Pöllinger Folder Tatort Grundstücksgrenzen
Wissenswertes zum Thema Grund und Boden
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RATGEBER
TATORT
GRUNDSTÜCKS-
GRENZE
AUSGABE 2017
WIR LÖSEN
AUCH IHREN FALL.
Liebe Deinen
Nachbarn,
aber reiße
den Zaun
nicht ein.
INHALTS-
VERZEICHNIS
UNSER GRUND UND BODEN
AUS DER GESCHICHTE
GRUNDBUCH UND KATASTER
4
6
8
GRENZ- UND GRUNDSTEUERKATASTER
8
Deutsches Sprichwort
DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)
11
GRUNDSTÜCKSVERZEICHNIS
11
AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK
13
MAPPENBERICHTIGUNG
14
TATORT GRUNDGRENZE, FALL 1-4
16
UNSERE TIPPS
20
VERMESSUNGSLEXIKON
23
Tatort Grundstücksgrenze 3
UNSER GRUND UND BODEN
Bei Unsicherheiten zu den Themen „Grenze,
Grund und Boden“ ist Ihr staatlich befugter
und beeideter Zivilgeometer die Anlaufstelle
Nummer 1! Jeder Fall wird individuell behandelt,
weil es kein allgemeingültiges „Patentrezept“
gibt.
Es kann der Frömmste
nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen
Nachbarn nicht gefällt.
UNSER
GRUND UND
BODEN
Friedrich Schiller / Wilhelm Tell
Jahrelang sind Ihr Nachbar und Sie gut ausgekommen,
doch ein Blick auf das Luftbild verändert
die Welt. Plötzlich herrscht keine Klarheit mehr
darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft und
es entstehen Konflikte, die meist sehr emotional
ausgetragen werden.
Streitigkeiten um und an Grenzen übersteigen sehr
oft den Wert der streitigen Sache bei weitem und
werden mit größtem persönlichen Einsatz geführt.
Hat man sich also erst einmal auf einen derartigen
Streit gerichtsanhängig eingelassen, dann geht
es schon bald nicht mehr um den Wert der streitigen
Grundfläche, sondern um die - regelmäßig viel
höheren - Kosten des Verfahrens.
Ihr staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent
für Vermessungswesen (Zivilgeometer) ist Ihr
erster und kompetenter Ansprechpartner, wenn es
um folgende Punkte geht:
• Grundteilungen
• Grenzwiederherstellungen
• Grenzermittlungen
• Vermessung für Parifizierungen und Wegerechte
Das Vermessungsteam rund um Dipl.-Ing. Karin
Pöllinger hat sich mit diesem Folder zum Ziel gesetzt,
möglichst viele Unklarheiten zum Thema Grund und
Boden vorab schon aus der Welt zu schaffen, damit
Sie gar nicht erst in eine verzwickte Lage kommen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines kostenlosen
Erstgesprächs und holen Sie sich alle für Sie
notwendigen und interessanten Informationen ein.
Ihr Zivilgeometer Pöllinger ist gemäß §1(1) LiegTeilG
befugt, Pläne zu verfassen und auf Basis dieser
grundbücherliche Teilungen durchzuführen. Er ist
unparteiisch und in seinem Tun und Handeln einem
Notar gleichzusetzen.
4 Tatort Grundstücksgrenze
AUS DER
GESCHICHTE
Rechtssicherheit erhalten Sie nur dann,
wenn Sie Ihre Grundstücksgrenzen von
einem Zivilgeometer vermessen lassen.
ZWISCHEn
1817&1861
Wie ist der Kataster entstanden?
Zur Qualität der Katastralmappe ist Folgendes zu
beachten! Der Grundsteuerkataster („Urmappe“)
wurde zwischen 1817 und 1861 zur gerechten
„Bemessung der Grundsteuer“ erstellt. Dieser
Grundsteuerkataster war jedoch nie für einen
verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen
bestimmt. Je nach Geländeverhältnissen, Lage der
Grundstücke (steuerlicher Wert) und auch Person
des Vermessers (oft strafversetzte Marineoffiziere)
schwankt die Genauigkeit und damit Qualität des
Grundsteuerkatasters stark. Von großen Wald- und
Almgrundstücken wurden oft nur die 4 Haupteckpunkte
anstatt der vielleicht 50 Detailgrenzpunkte
aufgenommen; deshalb weist der Kataster auffällig
viele, oft über hunderte Meter unnatürlich gerade
verlaufende Grenzlinien auf. Dabei wurden die Grundstücke,
die für die Steuerbemessung ohne oder von
geringer Bedeutung waren, mit geringerer Genauigkeit
erfasst (geringe Bedeutung hatten Wald, Wege,
Straßen, Gewässer, Almen im Gebirge...).
Der Mappenmaßstab war ursprünglich 1:2880
(1 mm im Plan sind 3 m in der Natur) oder sogar
1:5760 (altes Zoll- oder Klaftermaß) und wurde
schrittweise auf die Maßstäbe 1:1000 und 1:2000
vergrößert. Durch Übertragungs- bzw. Digitalisierungsungenauigkeiten
aus der Urmappe kam es zu
Qualitätseinbußen, die in heutiger Zeit oft zu Unverständnis
führen.
Die Grundstücksfläche wurde ursprünglich mit
einem graphischen Verfahren (Planimetrie)
bestimmt. Diese nicht exakt bestimmten Flächen
(aus mehr oder weniger genau gemessenen Grundstücken)
stellt in der heutigen Zeit oft die Grundlage
für die Fläche im Grundbuch dar. D.h.: überall
dort, wo seit dieser Urvermessung keine Neuvermessung
durchgeführt wurde, ist Vorsicht geboten.
Um den Kataster als Grundlage für die Bestimmung
des Grenzverlaufes heranziehen zu können, hat der
Gesetzgeber mit dem Vermessungsgesetz aus dem
Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt.
GRUNDBUCH UND KATASTER
GRUNDBUCH
UND KATASTER
Das Grundbuch bildet gemeinsam mit dem Kataster das österreichische
Eigentumssicherungssystem an Grund und Boden. Beide Register liegen in
der Zuständigkeit des Bundes und sind öffentlich zugänglich.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches
Verzeichnis aller Grundstücke, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie
etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten
erfasst werden. Jeder Staatsbürger kann in das Grundbuch, welches bei
allen Bezirksgerichten, bei Notaren wie auch bei Zivilgeometern (u.a. Vermessungsbüro
Pöllinger) in digitaler Form abgerufen werden kann, kostenpflichtig
Einsicht nehmen.
!NFO
Die digitale Katastralmappe
(DKM) ist der grafische Datenbestand
des Katasters und
veranschaulicht die Lage der
Grundstücke. Grundstücke im
Kataster werden in Grenzkatastergrundstücke
und Grundsteuerkatastergrundstücke
unterteilt.
Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die 2. Säule des österreichischen
Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar und
wird von den Vermessungsämtern geführt. Einerseits werden im Kataster
bestimmte Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung etc.)
ersichtlich gemacht, andererseits dient der Kataster als Nachweis, ob ein
Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist.
GRENZ- UND
GRUNDSTEUERKATASTER
Grenzkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grenzkataster sind die
Grenzpunkte der Grundstücksgrenzen mit einer Lagegenauigkeit in der
Natur im cm-Bereich bestimmt und in dieser Qualität im Kataster abgebildet.
Weiters sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten
der Grenzpunkte abgeleitet. Eine exakte Rückübertragung von unerkenntlich
gewordenen Grenzen in die Natur ist jederzeit möglich. Grenzstreitigkeiten
vor Gericht sowie eine Ersitzung von eingetragenen Grundstücksteilen sind
ausgeschlossen. Bei der Überführung eines Grundstückes in den Grenzkataster
muss eine öffentliche Urkunde durch einen Befugten (z.B. das
Vermessungsbüro Pöllinger) erstellt werden und es muss die durch eine
Unterschrift bekundete Zustimmung aller betroffenen Parteien vorliegen.
ACHTUNG!
Eine Überführung von Grundstücken
in den Grenzkataster
gelingt nicht in jedem Fall. Dies
kann auch kein Vermesser
dieser Welt vorab garantieren.
Es reicht schon, wenn nur eine
Unterschrift fehlt oder z.B.
aufgrund diverser Umstände
die notwendige Messgenauigkeit
nicht erreicht wird oder
der Grenzbereich aufgrund
möglicher Hangrutschungen
zu unsicher ist.
Grundsteuerkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster
sind die Grundstücksgrenzen in der Katastralmappe neben vermessenen
Grenzen oft auch nur mit grafischer Genauigkeit dargestellt. Sie ist
abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Eine Ersitzung
von Grundstücken und Teilen davon ist möglich - jedoch nur im guten
Glauben. Das im Grundstücksverzeichnis angeführte Flächenausmaß ist
nicht unbedingt verlässlich. Die Katastralmappe erbringt keinen rechtsverbindlichen
Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf, sodass eventuelle
Uneinigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Eine Ausnahme bilden durch
Vermessungsurkunden festgelegte Grundstücksgrenzen.
8 Tatort Grundstücksgrenze
DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)
DIGITALE
KATASTRALMAPPE (DKM)
MUSTER
Welche Wertigkeit hat die digitale
Katastralmappe?
Die DKM, welche die örtliche Lage der Grundstücke
widerspiegelt, ist ein unverbindlicher Übersichtsplan
und hat nicht den öffentlichen Glauben und
Schutz des Grundbuches.
Beim Erwerb einer Liegenschaft richten sich die
Grenzen und damit die Größe des Grundstückes
nicht nach diesem Plan, sondern nach den tatsächlichen
Grundstücksgrenzen in der Natur (Auszug
aus dem ABGB).
Der letzte ruhende Besitzstand, Grenzzeichen
(Steine, Sträucher, Bäume, Böschungskanten
etc.), vorhandene Urkunden, Zeugenaussagen und
gerichtliche Vergleiche haben mehr Gewichtung als
Grenzableitungen aus der DKM.
Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl mit
Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:
Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal im Landessystem
vermessen oder wurde vom zuständigen
Vermessungsamt transformiert. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Abbildung dieses
Grenzpunktes in der DKM stimmt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, selbst
Einsicht in die DKM zu nehmen?
Wenn Sie über einen Internetanschluss verfügen, so
kann jederzeit, jedoch unverbindlich, Einsicht über
Teilinformationen des Katasters genommen werden.
Bei diesen Daten ist aber Vorsicht geboten und es ist
kein Rechtsanspruch ableitbar. Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an das Vermessungsbüro Pöllinger
oder einen Vertreter des Vermessungsamtes.
Die Ausnahme sind Grenzkatastergrundstücke
sowie vermessene Grenzen, zu denen Urkunden im
Vermessungsamt aufliegen!
Wie kann ich in der DKM erkennen,
ob mein Grundstück schon einmal
vermessen wurde?
Keine Kennzeichnung an den Eckpunkten (kein
„Ringerl“) auf der Grundstücksgrenze: In diesem
Fall gibt es keine Urkunde zu einer Vermessung.
Für Kärnten: http://gis.ktn.gv.at
Für die Steiermark: http://www.gis.steiermark.at
GRUNDSTÜCKS-
VERZEICHNIS
Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet für jedes
Grundstück bzw. Teilflächen alle Informationen des
Katasters und wird je Katastralgemeinde geführt.
Beispiel aus der digitalen Katastralmappe
!NFO
Grundstücke im Grenzkataster
erkennt man in
der DKM an mit 3 Strichen
unterstrichenen Grundstücksnummern
(---).
Grundstücke im Grundsteuerkataster
sind nicht
unterstrichen.
Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl ohne
Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:
Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal koordinativ
erfasst und sollte durch eine Urkunde belegt sein.
Die Darstellung des „Ringerls“ in der DKM kann
auch um mehrere Meter abweichen. Ein Zivilgeometer
kann den Fall rekonstruieren, wenn mindestens
2 Punkte der damaligen Urkunde (Hausecken,
Grenzsteine usw.) noch vorhanden sind. Einsicht in
alte Urkunden kann im Planarchiv des zuständigen
Vermessungsamtes genommen werden.
Es enthält für jedes Grundstück
• Katastralgemeindenummer
• Grundstücksnummer
• Benützungsart und dazugehörige Nutzung
• rechtliche Zusatzinformation (wenn vorhanden)
• Flächen der Nutzungen
• Ertragsmesszahl
• Geschäftsfallnummer
• Einlagezahl
• sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung
und dazugehörige Eintragungen.
10 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 11
Wann habe ich Gewissheit,
dass die Fläche, die im
Grundbuchsauszug bei
meinem Grundstück ersichtlich
ist, abgesichert ist und
somit auch mir gehört?
Zu beachten: Die persönlichen
Daten werden im Grundbuch
nicht gepflegt. Somit werden
Adress- und Namensänderungen
etc. nur auf eigene
Antragstellung geändert.
Aus den Angaben des Grundstücksverzeichnisses
kann
somit nicht verlässlich eine
Anschrift des Eigentümers
erfolgen.
MEINS
1
2
AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK
3
1
GRENZKATASTER
(GRÜN MARKIERT) - FLÄCHE IST IMMER RECHNERISCH ERMITTELT
Dieses Grundstück ist rechtlich verbindlich abgesichert. Das G nach der Grundstücksnummer zeichnet ein Grenzkatastergrundstück
aus. Der Begriff „rechnerisch“ gibt an, dass die Fläche des Grundstückes aus Koordinaten
berechnet wurde.
2
GRUNDSTEUERKATASTER
(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST GRAFISCH ERMITTELT
Dieses Grundstück ist im Grundsteuerkataster und somit nicht abgesichert. Es kann bei der angeführten Fläche
von 918 m² nicht darauf geschlossen werden, dass 918 m² auch wirklich mir gehören. Dies ist durch den Begriff
„grafisch“ definiert. „Die Fläche, die im Grundbuch dargestellt ist, ist nur eine Ersichtlichmachung“! Es kann sein,
dass die Flächenbestimmung auf die Zeit der Schaffung der Urmappe zurückzuführen ist und stark von den tatsächlichen
Gegebenheiten abweicht.
3 GRUNDSTEUERKATASTER
(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST RECHNERISCH ERMITTELT
Dieses Grundstück ist zwar „nur“ im Grundsteuerkataster eingetragen, aber die Fläche wurde bei einer Vermessung
aus Koordinaten berechnet. Es kann darauf geschlossen werden, dass die angegebene Fläche wesentlich genauer ist,
weil Sie ähnlich dem Grenzkataster rechnerisch ermittelt wurde.
Tatort Grundstücksgrenze 13
MAPPENBERICHTIGUNG
MAPPEN-
BERICHTIGUNG
!NFO
Was ist eine
Mappenberichtigung?
Wenn der Grenzverlauf im Kataster (keine „Ringerl“
auf der Grenzlinie) mit der in der Natur unverändert
gebliebenen Grenze nicht übereinstimmt, kann
durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen
(Vermessungsbüro Pöllinger) eine
Berichtigung der Katastralmappe vorgenommen
werden. Es gibt Beispiele in Kärnten, die Abweichungen
von bis zu 500 m zwischen der Naturgrenze
und der Katastergrenze zeigen.
Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige
Stand der Grundstücksgrenzen in schwarz und
der Neustand (=unveränderter Naturstand) in blau
gegenübergestellt.
In der Natur
verhandelter
Grenzpunkt
In der Natur
verhandelte
Grenze
Die blaue Grenze wurde in
der Natur gemeinsam mit
den Anrainern einvernehmlich
verhandelt. Die Differenz
zwischen der verhandelten
Grenze und der Grenze
aus der digitalen Katastralmappe
beträgt in diesem
Beispiel etwa 16 m. Auch das
Gebäude zeigt Abweichungen
von über 13 m.
Die Einreichung von Mappenberichtigungsplänen
beim Vermessungsamt ist gebührenfrei.
!NFO
Eine Mappenberichtigung ist
keine Grundstücksteilung
und darf nicht dahingehend
missbraucht werden, dass
ein verstecktes Rechtsgeschäft
getätigt wird. D.h.:
Grundstücksnachbarn dürfen
keine Eigentumsänderung
infolge eines Erwerbsgeschäfts
verschleiern. Nur die
unveränderte Naturgrenze ist
maßgeblich!
Differenz
Naturgrenze
zur Grenze der
Katastralmappe
Grenze aus
der digitalen
Katastralmappe
(DKM)
Beispiel einer Mappenberichtigung
14 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 15
TATORT GRUNDGRENZE
FALL 1
zum THEMA grundteilungen
Vor Kauf einer Liegenschaft
sollten Sie das Grundstück unbedingt
von einem Geometer
überprüfen lassen, damit nicht
unerwünschte Probleme auftauchen.
FALL 2
zum THEMA grenzwiederherstellungen
PROBLEMSTELLUNG
PROBLEMSTELLUNG
Herr H. kauft ein Grundstück mit einer im Grundbuch
graphisch ausgewiesenen Fläche von 1.252 m².
Guten Glaubens bezahlt er auch den vereinbarten
Quadratmeterpreis mal 1.252. Das erworbene
Grundstück will er an seine beiden Kinder, wenn sie
erwachsen sind, im Verhältnis 50:50 übertragen.
Nun ist es soweit. Das Grundstück soll für seine
beiden Kinder geteilt werden, sodass jedes Kind
eine Fläche von über 600 m² bekommt. Er bestellt
einen Zivilgeometer, der das Grundstück zur Gänze
vermisst. Durch die Rekonstruktion von alten
Urkunden ergibt sich eine unumstrittene Fläche
von lediglich 980 m². Die Mindestgröße von neu
geschaffenen Grundstücken in dieser Gemeinde
liegt jedoch bei 500 m². Eine Teilung ist somit nicht
mehr möglich. Herr H. versteht die Welt nicht mehr.
Er hat keinen Rechtsanspruch auf die im Grundbuch
eintragene Fläche. Der Kauf erfolgte im unverbürgten
Ausmaß!
LÖSUNG
Lassen Sie sich vor Erwerb eines Grundstückes
unbedingt von einem Ingenieurkonsulenten für
Vermessungswesen umfassend über die Beschaffenheit
Ihres Grundstückes beraten. Verlassen
Sie sich auch nicht auf Grenzzäune, Grenzsteine
oder Ähnliches, auch wenn sie für Sie plausibel
aussehen. Wäre das Grundstück vor dem Verkauf
vermessen worden, wäre es nie zu dieser Problemstellung
gekommen.
Familie F. lebt in einem sehr guten Verhältnis zu
ihren Nachbarn. Eines Tages beschließen beide
Familien, einen Grenzzaun zu errichten, damit die
beiden Hunde sich nicht mehr in die Quere kommen.
Die Grenzpunkte sind in der Natur zwar nicht mehr
ersichtlich, man will sich jedoch eine Vermessung
ersparen und vereinbart unter sich, wo die Grenze
gezogen wird. Alle sind zunächst zufrieden und
glücklich.
Nach einigen Jahren zieht Familie F. jedoch um und
verkauft das Grundstück an Familie R., die sofort einen
Vermesser bestellt, um noch vor Kauf ihre Grenzen
überprüfen zu lassen. Dabei stellt sich heraus, dass
der Zaun einen Meter in Familie R.´s Grund ragt. Der
Zaun muss weichen.
LÖSUNG
Hätten die beiden Familien sich bei der Aufstellung
des Zaunes gleich einen Zivilgeometer geholt, um
die vorhandenen Grenzpunkte wiederherstellen
zu lassen, wäre es niemals zu diesem Problem
gekommen (die Kosten für Grenzwiederherstellungen
sind im Übrigen in den meisten Fällen überschaubar).
Eine weitere Lösung vor Abriss und Neuversetzung
des Zaunes bei Vorliegen eines Konsens der beiden
Parteien wäre eine Grundstücksteilung und somit
Neufestlegung der Grenzen. Diese Option ist jedoch
sicherlich mit höheren Kosten verbunden als zuvor
jene der Wiederherstellung.
16 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 17
TATORT GRUNDGRENZE
FALL 3
zum thema grenzermittlungen
FALL 4
zum THEMA Vermessung für
Parifizierungen und Wegerechte
PROBLEMSTELLUNG
Herr L., Besitzer mehrerer Hektar Wald, hat seine
Außengrenzen mit Grenzsteinen im Beisein seiner
Anrainer einvernehmlich auf Grundlage diverser
Aussagen von orts- und grenzkundigen Zeugen
vermarkt. Nach einigen Jahren wütet ein Sturm und
schweres Gerät muss anrücken, um die große Zahl
an umgefallenen Bäumen zu beseitigen. Im Zuge
der Aufräumungsarbeiten werden einige Grenzsteine
leider zerstört. Da diese Grenzsteine nie vermessen
wurden, ist eine Rekonstruktion unmöglich, sodass
der ursprünglich festgelegte Grenzverlauf nicht mehr
hergestellt werden kann.
LÖSUNG
Wenn der Zivilgeometer bei der ursprünglichen Festlegung
der Grenzen gleich informiert gewesen wäre,
so wäre er wie folgt vorgegangen, um die Grenze
rechtsverbindlich abzusichern.
1. Er hätte alle Anrainer postalisch zu einer Grenzverhandlung
an Ort und Stelle eingeladen.
2. Nach einer anfänglichen Erklärung der Vorgehensweise
wären alle Grenzpunkte abgegangen und skizziert
worden. Punkt für Punkt hätte er so eine Einigung
erzielt, die am Ende mit einer Unterschrift auf
der Zustimmungserklärung besiegelt worden wäre.
3. Das Zivilgeometerteam wäre danach ausgerückt
und hätte den besprochenen Grenzverlauf im Landessystem
mit Zentimetergenauigkeit vermessen. Im
Büro wären die Daten ausgewertet und mit dem
augenblicklichen Stand der DKM gegenübergestellt
worden. Diese Mappenberichtigung wäre sodann
beim Vermessungsamt eingereicht und bei Schlüssigkeit
verfügt worden. Die Grenzpunkte wären in
der DKM aktualisiert worden, sodass sie jederzeit
wiederhergestellt werden können.
PROBLEMSTELLUNG
Eine Wohnanlage wird errichtet. Ein Parifizierungsplan
wird auf Grundlage des Ausführungsplanes
erstellt. Diverse bauliche Maßnahmen werden aus
Erfahrung jedoch nicht immer planlich erfasst,
sodass der bei der Wohnungsübergabe gültige Parifizierungsplan
grobe Abweichungen zum Naturbestand
aufweist. Meistens sind die erstbeziehenden
Parteien dann bevorteilt, da sie ihre Flächen zur
Gänze vereinnahmen (Zaun- oder Heckenerrichtung).
Den letztbeziehenden Wohnungseigentümern
bleibt dann oft nur mehr eine wesentlich geringere
Grundfläche - als im Parifizierungsplan vorgesehen
- übrig. Dies führt nicht nur zu Verstimmungen und
Spannungsverhältnissen zwischen den Bewohnern,
sondern kann auch gerichtliche Folgen haben.
LÖSUNG
Vor Übergabe der Wohnungen überprüft ein Zivilgeometer
den Parifizierungsplan und überträgt die
Begrenzungslinien so in die Natur, dass z.B. jede
Gartenfläche eindeutig ersichtlich ist (Kennzeichnung
mit Metallmarken, Nägeln etc.). Als zukünftiger
Mieter oder Käufer haben Sie das Recht, die
im Wohnungsvertrag ausgewiesene Fläche (z.B.
Garten- oder Parkplatzfläche) auch in der Realität
beanspruchen zu dürfen.
18 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 19
UNSERE TIPPS!
Beratung
Die Erstberatung im Vermessungsbüro Pöllinger
oder an Ort und Stelle ist kostenlos. Dabei sollen
neben den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen
auch die Bearbeitungsschritte und
die zu erwartenden Kosten besprochen werden.
Bringen Sie zu dieser Besprechung alle zur Verfügung
stehenden Unterlagen mit.
Kauf eines Grundstückes,
einer Liegenschaft
Klären Sie folgende Punkte ab: Sind die Grenzen
verbindlich? Ist das Flächenmaß gesichert? Welche
fremden Rechte bestehen auf dem Grundstück,
der Liegenschaft? Widmungen, Bauverbotszonen,
Teilungsbeschränkungen u.v.m. sind ebenfalls
im Vorfeld zu erheben. Nehmen Sie dafür unsere
kostenlose Erstberatung in Anspruch!
Bauen auf dem Grundstück
Die Beiziehung eines Zivilgeometers ist in fast allen
Fällen zu empfehlen. Beachten Sie folgende Punkte,
die bei der Planung und beim Bau zu berücksichtigen
sind: Sind die Grenzen abgesichert (die Bauabstände
werden von den Grenzen gemessen!)?
Sind die Höhenverhältnisse durch eine Vermessung
festgehalten und in der Planung berücksichtigt?
Kanalanschluss, Entwässerung, sonstige
Leitungen, Hochwasserschutz und dergleichen sind
schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive
Nachforderungen vermieden werden.
TIPPS
Was Sie vermeiden sollten
Legen Sie den Grenzverlauf nie ohne Beiziehung
des Nachbarn und nie auf der Grundlage von nicht
verbindlichen Planunterlagen, wie z.B. Hofkarten,
der „digitalen Katastralmappe“, Luftbildern,
Abfragen aus dem Internet u.v.m. fest.
Sicherung der Grundgrenzen
Sichern Sie Ihre Grenzen bei unvermessenen
Grenzen mit dem Nachbarn. Am besten unter Beiziehung
eines unparteiischen Fachmannes (Zivilgeometer),
der durch Niederschriften, Vermessungen
und Pläne die Rechtssicherheit herstellt. Mit der
Grenzsicherheit stellen Sie sicher, dass Ihre Erben
oder Ihre Käufer rechtlich saubere Grenzen übernehmen.
Nach Naturkatastrophen (Sturmschäden,
Hochwasser...) ist Ihre Grenze eindeutig wiederherstellbar.
Bei bereits vermessenen und durch
Urkunden gesicherten Grenzen ist die Rekonstruktion
der einzelnen Grenzpunkte nur durch einen
Zivilgeometer rechtlich zielführend.
Diese Liste könnte unendlich
weitergeführt werden
Letztendlich sind Sie am besten beraten, wenn
Sie die jahrzehntelange Erfahrung des Teams vom
Vermessungsbüro Pöllinger in Anspruch nehmen!
Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive
Nachforderungen vermieden werden, die
den Wert der strittigen Fläche in den meisten Fällen
um ein Vielfaches übersteigen und zusätzlich das
gutnachbarschaftliche Verhältnis verschlechtern.
20 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 21
VERMESSER
LEXIKON
ABSTECKUNG – Übertragung und Kennzeichnung von Grenzpunkten oder sonstigen Punkten in der Natur.
ANSCHLUSSMESSUNG – Ableitung von Standortkoordinaten von amtlichen Festpunkten.
DKM – Digitale Katastralmappe: graphischer Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der
österreichischen Landesvermessung.
FESTPUNKTFELD – Eindeutig identifizierbare Vermessungspunkte, geschaffen vom österreichischen
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
LUFTBILD – Vom Bundesamt werden laufend Befliegungen vorgenommen, die mit dem Kataster
überlagert werden.
GAUSS-KRÜGER KOORDINATEN – Österreichisches Koordinatensystem (definiert durch einen x-
und einen y- Wert).
GRENZKATASTER – Rechtlich verbindliche und abgesicherte Grundgrenzen.
GRUNDBUCHSAUSZUG – Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse, Größe des Grundstückes,
Rechte und Belastungen vermerkt.
GRUNDSTEUERKATASTER – Keine bis teilweise hohe rechtliche Qualität der Grundgrenzen (Beurteilung
nur von einem Fachmann möglich).
GRUNDSTÜCKSNUMMER – Ein Grundstück ist Teil einer Katastralgemeinde und führt im Grundbuch
eine eigene Nummer.
INGENIEURKONSULENT FÜR VERMESSUNGSWESEN – Kurz Zivilgeometer! Er ist staatlich
befugt und beeidet und erstellt öffentliche Urkunden.
KATASTRALGEMEINDE (KG) – Ist eine Verwaltungseinheit! Eindeutige Bestimmung eines Grundstückes
mit der KG und der Grundstücksnummer.
MAPPENBERICHTIGUNG – Wenn sich die Naturgrenze von der Mappengrenze unterscheidet, kann
ein Zivilgeometer eine Mappenberichtigung beim Vermessungsamt einbringen.
PARZELLIERUNG – Schaffung von mehreren Grundstücken (ein Grundstück wird auf mehrere aufgeteilt).
RÜCKSTECKUNG – Ersichtlichmachung bereits urkundlich dokumentierter und vermessener Grenzpunkte
in der Natur.
SYSTEMVERSCHIEBUNG – Entsteht durch Spannungen (Differenzen) im Festpunktfeld (etwa durch
Rutschungen...).
TEILUNGSPLAN – Von einem Zivilgeometer bei Teilung eines Grundstückes erstellter Plan (Eintragung
in einem eigenen Grundbuchskörper durch den Notar möglich).
URMAPPE – Oder franziszeischer Kataster: Ist der erste vollständige österreichische Liegenschaftskataster
(1817-1861).
VERMARKUNG – Ersichtlichmachung der Grenzpunkte oder sonstiger Punkte in der Natur mit Metallmarken,
Sichtlatten, Nägeln, Kreuzen u.v.m..
ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG – Schriftliches Einverständnis zum Grenzverlauf.
IMPRESSUM
Herausgeber: Vermessungsbüro Pöllinger, Paul-Hackhoferstraße 12, 9400 Wolfsberg
Layout/Branding: Agentur Aufwind
Druck: druck.at
Fotos ©: Unsplash.com
Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: September 2017.
Tatort Grundstücksgrenze 23
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Vermessungsbüro Pöllinger
DIPL.-ING. KARIN PÖLLINGER
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für Vermessungswesen und Geoinformation
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Tel.: 04352/4288, Fax: 04352/4288-16
E-Mail: office@vermessung-poellinger.at
www.vermessung-poellinger.at