COMPACT-Spezial "Asyl unsere Toten"
Asyl, Unsere Toten Unsere Toten, Unsere Trauer
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<strong>COMPACT</strong> <strong>Spezial</strong><br />
_ Ein mörderischer Sommer<br />
44<br />
Das <strong>Asyl</strong>recht im<br />
Grundgesetz<br />
In Artikel 16a heißt es:<br />
(1) Politisch Verfolgte genießen<br />
<strong>Asyl</strong>recht.<br />
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht<br />
berufen, wer aus einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Gemeinschaften<br />
oder aus einem<br />
anderen Drittstaat einreist, in<br />
dem die Anwendung des Abkommens<br />
über die Rechtsstellung<br />
der Flüchtlinge und der<br />
Konvention zum Schutze der<br />
Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />
sichergestellt ist. Die<br />
Staaten außerhalb der Europäischen<br />
Gemeinschaften, auf die<br />
die Voraussetzungen des Satzes<br />
1 zutreffen, werden durch<br />
Gesetz, das der Zustimmung<br />
des Bundesrates bedarf, bestimmt.<br />
In den Fällen des Satzes<br />
1 können aufenthaltsbeendende<br />
Maßnahmen unabhängig von<br />
einem hiergegen eingelegten<br />
Rechtsbehelf vollzogen werden.<br />
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung<br />
des Bundesrates bedarf,<br />
können Staaten bestimmt<br />
werden, bei denen auf Grund<br />
der Rechtslage, der Rechtsanwendung<br />
und der allgemeinen<br />
politischen Verhältnisse gewährleistet<br />
erscheint, dass dort<br />
weder politische Verfolgung<br />
noch unmenschliche oder erniedrigende<br />
Bestrafung oder Behandlung<br />
stattfindet. (…)<br />
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender<br />
Maßnahmen wird<br />
in den Fällen des Absatzes 3<br />
und in anderen Fällen, die offensichtlich<br />
unbegründet sind oder<br />
als offensichtlich unbegründet<br />
gelten, durch das Gericht<br />
nur ausgesetzt, wenn ernstliche<br />
Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />
der Maßnahme bestehen (…).<br />
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen<br />
völkerrechtlichen Verträgen von<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Gemeinschaften untereinander<br />
und mit dritten Staaten<br />
nicht entgegen (…).<br />
Geld gibt es in Germoney auch,<br />
wenn die Fahne falsch herum hängt.<br />
Foto: picture alliance / AP Photo<br />
dokument der Einreisenden überprüfen lassen, hätten<br />
durch SIS-Abgleich alle verdächtigen Personen<br />
sofort festgenommen und eingesperrt werden können.<br />
Nur weil das nicht geschah, konnten die Gotteskrieger<br />
durchschlüpfen und auf ihre Stunde warten.<br />
Merkel contra Sicherheit<br />
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen<br />
gab Mitte April 2016 zu, dass man die Situation<br />
«zunächst falsch eingeschätzt» habe: Man habe<br />
es «für unwahrscheinlich gehalten, dass der IS den<br />
Flüchtlingsstrom nutzen» werde. Maaßen weiter:<br />
«Wir dachten, das Risiko sei schlichtweg viel zu<br />
hoch. Mittlerweile wissen wir: Was den IS angeht,<br />
müssen wir eben auch dazulernen.» Das «islamistisch-terroristische<br />
Potential» in der Bundesrepublik<br />
beziffert er auf 1.100 Personen, hinzu kämen<br />
8.650 Salafisten.<br />
Maaßen warnte schon damals vor Anschlägen<br />
auch bei uns: «Deutsche Städte werden in einem<br />
Zusammenhang mit anderen Metropolen wie Paris,<br />
London oder Brüssel genannt.» Der Axtschlächter<br />
von Würzburg und der Bombenleger von Ansbach<br />
zeigen, wie Recht er mit dieser Warnung hatte.<br />
Mittlerweile ist auch klar, «dass beide Männer<br />
mehrfach Kontakte zu Personen hatten, die mutmaßlich<br />
dem Islamischen Staat (IS) angehören, und<br />
dass sie bei der Ausführung ihrer Anschläge bis in<br />
deren Einzelheiten hinein gesteuert wurden» (FAZ,<br />
6. August 2016).<br />
Die Chefs von Bundespolizei und BND, Dieter Romann<br />
und Gerhard Schindler, hatten, zusammen mit<br />
Maaßen, schon im Herbst 2015 ein Ende der naiven<br />
Refugees-welcome-Politik gefordert. «Aufstand<br />
gegen Merkel?» fragte Die Welt Ende Oktober. «Sicherheitsbehörden<br />
warnen wegen der Flüchtlingskrise<br />
vor totalem Kontrollverlust. Sie halten den<br />
Kurs der Kanzlerin für brandgefährlich – und fordern<br />
die Schließung der Grenzen.» Jan Fleischhauer,<br />
einer der wenigen Realisten bei Spiegel-Online,<br />
erzählt das Trauerspiel weiter: «Im Kanzleramt hörte<br />
man sich ihre Sorgen an, aber man hatte immer<br />
neue Gründe, warum eine Abriegelung nicht möglich<br />
sei. Die Lage in Griechenland. Technisch nicht<br />
machbar. Zum Schluss hieß es, wenn Deutschland<br />
seine Grenze dichtmache, hätte das einen Krieg auf<br />
dem Balkan zur Folge. Wer einen der drei obersten<br />
Sicherheitsexperten in diesen Wintertagen traf,<br />
konnte ihre Verzweiflung mit Händen greifen.»<br />
Selbst nach dem blutigen Sommer 2016 will die<br />
Rautenfrau nicht auf ihre Sicherheitsexperten hören.<br />
«Nach <strong>unsere</strong>r Auffassung – nach meiner Auffassung,<br />
aber auch nach Auffassung der [EU-]Kommission<br />
– ist eine Zurückweisung eines <strong>Asyl</strong>suchenden<br />
nicht möglich», verkündete sie apodiktisch auf<br />
der Pressekonferenz am 28. Juli. «Damit ist eine<br />
Auffassung vom Tisch, die im Oktober vorigen Jahres<br />
auf vier dichtbeschriebenen Seiten von Fachleuten<br />
des Bundesinnenministeriums ausgearbeitet<br />
worden war, allerdings nicht als offizielle Position<br />
des Hauses. Die Autoren kamen ausdrücklich<br />
zu dem Schluss, dass auch die Dublin-Verordnung<br />
die Zurückweisung in einen sicheren Drittstaat zulasse»,<br />
kommentierte die FAZ. Das war gegenüber<br />
der Kanzlerin sehr höflich formuliert.<br />
Tatsächlich sind solche Zurückweisungen laut<br />
Dublin-Vertrag, vor allem aber gemäß Grundgesetz<br />
keineswegs nur zulässig, sondern zwingend vorgeschrieben,<br />
wenn ein Antragsteller aus einem sicheren<br />
Drittstaat – und das sind ausnahmslose alle<br />
an <strong>unsere</strong>n Grenzen – kommt. Nur wer auf dem Luftoder<br />
Seeweg deutsches Territorium erreicht, kann<br />
demnach <strong>Asyl</strong> beantragen. Deswegen gingen einige<br />
der damaligen Eingaben aus dem Innenministerium<br />
auch wesentlich weiter, als es die Merkel-Presse<br />
heute noch wahrhaben will. Wörtlich hieß es in<br />
einem der sogenannten Non-Papers, verfasst von<br />
einem «hochrangigen Sicherheitsmann aus dem<br />
Bundesapparat» (Die Welt), in Bezug auf Abweisungen<br />
an der Grenze: «Die Bundespolizei ist hierzu<br />
nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige<br />
Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig.»<br />
Ein weiterer «hochrangiger Beamter»,<br />
dessen Namen das Blatt ebenfalls nicht preisgab,<br />
argumentierte ähnlich: «Entgegenstehende Weisungen<br />
sind rechtswidrig und führen zur Strafbarkeit<br />
(…) wegen Anstiftung oder Beihilfe zur illegalen<br />
Einreise von Ausländern (…).» Damit wurden<br />
die Polizisten zur Meuterei aufgerufen; allerdings<br />
wäre das eine Meuterei im Sinne des Recht – gegen<br />
eine Regierungschefin, die den Rechtsbruch notorisch<br />
gemacht hat.