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Wir sind Welterbe! - Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft ...

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Außerordentliche Vertreterversammlung<br />

Satzungsänderung <strong>und</strong> Wohnriester<br />

Am 9. Oktober findet um 18 Uhr in<br />

den Räumen des „queens 45bc“ in<br />

der Königin-Elisabeth-Straße 41-45<br />

unsere bereits angekündigte außerordentliche<br />

Vertreterversammlung statt.<br />

Hauptschwerpunkt wird die aus ver-<br />

schiedenen Gründen notwendig gewordene<br />

Satzungsänderung sein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Änderungen der Satzung<br />

2. Anpassung der Ergebnisabführungsverträge<br />

zwischen der Ber-<br />

liner <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />

von 1892 eG als Organträger<br />

<strong>und</strong> 1892-Westend GmbH<br />

<strong>und</strong> 1892-Seniorenwohnen GmbH<br />

als Organgesellschaften<br />

3. Festsetzung der Beschränkun-<br />

gen bei der Kreditgewährung gemäß<br />

§ 49 Genossenschaftsgesetz<br />

Wohnriester –<br />

„1892“ ist Vorreiter<br />

Wie in der letzten „aktuell“ berichtet,<br />

wurde das Eigenheimrentengesetz (sog.<br />

„Wohnriester“) verabschiedet. Wer also<br />

einen Riestervertrag anspart, soll das<br />

Geld vollständig für den Kauf oder die<br />

Entschuldung des Eigenheims nutzen<br />

können.<br />

Für Sie als Genossenschaftsmitglied<br />

mit Dauernutzungsrecht heißt dies,<br />

dass Sie durch den Erwerb weiterer<br />

Genossenschaftsanteile die staatliche<br />

Förderung im Rahmen der Riesterprodukte<br />

in Anspruch nehmen können.<br />

Für Sie hat diese Form der Riesterförderung<br />

gleich doppelten Nutzen. Zum<br />

einen investieren Sie in Ihre Genossenschaft<br />

<strong>und</strong> stärken somit deren<br />

Eigenkapital, was Ihnen als Mitglied<br />

wiederum zu Gute kommt. Zum anderen<br />

verringert sich nach der „Ansparphase“<br />

durch die „Auszahlung“ der<br />

Gelder Ihr monatliches Nutzungsentgelt.<br />

Dies erfolgt entweder in Form<br />

Schönheitsreparaturen bei der „1892“<br />

Zustimmung der Mitglieder erbeten<br />

Wie bereits berichtet, wurde die in<br />

den Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

enthaltene Formulierung zu den<br />

Schönheitsreparaturen vom B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />

beanstandet <strong>und</strong> für unwirksam<br />

erklärt. Dies betrifft neben<br />

zahlreichen Wohnungsunternehmen<br />

auch die „1892“.<br />

Im Klartext heißt das: Bezüglich der<br />

Schönheitsreparaturen existieren bei<br />

ca. 5 000 Dauernutzungsverträgen der<br />

„1892“ keine vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

mehr. Das mag auf den ersten Blick für<br />

den Nutzer unproblematisch vielleicht<br />

sogar vorteilhaft erscheinen. Aber bei<br />

genauerem Hinsehen wird schnell klar,<br />

dass dem Unternehmen „1892“ <strong>und</strong> somit<br />

deren Mitgliedern beim Status quo<br />

eine immense finanzielle Belastung bevorsteht.<br />

Andere Vergünstigungen wie die Kleinstreparaturklausel<br />

könnten künftig nicht<br />

mehr so kulant gehandhabt werden. Auch<br />

der Förderabbau müsste ohne zeitliche<br />

Staffelung <strong>und</strong> Pufferung durch das<br />

Unternehmen 1:1 weitergegeben werden.<br />

Andere geplante Investitionen für<br />

Modernisierungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten<br />

könnten nur noch eingeschränkt<br />

durchgeführt werden. Auch<br />

die Mieterhöhungsspielräume müssten<br />

künftig in maximalen Umfang ausge-<br />

+++ IN EIGENER SACHE<br />

einer lebenslangen Verminderung des<br />

monatlichen Nutzungsentgelts für die<br />

selbstgenutzte Genossenschaftswohnung<br />

oder in Form einer zeitlich befristeten<br />

Verminderung des Nutzungsentgeltes mit<br />

anschließender Teilkapitalverrentung.<br />

Das Gesetz bietet besonders für Genossenschaften<br />

<strong>und</strong> deren Mitglieder<br />

eine alternative Altersvorsorge. Selbstverständlich<br />

bedarf es genauester Vorbereitungen<br />

<strong>und</strong> Vorarbeiten, bevor wir<br />

unseren Mitgliedern ein solch spezielles<br />

Produkt anbieten. Die ersten Schritte<br />

<strong>sind</strong> getan. Damit alles seine Richtig-<br />

keit hat, ist eine Satzungsänderung<br />

notwendig. Hierzu benötigen wir das<br />

Votum unserer Vertreter. Sollte ihre<br />

Zustimmung am 9. Oktober erfolgen,<br />

werden wir umgehend alle weiteren<br />

Maßnahmen in die Wege leiten,<br />

um unseren Mitgliedern als erste<br />

Genossenschaft dieses Altersvorsorgeprodukt<br />

zeitnah anzubieten.<br />

<strong>Wir</strong> werden Sie zu diesem Thema auf<br />

dem Laufenden halten.<br />

schöpft werden. Dieser für alle Beteiligten<br />

unbefriedigenden <strong>und</strong> ungewissen<br />

Situation muss ein Ende bereitet<br />

werden.<br />

Mit dem in den letzten Wochen versandten<br />

Schreiben können die betroffenen Mitglieder<br />

die ursprüngliche Regelung wiederherstellen<br />

<strong>und</strong> alles bleibt, wie es<br />

war. Dies ist für die angeschriebenen<br />

Mitglieder nur ein kleiner Schritt, nimmt<br />

aber gleichzeitig eine enorme finanzielle<br />

Last von der Genossenschaft <strong>und</strong> somit<br />

von allen Mitgliedern der „1892“.<br />

<strong>Wir</strong> hoffen auf Ihr Verständnis <strong>und</strong><br />

danken Ihnen für Ihre Unterstützung.<br />

aktuell 3.2008 +++ 3

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