DH00436blätterbar
Paulinum Berlin
Paulinum Berlin
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Denkmalgeschützer Prachtbau aus der
Jahrhundertwende in außergewöhnlicher Lage in
Berlin - Dahlem
Bürofläche
ca. 3.000 m² netto
Grundstücksfläche
Verhandelbar, Realteilung noch nicht erfolgt
Besonderheiten
Ehemalige Diakonie der Evangelischen Kirche
Deutschlands
Kaufpreis
7,5 Mio EUR
Käuferprovision
5,95 € inkl. MwSt
Homes & Residences GmbH Fliederweg 6 D 82031 Grünwald
Tel +49 89 90900260 www.homes-residences.com
Allgemeine Daten
Standort
Reichensteiner Weg/Altensteinstrasse, Berlin-Dahlem
Objektart
Bürogebäude mit Möglichkeit zur Wandlung in
Wohnfläche
Gebäude
2, Haupgebäude Reichensteiner Weg und
Nebengebäude Altensteinstrasse
Ausbaupotential
Hauptgebäude, Souterrain (heute Lager) und
Nebengebäude, Dachausbau
Das Objekt gehört derzeit einem Berliner Bauträger, der im Garten des
Komplexes 5 Stadtvillen bauen wird. Da seine Expertise nicht auf dem Ausbau
von denkmalgestützten Objekten liegt, wird dieser Teil abgetrennt und verkauft.
Auf dem Grundstück wird eine Tiefgarage entstehen, welche optional auch vom
Hauptgebäude mit genutzt werden kann
Außer dem Hauptgebäude und dem Nebengebäude Altensteinstrasse 42
werden sämtliche Baukörper abgerissen.
Die Lage ist für ein derartiges Gebäude außergewöhnlich. Mitten im ruhigen
Berliner Villenviertel Dahlem gelegen und in unmittelbarer Nähe zur Freien
Universität, dem Botanischen Garten und zahlreichen Botschaften. In wenigen
Minuten ist man zu Fuß an der S-Bahn und erreicht von dort in ca. 20 Minuten
den Potsdamer Platz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit ihrer wirksamen Einbeziehung werden nachstehende Regelungen Vertragsgegenstand zwischen
Homes & Residences GmbH und dem Maklerkunden.
2. Sämtliche Informationen, die von Homes & Residences an den Maklerkunden weitergegeben werden,
sind ausschließlich für diesen bestimmt. Der Maklerkunde verpflichtet sich, Informationen, Kaufund/oder
Verkaufsinteressenten betreffend, Exposes, nicht an dritte Personen weiterzugeben, es sei
denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung eines hierzu von Homes & Residences Bevollmächtigten
vor. Gibt der Maklerkunde vertrauliche Informationen an Dritte weiter, die sodann den Hauptvertrag
mit dem Kauf- oder Verkaufinteressenten schließen, wird der Maklerkunde in vollem Umfang
provisionspflichtig (s. nachstehende Regelungen), als sei der Hauptvertrag zwischen dem
Maklerkunden und der Hauptvertragspartei geschlossen worden.
3. Der Provisionsanspruch von Homes & Residences gegenüber dem Maklerkunden wird bei wirksamem
Abschluss des Hauptvertrages zwischen Maklerkunden und dem Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten fällig,
wobei die Provisionshöhe zwischen Maklerkunde und Homes & Residences – sollte im Expose nichts
anderes ausgewiesen sein, oder zwischen Homes & Residences und dem Maklerkunden nichts anderes
schriftlich vereinbart worden sein – wie nachstehend vereinbart:
5,95 % (inkl. 19 % MwSt.) der im Hauptvertrag vereinbarten Kauf- bzw. Verkaufssumme.
2,38 Monatsnettomieten (inkl. 19% MwSt.) des im Hauptvertrag vereinbarten Mietzinses.
3,57 % des kapitalisierten Erbbauzinses (inkl. 19 % MwSt.) für den Erbbaurechtsnehmer bei einem von
Homes & Residences vermittelten oder nachgewiesenen Objekt.
In den angegebenen Provisionssätzen ist die derzeitig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von
19% enthalten. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, so passen sich die Provisionssätze
mit dem Zeitpunkt der Änderung entsprechend an.
4. Die vorstehend geregelte Provision wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene oder vermittelte
Objekt ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem
ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.
5. Der Maklerkunde ist verpflichtet, Homes & Residences sämtliche, während der Erfüllung des Auftrags
entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Zeitungsinserate, Internetauftritt, Telefonkosten,
Portokosten, nachgewiesene Fahrtkosten) zu erstatten, falls der Maklerauftrag vor Abschluss des
Hauptvertrages endet, es sei denn, die Beendigung ist von Homes & Residences zu vertreten, wobei
das Verschulden - mit Ausnahme der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt wird.
6. Homes & Residences obliegt keine Nachforschungspflicht im Hinblick auf Informationen, die vom
Maklerkunden an Homes & Residences im Rahmen der Auftragsdurchführung weitergegeben werden.
Schadensersatzansprüche des Maklerkunden gegenüber Homes & Residences, welche auf
Falschangaben des Maklerkunden beruhen, sind ausgeschlossen. Der Maklerkunde stellt Homes &
Residences von Schadensersatzansprüchen der Hauptvertragspartei oder Dritter frei, soweit diese auf
Falschangaben des Maklerkunden, oder auf sonstigen Umständen, die der Sphäre des Maklerkunden
zuzuordnen sind, beruhen.
7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung
der vertragsgegenständlichen Objekte durch Homes & Residences möglich.
8. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, berührt dies den Regelungsgehalt der übrigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.