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Amtsblatt Nr. 01 vom 07.01.2009 - Sömmerda

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* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> / 07.<strong>01</strong>.2009 * S. 10<br />

150 Jahre städtischer Friedhof<br />

in <strong>Sömmerda</strong><br />

von Frank Boblenz, November 2008<br />

Fotos: Archiv Pressestelle<br />

Im Bereich der Stadt <strong>Sömmerda</strong> mit seinen Ortsteilen existieren<br />

mehrere Friedhöfe, die heute noch genutzt werden. Zentrale<br />

Bedeutung kommt dabei dem Friedhof an der Kölledaer Straße<br />

zu, der die wichtigste Stätte des persönlichen und kollektiven<br />

Gedenkens in der Kreisstadt sowie für die Hinterbliebenen der<br />

hier Beerdigten ist. Diesem wurde, beginnend im vorigen Jahr,<br />

auch mit der Ausschilderung bestimmter Objekte im Rahmen<br />

des Projektes "GeDenkZeichen" für das Denkmalensemble<br />

Friedhof <strong>Sömmerda</strong> Rechnung getragen. Seit seiner Einweihung<br />

vor 150 Jahren bis heute wurden dort nach bisherigen<br />

Berechnungen rund 20000 Verstorbene beigesetzt. Dabei künden<br />

die noch vorhandenen Gräber von den Möglichkeiten sowie<br />

Vorstellungen der Beerdigten bzw. ihrer Angehörigen, aber auch<br />

der Stadt im Rahmen der Erinnerungskultur. Dazu gehört seit<br />

jüngster Zeit, dass inzwischen auf dem <strong>Sömmerda</strong>er Friedhof<br />

auch anonyme Bestattungen vorgenommen werden. Neben den<br />

privaten Grabanlagen - die Denkmäler wurden in der Regel von<br />

Firmen aus der Region angefertigt - besitzt eine Anzahl von<br />

Objekten auf Grund ihrer Unterschutzstellung als Denkmal im<br />

Jahr 1995 besonderen Wert für die Geschichte der Stadt. Auf<br />

diese Weise wird sowohl das Andenken an bestimmte bedeutende<br />

Persönlichkeiten (u. a. Industrielle, Bürgermeister, Ehrenbürger)<br />

und Familien wie auch an Ereignisse und Tote wachgehalten<br />

und darüber hinaus kunsthistorischen Aspekten ein Tribut<br />

gezollt. Hinzu kommen gartengestalterische Gesichtspunkte,<br />

weshalb der städtische Friedhof heute neben den anderen relevanten<br />

kommunalen Anlagen mit seinem Bewuchs als vierter<br />

und zugleich ältester öffentlicher Park von <strong>Sömmerda</strong> Beachtung<br />

verdient.<br />

Mitte des 19. Jahrhunderts existierten zwei Beerdigungsplätze in<br />

<strong>Sömmerda</strong> - der Friedhof um die Petri-Kirche in der Oberstadt<br />

und der Friedhof für die zahlenmäßig stärkere Bonifatius-<br />

Gemeinde im Rämen für die Unterstadt. Bedingt durch die industrielle<br />

Entwicklung <strong>Sömmerda</strong>s kam es zu einem starken Bevölkerungswachstum,<br />

wodurch die Aufnahmekapazität der Friedhöfe<br />

begrenzt war. Gleichzeitig wurde die Hygiene nach strengeren<br />

Maßstäben gehandhabt. Da die Bonifatiusgemeinde Mitte der<br />

1850er Jahre keine Möglichkeiten zur Einrichtung eines neuen<br />

Friedhofs hatte, kaufte die Stadt 1856 in der Flur an der damaligen<br />

Frohndorfer Straße ein entsprechendes Areal. Einhergehend<br />

mit der räumlichen Gestaltung der Fläche wurde am 30.<br />

Dezember 1856 ein Statut - auf dessen Grundlage die<br />

Benutzung des Friedhofs gehandhabt werden sollte - erstellt und<br />

Anfang 1857 durch die Regierung in Erfurt genehmigt. Dem Zeitgeschmack<br />

folgend, war der Friedhof anfänglich in vier gleichgroße<br />

Parzellen aufgeteilt und mit einem geraden Wegenetz versehen<br />

worden. Im 20. Jahrhundert erfolgte eine teilweise Neugliederung<br />

und Erweiterung des Friedhofs, so dass heute 12<br />

Grabfelder existieren. Ferner erfolgten 1856 die Anpflanzung<br />

von Linden sowie einer Hecke und das Aufstellen eines Holzzaunes<br />

als äußere Eingrenzung. 1857 wurde die Straße zum Friedhof<br />

gepflastert, und 1861 stellte die Stadt schließlich an zentraler<br />

Stelle noch ein eisernes Grabkreuz auf, das aus den gräflich<br />

einsiedelschen Eisenwerken in Lauchhammer stammte.<br />

Grabmal der Familie Martini am Hauptweg<br />

Nachdem im Herbst 1858 keine weitere Belegung des Friedhofs<br />

der Bonifatiusgemeinde mehr möglich war, erfolgte am 14.<br />

November 1858 die Beisetzung von Auguste Beck (gest.<br />

10.11.1858) auf dem neuen Areal, was mit einer feierlichen Einweihung<br />

der Gesamtanlage gekoppelt wurde (siehe die Schilderung<br />

in der Chronik von Hesse, S. 134). Die Nutzung des Friedhofs<br />

erfolgte danach vorerst nur durch die Bonifatiusgemeinde<br />

und nicht, wie bisherige Veröffentlichungen glauben machen,<br />

auch durch die Petri-Gemeinde. Bis 1873 bestanden so für die<br />

Verstorbenen der beiden Kirchgemeinden separate Bestattungsplätze<br />

fort. Erst im genannten Jahr wurde auch der Friedhof um<br />

die Petri-Kirche geschlossen, wo von 1863 bis zum April 1873<br />

noch 289 Beerdigungen (seit Ende 1858 ca. 390) vorgenommen<br />

wurden.<br />

Ursprünglich erfolgten nur Erdbestattungen, wozu im 20. Jahrhundert<br />

(wahrscheinlich im Dezember 1929) auch die Urnenbeisetzungen<br />

kamen. Die Benutzung der Beerdigungs- und Erinnerungsstätte<br />

regelt seit 1856 die immer wieder modifizierte Friedhofsordnung.<br />

Von Anbeginn erfolgte danach die Beisetzung in<br />

verschiedenen Kategorien. Dominierend waren die Reihengräber,<br />

wobei in der Regel bis nach Kriegsende (1945) zwischen<br />

Gräbern für Erwachsene sowie Kinder unterschieden wurde. Die<br />

Begräbnisplätze für Kinder gliederten sich noch in solche im<br />

Alter bis zu 4 Jahren und zwischen 4 und 14 Jahren. An dieser<br />

Stelle sei angemerkt, dass von den bis zum Sommer 1913 hier<br />

beerdigten ca. 6250 Verstorbenen rund 53 % nicht älter als 14<br />

Jahre waren, was gleichzeitig von der hohen Kindersterblichkeit<br />

in <strong>Sömmerda</strong> kündet. Die Vergabe der Reihengräber war für 20<br />

Jahre vorgesehen, woraus sich auch erklärt, weshalb faktisch<br />

keine älteren Begräbnisstätten dieser Kategorie heute noch vorhanden<br />

sind. Daneben gab es Erbbegräbnisse, die meist zur<br />

Bestattung von einer Person oder von mehreren Familienangehörigen<br />

dienten, auf 40 Jahre vergeben wurden und bei denen

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