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Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 Änderungen und ... - Neerach

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<strong>Neerach</strong>er<br />

Abfallkalender<br />

<strong>2012</strong><br />

Entsorgungsanlage: Dielsdorferstrasse 2, <strong>Neerach</strong><br />

Öffnungszeiten: Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr, <strong>und</strong> S<strong>am</strong>stag, 08.30 - 11.30 Uhr.<br />

Kehrichtabfuhr: Jeden Mittwoch ab 07.00 Uhr. Hauskehricht in Säcken, Gewerbecontainer,<br />

brennbares Sperrgut bis max. 150 cm/20 kg ist mit einer<br />

Gebührenmarke à Fr. 5.60 zu versehen.<br />

Grüngutabfuhr: Jeden 1. <strong>und</strong> 3. Mittwoch im Monat ab 07.00 Uhr (<strong>Dezember</strong> - Februar).<br />

Kompostierbare Abfälle im Grüngutcontainer, welcher mit<br />

einer Gebührenvignette versehen ist. Grüngutbündel bis max. 1.50<br />

m/20 kg sind mit einer Gebührenmarke à Fr. 5.60 zu versehen.<br />

Kompostierung: Hauskompost ist die einfachste <strong>und</strong> beste Lösung.<br />

Grössere Mengen von Grüngut können direkt gegen Barzahlung<br />

auf die Kompostieranlage, Strässler AG, Eglisau, geführt werden.<br />

Tel. 044 867 06 04<br />

Hochwertiger Kompost bis 1 m 3 pro Person kann bei den Kompogas-Anlagen<br />

in Rümlang, Bachenbülach oder Otelfingen gratis<br />

abgeholt werden von Montag bis S<strong>am</strong>stag, 07.00 -18.00 Uhr.<br />

Häckselgut kann gratis beim Schützenhaus abgeholt werden.<br />

Tierkadaver- Hans Altenberger, Kaiserstuhlstr. 4, <strong>Neerach</strong>, Tel. 044 858 27 38.<br />

Annahmestelle: Annahme ausserhalb der Öffnungszeiten der Entsorgungsanlage<br />

nach Voranmeldung.<br />

Altkleider- <strong>und</strong> Für die Abgabe von Altkleidern <strong>und</strong> Schuhen steht in der Ent-<br />

Schuhs<strong>am</strong>mlung: sorgungsanlage ein Textilcontainer der Firma Texaid bereit.<br />

Flohmarktartikel- Zivilschutzanlage beim Mehrzweckgebäude<br />

annahmestelle: Jeden letzten Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (ausser in<br />

den Ferien). Geschirr, Haushaltgeräte, Spielsachen, Kleinmöbel<br />

etc.<br />

Verbrennungsverbot: Haushaltabfälle wie kunststoffhaltige Verpackungen <strong>und</strong> Materialien,<br />

die nach kommunaler Verordnung über die Abfallbewirtschaftung<br />

vom 3. Juni 1991 der Kehrichtabfuhr mitzugeben oder<br />

anderweitig vorschriftsgemäss zu entsorgen sind, dürfen weder im<br />

Ofen/Cheminée noch im Freien verbrannt werden.<br />

Leuchten <strong>und</strong> Leuchten, Leuchtstoffröhren, Leuchtmittel (ohne Glühl<strong>am</strong>pen)<br />

Leuchtmittel: können dank der vorgezogenen Recyclinggebühr vRG kostenlos<br />

abgegeben werden.<br />

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