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Nr. 2/<strong>2017</strong><br />

FÄLLE AUS DER PRAXIS<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Welche Hilfestellung Ihnen die<br />

Leitmerkmalmethode für die<br />

sichere Gefährdungsbeurteilung<br />

bietet. Seite 3<br />

UNTERWEISUNGSTHEMA<br />

Handhubwagen<br />

Welche Grundlagen für die<br />

Bedienung von Handhubwagen<br />

gelten, die das Arbeiten<br />

sicherer gestalten. Seite 4‒5<br />

METHODIK & DIDAKTIK<br />

Auszubildende ...<br />

... unterweisen und bestimmte<br />

Methoden anwenden, die<br />

diese unerfahrene Zielgruppe<br />

erreichen. Seite 6‒7<br />

HOLGER KÜCK<br />

unterweisung@mediaforwork.de<br />

Gefährdung für Azubis<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

die Quote der Arbeitsunfälle liegt bei<br />

18- bis 24-Jährigen um rund 50 % über<br />

der Quote bei anderen Erwachsenen.<br />

Begründet wird dies vor allem mit 2 Faktoren:<br />

jugendlicher Leichtsinn und mangelnde<br />

Erfahrung. Deshalb haben Sie es<br />

direkt mit 2 Herausforderungen zu tun.<br />

Stress während der Ausbildung<br />

Azubis sind öfter einer höheren psychischen<br />

Belastung ausgesetzt als routinierte<br />

Mitarbeiter: Sie müssen komplexe<br />

Abläufe verstehen, sie wollen nicht negativ<br />

auffallen und bloß keinen Fehler machen.<br />

Ihre jungen Beschäftigten fühlen<br />

sich unter Druck gesetzt oder glauben,<br />

hohen Erwartungen genügen zu müssen.<br />

Das bringt einen großen Risikofaktor mit<br />

sich: Stress ist kein guter Ratgeber und<br />

häufig die Ursache für falsches Handeln.<br />

Zuständigkeiten bei der Erstellung der<br />

Gefährdungsbeurteilung sind gesetzlich<br />

geregelt und streng reglementiert<br />

Im Jahr 2016 haben wir gerade das 20-jährige Jubiläum des Arbeitsschutzgesetzes gefeiert. Seit August<br />

1996 besteht die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Und auch nach so langer Zeit ist es immer<br />

wieder ein zentrales Thema: Wer erstellt denn nun eine Gefährdungsbeurteilung?<br />

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber oder Unternehmer.<br />

Dieser kann die Aufgaben in der praktischen Ausführung an seine geeigneten Führungskräfte<br />

delegieren. Aber er muss stets kontrollieren, ob die Führungskraft dieser Aufgabe auch tatsächlich nachkommt.<br />

Gefährdungsbeurteilung nicht Aufgabe von Fasi oder SiB<br />

„Für die Gefährdungsbeurteilung ist meine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) verantwortlich, die macht<br />

das zusammen mit meinem Sicherheitsbeauftragten (SiB)“, erklärt der Unternehmer dem Besucher von<br />

der Berufsgenossenschaft auf die Frage, ob er denn eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung habe.<br />

Nein, liebe Unternehmer und Führungskräfte, das ist nicht so. Sie sind dafür ganz allein verantwortlich.<br />

Fasi und Betriebsarzt sollen Ihnen dabei helfen. Wichtige Informationen aus dem Arbeitsalltag kann darüber<br />

hinaus der SiB beitragen.<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Erfahren Sie auf Seite 6, wie Sie Ihre<br />

Azubis für den Arbeitsschutz sensibilisieren<br />

können.<br />

Herzlichst Ihr<br />

Holger Kück,<br />

Sicherheitsingenieur und Chefredakteur<br />

● Erfolgreich als Berater für Unternehmen<br />

aller Branchen tätig<br />

● Führt regelmäßig Sicherheitsunterweisungen<br />

durch und gibt Fachseminare<br />

zum Arbeitsschutz<br />

Unterweisungsthema dieser Ausgabe<br />

Hubwagen<br />

✔ Sichere Bedienung<br />

✔ Geltende Verbote<br />

✔ Überprüfung der mobilen Arbeitsmittel<br />

✔ Reparatur und Wartung<br />

Die PowerPoint-Präsentation zu dem Thema dieser<br />

Ausgabe finden Sie auf www.unterweisung-portal.de<br />

Passwort:<br />

Schutz<br />

WWW.UNTERWEISUNG-PORTAL.DE


AUS DER PRAXIS LERNEN<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Nicht jeder darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen<br />

milchsau weder in Ihrem Unternehmen noch im Kreise der Fasis und Betriebsärzte<br />

gibt.<br />

Teamarbeit ist gefragt<br />

An vielen Stellen im Gesetz und den Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

steht, dass der Arbeitgeber sich fachkundig beraten lassen<br />

muss, wenn er selbst nicht fachkundig genug ist, die Gefährdungsbeurteilung<br />

zu erstellen. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung<br />

und Betriebssicherheitsverordnung verlangen vom Unternehmer, die<br />

Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

und Betriebsärzte können<br />

fachkundig sein, sind es aber auch<br />

Es geht also meist nicht mehr ohne Teamarbeit. Sicherlich kann die Fasi eine<br />

Gefährdungsbeurteilung für Sie vorbereiten. Aber dann sind möglicherweise<br />

die unterschiedlichen Fachleute gefragt. Diese müssen ihr Wissen und ihre<br />

Erfahrung einbringen, damit die Gefährdungsbeurteilung<br />

rund wird. Außerdem<br />

nicht „durch Handauflegen“.<br />

Arbeitgeber oder Unternehmer<br />

Wer ist denn eigentlich wann gemeint? In allen staatlichen Regelungen<br />

ist es sinnvoll, die Mitarbeiter<br />

vor Ort zu fragen, wie sie die Arbeiten<br />

Hinweise dazu, wer fachkundig sein<br />

kann, geben die Technischen Regeln.<br />

So ist z. B. in den Technischen Regeln<br />

für den Umgang mit Biostoffen (TRBA)<br />

geregelt, dass bestimmte medizinische<br />

Berufsausbildungen nahelegen, fachkundig<br />

zu sein. In den Technischen Regeln für<br />

Gefahrstoffe (TRGS) heißt es demgemäß<br />

ganz klar „… Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit können fachkundig<br />

sein …“ In beiden Fällen kann es also<br />

sein, dass die Arbeitsschützer fachkundig<br />

ist immer vom Arbeitgeber die Rede. In allen Unfall-<br />

verhütungsvorschriften wird vom Unternehmer gesprochen.<br />

Aber eigentlich richten sich beide an dieselbe Person: den<br />

verantwortlichen Chef des Unternehmens. Das kann der Geschäftsführer<br />

oder Vorstand sein, der im Handelsregister eingetragen<br />

ist. Aber auch der Vorstand eines Vereins nach § 26<br />

Bürgerliches Gesetzbuch kommt infrage oder der Einzelunternehmer,<br />

Praxisinhaber usw. Letztlich richtet man sich immer<br />

an die Person/en, welche die wirtschaftlichen Entscheidungen<br />

treffen und verantworten.<br />

tatsächlich ausführen. Denn dabei<br />

kann dann plötzlich herauskommen,<br />

dass Medienwechsel oder gelegentliche<br />

Werkzeugwechsel mit ungeeigneten<br />

Hilfsmitteln durchgeführt<br />

werden. Oder unerwartet kommt<br />

die Frage auf, wie denn der Kollege<br />

einmal im Jahr zur Reinigung auf die<br />

Maschine kommen soll.<br />

Fazit: Eine „gute“ Gefährdungsbeurteilung<br />

müssen Sie im Team<br />

im Hinblick auf Verfahren und Durchführung der Beurteilung sind, nicht aber<br />

hinsichtlich der chemischen oder biologischen Prozesse.<br />

erstellen, denn es sind unterschiedliche Kompetenzen gefordert.<br />

Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Fachabteilungen können am besten<br />

über ihre Arbeitsmittel, verwendete Hilfsstoffe und Arbeitssituationen informieren.<br />

Noch deutlicher wird es bei technischen Arbeitsmitteln. Wenn es um eine<br />

Maschine geht, dann ist möglicherweise Fachwissen gefragt für<br />

● das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

Daher ist es der falsche Weg, Gefährdungsbeurteilungen im Alleingang<br />

im Hinterzimmer zu erstellen. Diese wird in der Regel dann auch nicht rechtskonform<br />

sein. Wichtig ist, dass die richtigen Methoden angewendet werden.<br />

● elektrotechnische Anlagen<br />

● mechanische und maschinentechnische Sicherheit<br />

● pneumatische Anlagenteile<br />

● hydraulische Anlagenteile<br />

Spätestens jetzt dürfte deutlich werden, dass es diese eierlegende Woll-<br />

HINWEIS<br />

Eine Checkliste allein ist nicht ausreichend. Hinsichtlich der<br />

Methoden unterstützen Sie als Fasi Ihr Team, ggf. gemeinsam mit<br />

dem Betriebsarzt.<br />

HK<br />

So sorgen Sie für gute Sicht bei Staplerfahrern<br />

Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil ein Gabelstaplerfahrer Personen in seiner Umgebung nicht rechtzeitig bemerkt. Denn auch<br />

Stapler haben – je nach Art der Beladung – einen toten Winkel.<br />

Diese Vorschriften müssen Sie beachten<br />

Beim Schutz gegen arbeitsbedingte Gefährdungen haben technische<br />

Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich Vorrang<br />

(§ 4). Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für mobile selbstfahrende<br />

Arbeitsmittel unmissverständlich, dass geeignete Hilfsvorrichtungen<br />

zur Verbesserung der Sicht anzubringen sind, wenn die<br />

direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht (Anhang 1, Ziff. 1.5 e).<br />

Achten Sie schon beim Kauf auf gute Sicht<br />

Bereits beim Kauf eines Staplers sollten Sie daher darauf achten,<br />

dass die Fahrersicht durch seine Konstruktion möglichst wenig eingeschränkt<br />

wird. Oft sind es Teile des Hubgerüsts, die die freie Sicht<br />

blockieren. Besonders ungünstig können die Sichtverhältnisse bei Triplexhubgerüsten<br />

sein. Auch Rahmen und Säulen von Fahrerkabinen<br />

und -schutzdächern oder eventuell vorhandene Anbaugeräte verdecken<br />

häufig große Teile des Sichtfeldes zur Fahrbahn hin.<br />

Trotz technisch ähnlicher Merkmale und gleicher Leistung lohnt sich<br />

ein genauer Vergleich vor dem Kauf. Unterschiedliche Konstruktionen<br />

nehmen Einfluss auf die Sicherheit beim Fahren und Rangieren. FK<br />

2


AUS DER PRAXIS LERNEN<br />

Die Leitmerkmalmethode – Ihre Hilfe für die<br />

sichere Gefährdungsbeurteilung<br />

Oft kommt in Betrieben diese Frage auf: Müssen Hubwagen, Hubwagen mit Hubtisch und andere geeignete Transporthilfen und<br />

Hebehilfsmittel unbedingt zum Einsatz kommen oder nicht? Diese Frage ist aber nicht pauschal zu beantworten.<br />

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Lastenhandhabungsverordnung<br />

(LasthandhabV) fordern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen,<br />

wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten<br />

nicht sicher auszuschließen sind. Sie müssen also erst einmal eine<br />

Gefährdungsbeurteilung erstellen. Doch wie beurteilen Sie rechtskonform<br />

das Heben und Tragen, Schieben und Ziehen von Lasten sowie<br />

manuelle Arbeitsprozesse?<br />

Leitmerkmalmethoden richtig anwenden<br />

Für diese Gefährdungsbeurteilung stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Länderausschuss<br />

für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Musterbeurteilungen<br />

zur Verfügung, die sogenannten Leitmerkmalmethoden. Mithilfe<br />

standardisierter Verfahren können Sie diese Abläufe selbst beurteilen<br />

und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen ableiten. Damit erfüllen Sie<br />

nach dem heutigen Stand die Anforderungen des ArbSchG und der LasthandhabV.<br />

Die BAuA stellt dazu auf ihrer Internetseite sowohl die notwendigen<br />

Formulare als auch die gut erklärten Anleitungen bereit. Sie<br />

finden alle diese Informationen und Unterlagen hier: goo.gl/4m3f5<br />

Fazit: So können Sie einfach, schnell und rechtskonform die Notwendigkeit<br />

oder auch den Verzicht auf Handhubwagen und auf andere<br />

Hilfsmittel begründen und dokumentieren. Allerdings sollten Sie diese<br />

Methoden nicht dazu verwenden, eine Begründung für nicht rückengerechtes<br />

Arbeiten zu finden. Denn auch, wenn möglicherweise auf<br />

Hilfsmittel ganz oder teilweise verzichtet werden kann, bedeutet das<br />

nicht, dass Sie der Pflicht entbunden sind, den Mitarbeitern rückenschonendes<br />

Arbeiten zu ermöglichen.<br />

FK<br />

Neues Angebot der BGW: Online-Gefährdungsbeurteilung<br />

für die Altenpflege<br />

Nach Kindertagesstätten und Friseursalons können jetzt auch Arbeitsschützer in der Altenpflege die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten online erstellen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

stellt diese Option bereit.<br />

Bei der Gefährdungsbeurteilung in der Altenpflege ist zwischen stationärer<br />

und häuslicher Pflege zu unterscheiden. Daher liegt die<br />

neue Online-Handlungshilfe in 2 Varianten vor. Dabei sind häufige<br />

und typische Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bereits vorgegeben.<br />

Diese müssen Sie dann durch die eigenen betriebsspezifischen Aspekte<br />

ergänzen.<br />

Die Online-Handlungshilfe führt Sie systematisch durch die einzelnen<br />

Schritte der Gefährdungsbeurteilung:<br />

● Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen<br />

● Gefährdungen systematisch ermitteln<br />

● Risiken beurteilen<br />

● Schutzmaßnahmen auswählen<br />

● die Besonderheiten ambulanter Pflege und häuslicher Pflege berücksichtigen<br />

● betriebsspezifische Aspekte hinzufügen<br />

TIPP<br />

Der Handlungsleitfaden ist unter https://goo.gl/jLdnyY erreichbar.<br />

Für eine Einteilung der Gefährdungen verwendet das System die Ampelfarben<br />

Rot, Gelb und Grün. Damit ist auf einen Blick ersichtlich,<br />

wo der Handlungsdruck am größten ist und welche Maßnahmen<br />

unverzüglich umzusetzen sind. Denn durchführen bzw. umsetzen<br />

muss man die Schritte und Maßnahmen natürlich offline, mit einer<br />

rein virtuellen Gefährdungsbeurteilung kommen Sie Ihren Pflichten<br />

nicht nach. FK<br />

n Warum das Rad neu erfinden? Arbeiten Sie mit praktischen Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung<br />

in der Altenpflege. ...................................................................................................<br />

© Kzenon - fotolia.com<br />

3


UNTERWEISUNGSTHEMA<br />

Wie die sichere Bedienung von Hubwagen garantiert gelingt<br />

Handhubwagen sollen den Transport schwerer oder unhandlicher Lasten erleichtern und den Rücken der Mitarbeiter schützen.<br />

Deren Einsatz ist in aller Regel sinnvoll. Oft ist die Grundlage für den Einsatz solcher Hilfsmittel die Gefährdungsbeurteilung, hier<br />

die Anwendung der Leitmerkmalmethode.<br />

© Thomas Söllner – Fotolia.com<br />

Auf den ersten Blick sind diese<br />

Hubwagen – auch Ameise<br />

genannt – von jedermann einfach<br />

zu bedienen. Leider zeigen<br />

die Unfallstatistiken, dass<br />

die Realität anders aussieht.<br />

Immer wieder kommt es bei<br />

der Verwendung der Ameise zu<br />

schweren Unfällen im Betrieb.<br />

Am häufigsten betroffen ist der<br />

Fuß. Daher müssen die Mitarbeiter bei solchen Arbeiten Sicherheitsschuhe<br />

tragen. Aber auch schwere Verletzungen mit Knochenbrüchen<br />

und Schädeltraumata sind bekannt.<br />

Grundlagen für den Betrieb von Handhubwagen<br />

Im Rechtsdeutsch sprechen wir übrigens nicht von Handhubwagen,<br />

Ameisen o. Ä., sondern von Mitgänger-Flurförderzeugen. Grundlegende<br />

Regelungen dafür finden Sie in der DGUV-Vorschrift 68 (vormals BGV<br />

D 27) „Flurförderzeuge“. Diese Vorschrift steht Ihnen im DGUV-Portal<br />

unter goo.gl/vd6Eed zum kostenlosen Download zur Verfügung. In<br />

§ 7 der Vorschrift heißt es, dass Mitgänger-Flurförderzeuge nur von Personen<br />

angewendet werden dürfen, die in der Handhabung unterwiesen<br />

und für deren Verwendung geeignet sind. Für Ihren Alltag bedeutet dies:<br />

● Eignung der Mitarbeiter feststellen und dokumentieren<br />

● Mitarbeiter unterweisen<br />

● elektrisch betriebene Flurförderzeuge vor der Benutzung durch Unbefugte<br />

sichern<br />

Nichts geht ohne tägliche Kontrolle<br />

Um die einwandfreie Funktionalität und Sicherheit bei der Verwendung<br />

zu gewährleisten, ist eine Inaugenscheinnahme vor Aufnahme<br />

der Arbeit notwendig. Regeln Sie das in einer Betriebsanweisung und<br />

ordnen Sie es damit an. Beziehen Sie diese Betriebsanweisung in Ihre<br />

Unterweisung mit ein. Denn nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen<br />

können zu schweren Unfällen führen.<br />

Was Ihre Mitarbeiter kontrollieren müssen<br />

Die tägliche Kontrolle soll alle für die Funktionalität und Sicherheit<br />

des Flurförderzeuges betreffenden Teile umfassen. Das bedeutet für<br />

die Praxis, dass eine Funktionsprüfung der Betriebsbremse, der Steuereinrichtungen,<br />

der Hebevorrichtungen sowie der Elektrik erfolgen<br />

muss. Welche Einrichtungen das genau sind, müssen Sie bezogen für<br />

Ihre Geräte im Rahmen der Unterweisung erklären.<br />

Sicherheitseinrichtungen einer Ameise<br />

Besonders wichtig für einen sicheren Betrieb Ihrer „Elektro-Ameisen“<br />

TIPP<br />

Die Unterweisungsvorlage im Online-Portal von „UNTERWEISUNG<br />

professionell“ gibt Ihnen dazu Anhaltspunkte. Achten Sie darauf,<br />

dass Sie spezifische Regeln für Ihr Unternehmen ergänzen.<br />

sind natürlich die Sicherheitseinrichtungen selbst. Dazu zählt ggf. der<br />

Durchgreifschutz, der verhindern soll, dass der Mitarbeiter in die Hebevorrichtung<br />

greifen kann. Auch eine eventuell vorhandene akustische<br />

Warneinrichtung, mit der andere Mitarbeiter in gefährlichen Situationen<br />

gewarnt werden, kann vorhanden sein und muss geprüft werden.<br />

Hinzu kommt der Auffahrschutz, der durch eine rechtzeitige Bremsung<br />

und eine Bewegung in die entgegengesetzte Fahrtrichtung verhindern<br />

soll, dass der Mitarbeiter zwischen einem Objekt und dem Flurförderzeug<br />

eingeklemmt wird.<br />

Damit der Auffahrschutz richtig funktionieren kann, muss sich der<br />

Mitarbeiter beim Bedienen des Flurförderzeugs an der richtigen Stelle<br />

befinden. Der Benutzer muss immer am Kopf der Deichsel stehen<br />

und darf sich auf keinen Fall zwischen Deichselkopf und Antriebsrad<br />

aufhalten. Denn nur so kann der Auffahrschutz in einem Gefahrenfall<br />

wirksam werden.<br />

Wie Unfälle vermieden werden<br />

Grundsätzlich muss vermieden werden, dass ein Mitarbeiter zwischen<br />

Ladegut und Fahrgerät eingequetscht werden kann. Dies wird<br />

einerseits durch langsames, vorsichtiges und umsichtiges Fahren erreicht.<br />

Andererseits ist die Benutzung ausreichend breiter Bereiche<br />

und Fahrwege sinnvoll. Denn ist das nicht gegeben, kann es nicht<br />

nur zu Personenschäden kommen. Durch das Anfahren einer Stütze<br />

oder eines Regals entsteht unter Umständen zudem erheblicher<br />

Sachschaden.<br />

© Photographee.eu – Fotolia.com<br />

4


UNTERWEISUNGSTHEMA<br />

Sicheres Beladen<br />

Ebenso entscheidend für einen sicheren Transport ist der Zustand der<br />

Palette und der sich darauf befindlichen Ladung. Eine angebrochene<br />

Palette kann beim Hebevorgang in ein Regal durchbrechen und herabfallen.<br />

Auch dabei kann es zu schweren Personen- und/oder Sachschäden<br />

kommen. Außerdem kann die Palette beim Transport am Boden<br />

brechen und mit ihrer Ladung auf einen Mitarbeiter kippen. Das<br />

ist auch bei schlecht gepackter Ware möglich. Herausstehende Nägel<br />

können beim Vorbeifahren andere Personen schwer verletzen.<br />

Aus diesen Gründen ist vor einem Transport immer die Palette in Augenschein<br />

zu nehmen. Auch der richtige Transport ist in einer Betriebsanweisung<br />

zu regeln. Nehmen Sie also auch das in Ihre Unterweisung<br />

mit auf.<br />

Niemals dürfen Personen ins Regal gehoben werden!<br />

Ein häufiges Problem im Betrieb sind Arbeiten an höher gelegenen<br />

Orten. So denken manche: Eine Leiter zu holen ist zu aufwendig und<br />

kostet wertvolle Zeit. Gut, dass gerade der Kollege mit der Elektroameise<br />

vorbeikommt. Der kann mich doch mal eben hochfahren.<br />

ACHTUNG<br />

Stopp! Das Befördern von Personen ist absolut verboten und birgt<br />

ein großes Unfallrisiko!<br />

Der Bediener, also der Mitarbeiter, der den Hubwagen steuert, macht<br />

sich sogar strafbar, wenn der Kollege sich verletzt. Stürze selbst aus<br />

geringen Höhen können zu schweren Kopf- und Halswirbelsäulenverletzungen<br />

führen und wie Leiterstürze aus geringen Höhen tödlich enden.<br />

Der unterwiesene Mitarbeiter ist für die richtige Bedienung des<br />

Hubwagens verantwortlich. Regeln Sie auch dieses Verbot in Ihrer Betriebsanweisung,<br />

und sprechen Sie es in der Unterweisung an.<br />

So stellen Sie das Flurförderzeug ab<br />

Beim Abstellen des Gerätes nach Beendigung der Arbeit muss zunächst<br />

ein geeigneter Abstellort gesucht werden. Ein geeigneter Abstellort ist<br />

da, wo das Arbeitsmittel kein Verkehrshindernis darstellt. Dabei ist aber<br />

zu beachten, dass weder Flucht- und Rettungswege noch Notfalleinrichtungen<br />

wie Feuerlöscher zugestellt werden. Am besten ist es, Sie legen<br />

diese Orte fest und kennzeichnen sie entsprechend. Ist ein geeigneter<br />

Platz gefunden, müssen die Gabeln abgesenkt, der Handgriff nach oben<br />

gestellt und das Gerät entsprechend gegen die Benutzung durch Unbefugte<br />

gesichert werden. Dies kann beispielsweise durch Abziehen des<br />

Schlüssels geschehen. Bei nicht elektrisch betriebenen Geräten reicht<br />

es aus, diese gegen Wegrollen zu sichern.<br />

Betriebsanweisung erstellen und aushängen<br />

Wie bei anderen Arbeitsmitteln und Arbeitsvorgängen ist es auch bei einem<br />

Flurförderzeug erforderlich, eine Betriebsanweisung zu erstellen.<br />

Diese soll die zuvor erwähnten Punkte enthalten, damit die Mitarbeiter<br />

immer wieder nachlesen können, wie man mit dem Arbeitsmittel um-<br />

Checkliste für das sichere Rangieren mit einer Ameise<br />

Anforderung erfüllt? ja nein<br />

Befindet sich der Mitarbeiter vor dem Deichselkopf?<br />

Befinden sich andere Personen im Gefahrenbereich?<br />

Befinden sich beim rückwärtigen Rangieren Hindernisse<br />

im Rücken des Mitarbeiters?<br />

Rangiert der Mitarbeiter im Schleichgang?<br />

Sind die Gabeln vollständig abgesenkt?<br />

Wurde vor dem Heben der Last die richtige Position<br />

vor dem Regal eingenommen?<br />

geht. Hängen Sie diese Anweisungen aus, und beziehen Sie diese in Ihre<br />

Unterweisung ein.<br />

Wann und wie muss ein<br />

Hubwagen geprüft werden?<br />

Neben der Betriebssicherheitsverordnung und den zugehörigen<br />

Technischen Regeln hilft auch hier die DGUV-Vorschrift 68 weiter.<br />

Nach § 37 der Vorschrift muss der Unternehmer dafür sorgen, dass<br />

das Flurförderzeug mindestens einmal im Jahr durch eine dazu<br />

befähigte Person geprüft wird. Wer befähigt ist, ist in der Technischen<br />

Regel TRBS 1203 beschrieben. Die Prüfung muss den Zustand<br />

der Bauteile und Einrichtungen sowie die Vollständigkeit<br />

und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen umfassen und<br />

dokumentiert sein. Ein Aufkleber am Gerät reicht nicht aus. Sie<br />

müssen ein Prüfprotokoll vorhalten. Geprüft werden bei den Hubwagen<br />

auch das Fahrwerk und das Hubwerk, insbesondere auch<br />

die Hydraulik. Zu der Prüfung des Fahrwerks zählen die Lenkung,<br />

inklusive Deichsel, Radlager, Achsaufhängung und Gelenke, die<br />

Bremsen, die Räder und das Fahrgestell. Fahrgestell heißt wiederum<br />

Rahmen und Traversen (Schweißnähte) sowie die Befestigung<br />

des Hubgerüstes am Fahrgestell. Am Hubgerüst müssen auch die<br />

Rollen, Gleitschienen und die Sicherheitsanschläge geprüft werden.<br />

Weitere Prüfungen kommen noch hinzu. Die DGUV-Vorschrift<br />

68 liefert eine umfassende Aufstellung.<br />

Fazit: Hubwagen sind nicht gefahrenfrei!<br />

Mitarbeiter sind auch schon schwer verunglückt, weil sie auf abschüssiger<br />

Strecke ein Rennen gefahren und dabei gestürzt bzw. vor ein Tor<br />

gefahren sind. Aus diesem Grund muss die Unterweisung den richtigen<br />

Umgang verständlich und überzeugend darstellen − angefangen bei der<br />

täglichen Kontrolle des Flurförderzeuges bis hin zum sicheren Abstellen.<br />

Durch Auswahl geeigneter Mitarbeiter sowie Schulung und Unterweisung<br />

versetzen Sie Ihre Mitarbeiter in die Lage, mit diesen Geräten richtig<br />

umzugehen. Als Unternehmen haben Sie dann alles richtig gemacht und<br />

sind auf der sicheren Seite.<br />

HK<br />

5


METHODIK & DIDAKTIK<br />

So einfach kann es sein: Auszubildende für den Arbeitsund<br />

Gesundheitsschutz motivieren und engagieren<br />

Sie sind jung und ohne große Vorerfahrungen: Auszubildende bedeuten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große<br />

Herausforderung und Aufgabe. Sie stellen allerdings auch eine enorme Chance dar, wenn es gelingt, sie zu einer nachhaltigen<br />

Identifikation mit den Unterweisungsthemen und Maßnahmen rund um einen gesunden Betrieb zu führen.<br />

Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?<br />

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gibt klare Vorgaben für<br />

die Schulung von Mitarbeitern und Auszubildenden, die noch keine 18<br />

Jahre alt sind. In § 29 JArbSchG heißt es sinngemäß:<br />

■ Arbeitgeber müssen minderjährige Azubis über Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />

sowie deren Abwendung<br />

● zu Beginn der Ausbildung,<br />

● bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,<br />

● vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen<br />

Arbeitsstellen und<br />

● vor dem möglichen Kontakt mit gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen unterrichten.<br />

■ Die Unterweisungen sind mindestens halbjährlich durchzuführen.<br />

■ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind an Planungs-,<br />

Durchführungs- und Überwachungsmaßnahmen zu beteiligen.<br />

TIPP<br />

Beschränken Sie diese Pflichten nicht nur auf minderjährige<br />

Auszubildende. Beziehen Sie alle Auszubildenden ein!<br />

aufregend als auch einschüchternd auf Sie wirkt. Neue Eindrücke,<br />

unzählige unbekannte Informationen und ein komplett ungewohnter<br />

Umgang miteinander. Ihr Kopf wäre voll, denn Sie müssten zahlreiche<br />

neue Informationen verarbeiten und lernen, sie anzuwenden.<br />

Und vergessen Sie nicht: Jede Neuigkeit scheint auf den ersten Blick<br />

die wichtigste zu sein. Aus diesem Grund sollten Sie die Auszubildenden<br />

besser in kleinen und häufig wiederkehrenden Unterweisungen<br />

nachhaltig mit den Themen vertraut machen.<br />

Das Wichtigste zuerst<br />

Im ersten Teil, der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, sollten Sie<br />

die Azubis generell über Gefahren im Betrieb sowie über das Verhalten<br />

bei Arbeitsunfällen informieren. Der zweite Teil, die arbeitsplatzbezogene<br />

Sicherheitsunterweisung, bezieht sich auf Tätigkeiten am<br />

Arbeitsplatz des Auszubildenden. Sie ist daher gegebenenfalls mit<br />

jedem Ausbildungsabschnitt zu erneuern. Außerdem können auch<br />

innerhalb eines Ausbildungsabschnitts zusätzliche Schulungen notwendig<br />

werden. Insbesondere dann, wenn gefährliche Arbeiten erstmals<br />

ausgeführt werden sollen.<br />

Die Auszubildenden fordern und fördern<br />

Unterweisungen sind in der Regel nach wie vor nicht besonders beliebt.<br />

Die häufig recht trockenen Vorträge und Erklärungen sind nicht<br />

gerade geeignet, das Image der Unterweisung zu fördern. Insbesondere<br />

bei Azubis besteht die große Gefahr, dass sie die Inhalte nicht<br />

ernst nehmen. Warum auch? Die schlechten Erfahrungen, die manche<br />

älteren Mitarbeiter bei einer Unterweisung genauer hinhören<br />

lässt, haben die Azubis bisher (zum Glück) noch nicht gemacht. Wie<br />

gelingt es Ihnen trotzdem, die jungen und motivierten Mitarbeiter für<br />

Arbeitsschutzthemen zu begeistern und sie so nachhaltig in das richtige<br />

Denken und Handeln einzubinden?<br />

© goodluz – Fotolia.com<br />

Der Azubiwettbewerb innerhalb des Betriebs<br />

Seien Sie kreativ!<br />

Überlegen Sie, wie Sie die Unterweisungsthemen lebendig und praxisnah<br />

gestalten. Was spornt junge Beschäftigte an?<br />

n Nicht zu unterschätzen: Azubis müssen sich in die Rolle des Mitarbeiters erst einfügen.....<br />

Schritt für Schritt an neue Aufgaben heranführen<br />

Stellen Sie sich vor, Sie kennen bisher nur einen Alltag, der aus Klassenraum<br />

und Pausenhof besteht. Und nun kommen Sie in einen<br />

Betrieb und werden mit einer Wirklichkeit konfrontiert, die sowohl<br />

Wecken Sie das Interesse für den Arbeitsschutz durch den Wettbewerb.<br />

Gestalten Sie einen Azubi-Wettbewerb nach dem Motto „Wer entdeckt<br />

die Gefahrenquelle?“ So schulen Sie gleichzeitig die Wachsamkeit<br />

und das Gefahrenbewusstsein ‒ und das auf eine spielerische Art<br />

und Weise. Wie genau das aussehen kann, hängt natürlich von den<br />

Gegebenheiten in Ihrem Betrieb ab. Die Betriebsgröße und Anzahl<br />

6


METHODIK & DIDAKTIK<br />

der Auszubildenden sind dabei ein großer Faktor. Der Wettbewerbsgedanke<br />

kann genau dann zum Tragen kommen, wenn mindestens<br />

2 Gruppen zu je mindestens 4 Personen gegeneinander antreten.<br />

Stellen Sie den Azubis Aufgaben zur Wahrnehmung von Gefahren ‒<br />

und belassen Sie es nicht dabei. Stellen Sie den Auszubildenden die<br />

Aufgabe, die erkannte Gefahrenquelle nicht nur zu benennen, sondern<br />

auch die möglichen Folgen. Lassen Sie die Azubis überlegen,<br />

wie die Maßnahmen aussehen könnten, und fordern Sie eine Präsentation<br />

der Ergebnisse. Es ist wichtig, dass Sie klare Bewertungskriterien<br />

festlegen und danach vorgehen.<br />

Die Azubiunterweisung durch die Azubis<br />

Ergänzend zu den Erstunterweisungen und regelmäßigen Unterweisungen<br />

können Sie die Auszubildenden in die Unterweisung der<br />

Belegschaft einbeziehen. Stellen Sie den Azubi-Gruppen verschiedene<br />

Aufgaben, und geben Sie klar vor, in welchem Zeitrahmen und<br />

mithilfe welcher Medien die jungen Beschäftigten ihre Kollegen über<br />

Gefahren und Maßnahmen informieren sollen. Vor der Präsentation<br />

sollten Sie das Skript kontrollieren und absegnen.<br />

Der schöne Effekt dieses Prozesses: Die Auszubildenden müssen sich<br />

über die normalen Unterweisungen hinaus mit den Themen beschäftigen.<br />

Sie präsentieren sich vor ihren Kollegen und können dabei auf<br />

anderer Ebene eine Bestätigung der Kollegen erfahren. Und die Azubis<br />

als vermittelnde Personen sind einmal andere als die üblichen, das<br />

bringt die älteren Mitarbeiter vielleicht zu einer neuen Sicht der Dinge<br />

und hat daher eine nachhaltigere Wirkung auf sie.<br />

Azubis Verantwortung übertragen<br />

Lassen Sie die Auszubildenden aus dem zweiten Lehrjahr eine besonders<br />

wichtige Aufgabe vorbereiten. Überlassen Sie ihnen beispielsweise<br />

einen Teil der Erstunterweisung. Begleiten Sie die Vorbereitung,<br />

und geben Sie klare Aufgaben vor. Die Azubis werden ihren jungen<br />

Neulingen die Themen adressatengerecht vermitteln und genau den<br />

richtigen Ton treffen. Die neuen jungen Beschäftigten erhalten eine<br />

ansprechende und nachhaltig wirkende Unterweisung und die Azubis<br />

des zweiten Lehrjahres bekommen die Möglichkeit, die Themen sich<br />

selbst erneut und intensiv zu erarbeiten. Durch die Vermittlung und<br />

Präsentation erhalten sie außerdem die Chance, ihre Person und ihre<br />

Entwicklung innerhalb des ersten Lehrjahres darzustellen – Ihnen und<br />

sich selbst gegenüber.<br />

Wettbewerbe der Unfallversicherungsträger<br />

Über Ihre Unfallkassen können Sie in Erfahrung bringen, welche<br />

Wettbewerbe für Auszubildende angeboten werden. In den vergangenen<br />

Jahren richtete beispielsweise die BG Rohrstoffe und<br />

chemische Industrie (BG RCI) mit 70 Mitgliedsunternehmen und<br />

2.000 Auszubildenden einen Sicherheitswettbewerb aus.<br />

Die Unternehmen hatten 2 Wettbewerbe zur Auswahl. Für solche,<br />

die große Gruppen von bis zu 15 Auszubildenden ins Rennen<br />

schicken konnten, gab es den Teamwettbewerb. Für Betriebe<br />

mit weniger Auszubildenden startete im März 2014 ein einmonatiger<br />

Internetwettbewerb. Im Rahmen eines großen Events standen<br />

die Azubis im Mittelpunkt und damit auch der Arbeitsschutz<br />

im Betrieb. Die Unternehmen, Kollegen und Führungskräfte fieberten<br />

mit den jungen Beschäftigten mit, unterstützten sie und<br />

freuten sich über Erfolge. Im Bewusstsein der Azubis hatte das<br />

Thema Sicherheit einen neuen, wichtigen Stellenwert erlangt,<br />

was auch bei den anderen Beschäftigten der Betriebe der Fall<br />

war. Und ganz nebenbei präsentierten sich auch die Unternehmen<br />

selbst als moderne und interessante Arbeitgeber.<br />

© industrieblick – Fotolia.com<br />

n Warum nicht die Azubis als Teamarbeit eine Unterweisung vorbereiten lassen? Damit<br />

wächst ihr Verantwortungsbewusstsein.....................................................................................<br />

Fazit: Mit kreativen Methoden die Akzeptanz für den Arbeitsschutz<br />

stärken<br />

Der Auszubildende ist eine große Chance und im besten Sinne eine<br />

Herausforderung für den Betrieb. Sie haben die Möglichkeit, sein<br />

Verhalten und Denken in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

von Anfang an einprägsam und intensiv zu gestalten. Wechseln Sie<br />

einmal innerlich Ihren Standort: Überlegen Sie, wie Ihnen in jungen<br />

Jahren ein Vortrag oder eine Belehrung gefallen hätte, und ziehen<br />

Sie daraus kreative Konsequenzen.<br />

AV<br />

IMPRESSUM<br />

• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft<br />

AG, Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 •<br />

Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 26 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Holger Kück, Herne (HK) • Redaktion:<br />

Alice Vogler (AV), Friedhelm Kring, Allensbach (FK) • Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen •<br />

Satz: Design by Salanowski, Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG professionell“ wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und<br />

überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © <strong>2017</strong> by<br />

mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Berlin, Salzburg, Zürich, Warschau, Bukarest, Manchester, Johannesburg, Melbourne.<br />

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GESUNDHEITSSCHUTZ<br />

Krankheitsausfälle durch Rückenleiden vermeiden: Rückengerechtes<br />

Arbeiten beim Be- und Entladen von Paletten<br />

Wie man den Hubwagen sicher bedient, haben wir auf den Seiten 4 und 5 beschrieben. Die Technik haben wir betrachtet, aber was ist<br />

mit den Menschen? Mit den Personen, die vor Beginn der Fahrt die Palette packen oder am Ende der Fahrt mühselig wieder abladen<br />

müssen. Um den Rücken der Mitarbeiter zu schonen, muss das Thema „rückengerechtes Arbeiten“ mit in Ihre Unterweisung einfließen.<br />

© WavebreakMediaMicro – Fotolia.com<br />

n Hier ist die Ladung gut erreichbar und der Mitarbeiter muss sich nicht weit über die<br />

Palette beugen. .....................................................................................................<br />

Wie der Rücken geschont wird<br />

Ist die Palette also von allen Seiten gut zu erreichen, kann der Mitarbeiter<br />

bequem um die Palette gehen und so den Abstand zwischen<br />

Körper und Gewicht gering halten. Idealerweise steht die Palette<br />

nicht unten auf dem Fußboden, sondern wird leicht angehoben, um<br />

zu tiefes Bücken zu vermeiden. Es gibt auch manuelle Hubwagen, mit<br />

denen rückenschonendes Arbeiten umsetzbar ist.<br />

HINWEIS<br />

Das muss nicht sein: Solche Schäden am Bewegungsapparat sind<br />

vermeidbar ‒ durch Unterweisung und richtiges Handhaben von<br />

Lasten.<br />

Halten Sie die Last richtig vor dem Körper<br />

Ein geringer Abstand zwischen Last und Körper nützt leider wenig, wenn<br />

der Mitarbeiter seinen Oberkörper zum Einräumen verdreht. Dabei wird<br />

die Wirbelsäule enorm belastet. Sie sollte unter Last immer gerade sein.<br />

Eine zentrale Rolle spielt hier der Aspekt, dass die Ladung von allen<br />

Seiten gut erreichbar ist. So wird vermieden, dass ein Mitarbeiter<br />

sich über die gesamte Palette beugen muss. Denn so eine Beugung<br />

ist selbst mit geringem Gewicht eine hohe Belastung für den Rücken.<br />

Wird eine Last in einem zu weiten Abstand vom Körper angehoben,<br />

belastet das die Bandscheiben enorm. 25 kg Gewicht, auch noch mit<br />

krummen Rücken aufgenommen, lasten auf den unteren Lendenbandscheiben<br />

etwa mit dem 20-Fachen, also mit 500 kg.<br />

n Links: richtig, der Körper bildet eine 4; rechts: falsch, ein krummer Rücken verursacht<br />

Schmerzen. ...........................................................................................................<br />

© Graphito<br />

Ausfälle wegen Bandscheibenvorfällen vermeiden<br />

Eine trainierte Bandscheibe kann das vielleicht bei gelegentlichem<br />

Vorkommen noch recht gut verkraften. Ist die Bandscheibe aber untrainiert<br />

und aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr so stark<br />

belastbar, kann das schnell zu einem Bandscheibenschaden führen.<br />

Ein solcher Rückenschaden bedeutet für das Unternehmen zum einen,<br />

dass der Mitarbeiter wochenlang ausfällt. Zum anderen, dass dieser<br />

nie wieder so belastbar ist wie vorher und seine alte Tätigkeit nur eingeschränkt<br />

oder gar nicht wieder aufnehmen kann.<br />

Erklären Sie in der Unterweisung das richtige Vorgehen:<br />

● Die Ladung möglichst anheben, um ein Vorbeugen und belastendes<br />

Krümmen des Rückens zu vermeiden.<br />

● Besser einen Schritt mehr machen, um sich mit dem ganzen Körper<br />

umzudrehen, anstatt sich zu verdrehen.<br />

Machen Sie Ihren Mitarbeitern deutlich, wie wichtig rückengerechtes<br />

Arbeiten für sie ist, da ein geschädigter Rücken sie auch im Privatleben<br />

sehr eingeschränkt.<br />

HK<br />

IN DER NÄCHSTEN AUSGABE<br />

››<br />

››<br />

Den richtigen Umgang mit Lärm überzeugend unterweisen<br />

Perfekt unterweisen in der Nutzung von Kapselgehörschutz<br />

››<br />

Wie Sie die Technischen Regeln für Lärm in Ihrer<br />

Gefährdungsbeurteilung anwenden<br />

Besuchen Sie das neue Online-Portal auf www.unterweisung-portal.de<br />

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