08.03.2017 Aufrufe

BU_Aktuell_Nonprint

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUS DER PRAXIS RECHT / STEUERN / FINANZEN<br />

Mehr Sicherheit im<br />

Zahlungsverkehr<br />

Fotos: MEV<br />

Die Bundesregierung hat am 8. Februar<br />

2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung<br />

der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie<br />

beschlossen. Mit dem gemeinsamen<br />

Gesetzesentwurf des Bundesministeriums<br />

der Finanzen und des Bundesministerium<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz werden<br />

der Wettbewerb und die Sicherheit im<br />

Zahlungsverkehr gestärkt. Kundinnen und<br />

Kunden profitieren von verbraucherschützenden<br />

Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.<br />

Händler dürfen in Zukunft<br />

in vielen Fällen keine gesonderten<br />

Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen<br />

und Lastschriften mehr verlangen.<br />

Dies gilt europaweit – sowohl für Zahlungen<br />

an der Ladenkasse als auch im Internet.<br />

Das bislang vertraglich zwischen Bank<br />

und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht<br />

wird nunmehr gesetzlich verankert.<br />

Verbraucher können sich Lastschriften<br />

weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten<br />

lassen. Auch dies gilt in Zukunft europaweit.<br />

Die Sicherheit von Zahlungen – insbesondere<br />

im Internet – wird dadurch<br />

verbessert, dass Zahlungsdienstleister zukünftig<br />

für risikoreiche Zahlungen eine<br />

starke Kundenauthentifizierung, d.h. eine<br />

Legitimation über mindestens zwei Komponenten<br />

(z. B. Karte und TAN) verlangen<br />

sollen. Quelle: Bundesfinanzministerium<br />

Bundesregierung beschliesst<br />

Änderung des Energiesteuerund<br />

des Stromsteuergesetzes<br />

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar<br />

den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur<br />

Änderung des Energiesteuer- und des<br />

Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit<br />

werden in erster Linie nationale Steuerbe-<br />

SIE KÜMMERN SICH<br />

UMS <strong>BU</strong>SINESS, WIR<br />

UNS UMS DRUCKEN<br />

BRILLANTER FARBDRUCK MIT<br />

SMARTEM TINTEN-LIEFERSERVICE.<br />

<br />

+ HP Instant Ink<br />

<br />

Sichern Sie sich diese smarte Lösung bis zum 31. Mai 2017<br />

<br />

<br />

Monat einfach weiter.<br />

Immer versorgt. Laufend anpassbar. Monatlich kündbar.<br />

hp.com/de/aktionspaket<br />

HP Instant Ink<br />

Spartipp<br />

Stiftung Warentest<br />

04/2016<br />

*12 Probemonate inklusive (aktivieren Sie HP Instant Ink während der Druckerinstallation, um die 12 Probemonate zu starten.)<br />

Registrierung bei HP Instant Ink muss innerhalb 7 Tagen erfolgen, nachdem der Drucker nach der von HP empfohlenen Vorgehensweise<br />

(beschrieben in der mit dem Drucker gelieferten Anleitung) mit den mitgelieferten HP Instant Ink ready Tintenpatronen installiert<br />

wurde. Erfordert einen kompatiblen Drucker, die Erstellung eines HP Connected sowie Instant Ink Kontos, eine gültige Kreditkarte oder<br />

Lastschriftverfahren, eine E-Mail-Adresse sowie eine Internetverbindung zum Drucker. Die Probemonate starten ab Registrierungsdatum<br />

und berechtigen zum Druck der Anzahl an Seiten im Monat je nach ausgewähltem HP Instant Ink Tarif. Während der Gültigkeitsdauer<br />

des Promotionsangebots werden dem Kunden am Ende jedes Abrechnungszeitraums die Kosten für zusätzliche Seiten in Rechnung<br />

gestellt, da diese nicht enthalten sind. Sofern der Service nicht während der Gültigkeitsdauer der Promotion online unter hpinstantink.<br />

de gekündigt wird, wird danach Ihre Kreditkarte bzw. Ihr Konto (per Lastschrift) je nach gewähltem Tarif mit der monatlichen Gebühr<br />

und Kosten für zusätzliche Seiten belastet. Pro Drucker kann ein Angebot eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Angebots ist nicht<br />

möglich. Zusätzlichen Informationen erhalten Sie während der Online-Registrierung oder unter hpinstantink.de. Solange Vorrat reicht.<br />

Irrtümer vorbehalten.<br />

24 www.bvg-menzel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!