Wir sind Welterbe! - Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft ...
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Außerordentliche Vertreterversammlung<br />
Satzungsänderung <strong>und</strong> Wohnriester<br />
Am 9. Oktober findet um 18 Uhr in<br />
den Räumen des „queens 45bc“ in<br />
der Königin-Elisabeth-Straße 41-45<br />
unsere bereits angekündigte außerordentliche<br />
Vertreterversammlung statt.<br />
Hauptschwerpunkt wird die aus ver-<br />
schiedenen Gründen notwendig gewordene<br />
Satzungsänderung sein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Änderungen der Satzung<br />
2. Anpassung der Ergebnisabführungsverträge<br />
zwischen der Ber-<br />
liner <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
von 1892 eG als Organträger<br />
<strong>und</strong> 1892-Westend GmbH<br />
<strong>und</strong> 1892-Seniorenwohnen GmbH<br />
als Organgesellschaften<br />
3. Festsetzung der Beschränkun-<br />
gen bei der Kreditgewährung gemäß<br />
§ 49 Genossenschaftsgesetz<br />
Wohnriester –<br />
„1892“ ist Vorreiter<br />
Wie in der letzten „aktuell“ berichtet,<br />
wurde das Eigenheimrentengesetz (sog.<br />
„Wohnriester“) verabschiedet. Wer also<br />
einen Riestervertrag anspart, soll das<br />
Geld vollständig für den Kauf oder die<br />
Entschuldung des Eigenheims nutzen<br />
können.<br />
Für Sie als Genossenschaftsmitglied<br />
mit Dauernutzungsrecht heißt dies,<br />
dass Sie durch den Erwerb weiterer<br />
Genossenschaftsanteile die staatliche<br />
Förderung im Rahmen der Riesterprodukte<br />
in Anspruch nehmen können.<br />
Für Sie hat diese Form der Riesterförderung<br />
gleich doppelten Nutzen. Zum<br />
einen investieren Sie in Ihre Genossenschaft<br />
<strong>und</strong> stärken somit deren<br />
Eigenkapital, was Ihnen als Mitglied<br />
wiederum zu Gute kommt. Zum anderen<br />
verringert sich nach der „Ansparphase“<br />
durch die „Auszahlung“ der<br />
Gelder Ihr monatliches Nutzungsentgelt.<br />
Dies erfolgt entweder in Form<br />
Schönheitsreparaturen bei der „1892“<br />
Zustimmung der Mitglieder erbeten<br />
Wie bereits berichtet, wurde die in<br />
den Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
enthaltene Formulierung zu den<br />
Schönheitsreparaturen vom B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />
beanstandet <strong>und</strong> für unwirksam<br />
erklärt. Dies betrifft neben<br />
zahlreichen Wohnungsunternehmen<br />
auch die „1892“.<br />
Im Klartext heißt das: Bezüglich der<br />
Schönheitsreparaturen existieren bei<br />
ca. 5 000 Dauernutzungsverträgen der<br />
„1892“ keine vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
mehr. Das mag auf den ersten Blick für<br />
den Nutzer unproblematisch vielleicht<br />
sogar vorteilhaft erscheinen. Aber bei<br />
genauerem Hinsehen wird schnell klar,<br />
dass dem Unternehmen „1892“ <strong>und</strong> somit<br />
deren Mitgliedern beim Status quo<br />
eine immense finanzielle Belastung bevorsteht.<br />
Andere Vergünstigungen wie die Kleinstreparaturklausel<br />
könnten künftig nicht<br />
mehr so kulant gehandhabt werden. Auch<br />
der Förderabbau müsste ohne zeitliche<br />
Staffelung <strong>und</strong> Pufferung durch das<br />
Unternehmen 1:1 weitergegeben werden.<br />
Andere geplante Investitionen für<br />
Modernisierungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten<br />
könnten nur noch eingeschränkt<br />
durchgeführt werden. Auch<br />
die Mieterhöhungsspielräume müssten<br />
künftig in maximalen Umfang ausge-<br />
+++ IN EIGENER SACHE<br />
einer lebenslangen Verminderung des<br />
monatlichen Nutzungsentgelts für die<br />
selbstgenutzte Genossenschaftswohnung<br />
oder in Form einer zeitlich befristeten<br />
Verminderung des Nutzungsentgeltes mit<br />
anschließender Teilkapitalverrentung.<br />
Das Gesetz bietet besonders für Genossenschaften<br />
<strong>und</strong> deren Mitglieder<br />
eine alternative Altersvorsorge. Selbstverständlich<br />
bedarf es genauester Vorbereitungen<br />
<strong>und</strong> Vorarbeiten, bevor wir<br />
unseren Mitgliedern ein solch spezielles<br />
Produkt anbieten. Die ersten Schritte<br />
<strong>sind</strong> getan. Damit alles seine Richtig-<br />
keit hat, ist eine Satzungsänderung<br />
notwendig. Hierzu benötigen wir das<br />
Votum unserer Vertreter. Sollte ihre<br />
Zustimmung am 9. Oktober erfolgen,<br />
werden wir umgehend alle weiteren<br />
Maßnahmen in die Wege leiten,<br />
um unseren Mitgliedern als erste<br />
Genossenschaft dieses Altersvorsorgeprodukt<br />
zeitnah anzubieten.<br />
<strong>Wir</strong> werden Sie zu diesem Thema auf<br />
dem Laufenden halten.<br />
schöpft werden. Dieser für alle Beteiligten<br />
unbefriedigenden <strong>und</strong> ungewissen<br />
Situation muss ein Ende bereitet<br />
werden.<br />
Mit dem in den letzten Wochen versandten<br />
Schreiben können die betroffenen Mitglieder<br />
die ursprüngliche Regelung wiederherstellen<br />
<strong>und</strong> alles bleibt, wie es<br />
war. Dies ist für die angeschriebenen<br />
Mitglieder nur ein kleiner Schritt, nimmt<br />
aber gleichzeitig eine enorme finanzielle<br />
Last von der Genossenschaft <strong>und</strong> somit<br />
von allen Mitgliedern der „1892“.<br />
<strong>Wir</strong> hoffen auf Ihr Verständnis <strong>und</strong><br />
danken Ihnen für Ihre Unterstützung.<br />
aktuell 3.2008 +++ 3