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Antrag- und Infoblatt IGS GYM BBS Sek II 2012 2013 - Stadt ...

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Bereich Schulen <strong>und</strong><br />

Kindertagesstätten<br />

Abteilung Schulen<br />

Rathausplatz 20<br />

67059 Ludwigshafen<br />

13. OG, Zimmer 1308/1309<br />

Telefon 0621/504-2467 oder -2478<br />

Telefax 0621/504-3332<br />

www.ludwigshafen.de<br />

April <strong>2012</strong><br />

- INFOBLATT -<br />

Schülerbeförderungskosten MAXX-Ticket<br />

Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der<br />

Gymnasien <strong>und</strong> Integrierten Gesamtschulen sowie der<br />

Berufsbildenden Schulen<br />

Die <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen am Rhein übernimmt die Beförderung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

zum nächstgelegenen Gymnasium <strong>und</strong> zur nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, wenn die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) oder die Berufsbildende Schule<br />

besucht wird, diese Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in Rheinland-Pfalz wohnen <strong>und</strong> ihnen der<br />

Schulweg ohne Benutzung eines Schulweges nicht zumutbar ist (Schulsitzprinzip).<br />

Besuchen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz, trägt die<br />

<strong>Stadt</strong> die Beförderungskosten (Wohnsitzprinzip), sofern die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in<br />

Ludwigshafen am Rhein wohnen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch<br />

die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt in Form<br />

eines sogenannten MAXX-Tickets.<br />

1. VORAUSSETZUNGEN DER SEKUNDARSTUFE <strong>II</strong> (KLASSENSTUFE 11-13) DER INTEGRIERTEN<br />

GESAMTSCHULEN (<strong>IGS</strong>) UND <strong>GYM</strong>NASIEN (<strong>GYM</strong>):<br />

Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders<br />

gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen<br />

Wohnung <strong>und</strong> nächstgelegener Integrierter Gesamtschule oder nächstgelegenem<br />

Gymnasium länger als vier Kilometer ist. Für die Zumutbarkeit des Schulweges der<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind, unabhängig von der<br />

jeweils besuchten Schulart, auch Art <strong>und</strong> Grad der Behinderung maßgebend.<br />

Bei der Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nur Schulen mit der gewählten ersten<br />

Fremdsprache zu berücksichtigen.<br />

���� B i t t e w e n d e n !


Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich vorliegen<br />

(Einkommensabhängig):<br />

A) Voraussetzungen einer vollständigen Kostenübernahme:<br />

Das MAXX-Ticket wird dann vollständig von der <strong>Stadt</strong> übernommen, wenn der/die<br />

Personensorgeberechtigte/n oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler<br />

laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) oder Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld erhalten.<br />

ODER<br />

Das MAXX-Ticket wird auch dann übernommen, wenn der/die Personensorgeberechtigte/n<br />

oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler die oben genannten Leistungen<br />

beziehen könnten.<br />

B) Voraussetzungen einer teilweisen Kostenübernahme (Teilbezuschussung):<br />

Sollten Sie keine der o. g. Sozialleistungen beziehen bzw. beziehen können, gibt es<br />

möglicherweise einen Anspruch auf Teilbezuschussung. Eine Teilbezuschussung setzt<br />

voraus, dass die Schulwegvoraussetzungen erfüllt sind, <strong>und</strong> das Einkommen eine der<br />

nachfolgend genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.<br />

Wird die Einkommensgrenze nicht überschritten, steht dem Schüler bzw. der Schülerin eine<br />

Teilbezuschussung zu. Hier müssen von der <strong>Antrag</strong>stellerin bzw. vom <strong>Antrag</strong>steller monatlich<br />

25,00 Euro gezahlt werden. Der Restbetrag wird von der Abteilung Schulen Ludwigshafen<br />

übernommen. In diesen Fällen muss auf dem <strong>Antrag</strong> bei Ziffer 8 eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt werden.<br />

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, kann weder eine Teil- noch eine<br />

Vollbezuschussung in Anspruch genommen werden.<br />

Kinderge<br />

ld wird<br />

für ...<br />

Kinder<br />

bezogen<br />

Schüler/in lebt im<br />

Haushalt beider<br />

sorgeberechtigten Eltern<br />

bzw. eines<br />

sorgeberechtigten<br />

Elternteils <strong>und</strong> dessen<br />

Partnerin/Partners<br />

Einkommensgrenzen<br />

Schüler/in lebt im Haushalt eines<br />

sorgeberechtigten Elternteils<br />

Oder:<br />

Volljährige/r verheiratete/r<br />

Schüler/in mit Ehegatten<br />

1 Kind 26.500 Euro 22.750 Euro<br />

2 Kinder 30.250 Euro 26.500 Euro<br />

3 Kinder 34.000 Euro 30.250 Euro<br />

4, 5...<br />

Kinder<br />

je 3.750 Euro addieren je 3.750 Euro addieren<br />

���� Weiter auf Seite 3 !


C) Alternativ zu den oben genannten Voraussetzungen gibt es die sogenannte Dritt-<br />

Kind-Regelung. Das heißt:<br />

mindestens drei Kinder einer Familie besuchen die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-<br />

13) eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder einer Berufsbildenden<br />

Schule<br />

UND<br />

die Schule gilt als die nächstgelegene <strong>und</strong> der jeweilige Schulweg ist länger als vier<br />

Kilometer oder besonders gefährlich.<br />

In diesen Fällen werden die Kosten ab dem dritten Kind übernommen (In der Regel das<br />

jüngste Kind!).<br />

2. VORAUSSETZUNGEN DER<br />

BERUFSBILDENDEN SCHULEN (<strong>BBS</strong>):<br />

Bei der <strong>BBS</strong> hängt die Kostenübernahme des MAXX-Tickets von den Bildungsgängen ab.<br />

Beim Bildungsgang Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsfachschule 1 (BF1) <strong>und</strong><br />

Berufsfachschule 2 (BF2) werden die Schülerbeförderungskosten nur dann übernommen,<br />

wenn der Schulweg zur nächstgelegenen <strong>BBS</strong> länger als vier Kilometer oder wenn er<br />

besonders gefährlich ist. Dies ist unabhängig vom jeweiligen Einkommen.<br />

Besucht die Schülerin oder der Schüler einen anderen Bildungsgang, wie z. B. die 2jährige<br />

höhere Berufsfachschule (HBF), das berufliche Gymnasium (Technisches<br />

Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium oder das berufliche Gymnasium Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Soziales), die Berufsoberschule oder die Fachschule im Vollzeitbildungsgang gelten die<br />

für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der Integrierten Gesamtschulen <strong>und</strong> Gymnasien<br />

getroffenen Regelungen entsprechend.<br />

Für Auszubildende ist eine Übernahme der MAXX-Ticket-Kosten nicht möglich. Das<br />

Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz schließt eine Fahrtkostenübernahme für<br />

Schüler/innen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, aus.<br />

3. ANTRAGSTELLUNG:<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist jährlich über das Schulsekretariat oder die Abteilung Schulen zu stellen. Das<br />

Formular zur Kostenübernahme liegt im Schulsekretariat aus. Bei Erstbeantragung bitten wir<br />

Sie, dem <strong>Antrag</strong> ein aktuelles Passbild beizufügen.<br />

Den <strong>Antrag</strong> können Sie - zur Weiterleitung an uns - ausgefüllt im Schulsekretariat abgeben.<br />

Dem <strong>Antrag</strong> sind die erforderlichen Belege über die maßgeblichen<br />

Einkommensverhältnisse beizufügen.<br />

Sollten Sie einen Anspruch auf Übernahme des MAXX-Tickets haben, wird es Ihnen per Post<br />

zugesandt.<br />

���� B i t t e w e n d e n !


Die Fahrtkostenübernahme erfolgt in Form einer Jahreskarte -MAXX-Ticket- die nur für das<br />

laufende Schuljahr ausgestellt wird. Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverb<strong>und</strong>es<br />

Rhein-Neckar (VRN) <strong>und</strong> gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verb<strong>und</strong>gebiet. Die<br />

monatlichen MAXX-Ticket-Kosten betragen seit Januar <strong>2012</strong> 36,10 Euro (Tarifstand Januar<br />

<strong>2012</strong>).<br />

Das MAXX-Ticket kann zu jedem Monatsersten bestellt werden, wenn dem Bereich<br />

Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, bis zum 10. des Vormonats der<br />

<strong>Antrag</strong> vorliegt.<br />

4. WICHTIGE INFORMATIONEN:<br />

Bei Verlust des MAXX-Tickets stellt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH -RNV-,<br />

K<strong>und</strong>enzentrum am Berliner Platz, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein, gegen<br />

eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro einmalig eine Ersatzkarte aus.<br />

Bei Umzug, Wohnort- <strong>und</strong> Schulwechsel bzw. bei Verlassen der Schule ist die <strong>Stadt</strong><br />

Ludwigshafen am Rhein, Bereich Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, Telefon<br />

0621/504-2467 oder 0621/504-2478, Telefax 0621/504-3332, umgehend zu informieren.<br />

Der Bereich Schulen <strong>und</strong> Kindertagesstätten, Abteilung Schulen, entscheidet, ob eine<br />

Übernahme der Fahrtkosten weiterhin erfolgen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das<br />

MAXX-Ticket umgehend bei der Abteilung Schulen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen,<br />

13. OG. , Zimmer 1308 <strong>und</strong> 1309, Telefon 0621/504-2467 oder 0621/504-2478,<br />

zurückzugeben.<br />

Wird das MAXX-Ticket nicht zurückgegeben, werden Ihnen die angefallenen bzw. die<br />

anfallenden Kosten für die Folgemonate bis zur Rückgabe des MAXX-Tickets in<br />

Rechnung gestellt. Die Abteilung Schulen hat ebenfalls die Möglichkeit, bei<br />

Nichtabgabe des MAXX-Tickets, dieses von Amts wegen bei der RNV zu kündigen. Die<br />

RNV wird Ihnen dann die Kosten für die Folgemonate in Rechnung stellen.<br />

5. MITWIRKUNGSPFLICHT:<br />

Sollten Sie die Fahrtkosten aufgr<strong>und</strong> des Bezuges von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld erhalten, bitten wir Sie, dem <strong>Antrag</strong> den aktuellen<br />

Sozialleistungsbescheid in Kopie beizufügen. Dabei sind alle Seiten zu kopieren.<br />

Da die Sozialleistungsbescheide befristet sind, sind Sie verpflichtet, uns rechtzeitig vor<br />

Ablauf Ihres vorgelegten Bescheides einen aktuellen Sozialleistungsbescheid<br />

(Bescheid über laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld <strong>II</strong>, Sozialgeld)<br />

nachzureichen.<br />

Bei einem eventuellen Wegfall einer der oben genannten Leistungen sind Sie verpflichtet, das<br />

MAXX-Ticket unverzüglich bei der Abteilung Schulen abzugeben. Kontaktadresse siehe 1.<br />

Seite oben links.<br />

Wird das Ticket nicht abgegeben, sind wir gehalten, die entstandenen bzw. die noch<br />

entstehenden MAXX-Ticket-Kosten zurückzufordern bzw. Ihnen in Rechnung zu stellen.<br />

���� Weiter auf Seite 5 !


6. SONSTIGES<br />

Sollten Sie keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten haben, gibt es die Möglichkeit,<br />

das MAXX-Ticket auf eigene Kosten zu erwerben (Selbstzahler).<br />

Das MAXX-Ticket für Selbstzahler können Sie bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH<br />

-RNV-, K<strong>und</strong>enzentrum, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein, am Berliner<br />

Platz, beantragen. Sie benötigen dafür einen RNV-Bestellschein, der von der Schule<br />

abgestempelt sein muss. Es genügt auch eine Schulbescheinigung. Diesen komplett<br />

ausgefüllten Bestellschein geben Sie anschließend, bei Erstbeantragung mit einem aktuellen<br />

Passbild, im K<strong>und</strong>enzentrum der RNV ab. Weitere Infos für die Beantragung eines<br />

Selbstzahlertickets gibt es auch telefonisch bei der RNV unter der Telefonnummer 0621/465-<br />

4444.<br />

Weitere Infos über Beantragungen von Fahrkarten, Fahrpläne <strong>und</strong> Verkehrsanbindungen etc.<br />

gibt es bei dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Neckar GmbH (VRN) im Internet unter www.vrn.de.<br />

Infos zum Thema Schülerbeförderung erhalten Sie auch im Internet unter<br />

www.ludwigshafen.de.<br />

Öffnungszeiten der Abteilung Schulen:<br />

Dienstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr u. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr u. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr (Oktober bis Jan.)<br />

14:00 Uhr – 18:00 Uhr (Februar bis Sept.)<br />

Freitag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr<br />

Montag <strong>und</strong> Mittwoch geschlossen!


Passbild bitte<br />

hier anheften!!<br />

Nicht ankleben<br />

<strong>und</strong> auf der<br />

Rückseite den<br />

Namen<br />

vermerken!<br />

ANTRAG AUF ÜBERNAHME DER FAHRTKOSTEN IM SCHULJAHR <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

für die <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) der Gymnasien <strong>und</strong><br />

Integrierten Gesamtschulen, sowie der Berufsbildenden Schulen<br />

Hiermit beantrage ich eine Übernahme der Schülerfahrtkosten ab<br />

Monat / Jahr:<br />

1. Angaben über den/die Schüler/in:<br />

2. Personensorgeberechtigte, die im selben Haushalt leben:<br />

3. Angaben über den Schulbesuch im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>:<br />

4. Angaben über den Besitz eines MAXX-Tickets:<br />

War der/die Schüler/in im Schuljahr 2011/<strong>2012</strong> im Besitz eines MAXX-Tickets?<br />

o JA, bitte Karten-Nr. angeben:<br />

ACHTUNG: Sollte der/die Schüler/in in den letzten 2 Jahren kein neues Passbild abgegeben haben, ist ein<br />

neues Bild erforderlich. Fügen Sie bitte ein aktuelles Passfoto bei.<br />

o NEIN, bitte fügen Sie unbedingt ein Passfoto bei, sonst ist leider keine Bearbeitung möglich.<br />

,<br />

Familienname:<br />

Geburtsdatum:<br />

PLZ, Ort:<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Vorname:<br />

o männlich o weiblich<br />

Telefon:<br />

Vor- <strong>und</strong> Familienname der Mutter: Vor- <strong>und</strong> Familienname des Vaters:<br />

Name der Schule:<br />

Eingang:<br />

o Foto Liste:<br />

Adresse:<br />

Wird von der Abteilung Schulen ausgefüllt:<br />

o Folgeantrag o Neuantrag o Folge/Neu<br />

an RNV am: o T o P o E o F<br />

Vermerke:<br />

Klasse:<br />

Füllt die Schule aus:<br />

Schüler/in besucht im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

unsere Schule: o JA o NEIN<br />

Schulstandort: .<br />

Schulstempel:<br />

_______________________________<br />

-Datum <strong>und</strong> Unterschrift-<br />

���� B i t t e w e n d e n !


5. Erweiterte Angaben über den Schulbesuch:<br />

Bildungsgang an den Berufsbildenden Schulen:<br />

o Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Ł Einkommensunabhängig!<br />

o Berufsfachschule 1 (BF1) Ł Einkommensunabhängig!<br />

o Berufsfachschule 2 (BF2) Ł Einkommensunabhängig!<br />

Bei einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld <strong>II</strong>/Sozialgeld ist eine<br />

vollständige Kostenübernahme möglich. Bitte legen Sie die erforderlichen Bescheide vor.<br />

o Höhere Berufsfachschule (HBF) o 1. Jahr o 2. Jahr<br />

o Berufliches Gymnasium o 11 o 12 o 13<br />

o Berufsoberschule o 1 o 2 o Fachschule im Vollzeitbildungsgang<br />

o sonstiges: Fachrichtung:<br />

6. Für folgende weitere Kinder wird Kindergeld bezogen:<br />

Name, Vorname Geburtsdatum ggf. besuchte Schule<br />

7. Weitere Fahrschüler in der Familie (Dritt-Kind-Regelung) siehe <strong>Infoblatt</strong>:<br />

Machen Sie bitte hier Angaben über die weiteren Fahrschüler in der Familie, die ein Gymnasium, eine<br />

Integrierte Gesamtschule in der <strong>Sek</strong><strong>und</strong>arstufe <strong>II</strong> (Klassenstufe 11-13) oder eine Berufsbildende Schule<br />

besuchen. Bitte legen Sie jeweils eine Schulbescheinigung bei!<br />

Name, Vorname Name der Schule Klassenstufe im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

8. Einzugsermächtigung (siehe <strong>Infoblatt</strong> zu Nummer 1):<br />

Im Falle einer Teilbezuschussung benötigen wir Ihre Einzugsermächtigung.<br />

Hiermit ermächtige ich die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) für das Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> die anteiligen<br />

Kosten in Höhe von monatlich 25,00 Euro für das MAXX-Ticket zu Lasten des nachstehend aufgeführten<br />

Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Besteller <strong>und</strong> Zahler des Abonnements stimmen mit Ihrer Unterschrift der Prüfung der Bonität bei einer<br />

Wirtschaftsauskunftei zu. Sollten Sie der Anfrage nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am<br />

Abonnementverfahren unter Umständen nicht möglich. Im Falle nicht vertragsgemäßer Abwicklung<br />

übermittelt die RNV Auskünfte über personenbezogene Daten an Gesellschaften innerhalb des<br />

Verkehrsverb<strong>und</strong>es Rhein-Neckar GmbH (VRN) <strong>und</strong>/oder Wirtschaftsauskunfteien.<br />

���� Weiter geht es auf Seite 3!


Bankleitzahl:<br />

I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I<br />

Kontonummer:<br />

I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I_____I<br />

2<br />

Kreditinstitut:<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Name Kontoinhaber/in: __________________________________________________________<br />

Geburtsdatum Kontoinhaber/in: Geschlecht:<br />

I_____I_____I.I_____I_____I.I_____I_____I_____I_____I o weiblich o männlich<br />

Straße/Nummer:<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

PLZ: Ort:<br />

I_____I_____I_____I_____I_____I ____________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in<br />

9. Erklärung <strong>und</strong> Unterschrift:<br />

Durch meine/unsere Unterschrift versichere/n ich/wir, dass die gemachten Angaben richtig <strong>und</strong> vollständig<br />

sind. Bei Eintreten einer Änderung der in diesem <strong>Antrag</strong> gemachten Angaben (Wohnortwechsel, Umzug,<br />

Schulwechsel, Verlassen der Schule etc.) verpflichte/n ich mich/wir uns, diese der Abteilung Schulen der<br />

<strong>Stadt</strong> Ludwigshafen am Rhein, Telefon: 0621/504-2467 oder 0621/504-2478, mitzuteilen.<br />

Mir/uns ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der<br />

Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt. Dies gilt insbesondere wenn die Voraussetzungen wegfallen oder<br />

sich ändern, die der Bewilligung zugr<strong>und</strong>e liegen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulweges<br />

des höheren Lebensalters des Schülers/Schülerin nicht mehr gegeben ist. Der Bereich Schulen behält sich<br />

ebenfalls vor, zurückgeforderte MAXX-Tickets, die nicht abgegeben werden, von Amts wegen bei der RNV<br />

zu kündigen.<br />

Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendigen Daten an den<br />

Verkehrsträger weitergegeben werden.<br />

Im Falle eines bereits gestellten <strong>und</strong> bewilligten <strong>Antrag</strong>es auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für<br />

das Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>, erteile ich/wir hiermit mein/unser schriftliches Einverständnis, dass auf die<br />

bereits vorliegenden Einkommensnachweise zugegriffen werden darf.<br />

Das <strong>Infoblatt</strong> habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />

Achtung: Ohne die erforderlichen Unterlagen über das Einkommen ist keine Entscheidung<br />

möglich! Die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte in einem verschlossenen<br />

Umschlag ein. Dieser ist mit Namen <strong>und</strong> Angabe der Schule zu versehen!<br />

Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten<br />

3

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