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FBM / Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

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FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN<br />

Ertragssteuerliche Behandlung von<br />

Crypto Tokens<br />

von Dr. jur. Julian Albrecht,<br />

Senior Associate bei Schnittker Möllmann Partner<br />

Die Begriffe „Crypto Token“, „Blockchain“<br />

und „ICO“ sind inzwischen<br />

in aller Munde. Die im Rahmen von<br />

Initial Coin Offerings (ICOs) eingesammelten<br />

finanziellen Mittel werden immer größer,<br />

Crypto Tokens wie Bitcoin, Ether,<br />

Litecoin oder Ripple (dies sind nur einige<br />

der bekanntesten) erreichen wöchentlich<br />

<strong>neue</strong>, wenn auch volatile, Höchststände.<br />

In ebenso schneller Folge werden <strong>neue</strong>,<br />

vielversprechende Anwendungsgebiete<br />

<strong>für</strong> die dahinterstehende Technologie der<br />

Blockchain ausgemacht.<br />

Die langfristige Perspektive <strong>für</strong> Crypto Tokens<br />

wird – zumindest <strong>für</strong> den Standort<br />

Deutschland – auch dadurch beeinflusst,<br />

wie Gewinne aus Token-Geschäften<br />

steuerlich behandelt werden,<br />

denn Marktteilnehmer richten erfahrungsgemäß<br />

ihre Investitionstätigkeit<br />

auch nach der zu erwartenden Abgabenlast<br />

aus. Dieser Beitrag wirft die<br />

wichtigsten steuerlichen Fragen auf<br />

und fasst den aktuellen Diskussionsstand<br />

zusammen.<br />

I. Steuerfrei vs. voll steuerpflichtig<br />

Nach ersten Äußerungen der Bundesregierung<br />

sind Bitcoin, die bekanntesten<br />

und gemessen an der Marktkapitalisierung<br />

(noch) wichtigsten Crypto Tokens, im<br />

Ausgangspunkt Wirtschaftsgüter und als<br />

solche in ihrer steuerlichen Behandlung<br />

zunächst vergleichbar mit Münzen, Oldtimern<br />

oder Briefmarken. Für Privatanleger<br />

hat das folgende Konsequenzen: Gewinne<br />

aus Bitcoin, die durch Kapitaleinsatz (nicht<br />

„Mining“) erworben und später veräußert<br />

werden, sind steuerfrei, sofern zwischen<br />

Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />

mindestens einem Jahr (zehn Jahre, falls<br />

ein Token als laufende Einkunftsquelle genutzt<br />

werden kann) liegt – ein durchaus<br />

interessantes Ergebnis, wenn man sich<br />

vergegenwärtigt, dass nach Einführung<br />

der sog. Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne<br />

nur noch sehr selten steuerfrei erzielt<br />

werden können.<br />

Veräußerungen innerhalb eines Jahres<br />

nach Erwerb sind hingegen voll steuerpflichtig.<br />

Ein steuerbarer Vorgang ist dabei<br />

nicht nur anzunehmen, wenn erworbene<br />

Tokens <strong>für</strong> einen Preis in Euro veräußert<br />

werden, sondern auch beim Eintausch von<br />

Tokens gegen andere Wirtschaftsgüter.<br />

„Anderes Wirtschaftsgut“ kann in diesem<br />

Zusammenhang z.B. ein anderer Crypto<br />

Token sein, bei dessen ICO man mit Bitcoin<br />

zahlt (viele kleinere Token können nur gegen<br />

andere, bekanntere Token, nicht aber<br />

gegen sog. Fiat-Währungen eingetauscht<br />

werden). Der Moment des Eintauschs ist<br />

ein steuerlicher Realisationsvorgang, so<br />

dass etwaige Kurserhöhungen innerhalb<br />

eines Jahres zwischen dem Zeitpunkt des<br />

Bitcoinerwerbs und des Eintauschs steuerpflichtige<br />

Veräußerungsgewinne sind.<br />

Um zu ermitteln, ob ein veräußerter Token<br />

länger als ein Jahr gehalten wurde, dürfte<br />

das sog. FIFO-Verfahren (first in - first out)<br />

anzuwenden und häufig auch von Vorteil<br />

sein. In tatsächlich-technischer Hinsicht<br />

hilft die Blockchain-Technologie, die sämtliche<br />

Transaktionen irreversibel festhält. Es<br />

gilt an dieser Stelle, die steuerrechtliche<br />

Beratung mit der technischen zu verknüpfen,<br />

denn es gibt Maßnahmen, die sicherstellen,<br />

dass die „richtigen“ Tokens ver-<br />

14 Ausgabe September/2017

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