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Deichertüchtigung in Bayern - Ronald Haselsteiner

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Unter Berücksichtigung dieser Forderungen s<strong>in</strong>d von <strong>Deichertüchtigung</strong>en zu unterscheiden:<br />

• Notsicherungsmaßnahmen: Maßnahmen während des Hochwassers zur Abwehr<br />

e<strong>in</strong>er unmittelbaren die Standsicherheit gefährdenden Gefahr<br />

• Sofortmaßnahmen: Maßnahmen, die ohne zw<strong>in</strong>gend die Gesamtertüchtigung des<br />

Deiches im Auge zu haben, die Standsicherheit des Deiches auch <strong>in</strong> lokal<br />

begrenzten, standsicherheitsgefährdeten Bereichen erhöhen<br />

• Teilertüchtigungsmaßnahmen: Maßnahmen, die e<strong>in</strong>en Teil e<strong>in</strong>er oben def<strong>in</strong>ierten<br />

<strong>Deichertüchtigung</strong>smaßnahme darstellen, um die Tragfähigkeit zu erhöhen oder die<br />

Gebrauchstauglichkeit herzustellen.<br />

• Vorwegmaßnahmen: Maßnahmen, die zeitnah, bereits zu e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt<br />

als abgeschlossene Baumaßnahme vorgezogen bzw. durchgeführt werden evtl. als<br />

Teilertüchtigungsmaßnahme.<br />

Die Unterteilung e<strong>in</strong>er Gesamtbaumaßnahme <strong>in</strong> Vorweg- oder Teilertüchtigungsmaßnahmen<br />

führen zwar i. d. R. zu e<strong>in</strong>er Erhöhung der Gesamtkosten, bieten allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit,<br />

mit begrenzten F<strong>in</strong>anzmitteln e<strong>in</strong>en maximierten Nutzen, e<strong>in</strong>e zu e<strong>in</strong>em gewissen Grad<br />

ertüchtigte Deichstrecke, zu erzielen.<br />

Die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Ertüchtigung resultiert i. d. R. aus unzureichender Standsicherheit<br />

und Gebrauchstauglichkeit, was <strong>in</strong> folgenden Punkten begründet se<strong>in</strong> kann:<br />

• veränderte hydrologische und hydraulische Randbed<strong>in</strong>gungen<br />

• veränderter Schutzgrad des H<strong>in</strong>terlandes<br />

• bauliche Veränderungen am und auf dem Deich<br />

• Veränderung der Eigenschaften des Deichkörpermaterials<br />

• Veränderung der Eigenschaften des Untergrundes<br />

• Auftreten von unkontrolliertem Bewuchses an und auf Deichen<br />

• Schäden am Deich<br />

3 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Bei der Planung der Ausführung s<strong>in</strong>d neben den bautechnischen und rechtlichen auch<br />

f<strong>in</strong>anzierungs- und haushaltstechnische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu berücksichtigen. Die<br />

F<strong>in</strong>anzierung von Maßnahmen und die E<strong>in</strong>gliederung der Mittelvergabe <strong>in</strong> Haushaltspläne,<br />

besonders der öffentlichen Hand, stellen häufig wichtige Rahmenbed<strong>in</strong>gungen dar, die die<br />

Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen fordern und ggf. e<strong>in</strong>e zeitliche<br />

Aufteilung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelmaßnahmen nach sich ziehen.<br />

3.1 Bestehender Deich (Altdeich)<br />

Bestehende Deiche können <strong>in</strong> der Vergangenheit des Öfteren um- bzw. ausgebaut worden<br />

se<strong>in</strong>. Sie weisen i. d. R. e<strong>in</strong>en willkürlichen und <strong>in</strong>homogenen Aufbau auf, dessen<br />

tatsächliche Zusammensetzung auch durch <strong>in</strong>tensive Erkundungsmaßnahmen nicht bis <strong>in</strong><br />

Detail erfasst werden kann. Es ist zu entscheiden, wie der bestehende Deich <strong>in</strong> die Planung<br />

der <strong>Deichertüchtigung</strong> e<strong>in</strong>bezogen werden kann oder ob er abgetragen und vollständig neu<br />

errichtet werden muss.

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