Schulung Compliance Dorsch Gruppe
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3.4. Annahme von Zuwendungen<br />
Hinweis:<br />
Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften ist selbstverständlich<br />
auch ein Bestandteil von <strong>Compliance</strong>. Steuerrechtlich kann ein<br />
erhaltenes Geschenk oder eine erhaltene Zuwendung bereits<br />
ab einem erheblich niedrigeren Betrag relevant sein:<br />
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Bei der Annahme von Geschenken entsteht unter Umständen persönliche Steuerpflicht für den<br />
Empfänger. Der Empfänger muss sich in diesem Fall selbstständig um die Versteuerung kümmern.<br />
Daher bei größeren Geschenken bitte gegebenenfalls nachfragen, ob dieses bereits vom Schenker<br />
pauschal versteuert wurde.<br />
Ab einem Geschenkwert von 35 € brutto pro Empfänger und Jahr ist das Geschenk bei <strong>Dorsch</strong><br />
keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr.<br />
Geschenke an in Deutschland Steuerpflichtige werden für diese von der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> pauschal<br />
lohnversteuert, bitte machen Sie daher stets genaue Angaben zu dem Beschenkten.<br />
Bei Fragen kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die kaufmännische Abteilung oder die<br />
Personalabteilung.<br />
<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />
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