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Liebe Leserin,<br />
lieber Leser!<br />
Der 1. Oktober 2017 war so etwas wie ein Meilenstein<br />
für die unbemannte Luftfahrt. Denn<br />
dieser Tag markierte den Start in eine neue Zukunft.<br />
Der Gesetzgeber war angesichts immer weiter<br />
steigender Zahlen unbemannter Fluggeräte in<br />
unserem Luftraum gezwungen, etwas zu tun.<br />
Heraus kam die sogenannte „Drohnenverordnung“,<br />
was eigentlich falsch ist, denn es wurde<br />
lediglich die aktuelle Luftverkehrsordnung<br />
(LuftVO) um die für Drohnen spezifischen Paraggraphen<br />
erweitert. Dadurch, dass nun auch<br />
gleich im ersten Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes hinterlegt<br />
ist, dass kommerzielle Drohnen als Luftfahrzeuge gelten, wird erst<br />
recht deutlich, welche grundsätzliche Bedeutung das neue Regelwerk<br />
für die unbemannte Luftfahrt hat.<br />
Dabei wurde vom Gesetzgeber eigentlich ein sehr innovativer Ansatz<br />
gewählt: nicht nur die Drohne allein wird betrachtet, sondern<br />
das Gesamtpaket aus Drohne, Pilot und die Anwendung selbst. Da<br />
sich die Technik der Drohnen permanent weiterentwickelt und<br />
die Möglichkeiten schier unbegrenzt sind, war es an der Zeit, dem<br />
Steuerer eines UAS das notwendige Wissen zu solchen Aufstiegen<br />
abzuverlangen. Nun wird jedoch unterschieden, ob eine Drohne<br />
als UAS oder als Modellflugzeug abhebt. Die Grenze verläuft exakt<br />
dort, wo nicht mehr das Fliegen selbst der alleinige Zweck ist. Wann<br />
immer die Drohne eine Aufgabe erfüllt – also auch Bilder anfertigt,<br />
die später öffentlich gezeigt werden (Facebook, Youtube und Co),<br />
ist ab einer Startmasse von 2,0 Kilogramm spezifisches Fachwissen<br />
notwendig. Deshalb unterscheidet sich der Inhalt dieses Buches<br />
auch maßgeblich von den Anforderungen für den Kenntnisnachweis<br />
eines Modellflugpiloten.<br />
VORWORt<br />
Wenn Sie dieses Buch durchgearbeitet haben, steht Ihnen genug<br />
Wissen zur Verfügung, um eine Prüfung für den Kenntnisnachweis<br />
abzulegen. Die Inhalte sind auf die Prüfung nach dem Standard<br />
des europäischen Fachverbandes für unbemannte Luftfahrt UAV<br />
DACH e.V. ausgerichtet. Der Verein betreibt mit seinen Mitgliedern<br />
in jedem Bundesland und dort in fast jeder größeren Stadt<br />
eine Zweigstelle, bei der Sie die entsprechende Prüfung ablegen<br />
können. Sie benötigen nur noch das polizeiliche Führungszeugnis,<br />
welches vom Luftfahrt Bundesamt vorgeschrieben ist. Ihr Kenntnisnachweis<br />
wird anschließend von allen Behörden anerkannt.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,<br />
Ihr Jens Rosenow<br />
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