Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle_Hagen_04.03.2017
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<strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong>?<br />
II. <strong>Wikipedia</strong> im Strengbeweisverfahren der ZPO<br />
‣ Strengbeweisverfahren<br />
‣ SAPUZ oder Offenkundigkeit<br />
‣ § 291 ZPO (Offenkundige Tatsachen): „Tatsachen, die bei dem<br />
Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.“<br />
‣ Offenkundigkeit = Allgemein- oder Gerichtskundigkeit<br />
‣ Allgemeinkundigkeit nach BVerfG, NJW 1960, 31: „Tatsachen, von<br />
denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres<br />
Kenntnis haben oder von denen sie sich durch Benützung allgemein<br />
zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können“ <br />
keine Notwendigkeit einer Beweisführung<br />
‣ Voraussetzung: (1) allgemeine Zugänglichkeit und (2)<br />
Zuverlässigkeit der Quelle + (3) Inhalt muss ohne besondere<br />
Fachkunde zu erschließen sein<br />
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