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digital finance 01-2017

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E-Geld: Sicherheit<br />

ist alles<br />

Die Zukunft soll beim E-Geld liegen, darüber herrscht weitgehend Einigkeit.<br />

Doch wie wirken sich die vielen verschiedenen E-Geld-Produkte auf dem Markt<br />

auf die Geld-Sicherheit aus? Wir werfen einen Blick auf Sicherheit von elektronischem<br />

Geld aus der IT- und Compliance-Perspektive.<br />

Geld muss sicher sein, sonst verlieren Nutzer das Vertrauen<br />

und es kann dann seine verschiedenen Funktionen nicht<br />

mehr erfüllen. Das gilt für den Einsatz als Zahlungsmittel,<br />

aber auch als Wertmaßstab und Wertbewahrungsmittel.<br />

Könnte man Geld einfach fälschen oder Zahlungskreisläufe<br />

manipulieren, würde Chaos ausbrechen. Aktuell gibt es immer<br />

mehr E-Geld-Produkte auf dem Markt, bei denen sich<br />

die Sicherheit für Außenstehende auf den ersten Blick nur<br />

schwer beurteilen lässt.<br />

Auflagen und Vorgaben für E-Geld-Institute<br />

E-Geld-Sicherheit ist ein weites Feld, denn es existieren verschiedene<br />

Varianten von elektronischem Bargeld. Das klassische<br />

Beispiel für E-Geld ist eine aufladbare Chipkarte, etwa<br />

die schon vor 20 Jahren in Deutschland eingeführte GeldKarte.<br />

Aber Chipkarten sind neben Smartphones, Festplatten,<br />

USB-Sticks oder Fitness-Armbändern nur eines von vielen<br />

möglichen physikalischen Speichermedien, vor allem neben<br />

den Servern der Emittenten selbst.<br />

Die Ausgabe von <strong>digital</strong>em Geld obliegt den E-Geld-Instituten,<br />

die zwar per Definition nicht unbedingt Banken sein<br />

müssen, aber trotzdem bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten<br />

müssen. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)<br />

macht hier klare Vorgaben. Erhält ein E-Geld-Institut Geld<br />

von Kunden, muss dieses unverzüglich in E-Geld umgetauscht<br />

werden. Das E-Geld darf auch nicht verzinst werden.<br />

E-Geld-Institute dürfen erst dann ihre Tätigkeit aufnehmen,<br />

wenn sie von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden<br />

eine E-Geld-Lizenz erhalten haben. Dazu müssen sie einen<br />

Zulassungsantrag bei der Aufsichtsbehörde einreichen, der<br />

das Geschäftsmodell darstellt. Zusätzlich muss ein tragfähiger<br />

Geschäftsplan beigefügt sein, die Inhaber bedeutender<br />

Beteiligungen müssen zuverlässig, die Geschäftsleiter außerdem<br />

fachlich geeignet sein. Zudem wird auf ordnungsgemäße<br />

Geschäftsorganisation, eine angemessene Unternehmenssteuerung<br />

und interne Kontrollmechanismen geachtet.<br />

Rund um die Sicherheit muss ein E-Geld-Institut also viele<br />

Anforderungen erfüllen: etwa für die Sicherung der Kundengelder<br />

sorgen, Risikomanagementverfahren einführen und<br />

einen Geldwäschebeauftragten benennen.<br />

Explizit müssen E-Geld-Institute ihre Sicherheitsstrategie<br />

darlegen und angeben, wie sie auf Sicherheitsvorfälle und<br />

sicherheitsbezogene Kundenbeschwerden reagieren. Da es<br />

sich bei E-Geld-Systemen um kritische Infrastrukturen han-<br />

Tobias Schreyer ist Mitgründer<br />

und Chief Commercial<br />

Officer der PPRO Group.

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