltig zu stören. Im Gegenzug sollten in<br />

<strong>de</strong>n ausgeräumten und waldlosen Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkungen Danstedt, Zilly und Deersheim<br />

Rückzugsgebiete und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, um eine Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotope Huy und<br />

Fallstein zu erreichen."<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet wur<strong>de</strong> im Vergleich zum 1. Entwurf um<br />

ca. 72% in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Aspenstedt reduziert. Eine weitere<br />

Reduzierung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanungen<br />

(Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises, Forstliche<br />

Rahmenplanung) ist für dieses Gebiet nicht möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

wur<strong>de</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-Verordnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete festgelegt. Die Ausweisung von Vorrangflächen für<br />

Landwirtschaft sind an bestimmte Faktoren <strong><strong>de</strong>r</strong> ackerbaulichen<br />

Standorteignung gebun<strong>de</strong>n, die vor Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwurfserstellung in einem Kriterienkatalog festgelegt und<br />

beschlossen wur<strong>de</strong>n. Dieses Gebiet erfüllt die festgelegten<br />

Kriterien nicht. Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung einher, diese sind nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Zilly als<br />

auch in Deersheim sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung<br />

im REP Harz als mögliche Vernetzungsgebiete ausgewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

46-5 Danstedt:<br />

Die Stellungnahme vom 21.12.2005 zum 1. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz wird unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiterhin aufrecht<br />

erhalten.<br />

Stellungnahme vom 21.12.2005:<br />

"Bei Prüfung <strong>de</strong>s zur Anhörung gestellten Entwurfes<br />

<strong>de</strong>s REPHarz ist festzustellen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> z. T. bereits<br />

entsprechend genutzte Windkraftstandort in unserer<br />

Gemein<strong>de</strong> - hier stehen im räumlichen<br />

Zusammenhang bereits zwei Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

(WEA), die Fläche weist unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abstandskriterien gemäß Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalversammlung vom 10. 12. 2004 allerdings<br />

noch wesentliche Erweiterungsmöglichkeiten auf -<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsgebiete bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebiete, verbun<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten, vollstandig unberücksichtigt<br />

geblieben ist. Hiergegen richtet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Danstedt. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flachennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP wird - unter<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß Beschluss<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom 10.12.2004 - Im<br />

Bereich <strong>de</strong>s v. g. Windkraftstandortes eine<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche "Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1<br />

Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />

rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s FNP zu<br />

konkretisieren hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Danstedt am 23.06.2005 darüber hinaus die<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s B-Planes "Windpark Danstedt"<br />

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />

03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />

gemacht. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-Planes liegt im<br />

Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 84 und<br />

umfasst mit insgesamt 5 zeichnerisch festgesetzten<br />

Einzelstandorten eine <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits realisierten WEA.<br />

Darauf hinzuweisen ist ferner, dass mit <strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten) WEA sowie<br />

einem in direkter Nachbarschaft stehen<strong>de</strong>n<br />

Funkmast bereits eine erhebliche technische<br />

Vorprägung <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes besteht. Seitens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einwohnerschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> gibt es offenbar<br />

keine Akzeptanzprobleme <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> begehrten<br />

maßvollen Erweiterung <strong>de</strong>s Windparks. Der<br />

Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at hat auf seiner Ratssitzung am<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />

unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n<br />

Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Vorrang-/Eignungsgebiet<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

Sichtschüssel zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />

hier <strong>de</strong>s Huys und <strong>de</strong>s Naturparks Harz (Kr. Nr 16). Im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />

Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Danstedt (Datensätze 49-1 bis 49-6)<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

22.11.2005 nochmals ausdrücklich manifestiert, dass<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung eines Win<strong>de</strong>ignungsgebietes<br />

festgehalten wird."<br />

Ergänzend wird vorgetragen: ...(siehe<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensätze<br />

49-1 bis 49-6)<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

46-6 Langenstein:<br />

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />

21.12.2005 wird festgestellt, daß:<br />

- unter Punkt 6.1.1 das Gewerbegebiet Hühnenknie<br />

weiterhin fehlt.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

46-4 Aspenstedt:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Aspenstedt plant aktuell, die<br />

Klopstockquelle wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen und dieses<br />

"Wasser<strong>de</strong>nkmal" gemeinsam mit <strong>de</strong>m Gleimhaus<br />

Halberstadt kulturinteressierten Touristen zugänglich<br />

zu machen. Einhergehend damit sollen die diversen<br />

Bachläufe und das Wegenetz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zum<br />

Huy, ertüchtigt wer<strong>de</strong>n. Es wird um Aufnahme<br />

ersucht.<br />

46-9 Langenstein:<br />

<strong>bei</strong> Punkt 6.1.6 wird in Erweiterung <strong>de</strong>s Unterpunktes<br />

"Schloß und Parkanlage Langenstein" um Aufnahme<br />

<strong>de</strong>s "Amtshofes Langenstein" ersucht. Dieses vor<br />

Erbauung <strong>de</strong>s Schlosses von <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie Branconi<br />

bewohnte repräsentative Gebäu<strong>de</strong> hat nunmehr<br />

nach jahrelangem Leerstand einen neuen<br />

Eigentümer und soll einer Nutzung, möglichst in<br />

Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> in unmittelbarer Nähe<br />

befindlichen Altenburg-Ruine, zugeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Das Gewerbegebiet "Hühnenknie" besitzt sicherlich<br />

übergemeindliche Be<strong>de</strong>utung; regionale Be<strong>de</strong>utung für das<br />

Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion besteht entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

festgelegten Ausweisungskriterien zum REPHarz aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geringen Größe dieses Standortes jedoch nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Geschäftsstelle sind keine Informationen über dieses<br />

geplante Vorhaben bekannt, eine Aufnahme kann <strong>de</strong>mzufolge<br />

nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die regionale o<strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale<br />

Be<strong>de</strong>utung ist <strong>bei</strong> diesem Projekt ebenfalls in Frage zu stellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Dies ist kein Vorschlag von <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>. Nicht je<strong>de</strong>s<br />

histor. Gebäu<strong>de</strong> kann im REP aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

46-8 Langenstein:<br />

Darüber hinaus wird mitgeteilt, daß sich die<br />

Gemein<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren und aktuell zum<br />

Vorrangstandort für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

entwickelt hat. Das "Internationale Bildungs- und<br />

Sozialwerk", welches seit Jahren die<br />

Therapieeinrichtung für autistische Menschen im<br />

Schloß Langenstein betreibt, hat seit 2005 das<br />

"Haus am Goldbach" in Betrieb. Hier wer<strong>de</strong>n neben<br />

autistischen Menschen auch solche mit Pra<strong><strong>de</strong>r</strong>-Willi-<br />

Syndrom behan<strong>de</strong>lt und therapiert. Ein weiterer<br />

Ausbau <strong>de</strong>s Standortes ist geplant, ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Architektenwettbewerb hat bereits<br />

stattgefun<strong>de</strong>n. Es wird um Aufnahme unter Ziffer<br />

6.1.8. ersucht.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

46-1 Athenstedt:<br />

Die OU B 79 wur<strong>de</strong> berücksichtigt. Eine<br />

weitergehen<strong>de</strong> Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

46-3 Aspenstedt<br />

Mit Besorgnis wer<strong>de</strong>n die aktuellen Bestrebungen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s beobachtet, <strong>de</strong>n Harzvorland-<br />

Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg umzustufen bzw. aufzuheben. Es ist<br />

von daher wichtig, <strong>de</strong>n Weg<br />

namentlich im Konzept zu benennen.<br />

keine Berücksichitgung Bei <strong>de</strong>n Vorrangstandorten für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um Kurstandorte, wo<strong>bei</strong> die gesamte<br />

Infrastruktur <strong>de</strong>s Ortes auf diese Funktionen ausgerichtet ist.<br />

Die raumordnerische Wirkung einer solchen Zielfestlegung ist<br />

zu hinterfragen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der Harzvorland-Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REPHarz<br />

enthalten, ebenso wie im Textteil. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabsichten vom<br />

Land sind uns nicht bekannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

46-7 Langenstein:<br />

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />

21.12.2005 wird festgestellt, daß:<br />

- unter Punkt 7.17 das Projekt "Gartenträume"<br />

weiterhin fehlt<br />

46-11 Schachdorf Ströbeck:<br />

zu G 4: Die Gemein<strong>de</strong> begehrt die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />

Schachdorfes in das UNESCO-Welterbe,<br />

Kategorie:"Meisterwerke <strong>de</strong>s mündlichen und<br />

immateriellen Erbes <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschheit". Die<br />

Dokumentation befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erar<strong>bei</strong>tung. Je nach Fortgang <strong>de</strong>s<br />

Aufnahmeverfahrens ersucht die Gemein<strong>de</strong> um<br />

Aufnahme in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan, ggf.<br />

unter Ziffer 7.17.<br />

keine Berücksichtigung Als Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Kulturtourismus sind die<br />

"Gartenträume" bereits unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich)<br />

benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung In Pkt. 6.1.6. Z 2 ist das Schachdorf Ströbeck bereits wegen<br />

seiner jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>tealten Schachtradition als Vorrangstandort<br />

für Kultur und Denkmalpflege festgelegt. Eine nochmalige<br />

Benennung im Pkt. 7.17. <strong>bei</strong> geringerer regionalplanerischer<br />

Bindungswirkung ist damit entbehrlich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

49-1 Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes wird -<br />

unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß<br />

Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom<br />

10.12.2004 - im Bereich <strong>de</strong>s v. g.<br />

Windkraftstandortes eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche<br />

"Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)<br />

dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />

rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s<br />

Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt am<br />

23.06.2005 darüber hinaus die Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt"<br />

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />

03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />

gemacht. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />

hat in seiner Sitzung am 17.10.2006 <strong>de</strong>m Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung und Umweltbericht in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten<br />

Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions-<br />

und Schattenwurfprognose sowie die<br />

<strong>Abwägung</strong>sunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />

ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />

lagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom Montag, <strong>de</strong>n 05.02.2007 bis<br />

einschließlich Dienstag, <strong>de</strong>n 06.03.2007 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>de</strong>s<br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />

BauGB wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />

durchgeführt, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />

und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />

bewertet wur<strong>de</strong>n. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB<br />

hat dazu die Gemein<strong>de</strong> festgelegt, in welchem<br />

Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Belange für die <strong>Abwägung</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist. Diese<br />

Festlegung -- dies betrifft sowohl die Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>s Untersuchungsraumes wie auch die im<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur<br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im<br />

REPHarz mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog-Wind als entsprechen<strong>de</strong>s<br />

Grundgerüst dieser Konzeption konnte im REPHarz im Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Danstedt kein Vorrang- bzw. Eignungsgebiet<br />

für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie (VRG-/EG-Wind) ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n. So unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt<br />

<strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

"Sichtschüssel" zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />

hier <strong>de</strong>s Huys und <strong>de</strong>s Naturparkes Harz (Kr. Nr 16). Im<br />

Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />

Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n in<br />

Aufstellung befindlichen Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (REPHarz)<br />

hingewiesen. Aus <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sunterlagen<br />

zum B-Plan ist ersichtlich, dass neben <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz auch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Träger öffentlicher Belange (z.B. untere<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>, untere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>) das<br />

Vorhaben aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, <strong>de</strong>s Natur- bzw.<br />

Artenschutz und <strong>de</strong>s Schutzes eines hochwertigen<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s strikt ablehnen. Von einem (quasi)<br />

genehmigten Windpark im Zusammenhang von § 33 Abs. 1<br />

BauGB kann folglich auch nicht die Re<strong>de</strong> sein, da <strong><strong>de</strong>r</strong> B-Plan<br />

"Windpark Danstedt" nicht die dafür erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche materielle<br />

Planreife besitzt. Materielle Planreife setzt voraus, dass mit<br />

hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherheit erwartet wer<strong>de</strong>n kann, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> B-Plan<br />

mit <strong>de</strong>n künftigen Festsetzungen in dieser Form in Kraft treten<br />

wird. Dies ist hier aber nicht zu erwarten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

Einzelnen berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />

Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse,<br />

Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />

auf <strong>de</strong>n Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

mit <strong>de</strong>n dort gegebenen Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong>. Um die<br />

Auswirkungen beurteilen zu können, die sich <strong>bei</strong><br />

einer Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windparks aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wur<strong>de</strong> im<br />

Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gutachten<br />

(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE<br />

PLANUNG BOSSE) außer<strong>de</strong>m die Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

umliegen<strong>de</strong>n Bereiche durch Lärm und Schattenwurf<br />

untersucht. Die v. g. Gutachten, welche <strong>de</strong>m<br />

Umweltbericht als Anlagen <strong>bei</strong>liegen, führen<br />

einheitlich zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung, dass aus<br />

städtebaulicher Sicht keine Be<strong>de</strong>nken gegen die<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark<br />

Danstedt" geltend zu machen sind.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Planaufstellungsverfahrens wur<strong>de</strong>n<br />

die einzustellen<strong>de</strong>n öffentlichen und privaten<br />

Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> gerecht<br />

abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />

räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />

Grundlage <strong>de</strong>s § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />

Flächennutzungspläne und die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />

<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen <strong>Planung</strong>en entsprechend § 1 Abs. 3<br />

ROG in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />

berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />

gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung - bezogen auf <strong>de</strong>n in<br />

Teilen bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten)<br />

"Windpark Danstedt" - bisher nicht Rechnung<br />

getragen wird bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Windparks im Rahmen <strong>de</strong>s in Aufstellung<br />

befindlichen <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes mit<br />

nach Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Dinge bzw. nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fachgutachten (die <strong>de</strong>m v. g.<br />

Bebauungsplan-Entwurf <strong>bei</strong>gefügt waren) - schlicht<br />

"unerklärlichen" Argumenten begrün<strong>de</strong>t wird.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

49-2 (1) Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />

<strong>de</strong>m Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr.<br />

Nr. 10) <strong>de</strong>utlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />

beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />

bestehen für Abstandsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, die dieses Maß<br />

überschreiten, so wie im <strong>Abwägung</strong>sbereich (!) <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich --<br />

bisher we<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtliche noch fachliche Grundlagen;<br />

dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt<br />

um einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />

Windpark han<strong>de</strong>lt.<br />

keine Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Danstedt existiert kein Windpark, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es<br />

sind lediglich 2 ältere Einzel-WKA mit Gesamthöhen von 67<br />

bzw. 87 m vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Der Abstand vom Vorschlagsgebiet Danstedt zum VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim mit <strong>de</strong>m dort befindlichen<br />

Windpark beträgt ca. 5,0 km. Gemäß Kriterien Nr. 9 und 10 <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges wird <strong>bei</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />

gewollten Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zwischen VRG-/EG-Wind als eine<br />

wesentliche Grundlage für die planvolle Konzentration<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer WKA je nach Landschaftsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit<br />

differenziert zwischen 5 km für <strong>de</strong>n sogenannten Gunstbereich<br />

und 10 km für <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sbereich (Richtgröße).<br />

Diesbezügliche fachliche Grundlagen sind das<br />

Landschaftsbildgutachten von 2004 "Empfindlichkeit <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Errichtung von Windkraftanlagen", welches für die gesamte<br />

<strong>Planung</strong>sregion erstellt wur<strong>de</strong> sowie das räumlich und inhaltlich<br />

für einzelne Teilbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion (auch Danstedt)<br />

konkretisieren<strong>de</strong> Gutachten von 2006 "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit im Umfeld<br />

ausgewählter/beantragter VRG-/EG-Wind im REPHarz mittels<br />

EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse". Die Zuordnung <strong>de</strong>s<br />

Gebietes um Danstedt in <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>s- bis Tabubereich<br />

wur<strong>de</strong> damit 2-mal fachlich bestätigt (siehe auch Umweltbericht<br />

zum REPHarz). Im übrigen wäre angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />

Nähe <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes "Huy" (ca. 1,0 km<br />

entfernt) und <strong><strong>de</strong>r</strong> regelmäßig großräumigen visuellen<br />

Auswirkungen heutiger gängiger WKA-Typen eine Zuordnung<br />

<strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes in <strong>de</strong>n landschaftlichen Gunstbereich<br />

bereits ohne nähere fachliche Prüfung sehr fragwürdig. Auch<br />

im Umweltbericht zum B-Plan "Windpark Danstedt" wird <strong>de</strong>m<br />

geprüften Landschaftsraum von (lediglich) 2.250 m Radius um<br />

die geplanten Anlagenstandorte zu ca. 38 % eine hohe, 20%<br />

eine mittlere Be<strong>de</strong>utung für das Landschaftsbild zugesprochen<br />

(nur 30 % geringe Be<strong>de</strong>utung, Rest sichtverschattet).<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> unstrittigen visuellen Fernwirkung von WKA mit<br />

Gesamthöhen von mehr als 100 m ist <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

Untersuchungsraum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum B-Plan-<br />

Verfahren <strong>de</strong>utlich zu gering angesetzt wor<strong>de</strong>n. Sowohl nach<br />

BREUER als auch nach NOHL sind in solchen Fällen<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s bis 10 km Abstand<br />

möglich.<br />

Das Verwaltungsgericht Mag<strong>de</strong>burg hat in seinem Urteil vom<br />

28.11.2006 (Az. 4 A 440/05 MD) für einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standort in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz eine solch diffenzierte<br />

Herangehensweise <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />

gemäß Kriterium Nr. 10 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind nicht<br />

beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

49-3 (2) Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

"...im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen,<br />

sog. Sichtschüssel zwischen Harz und Huy (liegt), so<br />

dass ein hohes Konfliktpotential mit <strong>de</strong>m<br />

Landschaftsund Ortsbild ... besteht", ist -- auch<br />

gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) nicht<br />

nachvollziehbar. Nach allgemein herrschen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Meinung trägt es gera<strong>de</strong> zur Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong>, wenn<br />

nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>de</strong>s<br />

EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die niedriger<br />

liegen<strong>de</strong>n, durch die umgeben<strong>de</strong>n Strukturen<br />

abgeschirmten Landschaftsräume genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die technische Vorbelastung von 2 älteren WKA mit<br />

Gesamthöhen von ca. 67 bzw. 87 m und einem Funkmast<br />

(max. 50 m hoch), die zu<strong>de</strong>m mit jeweils ca. 600 bis 650 m<br />

relativ weit voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> entfernt stehen und damit als jeweilige<br />

Einzelanlage wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> visuellen<br />

Wirkung eines Windparks mit 5 WKA und jeweiligen<br />

Gesamthöhen von ca. 130 m bis 150 m (wie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

geplant) nicht vergleichbar.<br />

Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich mit Gelän<strong>de</strong>höhen von ca.<br />

200 m ü. NN auf einer Hochfläche (Nähe Danstedter Berg)<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> erstmals von NOHL 1996<br />

("Landschaftsästhetische Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraftnutzung im<br />

nördlichen Harzvorland <strong>de</strong>s Landkreises Wernigero<strong>de</strong>")<br />

beschriebenen "Sichtschüssel" zwischen Harz und<br />

Huy/Fallstein . Damit wür<strong>de</strong>n die geplanten WKA die<br />

Horizontlinie im Bereich <strong>de</strong>s nördlich benachbarten, bewal<strong>de</strong>ten<br />

Huy-Höhenzuges (ca. 250 m bis 315 m) noch <strong>de</strong>utlich<br />

übertreffen.<br />

Lt. EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse stellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Untersuchungsraum um das Vorschlagsgebiet Danstedt eine<br />

historisch gewachsene Kulturlandschaft mit gebietsweiser<br />

hoher Vielfalt, Naturnähe, Eigenart und Schönheit dar, welches<br />

abgesehen vom Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vereinzelten Alt-WKA <strong>bei</strong> Langeln und Danstedt weitgehend frei<br />

von WKA o<strong><strong>de</strong>r</strong> vergleichbaren technischen Objekten ist. Durch<br />

<strong>de</strong>n geplanten Windpark wür<strong>de</strong> die ohnehin schon vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>s durch die Alt-<br />

WKA <strong>de</strong>utlich gesteigert wer<strong>de</strong>n (dann erhebliche<br />

Beeinträchigung bzw. Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftsbildverunstaltung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

49-4 (3) Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

auch aus avifaunistischer Sicht -- aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />

zum Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />

ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls --<br />

auch hier vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) --<br />

nicht nachvollziehbar und wird zu<strong>de</strong>m durch die im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum v. g.<br />

Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong><strong>de</strong>r</strong>legt.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte technische Vorbelastung ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geringen Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Alt-WKA (2) und <strong><strong>de</strong>r</strong> ungleich geringeren<br />

Wirkung eines Funkmastes (keine drehen<strong>de</strong>n Rotoren)<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen auf die Avifauna nicht<br />

vergleichbar mit einem Windpark von 5 großen WKA . Die im<br />

Umweltbericht zum B-Plan dargelegten<br />

Untersuchungsergebnisse zum Brut- und Rastvogelbestand,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zum Rotmilan, stehen nicht im Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu<br />

<strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung erstellten Avifaunagutachtens, wur<strong>de</strong>n doch<br />

Brutnachweise bzw. geeignete Horstmöglichkeiten für <strong>de</strong>n<br />

Rotmilan im unmittelbaren Umfeld <strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes<br />

sowie sonstige häufige Sichtungen, z.T. mit "bemerkenswerten<br />

Konzentration von Rotmilanen" nachgewiesen. Jedoch sind die<br />

daraus gefassten Schlüsse nicht korrekt, da lt.<br />

Avifaunagutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz das Umland <strong>de</strong>s<br />

europäischen Vogelschutzgebiets "Huy nördlich Halberstadt"<br />

mit <strong>de</strong>m Vorschlagsgebiet Danstedt großräumig von <strong>de</strong>n im<br />

Huy nisten<strong>de</strong>n Greifvögeln (u.a. Rotmilan) als Nahrungsraum<br />

genutzt wird und damit eine erhöhte Kollisionsgefahr mit <strong>de</strong>n<br />

WKA (Rotorblätter) besteht. Auf Grund dieser<br />

Vogelschlaggefahr wur<strong>de</strong> gutachtlich eine Übernahme <strong>de</strong>s<br />

Vorschlaggebietes in <strong>de</strong>n REPHarz abgelehnt. Außer<strong>de</strong>m wird<br />

gutachterlich, unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zu EU SPA, ein<br />

Tabubereich für WKA von min<strong>de</strong>stens 1.000 um tatsächlich<br />

genutzte und geeignete Milanbrutplätze empfohlen. Solche<br />

Plätze wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum B-Plan "Windpark<br />

Danstedt" nachgewiesen.<br />

Lt. unterer Naturschutzbehör<strong>de</strong> kann diesem B-Plan-Entwurf<br />

"Windpark Danstedt" nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n, da u.a. keine<br />

FFH-Verträglichkeit zum benachbarten EU SPA nachgewiesen<br />

wur<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-Richtlinie notwendige<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Artenschutz <strong>de</strong>s Rotmilans nicht sachgerecht<br />

berücksichtigt wur<strong>de</strong>.<br />

Damit ist im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfallprüfung gemäß Kriterium Nr.<br />

11 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges die hier betroffene Restriktionszone<br />

(Zone von 1 bis 4 km um EU SPA) <strong><strong>de</strong>r</strong>art umzusetzen, dass<br />

hier kein VRG-EG-/Wind ausgewiesen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (49) Gemein<strong>de</strong> Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

49-5 (4) Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

nicht vereinbar ist mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />

Festsetzungen zur Tourismus und Erholungsfunktion<br />

<strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s, ist falsch und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Rechtsprechung.<br />

Die Darstellung von "Gebieten mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Be<strong>de</strong>utung für Erholung" ,... stellt kein zulässiges<br />

Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung dar, an<br />

das Bauleitpläne anzupassen sind. (Leitsatz aus<br />

OVG Lüneburg vom 29.08.1995, 1 L 894/94). Zu<strong>de</strong>m<br />

liegen inzwischen diverse Gutachten und Studien<br />

vor, die zeigen, dass eine Erholungsnutzung /<br />

Tourismus nicht in Konflikt zur Win<strong>de</strong>nergie steht.<br />

49-6 Die Gemein<strong>de</strong> begehrt erneut die Festlegung eines<br />

Gebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen Bauleitpläne.<br />

Der Ausschluß raumbe<strong>de</strong>utsamer WKA an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Stellen im <strong>Planung</strong>sraum, <strong><strong>de</strong>r</strong> damit auch in<br />

Danstedt gegeben wäre, ist nicht akzeptabel und<br />

schränkt die <strong>Planung</strong>s- und Entwicklungshoheit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> über Gebühr und somit unzumutbar ein.<br />

5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

53-1 <strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan (RP) S. 23 Punkt 5.2.7<br />

Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

Hier fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhenzug Fallstein als Waldgebiet. -<br />

Wir bitten um Aufnahme.<br />

keine Berücksichtigung Die im REPHarz ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus und Erholung stellen keine Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

dar (da keine Vorranggebiete). Allerdings ist es rechtlich nicht<br />

be<strong>de</strong>nklich, im Rahmen regionalplanerischer Plankonzepte zur<br />

Gebietsausweisung für die Win<strong>de</strong>nergienutzung relevante bzw.<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Erholungsgebiete als Tabubereiche festzulegen<br />

und wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> visuellen Fernwirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA diese noch um<br />

entsprechen<strong>de</strong> Pufferbereiche zu ergänzen. Die im REPHarz<br />

festgelegten VBG-Tourismus und Erholung dienen in erster<br />

Linie <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Potenziale für eine ruhige,<br />

landschaftsbezogene Erholung. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m nördlich nur<br />

in 1 km Entfernung beginnen<strong>de</strong>n Landschaftsschutzgebiet Huy<br />

(=VBG-Tourismus und Erholung), welches solche Potenziale<br />

unstrittig aufweist, ist auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtwirkung eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion (z.B. am<br />

Waldrand bzw. an Aussichtspunkten in Richtung Sü<strong>de</strong>n) nicht<br />

ausgeschlossen. Im Umweltbericht zum B-Plan "Windpark<br />

Danstedt" wird, bezogen auf das Landschaftsbild als ein<br />

wesentliches Potenzial für die o.g. Vorbehaltsfunktion, im<br />

Untersuchungsraum, welches <strong>de</strong>utlich in das LSG Huy<br />

hineinreicht, von einer großflächigen erheblichen<br />

Beeinträchtigung durch <strong>de</strong>n geplanten Windpark ausgegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />

vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 49-1 bis 49-5.<br />

Neue Erkenntnisse sind seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf,<br />

die ggf. eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung ermöglichen wür<strong>de</strong>n, nicht<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens<br />

zum B-Plan "Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen,<br />

dass auch unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

öffentliche Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />

entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftsbildverunstaltung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Fallstein wur<strong>de</strong> nicht als VBG Forstwirtschaft festgelegt,<br />

weil hier als Vorgabe vom LEP ein VBG ÖVS festgelegt ist und<br />

verschie<strong>de</strong>ne naturschutzrechtliche Festlegungen bestehen.<br />

Das gesamte Gebiet <strong>de</strong>s Fallstein ist sowohl Vogelschutz- als<br />

auch FFH-Gebiet sowie Landschaftsschutzgebiet. Obwohl die<br />

Waldbereiche <strong>de</strong>s Fallstein forstwirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />

entspricht hier eine Ausweisung als VBG ÖVS eher <strong>de</strong>n<br />

überwiegen<strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Zielvorgaben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 78 von 610


TÖB: (53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

53-2 Wir verweisen hierzu auf die Antragstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein vom<br />

12.06.2003 zur Ausweisung eines<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebietes und halten unseren Antrag<br />

aufrecht und bitten um Aufnahme unter Punkt 5.3.1<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> 5.3.2.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong>n zur<br />

fachlichen Untersetzung <strong>de</strong>s Kriterienkataloges Wind als<br />

Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur<br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz neben <strong>de</strong>m<br />

großräumigen Landschaftsbildgutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fa. BPI Consult<br />

aus <strong>de</strong>m Jahre 2004 zwei weitere Fachgutachten hinsichtlich<br />

ausgewählter bzw. beantragter VRG-/EG-Wind-Festlegungen in<br />

2006 eingeholt. Im Ergebnis dieser Gutachten<br />

(Avifaunagutachten, EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse),<br />

die Eingang in <strong>de</strong>n Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz gefun<strong>de</strong>n<br />

haben, wird festgestellt, dass das kommunale Vorschlagsgebiet<br />

mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Vogelschutzes (Nähe <strong>de</strong>s europäischen<br />

Vogelschutzgebietes Fallstein, Lage im bevorzugten<br />

Nahrungsraum <strong>de</strong>s Rotmilans und <strong>de</strong>s Schwarzstorches) und<br />

<strong>de</strong>s Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>s (Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschafts- und<br />

Ortsbildverunstaltung in <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftlich wertvollen,<br />

sogenannten "Sichtschüssel" zwischen Fallstein und Harz) nicht<br />

vereinbar ist. Mit letzterem einher geht auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

entgegenstehen<strong>de</strong> Belang <strong>de</strong>s Denkmalschutzes, da <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Kultur und<br />

Denkmalpflege "Fachwerkstadt Osterwieck mit historischen<br />

Stadtkern" nur ca. 2 km entfernt vom Vorschlagsgebiet liegt und<br />

Osterwieck als eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten Fachwerkstädte <strong>de</strong>s<br />

Vorharzes mit vielen Kultur<strong>de</strong>nkmälern einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Umgebungsschutz benötigt. Diesbezüglich hatte bereits die<br />

Stadt Osterwieck in ihrem aktuellen Flächennutzungsplan von<br />

2006 das zunächst beabsichtigte Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlagsfläche wegen erheblicher Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samtes für Archäologie und Denkmalpflege aus <strong>de</strong>m FNP<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herausgenommen.<br />

Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Lan<strong>de</strong>svorgaben in Form <strong>de</strong>s LEP-<br />

LSA (Pkt. 3.5a) ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Eignungsgebieten für<br />

die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Wirkung von<br />

Windkraftanlagen u.a. auf das Ortsbild, die Stadtsilhouette,<br />

großräumige Sichtachsen und das Landschaftsbild, auf<br />

Kulturgüter sowie <strong>de</strong>n Naturhaushalt und naturräumliche<br />

Gegebenheiten in die <strong>Abwägung</strong> einzubeziehen. Im Ergebnis<br />

dieser <strong>Abwägung</strong> kann für das Vorschlagsgebiet Lüttgenro<strong>de</strong>-<br />

Schauen-Osterwieck keine Übernahme in <strong>de</strong>n REPHarz<br />

erfolgen.<br />

Seit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen zum 1. Planentwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz sind keine neuen Erkenntnisse bekannt<br />

gewor<strong>de</strong>n, die eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung <strong>de</strong>s kommunalen<br />

Vorschlagsgebietes ermöglichen wür<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 79 von 610


TÖB: (53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

53-3 Hier Punkt Z6 Abwasserbehandlung - Es fehlt die<br />

Kläranlage Osterwieck. Wir bitten um Aufnahme.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

53-4 Z6 "Aus- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Neubau regional be<strong>de</strong>utsamer Kreis-<br />

und Landstraßen." Hier fehlt die L 88 als Zubringer<br />

zur B6N.<br />

- Durch das sprunghaft angestiegene<br />

Verkehrsaufkommen als Zu- bzw. Abfahrt <strong><strong>de</strong>r</strong> B6N<br />

hat die L 88 an regionaler Be<strong>de</strong>utung enorm<br />

zugenommen. Der Wirtschaftsstandort Osterwieck<br />

muss <strong>de</strong>m Verkehrsaufkommen entsprechend an die<br />

B6N angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> EU in die Ortsgebiete erhält dieser<br />

Zubringer regionale Be<strong>de</strong>utung. Wir bitten um<br />

Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 88 unter Z6.<br />

53-5 Hier Tabelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung für Aus- und<br />

Neubaubedarf.<br />

Die L 88 als regional be<strong>de</strong>utsamer Zubringer zur<br />

B6N durchquert die Ortslage Schauen. Der<br />

mangelhafte Ausbauzustand und die Zerschneidung<br />

eines ausgewiesenen Wohngebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage<br />

verbun<strong>de</strong>n mit allen Problemen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Straßenverkehr machen eine<br />

Ortsumfahrung unumgänglich. Wir bitten um<br />

Aufnahme in Ortsumfahrungen gemäß Ziel 7.<br />

53-6 Zu Grundsatz 8 Straßen begleiten<strong>de</strong> Radwege:<br />

Im Einzugsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Osterwieck-Fallstein fehlen an allen regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Straßen, Ortsverbindungen Straßen<br />

begleiten<strong>de</strong> Radwege entsprechend <strong>de</strong>n<br />

aufgeführten Schwerpunkten im letzten Absatz zu<br />

Grundsatz 8.<br />

B 79; B244; L87; L88; L89; L90; L91 sowie an <strong>de</strong>n<br />

Kreisstraßen im Einzugsgebiet (siehe Lageplan).<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />

Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utlichen Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> peripheren Lage und <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Bevölkerungsentwicklung wer<strong>de</strong>n diese Standorte nicht<br />

aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und <strong>de</strong>n Pkt.<br />

7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die L 88 zwischen Osterwieck und <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n läßt sich bereits<br />

<strong>de</strong>m allgemeinen Z 5 zuordnen und ist explizit in <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte<br />

als Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung enthalten.<br />

Die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung bzw. eines<br />

kompletten Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> L 88 ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben im<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan unter weiterer Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vergleichsweisen geringen Verkehrsbelegung von unter 2.000<br />

KfZ je Tag (Verkehrsmengenkarte 2005) im genannten L88-<br />

Abschnitt nicht erkennbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die in Z 6 und Z 7 festgelegten OU haben ihren<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Bezug in Fachplänen. Für eine OU Schauen<br />

sind diesbezügliche <strong>Planung</strong>en nicht bekannt und die<br />

Notwendigkeit für eine OU angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> relativ geringen<br />

Verkehrsdichte (siehe Datensatz 53-4) fraglich. Das schließt<br />

natürlich innerörtliche Baumaßnahmen zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortsdurchfahrt im Sinne von Z 5 nicht aus.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Wegen <strong>de</strong>s relativ geringen Anteils straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Radwege in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz wur<strong>de</strong> G 8 erstellt. Es<br />

han<strong>de</strong>lt sich da<strong>bei</strong> um einen raumordnerischen Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>bei</strong> Neuplanungen zu berücksichtigen ist. Auf eine konkrete<br />

Benennung ausgewählter straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege wur<strong>de</strong><br />

jedoch in G 8 verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 80 von 610


TÖB: (54) Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

54-1 Vorgeschlagen wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein, dass bereits im Leitbild für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion eine klare Position zur zukünftigen<br />

energiepolitischen Strategie für die Region bezogen<br />

wird. Unter 3." Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion" wird <strong>bei</strong>m Pkt.<br />

G 7-2 zwar formuliert, dass <strong>de</strong>n nachteiligen<br />

Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Klimas entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n<br />

soll und dass die dazu notwendigen Verringerungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Emissionen von Treibhausgasen in <strong>de</strong>m Maße<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n müssen, wie es aus <strong>de</strong>n<br />

internationalen Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

notwendig ist - großer Mangel <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s<br />

REP Harz ist aber, dass keine Aussagen zu<br />

energiepolitischen Strategie für die Region gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, um diese Zielstellungen<br />

umzusetzen. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Entwicklung<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> neuerlich formulierten höheren<br />

Verpflichtungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srepublik im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Ratspräsi<strong>de</strong>ntschaft zu Reduzierung von<br />

Treibhausgasen müssen in einem solch<br />

wirtschaftlich be<strong>de</strong>utsamen Raum wie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz schlüssige Zielvorgaben für die<br />

raumplanerische Begleitung dieses Prozesses<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n, d.h. dass hier bereits im Leitbild für<br />

die Region ein klares Bekenntnis zur Reduzierung<br />

von Treibhausgasen und zur Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energien formuliert wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Leitbild Pkt. 4. "Natur- und Landschaftsentwicklung" wird<br />

bereits auf die Erneuerbaren Energien eingegangen. Dem<br />

diesbezüglichen 2. Absatz im Pkt. 4 wird zusätzlich folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Satz <strong>bei</strong>gefügt:<br />

"Damit leistet die <strong>Planung</strong>sregion Harz ihren Beitrag zur<br />

Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> energie- und klimapolitischen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>srepublik und <strong><strong>de</strong>r</strong> EU hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Treibhausgase für <strong>de</strong>n Umwelt-/Klimaschutz."<br />

Weiterhin wird im Pkt. 2 <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s (Wirtschaftsentwicklung)<br />

die im 2. Absatz vorhan<strong>de</strong>ne Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion typischen industriellen Wirtschaftsbranchen um<br />

"Erneuerbare Energien" ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

54-2 4. Dar<strong>de</strong>sheim (Ortschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein)<br />

Die Ausweisung Dar<strong>de</strong>sheims als Grundzentrum im<br />

2. Entwurf wird begrüßt, diese Vorgabe muss auch<br />

für die Endfassung <strong>de</strong>s REP Harz erhalten bleiben.<br />

Dar<strong>de</strong>sheim ist Sekundarschulstandort, Schüler aus<br />

27 Orten besuchen die Thomas-Mann-<br />

Sekundarschule in Dar<strong>de</strong>sheim. Um die<br />

grundzentrale Funktion zu stärken wird durch die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck - Fallstein ein<br />

Bürgerbüro ab Februar 2006 eingerichtet, in<strong>de</strong>m die<br />

Bürger aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein ihre<br />

Angelegenheiten regeln können, die Verwaltung ist<br />

damit auch über öffentliche Verkehrsmittel besser<br />

erreichbar. In Dar<strong>de</strong>sheim kreuzen sich die<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen 79 und 244, viele Buslinien führen<br />

durch <strong>de</strong>n Ort. Das neu erschlossene Gewerbegebiet<br />

"Hinter <strong>de</strong>m grünen Jäger" bietet gegenwärtig auch<br />

überörtlich ca. 100 Ar<strong>bei</strong>tsplätze für die Region.<br />

Firmen aus <strong>de</strong>m Gewerbegebiet haben für die<br />

Versorgung <strong>de</strong>s Fernreiseverkehrs auf <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen wichtige Funktionen.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

54-3 Pkt. 5.1.1 Nr. V. Großer Graben<br />

keine Ergänzungen<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

54-4 XI. Kleiner und Großer Fallstein<br />

XVI. Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz<br />

- keine Ergänzungen<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 39-1 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy) Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

54-5 Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

54-6 XVII. Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord - keine<br />

Ergänzungen<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

54-7 2. Fallstein - Huy - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (54) Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

54-8 2. Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

54-9 6. Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein<br />

(untertägig) - keine Ergänzungen<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

54-10 4. Huy und Fallstein - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

54-11 1. Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Hessen und<br />

<strong>de</strong>m "Großen Bruch":<br />

Die im 2. Entwurf ausgewiesene Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung vom Großen Bruch bis zum Serbala<br />

(Deersheim) wird begrüßt, sollte so auch in die<br />

Endfassung übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Waldgebiet "Serbala" -<br />

Deersheim - Hessen - "Großes Bruch" Begründung:<br />

Im Bereich sind bereits viele kleinere und auch<br />

größere Vegetationsinseln mit Gehölzgruppen, aus<br />

Bäumen und Büschen bestehend, vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Aue sind <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong>seits Uferbepflanzungen<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Der Osthang <strong>de</strong>s Aueufers ist teilweise<br />

stark ansteigend und damit für eine<br />

landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt nutzbar.<br />

Viele Teilflächen sind Ödland und könnten<br />

aufgeforstet wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Gebiet aus 2. Entwurf wird in die Endfassung übernommen Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-12 Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Landkreis Halberstadt,<br />

Gemein<strong>de</strong>n Aue-Fallstein, Huy):<br />

I.<br />

Die Ausweisung <strong>de</strong>s Vorranggebietes für die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong><strong>de</strong>r</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten It. Anlage 3.5 zum REP Harz, Pkt.<br />

5.3 wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Fassung durch die<br />

Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein abgelehnt.<br />

Begründung:<br />

Die Reduzierung <strong>de</strong>s im REP 2000 ausgewiesenen<br />

Eignungsgebietes Nr. 41 (129) MD 29 auf Grund <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft ist nicht nachvollziehbar. Die<br />

ausgewiesene Fläche lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> in Anlage 3.5<br />

<strong>bei</strong>gefügter Karte umfasst ca. 235 ha, im REP 2000<br />

war eine Fläche von ca. 379 ha ausgewiesen. Der 2.<br />

Entwurf gibt zwar etwas mehr Fläche in Richtung<br />

Rohrsheim, reduziert aber gleichzeitig durch die<br />

Schaffung eines von WKA freien Korridors entlang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstrasse Dar<strong>de</strong>sheim - Rohrsheim.<br />

Damit sind Flächen herausgenommen, auf <strong>de</strong>nen<br />

bereits Win<strong>de</strong>nergieanlagen entstan<strong>de</strong>n sind, bzw.<br />

sind rechtskräftige Baugenehmigungen für<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf Flächen vorhan<strong>de</strong>n, die aus<br />

<strong>de</strong>m Eignungsgebiet herausfallen. Die zum Ansatz<br />

gebrachten Abstandskriterien Nr. 1, 2, 3, 7 und 9<br />

führen zukünftig zu Reduzierung von WKA, da<br />

offensichtlich auch zukünftig auch ein Repowering<br />

von alten Anlagen nicht möglich sein wird. Tritt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fall ein, dass auf Grund von Verschleiss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

maschinentechnische Teil auf <strong>de</strong>m Turm einer<br />

Anlage durch ein neues Aggegrat ersetzt wer<strong>de</strong>n<br />

muss, wo auf Grund von neuen technischen<br />

Parametern eine neuerliche Baugenehmigung<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein könnte, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen<br />

nicht möglich sein, einzige Alternative wäre <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abriss <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten Anlage. Diese Vorgehensweise<br />

schafft keine Sicherheit für <strong>de</strong>n Investor, die damit<br />

einsetzen<strong>de</strong> rückwirken<strong>de</strong> Wegnahme von<br />

genehmigten Anlagen hat <strong>de</strong>n Rückgang regionaler<br />

Wirtschaftskraft als Folge.<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte Windpark am<br />

Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur ca. 2/3 <strong>de</strong>s<br />

seinerzeit im REP2000 ausgewiesenen Eignungsgebietes ein.<br />

Die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />

südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />

jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach<br />

unserer Kenntnis nie mit WKA-Standorten überplant. Die<br />

Gemein<strong>de</strong> wünschte die EG-Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-<br />

Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 (Vermeidung einer Einkreisung<br />

durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte das alte EG bis ca. 500 m an<br />

die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> alte, bisher nicht überbaute,<br />

ortsnahe EG-Teil gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

zurückgenommen wur<strong>de</strong>, wo<strong>bei</strong> hier allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits ausnahmesweise wegen<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom 1.000 m-Abstand<br />

(Kriteriennummer 1) abgewichen wur<strong>de</strong> (bis 800 m an<br />

Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit seinen<br />

379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich gröber geplant wur<strong>de</strong><br />

als im REPHarz und Teilflächen aufwies, die für eine Bebauung<br />

mit WKA ohnehin nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n (z.B. o.g.<br />

ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße mit Pufferbereich<br />

innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am südwestlichen EG-<br />

Rand). Um solche nicht überbaubaren Teilflächen wur<strong>de</strong> das<br />

VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt und sogar noch in<br />

Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare Fläche erweitert.<br />

Es kann kein Anspruch darauf geben, dass ein einmal<br />

ausgewiesenes Eignungsgebiet dauerhaft in seiner Abgrenzung<br />

unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bleibt. Bei Windgebietsfestsetzungen im Zuge von<br />

REP-Neuaufstellungen bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils<br />

aktuellen und künftig technisch machbaren Entwicklungen von<br />

Windkraftanlagen und die davon ausgehen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />

Raum anzusetzen. So wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP2000<br />

noch von 1 MW - Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall<br />

ausgegangen. Während <strong>de</strong>s Geltungszeitraumes <strong>de</strong>s REPHarz<br />

sind bzw. wer<strong>de</strong>n 2 MW- (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelfall sein, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um größere Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />

Raum haben. Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur<br />

Abgrenzung von VRG-/EG-Wind an diese technische<br />

Entwicklung nachvollziehbar und legitim. Im übrigen geht selbst<br />

die Windpark Druiberg GmbH (siehe Datensatz Nr. 442-7) von<br />

6 MW-Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als<br />

künftigen Standard aus, die einen Min<strong>de</strong>stabstand von ca. 5<br />

Rotordurchmesser erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />

gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>bei</strong> einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA in ca.<br />

15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

stehen<strong>de</strong> WKA-Standorte im VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> bebaut wer<strong>de</strong>n. Repowering von Windkraftanlagen ist<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

nach allgemeinen Verständnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz von vielen kleineren<br />

Alt-WKA durch weniger, aber leistungsfähigeren WKA (siehe<br />

z.B. Hintergrundinformation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>nergie<br />

e.V. von 08/2005). Folglich sollen diese künftige WKA-<br />

Standorte im optimierten VRG-/EG-Wind positioniert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit genehmigten WKA, die außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-<br />

Wind, besitzen Bestandsschutz.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-19 III.<br />

Alternativ zur Beantragung im o.g. Pkt. II <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme beantragt die Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein:<br />

- das It. Anlage 3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so<br />

zu <strong>de</strong>mensionieren, dass die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen<br />

und Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen,<br />

miteinbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

- Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />

Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />

Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />

aufweisen und bis an <strong>de</strong>n jetzt im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flurneuordnung ausgewiesenen nächsten Weg<br />

reichen, damit dort die von <strong>de</strong>n Investoren<br />

vorgesehenen und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

landschaftsbildschonen<strong>de</strong>n Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW-<br />

Klasse an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Zuwegung errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

- Das Vorranggebiet sollte im westlichen Bereich -<br />

ähnlich <strong>de</strong>s bisher gültigen Regionalplanes<br />

wenigstens bis an die westlich und nördliche<br />

Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die vom<br />

Investor im laufen<strong>de</strong>n Verfahren vorgesehene<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s innovative Anlage 37/47 errichtet wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Mit dieser Anlage wäre die Schaffung<br />

zumin<strong>de</strong>st eines dauerhaften Vollar<strong>bei</strong>tsplatzes in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim verbun<strong>de</strong>n. Die bisherige Restriktion<br />

"Wohnhaus" <strong>bei</strong>m nächsten Nachbarhaus<br />

("Chausseehaus an <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79") wur<strong>de</strong> durch eine<br />

baurechtliche Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in<br />

"Betriebswohnung" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und ist somit<br />

aufgehobem.<br />

- Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP Harz wur<strong>de</strong>n im südöstlichen Bereich <strong>de</strong>s<br />

Dar<strong>de</strong>sheimer Vorranggebietes zwei<br />

Anlagenstandorte gestrichen, darunter die lan<strong>de</strong>sweit<br />

bisher einmalige und mit erheblichen touristischen<br />

Erwartungen verbun<strong>de</strong>ne Anlage 29 mit öffentlicher<br />

begehbarer und verglaster Aussichtskuppel. Diese<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anlagen - fern jeglicher nachbarlicher<br />

Beeinträchtigung müssen auf je<strong>de</strong>n Fall wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong>de</strong>n REP Harz aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Begründung:<br />

Das im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz It. Anlage 3.5<br />

ausgewiesene Eignungsgebiet umfasst nicht die<br />

Fläche <strong>de</strong>s mit 36 Anlagen baugenehmigten<br />

Windpark Dar<strong>de</strong>sheims. Die ausgewiesene Fläche<br />

reduziert <strong>de</strong>n Windpark um ca. 15 genehmigte und<br />

keine Berücksichtigung - Zur Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen bzw. genehmigten WKA<br />

siehe Datensatz 54-20<br />

- Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s VRG im<br />

Vgl. zum REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichen<strong>de</strong><br />

regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />

weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Rohrsheim geschaffen wor<strong>de</strong>n. Das VRG reicht<br />

damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />

hinaus. Immerhin besitzen die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen/<br />

genehmigten WKA bzw. die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben in<br />

2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />

alles 2 MW-Anlagen) nur Abstän<strong>de</strong> untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> von 200 bis<br />

250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />

<strong>de</strong>n WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nördlichen VRG-Grenze und damit Erweiterung um zusätzliche<br />

ca. 45 bis 50 wür<strong>de</strong> vor allem mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar<br />

sein (siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t). Hinzu kommt,<br />

dass das weitere Heranrücken an die Westerburg<br />

(Vorrangstandort für Kultur und Denkmalpflege) die durch <strong>de</strong>n<br />

Windpark dort verursachte erhebliche Landschafts- und<br />

Ortsbildbeeinträchtigung weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />

Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />

abgestellt. So wur<strong>de</strong> durch das OVG LSA im Urteil vom 20.<br />

April 2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>de</strong>ssen<br />

Windgebiete planerisch nur unter bezug auf WKA mit<br />

Rotordurchmesser von 120 m und mehr (Gesamthöhe von 200<br />

m und mehr) entstan<strong>de</strong>n sind. Entschei<strong>de</strong>nd für die<br />

wirtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ist lt. OVG LSA die<br />

Windhöffigkeit in einer für raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />

repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Anlagen mit<br />

Gesamthöhen zwischen 100 und 200 m wer<strong>de</strong>n auch künftig<br />

weiterhin gebaut und wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />

Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />

wenigen größeren, z.B. 6 MW- WKA bebaut wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> doch<br />

mehr "kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet wer<strong>de</strong>n, kann<br />

regionalplanerisch nicht gesteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

- Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />

37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />

seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />

ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (kein Vertrauensschutz).<br />

Diese Anlage als gedachte westlichste WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm<br />

liegt mit mehr als 350 m Abstand auch außerhalb <strong>de</strong>s im<br />

REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so dass unter<br />

Anwendung <strong>de</strong>s sogenannten baurechtlichen<br />

<strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die Regionalplanung (Ausschluss<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

z.T. schon produzieren<strong>de</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Die<br />

zusätzlich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrsheimer Gemarkung<br />

ausgewiesene relativ kleine Fläche kann auf Grund<br />

<strong>de</strong>s zu geringen Abstan<strong>de</strong>s zu <strong>de</strong>n benachbarten<br />

Anlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkung nicht<br />

effektiv genutzt wer<strong>de</strong>n. Die Energiepark Nordharz<br />

Verwaltungs- GmbH beabsichtigt, <strong>de</strong>n Windpark<br />

Dar<strong>de</strong>sheim zu einem Energiezentrum auszubauen,<br />

dass ausschließlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis heimischer<br />

erneuerbarer Energien sämtliche<br />

Energiedienstleistungen (Elektrizität, Wärme und<br />

Treibstoffe) für die Region <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n Aue-<br />

Fallstein und Huy bereitstellt. Grundlage sollen die<br />

Energieträger Windkraft, Biomasse, Solarenergie,<br />

Wasserkraft und Geothermie sein. Für Dar<strong>de</strong>sheim<br />

wird gegenwärtig ein Nahwärmeversorgungskonzept<br />

erstellt, dass auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis von heimischer Biomasse<br />

gekoppelt mit Sonnenkollektoren die Haushalte mit<br />

Wärme für Heizzwecke und Brauchwasser versorgen<br />

soll. Nach Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> raumplanerischen<br />

Voraussetzungen wür<strong>de</strong> durch die Energiepark<br />

Nordharz Verwaltungs- GmbH mittelfristig ein<br />

Investitionsvolumen von 300 Millionen € eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, um die genannten Ziele zu realisieren. Das<br />

Konzept schließt ein, dass die bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Netzverbindung Dar<strong>de</strong>sheim - Wasserleben um eine<br />

weitere Netzverbindung in Richtung Schwanebeck<br />

ergänzt und damit regionale Energiesicherheit<br />

geschaffen wird. Im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

dieser Investition sind Erweiterungsflächen zum<br />

Eignungsgebiet zur Win<strong>de</strong>nergienutzung notwendig.<br />

von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine regionalplanerische<br />

Zustimmung zur genannten WKA erfolgen kann. Dem Investor<br />

hätte frühzeitig klar sein müssen, dass regionalplanerisch<br />

diesem WKA-Standort außerhalb eines Windgebietes nicht<br />

zugestimmt wird. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind in Richtung<br />

Westen über <strong>de</strong>n jetzigen Bestand vorhan<strong>de</strong>ner bzw.<br />

genehmigter WKA hinaus ist bereits aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzes sehr problematisch. Die negative Wirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen, landschaftsbildmäßig ungünstigen, E-<br />

W-gestrecken Form <strong>de</strong>s Windparks wür<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n<br />

genannten WKA-Standort als dann westliche Anlage noch<br />

weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n (siehe auch Umweltbericht bzw. EDVgestützte<br />

Landschaftsbildanalyse). Die genannte<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s "Chausseehauses" wur<strong>de</strong> bereits<br />

dahingehend berücksichtigt, dass die westliche VRG-/EG-<br />

Grenze <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s REPHarz um ca. 350 m in<br />

Richtung Westen bis zu <strong>de</strong>n dort genehmigten WKA-<br />

Standorten verschoben wer<strong>de</strong> konnte.<br />

- Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>de</strong>s<br />

Windparks Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben lagen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen<br />

Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind.<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e örtliche Umstän<strong>de</strong>, die ein Abweichen vom<br />

Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen wür<strong>de</strong>n, sind hier nicht<br />

erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />

besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />

auch Datensatz 54-20).<br />

- Inwieweit ein Investitionsvolumen von 300 Mio. € künftig<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n soll (lt. homepage <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepark Druiberg<br />

GmbH zwischen 2003 und 2006 bereits > 70 Mio. € investiert),<br />

kann hier wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> konkreter Informationen nicht<br />

beurteilt wer<strong>de</strong>n. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim kann nur so weit vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Grenzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumverträglichkeit, auch<br />

hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum, nicht<br />

überschritten bzw. an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange nicht erheblich<br />

beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>n gemeindlich gewünschten<br />

Erweiterungen wäre dieses aber nach jetzigen Kenntnis- und<br />

Bewertungsstand nicht gegeben.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-20 II. a<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein beantragt, das It.<br />

Anlage 3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so zu<br />

dimensionieren, dass die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen und<br />

Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen, mit<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen WKA-Standorte folgte <strong>de</strong>n<br />

seinerzeit gelten<strong>de</strong>n raumordnerischen Festsetzungen<br />

(REP2000). Die bereits bestehen<strong>de</strong>n WKA bzw. baurechtlich<br />

genehmigten WKA genießen Bestandsschutz. Im VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben befin<strong>de</strong>n sich alle bisher<br />

genehmigten WKA bis auf 10 WKA-Standorte in Straßennähe<br />

gemäß Kr.Nr. 3 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind. Diese WKA<br />

unterschreiten mit Abstän<strong>de</strong>n zur Bun<strong>de</strong>s- bzw. Kreistraße von<br />

50 bis 100 m <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n 200-m-Abstand gemäß Kr.Nr. 3, so<br />

dass auch wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als Vorranggebiet (darf<br />

innergebietlich keine größeren Restriktionen aufweisen) ein<br />

Abweichen von KrNr. 3 nicht möglich ist. Zum Vergleich lautet<br />

dass Abstandsmaß zwischen WKA und klassifizierten Straßen<br />

gemäß Abstandserlass NRW 2005 das 1,5 fache von<br />

Nabenhöhe + Rotordurchmesser. Bei <strong>de</strong>n hier <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

stehen<strong>de</strong>n WKA mit 2 MW und 150 m Gesamthöhe wäre dies<br />

sogar ein Abstand von ca. 275 m. Es ist davon auszugehen,<br />

dass im Zuge eines künftigen Repowering wegen<br />

zwischenzeitlich geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter bauordnungsrechtlicher<br />

Abstandsflächen <strong>bei</strong> gleichzeitig wahrscheinlich noch größeren<br />

WKA ohnehin nicht alle bisherigen WKA-Standorte wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bebaut wer<strong>de</strong>n können. Folglich soll <strong><strong>de</strong>r</strong> straßennahe Bereich<br />

bis 200 m Entfernung vorsorglich zur Konfliktminimierung<br />

(Kippschutz, präventive Gefahrenabwehr für Straßenverkehr) im<br />

Zuge <strong>de</strong>s Repowering "freigeplant" wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>n o.g. 10<br />

WKA unterschreiten außer<strong>de</strong>m 2 WKA das Abstandsmaß zur<br />

geschlossenen Wohnbebauung gemäß KrNr. 1. Auf die<br />

ausnahmeweise Unterschreitung dieses Siedlungsabstan<strong>de</strong>s<br />

nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim wur<strong>de</strong> bereits oben<br />

(Datensatz 54-12) hingewiesen, so dass dort mehrere WKA-<br />

Standorte in das VRG-Wind noch mit einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />

konnten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-21 IIb<br />

Das Gebiet soll unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abstandskriterien um weitere Flächen in <strong>de</strong>n<br />

Gemarkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaften Dar<strong>de</strong>sheim, Hessen,<br />

Rohrsheim erweitert wer<strong>de</strong>n (Siehe <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong><br />

Karte). Die Erweiterungsflächen sollen <strong>de</strong>n Status<br />

eines Vorbehaltsgebietes erhalten. Die It. REP 2000<br />

ausgewiesene Fläche südwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und<br />

Dar<strong>de</strong>sheims und die in unserer Stellungnahme zum<br />

1. Entwurf enhaltene Fläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Zilly<br />

südwestlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 sollen entfallen. Als<br />

raumbe<strong>de</strong>utsames Vorhaben soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark<br />

Dar<strong>de</strong>sheim zum Regenerativ-Energiepark Nordharz<br />

ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Der vorgeschlagenen Flächenerweiterungen in die<br />

benachbarten Gemarkungen (insgesamt ca. 750 ha zuzüglich<br />

zum vorhan<strong>de</strong>nen VRG-Wind) kann im wesentlichen nicht<br />

gefolgt wer<strong>de</strong>n. Die beantragten Erweiterungsflächen<br />

unterschreiten in Teilräumen wesentliche Abstandskriterien, wie<br />

zu Siedlungsbereichen, Straßen, bestehen<strong>de</strong>n Windparks,<br />

Gebieten mit empfindlichen Landschaft- und Ortsbild, VBG für<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur- und Denkmalpflege, hier die<br />

Westerburg. Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung gutachterlich aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Avifaunaschutzes (Nähe EU SPA Huy und Fallstein)<br />

großflächige Erweiterungen abgelehnt, da insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rotmilan vom großräumigen Verlust seiner Nahrungsfläche<br />

bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Vogelschlaggefahr erheblich betroffen wäre.<br />

Auch seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz wird aus<br />

diesen Grün<strong>de</strong>n bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Größenordnung das<br />

VRG-Wind sehr kritisch gesehen (siehe Datensatz 262-55).<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> im Rahmen einer EDV-gestützten<br />

Landschaftsbildanalyse gutachterlich wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereit jetzt<br />

vorhan<strong>de</strong>nen erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtgung nur<br />

eine mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ate EG-Erweiterung in Richtung Nord bzw. Süd<br />

vorgeschlagen, was zumin<strong>de</strong>st in Richtung Nord durch eine<br />

Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Nordgrenze in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />

Dar<strong>de</strong>sheim und Rohhrsheim um ca. 200 bis 400 m im Vgl.<br />

zum REP2000 auch erfolgte. Damit ist eine Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nördlichen Erweiterung (ca. 60 ha) für weitere WKA gegeben.<br />

Gegen eine südliche EG-Erweiterung spricht die Nähe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim. Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur<br />

EG-Reduzierung im Bereich südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> bereits<br />

umgesetzt.<br />

Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung als regionalplanerische Gebietskategorie<br />

ist, auch im Sinne von Suchräumen, mit <strong>de</strong>n<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA nicht vereinbar und<br />

wür<strong>de</strong> die Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s REPHarz gefähr<strong>de</strong>n. Im<br />

Übrigen bieten Vorbehaltsgebiete nicht die Gewähr, dass sich<br />

die privilegierte Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung an <strong>de</strong>m ihr<br />

dort zugewiesenen Standort gegenüber konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen durchsetzt (Urteil BVerwG vom 13.03.03, Az. 4 C<br />

4.02).<br />

Mit <strong>de</strong>n bereits vorhan<strong>de</strong>nen bzw. genehmigten mehr als 40<br />

WKA gehört <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits<br />

jetzt zu <strong>de</strong>n größten Windparks in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion. Damit ist<br />

aus unser Sicht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erweiterungsmöglichkeiten am N-Rand <strong>de</strong>s VRG <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundstock für einen Energiepark Nordharz mit mehreren<br />

Erzeugungsarten erneuerbarer Energien längst gegeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

54-13 Entgegen unseren Vorschlägen zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP Harz wur<strong>de</strong> die Schloss -und Gartenanlage<br />

Hessen als Vorrangstandort für Denkmal -und<br />

Kulturpflege nicht aufgenommen. Die Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein for<strong><strong>de</strong>r</strong>t mit Nachdruck die folgen<strong>de</strong><br />

Ergänzung:<br />

- Schloss- und Gartenanlage Hessen<br />

Begründung:<br />

Schloss und Garten in Hessen haben eine große<br />

kulturhistorische Be<strong>de</strong>utung für die Region. Seit<br />

1343 war <strong><strong>de</strong>r</strong> Flecken Hessen mit seiner Schloss -<br />

und Gartenanlage Besitz <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunschweiger<br />

Herzöge, <strong><strong>de</strong>r</strong> Welfendynastie. Die Blütezeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anlage lag in <strong>de</strong>n Jahren ab 1540 bis 1660, Schloss<br />

Hessen wur<strong>de</strong> 1560 <strong>de</strong>m späteren Herzog Julius<br />

(reg. 1568- 1589) und seiner Frau, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bran<strong>de</strong>nburgischen Prinzessin Hedwig, zum<br />

ständigen Aufenthalt zugewiesen. Auf Schloss<br />

Hessen wur<strong>de</strong> am 15.10. 1564 Heinrich Julius (reg.<br />

1589- 1613), <strong><strong>de</strong>r</strong> spätere postulierte Bischof von<br />

Halberstadt, geboren. Unter <strong>de</strong>n Herzögen Julius<br />

und Heinrich Julius wur<strong>de</strong> Schloss Hessen ab 1560<br />

im manieristischen Stil zu einer repräsentativen<br />

Sommerresi<strong>de</strong>nz um -und ausgebaut. Der<br />

prachtlieben<strong>de</strong> Herzog Heinrich Julius bevorzugte<br />

Schloss Hessen. Später wur<strong>de</strong> das Anwesen Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Witwe Heinrich Julius', <strong><strong>de</strong>r</strong> Dänenprinzessin<br />

Elisabeth. In dieser Zeit erhielten Schloss und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

dazugehörige Lustgarten eine quasi königliche<br />

Ausstattung. Noch bekannter als das Schloss war<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lustgarten, <strong><strong>de</strong>r</strong> durch <strong>de</strong>n Hofgärtner und<br />

Botaniker Johann Royer zu einem im nord<strong>de</strong>utschem<br />

Raum einmaligen Renaissancegarten gestaltet<br />

wur<strong>de</strong>. Dazu gehörte mit über 1700 Arten eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

umfangreichsten Pflanzensammlungen<br />

Deutschlands. Royer hat mit seinen Publikationen<br />

über diesen Garten, aber auch über seine<br />

botanischen Exkursionen im Harz, im Fallstein, im<br />

Huy und im Großen Bruch Grundlagen für die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Botanik als Wissenschaft in<br />

Deutschland gelegt.<br />

Die Schlossanlage wur<strong>de</strong> seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong> mit<br />

großem finanziellen Aufwand saniert und wird<br />

zunehmend von Touristen besucht, die sich auch für<br />

die urkundlich wohl älteste Gaststätte Sachsen-<br />

Anhalts, die "Weinschenke" interessieren. Es bedarf<br />

aber noch weiterer Anstrengungen für <strong>de</strong>n Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anlage.<br />

keine Berücksichtigung Uns ist bekannt, dass das Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und<br />

Archäologie Sachsen-Anhalt die Burg in Hessen als<br />

Bau<strong>de</strong>nkmal einschätzt. Denkmäler wer<strong>de</strong>n durch das<br />

Denkmalschutzgesetz LSA ausgewiesen. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n<br />

nur regionalbe<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur und<br />

Denkmalpflege festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

54-14 Z 4: - vordringlicher Neu -und Ausbau wichtiger....<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßenanbindungen.....<br />

2. B 79 Wolfenbüttel - Halberstadt - Quedlinburg<br />

(Süd)<br />

Ergänzung: straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg für<br />

Anbindung an bestehen<strong>de</strong>n Radweg auf<br />

nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Seite<br />

54-15 Z 6: - vordringlicher Neu -und Ausbau<br />

wichtiger.......Lan<strong>de</strong>sstraßenverbindungen.....<br />

4. L 89 Osterwieck - Hessen - keine Ergänzungen<br />

54-16 Z 7: "Das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s -und<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsamen Straßen ist durch <strong>de</strong>n Neubau<br />

folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrungen zu ergänzen: ...2. B 79<br />

OU Hessen (Übergangslösung Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortsdurchfahrt)..."<br />

Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen sollte angesichts<br />

<strong>de</strong>s vollzogenen Ausbau's <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

54-17 Folgen<strong>de</strong> Zielstellung sollte aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

Anbindung bzw. Abstimmen von Buslinien mit <strong>de</strong>m<br />

Nachbarland Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, um solche Regionen<br />

wie Wolfenbüttel, Goslar usw. für Pendler, darunter<br />

auch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>, besser erreichbar zu machen.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar und bezieht<br />

sich auf <strong>de</strong>n eigentlichen Straßenbau. Straßenbegleiten<strong>de</strong>n<br />

Radwege im Zuge von Straßenneu- bzw. -ausbau fallen unter G<br />

8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 , wo<strong>bei</strong> auf ortskonkrete Benennungen<br />

verzichtet wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es erfolgt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA.<br />

Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, die seinerzeit<br />

planfestgestellte Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen raumordnerisch mittelbis<br />

langfristig zu sichern.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Solche konkreten Elemente einer ÖPNV-<strong>Planung</strong> können nicht<br />

mit Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gesteuert wer<strong>de</strong>n (Sache <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachplanung). Außer<strong>de</strong>m können im REPHarz keine<br />

Festlegungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die auch außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion gelten sollen. Im Pkt. G 11 wird aber als<br />

Vorgabe für die Fachplanung allgemein auf die Notwendigkeit<br />

einer Abstimmung und Anbindung verschie<strong>de</strong>ner Busnetze, <strong>bei</strong><br />

Bedarf auch regionsübergreifend, eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (62) Landkreis Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

62-1 Der Planentwurf hat <strong>de</strong>n Ämtern <strong>Planung</strong>,<br />

Umweltschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft und<br />

<strong>de</strong>m Dezernat II/01 Mobilitätsmanagement/ <strong>Planung</strong><br />

vorgelegen. Das Sozialamt, das Gesundheitsamt,<br />

das Jugend- Schulverwaltungs- und Kulturamt sowie<br />

die Abt. Straßenverkehr hatten schon zum 1.<br />

Planentwurf keine Einwän<strong>de</strong>.<br />

62-2 Die Abteilungen Umweltschutz, Naturschutz und<br />

Wasserwirtschaft sowie die Stabsstelle<br />

Mobilitätsmanagement/<strong>Planung</strong> haben zum<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf keine Hinweise bzw.<br />

Be<strong>de</strong>nken. Gleiches gilt für die Abt. <strong>Planung</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s 1.<br />

Planentwurfes im wesentlichen nachgekommen<br />

wur<strong>de</strong>. Wo das nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall war, hat die RegPlG im<br />

<strong>Abwägung</strong>sprotokoll begrün<strong>de</strong>t, warum dies nicht<br />

möglich/notwendig war.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (63) Stadt Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

63-1 Zu <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes (REP) in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Fassung <strong>de</strong>s 2.Entwurfes ergeht bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegungen zu <strong>de</strong>n Vorranggebieten<br />

Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet<br />

folgen<strong>de</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Quedlinburg.<br />

Der REP geht in seiner Festlegung <strong>de</strong>utlich über die<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogrammes hinaus und<br />

überplant damit sowohl einen Teil <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbe- und Industriegebietes "Mag<strong>de</strong>burger<br />

Straße" (GE/GI) als auch die vorgesehene<br />

Erweiterungsfläche. Dies wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Quedlinburg abgelehnt, da ihr damit wesentliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits rechtskräftig genehmigten<br />

Verbindungsstraße vom Knoten L66/B6n (südlicher<br />

Ast <strong><strong>de</strong>r</strong> Abfahrt) zur Klärwerksbrücke in Dammlage<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte südlich dieser geplanten Straße<br />

gelegene Planbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s<br />

GE/GI "Mag<strong>de</strong>burger Straße" vor Überflutung<br />

weitgehend geschützt.<br />

Es ergibt sich mit <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>teich an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Südseite <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>, beginnend am Bahndamm<br />

bis zur Klärwerksbrücke und dann fortgesetzt durch<br />

die östliche Rampe <strong><strong>de</strong>r</strong> Klärwerksbrücke und die<br />

geplante Anschlussstraße zur L66/Knoten B6n, ein<br />

Hochwasserschutzsystem für das Plangebiet, das<br />

dann nur noch durch einen ca. 5 m langen<br />

Lückenschluss unmittelbar, unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klärwerksbrücke zu komplettieren wäre.<br />

Mit diesem Lückenschluss sind dann alle<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s REP zum Hochwasserschutz und<br />

zum Überschwemmungsgebiet hinfällig, da ein<br />

Einstau von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einmündung <strong>de</strong>s Tränkegrabens<br />

aus die Erweiterungsfläche nicht mehr erreichen<br />

kann.<br />

Gleichzeitig wäre es dann möglich, <strong>de</strong>n am östlichen<br />

Ufer nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Klärwerksbrücke vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Bo<strong>de</strong>teich zu öffnen, um <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> bereits <strong>bei</strong><br />

kleineren Hochwasserereignissen ein Ausufern zu<br />

ermöglichen.<br />

Dieses Ausufern ist unschädlich, da die<br />

landwrtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen<br />

Ackerflächen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> A- und E-Maßnahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B6n ohnehin aufgegeben wird.<br />

Ich bitte darum, <strong>de</strong>n oben geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sachverhalt<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung <strong>de</strong>s REP zu berücksichtigen und<br />

durch eine entsprechen<strong>de</strong> Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />

teilweise Berücksichtigung Wesentliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

REPHarz ausgewiesenen VRG-Hochwasserschutz stellen die<br />

wasserrechtlich festgesetzten Übeschwemmungsgebiete (ÜGS)<br />

dar. Dies trifft auch auf <strong>de</strong>n strittigen Bereich zu, wo das <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte ÜGS über das<br />

im LEP ausgewiesene VRG-Hochwasserschutz hinausgeht.<br />

Aber selbst das letztgenannte VRG überlagert bereits teilweise<br />

die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt geplante GE-/GI-Erweiterungsfläche.<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en örtlichen Verhältnisse,<br />

incl. <strong><strong>de</strong>r</strong> zwischenzeitlich planfestgestellten Straßenanschlusses<br />

an die jetzige L 66 und <strong>de</strong>s genehmigten B-Planes<br />

"Verkehrsanbindung GE Mag<strong>de</strong>burger Straße" kann jedoch<br />

eine teilweise Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-Hochwasserschutzes im<br />

strittigen Bereich vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Das VRG wird<br />

zwischen vorhan<strong>de</strong>nem Gewerbegebiet und geplanter<br />

Verkehrsanbindung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n an die Grenzen <strong>de</strong>s<br />

Überschwemmungsgebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> oberen Wasserbehör<strong>de</strong> vom 11.02.2004 (seinerzeit<br />

Überschwemmungsgebiet für die Festsetzung gemäß § 96 Abs.<br />

1 WG LSA vorgesehen) zum B-Plan-Entwurf "Erweiterung<br />

Gewerbegebiet Mag<strong>de</strong>burger Straße" zurückgezogen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (63) Stadt Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Vorranggebietes <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Quedlinburg eine<br />

dringend benötigte Entwicklungsmöglichkeit zu<br />

sichern.<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

69-1 Da die Gewerbeflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Orte Gernro<strong>de</strong><br />

und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als ein gemeinsames Gebiet angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n und damit die Min<strong>de</strong>stgröße von 30 ha im<br />

Zusammenhang erreichen, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbestandort Gernro<strong>de</strong> (ohne Einklammerung) -<br />

Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> unter Z 2 ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Falls diese Anregung abgelehnt und die<br />

Gewerbeflächen von Gernro<strong>de</strong> und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

unter Z 2 aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollten, sollte unter Z 3<br />

zumin<strong>de</strong>st die überflüssige und irritieren<strong>de</strong><br />

Einklammerung <strong>de</strong>s Wortes Gernro<strong>de</strong> entfernt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz, Pkt. 6.1.1., Z 2 sind nur die Industrie- und<br />

Gewerbegebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte genannt. Hier wäre die<br />

Nennung von Gernro<strong>de</strong> theoretisch möglich, da Gernro<strong>de</strong><br />

entspr. Pkt. 4.3., Z 11 als Grundzentrum eingestuft wur<strong>de</strong>.<br />

Gernro<strong>de</strong> selbst erfüllt entsprechend unserer Kriterien jedoch<br />

nicht die Größe für einen regional be<strong>de</strong>utsamen Industrie- und<br />

Gewerbestandort. Demzufolge wur<strong>de</strong> die "Not"-Lösung im Pkt.<br />

Z 3 gefun<strong>de</strong>n, die eine regionalplanerische Sicherung <strong>de</strong>s<br />

gemeinsamen, z.T. nichtzentralen Standortes Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />

Vorrangstandort sichern soll. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nennung unter Z 3 wur<strong>de</strong><br />

Gernro<strong>de</strong>, wie bereits <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum 2. Entwurf zu<br />

entnehmen war, als zentraler Ort <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> hier aufgeführten<br />

Nennung nichtzentraler Orte in Klammern gesetzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

85-3 Das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Meisdorf wird abgelehnt.<br />

Die unter 5.1.1 Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz formulierten Ziele Z4 und Z8 und<br />

<strong>de</strong>mentsprechend die Entstehung von Stauflächen<br />

für das Hochwasserrückhaltebecken oberhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortslage Meisdorf im Selketal wird abgelehnt.<br />

Der Konflikt mit <strong>de</strong>m unter 5.2.6 Vorbehaltsgebiete<br />

für Tourismus und Erholung formulierten Ziele Z1<br />

und Z3 unter 5.1.3 Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />

Landwirtschaft formulierten Ziel Z2 III Selketal ist<br />

unüberbrückbar. Das geplante<br />

Hochwasserrückhaltbecken wird daher durch die VG<br />

abgelehnt. Der vorrangig auf Tourismus<br />

ausgerichtete Entwicklungsschwerpunkt touristisches<br />

Netzwerk Selketal ist im Verbund mit <strong>de</strong>m weiteren<br />

Unterharz als höherwertig anzusehen. Ein weiterer<br />

Mangel zu Punkt 5.1.1 ist auch, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte<br />

Abschnitt nur die Hochwasserrückhaltebecken<br />

Strassberg und Meisdorf behan<strong>de</strong>lt. Für die<br />

Gemein<strong>de</strong>n am Unterlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke ist <strong><strong>de</strong>r</strong> zügige<br />

Abfluss <strong>de</strong>s Hochwassers von entschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Be<strong>de</strong>utung auch nach <strong>de</strong>m Bau von<br />

Hochwasserrückhaltebecken. Dies wird nur<br />

gewährleistet wenn ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau bzw.<br />

die Instandsetzung <strong>de</strong>s Flussbettes auf das<br />

eigentliche Niveau und Maß erfolgt. Diese<br />

grundlegen<strong>de</strong>n Ar<strong>bei</strong>ten sind in <strong>de</strong>n vergangenen 50<br />

Jahren versäumt wor<strong>de</strong>n und sollten sich <strong>de</strong>shalb im<br />

regionalen Entwicklungsplan wie<strong><strong>de</strong>r</strong> fin<strong>de</strong>n.<br />

85-6 Ebenfalls wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrachtung zu Pkt. 5.1.1 Z5<br />

vernachlässigt, dass neben <strong>de</strong>n im Harz befindlichen<br />

Anlagen für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz auch<br />

Maßnahmen im Harzvorland und in <strong>de</strong>n<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgebieten notwendig sind. Durch weitere<br />

Selkezuflüsse sowie die Rückstauproblematik an<br />

<strong>de</strong>m Zusammenfluss mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> sind<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

keine Berücksichtigung Im gesamten Pkt. 5.1.1., incl. Z 4 und Z 8, ist eine<br />

standortkonkrete Festlegung eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens, z.B. Meisdorf, nicht enthalten.<br />

Eine inhaltliche Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf und Straßberg fin<strong>de</strong>t auf<br />

Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> bekannten Projektplanungen lediglich im Pkt.<br />

3.2.1 <strong>de</strong>s Umweltberichtes statt. Da aber gera<strong>de</strong> die Frage<br />

weiterer Standortalternativen aus unserer Sicht bisher nicht<br />

hinreichend durch die Fachplanung geklärt wur<strong>de</strong>, wur<strong>de</strong> auf<br />

die im 1. Planentwurf noch enthalten<strong>de</strong> standörtliche<br />

Benennung von neu zu errichten<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Festlegungsteil <strong>de</strong>s REP<br />

verzichtet.<br />

Die vorgeschlagen<strong>de</strong>n Maßnahmen zum Ausbau bzw.<br />

Instandsetzung eines Flussbetts können als Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes in G 6 und G 7 eingeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Im unmittelbaren Selkebereich <strong>de</strong>s Unterharzes sind im REP<br />

und LEP das VRG für Natur und Landschaft "Selketal" und das<br />

VBG für Tourismus und Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>"<br />

nicht ausgewiesen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz. Außer<strong>de</strong>m ist im Pkt. 5.1.3, Z 4, als<br />

Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA klar geregelt, dass im<br />

Konfliktfall zwischen VRG Hochwasserschutz und VRG Natur<br />

und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat. Ein<br />

Vorbehaltsgebiet (z.B. für Tourismus und Erholung) hat ohnehin<br />

nicht die strikte Bindungswirkung wie ein Vorranggebiet und<br />

kann folglich durch nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen in<br />

begrün<strong>de</strong>ten Fällen "weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Z 5 bezieht sich ein<strong>de</strong>utig auf die bereits (nur) im Harz<br />

vorhan<strong>de</strong>nen, kleineren Talsperren, <strong>de</strong>n sogenannten<br />

"Kleinspeicher" bzw. "Harzteiche", damit bereits im<br />

Hochwasserentstehungsgebiet ein möglichst frühzeitiger und<br />

<strong>de</strong>zentraler Hochwasserrückhalt gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen sind<br />

bereits in <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Z 1 und <strong><strong>de</strong>r</strong> G 6 bis 7<br />

enthalten, ohne dass hier eine Trennung zwischen Harz und<br />

Harzvorland vorgenommen wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

85-7 Um <strong>de</strong>n wichtigen Grundsatz G3 umzusetzen, ist es<br />

notwendig, Verantwortlichkeiten festzuschreiben. In<br />

diesem Zusammenhang sollte auch die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nutzung von Altgewässern im Unterlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um Hochwasser von <strong>de</strong>n<br />

bebauten Gebieten in die Retentionsräume zu leiten.<br />

keine Berücksichtigung Behördliche Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten können<br />

im REP nicht festgelegt wer<strong>de</strong>n. Der Grundsatz ist jedoch <strong>bei</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>n Anwendungsfällen nachweisbar in<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>s-/<strong>Abwägung</strong>sentscheidungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fach- und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zuständig für die<br />

diesbezügliche Kontrolle ist dann die jeweilige<br />

Genehmigungsbehör<strong>de</strong>. Das gilt auch im speziellen Fall <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Selke, wo nur die Fachplanung die Eignung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Sinne <strong>de</strong>s G 3 feststellen kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

85-1 Der geplante Hartsteinabbau Ballenstedt-Rehköpfe<br />

wird abgelehnt.<br />

Das unter 5.1.5 Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung gestellte Ziel Z4 unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nummer XXIII als Ballenstedt-Rehköpfe<br />

ausgewiesene Hartsteinlagerstätte für Grauwacke<br />

steht im Konflikt mit <strong>de</strong>m unter 5.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau ökologischer<br />

Verbundsysteme formulierten Ziel Z3 und unter 5.2.6<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

formulierten Ziel Z1 und Z3. Wir gehen von einer<br />

Unverträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellungen aus.<br />

Das Stadtmarketing <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt ist<br />

vorrangig auf Tourismus ausgerichtet und im<br />

Verbund mit <strong>de</strong>m weiteren Unterharz als höherwertig<br />

anzusehen. Die Lagerstätte für Grauwacke wird<br />

daher als nicht regional be<strong>de</strong>utsam angesehen und<br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Die regionale Be<strong>de</strong>utsamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Grauwackenlagerstätte<br />

Ballenstedt-Rehköpfe ergibt sich zunächst aus <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlich<br />

nachgewiesenen und hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffqualität und -<br />

menge rohstoffgeologisch hochwertigen<br />

Hartgesteinslagerstätte, die als Nachfolgelagerstätte <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n<br />

nächsten Jahren auslaufen<strong>de</strong>n Steinbruchbetriebes Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> gilt.<br />

Gemäß LEP, Pkt. 3.3.5, sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für oberflächennahe<br />

Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong> und<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsame Hartsteine) festzulegen. Dies erfolgt<br />

hiermit.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s genannten VRG-Rohstoffgewinnung hat die<br />

Rohstoffgewinnung Vorrang vor allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Nutzungsformen. Das umliegen<strong>de</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und<br />

das gleichnamige VBG für Tourismus und Erholung Nr. 1 sind<br />

großflächig dargestellt und wer<strong>de</strong>n von diesem VRG-<br />

Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt. Dies ist aus<br />

grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung hinreichend belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />

Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit <strong>de</strong>m o.g.,<br />

nur ca. 4 km entfernten und bereits langjährig betriebenen<br />

Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> ähnlicher Naturraumausstattung<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische und<br />

touristischen Entwicklung <strong>de</strong>s Unterharz verbun<strong>de</strong>n waren. So<br />

wird durch <strong>de</strong>n Regionalverband Harz eingestuft (Flyer zum<br />

Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> inszwischen<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Ausmaße <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />

Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>de</strong>s<br />

Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />

Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />

benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt wer<strong>de</strong>n<br />

(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb).<br />

Das Harzgebirge hat auf Grund seiner naturräumlichen<br />

Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für die<br />

Belange von Natur und Landschaft sowie von Tourismus und<br />

Erholung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange wahrzunehmen<br />

(z.B. auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit für die Rohstoff- und<br />

Wassergewinnung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

85-5 Zu<strong>de</strong>m unter 5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie Z1 6 genannten Gebiete<br />

Gröningen/Wegeleben wird die Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fläche um 35% auf ca. 120 ha befürwortet.<br />

Weitergehen<strong>de</strong>n Reduzierungen wären aus unserer<br />

Sicht angebracht.<br />

Gemäß Z3 sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg verringert wer<strong>de</strong>n. Das<br />

hohe Konfliktpotenzial Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum EU SPA<br />

"Hakel" sollte noch wesentlich mehr zur Geltung<br />

kommen.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

85-4 Das Vorranggebiet (Reinstedt/Ermsleben) für<br />

Win<strong>de</strong>nergie soll nur <strong>de</strong>n jetzigen Ausbauzustand<br />

<strong>bei</strong>behalten. Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Vergrößerung durch Anpassung an Bauleitplanung<br />

bzw. Gemarkungsgrenze speziell auch die<br />

Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher festgelegten WKA-<br />

Höhengrenzen von maximal 140 m auf 180 m wird<br />

abgelehnt.<br />

Die großräumige Sichtachse und das<br />

Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n wesentlich beeinflusst. Das<br />

Gebiet liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Sichtachse vom Komplex<br />

Ballenstedter Schloss (Kultur<strong>de</strong>nkmal) stadtabwärts<br />

mit <strong>de</strong>m Blick in das Harzvorland über die Allee<br />

sowie vom Falkenstein und weiteren touristischen<br />

Orten <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s.<br />

keine Berücksichtigung Im <strong>Abwägung</strong>sprozess <strong>de</strong>s REPHarz ist neben <strong>de</strong>n<br />

Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Umweltprüfung (siehe Umweltbericht)<br />

für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />

angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />

gute kommt, z.B. durch das Freihalten <strong>de</strong>s sonstigen näherem<br />

Hakelumfel<strong>de</strong>s) nicht möglich. Mit diesen genehmigten WKA<br />

ist das EG bereits jetzt fast vollständig überplant.<br />

Für das angrenzen<strong>de</strong> Eignungsgebiet Gröningen (-Wegeleben)<br />

im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg ist die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz nicht zuständig. Der dort gelten<strong>de</strong><br />

REPMag<strong>de</strong>burg wur<strong>de</strong> 2006 rechtskräftig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Mit <strong>de</strong>m VRG-/EG-Wind wird im wesentlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />

Ausbauzustand <strong>de</strong>s Windparks Reinstedt-Ermsleben<br />

regionalplanerisch gesichert. Die bisher nicht bebauten Teile<br />

<strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind, die überwiegend bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

"alten" EG gemäß REP2000 waren, erzeugen gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gutachterlichen, EDV-gestützten Landschaftsbildanalyse (siehe<br />

Umweltbericht) keine wesentlich zusätzlichen Belastungen für<br />

die genannte Sichtachse (siehe auch Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />

Harzklub, Zweigverein Harzgero<strong>de</strong>, Datensatz 476-6). Im<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s genannten Gutachtens wur<strong>de</strong> auch auf die<br />

regionalplanerische Höhenbegrenzung verzichtet, da im Zuge<br />

eines Repowering durch höhere, aber weniger Anlagen pro<br />

Windpark und <strong>de</strong>n langsameren Rotorbewegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

größeren WKA ein Entlastungseffekt für das<br />

Landschaftserleben eintreten kann. Außer<strong>de</strong>m konnten<br />

gutachterlich keine rechtssicheren Argumente für eine konkrete<br />

regionalplanerische Höhenbegrenzung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

(Höhenbegrenzung eher über städtebauliche <strong>Planung</strong>en<br />

regelbar).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bo<strong>de</strong>-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

85-2 Die Erweiterung <strong>de</strong>s Radwegenetzes um einen<br />

Radweg parall zur L 75 Ballenstedt-Hoym-<br />

Nachterstedt wird gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Die unter 6.2.4 rad- und fußläufigen Verkehr<br />

formulierten Ziele Z 2, Z 3, Z 5 und G 7 müssen mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schaffung eines Radweges parallel zur L 75<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die direkte Verbindung zwischen<br />

<strong>de</strong>m Seeland-Radweg in Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zunehmen<strong>de</strong>n Attraktivität <strong>de</strong>s<br />

Naherholungsgebietes Seeland mit <strong>de</strong>m<br />

Gartenträume- und Kulturstandort Ballenstedt stellt<br />

ein weiteres Ziel <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verknüpfung territorialer<br />

Radwege dar.<br />

Außer<strong>de</strong>m stellt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zwischen<br />

Ballenstedt und Hoym sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umwidmung zur<br />

B 185 mit <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />

um Harzgero<strong>de</strong> an die B 6n eine weitere Begründung<br />

dafür dar, dass auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Rad- und Autoverkehr<br />

getrennt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

keine Berücksichtigung Die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Z 2 und Z 3 stellen Übernahmen<br />

aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Trotz Zielfestlegungen han<strong>de</strong>lt es sich<br />

hier um allgemeingültige Aussagen. Der von Ihnen zur<br />

Aufnahme gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Radweg zwischen Hoym und Ballenstedt<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 ist auch unseres Erachten eine Maßnahme, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Notwendigkeit wir im Zuge <strong>de</strong>s Straßenausbaus als<br />

straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg im Sinne <strong>de</strong>s G 8 im <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.3 formuliert haben. Lt. <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />

Planfeststellungsverfahren ist jedoch kein straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Radweg geplant.<br />

Die touristische Radverbindung vom Harz zum Seeland wird<br />

über <strong>de</strong>n R 1 über Ballenstedt-Hoym im REPHarz sichergestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (92) Landkreis Sangerhausen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

92-2 Gemäß 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz liegt die<br />

Gemarkung Rottlebero<strong>de</strong> in einem "Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems", hier Nr. 1 - Harz und<br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>. Der Ort Rottlebero<strong>de</strong> ist weiterhin als<br />

"Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe"<br />

ausgewiesen.<br />

Da eine gewerbliche Entwicklung von Rottlebero<strong>de</strong> (<br />

auch als Grundzentrum in Teilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

grundzentralen Aufgaben mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion festgelegt) bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

natürlichen Gegebenheiten nur im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ortes<br />

möglich ist, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansiedlung von Industrie- und<br />

Gewerbeanlagen im Ort die höchste Priorität<br />

einzuräumen. Die Entwicklung als Vorrangstandort<br />

für Industrie und Gewerbe ist nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Sangerhausen zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes(LEP) <strong>de</strong>s LSA vom<br />

30.10.2006 wird darüber hinaus vorgeschlagen, die<br />

im westlichen Kreisgebiet liegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />

Roßla, Berga und Rottlebero<strong>de</strong> gemeinsam als<br />

Schwerpunktstandort für wirtschaftliche Entwicklung<br />

festzusetzen, da sie auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsachse von<br />

europäischer Be<strong>de</strong>utung Richtung Rhein/<br />

Ruhrgebiet/ Südwesteuropa liegen. Wir bitten um<br />

Beachtung.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

92-1 Im Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung<br />

gab es keine grundlegen<strong>de</strong>n Hinweise und<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />

Durch die beteiligten Fachbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisverwaltung wur<strong>de</strong>n keine Ergänzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zusätzliche Bemerkungen zum vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf<br />

geltend gemacht.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

93-1 In Kenntnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sbeschlüsse, <strong>de</strong>s<br />

Umgangs mit <strong>de</strong>n zum 1. Planentwurf eingebrachten<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken und <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n 2.<br />

Entwurf möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt<br />

Sangerhausen keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

vorbringt.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 119-1 (VwG Roßla-Südharz)<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 100 von 610


TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

94-4 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />

- Durch die Ausweisung <strong>de</strong>s Naturschutzgebietes<br />

Othaler Wald ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reittourismus dort erheblich<br />

eingeschränkt; hier sollte eine Lockerung<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

94-5 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />

- Der Hagen ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen;<br />

hier fin<strong>de</strong>t erhebliche forstwirtschaftliche Nutzung<br />

statt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wald wird abgeholzt; es ist zu prüfen,<br />

ob die Ausweisung als Naturschutzgebiet sinnvoll ist<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer ist zu beauflagen, Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufforstung<br />

zu betreiben.<br />

94-7 Gemein<strong>de</strong> Blankenheim:<br />

- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />

berücksichtigen und in die <strong>Planung</strong> einzufügen.<br />

94-21 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />

Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Pölsfeld steht <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Nutzung<br />

entgegen, da durch das NSG starke<br />

Einschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />

für Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>gruppen, Radfahrer und Reiter<br />

hingenommen wer<strong>de</strong>n müssen - es wird eine<br />

Lockerung o<strong><strong>de</strong>r</strong> flachenmäßige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

steht einer touristischen Nutzung nicht entgegen, solange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im REPHarz, Pkt. 5.1.3, Z 2 Nr. XXXI, festgelegte Schutzzweck<br />

nicht beeinträchtigt wird sowie die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Naturschutzgebiete nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es festlegen. Die<br />

Verordnungen für Naturschutzgebiete wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> festgelegt (Fachrecht), hier gibt es keine<br />

regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Hagen ist im REPHarz nicht als Naturschutzgebiet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

als Teil <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und Landschaft Nr. XXXI<br />

ausgewiesen. Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />

regionalplanerische Zielvorgabe für die entsprechen<strong>de</strong><br />

Fachbehör<strong>de</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dortigen FFH-Gebietsfestlegung.<br />

Nutzungsauflagen wer<strong>de</strong>n nur von <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen<br />

Fachbehör<strong>de</strong> festgesetzt. Die Regionalplanung schafft nur <strong>de</strong>n<br />

Rahmen für Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die FFH-Gebiete wur<strong>de</strong>n in die <strong>Planung</strong> einbezogen. Sie sind<br />

als Vorranggebiet für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aubau eines ökologischen<br />

Verbundsystems im REPHarz festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Für Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Naturschutzgebietsverordnungen ist die<br />

Obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> zuständig, keine<br />

regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit.<br />

Im REPHarz wur<strong>de</strong> auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> örtlichen<br />

naturschutzrechtlichen Festlegungen (NSG, FFH-Gebiet) und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA im Bereich Pölsfeld ein<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen (bereits<br />

im LEP ausgewiesen). Nutzungen in diesem VRG sind aus<br />

regionalplanerischer Sicht möglich, solange die gemäß LEP<br />

und REP zu sichern<strong>de</strong> Funktion (Pkt. 5.1.3, Z 2, Nr. IV) nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

94-22 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />

Touristische Belange sollten Vorrang vor an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Belangen haben, da direkt an Pölsfeld <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg" entlangführt und durch stärkere<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>tourismus im Südharz in<br />

diesem Bereich Erwerbsrnöglichkeiten geschaffen<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

94-1 Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth:<br />

Am Montag, <strong>de</strong>m 16.04.2007, hat die Gemein<strong>de</strong><br />

Katharinenrieth in ihrer Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atssitzung<br />

beschlossen, die Ausweisung von zwei Standorten<br />

für Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />

Katharinenrieth zu beantragen. Damit soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Möglichkeit zur alternativen Energiegewinnung<br />

Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Eine weitere<br />

Schädigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s ist nicht zu<br />

befürchten, da in unmittelbarer Umgebung<br />

Kiessandabbau durchgeführt wur<strong>de</strong> und dadurch<br />

eine Belastung <strong>de</strong>s natürlichen Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

bereits gegeben ist.<br />

Es wird hiermit beantragt, zwei Standorte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Katharinenrieth in die <strong>Planung</strong><br />

aufzunehmen und als Eignungsgebiet bzw.<br />

Vorranggebiet festzusetzen. Detaillierte Unterlagen<br />

mit Lageplan wer<strong>de</strong>n Ihnen bis zum 31.05.2007 zur<br />

Verfügung gestellt. Namens <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> bitten wir<br />

darum, diesem Antrag Beachtung zu schenken.<br />

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />

machen, dass die Gemein<strong>de</strong> gegebenenfalls<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gegen die Fortführung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes einlegen wird, sollte ihr Antrag<br />

unbeachtet bleiben.<br />

Kenntnisnahme Pölsfeld ist fast vollständig vom Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft <strong>de</strong>s REPHarz umgeben. Grundlage für diese<br />

Ausweisung bil<strong>de</strong>t das hier festgelegte Naturschutzgebiet und<br />

das in <strong>Planung</strong> befindliche Biosphärenreservat<br />

Gipskarstlandschaft Südharz. Gleichzeitig ist aber im REPHarz<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg Südharz dargestellt, so dass aus<br />

unserer Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> tourist. Entwicklung trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisungen<br />

<strong>de</strong>s VRG für Natur und Landschaft keine raumordnerischen<br />

Belange im Wege stehen. In Pkt. 5.1.3. Z 1 wird<br />

daraufhingewiesen, dass <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG NuL eine natur- und<br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung zu berücksichtigen ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Erst mit Schreiben vom 05.07.07 wur<strong>de</strong> eine kartografische<br />

Darstellung eines ca. 40 ha großen Vorschlagsgebietes (auf<br />

zweiten Standort wur<strong>de</strong> nunmehr verzichtet) <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz<br />

zugestellt (eigentlich nicht mehr fristgerecht).<br />

Unabhängig von diesem neuen kommunalen Vorschlag konnte<br />

bereits zu einem früheren Zeitpunkt (<strong>Planung</strong>sphase für 1. und<br />

2. Planentwurf) im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen<br />

<strong>Planung</strong>skonzeption für die im REPHarz auszuweisen<strong>de</strong>n<br />

Vorrang- und Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

für <strong>de</strong>n Bereich Katharinenrieth keine geeignete Fläche ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die konkrete Vorschlagsfläche steht im nicht überwindbaren<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu ausgewählten Kriterien <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-<br />

Wind als wesentliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. <strong>Planung</strong>skonzeption.<br />

Die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n nächsten Windparks bzw.<br />

nächsten VRG-/EG-Wind (Kriterien Nr. 10 mit 5 km bzw. 10 km)<br />

wer<strong>de</strong>n mehrfach <strong>de</strong>utlich unterschritten. Beim Kriterium Nr. 12<br />

ist festzustellen, dass das Vorschlagsgebiet vom FFH-Gebiet<br />

"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" gequert bzw. randlich<br />

begrenzt wird (hohes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial).<br />

Hinzu kommt, dass die großräumigen Sichtbeziehungen<br />

zwischen Kyffhäuser und <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochfläche <strong>bei</strong> Allstedt (mit<br />

Schloss Allstedt) über die Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue (hier<br />

Vorschlagsgebiet) hinweg unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Windparks dann erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diesbezüglich ist auch die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> erwähnte<br />

Vorbelastung durch einen Kiessandabbau, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

hinsichtlich einer visuellen Fernwirkung, nicht vergleichbar mit<br />

Windkraftanlagen heutiger gängiger Größe.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

94-12 Gemein<strong>de</strong> Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf:<br />

Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

- Das vorhan<strong>de</strong>ne Windkraftgebiet wur<strong>de</strong> bereits mit<br />

Windkraftanlagen bebaut. Da<strong>bei</strong> ist zu beachten,<br />

dass die WKA in ausreichen<strong>de</strong>m Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wohnbebauung errichtet wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m ist <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA eine Beschränkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe auf<br />

das <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Maß festzusetzen. Die Gemein<strong>de</strong><br />

spricht sich außer<strong>de</strong>m gegen <strong>de</strong>n weiteren Bau von<br />

Windkraftanlagen aus, da das vorhan<strong>de</strong>ne Gebiet<br />

bereits ausgelastet ist und eine Erweiterung nicht im<br />

Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung ist.<br />

Kenntnisnahme Gemeint ist wohl das VRG-Wind Mittelhausen-Hol<strong>de</strong>nstedt,<br />

welches zwar nicht das in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf liegt,<br />

aber im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> VwG Allstedt-Kaltenborn.<br />

Die Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zur nächsten Wohnbebauung wer<strong>de</strong>n mit<br />

≥ 1,0 km gemäß Kriterienkatalog-Wind eingehalten (bis zur OL<br />

Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf sogar ≥ 2,0 km). Die vom VRG betroffenen<br />

Gemein<strong>de</strong>n können im Rahmen ihrer kommunalen<br />

Bauleitplanung Höhenbegrenzungen bzw. die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Baufenster bestimmen (allerdings nicht zu restriktiv, um nicht<br />

die raumordnerische Zweckbestimmung in Frage zu stellen).<br />

Die im REPHarz vorgenommene südliche VRG-/EG-<br />

Erweiterung, die auch nicht in Richtung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf "geht", wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch die Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen durch einen B-Plan-<br />

Verfahren städtebaulich untersetzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

94-14 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />

In Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits genehmigten und<br />

errichteten Windkraftanlagen in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />

Hol<strong>de</strong>nstedt und Bornstedt beabsichtigt die<br />

Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen Windkraftanlagen nördlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn im Bereich <strong>de</strong>s Windvorranggebietes<br />

Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt-Mittelhausen errichten zu lassen.<br />

Zur Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht hat sie/haben wir<br />

bereits am 31.11.2006 einen Bebauungsplan<br />

aufgestellt.<br />

Der Plan soll eine planerisch ausgewogene<br />

Konzeption und Koordination im Innenverhältnis <strong>de</strong>s<br />

vorgesehenen Windnutzungsgebietes gewährleisten.<br />

Der räumliche Geltungsbereich orientiert sich da<strong>bei</strong><br />

an <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung befindlichen<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans. Entsprechend <strong>de</strong>m<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Technik sollen möglichst<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit einer Gesamthöhe von<br />

150m vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung dieser<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überbaubaren Flächen sind aber die v. g.,<br />

unmittelbar nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits<br />

genehmigten und z. T. errichteten<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu berücksichtigen.<br />

Ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer Min<strong>de</strong>stabstand zur<br />

Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standsicherheit ist einzuhalten.<br />

Dadurch kommt es zur Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamt-<br />

Konfiguration <strong><strong>de</strong>r</strong> zunächst angedachten sechs<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Richtung Süd.<br />

Da zwischen <strong>de</strong>n aktuell geplanten<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen ebenfalls Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />

einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen-Standorte voraussichtlich nur<br />

unmittelbar außerhalb <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ausgewiesen, in<br />

Ost-West-Richtung lang gestreckten<br />

Vorranggebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen<br />

geplant wer<strong>de</strong>n können.<br />

Bei<strong>de</strong> geplanten Standorte liegen da<strong>bei</strong> in einem<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von > 1000m zur<br />

Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von<br />

Einsdorf und Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />

nicht die im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

ROP <strong>de</strong>finierten Abstands- /Ausschlusskriterien (die<br />

1000m-Abstandskreise sind <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 1<br />

<strong>bei</strong>gefügten Karte zu entnehmen).<br />

Die Standorte stehen außer<strong>de</strong>m in einem<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur BAß. Hinzu kommt, dass<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

die Grenzen <strong>de</strong>s Vorranggebietes entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnungsplanung recht<br />

schematisch gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Zäsuren bzw. topographische Gegebenheiten sowie<br />

Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund dieser Tatsache und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährleistung<br />

einer regional- und kommunalplanerisch gewollten<br />

und gleichzeitig auch wirtschaftlich sinnvollen<br />

Konzentration von WEA im konkreten Raum, bitten<br />

wir Sie um regionalplanerische Akzeptanz v. g.<br />

Standorte bzw. um geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes in Richtung Süd. Die Erweiterung<br />

ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 2 <strong>bei</strong>gefügten Karte dargestellt.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

94-15 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />

In Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits genehmigten und<br />

errichteten Windkraftanlagen in <strong>de</strong>n Gemarkungen<br />

Hol<strong>de</strong>nstedt und Bornstedt beabsichtigt die<br />

Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen Windkraftanlagen nördlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn im Bereich <strong>de</strong>s Windvorranggebietes<br />

Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt-Mittelhausen errichten zu lassen.<br />

Zur Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht hat sie/haben wir<br />

bereits am 31.11.2006 einen Bebauungsplan<br />

aufgestellt. Der Plan soll eine planerisch<br />

ausgewogene Konzeption und Koordination im<br />

Innenverhältnis <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />

Windnutzungsgebietes gewährleisten. Der räumliche<br />

Geltungsbereich orientiert sich da<strong>bei</strong> an <strong>de</strong>n<br />

Vorgaben <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung befindlichen<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans. Entsprechend <strong>de</strong>m<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Technik sollen möglichst<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit einer Gesamthöhe von<br />

150m vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung dieser<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überbaubaren Flächen sind aber die v. g.,<br />

unmittelbar nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits<br />

genehmigten und z. T. errichteten<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu berücksichtigen. Ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer Min<strong>de</strong>stabstand zur<br />

Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standsicherheit ist einzuhalten.<br />

Dadurch kommt es zur Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamt-<br />

Konfiguration <strong><strong>de</strong>r</strong> zunächst angedachten sechs<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Richtung Süd. Da zwischen<br />

<strong>de</strong>n aktuell geplanten Win<strong>de</strong>nergieanlagen ebenfalls<br />

Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> einzuhalten sind, hat dies zur<br />

Folge, dass zwei Win<strong>de</strong>nergieanlagen-Standorte<br />

voraussichtlich nur unmittelbar außerhalb <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

ausgewiesen, in Ost-West-Richtung lang gestreckten<br />

Vorranggebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen<br />

geplant wer<strong>de</strong>n können. Bei<strong>de</strong> geplanten Standorte<br />

liegen da<strong>bei</strong> in einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von<br />

>1000 m zur Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n<br />

Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Einsdorf und Mittelhausen. Sie<br />

unterschreiten folglich nicht die im Zusammenhang<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s ROP <strong>de</strong>finierten Abstands-<br />

/Ausschlusskriterien (die 1000-m-Abstandskreise<br />

sind <strong><strong>de</strong>r</strong> als Anlage 1 <strong>bei</strong>gefügten Karte zu<br />

entnehmen). Die Standorte stehen außer<strong>de</strong>m in<br />

einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur BAB. Hinzu<br />

kommt, dass die Grenzen <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnungsplanung recht schematisch<br />

volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Sü<strong>de</strong>n<br />

erweitert wer<strong>de</strong>n, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />

<strong>de</strong>n Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />

bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Grenze<br />

um ca. 50 m wird <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m<br />

noch eingehalten.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 106 von 610


TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne Zäsuren bzw.<br />

topographische Gegebenheiten sowie<br />

Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n. Aufgrund dieser Tatsache und zur<br />

Gewährleistung einer regional- und<br />

kommunalplanerisch gewollten und gleichzeitig auch<br />

wirtschaftlich sinnvollen Konzentration von WEA im<br />

konkreten Raum, bitten wir Sie um<br />

regionalplanerische Akzeptanz v. g. Standorte bzw.<br />

um geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s Vorranggebietes in<br />

Richtung Süd.<br />

94-17 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />

Die Einrichtung eines Vorranggebietes für die<br />

Errichtung von Windkraftanlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />

Sotterhausen (VRG EG IV), welches unmittelbar an<br />

die Gemarkung Nienstedt-Einzingen anschließt, wird<br />

strikt abgelehnt. Als Alternative dazu wird<br />

vorgeschlagen, das planfestgestellte Gebiet<br />

Hol<strong>de</strong>nstedt/Bornstedt in Richtung Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>dorf und<br />

Sotterhausen zu erweitern, um <strong>de</strong>n dortigen<br />

Windpark zu vergrößern. Dadurch soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zerstörung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s Einhalt geboten<br />

wer<strong>de</strong>n, welche durch das Aufstellen von<br />

Windkraftanlagen an in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft verstreuten<br />

Standorten gegeben ist. Außer<strong>de</strong>m ist zu be<strong>de</strong>nken,<br />

daß die Standorte für WKA die Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

für die Landwirtschaft erschweren. Auch aus diesem<br />

Grund wird die Einrichtung eines weiteren<br />

Vorranggebietes in unmittelbarer Nähe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Nienstedt und <strong>de</strong>s OT Einzingen<br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Die Landschafts- und Ortsbildbeeinträchtigung sowie die<br />

Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Ackerflächen wären<br />

<strong>bei</strong>m Umsetzen <strong>de</strong>s genannten Alternativorschlages <strong>de</strong>utlich<br />

größer (es wür<strong>de</strong> ca. 650 bis 700 ha großes VRG-/EG-Wind<br />

zwischen Sotterhausen-West und Hol<strong>de</strong>nstedt/Mittelhausen<br />

entstehen) als <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen mit 36 ha Größe.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> dieses VRG hinsichtlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftsbildbeeinträchtigung nochmals gutachterlich<br />

geprüft (EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse, siehe<br />

Umweltbericht), mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass eine<br />

Landschaftsbildverunstaltung durch zu errichten<strong>de</strong> WKA im<br />

VRG nicht zu erwarten ist.<br />

Auch das Ertragspotential <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Ackerbö<strong>de</strong>n ist im<br />

Bereich <strong>de</strong>s großflächigen Alternativgebietes gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Angaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz ten<strong>de</strong>nziell höher<br />

("mittel bis hoch") als <strong>bei</strong>m relativ kleinen VRG Sotterhausen<br />

("mittel").<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 107 von 610


TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

94-13 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />

Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at spricht sich gegen die Errichtung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Schweinemastanlage im Ziegelrodaer<br />

Forst aus, da sich die Umweltbelastungen im<br />

östlichen Teil <strong>de</strong>s Landkreises Sangerhausen<br />

konzentrieren und keine weitere Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umwelt hier zugelassen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

94-18 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Punkt 5.2.6. Vorbehaltsgebiete<br />

für Tourismus (Seite 73, Pkt. 6. Allstedter Forst) wird<br />

dargelegt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Allstedter Forst für die<br />

Naherholung eine regionale Be<strong>de</strong>utung besitzt und<br />

Teil <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes "Unstrut-Trias-<br />

Land" ist. Der dort geplanten industriellen<br />

Schweinemastanlage wird entschie<strong>de</strong>n<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprochen, da sich dieses Projekt nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nutzung <strong>de</strong>s Forstes als Naherholungsgebiet in<br />

Einklang bringen lässt. Außer<strong>de</strong>m ist durch die<br />

Errichtung einer Schweinemastanlage in dieser<br />

Größe eine extrem starke Umweltbelastung zu<br />

befürchten, die alle umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n mit<br />

betrifft und eine Nutzung <strong>de</strong>s Allstedter Forstes für<br />

Naherholung und Tourismus unmöglich macht.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />

Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />

Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />

sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />

für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />

Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />

Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />

Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />

sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />

für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />

Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

94-25 Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt hat zu <strong>de</strong>m hier<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen:<br />

- Eine industrielle Nutzung, die das Grundwasser<br />

schädigt, ist abzulehnen.<br />

Erläuterung zum Beschluss: Die Aussage bezieht<br />

sich auf die geplante Errichtung einer industriellen<br />

Schweinemastanlage in <strong><strong>de</strong>r</strong> angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Gemarkung Allstedt. Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gülleausbringung<br />

ausgehen<strong>de</strong> erhebliche Schädigung <strong>de</strong>s<br />

Grundwassers wird auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />

Wolferstedt vorhan<strong>de</strong>nen Tiefbrunnen für die<br />

Trinkwasserversorgung <strong>de</strong>s östlichen Landkreises<br />

als äußerst be<strong>de</strong>nklich eingeschätzt. Aus diesem<br />

Grund wird die geplante agrar-industrielle Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Allstedter Wal<strong>de</strong>s strikt abgelehnt.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

94-19 Gemein<strong>de</strong> Nienstedt:<br />

Unter Punkt 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und<br />

Denkmalpflege wird unter G 3 ausgeführt, dass die<br />

Standorte <strong>de</strong>s historischen Montanwesens zu<br />

erhalten sind. Hier soll insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e erwähnt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die ehemalige Schachtanlage "Bernard-<br />

Koenen-Schacht II" in Nienstedt als kulturhistorisch<br />

wertvolle Stätte erhalten bleiben soll, da hier noch<br />

die Schachthal<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>turm <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schachtanlage vollständig erhalten sind und auch<br />

erhalten wer<strong>de</strong>n sollten. Ein Abrissantrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bergbaunachfolgefirma für das För<strong><strong>de</strong>r</strong>gerüst auf<br />

"BKS II" wur<strong>de</strong> durch die Kreisverwaltung<br />

Sangerhausen abgelehnt. Der Erhalt ist zu sichern.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />

Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />

Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />

sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />

für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />

Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft (hier auch die Auswirkung auf<br />

das Schutzgut Wasser).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Unter G 3 erfolgt nur eine allgemeine Aufzählung, hier sind<br />

keine Einzelnennungen von Standorten möglich, das wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen.<br />

Generell ist die Regionalplanung nicht für Abriss von Gebäu<strong>de</strong>n<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalen zuständig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

94-2 Stadt Allstedt:<br />

Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

Es besteht kein vordringlicher Bedarf für <strong>de</strong>n Neubau<br />

einer Ortsumfahrung Allstedt in <strong><strong>de</strong>r</strong> hier dargestellten<br />

Form - dieser wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Allstedt auch nicht<br />

befürwortet.<br />

Beschluß Nr. 100 - 21/07 aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadtratssitzung<br />

vom 26.03.2007<br />

Erläuterung zum Beschluss:<br />

Die im REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung wird<br />

abgelehnt, da sie nicht <strong>de</strong>n erwünschten Erfolg<br />

erwarten lässt. Sollte im B-Plan-Gebiet "Allstedter<br />

Hei<strong>de</strong>" die Ansie<strong>de</strong>lung von Gewerbe realisiert<br />

wer<strong>de</strong>n können, so wie das nach <strong>de</strong>m neuesten<br />

Erkenntnisstand zu erwarten ist, wür<strong>de</strong> allenfalls eine<br />

Ortsumfahrung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> L 219 und L 218<br />

sinnvoll sein, da diese die Ableitung <strong>de</strong>s Verkehrs in<br />

Richtung A 38 Anschlussstelle Nienstedt zulassen<br />

wür<strong>de</strong> und somit eine Verkehrsberuhigung für die<br />

Stadt Allstedt mit sich bringen wür<strong>de</strong>. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit im<br />

REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung ist als<br />

verkehrstechnisch ineffektiv zu betrachten.<br />

94-6 Gemein<strong>de</strong> Blankenheim:<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

- Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> für <strong>de</strong>n weiteren Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB<br />

A 71 ist zu beachten, dass die Trasse durch ein<br />

Trinkwasserschutzgebiet verläuft und hier beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Schutzmaßnahmen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind.<br />

- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />

berücksichtigen und in die <strong>Planung</strong> einzufügen.<br />

94-8 Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

- Sollte eine Nordverlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 vom<br />

AD Oberröblingen (Südharz) mit <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 38 in<br />

Richtung BAB A 14 geplant und realisiert wer<strong>de</strong>n, ist<br />

die Gemein<strong>de</strong> am Planteststellungsverfahren zu<br />

beteiligen und sind die notwendigen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Emseloh vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz dargestellte Trassenkorridor beruht auf<br />

<strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan) und <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Sangerhausen, wo<strong>bei</strong> die OU Allstedt lediglich als<br />

"<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung" kartografisch dargestellt<br />

wur<strong>de</strong>. Damit sind Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen/Optimierungen im genauen<br />

Trassenverlauf auf <strong>de</strong>n nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen noch<br />

möglich. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in einem Raumordnungsverfahren sind<br />

auch (Trassen-)Alternativen zu prüfen (siehe auch<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.9. Unterpkt. R).<br />

Eine Einstufung in <strong>de</strong>n vordringlichen Bedarf erfolgt nicht im<br />

REPHarz son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur im Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die genannten Belange wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

berücksichtigt (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.9 Unterpkt. C und<br />

Pkt. 3.3. Unterpkt. I).<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n nachgeordneten<br />

Projektplanungen bzw. Planfeststellungsverfahren festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Als direkt betroffene Gemein<strong>de</strong> erfolgt eine Beteiligung <strong>bei</strong><br />

einem künftigen Planfeststellungsverfahren (zuständig jedoch<br />

dafür Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>). In einem solchen Verfahren<br />

sind dann auch A-/E-Maßnahmen festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

94-9 Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />

- Außer<strong>de</strong>m sollte in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> eine<br />

Autobahnanbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 151 (Sangerhausen -<br />

Lutherstadt Eisleben) und B 86 (OU Riestedt) an die<br />

A 71 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

94-3 Gemein<strong>de</strong> Beyernaumburg:<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n<br />

vorgebracht:<br />

- In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist ein Rad- und<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg von Sangerhausen nach Othal<br />

aufzunehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine bessere Verbindung<br />

zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Sangerhausen und <strong>de</strong>m Ortsteil<br />

Othal herstellt.<br />

keine Berücksichtigung Auf Grund <strong>de</strong>s geringen <strong>Planung</strong>svorlaufes für die<br />

Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 ("<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung")<br />

wur<strong>de</strong>n im REPHarz noch keine diesbezüglichen<br />

Autobahnanschlussstellen festgelegt. Dies bleibt <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen vorbehalten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Straßen ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass eine entsprechen<strong>de</strong> Anbindung an die A 71<br />

erfolgen wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung <strong>Planung</strong> bzw. Bau von Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen obliegt nicht<br />

<strong>de</strong>m direkten Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung.<br />

Im REPHarz wer<strong>de</strong>n nur regional be<strong>de</strong>utsame touristische Radund<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege dargestellt. Der hier gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

straßenbegleiten<strong>de</strong> Radweg Sangerhausen-Othal stellt eine<br />

gemeindliche Anbindung dar. In Teilen ist dieser Radweg als<br />

Harzvorlandradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg im REPHarz bereits enthalten. Die<br />

Umsetzung als straßenbegleiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Radweg zur Verbindung<br />

von Ortsteilen kann nicht unmittelbar über <strong>de</strong>n REP gesteuert<br />

wer<strong>de</strong>n. Hier greift nur Pkt. 6.2.3., G 8 und Pkt. 6.2.4., G 4 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

94-11 Gemein<strong>de</strong> Katharinenrieth:<br />

Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte Kiesgrube und<br />

ehemalige Stallanlage zur Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen wird vorgeschlagen.<br />

94-20 Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld:<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren Bear<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> ist zu<br />

beachten, dass die Gemein<strong>de</strong> Pölsfeld<br />

Mitgliedsgemein<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

"Allstedt-Kaltenbon" mit Sitz in Allstedt ist; es wird<br />

erwartet, dass sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan als auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Postverteilerschlüssel entsprechend korrigiert wird<br />

94-24 Gemein<strong>de</strong> Winkel:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Winkel gibt zu <strong>de</strong>m hier vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> VG<br />

"Allstedt-Kaltenborn" selbständig eine<br />

Stellungnahme ab.<br />

94-26 Gemein<strong>de</strong> Wolferstedt:<br />

Durch die vom Landtag Sachsen-Anhalt<br />

beschlossene Kreisstrukturreform wer<strong>de</strong>n ab<br />

01.07.2007 <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis "Sangerhausen" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landkreis "Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land" zum Landkreis<br />

"Mansfeld - Südharz" zusammengelegt. Bei<strong>de</strong><br />

Landkreise gehören <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit verschie<strong>de</strong>nen<br />

<strong>Planung</strong>sregionen an. Wir erwarten eine<br />

schnellstmögliche Entscheidung, wie mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung weiter verfahren wird und welcher<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong><strong>de</strong>r</strong> fusionierte Landkreis in Zukunft<br />

angehören wird. Das weitere Vorantreiben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> anstehen<strong>de</strong>n<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen verursacht Kosten, die <strong>de</strong>n Bürgern<br />

nicht vermittelbar sind. Diese Diskussion ist in<br />

verschie<strong>de</strong>nen Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atssitzungen geführt<br />

wor<strong>de</strong>n und ist zu beachten.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n keine Vorrangstandorte o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eignungsgebiete für großflächige Photovoltaikanlagen<br />

ausgewiesen. Zur regionalplanerischen Steuerung solcher<br />

Anlagen ist G 4 im Pkt. 7.9. <strong>de</strong>s REPHarz anzuwen<strong>de</strong>n. Die<br />

Standortplanung ist über die kommunale Bauleitplanung<br />

vorzunehmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme wur<strong>de</strong> bereits vor <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Beteiligung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Ist Gegenstand <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Gesetzgebungsverfahren zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

94-27 Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen:<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

Die neu gebaut BAB A 38 wur<strong>de</strong> im Raum<br />

Mittelhausen ohne Lärmschutz errichtet und stellt<br />

dadurch eine erhebliche Belastung für die Anwohner<br />

dar; es ist zu prüfen, ob hier nachträglich Abhilfe<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

94-10 Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Hol<strong>de</strong>nstedt hat zu <strong>de</strong>m hier<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />

94-16 Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>röblingen hat zu <strong>de</strong>m hier<br />

vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz keine Anregungen<br />

und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />

94-23 Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Sotterhausen hat zu <strong>de</strong>m hier<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorzubringen.<br />

keine Berücksichtigung keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 113 von 610


TÖB: (107) Gemein<strong>de</strong> Winkel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

107-1 Punkt 6.1.1. in Verbindung mit 6.2.5:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Winkel hat ein Interesse daran, daß<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt weiterhin vollständig<br />

erhalten bleibt. Dieser Standort wird für Flugsport.<br />

Privatverkehr und regionale Veranstaltungen genutzt.<br />

Umweltbericht zu REPHarz - Seite 208.<br />

Die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Winkel stellt<br />

sich einstimmig gegen die im Vorrangstandort für<br />

Industrie und Gewerbe Flugplatz Allstedt<br />

ausgewiesenen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Pläne wie das BImSchG-<br />

Vorhaben "Schweinezucht- und Mastanlage Allstedt".<br />

Die Umweltauswirkungen sind vielfältig und<br />

nachhaltig sowohl auf die FFH-Gebiete als auch die<br />

Natura 2000 Gebiete.<br />

Da diese Schutzgebiete unmittelbar neben <strong>de</strong>m<br />

geplanten BImSchG-Vorhaben liegen, ist eine solche<br />

weitere Beplanung in <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Harz auszuschließen.<br />

Die anwaltliche Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Winkel<br />

zur Schweinemastanlage wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsverfahrens <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt zugesandt. Die Gemein<strong>de</strong><br />

hat erhebliche Be<strong>de</strong>nken bezüglich ihrer<br />

Wasserversorgung, da die Gewinnungsgebiete<br />

unmittelbar an das Flugplatzgelän<strong>de</strong> anschließen.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Winkel for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, daß sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>ntwicklungsplan gegen eine solche<br />

Schweinezucht- und Mastanlage ausspricht und die<br />

ursprüngliche <strong>Planung</strong> von Industrieansiedlung mit<br />

weniger Immissionsproblemen wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund rückt.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

109-1 Klärungsbedarf gibt es lediglich zur zeichnerischen<br />

Darstellung <strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>ignungsgebietes EG 7<br />

Riethnordhausen/E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben. Die Schraffur wur<strong>de</strong><br />

nicht, wie im 1. Entwurf, wie es richtig ist, bis an die<br />

südliche Grenze <strong>de</strong>s Geltungsbereiches<br />

eingezeichnet. Wir bitten um Prüfung und erwarten<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Korrektur.<br />

Kenntnisnahme Der Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt ist nach wie vor Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung im REPHarz, Pkt. 6.2.5., Z 3 und somit <strong>bei</strong><br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en zu beachten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Der hier ebenfalls ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

und Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort für eine Industrie- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgen<strong>de</strong><br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entschei<strong>de</strong>n dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung.<br />

Entsprechend § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu beachten.<br />

Dies gilt auch <strong>bei</strong> Genehmigungen, Planfeststellungen und<br />

sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>s durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>de</strong>s<br />

BImSchGGenhmigungsverfahrens<br />

für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />

Raumverträglichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens mit <strong>de</strong>m Standort in einem<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren geprüft.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht) wur<strong>de</strong><br />

festgestellt, dass die südliche Grenze <strong>de</strong>s EG Riethnordhausen-<br />

E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben gemäß 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz teilweise <strong>de</strong>n<br />

im Kriterienkatalog-Wind festgeschriebenen Min<strong>de</strong>stabstand<br />

zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung (1.000 m), hier zu<br />

<strong>de</strong>n Ortslagen Borxleben und Kachstedt auf thüringischer Seite,<br />

geringfügig unterschreitet. Aus Vorsorgegrün<strong>de</strong>n war<br />

diesbezüglich die EG-Grenze bis zur Einhaltung <strong>de</strong>s 1.000-m-<br />

Abstan<strong>de</strong>s zurückzunehmen (dadurch geringe EG-Reduzierung<br />

um ca. 9 ha).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 114 von 610


TÖB: (119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

119-1 Die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> hat bereits 2002 <strong>de</strong>n<br />

Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 5<br />

und 2005 <strong>de</strong>n Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n<br />

Bebauungsplan Nr. 6 gefasst. Bei<strong>de</strong><br />

Bebauungspläne entwickeln sich aus <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m<br />

01.11.2002 wirksamen Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong>. Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 5 erfolgen<br />

zur Zeit die Erschließungsar<strong>bei</strong>ten für die Errichtung<br />

eines Holzsägewerkes. Irn Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>n Investoren wur<strong>de</strong> im Verlaufe <strong>de</strong>s Jahres<br />

2006 die Notwendigkeit für die Bereitstellung weiterer<br />

gewerblicher Bauflächen begrün<strong>de</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Konsequenz hat die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> am<br />

31.05.2006 die Beschlüsse für die Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans sowie für die<br />

Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauungspläne Nr. 7 und 8 gefasst.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beteiligungs-/<br />

Anhörungsverfahren zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz im IV. Quartal 2005 konnten diese<br />

gemeindlichen Ziele noch nicht ausreichend<br />

konkretisiert und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beteiligung zum 2. Planentwurf verweist die<br />

Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> ausdrücklich auf die<br />

Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Vorrangstandortes für Industrie und Gewerbe -<br />

Rottlebero<strong>de</strong>. Diese Entwicklung ist nicht durch<br />

konkurrieren<strong>de</strong> Nutzungsansprüche zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Das betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das großflächig<br />

ausgewiesene VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS "Harz<br />

und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und das VBG für Tourismus und<br />

Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>". In <strong>de</strong>n VBG für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS ist <strong>de</strong>n Belangen von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege sowie einer<br />

naturnahen Waldbewirtschaftung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes<br />

Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong><br />

geht davon aus, dass <strong>de</strong>m entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Belang <strong><strong>de</strong>r</strong> Industrieansiedlung aufgrund seiner aus<br />

<strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Vorrangfunktion zunächst ein höheres Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen ist. Im großflächig ausgewiesenen<br />

VBG für Tourismus und Erholung "Harz und<br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Tourismus <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Tourismus und<br />

Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt<br />

weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch hier geht die Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong> davon<br />

teilweise Berücksichtigung Die B-Plangebiete Nr. 5, 6 wur<strong>de</strong>n bereits im 1. Entwurf<br />

berücksichtigt, sodass sich nur Randbereiche (Bach mit<br />

Gehölzbewuchs) im VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems befin<strong>de</strong>n. Da diese Flächen nicht nur aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LSG-Ausweisung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch bedingt durch die<br />

Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises in die VBG<br />

aufgenommen wur<strong>de</strong>n, besteht auch weiterhin das<br />

Vorbehaltsgebiet, was jedoch in Teilbereichen (B-Plan Nr. 7,8)<br />

zurückgenommen wird. VBG sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, d.h. sie sind von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Somit sind diese<br />

Festlegungen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

überwindbar.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s Vorrangstandortes für<br />

Industrie und Gewerbe Priorität einzuräumen ist.<br />

Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans wer<strong>de</strong>n<br />

entsprechend eingegrünt.<br />

Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n baten die<br />

Verwaltung darauf hinzuweisen, dass durch die o.g.<br />

VBG keine nachteiligen Auswirkunen für die Land-<br />

und Forstwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Region entstehen dürfen, da<br />

die Sicherung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätze vor allem in diesen Bereichen nicht<br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll.<br />

135-1 Zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die Anregungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Rottlebero<strong>de</strong>- Schreiben vom 25.10.06-<br />

berücksichtigt. Diesbezüglich bestehen keine<br />

weiteren Einwän<strong>de</strong> bzw. Anregungen.<br />

1 Rechtliche Grundlagen<br />

148-3 Die rechtlichen Grundlagen sind gemäß<br />

zwischenzeitlich erfolgten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu<br />

aktualisieren (ROG). Auch wenn es kein<br />

"verpflichten<strong>de</strong>s Dokument" ist, sollte das<br />

Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)<br />

mit aufgeführt wer<strong>de</strong>n, um zu ver<strong>de</strong>utlichen, dass<br />

<strong>de</strong>m europäischen Rahmenkonzept Rechnung<br />

getragen wur<strong>de</strong>. Gravieren<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>, die dagegen<br />

sprechen, sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht zu entnehmen.<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

148-4 S. 3, 3. Absatz, 3. Satz<br />

Einfügen nach "verbun<strong>de</strong>n mit einer -barrierefrei<br />

und - ökologisch ausgerichteten Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

touristischen Infrastruktur." Die Begründung aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises Wernigero<strong>de</strong> gilt<br />

weiterhin. Gravieren<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>, die dagegen<br />

sprechen, sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht zu entnehmen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 1 genannten gesetzlichen Rechtsgrundlagen<br />

wer<strong>de</strong>n aktualisiert.<br />

Das EUREK stellt dagegen keine verbindliche gesetzliche<br />

Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>n REPHarz dar. Es ist ein politisches<br />

Dokument, welches rechtlich nicht verbindlich ist und von je<strong>de</strong>m<br />

EU-Land nach eigenem Ermessen berücksichtigt wird.<br />

Außer<strong>de</strong>m löst die Territoriale Agenda <strong><strong>de</strong>r</strong> EU (Mai, 2007) das<br />

EUREK ab.<br />

Wenn z.B. das EUREK aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollte, müssten auch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e relevante übergeordneten Konzepte und <strong>Planung</strong>en, die<br />

<strong>de</strong>m REPHarz zu Grun<strong>de</strong> liegen, (z.B. MKRO-Beschlüsse)<br />

bereits im Pkt. 1 aufgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Barrierefreiheit stellt einen speziellen Teilaspekt<br />

einer mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen touristischen Infrastruktur dar und wird damit<br />

durch <strong>de</strong>n im Leitbild bewusst allgemein gehaltenen Begriff<br />

"Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung..." inhaltlich mit abge<strong>de</strong>ckt. Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Barrierefreiheit wird im REPHarz mehrmals und ausreichend<br />

thematisiert, z.B. im Pkt. 6.1.8 (VRST für Gesundheits- und<br />

Sozialwesen, hier G 4) und im Pkt. 7.17 ( Erholung, Freizeit,<br />

Tourismus, hier G 1).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

148-5 G 5-1, letzter Satz - einfügen<br />

Begründung anpassen "ökologischen und<br />

erholungsrelevanten Funktionen..." In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

wird verkannt, dass die Erholung ein wichtiger Teil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensqualität ist und gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> ländliche<br />

Raum wichtige Aufgaben für Verdichtungsräume<br />

(Gesamtraum) übernimmt, die auch von<br />

wirtschaftlicher Relevanz sind. Unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

genauen Lage in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind diese<br />

Funktionen sehr be<strong>de</strong>utend, wie auch <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Wertschätzung in <strong>de</strong>n ILEK zeigt.<br />

148-6 G 12-2 - ergänzen:<br />

Die wertvollen Sichtachsen zwischen Harz, Huy und<br />

Fallstein sollen erhalten und nicht verbaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>Abwägung</strong> könnte gefolgt wer<strong>de</strong>n, wenn im<br />

Vorbehaltsgebiet für TuE ein solcher konkreter<br />

Passus enthalten wäre (z.B. 5.2.6., Z3). Dieser fehlt<br />

jedoch. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Großräumigkeit greift hier nicht<br />

das Naturschutzrecht, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die überörtliche<br />

Regionalplanung. Daher ergibt sich die<br />

Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme in <strong>de</strong>n REP.<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

148-7 1. Absatz, vorletzter Satz - einfügen: "...Bo<strong>de</strong>n,<br />

Wasser, Luft und für die Erholung..." Die <strong>Abwägung</strong><br />

verkennt, dass es hier gera<strong>de</strong> um eine Ergänzung<br />

<strong>de</strong>s LEP im Rahmen <strong>de</strong>s planerischen Ermessens<br />

geht. Ein inhaltlicher Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch wird hier nicht<br />

gesehen, im Gegenteil!<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Die ökologischen Funktionen, die im<br />

Satz 3 <strong>de</strong>s G 5-1 thematisiert wer<strong>de</strong>n, sind zwingen<strong>de</strong><br />

Voraussetzungen für die Erholung im ländlichen Raum. Der<br />

gesamte ländliche Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion gehört zum<br />

ökologischem Ausgleichsraum für die Verdichtungsräume. Dies<br />

trifft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion für Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

nicht zu (bezogen auf o.g. Ausgleichsfunktion, siehe auch<br />

räumliche/thematische Schwerpunktsetzung im ILEK Harz).<br />

Die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsfunktion wird in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

allgemeinen (G 9-2, 13-1) und einzelfachlichen Grundsätzen<br />

(7.17. Erholung, Freizeit, Tourismus) hervorgehoben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraumes (§ 3<br />

Nr. 3 ROG) ohne ortskonkreten Bezug.<br />

In Pkt. 5.2.6 wäre die Rechtswirkung einer solchen Ergänzung<br />

nur auf die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete beschränkt, die<br />

genannten Sichtachsen gehen aber über diese hinaus. In Pkt.<br />

7.1. Natur- und Landschaftsschutz wird G 14 wie folgt<br />

sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t : "Technische Überprägungen, die<br />

sensible und wertvolle Sichtachsen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Landschafts- ,<br />

Ortsbil<strong><strong>de</strong>r</strong> stark beeinträchtigen können, sollen vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme; Im systematischen Kontext <strong><strong>de</strong>r</strong> "Regeneration<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> (ökologischen) Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Wasser und Luft" im<br />

Bereich <strong>de</strong>s ländlichen Raumes passt die Erholung inhaltlich<br />

nicht hinein (da kein Schutzgut im Sinne UVPG). Was sollte die<br />

"Regeneration ...für die Erholung" sein?<br />

Ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug zur (sicherlich auch be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n)<br />

Erholungsfunktion <strong>de</strong>s ländlichen Raumes erfolgt bereits in G 1,<br />

und zwar hier differenziert und präzisiert. Auf die<br />

Erholungsfunktion wird ebenfalls in G 3 und G 4 näher<br />

eingegangen, an dieser Stelle unpassend.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

148-8 Z 1, 1. Satz - ergänzen:<br />

"Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind<br />

aufgrund ihres eigenen Wertes und für die Erhaltung<br />

... "<br />

Begründung: Anpassung an § 1 Satz 1 NatSchG<br />

LSA, dieses fachrechtliche Ziel <strong>de</strong>s Naturschutzes ist<br />

zu übernehmen.<br />

Hinweis aus Naturschutzsicht: Die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REP Harz sind eminent wichtig für die Umsetzung<br />

von Fachrecht, daher ist es nicht korrekt, wenn<br />

ausgewiesene NSG nicht einmal im REP-Text<br />

aufgeführt sind, eine Eigenbeschränkung auf<br />

Schutzgebiete > 30 ha kann sich nur auf die<br />

kartographische Darstellung beziehen. Textvorschlag<br />

für 5.1.3. Z 2 : " ... sowie alle NSG, FND und ND"<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

148-9 Es wird begrüßt, dass das VRG XXVIII verkleinert<br />

wur<strong>de</strong>. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> nur bedingten Vereinbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Gebietes im Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />

Landschaft, sollte im REP Harz festgelegt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass im Falle <strong>de</strong>s Abbaubeginns möglichst zeitgleich<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Rekultivierung begonnen wird.<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überfachlich und nicht flächenscharf, das<br />

ist im gesetzlich vorgeschriebenen Maßstab nicht möglich. Für<br />

die Auflistung von NSG, FND usw. gibt es Fachplanungen<br />

(Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan,<br />

Landschaftsplan), das ist nicht die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung. Ansonsten müßten wir nach <strong>de</strong>m<br />

Gleichbehandlungsgebot alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en gesetzlich geschützten<br />

Gebiete aus <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachplanungen<br />

(Trinkwasserschutzgebiete, Geotope, Naturwaldzellen, usw.)<br />

auch aufzählen, das ist nicht Aufgabe eines Regionalplanes<br />

und mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe "Schlanker Regionalplan" nicht vereinbar.<br />

Die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht genannten Gebiete wer<strong>de</strong>n damit<br />

nicht negiert, das Fachrecht gilt weiterhin, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zu Z 2 (Beachtenspflicht) und zu Pkt. 5.1., Z 1,<br />

formuliert.<br />

Im übrigen ist die in Z 1 enthalten<strong>de</strong> Begriffs<strong>de</strong>fintion für die<br />

VRG Natur und Landschaft bereits durch das LEP vorgegeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Konkrete Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau- und Rekultivierungsplanung im<br />

Zuge einer möglichen künftigen Rohstoffgewinnung können<br />

nicht bereits regionalplanerisch gelöst wer<strong>de</strong>n. Allerdings sollte<br />

die Genehmigungsbehör<strong>de</strong> gemäß G 5 <strong>de</strong>s Pkt. 7.12. im<br />

REPHarz ohnehin auf eine zum Abbau zeitlich parallel lfd.<br />

Rekultivierung hinwirken (Grundsatz gilt für alle<br />

Rohstoffvorhaben).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

148-10 Die kartographische Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zum<br />

ÖVS ist im Vorharz z.T. beschränkt, z.T. in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Bereichen ausgeweitet wor<strong>de</strong>n. Die eingegangenen<br />

Stellungnahmen, v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommunen und aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft selbst, sollten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung<br />

unbedingt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Erhebliche<br />

Nutzungskonflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft sind zu<br />

vermei<strong>de</strong>n.<br />

148-11 G 7: Die Aussage wird weiterhin kritisch gesehen.<br />

Die Flächenabgrenzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖVS sind sehr grob.<br />

Es besteht hier die Gefahr von erheblichen<br />

Nutzungskonflikten, z.B. mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Um<br />

dies auszuschließen, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Satz im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachhaltigen Entwicklung ergänzt wer<strong>de</strong>n: "soweit<br />

dies mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Naturschutzes, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege, <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Nutzungen vereinbar ist."<br />

148-33 Es wird bedauert, dass das frühere Z 5 komplett<br />

gestrichen wur<strong>de</strong>. Die Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Wernigero<strong>de</strong> bezogen sich nur auf <strong>de</strong>n 4. Anstrich,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gestrichen wer<strong>de</strong>n sollte. Die <strong>Abwägung</strong> 262-38<br />

sollte korrigiert wer<strong>de</strong>n. Die Regionalplanung ist nicht<br />

verpflichtet, die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n 1:1 zu<br />

übernehmen. Vielmehr ist hier ein integrieren<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ansatz notwendig. Z 5 (ohne 4. Anstrich) ist eine<br />

sinnvolle Festlegung, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Kenntnisnahme Sowohl die Fachplanungen als auch die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kommunen und Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />

VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS berücksichtigt. Im Vergleich<br />

zum ersten Entwurf wur<strong>de</strong>n Flächen räumlich reduziert.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensentscheidung zu<br />

berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die<br />

Flächenvorgaben sind entsprechend <strong>de</strong>s Maßstabes grob, es<br />

obliegt <strong>de</strong>n Fachplanungen, <strong>de</strong>n Rahmen auszufüllen. Bei je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kompensationsmaßnahme wer<strong>de</strong>n die Flächen als<br />

Einzelfallentscheidung mit <strong>de</strong>n Betroffenen zusammen gesucht.<br />

Es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />

als ÖVS umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Wenn die<br />

Kompensationsmaßnahmen nicht in diesen Gebieten<br />

stattfin<strong>de</strong>n sollen, wo dann? Z.B. VRG, VBG für Landwirtschaft<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung sind aus regionalplanerischer Sicht<br />

nicht geeignet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ziele und Grundsätze zu Tourismus und Erholung wer<strong>de</strong>n<br />

im Pkt. 5.2.6. VBG TuE festgelegt, hier ist Z 5 sinngemäß<br />

enthalten. Doppelte Nennungen sind im Sinne eines<br />

"Schlanken Regionalplanes" entbehrlich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

148-12 Z 1: Es wird wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt dringend angeraten, <strong>de</strong>n<br />

gesamten Bereich zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />

als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

auszuweisen. Eine Minimalvariante wäre <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bereich, <strong><strong>de</strong>r</strong> z.Z. interkommunal im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

"Grünen Ban<strong>de</strong>s" zwischen Ilsenburg, Veckenstedt<br />

über Osterwieck Fallstein/Großes Bruch mit<br />

Erholungsinfrastruktur, wie z.B. Radwegerouten,<br />

beplant wird (außerhalb von VRG-Festlegungen und<br />

sonstiger "Dreifachüberlagerungen" mit VBG). Der<br />

REP Harz muss hier stärker seiner<br />

Entwicklungsaufgabe gerecht wer<strong>de</strong>n, eine reine<br />

Bestandsaufnahme durch die Übernahme von<br />

Schutzgebietsgrenzen ist nicht ausreichend!<br />

teilweise Berücksichtigung Im nördlichen Harzvorland stellt <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturpark die<br />

überwiegen<strong>de</strong> Grenze <strong>de</strong>s VBG Tourismus und Erholung dar<br />

(abweichend davon Teilbereiche in Abbenro<strong>de</strong>, Stapelburg,<br />

Wasserleben und Schauen).<br />

Hier soll eine neben <strong>de</strong>m VBG Landwirtschaft gleichwertige<br />

Entwicklung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Festlegungen <strong>de</strong>s Naturpark Harz zielen auch auf die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsnutzung ab. Der Bereich nördlich<br />

davon (bis zum Fallstein/Huy) soll hauptsächlich<br />

landwirtschaftlich geprägt sein. Aus diesem Grund sind hier<br />

VRG und VBG für Landwirtschaft ausgewiesen. Das Große<br />

Bruch ist als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Ein Vorranggebiet ist eine raumordnerische Letztentscheidung<br />

und daher keiner weiteren <strong>Abwägung</strong> und Überlagerung mit<br />

einem VBG Tourismus und Erholung zugänglich. Hier wur<strong>de</strong><br />

nur im Oberharz wegen <strong>de</strong>s wesentlich stärkeren<br />

Tourismusaufkommens im Verhältnis zum Vorharz abgewichen.<br />

Die Grenzen <strong>de</strong>s Naturparkes sind bis auf Ausnahmen in<br />

diesem Bereich auch die Grenzen <strong>de</strong>s VBG Tourismus und<br />

Erholung entsprechend Kriterienkatalog. Eine Erweiterung in<br />

nördliche Richtung wür<strong>de</strong> auf keinem von <strong><strong>de</strong>r</strong> RV<br />

beschlossenen Kriterium basieren. Auch die betroffenen<br />

Gebietskörperschaften im Vorharz haben einen solchen<br />

Vorschlag nicht unterbreitet und Einverständnis mit <strong>de</strong>n<br />

Ausweisungen signalisiert.<br />

Lediglich die Waldbereiche <strong>de</strong>s Schauener Holzes wer<strong>de</strong>n um<br />

das VBG Tourismus und Erholung ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (148) Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

148-13 Z 3, 1. Satz<br />

Streichen: "insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz" o<strong><strong>de</strong>r</strong> ergänzen<br />

"insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz und im Nördlichen<br />

Harzvorland"<br />

Es ist anzuerkennen, wie kreativ die Geschäftsstelle<br />

war, um <strong>de</strong>n Begriff "Kulturlandschaft" hier zu<br />

vermei<strong>de</strong>n. Jedoch entspricht dieser Begriff eher<br />

einem "schlanken Regionalplan" als die sperrige<br />

Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong> "gewachsenen und naturnahen<br />

Landschaftspotenziale".<br />

148-14 Ziel 3 - als 4. Satz einfügen: "Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

überörtliche Sichtbeziehungen sind zu<br />

berücksichtigen." Begründung: siehe Hinweis zu 3.,<br />

G 12.2..<br />

5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

148-15 Z 1 und Z 3<br />

Z 3 könnte i.S. eines schlanken Regionalplans<br />

gespart wer<strong>de</strong>n, wenn Z 1, 2. Satz, gemäß § 1<br />

Lan<strong>de</strong>swaldgesetz LSA ergänzt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>: "Der<br />

Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s..."<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung kann dann auf Erholung, FFH,<br />

ÖVS usw. eingegangen wer<strong>de</strong>n. Die "Leitlinie Wald"<br />

ist im Text zu erwähnen. Die <strong>Abwägung</strong> geht am<br />

eigentlichen Anliegen vor<strong>bei</strong>, da ja Z 3 eingespart<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

keine Berücksichtigung Die Formulierung "insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz" wird nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />

weil es hier vor allem um <strong>de</strong>n Harz geht, was auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung mit Zahlen untersetzt ist. Der Harz zeichnet sich<br />

durch eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Naturnähe und viele seltene Tier- und<br />

Pflanzenarten aus. Um diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e biologische Vielfalt zu<br />

erhalten, wur<strong>de</strong>n große Teile <strong>de</strong>m europäischen<br />

Schutzgebietssystem Natura 2000 unterstellt (Fauna- Flora-<br />

Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie). Im Harzvorland sind diese<br />

"naturnahen Landschaftspotenziale" größtenteils nicht mehr<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Die Formulierung wur<strong>de</strong> bewusst gewählt, da das<br />

VBG TuE insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete überlagert. Trotz<strong>de</strong>m können hier viele Freizeit- und<br />

Sportaktivitäten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gut ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Begriff "Kulturlandschaft" beschreibt im allgemeinen das<br />

Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Wechselwirkung zwischen naturräumlichen<br />

Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Geschichte. Es gibt heute in Mitteleuropa kaum eine<br />

Landschaft, die man nicht als Kulturlandschaft bezeichnen<br />

kann. Jedoch gibt es verschie<strong>de</strong>ne Ausprägungen u.a. die<br />

historische Kulturlandschaft. Sie ist ein Ausschnitt aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aktuellen Kulturlandschaft, <strong><strong>de</strong>r</strong> sehr stark durch historische<br />

Elemente und Strukturen geprägt wird. Wo<strong>bei</strong> hier nicht nur die<br />

"grüne Infrastruktur" gemeint ist, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch Bö<strong>de</strong>n,<br />

Gesteine, Landwehren, Schlösser, Burgen usw.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ergänzung ist nicht notwendig, da das Landschaftsbild<br />

bereits im 3. Satz erwähnt wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In Z 1 soll bewußt nur die Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s für die<br />

Forstwirtschaft herausgestellt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn die "Wirtschaft" ist<br />

das Grundanliegen dieses VBG. Es geht hier um<br />

Forstwirtschaft und nicht um die Wohlfahrtsfunktionen <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s. Aus diesem Grund bleibt die Funktionstrennung in Z 1<br />

und Z 3 bestehen. Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannte<br />

Erholungsfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s wird größtenteils durch ein<br />

überlagern<strong>de</strong>s VBG Tourismus und Erholung regionaplanerisch<br />

gesichert.<br />

Die Leitlinie Wald ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 3 bereits genannt,<br />

auf eine weitere Nennung wird verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

148-16 Z 1. Der Löwenberg (ehemalige Kiesgrube, jetzige<br />

Erdaushub<strong>de</strong>ponie) <strong>bei</strong> Derenburg sollte als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Aufforstung <strong>de</strong>s Löwenbergs ist ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong>. Es gibt eine vom ALFF erteilte<br />

Genehmigung zur Erstaufforstung für diesen<br />

Bereich. Zur <strong>Abwägung</strong>: die alleinige Festlegung als<br />

VBG ÖVS ist nicht zwingend. Die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat hier einen<br />

Ermessensspielraum. Gemäß 5.2.8., G 2, ergeben<br />

sich keine Nutzungskonflikte mit <strong>de</strong>m ÖVS, so dass<br />

hier entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Überlagerung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n VBG<br />

möglich wäre o<strong><strong>de</strong>r</strong> die alleinige Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung.<br />

148-17 G 2, Satz 1, falsche <strong>Abwägung</strong>:<br />

Es gibt kein Z 3 unter 5.2.8.. Der Gedanke <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erholungsvorsorge (nicht Erholungsfunktion)<br />

entspricht § 1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swaldgesetzes, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

integrierten nachhaltigen Entwicklung und wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwicklungsaufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gerecht.<br />

Daher bitte Klammer ergänzen: "(Optimierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Forstwirtschaft, als Bestandteil <strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungsvorsorge)," und Begründung<br />

entsprechend anpassen.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

148-18 Die Festlegungen und kartographischen<br />

Darstellungen <strong>de</strong>s REPHarz sind auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Fassung zu begrüßen. Der Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch äußerst<br />

sensiblen Bereiche zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />

(Sichtschüssel), <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Erholungspotenziale und <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen<br />

<strong>Planung</strong>sabsichten wur<strong>de</strong> damit genüge getan.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf<br />

abgegebenen Begründung ist hier keine Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Wunsches <strong>de</strong>s LK möglich, da es sich hier um eine Fläche<br />

han<strong>de</strong>lt, die <strong>de</strong>n Größenordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten Kriterien<br />

für Aufforstungsflächen nicht entspricht. Wenn das ALFF hier<br />

auf Teilflächen Aufforstungen plant, so ist das mit <strong>de</strong>n<br />

Festlegungen ÖVS im Regelfall vereinbar. Eine Festlegung<br />

VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung wür<strong>de</strong> jedoch zu einer Einschränkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsmöglichkeiten für <strong>de</strong>n ökologischen Verbund<br />

führen (z.B. Trockenrasen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Z 3, auf das sich bezogen wur<strong>de</strong>, betrifft <strong>de</strong>n Pkt. 5.2.7.<br />

und ist somit korrekt.<br />

Das angesprochene G 2 Satz 1 wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1.<br />

Entwurf bereits teilweise berücksichtigt, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

<strong>de</strong>n Textbaustein "Optimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft" einzufügen,<br />

bereits im 2. Entwurf nachgekommen wur<strong>de</strong>.<br />

Der nun vorgeschlagenen Formulierung kann nicht gefolgt<br />

wer<strong>de</strong>n, da gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, die Forstwirtschaft als Bestandteil<br />

<strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s anzusehen, was am eigentlichen Anliegen<br />

(<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s unter forstwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten) vor<strong>bei</strong> gehen wür<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

148-19 Z 3, Rübeland ist in die Aufzählung mit<br />

aufzunehmen. Zur <strong>Abwägung</strong>: die Festlegung <strong>de</strong>s<br />

VRG Rohstoffgewinnung schließt eine Festlegung<br />

Rübelands als regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Vorrangstandort nicht aus, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ergänzt diese. Im<br />

Zuge <strong>de</strong>s Hal<strong>de</strong>nrückbaus fin<strong>de</strong>t eine industrielle<br />

Weiterverar<strong>bei</strong>tung statt, die von <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentlichen<br />

Rohstoffgewinnung zu trennen und zu sichern ist.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

148-20 Z 1: Die Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> Projekte wur<strong>de</strong> z.T., wie<br />

vom Landkreis Wernigero<strong>de</strong> angeregt, allgemeiner<br />

gefasst. Bei folgen<strong>de</strong>n Standorten ist dies ebenfalls<br />

noch vorzunehmen (siehe Zuar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Wernigero<strong>de</strong> vom 14.07.2006):<br />

- Freizeit- und Erholungsanlagen "Albrechtshaus" <strong>bei</strong><br />

Stiege<br />

- Freizeit-, Erholungs- und Wintersportvorhaben in<br />

Schierke<br />

- Freizeit- und Erholungsanlagen in Stapelburg<br />

Im G 4 sollte die Bezeichnung i.d.S. ebenfalls<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n in: Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

Blankenburg, Cattenstedt, Wienro<strong>de</strong>.<br />

148-21 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> realisierten Projekte in Hasselfel<strong>de</strong> ist<br />

die kartographische Darstellung in "Bestand" zu<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

148-22 G 3: Die älteste Eisenbahnstrecke <strong>de</strong>s Harzes, die<br />

"Rübelandbahn" sollte als Sachzeuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrs-,<br />

Montan- und Industriegeschichte und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sgeschichte <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten 100 Jahre mit<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Als Anlage ist die<br />

Begründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmaleigenschaft <strong>bei</strong>gefügt.<br />

keine Berücksichtigung Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Hal<strong>de</strong>nrückbau zur industriellen Weiterverar<strong>bei</strong>tung<br />

<strong>de</strong>s Gesteins steht vorrangig mit <strong>de</strong>m Rohstoffabbau im<br />

Zusammenhang und rechtfertigt keine separate Ausweisung als<br />

Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe, <strong><strong>de</strong>r</strong> ohnehin damit<br />

zeitlich begrenzt wäre. Im Hauptbetriebsplan ist auch die<br />

industrielle Weiterverar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Gesteins enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Fällen sind konkrete Projekte vorhan<strong>de</strong>n,<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundlage die Zielfestlegungen im REPHarz<br />

beruhen. Dies wird <strong>bei</strong>behalten, da ansonsten ein "Freibrief" für<br />

alle <strong>Planung</strong>en vergeben wird. Weiterhin wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltbericht auf dieser Basis erstellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

G 4 wird ebenfalls nicht geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, analog Begründung oben.<br />

keine Berücksichtigung Da nur ein geringer Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Vorhaben bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind und ein größerer Teil sich noch in <strong>Planung</strong><br />

befin<strong>de</strong>t, sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Status "abgestimmte <strong>Planung</strong>" <strong>bei</strong>behalten<br />

wer<strong>de</strong>n, auch im Hinblick auf die Verwirklichung und mögliche<br />

Bün<strong>de</strong>lung weiterer Vorhaben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />

Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />

Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion neben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung eine enorme touristische<br />

Be<strong>de</strong>utung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />

Be<strong>de</strong>utung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend zum<br />

Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wur<strong>de</strong><br />

vor einigen Jahren eingestellt und die Bahnstrecke soll in<br />

Privatbesitz zum Zweck <strong>de</strong>s Güterverkehrs übergehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

148-23 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> realisierten Teufelsbadklinik in<br />

Blankenburg ist die kartographische Darstellung in<br />

"Bestand" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

148-24 Z 4<br />

Sinnvoller als die neue Version ist die Bezeichnung<br />

<strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REP Harz: B 81 Mag<strong>de</strong>burg-<br />

Halberstadt-Blankenburg-Hasselfel<strong>de</strong>.<br />

Die kartographische Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 OU<br />

Blankenburg ist jetzt nach Abschluss <strong>de</strong>s ROVerf in<br />

"abgestimmt" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

148-25 Z 5<br />

Einfügen als vorletzten Satz: "Dem regionalen und<br />

überregionalen Verkehr dienen<strong>de</strong> Kreisstraßen als<br />

unmittelbare Verbindung zu wirtschaftlichen und<br />

touristischen Zentren und als Voraussetzung zur<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s ÖPNV kommt da<strong>bei</strong> eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Be<strong>de</strong>utung zu." Da die Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen<br />

in <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hervorgehoben<br />

wur<strong>de</strong>n, ist im Interesse einer leistungsfähigen<br />

Region hier die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gewichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisstraßen gerechtfertigt.<br />

keine Berücksichtigung Für einen Kurstandort reicht eine ar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong> Kurklinik allein<br />

nicht aus. Wie in Bad Su<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong>de</strong> muss weitere entsprechen<strong>de</strong><br />

Infrastruktur vorgehalten wer<strong>de</strong>n. Auch die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Blankenburg im Kurentwicklungsplan notwendigen Maßnahmen<br />

zur Erreichung <strong>de</strong>s Status Heilbad sind in wesentlichen Punkten<br />

noch nicht realisiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Bezeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 ist aus <strong>de</strong>m LEP zu übernehmen<br />

(siehe Stellungnahme <strong>de</strong>s MLV zum 1. Planentwurf). Hinzu<br />

kommt, dass ein grundhafter Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 von Blankenburg<br />

bis Hasselfel<strong>de</strong>, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 7 bereits festgelegten<br />

OU, vom Land nicht vorgesehen wird.<br />

Die gewünschte kartografische Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung In Z 5 wird im 1. Satz das "Netz von Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- und<br />

Gemein<strong>de</strong>straßen" genannt. Eine allgemein gehalten<strong>de</strong><br />

Bevorzugung von Kreisstraßen und damit ein nicht<br />

nachvollziehbare, da pauschale unterschiedliche Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

o.g. Straßen in Z 5 ist nicht gerechtfertigt. Immerhin wer<strong>de</strong>n ca.<br />

1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz vorhan<strong>de</strong>nen Landstraßen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> REPKarte nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t dargestellt (dann i.d.R. wegen<br />

zu geringer Verkehrsbelegung bzw. fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> relevanter<br />

Verbindungsfunktion).<br />

Für Z 5 ist nicht die Straßenklassifizierung entschei<strong>de</strong>nd,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Straße für die in Z 5<br />

genannten, regional be<strong>de</strong>utsamen Verbindungs- und<br />

Erschließungsfunktionen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

148-26 Z 2 ergänzen letzter Satz: Die Mitnutzung und<br />

Vernetzung bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wege (Multifunktionalität)<br />

hat Vorrang vor Neubau. Die <strong>Abwägung</strong> geht am<br />

eigentlichen Anliegen vor<strong>bei</strong>.<br />

148-27 Z 5:<br />

Hinweis: Die Umverlegung <strong>de</strong>s R1 zwischen<br />

Ilsenburg und <strong>de</strong>m Raum um Blankenburg ist<br />

beantragt. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong>en Genehmigung durch das<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt ist die kartographische<br />

Darstellung im REP zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

6.3.2 Wasserversorgung<br />

148-28 Die wichtigsten Trassen und Leitungen, wie z.B. die<br />

Hauptversorgungsleitungen Wasser (z.B.<br />

Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH)<br />

sollten angesichts ihrer Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung genannt<br />

wer<strong>de</strong>n. (Die <strong>Abwägung</strong> berücksichtigt nur die<br />

kartographische Darstellung, nicht die textliche<br />

Benennung.)<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

148-29 G 4, ergänzen: " ... naturnahen und<br />

landschaftsästhetisch wertvollen Bereiche ... "<br />

Die <strong>Abwägung</strong> stellt einseitig auf die Ökologie ab.<br />

Naturnah muss jedoch nicht landschaftsästhetisch<br />

hochwertig sein. Im Sinne <strong>de</strong>s § 1 <strong>de</strong>s BNatSchG<br />

und z.B. <strong>de</strong>s EUREK ist hier eine Ergänzung<br />

notwendig.<br />

keine Berücksichtigung Die Mitnutzung von vorhan<strong>de</strong>nen Wegen ist bereits im G 7<br />

geregelt. Durch die Mitnutzungsempfehlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Wege ist<br />

die Grundi<strong>de</strong>e, diese vorrangig zu nutzen anstatt neu zu bauen,<br />

bereits enthalten. Ökonomische Zwänge verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n nicht<br />

zwingen<strong>de</strong>n Neubau ohnehin.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die betroffene Stadt Wernigero<strong>de</strong> und die VwG Blankenburg<br />

haben uns im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> TÖB-Beteiligung zum 2. Entwurf bereits<br />

auf geplante Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in ihren Gebieten hingewiesen. Der<br />

Landkreis WR machte im Zuge eines För<strong><strong>de</strong>r</strong>mittelantrages auf<br />

die noch ausstehen<strong>de</strong>n Teilbereiche aufmerksam. Eine<br />

kartografische Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Die Leitungen wer<strong>de</strong>n nicht genannt, da sie wie alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Trassen als nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 dargestellt<br />

sind. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> alleinigen Benennung von Versorgungsleitungen<br />

ist keine zusätzliche raumordnerische Steuerungsmöglichkeit<br />

verbun<strong>de</strong>n. Generell wur<strong>de</strong> im bisherigen REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren auf die Benennung von vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Trassen und Leitungen verzichtet (siehe RA-Beschluss 02-<br />

RA032004).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, in G 14 wird auf die landschaftsästhetisch<br />

wertvollen Bereiche näher eingegangen. Doppelnennungen<br />

sind im Sinne eines "Schlanken Regionalplans" nicht notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

148-31 G 9<br />

Der <strong>Abwägung</strong> wird gefolgt. Dann sollte es im Satz 2<br />

jedoch heißen: "Landwirtschaftliche Anlagen, die aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ... ".<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

148-30 G 6: Der "Harzer Grenzweg" ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung zu<br />

ergänzen. Die Begründung dazu wird aufrecht<br />

erhalten. In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> wur<strong>de</strong> jedoch nicht darauf<br />

eingegangen.<br />

keine Berücksichtigung Die Kernaussage <strong>de</strong>s G 9 betrifft landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen. Der Rückbau und die zukünftige Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Anlagen, wie gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ist bereits unter G<br />

10 geregelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung G 6, vorletzter Satz wird wie folgt ergänzt: " ... einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

dortigen Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege im Bereich ... ". Somit ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bereich <strong>de</strong>s Grenzweges abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

148-1 Der zweite Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz trägt <strong>de</strong>n<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweisen <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Wernigero<strong>de</strong> stärker Rechnung als <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Entwurf<br />

und erscheint daher <strong>de</strong>utlich ausgewogener. Einige<br />

wichtige Anregungen, Hinweise und Be<strong>de</strong>nken,<br />

welche in <strong>de</strong>n vorangegangenen Abstimmungen vom<br />

Landkreis Wernigero<strong>de</strong> geäußert wur<strong>de</strong>n, sind<br />

jedoch noch nicht in <strong>de</strong>n REP-Entwurf eingegangen.<br />

Gravieren<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n nicht erhoben. Es<br />

wird jedoch festgestellt, dass aus unserer Sicht<br />

einige Sachverhalte erneut abgewogen und im Plan<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Insgesamt sollte <strong>bei</strong> einigen Punkten <strong>de</strong>s REP Harz<br />

die Entwicklungs- und Gestaltungsaufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung gem. §1 ROG stärker beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n (z.B. VBG Tourismus und Erholung).<br />

148-2 Allgemeiner Hinweis zu <strong>de</strong>n Thematiken<br />

Landschaftsbild, Erholung, Kulturlandschaft:<br />

An dieser Stelle wird nicht noch einmal auf alle<br />

diesbezüglichen Hinweise <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Wernigero<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>s 1. Anhörungsverfahrens<br />

eingegangen. Allgemein sollte Folgen<strong>de</strong>s unbedingt<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n: die <strong>Planung</strong>sregion Harz verfügt<br />

primär aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kulturlandschaftlichen<br />

Voraussetzungen über die touristische Destination<br />

Nr. 1 in Sachsen-Anhalt. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> enthält <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-LSA,<br />

<strong>de</strong>ssen Vorgaben die Regionalplanung übernehmen<br />

muss, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht unseres beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vom<br />

Landschaftsbild geprägten Landkreises zu wenig<br />

Vorgaben zur Entwicklung und Pflege <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s. In unserer Stellungnahme zum<br />

ersten Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong>n daher mehrere<br />

Anregungen zur Konkretisierung dieser Thematik im<br />

REP Harz gegeben. Diese Hinweise wur<strong>de</strong>n jedoch<br />

zum größten Teil nicht aufgegriffen. Es ist zwar im<br />

REP Harz im Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en REP bereits eine<br />

stärkere Fokussierung auf die Belange von Erholung<br />

und Tourismus sowie Landschaftsästhetik gerichtet<br />

wor<strong>de</strong>n (z.B. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu <strong>de</strong>n Gebieten für<br />

die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie), dies ist aus unserer<br />

Sicht jedoch noch nicht ausreichend.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

148-32 Umweltbericht:<br />

Die rechtlichen Grundlagen zum Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />

unter Pkt. 1.5 <strong>de</strong>s Umweltberichts sind wie folgt zu<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />

Erhalt von Gebieten mit sehr hoher Ertragsfähigkeit<br />

sowie hoher Puffer- und Filterfunktion gegenüber<br />

Schadstoffen - § 1 BBodSchG, G 2.10. LEP<br />

Bo<strong>de</strong>nerosionen sind zu vermei<strong>de</strong>n - § 2 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG, § 1 BBodSchG i. V. m § 1 Abs. 3<br />

BodSchAG LSA<br />

sparsamer Umgang mit Bo<strong>de</strong>n - § 1 BBodSchG<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 BodSchAG LSA, G 2.8 LEP<br />

Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Funktionsfähigkeit von Bö<strong>de</strong>n im<br />

Naturhaushalt - § 1 BBodSchG i. V. m. § 1 Abs. 1<br />

Bod-SchAG LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, G<br />

2.10. LEP<br />

Gewinnung von Gesteinen soll von Umfang und<br />

Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Steinbrüche her auf ein Minimum<br />

begrenzt wer<strong>de</strong>n - Landschaftsprogramm LSA<br />

Erhalt von Archivbö<strong>de</strong>n - § 1 BBodSchG i.V.m. § 1<br />

Abs. 1 BodSchAG LSA<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (149) Stadt Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

149-1 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />

Hier sollten als allgemeine Ziele die Verlangsamung<br />

<strong>de</strong>s Bevölkerungsrückgangs und die Ausbildung und<br />

das Halten von Fachkräften stärker formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n, weil <strong>bei</strong><strong>de</strong>s für die Zukunft von großer<br />

Be<strong>de</strong>utung ist.<br />

149-2 2.2 Wirtschaftsentwicklung:<br />

- Folgen<strong>de</strong> Aussage sollte korrigiert wer<strong>de</strong>n: "Die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz begreift sich als<br />

Wirtschaftsraum zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Metropolregion<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland.<br />

Diese Metropolregion Mittel<strong>de</strong>utschland gibt es nicht,<br />

sie heißt offiziell: "Metropolregion<br />

Halle/Leipzig/Sachsendreieck". Zwar gab es<br />

Überlegungen, diese Metropolregion umzubenennen<br />

und zu erweitern, dies ist jedoch nach unserer<br />

Kenntnis bisher nicht erfolgt.<br />

149-3 2.2 Wirtschaftsentwicklung:<br />

- im zweiten Absatz ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> industriellen<br />

Branchenvielfalt die Re<strong>de</strong>. Hier sollten noch die<br />

Automobilzulieferung und die<br />

Elektroindustrie/Elektronik ergänzt wer<strong>de</strong>n, die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region stark vertreten sind (Thale, Harzgero<strong>de</strong>,<br />

Wernigero<strong>de</strong>).<br />

149-4 Zentraler Leitbildqedanke für die Planunqsregion:<br />

Vorschlag zur Ergänzung im letzten Absatz: "... zu<br />

einer Region mit - mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Industriestrukturen, -<br />

starker wirtschaftlicher und zukunftsfähiger<br />

Leistungskraft..."<br />

teilweise Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>m 3. Satz im 1. Absatz <strong>de</strong>s Pkt. 1. <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s<br />

(Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung) wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz<br />

eingefügt: "Damit wer<strong>de</strong>n auch günstige Bedingungen für eine<br />

anzustreben<strong>de</strong> Verlangsamung <strong>de</strong>s Bevölkerungsrückgangs<br />

geschaffen."<br />

Der Bezug zu <strong>de</strong>n Fachkräften ist bereits im letzten Satz <strong>de</strong>s<br />

gleichen Absatzes hinreichend gegeben ("...qualifizierte<br />

Menschen..")<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) am<br />

28.04.2005 wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Wirtschaftsraum Mittel<strong>de</strong>utschland<br />

die Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thüringer Städtereihe und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Oberzentren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in die bisherige<br />

Metropolregion Halle/Leipzig-<br />

Sachsendreieck vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

im Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REPHarz von <strong><strong>de</strong>r</strong> MKRO die<br />

Metropolregion Mittel<strong>de</strong>utschland formal auch beschlossen wird<br />

(siehe auch Pressemitteilung <strong>de</strong>s Ministeriums für Bau und<br />

Verkehr LSA vom 29.04.05 "Ministerkonferenz beschließt<br />

Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Metropolregion auf Mittel<strong>de</strong>utschland").<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Branche <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektroindustrie wird zusätzlich mit<br />

aufgenommen.<br />

Größere Elektronikfirmen, die schwerpunktmäßig Elektronikteile<br />

( z.B. für Computer) herstellen, sind nicht bekannt.<br />

Der Begriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Automobilzulieferung ist nicht ein<strong>de</strong>utig<br />

branchenspezifisch. Einige <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im Leitbild genannten<br />

Branchen (z.B. Metallurgie, Maschinen- und Anlagenbau)<br />

können auch als Automobilzulieferer eingestuft wer<strong>de</strong>n. Zur<br />

Vermeidung von Doppelungen wird auf die Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Automobilzulieferung verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die gewünschte Ergänzung "mit mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Industriestrukturen"<br />

ist nicht notwendig, da dieser Fakt bereits mit "starker<br />

wirtschaftlicher und zukunftsfähiger Leistungskraft" abge<strong>de</strong>ckt<br />

wird. Außer<strong>de</strong>m ist hier eine solche Konkretisierung in <strong>de</strong>m<br />

sehr allgemein zu halten<strong>de</strong>n, möglichst allumfassen<strong>de</strong>n<br />

zentralen Leitbildgedanken nicht angebracht. Es gibt z.B. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion auch mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne landwirtschaftliche Strukturen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

149-5 Im Vorentwurf <strong>de</strong>s neuen Flächennutzungsplanes für<br />

die Stadt Wernigero<strong>de</strong> ist ein Golfplatz am<br />

Lustberg/Charlottenlust dargestellt. Die <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s<br />

Golfplatzes ist im REP unter 6.1.4 separat<br />

aufzunehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezeichnung "Freizeit-<br />

und Erholungsanlagen Wernigero<strong>de</strong>" in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zu ergänzen.<br />

keine Berücksichtigung Für Wernigero<strong>de</strong> erfolgen keine Einzelnennungen von<br />

großflächigen Freizeitanlagen, somit kann die Begründung nicht<br />

ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Derzeit liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> F-Plan-Vorentwurf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wernigero<strong>de</strong> vor.<br />

Hier ist ein Golfplatz im Stadtgebiet ausgewiesen, für <strong>de</strong>n<br />

(<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) ein Umweltbericht erstellt wird.<br />

Eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Aufstellungsverfahrens zum REPHarz wäre ggf. nur dann noch<br />

möglich, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Entwurf nochmals öffentlich bekannt<br />

gemacht wird, da <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits weit gediehene <strong>Planung</strong>sstand<br />

<strong>de</strong>s REPHarz keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Möglichkeit mehr zulässt. Mit einer<br />

möglichen Aufnahme eines Golfplatzes wäre in je<strong>de</strong>m Fall auch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> dann in eine erneute<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gehen müsste. Aufgrund <strong>de</strong>s<br />

weitvorangeschrittenen <strong>Planung</strong>sstan<strong>de</strong>s sollte auf eine erneute<br />

Planauslegung mit Umweltbericht verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Formulierung im REPHarz-Entwurf, Pkt. 6.1.4., Z<br />

1 "Freizeit- und Erholungsanlagen Wernigero<strong>de</strong>" steht generell<br />

<strong>de</strong>m Vorhaben "Golfplatz" im Stadtgebiet nicht entgegen,<br />

ebenso die Ausweisungen eines VBG für Landwirtschaft und<br />

Tourismus/Erholung. Auf die Frage eines möglichen<br />

Raumordnungsverfahrens, die von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n zu<br />

entschei<strong>de</strong>n ist, haben wir bereits in unserer Stellungnahme<br />

zum F-Plan-Entwurf Wernigero<strong>de</strong> hingewiesen.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Standortausweisungen für Golfplätze in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion, <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Planung</strong>sstand weitaus fortgeschrittener<br />

ist, sind im Zuge <strong>de</strong>s Gesamtkonzeptes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

dann zu prüfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

149-6 Z 2: Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom<br />

19.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP ausgeführt,<br />

for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir weiterhin die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />

Berufsbildungszentrums <strong>de</strong>s Baugewerbes in<br />

Wernigero<strong>de</strong> unter Z 2 . hier han<strong>de</strong>lt es sich nicht um<br />

eine normale Berufsschule, die üblicherweise in<br />

Mittelzentren angesie<strong>de</strong>lt sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um einen<br />

von drei Standorten in ganz Deutschland <strong>de</strong>s<br />

Berufsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswerkes Deutsches Baugewerbe<br />

e.V., <strong>de</strong>ssen Hauptsitz in Dortmund gelegen ist. Eine<br />

Ausbildungsstätte ist somit nicht für je<strong>de</strong>s<br />

Mittelzentrum typisch und rechtfertigt somit die<br />

Aufnahme in <strong>de</strong>n REP. Es ist in seiner Be<strong>de</strong>utung<br />

ähnlich wie das Lan<strong>de</strong>smusikgymnasium zu<br />

bewerten, das unter Z 2 separat aufgeführt ist.<br />

149-7 Z 3; Wie ebenfalls bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />

1. Entwurf <strong>de</strong>s REP aufgeführt, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir, unter Z 3<br />

das Innovations- und Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentrum Wernigero<strong>de</strong><br />

(IGZ) zu ergänzen, da dies eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Einrichtung ist, in <strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere wichtige<br />

Forschungseinrichtungen, die z.T. auch Aninstitute<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz sind, ansässig sind:<br />

- Institut für Automatisierung und Informatik<br />

GmbH/Zentrum für industrielle Forschung und<br />

Entwicklung<br />

- Pro Regio Consult (Institut für Wirtschaftsforschung<br />

und -beratung). Das Institut führt volks- und<br />

betriebswirtschaftliche Forschung durch,<br />

schwerpunktmäßig mit regionalwirtschaftlicher<br />

Ausrichtung.<br />

- Außenstelle <strong>de</strong>s Fraunhofer Instituts - Institut<br />

Fabrikbetrieb und -automatisierung. Das Fraunhofer<br />

Institut ist Partner für Auftraggeber aus Mittelstand,<br />

Industrie, Forschung und Politik in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Produktionssysteme, Produkte und Dienstleistungen.<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

149-8 Z 12 e: Unserer Kenntnis nach ist es kein Ziel mehr,<br />

die Strecke Heu<strong>de</strong>ber/Danstedt -Wasserleben -<br />

Vienenburg auszubauen. Es sollte noch einmal<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Nennung trotz<strong>de</strong>m im REP<br />

erfolgen soll<br />

keine Berücksichtigung An Mittelzentren sind Berufsschulen, Berufsbildungszentren u.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>gl. zu bin<strong>de</strong>n. Aus diesem Grund bedarf eine separate<br />

Nennung <strong>de</strong>s Standortes in Wernigero<strong>de</strong> keiner<br />

regionalplanerischen Steuerung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Mittelzentrum verfügen über ein IGZ und sind prä<strong>de</strong>stinierter<br />

Standort aufgrund ihrer zentralörtlichen Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Aus diesem<br />

Grund wer<strong>de</strong>n die IGZ generell nicht aufgenommen.<br />

Eine raumordnerische Steuerungsmöglichkeit durch die<br />

Regionalplanung ist in Frage zu stellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Die An-Institute <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz sind indirekt unter Pkt.<br />

6.1.5., Z 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochschule Harz genannt, so dass hier auf eine<br />

Doppelnennung verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

keine Berücksichtigung Die Trasse ist im LEP (3.6.2.5. Z 2c) enthalten und muss daher<br />

zumin<strong>de</strong>st in Z 12 übernommen wer<strong>de</strong>n (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />

Derzeitiges lan<strong>de</strong>splanerisches Ziel ist eine Trassensicherung<br />

für eine evtl. Aktivierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

149-13 B 244 - uns ist bekannt, dass es seitens <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sbetriebes Bau Überlegungen gibt, <strong>de</strong>n<br />

Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 244 innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> OL<br />

Wernigero<strong>de</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Schmatzfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige L 86 (Dornbergsweg) zu verlegen. Es<br />

muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob diese <strong>Planung</strong>en im REP<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

149-10 G 4: Wir hatten bereits in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n<br />

Stellungnahmen angeregt, dass die aus <strong>de</strong>m LEP<br />

unspezifisch übernommenen Ausführungen an die<br />

Gegebenheiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion angepasst<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> wur<strong>de</strong>n wir aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />

Formulierungsvorschläge zu geben: "<br />

kulturhistorische Angebote, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ein<br />

markantes Profil geben (Vorschlag zur Ergänzung:<br />

Naturpark Harz, Nationalpark Harz, Talsperren,<br />

Bergbau, Hüttenindustrie, Glasmanufaktur).<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

149-12 Wir hatten Sie bereits vorab darüber informiert, dass<br />

im Landkreis Wernigero<strong>de</strong> mehrere <strong>Planung</strong>en zur<br />

Verlegung <strong>de</strong>s europäischen Fernradweges R1<br />

zwischen Ilsenburg und Wienro<strong>de</strong> laufen. Inzwischen<br />

liegen die <strong>Planung</strong>en bereits zur Genehmigung <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt vor. Als Anlage fügen wir,<br />

wie von Ihnen gewünscht, Übersichtskarten zum<br />

neuen Trassenverlauf <strong>de</strong>s R1 im Stadtgebiet<br />

Wernigero<strong>de</strong> <strong>bei</strong>. Eine Gesamtübersicht über <strong>de</strong>n<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Trassenverlauf im gesamten Landkreis<br />

Wernigero<strong>de</strong> müssten Sie <strong>bei</strong>m Landkreis<br />

Wernigero<strong>de</strong> abfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, da uns diese Unterlagen<br />

nicht vorliegen.<br />

keine Berücksichtigung Die mögliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Straßenklassifizierung hat zunächst nur innerörtliche<br />

Be<strong>de</strong>utung. Wesentlich für <strong>de</strong>n REPHarz ist die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitig<br />

gelten<strong>de</strong> Strassenklassifizierung, die Be<strong>de</strong>utung einer Straße<br />

für die regionale Verbindungs- und Erschließungsfunktion und<br />

die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbelegung.<br />

Mögliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenklassifizierung sind <strong>bei</strong><br />

kommen<strong>de</strong>n REP-Fortschreibungen ggf. zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung G 4 wird im 5. Anstrich ergänzt durch: Naturpark und<br />

Nationalpark Harz. Die bereits ergänzte Bezeichnung Harz<br />

entfällt somit und Bergbau bleibt bestehen. Die neue<br />

Formulierung im 5. Anstrich, G 4 lautet dann: - kulturhistor.<br />

Angebote, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ein markantes Profil geben (wie<br />

Naturpark Harz, Nationalpark, Bergbau).<br />

Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt WR gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezeichnung<br />

Glasmanufaktur ist nicht profilgebend für die Region. Die<br />

touristische Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren wur<strong>de</strong> bereits unter Pkt.<br />

7.17., G 13 abgehan<strong>de</strong>lt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Im Vorfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> erhielten wir die gesamte <strong>Planung</strong><br />

vom Landkreis Wernigero<strong>de</strong> zur Stellungnahme zur<br />

Beantragung <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>mittel.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte wer<strong>de</strong>n eingear<strong>bei</strong>tet.<br />

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TÖB: (149) Stadt Wernigero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

149-11 OU Wernigero<strong>de</strong>/ S.174 "Schutzgut Mensch": Hier<br />

hatten wir bereits mit Schreiben vom 21.12.2006<br />

daraufhingewiesen, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tunnelführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse kein Querungsbauwerk für<br />

<strong>de</strong>n R1/E11 erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Tunnel erst im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Waldkante en<strong>de</strong>n wird, <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg somit<br />

wie bisher im Wald, nur unmittelbar über <strong>de</strong>m Tunnel<br />

verlaufen wird.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

150-2 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt als Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong> VG Nordharz<br />

nimmt die zentralörtliche Funktion sowohl im Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Verwaltung als auch hinsichtlich<br />

sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Aufgaben<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> VG war. Die<br />

Gemein<strong>de</strong> bietet die Grundversorgung (alle<br />

Schulformen, Einkaufszentrum, Verkehrsanbindung,<br />

ca. 50 Gewerbebetriebe - davon 22<br />

Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>tagesstätte)<br />

über <strong>de</strong>n eigenen örtlichen Bedarf hinaus, an. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren im<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm muss dies unbedingt<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

150-1 Der REPHarz bietet für die Gemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft sehr vielfältige<br />

Möglichkeiten, die vorhan<strong>de</strong>nen Landschafts-,<br />

Naturraum- und Rohstoffpotenziale sowie die<br />

wirtschaftlichen und kulturellen Traditionen zu<br />

nutzen.<br />

Die Verwaltungsgemeinschaft ist bestrebt, eine<br />

ausgewogene Gesamtentwicklung aller Mitgliedsorte<br />

zu ermöglichen und setzt da<strong>bei</strong> auf die traditionelle<br />

Landwirtschaft und zunehmend auf einen<br />

naturverbun<strong>de</strong>nen kulturbezogenen Tourismus. Erste<br />

Schritte dazu wur<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung eines<br />

Radwege-Konzepts entlang <strong>de</strong>s Grünen Ban<strong>de</strong>s<br />

gemacht.<br />

teilweise Berücksichtigung Der Umweltbericht wird nicht geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da es zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie die Höhenlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Straße genau an diesem Punkt sein wird und in welcher Weise<br />

die Querung stattfin<strong>de</strong>t. Der Umweltbericht geht zunächst vom<br />

ungünstigsten Fall aus.<br />

Wegen <strong>de</strong>s geringen <strong>Planung</strong>svorlaufes erfolgt jedoch im<br />

betreffen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Umweltberichtes <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschub "eventuell<br />

Querungsbauwerk notwendig".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt ist bisher kein Grundzentrum lt.<br />

REPHarz bzw. ehemaligem <strong>Regionale</strong>m<br />

Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk Mag<strong>de</strong>burg.<br />

Die Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren wird durch die<br />

Regionalplanung zum gegebenen Zeitpunkt nach <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit neu aufgestellten LEP-LSA in einem separaten<br />

Verfahren (wahrscheinlich Teilfortschreibung <strong>de</strong>s REPHarz)<br />

erfolgen. Die hier genannte infrastrukturelle Aussstattung von<br />

Veckenstedt wird da<strong>bei</strong> in diesem künftigen Verfahren<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Siehe auch Datensatz 166-1 (Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Derenburg)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (151) Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

151-2 Die entgegen <strong>de</strong>m 1. Entwurf verstärkt<br />

ausgewiesenen Flächen für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems wer<strong>de</strong>n akzeptiert.<br />

Allerdings müssen sie, um <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft, die bereits durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />

und Eisenbahntrasse flächenmäßig sehr<br />

eingeschränkt wur<strong>de</strong>, gerecht zu wer<strong>de</strong>n, auch als<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft hinterlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das ist im Fall <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche Z 3 Nr. 30 beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

notwendig.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

151-3 Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu Gebieten für die<br />

Nutzung von Windkraft begrüßt die Gemein<strong>de</strong><br />

Abbenro<strong>de</strong> diese Ergebnisse und bekräftigt ihren<br />

Standpunkt noch einmal, dass die landschaftlich und<br />

naturräumlich hochwertige Region zwischen Harz,<br />

Fallstein und Huy von Windkraftanlagen frei gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n muss.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

151-4 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong> sollte das REP<br />

Harz auf Aussagen zum Verkehrslan<strong>de</strong>platz<br />

Nordharz gänzlich verzichten, da das eingeleitete<br />

Raumordnungsverfahren mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> erst- und<br />

letztmalig 2001 beraten wor<strong>de</strong>n ist (6.2.5. zu<br />

Grundsatz 4).<br />

7.11 Abwasserbeseitigung<br />

151-5 Die Gemein<strong>de</strong> geht davon aus, dass die<br />

gemeinsame Kläranlage mit Stapelburg als<br />

kostengünstige, <strong>de</strong>zentrale<br />

Abwasserbehandlungsanlage entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Punkt 7.11. G1 langfristig Bestand hat.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

151-1 Die Aussagen <strong>de</strong>s 2. Entwurfs zum REP Harz<br />

entsprechen <strong>de</strong>n lokalen Standortfaktoren und <strong>de</strong>n<br />

kulturellen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Abbenro<strong>de</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Eine Doppelbelegung ist mit diesen VBG nicht möglich. Die<br />

betreffen<strong>de</strong> Fläche ist als Teil <strong>de</strong>s "Grünen Ban<strong>de</strong>s" in die VBG<br />

ÖVS aufgenommen wor<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.2.3.<br />

G 1 und 2 wird darauf verwiesen, dass die ordnungsgemäße<br />

Land- und Forstwirtschaft unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n<br />

Gesetze und Verordnungen weiterhin betrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Außer<strong>de</strong>m gehen Festlegungen im Regionalplan nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die genannte Kläranlage fällt unter <strong>de</strong>n Pkt. 7.11. G 1.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (152) Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

152-3 Die Gemein<strong>de</strong> weist darauf hin, dass auch in<br />

Heu<strong>de</strong>ber regelmäßig (alle 10 bis 15 Jahre)<br />

Hochwasserereignisse auftreten. Aus diesem Grund<br />

sollten Vorsorgemaßnahmen - evtl.<br />

Vorbehaltsflächen für Hochwasserschutz auch für die<br />

Darstellung im REP eingefügt wer<strong>de</strong>n. Hierzu liegt<br />

bereits ein Hochwasserschutzkonzept <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

vor.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

152-2 Aussagen zum Raumordnungsverfahren<br />

"Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz" sollten in das REP<br />

nicht aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da die <strong>Planung</strong>sabsicht<br />

offenbar verworfen wur<strong>de</strong><br />

(Antragskonferenz 2001, dann keine Reaktion mehr).<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

152-1 Für die Gemein<strong>de</strong> Heu<strong>de</strong>ber sieht <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten vor, die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beabsichtigten Ortsentwicklung entsprechen. So<br />

soll neben <strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen und gut entwickelten<br />

Landwirtschaft auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg für touristische<br />

Entwicklungen frei sein. Der Bahnhof als<br />

Schnittstelle <strong>de</strong>s ÖPNV ist ein wichtiger Schritt dazu.<br />

Eben so wichtig ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschluss von<br />

Eignungsgebieten für Windkraft in <strong><strong>de</strong>r</strong> sensiblen<br />

Region zwischen Harz, Huy und Fallstein. Die<br />

Gemein<strong>de</strong> begrüßt die Aussagen <strong>de</strong>s REP dazu.<br />

keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Flächen zum vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz festgelegt;<br />

diese sind unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachtechnisch<br />

festgestellten Überschwemmungsgebieten und <strong>de</strong>n daraus<br />

entwickelten VRG-Hochwasserschutz aus topografischen Daten<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Auelehmkartierung entwickelt wor<strong>de</strong>n. Aber auch ohne<br />

eine Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Erwähnung im Text<br />

gehören nach Pkt. 5.1.1., Z 1:":::die Flächen zwischen <strong>de</strong>n<br />

Uferlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewässer und Hochwasser<strong>de</strong>ichen ...sowie die<br />

Ausuferungs- und Retentionsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer,..." zu<br />

<strong>de</strong>n VRG Hochwasserschutz. Die Aufzählung im Pkt. 5.1.1. Z 2<br />

und damit auch im Pkt. 5.2.1 (siehe Z 1) ist nicht abschließend,<br />

so dass in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, bisher im<br />

REPHarz nicht kartografisch bzw. nicht textlich benannte<br />

Talbereiche <strong>de</strong>n VRG-/VBG-Hochwasserschutz zugerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 135 von 610


TÖB: (153) Gemein<strong>de</strong> Langeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

153-1 Die Gemein<strong>de</strong> Langeln verfügt über außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

gute Ackerbö<strong>de</strong>n, die Voraussetzung für<br />

leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe sind. Das<br />

im nördlichen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung vorgesehene<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft trägt <strong>de</strong>m Rechung.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

153-2 Zu<strong>de</strong>m strebt Langeln auch eine Entwicklung zu<br />

naturnahem sanften Tourismus an. So sollen gera<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>n ansässigen Landwirtschaftsbetrieben wegen <strong>de</strong>n<br />

sich än<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Produktionsbedingungen<br />

Einkommensalternativen aufgetan wer<strong>de</strong>n. Somit<br />

kommt die Überlagerung von Landwirtschaft,<br />

Tourismus und Erholung im Bereich <strong>de</strong>s Naturparks<br />

Harz diesen Entwicklungsabsichten entgegen.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

153-3 Langeln unterstützt die <strong>Planung</strong>sabsicht für einen<br />

Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz nicht.<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

154-2 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft sowie Tourismus und Erholung wird<br />

<strong>de</strong>n geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Produktionsbedingungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft Rechnung getragen. Es wer<strong>de</strong>n<br />

Einkommensalternativen z.B. im Tourismus aufgetan.<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

154-3 Während im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP das Gewerbegebiet<br />

Red<strong>de</strong>ber noch als Standort für Vorrangstandort<br />

Industrie VII gekennzeichnet war, ist dieser Standort<br />

jetzt an eine Fläche westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n verschoben<br />

wor<strong>de</strong>n. Da in diesem Bereich bisher keine<br />

gewerblichen Ansiedlungen vorhan<strong>de</strong>n sind, geht die<br />

Gemein<strong>de</strong> davon aus, dass es sich um einen<br />

redaktionellen Fehler han<strong>de</strong>lt. Er muss korrigiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um einen Irrtum <strong>bei</strong>m Lesen <strong>de</strong>s Planes.<br />

Die fälschlicherweise angenommene Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> blauen Nr.<br />

VII zum Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe gehört <strong>de</strong>m<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Pkt. 5.1.1., Z 4, Nr. VII -<br />

Holtemme). Die Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

besitzen entsprechend Legen<strong>de</strong> keine Nummerierungen und<br />

Red<strong>de</strong>ber ist kein Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe<br />

entspr. 6.1.1., Z 3.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 136 von 610


TÖB: (154) Gemein<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>bber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

154-4 Die Gemein<strong>de</strong> Red<strong>de</strong>ber weist darauf hin, dass sie<br />

die <strong>Planung</strong>en zu einem Verkehrslan<strong>de</strong>platz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nordharzregion nicht unterstützt.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

154-1 Der Entwurf zum REP Harz sieht für Red<strong>de</strong>ber<br />

vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Standortvoraussetzungen vor. Red<strong>de</strong>ber verfügt<br />

über umfangreiche Naturraum-, Landschafts- und<br />

Wirtschaftspotenziale.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

155-1 Die Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld sieht ihre<br />

Entwicklungspotenziale vor allem im Erhalt einer<br />

leistungsfähigen Landwirtschaft.<br />

Dazu soll nach <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n vor allem einem<br />

weiteren Verbrauch von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

155-2 Nur unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Voraussetzung, dass in<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems die ordnungsgemäße<br />

Landwirtschaft weiterhin möglich ist (Erläuterung<br />

5.2.3. zu Grundsatz 1), kann dieser Aussage <strong>de</strong>s<br />

REP-Entwurfs zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

155-4 Die Gemein<strong>de</strong> begrüßt die Entscheidung,<br />

Eignungsgebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Region Harz-Huy-Fallstein nicht vorzusehen.<br />

Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz stehen <strong>de</strong>n<br />

Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> (überwiegend<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft) nicht entgegen.<br />

Regionalplanerische Festlegungen sind rahmensetzend und<br />

nicht flächenscharf. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ROG soll <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplan unterschiedliche Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Raum<br />

aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abstimmen bzw. ausgleichend wirken.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />

ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />

ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 137 von 610


TÖB: (155) Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

155-3 Einem Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz wird die<br />

Gemein<strong>de</strong> Schmatzfeld unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em aus <strong>de</strong>n<br />

genannten Grün<strong>de</strong>n nicht zustimmen.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

156-2 Probleme wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />

für Hochwasserschutz (II) gesehen. Diese zu klären,<br />

wird kurzfristig angestrebt. Die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft wird zu möglichen<br />

Ergebnissen kurzfristig unterrichtet.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

156-3 Hinsichtlich <strong>de</strong>s erwähnten Verkehrslan<strong>de</strong>platz<br />

Nordharz (5.2.5.Luftverkehr) weist die Gemein<strong>de</strong><br />

Stapelburg nachdrücklich darauf hin, dass ein<br />

solches Vorhaben keine Unterstützung fin<strong>de</strong>t und<br />

<strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsentwicklung entgegensteht.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

156-1 Die Gemein<strong>de</strong> Stapelburg sieht ihre<br />

Entwicklungsabsichten hinsichtlich<br />

naturverbun<strong>de</strong>nem, ökologischen Tourismus durch<br />

<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz bestätigt. Bereits <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verzicht auf ein Eignungsgebiet für Windkraft im<br />

Bereich Schauen/Osterwieck gibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong>ssicherheit für Vorhaben wie ein Öko-Camp<br />

bzw. die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>belebung <strong>de</strong>s Kurstandorts Jungborn.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Probleme wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s VRG Hochwasserschutz Nr.<br />

II "Ecker" in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme nicht erläutert. Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen VRG-Ausweisung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ecker ist<br />

das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte<br />

Überschwemmungsgebiet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 138 von 610


TÖB: (157) Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

157-1 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt nimmt als Sitz <strong><strong>de</strong>r</strong> VG<br />

Nordharz zentralörtliche Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />

Verwaltung wahr.<br />

Aufgrund ihrer räumlichen Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />

ländlichen Siedlungsgefüges und ihrer Ausstattung<br />

mit Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundversorgung<br />

(Einkaufszentrum, Handwerks- und<br />

Gewerbebetriebe, alle Schulformen,<br />

Verkehrsanbindung) nimmt die Gemein<strong>de</strong> bereits<br />

zentralörtliche Funktionen wahr und sollte im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan auch als<br />

Grundzentrum aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

157-2 Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kennzeichnung als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz gibt es Abstimmungsbedarf mit<br />

<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse dieser<br />

Abstimmung<br />

wer<strong>de</strong>n Ihnen umgehend zur Kenntnis gegeben.<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

157-5 Es ist jedoch wichtig, dass die umfangreich<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigen,<br />

da diese bereits nach <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n durch<br />

Flächenentzug erheblich in Ihrer Wirtschaftlichkeit<br />

bedroht sind.<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

157-4 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft entspricht <strong>de</strong>n Entwicklungszielen <strong>de</strong>s<br />

Ortes.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

157-3 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet tür<br />

Tourismus und Erholung entspricht <strong>de</strong>n<br />

Entwicklungszielen <strong>de</strong>s Ortes.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />

Mag<strong>de</strong>burg) im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und<br />

gegebenenfalls Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung im<br />

Bereich Veckenstedt ist das nach § 96 Abs. 5 WG LSA<br />

vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Ilse.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />

ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />

ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 139 von 610


TÖB: (157) Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

157-6 Die Entscheidung gegen weitere Gebiete für die<br />

Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

begrüßt, da somit wertvolle Orts- und<br />

Landschaftsbil<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen Harz, Huy und Fallstein<br />

erhalten bleiben.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

157-7 Die Gemein<strong>de</strong> Veckenstedt wen<strong>de</strong>t sich entschie<strong>de</strong>n<br />

gegen einen Verkehrslan<strong>de</strong>platz im Nordharz. Dieser<br />

sollte im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zum REP Harz<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

158-3 Der Ausweisung von umfangreichen<br />

Vorbehaltsflächen für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems kann <strong>de</strong>shalb nur<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, wenn diese <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaftsbetriebe nicht entgegenstehen.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

158-2 Die Wirtschaftsgrundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> leistungsfähigen<br />

Agrarbetriebe <strong>de</strong>s Ortes wird nachhaltig gesichert.<br />

Zu<strong>de</strong>m ist die Schaffung von<br />

Einkommensalternativen im sanften, naturnahen<br />

Tourismus möglich.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

158-4 Mit Erleichterung wird zur Kenntnis genommen, dass<br />

auf die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung<br />

von Win<strong>de</strong>nergie im Bereich <strong>de</strong>s wertvollen Natur-<br />

und Landschaftsraums zwischen Harz, Huy und<br />

Fallstein verzichtet wur<strong>de</strong>. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ehemals beabsichtigte Standort in Schauen hätte<br />

eine touristische Entwicklung rund um das<br />

Ilsestrandbad unmöglich gemacht.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, diese sind <strong>bei</strong> entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

und Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 5.2.3. G 1, 2 wird darauf hingewiesen,<br />

dass die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft weiterhin<br />

möglich ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 140 von 610


TÖB: (158) Gemein<strong>de</strong> Wasserleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

158-5 Die Gemein<strong>de</strong> Wasserleben wird die Errichtung<br />

eines Verkehrslan<strong>de</strong>platzes mit Auswirkungen auf<br />

ihre Gemarkung nicht dul<strong>de</strong>n. Im Übrigen ist seit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme zum Antragsverfahren im Jahr 2001<br />

kein weiterer Verfahrensgang <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

158-1 Die Entwicklungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wasserleben<br />

entsprechen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s 2. Entwurfs zum<br />

REP Harz.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

160-1 Gemäß zentralörtlicher Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist Blankenburg<br />

als Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums eingestuft. Dies entspricht <strong>de</strong>n<br />

Entwicklungsabsichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt.<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

160-6 Abschließend bitte ich um Prüfung, ob Blankenburg<br />

als Vorrangstandort für Forschung und Bildung<br />

ergänzend aufgenommen wird. Durch das<br />

Studieninstitut <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen- Anhalt wird in<br />

Blankenburg eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Bildungs- und<br />

Wissenschaftseinrichtung vorgehalten.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.2.5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ROV-Ergebnisses <strong>de</strong>n REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslan<strong>de</strong>platz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n als auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sträger, daher bleibt<br />

G 4 bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren stark zurückgegangenen<br />

Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildungsplätze wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort als nicht<br />

regional be<strong>de</strong>utsam z.B. im Gegensatz zur Fachhochschule<br />

Harz angesehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 141 von 610


TÖB: (160) Stadt Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

160-2 Die Bahnstrecke Blankenburg - Thale ist im 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht mehr enthalten.<br />

Hierzu ist ein Beschluss zur Aufhebung <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Beschlusses Nr. 277/97 vom<br />

06.08.1997: "Willensbekundung zur Revitalisierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnachse Quedlinburg-Thale-Blankenburg-<br />

Rübeland- Elbingero<strong>de</strong>-Königshütte-Brocken" für <strong>de</strong>n<br />

nächsten Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Blankenburg (Harz)<br />

vorbereitet. Dieser wird nach Beschlussfassung<br />

umgehend nachgereicht.<br />

STN v. 24.05.07:<br />

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Blankenburg in seiner Sitzung am 03.05.07<br />

nun <strong>de</strong>n Beschluss zur Teilaufhebung <strong>de</strong>s o.g.<br />

Beschlusses gefasst hat. Diesen Beschluss füge ich<br />

<strong>bei</strong>.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

160-5 Hinweisen möchte ich auch auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (siehe Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Cattenstedt).<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (160) Stadt Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

160-3 Zu Prüfen ist die Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gartenträume in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />

mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Symbol <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gartenschnecke.<br />

Das Projekt "Gartenträume" besitzt im Land Sachsen-<br />

Anhalt einen wesentlichen Stellenwert und ist von<br />

überregionaler Be<strong>de</strong>utung.<br />

160-4 Weiterhin wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kartographischen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schienenverbindung Blankenburg- Halberstadt<br />

(ein<strong>de</strong>utiger darstellen) gegeben. Sowohl die<br />

Bahnlinie als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Haltepunkt bzw. Bahnhof hat<br />

für Blankenburg durch die Aufnahme als REVITA-<br />

Projekt eine hohe Be<strong>de</strong>utung.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

161-2 Hinweisen möchte ich auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (Anlage 1).<br />

10 Sonstiges<br />

161-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Cattenstedt ausgewiesen:<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems.<br />

Weiterhin sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten B 81 OU<br />

Blankenburg dargestellt sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale<br />

Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a. durch die Gemarkung<br />

Cattenstedt verläuft.<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" sind im Text aufgeführt,<br />

kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />

Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Durch die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> eine<br />

kräftigere Signatur festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

161-3 Weitere Hinweise wur<strong>de</strong>n nicht gegeben. Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (162) Gemein<strong>de</strong> Heimburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

162-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Heimburg ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

(Ziegenberg <strong>bei</strong> Heimburg)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems<br />

- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />

Weiterhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a.<br />

durch die Gemarkung Heimburg verläuft, dargestellt.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Heimburg hat keine Einwän<strong>de</strong> zu o.g.<br />

Planentwurf.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

163-2 Der Hinweis zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s geplanten<br />

Tourismusprojektes Blauer See im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Barrierefreien Tourismus wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Hüttenro<strong>de</strong> weiterhin aufrechterhalten.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

163-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Hüttenro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems<br />

Desweiteren ist <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 27<br />

Teilortsumgehung Hüttenro<strong>de</strong> dargestellt.<br />

Der Hinweis zum erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Weiterausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L<br />

94 bis zur B 81 wur<strong>de</strong> bereits ergänzend<br />

aufgenommen.<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

164-2 Der Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnlinie Blankenburg- Thale ist im<br />

2. Planentwurf nun nicht mehr enthalten. Hinweisen<br />

möchte ich in diesem Zusammenhang auf die<br />

geplante Nachnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Trasse als überörtlichen<br />

Radweg. Dies ist im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Harz ergänzend aufzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> zum barrierefreien Tourismus<br />

sind begrüßenswert, einen Eingang in die Regionalplanung<br />

kann diese gemeindliche <strong>Planung</strong> jedoch aufgrund seiner<br />

vergleichsweise geringen Größe nicht fin<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Für die Aufnahme im REPHarz sind lediglich min<strong>de</strong>stens<br />

regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege geeignet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (164) Gemein<strong>de</strong> Timmenro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

164-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Timmenro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

(Kieslagerstätte Warnstedt- Timmenro<strong>de</strong>)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems<br />

- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

165-2 Im o.g. Planentwurf sind ebenfalls <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geplanten B 81 Ortsumgehung Blankenburg sowie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> überregionale Radweg R 1, <strong><strong>de</strong>r</strong> u.a. durch die<br />

Gemarkung Wienro<strong>de</strong> verläuft, dargestellt.<br />

Bezogen auf die B 81 OU Blankenburg wird seitens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> weiterhin auf eine<br />

ortsverträgliche Lösung (das heißt, möglichst weit<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsbebauung entfernt) gedrängt, um <strong>de</strong>n<br />

unvermeidlich entstehen<strong>de</strong>n Lärm weitestgehend zu<br />

vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

165-3 Desweiteren möchte ich auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>de</strong>s R 1 hinweisen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nach Abschluss <strong>de</strong>s Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (Anlage 1).<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU im Zuge<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 durch das ROV ermittelt. Der Trassenverlauf im REP<br />

wird diesbezüglich, jetzt als abgestimmte <strong>Planung</strong>, angepasst.<br />

Damit ergibt sich auch im REP eine geringfügige Vergrößerung<br />

<strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Trassenverlaufes <strong><strong>de</strong>r</strong> OU zur Ortslage<br />

Wienro<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichigung die Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wird vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 145 von 610


TÖB: (165) Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

165-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Wienro<strong>de</strong> ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Natur und Landschaft (Bo<strong>de</strong>tal<br />

und Steinköpfe)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n. Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

166-6 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut in STN zum 2.<br />

Planentwurf vorgetragen) :<br />

Als Grundproblem für die Stadt Derenburg stellt sich<br />

im gesamten REP-Entwurf die zentralörtliche<br />

Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und die daraus folgen<strong>de</strong> Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einzelnen Orte dar. Diese Probleme ziehen sich<br />

durch <strong>de</strong>n gesamten REP-Entwurf in <strong>de</strong>n Punkten:<br />

Punkt 3. G 2-1 (Seite 6); G 4-2 (Seite 6); G 5-1<br />

(Seite 6); G 5-2 (Seite 7); Punkt 4.2. G 4-4 (Seite<br />

14); G 4-5 (Seite 14); Z 5 (Seite 14); Punkt 4.3. 13<br />

(Seite 17); Punkt 5.2.8 Begründung zu Ziel 1 (Seite<br />

47); Punkt 6.1. Z 2 (Seite 58) und Punkt 6.2.1. Z 4<br />

(Seite 72), u. s. w.<br />

Beispielgebend für vorgenannte Auflistung wird hier<br />

Punkt 3. G 2-1 erläutert:<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg ist es nicht richtig, die<br />

Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und nur<br />

auf ein System leistungsfähiger Orte auszurichten.<br />

Durch die Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg zwischen <strong>de</strong>n<br />

zentralen Orten Wemigero<strong>de</strong>, Halberstadt und<br />

Blankenburg hat Derenburg selbst keine<br />

zentralörtliche Anerkennung als Grundzentrum<br />

erhalten. Sehr wohl ist aber durch diese zentrale<br />

Lage zwischen <strong>de</strong>n drei Städten gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wohnstandort Derenburg für Werktätige in diesen<br />

Städten äußerst günstig. Die wichtigen und<br />

notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen<br />

eines Wohnstandortes sind durch das<br />

Vorhan<strong>de</strong>nsein von Verkaufseinrichtungen für Waren<br />

<strong>de</strong>s täglichen Bedarfs, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>einrichtungen (KITA,<br />

Grundschule), Ärzte (Zahn- und Allgemeinärzte),<br />

Apotheke, Physiotherapie, Sparkasse,<br />

Altenpflegeheim/ Altersgerechtes Wohnen, u.s.w.<br />

gegeben. Hierin sieht die Stadt Derenburg auch ein<br />

erhebliches Zukunftspotential für seine<br />

Stadtentwicklung. Durch die geplante Konzentration<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungstätigkeit in zentralen Orten entsteht aus<br />

unserer Sicht eine "Klassengesellschaft" zwischen<br />

Orten mit und ohne zentralörtlicher Funktion. Bei G 2-<br />

1 müssten auch solche Kriterien wie eine günstige<br />

zentrale Lage und verkehrstechnische Anbindung<br />

zwischen zentralen Orten, wie oben beschrieben,<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Punkte <strong>de</strong>s REP beziehen sich auf Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans, die gemäß § 6 <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt zu<br />

übernehmen sind. Einen Ermessensspielraum hat die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hier<strong>bei</strong> nicht. Entwicklungen<br />

in <strong>de</strong>n nichtzentralen Orten sind damit nicht ausgeschlossen,<br />

diese sind jedoch auf die Eigenentwicklung auszurichten. Die<br />

entsprechen<strong>de</strong> LEP-Vorgabe <strong>de</strong>s G 2-1 wur<strong>de</strong> inhaltlich<br />

i<strong>de</strong>ntisch aus <strong>de</strong>m Raumordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, § 2<br />

(Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) Abs. 2 Nr. 2 übernommen.<br />

Die aufgeführten Fakten zur Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg und zur<br />

infrastrukturellen Ausstattung wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig<br />

durchzuführen<strong>de</strong>n Überprüfung bzw. Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundzentren einfließen (siehe hierzu auch aktuellen Datensatz<br />

166-1)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 147 von 610


TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

166-1 STN vom 03.04.07.<br />

Die Stadt Derenburg nimmt innerhalb ihrer<br />

territorialen Lage Aufgaben eines GZ war. Es ist für<br />

die Stadt nicht zu akzeptieren, dass diese Funktion<br />

nicht in <strong>de</strong>n REPHarz aufgenommen wird.<br />

(<strong>Abwägung</strong> 1. Entwurf DS 166-2 i.V.m. DS 166-1).<br />

166-7 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Des Weiteren ein Ansinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg in<br />

Punkt 4.3. G 13:<br />

Hier liegt das Bestreben <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg darin,<br />

perspektivisch ebenfalls als Grundzentrum wie alle<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Städte im Landkreis Wemigero<strong>de</strong><br />

ausgewiesen zu wer<strong>de</strong>n. Dem kann, wenn man die<br />

Karte 2 zum REP Harz betrachtet, nicht die Nähe zu<br />

<strong>de</strong>n Orten Wernigero<strong>de</strong>, Halberstadt und<br />

Blankenburg als zentrale Orte entgegengehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, da zwischen Blankenburg, Quedlinburg und<br />

Aschersleben ebenfalls in direkter Nähe fünf<br />

Grundzentren ausgewiesen sind.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />

Mag<strong>de</strong>burg) im REPHarz <strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und<br />

gegebenenfalls Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt im<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes. Eine jetzige<br />

Neueinstufung von Grundzentren macht u.a. auch keinen Sinn,<br />

da die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n Vorgaben/Kriterien <strong>de</strong>s LEP für ein<br />

Grundzentrum (z.B. min<strong>de</strong>stens 3000 bis 5000 Einwohner im<br />

Ort und min<strong>de</strong>stens 10.000 Einwohner im<br />

Verflechtungsbereich) eventuell im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />

Neuaufstellung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t/angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Grundzentren am Harzrand zwischen Quedlinburg und<br />

Aschersleben übernehmen auch die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung im Harz. Derenburg übernimmt diese Funktion<br />

nicht.<br />

Zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg als Grundzentrum siehe<br />

aktuellen Datensatz 166-1<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

166-12 STN vom 19.12.05:<br />

Der REP betont ausdrücklich mehrfach die<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Situation <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

guten Bo<strong>de</strong>nverhältnisse in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorharzregion.<br />

Der Planbereich für die ökologischen<br />

Verbundsysteme ist aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt zu<br />

großräumig und zu nah angrenzend an das<br />

Stadtgebiet vorgesehen. Für Landwirtschaft<br />

geeignete Bö<strong>de</strong>n sind im vollen Umfang für die<br />

Landwirtschaft zu erhalten.<br />

Die Stadt Derenburg for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Flächen in ihrer Gemarkung als<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft. Eine touristische<br />

Nutzung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

166-2 Im südöstlichen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung sind Flächen<br />

als VBG für Wassergewinnung vorgesehen. Die<br />

Stadt for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier dass diese Flächen auch für die<br />

Landwirtschaft vorbehalten bleiben, da sonst die<br />

Betriebe in ihrer Existenz gefähr<strong>de</strong>t sein könnten.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Multifunktionalität <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft wer<strong>de</strong>n<br />

Mehrfachüberlagerungen von Vorbehaltsgebieten<br />

vorgenommen. Dadurch sollen sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Lagegunst als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungspotenziale<br />

<strong>de</strong>s Vorharzes Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n (LSG, Naturpark<br />

Harz). Eine Überlagerung eines Vorranggebietes für<br />

Landwirtschaft mit einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus und<br />

Erholung wür<strong>de</strong> zur Nichtgenehmigung <strong>de</strong>s Planes durch die<br />

oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> führen. Regionalplanerische<br />

Vorgaben sind rahmensetzend und nicht flächenscharf. Der<br />

Raum um Derenburg als Teil <strong>de</strong>s Naturparks Harz soll als<br />

Erholungslandschaft stärker mit <strong>de</strong>m Harz vernetzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

bisherige und zukünftige landwirtschaftliche Nutzung wird durch<br />

die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz nicht in Frage gestellt. Die<br />

durchschnittl. Standortgüte (Ackerwertzahl um 73) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Derenburg läßt keine Eingruppierung in ein VRG<br />

Landwirtschaft zu, so dass die Fläche ohnehin im VBG<br />

verbleiben wür<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf die Bewirtschaftung<br />

betroffener Acker-/Grünlandflächen sind durch die<br />

regionalplanerische Ausweisung eines VBG-<br />

Wassergwewinnung nicht gegeben, da solche<br />

raumordnerischen Festlegungen nicht für Privatpersonen<br />

bestimmt sind. Schon gar nicht ist damit eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jetzigen Nutzungsform verbun<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

166-3 STN vom 03.04.07:<br />

Die Aufforstungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Deponie Löwenberg ist<br />

erklärtes Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt. Die Fläche sollte auch in die<br />

<strong>Planung</strong> aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da sich Biotope lt.<br />

Auskunft <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> nur auf<br />

einer kleinen Teilfläche befin<strong>de</strong>n.<br />

166-8 STN vom 19.12.05 (erneut vorgetragen):<br />

Zum Punkt 5.2.8. und zu Ziel 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich<br />

Löwenberg, ehemalige Kiesgrube und jetzige<br />

Erdaushub<strong>de</strong>ponie perspektivisch als<br />

Erstaufforstungsgebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Dieses wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>m letzten Satz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu<br />

Ziel 1 voll entsprechen, da es sich um eine Bergbau-<br />

/Abbaufolgelandschaft han<strong>de</strong>lt.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

166-4 Die Stadt begrüßt <strong>de</strong>n Verzicht auf die Ausweisung<br />

von weiteren Eignungsgebieten für Windkraft im<br />

sensiblen Naturraum zwischen harz, Huy und<br />

Fallstein. Für eine touristische Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

nördlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong>de</strong>s<br />

landschaftsbildlich hochwertigen Naturraums<br />

unverzichtbar<br />

keine Berücksichtigung Die Fläche befin<strong>de</strong>t sich im Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems. Hier sind bereits<br />

Initialpflanzungen vorhan<strong>de</strong>n, die punktuell ergänzt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Da es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Standort um verschie<strong>de</strong>ne<br />

Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen) han<strong>de</strong>lt, wür<strong>de</strong><br />

ein Vorbehaltsgebiet für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />

einigen Biotopstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

entgegen stehen. Weiterhin entspricht die Flächengröße nicht<br />

<strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Kriterienkataloges für eine<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung-/ Aufforstungsfläche.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Fläche befin<strong>de</strong>t sich im VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS.<br />

Hier sind bereits Initialpflanzungen vorhan<strong>de</strong>n, die punktuell<br />

ergänzt wer<strong>de</strong>n können. Da es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Standort um<br />

verschie<strong>de</strong>ne Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen)<br />

han<strong>de</strong>lt, wür<strong>de</strong> ein VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />

einigen Biotopstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

entgegenstehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

166-9 STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken und Anregungen zum<br />

1. Planentwurf erneut vorgetragen):<br />

Zum Punkt 6.2.3. Z 7 Nr. 22 i. V. m. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle für Z<br />

7 Nr. 22:<br />

Folgen<strong>de</strong> Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg:<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen schon fertigen bzw. in<br />

Fertigstellung befindlichen B6n ist eine <strong>de</strong>utliche<br />

Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs zu<br />

beobachten und auch weiter zu erwarten.<br />

Problematisch stellte sich in Derenburg bisher nur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchgangsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen<br />

dar. Dieses Problem wur<strong>de</strong> neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Realisierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B6n auch durch eine Tonnagebegrenzung auf<br />

7,5 t (außer landwirtschaftlicher Verkehr und KOM)<br />

aus Richtung Halberstadt größtenteils gelöst bzw.<br />

stark entschärft. Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg ist<br />

es nicht mehr erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, die hier aufgezeigte<br />

Teilortsumgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> L82 für Derenburg zu<br />

realisieren.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

166-10 STN vom 19.12.05:<br />

G 11: In <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung fehlt aus unserer Sicht die<br />

Stadt Derenburg mit seinem historischen Stadtkern,<br />

die im Rahmen <strong>de</strong>s städtebaulichen<br />

Denkmalschutzes entsprechend <strong>de</strong>nkmalrechtlichen<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zurzeit (komplett) saniert wird. Des<br />

Weiteren ist zu beachten, dass <strong>bei</strong> archäologischen<br />

Grabungen in neu entstan<strong>de</strong>nen Wohnbaugebieten<br />

Fun<strong>de</strong> von erheblicher überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

gesichert wur<strong>de</strong>n, die auf eine sehr frühe Besiedlung<br />

im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Derenburg hinweisen.<br />

10 Sonstiges<br />

166-5 STN vom 03.04.07:<br />

Ergänzend zu <strong>de</strong>n vorgenannten Hauptpunkten<br />

behält die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage <strong>bei</strong>gefügte, mit Beschluss<br />

Nr. 96-05 vom 19.12.2005 vom Stadtrat <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Derenburg beschlossene STN in allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Punkten inhaltlich ihre Gültigkeit.<br />

volle Berücksichtigung Die TOU Derenburg war bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

nicht mehr enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Stadt Derenburg ist bereits unter Pkt. 6.1.6.<br />

(Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege) unter Z 2<br />

genannt. Pkt. 7.17. legt nur weitere einzelfachliche Grundsätze<br />

fest, die für alle genannten Gebiete o<strong><strong>de</strong>r</strong> Orte gültig sind, hier<br />

sind keine separaten Ortsnennungen möglich, da diese Orte<br />

<strong>de</strong>m Handbuch <strong>de</strong>s Tourismus entnommen wur<strong>de</strong>n (siehe<br />

Begründung zu Z 11).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 151 von 610


TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

167-5 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

G2-1<br />

Der o.g. Grundsatz birgt die Gefahr, dass nicht<br />

zentrale Orte in ihrer Entwicklung gehemmt wer<strong>de</strong>n<br />

und ein weiterer Verlust an Bevölkerung sowie<br />

Lebensqualität einhergeht. Ebenfalls gestaltet sich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang die Inanspruchnahme brachgefallener<br />

Siedlungsfläche vor Freiflächen aufgrund von<br />

Eigentumsverhältnissen, Flächengrößen,<br />

Sanierungsaufwendungen etc. als äußerst<br />

problematisch. Dies als Vorranggrundsatz zu<br />

formulieren kann daher nicht geteilt wer<strong>de</strong>n. Dieses<br />

ist analog zu G10-1 und G10-2 zu sehen.<br />

G10-1<br />

Der zweite Satz erlaubt <strong>de</strong>n Rückschluss, dass es in<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gebieten nicht geplant ist Ar<strong>bei</strong>tplätze zu<br />

schaffen. Dieses kann nicht als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung gelten.<br />

Auch dieser Grundsatz in seiner Gesamtheit zielt auf<br />

die erhebliche Benachteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zentralen<br />

Orte. Es muß bedacht wer<strong>de</strong>n, dass auch dort<br />

Infrastrukturen bestehen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Nicht- Auslastung zu<br />

finanziellen Belastungen führen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Stelle neu geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

167-1 STN vom 12.04.07 zu 4.3. /Z 11, Nr. 6 Elbingero<strong>de</strong><br />

(Ortschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Elbingero<strong>de</strong>):<br />

Es wird gebeten zu prüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Status<br />

Grundzentrum nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsgemein<strong>de</strong> Stadt<br />

Elbingero<strong>de</strong> (Harz) nicht automatisch für die<br />

gesamte Einheitsgemein<strong>de</strong> zu übertragen ist und<br />

nicht nur für ein Teilbereich einer Gemein<strong>de</strong> gelten<br />

kann. Es wird hier u.a. auf das Mittelzentrum<br />

Wernigero<strong>de</strong> verwiesen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m offensichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Status für die gesamte Stadtfläche mit <strong>de</strong>n neu<br />

eingeglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Gemein<strong>de</strong>teilen gilt.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze sind gemäß § 6 LPlG aus <strong>de</strong>m LEP-<br />

LSA übernommen wor<strong>de</strong>n bzw. wur<strong>de</strong>n teilweise für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion konkretisiert, einen Ermessensspielraum hat<br />

die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hier<strong>bei</strong> nicht.<br />

Entwicklungen in <strong>de</strong>n nichtzentralen Orten sind damit nicht<br />

ausgeschlossen, diese sind jedoch auf die Eigenentwicklung<br />

auszurichten. Damit soll eine effektive Bün<strong>de</strong>lung von größeren<br />

Vorhaben erreicht wer<strong>de</strong>n sowie negative Entwicklungen, wie<br />

z.B. Zersiedlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft und erhöhter Bo<strong>de</strong>nverbrauch<br />

sowie größere Pendler-Verkehrsströme vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Mit G 10-1 als wortgleiche Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ist <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Rückschluss nicht<br />

ableitbar. Es geht um die Berücksichtigung von möglichen<br />

zusätzlichen Wohnbedarf in <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung<br />

im Umfeld von Gebieten, die Ar<strong>bei</strong>tsplätze schaffen (z.B.<br />

Gewerbe- und Indutriegebiete) . Es han<strong>de</strong>lt sich hier um<br />

raumordnerische Grundsätze, die in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen und <strong>Abwägung</strong>sprozessen zu berücksichtigen<br />

sind. Diese können in begrün<strong>de</strong>ten Fällen auch "weggewogen"<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Der Status Grundzentrum o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mittelzentrum gilt nur für <strong>de</strong>n<br />

genannten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil, siehe dazu<br />

REPHarz, Pkt. 4.3, Z 2 bzw. LEP, Pkt. 3.2., 2. Ziel .<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

167-6 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Hier ist eine Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

Siedlungsflächen und potentiellen städtebaulichen<br />

Arrondierungspotentialen geboten, zu mal diese<br />

Ausweisungen sehr nah an diese Flächen gehen.<br />

Der Kalk Abbau wird im Tagebau betrieben, welches<br />

die Frage nach Abstandsflächen zwischen Betrieb<br />

und Siedlungsfläche aufwirft. Dies kann dazu führen,<br />

dass entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau unwirtschaftlich wird o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbereiche nicht bestehen können<br />

bzw. sinnvolle Arrondierungen nicht vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Eine Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebiete mit <strong>de</strong>n Akteuren kann hier<strong>bei</strong> sehr<br />

sinnvoll sein.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

167-7 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Z 2 31) Elbingero<strong>de</strong><br />

Hier wird vermutet, dass die Vorrangwürdigkeit im<br />

wesentlichen durch das vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz<br />

und Funktionsglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung besteht. Es sollte<br />

klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass sich hierauf auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorrangstandort bezieht und daher auch die<br />

Begründung konkretisiert wird.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong> das bereits im LEP-LSA noch <strong>de</strong>utlich<br />

größer (> 1.000 ha) ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung auf<br />

Grundlage gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlicher Abbaurechte konkretisiert<br />

(nunmehr ca. 500 ha). Dieses Vorranggebiet ist als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Siedlungsentwicklung zu<br />

beachten. Das heißt auch, dass eine zu dichte<br />

Siedlungsentwicklung die Vorrangfunktion durch das Einhalten<br />

von notwendigen Sicherheitsabstän<strong>de</strong>n erheblich<br />

beeinträchtigen kann. Dazu ist allerdings eine Einzelfallprüfung<br />

notwendig, da die Festlegung <strong>de</strong>taillierter Abstandsflächen nicht<br />

Thema <strong><strong>de</strong>r</strong> groben Maßstabsebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

(1:100.000) sein kann. Dieses ist <strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlichen<br />

Betriebsplanung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung mit<br />

seiner feineren Maßstabsebene vorbehalten. Eine<br />

regionalplanerische Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete im<br />

Maßstab 1: 100.000 ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtskräftigen<br />

bergrechtlichen und <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich erreichten bergbaulichen<br />

Vorortsituation im Rahmen einer REP-Gesamtneuaufstellung<br />

nicht möglich. Da das großräumige Bergbaugebiet um<br />

Elbingero<strong>de</strong> und Rübeland auch als Sanierungsgebiet gemäß<br />

Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz eingestuft ist, wäre, sofern das<br />

Konfliktpotential zwischen Siedlungsentwicklung und Bergbau<br />

auf stä<strong>de</strong>baulicher <strong>Planung</strong>sebene nicht gelöst wer<strong>de</strong>n kann,<br />

auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen und touristischen<br />

Sensibiltät <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland<br />

gegebenfalls die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung eines <strong>Regionale</strong>n<br />

Teilgebietsentwicklungsplanes gemäß REPHarz, Pkt. 4.1. G 2<br />

bzw. gemäß § 8 LPlG (Maßstabsebene 1:25.000) zu prüfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Angaben sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung umfassend enthalten. Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 153 von 610


TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

167-2 STN vom 12.04.07: Zu 6.2.4./Z 5:<br />

Ebenfalls ist im Oberharz ein Netz von<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Radwegen mit<br />

lan<strong>de</strong>sübergreifen<strong>de</strong>n Verbindungen existent und im<br />

Ausbau begriffen. Zur Stärkung <strong>de</strong>s Status <strong>de</strong>s<br />

Radnetzes als auch zur Stärkung <strong>de</strong>s Tourismus<br />

erscheint die Aufnahme eines Oberharzer Radweges<br />

in <strong>de</strong>n REPHarz geboten.<br />

167-4 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> von Ihnen telefon.<br />

gewünschte Plan zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges<br />

im Bereich Elbingero<strong>de</strong>, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-<br />

Werke GmbH erwähnt.<br />

167-8 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Z 5: Hier konnten wir die Wege nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

zuordnen. Eine entsprechen<strong>de</strong> genaue Ausweisung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung erscheint sinnvoll.<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

167-9 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

G11g)<br />

Hier sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeitaspekt dringend<br />

berücksichtigt und hervorgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong>n bereits regionale und überregionale Radund<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aufgenommen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan keinen<br />

Anspruch erhebt, alle Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aufzunehmen<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Oberharz,da hier eine Vielzahl dieser Wege<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind), sollte dies <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Radfahrkarten<br />

vorbehalten bleiben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegverlauf wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

keine Berücksichtigung Die Wege sind entsprechend <strong>de</strong>s Maßstabes <strong>de</strong>utlich im Plan<br />

dargestellt. Eine bessere Erkennbarkeit <strong>de</strong>s Verlaufes ist<br />

aufgrund von teilweisen Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Festlegungen nicht möglich. Die Grundlagen für die Darstellung<br />

sind offizielle Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>karten, die zur genauen Nachverfolgung<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- bzw. Radwege besitzen keine Nummerierung, diese<br />

ist entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ministeriums für <strong>de</strong>n REP<br />

nicht vorgesehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist sicherlich berechtigt, die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrzeiten ist jedoch nicht Thema <strong>de</strong>s REP, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist in <strong>de</strong>n<br />

diesbezüglichen Fachplanungen (Nahverkehrsplan) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

167-10 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

10 Sonstiges<br />

G 10: Der Zusammenhang rückläufiger<br />

Bevölkerungsstrukturen mit Maßnahmen zur<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Freizeit und Erholungsangebote für<br />

Jugendliche entgegen zu wirken kann nicht<br />

nachvollzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

G 12: Die Ortschaft Rübeland hat ebenfalls <strong>de</strong>n<br />

Status Erholungsort beantragt.<br />

167-3 STN vom 12.04.07:<br />

Im übrigen halten wir an unserer Stellungnahme zu<br />

1. Entwurf zum REPHarz fest und verweisen<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf <strong>de</strong>n dort dargelegten Punkt zur<br />

Aufstellung eines Teilplanes für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Elbingero<strong>de</strong> (Harz)-Süd.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

168-1 Der 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> in je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mitgliedsgemein<strong>de</strong> bekannt gemacht durch die<br />

öffentliche Auslegung. Als Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung<br />

ist festzustellen, dass in <strong>de</strong>n 10 Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n<br />

keine Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken vorgebracht<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

180-2 Im Hinblick auf die zeichner. Darstellung im<br />

REPHarz sollte das Symbol <strong>de</strong>s Gewerbe- und<br />

Industriestandortes Ilsenburg in nordöstl. Richtung<br />

(wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage vorgeschlagen) verschoben<br />

wer<strong>de</strong>n, da <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächliche Standortschwerpunkt in<br />

<strong>de</strong>n Gebieten "Ellerbach" und "Industriepark"<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Stadtgebietes liegt.<br />

teilweise Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s G 10 wird wie folgt<br />

vorgenommen:<br />

"Zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensqualität für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche<br />

als Reaktion auf <strong>de</strong>n Bevölkerugnsrückgang sind Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und Schaffung lukrativer Freizeit- und<br />

Erholungsangebote zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Beantragte Erholungsorte sind nicht aufgenommen, nur<br />

anerkannte o<strong><strong>de</strong>r</strong> vorläufig anerkannte Orte entspr. KurortVO<br />

(entspr. Begründung G 12).<br />

Kenntnisnahme hinsichtlich STN zum 1. Planentwurf siehe Datensätze 167-5<br />

bis 167-10<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 155 von 610


TÖB: (180) Stadt Ilsenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

180-1 Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP-LSA festgelegten<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen, großflächigen<br />

Industriestandorte und <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralörtlichen<br />

Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung , <strong><strong>de</strong>r</strong>en Festlegung nicht in Ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich erfolgt, haben wir im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP Hinweise und<br />

Anregungen zur Höherstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ilsenburg<br />

gegeben.<br />

180-4 Die Gemein<strong>de</strong>n Darlingero<strong>de</strong> und Drübeck haben<br />

zum 2. Entwurf keine STN abgegeben.<br />

12 Umweltbericht<br />

180-3 Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum Umweltbericht<br />

wer<strong>de</strong>n unsererseits nicht vorgebracht.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

183-1 Der AVZ Nordharz hat als öffentlich-rechtlicher<br />

Entsorgungsträger für die LK HBS, QLB und WR im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz die die<br />

Abfallwirtschaft betreffen<strong>de</strong>n Aussagen in <strong>de</strong>n Pkt.<br />

6.1.3. und 7.14. geprüft und erhebt hierzu<br />

grundsätzlich keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

193-1 Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten 2. Entwurfsfassung mit<br />

Umweltbericht bestehen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns zu<br />

vertreten<strong>de</strong>n öffentlichen Belange Landwirtschaft,<br />

Agrarstruktur und Forsten keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

195-1 Gegenüber <strong>de</strong>m 1. Planentwurf zum REPHarz ist<br />

das VRG Gol<strong>de</strong>ne Aue im Bereich um Tilleda<br />

vergrößert wur<strong>de</strong>n. Das wird seitens <strong>de</strong>s ALFF Süd<br />

sehr begrüßt.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 156 von 610


TÖB: (195) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

195-2 Gegenüber <strong>de</strong>m 1. Planentwurf zum REPHarz ist<br />

das VBG Südliches Harzvorland im Bereich südlich<br />

von Hol<strong>de</strong>nstedt und Lie<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf leicht vergrößert<br />

wur<strong>de</strong>n. Das wird seitens <strong>de</strong>s ALFF Süd sehr<br />

begrüßt.<br />

195-3 Aus Sicht <strong>de</strong>s ALFF Süd sind die Gebiete, die<br />

ausschließlich als Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ausgewiesen sind, als<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft festzuschreiben.<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

195-4 Obwohl <strong><strong>de</strong>r</strong> LK SGH mit einem Flächenanteil von 34<br />

% Wald überdurchschnittlich bewal<strong>de</strong>t ist, darf es<br />

keine Abstriche an <strong>de</strong>n Flächen für VBG für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung geben.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> praktischen Umsetzung ist darauf zu achten,<br />

dass auch wirklich Wald nach § 2 WaldG LSA<br />

entsteht. Eine Energieholzplantage stellt z.B. keinen<br />

Wald im Sinne <strong>de</strong>s o.g. Gesetzes dar.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

195-5 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit wur<strong>de</strong> durch die Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

WEA in VRG Landwirtschaft und auf weiteren<br />

Hochleistungsstandorten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />

gesamten Bereich <strong>de</strong>s ALFF Süd ein erheblicher<br />

Anteil von wertvollen Ackerflächen entzogen und die<br />

Agrarstruktur <strong>de</strong>utlich beeinträchtigt.<br />

Eine weitere flächenmäßige Aus<strong>de</strong>hnung von<br />

Eignungsgebieten für die Nutzung von<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen im Vergleich zu <strong>de</strong>n jetzt<br />

ausgewiesenen Gebieten wird im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhaltung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen<br />

und nachhaltigen flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />

Landbewirtschaftung grundsätzlich nicht befürwortet.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Grundlage für die Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Landwirtschaft bil<strong>de</strong>t das LEP-LSA, was festlegt, dass<br />

Vorranggebiete in <strong>de</strong>n REP's kleinflächig auszuweisen sind.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>m von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />

beschlossenem Kriterienkatalog sind diese Gebiete ein<strong>de</strong>utig<br />

<strong>de</strong>n Kriterien <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete zuzuordnen und somit ist<br />

eine "Umwidmung" nicht möglich. Dem LK SGH kommt im<br />

Kriterienkatalog ohnehin eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>stellung gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Nordharz aufgrund ungünstigerer Bo<strong>de</strong>nbedingungen zu.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es ist nicht beabsichtigt, Flächenkürzungen für dieses VBG<br />

vorzunehmen.<br />

Im Grundsatz G 2 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung näher erläutert. Bei<br />

konkreten Maßnahmen wird das ALFF ohnehin beteiligt, so<br />

dass diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dann einzelfallbezogen erhoben wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Bis auf eine sehr geringfügige Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />

Mittelhausen-Hol<strong>de</strong>nstedt um ca. 8 ha (siehe Datensatz 94-15,<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft Allstedt-<br />

Kaltenborn) erfolgt im Landkreis Sangerhausen keine weitere<br />

Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. zum 2. Planentwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 157 von 610


TÖB: (195) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

195-6 Die in <strong>de</strong>n Pkt. G 14 und G 15 aufgeführte<br />

Vermeidung von Überbauung/Überplanung von<br />

aufgelassenen bzw. nicht mehr genutzten<br />

Schienenstrecken bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en langfristige<br />

Bestandssicherung ist zu über<strong>de</strong>nken. Diese<br />

Trassen könnten oftmals als Trassen für<br />

Straßen/Wege/Radwege sowie sonstige touristische<br />

Routen auch als Kompensationsflächen dienen und<br />

so land-/forstwirtschaftliche Flächen erhalten.<br />

Ansonsten ist festzulegen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreiber bzw.<br />

Eigentümer <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenstrecke auch für <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Unterhaltung bzw. Offenhaltung verantwortlich ist<br />

und geeignete Maßnahmen jährlich durchzuführen<br />

hat.<br />

10 Sonstiges<br />

197-2 Weiterhin ist es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, vor Durchführungen von<br />

Baumaßnahmen in <strong>de</strong>n oben genannten Bereichen<br />

die Leitungsauskunft bzw. einen Erlaubnisschein für<br />

Erdar<strong>bei</strong>ten <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Arcor AG & Co KG in Dres<strong>de</strong>n<br />

einzuholen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

197-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Arcor AG & Co KG bestehen keine<br />

Einwän<strong>de</strong> zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz mit<br />

Umweltbericht.<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />

199-1 Wie schon in unserem Schreiben vom 23.11.05<br />

(STN zum 1. Planentwurf) erwähnt, bitten wir um<br />

Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> E.ON Avacon Gashochdruckleitungen<br />

lt. <strong>de</strong>m <strong>bei</strong>gefügten Übersichtsplan 1:300.000 in<br />

Ihren <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan.<br />

10 Sonstiges<br />

199-2 Wir bitten um Beteiligung an <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren <strong>Planung</strong>,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn Detail-<br />

Bebauungsplanungen im dinglich gesicherten<br />

Schutzstreifen unserer Leitungen anstehen.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m LEP übernommen.<br />

Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu übernehmen.<br />

Die Fragen einer konkrete Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung<br />

von Grundstücken im allgemeinen und von stillgelegten<br />

Schienenstrecken im speziellen gehören nicht zum<br />

Regelungsgehalt eines Regionalplanes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Von uns wer<strong>de</strong>n keine Erdar<strong>bei</strong>ten durchgeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beauftragt, insofern benötigen wir keine Erlaubnisscheine.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Bestehen<strong>de</strong> Versorgungs- und Produktenleitungen sind als<br />

nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 zum REPHarz<br />

dargestellt. Die Darstellungen wer<strong>de</strong>n überprüft und ggf.<br />

angepasst.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

teilweise Berücksichtigung Am weiteren Aufstellungsverfahren <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n Sie<br />

beteiligt. Detailplanungen führen wir jedoch nicht durch, hierfür<br />

sind nachfolgen<strong>de</strong> Instanzen zuständig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

200-10 "G 9-1 ... Eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Landwirtschaft ist<br />

da<strong>bei</strong> in allen Regionen zu sichern.<br />

G 9-4 Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

als Wald genutzter Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen<br />

soll nur dann in Betracht kommen ... nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur<br />

teilweise auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n<br />

kann."<br />

Wir werten diese Festlegung als<br />

Ausführungsbestimmung zum Schutz von Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch<br />

festzustellen, dass nicht festgelegt wur<strong>de</strong>, welche<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />

gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Grund<br />

und Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe zugegriffen wur<strong>de</strong>. Wir<br />

schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen<br />

und die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />

höherem Maße honoriert wird. In <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong> ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />

keine Berücksichtigung G 9-1 und G 9-4 stellen wortgleiche Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-<br />

LSA dar. Der regionale Entwicklungsplan weist an vielen Stellen<br />

bereits darauf hin, dass mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ressource Bo<strong>de</strong>n sparsam<br />

umgegangen wer<strong>de</strong>n soll und Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung bzw. Umnutzung vor Neubau geht.<br />

Bo<strong>de</strong>n wird insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Infrastrukturmaßnahmen in<br />

Anspruch genommen, die <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit dienen<br />

(Straßen, Bauflächen), somit trifft es naturgemäß <strong>de</strong>n<br />

Flächennutzer mit <strong>de</strong>m größten Flächenanteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

auch am häufigsten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

200-6 Z 1 Vorranggebiete für Wassergewinnung sind ...<br />

In diesem Fachbereich ist abzuwägen inwieweit die<br />

Landwirtschaft unter <strong>de</strong>n Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> guten<br />

fachlichen Praxis ohne wirtschaftliche<br />

Einschränkungen ihrer Tätigkeit nachgehen kann. In<br />

diesem Zweig trifft eine Vielzahl von Regelungen zu,<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> täglichen Praxis durch die Landwirtschaft<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n und insofern <strong>de</strong>m Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wassergewinnung seit langem Rechnung tragen.<br />

200-7 Z 2 Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete<br />

für Wassergewinnung mit überregionaler und<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung festgelegt:<br />

III Halberstadt/Klus<br />

IV Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />

V Quedlinburg/Brühl<br />

VI Harzgero<strong>de</strong>-Neudorf (Teufelsteich)<br />

VII Straßberg-Auerberg (Kiliansteiche-Frankenteich)<br />

XIII Wasserleben<br />

Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung geht zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft. Die Landwirtschaft in diesem Bereich<br />

hat <strong>de</strong>n Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgemaßnahmen zu tragen.<br />

Diese stellten sich in wirtschaftlichen<br />

Einschränkungen dar, die durch räumliche<br />

Begrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete zu minimieren,<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls <strong>de</strong>n Landwirten finanziell in vollem<br />

Umfang auszugleichen sind.<br />

Kenntnisnahme Allein aus <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festsetzung von VRG-<br />

Wassergewinnung können keine Einschränkungen bzw.<br />

Maßgaben für die Bewirtschaftung von betroffenen<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>de</strong>s Privatrechts<br />

abgeleitet wer<strong>de</strong>n. Dieses kann jedoch bezogen auf die<br />

Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> festgesetzten Wasserschutzgebiete, welche<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Aus<strong>de</strong>hnung Grundlage für o.g. VRG im<br />

REPHarz sind, nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

wasserrechtlichen Verordnungen bestehen ohnehin losgelöst<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten Regionalplanung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Schutz wertvoller, standortgebun<strong>de</strong>ner Wasservorkommen,<br />

die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit und künftig für eine qualititiv und quantitativ<br />

hochwertige Trinkwasserversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n (können), wird regionalplanerisch als ein wesentlicher<br />

Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge einen hohen Stellenwert<br />

<strong>bei</strong>gemessen. Die Festlegung von Vorranggebieten für<br />

Wassergewinnung erfolgte auf Grundlage von Fachplanungen<br />

(regional be<strong>de</strong>utsame Trinkwasserschutzgebiete) bzw. als<br />

Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VRG<br />

Wassergewinnung sind jedoch keine wirtschaftlichen<br />

Einschränkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft verbun<strong>de</strong>n (siehe auch<br />

Datensatz 200-6).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-8 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, ...<br />

Z 1 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />

kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in <strong>de</strong>n Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Um diesen für die<br />

Region wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />

zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen zu sichern sind.<br />

Folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Landwirtschaft wer<strong>de</strong>n<br />

festgelegt:<br />

- Nördliches Harzvorland<br />

- Nordöstliches Harzvorland<br />

In <strong>de</strong>n vorgetragenen Einwendungen zu <strong>de</strong>n ersten<br />

Entwürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> REP Harz wur<strong>de</strong>n von unserer Seite<br />

Vorschläge unterbreitet, die <strong>de</strong>m Ansinnen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft nach Schutz von Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktionsgrundlage Rechnung<br />

tragen. Aus diesen muss abgeleitet wer<strong>de</strong>n, dass<br />

weitere Vorranggebiete für Landwirtschaft konkret<br />

ausgewiesen und in künftigen <strong>Planung</strong>en Stabilität<br />

fin<strong>de</strong>n, so z.B. auch im Raum Wernigero<strong>de</strong>-Silstedt-<br />

Minsleben.<br />

200-9 Mehrfach wur<strong>de</strong>n ausgewiesene Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />

Aufforstungsfläche am Bicklingsbach <strong>bei</strong><br />

Quedlinburg o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy. Ein weiterer<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Lasten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ansässigen Betriebe wird eintreten. Aus diesen<br />

Erfahrungen heraus plädieren wir für ein<strong>de</strong>utige<br />

Regelungen, die auch unumstößlich durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

<strong>Planung</strong>sträger einzuhalten sind.<br />

keine Berücksichtigung Die Schlussfolgerung <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus unserer <strong>Abwägung</strong><br />

zum 1. Entwurf zur weiteren Ausweisung von VRG für<br />

Landwirtschaft kann nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />

Aussagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht gegeben wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes ist im Raum<br />

Wernigero<strong>de</strong>-Silstedt-Minsleben aufgrund lan<strong>de</strong>splanerischer<br />

Vorgaben nicht möglich. So ist in diesem Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />

ausgewiesene Naturpark Harz auch in Form <strong>de</strong>s VBG-<br />

Tourismus und Erholung regionalplanerisch zu sichern. Wegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsproblematik ist im genannten Bereich folglich<br />

dann (nur) die Ausweisung eines VBG-Landwirtschaft möglich,<br />

womit jedoch immer noch die Landwirtschaft im gebührenen<br />

Maße berücksichtigt wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong>n keine Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen überplant, auch nicht in <strong>de</strong>n genannten<br />

Bereichen am Bicklingsbach <strong>bei</strong> Quedlinburg o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy, insofern ist die Aussage unverständlich.<br />

<strong>Planung</strong>sgrundlage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz war neben<br />

<strong>de</strong>m LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe ausgewiesen, daraus im REP<br />

kleinflächig Vorranggebiete zu entwickeln. Da es eine große<br />

Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum gibt, sind diese<br />

aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen und auftreten<strong>de</strong> Konflikte<br />

auszugleichen. Die ausgewiesenen VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung<br />

sind potentielle Aufforstungsflächen, Suchräume, in <strong>de</strong>nen <strong>bei</strong><br />

Bedarf Flächen für Aufforstungen/ Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungen zu<br />

suchen sind. Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen erfolgen nur mit<br />

Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächeneigentümer. Das LPlG, § 6 gibt <strong>de</strong>n<br />

Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> REP's vor. Darin ist klar geregelt, dass u.a. Flächen<br />

für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung "min<strong>de</strong>stens festzulegen" sind. Dies<br />

erfolgte auch für die genannten Bereiche, wo<strong>bei</strong> i.d.R. die dafür<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegten Aufforstungsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen<br />

Rahmenplanung <strong>de</strong>utlich verkleinert wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-11 Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 3.3.2. <strong>de</strong>s<br />

LEP-LSA.<br />

Hier wur<strong>de</strong> festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Agrarerlasses<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />

Wir schließen uns <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgehensweise zur<br />

durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />

Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />

unseren Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vergangenen Jahre auf<br />

<strong>de</strong>n hohen Flächenverlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gewählte Ansatz als falsch angesehen wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass<br />

landwirtschaftliche Flächen in erheblichem Umfang<br />

für Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen,<br />

Rohstoffabbau, sportliche Einrichtungen und<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur in steigen<strong>de</strong>m<br />

Maße in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n. Der<br />

Landverbrauch geht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in erster Linie zu Lasten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und bedroht die<br />

Existenzgrundlage zahlreicher Betriebe".) führen sie<br />

diese in ihrem Gehalt ins Nichtige. Beachtet wer<strong>de</strong>n<br />

muss, dass in <strong>de</strong>n Landkreisen, verschie<strong>de</strong>ne<br />

Standortbedingungen vorzufin<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>n<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen vertraut sind.<br />

Damit stellen auch diese Bö<strong>de</strong>n einen<br />

Wirtschaftsfaktor dar. Eine schematische<br />

Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />

Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jeweiligen Region.<br />

keine Berücksichtigung Vorgaben zu Form und Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne obliegt laut § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Der Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 3. bis 5. LPlG<br />

geregelt, dieser legt fest, dass die räumliche Konkretisierung<br />

und Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen<br />

schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />

Freiraumstruktur in <strong>de</strong>n REP's anzuwen<strong>de</strong>n ist. Die Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s LEP sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP bin<strong>de</strong>nd. Die Kriterien<br />

wur<strong>de</strong>n differenziert für <strong>de</strong>n Nord- und <strong>de</strong>n Südteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion festgelegt, daher sind die Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>nqualitäten bereits berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Dem Bauernverband wird empfohlen, seine Gedanken zur<br />

Festlegung von VRG für Landwirtschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s LEP anzubringen, da dieser Plan die Inhalte für die<br />

Regionalpläne festlegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-12 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />

Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />

Flächennutzung und Einräumung von<br />

Vorranggebieten in Ihrer <strong>Planung</strong> berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>n. So sind Standorte mit guten<br />

landwirtschaftlichen Standortbedingungen überplant<br />

wor<strong>de</strong>n. Dies stößt auf Unverständnis gegenüber<br />

Ihrem Entwurf, da wir selbst zu besagten Vorgängen<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt vorgetragen haben. Mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Skepsis sehen wir, dass die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz<br />

ansässigen Tierproduktionsbetriebe geringe<br />

Berücksichtigung in Ihren Dispositionen fin<strong>de</strong>n. Wir<br />

haben im Anlaufen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> eine Karte erstellt,<br />

die die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierproduktionsbetriebe im<br />

Harz darstellt. Wir haben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />

umfangreichen Grünlandstandorte verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung Von Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> frühzeitigen<br />

Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />

Tierproduktion/Verar<strong>bei</strong>tung erstellt. Diese bezogen sich<br />

lediglich auf die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaften, in <strong>de</strong>nen sich<br />

Tierproduktionsanlagen befin<strong>de</strong>n. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> fehlten jegliche<br />

Angaben über die für die Tierproduktion ggf. wichtigen<br />

Grünlandstandorte, diese wur<strong>de</strong>n von uns ermittelt. Aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandbereiche nach Agraratlas, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flächengrößen unter 100 ha u.a. Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />

Raum konnten keine weiteren Standorte neben bereits<br />

ausgewiesenen Vorranggebieten für Landwirtschaft im Vorharz<br />

gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Grünlandstandorte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion sind größtenteils entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im VBG für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten, da es<br />

sich dann überwiegend um Bergwiesen han<strong>de</strong>lt o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> von VRG-Hochwasserschutz<br />

abge<strong>de</strong>ckt. Dazu wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.2.3., Z 3<br />

ebenfalls auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

naturnahen Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G<br />

11 wird auf die Problematik Harzer Bergwiesen bereits<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-13 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird <strong>de</strong>m Aufbau<br />

ökologischer Verbundsysteme, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft sowie<br />

<strong>de</strong>m Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Auffassung, dass mit dieser Vorgehensweise die<br />

Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur<br />

die Tierproduktion son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die<br />

Pflanzenproduktion in diesem Gebiet ist von <strong><strong>de</strong>r</strong>lei<br />

<strong>Planung</strong> betroffen. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

<strong>Planung</strong>sregion gilt es neben <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach<br />

einem sparsamen und schonen<strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n allgemein und <strong><strong>de</strong>r</strong> minimalen<br />

Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungszwecke im Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

(vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz LSA; § 1 a<br />

Baugesetzbuch sowie § 1<br />

Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz), vor allen durch eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> raumordnerische Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />

sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />

Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n als Produktionsgrundlage langfristig<br />

erhalten bleibt. Aufgrund von zahlreichen<br />

Flächenentzügen (z.B. durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sstraße B 6n, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />

bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet wer<strong>de</strong>n,<br />

die zwar teilweise Ackerzahlen < 70 aufweisen, aber<br />

trotz<strong>de</strong>m eine effiziente Landbewirtschaftung<br />

garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />

einen be<strong>de</strong>utsamen Wirtschaftsfaktor darstellt z.B.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gol<strong>de</strong>nen Aue").<br />

keine Berücksichtigung <strong>Planung</strong>sgrundlage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz war neben<br />

<strong>de</strong>m LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe ausgewiesen, im REP<br />

kleinflächig Vorranggebiete festzulegen. Die Vorgaben <strong>de</strong>s LEP<br />

sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP bin<strong>de</strong>nd (§ 6 Abs. 1 LPlG). Da<br />

es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum<br />

gibt, sind diese gegen- und miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen. Sowohl<br />

das VRG Natur und Landschaft als auch die VBG ÖVS und<br />

TuE dienen <strong>de</strong>m Freiraumerhalt.<br />

Da die Landwirtschaft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harzvorland mit<br />

Abstand <strong><strong>de</strong>r</strong> größte Flächennutzer ist, gehen zwangsläufig<br />

notwendige Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Industrie/Gewerbegebiete häufig zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft.<br />

Jedoch ist eine wirtschaftliche Entwicklung einer Region ohne<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Inrastruktur nicht möglich. Mit <strong>de</strong>n REP-<br />

Festlegungen soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Freiraum geschützt wer<strong>de</strong>n und Flächen<br />

für eine wirtschaftliche Entwicklung bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur Festlegung<br />

von VRG Landwirtschaft kann <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (VRG<br />

auch <strong>bei</strong> einer Ackerzahl < 70) nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wür<strong>de</strong>n wir dieser nachkommen, so stün<strong>de</strong> unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächig vorhan<strong>de</strong>nen guten<br />

Bo<strong>de</strong>nqualität <strong><strong>de</strong>r</strong> REP <strong>de</strong>n zwingen<strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP zu<br />

stark entgegen, VRG für Landwirtschaft lediglich nur<br />

kleinflächig auszuweisen, was wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um die Genehmigung <strong>de</strong>s<br />

REP's gefähr<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Außer<strong>de</strong>m wäre dann ein gerechter<br />

Ausgleich zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsansprüchen<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-14 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorland-<br />

bzw. Harzregion <strong>de</strong>n Grünlandstandorten eine<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen, die auch durch<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Ausweisung im REP Harz<br />

dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Gera<strong>de</strong> dieses Gebiet weist einen hohen Anteil an<br />

Grünland aus, das unter <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung seinen ökologisch wertvollen Aspekt erhält.<br />

Wir erwarten, dass in solchen Gemarkungen z.B.<br />

Hasselfel<strong>de</strong>, Tautenstein, Benneckenstein, Tanne,<br />

Güntersberge, Siptenfel<strong>de</strong>, Harzgero<strong>de</strong>, Neudorf,<br />

Dankero<strong>de</strong> und alle weiteren Bergwiesenstandorte in<br />

<strong>de</strong>n Landkreisen Wernigero<strong>de</strong> und Quedlinburg<br />

Vorranggebiete raumordnerisch ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, die primär für eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung vorzusehen sind. Die Reduzierung von<br />

Flächenanteilen, die als Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus und Erholung bzw. Forstwirtschaft<br />

festgelegt wur<strong>de</strong>n, muss dazu die konsequente<br />

Schlussfolgerung sein. Des weiteren sind solche<br />

Gebiete <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung von Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft zu<br />

berücksichtigen, die beregnungsfähige Flächen (z.B.<br />

für einen potenziellen Gemüseanbau) sowie Flächen<br />

mit Spezial- und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>kulturen (z.B.<br />

Obstanbaugebiet am nördlichen Harzrand)<br />

<strong>bei</strong>nhalten.<br />

200-15 Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete "Nördliches Harzvorland"<br />

und "Nordöstliches Harzvorland" sind hier<strong>bei</strong><br />

konkreter festzulegen, da die regionalen<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten zwischen <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />

Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen und ökonomischen<br />

Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />

ihre räumliche und langfristige Be<strong>de</strong>utung und ihre<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />

keine Berücksichtigung Vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> frühzeitigen<br />

Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />

Tierproduktion/Verar<strong>bei</strong>tung erstellt. Diese bezog sich nur auf<br />

die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Orte, in <strong>de</strong>nen sich Tierproduktionsanlagen<br />

befin<strong>de</strong>n.Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> fehlten jegliche Angaben über die für die<br />

Tierproduktion ggf. wichtigen Grünlandstandorte, diese wur<strong>de</strong>n<br />

von uns ermittelt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grünlandbereiche nach Agraratlas, <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengrößen unter<br />

100 ha u.a. Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum konnten keine<br />

weiteren Standorte neben bereits ausgewiesenen<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft im Vorharz gefun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Grünlandstandorte im Harz sind im VBG für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten, da es<br />

sich überwiegend um Bergwiesen han<strong>de</strong>lt. Dazu wird in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zu Pkt. 5.2.3., Z 3 ebenfalls auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> naturnahen<br />

Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G 11 wird auf<br />

die Problematik Harzer Bergwiesen bereits geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

eingegangen.<br />

Da die Bergwiesengröße oftmals unter <strong>de</strong>m Schwellenwert von<br />

100 ha zur Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />

liegt o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsansprüche (z.B. Tourismus)<br />

ebenfalls vorherrschen, konnten diese Standorte entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> gar<br />

nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur als VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> ÖVS eingestuft<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die von uns festgelegten VBG für Forstwirtschaft befin<strong>de</strong>n sich<br />

in keinem Fall auf Bergwiesen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ausschließlich auf<br />

Waldflächen.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> benannten Flächen für Heil- und<br />

Gewürzpflanzenanbau, Saatzucht/Biotechnologie, Obst- und<br />

Weinbau als Spezial- und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>kulturen wur<strong>de</strong>n von uns<br />

geprüft und flossen in die Ausweisung von VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für<br />

Landwirtschaft entsprechend Kriterien (Min<strong>de</strong>stflächengröße)<br />

ein. Durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n Raum konnte<br />

jedoch nicht je<strong>de</strong> Vorschlagsfläche aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Bezeichnung bzw. räumliche Festlegung erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Basis <strong>de</strong>s Maßstabes 1:100.000 <strong>de</strong>s REPHarz (§ 6 Abs. 4<br />

LPlG) und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s LEP. Regionalplanung ist<br />

rahmensetzend und nicht flächenscharf. Durch die<br />

kartographische Darstellung erlangen die textlichen<br />

Festlegungen aus regionalplanerischer Sicht genügend<br />

Konkretheit.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-16 zu Ziele und Grundsätze 1 bis 3:<br />

In <strong>de</strong>n Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg,<br />

Wernigero<strong>de</strong>, Aschersleben-Staßfurt wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft für Straßenbau, Kiesabbau,<br />

Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />

Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- und FFH-<br />

Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />

Entzüge gefähr<strong>de</strong>t unseren Wirtschaftszweig, zumal<br />

die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />

Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />

wie zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, erfolgt ist. Diese<br />

Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />

Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

zwingend zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Es ist festzuhalten dass Grund<br />

und Bo<strong>de</strong>n überwiegend im Besitz von Bauern ist,<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> aufgeworfene <strong>Abwägung</strong> greift<br />

insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Bo<strong>de</strong>ns obliegt <strong>de</strong>m Eigentümer. Durch die<br />

vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> kann die Nutzung erschwert<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

200-17 Z 1: In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für<br />

die Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />

Nahrungsproduzent und Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen.<br />

Als Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft wer<strong>de</strong>n<br />

festgelegt:<br />

2. Nördliches Harzvorland<br />

3. Gebiet um Aschersleben-Straßfurt.<br />

Begründung:<br />

Der <strong>Planung</strong>sentwurf muss realer gesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

um eine ein<strong>de</strong>utige Aussage zur räumlichen<br />

Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Landnutzern<br />

vermei<strong>de</strong>n. Wir beziehen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die räumliche<br />

Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />

beschriebenen, ausreichend vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Grünlandstandorte ein.<br />

keine Berücksichtigung Da es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n<br />

Raum gibt, sind diese gemäß ROG und LPlG gegen- und<br />

untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen.<br />

Flächen für Infrastrukturmaßnahmen, die <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Allgemeinheit dienen (Straßen, Bauflächen) befin<strong>de</strong>n sich<br />

überwiegend im landwirtschaftlich genutzten Raum, somit trifft<br />

es <strong>bei</strong> Inanspruchnahme natürlich <strong>de</strong>n Flächennutzer mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

größten Fläche am häufigsten. Eine Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />

Flächenentzüge wird mit <strong>de</strong>n Ausweisungen im REPHarz nicht<br />

vorgegeben. Im Vergleich zum <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg (1996) wur<strong>de</strong>n im REPHarz<br />

z.B. die Flächen für Win<strong>de</strong>nergie,<br />

Auffostungsgebiete/Forstgebiete o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung<br />

reduziert.<br />

Regionalplanung ist rahmensetzend für weitere <strong>Planung</strong>en, sie<br />

soll die Voraussetzungen für weitere wirtschaftl. Entwicklungen<br />

schaffen und Freiräume sichern. Die Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit<br />

Flächeneigentümern obliegt <strong>de</strong>n jeweiligen Fachplanungen<br />

bzw. <strong>Planung</strong>strägern.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Bezeichnung erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s Maßstabes<br />

1:100.000 <strong>de</strong>s REPHarz und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s LEP-LSA.<br />

Kleinräumige Gebietsbezeichnungen sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

nicht dienlich. Regionalplanung ist rahmensetzend und nicht<br />

flächenscharf.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

200-1 Die <strong>Planung</strong> für die Aufforstungen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 244<br />

und Marienbach (Landkreis Halberstadt) sowie<br />

entlang <strong>de</strong>s Bicklingsbaches wer<strong>de</strong>n weiterhin<br />

aufrechterhalten. Der Verbrauch landwirtschaftlich<br />

hochwertiger Flächen für die Aufforstung ist nicht<br />

vertretbar und muss bereits <strong>bei</strong> grundlegen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. In <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Landkreisen gibt es geringerwertige Standorte, auf<br />

<strong>de</strong>nen entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Daher erhalten wir unsere<br />

Anmerkungen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Aufforstungsbereiche aufrecht.<br />

200-18 Suchräume für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />

wur<strong>de</strong>n vorrangig entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fließgewässer, auf min<strong><strong>de</strong>r</strong>wertigen Ackerbö<strong>de</strong>n und<br />

in Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen.<br />

Sangerhausen 34 überdurchschnittlich bewal<strong>de</strong>t.<br />

Wir können uns <strong><strong>de</strong>r</strong> hier vorgegebenen Fassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> nicht anschließen, wenn sog. min<strong><strong>de</strong>r</strong>wertige<br />

Ackerbaustandorte aufgeführt wer<strong>de</strong>n. Wie Eingangs<br />

erwähnt, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre<br />

Entwicklungen für die Landwirtschaft zur Beurteilung<br />

von Ackerbaustandorten eingetreten, die die<br />

Standortbedingungen neu bewerten. Zu<strong>de</strong>m<br />

verweisen wir auf die von uns vorgenannte regionale<br />

Standortbewertung. Wir sehen hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />

Perspektiven, die sich <strong>bei</strong>spielsweise aus<br />

nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffen ergeben können -<br />

diesbezüglich kann keine Fläche für vorgenannte<br />

Maßnahmen von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

dispensiert wer<strong>de</strong>n. Ebenso ist festzustellen, dass<br />

unter <strong>de</strong>n Vorranggebieten auch solche mit<br />

hervorragen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nqualitäten befin<strong>de</strong>n, die<br />

aufgrund ihrer Vorzüglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung nicht entzogen wer<strong>de</strong>n dürfen, so z.B.<br />

2. Marienbach<br />

3. Bicklingsbach<br />

4. Getelaue.<br />

keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um Suchräume aus <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen<br />

Rahmenplanung, die gem. § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG in die REP<br />

aufzunehmen sind. Diese Vorgabe wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung<br />

im REPHarz realisiert. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s 2.<br />

Planentwurfes wur<strong>de</strong>n diese Flächen bereits konkretisiert und<br />

zum Teil wesentlich reduziert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Suchräume für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung basieren<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung als Fachplanung, die mit<br />

<strong>de</strong>m ALFF ebenso wie mit <strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>de</strong>m<br />

Fachreferat 409 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes (Agrarwirtschaft,<br />

ländliche Räume) abgestimmt wur<strong>de</strong>n. Somit ist davon<br />

auszugehen, dass zuständige Fachbehör<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung beteiligt waren. Außer<strong>de</strong>m<br />

han<strong>de</strong>lt es sich lediglich um Suchräume, in <strong>de</strong>nen dann<br />

kleinflächige Teilbereiche für mögliche Aufforstungen gefun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG sind "...die<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

forstlichen Rahmenpläne aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>swaldgesetzes und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swaldgeseztes..." in die<br />

REP aufzunehmen, somit besteht eine gesetzliche Vorgabe, die<br />

einzuhalten ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

200-2 Unsere Stellungnahmen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zu<br />

<strong>de</strong>n Eisenbahntrassen Frose-Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong><br />

und Hasselfel<strong>de</strong>/Stiege-Pullman City halten wir<br />

aufrecht, da durch <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sbeschluss unsere<br />

Be<strong>de</strong>nken nicht ausgeräumt wur<strong>de</strong>n.<br />

Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />

"Z 6 b: Der Erhalt und Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke<br />

Quedlinburg - Gernro<strong>de</strong> - Aschersleben ist aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zuletzt verzeichneten Fahrgastzahlen unsinnig.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat die HSB mit <strong>de</strong>m Umbau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Teilstrecke Quedlinburg - Gernro<strong>de</strong> Fakten<br />

geschaffen, die <strong>de</strong>n Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reststrecke<br />

erübrigen. Vielmehr sollte die Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> Reststrecke<br />

in die <strong>Planung</strong>en für ein ökologisches<br />

Verbundsystem (Entsiegelung und<br />

Bepflanzung) einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Z 9 b: Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Situation und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Besucherzahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Westernstadt "Pullman City"<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau einer Eisenbahnstrecke von Hasselfel<strong>de</strong><br />

zur<br />

Westernstadt unsinnig. Außer<strong>de</strong>m be<strong>de</strong>utet dies<br />

einen Eingriff in ein hochsensibles Ökosystem, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

dann wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

kompensiert wür<strong>de</strong>."<br />

keine Berücksichtigung Eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Überplanung <strong>de</strong>s Streckenabschnittes Frose-<br />

Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong> (zwischenzeiltich von Z 6 in Z 12<br />

eingeordnet) ist nicht möglich, da diese noch eine öffentliche<br />

Eisenbahntrasse darstellt. Außer<strong>de</strong>m sollte aus raumordnerisch<br />

langfristig orientierten Grün<strong>de</strong>n eine Entwidmung nicht mehr<br />

betriebener Flächen soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

(siehe G 14 und G 15 in Pkt. 6.2.1 als LEP-Übernahme). Dies<br />

gilt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn die Schieneninfrastruktur, wie <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Gernro<strong>de</strong>-Ballenstedt-Frose, noch weitgehend<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Die Strecke Hasselfel<strong>de</strong>-Pullman City stellt eine langfristig<br />

angelegte regionalplanerische Sicherung dieser <strong>Planung</strong>soption<br />

dar. Bereits im LEP-LSA wer<strong>de</strong>n mögliche<br />

Streckenergänzungen <strong>de</strong>s HSB-Netzes thematisiert. Im<br />

REPHarz erfolgt jedoch hier noch keine Festlegung einer<br />

konkreten Trasse <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Streckenergänzung. Gemäß<br />

Umweltbericht wird aber die räumliche Kopplung dieser<br />

Schienenstrecke an die bereits genehmigte OU Hasselfel<strong>de</strong> im<br />

Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 favorisiert.<br />

Kompensationsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en geregelt, wo<strong>bei</strong> im Falle einer Betroffenheit die<br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s REPHarz zu berücksichtigen<br />

sind. Das zwingend dafür landwirtschaftliche Fläche benötigt<br />

wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht belegbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

200-3 Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und<br />

Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n<br />

bereits dargelegten Grün<strong>de</strong>n von uns weiterhin<br />

abgelehnt.<br />

(Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />

"Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und<br />

Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 neu sowie die<br />

Ortsumgehung Nachterstedt sind ökologisch und<br />

ökonomisch unsinnig aus <strong>de</strong>n bereits dargelegten<br />

Grün<strong>de</strong>n. Sie wer<strong>de</strong>n daher abgelehnt. Weiterhin<br />

wird darauf verwiesen, dass für <strong>de</strong>n Fall, dass diese<br />

Straßen gebaut wer<strong>de</strong>n, die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Orts<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n, um die Region um die Stadt Hoym<br />

nicht über Gebühr mit Flächenverlusten zu belasten.<br />

Darüber hinaus sollten die Landwirte und<br />

Flächennutzer bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Phase <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en in die Diskussion einbezogen wer<strong>de</strong>n,<br />

um Bewirtschaftungsnachteile möglichst gering zu<br />

halten. Es sei darauf verwiesen, dass es sich <strong>bei</strong><br />

vorgenannten Maßnahmen um Maßnahmen im<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft han<strong>de</strong>lt.")<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zur OU Hoym und Ballenstedt dienen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

raumordnerischen Trassensicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits im<br />

Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen. Im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz konnte hinsichtlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten OU kein solch hohes Konfliktpotential<br />

festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass die Realisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> OU von<br />

vornherein in Frage gestellt wäre (siehe Umweltbericht). Die mit<br />

<strong>de</strong>n geplanten Ortsumfahrungen verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kompensationsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n nicht im REPHarz,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n erst in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n projektbezogenen<br />

Genehmigungsverfahren festzulegen sein. Folglich ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

nicht klar, wo diese Maßnahmen realisiert wer<strong>de</strong>n. Ein hoher<br />

Flächenverbrauch durch Kompensationsmaßnahmen in <strong>de</strong>n, im<br />

REPHarz ausgewiesenen VRG-Landwirtschaft wird<br />

regionalplanerisch ausgeschlossen (siehe Begründung zu Pkt.<br />

5.1.4). Landwirte und Flächennutzer sollten ihre Belange <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Trassenfestlegung in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

projektbezogenen Verfahren (ROV, Planfeststellungsverfahren)<br />

einbringen. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n die OU Ballenstedt und Hoym<br />

lediglich als "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung" festgelegt.<br />

Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Nachterstedt läuft <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits das<br />

Planfeststellungsverfahren.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

200-19 G 13:<br />

Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />

landwirtschaftlich, durch Bo<strong>de</strong>nabbau o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige<br />

Inanspruchnahme genutzt wer<strong>de</strong>n, sollen dort<br />

Lebensräume für heimische Pflanzen und Tiere<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n. Für die Schaffung solcher<br />

Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />

äußerst dienlich.<br />

Wir stellen fest, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> hier prognostizierte<br />

Freiraum für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />

zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />

dass die im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarreform obligatorische<br />

Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />

vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Es bieten sich für die<br />

Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />

nutzen, ob im NAWARO o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />

Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre <strong>Planung</strong><br />

auch dahingehend zu überprüfen. Die Landwirtschaft<br />

selbst benötigt notwendige Freiräume auch<br />

planerisch.<br />

200-29 Zu Grundsatz 11:<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n gehölzfreien Freiraumbereichen<br />

<strong>de</strong>s Harzes sowie in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges<br />

Element <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung und<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen,<br />

offenen und reich strukturierten kleinteiligen<br />

Kulturlandschaft und zur Verringerung von<br />

Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />

weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />

Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

naturnahe und halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft zu nutzen.<br />

Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach<br />

unserem Wissensstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsnaturschutz im<br />

Land Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die hier<br />

in die <strong>Planung</strong> aufgenommen Aspekte sind insofern<br />

nicht realisierbar und bedürfen einer Korrektur. Wir<br />

gehen mit Ihnen konform, dass auf dieser Basis<br />

vielen landwirtschaftlichen Betrieben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

<strong>de</strong>n schafhalten<strong>de</strong>n Unternehmen eine Perspektive,<br />

ein betriebliches Auskommen, gesichert wür<strong>de</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Auch in <strong>de</strong>n Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung wer<strong>de</strong>n Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />

Stilllegungsflächen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />

Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, sanierte Deponien, alte Obstplantagen,<br />

Stallanlagen bzw. Industriebrachen. Die nachwachsen<strong>de</strong>n<br />

Rohstoffe sollen dagegen auf Ackerstandorten angebaut<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sind vorhan<strong>de</strong>n, sie müssen genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sollen unterstützend wirken. Wenn die<br />

finanziellen Anreize, die durch die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, nicht ausreichen, ist dies politisch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sregierung zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

200-20 G 1 "Für Fließgewässer wird grundsätzlich die<br />

Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicherung <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />

die Güteklasse I, I bis II und II haben, sind<br />

grundsätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />

<strong>de</strong>s Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,<br />

Tiere und Pflanzen sowie als wesentlichen<br />

Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen und<br />

in Übereinstimmung damit <strong>de</strong>n Wasserbedarf für die<br />

Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft nach<br />

Menge und Beschaffenheit zu sichern."<br />

Kenntnisnahme Zitat <strong>de</strong>s G1 durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Kommentierung. G 1 stellt<br />

ohnehin LEP-Übernnahme dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-21 G 1 "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />

geprägten Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer und die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />

weiterzuentwickeln. Da<strong>bei</strong> soll eine<br />

flächengebun<strong>de</strong>ne, vielfältig strukturierte<br />

Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv und<br />

umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />

Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße<br />

geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n."<br />

Wir führen an, dass die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> an<br />

vielen Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />

entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />

unsere in <strong>de</strong>n zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />

vorgetragenen Anregungen und Vorschläge zur<br />

nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung,<br />

dass es einer breiteren Abstimmung zwischen<br />

<strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region befindlichen<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben wür<strong>de</strong> Rückenhalt und<br />

Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitiger <strong>Planung</strong> einhergehen<strong>de</strong><br />

Flächenverluste und wirtschaftliche Einschränkungen<br />

zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />

durch <strong>de</strong>n Deutschen Städtebund und <strong>de</strong>n<br />

landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />

Senkung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs insgesamt<br />

angeregt wur<strong>de</strong>. Immerhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenverbrauch<br />

täglich mit ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt<br />

wird, diesen auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch<br />

diese <strong>Planung</strong> <strong>bei</strong>tragen in<strong>de</strong>m sie gezielt <strong>de</strong>n<br />

Flächenverbrauch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen<br />

einschränkt. Die vorgenannten Anregungen,<br />

sogenannte Industriebrachen neu in die<br />

Flächenkalkulation je<strong>de</strong>s Unternehmens und je<strong>de</strong>s<br />

Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />

bezeichnen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />

Kenntnisnahme Dieser aus <strong>de</strong>m LEP LSA stammen<strong>de</strong> Grundsatz ist <strong>bei</strong><br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />

abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />

besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />

wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamten Landkreisfläche <strong>de</strong>n weitaus größten Flächennutzer<br />

stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />

Infrastrukturmaßnahmen und Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-22 G 4 Die Leistungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft soll<br />

geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n durch:<br />

1. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit,<br />

2. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse für die<br />

Bevölkerung in <strong>de</strong>n ländlichen Räumen,<br />

3. Sicherung von Ausbildungs- und Ar<strong>bei</strong>tsplätzen im<br />

Agrar- und Ernährungsbereich,<br />

4. die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarwissenschaftlichen<br />

Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />

5. die überwiegen<strong>de</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />

Wirtschaftskreisläufe.<br />

Einfügen: 6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grünlandstandorte<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfügung dieses Punktes <strong><strong>de</strong>r</strong> konkret unter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher fehlen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tierproduktion zu werten ist, sollen <strong>Planung</strong>en fixiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

200-23 G 5 In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die<br />

Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />

Gestaltung und Erhaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />

hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen <strong>bei</strong><br />

allen raumbe<strong>de</strong>utsamen und raumbeanspruchen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />

dargestellten, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen, sind für große<br />

Teile <strong>de</strong>s ländlichen Raumes im Landkreis<br />

Sangerhausen in <strong>de</strong>n Übergangslagen zum<br />

Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />

Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />

dargestellt, trägt nicht dazu <strong>bei</strong>, diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt und die<br />

Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> <strong>de</strong>utlicher vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />

um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für die<br />

Landschaftspflege und Erholung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

ver<strong>de</strong>utlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />

Be<strong>de</strong>utung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1,<br />

G 12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 und Pkt. 7.7., G 9.<br />

Ein ausgewogenes Miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />

Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />

optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>de</strong>s<br />

VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>de</strong>s<br />

Südharzes erfüllen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong>de</strong>n Kriterien für die<br />

Festlegung von VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterlagen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Raumansprüchen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-24 G 6 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass im Rahmen einer<br />

umweltgerechten Bewirtschaftung<br />

1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />

hochwertiger pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse<br />

sowie nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />

hat,<br />

2. regionale Verar<strong>bei</strong>tungs- und<br />

Vermarktungskapazitäten gestärkt wer<strong>de</strong>n,<br />

3. eine Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse im<br />

ländlichen Raum durch die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirtschaftlichen Grundlage für die Erwerbstätigen<br />

erreicht wird,<br />

4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />

erhalten, gepflegt und gestaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

In analogen <strong>Planung</strong>en sind gleiche Aussagen<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n. Entscheidungen können dazu nur<br />

durch die Landwirte selbst getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

<strong>Planung</strong> wie unter obiger Vorgabe wird sich als<br />

wenig hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />

Bewertungen herangezogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

200-25 G 7 Die ländliche Bo<strong>de</strong>nordnung und Flurbereinigung<br />

soll neben agrar-, siedlungs- und infrastrukturellen<br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em auch <strong>de</strong>m Umwelt-<br />

und Naturschutz und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege sowie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten Landschaftsentwicklung Rechnung<br />

tragen.<br />

Hierzu führen wir an, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>neigentümer zur<br />

Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />

eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht<br />

nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlichen Einverständniserklärung<br />

durch ihn selbst dar son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch in Interessen<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwertung seines Bo<strong>de</strong>ns.<br />

Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />

Bo<strong>de</strong>neigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-26 G 8: Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />

herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern und zu<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Agrarreform bis zum Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />

unser Kenntnisstand. Infolge <strong>de</strong>ssen ist abzusehen,<br />

dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen durch das<br />

Land Sachsen-Anhalt nicht mehr angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

200-27 G 9 In <strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />

ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />

Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung<br />

zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> gänzlich ausschei<strong>de</strong>n, sollten unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />

Landschaftspflege entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Dito DS 200-26: Stillegung läuft aus.<br />

200-28 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />

Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />

Durch <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Berufsstand wur<strong>de</strong> in<br />

dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />

1998 entwickelt wur<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten<br />

Kosten und rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />

Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />

Bemühungen aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Damit stellt sich<br />

entsprechend Ihrer <strong>Planung</strong>en erneut die Frage, wer<br />

diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />

Wir regen an, die weitere <strong>Planung</strong> anzupassen.<br />

Kenntnisnahme Die im G 8 dargelegte För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s ökologischen Landbaus<br />

ist nicht auf die finanzielle För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beschränkt. Je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitraum war bisher begrenzt und danach wur<strong>de</strong> neu<br />

verhan<strong>de</strong>lt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt wer<strong>de</strong>n<br />

und keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />

(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />

Hecken, Baumgruppen).<br />

Es sollte im ureigensten Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte liegen, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />

Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen<br />

wird verlangt, dass die Entsiegelung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückbau von<br />

Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Jetzt soll <strong><strong>de</strong>r</strong> diesbezügliche Grundsatz wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gestrichen wer<strong>de</strong>n, weil die Maßnahmen kostenintensiv sind?<br />

Hier geht es nicht nur darum, dass die Landwirte diese Alt-<br />

Anlagen zurückbauen sollen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist eine allgemeine<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, egal, wer <strong><strong>de</strong>r</strong> mögliche Nachnutzer ist, z.B. ist so<br />

etwas auch über A+E-Maßnahmen möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-30 Zu Grundsatz 10 (Begründung):<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Sinne <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes sind <strong>bei</strong><br />

gewerblichen <strong>Planung</strong>en Altstandorte vor<br />

Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, zur<br />

Revitalisierung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bo<strong>de</strong>nfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />

Altstandorte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> einer <strong>de</strong>m Allgemeinwohl dienen<strong>de</strong>n<br />

Nutzung zugeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Wie an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />

Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />

wer<strong>de</strong>n wir weitere Nutzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bis dahin<br />

zeitweise nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Flächen registrieren. Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sind<br />

die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten(Cross Compliance).<br />

Kenntnisnahme Im G 10 geht es um ungenutzte alte landwirtschaftliche<br />

Betriebsanlagen (Stallanlagen, Lagerplätze, Silos) nicht um<br />

Stillegungsflächen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

200-4 Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen Einwendungen erklären wir,<br />

dass sich diese entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

erledigt haben o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

weitergehen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en und realisierte<br />

Baumaßnahmen überholt sind.<br />

200-5 Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />

schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

hinter <strong>de</strong>n zur Zeit für die Landwirtschaft<br />

durchführbaren Entwicklungs- und<br />

Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in<br />

<strong>de</strong>n letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dieses ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch unter<br />

Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />

2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />

wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />

<strong>Planung</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel, stabilisierend für die<br />

Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion zu wirken, gefun<strong>de</strong>n<br />

hat bzw. keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>t. Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnisse werten wir diese<br />

<strong>Planung</strong>. Nachfolgend gehen wir auf Schwerpunkte<br />

Ihrer <strong>Planung</strong> ein.<br />

200-31 Wir haben wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt <strong>de</strong>n Eindruck, dass die<br />

vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> unausgewogen ist. Sie wird<br />

<strong>de</strong>m Anliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft nicht gerecht. Mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Entzug eines nicht<br />

unerheblichen Flächenanteils <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sgebietes<br />

zu Gunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er nicht landwirtschaftlicher<br />

Nutzungsansprüche das Wort gere<strong>de</strong>t. Ein weiterer<br />

Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw.<br />

Nutzungseinschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region dürfen<br />

nicht mehr geplant wer<strong>de</strong>n.<br />

Deshalb halten wir an <strong>de</strong>n im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

abgegebenen Stellungnahmen zum o.g.<br />

Entwicklungsplan mit Nachdruck fest.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es wird in <strong>de</strong>n Allgemeinen und Einzelfachlichen Grundsätzen<br />

sowohl auf die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten För<strong><strong>de</strong>r</strong>möglichkeiten eingegangen<br />

als auch auf die nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffe als Erweiterung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsgrundlage.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan soll alle Ansprüche und<br />

Nutzungen an <strong>de</strong>n Raum in Einklang bringen. Er ist keine<br />

Fachplanung für bestimmte Bereiche.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

201-4 "... Eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Landwirtschaft ist da<strong>bei</strong> in<br />

allen Regionen zu sichern. Eine Inanspruchnahme<br />

landwirtschaftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Wald genutzter Flächen<br />

für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen soll nur dann in Betracht<br />

kommen ... nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur teilweise auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n kann."<br />

Wir werten diese Festlegung als<br />

Ausführungsbestimmung zum Schutz von Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch<br />

festzustellen, dass nicht festgelegt wur<strong>de</strong>, welche<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />

gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Grund<br />

und Bo<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe zugegriffen wur<strong>de</strong>. Wir<br />

schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen<br />

und die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />

höherem Maße honoriert wird. In <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong> ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

201-2 Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind im<br />

Altkreis Staßfurt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgewiesen.<br />

Die großflächige Ausweisung geht weiterhin zu<br />

Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Dies stellt weiterhin<br />

wirtschaftliche Einschränkungen (Ackerland zu<br />

extensives Grünland) dar, an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls müssen die<br />

Landwirte in vollem finanziellen Umfang entschädigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren erfüllen die Landwirte durch<br />

ihre tägliche Praxis seit langen <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes.<br />

keine Berücksichtigung G 9-4 wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Dieser Grundsatz soll<br />

<strong>de</strong>n allgemeinen Freiraumschutz hervorheben. Im Pkt. 7.2.<br />

(Bo<strong>de</strong>nschutz, G 4) und 7.7 (Landwirtschaft, G 10) wird bereits<br />

ausführlich auf Entsiegelung von Flächen bzw. Beräumung alter<br />

Bausubstanz Bezug genommen. Eine stärkere För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

solcher Maßnahmen kann nur durch die Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

erfolgen, nicht durch die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft.<br />

Siehe auch Datensatz 200-10 (Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />

Bauernverban<strong>de</strong>s Nordharz)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die VRG- Hochwasserschutz sind auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

Wassergesetz LSA festgeschriebenen<br />

Überschwemmungsgebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

Pkt. 5.1.1 gehen nicht mit strikten For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen hinsichtlich von<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz einher. Die in G 6 enthalten<strong>de</strong><br />

Grundsatzfestlegung zu <strong>de</strong>n räumlichen Funktionen und<br />

Nutzungen in diesen VRG bezieht sich nicht nur auf die<br />

Landwirtschaft, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist allgemeiner Art. Ein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger<br />

Konflikt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ackerbaulichen Bewirtschaftung ist auch nicht<br />

erkennbar, da Ackerflächen <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss eben nicht<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die im Begründungsteil enthalten<strong>de</strong>, <strong>bei</strong>spielhaft<br />

genannten Empfehlung zur Umwandlung von Acker- in<br />

Grünlandfläche bezieht sich nur auf <strong>de</strong>n direkten<br />

Abströmbereich <strong>de</strong>s Hochwassers, welcher regelmäßig <strong>de</strong>utlich<br />

kleiner als das gesamte Überschwemmungsgebiet (und damit<br />

auch VRG-Hochwasserschutz) ist.<br />

Aus <strong>de</strong>m Regionalplan können direkt keine Einschränkungen/<br />

Maßgaben für die private landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-3 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit,........<br />

Z 1 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />

kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im Altkreis Staßfurt eine<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Um diesen für die Region<br />

wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten und zu<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen zu sichern sind. Dies<br />

muss noch <strong>de</strong>utlicher dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mehrfach wur<strong>de</strong>n ausgewiesene Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />

Aufforstungsflächen am Hakel <strong>bei</strong> Hakeborn. Ein<br />

weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> ansässigen Betriebe wird eintreten.<br />

Aus diesen Erfahrungen heraus plädieren wir für<br />

ein<strong>de</strong>utige Regelungen, die auch unumstößlich<br />

durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>Planung</strong>sträger einzuhalten sind.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz wur<strong>de</strong>n sowohl im 1. als auch im 2. Entwurf keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft mit Aufforstungsflächen<br />

überplant. Aus diesem Grund ist die hier aufgeführte<br />

Behauptung bezogen auf <strong>de</strong>n REPHarz, unverständlich.<br />

Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich zum alten <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg, dass seit 01.06.2006 nicht<br />

mehr gültig ist, vorgenommen wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>m allerdings auch<br />

kein Vergleich erfolgen kann, da das <strong>Regionale</strong><br />

Entwicklungsprogramm aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

raumordnungsrechtlicher Vorgaben und geringeren<br />

Bindungswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> damaligen Vorranggebiete im Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>n Vorranggebieten <strong>de</strong>s REPHarz entstand.<br />

Die Grundlage zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG für Landwirtschaft <strong>de</strong>s<br />

REPMD sind <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />

jedoch nicht bekannt, so dass für die nun im REPHarz<br />

vorgenommenen Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG Landwirtschaft eigene<br />

Kriterien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP erstellt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-5 Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 3.3.2. <strong>de</strong>s<br />

LEP-LSA.<br />

Hier wur<strong>de</strong> festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Agrarerlasses<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />

Wir schließen uns <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgehensweise zur<br />

durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />

Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />

unseren Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vergangenen Jahre auf<br />

<strong>de</strong>n hohen Flächenverlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gewählte Ansatz als falsch angesehen wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass<br />

landwirtschaftliche Flächen in erheblichem Umfang<br />

für Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen,<br />

Rohstoffabbau, sportliche Einrichtungen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur in steigen<strong>de</strong>m Maße in<br />

Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n. Der Landverbrauch<br />

geht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in erster Linie zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft und bedroht die Existenzgrundlage<br />

zahlreicher Betriebe.") führen sie diese in ihrem<br />

Gehalt ins Nichtige. Beachtet wer<strong>de</strong>n muss, dass in<br />

<strong>de</strong>n Landkreisen, verschie<strong>de</strong>ne<br />

Standortbedingungen vorzufin<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>n<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen vertraut sind.<br />

Damit stellen auch diese Bö<strong>de</strong>n einen<br />

Wirtschaftsfaktor dar. Eine schematische<br />

Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />

Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jeweiligen Region.<br />

keine Berücksichtigung Trotz LEP-Vorgaben, kleinflächige Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VRG für Landwirtschaft vorzunehmen, wur<strong>de</strong>n immerhin etwa<br />

11 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als VRG und etwa<br />

14 % <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sfläche als VBG für Landwirtschaft<br />

ausgewiesen, was keineswegs als "kleinflächig" im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung bzw. im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Vorgabe bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.4 <strong>de</strong>s REPHarz ist<br />

nachvollziehbar dargelegt, nach welchen Kriterien die<br />

Vorranggebiete festgelegt wur<strong>de</strong>n. Der REPHarz ist überörtlich<br />

und überfachlich und muß alle Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />

Raum berücksichtigen, wo<strong>bei</strong> die Landwirtschaft neben<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Flächennutzern in angemessenem Maß berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen im LEP wird <strong>de</strong>m Bauernverband<br />

empfohlen, seine Gedanken <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP-<br />

LSA anzubringen, da dieser Plan die Vorgaben für die<br />

Regionalpläne festlegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-6 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />

Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />

Flächennutzung und Einräumung von<br />

Vorranggebieten in Ihrer <strong>Planung</strong> berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>n. So sind Standorte im Raum Staßfurt VG<br />

Hecklingen mit guten landwirtschaftlichen<br />

Standortbedingungen überplant wor<strong>de</strong>n. Dies stößt<br />

auf Unverständnis gegenüber Ihrem Entwurf, da wir<br />

selbst zu besagten Vorgängen wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt<br />

vorgetragen haben. Mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Skepsis sehen<br />

wir, dass die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e ansässigen<br />

Tierproduktionsbetriebe geringe Berücksichtigung in<br />

Ihren Dispositionen fin<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Im besagten Raum gibt es eine Vielzahl von<br />

Nutzungsansprüchen, die die Regionalplanung gegen- und<br />

untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen hat. Um Hecklingen befin<strong>de</strong>t sich ein<br />

großflächiges Landschaftsschutzgebiet, was eine Ausweisung<br />

als Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems entsprechend Kriterienkatalog erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Ebenso befin<strong>de</strong>t sich hier ein Vorbehaltsgebiet für<br />

Wassergewinnung, was im REPHarz ausgewiesen ist. Da die<br />

Überlagerung eines Vorbehaltsgebietes mit einem<br />

Vorranggebiet i.d.R. nicht möglich und somit nicht<br />

genehmigungsfähig ist, wur<strong>de</strong> dieser Bereich als<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft festgelegt. Eine<br />

Einschränkung aufgrund dieser raumordnerischen Festlegung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Bewirtschaftung ist keinesfalls gegeben, so dass<br />

aus unserer Sicht keine Bewirtschaftungsnachteile für die<br />

Landwirte erkennbar sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-7 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird <strong>de</strong>m Aufbau<br />

ökologischer Verbundsysteme, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft sowie<br />

<strong>de</strong>m Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Auffassung, dass mit dieser Vorgehensweise die<br />

Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur<br />

die Tierproduktion son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die<br />

Pflanzenproduktion in diesem Gebiet ist von <strong><strong>de</strong>r</strong>lei<br />

<strong>Planung</strong> betroffen. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

<strong>Planung</strong>sregion gilt es neben <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach<br />

einem sparsamen und schonen<strong>de</strong>n Umgang mit<br />

<strong>de</strong>m Schutzgut Bo<strong>de</strong>n allgemein und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

minimalen Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungszwecke im<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en (vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz<br />

LSA; § 1 a BauGB sowie § 1<br />

Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz), vor allen durch eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> raumordnerische Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />

sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />

Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n als Produktionsgrundlage langfristig<br />

erhalten bleibt. Aufgrund von zahlreichen<br />

Flächenentzügen (z.B. durch <strong>de</strong>n Straßenbau,<br />

Gewerbegebiete, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />

bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet wer<strong>de</strong>n,<br />

die zwar teilweise Ackerzahlen < 80 aufweisen, aber<br />

trotz<strong>de</strong>m eine effiziente Landbewirtschaftung<br />

garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />

einen be<strong>de</strong>utsamen Wirtschaftsfaktor darstellt (z. B.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong>).<br />

keine Berücksichtigung In Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s gibt es eine Vielzahl<br />

von Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum, die die<br />

Regionalplanung gegen- und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen hat.<br />

We<strong><strong>de</strong>r</strong> die Festlegung zum Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems noch <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Erholung entzieht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft Bewirtschaftungsflächen in Größenordnungen.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>e, <strong>de</strong>m Wohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit dienen<strong>de</strong><br />

Nutzungsansprüche wie z.B. Straßenbau und<br />

Kiessandgewinnung sind ebenso wie die Landwirtschaft zu<br />

dul<strong>de</strong>n.<br />

Es wird an dieser Stelle auch auf die Flächenbilanz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz im Umweltbericht, Pkt. 3.4. verwiesen,<br />

wonach <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteil für die Landwirtschaft im REPHarz<br />

etwa 25 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion einnimmt. Die<br />

Forstwirtschaft z.B. besitzt überhaupt kein Vorranggebiet und<br />

ihr kommt mit etwa 11 % <strong>de</strong>s Flächenanteils (VBG) eine<br />

<strong>de</strong>utlich geringere Fläche als <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft zu.<br />

Der angesprochene Raum Egelner Mul<strong>de</strong> besitzt wie von Ihnen<br />

bemerkt, nur teilweise sehr hohe Bo<strong>de</strong>nwerte. Aus diesem<br />

Grund wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m VRG für Landwirtschaft nur hochwertige<br />

Bo<strong>de</strong>nstandorte zugeordnet, falls keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Nutzungsansprüche vorhan<strong>de</strong>n waren. Ihre For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, auch die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer<br />

geringeren Bo<strong>de</strong>ngüte in diesem Vorranggebiet aufzunehmen,<br />

kann wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP und <strong>de</strong>m Agraratlas<br />

sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an diesen Raum nicht<br />

entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-8 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzvorlandregion <strong>de</strong>n Grünlandstandorten eine<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen, die auch durch<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Ausweisung im REP Harz<br />

dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss.<br />

201-9 Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete im Altkreis Staßfurt sind<br />

hier<strong>bei</strong> konkreter festzulegen, da die regionalen<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten zwischen <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />

Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen und ökonomischen<br />

Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />

ihre räumliche und langfristige Be<strong>de</strong>utung und ihre<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s REPHarz<br />

äußerte sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierproduktion mit<br />

folgen<strong>de</strong>m Satz: "Im VRG für Landwirtschaft ist auch eine<br />

zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen im ländlichen Raum<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Ackerbaus und <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierzucht bezüglich<br />

Stallneubauten, Siloanlagen, Unterstellhallen u.s.w. im<br />

Außenbereich zu ermöglichen." Diesem Sachverhalt wur<strong>de</strong><br />

bereits im 1. Planentwurf entsprochen (siehe Begründung zum<br />

Pkt. 5.1.4., letzter Satz). Auf konkrete regional be<strong>de</strong>utsame,<br />

flächige Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

verwiesen.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und Agraratlasses sind<br />

keine Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Grünlandwirtschaft<br />

auszuweisen. Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP sind in <strong>de</strong>n VRG<br />

bzw. VBG Landwirtschaft Gebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortklassen 6-7 <strong>de</strong>s<br />

Agraratlas LSA aufzunehmen, Grünlandstandorte erreichen<br />

diese Werte nicht. Auch <strong>bei</strong> kleinflächigeren<br />

Grünlandstandorten, die durch uns geprüft wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> das<br />

Kriterium zur Aufnahme als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Landwirtschaft<br />

durch geringe Flächengrößen (< 100 ha) nicht erfüllt.<br />

Um <strong>de</strong>n Grünlandstandorten trotz<strong>de</strong>m einen gewissen<br />

Stellenwert zu geben, wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> G 11 im Pkt. 7.1. Natur- und<br />

Landschaftsschutz erstellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die langfristige Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft ist durch die<br />

Festlegung von VRG und VBG Landwirtschaft in diesem<br />

Bereich gegeben. Die Flächenfestlegungen können aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Vorgaben und <strong>de</strong>s vorgegebenen Maßstabes<br />

(1:100.000) nicht konkreter gefasst wer<strong>de</strong>n. Der Regionalplan<br />

hat nicht <strong>de</strong>n Anspruch, konkret wie ein Fachplan zu sein.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

201-10 Zu Ziele und Grundsätze 1 bis 3:<br />

Im Altkreis Staßfurt (Egelner Mul<strong>de</strong>; VG Hecklingen)<br />

wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für Straßenbau,<br />

Kiesabbau, Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />

Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- und<br />

FFH-Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />

Entzüge gefähr<strong>de</strong>t unseren Wirtschaftszweig, zumal<br />

die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />

Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />

wie zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, erfolgt ist. Diese<br />

Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />

Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

zwingend zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Es ist festzuhalten dass Grund<br />

und Bo<strong>de</strong>n überwiegend im Besitz von Bauern ist;<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> aufgeworfene <strong>Abwägung</strong> greift<br />

insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Bo<strong>de</strong>ns obliegt <strong>de</strong>m Eigentümer. Durch die<br />

vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> kann die Nutzung erschwert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Vorranggebiet für die Lagerstätte Kalkstein Groß<br />

Börnecke (noch ca. 80 ha) ist im Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft auszuweisen. Grund: <strong><strong>de</strong>r</strong> begonnene<br />

Abbau auf ca. 50 ha wur<strong>de</strong> aus Wirtschaftlichkeit<br />

eingestellt, auf Grund von Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Südmul<strong>de</strong> auf ca. 7.500 ha Braunkohle<br />

in einigen Jahren abbauen zu wollen, darf es keine<br />

Vorrangausweisung zu diesem Zweck geben.<br />

keine Berücksichtigung Auf privatrechtliche Vereinbarungen, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugriff auf<br />

Grundstücke, hat die Regionalplanung keinen Einfluss, dieses<br />

ist zwischen Eigentümer und Vorhabensträger zu regeln.<br />

Die Vorrangfunktion Rohstoffgewinnung sichert nicht konkrete,<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel zeitlich kurzfristig angelegte Abbauplanungen<br />

bzw. -genehmigungen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dient <strong><strong>de</strong>r</strong> mittel- bis<br />

langfristigen Rohstoffsicherung hochwertiger Lagerstätten vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen.<br />

Sowohl räumlich als auch rohstoffgeologisch haben die<br />

Erkundungs-/Abbaupläne <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG in <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />

Südmul<strong>de</strong> nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> davon südlich auf einer Hochfläche<br />

befindlichen Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke zu tun.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

201-11 Die Ausweisung zusätzlicher "Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz" in <strong><strong>de</strong>r</strong> VG Egelner Mul<strong>de</strong> und<br />

VG Hecklingen wird von uns in Frage gestellt. Die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige landwirtschaftliche Bewirtschaftung zeigt,<br />

dass infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Mulchsaatpraxis eine höhere<br />

Wasseraufnahmefähigkeit gewährleistet ist, als eine<br />

geplante extensive Grünlandnutzung.<br />

201-12 An <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 linksseitig zwischen Gemarkungsgrenze<br />

Unseburg und Abzweig in Richtung Borne wird ein<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Die Einbeziehung dieser Flächen ist nicht<br />

gerechtfertigt (Höhenlinien) und unbedingt aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung zu nehmen. Wir for<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Interesse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion wirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte,<br />

dass die Flächen <strong>de</strong>s "Vorranggebietes<br />

Hochwasserschutz" entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhenlinien<br />

überprüft und korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Ein VBG HWS verlangt keine extensive Grünlandnutzung und<br />

hat ohnehin keine unmittelbaren Auswirkungen auf die<br />

Landwirtschaft. Gemäß Begründung zu Z 2 im Pkt. 5.2.1. soll<br />

die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung angestrebte planerische<br />

Konfliktbewältigung dort durchgeführt wer<strong>de</strong>n, wo größere<br />

Scha<strong>de</strong>nspotentiale möglich sind (v.a. <strong>bei</strong> möglichen<br />

Baumaßnahmen in überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereichen).<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VBG-HWS wird <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te<br />

Gebiete (hier als Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz)<br />

ergänzend zu <strong>de</strong>n Überschwemmungsgebieten (hier i.d.R. als<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz) raumordnerisch<br />

auszuweisen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die VBG für Hochwasserschutz sind <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu<br />

berücksichtigen. Daraus ergeben sich außer <strong>bei</strong> Neuplanungen<br />

keine Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> -einschränkungen.<br />

Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> L 70 wird das VBG-Hochwasserschutz reduziert<br />

(siehe Datensatz 8-1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg).<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

201-13 Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft wur<strong>de</strong><br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e um Staßfurt durch das<br />

Vorbehaltsgebiet "Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems" überplant. Für eine weitere<br />

zukünftige landwirtschaftliche Nutzung dieser<br />

betreffen<strong>de</strong>n Flächen sehen wir eine große Gefahr,<br />

weil im 1. Entwurf in G 8 (Seite 38) formuliert wird,<br />

dass "Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich<br />

von unvermeidbaren Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft zunächst in <strong>de</strong>n Bereichen für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

vorgesehen" sind. Damit ist ein Flächenentzug aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion in diesen Gebieten allgemein bereits<br />

vorprogrammiert, auch wenn "die ordnungsgemäße<br />

Land- und Forstwirtschaft unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gelten<strong>de</strong>n Gesetze und Verordnungen weiterhin<br />

möglich ist" (Seite 39).<br />

Wir betonen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS im<br />

Altkreis Staßfurt, dass landwirtschaftliche Produktion<br />

auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis, ohne<br />

Einschränkungen und ohne zusätzlichen<br />

Flächenverlust grundsätzlich möglich sein muss. Mit<br />

<strong>de</strong>m Bestreben Ersatzmaßnahmen zielgerichtet dort<br />

hinzulenken, wür<strong>de</strong> die vorliegen<strong>de</strong> Vorzüglichkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />

eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Der Bo<strong>de</strong>n ist <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigste<br />

Produktionsfaktor für die landwirtschaftliche<br />

Produktion. Deshalb for<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir mit Nachdruck, dass<br />

die <strong>Planung</strong>sgemeinschaft sich für die<br />

Existenzsicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe einsetzt und eine<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns in Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für die Zukunft gewährleistet. In<br />

diesem Zusammenhang sind noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

weiße Flächen im Altkreis Staßfurt zu konkretisieren.<br />

Als Landwirte unterstützen wir die gesellschaftliche<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach einer vielfältig strukturierten<br />

Landschaft und haben dies im Strategiepapier <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sbauernverban<strong>de</strong>s Sachsen - Anhalt e. V. zur<br />

"Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft durch waldähnliche<br />

Gehölzstreifen und Hecken" formuliert.<br />

keine Berücksichtigung We<strong><strong>de</strong>r</strong> im 1. noch im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong>n<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft mit VBG für ÖVS<br />

überplant. Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich zum alten<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramm Mag<strong>de</strong>burg, dass seit<br />

01.06.2006 nicht mehr gültig ist, vorgenommen wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>m<br />

allerdings kein Vergleich erfolgen kann, da das <strong>Regionale</strong><br />

Entwicklungsprogramm aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

raumordnungsrechtlicher Vorgaben entstand.<br />

Ein Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems schließt eine ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Auch<br />

Ackerflächen sind Bestandteile eines ökologischen<br />

Verbundsystems (ÖVS). Durch die Entwicklung eines ÖVS<br />

wer<strong>de</strong>n die ackerbaulich genutzten Flächen strukturiert. Dies<br />

kommt nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung von Lebensräumen zugute,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft selbst, z.B. durch die<br />

Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong><strong>de</strong>r</strong>osion. Festlegungen im Regionalplan<br />

gehen nicht mit Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung einher, diese sind ggf. nur<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>neigentümers möglich. Ein möglicher<br />

Flächenentzug wird sich prognostisch keinesfalls so gestalten,<br />

dass die landwirtschaftliche Produktion grundsätzlich in Frage<br />

gestellt wird. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbauernverband selbst für die<br />

Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft durch waldähnliche Gehölzstreifen<br />

und Hecken plädiert, kommt die Regionalplanung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eigenen (Lan<strong>de</strong>sbauernverband) For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

201-14 In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die<br />

Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />

Nahrungsproduzent und Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen.<br />

Der <strong>Planung</strong>sentwurf muss realer gesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

um eine ein<strong>de</strong>utige Aussage zur räumlichen<br />

Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Landnutzern<br />

vermei<strong>de</strong>n. Wir beziehen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die räumliche<br />

Einordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />

beschriebenen, ausreichend vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Grünlandstandorte ein.<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

201-15 Das geplante Vorbehaltsgebiet, Lagerstätte<br />

Kiessand Egeln - Süd, ist im REP zu streichen.<br />

Grund:<br />

- Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen,<br />

die zur Existenzgefährdung von<br />

Landwirtschaftsbetrieben führen können;<br />

- im volkswirtschaftlichen Interesse sollten die<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Kiessandlagerstätten effektiver genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiet um noch nicht<br />

endgültig abgewogene Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />

zugänglich. Ihnen ist jedoch entsprechend Pkt. 5.2. REPHarz<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />

ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Hier wird es im Falle<br />

eines Nutzungskonfliktes immer eine Einzelfallentscheidung<br />

geben.<br />

Das oben Gesagte trifft auf Acker- wie auch auf<br />

Grünlandstandorte zu.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätten ist mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Funktionsausweisung eines VBG-<br />

Rohstoffgewinnung einer langfristig vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Rohstoffsicherung Rechnung getragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Lagerstätte Egeln-Süd steht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung.<br />

Das VBG Rohstoffgewinnung Egeln-Süd wur<strong>de</strong> aus fachlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung einer vorhan<strong>de</strong>nen<br />

bergrechtlichen Bewilligung durch das Lan<strong>de</strong>samt für Geologie<br />

und Bergwesen vorgeschlagen. Allerdings wur<strong>de</strong> im Vergleich<br />

zur Bewilligung (ca. 216 ha) das VBG im REPHarz im Abgleich<br />

mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung räumlich bereits<br />

verkleinert (ca. 170 ha).<br />

Eine landwirtschaftliche Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit weiterhin möglich;<br />

im Rahmen einer möglichen künftigen Genehmigungsplanung<br />

können über<br />

Rekultivierungsmaßnahmen auch Voraussetzungen für die<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme einer landwirtschaftlichen Produktion auf<br />

ausgekiesten Flächen, zumin<strong>de</strong>st in Teilen, erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

201-16 Der Bauernverband "Bör<strong>de</strong>" lehnt die großflächig<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung / Erstaufforstung in <strong>de</strong>n<br />

Gemarkungen Egeln, Hakeborn, Wolmirsleben,<br />

Staßfurt und Rathmannsdorf im REP Harz weiterhin<br />

strikt ab. Wir empfehlen mit <strong>de</strong>n<br />

Landwirtschaftsbetrieben vor Ort "unlukrative<br />

Flächen" für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung / Erstaufforstung<br />

abzustimmen.<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich um Suchräume für die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung, d.h.<br />

in diesen Bereichen sind dafür geeignete Flächen zu fin<strong>de</strong>n. Die<br />

Suchräume stammen aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung<br />

(informelle Fachplanung), die entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />

LPlG in die REP aufzunehmen sind. Von uns wur<strong>de</strong>n diese<br />

Suchräume noch einmal geprüft und auch flächemäßig<br />

verringert.<br />

Im Realisierungsfall wird es ohnehin Absprachen zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Forstbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Bewirtschaftern geben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

201-17 G 13 Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />

landwirtschaftlich, durch Bo<strong>de</strong>nabbau o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige<br />

Inanspruchnahme genutzt wer<strong>de</strong>n, sollen dort<br />

Lebensräume für heimische Pflanzen und Tiere<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n. Für die Schaffung solcher<br />

Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />

äußerst dienlich.<br />

Wir stellen fest, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> hier prognostizierte<br />

Freiraum für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />

zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />

dass die im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarreform obligatorische<br />

Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />

vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Es bieten sich für die<br />

Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />

nutzen, ob im NAWARO o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />

Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre <strong>Planung</strong><br />

auch dahingehend zu überprüfen. Die<br />

Landwirtschaft selbst benötigt notwendige<br />

Freiräume auch planerisch.<br />

201-27 Zu Grundsatz 11:<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n gehölzfreien Freiraumbereichen<br />

<strong>de</strong>s Harzes sowie in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges<br />

Element <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung und<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen,<br />

offenen und reich strukturierten kleinteiligen<br />

Kulturlandschaft und zur Verringerung von<br />

Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />

weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />

Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n, um noch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

naturnahe und halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft zu nutzen.<br />

Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach<br />

unserem Wissensstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsnaturschutz<br />

im Land Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die<br />

hier in die <strong>Planung</strong> aufgenommen Aspekte sind<br />

insofern nicht realisierbar und bedürfen einer<br />

Korrektur. Wir gehen mit Ihnen konform, dass auf<br />

dieser Basis vielen landwirtschaftlichen Betrieben<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n schafhalten<strong>de</strong>n Unternehmen eine<br />

Perspektive, ein betriebliches Auskommen, gesichert<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Auch in <strong>de</strong>n Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung wer<strong>de</strong>n Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />

Stilllegungsflächen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />

Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, Deponien, die nicht verfüllt wur<strong>de</strong>n bzw. die<br />

saniert wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme sind vorhan<strong>de</strong>n. Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme<br />

sollen unterstützend wirken. Wenn die finanziellen Anreize, die<br />

durch die För<strong><strong>de</strong>r</strong>programme gegeben wer<strong>de</strong>n, nicht ausreichen,<br />

ist dies politisch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

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7.3 Gewässerschutz<br />

201-18 G 1: "Für Fließgewässer wird grundsätzlich die<br />

Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicherung <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />

die Güteklasse I, I bis II und II haben, sind<br />

grundsätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />

<strong>de</strong>s Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,<br />

Tiere und Pflanzen sowie als wesentlichen<br />

Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen und<br />

in Übereinstimmung damit <strong>de</strong>n Wasserbedarf für die<br />

Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft nach<br />

Menge und Beschaffenheit zu sichern."<br />

Kenntnisnahme Lediglich Zitat <strong>de</strong>s G 1 durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Kommentierung.<br />

G 1 stellt ohnehin LEP-Übernahme dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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7.7 Landwirtschaft<br />

201-19 G 1: "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />

geprägten Teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion als<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer und die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten und<br />

weiterzuentwickeln. Da<strong>bei</strong> soll eine<br />

flächengebun<strong>de</strong>ne, vielfältig strukturierte<br />

Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv und<br />

umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />

Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße<br />

geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n."<br />

Wir führen an, dass die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> an<br />

vielen Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />

entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />

unsere in <strong>de</strong>n zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />

vorgetragenen Anregungen und Vorschläge zur<br />

nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung,<br />

dass es einer breiteren Abstimmung zwischen<br />

<strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region befindlichen<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben wür<strong>de</strong> Rückenhalt und<br />

Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitiger <strong>Planung</strong> einhergehen<strong>de</strong><br />

Flächenverluste und wirtschaftliche Einschränkungen<br />

zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />

durch <strong>de</strong>n Deutschen Städtebund und <strong>de</strong>n<br />

landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />

Senkung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs insgesamt<br />

angeregt wur<strong>de</strong>. Immerhin ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenverbrauch<br />

täglich mit ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt<br />

wird, diesen auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch<br />

diese <strong>Planung</strong> <strong>bei</strong>tragen in<strong>de</strong>m sie gezielt <strong>de</strong>n<br />

Flächenverbrauch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzungen<br />

einschränkt. Die vorgenannten Anregungen,<br />

sogenannte Industriebrachen neu in die<br />

Flächenkalkulation je<strong>de</strong>s Unternehmens und je<strong>de</strong>s<br />

Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />

bezeichnen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />

Kenntnisnahme Dieser aus <strong>de</strong>m LEP-LSA stammen<strong>de</strong> Grundsatz ist <strong>bei</strong><br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />

abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />

besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />

wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamten Landkreisfläche <strong>de</strong>n weitaus größten Flächennutzer<br />

stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />

Infrastrukturmaßnahmen und Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-20 G 3: Für die Landwirtschaft geeignete Bö<strong>de</strong>n sind in<br />

ausreichen<strong>de</strong>m Umfang zu erhalten.....<br />

G 4: Die Leistungsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft soll<br />

geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n durch:<br />

1. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit,<br />

2. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensvertiältnisse für die<br />

Bevölkerung in <strong>de</strong>n ländlichen Räumen,<br />

3. Sicherung von Ausbildungs- und Ar<strong>bei</strong>tsplätzen im<br />

Agrar- und Ernährungsbereich,<br />

4. die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarwissenschaftlichen<br />

Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />

5. die überwiegen<strong>de</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />

Wirtschaftskreisläufe.<br />

Einfügen:<br />

6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandstandorte<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfügung dieses Punktes <strong><strong>de</strong>r</strong> konkret unter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher fehlen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tierproduktion zu werten ist, sollen <strong>Planung</strong>en fixiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

201-21 G 5: In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die<br />

Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />

Gestaltung und Erhaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes<br />

hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen <strong>bei</strong><br />

allen raumbe<strong>de</strong>utsamen und raumbeanspruchen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />

dargestellten, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen, sind für große<br />

Teile <strong>de</strong>s ländlichen Raumes im Landkreis<br />

Sangerhausen in <strong>de</strong>n Übergangslagen zum<br />

Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />

Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />

dargestellt, trägt nicht dazu <strong>bei</strong>, diese beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt und die<br />

Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> <strong>de</strong>utlicher vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />

um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für die<br />

Landschaftspflege und Erholung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

ver<strong>de</strong>utlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />

Be<strong>de</strong>utung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1,<br />

G 12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 und Pkt. 7.7., G 9.<br />

Ein ausgewogenes Miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />

Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />

optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>de</strong>s<br />

VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen an <strong>de</strong>n Raum wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>de</strong>s<br />

Südharzes erfüllen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong>de</strong>n Kriterien für die<br />

Festlegung von VBG für Landwirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterlagen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n Raumansprüchen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (201) Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-22 G 6: Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass im Rahmen einer<br />

umweltgerechten Bewirtschaftung<br />

1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />

hochwertiger pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse<br />

sowie nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />

hat,<br />

2. regionale Verar<strong>bei</strong>tungs- und<br />

Vermarktungskapazitäten gestärkt wer<strong>de</strong>n,<br />

3. eine Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensverhältnisse im<br />

ländlichen Raum durch die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirtschaftlichen Grundlage für die Erwerbstätigen<br />

erreicht wird,<br />

4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />

erhalten, gepflegt und gestaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

In analogen <strong>Planung</strong>en sind gleiche Aussagen<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n. Entscheidungen können dazu nur<br />

durch die Landwirte selbst getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

<strong>Planung</strong> wie unter obiger Vorgabe wird sich als<br />

wenig hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />

Bewertungen herangezogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

201-23 G 7: Die ländliche Bo<strong>de</strong>nordnung und<br />

Flurbereinigung soll neben agrar-, siedlungs- und<br />

infrastrukturellen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em auch<br />

<strong>de</strong>m Umwelt- und Naturschutz und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten<br />

Landschaftsentwicklung Rechnung tragen.<br />

Hierzu führen wir an, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>neigentümer zur<br />

Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />

eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht<br />

nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlichen Einverständniserklärung<br />

durch ihn selbst dar son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch in Interessen<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwertung seines Bo<strong>de</strong>ns.<br />

Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />

Bo<strong>de</strong>neigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (201) Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-24 G 8 Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />

herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern und zu<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Agrarreform bis zum Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />

unser Kenntnisstand. Infolge <strong>de</strong>ssen ist<br />

abzusehen, dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen<br />

durch das Land Sachsen-Anhalt nicht mehr<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

201-25 G 9: In <strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />

ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />

Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung<br />

zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> gänzlich ausschei<strong>de</strong>n, sollten unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />

Landschaftspflege entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dito oben: Stillegung läuft aus.<br />

201-26 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />

Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />

Durch <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Berufsstand wur<strong>de</strong> in<br />

dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />

1998 entwickelt wur<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten<br />

Kosten und rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />

Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />

Bemühungen aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Damit stellt sich<br />

entsprechend Ihrer <strong>Planung</strong>en erneut die Frage, wer<br />

diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />

Wir regen an, die weitere <strong>Planung</strong> anzupassen.<br />

Kenntnisnahme Je<strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitraum war bisher begrenzt und danach wur<strong>de</strong><br />

neu verhan<strong>de</strong>lt. Die Pflege <strong><strong>de</strong>r</strong> Kulturlandschaft wird<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die neuen Leitbil<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

sowie die gestiegene Nachfrage nach biologisch produzierten<br />

Produkten in Zukunft eher wachsen. (siehe auch Datensatz 200-<br />

26, Bauernverband Nordharz)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt wer<strong>de</strong>n<br />

und keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />

(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />

Hecken, Baumgruppen).<br />

Es sollte im ureigensten Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte liegen, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />

Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen<br />

wur<strong>de</strong> verlangt, dass die Entsiegelung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückbau von<br />

Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Jetzt soll <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür diesbezügliche Grundsatz<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gestrichen wer<strong>de</strong>n, weil die Maßnahmen kostenintensiv<br />

sind?<br />

Hier geht es nicht darum, dass die Landwirte diese Alt-Anlagen<br />

zurückbauen sollen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist eine allgemeine For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

egal, wer <strong><strong>de</strong>r</strong> mögliche Nachnutzer ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (201) Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-28 Die Bewirtschaftung zeitweilig o<strong><strong>de</strong>r</strong> generell aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Produktion ausschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flächen in Richtung geför<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Natur- und<br />

Landschaftspflege bietet <strong>de</strong>n Landwirten die<br />

Möglichkeit, ihr Tätigkeitsprofil und damit auch die<br />

Einkommensstruktur im ländlichen Raum zu<br />

verbreitern.<br />

Zu Grundsatz 10:<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Sinne <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes sind <strong>bei</strong><br />

gewerblichen <strong>Planung</strong>en Altstandorte vor<br />

Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, zur<br />

Revitalisierung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bo<strong>de</strong>nfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />

Altstandorte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> einer <strong>de</strong>m Allgemeinwohl dienen<strong>de</strong>n<br />

Nutzung zugeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Wie an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />

Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />

wer<strong>de</strong>n wir weitere Nutzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bis dahin<br />

zeitweise nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Flächen registrieren. Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sind<br />

die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten(Cross Compliance).<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 200-30, Bauernverband Nordharz<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (201) Bauernverband Bör<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

201-1 Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen<br />

schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

hinter <strong>de</strong>n zurzeit für die Landwirtschaft<br />

durchführbaren Entwicklungs- und<br />

Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in<br />

<strong>de</strong>n letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dieses ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch unter<br />

Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />

2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />

wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />

<strong>Planung</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel, stabilisierend für die<br />

Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion zu wirken, gefun<strong>de</strong>n<br />

hat bzw. keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>t. Anhand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnisse werten wir diese<br />

<strong>Planung</strong>. Wir gehen auf Schwerpunkte Ihrer <strong>Planung</strong><br />

ein:<br />

201-29 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Bauernverban<strong>de</strong>s "Bör<strong>de</strong>" wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

uns vorliegen<strong>de</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz <strong>de</strong>m<br />

Anliegen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Wirtschaftszweiges Landwirtschaft nicht gerecht. Die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Nachfrage landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse zur Nahrungsmittelproduktion und<br />

Biomasse zum Einsatz erneuerbarer Energien wird<br />

nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, mit dieser<br />

<strong>Planung</strong> ist ein Entzug erheblicher<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Gunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Nutzungsansprüche, wie Hochwasserschutz,<br />

Naturschutz und Rohstoffgewinnung (Kies,<br />

Braunkohle ....) vorgesehen.<br />

Deshalb halten wir an <strong>de</strong>m im bisherigen<br />

<strong>Planung</strong>sverlauf abgegebenen Stellungnahmen<br />

unsererseits zum o. g. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit<br />

Nachdruck fest. Wir erwarten, dass unsere<br />

aufgezeigten Einwendungen im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte und Grun<strong>de</strong>igentümer <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />

<strong>Planung</strong> positiv berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

202-1 Grundsätzlich besteht unsererseits Einverständnis zu<br />

<strong>de</strong>n formulierten Allgemeinen Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Landwirtschaft hat ebenso wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Flächennutzungen<br />

Anspruch an <strong>de</strong>n Freiraum. Im Regionalplan ist ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen <strong>de</strong>n<br />

flächeninanspruchnehmen<strong>de</strong>n Nutzungen gegeben, wo<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft genügend Raum gegeben wur<strong>de</strong>. Die<br />

Landwirtschaft ist jedoch nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> alleinige Nutzer <strong>de</strong>s<br />

Freiraumes.<br />

Selbstverständlich kann die generelle, ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nutzung sowohl in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz wie auch in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems auf bisheriger<br />

Fläche ohne raumordnerische Einschränkungen durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind von öffentlichen Stellen<br />

<strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen zu<br />

beachten. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind von öffentlichen<br />

Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

202-2 Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue als VRG LW<br />

sollte dahingehend erweitert wer<strong>de</strong>n, dass auch die<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nach Karte ausgewiesenen VBG LW in das<br />

Vorranggebiet einbezogen wer<strong>de</strong>n und als solches<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Generell erfolgt die Zuordnung zu Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft entsprechend unserem<br />

Kriterienkatalog und <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA zur<br />

kleinflächigen Ausweisung von Vorranggebieten.<br />

Die Bereiche <strong>de</strong>s VBG Landwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue<br />

verfügen entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht über die notwendige hohe<br />

Bo<strong>de</strong>nqualität entsprechend unseres Kriterienkataloges o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e berechtigte Nutzungsansprüche wie Hochwasserschutz<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnung überlagern die VBG, so dass eine<br />

"Hochstufung" zum VRG-Landwirtschaft dann nicht möglich ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

202-3 Das südliche Harzvorland wur<strong>de</strong> verbal als<br />

Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Allerdings erscheint<br />

uns dies anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung in<br />

Karte 1 nicht ausreichend untersetzt.<br />

Das Gebiet zwischen Sittendorf und Helme,<br />

kartographisch als VBG für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung und<br />

Erstaufforstung und VBG für Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems dargestellt, sollte<br />

ebenfalls als VBG für Landwirtschaft ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ebenso sollte die Achse zwischen Winkel und<br />

Mittelhausen als VBG Landwirtschaft ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das <strong>bei</strong> Wallhausen zwischen B 80 und A 38<br />

ausgewiesene VBG für Hochwasserschutz sollte<br />

auch als VBG Landwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

In gleiche Kategorie sind unseres Erachtens die<br />

Gebiete nördlich von Roßla, um Morungen,<br />

Lengefeld, Gonna und Obersdorf einzuordnen.<br />

Gleiches gilt für das Gebiet nördlich<br />

Riethnordhausen.<br />

Darüber hinaus halten wir die zusätzliche<br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen um Uftrungen -<br />

Rottlebero<strong>de</strong> - Dietersdorf- Schwenda - Breitenbach<br />

als VBG für Landwirtschaft für angezeigt. Wesentlich<br />

wer<strong>de</strong>n diese Gebiete durch Grünlandnutzung<br />

geprägt. Die Erhaltung und Pflege dieser durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung geprägten<br />

Kulturlandschaft ist <strong>Planung</strong>sziel und sollte durch<br />

Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

seinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag fin<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Kriterienkatalog wur<strong>de</strong>n die Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft festgelegt. Hier<strong>bei</strong> spielte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />

Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte eine Rolle.<br />

Erfüllten die Standorte nicht die festgelegten Kriterien, so<br />

gingen sie nicht in die Vorbehaltsbebiete ein. Nach § 3 Abs. 6<br />

Nr. 1 und 2 LPlG sollen Raumordnungspläne auch diejenigen<br />

Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen enthalten, die zur Aufnahme geeignet und zur<br />

Koordinierung von Raumansprüchen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind, u.a.<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> forstliche Rahmenpläne.<br />

Im Südharz wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien bereits<br />

geringere Bo<strong>de</strong>nqualitäten im Gegensatz zum Nordharz<br />

angesetzt. Da dieser Raum durch eine Vielzahl von<br />

Nutzungsansprüchen geprägt ist, hat die Regionalplanung auch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzern neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft Raum zu geben. Im<br />

alt-LK Sangerhausen beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft im REPHarz etwa 16 %.<br />

Zu Gebiet zwischen Sittendorf und Helme: hier han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um eine potenzielle Aufforstungsfläche aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen<br />

Rahmenplanung, die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung konkretisiert und<br />

als VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung sowie ÖVS<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortspezifik und naturschutzfachlichen<br />

Vorgaben festgelegt wur<strong>de</strong>. Entsp. LPlG, § 6 sind<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen im REP festzulegen. Hier ist die<br />

landwirtschaftliche Nutzung nach wie vor möglich, da es sich<br />

lediglich um "Suchräume" han<strong>de</strong>lt. Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

erfolgen nicht ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Eigentümers.<br />

Zu Achse zwischen Winkel und Mittelhausen: hier wur<strong>de</strong> ein<br />

VRG für Wassergewinnung und ein VBG für ÖVS festgelegt.<br />

Vorranggebiete sind regionalplanerische Letztentscheidungen<br />

und sind somit keiner regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> mehr<br />

zugänglich. Das VRG Wassergewinnung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Trinkwasserversorgung, durch die VRG-<br />

Festlegung entstehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft keine<br />

Bewirtschaftungseinschränkungen. Durch die vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Gewässer Pietschbach und Rhone sowie Kleinstrukturen<br />

wur<strong>de</strong>n Teilflächen in das ÖVS aufgenommen.<br />

VBG Hochwasserschutz <strong>bei</strong> Wallhausen zw. B 80 und A 38:<br />

Hier erreichen die Standortqualitäten nicht die, die im<br />

Kriterienkatalog gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>n.<br />

Gebiet nördl. von Roßla um Morungen, Lengefeld, Gonna und<br />

Obersdorf: hier ist ein VBG für Wassergewinnung und ein VBG<br />

für Tourismus/Erholung ausgewiesen, die Standortkriterien für<br />

eine Einordnung in das VBG für Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n nicht<br />

erreicht<br />

Gebiet nördlich Riethnordhausen: Diese Fläche befin<strong>de</strong>t sich im<br />

VBG Hochwasserschutz. Die vorgegebenen Richtgrößen zur<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 198 von 610


TÖB: (202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

202-4 Hier schlagen wir vor, unter G 4 einen 6. Punkt<br />

einzufügen: 6. Maßnahmen zum Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grünlandstandorte.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

204-1 Ihre <strong>Planung</strong> berührt keine von uns<br />

wahrzunehmen<strong>de</strong>n Belange.<br />

Festlegung von VBG Landwirtschaft laut Kriterienkatalog erfüllt<br />

diese Fläche nicht. Außer<strong>de</strong>m sind hier zahlreiche FFH-Gebiete<br />

vorhan<strong>de</strong>n (Gräben).<br />

Gebiet um Uftrungen, Rottlebero<strong>de</strong>, Dietersdorf, Schwenda,<br />

Breitenbach: hier sind großflächige Waldbestän<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>n,<br />

die in <strong>de</strong>n Tallagen durch Wiesen ergänzt wer<strong>de</strong>n. Dieser<br />

Bereich gehört zum zukünftigen Biosphärenreservat<br />

Gipskarstlandschaft Südharz und wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb als VBG ÖVS<br />

festgelegt. Somit besitzen die Grünlandflächen einen<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellenwert <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen. Einer weiteren Pflege dieser<br />

Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft steht die Ausweisung<br />

als VBG ÖVS nicht entgegen, wie in Begründung zu Pkt. 5.2.3.<br />

G1 /G2 3. Absatz dargelegt.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>de</strong>s G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl<br />

um die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wur<strong>de</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (205) Bund für Natur und Umwelt (BNU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

1 Rechtliche Grundlagen<br />

205-7 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Einleitung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanung und auf die Pflicht<br />

verwiesen, diese durch die regionalen<br />

Entwicklungspläne (weitestgehend i<strong>de</strong>ntisch) zu<br />

untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />

es nicht auch eine zu beachten<strong>de</strong> <strong>bei</strong>dseitige<br />

Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />

Festlegungen im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan von 1999<br />

unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />

übernehmen. <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne sollten<br />

ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> mittelfristigen <strong>Planung</strong> sein, also<br />

vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />

berücksichtigen. Lan<strong>de</strong>sentwicklungspläne können in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine<br />

Teilsumme von Festlegungen sein, die bereits in<br />

aktuelleren regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

enthalten sind. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> heute einzuleiten<strong>de</strong><br />

zukünftige Umgang mit Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser sollte<br />

zu einem solchen Herangehen zwingen.<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

205-8 Seite 3 Punkt 4:<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind nicht<br />

landschaftsverträglich. Je<strong>de</strong> zusätzliche Anlage über<br />

die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />

irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann nicht mit Abstandsmetern<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />

die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />

Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />

können,<br />

keine Berücksichtigung Wesentliche Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalpläne<br />

(REP) kommen von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> bzw.<br />

entstammen <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (LEP). Nach § 6<br />

Abs. 1 LPlG sind die im LEP festgelegten Ziele und Grundsätze<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu<br />

konkretisieren und zu ergänzen. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 LPlG<br />

sind in <strong>de</strong>n REP's " ...die räumliche Konkretisierung und<br />

Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen<br />

schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />

Freiraumstruktur..." festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nach § 35 BauGB gehören Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu <strong>de</strong>n<br />

privilegierten Anlagen im Außenbereich, <strong>de</strong>shalb muss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tatbestand einer Verunstaltung vorliegen, um die Errichtung<br />

von WKA zu verweigern. Es gibt keine "objektiven"<br />

Bewertungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Die Schönheit einer<br />

Landschaft ist immer subjektiv und hängt vom jeweiligen<br />

Betrachter ab.<br />

Es geht <strong>bei</strong>m Leitbild <strong>de</strong>s REP auch nicht bereits um konkrete<br />

Abstandsmeter o.ä., son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die Unterstützung<br />

regenerativer Energieformen im umweltverträglichen Maß als<br />

regionaler Wille. Eine von vornherein ausgerichtete Ablehnung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung, die üblicherweise Auswirkungen auf<br />

das Landschaftsbild hat, ist ohnehin mit o.g. Privilegierung nicht<br />

vereinbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

205-9 Seite 5 G 7-1:<br />

Biotopverbund ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />

Wunsch zu verstehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landnutzung<br />

nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />

Biotopverbund bezüglich Ackerwildkräuter in<br />

Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

intensiven Landnutzung und fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gegenmaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n<br />

praktisch nicht mehr (siehe oben) Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

"sparsame Inanspruchnahme" von Bo<strong>de</strong>n ist<br />

gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität ausgesprochenes<br />

Wunsch<strong>de</strong>nken. Wenn als Grundsatz gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird,<br />

dass Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu<br />

kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />

keine Windkraftanlagen bewilligt wer<strong>de</strong>n können,<br />

<strong>de</strong>nn die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />

Zu <strong>de</strong>m Grundsatz, dass für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz u a. durch die Rückgewinnung<br />

von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass mit einer Ausnahme in <strong><strong>de</strong>r</strong> Elbaue eine<br />

solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

stattfin<strong>de</strong>t.<br />

205-10 Seite 5 G 8-4:<br />

Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt wer<strong>de</strong>n?<br />

Dieser Grundsatz bedarf unbedingt einer<br />

Erläuterung. Da tatsächlich eine verbrauchernahe<br />

Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung (gewiss mit<br />

Nahrungsgütern) in keiner Form möglich ist, sollte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz als nicht realisierbar lieber gestrichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

205-11 Seite 6 G 9-2:<br />

Zur Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s gibt es in Sachsen-<br />

Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist festzustellen,<br />

dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />

eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />

lässt breite Kreise <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />

z Z. Raubbau am Wald betrieben wird und keine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Vorratswirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s"<br />

eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s<br />

LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />

Nr. 3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />

erfahren im Einzelfall in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidung auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />

eine Wichtung.<br />

Kompensation heißt Ausgleichs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

(Begriff aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung stellt<br />

v.a. auf das Zentrale-Orte-System (<strong>de</strong>zentrale<br />

Siedlungsstruktur) ab und wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />

zum Einzelhan<strong>de</strong>l (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

205-12 Seite 13, Punkt 5.1.1.:<br />

Z 4 Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />

aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft dieser<br />

Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten<br />

zu Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft.<br />

keine Berücksichtigung In Z 4 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.3 ist klar im Zuge einer Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (kein Ermessensspielraum für<br />

Regionalplanung) geregelt, dass im Konfliktfall (hier<br />

Ausnahmefall, da keine regelmäßigen Überlagerungen<br />

mehrerer Vorranggebiete) zwischen VRG Hochwasserschutz<br />

und VRG Natur und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang hat. Im übrigen ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition für die<br />

VRG Hochwasserschutz auch kein unmittelbarer bzw.<br />

regelmäßiger inhaltlicher Konflikt zwischen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Gebietskategorien ableitbar. Gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1. dienen<br />

die VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flussnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt und -abfluss und<br />

sind auch wegen ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Funktion für Natur und<br />

Landschaft zu erhalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

205-13 Seite 14 Z 8:<br />

Die Zielstellungen für Hochwasserschutz und für<br />

Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eintreten<strong>de</strong>n Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Komplex zu<br />

sehen. Es muss erwartet wer<strong>de</strong>n, dass bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser nicht mehr <strong>de</strong>n Wasserbedarf<br />

<strong>de</strong>cken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />

durch höhere Verdunstungsraten und Mehrverbrauch<br />

an Beregnungswasser in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, aber<br />

auch durch die starke Verdunstung <strong><strong>de</strong>r</strong> neu<br />

entstehen<strong>de</strong>n großen offenen Wasserflächen<br />

(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstedt)<br />

verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />

Maßnahmen zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundwasserauffüllung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da<strong>bei</strong> dürfte <strong>de</strong>n<br />

Fluß- und Bachauen eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />

zukommen. Die Grundwasserauffüllung setzt voraus,<br />

dass auch in Trockenzeiten die Bäche und Flüsse<br />

Wasser führen. Außer<strong>de</strong>m wird es notwendig, mehr<br />

Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />

Hochwasser zur Verfügung zu haben und die<br />

Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />

durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />

diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>artige Stauwerke im Selketal und die zeitnahe<br />

Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />

als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsplanung zu streichen, Hier<br />

ist ein völlig neuer <strong>Planung</strong>sansatz erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig wichtig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

<strong>Abwägung</strong>sgrundlage "Scha<strong>de</strong>nssumme<br />

Hochwasser" und "Scha<strong>de</strong>nssumme Wassermangel<br />

(Dürre in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene)" Rechnung tragen muss.<br />

Das bisherige <strong>Planung</strong>skonzept basiert immer noch<br />

auf zwei nicht mehr aufrecht zu halten<strong>de</strong>n Prämissen:<br />

1. Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />

plötzliches Hochwasser im Selkebecken; 2.<br />

Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />

keine Berücksichtigung Die aufgeworfenen Fragen zu möglichen künftigen klimatischen<br />

Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. zur Notwendigkeit einer<br />

Grundwasserauffüllung lassen keinen inhaltlichen<br />

Zusamenhang zu Z 8 erkennen. Sofern im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Z 8 durch die Fachplanung ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere<br />

geeignete Standorte für ein Hochwasserrückhaltebecken<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n (<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung <strong>bei</strong>nhaltet<br />

auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e betroffene öffentliche Belange, wie z.B. Natur und<br />

Landschaft), ist als Vorgabe in Z 8 "ohne Dauerstau" enthalten.<br />

D.h. ein nur kurzzeitig (wenige Tage) andauen<strong><strong>de</strong>r</strong> und relativ<br />

seltener (> HQ 5, theoretisch alle 5 Jahre) Rückhalt von<br />

Hochwasser in einem solchen Becken, ist nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage,<br />

einen relevanten Einfluss auf die dauerhafte Wasserführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Selke auszuüben (und damit auch keinen Einfluss auf die<br />

permanente Infiltration von Oberflächen-(Fluss)wasser in einen<br />

Grundwasserleiter).<br />

Um das Scha<strong>de</strong>nspotential <strong>de</strong>s Hochwassers in <strong>de</strong>n<br />

Siedlungsbereichen <strong>de</strong>s Selketals ("Scha<strong>de</strong>nssumme<br />

Hochwasser") zu minierem, dazu soll(e)n gera<strong>de</strong> das/die<br />

Hochwasserrückhaltebecken dienen. Ein möglicher<br />

Wassermangel in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene kann durch die Z 8<br />

genannten Maßnahmen nicht reguliert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Vorhersagezeit für eine Hochwasser innerhalb bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nähe eines Hochwasserentstehungsgebietes, wie <strong>de</strong>m Harz,<br />

wer<strong>de</strong>n immer nur relativ kurz sein (z.B. im Gegensatz zu <strong>de</strong>n<br />

sachsen-anhaltinischen Elbabschnitten).<br />

Die in Z 1, G 3, Z 5, G 6, G 7 und auch Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1.<br />

enthalten<strong>de</strong>n Festlegungen dienen auch <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserrückhalt, damit eben das Hochwasser nicht<br />

möglichst schnell abfließt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 203 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

205-14 Seite 14 5.3.l.Z 2<br />

Zu I: Großer u Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />

Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>m Schutzzweck nicht<br />

angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />

Angepasstheit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt - wie ? Zu II.<br />

Bo<strong>de</strong>tal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die<br />

Aussage stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>de</strong>s<br />

Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />

es entsprechen<strong>de</strong> Pläne und die Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Thale<br />

205-15 Zu III: Selketal:<br />

Hier steht als Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan. Schutz <strong>de</strong>s natürlichen<br />

Mittelgebirgsfluss-Systems <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und ihrer<br />

Zuflüsse Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt. Sie<br />

schließt die Verbauung <strong>de</strong>s Selketals mit<br />

Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut ZUS.<br />

14 ist - grundsätzlich aus.<br />

205-16 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz:<br />

Hier muss formuliert wer<strong>de</strong>n, dass dieses Gebiet nun<br />

als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />

Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />

205-17 Zu V: Eckertal:<br />

Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />

gehört zum Nationalpark Harz -keine Trennung<br />

ausweisen !<br />

205-18 Zu XI; Kleiner und Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />

reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />

Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Situation<br />

auch das NSG Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />

205-19 Seite 16<br />

Zu XVI. Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz: siehe oben. Sollte zu XI<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-12 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-13 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher<br />

Hinweis<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-14 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-15 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher<br />

Hinweis<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-16 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

205-20 Zu XVIII: Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>.<br />

Unsere Stellungnahme zum 1 Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

lautete hier:<br />

"Hier sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> an sich wenig be<strong>de</strong>utsame Standort<br />

noch einmal kritisch geprüft wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />

wer<strong>de</strong>n, da es sich um einen überaus wertvollen<br />

Kiefern-Genotyp han<strong>de</strong>lt."<br />

Im vorläufigen <strong>Abwägung</strong>sbescheid wird zu unserer<br />

Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />

Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />

NSG als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

beruht auf Zuar<strong>bei</strong>ten <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbehör<strong>de</strong>n -<br />

Deswegen keine Berücksichtigung.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU zum 1. Entwurf wird<br />

hier ausdrücklich noch einmal gleichlautend zum 2.<br />

Entwurf vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />

weshalb die inhaltliche Aussage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

zum 1. Entwurf abgelehnt wur<strong>de</strong>. Diese Ablehnung<br />

be<strong>de</strong>utet: Das Vorkommen eines wertvollen<br />

Kieferngenotyps soll vernichtet wer<strong>de</strong>n und in einen -<br />

so die Behauptung - standortgerechten- Laubwald<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Tatsächlich ist gera<strong>de</strong> das<br />

Kiefernvorkommen standortgerecht. Es wäre<br />

paradox, wenn selbst die Tagespresse <strong>de</strong>n Leser<br />

erläutert, dass angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> klimatischen<br />

Entwicklungen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiefer als<br />

Forstbaum zunehmen wird, und gleichzeitig in <strong>de</strong>m<br />

für einen längeren Zeitraum gültigen<br />

Rahmenentwicklungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong>de</strong>s<br />

Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />

Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />

<strong>bei</strong>nhalet <strong><strong>de</strong>r</strong> Text <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz<br />

flächengenaue Aussagen und Fachplanungen Dies<br />

ist ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch !<br />

Da seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

viele Vorschläge <strong>de</strong>s BNU mit <strong>de</strong>m Argument, die<br />

Fachplanungen und das Flächen<strong>de</strong>tail betreffend,<br />

abgelehnt wur<strong>de</strong>n, wird hier offensichtlich nicht mit<br />

einheitlicher <strong>Planung</strong>smethodik gear<strong>bei</strong>tet. Wir bitten<br />

um Klärung.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-18 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

205-21 Zu XXI Müncheberg<br />

Dazu treffen wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t die gleiche Aussage wie<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf. Diese<br />

Stellungnahme wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> abgelehnt -<br />

auch hier mit <strong>de</strong>m Hinweis darauf, dass die<br />

Regionalplanung rahmensetzend sei und die<br />

Regionalplanung keine Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />

übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />

klar aus "Es müssen für diesen und analoge<br />

Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n". Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />

"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />

Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />

ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />

aus <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>wäl<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region - nach Wegbruch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen Bewirtschaftung? Deswegen<br />

ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen<br />

um die Kernaussage: Es ist ein <strong>de</strong>m Schutzziel<br />

entsprechen<strong>de</strong>s Pflegemanagement erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (zu<br />

entwickeln, zu erproben, anzuwen<strong>de</strong>n),<br />

205-22 Zu XXXII: Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis:<br />

Real erfolgen ein <strong>de</strong>m Schutzziel nicht<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> starker Holzeinschlag und eine nur<br />

mangelhafte Freihaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flachmoore im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Wasserschie<strong>de</strong>nmoores.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-19 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-20 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 206 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

205-23 Z 4 Im Falle <strong>de</strong>s Nutzungskonfliktes hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang vor <strong>de</strong>m Schutz von<br />

Natur und Landschaft.<br />

Wenn dies so gelten soll, kann nicht das<br />

unmittelbare Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz erklärt wer<strong>de</strong>n. Das eigentliche<br />

Selketal im Harz kann <strong>bei</strong> Gültigkeit von Z 4 nicht<br />

gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz und Vorranggebiel für<br />

Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />

aktuell <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />

wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />

übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />

nicht FFH-Schutzgebiet sein. Eine Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Problematik könnte darin bestehen, dass nur die<br />

Selkenebentäler (im Harzbereich) Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz sind. Eine Problemlösung wäre<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf die Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken im eigentlichen Selketal (im Harz),<br />

<strong>de</strong>nn nur diese sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Konfliktpunkt. Zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes im<br />

eigentlichen Selketal (im Harz) ( z. B. Sicherung von<br />

Überflutungsbereichen, Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbauung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Talsohle usw.) bestehen keine Nutzungskonflikte.<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

205-6 Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />

Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />

Speisung <strong>de</strong>s Grundwassers in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene<br />

(Sicherung eines Min<strong>de</strong>stwasserstan<strong>de</strong>s von Bo<strong>de</strong><br />

und Selke - vorausschauen<strong>de</strong> Reaktion auf<br />

Klimaän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen)<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-21 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im Pkt. 3, G 7-1 bzw. 7.3, G 8/G 9 wer<strong>de</strong>n bereits grobe<br />

Vorgaben für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n Wasserrückhalt<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche gegeben. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben sind<br />

von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n bzw. Fachplanungen, wenigstens in<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit diesen zu tätigen. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e gibt es<br />

dazu Gewässermanagementpläne.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

205-2 Die anstehen<strong>de</strong> Problematik soll hier am Beispiel<br />

unserer Hinweise zum Punkt 5 2.3.<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems ver<strong>de</strong>utlicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir hatten in unserer Stellungnahme festgestellt. "...<br />

Das Problem besteht nicht im Fehlen eines<br />

ökologischen Verbun<strong>de</strong>s weniger großer Kernzonen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> biologisch tatsächlich<br />

wichtigeren kleinen Verbundsysteme. In <strong>de</strong>n letzten<br />

Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />

umgepflügt o<strong><strong>de</strong>r</strong> im besten Fall in einen<br />

Monograsstreifen umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Nichts hat<br />

diesen Vorgang aufgehalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenigstens<br />

gebremst, da<strong>bei</strong> hätte je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgang <strong>de</strong>s<br />

Feldrainvemichtens mit <strong><strong>de</strong>r</strong> heute in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis<br />

gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert<br />

wer<strong>de</strong>n können ... "<br />

205-3 Sie konnten unserer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach konkreteren<br />

Handlungsvorgaben nicht entsprechen und teilen uns<br />

für <strong>de</strong>n konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems berücksichtigt sowohl<br />

die naturschutzfachlichen <strong>Planung</strong>en als auch die<br />

forstliche Rahmenplanung. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

Biotopverbun<strong>de</strong>s auf örtlicher Ebene sind die<br />

Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich<br />

und überfachlich und nicht flächenscharf, das ist im<br />

Maßstab 1:100 000 nicht möglich."<br />

keine Berücksichtigung Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />

Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />

sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />

Steuerung möglich. Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan ist im<br />

Maßstab 1:100.000 zu erstellen (entsprechend Vorgabe LPlG, §<br />

7 Abs. 4).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

205-4 Seite 21 <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n unter<br />

Punkt 5.2.3 unter Z 3 Position 20 die<br />

Seweckenberge <strong>bei</strong> Quedlinburg als ein<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems festgelegt. Gera<strong>de</strong> in diesem<br />

Gebiet gibt es praktisch keine Feldraine mehr. Sie<br />

wur<strong>de</strong>n nahezu restlos umgepflügt und dies in<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holung. Daran hat auch <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>svorgang<br />

Ökologisches Verbundsystem <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt, <strong>Planung</strong> von Biotopverbundsystemen im<br />

Landkreis Quedlinburg Stand Mai 2005 -also die<br />

örtliche Fachplanung- nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ja nicht<br />

einmal das Problem dargestellt. Das <strong>Planung</strong>sziel<br />

"Vorbehaltsgebiet für ein ökologisches<br />

Verbundsystem" im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

erweist sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität so eher als unverbindliche<br />

und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzungspraxis unwirksame<br />

Absichtserklärung.<br />

Wenn es ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />

Naturausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu erhalten und zu<br />

mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Notwendigkeit zu Kernpunkten auch grundsätzlich<br />

dargelegt wer<strong>de</strong>n, wie dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Zum Stichwort Biotopverbund gehören auch<br />

Aussagen z. B. zur Be<strong>de</strong>utung von Feldrainen, zum<br />

Umgang mit Feldrainen und Festlegungen zum<br />

Erhalt von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies<br />

nicht eine Fachplanung dar, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Vorgabe<br />

dafür, wie gestellte Ziele auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>n Detail-Fachplanungen auch erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

205-5 Solche Kernpunkte <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />

- Die zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenflächen<br />

- Der Umgang mit Verbuschung und Verwaldung<br />

- Schutz und Bestandsentwicklung sehr seltener<br />

Tier- und Pflanzenarten von bun<strong>de</strong>sweiter bzw.<br />

europäischer Be<strong>de</strong>utung<br />

- Das Management <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>waldbewirtschaftung<br />

- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Nutzwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Produktivität<br />

- Die Zuordnung von Flächen für <strong>de</strong>n Anbau<br />

bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />

regionalen <strong>Planung</strong> bedarf.<br />

Unsere Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz, die<br />

mit <strong>de</strong>m Verweis auf "kommunale Fachplanungen"<br />

im 2. Entwurf keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n<br />

haben, machen wir <strong>de</strong>swegen / unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter<br />

geltend Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />

entsprechen<strong>de</strong>n kommunalen flächengenauen<br />

Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz ausgerichtet sind.<br />

205-24 Wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen hier unsere Stellungnahme zum 1.<br />

Entwurf. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems; Es<br />

bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen<br />

Detailplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmensetzung im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Basis<br />

für die lokale Fachplanung und dies min<strong>de</strong>stens für<br />

folgen<strong>de</strong> Elemente von Verbundsystemen:<br />

- Be<strong>de</strong>utung/ Nutzung von Ackerrandsreifen und<br />

Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />

- Netz von Laichgewässern;<br />

- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />

- Feldgehölze,<br />

- Feldhecken, Windschutzstreifen.<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überörtlich und überfachlich.<br />

Detailplanungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n in<br />

Auftrag gegeben bzw. erar<strong>bei</strong>tet. Grobe Vorgaben sind in <strong>de</strong>n<br />

Allgemeinen bzw. Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes bereits enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

205-25 Zu Z 1: Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

Unter Punkt 3 wird das Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />

genannt. Der <strong>de</strong>m Entwurf <strong>bei</strong>gefügten Karte kann<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n, was damit gemeint ist: Ein<br />

breiter Waldstreifen <strong>bei</strong>dseits <strong>de</strong>s Bicklingsbaches<br />

zwischen Quedlinburg (hier En<strong>de</strong> im Stadtgebiet<br />

bzw. direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />

Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>de</strong>s<br />

Baus <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 n) und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit <strong>de</strong>m<br />

Harzwaldmassiv und dies auf bestem uraltem<br />

Ackerbo<strong>de</strong>n. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />

wür<strong>de</strong> eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />

Ackerebene nördlich und östlich von Quedlinburg<br />

schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />

verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />

auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />

völlig unrealistisch. Laut 5,2.4 Z 1 ist das Nördliche<br />

Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />

Deswegen ist unter 5.2.8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um<br />

<strong>de</strong>n Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch<br />

wäre die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu<br />

prüfen.<br />

Uferrandstreifen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Breite <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bäche könnten - dies wäre realistischer und<br />

wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, z. B. inklusive Schaffung von<br />

Laichgewässern.<br />

Die entstehen<strong>de</strong> Bergbaufolgelandschaft nach<br />

Abbau von San<strong>de</strong>n und Kiesen in <strong>de</strong>n Flussauen<br />

sollte generell als Vorbehaltsgebiet für partielle<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Beispiel: Bo<strong>de</strong>aue Quedlinburg/Ditfurt nach<br />

Auskiesung.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

205-26 5.3.1. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie<br />

Zu Z 1 Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />

geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />

Negativ beeinflusst wer<strong>de</strong>n das<br />

Hauptverbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Roten Milan und das<br />

Fluggebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> im Hakel vorkommen<strong>de</strong>n Adlerarten.<br />

keine Berücksichtigung Diese Aufforstungsfläche basiert auf einem Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

forstlichen Rahmenplanung. Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />

LPlG sind "...die raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und<br />

Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenpläne aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swaldgesetzes und <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>swaldgeseztes..." in die REP aufzunehmen. Die forstliche<br />

Rahmenplanung wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>n TÖB's im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erstellung durch die Obere Forstbehör<strong>de</strong> abgestimmt.<br />

Nach LPlG § 6 Abs. 4 sind <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne im<br />

Maßstab 1:100.000 zu erar<strong>bei</strong>ten, in diesem Maßstab ist es<br />

nicht möglich einen 5 m breiten Gewässerstreifen darzustellen.<br />

Ebenso läßt sich hier kein Minimalstreifen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewässer für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS darstellen. Desweiteren<br />

ist in Pkt. 7.1, G 13 bereits die Nachnutzung von ehemaligen<br />

Bo<strong>de</strong>nabbauflächen als Sekundärbiotope empfohlen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> BNU-Kreisstelle<br />

(Datensatz 439-25), da wortgleiche Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

vorgetragen<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

205-27 5.3.2. Vorranggebiet für die Nutzung von<br />

Win<strong>de</strong>nergie:<br />

Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen -<br />

Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />

Win<strong>de</strong>nergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht<br />

als Vorranggebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Das Gebiet<br />

ist Hauptfluggebiet <strong>de</strong>s Roten Milan zwischen Huy<br />

und Fallstein.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

205-28 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel-<br />

und Tourismusprojekt Albrechtshaus und Stapelburg<br />

Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />

mehr in <strong>Planung</strong>.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

205-29 Zu G13:<br />

Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />

ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />

nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, weil<br />

eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />

Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />

darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art) für<br />

die touristische Nutzung über die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

bestehen<strong>de</strong>n Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU-Kreisverban<strong>de</strong>s<br />

(Datensatz 439-26), da wortgleiche Anregungen/Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Sowohl <strong>bei</strong>m Albrechtshaus als auch <strong>bei</strong>m Eurocamp<br />

Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n und vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehen<strong>de</strong><br />

Meinungen, auch im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Auslegung <strong>de</strong>s REPHarz, sind<br />

uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegebene Vermutung<br />

kann durch unsere Kenntnisstän<strong>de</strong> nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />

einer "Freigabe" <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />

dieser Grundsatz wohl kaum gleichzusetzen.<br />

Teilbereiche von Talsperren wer<strong>de</strong>n im Harz schon seit vielen<br />

Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />

gefragt sein, so sind diese ohnehin mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13<br />

genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />

Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen Belange<br />

vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch die<br />

Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu beachten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

205-1 Zunächst wird <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz gedankt für die kritische<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung mit <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für Natur und Umwelt (BNU) zum 1<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz getroffenen Aussagen (Ihr<br />

Schreiben vom 12. 3.07, Bear<strong>bei</strong>ter Dr. Jung). Wir<br />

bedauern, dass eine Vielzahl unserer<br />

Hinweise/Vorschläge keine Berücksichtigung<br />

gefun<strong>de</strong>n hat, weil die inhaltlichen Aussagen aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nicht in <strong>de</strong>n<br />

Rahmen eines <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

hineingehören, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils<br />

zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n. Es wird auf die<br />

überörtliche und überfachliche und nicht<br />

flächenscharfe <strong>Planung</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung verwiesen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-1 Z 1: Bereits in unserer Stellungnahme vom<br />

14.12.2005 zum Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz baten wir Sie<br />

die Klammerbemerkung "wie unterlassene<br />

Instandhaltung" zu streichen, dieser Aspekt gilt als<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

Die so genannte Altlastenbeseitigung <strong>bei</strong>nhaltet die<br />

Beseitigung investiver Altlasten durch Angleichung<br />

bzw. Anhebung <strong>de</strong>s Standards <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DR<br />

an <strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG. Die notwendigen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n<br />

stets abgesichert.<br />

Die DB Netz AG nimmt ihre Verantwortung<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> 3-I-Strategie (Inspektion -<br />

Instandsetzung - Investitionen) wahr und<br />

gewährleistet damit Qualität und Sicherheit <strong>de</strong>s<br />

Streckennetzes unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wirtschaftlichkeit. Eine Elektrifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen Strecken ist nicht geplant.<br />

218-2 Z 2/Z 3/ Z 11/ Z 12:<br />

Grundsätzlich stehen wir <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlagerung von<br />

Güterverkehrsströmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße auf die<br />

Schiene positiv gegenüber.<br />

Der Erhalt von Railion Güterverkehrsstellen und die<br />

Bedienung von Gleisanschlüssen, La<strong>de</strong>stellen und<br />

Umschlagstellen sowie die gesamte<br />

Transportabwicklung hängen jedoch unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s Transportpotenzials und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Ressourcen<br />

maßgeblich von <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Durchführbarkeit<br />

ab.<br />

Die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit unterliegt<br />

da<strong>bei</strong> einem ständigen Prozess. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erschließung neuer Transportmärkte stellen wir uns<br />

selbstverständlich <strong>de</strong>m Wettbewerb und bewerben<br />

uns um neue Transportaufträge.<br />

Sollten neben <strong>de</strong>n von Railion bereits zu<br />

bedienen<strong>de</strong>n Güterverkehrsstellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

Harz eine Güterverkehrszentrum entstehen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />

die Voraussetzung für eine leistungsfähige<br />

Schienenanbindung geschaffen wer<strong>de</strong>n und vor<br />

allem auch die entsprechen<strong>de</strong>n Transportpotenziale<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein, wer<strong>de</strong>n wir selbstverständlich auch<br />

hier unsere Leistungen anbieten.<br />

keine Berücksichtigung Z 1 ist eine textliche Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan. Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

zu übernehmen. Da<strong>bei</strong> hat die <strong>Planung</strong>sgemeinschaft keinen<br />

Ermessensspielraum. Sie kann ggf. lediglich die<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben konkretisieren bzw. ergänzen.<br />

Die möglichen Ursachen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Altlasten wer<strong>de</strong>n in Z 1<br />

nicht thematisiert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-3 Z 5: Fern- und Ballungsnetz:<br />

Bezüglich <strong>de</strong>s Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle -<br />

Sangerhausen - Nordhausen - Kassel ergaben die in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n 2006 durchgeführten<br />

Untersuchungen das Ziel, alle Maßnahmen so zu<br />

konzipieren, dass im Abschnitt Halle - Eisleben<br />

Geschwindigkeiten bis 160 km/h und im Abschnitt<br />

Eisleben - Leinefel<strong>de</strong> bis 140 km/h konventionell<br />

(ohne Sprungkosten) perspektivisch erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

können. Ein Ausbau für Neitech wird nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

und ist auch vom Fahrzeug-Einsatz her u. W. nicht<br />

angedacht. Damit aus unserer Sicht folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorschlag zur Neuformulierung:<br />

c) Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen -<br />

Nordhausen - Kassel (Ausbau konventionell Halle -<br />

Lutherstadt Eisleben bis 160 km/h; Lutherstadt<br />

Eisleben - Leinefel<strong>de</strong> bis 140 km/h)<br />

218-4 Regionalnetz Elbe - Saale:<br />

Derzeit erfolgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong>de</strong>s Streckenabschnitts<br />

Halberstadt - Ilsenburg - Vienenburg innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Vorhabens "SPNV - Strecke Halle (a) - Vienenburg<br />

(a), 3. Baustufe Halberstadt - Vienenburg (a)". Im<br />

Zuge dieses Vorhabens erfolgt die Inbetriebnahme<br />

<strong>de</strong>s ESTW Halberstadt. Vom ESTW-Z Halberstadt<br />

wird auch die ESTW-UZ Güsten bedient.<br />

218-5 Zum Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Mag<strong>de</strong>burg - Halberstadt<br />

wur<strong>de</strong>n die <strong>Planung</strong>en begonnen.<br />

Für die Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschwindigkeit auf 80 km/h<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg laufen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorbereiten<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>ten.<br />

218-6 Die Strecke Blankenburg - Michaelstein -<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Anschluss Hornberg (Rübelandbahn)<br />

wur<strong>de</strong> an die FELS-WERKE GmbH verpachtet, die<br />

Betriebsführung obliegt <strong>de</strong>n FELS-WERKEN.<br />

218-7 Auf die Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenrelationen (siehe<br />

Punkte Z 7 und Z 10) hat das Regionalnetz keinen<br />

Einfluss.<br />

teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />

Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilstrecke<br />

Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefel<strong>de</strong>)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Die Differenzierung zwischen konventionelle Züge und<br />

Neigetechnik kann entfallen. Die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Geschwindigkeitsangaben entsprechen auch <strong>de</strong>m aktuellen<br />

ÖPNV-Plan LSA. Die Teilstrecke Halle - Lutherstadt befin<strong>de</strong>t<br />

sich nicht im räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 387-5 (Felswerke)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 stellen Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-8 Die Güterverkehrsstellen (Punkt Z 11) Elbingero<strong>de</strong>,<br />

Hüttenro<strong>de</strong>, Rübeland liegen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> verpachteten<br />

Rübelandbahn. Sofern eine Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

genannten Gvst.’en erfolgt, wer<strong>de</strong>n diese auch<br />

weiterhin vorgehalten.<br />

218-9 Z 6<br />

a) Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg wur<strong>de</strong>n<br />

bereits im vergangenen Jahr erste Ar<strong>bei</strong>ten zur<br />

Anhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckengeschwindigkeit<br />

durchgeführt. Die Anhebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Streckengeschwindigkeit soll nach Abschluss<br />

weiterer Ar<strong>bei</strong>ten zum Fahrplanwechsel 2007/2008<br />

erfolgen.<br />

b) Die Strecke Blankenburg - Rübeland - Elbingero<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> an die Felsnetz GmbH verpachtet.<br />

c) Die Strecke Berga/Kelbra - Stolberg wird gemäß<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeit und Bestellung betrachtet.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 216 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-10 Z 7 und G 8<br />

Zu <strong>de</strong>n Punkten Z7 und G8 verweisen wir auf die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s BMVBW und <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG<br />

vom 14.12.2005. Für die Verknüpfung von<br />

Mittelzentren untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und mit Oberzentren<br />

wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerien (Bund und Län<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />

schneller SPNV für ausreichend gehalten.<br />

Für <strong>de</strong>ssen Bestellung sind die jeweiligen<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong> verantwortlich; diese können auch<br />

über die Bestellung bestimmter<br />

Anschlussbeziehungen in <strong>de</strong>n Bahnhöfen mit SPFV -<br />

Halt die Übergänge zum SPNV in <strong>de</strong>n gewünschten<br />

Relationen gewährleisten. Dies gilt für alle unter Z7<br />

gewünschten Verknüpfungen.<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr AG können die im<br />

Verkehrskonzept enthaltenen Zielstellungen nach<br />

Aufwertung von und Ergänzung auf bestimmtem<br />

Strecken nur dann mitgetragen wer<strong>de</strong>n, wenn diese<br />

durch gesamtwirtschaftliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />

ausreichend begrün<strong>de</strong>t sind, die infra-strukturellen<br />

Bedingungen gegeben sind und die dafür<br />

notwendigen finanziellen Mittel und Fahrzeuge zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die unter Z 5 und Z 7 genannten Relationen sind in<br />

<strong>de</strong>n mittelfristigen Fernverkehrsplanungen nicht für<br />

die Bedienung mit <strong>de</strong>n Produkten "InterRegio"<br />

(Bemerkung von Seite 91 berücksichtigt), IC bzw.<br />

ICE vorgesehen. Die Fernverkehrsbedienung erfolgt<br />

weiterhin ausschließlich über die benachbarten<br />

Oberzentren Halle (S.), Mag<strong>de</strong>burg, Erfurt und<br />

Braunschweig (<strong>de</strong>m Grundsatz 8 auf Seite 92 wird<br />

laut Fernverkehrskonzept mittelfristig nicht<br />

entsprochen).<br />

Kenntnisnahme Die in Z 7 festgelegten Streckenrelationen stellen bis auf <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Unterpunkt f) (siehe hierzu Datensatz 313-19, Min.<br />

f. Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr) Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar.<br />

Mit <strong>de</strong>m Begriff "Interregio-Niveau" ist auch nicht eine<br />

zwingen<strong>de</strong> Einbindung in das IC-/ICE-Netz aller unter Z 7<br />

genannten Strecken gemeint, auch schneller SPNV, wie RE-<br />

Züge mit Taktverkehr, ist möglich.<br />

Die in G 8 (lediglich Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) angestrebte<br />

Einbeziehung einiger in Z 7 genannten Streckenrelationen in<br />

das Schienenfernverkehrsnetz wird dort unter wesentlicher<br />

Bezugnahme eines Netzvorschlages <strong><strong>de</strong>r</strong> Aka<strong>de</strong>mie für<br />

Raumforschung und Lan<strong>de</strong>splanung für <strong>de</strong>n überregional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Personen- und Güterverkehr ("Raumforschung<br />

und Raumordnung", Heft 5-6/2002) begrün<strong>de</strong>t. Für wesentliche<br />

Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion stellen die genannten<br />

Alternativstrecken (z.B. über Mag<strong>de</strong>burg o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erfurt) zu <strong>de</strong>n<br />

nächsten Oberzentren keine echte Alternative dar. Die<br />

Notwendigkeit einer Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erreichbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nächsten Oberzentren wird auch dadurch <strong>de</strong>utlich, dass z.B. in<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Erreichbarkeitsanalysen <strong>de</strong>s BBR (siehe<br />

z.B. Raumordnungsbericht 2005) große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz eine ähnlich schlechte Erreichbarkeit zu<br />

<strong>de</strong>n Oberzentren aufweisen wie die <strong>de</strong>utlich dünner besie<strong>de</strong>lte<br />

Altmark o<strong><strong>de</strong>r</strong> die nördlichen Teile von Bran<strong>de</strong>nburg. Gleiches<br />

gilt für die Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen als wichtiges Indiz<br />

für das regionalwirtschaftliche Entwicklungspotential, die<br />

gemäß Raumordnungsbericht 2005 im gesamten Raum<br />

zwischen Mag<strong>de</strong>burg, Erfurt, Braunschweig und Kassel zu <strong>de</strong>n<br />

schlechtesten in gesamt Deutschland zählt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-12 G 14: Zu <strong>de</strong>m unter diesem Punkt aufgenommene<br />

Grundsatz, bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwidmung möchten wir<br />

auf folgen<strong>de</strong>s hinweisen:<br />

Unter Punkt 6.2.2 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

aufgenommen, dass eine Entwidmung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überbauung nicht betriebener Strecken zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n<br />

ist. Wir gehen davon aus, dass mit "nicht<br />

betriebenen Strecken" die Strecken gemeint sind, für<br />

die nach § 11 AEG <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb dauernd eingestellt<br />

wur<strong>de</strong>. Hier möchten wir auf § 23 AEG (Freistellung<br />

von Bahnbetriebszwecken) hinweisen, in <strong>de</strong>m das<br />

Rechtsinstitut Entwidmung von Bahnanlagen<br />

gesetzlich geregelt wur<strong>de</strong>.<br />

Im § 23 Abs. 2 AEG wird festgelegt, dass die<br />

Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>, vor Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Freistellung von Bahnbetriebszwecken, u.a. die<br />

zuständigen Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung und<br />

Regionalplanung durch öffentliche Bekanntmachung<br />

im Bun<strong>de</strong>sanzeiger zur Stellungnahme aufzufor<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

hat. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Aspekte zur Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Schienenverkehrs, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen<br />

Personennahverkehr, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für eine positive<br />

Freistellungsentscheidung ist außer<strong>de</strong>m, dass kein<br />

Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist (§ 23<br />

Abs. 1 AEG). Der im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

festgeschriebenen Grundsatz Freistellungen von<br />

Bahnbetriebszwecken zu vermei<strong>de</strong>n, ist durch die<br />

Regelungen <strong>de</strong>s § 23 AEG u.E. entbehrlich.<br />

Außer<strong>de</strong>m stellt die Verpflichtung zur Vorhaltung von<br />

Infrastruktur, für die kein Verkehrsbedürfnis mehr<br />

besteht und für die langfristig eine Nutzung als<br />

Eisenbahnbetriebsanlage nicht zu erwarten ist, eine<br />

nicht zumutbare wirtschaftliche Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG<br />

dar. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird<br />

oftmals auch auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage von Vorhaben<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Baulastträger (Straße) vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung G 14 ist eine LEP-Übernahme und bleibt daher bestehen. Es<br />

han<strong>de</strong>lt sich um einen (ggf. überwindbaren) Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen ist (§<br />

4 abs. 2 ROG). Allerdings wird in Z 12 dieser lan<strong>de</strong>planerische<br />

Grundsatz für betimmte, <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht mehr regelmäßig<br />

genutzte Schienenstrecken konkretisert.<br />

Die raumordnerische Bindungswirkungen von Z 12 und G 14<br />

treffen auch für die öffentlichen Stellen zu, die z.B. als<br />

Kommune bzw. als Straßenbaulastträger nicht mehr betriebene<br />

Schienenstrecken bzw. Bahnanlagen an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig überplanen<br />

(wollen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

218-14 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Energie GmbH wur<strong>de</strong> darauf<br />

hingewiesen, dass im betroffenen Bereich<br />

ausschließlich Sachanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Energie GmbH<br />

in Gleisnähe (50 Hz Verteilernetze, Schaltanlagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnstromversorgung, Tankanlagen) vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese durch<br />

Maßnahmen nicht tangiert wer<strong>de</strong>n.<br />

218-15 Bauliche Maßnahmen an <strong>de</strong>n Verkehrsstationen sind<br />

bedarfsgerecht und im vertretbaren Kostenaufwand<br />

unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgaststrukturen und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Qualitätsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen umzusetzen.<br />

Die im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion Harz vorgesehenen<br />

Maßnahmen, die <strong>de</strong>n Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Station &<br />

Service AG betreffen könnten, sind zu gegebener<br />

Zeit abzustimmen.<br />

218-16 Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die<br />

Infrastruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Strecken an die<br />

mittelfristig prognostizierten Verkehrsprogramme, die<br />

im SPNV - Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

verankert sind, ausgerichtet wird. Entsprechen<strong>de</strong><br />

Anpassungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Um- und<br />

Ausbaumaßnahmen vorgenommen.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

218-11 Wir bitten um Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Strichstärke -<br />

"Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr" (im Sinne<br />

<strong>de</strong>s Schienenpersonenfernverkehrs <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

Fernverkehr AG), diese sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> abgebil<strong>de</strong>ten<br />

Region nicht korrekt.<br />

Kenntnisnahme Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan stellt <strong>de</strong>n Rahmen für<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Fachplanungen dar. Bei Bedarf ist <strong>bei</strong> konkreten<br />

Bauvorhaben die DB Energie GmbH durch die zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n zu beteiligen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG). Durch die<br />

oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> bereits eine besser<br />

lesbare Signatur festgelegt, die nun angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 219 von 610


TÖB: (218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

218-13 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Regio AG bestehen keine Einwän<strong>de</strong><br />

bzw. Hinweise zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für<br />

die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

218-17 Bezüglich <strong>de</strong>s übergebenen 2.Entwurfes REP Harz<br />

mussten wir lei<strong><strong>de</strong>r</strong> feststellen, dass we<strong><strong>de</strong>r</strong> unsere<br />

noch die Stellungnahme <strong>de</strong>s BMVBW aus <strong>de</strong>m Jahr<br />

2005 in diesem Entwurf berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Wir<br />

bitten unsere For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweise im 2.<br />

Entwurf aufzunehmen.<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

223-2 (STN vom 10.11.05)<br />

Die Ziele und Hinweise <strong>de</strong>s Pkt. 6.3.4. wer<strong>de</strong>n<br />

begrüßt und unterstützt.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die DB Service Immobilien GmbH hat selbst in 2005 zum 1.<br />

Planentwurf keine Stellungnahme abgegeben, gemeint ist<br />

wahrscheinlich die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG vom<br />

14.12.07.<br />

Von <strong>de</strong>n seinerzeit vorgetragen<strong>de</strong>n Anregungen, Be<strong>de</strong>nken und<br />

Hinweisen wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahmen zum 1. Planentwurf ein Sachverhalt nicht<br />

berücksichtigt und 5 Sachverhalte zum Teil berücksichtigt bzw.<br />

als Hinweis zur Kenntnis genommen. Die seinerzeit nicht<br />

berücksichtigten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n erneut<br />

vorgetragen (fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n aktuellen Datensätzen 218-1 bis<br />

218-16 wie<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 220 von 610


TÖB: (223) Deutsche Telekom Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.13 Telekommunikation<br />

223-3 (STN vom 10.11.05)<br />

Die Grundsätze <strong>de</strong>s Pkt. 7.13. wer<strong>de</strong>n begrüßt und<br />

unterstützt.<br />

223-4 (STN vom 10.11.05)<br />

Im Planbereich ist bereits ein mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nes und<br />

zukunftsorientiertes Telekommunikationskabelnetz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Telekom AG vorhan<strong>de</strong>n, auf dieses<br />

muss <strong>bei</strong> alllen Maßnahmen Rücksicht genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

223-5 (STN vom 10.11.05)<br />

Im <strong>Planung</strong>sgebiet betreibt die Deutsche Telekom<br />

ebenfalls Richtfunktrassen. Als Anlage sen<strong>de</strong>n wir<br />

Ihnen einen topographischen Kartenausschnitt mit<br />

einer Übersicht dieser Trassen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle geplanten<br />

Baumaßnahmen, die <strong>de</strong>n Schutzbereich berühren,<br />

einzeln geprüft wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Zur Richtfunktrasse Gröningen- Wegeleben noch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

spezielle Hinweis, die maximal zulässigen<br />

Bauhöhen, die Sie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong>gefügten Karte entnehmen<br />

können, dürfen innerhalb <strong>de</strong>s Schutzbereiches <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Richtfunkverbindung nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, um<br />

das Funkfeld nicht zu beeinträchtigen.<br />

10 Sonstiges<br />

223-1 (STN vom 22.03.07)<br />

Mit Schreiben vom 10.11.05 haben wir bereits zum<br />

1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz Stellung genommen,<br />

diese STN gilt unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter.<br />

223-6 Mitteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> SIREO Real Estate GmbH:<br />

Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> hat die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Eigentum <strong><strong>de</strong>r</strong> DT AG<br />

befindlichen Standorte etwas länger in Anspruch<br />

genommen. Ein Abschluß für alle Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> DT<br />

AG, welche im 2.Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

betroffen sind, konnte bis dato noch nicht getätigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Trotz<strong>de</strong>m können wir für die bisherigen Standorte<br />

keine Einwän<strong>de</strong> feststellen. Im Einspruchsfall für die<br />

noch offenen Standorte, wür<strong>de</strong>n wir im Bedarfsfall<br />

auf Sie zu kommen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Von einer Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtfunkstrecken in Anlage 2 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz wird abgesehen, da sich die Richtfunkstrecken nach<br />

Auskunft <strong><strong>de</strong>r</strong> Telekom alle 2 Jahre än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 221 von 610


TÖB: (226) Deutscher Wetterdienst Wetteramt Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

226-1 Zum Regionalplan Harz erteilen wir als "Träger<br />

öffentlicher Belange" keine Auflagen.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

227-2 Sollten jedoch die Bauhöhen <strong><strong>de</strong>r</strong> WEA 100 m über<br />

Grund überschreiten, bedarf es gem. § 14 LuftVG<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> luftrechtlichen Zustimmung durch die<br />

Luftfahrtbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />

10 Sonstiges<br />

227-3 Von dieser STN bleiben die Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aus § 31 Luftverkehrsgesetz unberührt.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

227-1 Durch <strong>de</strong>n REPHarz wer<strong>de</strong>n Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> DFS<br />

Deutsche Flugsicherung GmbH in Bezug auf<br />

Schutzbereiche für zivile Flugsicherungsanlegen<br />

nicht berührt. Es wer<strong>de</strong>n daher unsererseits we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anregungen noch Be<strong>de</strong>nken dazu vorgebracht.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Prüfauftrag für nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- und<br />

Genehmigungsplanung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 222 von 610


TÖB: (229) EEG- Erdgas Erdöl Berlin GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

229-2 Die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz behält im vollen Umfang ihre Gültigkeit.<br />

10 Sonstiges<br />

(STN vom 01.11.05)<br />

Das <strong>Planung</strong>sgebiet befin<strong>de</strong>t sich im Bergwerksfeld<br />

Deersheim, welches <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG-Erdgas Erdöl GmbH<br />

als Bergwerkseigentümerin das Recht zur<br />

Aufsuchung und Gewinnung von gasförmigen<br />

Kohlenwasserstoffen gewährt. Eine Überprüfung <strong>de</strong>s<br />

Sachverhaltes ergab, dass sich im Gebiet <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes Harz verfüllte<br />

Tiefbohrungen und ein Leitungsstück <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG<br />

befin<strong>de</strong>n. Das Leitungsstück ist gereinigt, verdämmt<br />

und verbleibt im Erdreich. Die betrieblichen Anlagen<br />

haben wir in <strong>de</strong>m <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong>n Lageplan farbig<br />

hinterlegt. Anliegend übergeben wir Ihnen eine Liste<br />

mit <strong>de</strong>n Koordinaten <strong><strong>de</strong>r</strong> verfüllten Tiefbohrungen im<br />

System 40/83. Im Hause <strong><strong>de</strong>r</strong> EEG ist für <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />

Bohrungen festgelegt wor<strong>de</strong>n, dass diese im<br />

Umkreis von fünf Metern nicht überbaut wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß sich<br />

in Ihrem <strong>Planung</strong>sgebiet Leitungen sowie die<br />

ehemalige Gasübergabestation Deersheim befin<strong>de</strong>n.<br />

Bitte wen<strong>de</strong>n Sie sich zur Einholung einer<br />

Stellungnahme an die Stadtwerke Halberstadt GmbH.<br />

Diese Stellungnahme ersetzt nicht die bergbauliche<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s zuständigen Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt.<br />

229-1 (STN vom 09.03.07)<br />

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere<br />

STN vom 01.11.05 weiterhin in vollem Umfang ihre<br />

Gültigkeit behält.<br />

Kenntnisnahme Das Bergwerksfeld wird als VBG für Rohstoffgewinnung<br />

"Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein" im REPHarz<br />

regionalplanerisch gesichert und als untertägige Lagerstätte<br />

nachrichtlich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum REPHarz dargestellt. Die<br />

Frage einer möglichen Überbauung von Tiefbohrungen regelt<br />

nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> grobmaßstäbliche Regionalplan.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 229-2<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 223 von 610


TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-1 (Stellungnahme vom 12.03.07)<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchsicht <strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz<br />

habe ich festgestellt, dass die Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken, die ich bereits im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Beteiligung<br />

zur 1. Entwurfsfassung vorgetragen habe, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes keine<br />

Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n. Meine STN vom 27.10.05<br />

gilt daher unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t fort. Einen Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gem.<br />

§ 5 Abs. 1 ROG behalte ich mir vor.<br />

230-2 (STN vom 27.10.05)<br />

Soweit im Abschnitt 6.2.2 (»Schienenverkehr«) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwurfsfassung als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

<strong>de</strong>klarierte Festlegungen zum Bedarf, zur<br />

Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur konkreten<br />

Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vorgesehen sind, ohne<br />

dass diese eine Entsprechung in <strong>de</strong>n einschlägigen<br />

<strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s fin<strong>de</strong>n, können sie we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gegenüber <strong>de</strong>m Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt noch<br />

gegenüber <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

Bindungswirkungen auslösen. Denn die auf eine<br />

zusammenfassen<strong>de</strong> und übergeordnete <strong>Planung</strong><br />

beschränkte Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (§ 1 Abs.1<br />

S.1 ROG) verwehrt es <strong>de</strong>n Trägern <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnungsplanung, eine Ersatzfachplanung zu<br />

betreiben. Entsprechend dürfen die<br />

Raumordnungspläne zwar standortrelevante und<br />

raumbezogene Vorgaben für die Fachplanung<br />

enthalten, aber keine originären Aussagen zum<br />

Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur<br />

konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Entgegenstehen<strong>de</strong> raumordnerische<br />

Festlegungen be<strong>de</strong>uten einen Übergriff in die<br />

Finanzhoheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und in <strong>de</strong>n Kernbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachplanung.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensätze 230-2 bis 230-8 (erneute <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme vom 27.10.05)<br />

Es ist nicht bekannt, das das Eisenbahnbun<strong>de</strong>samt im Zuge<br />

<strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens zum LEP-LSA, <strong>de</strong>ssen im REPHarz<br />

zu übernehmen<strong>de</strong>n Festlegungen die wesentlichen Grundlage<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführungen im Pkt. 6.2.2. <strong>de</strong>s REPHarz bil<strong>de</strong>n, einen<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch gemäß § 5 Abs. 1 ROG eingelegt hat.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die im LEP und, daraus gemäß § 6 Abs. 1 LPlG abgeleitet, die<br />

im REPHarz formulierten raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse zum<br />

Schienenverkehr stellen keine Zusammenfassung<br />

fachplanerischer bzw. unternehmerischer Konzepte dar.<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 12 sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG<br />

sind im REPHarz Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur<br />

dahingehend zu sichern, dass eine Grundversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung mit solchen technischen Infrastrukturleistungen<br />

und damit eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume durch<br />

Personen- und Güterverkehr sichergestellt wird. Im Pkt. 6.2.2<br />

<strong>de</strong>s REPHarz erfolgt dies für das Schienennetz als ein<br />

wesentlicher Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen technischen<br />

Infrastruktur. Soweit es sich hier um textliche und<br />

kartografische Vorgaben <strong>de</strong>s LEP han<strong>de</strong>lt, hat die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft diesbezüglich keinen wesentlichen<br />

inhaltlichen Ermessensspielraum, da lan<strong>de</strong>splanerische Ziele<br />

und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in die Regionalplanung zu<br />

übernehmen sind.<br />

Im REPHarz sind keine Vorgaben für eine Zeitplanung von<br />

Infrastruktrurmaßnahmen im Schienennetz enthalten.<br />

Festlegungen zum Bedarf und zum Ausstattungsgrad von<br />

Schienenverbindungen beruhen, soweit sie im REPHarz<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP und <strong>de</strong>n<br />

Inhalten <strong>de</strong>s ÖPNV-Planes LSA von 2005, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

die zur Schieneninfrastruktur (Istzustand, Strecken mit<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Ausbaubedarf und Zielzustand).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-3 (STN vom 27.10.05)<br />

Im Einzelnen ist zu <strong>de</strong>n in Abschnitt 6.2.2 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwurfsfassung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG als<br />

Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gekennzeichneten<br />

Festlegungen Folgen<strong>de</strong>s anzumerken:<br />

Zu Z 1 bis 3: Die Aussagen zum Erhalt und zum<br />

Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Eisenbahninfrastruktur<br />

sollten als Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

ausgestaltet wer<strong>de</strong>n, da es sich <strong>bei</strong> diesen verbalen<br />

Festlegungen nur im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr.3 ROG um<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Raumes han<strong>de</strong>lt. Darüber hinaus<br />

griffe es je<strong>de</strong>nfalls hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in die<br />

Fachplanungskompetenz <strong>de</strong>s Eisenbahn-<br />

Bun<strong>de</strong>samtes und in die unternehmerische<br />

Entscheidungsfreiheit <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmer ein, wenn ihnen<br />

mittels raumordnerischer Festlegungen verbindlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau <strong>de</strong>s Schienennetzes<br />

vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

keine Berücksichtung Z 1 bis 3 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in <strong>de</strong>n REPHarz zu<br />

übernehmen<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>splanerische Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>de</strong>s<br />

LEP-LSA dar. Inwieweit diese lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben<br />

u.a. wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein gehalten<strong>de</strong>n Formulierungen<br />

tatsächlich Zielqualität gemäß § 3 Nr. 2 ROG besitzen, muss<br />

hier nicht abschließend geklärt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft geht je<strong>de</strong>nsfalls davon aus, dass diese<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben, auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelungen <strong>de</strong>s § 5 ROG, korrekt zustan<strong>de</strong> gekommen sind.<br />

Auch inhaltlich sind in Z 1 bis Z 3 keine Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche zu <strong>de</strong>n<br />

allgemeinen Vorstellungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hinsichtlich einer<br />

leistungsfähigen Schieneninfrastruktur erkennbar, die<br />

gleichzeitig <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge für eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung mit verkehrlicher<br />

Infrastruktur entspricht und eine gute Erreichbarkeit aller<br />

Teilräume durch Personen- und Güterverkehr gewährleistet.<br />

In konkrete unternehmerische Entscheidungen wird mit Z 1 bis<br />

Z 3, gera<strong>de</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein gehalten<strong>de</strong>n Festlegungen,<br />

nicht eingegriffen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 225 von 610


TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-4 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 5, Z 6, Z 10, Z 11 und Z 13:<br />

Soweit in diesen Festlegungen konkrete Aussagen<br />

zum Erhalt, zum Aus- o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Neubau von<br />

Eisenbahninfrastruktureinrichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

enthalten sind, die nicht durch korrespondieren<strong>de</strong><br />

Bun<strong>de</strong>splanungen abge<strong>de</strong>ckt sind und sich nicht auf<br />

eine raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte und<br />

Trassen beschränken, han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />

kompetenzwidrigen Übergriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in<br />

die Fachplanung. Auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausführungen kann insoweit verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

230-5 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 5:<br />

Die Aussage zur Dringlichkeit <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

(»vorrangig«) ist kein zulässiger Gegenstand<br />

raumordnerischer Festlegungen; dies gilt je<strong>de</strong>nfalls<br />

für die Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen in Z 5, Z 6, Z 10 und Z 13 stellen<br />

Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar, die teilweise im REPHarz<br />

inhaltlich konkretisiert (Z 5, Z 6) und ergänzt (Z 6) wur<strong>de</strong>n.<br />

Die inhaltliche Konkretisierung erfolgt durch die km/h-Angaben<br />

in Z 5 und Z 6, welche vor allem auf <strong>de</strong>n aktuellen ÖPNV-Plan<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt basieren. Bereits im 2. Planentwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz waren die Festlegungen <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>bei</strong><br />

Z 5 zur Gleisigkeit <strong>de</strong>s Ausbaus nicht mehr enthalten, da die Art<br />

und Weise <strong><strong>de</strong>r</strong> bautechnischen Streckenertüchtigung bzw. <strong>de</strong>s -<br />

ausbaus (z.B. Ein- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zweigleisigkeit) Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachplanung ist.<br />

In Z 11 als inhaltliche Konkretisierung <strong>de</strong>s Z 3 steht die<br />

raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion noch<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Güterverkehrsstellen im Mittelpunkt. Wür<strong>de</strong>n<br />

diese Standorte künftig auch noch wegfallen, wäre die<br />

Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 und Z 3 übernommenen<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (Verlagerung von<br />

Güterverkehr von Straße auf Schiene) stark gefähr<strong>de</strong>t.<br />

Z 10 und Z 13 wur<strong>de</strong>n inhaltlich im Vgl. zur lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Vorgabe nicht ergänzt bzw. konkretisiert.<br />

Ein kompetenzwidriger Eingriff in die Fachplanung ist somit<br />

nicht erkennbar, da gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG zu sichern<strong>de</strong><br />

Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur und<br />

Umschlaganlagen für Güter in Raumordnungspläne<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n können und darüber hinaus im REPHarz<br />

keine eigenständigen Angaben hinsichtlich parzellenscharfer<br />

Trassenkorridore bzw. Standorte, <strong><strong>de</strong>r</strong> genauen baulichen<br />

Gestaltung, noch hinsichtlich Zeitplanung und Finanzierung<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung "Vorrangig" bezeichnet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung keine Dringlichkeit<br />

im Sinne einer Zeitvorgabe, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n legt fest, dass diese<br />

Maßnahmen vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>en erfolgen<br />

sollen. Der Begriff "vorrangig" in Z 5 ist Bestandteil <strong>de</strong>s aus<br />

<strong>de</strong>m LEP-LSA<br />

zu übernehmen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung. Ohnehin sind im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz über Z 5 hinaus keine weiteren regional bzw.<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ausbauplanungen an<br />

Schienenverbindungen bekannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-6 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 6:<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Frage, ob die Elektro-Traktion<br />

aufrecht erhalten wird (lit.c), ist kein<br />

raumordnerischer Belang und damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicherung<br />

durch ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung nicht zugänglich.<br />

keine Berücksichtigung Da die Raumordnung die wirtschaftlichen, sozialen und<br />

ökologischen Ansprüche an <strong>de</strong>n Raum in Einklang bringen soll,<br />

können auch Aussagen zum technischen Umweltschutz als<br />

raumorn<strong><strong>de</strong>r</strong>isches Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />

Im übrigen ist die inhaltliche Ergänzung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 6c (jetzt Z<br />

6b) festgelegten Trasse Blankenburg-Elbingero<strong>de</strong> nur eine<br />

textliche Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gabe <strong>de</strong>s bereits im LEP-LSA festgelegten<br />

(kartografisch) Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung hinsichlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicherung einer bestehen<strong>de</strong>n "sonstigen Schienenverbindung<br />

mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung" mit "Elektrifizierung" von Blankenburg<br />

über Elbingero<strong>de</strong> bis Königshütte (siehe LEP-Karte).<br />

Hier wur<strong>de</strong> als Ausnahmefall unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vor-Ort-Verhältnisse (steile Gebirgsstrecke) die<br />

Beibehaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrotraktion auch textlich betont, da im Vgl.<br />

zu sonstigen elektrifizierten Strecken hier eine solche Nutzung<br />

vor allem aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s lokalen Umweltschutzes<br />

(Immissionsschutz für Anwohner) und <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />

(Rübelandbahn incl. Elektrifizierungsanlagen stehen unter<br />

Denkmalschutz) einem Betrieb durch Dieselfahrzeuge ein<strong>de</strong>utig<br />

vorzuziehen ist.<br />

Dieses Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung ist auch an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche<br />

Stellen gerichtet (z.B. Kommunen, Land), die mit ihren Mitteln<br />

die Aufrechterhaltung (bzw. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>inbetriebnahme) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Elektrotraktion aus o.g. Grün<strong>de</strong>n ermöglichen sollen. So wird<br />

die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s Elektrobetriebes und die langfristige<br />

Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn vom Land LSA finanziell geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 227 von 610


TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-7 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 12:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />

Zielfestlegung we<strong><strong>de</strong>r</strong> die Stillegung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />

Rückbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecken noch die Freistellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Trassen von Bahnbetriebszwecken mit bin<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wirkung für das Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt und die<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann.<br />

230-8 (STN vom 27.10.05)<br />

Der Grundsatz G 14 sollte auf <strong>de</strong>n durch Art.1<br />

Nr.11a <strong>de</strong>s Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBI I<br />

S.1138) neu eingeführten § 23 AEG Bezug nehmen<br />

und wie folgt gefasst wer<strong>de</strong>n: »Eine Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken (§ 23 AEG) o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />

Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.«<br />

Kenntnisnahme Bis auf die unter a) und d) in Z 12 genannten Schienenstrecken<br />

sind alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en in Z 12 genannten Strecken bereits im LEP-<br />

LSA als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung enthalten, wo<strong>bei</strong> außer<strong>de</strong>m lt.<br />

LEP auch die dort nicht beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s dargestellten<br />

Schienenstrecken unter Berücksichtigung technischer und<br />

wirtschaftlicher Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse erhalten wer<strong>de</strong>n sollen (siehe<br />

entsprechen<strong>de</strong>s Z 13 als LEP-Übernahme). Dies erfolgt<br />

regionalplanerisch auch mit <strong>de</strong>n nicht im LEP genannten<br />

Strecken.<br />

Mit Z 12 soll lediglich eine Trassensicherung vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, die aber auch an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Stellen als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumorndung gerichtet ist (z.B. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen<br />

Bauleitplanung keine Überplanung dieser Trassenbereiche, die<br />

eine Reaktivierung unmöglich machen wür<strong>de</strong>).<br />

Wür<strong>de</strong>n von vornherein Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>bei</strong><br />

Entscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEG (Freistellung) keine<br />

Rolle spielen, dann wäre die nach § 23 Abs. 2 AEG<br />

vorgeschriebene Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>s- und<br />

Regionalplanung im Vorfeld einer solchen Entscheidung<br />

eigentlich sinnlos. Außer<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong> § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG (zu<br />

sichern<strong>de</strong> Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur als<br />

Elemene von Raumordnungspläne) ins Leere laufen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die übernommene LEP-Formulierung wird in G 14 wie folgt<br />

ergänzt:<br />

"Eine Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken)<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n."<br />

Der Bezug zum § 23 AEG wird im Begründungsteil<br />

vorgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 228 von 610


TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-10 (STN vom 19.03.07)<br />

Auch nach Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sbeschlüsse<br />

zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz halte ich an meiner mit<br />

Schreiben vom 27.10.2005 und 12.03.2007<br />

geäußerten Rechtsauffassung, dass die als Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung <strong>de</strong>klarierten Festlegungen zum<br />

Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur<br />

konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ohne eine Entsprechung in <strong>de</strong>n<br />

einschlägigen <strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gegenüber <strong>de</strong>m Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt noch<br />

gegenüber <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

Bindungswirkungen auslösen, fest.<br />

Denn die Kennzeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen als Ziel<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG hat<br />

einen rein <strong>de</strong>klaratorischen Charakter. Ob ein<br />

wirksames Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung vorliegt, ist daher<br />

ausschließlich anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />

verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen<br />

Kriterien zu beurteilen. Der Frage, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>splanung <strong>de</strong>n ihm zustehen<strong>de</strong>n<br />

Kompetenzrahmen eingehalten hat, kommt da<strong>bei</strong><br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Selbst wenn die<br />

Festlegungen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan also -<br />

formal zutreffend - aus <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes<br />

entwickelt o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t aus ihm<br />

übernommen wur<strong>de</strong>n, än<strong><strong>de</strong>r</strong>t das doch nichts an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tatsache, dass für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Planwerke uneingeschränkt<br />

die materiell-rechtlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an wirksame<br />

Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gelten. Soweit diese nicht<br />

erfüllt sind, ist die Festlegung als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung nichtig und kann allenfalls - auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundlage einer geltungserhalten<strong>de</strong>n Auslegung -<br />

als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Bindungswirkungen<br />

auslösen.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz erfolgen keine eigenständige Ziel- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundsatzfestlegungen, die in <strong>de</strong>n alleinigen Kompetenzbereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung, hier bezogen auf <strong>de</strong>n Schienenverkehr,<br />

eingreifen. Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Dringlichkeit, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitplanung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

konkreten (bautechnischen) Ausgestaltung von<br />

Infrastrukturmaßnahmen wer<strong>de</strong>n im REPHarz nicht<br />

vorgenommen. Die Festlegungen <strong>de</strong>s Ausbaubedarfes beruhen<br />

auf <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA, die z.T. durch<br />

Geschwindigkeitsangaben gemäß ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

konkretisiert wur<strong>de</strong>n. Ob das Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen gegen diese<br />

Pläne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch eingelegt haben, ist nicht<br />

bekannt.<br />

Siehe auch vorherige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />

Eisenbahn-Bun<strong>de</strong>samtes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 229 von 610


TÖB: (230) Eisenbahn Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

230-11 (STN vom 19.03.07)<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong>de</strong>utlich wird die Überschreitung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

raumordnerischen Kompetenz am Beispiel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-<br />

Traktion auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg - Rübeland -<br />

Elbingero<strong>de</strong> (Abschn.6.2.2., Z 6), da es sich hier<strong>bei</strong><br />

ganz offensichtlich um einen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />

vorbehaltenen Sachverhalt han<strong>de</strong>lt, <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

raumordnerischen Befugnis zur Standort- und<br />

Trassensicherung (§ 7 Abs.2 S.1 Nr.3 lit.a ROG, § 3<br />

Abs.5 S.1 Nr.3 LPIG LSA) nicht erfasst wird. Noch<br />

dazu wird die Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Elektro-Traktion auf Gesichtspunkte <strong>de</strong>s Lärm- und<br />

Denkmalschutzes gestützt, also auf Materien, die<br />

ebenfalls nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Kompetenz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

unterfallen. Letzteres wird auch durch einen Blick auf<br />

die Festlegungen zum Lärmschutz (Abschn.7.4)<br />

sowie zur Kultur- und Denkmalpflege (Abschn.7.16)<br />

belegt, die zutreffend ausschließlich Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung enthalten.<br />

230-12 (STN vom 19.03.07)<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s Grundsatzes G 14<br />

bin ich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Wortlaut <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes einer zutreffen<strong>de</strong>n<br />

Formulierung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan nicht<br />

entgegensteht. Die Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken hat die frühere Entwidmung<br />

abgelöst, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgriff auf die neue<br />

Terminologie <strong>de</strong>s Gesetzgebers ohne einen Verstoß<br />

gegen das Anpassungsgebot möglich erscheint.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

232-1 An dieser Stelle möchten wir Ihnen mitteilen, dass<br />

aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie AG keine<br />

Hinweise vorliegen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

234-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdgas Mittelsachsen GmbH gibt es zum<br />

Entwicklungsplan keine Einwän<strong>de</strong>. Wir gehen davon<br />

aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortbestand unserer vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Versorgungsleitungen gesichert bleibt.<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 230-6<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Raumordnung stellt gemäß § 1 ROG eine zusammenfassen<strong>de</strong>,<br />

(fachlich) übergeordnete <strong>Planung</strong> dar, die u.a. die Aufgabe hat,<br />

unterschiedliche Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen (Belange) an <strong>de</strong>n Raum<br />

aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen und die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

<strong>Planung</strong>sebene auftreten<strong>de</strong>n Konflikte auszugleichen. Dazu<br />

können selbstverständlich auch Belange <strong>de</strong>s Lärmschutzes und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalpflege gehören. So wer<strong>de</strong>n im Pkt. 6.1.6. <strong>de</strong>s<br />

REPHarz auch Vorrangstandorte für Kultur und Denkmalpflege<br />

als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgelegt.<br />

Die Frage einer Elektro-Traktion auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg-<br />

Elbingero<strong>de</strong> berühren also nicht nur Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verkehrsfachplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange<br />

(Denkmalschutz, Umweltschutz). Diese unterschiedlichen<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Belange auszugleichen, dass ist auch<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, da die dortigen, örtlich beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Probleme bereits auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erkennbar<br />

sind.<br />

Siehe hierzu auch Datensatz 387-4 (Fels-Werke GmbH)<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 230-8<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Durch unsere <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n die Versorgungsleitungen<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

246-2 Abstän<strong>de</strong> zu Ferngasleitungen müssen sowohl in<br />

Bezug auf eine mögliche mechanische Gefährdung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gasleitung als auch in Bezug auf mögliche<br />

elektrische Beeinflussungen eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Abstand zwischen Windkraftanlagen und<br />

erdverlegten Ferngasleitungen ist aktuell so<br />

festzulegen dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzstreifen außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Aufprallbereiches <strong><strong>de</strong>r</strong> Gon<strong>de</strong>l befin<strong>de</strong>t. In<br />

Anwendung <strong>de</strong>s DVGW-Rundschreibens G 04/04<br />

"Abstän<strong>de</strong> von Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu<br />

Gashochdruckleitungen" vom 28.09.2004<br />

bzw. <strong>de</strong>s Gutachtens "Gasleitungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe von<br />

Windkraftanlagen" <strong>de</strong>s Ing.-Büro Dr. Ing. Veenker<br />

vom 16.01.2004 bestimmt sich dieser Abstand nach<br />

einer Formel. Der einzuhalten<strong>de</strong> Abstand von<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu bestehen<strong>de</strong>n oberirdischen<br />

Gasversorgungsanlagen ergibt aus folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Summe: Nabenhöhe plus Rotorblattlänge plus 10 m<br />

Sicherheits<strong>bei</strong>wert. Betroffen durch die Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VNG/EVG ist das Eignungsgebiet EG 3 Giersleben-<br />

Aschersleben. Hinweis: Es wur<strong>de</strong>n nur Kreuzungen<br />

und Näherungen < 100 m <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG/EVG -Anlagen zu<br />

<strong>de</strong>n Vorrang- und Eignungsgebieten betrachtet.<br />

6.1.3.1 Energiewirtschaft<br />

246-6 STN vom 16.12.2005:<br />

Damit die öffentliche Sicherheit und die<br />

Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sind alle <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen rechtzeitig mit <strong><strong>de</strong>r</strong> GDMcom unter<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> VGN und EVG abzustimmen.<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />

246-5 STN vom 16.12.2005:<br />

Im REPHarz sind die Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VGN-/EVG-Anlagen als zu sichern<strong>de</strong> Standorte und<br />

Trassen für Infrastruktur festzulegen.<br />

Kenntnisnahme Die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu Ferngasleitungen kann<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

wie bereits im EG Giersleben-Aschersleben erfolgt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der regionale Entwicklungsplan ist rahmengebend für<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Fachplanungen, in diesen wer<strong>de</strong>n Abstimmungen<br />

mit <strong>de</strong>n Leitungsträgern durchgeführt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n regional und überregional be<strong>de</strong>utsame<br />

Trassen und Leitungen gesichert. In Pkt. 6.3.3. Z 1, Z 2 ist die<br />

Sicherung dieser Leitungen und Trassen festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

246-3 STN vom 10.04.07:<br />

Des Weiteren ist die Anlage 2 zum REP Harz Karte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> überregional- und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Versorgungs- und Produktenleitungen um <strong>de</strong>n<br />

Leitungsabschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> FGL 60 zwischen<br />

Aschersleben (nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185) und Güsten sowie<br />

um die Solefernleitung zu ergänzen. Die Lage dieser<br />

Anlagen können Sie <strong>de</strong>n bereits übergebenen,<br />

vorgenannten Plänen entnehmen.<br />

Damit die öffentliche Sicherheit und die<br />

Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sind alle <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen rechtzeitig mit <strong><strong>de</strong>r</strong> GDMcom unter<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG und EVG abzustimmen.<br />

volle Berücksichtigung Die Solefernleitung wird in Anlage 2 ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

246-1 STN vom 10.04.07:<br />

Bezug nehmend auf Ihre o. g. Anfragen teilen wir<br />

Ihnen mit, dass sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

zahlreiche -größtenteils unterirdisch verlegte -<br />

Anlagen (FGL), Steuerkabel,<br />

ArmaturengruppenReglerstationen,<br />

Korrosionsschutzanlagen, Solefernleitungen <strong>de</strong>s<br />

Untergrundgasspeichers Bernburg (UGS BBG) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VNG befin<strong>de</strong>n.<br />

Den Rahmen Ihrer Anfrage ergänzend, teilen wir<br />

Ihnen weiterhin mit, dass sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

größtenteils unterirdisch verlegte Anlagen <strong>de</strong>s<br />

überregionalen Gasversorgungsunternehmens<br />

Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen<br />

mbH, Erfurt (nachfolgend EVG genannt) befin<strong>de</strong>n.<br />

Die Aussage erfolgt <strong>de</strong>shalb seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG, weil<br />

die VNG im Rahmen eines mit <strong><strong>de</strong>r</strong> EVG<br />

geschlossenen Dienstleistungsvertrages insoweit zur<br />

Beantwortung von Anfragen verpflichtet ist.<br />

Einen Übersichtsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Grobtrassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ferngasleitungen und ungefähren Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Armaturengruppen, Reglerstationen im Maßstab 1:<br />

150.000 sowie eine Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> Solefernleitung UGS<br />

Bernburg im Maßstab 1:25.000 haben wir Ihnen<br />

bereits mit STN vom 16.12.05 unter <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

Registriernummer zum 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

übergeben. Unsere Hinweise und Anregungen aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Stellungnahme behalten auch<br />

weiterhin ihre volle Gültigkeit und sind im 2. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REP Harz zu beachten.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

246-4 STN vom 10.04.07:<br />

Wir bestätigen <strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong> Einschränkungen für die<br />

Bauleitplanung in Gebieten mit vorhan<strong>de</strong>nen VNG-/<br />

EVG - Anlagen.<br />

Damit die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG / EVG auch weiterhin<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, legen wir Ihnen zur<br />

Information eine Broschüre "Allgemeine<br />

Verhaltensregeln und Vorschriften zum Schutz von<br />

Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> VNG" <strong>bei</strong>. Der Geltungsbereich dieser<br />

Broschüre erstreckt sich auch auf solche Anlagen,<br />

für die die VNG Dienstleistungen erbringt.<br />

Der GDMcom ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwurf <strong>de</strong>s regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz zur<br />

Stellungnahme zu übergeben.<br />

Die VNG / EVG sind überregionale<br />

Ferngasunternehmen. Bezüglich Leitungen und<br />

Anlagen regionaler und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> örtlicher<br />

Gasversorgungsunternehmen/<br />

Versorgungsuntemehmen bitten wir Sie höflich, sich<br />

unmittelbar mit <strong>de</strong>m zuständigen Leitungsbetreiber in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

249-1 Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Handwerkskammer Mag<strong>de</strong>burg wer<strong>de</strong>n<br />

keine Belange <strong>de</strong>s Handwerks berührt und somit<br />

bestehen keine Be<strong>de</strong>nken. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ergänzungen wer<strong>de</strong>n nicht vorgeschlagen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

251-2 (Satz Nr. 251-2 und 16)<br />

Einwän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB zum ersten Entwurf wur<strong>de</strong>n hier<br />

nicht berücksichtigt. Die Begründung hierfür ist nicht<br />

ohne weiteres nachvollziehbar. Der Brocken ist nun<br />

einmal, unabhängig davon, ob er in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

namentlich genannt wird, ein wesentlicher<br />

Anziehungspunkt für <strong>de</strong>n Tourismus. Daß allein<br />

dieses namentliche Nennen, letztendlich ein Nennen<br />

von Tatsachen, zu Konflikten mit <strong>de</strong>m "prioritären<br />

Naturschutz" führen soll, ist nicht verständlich.<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n unter Pkt. 5.2.6 genannten Vorbehaltsgebieten für<br />

Tourismus<br />

und Erholung ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Tourismus <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

Gewicht <strong>bei</strong>zumessen (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG) .<br />

Der Brocken befin<strong>de</strong>t sich im VRG für Natur und Landschaft<br />

(LEP-Übernahme). VRG entfalten eine stärkere<br />

Bindungswirkung (§ 7 Abs. 4 Nr. 1ROG) als VBG. Ein VRG ist<br />

eine raumordnerische Letzentscheidung. Daher wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Brocken nicht, wie vorgeschlagen, als VBG für Tourismus und<br />

Erholung ausgewiesen.<br />

Vorrangiges Ziel <strong>de</strong>s Nationalparkes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutz und die<br />

Umweltbildung, vorrangiges Ziel <strong>de</strong>s Naturparkes ist die<br />

Erholungsnutzung. Aus diesem Grund ist davon auszugehen,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> weitaus größer gefaßte Naturpark das Ziel erreicht,<br />

<strong>de</strong>n Nationalpark bezüglich Touristenströme zu entlasten.<br />

Weiterhin wird die Brockenkuppe im Nationalparkgesetz bereits<br />

als "Erlebnisbereich" ausgewiesen, was <strong><strong>de</strong>r</strong> tourist. Nutzung<br />

voll entspricht. Außer<strong>de</strong>m wird in Pkt. 5.1.3.; Z 1 darauf<br />

hingewiesen, dass auch die Belange einer natur- und<br />

landschaftsbezogenen Erholung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

251-3 In Ihrem <strong>Abwägung</strong>sergebnis zu Satz Nr. 251-5<br />

verweisen Sie auf die Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Diese<br />

Herangehensweise ist sicher grundsätzlich richtig.<br />

Festlegungen im Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s beziehen sich<br />

hierzu aber sicher gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n klassischen<br />

Schienenpersonennahverkehr im Sinne von Berufs-,<br />

Schüler- und Regionalverkehr. Insoweit sollte die<br />

Anregung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB eine Präzisierung für<br />

touristischen Schienenpersonennahverkehr, <strong>de</strong>n es<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Harzes im Land praktisch nicht gibt,<br />

darstellen. Daher kann dann nicht nur die Ermittlung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> optimalen Reisegeschwindigkeit im Einzelfall<br />

erfolgen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die Prüfung, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> integrale<br />

Taktfahrplan voll anzuwen<strong>de</strong>n ist.<br />

251-4 Zu Ihrem <strong>Abwägung</strong>svorschlag zum Ziel Z 9 sollte<br />

aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB, wenn die Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Westemstadt Pullman City als langfristige<br />

<strong>Planung</strong>soption aufgenommen wird, auch die<br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HSB ebenfalls in gleicher Qualität aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Z 4 stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Die Frage<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> optimalen Reisegeschwindigkeit ist <strong>bei</strong> Bedarf im Zuge<br />

einer Einzelfallprüfung zu klären.<br />

Die Begründung zu Z 4 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />

"Z 4 gilt vorrangig für <strong>de</strong>n Berufs-, Schüler und<br />

Regionalverkehr. Bestehen spezielle Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, wie z.B.<br />

<strong>bei</strong>m für die <strong>Planung</strong>sregion Harz auch be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

schienengebun<strong>de</strong>nen Tourimusverkehr, kann in Einzelfällen von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>smaxime pro Integraler Taktverkehr abgewichen<br />

wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />

Ergänzungsstrecke nach "Pullmann City" dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />

Sicherung dieser <strong>Planung</strong>soption und wur<strong>de</strong> folglich, unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Hasselfel<strong>de</strong>, auch im Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz geprüft.<br />

Die Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz ist bisher<br />

nicht als konkrete <strong>Planung</strong> bekannt. Vermutlich ist die/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reaktivierung/Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufbau einer Schmalspurbahn auf Teilen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen Strecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Südharzeisenbahn (Walkenried)-<br />

Braunlage-Sorge-(Tanne) gemeint, die <strong>bei</strong> Sorge an das<br />

bestehen<strong>de</strong> HSB-Netz angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Ein für die Umweltprüfung hinreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagenbestand<br />

bzgl. solcher <strong>Planung</strong> liegt nicht vor. Außer<strong>de</strong>m ist eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>soption Stiege/Hasselfel<strong>de</strong> - Hasselfel<strong>de</strong>/Pullmann<br />

City adäquate raumordnerische Sicherung für die<br />

vorgeschlagen<strong>de</strong> Ergänzungsstrecke im REPHarz ohnehin<br />

nicht möglich, da <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong> Streckenabschnitt auf<br />

nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Seite liegt und im aktuellen ROP <strong>de</strong>s<br />

Großraum Braunschweig keine diesbezüglichen Festlegungen<br />

enthalten sind (lediglich ca. 1 km im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz).<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 9 wird allerdings <strong><strong>de</strong>r</strong> letzte Satz wie<br />

folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"Weitere Streckenergänzungen, wie z.B. eine mögliche<br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz <strong>bei</strong> Sorge,<br />

sind <strong>bei</strong> entsprechen<strong>de</strong>m Bedarf zu prüfen."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 236 von 610


TÖB: (251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

251-5 Bei <strong>Abwägung</strong>sbegründung zum Satz Nr. 251-11<br />

verweisen Sie darauf, daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz G 11<br />

Mischverbün<strong>de</strong> aus Verkehrsunternehmen und<br />

Aufgabenträger nicht ausschließe. Dies sollte dann<br />

aber im Text <strong>de</strong>s Grundsatzes G 11 unter Buchstabe<br />

f) auch entsprechend zum Ausdruck gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n. Hier verweist <strong><strong>de</strong>r</strong> Text ein<strong>de</strong>utig auf die<br />

Regie <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenträger. Es sollte daher formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n "in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regie <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenträger und<br />

Verkehrsunternehmen". Damit wird es möglich, die in<br />

<strong>de</strong>n Verkehrsunternehmen vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Fachkompetenz im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrskun<strong>de</strong>n<br />

voll zu nutzen.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

251-6 Die Begründung zum <strong>Abwägung</strong>svorschlag nach<br />

Satz Nr. 251-20 ist schwer nachvollziehbar. Die<br />

Ableitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schlussfolgerung, daß die<br />

Beherbergungskapazität im Harz völlig ausreichend<br />

ist, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Angabe einer durchschnittlichen<br />

Auslastung von 29 % ist sicher wissenschaftlich so<br />

nicht haltbar. Dieser Durchschnittswert kann<br />

durchaus be<strong>de</strong>uten, daß es in bestimmten Regionen<br />

<strong>de</strong>s Harzes sowie zu bestimmten Zeiten erhebliche<br />

Defizite in <strong><strong>de</strong>r</strong> Beherbergungskapazität gibt. Das wird<br />

z.B auch an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache <strong>de</strong>utlich, daß es in<br />

bestimmten Regionen <strong>de</strong>s Harzes sehr schwierig ist,<br />

größere Veranstaltungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tagungen, die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Beherbergungskapazitäten for<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />

zu organisieren. Insoweit ist eine Weiterentwicklung<br />

ganz zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Daß hier<strong>bei</strong> eine<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>n für die Regionalplanung<br />

zuständigen Bereichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachbarbun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

stattfin<strong>de</strong>n muß, dürfte selbstverständlich sein.<br />

teilweise Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"f) die bereits bestehen<strong>de</strong>n Verkehrs- und Tarifkooperationen<br />

durch die Aufgabenträger und Verkehrsträger/-unternehmen<br />

weiterzuentwicklen (<strong>bei</strong> Bedarf...)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Bei Pkt. 7.17. G 4 han<strong>de</strong>lt es sich um eine LEP-Übernahme, zu<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. Zur Steuerung von<br />

Beherbergungskapazitäten dienen das VBG TuE (Pkt. 5.2.6.)<br />

und VRST für Großflächige Freizeitanlagen (Pkt. 6.1.4.). Mit<br />

diesen Ferstlegungen sollen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbau und die Entwicklung<br />

von touristischer Infrastruktur regionalplanerisch gesteuert und<br />

unterstützt wer<strong>de</strong>n. Eine Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beherbergungskapazität allein über die Regionalplanung ist<br />

nicht möglich, da die Nachfrage, wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um durch viele Aspekte<br />

gesteuert, die Beherbergungskapazität bestimmt. Die Aussage,<br />

dass die Beherbergungskapazität zu beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Anlässen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Wetterbedingungen in bestimmten Bereichen <strong>de</strong>s<br />

Harz (z.B. Walpurgis) nicht ausreichend ist, kann nur bestätigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Aber davon auf die gesamte Beherbergungssituation<br />

für <strong>de</strong>n Harz zu schlußfolgern, ist fraglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

251-1 Ich hatte für die Harzer Schmalspurbahnen GmbH<br />

(HSB)(TÖB 251) bereits zum ersten Entwurf einige<br />

Anregungen gegeben. Mit Schreiben vom<br />

12.03.2007 hat Herr Dr. Jung hierzu die<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnisse mitgeteilt. Insoweit nehme ich<br />

mit <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Ausführungen sowohl auf <strong>de</strong>n<br />

zweiten Entwurf, als auch die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnisse Bezug.<br />

251-7 Abschließend seien noch zwei Bemerkungen zu<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Äußerungen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Träger öffentlicher Belange gegeben:<br />

1.<br />

Die Nationalparkverwaltung Hochharz (Nationalpark<br />

Harz/Sachsen-Anhalt)(TÖB 319) will <strong>de</strong>n<br />

Nationalpark auch als Vorrangstandort für Forschung<br />

und Bildung sehen (Satz Nr. 319-1). Bezüglich<br />

Bildung han<strong>de</strong>lt es sich hier sicher ganz klar um<br />

Bildungstourismus. Insoweit bestätigt das die<br />

Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB, <strong>de</strong>n Brocken als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

touristisches Highlight herauszustellen.<br />

251-8 2. Die Einschätzung <strong>de</strong>s Bürgervereins Unterharz<br />

(TÖB 402), daß die Harzer Schmalspurbahnen als<br />

Touristenattraktion und technisches Denkmal<br />

überregionale bis europaweite Be<strong>de</strong>utung besitzt<br />

(Satz Nr. 402-10), kann nur unterstützt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Begründung, diese Anregung nicht zu<br />

berücksichtigen, kann nicht überzeugen. Es wird<br />

ganz einfach ignoriert, daß eine wesentliche<br />

Kun<strong>de</strong>ngruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB auch Touristen aus ganz<br />

Deutschland und <strong>de</strong>m europäischen Ausland und<br />

selbst sogar darüber hinaus sind. Insoweit sollte aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB die mangeln<strong>de</strong> Berücksichtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregung <strong>de</strong>s Bürgervereins nochmal überdacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

252-1 G 2, 3. Zeile sollte wie folgt ergänzt wer<strong>de</strong>n: " ...<br />

sind bedarfsgerecht zu sichern ... "<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung "Vorrangstandort" bezeichnet einen hinreichend konkreten<br />

Standort, eine raumordnerische Sicherung dieser<br />

Vorrangfunktion ist für ein Großschutzgebiet nicht möglich. Der<br />

Nationalpark Harz ist als VRG Natur und Landschaft<br />

ausgewiesen. Diese Festlegung ist aus <strong>de</strong>m LEP übernommen,<br />

dazu ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan nach § 6 Abs.1 LPlG<br />

LSA verpflichtet. Da es sich <strong>bei</strong> einem VRG um ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung han<strong>de</strong>lt, ist eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Zielfestlegung (VRST<br />

Foschung und Bildung) nicht möglich. Im Pkt. 5.1.3. Z 1 wird<br />

darauf hingewiesen, dass soweit es die<br />

Schutzgebietsverordnungen es gestatten, auch die Belange von<br />

Tourismus und Erholung in <strong>de</strong>n VRG NuL zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine mögliche europaweite Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />

Schmalspurbahn, z.B. für Eisenbahnfreun<strong>de</strong> wird nicht in<br />

Frage gestellt. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.2.<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Formulierung "...regionale und lan<strong>de</strong>sweite ..."<br />

bezieht sich auf die entsprechen<strong>de</strong> rechtliche <strong>Planung</strong>s-<br />

/Maßstabsebene und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Nomenklatur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnungspläne in Sachsen-Anhalt (Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REP sind regional be<strong>de</strong>utend, die <strong>de</strong>s LEP sind<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam bzw. hier lan<strong>de</strong>sweit).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Satz 2 in G 2 wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

" ... zu sichern und bedarfsgerecht zu entwickeln ..."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 238 von 610


TÖB: (252) Harzer Verkehrsverband e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

252-2 G 2: Hier fehlt ein Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />

län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Nationalpark Harz und das<br />

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz.<br />

252-3 G 5: Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist ein herausragen<strong>de</strong>s Thema im<br />

Harz-Tourismus (s.a. S. 73, 5. Absatz), dies muss<br />

hier explizit Erwähnung fin<strong>de</strong>n. Es besteht bereits ein<br />

hervorragen<strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetz, markiert durch<br />

<strong>de</strong>n Harzklub.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag: "Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist ein wichtiges<br />

Thema für Tourismus und Naherholung. Das<br />

bestehen<strong>de</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetz soll daher erhalten<br />

und, wo sinnvoll und notwendig, ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Da<strong>bei</strong> sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Streckenführungen abseits<br />

von Strassen für <strong>de</strong>n Allgemeinverkehr zu<br />

berücksichtigen. Überregional wirksame<br />

Weitwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege (Harzer-Hexen-Stieg, Selketalstieg,<br />

Harzer Grenzweg am Grünen Band,<br />

Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg, Wege Deutscher Kaiser und<br />

Könige) sollen erhalten und weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Organisationen und Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>tourismus<br />

sollen in ihren Bemühungen unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

252-4 G 6: Die Hinweise zu <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen können <strong>bei</strong><br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s Datensatzes 252-3 entfallen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schwerpunkt dieser Aussage betrifft ohnehin <strong>de</strong>n<br />

Radtourismus.<br />

keine Berücksichtigung G 2 ist eine LEP-Übernahme, die präzisiert wur<strong>de</strong>. Hier geht es<br />

speziell um <strong>de</strong>n Naturpark und seine Ausrichtung auf die<br />

Erholung. Der Naturpark schließt sowohl die Nationalpark- als<br />

auch die Biosphärenreservatsflächen ein. Der Nationalpark<br />

dient vorrangig <strong>de</strong>m Naturschutz bzw. <strong>de</strong>m Erhalt von<br />

gefähr<strong>de</strong>ten Lebensräumen, das Biosphärenreservat <strong>de</strong>m<br />

Erhalt von Kulturlandschaften mit reichem Natur- und<br />

Kulturerbe.<br />

Da unsere <strong>Planung</strong>sregion nicht län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifend ist, wird auf<br />

die gewünschte Ergänzung verzichtet. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />

Auslegung wur<strong>de</strong>n auch die "Nachbarlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" beteiligt. Die<br />

Begründung zum Pkt. 5.2.6. (1. Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />

unterstreicht ohnehin schon <strong>de</strong>n "Tourismus in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesamtregion Harz", <strong><strong>de</strong>r</strong> län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifend ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der Punkt 6.2.4. berücksichtigt die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

ausreichend, auch durch konkrete Nennungen regionaler und<br />

überregionaler Wege. Der Ausbau von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen sowie die<br />

Verbandsar<strong>bei</strong>t ist nicht über die Regionalplanung steuerbar.<br />

G 5 stellt ohnehin LEP-Übernahme dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Datensatz 252-3 wird G 5 nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, so dass auch<br />

G 6 die Aussagen zu <strong>de</strong>n Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen behält. G 6 als<br />

teilweise LEP-Übernahme geht ohnehin über <strong>de</strong>n Radtourismus<br />

hinaus (z.B. auch Blaues Band).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

253-7 Zu 2. Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />

Die unter <strong>de</strong>m Punkt Bevölkerungs- und<br />

Siedlungsentwicklung angestrebte Vermeidung von<br />

Zersiedlung durch ein intelligentes<br />

Brachflächenmanagement bzw. die Nutzung<br />

innerörtlicher Reserven ist grundsätzlich zu<br />

begrüßen. Allerdings müssen die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirtschaftlichen Entwicklung ausreichend<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Vorhan<strong>de</strong>ne Brachflächen<br />

sind nicht grundsätzlich geeignete Standorte für<br />

neue gewerbliche Ansiedlungen. Entschei<strong>de</strong>nd sind<br />

die Kriterien <strong><strong>de</strong>r</strong> verkehrstechnischen Erschließung<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage (außerhalb von Wohnbebauung). Bei<br />

Bedarf sind daher auch zukünftig geeignete<br />

Gewerbestandorte außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> benannten Flächen<br />

auszuweisen.<br />

253-44 Im Punkt 2 zur Wirtschaftsentwicklung wer<strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nste Wirtschaftszweige als Träger <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung benannt.<br />

Die IHK Halle-Dessau begrüßt diese Vielfalt und<br />

weist darauf hin, dass jegliche Festlegungen auf<br />

spezifische Branchen (Clusteransatz) kritisch zu<br />

bewerten sind. Eine verlässliche Prognose <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige<br />

ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund sollte<br />

eine möglichst breite Branchenstruktur im<br />

<strong>Planung</strong>sraum angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />

253-45 Im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf wird einseitig <strong><strong>de</strong>r</strong> natur- und<br />

umweltschonen<strong>de</strong> Tourismus privilegiert. Dies lehnt<br />

die IHK Halle-Dessau ab. Auch die angestrebte rein<br />

ökologisch orientierte Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

touristischen Infrastruktur ist abzulehnen. Die IHK<br />

for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diskriminierungsfreie Aussagen im Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz. Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong>de</strong>s<br />

Tourismus, welche sich mit <strong>de</strong>n regionalen<br />

Gegebenheiten vereinbaren, sind grundsätzlich nicht<br />

zu benachteiligen.<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung neuer Gewerbestandorte außerhalb von<br />

Brachflächen bzw. im Randbereich von Gemein<strong>de</strong>n (nicht<br />

innerörtlich) wird damit nicht ausgeschlossen, wenn diese<br />

genannten Flächen für Neuansiedlungen aus bestimmten,<br />

nachvollziehbaren Grün<strong>de</strong>n nicht geeignet sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Diskriminierung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Formen <strong>de</strong>s Tourismus ist im<br />

REPHarz nicht erkennbar. Immerhin wer<strong>de</strong>n im REPHarz 21<br />

großflächige Freizeitanlagen mit regelmäßig intensiver<br />

Erholungsnutzung ausgewiesen (zum Vgl. REPAnhalt 4 und<br />

REPHalle (2. Entwurf) 19 adäquate Standorte).<br />

Da jedoch gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturreichtum bzw. die hochwertige<br />

Landschaftsbildausstattung großer Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion die<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Grundlage für die lan<strong>de</strong>sweit herausragen<strong>de</strong><br />

touristische Stellung <strong>de</strong>s Harzes darstellt, wird logischerweise<br />

<strong>de</strong>m Schutz dieser "ökologischen" Ausgangsbedingungen im<br />

Leitbild ein hoher Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

253-8 Zu 3. Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für<br />

die <strong>Planung</strong>sregion:<br />

Im Grundsatz G 7-1 - Natur und Landschaft - wird für<br />

<strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz die Sicherung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen<br />

und überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereichen<br />

angestrebt. Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin,<br />

dass dies nicht zu Beeinträchtigungen<br />

wirtschaftlicher Aktivitäten in diesen Bereichen<br />

führen darf. Bestehen<strong>de</strong> wirtschaftliche Nutzungen<br />

sind zu sichern und nicht durch auf<br />

regionalplanerisch bedingten Ausweisungen<br />

basieren<strong>de</strong>n späteren Fachplanungen zu gefähr<strong>de</strong>n<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

253-9 Für <strong>de</strong>n Grundsatz G 8-2 - Industriell gewerbliche<br />

Altstandorte - gelten obige Aussagen. Die<br />

Ausweisung zukünftiger Gewerbestandorte sollte von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten Nutzung und <strong>de</strong>n dadurch<br />

hervorgerufenen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s<br />

abhängen. Es müssen weiterhin Flächen außerhalb<br />

von Altstandorten für die wirtschaftliche Nutzung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

4.1 <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

253-10 Zu 4.1. <strong>Planung</strong>sregion Harz:<br />

Die Begründung zu Ziel 4 ist zu aktualisieren.<br />

Mittlerweile liegt die 4. Regionalisierte<br />

Bevölkerungsprognose <strong>de</strong>s Statistischen<br />

Lan<strong>de</strong>samtes Sachsen-Anhalt vor.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

253-6 Ziel 14 sollte zur Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes zur Bindung von<br />

großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>lsbetrieben an Zentrale<br />

Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen und mittleren Stufe auf das<br />

Anpassungsgebot <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung an die Ziele<br />

und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung und<br />

Raumordnung entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB<br />

verweisen. Somit wür<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>ne, nicht <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan entsprechen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en<br />

auf <strong>de</strong>n Prüfstand gestellt und aufgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Kennnisnahme Der genannte Passus stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar.<br />

Hier geht <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Allgemeinwohls (Gefahrenabwehr) vor<br />

privaten Interessen. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><br />

Deichverlegungsverfahren die Eigentümer beteiligt und<br />

entschädigt. Im Pkt. 5.2.1 (Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) wird dieser allgemeine Grundsatz fachlich<br />

untersetzt. In diesen Vorbehaltsgebieten steht aus<br />

regionalplanerischer Sicht nicht das Verbot von Nutzungen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die planerische Konfliktbewältigung zur<br />

Scha<strong>de</strong>nsminimierung im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Gemäß G 3 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

5.2.1 ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlich-soziale Aspekt <strong>bei</strong> möglichen<br />

Vergrößerungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Retentionsräume zu prüfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Dieser Grundsatz soll <strong>de</strong>n sparsamen Umgang mit<br />

Bo<strong>de</strong>n/Freiraum <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung von Industrie- und<br />

Gewerbestandorten unterstützen. Eine Entwicklung auf neu<br />

ausgewiesenen Flächen wird nicht ausgeschlossen. Jedoch soll<br />

vor je<strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Inanspruchnahme von unvermehrbaren<br />

Ressourcen geprüft wer<strong>de</strong>n, ob Altstandorte ebenfalls geeignet<br />

sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Im Satz 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klammerzusatz "(4.<br />

Regionalisierte Bevölkerungsprognose von 01/2007 bestätigt<br />

Trend)" angehängt. Da jedoch diese aktualisierte Prognose<br />

bereits auf die neuen Landkreise abstellt (nicht i<strong>de</strong>ntisch mit<br />

Zuschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion) bleiben die genannten Zahlen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 3. Reg. Bevölkerungsprognose bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Z 14 wur<strong>de</strong> wortgleich aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Auf das<br />

Anpassungsgebot, welches für alle Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung gilt,<br />

muss <strong>bei</strong> Z 14 nicht noch mal verwiesen wer<strong>de</strong>n, es besteht<br />

bereits durch das BauGB.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

253-12 Die IHK Halle-Dessau begrüßt ausdrücklich die<br />

Ausweisung von Entwicklungsachsen im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Harz. Die<br />

Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP vorgegebenen<br />

überregionalen Entwicklungsachsen durch regionale<br />

Entwicklungsachsen wird <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />

Gegebenheiten gerecht. Es sind weitere regionale<br />

Entwicklungsachsen auszuweisen, so z.B. B 80, B<br />

86, B 85 / B 80 Berga-Kelbra.<br />

253-13 Die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Kategorie<br />

Entwicklungsachsen verbun<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />

Potenziale sind stärker herauszuheben. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zu Ziel 4 wird auf die<br />

Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />

verwiesen. Dies ist in eine Zielformulierung<br />

einzuar<strong>bei</strong>ten.<br />

5.1 Vorranggebiete<br />

253-5 Überlappungen von Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten sollten genutzt wer<strong>de</strong>n, um die<br />

Vereinbarkeit von Nutzungen festzulegen, so z. B.<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz und<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung.<br />

253-14 Die IHK Halle-Dessau begrüßt die klare Aussage,<br />

dass Ortslagen und baurechtlich gesicherte Flächen<br />

von entgegenstehen<strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />

Festlegungen ausgenommen sind.<br />

253-15 Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Bindungswirkung <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsgesetzes von 1998 sind <strong>bei</strong> fachlicher<br />

Sinnhaftigkeit überlagern<strong>de</strong> Vorrangnutzungen<br />

auszuweisen (z.B. Vorrang für Wassergewinnung<br />

und Vorrang für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang<br />

für Hochwasserschutz und Vorbehalt für<br />

Rohstoffgewinnung).<br />

keine Berücksichtigung Die B 80 und die B 86 sind bereits Bestandteil höherrangiger<br />

Entwicklungsachsen, die im REPHarz aus <strong>de</strong>m LEP<br />

übernommen wur<strong>de</strong>n.<br />

Eine NW-SE-verlaufen<strong>de</strong> regionale Achse im Bereich Berga-<br />

Kelbra B80/B85 ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verhältnismäßig geringen<br />

Verkehrsdichte (< 2.000 KfZ) auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 von Kelbra in<br />

Richtung Thüringen), fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Verkehrswege (z.B.<br />

Bahn) sowie nicht vorhan<strong>de</strong>ner Achsenanbindungen auf<br />

thüringischer Seite (LEP Thüringen, REP Nordthüringen) nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus <strong>de</strong>m LEP übernommene<br />

Begriffs<strong>de</strong>finition für die Entwicklungsachsen wird um folgen<strong>de</strong>n<br />

Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />

län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> und die transeuropäische Verbindung von<br />

Wirtschaftsräumen von Be<strong>de</strong>utung". Dieser Ergänzungsatz<br />

wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s LEP zu <strong>de</strong>n Entwicklungsachsen<br />

entnommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete wer<strong>de</strong>n i.d. R. nicht von Vorbehaltsgebieten<br />

überlagert. Außer<strong>de</strong>m hat immer das Vorranggebiet Priorität, da<br />

ein VRG nach § 4 Abs. 1 ROG als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen zu beachten ist. Ein VBG ist nach § 4 Abs. 2 ROG<br />

als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nach § 3 Nr. 2 sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (VRG) verbindliche<br />

Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestimmbaren abschließend abgewogenen textlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zeichnerischen Festlegungen, d. h. es han<strong>de</strong>lt sich um eine<br />

raumordnerische Letztentscheidung. Diese Letztentscheidung<br />

einer vorweggenommen <strong>Abwägung</strong> könnte durch<br />

Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten<br />

durch nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in Frage gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Deswegen wird bereits entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> im Regelfall auf solche<br />

Überlagerungen verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

253-16 Im Grundsatz G 3 sollten als zulässige bauliche<br />

Anlagen in <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz auch Anlagen zur<br />

Rohstoffgewinnung aufgeführt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>s Rohstoffabbaus in<br />

Hochwasserschutzgebieten wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

zu Ziel 6 von Punkt 5.1.5. (Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung) bereits erläutert. Es erfolgt<br />

daher nur eine Konkretisierung <strong>de</strong>s Grundsatzes.<br />

keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />

<strong>de</strong>n VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung im Bereich von<br />

Überschwemmungsgebieten kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen geologischen Bedingungen von<br />

Ausnahmefällen nicht die Re<strong>de</strong> sein, da die hochwertigen,<br />

abbaubaren Kiessandlagerstätten meist in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit häufig auch in <strong>de</strong>n<br />

Überschwemmungsgebieten liegen. Außer<strong>de</strong>m kann nicht von<br />

vornherein davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong><br />

Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Talauen mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />

diesbezüglichen Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />

innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />

VRG-Hochwasserschutz festlegt) und <strong>de</strong>n in Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.<br />

enthalten<strong>de</strong>n Regelungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung und <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes wer<strong>de</strong>n als<br />

ausreichend angesehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

253-17 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für Natur und<br />

Landschaft wer<strong>de</strong>n hier textlich die Gesamtgebiete<br />

festgelegt. Alle aufgeführten Vorranggebiete für<br />

Natur und Landschaft sollten dahin überprüft wer<strong>de</strong>n,<br />

ob wirklich immer die vollständige Region<br />

schützenswert ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur Teilbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Region.<br />

Die Vorranggebiete für Natur und Landschaft sollten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Ausweisung möglichst nur<br />

Teilgebiete <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gesamtbereiches<br />

umfassen.<br />

253-18 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Ziel 1 wird ausgeführt, dass es<br />

aufgrund naturschutzrechtlicher Verordnungen<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n kann, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>n Schutzzwecken anzupassen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen. Dies lehnt die IHK Halle-<br />

Dessau strikt ab. Die Versagung bisheriger<br />

wirtschaftlicher Aktivitäten ist nicht zulässig.<br />

Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen sind unter Bestandsschutz<br />

zu stellen. Auch Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erneuerungen und<br />

Erweiterungen müssen zukünftig möglich sein.<br />

253-19 Die IHK Halle-Dessau for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Klarstellung, dass<br />

bestehen<strong>de</strong> Genehmigungen, Satzungen,<br />

Erlaubnisse und Bewilligungen sowie<br />

Genehmigungstatbestän<strong>de</strong> nach Maßgabe<br />

verschie<strong>de</strong>ner Rechtsbereiche in <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Gebieten unberührt bleiben.<br />

253-20 Die Vorranggebiete XXIX "Borntal, Feuchtgebiete<br />

und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Allstedt" (unter Z 2) sind zu entfernen<br />

bzw. zu verkleinern. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong>en großräumiger<br />

Ausweisung sind Konflikte mit <strong>de</strong>m Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz<br />

Allstedt zu erwarten. Dessen regionale Be<strong>de</strong>utung ist<br />

durch die Ausweisung als Vorrangstandort (Punkt<br />

6.2.5, Ziel 3) im Planentwurf gewürdigt.<br />

keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n vom Regionalausschuss bestimmten Kriterien zur<br />

Festlegung von VRG NuL im REPHarz sind<br />

Naturschutzgebiete, FFH- und EU SPA-Gebiete sowie<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile, usw. zu prüfen und ggf. in<br />

die VRG aufzunehmen. Die diesbezüglichen Grundlagen<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Fachplanungen erstellt.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> NSG, die ab einer bestimmten Größe<br />

überwiegend als VRG Natur und Landschaft ausgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n, steht es <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung nicht zu, diese<br />

innergebietlich fachlich nochmals zu diffenzieren. Dagegen<br />

wur<strong>de</strong>n FFH-Gebiete und EU SPA im REPHarz eben nicht<br />

regelmäßig als VRG Natur und Landschaft (sofern nicht auch<br />

NSG bzw. Nationalpark), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dann (nur) als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems regionalplanerisch gesichert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung von VRG im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan geht<br />

nicht mit Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen einher. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z<br />

1 wird lediglich daraufhin gewiesen, dass <strong>bei</strong> Neuausweisungen<br />

von NSG die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen an die jeweiligen<br />

Verordnungen anzupassen sind (Naturschutzrecht).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Ist bereits im Begründungsteil zum Pkt. 5.1. Z 1, für alle VRG<br />

klargestellt.<br />

Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele und<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />

ROG an öffentliche Stellen und nicht an Personen <strong>de</strong>s<br />

Privatrechts gerichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Beim VRG XXIX han<strong>de</strong>lt es sich um eine regionalplanerische<br />

Sicherung bereits bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> und geplanter NSG, LSG und<br />

FFH-Gebiete. Ein <strong><strong>de</strong>r</strong>art großer Konflikt zwischen Naturschutz<br />

und <strong>de</strong>m Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Allstedt, <strong><strong>de</strong>r</strong> die genannte<br />

Vorrangstandortnutzung generell in Frage stellen wür<strong>de</strong>, ist auf<br />

regionalplanerischer Ebene nicht zu erkennen (siehe auch<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.5).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

253-21 Der Helmestausee Berga-Kelbra (Nr. V unter Z 2) ist<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufzählung zu streichen und statt<strong>de</strong>ssen als<br />

Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft<br />

einzustufen. Somit kann <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Tourismus besser Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

253-22 Die großräumige Ausweisung von Vorranggebieten<br />

für Landwirtschaft führte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit<br />

durchaus zu Problemen <strong>bei</strong>m Abbau von Rohstoffen<br />

und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Infrastrukturmaßnahmen.<br />

Daher wur<strong>de</strong>n diese Flächen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten<br />

Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s LEP <strong>de</strong>utlich reduziert. Dieser<br />

Herangehensweise sollte auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan<br />

folgen. Die im LEP LSA unter Pkt. 3.5.1. benannten<br />

Vorbehaltsgebiete sollten auch im REP als<br />

Vorbehaltsgebiete ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Der Stausee Kelbra hat internationale<br />

Be<strong>de</strong>utung als Rastplatz und Brutgebiet für Wat- und<br />

Wasservögel, <strong>de</strong>shalb wur<strong>de</strong> er als VRG NuL festgelegt. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong>de</strong>s VRG aus <strong>de</strong>m LEP wur<strong>de</strong> dieses jedoch im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Freizeiteinrichtungen bereits<br />

konkretisiert (hier verkleinert) und die zurückgenommene<br />

Teilfläche als VBG Tourismus und Erholung ausgewiesen.<br />

Damit ist dieser Belang in angemessener Weise im REPHarz<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im LEP, Pkt. 3.3.2., wird als Ziel festgelegt, dass VRG für<br />

Landwirtschaft durch die Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Konkretisierung und Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s LEP in<br />

<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen<br />

sind. Dieses für die Regionalplanung bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ziel <strong>de</strong>s LEP<br />

wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Festlegungen von VRG für Landwirtschaft im<br />

REPHarz erfüllt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-2 Die überregional und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Rohstoffvorkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind zu<br />

sichern.<br />

volle Berücksichtigung Die regional und überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Rohstoffvorkommen bzw. -lagerstätten wer<strong>de</strong>n, soweit diese<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits im Abbau stehen bzw. für eine künftige<br />

wirtschaftliche Gewinnung in Frage kommen, im REPHarz als<br />

Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung<br />

regionalplanerisch gesichert. Die Kriterien für regional bzw.<br />

überregional be<strong>de</strong>utsame Vorkommen wur<strong>de</strong>n vorher in einem<br />

Kriterienkatalog festgelegt. Dieser wur<strong>de</strong> im Regionalausschuss<br />

diskutiert und beschlossen, die diesbezüglichen Sitzungen<br />

waren öffentlich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-23 Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit von Rohstoffen<br />

sind die entsprechen<strong>de</strong>n Lagerstätten langfristig vor<br />

Überbauung zu schützen. In Abhängigkeit von Größe<br />

und Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkommen sind sowohl Vorrang-<br />

als auch Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

auszuweisen. Vorhan<strong>de</strong>nes Bergwerkseigentum ist<br />

vor Überplanungen zu schützen.<br />

Seit Anfang <strong><strong>de</strong>r</strong> 90er Jahre haben Unternehmen<br />

Lagerstätten erworben, erkun<strong>de</strong>t, aufgeschlossen<br />

und erhebliche Mittel in mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Anlagen und<br />

Technologien mit <strong>de</strong>m Ziel einer langfristigen<br />

Produktion investiert. Daher erwarten die<br />

Unternehmen einen perspektivisch gesicherten<br />

Zugriff auf ihre Rohstoffbasis. Der Gewährleistung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtigen Rohstoffgewinnung, aber auch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen kommt aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien<br />

Standortgebun<strong>de</strong>nheit, marktnahe Versorgung und<br />

kurze Transportwege eine grundlegen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />

zu. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s noch<br />

immer hohen Infrastrukturbedarfs in Sachsen-Anhalt<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Versorgungssicherheit hohe<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen. Die Rohstoffgewinnung<br />

liegt daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse.<br />

Die wirtschaftliche Nutzung erteilter<br />

Bergbauberechtigungen und von sonstigen<br />

Abbaugenehmigungen nach Naturschutzgesetz <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, Baurecht o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetz (BImSchG) darf<br />

nicht in Frage gestellt wer<strong>de</strong>n. Ansonsten wäre nicht<br />

auszuschließen, dass durch Ausweisung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Vorrangnutzungen in Gebieten mit rechtsgültigen<br />

Bergbau-/Abbauberechtigungen, die nicht als<br />

Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung<br />

raumordnerisch geschützt sind, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Beantragung<br />

eines Hauptbetriebsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb<br />

beschränkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar untersagt wer<strong>de</strong>n muss. Aus<br />

diesem Grund for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die IHK Halle-Dessau ein<br />

klares Bekenntnis zum Bestandsschutz bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungen. Analog <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Halle vom Dezember 2006 ist<br />

folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz aufzunehmen: "Abbauvorhaben mit<br />

gültigen Abbaugenehmigungen und<br />

Betriebsplanzulassungen, die nicht als<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung ausgewiesen<br />

sind, wer<strong>de</strong>n durch die getroffenen Aussagen im<br />

REP nicht in Frage gestellt."<br />

teilweise Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wur<strong>de</strong>n alle, min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Lagerstätten, die bereits im Abbau stehen, im REPHarz als<br />

VRG-Rohstoffgewinnung raumordnerisch gesichert. Die<br />

Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetriebe, die auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe<br />

bzw. Lagestättenqualität nicht als regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Lagerstätte anzusehen sind, fallen gemäß Z 7 in Pkt. 5.1.5.<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigten Abbaubereiche unter<br />

Bestandsschutz (aus regionalplanerischer Sicht). Die vom<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagene Formulierung ist bereits sinngemäß<br />

in Z 7 enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-25 Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

wur<strong>de</strong>n zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />

flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />

Sangerhausen die Vorranggebiete:<br />

- Kiessand Berga und<br />

- Kiessand Wallhausen.<br />

Die IHK for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen<br />

Nutzungsansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in<br />

diesen Fällen ein stärkeres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

Reduzierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnungsflächen sind<br />

aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

253-26 Der Rohstoffabbau in Flussauen und<br />

Hochwasserschutzgebieten ist weniger restriktiv zu<br />

handhaben als bisher. Bei Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Auflagen<br />

(Naturschutz, Hochwasserschutz) ist auch in solchen<br />

Gebieten Rohstoffgewinnung möglich. Die<br />

vorgesehene Eingrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regel"<br />

(Begründung zu Ziel 6, Pkt. 5.1.5) auf Ausnahmefälle<br />

ist daher zu eng gefasst.<br />

253-27 Die Sicherung untertägiger Kavernenspeicher zur<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Energieversorgung wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

253-28 Raumordnerische Festlegungen im REP dürfen nicht<br />

zur Beeinträchtigung bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlicher<br />

Aktivitäten führen. Diese sind unter Bestandsschutz<br />

zu stellen.<br />

keine Berücksichtigung Die genannen VRG wur<strong>de</strong>n im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung um<br />

die Bereiche reduziert, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen bereits aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht ein (höchstwahrscheinlich nicht<br />

überwindbarer) erheblicher Umweltkonflikt (auch FFH-Belange)<br />

erkennbar ist und <strong>de</strong>swegen die Genehmigungsfähigkeit für<br />

diese Teilbereiche, auch im Ergebnis <strong>de</strong>s REPHarz-<br />

Anhörungsverfahrens, wohl nicht in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Im Übrigen wur<strong>de</strong>n diese Gebietsreduzierungen von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffindustrie nicht bemängelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine restriktive Handhabung für die Rohstoffgewinnung in<br />

Überschwemmungsgebieten ist im REPHarz nicht erkennbar.<br />

Diese wird durch die konkreten Festlegungen im Pkt. 5.1.5<br />

sogar vielfach regionalplanerisch (und nicht als Ausnahme)<br />

unterstützt. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 6 wird lediglich auf Tageso<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sonstige ortsfeste Anlagen abgestellt (nicht auf die<br />

eigentliche Gewinnung), die <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss ggf.<br />

erheblich beeinträchtigen können. In einen solchen Fall hätte<br />

dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes das höhere Gewicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VBG HWS wird <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>te<br />

Bereiche in Raumordnungspläne (hier als Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) auszuweisen. Vorbehaltsgebiete sind<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach § 4 Abs. 2 ROG von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind. Es wird damit<br />

nicht in bestehen<strong>de</strong> Nutzungen eingegriffen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

253-29 Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin, dass die<br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems nicht zu Lasten<br />

wirtschaftlicher Betätigung gehen darf. Bestehen<strong>de</strong><br />

wirtschaftliche Nutzungen sind unter Bestandsschutz<br />

zu stellen. Einschränkungen für ausgewiesene<br />

Industriegebiete sind für die Wirtschaft nicht<br />

akzeptabel.<br />

Auch zukünftig müssen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erneuerungen<br />

und Erweiterungen möglich sein.<br />

Es ist klarzustellen, dass bestehen<strong>de</strong><br />

Genehmigungen, Satzungen, Erlaubnisse und<br />

Bewilligungen sowie Genehmigungstatbestän<strong>de</strong><br />

nach Maßgabe verschie<strong>de</strong>ner Rechtsbereiche in <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Gebieten unberührt bleiben.<br />

253-30 Die IHK Halle-Dessau for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, alle aufgeführten<br />

ökologischen Verbundsysteme daraufhin zu<br />

überprüfen, ob nicht nur Teilräume ökologisch<br />

schützenswert sind. In diesen Fällen sollte sich die<br />

Ausweisung auch nur auf <strong>de</strong>n schützenswerten Teil<br />

beschränken und nicht das gesamte Gebiet <strong>de</strong>n<br />

naturschutzrechtlichen Restriktionen unterwerfen.<br />

253-31 Das laut Ziel 3 zu beachten<strong>de</strong> Biosphärenreservat<br />

"Gipskarstlandschaft Südharz" ist bisher nicht offiziell<br />

ausgewiesen. Daher ist dieses aus <strong>de</strong>m Text zu<br />

entfernen.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach<br />

§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die VBG sind aufgrund von Fachplanungen<br />

(Biotopverbundplanungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LK, LSG-Verordnungen,<br />

Naturparkverordnung) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />

Festlegungen entstan<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> sind sowohl die LEP-<br />

Festlegung in Teilen konkretisiert als auch neue regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Verbundflächen aufgenommen wur<strong>de</strong>n. Durch die<br />

Festlegung von VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS wer<strong>de</strong>n die<br />

Gebiete keinen naturschutzrechtlichen Restriktionen<br />

unterworfen (siehe dazu Begründung Grundsatz 1, 2 Abs. 3<br />

Pkt. 5.2.3.).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich um einen "Entwicklungsplan", daher wer<strong>de</strong>n<br />

nicht nur Bestän<strong>de</strong> gesichert son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch <strong>Planung</strong>en. Solange<br />

das Biosphärenreservat nicht ausgewiesen ist, wer<strong>de</strong>n die<br />

Flächen dafür vor entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen gesichert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-32 Die Aufnahme von Vorbehaltsgebieten zur<br />

langfristigen Versorgungssicherung mit Rohstoffen<br />

wird ausdrücklich begrüßt.<br />

253-33 Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Ziel 1 verlangte<br />

Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage <strong>bei</strong> Erschließung<br />

von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />

ist zu streichen. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist aufgrund<br />

unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse,<br />

Rohstoffqualitäten sowie möglicher<br />

Verflechtungsbeziehungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Regionen<br />

nicht akzeptabel.<br />

253-34 Im Fall nicht ausgewiesener Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung in Folge großflächiger<br />

Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen<br />

(Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur und<br />

Landschaft) sind die Überlagerungen zu prüfen und<br />

ggf. zu entfernen. Auch verkleinerte<br />

Rohstoffgewinnungsgebiete sind auszuweisen.<br />

Alternativ können verschie<strong>de</strong>ne Nutzungsansprüche<br />

in Form überlagerter Vorbehaltsgebiete dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit <strong>de</strong>s Aufschlusses von<br />

Rohstofflagerstätten ist bereits jetzt ein notwendiger Aspekt <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumverträglichkeit von geplanten Vorhaben.<br />

Da einerseits mit <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Ausweisung schwerpunktmäßig <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

langfristigen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffversorgung Rechnung<br />

getragen wird, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit <strong>de</strong>m Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffnachfrage unternehmerische Belange betroffen sein<br />

können, wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf die bis dahin<br />

vorhan<strong>de</strong>ne "Ist"-Formulierung dieser Textpassage in eine<br />

"Sollte"-Formulierung umgewan<strong>de</strong>lt. Damit ist dieser Teil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

REP-Begründung nur als Empfehlung für nachfolgen<strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong>sprozesse zu verstehen. Da<strong>bei</strong> können natürlich ggf.<br />

solche Fragen wie unterschiedliche Rohstoffqualitäten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

unterschiedliche Absatzmärkte eine Rolle spielen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Laut Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> sollen<br />

auch VBG möglichst nicht durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e VBG überlagert<br />

wer<strong>de</strong>n. Zwar wur<strong>de</strong> im REPHarz auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> z.T. sehr<br />

hohen Dichte unterschiedlichster Nutzungsansprüche und -<br />

möglichkeiten von dieser Vorgabe teilweise abgewichen,<br />

allerdings nur dann, wenn die überlagern<strong>de</strong>n VBG-Funktionen<br />

(i.d.R. nicht mehr als 2 VBG überlagernd) zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht im<br />

erheblichen Konflikt stehen. Dies ist jedoch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung meistens nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum Pkt. 5.2.5. wird auf die<br />

Überlagerungsproblematik von, aus lagerstättengeologischer<br />

Sicht potenziellen VBG-Rohstoffgewinnung auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Vorranggebiete eingegangen. Eine solche Überlagerung ist in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht mehr genehmigungsfähig (siehe hierzu auch<br />

Datensatz 313-6, Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />

Verkehr).<br />

Der <strong>Planung</strong>sraum soll durch übergeordnete<br />

Raumordnungspläne entwickelt, geordnet und gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n, wo<strong>bei</strong> die unterschiedlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n<br />

Raum aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmt und Konflikte möglichst<br />

frühzeitig ausgeglichen wer<strong>de</strong>n sollen (§1 ROG). Eine bloße<br />

Darstellung aller im Raum vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen und<br />

<strong>Planung</strong>en stellt keine Raumordnung dar.<br />

Für eine Ausweisung von VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung<br />

kommen von vornherein nur min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Lagerstätten bzw. Lagerstättenteile in Frage.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-35 Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

wur<strong>de</strong>n zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />

flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />

Sangerhausen die Vorbehaltsgebiete Kiessand<br />

Roßla-Holzköhlerei, Kiessand E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-West,<br />

Kiessand E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, Kiessand Katharinenrieth. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Kiessand Martinsrieth-Wallhausen<br />

wur<strong>de</strong> als Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung komplett<br />

entfernt.<br />

Die IHK for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen<br />

Nutzungsansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung ein<br />

stärkeres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

Flächenreduzierungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten<br />

von bis zu 35 Prozent sind aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft<br />

nicht akzeptabel. Dem vorsorgen<strong>de</strong>n Gedanken zur<br />

Rohstoffsicherung müssen im <strong>Planung</strong>sraum<br />

ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

253-3 Wichtige Tourismusstandorte sind trotz<br />

konkurrieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumfunktionen zu sichern.<br />

Der Tourismus bil<strong>de</strong>t gera<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion einen<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wirtschaftsfaktor.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

253-37 Das einzige Objekt <strong>de</strong>s touristischen<br />

Lan<strong>de</strong>sprojektes "Gartenträume" im Landkreis<br />

Sangerhausen, das Europa Rosarium<br />

Sangerhausen, ist in die unter Z 1 aufgeführten<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Großflächige<br />

Freizeitanlagen aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Eine vorsorgen<strong>de</strong> raumordnerische Rohstoffsicherung muss,<br />

sofern sie diesem Anspruch genügen will, einen realistischen<br />

Hintergrund haben. Rohstoffflächen, die auf Grund erheblicher<br />

Umweltkonflikte für eine Gewinnung kaum zur Verfügung<br />

stehen, können folglich auch nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Zielstellung dienen.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten (Teil-)Flächen befin<strong>de</strong>n sich<br />

neben an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Restriktionen alle mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger im<br />

unmittelbaren Einflussbereich <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />

"Gewässersytem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme" (direkt randliche bzw. queren<strong>de</strong><br />

Gräben). Es ist nach jetzigem Kenntnisstand unrealistisch<br />

anzunehmen, dass Teile dieses FFH-Gebietes durch eine<br />

Kiessandgewinnung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> (extrem) hohen<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an eine FFH-Ausnahmeregelung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sonstigen Kiessand-/Rohstoffverbreitung im Alt-LK SGH<br />

beseitigt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten VBG ein starkes Gewicht <strong>bei</strong>gemessen, da bis<br />

auf das Gebiet Martinsrieth diese VBG im wesentlichen, trotz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> oben aufgezeigten Lage zum FFH-Gebiet, im REPHarz<br />

verblieben sind.<br />

Im übrigen wur<strong>de</strong>n diese Gebietsreduzierungen von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zuständigen Fachbehör<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffwirtschaft nicht<br />

kritisiert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz wur<strong>de</strong>n keine Tourismusstandorte ausgewiesen,<br />

hier sind Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung bzw.<br />

VRST für großflächige Freizeitanlagen festgelegt. Da<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um regional be<strong>de</strong>utsame Standorte, die Kriterien zur<br />

Festlegung wur<strong>de</strong>n zuvor durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss<br />

beschlossen.<br />

Die Sicherung von regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Standorten ist erfolgt,<br />

z.B. Stadt Ilsenburg (VRST Industrie und Gewerbe sowie<br />

großflächige Freizeitanlage und VBG für Tourismus). Das VBG<br />

für Tourismus/Erholung ist großflächig im Harz und <strong>de</strong>n<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Tourismusregionen ausgewiesen, so dass dieser<br />

Nutzung genügend Raum gegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Europarosarium ist keine großflächige Freizeitanlage<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschließung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ministerkonferenz für<br />

Raumordnung vom 14.02.1992. Das Rosarium wur<strong>de</strong> im<br />

REPHarz <strong>de</strong>m Pkt. 6.1.6, Z 2 (Vorrangstandort für Kultur und<br />

Denkmalpflege Sangerhausen) zugeordnet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.1 Allgemeine Ziele und Grundsätze zur Verkehrsentwicklung<br />

253-38 Der Leitsatz zur Reduzierung von Parallelverkehren<br />

(1.E. unter G 2) ist zu konkretisieren. Bei Vorliegen<br />

zeitlicher Alternierung o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />

Funktionen<br />

(Erschließungsfunktion/Verbindungsfunktion)<br />

einzelner Verkehrsträger können Parallelverkehre<br />

durchaus sinnvoll sein.<br />

253-39 Unter Grundsatz 2 2.B. können Wasserstraßen<br />

entfernt wer<strong>de</strong>n. Güterverkehrstaugliche<br />

Wasserstraßen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

nicht bekannt.<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

253-40 Die IHK weist darauf hin, dass Erhalt und Ausbau<br />

bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnnetze (Z 1) nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hoheit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz liegen.<br />

Solche Entscheidungen wer<strong>de</strong>n unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten vom Eigentümer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bahninfrastruktur getroffen.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

253-41 Ziele und Grundsätze eines <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes sollten stets diskriminierungsfrei<br />

formuliert sein. Aus diesem Grund schlägt die IHK<br />

folgen<strong>de</strong> Formulierung vor: "In Verkehrs- und<br />

Bauleitplänen für Ortslagen sind die verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verkehrsformen wie Rad- und Fußgängerverkehr,<br />

ÖPNV und motorisierter Individualverkehr<br />

gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu<br />

berücksichtigen."<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

253-42 Die geplante Ausweisung von<br />

Siedlungsbeschränkungsgebieten im Umfeld unter<br />

Ziel 3 benannter Flugplätze darf nicht zu<br />

Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Betätigungen<br />

führen. Analog zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Halle (Pkt.<br />

5.9.7.) sind gewerbliche Aktivitäten im<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiet weiterhin<br />

ausdrücklich zu gestatten.<br />

keine Berücksichtigung Textliche Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP;<br />

ohnehin (nur) ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<br />

Abweichen vom genannten Leitsatz ermöglicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 2 stellt eine LEP-Übernahme dar. Zwar sind innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion keine beschiffbaren Wasserstraßen vorhan<strong>de</strong>n,<br />

aber zumin<strong>de</strong>st sind für <strong>de</strong>n nordöstlichen Regionsbereich <strong>bei</strong><br />

Staßfurt auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zur Saale <strong>bei</strong> Calbe-Bernburg<br />

Möglichkeiten zur Nutzung einer Wasserstraße für <strong>de</strong>n<br />

Güterverkehr durchaus vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Z1 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1 LPlG). Gemäß § 3 Abs.<br />

5 LPlG bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG können in<br />

Raumordnungspläne Standorte und Trassen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verkehrsinfrastruktur gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Benennung umweltfreundlicher Alternativen in G 4 stellt<br />

keine Diskriminierung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein umweltbewußtes Denken<br />

dar.<br />

In diesem Pkt. geht es um <strong>de</strong>n Rad- und fußläufigen Verkehr.<br />

Eine Gleichstellung von ÖPNV und motorisierten<br />

Individualverkehr wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegungen<br />

zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong>laufen, siehe auch G 3 in Pkt. 6.2.1, da gemäß LEP<br />

<strong>de</strong>m ÖPNV Vorrang vor <strong>de</strong>m motorisierten Individualverkehr<br />

eingeräumt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es wur<strong>de</strong>n bisher keine Siedlungsbeschränkungsgebiete im<br />

REPHarz ausgewiesen. Sollte ggf. dies künftig erfolgen (siehe<br />

auch Begründung zu Z 5), so sind die dieszüglichen<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 3.6.6.6 <strong>de</strong>s LEP-LSA anzuwen<strong>de</strong>n (z.B.<br />

keine neuen Baugebiete für Wohnnutzungen, keine<br />

Krankenhäuser und Erholungsheime). Gewerbliche Aktivitäten<br />

wären von Beschränkungen in diesem Sinne nicht betroffen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

253-43 Energieeinsparmaßnahmen sowie rationelle<br />

Möglichkeiten zur Energieumwandlung sind zu<br />

begrüßen. Die unter G 6 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

energiewirtschaftlichen Gemeinschaftslösungen für<br />

neue Gewerbe- und Siedlungsgebiete dürfen nicht<br />

mit einem Anschlusszwang an das Fernwärmenetz<br />

verbun<strong>de</strong>n sein. Solche Festlegungen bzw. die<br />

darauf aufbauen<strong>de</strong>n Fachplanungen greifen in die<br />

Entscheidungsrechte privater Investoren ein und sind<br />

strikt abzulehnen.<br />

Kenntnisnahme Übernahme aus LEP und Konkretisierung. Es han<strong>de</strong>lt sich um<br />

einen Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen ist, d.h.<br />

die Möglichkeit einer Gemeinschaftslösung ist zu prüfen und <strong>bei</strong><br />

Vorliegen von Energie- und Kostenersparnissen sollte die<br />

Umsetzung angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />

Gegenüber Privatpersonen, die nicht im § 4 ROG genannt<br />

wer<strong>de</strong>n, entfaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> REP ohnehin keine Bindungswirkung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (253) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

253-1 Das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Region zu einem<br />

attraktiven und leistungsfähigen Wirtschaftsraum<br />

unter Beachtung ökologischer und sozialer Belange.<br />

Im <strong>Planung</strong>sraum <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz<br />

existieren vielfältigste raumstrukturelle Nutzungen<br />

mit <strong>de</strong>m Potenzial, sowohl eine wettbewerbsfähige<br />

Wirtschaftsstruktur mit zukunftssicheren<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätzen als auch eine ökologisch wertvolle<br />

Landschaft mit hohem Erholungswert zu schaffen<br />

bzw. weiter auszubauen. Laut<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz sind die regionalen<br />

Entwicklungspläne aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

(LEP) zu entwickeln. Die darin festgelegten<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung sind zu übernehmen, und soweit<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Auf<br />

die unter Punkt 4 im LEP festgelegten<br />

"Einzelfachlichen" Grundsätze braucht lediglich<br />

verwiesen zu wer<strong>de</strong>n. Weitere Ergänzungen sind<br />

nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Reine wörtliche Übernahmen aus<br />

<strong>de</strong>m LEP sind überflüssig.<br />

253-4 Überplanungen bisher wirtschaftlich genutzter<br />

Räume durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrangfunktionen sind zu<br />

vermei<strong>de</strong>n, so z. B. Hochwasserschutz über<br />

Landwirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung Vorgaben über Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nach § 16 Abs.1 Nr. 6 LPlG. Die<br />

Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichkeit zur Ergänzung von<br />

Einzelfachlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s LEP obliegt <strong>de</strong>n regionalen<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>n<br />

Einzelfachlichen Grundsätzen von 1999 stammt und seit <strong>de</strong>m<br />

einige grundlegen<strong>de</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen z. B. in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Energie, Naturschutz, Erholung und Tourismus stattfan<strong>de</strong>n,<br />

wur<strong>de</strong>n dazu entsprechen<strong>de</strong> Präzisierungen vorgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Bis auf streng geschützte Gebiete gibt es aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion kaum größere<br />

Flächen, die nicht in irgen<strong>de</strong>iner Form wirtschaftlich genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei einer Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wür<strong>de</strong>n die<br />

raumordnerischen <strong>Planung</strong>s- und Steuerungsmöglichkeiten<br />

stark eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Dies trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />

Landwirtschaftsfläche zu, die mit 58 % in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

(Landkreise von 32 % bis knapp 80 %) <strong>de</strong>n mit Abstand<br />

größen Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtbo<strong>de</strong>nnutzung ausmacht.<br />

Zur speziellen Problematik von VRG Hochwasser auf<br />

Ackerflächen siehe Datensatz 201-2 (Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />

Bauernverban<strong>de</strong>s Bör<strong>de</strong>)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

254-5 Zu 2. Wirtschaftsentwicklung:<br />

Im Leitbild Wirtschaftsentwicklung wird die<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus als einer <strong><strong>de</strong>r</strong> wesentlichen<br />

außerindustriellen Wirtschaftsfaktoren<br />

hervorgehoben. Nach Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg erscheint die Beschränkung <strong>de</strong>s<br />

Tourismus auf die Natur- und Kulturlandschaft Harz<br />

nach wie vor nicht angebracht. Somit sollte die<br />

Formulierung "Die führen<strong>de</strong> Position in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tourismusbranche im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur- und<br />

Kulturlandschaft Harz ..." (siehe S. 3) durch "Die<br />

führen<strong>de</strong> Position in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismusbranche im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Region Harz ... " ersetzt wer<strong>de</strong>n. Unter<br />

dieser, etwas weiter gefassten Formulierung, kann<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus in seiner Gesamtheit abgebil<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus regen wir an, <strong>de</strong>n Satz: "Darüber<br />

hinaus ist <strong>de</strong>m natur- und umweltschonen<strong>de</strong>n<br />

Tourismus, <strong><strong>de</strong>r</strong> die eindrucksvollen naturräumlichen<br />

und kulturhistorischen Potenziale <strong><strong>de</strong>r</strong> Region nutzt,<br />

diese aber nicht beeinträchtigt, Priorität<br />

einzuräumen." zu streichen. Wie schon in unserer<br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf vorgebracht, sollte in<br />

diesem Zusammenhang auf eine Priorisierung <strong>de</strong>s<br />

natur- und umweltschonen<strong>de</strong>n Tourismus verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

254-6 Im Satz "Weitere Wachstumschancen <strong>de</strong>s<br />

Tourismus unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Kurwesens liegen<br />

unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen<br />

Angebotsqualitäten ... " (S. 3, Absatz 3) sollte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begriff Kurwesen durch <strong>de</strong>n gängigen Begriff<br />

Gesundheitswirtschaft ersetzt wer<strong>de</strong>n. Im gleichen<br />

Satz sollte die Formulierung "ökologisch orientiert"<br />

entfallen, da sie eine ökologische Überbewertung<br />

darstellt.<br />

keine Berücksichtigung Die hochwertige Natur- und Kulturlandschaft ist die<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Grundlage für die enorme touristische<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzes im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Regionen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Alle für <strong>de</strong>n Harzbereich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Tourismusformen (Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>-, Erholungs-, Gesundheits-, Städteund<br />

Kulturtourismus) hängen mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger von <strong>de</strong>n<br />

Potentialen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen Natur- und Kulturlandschaft ab. Wür<strong>de</strong><br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Nutzung Natur und Umwelt nicht<br />

hinreichend geschont wer<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong> man folglich die eigenen,<br />

regionsspezifischen Potentiale und damit letztendlich <strong>de</strong>n<br />

Gesamttourismus im Bereich <strong>de</strong>s Harzes mittel- bis langfristig<br />

schwächen.<br />

Eine Benachteiligung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Formen <strong>de</strong>s Tourismus wird<br />

durch die genannten Formulierungen nicht hervorgerufen.<br />

(siehe auch Datensatz 253-45, IHK Halle/Dessau)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Kurwesen wird hier genannt, weil mittlerweile viele Hotels<br />

Wellness-Urlaub anbieten. Es sollen aber die Kurorte mit ihren<br />

speziellen Angeboten in das Tourismuskonzept eingebun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch die ökologisch orientierte Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung schafft neue<br />

Besuchergruppen sowie für folgen<strong>de</strong> Generationen erlebbare<br />

Natur und Kultur (Nachhaltigkeitsprinzip, siehe auch Datensatz<br />

253-45, Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Halle/Dessau). Außer<strong>de</strong>m geht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Gesundheitswirtschaft weit über das Kurwesen<br />

hinaus (z.B. Krankenhauswirtschaft, Krankenkassen,<br />

Pharmawesen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

254-7 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf verwies die<br />

IHK Mag<strong>de</strong>burg darauf, dass die Bestandsbetreuung<br />

von Unternehmen einen Schwerpunkt darstellt.<br />

Daher sollte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

und -entwicklung die Bestandsbetreuung von<br />

Unternehmen in das Leitbild integriert wer<strong>de</strong>n.<br />

Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansiedlung neuer Unternehmen fin<strong>de</strong>t in<br />

diesem Zusammenhang auch die Pflege<br />

bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen Berücksichtigung. Nach<br />

Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen konnten wir<br />

feststellen, dass dieser Punkt in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen<br />

Grundsatz 7.6 Wirtschaft aufgenommen wur<strong>de</strong>. Dies<br />

wird aus unserer Sicht begrüßt. Wir halten es jedoch<br />

für notwendig, diesen wichtigen wirtschaftlichen<br />

Aspekt auch in das Leitbild zu integrieren.<br />

254-8 Zu 3. Verkehrsentwicklung:<br />

In Bezug auf diesen Punkt <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s ist die IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg wie auch schon in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

zum 1. Entwurf <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass hier die<br />

Aussage im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen sollte, wonach die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsinfrastruktur und -träger für<br />

eine räumlich ausgewogene und langfristig<br />

wettbewerbsfähige Region notwendig ist. Auf <strong>de</strong>n<br />

Verweis einer sozial- und umweltverträglichen<br />

Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität sollte verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität<br />

dürfen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Nachhaltigkeitsaspektes nicht nur sozial- und<br />

umweltverträgliche Faktoren in Ansatz gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachhaltigkeit sind auch<br />

ökonomische Aspekte von Be<strong>de</strong>utung.<br />

keine Berücksichtigung Die konkrete Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist nicht direkter Bestandteil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, die hierfür lediglich <strong>de</strong>n Rahmen setzt. In<br />

<strong>de</strong>m allgemein zu halten<strong>de</strong>n Leitbild wird auch nicht konkret<br />

zwischen Neuansiedlungen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestandssicherung<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Unternehmen unterschie<strong>de</strong>n, da <strong>bei</strong><strong>de</strong>s für eine<br />

positive wirtschaftliche Entwicklung im Sinne <strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s von<br />

Be<strong>de</strong>utung ist. Folglich ist die diesbezügliche Festlegung im<br />

Pkt. 7.6 ausreichend und entfaltet hier auch als Grundsatz eine<br />

rechtliche Wirkung. Das Leitbild entfaltet dagegen keine direkte<br />

raumordnerische Rechtswirkung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Aussagen <strong>de</strong>s REP geben diesen Inhalt sinngemäß wie<strong><strong>de</strong>r</strong>. Im<br />

Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht hier die Absicherung einer leistungsfähigen<br />

Verkehrsinfrastruktur, die dann natürlich auch<br />

wirtschaftlich/ökonomisch sein muss. Im übrigen gilt die<br />

nachhaltige Raumentwicklung als Leitvorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung (Einklang von sozialen und wirtschaftlichen<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen mit ökologischen Funktionen). Die<br />

raumordnerische Steuerung dient also auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwicklung<br />

sozial- und umweltverträglicher Prozesse, hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Mobilität.<br />

Z.B. sollte eine neu zu planen<strong>de</strong> Ortsumfahrung umwelt- und<br />

sozialverträglicher sein als eine bisher stark frequentierte,<br />

schlecht ausgebaute Ortsdurchfahrt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

254-9 Die bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung gem. § 2 Abs. 2<br />

Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes um<br />

Grundsätze, die für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt von Be<strong>de</strong>utung sein sollen, ergänzt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Es ist nicht immer ein<strong>de</strong>utig erkennbar, in welchem<br />

Maß die gegenüber <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sgesetzlich<br />

abschließend geregelten Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung vorgenommenen Er-gänzungen für<br />

die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region Harz von Be<strong>de</strong>utung sind. Daher sollten - wie<br />

schon in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />

angeregt - die Grundsätze G 1-2, G 3-4, G 10-3, G<br />

12-2 entfallen. Ebenso sollte die Ergänzung im<br />

Grundsatz G 7-1 "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sind"<br />

entfallen, da es zu einer nicht notwendigen<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s Grundsatzes führt.<br />

254-10 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg schlägt hinsichtlich <strong>de</strong>s G 13-2<br />

vor, <strong>de</strong>n Inhalt in Bezug auf <strong>de</strong>n Wortlaut<br />

"ökologische Tragfähigkeit" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Beim Bau von<br />

großflächigen Freizeiteinrichtungen wird ohnehin u.a.<br />

die Umweltverträglichkeit im<br />

Genehmigungsverfahren geprüft. Eine ökologische<br />

Überbewertung in diesem Punkt ist nicht<br />

sachgerecht.<br />

Der Wegfall dieser Grundsätze sollte trotz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tatsache, dass die Grundsätze untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

spannungsfrei sind und als abstrakt formulierte<br />

Handlungsmaximen ihre Gewichtung im Einzelfall<br />

erst aufgrund einer <strong>Abwägung</strong>s- und<br />

Ermessensentscheidung für eine konkrete<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme<br />

erfahren, erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung Maßgebend für die allgemeinen Grundsätze im REP sind die<br />

diesbezüglichen lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben. Bereits im LEP<br />

sind nicht alle in § 2 Abs. 2 ROG genannten Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Die genannten, eigenen allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>s REPHarz<br />

ergänzen bzw. konkretisieren die entsprechen<strong>de</strong>n Grundsätze<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans speziell auf die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region, da Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion nicht im<br />

gesamten Land Sachsen-Anhalt o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />

geregelt wer<strong>de</strong>n können. Diese Vorgehensweise ist gemäß § 6<br />

LPlG möglich. Eine Streichung wird daher weiterhin abgelehnt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 13-2 stellt eine LEP-Übernahme dar (abschließend geregelter<br />

Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt). Daher ist eine Streichung einzelner<br />

Textbausteine bereits ohne fachliche Wertung <strong>de</strong>s Vorschlages<br />

nicht möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

254-11 Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung. Für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz sind die Grundzentren <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogramms für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />

Mag<strong>de</strong>burg übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />

Aufstellungsverfahren und zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes vorgeschlagen, regt<br />

die IHK Mag<strong>de</strong>burg nach wie vor an, die Stadt<br />

Derenburg als Zentralen Ort <strong><strong>de</strong>r</strong> Stufe Grundzentrum<br />

auszuweisen.<br />

254-12 Das Grundzentrum Harzgero<strong>de</strong> nimmt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

wichtige Aufgaben wahr, die über grundzentrale<br />

Funktionen hinausgehen (z.B. im Bereich<br />

Tourismus). Daher schlägt die IHK Mag<strong>de</strong>burg vor,<br />

das Grundzentrum Harzgero<strong>de</strong> zu einem<br />

Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

heraufzustufen.<br />

254-13 Auch im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum<br />

Grundsatz G 20 zu entnehmen, dass das<br />

Verkehrsaufkommen in <strong>de</strong>n Orten auf das<br />

notwendige Maß zu beschränken ist. Wir halten es<br />

für zwingend notwendig, dass in diesem<br />

Zusammenhang klargestellt wird, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wirtschaftsverkehr im Raum sowie in <strong>de</strong>n Städten<br />

und Gemein<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region gewährleistet wird. Aus<br />

Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz G 20<br />

hinsichtlich dieser Sachlage geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Unser Vorschlag bezüglich einer Neuformulierung<br />

lautet (S. 59 Begründung G 20 erster Anstrich): "<br />

...unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em: - die Entwicklung <strong>de</strong>s Verkehrs<br />

einschl. Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten ... ".<br />

Der Wortlaut " ... das Verkehrsaufkommen in <strong>de</strong>n<br />

Orten ist auf das notwendige Maß zu beschränken<br />

... " sollte entfallen.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher gelten<strong>de</strong> Grundzentreneinstufung im REPHarz<br />

<strong>bei</strong>behalten. Eine Überprüfung und Neufestlegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundzentren erfolgt im geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verfahren unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Festlegungen zu zentralen Orten höherer Kategorie sind nach §<br />

4 Abs. 2 Nr. 1 LPlG <strong>de</strong>m LEP-LSA vorbehalten. Dazu gehören<br />

auch die Grundzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

(siehe Z 10 in Pkt. 4.3 als LEP-Übernahme).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, 6.2. G 1, abschließend geregelter Grundsatz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt, <strong><strong>de</strong>r</strong> gem. § 6 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz zu übernehmen<br />

ist.<br />

Grundlage ist weiterhin die nachhaltige, ökonomisch, sozial und<br />

ökologisch ausgewogene Raumentwicklung als Leitvorstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung. In diesem Sinne wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftsverkehr<br />

gewährleistet und nicht eingeschränkt (gehört <strong>bei</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verkehre zum<br />

notwendigen Maß). Folglich sollte z.B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Städtebau<br />

Gewerbe- und Industriestandorte und <strong><strong>de</strong>r</strong>en innerörtliche<br />

verkehrliche Anbindung so planen bzw. optimieren, dass<br />

einerseits durch diesen Verkehr die örtliche Lebensqualität<br />

nicht erheblich beeinträchtigt wird und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits eine<br />

wirtschaftlich vertretbare Anbindung ("notwendige Maß")<br />

gegeben ist. Weiterhin ist es u.E. auch nicht för<strong><strong>de</strong>r</strong>lich für die<br />

Wirtschaft (z.B. Tourismus), wenn in <strong>de</strong>n Orten das<br />

innerörtliche Verkehrsaufkommen ständig steigt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

254-14 Im 2. Entwurf zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

erfolgte die Aufnahme von Entwicklungsachsen von<br />

europäischer Be<strong>de</strong>utung und überregionaler<br />

Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan.<br />

Diese Achsen wur<strong>de</strong>n durch Achsen von regionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung ergänzt. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg wird<br />

dies positiv aufgefasst.<br />

254-15 Die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Kategorie<br />

Entwicklungsachsen verbun<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />

Potenziale sollten stärker herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird auf die<br />

Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />

verwiesen. Diese sollte in eine neue Zielformulierung<br />

eingear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n, z.B. Z 5 "Entwicklungsachsen<br />

sind Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Region durch die Vermittlung von Lagevorteilen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s europäischen Standortwettbewerbs.<br />

Auf <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stärkung und weitere Entwicklung ist<br />

hinzuwirken".<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

254-16 Wie bereits im 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes ist <strong>de</strong>m G 3 zu entnehmen, dass<br />

in Ausnahmefällen bauliche Anlagen in <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz zulässig sein<br />

können, die zwangsläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Wohles <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit nur in<br />

diesem Bereichen errichtet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg ist es weiterhin<br />

notwendig, dass hier mit Blick auf die<br />

Standortgebun<strong>de</strong>nheit und im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffvorsorge unbedingt als zulässige bauliche<br />

Anlagen auch Anlagen zur Rohstoffgewinnung<br />

aufgeführt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus <strong>de</strong>m LEP übernommene<br />

Begriffs<strong>de</strong>finition für die Entwicklungsachsen wird um folgen<strong>de</strong>n<br />

Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />

län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> und die transeuropäische Verbindung von<br />

Wirtschaftsräumen von Be<strong>de</strong>utung". Dieser Ergänzungsatz<br />

wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s LEP zu <strong>de</strong>n Entwicklungsachsen<br />

entnommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />

<strong>de</strong>n VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung im Bereich von<br />

Überschwemmungsgebieten kann in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hiesigen geologischen Bedingungen von<br />

Ausnahmefällen nicht die Re<strong>de</strong> sein, da die hochwertigen,<br />

abbaubaren Kiessandlagerstätten meist in <strong>de</strong>n Talauen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit häufig auch in <strong>de</strong>n<br />

Überschwemmungsgebieten liegen. Außer<strong>de</strong>m kann nicht von<br />

vornherein davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong><br />

Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Talauen mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />

diesbezüglichen Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />

innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />

VRG-Hochwasserschutz festlegt) und <strong>de</strong>n in Z 8 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.<br />

enthalten<strong>de</strong>n Regelungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung und <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes wer<strong>de</strong>n als<br />

ausreichend angesehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

254-23 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg vertritt nach wie vor die<br />

Auffassung, dass die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur<br />

Ziel<strong>de</strong>finition Z 1 (Pkt. 5.1.3) aufgeführte<br />

Formulierung "Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen können i.d.R.<br />

weiter betrieben wer<strong>de</strong>n, soweit sie <strong>de</strong>n Schutzzielen<br />

nicht entgegenstehen" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Darüber hinaus wird ausgeführt, dass es aufgrund<br />

naturschutzrechtlicher Verordnungen in Einzelfällen<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n kann, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>n Schutzzwecken anzupassen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen.<br />

Dies wird aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg nicht<br />

befürwortet. Bei bestehen<strong>de</strong>n Nutzungen muss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erweiterte Bestandsschutz (siehe auch § 1 (10)<br />

BauNVO) in Ansatz gebracht wer<strong>de</strong>n. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,<br />

Erneuerungen und Erweiterungen müssen im Sinne<br />

einer wirtschaftlichen Entwicklung unbedingt zulässig<br />

sein (siehe auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Halle-<br />

Dessau vom 12.04.2007). In <strong><strong>de</strong>r</strong> Konsequenz sind<br />

die Sätze: "Bestehen<strong>de</strong> Nutzungen können i.d.R.<br />

weiter betrieben wer<strong>de</strong>n, soweit sie <strong>de</strong>n Schutzzielen<br />

nicht entgegenstehen" und "In Einzelfällen kann es<br />

aufgrund von naturschutzrechtlichen Verordnungen<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich wer<strong>de</strong>n, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung an <strong>de</strong>n Schutzzweck anzupassen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auszuschließen" zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für <strong>de</strong>n Außenbereich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

für Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen.<br />

In <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft sind auch Gebiete enthalten,<br />

die erst als Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuausausweisung solcher Gebiete<br />

wer<strong>de</strong>n Verordnungen erlassen, worin <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzzweck und die<br />

Ge- und Verbote festgelegt wer<strong>de</strong>n. Durch eine solche<br />

Verordnung ist es also möglich, dass Nutzungen angepasst<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Diese Schutzgebietsneuausweisungen dauern<br />

meistens mehrere Jahre, da alle Betroffenen vorher angehört<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die diesbezügliche Begründung sollte auch klarstellen, dass in<br />

<strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft eben nicht von vornherein<br />

jegliche an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen aus raumordnerischer Sicht<br />

unzulässig sind. Regionalplanerisch entscheidungserheblich ist<br />

diesbezüglich die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 festgelegten, "zu<br />

sichern<strong>de</strong>n Funktionen". Auf die Problematik möglicher<br />

Konflikte zwischen Nutzungen und eigentlichem<br />

Naturschutzrecht wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung hingewiesen, da<br />

i.d.R. die im REPHarz ausgewiesenen VRG Natur und<br />

Landschaft ohnehin einen hohen naturschutzrechtlichen<br />

Schutzstatus besitzen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-25 Zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung von Rohstoffen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz wur<strong>de</strong>n Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

ausgewiesen. Für Gewinnungsstellen, die nicht als<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n spezielle Festlegungen getroffen. Im<br />

Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5 heißt es, dass, "Vorhaben mit<br />

zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen er-teilten<br />

Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nicht Frage gestellt wer<strong>de</strong>n." Damit<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand und die Entwicklung von<br />

bergrechtlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zuständigkeiten<br />

genehmigten Gewinnungsstellen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, die nicht als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebiete dargestellt sind, festgeschrieben.<br />

Diese Festlegung war sowohl im 1. und ist im 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

enthalten. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg wird diese<br />

Festlegung ausdrücklich begrüßt.<br />

254-26 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Z 7 ist zu entnehmen, dass<br />

Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen<br />

Bestandsschutz besitzen. Überdies besteht lt.<br />

Begründung für darüber hinausgehen<strong>de</strong> räumliche<br />

Erweiterungen ein <strong>Abwägung</strong>sgebot. Die IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg verweist an dieser Stelle erneut auf <strong>de</strong>n<br />

erweiterten Bestandsschutz. Erweiterungen,<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sowie<br />

Erneuerungen bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte und Anlagen<br />

müssen gewährleistet wer<strong>de</strong>n (siehe auch § 1 (10)<br />

BauNVO). Dies sollte in die Zielformulierung <strong>de</strong>s Z 7<br />

integriert wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für Bergbau, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n für<br />

Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen (Baurecht). Im<br />

übrigen wird gemäß Datensatz 313-48 (Ministerium für<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 7 die<br />

Frage <strong>de</strong>s <strong>Abwägung</strong>sgebotes <strong>bei</strong> Abbauerweiterungen auf<br />

mögliche betroffene Vorbehaltsgebiete eingeschränkt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-27 Zu<strong>de</strong>m ist es aus unserer Sicht unbedingt notwendig,<br />

dass gewährleistet wird, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />

Rohstoffgewinnung entgegenstehen<strong>de</strong><br />

Überlagerungen mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen (u.a.<br />

Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur und<br />

Landschaft), die <strong>de</strong>n Abbau verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n,<br />

ausgeschlossen sind.<br />

254-29 Der Begründung zum Pkt. 5.1.5 Z 4 ist zu<br />

entnehmen, dass die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung durch die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>m zuständigen Fachamt, <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen (LAGB)<br />

Sachsen-Anhalt erfolgte. Die in <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />

<strong>de</strong>s LAGB vorgeschlagenen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg<br />

mitgetragen. Vom LAGB wur<strong>de</strong>n insgesamt 48<br />

Gebiete für die gesamte <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

vorgeschlagen, die als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festgelegt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Der Stellungnahme <strong>de</strong>s LAGB ist zu<br />

entnehmen, dass im Prozess <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung zum 1.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

insgesamt 45 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n. Im<br />

Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs<br />

wur<strong>de</strong>n nunmehr 42 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen.<br />

teilweise Berücksichtigung Vorranggebiete sind Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> ihren raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen zu beachten sind (§ 4 Abs. 1 ROG). Es sind<br />

raumordnerische Letzentscheidungen, die keiner<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong> mehr zugänglich sind.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2<br />

ROG). Ihnen soll in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> aber ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

Gewicht <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n, sie sind jedoch in begrün<strong>de</strong>ten<br />

Fällen überwindbar. Im REPHarz erfolgte folglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-<br />

Rohstoffgewinnung stets und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG-Rohstoffgewinnung<br />

überwiegend keine Überlagerung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VRG-/VBG-<br />

Festsetzungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme In Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5. erfolgt für genehmigte Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong>, die<br />

nicht als VRG- o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wur<strong>de</strong>n,<br />

ein regionalplanerischer Bestandsschutz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-33 Die Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen zum 1.<br />

Entwurf ergab, dass <strong>de</strong>n von uns vorgeschlagenen<br />

Gebietsausweisungen nicht gefolgt wur<strong>de</strong>. Aus<br />

unserer Sicht müssen weiterhin folgen<strong>de</strong> Gebiete<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n:<br />

1. Felswerke GmbH<br />

Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m Unternehmen sind die<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland sind nicht vollständig<br />

dargestellt, was in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endkonsequenz zur Folge<br />

hätte, dass sich die zukünftigen Abbauaktivitäten auf<br />

die ausgewiesenen Vorrangflächen beschränken<br />

müssen. Darüber hinaus sollten im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffsicherung die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> "Kleiner und<br />

Großer Hornberg", "Rachental" und "Rübeland" zu<br />

einem einheitlichen Vorranggebiet zusammengefasst<br />

wer<strong>de</strong>n, da eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n kaum möglich ist.<br />

Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist in diesem Zusammenhang<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nicht einverstan<strong>de</strong>n und hält es<br />

für notwendig, die Ausweisung in Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m Unternehmen entsprechend anzupassen (siehe<br />

auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />

3.04.2007 und 3.11.2005). Auf die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flächen als Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystem zwischen <strong>de</strong>n<br />

Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n sollte verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland als räumliche Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgabe beruhen auf <strong>de</strong>n bergrechtlich<br />

abgestimmten Flächen. Eine Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />

zum jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, welche<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist auch die<br />

bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />

an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />

<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebiete). Die Bereiche zwischen <strong>de</strong>n VRG<br />

Rohstoffgewinnung befin<strong>de</strong>n sich im VBG-ÖVS und im VBG-<br />

TuE , da diese Flächen im LSG Harz bzw. im Naturpark Harz<br />

liegen.<br />

Der Einwendung geht fälschlicherweise davon aus, dass<br />

außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />

aus regionalplanerischer Sicht von vornherein keine<br />

Rohstoffgewinnung ermöglicht wird. Eine solche negative<br />

Ausschlusswirkung (vergleichbar wie <strong>bei</strong> Windgebieten) gibt es<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung nicht. Im REPHarz wird<br />

die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Räume zwischen <strong>de</strong>n, durch Bergrecht und<br />

Betriebspläne hinreichend bestimmten Kalksteinabbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bzw. VRG-Rohstoffgewinnung nicht abschließend geregelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-34 2. Cemex Deutschland AG<br />

Die Lagerstätte Kiessand Wülpero<strong>de</strong> verfügt über<br />

einen geologischen Vorrat von 15 Mio. t. Die Fläche<br />

wur<strong>de</strong> ausführlich geologisch erkun<strong>de</strong>t, und die<br />

Erkundungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />

hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen<br />

Rohstoffeigenschaften von überregionaler und somit<br />

von volkswirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung ist. Die am<br />

unmittelbar benachbarten Werksstandort<br />

gewonnenen und aufbereiteten Kiessan<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />

hauptsächlich zur Herstellung von Spezialbetonen<br />

verwen<strong>de</strong>t. Die rechtliche Würdigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

volkswirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte<br />

erfolgte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erteilung <strong>de</strong>s Gewinnungsrechts<br />

79/90 (Lagerstätten-Nr. 0705-2-0400-1) am<br />

09.07.1990 durch die Bezirksverwaltungsbehör<strong>de</strong><br />

Mag<strong>de</strong>burg, Abt. Geologie. Der vorliegen<strong>de</strong> 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes stellt<br />

die Lagerstätte nicht dar; <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1.<br />

Entwurf wird in diesem Pkt. nicht gefolgt. Die IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass die<br />

Gewinnungsstelle Kiessand Wülpero<strong>de</strong> als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m LAGB<br />

wur<strong>de</strong> die Gewinnungsstelle Kiessand Wülpero<strong>de</strong> als<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf und zum 2. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans vorgeschlagen.<br />

keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Bewertung und keine Genehmigung zum Rohstoffabbau,<br />

analog ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />

absehbar. Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG<br />

Wassergewinnung Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />

(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungsverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />

Letztentscheidung zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />

eines entsprechen<strong>de</strong>s Vorranggebietes, an die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

öffentliche Stellen gebun<strong>de</strong>n wären, kann zum jetzigen<br />

Zeitpunkt bereits wegen <strong>de</strong>s aufgezeigten Konfliktfel<strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>m Schutzgut Wasser nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Allein <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />

Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />

Genehmigungsfähigkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />

zumin<strong>de</strong>st in wesentlichen Teilen <strong>de</strong>s VRG, zu erwarten sein.<br />

Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />

Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-35 3. Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohle AG (MIBRAG)<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan Harz ist das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />

Mul<strong>de</strong> als Geopotenzial ausgewiesen.<br />

Die Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> jedoch<br />

ausführlich geologisch erkun<strong>de</strong>t und ein nutzbarer<br />

Vorrat von 750 Mio. t. nachgewiesen. Die<br />

Erkundungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />

hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen<br />

Rohstoffeigenschaften von überregionaler und somit<br />

von volkswirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung ist. Die<br />

perspektivische Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohle aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Egelner Mul<strong>de</strong> wäre ein Beitrag zur stabilen<br />

Energieversorgung Sachsen-Anhalts für die<br />

nächsten Jahrzehnte bzw. über die Prozessstufe<br />

Synthesegas die zukünftige Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

chemischen Industrie mit flüssigen und festen<br />

Kohlenwasserstoffen als Substitut für Erdgas und -öl.<br />

Die IHK Mag<strong>de</strong>burg for<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>shalb die Aufnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Mul<strong>de</strong> als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan Harz und im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die<br />

Übernahme in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan, zumal<br />

die Braunkohle als größte einheimische Ressource<br />

im Gegensatz zur Steinkohle o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n regenerativen<br />

Energien unsubventioniert zur Verfügung steht.<br />

keine Berücksichtigung Die Erkundung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Braunkohlelagerstätte hat eben<br />

noch nicht <strong>de</strong>n Stand, dass diese als hinreichend erkun<strong>de</strong>t gilt.<br />

Lt. Aussagen <strong><strong>de</strong>r</strong> MIBRAG soll folglich auf Grundlage eines<br />

bergrechtlichen Aufsuchungsbetriebsplanes umfangreiche<br />

Erkundungsar<strong>bei</strong>ten in 2007 beginnen. Erst nach Auswertung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erkundungsergebnisse kann lt. Vorhabensträger erst<br />

entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, ob auch lagerstättengeologischer und<br />

wirtschaftlicher Sicht überhaupt eine Gewinnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Braunkohle sinnvoll erscheint. Damit sind die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zu dieser Lagerstätte, auch<br />

angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengröße <strong>de</strong>s BWE und <strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer<br />

Gewinnung verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen und großräumigen<br />

erheblichen Umweltbeeinträchtigungen nicht ausreichend für<br />

eine sachgerechte <strong>Abwägung</strong> zwischen einer<br />

regionalplanerischen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Braunkohle-Lagerstätte und <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfordnerissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Hinblick <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht). Außer<strong>de</strong>m erfolgt<br />

lt. <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />

Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />

gegenwärtig und zukünftig ausschließlich im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte Profen. Eine mögliche raumordnerische<br />

Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmul<strong>de</strong> hat<br />

folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen, diesbezüglich ist die<br />

beabsichtigte LEP-Fortschreibung abzuwarten. Ob eine solche<br />

raumordnerische Sicherung im LEP jedoch überhaupt<br />

stattfin<strong>de</strong>t, ist angesichts <strong>de</strong>s aktuellen "Energiekonzept LSA<br />

für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 2007 und 2020" mit <strong>de</strong>n dortigen<br />

Ausführungen zur strittigen Lagerstätte sehr fraglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

254-17 Der Begründung ist zu entnehmen, dass die<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

ausschließlich naturschutzrechtlich <strong>de</strong>finierte<br />

Gebiete umfassen. Als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems wur<strong>de</strong>n<br />

naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich<br />

<strong>de</strong>finierte Gebiete ausgewiesen. Zu <strong>de</strong>n<br />

Vorbehaltsgebieten zählen<br />

Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-<br />

und SPA-Gebiete, Gebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen<br />

Verbundplanung, Gebiete für die Forstliche<br />

Rahmenplanung und Geschützte<br />

Landschaftsbestän<strong>de</strong>.<br />

Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg zum 1. Entwurf<br />

ist es aus unserer Sicht nochmals <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis<br />

notwendig, dass mit Blick auf die wirtschaftliche und<br />

verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

Harz sowie die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Städte und<br />

Gemein<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Re<strong>de</strong><br />

stehen<strong>de</strong>n Gebiete bestehen<strong>de</strong> Genehmigungen,<br />

Satzungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie<br />

Genehmigungstatbestän<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verschie<strong>de</strong>nen Rechtsbereiche unberührt bleiben.<br />

Die IHK Mag<strong>de</strong>burg hat in ihrer Stellungnahme im<br />

Zuge <strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens im Jahr 2003<br />

gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, keine VRG für Natur und Landschaft und<br />

VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS auszuweisen, die<br />

über <strong>de</strong>n LEP hinausgehen.<br />

254-18 Sowohl im 1. als auch 2. Entwurf überschreitet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen, die als VRG für Natur und<br />

Landschaft und VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS<br />

ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, nicht <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>n Flächen im LEP.<br />

An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin,<br />

dass hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten zu Grun<strong>de</strong> gelegten<br />

Schutzgebietsverordnungen, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswei-sung im<br />

REP keine "automatische" Verschärfung erfolgt.<br />

keine Berücksichtigung Im Pkt. 5.1 Vorranggebiete wur<strong>de</strong> darauf bereits verwiesen,<br />

dass baurechtlich gesicherte Bereiche von entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Vorrangfestlegungen ausgeschlossen sind. VBG sind<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> zu berücksichtigen.<br />

Es ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung nach § 6 Abs. 1, 3 LPlG<br />

die Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes zu<br />

übernehmen, zu konkretisieren und zu ergänzen. Außer<strong>de</strong>m ist<br />

die Regionalplanung verpflichtet, alle Nutzungs- und<br />

Interessenansprüche mit- und gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Eine "Verschärfung" <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnungen ist mit einer<br />

Vorbehaltsgebietsausweisung nicht impliziert, siehe dazu Pkt.<br />

5.2.3. Begründung zu G1 und 2, 3. Absatz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

254-19 Wir halten es weiterhin für notwendig, dass<br />

gewährleistet wird, dass mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung von<br />

VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS keine Überlagerung<br />

wirtschaftsrelevanter Flächen erfolgt. Im Interesse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Entwicklung <strong>de</strong>s Harzes muss<br />

von Überlagerungen abgesehen wer<strong>de</strong>n, welche die<br />

wirtschaftsrelevanten Flächen durch<br />

entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen beeinträchtigen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />

254-20 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung dass <strong><strong>de</strong>r</strong> G 1<br />

(Pkt. 5.2.3) entfallen sollte, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrwert für die<br />

Region Harz nicht erkennbar ist.<br />

254-21 Im G 2 sollte auf die Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wörter<br />

"naturbetonte" und "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>ter Tier- und<br />

Pflanzenarten" verzichtet wer<strong>de</strong>n, da auch hier eine<br />

nicht notwendige Erweiterung <strong>de</strong>s Grundsatzes<br />

erfolgt.<br />

254-22 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf verwiesen wir<br />

darauf, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 (Pkt. 5.2.3) die<br />

Formulierung "In die Entwicklung <strong>de</strong>s regionalen<br />

Biotopverbun<strong>de</strong>s sind .... einzubeziehen ... " um<br />

"Teile <strong>de</strong>s Biosphärenreservats Karstlandschaft<br />

Südharz sowie Teile <strong>de</strong>s Naturparkes Harz ... "<br />

präzisiert wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Der <strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt ist zu entnehmen,<br />

dass nur die relevanten Flächen <strong>de</strong>s<br />

Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und<br />

<strong>de</strong>s Naturparkes Harz in das regionale<br />

Biotopverbundsystem einbezogen wer<strong>de</strong>n. Aus<br />

diesem Grund schlagen wir vor, die o.g.<br />

Formulierung so in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

zu übernehmen.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete schließen an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen nicht aus.<br />

Diese sind zulässig, wenn ihnen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> im Einzelfall<br />

das größere Gewicht zukommt und entsprechend begrün<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In G 1 wer<strong>de</strong>n Zweck und Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete ÖVS<br />

im Sinne einer Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Festlegungen erläutert,<br />

daher ist er beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der G 2 wur<strong>de</strong> vom LEP übernommen und ergänzt, da durch<br />

die Wörter "naturbetonte" und "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>ter Tier- und<br />

Pflanzenarten" die VBG spezifisch für gefähr<strong>de</strong>te Arten<br />

festgelegt wer<strong>de</strong>n, womit eine Einschränkung vorgenommen<br />

wur<strong>de</strong> und keine Erweiterung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Dieser Tatbestand ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />

ein<strong>de</strong>utig erkennbar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Text und die Karte eine Einheit<br />

bil<strong>de</strong>n, ist eine weitere Präzisierung nicht nötig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

254-24 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte die Festlegung<br />

von Vorranggebieten für Landwirtschaft geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir vertreten die Auffassung, dass u.a. mit Blick auf<br />

die Definition <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirt-schaft ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n sollten. Die im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>de</strong>finierten Vorranggebiete für Landwirtschaft sollten<br />

unserer Meinung nach in Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft überführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Festlegung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen als<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft bedin-gen keine<br />

Herabstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft für<br />

die Region. Die Landwirt-schaft bil<strong>de</strong>t eine wichtige<br />

Struktureinheit für <strong>de</strong>n Harz. Eine Festlegung als<br />

Vorbehaltsgebiet wür<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in diesen<br />

Gebieten ermöglichen, die <strong>de</strong>m Vorbehalt nicht<br />

entgegenstehen (siehe auch Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />

Halle-Dessau vom 12.04.2007).<br />

Wir verweisen auf <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Altmark, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die <strong>Planung</strong>sregion Altmark nur<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festlegt.<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-28 Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 1 (Pkt. 5.2.5) verlangte<br />

Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage <strong>bei</strong> Erschließung<br />

von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />

ist trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Umformulierung zu streichen. Die<br />

bestehen<strong>de</strong>n Rechte dürfen nicht durch <strong>de</strong>n<br />

Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffnachfrage in Frage gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

254-30 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg ist es nach wie vor<br />

notwendig, dass darüber hinaus alle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Gewinnungsstellen und Reservelagerstätten<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Sofern diese nicht als<br />

Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (so z.B.<br />

Kiessand Scha<strong>de</strong>leben), muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand und die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n Standorte und<br />

Gewinnungsstellen gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 7<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielfestlegungen im LEP-LSA Pkt. 3.3.2. sind<br />

durch <strong>de</strong>n Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Konkretisierung<br />

und Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s LEP in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft festzulegen. Dieser Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanung<br />

wur<strong>de</strong> im REPHarz mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von VRG LW<br />

nachgekommen.<br />

Im Vgl. zur <strong>Planung</strong>sregion Altmark sind im Bereich unserer<br />

<strong>Planung</strong>sregion großflächig <strong>de</strong>utlich höhere Bo<strong>de</strong>nqualitäten<br />

vorhan<strong>de</strong>n (Harzvorlän<strong>de</strong>, Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Bestehen<strong>de</strong> Abbaurechte wer<strong>de</strong>n damit nicht in Frage gestellt,<br />

lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufschlusszeitpunkt und <strong><strong>de</strong>r</strong> volkswirtschaftliche<br />

Nutzen sollen kritisch überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Siehe auch Datensatz 253-33 (IHK Halle-Dessau)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Z 7 ist dafür erstellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

254-36 Neben <strong>de</strong>n festgelegten Vorbehaltsgebieten halten<br />

wir es für notwendig, dass darüber hinaus das<br />

Selketal als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und<br />

Erholung aufgenommen wird.<br />

Mit <strong>de</strong>m innovativen Selketal wur<strong>de</strong> ein Projekt<br />

geschaffen, das diesen Teil <strong>de</strong>s Harzes mit<br />

vernetzten, auf einan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgestimmten,<br />

themenorientierten Angeboten etablieren soll. Mit<br />

einem einheitlichen Marketingkonzept wollen<br />

Tourismusanbieter höhere Gästezahlen und eine<br />

bessere Auslastung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismuseinrichtungen<br />

erreichen. Zu <strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> das Selketal als Viabono-<br />

Mo<strong>de</strong>llregion 2006 und damit als erste Region <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong> ausgezeichnet. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung <strong>de</strong>s Selketals als Vorbehaltsgebiet wird<br />

die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Teilraumes herausgestellt.<br />

Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> ist die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Selketal mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung<br />

"Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" herausgestellt.<br />

254-37 Wie schon in unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />

angeregt, sollte in diesem Punkt Vorbehaltsgebiete<br />

für Tourismus und Erholung ein Grundsatz formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n, worin auf die touristische Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Brockens einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen<br />

Infrastruktur, wie z.B. das Schienennetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />

Schmalspurbahn, unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s<br />

Nationalparkes Harz hingewiesen wird.<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt geht hervor,<br />

dass eine Überlagerung <strong>de</strong>s Brockens, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich<br />

innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />

Landschaft "Nationalpark Harz" befin<strong>de</strong>t, mit einem<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung nicht<br />

möglich ist. Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte<br />

<strong>de</strong>nnoch ein Grundsatz aufgenommen wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

die touristische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Brockens hervorhebt.<br />

254-38 Zu<strong>de</strong>m sind wir nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass<br />

auf <strong>de</strong>n Wortlaut "Umwelt- und Sozialverträglichkeit"<br />

im Zusammenhang mit Vorhaben in diesen Gebieten<br />

im G 2 aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n sollte. Die Sachverhalte wer<strong>de</strong>n im<br />

Genehmigungsverfahren gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s BauGB geprüft.<br />

keine Berücksichtigung Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Selketals ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung "Harz und<br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" herausgestellt. Der Harz soll als<br />

län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong> Tourismusregion entwickelt und vernetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Eine weitere Unterteilung auf regionalplanerischer<br />

Ebene ist nicht vorgesehen. Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das VRG NuL ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP, zu <strong><strong>de</strong>r</strong> § 6<br />

Abs. 1 LPlG verpflichtet. Desweiteren han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> VRG<br />

um Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (raumordnerische<br />

Letzentscheidung), die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nicht mit VBG überlagert<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen (Vorgabe MLV).<br />

Außer<strong>de</strong>m ist im VRG NuL Z 1 festgelegt, dass die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

natur- und landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen<br />

sind, soweit es die jeweiligen Schutzverordnungen zulassen.<br />

Die oberste Naturschutzbehör<strong>de</strong>, die für <strong>de</strong>n Nationalpark<br />

zuständig ist, hat bereits im Nationalparkgesetz eine<br />

Nutzungszonierung <strong>de</strong>s Nationalparks vorgenommen. Darin<br />

wird die Brockenkuppe bereits als "Nutzungszone mit<br />

Erholungs- Bildungs- und Erschließungsfunktionen"<br />

ausgewiesen. Die Regionalplanung sieht keine Möglichkeit und<br />

Notwendigkeit zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />

Landschaft in diesem Bereich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

254-39 An dieser Stelle soll noch einmal darauf verwiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass für Unternehmen, die in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft <strong>de</strong>s Geltungsbereiches bzw. im<br />

Geltungsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Vorbehaltsgebiete selbst<br />

ansässig sind, gelten muss, dass durch die<br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete die<br />

Standortentwicklung und -sicherung nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Erweiterungen und Erneuerungen<br />

ansässiger Unternehmen in diesen Gebieten müssen<br />

möglich sein. Der Bestandsschutz muss <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />

Forstwirtschaft und Vorbehaltsgebieten für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung gewährleistet<br />

wer<strong>de</strong>n (siehe auch § 1(10) BauNVO).<br />

5.4 Gebiete zur Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen<br />

254-40 An dieser Stelle verweisen wir erneut auf unsere<br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes. Wir halten es nach wie vor für<br />

notwendig, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition<br />

Z 1, Absatz 2 auf die Formulierung, dass zukünftige<br />

mögliche Nutzungen im Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Thekenberge<br />

"raum- und umweltverträglich" zu gestalten sind,<br />

verzichtet wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist in diesem Zusammenhang<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenommen <strong>Abwägung</strong> nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n. Wir verweisen daher hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition Z 1, Absatz 2 auf<br />

entsprechen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren, die<br />

Aussagen über Nachnutzungen treffen.<br />

254-41 Darüber hinaus sollte die Aussage in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zur Ziel<strong>de</strong>finition Z 1, Absatz 3 relativiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Gemäß Rücksprache mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Felswerke<br />

GmbH soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabbau über <strong>de</strong>n Zeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gültigkeit <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

hinaus erfolgen. Der vorliegen<strong>de</strong><br />

Genehmigungszeitraum reicht bis zum Jahr 2029,<br />

welcher <strong>de</strong>n zeitlichen Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes überschreitet. Diesbezüglich<br />

sollte eine Abstimmung mit <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

erfolgen.<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung von Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen stellt lediglich<br />

einen Suchraum für Aufforstungen dar. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flächeneigentümer mit einer Aufforstung nicht einverstan<strong>de</strong>n,<br />

so wird diese nicht stattfin<strong>de</strong>n können. Hier wird es in <strong>de</strong>n<br />

genannten Fällen immer zu Einzelfallentscheidungen kommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage im VRG für Wassergewinnung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n fachrechtlichen Schutzansprüche an das Gebiet<br />

ist auf eine raum- und umweltverträgliche Nachnutzung bereits<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s REPHarz abzustellen. Weiterhin wird auf die<br />

Leitvorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nachhaltige<br />

Raumentwicklung verwiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der REPHarz stellt grobe regionalplanerische Entwicklungsziele<br />

für <strong>de</strong>n hier genannten Raum auf, die über einen langen<br />

Zeithorizont (auch <strong>bei</strong> einer möglichen Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz in einigen Jahren) gültig sind. Eine Detailplanung wird<br />

es im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung ohnehin geben. Hier wird<br />

die Erstellung eines Teilgebietsentwicklungsplanes für die<br />

abgebauten Bereiche/Hal<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Abbau empfohlen, um<br />

verschie<strong>de</strong>nen Nachnutzungsansprüchen gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

254-42 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 sollten die<br />

Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />

Kalkwerk Kaltes Tal und Kalkwerk Hornberg als<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte für Industrie<br />

und Gewerbe ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (siehe auch<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />

3.04.2007).<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

254-43 Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Z 1 aufgeführten<br />

Standorte sollte als weiterer Vorrangstandort für<br />

Freizeitanlagen Alexisbad in Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>m Projekt "Innovatives Selketal" Eingang in <strong>de</strong>n<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan fin<strong>de</strong>n (siehe auch Pkt.<br />

5.2.6).<br />

254-44 Mit Blick auf die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheits- und<br />

Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong><br />

(siehe Pkt. 6.1.5) sollte in diesen Punkt als<br />

äquivalenter Standort die "Sport-Bildungs-Erholungs-<br />

Gesundheitsanlage Harzgero<strong>de</strong> (in <strong>Planung</strong>)" als<br />

großflächige Freizeitanlage aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

254-45 Die Ziel<strong>de</strong>finition Z 3 sollte entfallen, da hier eine<br />

nicht notwendige Erweiterung erfolgt. Die<br />

Standortverträglichkeit großflächiger Freizeitanlagen<br />

wird ohnehin im Genehmigungsverfahren geprüft.<br />

keine Berücksichtigung Auch die hier genannten Standorte zur industriellen<br />

Weiterverar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe stehen vorrangig mit <strong>de</strong>m<br />

Rohstoffabbau im Zusammenhang und rechtfertigt keine<br />

separate Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie und<br />

Gewerbe. Die Standorte sind durch <strong>de</strong>n Rohstoffabbau<br />

raumordnerisch gesichert.<br />

Durch die örtliche Bauleitplanung wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wunsch zur<br />

Ausweisung von VRSTO für Industrie/Gewerbe in <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n Elbingero<strong>de</strong>, OT Rübeland und Hüttenro<strong>de</strong><br />

ebenfalls nicht untersetzt. Elbingero<strong>de</strong> ist im REPHarz unter<br />

Pkt. 7.17 (Begründung) als Erholungsort genannt. Hier kann es<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Engräumigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen zu Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchen<br />

zwischen <strong>de</strong>m Erholungsstatus und <strong>de</strong>n gewünschten Ind.-/<br />

Gewerbeausweisungen kommen.<br />

Siehe auch Datensatz 387-3 (Felswerke)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Projekt "Innovatives Selketal" ist uns bekannt, es han<strong>de</strong>lt<br />

sich hier um ein HVV-Projekt und ist ein Marketingkonzept. Im<br />

REPHarz wer<strong>de</strong>n unter Pkt. 6.1.4. jedoch nur großflächige<br />

Freizeitanlagen benannt, wozu Alexisbad wie auch das Selketal<br />

als solches nicht gezählt wer<strong>de</strong>n können. Das Selketal gehört<br />

insgesamt zum VRG für Natur und Landschaft, was die<br />

Errichtung von großflächigen Freizeitanlagen ausschließt.<br />

Entsprechend Z 1, Pkt. 5.1.3. REPHarz sind die Belange einer<br />

natur- und landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Auf Nachfrage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK zur Konkretisierung und Begründung<br />

dieses Projektes wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle keine<br />

Informationen zur Verfügung gestellt, so dass eine Aufnahme<br />

zum <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen <strong>Planung</strong>sstand nicht geprüft wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Speziell in <strong><strong>de</strong>r</strong> heterogen geprägten Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />

sind bereits im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Zulässigkeit von<br />

großflächigen Vorhaben die Landschaftsbildverträglichkeiten<br />

dieser<br />

Vorhaben als Zielbindungen aufzunehmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

254-46 Wir weisen erneut darauf hin - wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf schon vermerkt -<br />

dass unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 2 als regional und<br />

überregional be<strong>de</strong>utsame Bildungseinrichtung das<br />

"Fachgymnasium Harzgero<strong>de</strong>" und die<br />

"Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong> (in <strong>Planung</strong>)"<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n sollten. Unter <strong>de</strong>m<br />

Gesichtspunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n Synergieeffekte<br />

für die Region sollte die Gesundheits- und<br />

Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in <strong>de</strong>n Plan<br />

integriert wer<strong>de</strong>n.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

254-47 Gleichwohl sollte aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg das<br />

touristische Potenzial auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus für die Region Harz mit<br />

Blick auf die Begründung zu G 1 stärker<br />

herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Der Ausweisung als<br />

Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege darf<br />

u.a. die touristische Nutzung nicht entgegenstehen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Vorrangstandortes für Kultur- und<br />

Denkmalpflege Harzgero<strong>de</strong> weisen wir darauf hin,<br />

dass die Aufzählung bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kirche überar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n sollte. Die St.<br />

Marienkirche ist eine Bergmanns- und Marktkirche.<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

254-48 Die Ziel<strong>de</strong>finition Z 2 sollte um die "Gesundheits- und<br />

Tourismusaka<strong>de</strong>mie Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong><br />

(in <strong>Planung</strong>)" ergänzt wer<strong>de</strong>n (siehe auch Pkt. 6.1.5).<br />

Aufgrund ihrer künftigen Be<strong>de</strong>utung vor allem für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>s Gesundheitstourismus plädieren wir<br />

dafür, die Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland in Harzgero<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Plan zu<br />

integrieren.<br />

keine Berücksichtigung Gymnasien, die <strong>de</strong>m Landkreis unterstehen, wer<strong>de</strong>n generell<br />

<strong>de</strong>m Zentralen Ortesystem zugeordnet und somit im REPHarz<br />

nicht noch einmal genannt. Da Harzgero<strong>de</strong> Grundzentrum<br />

entsprechend REPHarz, Pkt. 4.3., Z 11 ist, kann auf eine<br />

weitere Ausweisung verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf Nachfrage <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK zur konkreten <strong>Planung</strong> und<br />

Begründung für die "Gesundheits- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland" gab es lei<strong><strong>de</strong>r</strong> keine Auskunft. Da auch sonst<br />

keine weitergehen<strong>de</strong>n Informationen/Unterlagen uns<br />

diesbezüglich vorliegen, kann die Aufnahme eines solchen<br />

Standortes in <strong>de</strong>n REP zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Entwurf <strong>de</strong>s F-Planes <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Harzgero<strong>de</strong> vom Juli 2007<br />

sind ebenfalls keine Hinweise zu diesen Punkten enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte für Kultur- und<br />

Denkmalpflege im REPHarz steht <strong>de</strong>m Tourismus unseres<br />

Erachtens nicht entgegen. Durch regionale Tourismuskonzepte,<br />

die <strong>bei</strong><strong>de</strong>s verbin<strong>de</strong>n, wird dies <strong>de</strong>utlich.<br />

Aufzählung wird überar<strong>bei</strong>tet, Textkorrektur wie folgt:<br />

"Harzgero<strong>de</strong> mit histor. Altstadt, Schloss und Bergmannskirche".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Bei <strong>de</strong>n in Z 2 genannten Orten han<strong>de</strong>lt es sich ausschließlich<br />

um anerkannte bzw. vorläufig anerkannte Heilbä<strong><strong>de</strong>r</strong> und um<br />

Suchtkliniken mit überregionaler Be<strong>de</strong>utung. Für eine<br />

Aufnahme <strong>de</strong>s Vorhabens im REPHarz als Vorrangstandort<br />

bedarf es einer gewissen Konkretheit, die hier nicht gegeben<br />

ist. Der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft liegen keine<br />

<strong>Planung</strong>en vor, <strong>de</strong>m Landkreis Harz ebenfalls nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

254-49 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 6 b) "Blankenburg -<br />

Rübeland - Elbingero<strong>de</strong>/Hornberg" wird die<br />

Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-Traktion aufgeführt.<br />

Der elektrische Betrieb wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke im<br />

Jahr 2005 eingestellt. Es kann also nur darum<br />

gehen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> elektrische Betrieb auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke<br />

Blankenburg - Elbingero<strong>de</strong>/ Hornberg wie<strong><strong>de</strong>r</strong> möglich<br />

wird. Dies ist erklärtes Ziel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Netz GmbH als<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und<br />

Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke. Dazu sind aber erhebliche<br />

Investitionen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (siehe auch Stellungnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-Werke GmbH vom 3.04.2007).<br />

254-50 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg ist nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung,<br />

dass die Festlegung <strong>de</strong>s G 15 in Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m ÖPNV-Plan erfolgen sollte.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

254-51 Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 7 sollte die Ortsumgehung<br />

Harzgero<strong>de</strong> (L 234) ergänzt wer<strong>de</strong>n (siehe auch<br />

Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Harzgero<strong>de</strong>).<br />

volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in:<br />

"(incl. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung Elektrotraktion)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme LEP-Übernahme.<br />

Die Abstimmung muss auf Lan<strong>de</strong>sebene erfolgen, da sowohl<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Plan als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP vom Land erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrten in<br />

Harzgero<strong>de</strong> (B 242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen<br />

(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />

zwischen ca. 2.700 und 6.600 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 242<br />

rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zu<strong>de</strong>m<br />

besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185<br />

(Alexisbad-Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> straßenverkehrlichen<br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und<br />

Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />

eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />

Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

254-52 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollten die<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege "Selketalstieg" und "Wege Deutscher<br />

Kaiser und Könige im Mittelalter" in <strong>de</strong>n Katalog <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regional und überregional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziel<strong>de</strong>finition Z 6<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sunterlagen ist<br />

festzustellen, dass die Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege "Selketalstieg"<br />

und "Wege Deutscher Kaiser und Könige im<br />

Mittelalter" in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Grundsatz 7.17<br />

Erholung, Freizeit, Tourismus unter G 6 im Text<br />

erwähnt wer<strong>de</strong>n. Aufgrund ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Region sollten die genannten Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege aus<br />

unserer Sicht unbedingt im Pkt. 6.2.4 in die<br />

Zielformulierung Z 6 aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Der<br />

"Selketalradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg (in <strong>Planung</strong>)" sollte in die<br />

Zielformulierung Z 5 integriert wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

254-53 Die IHK Mag<strong>de</strong>burg plädiert dafür - wie bereits im 1.<br />

Entwurf vorgebracht - dafür, dass die unter Z 7<br />

aufgeführten regional be<strong>de</strong>utsamen ÖPNV-<br />

Schnittstellen für die <strong>Planung</strong>sregion ergänzt wer<strong>de</strong>n<br />

sollten:<br />

Schnittstelle zwischen Bahn/Bus, Bus/Bus: 11.<br />

Harzgero<strong>de</strong>, OT Alexisbad.<br />

teilweise Berücksichtigung Der auf je<strong>de</strong>n Fall regional be<strong>de</strong>utsame Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg "Wege<br />

<strong>de</strong>utscher Kaiser und Könige im Mittelalter" kann aufgrund<br />

seiner Verzweigungen und Dichtheit insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Oberharz<br />

nicht kartographisch im Regionalplan dargestellt wer<strong>de</strong>n. Somit<br />

wäre es als Zielformulierung nicht hinreichend konkret genug,<br />

da die zeichner. Darstellung fehlt. Somit erfolgte die Aufnahme<br />

unter <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in die<br />

kartographische Darstellung aufgenommen.<br />

Der Verlauf eines Selketalradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges ist bisher nicht<br />

bekannt, so dass eine Prüfung hinsichtlich einer eventuellen<br />

Darstellung im REPHarz nicht erfolgen kann.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf <strong>de</strong>n<br />

ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong>de</strong>n aktuellen<br />

Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. und 2. Ordnung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Quedlinburg ist Alexisbad nicht als solcher<br />

Verknüpfungspunkt benannt, so dass zumin<strong>de</strong>st eine regionale<br />

Be<strong>de</strong>utung bezweifelt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Harzgero<strong>de</strong> ist als Schnittstelle benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7 Weitere einzelfachliche Grundsätze<br />

254-54 Die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

formulierten Einzelfachlichen Grundsätze sind<br />

teilweise um regionalrelevante Grundsätze ergänzt<br />

wor<strong>de</strong>n. Der "Mehrwert" ist in einigen Punkten nicht<br />

erkennbar. Im Bereich <strong>de</strong>s Natur- und<br />

Landschaftsschutzes führen die Grundsätze sogar zu<br />

einer Verschärfung.<br />

Daher sind wir nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass<br />

folgen<strong>de</strong> Einzelfachliche Grundsätze im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan Harz entfallen sollten: 7.1 Natur-<br />

und Landschaftsschutz G 3, G 6, G 8, G 9, G 13, G<br />

15; 7.2 Bo<strong>de</strong>nschutz G 2, G 6; 7.3 Gewässerschutz<br />

G 8, G 9, 7.7 Landwirtschaft G 9, G 10; 7.8<br />

Forstwirtschaft G 2, G 8; 7.12 Lagerstätten G 4<br />

(Ergänzung), G 5 (Ergänzung).<br />

7.9 Energie<br />

254-56 Der Einzelfachliche Grundsatz 7.9<br />

Energieversorgung sollte um <strong>de</strong>n Zusatz, dass die<br />

Energiegewinnung aus nachwachsen<strong>de</strong>n Rohstoffen<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel geschlossener Stoff-kreisläufe<br />

anzustreben ist, ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Grundsätze konkretisieren die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion Harz im Sinne einer<br />

nachhaltigen Raumentwicklung. Mit <strong>de</strong>n spezifischen<br />

Festlegungen für die <strong>Planung</strong>sregion wird keine Verschärfung<br />

verursacht, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Eingrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />

Festlegungen erreicht. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n damit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

europäische und bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utsche Standards im Natur- und<br />

Landschaftsschutz sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gesetze auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung berücksichtigt, zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

REPHarz verpflichtet ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP. In<br />

G 2 wird bereits auf die umweltverträgliche und kostengünstige<br />

Energieerzeugung hingewiesen, das ist als Rahmen<br />

ausreichend.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

254-1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 2. Entwurf for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg daher erneut einige Positionen, die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> nicht berücksichtigt bzw. nicht in die<br />

<strong>Abwägung</strong> einbezogen wur<strong>de</strong>n.<br />

254-2 Hinsichtlich <strong>de</strong>s Gebietszuschnittes <strong><strong>de</strong>r</strong> 5<br />

<strong>Planung</strong>sregionen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgebietsreform<br />

regelt ein Vorschaltgesetz, dass die bisherigen<br />

<strong>Planung</strong>sregionen bis zum 30. November 2007 in<br />

ihren jetzigem Zuschnitt erhalten bleiben.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Diskussion zu diesem<br />

Thema hat die IHK Mag<strong>de</strong>burg die Zugehörigkeit <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Mansfeld-Südharz zur <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz befürwortet.<br />

254-3 Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr durch <strong>de</strong>n Begriff Tourismus im<br />

gesamten Plan ersetzt wer<strong>de</strong>n (z.B. S. 4 Zentraler<br />

Leitbildgedanke "Die <strong>Planung</strong>sregion Harz - eine<br />

innovationsorientierte Wirtschafts- und<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion ... "). Der Begriff<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr erweist sich als nicht mehr<br />

zeitgemäß. Als Synonym für Frem<strong>de</strong>nverkehr wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Tourismus insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />

internationalen Sprachgebrauch weitgehend<br />

verwen<strong>de</strong>t. Tourismus als Oberbegriff ist Reisen<br />

unabhängig von Zielen und Zwecken.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenommenen <strong>Abwägung</strong> sind wir daher<br />

nicht einverstan<strong>de</strong>n. Auch aus Unternehmersicht<br />

wird die Meinung vertreten, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr durch <strong>de</strong>n Begriff Tourismus zu<br />

ersetzen ist.<br />

254-4 Sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Erholung durch <strong>de</strong>n Begriff<br />

Tourismus erweitert wer<strong>de</strong>n kann, sollte dies an<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Stellen im Planwerk umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n (z.B. S. 13 Pkt. 5.1.1 Z 1 "...<strong>de</strong>s<br />

ökologischen Verbundsystems sowie für die<br />

landschaftsorientierte Erholung und Tourismus zu<br />

erhalten ...").<br />

Kenntnisnahme Ist in nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK-Stellungnahme<br />

enthalten (Datensätze 254-3 bis 254-56)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Mehrmals war <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff "Frem<strong>de</strong>nverkehr" auch im<br />

Zusammenhang mit lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben aus <strong>de</strong>m<br />

LEP in <strong>de</strong>n REP zu übernehmen. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition wird<br />

Tourismus auf die Reisart <strong><strong>de</strong>r</strong> "Urlaubsreise" angewandt, somit<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff Frem<strong>de</strong>nverkehr umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong>, da hierunter auch<br />

Geschäftsreisen<strong>de</strong> und Pilger fallen.<br />

Die Erholung <strong>de</strong>s Menschen ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />

können tourisitsch vermarktet wer<strong>de</strong>n. Erholungsmöglichkeiten<br />

auch ohne Vermarktung durch Frem<strong>de</strong>nverkehr haben eine<br />

hohe Be<strong>de</strong>utung für die nachhaltige Lebensqualität und<br />

I<strong>de</strong>ntität <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Nicht je<strong>de</strong>s Erholungsgebiet erfüllt die<br />

Voraussetzungen, um als touristisch nutzbar eingestuft zu<br />

wer<strong>de</strong>n, bzw. soll zum Tourismusgebiet entwickelt wer<strong>de</strong>n. In<br />

diesem Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begriffe wird abgelehnt.<br />

Es wur<strong>de</strong>n keine neuen Sachverhalte mitgeteilt, daher wird<br />

keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Entwurf durchgeführt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Erholung <strong>de</strong>s Menschen ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />

können tourisitsch vermarktet wer<strong>de</strong>n. Erholungsmöglichkeiten<br />

auch ohne Vermarktung durch Frem<strong>de</strong>nverkehr haben eine<br />

hohe Be<strong>de</strong>utung für die nachhaltige Lebensqualität und<br />

I<strong>de</strong>ntität <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Nicht je<strong>de</strong>s Erholungsgebiet erfüllt die<br />

Voraussetzungen, um als touristisch eingestuft zu wer<strong>de</strong>n, bzw.<br />

soll nicht zum Tourismusgebiet entwickelt wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />

Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begriffe wird abgelehnt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 276 von 610


TÖB: (254) Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

254-31 Nach Prüfung <strong>de</strong>s Umweltberichtes ist festzustellen,<br />

dass gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf einige Gebiete im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> strategischen Umweltprüfung verkleinert<br />

wur<strong>de</strong>n. Dies bezieht sich im Bezirk <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK<br />

Mag<strong>de</strong>burg auf 5 Vorranggebiete und 2<br />

Vorbehaltsgebiete. Des weiteren wur<strong>de</strong> ein VRG<br />

(Hartsteinlagerstätte Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>) aus <strong>de</strong>m <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan herausgenommen.<br />

Die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen und Rücksprachen mit<br />

<strong>de</strong>m LAGB ergaben, dass sich die Reduzierungen<br />

auf Gebiete beziehen, die über<br />

Bergbauberechtigungen verfügen. In bestehen<strong>de</strong><br />

Abbaurechte (u.a. zugelassene Hauptbetriebspläne,<br />

vorliegen<strong>de</strong> Planfeststellungsbeschlüsse) wur<strong>de</strong><br />

nicht eingegriffen. Mit Blick auf die weitere<br />

Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n Geltungsbereichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bergbauberechtigungen müssen die geplanten<br />

Reduzierungen mit <strong>de</strong>n jeweiligen Unternehmen<br />

abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich sind<br />

Reduzierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigungsflächen<br />

aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft zu vermei<strong>de</strong>n. Dem<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Gedanken <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherung<br />

muss durch die Ausweisung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />

Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

254-32 Gemäß Umweltbericht erfolgte die Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hartsteinlagerstätte Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> als VRG, da die<br />

Abbautätigkeit in absehbarer Zeit auslaufen wird. Die<br />

verbleiben<strong>de</strong> Abbautätigkeit wird regionalplanerisch<br />

über <strong>de</strong>n Pkt. 5.1.5 Z 7 (Bestandsschutz) gesichert.<br />

Perspektivisch soll die Hartsteingewinnung von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe erfolgen. Diese ist<br />

als VRG für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Unter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass dies mit <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

abgestimmt ist, wird die Herangehensweise aus<br />

Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> IHK Mag<strong>de</strong>burg positiv aufgefasst.<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabtransporte sollten die<br />

touristischen Rahmenbedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> benachbarten<br />

Ortschaften berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme In bestehen<strong>de</strong> Bergbauberechtigungen bzw. Genehmigungen<br />

wird nicht eingegriffen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen Belange erfolgte im<br />

Umweltbericht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 277 von 610


TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

259-6 Im Hinblick auf die Ausweisung von Vorrang-<br />

beziehungsweise Eignungsgebieten für die Nutzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie bleibt es bedauerlich, dass<br />

entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfehlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalpflege am<br />

Vorranggebiet IV Schwanebeck sowie am<br />

Vorranggebiet V Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben -<br />

Rohrsheim auch im zweiten Entwurf festgehalten<br />

wird. Es sei zwar nicht geleugnet, dass in <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten bereits zahlreiche Windkraftanlagen<br />

stehen beziehungsweise genehmigt sind, doch<br />

wer<strong>de</strong>n dadurch die Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortsansichten von Schwanebeck, Westerburg,<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, Dar<strong>de</strong>sheim, De<strong>de</strong>leben sowie<br />

Osterwieck verstetigt.<br />

Wenigstens sind in <strong>de</strong>n Landkreisen Quedlinburg<br />

und Wernigero<strong>de</strong> keine Flächen zur Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie vorgesehen.<br />

Kenntnisnahme Durch die baurechtliche Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

ist eine Ausweisung von VRG-EG-Wind auf Grundlage einer<br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption auch im nördlichen<br />

Harzvorland notwendig (solange großräumig wirken<strong>de</strong><br />

öffentliche Belange <strong>de</strong>m nicht zwingend und hinreichend<br />

rechtssicher entgegenstehen). Nur dadurch ist eine räumliche<br />

Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Privilegierung durch die Regionalplanung<br />

überhaupt möglich. Auch aus Denkmalschutzgrün<strong>de</strong>n ist eine<br />

solche Gebietsausweisung im Bereich bereits vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Windparks günstiger als eine Neuausweisung an bisher nicht<br />

überplanter Fläche.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 278 von 610


TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

259-1 Abt. Archäologie:<br />

Es bestehen keine grundsätzlichen Einwän<strong>de</strong> gegen<br />

das geplante Vorhaben.<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen ist es <strong>de</strong>m<br />

LDA allerdings nicht möglich, flächen<strong>de</strong>ckend für das<br />

gesamte Vorhabensgebiet eine <strong>de</strong>taillierte<br />

Stellungnahme zu erar<strong>bei</strong>ten. Wir müssen uns daher<br />

auf allgemeine Hinweise beschränken.<br />

Da archäologische Denkmale nur in Ausnahmefällen<br />

auch obertägig sichtbar sind, ist es schwierig,<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vorrangstandorte zu benennen bzw.<br />

auszuweisen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme einzelner<br />

archäologischer Denkmale wäre keineswegs eine<br />

Aussage zur Be<strong>de</strong>utung dieses Denkmals getroffen.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen sollte auf die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />

Harzvorland zahlreichen hochrangigen<br />

archäologischen Kultur<strong>de</strong>nkmale insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

259-2 Abt. Archäologie:<br />

Generell führen alle Vorhaben, die Bo<strong>de</strong>neingriffe<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, zu Überschneidungen mit Belangen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Archäologie. Es gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Denkmalschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt<br />

(DenkmSchG LSA), wo<strong>bei</strong> insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die<br />

§§1,9 (3), 14 (2) und 14 (9) hinzuweisen ist. Im<br />

Übrigen wird davon ausgegangen, dass die<br />

einzelnen Vorhaben rechtzeitig <strong>de</strong>m LDA über die<br />

zuständigen Denkmalschutzbehör<strong>de</strong>n zur<br />

Stellungnahme eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

259-3 Abt. Archäologie:<br />

Ich bitte außer<strong>de</strong>m um Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Abt. 2 (Bau- und<br />

Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege) <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Denkmalpflege und Archäologie, die Ihnen geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

zugeht.<br />

259-4 Bau- und Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege:<br />

Die unter 6.1.6 aufgezählten Vorrangstandorte für<br />

Kultur- und Denkmalpflege, geben weitestgehend die<br />

Vorschläge <strong>de</strong>s Denkmalfachamtes wie<strong><strong>de</strong>r</strong> und sind<br />

<strong>de</strong>shalb zu begrüßen.<br />

keine Berücksichtigung Im G 1<strong>de</strong>s Pkt. 6.1.6. wird auf die allgemeine Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

archäologischen Denkmale bereits hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 279 von 610


TÖB: (259) Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

259-5 Bau- und Kunst<strong>de</strong>nkmalpflege:<br />

Als Anregung sei <strong>de</strong>shalb nur mitgegeben, ob unter<br />

<strong>de</strong>m Grundsatz G 3 (Seite 30) nicht doch auch die<br />

Rübelandbahn zu erwähnen wäre, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> letzte<br />

Satz mit "Schmalspurbahnen und die Rübelandbahn"<br />

en<strong>de</strong>n könnte.<br />

keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />

Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />

Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion neben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung eine enorme touristische<br />

Be<strong>de</strong>utung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />

Be<strong>de</strong>utung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend zum<br />

Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wur<strong>de</strong><br />

vor einigen Jahren eingestellt und die Bahnstrecke soll in<br />

Privatbesitz zum Zweck <strong>de</strong>s Güterverkehrs übergehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 280 von 610


TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-1 Aus Sicht <strong>de</strong>s Lagerstättenschutzes ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bestandsschutz von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Be<strong>de</strong>utung, d.h.<br />

"Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen in<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n<br />

aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />

Frage gestellt" (Z 7). Damit ist gewährleistet, dass<br />

alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Gewinnungsbetriebe im Rahmen<br />

ihrer Zulassung weiter betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />

Das gilt auch für Bo<strong>de</strong>nschatzgewinnung, die nicht<br />

im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Fläche o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Symbol fixiert wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung wird<br />

<strong>de</strong>n Faktoren <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begrenztheit bzw. Nichterneuerbarkeit Rechnung<br />

getragen.<br />

260-2 Vom LAGB wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

1. Entwurfes zum REP Harz insgesamt 48<br />

Lagerstättenflächen (davon 30 Vorrang- und 18<br />

Vorbehaltsgebiete) zur Rohstoffsicherung von<br />

oberflächennah anstehen<strong>de</strong>n Rohstoffen<br />

vorgeschlagen. Im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP wur<strong>de</strong>n<br />

nahezu alle Flächen übernommen bzw. es kam zum<br />

Austausch von Einzellagerstätten aus<br />

regionalplanerischer Sicht. Die regional und<br />

überregional be<strong>de</strong>utsamen Lagerstätten sind in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgeschlagenen Flächengröße und Kategorie<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n, so dass sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffsicherung bereits in <strong>Planung</strong>sphase <strong>de</strong>s 1.<br />

Entwurfes keine wesentlichen Einwendungen<br />

ergaben.<br />

260-3 Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle gibt einen Überblick zu<br />

<strong>de</strong>n Anzahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagenen und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> enthaltenen Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete:<br />

Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB: 30 VRG und 18 VBG für<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Übernahme in <strong>de</strong>n 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz: 30<br />

VRG und 14 VBG für Rohstoffgewinnung<br />

Stand <strong>de</strong>s 2. Entwurfes zum REP Harz: 29 VRG und<br />

13 VBG für Rohstoffgewinnung.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 281 von 610


TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-4 Die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

festgeschriebenen Lagerstätten hat sich durch die<br />

Strategische Umweltprüfung nur geringfügig<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. So wur<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP Harz <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Vorranggebieten nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> weggewogen. Diese Abbaustelle<br />

befin<strong>de</strong>t sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Abbauphase. Die<br />

Rohstoffgewinnung kann aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Bestandsschutzes (fixiert in Ziel 7, siehe oben)<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigung<br />

fortgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Damit kommt es kurzfristig nicht zu Einschränkungen<br />

für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region mit Hartgesteinen.<br />

Parallel dazu muss die Nachfolgelagerstätte<br />

Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe zeitnah vorbereitet<br />

wer<strong>de</strong>n, um die zeitlich durchgehen<strong>de</strong> Versorgung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu gewährleisten.<br />

260-5 Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl an Vorbehaltsgebieten<br />

zwischen <strong>de</strong>m 1. und 2. Entwurf ist auf die ersatzlose<br />

Streichung <strong>de</strong>s Lagerstättenfel<strong>de</strong>s Kiessand<br />

Martinsrieth-Wallhausen zurückzuführen.<br />

Das Vorkommen Martinsrieth-Wallhausen ist durch<br />

Restriktionen (Autobahn, Hochspannungsleitung,<br />

FFH-Gebiet) zerschnitten. Dadurch erscheint eine<br />

sinnvolle Abbaugestaltung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> noch<br />

verbleiben<strong>de</strong>n Restfläche für ein wirtschaftliches<br />

Kieswerk nicht mehr sinnvoll. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen<br />

Sicherungsflächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme-Aue sind für die<br />

laufen<strong>de</strong> Versorgung durchaus ausreichend, so dass<br />

auf diese Fläche auch aus Sicht <strong>de</strong>s LAGB verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

260-6 Bei <strong>de</strong>n Vorranggebieten haben sich kleinflächige<br />

Reduzierungen zwischen 1. und 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REP (- 5,8%) durch die <strong>Abwägung</strong>en in <strong>de</strong>n<br />

durchgeführten Genehmigungsverfahren ergeben,<br />

d.h. sie sind Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Beschlüsse.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 282 von 610


TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-8 Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Anzahl an<br />

Rohstoffsicherungsflächen sind aus Sicht <strong>de</strong>s LAGB<br />

einige Nachfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich:<br />

Das bereits im 1. Entwurf weggewogene<br />

Lagerstättenfeld Kiessand Westdorf (östliches Feld)<br />

kann über <strong>de</strong>n Bestandsschutz fortgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese ist jedoch fast ausgekiest. Um <strong>de</strong>n regionalen<br />

Standort zur Versorgung <strong>de</strong>s Raumes Hettstedt zu<br />

erhalten, ist eine sinnvolle Erweiterung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Diese wur<strong>de</strong> westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße (Welbsleben-<br />

Westdorf) bereits geologisch nachgewiesen. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicht <strong>de</strong>s LAGB sollte diese Fläche als Symbol mit in<br />

<strong>de</strong>n Plan aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

260-11 Aus verfahrenstechnischer Sicht wird gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />

nochmals empfohlen, die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen<br />

Bergbauberechtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingero<strong>de</strong> miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verbin<strong>de</strong>n. Beim<br />

weiteren perspektivischen Abbau wür<strong>de</strong>n sich durch<br />

das Belassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Streifen zwischen <strong>de</strong>n Flächen<br />

nicht nur erhebliche Vorratsverluste für <strong>de</strong>n weiteren<br />

Rohstoffabbau, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch Probleme <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Landschaftsgestaltung im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Renaturierung ergeben. Im Interesse eines<br />

verlustarmen Rohstoffabbaus, wie er auch im<br />

BBergG (§ 1) eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, wäre es sinnvoll, <strong>de</strong>n<br />

Vorrang auf diese Streifen zu erweitern, um so eine<br />

kontinuierliche Abbauplanung und Abbauführung zu<br />

ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte auch<br />

das Berechtsamsfeld Keratophyr Großer Hornberg in<br />

die Fläche mit eingehen.<br />

Als Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes wur<strong>de</strong>n die genannten<br />

Fel<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits zu einer Fläche zusammengefasst.<br />

keine Berücksichtigung Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen und vielfachen Sicherung von<br />

Kiessandlagerstätten als VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zwischen Aschersleben,<br />

Reinstedt, Hoym, Nachterstedt und Frose einerseits und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

relativ geringen Flächengröße <strong><strong>de</strong>r</strong> Westdorfer Lagerstätte <strong>bei</strong><br />

gleichzeitig schlechteren Rohstoffeigenschaften wird die<br />

regionale Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte Westdorf<br />

angezweifelt. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Z 7 im Pkt. 5.1.5. <strong>de</strong>s<br />

REPHarz wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffabbau in dieser Lagerstätte<br />

regionalplanerisch jedoch nicht in Frage gestellt. Dies gilt auch<br />

für die zwischenzeitlich aufgeschlossene Erweiterung Westdorf-<br />

Südwest.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das bereits jetzt im LEP ausgewiesene Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland wur<strong>de</strong> entsprechend<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bergrechtlich abgestimmten Flächenauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans konkretisiert. Eine Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Teilflächen zum jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen einer<br />

Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, welche<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist auch die<br />

bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />

an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />

<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebiete, siehe auch Datensatz 387-1 und 387-2,<br />

Felswerke).<br />

Eine Zusammenlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Rohstoffgewinnung<br />

"Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland" und <strong>de</strong>s VRG<br />

"Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg" ist bereits wegen<br />

unterschiedlicher Bo<strong>de</strong>nschätze, die raumordnerisch gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n, nicht möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 283 von 610


TÖB: (260) Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-12 Der Standort Kiessand Reinstedt-Ost wur<strong>de</strong> bereits<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächig vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Sicherungsflächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke-Aue weggewogen.<br />

Für die aktuelle und langfristige Versorgung sind die<br />

festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Selke-Aue ausreichend. Die Rohstoffverbreitung ist<br />

nachgewiesen und die Fläche ist für die längerfristige<br />

Sicherung mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen<br />

auch weiterhin von Be<strong>de</strong>utung. Es wird<br />

vorgeschlagen, diese Fläche als sogenanntes<br />

Potenzial einzustufen, um die Kenntnis zum<br />

Vorhan<strong>de</strong>nsein eines qualitativ hochwertigen<br />

Vorkommens langfristig zu dokumentieren.<br />

260-13 Die tiefliegen<strong>de</strong>n Rohstoffe sind in vollständiger<br />

Form im vorliegen<strong>de</strong>n Plan berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Entgegen <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en REP's sind die Flächen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anlage 1 zum REP auch flächenhaft dargestellt.<br />

keine Berücksichtigung Das Geopotential gemäß G 6 in Pkt. 7.12. <strong>de</strong>s REPHarz<br />

bezieht sich im REPHarz auf tiefliegen<strong>de</strong> und Energie-<br />

Rohstoffe. Auf Baurohstoffe sollte diese Kategorie nicht<br />

erweitert wer<strong>de</strong>n, da einerseits diese vielfach und im<br />

genügen<strong>de</strong>m Maße als VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung<br />

gesichert wur<strong>de</strong>n und sicherlich auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion weitere großflächige Geopotentiale an<br />

Baurohstoffen vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-15 Im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes <strong>de</strong>s<br />

REP für die <strong>Planung</strong>sregion Harz ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht<br />

<strong>de</strong>s Dezernats 31 (Lagerstättengeologie und<br />

Rohstoffe) folgen<strong>de</strong>s festzustellen:<br />

Die im Textteil <strong>de</strong>s REP-Entwurfes dargelegten<br />

Aufnahme- und <strong>Abwägung</strong>skriterien für die<br />

Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

für Rohstoffgewinnung sind angemessen und<br />

nachvollziehbar erläutert. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung für<br />

die aktuelle Rohstoffsituation kommt <strong>de</strong>m Aspekt<br />

<strong>de</strong>s Bestandsschutzes für Abbaustellen zu, die über<br />

eine rechtsgültige Abbaugenehmigung verfügen.<br />

Diese Kriterien wur<strong>de</strong>n prinzipiell konsequent<br />

angewen<strong>de</strong>t und führten schlussendlich zur<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten<br />

Lagerstättenflächen als VRG bzw. VBG im REP -<br />

Entwurf.<br />

Die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherungsflächen in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtskarte sind übersichtlich und bedürfen<br />

einer Ergänzung nur im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> nachgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Lagerstätten.<br />

Die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s LAGB erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

Nachfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>utlich gemacht und nochmals begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

Auf eine Darstellung von raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

Gewinnungsstellen, die aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Bestandsschutzes durch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Abbaugenehmigungen weitergeführt wer<strong>de</strong>n dürfen,<br />

wird verzichtet.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-20 Teil II - Bergbauliche Belange<br />

1) Steine- und Er<strong>de</strong>nbergbau:<br />

Im Text und in Karte 1 sind die wichtigsten<br />

Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Steine- und Er<strong>de</strong>nrohstoffe als<br />

Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Das<br />

unterschei<strong>de</strong>t diesen Plan <strong>de</strong>utlich positiv von <strong>de</strong>n<br />

Plänen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>Planung</strong>sregionen.<br />

Im weiteren wird unter <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

für Vorranggebiete für Rohstoffsicherung unter Z7<br />

ausgeführt, dass "Vorhaben mit zugelassenen<br />

bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen erteilten<br />

Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nicht in Frage gestellt wer<strong>de</strong>n".<br />

Insofern halte ich die getroffenen Festlegungen aus<br />

Sicht <strong>de</strong>s Steine- und Er<strong>de</strong>nbergbaues für<br />

ausreichend.<br />

260-21 2) Bohrlochbergbau, Unterqrundspeicher:<br />

Mit <strong>de</strong>m Zusatz Z 5 zum Punkt 5.1.5. Vorranggebiete<br />

für Rohstoff ist auch die untertägige behälterlose<br />

Speicherung im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch bestehen<strong>de</strong><br />

Bergbauberechtigungen abge<strong>de</strong>ckten Umfang<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>n Erläuterungen zum<br />

Ziel 5 "Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit sind<br />

Beeinträchtigungen und Gefährdungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen und geplanten Kavernenspeicher,<br />

einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen Tagesanlagen und<br />

Rohrleitungen, durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen<br />

auszuschließen" ist auch die Windkraftnutzung auf<br />

<strong>de</strong>n Speicherfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n sicher auszuschließen.<br />

Da die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung I und<br />

II in <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtskarte nicht dargestellt sind, nur in<br />

Anlage 1 <strong>de</strong>s REP, kommt <strong>de</strong>m Verweis "Für die<br />

räumliche Abgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete I und II<br />

ist die flächenmäßige Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong>zugrun<strong>de</strong><br />

gelegten Bergbauberechtigungen maßgebend."<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung zu. Ergänzungs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedarf besteht zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-22 3) Berechtsamswesen<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Entwurf dargelegten Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz habe ich keine<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge und Be<strong>de</strong>nken.<br />

Die Bewilligung Hackpfüffel Nr. ll-B-f-109/94-4533<br />

zur Gewinnung von Kiesen und Kiessan<strong>de</strong>n zur<br />

Herstellung von Betonzuschlagstoffen<br />

(Rechtsinhaber: Kieswerke Etzrodt GmbH & Co. KG,<br />

Am Mühlberg, 06556 Borxleben) wur<strong>de</strong> nicht<br />

aufgeführt.<br />

Kenntnisnahme Es liegen keine Erkenntnisse zum genannten Bewilligungsfeld<br />

vor. Dieses wur<strong>de</strong> auch nicht seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong> für eine<br />

VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung vorgeschlagen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-7 Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die längerfristige<br />

Rohstoffversorgung dienen<strong>de</strong>n Vorbehaltsflächen<br />

zwischen 1. und 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REP (- 25,8 %)<br />

ist <strong>de</strong>utlich höher. Diese ergibt sich durch die<br />

vollständige Streichung <strong>de</strong>s Gebietes Martinsrieth-<br />

Wallhausen (49 ha). Daneben ist das<br />

Vorbehaltsgebiet Frose-Aschersleben, Teilfeld 2 auf<br />

die im Verfahren festgeschriebenen Abbauflächen<br />

reduziert wor<strong>de</strong>n (reduziert um 163 ha). Die<br />

aufgeführten Details zu <strong>de</strong>n Flächenreduzierungen in<br />

<strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorbehaltsflächen wer<strong>de</strong>n vorerst so<br />

angenommen und in einem zum Abbau<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen <strong>Abwägung</strong>sprozess innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Genehmigungsverfahrens präzisiert.<br />

260-9 Für die Kiessandlagerstätte Bühne-Ost läuft ein<br />

bergrechtliches Planfeststellungsverfahren, für das in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nächsten Zeit ein Beschluss zu erwarten ist. Aus<br />

diesem Grund wird gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, diese Fläche<br />

zumin<strong>de</strong>st als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffgewinnung aufzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichitgung Für das Vorhaben Kiessand Bühne-Ost wur<strong>de</strong> ein ROVerf mit<br />

negativer lan<strong>de</strong>splanerischer Beurteilung abgeschlossen. Die<br />

Lagerstätte befin<strong>de</strong>t sich im REPHarz überwiegend in einem<br />

VRG für Hochwasserschutz. Neben <strong>de</strong>n im ROV aufgezeigten<br />

fachlichen Konflikten ist eine Überlagerung eines VBG, hier für<br />

Rohstoffgewinnung, auf ein VRG, hier Hochwasserschutz,<br />

bereits raumordnungsrechtlich nicht möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-10 Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s LAGB zum 1.<br />

Entwurf wird um nochmalige Prüfung gebeten, die<br />

Kiessandlagerstätte Wülpero<strong>de</strong> (Krs. Wernigero<strong>de</strong>)<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung in<br />

<strong>de</strong>n REP aufzunehmen. Hier han<strong>de</strong>lt es sich um ein<br />

erkun<strong>de</strong>tes Lagerstättenfeld, das mit einem<br />

geologischen Vorrat von etwa 15 Mio. t ein<br />

beträchtliches Rohstoffpotenzial in diesem Raum<br />

darstellt. Qualitativ eignen sich die Rohkiessan<strong>de</strong><br />

nach Aufbereitung zur Herstellung von<br />

Betonzuschlagstoffen. Sie sollten für die<br />

längerfristige Versorgung <strong>de</strong>s Raumes<br />

festgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

7.12 Lagerstätten<br />

260-14 Neben <strong>de</strong>n tiefliegen<strong>de</strong>n Rohstoffen sind auch<br />

sogenannte Geopotenziale fixiert wor<strong>de</strong>n, die<br />

mögliche Zukunftsfel<strong><strong>de</strong>r</strong> für die regionale und<br />

überregionale Rohstoffversorgung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die geologischen Nachweise zu <strong>de</strong>n<br />

aufgeführten Vorkommen sind vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Interesse für die zukünftige<br />

wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist die<br />

hochwertige Braunkohlenlagerstätte <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner<br />

Mul<strong>de</strong>. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> energetischen Nutzung ist auch<br />

das Vere<strong>de</strong>lungspotenzial <strong><strong>de</strong>r</strong> Kohle zu<br />

berücksichtigen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit<br />

dieses großflächigen Vorkommens wird durch das<br />

LAGB empfohlen, diese Fläche in <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan aufzunehmen. Aktuell<br />

laufen Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffindustrie, durch<br />

ergänzen<strong>de</strong> Erkundungsar<strong>bei</strong>ten die geologischen<br />

Verhältnisse sowie die Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirtschaftlichen Nutzung im Detail zu prüfen.<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG Wassergewinnung<br />

Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />

Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungenverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Außer<strong>de</strong>m können<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit auch nicht die möglichen Auswirkungen einer<br />

Kiessandgewinnung auf das westlich benachbarte VRG Natur<br />

und Landschaft "Okertal" mit <strong>de</strong>m im REPHarz, Pkt. 5.1.5.,<br />

festgeschriebenen, zu sichern<strong>de</strong>n Funktion eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch die jetzigen REP-Festlegungen wird nicht von vornherein<br />

eine Rohstoffgewinnung im Vorschlagsgebiet unmöglich<br />

gemacht. Jedoch müssen die aufgezeigten Konfliktfel<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

einem ROV und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen<br />

hinreichend für eine abschließen<strong>de</strong> raumordnerische<br />

Beurteilung untersucht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 313-33 (Min. f. Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr) Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-16 Umweltbericht:<br />

Pkt. 3.2.2 Vorrang-Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung (VRG-/VBG-RG)<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut: Wasser<br />

Die Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwassergeschütztheit<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n<br />

Kiessandlagerstätten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmeaue sollte<br />

überprüft wer<strong>de</strong>n:<br />

G) VRG Kiessandlagerstätte Berga<br />

H) VRG Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />

R) VBG Kiessandlagerstätte Rossla-Holzköhlerei<br />

S) VBG Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen<br />

U) VBG Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

V) VBG Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />

Im Umweltbericht wird eine meist hohe bis sehr hohe<br />

Grundwassergeschütztheit beschrieben, was aber<br />

auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> generell oberfächennahen<br />

Grundwasserstän<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Aue nicht gerechtfertigt<br />

ist. Das Grundwasserkataster <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

(Grundwassergeschütztheit mit Angaben zu<br />

Grundwassergefährdungen durch Altlasten im<br />

Einzugsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme/Unstrut) weist für die<br />

betroffenen Flächen eine sehr geringe bis geringe<br />

Grundwassergeschütztheit aus.<br />

keine Berücksichitgung Nach <strong>de</strong>n digitalen Daten <strong>de</strong>s LHW, die im übrigen auch als<br />

Karte <strong>bei</strong>m LAU (Internet) einsehbar sind, liegt in <strong>de</strong>n<br />

benannten Gebieten eine hohe Grundwassergeschütztheit vor<br />

(nochmalige Kontrolle). Auch in <strong>de</strong>n Daten zur<br />

Konflikteinschätzung zum Schutzgut Wasser <strong>de</strong>s LAU, die<br />

grober sind als die LHW-Daten, wird ein geringes bis mittleres<br />

Konfliktpotential dargestellt. Wahrscheinlich erfolgte diese<br />

Einschätzung auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> stärkeren Ausbildung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Auenlehmschicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-17 Umweltbericht- Pkt. 3.2.9 Schienen- und<br />

Straßenverkehr:<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut: Wasser<br />

Auch für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben<br />

besteht Überprüfungsbedarf hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundwassergeschütztheit. Im Umweltbericht wird<br />

von einer meist hohen bis sehr hohen<br />

Grundwassergeschütztheit ausgegangen, was nicht<br />

mit <strong>de</strong>n Angaben im Grundwasserkataster <strong>de</strong>s LAU<br />

übereinstimmt:<br />

C) Fortführung A 71 von Sangerhausen /A 38) in<br />

Richtung Bernburg (A 14/B 6N) - nördlicher<br />

Trassenkorridor<br />

I) Ortsumfahrung Berga/Kelbra im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />

85/B80 und Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 - Helmeaue;<br />

R) Ortsumfahrung Allstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 118/L<br />

219/L 222; T) Ortsumfahrung Wettelro<strong>de</strong> im Zuge<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B 231<br />

Gemäß Grundwasserkataster sind die<br />

Trassenbereiche im Wesentlichen durch eine<br />

geringe, mitunter sehr geringe<br />

Grundwassergeschütztheit gekennzeichnet.<br />

D) Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 245 Hal<strong>de</strong>nsleben-Halberstadt<br />

(teilweise)<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut Wasser, S. 149 Spalte "Beschreibung <strong>de</strong>s<br />

Konfliktpotentials"<br />

Im 2. Absatz sollte "Empfindlichkeit" durch<br />

"Grundwassergeschütztheit" ersetzt wer<strong>de</strong>n. Im<br />

Auebereich ist meist von einer hohen Empfindlichkeit<br />

<strong>de</strong>s Grundwassers, aber geringen<br />

Grundwassergeschütztheit auszugehen (vgl.<br />

Grundwasserkataster <strong>de</strong>s LAU).<br />

keine Berücksichtigung Die Grundwasserdaten wur<strong>de</strong>n nochmals geprüft, auch mit <strong>de</strong>n<br />

LAU-Daten zur Konflikteinschätzung <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser.<br />

Die Darstellungen stimmen mit <strong>de</strong>n von uns genutzten Daten<br />

überein.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-18 Umweltbericht:<br />

Unter 3.2.3 (E) <strong>de</strong>s Umweltberichtes wur<strong>de</strong> zwar<br />

unser Hinweis zum 1. Entwurf über zu erwarten<strong>de</strong><br />

Dauervernässungen in Teilen <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes Nr. 5 für die<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung in <strong>de</strong>n<br />

Seelän<strong><strong>de</strong>r</strong>eien (speziell <strong><strong>de</strong>r</strong> SW-Teil <strong>bei</strong> Frose)<br />

erwähnt, doch ohne weitere Konsequenzen daraus<br />

abzuleiten.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Vorbehaltsgebiete als Suchgebiete<br />

aufgefasst wer<strong>de</strong>n, innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Aufforstungsflächen zu suchen<br />

sind, sollte für die konkrete Flächenauswahl auf die<br />

notwendige Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils aktuellen<br />

Fassung <strong>de</strong>s Regionalmo<strong>de</strong>lls zum<br />

Grundwasserwie<strong><strong>de</strong>r</strong>anstieg (unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

LMBV) verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

260-19 Umweltbericht:<br />

Bo<strong>de</strong>n / Geotope<br />

Die Belange zu Bo<strong>de</strong>n und Geotopen konnten<br />

zeitlich noch nicht abgeprüft wer<strong>de</strong>n. Hinweise zu<br />

<strong>de</strong>n genannten Bereichen wer<strong>de</strong>n schnellstmöglich<br />

nachgeliefert.<br />

volle Berücksichitgung wird im Bericht ergänzt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

262-3 Unsere For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> überlagern<strong>de</strong>n<br />

Darstellung von Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz (Bo<strong>de</strong>, Selke, Wipper, Rappbo<strong>de</strong>,<br />

Helme) und Vorranggebieten für Natur und<br />

Landschaft (insbes. <strong>bei</strong> Natura 2000-Gebiete)<br />

erhalten wir aufrecht und möchten in diesem<br />

Zusammenhang auf die Anwendung dieser<br />

kombinierten Darstellung im REP Halle (z. B. Saale,<br />

Unstrut, Wipper, Weiße Elster) verweisen.<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete sind nach § 3 Abs. 2 ROG abschließend<br />

abgewogene textliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerische Festlegungen in<br />

Raumordnungsplänen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Bindungswirkung<br />

im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> ROG-Novellierung in 1998 wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />

keine Überlagerungen von Vorranggebieten mehr<br />

vorgenommen. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n die Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP,<br />

wo<strong>bei</strong> gemäß LEP, Pkt. 3.3.1. Z 4 im Einzelfall <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserschutz im Konflikt mit Natur und Landschaft <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorrang eingeräumt wer<strong>de</strong>n kann. Im REPHarz wur<strong>de</strong> lediglich<br />

<strong>bei</strong>m Helmestausee Kelbra eine Ausnahme gemacht, da hier<br />

eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA vorzunehmen war<br />

(Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Staufläche <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltebeckens<br />

Kelbra <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-HWS im LEP-LSA als einzige<br />

lan<strong>de</strong>splanerische Überlagerung von VRG-HWS und VRG-NuL<br />

im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz). Die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-<br />

HWS für die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes wird auch dadurch<br />

dokumentiert, dass gemäß Pkt. 5.1.1, Z 1 Satz 2 als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung die VRG-HWS zugleich in ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Funktion für Natur und Landschaft und als Teil <strong>de</strong>s<br />

ökologischen Verbundsystems zu erhalten sind, so dass auch<br />

nicht von vornherein ein erheblicher Konflikt zwischen <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />

Landschaft erkennbar ist.<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Vorgaben wür<strong>de</strong> eine regelmäßige<br />

Überlagerung von verschie<strong>de</strong>nen Vorranggebieten die<br />

Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s REPHarz in Frage stellen. Die<br />

genannte, im REPHalle (2. Planentwurf) vorgenommene<br />

Überlagerung wur<strong>de</strong> im übrigen von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> (Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für die<br />

Regionalpläne) bemängelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

262-4 Tabelle 1 stellt die Überlagerung von Festlegungen<br />

für Wassergewinnung und Naturschutzbelangen dar.<br />

I Ostharz/Rappbo<strong>de</strong> Talsperre :<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte<br />

- FFH0161LSA Bo<strong>de</strong>tal und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s<br />

Harzran<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Thale<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) WR2.1.9 Täler von Kalter Bo<strong>de</strong>, Warmer<br />

Bo<strong>de</strong> und Rappbo<strong>de</strong><br />

- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />

- BVE(ü) WR2.1.13 Laubwaldgebiete südlich und<br />

nordöstlich Hasselfel<strong>de</strong><br />

II Zillierbachtalsperre:<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

III Halberstadt/Klus<br />

- LSG0032HBS Nördliches Harzvorland<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) HBS2.1.3 Sandsteingebiet südlich<br />

Halberstadt<br />

IV Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />

- LSG0027HBS Fallstein<br />

V Quedlinburg/Brühl<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />

VI Harzgero<strong>de</strong>-Neudorf<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) QLB2.1.11 Oberes Selketal einschl.<br />

Nebentäler<br />

VII Straßberg-Auerberg<br />

- FFH0096 Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) SGH 2.1.9 Oberes Selketal einschl.<br />

Seitentäler<br />

IX Blankenheim<br />

- BVE(ü) SGH 2.1.7 Buchenmischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> am<br />

Kenntnisnahme In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Pkt. 5.1.2. Z1 ist dargelegt, dass in <strong>de</strong>n<br />

VRG für Wassergewinnung das Grund- und<br />

Oberflächenwasserpotenzial in <strong>de</strong>n Einzugsgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wassergewinnungsstätten vor Beeinträchtigungen durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungsarten geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Daher han<strong>de</strong>lt es<br />

sich um einen Freiraumschutz hochwertiger Grund- und<br />

Oberflächenwasservorkommen. Durch <strong>de</strong>n Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasservorkommen vor Beeinträchtigungen durch Dritte können<br />

umittelbar keine direkten Beeinträchtigungen für FFH- und<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e naturschutzrechtlich geschützten Gebiete abgeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

Harzsüdrand<br />

X Sangerhausen-Wallhauen-Großleinungen-<br />

Lengefeld<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

- BVE(ü) SGH 2.1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />

Landschaft<br />

XI Stolberg<br />

- FFH0097 Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />

- SPA0030 Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) SGH 2.1.6 Stoiberger Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />

oberes Thyratalsystem<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

XII Uftrungen<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

XIII Wasserleben<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) WR2.1.14/HBS2.1.4 Schauener Holz<br />

BVE(ü) - überregional be<strong>de</strong>utsame<br />

Biotopverbun<strong>de</strong>inheit<br />

BVE(r) - regional be<strong>de</strong>utsame Biotopverbun<strong>de</strong>inheit<br />

Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />

Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgebiete<br />

(FFH, SPA etc.) entgegenstehen. Die Zielstellungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopverbundplanungen (hier: BVE) sollten<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Verkleinerung <strong>de</strong>s VRG Wassergewinnung I<br />

Ostharz/Rappbo<strong>de</strong> Talsperre zugunsten <strong>de</strong>s VRG<br />

Natur und Landschaft XXXV Harzer Bachtäler wird<br />

begrüßt.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

262-5 Die zusätzliche Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG XXIV Ziegenberg<br />

<strong>bei</strong> Königero<strong>de</strong>, XXIII Eichenberg <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong><br />

und XXV Harzer Bachtäler wird begrüßt.<br />

262-6 Dennoch sind die Natura 2000-Gebiete und<br />

Naturschutzgebiete im 2. Entwurf noch immer<br />

unvollständig als Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft festgelegt wor<strong>de</strong>n. Dies ist mit Verweis<br />

auf <strong>de</strong>n Kabinettsbeschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

vom 21.12.2004, wonach das Ministerium für<br />

Landwirtschaft und Umwelt zu gewährleisten hat,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Flächen gesichert wird,<br />

nachzuholen. Eine solche Gewährleistung wird nur<br />

erreicht, wenn alle FFH-Gebiete gegenüber<br />

sonstigen Nutzungsansprüchen im Range vorgehen.<br />

Des weiteren verweisen wir auf unsere<br />

Stellungnahme vom 15.12.2005.<br />

262-7 Darüber hinaus halten wir es für notwendig,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e folgen<strong>de</strong>s Gebiet als VRG für Natur<br />

und Landschaft aufzunehmen:<br />

- Muschelkalkrücken (Großer Fallstein-Kleiner<br />

Fallstein-Ortsberg-Huy) einschl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereiche<br />

zwischen Eilenstedt und Schwanebeck<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die Bereiche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überörtlichen Biotopverbun<strong>de</strong>inheit BVE HBS 2.1.2.<br />

In diesem Gebiet konzentrieren sich auch<br />

großflächig Bereiche, die durch die selektive<br />

Biotopkartierung erfasst sind (u.a. Steppenrasen,<br />

Kalk-Felsfluren, Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen).<br />

262-8 Die Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>, Selke, Holtemme und<br />

<strong>de</strong>s Gr. Bruches sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl von<br />

Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

hinsichtlich ihrer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Rotmilan, Art<br />

nach Anhang I <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-Richtlinie,<br />

unzureichend beachtet wor<strong>de</strong>n. In diesem<br />

Zusammenhang empfehlen wir Rücksprachen mit<br />

<strong>de</strong>n Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Staatlichen Vogelschutzwarte.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Natura 2000-Gebiete wur<strong>de</strong>n in die interne <strong>Abwägung</strong> zur<br />

Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz eingestellt. Es ist raumordnerisch<br />

nicht vorgesschrieben, dass alle Natura 2000 Gebiete als VRG<br />

Natur und Landschaft zu sichern sind. Sofern im REPHarz eine<br />

solche Festlegung nicht erfolgte (dann ab bestimmter<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Größe als VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems) wur<strong>de</strong> da<strong>bei</strong> beachtet, dass<br />

keine weiteren Festlegungen erfolgen, die diese Gebiete<br />

erheblich beeinträchtigen können. Von <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Behör<strong>de</strong>n liegen keine STN vor, dass diese Gebiete als NSG<br />

verordnet wer<strong>de</strong>n sollen, daher ist eine Sicherung als VRG NuL<br />

nicht zwingend nötig. Natura 2000-Gebiete wer<strong>de</strong>n durch das<br />

Naturschutzrecht gesichert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Als VRG NuL wur<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen die sowohl als<br />

Natura 2000-Gebiete als auch als NSG festgelegt sind o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

außer <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-Gebietsfestlegung keine<br />

naturschutzrechtliche Sicherung erfahren. Der Fallstein und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Huy sind verordnete LSG. Biotopverbun<strong>de</strong>inheiten sind in die<br />

VBG für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

eingeflossen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die vorgenommenen Festlegungen wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Unteren<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>n abgesprochen. Die Vogelschutzwarte<br />

wur<strong>de</strong> mehrmals angeschrieben, ohne weiterführen<strong>de</strong><br />

Auskünfte zu erhalten. Im diesbezüglichen Anwortschreiben<br />

wur<strong>de</strong> lediglich auf die Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong>n verwiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

262-9 Im Vergleich zum 1. Entwurf gibt es eine<br />

Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Dies betrifft das nachfolgend genannte,<br />

entsprechend 1. Entwurf dargestellte Gebiet, das aus<br />

unserer Sicht in seiner Aus<strong>de</strong>hnung nicht verkleinert<br />

wer<strong>de</strong>n darf:<br />

XXIX Hackpfüffler See:<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme<br />

- NSG0271 Hackpfüffler See<br />

Bemerkung: <strong>de</strong>m steht auch kein an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Belang<br />

entgegen<br />

262-10 Die Ziele Z4 und Z5 (entsprechend <strong>de</strong>m 1. Entwurf)<br />

halten wir für unverzichtbar. Ihrer Streichung kann<br />

nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist fraglich, ob die Formulierung zu Z4 ("Bei im<br />

Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten zwischen<br />

Vorranggebieten für Natur und Landschaft und<br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang") mit <strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie in Einklang steht.<br />

Ausnahmeregelungen nach FFH-RL <strong>bei</strong> bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

FFH-Unverträglichkeit und fehlen<strong>de</strong>n Alternativen<br />

sind nur unter <strong>de</strong>n engen Vorgaben <strong>de</strong>s Art. 6 Abs.4<br />

FFH-RL möglich, so dass ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes nicht gegeben ist. Da prinzipiell<br />

alle Fließgewässer einschließlich ihrer<br />

Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiet<br />

Hochwasserschutz eingestuft sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihnen<br />

zumin<strong>de</strong>st eine hohe Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz <strong>bei</strong>gemessen wird (s. S. 60, zu<br />

Ziel 4), besteht <strong>de</strong>mzufolge kaum Spielraum für die<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbelange. Sinnvoller<br />

wäre es, nach Vorlage und Abstimmung von<br />

großräumigen Hochwasserschutzkonzepten <strong>de</strong>n<br />

realen Maßnahmebedarf kritisch abzuschätzen und<br />

darauf basierend Vorranggebiete festzulegen (s.<br />

auch Anmerkungen zu 5.1.1 unserer Stellungnahme<br />

vom 15.12.2005).<br />

volle Berücksichtigung redaktioneller Fehler wird behoben<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Die Streichung von Z 4 entsprechend 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> auf<br />

Grund einer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong><br />

vorgenommen, da die raumordnerischen Schutzziele (zu<br />

sichern<strong>de</strong> Funktionen) <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG Natur und Landschaft ohnehin<br />

für je<strong>de</strong>s einzelene Gebiet in Z 2 festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diesbezüglich wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung von Z 2 nochmals auf die<br />

Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen hingewiesen<br />

(ergänzen<strong>de</strong> Übernahme entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Begründung).<br />

Z 5 <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes als Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> seinerzeit<br />

durchgeführten LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (Entwurf) wur<strong>de</strong> gestrichen, da<br />

eine Anpassung an die dann geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te LEP-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung-<br />

Endfassung vorzunehmen war. Inhaltlich wird dieses<br />

ehemalige Z 5 jetzt vom Z 3 mit abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Z 4 <strong>de</strong>s 2. Planentwurf ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es<br />

wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz nur zum Schutz von Leben und Gesundheit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist es keine pauschale<br />

Festlegung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Einzelfallentscheidung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000 Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP<br />

gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird<br />

diese Begründung in <strong>de</strong>n REPHARZ Begründungsteil<br />

aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

262-11 Nachfolgen<strong>de</strong> VRG LW stellen die Überlagerung von<br />

Festlegungen für Landwirtschaft und<br />

Schutzgebietsfestlegungen nach Naturschutzrecht<br />

dar. Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen<br />

dieser Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen entgegenstehen:<br />

II Nördliches Harzvorland (östlich von Quedlinburg)<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

II Nördliches Harzvorland (westl. Veltheim)<br />

- LSG0027HBS Fallstein<br />

262-12 Begrüßt wird die Verkleinerung <strong>de</strong>s VRG II im<br />

Bereich westlich von Derenburg sowie im VRG V<br />

Gol<strong>de</strong>ne Aue.<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-13 Positiv bewertet wird die Flächenreduzierung <strong>de</strong>s<br />

VRG Nr. XX "Helsunger Bruch" im Bereich <strong>de</strong>s FFH-<br />

Gebietes (FFH0087LSA) "Kalkflachmoor im<br />

Helsunger Bruch". Darüber hinaus muss<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass durch die unmittelbar<br />

angrenzen<strong>de</strong> Nutzung (Torfabbau) keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgehen.<br />

262-89 Die VRG I und II sind we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen<br />

Darstellung noch im digitalen Datenbestand<br />

enthalten. Dies sollte nachgeholt wer<strong>de</strong>n. Für diese<br />

Gebiete ist <strong>de</strong>shalb eine Beurteilung aus<br />

Naturschutzsicht nicht möglich.<br />

5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

262-37 Die Verkleinerung <strong>de</strong>s VBG Nr. 8 zugunsten von<br />

überörtlichen Biotopverbundstrukturen (festgelegt als<br />

VBG für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen<br />

Verbundsystems) wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme Das LSG Fallstein legt in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />

fest, dass die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf<br />

bislang dafür genutzten Flächen gewährleistet ist, somit sind<br />

aus unserer Sicht keine naturschutzrechtlichen Konflikte<br />

zwischen <strong>de</strong>m LSG und <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festlegung<br />

als VRG für Landwirtschaft erkennbar. Im NatSchG LSA wird<br />

ebenfalls in § 5 auf die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft nach<br />

<strong>de</strong>m Prinzip <strong><strong>de</strong>r</strong> "guten fachlichen Praxis" mit <strong>de</strong>m Naturschutz<br />

hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für <strong>de</strong>n Torfabbau Helsunger Bruch wur<strong>de</strong> bereits eine FFH-<br />

Prüfung im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmenbetriebsplanzulassung 2005<br />

durchgeführt, auf die im Umweltbericht eingegangen wird.<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Maßgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>s FFH-<br />

Gebiets sind in <strong>de</strong>n bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen<br />

aufzunehmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Üblicherweise wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> untertägige Lagerstätten, die als VRG- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wer<strong>de</strong>n, nicht kartografisch<br />

dargestellt. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n die VRG I und II als solche<br />

untertägige Lagerstätten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum REPHarz<br />

wenigstens nachrichtlich dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

262-38 Grundlage für die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Ökologischen Verbundsystems<br />

sind die überörtlichen Biotopverbundplanungen, die<br />

mittlerweile flächen<strong>de</strong>ckend vorliegen. Der 2. Entwurf<br />

enthält wesentliche Biotopverbundstrukturen. Für<br />

problematisch halten wir die pauschale Aussage <strong>de</strong>s<br />

Grundsatzes 2: "Zum ökologischen Verbundsystem<br />

gehören in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz, die Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft sowie für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung und teilweise die<br />

Vorranggebiete für Wassergewinnung und die<br />

Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz", weil <strong>bei</strong><br />

diesen Festlegungen größtenteils die wirtschaftlichen<br />

Interessen im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen. Außer<strong>de</strong>m ist das<br />

eine Verwässerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition <strong>de</strong>s ökologischen<br />

Verbundsystems. Aus diesem Grund sollte in <strong>de</strong>n<br />

Fällen, wo dies zutrifft auch die überlagern<strong>de</strong><br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s<br />

ökologischen Verbundsystems erfolgen.<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

262-39 Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die Überlagerungen von<br />

Festlegungen für Landwirtschaft und<br />

Naturschutzbelangen dargestellt. Es ist<br />

auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />

Festlegung <strong>de</strong>n Schutzzielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgebiete<br />

entgegenstehen.<br />

2 Nördliches Harzvorland (südl. Osterwieck und südl.<br />

Quedlinburg)<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

2 Nördliches Harzvorland (südöstl. Harsleben)<br />

- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />

4 Südliches Harzvorland (nördl. Riestedt)<br />

- BVE(ü) SGH2.1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />

Landschaft<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz und südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

4 Südliches Harzvorland (nördl. E<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt und westl.<br />

Allstedt)<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines Verbundsystems festgelegt, kein Verbundsystem.<br />

Die naturschutzfachliche und die regionalplanerische Definition<br />

sind nicht i<strong>de</strong>ntisch. Die Biotopverbundplanungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landkreise sind eine Grundlage, es flossen jedoch auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

<strong>Planung</strong>en, z.B. die Forstliche Rahmenplanung ein.<br />

In <strong>de</strong>n genannten Vorranggebieten wird in <strong>de</strong>n Zielfestlegungen<br />

bzw. Begründungen <strong>de</strong>utlich formuliert, dass nicht die<br />

wirtschaftlichen Interessen im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund stehen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Freiraumschutz (siehe Pkt. 5.1.1. Z1; sowie Pkt. 5.1.2. zu Z1<br />

Begründungsteil). Obwohl im VBG Forstwirtschaft natürlich die<br />

Wirtschaft im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht, lässt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

forstlich genutzten Flächen für ein ökologisches Verbundsystem<br />

nicht negieren.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Da das LSG "Harz und nördliches Harzvorland" großflächig<br />

(fast 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sind von LSG überlagert!)<br />

ausgewiesen ist und in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />

die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf bislang<br />

dafür genutzten Flächen gewährleistet, sind aus unserer Sicht<br />

keine naturschutzrechtlichen Konflikte zwischen <strong>de</strong>n LSG und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Festlegung als VBG für Landwirtschaft<br />

erkennbar.<br />

Die angeführten Naturschutzbelange BVE(ü) als Schutzgebiete<br />

entsprechen nicht <strong>de</strong>n Tatsachen. Diese <strong>Planung</strong> ist eine<br />

informelle Fachplanung, die u.E. kein Schutzgebietsstatus<br />

besitzt.<br />

Die Überlagerung <strong>de</strong>s VBG für Landwirtschaft mit <strong>de</strong>m<br />

FFH0134LSA (Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) ist in<br />

<strong>de</strong>m uns vorgegebenen Maßstab 1:100.000 nicht besser<br />

darstellbar, hier sind natürlich nur die landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen im VBG enthalten, die FFH-Flächen nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-46 Aus Sicht <strong>de</strong>s Vogelschutzes ist zum VBG 5<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck folgen<strong>de</strong>s zu<br />

ergänzen:<br />

Das Vorbehaltsgebiet liegt angrenzend und teilweise<br />

in <strong>de</strong>m Vogelschutzgebiet Huy nördlich Halberstadt.<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />

Überlagerung (Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu europäischen<br />

Schutzzielen) ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n und die<br />

Vorbehaltsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalksteinlagerstätte im EU<br />

SPA gestrichen wer<strong>de</strong>n. Der Nahrungsflächenverlust<br />

durch die Kalksteinlagerstätte für Rotmilan und<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Greifvogelarten ist für sich betrachtet relativ<br />

gering. Das Vorhaben muss aber im Zusammenhang<br />

mit möglichen weiteren Lebensraumverlusten für die<br />

Greifvogelarten im Umfeld <strong>de</strong>s Huy betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

262-47 Die Streichung <strong>de</strong>s VB Nr. 10 (1.Entwurf) ehem.<br />

Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen wird<br />

begrüßt.<br />

keine Berücksichtigung Rohstoffgewinnung und Vogelschutz müssen sich nicht von<br />

vornherein grundsätzlich ausschließen, z.B. dürfte hier nicht die<br />

Gefahr <strong>de</strong>s Vogelschlages wie <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

bestehen.<br />

Da das genannte VBG in geringem Maße im<br />

Vogelschutzgebiet liegt (ca. 8 ha vom insgesamt ca. 70 ha<br />

großen VBG) , wur<strong>de</strong> bereits im Umweltbericht im Pkt. 3.2.2.<br />

Unterpkt. N) auf die Greifvogelproblematik eingegangen, mit<br />

<strong>de</strong>m Ergebnis, dass nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s EU SPA nicht zu erwarten sind. Sowohl<br />

diese VBG-Ausweisung als auch die diesbezügliche Bewertung<br />

im Umweltbericht ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

abgestimmt.<br />

Hinzu kommt die Standortgebun<strong>de</strong>nheit von mineralischen<br />

Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />

die (Kalk-)Höhenzüge gebun<strong>de</strong>n, die gleichzeitig mit ihren<br />

Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete eingestuft<br />

wur<strong>de</strong>n. Raumordnerisch ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />

Rohstoffvorsorge für oberflächennahe Baurohstoffe im<br />

gebühren<strong>de</strong>n Maße Rechnung zu tragen.<br />

Da es sich hier jedoch (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt,<br />

kann in künftigen <strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />

in Teilen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes <strong>bei</strong><br />

möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen<br />

"weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Pkt. "Wechselwirkungen" wird im o.g. Pkt. <strong>de</strong>s<br />

Umweltberichtets um die Summation verschie<strong>de</strong>ner <strong>Planung</strong>en<br />

um <strong>de</strong>n Huy ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

262-87 Die Festlegung und Darstellung von<br />

Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung in<br />

Natura 2000-Gebieten ist u. E. ausgeschlossen, weil<br />

die Ziele und Grundsätze dieser<br />

Vorbehaltsfestlegung <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

und SPA-Gebiete wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen. Hier heißt es: "Als<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

wer<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen, die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

naturräumlichen und landschaftlichen Potenziale, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwicklung und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s an<br />

touristischen Einrichtungen für <strong>de</strong>n Tourismus und<br />

die Erholung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geeignet sind." und "G 2<br />

Tourismus und Erholung sollen in diesen Gebieten<br />

verstärkt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n....". Es wird nicht<br />

ausgeschlossen, dass die Natura 2000-Gebiete zur<br />

naturnahen Erholung dienen können, jedoch ist <strong>de</strong>m<br />

Tourismus und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung kein "beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

Gewicht <strong>bei</strong>zumessen" (vgl. Z 1).<br />

5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

262-49 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Gegenüberstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z1<br />

(Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s) einerseits und <strong>de</strong>m<br />

Grundsatz G2 und <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z3 an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits<br />

können sich Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche ergeben. Aus diesem<br />

Grund sollten die bestehen<strong>de</strong>n und zu entwickeln<strong>de</strong>n<br />

Biotopverbundstrukturen in Überlagerung als<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen<br />

Verbundsystems dargestellt wer<strong>de</strong>n. Schließlich wird<br />

diese überlagern<strong>de</strong> Darstellung auch mit <strong>de</strong>n VBG<br />

für Tourismus und Erholung praktiziert, obwohl die<br />

Erholungsfunktion ebenfalls in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung Z3<br />

hervorgehoben wird.<br />

keine Berücksichtigung In Pkt. 5.2.6., Z 3 wird auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Stellung <strong>de</strong>s Harzes in<br />

<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung<br />

eingegangen. Hier wird nochmal hervorgehoben, dass im Harz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus auf die gewachsenen naturnahen<br />

Landschaftspotenziale auszurichten ist. Zu<strong>de</strong>m ist in G 2 außer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete auch dargelegt, dass diese<br />

nur umwelt- und sozialverträglich erfolgen soll.<br />

Regionalplanerisch ist hier kein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch erkennbar. Die<br />

Natura 2000-Gebiete sind Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems und die Natura 2000-<br />

Gebiete > 50 ha sind ebenfalls Bestandteil <strong>de</strong>s VBG TuE, daher<br />

wer<strong>de</strong>n auch die ökologischen Belange mit einem beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Gewicht in die <strong>Abwägung</strong> eingestellt. Dadurch wird es <strong>bei</strong><br />

konkreten <strong>Planung</strong>en zu einer Einzelfallentscheidung kommen,<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Natura 2000-Gebietsfestlegungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzrechts berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Zielvorgabe Z 1 regelt ganz klar die Nutzungsfunktion <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s. Die Grundsätze <strong>de</strong>s G 2 können <strong>bei</strong> begrün<strong>de</strong>ten<br />

Nutzungskonflikten "weggewogen" wer<strong>de</strong>n. Im Z 3 han<strong>de</strong>lt es<br />

sich um klare Aussagen zur Schutz- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s, die ihm zukommt. Sollte es hier zu<br />

Interessenkonflikten kommen, so ist im Einzelfall abzuwägen.<br />

Die bestehen<strong>de</strong>n und zu entwickeln<strong>de</strong>n<br />

Biotopverbundstrukturen sind bereits überwiegend <strong>de</strong>m VBG<br />

ÖVS zugeordnet. VBG für Forstwirtschaft sind ausschließlich<br />

bestehen<strong>de</strong> Waldgebiete. VBG TuE wur<strong>de</strong>n wie im LEP<br />

flächen<strong>de</strong>ckend über die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en VBG gelegt. VBG<br />

Forstwirtschaft sind im LEP nicht ausgewiesen, hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um eine Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Festlegungen. Nach § 1<br />

ROG ist es Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung "...unterschiedliche<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Raum aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzustimmen...und<br />

Vorsorge für einzelne Raumnutzungen zu treffen..."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

262-52 Zu Riethnordhausen-E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben:<br />

Konflikte mit Naturschutzbelangen (FFH0134LSA<br />

Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme und NSG0271<br />

Hackpfüffler See, 200 m entfernt)<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n. Mittlerweile liegen Erkenntnisse<br />

darüber vor, dass im nahe gelegenen Schilfröhricht 4<br />

bis 6 BP <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrweihe (u.a. EU-VS-RL Anh. I)<br />

brüten, für die entsprechen<strong>de</strong> Abstandsregelungen<br />

einzuhalten sind. Des Weiteren nutzen Schwärme<br />

von Rauchschwalben und Bachstelzen das Röhricht<br />

als Schlafplatz. Außer<strong>de</strong>m dient <strong><strong>de</strong>r</strong> zum NSG<br />

gehörige Gehölzbestand an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Greifvogelarten<br />

regelmäßig als Brutplatz (z.B. Mäusebussard).<br />

262-53 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Vogelschutzes ist folgen<strong>de</strong>s zu<br />

ergänzen:<br />

- EG Wind 4 Amesdorf; Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung<br />

zum 1. Planentwurf vorgebrachten Einwendungen zu<br />

<strong>de</strong>m erneut aufgenommenen EG bleiben bestehen.<br />

Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />

"Das EG befin<strong>de</strong>t sich in einer Entfernung von ca. 5<br />

km zur Grenze <strong>de</strong>s EU SPA Auenwald Plötzkau. Der<br />

Auenwald Plötzkau ist eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten<br />

Brutgebiete für Greifvögel in Sachsen-Anhalt,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Schwarzmilan (Anh. I<br />

EUVSRL) und <strong>de</strong>n Rotmilan (Anh. I EU-VSRL), für<br />

<strong>de</strong>n Sachsen-Anhalt eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortung<br />

hat. Ein weiterer Verlust an Nahrungsflächen sowie<br />

mögliche Verluste durch Vogelschlag wür<strong>de</strong> auch im<br />

weiteren Umfeld dieses EU SPA eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Arten darstellen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachbehör<strong>de</strong> jedoch keine aktuellen<br />

Feinkartierungen aus <strong>de</strong>m Umfeld <strong>de</strong>s EG vorliegen,<br />

sind aktuelle lokale Daten über Bestän<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 2 genannten Arten, die möglicherweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises<br />

vorliegen, entsprechend zu berücksichtigen."<br />

keine Berücksichtigung Ein konkreter Min<strong>de</strong>stabstand bzw. die konkrete Lage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Brutplätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrweihe wer<strong>de</strong>n nicht genannt. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Biotoptypenkartierung LSA beginnt das Schilfröhricht in ca. 350<br />

m Entfernung vom westlichen EG-Rand. Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Handlungsempfehlungen <strong>de</strong>s Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen<br />

Landkreistages zur Standortplanung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

(2005) sollte ein Min<strong>de</strong>stabstand von WKA zu Brutpläten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohrweihe 1.000 m betragen. Davon wäre ggf. <strong><strong>de</strong>r</strong> westliche<br />

Teil <strong>de</strong>s EG betroffen. Da es sich hier um ein Eignungsgebiet<br />

han<strong>de</strong>lt, kann die Gemein<strong>de</strong> auf Grund ihrer besseren Vor-Ort-<br />

Kenntnis das EG nach innen konkretisieren. Derzeit läuft ein<br />

diesbezügliches B-Plan-Verfahren. Eine mögliche flächenmäßig<br />

etwas geringere Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsausweisung, z.B. um <strong>de</strong>n o.g.<br />

1.000 m Abstand (max. 30 ha <strong>de</strong>s EG betroffen), wür<strong>de</strong> die<br />

Zweckbestimmung <strong>de</strong>s EG-Wind nicht in Frage stellen.<br />

Die für das NSG zuständige obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>te<br />

keine diesbezügliche Be<strong>de</strong>nken an.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> o.g. B-Planverfahren (Abgrenzung<br />

nahezu <strong>de</strong>ckungsgleich mit EG) und räumlich i<strong>de</strong>ntisches<br />

BImSchG-Verfahren für 6 WKA positiv abgeschlossen.<br />

keine Berücksichtigung Auf Grund dieser Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung das EG Amesdorf in die Gutachterliche<br />

Stellungnahme "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfindlichkeit<br />

ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im<br />

Ergebnis dieses Gutachtens wird aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Greifvogelschutzes eine EG-Erweiterung (wie von einigen<br />

Stellen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />

vorgeschlagen) abgelehnt, jedoch nicht die bisher<br />

vorgenommene EG-Ausweisung im Bereich bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>ner WKA in Frage gestellt.<br />

Die untere Naturschutzbehör<strong>de</strong> hat gegen diese relativ kleine<br />

EG-Ausweisung mit <strong>de</strong>m Hauptziel <strong>de</strong>s Ermöglichen eines<br />

Repowering im Bereich <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen Windparks<br />

keine Einwän<strong>de</strong> vorgetragen. Der Aspekt <strong>de</strong>s Repowering ist<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen EG-Ausweisung zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

262-54 EG Wind 6 (Grönigen-)Wegeleben:<br />

Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />

vorgebrachten Einwendungen zu diesem EG bleiben<br />

bestehen. Eine erneute aktuelle FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller<br />

weiteren bisherigen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaft seit 2001 bzw. aller weiteren Pläne und<br />

Projekte ist notwendig. Neben <strong>de</strong>n Brutvorkommen<br />

sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> großen<br />

Rotmilan-Schlafplätze zu befürchten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

herausragen<strong>de</strong>n Verantwortung Deutschlands,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sachsen-Anhalts, für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>s<br />

Rotmilans sowie wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Hakels und seines weiteren Umfel<strong>de</strong>s für diese<br />

Art, sollte auf die Errichtung weiterer WEA in diesem<br />

Bereich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Aus Stellungnahme zum 1. Planentwurf:<br />

"Das WEG befin<strong>de</strong>t sich in einer Entfernung von nur<br />

2,5 km zur Grenze <strong>de</strong>s EU SPA Hakel. Die<br />

Entfernung zu <strong>de</strong>n Waldbestän<strong>de</strong>n beträgt 3,5 km.<br />

Der Hakel ist eines <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten Brutgebiete<br />

für Greifvögel in Sachsen-Anhalt, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />

<strong>de</strong>n Schreiadler (Anh. I EU-VSRL) und <strong>de</strong>n Rotmilan<br />

(Anh. I EU-VSRL), für <strong>de</strong>n Sachsen-Anhalt eine<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortung hat. Die Bestän<strong>de</strong> <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Arten sind auf Grund von Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft sowie verschie<strong>de</strong>ner Vorhaben im<br />

Umfeld <strong>de</strong>s Hakel in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />

drastisch zurückgegangen. Ein zusätzlicher Verlust<br />

an Nahrungsflächen sowie mögliche Verluste durch<br />

Vogelschlag stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> wertgeben<strong>de</strong>n Arten im EU SPA dar. Da<br />

Schreiadler selbst in nahrungsreichen<br />

Lebensräumen Aktionsräume von bis zu 6 km haben<br />

können (StVSW Bran<strong>de</strong>nburg, pers. Mitt.), ist für<br />

Windkraftanlagen dieser Abstand zu <strong>de</strong>n<br />

Waldflächen zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ist hier unumgänglich."<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wur<strong>de</strong><br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />

hinsichtlich ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete<br />

erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />

REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />

angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />

gute kommt) nicht möglich. Es ist auch davon auszugehen, die<br />

die betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten<br />

Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g.<br />

Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich<br />

auch für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne die<br />

Feststellung einer projektbezogenen FFH-Verträglichkeit hätten<br />

die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen nicht erteilt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Eine allumfassen<strong>de</strong> separate FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung für <strong>de</strong>n gesamten Hakelbereich mit <strong>de</strong>n<br />

dort vorhan<strong>de</strong>nen bzw. geplanten, verschie<strong>de</strong>nartigen<br />

Nutzungsformen kann bereits wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geteilten Zuständigkeit<br />

(2 <strong>Planung</strong>sregionen betroffen) nicht Gegenstand eines<br />

Regionalplanes für einen Teilbereich <strong>de</strong>s Hakels sein. Dies ist<br />

aus unserer Sicht wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen Wirkung Aufgabe<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />

bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />

<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2004 durch die<br />

obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />

wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />

bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant.<br />

Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte ist damit nicht<br />

mehr möglich. Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca.<br />

10 Jahren für einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass<br />

bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigten WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben<br />

wird. Bis dahin soll gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesetzlich vorgeschriebenen Raumbeobachtung unter<br />

Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> projektbezogenen<br />

Kompensationsmaßnahmen geklärt wer<strong>de</strong>n, inwieweit eine<br />

solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer REP- Fortschreibung<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 303 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

262-55 VRG Wind V Dar<strong><strong>de</strong>r</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben:<br />

Die bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf<br />

vorgebrachten Einwendungen zu diesem VRG<br />

bleiben im Wesentlichen bestehen, trotz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erheblichen Vorbelastung von 41 WKA in diesem<br />

Bereich. Das VRG befin<strong>de</strong>t sich im direkten<br />

Flugkorridor zwischen 2 EU SPA. Die Entfernung<br />

zum EU SPA Huy nördlich Halberstadt hat sich durch<br />

Erweiterungen auf nur ca. 0,6 km erheblich<br />

verringert, zum EU SPA Fallsteingebiet nördlich<br />

Osterwieck mit ca. 3,5 km unwesentlich verringert.<br />

Bei<strong>de</strong> EU SPA sind be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Brutgebiete für<br />

Greifvögel in Sachsen-Anhalt. Ein weiterer Verlust an<br />

Nahrungsflächen, mögliche Verluste durch<br />

Vogelschlag sowie die Barrierewirkung zwischen <strong>de</strong>n<br />

Gebieten wür<strong>de</strong> eine erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wertgeben<strong>de</strong>n Arten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU SPA, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

bezogen auf <strong>de</strong>n Rotmilan, darstellen. Zu<br />

Brutplätzen für Rot- und Schwarzmilan bzw. zu<br />

Grenzen von EU SPA für diese Arten ist nach <strong>de</strong>n<br />

Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong>ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vogelschutzwarten ein Min<strong>de</strong>stabstand von 1.000 m<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von WKA einzuhalten. Auch an<br />

diesem Standort erscheint eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung unverzichtbar.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

262-58 Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- und regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte (z.B. Industrie und<br />

Gewerbe, Großflächige Freizeitanlagen etc.) ist<br />

angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> vorherrschen<strong>de</strong>n Flächengröße<br />

unzureichend. Häufig überschreiten diese<br />

"Standorte" eine Flächenaus<strong>de</strong>hnung von 100 ha. Ab<br />

einer Flächengröße von 10 ha sollten sie<br />

<strong>de</strong>mentsprechend auch flächenhaft dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sollte die<br />

Flächengröße/potenzielle Flächengröße im REP-Text<br />

angegeben wer<strong>de</strong>n. Mögliche Konflikte sind in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

punkthaften Darstellung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur unzureichend<br />

zu beurteilen.<br />

keine Berücksichtigung Eine relevante EG-Erweiterung in Richtung EU SPA "Huy<br />

nördlich Halberstadt" wur<strong>de</strong> nicht vorgenommen, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abstand zwischen <strong>de</strong>m VRG-/EG-Wind bzw. vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Windpark und <strong>de</strong>m EU SPA weiterhin ca. 3,0 km beträgt (0,6<br />

km ist lt. Umweltbericht ein Vorschlagsgebiet entfernt, welches<br />

jedoch nicht übernommen wur<strong>de</strong>). Auch zum EU SPA<br />

"Fallsteingebiet nördlich Osterwieck" (ca. 3,9 km vom VRG-<br />

Wind entfernt) wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand nicht verringert. Der im<br />

Umweltbericht genannten 3,4 km Abstand bezieht sich<br />

ebenfalls auf eine nicht im REPHarz übernommene<br />

Vorschlagsfläche für eine EG-Erweiterung.<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>s nördlichen Randstreifen ist das VRG-Wind<br />

bereits vollständig mit genehmigten WKA überplant. In <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Genehmigungsverfahren (v.a. zwischen 2003 und<br />

2006) musste keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Da in diesen Verfahren eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Vogelschutzgebiete nicht festgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, ist die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Durchführung einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung über das avifaunistische Gutachten<br />

(siehe Umweltbericht) hinaus angesichts <strong>de</strong>s erreichten<br />

Umsetzungsstan<strong>de</strong>s im VRG-Wind unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

o.g. Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n EU SPA nicht gerechtfertigt. Der noch<br />

nicht überbaute nördliche Randstreifen ist sogar mehr als 4 km<br />

von <strong>de</strong>n Vogelschutzgebieten entfernt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Vorgaben für Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG. Es gibt<br />

keine Flächensignatur für diese Standorte. Desweiteren wur<strong>de</strong>n<br />

Kriterien für die Festlegung von regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Standorten durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss beschlossen und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalversammlung zur Kenntnis gegeben. Danach sind<br />

Standorte unter 10 ha nicht regional be<strong>de</strong>utsam.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 304 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-1 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n - Zur Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung:<br />

Die Bo<strong>de</strong>nverhältnisse in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

wur<strong>de</strong>n unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s vom LAU<br />

veröffentlichten sachsen-anhaltinischen<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertungsverfahrens ("Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen <strong>Planung</strong>", Berichte <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />

Heft 29/1998) beschrieben.<br />

2005 erfolgte eine Fortschreibung für die<br />

Teilfunktionen Naturnähe (natürliche Vegetation) und<br />

Ertragsfähigkeit (natürliches Ertragspotenzial). Die<br />

diesbezüglichen Überar<strong>bei</strong>tungen erfolgten auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertungsgrundlage "Modul VKR 6.8.11"<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Metho<strong>de</strong>nbank <strong>de</strong>s Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen<br />

Bo<strong>de</strong>ninformationssystems (NIBIS). Ob und<br />

inwieweit sich daraus regional bzw. partiell eine<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im Hinblick auf die Bewertung <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkonfliktpotenzials für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />

ergibt, kann z. Z. nicht eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Es wird<br />

angeregt eine Aktualisierung bzw. Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung vorzunehmen bzw. für die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sschritte vorzusehen. Die<br />

aktualisierten Daten können <strong>bei</strong>m LAU-LSA, FB 2,<br />

FG 23 abgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung vertiefen<strong>de</strong> Prüfung in nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-2 Immissionsschutz:<br />

Bei <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorranggebieten und<br />

Eignungsgebieten für Win<strong>de</strong>nergieanlagen rücken<br />

die Gebietsgrenzen teilweise bis zu Abstän<strong>de</strong>n <<br />

1000 m an benachbarte Wohnbebauungen heran,<br />

wodurch a priori Konfliktsituationen hinsichtlich<br />

erheblich stören<strong>de</strong>m Anlagenlärm, Reflexion und<br />

Blendwirkung <strong>bei</strong> Ausnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgrenzen<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Hier können in noch<br />

anhängigen Genehmigungsverfahren Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />

auftreten. Auf Seite 14 <strong>de</strong>s Umweltberichtes in<br />

Tabelle 1.5 gehört <strong><strong>de</strong>r</strong> Schallschutz nicht in die<br />

Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />

Auch die ausgewiesenen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung weisen<br />

teilweise nur relativ geringe Abstän<strong>de</strong> zu<br />

schutzwürdigen Wohnbebauungen auf. Hier wird<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m fortschreiten<strong>de</strong>n Betrieb bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erweiterung von Anlagen zum Kiessandabbau auf<br />

die Vermeidung von unzulässigen Geräuschen,<br />

Erschütterungen, Staubbelastungen und<br />

Luftschadstoffkonzentrationen durch <strong>de</strong>n Einsatz von<br />

Gerätetechnik gemäß 32. BlmSchV bzw. die<br />

Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> 22. BlmSchV hingewiesen.<br />

Bei <strong>de</strong>n beabsichtigten Vorhaben zum Schienen -<br />

und Straßenverkehr sind im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Realisierung ebenfalls Beeinträchtigungen von<br />

Wohn - und Erholungsfunktion durch Geräusche,<br />

Erschütterungen und Luftschadstoffe in Einzelfällen<br />

zu erwarten, so dass hier <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> auf die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> 16.<br />

BlmSchV und eine Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen gemäß<br />

MLuS 02, Ausgabe 05 hingewiesen wird.<br />

teilweise Berücksichtigung Aus Schallschutz wird Schall unter Schutzgut Mensch, Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />

Die VRG-/EG-Wind besitzen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel einen Abstand von<br />

min<strong>de</strong>stens 1.000 m zur nächsten geschlossenen<br />

Wohnbebauung (siehe auch Kriterienkatalog-Wind in <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-<br />

Begründung).<br />

Die weiteren Hinweise <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s sind in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen- bzw. -verfahren zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-14 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />

III Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte wird in<br />

einem kleinen Bereich überlagert bzw. grenzt an<br />

- FFH0082LSA Devonkalkgebiet <strong>bei</strong> Elbingero<strong>de</strong> und<br />

Rübeland grenzt an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a. mesophiles<br />

Grünland, montane Wiese<br />

- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />

- BVE(r) WR2.2.11 Bergwiesen/Magerrasen zw.<br />

Elbingero<strong>de</strong>, Königshütte und Hüttenro<strong>de</strong><br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-15 V Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke<br />

- BVE(r) ASL2.2.5 Heckenlandschaft zw.<br />

Aschersleben und Groß Börnecke<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-16 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen, Silikat-Felsflur, Sandtrockenrasen<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-17 VII Kiessandlagerstätte Reinstedt-Hoym<br />

- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />

weniger als 100 m entfernt<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

nicht berücksichtigt: Gefährdung einer Anhang IV-Art<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL (Liparis loeselii)<br />

262-18 IX Kiessandlagerstätte Aschersleben Froser Weg<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>10%): u.a. Steppenrasen<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Kenntnisnahme Das betreffen<strong>de</strong> VRG umfasst bestehen<strong>de</strong><br />

Rohstoffabbaugebiete mit bereits gültigen<br />

Rahmenbetriebsplänen, daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich<br />

(siehe Umweltbericht Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA<br />

zu "Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-Gebiete gemäß § 34<br />

BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-<br />

VP)"). Im übrigen ist das raumordnerisch, lediglich grob<br />

ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abbaufläche gleichzusetzen (siehe hierzu Umweltbericht, Pkt.<br />

3.2.2., Vorbemerkungen, 3. Absatz).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für die Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke existiert bereits ein<br />

Haupt- und ein Rahmenbetriebsplan. Da diese konkretere<br />

Festlegungen und Prüfungen enthalten, wur<strong>de</strong> auf eine<br />

nochmalige, aber gröbere regionalplanerische Prüfung<br />

verzichtet (siehe Umweltbericht, Pkt. 2 und Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Aktiver Abbau auf Grundlage eines zugelassenen<br />

Hauptbetriebsplanes (siehe Umweltbericht Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Nach Verbreitungsatlas <strong><strong>de</strong>r</strong> Farn- und Blütenpflanzen LSA<br />

kommt die Pflanze im gesamten Tiefland vor, mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einschränkung sehr selten. Nach "Neue Flora von Halberstadt,<br />

1993" ist das Vorkommen jedoch auf das Heslunger Bruch und<br />

früher zwischen Staßfurt, Gänsefurth und Hecklingen begrenzt.<br />

Außer<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m VRG größtenteils um eine<br />

Hochfläche, die fast vollständig intensiv ackerbaulich genutzt<br />

wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Ein genehmigter Hauptbetriebsplan liegt vor (siehe<br />

Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-19 XI Halberstadt Holtemmeaue<br />

- BVE(r) HBS2.2.1 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Holtemme<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-20 XIII Kiessandlagerstätte Bo<strong>de</strong>aue-Wegeleben<br />

- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />

(linear) angrenzend<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />

Eichenmischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> trockenwarmer Silikatstandorte,<br />

Salzsumpf, Feuchtgrünland, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor,<br />

Feuchtgebüsch, wertvoller Gehölzbestand<br />

- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />

- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-21 XIV Kiessandlagerstätte Ro<strong><strong>de</strong>r</strong>sdorf<br />

- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />

(linear) weniger als 100m entfernt<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 5%): u.a. wertvoller<br />

Gehölzbestand<br />

- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />

- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung angrenzend<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-22 XVI Kiessandlagerstätte Bühne-Wülpero<strong>de</strong><br />

- BVE(r) HBS2.2.6 Stimmecke<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-23 XVII Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord<br />

-Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Auf ca. 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche erfolgt ein aktiver/genehmigter Abbau<br />

auf Grundlage eines Hauptbetriebsplan, für restl. 2/3 Nachweis<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltverträglichkeit im ROV (siehe Anlage 2<br />

Umweltbericht) erbracht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-24 XVIII Quarzsandlagerstätte Quedlinburg/ Lehhof<br />

- FFH0086LSA Sand-Silberscharten-Standorte <strong>bei</strong><br />

Quedlinburg insgesamt überlagert<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>7%): u.a.<br />

Sandtrockenrasen, Wald mit Be<strong>de</strong>utung für<br />

gefähr<strong>de</strong>te Arten<br />

- BVE(r) QLB2.2.4 Ausläufer <strong>de</strong>s Sandsteingebietes<br />

westl. Quedlinburg<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Gefährdung <strong>de</strong>s Fortbestan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />

262-25 XIX Kiessandlagerstätte Bo<strong>de</strong>aue-Ditfurt<br />

- FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland<br />

weniger als 100m entfernt<br />

- BVE(ü) HBS2.1.5 Aue <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong><br />

- LSG0025HBS Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung angrenzend<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

262-26 XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

- FFH0087LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch<br />

grenzt unmittelbar an<br />

- NSG0063 Hammelwiese 120m entfernt<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />

Feuchtgrünland, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor/Sumpf, Feuchtgebüsch<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) WR2.1.5 Helsunger Bruch<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />

uneingeschränkt zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe<br />

Bemerkungen zum Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

262-27 XXI Kiessandlagerstätte Warnstedt-Timmero<strong>de</strong><br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-28 XXII Kiessandlagerstätte Ba<strong>de</strong>born<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgrund von Rahmen-<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-13<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-29 XXIII Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 30%): mesophiler<br />

Eichen-Mischwald<br />

- BVE(ü) QLB2.1.8 Waldgebiet am nördlichen<br />

Harzrand und Ballenstedter Bergland<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2. Das betreffen<strong>de</strong> Gebiet ist<br />

Brutgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhang I-Arten Grauspecht,<br />

Schwarzspecht und Neuntöter, <strong>de</strong>nen durch<br />

mögliche Abbauaktivitäten Lebensraum in<br />

erheblichem Umfang entzogen wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />

Ferner ist das Gebiet Nahrungsraum von<br />

Schwarzstorch, Wespenbussard und Rotmilan.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwarzstorch ist sehr<br />

störungsempfindlich, so dass <strong>bei</strong> laufen<strong>de</strong>m<br />

Abbaubetrieb mit Vergrämung <strong><strong>de</strong>r</strong> Art zu rechnen ist.<br />

Des Weiteren kommt im Gebiet die Wildkatze vor.<br />

262-30 XXIV Kiessandlagerstätte Roßla<br />

- BVE(ü) SGH2.1.3 Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 100m entfernt<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Kenntnisnahme Für das Gebiet gibt es bereits eine <strong>de</strong>tailliertere, aktuelle<br />

Prüfung <strong>de</strong>s betroffenen EU SPA bzw. <strong>de</strong>s LSG, auf die sich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht stützt (siehe Pkt. 3.3 Unterpkt. B)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 310 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-31 XXVI Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />

- BVE(ü) SGH2.1.3 Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 100 m entfernt<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />

uneingeschränkt zugestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Übertragung von Untersuchungen (vgl. S. 199)<br />

an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle ist kritisch zu sehen. So ist auf<br />

Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> im Umweltbericht vorgelegten Unterlagen<br />

nicht hinreichend sicher belegbar, dass trotz eines<br />

geringen Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s zu FFH-Gebieten<br />

negative Auswirkungen auf die Grund- und<br />

Oberflächenwasserstän<strong>de</strong> und damit auf<br />

wasserstandsabhängige Arten und<br />

Lebensraumtypen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

262-32 XXVII Hartsteinlagerstätte Unterberg<br />

- FFH0095LSA Bere und Mosebach südwestl. Stiege<br />

(linear) grenzt an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 15%): u.a.<br />

bo<strong>de</strong>nsaurer und mesophiler Buchenwald, Silikat-<br />

Felsflur, felsiger Schatthang- und Schluchtwald<br />

- BVE(ü) WR2.1.10 Bere, Tiefenbach<br />

- BVE(ü) WR2.1.13 Laubwaldgebiete südlich und<br />

nordöstlich Hasselfel<strong>de</strong><br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- SG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-33 XXVIII Hartgesteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte grenzt<br />

unmittelbar an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>70%): u.a. mesophiles<br />

Grünland, montane Wiese<br />

- BVE(ü) WR2.1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingero<strong>de</strong><br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

Kenntnisnahme Die Untersuchungen erfolgten nicht an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

ebenfalls im VRG. Bei ähnlichen Biotopausstattungen und<br />

Grundwasserverhältnissen kann es hier zu keiner an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Aussage kommen; außer<strong>de</strong>m ist lediglich eine grobe Prüfung<br />

auf regionalplanerischer Ebene durchzuführen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für 25% <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche,<br />

die noch nicht in Abbau ist (siehe Umweltbericht, Anlage 2). Für<br />

<strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s VRG bestehen rechtskräftige<br />

Haupt-/Rahmenbetriebspläne. Daher wird bereits eine<br />

<strong>de</strong>tailliertere Prüfung im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Planfeststellungsverfahren erbracht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-76<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 311 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-34 XXIX Werk- und Dekosteinlagerstätte Kleiner<br />

Birkenkopf<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a. Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-35 XXX Werk- und Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-36 Gefährdungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenstandorte (Trockenrasen,<br />

Bergwiesen) bspw. durch Immissionen, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fließgewässer und <strong><strong>de</strong>r</strong> Moorstandorte bspw. durch<br />

Eingriffe in das Wasserregime, wie <strong>bei</strong>m<br />

FFH0172LSA Bo<strong>de</strong> und Selke im Harzvorland, sind<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren Nachbarschaft sehr<br />

wahrscheinlich und bedürfen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung<br />

durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Eventuelle<br />

Beeinträchtigungen dürfen im Falle ihrer<br />

Erheblichkeit nicht <strong>de</strong>m Schutzziel <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete<br />

im Rang vorgehen.<br />

262-40 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich zu<br />

folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />

5 Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />

- FFH0047LSA/SPA0028LSA/ Huy nördlich<br />

Halberstadt<br />

- Selektive Biotopkartierung (>60%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen, Trockengebüsch<br />

- BVE(ü) HBS2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe unten und Bemerkungen<br />

zum Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die beschriebenen Gefährdungssituationen sind für geplante<br />

Vorhaben grob entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßstablichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung (1: 100.000) überprüft wur<strong>de</strong>n. Für bereits<br />

bestehen<strong>de</strong> Nutzungen, die im REPHarz gesichert wer<strong>de</strong>n,<br />

wur<strong>de</strong>n keine nochmaligen Prüfungen durchgeführt, da sie<br />

genehmigt sind und damit auf Fachebene bzw. Projektebene<br />

eine bereits genauere Prüfung erfolgte.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Hier besteht eine Diskrepanz zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> selekt.<br />

Biotopkartierung und <strong><strong>de</strong>r</strong> CIR-Kartierung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Realnutzung.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich zwar um einen Kalkacker aber nicht in <strong>de</strong>m<br />

genannten Umfang um Kalktrocken- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Halbtrockenrasen.<br />

Ca. 66 % <strong>de</strong>s VBG Rohstoffgewinnung bzw. ca. 80 % <strong>de</strong>s<br />

Prüfgebietes (siehe Umweltbericht) sind Ackerfläche.<br />

Siehe hierzu auch Datensatz 291-35 (Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt)<br />

sowie Datensatz 262-46<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-41 7 Tonlagerstätte Quedlinburg<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>3%): u.a. Silikat-<br />

Magerrasen und Pionierfluren, Sandtrockenrasen,<br />

Steppenrasen<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032QLB Harz und nördliches Harzvorland<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

262-42 9 Kiessandlagerstätte Roßla-Holzköhlerei<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 50m entfernt<br />

- BVE(ü) SGH2.1.3 Helme<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

262-43 11 Kiessandstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

262-44 12 Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme (linear)<br />

Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2<br />

262-45 14 Werk- und Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz und nördliches Harzvorland<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

keine Berücksichtigung VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verfahren festgelegt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Nutzung möglich erscheint. Es wur<strong>de</strong> folglich nur eine grobe<br />

Konfliktanalyse durchzuführt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Nutzung möglich erscheint und es ist eine grobe<br />

Konfliktanalyse durchzuführen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht zum <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Nutzung möglich erscheint und eine grobe Konfliktanalyse<br />

durchzuführen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-48 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich zu<br />

folgen<strong>de</strong>n Festlegungen mögliche Konflikte:<br />

1 Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

- FFH0078LSA Laubwaldgebiet zwischen<br />

Wernigero<strong>de</strong> und Blankenburg<br />

- FFH0081LSA Stollensystem Büchenberg <strong>bei</strong><br />

Elbingero<strong>de</strong><br />

- FFH0082LSA Devonkalkgebiet <strong>bei</strong> Elbin-gero<strong>de</strong><br />

und Rübeland<br />

- FFH0089LSA Harzer Bachtäler<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte<br />

- FFH0092LSA Münchenberg <strong>bei</strong> Stecklenberg<br />

- FH0094LSA Ra<strong>de</strong>weg <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong><br />

- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />

- FFH0097LSA Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />

- FFH0101LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft<br />

<strong>bei</strong> Questenberg im Süd-harz<br />

- FFH0161LSA Bo<strong>de</strong>tal und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s<br />

Harzran<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Thale<br />

- FFH0177LSA Burgesroth und Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><br />

Ballenstedt<br />

- FFH0203LSA Heers <strong>bei</strong> Blankenburg<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- SPA0029LSA Vogelschutzgebiet zwischen<br />

Wernigero<strong>de</strong> und Blankenburg<br />

- SPA0030LSA Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg<br />

- NSG0021 Bockberg<br />

- NSG0023 Ra<strong>de</strong>weg<br />

- NSG0024 Tännichen<br />

- NSG0066 Anhaltinischer Saalstein<br />

- NSG0103 Pfer<strong>de</strong>kopf<br />

- NSG0022 Bo<strong>de</strong>tal<br />

- NSG0065 Münchenberg<br />

- NSG0068 Alte Burg<br />

FFH - Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />

erfolgt<br />

4 Huy und Fallstein<br />

- FFH0045LSA/SPA0027LSA Fallstein nördlich<br />

Osterwieck<br />

- FFH0047LSA/SPA0028LSA Huy nördlich<br />

Halberstadt<br />

- BVE(ü) HBS2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsstein-Huy)<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />

Kenntnisnahme Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m VBG für Tourismus und Erholung<br />

"Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" um eine Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Nutzung. Durch entsprechen<strong>de</strong> Besucherlenkung sind bisher<br />

keine Probleme aufgetreten und können auch zukünftig<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz eines <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigsten<br />

Tourismusgebiete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s darstellt, muss sich diese<br />

Tatsache auch im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegeln.<br />

Die Besucher benutzen vorhan<strong>de</strong>ne Wege. Weitere<br />

Vorschriften ergeben sich aus <strong>de</strong>n Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutzgebiete. Die möglichen Konflikte wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Vorprüfung aufgezeigt und bewertet. Da es sich nicht um<br />

erhebliche Konflikte han<strong>de</strong>lt, bleibt das VBG Tourismus und<br />

Erholung bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

erfolgt<br />

5 Kyffhäuserrand und Stausee Kelbra<br />

- SPA0004LSA Helmestausee Berga-Kelbra<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP<br />

erfolgt<br />

Dem Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung kann<br />

nicht zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.3.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-50 1 Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Auenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Hänge<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Feuchtgrünland,<br />

Streuobstwiesen<br />

- BVE(r) HBS. 2.2.5 Aue<br />

- BVE(ü) HBS. 2.1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

2 Marienbach<br />

- BVE(r) HBS. 2.2.4 Marienbach<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

3 Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Steppenrasen,<br />

Sandtrockenrasen<br />

- BVE(r) QLB. 2.2.8 Bicklingsbach und Quarmbach<br />

- LSG0099QLB Seweckenberge<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

4 Getelaue<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alfluren<br />

- BVE(r) QLB 2.2.6 Sauerbach und Getel<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

5 Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt,<br />

Scha<strong>de</strong>leben und Neu Königsaue<br />

- Selekt. Biotopkartierung: Halbtrockenrasen und<br />

Streuobstwiese zwischen Neu Königsaue und<br />

Scha<strong>de</strong>leben<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

6 Senkungsgebiet Hakeborn-Schneidlingen<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moor Sumpf,<br />

Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflur, Sandtrockenrasen, Trockenbiotope<br />

keine Berücksichtigung Die Umweltprüfung auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung soll grob<br />

die Eignung bzw. Konflikte mit <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes aufzeigen. Bei <strong>de</strong>n genannten<br />

Gebieten ist eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung aus regionalplanerischer<br />

Sicht (Maßstab 1:100.000) möglich, welche Flächen evtl. nicht<br />

geeignet sind, wird in weiteren Verfahren (nachgeordnete<br />

Ebenen) zu klären sein, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung (nicht flächenscharf).<br />

Wie im Umweltbericht S. 78 zu 3.2.3. dargelegt, sind die<br />

Suchräume <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstlichen Rahmenplanung die Grundlage für<br />

die VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung. Diese Suchräume<br />

wur<strong>de</strong>n laut Forstlicher Rahmenplanung bereits einer FFH-<br />

Prüfung unterzogen. In unserer Prüfung wird außer<strong>de</strong>m<br />

daraufhingewiesen, dass gesetzlich geschützte Biotope nicht<br />

aufgeforstet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 316 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

7 Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen Staßfurt und Etgersleben<br />

...<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. mesophiles<br />

Gründland nördlich von Unseburg<br />

- LSG0025ASL Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

9 Wartenberg <strong>bei</strong> Ermsleben<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Streuobstwiese,<br />

Feuchtgebüsch<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

11 Brücksche Hei<strong>de</strong><br />

- Selekt. Biotopkartierung: Streuobstwiese,<br />

Trockengebüsch, mesophiles Grünland, Silikat-<br />

Magerrasen und Pionierfluren<br />

- BVE(r) SGH2.2.4 Brückener Sandstein-Hügelland<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.3<br />

29.11.2007<br />

Bereiche, in <strong>de</strong>nen durch die selektive<br />

Biotopkartierung einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung entgegenstehen<strong>de</strong> Biotoptypen<br />

erfasst und bewertet wor<strong>de</strong>n sind, dürfen nicht für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung festgelegt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />

möchten wir darauf hinweisen, dass die<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung in naturschutzrechtlich<br />

geschützten Gebieten <strong>de</strong>m jeweiligen Schutzziel<br />

entsprechen muss bzw. nicht wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen darf.<br />

Festlegungen zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung sollten ebenso<br />

mit <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> überörtlichen<br />

Biotopverbundplanung übereinstimmen.<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 317 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-51 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes ergeben sich<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu folgen<strong>de</strong>n Festlegungen Konflikte:<br />

VII Sotterhausen<br />

- FFH0110LSA Der Hagen und Othaler Wald und<br />

NSG0367 Othaler Wald 750m entfernt<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n, siehe Bemerkungen zum<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.4<br />

262-56 Hotel und Tourismusprojekt "Albrechtshaus" <strong>bei</strong><br />

Stiege<br />

- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />

- NSG0026 Albrechtshaus grenzen an<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-57 KIEZ Günthersberge<br />

- FFH0096LSA Selketal und Bergwiesen <strong>bei</strong> Stiege<br />

und<br />

- NSG0178 Oberes Selketal 300 m entfernt<br />

keine Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-59 Mit <strong>de</strong>m Umweltbericht hat die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz erstmalig eine<br />

umfangreiche, übersichtliche und systematisch<br />

aufgebaute Datendokumentation vorgelegt und die<br />

Umweltauswirkungen geprüft. Der Umweltbericht<br />

stellt dafür eine sehr gute Grundlage dar, wenngleich<br />

diese Prüfung nicht immer <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzes gerecht wird. Der Umweltbericht trägt<br />

insgesamt dazu <strong>bei</strong>, die Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz und<br />

die Nachvollziehbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong>sergebnisse<br />

zu erhöhen.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das VRG Sotterhausen<br />

in die Gutachterliche Stellungnahme "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Empfindlichkeit ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im<br />

Ergebnis dieses Gutachtens wird aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Greifvogelschutzes eine VRG-Verkleinerung vorgeschlagen,<br />

jedoch nicht das gesamte Gebiet in Frage gestellt. Aufgrund<br />

dieser Konflikte mit <strong>de</strong>m Schutzgut Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt wur<strong>de</strong> das VRG im nördlichen und südöstl. Teil<br />

reduziert. Der Vogelschutzwarte liegen keine Feinkartierungen<br />

für dieses Gebiet vor. Im LBP (2000) bzw. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s LBP (2005) für beantragte WKA in diesem Gebiet wur<strong>de</strong>n<br />

keine erheblichen Konflikte festgestellt.<br />

Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> eine BImSchG-Genehmigung für 3<br />

WKA im nördlichen VRG-Wind Sotterhausen erteilt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für die Rekonstruktion <strong>de</strong>s Gesamtgelän<strong>de</strong>s "Albrechtshaus"<br />

existiert ein B-Plan aus <strong>de</strong>m Jahr 2002 mit einer<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, die sowohl das FFH-Gebiet wie<br />

auch das NSG berücksichtigt, insofern kann davon<br />

ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass die Detailplanung wesentlich<br />

tiefgründiger ist und bereits mit <strong>de</strong>n Naturschutzfachbehör<strong>de</strong>n<br />

abgestimmt wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Das KIEZ ist in Betrieb, es han<strong>de</strong>lt sich um eine bestehen<strong>de</strong>,<br />

baurechtlich gesicherte Anlage, die daher keiner weiteren<br />

Prüfung bedarf.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 318 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-60 Der Entscheidung und Begründung, welche<br />

Planinhalte vertiefend zu prüfen sind, kann nicht<br />

immer gefolgt wer<strong>de</strong>n.<br />

262-61 Etwas nutzerunfreundlich ist die verwen<strong>de</strong>te<br />

Nummerierung entsprechend <strong>de</strong>m 1. Entwurf. Zur<br />

ein<strong>de</strong>utigen Nachvollziehbarkeit sollte die<br />

Nummerierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete entsprechend <strong>de</strong>m 2.<br />

Entwurf nachgetragen wer<strong>de</strong>n. Unsere Ausführungen<br />

beziehen sich - soweit nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>s vermerkt - auf<br />

die Nummerierung im 2. Entwurf.<br />

262-62 Der Aufbau <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Umweltprüfungen in<br />

Tabellenform ist übersichtlich und nutzerfreundlich.<br />

Allerdings sollte das Ergebnis unter "E." nicht als<br />

"Empfehlung" son<strong><strong>de</strong>r</strong>n verbindlicher z. B. als<br />

"Schlussfolgerungen" bezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s § 3a LPlG sowie <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Behör<strong>de</strong>n im lfd. REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren wur<strong>de</strong> festgelegt, welche <strong>Planung</strong>en<br />

vertiefend zu prüfen sind. Die diesbezügliche Vorgehensweise<br />

wird im Umweltbericht in <strong>de</strong>n Pkt. 1.2, 2. und 3.1. sowie in <strong>de</strong>n<br />

Anlagen 1 und 2 erläutert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Nummerierung bezieht sich auf <strong>de</strong>n 1. Entwurf, weil <strong>de</strong>ssen<br />

umweltrelevante Festlegungen schwerpunktmäßig geprüft<br />

wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind Alternativflächen/-standorte enthalten,<br />

die we<strong><strong>de</strong>r</strong> im ersten noch im zweiten Entwurf regionalplanerisch<br />

gesichert wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong>de</strong>s Umweltberichtes haben keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Wirkung für das REPHarz-Aufstellungsverfahren (lediglich<br />

Berücksichtigungspflicht), soweit es sich nicht um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebiete han<strong>de</strong>lt. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umwelterklärung muss lediglich darauf eingegangen wer<strong>de</strong>n,<br />

wie und warum sich an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als im Umweltbericht empfohlen,<br />

entschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die "Empfehlung für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf" war an die<br />

Regionalversammlung gerichtet, die die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung <strong>bei</strong> ihrem <strong>Abwägung</strong>sprozess zum REPHarz zu<br />

berücksichtigen hatte. Da dies zwischenzeitlich erfolgte, wird<br />

die entsprechen<strong>de</strong> Formulierung geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t (siehe auch<br />

Datensatz 313-3 Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />

Verkehr)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 319 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-63 In <strong>de</strong>n Umweltprüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Festlegungen<br />

wer<strong>de</strong>n die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt" und "Landschaft" recht ausführlich<br />

behan<strong>de</strong>lt. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Teilbewertungen zu wenig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenfassung<br />

bzw. <strong>de</strong>n Empfehlungen berücksichtigt. Dies betrifft<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aufgeführte Gutachten, z. B. zum VRG<br />

Wind VII Sotterhausen.<br />

262-64 Zu Punkt 1.4 - Sämtliche <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige für <strong>de</strong>n REPHarz<br />

relevanten Umweltprobleme unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete mit einer speziellen<br />

Umweltrelevanz (Natura 2000 Gebiete) - Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete spezieller Umweltrelevanz<br />

sollten die Schutzgebiete nicht mit <strong>de</strong>n Festlegungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung vermischt wer<strong>de</strong>n (1. Satz).<br />

Darüber hinaus gibt es weitere Flächen von<br />

spezieller Umweltrelevanz, die aber keine<br />

Schutzgebiete sind. Der vorletzte Satz im ersten<br />

Abschnitt erzeugt <strong>de</strong>n Eindruck, alle "diese Gebiete"<br />

seien VRG für Natur und Landschaft sowie VBG für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.<br />

262-65 Zu Punkt 1.4.2 - Wasser -<br />

Es fehlen Aussagen zur Auswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Grund- und Oberflächenwassers durch Entnahme.<br />

Kenntnisnahme Bei <strong>de</strong>n jeweiligen abschließen<strong>de</strong>n Empfehlungen wur<strong>de</strong>n auch<br />

Genehmigungstatsbestän<strong>de</strong> bzw. Verfahrensstän<strong>de</strong> von lfd.<br />

Projektplanungen mit regelmäßig tieferer UVP-Prüfschärfe<br />

berücksichigt, die in Einzelfällen von <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

groben regionalplanerischen Umweltpüfung abwichen. So<br />

macht es keinen Sinn (ggf. auch rechtlich angreifbar), wenn,<br />

wie <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen, im Zuge <strong>de</strong>s zeitlich<br />

parallelen BImSchG-Verfahren amtlich festgestellt wird, dass<br />

<strong>bei</strong> allen WKA-Standorten keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen zu befürchten sind, und dann ein Teil<br />

dieser WKA-Standorte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung nicht<br />

berücksichtigt wird. Eine solche Vorgehensweise wür<strong>de</strong><br />

außer<strong>de</strong>m wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />

<strong>de</strong>n Druck zur Ausweisung weiterer Windgebiete erhöhen<br />

(Flächenbilanz von positiven und negativen Windflächen häufig<br />

Gegenstand gerichtlicher Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen). Auch aus<br />

Umweltschutzgrün<strong>de</strong>n ist die Ausweisuung von Windgebieten<br />

im Bereich bereits vorhan<strong>de</strong>ner WKA günstiger als in bisher<br />

unbeplanten Bereichen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Da <strong><strong>de</strong>r</strong> regionale Entwicklungsplan VRG Natur und Landschaft<br />

sowie VBG Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

festlegt, sind diese Gebiete auch von spezieller<br />

Umweltrelevanz, darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die<br />

naturschutzfachlich/-rechtlich festgelegten Gebiete genannt.<br />

Die relevanten Gebiete auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sind in<br />

<strong>de</strong>n VRG NuL, VRG HWS bzw. VBG ÖVS enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Für die <strong>Planung</strong>sregion Harz sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine relevanten,<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Umweltprobleme durch die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Grund- und Oberflächenwassers bekannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-66 Zu Punkt 1.4.4 - Arten und Lebensgemeinschaften -<br />

"Artenverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung/-verschiebung" sind<br />

naturwissenschaftlich nicht verständliche Begriffe.<br />

Gemeint sind wahrscheinlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust von Arten in<br />

Lebensräumen bzw. Gebieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

<strong>de</strong>s Artenbestan<strong>de</strong>s von Lebensräumen bzw.<br />

Gebieten. Der gesamte zweite Anstrich sollte ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n durch folgen<strong>de</strong> Formulierung: "Vernichtung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beeinträchtigung von Artenbestän<strong>de</strong>n durch<br />

direkte Lebensraumvernichtung, Schädigung von<br />

Lebensräumen im Zuge von Eingriffen und nicht<br />

naturschutzkonformen Nutzungsverfahren,<br />

Beunruhigung von empfindlichen Tierarten durch<br />

Lärm und Anwesenheit, Beeinträchtigung von<br />

Populationen durch Isolation infolge von<br />

Zerschneidungseffekten".<br />

262-67 Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob FFH-Belange<br />

außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete ausreichend<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n sind. Nach neuesten EU-<br />

Dokumenten vom Januar 2007 wird unter Hinweis<br />

auf Art. 12 <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie betont, dass es von<br />

Be<strong>de</strong>utung ist, <strong>de</strong>n Erhaltungszustand von Arten und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensräume auch außerhalb von FFH-<br />

Gebieten zu beachten. Des Weiteren muss, sofern<br />

nicht schon geschehen, in Bereichen, in <strong>de</strong>nen<br />

Anhang IV-Arten gem. FFH-Richtlinie vorkommen,<br />

eine <strong>Abwägung</strong> mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Berücksichtigung<br />

dieser Arten vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in Artenverlust/ -abwan<strong><strong>de</strong>r</strong>ung; Isolation bzw.<br />

Zerschneidungseffekte sind bereits im ersten Anstrich genannt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Es wur<strong>de</strong>n regelmäßig auch Auswirkungen von <strong>Planung</strong>en<br />

außerhalb von Natura 2000-Gebieten, die Einfluss auf die zu<br />

schützen<strong>de</strong>n Belange haben können, geprüft. Allerdings nur bis<br />

zu einem Abstand von 4 km <strong>bei</strong> Vogelschutzgebieten bzw. je<br />

nach zu schützen<strong><strong>de</strong>r</strong> Art <strong>bei</strong> FFH-Gebieten.<br />

Für die Bereiche ohne räumlichen Bezug auf Natura 2000<br />

Gebiete, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen im REPHarz-Anhörungsverfahren eine<br />

mögliche erhebliche Beeinträchtigung von Anhang-IV-Arten<br />

angemahnt wur<strong>de</strong>, erfolgte auch eine entsprechen<strong>de</strong> Prüfung<br />

(z.B. <strong>bei</strong>m VRG-Wind Sotterhausen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-68 Zu Punkt 2 - Prüfung aller Festlegungen <strong>de</strong>s REP<br />

Harz auf ihre Umwelterheblichkeit -<br />

Grundsätzlich sind in die Umweltprüfung nicht nur<br />

sachlich/räumlich konkretisierte Ziele und<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die "einen<br />

rechtserheblichen Rahmen für die künftige<br />

Genehmigung von UVP-pflichtigen Projekten gemäß<br />

... " haben, einzubeziehen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n alle<br />

Festlegungen, die negative bzw. voraussichtlich<br />

erhebliche Umweltauswirkungen haben können. Dies<br />

betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e (zunächst unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Prüftiefe) Festlegungen zu<br />

Landwirtschaft, Wassergewinnung, Forstwirtschaft,<br />

Tourismus und Erholung. Diesbezügliche Konflikte<br />

wer<strong>de</strong>n in unseren Stellungnahmen aufgezeigt. Die<br />

möglichen negativen Umweltauswirkungen sollten<br />

umfassend dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Nachrichtliche<br />

Übernahmen von bereits genehmigten Projekten<br />

sollten als Vorbelastung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

262-69 Zu Punkt 3.2.2 - Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung -<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 2 (Scopingtabelle 2) ist <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG<br />

XV, XXI, XXXII nicht ersichtlich, ob eine<br />

Verträglichkeitsprüfung erfolgt ist (Rahmen-,<br />

Hauptbetriebsplan, ROV). Der Begriff<br />

"Bo<strong>de</strong>nabbaugenehmigung" ist dazu nicht<br />

aussagefähig.<br />

262-70 Für einige <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG bestehen trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> aufgeführten<br />

genehmigten Rahmenbetriebspläne und daraufhin<br />

nicht erfolgter Plan-Umweltprüfung Konflikte mit<br />

Natura 2000-Gebieten (vgl. Tab. 4: insbes. VRG III<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland, XIII Bo<strong>de</strong>aue Wegeleben,<br />

XVIII Quedlinburg Lehhof, XXVII Unterberg). Diese<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche sind zu klären bzw. zu erläutern.<br />

keine Berücksichtigung Es wur<strong>de</strong>n alle Festlegungen geprüft, in Pkt. 2 , S. 16 wird dies<br />

dokumentiert. In Anlage 1 sind alle Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz<br />

enthalten. Eine vertiefen<strong>de</strong> Umweltprüfung erfolgte gemäß<br />

Richtlinie 2001/42/EG nur <strong>bei</strong> hinreichend sachlich/räumlich<br />

konkretisierten Zielen und Grundsätzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung , die<br />

einen rechtserheblichen Rahmen für die künftige Genehmigung<br />

von UVP-pflichtigen Projekten geben. Gemäß § 3a Abs. 2<br />

LPlG sind nur die Festlegungen in Raumordnungsplänen zu<br />

prüfen, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die<br />

Umwelt haben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Bei <strong>de</strong>n genannten Gebieten han<strong>de</strong>lt es sich um bestehen<strong>de</strong><br />

Genehmigungen, die auch nach <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA<br />

keiner Prüfung unterzogen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Der Begriff "Bo<strong>de</strong>nabbaugenehmigung" wird <strong>bei</strong><br />

Genehmigungen nach §§ 25-27 NatSchGLSA verwen<strong>de</strong>t und<br />

stellt somit ein aktives Gewinnungsrecht dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die betreffen<strong>de</strong>n VRG umfassen bestehen<strong>de</strong><br />

Rohstoffabbaugebiete mit gültigen Rahmenbetriebsplänen,<br />

daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (siehe Umweltbericht<br />

Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> LANA zu "Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an<br />

die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit von Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)").<br />

Es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, mögliche<br />

kleinräumige Konflikte innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG abschließend zu<br />

prüfen. Dies ist Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Projektplanungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-71 In <strong>de</strong>n Umweltprüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Festlegungen<br />

wer<strong>de</strong>n die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt" und "Landschaft" recht ausführlich<br />

behan<strong>de</strong>lt. In einigen Fällen wer<strong>de</strong>n aber die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Teilbewertungen zu wenig in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zusammenfassung bzw. <strong>de</strong>n "Empfehlungen"<br />

berücksichtigt. Dies trifft z.B. für die "Empfehlung"<br />

<strong>bei</strong>m VBG 5 Schwanebeck "keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

notwendig" zu. Das Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gesamtbewertung als mittleres<br />

Konfliktpotenzial, kann angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> starken<br />

Naturschutzargumente nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n<br />

(vgl. auch Tab. 6 dieser Stellungnahme). Über 60%<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche sind durch die selektive Biotopkartierung<br />

erfasst. Die VB-Festlegung überlagert sich zu ca.<br />

15% mit <strong>de</strong>m Gebiet SPA/FFH0047LSA. Die<br />

Bereiche können nicht als VBG festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch für die Ran<strong>de</strong>inflüsse ist eine FFH-<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch.<br />

262-72 Die Einschätzung eines "insgesamt mittleren<br />

Konfliktpotenzials" im VRG XX (Helsunger Bruch)<br />

kann aufgrund <strong>de</strong>s hohen Konfliktpotenzials <strong>de</strong>s<br />

Schutzgutes "Flora/Fauna, biologische Vielfalt"<br />

ebenfalls nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

sind Anhang IV-Arten <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie be-son<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

zu berücksichtigen [vgl. (EuGH vom 10.01.06, RS C-<br />

98/03)].<br />

262-73 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s VBG 7 Tonlagerstätte<br />

Quedlinburg wur<strong>de</strong> nicht berücksichtigt, dass im<br />

nördlichen Bereich eine Überlagerung mit <strong>de</strong>m LSG<br />

besteht und das gesamte Gebiet im Naturpark liegt.<br />

262-74 Die im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung und FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung erfolgte Flächenreduzierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG 11 E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 12 Katharienenrieth<br />

erscheint uns unzureichend, weil immer noch<br />

Bereiche <strong>de</strong>s FFH-Gebietes direkt betroffen sind.<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensätze 262-40 und 262-46<br />

Allein die Erfassung durch eine selektive Biotopkartierung stellt<br />

noch keine öklogische Bewertung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes<br />

dar.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten starken Naturschutzargumente<br />

beziehen sich nicht auf <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s VBG-<br />

Rohstoffgewinnung, welcher <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit intensiv ackerbaulich<br />

genutzt wird. So erscheint zumin<strong>de</strong>st für einen größeren Teil<br />

<strong>de</strong>s VBG eine Kalksteingewinnung, die im übrigen im Nordteil<br />

<strong>de</strong>s VBG bereits auf Grundlage eines Hauptbetriebsplanes<br />

erfolgte (keine unveritzte Lagerstätte),nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einzelnen Schutzgüter durchaus möglich.<br />

Da es sich hier (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt (noch<br />

nicht abschließend abgewogen), sind auch die betroffenen FFH-<br />

Belange erst auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen<br />

abschließend zu prüfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 262-13<br />

Im Umweltbericht wird sich auf eine Projekt-FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung bezogen.<br />

Es ist jedoch nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, vorsorglich<br />

eigene Recherchen auf mögliche betroffene Anhang-IV-Arten<br />

vorzunehmen, wenn im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörungsverfahren keine<br />

konkreten Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

solcher Arten bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Aufnahme im Umweltbericht (war teilweise bereits im<br />

Umweltbericht enthalten) erfolgt entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichitgung Die Vorbehaltsgebiete sind nicht mit einer potentiellen<br />

Abbaufläche gleichzusetzen. Es wur<strong>de</strong> geprüft, ob prinzipiell<br />

eine raumbe<strong>de</strong>utsame Rohstoffgewinnung in diesen VBG<br />

möglich erscheint (selbst dann, wenn die Gräben <strong>de</strong>s<br />

betroffenen FFH-Gebietes mit zusätzlichem Schutzabstand aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> eigentlichen Abbauplanung ausgespart wer<strong>de</strong>n).<br />

Ohnehin kann <strong>bei</strong> einem VBG auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen in begrün<strong>de</strong>ten Fällen zugunsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

öffentlicher Belange (z.B. Naturschutz) die Vorbehaltsfunktion<br />

in Teilen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sogar ganz weggewogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-75 Im VRG XXIII Ballenstedt-Rehköpfe sind ca. 30%<br />

durch die selektive Biotopkartierung erfasst, die<br />

unzureichend in die Umweltprüfung einbezogen<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

262-76 Die Festlegung <strong>de</strong>s VRG XXVIII Großer Hornberg<br />

halten wir trotz Reduzierung für sehr problematisch.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenfassung zur Umweltprüfung wird<br />

ausgeführt, dass "eine Umweltverträglichkeit nur<br />

durch Erfüllung mehrerer Maßgaben festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n konnte". Zumin<strong>de</strong>st müssen sich diese<br />

Maßgaben im Text <strong>de</strong>s REP wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n, besser<br />

noch wäre <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf diese regionalplanerische<br />

Festlegung.<br />

Darüber hinaus empfehlen wir, die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung nochmals mit <strong>de</strong>n Inhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> Tab. 4<br />

und 6 dieser Stellungnahme abzugleichen.<br />

262-77 zu Punkt 3.2.3 - Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung -<br />

In <strong>de</strong>n VBG 1, 3, 5, 6, 7, 9 und 11 (vgl. Tab. 8 dieser<br />

Stellungnahme) kommen in größerem Ausmaß<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wertvolle Bereiche vor, die durch die<br />

selektive Biotopkartierung erfasst wur<strong>de</strong>n. Diese<br />

wur<strong>de</strong>n zwar teilweise im Umweltbericht erwähnt,<br />

jedoch nur ungenügend berücksichtigt. In diesen<br />

Bereichen ist aus naturschutzfachlicher Sicht keine<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung möglich. Die VBG sind<br />

entsprechend zu reduzieren.<br />

262-78 zu Punkt 3.2.4 - Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie -<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong>de</strong>s VRG VII Sotterhausen sollte,<br />

<strong>de</strong>m aufgeführten Gutachten folgend, ein Abstand<br />

von 1.000 m zum Othaler Wald eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />

(vgl. auch Begründung im Umweltbericht). Weitere<br />

Hinweise sind im Teil I dieser Stellungnahme zu Pkt.<br />

5.3. enthalten.<br />

262-79 Zu Punkt 3.2.5 - Vorrangstandorte für Industrie und<br />

Gewerbe<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Karte ist <strong><strong>de</strong>r</strong> VRSt Flugplatz Allstedt als<br />

"abgestimmt" dargestellt. Im Umweltbericht (S. 210)<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> VRSt jedoch als "<strong>Planung</strong> bedarf näherer<br />

Abstimmung" bewertet. Dies muss in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

entsprechend berichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> selekt. Biotopkartierung wer<strong>de</strong>n ergänzt für<br />

<strong>de</strong>n Fall, dass im Vgl. zur CIR-Kartierung neue, regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Aspekte bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die ROV-Maßgaben besitzen bereits die Tiefenschärfe einer<br />

Projektplanung, die nicht geeignet sind, in die grobe<br />

Regionalplanungsebene übernommen zu wer<strong>de</strong>n. Diese sind in<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

beachten.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktualisierung <strong>de</strong>s Umweltberichtes wer<strong>de</strong>n die<br />

genannten Tabellen berücksichtigt (soweit für Regionalplanung<br />

von Be<strong>de</strong>utung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wer<strong>de</strong>n größflächige Suchräume für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Aufforstung festgelegt, die im Maßstab <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung eine grobe Flächenabgrenzung darstellen. Sie<br />

sind im Bedarfsfall mit Detailplanungen zu untersetzen, die mit<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Naturschutzbehör<strong>de</strong>n abzustimmen sind.<br />

Auf dieser Ebene können dann Teilflächen ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, die für eine Aufforstung nicht in Frage kommen. Somit<br />

bleiben die großflächigen Suchräume im Regionalplan<br />

bestehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe auch Datensatz 262-51<br />

Die im Umweltbericht erwähnten, seinerzeit geplanten WKA-<br />

Standorte, die in einem Abstand < 1.000 m zum Othaler Wald<br />

stehen, wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich genehmigt. Folglich ist eine<br />

diesbezügliche VRG-Reduzierung, die über die bereits im 2.<br />

Planentwurf erfolgte Reduzierung hinausgeht, nicht notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf S. 210 wird vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 324 von 610


TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-80 Zu Punkt 3.2.5 - Vorrangstandorte für Industrie und<br />

Gewerbe:<br />

Des Weiteren muss, wenn an <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung als<br />

VRSt festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, die ein<strong>de</strong>utige<br />

Aussage im REP-Text erfolgen, dass alle Nutzungen<br />

im Einklang mit <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong>de</strong>s FFH-<br />

Gebietes stehen müssen und <strong>de</strong>m<br />

Verschlechterungsverbot nicht zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong>laufen dürfen.<br />

Konflikte wären aus Naturschutzsicht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

<strong>bei</strong> emittieren<strong>de</strong>n Gewerbenutzungen (z. B.<br />

Schweinemastbetrieb) zu erwarten. Der im 2.<br />

Entwurf neu aufgenommene Nebensatz im<br />

Begründungsteil ist hierfür nicht ausreichend.<br />

Die <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UVP ist aus<br />

Naturschutzsicht nicht sachgerecht. Nicht<br />

ausreichend berücksichtigt wur<strong>de</strong>n u. a. Anhang IV-<br />

Arten nach FFH-Richtlinie (Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse).<br />

262-81 zu Punkt 3.2.8 - Vorrangstandorte für Großflächige<br />

Freizeitanlagen -<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Golfplätze wer<strong>de</strong>n zu wenig die Aspekte <strong>de</strong>s<br />

Vogelschutzes berücksichtigt (Verlustes von<br />

Nahrungshabitaten, Bewegungsstörungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Brutzeit z.B. <strong>bei</strong>m Rotmilan <strong>de</strong>ssen<br />

Weltdichtezentrum das nördliche Harzvorland ist).<br />

Dies trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die VRSt Golfplatz<br />

Osterwieck und Hasselfel<strong>de</strong> zu.<br />

262-82 Zu Punkt 3.2.9 - Schienen- und Straßenverkehr -<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />

180 (J) wer<strong>de</strong>n wertvolle Biotopstrukturen im Bereich<br />

Erbstal und Friedrichsberg (selektive<br />

Biototopkartierung: Streuobstwiesen, wertvoller<br />

Gehölzbestand) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

keine Berücksichtigung Hier han<strong>de</strong>lt es sich um die Festlegung zu einem<br />

Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe, nicht um die<br />

Festlegung eines Standortes für eine Schweinemastanlage.<br />

Eine solche Projektplanung ist ggf. in einem geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten ROV<br />

bzw. im BImSchG-Verfahren zu prüfen.<br />

Das Raumordnungsverfahren zur Errichtung und Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schweinezuchtanlage Allstedt wur<strong>de</strong> mit Schreiben vom<br />

07.06.07 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt, Ref. 309 eingestellt.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP wird <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte, mögliche Standortbereich für<br />

eine Industrie/Gewerbeansiedlung grob untersucht. Im Pkt. A<br />

(weitere Umweltmerkmale) wur<strong>de</strong>n die Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse mit<br />

aufgezählt. Im Pkt. B (Flora, Fauna, biolog. Vielfalt) wur<strong>de</strong>n sie<br />

ebenso betrachtet.<br />

Das vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> benannte FFH-Verschlechterungsverbot ist<br />

durch nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en sicherzustellen. Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige,<br />

umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formulierung "Belange Umwelt- und<br />

Naturschutz" ist auf regionalplanerischer Ebene ausreichend.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz kann zum jetzigen Zeitpunkt <strong>bei</strong> einer groben<br />

Voruntersuchung keine konkretere Aussage getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n jedoch die Auswirkungen auf die Avifauna<br />

im Umweltbericht untersucht.<br />

Der Standort <strong>de</strong>s Golfplatzes Hasselfel<strong>de</strong> durchlief bereits<br />

nachfolgen<strong>de</strong>, vertiefen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen mit<br />

Umweltprüfungen (ROV, B-Plan). Für Osterwieck ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltbericht im REPHarz nur eine grobe Voruntersuchung,<br />

da <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort in nachfolgen<strong>de</strong>n Verfahren genauer geprüft<br />

wird. Allerdings wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandort bereits im 2006<br />

genehmigten Flächennutzungsplan inhaltlich/räumlich<br />

konkretisiert. Im Falle größerer Probleme mit <strong>de</strong>m<br />

benachbarten EU SPA hätte eine solche Genehmigung nicht<br />

erfolgen dürfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Wird ggf. ergänzt, falls betroffene Fläche regional be<strong>de</strong>utsam<br />

für betrachteten Trassenkorridor. Ohnehin stellt dieser<br />

Trassenkorridor nur eine "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer<br />

Abstimmung" dar, so dass die genannten Biotopstrukturen auf<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen (z.B. ROV) tiefer zu prüfen<br />

sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-83 zu Punkt 3.2.9 - Schienen- und Straßenverkehr:<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zur Ortsumfahrung<br />

Aschersleben/Süd-Quenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 wird<br />

erwähnt, dass die Trasse an die überörtliche<br />

Biotopverbun<strong>de</strong>inheit Einetal grenzt. Tatsächlich wird<br />

die Biotopverbun<strong>de</strong>inheit zerschnitten. Dies ist <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zu berücksichtigen.<br />

262-84 Die im Stadium eines Entwurfs befindliche<br />

Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Autobahn A 71 überplant <strong>de</strong>n<br />

wertvollsten Teil <strong>de</strong>s NSG0179 "Kirschberg und<br />

Hangkante" mit seinen Trockenrasen und großen<br />

Bestandteilen an Adonis vernalis und Gentianella<br />

ciliata sowie die dort in großem Umfang angelegten<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Autobahn<br />

A 38 zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dieser Trockenrasen.<br />

Trassenalternativen, die das verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, müssen<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n. Die Bemerkung im Umweltbericht,<br />

wonach hier eine Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sei,<br />

ist daher zu korrigieren.<br />

262-85 Zu Punkt 3.3 - Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz, die mit erheblichen<br />

Auswirkungen verbun<strong>de</strong>n sein können:<br />

Im Punkt 3.3 sollte eine Übersicht über alle<br />

Festlegungen, in <strong>de</strong>nen eine Betroffenheit<br />

(Überlagerung bzw. Randbeeinflussung) mit FFH-<br />

Gebieten vorliegt, ergänzt wer<strong>de</strong>n. Unter a-j sind<br />

nicht alle Festlegungen enthalten, die geprüft wer<strong>de</strong>n<br />

müssten, z.B. VBG Rohstoff Nr. 5<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck (vgl. auch mit <strong>de</strong>n<br />

Tabellen 1-10 dieser Stellungnahme).<br />

keine Berücksichtigung Zerschneidungseffekte wur<strong>de</strong>n unter Pkt. B. Schutzgut<br />

Flora/Fauna erwähnt, wozu das Einetal zählt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wird eine "nicht abgestimmte<br />

<strong>Planung</strong>" geprüft, ein grober Korridor, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen (ROV,<br />

Linienbestimmungsverfahren) verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann bzw.<br />

konkretisiert wird. Mögliche Vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- und<br />

Vermeidungsmaßnahmen zur Konfliktminimierung bzgl. <strong>de</strong>s<br />

genannten NSG (z.B. Brückenbauwerk, Trassenumfahrung)<br />

sind in <strong>de</strong>n o.g. Verfahren festzulegen.<br />

Im übrigen stimmt die Trassendarstellung <strong>de</strong>s REPHarz mit<br />

<strong>de</strong>m seit 1999 im LEP-LSA festgelegten Trassenkorridor (Ziel<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung) überein.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Generell wur<strong>de</strong> im Pkt. 3.2. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen konkreten<br />

Gebiets-/Standortprüfungen die räumliche Beziehungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jeweiligen Festlegung zu Natura 2000 Gebiete benannt.<br />

Im Pkt. 3.3. wur<strong>de</strong>n die Festlegungen nicht nochmal vertiefend<br />

auf FFH-Belange geprüft, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen bereits im Zuge <strong>de</strong>s Pkt.<br />

3.2. trotz räumlicher Beziehung eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n konnte o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtscharakter <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsfestlegung<br />

kein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung darstellt (Vorbehaltsgebiet).<br />

Lediglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG, die sich überwiegend in Natura 2000<br />

Gebieten befin<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere solcher Gebiete überlagern,<br />

erfolgte eine Prüfung im Pkt. 3.3.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-86 Die Aussage "Auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

gemäß § 7 Abs. 7 ROG für die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) Straßberg und<br />

Meisdorf kann im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Umweltberichtes verzichtet wer<strong>de</strong>n, da bereits in<br />

Vorbereitung <strong><strong>de</strong>r</strong> wasserrechtlichen<br />

Planfeststellungsverfahren im Auftrag <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sbetriebes für Wasserwirtschaft und<br />

Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich<br />

tiefgründige Projekt-FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Standorte<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong>n" kann nicht zugestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die hier benannte FFH-VU ist nicht<br />

abgeschlossen und liegt nur in Entwurfsfassungen<br />

vor. Von einer abgeschlossenen Prüfung kann<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Re<strong>de</strong> sein. Den Naturschutzbehör<strong>de</strong>n<br />

sind die Inhalte <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung nicht bekannt - bislang<br />

(01.03.2007) fand lediglich ein Vorgespräch<br />

zwischen Vorhabensträger, LHW, Oberer<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> und LAU statt. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>s LAU wur<strong>de</strong> gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t,<br />

dass das gesamte Hochwasserschutzkonzept einer<br />

FFH-Verträglichkeit zu unterziehen ist und basierend<br />

darauf die Nicht-Existenz von Vorhabensalternativen<br />

zu <strong>de</strong>n gepl. Becken in Straßberg und Meisdorf zu<br />

begrün<strong>de</strong>n ist. Dies wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um ist die Voraussetzung<br />

für die Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Ausnahmeregelung. Es ist nicht nachvollziehbar,<br />

wieso im REP Harz bereits von einer<br />

abgeschlossenen FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

ausgegangen wird.<br />

keine Berücksichtigung Von einer abgeschlossenen, projektbezogenen FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ist im Umweltbericht nicht die Re<strong>de</strong>. Die<br />

diesbezüglichen, uns vorliegen<strong>de</strong>n projektbezogenen FFH-<br />

Unterlagen bzw. -Gutachten kamen zum Ergebnis, dass eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Gebiete zu erwarten ist.<br />

Diese Ergebnisse sind für uns nachvollziehbar. Unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />

<strong>de</strong>swegen wur<strong>de</strong> das Ziel "Hochwasserrückhaltebecken<br />

Straßberg, Meisdorf" im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz gestrichen.<br />

Daher ist auch eine FFH-Prüfung im REPHarz nicht nötig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-88 Darüber hinaus hatten wir bereits mehrfach in<br />

unseren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass<br />

die Natura 2000-Gebiete grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft festzulegen<br />

sind. Die erfolgte FFH-Verträglichkeitsprüfung für die<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung ist<br />

sehr allgemein gehalten und erbringt letztendlich<br />

nicht <strong>de</strong>n Beleg für die Umweltverträglichkeit dieser<br />

Festlegungen. Die im Umweltbericht beschriebene<br />

Planwirkung <strong>de</strong>ckt sich nicht mit <strong>de</strong>n o. g. Zielen und<br />

Grundsätzen im Textteil <strong>de</strong>s REP Harz.<br />

262-90 Zum Konfliktpotenzial Bo<strong>de</strong>n:<br />

Die schutzgutbezogene Konflikteinschätzung für <strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>n wird im Umweltbericht zum REP Harz<br />

dargelegt. Es konnte <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sunterlagen nicht<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n, welche Bewertungsmethodik<br />

zur Konflikteinschätzung Anwendung fand. Insofern<br />

ist es <strong>de</strong>m Betrachter kaum möglich, die jeweiligen<br />

Schritte und Ergebnisse <strong>de</strong>s <strong>Abwägung</strong>sprozesses<br />

klar nachzuvollziehen.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s 2. Entwurfes sollte eine<br />

dahingehen<strong>de</strong> Berücksichtigung bzw. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne einer langfristigen Offenhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gestaltungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumnutzung (Pkt. 3, G 1-2)<br />

wer<strong>de</strong>n VRG nur begrenzt ausgewiesen. VRG NuL geben <strong>de</strong>n<br />

räumlichen Handlungsrahmen für <strong>de</strong>n Einsatz<br />

naturschutzfachlicher Instrumente vor. Den zuständigen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>n ist damit als "Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung" ein<br />

Rahmen gesetzt, <strong>de</strong>ssen Beachtung die zukünftige Ausweisung<br />

von Schutzgebieten regionalplanerisch vorbereitet. Es gint<br />

keine gesetzliche raumordnerische Vorgabe, die zwingend die<br />

Ausweisung von Natura 2000 Gebiete als VRG Natur und<br />

Landschaft vorschreibt.<br />

Die FFH-Prüfung erfolgt auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

entsprechend grob. Für <strong>de</strong>tailliertere Prüfungen sind im Sinne<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abschichtung die Bauleitplanung bzw. Projektträger für<br />

konkrete Vorhaben zuständig (§ 3a Abs. 2 LPlG).<br />

Eine unterschiedliche Interpretation <strong><strong>de</strong>r</strong> Planwirkung gemäß<br />

Umweltbericht und <strong>de</strong>n Ziel- und Grundsatzfestlegungen im<br />

REP ist nicht erkennbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Es wird im Umweltbericht Pkt. 1.5. die Bewertungsmetho<strong>de</strong><br />

erläutert. Sinngemäß wird eingefügt: "Die schutzgutbezogene<br />

Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Umweltauswirkugen <strong>de</strong>s REPHarz<br />

erfolgt verbal-argumentativ überwiegend auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage<br />

einer qualitativ zusammenfassen<strong>de</strong>n Betrachtung von<br />

Einzelbewertungen. Diese wer<strong>de</strong>n mittels eines<br />

standardisierten Prüfverfahrens durchgeführt, das eine<br />

nachvollziehbare Dokumentation <strong>de</strong>s Prüfvorganges und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

subsumierten Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen erlaubt."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 328 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-91 Nach <strong>de</strong>n z. Z. vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sergebnissen<br />

ist das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n durch die vorliegen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en als potenziell stark gefähr<strong>de</strong>t anzusehen.<br />

Große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zählen mit ihren<br />

wertvollen Löss-Schwarzer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n fruchtbarsten<br />

Agrarstandorten Deutschlands und sind von <strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en betroffen.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />

Rohstoffabbau (Pkt. 3.2.2 im Umweltbericht) und<br />

Verkehrswegeplanung (Pkt.3.2.9 - Schienen- und<br />

Straßenverkehr -) wird ein mittleres, zumeist aber<br />

hohes (z. T. sehr hohes) Konfliktpotenzial<br />

angegeben. Durch die künftige Rohstoffgewinnung<br />

wären sogar <strong>bei</strong> 5 VRG/VBG (Standorte D, E, J, W,<br />

X ) und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung <strong>bei</strong> 8<br />

Standorten (B, G, H, I, M, N, Q, S) Archivbö<strong>de</strong>n<br />

und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> seltene Bo<strong>de</strong>nformen bzw.<br />

wissenschaftliche Bo<strong>de</strong>neinrichtungen von <strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en/Eingriffen betroffen. Die geplanten<br />

Eingriffe gehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel <strong>bei</strong> o. g.<br />

Nutzungsansprüchen mit <strong>de</strong>m teilweisen bis<br />

vollständigen Verlust aller Bo<strong>de</strong>nfunktionen einher.<br />

Trotz<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n für die jeweiligen <strong>Planung</strong>en<br />

verhältnismäßig wenige Alternativmaßnahmen zu<br />

<strong>de</strong>n geplanten Eingriffen empfohlen (insgesamt nur<br />

für 1 Gebiet Nutzungsverzicht!). Für die<br />

Verkehrswegeplanung wird Abstimmungsbedarf in<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen formuliert.<br />

Zumeist wer<strong>de</strong>n die Eingriffe aber als "ausgleichbar"<br />

angesehen. Diese Einschätzungen/<strong>Abwägung</strong>en<br />

sind aus Bo<strong>de</strong>nschutzsicht selten nachvollziehbar,<br />

da <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust von Bo<strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samtes für Umweltschutz nicht ausgleichbar ist.<br />

keine Berücksichtigung Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ist nicht allein entscheidungserheblich.<br />

Der vollständige Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen wird für das<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n einzelnen Tabellen auch als hohes<br />

Konfliktpotential eingestuft. Aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtschau mit <strong>de</strong>n<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutzgütern kann das Konfliktpotential so verringert<br />

wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Umwelteingriff ausgleichbar erscheint.<br />

Die Standortgebun<strong>de</strong>nheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nschätze ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />

höher einzuschätzen als die <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

großflächig vorkommen<strong>de</strong>n, lössbestimmten<br />

Schwarzer<strong>de</strong>bö<strong>de</strong>n. Die Trassenfestlegungen zum<br />

Straßenverkehr sind häufig als nicht abgestimmte <strong>Planung</strong><br />

eingestuft, so dass die Trassenkonkretisierung in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en höherwertige örtliche<br />

Bo<strong>de</strong>nschutzbelange berücksichtigen kann.<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. großflächigen Bo<strong>de</strong>nverbreitung wür<strong>de</strong> eine<br />

zu starke Wichtung <strong>de</strong>s Schutzgutes Bo<strong>de</strong>n, für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion notwendige, regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Infrastrukturmaßnahmen von vornherein verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-92 Insgesamt sind allein für <strong>de</strong>n Rohstoffabbau 4000 ha<br />

Flächeninanspruchnahme für 24 VRG/VBG<br />

veranschlagt (s. Übersicht S. 217). Dieser Wert liegt<br />

um ein Vielfaches höher als die im LEP-LSA<br />

geplante Fläche von 1400 ha.<br />

Die Flächenanteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung für 21<br />

Trassenkorridore wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenbilanzierung<br />

(s. Übersicht S. 217) außer Acht gelassen, sollten<br />

aber mit <strong>de</strong>n jeweils veranschlagten Schätzwerten (je<br />

Einzelvorhaben) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gegenüberstellung/Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> kumulativen<br />

Umweltauswirkungen anteilmäßig einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Die im LEP festgelegten VRG Rohstoffgewinnung sind "nur"<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Vorranggebiete, hingegen soll <strong><strong>de</strong>r</strong> REP<br />

auch regional be<strong>de</strong>utsame VRG/VBG festlegen (§ 6 Abs. 1, 3<br />

Nr. 3 LPlG), daher wer<strong>de</strong>n die Flächen zwangsläufig mehr. Im<br />

Vergleich zu <strong>de</strong>n "alten" <strong>Regionale</strong>n Entwiclungsprogrammen<br />

hat sich sogar die Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung <strong>de</strong>utlich verringert.<br />

Ein Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächenanteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswegeplanung<br />

gemäß S 217 im Umweltbericht macht aus verschie<strong>de</strong>nen<br />

Grün<strong>de</strong>n keinen Sinn:<br />

- <strong>bei</strong>m Schienenverkehr generell keine Neutrassierung<br />

- <strong>bei</strong>m Straßenverkehr zwischen LEP , REPHarz und<br />

REPHa/REPMd kein Vergleich möglich, da jeweils<br />

unterschiedliche Kriterien zur Einstufung benutzt wur<strong>de</strong>n (z.B.<br />

<strong>bei</strong>m LEP nur lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Straßen)<br />

- Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> im LEP und REPHa/REPMd festgelegten<br />

Straßenneutrassierungen zwischenzeitlich in Bestand überführt.<br />

In Pkt. 3.4 wird jedoch textlich eine ergänzen<strong>de</strong> Schätzangabe<br />

zur möglichen Flächeninanspruchnahme von geplanten und<br />

hier regionalplanerisch gesicherten Straßenbaumaßnahmen<br />

vorgenommen.<br />

Die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> negativen Auswirkungen von<br />

ausgewählten REP-Festlegungen auf das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong>n jedoch in <strong><strong>de</strong>r</strong> kumulativen Betrachtung bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (262) Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-93 In Anbetracht <strong>de</strong>s hohen Konfliktpotenzials, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

flächenmäßig hohen Betroffenheit und zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n negativen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n im Verhältnis zu <strong>de</strong>n wenigen<br />

Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen<br />

scheinen im <strong>Abwägung</strong>sprozess die Belange <strong>de</strong>s<br />

Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht im ausreichen<strong>de</strong>n Maße<br />

Beachtung gefun<strong>de</strong>n zu haben.<br />

Die im Umweltbericht (S. 217 Pkt. 3.4.,1. Absatz)<br />

abschließend dargelegte Auffassung, dass." .. eine<br />

insgesamt positive Umweltbilanz erwartet wer<strong>de</strong>n<br />

kann." und dass .."Die möglichen negativen<br />

Auswirkungen , die durch die projektbezogene<br />

Umsetzung regionalplanerischer Vorgaben entstehen<br />

können, <strong>bei</strong> weitem durch die positiven<br />

umweltbezogenen Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz<br />

übertroffen wer<strong>de</strong>n..." kann unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorausgehen<strong>de</strong>n Anmerkungen aus<br />

bo<strong>de</strong>nschutzfachlicher Sicht nicht mitgetragen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass Bo<strong>de</strong>n als<br />

unvermehrbare und endliche Naturressource im<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Masse <strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong>n Schutz durch<br />

die Gesellschaft benötigt, da er sonst<br />

unwie<strong><strong>de</strong>r</strong>bringlich verloren geht, wäre in <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen<br />

<strong>Planung</strong>sphase nochmals zu hinterfragen, ob das<br />

Vorhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Rohstoffabbau und<br />

Verkehrswegeplanung) in <strong>de</strong>m ausgewiesenen Maße<br />

unbedingt notwendig ist, im Umfang weiter reduziert<br />

wer<strong>de</strong>n kann, o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gänzliche Verzicht <strong>bei</strong><br />

einzelnen Vorhaben auch aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen vertretbar ist.<br />

262-94 Unabhängig davon gilt es in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße, die<br />

Nutzungskonflikte soweit wie möglich zu minimieren<br />

und <strong>de</strong>n nicht vermeidbaren Flächenverbrauch auf<br />

geeignete Standorte zu lenken. Beeinträchtigungen<br />

und Zerstörungen von Archivbö<strong>de</strong>n und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Bo<strong>de</strong>nformen und wissenschaftlichen<br />

Bo<strong>de</strong>neinrichtungen sollten unter Bezug auf §1<br />

BodSchAG LSA 3. Satz vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n wird <strong>bei</strong> allen raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en betroffen sein. Jedoch wer<strong>de</strong>n im REPHarz<br />

zahlreiche Festlegungen zum vorsorgen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

getroffen (siehe dazu Pkt. 3 sowie 7.2, die auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen sind). Außer<strong>de</strong>m<br />

wur<strong>de</strong>n aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertungen im Umweltbericht <strong>bei</strong><br />

verschie<strong>de</strong>nen <strong>Planung</strong>en aus Bo<strong>de</strong>nschutzgrün<strong>de</strong>n<br />

Flächenreduzierungen vorgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Empfehlungen zum Bo<strong>de</strong>nschutz sind im REP <strong>bei</strong> allgemeinen<br />

und einzelfachlichen Grundsätzen sinngemäß enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 331 von 610


TÖB: (264) Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

264-1 Fachbereich 2: Hygiene:<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

Ich habe keine Be<strong>de</strong>nken o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen<br />

hinzuzufügen.<br />

265-1 Zur <strong>Planung</strong> selbst bestehen keine Be<strong>de</strong>nken o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anregungen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

267-1 Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.07<br />

möchten wir Ihnen mitteilen, dass von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Altlastenfreistellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt keine Be<strong>de</strong>nken gegen <strong>de</strong>n 2.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz bestehen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 332 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-2 zu Z 2 a) einschließlich Erläuterung:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung auf Seite 92 <strong>de</strong>s REP Harz<br />

wur<strong>de</strong>n die Hinweise <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom 11.01.2006<br />

berücksichtigt, aber trotz<strong>de</strong>m an <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im LEP-LSA enthaltenen A 71 von Sangerhausen bis<br />

Bernburg festgehalten. Aus heutiger Sicht ist<br />

nochmals festzustellen, dass die A 71 nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> A<br />

38 in Richtung A 14 <strong>bei</strong> Bernburg nicht im aktuellen<br />

Bedarfsplan enthalten ist und auch nicht davon<br />

auszugehen ist, dass dieses Vorhaben nach 2015<br />

<strong>bei</strong> einer eventuellen Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes (BVWP) aufgenommen<br />

wird.<br />

274-3 zu Z 4- Nr.2:<br />

Der Klammerbegriff "(-Süd)" ist zu streichen.<br />

Begründung:<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsfreigabe <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n nördlich von<br />

Quedlinburg wird die B 79 südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n,<br />

Anschlussstelle "Quedlinburg - Zentrum" zur<br />

Kreisstraße abgestuft.<br />

keine Berücksichtigung Die Übernahme von lan<strong>de</strong>splanerischen Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung in die Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG zwingend vorgeschrieben. Es sind lediglich<br />

diesbezügliche Konkretisierungen bzw. Ergänzungen möglich,<br />

aber kein Fallenlassen eines ganzes Zieles.<br />

Dass die A71-Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht im BVWP enthalten<br />

ist, ist natürlich bekannt. Maßgegend ist aber hier das LEP-<br />

LSA.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollte man zunächst die verkehrliche Entwicklung<br />

nach vollständigem Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits<br />

planfestgestellten A 71 abwarten und prüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />

erwarten<strong>de</strong>, zusätzliche überregionale N-S-Verkehr von <strong>de</strong>n<br />

nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 vorhan<strong>de</strong>nen Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen mit<br />

<strong>de</strong>n dort geplanten Ortsumfahrungen (v.a. B 86 / B 180) auch<br />

<strong>de</strong>mentsprechend aufgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz (-Süd) beruht sicherlich auch auf <strong>de</strong>n<br />

ursprünglichen Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n im LEP von 1999 südlich um<br />

Quedlinburg und <strong><strong>de</strong>r</strong> erst dort geplanten Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 an<br />

die B6n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 333 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-4 zu Z 4- Nr.3:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Zur B 81 Mag<strong>de</strong>burg - Halberstadt - Blankenburg -<br />

Hasselfel<strong>de</strong> ist die in Klammern ergänzte Aussage<br />

"autobahnähnlich zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />

6n" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in "zweibahnig in Teilabschnitten<br />

zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n".<br />

Begründung:<br />

Die Verkehrsbelegung rechtfertigt einen<br />

zweibahnigen Querschnitt nicht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />

Strecke.<br />

274-5 zu Z 4- Nr.4:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung und Begründung <strong>de</strong>s REP Harz ist<br />

die Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 86 OU Annaro<strong>de</strong> - Siebigero<strong>de</strong> -<br />

Mansfeld, die im BVWP im Vordringlichen Bedarf als<br />

neues Vorhaben enthalten ist und sich im<br />

Übergangsbereich zum REP Halle befin<strong>de</strong>t,<br />

empfehlenswert.<br />

keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt und 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />

<strong>de</strong>m größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund dieser be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Verbindungsfunktion<br />

(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> DTV-Zahlen<br />

auch für <strong>de</strong>n Bereich zwischen Egeln und Halberstadt,<br />

zumin<strong>de</strong>st aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz (in 2001 ca. 12.300 bis 14.000 KfZ/24h)<br />

einer durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81<br />

entsprechend RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Diese DTV-<br />

Zahlen liegen auf <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>s ebenfalls<br />

vierspurig/zweibahnig geplanten Abschnittes zwischen<br />

Halberstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n bzw. nur gering unter <strong>de</strong>n Zahlen für<br />

<strong>de</strong>n Abschnitt nördlich von Egeln. Ein leistungsfähiger,<br />

möglichst durchgängiger Straßenzug dient nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

schnelleren Anbindung <strong>de</strong>s Harzes mit <strong>de</strong>m Raum Mag<strong>de</strong>burg,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n,<br />

weiter steigen<strong>de</strong>n Verkehrszahlen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zur Erhöhung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (z.B.<br />

Unfallschwerpunkt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bisherigen 4-spurigen<br />

Ausbaus <strong>bei</strong> Egeln). Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Fachplanung einen<br />

solchen Ausbau zwischen Halberstadt und Egeln <strong>bei</strong>nhaltet,<br />

dient diese REP-Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

raumordnerischen Sicherung einer Trassenerweiterung. Es<br />

sollte zunächst auch das volle Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />

abgewartet wer<strong>de</strong>n, um damit verbun<strong>de</strong>ne, mögliche<br />

Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsbelegung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 langfristig<br />

besser einschätzen zu können.<br />

Für <strong>de</strong>n Abschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 im Bereich Kroppenstedt-Gröningen<br />

(<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg) gilt diese regionalplanerische<br />

Festlegung <strong>de</strong>s REPHarz nicht (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />

Siehe auch Datensatz 274-18<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s 3. Absatzes im Begründungsteil zu Z 4 wird<br />

sinngemäß wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"Durch <strong>de</strong>n geplanten Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 86 zwischen<br />

Sangerhausen und Hettstedt (v.a. Ortsumfahrungen Riestedt<br />

und Annaro<strong>de</strong>-Siebigero<strong>de</strong>-Mansfeld) wird zusammen mit <strong>de</strong>n<br />

Ausbaumaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 (v.a. Ortsumfahrungen Hettstedt,<br />

Aschersleben-Quenstedt und Schneidlingen) eine<br />

leistungsfähige ..."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 334 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-6 zu Z 4-Nr.6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Ein Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 von Ballenstedt über<br />

Aschersleben, Bernburg, Köthen in Richtung Dessau<br />

stellt keine <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenbauverwaltung dar.<br />

Vielmehr soll diesen Verkehren einerseits durch <strong>de</strong>n<br />

Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Im<br />

Vordringlichen Bedarf <strong>de</strong>s BVWP ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Neubau bis<br />

zur A 9 <strong>bei</strong> Thurland enthalten. An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits ist<br />

durch die geplante B 185 OU Ballenstedt, über einen<br />

Teilabschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 und weiterführend über die OU<br />

Hoym eine direktere Anbindung <strong>de</strong>s Harzes an die B<br />

6n vorgesehen. Dementsprechend wird die B 185<br />

künftig einen geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Verlauf aufweisen, die<br />

bisherige L 75 wird zur Bun<strong>de</strong>sstraße aufgestuft, die<br />

alte B 185 von Ballenstedt über Ermsleben nach<br />

Aschersleben abgestuft.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n Vorplanung zur OU<br />

Ballenstedt wird daher nur noch <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereich von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

L 75 bis zur B 185 westlich Ballenstedt<br />

berücksichtigt, für <strong>de</strong>n Teilabschnitt von <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 bis<br />

zur B 185 östlich Ballenstedt ist dagegen kein<br />

Neubau vorgesehen. Die L 75 (später B 185)<br />

zwischen Ballenstedt und Hoym wird als<br />

Folgemaßnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n um- und ausgebaut. Die<br />

OU Ermsleben im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 ist zwar nicht<br />

mehr Gegenstand <strong>de</strong>s BVWP, sie ist jedoch im<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan (LVWP) als L 229 OU<br />

Ermsleben in die Dringlichkeitskategorie I<br />

(Vordringlicher Bedarf) eingeordnet. Wir bitten die<br />

textlichen Formulierungen und die Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Karte 1 anzupassen.<br />

274-7 zu Z 4 - letzter Absatz.<br />

Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zur A 71 im letzten Absatz<br />

wird auf die Hinweise zu Z 2 a) verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung Nr. 6 in Z 4 stellt eine textliche und kartografische Übernahme<br />

aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP sind<br />

gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmen. Folglich ist ein<br />

Streichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nr. 6 raumordnungsrechtlich nicht möglich. Ggf.<br />

ist eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s REPHarz nach Abschluss <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />

LEP-Fortschreibungsverfahren vorzunehmen.<br />

Die seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßenbauverwaltung geplante Umstufung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

L 75 zwischen Ballenstedt und Hoym wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 7 unter<br />

Nr. 13 genannten OU Hoym bereits berücksichtigt. Eine<br />

diesbezügliche Anpassung <strong>de</strong>s in Z 6 genannten Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen L 75 (künftig B 185) kann im REPHarz erst nach<br />

erfolgter Umwidmung erfolgen.<br />

Der Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt lehnt sich <strong>de</strong>m BVWP<br />

2003 (Projektbeschreibung) an. Dort ist die OU im östlichen<br />

Bereich bis zur bisherigen B 185 in Richtung Ermsleben<br />

dargestellt. Die dort ebenfalls angegebene Länge beträgt 4,4<br />

km. Die Länge <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung <strong>de</strong>s<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s beträgt nur ca. 3,5 km.<br />

Die in Z 7 unter Nr. 21 festgelegte OU Ermsleben berücksichtigt<br />

bereits die geplante Umstufung (OU im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 229).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der letzte Absatz von Z 4 dient <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen<br />

Sicherung dieser zumin<strong>de</strong>st zeitweisen alternativen<br />

Streckenführung für <strong>de</strong>n überregionalen Nord-Süd-Verkehr, da<br />

davon auszugehen ist, dass die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 wegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Nichtberücksichtigung im BVWP kurz- bis<br />

mittelfristig nicht realisiert wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 335 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-8 Zu Z 6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Keine einzige <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme benannten<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen im<br />

Lan<strong>de</strong>sstraßennetz wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n REP-<br />

Entwurf aufgenommen:<br />

- L 87 B 79 bis Osterwieck<br />

- L 88 zwischen Osterwieck und B 6n (AS<br />

Stapelburg)<br />

- L 92 von <strong><strong>de</strong>r</strong> L 239 (südlich Quedlinburg) bis<br />

Blankenburg<br />

- L 220 Lan<strong>de</strong>sgrenze Thüringen - Kelbra -<br />

E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

- L 235/L 243/ L 242/L 66 Harzgero<strong>de</strong> - Gernro<strong>de</strong> -<br />

B 6n (AS Quedlinburg Ost) - B 81 (Kroppenstedt)<br />

- L 242 / 241 Ballenstedt - Gernro<strong>de</strong>.<br />

Durch die SBV wird auf die im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />

Harz genannte Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 73 zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anschlussstelle A 14 über Staßfurt, Scha<strong>de</strong>leben,<br />

Wegeleben bis zur B 79 (südlich Halberstadt)<br />

verzichtet, da die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sstraße mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> kompletten Verkehrsfreigabe <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n im<br />

Abschnitt zwischen Quedlinburg und <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14<br />

wesentlich zurückgeht.<br />

274-9 - zu Z 6-Nr. 3:<br />

"Nachterstedt" ist zu streichen (siehe Hinweis zu Z 7-<br />

Nr. 18)<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Straßenverbindungen sind alle kartografisch als "Straße mit<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung" im <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz-Karte festgelegt und<br />

damit Bestandteil <strong>de</strong>s REPHarz (bereits seit 1. Planentwurf).<br />

Nur für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>bei</strong> diesen regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Straßen ein größerer Aus- und Neubaubedarf besteht, erfolgt<br />

eine textliche Benennung solcher Straßen unter Z 6 (siehe auch<br />

Begründungsteil). Ein solch umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbaubedarf ist <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>n genannten Landstraßen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes nicht ersichtlich.<br />

Lediglich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> L 87 wur<strong>de</strong> bisher <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenabschnitt<br />

zwischen Zilly und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 nicht kartografisch dargestellt. Dies<br />

wird nachgeholt.<br />

Eine Herausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 73 als regional be<strong>de</strong>utsame Straße<br />

zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 <strong>bei</strong> Staßfurt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 <strong>bei</strong> Harsleben aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz-Karte wird abgelehnt, da trotz B 6n diese<br />

Landstraße weiterhin eine wichtige Verbindungs- und<br />

Erschließungsfunktion für zentrale Orte (Staßfurt, Wegeleben )<br />

sowie für die Seelandregion als regional- bis<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsames Erholungsgebiet besitzt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Der Wortlaut heißt dann unter Nr. 3 in Z 6:<br />

"3. L 75 Ballenstedt/B185 - Hoym - B 6n"<br />

Ein Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen L 75 von <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n bis Nachterstedt<br />

ist nicht geplant (statt <strong>de</strong>ssen OU Nachterstedt in Z 7 Nr. 18).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 336 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-10 zu Z 6-Nr. 7 (ehemals Nr. 6):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.06:<br />

Auf <strong>de</strong>n im REP-Entwurf ausgewiesenen<br />

Ausbaubedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 Ermsleben bis<br />

Sangerhausen, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> koordinierten<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s ehemaligen LAS als be<strong>de</strong>utsame<br />

Verbindung von Sangerhausen über Wippra bis zur<br />

B 242 eingestuft wur<strong>de</strong>, kann verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Begründung:<br />

Nach <strong>de</strong>n bereits durchgeführten Instandsetzungs-<br />

und Ausbaumaßnahmen liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwerpunkt nur<br />

noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Zustan<strong>de</strong>s.<br />

Signifikante Ausbaumaßnahmen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Querschnittsverbreiterungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Krümmenverbesserungen sind wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen Zwangspunkte sowohl innerorts als<br />

auch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> freien Strecken außerorts<br />

überwiegend nicht möglich.<br />

274-11 zu Z 6-Nr. 12:<br />

Der Landkreis Sangerhausen hat <strong><strong>de</strong>r</strong> NL Süd die<br />

technische Verwaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisstraßen nach § 52<br />

StrG LSA übertragen. Der NL Süd sind zur K 2354<br />

keine Ausbauabsichten <strong>de</strong>s Landkreises bekannt.<br />

Für die K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Stolberg<br />

ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Planzeichnung eine abgestimmte<br />

Ausbauplanung ausgewiesen. Im Begründungsteil<br />

<strong>de</strong>s REP wird unter Punkt 6.2.1 zu <strong><strong>de</strong>r</strong> gewählten<br />

Signatur ausgeführt, das diese für Trassen zutrifft,<br />

für die bereits eine lan<strong>de</strong>splanerische <strong>Abwägung</strong> auf<br />

Basis entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen, z.B. aus einem<br />

Raumordnungsverfahren, erfolgt wäre.<br />

volle Berücksichtigung Zwischenzeitlich erfolgten z.T. in <strong>de</strong>n bisher lt.<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan grundhaft auszubauen<strong>de</strong>n<br />

Streckenabschnitten <strong><strong>de</strong>r</strong> L230 bereits entsprechen<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>ten<br />

(z.B. südlich Meisdorf).<br />

Die Herausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> L 230 aus <strong>de</strong>m Z 6 schließt gemäß Z 5<br />

nicht die Notwendigkeit einzelner örtlicher Ausbaumaßnahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> L230 aus, zu<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte Streckenabschnitt weiterhin<br />

kartografisch als Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung im REPHarz<br />

verbleibt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Nach nochmaliger Rücksprache mit <strong>de</strong>m Landkreis Mansfeld-<br />

Südharz sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und<br />

Stolberg jetzt nur noch Deckenerneuerungsar<strong>bei</strong>ten notwendig,<br />

aber kein grundhafter Ausbau mehr. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />

mitgeteilt, dass die bisher unter Nr. 11 aufgeführte<br />

Ortsdurchfahrt Pölsfeld im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2307 als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Ausbaumaßnahme zwischenzeitlich umgesetzt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Folglich können die bisherige Nr. 11 und 12 in Z 6 gestrichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte erfolgt die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> K 2354 jetzt als Straße<br />

mit regionaler Be<strong>de</strong>utung (Bestand).<br />

Die K 2307 war bereits in <strong>de</strong>n bisherigen Planentwürfen nicht<br />

kartografisch dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 337 von 610


TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-12 zu Z 7-Nr. 2, Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 23 (ehemals Nr.<br />

27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7-Nr. 2:<br />

Die B 79 OU Hessen ist zu streichen, da diese nicht<br />

mehr Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP ist.<br />

zu Z 7-Nr. 5:<br />

Die Klammerbezeichnung "autobahnähnlich" ist zu<br />

streichen. Die Verkehrsbebelastung rechtfertigt nur<br />

einen einbahnigen Querschnitt.<br />

zu Z 7 - Nr. 8:<br />

Die B 85/ B80 OU Kelbra/Berga ist zu streichen, da<br />

diese im BVWP nicht enthalten ist.<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP<br />

und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n<br />

Landkreis o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen<br />

wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SBV kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 von <strong><strong>de</strong>r</strong> AS<br />

Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im<br />

Dezember 2005) gegeben ist und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit<br />

<strong>de</strong>m Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />

durchgängige Umgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Berga erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />

274-13 zu Z 7-Nr. 6:<br />

Die Klammerbezeichnung "Almsfeld" ist zu streichen,<br />

da sich "Almsfeld" außerhalb <strong>de</strong>s Trassenkorridors<br />

für diese BVWP-Maßnahme befin<strong>de</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung Bei Nr 2 (OU Hessen), Nr. 5 (autobahnähnliche OU<br />

Halberstadt) und teilweise <strong>bei</strong> Nr. 8 (OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />

85) erfolgt eine zwingen<strong>de</strong> Übernahme aus <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

gelten<strong>de</strong>n LEP-LSA. Es wird weiterhin die Notwendigkeit<br />

gesehen, die dort festgelegten Trassen (OU Hessen seinerzeit<br />

sogar planfestgestellt) raumordnerisch im REPHarz zu sichern;<br />

zumin<strong>de</strong>st solange bis hinreichend sicher die langfristige<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsmenge auf diesen Trassen unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> dann voll wirksamen benachbarten<br />

Autobahnen und Bun<strong>de</strong>sstraßen (v.a. B 6n und OU Halberstadt-<br />

Harsleben einerseits und A 38 und A 71 an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits)<br />

eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Ggf. ist künftig nach erfolgter LEP-Fortschreibung eine<br />

diesbezügliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im REPHarz vorzunehmen.<br />

Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrt Kelba ist weiterhin durch<br />

die innerstädtische Verkehrssituation eine Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Kelbra hinsichtlich ihrer Standortentwicklung für <strong>de</strong>n<br />

überregionalen Frem<strong>de</strong>nverkehr gegeben.<br />

Selbst in <strong>de</strong>n Straßenkarten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes Bau,<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung West bzw. Süd, 1:100.000 (Stand 12/2005), sind<br />

die OU Hessen und Berga/Kelbra als <strong>Planung</strong> enthalten.<br />

Die OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis<br />

für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan vorgeschlagen (siehe<br />

<strong>Abwägung</strong>sprotokoll zum LVWP, Lfd. Nr. 3-20). Diese OU<br />

bietet im funktionalen Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Kelbra/Berga<br />

im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 die Möglichkeit, die OD Berga mit<br />

Bahnübergang vom Schwerlastverkehr aus Richtung<br />

Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe) zu<br />

entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur Europastadt Stolberg sowie <strong>de</strong>n<br />

Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittel- und Oberharz über die<br />

Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Der Siedlungssplitter Almsfeld liegt ca 3 km südlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> zwischenzeitlich im ROV ermittelten<br />

Vorzugsvarinante <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Blankenburg an die von Sü<strong>de</strong>n<br />

kommen<strong>de</strong> B 81. Der Bereich Almsfeld wird eher von Z 6 Nr. 5<br />

(Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> L 94 zwischen Hüttenro<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81) mit<br />

erfasst, da Almsfeld im Kreuzungsbereich B 81/ L 94 liegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-14 zu Z 7-Nr.13:<br />

Die SBV hat im Jahre 2005 mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanung für<br />

diese Maßnahme begonnen. Die<br />

Verkehrsuntersuchung (VU) ist abgeschlossen.<br />

Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> eine erhebliche Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

Verkehrs in <strong><strong>de</strong>r</strong> OD Hoym durch <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> OU<br />

nachgewiesen. Nach Vorstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VU <strong>bei</strong>m Stadtrat hat sich dieser mit Beschluss vom<br />

10.05.2006 trotz<strong>de</strong>m gegen eine OU ausgesprochen.<br />

Insofern fehlt für die Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens die<br />

Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbar betroffenen<br />

Gebietskörperschaft. Eine Linienplanung sowie eine<br />

UVS liegen nicht vor. Die weiteren <strong>Planung</strong>en für<br />

diese Maßnahme wur<strong>de</strong>n vorläufig eingestellt.<br />

274-15 zu Z 7-Nr.18 (ehemals Nr. 21):<br />

Die L 75/ K1368 OU Nachterstedt ist nicht<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP und daher kein Vorhaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

SBV.<br />

Der Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n hat Umstufungen im<br />

klassifizierten Straßennetz zur Folge. Auf die<br />

geplante Aufstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zwischen Ballenstedt<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n (AS Hoym) wur<strong>de</strong> durch die SBV<br />

bereits hingewiesen.<br />

Die L 75 zwischen Nachterstedt und B 6n (AS Hoym)<br />

wird in diesem Zusammenhang abgestuft. Einer<br />

Pressemitteilung (ALN vom 28.10.2006) ist zu<br />

entnehmen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreistag <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstufung dieses<br />

Abschnittes <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 zur Kreisstraße bereits<br />

zugestimmt hat.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhabensbezeichnung ist "L 75" zu streichen.<br />

Kenntnisnahme Die Festlegung einer OU Hoym dient <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen<br />

Trassensicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> im BVWP enthalten<strong>de</strong>n Maßnahme. Im<br />

Zuge <strong>de</strong>s zum gegebenen Zeitpunkts durchzuführen<strong>de</strong>n<br />

Raumordnungsverfahrens ist auch die Nullvariante unter<br />

Berücksichtigung dann aktuellerer Verkehrszahlen und -<br />

prognosen <strong>bei</strong> entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrswirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgebauten Strecke Ballenstedt-Hoym (künftig B 185)<br />

zu prüfen (siehe auch Umweltbericht, Pkt. 3.2.9, Unterpkt. M).<br />

Die Nichtaufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hoym im REPHarz wür<strong>de</strong> die<br />

<strong>Planung</strong>soption einer künftigen OU von vornherein gefähr<strong>de</strong>n,<br />

da durch <strong>de</strong>n REP ggf. entgegenstehen<strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong>en/Maßnahmen im Trassenbereich vorsorglich<br />

verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die OU<br />

Nachterstedt <strong>bei</strong>m Landkreis Aschersleben-Staßfurt bzw.<br />

Salzland. Die L 75 wird gestrichen und statt <strong>de</strong>ssen lautet die<br />

Bezeichnung "K 1368 / K 1361 OU Nachterstedt".<br />

Das o.g. Planfeststellungsverfahren lautet "OU Nachterstedt K<br />

1361"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-16 zu Z 7-Nr.23 (ehemals Nr. 27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP<br />

und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n<br />

Landkreis o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen<br />

wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SBV kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 von <strong><strong>de</strong>r</strong> AS<br />

Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im<br />

Dezember 2005) gegeben ist und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits mit<br />

<strong>de</strong>m Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />

durchgängige Umgehung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Berga erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />

keine Berücksichtigung Die OU Berga wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis für <strong>de</strong>n LVWP<br />

vorgeschlagen (siehe <strong>Abwägung</strong>sprotokoll zum LVWP, Lfd. Nr.<br />

3-20). Die OU Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> L236 bietet im funktionalen<br />

Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerisch ebenfalls zu<br />

sichern<strong>de</strong>n OU Kelbra/Berga im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 (siehe<br />

Datensatz 274-12) die Möglichkeit, die OD Berga vom<br />

Schwerlastverkehr aus Richtung Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort<br />

für Industrie und Gewerbe) zu entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur<br />

Europastadt Stolberg sowie <strong>de</strong>n Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittelund<br />

Oberharz über die Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />

Zwischen 2000/2001 und 2005 hat sich gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verkehrsmengenkarte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt die<br />

Verkehrsbelegung zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Berga <strong>de</strong>utlich<br />

erhöht. Dies betrifft auch <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr, <strong><strong>de</strong>r</strong> wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

fehlen<strong>de</strong>n A38-Anschlußstelle an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 236 durch die OL Berga<br />

fahren muss.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-17 Mit <strong>de</strong>n im REP Harz enthaltenen Vorhaben an<br />

Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sstraßen, die nicht im BVWP<br />

bzw. im LVWP enthalten sind, wer<strong>de</strong>n<br />

Erwartungshaltungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Kommunen erzeugt,<br />

<strong>de</strong>nen nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n kann<br />

Kenntnisnahme Größtenteils beruhen solche Fälle auf entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s LEP-LSA, so dass auch für die Kommunen keine neuen<br />

Erwartungshaltungen erzeugt wer<strong>de</strong>n. Auch ist nicht im je<strong>de</strong>n<br />

Fall eine positive Haltung einer betroffene Kommune vorhan<strong>de</strong>n<br />

(siehe z.B. OU Hoym o<strong><strong>de</strong>r</strong> OU Hessen).<br />

Raumordnung stellt eine langfristig orientierte, vorsorgen<strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong> dar, die durchaus <strong>de</strong>n Zeitrahmen von Fachplänen<br />

überschreiten kann. Dort wo <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Entsprechung in <strong>de</strong>n<br />

aktuellen Verkehrsplänen vorhan<strong>de</strong>n ist, besteht als<br />

regionalplanerische Zielsetzung zunächst die Sicherung eines<br />

möglichen Trassenkorridores vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen/<strong>Planung</strong>en im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Es ist auch davon<br />

auszugehen, dass nicht alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit im BVWP und LVWP<br />

festgelegten Maßnahmen umgesetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn<br />

üblicherweise wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> solchen groben <strong>Planung</strong>en auch<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong>m Bedarf eintreten, so dass <strong>bei</strong><br />

Fortschreibungen Maßnahmen entfallen und dafür neue<br />

Maßnahmen aufgenommen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die im REPHarz festgelegten Ziele zu Straßenbaumaßnahmen<br />

sind nicht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> "Luft gegriffen", son<strong><strong>de</strong>r</strong>n haben i.d.R. eine<br />

lan<strong>de</strong>splanerische und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerische Grundlage. Bei<br />

letzteren muss es nicht je<strong>de</strong>smals <strong><strong>de</strong>r</strong> BVWP o<strong><strong>de</strong>r</strong> LVWP sein.<br />

Bei <strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s strittigen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz bestehen häufig verkehrliche Abhängigkeiten zum<br />

geplanten und z.T. schon realisierten überregional wirken<strong>de</strong>n<br />

Autobahn- bzw. Bun<strong>de</strong>sstraßenbau (im Nordharz B 6n, im<br />

Südharz A 38 und A 71). Man sollte zunächt erst die volle<br />

Wirksamkeit dieser Straßen abwarten, um dann auf Grundlage<br />

sicherer Annahmen für die künftige Verkehrsentwicklung<br />

Entscheidungen auf <strong>de</strong>m nachgeordneten Straßennetz fällen zu<br />

können.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

274-18 Zur Begründung zu Ziel 4-NR. 3 auf Seite 93, die<br />

<strong>de</strong>n "autobahnähnlichen Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen<br />

Mag<strong>de</strong>burg und <strong>de</strong>m Harz ... " betrifft ist<br />

anzumerken, dass die Kriterien (zweibahniger<br />

Querschnitt, planfreie Knotenpunkte, Betrieb als<br />

reine Kraftfahrstraße) für eine autobahnähnliche<br />

Straßenverbindung im <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>s REP Harz<br />

nur <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n erfüllt sind.<br />

Die Verkehrsbelastungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

B 6n und Mag<strong>de</strong>burg erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n keinen durchgehend<br />

zweibahnigen Querschnitt. Die B 81 ist zwar in die<br />

Verbindungsfunktionsstufe I eingeordnet, aber auch<br />

hier ist nach <strong>de</strong>n "Richtlinien für die Anlage von<br />

Straßen" ein einbahniger Querschnitt mit<br />

plangleichen Knotenpunkten einsetzbar.<br />

Kenntnisnahme Raumordnerisch erfolgt sowohl im LEP als auch im REP keine<br />

genaue Beschreibung <strong>de</strong>s Begriffs "autobahnähnlich". Die<br />

Frage <strong>de</strong>s notwendigen Regelquerschnittes nach <strong><strong>de</strong>r</strong> RAS-Q96<br />

ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung. Nach unserem Verständnis stellt<br />

eine autobahnähnliche Fernstraße eine leistungsfähigere<br />

Straße im Vgl. zu einer einbahnigen Bun<strong>de</strong>sstraße dar. So ist lt.<br />

o.g. Richtlinie ein RQ 20 als kleinster zweibahniger Querschnitt<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Straßenkategorien A III, A II, B II, B I und DTV-Zahlen<br />

von 12.000 - 30.000 Kfz/24h anwendbar. Dieser Wertebereich<br />

wird im wesentlichen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zwischen Mag<strong>de</strong>burg und<br />

Harz, zumin<strong>de</strong>st aber im Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen<br />

Verkehrsentwicklung (siehe Verkehrsmengenkarten und<br />

Prognose im lfd. Planfeststellungsverfahren zum B81-Ausbau<br />

zwischen Egeln-Nord und B246a) erreicht. In einzelnen<br />

Streckenabschnitten wäre u.U. auch ein RQ15 <strong>de</strong>nkbar, wenn<br />

er geeignet wäre, die regionalplanerischen Zielsetzung einer<br />

leistungsfähigeren Straßenverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt und <strong>de</strong>m Harz mit <strong>de</strong>n dortigen Mittelzentren<br />

und seiner Be<strong>de</strong>utung als überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Erholungsund<br />

Tourismusziel zu erfüllen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-19 Zu <strong>de</strong>n Darstellungen in Karte 1:<br />

Zu <strong>de</strong>n in Karte 1 zeichnerisch dargestellten<br />

einzelnen Vorhaben ergeben sich nachfolgen<strong>de</strong><br />

notwendige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen:<br />

- B 27 TOU Hüttenro<strong>de</strong><br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />

(siehe hierzu auch Ausführungen <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV zum<br />

Umweltbericht).<br />

274-20 - B 79 OU Halberstadt - Harsleben<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-21 - B 81 OU Blankenburg<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-22 B 81 OU Halberstadt:<br />

Die Maßnahme ist im BVWP in <strong>de</strong>n Weiteren Bedarf<br />

eingestellt. Die Darstellung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 als<br />

"autobahnähnliche Straße" entspricht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

übernommenen Darstellung aus <strong>de</strong>m LEP-LSA und<br />

nicht <strong>de</strong>n verkehrlichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen.<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />

aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan zu entwickeln. "Die darin<br />

festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung sind zu übernehmen... ".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 343 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-23 B 81 Halberstadt- Gröningen:<br />

B 81 Egeln- Grenze REP Mag<strong>de</strong>burg<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung als "autobahnähnliche<br />

Straße" mit "<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" in<br />

"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung" und<br />

"Bestand". Im LEP-LSA ist die B 81 im Abschnitt<br />

zwischen Halbestadt und Egeln als<br />

"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung"<br />

dargestellt.<br />

274-24 B 180 OU Aschersleben/Süd - Quenstedt<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung in "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-25 B 185 OU Ballenstedt:<br />

Die <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> OU Ballenstedt im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185<br />

beginnt an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen B 185 westlich von<br />

Ballenstedt und en<strong>de</strong>t an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75, die wie bereits<br />

ausführlich erläutert wur<strong>de</strong>, zur B 185 aufgestuft wird.<br />

274-44 Zu Karte 2b <strong>de</strong>s Umweltberichtes:<br />

Hinweis: Durch stärkere farbliche Abstufung von<br />

Straßen- und Bahntrassen könnte die<br />

Übersichtlichkeit erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

274-45 Zu Karte 3 <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />

- B81 / B 242 OU Hasselfel<strong>de</strong>:<br />

Vorhaben wur<strong>de</strong> in dieser Karte dargestellt. Eine<br />

Umweltprüfung ist jedoch entbehrlich, da<br />

rechtskräftiger B - Plan vorliegt (vgl. Anlage 2 zum<br />

Umweltbericht).<br />

keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt und 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />

<strong>de</strong>m größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund dieser be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Verbindungsfunktion<br />

(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> DTV-Zahlen<br />

auch für <strong>de</strong>n Bereich zwischen Egeln und Halberstadt,<br />

zumin<strong>de</strong>st aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz (in 2005 ca. 12.100 bis 13.700 KfZ/24h)<br />

ein durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 entsprechend<br />

RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Die DTV-Zahlen liegen auf<br />

<strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>s ebenfalls vierspurig geplanten Abschnittes<br />

zwischen Halberstadt und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n bzw. nur gering unter <strong>de</strong>n<br />

Zahlen für <strong>de</strong>n Abschnitt nördlich von Egeln. Ein<br />

leistungsfähiger durchgängiger Straßenzug dient nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

schnelleren Anbindung <strong>de</strong>s Harzes an <strong>de</strong>n Raum Mag<strong>de</strong>burg,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n,<br />

weiter steigen<strong>de</strong>n Verkehrszahlen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 zur Erhöhung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich (z.B.<br />

Unfallschwerpunkt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bisherigen 4-spurigen<br />

Ausbaus <strong>bei</strong> Egeln). Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Fachplanung einen<br />

solchen Ausbau zwischen Halberstadt und Egeln <strong>bei</strong>nhaltet,<br />

dient diese REP-Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

raumordnerischen Sicherung einer Trassenerweiterung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Der im REPHarz dargestellte Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> OU<br />

Ballenstedt lehnt sich <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan 2003 an.<br />

Dort ist die OU im östlichen Bereich bis zur bisherigen B 185 in<br />

Richtung Ermsleben dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Die dargestellte Trasse ist die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB-Strecke<br />

gemäß Umweltbericht 3.2.9, Unterpkt. B).<br />

Die OU Hasselfel<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> auch wegen <strong>de</strong>s B-Planes nicht<br />

vertiefend geprüft.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-46 Zu Karte 3 <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />

- B 245<br />

Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> geprüften Trasse im Bereich von<br />

Groß Quenstedt entspricht hier nicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorzugsvariante II, wie sie auch in Karte 1 zum REP<br />

Harz dargestellt ist.<br />

10 Sonstiges<br />

274-1 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />

- dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sstand einiger Vorhaben<br />

gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Straßenbauverwaltung (SBV) zum 1. Entwurf vom<br />

11.01.2006 geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat und<br />

- dass zahlreiche Hinweise aus <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Stellungnahme<br />

keine Berücksichsichtigung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />

volle Berücksichtigung Darstellung im Umweltbericht wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-26 Zu Abschnitt 3.2.9 Schienen- und Straßenverkehr<br />

- zu Vorbemerkungen (Tabelle):<br />

c) siehe Hinweis zu Z 2a)<br />

i) siehe Hinweise Z 7-Nr. 8 und Nr. 23<br />

p) OU Nachterstedt: "L 75" streichen<br />

s) än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in Ortsumfahrung Ermsleben<br />

keine Berücksichtigung zu c) (betrifft A71-Verlängerung) siehe Datensatz 274-2 (keine<br />

Berücksichtigung)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

zu i) (betrifft OU Berga/Kelbra und OU Berga) siehe Datensätze<br />

274-12 und 274-16 (keine Berücksichigung)<br />

zu p) und s): In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle wer<strong>de</strong>n keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

vorgenommen, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgangspunkt <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz ist (und damit die dort<br />

enthalten<strong>de</strong>n Bezeichnungen); selbst dann, wenn die<br />

gewünschten textlichen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im weiteren Verlauf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz-Aufstellungsverfahrens vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-27 zu F) B 27 TOU Hüttenro<strong>de</strong>:<br />

Die Straßenbauverwaltung hat im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

informellen Vorbesprechung am 06.10.2005 <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt (LVwA) die Einleitung eines<br />

Raumordnungsverfahrens (ROV) für dieses<br />

Vorhaben beantragt und die Unterlage zur<br />

Antragskonferenz (Stand Mai 2006) aufgestellt.<br />

Die Antragskonferenz fand am 15.06.2006 statt. Im<br />

Ergebnis hat das LVwA mit <strong>de</strong>m Protokoll vom<br />

30.06.2006 nachfolgen<strong>de</strong> Festlegung getroffen:<br />

"Von einem Raumordnungsverfahren wird<br />

entsprechend § 15 Absatz 2 ROG und § 15 Absatz<br />

2 LPIG abgesehen. Die lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Abstimmung dieser raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong><br />

erfolgt durch die Erar<strong>bei</strong>tung einer<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Stellungnahme (§ 13 Absatz 2<br />

LPIG)."<br />

Die Ausführungen im Umweltbericht <strong>de</strong>s 2. REP-<br />

Entwurfs entsprechen im wesentlichen <strong>de</strong>m<br />

Kenntnisstand zur Zeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragskonferenz.<br />

Anschließend wur<strong>de</strong> durch NL West die Bear<strong>bei</strong>tung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanungsunterlagen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

drei vorgestellten Varianten fortgesetzt. Als Fazit<br />

wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Unterlage zur FFH -<br />

Ausnahmeprüfung herausgestellt, dass <strong>bei</strong><br />

Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> dort ausgeführten Maßnahme die<br />

Kohärenz <strong>de</strong>s Netzes Natura 2000 gewährleistet ist.<br />

Alle bisher im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorplanung erar<strong>bei</strong>teten<br />

Unterlagen (Linienplanung, UVS, FFH -<br />

Verträglichkeitsprüfungen und FFH -<br />

Ausnahmeprüfung) führen zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />

die Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt.<br />

Die SBV schlägt vor, dass im weiteren Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorplanung ein direkter Informationsaustausch mit<br />

Ihnen erfolgt.<br />

Es sollte das Ziel sein, <strong>de</strong>n Korridor für die nach<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigem Kenntnisstand ein<strong>de</strong>utig zu<br />

bevorzugen<strong>de</strong> Variante 2 als "<strong>Planung</strong> abgestimmt"<br />

in die Endfassung <strong>de</strong>s REP Harz aufzunehmen.<br />

volle Berücksichtigung Der Umweltbericht wird diesbezüglich aktualisiert.<br />

Die TOU Hüttenro<strong>de</strong> wird nun als abgestimmte <strong>Planung</strong> gemäß<br />

Trassenverlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Vorzugsvariante 2 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

REPKarte dargestellt. Diesbezügliche Grundlage ist die<br />

zwischenzeitlich ergangene lan<strong>de</strong>splanerische Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes vom 26.06.07.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-28 zu G) B 79 OU Halberstadt - Harsleben:<br />

Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für<br />

diese Maßnahme mit <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Beurteilung vom 31.01.2007 abgeschlossen. Die<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP Harz ist damit<br />

entbehrlich.<br />

274-29 zu H) B 81 OU Blankenburg:<br />

Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für<br />

diese Maßnahme mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Beurteilung vom 26.02.2007 abgeschlossen. Die<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s REP Harz ist damit<br />

entbehrlich.<br />

274-30 zu I) B 85 /B 80 OU Berga/Kelbra und L 236 OU<br />

Berga:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 8 und Nr. 23.<br />

Die SBV hat in ihrer Stellungnahme vom 11.01.2006<br />

darauf verwiesen, dass die B85/ B80 OU Berga kein<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP und die L236 OU Berga kein<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP ist.<br />

274-31 zu J) B 180 OU Schneidlingen:<br />

Die Vorplanung wur<strong>de</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung von 4<br />

Varianten abgeschlossen. Als Vorzugsvariante hat<br />

sich die östliche Umfahrung herauskristallisiert. Die<br />

raumordnerische Abstimmung und damit die<br />

entgültige Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorzugslösung steht noch<br />

aus.<br />

274-32 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung <strong>de</strong>s Vorhabens wur<strong>de</strong> im 5.<br />

Satz, Zeile 9 die Lage aller Varianten mit "östlich"<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben dargestellt. Dies ist zu<br />

korrigieren, <strong>de</strong>nn alle Varianten verlaufen westlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Aschersleben.<br />

teilweise Berücksichtigung Da die Umweltprüfung zur OU Halberstadt-Harsleben im<br />

wesentlichen mit Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtets<br />

abgeschlossen war, bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong> Abschnitt im<br />

Umweltbericht enthalten bzw. wird lediglich um <strong>de</strong>n<br />

dargestellten Sachverhalt aktualiesert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> im<br />

Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens wird ergänzt. Der<br />

Umweltbericht ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz geprüft wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten OU im REPHarz siehe Datensatz<br />

274-12 und 274-16<br />

Auf die eigentliche Umweltprüfung wid vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

eingegangen, so dass diesbezügliche relevante Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

am Umweltbericht nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme In 11/2006 fand die Antragskonferenz für das ROV "Neubau <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

OU Schneidlingen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180" für zwei Varianten als<br />

Trassenkorridore (West- und Ostvariante) statt. Die<br />

eigentlichen ROV-Unterlagen liegen noch nicht vor.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong> schwerpunktmäßig<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s im BVWP dargestellten<br />

Trassenverlaufes die westliche Umfahrung geprüft, wo<strong>bei</strong> auch<br />

ein grober Abgleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostvariante vorgenommen wur<strong>de</strong>.<br />

Gemäß Umweltprüfung sind <strong>bei</strong><strong>de</strong> Varianten möglich.<br />

Da die OU Schneidlingen weiterhin als nicht abgestimmte<br />

<strong>Planung</strong> im REPHarz dargestellt ist (solange ROV nicht<br />

abgeschlossen), wird an <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Darstellung<br />

festgehalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Korrektur erfolgt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-33 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />

In Karte 1 <strong>de</strong>s REP Harz ist das Vorhaben noch als<br />

"<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" enthalten. Da<br />

das ROV abgeschlossen ist, ist dies in "abgestimmte<br />

<strong>Planung</strong>" zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die Umweltprüfung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s REP Harz ist damit entbehrlich.<br />

274-34 zu L) B 185 OU Ballenstedt:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Erläuterung zur "Anhörung zum 1. Planentwurf<br />

<strong>de</strong>s REP Harz" ist im 2. Anstrich ein Fehler in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bezeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Straße mit B 75 enthalten, hier ist<br />

die L 75 einzufügen. Im Übrigen entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hinweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt zum En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> OU an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> SBV (siehe<br />

Hinweis zu Karte 1).<br />

274-35 zu M) B 185 OU Hoym:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr.13.<br />

274-36 zu P) OU Nachterstedt:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 18.<br />

Die OU Nachterstedt ist eine Kreisstraße.<br />

274-37 zu S) L 229 OU Ermsleben:<br />

Bezeichnung als OU (wie im LVWP), nicht TOU.<br />

274-38 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 71: Verlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> L 71 als Folge <strong>de</strong>s<br />

Bergscha<strong>de</strong>ns wur<strong>de</strong> bereits realisiert.<br />

274-39 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 75 Ballenstedt - Hoym - B 6n:<br />

"B 180" und "Nachterstedt" sind zu streichen.<br />

274-40 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 240 Zubringer Thale (L 92 bis B 6n):<br />

"K 2357" streichen<br />

274-41 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 79 OU Hessen und<br />

B 85/B 80 OU Berga /Kelbra:<br />

Bemerkung "Kein Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP" einfügen..<br />

Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>de</strong>s 1. Entwurfes <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> im<br />

Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens wird ergänzt. Der<br />

Umweltbericht ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz geprüft wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

teilweise Berücksichtigung textliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im 2. Antrich wird vorgenommen;<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s OU-En<strong>de</strong> an <strong><strong>de</strong>r</strong> L 75 siehe Datensatz 274-6<br />

(keine Berücksichtigung)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-14<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-15 (volle Berücksichtigung);<br />

Im Umweltbericht erfolgt im Sinne einer Fortschreibung ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Hinweis/Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt im Umweltbericht<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Anlage 2 wird aktualisiert<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Im Festlegungsteil <strong>de</strong>s REPHarz gewünschte Korrektur bereits<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird eingefügt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (274) Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-42 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 79 OU HBS - Harsleben und<br />

B 81 OU Blankenburg:<br />

<strong>Planung</strong>sstand aktualisieren, ROV abgeschlossen.<br />

274-43 Zu Anlage 2 zum Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 185 OU Hoym:<br />

Bemerkungen aktualisieren<br />

Anstelle "<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Erar<strong>bei</strong>tung einer straßenbaulichen<br />

Vorplanung mit UVS", einfügen:"<strong>Planung</strong>en wur<strong>de</strong>n<br />

vorläufig eingestellt".<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

276-1 Folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeiner Grundsatz sollte neu<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n: G 16<br />

Die für Hochwasserschutzmaßnahmen in<br />

gefähr<strong>de</strong>ten Ortschaften notwendigen Flächen sind<br />

im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit sicher zu stellen. Die<br />

für <strong>de</strong>n möglichst schadlosen Hochwasserabfluss in<br />

<strong>de</strong>n Ortslagen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Abflussquerschnitte<br />

sind zu erhalten bzw. wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herzustellen.<br />

Begründung:<br />

Die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t die<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Gewässerunterhaltung und Durchführung von<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen in <strong>de</strong>n Ortschaften.<br />

Dazu müssen entstehen<strong>de</strong> Abflusshin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse ohne<br />

Genehmigung entfernt wer<strong>de</strong>n können und keine<br />

Auflagen gegen die Gewässerunterhaltung möglich<br />

sein (z.B. Tourismus).<br />

keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>de</strong>s<br />

Umweltberichtes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>de</strong>s<br />

Umweltberichtes.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraumes (§ 3<br />

Nr. 3 ROG). In <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen <strong>de</strong>s Pkt. 3<br />

Raumordnung wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz bereits in G 7-1<br />

thematisiert. Die vorgeschlagene Ergänzung ist für <strong>de</strong>n Pkt. 3<br />

bereits fachlich zu konkret gefasst und kann auch nur durch<br />

Fachgesetze hinreichend sicher umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Regionalplanung ist diesbezüglich nur rahmensetzend. Solche<br />

rahmensetzen<strong>de</strong>n Festlegungen sind neben <strong>de</strong>m o.g. G 7-1<br />

weiterhin in <strong>de</strong>n Pkt. 5.1.1. (Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz), Pkt. 5.2.1. (Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) und in <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen<br />

<strong>de</strong>s Pkt. 7.3 (Gewässerschutz, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e G 6 bis G 10)<br />

bereits enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 350 von 610


TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

276-2 Unter Z 1 sollte folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz angefügt wer<strong>de</strong>n:<br />

Alle erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen zur Erhaltung eines<br />

ordnungsgemäßen Abflusses <strong>de</strong>s Wassers sind<br />

da<strong>bei</strong> als vorrangige Maßnahmen einzustufen.<br />

Begründung: Die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t die<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Gewässerunterhaltung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>n<br />

Ortschaften.<br />

276-3 Unter Z 4 Punkt 1 sollten an folgen<strong>de</strong>n weiteren<br />

Gewässern 1. Ordnung Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz festgelegt wer<strong>de</strong>n:<br />

Kalte Bo<strong>de</strong><br />

Leine<br />

Warme Bo<strong>de</strong><br />

Zillierbach<br />

Begründung:<br />

Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Gesetzes zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes vom 3. Mai<br />

2005 ist es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, für die genannten Gewässer<br />

Hochwasserschutzpläne aufzustellen. In<br />

Abstimmung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Obersten Wasserbehör<strong>de</strong><br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes (LEP) an diesen<br />

Gewässern Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

festgelegt. Dies sollte <strong>de</strong>mentsprechend auch im<br />

REPHarz berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Z 1 stellt als LEP-Übernahme die allgemeine Begriffs<strong>de</strong>finition<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Hochwasserschutz dar, die nicht hinsichtlich<br />

konkrekter Festlegungen zur Gewässerunterhaltung<br />

überfrachtet wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Eine separate, stark pauschalisierte Vorrangsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aufgezeigten Maßnahmen gegenüber an<strong><strong>de</strong>r</strong>en betroffenen<br />

Belangen ist als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im Sinne einer<br />

planerischen Letztentscheidung ohne Kenntnis sich<br />

möglicherweise daraus ergebener, ortskonkreter Konfliktfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nicht möglich. Sinngemäß ist jedoch eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Festlegung als Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung bereits in G 6 <strong>de</strong>s<br />

Pkt. 5.1.1 enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die nach § 96 Abs. 5 WG LSA bisher ausgewiesenen<br />

Überschwemmungsgebiete <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalten und Warmen Bo<strong>de</strong><br />

(zugehörig zur "Bo<strong>de</strong>") und <strong>de</strong>s Zilierbaches (als Zufluss zur<br />

Holtemme) ist bereits im REPHarz kartografisch als VRG-<br />

Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Auf eine mehrfache Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> wird verzichtet.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Zilierbach Gewässer 1. Ordnung ist, wird dieser<br />

namentlich/textlich als Nr. XVI unter Z 4 zusätzlich<br />

aufgenommen.<br />

Generell ist es aus Sicht <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes nicht<br />

entschei<strong>de</strong>nd, ob für ein konkretes Fließgewässer, welches<br />

geeignet ist, relevante Hochwassergefahren auszulösen, im<br />

REPHarz kartografisch und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> textlich ein VRG-<br />

Hochwasserschutz festgeschrieben ist, da die in Z 4 genannte<br />

Aufzählung nicht abschließend ist ("...insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachstehen<strong>de</strong>n Fließgewässer: ..."). Auch nicht benannte<br />

Fließgewässer können <strong>bei</strong> Bedarf im Einzelfall als VRG-<br />

Hochwasserschutz eingestuft wer<strong>de</strong>n (siehe Begründung zu Z<br />

4). Dies trifft auch für das Tal <strong><strong>de</strong>r</strong> Leine zu, für die es bisher<br />

kein fachlich ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet und<br />

keine LEP-Festlegung gibt. Sollte im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-<br />

Neuaufstellung ein VRG-Hochwasserschutz im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Leine ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, wäre ggf. dann <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz<br />

diesbezüglich zu ergänzen. Hinzu kommt, das bisher für uns<br />

nicht klar ist, welche Leine gemeint ist. Die Leine, die von<br />

Wettelro<strong>de</strong> in Richtung Helme fließt o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Leine, die nördlich<br />

Schielo ihr Quellgebiet hat und in Stangero<strong>de</strong> in die Eine<br />

mün<strong>de</strong>t ?<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 351 von 610


TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

276-4 Unter Z 4 Punkt 2 sollte folgen<strong>de</strong> Ergänzung<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

"sowie die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf Straßberg<br />

Wippra"<br />

Begründung:<br />

Die Errichtung Grüner Hochwasserrückhaltebecken<br />

(HRB) in <strong>de</strong>n Hochwasserentstehungsgebieten hat<br />

große Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Wasserrückhalt zum<br />

Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung und ist insofern wesentlicher<br />

Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzregion.<br />

Gründliche naturwissenschaftliche und<br />

wasserwirtschaftliche <strong>Planung</strong>en haben die<br />

Standorte für Grüne HRB in Wippra (Wipper),<br />

Straßberg und Meisdorf (<strong>bei</strong><strong>de</strong> Selke) zum Ergebnis.<br />

Alle Grünen HRB wer<strong>de</strong>n so errichtet, dass die<br />

ökologische Durchgängigkeit bis zum Erreichen <strong>de</strong>s<br />

Regeleinstaus gegeben bleibt. Die<br />

Dammgestaltungen passen sich in die Landschaften<br />

ein, um <strong>de</strong>n Tourismus als Wirtschaftsfaktor in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region nicht nachteilig zu beeinflussen. Die bau-,<br />

anlagen- und betriebsbedingt zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

teilweise erheblichen Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft wer<strong>de</strong>n ausgeglichen.<br />

Die HRB wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslegung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserdynamik kleiner Hochwässer angepasst;<br />

ihre Bemessung ist so optimiert, dass sie eine<br />

Vielzahl an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Maßnahmen, wie die<br />

Hochwasserwarnung, Einbeziehung vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Rückhaltemöglichkeiten (Vorsperre Wippra und<br />

Harzteiche) sowie Verbesserung <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserabflussvermögens <strong>bei</strong> gleichzeitigen<br />

lokalen Schutzmaßnahmen in <strong>de</strong>n Ortslagen<br />

(Restrisiko) berücksichtigen. Allgemein gilt, dass die<br />

Scha<strong>de</strong>nssummen <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserereignisse 1994<br />

an Wipper und Selke die Baukosten für die HRB im<br />

Harz um ein Vielfaches übersteigen.<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

276-6 Die Formulierung "guter Zustand" als allgemeines<br />

Entwicklungsziel zum einzelfachlichen Grundsatz<br />

Gewässerschutz sollte ggf. an § 2b Wassergesetz<br />

LSA angepasst wer<strong>de</strong>n. Gemäß § 2(2) WG LSA gilt<br />

zu<strong>de</strong>m bereits aktuell für alle Gewässer<br />

grundsätzlich das Verschlechterungsverbot.<br />

keine Berücksichtigung Der geplante Standort <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltebecken<br />

(HWRB) Wippra befin<strong>de</strong>t sich nicht im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz (<strong>Planung</strong>sregion Halle).<br />

Die aufgeführten Argumente für die Errichtung von HWRB im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Selketals führten auch zur Zielfestlegung Z 8 im<br />

Pkt. 5.1.1. Was jedoch die standortkonkrete Benennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HWRB Meisdorf und Straßberg betrifft, sind die bisher uns<br />

vorgelegten Projektplanungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> EU-Kommission fehlt noch) und <strong><strong>de</strong>r</strong> noch nicht hinreichend<br />

abgeschlossenen und nachvollziebaren<br />

Standortalternativprüfung, noch nicht so weit vorangeschritten,<br />

dass eine rechtssichere Zielfestlegung konkreter HWRB-<br />

Standorte vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Siehe auch Datensätze 28-2 (Verwaltungsgemeinschaft<br />

Seeland), 85-3 (Stadt Ballenstedt) und 320-2/3 (NABU) sowie<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.1.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Formulierung "guter Zustand" ist aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie, die auch für das WG LSA bin<strong>de</strong>nd ist.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu G 1 wird auf das Wassergesetz LSA<br />

zusätzlich verwiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 352 von 610


TÖB: (276) Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

276-5 Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz sollte mit <strong>de</strong>n aktuellen Daten<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungskatasters erfolgen. Ohne GIS-<br />

Werkzeuge kann die Karte nicht überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach augenscheinlicher Prüfung gibt es geringfügige<br />

Abweichungen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> und Selke.<br />

10 Sonstiges<br />

283-1 Der Lan<strong>de</strong>sheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. gibt<br />

zum Entwurf keine eigene Stellungnahme ab,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s für Natur und Umwelt (BNU) e.V. an.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

285-1 Hier müssen ganz klar die Orte, die zu <strong>de</strong>n<br />

touristischen Markensäulen "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik"<br />

und "Gartenträume" gehören, als solche auch<br />

gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

teilweise Berücksichtigung Die Vorranggebiete für Hochwasserschutz ergeben sich aus<br />

<strong>de</strong>n LEP-Festlegungen, die nach LPlG § 6 Abs. 3 Nr. 3 g)<br />

räumlich zu ergänzen und zu konkretisieren sind, <strong>de</strong>n<br />

festgelegten Überschwemmungsgebieten und Zuar<strong>bei</strong>ten aus<br />

<strong>de</strong>n Fachämtern <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise. Die Regionalplanung ist nicht<br />

gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Allerdings<br />

sind überwiegend die im REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />

Hochwasserschutz mit <strong>de</strong>n Überschwemmungsgebieten lt.<br />

ROK räumlich i<strong>de</strong>ntisch.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe TÖB 205 (BNU), Datensätze 205-1 bis -29<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Inhalt und Form (Symbole) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnungspläne ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 die oberste<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig. Es han<strong>de</strong>lt sich hier um<br />

einen Raumordnungsplan, für die Kennzeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Straße<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik" o<strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" ist im REPHarz keine<br />

weitere Detaillierung notwendig, dafür gibt es an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Karten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

285-2 zu Z 5: "Radweg Saale-Harz" ergänzen teilweise Berücksichtigung Der Radweg Saale-Harz ist im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>n, aber schlecht erkennbar. Nach Prüfung <strong>de</strong>s<br />

Sachverhalts ist festzustellen, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg westlich von<br />

Gorenzen (ehemals LK Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land) zwar auf ca. 800 m<br />

Länge auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze <strong>de</strong>s REPHarz/REPHalle befin<strong>de</strong>t, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Radweg jedoch "unter" <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzlinie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion <strong>bei</strong>m<br />

Kartendruck verschwand. Da dieser Weg im REPHalle<br />

dargestellt ist, wird auf eine weitere Nennung im REPHarz<br />

verzichtet, er wird nur kartographisch "über" die Grenze gelegt,<br />

so dass er erkennbar ist.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

285-3 ZuZ6:<br />

Es heißt: "Harzer-Hexen-Stieg"<br />

Es fehlen: "Selketalstieg", "St. Jakobuspilgerweg"<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong>"Harzer Grenzweg am Grünen Band"<br />

teilweise Berücksichtigung Korrektur Hexenstieg wird vorgenommen.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 benannt und<br />

kartographisch dargestellt. Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Wege sind unter Punkt<br />

7.17, G 6 im REPHarz zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 353 von 610


TÖB: (285) Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

285-4 G 2: Die touristische Be<strong>de</strong>utung vom Nationalpark<br />

Harz sowie vom Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />

Südharz i.G. muss hier mit Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />

285-5 G 6: Das "Blaue Band" existiert bereits als eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

drei touristischen Markensäulen im Land Sachsen-<br />

Anhalt. Unter <strong>de</strong>m Begriff "Blaues Band" wer<strong>de</strong>n alle<br />

Aktivitäten am, im, auf und unter Wasser subsumiert.<br />

285-6 Unter <strong>de</strong>m Punkt 7.17 sollte zu<strong>de</strong>m auf die<br />

Lan<strong>de</strong>sgartenschau in Aschersleben 2010 sowie die<br />

IBA hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

285-7 Es fehlen die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> touristischen<br />

Markensäulen bzw. die passen<strong>de</strong> Auszeichnung für<br />

"Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik", "Gartenträume - Historische<br />

Parks in Sachsen-Anhalt" und "Blaues Band -<br />

Wassertourismus in Sachsen-Anhalt".<br />

Die Logos und Piktogramme sind über die IMG /<br />

TMG zu beziehen.<br />

10 Sonstiges<br />

290-1 Durch das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,<br />

zu <strong>de</strong>m wir als Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />

Südharz gehören, wur<strong>de</strong>n wir aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, eine<br />

Zuar<strong>bei</strong>t zu erar<strong>bei</strong>ten. Das ist bereits erfolgt. Wir<br />

wer<strong>de</strong>n also als Einrichtung keine eigenständige<br />

Stellungnahme zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />

abgeben.<br />

keine Berücksichtigung Im Naturpark Harz, <strong><strong>de</strong>r</strong> in G 2 Satz 1 explizit benannt wird, sind<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalpark und das Biosphärenreservat bereits enthalten,<br />

es gelten jedoch die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung G 6 ist Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA. Es erfolgt hier jedoch<br />

eine Aktualisierung <strong>de</strong>s 3. Satzes G 6, wie folgt: "Darüber<br />

hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

überregionale Netz (Blaues Band) für <strong>de</strong>n Wassertourismus in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz erhalten und bedarfsweise<br />

weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Hier ist die Notwendigkeit einer regionalplanerischen Steuerung<br />

nicht erkennbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume" und "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik"<br />

sind im Text aufgeführt, kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />

Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne wer<strong>de</strong>n<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 354 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

291-29 Ref. 407:<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> sind<br />

die durch das Land Sachsen-Anhalt gemel<strong>de</strong>ten<br />

Vorschlagsgebiete von gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung im europäischen Netz "Natura 2000"<br />

(FFH-Gebiete) und die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutzgebiet<br />

nach Vogelschutz-Richtlinie (EU SPA) in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong> als Vorranggebiete für Natur<br />

und Landschaft aufzunehmen (Erlass <strong>de</strong>s MRLU<br />

vom 20.10.2001). Somit sind auch die Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete "Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> um Stolberg",<br />

"Huy nördlich Halberstadt", "Fallsteingebiet nördlich<br />

Osterwieck", "Laubwaldgebiet zwischen Wernigero<strong>de</strong><br />

und Blankenburg" sowie "Nordöstlicher Unterharz"<br />

ebenso wie die bereits als Vorranggebiete<br />

dargestellten EU SPA "Hakel" und "Helmestausee<br />

Berga-Kelbra", als Vorranggebiete für Natur und<br />

Landschaft in das REP aufzunehmen.<br />

291-30 Ref. 407:<br />

Der aktuelle Stand und die genaue<br />

Flächenabgrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzgebiete, FFH-<br />

Gebiete und <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutzgebiete und an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Schutzgebietskategorien (digitalisierte Daten aus<br />

<strong>de</strong>m Raumordnungskataster) können <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Referat 309 (Raumordnung<br />

und Lan<strong>de</strong>sentwicklung -Tel. 0345 514 1516) in Halle<br />

angefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung VRG Natur und Landschaft dienen <strong>de</strong>m Bestandsschutz für<br />

vorhan<strong>de</strong>ne NSG o<strong><strong>de</strong>r</strong> sind Aufträge an die Fachbehör<strong>de</strong>n, in<br />

diesen Gebieten Schutzgebiete festzulegen. In diesen Gebieten<br />

sind alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen unzulässig, die mit <strong>de</strong>n<br />

vorrangigen zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen nicht vereinbar sind. Die<br />

vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Gebiete sind als VBG für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems festgelegt, da<br />

auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in diesen Gebieten stattfin<strong>de</strong>n und<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, z. B. Tourismus und Erholung. Aus<br />

raumordnerischer Sicht ist v.a. abzusichern, dass durch die<br />

REP-Festlegungen keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Natura 2000 Gebiete initiert wer<strong>de</strong>n. Solche Beeinträchtigungen<br />

sind durch die (bereits vorhan<strong>de</strong>ne), ruhige<br />

landschaftsbezogene Erholungsform als weitere<br />

Vorbehaltsfunktion in diesen Bereichen nicht zu erwarten. Eine<br />

stets zwingen<strong>de</strong> Ausweisung von Natura 2000 Gebieten als<br />

VRG Natur und Landschaft ist dagegen gesetzlich nicht<br />

vorgeschrieben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme bereits Daten vom LAU erhalten<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 355 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

291-19 Ref. 409:<br />

Die im Entwurf zum REP Harz vorgenommenen<br />

Trennungen zwischen Vorbehalts- und<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />

nördlichen Harzvorland (zwischen 2 und II ) sowie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gol<strong>de</strong>nen Aue / südliches Harzvorland (zwischen<br />

4 und V) wer<strong>de</strong>n aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s R 409 nicht für<br />

gerechtfertigt gehalten<br />

291-20 Ref. 409:<br />

Das Vorranggebiet um Zilly sollte bis Osterwieck,<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes um Danstedt,<br />

erweitert wer<strong>de</strong>n. Für die Gol<strong>de</strong>ne Aue sollte das<br />

Vorranggebiet Tilleda-Hackpfüffel mit <strong>de</strong>m<br />

Vorbehaltsgebiet südlich von Hohlstedt vereinigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> in diesen Gebieten hat die<br />

Landwirtschaft aufgrund ihrer natürlichen<br />

Voraussetzungen, d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen<br />

Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, ihrer Tradition sowie<br />

Erfahrungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierzucht und <strong>de</strong>s<br />

Pflanzenbaus eine große Be<strong>de</strong>utung.<br />

Leistungsstarke Betriebe konnten sich hier<br />

entwickeln und etablieren. Der Landwirtschaft als<br />

wichtiger Wirtschaftszweig, Nahrungsproduzent,<br />

Erhalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur- und Erholungslandschaft sollte<br />

hier vor konkurieren<strong>de</strong>n Nutzungs- und<br />

Flächenansprüchen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n,um <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz und Weiterentwicklung zu<br />

sichern.<br />

keine Berücksichtigung Das Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz, § 6 (1) regelt ganz klar, dass die<br />

REP's aus <strong>de</strong>m LEP zu entwickeln sind sowie . Die darin<br />

festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung sind zu übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu<br />

konkretisieren und zu ergänzen. Das LEP legt im Pkt. 3.3.2., Z<br />

wie folgt fest: Vorranggebiete für Landwirtschaft sind durch die<br />

Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Konkretisierung und<br />

Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes<br />

in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen kleinräumig festzulegen.<br />

Dies bil<strong>de</strong>t sowohl die Basis für "kleinräumige" Festlegungen<br />

von VRG für Landwirtschaft und ebenso für die Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VBG für Landwirtschaft aus <strong>de</strong>m LEP selbst. Somit bil<strong>de</strong>n LPlG<br />

wie auch LEP generell die Grundlage für diese Trennung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterienfestlegungen zum REPHarz und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorgaben aus <strong>de</strong>m LEP-LSA, Vorranggebiete kleinräumig<br />

festzulegen,<br />

bestan<strong>de</strong>n für die Ausweisungen im REPHarz<br />

Bindungswirkungen. Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur<br />

Einstufung von VRG und VBG für Landwirtschaft erfolgte<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorteignung. Aus diesem Grund gibt es<br />

Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m VRG um Zilly und <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n VBG-Flächen westlich Richtung Osterwieck und<br />

östlich Richtung Danstedt. Analoge Standortkriterien wur<strong>de</strong>n<br />

auch im Raum Sangerhausen angewen<strong>de</strong>t.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion gibt es viele verschie<strong>de</strong>ne<br />

Raumansprüche, diese wur<strong>de</strong>n gegen- und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

abgewogen, um die wirtschaftlichen und sozialen<br />

Raumansprüche mit <strong>de</strong>n ökologischen Funktionen in Einklang<br />

zu bringen. Im REPHarz wur<strong>de</strong> durch Festlegung verschie<strong>de</strong>ner<br />

prioritärer Nutzungen versucht je<strong>de</strong>m Nutzungsanspruch Raum<br />

zugewähren, so dass von einem ausgewogenen Regionalplan<br />

gesprochen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 356 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

291-21 Ref. 409:<br />

Fischereiliche Balange:<br />

In Abschnitt 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

und 5.2.4. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

wer<strong>de</strong>n Regionen und Landschaftsteile benannt, die<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

geeignet sind und in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft <strong>bei</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen<br />

Vorrang bzw. ein höheres Gewicht <strong>bei</strong>zumessen ist.<br />

Obwohl die Fischerei (gemeint ist hier die<br />

Berufsfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischhaltung<br />

und Fischzucht in künstlichen Anlagen) allgemein zur<br />

Landwirtschaft zu zählen ist, wird sie doch in <strong>de</strong>n<br />

regionalen Entwicklungsplanungen häufig vergessen.<br />

Aus diesem Grund möchte ich hier ausdrücklich auf<br />

die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzes und Harzvorlan<strong>de</strong>s für<br />

diesen in Sachsen-Anhalt vergleichsweise<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Landwirtschaftszweig (insgesamt nur<br />

22 Haupterwerbsbetriebe im Land) hinweisen. Hier<br />

sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> natürlichen Gegebenheiten die<br />

be<strong>de</strong>utendsten Forellenaufzucht und Mastananlagen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s angesie<strong>de</strong>lt (Altenbrak, Rübeland-<br />

Susenburg, Wickero<strong>de</strong>, Uftrungen, Sangerhausen)<br />

und traditionell auch einige, z.T. Jahrhun<strong><strong>de</strong>r</strong>te alte<br />

Teichwirtschaften (Blankenburg-Michaelstein,<br />

Veckenstedt). Da im Gegensatz zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Landwirtschaftszweigen die Binnenfischerei ohne<br />

direkte Beihilfen existieren muss und Fische viel<br />

billiger aus Drittlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n importiert wer<strong>de</strong>n können als<br />

in Deutschland aufgezogen, sind in <strong>de</strong>n Jahren nach<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong> einige Betriebe und Standorte<br />

aufgegeben wor<strong>de</strong>n (z.B. Teichwirtschaft<br />

Wernigero<strong>de</strong>, Stausee Kelbra, Ostharztalsperrensystem).<br />

Umso wichtiger ist die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n Standorte im Rahmen regionaler<br />

Entwicklungsziele und -programme. Darüber hinaus<br />

besteht neuerdings infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung regionaler<br />

Entwicklungskreisläufe auch wie<strong><strong>de</strong>r</strong> Interesse an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufnahme ehemals aufgegebener Nutzungen.<br />

teilweise Berücksichtigung Einzelne Landwirtschaftszweige wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t im<br />

Regionalplan hervorgehoben. Die fischereiliche Nutzung von<br />

Gewässern wird auch durch die Festlegungen im REPHarz<br />

nicht in Frage gestellt. Zum Beispiel sind die Teiche in<br />

Veckenstedt und Michaelstein vom VBG ÖVS und<br />

Tourismus/Erholung über<strong>de</strong>ckt. Hier wäre eine kleinflächige<br />

Ausweisung als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG Landwirtschaft aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kriterien (Flächengröße ab 100 ha) im Maßstab <strong>de</strong>s<br />

Regionalplanes 1:100.000 nicht möglich. Dennoch wird unter<br />

<strong>de</strong>m Pkt. 7.7. <strong>de</strong>s REPHarz zur beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standortsicherung<br />

dieses Landwirtschaftszweiges (analog <strong><strong>de</strong>r</strong> Grünlandwirtschaft)<br />

sinngemäß folgen<strong>de</strong> Ergänzung unter Pkt. G 11 eingefügt. "Die<br />

Grundlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fischerei (Teichwirtschaft, Fischhaltung und<br />

Fischzucht, auch in künstlichen Anlagen) sollen aufgrund ihrer<br />

Standortgebun<strong>de</strong>nheit, unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Erfordnerisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, gesichert und erhalten<br />

wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 357 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-36 Ref. 407:<br />

VRG Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> wird<br />

die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s VRG auf Flächen <strong>de</strong>s FFH-<br />

Gebietes "Kalkflachmoor im Helsunger Bruch"<br />

(südlicher Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG) abgelehnt, da nicht<br />

auszuschließen ist, dass es durch <strong>de</strong>n Abbau zu<br />

Störungen <strong>de</strong>s Wasserhaushaltes<br />

(Grundwasserabsenkung) kommen kann, die sich<br />

negativ auf die Schutzziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />

auswirken können.<br />

291-37 Ref. 407:<br />

VRG Hartgesteinslagerstätte Großer Hornberg<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> wird<br />

einer Erweiterung <strong>de</strong>s VRG Hartgesteinslagerstätte<br />

Großer Hornberg auf Flächen, die sich westlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B<br />

27 befin<strong>de</strong>n und nicht im Bereich <strong>de</strong>s Altbergbaus<br />

liegen, aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum NSG "Bockberg" und<br />

zum FFH-Gebiet "Bergwiesen <strong>bei</strong> Königshütte"<br />

abgelehnt. Das Vorranggebiet birgt ein mittleres bis<br />

hohes Konfliktpotential gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Umweltbelangen.<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

291-5 Ref. 408:<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> textlichen Erwähnung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG zum Aufbau<br />

<strong>de</strong>s ÖVS (PKT5.2.3.) wäre es sinnvoll, <strong>bei</strong>m Punkt G<br />

6 folgen<strong>de</strong> Ergänzung vorzunehmen:<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernetzung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in waldarmen<br />

Gebieten ist vorwiegend eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung mit<br />

standorttypischen Baum- und Straucharten <strong><strong>de</strong>r</strong> pnV<br />

anzustreben.<br />

volle Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.2,<br />

Unterpkt. E) wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf das VRG<br />

Rohstoffgewinnung soweit zurückgenommen, dass keine<br />

Überlagerung mehr mit <strong>de</strong>m genannten FFH-Gebiet besteht. In<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Hauptkarte erfolgt die Darstellung dieses VRG als<br />

Punktsymbol (Dreieck).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnunung wur<strong>de</strong> nicht<br />

vorgenommen. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung (siehe<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2, Unterpkt. I) wur<strong>de</strong> bereits im 2.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REP das VRG Rohstoffgewinnung an seiner<br />

westliche Grenze <strong>de</strong>utlich zurückgenommen, so dass das<br />

genannte FFH-Gebiet ca. > 350 m und das NSG ca. > 700 m<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> westliche Grenze <strong>de</strong>s VRG entfernt liegen. Das VRG<br />

schließt unmittelbar südlich <strong>de</strong>s Altbergbaubereiches an.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Maßnahmen zum Aufbau eines ÖVS wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Naturschutzbehör<strong>de</strong>n begleitet, somit ist eine<br />

Anpflanzung von nicht standorttypischen bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> pnV nicht<br />

angehören<strong>de</strong>n Arten unwahrscheinlich. Der Zusatz wird in die<br />

Begründung zu G 6 aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 358 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-35 Ref. 407:<br />

VBG Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerung <strong>de</strong>s geplanten VBG<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck mit <strong>de</strong>m<br />

angrenzen<strong>de</strong>n FFH-Gebiet "Huy nördlich<br />

Halberstadt" und <strong>de</strong>m EU SPA "Huy nördlich<br />

Halberstadt" wird die Übernahme <strong>de</strong>s v. g. VGB in<br />

<strong>de</strong>n REP Harz aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Da das genannte VBG im geringen Maße im<br />

Vogelschutzgebiet bzw. <strong>de</strong>ckungsgleich im FFH-Gebiet liegt<br />

(ca. 8 ha vom insgesamt ca. 70 ha großen VBG), wur<strong>de</strong> bereits<br />

im Umweltbericht im Pkt. 3.2.2. Unterpkt. N) auf die Greifvogelbzw.<br />

FFH-Problematik eingegangen, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />

nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>de</strong>s EU SPA bzw. <strong>de</strong>s FFH-Gebiets nicht zu erwarten sind.<br />

Sowohl diese VBG-Ausweisung als auch die diesbezügliche<br />

Bewertung im Umweltbericht ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> abgestimmt.<br />

Hinzu kommt die Standortgebun<strong>de</strong>nheit von mineralischen<br />

Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />

die (Kalk-) Höhenzüge gebun<strong>de</strong>n, die gleichzeitig mit ihren<br />

Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete bzw. FFH-<br />

Gebiete eingestuft wur<strong>de</strong>n. Raumordnerisch ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

langfristigen Rohstoffvorsorge für oberflächennahe<br />

Baurohstoffe im gebühren<strong>de</strong>n Maße Rechnung zu tragen.<br />

Ca. 80 % <strong>de</strong>s VBG stellen intensiv genutzte Ackerfläche dar.<br />

Die Fläche <strong>de</strong>s VBG ist auch nicht als 100-%-Abbaufläche<br />

einzustufen, d.h. kleinräumige Restriktionen für <strong>de</strong>n Abbau sind<br />

überlicherweise möglich. Da es sich hier ohnhin (nur) um ein<br />

Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt, kann in künftigen<br />

<strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion in Teilen (z.B. <strong>bei</strong><br />

Bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsbereich mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes <strong>bei</strong> möglicherweise<br />

entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen "weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-38 Ref. 407:<br />

VBG Kiessandlagerstätte Katharinenrieth<br />

Die Be<strong>de</strong>nken meiner Stellungnahme vom<br />

30.11.2005 wer<strong>de</strong>n aufrechterhalten. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lage <strong>de</strong>s Abbaufel<strong>de</strong>s inmitten <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />

"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" ist eine<br />

Verträglichkeit mit <strong>de</strong>n Schutz- und Erhaltungszielen<br />

nicht herzustellen. Die Aussagen diesbezüglich im<br />

Umweltbericht sind nicht ausreichend und können in<br />

ihrer Schlussfolgerung von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n. So<br />

erscheint die Einhaltung eines Schutzabstan<strong>de</strong>s von<br />

50 - 100 m zu <strong>de</strong>n Gräben als Bestandteil <strong>de</strong>s FFH -<br />

Gebietes nicht realistisch, da <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

kleinen Abbaufel<strong><strong>de</strong>r</strong> (nur ca. 4 -8 ha) eine effektive<br />

Abbauführung fraglich ist. Infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> starken<br />

Inanspruchnahme von FFH - Lebensräumen und<br />

Lebensräumen von Arten nach Anh. II <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Richtlinie sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> negativen Beeinflussung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>artiger Lebensräume ober- und unterhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

betroffenen Fließgewässer ist die Feststellung einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz-und<br />

Erhaltungszielen <strong>bei</strong> Durchführung einer<br />

Verträglichkeitsprüfung gem. § 45 NatSchG LSA<br />

sehr wahrscheinlich. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong><br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeitsschwelle nach<br />

Lambrecht et al. (Ermittlung von erheblichen<br />

Beeinträchtigungen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH -<br />

Verträglichkeitsuntersuchung, <strong>Planung</strong>sgruppe<br />

Ökologie und Umwelt, Endbericht, April 2004). Somit<br />

wäre das Vorhaben unzulässig und eine<br />

Alternativenprüfung, einschließlich Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nullvariante, erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da genügend<br />

Abbaualternativen außerhalb von FFH - Gebieten in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren Umgebung vorhan<strong>de</strong>n sind und die<br />

Rohstoffversorgung auch ohne diese<br />

Kiessandtagebauerweiterung gewährleistet sein wird,<br />

erscheint eine Genehmigungsfähigkeit dieses<br />

Vorhaben inmitten eines FFH Gebietes, welches mit<br />

erheblichen Beeinträchtigungen und Zerstörungen<br />

von FFH - Lebensräumen verbun<strong>de</strong>n ist, nicht<br />

gegeben. Daher ist diese Vorbehaltsgebiet aus <strong>de</strong>m<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Pkt. 3.2.2 Unterpkt. V und Pkt. 3.3 Unterpkt. E <strong>de</strong>s<br />

Umweltberichtes erscheint nach jetzigem Kenntnisstand trotz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zum Grabensystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme zumin<strong>de</strong>st in größeren<br />

Teilen <strong>de</strong>s (zwischenzeitlich reduzierten) VBG<br />

"Kiessandlagerstätte Katharinenrieth" eine Kiessandgewinnung<br />

genehmigungsfähig und trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits eingeplanten<br />

Sicherheitsabstän<strong>de</strong> auch wirtschaftlich möglich. Dies<br />

begrün<strong>de</strong>t sich auch mit <strong><strong>de</strong>r</strong> (vergleichsweise geringerwertigen)<br />

Ausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> dort betroffenen Gräben bezogen auf die<br />

maßgeblichen Lebensraumtypen und -arten gemäß FFH-<br />

Managementplan.<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Nullvariante im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alternativenprüfung stellt sich die Frage, was für <strong>de</strong>n<br />

langfristigen Erhaltungszustand <strong>de</strong>s FFH-Gebietes günstiger ist,<br />

die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit intensiv und großflächig betriebene Landwirtschaft in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n Gräben <strong>de</strong>s FFH-Gebietes<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine, gera<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Nassauskiesungen, sich schnell<br />

einstellen<strong>de</strong> und ökologisch meist sehr wertvolle<br />

Abbaunachfolgelandschaft. So ist <strong><strong>de</strong>r</strong> südlich direkt<br />

angrenzen<strong>de</strong> Kiessandtagebau (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Abschlußbetriebsplan)<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung <strong>de</strong>s FFH-Gebiets<br />

"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helme" gleich in das FFH-Gebiet mit<br />

einbezogen wor<strong>de</strong>n. Dies erfolgte nicht mit <strong>de</strong>n o.g.<br />

Ackerflächen.<br />

Hochwertige Kiessandlagerstätten (v.a. für Betonindustrie) sind<br />

im Alt-LK Sangerhausen nur in <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Die Terrassensan<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Hochflächen (z.B. E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />

West) haben geologisch bedingt nicht diese Rohstoffqualität.<br />

Damit sind diesbezüglich keine äquivalenten räumlichen<br />

Alternativen für eine Kiessandgewinnung außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Da es sich hier ohnhin (nur) um ein Vorbehaltsgebiet han<strong>de</strong>lt,<br />

kann in künftigen <strong>Abwägung</strong>sprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />

in Teilen (z.B. <strong>bei</strong> Bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungsbereich mit <strong>de</strong>m<br />

FFH-Gebiet) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen sogar als ganzes<br />

<strong>bei</strong> möglicherweise entgegenstehen<strong>de</strong> Nutzungen/Belangen<br />

"weggewogen" wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-39 Ref. 407:<br />

VBG Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

Die Be<strong>de</strong>nken meiner Stellungnahme vom<br />

30.11.2005 zu diesem<br />

Kiessandtagebauneuaufschluss wer<strong>de</strong>n<br />

aufrechterhalten. Für die Flächen mit bzw. randlich<br />

zu <strong>de</strong>n Gräben <strong>de</strong>s FFH - Gebietes<br />

"Gewässersystem <strong><strong>de</strong>r</strong> Helmenie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung" sind die<br />

oben gemachten Aussagen zum VBG<br />

Kiessandlagerstätte Katharinenrieth zutreffend.<br />

Lediglich ca. 60 - 80 ha im Nordwesten <strong>de</strong>s<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Vorbehaltsgebietes könnten nach<br />

eingehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Verträglichkeitsprüfung als<br />

Neuaufschlussfläche in Frage kommen, da die<br />

queren<strong>de</strong>n Gräben nicht <strong>de</strong>m o.g. FFH-Gebiet<br />

angehören. Aber auch hier sind die Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>s Vorhabens auf das angrenzen<strong>de</strong> FFH - Gebiet,<br />

so bspw. die Probleme <strong>de</strong>s Biotopverbun<strong>de</strong>s (ibs. für<br />

die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu schützen<strong>de</strong>n Anh. II - Arten) sowie<br />

die Auswirkungen auf die FFH - Gewässer (Zufluß,<br />

Durchflußmengen u.a.), tiefgehend gem. § 45<br />

NatSchG LSA zu prüfen. Im Ergebnis einer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Prüfung könnten auch diese Flächen<br />

Ausschlussflächen darstellen. Eine erhebliche<br />

Reduzierung dieser Vorbehaltsfläche wird daher aus<br />

Naturschutzsicht als erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich angesehen.<br />

291-40 Ref. 407:<br />

VBG Tonlagerstätte Berga<br />

Das Vorbehaltsgebiet ist um Flächen im östlichen<br />

Teil (ehemalige Tongrube) zu reduzieren, da sich<br />

hier Bereiche mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geschützten Biotopen<br />

gem. § 37 NatSchG LSA (Hecken, Feldgehölz)<br />

herausgebil<strong>de</strong>t haben, welche hier in direkter<br />

Nachbarschaft zum EU - Vogelschutzgebiet<br />

"Helmestausee Berga-Kelbra" eine hohe Be<strong>de</strong>utung<br />

als Trittsteinbiotop besitzen. Zu<strong>de</strong>m lässt sich <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

in Jahrzehnten herausgebil<strong>de</strong>ter Biotopwert we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kurz- noch mittelfristig ausgleichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ersetzen.<br />

5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

291-3 Ref. 408:<br />

Der Ausweisung als Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft wird zugestimmt (Pkt.5.2.7.).<br />

teilweise Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Autobahn A 71, welches das VBG<br />

"Kiessandlagerstätte E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben" quert, wird auf einer Breite<br />

von ca. 120 m und zusätzlich <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt angrenzen<strong>de</strong> Bereich<br />

für A-/E-Maßnahmen mit einen dort befindlichen<br />

Grabenabschnitt <strong>de</strong>s FFH-Gebiets aus <strong>de</strong>m VBG zusätzlich<br />

herausgeschnitten. Gleiches trifft auch für <strong>de</strong>n<br />

Sicherheitsabstand zu einem nördlich gelegen<strong>de</strong>n, randlichen<br />

Grabenabschnitt zu. Damit liegen bis auf einem mittig<br />

liegen<strong>de</strong>n Grabenabschnitt (Grabenen<strong>de</strong>) alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Grabenabschnitte <strong>de</strong>s genannten FFH-Gebiets außerhalb <strong>de</strong>s<br />

VBG (incl. Sicherheitsstreifen von mind. 50 m).<br />

Das damit erneut reduzierte VBG ist nun ca. 145 ha groß.<br />

Es ist klar, dass nicht das gesamte VBG als mögliche<br />

Abbaufläche gleichgestellt wer<strong>de</strong>n kann. Kleinräumige<br />

Restriktionen, wie z.B. durch die queren<strong>de</strong><br />

Hochspannungsleitung o<strong><strong>de</strong>r</strong> ggf. noch zusätzliche<br />

Sicherheitsabstän<strong>de</strong> zum Grabensystem sind im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungsplanung <strong>de</strong>nkbar. Für eine regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Kiessandgewinnung sind jedoch auch dann im ausreichen<strong>de</strong><br />

Maße potentielle Abbauflächen vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Zur rechtlichen Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG und <strong>de</strong>m möglichen<br />

Überwin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsfunktion durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange siehe<br />

auch Datensatz 291-38<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Der Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen Tongrube liegt überwiegend<br />

außerhalb <strong>de</strong>s VBG. Lediglich ca. 1 ha (westlicher Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jetzt bewal<strong>de</strong>ten Tongrube) überschnei<strong>de</strong>t sich mit <strong>de</strong>m VBG<br />

(siehe Umweltbericht). Das Herauslösen dieser sehr<br />

geringfügigen Überlagerung aus einer möglichen künftigen<br />

Abbauplanung bleibt <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen<br />

überlassen.<br />

Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> groben Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist dieser<br />

Flächenanteil unerheblich und stellt die Vorbehaltsfunktion für<br />

die Tonlagerstätte Berga nicht in Frage.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

291-4 Ref. 408:<br />

Der Wegfall von einzelnen Gebieten von<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung wird kritisch<br />

gesehen (Pkt.5.2.8.)<br />

Dies betrifft die Gebiete:<br />

3. Gebiet um die Seweckenberge<br />

9. Wippertal<br />

11. Harzrand <strong>bei</strong> Neuplatendorf und Wiesero<strong>de</strong><br />

Der Wegfall wird aber teilweise kompensiert durch<br />

die Aufnahme in Vorbehaltsgebiete zum Aufbau <strong>de</strong>s<br />

ÖVS.<br />

291-41 Ref. 407:<br />

Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt, Scha<strong>de</strong>leben<br />

und Königsaue u. Senkunqsgebiet Hakeborn-<br />

Schneidlingen<br />

Die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung bzw. Erstaufforstung ist in<br />

diesen Gebieten so zu gestalten, dass es zu keiner<br />

wesentlichen Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungshabitate für<br />

Greifvögel (z. B. Rotmilan) kommt (z. B. Belassen<br />

von ausreichend großen Blößen, Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflächen<br />

bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen). Im<br />

Einzelfall sind für großflächige<br />

Aufforstungsmaßnahmen FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen notwendig. Kritisch aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht wer<strong>de</strong>n in diesem<br />

Zusammenhang die Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung nordwestlich, südwestlich und<br />

östlich <strong>de</strong>s Tagebaurestloches Königsaue bewertet.<br />

Kenntnisnahme Die Gebiete sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

entfallen o<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund ihrer Kleinflächigkeit im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Randabgleiches mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

Anhalt. Bei <strong>de</strong>n Seweckenbergen und <strong>de</strong>m Harzrand <strong>bei</strong><br />

Neuplatendorf und Wiesero<strong>de</strong> kann aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Biotope sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> LSG keine<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung befürwortet wer<strong>de</strong>n, siehe auch Bewertung<br />

im Umweltbericht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Aufforstungsflächen im Bereich Bergbaufolgelandschaft<br />

Nachterstedt, Scha<strong>de</strong>leben, Königsaue basieren sowohl auf<br />

Vorschlagsflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung wie auch auf<br />

Ausweisungen im Teilgebietsentwicklungsprogramm "Seeland"<br />

von 1994 (abgestimmt mit <strong>de</strong>n TÖB's, rechtsverbindlich seit<br />

14.06.1994).<br />

Im hier ausgewiesenen, großflächigen "Suchraum" können<br />

Teilbereiche für Aufforstung/ Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n, die in Absprache mit <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n für<br />

Naturschutz erfolgen. Insofern besteht ausreichend<br />

"Mitspracherecht" <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong>n für projektbezogene<br />

Äußerungen nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sphasen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

291-31 Ref. 407:<br />

In meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 for<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

ich entsprechend § 35 BNatSchG eine<br />

Verträglichkeitsprüfung für die Neuausweisung von<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebieten bzw. Vorranggebieten sowie<br />

die Flächenerweiterung von bestehen<strong>de</strong>n<br />

Eignungsgebieten im Bezug auf angrenzen<strong>de</strong> FFH-<br />

Gebiete bzw. EU SPA und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bezug<br />

auf die Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes. In <strong>de</strong>m mir nun<br />

vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP sind Sie dieser<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nachgekommen.<br />

291-33 Ref. 407:<br />

VRG II - Westeregeln<br />

Eine Erweiterung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Windparkes <strong>bei</strong><br />

Westeregeln (EG - Nord mit <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit 4 WKA) um 30<br />

ha (EG Süd) wird weiterhin abgelehnt. Die<br />

Begründung zur Ablehnung dieses VRG aus meiner<br />

Stellungnahme vom 30.11.05 halte ich aufrecht. Das<br />

neu auszuweisen<strong>de</strong> VRG könnte aber auf die Fläche<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n WKA nördlich <strong>de</strong>s Weges<br />

verschoben wer<strong>de</strong>n, da diese Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

als Eignungs- noch als Vorranggebiet für die<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung ausgewiesen ist. Somit könnte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestand an WKA an diesem Standort langfristig<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, eine Erweiterung um neue<br />

Standorte, welche <strong>de</strong>n Zielstellungen <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgebung <strong>de</strong>s EU -<br />

Vogelschutzgebietes zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong> laufen wür<strong>de</strong>n, ist aber<br />

abzulehnen.<br />

Auszug aus Stellungnahme vom 30.11.05: "...Das<br />

Eignungsgebiete Nr. 3 Westeregeln liegt mit einem<br />

Abstand von 3 000 m zum EU SPA "Hakel" innerhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Restriktionszone gem. <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />

(vgl. Tab. S. 52, Nr. 11/ FGF - 1000 m<br />

Ausschlussbereich + 3 000m Restriktionsbereich).<br />

Infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> international hohen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s EU<br />

SPA "Hakel" für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (ibs. Rot- und<br />

Schwarzmilan sowie Schreiadler) müssen<br />

Nahrungshabitate dieser Greifvögel (Nahrungsflüge<br />

bis zu 20 km) auch weiträumig außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vogelschutzgebiete von Windkraftanlagen frei<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n. ..."<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Verschiebung <strong>de</strong>s VRG in Richtung Nor<strong>de</strong>n zum bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Windpark mit 4 WKA ist wegen dortiger <strong>de</strong>utlicher<br />

Unterschreitung <strong>de</strong>s Siedlungsabstan<strong>de</strong>s (bis 200 m zur<br />

nächsten Wohnbebauung) nicht möglich. Deswegen wur<strong>de</strong> das<br />

"altes" EG <strong>de</strong>s REP2000 in Richtung Sü<strong>de</strong>n verschoben. Lt.<br />

Avifaunagutachten ist das VRG Westeregeln hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />

Vogelschutzes zwar nicht ganz unproblematisch, aber nach<br />

jetzigem Kenntnisstand durchaus regionalplanerisch<br />

ausweisbar. Hier<strong>bei</strong> spielte auch eine Rolle, dass <strong>bei</strong>m EU SPA<br />

Hakel im Gegensatz zu <strong>de</strong>n EU SPA Huy und Fallstein bereits<br />

Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> offenen Agrarlandschaft als Nahrungshabitatraum<br />

bereits in die Schutzgebietsausweisung einbezogen wor<strong>de</strong>n<br />

sind und somit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand <strong>de</strong>s VRG Westeregeln zum<br />

Waldrand <strong>de</strong>s Hakels bereits ca. 5,7 km beträgt.<br />

Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Umweltbehör<strong>de</strong>n (UNB, LAU) mel<strong>de</strong>ten keine<br />

erheblichen Be<strong>de</strong>nken diesbezüglich an.<br />

Mittel- bis langfristig ist damit zu rechnen, dass die bisher<br />

vorhan<strong>de</strong>nen WKA am Südrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Westeregeln<br />

zurückgebaut wer<strong>de</strong>n (da kein VRG-/EG-Wind).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 363 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

291-34 Ref. 407:<br />

VRG Reinstedt-Ermsleben:<br />

Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher nicht überplanten 90 ha aus<br />

<strong>de</strong>m VRG, da die Belastbarkeitsgrenze <strong>de</strong>s<br />

nördlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s mit WKA erreicht bzw.<br />

bereits überschritten ist. Je<strong>de</strong> weitere Errichtung von<br />

WKA in diesem Landschaftsraum trägt zu einer<br />

weiteren Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong> Populationen<br />

<strong>de</strong>s Rot- und Schwarzmilans <strong>bei</strong>. Hier sind ibs. die<br />

Brutvögel <strong><strong>de</strong>r</strong> Selkeaue aber auch <strong>de</strong>s nördlich<br />

gelegenen EU - Vogelschutzgebietes "Hakel"<br />

betroffen, so dass diesbezüglich auch auf die<br />

Ablehnungsbegründung zum EG 8 (Gröningen-<br />

Wegeleben) zu verweisen ist. Da hier auch<br />

Teilbereiche <strong>de</strong>s Weltdichtezentrums <strong>de</strong>s Rotmilans<br />

betroffen sind, für <strong>de</strong>ssen Schutz die Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland die Hauptverantwortung trägt, besteht<br />

auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> erreichten WKA - Dichte die Gefahr,<br />

dass Deutschland mittel- und langfristig seine<br />

internationalen Verpflichtungen zum Schutz <strong>de</strong>s<br />

Rotmilans, resultierend aus <strong><strong>de</strong>r</strong> EU -<br />

Vogelschutzrichtlinie, nicht erfüllen kann.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s für die<br />

Greifvogelpopulation und <strong><strong>de</strong>r</strong> sich daraus ergebenen<br />

Konfliktpotentiale mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung wur<strong>de</strong> im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung ein avifaunistisches Gutachten<br />

erstellt (ÖKOTOP GbR: "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfindlichkeit<br />

ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie im<br />

REPHarz"). Dessen Ergebnisse wur<strong>de</strong>n im Umweltbericht <strong>de</strong>s<br />

REPHarz und somit in die Erstellung <strong>de</strong>s REPHarz<br />

berücksichtigt. So wird wegen dieser avifaunistischen<br />

Konfliktpotentiale auf großflächige Neuausweisungen bzw.<br />

Erweiterungen von VRG-/EG-Wind im nördlichen und<br />

nordöstlichen Harzvorland verzichtet.<br />

Der o.g. Gutachter hat einer Übernahme <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Größenordnung (einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten 90<br />

ha) zugestimmt. Hinzu kommt, dass diese mit WKA bisher<br />

nicht überbaute Fläche im Nor<strong>de</strong>n, Osten und Sü<strong>de</strong>n bereits<br />

vom vorhan<strong>de</strong>nen Windpark "umzingelt" wird und in Richtung<br />

Westen an die Ortslage Reinstedt mit einem Gewerbegebiet<br />

angrenzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 364 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

291-51 Ref. 407:<br />

EG 8 (Gröningen-) Wegeleben<br />

Die Tragfähigkeit <strong>de</strong>s nördlichen und nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>de</strong>s mit Windkraftanlagen ist aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht erreicht bzw. bereits<br />

überschritten. Das Weltdichtezentrum <strong>de</strong>s Rotmilans<br />

ist das nördliche Harzvorland. Sachsen-Anhalt hat<br />

als Hauptverbreitungsgebiet dieser Greifvogelart eine<br />

weltweite Verantwortung zur Erhaltung dieser Art,<br />

welche nach aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen einer hohen Gefährdung durch WKA<br />

ausgesetzt wird. Vor allem das nördliche und<br />

nordöstliche Harzvorland, mit <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel"<br />

als Zentrum, stellt einen <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzjährigen<br />

Hauptverbreitungsschwerpunkte dieser Greifvogelart<br />

in Deutschland dar. Nicht nur zur Brutzeit son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

auch im Winter (v.a. Überwinterer aus Nor<strong>de</strong>uropa)<br />

können überregional be<strong>de</strong>utsame, aber in <strong>de</strong>n<br />

letzten Jahren rückläufige Bestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rotmilans<br />

beobachtet wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zum EU<br />

SPA "Hakel" sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Lage im bevorzugten<br />

Nahrungsgebiet bzw. im Flugkorridor zu <strong>de</strong>n<br />

Nahrungsräumen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Hakelwald nisten<strong>de</strong>n Greifvögel (z. B. Rot-und<br />

Schwarzmilan, Schreiadler) lehnt die obere<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> die Übernahme <strong>de</strong>s EG 8<br />

(Groningen-) Wegeleben in <strong>de</strong>n REP "Harz" ab.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Erkenntniszuwachses han<strong>de</strong>lt es sich<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht um<br />

einen Grenzstandort, <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerisch nicht als<br />

Vorranggebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mit<br />

Wirkung von Eignungsgebieten festgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n sollte. Zwar befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>m geplanten<br />

Gebiet schon genehmigte Standorte von<br />

Windkraftanlagen, es sollte aber die Möglichkeit<br />

bestehen, nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. <strong>bei</strong><br />

Anträgen auf Repowering diese Anlagen aufgrund<br />

<strong>de</strong>s möglichen Erkenntniszuwachses zur Gefährdung<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> im Gebiet vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Greifvogelarten bereits aus raumordnerischen<br />

Grün<strong>de</strong>n ablehnen zu können.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wur<strong>de</strong><br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />

hinsichtlich ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete<br />

erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben<br />

(kein Vorranggebiet) im REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />

Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />

beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn<br />

ohne eine rechtsichere räumliche Einschränkung dieser<br />

Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />

Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m<br />

Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Es ist auch davon<br />

auszugehen, die die betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in<br />

<strong>de</strong>n konkreten Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft<br />

wur<strong>de</strong>n (mit o.g. Ergebnis) als im Rahmen einer groben<br />

regionalplanerischen Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich<br />

ist.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />

bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />

<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2004 durch die<br />

obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />

wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />

bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant .<br />

Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />

einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

REPHarz erneut fortgeschrieben wird. Bis dahin soll gemäß<br />

Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Raumbeobachtung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen<br />

Umweltauswirkungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s Regionalplanes (§<br />

19 LPlG) unter Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

projektbezogenen Kompensationsmaßnahmen geklärt wer<strong>de</strong>n,<br />

inwieweit eine solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer REP-<br />

Fortschreibung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Eine Vorranggebietsausweisung für die Win<strong>de</strong>nergienutzung im<br />

Bereich Wegeleben wur<strong>de</strong> im REPHarz ohnehin nicht<br />

vorgenommen (nur Eignungsgebietsstatus).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

291-15 Ref. 606a:<br />

Zu <strong>de</strong>m Punkt 5.3.2, Vorranggebiete für die Nutzung<br />

von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten, möchte ich anführen, dass es<br />

sicherlich gut ist, solche Gebiete festzulegen.<br />

Alternative Energien müssen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Dennoch möchte ich aus sozialen Aspekten heraus<br />

darauf hinweisen, dass die Strompreise im<br />

Wesentlichen seitens ihrer Gewinnung konstant<br />

geblieben sind, aber dass die für <strong>de</strong>n Stromkun<strong>de</strong>n<br />

sichtbaren Steigerungsraten auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung von<br />

Win<strong>de</strong>nergie und <strong>de</strong>n steigen<strong>de</strong>n Steuern basiert.<br />

Somit sinken mit je<strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />

Windkraftanlagen die Nettoeinkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürger.<br />

5.4 Gebiete zur Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen<br />

291-44 Ref. 407:<br />

Thekenberge-Klusberge (südlich Halberstadt)<br />

Für die Flächen <strong>de</strong>s ehemaligen militärischen<br />

Truppenübungsplatz sollte vorrangig eine<br />

ökologische Nutzung im REP festgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n, da das Gebiet nach Auflassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

militärischen Nutzung einen hohen ökologischen<br />

Wert besitzt (Ru<strong><strong>de</strong>r</strong>alflächen und Waldflächen sind<br />

Lebensraum für eine Vielzahl beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s und streng<br />

geschützter Tier- und Pflanzenarten).<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

291-42 Ref. 407:<br />

VRST Golfplatz Osterwieck<br />

Durch <strong>de</strong>n geplanten Golfplatz kann es zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielarten <strong>de</strong>s<br />

FFH und EU SPA "Fallstein nördlich Osterwick"<br />

kommen, da die Flächen als Nahrungshabitat für<br />

Greifvögel (z. B. Rotmilan, Wespenbussard)<br />

ausfallen können. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wer<strong>de</strong>n auf<br />

Golfplätzen Kleinsäuger (Nagetiere) bekämpft. Dies<br />

wür<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten, dass sich das Nahrungsangebot für<br />

die Zielarten <strong>de</strong>s FFH und EU SPA verschlechtern<br />

wür<strong>de</strong>. Auf Grund dieser Tatsache wird eine<br />

Aufnahme dieses Gebietes in <strong>de</strong>n REP Harz<br />

abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme Gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan und § 6 Abs. 3 Nr.3 j<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz sind die <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften verpflichtet, in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

festzulegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Teilbereiche <strong>de</strong>s Sanierungsgebietes wer<strong>de</strong>n landwirtschaftlich<br />

genutzt, Teilbereiche sind erdfallgefähr<strong>de</strong>t, Teilbereiche<br />

bewal<strong>de</strong>t und Teilbereiche Sukzessionsflächen <strong>de</strong>s ehemalig<br />

militärisch genutzten Gesamtraumes. Der Wunsch, hier nur<br />

eine ökologische Nutzung im Regionalplan festzulegen, ist zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, da von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kommune und vom Landkreis eine Sanierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen<br />

gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird, um diese Flächen als stadtnahes<br />

Erholungsgebiet zu nutzen. Die gesamte Fläche wird von einem<br />

VRG für Wassergewinnung überlagert, was in je<strong>de</strong>m Fall zu<br />

beachten ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung im REPHarz ist mit <strong>de</strong>m Umweltbericht<br />

untersetzt, <strong><strong>de</strong>r</strong> das Problem mit <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Eingrenzung<br />

eines Nahrungshabitates für Greifvögel bereits enthält. Ob und<br />

inwiefern eine erhebliche Beeinträchtigung tatsächlich gegeben<br />

sein könnte, wird im Zuge weiterer, nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en<br />

(evtl. durch ein Raumordnungsverfahren, Gutachten u.s.w.) zu<br />

klären sein.<br />

Im 2006 genehmigten F-Plan von Osterwieck ist bereits ein<br />

Standort für einen Golfplatz enthalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong>de</strong>n TÖB's<br />

abgestimmt wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

291-25 Ref. 311:<br />

Z 2: Die Aufzählung bezieht sich offenbar vorrangig<br />

auf Standorte als be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Denkmale o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Denkmalensembles. Darüber hinaus sind<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Kultureinrichtungen wie Museen,<br />

Forschungsstätten, Aka<strong>de</strong>mien o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ge<strong>de</strong>nkstätten<br />

zu benennen, die sich zum Teil in <strong>de</strong>n genannten<br />

Denkmalen befin<strong>de</strong>n.<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Referates 311 ist die Aufzählung<br />

durch weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Stätten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur zu<br />

ergänzen.<br />

Ergänzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits benannten Standorte<br />

(Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in Klammern)<br />

- Halberstadt mit historischer Altstadt, Dom und<br />

Kirchen, (Literaturmuseum Gleimhaus, Berend<br />

Lehmann Museum für jüdische Geschichte und<br />

Kultur)<br />

- Fachwerkstadt Stolberg mit Schloss, Stadtkirche,<br />

historischem Rathaus, (Museen "Alte Münze" und<br />

"Altes Bürgerhaus") sowie "Josephskreuz"<br />

- Königspfalz Tilleda (als archäologisches Denkmal<br />

und Freilichtmuseum)<br />

- Fachwerkstadt Wernigero<strong>de</strong> mit historischer<br />

Altstadt, Rathaus, Kirchen, Schloss und<br />

(Schlossmuseum,) Lustgarten<br />

- Ilsenburg mit Schloss- und Klosterkomplex, Fürst-<br />

Stolberg-Hütte (sowie Hütten- und Technikmuseum)<br />

Für Wernigero<strong>de</strong> sollte die Reihenfolge geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Weitere Ergänzungen, die extra benannt wer<strong>de</strong>n<br />

sollten:<br />

- Harzer Bergtheater Thale<br />

- Harzgero<strong>de</strong> mit Burgruine Anhalt<br />

- Lyonel-Feininger-Galerie Quedlinburg<br />

- Spengler-Museum Sangerhausen mit<br />

Altmammutskelett<br />

- Künstlerhaus Rö<strong><strong>de</strong>r</strong>hof als Ar<strong>bei</strong>tsstätte für<br />

Künstler <strong>de</strong>s In- und Auslan<strong>de</strong>s<br />

- Stiftung Kloster Michaelstein: Institut für<br />

Aufführungspraxis, Lan<strong>de</strong>smusikaka<strong>de</strong>mie<br />

keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />

Empfehlungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege und<br />

Archäologie als zuständige Fachbehör<strong>de</strong>. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n<br />

regional und überregional be<strong>de</strong>utsame Standorte benannt. Es<br />

steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kulturund<br />

Denkmaleinrichtungen in unserer <strong>Planung</strong>sregion gibt,<br />

wozu auch die vorgeschlagenen Museen und weitere Standorte<br />

gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen Standorte wür<strong>de</strong><br />

jedoch <strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

291-26 Ref. 311:<br />

Die Museumslandschaft <strong>de</strong>s Bergbaus sollte<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t benannt wer<strong>de</strong>n. Vorschlag, Ergänzung:<br />

Folgen<strong>de</strong> Bergbaumuseen <strong>de</strong>s Unterharzes sind<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Pflege <strong>de</strong>s technischen<br />

und industriellen Erbes und ebenso als touristische<br />

Anziehungspunkte zu werten:<br />

- Bergbaumuseum "Röhrigschacht" in Wettelro<strong>de</strong><br />

und sich anschließen<strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbaulehrpfad<br />

- Bergwerksmuseum Grube Glasebach in Straßberg<br />

- Besucherbergwerk "Drei Kronen und Ehrt" in<br />

Elbingero<strong>de</strong><br />

- Schaubergwerk "Büchenberg" in Elbingero<strong>de</strong><br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

291-12 Ref. 202:<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 6.1.7. Z1: Zwischenzeitlich erfolgte<br />

eine Aufwertung <strong>de</strong>s Standortes dahingehend, dass<br />

das Sanitäts<strong>de</strong>pot zu einem Sanitätshaupt<strong>de</strong>pot<br />

umfunktioniert wur<strong>de</strong>.<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

291-23 Ref. 301:<br />

Hier wer<strong>de</strong>n unter "Z 2" Orte mit Son<strong><strong>de</strong>r</strong>funktionen<br />

für die gesundheitliche Vor- und Nachsorge<br />

aufgeführt. Der Ort Thale ist zwar nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verordnung über die Anerkennung von Kur- und<br />

Erholungsorten in Sachsen-Anhalt (KurortVO) als<br />

Erholungsort anerkannt, verfügt jedoch über keine<br />

gesundheitsrelevanten Einrichtungen. In Kelbra<br />

existiert zwar eine Suchtklinik, ist aber nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

KurortVO kein anerkannter Erholungs- bzw. Kurort.<br />

Ihre namentliche Erwähnung ist m. E. daher nicht<br />

zwingend. Hingegen sind die Orte Ilsenburg,<br />

Hasselfel<strong>de</strong>, Schierke, Stiege, Stolberg, Trautenstein<br />

und Treseburg nach <strong><strong>de</strong>r</strong> KurortVO staatliche<br />

anerkannte Luftkurorte und sollten eher namentlich<br />

erwähnt wer<strong>de</strong>n. Hier haben Gutachten <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Wetterdienstes eine hervorragen<strong>de</strong>, für<br />

die Gesun<strong><strong>de</strong>r</strong>haltung und Gesundung von<br />

Atemwegserkrankungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche, Luftqualität<br />

bescheinigt.<br />

keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />

Empfehlungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege und<br />

Archäologie als zuständige Fachbehör<strong>de</strong>. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n<br />

regional und überregional be<strong>de</strong>utsame Standorte benannt. Es<br />

steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kulturund<br />

Denkmaleinrichtungen in unserer <strong>Planung</strong>sregion gibt,<br />

wozu auch die vorgeschlagenen Museen und weiteren<br />

Standorte gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen<br />

Standorte wür<strong>de</strong> jedoch <strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

sprengen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Luftkurorte sind in Pkt. 7.17 G 12 genannt. In diesen Orten<br />

gibt es keine Kliniken o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kureinrichtungen, die für die<br />

gesundheitliche Vor- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachsorge genutzt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Sie dienen lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung, daher wer<strong>de</strong>n sie auch nicht<br />

als VRST geführt. Kelbra ist wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Suchtklinik wie Elbingero<strong>de</strong> aufgeführt. Die Stadt Thale will sich<br />

zu einem Kurort entwickeln und wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb als VRST<br />

(<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung) aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.1 Allgemeine Ziele und Grundsätze zur Verkehrsentwicklung<br />

291-48 Ref. 307:<br />

Die im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz enthaltenen<br />

Ausführungen zum Verkehr berücksichtigen die<br />

Vorgaben, Konzeptionen und <strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die <strong>de</strong>s LEP.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

291-45 Ref. 407:<br />

Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Strassenverkehrsplanungen halte ich<br />

aus meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 die<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nordverlängerung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 71 aufrecht. Die diesbezüglich im<br />

Umweltbericht gemachten Aussagen können in ihrer<br />

Schlussfolgerung von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB 71 auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Halle wur<strong>de</strong> im aktuellen Entwurf<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes Halle infolge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Herausnahme dieser Trasse aus <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes sowie <strong>de</strong>ssen<br />

Konfliktträchtigkeit gestrichen. Diese Streichung ist<br />

nunmehr auch im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />

nachzuholen.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

291-24 Ref. 301:<br />

Unter "Z 5" wer<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utsame regionale und<br />

überregionale Radwege aufgelistet. Einer<br />

einheitlichen Schreibweise Rechnung tragend und<br />

Irritationen vorbeugend sollte, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m<br />

ÜRW Harzrund-Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg die Schreibweise<br />

"Harzrundweg" und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m ÜRW Harzvorland-<br />

Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg die Schreibweise "Harzvorlandweg"<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> BAB A 71 stellt ein gelten<strong>de</strong>s<br />

lan<strong>de</strong>splanerisches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung dar, welches gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen zu beachten und somit<br />

auch gemäß § 6 Abs. 1 LPlG aus <strong>de</strong>m LEP-LSA in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz zu übernehmen ist. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz wur<strong>de</strong>n aus grober regionalplanerischer Sichtweise<br />

die Auswirkungen einer A71-Verlängerung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz auch auf die Naturschutzbelange geprüft<br />

(siehe Umweltbericht). Obwohl ein z.T. erhöhtes<br />

Konfliktpotenzial gegenüber ausgewählten Schutzgütern<br />

festgestellt wur<strong>de</strong>, ist dieses nach jetzigem Kenntnisstand nicht<br />

so hoch, dass für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Alt-LK Sangerhausen die<br />

weiteren Projektplanungen von vornherein aussichtslos wären<br />

(Trassenkorridor ohnehin als noch abstimmt dargestellt). Die<br />

Umweltbelange im Alt-LK Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land wur<strong>de</strong>n unsererseits<br />

wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuständigkeit nicht geprüft.<br />

Im aktuellen REPHalle-Entwurf wur<strong>de</strong> lediglich die A71-<br />

Verlängerung nicht kartografisch dargestellt (textlich benannt).<br />

Aber genau diese Vorgehensweise wur<strong>de</strong> durch die oberste<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> als Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für die<br />

REP <strong>bei</strong>m REPHalle unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Vorgaben<br />

bemängelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge wer<strong>de</strong>n übernommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 369 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

291-43 Ref. 407:<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird einer<br />

Erweiterung- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte<br />

nicht zugestimmt, da es durch <strong>de</strong>n Luftverkehr zu<br />

erheblichen Störungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Vogelschutzgebieten (EU SPA). Dies<br />

trifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz<br />

Hasselfel<strong>de</strong> zu.<br />

291-47 Ref. 307:<br />

Zur Textziffer 6.2.5. Luftverkehr, Ziel 3 ist<br />

anzumerken, dass die Genehmigung für <strong>de</strong>n<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong> erloschen ist.<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

291-46 Ref. 307:<br />

Zum ÖPNV ist anzumerken, dass die allgemeinen<br />

und gesetzlich verankerten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und<br />

Zielstellungen <strong>de</strong>s ÖPNV wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Positiv ist festzustellen, dass im Entwicklungsplan<br />

bereits Absichtserklärungen zur zukünftigen<br />

Abstimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahverkehrspläne im Hinblick auf<br />

die Kreisgebietsreform enthalten sind. Diese<br />

Abstimmungen sind nicht zuletzt aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Handlungsempfehlung <strong>de</strong>s MLV zur zukünftigen<br />

Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen sinnvoll<br />

und notwendig, zumal eine Harmonisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungslaufzeiten bezogen auf die neuen<br />

Kreisgrenzen unerlässlich sein wird.<br />

keine Berücksichtigung Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.5. steht die<br />

Sicherung/<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Flughafen-/Lan<strong>de</strong>platzstandorte. Mit <strong>de</strong>m in Z 2<br />

genannten Ausbau <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt zu einem<br />

Regionalflughafen ist nicht zwingend ein flächenmäßiger<br />

Ausbau <strong>de</strong>s Standortes gemeint, da die jetzt vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Lan<strong>de</strong>bahn längst die diesbezüglichen Voraussetzungen besitzt<br />

(eher Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> infrastrukturellen Ausstattung <strong>de</strong>s Flughafens<br />

gemeint, siehe auch Begründung zu Z 2).<br />

Der Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong> ist sowohl im 2006 vom<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigten Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im aktuellen Luftverkehrskonzept<br />

Sachsen-Anhalt enthalten. Dieser Standort befin<strong>de</strong>t sich nicht<br />

innerhalb eines EU SPA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Dieser Lan<strong>de</strong>platz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />

Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im<br />

aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 370 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />

291-8 Ref. 402:<br />

Folgen<strong>de</strong> Hinweise sind da<strong>bei</strong> zur Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bzw.<br />

Vermeidung von Immissionskonflikten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

zu berücksichtigen:<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Immissionsschutzes steht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz <strong>de</strong>s Menschen vor<br />

gesundheitsgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und sonstigen<br />

Immissionen (z. B. Lärm, Staub, Luftschadstoffe) im<br />

Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

wer<strong>de</strong>n dazu die entsprechen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

überprüft. Da<strong>bei</strong> ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e zu beachten, dass<br />

gemäß §§ 1, 50 <strong>de</strong>s Gesetzes zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge (Bun<strong>de</strong>s-<br />

Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. d. F. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />

S. 3830) Flächen so zu planen sind, dass keine<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen auf<br />

schutzbedürftige Nutzungen auftreten. Somit sind<br />

Immissionen, die nach Art, Ausmaß o<strong><strong>de</strong>r</strong> Dauer<br />

geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

die Nachbarschaft her<strong>bei</strong>zuführen, zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

291-10 Ref. 402:<br />

Der Rohstoffabbau sollte nicht in unmittelbarer Nähe<br />

von Wohnbebauung erfolgen, da <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffgewinnung Geräusch- und Staubemissionen<br />

entstehen können, die sich auf das Schutzgut<br />

Mensch auswirken.<br />

291-11 Ref. 402:<br />

Die <strong>Planung</strong>srichtpegel benachbarter Baugebiete<br />

sollen sich um maximal 5 dB(A) unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Durch eine sinnvolle Staffelung <strong><strong>de</strong>r</strong> anzusie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Gewerbebetriebe können Immissionskonflikte an <strong>de</strong>n<br />

Grenzen zu schutzbedürftigen Nutzungen vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte mit Schutzanspruch muss<br />

eine sorgfältige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsführung und -<br />

organisation erfolgen, um die Belastung mit Abgas,<br />

Lärm und Erschütterungen durch <strong>de</strong>n Kfz-Verkehr für<br />

die angrenzen<strong>de</strong>n Wohnnutzungen zu vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Kenntnisnahme im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung berücksichtigt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Konflikte im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung abgear<strong>bei</strong>tet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fach- und Bauleitplanung<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

291-9 Ref. 402:<br />

Zur Energieerzeugung sollten regenerative und<br />

CO2-neutrale Energieträger eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> steht die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie<br />

im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von<br />

Windkraftanlagen sind zur Vermeidung von<br />

Immissionskonflikten die auf schutzbedürftige<br />

Nutzungen einwirken<strong>de</strong>n Schallimmissionen,<br />

Schattenwurf und Reflexionen zu prüfen.<br />

291-22 Ref. 409:<br />

Im Abschnitt 7.9. Energie sind unter Punkt G 3 die<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung regenerativer Energien und<br />

die allgemeine For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung solcher<br />

Energienutzungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

festgeschrieben. Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserkraftnutzung ist hieraus zu streichen.<br />

Begründung:<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz gibt es keine Gewässer,<br />

die für ökonomisch sinnvolle und zugleich ökologisch<br />

verträgliche Wasserkraftnutzungen in Frage<br />

kommen. Die im Nordostharz und Unterharz<br />

gelegenen Gewässer weisen dafür eine viel zu<br />

geringe Wasserführung auf und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n im<br />

Harzvorland bzw. in <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen verlaufen<strong>de</strong>n<br />

Flüssen fehlt es neben einer ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Wasserführung auch noch an <strong>de</strong>m notwendigen<br />

Gefälle. Hier wären enorme, nicht ausgleichbare<br />

Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt notwendig (ökolog.<br />

Barrieren/Staubauwerke, lange Ausleitungsstrecken<br />

mit ungenügen<strong><strong>de</strong>r</strong> Restwassermenge, große<br />

Stauhaltungen), um überhaupt irgendwie halbwegs<br />

am Ran<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentabilät Strom erzeugen zu können.<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

291-13 Ref. 202:<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 7.10. G1 Nach <strong>de</strong>m Wort<br />

Betriebswasser ist "sowie Löschwasser" einzufügen.<br />

Kenntnisnahme Die genannten, möglichen Beeinträchtigungen wur<strong>de</strong>n<br />

vorsorglich im Kriterium Nr 1 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind<br />

berücksichtigt (Abstand vom 1.000 m zur nächsten<br />

geschlossenen Wohnbebauung.<br />

Konkret jedoch erfolgt diese Prüfung erst auf <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleitplanung,<br />

Genehmigungsverfahren). Der REP plant Windgebiete, aber<br />

keine konkreten WKA-Standorte.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier um einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> aus <strong>de</strong>m LEP übernommen wur<strong>de</strong>. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung sind von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen (§4 Abs. 2 ROG). Zur Wasserkraftnutzung zählt<br />

auch das Pumpspeicherwerk Wen<strong>de</strong>furth. G 3 stellt kein<br />

"Freibrief" für jegliche Wasserkraftnutzung dar, <strong>bei</strong> konkreten<br />

Standortplanungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s G 4<br />

auch zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange von Natur und Landschaft zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Grundsatz ist aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Das<br />

Betriebswasser schließt auch Löschwasser ein.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 372 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

291-28 Ref. 407:<br />

Die unter Punkt 5.1.3. (Vorranggebiete für Natur und<br />

Landschaft) aufgeführten Naturschutzgebiete (NSG)<br />

sind nicht vollständig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte dargestellt.<br />

Naturschutzgebiete unter 30 Hektar sollten<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeichengebung für kleine Gebiete<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung mit einem grünen Dreieck in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte gekennzeichnet und im Textteil erwähnt<br />

wer<strong>de</strong>n (z.B. NSG "Pfer<strong>de</strong>kopf", NSG "Alter Stolberg<br />

(Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen"). Der<br />

östliche Teil <strong>de</strong>s NSG "Helme <strong>bei</strong> Martinsrieth" sowie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> südliche Teil <strong>de</strong>s NSG "Hackpfüffler See" sind in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zu ergänzen.<br />

Die NSG "Pfer<strong>de</strong>kopf" <strong>bei</strong> Stolberg, "Schierstedter<br />

Busch", "Große Nachthut", "Pfaffenbusch" und<br />

"Salzstelle <strong>bei</strong> Hecklingen" fehlen sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Karte als auch im Textteil unter Pkt. 5.1.3. Das<br />

Vorranggebiet IV "Gipskarstlandschaft Südharz" ist<br />

unvollständig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte dargestellt wor<strong>de</strong>n. Die<br />

Buchenwaldflächen nördlich Breitungen<br />

(Erweiterungen <strong>de</strong>s FFH-Gebietes gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

NSG-Fläche) sind als Vorranggebiet zu ergänzen.<br />

teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt und Form <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklungspläne<br />

obliegt nach § 16 Abs 1 Nr. 6 LPlG <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>. Die Naturschutzgebiete wer<strong>de</strong>n im<br />

Landschaftsprogramm dargestellt. Die Regionalplanung ist<br />

nicht gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Die<br />

genannten NSG sind nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte und im Text enthalten,<br />

weil sie aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien zur Festlegung von<br />

Vorranggebieten nicht regional be<strong>de</strong>utsam sind. Der östliche<br />

Teil <strong>de</strong>s NSG Martinsrieth liegt im VRG Hochwasserschutz und<br />

kann daher nicht als VRG NuL dargestellt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />

südlichen Teil <strong>de</strong>s NSG Hackpfüffler See ist ein Fehler<br />

aufgetreten, die Fläche gehört zum VRG NuL Nr. XXX, wie an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ziffer auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zu erkennen ist. Der Fehler wird<br />

bereinigt. Die Buchenwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich Breitungen sind im VBG<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 373 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

291-2 Ref. 408:<br />

Durch ein Nichtausweisen eines Vorranggebietes für<br />

Forstwirtschaft wird lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> wichtigen Rolle<br />

<strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft im Harz<br />

Rechnung getragen. Eine Ausweisung auch nur<br />

kleinerer Gebiete wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Forstwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erhöhen.<br />

291-14 Ref. 202:<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu Nr. 7. Als 7.19. soll unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überschrift "Abwehren<strong><strong>de</strong>r</strong> Brandschutz" eingefügt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

Entsprechend §2 <strong>de</strong>s Brandschutz- und<br />

Hilfeleistungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

(Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 06.07.1994<br />

(GVBl. LSA S.786) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Neufassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA<br />

S.190) ist zu Sichern, dass die Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

Halle bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> personellen Stärke, <strong>de</strong>s<br />

Ausbildungsstan<strong>de</strong>s, <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Ausstattung<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintreffzeit in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumentwicklung ständig <strong>de</strong>n abwehren<strong>de</strong>n<br />

Brandschutz und die Hilfeleistung gewährleisten.<br />

291-18 Ref. 409:<br />

Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweise <strong>de</strong>s Ref. 409 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

STN von 2005 fan<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf zur<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s REPharz keine Berücksichtigung.<br />

291-27 Ref. 407:<br />

Im überplanten Gebiet befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalpark<br />

"Harz". Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger<br />

öffentlicher Belange sollte für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />

Nationalparks "Harz" die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nationalparkverwaltung eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

291-49 Ref. 201:<br />

Das Ref. Gefahrenabwehr, Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>- und<br />

Hoheitsangelegenheiten signalisiert Fehlmeldung<br />

bezüglich <strong>de</strong>s REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Eine Ausweisung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft<br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> Forstwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Da auch Nutzwald mehreren<br />

Nutzungen unterliegt, hier Erholung, Tourismus,<br />

Wassergewinnung, ... , wur<strong>de</strong> die Definition <strong>de</strong>s MBV für die<br />

VRG für Forstwirtschaft sinngemäß aber mit rechtlicher<br />

Abschwächung in Form von VBG angewen<strong>de</strong>t. Außer<strong>de</strong>m ist<br />

eine Mehrfachbelegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

nicht möglich, so dass eine Überlagerung von Vorranggebieten<br />

für Forstwirtschaft we<strong><strong>de</strong>r</strong> mit VBG für Tourismus und Erholung<br />

noch VBG für Wassergewinnung möglich wäre.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Für Vorgaben zu Inhalt und Form <strong>de</strong>s REP ist nach § 16 Abs. 1<br />

Nr. 6 LPlG die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> zuständig.<br />

Außer<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n wir uns in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme ist erfolgt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 374 von 610


TÖB: (291) Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

291-1 Ref. 408:<br />

Dem 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wird von Seiten <strong>de</strong>s<br />

Referates 408 zugestimmt.<br />

291-6 Ref. 401:<br />

Aus abfall- und bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher Sicht<br />

bestehen keine Einwän<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Weitere Hinweise/Ergänzungen sind nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

291-7 Ref. 402:<br />

Gegen die Festlegungen im REPHarz bestehen<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

291-16 Ref. 606a:<br />

Dem REP wird unter Beachtung meiner<br />

Gesundheits- und<br />

Sozialverträglichkeitsstellungnahme zugestimmt.<br />

291-17 Ref. 404:<br />

Zu <strong>de</strong>m vorgelegten <strong>Planung</strong>sentwurf ergehen<br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Wasserbehör<strong>de</strong> - Referat 404<br />

Wasser - keine weiteren Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen.<br />

291-50 Ref. 405:<br />

Die Fachbereiche Industrieabwasser und<br />

Kommunalabwasser stimmen <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz zu. Weitere Ergänzungen und Hinweise<br />

sind nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 375 von 610


TÖB: (295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

295-2 Positiv bewertet wird die Herausnahme <strong>de</strong>s<br />

Teilgebietes <strong>bei</strong> Staßfurt/Leopoldshall <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes für Landwirtschaft III Nordöstliches<br />

Harzvorland. Empfohlen wur<strong>de</strong> darüber hinaus die<br />

Ausweisung einer Vorrangfläche für die<br />

Landwirtschaft als Fortführung <strong>de</strong>s im REP Anhalt-<br />

Bitterfeld-Wittenberg festgelegten Vorranggebietes<br />

für die Landwirtschaft I Gebiet um Staßfurt-Köthen-<br />

Aschersleben im Bereich südlich von<br />

Hohenerxleben. Hier sind aber im Gegensatz dazu<br />

weitere Flächen als Vorbehaltsgebiet für<br />

Hochwasserschutz (Pkt. 5.2.1) ausgewiesen wor<strong>de</strong>n,<br />

die meines Erachtens nach auf Grund <strong>de</strong>s Ausbaus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Liethe nicht mehr notwendig sind. Die<br />

Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen für das Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

(Pkt. 5.2.3 Nr. 7) sind darauf hin zu prüfen, ob hier<br />

die bestehen<strong>de</strong>n geschützten Biotope nur erhalten<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> erweitert wer<strong>de</strong>n sollen. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />

eines <strong><strong>de</strong>r</strong> besten Bö<strong>de</strong>n Sachsen-Anhalts sollte die<br />

landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich ein<br />

vorrangiges Ziel sein.<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

295-4 Fraglich ist meines Erachtens die<br />

Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit einzelner ausgewiesener<br />

kleinteiliger Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Vor<br />

allem die Festlegung einzelner Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen Verbundsystems wird<br />

sich zukünftig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s REP Harz<br />

negativ auswirken. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung von<br />

Einzelvorhaben können sich z.B. im Bereich <strong>de</strong>s<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems (Pkt 5.2.3) Nr. 8<br />

Heckenlandschaft zwischen Aschersleben und Groß<br />

Börnecke Schwierigkeiten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ungenauen<br />

kartografischen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Heckenstrukturen<br />

ergeben.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Teilgebiet um Staßfurt -Leopoldshall han<strong>de</strong>lt es sich um ein<br />

Senkungsgebiet und ein Gebiet mit vielen<br />

Versorgungsleitungen. Auch aus diesem Grund wur<strong>de</strong> diese<br />

Fläche aus <strong>de</strong>m Vorranggebiet für Landwirtschaft genommen.<br />

Der Bereich Hohenerxleben kann <strong>de</strong>m VRG Landwirtschaft<br />

nicht zugeordnet wer<strong>de</strong>n, da hier nur kleinflächige<br />

Ausweisungen (< 100 ha) aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Raumnutzungen<br />

möglich wären. Hier ist sowohl ein VBG für Hochwasserschutz<br />

und ein VBG für <strong>de</strong>n ökologischen Verbund (aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Biotopverbundplanung <strong>de</strong>s Landkreises) vorhan<strong>de</strong>n. Somit ist<br />

hier ein VBG für Landwirtschaft festgelegt, was die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />

landwirtschaftliche Nutzung keineswegs einschränkt. Das VRG<br />

HWS wur<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s Ausbaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Liethe in ein VBG HWS<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Da diese Bereiche weiterhin im<br />

Überschwemmungsgebiet laut LHW liegen und das VBG HWS<br />

auf das Gefährdungspotential <strong>bei</strong> einem möglichen Deichbruch<br />

hinweist, wird das VBG HWS nicht entfernt. Es wird jedoch<br />

nochmals geprüft, ob das VBG HWS mit einem (dann<br />

vergrößerten) VBG Landwirtschaft überlagert wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> nördlich von Aschersleben nur wenigen, bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Biotopstrukturen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP dargestellte<br />

Komplex von linienhaften Elemente <strong>de</strong>s dortigen VBG-ÖVS<br />

duchaus regional be<strong>de</strong>utsam. Dieses VBG lehnt sich an die<br />

Biotopverbundfachplanung <strong>de</strong>s LK ASL-SFT an (auch dort<br />

regional be<strong>de</strong>utsam eingestuft).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 376 von 610


TÖB: (295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

295-3 Der im Punkt 6.2.4, Z 5 genannte Wipperrundweg<br />

steht wie hier festgelegt in Verbindung mit <strong>de</strong>m im<br />

Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Ländlichen<br />

Wegekonzeptes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

konzipierten Wipper-Saale-Radweges. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Karte im Bereich Giersleben-Amesdorf kein Weg<br />

als Wipper-Saale-Radweg dargestellt. Eine<br />

Verbindung in Richtung Güsten ist nicht ersichtlich.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

295-5 Darüber hinaus wird die schwierige Lesbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kartografischen Darstellung angemerkt, die durch die<br />

Überlagerung von teilweise drei Vorbehaltsgebieten<br />

zusätzlich erschwert wird, z.B. Vorbehalt für<br />

Hochwasser (Pkt. 5.2.2), Vorbehalt für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems (Pkt. 5.2.3. Nr.<br />

3) und Vorbehalt für Tourismus und Erholung (Pkt.<br />

5.2.6) <strong>bei</strong> Wolmirsleben und Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg. Eine<br />

Abgrenzung <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes für<br />

Hochwasserschutz ist hier nicht mehr möglich.<br />

volle Berücksichtigung Der Teilbereich zwischen Groß Schierstedt und Güsten wur<strong>de</strong><br />

ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Eine Dreifachüberlagerung von VBG wur<strong>de</strong> nur in sehr wenigen<br />

Ausnahmefällen und auch nur kleinräumig vorgenommen.<br />

(siehe zum Vgl. LEP, hier im Harz großflächige<br />

Dreifachüberlagerung von VBG). Im genannten Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Egelner Mul<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n sowohl die Erholungs- und die<br />

ökologische Funktion <strong>de</strong>s dortigen LSG als auch die<br />

überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten Bereich als VBG-<br />

Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert. Die<br />

Möglichkeit von Mehrfachüberlagerungen <strong>bei</strong> VBG im<br />

allgemeinen (sofern keine inhatlichen Konflikte auftreten) als<br />

auch die zusätzliche Ausweisung von VBG-Hochwasserschutz<br />

als neue VBG-Kategorie im speziellen ist Wille <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft.<br />

Die Art und Weise <strong><strong>de</strong>r</strong> kartografischen Darstellung wird von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> vorgegeben. Ggf. sind <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Abgrenzung auch die textlichen<br />

Begriffs<strong>de</strong>finition <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen VBG heranzuziehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 377 von 610


TÖB: (295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

295-1 Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Bernburg vom 19.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />

Harz wird nochmals auf die zukünftigen<br />

administrativen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung(1)<br />

hingewiesen, wonach <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis Bernburg<br />

gemeinsam mit <strong>de</strong>n Landkreisen Schönebeck und<br />

Aschersleben-Stassfurt (ohne die Stadt<br />

Falkenstein/Harz) <strong>de</strong>n neuen Salzlandkreis bil<strong>de</strong>t.<br />

Das Gesetz wird zum 1. Juli 2007 Gültigkeit<br />

erlangen. Die Festlegungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Regionen sollten<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> und Ausweisung von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n grenznahen<br />

Räumen Beachtung fin<strong>de</strong>n. Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme aufgezeigten möglichen<br />

Anpassungen an <strong>de</strong>n benachbarten <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan für die Region Anhalt-Bitterfeld-<br />

Wittenberg nicht in je<strong>de</strong>m Fall übernommen wor<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>shalb möchte ich auf einige Punkte nochmals<br />

eingehen:<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (296) Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

296-4 Es wird auf die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bör<strong>de</strong>kreises<br />

vom 15.12.2005 verwiesen. Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausweisung <strong>de</strong>s Eignungsgebietes Wind (Gröningen-<br />

) Wegeleben (unter Pkt. 3.2.4 G) bestehen nach wie<br />

vor grundsätzliche Be<strong>de</strong>nken.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum Eignungsgebiet wird<br />

dargestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> beauftragte Gutachter aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> artenschutzrechtlichen Belange bezüglich <strong>de</strong>s<br />

EU SPA Hakel im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchungen zur<br />

FFH-Verträglichkeit eine Streichung <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes empfiehlt. Gemäß § 3 Abs.4<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

(LP1G) vom 28. April 1998 (GVB1. LSA S.255) in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Fassung sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne die Erhaltungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europäischen Vogelschutzgebiete zu<br />

berücksichtigen. Soweit diese erheblich<br />

beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können, sind die Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s BNatSchG über die Zulässigkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie die<br />

Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Der § 34 Abs.3 Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGB1.1 S.l 193) in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Fassung <strong>de</strong>finiert die<br />

Ausnahmegrün<strong>de</strong> für die Zulassung eines Planes,<br />

wenn dieser zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhaltungsziele <strong>de</strong>s EU SPA führen kann. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgelegten <strong>Abwägung</strong> ist nicht erkennbar, inwieweit<br />

diese <strong>Abwägung</strong> erfolgte.<br />

Es ist nicht erkennbar, ob in <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung die<br />

Verträglichkeit <strong>de</strong>s Plans mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Projekten und<br />

Plänen im Umfeld <strong>de</strong>s EU SPA „Hakel", die ebenfalls<br />

geeignet sind, das EU SPA in seinen<br />

Erhaltungszielen zu beeinträchtigen, untersucht<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Im Ergebnis sollte die <strong>Abwägung</strong> zum<br />

Eignungsgebiet überar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. Es ist zu<br />

prüfen, ob eine Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

einzuholen ist<br />

Aus STN vom 15.12.05 zum 1. Planentwurf: "Das<br />

EG Gröningen - Wegeleben setzt sich im Landkreis<br />

Bör<strong>de</strong>kreis innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg<br />

fort. Das Eignungsgebiet kann in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan nur aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

die Verträglichkeit mit <strong>de</strong>n Erhaltungszielen <strong>de</strong>s<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> FNP-Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wegeleben (2002)<br />

erfolgte auf Grundlage <strong>de</strong>s seinerzeit gelten<strong>de</strong>n REP sowohl für<br />

das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind, welches nunmehr <strong>de</strong>ckungsgleich mit<br />

<strong>de</strong>m im REPHarz ausgewiesenen EG ist, als auch für eine<br />

weitere <strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung eine FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s EU SPA "Hakel", die seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>. In 2004 wur<strong>de</strong> die FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> SO-<br />

Gebietsflächen im Bereich Wegeleben und Gröningen<br />

nochmals bestätigt ("Schwelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Windfarmen am Speckberg in Gröningen<br />

und Wegeleben wird nicht überschritten").<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die<br />

betroffenen Belange <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nochmals<br />

gutachterlich geprüft. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />

REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist<br />

angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu<br />

gute kommt) nicht möglich. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen ist davon auszugehen, dass die die betroffenen<br />

Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten Projektverfahren<br />

weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g. Ergebnis) als im<br />

Rahmen einer groben regionalplanerischen Umweltprüfung<br />

verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich auch für die<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne die erfolgte Feststellung<br />

einer projektbezogenen FFH-Verträglichkeit (auch unter<br />

Berücksichtigung benachbarter Vorhaben, siehe BImSchG-<br />

Beschei<strong>de</strong>) hätten die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen<br />

nicht erteilt wer<strong>de</strong>n können. Folglich kann im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n Regionalplanung auf eine vertiefen<strong>de</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung verzichtet wer<strong>de</strong>n. Auf Grund <strong>de</strong>s<br />

Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m<br />

EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz auf die ursprünglich <strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2001/2004 durch die obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine<br />

FFH-Verträglichkeit für 20 WEA-Standorte auf fast 400 ha<br />

Fläche allein im Bereich Wegeleben attestiert wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zurückgenommen. Damit ist das jetzige, <strong>de</strong>mgegenüber stark<br />

reduzierte EG bereits nahezu vollständig mit genehmigten<br />

WKA überplant . Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (296) Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

benachbarten Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

"Hakel" nachgewiesen wird."<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

296-2 Im Punkt Z 5 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg textlich<br />

benannt, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> kartographischen Darstellung<br />

als be<strong>de</strong>utsamer Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg nicht dargestellt. Es<br />

wird erneut vorgeschlagen, diesen Radweg auch<br />

kartographisch darzustellen. Im<br />

<strong>Abwägung</strong>sdokument ist unter Nr. 296 - 4 eine volle<br />

Berücksichtigung avisiert.<br />

296-3 Im REP - MD ist <strong><strong>de</strong>r</strong> St. Jakobus Pilgerweg als<br />

be<strong>de</strong>uten<strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg aufgeführt und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kartographischen Darstellung ebenfalls so<br />

dargestellt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Pilgerweg nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion en<strong>de</strong>t, sollte dieser auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz mit aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

296-1 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz mit Umweltbericht<br />

wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Fachämtern <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Bör<strong>de</strong>kreis unter Fe<strong><strong>de</strong>r</strong>führung <strong>de</strong>s Tiefbauamtes,<br />

Sachgebiet Kreisplanung, als untere<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, geprüft.<br />

Der Bör<strong>de</strong>kreis hat bereits am 15.12.2005 zum 1.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz Stellung genommen. Ein<br />

Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise und Anregungen wur<strong>de</strong>n von<br />

Ihnen berücksichtigt und in <strong>de</strong>n 2. Entwurf<br />

eingear<strong>bei</strong>tet.<br />

10 Sonstiges<br />

297-1 Gegen <strong>de</strong>n REPHarz bestehen aus Sicht <strong>de</strong>s LK<br />

Goslar nach teilweiser Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken keine<br />

weiteren Be<strong>de</strong>nken.<br />

im EG ist damit nicht mehr möglich.<br />

Im übrigen ist das im Bör<strong>de</strong>kreis direkt angrenzen<strong>de</strong> EG<br />

Gröningen-(Wegeleben), in <strong>de</strong>m ebenfalls erst 2006 12 WKA<br />

genehmigt wur<strong>de</strong>n, lt. REPMag<strong>de</strong>burg mit ca. 265 ha mehr als<br />

doppelt so groß wie das EG (Gröningen)-Wegeleben mit ca.<br />

120 ha.<br />

volle Berücksichtigung Der Weg ist sowohl im 1. als auch im 2. Planentwurf textlich<br />

und kartographisch enthalten. Der Weg en<strong>de</strong>t <strong>bei</strong> Etgersleben<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 76 und geht dann Richtung Groß Germersleben weiter<br />

(<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg, in <strong><strong>de</strong>r</strong>en REP).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Weg ist unter Pkt. 7.17, G 6 im REPHarz textlich enthalten.<br />

Nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen ist erkennbar, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Pilgerweg<br />

im REPHarz (nach aktuellen Angaben <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes) an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Anschlußpunkte im REPHarz<br />

aufweisen wür<strong>de</strong> als im REPMag<strong>de</strong>burg und es vermutlich<br />

mehrere Varianten zu diesem Verlauf gibt. Aus diesem Grund<br />

wur<strong>de</strong> auf eine kartographische Aufnahme im REPHarz<br />

verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (298) Landkreis Helmstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

298-2 Ergänzend zu meinen früheren <strong>Planung</strong>s<strong>bei</strong>trägen<br />

teile ich mit, dass inzwischen unter<br />

www.helmstedt.<strong>de</strong> über <strong>de</strong>n Suchbegriff<br />

"Landschaftsrahmenplan" Textteil und Karten <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsrahmenplanes für <strong>de</strong>n Landkreis<br />

Helmstedt aufgerufen wer<strong>de</strong>n können. Die darin<br />

enthaltenen Informationen können für die<br />

<strong>Planung</strong>süberlegungen im Bereich <strong>de</strong>s Großen<br />

Bruches hilfreich sein.<br />

298-3 Seither sind an <strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Darstellung im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft und <strong>de</strong>s Landkreises zwar<br />

redaktionelle, aber keine inhaltlichen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

vorgenommen wor<strong>de</strong>n, so dass sich auch die<br />

fachliche Bewertung nicht än<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

STN 07.12.05:<br />

Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz und<br />

<strong>de</strong>s Landkreises Helmstedt liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturraum <strong>de</strong>s<br />

Großen Bruches. Der hier gelegene Teil <strong>de</strong>s Großen<br />

Bruches erfüllt lt. Landschaftsrahmenplan für <strong>de</strong>n<br />

Landkreis Helmstedt die Voraussetzungen für eine<br />

Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

durch Gehölze und Gräben gekammerten<br />

Landschaft, Verbesserung ökologischer Werte und<br />

Funktionen in <strong><strong>de</strong>r</strong> intensiv ackerbaulich genutzten<br />

Feldflur u.a. durch Anhebung <strong>de</strong>s<br />

Grundwasserstan<strong>de</strong>s und die Umwandlung von<br />

Acker in Grünland auf Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>moorbo<strong>de</strong>n). Die<br />

Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Unter-<br />

Schutz-Stellung ist einstweilen allerdings nicht<br />

beabsichtigt. Weiterhin ist ein Teil <strong>de</strong>s<br />

Grabensystems zum Schutz und zur Entwicklung<br />

von zwei Fischarten durch das Land Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

als FFH-Gebiet gemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Das Große Bruch<br />

erfüllt nach hiesiger Auffassung für gewässer- und<br />

nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbezogene Arten eine wichtige<br />

Biotopverbundfunktion in Ost-West-Richtung, die es<br />

zu schützen und zu erhalten gilt. Ich gehe davon<br />

aus, dass sich die Situation im sachsen-anhaltischen<br />

Teil <strong>de</strong>s Großen Bruches ähnlich darstellt, da es sich<br />

um einen einheitlichen Naturraum han<strong>de</strong>lt. Unter<br />

diesen Umstän<strong>de</strong>n ist zu wünschen, dass die<br />

Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege ihrem Gewicht entsprechend<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaftspflege im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Großen Bruches wer<strong>de</strong>n im REPHarz dadurch<br />

berücksichtigt, dass das dort großflächig ausgewiesene<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1<br />

auch Teil <strong>de</strong>s ökologischen Verbundsystems ist und dass<br />

angrenzend im Talrandbereich das Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems Nr. 6 "Großes<br />

Bruch" ausgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 381 von 610


TÖB: (298) Landkreis Helmstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

298-1 Zu <strong><strong>de</strong>r</strong> vorausgegangenen 1. Entwurfsfassung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes hatte ich bereits<br />

unter <strong>de</strong>m 05.12.2005 eine Stellungnahme<br />

abgegeben und darin insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />

naturschutzfachliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Großen<br />

Bruches hervorgehoben. Die damals mitgeteilten<br />

<strong>Planung</strong>s<strong>bei</strong>träge sind zur Kenntnis genommen und -<br />

soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich - ab-gewogen und teilweise<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Im Übrigen ist <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes ein umfassen<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />

<strong>bei</strong>gegeben wor<strong>de</strong>n; dazu ergeben sich meinerseits<br />

keine Be-merkungen.<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

299-2 Gestatten Sie mir zum VRSTO für Industrie und<br />

Gewerbe Allstedt eine Anmerkung. Seit En<strong>de</strong> 2006<br />

läuft zu genanntem Standort das ROV zum<br />

Vorhaben "Errichtung u. Betrieb einer<br />

Schweinezuchtanlage". Wir möchten heute<br />

nochmals betonen, dass das geplante Vorhaben<br />

aufgrund seiner Nähe zu touristischen Zielen rund<br />

um <strong>de</strong>n Kyffhäuser sowie zum potentiellen<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebiet "Hohe Schrecke" und zur<br />

Vernetzung mit <strong>de</strong>n touristischen Zielen entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Unstrut erhebliche negative Auswirkungen haben<br />

wird.<br />

10 Sonstiges<br />

299-1 Die mit unserem Schreiben vom 19.12.05<br />

dargestellten Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

wur<strong>de</strong>n eingear<strong>bei</strong>tet.<br />

299-3 Welche Auswirkungen hat die Gebietsreform in<br />

Sachsen-Anhalt auf die <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungspläne, so u.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenschluss<br />

<strong>de</strong>s LK SGH (REPHarz) mit <strong>de</strong>m LK ML?<br />

10 Sonstiges<br />

300-1 Die zum 1. Entwurf vorgebrachten Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n abgewägt und im 2. Entwurf<br />

entsprechend berücksichtigt. Seitens <strong>de</strong>s LK ML<br />

wer<strong>de</strong>nkeine weiteren Hinweise zum Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz gegeben.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung eines Standortes für Industrie und Gewerbe im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />

herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />

Be<strong>de</strong>nken gegen diese nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> können natürlich<br />

im Zuge <strong>de</strong>s ROV von Ihnen geäußert wer<strong>de</strong>n und sind im<br />

Zuge <strong>de</strong>s ROV dann auch abzuwägen. Im REPHarz wird<br />

lediglich eine allgemeine Standortsicherung eines Industrie- und<br />

Gewerbestandortes betrieben. Weitere Verfahren entschei<strong>de</strong>n<br />

über Genehmigungsfähigkeit von speziellen Vorhaben an<br />

diesem Standort.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Ist Gegenstand <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. Gesetzgebungsverfahrens zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

301-2 Der Landkreis Merseburg-Querfurt wird <strong>de</strong>mnächst<br />

ein Verfahren zur Anpassung <strong>de</strong>s<br />

Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst beginnen.<br />

Nach <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n hydrogeologischen<br />

Gutachten, das von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n (Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Geologie und Bergwesen sowie Lan<strong>de</strong>sbetrieb für<br />

Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft)<br />

begutachtet und bestätigt wur<strong>de</strong>, wird sich die<br />

Abgrenzung <strong>de</strong>s Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer<br />

Forst än<strong><strong>de</strong>r</strong>n und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Richtung<br />

Nordwesten nach Allstedt vergrößern (vgl. Karte im<br />

Anhang). Laut <strong>de</strong>m 2. Entwurf <strong>de</strong>s REP wird dieser<br />

Bereich durch das Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung VIII Allstedt-Wolferstedt-Winkel<br />

unter 5.1.2 nicht erfasst. Ebenso wenig <strong>bei</strong>nhaltet<br />

das Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung Nr. 6.<br />

Rohnegebiet <strong>bei</strong> Allstedt <strong>de</strong>n Bereich.<br />

Das zukünftige Wasserschutzgebiet Ziegelrodaer<br />

Forst sollte als Vorranggebiet für Wassergewinnung<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Dies entspräche auch <strong>de</strong>n<br />

formulierten Zielen bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 5.1.2. im<br />

2. Entwurf <strong>de</strong>s REP für die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Anmerkung: Die Lage <strong>de</strong>s zukünftigen<br />

Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst liegt <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und<br />

<strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Merseburg-Querfurt digital vor.<br />

keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n Kriterien zur Festlegung von VRG Wassergewinnung<br />

wer<strong>de</strong>n festgesetzte, lan<strong>de</strong>s- und regionalbe<strong>de</strong>utsame<br />

Trinkwasserschutzgebiete im REPHarz als VRG<br />

Wassergewinnung aufgenommen.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s geringen Verfahrensvorlaufes <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten WSG-Anpassung kann ohne Kenntnis<br />

diesbezüglicher Unterlagen keine entsprechen<strong>de</strong><br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s Vorschlages erfolgen, zu<strong>de</strong>m im<br />

angrenzen<strong>de</strong>n REPHalle (2. Entwurf) das VRG-<br />

Wassergewinnung Ziegelrodaer Forst nicht bis an die<br />

<strong>Planung</strong>sregionsgrenze reicht.<br />

Die jetzigen, möglicherweise betroffenen Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz (z.B. VRG Natur und Landschaft, VBG-<br />

Forstwirtschaft, Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe<br />

bzw. regional be<strong>de</strong>utsamer Flugplatz Allstedt) sind als<br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im geplanten Verfahren zur<br />

Festsetzung <strong>de</strong>s Trinkwasserschutzgebietes zu beachten bzw.<br />

zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 383 von 610


TÖB: (301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

301-3 Im 2. Entwurf wird mehrfach auf die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Waldflächen für ein großräumiges ökologisches<br />

Verbundsystem eingegangen (G 1 und 2 in Pkt.<br />

5.2.3, Z 3 in Pkt. 5.2.7). Im Sinne einer<br />

ausgewogenen Raumplanung erfolgt im REPHarz<br />

die Ausweisung von Waldflächen generell als<br />

Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft,<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems wer<strong>de</strong>n nur im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

ausgewiesen.<br />

Mit Bezug auf die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> UNB vom<br />

28.12.2005 wird nochmals auf die hohe ökologische<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen Waldbestän<strong>de</strong> im<br />

Grenzbereich zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hingewiesen, die im<br />

REP Halle entsprechend als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

ausgewiesen sind.<br />

Insofern ist hier in je<strong>de</strong>m Fall sicher zu stellen, dass<br />

auch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft die Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebiete zum Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems zur Anwendung kommen.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

301-1 Bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom 28.12.2005 wur<strong>de</strong><br />

auf die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Weiterfuhrung <strong>de</strong>s von Sachsen<br />

kommen<strong>de</strong>n, in Ost-Westrichtung führen<strong>de</strong>n und<br />

nördlich von Landgrafroda die Region Harz<br />

erreichen<strong>de</strong>n überregionalen Radweges Salzstraße<br />

hingewiesen. Dieser Radweg ist im<br />

Lan<strong>de</strong>swegekonzept und im Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> Region Halle enthalten (s.<br />

Anlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme von 2005).<br />

Zu diesen regionsübergreifen<strong>de</strong>n Problemen sowie<br />

zu nachstehen<strong>de</strong>n Anregungen <strong>de</strong>s Umweltamtes<br />

sollten Abstimmungen zwischen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme In Pkt. 5.2.7. Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft Z 3 ist<br />

dargelegt, dass die VBG Forstwirtschaft auch die Aufgabe<br />

eines ökologischen Verbundsystems wahrnehmen. Aufgrund<br />

dieser Aufgabe <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s ist von einer Ausweisung als VBG<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems abgesehen<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Übernahme erfolgt in Text und Karte<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 384 von 610


TÖB: (302) Landkreis Nordhausen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

302-1 Der REPHarz tangiert <strong>de</strong>n Landkreis Nordhausen<br />

nördlich und nord - östlich. Die <strong>Planung</strong>en <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"<strong>Planung</strong>sregion Harz" gehen sowohl mit <strong>de</strong>n<br />

Intentionen <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Ausweisung geführten<br />

Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen sowie<br />

mit <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und Vogelschutzgebiete konform<br />

(Anlage).<br />

Vor diesem Hintergrund wird aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht festgestellt, dass <strong>de</strong>n<br />

Belangen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Landkreises Nordhausen<br />

Rechnung getragen wur<strong>de</strong>.<br />

Von <strong>de</strong>n Fachbereichen wur<strong>de</strong>n keine weiteren<br />

Hinweise geäußert.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 385 von 610


TÖB: (304) Landkreis Schönebeck<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

304-2 Umweltbericht:<br />

Zum Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong> ein Umweltbericht<br />

erar<strong>bei</strong>tet. Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung war die<br />

Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch die Festsetzung von<br />

Vorranggebieten im <strong>Planung</strong>sraum.<br />

Landkreisübergreifend sind hier das Eignungsgebiet<br />

Borne und das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

<strong>bei</strong> Staßfurt zu benennen.<br />

Im Umweltbericht wur<strong>de</strong>n Aussagen zum<br />

Eignungsgebiet -Win<strong>de</strong>nergie Borne- nicht getroffen,<br />

da das Gebiet bereits einer Umweltprüfung<br />

unterzogen wur<strong>de</strong>.<br />

Für das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Solfeld<br />

Staßfurt wur<strong>de</strong> das Konfliktpotenzial als gering bis<br />

mittel eingeschätzt, da die Solegewinnung untertägig<br />

erfolgt.<br />

Durch das Monitoring auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung ist regelmäßig ein Überblick über<br />

die Umweltauswirkungen gegeben und es kann<br />

entsprechend schnell auf Fehlentwicklungen reagiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier<strong>bei</strong> sollte aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> landkreisübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Lage die zuständige <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

304-3 Untere Wasserbehör<strong>de</strong>:<br />

Durch <strong>de</strong>n REP Harz wer<strong>de</strong>n wasserwirtschaftliche<br />

Belange <strong>de</strong>s Landkreises Schönebeck nicht berührt.<br />

Diese Einschätzung könnte sich <strong>bei</strong> einer<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s REP hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erschließung untertägiger Lagerstätten und<br />

Energierohstoffe än<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 386 von 610


TÖB: (304) Landkreis Schönebeck<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

304-4 Sachgebiet Kreisplanung<br />

Durch die bevorstehen<strong>de</strong> Kreisgebietsreform bil<strong>de</strong>n<br />

die bisherigen Landkreise Bernburg, Aschersleben-<br />

Staßfurt und Schönebeck <strong>de</strong>n neuen Salzlandkreis.<br />

Der Entwurf zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt sieht die Zuordnung <strong>de</strong>s Salzlandkreises zur<br />

<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg vor. Die<br />

Lan<strong>de</strong>sregierung hat in einer Pressemitteilung<br />

erklärt, dass bis zum 30.11.07 die bisherige<br />

Zusammensetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften erhalten bleibt. Es wird aus<br />

diesem Grund ab 01.07.2007 um eine Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Amtes für Regionalplanung und<br />

Wirtschaftsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s zukünftigen Landkreises<br />

Salzland <strong>bei</strong> allen Vorhaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung <strong>de</strong>s<br />

bisherigen Landkreises Aschersleben- Staßfurt<br />

gebeten.<br />

Formell wird darauf hingewiesen, dass das<br />

Raumordnungsgesetz durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

vom 09.12.2006 (BGBI. I S. 2833) zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

304-1 Erhebliche Einwän<strong>de</strong> und Be<strong>de</strong>nken zum<br />

vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n nicht<br />

geäußert.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

305-1 Zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz habe ich keine<br />

Anregungen vorzubringen. Meine mit Datum vom<br />

14.11.05 vorgebrachten Anregungen zum 1. Entwurf<br />

sind angemessen berücksichtigt.<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 387 von 610


TÖB: (309) LMBV Lausitzer und Mittel<strong>de</strong>utsche Bergbau-Vewaltungsgesellschaft mbH Liegenschaftsabteilung Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

309-1 - keine abwägungsrelevanten Hinweise/Be<strong>de</strong>nken<br />

zum 2. Entwurf abgegeben -<br />

Eine Vielzahl von Hinweisen auf <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige<br />

Eigentumsverhältnisse, bergrechtliche<br />

Verantwortungsbereiche, Flutungsziele Concordia-<br />

See, Grundwasserstän<strong>de</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Flutung,<br />

Braunkohlentiefbaubauanlagen,<br />

Altlastverdachtsflächen und Flutungsanlagen wur<strong>de</strong><br />

gegeben, zum Teil auch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom 11.11.05<br />

zum 1. Planentwurf und behalten auch für <strong>de</strong>n 2.<br />

Planentwurf ihre Gültigkeit.<br />

Weitere Zusätze/Hinweise zum 2. Planentwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz bestehen nicht.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 388 von 610


TÖB: (311) MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.12 Lagerstätten<br />

311-1 Nach Prüfung in unserem Hause möchten wir uns<br />

zum vorliegen<strong>de</strong>n Planentwurf, in Ergänzung zu<br />

unserer Stellungnahme vom 15. Dezember 2005,<br />

wie folgt äußern:<br />

Wie bereits im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong> die<br />

Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmul<strong>de</strong> <strong>de</strong>m<br />

Punkt 7.12. Lagerstätten, hier insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Grundsatz G 6, zugeordnet. Damit wird anerkannt,<br />

dass diese Lagerstätte ein regional be<strong>de</strong>utsames<br />

Geopotenzial darstellt und <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen angemessen<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n soll. Im gleichen Absatz wird<br />

darauf hingewiesen, dass aus raumordnerischer<br />

Sicht eine höherstufige Einordnung nicht<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann. Die in unserem<br />

Schreiben vom 15. Dezember 2005 genannten<br />

wichtigen Fakten sind im <strong>Abwägung</strong>sprozess nicht<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung über die<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnisse wird unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em als<br />

Begründung seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz auf die<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s LEP-LSA verwiesen.<br />

Um zu unterstreichen, wie wichtig uns die<br />

Standortsicherung und damit die Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet ist, möchten wir Ihnen an dieser<br />

Stelle <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Auszug unserer<br />

Stellungnahme, die wir im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bekanntgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen <strong>Planung</strong>sabsicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sregierung zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt im September 2006 an das Ministerium für<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr abgegeben haben,<br />

einfügen.<br />

Auszug unseres Schreibens vom 01. November<br />

2006 an das Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />

Verkehr zum<br />

Vorbehaltsgebiet Braunkohlenlagerstätte "Egelner<br />

Südmul<strong>de</strong>".<br />

"Für das Feld "Egelner Südmul<strong>de</strong>" liegt mit einer<br />

Verleihungsurkun<strong>de</strong> auf Bergwerkseigentum <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

BVVG ein <strong>de</strong>finiertes Polygon für eine ortsgenaue<br />

Darstellung vor. Die MIBRAG mbH will im 2. Halbjahr<br />

2007 mit <strong>de</strong>n Erkundungsar<strong>bei</strong>ten in diesem Feld<br />

beginnen.<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten<strong>de</strong>fizite und <strong>de</strong>m sich an<br />

eine Erkundung anschließen<strong>de</strong>n Genehmigungsgang<br />

erscheint aus heutiger Sicht ein Abbau erst nach<br />

2025 möglich. Im Falle einer lagemäßigen<br />

keine Berücksichtigung Es erfolgt lt. rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />

Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />

gegenwärtig und zukünftig ausschließlich im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lagerstätte Profen. Die LEP-Festlegungen sind nach § 6 Abs. 1<br />

LPlG zu beachten und zu übernehmen. Eine mögliche<br />

raumordnerische Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner<br />

Südmul<strong>de</strong> hat folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen,<br />

diesbezüglich ist die beabsichtigte LEP-Fortschreibung<br />

abzuwarten.<br />

Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zu dieser Lagerstätte<br />

sind angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächengröße <strong>de</strong>s BWE und <strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer<br />

Gewinnung verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen und großräumigen<br />

Beeinträchtigungen noch nicht ausreichend für eine<br />

sachgerechte <strong>Abwägung</strong> zwischen einer raumordnerischen<br />

Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> BK-Lagerstätte und <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfordnerissen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch im Hinblick <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht).<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><br />

einer Gewinnung und Verwertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Braunkohle, weit über die<br />

<strong>Planung</strong>sregion hinausgehen<strong>de</strong>n möglichen ökologischen,<br />

ökonomischen und sozialen Auswirkungen han<strong>de</strong>lt es sich hier<br />

nicht (nur) um eine regionalbe<strong>de</strong>utsame, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ein<strong>de</strong>utig um<br />

eine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Lagerstätte. Folglich ist hier <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die entschei<strong>de</strong>ne raumordnerische<br />

<strong>Planung</strong>sgrundlage.<br />

Siehe auch Datensatz 254-35 (IHK Mag<strong>de</strong>burg).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 389 von 610


TÖB: (311) MIBRAG Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.12 Lagerstätten<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

Vorbehaltsausweisung im LEP sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

MIBRAG mbH in <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit geäußerte<br />

Verzicht auf das Teilfeld Lö<strong><strong>de</strong>r</strong>burg und <strong>de</strong>n Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nordmul<strong>de</strong>, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m generellen<br />

Verzicht auf eine Bo<strong>de</strong>verlegung, berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir bitten um Prüfung und Einar<strong>bei</strong>tung unserer<br />

Ergänzungswünsche."<br />

312-1 Unsererseits wird zum REPHarz kein Einwand<br />

erhoben, da sich in diesem Bereich keine Anlagen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagenteile unseres Unternehmens befin<strong>de</strong>n<br />

bzw. diese von Ihrem Vorhaben nicht beeinflusst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

1 Rechtliche Grundlagen<br />

313-8 In Abs. 2 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Zeile nach <strong>de</strong>n<br />

Worten.....Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung..."<br />

entsprechend LPIG § 17 Abs. 1 einzufügen ".. für die<br />

<strong>Planung</strong>sregionen..."<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 390 von 610


TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

313-4 G 12: Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt vom<br />

18.9.2006 gab die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong><br />

ihre Absicht bekannt, <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

neu aufzustellen. Ein wesentlicher Punkt <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Plans wird aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

rückläufigen Bevölkerungsentwicklung die<br />

Überprüfung <strong>de</strong>s Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-<br />

Anhalt sein. In diesem Zusammenhang wer<strong>de</strong>n auch<br />

die Kriterien zur Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren in <strong>de</strong>n<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Bis dahin ist eine stringente Anwendung <strong>de</strong>s<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Zentrale-Orte-Systems in <strong>de</strong>n Regionen<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Eine Festlegung zur Wahrnehmung von<br />

zentralörtlichen Funktionen in weiteren Orten ist nicht<br />

genehmigungsfähig.<br />

volle Berücksichtigung G 12 wird gestrichen.<br />

Die Verwaltungssitze von Verwaltungsgemeinschaften und<br />

Einheitsgemein<strong>de</strong>n, die zur Zeit nicht als Grundzentrum<br />

eingestuft sind, wer<strong>de</strong>n durch die Streichung nicht in Frage<br />

gestellt. Durch die künftige Gemein<strong>de</strong>gebietsreform kann es<br />

jedoch zu diesbezüglichen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen kommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

313-9 Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21:<br />

Die Ziele Z 15, Z 16, Z 18, Z 19 und Z 21 wur<strong>de</strong>n<br />

wortgleich und kursiv aus <strong>de</strong>m LEP 3.2.8. und 3.2.9.<br />

übernommen. Im LEP sind diese jedoch als<br />

Grundsätze festgelegt. Soll hierzu eine<br />

Zielfestlegung erfolgen, wäre dieses eine<br />

Präzisierung und kann daher nicht kursiv erscheinen.<br />

Da diese Festlegungen jedoch ohne weitere<br />

räumliche und sachliche Bestimmung übernommen<br />

wur<strong>de</strong>n, ist eine Präzisierung einer LEP-Festlegung<br />

vom Grun<strong>de</strong> nicht gegeben. Die rechtliche Qualität<br />

dieser Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung muss zumin<strong>de</strong>st<br />

angezweifelt wer<strong>de</strong>n und ist zu über<strong>de</strong>nken.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Zielfestlegungen wer<strong>de</strong>n bis auf Z 15 <strong>bei</strong>behalten und nicht<br />

mehr kursiv dargestellt .<br />

Zu Z 15: Die zugrun<strong>de</strong> gelegte LEP-Formulierung ist eine Soll-<br />

Formulierung, <strong><strong>de</strong>r</strong>en rechtliche Zielqualität <strong>de</strong>swegen fraglich ist.<br />

Zu Z 16: Die zugrun<strong>de</strong> gelegte LEP-Formulierung besitzt bereits<br />

ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Die Begründung zu Z 16 wird<br />

ergänzt um die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulich integrierten<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsstandorte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>de</strong>mografischen Entwicklung, die es durch Z 16 (und nicht als<br />

Grundsatz) hinreichend zu schützen gilt. Um ein Abweichen in<br />

atypischen Ausnahmefällen zu ermöglichen, wird im Sinne<br />

einer Regel-Ausnahme-Struktur in Z 16 das Wort<br />

"grundsätzlich" eingefügt.<br />

Zu Z 18 und Z 19: Die Begründung für die Höherstufung wird<br />

sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />

"Diesen Versorgungsauftrag können die zentralen Orte <strong>bei</strong><br />

schwieriger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rahmenbedingungen (Bevölkerungsund<br />

Finanzentwicklung) nur dann erfüllen, wenn diese selbst <strong>bei</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>m Bedarf die dafür notwendige Infrastruktur<br />

tatsächlich vorhalten (Z 17) und durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Orte in ihrem<br />

Verflechtungsbereich nicht durch zusätzliche Konkurrenz<br />

geschwächt wer<strong>de</strong>n (Z 18). Die stringentere Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aktuellen LEP-Grundsätze entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd. LEP-Neuaufstellung, welches gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bekanntmachung im Ministerialblatt vom 18.09.2006 auch die<br />

Überprüfung <strong>de</strong>s Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt<br />

unter <strong>de</strong>n Rahmenbedingungen einer rückläufigen<br />

Bevölkerungsentwicklung zum Inhalt hat."<br />

siehe auch STN <strong>de</strong>s MLV zu G 12 ("stringente Anwendung <strong>de</strong>s<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen ZOS gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t", ist allein mit Grundsätzen nicht<br />

umsetzbar). Um ein Abweichen in atypischen Ausnahmefällen<br />

zu ermöglichen, wird im Sinne einer Regel-Ausnahme-Strukur<br />

in Z 19 die Worte "in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel" eingefügt.<br />

Z 21: Hier geht es lediglich um die Prüfpflicht, ob auch<br />

versiegelte Flächen genutzt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />

diesbezüglicher (lediglicher) Grundsatz ist auch angesichts<br />

freiwer<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen, z.B. durch <strong>de</strong>n Stadtumbau, im Sinne<br />

<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes nicht ausreichend (kann bereits<br />

weggewogen wer<strong>de</strong>n ohne tatsächliche Prüfung). Die Prüfpflicht<br />

sichert eine angemessene Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

diesbezüglichen allgemeinen Grundsätze (G 2-1, G 8-2, G 9-3,<br />

G 9-4, G 10-2) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen <strong>Planung</strong>. Die<br />

Begründung zu Z 21 wird entsprechend ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 392 von 610


TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

313-35 Begründungen:<br />

Zu Zielen Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21<br />

Die Formulierung, dass Grundsätze <strong>de</strong>s LEP<br />

übernommen und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung zum Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

"aufgewertet" wer<strong>de</strong>n, ist nicht angemessen. Sollen<br />

diese Grundsätze aus <strong>de</strong>m LEP präzisiert und auf<br />

regionalplanerischer Ebene als Ziele festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung die daraus<br />

resultieren<strong>de</strong>n Bindungswirkungen, die diese<br />

Zielfestlegungen hervorrufen sowie die Grün<strong>de</strong> für<br />

die getroffenen Festlegungen im REP darzulegen.<br />

Die Begründung vermittelt <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>n Eindruck,<br />

dass materiell keine bestimmten<br />

regionalplanerischen Präzisierungen vorgenommen<br />

wur<strong>de</strong>n, so dass letztendlich die Festlegungen nicht<br />

die rechtliche Qualität von Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

haben.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

313-10 G 3: Der Grundsatz G 3 ist entbehrlich.<br />

Unter Z 2 wur<strong>de</strong> die Zielfestlegung aus <strong>de</strong>m LEP<br />

übernommen; diese bin<strong>de</strong>t öffentliche Stellen<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> ( Nicht-) Erteilung entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung hierzu (LEP)<br />

wird ausgeführt, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e (als ausgeschlossene<br />

gewerbliche und zu Wohnzwecken zu errichten<strong>de</strong>)<br />

Neubauten <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserbehör<strong>de</strong><br />

bedürfen. Insofern bedarf es hier keiner<br />

"Aufweichung" <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielfestlegung aus <strong>de</strong>m LEP. Der<br />

Grundsatz ist zu streichen.<br />

volle Berücksichtigung Z 15 wird wie im LEP als Grundsatz "zurückgestuft". Die<br />

Begründungen für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zielfestlegungen wer<strong>de</strong>n ergänzt<br />

(siehe auch Datensatz 313-9).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Grundsatz G 3 führt im Vgl. zur LEP-Begründung zu keiner<br />

"Aufweichung" <strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 enthalten<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>m LEP<br />

übernommen<strong>de</strong>n Zielfestlegung, da G 3 sogar über<br />

Bauvorhaben für gewerbliche und Wohnzwecken hinausgeht.<br />

G 3 greift <strong>bei</strong> allen Bauvorhaben, die geeignet sind, das<br />

Hochwassergeschehen zu beeinflussen. In G 3 wur<strong>de</strong><br />

zusätzlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aspekt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgleichsmaßnahmen <strong>bei</strong><br />

unumgänglichen baubedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s<br />

Retentionsvermögens (z.B. durch Deichbau) aufgenommen.<br />

Dieses wur<strong>de</strong> bereits mehrfach angewen<strong>de</strong>t und hat sich als<br />

wichtiges Hilfsmittel zur Überprüfung machbarer<br />

diesbezüglicher Kompensationen erwiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 393 von 610


TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

313-6 Überlagerung von Vorranggebieten für<br />

Wassergewinnung mit Vorbehaltsgebieten für<br />

Tourismus und Erholung- Begründung<br />

Gemäß § 7 Abs. 4 ROG sind Vorranggebiete<br />

Gebiete, die für bestimmte, raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Funktionen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungen vorgesehen sind und<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesem<br />

Gebiet ausschließen, soweit diese mit <strong>de</strong>n<br />

vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung nicht vereinbar sind. Das heißt, dass<br />

Vorrangfunktionen aufgrund ihrer erheblichen<br />

Bindungswirkung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur im Ausnahmefall<br />

überlagert wer<strong>de</strong>n dürfen. Im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Planentwurf wur<strong>de</strong>n die Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung Nr. I, II und X großflächig mit <strong>de</strong>m<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Nr. 1<br />

überlagert. Wenn daran festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, ist<br />

dies nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />

enthält <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit keine Begründung hierzu. Hier kann<br />

auch nicht die Begründung zu 5.2.6. ersatzweise<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n. Es muss <strong>de</strong>utlich klar gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die betroffenen Vorrangfestlegungen<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerung durch ein Vorbehaltsgebiet<br />

vereinbar sind.<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

313-48 Eine räumliche Erweiterung bestandsgeschützter<br />

bergbaulicher Vorhaben innerhalb von<br />

Vorranggebieten, die nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffsicherung<br />

dienen, ist wegen entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung zunächst grundsätzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

Ein <strong>Abwägung</strong>sgebot besteht nicht; eine Erweiterung<br />

wäre nur möglich, wenn die Rohstoffgewinnung mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegten Vorrangnutzung vereinbar wäre.<br />

Insofern hat diejenige öffentliche Stelle, die <strong>bei</strong> ihrer<br />

Entscheidung Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu beachten<br />

hat, dies entsprechend zu prüfen und ggf.<br />

nachzuweisen( Begründung 5.1.5. Z 7).<br />

volle Berücksichtigung Die Begründung zu Ziel 2 im Pkt. 5.1.2 wird sinngemäß wie<br />

folgt ergänzt:<br />

"Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong>de</strong>s ROG und <strong>de</strong>s LPlG können<br />

Vorrangfunktionen -bzw. Vorranggebiete aufgrund ihrer<br />

erheblichen Bindungswirkung nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur im Ausnahmefall<br />

überlagert wer<strong>de</strong>n. Die Vorranggebiete Nr. I, II und X wer<strong>de</strong>n<br />

als ein solcher Ausnahmefall vom Vorbehaltsgebiet für<br />

Tourismus und Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" überlagert<br />

(siehe auch Pkt. 5.2.6.). Die genannten Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung nehmen große Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> be<strong>de</strong>utendsten<br />

Tourismusregion <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, <strong>de</strong>m Harz, ein<br />

und besitzen selbst eine hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholungseignung<br />

hochwertige naturräumliche Ausstattung. Da es sich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überlagern<strong>de</strong>n Vorbehaltsfunktion in erster Linie um die<br />

regionalplanerische Sicherung einer ruhigen,<br />

landschaftsbezogenen Erholung han<strong>de</strong>lt, die bereits auch<br />

schon stattfin<strong>de</strong>t (v.a. Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf <strong>de</strong>m<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Wegenetz), sind im Regelfall keine inhaltlichen<br />

Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wassergewinnung als übergeordnete<br />

Vorrangfunktion zu erwarten. Die zu schützen<strong>de</strong>n Oberflächenund<br />

Grundwasservorkommen wer<strong>de</strong>n durch die genannte<br />

Erholungsform nicht beeinträchtigt. Folglich ist in <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Gebieten die nachgeordnete Vorbehaltsfunktion mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ausgewiesenen Vorrangfunktion Wassergewinnung<br />

vereinbar."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Satz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bzw.<br />

ergänzt: "Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> räumliche Erweiterungen<br />

besteht jedoch <strong>Abwägung</strong>sgebot, sofern keine Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung betroffen sind. Im Falle betroffener Ziele ist eine<br />

Erweiterung aus raumordnerischer Sicht nur möglich, wenn die<br />

Rohstoffgewinnung mit <strong>de</strong>m betroffenen Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

vereinbar ist."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

313-11 Es wur<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte zum REP festgelegt,<br />

jedoch we<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer Nummer versehen noch im<br />

Text benannt. Dies ist nachzuholen.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Gegensatz zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorbehaltsgebieten, die häufig nicht<br />

im räumlichen Zusammmenhang mit <strong>de</strong>n thematisch<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Vorranggebieten stehen (z.B VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung), ist dies <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG- und VBG-<br />

Hochwasserschutz auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> räumlichen Bindung an die<br />

Flusstäler bzw- auen i.d.R. stets gegeben. Damit ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verweis in Z 1 <strong>de</strong>s Pkt. 5.2.1 (VBG-HWS) auf die im Pkt. 5.1.1.<br />

genannten Fließgewässersysteme (VRG-HWS) zur<br />

nachvollziehbaren Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen VBG-<br />

Hochwasserschutz ausreichend.<br />

Lediglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG-HWS, die nicht kartografisch dargestellt<br />

sind, fehlt bisher eine hinreichend sichere Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

(jeweils angrenzen<strong>de</strong>n) VBG-HWS in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte. Folglich<br />

wer<strong>de</strong>n lediglich die VBG-HWS nummeriert (entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nummerierung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-HWS), <strong><strong>de</strong>r</strong>en angrenzen<strong>de</strong> VRG-<br />

HWS nicht kartografisch dargestellt sind. Die Begründung zu<br />

Pkt. 5.2.1. wird entsprechend ergänzt.<br />

Im übrigen wur<strong>de</strong>n im LEP-LSA bereits die VRG-<br />

Hochwasserschutz nicht nummeriert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

313-2 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />

wur<strong>de</strong> eine für alle <strong>Planung</strong>sregionen in Sachsen-<br />

Anhalt abgestimmte Definition für Vorbehaltsgebiete<br />

für Rohstoffgewinnung vorgegeben. Die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz hat diese Definition<br />

nicht übernommen; die im vorliegen<strong>de</strong>n REP-Entwurf<br />

enthaltene Definition für Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> abgestimmt. Diese<br />

Verfahrensweise verstößt gegen die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> im Rahmen ihrer<br />

Rechtsaufsicht getroffenen Festlegungen und kann<br />

dazu führen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> REP nicht genehmigt wird.<br />

Planerischer Ansatz für die Festlegung von Vorrang-<br />

bzw. Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung ist<br />

die Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

(Lagerstättenschutz) im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge,<br />

da diese standortgebun<strong>de</strong>n, nicht erneuerbar und<br />

nicht vermehrbar sind. Kriterien für die Sicherung<br />

einer Lagerstätte sind <strong><strong>de</strong>r</strong>en Qualität, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

volkswirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

geologischer und wirtschaftlicher Erkundungsgrad;<br />

die Wichtung nach diesen Kriterien ist Grundlage für<br />

die Festlegung einer Lagerstätte als Vorrang- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

als Vorbehaltsgebiet.<br />

Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition von Vorranggebieten für<br />

Rohstoffgewinnung im LEP können auch erkun<strong>de</strong>te<br />

Lagerstätten, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abbau <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht beabsichtigt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> abzusehen ist, als solche raumordnerisch<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n, so dass damit auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lagerstättenschutz zur langfristigen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Versorgung mit Rohstoffen erfasst ist.<br />

Dieser Aspekt und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Schutz vor Überbauungen<br />

kann mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Vorbehaltsgebieten -<br />

als <strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrer Bindungswirkung schwächeren<br />

Kategorie - nicht gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die zeitliche Inanspruchnahme von<br />

Rohstoffvorkommen ist mit raumordnerischen Mitteln<br />

ohnehin nicht steuerbar.<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchlich erscheint <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Festlegungen zur<br />

Rohstoffsicherung, dass Lagerstätten, für die bereits<br />

Abbaugenehmigungen vorliegen, wie bespielsweise<br />

die Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben (Teilfeld<br />

1), <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abbau bereits planfestgestellt ist, als<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Gemäß bisheriger Begriffs<strong>de</strong>finition in Z 1 <strong>de</strong>s Pkt. 5.2.5<br />

ergänzen die VBG-Rohstoffgewinnung die in Pkt. 5.1.5<br />

ausgewiesenen VRG in ihrer (Teil-)Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

langfristigen Sicherung von standortgebun<strong>de</strong>nen Rohstoffen.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgetragen<strong>de</strong>n Kriterien wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entscheidung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstufung einer <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht wirtschaftlich<br />

genutzen Lagerstätte als VRG o<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG angewen<strong>de</strong>t. So<br />

wur<strong>de</strong>n die volkswirtschaftlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Hartgesteinlagerstätten Ballenstedt-Rehköpfe und Großer<br />

Hornberg als VRG-Rohstoffgewinnung regionalplanerisch<br />

gesichert. Das die als VBG-Rohstoffgewinnung eingestuften<br />

Lagerstätten <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, liegt<br />

auch daran, dass die dortigen Lagerstätten im Vgl. zu <strong>de</strong>n<br />

bereits aufgeschlossenen, i.d.R. als VRG gesicherten<br />

Lagerstätten, eben nicht solche herausragen<strong>de</strong>n<br />

Rohstoffqualitäten aufweisen.<br />

Der planfestgestellte Abbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Kiessandlagerstätte<br />

Frose/Aschersleben ist so groß, dass unter Berücksichtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> im Bereich Aschersleben-Hoym vorhan<strong>de</strong>nen hohen<br />

Konzentration von regionalplanerisch gesicherter<br />

Kiessandlagerstätten und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Konflikte mit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (u.a. Bo<strong>de</strong>nschutz,<br />

Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche, Erholungsziele im<br />

Seeland) das Teilfeld 1 zunächst als VBG eingestuft wur<strong>de</strong>. Lt.<br />

Planfeststellungsbeschluss ist <strong><strong>de</strong>r</strong> dortige Abbau erst im<br />

Nachgang <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung im Teilfeld 2 (als VRG<br />

gesichert) geplant, so dass voraussichtlich mit <strong>de</strong>m Abbau erst<br />

weit nach 2020 begonnen wird. Der Abbauzeitraum soll dann<br />

fast 50 Jahre betragen, wo<strong>bei</strong> die Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>s<br />

Planfeststellungsbeschlusses für <strong>bei</strong><strong>de</strong> Teilfel<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben lediglich bis 2033<br />

befristet ist.<br />

Die in Z 1 bisher enthalten<strong>de</strong> Begriffs<strong>de</strong>fintion für die VBG-<br />

Rohstoffgewinnung wird unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />

eigenen und <strong><strong>de</strong>r</strong> vom MLV vorgegebenen Formulierung wie<br />

folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und in Z 1 und G 2 geteilt:<br />

"Z 1: VBG-RG sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen, die<br />

rohstoffgeologisch und rohstoffwirtschaftlich noch nicht<br />

abschließend untersucht sind. VBG-RG sollen in erster Linie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen dienen.<br />

Nutzungen in diesen Gebieten sollen das Vorhan<strong>de</strong>nsein eines<br />

potentiell nutzbaren Bo<strong>de</strong>nschatzes und die künftige<br />

Möglichkeit einer Gewinnung <strong>de</strong>s Rohstoffs mit erhöhtem<br />

Gewicht berücksichtigen.<br />

G 2: Zu <strong>de</strong>n VBG-RG können auch <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht genutzte<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Rohstofflagerstätten gehören, die aber für<br />

eine künftige wirtschaftliche Nutzung in Frage kommen."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

313-12 Z 3: Die Festlegung soll sicherstellen, dass zum<br />

Einen <strong><strong>de</strong>r</strong> "Tourismus im Einklang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur"<br />

steht und die Tourismuskonzepte in <strong>de</strong>n<br />

Vorbehaltsgebieten an <strong>de</strong>n gewachsenen,<br />

naturnahen Landschaftspotentialen auszurichten<br />

sind und zum An<strong><strong>de</strong>r</strong>en, dass das in diesen<br />

Vorbehaltsgebieten ansie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Gewerbe dieser<br />

Tourismusausrichtung angepasst wird und nicht<br />

entgegensteht.<br />

Diese Festlegung lässt es materiell an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

räumlichen und sachlichen Bestimmtheit für ein Ziel<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fehlen und muss daher als<br />

Grundsatz festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

313-36 Begründungen:<br />

Zu Z 1 und G 4, Pkt. 1. Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>, Abs.<br />

2<br />

Hier wird erläutert, dass das Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung überlagert wird mit <strong>de</strong>m<br />

Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Nr. 1 und<br />

dass diese Überlagerung eine regionalplanerische<br />

Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vorranggebiet nachgeordneten<br />

möglichen Raumnutzungen darstellt.<br />

Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass Überlagerungen<br />

grundsätzlich nicht zulässig sind, ist die<br />

Formulierung so nicht ausreichend. Es sind die<br />

Bindungswirkungen, die die überlagerten<br />

Festlegungen hervorrufen, darzulegen.<br />

313-37 Zu G 4 Pkt. 2. Seeland, Zeile 5<br />

Die Formulierung "Die Wasserfläche <strong>de</strong>s ... wur<strong>de</strong><br />

gemäß <strong>de</strong>s Handbuchs ..."ist zu überprüfen. Die<br />

Einstufung <strong>de</strong>s Concordia-Sees als Standgewässer<br />

1. Priorität wur<strong>de</strong> nicht wegen <strong>de</strong>s Handbuchs <strong>de</strong>s<br />

Blauen Ban<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vorgenommen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

künftigen Wasserfläche, die letztlich die<br />

überregionale Be<strong>de</strong>utung begrün<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in G 3<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (VRG Wassergewinnung) steht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

generellen Überlagerung mit <strong>de</strong>m VBG für Tourismus/Erholung<br />

keineswegs entgegen. Sollte es jedoch in diesen<br />

Überlagerungsbereichen zu Nutzungskonflikten kommen, hat<br />

in solchen Fällen das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung Priorität vor <strong>de</strong>m<br />

Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung. Diese Überlagerung stellt somit<br />

eine regionalplanerische Wichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesen<br />

Vorranggebieten für Wassergewinnung nachgeordneten<br />

möglichen Raumnutzungen dar. Es ist davon auszugehen, dass<br />

das VBG für Tourismus/Erholung mit <strong>de</strong>m VRG für<br />

Wassergewinnung vereinbar ist (siehe hierzu Datensatz 313-6).<br />

Die Begründung zur diesbezüglichen Überlagerung wird im Pkt.<br />

5.2.6. wie folgt ergänzt:<br />

"Es kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass im Regelfall die<br />

Vorbehaltsfunktion Erholung und Tourismus mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorrangfunktion Wassergewinnung in <strong>de</strong>n betroffenen Gebieten<br />

<strong>de</strong>s Harzes vereinbar ist (siehe auch Begründung zu Z 2 in Pkt.<br />

5.1.2.)."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Eine Umformulierung wird wie folgt vorgenommen: "Die<br />

zukünftige Wasserfläche <strong>de</strong>s Concordia-Sees (ca. 650 ha) mit<br />

ganzjährigem Erlebnisangebot wur<strong>de</strong> im Handbuch <strong>de</strong>s Blauen<br />

Ban<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt als Standgewässer mit 1. Priorität<br />

eingestuft."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

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6.1 Lan<strong>de</strong>s- und regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte<br />

313-13 Z 1: Die Festlegung ist eine Präzisierung <strong>de</strong>s im LEP<br />

unter Pkt. 3.4 ausgewiesenen Ziels <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung. Die Formulierung: "Die dafür<br />

benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren und<br />

städtebaulich zu sichern und zu entwickeln." ist an<br />

die Regionalplanung gerichtet. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Festlegung zu Z 1 im REP Harz wur<strong>de</strong> dieser<br />

Ermächtigung nachgekommen, von daher ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Satz zu streichen.<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

313-14 Z 1: In Halberstadt besteht bereits eine<br />

Güterverkehrsstelle. Deshalb ist die Formulierung<br />

wie folgt zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n: "Die Güterverkehrsstelle in<br />

Halberstadt wird zu einem regionalen<br />

Güterverkehrszentrum entwickelt bzw. ausgebaut".<br />

keine Berücksichtigung Es ist nicht erkennbar, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> strittige Satz in Z 1 nur an die<br />

Regionalplanung gerichtet ist. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch das Wort<br />

"städtebaulich" ist eher davon auszugehen, dass die<br />

Konkretisierung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />

ausgewiesenen Vorrangstandorte durch die kommunale<br />

Bauleitplanung zu erfolgen hat.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die textliche Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA wird <strong>bei</strong>behalten, da seit<br />

Inkraftreten <strong>de</strong>s LEP 1999 diese lan<strong>de</strong>splanerische Vorgabe<br />

bisher nicht umgesetzt wur<strong>de</strong>. Zumin<strong>de</strong>st <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen<br />

Bahn AG spielt offensichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Güterbahnhof Halberstadt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit als zentraler regionaler Umschlagplatz für Güterverkehr,<br />

<strong>de</strong>n sogenannten "Railports" keine Rolle (siehe auch<br />

www.railon.com, nächste Railports in Braunschweig und Halle).<br />

Die Begründung zu Z 1 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />

"In <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt, welche in Z 1 als Standort für ein<br />

Güterverkehrszentrum benannt wird, ist bereits eine<br />

Güterverkehrsstelle am Kreuzungspunkt von zwei<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Schienenverbindungen (Halle-Halberstadt-<br />

Hannover und Mag<strong>de</strong>burg-Harz) vorhan<strong>de</strong>n".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

313-15 G 2: Der raumordnerische Begriff:<br />

"Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit" ist nach § 3 Nr. 4 ROG<br />

<strong>de</strong>finiert. Der im Text vorkommen<strong>de</strong> Begriff<br />

"überregionale Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit" ist <strong>de</strong>shalb zu<br />

ersetzen: Vorschlag: ersetzen durch "überregionale<br />

Be<strong>de</strong>utsamkeit".<br />

313-16 Z 3: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass beabsichtigte, neue großflächige<br />

Freizeitanlagen raumverträglich sind.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Maßnahmen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit i.d.R. einer lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Abstimmung bedürfen, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Raumverträglichkeit festgestellt wird, ist diese<br />

Zielfestlegung entbehrlich und zu streichen.<br />

volle Berücksichtigung wird entsprechend Vorschlag geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t in: "überregionale<br />

Be<strong>de</strong>utsamkeit"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, ebenso die lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Abstimmung. Letztere kann aber im Einzelfall an die untere<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> abgegeben wer<strong>de</strong>n. Nicht in je<strong>de</strong>m<br />

Fall sind die behördlichen Vorstellungen über "raum- und<br />

umweltverträgliche" Vorhaben auf allen <strong>Planung</strong>sebenen<br />

i<strong>de</strong>ntisch, so dass genau diese Zielfestlegung für<br />

Neuplanungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s im sensiblen Harzbereich wichtig<br />

erscheint und zum Schutz von Natur und Landschaft bestehen<br />

bleiben muss.<br />

Eine ähnliche Formulierung enthält <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-LSA <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG-<br />

Tourismus und Erholung ("Da<strong>bei</strong> ist auf die Umwelt- und<br />

Sozialverträglichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu<br />

achten.", im REPHarz in Pkt. 5.2.6., G 2, übernommen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

313-17 Z 5: Die unter <strong>de</strong>m Ziel 5 aufgeführten<br />

Schienenverbindungen sind aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />

übernommen wor<strong>de</strong>n, die zu erreichen<strong>de</strong>n<br />

Ausbaugeschwindigkeiten sind nach <strong>de</strong>m Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Plans <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (ÖPNV-Plan) Ziele <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt. Die Schienenverbindungen<br />

sind jedoch Neu- und Ausbaumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Nahverkehrs und nicht <strong>de</strong>s Fernverkehrs.<br />

313-18 Z 6: Die unter Ziel 6 Punkt b) und c) aufgeführte<br />

Schienenverbindungen sind neu aufgenommen und<br />

damit nicht Gegenstand <strong>de</strong>s LEP LSA. Im ÖPNV-<br />

Plan wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Streckenabschnitt Blankenburg -<br />

Elbingero<strong>de</strong> (Ziel 6b) verankert, <strong>de</strong>n SPNV-<br />

Regelverkehr einzustellen. Sofern jedoch für einen<br />

Betrieb Initiativen gestartet wer<strong>de</strong>n, die das für einen<br />

"wirtschaftlichen Bahnbetrieb" notwendige<br />

Aufkommen erwarten lassen, wäre das Land <strong>bei</strong><br />

Verfügbarkeit entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Haushaltsmittel bereit,<br />

ein Angebot zu unterstützen. Für die Strecke Berga-<br />

Kelbra -Stollberg (Ziel 6c) besteht It. ÖPNV-Plan<br />

Untersuchungsbedarf.<br />

313-19 Z 7, G 8: Die im Ziel 7 und G 8 aufgenommene<br />

Bedienung (außer Ziel 7f) <strong><strong>de</strong>r</strong> Streckenrelationen auf<br />

Interregio-Ebene sind alle im LEP LSA enthalten. Es<br />

ist darauf hinzuweisen, dass das Land nur begrenzte<br />

Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung <strong>de</strong>s<br />

Schienenpersonenfemverkehrs (SPFV),<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf die Linienführung, gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

dafür verantwortlichen DB Fernverkehr AG hat.<br />

Das Ziel 7f) wur<strong>de</strong> neu aufgenommen, ist jedoch<br />

nicht im ÖPNV-Plan verankert und auch kein<br />

regional festzulegen<strong>de</strong>s Ziel. Es ist zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterscheidung zwischen<br />

Schienenpersonennahverkehr und -fernverkehr ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwand<br />

sicherlich berechtigt, aber die in Z 5 aufgezeigten Neu- und<br />

Ausbaumaßnahmen stellen zunächst nur auf die<br />

Schieneninfrastruktur ab (hier keine explizite Unterscheidung<br />

zwischen Personen- und Güterverkehr). So wer<strong>de</strong>n diese<br />

Schienenstrecken auch für <strong>de</strong>n Schienengüterfernverkehr<br />

gemäß Z 10 (LEP-Übernahme) genutzt. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n alle<br />

in Z 5 genannten Strecken in <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Karte (und damit auch im<br />

REP) kartografisch als Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

ausgewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die genannten Strecken wer<strong>de</strong>n zwar im LEP nicht geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

textlich als Ausbaumaßnahme benannt, sind aber kartografisch<br />

als "Sonstige Schienenverbindung mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung"<br />

lan<strong>de</strong>splanerisch gesichert. Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong>de</strong>s Z 6 steht v.a.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt dieser Strecken wegen ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Abwicklung <strong>de</strong>s schienengebun<strong>de</strong>nen Güterverkehrs.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ist zwar die unter<br />

Ziel 7 f) genannte Relation zwar nicht namentlich benannt, aber<br />

im Pkt. 6.1.6 <strong>de</strong>s ÖPNV-Planes (Tourismus- und<br />

Freizeitverkehr) wird auf S. 62 als Maßnahme u.a.<br />

"Direktverkehre zur umsteigefreien Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

(touristischen) Zielregionen an die Ballungsräume auf stark<br />

nachgefragten Relationen an ausgewählten Tagen" benannt.<br />

Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung dient diese ergänzen<strong>de</strong><br />

regionalplanerische Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung dieser im<br />

ÖPNV-Plan festgelegten Maßnahme für <strong>de</strong>n Harz als<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Tourismusregion.<br />

Jedoch wird zur ein<strong>de</strong>utigen Trennung zwischen LEP-Vorgabe<br />

und eigener Festlegung unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Einflussmöglichkeiten das bisherige Z 7 f)<br />

gestrichen und <strong>de</strong>m G 8 folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz sinngemäß <strong>bei</strong>gefügt:<br />

"Die in Z 7 unter c) genannte Streckenrelation zwischen <strong>de</strong>m<br />

Harz und <strong>de</strong>m Großraum Berlin sollte durch die<br />

Streckenrelation Berlin - Mag<strong>de</strong>burg - Wernigero<strong>de</strong> bzw.<br />

Berlin - Aschersleben -Wernigero<strong>de</strong> ergänzt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

313-20 Z 9: Die im Ziel 9 aufgenommene<br />

Streckenergänzung Stiege/Hasselfel<strong>de</strong> -<br />

Hasselfel<strong>de</strong>/Westernstadt "Pulmann City" <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer<br />

Schmalspurbahnen GmbH (HSB) ist we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bestandteil <strong>de</strong>s LEP LSA noch <strong>de</strong>s ÖPNV-Plans. Die<br />

zwischenzeitlich realisierte Streckenerweiterung von<br />

Gernro<strong>de</strong> nach Quedlinburg war als<br />

Neubaumaßnahme im ÖPNV-Pan aufgenommen.<br />

313-21 Z 10: Bei Z 10c) ist das Ergebnis <strong>de</strong>s durchgeführten<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverfahrens zu beachten<br />

313-22 Z 11: Die Übersicht zu <strong>de</strong>n Güterverkehrsstellen<br />

kann in Bezug auf Gernro<strong>de</strong>, Sangerhausen und<br />

Ströbeck nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n, da nach hier<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Informationen diese<br />

Güterverkehrsstellen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Schienengüterverkehrskonzeptes "Marktorientiertes<br />

Angebot Cargo (MORA C)" <strong><strong>de</strong>r</strong> DB AG im Jahr 2002<br />

geschlossen wur<strong>de</strong>n, weil ein marktwirtschaftlicher<br />

Betrieb nicht mehr zu gewährleisten war.<br />

313-23 Z 12: Ziel 12 ist ebenfalls nicht Gegenstand <strong>de</strong>s LEP<br />

LSA und <strong>de</strong>s ÖPNV-Plans. Für dieses Ziel sind<br />

daher im Lan<strong>de</strong>shaushalt keinerlei Mittel eingestellt,<br />

welche für eine Reaktivierung jedoch notwendig<br />

wären.<br />

Kenntnisnahme Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />

Ergänzungsstrecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Schmalspurbahn nach<br />

"Pullmann City" dient <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen Sicherung dieser<br />

<strong>Planung</strong>soption. Es erfolgt hiermit eine Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

allgemein gehalten<strong>de</strong>n LEP-Vorgabe zum HSB-Netz, die auch<br />

"ggf. Streckenergänzungen und Netzverdichtungen..." enthält.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Der diesbezügliche Streckenabschnitt zwischen Güsten und<br />

Calbe wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht mehr<br />

kartografisch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz (Stellungnahme, Internet) ist<br />

in Ströbeck ein betriebene Güterbahnhof/-verkehrsstelle<br />

vorhan<strong>de</strong>n. In Sangerhausen besteht lt. Broschüre <strong>de</strong>s MBV<br />

von 2002 "Schnittstellen für <strong>de</strong>n Güterverkehr" ebenfalls eine<br />

Güterverkehrsstelle. Selbst wenn diese nicht mehr betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, sollen, auch wie im Fall Gernro<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort<br />

mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Anlagen raumordnerisch für eine<br />

mögliche künftige Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>inbetriebnahme gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Z 12 konkretisiert die allgemein gehalten<strong>de</strong>n LEP-Vorgaben zu<br />

nicht beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s dargestellten, nicht mehr betriebenen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aufgelassenen Schienenstrecken (in Z 13, G 14, und G 15<br />

übernommen). Die in Z 12 unter b), c), e und f) genannten<br />

Strecken sind sogar kartografisch im LEP und bis aus die unter<br />

f) genannte Strecke auch textlich als Ausbaumaßnahmen<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

313-24 Z 4: Der letzte Absatz stellt eine Aussage zum<br />

überregionalen Straßennetz dar. Hierfür ist die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nicht zuständig.<br />

Dieser Absatz ist zu streichen. Er könnte ggf. in die<br />

Begründung aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

313-25 Z 5: 1.-3. Anstrich, 7. Anstrich<br />

Die Schreibweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege ist an die im Land<br />

festgelegte Schreibweise anzupassen:<br />

- Europaradweg R 1 (Calais - Harz - Berlin -<br />

St. Petersburg)<br />

- Harzrundweg<br />

- Harzvorlandweg<br />

- Aller-Harz-Radweg<br />

313-26 Unter Z 6 ist neu aufzunehmen:<br />

- Pilgerweg St. Jakobus (Schlagenthin -<br />

Halberstadt - Quedlinburg - Mücheln)<br />

Begründung: Der Pilgerweg St. Jakobus wur<strong>de</strong> vom<br />

MW geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Die Markierung erfolgte bereits<br />

2005/2006. Als überregionaler Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg gehört<br />

dieser neben <strong>de</strong>m R 1 zu <strong>de</strong>n bestbesuchten<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen Sachsen-Anhalts (2006: ca. 4.500<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er).<br />

keine Berücksichtigung In Z 2 wur<strong>de</strong> das LEP-Ziel einer verkehrswirksamen Umfahrung<br />

<strong>de</strong>s Harzes durch die A 38, <strong><strong>de</strong>r</strong> A-71-Verlängerung bis zur A 14<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n hinsichtlich einer abgestrebten Entlastung <strong>de</strong>s<br />

Harzes vom Durchgangsverkehr übernommen. Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit die<br />

Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 nicht im BVWP enthalten und folglich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bau einer A71-Verlängerung in weite Ferne gerückt ist,<br />

kann das o.g. Ziel gemäß Z 2 zunächst nicht umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Folglich ist die verkehrswirksame Umfahrung <strong>de</strong>s<br />

östlichen Harzes mit <strong>de</strong>n in Z 4, letzter Absatz, genannten<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen für absehbare Zeit zu verwirklichen. Diese<br />

allgemein gehalten<strong>de</strong> regionalplanerische Zielsetzung als<br />

Konkretisierung (zeitlich, räumlich) <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. LEP-Vorgabe wird<br />

z.T. durch die in Z 7 genannten Maßnahmen bereits untersetzt<br />

(OU Riestedt, OU Aschersleben-Quenstedt und OU<br />

Schneidlingen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschläge wer<strong>de</strong>n übernommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />

aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />

ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />

wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />

Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />

auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />

verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

313-27 Z 4: Die korrekte Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA ist<br />

zu prüfen, da auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung nicht auf eine<br />

Konkretisierung hingewiesen wird.<br />

313-28 G 7: Die dargestellten ÖPNV-Schnittstellen sind<br />

nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>m Schnittstellenprogramm aus<br />

<strong>de</strong>m ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sind daraufhin zu<br />

überprüfen.<br />

313-29 G 11: In G 11 f) sollte die Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgaben sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsträger als auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgabenträger offener gestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

313-30 G 10: Ein innerstädtisches Straßenbahnnetz hat<br />

keine regionale Be<strong>de</strong>utung und ist daher zu<br />

streichen.<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

313-31 G 3: Dieser Grundsatz geht zu weit, da diese<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auch aus technischen Grün<strong>de</strong>n nicht<br />

immer möglich ist. Hier ist eher eine Formulierung<br />

mit <strong>de</strong>m Inhalt zu wählen, dass diese sensiblen<br />

Bereiche von Freileitungen möglichst freizuhalten<br />

sind. In die Begründung kann dann ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlag aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Der letzte Absatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 4 wird wie folgt<br />

sinngemäß ergänzt bzw. geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"Im Satz 2 <strong>de</strong>s Z 4 wur<strong>de</strong> die textliche Vorgabe <strong>de</strong>s LEP-LSA<br />

um <strong>de</strong>n Begriff "kleineren" gekürzt, da die Unterscheidung von<br />

"kleineren" zu größeren Städten nicht hinreichend bestimmt ist<br />

und größere Städte im Sinne einer Großstadt in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Weiterhin wur<strong>de</strong> Z 4<br />

dahingehend...."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Bis auf Gernro<strong>de</strong> sind alle im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />

ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />

Plan) bereits in G 7 enthalten.<br />

Gernro<strong>de</strong> wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />

Datensatz 386-3).<br />

Die weiteren ÖPNV-Stellen <strong>de</strong>s G 7 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Nahverkehrsplänen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise als weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Schnittstellen benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"f) die bereits bestehen<strong>de</strong>n Verkehrs- und Tarifkooperationen<br />

durch die Aufgabenträger und Verkehrsträger/-unternehmen<br />

weiterzuentwicklen (<strong>bei</strong> Bedarf...)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Straßenbahnnetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Halberstadt als einzige dieser<br />

Art in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion ist für <strong>de</strong>n innerstädtischen ÖPNV<br />

von großer Be<strong>de</strong>utung. Dieses verbessert die Erreichbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zentralörtlichen Einrichtungen in Halberstadt und trägt damit<br />

auch zur Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralörtlichen Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt als<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums <strong>bei</strong>. Daher<br />

ergibt sich die regionale Be<strong>de</strong>utung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung wird sinngemäß umformuliert: "Beim Neu- und Ausbau <strong>de</strong>s<br />

Stromnetzes ist in sensiblen Landschaft- und<br />

Siedlungsbereichen zu prüfen, ob Stromleitungen als<br />

Unterflursysteme verlegt wer<strong>de</strong>n können."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

313-32 G 15: Der Grundsatz G 15 ist in dieser Form fraglich.<br />

Die Erstellung von Landschaftsrahmenplänen und<br />

Landschaftsplänen sind Aufgaben nach §§ 16 und<br />

17 NatSchG LSA, insofern kann die Regionalplanung<br />

hier keine "Anweisung" formulieren.<br />

7.12 Lagerstätten<br />

313-33 G 6: Die unter G 6 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Berücksichtigung von<br />

Geopotenzialen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en<br />

und Maßnahmen ist in dieser Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> fehlen<strong>de</strong>n Bindungswirkung nicht<br />

durchsetzbar; es erfolgt keinerlei raumordnerische<br />

Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkommen. Sollte dieses<br />

beabsichtigt sein, bedarf es einer hinreichend<br />

konkreten Festlegung als Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung.<br />

Darüber hinaus stimmen Inhalt und Begründung<br />

(nachrichtliche Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Geopotenziale) nicht<br />

überein.<br />

teilweise Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich nicht um eine Anweisung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die<br />

Unterstützung <strong>de</strong>s Naturschutzrechts. Für die Landkreise stellt<br />

G 15 eine Eigenbindung dar. Für die Kommunen ist es eine<br />

Empfehlung vor <strong><strong>de</strong>r</strong> FNP-Erstellung/-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu prüfen, ob<br />

ein Landschaftsplan erar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n soll. Der Grundsatz wird<br />

umformuliert. "Zur Berücksichtigung von differenzierten<br />

naturräumlichen Gegebenheiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Nutzungsstruktur sowie <strong>de</strong>s Entwicklungsbedarfs und -<br />

potenzials von Natur und Landschaft sollen<br />

Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne erstellt<br />

wer<strong>de</strong>n."<br />

Die formulierten Ziele und Grundsätze<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung bedürfen einer landschaftsspezifischen<br />

Konkretisierung im Rahmen einer vorausschauen<strong>de</strong>n<br />

Landschaftsplanung, die aus ihnen Ziele und<br />

Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />

und ihrer Lebensräume entwickeln soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilsweise Berücksichtigung Satz 2 in G 6 wird sinngemäß wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t: "Die räumliche<br />

Verfügbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Geopotenziale<br />

tiefliegen<strong><strong>de</strong>r</strong> und Energie-Rohstoffe soll möglichst langfristig<br />

offen gehalten wer<strong>de</strong>n."<br />

Die Begründung zu G 6 wird ab Satz 2 wie folgt sinngemäß<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t bzw. umgestellt:<br />

"Solche Geopotenziale beruhen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auf<br />

Bergbauberechtigungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sberggesetz und<br />

weisen raumbe<strong>de</strong>utsame Flächengrößen auf. Im Hinblick auf<br />

die Unwägbarkeiten einer langfristigen Rohstoff- und<br />

Energieversorgung unserer Gesellschaft erscheint trotz<br />

möglicher Konflikte mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raum- und<br />

Nutzungsansprüchen ein verantwortungsvoller Umgang mit<br />

diesen Rohstoffvorkommen, auch im Rahmen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen, geboten.<br />

Damit soll die räumliche Verfügbarkeit <strong>de</strong>s Vorkommens bzw.<br />

die Zugänglichkeit zum betreffen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschatz möglichst<br />

langfristig offen gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Geopotenziale stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel fachlich begrün<strong>de</strong>te<br />

Vorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 sind für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz <strong>bei</strong>spielhaft regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Geopotentiale dargestellt."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

313-34 G 6: In Bezug auf die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu 6.2.4. <strong>de</strong>n<br />

Pilgerweg St. Jakobus unter Z 6 neu aufzunehmen,<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg hier zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung keine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in 6.2.4. erfolgt, siehe auch Datensatz 313-26 Entscheidung noch offen nein<br />

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9 Zeichnerische Darstellung<br />

313-5 Die zeichnerische Darstellung zum REP wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht<br />

<strong>de</strong>m Grundsatz G 1-2. Der <strong>Planung</strong>sraum ist<br />

flächen<strong>de</strong>ckend beplant. Hinzu kommt, dass <strong>bei</strong><br />

Vorbehaltsfestlegungen (fast) ausschließlich<br />

(min<strong>de</strong>stens?) zwei Vorbehalte überlagert sind. Da<br />

nach Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlagerungen im 1. Entwurf<br />

durch die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft an <strong>de</strong>n<br />

im 2. Entwurf noch vorhan<strong>de</strong>nen Überlagerungen<br />

festgehalten wer<strong>de</strong>n soll, ist dieser Grundsatz so<br />

nicht haltbar und zu streichen.<br />

313-43 Die digitalen Daten (Shapes) müssen zur<br />

Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersichtlichkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verzeichnisstruktur It. gültiger Themenliste (z.Zt.<br />

Stand: 12.05.05) abgelegt wer<strong>de</strong>n. Das trifft<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Datenabgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzer zu.<br />

Demnach gehören die Themen:<br />

land-raum in das Verzeichnis raum (Raumstruktur),<br />

gas-ltg in das Verzeichnis energie<br />

313-44 Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen<br />

Datenabgaben an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzer keine digitalen<br />

Daten zu Themen enthalten, die nicht Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Themenliste sind.<br />

313-45 Gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Themenliste vom 12.05.05 wur<strong>de</strong>n<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüche festgestellt. Nicht Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Themenliste ist:<br />

Bergbau und Rohstoffgewinnung: TIEFLIEGENDES<br />

keine Berücksichtigung Die Mehrfachnutzung im <strong>Planung</strong>sraum sind vorhan<strong>de</strong>n und<br />

wer<strong>de</strong>n durch die Festlegungen legitimiert. Gera<strong>de</strong> durch die<br />

"Doppelbelegung" wer<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gezielt geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Damit <strong><strong>de</strong>r</strong> planerische Gestaltungsspielraum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region nicht<br />

bereits auf regionalplanerischer Ebene zu stark einschränkt<br />

wird, wur<strong>de</strong>n die Vorrangggebietsausweisungen trotz<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> vielfacher Wünsche/Anträge nur auf das<br />

notwendige Min<strong>de</strong>stmaß beschränkt. Durch die sicherlich<br />

umfangreicheren VBG-Gebietsausweisungen mit teilweiser<br />

Doppelbelegung wer<strong>de</strong>n jedoch keine regionalplanerischen<br />

Letztentscheidungen getroffen. Die <strong>Planung</strong>sregion ist im vgl.<br />

zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Planung</strong>sregionen in LSA durch eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

hohe Anzahl von Nutzungsmöglichkeiten und Ansprüchen<br />

gekennzeichnet. Dies wur<strong>de</strong> bereits in <strong>de</strong>n alten REP, aber<br />

auch im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gelten<strong>de</strong>n LEP ersichtlich, <strong><strong>de</strong>r</strong> im Harzbereich<br />

mit Abstand die flächenmäßig größte Doppelbelegung und die<br />

einzige Dreifachbelegung von Vorbehaltsgebieten aufweist.<br />

Durch die Mehrfachüberlagerungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />

die Gestaltungsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumnutzung vielfältiger<br />

(Multifunktionalität, innere Differenzierung) als im "entwe<strong><strong>de</strong>r</strong>o<strong><strong>de</strong>r</strong>-Prinzip"<br />

nur einer Ausweisung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Darin sind die untertägigen Rohstoffgewinnungsgebiete bzw.<br />

Geopotenziale aufgeführt. Diese sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 1 zum<br />

REPHarz karthografisch dargestellt. Diese Anlage 1 dient<br />

ausschließlich Informationszwecken, da die untertägigen VRG-<br />

/VBG-Rohstoffgewinnung sonst nur textliche Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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10 Sonstiges<br />

313-7 Es wird davon ausgegangen, dass die Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong>de</strong>s REP, wie im <strong>Abwägung</strong>sprotokoll angekündigt,<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Endfassung an die Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP<br />

angepasst wird.<br />

313-47 Sollte die Genehmigung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplans erst nach <strong>de</strong>m 1.7.2007 erfolgen,<br />

gehe ich davon aus, dass die Präambel sowie die<br />

Anlagen 3.1-3.14 entsprechend angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

313-46 Ministerium <strong>de</strong>s Innern:<br />

Kommunalverfassungsrechtliche sowie Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kommunalen Gebietsreform wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz nicht berührt. Der o.g. Entwurf<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Hauptglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspunkte <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n in seiner<br />

Endfassung an die <strong>de</strong>s LEP angepasst.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgebietsreform<br />

wird im REP berücksichtigt (Hinweis in Präambel, Zusatz in<br />

Anlagen 3.1 bis 3.14)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

313-3 Im Umweltbericht wer<strong>de</strong>n die voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsplans auf die Umwelt hat,<br />

ermittelt, beschrieben und bewertet. Er ist als<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Teil Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Raumordnungsplans, d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sträger begrün<strong>de</strong>t hier nochmals seine<br />

getroffenen Festlegungen unter <strong>de</strong>n Aspekten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltauswirkungen. Insofern erschließt sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Charakter <strong><strong>de</strong>r</strong> unter "E. Empfehlung für 2.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REP Harz" enthaltenen Aussagen<br />

nicht. Es entsteht <strong><strong>de</strong>r</strong> Eindruck, als seien aus einer<br />

externen, von <strong><strong>de</strong>r</strong> Planaufstellung losgelösten Sicht,<br />

Bewertungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen <strong>de</strong>s Plans<br />

vorgenommen und entsprechen<strong>de</strong> Empfehlungen<br />

gegeben wor<strong>de</strong>n. Unter Bezugnahme auf das unter<br />

Punkt 8. "Zusammenfassen<strong>de</strong> Umwelterklärung"<br />

Gesagte, ist entsprechend eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formulierung<br />

zu wählen. In Kenntnis <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich<br />

durchgeführten Schritte <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung für<br />

einzelne Festlegungen <strong>de</strong>s REP Harz wird statt<br />

"Empfehlung für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf" folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Formulierungsvorschlag unterbreitet: "Im Ergebnis<br />

wur<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>m 1. Entwurf folgen<strong>de</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

vorgenommen."<br />

313-38 Der Umweltbericht ist sehr gut strukturiert und in<br />

seinen inhaltlichen Aussagen, die sich an die<br />

Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage I <strong><strong>de</strong>r</strong> RL 2001/42/EG anlehnen,<br />

gut nachvollziehbar.<br />

313-39 Trotz dieser positiven grundsätzlichen Feststellung<br />

wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Hinweise gegeben:<br />

- An mehreren Stellen <strong>de</strong>s Umweltberichts wird auf<br />

die grobe regionalplanerische Sicht hingewiesen.<br />

Da die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung und die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Maßstäblichkeit festgeschrieben sind,<br />

kann diese wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt aufgeführte (<strong>de</strong>facto als<br />

Entschuldigung gebrauchte) Formulierung entfallen.<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />

auch von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n bzw. Trägern öffentlicher Belange,<br />

die das LPlG LSA nicht gelesen haben, zur Kenntnis<br />

genommen. Für diese Behör<strong>de</strong>n und Verbän<strong>de</strong> wird auf die<br />

Maßstäblichkeit hingewiesen, um For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach<br />

<strong>de</strong>taillierten Untersuchungen frühzeitig entgegen zu treten.<br />

Wenn sich in <strong>de</strong>n nächsten Jahren standardisierte Verfahren<br />

entwickelt haben, sind diese Hinweise eventuell nicht mehr<br />

nötig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (313) Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

313-40 1.2. Inhalt und wichtigste Ziele <strong>de</strong>s REP Harz sowie<br />

seine Beziehungen zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Plänen und<br />

Programmen S. 3, Abs. 1, Zeile 3<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Darlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />

die <strong><strong>de</strong>r</strong> REP Harz im System <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumplanung<br />

wahrzunehmen hat, wird Bezug auf § 1 Abs. 1 ROG<br />

genommen. Eine Bezugnahme auf § 1 LPIG LSA<br />

wäre treffen<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />

313-41 1.5. Internationale, gemeinschaftliche o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utsche Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes S. 14,<br />

Abs. 2, Zeile 1:<br />

Anstelle Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm muss es<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan heißen.<br />

313-42 3.1. Umweltmerkmale <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete, die<br />

voraussichtlich erheblich beeinflusst wer<strong>de</strong>n S. 18,<br />

Abs. 3, Zeile 1<br />

In <strong>de</strong>n Ausführungen wird auf <strong>de</strong>n noch nicht<br />

projektbezogenen Umsetzungsstand <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

regionalplanerischen Festsetzung hingewiesen. Hier<br />

sollte die <strong>Planung</strong>sebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Es wird lediglich ausgeführt, dass die zu prüfen<strong>de</strong>n<br />

Festlegungen noch nicht nach Umsetzungszustand untersucht<br />

wur<strong>de</strong>n. Auch auf regionalplanerischer Ebene ist es wohl ein<br />

Unterschied, ob es sich um eine <strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Bestand<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

314-1 G 3 muss lauten: "Lediglich in Ausnahmefällen<br />

können bauliche Anlagen, die nicht zum Aufenthalt<br />

von Menschen bestimmt sind, in <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten zulässig sein, wenn diese<br />

standortgebun<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Wohles <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinheit nur in diesen<br />

Bereichen errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n können ( z. B.....). Da<strong>bei</strong> entstehen<strong>de</strong><br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Retentionsvermögens und<br />

<strong>de</strong>s Hochwasserabflusses müssen durch geeignete<br />

Ausgleichsmaßnahmen...."<br />

314-2 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung zu Z 5 ist nicht erkennbar,<br />

welche raumordnerische Zielstellung verfolgt wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Wenn es hier um die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche<br />

als ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserrückhalt geht, so sollten diese als<br />

Vorranggebiet entsprechend benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

314-3 G 6 muss lauten:<br />

"Die räumlichen Funktionen und Nutzungen in <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten sind so zu gestalten, dass die<br />

Funktionen dieser Gebiete für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserabfluss und -rückhalt gewährleistet sind<br />

und Schä<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> Überschwemmungen minimiert<br />

wer<strong>de</strong>n."<br />

teilweise Berücksichtung Satz 1 von G 3 wird wie folgt geringfügig ergänzt bzw.<br />

umformuliert (im Sinne einer Klarstellung):<br />

"Lediglich in Ausnahmefällen können bauliche Anlagen, die<br />

nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, in <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten zulässig sein, die standortbedingt<br />

zwangsläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Allgemeinwohls nur in diesen Bereichen errichtet wer<strong>de</strong>n<br />

können (z. B.....)".<br />

Eine Verschärfung <strong><strong>de</strong>r</strong> textlichen Verbindlichkeit im 2. Satz von<br />

"sollen" auf "müssen" ist nicht notwendig, da es sich hier um<br />

einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung han<strong>de</strong>lt. Es ist davon<br />

auszugehen, dass nicht im je<strong>de</strong>n Fall <strong>bei</strong> entsprechend zu<br />

erbringen<strong>de</strong>m Nachweis eine ökologisch sinnvolle und<br />

wirtschaftlich vertretbare, vollständige Kompensation möglich<br />

ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Zielstellung von Z 5 ist, auch unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s diesbezüglichen Begründungstextes<br />

ein<strong>de</strong>utig. Die Talsperren und Kleinspeicher ("Harzteiche") <strong>de</strong>s<br />

Harzes, die sich im Bereich von Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz befin<strong>de</strong>n (Beachte, dass die in Z 4<br />

aufgeführte Auflistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer/Vorranggebiete nicht<br />

abschließend ist) sind, soweit wie möglich und sinnvoll, in<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen einzubeziehen. Eine<br />

diesbezügliche nochmalige Benennung in Z 4 ist <strong>de</strong>swegen<br />

nicht notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Da jedoch nicht alle "Harzteiche" wegen ihrer Größe<br />

(Stauvolumen, Kronenhöhe) zu <strong>de</strong>n Talsperren und<br />

Wasserspeicher gemäß § 88 zu zählen sind, wird Z 5 wie folgt<br />

ergänzt bzw. verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t: ..."im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 88 und 92<br />

Wassergesetz Sachsen-Anhalt...". § 92 WG LSA regelt <strong>de</strong>n<br />

wasserrechtlichen Umgang mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (kleineren)<br />

Stauanlagen und Wasserspeicher, die nicht unter § 88 fallen.<br />

volle Berücksichtigung Die bisherige Formulierung "...und <strong>bei</strong> Überschwemmungen<br />

keine Schä<strong>de</strong>n entstehen." wird gemäß Vorschlag geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da<br />

durch Überschwemmungen i.d.R. immer Schä<strong>de</strong>n entstehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 410 von 610


TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

314-6 Begründung zu Ziffer 5.1.1. Vorrangqebiete für<br />

Hochwasserschutz:<br />

zu Ziel 4, 2. Absatz:<br />

"Bei kartografisch nicht dargestellten<br />

Vorranggebieten erfolgt die raumordnerische<br />

Bewertung hochwasserbeeinflussen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en<br />

und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lage zum<br />

Vorranggebiet anhand einer Einzelfallprüfung unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> "festgesetzten sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

Ar<strong>bei</strong>tskarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserbehör<strong>de</strong>n dargestellten<br />

Überschwemmungsgebiete sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>" textlichen<br />

Gebiets<strong>de</strong>finition für ein Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz." Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klarstellung.<br />

keine Berücksichtung Die nach § 96 WG LSA vorläufig o<strong><strong>de</strong>r</strong> entgültig festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiete sind i.d.R. bereits kartografisch als<br />

VRG-Hochwasserschutz dargestellt, d.h. für die nicht<br />

kartografisch ausgewiesenen VRG gibt es auch bisher keine<br />

wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

314-7 Begründung:<br />

Ziffer 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft:<br />

Die Aussage in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung (vorletzter Absatz,<br />

letzter Satz), dass Kompensationsmaßnahmen mit<br />

hohem Flächenverbrauch in <strong>de</strong>n Vorranggebieten<br />

auszuschließen sind, ist nicht zulässig, da sie im<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen steht.<br />

Der Satz ist zu streichen.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die Festlegung von Vorhaben<br />

zum Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur, die die<br />

vorgeschlagenen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

queren, ergibt sich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung ein relativ<br />

hoher Kompensationsbedarf (auf Grund ein<strong>de</strong>utiger<br />

gesetzlicher Vorgaben zur Vollkompensation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eingriffsfolgen), <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht über regionalplanerische<br />

Festlegungen grundsätzlich eingeschränkt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichkeit von Maßnahmen ergibt<br />

sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Art und <strong>de</strong>m (auch flächenmäßigen)<br />

Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen Eingriffsvorhabens.<br />

Dieser Hinweis wur<strong>de</strong> bereits mit Schreiben an Ihr<br />

Haus vom 06.12.2005 eingebracht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> meint die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft, diesen Hinweis für <strong>de</strong>n 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes nicht<br />

berücksichtigen zu müssen, und begrün<strong>de</strong>t das<br />

damit, dass das Naturschutzgesetz<br />

Kompensationsmaßnahmen angeblich nicht mehr an<br />

<strong>de</strong>n Eingriffsort bün<strong>de</strong>lt. Diese Auffassung ist falsch.<br />

Die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, d. h.<br />

von Maßnahmen mit engem räumlich-funktionalen<br />

Bezug zum Eingriff, hat gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1<br />

NatSchG LSA Vorrang vor Ersatzmaßnahmen mit<br />

weniger engem räumlich-funktionalen Bezug. Dieses<br />

gesetzliche Optimierungsgebot kann durch<br />

Festlegungen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan nicht<br />

auch nur ansatzweise eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zutreffend ist nur, dass für Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung ein enger<br />

räumlich-funktionaler Zusammenhang nicht<br />

vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung von VRG Landwirtschaft basiert auf<br />

gesetzlicher Grundlage <strong>de</strong>s LPlG bzw. <strong>de</strong>s LEP und ist für die<br />

Regionalplanung bin<strong>de</strong>nd. In diesen gesetzlichen Vorgaben<br />

wer<strong>de</strong>n keine Äußerungen zu Kompensationsmaßnahmen von<br />

Eingriffen gemacht, so dass die im Pkt. 5.1.4. getroffenen<br />

Festlegungen bin<strong>de</strong>nd sind. Großflächige<br />

Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen, die <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, sind somit nicht<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Pkt. 5.1.4. genannten prioritären<br />

landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar und <strong>de</strong>mzufolge in<br />

diesen Bereichen auszuschließen.<br />

Gemäß § 20, Abs. 2 Satz 1 NatSchG LSA, heißt es: "(2) Der<br />

Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftspflege vorrangig auszugleichen<br />

(Ausgleichsmaßnahmen) o<strong><strong>de</strong>r</strong> in sonstiger Weise zu<br />

kompensieren (Ersatzmaßnahmen). ... Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung von<br />

Art und Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahmen sind das<br />

Landschaftsprogramm nach § 14 sowie die Landschaftspläne<br />

nach § 16 zu berücksichtigen."<br />

Hier wird die Ausgleichsmaßnahme vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahme<br />

favorisiert, was von uns keineswegs negiert wird.<br />

Aus unserer Sicht ist mit <strong>de</strong>n Aussagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung kein<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen erkennbar.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd ist ohnehin die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Funktion sich<br />

ergeben<strong>de</strong>, für öffentliche Stellen bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> rechtliche<br />

Schlußfolgerung, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Nutzungen in <strong>de</strong>n VRG nur dann<br />

möglich sind, wenn diese mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangfunktion vereinbar ist<br />

(bzw. diese nicht erheblich beeinträchtigt wird, was <strong>bei</strong> einer<br />

großflächigen Inanspruchnahme eines VRG Landwirtschaft<br />

nicht mehr gegeben wäre).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

314-8 Begründung:<br />

zu Ziel 1, 1. Absatz, zweiter Anstrich:<br />

-. die sonstigen Auenbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Fließgewässer, die erst <strong>bei</strong>m Überschreiten <strong>de</strong>s<br />

Bemessungshochwassers, "das" zur Festlegung "<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Überschwemmungsgebiete bzw." <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz führt, in <strong><strong>de</strong>r</strong>.................<br />

Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung.<br />

314-9 Begründung:<br />

zu Grundsatz 3, 2. Satz:<br />

"Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n und <strong>bei</strong> Eintreten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

prognostizierten globalen Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen noch<br />

zu erwarten<strong>de</strong>n künftigen Hochwassergefahren ist<br />

durch die Fachbehör<strong>de</strong>n zu prüfen, inwieweit an <strong>de</strong>n<br />

hochwassergefähr<strong>de</strong>ten Fließgewässern eine<br />

Erweiterung bzw. Rückgewinnung von<br />

Retentionsräumen möglich ist. Die Realisierung<br />

solcher Flächenvergrößerungen kann einen<br />

wesentlichen und wirksamen Beitrag zum<br />

vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz, d. h. zur<br />

Abschwächung von Hochwasserwellen und zur<br />

Vermeidung von Hochwasserschä<strong>de</strong>n leisten."<br />

Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarstellung<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Satz 2 wird entsprechend geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

314-4 G 5 ist <strong>de</strong>n gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen anzupassen<br />

und wie folgt zu fassen: "Die Unterhaltung eines<br />

Gewässers umfasst auch seine Pflege und<br />

Entwicklung. Sie muss sich an <strong>de</strong>n<br />

Bewirtschaftungszielen <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 25 a bis 25 d <strong>de</strong>s<br />

Wasserhaushaltsgesetzes ausrichten und darf diese<br />

nicht gefähr<strong>de</strong>n. Sie muss <strong>de</strong>n im<br />

Maßnahmenprogramm nach § 183 Wassergesetz für<br />

das Land Sachsen-Anhalt an die<br />

Gewässerunterhaltung gestellten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

entsprechen."<br />

314-5 G 9 ist stringenter zu fassen:<br />

"In <strong>de</strong>n Hochwasserentstehungsgebieten, die durch<br />

rasche Entwicklung starker oberirdischer Abflüsse<br />

<strong>bei</strong> Starknie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlägen gekennzeichnet sind, ist das<br />

natürliche Was-serversickerungs- und<br />

Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und zu<br />

verbessern. Vorrangig müssen alle Maßnahmen<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, durch die Hochwasserabflüsse<br />

erhöht und beschleunigt..."<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

314-10 Begründung:<br />

zu Grundsatz 8, 3. Satz muss lauten:<br />

"Da die Nachfrage an ökologisch erzeugten<br />

Lebensmitteln in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren gestiegen<br />

ist, ist die grundsätzliche Sicherung ... zu<br />

unterstützen." Die Zielstellung, innerhalb von 10<br />

Jahren einen flächenmäßigen Anstieg <strong>de</strong>s<br />

ökologischen Landbaus auf 20 % zu erreichen, wird<br />

in dieser Konsequenz nicht mehr verfolgt.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s G 9 stellt wörtliche Übernahme <strong>de</strong>s LEP-LSA dar.<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes als<br />

Vorgaben für nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>s- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidungen. Sie sind in <strong>de</strong>n<br />

<strong>Abwägung</strong>sprozessen bzw. <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen. Eine stringentere Formulierung in Pkt. 7 führt<br />

zu keiner höheren rechtlichen Bindungswirkung, es bleibt ein<br />

(Einzelfachlicher) Grundsatz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s 3. Begründungssatzes G 8 wie folgt: Da die<br />

Nachfrage und das Angebot an ökologisch erzeugten<br />

Lebensmitteln in <strong>de</strong>n letzten Jahren stieg, ist die grundsätzliche<br />

Sicherung und För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s ökologischen Landbaus, auch im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarumweltmaßnahmen, zu unterstützen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 414 von 610


TÖB: (314) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

314-11 Ziffer 1.4.2. Wasser<br />

Die Feststellung, dass "das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie, für<br />

alle Gewässer im Jahr 2015 einen guten Zustand zu<br />

erreichen, nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n kann", ist zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht korrekt, da eine solche Aussage erst<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2007 aufzustellen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmenprogramme sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> bis En<strong>de</strong> 2009<br />

aufzustellen<strong>de</strong>n Bewirtschaftungspläne getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Absatz 2 Satz 7 muss daher lauten:<br />

"Der Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer, <strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie flächen<strong>de</strong>ckend erfasst<br />

wur<strong>de</strong>, zeigt in <strong>de</strong>n vorwiegend landwirtschaftlich<br />

geprägten Abschnitten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion, dass die<br />

Gewässerstrukturgüte stark verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t ist und die<br />

Gewässer noch nicht <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie, bis zum<br />

Jahr 2015 einen guten Zustand zu erreichen,<br />

entsprechen.<br />

314-12 Umweltbericht:<br />

Ziffer 3.2.1. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Seite 19, 2. Absatz, letzter Satz: Der Sachstand ist<br />

zu aktualisieren.<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

315-2 Touristische Belange u.a. im Pkt. 2 (Leitbild;<br />

zentraler Leitbildgedanke) behan<strong>de</strong>lt:<br />

"Die <strong>Planung</strong>sregion Harz-eine innovationsorientierte<br />

Wirtschafts- und Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion in<br />

attraktiver Natur- und Kulturlandschaft ..."<br />

volle Berücksichtigung wird sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

315-1 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong>de</strong>s Tourismus sind die Anmerkungen<br />

zum 1. Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n. Insofern bleiben die Kritikpunkte bestehen,<br />

die im Folgen<strong>de</strong>n nochmals aufgeführt sind.<br />

Grundsätzliche Einordnung/Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzregion für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>stourismus:<br />

Der Harz ist von seiner Ausstrahlung und<br />

überregionalen Bekanntheit das wichtigste<br />

Reisezielgebiet in Sachsen-Anhalt. Die zentrale<br />

touristische Marketingorganisation für <strong>de</strong>n Harz ist<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Verkehrsverband. In Ergänzung zu <strong>de</strong>n<br />

vom HW für die "Erlebnisregion Harz" <strong>de</strong>finierten<br />

Themensäulen, verfügt die Harzregion über<br />

ausreichend Potenzial, um durch weitere<br />

Alleinstellungsmerkmale Wettbewerbsvorteile und<br />

einen zusätzlichen Besuchernutzen zu <strong>de</strong>finieren. Zu<br />

diesem Gesamtpaket gehören aus Lan<strong>de</strong>ssicht eine<br />

noch engere Verknüpfung und Vernetzung zu <strong>de</strong>n<br />

touristischen Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten<br />

Schwerpunkten sowie zu <strong>de</strong>n themenübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Handlungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Lan<strong>de</strong>stourismus.<br />

Für <strong>de</strong>n Harz zählen hierzu insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e:<br />

die touristischen Markensäulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

- Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik: 18 Standorte im Harz und<br />

Harzvorland, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ottonenstätten<br />

Tilleda, Gernro<strong>de</strong>, Quedlinburg und Halberstadt<br />

- Gartenträume: 9 Standorte, Schwerpunkt im<br />

Tourismusmarketing 2006 - LMG, enge<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong><strong>de</strong>r</strong> LAGA Wemigero<strong>de</strong><br />

- Blaues Band: 2 Standorte, Concordiasee, Stausee<br />

Kelbra<br />

- die Vielzahl (30) anerkannter Kur- und<br />

Erholungsorte mit Angeboten zu Wellness und<br />

Gesundheit<br />

- die überregional geführten Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

sowie Mountainbikestrecken und Skiloipen für <strong>de</strong>n<br />

Aktivtouristen bis ins hohe Alter,<br />

- die UNESCO-Welterbestätte Quedlinburg<br />

- Thema Naturparke, Nationalpark Harz Aktueller<br />

Bezug im Jahr 2006:<br />

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verband Deutscher Naturparke (VDN) wer<strong>de</strong>n im<br />

"Jahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparke 2006" in gemeinsamen<br />

Aktionen die weitere Entwicklung von attraktiven und<br />

nachhaltigen touristischen Angeboten in Naturparken<br />

unterstützen. Hier bietet sich eine hervorragen<strong>de</strong><br />

Präsentationsmöglichkeit für <strong>de</strong>n vereinten<br />

Nationalpark Harz.<br />

keine Berücksichtigung Der Harz wird als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Tourismusregion in unserer<br />

<strong>Planung</strong>sregion herausgestellt, obwohl er, wie auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Tourismusgebiete, als Vorbehaltsgebiet eingestuft wur<strong>de</strong>. Hier<br />

geht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Begründung zum Pkt. 5.2.6, Z 1 darauf<br />

ein. Dort ist die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>stellung <strong>de</strong>s Harzes klar erkennbar.<br />

Ebenfalls wird im Z 3 speziell auf <strong>de</strong>n Harz eingegangen, was<br />

seiner beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Be<strong>de</strong>utung entspricht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Auf die "Markensäulen", Erholungsorte, Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege,<br />

Erwähnung Naturpark u.s.w. wur<strong>de</strong> im REPHarz u.a. im Pkt.<br />

5.2.6., 6.1.6 und 6.1.8 sowie 7.17. ausreichend eingegangen,<br />

so dass weitere Nennungen nicht im Sinne eines "schlanken"<br />

Regionalplanes sind.<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung<br />

Unter diesem Schwerpunkt steht auch die weitere<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Geoparks<br />

"Geopark Harz. Braunschweiger Land. Ostfalen" und<br />

in <strong>de</strong>m Zusammenhang auch die Produktentwicklung<br />

eines in Nord-Süd - Richtung verlaufen<strong>de</strong>n<br />

thematischen Geo-Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegs unter Einbindung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Thüringer Initiative "Karstwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg".<br />

- Die über 1000jährige Bergbautradition und die<br />

Vielzahl zugänglicher Schaubergwerke und<br />

Bergbaumuseen kann in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />

Geopark <strong>de</strong>n thematischen Ansatz Geotourismus /<br />

Archäologietourismus - Himmelsscheibe - bil<strong>de</strong>n.<br />

- Themenübergreifen<strong>de</strong> Handlungsfel<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Barrierefreiheit<br />

Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verschie<strong>de</strong>nen Reiseziele in Deutschland wird zu<br />

einem großen Anteil davon bestimmt sein, inwieweit<br />

es ihnen gelingt, das touristische Angebot in <strong>de</strong>n<br />

kommen<strong>de</strong>n Jahren auch an die Bedürfnisse<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter bzw. mobilitätseingeschränkter Gäste<br />

anzupassen.<br />

Die Tourismuspolitik <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s widmet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zielgruppe "Menschen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen"<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aufmerksamkeit. Der Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

künftigen Ar<strong>bei</strong>t liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung buchbarer<br />

Angebote. Die Barrierefreiheit umfasst ebenfalls die<br />

Umsetzung in <strong>de</strong>n elektronischen Medien.<br />

Qualitätsoffensive (Zielstellungen)<br />

- Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfrage durch spürbare und<br />

nachhaltige Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Servicequalität <strong>bei</strong><br />

touristischen Angeboten und Dienstleistungen.<br />

- Etablieren eines Branchen übergreifen<strong>de</strong>n Service-<br />

und Angebotsqualitätsmanagements.<br />

- Kommunikation von klaren Qualitätsbotschaften<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> sachsen-anhaltischen Tourismus-und<br />

Dienstleistungswirtschaft nach innen und außen<br />

- För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus- und<br />

Dienstleistungswirtschaft, Erhalt und Schaffung von<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätzen<br />

315-3 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete / Standorte mit Bezug zu<br />

<strong>de</strong>n Touristischen Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten<br />

touristischen Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />

Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />

aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für Tourismus und<br />

Erholung basiert auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturparkverordnung (für <strong>de</strong>n Harz)<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegungen (LEP) sowie auf<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gebietseignungen. Touristische Markensäulen<br />

flossen ebenfalls ein und bil<strong>de</strong>n gleichzeitig die Grundlage<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Festlegungen, z.B. im Pkt. 6.1.6. und somit sind sie<br />

berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

315-19 Aus industriepolitischer Sicht ergeben sich einige<br />

inhaltliche Hinweise. Grundsätzlich bestehen<br />

gegenüber <strong>de</strong>n festgelegten Standorten und<br />

Aussagen aber keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

315-20 Der Vorrangstandort Gewerbepark<br />

Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen wird<br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam<br />

eingestuft. Cochstedt ist <strong><strong>de</strong>r</strong> einzige Standort <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Unterschied zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Lan<strong>de</strong>plätzen in Sachsen-<br />

Anhalt <strong>de</strong>n Status eines Verkehrsflugplatzes erhalten<br />

hat. Durch diesen Status und die für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s<br />

Flugplatzes eingeflossenen Investitionsmittel <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s besteht ein hervorgehobenes<br />

Lan<strong>de</strong>sinteresse, dieses Potenzial<br />

zweckentsprechend zu erschließen und zu verwerten.<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

315-21 Z 2.:<br />

Die Lan<strong>de</strong>sregierung Sachsen-Anhalt ist gegenwärtig<br />

sehr aktiv, auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftslogistik<br />

weitere Reserven im Wertschöpfungsprozess zu<br />

erschließen. Die Aktivitäten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Synergieeffekte aus <strong>de</strong>m Verbund mit <strong>de</strong>m GVZ<br />

Mag<strong>de</strong>burg zu erzielen, wird vom Land begrüßt und<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeiten unterstützt.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

315-4 analog zu Hinweis/Ergänzung zum Pkt. 5.2.6.<br />

(Datensatz 315-3: Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehaltsgebiete sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Gebiete /<br />

Standorte mit Bezug zu <strong>de</strong>n Touristischen<br />

Markensäulen und lan<strong>de</strong>sweiten touristischen<br />

Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />

Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />

aufzunehmen.)<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung im REPHarz steht Ihren Entwicklungsabsichten<br />

generell nicht im Wege.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die touristischen Markensäulen wur<strong>de</strong>n unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Punkten<br />

im REPHarz berücksichtigt, z.B. im Pkt. 6.1.6.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

315-25 Aus Seite 29, Pkt. 6.1.5., "Sonstige regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Forschungs- und<br />

Technologieeinrichtungen ...."<br />

Hier wird die Einfügung bzw. Prüfung folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ergänzungen vorgeschlagen:<br />

- Halberstadt mit <strong>de</strong>m medizintechnisch<br />

ausgerichteten "Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Gewerbezentrum<br />

Halberstadt"<br />

- Rottlebero<strong>de</strong> als potenzieller F&E -Standort für<br />

Holz- und Werkstoffforschung.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

315-11 zu Z 2:<br />

Die ausgewiesenen Vorrangstandorte sind als<br />

Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik (SdR) bzw. Gartenträume<br />

(GT) zu kennzeichnen.<br />

315-12 zu G 3 - Stätten <strong>de</strong>s historischen Montanwesens<br />

=> Es ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug / Hinweis zu Industrietourismus<br />

aufzunehmen (s. Übersicht Touristische Netzwerke<br />

Anlage 16)<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

315-13 zu G 3 - Kur- und Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>wesen<br />

=> Querverweis auf Pkt. 7.17. G 12- Kur- und<br />

Erholungsorte<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

315-22 Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s Standortes Gewerbepark<br />

Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen leitet<br />

sich analog das beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lan<strong>de</strong>sinteresse für <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180<br />

ab.<br />

keine Berücksichtigung Grün<strong><strong>de</strong>r</strong>zentren wer<strong>de</strong>n generell nicht im REPHarz benannt, da<br />

diese Vorhaltung zur normalen Funktion eines Mittelzentrums<br />

gehört.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Rottlebero<strong>de</strong> ist im REPHarz bereits als regional be<strong>de</strong>utsamer<br />

Industrie- und Gewerbestandort unter Pkt. 6.1.1., Z 2 benannt.<br />

Eine Konzentration von holzverar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n Werken in<br />

Rottlebero<strong>de</strong> ist uns bekannt, zur Aufnahme als F&E-Standort<br />

liegen keine Daten, Begründungen und <strong><strong>de</strong>r</strong>gl. vor.<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Straße <strong><strong>de</strong>r</strong> Romanik" sind im REPHarz<br />

ebenso eingeflossen wie die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> "Gartenträume",<br />

was in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung S. 68 (zu Z 2) dargelegt ist. Auf eine separate<br />

Kennzeichnung dieser Standorte im Regionalplan wird<br />

verzichtet, da<br />

bereits vielfache Darstellungen im Handbuch Tourismus<br />

Sachsen-Anhalt, touristische Kartenwerke u.s.w. vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind. Außer<strong>de</strong>m sind noch weitere Standorte ausgewiesen, die<br />

diesen <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Kriterien nicht zuzuordnen sind. Weiterhin gibt es<br />

für diese Darstellungen (zeichnerisch) auch keine<br />

Symbolvorgaben von <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Hinweis zum Industrietourismus erfolgte bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung zum Pkt. 6.1.6, G 3.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Inhaltlicher Mehrwert ist nicht erkennbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

315-14 zu Z 5 - Fahrradverkehr => s. Hinweis/Ergänzung zu<br />

Pkt. 7.17. G 6;<br />

Es ist eine Prioritätensetzung zwischen<br />

überregionalen (touristischen) und regionalen<br />

Radwegen für Erhalt und Ausbau in <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersicht<br />

darzustellen.<br />

315-15 zu Z 6 - Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

=> Es fehlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Selketalstieg und <strong><strong>de</strong>r</strong> St. Jakobus<br />

Pilgerweg<br />

315-16 zu G 7 - Ländliches Wegekonzept, letzter Satz<br />

=> Für die Ausschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist Priorität auf die<br />

Radwege überregionaler Be<strong>de</strong>utung zu legen (s.<br />

Hinweis/Ergänzung zu Pkt. 7.17. G 7)<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

315-23 Ziel 1 und 2<br />

Das Land Sachsen-Anhalt ist mit erheblichen<br />

Gesellschafteranteilen am Flughafen Leipzig/Halle<br />

beteiligt. Mit Blick auf die Ansiedlung von DHL auf<br />

<strong>de</strong>m Flughafen ar<strong>bei</strong>tet das Land konzentriert daran,<br />

von dieser Entwicklung, nicht zuletzt auch wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

räumlichen Nähe, zu partizipieren.<br />

315-24 Die Entwicklung <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt zu einem<br />

leistungsfähigen Regionalflughafen ist für das Land<br />

Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> ar<strong>bei</strong>tsteiligen Prozesse mit <strong>de</strong>m<br />

Flughafen Leipzig/Halle von hoher Be<strong>de</strong>utung.<br />

keine Berücksichtigung Eine Prioritätensetzung von lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Rad- und<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegen obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong> obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>.<br />

Hier stellt sich die Frage nach <strong>de</strong>m regionalplanerischen<br />

Steuerungsvermögen <strong>bei</strong> einer Prioritätensetzung.<br />

Im Übrigen wird in <strong>de</strong>n zeichnerischen Vorgaben <strong>de</strong>s MBV für<br />

die Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> REP's nur von "be<strong>de</strong>utsamen" Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>und<br />

Reitwegen ausgegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

zum REPHarz sowie im Text aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />

aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />

ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />

wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />

Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />

auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />

verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Ergänzung: G 7, letzter Satz: "... die Radwege von<br />

überregional- und regionaler Be<strong>de</strong>utung... "<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

315-5 Unter diesem Punkt ist ein Hinweis/Grundsatz zu<br />

<strong>de</strong>n Tourismusstudien Sachsen-Anhalt sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übersicht Touristischer Netzwerke als Grundlage für<br />

zukünftig im <strong>Planung</strong>sraum vorgesehene touristische<br />

Entwicklungsvorhaben aufzunehmen.<br />

315-6 Naturparke => Ergänzung touristisches<br />

Entwicklungspotenzial Nationalpark Harz<br />

315-7 Bau<strong>de</strong>nkmäler / Kulturtourismus<br />

=> Touristische Markensäule Gartenträume<br />

aufnehmen<br />

315-8 zu G 6 - Radwegenetz / Blaues Band<br />

=> Durch die <strong>Planung</strong>sregion ist eine<br />

Prioritätensetzung auf die überregionalen<br />

(touristischen) Radwege vorzunehmen.<br />

Vordringlicher Handlungsbedarf besteht für <strong>de</strong>n<br />

Europaradweg R1, <strong>de</strong>n Harzvorlandradweg, <strong>de</strong>n<br />

Harzrundweg und zum Aller-Harz Radweg. Für die<br />

genannten überregionalen Radwege sind<br />

ar<strong>bei</strong>tsfähige Koordinierungsstellen einzurichten.<br />

315-9 => Das Blaue Band wur<strong>de</strong> als Touristische<br />

Markensäule <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im Jahr 2004 am Markt<br />

eingeführt, es existiert.<br />

315-10 zu G 7 - Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

=> Für die touristische Ausschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das<br />

Touristische Leitsystem in Sachsen-Anhalt<br />

(Tourismusstudien in Sachsen-Anhalt, Nr. 7; 2.<br />

überar<strong>bei</strong>tete Ausgabe erscheint im Dez. 2005)<br />

zugrun<strong>de</strong> zu legen. Für die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überregionalen Radwege wird auf die gegenwärtige<br />

Bear<strong>bei</strong>tung durch die TGL verwiesen.<br />

teilweise Berücksichtigung In <strong><strong>de</strong>r</strong> STN zum 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> dieser Sachverhalt<br />

bereits vorgebracht, er wur<strong>de</strong> zum Teil berücksichtigt. Somit<br />

ergeben sich für <strong>de</strong>n 2. Planentwurf keine<br />

abwägungsrelevanten Sachverhalte mehr. Die touristischen<br />

Netzwerke wer<strong>de</strong>n in G 1 Satz 3 benannt. Auf die<br />

Tourismusstudien wird mehrfach in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zum<br />

REPHarz eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Naturpark hat die Erholungsnutzung zum Ziel, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nationalpark hingegen hat das Ziel Naturschutz und<br />

Umweltbildung, somit kann unter diesem Punkt 7.17 keine<br />

Ergänzung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, da verschie<strong>de</strong>ne<br />

raumordnerische Ziele verfolgt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die tourist. Markensäule Gartenträume fließt bereits im Pkt.<br />

6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege im Z 2<br />

wie auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 2 ein. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die<br />

"Gartenträume" unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich) benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im Gegensatz zum 1. Planentwurf wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Planentwurf<br />

bereits um die hier vorgeschlagene Ergänzung erweitert<br />

(überregional be<strong>de</strong>utsame Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege), so dass<br />

dieser Punkt bereits positiv abgewogen war.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Zur Schaffung von Koordinierungsstellen für überregionale<br />

Radwege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung ist vom zuständigen<br />

Ministerium nichts bekannt.<br />

volle Berücksichtigung G 6 ist Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA. Es erfolgt hier jedoch<br />

eine Aktualisierung <strong>de</strong>s 3. Satzes G 6, wie folgt: "Darüber<br />

hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhan<strong>de</strong>ne<br />

überregionale Netz (Blaues Band) für <strong>de</strong>n Wassertourismus in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz erhalten und bedarfsweise<br />

weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Radwege ist die Regionalplanung<br />

nicht zuständig. An <strong>de</strong>n Info-Veranstaltungen dazu nahmen wir<br />

teil, wir sind also über <strong>de</strong>n Stand informiert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 421 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

315-17 => Als Karte 3 ist ein Kartenauszug "Übersicht<br />

Touristische Netzwerke in Sachsen-Anhalt" für <strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sraum aufzunehmen.<br />

10 Sonstiges<br />

315-18 In Abstimmung und Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />

erar<strong>bei</strong>tet die ift Freizeit und Tourismusberatung<br />

GmbH gegenwärtig o. g. Konzept (Potenzialanalyse,<br />

Abschätzung qualitativer und quantitativer<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die touristische Infrastruktur im<br />

Jahr 2015). Die Endfassung für Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen liegt<br />

bereits vor. Der Bericht für Sachsen-Anhalt ist in<br />

Ar<strong>bei</strong>t, eine Entwurfsfassung wird in Kürze vorliegen.<br />

In die abschließen<strong>de</strong> Fassung <strong>de</strong>s REP Harz sollten<br />

die Ergebnisse dieses Masterplans unbedingt<br />

Eingang fin<strong>de</strong>n.<br />

315-26 Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie<br />

und Bergwesen geht direkt an die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft, da das LAGB als TOB direkt<br />

beteiligt wur<strong>de</strong>.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

316-4 STN vom 20.04.07:<br />

Aus Ihren geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Unterlagen wur<strong>de</strong> ersichtlich,<br />

dass nun auch Gebiete für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Ergänzend zu <strong>de</strong>n von uns<br />

bereits genannten Schutzstreifenbreiten weisen wir<br />

darauf hin, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Realisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>taillierten<br />

<strong>Planung</strong>smaßnahmen nicht nur Schutzstreifenbreiten<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch techn. Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zu unseren<br />

Anlagen (z.B. <strong>bei</strong> WEA ca. 22 m) zu berücksichtigen<br />

sind. Daher ist es zwingend erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, uns <strong>bei</strong><br />

konkreten <strong>Planung</strong>s- /Baumaßnahmen weiterhin<br />

einzubeziehen.<br />

keine Berücksichtigung Die Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> "Touristischen Netzwerke Sachsen-Anhalt"<br />

gehört nicht zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

entsprechend <strong>de</strong>n inhaltlichen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA bzw.<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes. Dennoch wur<strong>de</strong>n sie im Pkt.<br />

7.17, G 1 bereits im 2. Entwurf ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Das touristische Zukunftskonzept Harz 2015 liegt uns vor. Darin<br />

getroffene Kernaussagen, die <strong>de</strong>n Bereich unserer<br />

<strong>Planung</strong>sregion betreffen, wer<strong>de</strong>n unter Pkt. 5.2.6.<br />

berücksichtigt. Die Begründung zum Z 3 wird teilweise, wie<br />

unten aufgeführt, ergänzt , für die restlichen Zielvorstellungen<br />

kann nur auf das tourist. Konzept selbst verwiesen wer<strong>de</strong>n, da<br />

es hier um sehr spezielle strategische Empfehlungen geht, die<br />

<strong>de</strong>n Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sprengen wür<strong>de</strong>n.<br />

Begründung Z 3 ergänzen um: "Entsprechend <strong>de</strong>s touristischen<br />

Zukunftskonzeptes Harz 2015 ist das Beherbergungsangebot<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Ostharz weiter marktgerecht auszubauen,<br />

trotz verschärfen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbe. Angebote mit<br />

überregionalen Einzugsgebieten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />

Mountainbiker und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er sollten geschaffen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

weiteren <strong>Planung</strong>en /Studien ist auch das Zukunftskonzept<br />

Tourismus Harz 2015 (2006) zugrun<strong>de</strong> zu legen."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung wer<strong>de</strong>n keine konkreten<br />

Baumaßnahmen durchgeführt o<strong><strong>de</strong>r</strong> genehmigt. Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

Einbeziehung erfolgt auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />

(Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

316-1 STN vom 20.04.07:<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.02.2007<br />

zum 2. Planentwurf mit Umweltbericht teilen wir<br />

Ihnen mit, dass sämtliche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vom<br />

30.12.2005 gegebenen Hinweise und For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

für weitere 2 Jahre ihre Gültigkeit behalten.<br />

316-2 STN vom 20.04.07:<br />

Da unser Anlagenbestand ständigen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

und Erweiterungen unterliegt, verlieren die mit<br />

Schreiben vom 30.12.2005 überreichten<br />

Planunterlagen jedoch ihre Gültigkeit und dürfen ab<br />

sofort keine Verwendung mehr fin<strong>de</strong>n. Sie sind durch<br />

die aktuellen, mit diesem Schreiben übergebenen<br />

Übersichtspläne Blatt 1 -15 zu ersetzen. Weiterhin<br />

übergeben wir Ihnen das Merkblatt für "Gasanlagen"<br />

und das Merkblatt für "Telekommunikationsleitungen<br />

(TKL)" mit Hinweisen für die <strong>Planung</strong> und<br />

Bautätigkeit im Näherungsbereich zu unseren<br />

Anlagen zur Beachtung.<br />

316-5 STN vom 20.04.07:<br />

Außer<strong>de</strong>m möchten wir darauf aufmerksam machen,<br />

dass ab sofort Anfragen zu Leitungsauskünften<br />

(Stellungnahmen und Schachtscheine) auch online<br />

an uns gerichtet wer<strong>de</strong>n können. Hierfür nutzen Sie<br />

bitte auf unserer Homepage http://www.mitgas.<strong>de</strong>/<br />

<strong>de</strong>n Link zur "Mitgas Leitungsauskunft".<br />

316-6 STN vom 30.12.05:<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> von Ihnen eingereichten<br />

Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass sich Anlagen<br />

unseres Unternehmens im angegebenen Bereich<br />

befin<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu erhalten Sie die aktuellen Übersichtspläne M<br />

1 : 25 000 Blatt 1-15. In diesen sind alle<br />

Gashochdruckleitungen (4 bar und größer 4 bar),<br />

Gasmitteldruckleitungen (Transportleitungen),<br />

Gasdruckregelanlagen, Anlagen <strong>de</strong>s kathodischen<br />

Korrosionsschutzes sowie<br />

Telekommunikationsleitungen (TKL) verzeichnet.<br />

Weiterhin übergeben wir Ihnen das Merkblatt für<br />

"Gasanlagen" und das Merkblatt für<br />

"Telekommunikationsleitungen (TKL)" mit Hinweisen<br />

für die <strong>Planung</strong> und Bautätigkeit im<br />

Näherungsbereich zu unseren Anlagen zur<br />

Beachtung.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />

regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen <strong>de</strong>n<br />

regionalplanerischen Rahmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 423 von 610


TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

316-7 STN vom 30.12.05:<br />

Wir bitten Sie unseren Leitungsbestand in Ihren<br />

<strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen und uns auch<br />

weiterhin <strong>bei</strong> <strong>de</strong>taillierten Einzelplanungen<br />

einzubeziehen. Bei Bedarf übergeben wir Ihnen dann<br />

kurzfristig die benötigten Bestandspläne für alle<br />

Druckstufen einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> speziell<br />

einzuhalten<strong>de</strong>n Hinweise und For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen (z.B. <strong>bei</strong><br />

Straßen- und Wegebau, Baumpflanzungen,<br />

Dammschüttungen u.a.).<br />

Der Schutzstreifen bzw. Sicherheitsabstand beträgt<br />

für unsere Leitungsanlagen in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Druckstufe und Dimensionierung ohne beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Maßnahmen zwischen 1 -15 m. Die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Schutz- und Sicherheitsabstän<strong>de</strong> wollen Sie daher<br />

bitte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> berücksichtigen.<br />

Unsere Anlagen sind mittels Konzessionsvertrag<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten<br />

gesichert. Diese Dienstbarkeiten sind entwe<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bereits in Abteilung II <strong>de</strong>s jeweiligen Grundbuches<br />

eingetragen o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Regelungen <strong>de</strong>s<br />

Grundbuchbereinigungsgesetzes gesichert, selbst<br />

wenn noch keine Eintragung ins Grundbuch erfolgte.<br />

316-8 STN vom 30.12.05:<br />

Die von Ihnen durchgeführte <strong>Planung</strong> darf nicht dazu<br />

führen, dass unsere Leitungsrechte in irgen<strong>de</strong>iner<br />

Form beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere<br />

Leitungen und Anlagen Bestandsschutz genießen<br />

und notwendige Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen durch <strong>de</strong>n<br />

Verursacher bzw. entsprechend <strong>de</strong>n vertraglichen<br />

Regelungen zu finanzieren sind.<br />

316-9 STN vom 30.12.05:<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich Gasleitungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadtwerke Quedlinburg, Aschersleben,<br />

Sangerhausen, Wemigero<strong>de</strong> und Halberstadt sowie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verbundnetz Gas AG und <strong><strong>de</strong>r</strong> EMS Erdgas<br />

Mittelsachsen GmbH gegebenenfalls dort befin<strong>de</strong>n.<br />

Die Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />

Gasversorgungsunternehmen erhebt allerdings<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />

regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen <strong>de</strong>n<br />

regionalplanerischen Rahmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 424 von 610


TÖB: (316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

316-3 STN vom 20.04.07:<br />

Bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung möchten wir Ihnen<br />

mitteilen, dass grundsätzlich von Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

MITGAS Mittel<strong>de</strong>utsche Gasversorgung GmbH <strong>bei</strong><br />

störungsfreiem Betrieb keine Gefährdungen für<br />

Mensch und Umwelt ausgehen. MITGAS führt als<br />

nach DVGW G1000 zertifiziertes Unternehmen alle<br />

gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben und <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Regelwerkes erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

Maßnahmen durch, um einen bestimmungsgemäßen<br />

Betrieb zu gewährleisten. Gegebenenfalls im<br />

Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrollen unseres<br />

Anlagenbestan<strong>de</strong>s festgestellte mögliche<br />

Umweltauswirkungen umliegen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundstücke wer<strong>de</strong>n wir Ihnen, insofern in Ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich vorgefun<strong>de</strong>n, umgehend<br />

mitteilen.<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

317-1 G 3 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> uns vorliegen<strong>de</strong>n Fassung in <strong>de</strong>n<br />

Punkten G 1, G 2, G 4 und G 6 enthalten. Eine<br />

sparsame Verwendung von Wasser hat mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Versorgung mit Trinkwasser wenig zu tun.<br />

317-2 G 5 ist unserer Meinung nach dahingehend zu<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Teil <strong>de</strong>s Satzes gestrichen<br />

wird und im zweiten Teil die in je<strong>de</strong>m Landkreis<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Maßnahmepläne für Störfälle in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserversorgung sich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n.<br />

317-3 Im Lageplan ist das Versorgungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> MIDEWA<br />

mbH, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung Anhalt-Harzvorland ersichtlich.<br />

Dieses Gebiet ist regional voll erschlossen und die<br />

Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung und Industrie mit<br />

Trinkwasser erfolgt ohne Beeinträchtigungen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G3 ist eine LEP-Übernahme, zu <strong><strong>de</strong>r</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung G 5 bleibt bestehen, <strong>de</strong>nn insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für <strong>de</strong>n Störfall im<br />

Fernwasserbezug sind örtliche Dargebote zu nutzen. Die<br />

Begründung zu G 5 wird dahingehend sinngemäß ergänzt, dass<br />

<strong>bei</strong> Störfällen die Maßnahmenpläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise<br />

anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

318-3 STN vom 05.04.07:<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> NASA GmbH begrüßen wir die unter 3.<br />

benannten Grundsätze 2-1, 2-2, 4-1,10-2 und 11-1.<br />

Ergänzend dazu weisen wir darauf hin, dass zur<br />

Verringerung von Verkehrsbelastungen und<br />

Vermeidung zusätzlicher Verkehre die<br />

Siedlungsentwicklung von einer kleinräumigen<br />

Mischung unterschiedlicher Raumnutzungen geprägt<br />

sein sollte. Da<strong>bei</strong> sind Siedlungserweiterungen<br />

vordringlich an <strong>de</strong>n Zugangsstellen <strong>de</strong>s<br />

schienengebun<strong>de</strong>nen ÖPNV zu konzentrieren, bzw.<br />

Rückbauten möglichst fern von solchen<br />

Zugangsstellen vorzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Im G 20 <strong>de</strong>s Pkt. 4.3 (Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) wird auf die<br />

Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s ÖPNV <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> städtebaulichen<br />

Entwicklung bereits hinreichend hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 426 von 610


TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

318-2 STN vom 20.12.05 (Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 318-1):<br />

Der Schienenpersonenverkehr wird in Deutschland<br />

eigenwirtschaftlich erbracht. Die Festlegung von<br />

Linienverläufen unter Abschnitt 6.2.2., Z 7 ist daher<br />

nicht zweckmäßig.<br />

318-4 STN vom 05.04.07:<br />

Da die Strecken bzw. Streckenabschnitte Gernro<strong>de</strong>-<br />

Frose, Heu<strong>de</strong>ber-Danstedt-Osterwieck und Egeln-<br />

Staßfurt stillgelegt sind, sollten sie aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kartografischen Darstellung entfernt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Darstellung im Abschnitt 6.2.2., Z 12 wird <strong>de</strong>n<br />

politischen Wünschen <strong><strong>de</strong>r</strong> Region ohnehin Rechnung<br />

getragen.<br />

318-5 STN vom 05.04.07:<br />

Im Abschnitt 6.2.2., Z 5 ist <strong>bei</strong>m Buchstaben c) <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klammerbegriff zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in: "über 120 km/h". Der<br />

Geschwindigkeitsstandard für diese Strecke befin<strong>de</strong>t<br />

sich aktuell in <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstimmung; ein Ausbau für<br />

Neigetechnik wird <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht verfolgt.<br />

318-6 STN vom 05.04.07:<br />

Die Formulierung im Abschnitt 6.2.2., Z 7 und Z 8<br />

wird weiterhin für nicht zweckmäßig gehalten.<br />

keine Berücksichtigung Z 7 stellt Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze<br />

<strong>de</strong>s LEP sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />

übernehmen und können ggf. konkretisiert bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Linienverläufe wur<strong>de</strong>n z.T. aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />

übernommen. Die Regionalplanung will damit die zu sichern<strong>de</strong>n<br />

Trassen vor Überbauung sichern, <strong>de</strong>shalb wer<strong>de</strong>n die<br />

stillgelegten Strecken, auch zur Normenklarheit, kartografisch<br />

dargestellt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:<br />

"Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />

Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilstrecke<br />

Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefel<strong>de</strong>)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

siehe auch Datensatz 218-3 (DB Service Imm.)<br />

keine Berücksichtigung Z 7 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1, 3 LPlG). Die bisherige<br />

eigenständige Ergänzung <strong>bei</strong> Z 7 f) wird dort gestrichen und<br />

sinngemäß G 8 <strong>bei</strong>gefügt (siehe hierzu auch Datensatz 313-19,<br />

Minist. für Lan<strong>de</strong>sentw. u. Verkehr).<br />

G 8 ist (lediglich) ein raumordnerischer Grundsatz, <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />

öffentlichen Stellen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist. Er soll dazu<br />

dienen, die bisherige ungenügen<strong>de</strong> schienengebun<strong>de</strong>ne<br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz an das Fernverkehrsnetz<br />

bzw. an die großen Ballungsräume zu verbessern (siehs dazu<br />

auch Datensatz 218-10, DB Service Imm.)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 427 von 610


TÖB: (318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

318-7 Im Bereich <strong>de</strong>s ÖPNV gibt es in Sachsen-Anhalt mit<br />

<strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n ÖPNV LSG aus 2005 eine<br />

neue rechtliche Grundlage. Auf dieser Basis wur<strong>de</strong><br />

zu<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aufgestellt, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vom Kabinett am 20.12.05 beschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Der REPHarz bezieht sich darauf, sollte aber ggf. an<br />

diese neue Grundlage noch <strong>de</strong>utlicher angepasst<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das im ÖPNV-<br />

Plan dargestellte ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz.<br />

10 Sonstiges<br />

318-1 STN vom 05.04.07:<br />

Die NASA GmbH hat zuletzt mit Schreiben vom<br />

20.12.05 zum Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz Stellung<br />

genommen. Soweit die damaligen Anmerkungen<br />

nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, halten wir diese aufrecht.<br />

teilweise Berücksichtigung Der ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> mehrfach angemessen im<br />

REPHarz berücksichigt (z.B. <strong>bei</strong>m Pkt. Schienenverkehr). Das<br />

betrifft auch das im ÖPNV-Plan auf S. 39 dargestellte ÖPNV-<br />

Lan<strong>de</strong>snetz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die dort dargestellten<br />

Verbindungsfunktionen zwischen <strong>de</strong>n zentralen Orten (spielte<br />

auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Straßen mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

eine entschei<strong>de</strong>ne Rolle.)<br />

Allerdings sind die textlichen Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA auf Grund<br />

ihres Rechtscharakters und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen <strong>de</strong>s § 6 Abs. 1<br />

LPLG, selbst wenn diese nicht mehr so aktuell sind wie die <strong>de</strong>s<br />

ÖPNV-Planes von 2005, stärker in <strong>de</strong>n REPHarz einzubin<strong>de</strong>n.<br />

Ggf. ist nach erfolgter LEP-Fortschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz<br />

diesbezüglich anzupassen.<br />

Bis auf Gernro<strong>de</strong> sind alle im ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />

ÖPNV-Lan<strong>de</strong>snetz und sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />

Plan) bereits in G 7 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.6. enthalten.<br />

Gernro<strong>de</strong> wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />

Datensatz 386-4, Q-Bus-Nahverkehrsgesellschaft). Die<br />

weiteren ÖPNV-Stellen <strong>de</strong>s G 7 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Nahverkehrsplänen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise als weitere be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Schnittstellen benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 428 von 610


TÖB: (320) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-1 In unserer Stellungnahme zum ersten Entwurf <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans begrün<strong>de</strong>ten wir<br />

ausführlich unsere Ablehnung zur Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standorte für die HWRB Straßberg und Meisdorf.<br />

Von daher begrüßen wir die nun vorliegen<strong>de</strong><br />

Fassung, in <strong><strong>de</strong>r</strong> auf die standortkonkrete Festlegung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n HWRB verzichtet wur<strong>de</strong> (Streichung Z 4<br />

Punkt 2). Wie im Umweltbericht dargelegt, können<br />

die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> HWRB Straßberg und Meisdorf,<br />

die in ihrem funktionalen Zusammenhang<br />

gemeinsam zu betrachten sind, nach jetzigem<br />

Kenntnisstand nicht abschließend standortkonkret<br />

aufgenommen und benannt wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

tiefgründige Alternativenprüfung und mögliche<br />

erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Belangen<br />

stehen einer raumordnerischen standortkonkreten<br />

Festlegung entgegen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (320) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lan<strong>de</strong>sverband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-2 Wir verweisen nochmals darauf, dass speziell zur<br />

Alternativenprüfung die EU-Kommission klarstellt,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßstab ein gänzlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist als <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

nationalen Planfeststellungsrecht. Während das<br />

nationale Planfeststellungsrecht verlangt, dass sich<br />

eine Alternative als vorzugswürdig gera<strong>de</strong>zu<br />

aufdrängen muss, damit von einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

rechtlichen Relevanz ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

bewertet sich die Be<strong>de</strong>utung einer Alternative nach<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL sehr viel stärker nach Gesichtspunkten<br />

<strong>de</strong>s Natur- und Umweltschutzes und verlangt gera<strong>de</strong><br />

keine Vorzugswürdigkeit bzw. kein "Sich-<br />

Aufdrängen" im Sinne einer Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gesamtlösung. Der Prüfungsschritt für die Frage, ob<br />

eine Alternativlösung vorliegt, ist daher ein gänzlich<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>er: Es ist grundsätzlich zu überprüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgesehenen Maßnahme, wenn auch mit<br />

Einschränkungen, durch eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Lösung<br />

verwirklicht wer<strong>de</strong>n kann. Ist dies <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, ist diese<br />

Lösung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zuerst ins Auge gefassten Lösung zu vergleichen.<br />

Sind die Umweltauswirkungen im Bezug auf die<br />

Erhaltungsziele <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL geringer, muss die<br />

geringer beeinträchtigen<strong>de</strong> Alternativlösung<br />

zwingend gewählt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m nationalen<br />

Planfeststellungsrecht schei<strong>de</strong>t eine Alternative<br />

bereits dann aus, wenn sie nicht in allen<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Belangen besser ist (und sich damit<br />

als vorzugswürdig aufdrängt) als das<br />

Ausgangsprojekt. Dagegen müssen nach <strong>de</strong>n<br />

Maßstäben <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL eine schlechtere<br />

Zielverwirklichung o<strong><strong>de</strong>r</strong> höhere Kosten zugunsten<br />

<strong>de</strong>s Umweltschutzes zwingend in Kauf genommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Das Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichts<br />

zur <strong>Planung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> A 143 Westumfahrung Halle<br />

ver<strong>de</strong>utlicht diesen Unterschied und stellt klar:<br />

<strong>Planung</strong>en, die erhebliche Beeinträchtigungen in<br />

NATURA 2000-Gebieten verursachen können, sind<br />

nachweislich auszuschließen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Alternativlösungen aufzuzeigen.<br />

Kenntnisnahme Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> eingebrachten rechtlichen Hinweise und<br />

Be<strong>de</strong>nken zu Alternativprüfungen unter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> sich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie ergebenen<br />

erhöhten Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu<br />

berücksichtigen, da dort und nicht im REPHarz (da hier keine<br />

Standortfestlegung vorgenommen wird, siehe dazu auch<br />

Umweltbericht) eine hinreichend fachlich und rechtlich<br />

abschließen<strong>de</strong> Alternativenprüfung vorzunehmen ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-3 Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t daher folgen<strong>de</strong> Formulierungen zu<br />

ergänzen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />

"G 7 Voraussetzungen für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten und<br />

Alternativvarianten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes.<br />

Da<strong>bei</strong> ist <strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerisch<br />

funktionale Zusammenhang <strong>bei</strong> einem<br />

angemessenen Hochwasserdurchfluß zu<br />

berücksichtigen."<br />

"Z 8 Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Hochwasserrückhaltes unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung fachplanerisch festzusetzen und nach<br />

Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung zeitnah zu realisieren."<br />

Da in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielvorgabe <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes (3.3.3 Vorranggebiete für<br />

<strong>de</strong>n Hochwasserschutz) die Stauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> HWRB<br />

Meisdorf und Straßeberg nicht benannt wer<strong>de</strong>n,<br />

besteht aus unserer Sicht auch kein Grund, <strong>bei</strong><strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong>en in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />

als Ziel festzuschreiben. Bei<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n<br />

gegenwärtig erst planerisch vorbereitet. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

noch fehlen<strong>de</strong>n FFH-Verträglichkeitsprüfung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

o.g. Alternativenprüfung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verfahren ergebnisoffen.<br />

Zwischenzeitlich liegen <strong>de</strong>m<br />

Prozessbevollmächtigten <strong>de</strong>s Naturschutzbund<br />

Sachsen-Anhalt auch die Entscheidungsgrün<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichtes<br />

(BVerwG) zur A 143, auf die oben bereits verwiesen<br />

wur<strong>de</strong>, vor. Die Entscheidung wird <strong>de</strong>mnächst<br />

sowohl in Fachzeitschriften als auch auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Internetseite <strong>de</strong>s BVerwG veröffentlicht. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entscheidung stellt das BVerwG zahlreiche<br />

Maßstäbe für FFH-Verträglichkeitsprüfungen,<br />

Abweichungsentscheidungen, Variantenprüfungen<br />

und sonstige Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen aus <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VS-RL auf. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Variantenprüfung<br />

bleibt das BVerwG da<strong>bei</strong>, dass grundsätzlich<br />

zu prüfen ist, ob es eine Alternative gibt, die<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Standorten o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

keine Berücksichtigung Es ist kein inhaltlicher Mehrwert zur bisherigen Formulierung<br />

<strong>de</strong>s G 7 erkennbar. "Alternativvarianten" steckt bereits in<br />

"Ausschöpfung aller Möglichkeiten". Der vorgeschlagene<br />

Ergänzungssatz "Da<strong>bei</strong> ist .." ist für eine rechtlich relevante<br />

REP-Festlegung nicht hinreichend normen-klar (Was ist damit<br />

gemeint?). Die in G 7 genannten vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht nur an <strong>de</strong>n<br />

unmittelbaren Gewässerbereich mit einem angemessenen (?)<br />

Hochwasserdurchfluss gebun<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n damit sind auch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, <strong>de</strong>zentrale Maßnahmen (z.B. in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche) gemeint<br />

(siehe REP-Begründung zu G 7).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n Projektplanungen zu <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal ist aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht ausführlich belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />

auch Umweltbericht <strong>de</strong>s REPHarz, Pkt. 3.2.1), dass nach<br />

gegenwärtigem Kenntnisstand für ein ausreichen<strong>de</strong>s, kurz- bis<br />

mittelfristig zu schaffen<strong>de</strong>s Hochwasserschutzniveau in <strong>de</strong>n<br />

schützenswerten Siedlungsbereichen <strong>de</strong>s Selketals nicht ohne<br />

HWRB erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>e ökologisch bzw.<br />

ökonomisch sinnvollen Maßnahmen <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes (z.B. Mitnutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche,<br />

Gewässersohlenausbau, HWS-Mauern, etc.) können allein für<br />

ein schadarmes Abflussvermögen im Selketal nicht sorgen.<br />

Diese können jedoch als ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen ggf. die<br />

Anzahl bzw. Größe von HWRB und damit <strong>de</strong>n davon<br />

ausgehen<strong>de</strong>n Eingriff in Natur und Landschaft reduzieren<br />

helfen. Deswegen wird im Z 8 explizit auf die Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

fachplanerischen Vorraussetzungen für HWRB, die auch die<br />

FFH-Belange zu beachten haben, eingegangen.<br />

Ber Begriff "Selketal" im Z 8 bezieht sich nicht nur auf das Tal<br />

im Harzgebirge, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch auf das Tal bzw. die Aue im<br />

Harzvorland bis zur Mündung in die Bo<strong>de</strong>.<br />

Die gebietskonkreten Festlegungen <strong>de</strong>s LEP-LSA zum<br />

Hochwasserschutz im allgemeinen und zu <strong>de</strong>n Stauflächen im<br />

speziellen können gemäß Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz durch die<br />

Regionalplanung konkretisiert und ergänzt wer<strong>de</strong>n, wovon im<br />

REPHarz auch Gebrauch gemacht wur<strong>de</strong>. Es wur<strong>de</strong> jedoch<br />

entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s (und entgegen <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Datensatz 320-1 vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bereits selbst eingeschätzten<br />

Sachlage zu <strong>de</strong>n HWRB im REPHarz) im aktuellen REPHarz-<br />

Entwurf eben nicht die HWRB Meisdorf und Straßberg (o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e eventuell in Frage kommen<strong>de</strong>n Standorte im Harz o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzvorland) als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung festgeschrieben. Z 8 ist<br />

(lediglich) als klare Zielaussage an die Fachplanung als<br />

Zieladressat gerichtet, auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n, bisher<br />

ungenügen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzsituation im Selketal, eine<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Ausführungsvarianten verwirklicht wird. Da<strong>bei</strong> weist<br />

das BVerwG darauf hin, dass die Variantenprüfung<br />

nicht ein komplett an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Projekt erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Allerdings steht die Frage einer<br />

Alternativenzielverwirklichung an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle auf<br />

<strong>de</strong>m gerichtlichen Prüfstand. Das BVerwG verlangt<br />

nämlich für eine Abweichungsprüfung nach Art. 6<br />

Abs. 4 FFH-RL (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>s-<br />

und lan<strong>de</strong>srechtlichen Umsetzungen) zunächst, dass<br />

die mit <strong>de</strong>m Projekt vorhan<strong>de</strong>ne Beeinträchtigung<br />

von Erhaltungszielen von FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vogelschutzgebieten mit <strong>de</strong>n besten<br />

wissenschaftlichen Metho<strong>de</strong>n und Daten ermittelt,<br />

dargestellt und auch quantifiziert wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

müssen sämtliche Wirkwege berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen vollständigen<br />

Erfassung <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>m Projekt beeinträchtigten<br />

Inventars an Lebensräumen sowie Tier- und<br />

Pflanzenarten ist es erst möglich, eine<br />

Gegenüberstellung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />

Wirkung <strong>de</strong>s Projekts auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>n für<br />

das Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite zu treffen.<br />

Um nun <strong>bei</strong> einer <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Gegenüberstellung eine<br />

konkrete <strong>Abwägung</strong> vornehmen zu können, ist es auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, auch die für das<br />

Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen genau<br />

zu erfassen, zu dokumentieren und wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um zu<br />

quantifizieren. Nur dann sei eine komplette<br />

Gegenüberstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> gegen das Projekt<br />

sprechen<strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Belange und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

für das Projekt sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen<br />

möglich.<br />

Im Zuge dieser zuletzt genannten Erfassung und<br />

Quantifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong> für das Projekt sprechen<strong>de</strong>n<br />

öffentlichen Interessen ist es auch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />

darzustellen, warum das öffentliche Interesse nur auf<br />

die Art und Weise erreicht wer<strong>de</strong>n können soll, wie<br />

dies in <strong>de</strong>m Projekt vorgesehen ist. An<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

formuliert: Wenn <strong>de</strong>m Projekt, hier also <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserrückhaltebecken, nicht genaue und<br />

wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zu Grun<strong>de</strong><br />

liegen und wenn nicht dargestellt ist, dass sich das<br />

mit <strong>de</strong>m Projekt verfolgte Ziel, das ebenfalls genau<br />

formuliert wer<strong>de</strong>n muss, mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitteln<br />

erreichen lässt, geht die Abweichungsentscheidung<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Projektes und zu Gunsten <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzes aus.<br />

Wir weisen im übrigen an dieser Stelle noch einmal<br />

(abschließend beurteilbare) Fachplanung für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere<br />

HWRB vorzulegen. Wird dann im diesbezüglichen<br />

Genehmigungsverfahren die Eignung <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgeschlagen<strong>de</strong>n Standort(e) festgestellt, ist die Realisierung<br />

zeitnah umzusetzen. Die Eignungsfeststellung <strong>bei</strong>nhaltet<br />

natürlich nicht nur die wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

auch die Frage, ob die <strong>Planung</strong> hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er betroffener<br />

Belange (z.B. Natura 2000) genehmigungsfähig ist. Hinzu<br />

kommt als weiterer raumordnerischer Vorbehalt in Form <strong>de</strong>s G<br />

7, dass <strong>Planung</strong> und Bau von HWRB regionalplanerisch erst<br />

dann unterstützt wird, wenn alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (sinnvollen)<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes (im<br />

Sinne "an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Mittel" zur projekbezogenen Zielerreichung)<br />

ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n. Dieses ist <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. "Eignungsprüfung"<br />

gemäß Z 8 hinreichend zu belegen.<br />

Die Aussagen <strong>de</strong>s BVwG-Urteils sind zu einem konkreten<br />

Projekt getroffen wur<strong>de</strong>n. Beim REPHarz han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

reine <strong>Planung</strong>en (raumordnerische Absichtserklärungen), die<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Ebene nicht tiefgreifend geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n können und nach Rechtsvorschrift auch nicht sollen.<br />

Gemäß § 3 a Abs. 2 LPlG soll im Einzelnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht<br />

zum LEP/REP Angaben enthalten, soweit sie unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s gegenwärtigen Wissensstan<strong>de</strong>s auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jeweiligen <strong>Planung</strong>seben erkennbar und von Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

Für genauere Untersuchungen sind die nächsten Instanzen<br />

verantwortlich (sogenannte " Abschichtung").<br />

Wie bereits im Datensatz 320-2 erwähnt, sind die<br />

umfangreichen, rechtlichen Hinweise <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu <strong>de</strong>n<br />

Alternativprüfungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e unter <strong>de</strong>m Eindruck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

genannten höchstrichterlichen Rechtssprechung, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebene, hier im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

beabsichtigten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, in<br />

angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

29.11.2007<br />

darauf hin, dass das BVerwG die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen aus<br />

<strong>de</strong>m europäischen Naturschutzrecht an Projekte, mit<br />

<strong>de</strong>nen es zu einer Beeinträchtigung von FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vogelschutzgebieten kommen kann, erheblich<br />

verschärft hat. So fallen unter die Erhaltungsziele<br />

eines FFH-Gebietes nicht nur die benannten<br />

Lebensräume und die Anhang-II-Tierarten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

auch sämtliche charakteristische Tierarten in <strong>de</strong>m<br />

benannten Lebensräumen (auch wenn sie im<br />

Standarddatenbogen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n Erhaltungszielen<br />

nicht genannt sind) sowie sämtliche charakteristische<br />

Vogelarten, die sich typischerweise und konkret vor<br />

Ort in <strong>de</strong>n Lebensräumen befin<strong>de</strong>n.<br />

Hinzu kommt, dass auch eine komplette Erfassung<br />

und Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen Arten stattzufin<strong>de</strong>n hat,<br />

die nicht über <strong>de</strong>n Gebietsschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH- o<strong><strong>de</strong>r</strong> VS-<br />

RL erfasst sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n über <strong>de</strong>n<br />

gebietsunabhängigen Artenschutz aus <strong>de</strong>n Art. 12 ff.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-RL und 5 bzw. 9 VS-RL. Auch die hiernach<br />

gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Erfassung verlangt, dass sämtliche Daten<br />

zunächst ermittelt und dann sämtliche möglichen<br />

Beeinträchtigungen bewertet und quantifiziert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Schwere <strong>de</strong>s zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Eingriffs in europäisches Naturschutzrecht durch die<br />

geplanten Hochwasserrückhaltebecken auf die durch<br />

europäisches Naturschutzrecht geschützten Belange<br />

ist außer<strong>de</strong>m klar, dass das öffentliche Interesse,<br />

das für die Projekte sprechen muss, ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

Gewicht haben muss. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung dieses<br />

Gewichtes ist zwingend <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage nachzugehen, ob<br />

das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz nicht<br />

durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, weniger beeinträchtigen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Das BVerwG sie<strong>de</strong>lt diesen Aspekt förmlich nicht <strong>bei</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Alternativenprüfung an, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Interesses, das für eine<br />

beeinträchtigen<strong>de</strong>s Projekt sprechen kann. Es hat im<br />

Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung zur A 143 <strong>bei</strong>spielsweise<br />

verlangt, dass die behaupteten entlasten<strong>de</strong>n Effekte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten Westumfahrung auf <strong>de</strong>n<br />

innerstädtischen Verkehr hinsichtlich<br />

Schadstoffimmissionen, Verkehrsrückgang etc.<br />

genau ermittelt und quantifiziert wer<strong>de</strong>n und in<br />

diesem Zuge auch untersucht wird, ob dieser Effekt<br />

nicht durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Maßnahmen erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Daran zeigt sich, dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nunmehr<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> für ein Projekt<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

sprechen<strong>de</strong>n öffentlichen Interessen auch <strong>de</strong>ssen<br />

Alternativlosigkeit im Sinne einer Standort- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausführungsalternative darzustellen ist.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung <strong>de</strong>s BVerwG zur A 143<br />

dürfte es unzulässig sein, im REP Harz überhaupt<br />

Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gestalt festzulegen, wie dies in<br />

Z 8 erfolgt ist. Denn damit ist eine positive Aussage<br />

für ein Hochwasserrückhaltebecken verbun<strong>de</strong>n, die<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Überprüfungs-<br />

und Kenntnisstan<strong>de</strong>s auch auf raumordnerischer<br />

Ebene nicht getroffen wer<strong>de</strong>n kann. Da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit auch<br />

nach Aussage <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REP Harz die Frage<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwirklichung <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserrückhaltebeckens völlig offen ist, ist eine<br />

positive Festlegung im REP Harz nicht möglich.<br />

Vor diesem Hintergrund sind die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und<br />

Ergänzungen im G 7 und Z 8 erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

320-30 Zu Ziel 8:<br />

...Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch bedingten starken<br />

Hochwassergefährdung vor allem im Flussabschnitt...<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Streichung <strong>de</strong>s Wortes<br />

"starken", da für eine starke Gefährdung die<br />

Begründung fehlt.<br />

teilweise Berücksichtigung "starken" wird durch "erheblichen" ersetzt. Eine erhebliche<br />

Hochwassergefährdung im Selketal ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserereignisse <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Jahre im allgemeinen und<br />

<strong>de</strong>s Hochwassers 1994 im speziellen wohl unstrittig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

320-4 Z 4 Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang.*<br />

* Der NABU hat die rechtlich be<strong>de</strong>nkliche<br />

Zielformulierung in seiner Stellungnahme zur<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans (LEP)<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 24.10.06 <strong>de</strong>m<br />

zuständigen Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und<br />

Verkehr Sachsen-Anhalt zugeleitet. Auch wenn diese<br />

Zielvorgabe <strong>de</strong>s LEP LSA übernommen wur<strong>de</strong> und<br />

damit keiner <strong>Abwägung</strong> zugänglich ist, weisen wir<br />

darauf hin, dass die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen §§ 33 ff<br />

BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPlG LSA verstößt. Die in<br />

I bis XXXVIII festgelegten Gebiete sind größtenteils<br />

als NATURA-2000-Gebiete beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geschützt.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />

<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme- und<br />

Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten Fall gegenüberstehen<strong>de</strong>n<br />

Belange ist schon <strong>de</strong>shalb rechtswidrig, weil nicht<br />

jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes zum<br />

Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme- und<br />

Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />

bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Wir bitten<br />

daher um Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielformulierung und um<br />

Aufnahme folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung:<br />

"Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />

soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können,<br />

sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />

die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP<br />

klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum Schutz von<br />

Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist<br />

es keine pauschale Festlegung son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000<br />

Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />

und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie).<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

320-5 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet soll nach<br />

Empfehlung <strong>de</strong>s Umweltberichts verkleinert wer<strong>de</strong>n.<br />

Trotz<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong> eine überwiegen<strong>de</strong> Überlagerung<br />

mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet "Kalkflachmoor im Helsunger<br />

Bruch" bestehen bleiben. Diese als "sehr<br />

problematisch" angesehene Konstellation kann nur<br />

durch die Streichung <strong>de</strong>s Vorranggebietes behoben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

320-6 XXVIII Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes. Für dieses Vorranggebiet wird ein<br />

mittleres bis hohes Konfliktpotential gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Umweltbelangen bescheinigt, so dass eine<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s Gebietes auf 20 ha vorgeschlagen<br />

wird. Der NABU ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass nur eine<br />

Streichung <strong>de</strong>s Vorranggebietes in Frage kommen<br />

kann, da bereits 1999 im Raumordnungsverfahren<br />

erhebliche negative Auswirkungen nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n konnten, die nur durch die<br />

Erfüllung mehrerer Maßgaben erfüllt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Desweiteren wäre eine weitere Rohstoffgewinnung<br />

(Westteil) hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbelange noch<br />

"konfliktträchtiger".<br />

keine Berücksichtigung Das VRG Rohstoffgewinnung überlagert das FFH-Gebiet seit<br />

<strong>de</strong>m 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht mehr. Der bereits<br />

bergrechtlich genehmigte Torfabbau erfolgt im nördlichen Teil<br />

<strong>de</strong>s Helsunger Bruches (gleichzeitig VRG-Rohstoffgewinnung);<br />

das FFH-Gebiet befin<strong>de</strong>t sich südlich <strong>de</strong>s VRG.<br />

Der Rahmenbetriebsplan für die Torflagerstätte wur<strong>de</strong> 2005<br />

vom Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen genehmigt. Daher<br />

wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau auch ohne VRG-Festlegung weiter<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die genannten, im ROV festgelegten Maßgaben zur<br />

Minimierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltkonflikte sind <strong>bei</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Genehmigungsverfahren zu beachten. Folglich kann nach<br />

jetzigem Kenntnisstand <strong>bei</strong> Erfüllung dieser Maßgaben von<br />

einer Genehmigungsfähigkeit einer Hartsteingewinnung in<br />

diesem (relativ kleinen) VRG ausgegangen wer<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben hat die<br />

Regionalplanung für eine langfristig angelegte<br />

Rohstoffsicherung auch Vorrangegbiete für oberflächennahe<br />

Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong> und reg.<br />

be<strong>de</strong>utsame Hartsteinlagerstätten, LEP, Pkt. 3.3.5)<br />

auszuweisen. Dies erfolgt hiermit. Ein Aufschluss einer<br />

Hartstein-Keratophyr-Lagerstätte an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er (bisher nicht<br />

bergbaulich bereits vorgeprägter) Stelle, wie es seinerzeit als<br />

Standortalternative zum Gr. Hornberg angedacht war, wür<strong>de</strong> zu<br />

noch größeren Umweltkonflikten führen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

320-7 Z 1 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft sind<br />

Waldgebiete, in <strong>de</strong>nen die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s von Be<strong>de</strong>utung ist. Unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n Schutzgebietsverordnungen ist die<br />

Nutzfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen....<br />

Schutzgebietsverordnungen sind zwar fachlich<br />

festgeschriebenes Recht, doch ist es nach unserer<br />

Erfahrung wichtig, dass dieser Zusatz im Ziel<br />

raumordnerisch festgesetzt wird. Oft bedingt durch<br />

ökonomische Zwänge wur<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n in Natur-<br />

und Landschaftsschutzgebieten mit hohen<br />

Waldanteil häufig Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong>s<br />

Naturschutzrecht durch die forstliche Nutzung<br />

festgestellt (z.B. "Waldgebiete <strong>de</strong>s Harzes"). Eine zu<br />

ergänzen<strong>de</strong> Zielformulierung wür<strong>de</strong> zur<br />

Konfliktmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>bei</strong>tragen.<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

320-8 Z 1 ...Folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung wer<strong>de</strong>n<br />

ausgewiesen:<br />

5. Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt,<br />

Scha<strong>de</strong>leben und Neu Königsaue<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebietes von etwa 780 ha,<br />

da bisherige Nahrungshabitate - speziell für<br />

Greifvögel - verloren gehen wür<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n VBG Forstwirtschaft sind keine Naturschutzgebiete bzw.<br />

Natura 2000 Gebiete vorhan<strong>de</strong>n. Lediglich einige FND wer<strong>de</strong>n<br />

vom VBG berührt. Außer<strong>de</strong>m sind VBG Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidung von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen, d.h. sie sind einer <strong>Abwägung</strong><br />

zugänglich. Bestehen<strong>de</strong> Verordnungen wer<strong>de</strong>n nicht berührt.<br />

Ein Mehrwert ist nicht erkennbar. Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong><br />

Verordnungen sind mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Festlegung im<br />

REP auch nicht verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>bar, da die Kontrollaufgabe <strong>de</strong>n<br />

Fachbehör<strong>de</strong>n obliegt und die Regionalplanung nicht<br />

weisungsbefugt ist.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> konkurrieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsansprüche ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

festgelegten Vorbehaltsfunktion ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Bauleitplanungen und<br />

Fachplanungen <strong>Abwägung</strong>en zwischen Nutzungskonflikten<br />

durchgeführt, muss <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sträger ver<strong>de</strong>utlichen, dass er<br />

<strong>de</strong>m festgelegten Vorbehalt einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellenwert<br />

<strong>bei</strong>gemessen hat.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in <strong>de</strong>n<br />

Raumordnungsplänen (wozu <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz zählt) auch<br />

diejenigen<br />

Festlegungen zu raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und<br />

Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />

Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

forstlichen Rahmenpläne (2.). Die Gebietsfestlegung zur<br />

Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> forstlichen Rahmenplanung<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion Harz (erstellt durch die Obere<br />

Forstbehör<strong>de</strong> und mit <strong>de</strong>n Landkreisen wie <strong>de</strong>n Trägern<br />

öffentlicher Belange abgestimmt, 2003) enthalten und<br />

entsprechend begrün<strong>de</strong>t. Durch uns erfolgte die Prüfung und<br />

teilweise Übernahme in <strong>de</strong>n Entwurf zum REPHarz.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung stellen nur<br />

Suchräume für mögliche Aufforstungen dar. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Altkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt waldarm ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplan eine<br />

ausgewogene <strong>Planung</strong> aller Nutzungsansprüche darstellen soll,<br />

wird hier keine Planän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorgenommen.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong>n die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungs/<br />

Erstauffostungsflächen <strong>de</strong>s REPHarz in diesem Bereich <strong>de</strong>m<br />

rechtskräftigen <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramm<br />

für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Nachterstedt "Seeland" angepasst.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

320-33 In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion befin<strong>de</strong>t sich im nördlichen<br />

und nordöstlichen Harzvorland das weltweit<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Dichtezentrum <strong>de</strong>s Rotmilans. Da die<br />

Art das Gebiet ganzjährig(!) nutzt und die Individuen<br />

untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> im Austausch stehen, steigt mit<br />

wachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl an Windkraftanlagen (WKA) die<br />

Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> Kollision. Der NABU und<br />

Greifvogelforscher sind sich einig, dass die Verluste<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region sich negativ auf die Bestän<strong>de</strong><br />

auswirken (zur Thematik: siehe dazu rechtliche und<br />

fachliche Ausführungen auf <strong>de</strong>n Seiten 18 bis 28 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

NABU-Stellungnahme vom 29.12.2005 zum ersten<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REPs). Der NABU Sachsen-Anhalt hat<br />

daher die Europäische Kommission über die<br />

Genehmigungspraxis und die fehlen<strong>de</strong><br />

Verantwortung gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Art unterrichtet.<br />

In unserer o.g. Stellungnahme for<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wir u.a. eine<br />

vertiefen<strong>de</strong> Prüfung im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebieten und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebieten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten auf die Belange <strong>de</strong>s<br />

Vogelschutzes. In <strong><strong>de</strong>r</strong> nun vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Umweltprüfung zum REP kam man dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

nach.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

320-9 Die Prüfung für das Eignungsgebiet (EG) 6<br />

(Gröningen-) Wegeleben ergab eine Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s EGs um 35% auf die Größe <strong>de</strong>s rechtskräftigen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietes "Wind" <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Wegeleben. Erweiterungsmöglichkeiten<br />

sind regionalplanerisch nicht mehr möglich.<br />

Der NABU lehnt aus Naturschutzgrün<strong>de</strong>n weiterhin<br />

das Eignungsgebiet ab.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Nördlichen und Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Greifvogelschutz wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten hinsichtlich<br />

ausgewählter/beantragter Win<strong>de</strong>nergiegebiete erstellt (siehe<br />

Umweltbericht). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung dieser Ergebnisse für<br />

<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG (Gröningen-)Wegeleben im REP-<br />

<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich<br />

erreichte Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im<br />

EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

umso wichtiger, <strong>de</strong>nn ohne eine rechtsichere räumliche<br />

Einschränkung dieser Privilegierung durch die Regionalplanung<br />

ist eine planvolle Konzentration von WKA-Standorten (die im<br />

übrigen auch <strong>de</strong>m Vogelschutz zu gute kommt, z.B. durch das<br />

Freihalten <strong>de</strong>s sonstigen näheren Hakelumfel<strong>de</strong>s) nicht<br />

möglich.<br />

Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> im 2. Planentwurf vorgenommenen EG-<br />

Reduzierung beschränkt sich das EG im wesentlichen nur noch<br />

auf <strong>de</strong>n genehmigten Windparkbestand. Eine<br />

Verschlechterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Greifvogelsituation im näheren<br />

Hakelumfeld durch eine weitere relevante WKA-Anzahl über die<br />

genehmigten WKA hinaus kann in <strong>de</strong>n nächsten Jahren folglich<br />

durch die vorgenommene regionalplanerische Konzentration<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s o.g. Ausbauzustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s EG<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />

einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

genehmigten WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben wird.<br />

Bis dahin soll gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Raumbeobachtung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Überwachung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen Umweltauswirkungen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s<br />

Regionalplanes (§ 19 LPlG) geklärt wer<strong>de</strong>n, inwieweit eine<br />

solche EG-Ausweisung <strong>bei</strong> einer künftigen REP-<br />

Fortschreibung aus Naturschutzgrün<strong>de</strong>n berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

kann o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

320-10 Z 1 ...Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> günstigen<br />

Infrastrukturanbindung folgen<strong>de</strong><br />

Schwerpunktsstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

festgelegt:<br />

- Gewerbepark Cochstedt/ Schneidligen mit<br />

Verkehrsflughafen<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, die Zielvorgabe aus <strong>de</strong>m LEP-<br />

LSA nicht zu übernehmen.<br />

In unserer Stellungnahme zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes vom 24.10.2006 betonten<br />

wir, dass trotz finanzieller Unterstützung durch EU,<br />

Bund, Land und Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

das Ziel, <strong>de</strong>n Airport Cochstedt zu einem<br />

Regionalflughafen für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg zu<br />

entwickeln und <strong>de</strong>n Standort in seiner<br />

Leistungsfähigkeit voll auszulasten, nicht erreicht<br />

wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Der NABU kritisierte seit längerer Zeit, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Flugplatz nicht mit <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

übereinstimmt. Der gültige LEP weist <strong>de</strong>n Standort<br />

als Vorranggebiet für Gewerbe- und Industrieanlagen<br />

mit Flugplatz aus.<br />

Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> sieht die Praxis an<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus: Der<br />

Flughafenausbau wird als Ziel verfolgt, und nicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbepark mit Flughafenanbindung.<br />

Diesbezüglich wur<strong>de</strong> raumordnerische Klärung<br />

angemahnt und zugesagt im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

(Gesprächstermin vom 28.11.2005 mit <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt, Referat 407 und 307;<br />

Gesprächsinhalt: Ergreifung geeigneter<br />

Schutzmaßnahmen für das Vogelschutzgebiet<br />

"Hakel").<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG, § 6 sind die REP's aus <strong>de</strong>m LEP zu<br />

entwickeln. Die im LEP festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Ziele<br />

und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind zu übernehmen, was<br />

im besagten Falle erfolgte.<br />

Ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zur <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitig vom Land verfolgten Entwicklung<br />

<strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt in Richtung Regionalflughafen für<br />

<strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg zu <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s LEP ist<br />

nicht erkennbar. Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer<br />

Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe wird textlich im Pkt.<br />

3.6.6.1 festgelegt, dass zum Flughafen Leipzig/Halle<br />

ergänzen<strong><strong>de</strong>r</strong> Flugverkehr über Cochstedt abgewickelt wer<strong>de</strong>n<br />

soll (im REPHarz <strong>bei</strong>m Pkt. 6.2.5. Z 1). Genau diese Funktion<br />

kann ein Regionalflughafen erfüllen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 440 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

320-11 Z 3 Als weitere regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

- Flugplatz Allstedt<br />

In unserer Stellungnahme zum REP Harz vom<br />

29.12.2005 for<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wir die Einschränkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zielkonzeptionen für Industrie- und<br />

Gewerbenutzungen. Mit <strong>de</strong>m Zusatz "..., die jedoch<br />

nicht im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur- und<br />

Umweltschutzes in unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Schutzgebieten stehen dürfen." im Begründungsteil<br />

wird damit <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns abgelehnte Bau einer<br />

Schweinemastanlage ausgeschlossen, die<br />

nachweislich Abfälle produziert, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />

schädigen<strong>de</strong> Wirkungen auf die Schutzgüter Grund-/<br />

Oberflächenwasser, Bo<strong>de</strong>n, die Ökosysteme Wald<br />

und die unter EU-geschützten FFH-Gebiete haben<br />

(umfangreiche Begründungen dazu, siehe NABU-<br />

Stellungnahme Seite 31 bis 33).<br />

Ohne inhaltlicher Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Art und Weise<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gewerblichen Nutzung, wird im Umweltbericht<br />

eine Vielzahl von möglichen Beeinträchtigungen auf<br />

NATURA 2000 aufge-listet, die unsere Be<strong>de</strong>nken<br />

unterstützen, z.B. Emissionen, Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s<br />

Mikroklimas, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>s Wassers.<br />

Unter Berücksichtigung möglicher raumbe<strong>de</strong>utsamer<br />

Auswirkungen (<strong><strong>de</strong>r</strong> Flugplatz Allstedt befin<strong>de</strong>t sich<br />

unserer Ansicht nach im Vorranggebiet Natur und<br />

Landschaft) bleibt nach jetzigem Sachstand<br />

zusammenfassend festzustellen, dass die<br />

angestrebte Schweinemastanlage <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung entgegensteht.<br />

320-31 Zu Ziele 2 und 3:<br />

- Der Industrie- und Gewerbepark Reinstedt besitzt<br />

eine...Weiterhin ist die Lage <strong>de</strong>s Gewerbegebietes<br />

zur "Seeland"-Region als möglicher<br />

Versorgungsstandort für die Ferienregion zu<br />

entwickeln.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes lehnt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> NABU aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen für <strong>de</strong>n Flugplatz Allstedt grenzen zum Teil<br />

unmittelbar an Naturschutzflächen. Ob und in welchem Maß<br />

industriell- gewerbliche Nutzungen diese Flächen<br />

beeinträchtigen können, ist in nachfolgen<strong>de</strong>n Planverfahren für<br />

jeweilige Nutzungen zu klären. Aktueller Stand: Einstellung <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsverfahrens zur Schweinezuchtanlage Allstedt<br />

(Mitteilung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes, Ref. 309 vom<br />

07.06.07).<br />

Eine Einschätzung, ob ein Vorhaben <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung entgegensteht, obliegt nicht <strong>de</strong>m NABU.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der genannte Industrie- bzw. Gewerbestandort ist bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>n und bauplanungsrechtlich gesichert. Ein größerer<br />

Teil befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes.<br />

Mögliche, geplante Erweiterungen wer<strong>de</strong>n über das Baurecht<br />

genehmigt, in das im Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens Belange<br />

<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes einfließen können.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 441 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

320-12 Z 1 ... Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />

großflächige Freizeitanlagen wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

- Freizeit- und Erholungsanlagen Hasselfel<strong>de</strong><br />

- Hotel- und Tourismusprojekt Albrechtshaus <strong>bei</strong><br />

Stiege<br />

- Schierke 2000<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Streichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen.<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung besteht für die Anlagen<br />

Hasselfel<strong>de</strong> und Schierke ein mittleres bis hohes<br />

Konfliktpotential für das Schutzgut Flora/ Fauna,<br />

biologische Vielfalt. Der Golfplatz Hasselfel<strong>de</strong> wür<strong>de</strong><br />

Beeinträchtigungen bzgl. <strong>de</strong>s lokalen Klimas, <strong>de</strong>s<br />

Wassers und <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns nach sich ziehen. Aus<br />

unserer Sicht könnten die notwendigen Schutz- und<br />

Kompensationsmaßnahmen das mittlere bis hohe<br />

Konfliktpotential nicht mil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Der Skihang und die Seilbahn am Großen<br />

Winterberg erzeugen erhebliche Konflikte,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Wasser<br />

und Flora/ Fauna (siehe Umweltbericht). Für <strong>bei</strong><strong>de</strong><br />

Anlagen sind erst die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>n FFH-VP abzuwarten, bevor sie<br />

raumordnerisch festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Umbauprojekt "Albrechtshaus" fin<strong>de</strong>t seit Jahren<br />

keinen Investor. Da die beauflagten<br />

Kompensationsmaßnahmen seinerzeit nicht<br />

umgesetzt wur<strong>de</strong>n, aber noch umzusetzen sind, sind<br />

die Investitionskosten gestiegen.<br />

320-13 Z 3 Neu zu bauen<strong>de</strong> großflächige Freizeitanlagen<br />

sowie Erweiterungen bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen sind<br />

raum- und umweltverträglich zu planen und so zu<br />

gestalten, dass sie sich harmonisch in das<br />

Landschaftsbild einfügen.<br />

Dieser Zusatz ist erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, um mögliche Konflikte<br />

mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Belangen noch vor <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

bauplanungsrechtlichen Genehmigung<br />

abzuschwächen (z.B. Motorsportanlage "Harzring",<br />

Stadt Falkenstein, OT Reinstedt befin<strong>de</strong>t sich im<br />

Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und wür<strong>de</strong> <strong>bei</strong><br />

einer Erweiterung mit <strong>de</strong>m Belang<br />

Hochwasserschutz kollidieren).<br />

keine Berücksichtigung Für Hasselfel<strong>de</strong> gibt es ein abgeschlossenes ROV, für das<br />

Albrechtshaus existiert ein rechtsverbindlicher B-Plan, daher<br />

müssen diese Standorte im REPHarz nicht mehr vertiefend<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Für Schierke 2000 wur<strong>de</strong> bereits eine FFH-Vorprüfung im<br />

Umweltbericht zum <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen <strong>Planung</strong>sstand durchgeführt. Im<br />

Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung wur<strong>de</strong> festgestellt, dass das Vorhaben<br />

Konflikte <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Schutzgüter erzeugen kann.<br />

Der erste Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> Schierke 2000 (Loipenhaus) ist<br />

jedoch bereits planungsrechtlich genehmigt. Die weiteren,<br />

möglichen Freizeitplanungen, die zum Vorhaben Schierke 2000<br />

gehören, sind FFH-verträglich zu gestalten, um eine<br />

Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Im REPHarz erfolgt die<br />

Festlegung folglich als noch nicht abgestimmte <strong>Planung</strong> ohne<br />

räumliche Konkretisierung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Eine Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen Motorsportanlage<br />

"Harzring" wür<strong>de</strong> in je<strong>de</strong>m Fall eine TÖB-Beteiligung notwendig<br />

machen, wo alle raum- und umweltverträglichen Belange<br />

einzustellen sind. Folglich wäre auch die Problematik <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes durch die Genehmigungsbehör<strong>de</strong> zu<br />

berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

320-32 Zu Ziel 1:<br />

- Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein,<br />

OT Reinstedt: Hier befin<strong>de</strong>t sich...Eine Erweiterung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage ist aus Sicht <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

nicht möglich.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Motorsportanlage lehnt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> NABU aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

320-14 Z 3 Sonstige regional be<strong>de</strong>utsame Forschungs- und<br />

Technologieeinrichtungen sind zukunftsorientiert und<br />

in wirtschaftlicher Hinsicht unter Berücksichtigung<br />

raumbe<strong>de</strong>ut-samer Belange auszubauen und<br />

weiterzuentwickeln. Dazu zählen folgen<strong>de</strong> weitere<br />

Vorrangstandorte:<br />

- Biotechnologiezentrum Gatersleben einschließlich<br />

Lehr- und Forschungseinrichtungen<br />

Der o.g. Vorrangstandort befin<strong>de</strong>t sich im<br />

Überschwemmungsgebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke. Mögliche<br />

Ausbaupläne sind bauplanungsrechtlich zu<br />

genehmigen. Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>s Zusatzes in die Formulierung Z 3, da dadurch<br />

die Be<strong>de</strong>utung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange (z.B. Hochwasserschutz)<br />

hervorgehoben wird.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

320-15 Z 2 Als Vorrangstandorte für Kultur und<br />

Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

- Burgruinen und bergwerksgeschichtlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Ortschaften um Alexisbad<br />

und Mäg<strong>de</strong>sprung<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Aufnahme dieses Punktes<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> in Z 2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter G 3.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhan<strong>de</strong>n<br />

und bauplanungsrechtlich gesichert (<strong>de</strong>swegen im REP auch<br />

als Bestand festgelegt). Mögliche, geplante Erweiterungen<br />

wer<strong>de</strong>n über das Baurecht genehmigt, in das im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsverfahrens Belange <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

einfließen können.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachgeordneten<br />

Verfahren zu klären.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Falls die hier genannten Standorte in raumbe<strong>de</strong>utsamem<br />

Umfang ausgebaut wer<strong>de</strong>n, kommt es ohnehin zu<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren und somit zur<br />

Berücksichtigung raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange und TÖB-<br />

Beteiligung. Darin können die Be<strong>de</strong>nken bzgl.<br />

Hochwasserschutz angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Selketal ist ein großflächiges Gebiet, was nicht unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kategorie "Standorte" eingeordnet wer<strong>de</strong>n kann. Aus diesem<br />

Grund<br />

floss das Gebiet <strong>de</strong>s Selketals in das Vorbehaltsgebiet für<br />

Tourismus<br />

und Erholung ein. Die kulturhistorischen Aspekte dieses Tales<br />

gehen teilweise in Pkt. 6.1.6, G 3 ein. Eine Einzelnennung von<br />

touristischen Anziehungspunkten wie hier gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ist nicht<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung. Über die historische Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Burgruine<br />

Anhalt<br />

gibt es keinen Zweifel, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Zustand stellt jedoch eine<br />

regionale Be<strong>de</strong>utung in Frage.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

320-16 Z 9 Das Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzer Schmalspurbahn....Dies gilt<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für folgen<strong>de</strong> Streckenabschnitte als<br />

Streckenergänzungen:<br />

b) Stiege/ Hasselfel<strong>de</strong> - Hasselfel<strong>de</strong>/Westernstadt<br />

"Pullmann City"<br />

Der NABU lehnt diese Streckenergänzung aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht ab.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

320-17 Z 6 Folgen<strong>de</strong> überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

sind für <strong>de</strong>n Tourismus und die Erholung zu erhalten<br />

und auszubauen:<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

- Selkestieg<br />

Der NABU bittet um Aufnahme dieses be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weges.<br />

320-18 Z 2: Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen<br />

Cochstedt ist als leistungsfähiger Regionalflughafen<br />

für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg auszubauen...<br />

Der NABU lehnt <strong>de</strong>n Vorrangstandort ab (siehe<br />

Begründung unter 6.1.1. weiter vorn, hier Datensatz<br />

320-10).<br />

320-19 Z 3 Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lan<strong>de</strong>plätze<br />

wer<strong>de</strong>n als Vorrangstandorte raumordnerisch<br />

gesichert:<br />

- Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>platz Hasselfel<strong>de</strong><br />

Der ehemalige Agrarflugplatz <strong>bei</strong> Hasselfel<strong>de</strong> besitzt<br />

keine Be<strong>de</strong>utung mehr für <strong>de</strong>n Luftverkehr und ist<br />

daher als Vorrangstandort zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Der im Umweltbericht geprüfte Trassenkorridor lehnt sich<br />

räumlich an die rechtskräftige Bauleitplanung für die<br />

Ortsumfahrung Hasselfel<strong>de</strong> an. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

wur<strong>de</strong> zwar z.T. ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />

ausgewählter Schutzgüter festgestellt, jedoch nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Größenordnung, dass eine projektbezogene Untersetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Vorgabe unmöglich erscheint. Hinzu<br />

kommt, dass im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund dieser REP-Festlegung die<br />

Freihaltung <strong>de</strong>s Trassenkorridores vor entgehenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen/<strong>Planung</strong>en steht, die eine Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristig<br />

angedachten Ergänzung <strong>de</strong>s HSB-Netzes unmöglich macht.<br />

Auf die Notwendigkeit einer Nullvariantenprüfung im Zuge<br />

künftiger Projektplanungen wur<strong>de</strong> bereits im Umweltbericht<br />

hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Der luftfahrtrechtlich genehmigte Standort ist im<br />

Luftverkehrskonzept für Mittel<strong>de</strong>utschland (Stand 01/2006) als<br />

Flughafenstandort für <strong>de</strong>n Großraum Mag<strong>de</strong>burg enthalten.<br />

Satz 1 in Z 2 stellt eine regionalplanerische Konkretisierung <strong>de</strong>s<br />

LEP-LSA, Pkt. 3.6.6.1.Z dar.<br />

Siehe auch Datensatz 320-10<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Dieser Lan<strong>de</strong>platz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />

Flächennutzungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Hasselfel<strong>de</strong> als auch im<br />

aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

320-20 G 2 ... Die technische Infrastruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kommunikationsanlagen soll mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en räumlichen<br />

Nutzungen abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Dies bedarf...<br />

Neuerrichtungen in Schutzge-bieten nach<br />

Naturschutzrecht sind ausgeschlossen.<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />

Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />

Errichtung von Sen<strong>de</strong>masten auszuschließen.<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

320-21 G 15: Es sind Landschaftsrahmenpläne und<br />

Landschaftspläne im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gültigkeit dieses<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes zu erstellen.<br />

Um diesen Grundsatz nicht als Absichtserklärung zu<br />

verstehen, ist eine zeitliche Befristung für die<br />

Erstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pläne hilfreich.<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

320-22 G 6 ...Freiräume für eine natürliche Laufentwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fließgewässer, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die<br />

Gewässerschonstreifen sind zu belassen o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

Möglichkeit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu schaffen und in das<br />

ökologische Verbundsystem einzubeziehen.<br />

Die Gewässerschonsteifen erfüllen hauptsächlich<br />

diese Funktion und sollten daher auch explizit<br />

benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung In je<strong>de</strong>m baurechtlichen Verfahren muss das Benehmen mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Naturschutzbehör<strong>de</strong> eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit zur Erstellung eines LRP, LP ergibt sich aus<br />

<strong>de</strong>n §§ 16, 17 NatSchG LSA. Die Regionalplanung kann keine<br />

Anweisung zur Umsetzung geben. Sie kann lediglich<br />

unterstützend wirken. G 15 stellt eine Selbstbindung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landkreise und eine Empfehlung an die Kommunen dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />

320-23 G 7 "Klimaökologisch wirksame Ausgleichsräume<br />

sind für Frischluftbildung und -zufuhr,<br />

Kaltluftentstehung und <strong>de</strong>n Kaltluftabfluss vor<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu schützen, die diese Räume<br />

in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können... "<br />

Anmerkung: Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s Dammes <strong>bei</strong><br />

Meisdorf wür<strong>de</strong> eine Kaltluftbarriere geschaffen<br />

wer<strong>de</strong>n, die diesem Grundsatz entgegensteht.<br />

320-24 G 8 ergänzen:<br />

Als Beitrag zu <strong>de</strong>n globalen Anstrengungen zum<br />

Schutz <strong>de</strong>s Klimas sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion alle<br />

möglichen Maßnahmen zur Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von<br />

Emissionen klimaschädigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Stoffe zu ergreifen.<br />

Dies betrifft insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die weitere Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> regenerativen Energiegewinnung, die<br />

Energieeinsparung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz attraktiver<br />

öffentlicher Verkehrsmittel. Bei allen<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en sind die<br />

klimabedingten Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />

Dieser Grundsatz ist regionalplanerisch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich,<br />

da klimatische Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />

auch für die <strong>Planung</strong>sregion Harz registriert wur<strong>de</strong>n<br />

(z.B. Deutscher Wetter-dienst, Talsperrenbetrieb<br />

Sachsen-Anhalt). Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz nimmt die<br />

Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> "Tropentage", d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tage mit einem<br />

Maximum <strong><strong>de</strong>r</strong> Lufttemperatur von über 30 °C, zu.<br />

Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass sich durch die<br />

zunehmen<strong>de</strong>n extremen Wetterlagen die natürlichen<br />

und damit auch die wirtschaftlichen Bedingungen<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n wer<strong>de</strong>n (Naturschutz, menschliche<br />

Gesundheit, Tourismus, Verkehr, Land-, Forst- und<br />

Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz).<br />

Kenntnisnahme Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes ... als<br />

Vorgaben für nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>s- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidungen (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

G 7 ist folglich auch im einem möglichen<br />

Genehmigungsverfahren für ein Hochwasserrückhaltebecken<br />

zu berücksichtigen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Inhalt ist sinngemäß in G 3, G 4 und G 6 enthalten. Die<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> regenerativen Energien wird in<br />

Pkt. 7.9. Energie in mehreren Grundsätzen (G 1, G 3)<br />

behan<strong>de</strong>lt, eine Doppelnennung ist nicht notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

320-25 G 9: In <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen genutzten Bereichen<br />

ist ein landschaftsbildtypischer Bestand an<br />

naturnahen Strukturen, (wie Hecken und<br />

Ackerrandstreifen - ergänzen !) zu erhalten bzw.<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herzustellen.<br />

7.13 Telekommunikation<br />

Naturnahe Strukturen in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />

Bereichen sind überwiegend Heckengehölze und<br />

Ackerrandstreifen, die daher hier auch explizit<br />

benannt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

320-26 G 3 Richtfunkverbindungen und -sen<strong>de</strong>masten sind<br />

so zu planen, dass die Bevölkerung vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische<br />

Fel<strong><strong>de</strong>r</strong> geschützt wird und dass Beeinträchtigungen<br />

für Siedlungsbereiche ", für Schutzgebiete nach<br />

Naturschutzrecht" und das Landschaftsbild<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n...<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />

Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />

Errichtung von Sen<strong>de</strong>masten auszuschließen.<br />

teilweise Berücksichtigung Eine <strong>bei</strong>spielhafte Aufzählung solcher Strukturen<br />

(Ackerrandstreifen, Feldgehölze, Hecken) wird in die<br />

Begründung zu G 9 aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Das die Anlagen umweltverträglich<br />

errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, legt Z1 in Pkt. 6.3.4.<br />

Nachrichtenverkehr/Telekommunikation fest.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

320-27 G 4 ...Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Kulturtourismus in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz sind:<br />

- Ruinen und Burgen<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t die Aufnahme diese Punktes, da<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das "Selketal" viele gegenständliche<br />

Zeugnisse menschlichen Lebens aus vergangener<br />

Zeit, die erhaltenswert und von regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

sind, besitzt. Nicht nur das Landschaftsbild und das<br />

Schutzgebiet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch ein nicht zu<br />

unterschätzen<strong><strong>de</strong>r</strong> kulturhistorischer Aspekt machen<br />

das Selketal so zu einem touristischen<br />

Anziehungspunkt. Zu nennen sind hier unter<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>em die Burgruine Anhalt, die Wiege Sachsen-<br />

Anhalts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> nahegelegenen Dorfstelle Anhalt, die<br />

Hammerwerke, die zahlreichen Stolleneingänge<br />

(Zeugen einer bewegen<strong>de</strong>n Bergbaugeschichte) und<br />

vieles mehr.<br />

320-28 G 10 Auf <strong>de</strong>n Neubau, die Bestandserhaltung und<br />

Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung von Campingplätzen,<br />

Jugendherbergen sowie Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung<br />

und Freizeitgestaltung für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche ist,<br />

(unter Berücksichtigung raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange -<br />

aufnehmen!) hinzuwirken.<br />

Mögliche Neu- und Ausbaupläne sind<br />

bauplanungsrechtlich zu genehmigen. Der NABU<br />

for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier die Aufnahme <strong>de</strong>s Zusatzes, da dadurch<br />

die Be<strong>de</strong>utung entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamer Belange (z.B. Schutzgebiete)<br />

hervorgehoben wird.<br />

keine Berücksichtigung Die Ruinen und Burgen fallen z.T. unter Anstrich 1 und 4 bzw.<br />

unter Pkt. 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- und<br />

Denkmalpflege und müssen hier also nicht noch einmal<br />

geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t Erwähnung fin<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>m jetzigen Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Burgruine Anhalt stellt sich die<br />

Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen Be<strong>de</strong>utung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Raumordnerische und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange fließen in<br />

je<strong>de</strong>m Fall <strong>bei</strong> einem raumbe<strong>de</strong>utsamen Vorhaben in<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren ein und wer<strong>de</strong>n automatisch<br />

geprüft. Eine Aufnahme <strong>de</strong>s von Ihnen vorgeschlagenen<br />

Zusatzes ist hier also nicht zwingend notwendig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

320-29 G 13 Geeignete Bereiche (bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> - einfügen !)<br />

Talsperren, einschließlich ihrer Randbereiche, sind<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />

Hochwasserschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />

wasserwirtschaftlichen Belange in das touristische<br />

Angebot einzubeziehen.<br />

10 Sonstiges<br />

Der NABU for<strong><strong>de</strong>r</strong>t hier <strong>de</strong>n Zusatz, da durch neu<br />

errichtete Talsperrenbauwerke ohnehin<br />

schwerwiegen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

für <strong>de</strong>n Naturschutz zu erwarten sind. Eine<br />

zusätzliche touristische Nutzung im Eingriffsgebiet<br />

wür<strong>de</strong> die Beeinträchtigungen verstärken und ist<br />

daher raumordnerisch zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />

321-1 Aus nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Sicht sind zum Entwurf we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anregungen noch Hinweise vorzubringen. Ich bitte,<br />

mich auch weiterhin am Verfahren zu beteiligen.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

326-3 Ein verstärkter Ausbau von Tourismus und Erholung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t perspektivisch<br />

verkehrstechnische Lösungen, die geeignet sind,<br />

<strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n Straßenverkehr aufnehmen zu<br />

können. Die durch die Stadt führen<strong>de</strong> Kreisstraße<br />

2354 wird vor allem in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sommersaison <strong>de</strong>m<br />

Verkehrsaufkommen nicht gerecht. Bedingt durch<br />

die vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung bestehen im Verlaufe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortsdurchfahrt Engstellen, die von mehrspurigen<br />

Fahrzeugen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kraftomnibusse) nur<br />

ohne Gegenverkehr durchfahren wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Neubau einer Ortsumfahrung wäre <strong>de</strong>shalb<br />

empfehlenswert.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

326-2 Durch die Zunahme <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landstraße 236, auch u.a. durch <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>s Gewerbestandortes Rottlebero<strong>de</strong>, ist eine<br />

weitere Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrssicherheit für<br />

Radfahrer und Fußgänger erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Es wird daher<br />

empfohlen, eine rad- und fußläufige Verbindung von<br />

Berga nach Rottlebero<strong>de</strong> bis Stolberg vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Wie<br />

im Pkt. G 13 bereits genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-<br />

, Natur- und Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen<br />

Belange vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch<br />

die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu<br />

beachten. Dies gilt sowohl <strong>bei</strong> besthen<strong>de</strong>n wie auch zukünftigen<br />

Talsperren.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Eine weiträumige Umfahrungsmöglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Stolberg<br />

besteht bereits über die L 236 von Rottlebero<strong>de</strong> über Schwenda<br />

bis zur K 2833 nördlich Stolberg. Inwieweit eine Ortsumfahrung<br />

für <strong>de</strong>n Zielverkehr nach Stolberg verkehrstechnisch notwendig<br />

ist, kann <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend abgeschätzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diesbezüglich sind keine Fachplanungen bekannt. Auch auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten topografischen, städtebaulichen und<br />

im direkten Umfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt sehr sensiblen ökologischen<br />

Verhältnisse (u.a. Natura-2000-Gebiete) erscheint die<br />

Machbarkeit einer OU ohnehin sehr fraglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit einer Rad- und fußläufigen Verbindung<br />

zwischen Berga und Rottlebero<strong>de</strong> bzw. Stolberg wird nicht<br />

bestritten. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n jedoch nur touristisch regional<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> überregional be<strong>de</strong>utsame Rad- und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

ausgewiesen. Der von Ihnen eingebrachte Vorschlag kann<br />

somit nicht im REPHarz berücksichtigt wer<strong>de</strong>n (möglicherweise<br />

in Fachplanungen Straßenbau), hier ist eher auf Pkt. 6.2.4., G 4<br />

bzw. Pkt. 6.2.3. G 8 <strong>de</strong>s REPHarz abzustellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (326) Polizeidirektion Merseburg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

326-1 Dem im 2. Entwurf aufgestellten <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Harz wird<br />

aus polizeilicher Sicht zugestimmt.<br />

Zu <strong>de</strong>nen im Abschnitt Verkehr aufgestellten Zielen<br />

und Grundsätzen, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong>en ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Darstellungen besteht nach polizeilicher Beurteilung<br />

Übereinstimmung.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

327-1 Der 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz entspricht <strong>de</strong>n<br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die im REPAnhalt<br />

(in Kraft seit 24.12.2006) festgelegt wur<strong>de</strong>n. Daher<br />

bestehen keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise zum 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz.<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

328-2 Hier wird seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle erneut die Ausweisung<br />

eines Vorbehaltsgebietes für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung in<br />

Fortführung <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />

festgelegten Gebietes im Bereich San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

angeregt.<br />

Das in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle festgelegte Gebiet<br />

Nr. 3 "Zwei Teilflächen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

San<strong><strong>de</strong>r</strong>slebener Höhe" verfolgt das Ziel, kleinere<br />

Waldflächen in <strong>de</strong>n Hang- und Auebereichen auf<br />

weniger ertragsreichen landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen zum Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, zu erweitern.<br />

Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

wur<strong>de</strong>n die negativen Umweltauswirkungen dieses<br />

Vorbehaltsgebietes mit gering bis mittel eingestuft.<br />

Bei Berücksichtigung vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Landschaftsstrukturen und wertvoller Biotope im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sollte die<br />

Fortsetzung geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Da sich die Teilfläche <strong>bei</strong> San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben entlang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wipper und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnlinie erstreckt, die sich bis in die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz ebenfalls fortsetzen, ist eine<br />

abgestimmte <strong>Planung</strong> entlang dieser Linie sinnvoll.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> Wipper wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz ein VBG<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems festgelegt,<br />

weil mehrere FFH-Gebiete und NSG/FND in diesem Bereich<br />

bestehen, <strong>de</strong>sweiteren Trockenrasenflächen und<br />

Streuobstwiesen (§ 37 Biotope). Bei einer Beschattung dieser<br />

Flächen durch großflächige Aufforstungen wür<strong>de</strong> sich das<br />

Mikroklima än<strong><strong>de</strong>r</strong>n und die Trockenrasenstandorte wären<br />

verloren. Einer Aufforstung kleinerer Flächen steht das VBG für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ÖVS Nr.11 nicht entgegen. Die regionale<br />

Be<strong>de</strong>utsamkeit wird jedoch angezweifelt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 450 von 610


TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

328-3 Der Abstand <strong>de</strong>s Vorranggebietes für die Nutzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten Nr. I Quenstedt (RPG Halle) zum<br />

Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie Nr.<br />

5 Drohndorf (RPG Harz) beträgt 4870 m. Laut<br />

Kriterium A 16 <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Halle (Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalversammlung II-04-2005 vom 13.07.2005)<br />

und Kriterium 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Harz ist zwischen<br />

Gebieten für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ein<br />

Min<strong>de</strong>stabstand von 5000 m einzuhalten. Um eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>s v.g. Gebietes wird gebeten.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

328-9 Analog zu Pkt. 5.3.1 Z3 sollte hier die Aussage<br />

eingefügt wer<strong>de</strong>n, dass das VRG Nr. VI Hol<strong>de</strong>nstedt-<br />

Mittelhausen <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG Harz mit <strong>de</strong>m benachbarten<br />

VRG Nr. III Osterhausen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />

als ein Gebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie zu<br />

betrachten ist.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

328-5 Die B 180 Aschersleben-Querfurt ist im 2. REP-E<br />

Halle als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam ausgewiesen, im 2. REP-<br />

E Harz als regional be<strong>de</strong>utsam. Es wird angeregt,<br />

auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz die B 180 als<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam einzustufen.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

328-6 Außer<strong>de</strong>m sollten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europawan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg E 11<br />

südlich von Wippra und die Alte Salzstraße nördlich<br />

von Landgrafroda als be<strong>de</strong>utsame Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>-,<br />

Reitwege aufgenommen wer<strong>de</strong>n, da eine<br />

Ausweisung auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle erfolgt.<br />

keine Berücksichtigung Die geringfügige Unterschreitung von 130 m im Bezug auf das<br />

genannte VRG-Wind im REPHalle ist angesichts <strong>de</strong>s erreichten<br />

Umsetzungsstan<strong>de</strong>s (EG Nr. 5 nahezu vollständig mit WEA<br />

bebaut) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandswerte<br />

zwischen VRG-/EG-Wind als Restriktionswert/Richtwert<br />

regionalplanerisch unerheblich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Bei<strong>de</strong> VRG grenzen direkt aneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und wer<strong>de</strong>n lediglich<br />

adminstrativ durch die Grenze <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregionen Halle und<br />

Harz getrennt..<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Kartografischer Fehler wird bereinigt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Aufnahme erfolgt in Text und Karte<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

328-4 Die im Bereich in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

kartographisch dargestellten Schienen-, Straßen-und<br />

Radwegetrassen wer<strong>de</strong>n teilweise bis in die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Halle hinein ausgewiesen und<br />

entsprechen zum Teil nicht <strong>de</strong>n gegenwärtig<br />

vorgesehenen Festlegungen im REP Halle.<br />

Es wird daher darum gebeten, die zeichnerische<br />

Darstellung auf das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

zu beschränken. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e betrifft das folgen<strong>de</strong><br />

Trassen:<br />

Schienenverbindung für <strong>de</strong>n Fernverkehr Erfurt -<br />

Sangerhausen - Mag<strong>de</strong>burg<br />

- BAB 71<br />

- B 180, OU Aschersleben Süd - Quenstedt<br />

- L 72 einschließlich OU San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

- L229<br />

- L230 Harzrundweg<br />

- Radfernweg Saale-Harz.<br />

328-7 Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz ausgewiesenen<br />

überregional- und regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Versorgungs- und Produktenleitungen wer<strong>de</strong>n<br />

teilweise bis in die <strong>Planung</strong>sregion Halle hinein<br />

ausgewiesen und entsprechen teilweise nicht <strong>de</strong>n<br />

gegenwärtig vorgesehenen Festlegungen im REP<br />

Halle.<br />

Es wird daher wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um gebeten, die zeichnerische<br />

Darstellung auf das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

zu beschränken.<br />

teilweise Berücksichtigung Durch die Weiterführung über die <strong>Planung</strong>sregion Harz hinaus<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindungscharakter <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassen ver<strong>de</strong>utlicht.<br />

Die Festlegung lautet wie im REPHalle Schienenverbindung für<br />

<strong>de</strong>n Fernverkehr (Bestand). Geringfügig sind Unterschie<strong>de</strong> im<br />

Verlauf vorhan<strong>de</strong>n, diese wer<strong>de</strong>n behoben. Die B180, OU ASL-<br />

Süd-Quenstedt ist laut laufen<strong>de</strong>n ROV dargestellt wur<strong>de</strong>n. Mit<br />

Abschluss dieses Verfahrens (06/2007) wird die abgestimmte<br />

Trassenführung im REPHarz dargestellt.<br />

Die L72 ist als regional be<strong>de</strong>utsame Verkehrsverbindung<br />

festgelegt, wie im REP Halle. Die OU San<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben ist seit<br />

21.12.2006 fertig gestellt und damit Bestand.<br />

Die L229 ist ebenfalls wie im REPHalle als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Verkehrsstraße dargestellt.<br />

Der Radwegverlauf für <strong>de</strong>n Harzrundweg und <strong>de</strong>n Radfernweg<br />

Saale-Harz ist laut LVermGeo festgelegt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

teilweise Berücksichtigung Die Trassen und Leitungen sind nachrichtliche Übernahmen<br />

aus <strong>de</strong>m ATKIS, ROK, daher entfalten sie keine rechtliche<br />

Bindungswirkung. Sie dienen lediglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Information. Die<br />

Trassen und Leitungen im Anschluss an die RPG Halle wer<strong>de</strong>n<br />

nochmals überprüft und gegebenenfalls berichtigt.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 452 von 610


TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

328-1 Im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHalle wer<strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Harzes Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen. Damit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit<br />

Rechnung getragen, <strong>de</strong>n Wald soweit dieser nicht<br />

aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Funktionen wahrzunehmen hat, mit seiner Nutz-,<br />

Schutz- und Erholungsfunktion vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen zu<br />

bewahren. Außer<strong>de</strong>m wird damit auch die<br />

überwiegend wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Forstwirtschaft in <strong>de</strong>n naturnahen<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldbestän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Harzes<br />

berücksichtigt. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> im Lan<strong>de</strong>swaldgesetz<br />

verankerten Aufgaben <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, wer<strong>de</strong>n die<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erholungsnutzung sowie <strong>de</strong>s Aufbaues eines<br />

ökologischen Verbundsystems in diesem Bereich<br />

nicht vernachlässigt. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle wird angeregt,<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft im Anschluss an<br />

die Gebiete in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Halle<br />

planungsraumübergreifend auszuweisen.<br />

328-10 Mit Beschluss-Nr. II/03-2007 hat die<br />

Regionalversammlung <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHalle die STN<br />

zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz mit Umweltbericht<br />

beschlossen.<br />

keine Berücksichtigung Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus im Harz sowie<br />

einer generellen forstwirtschaftlichen Nutzung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s<br />

wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Regionalausschuss beschlossen, keine<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft festzulegen. Hier wür<strong>de</strong> es<br />

zu Überlagerungskonflikten kommen, wenn großflächige<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

wür<strong>de</strong>n, da an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorbehaltsfunktionen, wie z.B. das<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung in diesen<br />

Bereichen auch vorhan<strong>de</strong>n sind..<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 453 von 610


TÖB: (328) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

328-8 Zur Umweltprüfung ist anzumerken, dass die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung mit einer durchschnittlichen<br />

Flächengröße von 520 ha teilweise schon als<br />

konfliktreich einzustufen sind. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im<br />

Hinblick auf die Bewertung <strong>de</strong>s Schutzgutes Bo<strong>de</strong>n<br />

differiert <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltbericht mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Halle.<br />

Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n zeigt zwar hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />

Vorbehalts Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung generell eine nur<br />

geringe potenzielle Konfliktträchtigkeit, da positive<br />

Wirkfaktoren wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erosionsschutz o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

nachhaltige Sicherung wertvoller Bo<strong>de</strong>neigenschaft<br />

überwiegen. Jedoch sind auf <strong>de</strong>n herausragend<br />

fruchtbaren und ertragsreichen Bö<strong>de</strong>n mit hohen bis<br />

sehr hohen Bo<strong>de</strong>nwertzahlen die Empfindlichkeiten<br />

gegenüber langfristiger Nutzungsumwandlung und<br />

Reduzierung wertvoller landwirtschaftlicher<br />

Ertragsflächen durch die Vorbehaltsgebiete<br />

gegeben. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle wird eine Prüfung<br />

dahingehend angeregt.<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

329-2 Der Bo<strong><strong>de</strong>r</strong>adwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg ist im REP MD (Pkt. 5.9.4.5<br />

Nr. 5) als regional be<strong>de</strong>utsamer Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg<br />

"bedarf näherer Abstimmung" dargestellt. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> zu diesem Punkt besteht ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch<br />

zwischen <strong>de</strong>m <strong>Abwägung</strong>sergebnis <strong>de</strong>s Datensatzes<br />

296-4 (Landkreis Bör<strong>de</strong>kreis) und <strong>de</strong>s Datensatzes<br />

329-1 (<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

Mag<strong>de</strong>burg).<br />

329-3 Der Fernwan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg Jakobsweg ist im REP MD als<br />

be<strong>de</strong>utsamer Rad-, Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Reitweg<br />

übernommen wor<strong>de</strong>n (Pkt. 5.9.4.5 Nr. 8). Es wird<br />

vorgeschlagen, dies ebenfalls für das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz fortzuführen.<br />

keine Berücksichtigung Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich nach Auffassung <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

offensichtlich um einen monetären Eingriff im Sinne einer<br />

Nutzwertmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und nicht um ein Schutzgut, dass<br />

beeinträchtigt wird. Die VBG Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforsrtung<br />

sind als Suchräume für die Aufforstungsmaßnahmen festgelegt,<br />

es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />

aufgeforstet wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n diese Suchräume<br />

bereits durch die Fachplanung genauer überprüft.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die <strong>Abwägung</strong>sergebnisse zum 1. Planentwurf (Datensatz 296-<br />

4, Bör<strong>de</strong>kreis) waren tatsächlich wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprüchlich und müssen<br />

heißen: keine Berücksichtigung, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz bereits vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist bereits unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Weg verschie<strong>de</strong>ne Variantenverläufe (nach Auskunft<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>smarketinggesellschaft) in unserer <strong>Planung</strong>sregion<br />

aufweist, und <strong>bei</strong> einer kartografischen Darstellung gleichzeitig<br />

ein Konflikt zur Darstellung <strong>de</strong>s REPMag<strong>de</strong>burg erzeugen<br />

wür<strong>de</strong> (da Anschluss zum REPHarz mit <strong>de</strong>n aufgezeigten<br />

Varianten nicht i<strong>de</strong>ntisch ist), muss wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Normenklarheit<br />

auf eine Aufnahme als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung im REPHarz<br />

verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 454 von 610


TÖB: (329) <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Mag<strong>de</strong>burg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

329-1 Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGMag<strong>de</strong>burg dargelegten<br />

Hinweise und Anregungen, die Ihnen in <strong><strong>de</strong>r</strong> STN vom<br />

29.112005 zuging, wur<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

330-2 Zum geplanten Industrie- und Gewerbestandort mit<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung "Flugplatz Allstedt" verweisen<br />

wir auf die ablehnen<strong>de</strong> STN vom 10.01.07 zum ROV<br />

"Errichtung und Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweinezuchtanlage<br />

Allstedt" an das LVWA Sachsen-Anhalt.<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

330-1 Der Beschluss Nr. 06/01/2005 vom 08.11.2005 wird<br />

aber zu folgen<strong>de</strong>n Punkten aufrechterhalten:<br />

Zum geplanten Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsumgehung Kelbra im<br />

Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 wird auf <strong>de</strong>m Gebiet von Thüringen<br />

auf eine Abstufung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 orientiert und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau<br />

einer Ortsumfahrung für Bad Frankenhausen auf die<br />

Ost-West-Relation Son<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen - Bad<br />

Frankenhausen - Artern ausgerichtet. Dieses dient<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Entlastung <strong><strong>de</strong>r</strong> B 85 über <strong>de</strong>n Kyffhäuser vom<br />

Durchgangsverkehr und orientiert auf eine rein<br />

touristische Erschließung <strong>de</strong>s Naturparks Kyffhäuser<br />

mit seinen Sehenswürdigkeiten.<br />

10 Sonstiges<br />

331-1 Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorstand <strong>de</strong>s Regionalverban<strong>de</strong>s Harz e.V. in seiner<br />

Vorstandssitzung am 06.03.07 beschlossen hat,<br />

keine Stellungnahme zum REPHarz abzugeben.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

337-1 Es bestehen keine Einwän<strong>de</strong>, Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswünsche<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Abteilungen Strom,<br />

Gas, Trinkwasser, Fernwärme und<br />

Straßenbeleuchtung.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung eines Standortes für Industrie und Gewerbe im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />

herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />

Aus diesem Grund bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Standort im REPHarz bestehen.<br />

Die ablehnen<strong>de</strong> STN <strong>de</strong>s Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Zuge <strong>de</strong>s ROV zur<br />

Schweinemastanlage betrifft ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es, nachgeordnetes<br />

Verfahren und ist somit nicht auf die<br />

Vorrangstandortausweisung im REPHarz übertragbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Ausführungen zu <strong>de</strong>n Straßenplanungen in Nordthüringen<br />

wer<strong>de</strong>n zur Kenntnis genommen.<br />

Die OU Kelbra soll, unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen künftigen<br />

Straßenklassifizierung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Entlastung <strong>de</strong>s Stadtkerns Kelbras<br />

vom Durchgangsverkehr dienen.<br />

Hinsichtlich einer gesicherten Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristigen<br />

Verkehrsentwicklung sollte zunächst die volle verkehrliche<br />

Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 und A 71 auf das nachgeordnete<br />

regionale Straßennetz abgewartet wer<strong>de</strong>n. Folglich ist es<br />

zunächst die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, <strong>de</strong>n möglichen<br />

Trassenkorridor <strong><strong>de</strong>r</strong> OU vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>en/Nutzungen zu schützen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 455 von 610


TÖB: (339) Stadtwerke Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

339-1 Den 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz haben wir zur Kenntnis<br />

genommen und teilen Ihnen mit, dass hierzu seitens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> halberstadtwerke und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwassergesellschaft<br />

Halberstadt GmbH keine Be<strong>de</strong>nken und Einwän<strong>de</strong><br />

bestehen.<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

340-1 (STN vom 05.03.07 und 12.10.05)<br />

Energiewirtschaft (Z 1):<br />

Im Textteil sollte ein Hinweis dahingehend<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n, dass die Errichtung von<br />

kleineren Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieversorgung wie BHKW<br />

o.ä. in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n sollte. Aus unserer<br />

Sicht wäre dies ein Beitrag zur Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kommunalen Wirtschaft.<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

340-2 (STN vom 05.03.07 und 12.10.05)<br />

Im Textteil sollte ein Hinweis aufgenommen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Industrie- und<br />

Gewerbegebieten Leitungstrassen und Standorte für<br />

Transformatorenstationen/ Gasdruckregelanlagen<br />

vorzusehen sind.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

341-1 Mit Schreiben vom 01.03.07 übergaben Sie uns <strong>de</strong>n<br />

2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> SWS bestehen<br />

keine Be<strong>de</strong>nken gegen die im Plan getroffenen<br />

Aussagen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung In Pkt. 7.9. Energie G 3 wur<strong>de</strong> bereits auf die<br />

<strong>de</strong>zentrale/regenerative Energienutzung eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Kein Regelungsbedarf durch die Regionalplanung, ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bauleitplanung vorbehalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

344-1 Als neuer Punkt (G 16) auf Seite 7 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz als<br />

Hochwasserentstehungsgebiet zu <strong>de</strong>finieren - siehe<br />

dazu G 9 aus Seite 42 bzw. Begründung Pkt. 7.3 auf<br />

Seite 101.<br />

keine Berücksichtigung Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />

Nr. 3 ROG). Die vorgeschlagene Ergänzung ist für <strong>de</strong>n Pkt. 3<br />

(Allgemeine Grundsätze) bereits fachlich zu konkret gefasst.<br />

Deswegen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Aspekt <strong>de</strong>s Hochwasserentstehungsgebietes<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen (Pkt. 7.3, G 9)<br />

thematisiert wor<strong>de</strong>n. Eine unterschiedliche rechtliche Wichtung<br />

ist damit nicht gegeben ("Grundsatz ist Grundsatz"). Gemäß<br />

genanntem G 9 ist für die genaue Abgrenzung eines<br />

Hochwasserentstehungsgebietes die Fachplanung (LHW, LAU)<br />

zuständig, die Regionalplanung kann diese Aufgabe allein nicht<br />

übernehmen. Ggf. sollte nach Abschluss <strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit lfd.<br />

Aufstellungsverfahrens zum REPHarz eine diesbezügliche<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen Fach- und Regionalplanung zur<br />

hinreichend genauen räumlichen Festlegung eines<br />

Hochwasserentstehungsgebietes im Harzbereich vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 457 von 610


TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

344-2 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s letzten Satzes in G 3 zu<br />

Pkt. 5.1. auf Seite 13 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schaffung <strong>de</strong>s kohärenten Netzes Natura 2000 (FFH-<br />

Richtlinie) nicht Rechnung getragen<br />

344-3 In Z 4 zu Pkt. 5.1.1. auf Seite 13 sind die Harzteiche<br />

und das Bo<strong>de</strong>werk zu ergänzen.<br />

344-5 Begründung: Z 8, Seite 61:<br />

Über die Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt ist die raumplanerische Bear<strong>bei</strong>tung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HRB Straßberg und Meisdorf abgeschlossen. Die<br />

Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung von Alternativen im Sinne<br />

FFH-Richtlinie erfolgt lediglich <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung<br />

von erheblichen Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz- und<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes durch das<br />

Vorhaben.<br />

keine Berücksichtigung Ein unmittelbarer Konflikt aus <strong>de</strong>n entsprechend G 3<br />

angestrebten Ausgleichsmaßnahmen <strong>bei</strong> unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Retentionsvermögens in <strong>de</strong>n VRG-<br />

Hochwasserschutz ist nicht erkennbar. Längst nicht alle VRG-<br />

Hochwasserschutz befin<strong>de</strong>n sich im Netz <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura-2000-<br />

Gebiete. Außer<strong>de</strong>m wäre <strong>bei</strong> möglichen <strong>Planung</strong>en solcher<br />

Ausgleichsmaßnahmen auch die Betroffenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

öffentlicher Belange (z.B. Natur und Landschaft) zu prüfen. Da<br />

es sich <strong>bei</strong> G 3 nicht um ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung han<strong>de</strong>lt,<br />

kann im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> diesbezüglichen <strong>Abwägung</strong> im Falle einer<br />

möglichen erheblichen Beeinträchtigung von FFH-Gebieten<br />

dieser raumordnerische Grundsatz weggewogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Es kann ohnehin auch nicht pauschalisiert wer<strong>de</strong>n, dass<br />

Ausgleichsmaßnahmen gemäß G 3 selbst <strong>bei</strong> einer<br />

Betroffenheit eines FFH-Gebietes auch zu diesbezüglichen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen führen wür<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nicht notwendig, da die Funktion <strong>de</strong>s an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Talsperrensystems (Bo<strong>de</strong>werk) und <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten<br />

"Harzteiche" für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz als Anlagen im Sinne<br />

§§ 88 und 92 WG LSA (siehe hierzu auch Datensatz 314-2,<br />

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) bereits hinreichend<br />

als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in Z 5 festgeschrieben ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Hochwasserschutzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

stellt keine verbindliche <strong>Planung</strong> nach <strong>de</strong>m<br />

Raumordnungsgesetz dar und enthält auch keine<br />

raumordnerische Alternativenprüfung gemäß § 15 Abs. 1<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz. Letzteres ist, da kein<br />

Raumordnungsverfahren durchgeführt wur<strong>de</strong>, gemäß § 15 Abs.<br />

2 Nr. 3 LPlG im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

abschließend, auch unter Berücksichtigung einer<br />

Alternativenprüfung nach <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-Richtlinie, sicherzustellen. Im<br />

Zuge dieser Prüfung ist die diesbezügliche Eignung von <strong>de</strong>m<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Standort(en) für ein Hochwasserrückhaltebecken im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Z 8 nachzuweisen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 458 von 610


TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

344-6 Die gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Scopingunterlagen bekannten<br />

Aus<strong>de</strong>hnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstauflächen für das HQ(100)<br />

im HRB Meisdorf und Straßberg sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1<br />

nicht enthalten. Ebenfalls fehlen die Einstauflächen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche.<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

344-4 In Z 2 unter Pkt. 5.1.2. auf Seite 14 sollte anstelle<br />

Rappbo<strong>de</strong>talsperre Bo<strong>de</strong>werk genannt wer<strong>de</strong>n (da<br />

Verbundwirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperre).<br />

Falsche Schreibweise Zillierbachtalsperre korrigieren.<br />

Eine Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Karten zu <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten ergab eine Differenz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserschutzgebietsgrenzen, <strong><strong>de</strong>r</strong> TSB-LSA bittet<br />

um einen Abstimmungstermin.<br />

keine Berücksichtigung Die Eignung <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n Scopingunterlagen ausgewiesenen<br />

Einstauflächen ist noch nicht hinreichend belegt. Dieses kann<br />

erst im Ergebnis <strong>de</strong>s diesbezüglichen wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens festgestellt wer<strong>de</strong>n (und nicht bereits<br />

vorweggenommen in <strong>de</strong>n Scopingunterlagen). Die Eignung im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Z 8 bezieht sich nicht nur auf die<br />

wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betroffenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange.<br />

Im übrigen wer<strong>de</strong>n die Einstauflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten HWRB im<br />

wesentlichen bereits vom Vorranggebiet für Hochwasserschutz<br />

"Selke" mit abge<strong>de</strong>ckt. Auf eine separate kartografische<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzteiche wird verzichtet (siehe auch<br />

Datensatz 344-3).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Der genannte Schreibfehler wird korrigiert.<br />

Eine Umbenennung <strong>de</strong>s VRG-Wassergewinnung ist nicht<br />

möglich und auch nicht notwendig. Die Bezeichnung "Ostharz /<br />

Rappbo<strong>de</strong> Talsperre" stellt eine LEP-Übernahme dar. Die<br />

fachlich zugrun<strong>de</strong> gelegte Wasserschutzgebietsausweisung<br />

lautet lt. Raumordnungskataster "Rappbo<strong>de</strong>-System", so dass<br />

die vorgenommene textliche Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. LEP-<br />

Bezeichnung "Rappbo<strong>de</strong>talsperrensystem" ausreichend und<br />

auch allgemein verständlicher ist als "Bo<strong>de</strong>werk".<br />

Die Abgrenzung <strong>de</strong>s genannten VRG im Vergleich zu <strong>de</strong>m<br />

größeren Wasserschutzgebiet basiert auf die LEP-Ausweisung,<br />

die im REPHarz teilweise <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten<br />

angepasst wur<strong>de</strong>. Im Bereich <strong>de</strong>s Nationalparks Harz und von<br />

weiteren größeren Natura 2000 Gebieten, die vom o.g.<br />

Wasserschutzgebiet überlagert wer<strong>de</strong>n, erfolgte statt einer<br />

Ausweisung eines VRG-/VGB-Wassergewinnung die<br />

Festlegung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

von Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Ausbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems. Die weiteren WSG-Bereiche, die nicht als<br />

VRG-Wassergewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, sind als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung regionalplanerisch<br />

gesichert.<br />

Nach telefonischer Rücksprache mit <strong>de</strong>m TSB wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n<br />

zunächst gewünschten Abstimmungstemin verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 459 von 610


TÖB: (344) Talsperrenbetrieb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

344-7 Wie wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Punkt Nutzung von regenerativen<br />

Energien - speziell Wasserkraft-bewertet bzw.<br />

beurteilt?<br />

344-8 Wie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Wortlauf "Fernwasser" und<br />

"Fernwasserbezug" zu verstehen? Han<strong>de</strong>lt es sich<br />

hier<strong>bei</strong> um das Wasser <strong><strong>de</strong>r</strong> FWV Elbaue Ostharz?<br />

Vergleiche Pkt. 7.10.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

350-1 Mit Schreiben vom 16.12.2005 haben wir Ihnen im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trägerbeteiligung unsere<br />

Stellungnahme einschließlich einer aktuellen<br />

Übersicht <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> TWM GmbH<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserschutzgebiete übergeben.<br />

Ergänzungen bzw. Korrekturen sind unsererseits<br />

nicht notwendig.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

353-1 Von Seiten <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s<br />

"Selke/Obere Bo<strong>de</strong>" als Träger öffentlicher Belange<br />

gibt es keine Einwän<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n o.g.<br />

Entwicklungsplan.<br />

Die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewässerunterhaltung bleiben von<br />

<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en unberührt.<br />

Kenntnisnahme Hierzu sind in Pkt. 7.9 Energie hinreichend Aussagen getätigt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die einzelfachlichen Grundsätze im Pkt. 7 <strong>de</strong>s REPHarz haben<br />

im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Pkt. 5 und 6<br />

regelmäßig zunächst keinen Orts-, Gebiets- und Trassenbezug.<br />

Ein räumlicher Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelfachlichen Grundsätze kann<br />

dadurch erst in <strong>Abwägung</strong>sprozessen auf nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen erfolgen, falls raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

<strong>Planung</strong>en/Maßnahmen öffentlicher Stellen thematisch von<br />

diesen Grundsätzen erfasst wer<strong>de</strong>n. Das wäre z.B. auch <strong>bei</strong><br />

einer Trinkwasserzielplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall. Die<br />

Fernwasserversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> FWV Elbaue wür<strong>de</strong> damit auch<br />

unter <strong>de</strong>m Begriff "Fernwasserbezug" <strong>de</strong>s G 5 in Pkt. 7.10<br />

fallen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 460 von 610


TÖB: (356) Unterhaltungsverband "Untere Bo<strong>de</strong>"<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

356-2 (STN vom 29.11.05)<br />

Unserer Meinung nach sollte die Problematik <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewässerschonstreifen, im REPHarz, Pkt. 7.3, G 7<br />

(S. 42) erwähnt, stärker Beachtung fin<strong>de</strong>n. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regel sind diese Gewässerschonstreifen in von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft geprägten Gebieten nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Diese Gewässerschonstreifen sind wichtige<br />

Rückzugs- und Randzonen für Flora und Fauna.<br />

Letztendlich ist durch vorhan<strong>de</strong>ne einseitig nicht mit<br />

Gehölzen bepflanzte Gewässerschonstreifen eine<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerbewirtschaftung unabhängige<br />

Gewässerunterhaltung möglich.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

356-1 (STN vom 14.03.07)<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s "Untere<br />

Bo<strong>de</strong>" bestehen vom Grundsatz her keine Einwän<strong>de</strong><br />

zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz.<br />

Wir weisen hiermit darauf hin, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgend<br />

aufgeführte Sachverhalt aus unserer STN zum 1.<br />

Entwurf weiterhin gültig ist.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

357-1 Seitens <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s "Wipper-<br />

Weida" bestehen keine weiteren Hinweise zu oben<br />

genannter <strong>Planung</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Eine regionalplanerische Sicherung ist durch <strong>de</strong>n Pkt. G 7<br />

grundsätzlich gegeben, wie die allgemeinen Aussagen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz im konkreten Fall umgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist Fachrecht.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Festlegungen obliegen <strong>de</strong>n Landkreisen in<br />

ihren Verordnungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 461 von 610


TÖB: (360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

360-2 Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Formulierung in Absatz Z1 zielt<br />

ausschließlich auf die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region mit<br />

Energie ab. Energieversorgungsleitungen > 220 kV<br />

dienen jedoch auch überregionalen<br />

Versorgungsaufgaben. Des Weiteren können<br />

Energieerzeugungsanlagen in Regionen Strom<br />

erzeugen, <strong><strong>de</strong>r</strong> über <strong>de</strong>n regionalen Bedarf<br />

hinausgeht. Auch solch überschüssiger Strom einer<br />

Region ist gemäß EnWG diskriminierungsfrei durch<br />

<strong>de</strong>n Netzbetreiber zu übertragen. Neben <strong>de</strong>m EnWG<br />

sind auch das EEG und EU-Richtlinien durch VE<br />

Transmission als Übertragungsnetzbetreiber zu<br />

beachten.<br />

VE Transmission hat als Übertragungsnetzbetreiber<br />

neben regionalen Aufgaben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

überregionale Aufgaben zu erfüllen. Daraus kann<br />

sich Leitungsneubau ableiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich nicht bzw.<br />

nicht ausschließlich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieversorgung einer<br />

Region ableiten lässt. Wir schlagen folgen<strong>de</strong><br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen vor:<br />

"Energieversorgungsleitungen sind in Abhängigkeit<br />

<strong>de</strong>s Energiebedarfs und Energieanfalls<br />

anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgerecht zu erhalten, auszubauen bzw.<br />

zu ergänzen, so dass u.a. die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region mit Energie gewährleistet ist."<br />

360-4 Zu Absatz Z 2 zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Versorgungssicherheit laufen z. Zt. Untersuchungen<br />

mit unserem Netzkun<strong>de</strong>n HSN Mag<strong>de</strong>burg zur<br />

Errichtung eines 380/110-kV-Umspannwerkes im<br />

Großraum Halberstadt. Es liegen noch keine<br />

konkreten Ergebnisse zum Standort vor.<br />

360-5 Der Absatz G 3 erklärt, dass Stromleitungen in<br />

sensiblen Landschafts- und Siedlungsbereichen als<br />

Erdkabel verlegt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Der Einsatz von Kabeln im Höchstspannungsnetz (><br />

220 kV) ist gemäß § 21 Abs. 2 EnWG wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

aller Regel <strong>de</strong>utlich höheren Kosten mit <strong>de</strong>m<br />

Grundsatz einer effizienten Betriebsführung und<br />

Leistungserbringung nicht vereinbar.<br />

Deshalb schlagen wir folgen<strong>de</strong> Textän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vor:<br />

"Stromleitungen (


TÖB: (360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

360-1 Nach Prüfung <strong>de</strong>s eingereichten 2. Entwurfes in<br />

unseren Fachabteilungen können wir Ihnen mitteilen,<br />

dass unser Bestand an Hochspannungsfreileitungen<br />

und Richtfunk entsprechend unserer STN vom<br />

21.11.2005 im <strong>Abwägung</strong>sergebnis (Pos. 360-1 und<br />

360-2) enthalten ist. Die Hochspannungsfreileitungen<br />

sind in Anlage 2 dargestellt.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

371-1 Die Prüfung hat ergeben, dass unsere Belange nicht<br />

berührt wer<strong>de</strong>n und daher die Vodafone D2 GmbH<br />

keine Einwän<strong>de</strong> zum vorliegen<strong>de</strong>n Plan hat.<br />

5.2.2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

374-1 Im Z 1 wird Groß Börnecke als VBG für<br />

Wassergewinnung festgelegt. Der ehemalige<br />

Wasserwerksstandort Groß Börnecke wur<strong>de</strong><br />

vollständig zurückgebaut und die Brunnen versiegelt.<br />

Das Grundstück, auf <strong>de</strong>m sich das Wasserwerk<br />

befand, wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich verkauft. Somit sind<br />

die fachtechnischen Voraussetzungen zur<br />

Gewährleistung einer Not- bzw.<br />

Ersatzwasserversorgung nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

374-2 Abwasserbehandlung - Z 6:<br />

Der Standort Staßfurt ist für eine<br />

Abwasserreinigungsanlage benannt. Ebenfalls ist die<br />

Gemarkung Staßfurt in Karte 1 mit einem<br />

Kläranlagenstandort ausgewiesen. Hierzu sei<br />

angemerkt, dass sich die Verbandskläranlage <strong>de</strong>s<br />

WAZV "Bo<strong>de</strong>-Wipper" in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt<br />

und somit im LK Schönebeck befin<strong>de</strong>t.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

375-1 Meine Belange wur<strong>de</strong>n vom REPHarz nicht<br />

betroffen. Daher gebe ich keine Stellungnahme ab.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> VBG-Festlegung steht <strong><strong>de</strong>r</strong> langfristige<br />

Schutz hochwertiger, für die Trinkwasserversorgung<br />

geeigneter, regional be<strong>de</strong>utsamer, aber <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht genutzter<br />

Wasserverkommen. Diese Voraussetzungen sind für das<br />

Gebiet Groß Börnecke erfüllt.<br />

Die in G 2 thematisierte Not- und Ersatzwasserversorgung stellt<br />

(lediglich) ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung in <strong>de</strong>m Sinne dar,<br />

dass dort, wo möglich, die entsprechen<strong>de</strong>n fachtechnischen<br />

Vorraussetzungen vorgehalten wer<strong>de</strong>n sollten (kein Zwang,<br />

Möglichkeiten sollten aber geprüft wer<strong>de</strong>n).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Nach Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage <strong>de</strong>s Standortes, entfällt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorrangstandort.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 463 von 610


TÖB: (380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

380-2 Alle Win<strong>de</strong>ignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />

Vorranggebiete (Pkt. 5.3.2) sind frei von militärischen<br />

Schutz-/ Interessenbereichen.<br />

380-7 STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Militärischen Luftfahrtbehör<strong>de</strong>:<br />

Für die im 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiete zur<br />

Errichtung von Windkraftanlagen bestehen aus<br />

militärischer flugbetrieblicher Sicht keine<br />

Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken, wenn die Bauhöhe von<br />

- 335 m über NN in <strong>de</strong>n Eignungs- Vorranggebieten<br />

EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6 -<br />

(Gröningen-) Wegeleben, VRG I - Egeln-<br />

Etgersleben, VRG II - Westeregeln, VRG IV -<br />

Schwanebeck sowie<br />

- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim<br />

nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />

unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>de</strong>s<br />

militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />

sonstigen Eignungs- und Vorranggebiete EG 3, EG<br />

4, EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI und VRG VII<br />

bestehen aus militärischer flugbetrieblicher Sicht<br />

keine Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken.<br />

Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur<br />

Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugsicherheit für <strong>de</strong>n militärischen<br />

Flugbetrieb ist <strong>bei</strong> Höhen bis 100 m über Grund nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Bei Bauhöhen über 100 m/Grund wird eine<br />

Tag/Nacht-Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

auch für <strong>de</strong>n militärischen Flugbetrieb notwendig. Ich<br />

weise daraufhin, dass nach § 14 LuftVG,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> Bauwerkshöhen über 100<br />

m/Grund, die Erteilung einer Baugenehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorherigen Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> allein zuständigen<br />

(zivilen) Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong> bedarf.<br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

380-1 Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitäts<strong>de</strong>pot<br />

Blankenburg wur<strong>de</strong> im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten Bauhöhen ist Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungsverfahren. Die jeweils angegebene maximale<br />

Bauhöhe ermöglicht unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten<br />

Gelän<strong>de</strong>höhen in <strong>de</strong>n betroffenen VRG-/EG-Wind die<br />

Errichtung heute gängiger WKA.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

380-5 Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen B 6, B 80 und B 243. Diese Straßen<br />

sind Bestandteil <strong>de</strong>s Militärstraßengrundnetzes<br />

(MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

militärische For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -<br />

Sanierungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />

Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en von<br />

Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

380-6 Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 6.2.5 ausgewiesenen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>plätze befin<strong>de</strong>n sich keine<br />

flugsicherungstechnischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr.<br />

Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />

10 Sonstiges<br />

380-3 Ich bitte jedoch, die als Anlage <strong>bei</strong>gefügte<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Militärischen Luftfahrtbehör<strong>de</strong> zu<br />

beachten und die darin getroffenen Aussagen und<br />

Hinweise zu berücksichtigen.<br />

380-4 Bei Erteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Genehmigung bitte ich<br />

Sie, die Antragstellerin zugleich zu beauftragen, die<br />

Bauausführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

unter o.g. Aktenzeichen anzuzeigen.<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

383-1 Im Pkt. Z 2 sind folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete zur<br />

Wassergewinnung mit zu berücksichtigen:<br />

- Wasserfassung Wed<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und<br />

- Wasserfassung Quedlinburg, OT Münchenhof.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die regionale <strong>Planung</strong>sgemeinschaft erteilt keine<br />

Genehmigungen. Dieses Anliegen ist die zuständigen<br />

Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n zu richten (z.B.<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n eigenen Kriterien zur Festlegung von (zumin<strong>de</strong>st<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen) VRG Wassergewinnung im REPHarz<br />

sind diese Gebiete zu klein. Die Grenze liegt lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

Kriterien <strong>bei</strong> einer Min<strong>de</strong>stgröße <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> gelegten<br />

Wasserschutzgebiete von ca. 100 ha und einer mittl.<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>kapazität von > 0,2 Mio. m³/a. (genannten<br />

Wasserfassungen unterschreiten diese Werte <strong>de</strong>utlich).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 465 von 610


TÖB: (383) Zweckverband Ostharz Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

383-2 Z 6 ist um folgen<strong>de</strong> Standorte zu ergänzen:<br />

- Hoym<br />

- Ballenstedt<br />

- Straßberg<br />

- Thale<br />

- Harzgero<strong>de</strong><br />

- Schielo und<br />

- Warnstedt.<br />

383-4 Begründung zum G 7 und Z 8 sollte wie folgt ergänzt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

- Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung bil<strong>de</strong>n die Vorgaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt zur Aufstellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abwasserbeseitigungskonzepte.<br />

7.11 Abwasserbeseitigung<br />

383-3 G 1 sollte wie folgt ergänzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Die Basis zur Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abwasserbeseitigung und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einordnung zentrale/ <strong>de</strong>zentrale Lösung zur<br />

Abwasserbeseitigung bil<strong>de</strong>n die<br />

Abwasserbeseitigungskonzepte <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

Entsorgungspflichtigen.<br />

10 Sonstiges<br />

384-1 Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Post AG sind nicht betroffen,<br />

es folgen daher keine Hinweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen.<br />

keine Berücksichtigung Nach <strong>de</strong>n Kriterien zur Festlegung von VRST Ver- und<br />

Entsorgung sind für Abwasserbehandlungsanlagen mind.<br />

30.000 EWG anzusetzen. Diese Anlagen fallen unter G 7 und<br />

<strong>de</strong>n Pkt. 7.11. G 1 REPHarz und wer<strong>de</strong>n nicht näher benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung ergänzt<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung G 1 stellt eine LEP-Übernahme dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird<br />

sinngemäß ergänzt, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Entsorgungspflichtigen die Grundlage bil<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (385) Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

385-1 Die Nord<strong>de</strong>utsche Naturstein GmbH betreibt im<br />

<strong>Planung</strong>sraum und weit darüber hinaus <strong>de</strong>n Abbau<br />

und die Aufbereitung von oberflächennahen<br />

Rohstoffen. Neben <strong>de</strong>n zur Zeit betriebenen<br />

Abbaustätten gibt es zur Rohstoffsicherung weitere<br />

erkun<strong>de</strong>te Ersatzlagerstätten unterschiedlicher<br />

Berechtsamskeiten. Die folgen<strong>de</strong> Lagerstätte ist im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf nicht enthalten und durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete überplant :<br />

Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg (betriebenes<br />

Kieswerk mit zugelassenem Hauptbetriebsplan,<br />

Bewilligungsfeld 5,5 ha, Gesamtfläche 8,7 ha)<br />

Wie bereits in unserer STN zum 1. Entwurf, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

wir erneut die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Lagerstätte im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz als<br />

Vorranggebiet. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung steht im Einklang<br />

mit Ziffer 7 <strong>de</strong>s Entwurfes (Bestandsschutzregelung).<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Übersichtslagepläne mit <strong>de</strong>n<br />

Koordinaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätten entnehmen Sie bitte<br />

unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf.<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

385-2 Die folgen<strong>de</strong> Lagerstätte ist im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf<br />

nicht enthalten und durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete überplant :<br />

Granitlagerstätte Birkenkopf/Trichter<br />

(Bergwerkseigentum, unbefristet, Fläche 8,5 ha mit<br />

seit 1968 geschlossenem Werk- und<br />

Dekorsteinbruch)<br />

Wie bereits in unserer STN zum 1. Entwurf, for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

wir erneut die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Lagerstätte im 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz als<br />

Vorbehaltsgebiet. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung steht im Einklang<br />

mit Ziffer 7 <strong>de</strong>s Entwurfes (Bestandsschutzregelung).<br />

keine Berücksichtigung Der betriebene Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg besitzt<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtflächengröße (davon bereits große Teile<br />

abgebaut) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstättenqualität keine regionale<br />

Be<strong>de</strong>utung (auch kein fachlicher Vorschlag <strong>de</strong>s LAGB). Um<br />

<strong>de</strong>nnoch aus regionalplanerischer Sicht einen Bestandsschutz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlich genehmigten Gewinnung sicherzustellen,<br />

wur<strong>de</strong> ja für solche Fälle Z 7 in Pkt. 5.1.5 aufgenommen.<br />

Folglich ist eine Vorranggebietsausweisung im REPHarz nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Granitlagerstätte besteht ein hohes<br />

naturschutzfachlich/-rechtliches (Lage im Nationalpark Harz)<br />

und regionalplanerisches Konfliktpotential (Lage im<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft). Die<br />

regionalplanerische Rohstoffsicherung für Werk- und<br />

Dekosteine ist durch 3 Vorrang-/Vorbehaltsgebiete im Umkreis<br />

von 2,5 km (alle außerhalb <strong>de</strong>s Nationalparkes) hinreichend<br />

gewährleistet. Davon befin<strong>de</strong>t sich das nächste (Vorrang-<br />

)Gebiet lediglich ca. 400 m entfernt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerstätte<br />

Birkenkopf/Trichter.<br />

Z 7 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5 bezieht sich auf Vorhaben mit aktiven<br />

Gewinnungsrechten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

386-1 Zuerst eine allgemeine Anmerkung. Viele <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />

verschie<strong>de</strong>nen Beteiligten, darunter auch von <strong><strong>de</strong>r</strong> Q-<br />

Bus GmbH, gemachten Anregungen/ Be<strong>de</strong>nken<br />

wur<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung nicht berücksichtigt,<br />

dass im <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit gültigen Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Landkreises an<strong><strong>de</strong>r</strong>es <strong>de</strong>finiert sei. Derzeit<br />

befin<strong>de</strong>n sich die Nahverkehrspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise<br />

Quedlinburg, Halberstadt und Wernigero<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fortschreibung zu einem gemeinsamen<br />

Nahverkehrsplan für <strong>de</strong>n neuen Landkreis Harz.<br />

Diese Fortschreibung wur<strong>de</strong> durch viele nicht mehr<br />

zuftreffen<strong>de</strong> Sachverhalte erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anpassung <strong>de</strong>s neuen Nahverkehrsplanes wer<strong>de</strong>n<br />

viele Gegebenheiten erfaßt, die <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

unter Bezug auf <strong>de</strong>n alten NVP nicht berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>n. Vielleicht wäre eine erneute <strong>Abwägung</strong><br />

unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll.<br />

386-2 Nun zu <strong>de</strong>n konkreten Anregungen.<br />

Z 4 (1. Satz): Beim Busverkehr..... und <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz<br />

mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ner, möglichst barrierefreier Fahrzeuge<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Begründung: es gibt außer <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>flurtechnik<br />

noch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Systeme, z. B. Hublifte, die eine<br />

Barrierefreiheit herstellen.<br />

386-3 Z 4 (2. Satz): Alternative ÖPNV-Bedienungsformen<br />

... können eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Begründung: Auch in Schwachlastzeiten o<strong><strong>de</strong>r</strong> dünner<br />

besie<strong>de</strong>lten Bereichen kann aus Grün<strong>de</strong>n<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Fahrgastaufkommens o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

planungstechnischen Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz von<br />

Fahrzeugen im Regelfahrplan erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein. Die<br />

Formulierung "sind einzusetzen" <strong>de</strong>finiert einen<br />

Handlungszwang, <strong><strong>de</strong>r</strong> so nicht gewünscht sein kann.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Z 4 stellt Übernahme aus LEP-LSA dar. Durch die<br />

vorgeschlagene Ergänzung ist kein inhaltlicher Mehrgewinn<br />

zum bereits vorhan<strong>de</strong>nen "...Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugparks (wie Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>flurtechnik) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich...". Der<br />

Klammerzusatz als bsp. Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung ist nicht abschließend.<br />

Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> anzustrebenen Barrierefreiheit <strong>bei</strong>m ÖPNV ist im<br />

REPHarz bereits mehrfach Bestandteil von<br />

Grundsatzfestlegungen (G 3 in Pkt. 6.2.6 sowie G 13 (Nr. 2 und<br />

7) in Pkt. 4.3).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die in Satz 2 <strong>de</strong>s Z 4 benannten alternativen<br />

Bedienungsformen stellen hier lediglich Mittel zum Zweck (hier<br />

Aufrechterhaltung eines flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n ÖPNV) dar, die<br />

dann "nachfrageorientiert" Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen, wenn ein<br />

Regelfahrplan nicht mehr aufrecht erhalten wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Damit ergibt sich kein Zwang für alternative Bedienungsformen,<br />

wenn ein Regelbetrieb aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Fahrgastaufkommens<br />

und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nachvollziehbaren fachlichen Aspekten<br />

sichergestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 468 von 610


TÖB: (386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

386-4 G 7: Die Aufnahme von Gernro<strong>de</strong> als Schnittstelle<br />

Bus/Bahn (HSB) und Bus/Bus wur<strong>de</strong> nicht<br />

berücksichtigt unter Verweis auf das Fehlen im<br />

aktuellen NVP <strong>de</strong>s Landkreises QLB als<br />

Verknüpfungspunkt 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Ordnung. Im neuen<br />

NVP wird dies korrigiert, auch weil die<br />

Streckenverlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> HSB zwischen Gernro<strong>de</strong><br />

und Quedlinburg realisiert wur<strong>de</strong> und Gernro<strong>de</strong> sich<br />

als wichtiger Umstiegspunkt herauskristallisiert.<br />

386-5 Z 8: Die unter diesem Punkt formulierten<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zur Attraktivitätssteigerung <strong>de</strong>s<br />

ÖPNV sind wichtig, sollen aber nicht zwangsweise<br />

nur zu einer Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisegeschwindigkeit<br />

führen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n zu einer Verkürzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisezeit.<br />

Begründung: Es nützt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n nichts, wenn<br />

ein Verkehrsmittel eine hohe Geschwindigkeit<br />

erreicht, die Zugangsstellen, Umstiegsmöglichkeiten,<br />

Haltestellen im Wohngebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n sind,<br />

um auch die kürzeren Fahrzeiten in eine geringere<br />

Gesamtreisezeit einfließen zu lassen (Definition: Zeit<br />

zwischen Verlassen <strong>de</strong>s Wohnhauses bis zum<br />

Erreichen <strong>de</strong>s Zielortes).<br />

386-6 G 11 c) die Hauptlinien <strong>de</strong>s Busverkehrs im Takt so<br />

wie die übrigen Linien abgestimmt auf die Vertaktung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Haupt- / Grundnetze zu betreiben.<br />

Begründung: Der Verweis auf ausschließlich<br />

bedarfsorientierte Verkehrskonzepte schränkt die<br />

unternehmerische Gestaltungsfreiheit in nicht<br />

akzeptabler Weise ein. Ob die Verkehre auf <strong>de</strong>n<br />

Ergänzungsnetzlinien bedarfs-, nachfrage - o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

angebotsorientiert organisiert wer<strong>de</strong>n, sollte in <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen NVP <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Bereits im ÖPNV-Plan LSA von 2005 wird Gernro<strong>de</strong> als<br />

Schnittstelle mit sonstiger relevanter Verknüpfungsfunktion zum<br />

kommunalen ÖSPV sowie als Schnittstelle mit touristischer<br />

Be<strong>de</strong>utung benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Z 8 stellt bisher komplette LEP-Übernahme dar.<br />

Der letzte Satz in Z 8 wird sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />

"..im ÖPNV mit <strong>de</strong>m Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkürzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtreisezeit<br />

anzustreben."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier (lediglich) um ein Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung, <strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sebenen zu<br />

berücksichtigen ist. Folglich kann die Fachplanung (hier<br />

Nahverkehrsplanung) von diesem Grundsatz in begrün<strong>de</strong>ten<br />

Fällen abweichen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 469 von 610


TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

387-1 Wir begrüßen es sehr, dass die Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um sowie die<br />

Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

(Bewilligungsfeld) neu als Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits bedauern wir es, dass Sie unserem<br />

Vorschlag aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REPHarz zur Abrundung eines Vorranggebietes<br />

Rohstoffgewinnung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 27<br />

(Zusammenlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> "Rübeland",<br />

"Rachental" sowie "Kleiner und Großer Hornberg" zu<br />

einem einheitlichen Gebiet) nicht gefolgt sind. Der<br />

Nachteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong>de</strong>s Vorranggebietes auf<br />

die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> zeigt sich bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>bei</strong>gefügten Kartendarstellung zum <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan, da dort das BWE Rübeland nicht<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Signatur "III" für das Vorranggebiet<br />

"Kalksteinlagerstätte Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland"<br />

versehen wur<strong>de</strong>. Die Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf angesprochenen<br />

Probleme auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Ebene eines <strong>Regionale</strong>n<br />

Teilgebietsentwicklungsplanes, wie in Ihrer<br />

<strong>Abwägung</strong> zur SN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Elbingero<strong>de</strong> dargelegt,<br />

erachten wir für wenig zielführend. Derartige<br />

Nutzungskonflikte sind nach unserer Ansicht auf<br />

lokaler Ebene schwieriger zu lösen.<br />

Kenntnisnahme Das Gebiet gehört komplett zum VRG Nr. III, das VRG besteht<br />

aus 4 Teilflächen, wie im Festlegungsteil beschrieben. Da<strong>bei</strong> ist<br />

völlig unerheblich, ob alle Teilflächen nummeriert sind.<br />

Ein <strong>Regionale</strong>r Teilgebietsentwicklungsplan (TEP) wird nicht<br />

von lokalen Stellen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ebenfalls von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

erstellt. Ein solcher TEP (Maßstabsebene 1:25.000) könnte ggf.<br />

die Möglichkeit bieten, unter verstärkter Beteilung v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

örtlichen und kreislichen Verwaltungsebene die schwierigen<br />

lokalen Verhältnisse im Raum Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland, die von<br />

verschie<strong>de</strong>nen, z.t. konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen wie<br />

v.a. Bergbau, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Tourismus und<br />

Städtebau geprägt ist, genauer und ortskonkreter mit- und<br />

gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen als es auf <strong><strong>de</strong>r</strong> grobmaßstäblichen<br />

Ebene eines Regionalplanes möglich ist. In einem solchen<br />

Verfahren können dann auch verstärkt die konkrete<br />

Abbauplanungen <strong>de</strong>s Bergbaubetreibers einfließen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 470 von 610


TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

387-2 In <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> unserer Stellungnahme (387-1)<br />

wird dargestellt, dass in <strong>de</strong>n Räumen zwischen <strong>de</strong>n<br />

einzelnen BWE-Teilfel<strong>de</strong>m keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Vorranggebiete ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, so dass eine<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenflächen später nicht<br />

ausgeschlossen ist. Nunmehr kann aber durch die<br />

vorgesehene Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes<br />

für <strong>de</strong>n .Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems" zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

ein Zustand geschaffen wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />

Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenräume gegebenenfalls<br />

völlig unmöglich macht, sich aber zumin<strong>de</strong>st<br />

erschwerend auswirken wird. Nachteilige<br />

Auswirkungen auf Grund dieser Ausweisung sind<br />

sogar für einen Abbau im Vorranggebiet nicht<br />

auszuschließen. Dies steht aber im Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu<br />

<strong>de</strong>n Zielsetzungen <strong>de</strong>s REPHarz (siehe Ziff. 5.1.5; Z<br />

3). Wir sind daher weiterhin <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass die<br />

Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Rübeland,<br />

Rachental sowie Kleiner und Großer Homberg zu<br />

einem einheitlichen Vorranggebiet nicht nur sinnvoll,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n notwendig ist. Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s BBergG, aber auch <strong>de</strong>n<br />

Zielstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung wesentlich besser<br />

entsprochen wer<strong>de</strong>n. Zur weiteren Begründung<br />

verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum 1.<br />

Entwurf. Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes<br />

für <strong>de</strong>n "Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems" zwischen <strong>de</strong>n Bergwerksfel<strong>de</strong>m<br />

lehnen wir ab.<br />

387-6 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle S. 65 wer<strong>de</strong>n die Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

VRG für Rohstoffgewinnung Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland<br />

aufgeführt. Richtig muss es dort heißen: ...,<br />

Rachental<br />

keine Berücksichtigung Einem VBG wird <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> mit konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Gewicht<br />

<strong>bei</strong>gemessen (§7 Abs. 4 Nr. 2 ROG), d.h. es ist im Gegensatz<br />

zu einem Vorranggebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong><br />

überwindbar. Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung als räumliche<br />

Konkretisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgabe beruhen auf<br />

<strong>de</strong>n bergrechtlich abgestimmten Flächen. Eine<br />

Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zum jetzigen Zeitpunkt kann<br />

unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Raumentwicklung im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtneuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz nicht<br />

erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend beurteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

welche raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen dies auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Raumfunktionen haben kann. Da<strong>bei</strong> ist<br />

die bereits vorhan<strong>de</strong>ne, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>de</strong>s Raumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland in einem<br />

an sich ökologisch sensiblen und touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch <strong>de</strong>n Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen <strong>de</strong>n<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen<br />

<strong>de</strong>n genannten Bergwerksfel<strong><strong>de</strong>r</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus, da es sich dort (lediglich) um Vorbehaltsgebiete<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

Die Ausweisung <strong>de</strong>s VBG-ÖVS in <strong>de</strong>n Zwischenräumen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Teilfel<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung beruht v.a. auf die<br />

dortige Zugehörigkeit zum Landschaftsschutzgebiet "Harz und<br />

Nördliches Harzvorland". Eine großräumige Abtrennung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Naturräume im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Elbingero<strong>de</strong> vom <strong>de</strong>n südlich<br />

<strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung vorhan<strong>de</strong>nen Naturräume wird<br />

da<strong>bei</strong> sehr kritisch bewertet.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

387-3 Wie in ähnlicher Form vom LK Wernigero<strong>de</strong><br />

vorgeschlagen, erachten wir es ebenfalls für sinnvoll,<br />

dass die Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />

Kalkwerk Kaltes Tal und Kalkwerk Homberg als<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte für Industrie<br />

und Gewerbe ausgewiesen wer<strong>de</strong>n (Ziff. 6.1.1; Z 3).<br />

Unter Beachtung <strong>de</strong>s allgemein bekannten<br />

Konfliktpotentials, <strong>de</strong>m alle Standorte unterliegen, ist<br />

eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Ausweisung für die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standorte notwendig. Der Argumentation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s LK Wernigero<strong>de</strong><br />

(148-47), dass das wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage im<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung nicht<br />

notwendig ist, kann nicht gefolgt wer<strong>de</strong>n. Alle drei<br />

Verar<strong>bei</strong>tungsstandorte liegen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG<br />

für Rohstoffgewinnung.<br />

keine Berücksichtigung Nach Kriterienkatalog zur Festlegung von regionalbe<strong>de</strong>utsamen<br />

VRST für Industrie und Gewerbe müssen die Standorte eine<br />

Flächengröße > 30 ha aufweisen.<br />

Die bereits vorhan<strong>de</strong>nen Aufbereitungsstandorte sind durch die<br />

Abbauplanung (Hauptbetriebsplan) gesichert, teilweise auch<br />

durch die Festlegungen im F-Plan. Im REPHarz erfolgt keine<br />

flächenkonkrete Festlegung von VRST (Konkretisierung ist<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung). Elbingero<strong>de</strong> ist<br />

Grundzentrum, mögliche Immissionsschutzprobleme durch<br />

konkrete Standortnutzung kann ohnehin regionalplanerisch,<br />

zumin<strong>de</strong>st auf <strong>Planung</strong>sebene 1.100.000, nicht gelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

387-4 Die Fels-Netz GmbH, eine 100 %-Tochter <strong><strong>de</strong>r</strong> Fels-<br />

Werke GmbH, hat als öffentliches<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) seit <strong>de</strong>m<br />

01.05.2006 wesentliche Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB Netz AG gepachtet (Blankenburg km 2,280 -<br />

Homberg km 21,200). Ein zukünftiger Erwerb ist<br />

vorgesehen. Die Strecke wird auch zukünftig als<br />

öffentliche Eisenbahninfrastruktur betrieben. Unter<br />

dieser neuen Konstellation möchten wir zu Ziff. 6.2.2<br />

folgen<strong>de</strong>s feststellen:<br />

1. Unter Z 6 b) "Blankenburg - Rübeland -<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Homberg" wird die Aufrechterhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Elektro-Traktion aufgeführt. Der elektrische<br />

Betrieb wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke im Jahr 2005<br />

eingestellt. Es kann also nur darum gehen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

elektrische Betrieb auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke Blankenburg -<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Homberg wie<strong><strong>de</strong>r</strong> möglich wird. Dies ist<br />

erklärtes Ziel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fels-Netz GmbH als EIU und Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke.<br />

Dazu sind aber erhebliche Investitionen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

387-5 2. Unter Z 11 a); b); f) und j) ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Güterverkehrsstellen Blankenburg Elbingero<strong>de</strong>,<br />

Hüttenro<strong>de</strong> und Rübeland aufgeführt. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

AG (Railion) wur<strong>de</strong>n bereits vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Strecke durch die Fels-Netz GmbH (gegenwärtig nur<br />

Pächter) bis auf Blankenburg (Harz; Nr. 24566) und<br />

Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) alle<br />

Güterverkehrsstellen aufgegeben. Die Fels-Netz<br />

GmbH wird als EIU keine Güterverkehrsstellen auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Rübelandbahn betreiben. Damit ist<br />

für alle Transporte zur Rübelandbahn und von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rübelandbahn abgehend die Güterverkehrsstelle<br />

Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) maßgebend.<br />

volle Berücksichtigung redaktionelle Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Z 6 b in "...(incl. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> E-Traktion)"<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung In Z 11 wer<strong>de</strong>n die Standorte Elbingero<strong>de</strong> und Rübeland<br />

gestrichen. Die Güterverkehrsstelle Hüttenro<strong>de</strong> bleibt in Z 11<br />

bestehen, da nach Rücksprache mit <strong>de</strong>n Felswerken diese<br />

künftig als Holzumschlagsplatz vorgesehen ist.<br />

Die Güterverla<strong>de</strong>stationen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkwerke <strong>de</strong>s<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s selbst sind <strong>de</strong>m öffentlichen Verkehr nicht<br />

zugänglich.<br />

Auf eine innerörtliche Präzisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Güterverkehrsstelle in<br />

Blankenburg sowie in Blankenburg/Nord wird auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

387-7 Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong>gefügten Karte ist südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Elbingero<strong>de</strong> ein Nord-Süd verlaufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>weg<br />

dargestellt (grün). Dieser Weg durchschnei<strong>de</strong>t das<br />

BWE "Kleiner und Großer Hornberg". Das entspricht<br />

nicht mehr <strong>de</strong>n Tatsachen. Der Weg wur<strong>de</strong> neu<br />

trassiert und verläuft erst zwischen <strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n BWE-<br />

Fel<strong><strong>de</strong>r</strong>n und dann, bevor er auf die alte Trasse stößt,<br />

südlich <strong>de</strong>s BWE "Kleiner und Großer Hornberg".<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

388-1 Als Träger öffentlicher Belange ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund, soweit<br />

die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben zuständig<br />

ist, durch das oben genannte Planverfahren nicht<br />

berührt.<br />

Derzeit wird noch geprüft, ob die <strong>Planung</strong>en ggf.<br />

Auswirkungen auf die von mir verwalteten<br />

Liegenschaften <strong>de</strong>s allgemeinen Grundvermögens<br />

bzw. <strong>de</strong>s Finanzvermögens haben.<br />

volle Berücksichtigung kartograph. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> gelieferten<br />

Unterlagen wer<strong>de</strong>n vorgenommen<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

390-1 Mit meiner Stellungnahme möchte ich auf<br />

unzulängliche Beschreibungen aufmerksam machen,<br />

damit umweltgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Nutzungen/ Entwicklungen<br />

klarer abgewiesen wer<strong>de</strong>n können.<br />

1. Beschreibung <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s<br />

Aus <strong>de</strong>n <strong>Abwägung</strong>sunterlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen<br />

zum 1. Entwurf habe ich erkannt, dass das Umfeld<br />

<strong>de</strong>s Flugplatzes Allstedt nur unzureichend<br />

beschrieben wur<strong>de</strong>. So habe ich Ihrer Begründung<br />

zur Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft Nordthüringen (Datensatz<br />

330-4) entnommen, dass das Flugplatzgelän<strong>de</strong> sich<br />

nicht inmitten <strong>de</strong>s im REPHarz ausgewiesenen<br />

Vorranggebietes für Natur und Landschaft befin<strong>de</strong>t,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n östlich, südlich und westlich direkt<br />

angrenzend. Dazu drei Bemerkungen:<br />

(1) Im Jahr 2003 wur<strong>de</strong>n Ergänzungsgebiete zum<br />

FFH-Gebiet 135 <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union zur<br />

Bestätigung eingereicht. Diese Gebiete stehen in<br />

unmittelbarer Verbindung zur 135. Folglich wird die<br />

halbe Nordseite <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s auch von vorrangigen<br />

Gebieten für Natur und Landschaft eingenommen.<br />

Unter Kap. 5.1.3 Vorranggebiete für Natur und<br />

Landschaft führen Sie unter XXIX das Schutzgebiet<br />

"Borntal, Feuchtgebiete und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Allstedt" mit<br />

seinen Bestandteilen auf.<br />

(2) Bekräftigt wird diese Aussage auch nach<br />

Einsicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen zum REPHalle-Entwurf. Dort<br />

ist das gesamte östliche/südöstliche Gebiet als<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft eingestuft<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die gemel<strong>de</strong>ten FFH-Gebiete sind bekannt, wur<strong>de</strong>n im<br />

Aufstellungsverfahren beachtet. Die nachgemel<strong>de</strong>ten<br />

Teilflächen auf <strong>de</strong>m Flugplatzgelän<strong>de</strong> sind jedoch aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

festgelegten Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Natur und Landschaft nicht in dieser Kategorie eingeordnet<br />

wor<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n gehören im REPHarz zum VBG für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ÖVS.<br />

Die Kriterien <strong>de</strong>s REPHalle zur Festlegung von VRG und VBG<br />

sind mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s REPHarz nicht i<strong>de</strong>ntisch und können in<br />

diesem Fall nicht verglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 475 von 610


TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

390-2 (3) Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverwaltung Merseburg-Querfurt<br />

wird ein Verfahren zur Neufassung <strong>de</strong>s<br />

Trinkwasserschutzgebietes Ziegelroda eingeleitet.<br />

Daraus ist ersichtlich, dass die Schutzzone 3b die<br />

östliche Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Start- und Lan<strong>de</strong>bahn erreicht,<br />

z.T. sogar nach Nor<strong>de</strong>n hin überschreitet.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Überprüfung und ggf. Aktualisierung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nördlich bzw. nordwestlich gelegenen<br />

Wasserschutzgebiete Allstedt-Wolferstedt und<br />

Winkel ist ebenfalls damit zu rechnen, dass die<br />

äußeren Schutzzonen das Flugplatzgelän<strong>de</strong><br />

erreichen. Sie heben selbst in Ihren Unterlagen<br />

mehrfach die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Schutzgutes<br />

Grundwasser hervor, so dass auch dieses Gebiet<br />

<strong>de</strong>n Status eines Vorranggebietes einnimmt. Im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Betrachtung (REP) liegt<br />

folglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugplatz Allstedt zweifelsfrei inmitten<br />

<strong>de</strong>s Vorranggebietes Natur und Landschaft, gestützt<br />

von Vorbehaltsgebieten zum Aufbau eines<br />

Ökologischen Verbundsystems und Vorranggebieten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserversorgung. Da diese Aussage auch<br />

<strong>bei</strong>m gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n ROV/UVP<br />

Schweinezucht- und Mastanlage hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltverträglichkeit eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle<br />

spielt, ist diese Aussage äußerst wichtig. Ich bitte<br />

<strong>de</strong>shalb um Präzisierung.<br />

keine Berücksichtigung Im ROV zur Schweinemastanlage sind die möglichen<br />

Beeinträchtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgüter tiefer zu prüfen, im<br />

Umweltbericht zum REPHarz kann aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein<br />

gehaltenen Aussage zur Standortausweisung für Industrie/<br />

Gewerbe nur eine Grobprüfung <strong>de</strong>s Standortes für mögliche<br />

Industrie- und Gewerbenutzungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-3 Kap. 1.3.2 "Wasser"<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwasserlandschaften<br />

ist mir aufgefallen, dass Sie im Südlichen<br />

Harzvorland die Grundwasserleiter <strong>de</strong>s Mittleren<br />

Buntsandsteins nicht aufgeführt haben.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Bereiche Allstedt, Winkel (aber<br />

auch Ziegelroda und Schönewerda angrenzend)<br />

gewinnen ihr Wasser aus diesen Schichten. Sie sind<br />

für die Trinkwasserversorgung mit guter Qualität für<br />

die Region sehr wichtig. Ich empfehle eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />

390-4 Kap. 1.3.4 "Arten und Biotope"<br />

Auch in diesem Kapitel vermisse ich adäquate<br />

Beschreibungen <strong>de</strong>s Südlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s. Der<br />

Ziegelrodaer Forst mit seiner vielfältigen Fauna und<br />

Flora wird nicht erwähnt. Ich empfehle eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />

390-5 Kap. 1.4.1 "Bo<strong>de</strong>n"<br />

Sie beschreiben in diesem Kapitel die zunehmen<strong>de</strong><br />

Versauerung und Schadstoffmobilisierung durch<br />

SO2-Belastungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Luft. In diesem<br />

Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam<br />

machen, dass auch N-Belastungen erheblich zur<br />

Bo<strong>de</strong>nversauerung und Nitratbelastung im Sicker-<br />

/Grundwasser <strong>bei</strong>tragen. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klimasituation scheint mir <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweis angebracht.<br />

So haben Messungen <strong>de</strong>s UFZ Leipzig-Halle<br />

1999/2000 z.B. in Siptenfel<strong>de</strong> eine N-Deposition von<br />

57,6 kg N/ha*a nachgewiesen. Damit wer<strong>de</strong>n<br />

jegliche tolerierbaren Größen für nichtagrarische<br />

Flächen überschritten und bewirken neben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nversauerung auch ein hohes<br />

Gefährdungspotential für Ökosysteme, für Grund-<br />

und Oberflächengewässer. Ich empfehle in die<br />

Situationsbeschreibung die starken Stickstoffeinträge<br />

mit <strong>de</strong>m Hinweis aufzunehmen, dass sie wesentlich<br />

zur Bo<strong>de</strong>nversauerung, zur Gefährdung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ökosysteme und zur Nitratanreicherung im Sicker-<br />

und Grundwasser <strong>bei</strong>tragen.<br />

teilweise Berücksichtigung Für die Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />

keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die<br />

vorhan<strong>de</strong>n Daten auszuwerten. Dies ist für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>de</strong>s<br />

überar<strong>bei</strong>teten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />

ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berückschtigung Mehr als eine Erwähnung kann <strong>bei</strong> allen Landschaftsteilen nicht<br />

erfolgen, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz und seine Vorlän<strong><strong>de</strong>r</strong> eines <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

artenreichsten Gebiete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt darstellen.<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />

keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die<br />

vorhan<strong>de</strong>n Daten auszuwerten. Dies ist für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>de</strong>s<br />

überar<strong>bei</strong>teten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />

ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Das Problem <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Nitratkonzentrationen in Bo<strong>de</strong>n,<br />

Wasser und Luft wird ergänzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 477 von 610


TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-6 Kap. 1.4.2 "Wasser"<br />

Das Nichterreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie in weiten Teilen unseres<br />

Lan<strong>de</strong>s sollte Veranlassung sein, stärker auf<br />

umweltschonen<strong>de</strong> Nutzungen zu orientieren. Die<br />

oben bereits angesprochene hohe N-Belastung ist zu<br />

großen Teilen auch <strong><strong>de</strong>r</strong> industriellen<br />

Massentierhaltung zuzuschreiben.<br />

Eine Schweinemastanlage, wie in Allstedt geplant, in<br />

einem sensiblen Umfeld (VRG bzw. VBG für<br />

Wasser, Natur, Forst, Ökolog. Verbundsysteme,<br />

Tourismus und Naherholung) ist <strong>de</strong>shalb<br />

unverantwortlich. Die Maßstäbe zum Natur- und<br />

Umweltschutz sollten <strong>de</strong>shalb auch im REPHarz<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s herausgestellt wer<strong>de</strong>n, um landschaftsuntypische<br />

Nutzungen, wie im Kap. 1.4.5 "Landschaft"<br />

erwähnt, strikt auszuschließen.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s z.Z. laufen<strong>de</strong>n ROV/UVP<br />

"Schweinezucht- und Mastanlage Allstedt" wird sich<br />

zeigen, ob die Maßstäbe <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes ausreichen, eine nicht nur<br />

landschaftsuntypische, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n zugleich, gemessen<br />

an <strong>de</strong>n Entwicklungs-/Nutzungszielen <strong><strong>de</strong>r</strong> Region,<br />

eine das Umfeld gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Nutzung zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Istzustandsanalyse und dringend<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>licher Maßnahmen zur Begrenzung <strong>de</strong>s<br />

Klimawan<strong>de</strong>ls empfehle ich, <strong>de</strong>n Ausschluss<br />

jeglicher Nutzungen, die zur Gefährdung sensibler<br />

Schutzgebiete, die unter Natur-, Umwelt- und<br />

Wasserrecht stehen, <strong>bei</strong>tragen.<br />

390-7 Kap. 3.2.5. "Vorrangstandorte für Industrie und<br />

Gewerbe"<br />

S. 127, Zeile "Umweltrelevante REPHarz-<br />

Festlegungen", 4. Anstrich<br />

An dieser Stelle lassen Sie das VRG Natur und<br />

Landschaft "Borntal, Feuchtgebiete und Hei<strong>de</strong> <strong>bei</strong><br />

Allstedt" nur im Sü<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n VRST Flugplatz<br />

Allstedt angrenzen.<br />

Offensichtlich ein Fehler, wie oben nachgewiesen.<br />

Diese Aussage ist zu korrigieren, weil im laufen<strong>de</strong>n<br />

ROV/UVP dies starke Beachtung fin<strong>de</strong>n wird.<br />

Kenntnisnahme Das Kapitel 1.4. ist eine grobe Situationsbeschreibung<br />

relevanter Umweltprobleme auf Ebene <strong>de</strong>s REPHarz. Hier<br />

wer<strong>de</strong>n keine Nutzungen ausgeschlossen. Im Übrigen erfolgt im<br />

REPHarz keine reguionalplanerische Sicherung speziell für die<br />

genannte Schweinemastanlage.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Der Anstrich wird ergänzt. Unmittelbar angrenzend ist das VRG<br />

NuL im westlichen und südlichen Bereich.<br />

Die Ausführungen unter Pkt. "weitere Umweltmerkmale"<br />

bezeichnen das FFH-Gebiet als "Teilflächen innerhalb und<br />

unmittelbar angrenzend", wo<strong>bei</strong> ds FFH-Gebiet nicht i<strong>de</strong>ntisch<br />

mit <strong>de</strong>m VRG NuL ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 478 von 610


TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-8 Kap. 3.2.5." Vorrangstandort für Industrie und<br />

Gewerbe"<br />

S. 128, Zeile: Anhörung zum 1. Planentwurf, 2.<br />

Anstrich<br />

Mit Verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>ung habe ich zur Kenntnis genommen,<br />

dass das Ministerium für Bau und Verkehr die<br />

Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweinemastanlage gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat.<br />

Es ist zu hoffen, dass das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt im<br />

Raumordnungsverfahren eine unabhängige<br />

Entscheidung treffen wird.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 479 von 610


TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-9 Kap. 3.2.5." Vorrangstandort für Industrie und<br />

Gewerbe"<br />

S. 129, Zeile "Wasser"<br />

Hier bewerten Sie das Konfliktpotenzial mit "mittel".<br />

Dies begrün<strong>de</strong>n Sie u.a. mit<br />

Wasserrechtliche Schutzgebiete sind nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>n, Teile im REPHarz sind mit VBG<br />

Wassergewinnung ausgewiesen; die<br />

Grundwassergeschütztheit ist aufgrund <strong>de</strong>s relativ<br />

hohen Flurabstan<strong>de</strong>s mittel.<br />

Dazu folgen<strong>de</strong> Bemerkungen:<br />

Wie Sie wissen, befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> VRST Flugplatz<br />

Allstedt an <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze zum Landkreis Merseburg-<br />

Querfurt und zum Kyffhäuserkreis, also benachbarter<br />

REP. Eine schutzgutbezogene Einschätzung<br />

lediglich unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungen <strong>de</strong>s<br />

REPHarz wür<strong>de</strong> das Konfliktpotenzial nur<br />

unvollständig beschreiben. Wenn Sie diesen Raum<br />

also in seiner räumlichen Komplexität betrachten,<br />

dann wer<strong>de</strong>n Sie feststellen, dass neben <strong>de</strong>n<br />

Trinkwasserschutzgebieten <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Sangerhausen auch die Schutzgebiete Ziegelroda<br />

(MQ), Möchpfiffel und Schönewerda (KYF) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einschätzung <strong>de</strong>s Konfliktpotenzials zu beachten<br />

sind. Im Hinblick auf die oben genannte Präzisierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einzugsgebiete ist von<br />

Trinkwasserschutzgebieten auszugehen, die bis zum<br />

Flugplatz reichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Aus hydrogeologischen Karten <strong><strong>de</strong>r</strong> Region geht<br />

hervor, dass die Grundwasserschei<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m<br />

Flugplatzgelän<strong>de</strong> liegt, folglich Schä<strong>de</strong>n, die in<br />

diesem Gebiet auftreten in die genannten<br />

Schutzgebiete abströmen wer<strong>de</strong>n. Nachweislich<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit in <strong>de</strong>n<br />

Fassungsanlagen Winkel<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe festgestellt, die auf <strong>de</strong>n<br />

Umgang mit Wasserschadstoffen auf <strong>de</strong>m ehem.<br />

Militärgelän<strong>de</strong> zurückzuführen sind. Übrigens, ein<br />

Zeichen dafür, dass die tektonischen Störungen <strong>de</strong>n<br />

Grad <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwassergeschütztheit merklich<br />

ungünstiger erscheinen lassen. Die von Ihnen<br />

vorgenommene Einschätzung <strong>de</strong>s Konfliktpotenzials<br />

ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass min<strong>de</strong>stens<br />

15.000 Einwohner mit Trinkwasser aus diesen<br />

Schutzgebieten versorgt wer<strong>de</strong>n, zu korrigieren. Sie<br />

ist <strong>bei</strong> Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sachlage<br />

"hoch" einzuschätzen.<br />

Im Falle von Schutzzonenerweiterungen in Richtung<br />

keine Berücksichtigung Der Vorrangstandort befin<strong>de</strong>t sich in keinem TWSG. Von <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n (Obere/Untere Wasserbehör<strong>de</strong>)<br />

wur<strong>de</strong>n diesbezüglich keine Be<strong>de</strong>nken geäußert, dass aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n TWSG das Konfliktpotenzial als "hoch"<br />

einzuschätzen sei. Bei einem ordnungsgemäßen Umgang mit<br />

wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen auf <strong>de</strong>m Flugplatz bzw.<br />

Gewerbegebiet ist nicht von einer Trinkwassergefährdung<br />

auszugehen. Außer<strong>de</strong>m obliegt es <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bauleitplanung hier entsprechen<strong>de</strong> Festsetzungen zum Schutz<br />

<strong>de</strong>s Grundwassers im B-Plan aufzunehmen bzw.<br />

entsprechen<strong>de</strong> Nutzungen auszuschließen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 480 von 610


TÖB: (390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

Einzuggebietsgrenze (Flugplatz) - wie im Fall TWSG<br />

Ziegelroda - wür<strong>de</strong> sich das Konfliktpotenzial weiter<br />

verschärfen.<br />

Ich bitte Sie daher dringlichst, die Einstufung <strong>de</strong>s<br />

Konfliktpotenzials auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage aller<br />

Trinkwasserschutzgebiete im näheren Umfeld <strong>de</strong>s<br />

Flugplatzgelän<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Einzugsgebietsgrenzen<br />

zu korrigieren und eine Bewertung mit "hoch"<br />

vorzunehmen.<br />

390-10 Ich hatte bereits hingewiesen, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Randlage <strong>de</strong>s o.g. Standortes die Nutzungen/<br />

Entwicklungen benachbarter REP zu beachten sind.<br />

390-11 Ich erlaube mir, eine Übersichtskarte <strong>bei</strong>zufügen, die<br />

<strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>s gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n<br />

ROV/UVP entnommen wur<strong>de</strong>, meiner<br />

Stellungnahme <strong>bei</strong>zufügen. Darin sind die unter<br />

Wasser- und Naturschutz stehen<strong>de</strong>n Gebiete im<br />

unmittelbaren Umfeld eingezeichnet. Die<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heit und die Schutzwürdigkeit <strong>de</strong>s<br />

Standortes lässt sich so auf einen Blick erkennen.<br />

390-12 Jegliche Nutzungen, die Konfliktpotenzial besitzen,<br />

sollten daher wegen ihres hohen Risikos für<br />

Umweltschä<strong>de</strong>n ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Die Ausweisungen benachbarter <strong>Planung</strong>sgemeinschaften<br />

wur<strong>de</strong>n beachtet (Vorranggebiete) bzw. berücksichtigt<br />

(Vorbehaltsgebiete). Es wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Stellen<br />

auch keine Be<strong>de</strong>nken geäußert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es können nicht generell alle Nutzungen, die ein<br />

Konfliktpotenzial aufweisen, ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Erst wenn<br />

ein hohes o<strong><strong>de</strong>r</strong> sehr hohes Konfliktpotenzial mind. <strong>bei</strong> einem<br />

Schutzgut, i.d.R. <strong>bei</strong> 2 Schutzgütern auftritt, kommt es zu einer<br />

Negativbeurteilung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 481 von 610


TÖB: (395) MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

395-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatsache, dass aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen Erneuerbare Energien in <strong>de</strong>n<br />

Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund rücken sollen, sind wir mit <strong>de</strong>m 2.<br />

Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Grundsätzlich ist zu bemängeln, dass im 2. Entwurf<br />

keine neuen Win<strong>de</strong>ignungsgebiete ausgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n. Wir können uns nicht vorstellen, daß unter<br />

diesen Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Vormarsch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erneuerbaren Energien durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die weltweiten Vorräte an Öl, Gas und Uran sind in<br />

einigen Jahrzehnten erschöpft und auch die<br />

Kohlevorräte sind begrenzt. Da gleichzeitig <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Energiehunger <strong><strong>de</strong>r</strong> Weltbevölkerung stetig steigt,<br />

wird es in naher Zukunft zu einer drastischen<br />

Verknappung <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieressourcen kommen. Die<br />

Folgen spüren wir schon heute: steigen<strong>de</strong> Preise,<br />

Wirtschaftskrisen, blutige Verteilungskämpfe.<br />

Darüber hinaus zeichnet sich ab, daß das<br />

Ökosystem Er<strong>de</strong> die Belastungen, die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verbrennung fossiler Energieträger ausgehen, nicht<br />

mehr lange verkraften wird. Hinzu kommt die<br />

ungesicherte Entsorgung <strong>de</strong>s Atommülls, eine<br />

Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit und die unserer<br />

Nachkommen auf nicht absehbare Zeit. Die<br />

Erneuerbaren Energien dagegen sind unerschöpflich<br />

und bereits jetzt verfügbar. Erneuerbare Energien<br />

sind die Schlüsseltechnologie im Kampf gegen <strong>de</strong>n<br />

Klimawan<strong>de</strong>l. Win<strong>de</strong>nergie ist da<strong>bei</strong> eines <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirkungsvollsten und günstigsten Mittel. Im Jahr<br />

2006 wur<strong>de</strong>n 5,1 Prozent <strong>de</strong>s Stromverbrauchs<br />

durch Win<strong>de</strong>nergie ge<strong>de</strong>ckt<br />

(alle EE 12,0 %). Regierungsziel ist es, 2020 durch<br />

Erneuerbare Energien 20% Strom abzu<strong>de</strong>cken.<br />

Ohne die Win<strong>de</strong>nergie ist das nicht möglich. Wir<br />

geben daher unseren Einwand ab, daß nicht<br />

genügend Win<strong>de</strong>ignungsgebiete ausgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

399-2 Im Weiteren teilten Sie uns mit, dass nach Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörungsfrist eine öffentliche Erörterung<br />

stattfin<strong>de</strong>n wird. Dazu möchten Sie uns bitte einla<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Es kann nicht erwartet wer<strong>de</strong>n, dass mit je<strong>de</strong>m neuen<br />

Regionalplanentwurf neue Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, sofern diese Ausweisungen<br />

auf ein schlüssiges gesamträumliches <strong>Planung</strong>skonzept<br />

beruhen (wie in diesem Fall). Immerhin wur<strong>de</strong>n im Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>n bis 2005 rechtskräftigen <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogrammen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

insgesamt ca. 440 ha in Form von VRG-/EG-Wind-<br />

Neuausweisungen bzw. -Erweiterungen regionalplanerisch für<br />

die Win<strong>de</strong>nergienutzung neu gesichert. Obwohl im REPHarz<br />

ein großer Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz (v.a. Harzgebirge)<br />

wegen entgegenstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlicher Belange von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung freigehalten wird, ist die<br />

Windgebietsdichte bzw. WKA-Dichte in <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bereichen<br />

(v.a. Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>) so groß, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnittswert <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

WKA-Dichte im Vergleich zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Binnen-(Bun<strong>de</strong>s-<br />

)län<strong><strong>de</strong>r</strong> mehr als doppelt so hoch ist.<br />

Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung weiterer neuer WKA in <strong>de</strong>n im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind besteht ein nicht<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s regionales Potenzial zur Erhöhung <strong>de</strong>s Anteils<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stromerzeugung durch das<br />

Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Windparks, welches zwar bisher<br />

kaum eine Rolle spielte, aber mittelfristig stark an Be<strong>de</strong>utung<br />

gewinnen wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 482 von 610


TÖB: (399) Mittel<strong>de</strong>utsche Baustoffe GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

399-1 Wir haben <strong>de</strong>n Entwurf durchgesehen und<br />

festgestellt, dass die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> von uns<br />

vertretenen Unternehmen Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 483 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

400-1 Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom<br />

12.12.2005 zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz, die<br />

wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiterhin aufrecht erhalten.<br />

STN vom 12.12.2005:<br />

"Der F-Plan und ein B-Plan (zur Ausweisung eines<br />

Windparkes Danstedt) für die Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />

sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in Aufstellung (öffentliche<br />

Bekanntmachungen am 03.08.05). Es wird angeregt,<br />

ein Gebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen Bauleitpläne im<br />

Nor<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt festzulegen."<br />

Ergänzend tragen wir wie folgt vor: ...<br />

siehe nachfolgen<strong>de</strong> Datensätze 400-2 bis 400-7 bzw.<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

Danstedt, Datensätze 49-1 bis 49-6<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />

unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n<br />

Min<strong>de</strong>stabstand zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Eignungsgebiet<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

"Sichtschüssel" zwischen Harz und Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit <strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr.Nr. 11) auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" und <strong>de</strong>m<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen starken Konflikt mit <strong>de</strong>m Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s,<br />

hier <strong><strong>de</strong>r</strong> Huy und <strong>de</strong>m Naturpark Harz (Kr. Nr. 16). Im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung wur<strong>de</strong> das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Konflikte mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna sowie <strong>de</strong>m<br />

Landschafts- und Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>n<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz hingewiesen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Siehe weiterhin Datensätze 400-2 bis 400-7<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 484 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

400-2 Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes wird -<br />

unter Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandskriterien gemäß<br />

Beschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung vom<br />

10.12.2004 - im Bereich <strong>de</strong>s v. g.<br />

Windkraftstandortes eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>baufläche<br />

"Win<strong>de</strong>nergienutzung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)<br />

dargestellt. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielsetzung, die<br />

rahmengeben<strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s<br />

Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt am<br />

23.06.2005 darüber hinaus die Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt"<br />

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wur<strong>de</strong> am<br />

03.08.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt<br />

gemacht. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt<br />

hat in seiner Sitzung am 17.10.2006 <strong>de</strong>m Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung und Umweltbericht in <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten<br />

Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions-<br />

und Schattenwurfprognose sowie die<br />

<strong>Abwägung</strong>sunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />

ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />

lagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom Montag, <strong>de</strong>n 05.02.2007 bis<br />

einschließlich Dienstag, <strong>de</strong>n 06.03.2007 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>de</strong>s<br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />

BauGB wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />

durchgeführt, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wur<strong>de</strong>n<br />

und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />

bewertet wur<strong>de</strong>n. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB<br />

hat dazu die Gemein<strong>de</strong> festgelegt, in welchem<br />

Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Belange für die <strong>Abwägung</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist. Diese<br />

Festlegung -- dies betrifft sowohl die Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>s Untersuchungsraumes wie auch die im<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz 49-1, da<br />

wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 485 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

Einzelnen berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />

Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong><strong>de</strong>r</strong>mäuse,<br />

Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />

auf <strong>de</strong>n Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

mit <strong>de</strong>n dort gegebenen Empfehlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Unteren<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong>. Um die<br />

Auswirkungen beurteilen zu können, die sich <strong>bei</strong><br />

einer Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windparks aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wur<strong>de</strong> im<br />

Rahmen entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gutachten<br />

(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE<br />

PLANUNG BOSSE) außer<strong>de</strong>m die Belastung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

umliegen<strong>de</strong>n Bereiche durch Lärm und Schattenwurf<br />

untersucht. Die v. g. Gutachten, welche <strong>de</strong>m<br />

Umweltbericht als Anlagen <strong>bei</strong>liegen, fuhren<br />

einheitlich zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Beurteilung, dass aus<br />

städtebaulicher Sicht keine Be<strong>de</strong>nken gegen die<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Windpark<br />

Danstedt" geltend zu machen sind.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Planaufstellungsverfahrens wur<strong>de</strong>n<br />

die einzustellen<strong>de</strong>n öffentlichen und privaten<br />

Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> gerecht<br />

abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />

räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />

Grundlage <strong>de</strong>s § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />

Flächennutzungspläne und die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />

<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen <strong>Planung</strong>en entsprechend § 1 Abs. 3<br />

ROG in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />

berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />

gesetzlichen Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung - bezogen auf <strong>de</strong>n in<br />

Teilen bereits vorhan<strong>de</strong>nen (genehmigten)<br />

"Windpark Danstedt" - bisher nicht Rechnung<br />

getragen wird bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Windparks im Rahmen <strong>de</strong>s in Aufstellung<br />

befindlichen <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes mit<br />

nach Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Dinge bzw. nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fachgutachten (die <strong>de</strong>m v. g.<br />

Bebauungsplan-Entwurf <strong>bei</strong>gefügt waren) - schlicht<br />

"unerklärlichen" Argumenten begrün<strong>de</strong>t wird.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 486 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

400-3 Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />

<strong>de</strong>m Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (Kr.<br />

Nr. 10) <strong>de</strong>utlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />

beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />

bestehen für Abstandsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, die dieses Maß<br />

überschreiten, - so wie im <strong>Abwägung</strong>sbereich (!) <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichbisher<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> rechtliche noch fachliche Grundlagen;<br />

dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt<br />

um einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />

Windpark han<strong>de</strong>lt.<br />

400-4 Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>sVorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/ vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in<br />

Danstedt "...im Zentrum <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftsästhetisch<br />

wertvollen, sog. Sichtschüssel zwischen Harz und<br />

Huy lieg), so dass ein hohes Konfliktpotential mit<br />

<strong>de</strong>m Landschafts- und Ortsbild ... besteht", ist - auch<br />

gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1Funkmast) - eher<br />

"abson<strong><strong>de</strong>r</strong>lich". Mit "Sichtschüssel" ist vermutlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"Talraum" (Pendant zu "Höhenzug") zwischen Harz<br />

und Huy gemeint. Nach allgemein herrschen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Meinung trägt es gera<strong>de</strong> zur Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong>, wenn<br />

nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>de</strong>s<br />

EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben), son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die niedriger<br />

liegen<strong>de</strong>n, durch die umgeben<strong>de</strong>n Strukturen<br />

abgeschirmten Landschaftsräume genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Abstandskriterien wur<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalversammlung<br />

beschlossen und öffentlich bekannt gemacht, es folgten dazu<br />

keine Einwän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>nken. Das Vorschlagsgebiet<br />

Danstedt wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtbetrachtung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einzelprüfung zur Ausweisung von Gebieten zur Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie geprüft. Die Aussagen wer<strong>de</strong>n durch zwei weitere<br />

Gutachten erhärtet.<br />

Ein Windpark besteht erst ab 3 Win<strong>de</strong>nergieanlagen, in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Danstedt stehen zwei Einzelanlagen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />

49-2, da wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

keine Berücksichtigung Der Danstedter Berg im Bereich <strong>de</strong>s Vorschlagsgebietes ist<br />

keineswegs abgeschirmt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Sü<strong>de</strong>n als auch Nor<strong>de</strong>n<br />

gut einsehbar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />

49-3, da wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 487 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

400-5 Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag, Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

auch aus avifaunistischer Sicht - aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />

zum Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />

ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls -<br />

auch hier vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) -<br />

nicht nachvollziehbar und wird zu<strong>de</strong>m durch die im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung zum v. g.<br />

Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong><strong>de</strong>r</strong>legt.<br />

Die aktuelle Rechtsprechung geht im Hinblick auf<br />

<strong>de</strong>n Schutzanspruch von (ausgewiesenen !) EU-<br />

Vogelschutzgebieten im Übrigen (nur) von folgen<strong>de</strong>n<br />

Abstän<strong>de</strong>n aus:<br />

BVerwG, Urteil vom 19.05.1998 = 400-500 m<br />

OVG Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, Urteil vom 29.11.2005 = 0<br />

m<br />

OVG Koblenz, Urteil vom 13.11.2003 - (1 A<br />

10672/03.OVG) =200 m<br />

OVG Mag<strong>de</strong>burg, Urteil vom 17.11.2006 - (2 L<br />

278/03) = 4-fache Nabenhöhe (entspricht max. 400<br />

m)<br />

400-6 Die Aussage (Begründung zum<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> geplante/vorhan<strong>de</strong>ne Windpark in Danstedt<br />

nicht vereinbar ist mit <strong>de</strong>n regionalplanerischen<br />

Festsetzungen zur Tourismus- und<br />

Erholungsfunktion <strong>de</strong>s weiteren Umfel<strong>de</strong>s, ist falsch<br />

und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen Rechtsprechung. Die<br />

Darstellung von "Gebieten mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Be<strong>de</strong>utung" für Erholung (Anm.: diese Gebiete<br />

stehen synonym für sog. Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus und Erholung, die im REP für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz festgelegt wer<strong>de</strong>n), ... stellt<br />

kein zulässiges Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und<br />

Lan<strong>de</strong>splanung dar, an das Bauleitpläne anzupassen<br />

sind. (Leitsatz aus OVG Lüneburg vom 29.08.1995,<br />

1 L 894/94). Zu<strong>de</strong>m liegen inzwischen diverse<br />

Gutachten und Studien vor, die zeigen, dass eine<br />

Erholungsnutzung / Tourismus nicht in Konflikt zur<br />

Win<strong>de</strong>nergie steht.<br />

Kenntnisnahme Die Festlegung von Schutzabstän<strong>de</strong>n zu europäischen<br />

Vogelschutzgebieten kann nicht pauschalisierend gleich für<br />

gesamt Deutschland, son<strong><strong>de</strong>r</strong> nur einzelfallbezogen,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n jeweils zu schützen<strong>de</strong>n<br />

Vogelarten, vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Schutzabstän<strong>de</strong> gemäß<br />

Kriterium Nr. 11 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind dienen <strong>de</strong>m<br />

Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />

durch negative Beeinflussung von außen (Umgebungsschutz),<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbeugung vor Vogelschlaggefahr sowie <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s<br />

Lebens- und Nahrungsraums <strong><strong>de</strong>r</strong> maßgeblichen Vogelarten.<br />

Die Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stördistanzen hängt von <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />

schützen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelart ab. In allen EU-Vogelschutzgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz sind auch Großvogelarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Greifvogelarten, als Arten nach Anhang I <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelschutz-<br />

Richtlinie zu schützen. Diese besitzen <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungssuche<br />

vom Brutplatz aus in die offene Landschaft einen meist sehr<br />

großen Aktionsradius (z.B. Rotmilan bis ca. 10 km).<br />

Im Beschluss <strong>de</strong>s OVG-LSA vom 17.11.2006 (kein Urteil,<br />

RegPlGHarz war <strong>bei</strong>gela<strong>de</strong>n) bezieht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Beschluss<br />

genannte Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> 4-fachen Nabenhöhe nicht auf ein<br />

EU SPA, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf ein Naturschutzgebiet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

siehe weiterhin <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz<br />

49-4, da bis auf Urteilsbenennungen wortgleiche Anregungen<br />

und Be<strong>de</strong>nken<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt, Datensatz 49-5, da<br />

wortgleiche Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 488 von 610


TÖB: (400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

400-7 Wir regen vor diesem Hintergrund erneut die<br />

Festlegung eines Gebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie im Nor<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Danstedt -<br />

unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeindlichen<br />

Bauleitpläne - an.<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie im REPHarz<br />

vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 400-1 bis 400-6.<br />

Neue Erkenntnisse sind seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf,<br />

die ggf. eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bewertung ermöglichen wür<strong>de</strong>n, nicht<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis zum Beteiligungsverfahren<br />

zum B-Plan "Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen,<br />

dass auch unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

öffentliche Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />

entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschaftsbildverunstaltung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 489 von 610


TÖB: (406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

406-1 Mit Schreiben vom 26.05.2003 wur<strong>de</strong> die Aufnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage dargestellten landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffgewinnung beantragt. Unsere<br />

Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz erfolgte<br />

fristgerecht. Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf wur<strong>de</strong> diese<br />

Fläche jedoch nicht als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung berücksichtigt. Sie wird jetzt<br />

sogar als Vorranggebiet für Hochwasserschutz und<br />

Wassergewinnung dargestellt. Hierzu ist Ihnen unter<br />

Zugrun<strong>de</strong>legung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktenlage bekannt, dass die<br />

ausgewiesene TWSZ <strong>de</strong>n geplanten Rohstoffabbau<br />

nicht grundsätzlich ausschließt. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong>sdokumentation gegebene Begründung<br />

kann sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher<br />

Hinsicht nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n. Sie entspricht<br />

nicht <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus<br />

<strong>de</strong>m LEP LSA ergeben und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht auch <strong>de</strong>n im<br />

Begründungsteil (siehe Pkt. 5.1.5, zu Ziel 6, Seite<br />

66) <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Entwurfes dargestellten<br />

Sachverhalten. Gleichfalls ist anzumerken, dass eine<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Rohstoffsicherung, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

dargestellt, nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme einer<br />

Gewinnungstätigkeit in absehbarer Zeit zu tun hat,<br />

da mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung eines REP raumordnerische<br />

Zielfestlegungen getroffen wer<strong>de</strong>n. Eine nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>ne lan<strong>de</strong>splanerische Beurteilung sowie<br />

keine Abbaugenehmigung können auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Stufe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung keine Ausschlusskriterien für die<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes sein. Unsere<br />

Absicht einer Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungstätigkeit ist<br />

durch die Durchführung einer Antragskonferenz am<br />

30. November 2000 sowie weiteren intensiven<br />

Gesprächen mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

dokumentiert. Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft bekannt.<br />

Für die Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz sind<br />

das Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz LSA sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA rechtsverbindlich.<br />

Demnach sind Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP LSA<br />

einzuhalten. Der LEP LSA legt unter Pkt. 3.3.5. fest,<br />

dass Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung Gebiete<br />

mit erkun<strong>de</strong>ten Rohstofflagerstätten, die bereits<br />

wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine<br />

wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong>de</strong>nen das Rohstoffvorkommen wegen seiner<br />

keine Berücksichtigung Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriffs<strong>de</strong>finition eines VRG-Rohstoffgewinnung ist<br />

nicht ableitbar, dass je<strong>de</strong> erkun<strong>de</strong>te Lagerstätte automatisch als<br />

ein solches Vorranggebiet einzustufen ist. Es ist gera<strong>de</strong> die<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, zwischen <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüchen eine sachgerechte <strong>Abwägung</strong><br />

durchzuführen und ggf. einer Nutzungsform <strong>bei</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>m Gewicht im Regionalplan <strong>de</strong>n Vorrang<br />

einzuräumen.<br />

Das Vorschlagsgebiet <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s befin<strong>de</strong>t sich im REP<br />

nicht in einem kartografisch ausgewiesenem VRG-<br />

Hochwasserschutz, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n vollflächig innerhalb eines VRG-<br />

Wassergewinnung. Gemäß Pkt. 3.3.4. LEP in Verb. mit Pkt. 3.3<br />

LEP hat die Regionalplanung auch die Aufgabe, Gebiete mit<br />

herausragen<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung für die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Trinkwasserversorgung als Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung auszuweisen. Und um ein solches regional<br />

be<strong>de</strong>utsames Gebiet han<strong>de</strong>lt es sich zweifelsfrei <strong>bei</strong>m 1997 im<br />

LK HBS festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />

Heinigen, welches im REPHarz als VRG-Wassergewinnung<br />

Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> raumordnerisch gesichert wird und sich im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlagsfläche <strong>de</strong>s Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s befin<strong>de</strong>t.<br />

Dagegen kann eine bisher lediglich im Rahmen einer ROV-<br />

Antragskonferenz geäußerte <strong>Planung</strong>sabsicht einer Errichtung<br />

eines Kieswerkes in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Wülpero<strong>de</strong>, selbst <strong>bei</strong><br />

einer hinreichend erkun<strong>de</strong>ten Lagerstätte, unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Abbau verbun<strong>de</strong>nen möglichen<br />

Konfliktpotentials hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgüter Wasser (und<br />

Natur und Landschaft) keinen größeren Stellenwert als das<br />

VRG-Wassergewinnung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für das strittige Abbauvorhaben gibt es bislang keine<br />

lan<strong>de</strong>splanerische Bewertung, und auch keine<br />

Bergbauberechtigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung zum Rohstoffabbau<br />

nach Fachrecht. In <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Antragkonferenz aus <strong>de</strong>m Jahr<br />

2000 wur<strong>de</strong>n durch Fachbehör<strong>de</strong>n erhebliche Be<strong>de</strong>nken unter<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>em wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage <strong>de</strong>s Vorhabens im<br />

Trinkwasserschutzgebiet und <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren Nähe zum NSG<br />

bzw. FFH-Gebiet Okertal geäußert und folglich umfangreiche<br />

fachspezifische Daten (Gutachten) und auch eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Ob solche Unterlagen<br />

zwischenzeitlich erstellt wur<strong>de</strong>n, ist uns nicht bekannt (auch<br />

keine diesbezüglichen Hinweise von an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Behör<strong>de</strong>n).<br />

Folglich kann durch uns die raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geplanten Rohstoffgewinnung nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage<br />

nicht hinreichend eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Die Ausweisung eines<br />

VRG-Rohstoffgewinnung setzt voraus, dass sich die<br />

Vorrangfunktion gegenüber an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungen durchsetzen<br />

kann bzw. dass eine Abbaugenehmigung, zumin<strong>de</strong>st für<br />

wesentliche Teile <strong>de</strong>s VRG in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 490 von 610


TÖB: (406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll,<br />

sind, was vorliegend zutrifft. In diesen stellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abbau von Rohstoffen das überwiegen<strong>de</strong> Interesse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit dar. Diese Bereiche sind von<br />

Nutzungen freizuhalten, die <strong>de</strong>n Abbau wesentlich<br />

erschweren o<strong><strong>de</strong>r</strong> verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong>n. Eine darüber<br />

hinaus gehen<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. Auslegung dieser<br />

gesetzlichen Bestimmungen steht <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft auch gemäß anerkannter<br />

Rechtssprechung nicht zu.<br />

Die beantragte Erweiterungsfläche ist zur<br />

Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> bergbaulichen Tätigkeit unseres<br />

Unternehmens in <strong><strong>de</strong>r</strong> Region und <strong><strong>de</strong>r</strong> damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> hier geschaffenen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätze im Bereich unseres Kieswerkes in<br />

Isingero<strong>de</strong>, unserer Transportbetonanlagen in <strong>de</strong>n<br />

Landkreisen Halberstadt, Wemigero<strong>de</strong>, Wolfenbüttel<br />

und Goslar sowie unserer Logistikstandorte in<br />

Wemigero<strong>de</strong> und Goslar notwendig. Wie bereits in<br />

unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf umfassend<br />

dargestellt, erfüllt die vorgesehene Fläche alle<br />

Kriterien zur Ausweisung als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung. Dies wird auch daraus<br />

ersichtlich, dass das Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und<br />

Bergwesen Sachsen-Anhalt eine Aufnahme als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, da<br />

entsprechend <strong>de</strong>s LEP LSA die Rohstofflagerstätte<br />

gemäß anerkannter Metho<strong>de</strong>n ausreichend erkun<strong>de</strong>t<br />

ist und diese auf Grund ihrer hervorragen<strong>de</strong>n<br />

Qualität überregional be<strong>de</strong>utsam ist.<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes stellt die Lagerstätte nicht dar,<br />

so dass wesentliche Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s<br />

Rohstoffabbaus keine Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Wir<br />

for<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche als Vorranggebiet<br />

für Rohstoffgewinnung im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Planaufstellungsverfahrens, da keine rechtlichen<br />

Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse, auch <strong>bei</strong> einer Darstellung sich<br />

überlagern<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsansprüche, einer<br />

Ausweisung entgegenstehen.<br />

Davon kann <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht die Re<strong>de</strong> sein. Angesichts <strong>de</strong>s<br />

Konfliktpotentials reicht diesbezüglich eine grobe Prüfung durch<br />

die Regionalplanung, z.B. im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz nicht aus, hier ist eine <strong>de</strong>utlich tiefere Umweltprüfung<br />

durch <strong>de</strong>n Vorhabensträger, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Antragskonferenz<br />

gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, notwendig.<br />

Den Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen einer langfristigen regionalplanerischen<br />

Rohstoffvorsorge ist im allgemeinen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> im REPHarz hohen Anzahl von VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung und im speziellen im Teilraum westlich<br />

Osterwieck mit <strong>de</strong>m VRG- Rohstoffgewinnung<br />

"Kiessandlagerstätte Bühne-Wülpero<strong>de</strong>" bereits Rechnung<br />

getragen wor<strong>de</strong>n. Für eine weitere VRG-Festsetzung in diesem<br />

Teilraum als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung und damit als planerische<br />

Letztentscheidung fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit angesichts <strong>de</strong>s oben<br />

aufgezeigten Konfliktpotentials die fachliche und rechtliche<br />

Grundlagenbasis.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 491 von 610


TÖB: (411) Kieswerke Berga GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

411-1 Den o. g. 2. Entwurf haben wir eingesehen. Hiernach<br />

ist die Kiessandlagerstätte Berga unter Nummer XXV<br />

als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung<br />

festgelegt. Entsprechend <strong>de</strong>m Umweltbericht zum<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz (S. 40 - 42) wird empfohlen, das Vorranggebiet<br />

im südöstlichen Bereich zu reduzieren und <strong>de</strong>n<br />

westlichen Rand <strong>de</strong>s Vorranggebietes an die<br />

Grenzen <strong>de</strong>s Rahmenbetriebsplanes anzupassen.<br />

Die Reduzierung <strong>de</strong>s Vorranggebietes von <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

ca. 60 ha soll insgesamt ca. 10 ha betragen. Wir<br />

weisen in diesem Zusammenhang auf die<br />

vorliegen<strong>de</strong> lan<strong>de</strong>splanerische Beurteilung vom<br />

15.12.1995 im Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsverfahrens und <strong>de</strong>n<br />

Planfeststellungsbeschluss vom 4.12.1998 hin.<br />

Insoweit sich zu diesen lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Festlegungen und <strong>de</strong>m räumlich vom<br />

planfestgestellten Rahmenbetriebsplan <strong>bei</strong>nhalteten<br />

Bereich keine Reduzierungen/Einschränkungen<br />

ergeben, bestehen aus unserer Sicht keine<br />

Einwän<strong>de</strong> gegen die im Umweltbericht empfohlene<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe <strong>de</strong>s Vorranggebietes.<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

412-2 Die PrimaCom als mitteständisches Unternehmen<br />

investierte allein in diesem Jahr, in Ihrem<br />

<strong>Planung</strong>sgebiet, mehrere Millionen Euro in <strong>de</strong>n<br />

Ausbau neuer Stadt- und Überlandnetze. Durch<br />

diese Investitionen haben wir für unsere Kun<strong>de</strong>n ein<br />

hochwertiges<br />

Kommunikationsnetz geschaffen, in <strong>de</strong>m unsere<br />

Nutzer Kabelfernsehen, Internet und<br />

<strong>de</strong>mnächst auch Kabeltelefonie aus einer Hand<br />

beziehen können. Aus diesem Grund sind auch wir<br />

an einer wirtschaftlichen Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

interessiert. Selbstverständlich bestehen wir <strong>bei</strong><br />

Baumaßnahmen auf <strong>de</strong>n Schutz unserer<br />

unterirdischen Leitungssysteme und wer<strong>de</strong>n Ihnen<br />

<strong>bei</strong> Bedarf die Bestandsdokumentation zusen<strong>de</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

412-1 STN vom 04.04.07:<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass sich an unserer<br />

Stellungnahme vom 23.12.05 nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat.<br />

Kenntnisnahme Die Fläche <strong>de</strong>s Rahmenbetriebsplanes liegt gemäß<br />

Raumordnungskataster innerhalb <strong>de</strong>s VRG-Rohstoffgewinnung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 492 von 610


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

415-2 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

XXIII Hartstein-Gewinnungsstelle an <strong>de</strong>n<br />

Rehköpfen <strong>bei</strong> Ballenstedt<br />

streichen<br />

Begründung:<br />

Die Übersichtskarte zum REP-Entwurf zeigt <strong>de</strong>utlich,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Grauwackenabbau an <strong>de</strong>n Rehköpfen in<br />

vollem Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch steht zum<br />

1) Vorbehaltsgebiet zum Aufbau eines öklologischen<br />

Verbundsystems;<br />

2) Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung.<br />

Durch <strong>de</strong>n Abbau wür<strong>de</strong> das zusammenhängen<strong>de</strong><br />

Waldgebiet zwischen Harzrand / Ballenstedt und<br />

<strong>de</strong>m NSG Selketal für Tourismus und Erholung<br />

entwertet wer<strong>de</strong>n. Es genügt nicht, wenn einige<br />

Waldwege vorhan<strong>de</strong>n sind. Son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hierfür ist ein<br />

Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> Ruhe und <strong><strong>de</strong>r</strong> ungestörten Natur<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Auch die Ästhetik und das Bewußtsein,<br />

sich in einem solchen geschützten Raum zu<br />

befin<strong>de</strong>n, ist wichtig. Die Zerschneidung,<br />

Verkleinerung und Verringerung solcher, in früheren<br />

Zeiten im Harz zahlreichen, Räume gebietet<br />

dringend, die letzten größeren zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Waldgebiete in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße zu schützen. Das<br />

Gebiet XXIII (nicht mehr als Nr. XXIV geführt, wie im<br />

1. Entwurf) liegt in einem solchen letzten größeren<br />

ungestörten Wald zwischen <strong>de</strong>m Harzrand und <strong>de</strong>m<br />

Selketal. Es wür<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong><br />

diesen Charakter verlieren - sowohl durch die<br />

Produktionsstätte als auch durch die quer durch das<br />

Waldgebiet und dieses zerschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Transportwege. Das be<strong>de</strong>utete ein weitere<br />

Verarmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtregion und stän<strong>de</strong> im<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung befindlichen<br />

Gesundheitsregion Unterharz/Selketal.<br />

In diesem Zusammenhang muss auch auf die<br />

Begründung eingegangen wer<strong>de</strong>n, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Anregungen/Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s NABU LV S-A zum<br />

1.REP-Entwurf (Datensatz 320-8) keine<br />

Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n. Im 2. Absatz dieser<br />

Begründung wird darauf abgestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hartsteinabbau "Ballenstedt-Rehköpfe" "weniger als<br />

0,1% <strong>de</strong>s Harzanteils am VBG für Tourismus und<br />

Erholung "Harz und Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" ausmacht" und<br />

<strong>de</strong>swegen (!) das VBG "nicht wesentlich<br />

beeinträchtigt".<br />

Diese Argumentation in <strong><strong>de</strong>r</strong> getroffenen <strong>Abwägung</strong><br />

keine Berücksichtigung Gemäß LEP, Pkt. 3.3.5, sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für<br />

oberflächennahe Baurohstoffe (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Kiese und San<strong>de</strong><br />

und regionalbe<strong>de</strong>utsame Hartsteine) festzulegen. Letzteres<br />

erfolgt im REPHarz mit <strong>de</strong>n VRG-Rohstoffgewinnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hartsteinlagerstätten Unterberg, Großer Hornberg und<br />

Ballenstedt-Rehköpfe. Durch diese Vorrangfestlegung hat<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten VRG die Rohstoffgewinnung Vorrang<br />

vor allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Nutzungsformen. Das umliegen<strong>de</strong> VBG für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems "Harz und<br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>" und das gleichnamige VBG für Tourismus und<br />

Erholung Nr. 1 sind großflächig dargestellt und wer<strong>de</strong>n von<br />

diesem VRG-Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Dies ist aus grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung hinreichend belegt wor<strong>de</strong>n (siehe<br />

Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit <strong>de</strong>m o.g.,<br />

nur ca. 4 km entfernten und bereits langjährig betriebenen<br />

Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> ähnlicher Naturraumausstattung<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische und<br />

touristischen Entwicklung <strong>de</strong>s Unterharz verbun<strong>de</strong>n waren. So<br />

wird durch <strong>de</strong>n Regionalverband Harz eingestuft (Flyer zum<br />

Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> inszwischen<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Ausmaße <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />

Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>de</strong>s<br />

Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />

Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />

benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt wer<strong>de</strong>n<br />

(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb). Gänzlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Verhältnisse liegen <strong>bei</strong>m Standort Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>, wie vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

behauptet, im Vgl. zu Ballenstedt-Rehköpfe eben nicht vor. Das<br />

genannte Tal nimmt nur <strong>de</strong>n Randbereich <strong>de</strong>s Steinbruch<br />

Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> ein und <strong><strong>de</strong>r</strong> durch Wald führen<strong>de</strong> Transportweg bis zur<br />

Landstraße Ballenstedt-Gernro<strong>de</strong> ist auch min<strong>de</strong>stens 1 km<br />

lang. Ob eine mögliche Zuführung bis zur B 185 ca. 5 km sein<br />

muss, ist <strong>bei</strong> einer Luftlinie von ca. 2.5 km zwischen<br />

Bun<strong>de</strong>straße und VRG fraglich. Es ist ohnehin nicht die<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, Detailfragen einer künftigen<br />

Betriebsführung wie <strong>de</strong>m Abtransport zu klären (bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genehmigungsplanung vorbehalten); im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht hier<br />

die gemäß LEP-/REP-Begriffs<strong>de</strong>finition für VRG-<br />

Rohstoffgewinnung die langfristige Sicherung <strong>de</strong>s<br />

nachgewiesenen Rohstoffvorkommens in seiner festgelegten<br />

räumlichen Aus<strong>de</strong>hnung (und natürlich erst recht nicht eine<br />

Vorrangstellung aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentümersituation).<br />

Das vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannte, große zusammenhängen<strong>de</strong><br />

Waldgebiet im Unterharz reicht nicht nur vom Selketal bis<br />

Ballenstedt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist mit ca. 19.000 ha <strong>de</strong>utlich größer<br />

(Ortslagen Meisdorf, Schielo, Harzgero<strong>de</strong>, Friedrichsbrunn,<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

geht an <strong><strong>de</strong>r</strong> Sache vor<strong>bei</strong> und wird <strong>de</strong>n wahren<br />

Verhältnissen in keiner Weise gerecht, dass es hier<br />

nicht um einen 0,1-%-igen Flächenanteil im Harz<br />

allgemein geht son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die Entwertung dieses<br />

wertvollen großen zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Waldgebietes im Unterharz zwischen Harzrand /<br />

Ballenstedt und <strong>de</strong>m Selketal. Im gleichen Absatz<br />

wird ein unzutreffen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich gezogen zwischen<br />

<strong>de</strong>m Standort Eulenbachtal (Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>) und <strong>de</strong>m<br />

Standort Rehköpfe: Der Standort Eulenbachtal liegt<br />

zwar ebenfalls im gleichen VBG-Tourismus und<br />

Erholung; jedoch ist hier die räumliche Situation eine<br />

völlig an<strong><strong>de</strong>r</strong>e. Dieser Steinbruch liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe<br />

<strong>de</strong>s Harzran<strong>de</strong>s abgeschirmt und eingebettet in ein<br />

kleines Tal, in <strong>de</strong>ssen naher Umgebung keine<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege verlaufen. Der Transportweg bis zur<br />

Straße Ballenstedt/Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> ist kurz. Diese<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße führt dicht an <strong>de</strong>m Waldgebiet entlang,<br />

so dass ein vom Verkehrsgeschehen ungestörtes,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erholung und <strong>de</strong>m Tourismus dienen<strong>de</strong>s,<br />

Waldgebiet wie <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Rehköpfen hier nicht<br />

vorliegt. Im 2. Absatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung wird auf <strong>de</strong>n<br />

verheeren<strong>de</strong>n Umstand nicht eingegangen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abtransport von <strong>de</strong>n Rehköpfen her einen 5 km<br />

langen Transportweg quer durch das große bisher<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Waldgebiet (VBG-Tourismus<br />

und Erholung) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dies be<strong>de</strong>utet aber die<br />

Zerschneidung <strong>de</strong>s Gebietes und damit tatsächlich<br />

seinen Wegfall. Zu befürchten ist die<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Tourismus und <strong>de</strong>s<br />

Erholungswertes durch die Steingewinnung selbst<br />

und durch <strong>de</strong>n Abstransport, egel, ob dieser durch<br />

LKW, För<strong><strong>de</strong>r</strong>bän<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Seilbahnbetrieb<br />

(Schneisen) erfolgen wür<strong>de</strong>. Erholungsuchen<strong>de</strong><br />

wür<strong>de</strong>n dieses Gebiet zukünftig mei<strong>de</strong>n. Die<br />

wirtschaftlichen Ziele <strong>de</strong>s Hartsteinabbaus stehen<br />

<strong>de</strong>m vom Verein "Gesundheitswirtschaft Harz"<br />

bear<strong>bei</strong>teten Masterplan für die Gesundheitsregion<br />

Harz und <strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Salutogenese verpflichteten<br />

mittel<strong>de</strong>utschen Gesundheitsaka<strong>de</strong>mie entgegen.<br />

Auch die weiteren wirtschaftlichen Aspekte müssen<br />

hier gewertet wer<strong>de</strong>n. In die Tourismus- und<br />

Erholungsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sind in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />

Millionen.Euro-Beträge geflossen und haben zu einer<br />

beträchtlichen Entwicklung dieses ar<strong>bei</strong>tsintensiven<br />

Wirtschaftszweiges geführt. Es han<strong>de</strong>lt sich um die<br />

wichtigste Wachstumsbranche im Unterharz, die in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage ist, weiterhin Ar<strong>bei</strong>tsplätze zu schaffen und<br />

zu erhalten - im Gegensatz zu <strong>de</strong>n geringen<br />

Altenbrak, Thale, Gernro<strong>de</strong> und Ballenstedt als angrenzen<strong>de</strong><br />

Ortlagen) und entspricht ungefähr <strong>de</strong>m europäischen<br />

Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz". Eine relevante<br />

Entwertung dieses großen Waldgebietes incl. erheblicher<br />

Zerschneidung ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Größe von ca. 60 ha<br />

nicht zu erkennen. Hinzu kommt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher gemäß altem <strong>Regionale</strong>m Entwicklungsprogramm<br />

auch als VRG-Rohstoffgewinnung in diesem Waldgebiet<br />

gelegen ist, in dieser regionalplanerischen Funktion "lediglich"<br />

vom Gebiet Ballenstedt-Rehköpfe abgelöst wird. Durch die<br />

Stillegung und Renaturierung <strong>de</strong>s Steinbruches Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

mögliche Eingriff in Natur und Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s neuen<br />

VRG kompensiert.<br />

Durch die für die Belange Natur und Landschaft zuständigen<br />

Fachbehör<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 2.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz keine grundsätzlichen erheblichen<br />

Be<strong>de</strong>nken zum VRG Ballenstedt-Rehköpfe geäußert. So ist<br />

auch keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Wasserhaushaltes<br />

durch einen Neuaufschluss im VRG zu befürchten (siehe<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.2.2). Auch gemäß vorliegen<strong>de</strong>m<br />

Gutachten (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.3, B) wird das<br />

betroffene Vogel- und Landschaftsschutzgebiet durch einen<br />

Bo<strong>de</strong>naufschluss im genannten VRG we<strong><strong>de</strong>r</strong> substanziell noch<br />

lokal erheblich beeinträchtigt.<br />

Das Vorhan<strong>de</strong>nsein benachbarter Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege kann<br />

angesichts <strong>de</strong>s sehr umfangreichen Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wegenetzes im<br />

Harz nicht als entschei<strong>de</strong>ner Ablehnungsgrund gelten. Es ist<br />

auch nicht bekannt, dass Erholungssuchen<strong>de</strong> das weitere<br />

Umfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> im Harz vorhan<strong>de</strong>nen und betriebenen Steinbrüche<br />

(<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit Unterberg, Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und Kalksteinbrüche Elbingero<strong>de</strong>-<br />

Rübeland), die alle auch von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege umgeben sind, im<br />

erheblichen Maße mei<strong>de</strong>n. Solches ist auch nicht <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe zu erwarten, in <strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />

direktem Umfeld zumin<strong>de</strong>st keine regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

Im Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ca. 30 Personen beschäftigt.<br />

Wür<strong>de</strong> auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> dort auslaufen<strong>de</strong>n Gewinnung keine<br />

Ersatzlagerstätte, wie das benachbarte Ballenstedt-Rehköpfe,<br />

aufgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, wür<strong>de</strong>n diese bisher<br />

dauerhaften Ar<strong>bei</strong>tsplätze mittelfristig wegfallen.<br />

Bereits <strong>bei</strong>m ersten Blick auf die REP-Hauptkarte wird<br />

ersichtlich, dass im Harz durch die fast flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> bzw.<br />

großflächige Darstellung von VBG-TuE und von VBG-ÖVS<br />

(zuzüglich zu <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft) <strong>de</strong>n Belange von<br />

Erholung und Tourismus sowie von Natur und Landschaft einen<br />

sehr hohen Stellenwert <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zwischen <strong>de</strong>n, auch<br />

konkurieren<strong>de</strong>n, Nutzungsansprüchen <strong>bei</strong>gemessen wur<strong>de</strong>.<br />

Das Harzgebirge hat aber auf Grund seiner naturräumlichen<br />

Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für diese,<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Kapazitäten im Hartsteinabbau und darüber hinaus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> drohen<strong>de</strong>n Vernichtung <strong>de</strong>s Wirtschafts- und<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatzpotenzials <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus- und<br />

Gesundheitswirtschaft.<br />

Zu befürchten ist die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />

Wasserhaushalts <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Waldflächen und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Quellgebiete infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Absenkung <strong>de</strong>s<br />

Grundwasserspiegels - beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Brisanz erlangt<br />

dieser Aspekt durch die bedrohliche, bereits in Gang<br />

gesetzte Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

Die vom NABU im 1. REP-Entwurf vorgebrachten<br />

Be<strong>de</strong>nken sowie die eigenen wer<strong>de</strong>n hier im übrigen<br />

erneut vorgebracht, da die Argumente durch die<br />

Begründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtberücksichtigung nicht<br />

entkräftigt wer<strong>de</strong>n konnten<br />

Die Beibehaltung <strong>de</strong>s Vorranggebietes<br />

Hartsteingewinnung wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n auf S. 68 / 69 REP-<br />

Entw.II ausdrücklich formulierten Grundsätzen u.<br />

Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong> gänzlich<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen - siehe S. 68: 5.2.3.<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems. Hier nur eine<br />

Passage aus <strong>de</strong>n Grundsätzen 1 und 2: "Die<br />

Vorbehaltsgebiete ... zu einer ausgewogenen<br />

Raumstruktur und zur Verbesserung <strong>de</strong>s<br />

Naturhaushaltes <strong>bei</strong>."<br />

Aber statt eines "zusammenhängen<strong>de</strong>n Netzes"<br />

wür<strong>de</strong> ein bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> - nicht erst aufzubauen<strong><strong>de</strong>r</strong> -<br />

Zusammenhang durch <strong>de</strong>n Grauwackenabbau<br />

zerstört. Die zu vermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Isolierung von Biotopen<br />

wür<strong>de</strong> gera<strong>de</strong> her<strong>bei</strong>geführt. Ein vorhan<strong>de</strong>ner großer<br />

unzerschnittener Raum wür<strong>de</strong> zerschnitten.<br />

In Ziele 3 und 4 wer<strong>de</strong>n wörtlich S. 68 - "die<br />

Ausübung bestimmter naturschutzverträglicher<br />

Erholungsaktivitäten nicht ausgeschlossen, "wenn<br />

die Belange <strong>de</strong>s Vorbehaltsgebietes für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems im beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Maße berücksichtigt wer<strong>de</strong>n." Genau diese<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belange <strong>de</strong>s<br />

Vorbehaltsgebietes fin<strong>de</strong>t <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang-<br />

Einräumung <strong><strong>de</strong>r</strong> Natursteingewinnung an <strong>de</strong>n<br />

Rehköpfen nicht statt.<br />

Das Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> im Ballenstedter Raum<br />

und das NSG Burgesrod, das in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle S.69<br />

ausdrücklich aufgeführt ist (Nr. 1: Harz und<br />

Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>) , wäre durch <strong>de</strong>n Steinbruchsbetrieb<br />

zentral betroffen.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong>de</strong>s Gebietes an <strong>de</strong>n Rehköpfen<br />

als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (auf S. 64):<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange wahrzunehmen (z.B. auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Standortgebun<strong>de</strong>nheit für die Rohstoff- und<br />

Wassergewinnung). Ein Hartgesteinsabbau, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />

einheimische Wirtschaft (v.a. Bauwirtschaft), insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für<br />

einen qualitiativ hochwertigen Straßenbau, von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Be<strong>de</strong>utung ist, kann nunmal, geologisch bedingt, nicht im<br />

Harzvorland realisiert wer<strong>de</strong>n. Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorgetragen<strong>de</strong> These <strong><strong>de</strong>r</strong> Inkaufnahme (<strong>de</strong>utlich) größerer<br />

Transportkosten aus angeblich ökologisch, landschaftlich, ...,<br />

weniger wertvollen Rohstoffquellen ist hinsichtlich einer<br />

nachhaltigen, umweltverträglichen Raumentwicklung nicht<br />

nachvollziehbar. Auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, noch im Harz vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Hartgesteinslagerstätten (Unterberg südlich Hasselfel<strong>de</strong>,<br />

Westharz südlich Bad Harzburg) besitzen ein ähnliches<br />

wertvolles und sensibles ökologisches Umfeld. Aber selbst die<br />

weiter weg liegen<strong>de</strong>n Hartgesteinsabbaugebiete, wie <strong>de</strong>m<br />

Flechtinger Höhenzug im Ohrekreis bzw. <strong>de</strong>m Petersberg <strong>bei</strong><br />

Halle, befin<strong>de</strong>n sich in ökologisch relativ wertvollen Bereichen.<br />

Hinzu kämen die zusätzliche Umweltbelastungen durch die<br />

langen Transportwege und nicht zuletzt wür<strong>de</strong> die regionale<br />

Wertschöpfung geschwächt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Sicherung von lediglich ca. 0,5 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

natürlichen Hartgesteinsverbreitung im Harz (lt. LAGB-<br />

Fachkarte) als VRG-Rohstoffgewinnung (Unterberg, Gr.<br />

Hornberg, Ballenstedt-Rehköpfe) im REPHarz ist im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> sicherlich keine Bevorzugung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Baustoffindustrie belegbar.<br />

Im Übrigen sind im Naturpark Weserberg, welcher vom<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> als Vergleich benannt wird, <strong>bei</strong> einer<br />

Gesamtflächengröße von ca. 1.116 km² lt. <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

homepage ca. 30 "riesige" Abbaugebiete vorhan<strong>de</strong>n. Ein<br />

direkter Vergleich zum REPHarz ist nicht möglich, da im<br />

Naturpark Harz (LSA, ohne Harzanteile im Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Land)<br />

mit seinen ca. 1.660 km² im REPHarz nur 11 VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung (Hartstein, Kiessand, Ton, Torf)<br />

ausgewiesen sind. Im Weserbergland ist ein <strong>de</strong>utlich höhere<br />

räumliche Konzentration von Abbaugebieten als im Harz zu<br />

verzeichnen (siehe auch Karte auf genannter homepage).<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 495 von 610


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

29.11.2007<br />

5.1.5. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung -<br />

wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> "Beachtung aktueller ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialer Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen" nach<br />

unserer Auffassung nicht genügend Rechnung<br />

getragen, wie bereits oben erörtert.<br />

In <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Zielen und Grundsätze 1 bis<br />

3 wird dargelegt, dass die Vorkommen "Nr. V bis<br />

XXXI auf Grundlage <strong>de</strong>s LEP-LSA Pkt. 3.3.5 (5.<br />

Abs.) neu festgelegt" wur<strong>de</strong>n.<br />

Weiter heißt es: "Wesentliche Grundlage dafür<br />

waren die Gebietsvorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Geologie und Bergwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt, die mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Raumnutzungen und<br />

regionalplanerischen Festlegungen abgewogen<br />

wur<strong>de</strong>n." Diese <strong>Abwägung</strong> scheint uns nicht<br />

sachgerecht und muss nochmals erfolgen. Wir<br />

vermuten, dass die "Vorrangstellung" aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eigentümersituation getroffen wor<strong>de</strong>n ist. Alle<br />

raumbezogenen Fakten sprechen dagegen. Aus<br />

ganzheitlicher Sicht scheint uns diese <strong>Abwägung</strong><br />

nicht erfolgt zu sein. Darauf <strong>de</strong>uten u.a. die<br />

Ausführungen im Rohstoffbericht 2002 <strong>de</strong>s LAGB<br />

Sachsen-Anhalt, S.27/28 hin. Dass die Steine- und<br />

Er<strong>de</strong>n-Industrie auf Vereinfachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisungsund<br />

Genehmigungsverfahren drängt, ist aus ihrer<br />

wirtschaftlichen Sicht zu verstehen. Eine<br />

bedarfswirtschaftliche Notwendigkeit für<br />

Hartgesteinsabbau im Unterharz und Opferung eines<br />

wichtigen Harzer Landschaftsteiles ist aber nicht<br />

gegeben. Eine solche Notwendigkeit wird auch durch<br />

<strong>de</strong>n Hinweis auf <strong>de</strong>n LEP, Pkt. 3.3.5 nicht<br />

hergestellt, eine <strong>de</strong>m Ganzen dienen<strong>de</strong><br />

Güterabwägung ist <strong>de</strong>mnach nicht erfolgt. Höhere<br />

Transportkosten für <strong>de</strong>n Import aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en,<br />

ökologisch, kulturell, landschaftlich und touristisch<br />

weniger be<strong>de</strong>utsamen Rohstoffquellen, die in<br />

ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl zur Verfügung stehen, stellen die<br />

volkswirtschaftlich preiswertere Alternative<br />

gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwertung einer bereits mit<br />

hochwertigen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Funktionen belegten<br />

sensiblen naturnahen Waldlandschaft dar.<br />

Die Steinbruchswirtschaft verweist auf die Auflagen<br />

zur Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufforstung zerstörter Waldflächen. Diese<br />

ist nötig. Sie ersetzt aber nicht die langfristige<br />

(Generationen betreffen<strong>de</strong>) strukturelle<br />

Landschaftsschädigung.<br />

Ein Blick in an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong>, z.B.<br />

www.weserberge.<strong>de</strong>, zeigt <strong>de</strong>n Konflikt zwischen <strong>de</strong>n<br />

Industrieinteressen und <strong>de</strong>m dringend notwendigen<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 496 von 610


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

10 Sonstiges<br />

Landschaftsschutz und Lebensraumerhalt sehr<br />

<strong>de</strong>utlich. Hier ein Auszug aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Internetseite<br />

(Button "Spur <strong><strong>de</strong>r</strong> Steine"): ...(ca. 1 A4 -Seite aus<br />

www.weserberge.<strong>de</strong> zitiert)<br />

415-1 Den Stellungnahmen <strong>de</strong>s NABU vom 20. April und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz<br />

Selke vom 15. April zum Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

schließen wir uns vollinhaltlich an.<br />

Kenntnisnahme siehe <strong>Abwägung</strong> zu Datensätze 320-1 bis 320-33 (NABU). Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 497 von 610


TÖB: (420) Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

420-1 Wie bereits zum 1. Entwurf vorgetragen, ist die GVV<br />

Inhaberin <strong><strong>de</strong>r</strong> Bergbauberechtigungen<br />

"Bergwerkseigentum Sangerhäuser Revier",<br />

"Bergwerkseigentum Rottlebero<strong>de</strong>" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"Bergbauberechtigung Elbingero<strong>de</strong><br />

Kupfererz Flussspat Pyrit mit Begleitmineralien", die<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> unter <strong>de</strong>n Vorranggebieten gemäß Ziffer 5.1.5<br />

noch unter <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten gemäß Ziffer<br />

5.2.5 genannt sind. Hierzu ist nochmals zu for<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />

dass diese Rechte <strong><strong>de</strong>r</strong> GVV auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung zu berücksichtigen sind und dass<br />

eine Ausweisung dieser Lagerstätten zumin<strong>de</strong>st als<br />

Vorbehaltsgebiete erfolgen muss. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aktuellen Rohstoffsituation ist für diese Lagerstätten<br />

nicht auszuschließen, dass dort wie<strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau<br />

stattfin<strong>de</strong>n wird. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die weitgehend<br />

unverritzte Kupfererzlagerstätte im Sangerhäuser<br />

Revier gewinnt angesichts <strong>de</strong>s steigen<strong>de</strong>n<br />

Weltmarktpreises wie<strong><strong>de</strong>r</strong> an Be<strong>de</strong>utung (siehe die<br />

geplante Erschließung von Kupfererzlagerstätten in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lausitz).<br />

Soweit in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> unserer Stellungnahme zum<br />

1. Entwurf auf <strong>de</strong>n Rohstoffbericht 2002 <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Bergwesen<br />

verwiesen wird, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine wirtschaftliche<br />

Gewinnbarkeit von Vorräten in <strong>de</strong>n genannten<br />

Fel<strong><strong>de</strong>r</strong>n ausschließt, muss <strong>de</strong>m entgegen gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, dass sich die allgemeine Situation in Bezug<br />

auf die Wirtschaftlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung von<br />

Rohstoffen in <strong>de</strong>n Jahren von 2002 bis 2007<br />

erheblich verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat. Dieser Bericht kann heute<br />

keine abschließen<strong>de</strong> Aussagekraft mehr genießen,<br />

zumal gera<strong>de</strong> die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme von zunächst<br />

stillgelegten Bergwerksbetrieben in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong><strong>de</strong>r</strong>n aktuell in breiter Öffentlichkeit<br />

diskutiert wird. Um die mit einer Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme<br />

<strong>de</strong>s nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>vereinigung mangels<br />

Wirtschaftlichkeit zunächst stillgelegten Bergbaus<br />

verbun<strong>de</strong>nen ökonomischen Möglichkeiten in<br />

strukturschwachen Gegen<strong>de</strong>n nicht zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />

muss eine Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Bergbauberechtigungen zumin<strong>de</strong>st als<br />

Vorbehaltsgebiete erfolgen. In je<strong>de</strong>m Fall sollte aber<br />

zumin<strong>de</strong>st explizit klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass - in<br />

Anlehnung an die Ausführungen zum regionalen<br />

Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion Halle (vgl.<br />

die Erläuterungen zu Punkt 5.3.6.7.) - das Vorliegen<br />

einer Bergbauberechtigung, Abbaugenehmigung<br />

keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sollen Vorranggebiete um noch nicht<br />

endgültig abgewogene Zielsetzungen ergänzen. Die genannten<br />

Gebiete mit Bergbauberechtigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> GVV sind im<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan nicht als Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung festgelegt. Schwerpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Ausweisung von VRG-Rohstoffgewinnung<br />

ist lt. Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan die raumordnerische Sicherung<br />

von oberflächennahen Baurohstoffen. Im Übrigen hat die<br />

Fachbehör<strong>de</strong> (LAGB) in ihrer aktuellen Stellungnahme <strong>de</strong>n<br />

genannten Gebieten erneut keine entsprechen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>bei</strong>gemessen bzw. keine fachlich belegte, konkrete räumliche<br />

Flächenbegrenzung möglicherweise noch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bergbauberechtigungen vorhan<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Restvorräte übermittelt.<br />

So ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Rohstoffberichtes 2002 <strong>de</strong>s<br />

LAGB <strong>bei</strong>m BWE "Sangerhäuser Revier" davon auszugehen,<br />

dass die möglichen Restvorräte sicherlich nicht <strong>bei</strong> weitem das<br />

gesamte, sehr große BWE im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

(ca. 9.000 ha) einnehmen. Im Bereich <strong>de</strong>s BWE Elbingero<strong>de</strong> ist<br />

großflächig das (übertägige) VRG-Rohstoffgewinnung<br />

"Kalksteinlagerstätte Elbigero<strong>de</strong>/Rübeland" ausgewiesen.<br />

Eine "Bestandssicherungsklausel" für aktive Abbaurechte in<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten ist bereits im REPHarz,<br />

Pkt. 5.1.5., Z 7, enthalten.<br />

Es erfolgt nochmals eine kurzfristige Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

LAGB hinsichtlich einer möglichen Darstellung <strong>de</strong>s BWE<br />

Sangerhäuser Revier (o<strong><strong>de</strong>r</strong> lagerstättenhöffigen Teilen davon)<br />

als Geopotenzial gemäß REPHarz, Pkt. 7.12, G 6 mit Anlage 1)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 498 von 610


TÖB: (420) Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsplanzulassung ein Recht für <strong>de</strong>n<br />

Inhaber begrün<strong>de</strong>t, welches unabhängig von <strong>de</strong>n<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

weiterhin Bestand hat.<br />

5.2.4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

420-2 Soweit unter Punkt 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft das Gebiet um Aschersleben-Staßfurt<br />

ausgewiesen wird, ist aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> GW<br />

anzumerken, dass im Bereich Unseburg<br />

bergbaubedingte Einschränkungen (Absperrung <strong>de</strong>s<br />

Gebietes um <strong>de</strong>n Tagesbruch) keine vorbehaltlose<br />

Ausübung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft ermöglichen.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

420-3 Zu <strong>de</strong>n Vorrangstandorten für Kultur- und<br />

Denkmalpflege gehören gemäß Z 2 die<br />

bergbaulichen Anlagen im Bereich Sangerhausen<br />

sowie gemäß G 3 allgemein die Stätten <strong>de</strong>s<br />

historischen Montanwesens.<br />

Die GVV ist zurzeit noch Eigentümerin diverser<br />

Denkmalobjekte bzw. ermöglicht durch ihre<br />

bergbaulichen Verwahrar<strong>bei</strong>ten die<br />

Aufrechterhaltung von Museen wie <strong>bei</strong>spielsweise<br />

das Schaubergwerk Wettelro<strong>de</strong>. In diesem<br />

Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen,<br />

dass die Erhaltung von Denkmalobjekten nicht zu<br />

<strong>de</strong>n vom Bund bzw. vom Land Sachsen-Anhalt<br />

finanzierten Aufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sunternehmens<br />

GVV gehört. Die GVV wird aus diesem Grund<br />

zukünftig nicht mehr als Eigentümerin für <strong>de</strong>n Erhalt<br />

von Denkmalobjekten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Museen zur Verfügung<br />

stehen. Es muss daher ein einvernehmlicher<br />

Übergang dieser Verantwortlichkeiten auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e,<br />

zweckmäßigerweise öffentliche Institutionen<br />

abgestimmt wer<strong>de</strong>n, um eine dauerhafte Sicherung<br />

und Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Objekte und Standorte<br />

zu erreichen.<br />

keine Berücksichtigung Begrenzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund<br />

bergbaulicher Einschränkungen (Tagesbrüche) im<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft <strong>de</strong>s REPHarz sind relativ<br />

kleinflächig. Hier sind Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regelungen von Fachbehör<strong>de</strong>n<br />

möglich, die die Ausweisung <strong>de</strong>s gesamten Vorbehaltsgebietes<br />

jedoch nicht in Frage stellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz sind die Stätten <strong>de</strong>s Montanwesens unter Pkt.<br />

6.1.6., G 3 zusammenfassend genannt, so dass hier auch<br />

Wettelro<strong>de</strong> einzuordnen ist. Geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Eigentums- und<br />

Finanzierungsverhältnisse sind jedoch nicht Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 499 von 610


TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

421-1 Karte 2: Be<strong>de</strong>nken: Die Achse mit regionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung Halberstadt-Nordhausen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplans Harz bin<strong>de</strong>t nicht an eine<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Entwicklungsachse gem. LEP<br />

Thüringen 2004 an. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

RROP Nordthüringen ist für <strong>de</strong>n künftigen<br />

Regionalplan Nordthüringen keine<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsame Entwicklungsachse von<br />

Nordhausen in Richtung Hasselfel<strong>de</strong> vorgesehen.<br />

Die Achsendarstellung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s<br />

Freistaates Thüringen ist zu streichen.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

421-2 Z 1 Hinweis: Überregional be<strong>de</strong>utsame großflächige<br />

Freizeiteinrichtungen, aber auch sonstige für die<br />

Region relevante touristische Entwicklungen sind auf<br />

Grund ihrer Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>n län<strong><strong>de</strong>r</strong>übergreifen<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten Harz<br />

und Kyffhäuser mit Thüringen abzustimmen.<br />

keine Berücksichtigung Im aktuellen Entwurf <strong>de</strong>s RROP Nordthüringen wur<strong>de</strong>n generell<br />

keine regionalen Entwicklungsachsen ausgewiesen. Die im<br />

REPHarz dargestellte Achse zwischen <strong>de</strong>m Nordharz und<br />

Nordhausen als nächster zentraler Ort mit oberzentraler (Teil-<br />

)Funktion entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> B 4 und B 81 sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzquerbahn<br />

besitzt aber für die wirtschaftliche Entwicklung (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Tourismus) <strong>de</strong>s gesamten Harzes (v.a. zwischen Nord- und<br />

Südharz) eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung. Im Bereich Thüringen<br />

entfaltet diese Achsendarstellung keine rechtliche Wirkung.<br />

Im noch aktuellen RROP Nordthüringen von 1999 ist im<br />

strittigen Bereich zwischen Nordhausen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionsgrenze<br />

eine Verbindungsachse mit kleinräumiger Be<strong>de</strong>utung<br />

festgelegt, die dann in Richtung Sü<strong>de</strong>n (Son<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen)<br />

regionale Be<strong>de</strong>utung erlangt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Eine Abstimmung erfolgt zur gegebenen Zeit im Zuge von<br />

Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben durch die<br />

Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 500 von 610


TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

421-3 Z4: Anregung: Aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong><br />

zum 1. Entwurf ist ersichtlich, dass die Anregung zu<br />

Z 4 (Ausbau <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 von Hasselfel<strong>de</strong> bis zur<br />

Lan<strong>de</strong>sgrenze), keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n hat<br />

(Begründung: geringes Verkehrsaufkommen von<br />


TÖB: (421) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

421-6 L 1037 Stempeda - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Rottlebero<strong>de</strong><br />

L37):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und im RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-7 L 1040 Badra -Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra L234):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordtüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-8 B 85 Bad Frankenhausen - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra):<br />

im REPHarz Hauptverkehrsstraße mit<br />

Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung; im LEPThüringen und<br />

RROPNordthüringen keine raumordnerische<br />

Einstufung<br />

421-9 L 1221 Borxleben - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Riethnordhausen<br />

L221):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-10 B 86 Artern - Lan<strong>de</strong>sgrenze (E<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-11 L 1218 Mönchpfiffel-Nikolausrieth - Lan<strong>de</strong>sgrenze<br />

(Allstedt):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-12 Als Anlage <strong>bei</strong>gefügt habe ich zu<strong>de</strong>m die lt.<br />

Netzkonzeption 2030 vorgesehenen<br />

grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Straßenverbindungen<br />

(Tabelle grenzüberschreiten<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Straßenverbindungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Einstufung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Netzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Thüringen).<br />

Kenntnisnahme Die L37/L237 von Stempeda nach Rottlebero<strong>de</strong> erfuhr im<br />

REPHarz keine raumordnerische Einstufung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 502 von 610


TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

422-3 Alle Win<strong>de</strong>ignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />

Vorranggebiete (Pkt. 5.3.1) sind frei von militärischen<br />

Schutz-/Interessenbereichen. Für die ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Eignungsgebiete zur Errichtung von<br />

Windkraftanlagen bestehen aus militärischer<br />

flugbetrieblicher Sicht keine Einwän<strong>de</strong>/ Be<strong>de</strong>nken,<br />

wenn die Bauhöhe von<br />

- 335 m über NN in <strong>de</strong>n Eignungs-/ Vorranggebieten<br />

EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6<br />

(Grönigen-) Wegeleben,<br />

VRG I - Egeln-Etgersleben, VRG II - Westeregeln,<br />

VRG IV - Schwanebeck sowie<br />

- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim<br />

nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />

unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>de</strong>s<br />

militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />

sonstigen Eignungs- und Vorranggebiete EG 3, EG<br />

4, EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI und VRG VII<br />

bestehen aus militärischer flugbetrieblicher Sicht<br />

keine Einwän<strong>de</strong>/Be<strong>de</strong>nken.<br />

422-4 Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zur<br />

Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flugsicherheit für <strong>de</strong>n militärischen<br />

Flugbetrieb ist <strong>bei</strong> Höhe bis 100 m über Grund nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Bei Bauhöhen über 100 m über Grund<br />

wird eine Tag-/Nacht-Kennzeichnung als<br />

Luftfahrthin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis auch für <strong>de</strong>n militärischen<br />

Flugbetrieb notwendig. Nach § 14 LuftVG,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong> Bauwerkshöhen über 100 m über<br />

Grund, bedarf die Erteilung einer Baugenehmigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorherigen Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> allein zuständigen<br />

(zivilen) Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong>. Das heißt u.a., dass<br />

Baubeginnanzeigen und Fertigstellungsmeldungen<br />

nur an die Lan<strong>de</strong>sluftfahrtbehör<strong>de</strong> zu sen<strong>de</strong>n sind<br />

und nicht zusätzlich an die Militärische<br />

Luftfahrtbehör<strong>de</strong>.<br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

422-2 Wehrbereichsverwaltung Ost:<br />

Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitäts<strong>de</strong>pot<br />

Blankenburg wur<strong>de</strong> im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Die genaue Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauhöhen erfolgt erst auf <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- und<br />

Genehmigungsplanung). Die hier vorgegebenen max.<br />

Bauhöhen erlauben jedoch in <strong>de</strong>n genannten VRG-/EG-Wind<br />

die Errichtung heute gängiger WKA-Typen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Handlungsbedarf für nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebenen (Bauleitund<br />

Genehmigungsplanung).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 503 von 610


TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

422-7 Ref. E 15 (Eisenbahntechnik), Betriebssicherheit,<br />

Umweltschutz):<br />

Die Zielfestlegungen für <strong>de</strong>n Schienenverkehr in<br />

Kapitel 6.2.2 begrün<strong>de</strong>n teilweise, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagen zu Details <strong>de</strong>s<br />

Schienenverkehrsangebots in <strong>de</strong>n Zielen Z 7, Z 10<br />

und Z11, Zweifel hinsichtlich ihrer Eigenschaft als<br />

letztendlich abgewogene Entscheidung im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsgesetzes.<br />

422-8 Grundsätzlich erfüllt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund seine<br />

Gewährleistungsverpflichtung nach Art. 87 e Abs. 4<br />

GG, in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

Investitionshilfen nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>ssschienenwegeausbaugesetzes zur<br />

Verfügung stellt. Damit ermöglicht er <strong>de</strong>n<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen, nachfragegerechte<br />

Angebote auf diesem Schienennetz anzubieten. Die<br />

Bestellung bestimmter Verkehrsleistungen im<br />

Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) o<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Schienengüterverkehr, die von <strong>de</strong>n<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht wirtschaftlich<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n können, ist nicht vorgesehen.<br />

Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmen<strong>de</strong><br />

Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung <strong>de</strong>s LEP-LSA dar.<br />

Zu Z 11 siehe Datensatz 422-12 und 422-13<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 504 von 610


TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

422-9 Ein wesentliches Merkmal <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnreform ist die<br />

strikte Trennung von unternehmerischen und<br />

politischen Aufgaben im Eisenbahnbereich. Die<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen treffen ihre auf das<br />

Schienenverkehrsangebot orientierten<br />

Entscheidungen in eigener unternehmerischer<br />

Verantwortung nach betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten. Aufgabe <strong>de</strong>s Staates ist die<br />

Gestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> investitions- und ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges<br />

Schienennetz und einen fairen Wettbewerb auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schiene und zwischen <strong>de</strong>n Verkehrsträgern.<br />

Diese Aufgaben sowie die Aufgaben zum Bau und<br />

Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahninfrastruktur <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sind<br />

ausschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnverkehrsverwaltung und<br />

<strong>de</strong>n Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zugeordnet und<br />

bun<strong>de</strong>sgesetzlich geregelt. Sie sind somit einer<br />

Regelung durch Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n nicht zugänglich.<br />

We<strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Bund noch für die Eisenbahnen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s kann eine Abweichung vom Bedarfsplan <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sschienenwege, eine Angebotspolitik o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eine bestimmte Betriebsführung festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierauf wur<strong>de</strong> bereits anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Sachsen-Anhalt im Jahre<br />

2004 hingewiesen, auf <strong>de</strong>n sich <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong><br />

Entwurf bezieht, u.a. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Zielen Z 7 und Z 10.<br />

Bei einigen <strong><strong>de</strong>r</strong> angegebenen Relationen hat sich<br />

bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit gezeigt, dass ein<br />

Potenzial für einen wirtschaftlichen SPFV nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist. Auch die Ministerkonferenz für<br />

Raumordnung betrachtet im SPFV die Verbindungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ballungsräume und Oberzentren untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />

Soweit durch die angegebenen Relationen<br />

Oberzentren verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, sind auch<br />

Verbindungen unter Einschluss an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Oberzentren<br />

realisierbar bzw. bereits realisiert (z.B.<br />

Bremen/Hannover - Halle/Leipzig über Mag<strong>de</strong>burg<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kassel - Halle über Erfurt). Die Erschließung für<br />

<strong>de</strong>n regionalen Frem<strong>de</strong>nverkehr erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t keine<br />

SPFV-Anbindung im Taktverkehr.<br />

Kenntnisnahme Z 7 und Z 10 sind Übernahmen aus LEP-LSA. Die bisherige<br />

Ergänzung in Z 7 f) wird gestrichen und inhaltlich <strong>de</strong>m G 8<br />

<strong>bei</strong>gefügt (siehe hierzu Datensatz 313-19, Minist. f. Bau u.<br />

Verkehr).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 505 von 610


TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.2 Schienenverkehr<br />

422-11 Im Übrigen sind die Ziele Z 1-4 von ihrer<br />

Formulierung her eher als Grundsätze einzustufen,<br />

die durch die nachfolgen<strong>de</strong>n Ziele 5 ff. erst<br />

konkretisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

422-12 Zu <strong>de</strong>n Zielen Z11 und 12 gehe ich davon aus, dass<br />

die <strong>Planung</strong>en keine Bindungswirkung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kostenfolge für <strong>de</strong>n Bund o<strong><strong>de</strong>r</strong> die DB AG entfalten<br />

im Hinblick auf eine Entscheidung im Verfahren nach<br />

§ 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),<br />

- eine Entscheidung nach § 18 AEG zu einem Antrag<br />

auf Rückbau entbehrlicher Bahnanlagen,<br />

- eine Entscheidung über die Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG.<br />

Im Verfahren nach § 11 AEG entschei<strong>de</strong>t das EBA,<br />

wenn Eisenbahnen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s betroffen sind, im<br />

Benehmen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>. Bei<br />

einer Versagung <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung sind <strong>de</strong>m<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen die hieraus<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu ersetzen. Die<br />

Zahlungsverpflichtung trifft das Land, wenn die von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s Benehmens<br />

vorgetragenen Grün<strong>de</strong> maßgebend waren. Mit <strong>de</strong>m<br />

hier eingebrachten Vorbehalt soll vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n,<br />

dass für die Eisenbahnverkehrsverwaltung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s aus § 4 ROG eine Bindungswirkung geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n könnte, die die Regelungen in § 11<br />

Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz umgeht.<br />

422-13 Im Falle <strong>de</strong>s Rückbaus entbehrlicher Bahnanlagen<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Freistellung bestimmter Grundstücke von<br />

Bahnbetriebszwecken sind raumordnerische Belange<br />

in die <strong>Abwägung</strong> einzubeziehen. Eine<br />

Bindungswirkung nach § 4 ROG hätte zur Folge,<br />

dass die raumordnerisehen Belange allen übrigen<br />

Aspekten übergeordnet wären und <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n je<strong>de</strong> <strong>Abwägung</strong>smöglichkeit genommen<br />

wür<strong>de</strong>. Dies ist jedoch erkennbar nicht die Absicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgebung. Dem zufolge wären die Ziele Z<br />

11 und Z 12 zu streichen, da sie inhaltlich<br />

weitgehend bereits in <strong>de</strong>n Grundsätzen G 14 und G<br />

15 behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n,<br />

Kenntnisnahme Z 1 bis Z 4 stellen fast vollständig Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP-<br />

LSA dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP sind gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG in die Regionalpläne zu übernehmen und können ggf.<br />

konkretisiert bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n. Eine textliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en raumordnerische<br />

Abstufung von einem Ziel in einen Grundsatz bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

lfd. LEP-Fortschreibung vorbehalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Unter raumordnerischen Aspekten hält es die RegPlGHarz für<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, noch vorhan<strong>de</strong>ne Güterverkehrsstellen (Z 11) bzw.<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Strecken, auf <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> regelmäßige<br />

Verkehr zwischenzeitlich eingestellt wur<strong>de</strong> (Z 12), für eine<br />

mögliche Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong>de</strong>s Verkehrs mittel- bis langfristig<br />

zu sichern.<br />

Die in Z 11 erfolgte raumordnerische Sicherung noch<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Güterverkehrsstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

untersetzt bzw. konkretisiert die in Z 1 bis Z 3 übernommenen,<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung allgemein gehalten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

Zielstellungen zur stärkeren Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenwege für <strong>de</strong>n<br />

Güterverkehr. Ohne solche Güterverkehrsstellen, die hier<br />

jedoch nicht parzellenscharf festgelegt wer<strong>de</strong>n, ist diese<br />

Zielstellung nicht erfüllbar.<br />

Eine raumordnerische Bindung für öffentliche Stellen als auch<br />

für Personen <strong>de</strong>s Privatrechts nach § 4 Abs. 3 ROG ist bereits<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>n in Z 12 unter Pkt. b), c), e) und teilweise unter f)<br />

genannten Strecken vorhan<strong>de</strong>n, da diese Strecken im<br />

gelten<strong>de</strong>n LEP-LSA als Schienenverbindung mit<br />

Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung eingestuft wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen von Z 12 steht nicht die<br />

regionalplanerische Sicherung eines lfd. Betriebes <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecken<br />

(da in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel bereits nach § 11 AEG eingestellt).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit mehrmals geschehen, muss nicht<br />

je<strong>de</strong> Freistellung von Grundstücken nach § 23 AEG eine<br />

raumordnerische Sicherung einer Güterverkehrsstelle gemäß Z<br />

11 bzw. einer nicht mehr regelmäßig betriebenen<br />

Schienenstrecke gemäß Z 12 gefähr<strong>de</strong>n. Im übrigen gelten Z<br />

11 und Z 12 auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Stellen, wie z.B.<br />

Kommunen, die <strong>bei</strong> ihren <strong>Planung</strong>en die regionalplanerische<br />

Trassen-/Standortsicherung zu beachten haben.<br />

Z 11 und Z 12 konkretisieren die in Z 13 bis G 15<br />

übernommen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Vorgaben zu sonstigen<br />

Schienenstrecken, Güteranschlussgleise, nicht mehr<br />

betriebenen und aufgelassenen Strecken. Eine solche<br />

Konkretisierung durch die im Vgl. zur Lan<strong>de</strong>splanung<br />

<strong>de</strong>taillierter planen<strong>de</strong> Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

422-5 Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen B 6, B 80 und B 243. Diese Straßen<br />

sind Bestandteil <strong>de</strong>s Militärstraßengrundnetzes<br />

(MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

militärische For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -<br />

Sanierungen sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />

Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en von<br />

Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />

422-15 Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass nur für<br />

die Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs (VB) das<br />

<strong>Planung</strong>srecht besteht.<br />

422-16 Ref. S 24 (Gebietsaufgaben für Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt und Thüringen):<br />

Unter Punkt 6.2.3 ist neben <strong>de</strong>m VDE-Projekt A 38<br />

"Südharzautobahn" die Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt- Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/ B 6) als<br />

ergänzen<strong>de</strong> und weiterführen<strong>de</strong> Maßnahme<br />

aufgeführt. Diese Maßnahme ist im aktuellen<br />

Bedarfsplan für die Bun<strong>de</strong>sfernstraßen 2004 nicht<br />

mehr enthalten. Als Alternative sind zur<br />

weiträumigen Erschließung <strong>de</strong>s Mansfel<strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>s<br />

die Bun<strong>de</strong>sstraßen 86 und 180 zwischen<br />

Sangerhausen (A 38) und Aschersleben ( B6n)<br />

vorgesehen. Innerhalb dieses Streckenzuges sind<br />

mehrere Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf<br />

eingestuft.<br />

422-20 Im Textteil kann es aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />

<strong>Planung</strong>shorizonte und <strong>Planung</strong>szuständigkeiten <strong>de</strong>s<br />

REP und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedarfspläne im Straßenbau zu<br />

unterschiedlichen Aussagen kommen.<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

422-6 Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 6.2.5 ausgewiesenen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>plätze befin<strong>de</strong>n sich keine<br />

flugsicherungstechnischen Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr.<br />

Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> A 71 von <strong><strong>de</strong>r</strong> A 38 <strong>bei</strong> Sangerhausen bis<br />

zur A 14 <strong>bei</strong> Bernburg stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />

dar. Die lan<strong>de</strong>splanerischen Ziel- und Grundsatzfestlegungen<br />

sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />

übernehmen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 507 von 610


TÖB: (422) Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

422-17 Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 81 ist eine Nordwestumfahrung<br />

Halberstadt als autobahnähnliche Straße und als<br />

"abgestimmte <strong>Planung</strong>" dargestellt. Diese<br />

Maßnahme ist im Bedarfsplan als Weiterer Bedarf<br />

eingestuft und nur als zweistreifige Bun<strong>de</strong>sstraße<br />

vorgesehen.<br />

422-18 Für eine Ortsumgehung von Halberstadt-Harsleben<br />

(östliche Umfahrung Harsleben) im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79<br />

wur<strong>de</strong> am 31.01.2007 das Raumordnungsverfahren<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Beurteilung<br />

abgeschlossen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte ist diese Maßnahme als<br />

"<strong>Planung</strong> bedarf näherer Abstimmung" dargestellt.<br />

422-19 Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B 180 ist die nordwestliche<br />

Ortsumgehung von Aschersleben zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6n<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> B 185 in Bau und stellt einen Teilabschnitt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> oben genannten A 71-Alternative dar. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Karte ist diese Maßnahme als "<strong>Planung</strong> bedarf<br />

näherer Abstimmung" dargestellt.<br />

Es wird um Aktualisierung dieser Punkte im<br />

Kartenteil gebeten.<br />

10 Sonstiges<br />

422-1 Bun<strong>de</strong>sministerium <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteidigung:<br />

Als Anlage übersen<strong>de</strong> ich <strong>de</strong>n Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wehrbereichsverwaltung Ost zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REPHarz gem. Bezug 1. Wir schließen uns <strong>de</strong>m<br />

Bericht vollständig an.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

422-14 Ref. S 10 (Straßennetzplanung,<br />

Fachinformationssysteme):<br />

Gegen <strong>de</strong>n mit Bezugsschreiben vorgelegten<br />

REPHarz habe ich - vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

mit <strong>de</strong>m BMVBS abgesprochenen<br />

widmungsrechtlichen Maßnahmen - keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

keine Berücksichtigung Im LEP wird die OU Halberstadt als vierspurige<br />

autobahnähnliche Straße dargestellt. Die Festlegungen <strong>de</strong>s<br />

LEP sind durch die Regionalplanung zu übernehmen und<br />

räumlich zu ergänzen bzw. zu konkretisieren (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Die Darstellung wird in "abgestimmte Trassenführung" geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Entscheidung noch offen ja<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen ja<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (423) Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

423-4 Unter Punkt 6.1.4 wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte für<br />

Großflächige Freizeitanlagen ausgewiesen. Bei <strong>de</strong>n<br />

unter Pkt. 6.1.4 aufgeführten Standorten für<br />

Großflächige Freizeitanlagen sollte insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit es <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Nutzung zu Interessenskollisionen kommt, hier<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>bei</strong>m Stausee Kelbra. Die Sicherung<br />

eines international be<strong>de</strong>utsamen Lebensraumes für<br />

Wasservögel (Durchzugs- und<br />

Überwinterungsgebiet, siehe Punkt 5.1.3 V) birgt<br />

Konfliktpotenzial bezüglich Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ba<strong>de</strong>gewässerqualität (Algenmassenentwicklung,<br />

Blaualgen).<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Gesundheits- und Sozialwesen<br />

423-1 Für die zentralörtliche Be<strong>de</strong>utung einer Kommune ist<br />

die Infrastruktur an stationärer und ambulanter<br />

Krankenversorgung von min<strong>de</strong>stens so<br />

herausragen<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung wie die kulturellen<br />

Angebote. Daher sollte <strong>bei</strong> einer Fortschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong> überlegt wer<strong>de</strong>n, ob nicht auch<br />

Krankenhäuser aufgenommen wer<strong>de</strong>n, die als so<br />

genannte "weiche Standortfaktoren" für die<br />

Attraktivität einer Region sowohl für Feriengäste als<br />

auch für Industrieansiedlungen und damit<br />

verbun<strong>de</strong>ne Akquisition von hoch qualifizierten<br />

Fachkräften von großer Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

keine Berücksichitgung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von Vorrangstandorten wird eine<br />

raumordnerische Sicherung vorgenommen. Die Festlegung<br />

"Freizeitanlagen am Stausee Kelbra" heißt nicht Ba<strong>de</strong>see mit<br />

Wasserqualität o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gl., son<strong><strong>de</strong>r</strong>n stellt nur eine grobe<br />

raumordnerische Standortsicherung dar. Das aufgezeigte<br />

mögliche Problem mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>wasserqualität ist durch die<br />

Fachplanung zu bear<strong>bei</strong>ten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte für Krankenhäuser <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Versorgung<br />

bedürfen keiner weiteren raumordnerischen Sicherung, da sie<br />

an Zentrale Orte gebun<strong>de</strong>n sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (423) Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

423-2 Hier wer<strong>de</strong>n auch Abschnitte von<br />

Oberflächengewässern aufgeführt, die unter die<br />

Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer-Richtlinie (RL<br />

2006/7/EG vom 15. Februar 2006) fallen. Diese<br />

Richtlinie, die bis spätestens 24.03.2008 in eine<br />

Lan<strong>de</strong>sba<strong>de</strong>gewässerverordnung umzusetzen ist,<br />

bestimmt u.a. auch Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Qualität<br />

und die Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer. Die RL<br />

verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass zum En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ba<strong>de</strong>saison 2015 alle Ba<strong>de</strong>gewässer zumin<strong>de</strong>st<br />

"ausreichend" sind (entsprechen<strong>de</strong> mikrobiologische<br />

Qualitätskriterien gibt die RL vor). Es wird daher für<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich gehalten, dieses Qualitäts-Ziel unter<br />

Punkt 7.3 (Gewässerschutz), insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> engen Beziehung zur<br />

Wasserrahmenrichtlinie, aufzunehmen.<br />

Überwachungsdaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>gewässer wer<strong>de</strong>n<br />

jährlich <strong><strong>de</strong>r</strong> EU gemel<strong>de</strong>t.<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

423-3 Die Ausführungen zur Wasserversorgung unter<br />

Punkt 7.10, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit Bezug zur<br />

Trinkwasserqualität, wer<strong>de</strong>n unterstützt.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

424-1 Zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz gibt es aus Sicht <strong>de</strong>s<br />

Ministeriums <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzen keine ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Hinweise und Anregungen.<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

439-6 Seite 3 Punkt 4:<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind nicht<br />

landschaftsverträglich. Je<strong>de</strong> zusätzliche Anlage über<br />

die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />

irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann nicht mit Abstandsmetern<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />

die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />

Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />

können.<br />

keine Berücksichtigung G 1 ist eine LEP-Übernahme, die aufgrund neuer rechtl.<br />

Vorgaben konkretisiert wur<strong>de</strong>. Die Ba<strong>de</strong>wasserrichtlinie bringt<br />

keinen Mehrwert zu <strong><strong>de</strong>r</strong> getroffenen Aussage <strong>de</strong>s G 1.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Landschaftserleben ist immer subjektiv, daher kann kein<br />

"objektives" Kriterium festgelegt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />

Kriterien für die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie wur<strong>de</strong>n für die gesamte Region einheitliche<br />

Entscheidungsgrundlagen geschaffen.<br />

Siehe auch Datensatz 205-8 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU-<br />

Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 510 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

439-7 Seite 5 G7-1<br />

Biotopverbund ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />

Wunsch zu verstehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landnutzung<br />

nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />

Biotopverbund bezüglich Ackerwildkräuter in<br />

Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

intensiven Landnutzung und fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gegenmaßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n<br />

praktisch nicht mehr (siehe oben). Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

"sparsame Inanspruchnahme" von Bo<strong>de</strong>n ist<br />

gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Realität ausgesprochenes<br />

Wunsch<strong>de</strong>nken. Wenn als Grundsatz gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird,<br />

dass Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu<br />

kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />

keine Windkraftanlagen bewilligt wer<strong>de</strong>n können,<br />

<strong>de</strong>nn die Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />

Zu <strong>de</strong>m Grundsatz, dass für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz u. a. durch die Rückgewinnung<br />

von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass mit einer Ausnahme in <strong><strong>de</strong>r</strong> Elbaue eine<br />

solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

stattfin<strong>de</strong>t.<br />

439-8 Seite 5 G 8-4:<br />

Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt wer<strong>de</strong>n?<br />

Dieser Grundsatz bedarf unbedingt einer<br />

Erläuterung. Da tatsächlich eine verbrauchernahe<br />

Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung (gewiss mit<br />

Nahrungsgütern) in keiner Form möglich ist, sollte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsatz als nicht realisierbar lieber gestrichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

439-9 Seite 6 G 9-2:<br />

Zur Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s gibt es in Sachsen-<br />

Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong><strong>de</strong>r</strong> ist festzustellen,<br />

dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />

eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />

lässt breite Kreise <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />

z. Z. Raubbau am Wald betrieben wird und keine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Vorratswirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s"<br />

eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s<br />

LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3<br />

Nr. 3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />

erfahren im Einzelfall in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensentscheidung auf nachgeordneter <strong>Planung</strong>sebene<br />

eine Wichtung.<br />

Kompensation heißt Ausgleichs- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzmaßnahmen.<br />

(Begriff aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung stellt<br />

v.a. auf das Zentrale-Orte-System (<strong>de</strong>zentrale<br />

Siedlungsstruktur) ab und wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />

zum Einzelhan<strong>de</strong>l (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 511 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

439-10 Z 4:<br />

Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />

aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft dieser<br />

Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit <strong>de</strong>m<br />

Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten<br />

zu Z 4 Vorranggebiete für Natur und Landschaft.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 ist eine LEP-Übernahme und legt fest, dass im Einzelfall<br />

(zum Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung) <strong>bei</strong><br />

Konflikten zwischen VRG Natur und Landschaft und VRG<br />

Hochwasserschutz, <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat.<br />

Siehe auch Datensatz 205-12 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU,<br />

Lan<strong>de</strong>sverband)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

439-11 Seite 14 Z 8:<br />

Die Zielstellungen für Hochwasserschutz und für<br />

Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eintreten<strong>de</strong>n Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Komplex zu<br />

sehen. Es muss erwartet wer<strong>de</strong>n, dass bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser nicht mehr <strong>de</strong>n Wasserbedarf<br />

<strong>de</strong>cken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />

durch höhere Verdunstungsraten und Mehrverbrauch<br />

an Beregnungswasser in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, aber<br />

auch durch die starke Verdunstung <strong><strong>de</strong>r</strong> neu<br />

entstehen<strong>de</strong>n großen offenen Wasserflächen<br />

(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstädt)<br />

verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />

Maßnahmen zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundwasserauffüllung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Da<strong>bei</strong> dürfte <strong>de</strong>n<br />

Fluß- und Bachauen eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Be<strong>de</strong>utung<br />

zukommen. Die Grundwasserauffüllung setzt voraus,<br />

dass auch in Trockenzeiten die Bäche und Flüsse<br />

Wasser führen. Außer<strong>de</strong>m wird es notwendig, mehr<br />

Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />

Hochwasser zur Verfügung zu haben und die<br />

Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />

durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />

diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>artige Stauwerke im Selketal und die zeitnahe<br />

Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />

als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsplanung zu streichen. Hier<br />

ist ein völlig neuer <strong>Planung</strong>sansatz erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig wichtig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

<strong>Abwägung</strong>sgrundlage. "Scha<strong>de</strong>nssumme<br />

Hochwasser" und "Scha<strong>de</strong>nssumme Wassermangel<br />

(Dürre in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene)"' Rechnung tragen muss.<br />

Das bisherige <strong>Planung</strong>skonzept basiert immer noch<br />

auf zwei nicht mehr aufrecht zu halten<strong>de</strong>n Prämissen:<br />

1.Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />

plötzliches Hochwasser im Selkebecken; 2.<br />

Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 205-13 (Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU,<br />

Lan<strong>de</strong>sverband), da wortgleiche Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 513 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

439-12 Seite 14, 5.1.3. Z 2:<br />

Zu I: Großer u. Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />

Nutzung ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit <strong>de</strong>m Schutzzweck nicht<br />

angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />

Angepasstheit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt - wie ? Zu II:<br />

Bo<strong>de</strong>tal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die<br />

Aussage stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>de</strong>s<br />

Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />

es entsprechen<strong>de</strong> Pläne und die Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Thale.<br />

439-13 Seite 15<br />

Zu III: Selketal:<br />

Hier steht als Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan: Schutz <strong>de</strong>s natürlichen<br />

Mittelgebirgsfluss-Systems <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke und ihrer<br />

Zuflüsse. Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt.<br />

Sie schließt die Verbauung <strong>de</strong>s Selketals mit<br />

Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut Z 8<br />

S. 14 ist - grundsätzlich aus.<br />

439-14 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz<br />

Hier muss formuliert wer<strong>de</strong>n, dass dieses Gebiet nun<br />

als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />

Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />

439-15 Zu V: Eckertal:<br />

Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />

gehört zum Nationalpark Harz -keine Trennung<br />

ausweisen !<br />

439-16 Zu XI: Kleiner und Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />

reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />

Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Situation<br />

auch das NSG Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />

439-17 Seite 16<br />

Zu XVI: Ostero<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz: siehe oben ! Sollte zu XI<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fachbehör<strong>de</strong>.<br />

Keine entsprechen<strong>de</strong>n Hinweise bzw. STN vom Nationalpark<br />

Harz, an<strong><strong>de</strong>r</strong>en zuständigen Behör<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Thale.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Die regionalplanerische Funktionszuweisung bezieht sich nur<br />

auf die dargestellte VRG-Fläche.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen wer<strong>de</strong>n vorsorglich für <strong>de</strong>n Natur- und<br />

Landschaftsschutz gesichert. Der Rahmen für die künftige<br />

Ausweisung als Schutzgebiet ist damit regionaplanerisch<br />

gesetzt. Der Umsetzungszeitpunkt wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> bestimmt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Hier liegt keine Trennung vor, es ist als ein<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>s VRG dargestellt. Die Bezeichnung wur<strong>de</strong><br />

aus <strong>de</strong>m LEP übernommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung besteht keine<br />

unmittelbare regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />

(Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>).<br />

Die Gebiete wer<strong>de</strong>n textlich als ein VRG zusammengeführt<br />

(Zuordnung Osterro<strong><strong>de</strong>r</strong> Holz zum VRG Kleiner und Großer<br />

Fallstein).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 514 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

439-18 Zu XVIII: Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>.<br />

Unsere Stellungnahme zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

lautete hier:<br />

"Hier sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> an sich wenig be<strong>de</strong>utsame Standort<br />

noch einmal kritisch geprüft wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />

wer<strong>de</strong>n, da es sich um einen überaus wertvollen<br />

Kiefern-Genotyp han<strong>de</strong>lt."<br />

Im vorläufigen <strong>Abwägung</strong>sbescheid wird zu unserer<br />

Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />

Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>de</strong>s<br />

NSG als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

beruht auf Zuar<strong>bei</strong>ten <strong><strong>de</strong>r</strong> Naturschutzbehör<strong>de</strong>n. -<br />

Deswegen keine Berücksichtigung.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s BNU um 1. Entwurf wird hier<br />

ausdrücklich noch einmal gleichlautend zum 2.<br />

Entwurf vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />

weshalb die inhaltliche Aussage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme<br />

zum 1. Entwurf abgelehnt wur<strong>de</strong>.<br />

Diese Ablehnung be<strong>de</strong>utet: Das Vorkommen eines<br />

wertvollen Kieferngenotyps soll vernichtet wer<strong>de</strong>n<br />

und in einen - so die Behauptung -<br />

standortgerechten- Laubwald umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />

Tatsächlich ist gera<strong>de</strong> das Kiefernvorkommen<br />

standortgerecht. Es wäre paradox, wenn selbst die<br />

Tagespresse <strong>de</strong>n Leser erläutert, dass angesichts<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> klimatischen Entwicklungen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kiefer als Forstbaum zunehmen wird, und<br />

gleichzeitig in <strong>de</strong>m für einen längeren Zeitraum<br />

gültigen Rahmenentwicklungsplan <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz <strong>de</strong>s<br />

Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />

Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />

<strong>bei</strong>nhaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> Text <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz<br />

flächengenaue Aussagen und Fachplanungen. Dies<br />

ist ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch !<br />

Da seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

viele Vorschläge <strong>de</strong>s BNU mit <strong>de</strong>m Argument, die<br />

Fachplanungen und das Flächen<strong>de</strong>tail betreffend,<br />

abgelehnt wur<strong>de</strong>n, wird hier offensichtlich nicht mit<br />

einheitlicher <strong>Planung</strong>smethodik gear<strong>bei</strong>tet. Wir bitten<br />

um Klärung.<br />

teilweise Berücksichtigung Den zu sichern<strong>de</strong>n Funktionen liegen die Verordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutzgebiete, soweit vorhan<strong>de</strong>n, zu Grun<strong>de</strong>. Für das NSG<br />

"Alte Burg <strong>bei</strong> Gernro<strong>de</strong>" besteht das Schutzziel<br />

u.a."...Entwicklung von Forsten zu naturnahen<br />

Waldgesellschaften...". Daher sinngemäße<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> zu sichern<strong>de</strong>n Funktion von "...Laubwäl<strong><strong>de</strong>r</strong>..." in<br />

"Mischwäl<strong><strong>de</strong>r</strong>".<br />

Hier<strong>bei</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach §<br />

3 Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />

sachlich bestimmten o<strong><strong>de</strong>r</strong> bestimmbaren, abschließend<br />

abgewogenen textlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeichnerischen Festlegungen<br />

sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 515 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

439-19 Zu XXI :Müncheberg<br />

Dazu treffen wir unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t die gleiche Aussage wie<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum 1. Entwurf. Diese<br />

Stellungnahme wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> abgelehnt -<br />

auch hier mit <strong>de</strong>m Hinweis darauf, dass die<br />

Regionalplanung rahmensetzend sei und die<br />

Regionalplanung keine Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachplanung<br />

übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />

klar aus: "Es müssen für diesen und analoge<br />

Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n". Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />

"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />

Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />

ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />

aus <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>wäl<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Region - nach Wegbruch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> traditionellen Bewirtschaftung ? Deswegen<br />

ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen<br />

um die Kernaussage: Es ist ein <strong>de</strong>m Schutzziel<br />

entsprechen<strong>de</strong>s Pflegemanagement erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ( zu<br />

entwickeln, zu erproben, anzuwen<strong>de</strong>n).<br />

439-20 Seite 17 Zu XXXII:<br />

Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis: Real<br />

erfolgen ein <strong>de</strong>m Schutzziel nicht entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

starker Holzeinschlag und eine nur mangelhafte<br />

Freihaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flachmoore im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Wasserschie<strong>de</strong>nmoores.<br />

keine Berücksichtigung Die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für NSG ist<br />

ureigenste Naturschutzplanung und keine Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>.<br />

Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele und<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />

ROG an öffentliche Stellen gerichtet. Sie entfalten keine<br />

rechtliche Bindungswirkung hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung von<br />

land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>de</strong>s<br />

Privatrechts, dies kann nur die zuständige Fachbehör<strong>de</strong> nach<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Fachrecht regeln.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 516 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

439-21 Seite 18, Z 4:<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Nutzungskonfliktes hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang vor <strong>de</strong>m Schutz von<br />

Natur und Landschaft.<br />

Wenn dies so gelten soll, kann nicht das<br />

unmittelbare Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz erklärt wer<strong>de</strong>n. Das eigentliche<br />

Selketal im Harz kann <strong>bei</strong> Gültigkeit von Z 4 nicht<br />

gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz und Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />

aktuell <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong><strong>de</strong>r</strong> mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />

wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />

übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />

nicht FFH-Schutzgebiet sein.<br />

Eine Lösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Problematik könnte darin bestehen,<br />

dass nur die Selkenebentäler (im Harzbereich)<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind.<br />

Eine Problemlösung wäre auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf die<br />

Hochwasser-Rückhaltebecken im eigentlichen<br />

Selketal (im Harz), <strong>de</strong>nn nur diese sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Konfliktpunkt. Zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes im eigentlichen Selketal (im<br />

Harz) ( z. B. Sicherung von Überflutungsbereichen,<br />

Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbauung <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsohle usw.) bestehen<br />

keine Nutzungskonflikte.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4<br />

LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum Schutz<br />

von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />

ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz-Begründungsteil aufgenommen. Die übernommene<br />

LEP-Festlegung regelt lediglich das Verhältnis zwischen VRG-<br />

Natur und Landschaft sowie VRG-Hochwasserschutz, wenn<br />

ausnahmsweise eine Überlagerung vorgenommen wur<strong>de</strong>. Im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Selketals, welches das gleichnamige VRG Natur<br />

und Landschaft quert, erfolgt keine solche Überlagerung. Im<br />

unmittelbaren Selkebereich ist das VRG-Hochwasserschutz<br />

und angrenzend erst das VRG Natur und Landschaft<br />

ausgewiesen. Diese Darstellung beruht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gleichartigen LEP-Festlegungen im Selketal (lediglich im REP<br />

örtlich konkretisiert).<br />

Im übrigen heißt es sowohl im LEP als auch im REP (jeweils im<br />

Begründungsteil zum Pkt. "Vorranggebiete"), dass Schutz- und<br />

Nutzungsfunktionen im Raum, die aufgrund an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

gesetzlicher Vorschriften gewährt wer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu gewähren<br />

sind, von <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>s- bzw. regionalplanerischen<br />

Prioritätenfestlegung unberührt bleiben.<br />

Im REPHarz wird auf eine standortkonkrete regionalplanerische<br />

Festsetzung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal<br />

verzichtet (siehe hierzu auch <strong>Abwägung</strong> zum Pkt. 5.1.1, z.B.<br />

Datensatz 85-3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Ballenstedt).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 517 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

439-1 Die anstehen<strong>de</strong> Problematik soll hier am Beispiel<br />

unserer Hinweise zum Punkt 5.2.3.<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems ver<strong>de</strong>utlicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir hatten in unserer Stellungnahme festgestellt:<br />

"...Das Problem besteht nicht im Fehlen eines<br />

ökologischen Verbun<strong>de</strong>s weniger großer Kernzonen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vernichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> biologisch tatsächlich<br />

wichtigeren kleinen Verbundsysteme. In <strong>de</strong>n letzten<br />

Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />

umgepflügt o<strong><strong>de</strong>r</strong> im besten Fall in einen<br />

Monograsstreifen umgewan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Nichts hat<br />

diesen Vorgang aufgehalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenigstens<br />

gebremst. Da<strong>bei</strong> hätte je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgang ( <strong>de</strong>s<br />

Feldrainvernichtens) mit <strong><strong>de</strong>r</strong> heute in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis<br />

gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert<br />

wer<strong>de</strong>n können...."<br />

Sie konnten unserer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach konkreteren<br />

Handlungsvorgaben nicht entsprechen und teilen uns<br />

für <strong>de</strong>n konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems berücksichtigt sowohl<br />

die naturschutzfachlichen <strong>Planung</strong>en als auch die<br />

forstliche Rahmenplanung. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

Biotopverbun<strong>de</strong>s auf örtlicher Ebene sind die<br />

Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich<br />

und überfachlich und nicht flächenscharf, das ist im<br />

Maßstab 1 : 100 000 nicht möglich."<br />

439-2 Seite 21 <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s REPHarz wer<strong>de</strong>n unter<br />

Punkt 5.2.3. unter Z 3 Position 20 die<br />

Seweckenberge <strong>bei</strong> Quedlinburg als ein<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verbundsystems festgelegt. Gera<strong>de</strong> in diesem<br />

Gebiet gibt es praktisch keine Feldraine mehr. Sie<br />

wur<strong>de</strong>n nahezu restlos umgepflügt und dies in<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holung. Daran hat auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>svorgang Ökologisches Verbundsystem <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt. <strong>Planung</strong> von<br />

Biotopverbundsystemen im Landkreis Quedlinburg<br />

Stand Mai 2005 -also die örtliche Fachplanung-<br />

nichts geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, ja nicht einmal das Problem<br />

dargestellt. Das <strong>Planung</strong>sziel "VBG für ein ÖVS" im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung erweist sich in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Realität so eher als unverbindliche und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umsetzungspraxis unwirksame Absichtserklärung.<br />

Kenntnisnahme Es ist rechtlich nicht möglich, regionalplanerisch in <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> dargestellten räumlichen Genauigkeit zu planen; <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan ist im Maßstab 1:100.000 zu<br />

erstellen (§ 7 Abs. 4 LPlG) und kann nur auf min<strong>de</strong>stens<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Biotopverbundplanungen eingehen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />

Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />

sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />

Steuerung möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 518 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems<br />

439-3 Wenn es ein Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />

Naturausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region zu erhalten und zu<br />

mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Notwendigkeit zu Kernpunkten auch grundsätzlich<br />

dargelegt wer<strong>de</strong>n, wie dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Zum Stichwort Biotopverbund gehören auch<br />

Aussagen z. B. zur Be<strong>de</strong>utung von Feldrainen, zum<br />

Umgang mit Feldrainen und Festlegungen zum<br />

Erhalt von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies<br />

nicht eine Fachplanung dar. son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Vorgabe<br />

dafür, wie gestellte Ziele auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>n Detail-Fachplanungen auch erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n können. Solche Kernpunkte <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />

- Die zukünftige Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Offenflächen<br />

- Der Umgang mit Verbuschung und Verwaldung<br />

- Schutz und Bestandsentwicklung sehr seltener<br />

Tier- und Pflanzenarten von bun<strong>de</strong>sweiter bzw.<br />

europäischer Be<strong>de</strong>utung<br />

- Das Management <strong><strong>de</strong>r</strong> Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>waldbewirtschaftung<br />

- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Nutzwäl<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Produktivität<br />

- Die Zuordnung von Flächen für <strong>de</strong>n Anbau<br />

bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />

regionalen <strong>Planung</strong> bedarf.<br />

439-22 Wir wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen hier unsere Stellungnahme zum 1.<br />

Entwurf. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n<br />

Aufbau eines ökologischen Verbundsystems: Es<br />

bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen<br />

Detailplanung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmensetzung im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Basis für die lokale<br />

Fachplanung und dies min<strong>de</strong>stens für folgen<strong>de</strong><br />

Elemente von Verbundsystemen:<br />

- Be<strong>de</strong>utung/ Nutzung von Ackerrandsreifen und<br />

Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />

- Netz von Laichgewässern;<br />

- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />

- Feldgehölze;<br />

- Feldhecken, Winschutzstreifen.<br />

keine Berücksichtigung Hierfür sind das Landschaftsprogramm LSA, die<br />

Landschaftsrahmenpläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise und die<br />

Landschaftspläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommunen zu erar<strong>bei</strong>ten, die dann im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan zu berücksichtigen sind.<br />

Umgedreht <strong>bei</strong>nhaltet <strong><strong>de</strong>r</strong> REPHarz aber auch neben <strong>de</strong>n Zielund<br />

Grundsatzfestlegungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VRG Natur und Landschaft<br />

und <strong>de</strong>n VBG-ÖVS (die auch nur in diesen Gebieten gelten)<br />

auch weitere allgemeine Grundsätze (Pkt. 3, z.B. G 3-4 und 7-<br />

1) sowie einzelfachliche Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung zu Natur<br />

und Landschaft (Pkt. 7.1), die zu großen Teilen sinngemäß die<br />

vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgeführten Aspekte als Vorgaben für die<br />

öffentlichen Stellen, bezogen auf die gesamte <strong>Planung</strong>sregion,<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 519 von 610


TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

439-23 Unter Punkt 3 wird das Gebiet um <strong>de</strong>n Bicklingsbach<br />

genannt. Der <strong>de</strong>m Entwurf <strong>bei</strong>gefügten Karte kann<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n , was damit gemeint ist: Ein<br />

breiter Waldstreifen <strong>bei</strong>dseits <strong>de</strong>s Bicklingsbaches<br />

zwischen Quedlinburg (hier En<strong>de</strong> im Stadtgebiet<br />

bzw. direkt an <strong><strong>de</strong>r</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />

Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>de</strong>s<br />

Baus <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 n) und Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> und damit <strong>de</strong>m<br />

Harzwaldmassiv und dies auf bestem uraltem<br />

Ackerbo<strong>de</strong>n. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />

wür<strong>de</strong> eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />

Ackerebene nördlich und östlich von Quedlinburg<br />

schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />

verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />

auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />

völlig unrealistisch. Laut 5.2.4. Z 1 ist das Nördliche<br />

Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />

Deswegen ist unter 5.2.8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um<br />

<strong>de</strong>n Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch<br />

wäre die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu<br />

prüfen.<br />

Uferrandstreifen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Breite <strong>bei</strong><strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bäche könnten - dies wäre realistischer und<br />

wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, z. B. inklusive Schaffung von Laichgewässer.<br />

439-24 Die entstehen<strong>de</strong> Bergbaufolgelandschaft nach<br />

Abbau von San<strong>de</strong>n und Kiesen in <strong>de</strong>n Flussauen<br />

sollte generell als Vorbehaltsgebiet für partielle<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Erstaufforstung ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Beispiel: Bo<strong>de</strong>aue Quedlinburg/Ditfurt nach<br />

Auskiesung.<br />

keine Berücksichtigung Entscheidung noch offen nein<br />

siehe Datensatz205-25 (BNU Lan<strong>de</strong>sverband)<br />

keine Berücksichtigung Rahmensetzend ist hier Pkt. 7.1 G 13, weitere Festlegungen<br />

obliegt <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n. Zuständige Fachbehör<strong>de</strong>n<br />

entschei<strong>de</strong>n im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung von<br />

Hauptbetriebsplänen/Sanierungsplänen <strong>bei</strong> Abbauvorhaben<br />

über entsprechen<strong>de</strong> Nachnutzungen, die keineswegs immer<br />

eine Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung <strong>bei</strong>nhalten müssen, weil die<br />

Standortbedingungen recht verschie<strong>de</strong>n sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 520 von 610


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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

439-25 Zu Z 1 :<br />

Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />

geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />

Negativ beeinflusst wer<strong>de</strong>n das<br />

Hauptverbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Roten Milan und das<br />

Fluggebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> im Hakel vorkommen<strong>de</strong>n Adlerarten.<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stadt Wegeleben (2002) erfolgte auf Grundlage <strong>de</strong>s seinerzeit<br />

gelten<strong>de</strong>n REP sowohl für das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet Wind, welches<br />

nunmehr <strong>de</strong>ckungsgleich mit <strong>de</strong>m im REPHarz ausgewiesenen<br />

EG ist, als auch für eine weitere <strong>de</strong>utlich größere EG-<br />

Erweiterung eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Beeinträchtigung <strong>de</strong>s EU SPA "Hakel", die<br />

seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>. In 2004 wur<strong>de</strong> die FFH-Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebietsflächen im Bereich Wegeleben und Gröningen<br />

nochmals bestätigt ("Schwelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Erheblichkeit <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Windfarmen am Speckberg in Gröningen<br />

und Wegeleben wird nicht überschritten"). Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung zum REPHarz wur<strong>de</strong>n die betroffenen Belange<br />

<strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nochmals gutachterlich geprüft. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Berücksichtigung dieser Ergebnisse für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s EG<br />

(Gröningen-)Wegeleben im REP-<strong>Abwägung</strong>sprozess ist jedoch<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />

Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />

beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

genehmigt wur<strong>de</strong>n. Dies ist angesicht <strong><strong>de</strong>r</strong> baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung umso wichtiger, <strong>de</strong>nn<br />

ohne eine rechtssichere räumliche Einschränkung dieser<br />

Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />

Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch <strong>de</strong>m<br />

Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> uns<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen ist davon auszugehen, dass die<br />

betroffenen Belange <strong>de</strong>s Vogelschutzes in <strong>de</strong>n konkreten<br />

Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wur<strong>de</strong>n (mit o.g.<br />

Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s Konfliktpotentials zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung und <strong>de</strong>m EU SPA "Hakel" wur<strong>de</strong> jedoch<br />

bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz auf die ursprünglich<br />

<strong>de</strong>utlich größere EG-Erweiterung, <strong><strong>de</strong>r</strong> noch 2001/2004 durch<br />

die obere Naturschutzbehör<strong>de</strong> eine FFH-Verträglichkeit für 20<br />

WEA-Standorte auf fast 400 ha Fläche allein im Bereich<br />

Wegeleben attestiert wur<strong>de</strong>, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgenommen. Damit<br />

ist das jetzige, <strong>de</strong>mgegenüber stark reduzierte EG bereits<br />

nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant . Eine<br />

relevante Zahl weiterer WKA-Standorte im EG ist damit nicht<br />

mehr möglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

439-26 Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>de</strong>sheim - Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>shausen -<br />

Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />

Win<strong>de</strong>nergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht<br />

als Vorranggebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n. Das Gebiet<br />

ist Hauptfluggebiet <strong>de</strong>s Roten Milan zwischen Huy<br />

und Fallstein.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

439-27 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel-<br />

und Tourismusprojekt Albrechtshaus und Stapelburg<br />

Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />

mehr in <strong>Planung</strong>.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

439-28 Zu G 13:<br />

Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />

ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />

nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, weil<br />

eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />

Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />

darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art) für<br />

die touristische Nutzung über die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

bestehen<strong>de</strong>n Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Im Bereich <strong>de</strong>s jetzigen VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />

Rohrsheim war bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogrammes Mag<strong>de</strong>burg von 2000 ein (noch<br />

größeres) Eignungsgebiet für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich<br />

Bau- und BImSchG-Genehmigungen für ca. 40 WKA in diesem<br />

Bereich erteilt. Die Greifvogelproblematik ist bekannt und wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>swegen in die Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz gutachterlich<br />

vertiefend geprüft, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass dieses Windgebiet<br />

prinzipiell im REPHarz ausgewiesen wer<strong>de</strong>n kann. Auf die<br />

großflächigen Erweiterungswünschen eines Windparkbetreibers<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anliegergemein<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> jedoch, auch aus<br />

Vorsorgegrün<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes,<br />

verzichtet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Sowohl <strong>bei</strong>m Albrechtshaus als auch <strong>bei</strong>m Eurocamp<br />

Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n und vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehen<strong>de</strong><br />

Meinungen, auch im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Auslegung <strong>de</strong>s REPHarz, sind<br />

uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegebene Vermutung<br />

kann durch unsere Kenntnisstän<strong>de</strong> nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />

einer "Freigabe" <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />

dieser Grundsatz wohl kaum gleichzusetzen.<br />

Teilbereiche von Talsperren wer<strong>de</strong>n im Harz schon seit vielen<br />

Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />

gefragt sein, so sind diese ohnehin mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13<br />

genannt, sind die Belange <strong>de</strong>s Trinkwasser-, Natur- und<br />

Hochwasserschutzes und wasserwirtschaftlichen Belange<br />

vorrangig zu berücksichtigen. In je<strong>de</strong>m Fall sind auch die<br />

Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes entsprechend G 13 zu beachten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

439-4 Unsere Hinweise zum 1. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz, die<br />

mit <strong>de</strong>m Verweis auf "kommunale Fachplanungen"<br />

im 2. Entwurf keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n<br />

haben, machen wir <strong>de</strong>swegen unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t weiter<br />

geltend. Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />

entsprechen<strong>de</strong>n kommunalen flächengenauen<br />

Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz ausgerichtet sind.<br />

Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />

Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />

Speisung <strong>de</strong>s Grundwassers in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ackerebene<br />

(Sicherung eines Min<strong>de</strong>stwasserstan<strong>de</strong>s von Bo<strong>de</strong><br />

und Selke - vorausschauen<strong>de</strong> Reaktion auf<br />

Klimaän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen).<br />

439-5 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Einleitung <strong>de</strong>s 2. Entwurfs <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanung und auf die Pflicht<br />

verwiesen, diese durch die regionalen<br />

Entwicklungspläne (weitestgehend i<strong>de</strong>ntisch) zu<br />

untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />

es nicht auch eine zu beachten<strong>de</strong> <strong>bei</strong>dseitige<br />

Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />

Festlegungen im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan von 1999<br />

unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />

übernehmen. <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne sollten<br />

ein Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> mittelfristigen <strong>Planung</strong> sein, also<br />

vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />

berücksichtigen. Lan<strong>de</strong>sentwicklungspläne können in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine<br />

Teilsumme von Festlegungen sein, die bereits in<br />

aktuelleren regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

enthalten sind. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> heute einzuleiten<strong>de</strong><br />

zukünftige Umgang mit Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlagswasser sollte<br />

zu einem solchen Herangehen zwingen.<br />

Kenntnisnahme In <strong>de</strong>n einzelfachlichen Grundsätzen sind dazu Aussagen<br />

getroffen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />

aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan zu entwickeln. Die darin<br />

festgelegten Ziele und Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung sind zu<br />

übernehmen und, soweit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zu konkretisieren und zu<br />

ergänzen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

442-29 Aus STN zum 1. Planentwurf (hier erneut<br />

vorgetragen, siehe Datensatz 442-1):<br />

Insgesamt scheint <strong><strong>de</strong>r</strong> REP-Entwurf nicht reich an<br />

neuen regional strukturschaffen<strong>de</strong>n Konzepten.<br />

Insofern beantragen wir, <strong>de</strong>n zentralen<br />

Leitbildgedanken auf S. 5 wie folgt zu ergänzen: "Die<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz - eine innovative Wirtschafts-<br />

und<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehrsregion in attraktiver Natur- und<br />

Kulturlandschaft auf <strong>de</strong>m Wege zu einer Pilotregion<br />

für ein langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />

Natur und Technik - mit hohen Anteilen<br />

luftreinhalten<strong><strong>de</strong>r</strong> heimischer erneuerbaren Energien".<br />

3 Allgemeine Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

442-30 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Im weiteren REP - Textverlauf sollten die<br />

erneuerbaren Energien unter G 7-2 und G 8-1 auf S.<br />

7 und G 8-7, G 9-1, G 9-2 auf S. 8 bzw.<br />

entsprechend auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung auf S. 10<br />

entsprechend <strong>de</strong>utlich hervorgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

442-31 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

In <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen unter 4.2 auf S.12<br />

und auf S. 16 unter Z 11 (1. Planentwurf) sollte man<br />

möglicherweise <strong>de</strong>n vorstehend skizzierten<br />

erweiterten erneuerbare Energien-<br />

Energieschwerpunkt <strong>de</strong>s Grundzentrums<br />

Dar<strong>de</strong>sheim hinzufügen.<br />

keine Berücksichtigung Das Leitbild für die <strong>Planung</strong>sregion ist bewusst allgemein<br />

gehalten, um eine größtmögliche Entwicklungsvielfalt in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion zuzulassen. Die Nutzung erneuerbarer<br />

Energien spiegelt sich bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong>de</strong>s<br />

Leitgedankens "langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />

Natur und Technik" wie<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Grundsätze stellen überwiegend Übernahmen<br />

aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Die mehrfache Benennung von<br />

einzelnen Wirtschaftszweigen, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energiegewinnung, ist mit <strong>de</strong>m allgemeinen Charakter <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Pkt. 3 <strong>de</strong>s REPHarz festgelegten allgemeinen Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung nicht vereinbar. Die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regenerativen Energiegewinnung wird im G 7-2 (Klimaschutz)<br />

bereits <strong>de</strong>utlich.<br />

Bis auf G 8-7 stellen alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Grundsätze komplette LEP-Übernahmen dar ("sind zu<br />

übernehmen"). In G 8-7 wird auf Sicherung/Schaffung<br />

zukunftsorientierter Ar<strong>bei</strong>tsplätze abgestellt, ohne auf eine<br />

spezielle Wirtschaftsbranche abzustellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Unterteilung und Definition <strong><strong>de</strong>r</strong> Typen <strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Räume<br />

erfolgte durch das LEP-LSA. Diese Vorgaben sind nach § 6<br />

Abs. 1 LPlG zu übernehmen.<br />

Unter Pkt 4.3 (zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung) erfolgte in G 11<br />

lediglich eine namentliche Aufzählung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

442-32 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Unter 5.1.4 muss klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

erneuerbaren Energien Energie- und NaWaRo-<br />

Produktion gera<strong>de</strong> nicht einen Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

einen <strong><strong>de</strong>r</strong> wesentlichen zukünftigen Aspekte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft darstellt.<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

442-33 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

In 5.1.5 könnten erneuerbare Energien als typische<br />

Nachnutzungen konventioneller Rohstoffgewinnung<br />

aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA;<br />

Dem Vorrang Landwirtschaft steht die Produktion<br />

nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe nicht entgegen. Im Gegenteil, die<br />

Produktion nachwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe ist ein Ar<strong>bei</strong>tsfeld <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft. Ein großflächiger Flächenentzug durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Nutzungen, die die landwirtschaftliche Produktion unmöglich<br />

machen, sind jedoch ausgeschlossen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu <strong>de</strong>n VRG für Rohstoffgewinnung dienen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> raumordnerischen Sicherung standortgebun<strong>de</strong>ner<br />

mineralischer Bo<strong>de</strong>nschätze. Die erneuerbaren Energien<br />

wer<strong>de</strong>n v.a. im Pkt. 5.3 und 7.9 <strong>de</strong>s REPHarz behan<strong>de</strong>lt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-2 STN vom 04.05.07:<br />

Als nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong><strong>de</strong>r</strong> Investor im LK Halberstadt,<br />

die wir in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren bereits Aufträge<br />

von über 80 Mio. € regional im Umkreis von 60 km -<br />

mit entsprechend zusätzlichen Ar<strong>bei</strong>tsplatzeffekten -<br />

vergeben haben, halten wir es für nicht sachgerecht,<br />

dass uns durch eine Reduzierung <strong>de</strong>s bisher<br />

rechtsgültigen Eignungsgebietes Dar<strong>de</strong>sheim-<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim von ca. 380 ha auf nur noch<br />

250 ha zentrale Grundlagen für erhebliche<br />

Investitionen gestrichen wer<strong>de</strong>n. Wir sehen damit<br />

auch unseren lang angelegten Bemühungen zur<br />

Schaffung einer eigenständigen regionalen<br />

Energieversorgung basierend auf heimischen<br />

regenerativen Energieträgern mit Schaffung<br />

entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlicher Wirtschaftskraft <strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>n entzogen. Die Region hätte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Energietechnik, -sicherheit und <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />

Energiepreisen einmalige Chancen mit vielen<br />

ökonomischen Zusatzeffekten, diese lassen sich<br />

aber kaum mit angelegten Bremsen entwickeln.<br />

keine Berücksichtigung Die Ergänzungen zu <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogrammen<br />

(2000) sind im Zuge <strong>de</strong>s Urteils <strong>de</strong>s OVG LSA vom 11.11.2004<br />

für nichtig erklärt wur<strong>de</strong>n. Folglich ist das "alte" Eignungsgebiet<br />

(EG) Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben gemäß REP2000 seit 2005<br />

nicht mehr rechtsgültig. Der jetzt vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte<br />

Windpark am Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur<br />

ca. 2/3 <strong>de</strong>s seinerzeit im REP2000 ausgewiesenen EG ein. Für<br />

die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />

südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />

jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach<br />

unserer Kenntnis im Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REP2000 bzw. bis<br />

heute keine Bau-/BImSchG-Genehmigungen für weitere WKA-<br />

Standorte beantragt. Die Gemein<strong>de</strong> wünschte die EG-<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79<br />

(Vermeidung einer Einkreisung durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte<br />

das alte EG bis ca. 500 m an die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

alte, bisher nicht überbaute, ortsnahe EG-Teil gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind zurückgenommen wur<strong>de</strong>. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong><br />

allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

ausnahmesweise wegen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom<br />

1.000 m-Abstand (Kriteriennummer 1) abgewichen (bis 800 m<br />

an Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit<br />

seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich gröber geplant<br />

wur<strong>de</strong> als im REPHarz und Teilflächen aufwies, die für eine<br />

Bebauung mit WKA ohnehin nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n (z.B.<br />

o.g. ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße mit<br />

Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />

südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />

Teilflächen wur<strong>de</strong> das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />

und sogar noch in Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare<br />

Fläche erweitert. Damit wird regionalplanerisch eine<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s gegenwärtigen Windparks um einige WKA-<br />

Standorte ermöglicht, <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt schon zu <strong>de</strong>n größten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz bzw. lt. Fachzeitschrift "neue Energie"<br />

(02/2007) zu <strong>de</strong>n größten in ganz Sachsen-Anhalt gehört.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 526 von 610


TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-3 STN vom 04.05.07:<br />

Wenn die RPG die damit verbun<strong>de</strong>nen Chancen<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>n statt eindämmen und Voraussetzungen<br />

schaffen will für stärkere Wirtschaftskraft im<br />

<strong>Planung</strong>sraum, macht es allerdings keinen Sinn,<br />

über die bestehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben (z.B.<br />

Naturschutz, TA Lärm o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stand- und<br />

Verkehrssicherheit) hinaus schärfere<br />

Abstandskriterien einzuführen, zumal diese in <strong>de</strong>m<br />

laufen<strong>de</strong>n immissionsrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zum Windpark Druiberg<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> von Bürgern, von <strong><strong>de</strong>r</strong> RPG selbst o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch<br />

von <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n nicht eingefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>n. So<br />

halten wir es für wenig sachorientiert, wenn<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n nach Fachgutachten mit Einzel-<br />

und Typenprüfungen die WKA - Standsicherheit<br />

attestieren und die Lan<strong>de</strong>s- und<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßenbehör<strong>de</strong>n infolge<strong>de</strong>ssen 100 m<br />

Straßenabstand akzeptieren, und die RPG <strong>de</strong>nnoch<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s "Kippschutzes" und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"präventiven Gefahrenabwehr im Straßenverkehr"<br />

200 m Abstand for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wodurch im Windpark<br />

Dar<strong>de</strong>sheim 9 laufen<strong>de</strong>n und zusätzlich 3<br />

genehmigten WKA - Standorten die dauerhafte<br />

Zulässigkeit entzogen wird - mit allen negativen<br />

Folgen für das Unternehmen, die Gemein<strong>de</strong>n und<br />

Vereine, die regionale Wirtschafts- und Steuerkraft<br />

wie auch für <strong>de</strong>n Klimaschutz. Auch "vorbeugen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Immissionsschutz hinsichtlich potentieller<br />

Siedlungserweiterungsflächen" wirkt an <strong>de</strong>n Haaren<br />

her<strong>bei</strong>gezogen, wenn die Kommune nichts plant und<br />

<strong>de</strong>m Windpark hier ausdrücklich Vorrang einräumt.<br />

Allen örtlich Beteiligten erscheint diese<br />

Vorgehensweise als unverständliche Bürokratie, die<br />

zu juristischer Überprüfung und Regressansprüchen<br />

herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> lan<strong>de</strong>splanerischen Vorschriften ist es<br />

Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung in Sachsen-Anhalt, die<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame Win<strong>de</strong>nergienutzung planvoll in VRG-/EG-<br />

Wind zu konzentrieren. Gemäß lfd. Rechtsprechung kann dies<br />

nur auf Grundlage eines schlüssigen gesamträumlichen<br />

<strong>Planung</strong>skonzeptes erfolgen, welches durchaus auf global und<br />

pauschalierend festgelegten Kriterien ausgerichtet ist, z.B. um<br />

etwa immissionschutzrechtlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> sicheren Seite zu sein<br />

(am Vorsorgegrundsatz orientierte <strong>Planung</strong>). Wür<strong>de</strong> diese<br />

Vorgehensweise nicht im REPHarz-Aufstellungsverfahren<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n, wäre die Rechtmäßigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g.<br />

regionalplanerischen Konzentration <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

nicht gegeben. Im übrigen hat das Verwaltungsgericht<br />

Mag<strong>de</strong>burg im Urteil vom 26.11.2006 (Az. 4 A 440/05MD)<br />

festgestellt, das die Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz zur<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Privilegierung gemäß<br />

§ 35 BauGB keine "Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsplanung" darstellt.<br />

Seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt<br />

wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n REPHarz als Min<strong>de</strong>stabstand zwischen VRG-/EG-<br />

Wind und Bun<strong>de</strong>s- und Landstraßen zur Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sicherheit und Leichtigkeit <strong>de</strong>s Verkehrs ein Min<strong>de</strong>stabstand<br />

von Anlagenhöhe + 50 m empfohlen. Unter Berücksichtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> heute und künftig gängigen WKA -Höhen von<br />

durchschnittlich von 150 bis 200 m wur<strong>de</strong> diese Empfehlung im<br />

wesentlichen übernommen. Die Windpark Druiberg GmbH hat<br />

in ihrer Stellungnahme zum Kriterienkatalog-Wind (in 1. und 2.<br />

Anhörungsphase zum REPHarz vorgetragen) das hier zu<br />

Grun<strong>de</strong> gelegte Kriterium Nr. 3 (Abstän<strong>de</strong> zu Straßen) nicht<br />

bemängelt. Weiteres zu <strong>de</strong>n WKA in Straßennähe siehe<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein zum Pkt.<br />

5.3.2. <strong>de</strong>s REPHarz (VRG-Wind, Datensatz 54-20).<br />

Im übrigen geht selbst die Windpark Druiberg GmbH (siehe<br />

Datensatz Nr. 442-7 zum Pkt. 5.3.2. <strong>de</strong>s REPHarz) von 6 MW-<br />

Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als künftigen<br />

Standard aus, die einen Min<strong>de</strong>stabstand von ca. 5<br />

Rotordurchmesser erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />

gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>bei</strong> einem Repowering <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA in ca.<br />

15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

stehen<strong>de</strong> WKA-Standorte im VRG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> bebaut wer<strong>de</strong>n. Repowering von Windkraftanlagen ist<br />

nach allgemeinem Verständnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatz von vielen kleineren<br />

Alt-WKA durch weniger, aber leistungsfähigere WKA (siehe<br />

z.B. Hintergrundinformation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Win<strong>de</strong>nergie<br />

e.V. von 08/2005). Folglich sollen diese künftigen WKA-<br />

Standorte im optimierten VRG-/EG-Wind positioniert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit genehmigten WKA, die sich außerhalb <strong>de</strong>s VRG-<br />

/EG-Wind befin<strong>de</strong>n, besitzen Bestandsschutz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-4 STN vom 04.05.07:<br />

In diesem Zusammenhang machen wir ebenfalls<br />

unseren am 20.04.2005 an die RPG per email<br />

abgesandten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n<br />

Kriterienkatalog zum Gegenstand dieser Eingabe<br />

(Anlage 2). Selbst wenn diese aus formellen<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht beachtet wer<strong>de</strong>n sollte, unterstreichen<br />

wir, dass es in allen umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />

inzwischen nicht nur eine hohe Akzeptanz für <strong>de</strong>n<br />

Energiepark Druiberg in seiner bisherigen<br />

Aus<strong>de</strong>hnung von rund 380 ha gibt, und dass die<br />

direkt umliegen<strong>de</strong>n Ortschaften innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong>n Aue-Fallstein und Huy sogar <strong>de</strong>utlich<br />

Erweiterungen über die bisherigen 380 ha hinaus<br />

beantragt haben und diese Erweiterungen aus<br />

unserer Sicht mit <strong>de</strong>n Spielräumen <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Kriterienkataloges weitgehend<br />

übereinstimmen (siehe Auswertung von Dipl.-Ing.<br />

Steffen vom 7.7.2006, Anlage 3).<br />

Es stellt sich die sehr ernsthafte Frage, ob es<br />

angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> starken Belange<br />

- <strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlichen nationalen und internationalen<br />

Klimaschutzverpflichtungen,<br />

- <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen <strong>Planung</strong>shoheit und <strong><strong>de</strong>r</strong> vom<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber in § 35 BauGB für je<strong>de</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> vorgesehenen baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie sowie<br />

- <strong><strong>de</strong>r</strong> für alle Teilräume berechtigten<br />

(unterschiedlichen) wirtschaftspolitischen<br />

Entwicklungschancen gerechtfertigt und noch<br />

ausgewogen sein kann, wenn z.B. touristische<br />

Belange eines Teilraums an<strong><strong>de</strong>r</strong>e vom Tourismus<br />

bisher weniger profitieren<strong>de</strong> Regionen so weit<br />

überprägen, dass dort an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Wirtschaftskraftoptionen unterdrückt wer<strong>de</strong>n, ohne<br />

dass dies <strong>de</strong>n "Einschränkungsregionen"<br />

wirtschaftspolitisch ausgeglichen wird.<br />

keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zum 1. Planentwurf vermerkt, kam<br />

eine Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Druiberg GmbH vom<br />

20.04.05 zum Kriterienkatalog-Wind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle nicht<br />

an. In <strong><strong>de</strong>r</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

(Amtsblätter <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion) eingeräumten<br />

Einwendungsfrist von 3 Monaten wur<strong>de</strong>n generell keine<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken vorgetragen.<br />

Der bisher genehmigte Windpark Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-<br />

Rohrsheim ist nicht 380 ha, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ca. 250 ha groß. Es<br />

bestehen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> großflächigen<br />

Erweiterungswünsche durch Herrn Steffen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewertung<br />

durch die RegPlGHarz, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umweltprüfung, <strong>bei</strong> einigen Kriterien <strong>de</strong>utlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Auffassungen. Z.B. wer<strong>de</strong>n seitens Herrn Steffen ohne<br />

entsprechen<strong>de</strong> Belege die Kriterien Landschafts- und Ortsbild<br />

sowie Vogelschutzgebiet als nicht relevant eingestuft, obwohl<br />

gera<strong>de</strong> diese Kriterien nachweisbar (siehe Umweltbericht bzw.<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein, Datensatz 54-<br />

21) <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gewünschten Erweiterung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind ein<br />

erhöhtes Konfliktpotenzial aufweisen.<br />

Wie im Datensatz 442-3 ausgeführt, wird die baurechtliche<br />

Privilegierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung durch die Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgesetzgebers in Sachsen-Anhalt<br />

(Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan), durch die Regionalplanung gemäß<br />

<strong>de</strong>m in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB eingeräumten<br />

<strong>Planung</strong>svorbehalt räumlich gesteuert.<br />

Eine nicht ausgewogene, regionalplanerische Rahmensetzung<br />

für die unterschiedlichen Teilräume <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion durch<br />

<strong>de</strong>n REPHarz ist nicht ersichtlich. Es ist zwar richtig, dass ca.<br />

1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion (Harzgebirge und Harzrand) u.a. wegen<br />

seiner immensen touristischen Be<strong>de</strong>utung von Windgebieten<br />

"freigehalten" wur<strong>de</strong>. Als regionaler Ausgleich wur<strong>de</strong>n dafür in<br />

<strong>de</strong>n weiteren Harzvorlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n verstärkt VRG-/EG-Wind<br />

ausgewiesen (v.a. im Nordöstlichen Harzvorland) , so dass<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichtes Mag<strong>de</strong>burg (siehe<br />

Datensatz 442-3) insgesamt in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Windkraftnutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen<br />

wur<strong>de</strong>. Obwohl im eigentlichen Harzgebiet keine VRG-/EG-<br />

Wind ausgewiesen wer<strong>de</strong>n und dort auch nur sehr wenige alte<br />

Einzelanlagen stehen, besitzt die <strong>Planung</strong>sregion zum En<strong>de</strong><br />

2006 eine gleich hohe installierte WKA-Leistung je 1.000 km²<br />

wie die <strong>de</strong>utschen Küstenlän<strong><strong>de</strong>r</strong> bzw. fast doppelt soviel (Faktor<br />

1,8) wie die weiteren <strong>de</strong>utschen Binnenlän<strong><strong>de</strong>r</strong> (Vergleich eigene<br />

Angaben zur <strong>Planung</strong>sregion und DEWI-Angaben für<br />

Gesamt<strong>de</strong>utschland). Dazu tragen auch die 3 VRG-/EG-Wind<br />

im Alt-Landkreis Halberstadt <strong>bei</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-11 STN vom 04.05.07:<br />

Auch zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Chancen für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

einer später unabhängigen regionalen<br />

Energieversorgung mit hohen zusätzlichen<br />

Wirtschaftskraftpotentialen für <strong>de</strong>n Harzkreis<br />

beantragen wir nochmals die Ausweisung einer<br />

neuen großen Windparkfläche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

und zwar entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wockenstedter<br />

Mühle o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugunsten eines einheitlichen<br />

Windparkbil<strong>de</strong>s östlich Schlanstedt im westlichen<br />

Anschluss an <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Windpark<br />

Schwanebeck. Im Zuge einer solch großen<br />

Investition könnte die Komplettierung <strong><strong>de</strong>r</strong> seit<br />

Jahrzehnten überfälligen Harznetzverstärkung<br />

privatwirtschaftlich vollzogen wer<strong>de</strong>n (als Erd- und<br />

nicht als Freileitung), und zwar zwischen <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vom Energiepark Druiberg von Wasserleben<br />

nach Dar<strong>de</strong>sheim gebauten 30 kV - Erdleitung und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 380 kV - Schiene nordwestlich Schwanebeck.<br />

Unser Hinweis auf <strong>de</strong>n seit Jahrzehnten<br />

bestehen<strong>de</strong>n Versorgungsengpass im Harznetz und<br />

die unterbrechungsanfällige ausschließliche<br />

Stichleitung für <strong>de</strong>n Harzkreis über Hüttenro<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> zwar in 6.3.1 "voll berücksichtigt", aber ohne<br />

Konsequenzen daraus zu ziehen. Um die neuen<br />

Klimaschutzerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse glaubhaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harzregion<br />

umzusetzen, sollte mit diesem Vorschlag zumin<strong>de</strong>st<br />

ein zusätzlicher Windpark in <strong>de</strong>n REP aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dadurch wür<strong>de</strong>n nicht nur viele Probleme für<br />

die Gemein<strong>de</strong> Huy gelöst, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch viel<br />

versprechen<strong>de</strong> Chancen für <strong>de</strong>n gesamten Harzkreis<br />

eröffnet.<br />

keine Berücksichtigung Die aktuell vorgelegten Gebietsvorschläge für ein zusätzliches<br />

VRG-/EG-Wind wer<strong>de</strong>n nicht räumlich und inhaltlich konkret<br />

untersetzt. Gleiches gilt für <strong>de</strong>n angesprochenen<br />

Lückenschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> 110-kV-Ebene.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Gebietsvorschläge sich mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>n, auch kartografisch eingereichten Vorschlägen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung zum 1. Planentwurf (Vorschlagsgebiete <strong>bei</strong><br />

Schlanstedt und <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Wockenstedter Mühle) <strong>de</strong>cken.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist anzunehmen, dass angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />

(sehr hohen) Investitionssummen für eine eigene 110-kV-<br />

Leitung mit einem Umspannwerk auf die 380kV-Ebene ein<br />

relativ großer Windpark mit min<strong>de</strong>stens 80 bis 100 MW zu<br />

installieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Leistung notwendig wäre.<br />

Bei<strong>de</strong> Vorschlagsgebiete mit Flächengrößen von ca. 540 ha<br />

(Schlanstedt) bzw. ca. 930 ha (Wockenstedter Mühle) sind nicht<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption zur Ausweisung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie vereinbar (Ziel<br />

planvolle Konzentration <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen). Gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind wer<strong>de</strong>n die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> zum nächsten Windpark bzw. zum nächsten<br />

VRG-/EG-Wind (hier sogar unter 5 km) <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />

Weiterhin ergeben sich großräumige erhebliche<br />

Konfliktpotenziale mit weiteren Kriterien (u.a. Landschaftsbild,<br />

Avifauna, Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklungsziele direkt<br />

benachbarter Landschaftsschutzgebiete). Eine Übernahme <strong>de</strong>s<br />

Vorschlagsgebietes Schlanstedt wür<strong>de</strong> zusammen mit <strong>de</strong>n<br />

benachbarten Windparks Wulferstedt und Schwanebeck einen<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Windpark mit ca. 1.000 ha und <strong>de</strong>utlich<br />

mehr als 50 WKA ergeben, welcher dann die<br />

Raumverträglichkeitsgrenze angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> landschaftlichen<br />

und ökologischen Sensibilität <strong>de</strong>s Bereiches zwischen Huy und<br />

Großem Bruch <strong>de</strong>utlich überschreiten wür<strong>de</strong>. Gleiches gilt für<br />

das an<strong><strong>de</strong>r</strong>e, ebenfalls mit fast 1000 ha sehr große<br />

Vorschlagssgebiet in ähnlicher naturräumlicher Situation.<br />

Weiterhin liegt das Vorschlagsgebiet Schlanstedt in großen<br />

Teilen in einem, wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Bo<strong>de</strong>ngüte ausgewiesenen<br />

VRG Landwirtschaft bzw. das Vorschlagsgebiet Wockenstedter<br />

Mühle ebenfalls in großen Teilen im Schutzgebiet <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>platzes Dingelstedt (Vorrangstandort für Luftverkehr im<br />

REPHarz) .<br />

Die Aussagen zum Lückenschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung<br />

sind sehr allgemein und unverbindlich gehalten. Seitens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eon Avacon wird auf Grundlage einer in 2007 vorgelegten<br />

Machbarkeitsstudie ein Lückenschluss <strong>de</strong>s Harznetzes durch<br />

eine neue 110-kV-Leitung zwischen Blankenburg und<br />

Wernigero<strong>de</strong> angestrebt. Eine entsprechen<strong>de</strong> Tischvorlage für<br />

ein Raumordnungsverfahren soll in diesem Jahr <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-12 STN vom 04.05.07:<br />

Wenn die Entscheidungsträger die Chancen<br />

ergreifen wollten, müssten sie nicht "Gefangene" <strong>de</strong>s<br />

verabschie<strong>de</strong>ten Kriterienkataloges sein, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n<br />

gefun<strong>de</strong>nen Kriterien anstelle von ausschließlich<br />

Fixwerten durchaus Ermessensspielräume und<br />

Restriktionsbereiche einräumt und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verabschiedung nur zukunftsgerichtet für neue<br />

Windparks gemeint schien. Wenn es im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

öffentlichen Beteiligung <strong>de</strong>utlich gemacht wor<strong>de</strong>n<br />

wäre, dass es da<strong>bei</strong> auch um Reduzierungen hinter<br />

<strong>de</strong>n erreichten raumordnungsrechtlichen<br />

Rechtsstand gar mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung auf betriebene<br />

Standorte gehen sollte, hätte es außer unserer<br />

Eingabe sicherlich auch weitere Äußerungen seitens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Gemein<strong>de</strong>n gegeben, die im jetzigen<br />

Verfahren immerhin Erweiterungswünsche<br />

vorgebracht haben. Leicht nachvollziehbar ist, dass<br />

diese Kommunen mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n sind, soweit er nun auch rückwirkend<br />

in seit langem in allen Belangen abgewogene und<br />

unstrittige Gebietsgrenzen eingreift und schon<br />

spru<strong>de</strong>lne Einnahmequellen verschüttet mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

möglichen Wirkung <strong>de</strong>s Ausfalls durchaus etwa <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> kalkulierten Gewerbesteuer, zumal <strong>de</strong>m<br />

Kriterienkatalog im Bewusstsein <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n<br />

nicht die öffentliche Rechtskraft zukommt<br />

vergleichbar Regional- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauungsplänen.<br />

keine Berücksichtigung Die zum Kriterienkatalog-Wind hier geäußerten Vermutungen<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Sichtweise durch die Kommunen<br />

sind völlig spekulativ und nicht belegbar. Es kann kein<br />

Anspruch darauf geben, dass ein einmal ausgewiesenes<br />

Eignungsgebiet dauerhaft in seiner Abgrenzung unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

bleibt. Bei Windgebietsfestsetzungen im Zuge von REP-<br />

Neuaufstellungen bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils<br />

aktuellen und künftig technisch machbaren Entwicklungen von<br />

Windkraftanlagen und die davon ausgehen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

unter Berücksichtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Nutzungsansprüche an <strong>de</strong>n<br />

Raum anzusetzen. So wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung <strong>de</strong>s REP2000<br />

noch von 1-MW -Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall<br />

ausgegangen. Während <strong>de</strong>s Geltungszeitraumes <strong>de</strong>s REPHarz<br />

sind bzw. wer<strong>de</strong>n 2 MW- (<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelfall sein, die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um größere Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />

Raum haben. Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur<br />

Abgrenzung von VRG-/EG-Wind an diese technische<br />

Entwicklung nachvollziehbar und legitim. Bereits im Zuge <strong>de</strong>s<br />

Ergänzungsbeschlusses vom 17.11.2003 zum<br />

Aufstellungsbeschluss <strong>de</strong>s REPHarz (allgemeine Festlegungen<br />

zur Win<strong>de</strong>nergie) wur<strong>de</strong> u.a. öffentlich bekannt gemacht, dass<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuaufstellung <strong>de</strong>s REPHarz auch die<br />

seinerzeit rechtskräftigen EG-Wind hinsichtlich ihrer jetzigen<br />

und künftigen Raumverträglichkeit überprüft wer<strong>de</strong>n. Be<strong>de</strong>nken<br />

zu diesem Beschluss wur<strong>de</strong>n jedoch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

öffentlichen Bekanntmachung nicht geäußert. Gleiches gilt im<br />

übrigen für <strong>de</strong>n Kriterienkatolog-Wind, <strong><strong>de</strong>r</strong> am 10.12.04<br />

beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gemacht<br />

wur<strong>de</strong>. Dass <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s Kriterienkatologes-Wind<br />

die seinerzeit bestehen<strong>de</strong>n EG-Wind ausgespart wer<strong>de</strong>n sollen,<br />

wur<strong>de</strong> nie gesagt und wür<strong>de</strong> auch rechtlich angreifbar sein.<br />

Die Ermessensspielräume <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges wur<strong>de</strong>n <strong>bei</strong>m EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

durchaus genutzt. Bei einer sehr restriktiven Anwendung <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges hätte das jetzige VRG-Wind noch <strong>de</strong>utlich<br />

kleiner ausfallen können. Im übrigen haben die <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaften Altmark, Mag<strong>de</strong>burg und Anhalt auf<br />

Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils eigenen Abstandsregeln die Windgebiete<br />

im Vgl. zu <strong>de</strong>n REP2000 um ca. 35 bis 55 %, und damit viel<br />

kräftiger als im REPHarz, reduziert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-13 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

- Dem Eignungsgebiet Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

sollte ebenfalls gleichzeitiger Status als<br />

Vorranggebiet eingeräumt wer<strong>de</strong>n (S.56/57).<br />

Entgegenstehen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> sind wie gesagt in <strong>de</strong>m<br />

kurz vor Abschluss befindlichen<br />

immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht<br />

vorgetragen wor<strong>de</strong>n.<br />

- Erklärt wer<strong>de</strong>n müsste, warum unter Z 3 auf Seite<br />

50 Dar<strong>de</strong>sheim nicht mit in das "gemeinsame,<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Eignungsgebiet" einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Hinsichtlich unseres Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>slebener<br />

Eignungsgebietes möchten wir abschließend darauf<br />

hinweisen, dass sämtliche negativen<br />

Stellungnahmen, die zu <strong><strong>de</strong>r</strong> massiven<br />

Eignungsgebietsverkleinerung geführt haben, wie<br />

schon gesagt nicht mehr aktuell sind, wie das kurz<br />

vor Abschluss befindliche immissionsrechtliche<br />

Verfahren gezeigt hat, dass lediglich zwei private<br />

Eingaben erbrachte, in <strong>de</strong>nen es aber auch nicht um<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

Gesamtumfanges <strong>de</strong>s Eignungsgebietes geht.<br />

Und nicht übersehen wer<strong>de</strong>n sollte, dass die<br />

Landschafts- und Raumwirkung bereits 1999/2000<br />

für das gesamte Gebiet von 379 ha, und eben nicht<br />

nur für die jetzt vorgeschlagenen 235 ha<br />

abschließend positiv beurteilt war. Die strikt<br />

angewandten Kriterien zur Begrenzung <strong>de</strong>s EG<br />

Dar<strong>de</strong>sheim/ Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben wer<strong>de</strong>n angezweifelt."<br />

teilweise Berücksichtigung - Bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong> das bisherige<br />

EG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben als VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim eingestuft. Dazu war jedoch eine<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Flächenzuschnittes im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher das<br />

EG queren<strong>de</strong>n K 1335 notwendig. Der diesbezügliche<br />

Restriktionsraum war aus <strong>de</strong>m bisherigen EG<br />

herauszunehmen, da ein VRG-Wind keine größeren<br />

innergebietlichen Restriktionen aufweisen darf.<br />

- Eine Benennung <strong>de</strong>s Windgebietes <strong>bei</strong> Dar<strong>de</strong>sheim in Z 3<br />

unter Pkt. 5.3.1 ist nicht möglich, da Z 3 in Ergänzung von Z 1<br />

lediglich auf planungsregionsübergreifen<strong>de</strong> Eignungsgebiete<br />

abstellt.<br />

- Die Ausweisung von VRG-/EG-Wind im REP Harz liegt ein<br />

gesamträumliches <strong>Planung</strong>skonzept zu Grun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ssen<br />

Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Regionalversamlung 02/2004<br />

beschlossene Kriterienkatalog-Wind bil<strong>de</strong>t. Auf dieser<br />

Grundlage erfolgte die Gesamtbewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuvorschläge zur Aufnahme von WKA-Flächen<br />

ebenfalls die Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> "alten" EG aus <strong>de</strong>n REP 2000.<br />

Speziell die Abstandsunterschreitungen zu <strong>de</strong>n Kriterien<br />

Siedlungsbereiche, Einzelsiedlungen, Straßenverkehr, Wald<br />

und Gebiete mit empfindlichen Landschaftsbild führten zu einer<br />

Verkleinerung <strong>de</strong>s EG. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> die kommunal<br />

gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 um ca. 87 ha zur<br />

Vermeidung einer Einkreisung Dar<strong>de</strong>sheims umgesetzt. Eine<br />

zu strikte Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien kann auch nicht vorgeworfen<br />

wer<strong>de</strong>n, da z.B. <strong>bei</strong>m VRG-/EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gelän<strong>de</strong>morphologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Siedlungsabstand von 1.000 m ausnahmsweise (Kr.Nr. 1, hier<br />

begrün<strong>de</strong>ter Einzelfall) nicht umgesetzt wur<strong>de</strong> (hier 800 m<br />

angesetzt). Ein direkter Vergleich zwischen <strong>de</strong>m "alten" EG<br />

<strong>de</strong>s REPMd mit ca. 379 ha und <strong><strong>de</strong>r</strong> Windparkfläche <strong>de</strong>s<br />

BImSchG-Verfahrens ist ohnehin nicht möglich, da <strong><strong>de</strong>r</strong> zu<br />

genehmigen<strong>de</strong> Windpark selbst nur eine Flächengröße von ca.<br />

250 ha besitzt (zur Gebietsreduzierung im Vgl. zum "alten" EG<br />

siehe Datensätze 442-2, 442-3, 442-12.) Die Abgrenzung <strong>de</strong>s<br />

VRG-Wind berücksichtigt auch im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung<br />

eingeholte gutachterliche Einschätzungen zum VRG/EG<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben (incl. Vorschlagsfläche für<br />

Erweiterung) hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen von WKA auf<br />

ausgewählte Vogelarten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s Rotmilans, und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild (siehe Umweltbericht).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-14 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Wir beantragen hiermit <strong>bei</strong><strong>de</strong>s: ein zusätzliches<br />

Windvorbehaltsgebiet in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (grün<br />

umran<strong>de</strong>ter Gebietsvorschlag mit 1.500 m Abstand<br />

zu <strong>de</strong>n benachbarten Wohnsiedlungen und 500 m<br />

Abstand zur Wockenstedter Mühle) und <strong>de</strong>n<br />

Harzverstärkungs-Ringschluss (als Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen 110kV-Leitung über Hüttenro<strong>de</strong><br />

für die LK Halberstadt und Wernigero<strong>de</strong><br />

regionalplanerisch mit abzuwägen.<br />

442-15 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgeblichkeit <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges auf S. 52/53 weisen wir daraufhin,<br />

dass für uns bisher nicht ersichtlich ist, warum auf<br />

unsere diesbezügliche Stellungsnahme vom<br />

20.4.2005 an die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

nicht reagiert wur<strong>de</strong>. Wir fügen Sie hier als Anlage<br />

<strong>bei</strong> und machen sie damit noch einmal zum<br />

Gegenstand dieser heutigen Stellungnahme<br />

unsererseits mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bitte, ähnlich wie laut REP-<br />

Entwurf an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle "in begrün<strong>de</strong>ten<br />

Einzelfällen von <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />

abgewichen" wur<strong>de</strong> (S. 54 und II/S. 7), dieses auch<br />

zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt zusammenfassend von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein vorgetragenen<br />

Erweiterungsvorstellungen gelten zu lassen.<br />

keine Berücksichtigung Da hinsichtlich <strong>de</strong>s genannten Harzverstärkungsringschlusses<br />

bislang keine konkreten <strong>Planung</strong>sabsichten vorgelegt wur<strong>de</strong>n,<br />

kann eine Aufnahme in <strong>de</strong>n REP Harz nicht hinreichend geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n (ggf. nach Vorlage entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlagen<br />

Trasseneinordnung durch ein ROVerf möglich). Weiteres hierzu<br />

und zur beantragten Windgebietsausweisung im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wockenstedter Mühle siehe Datensatz 442-11).<br />

Eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie ist mit <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Vorschriften nicht<br />

möglich (siehe auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein, Datensatz 54-21)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der genannte Kriterienkatalog wur<strong>de</strong> zunächst mit allen<br />

beteiligten Landkreisen abgestimmt. Mit Beschlussfassung<br />

durch die Regionalversamlung 02/2004 wur<strong>de</strong> dieser für die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz als Grundgerüst für die<br />

gesamträumliche <strong>Planung</strong>skonzeption für die Ausweisung von<br />

Windgebieten im REPHarz bin<strong>de</strong>nd. Der Kriterienkatalog wur<strong>de</strong><br />

in <strong>de</strong>n Amtsblätter <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Landkreise veröffentlicht,<br />

da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> das Vortragen von Anregungen und Be<strong>de</strong>nken für<br />

einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bekanntmachung<br />

ermöglicht. Eine betreffen<strong>de</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark<br />

Driuberg GmbH ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlGHarz nicht<br />

eingegangen (nach Rücksprache mit Herr Bartelt offensichtlich<br />

nur als E-Mail verschickt, die jedoch nicht ankam).<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen wur<strong>de</strong> bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-<br />

Ausweisung <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes vom Kriterienkatalog<br />

abgewichen (z.B. auch <strong>bei</strong>m VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben, hier Regelabstand von 1.000 m zur nächsten<br />

geschlossenen Wohnbebauung gemäß KrNr. 1 unterschritten).<br />

Die Vorschläge <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein für eine<br />

großflächige VRG-/EG-Erweiterung sind an Hand <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges-Wind raumordnerisch als nicht verträglich<br />

anzusehen, daher kann eine großflächige Ausweisung eines<br />

VRG-/EG-Wind von insgesamt ca. 1.000 ha nicht erfolgen<br />

(siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein (Datensatz 54-21).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-16 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 1 - Streichung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Erläuterungen<br />

(bisher vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Wohngebiete,<br />

dörfliche Siedlungen, Campingplätze,<br />

frem<strong>de</strong>nverkehrsbetonte Siedlungsgebiete, (Misch-,<br />

Kern- und Gewerbegebiete, öffentliche<br />

Grünflächen - zu streichen)<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />

Vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Wohngebiete, Kurgebiete,<br />

Campingplätze, frem<strong>de</strong>nverkehrsbetonte<br />

Siedlungsgebiete wer<strong>de</strong>n auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> TA Lärm mit ab<br />

35 dB(A) Grenzwert belegt. Alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en gehören<br />

zum Kriterium 2, Ausnahme sind die öffentlichen<br />

Grünflächen die gestrichen wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

streichen: 10-faches <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA-Gesamthöhe<br />

Begründung:<br />

Der maximale Abstand <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA sollte sich aus <strong>de</strong>n<br />

Gutachten <strong><strong>de</strong>r</strong> Schall- und<br />

Schattenwurfberechnungen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> TA Lärm<br />

ergeben. Schutz <strong>de</strong>s allgemeinen Wohlbefin<strong>de</strong>ns <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung wird über die TA - Lärm und die<br />

weiteren technischen Richtlinien einbezogen und<br />

berücksichtigt.<br />

442-17 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 6 (bisher Gewässer: Tabu 200 m (A) + 300<br />

(R))<br />

Erläuterung:<br />

Fließgewässer und stehen<strong>de</strong> Gewässer 1.<br />

Ordnung nach WG LSA ( inkl. Talsperren ) (sonstige<br />

Gewässer mit < 0,5 ha - streichen)<br />

Begründung:<br />

Abstän<strong>de</strong> zu sonstigen Gewässer mit < 0,5 ha<br />

sollten im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie benötigen z.T. nur einen freien<br />

Bewirtschaftungsstreifen von min<strong>de</strong>stens 10 m.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>de</strong>s<br />

Kriterienkataloges-Wind Anfang 2005 wur<strong>de</strong>n keine<br />

diesbezüglichen Be<strong>de</strong>nken geäußert. Da dieser Kriterienkatalog<br />

das Grundgerüst <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamträumlichen <strong>Planung</strong>skonzeption<br />

zur Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz darstellt, sind<br />

erhebliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n Kriterien zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht mehr möglich (vorausgesetzt, dass keine<br />

schwerwiegen<strong>de</strong>n Fehler im Kriterienkatalog-Wind vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind, was im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anhörungsverfahren zum<br />

REPHarz nicht erkennbar ist). Bei relevanten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

wür<strong>de</strong> das o.g. <strong>Planung</strong>skonzept und damit generell die jetzigen<br />

Windgebietsausweisungen im REPHarz in Frage gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Abstandszonen können auf grober regionalplanerischer Ebene<br />

pauschal zu je<strong><strong>de</strong>r</strong> schützenswerten Wohnbebauung angesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n; dies gilt auch für vorbeugen<strong>de</strong>n Immissionsschutz<br />

hinsichtlich potentieller Siedlungserweiterungsflächen. Der<br />

1.000 m Sieldungsabstand gemäß Kriterium Nr. 1 wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

konkreten Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG nochmals im Einzelfall<br />

geprüft und <strong>bei</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en örtlichen Umstän<strong>de</strong>n auch nicht<br />

pauschal umgesetzt (z.B. <strong>bei</strong> Dar<strong>de</strong>sheim). Die WKA-<br />

Gesamthöhe spielte ohnehin <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen<br />

Gebietsabgrenzung keine entschei<strong>de</strong>ne Rolle, da konkrete<br />

WEA-Standorte und -Höhen erst in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen festgelegt wer<strong>de</strong>n und zur Normenklarheit<br />

kartografisch die VRG-/EG-Wind ein<strong>de</strong>utig abzugrenzen sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Abstän<strong>de</strong> zu Gewässern kleiner als 0,5 ha wer<strong>de</strong>n im<br />

Kriterienkatalog raumordnerisch gar nicht betrachtet, es heißt<br />

"sonstige Gewässer > 0,5 ha". Erst im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> konkreten<br />

fachlichen Genehmigungsplanung sollen die kleineren<br />

Gewässer (< 0,5 ha) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

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5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-18 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 7: Tabu ( 200 m (A) - streichen)<br />

Erläuterung:<br />

Waldflächen > 2 ha und ihre Waldrän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Begründung:<br />

Abstand zu Waldgebieten sollte ebenfalls aufgrund<br />

einer Einzelprüfung bestimmt wer<strong>de</strong>n. Die Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

NRW und Rheinland -Pfalz lassen die Nutzung von<br />

Win<strong>de</strong>nergie in Waldgebieten zu und for<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

lediglich einen Bewirtschaftungsstreifen von 5 m.<br />

442-19 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 9:<br />

Gebiete mit empfindlichem Landschafts- und Ortsbild<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> in Deutschland gelten<strong>de</strong>n<br />

baurechtlichen kommunalen <strong>Planung</strong>shoheit sollten<br />

vor endgültigem Flächenausschluss die betroffenen<br />

Gemein<strong>de</strong>n angeschrieben und um Stellungnahme<br />

gebeten wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Maßgeblich sind die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt bzw.<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalen Verhältnisse. Die Abstandszone zum Wald wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>finiert zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Biotopfunktion <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />

Waldran<strong>de</strong>s, <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Artenvielfalt und -dichte, die sich auf<br />

<strong>de</strong>n Übergangsflächen zwischen Wald-und Offenlandbereichen<br />

eingestellt haben. Die im ansonsten waldarmen Harzvorland<br />

vorhan<strong>de</strong>nen kleineren Waldflächen sind beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in ihrer<br />

Biotop- und Erholungsfunktion vor Beeinträchtigungen zu<br />

schützen. Die großflächigen Wäl<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Harzes und <strong>de</strong>s<br />

Harzvorlan<strong>de</strong>s (Hakel, Huy, Fallstein) stehen bereits wegen<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange (z.B. NSG , LSG,<br />

Vogelschutzgebiete, Erholung) für eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung nicht zur Verfügung.<br />

Im zwischenzeitlich aktualisierten Abstandserlass NRW wur<strong>de</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstand zum Wald auf die Gesamthöhe von WKA<br />

erhöht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das gesamtschlüssige Konzept für die <strong>Planung</strong>sregion verlangt<br />

nach allgemeingültigen Abstandsfestsetzungen. Daher ist es<br />

nicht möglich, in einem Regionalplan Festsetzungen allein auf<br />

Einzelbewertungen von Kommunen aufzubauen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

was das Landschaftsbild betrifft, da WEA heutiger<br />

Größenordnungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel landschaftlich weit über die<br />

Grenzen einer Gemarkung wirken. Deswegen wur<strong>de</strong> auch ein<br />

gesamträumliches Gutachten zur Landschaftsbildbewertung<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung in Auftrag gegeben,<br />

welches für bestimmte Teilräume durch eine EDV-gestützte<br />

Landschaftsbildanalyse untersetzt wur<strong>de</strong> (siehe Umweltbericht<br />

zum REPHarz). Im Übrigen sind die Kommunen im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Anhörung <strong>de</strong>s REP Harz beteiligt wor<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m hätten die Kommunen im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung <strong>de</strong>s Kriterienkataloges-Wind ihre Be<strong>de</strong>nken<br />

anmel<strong>de</strong>n können, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-20 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 10:<br />

Abstän<strong>de</strong> zwischen Eignungsgebieten/ Windfarmen<br />

Erläuterung:<br />

Abstän<strong>de</strong> zwischen Eignungsgebieten bzw.<br />

Windfarmen mit jeweils > 3 WEA streichen:<br />

Tabu 5000 m im Gunstbereich <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s ( R ) und 10.000 m im<br />

<strong>Abwägung</strong>sbereich <strong>de</strong>s Landschaftsbildgutachtens (<br />

R )<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung:<br />

3000 m im Gunstbereich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s im<br />

Zusammenhang einer Einzelfallprüfung<br />

Begründung:<br />

Die Abstän<strong>de</strong> 5000 m bzw. 10000 m sind dann<br />

gerechtfertigt, wenn diese Werte nicht<br />

ausschließlich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n als Regelabstand in<br />

Verbindung mit einer Einzelfallprüfung zu verstehen<br />

sind.<br />

442-21 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 11 (bisher EU Vogelschutzgebiete<br />

(EU SPA), sonstige für <strong>de</strong>n Vogelartenschutz<br />

wertvolle Bereiche 1000 m (A) +3000 m (R) EU-<br />

Vogelschutzgebiete, 200 m (A) + 800 m (R) sonstige<br />

für <strong>de</strong>n Vogelartenschutz wertvolle Bereiche)<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Streichen <strong>de</strong>s 3.000 m<br />

Restriktionsbereiches <strong>bei</strong> EU SPA<br />

Begründung:<br />

Eine erhöhte Schutzfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sollte immer in<br />

Verbindung mit einer standortbezogenen<br />

Einzelfallprüfung abgewogen wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung von Gunst- und <strong>Abwägung</strong>sbereichen erfolgte<br />

gemäß Landschaftsbildgutachten "Empfindlichkeit <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Errichtung von WEA" aus 2004. Die vorgenommene<br />

Differenzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstän<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n EG/Windparks ist<br />

durch die differenzierte Bewertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

gerechtfertigt. So ist <strong><strong>de</strong>r</strong> gutachterlich ausgewiesene<br />

<strong>Abwägung</strong>sbereich bereits durch eine erhöhte<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit gekennzeichnet. Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne WKA<br />

sind <strong>bei</strong> normalen Sichtverhältnissen ohne sichtverschatten<strong>de</strong><br />

Elemente bis min<strong>de</strong>stens 10 km Entfernung <strong>de</strong>utlich erkennbar.<br />

Eine weitere Erkennbarkeit ist <strong>bei</strong> normalen Sichtverhältnissen<br />

noch über 10 km hinaus gegeben. Die festgesetzten Werte<br />

gemäß KrNr. 10 dienen <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor<br />

großräumiger technogener Überprägung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermeidung<br />

von künstlichen Verriegelungen <strong>de</strong>s Landschaftsraumes. Das<br />

Kriterien Nr. 10 stellt ohnehin nur ein Restriktionswert im Sinne<br />

eines Richtwertes dar, <strong><strong>de</strong>r</strong> im Einzelfall überprüft wur<strong>de</strong>. So<br />

wur<strong>de</strong> z.B. kein "altes EG" <strong>de</strong>s REP2000 nur allein wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Unterschreitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstandsmaße gemäß KrNr. 10<br />

"zurückgeplant".<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Abstands-/Restriktionszonen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 11 sind<br />

<strong>de</strong>finiert zum beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Avifauna vor indirekten<br />

erheblichen Auswirkungen durch negative Beeinflussung von<br />

außen im Sinne <strong>de</strong>s Umgebungsschutzes; es dient <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbeugung von Vogelschlaggefahr und Verlust von Lebensund<br />

Nahrungsraum. Die Größenordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stördistanzen<br />

hängt von <strong>de</strong>n zu schützen<strong>de</strong>n Vogelarten ab. In allen EU-<br />

Vogelschutzgebieten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion sind Großvogelarten,<br />

speziell Greifvögel und hier v.a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Rotmilan, als Arten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vogelschutzrichtlinie zu schützen. So reicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionsradius<br />

<strong>bei</strong>m Rotmilan <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungssuche vom Brutplatz aus in die<br />

offene Landschaft bis zu 10 km. Die im Kriterienkatalog<br />

festgelegten Restriktionswerte (R) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n ohnehin eine<br />

Einzelfallprüfung, die <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 11 z.B. im Zuge einer<br />

gutachterlichen avifaunistischen Prüfung für bestimmte<br />

Teilräume <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion erfolgte. Dies erfolgte auch für<br />

das VRG-Wind Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>lsleben und <strong>de</strong>n<br />

Erweiterungsvorschlägen (siehe Umweltbericht zum REPHarz),<br />

wo<strong>bei</strong> die gutachterlichen Empfehlung zur Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

VRG auf ca. 158 ha im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> erst nach 2002<br />

genehmigten WKA-Standorte nicht umgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-22 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 14: LSG (1.000 m ( R ) streichen)<br />

Einzelfallprüfung<br />

Begründung:<br />

NSG- und FFH-Gebiete wer<strong>de</strong>n mit einer<br />

Abstandszone von 200 m festgelegt, daher schlagen<br />

wir vor die Abstandszonen in einer Einzelfallprüfung<br />

anzusetzen.<br />

442-23 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 15: Natur<strong>de</strong>nkmäler, Geschützte<br />

Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte<br />

Biotope: (200 m (A) ND/GGB - streichen); (200 m ( R<br />

) GLB - streichen); (über 200 m Einzelfellprüfung -<br />

streichen)<br />

Begründung: Die Abstandswerte sollte hier allenfalls<br />

als Richtwerte gelten, die jeweils im Rahmen einer<br />

Einzelprüfung zu begrün<strong>de</strong>n und ggf. auch<br />

standortbezogen auszuprägen sind.<br />

442-24 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 18: streichen: 300 m <strong>bei</strong> Hart- und<br />

Kalksteinlagerstätten ( R ); Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: 50 m Abstand<br />

Begründung:<br />

Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingriffsminimierung<br />

empfiehlt sich ein möglichst knapper Abstand, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standsicherheit und Bewirtschaftung gewährleistet.<br />

442-25 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 20 (VBG für<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung)<br />

streichen: 200 m ( R )<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: keine Begrenzungen (siehe Kriterium 7 -<br />

Wald )<br />

keine Berücksichtigung Die festgelegte Restriktionszone von 1000 m ist <strong>bei</strong>m Kriterium<br />

Nr. 14 an eine Einzelfallprüfung gekoppelt, festzumachen am<br />

jeweiligen Schutzzweck <strong>de</strong>s zu betrachten<strong>de</strong>n LSG.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Durch Rechtsverordnung geschützte Einzelobjekte und<br />

Landschaftsteile sind vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />

durch negative Beeinträchtigungen von außen zu schützen.<br />

Festgelegte Abstandszonen sichern <strong>de</strong>n Umgebungsschutz.<br />

Eine Einzelfallprüfung ist darüber hinaus standortbezogen<br />

möglich. So wur<strong>de</strong> meist die Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kleinräumigen ND und GGB <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen (Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung)<br />

überlassen. Lediglich räumliche Konzentrationen mehrerer<br />

solcher schützenswerter Objekte wur<strong>de</strong>n bereits <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen Gebietsfestlegung berücksichtigt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Der Gesteinsabbau in Hart-und Kalksteinlagerstätten erfolgt in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel durch Sprengar<strong>bei</strong>ten mit möglichen Auswirkungen<br />

wie Steinwurf und Bo<strong>de</strong>nerschütterungen, die die<br />

Standsicherheit von WKA beeinträchtigen können. Durch zu<br />

dicht an VRG/VBG für Rohstoffgewinnung stehen<strong>de</strong> WKA<br />

könnte ein solcher Rohstoffabbau durch einzuhalten<strong>de</strong><br />

Sicherheitsabstän<strong>de</strong> räumlich erheblich eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Restriktionszone wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>finiert zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Biotopfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldungsflächen. VBG<br />

für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung erfüllen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch die Funktion<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VBG für ÖVS, d.h. es han<strong>de</strong>lt sich um Gebiete, die zu<br />

einem größeren, biotisch wertvollem Gebiet vernetzt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen im Sinne von Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>ungskorridoren und<br />

Trittsteinbiotopen für gefähr<strong>de</strong>te Arten und Verbundachsen und<br />

zum Schutz naturnaher Landschaftsteile und<br />

Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-26 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 21 (Reg. Be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur<br />

und Denkmalpflege) - streichen: Tabu 1.000 m ( A )<br />

und > 1.000 m Einzelfallprüfung ( R)<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Einzelfallprüfung<br />

Begründung: siehe Kriterium 14<br />

(Landschaftsschutzgebiet) und 15 (Natur<strong>de</strong>nkmäler<br />

... )<br />

442-27 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 22 (Windpotenzial, Für die<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung verfügbare Flächen mit einer<br />

jährlichen mittleren Windgeschwindigkeit von >= 4,8<br />

m/s in 30 m bzw. 50 m über Grund)<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Keine Begrenzung<br />

Begründung:<br />

1.§ 10 Abs. 4 EEG löst diese Frage bereits<br />

hinreichend.<br />

2.Baurechtlich begrün<strong>de</strong>te Min<strong>de</strong>st-<br />

Wirtschaftlichkeitsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind systemfremd.<br />

3.Es wer<strong>de</strong>n kaum noch Anlagen mit einer<br />

Nabenhöhe von 50 m gebaut. Die Windzunahme in<br />

höheren Nabenhöhen<br />

ist stark zunehmend.<br />

keine Berücksichtigung Die Abstandszone dient <strong>de</strong>m räumlich unmittelbaren<br />

Umgebungsschutz zur Vermeidung einer erheblichen visuellen<br />

Beeinträchtigung eines Vorrangstandortes für Kultur-und<br />

Denkmalpflege durch eine technogene Überprägung <strong>de</strong>s<br />

Umfel<strong>de</strong>s. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe heutiger Anlagen kann <strong>bei</strong><br />

Abstän<strong>de</strong>n unter 1000 m i.d.R. eine visuelle Beeinträchtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VRSTO durch räumlich in EG gebün<strong>de</strong>lte WKA<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus kann im Rahmen einer<br />

Einzelfallprüfung, die vor allem die visuelle Verletzbarkeit eines<br />

VRSTO für Kultur -und Denkmalpflege unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s umgeben<strong>de</strong>n Landschaftscharakters und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gelän<strong>de</strong>morphologie zu prüfen hat, ein größerer<br />

Min<strong>de</strong>stabstand als 1000 m festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Fachliche Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Kriterien-Nr. 22 sind die Ergebnisse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Windpotentialstudie LSA aus 1997, komplettiert durch<br />

aktuelle Winddaten <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes von 2004.<br />

Dort wer<strong>de</strong>n die Windgeschwindigkeiten in 30 bzw. 50 m über<br />

Grund angegeben. Der Gesetzgeber selbst stellt im Zuge <strong>de</strong>s<br />

EEG für einen Referenzstandort einer WKA auf eine<br />

Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s in 30 m Höhe ab. Im übrigen<br />

hat dieses Kriterium keinen ausschließen<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eher<br />

orientieren<strong>de</strong>n Charakter zur Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windhöffigkeit am<br />

jeweiligen, in Frage kommen<strong>de</strong>n Bereich für ein VRG-/EG-<br />

Wind. Lt. Urteil <strong>de</strong>s OVG LSA vom 20.04.07 (Az. 2 L 110/04)<br />

kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Windhöffigkeit eine zentrale<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> zu.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

442-28 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag für <strong>de</strong>n Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 23 (Netzanbindung, bisher 5.000 m<br />

Umgebung von Hochspannungsleitungen als<br />

Gunstraum 10.000 m Umgebung von<br />

Umspannwerken als Gunstraum. Bei Bedarf > 5.000<br />

m / 10.000 m Einzelfallprüfung)<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Keine Begrenzungen<br />

Begründung:<br />

1.In netzstrukturschwachen, aber windgünstigen<br />

Regionen (z.B. Nordharz), können die<br />

vorgeschlagenen Abstän<strong>de</strong><br />

unerwünschte Ausschlusswirkungen entfalten<br />

2.Wenn hier auf Abstandswerte nicht verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n soll, dürften diese nur empfehlen<strong>de</strong>n<br />

Charakter haben und müssten sich auf die Größe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erschließbaren Win<strong>de</strong>ignungsgebiete beziehen,<br />

da mit zunehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsgröße auch größere<br />

Entfernungen zu <strong>de</strong>n Netzen finanzierbar und damit<br />

realisierbar sind.<br />

teilweise Berücksichtigung Kriterium entfaltet keine Ausschlusswirkung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hat nur<br />

orientieren<strong>de</strong>n Charakter zur Bewertung möglicher<br />

Einspeisungsmöglichkeinten von Windparks in potentiellen<br />

VRG-/EG-Wind (damit nur empfehlen<strong>de</strong>n Charakter, wie unter<br />

Nr. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme vorgeschlagen).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-5 STN vom 04.05.07:<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />

Strukturschwäche und <strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong> durch jüngste EU-<br />

Beschlüsse gestiegenen Klimaschutzverpflichtungen<br />

soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark auf <strong>de</strong>m Druiberg um die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein in Dar<strong>de</strong>sheim und Hessen<br />

sowie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy in Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben<br />

beschlossenen Flächen erweitert wer<strong>de</strong>n (vgl.<br />

Anlage 5).<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein (Datensatz 54-21) und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz<br />

39-3)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-6 STN vom 04.05.07:<br />

Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> starken Wirtschafts- und<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatzpotentiale <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie darf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Windpark Druiberg nicht wie vorgesehen von 380 ha<br />

auf 250 ha reduziert wer<strong>de</strong>n. Die dadurch bedrohte<br />

dauerhafte Existenz von 14 <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzt betriebenen 29<br />

Standorte wür<strong>de</strong> nahezu die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen<br />

Wirtschafts-, Steuer- und weiteren Investitionskraft<br />

<strong>de</strong>s Energiepark Druiberg beschnei<strong>de</strong>n. Die<br />

genehmigten und zum größten Teil schon in Betrieb<br />

befindlichen WKA 1, 2, 9, 14, 15, 22, 27, 29, 35/48,<br />

36/49, 38/46 und 40/53 (Dar<strong>de</strong>sheim) sowie 24/43<br />

und 34/44 (Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben) müssen dauerhaft auch<br />

raumordnungsrechtlich abgesichert bleiben (vgl.<br />

Anlage 2), sonst ist die zukunftsgerichtete<br />

Investitionskraft <strong>de</strong>s Energieparks zerstört. Die<br />

Entscheidungsträger sollten sich bewusst sein, dass<br />

nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinn aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

windstarken Nordharzregion das lan<strong>de</strong>sweit<br />

einzigartige Dar<strong>de</strong>sheimer Zukunftskonzept als EE -<br />

Clusters mit <strong>de</strong>n möglichen Folgeinvestitionen<br />

ermöglicht.<br />

keine Berücksichtigung Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. zum<br />

REP2000 siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Stellungnahme<br />

(Datensatz 442-2) bzw. <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein (Datensatz 54-12)<br />

Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA-Standorte außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />

siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein (Datensatz 54-20)<br />

Zusätzlich: Es befin<strong>de</strong>n sich nicht 14, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n 10 WKA-<br />

Standorte außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind. Die Standorte <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA<br />

Nr. 2, 27, 38/46 und 40/53 befin<strong>de</strong>n sich lt. uns vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Lageplan im Geltungsbereich <strong>de</strong>s VRG-Wind. Der Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

genehmigten WKA, die außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind liegen, und<br />

die damit verbun<strong>de</strong>ne diesbezügliche Wirtschafts- und<br />

Steuerkraft, wird durch die REP-Festlegungen nicht in Frage<br />

gestellt (Bestandsschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Bau-/BImschG-<br />

Genehmigungen aus regionalplanerischer Sicht). Diese davon<br />

betroffenen Anlagen wur<strong>de</strong>n erst 2003 und später errichtet bzw.<br />

3 WKA sind noch gar nicht im Betrieb. So kann <strong>bei</strong> einer<br />

durchschnittlichen Betriebsdauer von ca. 20 Jahren<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n, dass diese z.T. <strong>de</strong>utlich länger als <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wahrscheinliche Geltungszeitraum <strong>de</strong>s REPHarz betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n können. Erst im Zuge <strong>de</strong>s Repowering <strong>de</strong>s Windparks<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Teilen davon kommt folglich die Lage außerhalb <strong>de</strong>s VRG-<br />

Wind zum Tragen. Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführungen <strong>de</strong>s<br />

Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s (siehe Datensatz 442-7) geht dieser ohnehin davon<br />

aus, dass künftig WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW - Klasse mit 125 bis 130 m<br />

Rotordurchmesser Standard sein wer<strong>de</strong>n und da<strong>bei</strong> ein<br />

Min<strong>de</strong>stabstand von min<strong>de</strong>stens 500 bzw. 5 Rotordurchmesser<br />

zwischen WKA-Standorten eingehalten wer<strong>de</strong>n müßte. Da<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit jedoch die genehmigten WKA z.T. weniger als 250 m<br />

voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> entfernt stehen, ist davon auszugehen, dass<br />

bereits aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenseitigen Beeinflussung ohnehin<br />

nicht alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen WKA-Standorte für ein Repowering in 10<br />

bis 20 Jahren geeignet sind.<br />

Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Formen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

können Gewinn abwerfen. Ansonsten wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umsetzungscharakter <strong>de</strong>s EEG (finanzielle Anreize in Form<br />

einer Einspeisungsvergütung) <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

erneuerbaren Energien außer <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Windkraft ins Leere<br />

laufen. Und es ist nicht ersichtlich, dass davon nur die<br />

Win<strong>de</strong>nergieerzeuung im nördlichen Harzvorland wirtschaftlich<br />

durchführbar ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-7 STN vom 04.05.07:<br />

Der in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />

Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />

Abstand von <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />

Dar<strong>de</strong>sheim aufweisen und damit bis an <strong>de</strong>n jetzt im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Flurneuordnung ausgewiesenen<br />

nächsten landwirtschaftlichen Weg parallel zur<br />

Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die von <strong>de</strong>n<br />

Investoren vorgesehenen und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s das<br />

Landschaftsbild schonen<strong>de</strong>n Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW-<br />

Klasse an <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Zuwegung errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n können. Ein Anlagenbau in <strong>de</strong>n dazwischen<br />

liegen<strong>de</strong>n neu vergrößerten Ackerflächen wür<strong>de</strong> von<br />

<strong>de</strong>n Bewirtschaftern ohnehin nicht befürwortet. WKA<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 6 MW - Klasse (herstellerunabhängig mit etwa<br />

125 - 130 m Rotordurchmesser Rd) dürften zum<br />

Realisierungszeitpunkt Standard sein. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />

wird ein Min<strong>de</strong>stabstand zu benachbarten WKA von<br />

5 Rd empfohlen, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hautwindrichtung sogar 8 Rd.<br />

Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> in Hauptwindrichtung vorgelagerten<br />

bestehen<strong>de</strong>n WKA darf <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n geplanten<br />

Maschinen mit >125 m Rd aus unserer Sicht auch<br />

aus langfristigen Stand- und<br />

Betriebssicherheitsgrün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstand von<br />

500 m zu <strong>de</strong>n benachbarten Dar<strong>de</strong>sheimer WKA<br />

nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />

Zusammenhang muss auch <strong>de</strong>m<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnis, wonach "die kommunal<br />

gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 um<br />

ca. 87 ha ... umgesetzt" wur<strong>de</strong>, wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprochen<br />

wer<strong>de</strong>n. Es war kommunal keine Reduzierung,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n immer eine gleichzeitige Umlegung dieser<br />

87 ha nach Nor<strong>de</strong>n in die Rohrsheimer Gemarkung<br />

gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wor<strong>de</strong>n. Dazu gibt es auch einen<br />

entsprechen<strong>de</strong>n F- und B-Plan-<br />

Aufstellungsbeschluss. Im 2. Planentwurf beträgt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> "Rohrsheimer Streifen" aber nicht 87 ha, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

nur ca. 60 ha. Auch diese Situation spricht für die<br />

Aufweitung <strong>de</strong>s Streifens auf 500 m im Abstand von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkungsgrenze.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s VRG im<br />

Vgl. zum REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichen<strong>de</strong><br />

regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />

weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung Rohrsheim geschaffen wor<strong>de</strong>n. Das VRG reicht<br />

damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />

hinaus. Immerhin besitzen die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit vorhan<strong>de</strong>nen bzw.<br />

genehmigten WKA bzw. die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben in<br />

2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />

alles 2 MW-Anlagen) nur Abstän<strong>de</strong> untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> von 200 bis<br />

250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />

<strong>de</strong>n WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nördlichen VRG-Grenze und damit Erweiterung um zusätzliche<br />

ca. 45 bis 50 wür<strong>de</strong> vor allem mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar<br />

sein (siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t). Hinzu kommt,<br />

dass das weitere Heranrücken an die Westerburg<br />

(Vorrangstandort für Kultur und Denkmalpflege) die durch <strong>de</strong>n<br />

Windpark dort verursachte erhebliche Landschafts- und<br />

Ortsbildbeeinträchtigung weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />

Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />

abgestellt. So wur<strong>de</strong> durch das OVG LSA im Urteil vom 20.<br />

April 2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>de</strong>ssen<br />

Windgebiete planerisch nur unter bezug auf künftige WKA mit<br />

Rotordurchmesser von 120 m und mehr (Gesamthöhe von 200<br />

m und mehr) entstan<strong>de</strong>n sind. Entschei<strong>de</strong>nd für die<br />

wirtschaftliche Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie ist lt. OVG LSA die<br />

Windhöffigkeit in einer für raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />

repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Anlagen mit<br />

Gesamthöhen zwischen 100 und 200 m wer<strong>de</strong>n auch künftig<br />

weiterhin gebaut und wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />

Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />

wenigen größeren, z.B. 6 MW-WKA bebaut wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> doch<br />

mehr "kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet wer<strong>de</strong>n, kann<br />

regionalplanerisch nicht gesteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

Privatrechtliche Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugriffsmöglichkeit auf die<br />

betroffenen Grundstücke für die Win<strong>de</strong>nergienutzung gehören<br />

nicht in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung.<br />

Eine direkter Flächenvergleich zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten EG-<br />

Reduzierung von ca. 87 ha und <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-/EG-Erweiterung um<br />

ca. 60 ha in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung Rohrsheim ist nicht möglich. Die<br />

ehemalige EG-Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 wur<strong>de</strong> nach unserer<br />

Kenntnis nie mit WKA-Standorten überplant. Außer<strong>de</strong>m wären<br />

wegen größerer Restriktionen (z.T. <strong>de</strong>utliche Unterschreitung<br />

<strong>de</strong>s Siedlungsabstan<strong>de</strong>s von 1.000 m zur geschlossenen<br />

Wohnbebauung, direkt begrenzen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>sstraße mit<br />

Pufferbereich, Einzelwohnbebauung am südwestlichen<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-8 STN vom 04.05.07:<br />

Das Vorranggebiet sollte im westlichen Grenzbereich<br />

nach Hessen - ähnlich <strong>de</strong>s bisher gültigen<br />

Regionalplans - wenigstens bis an die westliche und<br />

nördliche Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkungsgrenze reichen,<br />

damit die vom Investor im laufen<strong>de</strong>n Verfahren<br />

vorgesehene beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s innovative Anlage 37/47<br />

dort errichtet wer<strong>de</strong>n kann. Mit dieser Anlage wäre<br />

die Schaffung zumin<strong>de</strong>st eines dauerhaften Voll-<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatzes in Dar<strong>de</strong>sheim verbun<strong>de</strong>n. Die<br />

bisherige Restriktion "Wohnhaus" <strong>bei</strong>m nächsten<br />

Nachbarhaus wur<strong>de</strong> durch eine baurechtliche<br />

Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung inzwischen in "Betriebswohnung"<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t und somit aufgehoben. Aus Rücksicht auf<br />

die Randlage <strong>de</strong>s bisherigen Eignungsgebietes war<br />

hier ohnehin bereits eine WKA gestrichen wor<strong>de</strong>n.<br />

ehemaligen EG-Rand) ohnehin nur ca. 30 bis 40 ha dieser<br />

Teilfläche mit WKA-Standorten überplanbar gewesen (ohne<br />

Prüfung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange). Folglich ist die<br />

vollständig überplanbare VRG-/EG-Erweiterung tatsächlich<br />

sogar größer als die vorgenommene EG-Reduzierung südlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B 79.<br />

keine Berücksichtigung Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />

37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />

seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />

ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt. Damit besitzt diese<br />

<strong>Planung</strong>, auch im Vgl. zu <strong>de</strong>n genehmigten WKA-Standorten,<br />

die jetzt außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind liegen, keinen<br />

Vertrauensschutz. Die "alte" EG-Grenze war in diesem Bereich<br />

jeweils ca. 200 bis 220 m von <strong><strong>de</strong>r</strong> westlichen und nördlichen<br />

Dar<strong>de</strong>sheimer Gemarkungsgrenze entfernt. Die WKA Nr. 37/47<br />

als gedachte westlichste WKA <strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm liegt mit<br />

mehr als 350 m Abstand auch außerhalb <strong>de</strong>s im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so dass unter Anwendung <strong>de</strong>s<br />

sogenannten baurechtlichen <strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die<br />

Regionalplanung (Ausschluss von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA<br />

außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine<br />

regionalplanerische Zustimmung zur genannten WKA erfolgen<br />

kann. Dem Investor hätte frühzeitig klar sein müssen, dass<br />

regionalplanerisch diesem WKA-Standort außerhalb eines<br />

Windgebietes nicht zugestimmt wird. Eine Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

VRG-Wind in Richtung Westen über <strong>de</strong>n jetzigen Bestand<br />

vorhan<strong>de</strong>ner bzw. genehmigter WKA hinaus ist bereits aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Landschaftsschutzes sehr problematisch. Die<br />

negativen Wirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits vorhan<strong>de</strong>nen,<br />

landschaftsbildmäßig ungünstigen, E-W-gestrecken Form <strong>de</strong>s<br />

Windparks wür<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n genannten WKA-Standort als<br />

dann westliche Anlage noch weiter verstärkt wer<strong>de</strong>n (siehe<br />

auch Umweltbericht bzw. EDV-gestützte<br />

Landschaftsbildanalyse). Die genannte Nutzungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

"Chausseehauses" wur<strong>de</strong> bereits dahingehend berücksichtigt,<br />

dass die westliche VRG-/EG-Grenze <strong>de</strong>s 1. Planentwurfes <strong>de</strong>s<br />

REPHarz um ca. 350 m in Richtung Westen bis zu <strong>de</strong>n dort<br />

zwischenzeitlich genehmigten WKA-Standorten verschoben<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-9 STN vom 04.05.07:<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP Harz wur<strong>de</strong>n im südöstlichen Bereich <strong>de</strong>s<br />

Dar<strong>de</strong>sheimer Vorranggebietes neuerdings zwei<br />

Anlagenstandorte gestrichen (27 und 29), darunter<br />

die lan<strong>de</strong>sweit bisher einmalige und mit erheblichen<br />

touristischen Erwartungen verbun<strong>de</strong>ne Anlage 29 mit<br />

öffentlich begehbarer und verglaster<br />

Aussichtskuppel. Diese <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Anlagen - fern<br />

jeglicher nachbarlicher Beeinträchtigung müssen in<br />

je<strong>de</strong>m Fall wie<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n REP Harz aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

442-10 STN vom 04.05.07:<br />

Der Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy zur geringfügigen<br />

nördlichen Erweiterung <strong>de</strong>s Windpark Druiberg in<br />

Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben vom 21.12.2005 (gelber Bereich in<br />

Anlage 6) sollte im REP Harz übernommen wer<strong>de</strong>n,<br />

da er u.a. die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n bereits genehmigten und<br />

laufen<strong>de</strong>n WKA 24/43 und 34/44 absichert und auch<br />

<strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s Landschaftsbildgutachtens<br />

entgegenkommt.<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- und Entsorgung<br />

442-34 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Im Z 1 sollten die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Chancen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erneuerbaren Energien mit hervorgehoben wer<strong>de</strong>n,<br />

auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehören<strong>de</strong>n Begründung auf S. 62.<br />

Unter 6.1.4 sollte das zukünftige erneuerbare<br />

Energien- Infozentrum auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen<br />

Dar<strong>de</strong>sheimer Druiberg - Radarstation mit erwähnt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>de</strong>s<br />

Windparks Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben lagen wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen<br />

Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />

Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz außerhalb <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind.<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e örtliche Umstän<strong>de</strong>, die ein Abweichen vom<br />

Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen wür<strong>de</strong>n, sind hier nicht<br />

erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />

besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />

auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein, Datensatz 54-20).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

VRG-Wind. Die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n genannten WKA-Standorte liegen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s VRG, da diese mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog-Wind<br />

(KrNr. 1 und 3) nicht vereinbar sind (1 WKA mit ca. 850 m zu<br />

dicht an die Wohnbebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben und 1 WKA<br />

mit ca. 95 m zu dicht an Bun<strong>de</strong>sstraße). Die rechtskräftigen<br />

Baugenehmigungen wer<strong>de</strong>n durch die Gebietsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

VRG-/EG-Wind im Vgl. zum REP2000 regionalplanerisch nicht<br />

in Frage gestellt. Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich erst <strong>bei</strong>m<br />

möglichen Repowering ergeben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das erneuerbare Energien geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, ist bereits<br />

im Pkt. 7.9 Energie G 3 enthalten. Eine Doppelnennung ist<br />

nicht nötig.<br />

Bei Pkt. 6.1.4 han<strong>de</strong>lt es sich um VRSTO für großflächige<br />

Freizeiteinrichtungen, die nach <strong>de</strong>m Kriterienkatalog eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Größe aufweisen müssen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

442-35 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Unter 6.3.1 wird die seit Jahren offenkundige,<br />

unsichere und empfindliche elektrische<br />

Versorgungssituation <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschließlich 110 kV<br />

Stichversorgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise Wernigero<strong>de</strong> und<br />

Halberstadt ausschließlich über Hüttenro<strong>de</strong> und die<br />

seit Jahrzehnten unterlassene Errichtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Harzverstärkung nicht ausreichend als<br />

versorgungstechnischer und strukturpolitischer<br />

Schwachpunkt analysiert. Entsprechend sollte die<br />

Behauptung "Die Region verfügt über ein gut<br />

ausgebautes System <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrizitätsversorgung" in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung unter 6.3.1 auf S. 91 entsprechend<br />

korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />

442-36 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Über die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holte wettbewerbswidrige<br />

Bevorzugung <strong>de</strong>s Energieträgers Gas im gesamten<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf ist bereits anfangs hingewiesen<br />

und Korrektur nahegelegt wor<strong>de</strong>n. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Gelegenheit ist dazu unter 6.3.3, wo auf S. 91 noch<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> grundlegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erdgases<br />

gesprochen wird. Regional- und klimapolitisch<br />

grundlegen<strong><strong>de</strong>r</strong> und zielführen<strong><strong>de</strong>r</strong> wären sicherlich<br />

heimisches Biogas o<strong><strong>de</strong>r</strong> Holzgas, aus <strong>de</strong>m sich im<br />

waldarmen Dänemark <strong>de</strong>nnoch verschie<strong>de</strong>ne<br />

Gemein<strong>de</strong>n vollständig mit Wärme und Strom<br />

versorgen, zumeist übrigens auf Basis <strong>de</strong>utscher<br />

Gasmotoren. Wünschenswert wäre, wenn unter<br />

6.3.1 und 6.3.3 ebenso o<strong><strong>de</strong>r</strong> besser noch klarere<br />

Zielaussagen zugunsten heimischer erneuerbarer<br />

Energien eingefügt wür<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Begründung wur<strong>de</strong> bereits im 2. Planentwurf geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Pkt. 6.3.3 bezieht sich auf regional be<strong>de</strong>utsame Gas-,Erdöl-und<br />

Produktenleitungen.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelfachlichen Grundsätze, Pkt. 7.9 Energie<br />

sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Themen erneuerbare Energien,<br />

Energieträgermix, Wärmekraftkopplungen in <strong>de</strong>n REPHarz<br />

eingeflossen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.1 Natur- und Landschaftsschutz<br />

442-37 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Unter <strong>de</strong>n weiteren einzelfachlichen Grundsätzen<br />

sollte darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass kein struktureller<br />

Gegensatz zwischen EE sowie <strong>de</strong>m Natur- und<br />

Landschaftsschutz entsteht. Letztere lei<strong>de</strong>n lokal und<br />

global vor allem unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung und <strong><strong>de</strong>r</strong> falschen<br />

zentralen Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht erneuerbaren<br />

Energieträger. Ohne die Betonung eines neuen<br />

generellen Grundsatzes unter 7.1, wonach die<br />

vermehrte <strong>de</strong>zentrale Nutzung erneuerbarer<br />

Energieträger zugunsten <strong>de</strong>s Auslaufens <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Altenergien grundsätzlich Natur und Landschaft<br />

dient, wird man <strong>de</strong>n weltweiten Automatismus zu<br />

Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur und <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionen nicht in einen<br />

umgekehrten Mechanismus zugunsten von Natur<br />

und Regionen umwan<strong>de</strong>ln können.<br />

7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />

442-38 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Auch unter 7.5. sollte eine stärkere<br />

regionalplanerische Hinführung zu <strong>de</strong>n EE erfolgen,<br />

z.B. zugunsten einer vorrangigen Südausrichtung <strong>bei</strong><br />

Neubauten in G 2 auf S. 99, <strong><strong>de</strong>r</strong> Klarheit halber<br />

Privilegierung für lärm- und abgasfreie bzw.<br />

regenerativ betriebener Fahrzeuge in G 4 (mit einer<br />

Privilegierung von Gasfahrzeugen schnei<strong>de</strong>t man<br />

sich doch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten<br />

ins eigene Fleisch), in G 5 daher ebenfalls vor allem<br />

Grundsatzbildung pro Tankstellennetzausweitung<br />

zugunsten regionalpolitisch wünschennswerter<br />

heimischer EE, in G 6 am Schluss anfügen "an<br />

dieser Zielstellung orientieren durch weitestgehen<strong>de</strong><br />

Nutzung heimischer erneuerbarer Energien" mit<br />

entspr. Korrekturen in <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n<br />

Begründungen zu Grundsätzen 1 - 6.<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier<strong>bei</strong> um einzelfachliche Grundsätze, diese<br />

sind laut § 3 ROG allgemeine Aussagen zur Entwicklung,<br />

Ordnung und Sicherung <strong>de</strong>s Raumes. Diese Grundsätze sind<br />

untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht spannungsfrei und erfahren ihre<br />

Gewichtung im Einzelfall für eine konkrete raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

<strong>Planung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme. Sie sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung von öffentlichen Stellen zu<br />

berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA<br />

In G 2 geht es um Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung vor schädlichen<br />

Emissionen. Festlegungen wie Häuser errichtet wer<strong>de</strong>n<br />

obliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauleitplanung/Bauordnung. Die Aussage zu lärmund<br />

abgasarmen Fahrzeugen schließt "regenerativ" betriebene<br />

Fahrzeuge ein.<br />

Aussage zu G 6 die grundsätzliche For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Emissionen von<br />

Treibhausgasen zu verringern. Dies schließt automatisch<br />

die Nutzung alle alternativen Energieformen ein.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 545 von 610


TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.6 Wirtschaft<br />

442-39 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energien als Chance.<br />

442-40 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

7.8 Forstwirtschaft<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energien - Chance.<br />

442-41 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausar<strong>bei</strong>tung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energien - Chance.<br />

keine Berücksichtigung Die einzelfachlichen Grundsätze <strong>de</strong>s Pkt. 7.6. wur<strong>de</strong>n als<br />

Vorgabe aus <strong>de</strong>m LEP übernommen. Einzelne<br />

Wirtschaftsbranchen wer<strong>de</strong>n hier nicht aufgezählt. Allerdings<br />

können die erneuerbaren Energien <strong>de</strong>n in G 1, Unterpunkt 5,<br />

benannten Umwelt(schutz)industrien zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />

enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 546 von 610


TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

442-42 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Vor allem herausgear<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n sollten die<br />

regionalpolitischen Chancen <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren<br />

Energien: I<strong>de</strong>ologische Bekenntnisse ("alle<br />

verantwortbaren Energiequellen nutzen",<br />

"Braunkohle wird auch weiterhin Berücksichtigung<br />

fin<strong>de</strong>n"), von <strong>de</strong>nen die PR nicht nur nichts hat,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die nur neue Wirtschafts- und<br />

Beschäftigungschancen von unserer PR fernhalten,<br />

sind zu streichen und durch greifen<strong>de</strong> Grundsätze für<br />

<strong>de</strong>n weitestgehen<strong>de</strong>n Einsatz heimischer<br />

erneuerbarer Energien anstelle konventioneller<br />

Energien in G1 auf S. 103 zu ersetzen.<br />

442-43 Aus STN zum 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Wenn in G 4 (es geht an dieser um Energie und<br />

nicht um Landschaft!) <strong>de</strong>m Landschaftsbild und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erholungsfunktion auch außerhalb<br />

naturschutzrechtlicher Gebiete ein vorrangiger<br />

Bewertungsmaßstab explizit zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erneuerbaren Energien Wind und Sonne eingeräumt<br />

wird, wird das "Nachhaltigkeits-Dreieck" aus<br />

gleichrangig ökonomischen, ökologischen und<br />

sozialen Zielen zerstört und das ausschließlich <strong>bei</strong><br />

Eingriffen durch erneuerbare Energien und nicht z.B.<br />

im vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>bei</strong> Eingriffen aus <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Industrie und Gewerbe, Verkehr, Ver- und<br />

Entsorgung, Telekommunikation, großflächige<br />

Freizeitanlagen, Militär o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />

energietechnischen Einrichtungen. Dies zeigt<br />

über<strong>de</strong>utlich die bisherige energietechnische<br />

Einseitigkeit <strong>de</strong>s Entwurfes und sollte schon aus<br />

Rechtssicherheitsgrün<strong>de</strong>n korrigiert wer<strong>de</strong>n, ebenso<br />

wie die erneute Gas-Bevorzugung in G 5 o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

kurzsichtige und <strong>de</strong>m Gedanken <strong><strong>de</strong>r</strong> effizienten<br />

Energienutzung wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen<strong>de</strong> Formulierung zu<br />

Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fernwärme in G 6. Die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Gedanken müssen in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Begründungen<br />

auf S. 104/105 ebenfalls korrigiert wer<strong>de</strong>n, um die<br />

Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> PR zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n statt ihr zu scha<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung G 1 unter Pkt. 7.9 ist eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA. Der<br />

REPHarz regelt die verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an<br />

<strong>de</strong>n Raum, dazu gehört auch die Energieerzeugung aus<br />

fossilen Brennstoffen. Im übrigen wird im Satz 2 <strong>de</strong>s G 1 <strong>de</strong>n<br />

erneuerbaren Energien innerhalb aller verantwortbaren<br />

Energiequellen (Satz 1 <strong>de</strong>s G 1) bereits ein sehr hoher<br />

Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 baut inhaltlich auf G 1 bis G 3, in <strong>de</strong>nen von vornherein <strong>de</strong>n<br />

erneuerbaren Energien im Verbund aller sinnvollen<br />

Energieformen ein sehr hoher Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen wird.<br />

G 4 wur<strong>de</strong> speziell aufgenommen, um die Konfliktproblematik<br />

Photovoltaik zu betrachten, da großflächige<br />

Photovoltaikanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit raumordnerisch nur indirekt<br />

steuerbar sind. Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Beachtung von Belangen<br />

<strong>de</strong>s Natur- und Landschaftsschutzes zu <strong>de</strong>n Themen<br />

Wirtschaft, Freizeit, Verkehr sind z.T. in <strong>de</strong>n Einzelfachlichen<br />

Grundsätzen enthalten bzw. in <strong>de</strong>n Ziel- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundsatzfestlegungen zu <strong>de</strong>n jeweiligen VRG/VBG-<br />

Festlegungen.<br />

G 5 stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA dar. Im Kontext<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundsätzen <strong>de</strong>s Pkt. 7.9. erfolgt auch keine<br />

Bevorzugung von Erdgas. Hier erfolgt lediglich die<br />

regionalplanerische Sicherung von Speichermöglichkeiten in<br />

Untergrundspeichern.<br />

G 6 stellt ebenfalls eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP LSA dar,<br />

welcher lediglich durch <strong>de</strong>n Rückbaubedarf in <strong>de</strong>n großen<br />

Städten, die im Rahmen <strong>de</strong>s Stadtumbau Ost großflächigen<br />

Wohnungsrückbau betreiben, ergänzt wur<strong>de</strong>.<br />

Generell sind die Grundsätze im Pkt. 7.9 in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> zu<br />

berücksichtigen und stellen somit kein ausschließen<strong>de</strong>s<br />

Kriterium dar.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 547 von 610


TÖB: (442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

442-1 STN vom 04.05.07:<br />

Hiermit machen wir unsere frühere Stellungnahme<br />

vom 29.12.2005 zum REP Harz-Entwurf (Stand<br />

20.07.2005, siehe Anlage 1) nochmals zum<br />

Gegenstand dieser Eingabe, da wir mit <strong>de</strong>m<br />

<strong>Abwägung</strong>sergebnis zu <strong>de</strong>n von uns vorgebrachten<br />

Argumenten und Angeboten noch nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n sind.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

443-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

444-1 Es bestehen seitens <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>snetzagentur keine<br />

Anregungen bzw. Be<strong>de</strong>nken.<br />

Kenntnisnahme siehe <strong>Abwägung</strong> in <strong>de</strong>n Datensätzen 442-13 bis 442 -43<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 548 von 610


TÖB: (445) Privatperson, D.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

445-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 549 von 610


TÖB: (446) Privatperson C.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

446-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />

%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

447-7 Das Eignungsgebiet für Win<strong>de</strong>nergie EG 4<br />

(Amesdorf) befin<strong>de</strong>t sich westlich von unserer<br />

Pipelinetrasse. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung von<br />

Windkraftanlagen ist grundsätzlich ein<br />

Sicherheitsabstand von Spitzenhöhe Rotor plus<br />

halbe Schutzstreifenbreite zum Pipelinesystem<br />

einzuhalten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Das EG Amesdorf liegt mit ca. 700 m Entfernung zur<br />

Pipelinetrasse <strong>de</strong>utlich außerhalb <strong>de</strong>s aufgezeigten<br />

Sicherheitsabstan<strong>de</strong>s.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 550 von 610


TÖB: (447) DOW Olefinverbund GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />

447-1 Im östlichem Teil <strong>de</strong>s dargestellten <strong>Planung</strong>sraumes<br />

sind die Rohstoffpipeline Rostock - Böhlen (RRB)<br />

einschl. Steuerkabel und die Pipeline Sta<strong>de</strong> -<br />

Teutschenthal (PST) unseres Unternehmens verlegt<br />

(siehe <strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong> Übersichtskarte).<br />

447-2 Die Pipelines, die in einem gemeinsamen<br />

Trassenkorridor verlegt sind, queren das Territorium<br />

<strong>de</strong>s Landkreises Aschersleben - Staßfurt in etwa im<br />

Bereich zwischen Schackenthal und Brün<strong>de</strong>l sowie<br />

<strong>bei</strong> Hohenerxleben. An <strong><strong>de</strong>r</strong> L73 zwischen Staßfurt<br />

und Hohenerxleben befin<strong>de</strong>t sich eine<br />

Armaturenstation.<br />

447-3 Der Trassenkorridor unserer Pipelines ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anlage 2 zum REP Harz (Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> überregional-<br />

und regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs- und<br />

Produktenleitungen) unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Maßstabes <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte hinreichend genau dargestellt.<br />

447-4 Für die Bereitstellung von digitalen Leitungsdaten zur<br />

Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pipelines in weiterführen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sunterlagen bitten wir Sie, sich im direkten<br />

Kontakt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Firma DMCone (Ansprechpartner<br />

Herr Eckert Tel. 03461-49-2175) über das<br />

Datenformat und <strong>de</strong>n Transfer zu verständigen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Weiterführen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en wer<strong>de</strong>n von <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

nicht durchgeführt. Zur Übersicht sind die zur Verfügung<br />

gestellten Karten ausreichend.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 551 von 610


TÖB: (447) DOW Olefinverbund GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- und Produktenleitungen<br />

447-6 Über unseren Pipelines ist ein Schutzstreifen in<br />

Breite von 6,0 m (3,0 m <strong>bei</strong>dseitig <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohrachse)<br />

<strong>de</strong>finiert. Für <strong>de</strong>n Schutzstreifen <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungen ist zu<br />

beachten, dass generell keine betriebsfrem<strong>de</strong>n<br />

Gebäu<strong>de</strong> bzw. bauliche Anlagen errichtet und<br />

tiefwurzeln<strong>de</strong> Bepflanzungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen sowie keinerlei Ablagerungen von Materialien<br />

und Gegenstän<strong>de</strong>n erfolgen darf. Gemäß<br />

gesetzlichen For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzstreifen<br />

eine einwandfreie Wartung <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungen zu je<strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt ermöglichen. Sonstige Einwirkungen, die<br />

<strong>de</strong>n Bestand o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb dieser Leitungen<br />

beeinträchtigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>n, dürfen nicht<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fluginspektion ist ein Einwachsen <strong><strong>de</strong>r</strong> Baumkronen<br />

in <strong>de</strong>n Schutzstreifen dauerhaft auszuschließen.<br />

Ar<strong>bei</strong>ten im Schutzstreifen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung bzw.<br />

Zustimmung unseres Unternehmens nach vorheriger<br />

Anzeige <strong>de</strong>s genauen Leistungsumfanges im<br />

Schutzstreifenbereich.<br />

10 Sonstiges<br />

447-5 Dem vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz stimmen<br />

wir grundsätzlich zu.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 552 von 610


TÖB: (448) Privatperson C.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

448-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 553 von 610


TÖB: (449) Privatperson Ca.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

449-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 554 von 610


TÖB: (450) Privatperson C.L.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

450-1 Ich möchte mein absolutes Unverständnis<br />

angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> aktuellen und globalen<br />

Herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Klimaschutzes über <strong>de</strong>n<br />

vorgelegte Entwurf zum REP Harz äußern. Darin<br />

wer<strong>de</strong>n die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert. Damit wer<strong>de</strong>n nicht nur lokale und<br />

regionale Ar<strong>bei</strong>tsplätze vernichtet bzw. gefähr<strong>de</strong>t (vor<br />

Ort, Hersteller in Mag<strong>de</strong>burg, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Zulieferer).<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es ist auch eine Gefährdung <strong>de</strong>s hohen<br />

Innovationspotentials. Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

außergewöhnlich guten öffentlichen Akzeptanz<br />

gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Energieparks Druiberg sind Ihre<br />

<strong>Planung</strong>en mehr als verwun<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

zukünftig mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen<br />

schadstofffreien Stromproduktion. Dadurch wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klimaschutzvorteil, aber auch die Wirtschaftskraft<br />

<strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen Zentrums in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten - zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen<br />

Generation im neuen Großkreis.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 unverzüglich die<br />

Zustimmung zu erteilen. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen<br />

technischen Weiterentwicklungen könnten <strong>bei</strong> einem<br />

Belassen <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Größe ohne weitere<br />

Landschaftseingriffe trotz<strong>de</strong>m enorme Steigerungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion und damit CO2-Einsparungen<br />

möglich sein. Gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz wird Verlierer<br />

möglicher globaler Klimaverän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungens sein<br />

(Schneeunsischerheit in <strong>de</strong>n Hochlagen, noch<br />

weniger Regen im Schatten <strong>de</strong>s Brocken). Auf diese<br />

globalen Herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>unge benötigen wir auch<br />

kommunale Antworten. Bitte verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n Sie die<br />

begonnenen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Energiesektor nicht,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ermöglichen Sie einen weiteren Ausbau.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da inhaltlich gleiche Anregungen<br />

und Be<strong>de</strong>nken;<br />

zusätzlich:<br />

Eine Vernichtung von Ar<strong>bei</strong>tsplätzen durch die jetzige VRG-<br />

Wind-Ausweisung im REPHarz ist, auch im übertragen<strong>de</strong>n<br />

Sinne, z.B. für die Win<strong>de</strong>nergiebranche, nicht erkennbar. Der<br />

Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vgl. zum "alten" Eignungsgebiet reduzierten<br />

Fläche wur<strong>de</strong> bisher ohnehin nicht mit WKA-Standorten<br />

überplant, Gleichzeitig wur<strong>de</strong> eine nördliche Erweiterung für<br />

einige neue WKA durch das VRG-Wind vorgenommen. Ein<br />

darüber hinaus gehen<strong>de</strong> großflächige Erweiterung ist wegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erheblichen Beeinträchtigung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange<br />

(z.B. Vogelschutz, Landschafts- und Ortsbild, Tourismus,<br />

Landwirtschaft, Denkmalschutz) dann nicht mehr<br />

raumverträglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 555 von 610


TÖB: (451) Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

451-1 Auch und gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz ist vom globalen<br />

Klimawan<strong>de</strong>l betroffen. Diese Tatsache fin<strong>de</strong>t sich<br />

jedoch in Ihrem o.a. 2. Entwurf keinen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag.<br />

Der Klimawan<strong>de</strong>l ist auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz längst messbar. Mehrere Institutionen erheben<br />

hier Klimadaten, z.B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutsche Wetterdienst<br />

(DWD) o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt<br />

(www.talsperren-lsa.<strong>de</strong>) - daher verfügen wir über<br />

eine gute Datengrundlage. Viele Messstationen<br />

stehen an <strong>de</strong>n Talsperrendämmen.<br />

Standardmessgerät ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Hellmann-Regenmesser.<br />

Bereits vor Jahren wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Borkenkäferdiskussionen im Harz angemerkt, dass<br />

in unserem Mittelgebirge die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Tropentage,<br />

d.h. <strong><strong>de</strong>r</strong> Tage mit einem Maximum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lufttemperatur von über 30 °C, zunimmt. 2003 war<br />

es dann auf <strong>de</strong>m Brocken so warm wie noch nie. Die<br />

Wetterstation Brocken mel<strong>de</strong>te am 12.8.2003 eine<br />

Maximaltemperatur von 28.2 °C - damit wur<strong>de</strong> die<br />

aus <strong>de</strong>m Jahr 1992 stammen<strong>de</strong> Rekordtemperatur<br />

eingestellt. Bemerkenswert ist außer<strong>de</strong>m, dass dort<br />

an drei Tagen hintereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> die 25 °C-Marke<br />

überschritten wur<strong>de</strong>. Das hatte es auf <strong>de</strong>m Brocken<br />

noch nie zuvor gegeben. Der DWD nannte es das<br />

"Superjahr 2003"; die Jahresmitteltemperatur 2003<br />

aller <strong>de</strong>utschen Stationen war um 1,2* C wärmer als<br />

üblich und im Durchschnitt aller Stationen fielen 25%<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlag weniger als im langjährigen Mittel.<br />

2005 lagen auf <strong>de</strong>m Brocken die durchschnittlich<br />

gemessenen Temperaturen um 0.7 °C über <strong>de</strong>m<br />

statistisch zu erwarten<strong>de</strong>n Wert. Die gleiche<br />

Ten<strong>de</strong>nz besteht im Westharz: die Harzwasserwerke<br />

stellten aufgrund ihrer langjährigen Messreihen fest,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Sommer 2005 (Mai - Oktober) <strong>de</strong>utlich<br />

wärmer als im langjährigen Mittel ausfiel - die<br />

Temperaturdifferenz betrug ca. 1 °C. Die Erwärmung<br />

führte in diesem Zeitraum im Oberharz zu einer<br />

<strong>de</strong>utlich höheren Verdunstung und damit trotz <strong>de</strong>s<br />

nur wenig unterdurchschnittlichen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlages zu<br />

Abflüssen von nur 50 - 70 % <strong>de</strong>s Mittelwertes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorjahre.<br />

Am 20.7.2006 überschritt die Temperatur auf <strong>de</strong>m<br />

Brocken erneut die Marke von 28 °C. Insgesamt war<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Juli 2006 <strong><strong>de</strong>r</strong> heißeste seit Menschenge<strong>de</strong>nken<br />

registrierte Juli im Harz. Ebenfalls ungewöhnlich<br />

warm war <strong><strong>de</strong>r</strong> Winter 2006/2007.<br />

Sollte auch nur das mil<strong>de</strong>ste Szenarium <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Klimaforscher eintreten, sind die Jahre 2003 und<br />

Kenntnisnahme In <strong>de</strong>n Allgemeinen Grundsätzen sowie in <strong>de</strong>n einzelfachlichen<br />

Grundsätzen wird auf Maßnahmen zur Verringerung von<br />

Treibhausgasen, zum Klimaschutz eingegangen. In <strong>de</strong>n Pkt.<br />

5.1.1, 6.1.4 wird speziell auf <strong>de</strong>n Hochwasserschutz und <strong>de</strong>n<br />

weiteren Ausbau großflächiger Freizeitanlagen eingegangen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 556 von 610


TÖB: (451) Gesellschaft zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalparks Harz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

2006 erst <strong><strong>de</strong>r</strong> Auftakt einer Entwicklung, in <strong><strong>de</strong>r</strong> sog.<br />

"Superjahre" häufig aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Harz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Tourismus eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung. In dieser Branche ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wintersporttourismus beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vom Klimawan<strong>de</strong>l<br />

betroffen - es muss mit einer zurückgehen<strong>de</strong>n<br />

Schneesicherheit gerechnet wer<strong>de</strong>n, für die<br />

langfristig kaum geeignete Anpassungsmaßnahmen<br />

bestehen.<br />

Aus <strong>de</strong>m Klimawan<strong>de</strong>l ergeben sich auch für die<br />

Plangungsregion Harz vielfältige Risiken für <strong>de</strong>n<br />

Naturschutz, die menschliche Gesundheit, die Land-,<br />

Forst- und Wasserwirtschaft sowie für Tourismus<br />

und Verkehr. Probleme wer<strong>de</strong>n u.a. von<br />

Hochwasserereignissen und Trockenperio<strong>de</strong>n<br />

ausgehen.<br />

Dem Harz wird langsam aber sicher <strong><strong>de</strong>r</strong> Schnee<br />

ausgehen. Diese Tatsache wird gravieren<strong>de</strong><br />

Auswirkungen haben und muss sich auf je<strong>de</strong>n Fall in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung wie<strong><strong>de</strong>r</strong>fin<strong>de</strong>n, sonst wäre sie<br />

bereits <strong>bei</strong> Verabschiedung in diesem Punkt nicht<br />

mehr aktuell.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 557 von 610


TÖB: (452) Privatperson D. u. M. H.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

452-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />

%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 558 von 610


TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

453-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />

%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 559 von 610


TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

453-2 Zusatzgedanken:<br />

Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Gefahr bin auch ich gegen<br />

Beibehaltung <strong>de</strong>s Atomstroms. Was ist mit<br />

Geothermie? Solarstrom? Zu teuer? Wasserstrom?<br />

Wenn die Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> die Ästhetik <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft<br />

beeinträchtigen und die Vögel gefähr<strong>de</strong>n sollten,<br />

könnte man auf vorgenannte an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Alternativ-<br />

Energiearten zurückgreifen. Wind gibt es ja auch<br />

nicht immer, um die Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> rotieren zu lassen.<br />

Sonne auch nicht. Also Mischenergie ins Netz<br />

einspeisen. Die weißen Windrä<strong><strong>de</strong>r</strong> sehen doch ganz<br />

hübsch aus in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landschaft.<br />

5.2.5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

454-1 Die Egelner Südmul<strong>de</strong> sollte keine Vorbehaltsflächen<br />

für Kiesabbau darstellen. Es wird eine<br />

jahrtausendalte Kulturlandschaft auf 170 ha zerstört.<br />

Sollten die guten Bö<strong>de</strong>n nicht erhalten wer<strong>de</strong>n und<br />

dafür an<strong><strong>de</strong>r</strong>e nicht so fruchtbare Bereiche für <strong>de</strong>n<br />

Kiesabbau genutzt wer<strong>de</strong>n? Die Bo<strong>de</strong>ngüte ist<br />

verloren und nicht wie<strong><strong>de</strong>r</strong> herstellbar.<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

455-1 In Ihrem <strong>Planung</strong>sbereich befin<strong>de</strong>n sich Kabel bzw.<br />

Anlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ARCOR AG & Co.KG:<br />

Lichtwellenleiterkabel F 5501, gekennzeichnet im<br />

<strong>bei</strong>liegen<strong>de</strong>n Lageplan.<br />

Laut <strong><strong>de</strong>r</strong> bislang vorliegen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>s<br />

Vorhabens wer<strong>de</strong>n zur Zeit keine Maßnahmen zur<br />

Sicherung von vorhan<strong>de</strong>nen Arcor-Anlagen bzw.<br />

Baufeldfreimachungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sein.<br />

keine Berücksichtigung Gebiets-/ortskonkrete regionalplanerische Festlegungen zur<br />

raumordnerischen Sicherung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er erneuerbarer<br />

Energiegewinnungsformen sind <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht notwendig und<br />

wer<strong>de</strong>n auch lan<strong>de</strong>splanerisch (im Gegensatz zur Win<strong>de</strong>nergie)<br />

nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Diesbezügliche allgemeine Festlegungen sind<br />

im REPHarz u.a. als einzelfachliche Grundsätze im Pkt. 7.9.<br />

(Energie) enthalten.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Das gesamte nördliche Harzvorland und die Teile <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong>, die <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz angehören,<br />

sind i.d.R. durch hochwertige Bö<strong>de</strong>n gekennzeichnet (Teil <strong>de</strong>s<br />

Schwarzer<strong>de</strong>-/Lößgürtels). Die Verbreitung abbauwürdiger,<br />

mineralischer Rohstoffe ist im Vgl. zum Bo<strong>de</strong>n aber noch<br />

stärker standortgebun<strong>de</strong>n.<br />

Es ist auch Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung, eine vorsorgen<strong>de</strong>,<br />

langfristig angelegte Rohstoffsicherung vorzunehmen (§ 2 Abs.<br />

2 Nr. 9 Raumordnungsgesetz). Dies erfolgt für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Staßfurt - Egeln, bezogen auf <strong>de</strong>n Rohstoff Kiessand, mit <strong>de</strong>m<br />

Vorranggebiet Marbe/Atzendorf und <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet<br />

Egeln-Süd.<br />

Siehe auch Datensatz 201-15 (Bauernverband Bör<strong>de</strong>).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 560 von 610


TÖB: (456) Salzgitter Flachstahl GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

456-1 Die Abteilung Umweltschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Salzgitter Flachstahl<br />

GmbH nimmt in Angelegenheiten <strong>de</strong>s<br />

Umweltschutzes die Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ilsenburger<br />

Grobblech GmbH -kurz ILG- wahr. Daher möchten<br />

wir von dieser Stelle nach Vorlage <strong>de</strong>s 2. Entwurfs<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die<br />

Planregion Harz zur Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsnummer 6.1.4.<br />

Spiegelstrich Freizeit- und Erholungsgebiet "Ilseaue"<br />

Ilsenburg folgen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>nken äußern und begrün<strong>de</strong>n:<br />

Das ausgewiesene Plangebiet soll im Wesentlichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Freizeit und Erholung dienen. Der Abstand zu<br />

<strong>de</strong>n Werksanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ILG beträgt nur ca. 300 m.<br />

Für das Land Sachsen-Anhalt gilt für die Aufstellung<br />

von Bebauungsplänen als Orientierungshilfe <strong><strong>de</strong>r</strong> sog.<br />

Abstandserlass (veröffentlicht im Ministerialblatt<br />

Sachsen-Anhalt Nr. 67 vom 03.11.1993) <strong><strong>de</strong>r</strong> unseres<br />

Erachtens auch hier zur Anwendung kommen kann.<br />

Danach soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzabstand zu Anlagen zum<br />

Walzen von Metallen ca. 500 m betragen. Die<br />

Werksanlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> ILG sind im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan Nr. 19 "Industriepark" berücksichtigt<br />

und basierend auf einem aktuellen Lärmkataster mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>n, flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegeln belegt um angrenzen<strong>de</strong><br />

Standorte und Planbereiche so weit wie möglich zu<br />

schützen. Trotz<strong>de</strong>m können die mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>s<br />

Grobblechwalzwerkes auftreten<strong>de</strong>n<br />

Lärmimmissionen, auch zur Nachtzeit, sich subjektiv<br />

nachteilig auf das Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gebiet "Ilseaue" auswirken.<br />

Wir regen <strong>de</strong>shalb an, <strong>de</strong>n Vorrangstandort Freizeit-<br />

und Erholungsgebiet "Ilseaue" zu über<strong>de</strong>nken,<br />

zumin<strong>de</strong>st aber <strong>de</strong>n Schutzabstand von 500 m zu<br />

würdigen.<br />

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal<br />

erwähnen, dass die Salzgitter AG bereits mit<br />

Schreiben vom 25.05.1998 an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg auf die<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Problematik zur Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes Nr. 12 "Ilseaue" hingewiesen hat.<br />

keine Berücksichtigung Die Geschäftsstelle bedankt sich für <strong>de</strong>n Hinweis auf<br />

notwendige immissionsschutzrechtliche Beeinträchtigungen zur<br />

Standortausweisung einer regional be<strong>de</strong>utsamen Freizeitanlage<br />

im Ilsetal.<br />

Im REPHarz wer<strong>de</strong>n nur grobmaßstäbige Ausweisungen<br />

festgelegt. Konkrete Standorte, immissionsschutzrechtliche<br />

Abstän<strong>de</strong> und weitere Festlegungen treffen die nachgeordneten<br />

<strong>Planung</strong>sebenen, die Regionalplanung ist nur rahmensetzend.<br />

Ihr Hinweis im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> B-<strong>Planung</strong> an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft trifft genau die beschriebene<br />

nachgeordnete <strong>Planung</strong>sebene. Wie darin jedoch mit Ihren<br />

Einwän<strong>de</strong>n verfahren wird, obliegt nicht <strong>de</strong>m <strong>Abwägung</strong>sgebot<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung. Eine mögliche Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kommunalen Bauleitplanung wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>n Vorrangstandort<br />

gänzlich in Frage stellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 561 von 610


TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

457-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n sind Wasserwehren zu organisieren und<br />

mit mobilen Hochwasserschutzsystemen<br />

auszurüsten und an diesen zu schulen."<br />

457-2 G 7 ("Voraussetzung für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes") streichen!<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />

6 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />

Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />

unter <strong>de</strong>n konkreten Bedingungen <strong>de</strong>s Selketals einen<br />

effektiven und hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu<br />

gewährleisten, kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies ist im Sinne <strong>de</strong>s G 7 als ein möglicher Teil von<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen durch die<br />

Fachplanung zu prüfen.<br />

Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> als Gefahrenabwehrmaßnahme und <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Schulungspflicht kann regionalplanerisch ohnehin nicht<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Erst mit <strong>de</strong>m Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>de</strong>s<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />

möglich, <strong>de</strong>n Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />

einzuschränken.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 562 von 610


TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

457-3 Z 8 ( "Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n wie folgt:<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag:<br />

"Erst wenn die verbleiben<strong>de</strong> Hochwassergefahr eine<br />

Höhe erreicht, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit <strong>de</strong>m<br />

Vorrang von Natur und Landschaft sowie Erholung,<br />

Freizeit, Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />

Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen".<br />

Begründung:<br />

Die Bürgerinitiative hat mehrfach <strong>de</strong>m Ministerium<br />

für Landwirtschaft und Umwelt sowie <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Hochwasser und Wasserwirtschaft<br />

Vorschläge unterbreitet und Anregungen gegeben,<br />

die Alternativen zu <strong>de</strong>n geplanten<br />

Hochwasserrückhaltebecken aufzeigen. Diese<br />

Becken und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dämme sollen in <strong>de</strong>n wertvollsten<br />

Naturschutzgebieten (außer<strong>de</strong>m FFH- und<br />

europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Schon <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Ökosystems, damit<br />

wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen sie G 7 in 7.5 - Luftreinhaltung und<br />

Klimaschutz: ein Damm verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>n<br />

Kaltluftabfluß. Eine ökologische Durchgängigkeit ist<br />

nur für einige Tierarten erreichbar und daher kein<br />

rechfertigen<strong>de</strong>s Argument. Durch die Abriegelung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisher offenen unverbauten Flußaue sowie die<br />

Entfernung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume auf <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Anstau<br />

vorgesehenen Flächen verliert das Selketal für die<br />

Touristen und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>er wesentlich an Attraktivität.<br />

Nach einem Anstau, <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Aussage <strong>de</strong>s LHW<br />

statistisch gesehen etwa alle 5 Jahre eintreten wird,<br />

wer<strong>de</strong>n Schlamm und Unrat am Fuß <strong>de</strong>s Dammes<br />

zurückbleiben, die die Vegetation zerstören und für<br />

Besucher äußerst abstoßend wirken wer<strong>de</strong>n.<br />

Daher wen<strong>de</strong>t sich die Bürgerinitiative insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für Hochwasserrückhaltbecken (egal ob<br />

Meisdorf, Straßberg o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als<br />

verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung wird folglich verzichtet<br />

(siehe auch Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3<br />

(A)).<br />

Die im REPHarz enthalten<strong>de</strong>n allgemeinen und einzelfachlichen<br />

Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung (also auch G 7 im Pkt. 7.5) sind<br />

untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht spannungsfrei; ihre unterschiedliche<br />

Wichtung erfolgt erst im Einzelfall im Rahmen nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong>s- und Ermessensentscheidungen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 563 von 610


TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

gegen <strong>de</strong>n Bau eines Rückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf<br />

weil Alternativen vorhan<strong>de</strong>n sind, ein<br />

Naturschutzgebiet zerstört wird und damit <strong>de</strong>m<br />

Wirtschaftsfaktor Tourismus schwerer Scha<strong>de</strong>n<br />

zugefügt wird. Es wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m Leitbild, wie es<br />

im Abschnitt 4. Natur- und Landschaftsentwicklung<br />

konzipiert ist.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 564 von 610


TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

457-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang.<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />

Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />

soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n können,<br />

sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />

die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Kommission anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach Fauna-<br />

Flora-Habitat-Richtlinie).<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />

BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />

<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme- und<br />

Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten Fall gegenüber stehen<strong>de</strong>n<br />

Belange ist schon <strong>de</strong>shalb rechtswidrig, weil nicht<br />

jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes zum<br />

Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme- und<br />

Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />

bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Zu bemerken<br />

ist weiterhin, daß <strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Hochwasser 1994 (HQ<br />

200) keine Personen zu Scha<strong>de</strong>n gekommen sind,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Sachwerte verloren gingen. Daher sollte<br />

<strong>bei</strong> einem geplanten HQ 100 das Risiko für<br />

Menschenleben kein unbedingtes Kriterium sein.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1<br />

Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />

Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />

hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />

und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 565 von 610


TÖB: (457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

457-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n<br />

Vorranggebieten, die ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise im Bereich<br />

natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />

zu erfolgen, dass <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />

Ziel 2 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1 (Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n."<br />

und zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen<br />

bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fachgesetzen erteilte<br />

Abbaugenehmigungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n aus<br />

regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />

Frage gestellt."<br />

Bemerkung:<br />

Es steht zu befürchten, daß das Baumaterial für <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Dämme aus <strong>de</strong>n Seitentälern entnommen<br />

wird. Dadurch wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Natur weiterer nicht wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gut zu machen<strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n entstehen.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

457-6 Z 1 Abs. 2: Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />

für großflächige Freizeitanlagen wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

-Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein, OT<br />

Reinstedt<br />

Bemerkung:<br />

Die Motorsportanlage befin<strong>de</strong>t sich im<br />

Überschwemmungsgebiet. Mit <strong>de</strong>m o.g. Status wird<br />

von dieser eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hohe Sicherheit vor<br />

Hochwasser gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n, die nicht realisierbar<br />

ist.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

457-7 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren ... in das<br />

touristische Angebot einzubeziehen.<br />

Bemerkung:<br />

Vom LHW wur<strong>de</strong> ange<strong>de</strong>utet, das HRB Meisdorf<br />

könne ein touristisches Angebot wer<strong>de</strong>n. Dem ist<br />

vehement zu wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen.<br />

keine Berücksichtigung Im Selketal und seinen Seitentälern innerhalb <strong>de</strong>s Harzgebirges<br />

sind keine VRG Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Zwischen Z<br />

6 und Z 7 im Pkt. 5.1.5. und <strong>de</strong>n vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Dämmen besteht regionalplanerisch überhaupt kein räumlicher<br />

und inhaltlicher Zusammenhang.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhan<strong>de</strong>n<br />

und bauplanungsrechtlich gesichert. Mögliche, geplante<br />

Erweiterungen wer<strong>de</strong>n über das Baurecht genehmigt, in das im<br />

Zuge <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens Belange <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes einfließen können.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme G 13 bezieht sich generell auf alle Talsperren im<br />

<strong>Planung</strong>sraum, Gedankenspiele zum HRB Meisdorf sind <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Geschäftsstelle in dieser Beziehung nicht bekannt und wären<br />

ohnehin nicht von Be<strong>de</strong>utung, da hier von Talsperren die Re<strong>de</strong><br />

ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (458) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

458-1 Kiessandlagerstätte Wülpero<strong>de</strong>:<br />

Unsere Mitgliedsfirma CEMEX Deutschlang AG hat<br />

in ihrer Stellungnahme die Ausweisung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche<br />

als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Das erfolgte bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme zum<br />

ersten Entwurf. Im vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf wur<strong>de</strong> die<br />

Fläche Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong> jedoch als Vorranggebiet<br />

für Wassergewinnung ausgewiesen.<br />

Dazu ist anzumerken, dass durch die<br />

Rechtsvorgängerin <strong><strong>de</strong>r</strong> CEMEX Deutschland AG<br />

diese Fläche voll erkun<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Da<strong>bei</strong> hat sich<br />

ergeben, dass es sich um ein Gebiet mit<br />

hervorragen<strong>de</strong>n Kiessan<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lt, das eine große<br />

wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung hat. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen Seite wird bereits Rohstoff<br />

abgebaut. Damit liegen unseres Erachtens die im<br />

LEP LSA genannten Kriterien für die zwingen<strong>de</strong><br />

Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung vor. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes, <strong><strong>de</strong>r</strong> für die<br />

Regionalplanung verbindlich ist, sind Vorranggebiete<br />

für Rohstoffgewinnung Gebiete mit erkun<strong>de</strong>ten<br />

Rohstofflagerstätten, die bereits wirtschaftlich<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine wirtschaftliche Nutzung<br />

vorgesehen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>nen das<br />

Rohstoffvorkommen wegen seiner wirtschaftlichen<br />

Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Es aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rohstoffindustrie nicht akzeptabel, wenn solche<br />

Lagerstätten, für die die Kriterien eines<br />

Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung vorliegen,<br />

nicht durch die Regionalplanung geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Lan<strong>de</strong>s- und Regionalplanung ist in<br />

Ermangelung eines speziellen Fachgesetztes für die<br />

Rohstoffsicherung die einzige rechtliche Möglichkeit<br />

zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe. Hier obliegt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft eine hohe<br />

politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt.<br />

Wir schließen uns daher sowohl in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

als auch im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> CEMEX<br />

Deutschlang AG zur Ausweisung dieses Gebietes<br />

als Vorrangegebiet für die Rohstoffgewinnung an.<br />

keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Bewertung und keine Genehmigung zum Rohstoffabbau,<br />

analog ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />

absehbar. Das Vorschlagsgebiet befin<strong>de</strong>t sich im VRG<br />

Wassergewinnung Nr. IV (Rho<strong>de</strong>n-Wülpero<strong>de</strong><br />

(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n. Folglich wird im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regionalplanerischen <strong>Abwägung</strong> <strong>de</strong>m Trinkwasserschutz auf<br />

Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s o.g. TWSG für die Versorgung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungenverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />

Letztentscheidung zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />

eines entsprechen<strong>de</strong>s Vorranggebietes, an die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

öffentliche Stellen gebun<strong>de</strong>n wären, kann zum jetzigen<br />

Zeitpunkt bereits wegen <strong>de</strong>s aufgezeigten Konfliktfel<strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>m Schutzgut Wasser nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Allein <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />

Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />

Genehmigungsfähgkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />

zumin<strong>de</strong>st in wesentlichen Teilen <strong>de</strong>s VRG, zu erwarten sein.<br />

Dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />

Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (458) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

458-2 Hartgesteinslagerstätte Knaupsholz:<br />

Hier gilt sinngemäß das gleiche wie unter 1.<br />

dargestellt. Es han<strong>de</strong>lt sich hier<strong>bei</strong> um ein<br />

Bergwerkseigentum und im Tagebau selbst wird zur<br />

Zeit bereits gewonnenes Material abtransportiert.<br />

Unsere Mitgliedsfirma Harz-Granit Wemigero<strong>de</strong><br />

GmbH beabsichtigt die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewinnung. Dazu hat es am 10.04.2007 im LAGB<br />

Halle eine Besprechung gegeben mit <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />

dass unsere Mitgliedsfirma unverzüglich die<br />

Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplanes<br />

beantragen wird. Es liegen auch hier die Kriterien für<br />

die Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet<br />

für Rohstoffgewinnung vor. Auch hier schließen wir<br />

uns <strong><strong>de</strong>r</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Ausweisung als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung an.<br />

keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />

<strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />

ihrer Lage innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />

Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP und REP)<br />

regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gera<strong>de</strong> für solche, in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wur<strong>de</strong> Z 7 geschaffen<br />

(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />

Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />

Siehe auch Datensatz 462-1 (Harz Granit Naturstein GmbH)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (459) Ortschaftsrat Hessen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

459-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert, trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung Ein direkter Vergleich zwischen <strong>de</strong>n "alten" Eignungsgebieten<br />

(EG) gemäß REP2000 und <strong>de</strong>n jetzt im REPHarz<br />

ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebieten (VRG-/EG-<br />

Wind) ist unkommentiert nicht möglich. Wie bereits in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

REPHarz-Begründung zum Pkt. 5.3.1 aufgeführt, wur<strong>de</strong>n neben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisung neuer Windgebietsbereiche (Neuausweisungen<br />

bzw. Flächenerweiterungen) die "alten" EG vor allem um die<br />

Teilflächen reduziert, die ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, entgegenstehen<strong>de</strong>n öffentlichen Belangen aufwiesen<br />

(z.B. zu geringe Siedlungsabstän<strong>de</strong>, Sicherheitsabstän<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

technischen Infrastruktur, Vogelschutzgebiete). In diesen<br />

Teilbereichen wur<strong>de</strong>n folglich bisher keine o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur sehr wenige<br />

WKA errichtet. Wird pauschalisierend ein 250 m Puffer<br />

(Radius) um eine WKA als überplanter Bereich angenommen,<br />

so war En<strong>de</strong> 2006 von <strong>de</strong>n alten EG-Flächen <strong>de</strong>s REP2000<br />

immerhin noch insgesamt 31 % nicht bebaut und nicht<br />

überplant (<strong>bei</strong> 200 m Puffer sogar ca. 41 %). Beispielhaft trifft<br />

das auch auf das "alte" EG Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben zu (<strong>bei</strong><br />

250 m Puffer ca. 22 % und <strong>bei</strong> 200 m Puffer 28 % nicht<br />

überplant). Der jetzige vorhan<strong>de</strong>ne bzw. genehmigte Windpark<br />

am Druiberg ist ca. 250 ha groß und nimmt damit nur ca. 2/3<br />

<strong>de</strong>s "alten" EG ein. Die restlichen Flächen <strong>de</strong>s EG-alt (ca. 87 ha<br />

große Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 und ca. 45 ha große<br />

Teilfläche zwischen jetzigem Windpark und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage<br />

Dar<strong>de</strong>sheim) wur<strong>de</strong>n nach unserer Kenntnis nie mit WKA-<br />

Standorten überplant. Die Gemein<strong>de</strong> wünschte <strong>de</strong>n<br />

nachvollziehbaren Wunsch <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> alten EG-<br />

Teilfläche südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 79 (Vermeidung einer Einkreisung<br />

durch WKA). Außer<strong>de</strong>m reichte das alte EG bis ca. 500 m an<br />

die Ortslage heran, so dass <strong><strong>de</strong>r</strong> alte, bisher nicht überbaute,<br />

ortsnahe EG-Teil gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

zurückgenommen wur<strong>de</strong>, wo<strong>bei</strong> hier allerdings <strong>bei</strong>m VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben bereits ausnahmesweise wegen<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er örtlicher Umstän<strong>de</strong> vom 1.000 m-Abstand<br />

abgewichen wur<strong>de</strong> (bis 800 m). Das heißt letztendlich, dass das<br />

alte EG mit seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 <strong>de</strong>utlich<br />

gröber geplant wur<strong>de</strong> als im REPHarz und Teilflächen aufwies,<br />

die für eine Bebauung mit WKA überhaupt nicht zur Verfügung<br />

stan<strong>de</strong>n (z.B. o.g. ortsnaher Bereich, Bun<strong>de</strong>s- und Kreisstraße<br />

mit Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />

südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />

Teilflächen wur<strong>de</strong> das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />

und sogar noch in Richtung Nor<strong>de</strong>n um ca. 60 ha überbaubare<br />

Fläche erweitert.<br />

Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />

37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wur<strong>de</strong><br />

seinerzeit im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> RegPlG bereits<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> ein<strong>de</strong>utigen Lage außerhalb <strong>de</strong>s im REP2000<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 569 von 610


TÖB: (459) Ortschaftsrat Hessen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

10 Sonstiges<br />

460-2 Bei Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Maßnahmen in<br />

unserem Versorgungsgebiet bitten wir um separate<br />

Mitteilung.<br />

11 keine Be<strong>de</strong>nken<br />

460-1 Unsererseits bestehen keine Be<strong>de</strong>nken zum<br />

Planentwurf mit Umweltbericht.<br />

ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (damit auch kein<br />

Vertrauensschutz). Diese Anlage als gedachte westlichste WKA<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> o.g. Windfarm liegt mit mehr als 350 m Abstand auch<br />

außerhalb <strong>de</strong>s im REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so<br />

dass unter Anwendung <strong>de</strong>s sogenannten baurechtlichen<br />

<strong>Planung</strong>svorbehaltes durch die Regionalplanung (Ausschluss<br />

von raumbe<strong>de</strong>utsamen WKA außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> im REP<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) keine regionalplanerische<br />

Zustimmung zur genannten WKA erfolgen kann.<br />

Siehe auch <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Aue-<br />

Fallstein zum Pkt. 5.3.2 <strong>de</strong>s REPHarz (Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie, Datensätze 54-12, 54-19 bis 54-21)<br />

keine Berücksichtigung Da mit <strong>de</strong>m REPHarz nur <strong><strong>de</strong>r</strong> grobe Rahmen für weitere<br />

<strong>Planung</strong>en gesteckt wird, setzen wir keine Maßnahmen um.<br />

Dafür sind nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>sebenen zuständig.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 570 von 610


TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

461-1 Aus Veröffentlichungen in <strong>de</strong>n Medien war<br />

ersichtlich, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan mit<br />

seinem 2. Entwurf <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in Überar<strong>bei</strong>tung ist. Bei<br />

Überprüfung dieses Plans stellten wir fest, dass im<br />

Raum <strong><strong>de</strong>r</strong> Egelner Mul<strong>de</strong> insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Objekte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Moto-Cross-Strecke Westeregeln, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wasserburg Egeln und <strong>de</strong>s Wolmirslebener<br />

Schachsees hervorgehoben sind.<br />

In Ergänzung dieser Einrichtungen möchten wir<br />

Ihnen heute die Einrichtung <strong>de</strong>s Bau- und<br />

Industrie<strong>de</strong>nkmals Westeregeln vorstellen. Damit<br />

verbin<strong>de</strong>n wir die Anregung, dieses Objekt ebenfalls<br />

in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan Harz<br />

aufzunehmen, da diese museale Einrichtung ein<br />

überregional bekannter Standort für Tourismus und<br />

Bildung ist.<br />

Der Standort auf <strong>de</strong>m Kalkberg ist mit seiner Lage<br />

bereits eingebun<strong>de</strong>n in das beschriebene Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Egelner Mul<strong>de</strong>/Bo<strong>de</strong>nie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (Seite 28, Punkt 5.2.6<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung, Z 1,<br />

3). Die Anfrage zur Aufnahme in <strong>de</strong>n Plan wird nun<br />

gestartet, da die Moto-Cross-Strecke Westeregeln<br />

als großflächige Freizeitanlage genauer beschrieben<br />

wird. Diese Anlage schließt in westlicher Lage direkt<br />

an das Ziegeleimuseum an.<br />

Das Ziegeleigelän<strong>de</strong> selbst stellt eine Mischung dar<br />

aus einem technischen Bau - und Industrie<strong>de</strong>nkmal<br />

mit einem <strong><strong>de</strong>r</strong> größten Ringöfen Europas und einem<br />

sich anschließen<strong>de</strong>n Geotop (weiträumig die einzige<br />

Möglichkeit, Einsicht in <strong>de</strong>n Staßfurt-Egeln-<br />

Oscherslebener Salzsattel zu erhalten; dazu<br />

Eiskeilnetze als Zeugnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Eiszeit und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>nen Klimaentwicklung). Ebenso<br />

hat sich nach <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Wen<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> neunziger<br />

Jahre im Bereich <strong>de</strong>s Kalkbergs ein großflächiges<br />

Trocken- und Feuchtbiotop entwickelt. Im Rahmen<br />

eines Schulprojekts wur<strong>de</strong> dies bereits untersucht,<br />

wo<strong>bei</strong> hier feststellbar war, dass sich im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gipsbrüche auch geschützte Pflanzen entwickelten.<br />

Darüber hinaus ist das Ziegeleigelän<strong>de</strong> ein<br />

Anziehungspunkt für jährlich 1.000 - 2.000<br />

Besucherinnen und Besucher aus allen Regionen<br />

Deutschlands, aber auch aus Brasilien, Amerika,<br />

Frankreich, Holland, Österreich, China... Des<br />

Weiteren ist das Gelän<strong>de</strong> auch ein Anziehungspunkt<br />

für Studiengruppen verschie<strong>de</strong>ner<br />

Bildungseinrichtungen wie <strong>bei</strong>spielsweise <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bauhaus- Universität Weimar o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmäler)<br />

genannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 571 von 610


TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

29.11.2007<br />

Fachhochschule Bielefeld sowie für<br />

Geologiestu<strong>de</strong>nten aus Berlin.<br />

Die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> musealen und touristischen<br />

Nutzung wird seit 1998 durch <strong>de</strong>n Eigentümer, die<br />

gemeinnützige Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld,<br />

und einen lokal verankerten För<strong><strong>de</strong>r</strong>verein begleitet.<br />

Das Bau- und Industrie<strong>de</strong>nkmal Westeregeln kann<br />

wie die Moto-Cross-Strecke Westeregeln als<br />

großflächige Freizeitanlage eingeordnet wer<strong>de</strong>n, da<br />

diese ganzjährig genutzte Anlage sehr gut zur<br />

Erholung genutzt wer<strong>de</strong>n kann. An einer intensiven<br />

Nutzung für die Freizeitgestaltung wird kontinuierlich<br />

gear<strong>bei</strong>tet, da aber ganzjährig bereits Führungen<br />

angeboten und für die Bevölkerung z.B. ein<br />

Ziegeleifest und Veranstaltungen zu bun<strong>de</strong>sweiten<br />

Aktionstagen wie <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s offenen Denkmals<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n, ist hier auch bereits ein Weg<br />

eingeschlagen wor<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> eine Einordnung in diese<br />

Rubik rechtfertigen wür<strong>de</strong>.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits könnte das Gelän<strong>de</strong> auch ein<br />

Vorrangstandort für die Kultur- und Denkmalpflege<br />

sein. Es ist bereits als Bau- und Industrie<strong>de</strong>nkmal<br />

eingestuft. Die Gesamtheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage ist einzigartig.<br />

Innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion stellt es einen<br />

einzigartig erhaltenen Ringofen dar. Neben diesem<br />

Ofen sind auch Zeugnisse eines eventuellen<br />

Kammerofens (welcher zumin<strong>de</strong>st regional<br />

einzigartig ist) erhalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> nun Schritt für Schritt<br />

aufgear<strong>bei</strong>tet wird. Eine solche Kombination dieser<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong>n Typen ist ebenfalls sehr selten.<br />

Des Weiteren sind hier als weiterer Verbundpunkt<br />

die Zeugnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> früheren Gipsproduktion in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Region zu sehen. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Restaurierung eines alten<br />

Gipsofens wur<strong>de</strong> bereits begonnen. Durch eine<br />

Sondierungsgrabung sind auch noch Teile von<br />

Gipsöfen ent<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n, die noch beschickt sind<br />

und somit für die Erforschung ehemaliger<br />

Produktionsverfahren hilfreich sein können. Hinzu<br />

kommt, dass das Gebiet <strong>de</strong>s Kalkbergs auch in<br />

archäologischen Kreisen bereits über 100 Jahre<br />

bekannt ist. Dies wird u.a. durch die<br />

Veröffentlichungen <strong>de</strong>s Herrn Nehring zu diesem<br />

damaligen Zeitpunkt über frühere Flora und Fauna<br />

dokumentiert, <strong><strong>de</strong>r</strong> auch im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Westeregeiner Kalkbergs seine Forschungsar<strong>bei</strong>ten<br />

betrieb. Diese Erkenntnisse wer<strong>de</strong>n auch durch<br />

Fun<strong>de</strong> belegt, die eine 40.000-jährige Besiedlung<br />

dieses Raumes belegen - siehe Veröffentlichungen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Presse zum Fund eines Faustkeils aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 572 von 610


TÖB: (461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

Altsteinzeit. Die Gesamtanlage wird unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />

durch soziale Maßnahmen gepflegt und durch<br />

verschie<strong>de</strong>ne Projekte mit Schulen,<br />

Fachhochschulen und Universitäten begleitet. Wir<br />

bitten Sie also, unsere Anregung zu prüfen, ob eine<br />

Einordnung in die Auflistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrangstandorte<br />

für Kultur- und Denkmalpflege (Seite 35, Punkt 6.1.6,<br />

Z 2) möglich ist.<br />

Neben <strong><strong>de</strong>r</strong> normalen Einordnung in <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Tourismus stellt die Anlage auch einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Industrietourismus in Deutschland<br />

dar.<br />

Wir bitten Sie also abschließend, die Aufnahme<br />

unseres Gelän<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n regionalen<br />

Entwicklungsplan zu überprüfen und uns über Ihre<br />

Entscheidung zu informieren.<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 573 von 610


TÖB: (462) Harz Granit Natursteinwerke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

462-1 Bezugnehmend auf die Besprechung am 3.4.2007 in<br />

Ihrem Hause möchten wir hier nochmals zum<br />

Ausdruck bringen, dass wir uns mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Behandlung<br />

unseres Steinbruches Knaupsholz Gemein<strong>de</strong><br />

Elbingero<strong>de</strong> im REP Harz nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />

erklären können. Wir bitten Sie eine Lösung zu<br />

fin<strong>de</strong>n welche eine weitreichen<strong>de</strong> Sicherung <strong>de</strong>s<br />

Abbaues im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Tätigkeit<br />

formuliert. Es kann nicht sein, dass die Sicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnung auf <strong>de</strong>n Zeitraum von Betriebsplänen<br />

befristet wird. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichbehandlung<br />

aller Gewinnungsunternehmen, ist auch hier ein<br />

Vorrang für Gesteinsabbau in <strong>de</strong>n Zielen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung ein<strong>de</strong>utig festzuschreiben.<br />

Grün<strong>de</strong>:<br />

Die Harz Granit ist im Besitz eines Bergwerksrechtes<br />

(Altes Recht), eingetragen im Berggrundbuch<br />

Halberstadt (siehe Anlage). Der Steinbruch wird<br />

bereits seit Jahrzehnten als Steinbruch betrieben<br />

und dies unabhängig von politischen Systemen und<br />

Wan<strong>de</strong>l <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeiten. Für die Zeiten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Wen<strong>de</strong><br />

liegen lückenlose Betriebsplanzulassungen vor<br />

(Zulassung Hauptbetriebsplan vom 3.12.1991 für<br />

<strong>de</strong>n Granittagebau "Knaupsholz", Reg.-Nr. 5016,<br />

Bergamt Staßfurt, befristet bis 31.7.2001;<br />

Verlängerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>s<br />

Hauptbetriebsplanes für <strong>de</strong>n Granittagebau<br />

"Knaupsholz", Bergamt Staßfurt, Verlängert bis<br />

31.1.2003). Seit 2003 wur<strong>de</strong>n wohl keine<br />

Gewinnungsar<strong>bei</strong>ten durchgeführt, jedoch fand eine<br />

Aufbereitung <strong>de</strong>s gewonnenen Materials statt. In <strong>de</strong>n<br />

nächsten Tagen wird erneut ein Hauptbetriebsplan<br />

für Gewinnung und Verar<strong>bei</strong>tung von Granit <strong>bei</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geologie und Bergwesen Sachsen-<br />

Anhalt eingereicht. Der Granit aus <strong>de</strong>m Steinbruch<br />

Knaupsholz ist in Deutschland einmalig und stellt ein<br />

wichtiges Gestein in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarkeit nationaler<br />

Natursteine dar.<br />

keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />

<strong>de</strong>s Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />

ihrer Lage innerhalb <strong>de</strong>s Vorranggebietes für Natur und<br />

Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP und REP)<br />

regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gera<strong>de</strong> für solche, in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wur<strong>de</strong> Z 7 geschaffen<br />

(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />

Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />

Die Sicherung einer Gewinnung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbaustätte ist zunächst<br />

vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründige Aufgabe <strong>de</strong>s Bergbaubetreibenen (z.B. durch<br />

Haupt-/Rahmenbetriebspläne) . Die Regionalplanung kann nur<br />

<strong>de</strong>n diesbezüglichen raumordnerischen Rahmen setzen. Da<br />

keine Erweiterungsabsichten für diese, relativ kleine<br />

Abbaustätte bekannt sind und die Lagerstätte sich in einem<br />

ansonsten ökologisch hochsensiblen Bereich (Nationalpark)<br />

befin<strong>de</strong>t, wird die Zuordnung zu Z 7 als ausreichend erachtet.<br />

Auch <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Rohstoffgewinnung <strong>bei</strong><br />

min<strong>de</strong>stens regional be<strong>de</strong>utsamen Lagerstätten wur<strong>de</strong> die<br />

jeweilige Genehmigungs-/Zulassungssituation berücksichtigt.<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Lagerstätten, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit nicht im Abbau<br />

stehen bzw. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen kein Abbau in absehbarer Zeit zu<br />

erwarten ist, wur<strong>de</strong>n, sofern diese keine herausragen<strong>de</strong><br />

wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung für die <strong>Planung</strong>sregion besitzen, als<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung festgesetzt. Dies setzt<br />

jedoch auch voraus, dass im Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltprüfung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n VBG, zumin<strong>de</strong>st für große Teile, nach<br />

jetzigem Kenntnisstand, eine Genehmigungsfähigkeit einer<br />

zukünftigen Rohstoffgewinnung anzunehmen ist.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 574 von 610


TÖB: (463) Systemisches Kolleg<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

463-1 Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch:<br />

Wir als Bürger von Dalldorf unterstützen die<br />

vorgeschlagene Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebietes Gröningen-Wegeleben<br />

aufgrund <strong>de</strong>s dort vorhan<strong>de</strong>nen Konfliktpotentials<br />

und bitten dringend <strong>de</strong>m Folge zu leisten. Wie Ihnen<br />

bekannt ist, han<strong>de</strong>lt es sich <strong>bei</strong> diesem Gebiet um<br />

ein Brut- und Habitatgebiet <strong>de</strong>s unter Schutz<br />

stehen<strong>de</strong>n Rotmilan.<br />

Nach Anfrage geht Ihnen die Unterschriftenliste<br />

hierfür zu. Des Weiteren kündige ich an, daß, falls<br />

<strong>de</strong>m Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch nicht stattgegeben wird, die<br />

<strong>de</strong>utschlandweite Presse eingeschaltet wird. Eine<br />

Beschwer<strong>de</strong> <strong>bei</strong>m europäischen Vogelschutzbund<br />

wird eingereicht.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

464-3 Auf Seite 23 Ihres Entwicklungsplanes las ich, dass<br />

Einzelstandorte von Windkraftanlagen an an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Stelle als <strong>de</strong>n von Ihnen ausgewiesenen<br />

ausgeschlossen sein sollen. Das fin<strong>de</strong> ich sehr<br />

bedauerlich. Die Gemein<strong>de</strong> Schielo hatte vor Jahren<br />

die freie Feldmark nördlich um die Ortschaft herum<br />

als Fläche für einen Windpark vorgesehen gehabt.<br />

Dieses wäre zum einen für die Landwirte <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

äußerst schmalen Gewinnspanne in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

konventionellen Landwirtschaft eine zusätzliche<br />

Verdienstmöglichkeit (wo<strong>bei</strong> ich selbst für die sanfte<br />

extensivere biologisch-ökologische Bewirtschaftung<br />

bin, die ganz im Sinne von Tourismus und Erholung<br />

in einem ökologischen Verbundsystems Bo<strong>de</strong>n, Luft<br />

und Grundwasser vor Immissionen von Agrargiften -<br />

Herbizi<strong>de</strong>n, Fungizi<strong>de</strong>n, Pestizi<strong>de</strong>n - verschonen<br />

wür<strong>de</strong>).<br />

Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en wür<strong>de</strong>n Windkraftanlagegen <strong>de</strong>n für<br />

das Gebiet um Schielo herum festgelegten<br />

regionalplanerischen Zielen nicht entgegenstehen:<br />

Tourismus und Erholung sowie ökologisches<br />

Verbundsystem.<br />

Kenntnisnahme Eine erneute Vergrößerung <strong>de</strong>s im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz<br />

reduzierten EG-Wind (Gröningen-)Wegeleben wird nicht<br />

vorgenommen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Ein seitens <strong>de</strong>s Stellungnehmers erfolgter Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch ist aus<br />

<strong>de</strong>m Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme nicht erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung <strong>de</strong>s Ausschlusses von (neuen) WKA-<br />

Standorten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrang- und Eignungsgebiete für die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie beruht auf die lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Vorgabe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplanes, nach<strong>de</strong>m eine<br />

planvolle Konzentration von WKA durch die regionalplanerische<br />

Ausweisung von entsprechen<strong>de</strong>n Eignungsgebieten gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die seinerzeit von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> für die Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

vorgesehene Fläche nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortlage konnte aus mehreren<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n REPHarz übernommen wer<strong>de</strong>n, da z.B.<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerisch festgelegte Min<strong>de</strong>stabstand von 1.000 m<br />

zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung nicht eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Deweiteren bestehten erhöhte Konfliktpotentiale<br />

mit <strong>de</strong>m im Harz großflächig vorhan<strong>de</strong>nen hochwertigen<br />

Landschaftsbild (damit verbun<strong>de</strong>n auch Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erholungsfunktion nicht ausgeschlossen) und mit <strong>de</strong>m<br />

Vogelschutz wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nähe zu einem europäischen<br />

Vogelschutzgebiet.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 575 von 610


TÖB: (464) Privatperson L.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

464-1 Mein Interesse ergibt sich aus <strong>de</strong>m Besitz einer 0,56<br />

ha-großen Landfläche unmittelbar am Südrand <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ortschaft Schielo (Flurgebiet "Vor <strong>de</strong>m Eichberg"),<br />

die ich in <strong>de</strong>n 90er Jahren zu Eigentum erworben<br />

hatte zum Zweck <strong>de</strong>s Baues eines<br />

Einfamilienhauses.<br />

Insofern begrüße ich Ihre <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>s Gebietes für<br />

<strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in<br />

Verbindung mit Tourismus und Erholung. Da<strong>bei</strong> gehe<br />

ich davon aus, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> in Folge Ihres<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes die<br />

Bebauungsplanung nach <strong>de</strong>n §§ 30,34 und 35<br />

BauGB insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Vorhaben, die <strong>de</strong>n Zielen<br />

Ihrer Gebietsplanung grundsätzlich nicht<br />

entgegenstehen (Wohn-, Ferien-,<br />

Wochenendhäuser, Campingplatze etc.) in <strong>de</strong>m<br />

betreffen<strong>de</strong>n Gebiet nicht verwehrt wird.<br />

464-2 Wie mir bekannt, ist für das Gebiet um die<br />

geschlossene Ortschaft Schielo herum am 17.3.1994<br />

bereits die Schutzverordnung "Harz und nördliches<br />

Harzvorland" in Kraft getreten, in <strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlich<br />

keine <strong>Planung</strong>sfreiheit nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

BauGB gegeben ist. Um <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> überhaupt<br />

noch entsprechen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en zu ermöglichen, sind<br />

jedoch bestimmte Bereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft aus <strong>de</strong>m<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes<br />

herausgenommen wor<strong>de</strong>n, wozu auch meine<br />

Flächen zählen. Dies geht je<strong>de</strong>nfalls aus einer mir<br />

erteilten schriftlichen Auskunft <strong>de</strong>s<br />

Regierungspräsidiums Mag<strong>de</strong>burg vom 15.10.1996<br />

hervor (Az.: 25.22 Herr von Lieben). Sollte sich<br />

hieran in Folge Ihrer <strong>Planung</strong> wi<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwarten etwas<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n, bitte ich um entsprechen<strong>de</strong> Auskunft.<br />

Kenntnisnahme Die regionalplanerischen Festlegungen sind Rahmensetzungen<br />

u.a. für die Bauleitplanung. Konkrete Bauabsichten eines<br />

Einfamilienhauses lassen sich hier nicht steuern.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung, die nach<br />

§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

Kenntnisnahme Für Festlegungen <strong>de</strong>s Naturschutzes ist die<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> als Fachbehör<strong>de</strong> zuständig, nicht die<br />

Regionalplanung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 576 von 610


TÖB: (465) Kürbis-Rülan<strong><strong>de</strong>r</strong>-GbR<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

465-1 Im Entwurf <strong>de</strong>s REPHarz sind unter 5.3. Gebiete für<br />

die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie dargestellt.<br />

Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenstellung aus 5.3. Z1 und<br />

5.3. G2 <strong>de</strong>s Entwurfes stellen wir <strong>de</strong>n Antrag, eine<br />

Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> äußeren Grenzen <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes Nr. 7, Reinstedt / Ermsleben<br />

vorzunehmen (Anlage Lageplan).<br />

Begründung:<br />

1. Eine optimale Beplanung und Bebauung <strong><strong>de</strong>r</strong> unter<br />

I und II gezeichneten Fläche ist auf Grund<br />

angrenzen<strong><strong>de</strong>r</strong> Lage zur Gemarkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt<br />

Aschersleben nicht möglich, ohne dass<br />

Baulastflächen von dieser sowie von <strong><strong>de</strong>r</strong> queren<strong>de</strong>n<br />

Fernwasserleitung in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />

müssen.<br />

2. Die unter I und II gezeichneten Flächen liegen im<br />

Schatten zur Hauptwindrichtung <strong>de</strong>s schon<br />

bestehen<strong>de</strong>n Parks, so dass wirtschaftlich daraus<br />

erhebliche Probleme entstehen wür<strong>de</strong>n.<br />

3. Die unter I, II und III dargestellten Flächen stören<br />

zusätzlich die Sicht von Aschersleben zum Harz.<br />

Die Fläche III ist als Abstandsfläche zur Gemein<strong>de</strong><br />

Reinstedt angebracht.<br />

Die im Austausch zu I, II, III dargestellte neue Fläche<br />

ist durch Verträge mit Eigentümern aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Region<br />

zu 100 % gesichert. Einer <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentümer ist auch<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschafter, welcher um die bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlagen herum wirtschaften muss und<br />

selbst auch ein Interesse an einer Aufwertung seiner<br />

Flächen durch die Win<strong>de</strong>nergie hat. Diese Flächen<br />

liegen optimal zur Hauptwindrichtung und benötigen<br />

keine Baulasten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung<br />

Reinstedt.<br />

teilweise Berücksichtigung Eine geringfügige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgrenzung <strong>de</strong>s VRG-Wind<br />

Reinstedt-Ermsleben wird vorgenommen, ohne dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungswunsch vollständig umgesetzt wird. So kann z.B. aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vogelschutzes (siehe Umweltbericht) keine<br />

großflächige Gebietserweiterung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Es erfolgt u.a. ein geringer Flächentausch zwischen reduzierten<br />

Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>de</strong>s VRG-Wind (bisherige<br />

"Zacken") und einer nordwestlichen VRG-Erweiterung in<br />

Richtung Bun<strong>de</strong>sstraße B 6, so dass das VRG-Wind nun eine<br />

Flächengröße von ca. 349 ha aufweisen wird. Zur genauen<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebietsabgrenzung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein, Datensatz 36-19.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 577 von 610


TÖB: (466) THAM Projektmanagement<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

466-1 Der zweite Planentwurf ihres <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes weist eine <strong><strong>de</strong>r</strong>artige<br />

Negativplanung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie aus.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Politik wer<strong>de</strong>n von einer Steigerung im<br />

Bereich Erneuerbarer Energien (Biogasanlagen und<br />

Windkraftanlagen) gesprochen und gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t und <strong>bei</strong><br />

ihnen wer<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>ignungsgebiete verkleinert und<br />

fast keine neuen Win<strong>de</strong>ignungsgebiete<br />

ausgewiesen. Hinzu kommt noch, dass sie<br />

ökologische Verbundsysteme ausgewiesen haben.<br />

Die Landwirte wer<strong>de</strong>n es ihnen Danken, dass in<br />

Zukunft auf ihren gepachteten Ackerflächen, sie kein<br />

Saaten mehr ausbringen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n Bäume pflanzen.<br />

Selbst die Firma THAM-Projektmanagement hat die<br />

Ausweisung eines Win<strong>de</strong>ignungsgebietes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemarkung von Hohenerxleben/Rathmannsdorf<br />

beantragt, was ihrerseits abgelehnt wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>n,<br />

Ihnen bekannten Begründungen. Nach wie vor<br />

bestehe ich auf einer Ausweisung eines<br />

Win<strong>de</strong>ignungsgebietes für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Win<strong>de</strong>nergie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemarkung von<br />

Hohenerxleben/Rathmannsdorf.<br />

keine Berücksichtigung Angebliche Negativplanung wird durch Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

begrün<strong>de</strong>t und ist auch nicht belegbar (siehe hierzu auch<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> MBBF Windparkplanung<br />

GmbH, Datensatz 395-1).<br />

Im von Vorschlagsgebiet betroffenen LK ASL-SFT liegt die<br />

WKA-Standortdichte um ein Vielfaches höher als im<br />

bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Durchschnitt. 8 <strong><strong>de</strong>r</strong> 14 im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-EG-Wind befin<strong>de</strong>n sich im LK ASL-SFT.<br />

Das Vorschlagsgebiet Hohenerxleben ist in größeren Teilen mit<br />

kleinräumig wirken<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n gemäß<br />

Kriterienkatalog nicht vereinbar (Wald, Konzentration von §- 37-<br />

Biotopen, regional be<strong>de</strong>utsamer Biotopverbund, untertägiges<br />

VRG-Rohstoffgewinnung, queren<strong>de</strong> Rohstoff-Pipelines). Das<br />

komplette Vorschlagsgebiet ist gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

(hier 10 km) nicht mit Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n zum nächsten<br />

Windpark vereinbar (VRG-Wind För<strong><strong>de</strong>r</strong>stedt nur ca. ≥ 3,0 km<br />

entfernt).<br />

Lt. Avifaunagutachten erhöht je<strong>de</strong> weitere Ausweisung von<br />

großflächigen Windgebieten im LK ASL-SFT das Störungs- und<br />

Gefährdungspotenzial für die Avifauna (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rotmilan);<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 578 von 610


TÖB: (467) Privatperson R.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

467-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />

Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 579 von 610


TÖB: (468) Privatperson Dr. G.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

468-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />

Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (469) Volkswind GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

469-1 Die Volkswind GmbH und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Tochtergesellschaften beplanen seit 1996 das<br />

Einungsgebiet Egeln/Etgersleben. Alle <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlagenstandorte sind das Ergebnis<br />

unserer Ar<strong>bei</strong>t. Historisch verlief die Grenze <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes diagonal über die Ackerfläche.<br />

Bereits vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s alten Regionalplanes<br />

wur<strong>de</strong>n die Anlagenstandorte 7 (E-112) und 8 (E-66)<br />

genehmigt. Damals richtete sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Abstand zur<br />

Wohnbebauung nach <strong>de</strong>n<br />

immissionsschutzrechtlichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen und war<br />

weit geringer als heute als <strong>Planung</strong>sziel formulierte<br />

Vorsorgeabstand.<br />

Als wir 2003 die 2. Baustufe planten und beantragt<br />

hatten, konnten Standorte die sich innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlagen befan<strong>de</strong>n allein wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung nicht realisiert wer<strong>de</strong>n (Anlagen 26<br />

und 27). Der von Ihnen entwickelte 1. Entwurf war<br />

aus unserer Sicht eine sehr gute Arrondierung und<br />

Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen <strong>de</strong>s Gebietes. Die Grenzen<br />

im Osten und Sü<strong>de</strong>n waren durch <strong>de</strong>n gültigen<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan und <strong>de</strong>n<br />

Etgerslebener Weg nachvollziehbar <strong>de</strong>finiert.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

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TÖB: (469) Volkswind GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

469-2 Auf dieser Basis planten wir weitere 5 Standorte<br />

(Anlagen 26-30). So waren wir sehr überrascht, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> neue 2. Entwurf wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um eine Verkleinerung<br />

durch die Aufnahme 1000 m Abstan<strong>de</strong>s zum<br />

Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 erfuhr. Aus<br />

unserer Sicht kann die Grenze wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aus folgen<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>n Etgerslebener Weg gelegt wer<strong>de</strong>n:<br />

1. Bereits vorhan<strong>de</strong>ne Anlagen (7 und 8) stehen<br />

schon heute dichter an <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnbebauung.<br />

2. Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />

Einzelhaus in <strong>de</strong>ssen Umgebung gewerbliche<br />

Nutzungen (u.a. Autohaus und Lackierei) vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind. Zusammenhängen<strong>de</strong> Wohnbebauung befin<strong>de</strong>t<br />

sich erst südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> B180 (Straßenrandbebauung an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> alten B81). Ein WA-Gebiet ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

3. Sollte die von uns immissionschutzrechtlich<br />

beantragte Anlage 28 gebaut sein, ist die im<br />

Windpark vorhan<strong>de</strong>ne Lücke geschlossen und<br />

weitere Anlagen können wegen <strong>de</strong>s<br />

Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standsicherheit (3facher Rotordurchmesser; ca. 270<br />

m) nicht errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Die Stadt Egeln gab unseren <strong>Planung</strong>en ein<br />

positives Votum, bevor wir <strong>de</strong>n Aufwand in <strong>de</strong>n<br />

BlmSch-Antrag investierten.<br />

5. Die tatsächliche Gebietsgrenze ist in <strong>de</strong>m<br />

Kreisbogen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Örtlichkeit schwer nachvollziehbar.<br />

6. Die geplante Anlage 28 befin<strong>de</strong>t sich nur 45 m<br />

südlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenze aus <strong>de</strong>m 2. Entwurf.<br />

Selbstverständlich ist <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong> Plan noch<br />

nicht verbindlich nur da <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Entwurf hier noch<br />

einen Standort ermöglicht hatte, haben wir und<br />

darauf vertraut und hoffen gemeinsam mit Ihnen und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln eine Lösung zu fin<strong>de</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wohnbebauung am Nordrand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslage Egeln-Nord wur<strong>de</strong><br />

durch STN <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Egeln (Datensatz 3-1) und <strong>de</strong>s LK ASL-<br />

SFT (Datensatz 1-2) klargestellt. Dadurch ist Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-Abgrenzung gemäß 1. Planentwurf im wesentlichen<br />

möglich.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

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TÖB: (470) Privatperson G.B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

470-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % reduziert. Der in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte 2. Teil <strong>de</strong>s UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>de</strong>sheim <strong>bei</strong>m Windpark Druiberg sogar um 35<br />

%. Und das (o<strong><strong>de</strong>r</strong> gera<strong>de</strong>?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials und seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

be<strong>de</strong>utet die Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

Sogar das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (471) Privatperson W.Q.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

471-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in <strong>de</strong>n<br />

Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 584 von 610


TÖB: (472) EnerSys GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

472-1 Gemäß <strong>de</strong>n raumordnerischen Vorgaben<br />

beabsichtigt die ARGE EnerSys und EnerPlan 6<br />

WKA im Bereich <strong>de</strong>s VRG Nr. II Hol<strong>de</strong>nstedt -<br />

Mittelhausen zu errichten (Gesamthöhe von je 150<br />

m). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Platzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> WKA sind die unmittelbar<br />

nördlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>grenze bereits errichteten und<br />

genehmigten WKA dahingehend berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n, dass ein entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> technischer<br />

Min<strong>de</strong>stabstand zur Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Standsicherheit eingehalten wird. Da zwischen <strong>de</strong>n<br />

aktuell geplanten WKA ebenfalls Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong><br />

einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei WKA-<br />

Standorte nur unmittelbar (Rd. 70m) außerhalb <strong>de</strong>s<br />

ausgewiesen Vorranggebietes geplant wer<strong>de</strong>n<br />

können. Bei<strong>de</strong> Standorte liegen aber in einem<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von >1000 m zur<br />

Wohnbebauung bzw. zu <strong>de</strong>n Ortsrän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von<br />

Einsdorf und Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />

nicht die im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

ROP <strong>de</strong>finierten Abstands- /Ausschlusskriterien. Zur<br />

Berechnung von Schall und Schatten für <strong>de</strong>n<br />

Windpark kann gesagt wer<strong>de</strong>n, dass diesbezüglich<br />

alle Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen dafür erfüllt sind. Die Standorte<br />

stehen außer<strong>de</strong>m in einem ausreichen<strong>de</strong>n Abstand<br />

zur BAB. Hinzu kommt, dass die Grenzen <strong>de</strong>s VRG<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Terminologie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnungsplanung recht schematisch<br />

gezeichnet wor<strong>de</strong>n sind. Vorhan<strong>de</strong>ne Zäsuren bzw.<br />

topographische Gegebenheiten sowie<br />

Wegeführungen und Flurstücksgrenzen sind im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aufgrund dieser Tatsache und<br />

zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen<br />

Konzentration von WKA im konkreten Raum, bitten<br />

wir Sie um regionalplanerische Akzeptanz v. g.<br />

Standorte, bzw. um Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes in Richtung Süd. Zugleich weisen<br />

wir Sie darauf hin, dass die Gemein<strong>de</strong> diese <strong>Planung</strong><br />

(solange 1000 m zur Ortslagen nicht unterschritten<br />

wer<strong>de</strong>n) mitträgt. Zur Gewährleistung einer<br />

transparenten und somit bürgernahen <strong>Planung</strong> hat<br />

sie <strong>de</strong>n Aufstellungsbeschluss <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

Windpark Mittelhausen bereits En<strong>de</strong> November<br />

gefasst.<br />

volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Sü<strong>de</strong>n<br />

erweitert wer<strong>de</strong>n, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />

<strong>de</strong>n Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />

bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen Grenze<br />

um ca. 50 m wird <strong><strong>de</strong>r</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m<br />

noch eingehalten. Damit können die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n südlich geplanten<br />

WKA-Standorte, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ca. 20 bzw. 60 m von <strong><strong>de</strong>r</strong> VRG-<br />

Grenze entfernt liegen, in das VRG einbezogen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Gemein<strong>de</strong> Mittelhausen hat gleiches vorgeschlagen (siehe<br />

<strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Alltstedt- Kaltenborn, Datensatz 94-15).<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 585 von 610


TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

473-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n sind Wasserwehren zu organisieren und<br />

mit mobilen Hochwasserschutzsystemen<br />

auszurüsten und an diesen zu schulen."<br />

473-2 G 7 ("Voraussetzung für die <strong>Planung</strong> und <strong>de</strong>n Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes") streichen!<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />

6 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />

Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />

unter <strong>de</strong>n konkreten Bedingungen <strong>de</strong>s Selketals einen<br />

effektiven und hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu<br />

gewährleisten, kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies ist im Sinne <strong>de</strong>s G 7 als ein möglicher Teil von<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzmaßnahmen durch die<br />

Fachplanung zu prüfen.<br />

Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> als Gefahrenabwehrmaßnahme und <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Schulungspflicht kann ohnehin regionalplanerisch nicht<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Erst mit <strong>de</strong>m Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>de</strong>s<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />

möglich, <strong>de</strong>n Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />

einzuschränken.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 586 von 610


TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

473-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in:.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvorschlag:<br />

"Sollte die Hochwassergefahr <strong>de</strong>nnoch eine<br />

Dimension erreichen, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit<br />

Natur und Landschaft sowie Erholung, Freizeit,<br />

Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

rechtfertigt, sind im Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />

Begründung:<br />

Die Errichtung und die Existenz eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens in einem<br />

hochrangigen Naturschutzgebiet, das auch noch<br />

Vogel- und FFH-Schutzgebiet ist, bedarf einer sehr<br />

strengen <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>ten Schutzziele und<br />

<strong>de</strong>s eventuellen Nutzens. Alternative Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes müssen zunächst<br />

ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bisherigen <strong>Planung</strong> offenbar nicht ausreichend<br />

getan. Durch ein HRB im Selketal <strong>bei</strong> Meisdorf käme<br />

es zu einer schweren Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />

Ökosystems Selketal, so z.B. zu einer Störung <strong>de</strong>s<br />

Kaltluftabflusses, die bisher natürliche Flussaue wird<br />

zerstört, Bäume im Aufstaugebiet wer<strong>de</strong>n entfernt,<br />

ein Aufstau von Hochwasser, mit <strong>de</strong>m ca. alle 5<br />

Jahre zu rechnen ist, führt zu Schlammablagerungen<br />

und zerstört die natürliche Vegetation. Damit wür<strong>de</strong><br />

auch <strong>de</strong>m Tourismus im Selketal schwerer Scha<strong>de</strong>n<br />

zugefügt. Zu<strong>de</strong>m steht ein solcher Bau auch im<br />

Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu <strong>de</strong>n im Pkt. 4 formulierten Zielen zu<br />

Natur- und Landschaftsentwicklung. Vor einem<br />

HQ200-Hochwasser wie 1994 wür<strong>de</strong> das HRB<br />

Meisdorf ohnehin nur geringen Schutz bieten, da nur<br />

ca. 30 % <strong>de</strong>s damaligen Hochwassers aus <strong>de</strong>n<br />

Flächen hinter <strong>de</strong>m Damm stammten, ein Großteil<br />

aber vom nordöstlichen Harzrand und aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Selkeaue. Hiervor kann nur ein möglichst<br />

weitgehen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>zentraler Hochwasserschutz, ggf.<br />

ergänzt durch ein HRB <strong>bei</strong> Straßberg und im<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch<br />

Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3 (A)).<br />

Die Zielaussage <strong>de</strong>s Z 8 ist eben nicht direkt auf <strong>de</strong>n Bau von<br />

HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />

ausgerichtet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />

diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />

geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eigung im<br />

Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />

zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung<br />

nicht vor.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 587 von 610


TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Uhlenbachtal schützen.<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

473-4 Z 4 ("Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur und Landschaft und Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang") streichen und ersetzen durch:<br />

"Im Fall von Nutzungskonflikten zwischen<br />

Vorranggebieten für Natur und Landschaft und<br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> sind auch die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.<br />

Soweit diese erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />

können, sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n sowie die Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europäischen Kommission einzuholen (Prüfung nach<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)."<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und <strong><strong>de</strong>r</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />

BNatSchG und § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes gegen die in<br />

<strong>de</strong>n EU-Richtlinien und §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme-und<br />

Befreiungsmöglichkeiten.<br />

Ein genereller Vorrang <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

ohne Kenntnis und <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> sich im konkreten<br />

Fall gegenüber stehen<strong>de</strong>n Belange ist schon <strong>de</strong>shalb<br />

rechtswidrig, weil nicht jedwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Belang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes zum Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme-<br />

und Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff<br />

BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt<br />

keine Berücksichtigung Z 4 ist LEP-Übernahme. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1 Z<br />

4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />

Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />

hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

unterliegt einer Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Natura 2000-Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG zu<br />

berücksichtigten sind. Zur Klarstellung wird die diesbezügliche<br />

Passage <strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Begründung in <strong>de</strong>n Begründungsteil <strong>de</strong>s<br />

REPHarz aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />

und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

473-5 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren .... in das<br />

touristische Angebot einzubeziehen.<br />

Bemerkung:<br />

Sollte hier<strong>bei</strong> das geplante Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken <strong>bei</strong> Meisdorf gemeint sein, so<br />

muss <strong>de</strong>m entgegnet wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingriff in die<br />

natürliche Landschaft <strong>de</strong>s Selketals hier <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

touristischen Attraktivität extrem scha<strong>de</strong>t und ein<br />

eventueller "Schauwert" dies keineswegs ausgleicht.<br />

keine Berücksichtigung Hier ist die Re<strong>de</strong> von "Talsperrenbereichen" und nicht von<br />

Hochwasserrückhaltebecken. Es sind also die Talsperren<br />

gemeint, die <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit bereits z.T. in die touristische Nutzung<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

474-1 Im Unterpunkt 1." Bevölkerungs- und<br />

Siedlungsentwicklung" sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Satz 2 neu gefasst<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

Der rückläufigen <strong>de</strong>mografischen Entwicklung ist<br />

vorrangig <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begrenzung <strong>de</strong>s<br />

Flächenverbrauchs und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> von Anlagen<br />

und Einrichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Daseinsvorsorge Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Begründung:<br />

Die bisherige Formulierung, <strong><strong>de</strong>r</strong> rückläufigen<br />

<strong>de</strong>mografischen Entwicklung in ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Maße Rechnung zu tragen, bil<strong>de</strong>t angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bereits jetzt klar absehbaren Entwicklung ein nicht<br />

ausreichen<strong>de</strong>s Leitbild für die Regionalplanung ab.<br />

Eine Benennung <strong>de</strong>s äußerst komplexen Problems<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsätze und<br />

dort als letzten Grundsatz G 15 ist unangemessen.<br />

Die bisherige Formulierung unter Hinzuziehung <strong>de</strong>s<br />

Grundsatzes G 15 (letzter Grundsatz) suggeriert,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>mografische Wan<strong>de</strong>l als örtlicher<br />

Einzelfall auftreten wird, auf <strong>de</strong>n dann dort zu<br />

reagieren ist. Alle für <strong>de</strong>n mittelfristigen Zeitraum für<br />

die Region vorliegen<strong>de</strong>n Daten lassen aber<br />

erkennen, dass <strong>de</strong>mografische Stabilität o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerungszunahme nur für einige wenige Orte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion zu erwarten sind. Der<br />

Bevölkerungsverlust wird hingegen die regionale<br />

Normalität sein.<br />

Eine seriöse Regionalplanung sollte diese<br />

Ausgangsdaten nicht verdrängen. Eine solche<br />

Klarstellung wür<strong>de</strong> auch solche Grundsätze wie G<br />

1.1; G 2.2; G 3.1 bis 3.4 usw. in eine klar <strong>de</strong>finierte<br />

Leitlinie einbetten.<br />

Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu übersehen,<br />

dass eine ehrliche Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>mografischen Wan<strong>de</strong>ls Auswirkungen auf das<br />

gesamte Planwerk haben muss. Davor sollte sich die<br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft allerdings nicht scheuen, da<br />

gera<strong>de</strong> daraus für das System <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

eine wichtige neue Gestaltungsaufgabe erwächst.<br />

keine Berücksichtigung Bereits in <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen (G 15) wird darauf<br />

verwiesen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>mographische Wan<strong>de</strong>l <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungs- und Infrastruktur zu berücksichtigen<br />

ist. Es han<strong>de</strong>lt sich folglich nicht um einen örtlichen Einzelfall,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die gesamte <strong>Planung</strong>sregion. Die Reihenfolge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundsätze ist keine Rangliste. Außer<strong>de</strong>m wird dieser Aspekt<br />

im Pkt. 4 (<strong>Planung</strong>sregion Harz) sogar als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung benannt (Z 4). Hinzu kommt, dass im REP<br />

mehrmals die <strong>de</strong>mographische Entwicklung in weiteren,<br />

fachspezifischen Ziel- und Grundsatzfestlegungen einfließt (z.B.<br />

zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung und ÖPNV, siehe dazu<br />

entsprechen<strong>de</strong> REP-Begründungen).<br />

Ziele und Grundätze <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung entfalten eine<br />

Rechtswirkung, das Leitbild dagegen nicht.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 590 von 610


TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

474-2 Der "Zentrale Leitbildgedanke für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz" (Seite 4 oben) als bün<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Zusammenfassung sollte im 1. Satz neu gefasst<br />

wer<strong>de</strong>n: "Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Region Harz<br />

prognostizierten <strong>de</strong>mografischen Entwicklung und<br />

<strong>de</strong>n u. a. daraus abgeleiteten vorgenannten<br />

Entwicklungszielen ergibt sich für die künftige<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zentraler Leitbildgedanke:"<br />

Begründung:<br />

Die Ergänzung ver<strong>de</strong>utlicht, dass die<br />

Regionalplanung aktuelle Entwicklungen einbezieht.<br />

Damit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentliche Leitbildgedanke in seiner<br />

Aussage verstärkt und <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamte Plan erhält eine<br />

zeitgemäße "Bo<strong>de</strong>nhaftung".<br />

keine Berücksichtigung Durch gewünschten Einschub kein inhaltlicher Mehrwert<br />

erkennbar. Die <strong>de</strong>mographische Entwicklung als ein Teilaspekt<br />

<strong>de</strong>s Leitbil<strong>de</strong>s ist bereits <strong>de</strong>utlich und an vor<strong><strong>de</strong>r</strong>er Stelle <strong>de</strong>s<br />

Leitbil<strong>de</strong>s thematisiert.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 591 von 610


TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

474-3 Generell sollten im Bereich Radverkehr die<br />

Begrifflichkeiten D-Route und Euro-Veloroute zur<br />

weitergehen<strong>de</strong>n Einordnung <strong>de</strong>s R 1 eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

474-4 Das Ziel Z 2 sollte im ersten Satz am En<strong>de</strong> ergänzt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

" ... Wegeverbindungen baulastträgerunabhängig<br />

vorzusehen."<br />

Begründung:<br />

Für die Nutzer sinnvolle Wegebeziehungen<br />

entstehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel unter Nutzung von Wegen mit<br />

unterschiedlicher Baulastträgerschaft. Es sollte<br />

gera<strong>de</strong> das Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung sein, die<br />

nachteiligen Wirkungen von administrativen Grenzen<br />

für die Nutzer konzeptionell aufzulösen.<br />

474-5 Außer<strong>de</strong>m sollte das Ziel Z 2 durch folgen<strong>de</strong>n Satz<br />

ergänzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Das regionale und überregionale Rad- und<br />

Fußwegenetz ist baulastträgerunabhängig<br />

durchgängig zu beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

Begründung:<br />

Ein regionales Rad- und Fußwegenetz bedarf aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer eine durchgängige<br />

Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Eine solche Zielsetzung entspräche<br />

auch <strong>de</strong>m Ansatz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sradverkehrsplans, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auf einer Tagung in Mag<strong>de</strong>burg am 18.12.2006 in<br />

Mag<strong>de</strong>burg durch das Ministerium für<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr in einer ersten<br />

Konzeption vorgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnungen wie "überregional" o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

"international" sind allgemein verständlich und für die<br />

Regionalplanung üblich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>bei</strong> Z 2 um eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP, die<br />

Regionalplanung legt grobe Ziele für nachfolgen<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>tailliertere <strong>Planung</strong>en fest, die <strong>de</strong>mentsprechend untersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung von<br />

baulastträgerunabhängigen <strong>Planung</strong>en durch die<br />

Regionalplanung ist bereits wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuständigkeit in<br />

Frage zu stellen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist bereits unter G 7, letzter Satz,<br />

erwähnt. Die Beschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung<br />

festzulegen, liegt nicht im Steuerungsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regionalplanung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 592 von 610


TÖB: (474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

474-6 Im Grundsatz G 4 sollte als neuer Satz 2 eingefügt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

<strong>Regionale</strong> und überregionale Radwege die die<br />

Ortslagen berühren, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrs- und<br />

Bauleitplanung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n vorrangig und<br />

lückenlos durch die Ortslagen zu führen.<br />

Begründung:<br />

Da die Wegeführung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> überregionalen<br />

Radroute R 1 die Ortslagen bisher nur tangiert,<br />

erscheint es sinnvoll <strong>de</strong>n Grundsatz einer<br />

Wegeführung durch die Orte regionalplanerisch zu<br />

unterstreichen. Dies entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung für die Tourismusbranche.<br />

keine Berücksichtigung G 4 bezieht sich auf <strong>de</strong>n innerörtlichen Radverkehr bzw. auf<br />

<strong>de</strong>n zwischen Ortsteilen und nicht auf touristisch genutzte<br />

Radwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege. Die Festlegungen für Fernradwan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege<br />

sind im Z 5 zu fin<strong>de</strong>n. Als Rahmen für die Bauleitplanung ist Z 5<br />

ausreichend. Z 2 <strong>bei</strong>nhaltet bereits die Durchgängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wege. Die lückenlose Führung durch Ortslagen könnte evtl. in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LEP-Fortschreibung z.B. im 3.6.4.2.Z festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die im REP aufgeführten regional und überregional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Radwege besitzen eine Verbindungsfunktion, die<br />

durch die Regionalplanung geschützt wer<strong>de</strong>n soll. Der Verlauf<br />

in Teilbereichen von Ortslagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>gl. betrifft<br />

Optimierungen, die nachgeordneten <strong>Planung</strong>en vorbehalten<br />

sind.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu Z 5 und Z 6 <strong>de</strong>s Pkt.<br />

6.2.4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 und Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung dieser Wege in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte 1 <strong>de</strong>s<br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.4. nicht in Frage<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n."<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 593 von 610


TÖB: (475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

475-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Ohne daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Bau künftiger<br />

Hochwasserrückhaltebecken vorausgesetzt wird,<br />

sind alle Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutzes auszuschöpfen und zeitnah zu<br />

realisieren."<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist rahmensetzend; für die Ausgestaltung <strong>de</strong>s<br />

Rahmens sind die Fachbehör<strong>de</strong>n zu ständig. Es muss eine<br />

objektive Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, dazu<br />

zählt auch die Variante Rückhaltebecken.<br />

Ein Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserrückhaltebecken wird im REPHarz<br />

nicht pauschal vorausgesetzt. Bevor ein solcher Bau in Frage<br />

kommt, muß gemäß Z 8 zunächst die Eignung <strong><strong>de</strong>r</strong>/<strong>de</strong>s dafür<br />

geplanten konkreten Standorte(s) nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

(Eignung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht aber auch<br />

hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenenheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Belange).<br />

Außer<strong>de</strong>m sind gemäß G 7 zuvor alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (sinnvollen)<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes<br />

auszuschöpfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

475-2 G 7: ersatzlos streichen keine Berücksichtigung Mit G 7 wird im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan ein<strong>de</strong>utig klar<br />

gestellt, dass ein Bau eines Rückhaltebeckens aus<br />

regionalplanerischen Gesichtspunkten nur erfolgen kann, wenn<br />

es keine an<strong><strong>de</strong>r</strong>en sinnvollen Möglichkeiten <strong>de</strong>s vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz gibt (auch Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch zu Anregung in<br />

Datensatz 475-1).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 594 von 610


TÖB: (475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

475-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzen<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>zentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung ist zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n in:<br />

"Erst wenn die verbleiben<strong>de</strong> Hochwassergefahr eine<br />

Höhe erreicht, die <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit <strong>de</strong>m<br />

Vorrang von Natur und Landschaft sowie Erholung,<br />

Freizeit, Tourismus <strong>de</strong>n Vorrang <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />

Uhlenbachtal und <strong>bei</strong> Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />

Begründung:<br />

Diese Becken und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dämme sollen in <strong>de</strong>n<br />

wertvollsten Naturschutzgebieten (FFH- und<br />

europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Schon <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Ökosystems. Durch die<br />

Abriegelung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher offenen unverbauten Flußaue<br />

sowie die Entfernung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume auf <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n<br />

Anstau vorgesehenen Flächen verliert das Selketal<br />

wesentlich an Attraktivität. Nach einem Anstau, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

etwa alle 5 Jahre eintreten kann, wer<strong>de</strong>n Schlamm<br />

und Unrat am Fuß <strong>de</strong>s Dammes zurückbleiben, die<br />

die Vegetation zerstören und für Besucher äußerst<br />

abstoßend wirken wer<strong>de</strong>n. Ich spreche mich<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e gegen <strong>de</strong>n Bau eines<br />

Rückhaltebeckens <strong>bei</strong> Meisdorf aus, da Alternativen<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, ein Naturschutzgebiet zerstört wird<br />

und so <strong>de</strong>m Wirtschaftsfaktor Tourismus erheblicher<br />

Scha<strong>de</strong>n zugefügt wird.<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>en für<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit <strong>de</strong>n EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch<br />

Umweltbericht zum REPHarz, Pkt. 3.2.1und 3.3 (A)).<br />

Die Zielaussage <strong>de</strong>s Z 8 ist eben nicht direkt auf <strong>de</strong>n Bau von<br />

HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />

ausgerichtet, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />

diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />

geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eigung im<br />

Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />

zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignung<br />

nicht vor.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 595 von 610


TÖB: (475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

475-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur und Landschaft und<br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang.<br />

än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:<br />

Bei im Einzelfall entstehen<strong>de</strong>n Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

und Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>bei</strong><strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abgewogen. Es sind<br />

die Erhaltungsziele o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzzweck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europäischen Vogelschutzgebiete im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes zu<br />

berücksichtigen; soweit diese beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />

können, sind die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Eingriffen sowie<br />

die Einholung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Kommission anzuwen<strong>de</strong>n (Prüfung nach FFH-<br />

Richtlinie).<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für <strong>de</strong>n<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie. Das kann nicht im<br />

Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Öffentlichkeit sein.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP. Es wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung zu 3.3.1<br />

Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hochwasserschutz nur zum<br />

Schutz von Leben und Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung Vorrang<br />

hat, daher ist es keine pauschale Festlegung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> die Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s NatSchG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übernahme, zur Ver<strong>de</strong>utlichung wird diese Begründung in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 und Z 2, <strong>de</strong>finierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong><strong>de</strong>r</strong>gründiger Konflikt mit <strong>de</strong>m genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gera<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flußnie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />

und -abfluss im Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes dienen sollen und<br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 596 von 610


TÖB: (475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

475-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>n<br />

Vorrangebieten, die ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise im Bereich<br />

natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />

zu erfolgen, dass <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />

Ziel 2 <strong>de</strong>s Pkt. 5.1.1 (Vorrangebiete für<br />

Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n."<br />

und<br />

zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen, nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilte Abbaugenehmigungen in<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n<br />

aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nicht in<br />

Frage gestellt."<br />

Bemerkung:<br />

Das Baumaterial für <strong>de</strong>n Bau <strong><strong>de</strong>r</strong> Dämme soll<br />

<strong>de</strong>mzufolge vermutlich aus <strong>de</strong>n Seitentälern<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n können, welches zusätzlich zum<br />

vorgesehenen Dammbau extreme Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbilds nach sich ziehen wür<strong>de</strong>.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

476-1 Z 10 Grundzentrum übernimmt...Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums: (S. 10)<br />

(Ergänzung) - Harzgero<strong>de</strong>!<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

476-15 zu Ziel 8 (S 61):<br />

Ergänzung: "und Rückhaltebecken im Uhlenbachtal<br />

planerisch zu prüfen und zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen<br />

Silberhütte und Alexisbad vorrangig umzusetzen."<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgebrachte Vermutung ist völlig<br />

unbegrün<strong>de</strong>t und lässt sich anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten<br />

Zielfestlegungen im REPHarz nicht nachvollziehen. Nicht alle<br />

Ziel- und Grundsatzfestlegungen <strong>de</strong>s REPHarz drehen sich um<br />

das Selketal und einen evtl. Bau eines<br />

Hochwasserrückhaltebecken.<br />

(siehe auch Datensatz 457-5, Bürgerinitiative Naturnaher<br />

Hochwasserschutz Selke)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 LPlG sind die zentralen Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> unteren<br />

Stufe (Grundzentren) durch die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />

festzulegen. Die Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Orte <strong><strong>de</strong>r</strong> oberen und<br />

mittleren Stufe, incl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundzentren mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums, obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Umweltbericht, Pkt. 3.2.1 wird im Z 8 bewusst auf eine<br />

Festlegung/Benennung konkreter Standorte für<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Bereich <strong>de</strong>s Selketals<br />

verzichtet. Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Schwierigkeit und<br />

Komplexität kann nur die Fachplanung <strong>de</strong>n/die geeigneten<br />

Standort(e) ermitteln, wass bisher verfahrensmäßig noch nicht<br />

abschließend, auch unter Berücksichtigung einer hinreichen<strong>de</strong>n<br />

Standort-Alternativenprüfung, erfolgt ist.<br />

Mit Z 8 soll unter Berücksichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegungen in Z 5 und<br />

G 7 sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass einer ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserschutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Siedlungsbereiche im gesamten<br />

Selkeverlauf und nicht nur im Bereich ausgewählter<br />

Flussabschnitte erreicht wird.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

476-2 Z4<br />

(Ergänzung) - Hochwasserschutz ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reihenfolge<br />

-von <strong><strong>de</strong>r</strong> Quelle bis zur Mündung- planerisch zu<br />

bear<strong>bei</strong>ten und umzusetzen<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

476-3 Z4 (S 19) XXIII Ballenstedt Rehköpfe<br />

Zu starker Eingriff in die geschlossene Waldstruktur<br />

<strong>de</strong>s Selketalbereiches, <strong>de</strong>shalb in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> zu<br />

streichen.<br />

Störung <strong>de</strong>s ökologischen Gleichgewichts durch<br />

Emissionen zu erwarten!<br />

Die gravieren<strong>de</strong>n Emissionen durch Leerfahrten und<br />

Materialtransporte über die B 185, durch Ballenstedt<br />

in östliche und durch Alexisbad in westliche<br />

Richtung, wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht eklatant <strong>de</strong>n Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

touristischen Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Region. Daher ist<br />

dieser Steinbruch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong> herauszunehmen!<br />

5.2.1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

476-4 (Ergänzung) ...und Rückhaltebecken im<br />

Uhlenbachtal planerisch zu prüfen und zum Schutz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ortslagen Silberhütte und Alexisbad vorrangig<br />

umzusetzen.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

476-5 G 3...Endgültig außer Betrieb genommene Anlagen<br />

sollen rückgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Ergänzen: ... müssen rückgebaut wer<strong>de</strong>n<br />

keine Berücksichtigung In <strong>de</strong>n VRG für NuL wer<strong>de</strong>n keine Festlegungen bezüglich <strong>de</strong>s<br />

VRG Hochwasserschutz getroffen. Es wird in Z 4 lediglich<br />

darauf hingewiesen, dass Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz <strong>bei</strong> Nutzungskonflikten mit Vorranggebieten<br />

Natur und Landschaft in Einzelfällen Vorrang haben.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Dieses VRG Rohstoffgewinnung wur<strong>de</strong> bereits aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltauswirkungen<br />

geprüft (siehe Umweltbericht). Im Ergebnis <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>, auch<br />

unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse einer langfristig<br />

angelegten Rohstoffvorsorge, unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

geologischen Standortgebun<strong>de</strong>nheit von Rohstoffen (viel<br />

stärker ausgeprägt als z.B. <strong>bei</strong>m Wald) das VRG Ballenstedt-<br />

Rehköpfe als Nachfolgelagerstätte für <strong>de</strong>n Steinbruch Rie<strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

REPHarz ausgewiesen (siehe auch Datensatz 415-2,<br />

Privatperson Dr. B.).<br />

Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung<br />

steht die Sicherung einer hochwertigen Lagerstätte vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen. Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

konkreten Betriebsführung, z.B. die <strong>de</strong>s Abstransportes, sind im<br />

Genehmigungsverfahren zu klären.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Bereits im Pkt. 5.1.1. G 7 und Z 8 wird auf die Problematik <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hochwasserrückhaltebecken, speziell auch für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s<br />

Selketals, ausreichend eingegangen. Auf eine konkrete<br />

Benennung möglicher Standorte wird da<strong>bei</strong> jedoch verzichtet<br />

(siehe Datensatz 476-15 <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Stellungnahme).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Es han<strong>de</strong>lt sich hier um einen Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumordnung,<br />

dieser ist nach § 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen <strong>bei</strong><br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en und Maßnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermessensausübung nach Maßgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> dafür gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zu berücksichtigen. Die<br />

Regionalplanung kann <strong>de</strong>n Rückbau nicht zwingend<br />

vorschreiben (Eingriff in Privatrecht;) es greifen hier eher die<br />

Regelungen <strong>de</strong>s Baugesetzbuches (§ 35 Abs. 5, Satz 2) mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sogenannten Rückbauverpflichtung.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

476-6 Z 1III Reinstedt/ Ermsleben<br />

Zu starker negativer Sichtbezug auf die Allee, das<br />

Schloss in Ballenstedt und damit insgesamt auf <strong>de</strong>n<br />

Unterharz. Zusätzlich wird diese negative Situation<br />

noch begünstigt von <strong><strong>de</strong>r</strong> B6n aus Richtung<br />

Aschersleben kommend. Deshalb ist dieser Standort<br />

zu streichen!<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

476-7 Z1:<br />

(Ergänzung): - Wellness und Tourimusaka<strong>de</strong>mie<br />

Harzgero<strong>de</strong><br />

-Waldinformationzentrum Silberhütte<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung und Bildung<br />

476-17 Begründung zu Ziel 3 (S 86)<br />

Ergänzung: -3.Anstrich: Etablierung eines<br />

Fachgymnasiums in Harzgero<strong>de</strong> am<br />

Schloßbergareal.<br />

keine Berücksichtigung Auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Landschafts- und<br />

Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit in diesem relativ harznahen Raum <strong>de</strong>s<br />

VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Plan-<br />

UP dieses Gebiet in das Gutachten "Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landschafts- und Ortsbil<strong>de</strong>mpfindlichkeit im Umfeld<br />

ausgewählter/beantragter Vorrang- und Eignungsgebiete für die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie mittels EDV-gestützter<br />

Landschaftsbildanalyse" einbezogen (näheres hierzu siehe<br />

Umweltbericht). Der Gutachter hat u.a. auf Grund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung die Übernahme <strong>de</strong>s VRG-/EG-Wind<br />

und sogar einer gewissen Erweiterung zugestimmt. Die<br />

Sichtbeziehung Schloß Ballenstedt - Windpark Reinstedt wird<br />

im Gutachten auch beschrieben und bewertet. Durch <strong>de</strong>n<br />

Verzicht einer südlichen Gebietserweiterung (wie z.T.<br />

beantragt) wird diese Sichtachse nicht stärker beeinträchtigt.<br />

Der mit Abstand überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Unterharzes ist gemäß<br />

Sichtbarkeitsanalyse vom Windpark Reinstedt-Ermsleben<br />

visuell nicht betroffen (sichtverschattet).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die regionale Be<strong>de</strong>utsamkeit dieser <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Vorschläge ist in<br />

Frage zu stellen. Zur Wellness- und Tourismusaka<strong>de</strong>mie<br />

Harzgero<strong>de</strong> gibt es we<strong><strong>de</strong>r</strong> konkrete <strong>Planung</strong>en noch<br />

Begründungen zur Aufnahme in <strong>de</strong>n REPHarz. (siehe<br />

Datensatz 254-44, IHK Mag<strong>de</strong>burg)<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Gymnasien, die <strong>de</strong>m Landkreis unterstehen, wer<strong>de</strong>n generell<br />

<strong>de</strong>n Zentralen Orten zugeordnet und somit im REPHarz nicht<br />

noch einmal genannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

476-8 Z 2 - (Ergänzung):<br />

- Harzgero<strong>de</strong> mit historischer Altstadt St-<br />

Marienkirche als Bergmannskirche ... einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> umgeben<strong>de</strong>n Stadtmauer<br />

- OT Silberhütte: Silbergewinnung, -verhüttung.und<br />

Sprengmittelherstellung<br />

- OT Alexisbad: Erster Ba<strong>de</strong>ort Anhalts,<br />

Gründungsort <strong>de</strong>s VDI!<br />

- OT Mäg<strong>de</strong>sprung: als Flächen<strong>de</strong>nkmal <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eisenverhüttung, Eisenkunstguss- und<br />

Industriegeschichte, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen 4<br />

Hammerwerke<br />

476-9 (Ergänzung), ...Harzgero<strong>de</strong>...Rathaus, Münze,<br />

Gießerei,<br />

- Alexisbad: Wüstung Kloster Hagenro<strong>de</strong> 975. 993<br />

Markt-, Münz und Zollgerechtsame durch Otto III<br />

verliehen,<br />

1810 durch Herzog Alexius Friedrich Christian von<br />

Anhalt- Bernburg als erster<br />

Ba<strong>de</strong>ort Anhalt gegrün<strong>de</strong>t.<br />

1865 hier Gründung <strong>de</strong>s Vereins Deutscher<br />

Ingenieure<br />

- Mäg<strong>de</strong>sprung: Ehemalige Eisenhütte 1645.<br />

Ehemals be<strong>de</strong>utsamer Standort <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenverhüttung,<br />

Eisenkunstguss und Industriegeschichte.<br />

Be<strong>de</strong>utsame Baukunst: In horizontaler Schiefer-<br />

Architektur ausgeführte Gebäu<strong>de</strong>. In vertikaler<br />

Schieferarchitektur ein großes Ron<strong>de</strong>l mit rd. 20 m<br />

Durchmesse i.M. 4 m hoch und die komplette<br />

Ufereinfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Selke teilweise bis zu 5 m hoch.<br />

keine Berücksichtigung Die Stadtmauer von Harzgero<strong>de</strong> mag ein geschichtlich<br />

wichtiges Relikt sein, wird aber im REPHarz nicht<br />

aufgenommen, hiermit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmern <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

gesprengt. Die separate Nennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsteile mit <strong>de</strong>n<br />

vorgeschlagenen Denkmalen war kein Vorschlag <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samtes, insofern erfolgt auch keine Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />

REPHarz.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Im Harz ist eine Vielzahl von Standorten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kultur- und<br />

Denkmalpflege vorhan<strong>de</strong>n. Diese vielen Einzelstandorte<br />

können nicht alle im REPHarz aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Hier<br />

wur<strong>de</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Fachbehör<strong>de</strong> eine Wichtung zur<br />

Standortauswahl vorgenommen, die dann im REP Eingang<br />

fan<strong>de</strong>n<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 600 von 610


TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

6.2.3 Straßenverkehr<br />

476-10 Z 7 (S.35)<br />

(Ergänzung) B 242/L 243 OU Harzgero<strong>de</strong><br />

6.2.4 Rad- und fußläufiger Verkehr<br />

476-11 Z 6 ...regional und überregional be<strong>de</strong>utsame<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>wege...<br />

Ergänzung: -Wege Deutscher Kaiser und Könige im<br />

Mittelalter (Goslar- Tilleda)<br />

-Selketalstieg (Stiege- Quedlinburg)<br />

6.2.5 Luftverkehr<br />

476-12 G3<br />

Ergänzung: Es ist für die An- und Abflugschneisen<br />

<strong>de</strong>s Flugplatzes Cochstedt <strong><strong>de</strong>r</strong> Harz als<br />

Überflugsgebiet auszusparen!<br />

6.2.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

476-13 G7 ...ÖPNV Schnittstellen... (Ergänzung) 11a.<br />

Harzgero<strong>de</strong>,OT Alexisbad<br />

auch Kombination mit 6.2.4. Selketalstieg mit<br />

unmittelbarer ÖPNV- Nutzungsmöglichkeit<br />

Selketalbahn und Q-Bus<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsdurchfahrten in<br />

Harzgero<strong>de</strong> (B 242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen<br />

(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />

zwischen ca. 2.700 und 6.600 KfZ/24 h auf <strong><strong>de</strong>r</strong> B 242<br />

rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zu<strong>de</strong>m<br />

besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185<br />

(Alexisbad-Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> straßenverkehrlichen<br />

Anbindung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und<br />

Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />

eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />

Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

teilweise Berücksichtigung Der Weg dt. Kaiser und Könige ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Harz recht<br />

verzweigt, so dass eine Darstellung im REPHarz nicht möglich<br />

ist, da keine Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>karte entstehen soll.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.2.4., Z 6 sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

aufgenommen.<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Flugkorridoren ist die Luftfahrtbehör<strong>de</strong><br />

zuständig (keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit).<br />

Die Anflugkorridore im Zuge <strong>de</strong>s luftfahrtrechtlichen<br />

Bauschutzbereiches <strong>de</strong>s Flughafens Cochstedt befin<strong>de</strong>n sich lt.<br />

Raumordnungskataster fast vollständig im Harzvorland, auf alle<br />

Fälle aber nicht im Harz(-gebirge).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf <strong>de</strong>n<br />

ÖPNV-Plan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt und <strong>de</strong>n aktuellen<br />

Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. und 2. Ordnung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Quedlinburg ist Alexisbad nicht als solcher<br />

Verknüpfungspunkt benannt, so dass zumin<strong>de</strong>st eine regionale<br />

Be<strong>de</strong>utung bezweifelt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Harzgero<strong>de</strong> ist als Schnittstelle benannt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 601 von 610


TÖB: (476) Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

476-14 G 8<br />

Ergänzung: Intensive För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regenwassernutzung. Damit Vergrößerung <strong>de</strong>s<br />

Retentionsvermögens direkt in <strong>de</strong>n Orslagen!<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

477-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung G 8 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar. Die<br />

Regenwassernutzung richtet sich vornehmlich an private<br />

Personen, die nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bindungswirkung <strong>de</strong>s Regionalplanes<br />

unterliegen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 602 von 610


TÖB: (478) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

478-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 603 von 610


TÖB: (479) Privatperson M.B.<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

479-1 Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegte Entwurf zum<br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um rund 17 % und <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>sweit<br />

<strong>bei</strong>spielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

und seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, be<strong>de</strong>utet die<br />

Reduzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>de</strong>sheim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>de</strong>s zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>de</strong>sheim empfindlich beschnitten -<br />

zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis. Sogar<br />

das laufen<strong>de</strong> Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t, in<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>de</strong>s<br />

Windparks harmonisch einfügt und nieman<strong>de</strong>n stört.<br />

Aus wirtschafts- und klimapolitischen Grün<strong>de</strong>n bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>de</strong>s Druibergs rund 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen und hier<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 604 von 610


TÖB: (480) Gem. Huy, OT Dingelstedt am Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

480-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung Die Gemein<strong>de</strong> Huy hat bereits Anteil am VRG-Wind<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim. Der sonstige Raum <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> zwischen diesem VRG und <strong>de</strong>m östlich<br />

gemein<strong>de</strong>angrenzen<strong>de</strong>n VRG-Wind Schwanebeck steht für<br />

eine weitere raumverträgliche Win<strong>de</strong>nergienutzung nicht zur<br />

Verfügung, da ansonsten an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Belange, wie z.B.<br />

Landwirtschaft, Tourismus, Denkmalschutz, Vogelschutz,<br />

Landschafts- und Ortsbild, erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Im übrigen hat die Gemein<strong>de</strong> Huy selbst eine solche<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s VRG<br />

Dar<strong>de</strong>sheim-Ba<strong><strong>de</strong>r</strong>sleben-Rohrsheim nicht gestellt und sogar<br />

im 1. Anhörungsverfahren zum REPHarz neue<br />

Gebietsausweisungen im Gemein<strong>de</strong>bereich abgelehnt.<br />

Durch <strong>de</strong>n Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> erfolgt kein konkreter Gebietsvorschlag.<br />

Durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> wur<strong>de</strong>n im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

die Vorschlagsgebiete Wockenstedter Mühle und Schlanstedt<br />

vorgetragen, auch in Verbindung mit einem möglichen<br />

Lückenschluss in <strong><strong>de</strong>r</strong> Harznetzverstärkung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> 110-kV-<br />

Ebene. Siehe dazu die diesbezügliche <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Windpark Druiberg GmbH, Datensatz 442-<br />

11).<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 605 von 610


TÖB: (481) Gem. Huy, OT Eilsdorf<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

481-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Eilsdorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 606 von 610


TÖB: (482) Gem. Huy, OT Eilenstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

482-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Eilenstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 607 von 610


TÖB: (483) Gem. Huy, OT Vogelsdorf<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

483-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Vogelsdorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 608 von 610


TÖB: (484) Gem. Huy, OT Pabstorf<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

484-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Pabstorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 609 von 610


TÖB: (485) Gem. Huy, OT Schlanstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergie<br />

485-1 Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Schlanstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in <strong>de</strong>n Gemarkungen von OT <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong> Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemein<strong>de</strong> Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf <strong>de</strong>m Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um <strong>de</strong>n durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawan<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>n Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

2. Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Stand<strong>bei</strong>n<br />

für die Ansiedlung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahl wür<strong>de</strong><br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>haushalt<br />

steigern und Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortschaft Dingelstedt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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