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UNTERWEISUNGSTHEMA<br />
Wie die sichere Bedienung von Hubwagen garantiert gelingt<br />
Handhubwagen sollen den Transport schwerer oder unhandlicher Lasten erleichtern und den Rücken der Mitarbeiter schützen.<br />
Deren Einsatz ist in aller Regel sinnvoll. Oft ist die Grundlage für den Einsatz solcher Hilfsmittel die Gefährdungsbeurteilung, hier<br />
die Anwendung der Leitmerkmalmethode.<br />
© Thomas Söllner – Fotolia.com<br />
Auf den ersten Blick sind diese<br />
Hubwagen – auch Ameise<br />
genannt – von jedermann einfach<br />
zu bedienen. Leider zeigen<br />
die Unfallstatistiken, dass<br />
die Realität anders aussieht.<br />
Immer wieder kommt es bei<br />
der Verwendung der Ameise zu<br />
schweren Unfällen im Betrieb.<br />
Am häufigsten betroffen ist der<br />
Fuß. Daher müssen die Mitarbeiter bei solchen Arbeiten Sicherheitsschuhe<br />
tragen. Aber auch schwere Verletzungen mit Knochenbrüchen<br />
und Schädeltraumata sind bekannt.<br />
Grundlagen für den Betrieb von Handhubwagen<br />
Im Rechtsdeutsch sprechen wir übrigens nicht von Handhubwagen,<br />
Ameisen o. Ä., sondern von Mitgänger-Flurförderzeugen. Grundlegende<br />
Regelungen dafür finden Sie in der DGUV-Vorschrift 68 (vormals BGV<br />
D 27) „Flurförderzeuge“. Diese Vorschrift steht Ihnen im DGUV-Portal<br />
unter goo.gl/vd6Eed zum kostenlosen Download zur Verfügung. In<br />
§ 7 der Vorschrift heißt es, dass Mitgänger-Flurförderzeuge nur von Personen<br />
angewendet werden dürfen, die in der Handhabung unterwiesen<br />
und für deren Verwendung geeignet sind. Für Ihren Alltag bedeutet dies:<br />
● Eignung der Mitarbeiter feststellen und dokumentieren<br />
● Mitarbeiter unterweisen<br />
● elektrisch betriebene Flurförderzeuge vor der Benutzung durch Unbefugte<br />
sichern<br />
Nichts geht ohne tägliche Kontrolle<br />
Um die einwandfreie Funktionalität und Sicherheit bei der Verwendung<br />
zu gewährleisten, ist eine Inaugenscheinnahme vor Aufnahme<br />
der Arbeit notwendig. Regeln Sie das in einer Betriebsanweisung und<br />
ordnen Sie es damit an. Beziehen Sie diese Betriebsanweisung in Ihre<br />
Unterweisung mit ein. Denn nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen<br />
können zu schweren Unfällen führen.<br />
Was Ihre Mitarbeiter kontrollieren müssen<br />
Die tägliche Kontrolle soll alle für die Funktionalität und Sicherheit<br />
des Flurförderzeuges betreffenden Teile umfassen. Das bedeutet für<br />
die Praxis, dass eine Funktionsprüfung der Betriebsbremse, der Steuereinrichtungen,<br />
der Hebevorrichtungen sowie der Elektrik erfolgen<br />
muss. Welche Einrichtungen das genau sind, müssen Sie bezogen für<br />
Ihre Geräte im Rahmen der Unterweisung erklären.<br />
Sicherheitseinrichtungen einer Ameise<br />
Besonders wichtig für einen sicheren Betrieb Ihrer „Elektro-Ameisen“<br />
TIPP<br />
Die Unterweisungsvorlage im Online-Portal von „UNTERWEISUNG<br />
professionell“ gibt Ihnen dazu Anhaltspunkte. Achten Sie darauf,<br />
dass Sie spezifische Regeln für Ihr Unternehmen ergänzen.<br />
sind natürlich die Sicherheitseinrichtungen selbst. Dazu zählt ggf. der<br />
Durchgreifschutz, der verhindern soll, dass der Mitarbeiter in die Hebevorrichtung<br />
greifen kann. Auch eine eventuell vorhandene akustische<br />
Warneinrichtung, mit der andere Mitarbeiter in gefährlichen Situationen<br />
gewarnt werden, kann vorhanden sein und muss geprüft werden.<br />
Hinzu kommt der Auffahrschutz, der durch eine rechtzeitige Bremsung<br />
und eine Bewegung in die entgegengesetzte Fahrtrichtung verhindern<br />
soll, dass der Mitarbeiter zwischen einem Objekt und dem Flurförderzeug<br />
eingeklemmt wird.<br />
Damit der Auffahrschutz richtig funktionieren kann, muss sich der<br />
Mitarbeiter beim Bedienen des Flurförderzeugs an der richtigen Stelle<br />
befinden. Der Benutzer muss immer am Kopf der Deichsel stehen<br />
und darf sich auf keinen Fall zwischen Deichselkopf und Antriebsrad<br />
aufhalten. Denn nur so kann der Auffahrschutz in einem Gefahrenfall<br />
wirksam werden.<br />
Wie Unfälle vermieden werden<br />
Grundsätzlich muss vermieden werden, dass ein Mitarbeiter zwischen<br />
Ladegut und Fahrgerät eingequetscht werden kann. Dies wird<br />
einerseits durch langsames, vorsichtiges und umsichtiges Fahren erreicht.<br />
Andererseits ist die Benutzung ausreichend breiter Bereiche<br />
und Fahrwege sinnvoll. Denn ist das nicht gegeben, kann es nicht<br />
nur zu Personenschäden kommen. Durch das Anfahren einer Stütze<br />
oder eines Regals entsteht unter Umständen zudem erheblicher<br />
Sachschaden.<br />
© Photographee.eu – Fotolia.com<br />
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