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Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de

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P P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. E. V. V.<br />

7. Anmeldung und Beschickung<br />

Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />

Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />

1. Bei der Anmeldung müssen Name, Lebensnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.<br />

2. Bei 5-jährigen und älteren Stuten muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung vorgelegt werden.<br />

Stand 23.06.2014<br />

3. Für Stuten bzw. deren Nachkommen der Wettbewerbsklassen mit Leistungsnachweis müssen Platzierungen<br />

bzw. 1. Zuchtstutenprüfungsergebnisse Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen von der Landeskommission oder vom Zuchtverband bestätigt sein. Bei<br />

Zuchtstutenprüfungsergebnissen und Sporterfolgen ist anzugeben, wann und wo sie erzielt worden sind.<br />

1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />

4. Der Veranstalter sind die Zweijährigen behält sich vor, bei geringem Nennungsergebnis Wettbewerbe zusammenzulegen oder<br />

ausfallen zu lassen. Zudem behält er sich Änderungen in der Ausschreibung vor.<br />

2. Die Beschicker müssen<br />

5. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter<br />

a) ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und/ oder mindestens<br />

Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />

die Manipulation b) Mitglied im an Pferdezuchtverband Haaren, die funktionaler Baden-Württemberg Teil von sein. Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere<br />

Schutzfunktionen<br />

c) Zusätzlich<br />

haben<br />

sind eingetragene<br />

(z.B. Haare<br />

Trakehnerstuten<br />

in den Ohrmuscheln)<br />

mit Besitzerwohnsitz<br />

ohne<br />

Baden-Württemberg<br />

veterinärmedizinische<br />

zugelassen<br />

Indikatoren<br />

tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.<br />

6. Für 3. jedes Die Pferd Abbuchungserlaubnis muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Meldegebühren muss vorliegen. bestehen.<br />

7. Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den<br />

Anweisungen<br />

2. Wettbewerbsklassen<br />

des Veranstalters<br />

Einzelwettbewerb<br />

und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten.<br />

8. Nach Meldeschluss (25.08.2017) einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Nachmeldungen sind<br />

Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />

nicht Zweijährige möglich. Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />

9. Verlangt<br />

Lebensjahr<br />

sind mindestens<br />

vollendet haben.<br />

30 Meldungen.<br />

Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />

10. Die<br />

Dreijährige<br />

Pferde müssen<br />

Stuten<br />

zum<br />

müssen<br />

angegebenen<br />

spätestens<br />

Zeitpunkt<br />

mit Ablauf des<br />

am <strong>Schau</strong>ort<br />

Monats September<br />

aufgestellt<br />

des<br />

werden<br />

<strong>Schau</strong>jahres<br />

und dort<br />

das<br />

bis<br />

dritte<br />

zur<br />

Lebensjahr<br />

Beendigung<br />

der vollendet <strong>Schau</strong> verbleiben. haben. Nicht rechtzeitig aufgestellte Pferde werden von der <strong>Schau</strong> ausgeschlossen, vorzeitig<br />

entfernte gehen ihres Preises verlustig.<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

11. Die 1. Nenngebühr Vierjährige beträgt Stuten 15 müssen € je Stute spätestens im Einzelwettbewerb. mit Ablauf des Sie Monats ist mit September der Anmeldung des <strong>Schau</strong>jahres fällig und das wird vierte am 15.<br />

September Lebensjahr 2017 vollendet abgebucht. haben. Die Gebühr ist ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen,<br />

ansonsten kann die Anmeldung nicht angenommen werden.<br />

2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />

lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Klasse 4: Sechs- bis neunjährige Stuten<br />

1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />

registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

Württemberg/Trak-Verband registriert worden sein muss oder<br />

b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg/Trak-Verband registriertes lebendes<br />

Fohlen aufweisen.<br />

Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />

Württemberg registriert sein muss oder<br />

b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

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