digital finance 01-2017
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E-Geld: Sicherheit<br />
ist alles<br />
Die Zukunft soll beim E-Geld liegen, darüber herrscht weitgehend Einigkeit.<br />
Doch wie wirken sich die vielen verschiedenen E-Geld-Produkte auf dem Markt<br />
auf die Geld-Sicherheit aus? Wir werfen einen Blick auf Sicherheit von elektronischem<br />
Geld aus der IT- und Compliance-Perspektive.<br />
Geld muss sicher sein, sonst verlieren Nutzer das Vertrauen<br />
und es kann dann seine verschiedenen Funktionen nicht<br />
mehr erfüllen. Das gilt für den Einsatz als Zahlungsmittel,<br />
aber auch als Wertmaßstab und Wertbewahrungsmittel.<br />
Könnte man Geld einfach fälschen oder Zahlungskreisläufe<br />
manipulieren, würde Chaos ausbrechen. Aktuell gibt es immer<br />
mehr E-Geld-Produkte auf dem Markt, bei denen sich<br />
die Sicherheit für Außenstehende auf den ersten Blick nur<br />
schwer beurteilen lässt.<br />
Auflagen und Vorgaben für E-Geld-Institute<br />
E-Geld-Sicherheit ist ein weites Feld, denn es existieren verschiedene<br />
Varianten von elektronischem Bargeld. Das klassische<br />
Beispiel für E-Geld ist eine aufladbare Chipkarte, etwa<br />
die schon vor 20 Jahren in Deutschland eingeführte GeldKarte.<br />
Aber Chipkarten sind neben Smartphones, Festplatten,<br />
USB-Sticks oder Fitness-Armbändern nur eines von vielen<br />
möglichen physikalischen Speichermedien, vor allem neben<br />
den Servern der Emittenten selbst.<br />
Die Ausgabe von <strong>digital</strong>em Geld obliegt den E-Geld-Instituten,<br />
die zwar per Definition nicht unbedingt Banken sein<br />
müssen, aber trotzdem bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten<br />
müssen. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)<br />
macht hier klare Vorgaben. Erhält ein E-Geld-Institut Geld<br />
von Kunden, muss dieses unverzüglich in E-Geld umgetauscht<br />
werden. Das E-Geld darf auch nicht verzinst werden.<br />
E-Geld-Institute dürfen erst dann ihre Tätigkeit aufnehmen,<br />
wenn sie von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden<br />
eine E-Geld-Lizenz erhalten haben. Dazu müssen sie einen<br />
Zulassungsantrag bei der Aufsichtsbehörde einreichen, der<br />
das Geschäftsmodell darstellt. Zusätzlich muss ein tragfähiger<br />
Geschäftsplan beigefügt sein, die Inhaber bedeutender<br />
Beteiligungen müssen zuverlässig, die Geschäftsleiter außerdem<br />
fachlich geeignet sein. Zudem wird auf ordnungsgemäße<br />
Geschäftsorganisation, eine angemessene Unternehmenssteuerung<br />
und interne Kontrollmechanismen geachtet.<br />
Rund um die Sicherheit muss ein E-Geld-Institut also viele<br />
Anforderungen erfüllen: etwa für die Sicherung der Kundengelder<br />
sorgen, Risikomanagementverfahren einführen und<br />
einen Geldwäschebeauftragten benennen.<br />
Explizit müssen E-Geld-Institute ihre Sicherheitsstrategie<br />
darlegen und angeben, wie sie auf Sicherheitsvorfälle und<br />
sicherheitsbezogene Kundenbeschwerden reagieren. Da es<br />
sich bei E-Geld-Systemen um kritische Infrastrukturen han-<br />
Tobias Schreyer ist Mitgründer<br />
und Chief Commercial<br />
Officer der PPRO Group.