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Exposé Mühlheim

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2


MÜHLHEIM - IHR NEUES ZUHAUSE

Mühlheim am Main liegt am linken Mainufer im Landkreis Offenbach vor den

Toren des Frankfurter Ostens.

Die Fußgängerzone der Bahnhofstraße lädt mit ihren vielen Fachgeschäften,

Cafés und Restaurants zum Bummeln und Genießen ein.

Mühlheim ist infrastrukturell bestens an Frankfurt, Offenbach und an das weitere

Umland, auch über den ÖPNV, angeschlossen und verfügt über alle Einkaufsmöglichkeiten

und Einrichtungen des täglichen Bedarfs.

Durch den S-Bahn- Anschluss nach Frankfurt und Hanau, ist Mühlheim noch

besser in der Rhein-Main-Region erreichbar.

Verkehrsanbindungen an die Autobahnen A3 sowie A661 lassen Sie auch hier

schnell ans Ziel kommen.

Herausragend ist das soziale und familiäre Angebot Mühlheims. Die Stadt

verfügt über sechs städtische Kindertagesstätten und sorgt mit fünf Grundschulen,

einer Haupt- und Realschule sowie einem Gymnasium für eine lückenlose Bildung

Ihres familiären Nachwuchses.

Mühlheim verfügt über einen hohen Freizeitwert mit Sportstätten, ausgeprägtem

Vereinsleben und kulturellem Angebot.

3


Privatweg

Ein-/Ausfahrt

Tiefgarage

GA ETW 2.3

Haus 1 Haus 2

GA ETW 3.3

Robert-Koch-Straße 9

GA ETW 1.2 GA ETW 1.1

GA ETW 2.2 GA ETW 2.1 GA ETW 3.2

Unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab

4


N

W

O

S

Haus 3

GA

ETW

3.1

FREIFLÄCHENPLAN

Haus 1 | 2 | 3

5


3.8

2.8

2.7

1.7

1.6

2.5

2.2

2.4

2.1

1.5

1.3

1.4

1.1

1.2

6

Unverbindliche Visualisierung


3.7

3.5

3.2

3.4

3.1

VOGELPERSPEKTIVE

Haus 1 | 2 | 3

7


8


PROJEKTHIGHLIGHTS

··

Moderne Architektur in Waldrandlage

··

3 Häuser mit insgesamt 23 Wohnungen

··

2- bis 4-Zimmer-Eigentumswohnungen

··

Erdgeschosswohnungen mit Privatgärten

··

Terrasse, Balkone + Dachterrassen gen Süd/West

··

Fußbodenheizung, Design-Vinyl-Boden

··

Moderne Bäder mit Handtuchheizkörper

··

elektrische Rollläden

··

Videogegensprechanlage

··

Aufzug

··

Tiefgarage

··

Renommierter Bauträger: Firmengruppe Kleespies

9


2.8

2.7

2.4

2.6

2.1

2.3

Unverbindliche Visualisierung

10


1.7

1.5

EINGANGSANSICHT

Haus 2

11


1.6

1.7

1.5

1.4

1.3

1.2

1.1

Unverbindliche Visualisierung

12


13

GARTENANSICHT

Haus 1


Geschossübersicht

Erdgeschoss Haus 1

1.2

Ein-/Ausfahrt Tiefgarage

1.1

ohne Maßstab

14


Geschossübersicht

Erdgeschoss Haus 2 + 3 · Obergeschoss Haus 1 + 2 + 3

2.3

3.3

EG

1.5

2.6

3.6

OG

*

Eingang Haus 1 + 2

*Eingang Haus 3

EG

2.2

3.2

OG

1.4

2.5

3.5

2.1

3.1

EG

1.3

2.4

3.4

OG

ohne Maßstab

15


Geschossübersicht

Staffelgeschoss Haus 1 + 2 + 3

1.7

2.8

3.8

1.6

2.7

3.7

ohne Maßstab

17


Grundriss Haus 3

No. 3.6

Obergeschoss

Wohnfläche

ca. Angaben

4-Zimmer-Wohnung (EG) 105,00 m²

4-Zimmer-Wohnung (OG) 102,20 m²

DU/WC

Wohnen/Essen/Kochen 32,50 m²

Schlafen 18,50 m²

Wohnen/Essen/

Kochen

Zimmer 1 Zimmer 2

Schlafen

Zimmer 1 10,60 m²

Zimmer 2 10,60 m²

*

Garderobe 5,40 m²

Flur

Flur 7,10 m²

Bad 5,50 m²

Duschbad (DU/WC) 5,10 m²

Abstellraum (ABS) 2,00 m²

Balkon

Terrasse

ABS

Bad

Garderobe

Terrasse (EG)

7,40 m²

(14,90 m²)

Balkon (OG)

4,90 m²

(9,90 m²)

Haus 1 Haus 2 Haus 3

N

W

O

S

ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche

Abweichungen der Wohnfläche möglich · Genaue m²-Angaben entnehmen Sie bitte der Wohnflächenberechnung.

18


19

Illustration Kind 1 | Kind 2 (unverb. Visualisierung)


Tiefgarage | Kellerplan

Ein- und Ausfahrt Tiefgarage

Technik/

HAR

Heizung

Fahrräder/

Kinderwagen

12 Fahrradstellplätze

Haus

1

Vorraum

TGS 1

TGS 2

TGS 6

TGS 7

TGS 8

Technik

K 2.1

Flur 1

Schleuse 1

K 2.2

TGS 3

TGS 9

K 2.3

K 1.1

K 1.2 K 1.3 K 1.4 K 1.5 K 1.6 K 1.7

Waschraum 1

TGS 4

TGS 10

K 2.4

K 2.5

TGS 5

TGS 11

20


7 Fahrradstellplätze

8 Fahrradstellplätze

8 Fahrradstellplätze

TGS 18

6 Fahrradstellplätze

5 Fahrradstellplätze

TGS 12

Hausmeister 1

Schleuse 2

Haus

2

TGS 13 TGS 19

Technik

Hausmeister 2

Schleuse 3

Haus

3

K 3.1

TGS 20

TGS 14

Flur 2

K 3.2

Flur 3

K 2.8

TGS 15

TGS 21

K 3.3 K 3.8

K 2.7

Waschraum 2

TGS 16

TGS 22

K 3.4

K 3.7

Waschraum 3

K 2.6

K 3.5

K 3.6

TGS 17 TGS 23

Unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab

21


Neubau eines von 3 Mehrfamilienwohnhäuser

mit Tiefgarage

Robert-Koch-Straße 9, 9a, 9b

63165 Mühlheim-Lämmerspiel

BAUBESCHREIBUNG

Einleitung

In der Robert-Koch-Straße 9, 9a und 9b in Mühlheim-Lämmerspiel

entsteht ein neues Wohnquartier mit insgesamt 23 Eigentumswohnungen.

Das Wohnensemble besteht aus drei Mehrfamilienhäusern

und einer gemeinsamen Tiefgarage, in der sich

23 Tiefgaragenstellplätze befinden.

Das Bauvorhaben wird entsprechend der nachfolgenden Baubeschreibung

errichtet, soweit nicht entsprechend den Regelungen

der Bezugsurkunde oder aufgrund von Sonderwünschen

hiervon abgewichen werden darf.

Erdarbeiten

Aushub der Baugrube und Fundamente, Verfüllen der Arbeitsräume

mit geeignetem Material. Abfuhr des Erdaushubes

inklusive Kippgebühr, soweit erforderlich.

Hausanschlüsse

Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Gas,

Wasser und Strom sowie die Anschlüsse an den Kanal sind im

Kaufpreis enthalten.

22


Telefon/Fernsehen

Die Kabel für die Medienversorgung mit Telefon und ggf.

Kabelfernsehen werden von der Grundstücksgrenze in den

Hausanschlussraum verlegt. Der Anschluss von der Grundstücksgrenze

an das öffentliche oder private Netz für Kabelfernsehen

ist Sache der Erwerber. Der Bauträger haftet nicht

für das Vorhandensein eines Anschlusses am Grundstück. Die

Entscheidung für Kabel- oder Satellitenanschluss obliegt dem

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Alle Anschlüsse sind

vom Käufer zu beantragen, die Anschlussgebühren sind nicht

im Kaufpreis enthalten, ebenso wenig etwa erforderliche technische

Einrichtungen, wie z. B. Satellitenanlage, -antenne, etc.

Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung mit allen erforderlichen Geräten, Gerüsten,

etc. sowie Vorhalten während der Bauzeit.

Beton- und Stahlbetonarbeiten

Das Untergeschoss des o.g. Bauvorhabens wird als sogenannte

WU-Konstruktion nach der DAfStb-WU-Richtlinie entsprechend

Beanspruchungsklasse 1 (drückendes oder zeitweise

drückendes Wasser) geplant und gebaut. Die Nutzräume im

Untergeschoß werden der Nutzungsklasse A, die Tiefgarage

der Nutzungsklasse B der WU-Richtlinie zugeordnet.

Es werden die in der WU-Richtlinie genannten Entwurfsgrundsätze

unter Berücksichtigung der Wasserbeanspruchung und

der Nutzung angewendet. Ziel ist es die Anzahl der nicht zu

vermeidenden Trennrisse auf ein Minimum zu reduzieren. Alle

zu erwartenden Risse in der Tiefgarage werden dauerhaft abgedichtet.

Wegen der zu erwartenden Temperaturänderungen

in der Tiefgarage infolge der für die Nutzung erforderlichen

Querlüftung ist auch eine vereinzelte Rissbildung nach Nutzungsbeginn

nicht auszuschließen. Diese Risse werden ebenfalls

nachträglich abgedichtet.

Die Tiefgarage wird nach Ausführungsvariante A2 mit zusätzlichem

Oberflächenschutz OS 8 nach DBV-Merkblatt „Parkhäuser

und Tiefgaragen“ hergestellt.

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist normativ für Tiefgaragen

eine über die gesamte Lebensdauer der Tiefgarage

erforderliche Wartung und Instandhaltung entsprechend dem

übergebenen Wartungs- und Instandhaltungsplan sicherzustellen.

Die dafür jährlich durchzuführende Inspektionsbegehung

erfolgt in Verantwortung der Eigentümer. Der dabei

erstellt Inspektionsbericht ist dem Bauträger jährlich zu übergeben.

Die daraus sich ergebenden ergänzenden Maßnahmen

werden in den ersten 5 Jahren durch den Bauträger umgesetzt.

Die Tiefgarage wird gefällelos ausgeführt. Am Fuße der Rampe

ist eine Rinne mit Entwässerung angeordnet, um das Wasser

von der Rampe aufzufangen und abzuführen.

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Das durch die Fahrzeuge eingeschleppte Wasser muss durch

die planmäßig vorgesehene Querlüftung flächig verdunsten, so

dass auch bei trockener Witterung noch Wasser in der Tiefgarage

stehen kann. Durch die gefällelose Ausführung der Parkund

Fahrflächen ist eine lokale Pfützenbildung im Rahmen der

zulässigen Ebenheitstoleranz der Oberfläche zu erwarten. Die

Ausbildung der Pfützen kann nicht gesteuert werden. Durch die

Pfützenbildung ist keinerlei Einschränkung der Dauerhaftigkeit

verbunden.

Bei größeren anfallenden Wassermengen durch extreme Wettersituationen,

durch abtauenden, von den Fahrzeugen eingeschleppten

Schnee, können zusätzliche Maßnahmen zur Beseitigung

des Wassers erforderlich werden.

Kelleraußenwände und seitliche Wände der Tiefgarageneinfahrt

werden in wasserundurchlässigem Beton und, wenn

notwendig, einer Bitumenabdichtung in Anlehnung an die DIN

18195 erstellt. Die Außendämmung in diesem Bereich erfolgt

nach der EnEV 2014 (Stand Januar 2016).

Decken und gegebenenfalls notwendige Aussteifungsstützen

aus Beton/Stahlbeton, nach den jeweiligen statischen Erfordernissen.

Maurerarbeiten und nicht tragende Wände

Die Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Kellerinnenwände

und Wände in der Tiefgarage werden nach statischen

und schallschutztechnischen Erfordernissen in Kalksandstein

oder Stahlbeton errichtet. Die Festlegung obliegt dem Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten.

Die Oberfläche der Kellerinnenwände besteht aus mit Kalkzementputz

verputzem Mauerwerk oder Beton schalungsrau.

Nichttragende Innenwände in den jeweiligen Erd-, Ober- und

Dachgeschossen bestehen aus Gipskartonständerwänden d =

12,5 cm stark. Falls es konstruktiv notwendig ist, können die

Wandstärken auch bis zu 20 cm betragen. Tragende Innenwände

in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen nach

statischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton,

auch hier obliegt die Festlegung dem Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten.

Außenwände bestehen aus gebranntem porosiertem Ziegelmauerwerk

mit integrierter Wärmedämmung, Typ Coriso. Das

Mauerwerk der Außenwände wird geklebt, das der Innenwände

gemauert oder geklebt.

Außenputz

Unterputz

Kalkzementputz als Grundputz d = 10 - 15 mm

Oberputz

Mineralischer Edelputz, Korngröße ca. 3 mm. An allen Ecken

und Kanten werden Eckschutzschienen eingebaut.

24


Die farbliche Gestaltung der Außenfassade obliegt alleine dem

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten, dem insoweit ein

Wahlrecht zusteht. Die in den Vertriebsunterlagen des Vertriebspartners

ggf. enthaltenen Farbgestaltungen sind nur beispielhaft

und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Bauträger

ist an diese Farbgestaltung nicht gebunden.

Sockelputz

Die sichtbaren Sockelflächen werden mit Zementmörtel glatt

gescheibt und teilweise farbig angelegt oder mit Zink- Aluminiumblech

verkleidet. Farbfestlegung und Ausführung obliegt

dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Dach

Das Hauptdach wird als Flachdach mit Kiesschüttung ausgebildet.

Die Stahlbetondecke dient als tragendes Element für die

weiteren Aufbauebenen.

Wärmedämmung und Abdichtung

Auf der Stahlbetondecke wird ein Voranstrich zur Aufnahme

der Dampfsperre aufgebracht. Auf die Dampfsperre wird die

Wärmedämmung gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand

Januar 2016) als Gefälledämmung zur Wasserleitung verlegt.

Zum Schutz gegen Witterungseinflüsse von außen erfolgt eine

Abdichtung mit Kunststoffbahnen oder alternativ mit Bitumenbahnen.

Extensive Begrünung

Die extensive Begrünung der Dachflächen erfolgt im System

Bauder oder gleichwertig. Umlaufend um Anschlussbereiche

von Durchdringungen und entlang des Dachrandes wird ein

Kiesstreifen als vegetationsfreie Abstandsfläche angelegt.

Pflegehinweis:

Wässern ist zumindest bei etablierten Extensivbegrünungen

nicht notwendig. Lediglich bei Neuanlagen kann in Trockenperioden

eine Notbewässerung erforderlich werden. Bis sich die

gewünschte Vegetation nach ein bis zwei Vegetationsperioden

flächendeckend entwickelt hat, ist unter Umständen etwas

mehr Pflege erforderlich. Danach genügen in der Regel zwei

Pflegegänge im Jahr, idealerweise im zeitigen Frühjahr und im

Herbst. Die Pflege auch nach der Neuanlage obliegt der Eigentümergemeinschaft.

Dachentwässerung, Fallrohre und Verblechungen

Zur Ableitung des Regenwasseres von den Dach- und Terrassenflächen

in die Fallrohre werden in die Attiken Einbauteile

verbaut. Material: Titanzink oder Edelstahl, je nach Systemhersteller.

Die Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.

Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbeschichtetem

Verbundblech in hellgrau hergestellt.

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Die Mauerkronenabdeckung von Attiken, bzw. der massiven

Sichtschutzwände zwischen den Dachterrassen (siehe Balkone/Dachterrassen)

erfolgen in Zink- oder Alu-Verblechung.

Fenster

Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung, Doppeldichtung,

Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnung der

EnEV 2014 (Stand Januar 2016). Farbe außen hellbraun in Holzoptik

(z.B. „Newcastle Oak“, Fa. Feromont, o.glw.) und innen

weiß.

Die Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der

Flügel und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger oder

dessen Bevollmächtigen festgelegt. Die Abbildungen und Aufteilungen

der Fenster und Fenstertüren in Plänen oder im Exposé

sind beispielhafte Darstellungen und sind insoweit nicht

vereinbart. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen

Standard-Sicherheitsbeschlag.

Es wird auf Seite 58 – „Allgemeines“ verwiesen. Hier Bewertung

lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6 Kap. 4.2.

Im Kellergeschoss werden je nach Lage und Erfordernis wärmegedämmte

Nebenraumfenster und Lichtschächte mit Einbruchschutz

eingebaut.

Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch satiniertes Glas

(ohne Mehrkosten), ausgenommen davon sind Flachdachfenster.

Für Revisionsarbeiten am Dach wird im Treppenhaus 1 bis 3

jeweils ein Flachdachfenster eingebaut. Alle notwendigen Maßnahmen

und geeignete Hilfsmittel hierfür (z.B. Ausstiegsleiter)

werden vom Bauträger ausgeführt und von der Eigentümergemeinschaft

übernommen und unterhalten. Die Öffnung erfolgt

mechanisch. Das Flachdachfenster im Treppenhaus 3 wird

gemäß Brandschutzkonzept zusätzlich mit der Funktion einer

Rauch- und Wärmeabzugsöffnung ausgerüstet. Die Ansteuerung

erfolgt über Rauchmelder im Treppenhaus 3 und in den

einzelnen Wohnungen 3.1 bis 3.8.

In folgenden Räumen wird jeweils ein Flachdachfenster

eingebaut:

Im Bad der Wohnungen 1.6, 1.7, 2.7, 2.8, 3.7 und 3.8.

Im Flur der Wohnungen 1.7, 2.8 und 3.8.

Die Öffnung erfolgt elektrisch.

Fensterbänke/Rollläden mit Elektroantrieb

Die Innenfensterbänke werden in Kunststein – Micro sivec,

Farbe grau-weiß, d = 2 cm, Breite ca. 20 cm, auf gemauerten

Brüstungen aufgebracht.

Außenfensterbänke in Aluminium, pulverbeschichtet, Farbe

anthrazit oder alternativ Alu natur möglich. Festlegung durch

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Alle Fenster in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen

sind mit Rollladenkästen, nach Festlegung durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten, ausgestattet und werden

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mit Führungsschienen sowie Kunststoffprofilrollläden in grau

und Elektroantrieb mit Auf- und Ab-Kippschalter ausgeführt.

Keine Rollläden erhalten Flachdachfenster, Treppenhausfenster

sowie Fenster, bei denen dies aus technischen Gründen

nicht möglich ist.

Falls im Brandschutzkonzept gefordert, werden die elektrisch

betriebenen Rollläden zusätzlich mit einem mechanischen

Kurbelantrieb für die Notfallbedienung ausgestattet. Diese

Kurbel wird seitlich der jeweiligen Fensteröffnungen angebracht.

Türen

Die Hauseingangstüren bestehen aus wärmegedämmtem Aluminium,

außen und innen anthrazit, gemäß Planung mit elektrischem

Türöffner, Sicherheitszylinderschloss, 3-fach Verriegelung.

Verglasung: Sicherheits-Iso-Glas.

Im Haus 1 und 2 ist die Briefkastenanlage in das Seitenfeld der

Hauseingangstüranlage integriert.

Die Wohnungseingangstüren in den jeweiligen Erd-, Ober- und

Dachgeschossen werden in schallhemmender Ausführung SKE

332, kunststoffbeschichtet als massive Vollspantür, glatt, Farbe

weiß, mit Bodendichtungsprofil und 3-fach Verriegelung als

Komplettelement eingebaut. Passende Drückergarnituren in

Edelstahl, Materialpreis bis 25,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer,

sowie Buntbartschloss mit Schlüssel.

Die Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Erd-, Ober- und

Dachgeschossen sind glatt, kunststoffbeschichtet, Farbe weiß,

mit Futter und Bekleidung, sowie mit einer Anschlagdichtung

zur Geräuschminderung ausgestattet. Passende Drückergarnituren

in Edelstahl, Materialpreis bis 25,00 €/Stück inklusive

Mehrwertsteuer, sowie Buntbartschloss mit Schlüssel.

Die Türen im Keller werden gemäß Brandschutzgutachten bzw.

aus dem System Braun Forum oder gleichwertig ausgeführt.

Tiefgaragen- und Kellergeschosstüren

Stahltüren mit Stahleckzargen und Obentürschließern, entsprechend

den brandschutz-technischen Anforderungen, teilweise

als Rauch- und/oder Feuerschutztüren.

Die Türen der Kellerabteile (Keller 1.1. bis 1.7, 2.1 bis 2.8 und

3.1 bis 3.8) werden im System der Firma Braun in den Serien

„Fünfzig 200“ oder Forum (oder gleichwertig), nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten eingebaut.

Innentreppen

Die Geschosstreppen führen vom jeweiligen Kellergeschoss bis

zum Dachgeschoss. Ausführung aus Stahlbeton, Stufen und

Podest werden mit Feinsteinzeugplatten belegt, nach Vorgabe

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

27


Heizung/Warmwasser

Beheizt werden alle Räume der jeweiligen Wohnungen, außer

den Abstellräumen, nach gültigen DIN-Vorschriften und der

EnEV 2014 (Stand 2016) im Erd-, Ober- und Dachgeschoss.

Wärmeversorgung

Die für Heizung und Warmwasserbereitung notwendige Wärme

wird von einem noch zu bestimmenden Versorger zur Verfügung

gestellt und über Wärmemengenzähler abgerechnet. Die

Wärmeerzeugung erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk sowie

einen Gasbrennwertkessel, welche durch den Versorger im

Raum „Heizung“ aufgestellt werden und in dessen Eigentum

verbleiben. Dieser Raum „Heizung“ wird dem Versorger für die

Laufzeit des Wärmeliefervertrages unentgeltlich zur Verfügung

gestellt. Schnittstelle der Wärmeübergabe ist der Übergang in

das Hausnetz im Technikraum und wasserseitig der Ausgang

des Warmwasserpufferspeichers.

Der vom Bauträger abgeschlossene Wärmelieferungsvertrag

wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen.

Warmwasserspeicher

Standspeicher, Fabrikat: Firma Wolf oder gleichwertig, Größe

nach Berechnung und Vorschrift.

Steuerung/Regelung

Die Regelung erfolgt witterungsabhängig, mit gleitender Außentemperatursteuerung

und Digitalschaltung.

Brennstoffversorgung

Erdgas

Fußbodenheizung

Die Beheizung der Räume im Erd-, Ober- und Dachgeschoss

erfolgt über eine Fußbodenheizung mit separaten Heizkreisen

die jeweils mit Thermostaten aus der Schalterserie gesteuert

werden.

Die Lage der Fußbodenheizungsverteiler wird vom Bauträger

festgelegt.

Heizkörper (Gemeinschaftsräume/Treppenhaus)

Es werden Heizkörper, Größe und Leistung nach Berechnung,

eingebaut. Markenfabrikat Stelrad oder gleichwertig. Ein- oder

mehrlagig profilierte Heizkörper. Jeder Heizkörper ist vom

Werk aus grundiert und mit einer weißen Fertiglackierung

versehen.

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Handtuchheizkörper im Bad

Kermi Basic-E Designheizkörper oder gleichwertig für reinen

Elektrobetrieb. Mit waagrechtem Rundrohrdurchmesser 24

mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil.

Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung.

Serienfarbe weiß

(RAL 9016). Bauhöhe 1770 mm, Baulänge 599 mm.

Heizkörper-Thermostat-Ventil

Sämtliche Heizkörper werden zur Steuerung der Raumtemperatur

mit Thermostatventilen, Fabrikat Heimeier oder gleichwertig,

versehen.

Heizkörperanschlussgarnituren

Enthalten ist die Heizkörperverschraubung, das Entlüftungsventil

und Wandhalterungen.

Rohrleitungen

Leitungen im Technikraum sowie in den Kellerräumen werden

aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren verlegt.

Heizungszuleitungen

Aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren.

Wärmedämmung der Heizkörperzuleitungen

Heizkörperzuleitungen werden nach der bei Baugenehmigung

gültigen EnEV wärmegedämmt.

Messeinrichtungen

Messeinrichtungen für Wärme und Wasser werden vom Bauträger

eingebaut und angemietet. Der Käufer tritt in das Mietverhältnis

ein.

Kamine des Heizraumes und der Wohnungen

Zur Ableitung der Abgase aus der Heizungsanlage wird im

Raum Heizung (Haus 1) ein Kamin errichtet. Dieser wird durch

das Gebäude über Dach geführt.

Der Ausstieg für den Kaminkehrer zum Kaminkopf erfolgt

durch ein Flachdachfenster im Treppenhaus des Dachgeschosses.

Das Flachdachfenster wird mit den notwendigen Zusatzeinrichtungen

(Offenhaltung, Ausstiegsleiter) ausgestattet. Die

Ausstiegsleiter wird der Eigentümergemeinschaft übergeben.

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Zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten des Kamins wird eine

Sicherungseinrichtung eingebaut.

Sonderwunsch Einzelkamine:

Den Erwerbern der Wohnungen WE 1.6, 1.7, 2.7, 2.8, 3.7 und

3.8 steht es frei, innerhalb von 6 Wochen nach Rohbaubeginn

als Sonderwunsch einen Kamin für Festbrennstoffe zu bestellen.

Dessen Reinigung würde aus der Wohnung erfolgen.

Der Dachausstieg für diese Kamine ist aus dem Dachflächenfenster

bzw. Flachdachfenster des jeweiligen Treppenhauses

vorgesehen und zwar unter Berücksichtigung der Auflagen des

zuständigen Bezirksschornsteinfegers. Alle für das Betreiben

und Warten des Kamines notwendigen baulichen Einrichtungen

gehen zu Lasten des Käufers.

Die Lage des Kaminzuges und der Standort des Ofens ist nur

an einer Tragwand entsprechend den technischen Gegebenheiten

möglich.

Die Ausführung des Kaminkopfes wird vom Bauträger oder

dessen Bevollmächtigten festgelegt.

Der zuständige Schornsteinfeger entscheidet über die Notwendigkeit

einer zusätzlichen Drucküberwachung für die Kombination

mit der Lüftungsanlage.

Sanitäre Installationen

Abwasserleitungen, einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke

aus hochwertigem, hitzebeständigem Kunststoffrohr;

die Kalt- und Warmwasserleitungen aus Kunststoff¬-

oder Kupferrohr, gedämmt.

Kalt- und Warmwasserversorgung für Bäder, Duschbäder und

WCs.

Die Entlüftung der Bäder, WCs, sowie Dusche/WC erfolgt über

zweistufige Einzelraumlüfter.

Die Grundstufe der zweistufigen Ventilatoren läuft auf Dauer,

um die Grundlüftung der Wohnungen sicher zu stellen.

Bei innen liegendem Bad, WC oder Dusche/WC wird die Bedarfsstufe

über den Lichtschalter gesteuert. Bei Bädern mit

Fenstern erfolgt die Schaltung jeweils über eine Feuchtesteuerung.

Für die Waschmaschinen sind Kaltwasseranschlüsse inklusive

Zapfventilen in den Waschräumen 1 bis 3 vorgesehen. In jeden

Waschraum wird des Weiteren ein Ausgussbecken mit Kaltwasser-

und im Raum Heizung ein Ausgussbecken mit Kaltund

Warmwasseranschluss eingerichtet.

Für die Erdgeschosswohnungen und die Wohnungen 1.06, 1.07,

2.07, 2.08, 3.07 und 3.08 wird jeweils eine Außenzapfstelle mit

Trinkwasser eingebaut.

Des Weiteren erhält jedes Haus eine allgemeine Außenzapfstellen

(Trinkwasser), Standort nach Wahl des Bauträgers oder

dessen Bevollmächtigten.

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Sanitärobjekte

Die Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß geliefert.

Im Einzelnen werden eingebaut:

Bad (in den Wohnungen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1, 2.2, 2.4, 2.5, 3.1,

3.2, 3.4 und 3.5):

Je 1 Stahlkörperform-Badewanne, Fabrikat Kaldewei, emailliert,

3,5 mm stark, Größe 170 x 75 cm inkl. Aufputz-Badearmatur

Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-Wannenset 100.

Je 1 Duschwanne emailliert, Größe 90 x 90 X 2,5 cm inkl.

Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-

Brauseset 200/900.

Je 1 Waschtisch von Villeroy & Boch, Serie „O’ Novo“, Größe 65

x 51 cm, inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

oder alternativ:

Je 1 Waschtisch von Laufen, Serie „Mystyle“, Größe 65 x 48,5

cm inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie

„O’ Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

oder alternativ:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“

mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

Bad (in den Wohnungen 1.5, 1.7, 2.3, 2.6, 2.7, 2.8, 3.3, 3.6, 3.7

und 3.8):

Wie vor beschrieben, jedoch ohne Badewanne.

Duschbad (in den Wohnungen 1.1, 1.2, 1.5, 1.7, 2.6, 2.7, 2.8, 3.6,

3.7 und 3.8):

Je 1 Duschwanne Größe 90 x 90 X 2,5 cm emailliert, inkl.

Aufputz-Brausearmatur Serie „Mystyle“ und Optiline Shower-

Brauseset 200/900.

Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O’Novo“,

Größe 50 x 40 cm und. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

oder alternativ:

Je 1 Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x 34 cm

inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie

„O`Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

oder alternativ:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“

mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

WC (in den Wohnungen 1.4, 2.2, 2.5, 3.2 und 3.5):

Je 1 Handwaschbecken von Villeroy & Boch, Serie „O’Novo“,

Größe 50 x 40 cm und. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

oder alternativ:

Je 1 Handwaschbecken von Laufen, Serie „Mystyle“, 45 x 34 cm

inkl. Waschtischarmatur Serie „Mystyle“.

31


Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Villeroy & Boch, Serie

„O`Novo „ mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

oder alternativ:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett von Laufen, Serie „Mystyle“

mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten.

Elektroinstallationen

Die Ausführung erfolgt nach den DIN- bzw. VDE-Richtlinien

und den jeweiligen Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens.

Zähler werden zentral im Kellergeschoss für jede

Wohnung eingebaut. Die Unterverteilung mit Sicherungsautomaten

in jeder Wohnung, bestückt nach DIN 18015-2:2010-11.

Zum Einbau kommen quadratische Großflächen-Wippschalter

mit dazu passenden Steckdosen in studioweiß, Fabrikat Busch

Jäger, Serie „future linear“ oder gleichwertig.

Im Einzelnen werden eingebaut:

Kellergeschoss + Tiefgarage:

Keller (K1.1 bis 1.7, K2.1 bis K2.8, K3.1 bis K3.8)

Je 1 Deckenbrennstelle mit Oval-Leuchte und Ausschaltung

Je 1 Steckdose

Waschraum 1

7 abschließbare Waschmaschinensteckdosen

7 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für

Kondensattrockner

2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten

Waschraum 2

8 abschließbare Waschmaschinensteckdosen

8 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für Kondensattrockner

2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten

Waschraum 3

8 abschließbare Waschmaschinensteckdosen

8 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für Kondensattrockner

2 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchte

Treppenhäuser

Treppenhaus Haus 1 und 2

Kellergeschoss:

1 Deckenbrennstellen und 3 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Erdgeschoss:

3 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

32


Ober- und Dachgeschoss:

2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Jeweils mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder je

Stockwerk miteinander vernetzt.

Treppenhaus Haus 3

Kellergeschoss:

1 Deckenbrennstellen und 3 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Erdgeschoss:

2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Ober- und Dachgeschoss:

2 Deckenbrennstellen und 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Jeweils mit Rundlampen und integriertem Präsenzmelder je

Stockwerk miteinander vernetzt.

Tiefgarage und Fahrradabstellflächen

Langfeldleuchten mit Bewegungsmeldern, an den Zugangstüren

und an der Einfahrt mit zusätzlichem Taster, nach technischen

Erfordernissen.

Fahrräder/Kinderwagen

2 Deckenbrennstellen mit Tasterschalter und einstellbarem

Zeitrelais oder Präsenzmelder auf Wannenleuchten.

Heizung, Technik/HAR Technik/Hausmeister 1, Technik/

Hausmeister 2, Schleusen 1 bis 3, Kellerflure

Ausstattung nach technischen Erfordernissen.

In den Schleusen: Deckenbrennstelle mit Rundlampe und integriertem

Präsenzmelder.

Erdgeschoss, Ober- und Dachgeschosse

Terrasse/Balkon

Je 1 Außenwandbrennstelle mit Ausschaltung von innen

Je 1 Steckdose mit Deckel (mit Ausschaltung von innen für

Erdgeschoss-Wohnungen)

Dachterrasse

Je 2 Außenwandbrennstellen mit Ausschaltung von innen

Je 2 Steckdosen mit Deckel

Wohnen/Essen/Kochen

Kochen

1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

1 Anschluss für Backofen

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1 Anschluss Dampfgarer/Mikrowelle

1 Anschluss für Elektroherd

1 Anschluss für Spülmaschine

8 Steckdosen

Wohnen

1 Deckenbrennstelle mit Kreuzschaltung

3 Steckdosen

2 Doppelsteckdosen

1 Dreifachsteckdose

1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Essplatz

1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

2 Steckdosen

Abstellraum

1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

2 Steckdosen

Bad

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken mit Ausschaltung

Je 2 Steckdosen

Je 1 Steckdose für den Elektroheizkörper

Duschbad und WC

Je 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

Je 1 Wandbrennstelle über Waschbecken mit Ausschaltung

Je 2 Steckdosen

Flure

in den Wohnungen 1.1, 1.3, 2.1, 2.4, 3.1 und 3.4:

1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

3 Steckdosen

1 Telefonanschlussdose

in den Wohnungen 1.2, 1.4, 1.6, 2.2, 2.5, 2.7, 3.2, 3.5 und 3.7:

2 Deckenbrennstellen mit Wechselschaltung

3 Steckdosen

1 Telefonanschlussdose

in den Wohnungen 1.5, 1.7, 2.3, 2.6, 2.8, 3.3, 3.6 und 3.8:

3 Deckenbrennstellen mit Wechselschaltung

3 Steckdosen

1 Telefonanschlussdose

Zimmer 1 + 2

Je 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

Je 3 Steckdosen

Je 2 Doppelsteckdosen

Je 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Schlafen

1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

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3 Steckdosen

2 Doppelsteckdosen

1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Schlafen (mit Ankleidebereich) in den Wohnungen 1.2, 1.5, 2.3,

2.6, 3.3 und 3.6

1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung

3 Steckdosen

2 Doppelsteckdosen

1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Außenbeleuchtung

An den Verbindungswegen zwischen der Robert-Koch-Straße

und den Hauseingängen Haus 1 bis 3, sowie an der Tiefgarageneinfahrt

werden Beleuchtungskörper in Form von Stehleuchten

und/oder Wandlampen nach Festlegung durch den

Bauträger oder dessen Bevollmächtigten montiert:

Die Fassaden der Wohngebäude werden in den Abendstunden

beleuchtet. Der Bauträger montiert dazu geeignete Außenleuchten

an verschiedenen noch zu bestimmenden Fassadenflächen.

Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt über eine

zentrale Zeitschaltuhr.

Die genaue Lage und Anzahl der Leuchten, sowie das Leuchten-Produkt

werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten

festgelegt.

Die Außenbeleuchtung wird von der Eigentümergemeinschaft

übernommen und unterhalten.

Klingelanlagen/Gegensprechanlagen/

Videoüberwachungen

Jede Wohnung erhält eine kombinierte Klingel- und Gegensprechanlage

mit Videoüberwachung. Die Sprech- und Überwachungseinheit

innerhalb der Wohnung wird in der Nähe der

Wohnungseingangstür angebracht. Die Klingel,- Sprech- und

Video-Überwachungseinheit außerhalb des Gebäudes wird an

den jeweiligen Hauseingängen installiert.

Innenputz

Folgende Wände erhalten einen tapezierfähigen Kalkgipsputz

(Qualitätsstufe Q 2) mit Eckschutzschienen: Die Massivwände

der Wohnungen in den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen.

Die Massivwände der jeweiligen Treppenhäuser, dazugehörigen

Treppenhausfluren und Schleusen auf der diesem Raum zugewandten

Seite.

Folgende Wände erhalten einen Kalkzementputz (Qualitätsstufe

Q 2) mit Eckschutzschienen: Die Massivwände der Bäder,

Duschbäder und WCs, sowie alle gemauerten Wände im Kellergeschoss.

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Für die Aufnahme von Malervlies oder für Verwendung als

Sichtputzfläche sind weitere Untergrundbehandlungen erforderlich,

die nicht im Festpreis enthalten sind. Bei den tapezierfertigen

Stahlbetonfertigdecken in den jeweiligen Erd-, Oberund

Staffelgeschossen werden die unterseitigen Stöße lediglich

verspachtelt, ebenso die Stöße der Stahlbeton-Kellerwände,

falls vorhanden. Gipskartonständerwand gespachtelt zur Aufnahme

von mittel- und grob strukturierter Wandbekleidung.

Maler- und Tapezierarbeiten

Treppenhäuser: Wände mit Glasfasertapete (z. B. Sto Classic

210 oder gleichwertig), Anstrich nach Festlegung des Bauträgers

oder dessen Bevollmächtigten. Decken mit Raufasertapete,

feine Körnung, Anstrich weiß.

Alle Wände der Wohnungen 1.1 bis 1.7, 2.1 bis 2.8 und 3.1 bis

3.8 werden mit Glasfasertapete (z. B. Sto Classic 210 oder

gleichwertig), Anstrich weiß, ausgeführt. Alle Decken der

vorgenannten Wohnungen werden mit Raufasertapete, feine

Körnung, Anstrich weiß, ausgeführt.

Massive Wände in den Kellern, Schleusen, Waschräumen und

in den Räumen Technik/HAR, Fahrräder/Kinderwagen, Technik/Hausmeister

1 und Technik/Hausmeister 2 erhalten einen

Anstrich weiß. Die Wände und Decken der Tiefgarage werden

als sichtbare Betonfläche belassen, ausgenommen die Deckenbereiche,

die unterseitig mit Wärmedämmplatten versehen

werden. Es erfolgt kein weiterer Anstrich.

Estrich

Schwimmender Estrich (Wärmeschutz nach gültiger EnEV, erhöhter

Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2) auf den

Fußböden im Kellergeschoss der Treppenhäuser 1 bis 3, sowie

Schleusen 1 bis 3. Das Gleiche gilt für die Fußböden im jeweiligen

Erd-, Ober- und Dachgeschoss.

Alle anderen Räume im Kellergeschoss erhalten einen Verbundestrich

oder einen Estrich auf Trennlage, je nach Erfordernis.

Die Kellerräume 1.1 bis 3.8, sowie die Räume Technik/HAR,

Heizung, Fahrräder/Kinderwagen, Technik/Hausmeister 1 und

Technik/Hausmeister 2 erhalten einen Bodenanstrich. Farbliche

Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Fußbodenbeläge

Die Räume (falls vorhanden) Wohnen/Essen/Kochen, Schlafen,

Zimmer 1 und 2, Abstellraum, sowie Flure der Wohnungen in

den jeweiligen Erd-, Ober- und Dachgeschossen erhalten einen

Design-Vinyl-Belag (z.B. Joka Classic Designböden) nach Bemusterung,

Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,

mit einer furnierten Sockelleiste.

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Die Böden der Bäder, Duschbäder und WCs in den jeweiligen

Erd- Ober- und Dachgeschossen erhalten Keramikbodenbeläge

nach Mustervorlage, Materialpreis 30,00 €/m² inklusive

Mehrwertsteuer.

Die Waschräume, Kellerflure, Schleusen und Treppenhäuser

werden mit Feinsteinzeugplatten nach Vorgabe durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten ausgelegt und erhalten

einen Sockel, aus der Fliese geschnitten.

Fliesenarbeiten

Die Bäder erhalten Wandplatten (Format z.B. 30x60 cm), in

Grau- oder Beigetönen oder weiß. Im Bereich der Duschen

wird ca. 2,10 m hoch gefliest, im Bereich der Waschtische, WCs

und Badewannen wird bis ca. 1,50 m hoch gefliest. Die übrigen

Wandbereiche erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.

Bordüren und Dekorfliesen in Bädern, Duschbädern und WCs

gegen Aufpreis möglich.

Es wird grundsätzlich ein Materialpreis bis zu 30,00 €/m² inklusive

Mehrwertsteuer zugrunde gelegt.

Balkone/Dachterrassen

Die Balkone in den Obergeschossen bestehen aus Stahlbetonplatten

auf Stahlbetonstützen. Die thermische Trennung der

Balkonplatte zum Gebäude erfolgt über einen Schöck-Isokorb,

oder gleichwertig. Die Dachterrassen sind mit einer massiven

Attika eingefasst, an der die Geländerkonstruktion befestigt

wird. Zwischen den Wohnungen 1.6 und 1.7, 2.7 und 2.8, sowie

3.7 und 3.8 werden massive Sichtschutzwände errichtet.

Die Balkone und Dachterrassen aller Wohnungen erhalten

einen einheitlichen Betonplattenbelag, Materialpreis 25,00 €/

m² inklusive Mehrwertsteuer, der lose auf Stelzlager oder in

Splitt verlegt wird. Die einheitliche Materialauswahl und die

Ausführung der Arbeiten erfolgen nach den technischen Möglichkeiten,

sowie Festlegung durch den Bauträger oder dessen

Bevollmächtigten.

Die Balkone und Terrassen sollen nach den Regeln der Technik

im Übergangsbereich zur Wohnung eine Aufkantung/Schwelle

von 15 cm erhalten. Aus der Erfahrung heraus, dass durch

diese Art der Ausführung eine Stolperfalle entstehen kann und

Nachteile bei Nutzung und Wartung entstehen können, wird

hiervon abgewichen. Vor den Balkon- und Terrassentüren-Elementen

werden Entwässerungsrinnen eingebaut.

Der Erwerber ist berechtigt, bis 4 Monate nach Rohbaubeginn

den Einbau einer regelgerechten 15 cm hohen Aufkantung/

Schwelle vom Bauträger zu verlangen.

Wir weisen in diesem Fall auf eine verminderte Durchgangshöhe

an der Balkon- bzw. Terrassentüren hin.

Aufzüge Haus 1 bis Haus 3

Aufzugsschächte: Ausführung gemäß statischer Erfordernisse

gemauert oder in Stahlbeton. Es wird jeweils ein Personen-

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aufzug für mindestens vier Personen eingebaut. Der jeweilige

Aufzug erhält einen Hydraulikantrieb, alternativ System Seilaufzug.

Dies behält sich der Bauträger vor.

Ausstattung mit Schiebetüre, Beleuchtung und Nottelefon nach

den gültigen Vorschriften.

Die Aufzüge beginnen im Kellergeschoss und enden im Dachgeschoss

im jeweiligen Treppenhaus.

Die jeweilige Überfahrt der Aufzüge Haus 1 bis Haus 3 setzt

sich deutlich sichtbar, (Höhe ca. 110 cm), von der Dachfläche

ab.

Trennung Kellerräume

Die Trennwände werden im System der Firma Braun mit der

Serie Forum (oder gleichwertig) hergestellt, nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Metallbauarbeiten

Balkon- und Terrassengeländer

Die Balkon- und Terrassengeländer bestehen aus einer verzinkten,

pulverbeschichteten Stahlkonstruktion aus Flachstahl

oder Vierkantrohr, Farbe anthrazit und Brüstungsfeldern aus

satiniertem Glas. Befestigung an der massiven Balkon- bzw.

Terrassenkonstruktion.

Geländer an Fenstertüren

Die bodentiefen Fenstertürflügel in den jeweiligen Obergeschossen

und Dachgeschossen erhalten als Absturzsicherung

ein Brüstungsgeländer. Dieses besteht aus einer verzinkten

und pulverbeschichteten Stahlkonstruktion aus Flachstahl oder

Vierkantrohr, Farbe anthrazit und einem Brüstungsfeld aus

satiniertem Glas.

Treppengeländer

Das Geländer im Treppenauge besteht aus einer Stahlkonstruktion

mit Ober- und Untergurt aus Rohr- oder Flachstahl,

mit senkrechten Füllstäben aus Rohr- oder Flachstahl, Farbe

anthrazit. Aufgesetzter Edelstahlhandlauf aus Rundrohr.

Alle anderen eventuell auch im Außenbereich erforderlichen

Absturzsicherungen werden nach baurechtlichen Anforderungen

ausgeführt. Farbliche Festlegung durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten.

Tiefgaragentor

Automatisches Garagentor nach Wahl des Bauträgers oder

dessen Bevollmächtigten, mit Funkbedienung, mit Schlüsselschalter

außen, Zugschalter innen, und automatischer Schließung.

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Tiefgarageneinfahrt/Tiefgaragendecke

Der nicht überbaute Teil des Kellergeschosses und der Tiefgarage

wird nach den Regeln der Bauwerksabdichtung abgedichtet

und aufgebaut. Auf den nicht überbauten Teilen des

Kellergeschosses und der Tiefgarage wird anschließend Erdreich

aufgebracht und so vorbereitet, dass eine Bepflanzung

mit Rollrasen vorgenommen bzw. Zuwege ausgeführt werden

können.

Tiefgaragenboden und Fahrradabstellplätze

Die Oberfläche der Tiefgarage und Fahrradabstellplältze wird

mit einem starren, verschleißfesten und rutschsicheren Oberflächenschutzsystem

auf Epoxidharzbasis beschichtet, das

zusätzlich das eingeschleppte Tausalz von der Konstruktion

fernhält. Im Bereich von Rissen werden rissüberbrückende

Bandagen in die Flächenbeschichtung integriert.

Die aufgehenden Bauteile erhalten eine Sockelschutzbeschichtung,

die planmäßig die Chloride von den Bauteilen fernhalten

muss.

Tiefgaragen müssen neben der jährlichen Wartung regelmäßig

gereinigt werden (mindestens 4 x jährlich), um die Tausalzbelastung

der Konstruktion möglichst zu minimieren.

Belüftung der Tiefgarage

Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche

Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar, setzen sich

notwendige Entlüftungsschächte im Gelände sichtbar ab.

Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-

Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese wird von

der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.

Rampe/Zu- und Abfahrt/Zuwegung/Terrassen

Die Rampe, die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage im Außenbereich,

die Zuwegungen zu den Häusern 1 bis 3 und die außenliegenden

Aufstellflächen für Fahrräder und Müllbehälter werden

nach Planungsvorgabe und örtlichen Auflagen gepflastert.

Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher Unterbauten.

Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag der

Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage obliegt dem Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten. Farbe und Aussehen des

Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.

An der Rampe und Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen

angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit

Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten belegt.

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Farbe und Aussehen werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten

festgelegt. Höhenunterschiede von den Terrassen

auf das Gartengelände werden mit Böschungen, Betonwinkelsteinen

oder Natursteinblöcken ausgeglichen, festgelegt

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Soweit in der noch zu erteilenden Baugenehmigung besondere

Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt werden (z. B.

Rasengitter, Öko-Pflaster etc.) sind diese zu beachten und gelten

dann anstelle der vorstehenden Ausführung als vereinbart.

Außenanlage

Die vorhandene Erde wird eingeebnet. Auf den im Freiflächenplan

dargestellten Gartenflächen (Gemeinschafts- und

Sondereigentum) wird Rollrasen verlegt. Dies erfolgt zu einem

vegetationstechnisch günstigen Zeitpunkt. Die Anwuchspflege

und dauerhafte Unterhaltung der Rasenflächen wird nicht geschuldet.

Diese ist von der Wohnungseigentümergemeinschaft

bzw. den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten durchzuführen.

Im Übrigen erfolgt die Pflege und die laufende Bewässerung

der Sondernutzungsflächen, sowie der Bepflanzungen

durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten, die Pflege

der Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümergemeinschaft.

Auflagen aus der Baugenehmigung, örtlicher Satzungen oder

dem Bebauungsplan ausgeführt.

Die restliche Gestaltung der Gärten, z. B. Bepflanzung der Gärten

mit Sondernutzungsrecht und der Gemeinschaftsflächen,

ist durch die Eigentümer bzw. Sondernutzungsberechtigten

vorzunehmen. Die weitere Gestaltung der Außenanlagen ist für

die Gemeinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft

und für die Sondernutzungsflächen Sache der Sondernutzungsberechtigten.

Höhenunterschiede im Gelände werden durch Böschungen

bzw. Betonwinkelsteine, Betonstufen, (jeweils Farbe grau) oder

Natursteinblöcke ausgeglichen. Festlegung durch den Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten.

In der südwestlichen Ecke der Außenanlage (Sondernutzungsfläche

1.2) wird unterirdisch eine Retentionszisterne zur Rückhaltung

bzw. verzögerten Abgabe des Regenwassers in die

Kanalisation eingebaut. Der Revisionsdeckel ist in der Fläche

der Außenanlage sichtbar. Neben der Retentionszisterne wird

unterirdisch ein Kontrollschacht für die Entwässerungsleitungen

eingebaut. Der Revisionsdeckel ist in der Fläche der Außenanlage

sichtbar.

Im Gemeinschaftseigentum und ggf. auf den Sondernutzungsflächen

werden Pflanzen und Sträucher nach Festlegung durch

den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf. entsprechend den

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Briefkastenanlage

Jede Wohnung erhält einen Briefkasten in der dazugehörigen

Briefkastenanlage. Im Haus 1 und 2 wird die Briefkastenanlage

in das Hauseingangstürelement integriert. Im Haus 3 wird

diese an der Außenwand angebracht. Genaue Lage nach Festlegung

durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Vordach Haus 3

Am Hauseingang 3 wird ein Vordach angebracht., da hier die

Haustüre bündig in der Fassade sitzt. Die Ausführung, Material

und Gestaltung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Baureinigung

Die Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum werden einmalig

vom Bauträger gereinigt.

Sonderwünsche

Sonderwünsche und Abweichungen von der Baubeschreibung

und den Plandarstellungen sind nur beim Innenausbau und

gegen Aufpreis möglich.

Umfang und Art der Sonderwünsche sowie deren Durchführung

sind mit der Bauleitung zu vereinbaren, rechtzeitig zu

beantragen und dürfen die laufenden Arbeiten nicht behindern.

Der Bauträger ist zur Übernahme von Sonderwünschen nicht

verpflichtet.

Technische Informationen/Änderungen

Maße

Maße, Mengen und Gewichte halten sich innerhalb der Toleranzen

der DIN 18202 und der Maßtoleranzen im Hochbau. Es

wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen in den Plänen

angegebenen Maßen, wie z. B. Flächenmaße, Fenstergrößen

oder Türgrößen um „Rohbaumaße“ handelt. Die Putzstärke

an Wänden ist rechnerisch mit ca. 15 mm anzusetzen. Bei der

Planung der Möblierung sind die Maße daher grundsätzlich am

vorhandenen Bauwerk zu überprüfen.

Naturprodukte

Holz: Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und

an den Bauteilen und Verkleidungen lassen sich nicht immer

vermeiden. Solche Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust

und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des

Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung

keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen

Pflege.

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Die Kleespies Projekt Region Hanau GmbH empfiehlt daher

dem Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem

Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen,

d.h. bereits innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungszeit

ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken

Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die

Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind,

stellen im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel dar.

Alle Holzbauteile im Außenbereich bleiben naturbelassen oder

erhalten, wenn notwendig, einen Schutzanstrich/-lasur.

Verwitterungserscheinungen an Dachrinnen, Fallrohren und

Zink- oder Aluminium-Verblechungen stellen keinen Mangel

dar.

Naturstein

Bei Natursteinbelägen sind Farbstruktur und Texturschwankungen

innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Das gleiche

gilt für Abweichungen in der Oberfläche (stumpfe und

glatte Flächen). Ebenso sind sogenannte Glasadern möglich,

für die weder für Haltbarkeit, Qualität und Aussehen eine Wertminderung

abzuleiten ist.

Pflasterbeläge, Betonsteinplatten, Terrassenplatten

Der Einsatz von Tausalz ist nur nach den Herstellerrichtlinien

für Pflaster und Betonsteinplatten, sowie entsprechend den

örtlichen Satzungen zulässig. Der Einsatz von Tausalz kann -

im Falle der fehlerhaften bzw. unzulässigen Verwendung - zu

Ausblühungen und Beschädigungen am Belag führen.

Auftreten feiner Risse in den Stahlbetonelementen, Wandanschlüssen,

Innenwänden, Außenwänden und Decken

Allgemein übliche Setzungen des Bauwerkes, Lastspannungen,

Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperatureinflüsse

können in den ersten Jahren nach Fertigstellung

des Bauwerkes feine Risse in den Stahlbetonelementen hervorrufen.

Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN

1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten

- keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den

Stahlbetonelementen und Mauerwerkswänden im Bereich der

Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile

bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar.

Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung

keinen Mangel dar.

Wartungen, Verschleißteile und Eingriffe des Käufers

Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten

und gewöhnlichen Abnutzung und unvermeidbaren

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Rissbildung auch innerhalb der Verjährungsfrist unterliegen

(Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um

Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der

Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung

bzw. Kundendienstleistungen erforderlich sind.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Abnutzung für Elektroteile

und elektrotechnische, flammenberührte Teile, wie z. B.

Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile, oder

um funktionale Bauteile wie Griffe, Schlösser oder Fensterbeschläge,

Kurbeln zu Rollläden etc.

Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache

ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßigen Wartungs-

oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen

der Gewährleistung keine Mängel dar.

Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar

ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers

oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische

Bauteile/Anlagen haben, soweit dies nicht durch den

Bauträger autorisiert wurde.

Wartungsfugen

Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen, Dielen,

WCs, Hauswirtschaftsräumen und Treppenhäusern sind

unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit

diesem im weitesten Sinne vergleichbaren, weiteren Vorgängen

ausgesetzt.

Die Wartungsfuge ist eine starke chemische und/oder physikalischen

Einflüssen ausgesetzten Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen

Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden

muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch Dichtstoffe haben

in ihrer Belastbarkeit Grenzen.

Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen,

die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit

auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet

werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen.

Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie

für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden

besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Bauträgers.

Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung

elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Wartungsverträge

Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass Wartungsverträge

bzw. -arbeiten an folgenden, soweit vorhandenen

Bauteilen, erforderlich sind und empfohlen werden: Hebeanlagen,

Lüfter und dazugehörige Filter, Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen,

Hauswasserwerk, Wasserarmaturen und –leitungen,

Rolltore (Tiefgarage), Brandschutztüren, Rauchmelder,

Einlaufrinnen bzw. Dachrinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen,

extensive Dachbegrünung und Tiefgaragenboden.

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Allgemeines

Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes ist auf der Grundlage

der bei Einreichung des Bauantrages geltenden Energieeinsparverordnung

(EnEV 2014, Stand Januar 2016) ermittelt. Die

Wärmedämmung wird nach diesen Vorgaben ausgeführt.

Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach

DIN 1946-6 Kap. 4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept)

erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Baubeschreibung und

Beurkundung der Teilungserklärung noch nicht vor. Aus dem

Lüftungskonzept ergeben sich die notwendigen Zuluftöffnungen,

welche als feuchtegeführte Zuluftelemente entweder in

die Rollladenkästen oder in die Außenwände eingebaut werden.

Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen werden vom

Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern vorbehaltlos

zu übernehmen und zu unterhalten.

In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gültigen

Vorschriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte der DIN

4109, Beiblatt 2, als vereinbart, auch wenn aus der Baubeschreibung

und den Plänen heraus höhere Werte abgeleitet

werden können. Bei den Bauteilanforderungen gilt die DIN

4109:1989-11, Beiblatt 2.

Es wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Nach

Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde werden die sich

daraus ergebenden notwendigen Schallschutzmaßnahmen

durch den Bauträger ausgeführt und vom Erwerber übernommen

und unterhalten.

Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der

Räume wurden auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung

(WoFIV) ermittelt. Die angegebenen Wohnflächen sind Rohbaumaße.

Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens

gleichwertiges Material verwendet oder werden infolge behördlicher

Anordnungen oder Auflagen, Materialknappheit

oder Lieferungsänderungen Umdisponierungen notwendig,

müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und Verschiebung

des vereinbarten Einzugstermins damit verbunden ist,

vom Käufer anerkannt werden.

Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Gebäudes

oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beachten oder

notwendige Änderungen vorzunehmen sind, werden diese vom

Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese Leistungen sind

von den Eigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft

zu übernehmen und zu unterhalten.

Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen vor

Wand und Decke. Bei Erstellung der Werkpläne im Maßstab

1:50 kann es sich ergeben, dass aus statischen Gründen oder

wegen der haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/Überzüge,

Abmauerungen und Rohrverkleidungen ange-

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ordnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne

bzw. der Entwässerungsplanung für die Dachflächen-,

Balkon- und Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen,

Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür

notwendig werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind

bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich,

werden sich dabei sichtbar von der Fassade abheben und sind

von den Eigentümern zu übernehmen. Lage und Ausführung

nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Wohnungseigentümer der Wohnungen in den Ober- und

Dachgeschossen sind berechtigt, ihre Balkone oder Dachterrassen

mit einem Kunststoff- oder Glasdach teilweise zu

überdachen. Die Überdachung der Balkone ist innerhalb der

massiven Balkonkonstruktion einzubauen. Die Überdachung

der Dachterrassen darf maximal bis zur Brüstungskante reichen.

Die Profile sind einheitlich anthrazit auszuführen. Die

Überdachungen sind an die Regen-Entwässerungsleitungen

anzuschließen und deren Ausführung mit dem Bauträger

oder dessen Bevollmächtigten abzustimmen. Eine Prüfung

der baurechtlichen Durchführbarkeit obliegt nicht dem Bauträger.

Die Eigentümer aller Wohnungen sind berechtigt, an ihren

Balkonen und Terrassen eine ausfahrbare Markise anzubringen.

Die Markisen sind einheitlich auszuführen. Die Festlegung

dazu erfolgt in der ersten Eigentümerversammlung.

Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle Auflagen bzw.

erforderlichen Maßnahmen werden vom Bauträger ausgeführt

und sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen

und zu unterhalten. Weiter werden die Standorte

der Rauchmelder, im Rahmen der Montagevorschriften für

Rauchmelder durch den Montagebetrieb festgelegt.

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung

nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform

oder digital zur Verfügung gestellt.

Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen

Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung maßgebend.

Jossgrund, 03.03.2017

Änderungen, Druckfehler vorbehalten.

Rechtlich verbindlich ist die notariell beurkundete Baubeschreibung.

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Referenzobjekt Hattersheim


Bauträger

Der Bauträger hat wesentlichen Einfluss auf die Qualität

Ihrer neuen Immobilie. Deshalb ist es für Sie

wichtig zu wissen, wer Ihr Partner ist.

Die Unternehmensgruppe Kleespies aus Jossgrund-

Oberndorf wird Ihrer berechtigten Forderung nach

Zuverlässigkeit in jeder Hinsicht gerecht. So ist die

Firma Kleespies schon über Generationen (seit über

65 Jahren) als Bauunternehmen tätig. Hier steht der

Mensch im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie.

Dies zeigt sich auch bei den bisher durchgeführten

Wohnbauprojekten.

Seit über 20 Jahren hat sich die erfolgreiche Unternehmensgruppe

auf das schlüsselfertige Bauen

als Bauträger im Geschosswohnungsbau im Rhein-

Main-Gebiet spezialisiert. Viele realisierte Projekte

sowie laufende Bauvorhaben zeigen Ihnen die hohe

Kompetenz am Bau. In Bezug auf Baubiologie, Bauqualität

und Infrastruktur gewährleistet der Bauträger

Kleespies höchstes Niveau.

Um die selbstgesetzten hohen Qualitätsstandards

stets einhalten zu können, arbeitet das Familienunternehmen

Kleespies seit vielen Jahren mit einem erfahrenen

und bewährten Team von Handwerkern zusammen.

Diese Zusammenarbeit beginnt bereits bei der

Planung und geht bis zur Erstellung der Außenanlage.

Das Bauunternehmen Kleespies stellt höchste Ansprüche

an Zuverlässigkeit und Qualität.

Die persönliche Betreuung von Beginn an bis zur

Übergabe und darüber hinaus ist eine ihrer entscheidenden

Stärken. Kurze Wege und eine ständige Kommunikation

legen den Grundstein für Ihre Zufriedenheit.

Die Firma Kleespies will sich an Ihren Ansprüchen

messen lassen und diesen zu jedem Zeitpunkt gerecht

werden. Lernen Sie die Unternehmensgruppe Kleespies

kennen. Sie werden zu 100 % zufrieden sein.

Weitere Informationen unter: www.kleespies.de

In Hattersheim steht Ihnen eine Referenz-Wohnung

zur Besichtigung bereit. Gerne können Sie sich auf

unserer Homepage den virtuellen Rundgang anschauen.

Eine persönliche Besichtigung erfolgt nach

Terminabsprache.

Weitere Infos unter: www.kleespies.de

Maintal-Dörnigheim

Bad Orb

Bad Nauheim

Frankfurt am Main

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Bitte beachten Sie:

Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und bestimmen nicht den Leistungsumfang. Die Verkaufsunterlagen

erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe

sind zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur Verfügung gestellt.

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Impressum

Adresse Projekt:

Robert-Koch-Straße 9, 9a, 9b

63165 Mühlheim-Lämmerspiel

Bauträger:

Kleespies Projekt Region Hanau GmbH

Deutelbacher Str. 10 · 63637 Jossgrund

Telefon: 06059 906920 · E-Mail: info@kleespies.de

www.kleespies.de

HERMANN

IMMOBILIEN

Beratung & Verkauf:

Hermann Immobilien GmbH

Hauptstr. 47-49 · 63486 Bruchköbel

Telefon 06181 9780-0

E-Mail info@hermann-immobilien.de

www.hermann-immobilien.de

Layout:

Kerstin Varga-Sinsel

Hermann Immobilien GmbH

Fotos:

Cover · © Kovac Mario - fotolia.com

Seite 60 + 61 - Hermann Immobilien GmbH

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