Bereichsplan - Der Wetteraukreis
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<strong>Bereichsplan</strong><br />
für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong><br />
3. Fortschreibung<br />
Stand: 01. Januar 2004<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Wetteraukreis</strong>, <strong>Der</strong> Kreisausschuss in Friedberg, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Beschluss des <strong>Bereichsplan</strong>es<br />
gemäß § 22 Abs. 4 Hessisches Rettungsdienstgesetz<br />
<strong>Der</strong> Kreistag des <strong>Wetteraukreis</strong>es hat in seiner Sitzung am 17.10. 2003 die 3. Fortschreibung<br />
des<br />
B E R E I C H S P L A N E S<br />
für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong> beschlossen.<br />
Er tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft.<br />
<strong>Der</strong> Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es in Friedberg<br />
Rolf Gnadl Bertram Huke<br />
Landrat Erster Kreisbeigeordneter<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage 3<br />
2. Rettungsdienstbereich 3<br />
3. Zentrale Leitstelle<br />
3.1 Einrichtung 4<br />
3.2 Aufgaben 4<br />
3.3 Standort 4<br />
3.4 Träger 4<br />
3.5 Raumangebot 4<br />
3.6 Technische Ausstattung 5<br />
3.7 Einsatzerfassung und Dokumentation 5<br />
3.8 Fernmeldetechnische Verbindungen 5<br />
3.9 Personelle Besetzung 5<br />
3.10 Besondere Einsatzleitung 6<br />
4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie 6-7<br />
5. Organisationsentscheidung 7<br />
6. Rettungswachen 8<br />
6.1 Rettungswachen-Standorte und Leistungserbringer 8<br />
6.2 Rettungswachen-Versorgungsbereiche 9<br />
6.3 Ausnahmegebiete 9<br />
6.4 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit 9<br />
6.5 Gliederung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche 10-12<br />
6.6 Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen 13<br />
7. Rettungsmittel<br />
7.1 Personelle Besetzung 14<br />
7.2 Andere Rettungsmittel 14<br />
7.3 Bemessungsgrundlage 14<br />
7.4 Rettungsmittel-Vorhalteplan 14-15<br />
8. Notärztliche Versorgung 16<br />
8.1 Organisationsform 16<br />
8.2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit 16<br />
8.3 Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer 17<br />
8.4 Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen 18<br />
9. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 19-20<br />
10. Rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen 21<br />
10.1 Technische Einsatzleitung 22<br />
10.2 Schnelleinsatzgruppen 22-23<br />
10.3 MANV- Konzept 24-26<br />
10.4 Evakuierungs-Konzept 27-32<br />
11. Luftrettung 33<br />
12. Berg- und Wasserrettung 33<br />
13. Notkompetenz-Konzept 33<br />
14. Schlussbemerkungen 33<br />
15. Anlagen (Darstellung des Nachweisverfahrens) 34-36<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 2
1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage<br />
Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung<br />
obliegt nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) in der Fassung vom 24.11.1998<br />
(GVBl. I S. 499), den Landkreisen und kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsangelegenheit.<br />
Die Aufstellung der Bereichspläne nach § 22 Abs. 4 HRDG hat die bedarfsgerechte Rettungsdienstinfrastruktur<br />
mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Durchführung des Rettungsdienstes im<br />
Sinne von § 3 Abs. 1 HRDG und §§ 12, 70 SGB V. festzulegen.<br />
Sie hat nach den Vorgaben des HRDG, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />
und nach den im Rettungsdienstplan vorgegebenen Rahmenrichtlinien zu<br />
erfolgen.<br />
Nach Umsetzung der im <strong>Bereichsplan</strong> festgelegten Gesamtvorhaltung für den Rettungsdienstbereich<br />
ist die Rettungsdienstinfrastruktur regelmäßig auf ihre aktuelle Bedarfsnotwendigkeit hin<br />
zu prüfen.<br />
Die Prüfung und Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es muss mindestens im Abstand von 4 Jahren<br />
erfolgen. Soweit sich innerhalb dieses Zeitraumes wesentliche Veränderungen ergeben haben,<br />
sind diese im Bereichsbeirat abzustimmen und umzusetzen.<br />
Die im <strong>Bereichsplan</strong> festgelegte bedarfsnotwendige Rettungsdienstinfrastruktur ist Grundlage<br />
für die Ermittlung der Benutzungsentgelte nach § 8 Abs. 1 HRDG.<br />
2. Rettungsdienstbereich<br />
<strong>Der</strong> Rettungsdienstbereich ist das gesamte Gebiet des <strong>Wetteraukreis</strong>es.<br />
Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong><br />
Fläche 1.100,6 qkm<br />
Einwohner 297.863 (Stand: 31.12. 2002)<br />
Einwohner je qkm 270<br />
Zahl der Städte 13<br />
Zahl der Gemeinden 12<br />
Die angrenzenden Rettungsdienstbereiche (RDB) sind:<br />
im Norden RDB Gießen<br />
im Nordwesten RDB Lahn-Dill-Kreis<br />
im Nordosten RDB Vogelsbergkreis<br />
im Osten RDB Main-Kinzig-Kreis<br />
im Süden RDB Main-Kinzig-Kreis<br />
im Westen RDB Hochtaunuskreis<br />
im Südwesten RDB Stadt Frankfurt/M.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 3
3. Zentrale Leitstelle<br />
3.1 Einrichtung<br />
Gemäß § 5 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist für jeden Landkreise und jede<br />
kreisfreie Stadt eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale<br />
Leitstelle) für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vorzuhalten. Dabei wird<br />
grundsätzlich von der Einräumigkeit der Rettungsdienstbereiche mit den Hoheitsgebieten der<br />
Landkreise und kreisfreien Städte ausgegangen. Zur Verbesserung der Gesamtversorgung und<br />
der Wirtschaftlichkeit sollen sich die Träger jedoch zu größeren Raumeinheiten zusammenschließen.<br />
Die mit den Nachbarlandkreisen geführten Verhandlungen kamen zu dem Ergebnis, dass es<br />
weder aus fachlichen noch aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist einen gemeinsamen<br />
Rettungsdienstbereich mit einer Zentralen Leitstelle gemeinsam zu betreiben.<br />
3.2 Aufgaben<br />
Die Zentrale Leitstelle ist Fernmelde-, Notruf-, Alarm- und Einsatzzentrale für alle Aufgaben der<br />
Gefahrenabwehr (außer denen der Polizei) einschließlich des Rettungsdienstes. Sie hat alle Hilfeersuchen<br />
entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu<br />
lenken und zu koordinieren.<br />
Die Zentrale Leitstelle steuert den bedarfsgerechten Einsatz der im Brand- und Katastrophenschutz<br />
sowie im Rettungsdienst verfügbaren Rettungsmittel.<br />
Näheres über Aufgaben und Befugnisse, Besetzung und Ausstattung, die Dienst- und Fachaufsicht<br />
und die Zusammenarbeit mit den Beteiligten ist in der Verordnung zur Ausführung der<br />
§§ 5 und 6 HRDG (Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen) vom 31.5.1999 geregelt.<br />
3.3 Standort<br />
Kaiserstraße 130, 61169 Friedberg, Tel. 19222 (vorwahlfrei)<br />
3.4 Träger<br />
<strong>Wetteraukreis</strong>, <strong>Der</strong> Kreisausschuss, Europaplatz, 61169 Friedberg, Tel. 06031 / 830<br />
3.5 Raumangebot<br />
Funkraum 77,5 qm<br />
Technikraum 15 qm<br />
Aufenthaltsraum 22,5 qm<br />
Büro 15 qm<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 4
3.6 Technische Ausstattung<br />
3 Einsatzplätze für Einsatzbearbeiter<br />
3 Ausnahme-Abfrageplätze bei erhöhtem Betriebsaufkommen<br />
Einsatzleitrechner mit 3 Bildschirmen pro Arbeitsplatz<br />
ISDN-Notrufabfragesystem<br />
Funkabfrage zur Bedienung von 8 Funkkreisen<br />
Notfunkplatz mit Notfunkantenne<br />
Digitale Kurz- und Langzeitdokumentationsanlage<br />
2 Telefaxgeräte<br />
Notstromversorgung<br />
Angeschlossene Brandmeldeanlagen: 287<br />
3.7 Einsatzerfassung und -dokumentation<br />
Die Notrufabfrage und der Einsatzablauf werden inhaltlich zeitlich und räumlich erfasst. <strong>Der</strong><br />
Nachweis ist 10 Jahre aufzubewahren.<br />
Darüber hinaus werden allen ankommenden und abgehenden Funk- und Drahtgespräche digital<br />
aufgezeichnet und mindestens 6 Wochen aufbewahrt.<br />
3.8 Fernmeldetechnische Verbindungen<br />
Rufname: Leitstelle Wetterau<br />
Betriebskanal: 508<br />
Reservekanal: 507<br />
Notruf: 112<br />
Aufgeschaltete Notrufleitungen aus den Ortsnetzen: 22<br />
Telefon Nr.: 19222<br />
Telefax: 06031/689 783<br />
Gehörlosenfax: 112<br />
Digitale Telekommunikationsanlage mit folgenden ISDN-Anschlüssen:<br />
Notrufleitungen (eingehend) -112 vorwahlfrei 6<br />
Notrufleitungen (eingehend) –112 aus Mobilfunknetzen 1<br />
Bundeseinheitliche Leitstellen-Nr. 19222 2<br />
Bundeseinheitliche Service-Nr. 19296 1<br />
Rettungswachen und Krankenhäuser 2<br />
Nachbarleitstellen 1<br />
Polizeidienststellen 1<br />
Gehende Gespräche 1<br />
Mobilfunk 1<br />
3.9 Personelle Besetzung<br />
In der Zentralen Leitstelle wird Personal eingesetzt, das über eine Ausbildung und Qualifikation<br />
gemäß § 6 der Verordnung über Leitstellen und Besondere Gefahrenlagen verfügen muss. Es<br />
stehen 13 Planstellen für Einsatzsachbearbeiter/innen zur Verfügung. Die Zentrale Leitstelle ist<br />
„ rund- um- die- Uhr“ mit mindestens 2 Personen besetzt.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 5
3.10 Besondere Einsatzleitung<br />
Nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes ist zur Abstimmung der Einsatzsteuerung<br />
bei besonderen Gefahrenlagen für jede Zentrale Leitstelle eine Besondere Einsatzleitung<br />
zu bilden. Ihr gehören geeignete und entscheidungsbefugte Fachkräfte der für die Gefahrenabwehr<br />
zuständigen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Einrichtungen an.<br />
Die Besondere Einsatzleitung ist einzusetzen, wenn die Einsatzsteuerung bei besonderen rettungsdienstlichen<br />
Gefahrenlagen Entscheidungen zur Alarmierung, Lenkung und Zusammenarbeit<br />
der Einsatzkräfte und -einheiten zu treffen hat, die über die jeweiligen Alarm- und Einsatzpläne<br />
hinausgehen. Die Zentrale Leitstelle ist an die Weisungen der Besonderen Einsatzleitung<br />
gebunden.<br />
<strong>Der</strong> Besonderen Einsatzleitung gehören an:<br />
Norbert Bitzer (Leiter des KatS-Stabes, AL 38), Wolfgang Mahr (S 3 des KatS-Stabes), Walter<br />
Schwab (S 1 des KatS-Stabes) Matthias Nickel (Leiter der Leitstelle) und bei Bedarf weitere<br />
Fachberater sowie ein Mitarbeiter der Pressestelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es.<br />
4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie<br />
Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es werden zur Optimierung der rettungsdienstlichen<br />
Strukturen folgende Strategieformen angewendet:<br />
Fahrzeugstrategien<br />
Um einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienst bei gleichzeitig höchstmöglichem<br />
Versorgungsniveau zu erzielen, wird im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es die<br />
Mehrzweckfahrzeug-Strategie praktiziert.<br />
Mehrzweckfahrzeuge sind Rettungswagen, die nach DIN-Euro-Norm 1789 ausgestattet sind und<br />
sowohl in der Notfallrettung als auch bei Krankentransporten universell einsetzbar sind. Die<br />
Mehrzweckfahrzeug-Strategie führt grundsätzlich zu einer höheren Fahrzeugauslastung und<br />
begünstigt das „Rendezvous- Verfahren“ beim bodengebundenen Notarztdienst.<br />
Davon ausgenommen werden die Fahrzeuge für die Bedienung der Fernfahrten. Hierfür können<br />
Krankentransportwagen Typ A 2 der DIN-Euro-Norm 1789 und 1865 eingesetzt werden.<br />
Einsatzstrategien<br />
Bei der Rückfahrt- zur- Wache -Strategie meldet sich die Besatzung des Fahrzeugs mit Beendigung<br />
ihres Einsatzes (nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) bei der Zentralen Leitstelle<br />
„einsatzklar“ und fährt anschließend, sofern kein unmittelbarer Anschlussauftrag vorliegt,<br />
zurück zum eigenen Standort.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 6
Nach der Mobile-Wache-Strategie stehen zu bestimmten Zeiten Fahrzeuge - abweichend von<br />
ihrer Dienststelle - an anderen einsatztaktisch günstigeren Standorten. Dies kann z. B. aus Vorsorgegründen<br />
bei stark schwankender Frequenz am Wochenende in besonderen Ausflugsgebieten<br />
der Fall sein. Hierbei ist zu gewährleisten, dass die als „Mobile Rettungswache“<br />
eingesetzten Fahrzeuge innerhalb des regulären Rettungsmittel-Dienstplanes vorgehalten werden.<br />
Die Stellplatz-Strategie kommt insbesondere in dicht besiedelten Gebieten als Einsatzstrategie<br />
für den Krankentransport zur Anwendung, wenn mit einer relativ stetigen Krankentransportnachfrage<br />
in bestimmten Gebietsteilen und zu bestimmten Tageszeiten zu rechnen ist. Nach<br />
dieser Einsatzstrategie fahren die im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge nach Freimeldung<br />
nicht zur Rettungswache zurück, sondern einen der im Versorgungsgebiet definierten<br />
Stellplätze an, um dort auf den nächsten Einsatz zu warten. Solche Stellplätze sollten bevorzugt<br />
in der Nähe oder bei häufig angefahrenen Transportzielen (Krankenhäuser, Arztpraxen) liegen.<br />
Die Stellplatz-Strategie ist insbesondere in Zeiten hoher Krankentransportnachfrage geeignet,<br />
die schnelle Bedienung von Krankentransporten zu unterstützen. In Zeiten geringerer Krankentransportnachfrage<br />
wird von der Stellplatz-Strategie wieder zur Rückfahrt-zur-Wache- Strategie<br />
übergegangen.<br />
Dispositionsstrategien<br />
Notfallmeldungen sind von der Zentralen Leitstelle unverzüglich und grundsätzlich nach der<br />
Nächstes-Fahrzeug-Strategie zu disponieren. Bei der Nächstes-Fahrzeug-Strategie ist immer das<br />
dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche geeignete Fahrzeug einzusetzen. Im Übrigen sind zur<br />
Verkürzung der Hilfsfrist alle sich im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Leitstelle befindlichen<br />
Fahrzeuge sowohl auf der Anfahrt zum Einsatzort als auch nach Freimeldung unmittelbar am<br />
Transportziel oder auf der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren<br />
Fahrzeuge aufzunehmen.<br />
Ergänzend zu dem Einsatz von Rettungswagen, Rettungshubschrauber oder Notarzteinsatzfahrzeug<br />
ist das dem Einsatzort zeitlich nächst-befindliche minderqualifizierte Rettungsmittel der<br />
Krankentransportvorhaltung vorzusehen, sofern dadurch eine sinnvolle Verkürzung des versorgungsfreien<br />
Intervalls erreicht werden kann. Bei erkennbaren lebensbedrohlichen Situationen<br />
(Notfall) ist die Anordnung von Sondersignal zwingend erforderlich<br />
Die Bedienung der Ferntransporte erfolgt nach der Zuweisungsstrategie. Das heißt, die<br />
Fahrzeugzuteilung erfolgt strikt gemäß der Aufgabenstellung Krankentransport.<br />
5. Organisationsentscheidung<br />
Nach Durchführung des 4-stufigen Nachweisverfahrens zur Ermittlung der zweckmäßigsten<br />
Organisationsform hat der Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es am 29.05.2001 beschlossen, die<br />
Aufgaben von Notfallversorgung und Krankentransport in organisatorischer Einheit durchzuführen.<br />
Die Darstellung des Nachweisverfahrens ist dem <strong>Bereichsplan</strong> als Anlage (Seite 34-36)<br />
beigefügt.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 7
6. Rettungswachen<br />
Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an<br />
denen die für einen Rettungswachen-Versorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das<br />
notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden.<br />
Die Anzahl und die Lage der bedarfsgerechten Rettungswachen in einem Rettungsdienstbereich<br />
ist so zu ermitteln, dass das gesamte Gebiet eines Rettungsdienstbereiches, in dem auch in der<br />
Vergangenheit regelmäßig Notfälle stattgefunden haben, von Ausnahmefällen abgesehen, abgedeckt<br />
wird, und sich die Versorgungsbereiche benachbarter Rettungswachen nach Möglichkeit<br />
nicht oder nur geringfügig an den Rändern überschneiden. Ergänzend ist bei der Standortplanung<br />
zu berücksichtigen, dass Rettungswachen bevorzugt in die Nähe der Einsatzschwerpunkte<br />
gelegt werden, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Notfälle bedienen zu können.<br />
In der Praxis bedeuten diese Planungsvorgaben, dass es vom Standort einer Rettungswache<br />
aus mit Notfallrettungsmitteln möglich sein muss, unter Sondersignalbedingungen die Grenzen<br />
des Rettungswachen-Versorgungsbereiches innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen.<br />
6.1 Rettungswachen-Standorte und beauftragte Leistungserbringer<br />
Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es sind 14 Rettungswachen bedarfsnotwendig. Sie<br />
werden von den Leistungserbringern auf Grundlage des Rettungsmittel-Vorhalteplanes ausgestattet<br />
und besetzt.<br />
Rettungswachen-Standort Straße Leistungserbringer<br />
1 Butzbach Roter Lohweg 28 DRK KV Friedberg<br />
2 Bad Nauheim Schwalheimer Straße 84 JUH Bad Nauheim<br />
3 Friedberg Homburger Straße 26 DRK KV Friedberg<br />
4 Karben Dieselstraße 9 ASB Karben<br />
5 Bad Vilbel*** Friedrich-Ebert-Straße 34 DRK KV Friedberg<br />
6 Wölfersheim*<br />
7 Assenheim*<br />
8 Reichelsheim** JUH Bad Nauheim<br />
9 Altenstadt Vogelsbergstraße 46 MHD Altenstadt<br />
10 Nidda Burgring 1 DRK KV Büdingen<br />
11 Ortenberg* Neuer Weg 1<br />
12 Büdingen Vogelsbergstraße 94 DRK KV Büdingen<br />
13 Gedern Schlossberg 36 DRK KV Büdingen<br />
14 Kefenrod*<br />
* Standort und Leistungserbringer der Rettungswache können erst nach einem Auswahlverfahren festgelegt werden.<br />
** Standort der Rettungswache kann erst nach dem Beschluss des <strong>Bereichsplan</strong>es festgelegt werden.<br />
*** Standort der Rettungswache wird an den südlichen Ortsausgang Bad Vilbel Richtung Dortelweil verlegt.<br />
6.2 Rettungswachen-Versorgungsbereiche<br />
Das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches ist in Versorgungsbereiche zu gliedern, in denen die<br />
Primärversorgung jeweils von einer Rettungswache aus gewährleistet wird. Die Größe, Lage<br />
und Abgrenzung eines Rettungswachen-Versorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter<br />
Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topographischen Gegebenheiten alle Ge-<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 8
ietsteile des Rettungswachen-Versorgungsbereiches planerisch innerhalb der Hilfsfrist von der<br />
Rettungswache aus zu erreichen sind.<br />
Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 3 Abs. 1 HRDG bedeuten diese Vorgaben,<br />
dass die Zuschnitte der Rettungswachen-Versorgungsbereiche, unter Beachtung der<br />
maximalen zeitlichen Vorgaben bezüglich der Hilfsfrist, für eine Anfahrtszeit mit Sondersignal in<br />
8 Minuten zu bemessen sind (10 Minuten Hilfsfrist abzüglich 2 Minuten für Dispositions-, Alarmierungs-<br />
und Ausrückzeit).<br />
6.3 Ausnahmegebiete<br />
Nach Ziffer 3.2.1 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />
ist bei der Planung der Rettungswachenstandorte grundsätzlich das gesamte Gebiet des<br />
Rettungsdienstbereiches zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der bedarfsgerechten Anzahl von<br />
Rettungswachen und Notarztstandorten wird eine Einschränkung dahingehend vorgegeben,<br />
dass nur das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches durch bedarfsgerechte Rettungswachen-<br />
Versorgungsbereiche abzudecken ist, in dem auch in der Vergangenheit regelmäßig Notfälle<br />
stattgefunden haben. Demnach werden Gebiete, in denen innerhalb der letzten 4 Jahre regelmäßig<br />
zehn oder weniger Notfallereignisse eingetreten sind, als Ausnahmegebiete bezeichnet.<br />
Ausnahmegebiete müssen bei der Ermittlung bedarfsgerechter Rettungswachen und Notarztstandorte<br />
nicht berücksichtigt werden. Im <strong>Wetteraukreis</strong> handelt es sich um folgende Gemeinden:<br />
Bellmuth, Bodenrod, Burgbracht, Diebach am Haag, Dudenrod, Grund-Schwalheim, Hausen-<br />
Oes, Heegheim, Helfersdorf, Heuchelheim, Hitzkirchen, Maibach, Michelau, Michelnau, Mittel-<br />
Seemen, Nieder-Seemen, Ober-Hörgern, Schwickartshausen, Steinberg, Stornfels, Trais-<br />
Münzenberg, Unter-Widdersheim und Wippenbach.<br />
6.4 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit<br />
Nach Ziffer 3.2.1 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />
sind Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich<br />
so einzurichten, dass die Hilfsfrist nach § 22 Abs. 2 HRDG planerisch eingehalten werden kann.<br />
Unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, der topographischen Gegebenheiten sowie<br />
der einsatztaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Rettungswachen-<br />
Versorgungsbereiches sind Größe, Lage und Abgrenzung der Versorgungsbereiche so festzulegen,<br />
dass alle zu versorgenden Gebietsteile planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der<br />
Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind.<br />
Im <strong>Wetteraukreis</strong> waren bislang 10 Rettungswachen eingerichtet. Über die Darstellung der<br />
Hilfsfrist-Isochronen konnte nachgewiesen werden, dass Versorgungslücken im Bereich der<br />
Städte und Gemeinden Florstadt, Kefenrod, Niddatal, Ortenberg, und Wölfersheim vorhanden<br />
sind, die auch nach dem Gutachten des Landesrechnungshofes im Rahmen der 74. Vergleichenden<br />
Prüfung Rettungsdienst nur durch die Einrichtung neuer Rettungswachen zu schließen<br />
sind. Nachdem bereits seit 01.01.2003 eine Rettungswache in Ortenberg existiert, müssen mit<br />
der 3. Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es zum 01.01.2004 weitere Rettungswachen in Wölfersheim,<br />
Assenheim und Kefenrod eingerichtet werden. Demzufolge werden im <strong>Wetteraukreis</strong>es<br />
14 Rettungswachen als bedarfsgerecht festgelegt und in die folgenden 14 Rettungswachen-<br />
Versorgungsbereiche gegliedert:<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 9
Rettungswachen-Versorgungsbereich 1: Butzbach Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.415<br />
davon kreisübergreifend 71<br />
Krankentransporte 2002 511<br />
Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90,11 24.192 268<br />
Rockenberg ohne Oppershofen 9,43 2.461 261<br />
Gambach Stadt Münzenberg 14,13 3.228 228<br />
Ober Hörgern Stadt Münzenberg 3,25 418 129<br />
Espa Gem. Langgöns, LK Gießen 2,22 648 292<br />
Oberkleen Gem. Langgöns, LK Gießen 7,59 1.134 149<br />
Cleeberg Gem. Langgöns, LK Gießen 13,29 1.110 84<br />
140,02 33.191 237<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 2: Bad Nauheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 2.807<br />
davon kreisübergreifend 1<br />
Krankentransporte 2002 2.375<br />
Bad Nauheim alle Stadtteile 32,54 31.039 954<br />
Ober Mörlen alle Ortsteile 37,65 5.928 157<br />
70,19 36.967 527<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 3: Friedberg Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.993<br />
davon kreisübergreifend 7<br />
Krankentransporte 2002 1.237<br />
Friedberg ohne Bruchenbrücken 85,13 23.195 272<br />
Rosbach ohne Rodheim 23,18 6.985 301<br />
Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5,22 2.531 485<br />
113,53 32.711 288<br />
Rettungswachen- Versorgungsbereich 4: Karben Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.445<br />
davon kreisübergreifend 169<br />
Krankentransporte 2002 373<br />
Karben alle Stadtteile 43,95 22.527 513<br />
Rodheim Stadt Rosbach 22,13 4.295 194<br />
Büdesheim Main-Kinzig-Kreis 8,15 3.525 433<br />
74,23 30.347 409<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 5: Bad Vilbel Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.659<br />
davon kreisübergreifend 113<br />
Krankentransporte 2002 479<br />
Bad Vilbel alle Stadtteile 25,65 30.285 1.181<br />
Harheim Stadt Frankfurt 8,36 3.941 471<br />
Nieder Erlenbach Stadt Frankfurt 48,38 4.004 83<br />
82,39 38.230 464<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 10
Rettungswachen-Versorgungsbereich 6: Wölfersheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 599<br />
davon kreisübergreifend 88<br />
Krankentransporte 2002 166<br />
Wölfersheim alle Ortsteile 43,15 9.514 220<br />
Münzenberg ohne Gambach u. O.Hörgern 14,26 2.133 150<br />
Oppershofen Gemeinde Rockenberg 6,71 1.924 287<br />
Inheiden Stadt Hungen, LK Gießen 4,76 1.141 240<br />
Trais Horloff Stadt Hungen, LK Gießen 3,23 593 184<br />
Utphe Stadt Hungen, LK Gießen 5,13 641 125<br />
77,24 15.946 206<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 7: Assenheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 364<br />
davon kreisübergreifend 0<br />
Krankentransporte 2002 127<br />
Niddatal alle Stadtteile 40,21 9.231 230<br />
Bruchenbrücken Stadt Friedberg 6,36 1.844 290<br />
Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10,16 3.961 390<br />
56,73 15.036 265<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 8: Reichelsheim Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 753<br />
davon kreisübergreifend 0<br />
Krankentransporte 2002 301<br />
Reichelsheim alle Stadtteile 27,60 6.823 247<br />
Echzell alle Ortsteile 39,26 6.227 159<br />
Nieder Florstadt Gemeinde Florstadt 10,46 3.729 357<br />
Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 3,57 750 210<br />
Dauernheim Gemeinde Ranstadt 9,90 1.760 178<br />
90,79 19.289 212<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 9: Altenstadt Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.399<br />
davon kreisübergreifend 0<br />
Krankentransporte 2002 368<br />
Altenstadt alle Ortsteile 30,08 12.957 431<br />
Limeshain alle Ortsteile 12,50 5.706 456<br />
Glauburg alle Ortsteile 11,58 3.446 298<br />
Staden Gemeinde Florstadt 3,17 817 258<br />
Stammheim Gemeinde Florstadt 8,64 1.442 167<br />
Nieder Mockstadt Gemeinde Florstadt 9,07 1.554 171<br />
Ober Mockstadt Gemeinde Ranstadt 5,94 872 147<br />
Düdelsheim Stadt Büdingen 11,92 2.969 249<br />
Eckartshausen Stadt Büdingen 9,80 1.095 112<br />
102,70 30.858 300<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 11
Rettungswachen-Versorgungsbereich 10: Nidda Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.329<br />
davon kreisübergreifend 69<br />
Krankentransporte 2002 616<br />
Nidda alle Stadtteile 117,79 19.309 164<br />
Langd Stadt Hungen, LK Gießen 11,00 828 75<br />
Rabertshausen Stadt Hungen, LK Gießen 1,79 151 84<br />
Rodheim Stadt Hungen, LK Gießen 4,12 400 97<br />
Steinheim Stadt Hungen, LK Gießen 5,35 678 127<br />
140,05 21.366 153<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 11: Ortenberg Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 650<br />
davon kreisübergreifend 0<br />
Krankentransporte 2002 195<br />
Ortenberg ohne Bleichenbach, 373,63 6.190 17<br />
Gelnhaar, Selters<br />
Ranstadt ohne Dauernheim und 18,43 2.758 150<br />
Ober Mockstadt<br />
392,06 8.948 23<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 12: Büdingen Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 1.003<br />
davon kreisübergreifend 20<br />
Krankentransporte 2002 377<br />
Büdingen ohne Düdelsheim, Michelau, 83,72 15.262 182<br />
Eckartshausen, Rinderbügen<br />
und Wolferborn<br />
Selters Stadt Ortenberg 42,41 815 19<br />
Bleichenbach Stadt Ortenberg 70,77 1.680 24<br />
196,90 17.757 90<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 13 Gedern Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 574<br />
davon kreisübergreifend 20<br />
Krankentransporte 2002 222<br />
Gedern ohne Nieder-Seemen 69,51 7.675 110<br />
Hirzenhain alle Ortsteile 16,11 3.390 210<br />
85,62 11.065 129<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereich 14 Kefenrod Fläche (qkm) Einwohner Einw./qkm<br />
Notfallaufkommen 2002 242<br />
davon kreisübergreifend 6<br />
Krankentransporte 2002 52<br />
Kefenrod alle Ortsteile 30,66 3.234 105<br />
Gelnhaar Stadt Ortenberg 60,15 1.118 19<br />
Nieder Seemen Stadt Gedern 3,72 229 62<br />
Michelau Stadt Büdingen 4,89 378 77<br />
Rinderbügen Stadt Büdingen 5,55 1.190 214<br />
Wolferborn Stadt Büdingen 6,90 1.021 148<br />
111,87 7.170 64<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 12
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 13
7. Rettungsmittel<br />
Zur Bedienung von Notfällen sind im bodengebundenen Rettungsdienst Rettungswagen (RTW)<br />
einzusetzen, die hinsichtlich Bauart und Ausrüstung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der<br />
Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transportes bestimmt sind. Als<br />
RTW kommen danach nur Fahrzeuge in Betracht, die der DIN EN 1789 Typ B oder C entsprechen.<br />
<strong>Der</strong> Typ C ist für die Notfallversorgung geeignet und wird deshalb im <strong>Wetteraukreis</strong> eingesetzt.<br />
Für die Durchführung der Ferntransporte sind Krankentransportwagen (KTW) nach den Anforderungen<br />
der DIN EN 1789, Typ A 2, einzusetzen.<br />
Notarzteinsatzfahrzeuge müssen der DIN 75079 entsprechen.<br />
7.1 Personelle Besetzung<br />
Die fachliche Eignung des zur Besetzung der Rettungsmittel vorzuhaltenden Personals ist in der<br />
Rettungsdienst-Betriebsverordnung vom 03.05.2000 (GVBl. 1 S. 282) und in Abschnitt 3.5 des<br />
Landes-Rettungsdienstplanes geregelt.<br />
7.2 Andere Rettungsmittel<br />
Die Einsatzfahrzeuge der Leitenden Notärzte gelten als Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes<br />
gemäß § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung.<br />
7.3 Bemessungsgrundlage<br />
Analog der Vorgaben zur Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln durch den Rettungsdienstplan<br />
des Landes Hessen wird die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung der Rettungswachen<br />
wie folgt ermittelt:<br />
• Rettungsmittel zur unverzüglichen Bedienung des Notfallaufkommens mit Sonderrechten<br />
auf der Anfahrt werden risikoabhängig bemessen.<br />
• Rettungsmittel zur Bedienung des Notfallaufkommens ohne Sonderrechte auf der Anfahrt<br />
werden im Rahmen der organisatorischen Einheit auf Grundlage des Mehrzweck-<br />
Fahrzeugsystems und der Nächste- Fahrzeug- Strategie frequenzabhängig bemessen.<br />
• Rettungsmittel zur Bedienung des Krankentransportaufkommens werden frequenzabhängig<br />
bemessen, wobei ein Übertrag von höchstens 10 % des realen mittleren Einsatzbedarfs<br />
zulässig ist.<br />
7.4 Rettungsmittel- Vorhalteplan<br />
Die Ausstattung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche sowie der Notarztstandorte mit vorzuhaltenden<br />
Rettungsmitteln wurde zum 1.1. 2003 (wie auf Seite 15 dargestellt) nach den unter<br />
Punkt 7.3. genannten Kriterien bedarfsgerecht festgelegt.<br />
Vor Inbetriebnahme der Rettungswachen Assenheim, Wölfersheim und Kefenrod wird die Rettungsmittel-Vorhaltung<br />
auf Grundlage der neuen Strukturen überprüft und angepasst.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 14
Rettungsmittel- Vorhalteplan<br />
(unter Berücksichtigung der im Jahr 2004 einzurichtenden neuen Rettungswachen)<br />
Rettungswache Rettungsmittel Montag-<br />
Donnerstag<br />
Freitag Samstag Sonntag<br />
1 Butzbach 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />
2 Bad Nauheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 8 - 18 6 - 16 8 - 13<br />
1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
3 Friedberg 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 13 7 - 13<br />
4 Karben 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />
1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
4/<br />
5<br />
Karben/<br />
Bad Vilbel<br />
1 Rettungswagen 21 - 7 21 - 7 21 - 7 21 - 7<br />
5 Bad Vilbel 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 20 7 - 20 7 - 18 7 - 21<br />
6 Wölfersheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
7 Assenheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
8 Reichelsheim 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
9 Altenstadt 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 7 - 21 7 - 21<br />
10 Nidda 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />
1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
11 Ortenberg 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
12 Büdingen 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
1 Rettungswagen 9 - 20 9 - 18<br />
1 Notarzteinsatzfahrzeug 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
13 Gedern 1 Rettungswagen 0 - 24 0 - 24 0 - 24 0 - 24<br />
14 Kefenrod 1 Rettungswagen 7 - 21 7 - 21 7 - 21 7 - 21<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 15
8. Notärztliche Versorgung<br />
Die notärztliche Versorgung ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes. Sie bildet einen wesentlichen<br />
Bestandteil der rettungsdienstlichen Notfallversorgung und ist durch den bodengebundenen<br />
Rettungsdienst sicherzustellen.<br />
Die notärztliche Versorgung umfasst ist die präklinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten,<br />
Vergifteten oder Erkrankten (Notfallpatienten). Aufgabe ist es, unverzüglich und mit<br />
höchster zeitlicher Priorität lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit<br />
herzustellen und die Beförderung in eine geeignete Behandlungseinrichtung sicherzustellen.<br />
Daneben ist die Verlegung von primär erstversorgten Notfallpatienten unter Fortsetzung spezieller,<br />
auch intensivmedizinischer ärztlicher Maßnahmen in eine geeignete diagnostische oder<br />
therapeutische Einrichtung, ebenfalls Aufgabe der notärztlichen Versorgung.<br />
Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung dürfen nur Ärzte<br />
eingesetzt werden, die über die erforderliche Qualifikation gemäß § 9 Abs. 5 HRDG verfügen.<br />
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz der Notärztin /des Notarztes hat nach dem geltenden<br />
„Indikationskatalog für die Alarmierung und den Einsatz von Notarzt-Systemen in Hessen“ zu<br />
erfolgen.<br />
8.1 Organisationsform<br />
Die notärztliche Versorgung wird im <strong>Wetteraukreis</strong> als Rendezvous-System durchgeführt. Beim<br />
Rendezvous-System fahren Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) getrennt<br />
zum Notfallort und treffen dort zusammen. Dadurch können von einem Notarzt mehrere RTW<br />
nacheinander bedient werden, was insbesondere für den ländlichen Raum von Bedeutung ist,<br />
aber auch im städtischen Raum zur Optimierung der Hilfsfrist führen kann.<br />
Entsprechend den allgemeinen Erfahrungen ist nach Herstellung der Transportfähigkeit des<br />
Patienten durch den Notarzt am Einsatzort häufig eine Begleitung durch den Notarzt im RTW<br />
nicht erforderlich. D. h. der Notarzt steht frühzeitig für neue Einsätze zur Verfügung, da er nicht<br />
an den RTW bzw. Notarztwagen (NAW) gebunden ist.<br />
8.2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit<br />
Nach Ziffer 3.2.2 der 1. Fortschreibung des Vorläufigen Rettungsdienstplanes des Landes Hessen<br />
hat die Planung der Notarzt-Versorgungsbereiche grundsätzlich analog der Fachplanung der<br />
Rettungswachen-Versorgungsbereiche zu erfolgen (siehe Ziffer 6 ff). Darüber hinaus ist bei der<br />
Wahl eines Notarztstandortes insbesondere auch die Lage geeigneter Krankenhäuser zu berücksichtigen.<br />
Bei der Ermittlung des Grundbedarfs an Notarztsystemen ist von einer Eintreffzeit von 15 Minuten<br />
(Dispositions-, Alarmierungs-, Ausrück- und Anfahrzeit) auszugehen.<br />
Die Einteilung der Notarzt-Versorgungsbereiche hat so zu erfolgen, dass die Eintreffzeit durch<br />
den Notarzt/die Notärztin in der Regel eingehalten werden kann.<br />
Über die Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen (Seite 18) ist nachweisbar, dass im Rettungsdienstbereich<br />
des <strong>Wetteraukreis</strong>es mindestens 4 Notarztsysteme bedarfsnotwendig sind. Die<br />
Versorgungslücke im Raum Gedern wird durch die Einrichtung eines neuen Notarztstandortes in<br />
Grebenhain (Vogelsbergkreis) geschlossen.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 16
8.3 Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer<br />
Notarzt- Versorgungsbereich Bad Nauheim/Friedberg Einsatzaufkommen 2002: 2.845<br />
Leistungserbringer: Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 43,78<br />
Standorte des Notarztsystems: Rettungswache der JUH, Schwalheimer Str.84, Bad Nauheim<br />
Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Kreiskrankenhaus Friedberg<br />
Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />
Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90,12 24.973 277<br />
Rockenberg alle Ortsteile 16,14 4.385 272<br />
Ober Mörlen alle Ortsteile 37,65 5.928 157<br />
Bad Nauheim alle Stadtteile 32,54 31.039 954<br />
Friedberg alle Stadtteile 50,17 28.399 566<br />
Rosbach alle Stadtteile 23,18 6.985 301<br />
Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5,21 2.531 486<br />
Nieder u. Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 14,06 4.479 319<br />
Reichelsheim ohne Blofeld 22,41 6.335 283<br />
Wölfersheim alle Ortsteile 43,13 9.514 221<br />
334,61 124.568 372<br />
Notarzt-Versorgungsbereich Karben Einsatzaufkommen 2002: 1.832<br />
Leistungserbringer: ASB Karben/DRK Friedberg Einsätze pro 1000 Einwohner 45,25<br />
Standort des Notarztsystems: Rettungswache des ASB Dieselstr.9, Karben<br />
Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />
Karben alle Stadtteile 43,96 22.527 512<br />
Bad Vilbel alle Stadtteile 25,65 30.285 1181<br />
Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10,16 3.961 390<br />
Rodheim Stadt Rosbach 22,13 4.295 194<br />
Stadt Niddatal alle Stadtteile 40,09 9.231 230<br />
Büdesheim Schöneck, Main-Kinzig-Kreis 8,14 3.525 433<br />
Eichen, Erbstadt u. Heldenbergen Nidderau, Main-Kinzig-Kreis 24,16 9.080 376<br />
174,29 82.904 476<br />
Notarzt-Versorgungsbereich Nidda Einsatzaufkommen 2002: 1.435<br />
Leistungserbringer: Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 40,50<br />
Standort des Notarztsystems:(stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest)<br />
Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />
Echzell alle Ortsteile 37,61 6.227 166<br />
Nidda alle Stadtteile 118,34 19.309 163<br />
Ranstadt alle Ortsteile 34,27 5.390 157<br />
Florstadt ohne Nieder u. Ober Florstadt 25,59 4.480 175<br />
Blofeld Stadt Reichelsheim 5,18 488 94<br />
Hirzenhain alle Ortsteile 32,21 3.390 105<br />
Steinberg Stadt Gedern 0,74 506 684<br />
Ortenberg, Eckartsborn, Effolderbach<br />
Lißberg, Selters und Wippenbach Stadt Ortenberg 24,98 5.688 228<br />
Inheiden, Trais Horloff, Langd, Utphe,<br />
Rabertshausen, Rodheim, Steinheim Hungen, Landkreis Gießen 43,24 4.357 101<br />
Schotten, Eschenrod, Eichelsachsen,<br />
Einartshausen, Wingershausen, Rainrod Schotten, Vogelsbergkreis 50,26 8.279 165<br />
372,42 58.114 156<br />
Notarzt-Versorgungsbereich Büdingen Einsatzaufkommen 2002: 1.819<br />
Leistungserbringer: DRK Büdingen Einsätze pro 1000 Einwohner 32,36<br />
Standort des Notarztsystems: Rettungswache des DRK, Vogelsbergstraße 94, Büdingen<br />
Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw. je qkm<br />
Altenstadt alle Ortsteile 30,07 12.957 431<br />
Büdingen alle Stadtteile 101,07 22.785 225<br />
Gedern ohne Steinberg 72,47 7.398 102<br />
Glauburg alle Ortsteile 12,68 3.446 272<br />
Kefenrod alle Ortsteile 19,67 3.234 164<br />
Limeshain alle Ortsteile 12,51 5.706 456<br />
Bergheim, Bleichenbach, Gelnhaar, Usenborn Stadt Ortenberg 29,71 4.930 166<br />
278,18 58.865 212<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 17
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 18
9. Bereichsübergreifender Rettungsdienst<br />
Die rettungsdienstbereichsbezogene Planung von Rettungswachen- und Notarztversorgungsbereichen<br />
bedeutet fast zwangsläufig, dass an den Rändern der Rettungsdienstbereiche Versorgungsbereiche<br />
auszuweisen sind, deren Größe unterhalb der möglichen Versorgungsfläche liegt<br />
bzw. deren Versorgungsfläche dann in den benachbarten Rettungsdienstbereich hineinreicht.<br />
Decken sich die Grenzen der bedarfsgerechten Rettungswachen-Versorgungsbereiche nicht mit<br />
den Grenzen eines Rettungsdienstbereiches, so ist die Sicherstellung der Notfallrettung in den<br />
entsprechenden Gebieten gemäß § 4 Abs. 2 HRDG durch eine rettungsdienstbereichsübergreifende<br />
Bedarfsplanung unter Einbeziehung der benachbarten Träger des Rettungsdienstes<br />
zu regeln. Insoweit wurden entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarkreisen Main-<br />
Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Gießen / L. sowie der Stadt Frankfurt<br />
/ M. getroffen.<br />
Folgende Städte und Gemeinden werden derzeit rettungsdienstlich und notärztlich kreisübergreifend<br />
versorgt:<br />
Main-Kinzig-Kreis RTW NEF<br />
Oberdorfelden Karben<br />
Büdesheim Karben<br />
Windecken Karben<br />
Heldenbergen Karben<br />
Eichen Karben<br />
Erbstadt Karben<br />
A 45 AS. Altenstadt- Langenselbold West Altenstadt<br />
Stadt Frankfurt RTW NEF<br />
Niedererlenbach Bad Vilbel<br />
Harheim Bad Vilbel<br />
Kreis Gießen RTW NEF<br />
Espa Butzbach<br />
Oberkleen Butzbach<br />
Cleeberg Butzbach<br />
Inheiden Echzell Nidda<br />
Trais-Horloff Echzell Nidda<br />
Utphe Echzell Nidda<br />
Langd Nidda Nidda<br />
Rabertshausen Nidda Nidda<br />
Rodheim Nidda Nidda<br />
Steinheim Nidda Nidda<br />
Vogelsbergkreis RTW NEF<br />
Schotten Nidda<br />
Rainrod Nidda<br />
Einartshausen Nidda<br />
Eichelsachsen Nidda<br />
Wingershausen Nidda<br />
Eschenrod Nidda<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 19
<strong>Wetteraukreis</strong> RTW NEF<br />
Stornfels Schotten<br />
Bodenrod Usingen Usingen<br />
Maibach Usingen Usingen<br />
Burgbracht Birstein<br />
Helfersdorf Birstein<br />
Hitzkirchen Birstein<br />
Gambach Lich<br />
Münzenberg Lich<br />
Ober Hörgern Lich<br />
Trais Lich<br />
Die Zentrale Leitstelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es bzw. Polizeidienststellen im <strong>Wetteraukreis</strong> sind zur<br />
Zeit Notrufabfragestelle für folgende, außerhalb des <strong>Wetteraukreis</strong>es gelegene Städte und Gemeinden:<br />
Lich- Eberstadt Landkreis Gießen<br />
Pohlheim- Holzheim Landkreis Gießen<br />
Langgöns- Espa<br />
Landkreis Gießen<br />
Hungen- Obbornhofen Landkreis Gießen<br />
Hungen- Rabertshausen Landkreis Gießen<br />
Schotten- Burkhards Vogelsbergkreis<br />
Schotten- Kaulstoß Vogelsbergkreis<br />
Schotten- Sichenhausen Vogelsbergkreis<br />
Friedrichsdorf- Burgholzhausen Hochtaunuskreis<br />
Niederdorfelden Main- Kinzig- Kreis<br />
Ronneburg- Altwiedermus Main- Kinzig- Kreis<br />
Ronneburg- Neuwiedermus Main- Kinzig- Kreis<br />
Frankfurt / Main- Harheim Stadt Frankfurt / Main<br />
Frankfurt / Main- Nieder Erlenbach Stadt Frankfurt / Main<br />
Für folgende kreisangehörige Gemeinden ist die Notrufabfragestelle nicht bei der Zentralen<br />
Leitstelle des <strong>Wetteraukreis</strong>es, sondern in Nachbarkreisen:<br />
Kefenrod- Burgbracht Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />
Kefenrod- Hitzkirchen Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />
Kefenrod- Helfersdorf Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />
Nidda- Stornfels Zentrale Leitstelle Lauterbach<br />
Nidda- Unter Widdersheim Leitfunkstelle Gießen<br />
Butzbach- Bodenrod Zentrale Leitstelle Lahn-Dill<br />
Butzbach- Ebersgöns Zentrale Leitstelle Lahn-Dill<br />
Butzbach- Maibach Zentrale Leitstelle Hochtaunus<br />
Niddatal- Kaichen Zentrale Leitstelle Main-Kinzig<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 20
10. Rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb<br />
der Katastrophenschwelle<br />
Die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle<br />
umfasst alle Maßnahmen, die über die regelmäßige Vorhaltung des Rettungsdienstes<br />
hinausgehen und die von der notfallmedizinischen Erstversorgung von verletzten, erkrankten<br />
oder sonst gesundheitlich geschädigten Personen bis zu deren anschließender Versorgung in<br />
geeigneten Behandlungseinrichtungen ergänzende Planungen und Vorbereitungen erfordern.<br />
Ein Schadensereignis mit einem erhöhten Anfall von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten<br />
stellt dann einen Ausnahmezustand unterhalb der Katastrophenschwelle dar, wenn dadurch<br />
eine Disposition nach den Grundsätzen der Regelversorgung nicht mehr möglich ist. <strong>Der</strong>artige<br />
größere Notfallereignisse werden nach der Verordnung zur Durchführung der §§ 5 und 6 des<br />
HRDG (Zentrale Leitstellen / Besondere Gefahrenlagen) dreistufig abgegrenzt:<br />
Stufe 1<br />
Das Schadensereignis bewirkt eine Einschränkung der Regelversorgung, d. h. es sind mehr rettungsdienstliche<br />
Einsätze zu versorgen als Rettungsmittel zur Verfügung stehen.<br />
Stufe 2<br />
Das Schadensereignis bewirkt eine Einschränkung der Notfallversorgung, d. h. es sind mehr<br />
Notfälle zu bedienen als sofort Rettungsmittel und sonstige Versorgungskapazitäten zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Stufe 3<br />
Das Schadensereignis erfordert eine Verstärkung des Rettungsdienstes durch zusätzliche Kapazitäten,<br />
d. h. es erfolgt ein plötzlicher Anfall einer erhöhten Zahl von Verletzten und / oder Erkrankten,<br />
deren Wirkung über die Stufe 2 hinausgeht oder eine Großschadenslage oder besondere<br />
Gefahrenlage darstellt.<br />
Im praktischen Einsatz erfüllt der Rettungsdienst sowohl in der Regelversorgung als auch bei<br />
größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie auch im Katastrophenfall<br />
selbst grundsätzlich die gleichen Aufgaben. <strong>Der</strong> Katastrophenfall ist aus rechtlicher Sicht allein<br />
deshalb gegenüber einem größeren Notfallereignis abzugrenzen, weil nach dessen Feststellung<br />
der Rettungsdienst zum Bestandteil des Katastrophenschutzes nach dem Hessischen Gesetz<br />
über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wird.<br />
Bei größeren Notfallereignissen und im Katastrophenfall kommen allerdings organisatorische<br />
Aufgaben hinzu, die insbesondere die Feststellung der Behandlungs- und Transportprioritäten,<br />
der Transportmittel und -ziele, des personellen und materiellen Bedarfs und die Führung durch<br />
eine Technische Einsatzleitung umfassen.<br />
Planungsgrundlagen für eine wirksame Gefahrenabwehr sind die in der Verordnung zur Durchführung<br />
der §§ 5 und 6 des HRDG (Zentrale Leitstellen / Besondere Gefahrenlagen) festgelegt.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 21
10.1 Technische Einsatzleitung<br />
Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb<br />
der Katastrophenschwelle ist nach § 6 Abs. 1 HRDG für jeden Rettungsdienstbereich eine<br />
Technische Einsatzleitung einzurichten. <strong>Der</strong> Technischen Einsatzleitung gehören mindestens<br />
eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder ein<br />
Organisatorischer Leiter an. Die Technische Einsatzleitung wird tätig, wenn die regelmäßig vorgehaltenen<br />
Rettungsmittel zur Gesamtversorgung nicht ausreichen und eine übergeordnete<br />
medizinische und organisatorische Führung erforderlich ist.<br />
<strong>Der</strong> Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es hat 1 Leitende Notärztin, 5 Leitende Notärzte sowie 8<br />
Organisatorische Leiter ernannt.<br />
Außerdem hat der Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es Richtlinien über die Bestellung und Einrichtung<br />
der Technischen Einsatzleitung im <strong>Wetteraukreis</strong> beschlossen, die auch Alarmierungskriterien<br />
beinhalten.<br />
10.2 Schnelleinsatzgruppen (SEG)<br />
Schnelleinsatzgruppen sind eine schnell alarmierbare Reserve, die (in Abhängigkeit von den innerhalb<br />
eines Rettungsdienstbereiches gegebenen Rahmenbedingungen) eine sinnvolle Verstärkung<br />
der regelmäßig vorzuhaltenden Versorgungskapazitäten darstellen.<br />
Für den Rettungsdienstbereich <strong>Wetteraukreis</strong> wurde folgender Alarmierungsplan beschlossen:<br />
Einsatzkriterien:<br />
Stufe 1: Verstärkung des Rettungsdienstes bei erhöhtem Notfallaufkommen<br />
Stufe 2: Großschadenslage<br />
Stufe 3: Betreuung<br />
Einsatzstärke:<br />
Stufe 1: 2 Helfer;<br />
Stufe 2: 8 Helfer;<br />
Stufe 3: alle verfügbaren Helfer<br />
Ab Stufe 2 melden die SEG’ s der Zentralen Leitstelle ob auch Ärzte zur Verfügung stehen.<br />
Qualifikation der Helfer:<br />
Stufe 1: Rettungsassistenten/Rettungssanitäter;<br />
Stufe 2: Sanitätshelfer, davon 2 Rettungsassistenten/Rettungssanitäter;<br />
Stufe 3: nach vorgegebener Struktur der jeweiligen Bereitschaften.<br />
Helfer, die Patiententransporte übernehmen, müssen grundsätzlich die nach der jeweils gültigen<br />
Rechtsverordnung des HRDG geforderten Ausbildungsabschlüsse besitzen.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 22
Einsatzfahrzeuge:<br />
Stufe 1: 1 RTW / MZF nach DIN Norm;<br />
Stufe 2: mind. 1 KTW oder Behelfs- KTW als Transportkapazität, Mannschaftstransportwagen;<br />
Stufe 3: alle verfügbaren Fahrzeuge<br />
Alle Transportmittel müssen den DIN-Normen entsprechen.<br />
Ausrückzeit<br />
Stufe 1: maximal 20 - 30 Minuten;<br />
Stufe 2: 30 Minuten<br />
Stufe 3: 30 Minuten<br />
Alarmierung<br />
über Funkmeldeempfänger (Schleifen: siehe Tabelle)<br />
Stufe 1: akustischer Signalton<br />
Stufe 2: Durchsage SEG- Einsatz Stufe 2 (beinhaltet automatisch auch Stufe 1)<br />
Stufe 3: Durchsage SEG- Einsatz Stufe 3<br />
Versorgungsbereich:<br />
Die Zuständigkeit ergibt sich nach dem für den jeweiligen Standort der SEG geltenden Rettungswachen-Versorgungsbereich<br />
(RVB); außerdem gilt die „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“.<br />
Schnelleinsatzgruppen im <strong>Wetteraukreis</strong><br />
Definition Anzahl Ausbildung Einsatz- Ausrück- Organisation mit Einsatzgebiet Alarmierung Schleife<br />
Helfer fahrzeuge zeit SEG- Vorhaltung<br />
Stufe 1 2 RA/RS 1 RTW/MZF maximal DRK Friedberg RVB Friedberg über FME 227<br />
Verstärkung des nach HRDG nach 20-30 min. JUH Bad Nauheim RVB Bad Nauheim akustischer 262/268<br />
Rettungsdienstes DIN- Norm ASB Karben RVB Karben/Bad Vilbel Signalton 255/258<br />
bei erhöhtem MHD Altenstadt RVB Altenstadt 272<br />
Notfallaufkommen DRK Nidda RVB Nidda 247/241<br />
DRK Ortenberg RVB Gedern u. RVB Büdingen 242<br />
Stufe 2 mind. mindestens mindestes 30 Minuten DRK Gambach W RVB Butzbach u.Bad Nauheim über FME 229/220/226/221<br />
Großschadenlage 8 San.-helfer 1 KTW DRK Ober Mörlen W RVB Butzbach u.Bad Nauheim 229/220/226/221<br />
davon oder B.-KTW DRK Bad Nauheim W RVB Bad Nauheim u. Butzbach Durchsage: 229/220/226/221<br />
2 RA/RS (als Transport- JUH Bad Nauheim RVB Bad Nauheim u. Friedberg SEG-Einsatz 262/268/269<br />
kapazität) ASB Karben RVB Karben u. Bad Vilbel 255/259<br />
MTW MHD Altenstadt RVB Altenstadt Stufe 2 272/270<br />
DRK Florstadt O RVB Assenheim 228/220/226/221<br />
DRK Reichelsheim O RVB Reichelsheim (beinhaltet 228/220/226/221<br />
DRK Wölfersheim O RVB Wölfersheim Alarmierung 228/220/226/221<br />
DRK Nidda RVB Nidda für Stufe 1) 247/241/244<br />
DRK Ortenberg RVB Büdingen u. Gedern 242/234/245<br />
Stufe 3 alle nach alle 30 Minuten DRK Gambach W gesamter Rettungsdienstbereich über FME 228/229/220/221<br />
Betreuung verfüg- vorgegebener verfügbaren DRK Ober Mörlen W gesamter Rettungsdienstbereich Durchsage: 228/229/220/221<br />
baren Struktur der Fahrzeuge DRK Bad Nauheim W gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />
Helfer jew. Bereit- JUH Bad Nauheim gesamter Rettungsdienstbereich SEG-Einsatz 262/268/269<br />
schaften ASB Karben gesamter Rettungsdienstbereich 255/259<br />
DRK Florstadt O gesamter Rettungsdienstbereich Stufe 3 228/229/220/221<br />
DRK Reichelsheim O gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />
DRK Wölfersheim O gesamter Rettungsdienstbereich 228/229/220/221<br />
MHD Altenstadt gesamter Rettungsdienstbereich 272/270<br />
DRK Nidda gesamter Rettungsdienstbereich 247/241/244<br />
DRK Ortenberg gesamter Rettungsdienstbereich 242/234/244<br />
DRK Gedern gesamter Rettungsdienstbereich 242/234<br />
Begriffserklärungen: RVB- Rettunswachen-Versorgungsbereich lt. <strong>Bereichsplan</strong>, FME- Funkmeldeempfänger, RA- Rettungsassistent, RS- Rettungssanitäter, RTW- Rettungswagen<br />
MZF- Mehrzweckfahrzeug, KTW- Krankentransportwagen, B.-KTW- Behelfskrankenwagen, MTW- Mannschaftstransportwagen<br />
DRK KV Friedberg: SEG West (W): Gambach, Ober Mörlen, Bad Nauheim; SEG Ost (O): Florstadt,Reichelsheim, Wölfersheim<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 23
10.3 MANV-Konzept<br />
Einführung:<br />
Alarmierungskonzept für den Massenanfall von Verletzten<br />
im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es (MANV-Konzept)<br />
(Stand: Mai 2001)<br />
Als Träger des Rettungsdienstes obliegt dem <strong>Wetteraukreis</strong> die Planungsverantwortung<br />
für die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle.<br />
Aufgrund dessen wurde unter Mitwirkung der Leitenden Notärzte, der Organisatorischen Leiter,<br />
der Zentralen Leitstelle, der Besonderen Einsatzleitung und des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst<br />
und Katastrophenschutz ein Konzept für den Massenanfall von Verletzten erarbeitet.<br />
Das dreistufige Konzept soll in erster Linie dazu beitragen, eine geordnete Alarmierung und<br />
anschließende Versorgung von Verletzten bei Schadensereignissen zu ermöglichen, die mit der<br />
regelmäßigen Rettungsmittelvorhaltung nicht bewältigt werden können.<br />
Es schafft damit die notwendige Transparenz und Planungssicherheit nicht nur für die<br />
Verantwortlichen in der Besonderen Einsatzleitung, in der Technischen Einsatzleitung<br />
und in der Zentralen Leitstelle, sondern auch für alle Mitarbeiter der Rettungsdienste.<br />
In diesem Konzept sind verbindliche Mindestvorgaben für die Alarmierung der Einsatzkräfte<br />
festgelegt, die nach Lage individuell erweitert werden können.<br />
<strong>Der</strong> Erfolg des Einsatzes hängt entscheidend davon ab, dass die zuerst eintreffende Rettungsmittelbesatzung<br />
eine genaue Meldung über die Anzahl der Verletzten und die Lage an<br />
der Einsatzstelle zur Zentralen Leitstelle gibt.<br />
Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der o. g. Institutionen bleiben unberührt.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 24
MANV 1: ab 5 Verletzte:<br />
• 4 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />
• 2 Notarztsysteme<br />
• Leitender Notarzt<br />
• Organisatorischer Leiter RD<br />
• 2 RTW aus der SEG-Vorhaltung als Hintergrund<br />
• Brandschutzaufsicht<br />
MANV 2: ab 8 Verletzte:<br />
• 4 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />
• 4 RTW (SEG-Vorhaltung)<br />
• 2 Notarztsysteme<br />
• Leitender Notarzt<br />
• Leitender Notarzt zur Leitstelle (falls verfügbar)<br />
• Organisatorischer Leiter RD<br />
• Örtlich zuständige SEG<br />
• ELW 2<br />
• Brandschutzaufsicht<br />
• Notfallseelsorge<br />
• Nachbesetzung der Leitstelle<br />
• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />
• Vorinformation der Besonderen Einsatzleitung<br />
• Vorinformation der Nachbarleitstelle<br />
MANV 3: ab 20 (- 50) Verletzte:<br />
• 8 RTW (originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />
• 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung (2 Fahrzeuge von jeder SEG)*<br />
• 2 RTW aus den nächstgelegenen Nachbarkreisen<br />
• 2 Notarztsysteme<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 25
• 1 RTH (weitere auf Anforderung der TEL-RD)<br />
• Alle verfügbaren Leitenden Notärzte<br />
• Alle verfügbaren Organisatorischen Leiter RD<br />
• Betreuungskomponente West bzw. Ost nach Lage des Einsatzortes<br />
• ELW 2<br />
• Besondere Einsatzleitung<br />
• Nachbesetzung der Leitstelle<br />
• Erweiterte Notrufabfrage besetzen<br />
• Bürgertelefon einrichten<br />
• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />
• Notfallseelsorge<br />
• Brandschutzaufsicht<br />
• Polizeiführungskraft<br />
Erläuterungen zu MANV 3:<br />
Bei den 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung handelt es sich um die Schnelleinsatzgruppen<br />
der Standorte:<br />
DRK Friedberg Einheit A, DRK Friedberg Einheit B, JUH Bad Nauheim, MHD Altenstadt,<br />
DRK Nidda, DRK Ortenberg und ASB Karben.<br />
Die Schnelleinsatzgruppen haben sich an einem Sammelpunkt (z. B. Wache) einzufinden und<br />
dort auf weitere Instruktionen zu warten.<br />
Die Bereitschaftsführer, SEG-Leiter o. ä. tragen die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes<br />
Ausrücken auf Veranlassung der Zentralen Leitstelle.<br />
Im originären Rettungsdienst werden keine Reserven mehr gebildet.<br />
<strong>Der</strong> Krankentransport wird eingestellt.<br />
Allgemeine Erläuterungen:<br />
Die Presse- und Medienarbeit wird nach Durchführung des Einsatzes durch die Leitenden Notärzte<br />
wahrgenommen. Andere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind nicht autorisiert Statements<br />
gegenüber den Medien abzugeben.<br />
Auch soweit sich eine MANV-Stufe durch entsprechende Lagemeldung abschwächt, werden die<br />
Einsatzmaßnahmen wie vorgesehen abgearbeitet. Die daraus resultierenden Erfahrungen werden<br />
zu gegebener Zeit analysiert.<br />
Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes werden zu konstruktiver Kritik aufgefordert.<br />
Die MANV-Stufen sind nicht identisch mit dem Konzept über die Alarmierung von Schnelleinsatzgruppen<br />
(Stufe 1 - 3) im <strong>Wetteraukreis</strong> und dürfen daher nicht miteinander verwechselt<br />
werden.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 26
10.4 Evakuierungs-Konzept*<br />
Evakuierungskonzept<br />
(EVAK-Konzept)<br />
Stand: Juni 2003<br />
*Das Evakuierungs-Konzept ist aus Platzgründen nur teilweise im <strong>Bereichsplan</strong> enthalten<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 27
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 2<br />
Vorbemerkungen Seite 3<br />
Alarmierungsplan nach Evakuierungsstufen Seite 4<br />
Gliederung der Einrichtungen Seite 5<br />
Erläuterungen Seite 5<br />
Zuordnung der Einrichtungen<br />
nach Evakuierungs-Stützpunkten und Evakuierungsstufen Seite 6 - 8<br />
Anlage 1<br />
Planung der Evakuierungs-Stützpunkte<br />
Anlage 2<br />
Planung der Akutkrankenhäuser<br />
Anlage 3<br />
Planung der Ressourcen<br />
Hinweis:<br />
Die Anlagen 1 - 3 stehen nur der Technischen Einsatzleitung und der Zentralen Leitstelle zur<br />
Verfügung.<br />
Begriffserklärungen:<br />
RTW: Rettungswagen; KTW: Krankentransportwagen; RTH: Rettungshubschrauber SEG:<br />
Schnelleinsatzgruppen; ELW 2: Einsatzleitwagen; RD: Rettungsdienst<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 28
Seite 3<br />
Vorbemerkungen<br />
Als Träger des Rettungsdienstes obliegt dem <strong>Wetteraukreis</strong> die Planungs-verantwortung<br />
für die rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle.<br />
Im Rahmen eines Projektes hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />
unter Mitwirkung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der Organisatorischen Leiter<br />
Rettungsdienst, der Hilfsorganisationen und der Besonderen Einsatzleitung ein Konzept für die<br />
Evakuierung bzw. Räumung besonderer Einrichtungen im <strong>Wetteraukreis</strong> erarbeitet. In diesem<br />
Konzept sind verbindliche Mindestvorgaben für die Alarmierung der Einsatzkräfte festgelegt,<br />
die nach Lage individuell erweitert werden können.<br />
Ausgangslage ist die Notwendigkeit, Menschen im Evakuierungsfall (mit Transport) oder Räumungsfall<br />
(ohne Transport) an einen Ort zu bringen, an dem sie vorübergehend untergebracht,<br />
versorgt und betreut werden können. Das Konzept findet somit bei allen diesbezüglichen Schadenslagen<br />
Anwendung.<br />
Besonders berücksichtigt wurden Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime,<br />
Kinderheime und ähnliche Einrichtungen. Alle im <strong>Wetteraukreis</strong> in Frage kommenden Objekte<br />
wurden erfasst und entsprechenden Evakuierungsstufen zugeordnet. Einrichtungen, in denen<br />
sich überwiegend gehfähige Personen aufhalten, wurden nach EVAK-Stufe 1, Einrichtungen in<br />
denen gehbehinderte oder bettlägerige Patienten untergebracht sind, nach EVAK-Stufe 2 kategorisiert.<br />
Die EVAK-Stufe 2 beinhaltet u. a. die Alarmierung aller im <strong>Wetteraukreis</strong> zur Verfügung<br />
stehenden Rettungs- und Sanitätsdienst-Einheiten. Darüber hinaus unterstützen DLRG<br />
und Technisches Hilfswerk den Aufbau der Evakuierungsstützpunkte.<br />
Innerhalb des <strong>Wetteraukreis</strong>es wurden 11 Evakuierungsstützpunkte in Butzbach, Bad Nauheim-<br />
Nieder Mörlen, Friedberg, Karben, Echzell, Nidda, Altenstadt, Ortenberg, Gedern, Büdingen und<br />
Bad Vilbel festgelegt. Es handelt sich hierbei zumeist um Sport- oder Mehrzweckhallen. Nach<br />
Begehung und Prüfung durch die Projektgruppe sind diese bezüglich Lage, Größe und Ausstattung<br />
geeignet, eine hohe Anzahl von Menschen aufzunehmen.<br />
Aufgrund der äußerst komplexen Aufgabenstellung bei einer Evakuierung oder Räumung ist die<br />
objektbezogene Planung individueller Maßnahmen nicht machbar. Die jeweilige Lage an der<br />
Einsatzstelle muss individuell beurteilt und abgearbeitet werden, wobei die Technische Einsatzleitung<br />
vor Ort bzw. die Besondere Einsatzleitung in der Zentralen Leitstelle kraft ihrer Zuständigkeiten<br />
weitere Entscheidungen vorbereiten bzw. treffen müssen. Als Ausnahme hierfür werden<br />
die Akut-Krankenhäuser gesehen, für die eine objektbezogene Planung erfolgt.<br />
Das Konzept schafft damit die notwendige Transparenz und Planungssicherheit für die<br />
Verantwortlichen des Katastrophenschutzstabes, der Besonderen Einsatzleitung, der<br />
Technischen Einsatzleitung, der Zentralen Leitstelle und für die Mitarbeiter der Hilfsorganisationen.<br />
Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der o. g. Institutionen bleiben unberührt.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 29
Alarmierungsplan<br />
• EVAK- Stufe 1<br />
• Ausgangslage: Alle Personen sind<br />
mobil<br />
• 4 RTW<br />
(originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />
• Leitender Notarzt<br />
• Leitender Notarzt zur Leitstelle<br />
(falls verfügbar)<br />
• Organisatorischer Leiter RD<br />
• Örtlich zuständige SEG<br />
• Örtliche Feuerwehr<br />
• ELW 2<br />
• Brandschutzaufsicht<br />
Seite 4<br />
• EVAK- Stufe 2<br />
• 8 RTW<br />
(originäre Rettungsmittelvorhaltung)<br />
• 14 RTW / KTW aus der SEG- Vorhaltung<br />
(2 Fahrzeuge von jeder SEG)*<br />
• 2 RTW aus den nächstgelegenen Nachbarkreisen<br />
• 2 Notarztsysteme<br />
• 1 RTH<br />
• Alle verfügbaren Leitenden Notärzte<br />
• Alle verfügbaren Organisatorischen<br />
Leiter RD<br />
• Alle Betreuungszüge<br />
• ELW 2<br />
• Besondere Einsatzleitung<br />
• Vorinformation der Akutkrankenhäuser<br />
• Notfallseelsorge<br />
• Brandschutzaufsicht<br />
• Polizeiführungskraft<br />
• Technisches Hilfswerk<br />
(Aufbau der Evakuierungs-Stützpunkte)<br />
• DLRG<br />
(Aufbau der Evakuierungs-Stützpunkte)<br />
• Die Leistungserbringer besetzten Ihre<br />
Stützpunkte mit einer Führungskraft<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 30
Gliederung der Einrichtungen<br />
Seite 5<br />
Die Zuordnung der Einrichtungen erfolgte analog der im <strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich<br />
des <strong>Wetteraukreis</strong>es bestimmten Rettungswachen-Versorgungsbereiche und gliedert<br />
sich in:<br />
1. Krankenhäuser und Kliniken<br />
2. Alten- und Behinderten-Einrichtungen<br />
3. Andere Einrichtungen (Kinder- und Jugendheime, Asylunterkünfte etc.)<br />
Erläuterungen<br />
Bei den 14 RTW / KTW aus der SEG-Vorhaltung handelt es sich um die Schnelleinsatzgruppen<br />
der Standorte:<br />
DRK Friedberg Einheit A, DRK Friedberg Einheit B, JUH Bad Nauheim, MHD Altenstadt, DRK<br />
Nidda, DRK Ortenberg und ASB Karben.<br />
Die Schnelleinsatzgruppen haben sich an einem Sammelpunkt (z. B. Wache) einzufinden und<br />
dort auf weitere Instruktionen zu warten.<br />
Die Bereitschaftsführer, SEG-Leiter o. ä. tragen die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes<br />
Ausrücken auf Veranlassung der Zentralen Leitstelle.<br />
Im originären Rettungsdienst werden keine Reserven mehr gebildet. <strong>Der</strong> Krankentransport wird<br />
eingestellt.<br />
Bei einer Evakuierung / Räumung muss davon ausgegangen werden, dass die Kräfte der<br />
Betreuungszüge vollumfänglich für die Versorgung und Betreuung der evakuierten Menschen<br />
benötigt werden. Daher haben sich das Technische Hilfswerk und die DLRG bereit erklärt den<br />
Aufbau des Evakuierungsstützpunktes zu übernehmen.<br />
Allgemeine Erläuterungen:<br />
Die Presse- und Medienarbeit wird nach Durchführung des Einsatzes durch die Leitenden Notärzte<br />
wahrgenommen. Andere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind nicht autorisiert Statements<br />
gegenüber den Medien abzugeben.<br />
Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes werden zu konstruktiver Kritik aufgefordert.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 31
Seite 6<br />
Evakuierungsstützpunkte<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Bad Nauheim<br />
Mehrzweckhalle, Frauenwaldstraße, Nieder Mörlen<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Friedberg<br />
Sporthalle der Henry-Benrath-Schule, Am Seebach 1, Friedberg<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Karben<br />
Turnhalle der Kurt-Schumacher-Schule, Karbener Weg 38, Karben- Groß Karben<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Bad Vilbel<br />
Sport-und Kulturforum, Dortelweiler Platz 1, Bad Vilbel- Dortelweil<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Butzbach<br />
Sporthalle der Stadtschule, August-Storch-Straße 9, Butzbach<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Echzell<br />
Sporthalle der Kurt-Moosdorf-Schule, Hauptstraße 61, Echzell<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Nidda<br />
Sporthalle der Haupt- und Realschule, Am heiligen Kreuz 34, Nidda<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Altenstadt<br />
Altenstadthalle, Schillerstraße 2, Altenstadt<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Ortenberg<br />
Sporthalle der Gesamtschule Konradsdorf, Am Kloster 7, Ortenberg<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Gedern<br />
Sporthalle der Gesamtschule, Franseckystraße, Gedern<br />
Evakuierungs-Stützpunkt Büdingen<br />
Mehrzweckhalle, Zum Sportplatz 22, Büdingen- Lorbach<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 32
11. Luftrettung<br />
Die Durchführung der Luftrettung ist nach § 4 Abs. 4 HRDG Angelegenheit des Landes. Das<br />
Land, als Träger der Luftrettung, und die nach § 4 Ab. 5 HRDG für die Durchführung der Luftrettung<br />
bestimmte Landesbehörde haben einen „Fachplan Luftrettung für das Land Hessen“<br />
erlassen.<br />
Danach hat die Luftrettung im Sinne der Aufgabenbeschreibung und -abgrenzung des HRDG<br />
ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst die Aufgabe, Primär- und Sekundäreinsätze,<br />
Suchflüge, den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen sowie<br />
speziellem Personal (z. B. Ärzteteams) im Rahmen der Notfallrettung mit Rettungshubschraubern<br />
(RTH), Intensivtransporthubschraubern (ITH) und Flächenflugzeugen (ITF) durchzuführen.<br />
Daneben können Luftrettungsmittel für die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen<br />
(Wasser-, Berg- oder Höhenrettung) eingesetzt werden.<br />
Grundsätzlich ist der zeitlich nächstgelegene RTH einzusetzen. In räumlicher Hinsicht ist der<br />
Einsatzauftrag der RTH durch ihr jeweiliges Primäreinsatzgebiet bestimmt, das derzeit von einem<br />
Radius von 50 km (ausgehend vom Standort des RTH) vorgegeben wird.<br />
Im <strong>Wetteraukreis</strong> kommen im Regelfall folgende Rettungshubschrauber zum Einsatz:<br />
Standort Rufname<br />
Frankfurt /M. - BG Unfallklinik Christoph 2<br />
Fulda - Städtische Kliniken Christoph 28<br />
12. Berg- und Wasserrettung<br />
Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es befinden sich weder Berge noch Gewässer oder<br />
Wasserstraßen, an denen ein regelmäßiges Notfallaufkommen zu verzeichnen war. Es besteht<br />
deshalb kein Bedarf eine rettungsdienstliche Vorhaltung hierfür einzurichten.<br />
13. Notkompetenz-System<br />
Im Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es wird ein Schulungskonzept praktiziert, das Rettungsassistenten<br />
/ Rettungsassistentinnen befähigt, nach Ausschöpfung der Grund- und Regelkompetenz,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen, präklinisch erweiterte Maßnahmen durchzuführen.<br />
Hierzu gehören: Venenpunktion, Intubation ohne Medikamente, Defibrillation und die<br />
Applikation ausgewählter Medikamente.<br />
14. Schlussbemerkungen<br />
Nach § 22 Abs. 3 HRDG hat die Fortschreibung des <strong>Bereichsplan</strong>es mindestens im Abstand von<br />
4 Jahren zu erfolgen. Soweit sich innerhalb dieses Zeitraumes wesentliche Veränderungen ergeben<br />
haben, sind diese im Bereichsbeirat zu beraten und umzusetzen. Die notwendigen Änderungen<br />
werden vom Kreisausschuss des <strong>Wetteraukreis</strong>es beschlossen.<br />
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorgaben, die bedarfsgerechte<br />
Versorgung der Bevölkerung im <strong>Wetteraukreis</strong>, sicherzustellen.<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 33
15. Anlagen<br />
Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />
Stufe 1<br />
Bestehendes<br />
Rettungsdienstsystem Optimal Qualifizierung des Bezugsniveaus<br />
Strukturqualität nein Nicht jeder Notfallort ist planerisch innerhalb von<br />
Jeder Notfallort an Straßen durch 8 Minuten erreichbar !<br />
Standortverteilung innerhalb von 8 Minuten<br />
Fahrzeit erreichbar? Es müssen 3 neue Rettungswachen eingerichtet<br />
Gewährleistet die Fahrzeugvorhaltung werden.<br />
das Sicherheitsniveau?<br />
Personalvorhaltung gewährleistet?<br />
Qualitätsvorgaben (planerisch)<br />
Durchführungsqualität ja<br />
Alle Optimierungspoteniale ausgeschöpft ?<br />
Leitstellenintelligenz (personell/technisch)<br />
Kommunikation Fahrzeug/Leitstelle<br />
Fahrzeugsysteme und Einsatzstrategien<br />
Zeitbedarf im Rettungsablauf<br />
Ergebnisqualität nein<br />
Sind 95% der Notfälle innerhalb der Es können nur 84 % aller Notfälle innerhalb der<br />
Hilfsfrist qualifiziert bedient? Hilfsfrist bedient werden.<br />
Wirtschaftlichkeit ja<br />
Wirtschaftlichkeitsreserven bei Personal-<br />
kosten (Arbeitszeitgestaltung, Tarifvertrag)<br />
Wirtschaftlichkeit bei Sachkosten ?<br />
Abschreibungszeiträume angepasst ?<br />
Nettobudget 15.559.491 DM<br />
abzüglich Kosten der NEF- Systeme 3.052.785 DM<br />
Kosten des bestehenden Rettungsdienstsystemes (laut KLN) 12.506.706 DM<br />
Kalkulation der Veränderungskosten:<br />
Einrichtung von 3 neuen Rettungswachen<br />
Personalkosten für 2 RTW/24Std. (pro RTW 11,38 VZK zu 70.677 DM/AZB: 50% ) 804.304 DM<br />
Gebäudekosten für 3 neue Rettungswachen (446.192:11= 40.562DM x 3) 121.686 DM<br />
Fahrzeugkosten für 2 neue RTW (985.604: 16,5 x 2) 119.467 DM<br />
Bezugskosten der Normqualität: 13.552.163 DM<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 34
Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />
Stufe 2<br />
Kosten der reinen Notfallversorgung<br />
Personalkosten der Notfallvorhaltung 8.094.141 DM<br />
Personalkosten Verwaltung/ Sonstiges Personal 655.256 DM<br />
KFZ- Kosten 985.604 DM<br />
Gebäudekosten 378.371 DM<br />
Sonstige Kosten 1.283.724 DM<br />
Leitstelle 1.017.742 DM<br />
Gesamtkosten der reinen Notfallversorgung 12.414.838 DM<br />
Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />
Stufe 3<br />
Feststellung des Grenzpreises für den Krankentransporteinsatz<br />
bei organisatorischer Trennung<br />
Budget 1999 Tarif 2000<br />
zzgl. 1,35%<br />
Bezugskosten der Normqualität (Stufe 1) 13.552.163 DM 13.735.118 DM<br />
abzüglich<br />
Kosten der reinen Notfallversorgung (Stufe 2) 12.414.838 DM 12.582.438 DM<br />
Restbudget 1.137.326 DM 1.152.680 DM<br />
dividiert durch<br />
erwartetes Krankentransportaufkommen 9.645 9.645<br />
ergibt<br />
Rechnerischer Preis für den Krankentransporteinsatz 118 DM 120 DM<br />
abzüglich<br />
Nutzenabschlag 10% 11,79 DM 11,95 DM<br />
ergibt<br />
Grenzpreis für den Krankentransporteinsatz 106 DM 108 DM<br />
<strong>Bereichsplan</strong> für den Rettungsdienstbereich des <strong>Wetteraukreis</strong>es Seite 35
Nachweisverfahren zur Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform<br />
Stufe 4<br />
Feststellung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitder organisatorischen Trennung<br />
Kriterium für die Organisationsentscheidung<br />
Ergebnis:<br />
KTP- Marktpreis KTP- Grenzpreis<br />
City Ambulanz 105 DM 108 DM<br />
Asklepios Bad König 125-590 DM<br />
Taxi Raab 185 DM<br />
Malteser Altenstadt 220-300 DM<br />
DRK Friedberg 255-295 DM<br />
ASB Karben 260-295 DM<br />
Die Johanniter, BN 250-350 DM<br />
DRK Büdingen 275-290 DM<br />
Aufgrund des Wettbewerbs ist begründet zu erwarten, dass der unter marktwirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten erzielbare mittlere Krankentransport- Marktpreis (Vergütung nach § 133 SGB V)<br />
den Grenzpreis für den Krankentransporteinsatz nicht unterschreitet.<br />
Das Trennmodell ist damit als unzweckmäßig zu verwerfen.<br />
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