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DH00436blätterbar

Paulinum Berlin

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Denkmalgeschützer Prachtbau aus der

Jahrhundertwende in außergewöhnlicher Lage in

Berlin - Dahlem

Bürofläche

ca. 3.000 m² netto

Grundstücksfläche

Verhandelbar, Realteilung noch nicht erfolgt

Besonderheiten

Ehemalige Diakonie der Evangelischen Kirche

Deutschlands

Kaufpreis

7,5 Mio EUR

Käuferprovision

5,95 € inkl. MwSt

Homes & Residences GmbH Fliederweg 6 D 82031 Grünwald

Tel +49 89 90900260 www.homes-residences.com


Allgemeine Daten

Standort

Reichensteiner Weg/Altensteinstrasse, Berlin-Dahlem

Objektart

Bürogebäude mit Möglichkeit zur Wandlung in

Wohnfläche

Gebäude

2, Haupgebäude Reichensteiner Weg und

Nebengebäude Altensteinstrasse

Ausbaupotential

Hauptgebäude, Souterrain (heute Lager) und

Nebengebäude, Dachausbau

Das Objekt gehört derzeit einem Berliner Bauträger, der im Garten des

Komplexes 5 Stadtvillen bauen wird. Da seine Expertise nicht auf dem Ausbau

von denkmalgestützten Objekten liegt, wird dieser Teil abgetrennt und verkauft.

Auf dem Grundstück wird eine Tiefgarage entstehen, welche optional auch vom

Hauptgebäude mit genutzt werden kann

Außer dem Hauptgebäude und dem Nebengebäude Altensteinstrasse 42

werden sämtliche Baukörper abgerissen.

Die Lage ist für ein derartiges Gebäude außergewöhnlich. Mitten im ruhigen

Berliner Villenviertel Dahlem gelegen und in unmittelbarer Nähe zur Freien

Universität, dem Botanischen Garten und zahlreichen Botschaften. In wenigen

Minuten ist man zu Fuß an der S-Bahn und erreicht von dort in ca. 20 Minuten

den Potsdamer Platz.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit ihrer wirksamen Einbeziehung werden nachstehende Regelungen Vertragsgegenstand zwischen

Homes & Residences GmbH und dem Maklerkunden.

2. Sämtliche Informationen, die von Homes & Residences an den Maklerkunden weitergegeben werden,

sind ausschließlich für diesen bestimmt. Der Maklerkunde verpflichtet sich, Informationen, Kaufund/oder

Verkaufsinteressenten betreffend, Exposes, nicht an dritte Personen weiterzugeben, es sei

denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung eines hierzu von Homes & Residences Bevollmächtigten

vor. Gibt der Maklerkunde vertrauliche Informationen an Dritte weiter, die sodann den Hauptvertrag

mit dem Kauf- oder Verkaufinteressenten schließen, wird der Maklerkunde in vollem Umfang

provisionspflichtig (s. nachstehende Regelungen), als sei der Hauptvertrag zwischen dem

Maklerkunden und der Hauptvertragspartei geschlossen worden.

3. Der Provisionsanspruch von Homes & Residences gegenüber dem Maklerkunden wird bei wirksamem

Abschluss des Hauptvertrages zwischen Maklerkunden und dem Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten fällig,

wobei die Provisionshöhe zwischen Maklerkunde und Homes & Residences – sollte im Expose nichts

anderes ausgewiesen sein, oder zwischen Homes & Residences und dem Maklerkunden nichts anderes

schriftlich vereinbart worden sein – wie nachstehend vereinbart:

5,95 % (inkl. 19 % MwSt.) der im Hauptvertrag vereinbarten Kauf- bzw. Verkaufssumme.

2,38 Monatsnettomieten (inkl. 19% MwSt.) des im Hauptvertrag vereinbarten Mietzinses.

3,57 % des kapitalisierten Erbbauzinses (inkl. 19 % MwSt.) für den Erbbaurechtsnehmer bei einem von

Homes & Residences vermittelten oder nachgewiesenen Objekt.

In den angegebenen Provisionssätzen ist die derzeitig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von

19% enthalten. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, so passen sich die Provisionssätze

mit dem Zeitpunkt der Änderung entsprechend an.

4. Die vorstehend geregelte Provision wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene oder vermittelte

Objekt ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem

ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.

5. Der Maklerkunde ist verpflichtet, Homes & Residences sämtliche, während der Erfüllung des Auftrags

entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Zeitungsinserate, Internetauftritt, Telefonkosten,

Portokosten, nachgewiesene Fahrtkosten) zu erstatten, falls der Maklerauftrag vor Abschluss des

Hauptvertrages endet, es sei denn, die Beendigung ist von Homes & Residences zu vertreten, wobei

das Verschulden - mit Ausnahme der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit beschränkt wird.

6. Homes & Residences obliegt keine Nachforschungspflicht im Hinblick auf Informationen, die vom

Maklerkunden an Homes & Residences im Rahmen der Auftragsdurchführung weitergegeben werden.

Schadensersatzansprüche des Maklerkunden gegenüber Homes & Residences, welche auf

Falschangaben des Maklerkunden beruhen, sind ausgeschlossen. Der Maklerkunde stellt Homes &

Residences von Schadensersatzansprüchen der Hauptvertragspartei oder Dritter frei, soweit diese auf

Falschangaben des Maklerkunden, oder auf sonstigen Umständen, die der Sphäre des Maklerkunden

zuzuordnen sind, beruhen.

7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung

der vertragsgegenständlichen Objekte durch Homes & Residences möglich.

8. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, berührt dies den Regelungsgehalt der übrigen

allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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