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Bereichsplan - Der Wetteraukreis

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<strong>Bereichsplan</strong><br />

für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong><br />

3. Fortschreibung<br />

Stand: 01. Januar 2004<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Wetteraukreis</strong>, <strong>Der</strong> Kreisausschuss in Friedberg, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz


Beschluss des <strong>Bereichsplan</strong>es<br />

gemäß § 22 Abs. 4 Hessisches Rettungsdienstgesetz<br />

<strong>Der</strong> Kreistag des <strong>Wetteraukreis</strong>es hat in seiner Sitzung am 17.10. 2003 die 3. Fortschreibung<br />

des<br />

B E R E I C H S P L A N E S<br />

für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong> beschlossen.<br />

Er tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft.<br />

<strong>Der</strong> Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es in Friedberg<br />

Rolf Gnadl Bertram Huke<br />

Landrat Erster Kreisbeigeordneter<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage 3<br />

2. Rettungsdienstbereich 3<br />

3. Zentrale Leitstelle<br />

3.1 Einrichtung 4<br />

3.2 Aufgaben 4<br />

3.3 Standort 4<br />

3.4 Träger 4<br />

3.5 Raumangebot 4<br />

3.6 Technische Ausstattung 5<br />

3.7 Einsatzerfassung und Dokumentation 5<br />

3.8 Fernmeldetechnische Verbindungen 5<br />

3.9 Personelle Besetzung 5<br />

3.10 Besondere Einsatzleitung 6<br />

4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie 6-7<br />

5. Organisationsentscheidung 7<br />

6. Rettungswachen 8<br />

6.1 Rettungswachen-Standorte und Leistungserbringer 8<br />

6.2 Rettungswachen-Versorgungsbereiche 9<br />

6.3 Ausnahmegebiete 9<br />

6.4 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit 9<br />

6.5 Gliederung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche 10-12<br />

6.6 Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen 13<br />

7. Rettungsmittel<br />

7.1 Personelle Besetzung 14<br />

7.2 Andere Rettungsmittel 14<br />

7.3 Bemessungsgrundlage 14<br />

7.4 Rettungsmittel-Vorhalteplan 14-15<br />

8. Notärztliche Versorgung 16<br />

8.1 Organisationsform 16<br />

8.2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit 16<br />

8.3 Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer 17<br />

8.4 Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen 18<br />

9. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 19-20<br />

10. Rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen 21<br />

10.1 Technische Einsatzleitung 22<br />

10.2 Schnelleinsatzgruppen 22-23<br />

10.3 MANV- Konzept 24-26<br />

10.4 Evakuierungs-Konzept 27-32<br />

11. Luftrettung 33<br />

12. Berg- und Wasserrettung 33<br />

13. Notkompetenz-Konzept 33<br />

14. Schlussbemerkungen 33<br />

15. Anlagen (Darstellung des Nachweisverfahrens) 34-36<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 2


1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage<br />

Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung<br />

obliegt nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) in der Fassung vom 24.11.1998<br />

(GVBl. I S. 499), den Landkreisen und kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsangelegenheit.<br />

Die Aufstellung der Bereichspläne nach § 22 Abs. 4 HRDG hat die bedarfsgerechte Rettungsdienstinfrastruktur<br />

mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Durchführung des Rettungsdienstes im<br />

Sinne von § 3 Abs. 1 HRDG und §§ 12, 70 SGB V. festzulegen.<br />

Sie hat nach den Vorgaben des HRDG, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

und nach den im Rettungsdienstplan vorgegebenen Rahmenrichtlinien zu<br />

erfolgen.<br />

Nach Umsetzung der im <strong>Bereichsplan</strong> festgelegten Gesamtvorhaltung für den Rettungsdienstbereich<br />

ist die Rettungsdienstinfrastruktur regelmäßig auf ihre aktuelle Bedarfsnotwendigkeit hin<br />

zu prüfen.<br />

Die Prüfung und Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es muss mindestens im Abstand von 4 Jahren<br />

erfolgen. Soweit sich innerhalb dieses Zeitraumes wesentliche Veränderungen ergeben haben,<br />

sind diese im Bereichsbeirat abzustimmen und umzusetzen.<br />

Die im <strong>Bereichsplan</strong> festgelegte bedarfsnotwendige Rettungsdienstinfrastruktur ist Grundlage<br />

für die Ermittlung der Benutzungsentgelte nach § 8 Abs. 1 HRDG.<br />

2. Rettungsdienstbereich<br />

<strong>Der</strong> Rettungsdienstbereich ist das gesamte Gebiet des <strong>Wetteraukreis</strong>es.<br />

Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong><br />

Fläche 1.100,6 qkm<br />

Einwohner 297.863 (Stand: 31.12. 2002)<br />

Einwohner je qkm 270<br />

Zahl der Städte 13<br />

Zahl der Gemeinden 12<br />

Die angrenzenden Rettungsdienstbereiche (RDB) sind:<br />

im Norden RDB Gießen<br />

im Nordwesten RDB Lahn-Dill-Kreis<br />

im Nordosten RDB Vogelsbergkreis<br />

im Osten RDB Main-Kinzig-Kreis<br />

im Süden RDB Main-Kinzig-Kreis<br />

im Westen RDB Hochtaunuskreis<br />

im Südwesten RDB Stadt Frankfurt/M.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 3


3. Zentrale Leitstelle<br />

3.1 Einrichtung<br />

Gemäß § 5 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist für jeden Landkreise und jede<br />

kreisfreie Stadt eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale<br />

Leitstelle) für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vorzuhalten. Dabei wird<br />

grundsätzlich von der Einräumigkeit der Rettungsdienstbereiche mit den Hoheitsgebieten der<br />

Landkreise und kreisfreien Städte ausgegangen. Zur Verbesserung der Gesamtversorgung und<br />

der Wirtschaftlichkeit sollen sich die Träger jedoch zu größeren Raumeinheiten zusammenschließen.<br />

Die mit den Nachbarlandkreisen geführten Verhandlungen kamen zu dem Ergebnis, dass es<br />

weder aus fachlichen noch aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist einen gemeinsamen<br />

Rettungsdienstbereich mit einer Zentralen Leitstelle gemeinsam zu betreiben.<br />

3.2 Aufgaben<br />

Die Zentrale Leitstelle ist Fernmelde-, Notruf-, Alarm- und Einsatzzentrale für alle Aufgaben der<br />

Gefahrenabwehr (außer denen der Polizei) einschließlich des Rettungsdienstes. Sie hat alle Hilfeersuchen<br />

entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu<br />

lenken und zu koordinieren.<br />

Die Zentrale Leitstelle steuert den bedarfsgerechten Einsatz der im Brand- und Katastrophenschutz<br />

sowie im Rettungsdienst verfügbaren Rettungsmittel.<br />

Näheres über Aufgaben und Befugnisse, Besetzung und Ausstattung, die Dienst- und Fachaufsicht<br />

und die Zusammenarbeit mit den Beteiligten ist in der Verordnung zur Ausführung der<br />

§§ 5 und 6 HRDG (Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen) vom 31.5.1999 geregelt.<br />

3.3 Standort<br />

Kaiserstraße 130, 61169 Friedberg, Tel. 19222 (vorwahlfrei)<br />

3.4 Träger<br />

<strong>Wetteraukreis</strong>, <strong>Der</strong> Kreisausschuss, Europaplatz, 61169 Friedberg, Tel. 06031 / 830<br />

3.5 Raumangebot<br />

Funkraum 77,5 qm<br />

Technikraum 15 qm<br />

Aufenthaltsraum 22,5 qm<br />

Büro 15 qm<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 4


3.6 Technische Ausstattung<br />

3 Einsatzplätze für Einsatzbearbeiter<br />

3 Ausnahme-Abfrageplätze bei erhöhtem Betriebsaufkommen<br />

Einsatzleitrechner mit 3 Bildschirmen pro Arbeitsplatz<br />

ISDN-Notrufabfragesystem<br />

Funkabfrage zur Bedienung von 8 Funkkreisen<br />

Notfunkplatz mit Notfunkantenne<br />

Digitale Kurz- und Langzeitdokumentationsanlage<br />

2 Telefaxgeräte<br />

Notstromversorgung<br />

Angeschlossene Brandmeldeanlagen: 287<br />

3.7 Einsatzerfassung und -dokumentation<br />

Die Notrufabfrage und der Einsatzablauf werden inhaltlich zeitlich und räumlich erfasst. <strong>Der</strong><br />

Nachweis ist 10 Jahre aufzubewahren.<br />

Darüber hinaus werden allen ankommenden und abgehenden Funk- und Drahtgespräche digital<br />

aufgezeichnet und mindestens 6 Wochen aufbewahrt.<br />

3.8 Fernmeldetechnische Verbindungen<br />

Rufname: Leitstelle Wetterau<br />

Betriebskanal: 508<br />

Reservekanal: 507<br />

Notruf: 112<br />

Aufgeschaltete Notrufleitungen aus den Ortsnetzen: 22<br />

Telefon Nr.: 19222<br />

Telefax: 06031/689 783<br />

Gehörlosenfax: 112<br />

Digitale Telekommunikationsanlage mit folgenden ISDN-Anschlüssen:<br />

Notrufleitungen (eingehend) -112 vorwahlfrei 6<br />

Notrufleitungen (eingehend) –112 aus Mobilfunknetzen 1<br />

Bundeseinheitliche Leitstellen-Nr. 19222 2<br />

Bundeseinheitliche Service-Nr. 19296 1<br />

Rettungswachen und Krankenhäuser 2<br />

Nachbarleitstellen 1<br />

Polizeidienststellen 1<br />

Gehende Gespräche 1<br />

Mobilfunk 1<br />

3.9 Personelle Besetzung<br />

In der Zentralen Leitstelle wird Personal eingesetzt, das über eine Ausbildung und Qualifikation<br />

gemäß § 6 der Verordnung über Leitstellen und Besondere Gefahrenlagen verfügen muss. Es<br />

stehen 13 Planstellen für Einsatzsachbearbeiter/innen zur Verfügung. Die Zentrale Leitstelle ist<br />

„ rund- um- die- Uhr“ mit mindestens 2 Personen besetzt.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 5


3.10 Besondere Einsatzleitung<br />

Nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes ist zur Abstimmung der Einsatzsteuerung<br />

bei besonderen Gefahrenlagen für jede Zentrale Leitstelle eine Besondere Einsatzleitung<br />

zu bilden. Ihr gehören geeignete und entscheidungsbefugte Fachkräfte der für die Gefahrenabwehr<br />

zuständigen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Einrichtungen an.<br />

Die Besondere Einsatzleitung ist einzusetzen, wenn die Einsatzsteuerung bei besonderen rettungsdienstlichen<br />

Gefahrenlagen Entscheidungen zur Alarmierung, Lenkung und Zusammenarbeit<br />

der Einsatzkräfte und -einheiten zu treffen hat, die über die jeweiligen Alarm- und Einsatzpläne<br />

hinausgehen. Die Zentrale Leitstelle ist an die Weisungen der Besonderen Einsatzleitung<br />

gebunden.<br />

<strong>Der</strong> Besonderen Einsatzleitung gehören an:<br />

Norbert Bitzer (Leiter des KatS-Stabes, AL 38), Wolfgang Mahr (S 3 des KatS-Stabes), Walter<br />

Schwab (S 1 des KatS-Stabes) Matthias Nickel (Leiter der Leitstelle) und bei Bedarf weitere<br />

Fachberater sowie ein Mitarbeiter der Pressestelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es.<br />

4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie<br />

Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es werden zur Optimierung der rettungsdienstlichen<br />

Strukturen folgende Strategieformen angewendet:<br />

Fahrzeugstrategien<br />

Um einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienst bei gleichzeitig höchstmöglichem<br />

Versorgungsniveau zu erzielen, wird im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es die<br />

Mehrzweckfahrzeug-Strategie praktiziert.<br />

Mehrzweckfahrzeuge sind Rettungswagen, die nach DIN-Euro-Norm 1789 ausgestattet sind und<br />

sowohl in der Notfallrettung als auch bei Krankentransporten universell einsetzbar sind. Die<br />

Mehrzweckfahrzeug-Strategie führt grundsätzlich zu einer höheren Fahrzeugauslastung und<br />

begünstigt das „Rendezvous- Verfahren“ beim bodengebundenen Notarztdienst.<br />

Davon ausgenommen werden die Fahrzeuge für die Bedienung der Fernfahrten. Hierfür können<br />

Krankentransportwagen Typ A 2 der DIN-Euro-Norm 1789 und 1865 eingesetzt werden.<br />

Einsatzstrategien<br />

Bei der Rückfahrt- zur- Wache -Strategie meldet sich die Besatzung des Fahrzeugs mit Beendigung<br />

ihres Einsatzes (nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) bei der Zentralen Leitstelle<br />

„einsatzklar“ und fährt anschließend, sofern kein unmittelbarer Anschlussauftrag vorliegt,<br />

zurück zum eigenen Standort.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 6


Nach der Mobile-Wache-Strategie stehen zu bestimmten Zeiten Fahrzeuge - abweichend von<br />

ihrer Dienststelle - an anderen einsatztaktisch günstigeren Standorten. Dies kann z. B. aus Vorsorgegründen<br />

bei stark schwankender Frequenz am Wochenende in besonderen Ausflugsgebieten<br />

der Fall sein. Hierbei ist zu gewährleisten, dass die als „Mobile Rettungswache“<br />

eingesetzten Fahrzeuge innerhalb des regulären Rettungsmittel-Dienstplanes vorgehalten werden.<br />

Die Stellplatz-Strategie kommt insbesondere in dicht besiedelten Gebieten als Einsatzstrategie<br />

für den Krankentransport zur Anwendung, wenn mit einer relativ stetigen Krankentransportnachfrage<br />

in bestimmten Gebietsteilen und zu bestimmten Tageszeiten zu rechnen ist. Nach<br />

dieser Einsatzstrategie fahren die im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge nach Freimeldung<br />

nicht zur Rettungswache zurück, sondern einen der im Versorgungsgebiet definierten<br />

Stellplätze an, um dort auf den nächsten Einsatz zu warten. Solche Stellplätze sollten bevorzugt<br />

in der Nähe oder bei häufig angefahrenen Transportzielen (Krankenhäuser, Arztpraxen) liegen.<br />

Die Stellplatz-Strategie ist insbesondere in Zeiten hoher Krankentransportnachfrage geeignet,<br />

die schnelle Bedienung von Krankentransporten zu unterstützen. In Zeiten geringerer Krankentransportnachfrage<br />

wird von der Stellplatz-Strategie wieder zur Rückfahrt-zur-Wache- Strategie<br />

übergegangen.<br />

Dispositionsstrategien<br />

Notfallmeldungen sind von der Zentralen Leitstelle unverzüglich und grundsätzlich nach der<br />

Nächstes-Fahrzeug-Strategie zu disponieren. Bei der Nächstes-Fahrzeug-Strategie ist immer das<br />

dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche geeignete Fahrzeug einzusetzen. Im Übrigen sind zur<br />

Verkürzung der Hilfsfrist alle sich im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Leitstelle befindlichen<br />

Fahrzeuge sowohl auf der Anfahrt zum Einsatzort als auch nach Freimeldung unmittelbar am<br />

Transportziel oder auf der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren<br />

Fahrzeuge aufzunehmen.<br />

Ergänzend zu dem Einsatz von Rettungswagen, Rettungshubschrauber oder Notarzteinsatzfahrzeug<br />

ist das dem Einsatzort zeitlich nächst-befindliche minderqualifizierte Rettungsmittel der<br />

Krankentransportvorhaltung vorzusehen, sofern dadurch eine sinnvolle Verkürzung des versorgungsfreien<br />

Intervalls erreicht werden kann. Bei erkennbaren lebensbedrohlichen Situationen<br />

(Notfall) ist die Anordnung von Sondersignal zwingend erforderlich<br />

Die Bedienung der Ferntransporte erfolgt nach der Zuweisungsstrategie. Das heißt, die<br />

Fahrzeugzuteilung erfolgt strikt gemäß der Aufgabenstellung Krankentransport.<br />

5. Organisationsentscheidung<br />

Nach Durchführung des 4-stufigen Nachweisverfahrens zur Ermittlung der zweckmäßigsten<br />

Organisationsform hat der Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es am 29.05.2001 beschlossen, die<br />

Aufgaben von Notfallversorgung und Krankentransport in organisatorischer Einheit durchzuführen.<br />

Die Darstellung des Nachweisverfahrens ist dem <strong>Bereichsplan</strong> als Anlage (Seite 34-36)<br />

beigefügt.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 7


6. Rettungswachen<br />

Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an<br />

denen die für einen Rettungswachen-Versorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das<br />

notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden.<br />

Die Anzahl und die Lage der bedarfsgerechten Rettungswachen in einem Rettungsdienstbereich<br />

ist so zu ermitteln, dass das gesamte Gebiet eines Rettungsdienstbereiches, in dem auch in der<br />

Vergangenheit regelmäßig Notfälle stattgefunden haben, von Ausnahmefällen abgesehen, abgedeckt<br />

wird, und sich die Versorgungsbereiche benachbarter Rettungswachen nach Möglichkeit<br />

nicht oder nur geringfügig an den Rändern überschneiden. Ergänzend ist bei der Standortplanung<br />

zu berücksichtigen, dass Rettungswachen bevorzugt in die Nähe der Einsatzschwerpunkte<br />

gelegt werden, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Notfälle bedienen zu können.<br />

In der Praxis bedeuten diese Planungsvorgaben, dass es vom Standort einer Rettungswache<br />

aus mit Notfallrettungsmitteln möglich sein muss, unter Sondersignalbedingungen die Grenzen<br />

des Rettungswachen-Versorgungsbereiches innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen.<br />

6.1 Rettungswachen-Standorte und beauftragte Leistungserbringer<br />

Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es sind 14 Rettungswachen bedarfsnotwendig. Sie<br />

werden von den Leistungserbringern auf Grundlage des Rettungsmittel-Vorhalteplanes ausgestattet<br />

und besetzt.<br />

Rettungswachen-Standort Straße Leistungserbringer<br />

1 Butzbach Roter Lohweg 28 DRK KV Friedberg<br />

2 Bad Nauheim Schwalheimer Straße 84 JUH Bad Nauheim<br />

3 Friedberg Homburger Straße 26 DRK KV Friedberg<br />

4 Karben Dieselstraße 9 ASB Karben<br />

5 Bad Vilbel*** Friedrich-Ebert-Straße 34 DRK KV Friedberg<br />

6 Wölfersheim*<br />

7 Assenheim*<br />

8 Reichelsheim** JUH Bad Nauheim<br />

9 Altenstadt Vogelsbergstraße 46 MHD Altenstadt<br />

10 Nidda Burgring 1 DRK KV Büdingen<br />

11 Ortenberg* Neuer Weg 1<br />

12 Büdingen Vogelsbergstraße 94 DRK KV Büdingen<br />

13 Gedern Schlossberg 36 DRK KV Büdingen<br />

14 Kefenrod*<br />

* Standort und Leistungserbringer der Rettungswache können erst nach einem Auswahlverfahren festgelegt werden.<br />

** Standort der Rettungswache kann erst nach dem Beschluss des <strong>Bereichsplan</strong>es festgelegt werden.<br />

*** Standort der Rettungswache wird an den südlichen Ortsausgang Bad Vilbel Richtung Dortelweil verlegt.<br />

6.2 Rettungswachen-Versorgungsbereiche<br />

Das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches ist in Versorgungsbereiche zu gliedern, in denen die<br />

Primärversorgung jeweils von einer Rettungswache aus gewährleistet wird. Die Größe, Lage<br />

und Abgrenzung eines Rettungswachen-Versorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter<br />

Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topographischen Gegebenheiten alle Ge-<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 8


ietsteile des Rettungswachen-Versorgungsbereiches planerisch innerhalb der Hilfsfrist von der<br />

Rettungswache aus zu erreichen sind.<br />

Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 3 Abs. 1 HRDG bedeuten diese Vorgaben,<br />

dass die Zuschnitte der Rettungswachen-Versorgungsbereiche, unter Beachtung der<br />

maximalen zeitlichen Vorgaben bezüglich der Hilfsfrist, für eine Anfahrtszeit mit Sondersignal in<br />

8 Minuten zu bemessen sind (10 Minuten Hilfsfrist abzüglich 2 Minuten für Dispositions-, Alarmierungs-<br />

und Ausrückzeit).<br />

6.3 Ausnahmegebiete<br />

Nach Ziffer 3.2.1 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />

ist bei der Planung der Rettungswachenstandorte grundsätzlich das gesamte Gebiet des<br />

Rettungsdienstbereiches zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der bedarfsgerechten Anzahl von<br />

Rettungswachen und Notarztstandorten wird eine Einschränkung dahingehend vorgegeben,<br />

dass nur das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches durch bedarfsgerechte Rettungswachen-<br />

Versorgungsbereiche abzudecken ist, in dem auch in der Vergangenheit regelmäßig Notfälle<br />

stattgefunden haben. Demnach werden Gebiete, in denen innerhalb der letzten 4 Jahre regelmäßig<br />

zehn oder weniger Notfallereignisse eingetreten sind, als Ausnahmegebiete bezeichnet.<br />

Ausnahmegebiete müssen bei der Ermittlung bedarfsgerechter Rettungswachen und Notarztstandorte<br />

nicht berücksichtigt werden. Im <strong>Wetteraukreis</strong> handelt es sich um folgende Gemeinden:<br />

Bellmuth, Bodenrod, Burgbracht, Diebach am Haag, Dudenrod, Grund-Schwalheim, Hausen-<br />

Oes, Heegheim, Helfersdorf, Heuchelheim, Hitzkirchen, Maibach, Michelau, Michelnau, Mittel-<br />

Seemen, Nieder-Seemen, Ober-Hörgern, Schwickartshausen, Steinberg, Stornfels, Trais-<br />

Münzenberg, Unter-Widdersheim und Wippenbach.<br />

6.4 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit<br />

Nach Ziffer 3.2.1 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />

sind Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich<br />

so einzurichten, dass die Hilfsfrist nach § 22 Abs. 2 HRDG planerisch eingehalten werden kann.<br />

Unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, der topographischen Gegebenheiten sowie<br />

der einsatztaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Rettungswachen-<br />

Versorgungsbereiches sind Größe, Lage und Abgrenzung der Versorgungsbereiche so festzulegen,<br />

dass alle zu versorgenden Gebietsteile planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der<br />

Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind.<br />

Im <strong>Wetteraukreis</strong> waren bislang 10 Rettungswachen eingerichtet. Über die Darstellung der<br />

Hilfsfrist-Isochronen konnte nachgewiesen werden, dass Versorgungslücken im Bereich der<br />

Städte und Gemeinden Florstadt, Kefenrod, Niddatal, Ortenberg, und Wölfersheim vorhanden<br />

sind, die auch nach dem Gutachten des Landesrechnungshofes im Rahmen der 74. Vergleichenden<br />

Prüfung Rettungsdienst nur durch die Einrichtung neuer Rettungswachen zu schließen<br />

sind. Nachdem bereits seit 01.01.2003 eine Rettungswache in Ortenberg existiert, müssen mit<br />

der 3. Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es zum 01.01.2004 weitere Rettungswachen in Wölfersheim,<br />

Assenheim und Kefenrod eingerichtet werden. Demzufolge werden im <strong>Wetteraukreis</strong>es<br />

14 Rettungswachen als bedarfsgerecht festgelegt und in die folgenden 14 Rettungswachen-<br />

Versorgungsbereiche gegliedert:<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 9


Rettungswachen-Versorgungsbereich 1: Butzbach Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.415<br />

davon kreisübergreifend 71<br />

Krankentransporte 2002 511<br />

Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90,11 24.192 268<br />

Rockenberg ohne Oppershofen 9,43 2.461 261<br />

Gambach Stadt Münzenberg 14,13 3.228 228<br />

Ober Hörgern Stadt Münzenberg 3,25 418 129<br />

Espa Gem. Langgöns, LK Gießen 2,22 648 292<br />

Oberkleen Gem. Langgöns, LK Gießen 7,59 1.134 149<br />

Cleeberg Gem. Langgöns, LK Gießen 13,29 1.110 84<br />

140,02 33.191 237<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 2: Bad Nauheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 2.807<br />

davon kreisübergreifend 1<br />

Krankentransporte 2002 2.375<br />

Bad Nauheim alle Stadtteile 32,54 31.039 954<br />

Ober Mörlen alle Ortsteile 37,65 5.928 157<br />

70,19 36.967 527<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 3: Friedberg Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.993<br />

davon kreisübergreifend 7<br />

Krankentransporte 2002 1.237<br />

Friedberg ohne Bruchenbrücken 85,13 23.195 272<br />

Rosbach ohne Rodheim 23,18 6.985 301<br />

Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5,22 2.531 485<br />

113,53 32.711 288<br />

Rettungswachen- Versorgungsbereich 4: Karben Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.445<br />

davon kreisübergreifend 169<br />

Krankentransporte 2002 373<br />

Karben alle Stadtteile 43,95 22.527 513<br />

Rodheim Stadt Rosbach 22,13 4.295 194<br />

Büdesheim Main-Kinzig-Kreis 8,15 3.525 433<br />

74,23 30.347 409<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 5: Bad Vilbel Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.659<br />

davon kreisübergreifend 113<br />

Krankentransporte 2002 479<br />

Bad Vilbel alle Stadtteile 25,65 30.285 1.181<br />

Harheim Stadt Frankfurt 8,36 3.941 471<br />

Nieder Erlenbach Stadt Frankfurt 48,38 4.004 83<br />

82,39 38.230 464<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 10


Rettungswachen-Versorgungsbereich 6: Wölfersheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 599<br />

davon kreisübergreifend 88<br />

Krankentransporte 2002 166<br />

Wölfersheim alle Ortsteile 43,15 9.514 220<br />

Münzenberg ohne Gambach u. O.Hörgern 14,26 2.133 150<br />

Oppershofen Gemeinde Rockenberg 6,71 1.924 287<br />

Inheiden Stadt Hungen, LK Gießen 4,76 1.141 240<br />

Trais Horloff Stadt Hungen, LK Gießen 3,23 593 184<br />

Utphe Stadt Hungen, LK Gießen 5,13 641 125<br />

77,24 15.946 206<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 7: Assenheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 364<br />

davon kreisübergreifend 0<br />

Krankentransporte 2002 127<br />

Niddatal alle Stadtteile 40,21 9.231 230<br />

Bruchenbrücken Stadt Friedberg 6,36 1.844 290<br />

Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10,16 3.961 390<br />

56,73 15.036 265<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 8: Reichelsheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 753<br />

davon kreisübergreifend 0<br />

Krankentransporte 2002 301<br />

Reichelsheim alle Stadtteile 27,60 6.823 247<br />

Echzell alle Ortsteile 39,26 6.227 159<br />

Nieder Florstadt Gemeinde Florstadt 10,46 3.729 357<br />

Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 3,57 750 210<br />

Dauernheim Gemeinde Ranstadt 9,90 1.760 178<br />

90,79 19.289 212<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 9: Altenstadt Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.399<br />

davon kreisübergreifend 0<br />

Krankentransporte 2002 368<br />

Altenstadt alle Ortsteile 30,08 12.957 431<br />

Limeshain alle Ortsteile 12,50 5.706 456<br />

Glauburg alle Ortsteile 11,58 3.446 298<br />

Staden Gemeinde Florstadt 3,17 817 258<br />

Stammheim Gemeinde Florstadt 8,64 1.442 167<br />

Nieder Mockstadt Gemeinde Florstadt 9,07 1.554 171<br />

Ober Mockstadt Gemeinde Ranstadt 5,94 872 147<br />

Düdelsheim Stadt Büdingen 11,92 2.969 249<br />

Eckartshausen Stadt Büdingen 9,80 1.095 112<br />

102,70 30.858 300<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 11


Rettungswachen-Versorgungsbereich 10: Nidda Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.329<br />

davon kreisübergreifend 69<br />

Krankentransporte 2002 616<br />

Nidda alle Stadtteile 117,79 19.309 164<br />

Langd Stadt Hungen, LK Gießen 11,00 828 75<br />

Rabertshausen Stadt Hungen, LK Gießen 1,79 151 84<br />

Rodheim Stadt Hungen, LK Gießen 4,12 400 97<br />

Steinheim Stadt Hungen, LK Gießen 5,35 678 127<br />

140,05 21.366 153<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 11: Ortenberg Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 650<br />

davon kreisübergreifend 0<br />

Krankentransporte 2002 195<br />

Ortenberg ohne Bleichenbach, 373,63 6.190 17<br />

Gelnhaar, Selters<br />

Ranstadt ohne Dauernheim und 18,43 2.758 150<br />

Ober Mockstadt<br />

392,06 8.948 23<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 12: Büdingen Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 1.003<br />

davon kreisübergreifend 20<br />

Krankentransporte 2002 377<br />

Büdingen ohne Düdelsheim, Michelau, 83,72 15.262 182<br />

Eckartshausen, Rinderbügen<br />

und Wolferborn<br />

Selters Stadt Ortenberg 42,41 815 19<br />

Bleichenbach Stadt Ortenberg 70,77 1.680 24<br />

196,90 17.757 90<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 13 Gedern Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 574<br />

davon kreisübergreifend 20<br />

Krankentransporte 2002 222<br />

Gedern ohne Nieder-Seemen 69,51 7.675 110<br />

Hirzenhain alle Ortsteile 16,11 3.390 210<br />

85,62 11.065 129<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereich 14 Kefenrod Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />

Notfallaufkommen 2002 242<br />

davon kreisübergreifend 6<br />

Krankentransporte 2002 52<br />

Kefenrod alle Ortsteile 30,66 3.234 105<br />

Gelnhaar Stadt Ortenberg 60,15 1.118 19<br />

Nieder Seemen Stadt Gedern 3,72 229 62<br />

Michelau Stadt Büdingen 4,89 378 77<br />

Rinderbügen Stadt Büdingen 5,55 1.190 214<br />

Wolferborn Stadt Büdingen 6,90 1.021 148<br />

111,87 7.170 64<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 12


<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 13


7. Rettungsmittel<br />

Zur Bedienung von Notfällen sind im bodengebundenen Rettungsdienst Rettungswagen (RTW)<br />

einzusetzen, die hinsichtlich Bauart und Ausrüstung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der<br />

Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transportes bestimmt sind. Als<br />

RTW kommen danach nur Fahrzeuge in Betracht, die der DIN EN 1789 Typ B oder C entsprechen.<br />

<strong>Der</strong> Typ C ist für die Notfallversorgung geeignet und wird deshalb im <strong>Wetteraukreis</strong> eingesetzt.<br />

Für die Durchführung der Ferntransporte sind Krankentransportwagen (KTW) nach den Anforderungen<br />

der DIN EN 1789, Typ A 2, einzusetzen.<br />

Notarzteinsatzfahrzeuge müssen der DIN 75079 entsprechen.<br />

7.1 Personelle Besetzung<br />

Die fachliche Eignung des zur Besetzung der Rettungsmittel vorzuhaltenden Personals ist in der<br />

Rettungsdienst-Betriebsverordnung vom 03.05.2000 (GVBl. 1 S. 282) und in Abschnitt 3.5 des<br />

Landes-Rettungsdienstplanes geregelt.<br />

7.2 Andere Rettungsmittel<br />

Die Einsatzfahrzeuge der Leitenden Notärzte gelten als Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes<br />

gemäß § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung.<br />

7.3 Bemessungsgrundlage<br />

Analog der Vorgaben zur Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln durch den Rettungsdienstplan<br />

des Landes Hessen wird die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung der Rettungswachen<br />

wie folgt ermittelt:<br />

• Rettungsmittel zur unverzüglichen Bedienung des Notfallaufkommens mit Sonderrechten<br />

auf der Anfahrt werden risikoabhängig bemessen.<br />

• Rettungsmittel zur Bedienung des Notfallaufkommens ohne Sonderrechte auf der Anfahrt<br />

werden im Rahmen der organisatorischen Einheit auf Grundlage des Mehrzweck-<br />

Fahrzeugsystems und der Nächste- Fahrzeug- Strategie frequenzabhängig bemessen.<br />

• Rettungsmittel zur Bedienung des Krankentransportaufkommens werden frequenzabhängig<br />

bemessen, wobei ein Übertrag von höchstens 10 % des realen mittleren Einsatzbedarfs<br />

zulässig ist.<br />

7.4 Rettungsmittel- Vorhalteplan<br />

Die Ausstattung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche sowie der Notarztstandorte mit vorzuhaltenden<br />

Rettungsmitteln wurde zum 1.1. 2003 (wie auf Seite 15 dargestellt) nach den unter<br />

Punkt 7.3. genannten Kriterien bedarfsgerecht festgelegt.<br />

Vor Inbetriebnahme der Rettungswachen Assenheim, Wölfersheim und Kefenrod wird die Rettungsmittel-Vorhaltung<br />

auf Grundlage der neuen Strukturen überprüft und angepasst.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 14


Rettungsmittel- Vorhalteplan<br />

(unter Berücksichtigung der im Jahr 2004 einzurichtenden neuen Rettungswachen)<br />

Rettungswache Rettungsmittel Montag-<br />

Donnerstag<br />

Freitag Samstag Sonntag<br />

1 Butzbach 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />

2 Bad Nauheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 8 - 18 6 - 16 8 - 13<br />

1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

3 Friedberg 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 13 7 - 13<br />

4 Karben 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />

1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

4/<br />

5<br />

Karben/<br />

Bad Vilbel<br />

1 Rettungswagen 21 - 7 21 - 7 21 - 7 21 - 7<br />

5 Bad Vilbel 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 20 7 - 20 7 - 18 7 - 21<br />

6 Wölfersheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

7 Assenheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

8 Reichelsheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

9 Altenstadt 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 7 - 21 7 - 21<br />

10 Nidda 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />

1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

11 Ortenberg 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

12 Büdingen 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

1 Rettungswagen 9 - 20 9 - 18<br />

1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

13 Gedern 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />

14 Kefenrod 1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 15


8. Notärztliche Versorgung<br />

Die notärztliche Versorgung ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes. Sie bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil der rettungsdienstlichen Notfallversorgung und ist durch den bodengebundenen<br />

Rettungsdienst sicherzustellen.<br />

Die notärztliche Versorgung umfasst ist die präklinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten,<br />

Vergifteten oder Erkrankten (Notfallpatienten). Aufgabe ist es, unverzüglich und mit<br />

höchster zeitlicher Priorität lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit<br />

herzustellen und die Beförderung in eine geeignete Behandlungseinrichtung sicherzustellen.<br />

Daneben ist die Verlegung von primär erstversorgten Notfallpatienten unter Fortsetzung spezieller,<br />

auch intensivmedizinischer ärztlicher Maßnahmen in eine geeignete diagnostische oder<br />

therapeutische Einrichtung, ebenfalls Aufgabe der notärztlichen Versorgung.<br />

Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung dürfen nur Ärzte<br />

eingesetzt werden, die über die erforderliche Qualifikation gemäß § 9 Abs. 5 HRDG verfügen.<br />

Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz der Notärztin /des Notarztes hat nach dem geltenden<br />

„Indikationskatalog für die Alarmierung und den Einsatz von Notarzt-Systemen in Hessen“ zu<br />

erfolgen.<br />

8.1 Organisationsform<br />

Die notärztliche Versorgung wird im <strong>Wetteraukreis</strong> als Rendezvous-System durchgeführt. Beim<br />

Rendezvous-System fahren Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) getrennt<br />

zum Notfallort und treffen dort zusammen. Dadurch können von einem Notarzt mehrere RTW<br />

nacheinander bedient werden, was insbesondere für den ländlichen Raum von Bedeutung ist,<br />

aber auch im städtischen Raum zur Optimierung der Hilfsfrist führen kann.<br />

Entsprechend den allgemeinen Erfahrungen ist nach Herstellung der Transportfähigkeit des<br />

Patienten durch den Notarzt am Einsatzort häufig eine Begleitung durch den Notarzt im RTW<br />

nicht erforderlich. D. h. der Notarzt steht frühzeitig für neue Einsätze zur Verfügung, da er nicht<br />

an den RTW bzw. Notarztwagen (NAW) gebunden ist.<br />

8.2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit<br />

Nach Ziffer 3.2.2 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />

hat die Planung der Notarzt-Versorgungsbereiche grundsätzlich analog der Fachplanung der<br />

Rettungswachen-Versorgungsbereiche zu erfolgen (siehe Ziffer 6 ff). Darüber hinaus ist bei der<br />

Wahl eines Notarztstandortes insbesondere auch die Lage geeigneter Krankenhäuser zu berücksichtigen.<br />

Bei der Ermittlung des Grundbedarfs an Notarztsystemen ist von einer Eintreffzeit von 15 Minuten<br />

(Dispositions-, Alarmierungs-, Ausrück- und Anfahrzeit) auszugehen.<br />

Die Einteilung der Notarzt-Versorgungsbereiche hat so zu erfolgen, dass die Eintreffzeit durch<br />

den Notarzt/die Notärztin in der Regel eingehalten werden kann.<br />

Über die Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen (Seite 18) ist nachweisbar, dass im Rettungsdienstbereich<br />

des <strong>Wetteraukreis</strong>es mindestens 4 Notarztsysteme bedarfsnotwendig sind. Die<br />

Versorgungslücke im Raum Gedern wird durch die Einrichtung eines neuen Notarztstandortes in<br />

Grebenhain (Vogelsbergkreis) geschlossen.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 16


8.3 Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer<br />

Notarzt- Versorgungsbereich Bad Nauheim/Friedberg Einsatzaufkommen 2002: 2.845<br />

Leistungserbringer: Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 43,78<br />

Standorte des Notarztsystems: Rettungswache der JUH, Schwalheimer Str.84, Bad Nauheim<br />

Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Kreiskrankenhaus Friedberg<br />

Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />

Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90,12 24.973 277<br />

Rockenberg alle Ortsteile 16,14 4.385 272<br />

Ober Mörlen alle Ortsteile 37,65 5.928 157<br />

Bad Nauheim alle Stadtteile 32,54 31.039 954<br />

Friedberg alle Stadtteile 50,17 28.399 566<br />

Rosbach alle Stadtteile 23,18 6.985 301<br />

Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5,21 2.531 486<br />

Nieder u. Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 14,06 4.479 319<br />

Reichelsheim ohne Blofeld 22,41 6.335 283<br />

Wölfersheim alle Ortsteile 43,13 9.514 221<br />

334,61 124.568 372<br />

Notarzt-Versorgungsbereich Karben Einsatzaufkommen 2002: 1.832<br />

Leistungserbringer: ASB Karben/DRK Friedberg Einsätze pro 1000 Einwohner 45,25<br />

Standort des Notarztsystems: Rettungswache des ASB Dieselstr.9, Karben<br />

Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />

Karben alle Stadtteile 43,96 22.527 512<br />

Bad Vilbel alle Stadtteile 25,65 30.285 1181<br />

Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10,16 3.961 390<br />

Rodheim Stadt Rosbach 22,13 4.295 194<br />

Stadt Niddatal alle Stadtteile 40,09 9.231 230<br />

Büdesheim Schöneck, Main-Kinzig-Kreis 8,14 3.525 433<br />

Eichen, Erbstadt u. Heldenbergen Nidderau, Main-Kinzig-Kreis 24,16 9.080 376<br />

174,29 82.904 476<br />

Notarzt-Versorgungsbereich Nidda Einsatzaufkommen 2002: 1.435<br />

Leistungserbringer: Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 40,50<br />

Standort des Notarztsystems:(stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest)<br />

Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />

Echzell alle Ortsteile 37,61 6.227 166<br />

Nidda alle Stadtteile 118,34 19.309 163<br />

Ranstadt alle Ortsteile 34,27 5.390 157<br />

Florstadt ohne Nieder u. Ober Florstadt 25,59 4.480 175<br />

Blofeld Stadt Reichelsheim 5,18 488 94<br />

Hirzenhain alle Ortsteile 32,21 3.390 105<br />

Steinberg Stadt Gedern 0,74 506 684<br />

Ortenberg, Eckartsborn, Effolderbach<br />

Lißberg, Selters und Wippenbach Stadt Ortenberg 24,98 5.688 228<br />

Inheiden, Trais Horloff, Langd, Utphe,<br />

Rabertshausen, Rodheim, Steinheim Hungen, Landkreis Gießen 43,24 4.357 101<br />

Schotten, Eschenrod, Eichelsachsen,<br />

Einartshausen, Wingershausen, Rainrod Schotten, Vogelsbergkreis 50,26 8.279 165<br />

372,42 58.114 156<br />

Notarzt-Versorgungsbereich Büdingen Einsatzaufkommen 2002: 1.819<br />

Leistungserbringer: DRK Büdingen Einsätze pro 1000 Einwohner 32,36<br />

Standort des Notarztsystems: Rettungswache des DRK, Vogelsbergstraße 94, Büdingen<br />

Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />

Altenstadt alle Ortsteile 30,07 12.957 431<br />

Büdingen alle Stadtteile 101,07 22.785 225<br />

Gedern ohne Steinberg 72,47 7.398 102<br />

Glauburg alle Ortsteile 12,68 3.446 272<br />

Kefenrod alle Ortsteile 19,67 3.234 164<br />

Limeshain alle Ortsteile 12,51 5.706 456<br />

Bergheim, Bleichenbach, Gelnhaar, Usenborn Stadt Ortenberg 29,71 4.930 166<br />

278,18 58.865 212<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 17


<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 18


9. Bereichsübergreifender Rettungsdienst<br />

Die rettungsdienstbereichsbezogene Planung von Rettungswachen- und Notarztversorgungsbereichen<br />

bedeutet fast zwangsläufig, dass an den Rändern der Rettungsdienstbereiche Versorgungsbereiche<br />

auszuweisen sind, deren Größe unterhalb der möglichen Versorgungsfläche liegt<br />

bzw. deren Versorgungsfläche dann in den benachbarten Rettungsdienstbereich hineinreicht.<br />

Decken sich die Grenzen der bedarfsgerechten Rettungswachen-Versorgungsbereiche nicht mit<br />

den Grenzen eines Rettungsdienstbereiches, so ist die Sicherstellung der Notfallrettung in den<br />

entsprechenden Gebieten gemäß § 4 Abs. 2 HRDG durch eine rettungsdienstbereichsübergreifende<br />

Bedarfsplanung unter Einbeziehung der benachbarten Träger des Rettungsdienstes<br />

zu regeln. Insoweit wurden entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarkreisen Main-<br />

Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Gießen / L. sowie der Stadt Frankfurt<br />

/ M. getroffen.<br />

Folgende Städte und Gemeinden werden derzeit rettungsdienstlich und notärztlich kreisübergreifend<br />

versorgt:<br />

Main-Kinzig-Kreis RTW NEF<br />

Oberdorfelden Karben<br />

Büdesheim Karben<br />

Windecken Karben<br />

Heldenbergen Karben<br />

Eichen Karben<br />

Erbstadt Karben<br />

A 45 AS. Altenstadt- Langenselbold West Altenstadt<br />

Stadt Frankfurt RTW NEF<br />

Niedererlenbach Bad Vilbel<br />

Harheim Bad Vilbel<br />

Kreis Gießen RTW NEF<br />

Espa Butzbach<br />

Oberkleen Butzbach<br />

Cleeberg Butzbach<br />

Inheiden Echzell Nidda<br />

Trais-Horloff Echzell Nidda<br />

Utphe Echzell Nidda<br />

Langd Nidda Nidda<br />

Rabertshausen Nidda Nidda<br />

Rodheim Nidda Nidda<br />

Steinheim Nidda Nidda<br />

Vogelsbergkreis RTW NEF<br />

Schotten Nidda<br />

Rainrod Nidda<br />

Einartshausen Nidda<br />

Eichelsachsen Nidda<br />

Wingershausen Nidda<br />

Eschenrod Nidda<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 19


<strong>Wetteraukreis</strong> RTW NEF<br />

Stornfels Schotten<br />

Bodenrod Usingen Usingen<br />

Maibach Usingen Usingen<br />

Burgbracht Birstein<br />

Helfersdorf Birstein<br />

Hitzkirchen Birstein<br />

Gambach Lich<br />

Münzenberg Lich<br />

Ober Hörgern Lich<br />

Trais Lich<br />

Die Zentrale Leitstelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es bzw. Polizeidienststellen im <strong>Wetteraukreis</strong> sind zur<br />

Zeit Notrufabfragestelle für folgende, außerhalb des <strong>Wetteraukreis</strong>es gelegene Städte und Gemeinden:<br />

Lich- Eberstadt Landkreis Gießen<br />

Pohlheim- Holzheim Landkreis Gießen<br />

Langgöns- Espa<br />

Landkreis Gießen<br />

Hungen- Obbornhofen Landkreis Gießen<br />

Hungen- Rabertshausen Landkreis Gießen<br />

Schotten- Burkhards Vogelsbergkreis<br />

Schotten- Kaulstoß Vogelsbergkreis<br />

Schotten- Sichenhausen Vogelsbergkreis<br />

Friedrichsdorf- Burgholzhausen Hochtaunuskreis<br />

Niederdorfelden Main- Kinzig- Kreis<br />

Ronneburg- Altwiedermus Main- Kinzig- Kreis<br />

Ronneburg- Neuwiedermus Main- Kinzig- Kreis<br />

Frankfurt / Main- Harheim Stadt Frankfurt / Main<br />

Frankfurt / Main- Nieder Erlenbach Stadt Frankfurt / Main<br />

Für folgende kreisangehörige Gemeinden ist die Notrufabfragestelle nicht bei der Zentralen<br />

Leitstelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es, sondern in Nachbarkreisen:<br />

Kefenrod- Burgbracht Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />

Kefenrod- Hitzkirchen Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />

Kefenrod- Helfersdorf Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />

Nidda- Stornfels Zentrale Leitstelle Lauterbach<br />

Nidda- Unter Widdersheim Leitfunkstelle Gießen<br />

Butzbach- Bodenrod Zentrale Leitstelle Lahn-Dill<br />

Butzbach- Ebersgöns Zentrale Leitstelle Lahn-Dill<br />

Butzbach- Maibach Zentrale Leitstelle Hochtaunus<br />

Niddatal- Kaichen Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 20


10. Rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb<br />

der Katastrophenschwelle<br />

Die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle<br />

umfasst alle Maßnahmen, die über die regelmäßige Vorhaltung des Rettungsdienstes<br />

hinausgehen und die von der notfallmedizinischen Erstversorgung von verletzten, erkrankten<br />

oder sonst gesundheitlich geschädigten Personen bis zu deren anschließender Versorgung in<br />

geeigneten Behandlungseinrichtungen ergänzende Planungen und Vorbereitungen erfordern.<br />

Ein Schadensereignis mit einem erhöhten Anfall von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten<br />

stellt dann einen Ausnahmezustand unterhalb der Katastrophenschwelle dar, wenn dadurch<br />

eine Disposition nach den Grundsätzen der Regelversorgung nicht mehr möglich ist. <strong>Der</strong>artige<br />

größere Notfallereignisse werden nach der Verordnung zur Durchführung der §§ 5 und 6 des<br />

HRDG (Zentrale Leitstellen / Besondere Gefahrenlagen) dreistufig abgegrenzt:<br />

Stufe 1<br />

Das Schadensereignis bewirkt eine Einschränkung der Regelversorgung, d. h. es sind mehr rettungsdienstliche<br />

Einsätze zu versorgen als Rettungsmittel zur Verfügung stehen.<br />

Stufe 2<br />

Das Schadensereignis bewirkt eine Einschränkung der Notfallversorgung, d. h. es sind mehr<br />

Notfälle zu bedienen als sofort Rettungsmittel und sonstige Versorgungskapazitäten zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Stufe 3<br />

Das Schadensereignis erfordert eine Verstärkung des Rettungsdienstes durch zusätzliche Kapazitäten,<br />

d. h. es erfolgt ein plötzlicher Anfall einer erhöhten Zahl von Verletzten und / oder Erkrankten,<br />

deren Wirkung über die Stufe 2 hinausgeht oder eine Großschadenslage oder besondere<br />

Gefahrenlage darstellt.<br />

Im praktischen Einsatz erfüllt der Rettungsdienst sowohl in der Regelversorgung als auch bei<br />

größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie auch im Katastrophenfall<br />

selbst grundsätzlich die gleichen Aufgaben. <strong>Der</strong> Katastrophenfall ist aus rechtlicher Sicht allein<br />

deshalb gegenüber einem größeren Notfallereignis abzugrenzen, weil nach dessen Feststellung<br />

der Rettungsdienst zum Bestandteil des Katastrophenschutzes nach dem Hessischen Gesetz<br />

über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wird.<br />

Bei größeren Notfallereignissen und im Katastrophenfall kommen allerdings organisatorische<br />

Aufgaben hinzu, die insbesondere die Feststellung der Behandlungs- und Transportprioritäten,<br />

der Transportmittel und -ziele, des personellen und materiellen Bedarfs und die Führung durch<br />

eine Technische Einsatzleitung umfassen.<br />

Planungsgrundlagen für eine wirksame Gefahrenabwehr sind die in der Verordnung zur Durchführung<br />

der §§ 5 und 6 des HRDG (Zentrale Leitstellen / Besondere Gefahrenlagen) festgelegt.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 21


10.1 Technische Einsatzleitung<br />

Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb<br />

der Katastrophenschwelle ist nach § 6 Abs. 1 HRDG für jeden Rettungsdienstbereich eine<br />

Technische Einsatzleitung einzurichten. <strong>Der</strong> Technischen Einsatzleitung gehören mindestens<br />

eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder ein<br />

Organisatorischer Leiter an. Die Technische Einsatzleitung wird tätig, wenn die regelmäßig vorgehaltenen<br />

Rettungsmittel zur Gesamtversorgung nicht ausreichen und eine übergeordnete<br />

medizinische und organisatorische Führung erforderlich ist.<br />

<strong>Der</strong> Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es hat 1 Leitende Notärztin, 5 Leitende Notärzte sowie 8<br />

Organisatorische Leiter ernannt.<br />

Außerdem hat der Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es Richtlinien über die Bestellung und Einrichtung<br />

der Technischen Einsatzleitung im <strong>Wetteraukreis</strong> beschlossen, die auch Alarmierungskriterien<br />

beinhalten.<br />

10.2 Schnelleinsatzgruppen (SEG)<br />

Schnelleinsatzgruppen sind eine schnell alarmierbare Reserve, die (in Abhängigkeit von den innerhalb<br />

eines Rettungsdienstbereiches gegebenen Rahmenbedingungen) eine sinnvolle Verstärkung<br />

der regelmäßig vorzuhaltenden Versorgungskapazitäten darstellen.<br />

Für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong> wurde folgender Alarmierungsplan beschlossen:<br />

Einsatzkriterien:<br />

Stufe 1: Verstärkung des Rettungsdienstes bei erhöhtem Notfallaufkommen<br />

Stufe 2: Großschadenslage<br />

Stufe 3: Betreuung<br />

Einsatzstärke:<br />

Stufe 1: 2 Helfer;<br />

Stufe 2: 8 Helfer;<br />

Stufe 3: alle verfügbaren Helfer<br />

Ab Stufe 2 melden die SEG’ s der Zentralen Leitstelle ob auch Ärzte zur Verfügung stehen.<br />

Qualifikation der Helfer:<br />

Stufe 1: Rettungsassistenten/Rettungssanitäter;<br />

Stufe 2: Sanitätshelfer, davon 2 Rettungsassistenten/Rettungssanitäter;<br />

Stufe 3: nach vorgegebener Struktur der jeweiligen Bereitschaften.<br />

Helfer, die Patiententransporte übernehmen, müssen grundsätzlich die nach der jeweils gültigen<br />

Rechtsverordnung des HRDG geforderten Ausbildungsabschlüsse besitzen.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 22


Einsatzfahrzeuge:<br />

Stufe 1: 1 RTW / MZF nach DIN Norm;<br />

Stufe 2: mind. 1 KTW oder Behelfs- KTW als Transportkapazität, Mannschaftstransportwagen;<br />

Stufe 3: alle verfügbaren Fahrzeuge<br />

Alle Transportmittel müssen den DIN-Normen entsprechen.<br />

Ausrückzeit<br />

Stufe 1: maximal 20 - 30 Minuten;<br />

Stufe 2: 30 Minuten<br />

Stufe 3: 30 Minuten<br />

Alarmierung<br />

über Funkmeldeempfänger (Schleifen: siehe Tabelle)<br />

Stufe 1: akustischer Signalton<br />

Stufe 2: Durchsage SEG- Einsatz Stufe 2 (beinhaltet automatisch auch Stufe 1)<br />

Stufe 3: Durchsage SEG- Einsatz Stufe 3<br />

Versorgungsbereich:<br />

Die Zuständigkeit ergibt sich nach dem für den jeweiligen Standort der SEG geltenden Rettungswachen-Versorgungsbereich<br />

(RVB); außerdem gilt die „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“.<br />

Schnelleinsatzgruppen im <strong>Wetteraukreis</strong><br />

Definition Anzahl Ausbildung Einsatz- Ausrück- Organisation mit Einsatzgebiet Alarmierung Schleife<br />

Helfer fahrzeuge zeit SEG- Vorhaltung<br />

Stufe 1 2 RA/RS 1 RTW/MZF maximal DRK Friedberg RVB Friedberg über FME 227<br />

Verstärkung des nach HRDG nach 20-30 min. JUH Bad Nauheim RVB Bad Nauheim akustischer 262/268<br />

Rettungsdienstes DIN- Norm ASB Karben RVB Karben/Bad Vilbel Signalton 255/258<br />

bei erhöhtem MHD Altenstadt RVB Altenstadt 272<br />

Notfallaufkommen DRK Nidda RVB Nidda 247/241<br />

DRK Ortenberg RVB Gedern u. RVB Büdingen 242<br />

Stufe 2 mind. mindestens mindestes 30 Minuten DRK Gambach W RVB Butzbach u.Bad Nauheim über FME 229/220/226/221<br />

Großschadenlage 8 San.-helfer 1 KTW DRK Ober Mörlen W RVB Butzbach u.Bad Nauheim 229/220/226/221<br />

davon oder B.-KTW DRK Bad Nauheim W RVB Bad Nauheim u. Butzbach Durchsage: 229/220/226/221<br />

2 RA/RS (als Transport- JUH Bad Nauheim RVB Bad Nauheim u. Friedberg SEG-Einsatz 262/268/269<br />

kapazität) ASB Karben RVB Karben u. Bad Vilbel 255/259<br />

MTW MHD Altenstadt RVB Altenstadt Stufe 2 272/270<br />

DRK Florstadt O RVB Assenheim 228/220/226/221<br />

DRK Reichelsheim O RVB Reichelsheim (beinhaltet 228/220/226/221<br />

DRK Wölfersheim O RVB Wölfersheim Alarmierung 228/220/226/221<br />

DRK Nidda RVB Nidda für Stufe 1) 247/241/244<br />

DRK Ortenberg RVB Büdingen u. Gedern 242/234/245<br />

Stufe 3 alle nach alle 30 Minuten DRK Gambach W gesamter Rettungsdienstbereich über FME 228/229/220/221<br />

Betreuung verfüg- vorgegebener verfügbaren DRK Ober Mörlen W gesamter Rettungsdienstbereich Durchsage: 228/229/220/221<br />

baren Struktur der Fahrzeuge DRK Bad Nauheim W gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />

Helfer jew. Bereit- JUH Bad Nauheim gesamter Rettungsdienstbereich SEG-Einsatz 262/268/269<br />

schaften ASB Karben gesamter Rettungsdienstbereich 255/259<br />

DRK Florstadt O gesamter Rettungsdienstbereich Stufe 3 228/229/220/221<br />

DRK Reichelsheim O gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />

DRK Wölfersheim O gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />

MHD Altenstadt gesamter Rettungsdienstbereich 272/270<br />

DRK Nidda gesamter Rettungsdienstbereich 247/241/244<br />

DRK Ortenberg gesamter Rettungsdienstbereich 242/234/244<br />

DRK Gedern gesamter Rettungsdienstbereich 242/234<br />

Begriffserklärungen: RVB- Rettunswachen-Versorgungsbereich lt. <strong>Bereichsplan</strong>, FME- Funkmeldeempfänger, RA- Rettungsassistent, RS- Rettungssanitäter, RTW- Rettungswagen<br />

MZF- Mehrzweckfahrzeug, KTW- Krankentransportwagen, B.-KTW- Behelfskrankenwagen, MTW- Mannschaftstransportwagen<br />

DRK KV Friedberg: SEG West (W): Gambach, Ober Mörlen, Bad Nauheim; SEG Ost (O): Florstadt,Reichelsheim, Wölfersheim<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 23


10.3 MANV-Konzept<br />

Einführung:<br />

Alarmierungskonzept für den Massenanfall von Verletzten<br />

im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es (MANV-Konzept)<br />

(Stand: Mai 2001)<br />

Als Träger des Rettungsdienstes obliegt dem <strong>Wetteraukreis</strong> die Planungsverantwortung<br />

für die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle.<br />

Aufgrund dessen wurde unter Mitwirkung der Leitenden Notärzte, der Organisatorischen Leiter,<br />

der Zentralen Leitstelle, der Besonderen Einsatzleitung und des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst<br />

und Katastrophenschutz ein Konzept für den Massenanfall von Verletzten erarbeitet.<br />

Das dreistufige Konzept soll in erster Linie dazu beitragen, eine geordnete Alarmierung und<br />

anschließende Versorgung von Verletzten bei Schadensereignissen zu ermöglichen, die mit der<br />

regelmäßigen Rettungsmittelvorhaltung nicht bewältigt werden können.<br />

Es schafft damit die notwendige Transparenz und Planungssicherheit nicht nur für die<br />

Verantwortlichen in der Besonderen Einsatzleitung, in der Technischen Einsatzleitung<br />

und in der Zentralen Leitstelle, sondern auch für alle Mitarbeiter der Rettungsdienste.<br />

In diesem Konzept sind verbindliche Mindestvorgaben für die Alarmierung der Einsatzkräfte<br />

festgelegt, die nach Lage individuell erweitert werden können.<br />

<strong>Der</strong> Erfolg des Einsatzes hängt entscheidend davon ab, dass die zuerst eintreffende Rettungsmittelbesatzung<br />

eine genaue Meldung über die Anzahl der Verletzten und die Lage an<br />

der Einsatzstelle zur Zentralen Leitstelle gibt.<br />

Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der o. g. Institutionen bleiben unberührt.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 24


MANV 1: ab 5 Verletzte:<br />

• 4 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />

• 2 Notarztsysteme<br />

• Leitender Notarzt<br />

• Organisatorischer Leiter RD<br />

• 2 RTW aus der SEG-Vorhaltung als Hintergrund<br />

• Brandschutzaufsicht<br />

MANV 2: ab 8 Verletzte:<br />

• 4 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />

• 4 RTW (SEG-Vorhaltung)<br />

• 2 Notarztsysteme<br />

• Leitender Notarzt<br />

• Leitender Notarzt zur Leitstelle (falls verfügbar)<br />

• Organisatorischer Leiter RD<br />

• Örtlich zuständige SEG<br />

• ELW 2<br />

• Brandschutzaufsicht<br />

• Notfallseelsorge<br />

• Nachbesetzung der Leitstelle<br />

• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />

• Vorinformation der Besonderen Einsatzleitung<br />

• Vorinformation der Nachbarleitstelle<br />

MANV 3: ab 20 (- 50) Verletzte:<br />

• 8 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />

• 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung (2 Fahrzeuge von jeder SEG)*<br />

• 2 RTW aus den nächstgelegenen Nachbarkreisen<br />

• 2 Notarztsysteme<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 25


• 1 RTH (weitere auf Anforderung der TEL-RD)<br />

• Alle verfügbaren Leitenden Notärzte<br />

• Alle verfügbaren Organisatorischen Leiter RD<br />

• Betreuungskomponente West bzw. Ost nach Lage des Einsatzortes<br />

• ELW 2<br />

• Besondere Einsatzleitung<br />

• Nachbesetzung der Leitstelle<br />

• Erweiterte Notrufabfrage besetzen<br />

• Bürgertelefon einrichten<br />

• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />

• Notfallseelsorge<br />

• Brandschutzaufsicht<br />

• Polizeiführungskraft<br />

Erläuterungen zu MANV 3:<br />

Bei den 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung handelt es sich um die Schnelleinsatzgruppen<br />

der Standorte:<br />

DRK Friedberg Einheit A, DRK Friedberg Einheit B, JUH Bad Nauheim, MHD Altenstadt,<br />

DRK Nidda, DRK Ortenberg und ASB Karben.<br />

Die Schnelleinsatzgruppen haben sich an einem Sammelpunkt (z. B. Wache) einzufinden und<br />

dort auf weitere Instruktionen zu warten.<br />

Die Bereitschaftsführer, SEG-Leiter o. ä. tragen die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes<br />

Ausrücken auf Veranlassung der Zentralen Leitstelle.<br />

Im originären Rettungsdienst werden keine Reserven mehr gebildet.<br />

<strong>Der</strong> Krankentransport wird eingestellt.<br />

Allgemeine Erläuterungen:<br />

Die Presse- und Medienarbeit wird nach Durchführung des Einsatzes durch die Leitenden Notärzte<br />

wahrgenommen. Andere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind nicht autorisiert Statements<br />

gegenüber den Medien abzugeben.<br />

Auch soweit sich eine MANV-Stufe durch entsprechende Lagemeldung abschwächt, werden die<br />

Einsatzmaßnahmen wie vorgesehen abgearbeitet. Die daraus resultierenden Erfahrungen werden<br />

zu gegebener Zeit analysiert.<br />

Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes werden zu konstruktiver Kritik aufgefordert.<br />

Die MANV-Stufen sind nicht identisch mit dem Konzept über die Alarmierung von Schnelleinsatzgruppen<br />

(Stufe 1 - 3) im <strong>Wetteraukreis</strong> und dürfen daher nicht miteinander verwechselt<br />

werden.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 26


10.4 Evakuierungs-Konzept*<br />

Evakuierungskonzept<br />

(EVAK-Konzept)<br />

Stand: Juni 2003<br />

*Das Evakuierungs-Konzept ist aus Platzgründen nur teilweise im <strong>Bereichsplan</strong> enthalten<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 27


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 2<br />

Vorbemerkungen Seite 3<br />

Alarmierungsplan nach Evakuierungsstufen Seite 4<br />

Gliederung der Einrichtungen Seite 5<br />

Erläuterungen Seite 5<br />

Zuordnung der Einrichtungen<br />

nach Evakuierungs-Stützpunkten und Evakuierungsstufen Seite 6 - 8<br />

Anlage 1<br />

Planung der Evakuierungs-Stützpunkte<br />

Anlage 2<br />

Planung der Akutkrankenhäuser<br />

Anlage 3<br />

Planung der Ressourcen<br />

Hinweis:<br />

Die Anlagen 1 - 3 stehen nur der Technischen Einsatzleitung und der Zentralen Leitstelle zur<br />

Verfügung.<br />

Begriffserklärungen:<br />

RTW: Rettungswagen; KTW: Krankentransportwagen; RTH: Rettungshubschrauber SEG:<br />

Schnelleinsatzgruppen; ELW 2: Einsatzleitwagen; RD: Rettungsdienst<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 28


Seite 3<br />

Vorbemerkungen<br />

Als Träger des Rettungsdienstes obliegt dem <strong>Wetteraukreis</strong> die Planungs-verantwortung<br />

für die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle.<br />

Im Rahmen eines Projektes hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

unter Mitwirkung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der Organisatorischen Leiter<br />

Rettungsdienst, der Hilfsorganisationen und der Besonderen Einsatzleitung ein Konzept für die<br />

Evakuierung bzw. Räumung besonderer Einrichtungen im <strong>Wetteraukreis</strong> erarbeitet. In diesem<br />

Konzept sind verbindliche Mindestvorgaben für die Alarmierung der Einsatzkräfte festgelegt,<br />

die nach Lage individuell erweitert werden können.<br />

Ausgangslage ist die Notwendigkeit, Menschen im Evakuierungsfall (mit Transport) oder Räumungsfall<br />

(ohne Transport) an einen Ort zu bringen, an dem sie vorübergehend untergebracht,<br />

versorgt und betreut werden können. Das Konzept findet somit bei allen diesbezüglichen Schadenslagen<br />

Anwendung.<br />

Besonders berücksichtigt wurden Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime,<br />

Kinderheime und ähnliche Einrichtungen. Alle im <strong>Wetteraukreis</strong> in Frage kommenden Objekte<br />

wurden erfasst und entsprechenden Evakuierungsstufen zugeordnet. Einrichtungen, in denen<br />

sich überwiegend gehfähige Personen aufhalten, wurden nach EVAK-Stufe 1, Einrichtungen in<br />

denen gehbehinderte oder bettlägerige Patienten untergebracht sind, nach EVAK-Stufe 2 kategorisiert.<br />

Die EVAK-Stufe 2 beinhaltet u. a. die Alarmierung aller im <strong>Wetteraukreis</strong> zur Verfügung<br />

stehenden Rettungs- und Sanitätsdienst-Einheiten. Darüber hinaus unterstützen DLRG<br />

und Technisches Hilfswerk den Aufbau der Evakuierungsstützpunkte.<br />

Innerhalb des <strong>Wetteraukreis</strong>es wurden 11 Evakuierungsstützpunkte in Butzbach, Bad Nauheim-<br />

Nieder Mörlen, Friedberg, Karben, Echzell, Nidda, Altenstadt, Ortenberg, Gedern, Büdingen und<br />

Bad Vilbel festgelegt. Es handelt sich hierbei zumeist um Sport- oder Mehrzweckhallen. Nach<br />

Begehung und Prüfung durch die Projektgruppe sind diese bezüglich Lage, Größe und Ausstattung<br />

geeignet, eine hohe Anzahl von Menschen aufzunehmen.<br />

Aufgrund der äußerst komplexen Aufgabenstellung bei einer Evakuierung oder Räumung ist die<br />

objektbezogene Planung individueller Maßnahmen nicht machbar. Die jeweilige Lage an der<br />

Einsatzstelle muss individuell beurteilt und abgearbeitet werden, wobei die Technische Einsatzleitung<br />

vor Ort bzw. die Besondere Einsatzleitung in der Zentralen Leitstelle kraft ihrer Zuständigkeiten<br />

weitere Entscheidungen vorbereiten bzw. treffen müssen. Als Ausnahme hierfür werden<br />

die Akut-Krankenhäuser gesehen, für die eine objektbezogene Planung erfolgt.<br />

Das Konzept schafft damit die notwendige Transparenz und Planungssicherheit für die<br />

Verantwortlichen des Katastrophenschutzstabes, der Besonderen Einsatzleitung, der<br />

Technischen Einsatzleitung, der Zentralen Leitstelle und für die Mitarbeiter der Hilfsorganisationen.<br />

Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der o. g. Institutionen bleiben unberührt.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 29


Alarmierungsplan<br />

• EVAK- Stufe 1<br />

• Ausgangslage: Alle Personen sind<br />

mobil<br />

• 4 RTW<br />

(originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />

• Leitender Notarzt<br />

• Leitender Notarzt zur Leitstelle<br />

(falls verfügbar)<br />

• Organisatorischer Leiter RD<br />

• Örtlich zuständige SEG<br />

• Örtliche Feuerwehr<br />

• ELW 2<br />

• Brandschutzaufsicht<br />

Seite 4<br />

• EVAK- Stufe 2<br />

• 8 RTW<br />

(originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />

• 14 RTW / KTW aus der SEG- Vorhaltung<br />

(2 Fahrzeuge von jeder SEG)*<br />

• 2 RTW aus den nächstgelegenen Nachbarkreisen<br />

• 2 Notarztsysteme<br />

• 1 RTH<br />

• Alle verfügbaren Leitenden Notärzte<br />

• Alle verfügbaren Organisatorischen<br />

Leiter RD<br />

• Alle Betreuungszüge<br />

• ELW 2<br />

• Besondere Einsatzleitung<br />

• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />

• Notfallseelsorge<br />

• Brandschutzaufsicht<br />

• Polizeiführungskraft<br />

• Technisches Hilfswerk<br />

(Aufbau der Evakuierungs-Stützpunkte)<br />

• DLRG<br />

(Aufbau der Evakuierungs-Stützpunkte)<br />

• Die Leistungserbringer besetzten Ihre<br />

Stützpunkte mit einer Führungskraft<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 30


Gliederung der Einrichtungen<br />

Seite 5<br />

Die Zuordnung der Einrichtungen erfolgte analog der im <strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich<br />

des <strong>Wetteraukreis</strong>es bestimmten Rettungswachen-Versorgungsbereiche und gliedert<br />

sich in:<br />

1. Krankenhäuser und Kliniken<br />

2. Alten- und Behinderten-Einrichtungen<br />

3. Andere Einrichtungen (Kinder- und Jugendheime, Asylunterkünfte etc.)<br />

Erläuterungen<br />

Bei den 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung handelt es sich um die Schnelleinsatzgruppen<br />

der Standorte:<br />

DRK Friedberg Einheit A, DRK Friedberg Einheit B, JUH Bad Nauheim, MHD Altenstadt, DRK<br />

Nidda, DRK Ortenberg und ASB Karben.<br />

Die Schnelleinsatzgruppen haben sich an einem Sammelpunkt (z. B. Wache) einzufinden und<br />

dort auf weitere Instruktionen zu warten.<br />

Die Bereitschaftsführer, SEG-Leiter o. ä. tragen die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes<br />

Ausrücken auf Veranlassung der Zentralen Leitstelle.<br />

Im originären Rettungsdienst werden keine Reserven mehr gebildet. <strong>Der</strong> Krankentransport wird<br />

eingestellt.<br />

Bei einer Evakuierung / Räumung muss davon ausgegangen werden, dass die Kräfte der<br />

Betreuungszüge vollumfänglich für die Versorgung und Betreuung der evakuierten Menschen<br />

benötigt werden. Daher haben sich das Technische Hilfswerk und die DLRG bereit erklärt den<br />

Aufbau des Evakuierungsstützpunktes zu übernehmen.<br />

Allgemeine Erläuterungen:<br />

Die Presse- und Medienarbeit wird nach Durchführung des Einsatzes durch die Leitenden Notärzte<br />

wahrgenommen. Andere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind nicht autorisiert Statements<br />

gegenüber den Medien abzugeben.<br />

Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes werden zu konstruktiver Kritik aufgefordert.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 31


Seite 6<br />

Evakuierungsstützpunkte<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Bad Nauheim<br />

Mehrzweckhalle, Frauenwaldstraße, Nieder Mörlen<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Friedberg<br />

Sporthalle der Henry-Benrath-Schule, Am Seebach 1, Friedberg<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Karben<br />

Turnhalle der Kurt-Schumacher-Schule, Karbener Weg 38, Karben- Groß Karben<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Bad Vilbel<br />

Sport-und Kulturforum, Dortelweiler Platz 1, Bad Vilbel- Dortelweil<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Butzbach<br />

Sporthalle der Stadtschule, August-Storch-Straße 9, Butzbach<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Echzell<br />

Sporthalle der Kurt-Moosdorf-Schule, Hauptstraße 61, Echzell<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Nidda<br />

Sporthalle der Haupt- und Realschule, Am heiligen Kreuz 34, Nidda<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Altenstadt<br />

Altenstadthalle, Schillerstraße 2, Altenstadt<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Ortenberg<br />

Sporthalle der Gesamtschule Konradsdorf, Am Kloster 7, Ortenberg<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Gedern<br />

Sporthalle der Gesamtschule, Franseckystraße, Gedern<br />

Evakuierungs-Stützpunkt Büdingen<br />

Mehrzweckhalle, Zum Sportplatz 22, Büdingen- Lorbach<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 32


11. Luftrettung<br />

Die Durchführung der Luftrettung ist nach § 4 Abs. 4 HRDG Angelegenheit des Landes. Das<br />

Land, als Träger der Luftrettung, und die nach § 4 Ab. 5 HRDG für die Durchführung der Luftrettung<br />

bestimmte Landesbehörde haben einen „Fachplan Luftrettung für das Land Hessen“<br />

erlassen.<br />

Danach hat die Luftrettung im Sinne der Aufgabenbeschreibung und -abgrenzung des HRDG<br />

ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst die Aufgabe, Primär- und Sekundäreinsätze,<br />

Suchflüge, den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen sowie<br />

speziellem Personal (z. B. Ärzteteams) im Rahmen der Notfallrettung mit Rettungshubschraubern<br />

(RTH), Intensivtransporthubschraubern (ITH) und Flächenflugzeugen (ITF) durchzuführen.<br />

Daneben können Luftrettungsmittel für die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen<br />

(Wasser-, Berg- oder Höhenrettung) eingesetzt werden.<br />

Grundsätzlich ist der zeitlich nächstgelegene RTH einzusetzen. In räumlicher Hinsicht ist der<br />

Einsatzauftrag der RTH durch ihr jeweiliges Primäreinsatzgebiet bestimmt, das derzeit von einem<br />

Radius von 50 km (ausgehend vom Standort des RTH) vorgegeben wird.<br />

Im <strong>Wetteraukreis</strong> kommen im Regelfall folgende Rettungshubschrauber zum Einsatz:<br />

Standort Rufname<br />

Frankfurt /M. - BG Unfallklinik Christoph 2<br />

Fulda - Städtische Kliniken Christoph 28<br />

12. Berg- und Wasserrettung<br />

Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es befinden sich weder Berge noch Gewässer oder<br />

Wasserstraßen, an denen ein regelmäßiges Notfallaufkommen zu verzeichnen war. Es besteht<br />

deshalb kein Bedarf eine rettungsdienstliche Vorhaltung hierfür einzurichten.<br />

13. Notkompetenz-System<br />

Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es wird ein Schulungskonzept praktiziert, das Rettungsassistenten<br />

/ Rettungsassistentinnen befähigt, nach Ausschöpfung der Grund- und Regelkompetenz,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen, präklinisch erweiterte Maßnahmen durchzuführen.<br />

Hierzu gehören: Venenpunktion, Intubation ohne Medikamente, Defibrillation und die<br />

Applikation ausgewählter Medikamente.<br />

14. Schlussbemerkungen<br />

Nach § 22 Abs. 3 HRDG hat die Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es mindestens im Abstand von<br />

4 Jahren zu erfolgen. Soweit sich innerhalb dieses Zeitraumes wesentliche Veränderungen ergeben<br />

haben, sind diese im Bereichsbeirat zu beraten und umzusetzen. Die notwendigen Änderungen<br />

werden vom Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es beschlossen.<br />

Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorgaben, die bedarfsgerechte<br />

Versorgung der Bevölkerung im <strong>Wetteraukreis</strong>, sicherzustellen.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 33


15. Anlagen<br />

Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />

Stufe 1<br />

Bestehendes<br />

Rettungsdienstsystem Optimal Qualifizierung des Bezugsniveaus<br />

Strukturqualität nein Nicht jeder Notfallort ist planerisch innerhalb von<br />

Jeder Notfallort an Straßen durch 8 Minuten erreichbar !<br />

Standortverteilung innerhalb von 8 Minuten<br />

Fahrzeit erreichbar? Es müssen 3 neue Rettungswachen eingerichtet<br />

Gewährleistet die Fahrzeugvorhaltung werden.<br />

das Sicherheitsniveau?<br />

Personalvorhaltung gewährleistet?<br />

Qualitätsvorgaben (planerisch)<br />

Durchführungsqualität ja<br />

Alle Optimierungspoteniale ausgeschöpft ?<br />

Leitstellenintelligenz (personell/technisch)<br />

Kommunikation Fahrzeug/Leitstelle<br />

Fahrzeugsysteme und Einsatzstrategien<br />

Zeitbedarf im Rettungsablauf<br />

Ergebnisqualität nein<br />

Sind 95% der Notfälle innerhalb der Es können nur 84 % aller Notfälle innerhalb der<br />

Hilfsfrist qualifiziert bedient? Hilfsfrist bedient werden.<br />

Wirtschaftlichkeit ja<br />

Wirtschaftlichkeitsreserven bei Personal-<br />

kosten (Arbeitszeitgestaltung, Tarifvertrag)<br />

Wirtschaftlichkeit bei Sachkosten ?<br />

Abschreibungszeiträume angepasst ?<br />

Nettobudget 15.559.491 DM<br />

abzüglich Kosten der NEF- Systeme 3.052.785 DM<br />

Kosten des bestehenden Rettungsdienstsystemes (laut KLN) 12.506.706 DM<br />

Kalkulation der Veränderungskosten:<br />

Einrichtung von 3 neuen Rettungswachen<br />

Personalkosten für 2 RTW/24Std. (pro RTW 11,38 VZK zu 70.677 DM/AZB: 50% ) 804.304 DM<br />

Gebäudekosten für 3 neue Rettungswachen (446.192:11= 40.562DM x 3) 121.686 DM<br />

Fahrzeugkosten für 2 neue RTW (985.604: 16,5 x 2) 119.467 DM<br />

Bezugskosten der Normqualität: 13.552.163 DM<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 34


Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />

Stufe 2<br />

Kosten der reinen Notfallversorgung<br />

Personalkosten der Notfallvorhaltung 8.094.141 DM<br />

Personalkosten Verwaltung/ Sonstiges Personal 655.256 DM<br />

KFZ- Kosten 985.604 DM<br />

Gebäudekosten 378.371 DM<br />

Sonstige Kosten 1.283.724 DM<br />

Leitstelle 1.017.742 DM<br />

Gesamtkosten der reinen Notfallversorgung 12.414.838 DM<br />

Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />

Stufe 3<br />

Feststellung des Grenzpreises für den Krankentransporteinsatz<br />

bei organisatorischer Trennung<br />

Budget 1999 Tarif 2000<br />

zzgl. 1,35%<br />

Bezugskosten der Normqualität (Stufe 1) 13.552.163 DM 13.735.118 DM<br />

abzüglich<br />

Kosten der reinen Notfallversorgung (Stufe 2) 12.414.838 DM 12.582.438 DM<br />

Restbudget 1.137.326 DM 1.152.680 DM<br />

dividiert durch<br />

erwartetes Krankentransportaufkommen 9.645 9.645<br />

ergibt<br />

Rechnerischer Preis für den Krankentransporteinsatz 118 DM 120 DM<br />

abzüglich<br />

Nutzenabschlag 10% 11,79 DM 11,95 DM<br />

ergibt<br />

Grenzpreis für den Krankentransporteinsatz 106 DM 108 DM<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 35


Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />

Stufe 4<br />

Feststellung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitder organisatorischen Trennung<br />

Kriterium für die Organisationsentscheidung<br />

Ergebnis:<br />

KTP- Marktpreis KTP- Grenzpreis<br />

City Ambulanz 105 DM 108 DM<br />

Asklepios Bad König 125-590 DM<br />

Taxi Raab 185 DM<br />

Malteser Altenstadt 220-300 DM<br />

DRK Friedberg 255-295 DM<br />

ASB Karben 260-295 DM<br />

Die Johanniter, BN 250-350 DM<br />

DRK Büdingen 275-290 DM<br />

Aufgrund des Wettbewerbs ist begründet zu erwarten, dass der unter marktwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten erzielbare mittlere Krankentransport- Marktpreis (Vergütung nach § 133 SGB V)<br />

den Grenzpreis für den Krankentransporteinsatz nicht unterschreitet.<br />

Das Trennmodell ist damit als unzweckmäßig zu verwerfen.<br />

<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 36

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