der-Bergische-Unternehmer_0217
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AUS DER PRAXIS RECHT / STEUERN / FINANZEN<br />
Bundeskabinett beschliesst<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kraftfahrzeugsteuer<br />
Fotos: MEV<br />
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar<br />
2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen,<br />
die zu Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kraftfahrzeugsteuer<br />
führen. Mit dem Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Zweiten<br />
Verkehrsteuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes soll den<br />
Bedenken <strong>der</strong> EU-Kommission hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Infrastrukturabgabe<br />
für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung<br />
getragen werden. Hierzu wird die<br />
ökologische Lenkungswirkung <strong>der</strong> Steuerentlastungsbetrag<br />
für beson<strong>der</strong>s schadstoffarme<br />
Personenkraftwagen <strong>der</strong> Euro-<br />
6-Emissionsklasse verstärkt. Das<br />
Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit<br />
für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung<br />
vor, die über <strong>der</strong> Infrastrukturabgabe<br />
liegt. Mit dem Gesetzentwurf werden<br />
die Steuerentlastungsbeträge je<br />
angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />
für Personenkraftwagen <strong>der</strong> Euro-<br />
6-Emissionsklasse von bisher 2 Euro auf<br />
2,32 Euro bei Fremdzündungsmotoren<br />
und von bisher 5 Euro auf 5,32 Euro bei<br />
Selbstzündungsmotoren erhöht. Zur weiteren<br />
Verstärkung dieser ökologischen<br />
Komponente beträgt die Steuerentlastung<br />
je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />
für die Dauer von zwei Jahren ab<br />
dem Beginn <strong>der</strong> Abgabenerhebung nach<br />
dem Infrastrukturabgabengesetz für Fahrzeuge<br />
mit Fremdzündungsmotoren 2,45<br />
Euro und mit Selbstzündungsmotoren 5,45<br />
Euro. Quelle: Bundesfinanzministerium<br />
Zumutbarkeitsgrenze für<br />
Arbeitszeiterhöhung.<br />
Ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer<br />
eine befristete Arbeitszeiterhöhung ver-<br />
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