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Ein Häppchen fürs Finanzamt<br />
Zur Vergebührung von Mietverträgen<br />
Um Wohnen ein wenig leistbarer zu<br />
machen, wäre eines ganz einfach:<br />
Die Abschaffung der Vergebührung<br />
bei Mietverträgen. Die Berechnung,<br />
die Zahlung und die Bestätigung erfolgt<br />
nämlich in der Regel vom Vermieter<br />
selbst, dem Staat entsteht also<br />
kein Aufwand. Wie genau funktioniert<br />
nun diese Vergebührung.<br />
Beispiel Wohnung<br />
Der Grundsatz besagt, dass von dem<br />
Jahresmietbetrag (inkl. Umsatzsteuer<br />
und Betriebskosten) 1% an Gebühr<br />
anfällt. Bei unbefristeten Verträgen<br />
ist die Dauer für die Berechnung<br />
auf drei Jahre beschränkt.<br />
Bei befristeten Verträgen beträgt die<br />
Berechnungsdauer die Befristsungsdauer.<br />
Allerdings hat der Gesetzgeber<br />
hier eine Ausnahme für Wohnungen<br />
eingeführt und die maximale<br />
Dauer ebenfalls auf drei Jahre<br />
festgelegt (also Achtung bei Nicht-<br />
Wohnungen!). Somit wird die Höhe<br />
der Gebühr mit folgender Formel<br />
berechnet: Jahresmietbetrag *<br />
Kaufen statt Mieten<br />
Staatlich geförderte Wohnkredite<br />
3 % ergibt den fälligen Betrag. Die<br />
Überweisung ans Finanzamt muss<br />
bis zum 15. des übernächsten Monats<br />
nach Unterzeichnung des Mietvertrages<br />
abgeführt und ein ausgefülltes<br />
Formular (Selbstberechnung<br />
der Gebühren) übermittelt werden.<br />
Es haften übrigens sowohl Vermieter<br />
als Mieter für diese Gebührenschuld.<br />
Weitere Infos und auch einen Link<br />
zum Formular finden Sie unter:<br />
https://www.help.gv.at.<br />
Gerne steht Ihnen auch ein Makler<br />
Ihrer Wahl zu Verfügung und berät<br />
Sie in diesen Angelegenheiten.<br />
Staatlich geförderte Wohnkredite zu<br />
1,5 Prozent über 30 Jahre könnten<br />
auch Menschen zu einem Eigenheim<br />
verhelfen, die sich derzeit keines leisten<br />
können, da solche Kredite derzeit<br />
auf dem freien Markt das Doppelte<br />
kosten.<br />
Günstiges Baudarlehen<br />
Experten verlangen jetzt, dass der<br />
Staat die momentane Niedrigzinsphase<br />
dazu nutzen soll Privatpersonen,<br />
die an Immobilienkäufen interessiert<br />
sind, über einen Zeitraum<br />
von 30 Jahren Baudarlehen zu 1,5<br />
Prozent Zinsen zu ermöglichen. Dadurch<br />
wäre es auch für Menschen<br />
mit geringem Einkommen und einem<br />
niedrigen Eigenkapital möglich sich<br />
seine eigenen 4 Wände zu leisten.<br />
Des Weiteren wird auch immer wieder<br />
gefordert einen Teil der Grunderwerbssteuer<br />
zu erlassen.<br />
Niedriges Einkommen würde reichen<br />
Experten rechnen vor, dass bei einem<br />
Reihenhaus mit 100 Quadratmetern<br />
an Wohnfläche um 240.000<br />
einem Haushalt ein Nettoeinkommen<br />
von 2.430 Euro pro Monat<br />
reichen würde, bei einem entsprechenden<br />
Kreditprogramm. Zirka die<br />
Hälfte des monatlichen Einkommens<br />
müsste dabei für die Finanzierung<br />
der Immobilie, Zinsen und natürlich<br />
die Tilgung des laufenden Kredits<br />
auf die Seite gelegt werden.<br />
Bei Fragen oder gewünschten Informationen<br />
stehen Ihnen gerne unsere<br />
Experten zu diesem Thema zur Verfügung.<br />
Kontaktieren Sie einfach unser Büro<br />
via Email oder rufen Sie uns jederzeit<br />
an.<br />
Wir geben Ihren Träumen ein Zuhause | 6