Wirtschaft Aktiv Handelsagenten März 2017
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FW aktuell<br />
Einmal im Jahr steht Mitgliedern des<br />
Gremiums der <strong>Handelsagenten</strong> eine<br />
einstündige Rechtsberatung kostenlos<br />
zur Verfügung.<br />
Rechtsberatung einmal im Jahr<br />
Ein Service des Landesgremium<br />
Mit Zustimmung der FW Mitglieder<br />
wurde die Rechtsberatung für <strong>Handelsagenten</strong><br />
verbessert.<br />
Nun steht einmal im Jahr allen <strong>Handelsagenten</strong><br />
in Oberösterreich eine einstündige<br />
kostenlose Rechtsberatung bei<br />
unserem Vertrauensanwalt zu und eine<br />
weitere halbe Stunde ist zu einem Sonderpreis<br />
von € 90,00 möglich.<br />
Vertragsüberprüfungen sind ebenfalls<br />
mit einem Selbstkostenbeitrag von<br />
€ 90,00 möglich. Es wird daher auch<br />
von uns empfohlen, vor einem neuen<br />
Vertragsabschluss mit einem Geschäftspartner,<br />
dieses Angebot anzunehmen.<br />
Nach Abschluss eines Vertrages ist es<br />
immer schwierig Nachteile für den<br />
<strong>Handelsagenten</strong> wieder aus dem Vertrag<br />
raus zu nehmen.<br />
Wir finden es daher sehr gut, dass das<br />
Gremium diesbezüglich auch einem<br />
weiteren Punkt zugestimmt hat und so<br />
angehende Gründer unterstützt: Unternehmensgründer,<br />
die noch keinen Gewerbeschein<br />
als <strong>Handelsagenten</strong> vorzuweisen<br />
haben aber diesen Beruf ausüben<br />
wollen, können ebenfalls den Service<br />
der juristischen Beratung in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Die Plattform für Vernetzung nutzen und neue Vertretungen finden<br />
www.register.handelsagenten.at<br />
Internationale Vernetzung ist wichtig.<br />
Daher betrachten wir die Vertretungsplattform<br />
der <strong>Handelsagenten</strong> als eine<br />
gute Einrichtung.<br />
11 nationale Plattformen mit 17 Ländern<br />
sind über diese Plattform derzeit verbunden,<br />
zuletzt ist Russland dazugekommen.<br />
In den nächsten Wochen folgt auch<br />
Italien. Diese Plattform funktioniert jedoch<br />
nur dann, wenn sich auch viele daran<br />
beteiligen. Wir empfehlen daher einmal<br />
unter www.register.handelsagenten.at<br />
reinzuschauen und sich, falls noch<br />
nicht geschehen, einzutragen. Falls es<br />
beim Eintragen Probleme gibt oder noch<br />
Fragen auftauchen ist das WKO Landesbüro<br />
der Fachgruppe der <strong>Handelsagenten</strong><br />
unter 05 90 909 4330 sicher bereit, bei<br />
der Eintragung zu helfen.<br />
Parktafel für <strong>Handelsagenten</strong><br />
Im § 76a Abs. 2 der Strassenverkehrsordnung<br />
ist geregelt, dass unter bestimmten<br />
Vorraussetzungen Fußgängerzonen<br />
mit der Parktafel der <strong>Handelsagenten</strong><br />
befahren werden dürfen.<br />
Solche Ausnahmebestimmungen (erkennbar<br />
an Zusatztafeln), die explizit<br />
den <strong>Handelsagenten</strong> die Ladetätigkeit<br />
in den gekennzeichneten Fußgängerzonen<br />
erlauben, gibt es z. B. in Linz, Wels,<br />
Salzburg Stadt und in Wien für den Bereich<br />
der Fußgängerzone Favoritenstraße<br />
und Meidlinger Hauptstraße. Während<br />
der Ladetätigkeit ist ein Kurzparkschein<br />
zu lösen. Die Parktafel ist auf das<br />
jeweilige Kraftfahrzeug des <strong>Handelsagenten</strong><br />
auszustellen, ist nicht übertragbar<br />
und zwei Jahre gültig. Die Parktafel<br />
ist beim Landesgremium der <strong>Handelsagenten</strong><br />
zu beantragen und wird von<br />
diesem auch ausgestellt.<br />
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<strong>März</strong> / 17