12.05.2017 Aufrufe

pfarrei-magazin PFINGSTEN 2017

Pfarrmagazin der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser in Münster 2017. Hier sind alle Kontaktdaten neu für Sie zusammengefasst und aktuellen Infos zur Pfarrei ergänzt worden.

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gREMIEN<br />

//kirchenvorstand<br />

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrei zuständig und verantwortlich.<br />

Er ist die „körperliche Vertretung“ der „juristischen Person Kirchengemeinde“ und demokratisch<br />

durch die Gemeindemitglieder gewählt.<br />

Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24.<br />

Juli 1924. Das Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.<br />

Wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen natürlichen oder juristischen Personen schließen will,<br />

so sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes die Vertragspartner auf Seiten der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand<br />

verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde und ist verantwortlich<br />

für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.<br />

Er ist Dienstgeber für alle Angestellten, vergibt und verwaltet Erbbaurechte, ist verantwortlich für die Unterhaltung<br />

und Instandsetzung der Immobilien.<br />

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden, dem auf Grund der bischöflichen Verordnung<br />

angehörenden Pfarrer oder Kaplan sowie den gewählten Gemeindemitgliedern.<br />

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt.<br />

Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort<br />

der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre<br />

alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche<br />

Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei<br />

eine Wiederwahl möglich ist.<br />

Die derzeitigen gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand sind:<br />

Mareike Babel, Elisabeth Becker-Jostes, Magdalena Berendsen, Georg Fischer, Andreas Franke, Ferdinand<br />

Garske, Markus Kintrup, Norbert Kreuzheck, Angelika Lemmen-Sternberg, Bernd Marx, Dr. Johannes Norpoth,<br />

Dr. Alfons Rensing, Yanti Stroetmann, Werner Tillmann, Alfons Voß und Bettina Werner.<br />

Stellvertretender Vorsitzender ist z. Zt. Werner Tillmann.<br />

Wir freuen uns jederzeit über Interesse an diesen Aufgaben. Es bietet sich die Option, aktiv an der Gestaltung<br />

der gemeindlichen Belange mitzuwirken. Ebenso wichtig ist natürlich die Stimmabgabe der Gemeindemitglieder.<br />

seite<br />

24<br />

//KONTAKT<br />

über die Verwaltungsreferentin<br />

Barbara Tietz<br />

0251/ 38 42 206-22<br />

tietz@bistum-muenster.de<br />

//TERMIN<br />

Der Kirchenvorstand tagt in der Regel 1 x im Monat. Die einzelnen Fachgremien treffen sich in den<br />

Zwischenzeiten in kleinen Gruppen zur Abstimmung und Absprache.<br />

Die nächsten Kirchenvorstandswahlen sind im Herbst 2018. Wer Interesse an einem Engagement für<br />

die Kirchengemeinde auf der demokratischen Entscheidungsebene hat, kann sich gerne im Pfarrbüro<br />

melden und so das Gespräch mit den amtierenden Kirchenvorstandsmitgliedern suchen. Wir freuen<br />

uns auf engagierte Mitstreiter und ebenso über eine hohe Wahlbeteiligung im Herbst 2018.<br />

//AKTIONEN<br />

Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu einzelnen Themen<br />

einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer oder bei<br />

einem anderen Vorstandsmitglied.

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