21.09.2017 Aufrufe

ImmoMagazin-RealExperts

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Häppchen fürs Finanzamt<br />

Zur Vergebührung von Mietverträgen<br />

Um Wohnen ein wenig leistbarer zu<br />

machen, wäre eines ganz einfach:<br />

Die Abschaffung der Vergebührung<br />

bei Mietverträgen. Die Berechnung,<br />

die Zahlung und die Bestätigung erfolgt<br />

nämlich in der Regel vom Vermieter<br />

selbst, dem Staat entsteht also<br />

kein Aufwand. Wie genau funktioniert<br />

nun diese Vergebührung.<br />

Beispiel Wohnung<br />

Der Grundsatz besagt, dass von dem<br />

Jahresmietbetrag (inkl. Umsatzsteuer<br />

und Betriebskosten) 1% an Gebühr<br />

anfällt. Bei unbefristeten Verträgen<br />

ist die Dauer für die Berechnung<br />

auf drei Jahre beschränkt.<br />

Bei befristeten Verträgen beträgt die<br />

Berechnungsdauer die Befristsungsdauer.<br />

Allerdings hat der Gesetzgeber<br />

hier eine Ausnahme für Wohnungen<br />

eingeführt und die maximale<br />

Dauer ebenfalls auf drei Jahre<br />

festgelegt (also Achtung bei Nicht-<br />

Wohnungen!). Somit wird die Höhe<br />

der Gebühr mit folgender Formel<br />

berechnet: Jahresmietbetrag *<br />

Kaufen statt Mieten<br />

Staatlich geförderte Wohnkredite<br />

3 % ergibt den fälligen Betrag. Die<br />

Überweisung ans Finanzamt muss<br />

bis zum 15. des übernächsten Monats<br />

nach Unterzeichnung des Mietvertrages<br />

abgeführt und ein ausgefülltes<br />

Formular (Selbstberechnung<br />

der Gebühren) übermittelt werden.<br />

Es haften übrigens sowohl Vermieter<br />

als Mieter für diese Gebührenschuld.<br />

Weitere Infos und auch einen Link<br />

zum Formular finden Sie unter:<br />

https://www.help.gv.at.<br />

Gerne steht Ihnen auch ein Makler<br />

Ihrer Wahl zu Verfügung und berät<br />

Sie in diesen Angelegenheiten.<br />

Staatlich geförderte Wohnkredite zu<br />

1,5 Prozent über 30 Jahre könnten<br />

auch Menschen zu einem Eigenheim<br />

verhelfen, die sich derzeit keines leisten<br />

können, da solche Kredite derzeit<br />

auf dem freien Markt das Doppelte<br />

kosten.<br />

Günstiges Baudarlehen<br />

Experten verlangen jetzt, dass der<br />

Staat die momentane Niedrigzinsphase<br />

dazu nutzen soll Privatpersonen,<br />

die an Immobilienkäufen interessiert<br />

sind, über einen Zeitraum<br />

von 30 Jahren Baudarlehen zu 1,5<br />

Prozent Zinsen zu ermöglichen. Dadurch<br />

wäre es auch für Menschen<br />

mit geringem Einkommen und einem<br />

niedrigen Eigenkapital möglich sich<br />

seine eigenen 4 Wände zu leisten.<br />

Des Weiteren wird auch immer wieder<br />

gefordert einen Teil der Grunderwerbssteuer<br />

zu erlassen.<br />

Niedriges Einkommen würde reichen<br />

Experten rechnen vor, dass bei einem<br />

Reihenhaus mit 100 Quadratmetern<br />

an Wohnfläche um 240.000<br />

einem Haushalt ein Nettoeinkommen<br />

von 2.430 Euro pro Monat<br />

reichen würde, bei einem entsprechenden<br />

Kreditprogramm. Zirka die<br />

Hälfte des monatlichen Einkommens<br />

müsste dabei für die Finanzierung<br />

der Immobilie, Zinsen und natürlich<br />

die Tilgung des laufenden Kredits<br />

auf die Seite gelegt werden.<br />

Bei Fragen oder gewünschten Informationen<br />

stehen Ihnen gerne unsere<br />

Experten zu diesem Thema zur Verfügung.<br />

Kontaktieren Sie einfach unser Büro<br />

via Email oder rufen Sie uns jederzeit<br />

an.<br />

Wir geben Ihren Träumen ein Zuhause | 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!