Preisliste Nr. 66a 2011 Samstag WSP - Münchner Wochenanzeiger
Preisliste Nr. 66a 2011 Samstag WSP - Münchner Wochenanzeiger
Preisliste Nr. 66a 2011 Samstag WSP - Münchner Wochenanzeiger
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Preisliste 66a · Gültig ab 1.4. 2011
Werbe-Spiegel Verlag GmbH
Münchner Samstagsblatt GmbH
Fürstenrieder Straße 7–11, 80687 München
Telefon 0 89/54 65 55, Telefax 089/54 65 54
E-Mail: info@werbe-spiegel.de
Daten: ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93
www.werbe-spiegel.de
Alle Titel gehören dem Bundesverband Deutscher
Anzeigenblätter e.V. an und sind ADA-geprüft
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Münchner Wochenend Zeitung
Inhalt Seite
SamstagsBlatt Münchner Norden 4
SamstagsBlatt Münchner Osten 5
Landkreis-Anzeiger Nord 6
Erding 7
SamstagsBlatt Münchner Süd-Osten 8
Ebersberg 9
SamstagsBlatt Münchner Westen, Süden und Würmtal 10
Fürstenfeldbruck 11
Dachau 12
Starnberg 13
Wolfratshausen und Geretsried 14
Premium-Beilagenverteilung und Anlieferadressen Beilagen 15
Qualitäts-Direktverteilung 16
Zusätzliche AGB für Direktverteilung 17
Druckvorlagen, Rabatte, Zuschläge 18
Allgemeine Geschäftsbedingungen 19
2
www.werbe-spiegel.de
1.019.957 Exemplare gesamt
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
A
B
C
A– C
D
E
F
G
D– F
D– G
F + K
A– G
H
I
J
K
L
M
A– M
SamstagsBlatt Münchner Westen 137.075 3 2,49 3 2,93
SamstagsBlatt Münchner Süden 100.300 3 2,29 3 2,69
SamstagsBlatt Würmtal 18.225 3 0,99 3 1,16
SamstagsBlatt Münchner Westen + Süden + Würmtal 255.600 3 5,77 3 6,78
SamstagsBlatt Münchner Norden 159.295 3 2,99 3 3,52
SamstagsBlatt Münchner Osten 133.990 3 2,54 3 2,99
SamstagsBlatt Münchner Süd-Osten 127.915 3 2,54 3 2,99
Landkreis-Anzeiger Nord 40.640 3 1,10 3 1,29
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten + Süd-Osten 421.200 3 8,07 3 9,50
SamstagsBlatt Mü. Norden + Osten + Süd-Osten + Lkr-Anz. Nord 461.840 3 9,17 3 10,79
SamstagsBlatt Mü. Süd-Osten + Kurier Ebersberg am Wochenende 169.895 3 2,99 3 3,52
SamstagsBlatt Mü. W + S + Würmtal + N + O + SO + Lkr-Anz.Nord 717.440 3 14,94 3 17,57
Kurier Dachau 58.915 3 1,30 3 1,53
Amper-Kurier Wochenende 88.500 3 2,18 3 2,56
Isar-Kurier am Wochenende 26.350 3 1,05 3 1,24
Kurier Ebersberg am Wochenende 41.980 3 1,11 3 1,31
Kurier Erding am Wochenende 32.680 3 0,95 3 1,12
Starnberg 54.092 3 1,30 3 1,55
Gesamt Kombi Regio Plus 1.019.957 3 22,83 3 26,88
3
Münchner Norden – 159.295 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
D SamstagsBlatt Münchner Norden 159.295 3 2,99 3 3,52
E SamstagsBlatt Münchner Osten 133.990 3 2,54 3 2,99
D + E
D+G
4
D– F
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten 293.285 3 5,08 3 5,98
SamstagsBlatt Münchner Norden + Landkreis-Anz. Nord 199.935 3 3,49 3 4,10
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten + Süd-Osten 421.200 3 8,07 3 9,50
G
D
E
Münchner Osten – 133.990 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
E+D
E+G
D– F
SamstagsBlatt Münchner Osten + Norden 293.285 3 5,08 3 5,98
SamstagsBlatt Münchner Osten + Landkreis-Anz. Nord 174.630 3 2,99 3 3,52
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten + Süd-Osten 421.200 3 8,07 3 9,50
G
D
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
E
5
G
Landkreis-Anzeiger Nord – 40.640 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
D+G
Landkreis-Anzeiger Nord 4 0.640
3 1,10 3 1,29
E+G SamstagsBlatt Münchner Osten + Landkreis-Anz. Nord 174.630 3 2,99 3 3,52
E SamstagsBlatt Münchner Osten 133.990 3 2,54 3 2,99
SamstagsBlatt Münchner Norden + Landkreis-Anz. Nord 199.935 3 3,49 3 4,10
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 43,0 mm
Blattformat: 255 x 350 mm 2spaltig: 89,0 mm
Satzspiegel: 227 x 320 mm 3spaltig: 135,0 mm
Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm 5spaltig: 227,0 mm
mm pro Seite: 1.600 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
G
Lohhofer & Landkreis-Anzeiger 14.900
Unterschleißheim, Lohhof, Haimhausen,
Fahrenzhausen, Inhausen, Oberndorf, Badersfeld,
Westerndorf, Viehbach, Bachenhausen, Ottershausen
Schleißheimer & Landkreis-Anzeiger 4.485
Oberschleißheim, Lustheim
Garchinger & Landkreis-Anzeiger 6.055
Garching inkl. Hochbrück, Dirnismaning
Echinger/Neufahrner & Landkr.-Anzeiger 11.855
Neufahrn und Eching mit Dietersheim
Hallbergmooser & Landkreis-Anzeiger 3.345
Hallbergmoos
Erding – 32.680 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
L
E+L
E
Kurier Erding am Wochenende 32.680 3 0,95 3 1,12
SamstagsBlatt Mü. Osten + Kurier Erding am Wochenende 166.670 3 2,99 3 3,52
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
6 7
L
8
Münchner Süd-Osten – 127.915 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
F
F + K
D– F
SamstagsBlatt Münchner Süd-Osten 127.915 3 2,54 3 2,99
SamstagsBlatt Mü. Süd-Osten + Kurier Ebersberg am WE 169.895 3 2,99 3 3,52
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten + Süd-Osten 421.200 3 8,07 3 9,50
F
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
Ebersberg – 41.980 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
K
F + K
D– F
Kurier Ebersberg am Wochenende 41.980 3 1,11 3 1,31
SamstagsBlatt Mü. Süd-Osten + Kurier Ebersberg am WE 169.895 3 2,99 3 3,52
SamstagsBlatt Münchner Norden + Osten + Süd-Osten 421.200 3 8,07 3 9,50
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
K
9
wochenanzeiger.de
10
Mü. Westen + Süden + Würmtal – 255.600 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
A
B
C
A– C
SamstagsBlatt Münchner Westen 137.075 3 2,49 3 2,93
SamstagsBlatt Münchner Süden 100.300 3 2,29 3 2,69
SamstagsBlatt Würmtal 18.225 3 0,99 3 1,16
SamstagsBlatt Münchner Westen + Süden + Würmtal 255.600 3 5,77 3 6,78
C
A
B
Fürstenfeldbruck + Landkreis – 88.500 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
I
Amper-Kurier Wochenende 88.500 3 2,18 3 2,56
I
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 43,0 mm
Blattformat: 260 x 350 mm 2spaltig: 89,0 mm
Satzspiegel: 227 x 310 mm 3spaltig: 135,0 mm
Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm 5spaltig: 227,0 mm
mm pro Seite: 1.550 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
11
12
Dachau + Landkreis – 58.915 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
H
Kurier Dachau 58.915 3 1,30 3 1,53
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 43,0 mm
Blattformat: 255 x 350 mm 2spaltig: 89,0 mm
Satzspiegel: 227 x 320 mm 3spaltig: 135,0 mm
Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm 5spaltig: 227,0 mm
mm pro Seite: 1.600 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
H
Starnberg – 54.092 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
M
Starnberg 54.092 3 1,30 3 1,55
M
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 48,0 mm
Blattformat: 235 x 315 mm 2spaltig: 100,0 mm
Satzspiegel: 204 x 282 mm 3spaltig: 152,0 mm
Spaltenzahl: 4 Spalten 4spaltig: 204,0 mm
Spaltenbreite: 48 mm
mm pro Seite: 1.128 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
13
14
Wolfratshausen + Geretsried – 26.350 Expl.
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
J Isar -Kurier am Wochenende 26.350 3 1,05 3 1,24
Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 48,0 mm
Blattformat: 235 x 315 mm 2spaltig: 100,0 mm
Satzspiegel: 204 x 282 mm 3spaltig: 152,0 mm
Spaltenzahl: 4 Spalten 4spaltig: 204,0 mm
Spaltenbreite: 48 mm
mm pro Seite: 1.128 mm
Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
J
Premium-Beilagenverteilung
Premium-Beilagenverteilung
Ortspreis: 5 57,50
bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres
Gramm plus 3 0,70
Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück je Belegung/
Kalenderwoche
Grundpreis: 5 67,65
bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres
Gramm plus 3 0,82
Anlieferhinweise:
Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Erscheinungsdatum
Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Erscheinungsdatum
Format: Maximalformat: 22,5 x 30,0 cm
Minimalformat: 10,5 x 14,8 cm
Papiergewicht: Einzelblätter mindestens 100 g/m 2
Papier (unter 100 g nur gefalzt)
Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette
2. Stückzahl pro Lage
3. Gesamtauflage
4. Titel und Ausgabe
5. Beilagetermin
Anlieferadressen Beilagen
Süddeutsche Zeitung
Weiterverarbeitung
Zamdorfer Str. 40
81677 München
A+B+C
+E+F
K+L
M
Süddeutsche
Societäts-Druckerei GmbH
Lise-Meitner-Straße 7
82216 Maisach
D
G
H
I
Qualitätsmerkmale:
eigener Verteilerstamm mit ortsansässigen Standort -
zustellern
hoher Qualitätsstandard durch langfristige und seriöse
Zustellerbeschäftigung
Abdeckung des gesamten Münchner Ballungsraumes
Buchung/Planung über eine Zentrale mit hohen Orts-
und Sachkenntnissen
hauseigene Zustellerkontrolleure sowie regionale
Vertriebsabteilungen
ADA-geprüfte Druck- und Verteilauflage
Sonstiges:
A) Grundsätzlich sind Prospekte im Lepo rello-Falz
(Zick-Zack-Falz) nicht möglich.
Bei Prospekten mit beson deren Falzungen, sowie außen
angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung durch
die Druckerei nach Vorlage eines Musters.
B) Verpackung lose auf Palette abgesetzt
nicht gebündelt
Lagen 8 bis 10 cm (unverschränkt)
C) Verarbeitungsschwund
Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund
auftreten.
D) Stückzahl-Garantie
Für die angelieferten Prospekte können wir bezüglich der
Auflage (Stückzahl) keine Garantie übernehmen.
Mayer & Söhne
Druck- und Mediengruppe GmbH
Oberbernbacher Weg 7
86551 Aichach
J
15
Preise:
Auflagen- und Gebietsabhängig
Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück
Zustelltage / -termine:
Mittwoch/Donnerstag
als Qualitäts-Mitverteilung zu unseren wöchentlichen
Stadtteilzeitungen
Samstag als Qualitäts-Handzettel verteilung
evtl. Mitverteilung zum Samstagsblatt
andere Wochentage auf Anfrage
Zustellportfolio:
Handzettel / Prospekte
Kataloge
Warenproben
Für die angebotenen Dienstleistungen bitten wir Sie, einen
Planungsvorlauf von ca. 3 Wochen einzuhalten.
Anlieferhinweise:
Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Verteiltermin
Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Verteiltermin
Prospekte bis Endformat 300 x 240 mm
unbedingt kreuzgebündelt und geschränkt in handlichen
Paketen anliefern. Für andere Formate sowie
Warenproben telefonische Rücksprache erbeten.
Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette
2. Stückzahl pro Lage
3. Gesamtauflage
4. Titel und Ausgabe
5. Beilagetermin
Selektionsmöglichkeiten:
nach geographischen Aspekten
nach soziodemographischen Aspekten
16
Qualitäts-Direktverteilung
Anlieferadresse:
SV Druckzentrum/Süddeutsche Zeitung
c/o Werbe-Spiegel-Verlag/Mitverteilung
Zamdorfer Str. 40
81677 München
Anlieferzeiten:
Montag - Freitag 8 – 16 Uhr
Zusätzliche AGB für Direktverteilung
Angebote
1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung
verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog oder ähnlichen
Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers
zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart
und Bebauungs-Struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen
ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen
zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern
in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung
3. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor
dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern. Das Verteilunternehmen
haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
4. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung
kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende
Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten,
Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem
Falle zu Lasten des Auftraggebers.
Durchführung
5. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an
Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar
eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass
der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern,
in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung
abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus
mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet,
so wird dieses Haus nicht bedient.
Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut
sichtbare Aufkleber).
Gewährleistung
6. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet
für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei
technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise
abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,
wird nicht durchgeführt. Das Verteilobjekt ist vor Verteilbeginn vorzulegen.
7. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftrag nehmer eine Belieferung
von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt.
Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen,
haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistungen.
8. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei
Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.
wochenanzeiger.de
Beanstandungen
9. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung
müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen
Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden.
Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach
Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt
werden können.
Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der
Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesonders berechtigt der Nachweis
von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden,
nicht zum Abzug von der Rechnung.
Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen
angemessenen Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird
die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben.
Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent
der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber
das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.
Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende
Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung
als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt werden.
Zahlung
10. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.
Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden
Abzug zu zahlen.
Der Auftragnehmer kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung
von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen
zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
Allgemeines
11. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen,
z.B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.
Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch
Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
12. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB
des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
17
wochenanzeiger.de
Rabatte / Zuschläge für Anzeigen
18
Rabatte, Zuschläge, Druckvorlagen
Rabatte innerhalb eines Insertionsjahres
a) Malstaffel oder b) Mengenstaffel Rabatt
6 Anzeigen oder 3.000 Millimeter 5 %
12 Anzeigen oder 5.000 Millimeter 10 %
24 Anzeigen oder 10.000 Millimeter 15 %
50 Anzeigen oder 20.000 Millimeter 20 %
Erweiterte Mengenstaffel ab 30.000 mm für Großkunden auf Anfrage.
AE-Vergütung: 15 % für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen/Werbemittler.
Mehrwertsteuer: Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Zahlungsbedingungen
8 Tage rein netto oder bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto.
Platzierungszuschläge
Titelseitenbelegung 50 %
Letzte Seite (Rückseite) 20 %
verbindliche sonstige Platzierungsvorschrift 10 %
Die jeweiligen Platzierungen werden erst nach Bestätigung durch den Verlag bindend,
da nicht immer alle Platzierungen möglich sind.
Platzierungszuschläge sind nicht rabattfähig.
Druckvorlagen
Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion sind Druckvorlagen bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Bei reprofähigen
Auf sichts- oder Durchsichtsvorlagen, die gerasterte Bilder oder Flächen enthalten, muss mit Qualitätsverlusten gerechnet
werden.
Bei Fehlern in Anzeigen, welche per Daten träger, ISDN, E-Mail, etc. übermittelt wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung.
Raster: 48er Zeitungsraster, digital 122 Ipi.
Bei Mischung von HKS- oder PANTONE-Farbtönen aus den Skalenfarben kann die Reinheit der Original-HKS-Farben nicht
garantiert werden.
Wir verwenden für Vierfarbseparationen die Standardfarbprofile »ISO Newspaper« der IFRA nach ISO 12647-3:2004.
Digitale Druckunterlagen:
Daten-ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93
E-Mail: druckunterlagen@werbe-spiegel.de
Telefon Technik: 0 89/5 46 55-3 29
Standardprogramme. Dokumentenangaben: Dateiname, Programm (mit Versionsangabe), verwendete Schriften und Bilder.
Titel, Ausgabe, Erscheinungs woche, Absender und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer.
Bei PC-Dateien (CorelDraw, etc.) bitte nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften zw. Schriften in Pfade umgewandelt
senden (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint, Excel, Picture Publisher, Starwriter, etc.).
Gelieferte Anzeigen werden von uns nicht Korrektur gelesen!
Grundsätzlich werden in den Dateien von uns keine Veränderungen durchgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziffer 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nach folgenden Allgemeinen Geschäfts be -
din g ungen ist der Vertrag über die Ver öf fentl ichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbung trei ben den oder sonstigen In serenten in einer Druck schrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Ver öf fent lichung innerhalb eines Jahres nach
Vertrags ab schluss abzurufen. Ist im Rah men eines Ab schlus ses das Recht zum Ab ruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, so fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und ver öf fent licht wird.
Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auf trag ge ber be rechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf trag genannte An zei gen menge
hinaus weitere An zeigen abzu rufen.
Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht er füllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et wai ger weiterer Rechts pflich ten,
den Unter schied zwischen dem ge währ ten und dem der tat sächlichen Ab nah me entsprechenden
Nach lass dem Ver lag zu erstatten. Die Erstattung ent fällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Ge walt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnah me mengen werden Text-Milli meterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Mil li me t er umgerechnet.
Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremd bei la gen die erklärtermaßen aus schließ lich
in be stimm ten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät zen der
Druckschrift ver öffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Ver lag ein gehen,
dass dem Auf trag ge ber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Wei se nicht aus zuführen ist. Rubrizierte An zei gen werden in der jeweiligen
Rubrik ab ge druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be darf.
Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. An zeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol che vom Verlag mit dem
Wort »Anzeige« deut lich kenntlich ge macht.
Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, An zei ge n auf träge – auch einzelne Abrufe im Rah -
men eines Abschlusses – und Beilagen auf träge we gen des Inhalts der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge recht fertigten Grund sät zen des
Verlages abzulehnen, wenn deren In halt gegen Gesetze oder be hördliche Be stim -
mungen verstößt oder de ren Ver öf fent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Ge schäfts stellen, An nahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben
werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor lage eines Musters der Beilage und
deren Bil li gung bindend. Beilagen die durch Format oder Auf machung beim Le ser den
Eindruck eines Be standteils der Zei tung oder Zeitschrift er wecken oder Fremd anzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf trages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck -
unter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druck unt erlagen fordert der Ver lag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag ge währ leistet die für den belegten Titel übliche Druck qua li tät im Rahmen
der durch die Druck un ter la gen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil weise unleserlichem, unrichtigem
oder un voll ständigem Abdruck der An zei ge Anspruch auf Zahlungsminderung oder ei ne
einwandfreie Er satzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge
beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an ge mes sene Frist verstreichen oder ist die
Er satz an zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auf traggeber ein Recht auf Zah -
lungs min derung oder Rück gän gig ma chung des Auf tra ges. Scha densersatzansprüche
aus positiver For de rungs verletzung, Verschulden bei Ver trags ab schluss und unerlaubter
Hand lung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung – ausgeschlossen, Scha dens -
ersatz ansprüche aus Un mög lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Scha dens und auf das für die betreffende An zeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr läs sigkeit des Ver le gers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines Er fül lungs ge hil fen. Eine Haftung des Verlages für Schä den wegen
des Fehlens zugesicherter Ei genschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Ver lag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahr lässigkeit von Er fül lungs ge hil fen; in den üb ri gen Fällen ist gegenüber Kauf -
leuten die Haf tung für grobe Fahr läs sig keit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be schränkt. Re klamationen
müssen – außer bei nicht of fen sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf aus drücklichen Wunsch geliefert. Der Auf -
trag geber trägt die Verantwortung für die Rich tigkeit der zurückgesandten Probe ab zü -
ge. Der Verlag be rück sichtigt alle Fehler kor rekturen die ihm in nerhalb der bei der Über -
sendung des Pro be ab zu ges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12 Sind keine besonderen Größen vor schriften gegeben, so wird die nach Art
der An zei ge übliche tatsächliche Ab druck hö he der Be rech nung zugrunde gelegt.
Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vor aus zahlung leistet, wird die Rechnung so -
fort, möglichst aber 14 Tage nach Ver öf fentlichung der An zeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis liste ersichtlichen, vom Empfang der Rech -
nung an laufenden Frist zu bezahlen, so fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zah -
lungsfrist oder Voraus zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zah lung
werden nach der Preis liste ge währt.
Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stun dung werden Zinsen sowie die Ein zie hungs -
kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs verzug die weitere Aus füh rung des lau-
fenden Auf tra ges bis zur Be zah lung zurückstellen und für die rest li chen Anzeigen
Voraus zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah lungs fähigkeit
des Auftrag gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf zeit eines An zei gen -
abschlusses, das Er scheinen weiterer An zei gen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zah lungsziel von der Voraus zahlung des Be trages und von dem Ausgleich of -
fen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu ma chen.
Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rech nung auf Wunsch einen An zeigenbeleg. Je
nach Art und Umfang des Anzeigenauf tra ges werden An zei genausschnitte, Be leg sei ten
oder vollständige Belegnummern ge lie fert. Kann ein Beleg nicht mehr be schafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Ver la ges über die
Veröffentlichung und Ver brei tung der Anzeige.
Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung be stell ter Druck vorlagen und Zeichnungen so -
wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er hebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Aus füh rungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere An -
zeigen ein An spruch auf Preis min de rung hergeleitet werden, wenn im Ge samt -
durchschnitt des mit der ersten An zei ge beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise ge nann te durchschnittliche Auflage oder – wenn eine
Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach zeit schrif ten ge ge -
benenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver breitete) Auflage des ver gangenen
Kalender jah res unterschritten wird. Eine Auflagen min de rung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Man gel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis min de rungsansprüche aus geschlossen, wenn
der Ver lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf lage so rechtzeitig Kenn tnis gegeben
hat, dass dieser vor Er scheinen der Anzeige vom Ver trag zu rück tre ten konnte.
Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Ver lag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns an. Ein schrei -
bebriefe und Eilbriefe auf Zif fer n anz ei gen werden nur auf dem nor malen Post weg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Zif fern anzeigen werden vier Wochen auf be wahrt. Zuschriften,
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert volle Unter la -
gen sendet der Verlag zu rück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
die eingehenden Angebote zur Aus schal tung von Miss brauch des Ziffern dienstes zu
Prüf zwecken zu öffnen. Zur Wei terleitung von geschäftlichen An prei sun gen und Vermitt -
lungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
Ziffer 19 Druckvorlagen werden nur auf be sondere Anforderung an den Auf trag ge -
ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf be wah rung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Ver lages. Gerichtsstand ist der Sitz des Ver la -
ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn verfahren geltend gemacht wer den,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der
Klage er hebung unbekannt oder hat der Auf traggeber nach Vertragsabschluss sei nen
Wohn sitz oder ge wöhnlichen Auf enthalt aus dem Geltungs be reich des Ge set zes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Vertragsbedingungen
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen
und die gültige Preisliste des Verlages an.
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen
übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt
oder getäuscht wurde.
d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
ist.
e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des
Textes oder der Ausgabe bei spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen
wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst
rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen
gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten sowie
eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.
f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen
sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.
h) Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen berechtigt
nicht zu Ansprüchen an den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte
Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadenersatz.
i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen
Inhalt von Anzeigentexten.
j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das
Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss
nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der
Basis der modernen Rabattstaffel.
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