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AUS DER PRAXIS RECHT / STEUERN / FINANZEN<br />
Mehr Sicherheit im<br />
Zahlungsverkehr<br />
Fotos: MEV<br />
Die Bundesregierung hat am 8. Februar<br />
2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung<br />
der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie<br />
beschlossen. Mit dem gemeinsamen<br />
Gesetzesentwurf des Bundesministeriums<br />
der Finanzen und des Bundesministerium<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz werden<br />
der Wettbewerb und die Sicherheit im<br />
Zahlungsverkehr gestärkt. Kundinnen und<br />
Kunden profitieren von verbraucherschützenden<br />
Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.<br />
Händler dürfen in Zukunft<br />
in vielen Fällen keine gesonderten<br />
Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen<br />
und Lastschriften mehr verlangen.<br />
Dies gilt europaweit – sowohl für Zahlungen<br />
an der Ladenkasse als auch im Internet.<br />
Das bislang vertraglich zwischen Bank<br />
und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht<br />
wird nunmehr gesetzlich verankert.<br />
Verbraucher können sich Lastschriften<br />
weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten<br />
lassen. Auch dies gilt in Zukunft europaweit.<br />
Die Sicherheit von Zahlungen – insbesondere<br />
im Internet – wird dadurch<br />
verbessert, dass Zahlungsdienstleister zukünftig<br />
für risikoreiche Zahlungen eine<br />
starke Kundenauthentifizierung, d.h. eine<br />
Legitimation über mindestens zwei Komponenten<br />
(z. B. Karte und TAN) verlangen<br />
sollen. Quelle: Bundesfinanzministerium<br />
Bundesregierung beschliesst<br />
Änderung des Energiesteuerund<br />
des Stromsteuergesetzes<br />
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar<br />
den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur<br />
Änderung des Energiesteuer- und des<br />
Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit<br />
werden in erster Linie nationale Steuerbe-<br />
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wurde. Erfordert einen kompatiblen Drucker, die Erstellung eines HP Connected sowie Instant Ink Kontos, eine gültige Kreditkarte oder<br />
Lastschriftverfahren, eine E-Mail-Adresse sowie eine Internetverbindung zum Drucker. Die Probemonate starten ab Registrierungsdatum<br />
und berechtigen zum Druck der Anzahl an Seiten im Monat je nach ausgewähltem HP Instant Ink Tarif. Während der Gültigkeitsdauer<br />
des Promotionsangebots werden dem Kunden am Ende jedes Abrechnungszeitraums die Kosten für zusätzliche Seiten in Rechnung<br />
gestellt, da diese nicht enthalten sind. Sofern der Service nicht während der Gültigkeitsdauer der Promotion online unter hpinstantink.<br />
de gekündigt wird, wird danach Ihre Kreditkarte bzw. Ihr Konto (per Lastschrift) je nach gewähltem Tarif mit der monatlichen Gebühr<br />
und Kosten für zusätzliche Seiten belastet. Pro Drucker kann ein Angebot eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Angebots ist nicht<br />
möglich. Zusätzlichen Informationen erhalten Sie während der Online-Registrierung oder unter hpinstantink.de. Solange Vorrat reicht.<br />
Irrtümer vorbehalten.<br />
24 www.bvg-menzel.de