Geschäftsbericht 2016
Geschäftsbericht 2016 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Geschäftsbericht 2016 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zulassung | RAB <strong>2016</strong><br />
43<br />
den. Mit Blick auf die zahlreichen<br />
praktischen Schwierigkeiten in der<br />
Wirtschaftsprüfung ist es zwar nicht<br />
ausgeschlossen, aber doch unwahrscheinlich,<br />
dass ein Bericht zur internen<br />
Nachkontrolle keinerlei Mängel<br />
bzw. Verbesserungsmassnahmen<br />
enthält. Ziel muss es sein, die Prozesse<br />
und Prüfungsarbeiten laufend<br />
zu verbessern. Weiter wurde vereinzelt<br />
festgestellt, dass die Berichte<br />
zur internen Nachkontrolle nach<br />
QS 1 die jährlich durchzuführenden<br />
firmenspezifischen Kontrollen des<br />
Unternehmens nicht abdecken.<br />
Teilweise wurde auch nicht definiert,<br />
dass alle leitenden Revisoren<br />
mindestens alle drei Jahre von der<br />
internen Nachkontrolle zu erfassen<br />
sind. Unternehmen, welche ausschliesslich<br />
eingeschränkt prüfen<br />
und QS 1 freiwillig anwenden, ist<br />
nicht immer bewusst, dass auch sie<br />
jährlich einen Bericht zur internen<br />
Nachkontrolle zu erstellen haben.<br />
Weiter wurde nicht immer beachtet,<br />
dass die Person, welche den Bericht<br />
zur internen Nachkontrolle erstellt,<br />
weder am Revisionsmandat noch an<br />
der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung<br />
beteiligt sein darf.<br />
Eine umfassendste Änderung bezüglich<br />
internem Qualitätssicherungssystem<br />
wird sich 2017 für diejenigen<br />
Revisionsunternehmen ergeben, welche<br />
sich bisher von der Pflicht der<br />
internen Qualitätssicherung befreien<br />
lassen konnten. Ab dem 1. September<br />
2017 ist für sämtliche Revisionsunternehmen<br />
die Anwendung eines<br />
internen Qualitätssicherungssystems<br />
Pflicht. Die Sicherstellung des internen<br />
Qualitätssicherungssystems kann<br />
hinsichtlich der Überprüfungs- und<br />
Kontrollaufgaben bei Einpersonenunternehmen<br />
durch das Beiziehen<br />
einer qualifizierten externen Person<br />
sichergestellt werden. Mit der Implementierung<br />
des internen Qualitätssicherungssystems<br />
gelten ab dem<br />
1. September 2017 die Anforderungen<br />
an die Weiterbildungspflichten<br />
für sämtliche Revisionsunternehmen<br />
(inkl. Einzelunternehmen).<br />
Im Gegenzug haben sich die Einpersonenunternehmen<br />
voraussichtlich<br />
nicht mehr einem organisierten<br />
Peer-Review-System anzuschliessen,<br />
sondern sind bei der Organisation<br />
ihres Qualitätssicherungssystems frei.