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Nr. 2/<strong>2017</strong><br />
FÄLLE AUS DER PRAXIS<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Welche Hilfestellung Ihnen die<br />
Leitmerkmalmethode für die<br />
sichere Gefährdungsbeurteilung<br />
bietet. Seite 3<br />
UNTERWEISUNGSTHEMA<br />
Handhubwagen<br />
Welche Grundlagen für die<br />
Bedienung von Handhubwagen<br />
gelten, die das Arbeiten<br />
sicherer gestalten. Seite 4‒5<br />
METHODIK & DIDAKTIK<br />
Auszubildende ...<br />
... unterweisen und bestimmte<br />
Methoden anwenden, die<br />
diese unerfahrene Zielgruppe<br />
erreichen. Seite 6‒7<br />
HOLGER KÜCK<br />
unterweisung@mediaforwork.de<br />
Gefährdung für Azubis<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
die Quote der Arbeitsunfälle liegt bei<br />
18- bis 24-Jährigen um rund 50 % über<br />
der Quote bei anderen Erwachsenen.<br />
Begründet wird dies vor allem mit 2 Faktoren:<br />
jugendlicher Leichtsinn und mangelnde<br />
Erfahrung. Deshalb haben Sie es<br />
direkt mit 2 Herausforderungen zu tun.<br />
Stress während der Ausbildung<br />
Azubis sind öfter einer höheren psychischen<br />
Belastung ausgesetzt als routinierte<br />
Mitarbeiter: Sie müssen komplexe<br />
Abläufe verstehen, sie wollen nicht negativ<br />
auffallen und bloß keinen Fehler machen.<br />
Ihre jungen Beschäftigten fühlen<br />
sich unter Druck gesetzt oder glauben,<br />
hohen Erwartungen genügen zu müssen.<br />
Das bringt einen großen Risikofaktor mit<br />
sich: Stress ist kein guter Ratgeber und<br />
häufig die Ursache für falsches Handeln.<br />
Zuständigkeiten bei der Erstellung der<br />
Gefährdungsbeurteilung sind gesetzlich<br />
geregelt und streng reglementiert<br />
Im Jahr 2016 haben wir gerade das 20-jährige Jubiläum des Arbeitsschutzgesetzes gefeiert. Seit August<br />
1996 besteht die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Und auch nach so langer Zeit ist es immer<br />
wieder ein zentrales Thema: Wer erstellt denn nun eine Gefährdungsbeurteilung?<br />
Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber oder Unternehmer.<br />
Dieser kann die Aufgaben in der praktischen Ausführung an seine geeigneten Führungskräfte<br />
delegieren. Aber er muss stets kontrollieren, ob die Führungskraft dieser Aufgabe auch tatsächlich nachkommt.<br />
Gefährdungsbeurteilung nicht Aufgabe von Fasi oder SiB<br />
„Für die Gefährdungsbeurteilung ist meine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) verantwortlich, die macht<br />
das zusammen mit meinem Sicherheitsbeauftragten (SiB)“, erklärt der Unternehmer dem Besucher von<br />
der Berufsgenossenschaft auf die Frage, ob er denn eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung habe.<br />
Nein, liebe Unternehmer und Führungskräfte, das ist nicht so. Sie sind dafür ganz allein verantwortlich.<br />
Fasi und Betriebsarzt sollen Ihnen dabei helfen. Wichtige Informationen aus dem Arbeitsalltag kann darüber<br />
hinaus der SiB beitragen.<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
Erfahren Sie auf Seite 6, wie Sie Ihre<br />
Azubis für den Arbeitsschutz sensibilisieren<br />
können.<br />
Herzlichst Ihr<br />
Holger Kück,<br />
Sicherheitsingenieur und Chefredakteur<br />
● Erfolgreich als Berater für Unternehmen<br />
aller Branchen tätig<br />
● Führt regelmäßig Sicherheitsunterweisungen<br />
durch und gibt Fachseminare<br />
zum Arbeitsschutz<br />
Unterweisungsthema dieser Ausgabe<br />
Hubwagen<br />
✔ Sichere Bedienung<br />
✔ Geltende Verbote<br />
✔ Überprüfung der mobilen Arbeitsmittel<br />
✔ Reparatur und Wartung<br />
Die PowerPoint-Präsentation zu dem Thema dieser<br />
Ausgabe finden Sie auf www.unterweisung-portal.de<br />
Passwort:<br />
Schutz<br />
WWW.UNTERWEISUNG-PORTAL.DE
AUS DER PRAXIS LERNEN<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Nicht jeder darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen<br />
milchsau weder in Ihrem Unternehmen noch im Kreise der Fasis und Betriebsärzte<br />
gibt.<br />
Teamarbeit ist gefragt<br />
An vielen Stellen im Gesetz und den Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
steht, dass der Arbeitgeber sich fachkundig beraten lassen<br />
muss, wenn er selbst nicht fachkundig genug ist, die Gefährdungsbeurteilung<br />
zu erstellen. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung<br />
und Betriebssicherheitsverordnung verlangen vom Unternehmer, die<br />
Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
und Betriebsärzte können<br />
fachkundig sein, sind es aber auch<br />
Es geht also meist nicht mehr ohne Teamarbeit. Sicherlich kann die Fasi eine<br />
Gefährdungsbeurteilung für Sie vorbereiten. Aber dann sind möglicherweise<br />
die unterschiedlichen Fachleute gefragt. Diese müssen ihr Wissen und ihre<br />
Erfahrung einbringen, damit die Gefährdungsbeurteilung<br />
rund wird. Außerdem<br />
nicht „durch Handauflegen“.<br />
Arbeitgeber oder Unternehmer<br />
Wer ist denn eigentlich wann gemeint? In allen staatlichen Regelungen<br />
ist es sinnvoll, die Mitarbeiter<br />
vor Ort zu fragen, wie sie die Arbeiten<br />
Hinweise dazu, wer fachkundig sein<br />
kann, geben die Technischen Regeln.<br />
So ist z. B. in den Technischen Regeln<br />
für den Umgang mit Biostoffen (TRBA)<br />
geregelt, dass bestimmte medizinische<br />
Berufsausbildungen nahelegen, fachkundig<br />
zu sein. In den Technischen Regeln für<br />
Gefahrstoffe (TRGS) heißt es demgemäß<br />
ganz klar „… Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit können fachkundig<br />
sein …“ In beiden Fällen kann es also<br />
sein, dass die Arbeitsschützer fachkundig<br />
ist immer vom Arbeitgeber die Rede. In allen Unfall-<br />
verhütungsvorschriften wird vom Unternehmer gesprochen.<br />
Aber eigentlich richten sich beide an dieselbe Person: den<br />
verantwortlichen Chef des Unternehmens. Das kann der Geschäftsführer<br />
oder Vorstand sein, der im Handelsregister eingetragen<br />
ist. Aber auch der Vorstand eines Vereins nach § 26<br />
Bürgerliches Gesetzbuch kommt infrage oder der Einzelunternehmer,<br />
Praxisinhaber usw. Letztlich richtet man sich immer<br />
an die Person/en, welche die wirtschaftlichen Entscheidungen<br />
treffen und verantworten.<br />
tatsächlich ausführen. Denn dabei<br />
kann dann plötzlich herauskommen,<br />
dass Medienwechsel oder gelegentliche<br />
Werkzeugwechsel mit ungeeigneten<br />
Hilfsmitteln durchgeführt<br />
werden. Oder unerwartet kommt<br />
die Frage auf, wie denn der Kollege<br />
einmal im Jahr zur Reinigung auf die<br />
Maschine kommen soll.<br />
Fazit: Eine „gute“ Gefährdungsbeurteilung<br />
müssen Sie im Team<br />
im Hinblick auf Verfahren und Durchführung der Beurteilung sind, nicht aber<br />
hinsichtlich der chemischen oder biologischen Prozesse.<br />
erstellen, denn es sind unterschiedliche Kompetenzen gefordert.<br />
Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Fachabteilungen können am besten<br />
über ihre Arbeitsmittel, verwendete Hilfsstoffe und Arbeitssituationen informieren.<br />
Noch deutlicher wird es bei technischen Arbeitsmitteln. Wenn es um eine<br />
Maschine geht, dann ist möglicherweise Fachwissen gefragt für<br />
● das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
Daher ist es der falsche Weg, Gefährdungsbeurteilungen im Alleingang<br />
im Hinterzimmer zu erstellen. Diese wird in der Regel dann auch nicht rechtskonform<br />
sein. Wichtig ist, dass die richtigen Methoden angewendet werden.<br />
● elektrotechnische Anlagen<br />
● mechanische und maschinentechnische Sicherheit<br />
● pneumatische Anlagenteile<br />
● hydraulische Anlagenteile<br />
Spätestens jetzt dürfte deutlich werden, dass es diese eierlegende Woll-<br />
HINWEIS<br />
Eine Checkliste allein ist nicht ausreichend. Hinsichtlich der<br />
Methoden unterstützen Sie als Fasi Ihr Team, ggf. gemeinsam mit<br />
dem Betriebsarzt.<br />
HK<br />
So sorgen Sie für gute Sicht bei Staplerfahrern<br />
Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil ein Gabelstaplerfahrer Personen in seiner Umgebung nicht rechtzeitig bemerkt. Denn auch<br />
Stapler haben – je nach Art der Beladung – einen toten Winkel.<br />
Diese Vorschriften müssen Sie beachten<br />
Beim Schutz gegen arbeitsbedingte Gefährdungen haben technische<br />
Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich Vorrang<br />
(§ 4). Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für mobile selbstfahrende<br />
Arbeitsmittel unmissverständlich, dass geeignete Hilfsvorrichtungen<br />
zur Verbesserung der Sicht anzubringen sind, wenn die<br />
direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht (Anhang 1, Ziff. 1.5 e).<br />
Achten Sie schon beim Kauf auf gute Sicht<br />
Bereits beim Kauf eines Staplers sollten Sie daher darauf achten,<br />
dass die Fahrersicht durch seine Konstruktion möglichst wenig eingeschränkt<br />
wird. Oft sind es Teile des Hubgerüsts, die die freie Sicht<br />
blockieren. Besonders ungünstig können die Sichtverhältnisse bei Triplexhubgerüsten<br />
sein. Auch Rahmen und Säulen von Fahrerkabinen<br />
und -schutzdächern oder eventuell vorhandene Anbaugeräte verdecken<br />
häufig große Teile des Sichtfeldes zur Fahrbahn hin.<br />
Trotz technisch ähnlicher Merkmale und gleicher Leistung lohnt sich<br />
ein genauer Vergleich vor dem Kauf. Unterschiedliche Konstruktionen<br />
nehmen Einfluss auf die Sicherheit beim Fahren und Rangieren. FK<br />
2
AUS DER PRAXIS LERNEN<br />
Die Leitmerkmalmethode – Ihre Hilfe für die<br />
sichere Gefährdungsbeurteilung<br />
Oft kommt in Betrieben diese Frage auf: Müssen Hubwagen, Hubwagen mit Hubtisch und andere geeignete Transporthilfen und<br />
Hebehilfsmittel unbedingt zum Einsatz kommen oder nicht? Diese Frage ist aber nicht pauschal zu beantworten.<br />
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Lastenhandhabungsverordnung<br />
(LasthandhabV) fordern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen,<br />
wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten<br />
nicht sicher auszuschließen sind. Sie müssen also erst einmal eine<br />
Gefährdungsbeurteilung erstellen. Doch wie beurteilen Sie rechtskonform<br />
das Heben und Tragen, Schieben und Ziehen von Lasten sowie<br />
manuelle Arbeitsprozesse?<br />
Leitmerkmalmethoden richtig anwenden<br />
Für diese Gefährdungsbeurteilung stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Länderausschuss<br />
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Musterbeurteilungen<br />
zur Verfügung, die sogenannten Leitmerkmalmethoden. Mithilfe<br />
standardisierter Verfahren können Sie diese Abläufe selbst beurteilen<br />
und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen ableiten. Damit erfüllen Sie<br />
nach dem heutigen Stand die Anforderungen des ArbSchG und der LasthandhabV.<br />
Die BAuA stellt dazu auf ihrer Internetseite sowohl die notwendigen<br />
Formulare als auch die gut erklärten Anleitungen bereit. Sie<br />
finden alle diese Informationen und Unterlagen hier: goo.gl/4m3f5<br />
Fazit: So können Sie einfach, schnell und rechtskonform die Notwendigkeit<br />
oder auch den Verzicht auf Handhubwagen und auf andere<br />
Hilfsmittel begründen und dokumentieren. Allerdings sollten Sie diese<br />
Methoden nicht dazu verwenden, eine Begründung für nicht rückengerechtes<br />
Arbeiten zu finden. Denn auch, wenn möglicherweise auf<br />
Hilfsmittel ganz oder teilweise verzichtet werden kann, bedeutet das<br />
nicht, dass Sie der Pflicht entbunden sind, den Mitarbeitern rückenschonendes<br />
Arbeiten zu ermöglichen.<br />
FK<br />
Neues Angebot der BGW: Online-Gefährdungsbeurteilung<br />
für die Altenpflege<br />
Nach Kindertagesstätten und Friseursalons können jetzt auch Arbeitsschützer in der Altenpflege die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten online erstellen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
stellt diese Option bereit.<br />
Bei der Gefährdungsbeurteilung in der Altenpflege ist zwischen stationärer<br />
und häuslicher Pflege zu unterscheiden. Daher liegt die<br />
neue Online-Handlungshilfe in 2 Varianten vor. Dabei sind häufige<br />
und typische Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bereits vorgegeben.<br />
Diese müssen Sie dann durch die eigenen betriebsspezifischen Aspekte<br />
ergänzen.<br />
Die Online-Handlungshilfe führt Sie systematisch durch die einzelnen<br />
Schritte der Gefährdungsbeurteilung:<br />
● Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen<br />
● Gefährdungen systematisch ermitteln<br />
● Risiken beurteilen<br />
● Schutzmaßnahmen auswählen<br />
● die Besonderheiten ambulanter Pflege und häuslicher Pflege berücksichtigen<br />
● betriebsspezifische Aspekte hinzufügen<br />
TIPP<br />
Der Handlungsleitfaden ist unter https://goo.gl/jLdnyY erreichbar.<br />
Für eine Einteilung der Gefährdungen verwendet das System die Ampelfarben<br />
Rot, Gelb und Grün. Damit ist auf einen Blick ersichtlich,<br />
wo der Handlungsdruck am größten ist und welche Maßnahmen<br />
unverzüglich umzusetzen sind. Denn durchführen bzw. umsetzen<br />
muss man die Schritte und Maßnahmen natürlich offline, mit einer<br />
rein virtuellen Gefährdungsbeurteilung kommen Sie Ihren Pflichten<br />
nicht nach. FK<br />
n Warum das Rad neu erfinden? Arbeiten Sie mit praktischen Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung<br />
in der Altenpflege. ...................................................................................................<br />
© Kzenon - fotolia.com<br />
3
UNTERWEISUNGSTHEMA<br />
Wie die sichere Bedienung von Hubwagen garantiert gelingt<br />
Handhubwagen sollen den Transport schwerer oder unhandlicher Lasten erleichtern und den Rücken der Mitarbeiter schützen.<br />
Deren Einsatz ist in aller Regel sinnvoll. Oft ist die Grundlage für den Einsatz solcher Hilfsmittel die Gefährdungsbeurteilung, hier<br />
die Anwendung der Leitmerkmalmethode.<br />
© Thomas Söllner – Fotolia.com<br />
Auf den ersten Blick sind diese<br />
Hubwagen – auch Ameise<br />
genannt – von jedermann einfach<br />
zu bedienen. Leider zeigen<br />
die Unfallstatistiken, dass<br />
die Realität anders aussieht.<br />
Immer wieder kommt es bei<br />
der Verwendung der Ameise zu<br />
schweren Unfällen im Betrieb.<br />
Am häufigsten betroffen ist der<br />
Fuß. Daher müssen die Mitarbeiter bei solchen Arbeiten Sicherheitsschuhe<br />
tragen. Aber auch schwere Verletzungen mit Knochenbrüchen<br />
und Schädeltraumata sind bekannt.<br />
Grundlagen für den Betrieb von Handhubwagen<br />
Im Rechtsdeutsch sprechen wir übrigens nicht von Handhubwagen,<br />
Ameisen o. Ä., sondern von Mitgänger-Flurförderzeugen. Grundlegende<br />
Regelungen dafür finden Sie in der DGUV-Vorschrift 68 (vormals BGV<br />
D 27) „Flurförderzeuge“. Diese Vorschrift steht Ihnen im DGUV-Portal<br />
unter goo.gl/vd6Eed zum kostenlosen Download zur Verfügung. In<br />
§ 7 der Vorschrift heißt es, dass Mitgänger-Flurförderzeuge nur von Personen<br />
angewendet werden dürfen, die in der Handhabung unterwiesen<br />
und für deren Verwendung geeignet sind. Für Ihren Alltag bedeutet dies:<br />
● Eignung der Mitarbeiter feststellen und dokumentieren<br />
● Mitarbeiter unterweisen<br />
● elektrisch betriebene Flurförderzeuge vor der Benutzung durch Unbefugte<br />
sichern<br />
Nichts geht ohne tägliche Kontrolle<br />
Um die einwandfreie Funktionalität und Sicherheit bei der Verwendung<br />
zu gewährleisten, ist eine Inaugenscheinnahme vor Aufnahme<br />
der Arbeit notwendig. Regeln Sie das in einer Betriebsanweisung und<br />
ordnen Sie es damit an. Beziehen Sie diese Betriebsanweisung in Ihre<br />
Unterweisung mit ein. Denn nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen<br />
können zu schweren Unfällen führen.<br />
Was Ihre Mitarbeiter kontrollieren müssen<br />
Die tägliche Kontrolle soll alle für die Funktionalität und Sicherheit<br />
des Flurförderzeuges betreffenden Teile umfassen. Das bedeutet für<br />
die Praxis, dass eine Funktionsprüfung der Betriebsbremse, der Steuereinrichtungen,<br />
der Hebevorrichtungen sowie der Elektrik erfolgen<br />
muss. Welche Einrichtungen das genau sind, müssen Sie bezogen für<br />
Ihre Geräte im Rahmen der Unterweisung erklären.<br />
Sicherheitseinrichtungen einer Ameise<br />
Besonders wichtig für einen sicheren Betrieb Ihrer „Elektro-Ameisen“<br />
TIPP<br />
Die Unterweisungsvorlage im Online-Portal von „UNTERWEISUNG<br />
professionell“ gibt Ihnen dazu Anhaltspunkte. Achten Sie darauf,<br />
dass Sie spezifische Regeln für Ihr Unternehmen ergänzen.<br />
sind natürlich die Sicherheitseinrichtungen selbst. Dazu zählt ggf. der<br />
Durchgreifschutz, der verhindern soll, dass der Mitarbeiter in die Hebevorrichtung<br />
greifen kann. Auch eine eventuell vorhandene akustische<br />
Warneinrichtung, mit der andere Mitarbeiter in gefährlichen Situationen<br />
gewarnt werden, kann vorhanden sein und muss geprüft werden.<br />
Hinzu kommt der Auffahrschutz, der durch eine rechtzeitige Bremsung<br />
und eine Bewegung in die entgegengesetzte Fahrtrichtung verhindern<br />
soll, dass der Mitarbeiter zwischen einem Objekt und dem Flurförderzeug<br />
eingeklemmt wird.<br />
Damit der Auffahrschutz richtig funktionieren kann, muss sich der<br />
Mitarbeiter beim Bedienen des Flurförderzeugs an der richtigen Stelle<br />
befinden. Der Benutzer muss immer am Kopf der Deichsel stehen<br />
und darf sich auf keinen Fall zwischen Deichselkopf und Antriebsrad<br />
aufhalten. Denn nur so kann der Auffahrschutz in einem Gefahrenfall<br />
wirksam werden.<br />
Wie Unfälle vermieden werden<br />
Grundsätzlich muss vermieden werden, dass ein Mitarbeiter zwischen<br />
Ladegut und Fahrgerät eingequetscht werden kann. Dies wird<br />
einerseits durch langsames, vorsichtiges und umsichtiges Fahren erreicht.<br />
Andererseits ist die Benutzung ausreichend breiter Bereiche<br />
und Fahrwege sinnvoll. Denn ist das nicht gegeben, kann es nicht<br />
nur zu Personenschäden kommen. Durch das Anfahren einer Stütze<br />
oder eines Regals entsteht unter Umständen zudem erheblicher<br />
Sachschaden.<br />
© Photographee.eu – Fotolia.com<br />
4
UNTERWEISUNGSTHEMA<br />
Sicheres Beladen<br />
Ebenso entscheidend für einen sicheren Transport ist der Zustand der<br />
Palette und der sich darauf befindlichen Ladung. Eine angebrochene<br />
Palette kann beim Hebevorgang in ein Regal durchbrechen und herabfallen.<br />
Auch dabei kann es zu schweren Personen- und/oder Sachschäden<br />
kommen. Außerdem kann die Palette beim Transport am Boden<br />
brechen und mit ihrer Ladung auf einen Mitarbeiter kippen. Das<br />
ist auch bei schlecht gepackter Ware möglich. Herausstehende Nägel<br />
können beim Vorbeifahren andere Personen schwer verletzen.<br />
Aus diesen Gründen ist vor einem Transport immer die Palette in Augenschein<br />
zu nehmen. Auch der richtige Transport ist in einer Betriebsanweisung<br />
zu regeln. Nehmen Sie also auch das in Ihre Unterweisung<br />
mit auf.<br />
Niemals dürfen Personen ins Regal gehoben werden!<br />
Ein häufiges Problem im Betrieb sind Arbeiten an höher gelegenen<br />
Orten. So denken manche: Eine Leiter zu holen ist zu aufwendig und<br />
kostet wertvolle Zeit. Gut, dass gerade der Kollege mit der Elektroameise<br />
vorbeikommt. Der kann mich doch mal eben hochfahren.<br />
ACHTUNG<br />
Stopp! Das Befördern von Personen ist absolut verboten und birgt<br />
ein großes Unfallrisiko!<br />
Der Bediener, also der Mitarbeiter, der den Hubwagen steuert, macht<br />
sich sogar strafbar, wenn der Kollege sich verletzt. Stürze selbst aus<br />
geringen Höhen können zu schweren Kopf- und Halswirbelsäulenverletzungen<br />
führen und wie Leiterstürze aus geringen Höhen tödlich enden.<br />
Der unterwiesene Mitarbeiter ist für die richtige Bedienung des<br />
Hubwagens verantwortlich. Regeln Sie auch dieses Verbot in Ihrer Betriebsanweisung,<br />
und sprechen Sie es in der Unterweisung an.<br />
So stellen Sie das Flurförderzeug ab<br />
Beim Abstellen des Gerätes nach Beendigung der Arbeit muss zunächst<br />
ein geeigneter Abstellort gesucht werden. Ein geeigneter Abstellort ist<br />
da, wo das Arbeitsmittel kein Verkehrshindernis darstellt. Dabei ist aber<br />
zu beachten, dass weder Flucht- und Rettungswege noch Notfalleinrichtungen<br />
wie Feuerlöscher zugestellt werden. Am besten ist es, Sie legen<br />
diese Orte fest und kennzeichnen sie entsprechend. Ist ein geeigneter<br />
Platz gefunden, müssen die Gabeln abgesenkt, der Handgriff nach oben<br />
gestellt und das Gerät entsprechend gegen die Benutzung durch Unbefugte<br />
gesichert werden. Dies kann beispielsweise durch Abziehen des<br />
Schlüssels geschehen. Bei nicht elektrisch betriebenen Geräten reicht<br />
es aus, diese gegen Wegrollen zu sichern.<br />
Betriebsanweisung erstellen und aushängen<br />
Wie bei anderen Arbeitsmitteln und Arbeitsvorgängen ist es auch bei einem<br />
Flurförderzeug erforderlich, eine Betriebsanweisung zu erstellen.<br />
Diese soll die zuvor erwähnten Punkte enthalten, damit die Mitarbeiter<br />
immer wieder nachlesen können, wie man mit dem Arbeitsmittel um-<br />
Checkliste für das sichere Rangieren mit einer Ameise<br />
Anforderung erfüllt? ja nein<br />
Befindet sich der Mitarbeiter vor dem Deichselkopf?<br />
Befinden sich andere Personen im Gefahrenbereich?<br />
Befinden sich beim rückwärtigen Rangieren Hindernisse<br />
im Rücken des Mitarbeiters?<br />
Rangiert der Mitarbeiter im Schleichgang?<br />
Sind die Gabeln vollständig abgesenkt?<br />
Wurde vor dem Heben der Last die richtige Position<br />
vor dem Regal eingenommen?<br />
geht. Hängen Sie diese Anweisungen aus, und beziehen Sie diese in Ihre<br />
Unterweisung ein.<br />
Wann und wie muss ein<br />
Hubwagen geprüft werden?<br />
Neben der Betriebssicherheitsverordnung und den zugehörigen<br />
Technischen Regeln hilft auch hier die DGUV-Vorschrift 68 weiter.<br />
Nach § 37 der Vorschrift muss der Unternehmer dafür sorgen, dass<br />
das Flurförderzeug mindestens einmal im Jahr durch eine dazu<br />
befähigte Person geprüft wird. Wer befähigt ist, ist in der Technischen<br />
Regel TRBS 1203 beschrieben. Die Prüfung muss den Zustand<br />
der Bauteile und Einrichtungen sowie die Vollständigkeit<br />
und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen umfassen und<br />
dokumentiert sein. Ein Aufkleber am Gerät reicht nicht aus. Sie<br />
müssen ein Prüfprotokoll vorhalten. Geprüft werden bei den Hubwagen<br />
auch das Fahrwerk und das Hubwerk, insbesondere auch<br />
die Hydraulik. Zu der Prüfung des Fahrwerks zählen die Lenkung,<br />
inklusive Deichsel, Radlager, Achsaufhängung und Gelenke, die<br />
Bremsen, die Räder und das Fahrgestell. Fahrgestell heißt wiederum<br />
Rahmen und Traversen (Schweißnähte) sowie die Befestigung<br />
des Hubgerüstes am Fahrgestell. Am Hubgerüst müssen auch die<br />
Rollen, Gleitschienen und die Sicherheitsanschläge geprüft werden.<br />
Weitere Prüfungen kommen noch hinzu. Die DGUV-Vorschrift<br />
68 liefert eine umfassende Aufstellung.<br />
Fazit: Hubwagen sind nicht gefahrenfrei!<br />
Mitarbeiter sind auch schon schwer verunglückt, weil sie auf abschüssiger<br />
Strecke ein Rennen gefahren und dabei gestürzt bzw. vor ein Tor<br />
gefahren sind. Aus diesem Grund muss die Unterweisung den richtigen<br />
Umgang verständlich und überzeugend darstellen − angefangen bei der<br />
täglichen Kontrolle des Flurförderzeuges bis hin zum sicheren Abstellen.<br />
Durch Auswahl geeigneter Mitarbeiter sowie Schulung und Unterweisung<br />
versetzen Sie Ihre Mitarbeiter in die Lage, mit diesen Geräten richtig<br />
umzugehen. Als Unternehmen haben Sie dann alles richtig gemacht und<br />
sind auf der sicheren Seite.<br />
HK<br />
5
METHODIK & DIDAKTIK<br />
So einfach kann es sein: Auszubildende für den Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutz motivieren und engagieren<br />
Sie sind jung und ohne große Vorerfahrungen: Auszubildende bedeuten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große<br />
Herausforderung und Aufgabe. Sie stellen allerdings auch eine enorme Chance dar, wenn es gelingt, sie zu einer nachhaltigen<br />
Identifikation mit den Unterweisungsthemen und Maßnahmen rund um einen gesunden Betrieb zu führen.<br />
Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?<br />
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gibt klare Vorgaben für<br />
die Schulung von Mitarbeitern und Auszubildenden, die noch keine 18<br />
Jahre alt sind. In § 29 JArbSchG heißt es sinngemäß:<br />
■ Arbeitgeber müssen minderjährige Azubis über Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />
sowie deren Abwendung<br />
● zu Beginn der Ausbildung,<br />
● bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,<br />
● vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen<br />
Arbeitsstellen und<br />
● vor dem möglichen Kontakt mit gesundheitsgefährdenden<br />
Stoffen unterrichten.<br />
■ Die Unterweisungen sind mindestens halbjährlich durchzuführen.<br />
■ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind an Planungs-,<br />
Durchführungs- und Überwachungsmaßnahmen zu beteiligen.<br />
TIPP<br />
Beschränken Sie diese Pflichten nicht nur auf minderjährige<br />
Auszubildende. Beziehen Sie alle Auszubildenden ein!<br />
aufregend als auch einschüchternd auf Sie wirkt. Neue Eindrücke,<br />
unzählige unbekannte Informationen und ein komplett ungewohnter<br />
Umgang miteinander. Ihr Kopf wäre voll, denn Sie müssten zahlreiche<br />
neue Informationen verarbeiten und lernen, sie anzuwenden.<br />
Und vergessen Sie nicht: Jede Neuigkeit scheint auf den ersten Blick<br />
die wichtigste zu sein. Aus diesem Grund sollten Sie die Auszubildenden<br />
besser in kleinen und häufig wiederkehrenden Unterweisungen<br />
nachhaltig mit den Themen vertraut machen.<br />
Das Wichtigste zuerst<br />
Im ersten Teil, der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, sollten Sie<br />
die Azubis generell über Gefahren im Betrieb sowie über das Verhalten<br />
bei Arbeitsunfällen informieren. Der zweite Teil, die arbeitsplatzbezogene<br />
Sicherheitsunterweisung, bezieht sich auf Tätigkeiten am<br />
Arbeitsplatz des Auszubildenden. Sie ist daher gegebenenfalls mit<br />
jedem Ausbildungsabschnitt zu erneuern. Außerdem können auch<br />
innerhalb eines Ausbildungsabschnitts zusätzliche Schulungen notwendig<br />
werden. Insbesondere dann, wenn gefährliche Arbeiten erstmals<br />
ausgeführt werden sollen.<br />
Die Auszubildenden fordern und fördern<br />
Unterweisungen sind in der Regel nach wie vor nicht besonders beliebt.<br />
Die häufig recht trockenen Vorträge und Erklärungen sind nicht<br />
gerade geeignet, das Image der Unterweisung zu fördern. Insbesondere<br />
bei Azubis besteht die große Gefahr, dass sie die Inhalte nicht<br />
ernst nehmen. Warum auch? Die schlechten Erfahrungen, die manche<br />
älteren Mitarbeiter bei einer Unterweisung genauer hinhören<br />
lässt, haben die Azubis bisher (zum Glück) noch nicht gemacht. Wie<br />
gelingt es Ihnen trotzdem, die jungen und motivierten Mitarbeiter für<br />
Arbeitsschutzthemen zu begeistern und sie so nachhaltig in das richtige<br />
Denken und Handeln einzubinden?<br />
© goodluz – Fotolia.com<br />
Der Azubiwettbewerb innerhalb des Betriebs<br />
Seien Sie kreativ!<br />
Überlegen Sie, wie Sie die Unterweisungsthemen lebendig und praxisnah<br />
gestalten. Was spornt junge Beschäftigte an?<br />
n Nicht zu unterschätzen: Azubis müssen sich in die Rolle des Mitarbeiters erst einfügen.....<br />
Schritt für Schritt an neue Aufgaben heranführen<br />
Stellen Sie sich vor, Sie kennen bisher nur einen Alltag, der aus Klassenraum<br />
und Pausenhof besteht. Und nun kommen Sie in einen<br />
Betrieb und werden mit einer Wirklichkeit konfrontiert, die sowohl<br />
Wecken Sie das Interesse für den Arbeitsschutz durch den Wettbewerb.<br />
Gestalten Sie einen Azubi-Wettbewerb nach dem Motto „Wer entdeckt<br />
die Gefahrenquelle?“ So schulen Sie gleichzeitig die Wachsamkeit<br />
und das Gefahrenbewusstsein ‒ und das auf eine spielerische Art<br />
und Weise. Wie genau das aussehen kann, hängt natürlich von den<br />
Gegebenheiten in Ihrem Betrieb ab. Die Betriebsgröße und Anzahl<br />
6
METHODIK & DIDAKTIK<br />
der Auszubildenden sind dabei ein großer Faktor. Der Wettbewerbsgedanke<br />
kann genau dann zum Tragen kommen, wenn mindestens<br />
2 Gruppen zu je mindestens 4 Personen gegeneinander antreten.<br />
Stellen Sie den Azubis Aufgaben zur Wahrnehmung von Gefahren ‒<br />
und belassen Sie es nicht dabei. Stellen Sie den Auszubildenden die<br />
Aufgabe, die erkannte Gefahrenquelle nicht nur zu benennen, sondern<br />
auch die möglichen Folgen. Lassen Sie die Azubis überlegen,<br />
wie die Maßnahmen aussehen könnten, und fordern Sie eine Präsentation<br />
der Ergebnisse. Es ist wichtig, dass Sie klare Bewertungskriterien<br />
festlegen und danach vorgehen.<br />
Die Azubiunterweisung durch die Azubis<br />
Ergänzend zu den Erstunterweisungen und regelmäßigen Unterweisungen<br />
können Sie die Auszubildenden in die Unterweisung der<br />
Belegschaft einbeziehen. Stellen Sie den Azubi-Gruppen verschiedene<br />
Aufgaben, und geben Sie klar vor, in welchem Zeitrahmen und<br />
mithilfe welcher Medien die jungen Beschäftigten ihre Kollegen über<br />
Gefahren und Maßnahmen informieren sollen. Vor der Präsentation<br />
sollten Sie das Skript kontrollieren und absegnen.<br />
Der schöne Effekt dieses Prozesses: Die Auszubildenden müssen sich<br />
über die normalen Unterweisungen hinaus mit den Themen beschäftigen.<br />
Sie präsentieren sich vor ihren Kollegen und können dabei auf<br />
anderer Ebene eine Bestätigung der Kollegen erfahren. Und die Azubis<br />
als vermittelnde Personen sind einmal andere als die üblichen, das<br />
bringt die älteren Mitarbeiter vielleicht zu einer neuen Sicht der Dinge<br />
und hat daher eine nachhaltigere Wirkung auf sie.<br />
Azubis Verantwortung übertragen<br />
Lassen Sie die Auszubildenden aus dem zweiten Lehrjahr eine besonders<br />
wichtige Aufgabe vorbereiten. Überlassen Sie ihnen beispielsweise<br />
einen Teil der Erstunterweisung. Begleiten Sie die Vorbereitung,<br />
und geben Sie klare Aufgaben vor. Die Azubis werden ihren jungen<br />
Neulingen die Themen adressatengerecht vermitteln und genau den<br />
richtigen Ton treffen. Die neuen jungen Beschäftigten erhalten eine<br />
ansprechende und nachhaltig wirkende Unterweisung und die Azubis<br />
des zweiten Lehrjahres bekommen die Möglichkeit, die Themen sich<br />
selbst erneut und intensiv zu erarbeiten. Durch die Vermittlung und<br />
Präsentation erhalten sie außerdem die Chance, ihre Person und ihre<br />
Entwicklung innerhalb des ersten Lehrjahres darzustellen – Ihnen und<br />
sich selbst gegenüber.<br />
Wettbewerbe der Unfallversicherungsträger<br />
Über Ihre Unfallkassen können Sie in Erfahrung bringen, welche<br />
Wettbewerbe für Auszubildende angeboten werden. In den vergangenen<br />
Jahren richtete beispielsweise die BG Rohrstoffe und<br />
chemische Industrie (BG RCI) mit 70 Mitgliedsunternehmen und<br />
2.000 Auszubildenden einen Sicherheitswettbewerb aus.<br />
Die Unternehmen hatten 2 Wettbewerbe zur Auswahl. Für solche,<br />
die große Gruppen von bis zu 15 Auszubildenden ins Rennen<br />
schicken konnten, gab es den Teamwettbewerb. Für Betriebe<br />
mit weniger Auszubildenden startete im März 2014 ein einmonatiger<br />
Internetwettbewerb. Im Rahmen eines großen Events standen<br />
die Azubis im Mittelpunkt und damit auch der Arbeitsschutz<br />
im Betrieb. Die Unternehmen, Kollegen und Führungskräfte fieberten<br />
mit den jungen Beschäftigten mit, unterstützten sie und<br />
freuten sich über Erfolge. Im Bewusstsein der Azubis hatte das<br />
Thema Sicherheit einen neuen, wichtigen Stellenwert erlangt,<br />
was auch bei den anderen Beschäftigten der Betriebe der Fall<br />
war. Und ganz nebenbei präsentierten sich auch die Unternehmen<br />
selbst als moderne und interessante Arbeitgeber.<br />
© industrieblick – Fotolia.com<br />
n Warum nicht die Azubis als Teamarbeit eine Unterweisung vorbereiten lassen? Damit<br />
wächst ihr Verantwortungsbewusstsein.....................................................................................<br />
Fazit: Mit kreativen Methoden die Akzeptanz für den Arbeitsschutz<br />
stärken<br />
Der Auszubildende ist eine große Chance und im besten Sinne eine<br />
Herausforderung für den Betrieb. Sie haben die Möglichkeit, sein<br />
Verhalten und Denken in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
von Anfang an einprägsam und intensiv zu gestalten. Wechseln Sie<br />
einmal innerlich Ihren Standort: Überlegen Sie, wie Ihnen in jungen<br />
Jahren ein Vortrag oder eine Belehrung gefallen hätte, und ziehen<br />
Sie daraus kreative Konsequenzen.<br />
AV<br />
IMPRESSUM<br />
• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft<br />
AG, Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 •<br />
Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 26 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Holger Kück, Herne (HK) • Redaktion:<br />
Alice Vogler (AV), Friedhelm Kring, Allensbach (FK) • Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen •<br />
Satz: Design by Salanowski, Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG professionell“ wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und<br />
überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © <strong>2017</strong> by<br />
mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Berlin, Salzburg, Zürich, Warschau, Bukarest, Manchester, Johannesburg, Melbourne.<br />
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GESUNDHEITSSCHUTZ<br />
Krankheitsausfälle durch Rückenleiden vermeiden: Rückengerechtes<br />
Arbeiten beim Be- und Entladen von Paletten<br />
Wie man den Hubwagen sicher bedient, haben wir auf den Seiten 4 und 5 beschrieben. Die Technik haben wir betrachtet, aber was ist<br />
mit den Menschen? Mit den Personen, die vor Beginn der Fahrt die Palette packen oder am Ende der Fahrt mühselig wieder abladen<br />
müssen. Um den Rücken der Mitarbeiter zu schonen, muss das Thema „rückengerechtes Arbeiten“ mit in Ihre Unterweisung einfließen.<br />
© WavebreakMediaMicro – Fotolia.com<br />
n Hier ist die Ladung gut erreichbar und der Mitarbeiter muss sich nicht weit über die<br />
Palette beugen. .....................................................................................................<br />
Wie der Rücken geschont wird<br />
Ist die Palette also von allen Seiten gut zu erreichen, kann der Mitarbeiter<br />
bequem um die Palette gehen und so den Abstand zwischen<br />
Körper und Gewicht gering halten. Idealerweise steht die Palette<br />
nicht unten auf dem Fußboden, sondern wird leicht angehoben, um<br />
zu tiefes Bücken zu vermeiden. Es gibt auch manuelle Hubwagen, mit<br />
denen rückenschonendes Arbeiten umsetzbar ist.<br />
HINWEIS<br />
Das muss nicht sein: Solche Schäden am Bewegungsapparat sind<br />
vermeidbar ‒ durch Unterweisung und richtiges Handhaben von<br />
Lasten.<br />
Halten Sie die Last richtig vor dem Körper<br />
Ein geringer Abstand zwischen Last und Körper nützt leider wenig, wenn<br />
der Mitarbeiter seinen Oberkörper zum Einräumen verdreht. Dabei wird<br />
die Wirbelsäule enorm belastet. Sie sollte unter Last immer gerade sein.<br />
Eine zentrale Rolle spielt hier der Aspekt, dass die Ladung von allen<br />
Seiten gut erreichbar ist. So wird vermieden, dass ein Mitarbeiter<br />
sich über die gesamte Palette beugen muss. Denn so eine Beugung<br />
ist selbst mit geringem Gewicht eine hohe Belastung für den Rücken.<br />
Wird eine Last in einem zu weiten Abstand vom Körper angehoben,<br />
belastet das die Bandscheiben enorm. 25 kg Gewicht, auch noch mit<br />
krummen Rücken aufgenommen, lasten auf den unteren Lendenbandscheiben<br />
etwa mit dem 20-Fachen, also mit 500 kg.<br />
n Links: richtig, der Körper bildet eine 4; rechts: falsch, ein krummer Rücken verursacht<br />
Schmerzen. ...........................................................................................................<br />
© Graphito<br />
Ausfälle wegen Bandscheibenvorfällen vermeiden<br />
Eine trainierte Bandscheibe kann das vielleicht bei gelegentlichem<br />
Vorkommen noch recht gut verkraften. Ist die Bandscheibe aber untrainiert<br />
und aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr so stark<br />
belastbar, kann das schnell zu einem Bandscheibenschaden führen.<br />
Ein solcher Rückenschaden bedeutet für das Unternehmen zum einen,<br />
dass der Mitarbeiter wochenlang ausfällt. Zum anderen, dass dieser<br />
nie wieder so belastbar ist wie vorher und seine alte Tätigkeit nur eingeschränkt<br />
oder gar nicht wieder aufnehmen kann.<br />
Erklären Sie in der Unterweisung das richtige Vorgehen:<br />
● Die Ladung möglichst anheben, um ein Vorbeugen und belastendes<br />
Krümmen des Rückens zu vermeiden.<br />
● Besser einen Schritt mehr machen, um sich mit dem ganzen Körper<br />
umzudrehen, anstatt sich zu verdrehen.<br />
Machen Sie Ihren Mitarbeitern deutlich, wie wichtig rückengerechtes<br />
Arbeiten für sie ist, da ein geschädigter Rücken sie auch im Privatleben<br />
sehr eingeschränkt.<br />
HK<br />
IN DER NÄCHSTEN AUSGABE<br />
››<br />
››<br />
Den richtigen Umgang mit Lärm überzeugend unterweisen<br />
Perfekt unterweisen in der Nutzung von Kapselgehörschutz<br />
››<br />
Wie Sie die Technischen Regeln für Lärm in Ihrer<br />
Gefährdungsbeurteilung anwenden<br />
Besuchen Sie das neue Online-Portal auf www.unterweisung-portal.de<br />
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