24 Recht so! Fragen an den <strong>syndicom</strong>-Rechtsdienst: Ich kontaktiere Sie, weil ich mit meinem <strong>Lohn</strong> unzufrieden bin: Ich verdiene als gelernte Buchhändlerin (30-jährig, fünf Jahre Berufserfahrung) in einer grösseren Buchhandels kette (Mitglied des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes) seit meiner Anstellung vor fünf Jahren denselben <strong>Lohn</strong> und frage mich, ob dies zulässig ist. Können Sie mir mitteilen, ob und wie das Gesetz die <strong>Lohn</strong>höhe regelt und ob ich nach all den Jahren meiner Anstellung das Recht auf eine <strong>Lohn</strong>erhöhung habe? Ausserdem finde ich meinen <strong>Lohn</strong> recht mager. Sofern das Gesetz keine Vorgaben zur <strong>Lohn</strong>höhe macht, würde mich darum interessieren, ob ausserhalb des Gesetzes solche Vorgaben existieren, welche mein <strong>Arbeit</strong>geber einhalten muss. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie die Durchschnittslöhne im Buchhandel kennen, und würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie meinen <strong>Lohn</strong> (49 400 Franken im Jahr bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) als angemessen erachten. Falls Sie den <strong>Lohn</strong> als zu tief einschätzen, wie kann ich vorgehen, um den mir zustehenden <strong>Lohn</strong> zu erhalten? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten. Freundliche Grüsse Frau E. M. aus T. Antwort des <strong>syndicom</strong>Rechtsdienstes Im Gesetz steht zur <strong>Lohn</strong>zahlungspflicht bloss, dass die <strong>Arbeit</strong>geberin dem/<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmenden den <strong>Lohn</strong> zu entrichten hat, <strong>der</strong> verabredet o<strong>der</strong> üblich, durch Normalarbeitsvertrag o<strong>der</strong> Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist (Art. 322 Abs. 1 OR). Im Gesetz wird also kein Minimal o<strong>der</strong> Durchschnittslohn definiert, son<strong>der</strong>n in erster Linie auf die Vereinbarung – d. h. den <strong>Arbeit</strong>svertrag – verwiesen. <strong>Lohn</strong> ist also Verhandlungssache. Sofern keine <strong>Lohn</strong>höhe definiert wurde, ist <strong>der</strong> für die betreffende o<strong>der</strong> vergleichbare Tätigkeit übliche <strong>Lohn</strong> zu bezahlen. Ein gesetzlicher Anspruch auf <strong>Lohn</strong>erhöhung existiert nicht. Da ich Ihren <strong>Arbeit</strong>svertrag und ein allfällig geltendes Reglement nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob Ihr <strong>Lohn</strong> vertragskonform ist. Da Ihr <strong>Arbeit</strong>geber Mitglied des SBVV ist, gilt für Ihr <strong>Arbeit</strong>sverhältnis <strong>der</strong> Gesamtarbeitsvertrag für den Buchhandel <strong>der</strong> deutschsprachigen Schweiz. Diesen GAV hat <strong>syndicom</strong> mit dem SBVV verhandelt. Jährlich werden zwischen den Sozialpartnern dieses GAV die Mindestlöhne ausgehandelt. Bei Ihrer Berufserfahrung beträgt <strong>der</strong> Mindestlohn zurzeit 54 210 Fr. pro Jahr bei 100%. Ihr <strong>Lohn</strong> liegt also unter dem Mindestlohn! Diesen muss <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>geber zwingend bezahlen (auch rückwirkend). Um Ihnen die Frage nach dem angemessenen <strong>Lohn</strong> beantworten zu können, brauchen wir mehr Informationen wie Erfahrungen, Sprachkenntnisse, <strong>Arbeit</strong>sregion, Stellenanfor<strong>der</strong>ungen, <strong>Lohn</strong>system etc. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt auf seiner Website einen <strong>Lohn</strong>rechner zur Verfügung, wo Sie Anhaltspunkte zur <strong>Lohn</strong>höhe erhalten können. Kontaktieren Sie zudem unsere erfahrenen JuristInnen, welche Sie gerne beraten und, falls gewünscht, auch zu <strong>der</strong> Verhandlung mit Ihrem <strong>Arbeit</strong>geber begleiten. <strong>syndicom</strong>.ch/recht/rechtso
1000 Worte Max Spring 25