Taxi Times München - Juni 2017
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TITELTHEMA<br />
DER BLINDE<br />
GEHORSAM<br />
Auf Empfehlung des Bayerischen Verkehrsministeriums<br />
hat die Münchner Führerscheinstelle die<br />
Ortskundeprüfungen für Mietwagen eingestellt.<br />
Was bedeutet das für das <strong>Taxi</strong>gewerbe?<br />
Die Nachricht erreichte das <strong>Taxi</strong>gewerbe wie ein Paukenschlag:<br />
Anfang Mai informierte die Münchner Führerscheinstelle,<br />
dass man ab sofort keine Ortskundeprüfung<br />
mehr für Mietwagenfahrer durchführen werde. Der Nachweis der<br />
Ortskenntnis sei nicht mehr notwendig, hieß es zur Begründung.<br />
Das KVR reagierte damit auf ein Schreiben des Bayerischen<br />
Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, das an alle<br />
95 Fahrerlaubnisbehörden in ganz Bayern gerichtet war. Dort heißt<br />
es, dass ab sofort keine Bedenken mehr bestehen, abweichend von<br />
der aktuell noch gültigen Regelung des § 48 der Fahrerlaubnisverordnung<br />
(FeV), sowohl im Mietwagen- als auch Krankenkraftwagenverkehr<br />
(und das gilt damit auch für die Notfallrettung!)<br />
bereits jetzt auf den Nachweis der Ortskunde zu verzichten.<br />
Das Ministerium von Staatsminister Joachim Herrmann beruft<br />
sich auf einen mehrheitlichen Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses<br />
Fahrerlaubnisrecht. Dieses Gremium, das keine gesetzgeberische<br />
Berechtigung hat, hatte mehrheitlich beschlossen, dass<br />
aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht ein Wegfall des Nachweises der<br />
Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr künftig<br />
für vertretbar erachtet wird.<br />
Begründet wird dies, dass beim Mietwagen im Gegensatz zum<br />
<strong>Taxi</strong> das Fahrtziel vorher bereits bekannt sei und eine geeignete<br />
Fahrtroute somit bereits vor Fahrtantritt ausgewählt werden<br />
könne. Das bedeutet im Umkehrschluss dann wohl, dass die<br />
Ortskenntnis eines <strong>Taxi</strong>fahrers nicht infrage zu stellen ist. In der<br />
Praxis würden außerdem die Fahrpreise meist im Voraus verhandelt<br />
oder von den Krankenkassen vorgegeben, weshalb sich<br />
Umwege nicht auswirken würden.<br />
Der empfohlene Verzicht soll nun durch eine entsprechende<br />
Verordnungsänderung durch das Bundesverkehrsministerium<br />
in die Wege geleitet werden. Angeblich soll es noch im Juli zu<br />
einer Änderung kommen. Warum aber sah sich das Bayerische<br />
Ministerium veranlasst, jetzt schon „im Vorgriff“ eine noch gültige<br />
Regelung per Ausnahmegenehmigung (§ 74 FeV) zu kippen?<br />
Abfragen von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> haben ergeben, dass die Verkehrsministerien<br />
fast aller anderen Bundesländer abwarten wollen, ob und bis<br />
es tatsächlich zu einer Änderung des § 48 FeV kommt. Nur Berlin<br />
stellte in Aussicht, ebenfalls schon vorher auf Ortskundeprüfungen<br />
verzichten zu wollen. Somit sind von der Aufhebung der Ortskunde<br />
für Mietwagen also genau jene beiden Städte betroffen, in denen<br />
Uber seinen Dienst UberX noch am Laufen hält. Das US-Unternehmen<br />
wie auch andere App-Anbieter (beispielsweise mydriver von<br />
Sixt/BMW) profitieren vom Wegfall einer Ortskundeprüfung am<br />
meisten, können sie doch jetzt endlich mit Mietwagenunternehmen<br />
zusammenarbeiten, die künftig Fahrer ohne Ortskundenachweis<br />
einsetzen dürfen (siehe Kommentar auf Seite 8).<br />
Entsprechend heftig ist die Kritik am Alleingang des Bayerischen<br />
Verkehrsministeriums. Wolfgang Ziegler, stellvertretender<br />
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6 JUNI / <strong>2017</strong> TAXI