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Taxi Times München - Juni 2017

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TITELTHEMA<br />

DER BLINDE<br />

GEHORSAM<br />

Auf Empfehlung des Bayerischen Verkehrsministeriums<br />

hat die Münchner Führerscheinstelle die<br />

Ortskundeprüfungen für Mietwagen eingestellt.<br />

Was bedeutet das für das <strong>Taxi</strong>gewerbe?<br />

Die Nachricht erreichte das <strong>Taxi</strong>gewerbe wie ein Paukenschlag:<br />

Anfang Mai informierte die Münchner Führerscheinstelle,<br />

dass man ab sofort keine Ortskundeprüfung<br />

mehr für Mietwagenfahrer durchführen werde. Der Nachweis der<br />

Ortskenntnis sei nicht mehr notwendig, hieß es zur Begründung.<br />

Das KVR reagierte damit auf ein Schreiben des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, das an alle<br />

95 Fahrerlaubnisbehörden in ganz Bayern gerichtet war. Dort heißt<br />

es, dass ab sofort keine Bedenken mehr bestehen, abweichend von<br />

der aktuell noch gültigen Regelung des § 48 der Fahrerlaubnisverordnung<br />

(FeV), sowohl im Mietwagen- als auch Krankenkraftwagenverkehr<br />

(und das gilt damit auch für die Notfallrettung!)<br />

bereits jetzt auf den Nachweis der Ortskunde zu verzichten.<br />

Das Ministerium von Staatsminister Joachim Herrmann beruft<br />

sich auf einen mehrheitlichen Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses<br />

Fahrerlaubnisrecht. Dieses Gremium, das keine gesetzgeberische<br />

Berechtigung hat, hatte mehrheitlich beschlossen, dass<br />

aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht ein Wegfall des Nachweises der<br />

Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr künftig<br />

für vertretbar erachtet wird.<br />

Begründet wird dies, dass beim Mietwagen im Gegensatz zum<br />

<strong>Taxi</strong> das Fahrtziel vorher bereits bekannt sei und eine geeignete<br />

Fahrtroute somit bereits vor Fahrtantritt ausgewählt werden<br />

könne. Das bedeutet im Umkehrschluss dann wohl, dass die<br />

Ortskenntnis eines <strong>Taxi</strong>fahrers nicht infrage zu stellen ist. In der<br />

Praxis würden außerdem die Fahrpreise meist im Voraus verhandelt<br />

oder von den Krankenkassen vorgegeben, weshalb sich<br />

Umwege nicht auswirken würden.<br />

Der empfohlene Verzicht soll nun durch eine entsprechende<br />

Verordnungsänderung durch das Bundesverkehrsministerium<br />

in die Wege geleitet werden. Angeblich soll es noch im Juli zu<br />

einer Änderung kommen. Warum aber sah sich das Bayerische<br />

Ministerium veranlasst, jetzt schon „im Vorgriff“ eine noch gültige<br />

Regelung per Ausnahmegenehmigung (§ 74 FeV) zu kippen?<br />

Abfragen von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> haben ergeben, dass die Verkehrsministerien<br />

fast aller anderen Bundesländer abwarten wollen, ob und bis<br />

es tatsächlich zu einer Änderung des § 48 FeV kommt. Nur Berlin<br />

stellte in Aussicht, ebenfalls schon vorher auf Ortskundeprüfungen<br />

verzichten zu wollen. Somit sind von der Aufhebung der Ortskunde<br />

für Mietwagen also genau jene beiden Städte betroffen, in denen<br />

Uber seinen Dienst UberX noch am Laufen hält. Das US-Unternehmen<br />

wie auch andere App-Anbieter (beispielsweise mydriver von<br />

Sixt/BMW) profitieren vom Wegfall einer Ortskundeprüfung am<br />

meisten, können sie doch jetzt endlich mit Mietwagenunternehmen<br />

zusammenarbeiten, die künftig Fahrer ohne Ortskundenachweis<br />

einsetzen dürfen (siehe Kommentar auf Seite 8).<br />

Entsprechend heftig ist die Kritik am Alleingang des Bayerischen<br />

Verkehrsministeriums. Wolfgang Ziegler, stellvertretender<br />

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6 JUNI / <strong>2017</strong> TAXI

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