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Zweiter gesetzlicher Vertreter Dient zu folgendem Zweck - ING-DiBa

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KEEXZW906<br />

Zinswachstum Vertrag<br />

zwischen der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, im Folgenden „<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>“1 genannt,<br />

und dem/den nachfolgend genannten Kontoinhaber(n) (nachfolgend Kontoinhaber).<br />

Wichtiger Hinweis! Bitte in Druckbuchstaben und vollständig ausfüllen.<br />

� Einträge außerhalb der vorgesehenen Felder können nicht berücksichtigt werden.<br />

Ich/Wir beauftrage(n) die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> mit der Eröffnung eines kontoführungsgebührenfreien Zinswachstum Kontos. Es ist eine Spareinlage mit einem<br />

festen Sonderzins über 5 Jahre. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich. Auf der Grundlage der auf der Rückseite abgedruckten Vereinbarungen<br />

<strong>zu</strong>m Zinswachstum kann mittels Kündigung über das Guthaben verfügt werden. Das Zinswachstum ist ein der Geld anlage von Verbrauchern<br />

dienendes Guthabenkonto.<br />

1. Persönliche Angaben Bitte korrigieren, falls erforderlich<br />

� Erster Kontoinhaber<br />

Für die Eröffnung von Konten für Minderjährige sind besondere Unterlagen erforderlich,<br />

die Sie über unsere Kundenbetreuer anfordern können.<br />

Anrede n Frau n Herr n Prof. n Dr.<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Staatsangehörigkeit n deutsch n andere<br />

7 7<br />

Geburtsdatum<br />

Kontaktdaten für unseren Kundenservice Der Nut<strong>zu</strong>ng Ihrer E-Mail-Adresse können Sie jederzeit unter info@ing-diba.de widersprechen.<br />

Telefon privat<br />

tagsüber<br />

E-Mail<br />

Familienstand n ledig n verheiratet n getrennt lebend n geschieden n verwitwet<br />

Berufsgruppe n Angestellte(r) n Arbeiter(in) n Beamtin/Beamter n Hausfrau/-mann<br />

n andere/keine Berufsgruppe n Selbstständig n Rentner(in), Pensionär(in)<br />

Monatliches Netto-Haushaltseinkommen n unter € 1.500 n € 1.500 bis € 2.500 n € 2.500 bis € 3.500 n über € 3.500<br />

� <strong>Zweiter</strong> Kontoinhaber<br />

Anrede n Frau n Herr n Prof. n Dr.<br />

Name<br />

Vorname<br />

2. Angaben <strong>zu</strong>r Anlage<br />

� Einmaliger Anlagebetrag<br />

n € 2.500 n € 3.500 n € 5.000 n € 7.500 n € 10.000 n € 12.500 n € 15.000 n € 25.000<br />

n Falls andere Anlage gewünscht €<br />

,0 0 (mindestens 2.500 Euro)<br />

n Das Geld steht auf dem Konto bereit. n Lastschriftein<strong>zu</strong>g bitte erst am<br />

Geburtsdatum<br />

� Einzahlung Bitte buchen Sie den Anlagebetrag von meinem/unserem folgenden Girokonto/Extra-Konto ab:<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Name der Bank<br />

� Anlagetermin (Zutreffendes bitte ankreuzen n 7 )<br />

3. Datum/Unterschriften<br />

Beide Kontoinhaber müssen unter einer gemeinsamen Adresse wohnhaft sein.<br />

Eine Befreiung der Zinsen von der Kapitalertragsteuer ist nur bei Ehepartnern möglich.<br />

Der Zinswachstum Vertrag kommt <strong>zu</strong>stande, sobald der alle Pflichtangaben enthaltende Vertrag der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> <strong>zu</strong>geht und von ihr angenommen wird.<br />

Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sofern Sie noch nicht Kunde der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> sind, hängt der Vertragsabschluss von der Durchführung der<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie <strong>zu</strong>sammen mit dem Bestätigungsschreiben.<br />

Es gelten die umseitig abgedruckten Vereinbarungen <strong>zu</strong>m Zinswachstum. Sie erkennen diese mit Ihrer Unterschrift an.<br />

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie des Weiteren, dass Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere<br />

nicht als Treuhänder) handeln und bei gemeinsamer Beantragung unter identischer Adresse wohnen.<br />

Datum Unterschrift erster Kontoinhaber Unterschrift zweiter Kontoinhaber<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten <strong>zu</strong>r Prüfung und Abwicklung des Vertrags sowie für <strong>Zweck</strong>e<br />

der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nut<strong>zu</strong>ng Ihrer personenbezogenen Daten für <strong>Zweck</strong>e der Werbung sowie der Marktund<br />

Meinungsforschung widersprechen. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung, außer an Dienstleister der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen.<br />

1 Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands Roland Boekhout, Bas Brouwers, Bernd Geilen, Katharina Herrmann, Martin Krebs, Herbert Willius, Theodor-<br />

Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 7727 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE114103475,<br />

ist ein deutsches Kreditinstitut mit Vollbankenlizenz, beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, dessen Hauptgeschäftstätigkeit<br />

der Betrieb aller Bankgeschäfte – mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie der damit <strong>zu</strong>sammenhängenden Handelsgeschäfte aller Art ist.<br />

� Bitte Folgeseite beachten!<br />

63.877/5.12/1589/45<br />

64.329/7.12/1701/17


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser<br />

Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1<br />

und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs. Der Widerruf ist <strong>zu</strong> richten an: <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, Theodor-Heuss-Allee 106,<br />

60486 Frankfurt am Main, Telefax: 069/2722227, E-Mail: info@ing-diba.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewähren und ggf. gezogene Nut<strong>zu</strong>ngen (z. B. Zinsen) heraus<strong>zu</strong>geben.<br />

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nut<strong>zu</strong>ngen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand <strong>zu</strong>rückgewähren<br />

beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies<br />

Vereinbarungen <strong>zu</strong>m Zinswachstum Stand: 15.06.2012<br />

1. Allgemeines<br />

Das Zinswachstum ist eine Spareinlage mit einer einmaligen Einzahlung von mindestens<br />

2.500 Euro am Anfang der Laufzeit. Eine Aufteilung des Anlagebetrags auf<br />

mehrere Zinswachstum Konten und Zuzahlungen auf bestehende Zinswachstum<br />

Konten während der Laufzeit sind nicht möglich. Selbstverständlich können <strong>zu</strong><br />

einem späteren Zeitpunkt weitere Zinswachstum Konten eröffnet werden.<br />

2. Kontoinhaber/Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung<br />

Konten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung<br />

geführt. (Hinweis: Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> eröffnet nur Konten für Personen, die im eigenen<br />

wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung [insbesondere nicht<br />

als Treuhänder] handeln). Bei mehr als einem Kontoinhaber zeichnet jeder einzeln<br />

und das Zinswachstum Konto wird als Oder-Konto geführt. Jeder Kontoinhaber<br />

kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit<br />

Wirkung für die Zukunft der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> gegenüber widerrufen. Der Widerruf bedarf<br />

der Schriftform. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das<br />

Zinswachstum Konto verfügen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist<br />

jeder Kontoinhaber allein berechtigt, über die gesamte Kontoforderung <strong>zu</strong> disponieren.<br />

Zur Kontolöschung bedarf es der Unterschriften aller Kontoinhaber.<br />

3. Guthabenzins<br />

Das Zinswachstum Konto erhält für die Dauer von 5 Jahren eine Sonderverzinsung.<br />

Auch bei Teilverfügungen bleibt die vereinbarte Sonderverzinsung bestehen. Die<br />

Zinsen werden jährlich <strong>zu</strong>m Jahrestag der Geldanlage berechnet, dem Zinswachstum<br />

Konto gutgeschrieben und wie das Kapital verzinst. Hierüber erhält der Kontoinhaber<br />

von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> Mitteilung durch den am Ende eines jeden Kalenderjahres<br />

erteilten Rechnungsabschluss. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> erstellt keine separate Bestätigung<br />

beim unterjährigen Zinsfluss.<br />

Bei Kontolöschung bzw. Gesamtauszahlung vor dem Laufzeitende werden die<br />

Zinsen kapitalisiert und <strong>zu</strong>sammen mit dem Restguthaben ausgezahlt.<br />

Die aktuellen Konditionen können Sie jederzeit telefonisch bei den Kundenbetreuern<br />

der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> abfragen. Oder Sie informieren sich im Internet unter<br />

www.ing-diba.de/konditionen<br />

Die Höhe des steigenden Zinses, die Höhe der einmaligen Einzahlung und die<br />

Höhe Ihres Guthabens einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen <strong>zu</strong>m Ende der<br />

Festzins<strong>zu</strong>sage werden Ihnen verbindlich schriftlich mitgeteilt. Die schriftlich<br />

ausgewiesenen Ergebnisse werden erreicht, wenn keine Kapitalertragsteuer ab<strong>zu</strong>führen<br />

ist und keine Teilverfügungen getroffen werden.<br />

4. Kontoführung/Verfügung/Kündigung<br />

Das Zinswachstum Konto dient der Geldanlage. Das Zinswachstum Konto dient<br />

nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen und nimmt nicht am Auslandszahlungsverkehr<br />

teil. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> wird auf das Zinswachstum Konto gezogene<br />

Lastschriften nicht einlösen. Verfügungen werden ausschließlich <strong>zu</strong>gunsten<br />

eigener Konten des Kontoinhabers ausgeführt. Die Übermittlung von Zahlungsaufträgen<br />

per Telefax ist nicht möglich. Es können ohne Kündigung pro Kalendermonat<br />

bis <strong>zu</strong> 2.000 Euro abgehoben werden. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

von 3 Monaten sind auch Verfügungen über mehr als 2.000 Euro ohne Zinsverlust<br />

möglich. Nicht innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungstermin abgerufene Beträge<br />

unterliegen wieder der Kündigungsfrist von 3 Monaten und werden vereinbarungsgemäß<br />

weiterverzinst. Für nicht fristgemäß gekündigte und 2.000 Euro<br />

übersteigende Beträge fällt ein Vorfälligkeitspreis in Höhe eines Viertels des<br />

Habenzinssatzes, der gemäß Vertrag <strong>zu</strong>m Verfügungszeitpunkt gültig ist, an. Der<br />

Kontovertrag umfasst die Kontoführung, Überweisungen und den Lastschriftein<strong>zu</strong>g<br />

für die Geldanlage.<br />

5. Abtretung/Verpfändung<br />

Guthaben auf Zinswachstum Konten können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet<br />

werden.<br />

6. Postanschrift<br />

Als Postanschrift gilt die Anschrift des ersten Kontoinhabers (gemäß Kontoeröffnungsvertrag).<br />

Alle Kontomitteilungen werden an diese Postanschrift versandt.<br />

Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postanschrift unverzüglich<br />

schriftlich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

7. Gebühren<br />

Das Zinswachstum Konto wird kontoführungsgebührenfrei geführt. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong><br />

ist berechtigt, Gebühren für Zusatzleistungen <strong>zu</strong> erheben. Diese ergeben sich aus<br />

dem Preis- und Leistungsverzeichnis, welches unter www.ing-diba.de eingesehen<br />

werden kann.<br />

8. Kontoauszüge<br />

Für das Zinswachstum Konto wird am Jahresanfang ein Kontoaus<strong>zu</strong>g über die<br />

Umsätze des vergangenen Kalenderjahres erstellt und versandt.<br />

9. Rechnungsabschlüsse<br />

Von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> erhält der Kontoinhaber jeweils am Ende eines Kalenderjahres<br />

einen Rechnungsabschluss. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

eines Rechnungsabschlusses hat der Kontoinhaber spätestens vor Ablauf<br />

von 6 Wochen nach dessen Zugang <strong>zu</strong> erheben; macht er seine Einwendungen<br />

schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen<br />

rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird<br />

die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der<br />

Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsab-<br />

Per Post senden an<br />

<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, 60628 Frankfurt am Main<br />

oder per Telefax an<br />

0800 / 27 222 27 (Schicken Sie uns das Original in diesem<br />

Fall bitte nicht noch einmal per Post.)<br />

kann da<strong>zu</strong> führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum<br />

bis <strong>zu</strong>m Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Erstattung<br />

von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für<br />

Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung sind Sie<br />

auch an einen hin<strong>zu</strong>gefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser<br />

Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage<br />

einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten <strong>zu</strong>m Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung.<br />

schlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass das Konto <strong>zu</strong> Unrecht belastet<br />

oder eine Gutschrift nicht erteilt wurde.<br />

10. Ende der Laufzeit<br />

Der Kontoinhaber kann der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> <strong>zu</strong>m Ende der Laufzeit eine Weisung <strong>zu</strong>r<br />

Auszahlung des Guthabens oder einen Wiederanlageauftrag erteilen. Erfolgt keine<br />

Weisung wird das Guthaben auf ein täglich fällig werdendes, verzinstes Einlagenkonto<br />

des Kontoinhabers umgebucht. Die Unterlagen hierfür werden dem Kontoinhaber<br />

rechtzeitig vor Fälligkeit schriftlich <strong>zu</strong>gestellt.<br />

11. Einkünfte<br />

Einkünfte sind steuerpflichtig. Sofern der Kontoinhaber keinen Freistellungsauftrag<br />

erteilt hat oder der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist, führt die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> die<br />

Kapitalertragsteuer für ihn ab. Bei Fragen sollte sich der Kontoinhaber an die für<br />

ihn <strong>zu</strong>ständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt<br />

insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Die Zinsen sind in den Jahren<br />

<strong>zu</strong> versteuern, in denen sie gutgeschrieben werden.<br />

12. Kündigung<br />

Der Kontoinhaber kann das Zinswachstum Konto – das keiner Mindestlaufzeit<br />

unterliegt – jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong><br />

kann den Zinswachstum Vertrag ebenfalls unter Einhaltung einer Frist von<br />

3 Monaten kündigen. Das Recht <strong>zu</strong>r fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Fort üh rung des<br />

Vertrags un<strong>zu</strong>mutbar ist.<br />

13. Einlagensicherung<br />

Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher<br />

Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten,<br />

die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ aus<strong>zu</strong>weisen sind.<br />

Hier<strong>zu</strong> zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen<br />

lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis <strong>zu</strong>m 31. Dezember<br />

2014 30 %, bis <strong>zu</strong>m 31. Dezember 2019 20 %, bis <strong>zu</strong>m 31. Dezember 2024 15 %<br />

und ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden<br />

Eigenkapitals der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011<br />

begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung<br />

der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen.<br />

Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die<br />

alten Sicherungsgrenzen bis <strong>zu</strong>r Fälligkeit der Einlage oder bis <strong>zu</strong>m nächstmöglichen<br />

Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> auf<br />

Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de<br />

abgefragt werden. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> Inhaberpapiere<br />

ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate,<br />

sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Wegen weiterer<br />

Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds<br />

verwiesen, das auf Verlangen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wird. Soweit der Einlagensicherungsfonds<br />

oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet,<br />

gehen dessen Forderungen gegen die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> in entsprechender Höhe mit allen<br />

Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist<br />

befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in<br />

diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte <strong>zu</strong> erteilen und Unterlagen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />

14. Pfandrecht<br />

Der Kontoinhaber und die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> sind sich darüber einig, dass der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ein<br />

Pfandrecht an dem Guthaben einschließlich aller Zinsen auf dem Zinswachstum<br />

Konto <strong>zu</strong>steht. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen<br />

und bedingten Ansprüche, die der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> mit sämtlichen ihrer in- und ausländischen<br />

Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung gegen den<br />

Kontoinhaber <strong>zu</strong>stehen.<br />

15. Außergerichtliche Streitbeilegung<br />

In Streitfällen kann sich der Kontoinhaber <strong>zu</strong>r außergerichtlichen Streitbeilegung<br />

schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken, Bundesverband deutscher<br />

Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, wenden. Weitere Informationen sind<br />

erhältlich unter: www.bankenverband.de/ombudsmann<br />

16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand<br />

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> gilt<br />

deutsches Recht. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

auch der vorvertraglichen Beziehung <strong>zu</strong>grunde. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

17. Informations- und Vertragssprache<br />

Die Vertragsbedingungen und sämtliche Informationen werden in deutscher<br />

Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags erfolgt<br />

ebenfalls in deutscher Sprache.<br />

18. Leistungsvorbehalt<br />

Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart.<br />

19. Einwilligung in die Aufzeichnung von Telefongesprächen<br />

Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist berechtigt, alle mit dem Kontoinhaber geführten Telefon-<br />

gespräche <strong>zu</strong>m Nachweis der Gesprächsinhalte in Beschwerdefällen sowie <strong>zu</strong>r<br />

internen Qualitätssicherung automatisiert auf<strong>zu</strong>zeichnen und <strong>zu</strong> speichern.<br />

Fragen?<br />

Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter unter<br />

Telefon 069 / 50 50 20 10.


KEZUSV901<br />

Zusatzvereinbarung für Minderjährige<br />

zwischen der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG1, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, im Folgenden „<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>“<br />

genannt, und dem nachfolgend genannten Minderjährigen, vertreten durch den/die gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>.<br />

Wichtiger Hinweis! Bitte in Druckbuchstaben und vollständig ausfüllen.<br />

Einträge außerhalb der vorgesehenen Felder können nicht berücksichtigt werden.<br />

�<br />

� <strong>Dient</strong> <strong>zu</strong> <strong>folgendem</strong> <strong>Zweck</strong>:<br />

n Anlage <strong>zu</strong>r Neueröffnung eines Kontos n Mitteilung über Änderung des Sorgerechts<br />

n Kontoübertragung auf einen Minderjährigen für folgendes bestehendes Konto:<br />

Persönliche Angaben Bitte korrigieren, falls erforderlich<br />

� Kontoinhaber (Minderjähriger)<br />

Anrede n Frau n Herr<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Nationalität n deutsch n andere<br />

Anrede n Frau n Herr n Prof. n Dr.<br />

Vorname<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Nationalität n deutsch n andere<br />

Telefon privat<br />

E-Mail<br />

Telefon dienstl.<br />

7 7<br />

Geburtsdatum<br />

� Verfügungsberechtigung Verfügungsberechtigt ist bis <strong>zu</strong>r Volljährigkeit des Minderjährigen jeder der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> allein bis <strong>zu</strong> einem jederzeit<br />

<strong>zu</strong>lässigen Widerruf durch einen gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>. Der Widerruf hat schriftlich <strong>zu</strong> erfolgen. Nach einem Widerruf steht die Vertretungsbefugnis den<br />

gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>n nur gemeinschaftlich <strong>zu</strong>.<br />

Mitteilungen Alle Mitteilungen sind <strong>zu</strong> richten an die oben genannte Anschrift des Minderjährigen.<br />

Geburtsdatum<br />

Familienstand n ledig n verheiratet n getrennt lebend n geschieden n verwitwet<br />

Anrede n Frau n Herr n Prof. n Dr.<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Nationalität n deutsch n andere<br />

Telefon privat<br />

E-Mail<br />

Telefon dienstl.<br />

Geburtsdatum<br />

Familienstand n ledig n verheiratet n getrennt lebend n geschieden n verwitwet<br />

Geldwäsche Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass der Minderjährige im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung<br />

(insbesondere nicht als Treuhänder) handelt.<br />

Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die jeweils mit dem Vertragsabschluss <strong>zu</strong>sammen vereinbarten Bedingungen.<br />

Datum/Unterschriften<br />

Kontonr.<br />

� Diese Vereinbarung gilt für alle bestehenden Konten des Minderjährigen, bei Neueröffnung auch für die beigefügten Kontoeröffnungsaufträge.<br />

� Erster <strong>gesetzlicher</strong> <strong>Vertreter</strong><br />

Name<br />

� <strong>Zweiter</strong> <strong>gesetzlicher</strong> <strong>Vertreter</strong><br />

Datum Unterschrift des ersten gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>s Unterschrift des zweiten gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>s<br />

� Bitte Folgeseite beachten!<br />

64.221/6.12/1142/14


Checkliste <strong>zu</strong>r Kontoeröffnung für einen Minderjährigen<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

Bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige sind Banken an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, welche<br />

Unterlagen für die Kontoeröffnung erforderlich sind und welchen <strong>Zweck</strong> sie erfüllen.<br />

Für Konten mit Referenzkonto gilt: Referenzkontoinhaber dürfen nur der Kontoinhaber (Minderjähriger) oder die gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> sein.<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Kontoeröffnungsvertrag<br />

Hier sind die vollständigen Daten des Minderjährigen sowie der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> ein<strong>zu</strong>tragen. Der Kontoeröffnungsvertrag muss von allen<br />

gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>n unterschrieben werden.<br />

Zusatzvereinbarung für Minderjährige<br />

Hier sind die vollständigen Daten des Minderjährigen sowie der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> ein<strong>zu</strong>tragen. Die Zusatzvereinbarung muss von allen gesetzlichen<br />

<strong>Vertreter</strong>n unterschrieben werden.<br />

Geburtsurkunde<br />

Bitte senden Sie uns ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Minderjährigen (Legitimationsnachweis für<br />

Minderjährige) – wird nur benötigt, falls der Minderjährige noch kein Kunde der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bei der Bank verbleiben<br />

und nicht <strong>zu</strong>rückgesandt werden.<br />

Identitätsfeststellung<br />

Durch gesetzliche Bestimmungen sind alle Konto-/Depotinhaber verpflichtet, sich gegenüber der Bank <strong>zu</strong> identifizieren. Diese Überprüfung muss bei der<br />

Eröffnung von Konten für Minderjährige auch für alle gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> erfolgen und ist die Grundlage und Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Geschäftsbeziehung<br />

zwischen Kunden und Bank. Die Identifizierung der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> wird in unserem Auftrag von der Deutschen Post AG durchgeführt. Die da<strong>zu</strong><br />

notwendigen Unterlagen erhalten Sie sofern notwendig nach Bearbeitung Ihres Auftrags. Sollten uns die erforderlichen Unterlagen <strong>zu</strong>m PostIdent-Verfahren<br />

bereits für andere Konten bei der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> vorliegen, teilen Sie uns bitte kurz die entsprechende Kontonummer mit. Bitte beachten Sie, dass seit 1998<br />

strengere gesetzliche Regelungen bestehen, so dass vor diesem Termin eingereichte Unterlagen von uns leider nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.<br />

Für die Übertragung eines bestehenden Kontos an einen Minderjährigen benötigen wir <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den unten genannten Unterlagen das Formular<br />

„Auftrag <strong>zu</strong>r Änderung der Kontoinhaber“. In diesem sind die vollständigen Daten des Minderjährigen im Feld „Persönliche Angaben künftiger Kontoinhaber“<br />

ein<strong>zu</strong>tragen. Der Änderungsauftrag muss von den bisherigen Kontoinhabern und für den Minderjährigen von allen gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>n unterschrieben<br />

werden.<br />

Wichtig: Für Minderjährigenkonten werden keine Vollmachten eingerichtet!<br />

In folgenden Sonderfällen sind außerdem weitere Unterlagen erforderlich:<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Bei alleiniger Vertretung: Sorgerechtsbeschluss/Negativattest<br />

Bei alleiniger Vertretung des Minderjährigen durch einen gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> benötigen wir <strong>zu</strong>sätzlich eine beglaubigte Kopie des Sorgerechtsbeschlusses<br />

oder eine Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativattest, nicht älter als 3 Monate) oder andere geeignete amtliche Nachweise.<br />

Bei abweichendem Familiennamen: Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde<br />

Im Falle eines abweichenden Familiennamens der Erziehungsberechtigten schicken Sie uns bitte eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde/<br />

Namensänderungsurkunde.<br />

Bei gemeinsamem Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern: Sorgeerklärung<br />

Wenn Sie als gesetzliche <strong>Vertreter</strong> das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben, aber nicht miteinander verheiratet sind, benötigen wir eine beglaubigte<br />

Kopie der Sorgeerklärung.<br />

Zinserträge sind steuerpflichtig<br />

Grundsätzlich gilt auch bei Minderjährigen, dass alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne der Kapitalertragsteuer von 25 % <strong>zu</strong>züglich<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen, wenn keine Befreiung vom Steuerab<strong>zu</strong>g vorliegt. Reichen Sie uns den Freistellungsauftrag für das<br />

Minderjährigenkonto bitte frühzeitig vor Kapitalertragsgutschrift ein. Noch schneller können Sie den Freistellungsauftrag online einreichen, ändern oder<br />

löschen. Ganz einfach unter www.ing-diba.de/internetbanking<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten <strong>zu</strong>r Prüfung und Abwicklung des Vertrags sowie für <strong>Zweck</strong>e der Werbung<br />

oder der Markt- und Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nut<strong>zu</strong>ng Ihrer personenbezogenen Daten für <strong>Zweck</strong>e der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung<br />

widersprechen. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung, außer an Dienstleister der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen.<br />

1 Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands Roland Boekhout, Bas Brouwers, Bernd Geilen, Katharina Herrmann, Martin Krebs, Herbert Willius, Theodor-Heuss-Allee 106,<br />

60486 Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 7727 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE114103475, ist ein deutsches Kreditinstitut<br />

mit Vollbankenlizenz, beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, dessen Hauptgeschäftstätigkeit der Betrieb aller Bankgeschäfte –<br />

mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie der damit <strong>zu</strong>sammenhängenden Handelsgeschäfte aller Art ist.<br />

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