Fibel!Gastro Juni / Juli 2017
Das Szene!Magazin der Gastronomie
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mahnvereine und ab. Da geht es so bei 300 - 500 € los. Je mehr Verstöße man auf seiner<br />
Seite begangen hat, umso teuer wird die Abmahnung natürlich. Die wirkliche Gefahr liegt<br />
aber nicht in 1.000 € oder in den 300 €, sondern in der Unterlassungserklärung, welche immer<br />
mit abgegeben werden muss. Dort werden oft Vertragsstrafen von 5.000€ für jeden<br />
weiteren Rechtsverstoß gefordert. Die Seitenbetreiber laufen dann oft in diesem Falle, da<br />
die Verstöße oft vermeidbar gewesen wären. Daher kann man nie dazu Raten ohne anwaltliche<br />
Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung<br />
an sich „günstig“ war.<br />
Das Hauptrisiko sind Abmahnungen. Diese werden in der Regel von einem Konkurrenten<br />
durch einen Anwalt ausgesprochen. Das Kostenrisiko beträgt hier so ca. 1.000 € pro Abmahnung,<br />
wenn man keine Fehler macht und gut beraten ist. Weiterhin mahnen Abmahnvereine<br />
und ab. Da geht es so bei 300 - 500 € los. Je mehr Verstöße man auf seiner Seite begangen<br />
hat, umso teurer wird die Abmahnung natürlich. Die wirkliche Gefahr liegt aber nicht in<br />
1.000€ oder in den 300 €, sondern in der Unterlassungserklärung, welche immer mit abgegeben<br />
werden muss. Dort werden oft Vertragsstrafen von 5.000€ für jeden weiteren Rechtsverstoß<br />
gefordert. Die Seitenbetreiber laufen dann oft in diesem Falle, da die Verstöße oft<br />
vermeidbar gewesen wären. Daher kann man nie dazu Raten ohne anwaltliche Beratung<br />
eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung an sich „günstig“ war.<br />
Gibt es für <strong>Gastro</strong>nomen spezielle Anforderungen an eine rechtssichere Website?<br />
Nein, der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied. Eine Internetseite ist eine Internetseite,<br />
egal wer diese anbietet. Es gibt aber natürlich branchenspezifische Unterschiede, wie<br />
zum Beispiel Buchungstools oder Tischreservierungen, welche gesonderten der Datenschutzerklärung<br />
angegeben werden müssen und sich so in der Form nur bei <strong>Gastro</strong>nomen<br />
finden.<br />
Wie läuft ein Website-Check ab?<br />
Ein Check läuft so ab, dass wir zuerst einmal alle Parameter der Internetseite erfassen. Wir<br />
schauen uns also nicht nur die bestehenden Rechtstexte an und schauen was wir daraus<br />
verwenden können, sondern wir schauen auch direkt in den Seitenquelltext und schauen<br />
was auf den Unterseiten so passiert. Uns interessiert insbesondere, welche Skripte dort<br />
verwendet werden, welche Plugins zum Einsatz kommen und welche Daten übertragen<br />
werden. Alles was dann noch unklar ist, wird per E-Mail beim Seitenbetreiber abgefragt.<br />
Sobald uns diese Antworten vorliegen wird ein Prüfprotokoll mit ca. 40 Prüfpunkten<br />
von spezialisierten Rechtanwälten ausgefüllt und auf dieser Grundlage werden dann die<br />
Rechtstexte (Impressum und Datenschutzerklärung) erstellt und an den Kunden versandt.<br />
Nach Implementierung auf der Internetseite startet ein so genannter Re-Check. Normalerweise<br />
passt in diesem Step alles bereits zusammen, so dass ein bestandenes Prüfprotokoll<br />
ausgeliefert werden kann. In einem nachgelagerten Prozess liefern wir dann ein Prüfsiegel<br />
aus, so dass der Seitenbetreiber auf der Seite nach außen zeigen kann, dass die Internetseite<br />
rechtssicher ist. Das schafft nicht nur Vertrauen beim Besucher, sondern schreckt<br />
Abmahner auch wirksam ab. Selbstverständlich wird nach einem bestandenen Check die<br />
Haftung für die Rechtssicherheit der Internetseite übernommen, so dass der Seitenbetreiber<br />
sich darüber keine Sorgen mehr machen muss und seine Zeit sinnvoller mit seinem<br />
eigentlichen Geschäft verbringen kann.<br />
Interview: Markus Brixius Bild: Privat<br />
www.website-check.de<br />
WEBSITE-CHECK · INTERVIEW<br />
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