Landesstutenschau Weilheim - 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
Katalog der gemeldeten Stuten für die 18. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2017 in Weilheim an der Teck - www.pzv-bw.de
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P P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. E. V. V.<br />
7. Anmeldung und Beschickung<br />
Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />
Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />
1. Bei der Anmeldung müssen Name, Lebensnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.<br />
2. Bei 5-jährigen und älteren Stuten muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung vorgelegt werden.<br />
Stand 23.06.2014<br />
3. Für Stuten bzw. deren Nachkommen der Wettbewerbsklassen mit Leistungsnachweis müssen Platzierungen<br />
bzw. 1. Zuchtstutenprüfungsergebnisse Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen von der Landeskommission oder vom Zuchtverband bestätigt sein. Bei<br />
Zuchtstutenprüfungsergebnissen und Sporterfolgen ist anzugeben, wann und wo sie erzielt worden sind.<br />
1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />
4. Der Veranstalter sind die Zweijährigen behält sich vor, bei geringem Nennungsergebnis Wettbewerbe zusammenzulegen oder<br />
ausfallen zu lassen. Zudem behält er sich Änderungen in der Ausschreibung vor.<br />
2. Die Beschicker müssen<br />
5. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter<br />
a) ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und/ oder mindestens<br />
Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />
die Manipulation b) Mitglied im an Pferdezuchtverband Haaren, die funktionaler Baden-Württemberg Teil von sein. Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere<br />
Schutzfunktionen<br />
c) Zusätzlich<br />
haben<br />
sind eingetragene<br />
(z.B. Haare<br />
Trakehnerstuten<br />
in den Ohrmuscheln)<br />
mit Besitzerwohnsitz<br />
ohne<br />
Baden-Württemberg<br />
veterinärmedizinische<br />
zugelassen<br />
Indikatoren<br />
tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.<br />
6. Für 3. jedes Die Pferd Abbuchungserlaubnis muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Meldegebühren muss vorliegen. bestehen.<br />
7. Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den<br />
Anweisungen<br />
2. Wettbewerbsklassen<br />
des Veranstalters<br />
Einzelwettbewerb<br />
und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten.<br />
8. Nach Meldeschluss (25.08.2017) einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Nachmeldungen sind<br />
Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />
nicht Zweijährige möglich. Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des <strong>Schau</strong>jahres das zweite<br />
9. Verlangt<br />
Lebensjahr<br />
sind mindestens<br />
vollendet haben.<br />
30 Meldungen.<br />
Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />
10. Die<br />
Dreijährige<br />
Pferde müssen<br />
Stuten<br />
zum<br />
müssen<br />
angegebenen<br />
spätestens<br />
Zeitpunkt<br />
mit Ablauf des<br />
am <strong>Schau</strong>ort<br />
Monats September<br />
aufgestellt<br />
des<br />
werden<br />
<strong>Schau</strong>jahres<br />
und dort<br />
das<br />
bis<br />
dritte<br />
zur<br />
Lebensjahr<br />
Beendigung<br />
der vollendet <strong>Schau</strong> verbleiben. haben. Nicht rechtzeitig aufgestellte Pferde werden von der <strong>Schau</strong> ausgeschlossen, vorzeitig<br />
entfernte gehen ihres Preises verlustig.<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
11. Die 1. Nenngebühr Vierjährige beträgt Stuten 15 müssen € je Stute spätestens im Einzelwettbewerb. mit Ablauf des Sie Monats ist mit September der Anmeldung des <strong>Schau</strong>jahres fällig und das wird vierte am 15.<br />
September Lebensjahr 2017 vollendet abgebucht. haben. Die Gebühr ist ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen,<br />
ansonsten kann die Anmeldung nicht angenommen werden.<br />
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes<br />
lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Klasse 4: Sechs- bis neunjährige Stuten<br />
1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg<br />
registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
Württemberg/Trak-Verband registriert worden sein muss oder<br />
b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg/Trak-Verband registriertes lebendes<br />
Fohlen aufweisen.<br />
Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband Baden-<br />
Württemberg registriert sein muss oder<br />
b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
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