Google Street View und das Recht am eigenen Bild - Geissmann
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oder nachträgliche) Zustimmung abgebildet werden darf, müssen nun sämtliche<br />
noch auf <strong>Street</strong> <strong>View</strong> erkennbaren Gesichter sowie auch Autokennzeichen ma-<br />
nuell verwischt werden.<br />
Noch weiter geht die Verpflichtung, vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefäng-<br />
nissen, Schulen, Sozialbehörden, Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörden, Gerichten, Spitä-<br />
lern etc. nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie<br />
Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Personen etc. un-<br />
kenntlich zu machen. Dem Persönlichkeitsschutz von Bewohnern <strong>und</strong> Besu-<br />
chern solch sensibler Einrichtungen ist zweifellos ein hohes Gewicht zuzumes-<br />
sen. Erlaubt sei allerdings die Frage, ob sich diese Auflage in grösseren Städ-<br />
ten tatsächlich bewältigen lassen wird.<br />
Im Weiteren bestätigte <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht, <strong>das</strong>s neben Fahrzeug-<br />
kennzeichen auch Häuser, Gärten <strong>und</strong> Höfe als Personendaten im Sinne des<br />
Datenschutzgesetzes zu qualifizieren sind, da sich problemlos ein Personenbe-<br />
zug herstellen lässt. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e dürfen keine <strong>Bild</strong>er von Privatberei-<br />
chen – wie umfriedeten Gärten oder Höfen – gemacht werden, die dem Anblick<br />
eines gewöhnlichen Passanten verschlossen blieben. Bereits vorhandene Bil-<br />
der müssen aus <strong>Google</strong> <strong>Street</strong> <strong>View</strong> entfernt werden, oder es muss die Einwilli-<br />
gung der betroffenen Personen eingeholt werden.<br />
Schliesslich wurde <strong>Google</strong> dazu verpflichtet, vor Aufnahmefahrten in lokalen<br />
Presseerzeugnissen hierauf aufmerks<strong>am</strong> zu machen. Dasselbe gilt für <strong>das</strong> Auf-<br />
schalten der Aufnahmen im Internet. Auch hierüber muss eine Woche im Vor-<br />
aus informiert werden.<br />
Lediglich in einem Punkt obsiegte <strong>Google</strong> vor B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht inso-<br />
fern, als Aufnahmen von Privatstrassen nicht generell untersagt wurden.<br />
Das Urteil ist als beachtlicher Erfolg des eidgenössischen Datenschutz- <strong>und</strong><br />
Öffentlichkeitsbeauftragten zu werten. Allerdings ist wohl noch nicht <strong>das</strong> letzte<br />
Wort in dieser Sache gesprochen. Das Urteil kann nämlich an <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esge-<br />
richt weitergezogen werden.<br />
11. April 2011<br />
Raphael Weiss, <strong>Recht</strong>sanwalt<br />
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