Exposé Mühlheim
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MÜHLHEIM - IHR NEUES ZUHAUSE
Mühlheim am Main liegt am linken Mainufer im Landkreis Offenbach vor den
Toren des Frankfurter Ostens.
Die Fußgängerzone der Bahnhofstraße lädt mit ihren vielen Fachgeschäften,
Cafés und Restaurants zum Bummeln und Genießen ein.
Mühlheim ist infrastrukturell bestens an Frankfurt, Offenbach und an das weitere
Umland, auch über den ÖPNV, angeschlossen und verfügt über alle Einkaufsmöglichkeiten
und Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Durch den S-Bahn- Anschluss nach Frankfurt und Hanau, ist Mühlheim noch
besser in der Rhein-Main-Region erreichbar.
Verkehrsanbindungen an die Autobahnen A3 sowie A661 lassen Sie auch hier
schnell ans Ziel kommen.
Herausragend ist das soziale und familiäre Angebot Mühlheims. Die Stadt
verfügt über sechs städtische Kindertagesstätten und sorgt mit fünf Grundschulen,
einer Haupt- und Realschule sowie einem Gymnasium für eine lückenlose Bildung
Ihres familiären Nachwuchses.
Mühlheim verfügt über einen hohen Freizeitwert mit Sportstätten, ausgeprägtem
Vereinsleben und kulturellem Angebot.
3
Privatweg
Ein-/Ausfahrt
Tiefgarage
GA ETW 2.3
Haus 1 Haus 2
GA ETW 3.3
Robert-Koch-Straße 9
GA ETW 1.2 GA ETW 1.1
GA ETW 2.2 GA ETW 2.1 GA ETW 3.2
Unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab
4
N
W
O
S
Haus 3
GA
ETW
3.1
FREIFLÄCHENPLAN
Haus 1 | 2 | 3
5
3.8
2.8
2.7
1.7
1.6
2.5
2.2
2.4
2.1
1.5
1.3
1.4
1.1
1.2
6
Unverbindliche Visualisierung
3.7
3.5
3.2
3.4
3.1
VOGELPERSPEKTIVE
Haus 1 | 2 | 3
7
8
PROJEKTHIGHLIGHTS
··
Moderne Architektur in Waldrandlage
··
3 Häuser mit insgesamt 23 Wohnungen
··
2- bis 4-Zimmer-Eigentumswohnungen
··
Erdgeschosswohnungen mit Privatgärten
··
Terrasse, Balkone + Dachterrassen gen Süd/West
··
Fußbodenheizung, Design-Vinyl-Boden
··
Moderne Bäder mit Handtuchheizkörper
··
elektrische Rollläden
··
Videogegensprechanlage
··
Aufzug
··
Tiefgarage
··
Renommierter Bauträger: Firmengruppe Kleespies
9
2.8
2.7
2.4
2.6
2.1
2.3
Unverbindliche Visualisierung
10
1.7
1.5
EINGANGSANSICHT
Haus 2
11
1.6
1.7
1.5
1.4
1.3
1.2
1.1
Unverbindliche Visualisierung
12
13
GARTENANSICHT
Haus 1
Geschossübersicht
Erdgeschoss Haus 1
1.2
Ein-/Ausfahrt Tiefgarage
1.1
ohne Maßstab
14
Geschossübersicht
Erdgeschoss Haus 2 + 3 · Obergeschoss Haus 1 + 2 + 3
2.3
3.3
EG
1.5
2.6
3.6
OG
*
Eingang Haus 1 + 2
*Eingang Haus 3
EG
2.2
3.2
OG
1.4
2.5
3.5
2.1
3.1
EG
1.3
2.4
3.4
OG
ohne Maßstab
15
Geschossübersicht
Staffelgeschoss Haus 1 + 2 + 3
1.7
2.8
3.8
1.6
2.7
3.7
ohne Maßstab
17
Grundriss Haus 3
No. 3.6
Obergeschoss
Wohnfläche
ca. Angaben
4-Zimmer-Wohnung (EG) 105,00 m²
4-Zimmer-Wohnung (OG) 102,20 m²
DU/WC
Wohnen/Essen/Kochen 32,50 m²
Schlafen 18,50 m²
Wohnen/Essen/
Kochen
Zimmer 1 Zimmer 2
Schlafen
Zimmer 1 10,60 m²
Zimmer 2 10,60 m²
*
Garderobe 5,40 m²
Flur
Flur 7,10 m²
Bad 5,50 m²
Duschbad (DU/WC) 5,10 m²
Abstellraum (ABS) 2,00 m²
Balkon
Terrasse
ABS
Bad
Garderobe
Terrasse (EG)
7,40 m²
(14,90 m²)
Balkon (OG)
4,90 m²
(9,90 m²)
Haus 1 Haus 2 Haus 3
N
W
O
S
ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche
Abweichungen der Wohnfläche möglich · Genaue m²-Angaben entnehmen Sie bitte der Wohnflächenberechnung.
18
19
Illustration Kind 1 | Kind 2 (unverb. Visualisierung)
Tiefgarage | Kellerplan
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
Technik/
HAR
Heizung
Fahrräder/
Kinderwagen
12 Fahrradstellplätze
Haus
1
Vorraum
TGS 1
TGS 2
TGS 6
TGS 7
TGS 8
Technik
K 2.1
Flur 1
Schleuse 1
K 2.2
TGS 3
TGS 9
K 2.3
K 1.1
K 1.2 K 1.3 K 1.4 K 1.5 K 1.6 K 1.7
Waschraum 1
TGS 4
TGS 10
K 2.4
K 2.5
TGS 5
TGS 11
20
7 Fahrradstellplätze
8 Fahrradstellplätze
8 Fahrradstellplätze
TGS 18
6 Fahrradstellplätze
5 Fahrradstellplätze
TGS 12
Hausmeister 1
Schleuse 2
Haus
2
TGS 13 TGS 19
Technik
Hausmeister 2
Schleuse 3
Haus
3
K 3.1
TGS 20
TGS 14
Flur 2
K 3.2
Flur 3
K 2.8
TGS 15
TGS 21
K 3.3 K 3.8
K 2.7
Waschraum 2
TGS 16
TGS 22
K 3.4
K 3.7
Waschraum 3
K 2.6
K 3.5
K 3.6
TGS 17 TGS 23
Unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab
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Neubau eines von 3 Mehrfamilienwohnhäuser
mit Tiefgarage
Robert-Koch-Straße 9, 9a, 9b
63165 Mühlheim-Lämmerspiel
BAUBESCHREIBUNG
Einleitung
In der Robert-Koch-Straße 9, 9a und 9b in Mühlheim-Lämmerspiel
entsteht ein neues Wohnquartier mit insgesamt 23 Eigentumswohnungen.
Das Wohnensemble besteht aus drei Mehrfamilienhäusern
und einer gemeinsamen Tiefgarage, in der sich
23 Tiefgaragenstellplätze befinden.
Das Bauvorhaben wird entsprechend der nachfolgenden Baubeschreibung
errichtet, soweit nicht entsprechend den Regelungen
der Bezugsurkunde oder aufgrund von Sonderwünschen
hiervon abgewichen werden darf.
Erdarbeiten
Aushub der Baugrube und Fundamente, Verfüllen der Arbeitsräume
mit geeignetem Material. Abfuhr des Erdaushubes
inklusive Kippgebühr, soweit erforderlich.
Hausanschlüsse
Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Gas,
Wasser und Strom sowie die Anschlüsse an den Kanal sind im
Kaufpreis enthalten.
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Telefon/Fernsehen
Die Kabel für die Medienversorgung mit Telefon und ggf.
Kabelfernsehen werden von der Grundstücksgrenze in den
Hausanschlussraum verlegt. Der Anschluss von der Grundstücksgrenze
an das öffentliche oder private Netz für Kabelfernsehen
ist Sache der Erwerber. Der Bauträger haftet nicht
für das Vorhandensein eines Anschlusses am Grundstück. Die
Entscheidung für Kabel- oder Satellitenanschluss obliegt dem
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Alle Anschlüsse sind
vom Käufer zu beantragen, die Anschlussgebühren sind nicht
im Kaufpreis enthalten, ebenso wenig etwa erforderliche technische
Einrichtungen, wie z. B. Satellitenanlage, -antenne, etc.
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung mit allen erforderlichen Geräten, Gerüsten,
etc. sowie Vorhalten während der Bauzeit.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Das Untergeschoss des o.g. Bauvorhabens wird als sogenannte
WU-Konstruktion nach der DAfStb-WU-Richtlinie entsprechend
Beanspruchungsklasse 1 (drückendes oder zeitweise
drückendes Wasser) geplant und gebaut. Die Nutzräume im
Untergeschoß werden der Nutzungsklasse A, die Tiefgarage
der Nutzungsklasse B der WU-Richtlinie zugeordnet.
Es werden die in der WU-Richtlinie genannten Entwurfsgrundsätze
unter Berücksichtigung der Wasserbeanspruchung und
der Nutzung angewendet. Ziel ist es die Anzahl der nicht zu
vermeidenden Trennrisse auf ein Minimum zu reduzieren. Alle
zu erwartenden Risse in der Tiefgarage werden dauerhaft abgedichtet.
Wegen der zu erwartenden Temperaturänderungen
in der Tiefgarage infolge der für die Nutzung erforderlichen
Querlüftung ist auch eine vereinzelte Rissbildung nach Nutzungsbeginn
nicht auszuschließen. Diese Risse werden ebenfalls
nachträglich abgedichtet.
Die Tiefgarage wird nach Ausführungsvariante A2 mit zusätzlichem
Oberflächenschutz OS 8 nach DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen“ hergestellt.
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist normativ für Tiefgaragen
eine über die gesamte Lebensdauer der Tiefgarage
erforderliche Wartung und Instandhaltung entsprechend dem
übergebenen Wartungs- und Instandhaltungsplan sicherzustellen.
Die dafür jährlich durchzuführende Inspektionsbegehung
erfolgt in Verantwortung der Eigentümer. Der dabei
erstellt Inspektionsbericht ist dem Bauträger jährlich zu übergeben.
Die daraus sich ergebenden ergänzenden Maßnahmen
werden in den ersten 5 Jahren durch den Bauträger umgesetzt.
Die Tiefgarage wird gefällelos ausgeführt. Am Fuße der Rampe
ist eine Rinne mit Entwässerung angeordnet, um das Wasser
von der Rampe aufzufangen und abzuführen.
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Das durch die Fahrzeuge eingeschleppte Wasser muss durch
die planmäßig vorgesehene Querlüftung flächig verdunsten, so
dass auch bei trockener Witterung noch Wasser in der Tiefgarage
stehen kann. Durch die gefällelose Ausführung der Parkund
Fahrflächen ist eine lokale Pfützenbildung im Rahmen der
zulässigen Ebenheitstoleranz der Oberfläche zu erwarten. Die
Ausbildung der Pfützen kann nicht gesteuert werden. Durch die
Pfützenbildung ist keinerlei Einschränkung der Dauerhaftigkeit
verbunden.
Bei größeren anfallenden Wassermengen durch extreme Wettersituationen,
durch abtauenden, von den Fahrzeugen eingeschleppten
Schnee, können zusätzliche Maßnahmen zur Beseitigung
des Wassers erforderlich werden.
Kelleraußenwände und seitliche Wände der Tiefgarageneinfahrt
werden in wasserundurchlässigem Beton und, wenn
notwendig, einer Bitumenabdichtung in Anlehnung an die DIN
18195 erstellt. Die Außendämmung in diesem Bereich erfolgt
nach der EnEV 2014 (Stand Januar 2016).
Decken und gegebenenfalls notwendige Aussteifungsstützen
aus Beton/Stahlbeton, nach den jeweiligen statischen Erfordernissen.
Maurerarbeiten und nicht tragende Wände
Die Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Kellerinnenwände
und Wände in der Tiefgarage werden nach statischen
und schallschutztechnischen Erfordernissen in Kalksandstein
oder Stahlbeton errichtet. Die Festlegung obliegt dem Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten.
Die Oberfläche der Kellerinnenwände besteht aus mit Kalkzementputz
verputzem Mauerwerk oder Beton schalungsrau.
Nichttragende Innenwände in den jeweiligen Erd-, Ober- und
Dachgeschossen bestehen aus Gipskartonständerwänden d =
12,5 cm stark. Falls es konstruktiv notwendig ist, können die
Wandstärken auch bis zu 20 cm betragen. Tragende Innenwände
in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen nach
statischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton,
auch hier obliegt die Festlegung dem Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten.
Außenwände bestehen aus gebranntem porosiertem Ziegelmauerwerk
mit integrierter Wärmedämmung, Typ Coriso. Das
Mauerwerk der Außenwände wird geklebt, das der Innenwände
gemauert oder geklebt.
Außenputz
Unterputz
Kalkzementputz als Grundputz d = 10 - 15 mm
Oberputz
Mineralischer Edelputz, Korngröße ca. 3 mm. An allen Ecken
und Kanten werden Eckschutzschienen eingebaut.
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Die farbliche Gestaltung der Außenfassade obliegt alleine dem
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten, dem insoweit ein
Wahlrecht zusteht. Die in den Vertriebsunterlagen des Vertriebspartners
ggf. enthaltenen Farbgestaltungen sind nur beispielhaft
und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Bauträger
ist an diese Farbgestaltung nicht gebunden.
Sockelputz
Die sichtbaren Sockelflächen werden mit Zementmörtel glatt
gescheibt und teilweise farbig angelegt oder mit Zink- Aluminiumblech
verkleidet. Farbfestlegung und Ausführung obliegt
dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Dach
Das Hauptdach wird als Flachdach mit Kiesschüttung ausgebildet.
Die Stahlbetondecke dient als tragendes Element für die
weiteren Aufbauebenen.
Wärmedämmung und Abdichtung
Auf der Stahlbetondecke wird ein Voranstrich zur Aufnahme
der Dampfsperre aufgebracht. Auf die Dampfsperre wird die
Wärmedämmung gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand
Januar 2016) als Gefälledämmung zur Wasserleitung verlegt.
Zum Schutz gegen Witterungseinflüsse von außen erfolgt eine
Abdichtung mit Kunststoffbahnen oder alternativ mit Bitumenbahnen.
Extensive Begrünung
Die extensive Begrünung der Dachflächen erfolgt im System
Bauder oder gleichwertig. Umlaufend um Anschlussbereiche
von Durchdringungen und entlang des Dachrandes wird ein
Kiesstreifen als vegetationsfreie Abstandsfläche angelegt.
Pflegehinweis:
Wässern ist zumindest bei etablierten Extensivbegrünungen
nicht notwendig. Lediglich bei Neuanlagen kann in Trockenperioden
eine Notbewässerung erforderlich werden. Bis sich die
gewünschte Vegetation nach ein bis zwei Vegetationsperioden
flächendeckend entwickelt hat, ist unter Umständen etwas
mehr Pflege erforderlich. Danach genügen in der Regel zwei
Pflegegänge im Jahr, idealerweise im zeitigen Frühjahr und im
Herbst. Die Pflege auch nach der Neuanlage obliegt der Eigentümergemeinschaft.
Dachentwässerung, Fallrohre und Verblechungen
Zur Ableitung des Regenwasseres von den Dach- und Terrassenflächen
in die Fallrohre werden in die Attiken Einbauteile
verbaut. Material: Titanzink oder Edelstahl, je nach Systemhersteller.
Die Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.
Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbeschichtetem
Verbundblech in hellgrau hergestellt.
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Die Mauerkronenabdeckung von Attiken, bzw. der massiven
Sichtschutzwände zwischen den Dachterrassen (siehe Balkone/Dachterrassen)
erfolgen in Zink- oder Alu-Verblechung.
Fenster
Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung, Doppeldichtung,
Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnung der
EnEV 2014 (Stand Januar 2016). Farbe außen hellbraun in Holzoptik
(z.B. „Newcastle Oak“, Fa. Feromont, o.glw.) und innen
weiß.
Die Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der
Flügel und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger oder
dessen Bevollmächtigen festgelegt. Die Abbildungen und Aufteilungen
der Fenster und Fenstertüren in Plänen oder im Exposé
sind beispielhafte Darstellungen und sind insoweit nicht
vereinbart. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen
Standard-Sicherheitsbeschlag.
Es wird auf Seite 58 – „Allgemeines“ verwiesen. Hier Bewertung
lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6 Kap. 4.2.
Im Kellergeschoss werden je nach Lage und Erfordernis wärmegedämmte
Nebenraumfenster und Lichtschächte mit Einbruchschutz
eingebaut.
Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch satiniertes Glas
(ohne Mehrkosten), ausgenommen davon sind Flachdachfenster.
Für Revisionsarbeiten am Dach wird im Treppenhaus 1 bis 3
jeweils ein Flachdachfenster eingebaut. Alle notwendigen Maßnahmen
und geeignete Hilfsmittel hierfür (z.B. Ausstiegsleiter)
werden vom Bauträger ausgeführt und von der Eigentümergemeinschaft
übernommen und unterhalten. Die Öffnung erfolgt
mechanisch. Das Flachdachfenster im Treppenhaus 3 wird
gemäß Brandschutzkonzept zusätzlich mit der Funktion einer
Rauch- und Wärmeabzugsöffnung ausgerüstet. Die Ansteuerung
erfolgt über Rauchmelder im Treppenhaus 3 und in den
einzelnen Wohnungen 3.1 bis 3.8.
In folgenden Räumen wird jeweils ein Flachdachfenster
eingebaut:
Im Bad der Wohnungen 1.6, 1.7, 2.7, 2.8, 3.7 und 3.8.
Im Flur der Wohnungen 1.7, 2.8 und 3.8.
Die Öffnung erfolgt elektrisch.
Fensterbänke/Rollläden mit Elektroantrieb
Die Innenfensterbänke werden in Kunststein – Micro sivec,
Farbe grau-weiß, d = 2 cm, Breite ca. 20 cm, auf gemauerten
Brüstungen aufgebracht.
Außenfensterbänke in Aluminium, pulverbeschichtet, Farbe
anthrazit oder alternativ Alu natur möglich. Festlegung durch
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Alle Fenster in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen
sind mit Rollladenkästen, nach Festlegung durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten, ausgestattet und werden
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mit Führungsschienen sowie Kunststoffprofilrollläden in grau
und Elektroantrieb mit Auf- und Ab-Kippschalter ausgeführt.
Keine Rollläden erhalten Flachdachfenster, Treppenhausfenster
sowie Fenster, bei denen dies aus technischen Gründen
nicht möglich ist.
Falls im Brandschutzkonzept gefordert, werden die elektrisch
betriebenen Rollläden zusätzlich mit einem mechanischen
Kurbelantrieb für die Notfallbedienung ausgestattet. Diese
Kurbel wird seitlich der jeweiligen Fensteröffnungen angebracht.
Türen
Die Hauseingangstüren bestehen aus wärmegedämmtem Aluminium,
außen und innen anthrazit, gemäß Planung mit elektrischem
Türöffner, Sicherheitszylinderschloss, 3-fach Verriegelung.
Verglasung: Sicherheits-Iso-Glas.
Im Haus 1 und 2 ist die Briefkastenanlage in das Seitenfeld der
Hauseingangstüranlage integriert.
Die Wohnungseingangstüren in den jeweiligen Erd-, Ober- und
Dachgeschossen werden in schallhemmender Ausführung SKE
332, kunststoffbeschichtet als massive Vollspantür, glatt, Farbe
weiß, mit Bodendichtungsprofil und 3-fach Verriegelung als
Komplettelement eingebaut. Passende Drückergarnituren in
Edelstahl, Materialpreis bis 25,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer,
sowie Buntbartschloss mit Schlüssel.
Die Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Erd-, Ober- und
Dachgeschossen sind glatt, kunststoffbeschichtet, Farbe weiß,
mit Futter und Bekleidung, sowie mit einer Anschlagdichtung
zur Geräuschminderung ausgestattet. Passende Drückergarnituren
in Edelstahl, Materialpreis bis 25,00 €/Stück inklusive
Mehrwertsteuer, sowie Buntbartschloss mit Schlüssel.
Die Türen im Keller werden gemäß Brandschutzgutachten bzw.
aus dem System Braun Forum oder gleichwertig ausgeführt.
Tiefgaragen- und Kellergeschosstüren
Stahltüren mit Stahleckzargen und Obentürschließern, entsprechend
den brandschutz-technischen Anforderungen, teilweise
als Rauch- und/oder Feuerschutztüren.
Die Türen der Kellerabteile (Keller 1.1. bis 1.7, 2.1 bis 2.8 und
3.1 bis 3.8) werden im System der Firma Braun in den Serien
„Fünfzig 200“ oder Forum (oder gleichwertig), nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten eingebaut.
Innentreppen
Die Geschosstreppen führen vom jeweiligen Kellergeschoss bis
zum Dachgeschoss. Ausführung aus Stahlbeton, Stufen und
Podest werden mit Feinsteinzeugplatten belegt, nach Vorgabe
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
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Heizung/Warmwasser
Beheizt werden alle Räume der jeweiligen Wohnungen, außer
den Abstellräumen, nach gültigen DIN-Vorschriften und der
EnEV 2014 (Stand 2016) im Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Wärmeversorgung
Die für Heizung und Warmwasserbereitung notwendige Wärme
wird von einem noch zu bestimmenden Versorger zur Verfügung
gestellt und über Wärmemengenzähler abgerechnet. Die
Wärmeerzeugung erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk sowie
einen Gasbrennwertkessel, welche durch den Versorger im
Raum „Heizung“ aufgestellt werden und in dessen Eigentum
verbleiben. Dieser Raum „Heizung“ wird dem Versorger für die
Laufzeit des Wärmeliefervertrages unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Schnittstelle der Wärmeübergabe ist der Übergang in
das Hausnetz im Technikraum und wasserseitig der Ausgang
des Warmwasserpufferspeichers.
Der vom Bauträger abgeschlossene Wärmelieferungsvertrag
wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen.
Warmwasserspeicher
Standspeicher, Fabrikat: Firma Wolf oder gleichwertig, Größe
nach Berechnung und Vorschrift.
Steuerung/Regelung
Die Regelung erfolgt witterungsabhängig, mit gleitender Außentemperatursteuerung
und Digitalschaltung.
Brennstoffversorgung
Erdgas
Fußbodenheizung
Die Beheizung der Räume im Erd-, Ober- und Dachgeschoss
erfolgt über eine Fußbodenheizung mit separaten Heizkreisen
die jeweils mit Thermostaten aus der Schalterserie gesteuert
werden.
Die Lage der Fußbodenheizungsverteiler wird vom Bauträger
festgelegt.
Heizkörper (Gemeinschaftsräume/Treppenhaus)
Es werden Heizkörper, Größe und Leistung nach Berechnung,
eingebaut. Markenfabrikat Stelrad oder gleichwertig. Ein- oder
mehrlagig profilierte Heizkörper. Jeder Heizkörper ist vom
Werk aus grundiert und mit einer weißen Fertiglackierung
versehen.
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Handtuchheizkörper im Bad
Kermi Basic-E Designheizkörper oder gleichwertig für reinen
Elektrobetrieb. Mit waagrechtem Rundrohrdurchmesser 24
mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil.
Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung.
Serienfarbe weiß
(RAL 9016). Bauhöhe 1770 mm, Baulänge 599 mm.
Heizkörper-Thermostat-Ventil
Sämtliche Heizkörper werden zur Steuerung der Raumtemperatur
mit Thermostatventilen, Fabrikat Heimeier oder gleichwertig,
versehen.
Heizkörperanschlussgarnituren
Enthalten ist die Heizkörperverschraubung, das Entlüftungsventil
und Wandhalterungen.
Rohrleitungen
Leitungen im Technikraum sowie in den Kellerräumen werden
aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren verlegt.
Heizungszuleitungen
Aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren.
Wärmedämmung der Heizkörperzuleitungen
Heizkörperzuleitungen werden nach der bei Baugenehmigung
gültigen EnEV wärmegedämmt.
Messeinrichtungen
Messeinrichtungen für Wärme und Wasser werden vom Bauträger
eingebaut und angemietet. Der Käufer tritt in das Mietverhältnis
ein.
Kamine des Heizraumes und der Wohnungen
Zur Ableitung der Abgase aus der Heizungsanlage wird im
Raum Heizung (Haus 1) ein Kamin errichtet. Dieser wird durch
das Gebäude über Dach geführt.
Der Ausstieg für den Kaminkehrer zum Kaminkopf erfolgt
durch ein Flachdachfenster im Treppenhaus des Dachgeschosses.
Das Flachdachfenster wird mit den notwendigen Zusatzeinrichtungen
(Offenhaltung, Ausstiegsleiter) ausgestattet. Die
Ausstiegsleiter wird der Eigentümergemeinschaft übergeben.
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Zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten des Kamins wird eine
Sicherungseinrichtung eingebaut.
Sonderwunsch Einzelkamine:
Den Erwerbern der Wohnungen WE 1.6, 1.7, 2.7, 2.8, 3.7 und
3.8 steht es frei, innerhalb von 6 Wochen nach Rohbaubeginn
als Sonderwunsch einen Kamin für Festbrennstoffe zu bestellen.
Dessen Reinigung würde aus der Wohnung erfolgen.
Der Dachausstieg für diese Kamine ist aus dem Dachflächenfenster
bzw. Flachdachfenster des jeweiligen Treppenhauses
vorgesehen und zwar unter Berücksichtigung der Auflagen des
zuständigen Bezirksschornsteinfegers. Alle für das Betreiben
und Warten des Kamines notwendigen baulichen Einrichtungen
gehen zu Lasten des Käufers.
Die Lage des Kaminzuges und der Standort des Ofens ist nur
an einer Tragwand entsprechend den technischen Gegebenheiten
möglich.
Die Ausführung des Kaminkopfes wird vom Bauträger oder
dessen Bevollmächtigten festgelegt.
Der zuständige Schornsteinfeger entscheidet über die Notwendigkeit
einer zusätzlichen Drucküberwachung für die Kombination
mit der Lüftungsanlage.
Sanitäre Installationen
Abwasserleitungen, einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke
aus hochwertigem, hitzebeständigem Kunststoffrohr;
die Kalt- und Warmwasserleitungen aus Kunststoff¬-
oder Kupferrohr, gedämmt.
Kalt- und Warmwasserversorgung für Bäder, Duschbäder und
WCs.
Die Entlüftung der Bäder, WCs, sowie Dusche/WC erfolgt über
zweistufige Einzelraumlüfter.
Die Grundstufe der zweistufigen Ventilatoren läuft auf Dauer,
um die Grundlüftung der Wohnungen sicher zu stellen.
Bei innen liegendem Bad, WC oder Dusche/WC wird die Bedarfsstufe
über den Lichtschalter gesteuert. Bei Bädern mit
Fenstern erfolgt die Schaltung jeweils über eine Feuchtesteuerung.
Für die Waschmaschinen sind Kaltwasseranschlüsse inklusive
Zapfventilen in den Waschräumen 1 bis 3 vorgesehen. In jeden
Waschraum wird des Weiteren ein Ausgussbecken mit Kaltwasser-
und im Raum Heizung ein Ausgussbecken mit Kaltund
Warmwasseranschluss eingerichtet.
Für die Erdgeschosswohnungen und die Wohnungen 1.06, 1.07,
2.07, 2.08, 3.07 und 3.08 wird jeweils eine Außenzapfstelle mit
Trinkwasser eingebaut.
Des Weiteren erhält jedes Haus eine allgemeine Außenzapfstellen
(Trinkwasser), Standort nach Wahl des Bauträgers oder
dessen Bevollmächtigten.
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Sanitärobjekte
Die Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß geliefert.
Im Einzelnen werden eingebaut:
Bad (in den Wohnungen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1, 2.2, 2.4, 2.5, 3.1,
3.2, 3.4 und 3.5):
Je 1 Stahlkörperform-Badewanne, Fabrikat Kaldewei, emailliert,
3,5 mm stark, Größe 170 x 75 cm inkl. Aufputz-Badearmatur
Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Wannenset 100.
Je 1 Duschwanne emailliert, Größe 90 x 90 X 2,5 cm inkl.
Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-
Brauseset 200/900.
Je 1 Waschtisch von Villeroy & Boch, Serie „O’ Novo“, Größe 65
x 51 cm, inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
oder alternativ:
Je 1 Waschtisch von Laufen, Serie „Mystyle“, Größe 65 x 48,5
cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie
„O’ Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
oder alternativ:
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“
mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
Bad (in den Wohnungen 1.5, 1.7, 2.3, 2.6, 2.7, 2.8, 3.3, 3.6, 3.7
und 3.8):
Wie vor beschrieben, jedoch ohne Badewanne.
Duschbad (in den Wohnungen 1.1, 1.2, 1.5, 1.7, 2.6, 2.7, 2.8, 3.6,
3.7 und 3.8):
Je 1 Duschwanne Größe 90 x 90 X 2,5 cm emailliert, inkl.
Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-
Brauseset 200/900.
Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O’Novo“,
Größe 50 x 40 cm und. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
oder alternativ:
Je 1 Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x 34 cm
inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie
„O`Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
oder alternativ:
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“
mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
WC (in den Wohnungen 1.4, 2.2, 2.5, 3.2 und 3.5):
Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O’Novo“,
Größe 50 x 40 cm und. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
oder alternativ:
Je 1 Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x 34 cm
inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.
31
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie
„O`Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
oder alternativ:
Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“
mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.
Elektroinstallationen
Die Ausführung erfolgt nach den DIN- bzw. VDE-Richtlinien
und den jeweiligen Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens.
Zähler werden zentral im Kellergeschoss für jede
Wohnung eingebaut. Die Unterverteilung mit Sicherungsautomaten
in jeder Wohnung, bestückt nach DIN 18015-2:2010-11.
Zum Einbau kommen quadratische Großflächen-Wippschalter
mit dazu passenden Steckdosen in studioweiß, Fabrikat Busch
Jäger, Serie „future linear“ oder gleichwertig.
Im Einzelnen werden eingebaut:
Kellergeschoss + Tiefgarage:
Keller (K1.1 bis 1.7, K2.1 bis K2.8, K3.1 bis K3.8)
Je 1 Deckenbrennstelle mit Oval-Leuchte und Ausschaltung
Je 1 Steckdose
Waschraum 1
7 abschließbare Waschmaschinensteckdosen
7 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für
Kondensattrockner
2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten
Waschraum 2
8 abschließbare Waschmaschinensteckdosen
8 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für Kondensattrockner
2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten
Waschraum 3
8 abschließbare Waschmaschinensteckdosen
8 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für Kondensattrockner
2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchte
Treppenhäuser
Treppenhaus Haus 1 und 2
Kellergeschoss:
1 Deckenbrennstellen und 3 Wandbrennstellen am Treppenlauf
Erdgeschoss:
3 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf
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Ober- und Dachgeschoss:
2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf
Jeweils mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder je
Stockwerk miteinander vernetzt.
Treppenhaus Haus 3
Kellergeschoss:
1 Deckenbrennstellen und 3 Wandbrennstellen am Treppenlauf
Erdgeschoss:
2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf
Ober- und Dachgeschoss:
2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf
Jeweils mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder je
Stockwerk miteinander vernetzt.
Tiefgarage und Fahrradabstellflächen
Langfeldleuchten mit Bewegungsmeldern, an den Zugangstüren
und an der Einfahrt mit zusätzlichem Taster, nach technischen
Erfordernissen.
Fahrräder/Kinderwagen
2 Deckenbrennstellen mit Tasterschalter und einstellbarem
Zeitrelais oder Präsenzmelder auf Wannenleuchten.
Heizung, Technik/HAR Technik/Hausmeister 1, Technik/
Hausmeister 2, Schleusen 1 bis 3, Kellerflure
Ausstattung nach technischen Erfordernissen.
In den Schleusen: Deckenbrennstelle mit Rundlampe und integriertem
Präsenzmelder.
Erdgeschoss, Ober- und Dachgeschosse
Terrasse/Balkon
Je 1 Außenwandbrennstelle mit Ausschaltung von innen
Je 1 Steckdose mit Deckel (mit Ausschaltung von innen für
Erdgeschoss-Wohnungen)
Dachterrasse
Je 2 Außenwandbrennstellen mit Ausschaltung von innen
Je 2 Steckdosen mit Deckel
Wohnen/Essen/Kochen
Kochen
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
1 Anschluss für Backofen
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1 Anschluss Dampfgarer/Mikrowelle
1 Anschluss für Elektroherd
1 Anschluss für Spülmaschine
8 Steckdosen
Wohnen
1 Deckenbrennstelle mit Kreuzschaltung
3 Steckdosen
2 Doppelsteckdosen
1 Dreifachsteckdose
1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Essplatz
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
2 Steckdosen
Abstellraum
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
2 Steckdosen
Bad
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken mit Ausschaltung
Je 2 Steckdosen
Je 1 Steckdose für den Elektroheizkörper
Duschbad und WC
Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken mit Ausschaltung
Je 2 Steckdosen
Flure
in den Wohnungen 1.1, 1.3, 2.1, 2.4, 3.1 und 3.4:
1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
3 Steckdosen
1 Telefonanschlussdose
in den Wohnungen 1.2, 1.4, 1.6, 2.2, 2.5, 2.7, 3.2, 3.5 und 3.7:
2 Deckenbrennstellen mit Wechselschaltung
3 Steckdosen
1 Telefonanschlussdose
in den Wohnungen 1.5, 1.7, 2.3, 2.6, 2.8, 3.3, 3.6 und 3.8:
3 Deckenbrennstellen mit Wechselschaltung
3 Steckdosen
1 Telefonanschlussdose
Zimmer 1 + 2
Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
Je 3 Steckdosen
Je 2 Doppelsteckdosen
Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Schlafen
1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
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3 Steckdosen
2 Doppelsteckdosen
1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Schlafen (mit Ankleidebereich) in den Wohnungen 1.2, 1.5, 2.3,
2.6, 3.3 und 3.6
1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
3 Steckdosen
2 Doppelsteckdosen
1 SAT- oder Kabelanschlussdose
Außenbeleuchtung
An den Verbindungswegen zwischen der Robert-Koch-Straße
und den Hauseingängen Haus 1 bis 3, sowie an der Tiefgarageneinfahrt
werden Beleuchtungskörper in Form von Stehleuchten
und/oder Wandlampen nach Festlegung durch den
Bauträger oder dessen Bevollmächtigten montiert:
Die Fassaden der Wohngebäude werden in den Abendstunden
beleuchtet. Der Bauträger montiert dazu geeignete Außenleuchten
an verschiedenen noch zu bestimmenden Fassadenflächen.
Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt über eine
zentrale Zeitschaltuhr.
Die genaue Lage und Anzahl der Leuchten, sowie das Leuchten-Produkt
werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten
festgelegt.
Die Außenbeleuchtung wird von der Eigentümergemeinschaft
übernommen und unterhalten.
Klingelanlagen/Gegensprechanlagen/
Videoüberwachungen
Jede Wohnung erhält eine kombinierte Klingel- und Gegensprechanlage
mit Videoüberwachung. Die Sprech- und Überwachungseinheit
innerhalb der Wohnung wird in der Nähe der
Wohnungseingangstür angebracht. Die Klingel,- Sprech- und
Video-Überwachungseinheit außerhalb des Gebäudes wird an
den jeweiligen Hauseingängen installiert.
Innenputz
Folgende Wände erhalten einen tapezierfähigen Kalkgipsputz
(Qualitätsstufe Q 2) mit Eckschutzschienen: Die Massivwände
der Wohnungen in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen.
Die Massivwände der jeweiligen Treppenhäuser, dazugehörigen
Treppenhausfluren und Schleusen auf der diesem Raum zugewandten
Seite.
Folgende Wände erhalten einen Kalkzementputz (Qualitätsstufe
Q 2) mit Eckschutzschienen: Die Massivwände der Bäder,
Duschbäder und WCs, sowie alle gemauerten Wände im Kellergeschoss.
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Für die Aufnahme von Malervlies oder für Verwendung als
Sichtputzfläche sind weitere Untergrundbehandlungen erforderlich,
die nicht im Festpreis enthalten sind. Bei den tapezierfertigen
Stahlbetonfertigdecken in den jeweiligen Erd-, Oberund
Staffelgeschossen werden die unterseitigen Stöße lediglich
verspachtelt, ebenso die Stöße der Stahlbeton-Kellerwände,
falls vorhanden. Gipskartonständerwand gespachtelt zur Aufnahme
von mittel- und grob strukturierter Wandbekleidung.
Maler- und Tapezierarbeiten
Treppenhäuser: Wände mit Glasfasertapete (z. B. Sto Classic
210 oder gleichwertig), Anstrich nach Festlegung des Bauträgers
oder dessen Bevollmächtigten. Decken mit Raufasertapete,
feine Körnung, Anstrich weiß.
Alle Wände der Wohnungen 1.1 bis 1.7, 2.1 bis 2.8 und 3.1 bis
3.8 werden mit Glasfasertapete (z. B. Sto Classic 210 oder
gleichwertig), Anstrich weiß, ausgeführt. Alle Decken der
vorgenannten Wohnungen werden mit Raufasertapete, feine
Körnung, Anstrich weiß, ausgeführt.
Massive Wände in den Kellern, Schleusen, Waschräumen und
in den Räumen Technik/HAR, Fahrräder/Kinderwagen, Technik/Hausmeister
1 und Technik/Hausmeister 2 erhalten einen
Anstrich weiß. Die Wände und Decken der Tiefgarage werden
als sichtbare Betonfläche belassen, ausgenommen die Deckenbereiche,
die unterseitig mit Wärmedämmplatten versehen
werden. Es erfolgt kein weiterer Anstrich.
Estrich
Schwimmender Estrich (Wärmeschutz nach gültiger EnEV, erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2) auf den
Fußböden im Kellergeschoss der Treppenhäuser 1 bis 3, sowie
Schleusen 1 bis 3. Das Gleiche gilt für die Fußböden im jeweiligen
Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Alle anderen Räume im Kellergeschoss erhalten einen Verbundestrich
oder einen Estrich auf Trennlage, je nach Erfordernis.
Die Kellerräume 1.1 bis 3.8, sowie die Räume Technik/HAR,
Heizung, Fahrräder/Kinderwagen, Technik/Hausmeister 1 und
Technik/Hausmeister 2 erhalten einen Bodenanstrich. Farbliche
Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Fußbodenbeläge
Die Räume (falls vorhanden) Wohnen/Essen/Kochen, Schlafen,
Zimmer 1 und 2, Abstellraum, sowie Flure der Wohnungen in
den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen erhalten einen
Design-Vinyl-Belag (z.B. Joka Classic Designböden) nach Bemusterung,
Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,
mit einer furnierten Sockelleiste.
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Die Böden der Bäder, Duschbäder und WCs in den jeweiligen
Erd- Ober- und Dachgeschossen erhalten Keramikbodenbeläge
nach Mustervorlage, Materialpreis 30,00 €/m² inklusive
Mehrwertsteuer.
Die Waschräume, Kellerflure, Schleusen und Treppenhäuser
werden mit Feinsteinzeugplatten nach Vorgabe durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten ausgelegt und erhalten
einen Sockel, aus der Fliese geschnitten.
Fliesenarbeiten
Die Bäder erhalten Wandplatten (Format z.B. 30x60 cm), in
Grau- oder Beigetönen oder weiß. Im Bereich der Duschen
wird ca. 2,10 m hoch gefliest, im Bereich der Waschtische, WCs
und Badewannen wird bis ca. 1,50 m hoch gefliest. Die übrigen
Wandbereiche erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.
Bordüren und Dekorfliesen in Bädern, Duschbädern und WCs
gegen Aufpreis möglich.
Es wird grundsätzlich ein Materialpreis bis zu 30,00 €/m² inklusive
Mehrwertsteuer zugrunde gelegt.
Balkone/Dachterrassen
Die Balkone in den Obergeschossen bestehen aus Stahlbetonplatten
auf Stahlbetonstützen. Die thermische Trennung der
Balkonplatte zum Gebäude erfolgt über einen Schöck-Isokorb,
oder gleichwertig. Die Dachterrassen sind mit einer massiven
Attika eingefasst, an der die Geländerkonstruktion befestigt
wird. Zwischen den Wohnungen 1.6 und 1.7, 2.7 und 2.8, sowie
3.7 und 3.8 werden massive Sichtschutzwände errichtet.
Die Balkone und Dachterrassen aller Wohnungen erhalten
einen einheitlichen Betonplattenbelag, Materialpreis 25,00 €/
m² inklusive Mehrwertsteuer, der lose auf Stelzlager oder in
Splitt verlegt wird. Die einheitliche Materialauswahl und die
Ausführung der Arbeiten erfolgen nach den technischen Möglichkeiten,
sowie Festlegung durch den Bauträger oder dessen
Bevollmächtigten.
Die Balkone und Terrassen sollen nach den Regeln der Technik
im Übergangsbereich zur Wohnung eine Aufkantung/Schwelle
von 15 cm erhalten. Aus der Erfahrung heraus, dass durch
diese Art der Ausführung eine Stolperfalle entstehen kann und
Nachteile bei Nutzung und Wartung entstehen können, wird
hiervon abgewichen. Vor den Balkon- und Terrassentüren-Elementen
werden Entwässerungsrinnen eingebaut.
Der Erwerber ist berechtigt, bis 4 Monate nach Rohbaubeginn
den Einbau einer regelgerechten 15 cm hohen Aufkantung/
Schwelle vom Bauträger zu verlangen.
Wir weisen in diesem Fall auf eine verminderte Durchgangshöhe
an der Balkon- bzw. Terrassentüren hin.
Aufzüge Haus 1 bis Haus 3
Aufzugsschächte: Ausführung gemäß statischer Erfordernisse
gemauert oder in Stahlbeton. Es wird jeweils ein Personen-
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aufzug für mindestens vier Personen eingebaut. Der jeweilige
Aufzug erhält einen Hydraulikantrieb, alternativ System Seilaufzug.
Dies behält sich der Bauträger vor.
Ausstattung mit Schiebetüre, Beleuchtung und Nottelefon nach
den gültigen Vorschriften.
Die Aufzüge beginnen im Kellergeschoss und enden im Dachgeschoss
im jeweiligen Treppenhaus.
Die jeweilige Überfahrt der Aufzüge Haus 1 bis Haus 3 setzt
sich deutlich sichtbar, (Höhe ca. 110 cm), von der Dachfläche
ab.
Trennung Kellerräume
Die Trennwände werden im System der Firma Braun mit der
Serie Forum (oder gleichwertig) hergestellt, nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Metallbauarbeiten
Balkon- und Terrassengeländer
Die Balkon- und Terrassengeländer bestehen aus einer verzinkten,
pulverbeschichteten Stahlkonstruktion aus Flachstahl
oder Vierkantrohr, Farbe anthrazit und Brüstungsfeldern aus
satiniertem Glas. Befestigung an der massiven Balkon- bzw.
Terrassenkonstruktion.
Geländer an Fenstertüren
Die bodentiefen Fenstertürflügel in den jeweiligen Obergeschossen
und Dachgeschossen erhalten als Absturzsicherung
ein Brüstungsgeländer. Dieses besteht aus einer verzinkten
und pulverbeschichteten Stahlkonstruktion aus Flachstahl oder
Vierkantrohr, Farbe anthrazit und einem Brüstungsfeld aus
satiniertem Glas.
Treppengeländer
Das Geländer im Treppenauge besteht aus einer Stahlkonstruktion
mit Ober- und Untergurt aus Rohr- oder Flachstahl,
mit senkrechten Füllstäben aus Rohr- oder Flachstahl, Farbe
anthrazit. Aufgesetzter Edelstahlhandlauf aus Rundrohr.
Alle anderen eventuell auch im Außenbereich erforderlichen
Absturzsicherungen werden nach baurechtlichen Anforderungen
ausgeführt. Farbliche Festlegung durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten.
Tiefgaragentor
Automatisches Garagentor nach Wahl des Bauträgers oder
dessen Bevollmächtigten, mit Funkbedienung, mit Schlüsselschalter
außen, Zugschalter innen, und automatischer Schließung.
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Tiefgarageneinfahrt/Tiefgaragendecke
Der nicht überbaute Teil des Kellergeschosses und der Tiefgarage
wird nach den Regeln der Bauwerksabdichtung abgedichtet
und aufgebaut. Auf den nicht überbauten Teilen des
Kellergeschosses und der Tiefgarage wird anschließend Erdreich
aufgebracht und so vorbereitet, dass eine Bepflanzung
mit Rollrasen vorgenommen bzw. Zuwege ausgeführt werden
können.
Tiefgaragenboden und Fahrradabstellplätze
Die Oberfläche der Tiefgarage und Fahrradabstellplältze wird
mit einem starren, verschleißfesten und rutschsicheren Oberflächenschutzsystem
auf Epoxidharzbasis beschichtet, das
zusätzlich das eingeschleppte Tausalz von der Konstruktion
fernhält. Im Bereich von Rissen werden rissüberbrückende
Bandagen in die Flächenbeschichtung integriert.
Die aufgehenden Bauteile erhalten eine Sockelschutzbeschichtung,
die planmäßig die Chloride von den Bauteilen fernhalten
muss.
Tiefgaragen müssen neben der jährlichen Wartung regelmäßig
gereinigt werden (mindestens 4 x jährlich), um die Tausalzbelastung
der Konstruktion möglichst zu minimieren.
Belüftung der Tiefgarage
Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche
Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar, setzen sich
notwendige Entlüftungsschächte im Gelände sichtbar ab.
Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-
Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese wird von
der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.
Rampe/Zu- und Abfahrt/Zuwegung/Terrassen
Die Rampe, die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage im Außenbereich,
die Zuwegungen zu den Häusern 1 bis 3 und die außenliegenden
Aufstellflächen für Fahrräder und Müllbehälter werden
nach Planungsvorgabe und örtlichen Auflagen gepflastert.
Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher Unterbauten.
Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag der
Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage obliegt dem Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten. Farbe und Aussehen des
Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.
An der Rampe und Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen
angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit
Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten belegt.
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Farbe und Aussehen werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten
festgelegt. Höhenunterschiede von den Terrassen
auf das Gartengelände werden mit Böschungen, Betonwinkelsteinen
oder Natursteinblöcken ausgeglichen, festgelegt
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Soweit in der noch zu erteilenden Baugenehmigung besondere
Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt werden (z. B.
Rasengitter, Öko-Pflaster etc.) sind diese zu beachten und gelten
dann anstelle der vorstehenden Ausführung als vereinbart.
Außenanlage
Die vorhandene Erde wird eingeebnet. Auf den im Freiflächenplan
dargestellten Gartenflächen (Gemeinschafts- und
Sondereigentum) wird Rollrasen verlegt. Dies erfolgt zu einem
vegetationstechnisch günstigen Zeitpunkt. Die Anwuchspflege
und dauerhafte Unterhaltung der Rasenflächen wird nicht geschuldet.
Diese ist von der Wohnungseigentümergemeinschaft
bzw. den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten durchzuführen.
Im Übrigen erfolgt die Pflege und die laufende Bewässerung
der Sondernutzungsflächen, sowie der Bepflanzungen
durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten, die Pflege
der Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümergemeinschaft.
Auflagen aus der Baugenehmigung, örtlicher Satzungen oder
dem Bebauungsplan ausgeführt.
Die restliche Gestaltung der Gärten, z. B. Bepflanzung der Gärten
mit Sondernutzungsrecht und der Gemeinschaftsflächen,
ist durch die Eigentümer bzw. Sondernutzungsberechtigten
vorzunehmen. Die weitere Gestaltung der Außenanlagen ist für
die Gemeinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft
und für die Sondernutzungsflächen Sache der Sondernutzungsberechtigten.
Höhenunterschiede im Gelände werden durch Böschungen
bzw. Betonwinkelsteine, Betonstufen, (jeweils Farbe grau) oder
Natursteinblöcke ausgeglichen. Festlegung durch den Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten.
In der südwestlichen Ecke der Außenanlage (Sondernutzungsfläche
1.2) wird unterirdisch eine Retentionszisterne zur Rückhaltung
bzw. verzögerten Abgabe des Regenwassers in die
Kanalisation eingebaut. Der Revisionsdeckel ist in der Fläche
der Außenanlage sichtbar. Neben der Retentionszisterne wird
unterirdisch ein Kontrollschacht für die Entwässerungsleitungen
eingebaut. Der Revisionsdeckel ist in der Fläche der Außenanlage
sichtbar.
Im Gemeinschaftseigentum und ggf. auf den Sondernutzungsflächen
werden Pflanzen und Sträucher nach Festlegung durch
den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf. entsprechend den
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Briefkastenanlage
Jede Wohnung erhält einen Briefkasten in der dazugehörigen
Briefkastenanlage. Im Haus 1 und 2 wird die Briefkastenanlage
in das Hauseingangstürelement integriert. Im Haus 3 wird
diese an der Außenwand angebracht. Genaue Lage nach Festlegung
durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Vordach Haus 3
Am Hauseingang 3 wird ein Vordach angebracht., da hier die
Haustüre bündig in der Fassade sitzt. Die Ausführung, Material
und Gestaltung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Baureinigung
Die Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum werden einmalig
vom Bauträger gereinigt.
Sonderwünsche
Sonderwünsche und Abweichungen von der Baubeschreibung
und den Plandarstellungen sind nur beim Innenausbau und
gegen Aufpreis möglich.
Umfang und Art der Sonderwünsche sowie deren Durchführung
sind mit der Bauleitung zu vereinbaren, rechtzeitig zu
beantragen und dürfen die laufenden Arbeiten nicht behindern.
Der Bauträger ist zur Übernahme von Sonderwünschen nicht
verpflichtet.
Technische Informationen/Änderungen
Maße
Maße, Mengen und Gewichte halten sich innerhalb der Toleranzen
der DIN 18202 und der Maßtoleranzen im Hochbau. Es
wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen in den Plänen
angegebenen Maßen, wie z. B. Flächenmaße, Fenstergrößen
oder Türgrößen um „Rohbaumaße“ handelt. Die Putzstärke
an Wänden ist rechnerisch mit ca. 15 mm anzusetzen. Bei der
Planung der Möblierung sind die Maße daher grundsätzlich am
vorhandenen Bauwerk zu überprüfen.
Naturprodukte
Holz: Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und
an den Bauteilen und Verkleidungen lassen sich nicht immer
vermeiden. Solche Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust
und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des
Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung
keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen
Pflege.
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Die Kleespies Projekt Region Hanau GmbH empfiehlt daher
dem Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem
Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen,
d.h. bereits innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungszeit
ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken
Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die
Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind,
stellen im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel dar.
Alle Holzbauteile im Außenbereich bleiben naturbelassen oder
erhalten, wenn notwendig, einen Schutzanstrich/-lasur.
Verwitterungserscheinungen an Dachrinnen, Fallrohren und
Zink- oder Aluminium-Verblechungen stellen keinen Mangel
dar.
Naturstein
Bei Natursteinbelägen sind Farbstruktur und Texturschwankungen
innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Das gleiche
gilt für Abweichungen in der Oberfläche (stumpfe und
glatte Flächen). Ebenso sind sogenannte Glasadern möglich,
für die weder für Haltbarkeit, Qualität und Aussehen eine Wertminderung
abzuleiten ist.
Pflasterbeläge, Betonsteinplatten, Terrassenplatten
Der Einsatz von Tausalz ist nur nach den Herstellerrichtlinien
für Pflaster und Betonsteinplatten, sowie entsprechend den
örtlichen Satzungen zulässig. Der Einsatz von Tausalz kann -
im Falle der fehlerhaften bzw. unzulässigen Verwendung - zu
Ausblühungen und Beschädigungen am Belag führen.
Auftreten feiner Risse in den Stahlbetonelementen, Wandanschlüssen,
Innenwänden, Außenwänden und Decken
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerkes, Lastspannungen,
Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperatureinflüsse
können in den ersten Jahren nach Fertigstellung
des Bauwerkes feine Risse in den Stahlbetonelementen hervorrufen.
Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN
1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten
- keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den
Stahlbetonelementen und Mauerwerkswänden im Bereich der
Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile
bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar.
Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung
keinen Mangel dar.
Wartungen, Verschleißteile und Eingriffe des Käufers
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten
und gewöhnlichen Abnutzung und unvermeidbaren
42
Rissbildung auch innerhalb der Verjährungsfrist unterliegen
(Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um
Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der
Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung
bzw. Kundendienstleistungen erforderlich sind.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Abnutzung für Elektroteile
und elektrotechnische, flammenberührte Teile, wie z. B.
Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile, oder
um funktionale Bauteile wie Griffe, Schlösser oder Fensterbeschläge,
Kurbeln zu Rollläden etc.
Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache
ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßigen Wartungs-
oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen
der Gewährleistung keine Mängel dar.
Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar
ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers
oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische
Bauteile/Anlagen haben, soweit dies nicht durch den
Bauträger autorisiert wurde.
Wartungsfugen
Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen, Dielen,
WCs, Hauswirtschaftsräumen und Treppenhäusern sind
unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit
diesem im weitesten Sinne vergleichbaren, weiteren Vorgängen
ausgesetzt.
Die Wartungsfuge ist eine starke chemische und/oder physikalischen
Einflüssen ausgesetzten Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen
Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden
muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch Dichtstoffe haben
in ihrer Belastbarkeit Grenzen.
Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen,
die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit
auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet
werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen.
Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie
für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden
besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Bauträgers.
Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung
elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
Wartungsverträge
Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass Wartungsverträge
bzw. -arbeiten an folgenden, soweit vorhandenen
Bauteilen, erforderlich sind und empfohlen werden: Hebeanlagen,
Lüfter und dazugehörige Filter, Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen,
Hauswasserwerk, Wasserarmaturen und –leitungen,
Rolltore (Tiefgarage), Brandschutztüren, Rauchmelder,
Einlaufrinnen bzw. Dachrinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen,
extensive Dachbegrünung und Tiefgaragenboden.
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Allgemeines
Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes ist auf der Grundlage
der bei Einreichung des Bauantrages geltenden Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014, Stand Januar 2016) ermittelt. Die
Wärmedämmung wird nach diesen Vorgaben ausgeführt.
Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach
DIN 1946-6 Kap. 4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)
erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Baubeschreibung und
Beurkundung der Teilungserklärung noch nicht vor. Aus dem
Lüftungskonzept ergeben sich die notwendigen Zuluftöffnungen,
welche als feuchtegeführte Zuluftelemente entweder in
die Rollladenkästen oder in die Außenwände eingebaut werden.
Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen werden vom
Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern vorbehaltlos
zu übernehmen und zu unterhalten.
In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gültigen
Vorschriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte der DIN
4109, Beiblatt 2, als vereinbart, auch wenn aus der Baubeschreibung
und den Plänen heraus höhere Werte abgeleitet
werden können. Bei den Bauteilanforderungen gilt die DIN
4109:1989-11, Beiblatt 2.
Es wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Nach
Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde werden die sich
daraus ergebenden notwendigen Schallschutzmaßnahmen
durch den Bauträger ausgeführt und vom Erwerber übernommen
und unterhalten.
Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der
Räume wurden auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung
(WoFIV) ermittelt. Die angegebenen Wohnflächen sind Rohbaumaße.
Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens
gleichwertiges Material verwendet oder werden infolge behördlicher
Anordnungen oder Auflagen, Materialknappheit
oder Lieferungsänderungen Umdisponierungen notwendig,
müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und Verschiebung
des vereinbarten Einzugstermins damit verbunden ist,
vom Käufer anerkannt werden.
Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Gebäudes
oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beachten oder
notwendige Änderungen vorzunehmen sind, werden diese vom
Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese Leistungen sind
von den Eigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
zu übernehmen und zu unterhalten.
Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen vor
Wand und Decke. Bei Erstellung der Werkpläne im Maßstab
1:50 kann es sich ergeben, dass aus statischen Gründen oder
wegen der haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/Überzüge,
Abmauerungen und Rohrverkleidungen ange-
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ordnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne
bzw. der Entwässerungsplanung für die Dachflächen-,
Balkon- und Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen,
Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür
notwendig werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind
bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich,
werden sich dabei sichtbar von der Fassade abheben und sind
von den Eigentümern zu übernehmen. Lage und Ausführung
nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.
Die Wohnungseigentümer der Wohnungen in den Ober- und
Dachgeschossen sind berechtigt, ihre Balkone oder Dachterrassen
mit einem Kunststoff- oder Glasdach teilweise zu
überdachen. Die Überdachung der Balkone ist innerhalb der
massiven Balkonkonstruktion einzubauen. Die Überdachung
der Dachterrassen darf maximal bis zur Brüstungskante reichen.
Die Profile sind einheitlich anthrazit auszuführen. Die
Überdachungen sind an die Regen-Entwässerungsleitungen
anzuschließen und deren Ausführung mit dem Bauträger
oder dessen Bevollmächtigten abzustimmen. Eine Prüfung
der baurechtlichen Durchführbarkeit obliegt nicht dem Bauträger.
Die Eigentümer aller Wohnungen sind berechtigt, an ihren
Balkonen und Terrassen eine ausfahrbare Markise anzubringen.
Die Markisen sind einheitlich auszuführen. Die Festlegung
dazu erfolgt in der ersten Eigentümerversammlung.
Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle Auflagen bzw.
erforderlichen Maßnahmen werden vom Bauträger ausgeführt
und sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen
und zu unterhalten. Weiter werden die Standorte
der Rauchmelder, im Rahmen der Montagevorschriften für
Rauchmelder durch den Montagebetrieb festgelegt.
Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung
nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform
oder digital zur Verfügung gestellt.
Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen
Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung maßgebend.
Jossgrund, 03.03.2017
Änderungen, Druckfehler vorbehalten.
Rechtlich verbindlich ist die notariell beurkundete Baubeschreibung.
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Referenzobjekt Hattersheim
Bauträger
Der Bauträger hat wesentlichen Einfluss auf die Qualität
Ihrer neuen Immobilie. Deshalb ist es für Sie
wichtig zu wissen, wer Ihr Partner ist.
Die Unternehmensgruppe Kleespies aus Jossgrund-
Oberndorf wird Ihrer berechtigten Forderung nach
Zuverlässigkeit in jeder Hinsicht gerecht. So ist die
Firma Kleespies schon über Generationen (seit über
65 Jahren) als Bauunternehmen tätig. Hier steht der
Mensch im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie.
Dies zeigt sich auch bei den bisher durchgeführten
Wohnbauprojekten.
Seit über 20 Jahren hat sich die erfolgreiche Unternehmensgruppe
auf das schlüsselfertige Bauen
als Bauträger im Geschosswohnungsbau im Rhein-
Main-Gebiet spezialisiert. Viele realisierte Projekte
sowie laufende Bauvorhaben zeigen Ihnen die hohe
Kompetenz am Bau. In Bezug auf Baubiologie, Bauqualität
und Infrastruktur gewährleistet der Bauträger
Kleespies höchstes Niveau.
Um die selbstgesetzten hohen Qualitätsstandards
stets einhalten zu können, arbeitet das Familienunternehmen
Kleespies seit vielen Jahren mit einem erfahrenen
und bewährten Team von Handwerkern zusammen.
Diese Zusammenarbeit beginnt bereits bei der
Planung und geht bis zur Erstellung der Außenanlage.
Das Bauunternehmen Kleespies stellt höchste Ansprüche
an Zuverlässigkeit und Qualität.
Die persönliche Betreuung von Beginn an bis zur
Übergabe und darüber hinaus ist eine ihrer entscheidenden
Stärken. Kurze Wege und eine ständige Kommunikation
legen den Grundstein für Ihre Zufriedenheit.
Die Firma Kleespies will sich an Ihren Ansprüchen
messen lassen und diesen zu jedem Zeitpunkt gerecht
werden. Lernen Sie die Unternehmensgruppe Kleespies
kennen. Sie werden zu 100 % zufrieden sein.
Weitere Informationen unter: www.kleespies.de
In Hattersheim steht Ihnen eine Referenz-Wohnung
zur Besichtigung bereit. Gerne können Sie sich auf
unserer Homepage den virtuellen Rundgang anschauen.
Eine persönliche Besichtigung erfolgt nach
Terminabsprache.
Weitere Infos unter: www.kleespies.de
Maintal-Dörnigheim
Bad Orb
Bad Nauheim
Frankfurt am Main
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Bitte beachten Sie:
Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und bestimmen nicht den Leistungsumfang. Die Verkaufsunterlagen
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe
sind zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur Verfügung gestellt.
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Impressum
Adresse Projekt:
Robert-Koch-Straße 9, 9a, 9b
63165 Mühlheim-Lämmerspiel
Bauträger:
Kleespies Projekt Region Hanau GmbH
Deutelbacher Str. 10 · 63637 Jossgrund
Telefon: 06059 906920 · E-Mail: info@kleespies.de
www.kleespies.de
HERMANN
IMMOBILIEN
Beratung & Verkauf:
Hermann Immobilien GmbH
Hauptstr. 47-49 · 63486 Bruchköbel
Telefon 06181 9780-0
E-Mail info@hermann-immobilien.de
www.hermann-immobilien.de
Layout:
Kerstin Varga-Sinsel
Hermann Immobilien GmbH
Fotos:
Cover · © Kovac Mario - fotolia.com
Seite 60 + 61 - Hermann Immobilien GmbH
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