NEWSletter
MEHRWERT FÜR IHR DIREKTMARKETING.
03 / 2017
Liebe Leserin, lieber Leser!
Sie sind dünn, dick, matt, glänzend, einmalig einsetzbar oder ein dauerhafter Begleiter, personalisiert
oder auch nicht, heiß geliebt oder mit Ignoranz gestraft. In Deutschland findet man von ihnen
pro Kopf durchschnittlich bis zu 4 Stück im Portemonnaie oder in der Handtasche. Das Element
der Kundenbindung. Die Kundenkarte.
Die erste Kundenkarte, die an treue und gute Kunden ausgegeben wurde, feiert in diesem Jahr
ihren 58zigsten Geburtstag. Die Breuninger Card. Grund genug, uns dieses Instrument der Kundenbindung,
der Punktesammler, Schnäppchenjäger und Bonuseinheimser näher anzuschauen.
Gemeinsam mit Ihnen und unserer aktuellen Newsletter-Ausgabe.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr
Wulf Henrichs
PS.: Gute Kundendaten sind das A und O für erfolgreiche Dialog- und Kundenbindungs-Maßnahmen.
Wenn Ihr Kunde Herr Maier einmal mit „ai“ und einmal mit „ei“ in Ihrer Kundendatenbank
gespeichert ist, dann ist es Zeit für einen Dublettenabgleich. Unser Angebot an Sie: Wir bereinigen
Ihre Kundendaten von kostenintensiven Dubletten – und Sie sparen 20 %!
Kundenkarten
die beste Möglichkeit der Kundenbindung
Anfang der 50er Jahre reiste Heinz Breuninger in die Vereinigten Staaten, um
Kaufhäuser in New York, Detroit und Chicago zu besuchen. Er war von den Möglichkeiten
bezüglich Auswahl, Größe und vor allem Service so beeindruckt, dass er eine
visionäre Idee der Kundenbindung entwickelte: Gute Kunden sollten die Möglichkeit
erhalten, ihre Einkäufe im Hause Breuninger „anschreiben“ zu lassen und die
Rechnung erst am Ende des Monats begleichen zu dürfen. 1959 war es dann soweit: Breuninger führte die erste Kundenkarte Deutschlands
für bargeldloses Zahlen ein. DAS Instrument der Kundenbindung – die Kundenkarte – war geboren.
Heute – fast 60 Jahre später – gehören Kundenbindungsprogramme zur Königsdisziplin einer jeden Marketingabteilung. Neue Kunden
zu bewerben und zu gewinnen, ist in der heutigen Kommunikationsflut schon schwierig genug. Eine dauerhafte Kundenbindung aufzubauen,
setzt einen permanenten Kreislauf an Service, Kreativität und Individualität voraus.
GÖBEL+LENZE / Newsletter Seite 2
Kundenbindung
Wenn man Unternehmen zum Thema
Kundenbindung befragt, fallen in der
Regel immer die gleichen Stichwörter.
►►Kundendatenbank
►►Preispolitik
►►Gutes Produkt
►►Service
►►Beschwerdemanagement
Und jedes für sich gehört auch unabdingbar
zu der Aufgabenstellung „Kundenbindung“
und ist extrem wichtig. Doch
der Mensch (= Kunde) entscheidet nicht
nur rational. Zig Entscheidungen werden
rein emotional getroffen. Emotional bedeutet
persönlich. Und persönlich bedeutet
sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich
neben dem Gespräch auf Augenhöhe
vor allem auch das schriftliche Gespräch
mit dem Kunden. Eine hervorragende
Möglichkeit, Kunden über reine Fakten
hinweg an ein Unternehmen zu binden.
Für die schriftliche Form der Kundenbindung gibt
es viele Anlässe, mit dem Kunden in Kontakt zu
treten und zu bleiben.
►►Geburtstage
►►Jubiläen
►►Freizeitaktivitäten
►►Familie
►►Urlaubserlebnisse
►►Feiertage
►►Namenstag
►►Übergreifende Neuigkeiten
aus der Branche
Und natürlich die „klassischen“ Gründe.
►►Neue Ansprechpartner / Mitarbeiter
►►Geänderte Telefonnummern
►►Überarbeiteter Internetauftritt
►►Messen
►►Events
►►Produktneuheiten
►►Sonderangebote
►►Aktion „Kunden werben Kunden“
►►Rabatt- und Bonusaktionen
► ►…
Und genauso vielfältig wie die Gründe
sind auch die Möglichkeiten der Umsetzung.
►►Persönliche Anschreiben
►►Newsletter
►►Kundenmagazine
►►Postkarten
►►Werbeanschreiben
►►SelfMailer
► ►… und natürlich eine Kundenkarte
Mit den vielfältigen Drucktechnologien von Göbel+Lenze können
Sie all diese Instrumente der Kundenbindung ab einem Stück
umsetzen. Individuell, personalisiert, erinnerungswürdig!
Kundenkarten sind ein beliebtes Instrument zur Kundenbindung. Dem Besitzer gewähren sie
verschiedene Vorteile, die von Preisnachlässen und Bonuspunkten bis hin zu zahlreichen Zusatzleistungen
reichen. Und so vielfältig die Vorteile einer Kundenkarte, so vielfältig sind auch die
Gestaltungs- und Produktionsmöglichkeiten. Die unterschiedlichen Kartentypen und -modelle
haben wir in einem Kundenkarten-Booklet für Sie zusammengestellt. Dieses können Sie
gerne unter info@goebel-lenze.de, Stichwort „Kundenkarten-Booklet“, bestellen.
Seite 3
GÖBEL+LENZE / Newsletter
Die Gestaltungsmöglichkeiten für Kundenkarten
sind so vielfältig wie ihre Einsatzmöglichkeiten.
►Kundenkarten
►
►Mitgliedsausweise
►
►Gutschein-Karten
►
►Rabattkarten
►
►Ausweise/Pässe
►
►Fahrtausweise
►
►Abo-Karten
►
►Schadenskarten
►
►Werbeträger
►
►Besucherausweise
►
►Versicherungskarten
►
►Kur-/Gästekarten
►
►Befreiungsausweise
►
►VIP-Karten
►
►Messeausweise
►
►Garantiekarten
►
►Clubkarten
►
►Brillenpässe
►
►Organspendeausweis
►
►Servicekarten
►
►Bonuskarten
►
Grundvoraussetzung für einen kundenorientierten Einsatz von Kundenkarten sind
jedoch die erhobenen und archivierten Informationen über einen Kunden. Folgende
Tipps sollten Sie bei dem Sammeln von Kundendaten beachten.
1. Überlegen Sie im Vorfeld, welche Ziele Sie mit den gesammelten Daten verfolgen.
So vermeiden Sie, dass Daten fehlen oder sich als überflüssig erweisen.
2. Achten Sie auf Übersichtlichkeit. Manchmal erweist sich zu viel Information als
keine Information.
3. Große Datenmengen können die Performance von Analysen und automatischen
Prozessen negativ beeinflussen. Schaffen Sie eine entsprechende technische
Infrastruktur.
4. Berücksichtigen Sie den Datenschutz. Speichern und analysieren Sie personenbezogene
Daten nur, wenn eine Einwilligung vorliegt.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in dem gesamten Prozess der Kundenbindung
durch den Einsatz einer Kundenkarte. Von A wie Analyse der Daten
bis hin zu P wie Produktion und Postversand.
Ein Anruf unter 089 / 42 71 88 – 840 genügt.
Datenschutz ab 2018.
Die neue DS-GVO kommt!
Fazit
Aufgrund ihrer vielfältigen Produktionsund
Einsatzmöglichkeiten bieten Kundenkarten
ein enorm breites Spektrum für die
Bindung von Kunden. Und wenn diese dann
auch noch einen tatsächlichen Mehrwert für
den Kunden bedeutet, ist die Kundenkarte
ein Marketinginstrument, welches zu 100 %
akzeptiert, geschätzt und im besten Falle
geliebt wird. Durch eine Kundenkarte kann die
Identifikation des Kunden zu einem Unternehmen,
einer Dienstleistung oder einem Produkt
deutlich erhöht und verbessert werden.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) bringt ab dem 25.05.2018 eine Reihe
von Veränderungen in den datenschutzrechtlichen
Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen
Daten mit sich. Die Aufsichtsbehörden
für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
haben in einem Zehnpunktepapier Anregungen
für Unternehmen zur Vorbereitung auf die DS-GVO
zusammengestellt. Als TÜV-geprüfter Auftragsdatenverarbeiter
sind wir uns der Wichtigkeit der
neuen DS-GVO mehr als bewusst. Daher haben wir
Ihnen in dieser Newsletter-Ausgabe das Zehnpunktepapier
zur DS-GVO beigelegt. Für weitere Fragen
stehe ich Ihnen gerne direkt und persönlich unter
089 / 42 71 88 850 zur Verfügung.
GÖBEL+LENZE / Newsletter Seite 4
Wir nehmen Ihre Kundendaten
unter die Lupe!
Die Qualität von Kundendaten sind für den Erfolg von einmaligen Werbekampagnen
sowie langfristig angelegten Kundenbindungsprogrammen von ausschlaggebender
Bedeutung.
Da Datenbestände jedoch dynamisch sind, schleichen sich Fehler in der Erfassung und
Verwaltung von Kundendaten ein. Ein häufiger Fehler sind die sogenannten Dubletten.
Ihr Vorteil
Bei einer Dublette handelt es sich um
einen Adressdatensatz, der zweifach
oder mehrmals in einem Adressbestand
vorkommt. Eine solche Dublette kann im
Bereich des Direktmarketings zu viel Miss -
verständnis und Ärger führen. Der Kunde
wird zweifach oder im schlimmsten Fall
mehrfach mit ein und derselben Information
angeschrieben. Ein Umstand, der
Kunden wenig begeistert. Und der Absender
des Mailings zahlt die Herstellung,
Aussendung und das Porto zweifach oder
mehrfach.
Wenn Sie bis Ende März 2018 Ihre Kundendatenbank durch Göbel+Lenze auf Dubletten
prüfen und bereinigen lassen, schreiben wir Ihnen einmalig 20 % auf diese Dienst leistung
gut. So sparen Sie nicht nur im Vorfeld Ihrer nächsten Werbeaktion, sondern auch im
Nach hinein. Ein Anruf unter 089 / 42 71 88 – 840 genügt.
Service
Durch eine Dublettenprüfung können
Sie sich und Ihren Kunden den Ärger
einer Mehrfachaussendung ersparen.
In unserem Haus werden Dublettenabgleiche
nach den Maßstäben
modernster Technologie und höchsten
Datenschutzbestimmungen durchgeführt.
Dabei kann jeder Abgleich an
die individuellen Bedürfnisse eines
Unternehmens angepasst werden.
Folgende Leistungen können Sie
von uns erwarten:
►►Abgleich im B2C-Bereich auf
Personen- sowie Familienebene
►►Abgleich im B2B-Bereich auf
Firmen- sowie auf Ansprechpartner-Ebene
►►Abgleich anhand von Kundennummern,
Telefonnummern,
E-Mail-Adressen, etc.
►►Vergabe von Prioritäten für
Dateien. Dubletten werden aus
der Datei mit der niedrigsten
Priorität entfernt. Werden keine
Prioritäten vergeben, so werden
die Adressen nach Qualität ausgewählt
und die Adressen mit
dem höheren Informationsgehalt
eingesetzt.
►►Eine Anreicherung von Informationen
aus verschiedenen
Dateien während des Abgleiches
ist jederzeit möglich.
Sie haben Fragen oder Anregungen zu unserem Newsletter?
Sie haben eine Idee, wissen aber nicht genau, wie Sie diese produktionstechnisch umsetzen sollen?
089 / 42 71 88 840 oder info@goebel-lenze.de. Ihr direkter Draht zu
Aufsichtsbehörden für den Datenschutz
im nicht-öffentlichen Bereich
Auf dem Weg zur EU Datenschutz-Grundverordnung — Anregungen für Unternehmen
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt eine Reihe von Veränderungen
in den datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen
Daten mit sich. Auch Auftrags(daten)verarbeiter müssen sich auf geänderte Rahmenbedingungen
einstellen. Wir haben in 10 Punkten Anregungen für Unternehmen zusammengestellt.
1. Sensibilisierung durchführen
Geschäftsführungen, Datenschutzbeauftragte und andere für
das Thema Datenschutz Zuständige sollten innerhalb des Unter-
nehmens dafür sensibilisieren, dass sich ab dem 25.05.2018
nicht nur der Name einer europäischen Datenschutzregelung
ändern wird. Die DS-GVO wird direkte Auswirkungen auf Unter-
nehmen als datenverarbeitende Stellen haben. Anders als eine
EU-Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt in den Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union anwendbar, also auch in Deutsch-
land. Neben der DS-GVO wird es weiterhin ein – neues – Bun-
desdatenschutzgesetz und sektorales Fachrecht mit ausführen-
den Regelungen zur DS-GVO geben. Bitte beachten Sie: bis zum
24.05.2018 (einschließlich) gilt das JETZIGE Bundesdatenschutz-
gesetz!
2. Bestandsaufnahme machen
Um Änderungsbedarf identifizieren zu können, sollte in einem
ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Prozesse durchgeführt
werden, in denen personenbezogene Daten verarbeitet
werden. Das Verfahrensverzeichnis nach § 4d Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) ist ein Ausgangspunkt zur Identifizierung
von Verarbeitungsverfahren. Im Folgenden haben wir beispielhaft
einige Themen zusammengestellt, bei denen sich für Unternehmen
Änderungsbedarf ergeben kann.
3. Rechtsgrundlage prüfen
Auch unter der DS-GVO ist für die Verarbeitung personenbezogener
Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich (Artikel 6 bis 11
DS-GVO). Es ist zu prüfen, ob das neue Recht für alle Prozesse
Rechtsgrundlagen bereitstellt.
4. Personenbezogene Daten von Kindern besonders prüfen
Besondere Anforderungen bestehen für den Umgang mit perso-
nenbezogenen Daten von Kindern, wenn es um die Einwilligung
in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft geht (Artikel 8
DS-GVO).
und Weise, wie die Anforderungen der DS-GVO schon bei der
Prozessgestaltung und bei Voreinstellungen umzusetzen sind
(Artikel 25 DS-GVO).
6. Verträge checken
Unternehmen sollten insbesondere ihre bestehenden Verträge
zur Auftrags(daten)verarbeitung überprüfen und überarbeiten.
In den Artikeln 26 bis 28 DS-GVO sind Vorgaben für Vereinbarungen
mit Auftrags(daten)verarbeitern und zwischen gemeinsam
für die Verarbeitung Verantwortlichen geregelt.
7. Datenschutzfolgeabschätzung implementieren
Der europäische Gesetzgeber hat die bisherige Vorabkontrolle
(§ 4d Abs. 5 BDSG) nicht in die DS-GVO übernommen. Sie wird
abgelöst durch die Datenschutz-Folgeabschätzung (Artikel 35
DS-GVO). An eine Datenschutz-Folgeabschätzung kann sich eine
verpflichtende Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde
anschließen (Artikel 36 DS-GVO).
8. Melde– und Konsultationspflichten organisieren
Die Melde- und Konsultationspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden
(Artikel 33, 36 und 37 DS-GVO) müssen in den internen
Abläufen des Unternehmens abgebildet werden.
9. Betroffenenrechte und Informationspflichten umsetzen
Die in der DS-GVO geregelten Betroffenenrechte müssen in den
unternehmensinternen Abläufen abgebildet und gegenüber den
Betroffenen umgesetzt werden, etwa das Recht auf Löschung
(Artikel 17) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)
einschließlich der übergreifenden Rahmenbedingungen (Artikel
12) sowie die Informationspflichten des Verantwortlichen
(Artikel 13, 14).
10. Dokumentation organisieren
Die DS-GVO enthält an verschiedenen Stellen Dokumentationspflichten,
beispielsweise in Artikel 30 (Verarbeitungsver-zeichnis),
Artikel 33 Abs. 5 (Dokumentation von Datenschutzvorfällen)
oder Artikel 28 Abs. 3 lit. a (Dokumentation von Weisungen
im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen).
5. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche
Voreinstellungen („Privacy-by-Design“
und „Privacy-by-Default“) umsetzen
Die DS-GVO enthält bestimmte Rahmenbedingungen für die Art