Antrag- und Infoblatt IGS GYM BBS Sek II 2012 2013 - Stadt ...
Antrag- und Infoblatt IGS GYM BBS Sek II 2012 2013 - Stadt ...
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Bereich Schulen <strong>und</strong><br />
Kindertagesstätten<br />
Abteilung Schulen<br />
Rathausplatz 20<br />
67059 Ludwigshafen<br />
13. OG, Zimmer 1308/1309<br />
Telefon 0621/504-2467 oder -2478<br />
Telefax 0621/504-3332<br />
www.ludwigshafen.de<br />
April <strong>2012</strong><br />
- INFOBLATT -<br />
Schülerbeförderungskosten MAXX-Ticket<br />
Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der<br />
Gymnasien <strong>und</strong> Integrierten Gesamtschulen sowie der<br />
Berufsbildenden Schulen<br />
Die <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen am Rhein übernimmt die Beförderung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
zum nächstgelegenen Gymnasium <strong>und</strong> zur nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, wenn die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) oder die Berufsbildende Schule<br />
besucht wird, diese Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in Rheinland-Pfalz wohnen <strong>und</strong> ihnen der<br />
Schulweg ohne Benutzung eines Schulweges nicht zumutbar ist (Schulsitzprinzip).<br />
Besuchen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz, trägt die<br />
<strong>Stadt</strong> die Beförderungskosten (Wohnsitzprinzip), sofern die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in<br />
Ludwigshafen am Rhein wohnen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch<br />
die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt in Form<br />
eines sogenannten MAXX-Tickets.<br />
1. VORAUSSETZUNGEN DER SEKUNDARSTUFE <strong>II</strong> (KLASSENSTUFE 11-13) DER INTEGRIERTEN<br />
GESAMTSCHULEN (<strong>IGS</strong>) UND <strong>GYM</strong>NASIEN (<strong>GYM</strong>):<br />
Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders<br />
gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen<br />
Wohnung <strong>und</strong> nächstgelegener Integrierter Gesamtschule oder nächstgelegenem<br />
Gymnasium länger als vier Kilometer ist. Für die Zumutbarkeit des Schulweges der<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind, unabhängig von der<br />
jeweils besuchten Schulart, auch Art <strong>und</strong> Grad der Behinderung maßgebend.<br />
Bei der Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nur Schulen mit der gewählten ersten<br />
Fremdsprache zu berücksichtigen.<br />
���� B i t t e w e n d e n !
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich vorliegen<br />
(Einkommensabhängig):<br />
A) Voraussetzungen einer vollständigen Kostenübernahme:<br />
Das MAXX-Ticket wird dann vollständig von der <strong>Stadt</strong> übernommen, wenn der/die<br />
Personensorgeberechtigte/n oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler<br />
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) oder Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld erhalten.<br />
ODER<br />
Das MAXX-Ticket wird auch dann übernommen, wenn der/die Personensorgeberechtigte/n<br />
oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler die oben genannten Leistungen<br />
beziehen könnten.<br />
B) Voraussetzungen einer teilweisen Kostenübernahme (Teilbezuschussung):<br />
Sollten Sie keine der o. g. Sozialleistungen beziehen bzw. beziehen können, gibt es<br />
möglicherweise einen Anspruch auf Teilbezuschussung. Eine Teilbezuschussung setzt<br />
voraus, dass die Schulwegvoraussetzungen erfüllt sind, <strong>und</strong> das Einkommen eine der<br />
nachfolgend genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.<br />
Wird die Einkommensgrenze nicht überschritten, steht dem Schüler bzw. der Schülerin eine<br />
Teilbezuschussung zu. Hier müssen von der <strong>Antrag</strong>stellerin bzw. vom <strong>Antrag</strong>steller monatlich<br />
25,00 Euro gezahlt werden. Der Restbetrag wird von der Abteilung Schulen Ludwigshafen<br />
übernommen. In diesen Fällen muss auf dem <strong>Antrag</strong> bei Ziffer 8 eine Einzugsermächtigung<br />
erteilt werden.<br />
Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, kann weder eine Teil- noch eine<br />
Vollbezuschussung in Anspruch genommen werden.<br />
Kinderge<br />
ld wird<br />
für ...<br />
Kinder<br />
bezogen<br />
Schüler/in lebt im<br />
Haushalt beider<br />
sorgeberechtigten Eltern<br />
bzw. eines<br />
sorgeberechtigten<br />
Elternteils <strong>und</strong> dessen<br />
Partnerin/Partners<br />
Einkommensgrenzen<br />
Schüler/in lebt im Haushalt eines<br />
sorgeberechtigten Elternteils<br />
Oder:<br />
Volljährige/r verheiratete/r<br />
Schüler/in mit Ehegatten<br />
1 Kind 26.500 Euro 22.750 Euro<br />
2 Kinder 30.250 Euro 26.500 Euro<br />
3 Kinder 34.000 Euro 30.250 Euro<br />
4, 5...<br />
Kinder<br />
je 3.750 Euro addieren je 3.750 Euro addieren<br />
���� Weiter auf Seite 3 !
C) Alternativ zu den oben genannten Voraussetzungen gibt es die sogenannte Dritt-<br />
Kind-Regelung. Das heißt:<br />
mindestens drei Kinder einer Familie besuchen die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-<br />
13) eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder einer Berufsbildenden<br />
Schule<br />
UND<br />
die Schule gilt als die nächstgelegene <strong>und</strong> der jeweilige Schulweg ist länger als vier<br />
Kilometer oder besonders gefährlich.<br />
In diesen Fällen werden die Kosten ab dem dritten Kind übernommen (In der Regel das<br />
jüngste Kind!).<br />
2. VORAUSSETZUNGEN DER<br />
BERUFSBILDENDEN SCHULEN (<strong>BBS</strong>):<br />
Bei der <strong>BBS</strong> hängt die Kostenübernahme des MAXX-Tickets von den Bildungsgängen ab.<br />
Beim Bildungsgang Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsfachschule 1 (BF1) <strong>und</strong><br />
Berufsfachschule 2 (BF2) werden die Schülerbeförderungskosten nur dann übernommen,<br />
wenn der Schulweg zur nächstgelegenen <strong>BBS</strong> länger als vier Kilometer oder wenn er<br />
besonders gefährlich ist. Dies ist unabhängig vom jeweiligen Einkommen.<br />
Besucht die Schülerin oder der Schüler einen anderen Bildungsgang, wie z. B. die 2jährige<br />
höhere Berufsfachschule (HBF), das berufliche Gymnasium (Technisches<br />
Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium oder das berufliche Gymnasium Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
Soziales), die Berufsoberschule oder die Fachschule im Vollzeitbildungsgang gelten die<br />
für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der Integrierten Gesamtschulen <strong>und</strong> Gymnasien<br />
getroffenen Regelungen entsprechend.<br />
Für Auszubildende ist eine Übernahme der MAXX-Ticket-Kosten nicht möglich. Das<br />
Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz schließt eine Fahrtkostenübernahme für<br />
Schüler/innen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, aus.<br />
3. ANTRAGSTELLUNG:<br />
Der <strong>Antrag</strong> ist jährlich über das Schulsekretariat oder die Abteilung Schulen zu stellen. Das<br />
Formular zur Kostenübernahme liegt im Schulsekretariat aus. Bei Erstbeantragung bitten wir<br />
Sie, dem <strong>Antrag</strong> ein aktuelles Passbild beizufügen.<br />
Den <strong>Antrag</strong> können Sie - zur Weiterleitung an uns - ausgefüllt im Schulsekretariat abgeben.<br />
Dem <strong>Antrag</strong> sind die erforderlichen Belege über die maßgeblichen<br />
Einkommensverhältnisse beizufügen.<br />
Sollten Sie einen Anspruch auf Übernahme des MAXX-Tickets haben, wird es Ihnen per Post<br />
zugesandt.<br />
���� B i t t e w e n d e n !
Die Fahrtkostenübernahme erfolgt in Form einer Jahreskarte -MAXX-Ticket- die nur für das<br />
laufende Schuljahr ausgestellt wird. Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverb<strong>und</strong>es<br />
Rhein-Neckar (VRN) <strong>und</strong> gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verb<strong>und</strong>gebiet. Die<br />
monatlichen MAXX-Ticket-Kosten betragen seit Januar <strong>2012</strong> 36,10 Euro (Tarifstand Januar<br />
<strong>2012</strong>).<br />
Das MAXX-Ticket kann zu jedem Monatsersten bestellt werden, wenn dem Bereich<br />
Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, bis zum 10. des Vormonats der<br />
<strong>Antrag</strong> vorliegt.<br />
4. WICHTIGE INFORMATIONEN:<br />
Bei Verlust des MAXX-Tickets stellt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH -RNV-,<br />
K<strong>und</strong>enzentrum am Berliner Platz, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein, gegen<br />
eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro einmalig eine Ersatzkarte aus.<br />
Bei Umzug, Wohnort- <strong>und</strong> Schulwechsel bzw. bei Verlassen der Schule ist die <strong>Stadt</strong><br />
Ludwigshafen am Rhein, Bereich Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, Telefon<br />
0621/504-2467 oder 0621/504-2478, Telefax 0621/504-3332, umgehend zu informieren.<br />
Der Bereich Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, entscheidet, ob eine<br />
Übernahme der Fahrtkosten weiterhin erfolgen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das<br />
MAXX-Ticket umgehend bei der Abteilung Schulen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen,<br />
13. OG. , Zimmer 1308 <strong>und</strong> 1309, Telefon 0621/504-2467 oder 0621/504-2478,<br />
zurückzugeben.<br />
Wird das MAXX-Ticket nicht zurückgegeben, werden Ihnen die angefallenen bzw. die<br />
anfallenden Kosten für die Folgemonate bis zur Rückgabe des MAXX-Tickets in<br />
Rechnung gestellt. Die Abteilung Schulen hat ebenfalls die Möglichkeit, bei<br />
Nichtabgabe des MAXX-Tickets, dieses von Amts wegen bei der RNV zu kündigen. Die<br />
RNV wird Ihnen dann die Kosten für die Folgemonate in Rechnung stellen.<br />
5. MITWIRKUNGSPFLICHT:<br />
Sollten Sie die Fahrtkosten aufgr<strong>und</strong> des Bezuges von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld erhalten, bitten wir Sie, dem <strong>Antrag</strong> den aktuellen<br />
Sozialleistungsbescheid in Kopie beizufügen. Dabei sind alle Seiten zu kopieren.<br />
Da die Sozialleistungsbescheide befristet sind, sind Sie verpflichtet, uns rechtzeitig vor<br />
Ablauf Ihres vorgelegten Bescheides einen aktuellen Sozialleistungsbescheid<br />
(Bescheid über laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, Sozialgeld)<br />
nachzureichen.<br />
Bei einem eventuellen Wegfall einer der oben genannten Leistungen sind Sie verpflichtet, das<br />
MAXX-Ticket unverzüglich bei der Abteilung Schulen abzugeben. Kontaktadresse siehe 1.<br />
Seite oben links.<br />
Wird das Ticket nicht abgegeben, sind wir gehalten, die entstandenen bzw. die noch<br />
entstehenden MAXX-Ticket-Kosten zurückzufordern bzw. Ihnen in Rechnung zu stellen.<br />
���� Weiter auf Seite 5 !
6. SONSTIGES<br />
Sollten Sie keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten haben, gibt es die Möglichkeit,<br />
das MAXX-Ticket auf eigene Kosten zu erwerben (Selbstzahler).<br />
Das MAXX-Ticket für Selbstzahler können Sie bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH<br />
-RNV-, K<strong>und</strong>enzentrum, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein, am Berliner<br />
Platz, beantragen. Sie benötigen dafür einen RNV-Bestellschein, der von der Schule<br />
abgestempelt sein muss. Es genügt auch eine Schulbescheinigung. Diesen komplett<br />
ausgefüllten Bestellschein geben Sie anschließend, bei Erstbeantragung mit einem aktuellen<br />
Passbild, im K<strong>und</strong>enzentrum der RNV ab. Weitere Infos für die Beantragung eines<br />
Selbstzahlertickets gibt es auch telefonisch bei der RNV unter der Telefonnummer 0621/465-<br />
4444.<br />
Weitere Infos über Beantragungen von Fahrkarten, Fahrpläne <strong>und</strong> Verkehrsanbindungen etc.<br />
gibt es bei dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Neckar GmbH (VRN) im Internet unter www.vrn.de.<br />
Infos zum Thema Schülerbeförderung erhalten Sie auch im Internet unter<br />
www.ludwigshafen.de.<br />
Öffnungszeiten der Abteilung Schulen:<br />
Dienstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr u. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr u. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr (Oktober bis Jan.)<br />
14:00 Uhr – 18:00 Uhr (Februar bis Sept.)<br />
Freitag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr<br />
Montag <strong>und</strong> Mittwoch geschlossen!
Passbild bitte<br />
hier anheften!!<br />
Nicht ankleben<br />
<strong>und</strong> auf der<br />
Rückseite den<br />
Namen<br />
vermerken!<br />
ANTRAG AUF ÜBERNAHME DER FAHRTKOSTEN IM SCHULJAHR <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der Gymnasien <strong>und</strong><br />
Integrierten Gesamtschulen, sowie der Berufsbildenden Schulen<br />
Hiermit beantrage ich eine Übernahme der Schülerfahrtkosten ab<br />
Monat / Jahr:<br />
1. Angaben über den/die Schüler/in:<br />
2. Personensorgeberechtigte, die im selben Haushalt leben:<br />
3. Angaben über den Schulbesuch im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>:<br />
4. Angaben über den Besitz eines MAXX-Tickets:<br />
War der/die Schüler/in im Schuljahr 2011/<strong>2012</strong> im Besitz eines MAXX-Tickets?<br />
o JA, bitte Karten-Nr. angeben:<br />
ACHTUNG: Sollte der/die Schüler/in in den letzten 2 Jahren kein neues Passbild abgegeben haben, ist ein<br />
neues Bild erforderlich. Fügen Sie bitte ein aktuelles Passfoto bei.<br />
o NEIN, bitte fügen Sie unbedingt ein Passfoto bei, sonst ist leider keine Bearbeitung möglich.<br />
,<br />
Familienname:<br />
Geburtsdatum:<br />
PLZ, Ort:<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Vorname:<br />
o männlich o weiblich<br />
Telefon:<br />
Vor- <strong>und</strong> Familienname der Mutter: Vor- <strong>und</strong> Familienname des Vaters:<br />
Name der Schule:<br />
Eingang:<br />
o Foto Liste:<br />
Adresse:<br />
Wird von der Abteilung Schulen ausgefüllt:<br />
o Folgeantrag o Neuantrag o Folge/Neu<br />
an RNV am: o T o P o E o F<br />
Vermerke:<br />
Klasse:<br />
Füllt die Schule aus:<br />
Schüler/in besucht im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
unsere Schule: o JA o NEIN<br />
Schulstandort: .<br />
Schulstempel:<br />
_______________________________<br />
-Datum <strong>und</strong> Unterschrift-<br />
���� B i t t e w e n d e n !
5. Erweiterte Angaben über den Schulbesuch:<br />
Bildungsgang an den Berufsbildenden Schulen:<br />
o Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Ł Einkommensunabhängig!<br />
o Berufsfachschule 1 (BF1) Ł Einkommensunabhängig!<br />
o Berufsfachschule 2 (BF2) Ł Einkommensunabhängig!<br />
Bei einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld ist eine<br />
vollständige Kostenübernahme möglich. Bitte legen Sie die erforderlichen Bescheide vor.<br />
o Höhere Berufsfachschule (HBF) o 1. Jahr o 2. Jahr<br />
o Berufliches Gymnasium o 11 o 12 o 13<br />
o Berufsoberschule o 1 o 2 o Fachschule im Vollzeitbildungsgang<br />
o sonstiges: Fachrichtung:<br />
6. Für folgende weitere Kinder wird Kindergeld bezogen:<br />
Name, Vorname Geburtsdatum ggf. besuchte Schule<br />
7. Weitere Fahrschüler in der Familie (Dritt-Kind-Regelung) siehe <strong>Infoblatt</strong>:<br />
Machen Sie bitte hier Angaben über die weiteren Fahrschüler in der Familie, die ein Gymnasium, eine<br />
Integrierte Gesamtschule in der <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) oder eine Berufsbildende Schule<br />
besuchen. Bitte legen Sie jeweils eine Schulbescheinigung bei!<br />
Name, Vorname Name der Schule Klassenstufe im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
8. Einzugsermächtigung (siehe <strong>Infoblatt</strong> zu Nummer 1):<br />
Im Falle einer Teilbezuschussung benötigen wir Ihre Einzugsermächtigung.<br />
Hiermit ermächtige ich die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) für das Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> die anteiligen<br />
Kosten in Höhe von monatlich 25,00 Euro für das MAXX-Ticket zu Lasten des nachstehend aufgeführten<br />
Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />
Besteller <strong>und</strong> Zahler des Abonnements stimmen mit Ihrer Unterschrift der Prüfung der Bonität bei einer<br />
Wirtschaftsauskunftei zu. Sollten Sie der Anfrage nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am<br />
Abonnementverfahren unter Umständen nicht möglich. Im Falle nicht vertragsgemäßer Abwicklung<br />
übermittelt die RNV Auskünfte über personenbezogene Daten an Gesellschaften innerhalb des<br />
Verkehrsverb<strong>und</strong>es Rhein-Neckar GmbH (VRN) <strong>und</strong>/oder Wirtschaftsauskunfteien.<br />
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Bankleitzahl:<br />
I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I<br />
Kontonummer:<br />
I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I<br />
2<br />
Kreditinstitut:<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Name Kontoinhaber/in: __________________________________________________________<br />
Geburtsdatum Kontoinhaber/in: Geschlecht:<br />
I_____I_____I.I_____I_____I.I_____I_____I_____I_____I o weiblich o männlich<br />
Straße/Nummer:<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
PLZ: Ort:<br />
I_____I_____I_____I_____I_____I ____________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in<br />
9. Erklärung <strong>und</strong> Unterschrift:<br />
Durch meine/unsere Unterschrift versichere/n ich/wir, dass die gemachten Angaben richtig <strong>und</strong> vollständig<br />
sind. Bei Eintreten einer Änderung der in diesem <strong>Antrag</strong> gemachten Angaben (Wohnortwechsel, Umzug,<br />
Schulwechsel, Verlassen der Schule etc.) verpflichte/n ich mich/wir uns, diese der Abteilung Schulen der<br />
<strong>Stadt</strong> Ludwigshafen am Rhein, Telefon: 0621/504-2467 oder 0621/504-2478, mitzuteilen.<br />
Mir/uns ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der<br />
Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt. Dies gilt insbesondere wenn die Voraussetzungen wegfallen oder<br />
sich ändern, die der Bewilligung zugr<strong>und</strong>e liegen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulweges<br />
des höheren Lebensalters des Schülers/Schülerin nicht mehr gegeben ist. Der Bereich Schulen behält sich<br />
ebenfalls vor, zurückgeforderte MAXX-Tickets, die nicht abgegeben werden, von Amts wegen bei der RNV<br />
zu kündigen.<br />
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendigen Daten an den<br />
Verkehrsträger weitergegeben werden.<br />
Im Falle eines bereits gestellten <strong>und</strong> bewilligten <strong>Antrag</strong>es auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für<br />
das Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>, erteile ich/wir hiermit mein/unser schriftliches Einverständnis, dass auf die<br />
bereits vorliegenden Einkommensnachweise zugegriffen werden darf.<br />
Das <strong>Infoblatt</strong> habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />
Achtung: Ohne die erforderlichen Unterlagen über das Einkommen ist keine Entscheidung<br />
möglich! Die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte in einem verschlossenen<br />
Umschlag ein. Dieser ist mit Namen <strong>und</strong> Angabe der Schule zu versehen!<br />
Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten<br />
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