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der-Bergische-Unternehmer_0217

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AUS DER PRAXIS RECHT / STEUERN / FINANZEN<br />

Bundeskabinett beschliesst<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kraftfahrzeugsteuer<br />

Fotos: MEV<br />

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar<br />

2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen,<br />

die zu Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kraftfahrzeugsteuer<br />

führen. Mit dem Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Zweiten<br />

Verkehrsteuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes soll den<br />

Bedenken <strong>der</strong> EU-Kommission hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Infrastrukturabgabe<br />

für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung<br />

getragen werden. Hierzu wird die<br />

ökologische Lenkungswirkung <strong>der</strong> Steuerentlastungsbetrag<br />

für beson<strong>der</strong>s schadstoffarme<br />

Personenkraftwagen <strong>der</strong> Euro-<br />

6-Emissionsklasse verstärkt. Das<br />

Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit<br />

für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung<br />

vor, die über <strong>der</strong> Infrastrukturabgabe<br />

liegt. Mit dem Gesetzentwurf werden<br />

die Steuerentlastungsbeträge je<br />

angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />

für Personenkraftwagen <strong>der</strong> Euro-<br />

6-Emissionsklasse von bisher 2 Euro auf<br />

2,32 Euro bei Fremdzündungsmotoren<br />

und von bisher 5 Euro auf 5,32 Euro bei<br />

Selbstzündungsmotoren erhöht. Zur weiteren<br />

Verstärkung dieser ökologischen<br />

Komponente beträgt die Steuerentlastung<br />

je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />

für die Dauer von zwei Jahren ab<br />

dem Beginn <strong>der</strong> Abgabenerhebung nach<br />

dem Infrastrukturabgabengesetz für Fahrzeuge<br />

mit Fremdzündungsmotoren 2,45<br />

Euro und mit Selbstzündungsmotoren 5,45<br />

Euro. Quelle: Bundesfinanzministerium<br />

Zumutbarkeitsgrenze für<br />

Arbeitszeiterhöhung.<br />

Ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer<br />

eine befristete Arbeitszeiterhöhung ver-<br />

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