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Geschäftsbericht 2016

Geschäftsbericht 2016 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

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Financial Audit | RAB <strong>2016</strong><br />

19<br />

eine zwingende Konsultation zum<br />

Ergebnis je Aktie vorsehen.<br />

Obschon andere Untersuchungen 17<br />

darauf hindeuten, dass die Ermittlung<br />

und der Ausweis des Ergebnis<br />

je Aktie einer relativ hohen Fehlerhäufigkeit<br />

unterliegt, hat die RAB bei<br />

den überprüften Revisionsmandaten<br />

lediglich zwei Feststellungen hinsichtlich<br />

der korrekten Anwendung<br />

der Rechnungslegungsvorschriften<br />

identifiziert. In einem Fall wurde festgestellt,<br />

dass im verwässerten Ergebnis<br />

je Aktie fälschlicherweise Aktien<br />

berücksichtigt wurden, die bereits als<br />

ausgegeben gegolten haben. Aufgrund<br />

der geringfügigen Anzahl von<br />

Aktien hat sich dies jedoch nicht wesentlich<br />

auf den Ausweis ausgewirkt.<br />

In einem zweiten Fall wurde in der<br />

Jahresrechnung kein verwässertes<br />

Ergebnis je Aktie ausgewiesen. Dies<br />

obschon das geprüfte Unternehmen<br />

über Beteiligungspläne verfügte, welche<br />

das Ergebnis verwässerten. Mögliche<br />

Ursachen der beiden Feststellungen<br />

sind der fehlende Einbezug von<br />

Rechnungslegungsspezialisten oder<br />

die mangelnde Durchsicht der Arbeiten<br />

durch erfahrene Mitglieder des<br />

Prüfungsteams.<br />

In fünf von neun Fällen wurde das<br />

Ergebnis je Aktie auch an Stellen im<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> offengelegt (sogenannte<br />

«sonstige Informationen»),<br />

die grundsätzlich keiner Prüfung<br />

durch die Revisionsstelle unterliegen<br />

(z.B. Lagebericht, Übersicht zu Schlüsselkennzahlen).<br />

In einer Stichprobe<br />

weist ein Unternehmen im ungeprüften<br />

Teil zusätzlich zum Ergebnis je Aktie<br />

gemäss IFRS ein Ergebnis je Aktie<br />

aus, welches um Sondereffekte wie<br />

Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen<br />

«bereinigt» wurde.<br />

Positiv hervorzuheben ist, dass<br />

das Unternehmen den Bilanzleser auf<br />

die unterschiedlichen Ermittlungsgrundlagen<br />

hinweist und eine Überleitungsrechnung<br />

offengelegt hat 18 .<br />

Im Zusammenhang mit den Pflichten<br />

des Prüfungsteams in Bezug auf sonstige<br />

Informationen sei an dieser Stelle<br />

auf ISA 720 (revised) 19 verwiesen,<br />

welcher erstmals für die Prüfung von<br />

Jahres- beziehungsweise Konzernrechnungen<br />

endend am 15. Dezember<br />

<strong>2016</strong> anzuwenden ist. Dabei wird<br />

der Bericht der Revisionsstelle neu<br />

einen separaten Abschnitt enthalten,<br />

der sich den sonstigen Informationen<br />

widmet. Konkret wird das Prüfungsteam<br />

nebst Identifikation der sonstigen<br />

Informationen und Offenlegung<br />

der Verantwortlichkeiten in Bezug auf<br />

deren Erstellung, auch eine Aussage<br />

darüber treffen müssen, ob er im<br />

Rahmen der Durchsicht auf Unstimmigkeiten<br />

oder falsch dargestellte<br />

Tatsachen gestossen ist.<br />

Ursachenanalyse und Massnahmen<br />

Jährlicher Ablauf zur Gestaltung der<br />

Ursachenanalyse und Massnahmen<br />

Nach Abschluss der Überprüfungen<br />

wird den Revisionsunternehmen jeweils<br />

der Berichtsentwurf zugestellt.<br />

Die Revisionsunternehmen werden<br />

anschliessend aufgefordert, der RAB<br />

die Ursachenanalysen sowie die Massnahmen<br />

und Fristen zu den Feststellungen<br />

in schriftlicher Form zuzustellen.<br />

Hierbei gilt es zu beachten, dass<br />

die Verantwortung bezüglich der Ausgestaltung<br />

der Ursachenanalyse und<br />

der Massnahmen zu den Feststellungen<br />

auf File Ebene in erster Linie beim<br />

Management des Revisionsunternehmens<br />

und nicht beim betroffenen<br />

Prüfungsteam liegt. Die RAB beurteilt<br />

anschliessend die Angemessenheit<br />

der vorgeschlagenen Massnahmen, in<br />

dem sie die möglichen Ursachen und<br />

Massnahmen zu den Feststellungen<br />

entwickelt. Die von den Revisionsunternehmen<br />

vorgeschlagenen Massnahmen<br />

und Fristen werden anschliessend<br />

übernommen und allenfalls<br />

durch die RAB konkretisiert oder umformuliert.<br />

Die Umsetzung der vereinbarten<br />

Massnahmen hat durch die Revisionsgesellschaften<br />

innerhalb eines<br />

Jahres zu erfolgen. Die RAB beurteilt<br />

in Folgejahren die Angemessenheit<br />

der Umsetzung der Massnahmen.<br />

Die Bestimmung der Ursache von<br />

Feststellungen erfolgt nach pflichtgemässem<br />

Ermessen und stellt einen<br />

iterativen Prozess dar, welcher nach<br />

einer einheitlichen Methode zu erfolgen<br />

hat. Als gängige Methode wird<br />

in der Praxis die «5-Why-Methode» 20<br />

angewendet 21 . Je standardisierter und<br />

fundierter die Ursachenanalyse durchgeführt<br />

wird, desto nachhaltiger sind<br />

die Massnahmen.<br />

Auf der File-Ebene unterscheidet die<br />

RAB zwischen mandats- und unternehmensbezogenen<br />

Massnahmen. Letztere<br />

kommen vor allem zur Anwendung,<br />

wenn die RAB wiederkehrende<br />

Feststellungen identifiziert hat, die auf<br />

ein systemisches Risiko hindeuten. Die<br />

RAB betrachtet zur Bestimmung der<br />

Ursachen und Massnahmen unter anderem<br />

die folgenden Bereiche:<br />

– Vision und Strategie (z.B. Bestimmung<br />

und Umsetzung der Umsatz-/Erfolgszielen);<br />

– Interne und externe Kommunikation<br />

(unter anderem «Tone at the top»);<br />

– Prozesse zur Qualitätssicherung (inklusive<br />

Kontrollen);<br />

17 Vgl. dazu insbesondere Hüttche Tobias,<br />

Dicke Bretter, wenig Späne – Entdeckte<br />

Fehler in der IFRS-Rechnungslegung. Eine<br />

Analyse von Fehlern in Finanzberichten,<br />

den Ursachen und Hinweise zu ihrer Vermeidung,<br />

Der Schweizer Treuhänder 2012,<br />

S. 79ff.<br />

18 In diesem Zusammenhang sei auf die von<br />

der IFAC publizierte Richtlinie «Developing<br />

and Reporting Supplementary Financial<br />

Measures – Definition, Principles, and<br />

Disclosures» verwiesen, welche die stetige<br />

und transparente Offenlegung von «nongaap<br />

measures» beim berichterstattenden<br />

Unternehmen bezweckt.<br />

19 ISA 720 (revised) «The Auditor’s Responsibilities<br />

relating to Other Information», gilt<br />

für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume,<br />

die am oder nach dem 15. Dezember<br />

<strong>2016</strong> enden.<br />

20 Die 5-Why-Methode […] ist eine Methode<br />

im Bereich des Qualitätsmanagements zur<br />

Ursache-Wirkung-Bestimmung. Ziel dieser<br />

Anwendung der fünf «Warum?»-Fragen<br />

ist es, eine Ursache für einen Defekt oder<br />

ein Problem zu bestimmen. Die Anzahl der<br />

Nachfragen ist nicht auf fünf begrenzt,<br />

diese Zahl ist symbolisch zu verstehen.<br />

Wichtig ist, dass so lange nachgehakt<br />

wird, bis der fehlerverursachende Prozessschritt<br />

eindeutig identifiziert und nicht<br />

mehr weiter aufteilbar ist.<br />

21 Eine alternative Methode kann beispielsweise<br />

auch das «Fishbone Diagram» sein.

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