30.03.2017 Aufrufe

Wirtschaft Aktiv Handelsagenten März 2017

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FW aktuell<br />

Einmal im Jahr steht Mitgliedern des<br />

Gremiums der <strong>Handelsagenten</strong> eine<br />

einstündige Rechtsberatung kostenlos<br />

zur Verfügung.<br />

Rechtsberatung einmal im Jahr<br />

Ein Service des Landesgremium<br />

Mit Zustimmung der FW Mitglieder<br />

wurde die Rechtsberatung für <strong>Handelsagenten</strong><br />

verbessert.<br />

Nun steht einmal im Jahr allen <strong>Handelsagenten</strong><br />

in Oberösterreich eine einstündige<br />

kostenlose Rechtsberatung bei<br />

unserem Vertrauensanwalt zu und eine<br />

weitere halbe Stunde ist zu einem Sonderpreis<br />

von € 90,00 möglich.<br />

Vertragsüberprüfungen sind ebenfalls<br />

mit einem Selbstkostenbeitrag von<br />

€ 90,00 möglich. Es wird daher auch<br />

von uns empfohlen, vor einem neuen<br />

Vertragsabschluss mit einem Geschäftspartner,<br />

dieses Angebot anzunehmen.<br />

Nach Abschluss eines Vertrages ist es<br />

immer schwierig Nachteile für den<br />

<strong>Handelsagenten</strong> wieder aus dem Vertrag<br />

raus zu nehmen.<br />

Wir finden es daher sehr gut, dass das<br />

Gremium diesbezüglich auch einem<br />

weiteren Punkt zugestimmt hat und so<br />

angehende Gründer unterstützt: Unternehmensgründer,<br />

die noch keinen Gewerbeschein<br />

als <strong>Handelsagenten</strong> vorzuweisen<br />

haben aber diesen Beruf ausüben<br />

wollen, können ebenfalls den Service<br />

der juristischen Beratung in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Die Plattform für Vernetzung nutzen und neue Vertretungen finden<br />

www.register.handelsagenten.at<br />

Internationale Vernetzung ist wichtig.<br />

Daher betrachten wir die Vertretungsplattform<br />

der <strong>Handelsagenten</strong> als eine<br />

gute Einrichtung.<br />

11 nationale Plattformen mit 17 Ländern<br />

sind über diese Plattform derzeit verbunden,<br />

zuletzt ist Russland dazugekommen.<br />

In den nächsten Wochen folgt auch<br />

Italien. Diese Plattform funktioniert jedoch<br />

nur dann, wenn sich auch viele daran<br />

beteiligen. Wir empfehlen daher einmal<br />

unter www.register.handelsagenten.at<br />

reinzuschauen und sich, falls noch<br />

nicht geschehen, einzutragen. Falls es<br />

beim Eintragen Probleme gibt oder noch<br />

Fragen auftauchen ist das WKO Landesbüro<br />

der Fachgruppe der <strong>Handelsagenten</strong><br />

unter 05 90 909 4330 sicher bereit, bei<br />

der Eintragung zu helfen.<br />

Parktafel für <strong>Handelsagenten</strong><br />

Im § 76a Abs. 2 der Strassenverkehrsordnung<br />

ist geregelt, dass unter bestimmten<br />

Vorraussetzungen Fußgängerzonen<br />

mit der Parktafel der <strong>Handelsagenten</strong><br />

befahren werden dürfen.<br />

Solche Ausnahmebestimmungen (erkennbar<br />

an Zusatztafeln), die explizit<br />

den <strong>Handelsagenten</strong> die Ladetätigkeit<br />

in den gekennzeichneten Fußgängerzonen<br />

erlauben, gibt es z. B. in Linz, Wels,<br />

Salzburg Stadt und in Wien für den Bereich<br />

der Fußgängerzone Favoritenstraße<br />

und Meidlinger Hauptstraße. Während<br />

der Ladetätigkeit ist ein Kurzparkschein<br />

zu lösen. Die Parktafel ist auf das<br />

jeweilige Kraftfahrzeug des <strong>Handelsagenten</strong><br />

auszustellen, ist nicht übertragbar<br />

und zwei Jahre gültig. Die Parktafel<br />

ist beim Landesgremium der <strong>Handelsagenten</strong><br />

zu beantragen und wird von<br />

diesem auch ausgestellt.<br />

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<strong>März</strong> / 17

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