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Vergissmeinnicht Broschüre

Gemeinnützige Organisationen tragen mit ihrem täglichen Einsatz zum Gemeinwohl bei: Sie engagieren sich für Soziales, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheit und Pflege, Umwelt und Ökologie, Bildung und Wissenschaft oder das kulturelle Erbe. Eine erfolgreiche Arbeit dieser Organisationen ist maßgeblich von Spenden abhängig. Vermächtnisse sind eine der nachhaltigsten Formen der Unterstützung.

Gemeinnützige Organisationen tragen mit ihrem täglichen Einsatz zum Gemeinwohl bei: Sie engagieren sich für Soziales, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheit und Pflege, Umwelt und Ökologie, Bildung und Wissenschaft oder das kulturelle Erbe.
Eine erfolgreiche Arbeit dieser Organisationen ist maßgeblich von Spenden abhängig. Vermächtnisse sind eine der nachhaltigsten Formen der Unterstützung.

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teilsberechtigten Personen ist die Schenkung nur dann anzurechnen,<br />

wenn die Zuwendung innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod des<br />

Verstorbenen gemacht wurde.<br />

EU-Erbrechtsverordnung<br />

Die neue EU-Erbrechtsverordnung regelt, welches Erbrecht anzuwenden<br />

ist. Es kommt nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft an,<br />

sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes.<br />

Dieser wird, vereinfacht gesagt, dort angenommen werden, wo man<br />

seinen familiären und sozialen Lebensmittelpunkt hat. Es kommt<br />

auch auf die Dauer und die Regelmäßigkeit des Aufenthaltes an. Der<br />

gewöhnliche Aufenthalt bestimmt dann auch, welches Gericht für<br />

das Verlassenschaftsverfahren zuständig ist. Sie können als österreichischer<br />

Staatsbürger aber das österreichische Erbrecht wählen.<br />

Diese Rechtswahl muss in einem Testament erfolgen.<br />

Österreichische Notariatskammer<br />

Für detaillierte Auskünfte zur Testamentserrichtung, Schenkung,<br />

Vermächtnis, etc. empfehlen wir Ihnen, einen Notar zu kontaktieren.<br />

Die österreichische Notariatskammer hilft Ihnen, sich mit einem<br />

Notar in Ihrer Nähe in Verbindung zu setzen. Meist sind kostenlose<br />

Vorgespräche möglich.<br />

Adresse: 1010 Wien, Landesgerichtstraße 20<br />

Postanschrift: Postfach 150, 1011 Wien<br />

Telefon: 01/4024509-0, Mail: kammer@notar.or.at<br />

Internet und Notarsuche: www.notar.at<br />

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