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Liebe Leserin,<br />

lieber Leser!<br />

Der 1. Oktober 2017 war so etwas wie ein Meilenstein<br />

für die unbemannte Luftfahrt. Denn<br />

dieser Tag markierte den Start in eine neue Zukunft.<br />

Der Gesetzgeber war angesichts immer weiter<br />

steigender Zahlen unbemannter Fluggeräte in<br />

unserem Luftraum gezwungen, etwas zu tun.<br />

Heraus kam die sogenannte „Drohnenverordnung“,<br />

was eigentlich falsch ist, denn es wurde<br />

lediglich die aktuelle Luftverkehrsordnung<br />

(LuftVO) um die für Drohnen spezifischen Paraggraphen<br />

erweitert. Dadurch, dass nun auch<br />

gleich im ersten Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes hinterlegt<br />

ist, dass kommerzielle Drohnen als Luftfahrzeuge gelten, wird erst<br />

recht deutlich, welche grundsätzliche Bedeutung das neue Regelwerk<br />

für die unbemannte Luftfahrt hat.<br />

Dabei wurde vom Gesetzgeber eigentlich ein sehr innovativer Ansatz<br />

gewählt: nicht nur die Drohne allein wird betrachtet, sondern<br />

das Gesamtpaket aus Drohne, Pilot und die Anwendung selbst. Da<br />

sich die Technik der Drohnen permanent weiterentwickelt und<br />

die Möglichkeiten schier unbegrenzt sind, war es an der Zeit, dem<br />

Steuerer eines UAS das notwendige Wissen zu solchen Aufstiegen<br />

abzuverlangen. Nun wird jedoch unterschieden, ob eine Drohne<br />

als UAS oder als Modellflugzeug abhebt. Die Grenze verläuft exakt<br />

dort, wo nicht mehr das Fliegen selbst der alleinige Zweck ist. Wann<br />

immer die Drohne eine Aufgabe erfüllt – also auch Bilder anfertigt,<br />

die später öffentlich gezeigt werden (Facebook, Youtube und Co),<br />

ist ab einer Startmasse von 2,0 Kilogramm spezifisches Fachwissen<br />

notwendig. Deshalb unterscheidet sich der Inhalt dieses Buches<br />

auch maßgeblich von den Anforderungen für den Kenntnisnachweis<br />

eines Modellflugpiloten.<br />

VORWORt<br />

Wenn Sie dieses Buch durchgearbeitet haben, steht Ihnen genug<br />

Wissen zur Verfügung, um eine Prüfung für den Kenntnisnachweis<br />

abzulegen. Die Inhalte sind auf die Prüfung nach dem Standard<br />

des europäischen Fachverbandes für unbemannte Luftfahrt UAV<br />

DACH e.V. ausgerichtet. Der Verein betreibt mit seinen Mitgliedern<br />

in jedem Bundesland und dort in fast jeder größeren Stadt<br />

eine Zweigstelle, bei der Sie die entsprechende Prüfung ablegen<br />

können. Sie benötigen nur noch das polizeiliche Führungszeugnis,<br />

welches vom Luftfahrt Bundesamt vorgeschrieben ist. Ihr Kenntnisnachweis<br />

wird anschließend von allen Behörden anerkannt.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,<br />

Ihr Jens Rosenow<br />

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