Jahresbericht 2005/06 - alv
Jahresbericht 2005/06 - alv
Jahresbericht 2005/06 - alv
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />
Die wichtigsten Themen, die behandelt wurden:<br />
||| Änderung des Lohndekret LDLP (durch GAT III);<br />
||| Standespolitische Zielsetzungen des <strong>alv</strong>;<br />
||| Stellungnahme zum Pensionskassendekret;<br />
||| Aktionsplan von Protestmassnahmen;<br />
||| Schulstrukturreform;<br />
||| Nachbesserungen zum Anstellungsrecht;<br />
||| Lohnbeschwerden Kindergarten;<br />
||| Entwicklung des Lohnsystems;<br />
||| Abschaffung der Berufsausübungsbewilligung.<br />
2.2 Standespolitische Ziele für <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />
1. Kein Abbau bei der Pensionskasse<br />
Der <strong>alv</strong> begrüsst eine Revision des APK-Dekrets im Sinne einer Verbesserung der Mittelbeschaffung<br />
für die Kasse. Er erwartet, dass bei der Revision des APK-Dekrets die Anliegen des<br />
Personals berücksichtigt werden.<br />
Insbesondere verlangt er:<br />
||| Eine Verteilung der Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verhältnis 40/60.<br />
||| Keine Erhöhung des Pensionierungsalters. Bereits bei der letzten Revision wurde das<br />
Pensionierungsalter der Lehrerinnen angehoben. Eine erneute Anhebung steht in völligem<br />
Gegensatz zur beruflichen Belastung für Lehrpersonen. In einem Beruf mit einer Burn-out-<br />
Rate von 20 Prozent ist eine Heraufsetzung des Pensionierungsalters auf 65 nicht zu verantworten.<br />
Vorzeitige Pensionierungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie für die Betroffenen<br />
finanziell tragbar sind.<br />
||| Ein Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat lehnt der <strong>alv</strong> ab.<br />
||| Alle übrigen Veränderungen müssen Arbeitgeber und -nehmende gleichermassen belasten.<br />
2. Nachbesserungen beim Anstellungsrecht<br />
Neben den Änderungen im LDLP, die zur Zeit vorgenommen werden, sowie der angekündigten<br />
Verordnungsänderung zur Altersentlastung müssen zusätzliche Widersprüche beseitigt<br />
werden. Das Verhalten der Anstellungsbehörden entspricht in vielen Fällen nicht dem Willen<br />
des Gesetzgebers. Beeinträchtigende Anstellungsformen dürfen nur in abschliessend definierten<br />
Ausnahmefällen ausgestellt werden. Es betrifft dies folgende Bereiche:<br />
||| Ausstellung von befristeten Verträgen;<br />
||| Ausstellung von Rahmenverträgen;<br />
||| Automatischer Einbezug der Pensenausgleichsmöglichkeiten;<br />
||| Kündigungsvorbehalt bei befristeten Verträgen.<br />
2.3 Nachbesserungen im Anstellungsrecht<br />
Als Folge der Volksabstimmung zur Aufgabenteilung Kanton – Gemeiden (GAT III) konnten<br />
anstellungsrechtliche Verbesserungen vorgenommen werden. Die Besoldungen für die<br />
Schulleitungspersonen, die Lehrpersonen an Kindergärten und für Musikalische Grundschule<br />
12 DV <strong>alv</strong> 20<strong>06</strong>