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Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle_Hagen_04.03.2017

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<strong>Wikipedia</strong> <strong>als</strong> <strong>richterliche</strong> <strong>Erkenntnisquelle</strong>?<br />

II. <strong>Wikipedia</strong> im Strengbeweisverfahren der ZPO<br />

‣ Strengbeweisverfahren<br />

‣ SAPUZ oder Offenkundigkeit<br />

‣ § 291 ZPO (Offenkundige Tatsachen): „Tatsachen, die bei dem<br />

Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.“<br />

‣ Offenkundigkeit = Allgemein- oder Gerichtskundigkeit<br />

‣ Allgemeinkundigkeit nach BVerfG, NJW 1960, 31: „Tatsachen, von<br />

denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres<br />

Kenntnis haben oder von denen sie sich durch Benützung allgemein<br />

zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können“ <br />

keine Notwendigkeit einer Beweisführung<br />

‣ Voraussetzung: (1) allgemeine Zugänglichkeit und (2)<br />

Zuverlässigkeit der Quelle + (3) Inhalt muss ohne besondere<br />

Fachkunde zu erschließen sein<br />

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