22.09.2017 Aufrufe

Pöllinger Folder Tatort Grundstücksgrenzen

Wissenswertes zum Thema Grund und Boden

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RATGEBER

TATORT

GRUNDSTÜCKS-

GRENZE

AUSGABE 2017

WIR LÖSEN

AUCH IHREN FALL.


Liebe Deinen

Nachbarn,

aber reiße

den Zaun

nicht ein.

INHALTS-

VERZEICHNIS

UNSER GRUND UND BODEN

AUS DER GESCHICHTE

GRUNDBUCH UND KATASTER

4

6

8

GRENZ- UND GRUNDSTEUERKATASTER

8

Deutsches Sprichwort

DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)

11

GRUNDSTÜCKSVERZEICHNIS

11

AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK

13

MAPPENBERICHTIGUNG

14

TATORT GRUNDGRENZE, FALL 1-4

16

UNSERE TIPPS

20

VERMESSUNGSLEXIKON

23

Tatort Grundstücksgrenze 3


UNSER GRUND UND BODEN

Bei Unsicherheiten zu den Themen „Grenze,

Grund und Boden“ ist Ihr staatlich befugter

und beeideter Zivilgeometer die Anlaufstelle

Nummer 1! Jeder Fall wird individuell behandelt,

weil es kein allgemeingültiges „Patentrezept“

gibt.

Es kann der Frömmste

nicht in Frieden leben,

wenn es dem bösen

Nachbarn nicht gefällt.

UNSER

GRUND UND

BODEN

Friedrich Schiller / Wilhelm Tell

Jahrelang sind Ihr Nachbar und Sie gut ausgekommen,

doch ein Blick auf das Luftbild verändert

die Welt. Plötzlich herrscht keine Klarheit mehr

darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft und

es entstehen Konflikte, die meist sehr emotional

ausgetragen werden.

Streitigkeiten um und an Grenzen übersteigen sehr

oft den Wert der streitigen Sache bei weitem und

werden mit größtem persönlichen Einsatz geführt.

Hat man sich also erst einmal auf einen derartigen

Streit gerichtsanhängig eingelassen, dann geht

es schon bald nicht mehr um den Wert der streitigen

Grundfläche, sondern um die - regelmäßig viel

höheren - Kosten des Verfahrens.

Ihr staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent

für Vermessungswesen (Zivilgeometer) ist Ihr

erster und kompetenter Ansprechpartner, wenn es

um folgende Punkte geht:

• Grundteilungen

• Grenzwiederherstellungen

• Grenzermittlungen

• Vermessung für Parifizierungen und Wegerechte

Das Vermessungsteam rund um Dipl.-Ing. Karin

Pöllinger hat sich mit diesem Folder zum Ziel gesetzt,

möglichst viele Unklarheiten zum Thema Grund und

Boden vorab schon aus der Welt zu schaffen, damit

Sie gar nicht erst in eine verzwickte Lage kommen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines kostenlosen

Erstgesprächs und holen Sie sich alle für Sie

notwendigen und interessanten Informationen ein.

Ihr Zivilgeometer Pöllinger ist gemäß §1(1) LiegTeilG

befugt, Pläne zu verfassen und auf Basis dieser

grundbücherliche Teilungen durchzuführen. Er ist

unparteiisch und in seinem Tun und Handeln einem

Notar gleichzusetzen.

4 Tatort Grundstücksgrenze


AUS DER

GESCHICHTE

Rechtssicherheit erhalten Sie nur dann,

wenn Sie Ihre Grundstücksgrenzen von

einem Zivilgeometer vermessen lassen.

ZWISCHEn

1817&1861

Wie ist der Kataster entstanden?

Zur Qualität der Katastralmappe ist Folgendes zu

beachten! Der Grundsteuerkataster („Urmappe“)

wurde zwischen 1817 und 1861 zur gerechten

„Bemessung der Grundsteuer“ erstellt. Dieser

Grundsteuerkataster war jedoch nie für einen

verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen

bestimmt. Je nach Geländeverhältnissen, Lage der

Grundstücke (steuerlicher Wert) und auch Person

des Vermessers (oft strafversetzte Marineoffiziere)

schwankt die Genauigkeit und damit Qualität des

Grundsteuerkatasters stark. Von großen Wald- und

Almgrundstücken wurden oft nur die 4 Haupteckpunkte

anstatt der vielleicht 50 Detailgrenzpunkte

aufgenommen; deshalb weist der Kataster auffällig

viele, oft über hunderte Meter unnatürlich gerade

verlaufende Grenzlinien auf. Dabei wurden die Grundstücke,

die für die Steuerbemessung ohne oder von

geringer Bedeutung waren, mit geringerer Genauigkeit

erfasst (geringe Bedeutung hatten Wald, Wege,

Straßen, Gewässer, Almen im Gebirge...).

Der Mappenmaßstab war ursprünglich 1:2880

(1 mm im Plan sind 3 m in der Natur) oder sogar

1:5760 (altes Zoll- oder Klaftermaß) und wurde

schrittweise auf die Maßstäbe 1:1000 und 1:2000

vergrößert. Durch Übertragungs- bzw. Digitalisierungsungenauigkeiten

aus der Urmappe kam es zu

Qualitätseinbußen, die in heutiger Zeit oft zu Unverständnis

führen.

Die Grundstücksfläche wurde ursprünglich mit

einem graphischen Verfahren (Planimetrie)

bestimmt. Diese nicht exakt bestimmten Flächen

(aus mehr oder weniger genau gemessenen Grundstücken)

stellt in der heutigen Zeit oft die Grundlage

für die Fläche im Grundbuch dar. D.h.: überall

dort, wo seit dieser Urvermessung keine Neuvermessung

durchgeführt wurde, ist Vorsicht geboten.

Um den Kataster als Grundlage für die Bestimmung

des Grenzverlaufes heranziehen zu können, hat der

Gesetzgeber mit dem Vermessungsgesetz aus dem

Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt.


GRUNDBUCH UND KATASTER

GRUNDBUCH

UND KATASTER

Das Grundbuch bildet gemeinsam mit dem Kataster das österreichische

Eigentumssicherungssystem an Grund und Boden. Beide Register liegen in

der Zuständigkeit des Bundes und sind öffentlich zugänglich.

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches

Verzeichnis aller Grundstücke, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie

etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten

erfasst werden. Jeder Staatsbürger kann in das Grundbuch, welches bei

allen Bezirksgerichten, bei Notaren wie auch bei Zivilgeometern (u.a. Vermessungsbüro

Pöllinger) in digitaler Form abgerufen werden kann, kostenpflichtig

Einsicht nehmen.

!NFO

Die digitale Katastralmappe

(DKM) ist der grafische Datenbestand

des Katasters und

veranschaulicht die Lage der

Grundstücke. Grundstücke im

Kataster werden in Grenzkatastergrundstücke

und Grundsteuerkatastergrundstücke

unterteilt.

Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die 2. Säule des österreichischen

Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar und

wird von den Vermessungsämtern geführt. Einerseits werden im Kataster

bestimmte Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung etc.)

ersichtlich gemacht, andererseits dient der Kataster als Nachweis, ob ein

Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist.

GRENZ- UND

GRUNDSTEUERKATASTER

Grenzkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grenzkataster sind die

Grenzpunkte der Grundstücksgrenzen mit einer Lagegenauigkeit in der

Natur im cm-Bereich bestimmt und in dieser Qualität im Kataster abgebildet.

Weiters sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten

der Grenzpunkte abgeleitet. Eine exakte Rückübertragung von unerkenntlich

gewordenen Grenzen in die Natur ist jederzeit möglich. Grenzstreitigkeiten

vor Gericht sowie eine Ersitzung von eingetragenen Grundstücksteilen sind

ausgeschlossen. Bei der Überführung eines Grundstückes in den Grenzkataster

muss eine öffentliche Urkunde durch einen Befugten (z.B. das

Vermessungsbüro Pöllinger) erstellt werden und es muss die durch eine

Unterschrift bekundete Zustimmung aller betroffenen Parteien vorliegen.

ACHTUNG!

Eine Überführung von Grundstücken

in den Grenzkataster

gelingt nicht in jedem Fall. Dies

kann auch kein Vermesser

dieser Welt vorab garantieren.

Es reicht schon, wenn nur eine

Unterschrift fehlt oder z.B.

aufgrund diverser Umstände

die notwendige Messgenauigkeit

nicht erreicht wird oder

der Grenzbereich aufgrund

möglicher Hangrutschungen

zu unsicher ist.

Grundsteuerkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster

sind die Grundstücksgrenzen in der Katastralmappe neben vermessenen

Grenzen oft auch nur mit grafischer Genauigkeit dargestellt. Sie ist

abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Eine Ersitzung

von Grundstücken und Teilen davon ist möglich - jedoch nur im guten

Glauben. Das im Grundstücksverzeichnis angeführte Flächenausmaß ist

nicht unbedingt verlässlich. Die Katastralmappe erbringt keinen rechtsverbindlichen

Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf, sodass eventuelle

Uneinigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Eine Ausnahme bilden durch

Vermessungsurkunden festgelegte Grundstücksgrenzen.

8 Tatort Grundstücksgrenze


DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)

DIGITALE

KATASTRALMAPPE (DKM)

MUSTER

Welche Wertigkeit hat die digitale

Katastralmappe?

Die DKM, welche die örtliche Lage der Grundstücke

widerspiegelt, ist ein unverbindlicher Übersichtsplan

und hat nicht den öffentlichen Glauben und

Schutz des Grundbuches.

Beim Erwerb einer Liegenschaft richten sich die

Grenzen und damit die Größe des Grundstückes

nicht nach diesem Plan, sondern nach den tatsächlichen

Grundstücksgrenzen in der Natur (Auszug

aus dem ABGB).

Der letzte ruhende Besitzstand, Grenzzeichen

(Steine, Sträucher, Bäume, Böschungskanten

etc.), vorhandene Urkunden, Zeugenaussagen und

gerichtliche Vergleiche haben mehr Gewichtung als

Grenzableitungen aus der DKM.

Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl mit

Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:

Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal im Landessystem

vermessen oder wurde vom zuständigen

Vermessungsamt transformiert. Es kann davon

ausgegangen werden, dass die Abbildung dieses

Grenzpunktes in der DKM stimmt.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, selbst

Einsicht in die DKM zu nehmen?

Wenn Sie über einen Internetanschluss verfügen, so

kann jederzeit, jedoch unverbindlich, Einsicht über

Teilinformationen des Katasters genommen werden.

Bei diesen Daten ist aber Vorsicht geboten und es ist

kein Rechtsanspruch ableitbar. Bei Fragen wenden

Sie sich bitte an das Vermessungsbüro Pöllinger

oder einen Vertreter des Vermessungsamtes.

Die Ausnahme sind Grenzkatastergrundstücke

sowie vermessene Grenzen, zu denen Urkunden im

Vermessungsamt aufliegen!

Wie kann ich in der DKM erkennen,

ob mein Grundstück schon einmal

vermessen wurde?

Keine Kennzeichnung an den Eckpunkten (kein

„Ringerl“) auf der Grundstücksgrenze: In diesem

Fall gibt es keine Urkunde zu einer Vermessung.

Für Kärnten: http://gis.ktn.gv.at

Für die Steiermark: http://www.gis.steiermark.at

GRUNDSTÜCKS-

VERZEICHNIS

Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet für jedes

Grundstück bzw. Teilflächen alle Informationen des

Katasters und wird je Katastralgemeinde geführt.

Beispiel aus der digitalen Katastralmappe

!NFO

Grundstücke im Grenzkataster

erkennt man in

der DKM an mit 3 Strichen

unterstrichenen Grundstücksnummern

(---).

Grundstücke im Grundsteuerkataster

sind nicht

unterstrichen.

Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl ohne

Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:

Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal koordinativ

erfasst und sollte durch eine Urkunde belegt sein.

Die Darstellung des „Ringerls“ in der DKM kann

auch um mehrere Meter abweichen. Ein Zivilgeometer

kann den Fall rekonstruieren, wenn mindestens

2 Punkte der damaligen Urkunde (Hausecken,

Grenzsteine usw.) noch vorhanden sind. Einsicht in

alte Urkunden kann im Planarchiv des zuständigen

Vermessungsamtes genommen werden.

Es enthält für jedes Grundstück

• Katastralgemeindenummer

• Grundstücksnummer

• Benützungsart und dazugehörige Nutzung

• rechtliche Zusatzinformation (wenn vorhanden)

• Flächen der Nutzungen

• Ertragsmesszahl

• Geschäftsfallnummer

• Einlagezahl

• sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung

und dazugehörige Eintragungen.

10 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 11


Wann habe ich Gewissheit,

dass die Fläche, die im

Grundbuchsauszug bei

meinem Grundstück ersichtlich

ist, abgesichert ist und

somit auch mir gehört?

Zu beachten: Die persönlichen

Daten werden im Grundbuch

nicht gepflegt. Somit werden

Adress- und Namensänderungen

etc. nur auf eigene

Antragstellung geändert.

Aus den Angaben des Grundstücksverzeichnisses

kann

somit nicht verlässlich eine

Anschrift des Eigentümers

erfolgen.

MEINS

1

2

AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK

3

1

GRENZKATASTER

(GRÜN MARKIERT) - FLÄCHE IST IMMER RECHNERISCH ERMITTELT

Dieses Grundstück ist rechtlich verbindlich abgesichert. Das G nach der Grundstücksnummer zeichnet ein Grenzkatastergrundstück

aus. Der Begriff „rechnerisch“ gibt an, dass die Fläche des Grundstückes aus Koordinaten

berechnet wurde.

2

GRUNDSTEUERKATASTER

(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST GRAFISCH ERMITTELT

Dieses Grundstück ist im Grundsteuerkataster und somit nicht abgesichert. Es kann bei der angeführten Fläche

von 918 m² nicht darauf geschlossen werden, dass 918 m² auch wirklich mir gehören. Dies ist durch den Begriff

„grafisch“ definiert. „Die Fläche, die im Grundbuch dargestellt ist, ist nur eine Ersichtlichmachung“! Es kann sein,

dass die Flächenbestimmung auf die Zeit der Schaffung der Urmappe zurückzuführen ist und stark von den tatsächlichen

Gegebenheiten abweicht.

3 GRUNDSTEUERKATASTER

(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST RECHNERISCH ERMITTELT

Dieses Grundstück ist zwar „nur“ im Grundsteuerkataster eingetragen, aber die Fläche wurde bei einer Vermessung

aus Koordinaten berechnet. Es kann darauf geschlossen werden, dass die angegebene Fläche wesentlich genauer ist,

weil Sie ähnlich dem Grenzkataster rechnerisch ermittelt wurde.

Tatort Grundstücksgrenze 13


MAPPENBERICHTIGUNG

MAPPEN-

BERICHTIGUNG

!NFO

Was ist eine

Mappenberichtigung?

Wenn der Grenzverlauf im Kataster (keine „Ringerl“

auf der Grenzlinie) mit der in der Natur unverändert

gebliebenen Grenze nicht übereinstimmt, kann

durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen

(Vermessungsbüro Pöllinger) eine

Berichtigung der Katastralmappe vorgenommen

werden. Es gibt Beispiele in Kärnten, die Abweichungen

von bis zu 500 m zwischen der Naturgrenze

und der Katastergrenze zeigen.

Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige

Stand der Grundstücksgrenzen in schwarz und

der Neustand (=unveränderter Naturstand) in blau

gegenübergestellt.

In der Natur

verhandelter

Grenzpunkt

In der Natur

verhandelte

Grenze

Die blaue Grenze wurde in

der Natur gemeinsam mit

den Anrainern einvernehmlich

verhandelt. Die Differenz

zwischen der verhandelten

Grenze und der Grenze

aus der digitalen Katastralmappe

beträgt in diesem

Beispiel etwa 16 m. Auch das

Gebäude zeigt Abweichungen

von über 13 m.

Die Einreichung von Mappenberichtigungsplänen

beim Vermessungsamt ist gebührenfrei.

!NFO

Eine Mappenberichtigung ist

keine Grundstücksteilung

und darf nicht dahingehend

missbraucht werden, dass

ein verstecktes Rechtsgeschäft

getätigt wird. D.h.:

Grundstücksnachbarn dürfen

keine Eigentumsänderung

infolge eines Erwerbsgeschäfts

verschleiern. Nur die

unveränderte Naturgrenze ist

maßgeblich!

Differenz

Naturgrenze

zur Grenze der

Katastralmappe

Grenze aus

der digitalen

Katastralmappe

(DKM)

Beispiel einer Mappenberichtigung

14 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 15


TATORT GRUNDGRENZE

FALL 1

zum THEMA grundteilungen

Vor Kauf einer Liegenschaft

sollten Sie das Grundstück unbedingt

von einem Geometer

überprüfen lassen, damit nicht

unerwünschte Probleme auftauchen.

FALL 2

zum THEMA grenzwiederherstellungen

PROBLEMSTELLUNG

PROBLEMSTELLUNG

Herr H. kauft ein Grundstück mit einer im Grundbuch

graphisch ausgewiesenen Fläche von 1.252 m².

Guten Glaubens bezahlt er auch den vereinbarten

Quadratmeterpreis mal 1.252. Das erworbene

Grundstück will er an seine beiden Kinder, wenn sie

erwachsen sind, im Verhältnis 50:50 übertragen.

Nun ist es soweit. Das Grundstück soll für seine

beiden Kinder geteilt werden, sodass jedes Kind

eine Fläche von über 600 m² bekommt. Er bestellt

einen Zivilgeometer, der das Grundstück zur Gänze

vermisst. Durch die Rekonstruktion von alten

Urkunden ergibt sich eine unumstrittene Fläche

von lediglich 980 m². Die Mindestgröße von neu

geschaffenen Grundstücken in dieser Gemeinde

liegt jedoch bei 500 m². Eine Teilung ist somit nicht

mehr möglich. Herr H. versteht die Welt nicht mehr.

Er hat keinen Rechtsanspruch auf die im Grundbuch

eintragene Fläche. Der Kauf erfolgte im unverbürgten

Ausmaß!

LÖSUNG

Lassen Sie sich vor Erwerb eines Grundstückes

unbedingt von einem Ingenieurkonsulenten für

Vermessungswesen umfassend über die Beschaffenheit

Ihres Grundstückes beraten. Verlassen

Sie sich auch nicht auf Grenzzäune, Grenzsteine

oder Ähnliches, auch wenn sie für Sie plausibel

aussehen. Wäre das Grundstück vor dem Verkauf

vermessen worden, wäre es nie zu dieser Problemstellung

gekommen.

Familie F. lebt in einem sehr guten Verhältnis zu

ihren Nachbarn. Eines Tages beschließen beide

Familien, einen Grenzzaun zu errichten, damit die

beiden Hunde sich nicht mehr in die Quere kommen.

Die Grenzpunkte sind in der Natur zwar nicht mehr

ersichtlich, man will sich jedoch eine Vermessung

ersparen und vereinbart unter sich, wo die Grenze

gezogen wird. Alle sind zunächst zufrieden und

glücklich.

Nach einigen Jahren zieht Familie F. jedoch um und

verkauft das Grundstück an Familie R., die sofort einen

Vermesser bestellt, um noch vor Kauf ihre Grenzen

überprüfen zu lassen. Dabei stellt sich heraus, dass

der Zaun einen Meter in Familie R.´s Grund ragt. Der

Zaun muss weichen.

LÖSUNG

Hätten die beiden Familien sich bei der Aufstellung

des Zaunes gleich einen Zivilgeometer geholt, um

die vorhandenen Grenzpunkte wiederherstellen

zu lassen, wäre es niemals zu diesem Problem

gekommen (die Kosten für Grenzwiederherstellungen

sind im Übrigen in den meisten Fällen überschaubar).

Eine weitere Lösung vor Abriss und Neuversetzung

des Zaunes bei Vorliegen eines Konsens der beiden

Parteien wäre eine Grundstücksteilung und somit

Neufestlegung der Grenzen. Diese Option ist jedoch

sicherlich mit höheren Kosten verbunden als zuvor

jene der Wiederherstellung.

16 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 17


TATORT GRUNDGRENZE

FALL 3

zum thema grenzermittlungen

FALL 4

zum THEMA Vermessung für

Parifizierungen und Wegerechte

PROBLEMSTELLUNG

Herr L., Besitzer mehrerer Hektar Wald, hat seine

Außengrenzen mit Grenzsteinen im Beisein seiner

Anrainer einvernehmlich auf Grundlage diverser

Aussagen von orts- und grenzkundigen Zeugen

vermarkt. Nach einigen Jahren wütet ein Sturm und

schweres Gerät muss anrücken, um die große Zahl

an umgefallenen Bäumen zu beseitigen. Im Zuge

der Aufräumungsarbeiten werden einige Grenzsteine

leider zerstört. Da diese Grenzsteine nie vermessen

wurden, ist eine Rekonstruktion unmöglich, sodass

der ursprünglich festgelegte Grenzverlauf nicht mehr

hergestellt werden kann.

LÖSUNG

Wenn der Zivilgeometer bei der ursprünglichen Festlegung

der Grenzen gleich informiert gewesen wäre,

so wäre er wie folgt vorgegangen, um die Grenze

rechtsverbindlich abzusichern.

1. Er hätte alle Anrainer postalisch zu einer Grenzverhandlung

an Ort und Stelle eingeladen.

2. Nach einer anfänglichen Erklärung der Vorgehensweise

wären alle Grenzpunkte abgegangen und skizziert

worden. Punkt für Punkt hätte er so eine Einigung

erzielt, die am Ende mit einer Unterschrift auf

der Zustimmungserklärung besiegelt worden wäre.

3. Das Zivilgeometerteam wäre danach ausgerückt

und hätte den besprochenen Grenzverlauf im Landessystem

mit Zentimetergenauigkeit vermessen. Im

Büro wären die Daten ausgewertet und mit dem

augenblicklichen Stand der DKM gegenübergestellt

worden. Diese Mappenberichtigung wäre sodann

beim Vermessungsamt eingereicht und bei Schlüssigkeit

verfügt worden. Die Grenzpunkte wären in

der DKM aktualisiert worden, sodass sie jederzeit

wiederhergestellt werden können.

PROBLEMSTELLUNG

Eine Wohnanlage wird errichtet. Ein Parifizierungsplan

wird auf Grundlage des Ausführungsplanes

erstellt. Diverse bauliche Maßnahmen werden aus

Erfahrung jedoch nicht immer planlich erfasst,

sodass der bei der Wohnungsübergabe gültige Parifizierungsplan

grobe Abweichungen zum Naturbestand

aufweist. Meistens sind die erstbeziehenden

Parteien dann bevorteilt, da sie ihre Flächen zur

Gänze vereinnahmen (Zaun- oder Heckenerrichtung).

Den letztbeziehenden Wohnungseigentümern

bleibt dann oft nur mehr eine wesentlich geringere

Grundfläche - als im Parifizierungsplan vorgesehen

- übrig. Dies führt nicht nur zu Verstimmungen und

Spannungsverhältnissen zwischen den Bewohnern,

sondern kann auch gerichtliche Folgen haben.

LÖSUNG

Vor Übergabe der Wohnungen überprüft ein Zivilgeometer

den Parifizierungsplan und überträgt die

Begrenzungslinien so in die Natur, dass z.B. jede

Gartenfläche eindeutig ersichtlich ist (Kennzeichnung

mit Metallmarken, Nägeln etc.). Als zukünftiger

Mieter oder Käufer haben Sie das Recht, die

im Wohnungsvertrag ausgewiesene Fläche (z.B.

Garten- oder Parkplatzfläche) auch in der Realität

beanspruchen zu dürfen.

18 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 19


UNSERE TIPPS!

Beratung

Die Erstberatung im Vermessungsbüro Pöllinger

oder an Ort und Stelle ist kostenlos. Dabei sollen

neben den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen

auch die Bearbeitungsschritte und

die zu erwartenden Kosten besprochen werden.

Bringen Sie zu dieser Besprechung alle zur Verfügung

stehenden Unterlagen mit.

Kauf eines Grundstückes,

einer Liegenschaft

Klären Sie folgende Punkte ab: Sind die Grenzen

verbindlich? Ist das Flächenmaß gesichert? Welche

fremden Rechte bestehen auf dem Grundstück,

der Liegenschaft? Widmungen, Bauverbotszonen,

Teilungsbeschränkungen u.v.m. sind ebenfalls

im Vorfeld zu erheben. Nehmen Sie dafür unsere

kostenlose Erstberatung in Anspruch!

Bauen auf dem Grundstück

Die Beiziehung eines Zivilgeometers ist in fast allen

Fällen zu empfehlen. Beachten Sie folgende Punkte,

die bei der Planung und beim Bau zu berücksichtigen

sind: Sind die Grenzen abgesichert (die Bauabstände

werden von den Grenzen gemessen!)?

Sind die Höhenverhältnisse durch eine Vermessung

festgehalten und in der Planung berücksichtigt?

Kanalanschluss, Entwässerung, sonstige

Leitungen, Hochwasserschutz und dergleichen sind

schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.

Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive

Nachforderungen vermieden werden.

TIPPS

Was Sie vermeiden sollten

Legen Sie den Grenzverlauf nie ohne Beiziehung

des Nachbarn und nie auf der Grundlage von nicht

verbindlichen Planunterlagen, wie z.B. Hofkarten,

der „digitalen Katastralmappe“, Luftbildern,

Abfragen aus dem Internet u.v.m. fest.

Sicherung der Grundgrenzen

Sichern Sie Ihre Grenzen bei unvermessenen

Grenzen mit dem Nachbarn. Am besten unter Beiziehung

eines unparteiischen Fachmannes (Zivilgeometer),

der durch Niederschriften, Vermessungen

und Pläne die Rechtssicherheit herstellt. Mit der

Grenzsicherheit stellen Sie sicher, dass Ihre Erben

oder Ihre Käufer rechtlich saubere Grenzen übernehmen.

Nach Naturkatastrophen (Sturmschäden,

Hochwasser...) ist Ihre Grenze eindeutig wiederherstellbar.

Bei bereits vermessenen und durch

Urkunden gesicherten Grenzen ist die Rekonstruktion

der einzelnen Grenzpunkte nur durch einen

Zivilgeometer rechtlich zielführend.

Diese Liste könnte unendlich

weitergeführt werden

Letztendlich sind Sie am besten beraten, wenn

Sie die jahrzehntelange Erfahrung des Teams vom

Vermessungsbüro Pöllinger in Anspruch nehmen!

Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive

Nachforderungen vermieden werden, die

den Wert der strittigen Fläche in den meisten Fällen

um ein Vielfaches übersteigen und zusätzlich das

gutnachbarschaftliche Verhältnis verschlechtern.

20 Tatort Grundstücksgrenze Tatort Grundstücksgrenze 21


VERMESSER

LEXIKON

ABSTECKUNG – Übertragung und Kennzeichnung von Grenzpunkten oder sonstigen Punkten in der Natur.

ANSCHLUSSMESSUNG – Ableitung von Standortkoordinaten von amtlichen Festpunkten.

DKM – Digitale Katastralmappe: graphischer Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der

österreichischen Landesvermessung.

FESTPUNKTFELD – Eindeutig identifizierbare Vermessungspunkte, geschaffen vom österreichischen

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.

LUFTBILD – Vom Bundesamt werden laufend Befliegungen vorgenommen, die mit dem Kataster

überlagert werden.

GAUSS-KRÜGER KOORDINATEN – Österreichisches Koordinatensystem (definiert durch einen x-

und einen y- Wert).

GRENZKATASTER – Rechtlich verbindliche und abgesicherte Grundgrenzen.

GRUNDBUCHSAUSZUG – Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse, Größe des Grundstückes,

Rechte und Belastungen vermerkt.

GRUNDSTEUERKATASTER – Keine bis teilweise hohe rechtliche Qualität der Grundgrenzen (Beurteilung

nur von einem Fachmann möglich).

GRUNDSTÜCKSNUMMER – Ein Grundstück ist Teil einer Katastralgemeinde und führt im Grundbuch

eine eigene Nummer.

INGENIEURKONSULENT FÜR VERMESSUNGSWESEN – Kurz Zivilgeometer! Er ist staatlich

befugt und beeidet und erstellt öffentliche Urkunden.

KATASTRALGEMEINDE (KG) – Ist eine Verwaltungseinheit! Eindeutige Bestimmung eines Grundstückes

mit der KG und der Grundstücksnummer.

MAPPENBERICHTIGUNG – Wenn sich die Naturgrenze von der Mappengrenze unterscheidet, kann

ein Zivilgeometer eine Mappenberichtigung beim Vermessungsamt einbringen.

PARZELLIERUNG – Schaffung von mehreren Grundstücken (ein Grundstück wird auf mehrere aufgeteilt).

RÜCKSTECKUNG – Ersichtlichmachung bereits urkundlich dokumentierter und vermessener Grenzpunkte

in der Natur.

SYSTEMVERSCHIEBUNG – Entsteht durch Spannungen (Differenzen) im Festpunktfeld (etwa durch

Rutschungen...).

TEILUNGSPLAN – Von einem Zivilgeometer bei Teilung eines Grundstückes erstellter Plan (Eintragung

in einem eigenen Grundbuchskörper durch den Notar möglich).

URMAPPE – Oder franziszeischer Kataster: Ist der erste vollständige österreichische Liegenschaftskataster

(1817-1861).

VERMARKUNG – Ersichtlichmachung der Grenzpunkte oder sonstiger Punkte in der Natur mit Metallmarken,

Sichtlatten, Nägeln, Kreuzen u.v.m..

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG – Schriftliches Einverständnis zum Grenzverlauf.

IMPRESSUM

Herausgeber: Vermessungsbüro Pöllinger, Paul-Hackhoferstraße 12, 9400 Wolfsberg

Layout/Branding: Agentur Aufwind

Druck: druck.at

Fotos ©: Unsplash.com

Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: September 2017.

Tatort Grundstücksgrenze 23


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Vermessungsbüro Pöllinger

DIPL.-ING. KARIN PÖLLINGER

Staatlich befugte und beeidete Ingenieurkonsulentin

für Vermessungswesen und Geoinformation

Paul-Hackhoferstraße 12, 9400 Wolfsberg

Tel.: 04352/4288, Fax: 04352/4288-16

E-Mail: office@vermessung-poellinger.at

www.vermessung-poellinger.at

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