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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE

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lische Berufausbildung absolviert haben,<br />

auch eine Frage danach, inwieweit hier<br />

Doppelungen vermieden werden können.<br />

Ohne Zweifel ist das Defizit der vollzeitschulischen<br />

Ausbildung der fehlende<br />

berufspraktische Teil der Ausbildung als<br />

wesentliches Element beruflicher Qualifizierung,<br />

weil Praktika noch keine Berufspraxis<br />

sind. Hier sieht der vLw einen<br />

Punkt, an dem alle Verantwortlichen<br />

fernab jeder ideologischen Auseinandersetzung<br />

innehalten und sich fragen sollten,<br />

wie viel berufspraktische Ausbildungszeit<br />

für einen Berufsabschluss sinnvoll<br />

und notwendig ist. Über eine solche<br />

Definition wäre es möglich, Ausbildung im<br />

Zusammenspiel von schulischer und<br />

berufspraktischer Ausbildung zu flexibilisieren<br />

und die knappe Ressource betrieblicher<br />

Ausbildung optimal einzusetzen.<br />

Dem vLw geht es darum, solche Wege<br />

gemeinsam mit allen Beteiligten zu<br />

gehen. Dies darf nicht daran scheitern,<br />

dass von einer Seite der Mut zu Reformen<br />

nicht aufgebracht wird. Der vLw<br />

sieht angesichts der Debatte um den<br />

sinnvollen Einsatz von Lebensarbeitszeit,<br />

um die Vermeidung von Doppelungen in<br />

der Ausbildung und um die Öffnung von<br />

Anrechnungsmöglichkeiten diese Öffnung<br />

als ein wichtiges Signal an, das<br />

auch den jungen Menschen in den entsprechenden<br />

Bildungsgängen einen<br />

Motivationsschub geben kann.<br />

4 Schulzeitverkürzung<br />

Ab dem Schuljahr 2005/2006 soll der<br />

Unterricht in der Sekundarstufe I so ausgeweitet<br />

werden, dass die Gymnasien<br />

mit einer auf zwei Jahre verkürzten<br />

Sekundarstufe II zum Abitur in 12 Jahren<br />

führen können. Die Sekundarstufe II soll<br />

aber auch in drei Jahren zum Abitur führen,<br />

vornehmlich an den Berufskollegs.<br />

Die Berufskollegs sollen dabei mit ihren<br />

Stärken wuchern und zusätzliche attraktive<br />

Profile bieten.<br />

Mit einer solchen starren Trennung zwischen<br />

dem schnellen Weg zum Abitur am<br />

Gymnasium und dem langsamen Weg<br />

am Berufskolleg wird das Wirtschaftsgymnasium<br />

als Schulform zweiter Klasse<br />

deklariert, den Absolventen wird das Etikett<br />

der Leistungsschwächeren angehängt.<br />

Sowohl Schulform als auch Absolventen<br />

des Wirtschaftsgymnasiums dürfen<br />

nicht in diese Ecke gestellt werden.<br />

Es muss umgekehrt darum gehen, den<br />

Weg über das Berufskolleg so attraktiv zu<br />

gestalten, dass er eine echte Alternative<br />

zur gymnasialen Oberstufe anderer<br />

Schulformen darstellt. Auch für einen<br />

Gymnasiasten muss es nach Klasse 10<br />

attraktiv sein, das Abitur am Wirtschaftsgymnasium<br />

zu absolvieren.<br />

Mit der Verstärkung des Unterrichts in<br />

der Sekundarstufe I wird der richtige Weg<br />

gegangen, um nach Klasse 10 eine<br />

offene Wahlmöglichkeit für alle anschließenden<br />

Bildungsgänge zum Abitur zu<br />

eröffnen. Die Bildung im Medium des<br />

Berufs muss als gleichwertige Möglichkeit<br />

zum Kompetenzerwerb so ausgebaut<br />

werden, dass über die Beruflichkeit<br />

die abiturrelevanten Kompetenzen<br />

erreicht werden können.<br />

Die Untersuchung zur „Transformation<br />

des Sekundarschulsystems und akademische<br />

Karrieren (TOSCA)“ hat gezeigt,<br />

dass eine gezielte Stärkung der beruflichen<br />

Wege zum Abitur gewährleistet,<br />

dass Bildung im Medium des Berufs zu<br />

einem Abitur mit hohem Qualitätsstandard<br />

führt. Dieser Weg muss auch in<br />

Nordrhein-Westfalen weiter gegangen<br />

werden.<br />

Der vLw hält es für unverzichtbar, dass<br />

die Chancengleichheit aller Wege zum<br />

Abitur erhalten bleibt und damit die<br />

Gleichwertigkeit von allgemeiner und<br />

beruflicher Bildung nicht zur Disposition<br />

gestellt wird. Das macht zwingend notwendig,<br />

dass auch den Berufskollegs die<br />

Option eröffnet wird, ein Abitur innerhalb<br />

von zwei Jahren nach Abschluss der<br />

Sekundarstufe I anzubieten. Nur so wird<br />

die berufliche Bildung nicht als zweitrangig<br />

deklassiert.<br />

Chancengleichheit für die Berufskollegs<br />

bedeutet aber auch, dass ein dreijähriger<br />

Abiturbildungsgang im Berufskolleg über<br />

das Abitur hinaus weitere Qualifikationen<br />

und Berechtigungen vermitteln muss, die<br />

den Zeitverlust bei einer anschließenden<br />

Ausbildung oder einem einschlägigen<br />

Studium durch Anrechnung wieder wettmachen.<br />

5 Standards<br />

Im Rahmen der Debatte um die Bildungsstandards<br />

für allgemeine Berechtigungen<br />

wird die Forderung gestellt, die Zuerkennung<br />

der allgemeinen Berechtigungen in<br />

der beruflichen Bildung an die Erfüllung<br />

der Standards für die allgemein bildenden<br />

Schulen zu binden.<br />

Dieser Ansatz lässt außer Acht, dass in<br />

der beruflichen Bildung es nicht darum<br />

gehen kann, die Lernziele der allgemein<br />

bildenden Schulen abzuarbeiten und<br />

Bildungspolitik<br />

zusätzlich noch berufliche Kompetenzen<br />

zu vermitteln. Mit diesem Ansatz würde<br />

an den Weg zu den allgemeinen Berechtigungen<br />

in der beruflichen Bildung eine<br />

im Vergleich überhöhte Anforderung gestellt,<br />

die im Medium des Berufs erworbenen<br />

Kompetenzen würden nicht als<br />

relevant für die Zuerkennung allgemeiner<br />

Berechtigungen anerkannt.<br />

Dies darf so nicht festgeschrieben werden.<br />

Die berufliche Bildung muss als<br />

gleichwertig und nicht als gleichartig verstanden<br />

werden. Die im Medium des<br />

Berufs erworbenen Kompetenzen müssen<br />

in ihrem Bildungswert gewürdigt<br />

werden und in der Konsequenz muss<br />

erkannt werden, dass diese Kompetenzen<br />

die Zuerkennung allgemeiner<br />

Berechtigungen legitimieren. Ein Ansatz,<br />

mit dem in Vollzeitbildungsgängen der<br />

beruflichen Bildung eine Entberuflichung<br />

vorangetrieben würde, um das Erreichen<br />

der Standards der allgemein bildenden<br />

Schulen abzusichern, wäre eine Fehlentwicklung<br />

und der Qualität der beruflichen<br />

Qualifizierung in hohem Maße abträglich.<br />

Die Zuerkennung – nicht der Erwerb –<br />

von allgemeiner Berechtigung über<br />

berufliche Kompetenzen hat eine lange<br />

Tradition und lässt sich über mehr als 80<br />

Jahre zurückverfolgen.<br />

Die beruflichen Fächer und die berufsbezogenen<br />

Inhalte sind seither stets als tragfähig<br />

für die Zuerkennung gesehen worden.<br />

An den Grundlagen dieser Zuerkennung<br />

hat sich nichts geändert. In den kaufmännischen<br />

Berufen sind in der Betriebswirtschaftslehre,<br />

der Rechtskunde, der<br />

Volkswirtschaftslehre, dem Rechnungswesen<br />

und der Informationswirtschaft nach<br />

wie vor Bildungsziele verankert, die sich<br />

entsprechend dem jeweiligen Bildungsgang<br />

auf einem Kompetenzniveau<br />

bewegen, das für zuordnenbare allgemeine<br />

Berechtigungen tragfähig ist. Dies<br />

gilt für andere Berufsbereiche entsprechend.<br />

Es versteht sich von selber, dass<br />

die Bildungsziele über Standards abzusichern<br />

sind und die Erreichung durch Qualitätskontrolle<br />

überprüft werden muss.<br />

Analog zu der Entwicklung für die allgemein<br />

bildenden Schulen sind deshalb in<br />

der beruflichen Bildung für die jeweilige<br />

berufliche Domäne Bildungsstandards zu<br />

entwickeln. Das jeweilige Kompetenzniveau<br />

weist auch aus, mit welcher allgemeinen<br />

Berechtigung die jeweilige Kompetenz<br />

korrespondiert. Auf diesem Weg<br />

kann die Zuerkennung allgemeiner<br />

Berechtigungen aus der Bildung im<br />

Medium des Berufs auch für vollzeitschulische<br />

Bildungsgänge der beruflichen<br />

Schulen legitimiert werden und die<br />

Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung<br />

mit der allgemeinen Bildung auf ein solides<br />

Fundament gestellt werden, wobei<br />

allerdings Voraussetzung ist, dass nicht<br />

durch ein von der derzeitigen Diskussion<br />

abweichendes Verständnis von Bildungsstandards<br />

die Vergleichbarkeit der Standards<br />

infrage gestellt wird.<br />

<strong>DIE</strong> <strong>KAUFMÄNNISCHE</strong> <strong>SCHULE</strong> 2/2005 9

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