Umsatzsteuer 1/17
Newsletter zur Umsatzsteuer und anderen Verkehrsteuern
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Grundsätzlich ist die Saunaleistung eine eigenständige Leistung, die keine Nebenleistung<br />
zur Hauptleistung darstellt!<br />
Weiterhin begünstigt bleibt danach die Schwimmbadnutzung. Das Finanzministerium<br />
Sachsen-Anhalt stellt aber mit koordinierten Ländererlass vom 12.5.2016 klar, dass ermäßigt<br />
besteuerte Leistungen, die in Verbindung mit Übernachtungsleistungen erbracht<br />
werden und für die keine gesonderte Entgelte berechnet werden, zusammen mit der<br />
Übernachtungsleistung in einem Betrag ausgewiesen werden können. Eine kostenbasierende<br />
Kalkulation (siehe Rz. 14 des BMF vom 5.3.2010) ist insoweit nicht erforderlich.<br />
Kontakt & Anfragen<br />
Dr. Mario Wagner<br />
Steuerberater · Partner<br />
mario.wagner@schomerus.de<br />
Tel. Sekretariat:<br />
040 / 37 601 - 2368 (Frau Tarnosky)<br />
040 / 37 601 - 2372 (Frau Herold)<br />
Für Hoteliers bleibt es anspruchsvoll, korrekte Rechnungen auszustellen (zuletzt zu<br />
Hotelparkplätzen vgl. BFH vom 1.3.2016, XI R 11/14) und die von ihnen erbrachten umsatzsteuerbaren<br />
Leistungen aufzuteilen und gegenüber der Finanzverwaltung anzumelden.<br />
Insofern bleibt zu hoffen, dass die city tax, wie in Berlin eingeführt, eine lokale Ausnahme<br />
bleibt.<br />
7. Veranstaltungshinweis: E-Commerce und <strong>Umsatzsteuer</strong> anno 20<strong>17</strong><br />
Neue Entwicklungen und Tendenzen für den elektronischen Geschäftsverkehr<br />
„Der elektronische Geschäftsverkehr kennt keine Grenzen!“ – E-Commerce-Unternehmer<br />
wissen, dass diese absatzgetriebene Aussage in der Realität leider anders aussieht.<br />
Nicht nur andere Sprachen, produkt- und branchenspezifische Regulation oder Zoll sind<br />
Gründe hierfür. Insbesondere die mit dem EU- oder weltweiten E-Commerce verbundenen<br />
umsatzsteuerlichen Pflichten im In- und Ausland stellen sich als Hemmschuh dar. Die<br />
Rechtsbefolgung ist aufwändig und innerhalb Deutschlands und der EU für die hiesigen<br />
Teilnehmer faktisch lückenlos kontrolliert.<br />
Solange Mitbewerber aus Nicht-EU-Staaten diese Pflichten sanktionslos ignorieren<br />
können, verkehrt sich die Aussage praktisch in ihr Gegenteil und wird für deutsche<br />
Onlinehändler mitunter existenzgefährdend. Zudem sind dem Gemeinwohl abgängige<br />
Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu beklagen. Die Problemlage ist offenkundig und im<br />
sog. „Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer – Auf dem Weg zu einem europäischen<br />
Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen“ seit 2016 adressiert. Die EU-Kommission will ihr<br />
nun endlich mit einem ganzen Paket an Maßnahmen zu Leibe rücken.<br />
Steuerberater und <strong>Umsatzsteuer</strong>experte Dr. Mario Wagner erläutert vor diesem Hintergrund<br />
in der kostenlosen Informationsveranstaltung „E-Commerce und <strong>Umsatzsteuer</strong><br />
anno 20<strong>17</strong>“ am 26.4.20<strong>17</strong>, welche Änderungen für deutschen Unternehmer bereits<br />
kurzfristig vorgesehen und welche für den elektronischen Geschäftsverkehr (und darüber<br />
hinaus!) mittelfristig angedacht sind.<br />
Termin: 26.4.20<strong>17</strong>, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />
Ort: Büro Schomerus, Deichstraße 1, 20459 Hamburg<br />
Anmeldung: www.schomerus.de/veranstaltungen<br />
Schomerus & Partner mbB<br />
Steuerberater · Rechtsanwälte<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Deichstraße 1<br />
20459 Hamburg<br />
Telefon 040 / 3 76 01-00<br />
Telefax 040 / 3 76 01-199<br />
info@schomerus.de<br />
www.schomerus.de<br />
Partnerschaft mbB<br />
Amtsgericht Hamburg PR 361<br />
Haftungsausschluss<br />
Dieses Rundschreiben ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Wir übernehmen mit der<br />
Herausgabe und Übersendung dieses Rundschreibens keine Haftung.<br />
Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Mario Wagner<br />
Stand: 30.03.20<strong>17</strong><br />
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