FBM / Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
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FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN<br />
Ertragssteuerliche Behandlung von<br />
Crypto Tokens<br />
von Dr. jur. Julian Albrecht,<br />
Senior Associate bei Schnittker Möllmann Partner<br />
Die Begriffe „Crypto Token“, „Blockchain“<br />
und „ICO“ sind inzwischen<br />
in aller Munde. Die im Rahmen von<br />
Initial Coin Offerings (ICOs) eingesammelten<br />
finanziellen Mittel werden immer größer,<br />
Crypto Tokens wie Bitcoin, Ether,<br />
Litecoin oder Ripple (dies sind nur einige<br />
der bekanntesten) erreichen wöchentlich<br />
<strong>neue</strong>, wenn auch volatile, Höchststände.<br />
In ebenso schneller Folge werden <strong>neue</strong>,<br />
vielversprechende Anwendungsgebiete<br />
<strong>für</strong> die dahinterstehende Technologie der<br />
Blockchain ausgemacht.<br />
Die langfristige Perspektive <strong>für</strong> Crypto Tokens<br />
wird – zumindest <strong>für</strong> den Standort<br />
Deutschland – auch dadurch beeinflusst,<br />
wie Gewinne aus Token-Geschäften<br />
steuerlich behandelt werden,<br />
denn Marktteilnehmer richten erfahrungsgemäß<br />
ihre Investitionstätigkeit<br />
auch nach der zu erwartenden Abgabenlast<br />
aus. Dieser Beitrag wirft die<br />
wichtigsten steuerlichen Fragen auf<br />
und fasst den aktuellen Diskussionsstand<br />
zusammen.<br />
I. Steuerfrei vs. voll steuerpflichtig<br />
Nach ersten Äußerungen der Bundesregierung<br />
sind Bitcoin, die bekanntesten<br />
und gemessen an der Marktkapitalisierung<br />
(noch) wichtigsten Crypto Tokens, im<br />
Ausgangspunkt Wirtschaftsgüter und als<br />
solche in ihrer steuerlichen Behandlung<br />
zunächst vergleichbar mit Münzen, Oldtimern<br />
oder Briefmarken. Für Privatanleger<br />
hat das folgende Konsequenzen: Gewinne<br />
aus Bitcoin, die durch Kapitaleinsatz (nicht<br />
„Mining“) erworben und später veräußert<br />
werden, sind steuerfrei, sofern zwischen<br />
Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />
mindestens einem Jahr (zehn Jahre, falls<br />
ein Token als laufende Einkunftsquelle genutzt<br />
werden kann) liegt – ein durchaus<br />
interessantes Ergebnis, wenn man sich<br />
vergegenwärtigt, dass nach Einführung<br />
der sog. Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne<br />
nur noch sehr selten steuerfrei erzielt<br />
werden können.<br />
Veräußerungen innerhalb eines Jahres<br />
nach Erwerb sind hingegen voll steuerpflichtig.<br />
Ein steuerbarer Vorgang ist dabei<br />
nicht nur anzunehmen, wenn erworbene<br />
Tokens <strong>für</strong> einen Preis in Euro veräußert<br />
werden, sondern auch beim Eintausch von<br />
Tokens gegen andere Wirtschaftsgüter.<br />
„Anderes Wirtschaftsgut“ kann in diesem<br />
Zusammenhang z.B. ein anderer Crypto<br />
Token sein, bei dessen ICO man mit Bitcoin<br />
zahlt (viele kleinere Token können nur gegen<br />
andere, bekanntere Token, nicht aber<br />
gegen sog. Fiat-Währungen eingetauscht<br />
werden). Der Moment des Eintauschs ist<br />
ein steuerlicher Realisationsvorgang, so<br />
dass etwaige Kurserhöhungen innerhalb<br />
eines Jahres zwischen dem Zeitpunkt des<br />
Bitcoinerwerbs und des Eintauschs steuerpflichtige<br />
Veräußerungsgewinne sind.<br />
Um zu ermitteln, ob ein veräußerter Token<br />
länger als ein Jahr gehalten wurde, dürfte<br />
das sog. FIFO-Verfahren (first in - first out)<br />
anzuwenden und häufig auch von Vorteil<br />
sein. In tatsächlich-technischer Hinsicht<br />
hilft die Blockchain-Technologie, die sämtliche<br />
Transaktionen irreversibel festhält. Es<br />
gilt an dieser Stelle, die steuerrechtliche<br />
Beratung mit der technischen zu verknüpfen,<br />
denn es gibt Maßnahmen, die sicherstellen,<br />
dass die „richtigen“ Tokens ver-<br />
14 Ausgabe September/2017