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Fibel!Gastro Juni / Juli 2017

Das Szene!Magazin der Gastronomie

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mahnvereine und ab. Da geht es so bei 300 - 500 € los. Je mehr Verstöße man auf seiner<br />

Seite begangen hat, umso teuer wird die Abmahnung natürlich. Die wirkliche Gefahr liegt<br />

aber nicht in 1.000 € oder in den 300 €, sondern in der Unterlassungserklärung, welche immer<br />

mit abgegeben werden muss. Dort werden oft Vertragsstrafen von 5.000€ für jeden<br />

weiteren Rechtsverstoß gefordert. Die Seitenbetreiber laufen dann oft in diesem Falle, da<br />

die Verstöße oft vermeidbar gewesen wären. Daher kann man nie dazu Raten ohne anwaltliche<br />

Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung<br />

an sich „günstig“ war.<br />

Das Hauptrisiko sind Abmahnungen. Diese werden in der Regel von einem Konkurrenten<br />

durch einen Anwalt ausgesprochen. Das Kostenrisiko beträgt hier so ca. 1.000 € pro Abmahnung,<br />

wenn man keine Fehler macht und gut beraten ist. Weiterhin mahnen Abmahnvereine<br />

und ab. Da geht es so bei 300 - 500 € los. Je mehr Verstöße man auf seiner Seite begangen<br />

hat, umso teurer wird die Abmahnung natürlich. Die wirkliche Gefahr liegt aber nicht in<br />

1.000€ oder in den 300 €, sondern in der Unterlassungserklärung, welche immer mit abgegeben<br />

werden muss. Dort werden oft Vertragsstrafen von 5.000€ für jeden weiteren Rechtsverstoß<br />

gefordert. Die Seitenbetreiber laufen dann oft in diesem Falle, da die Verstöße oft<br />

vermeidbar gewesen wären. Daher kann man nie dazu Raten ohne anwaltliche Beratung<br />

eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung an sich „günstig“ war.<br />

Gibt es für <strong>Gastro</strong>nomen spezielle Anforderungen an eine rechtssichere Website?<br />

Nein, der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied. Eine Internetseite ist eine Internetseite,<br />

egal wer diese anbietet. Es gibt aber natürlich branchenspezifische Unterschiede, wie<br />

zum Beispiel Buchungstools oder Tischreservierungen, welche gesonderten der Datenschutzerklärung<br />

angegeben werden müssen und sich so in der Form nur bei <strong>Gastro</strong>nomen<br />

finden.<br />

Wie läuft ein Website-Check ab?<br />

Ein Check läuft so ab, dass wir zuerst einmal alle Parameter der Internetseite erfassen. Wir<br />

schauen uns also nicht nur die bestehenden Rechtstexte an und schauen was wir daraus<br />

verwenden können, sondern wir schauen auch direkt in den Seitenquelltext und schauen<br />

was auf den Unterseiten so passiert. Uns interessiert insbesondere, welche Skripte dort<br />

verwendet werden, welche Plugins zum Einsatz kommen und welche Daten übertragen<br />

werden. Alles was dann noch unklar ist, wird per E-Mail beim Seitenbetreiber abgefragt.<br />

Sobald uns diese Antworten vorliegen wird ein Prüfprotokoll mit ca. 40 Prüfpunkten<br />

von spezialisierten Rechtanwälten ausgefüllt und auf dieser Grundlage werden dann die<br />

Rechtstexte (Impressum und Datenschutzerklärung) erstellt und an den Kunden versandt.<br />

Nach Implementierung auf der Internetseite startet ein so genannter Re-Check. Normalerweise<br />

passt in diesem Step alles bereits zusammen, so dass ein bestandenes Prüfprotokoll<br />

ausgeliefert werden kann. In einem nachgelagerten Prozess liefern wir dann ein Prüfsiegel<br />

aus, so dass der Seitenbetreiber auf der Seite nach außen zeigen kann, dass die Internetseite<br />

rechtssicher ist. Das schafft nicht nur Vertrauen beim Besucher, sondern schreckt<br />

Abmahner auch wirksam ab. Selbstverständlich wird nach einem bestandenen Check die<br />

Haftung für die Rechtssicherheit der Internetseite übernommen, so dass der Seitenbetreiber<br />

sich darüber keine Sorgen mehr machen muss und seine Zeit sinnvoller mit seinem<br />

eigentlichen Geschäft verbringen kann.<br />

Interview: Markus Brixius Bild: Privat<br />

www.website-check.de<br />

WEBSITE-CHECK · INTERVIEW<br />

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