AgentNews Ausgabe 3/2017
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AUSGABE 3 | <strong>2017</strong><br />
DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN<br />
JAHRESBEGINN 2018:<br />
Das kann, muss und sollte Ich beachten | Seite 12
Versichern Sie, was<br />
sich im Leben lohnt.<br />
facebook.com/HDI.Lebenswert | www.hdi-leben.at
EDITORIAL<br />
S. 26 | EIN ERFOLGREICHES<br />
JAHR GEHT ZU ENDE<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
IMPRESSUM ....................................................................... 3<br />
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG .................... 4<br />
ABSICHERUNG BEI LÄNGERER KRANKHEIT ............ 6<br />
PFLEGEVERSICHERUNG ................................................ 7<br />
AGENTEN VOR DEN VORHANG ..................................... 9<br />
STEUERTIPPS MIT RAT&TAT: JAHRESBEGINN ....... 12<br />
VOM WEIHNACHTSBAUM ZUM BRANDHERD ...... 16<br />
AUSGLEICHSANSPRUCH TEIL 2 ................................ 18<br />
CHECKLEASING - INTERVIEW .....................................20<br />
KUNDENBINDUNG ZAHLT SICH AUS ......................22<br />
WÜSTENROT – FLEXIBILITÄT UND INDIVIDUALITÄT ..24<br />
DANKSAGUNG GREMIUM ...........................................26<br />
Liebe Kolleginnen, liebe<br />
Kollegen. Gefühlsmäßig kaum<br />
begonnen, ist das Jahr <strong>2017</strong><br />
auch schon wieder fast Geschichte<br />
und wir können 2018 begrüßen!<br />
Rückblickend betrachtet, war <strong>2017</strong><br />
ein sehr spannendes und ereignisreiches<br />
Jahr. Wir haben für unsere<br />
Mitglieder wieder zahlreiche Informationsveranstaltungen<br />
mit Kooperationspartnern<br />
abgehalten, die<br />
durchwegs gut besucht waren. 2018<br />
wird für unsere Branche zahlreiche<br />
Veränderungen und Neuerungen<br />
bringen. Wir haben so zum Beispiel<br />
die IDD und ab 25. Mai die Datenschutzgrundverordnung<br />
quasi vor<br />
der Tür stehen. In diesem Zusammenhang<br />
werden wir Sie selbstverständlich<br />
auch mit den <strong>AgentNews</strong><br />
auf dem Laufenden halten und<br />
Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen<br />
liefern. Ich darf Sie<br />
in diesem Zusammenhang auch auf<br />
unsere Homepage www.wienerversicherungsagenten.at<br />
verweisen, wo<br />
Sie, liebes Mitglied, nicht nur aus<br />
erster Hand über Neuerungen informiert<br />
werden, sondern auch 24/7<br />
alle Aktivitäten des Wiener Gremiums<br />
der Versicherungsagenten<br />
nachlesen können. Gerne können<br />
Sie uns auch jederzeit Inputs und<br />
Verbesserungsvorschläge per Mail<br />
zukommen lassen. Auch 2018<br />
werden wir für Sie wieder kostenlos<br />
eine Fülle von Infoveranstaltungen<br />
und Netzwerktreffen organisieren.<br />
Zum Abschluss darf ich Ihnen auch<br />
im Namen des gesamten Gremiums<br />
besinnliche Feiertage und ein<br />
erfolgreiches neues Jahr wünschen.<br />
Bleiben Sie gesund!<br />
WIR SIND FÜR SIE DA ...................................................28<br />
Karl Weisz<br />
Obmann<br />
Andreas Gurghianu<br />
Geschäftsführer<br />
IMPRESSUM<br />
MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN - SPARTE HANDEL, LANDESGREMIUM WIEN DER VERSICHERUNGSAGENTEN, 1040 WIEN, SCHWARZENBERGPLATZ 14<br />
REDAKTION: CHAPTER 2 MEDIEN GMBH, WWW.CHAPTER2.AT | LAYOUT UND PRODUKTION: MDH-MEDIA GMBH, WWW.MDH-MEDIA.AT | HERSTELLUNGSORT: ÖSTERREICH<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 3
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG<br />
WAS ÄNDER SICHT AB 25.05.2018<br />
In den Medien ist es bereits umfassend präsent. Mit 25.05.2018 beginnt eine<br />
„neue Ära“ im Datenschutz. Das Datenverarbeitungsregister ist Geschichte und<br />
Datenschutzmanagement und –dokumentation im eigenen Unternehmen ist<br />
das Gebot der Stunde.<br />
Von Dr. Thomas Schweiger<br />
Versicherungsagenten haben tagtäglich mit<br />
natürlichen Personen zu tun, deren personenbezogene<br />
Daten – unter Umständen<br />
auch Gesundheitsdaten bei Lebens- oder Unfallversicherungen<br />
– für die Abwicklung ihrer<br />
Geschäfte notwendigerweise verarbeitet werden.<br />
Sie erheben personenbezogene Daten,<br />
speichern diese langfristig und übermitteln<br />
diese u.a. auch an die Versicherungsunternehmen<br />
im Rahmen der Vertragsanbahnung<br />
bzw. des Abschlusses.<br />
Die DSGVO bzw. das Datenschutzgesetz<br />
dokumentieren Verpflichtungen für nahezu<br />
jede Organisation, die personenbezogene<br />
Daten automatisiert verarbeitet. Diese Verpflichtungen<br />
bestehen, mit Ausnahme der<br />
Art und Weise der Erstellung einer Dokumentation<br />
(Datenschutz-Management), der<br />
Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />
und der Datenschutz-Folgenabschätzung,<br />
auch schon nach dem DSG<br />
2000. Die Art und Weise der Verarbeitung<br />
der personenbezogenen Daten ändert sich<br />
nicht wesentlich, aber durch die wesentliche<br />
Erhöhung der potentiellen Geldbußen auf<br />
bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes<br />
(je nachdem welcher Betrag höher<br />
ist als maximale Geldbuße) rückt der Datenschutz<br />
mehr in den Fokus der Unternehmen,<br />
Behörden und öffentlichen Stellen. Das<br />
Datenverarbeitungsregister ist ab 25.05.2018<br />
Geschichte. Dies wird von einer Dokumentationsverpflichtung<br />
und der „accountability“<br />
(Rechenschaftspflicht) abgelöst, die auch mit<br />
einer Nachweispflicht verbunden ist. „Compliance“<br />
wird das Gebot im Datenschutz und<br />
„Risiko“ für Freiheiten und Rechte natürlicher<br />
Personen ist der Ausgangspunkt für<br />
viele Betrachtungen. Werden die Regelungen<br />
nicht eingehalten, dann drohen (siehe § 30<br />
DSG) hohe Geldbußen (siehe insbes. Art.<br />
83 DSGVO; bis zu 4 % des Gesamtumsatzes<br />
bzw. EUR 20 Mio als maximaler Rahmen),<br />
wobei die Geldbuße das Unternehmen (und<br />
nicht Geschäftsführung, Vorstand oder verantwortlich<br />
Beauftrage iSd § 9 VStG) treffen<br />
wird. Ein Rückgriff bei den Verantwortlichen<br />
(Vorstand / Geschäftsführung) ist jedoch<br />
denkbar.<br />
Was sind „personenbezogene Daten“?<br />
Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die<br />
Verarbeitung von personenbezogenen Daten<br />
natürlicher Personen. Darunter sind all jene<br />
Angaben über Betroffene, auf deren Grundlage<br />
die Identität des Betroffenen bestimmt<br />
werden kann oder bestimmbar ist (z.B. Namen,<br />
Adressen, Geburtsdaten, Kontonummern,<br />
Gesundheitsdaten etc.) zu verstehen.<br />
Welche Maßnahmen können jetzt gesetzt<br />
werden?<br />
• Ein/e Verantwortliche/r sollte das Projekt<br />
„Datenschutzmanagement“ übernehmen,<br />
und<br />
• die Gesamtsituation in Bezug auf die<br />
personenbezogenen Daten natürlicher<br />
Personen analysieren (lassen), sowie ein<br />
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />
erstellen (lassen),<br />
• sodann Abweichungen vom Standard,<br />
den das Gesetz vorschreibt, eruieren, und<br />
• die technischen, organisatorischen und<br />
rechtlichen Maßnahmen setzen, um die<br />
bestehenden Defizite aufzuarbeiten.<br />
Welche Grundprinzipien normiert die<br />
DSGVO?<br />
Rechtmäßigkeit<br />
Die Verarbeitung der Daten muss „rechtmäßig“<br />
sein, dh es muss mindestens eine der<br />
in der DSGVO genannten Rechtsgrundlagen<br />
gegeben sein. Diese sind z.B. die (freiwillige,<br />
informierte) Einwilligung, ein Vertrag, der<br />
zwischen den Parteien abgeschlossen ist/<br />
wird, eine rechtliche/gesetzliche Verpflichtung<br />
des Verarbeiters, lebenswichtige Interessen<br />
der betroffenen Person, öffentliche<br />
Interessen oder ein überwiegend berechtigtes<br />
Interesse an der Verarbeitung der Daten (siehe<br />
Infokasten)<br />
Transparenz & Information<br />
Die DSGVO bringt umfassende Informationspflichten<br />
für den Verantwortlichen und<br />
Rechte für die betroffenen Personen (z.B.<br />
Auskunft, Richtigstellung, Löschung etc.)<br />
Zweckbindung<br />
Die Verarbeitung der Daten muss einem<br />
eindeutig, festgelegten Zweck dienen, und<br />
die Daten dürfen nur für diesen konkreten<br />
Zweck verwendet und nicht für andere Zwecke<br />
genutzt werden.<br />
Datenminimierung<br />
Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn diese<br />
für den (definierten) Zweck notwendig sind.<br />
Richtigkeit<br />
Die Daten müssen sachlich richtig sein.<br />
Speicherbegrenzung<br />
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange<br />
gespeichert werden, als dies für den Zweck<br />
erforderlich ist und die Speicherdauer ist festzulegen.<br />
Integrität & Vertraulichkeit<br />
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit<br />
sind zu schützen.<br />
Die Einwilligung (Zustimmung) Die Einwilligung<br />
sollte nur dann als Grundlage<br />
für die rechtmäßige Verarbeitung verwendet<br />
werden, wenn andere Möglichkeiten<br />
(Vertrag, gesetzliche Verpflichtung) nicht<br />
möglich sind. Die Einwilligung ist jederzeit<br />
widerrufbar, und die Person ist auch<br />
vor der Einwilligung auf diese Widerrufsmöglichkeit<br />
hinzuweisen. Ein Beispiel<br />
für die Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung<br />
ein „Newsletter-Abo“. „Hauptvertrag“<br />
(z.B. Versicherungsvermittlung)<br />
reicht nicht aus, denn das sog. Kopplungsverbot<br />
ist zu beachten, dh die Einwilligung<br />
für Marketingmaßnahmen darf<br />
nicht im Hauptvertrag selbst (versteckt)<br />
enthalten sein, sondern der Kunde muss<br />
die Möglichkeit haben, den Hauptvertrag<br />
auch ohne den Zusatz „Marketingmaßnahmen“<br />
abzuschließen. Die Einwilligung<br />
ist nachzuweisen, und der Kunde<br />
muss freiwillig für den bestimmten Fall,<br />
in informierter Weise und unmissverständlich<br />
in die Verarbeitung seiner Daten<br />
einwilligen.<br />
4 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Was kann der erste Schritt sein?<br />
Nach Art 30 DSGVO ist ein sog. Verzeichnis<br />
von Verarbeitungstätigkeiten (VV) zu<br />
erstellen. Diese Verpflichtung wird nahezu<br />
jedes Unternehmen treffen, denn nur Organisationen,<br />
die personenbezogene Daten nur<br />
gelegentlich verarbeiten, sind ausgenommen.<br />
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />
enthält zumindest Folgendes:<br />
• der Name und die Kontaktdaten des<br />
Verantwortlichen sowie eines etwaigen<br />
Datenschutzbeauftragten<br />
• die Zwecke der Verarbeitung<br />
• die Kategorien der Betroffenen und der<br />
personenbezogenen Daten<br />
• die Kategorien von Empfängern,<br />
• gegebenenfalls Drittlandübermittlungen<br />
sowie Garantien;<br />
• die Löschungsfristen;<br />
• eine allgemeine Beschreibung der technischen<br />
und organisatorischen Maßnahmen<br />
(TOMs)<br />
Informationspflichten nach der DSGVO<br />
Die betroffene Person ist zu informieren, welche<br />
konkreten Daten (Kontaktdaten, inhaltliche<br />
Daten) zu welchem Zweck (Erfüllung<br />
des Vermittlungsvertrages) und aufgrund<br />
welcher Rechtsgrundlage (Vertrag/Vertragsanbahnung)<br />
diese erhoben werden, sowie an<br />
welche Empfänger die Daten weitergegeben<br />
(Versicherungsunternehmen) werden und<br />
wie lange bestimmte Daten (sieben Jahre<br />
gem. § 132 BAO / drei Jahre) aufbewahrt<br />
werden. Auch über die Rechte als Betroffener<br />
(z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung<br />
oder Berichtigung, Beschwerderecht…) ist<br />
zu informieren. Die Datenschutz-Information<br />
sollte offline oder online bereitgestellt<br />
werden. Der Versicherungsagent, der einen<br />
Newsletter versendet, benötigt für diese „Verarbeitungstätigkeit“<br />
einen eigenen Eintrag<br />
im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />
sowie die (nachweisbare) Einwilligung.<br />
Ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen?<br />
Die DSGVO schreibt einen DSB vor, wenn<br />
die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche<br />
Verarbeitung besonderer Datenkategorien<br />
(z.B. sensible Daten) umfasst oder<br />
umfangreiche regelmäßige und systematische<br />
Überwachung von betroffenen Personen<br />
erforderlich macht. Wenn daher Gesundheitsdaten<br />
im Rahmen der Vermittlung von<br />
Lebens- oder Unfallversicherung verarbeitet<br />
werden, dann wird das uU eine Kerntätigkeit<br />
des Versicherungsagenten sein. Wenn dies<br />
„umfangreich“ erfolgt, dann besteht auch die<br />
Verpflichtung einen DSB zu bestellen. Der<br />
Terminus „umfangreich“ wird noch durch<br />
die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden<br />
konkretisiert werden, aber es wird vermutlich<br />
auf die Anzahl der Datensätze bzw. Kundenbeziehungen<br />
ankommen. Auch, wenn diese<br />
Voraussetzung nicht erfüllt ist, ist es sinnvoll,<br />
dass jede Organisation jemanden benennt,<br />
der sich um die Angelegenheiten des Datenschutzes<br />
als „Daten-Koordinator“ kümmert.<br />
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung<br />
notwendig?<br />
Eine DSFA (oder englisch: DPIA oder PIA)<br />
ist dann erforderlich, wenn mit der Verarbeitung<br />
der Daten ein hohes Risiko für<br />
die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen<br />
verbunden ist. Dies wird bei der überwiegenden<br />
Zahl von Verarbeitungsvorgängen<br />
bei Versicherungsagenten (Kundeninformationssystem,<br />
Auftraggeberdatenverwaltung,<br />
Newslettertool, Bewerberverwaltung, Personalverwaltung)<br />
nicht der Fall sein.<br />
Werden Gesundheitsdaten verarbeitet, dann<br />
könnte dies ein hohes Risiko iSd Art 35<br />
DSGVO darstellen, und die Notwendigkeit<br />
einer Datenschutz-Folgenabschätzung auslösen.<br />
Es sollte in jedem Fall dokumentiert werden,<br />
wie das Risiko der Verarbeitung (in Bezug auf<br />
die betroffenen Personen) eingeschätzt wird,<br />
und wie das Unternehmen mit technischen<br />
und organisatorischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung)<br />
sicherstellt, dass sich das Risiko<br />
nicht verwirklicht.<br />
Betroffenenrechte<br />
Ein wesentlicher Punkt sind auch die Rechte<br />
der Betroffenen nach der DSGVO, z.B. das<br />
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,<br />
Einschränkung der Verarbeitung oder auch das<br />
Recht auf Datenübertragbarkeit.<br />
Um Anfragen von Betroffenen in diesem Zusammenhang<br />
fristgerecht, dh binnen 1 Monat<br />
erfüllen zu können, ist es notwendig zu wissen,<br />
welche konkreten Daten wo gespeichert<br />
und wie verwendet, insbesondere an wen<br />
übermittelt werden, und insbes. auch wie<br />
die Daten erhoben wurden (wenn dies nicht<br />
beim Betroffenen selbst erfolgte).<br />
Die Informationen sind auf Anfrage – nach<br />
Prüfung der Identität - unentgeltlich zu erteilen,<br />
außer die Anfrage erfolgte unbegründet<br />
oder ist exzessiv.<br />
Datenschutzverletzung – was ist zu tun?<br />
Eine Datenschutzverletzung liegt zB vor,<br />
wenn personenbezogene Daten an unbefugte<br />
Personen zu gelangen drohen, so z.B. wenn<br />
ein USB-Stick mit Daten über Kunden verloren<br />
geht, oder bei einem Hacker-Angriff<br />
oder der Versendung eines Newsletters ohne<br />
Verwendung der bcc-Funktion im Email.<br />
Datenschutzverletzungen sind binnen 72<br />
Stunden der Datenschutzbehörde (außer es<br />
ist kein Risiko für die Rechte und Freiheiten<br />
natürlicher Personen gegeben) und auch den<br />
betroffenen Personen (bei hohem Risiko) zu<br />
melden. Professionelle Unterstützung ist in diesem<br />
Zusammenhang immer empfehlenswert.<br />
Die Geldbußen – sind sie wirklich so hoch?<br />
Geht man von den derzeitigen verhängten<br />
Geldstrafen (z.B. EUR 700,-- für eine nicht<br />
registrierte Videoüberwachung) aus, dann<br />
sind die potentiellen Geldbußen, die Unternehmern<br />
nach dem 25.05.2018 drohen wesentlich<br />
höher.<br />
In der DSGVO werden die Strafzumessungsgründe<br />
umfassend beschrieben und z.B. der<br />
Grad des Verschuldens oder auch die Tatsache,<br />
dass mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet<br />
wird und auch die Auswirkungen<br />
der Datenschutzverletzung spielen bei<br />
der Strafbemessung eine Rolle.<br />
Die Geldbußen sollen in jedem Einzelfall<br />
wirksam, verhältnismäßig und abschreckend<br />
sein, und die DSGVO kennt eine Vielzahl<br />
von Strafzumessungsgründen. Die DSGVO<br />
geht davon aus, dass sich die Unternehmen<br />
an die Bestimmungen halten, dies auch dokumentieren<br />
und dann gegenüber der Behörde<br />
im Rahmen der Nachweisverpflichtung auch<br />
Rechenschaft ablegen. In anderen EU-Staaten<br />
sind die verhängten Geldbußen bereits jetzt –<br />
vor Geltung der DSGVO – wesentlich höher<br />
als in Österreich.<br />
Wie verhindert man die Geldbußen?<br />
Die Geldbußen drohen denjenigen Organisationen,<br />
die sich nicht um die Bestimmungen<br />
der DSGVO kümmern. Ein Unternehmen<br />
sollte daher jedenfalls<br />
• ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />
(VV) erstellen,<br />
• sich darum kümmern, dass die personenbezogen<br />
Daten auf „need-to-know-<br />
Basis“ verarbeitet werden, dh nur diejenigen<br />
Personen Zugriff haben, die diese<br />
Daten auch im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />
bearbeiten müssen,<br />
• die technischen und organisatorischen<br />
Maßnahmen (TOMs) dokumentieren<br />
und auch deren Einhaltung kontrollieren,<br />
• sicherstellen, dass die Informationsverpflichtungen<br />
nach der DSGVO insbes.<br />
bei der Erhebung der Daten eingehalten<br />
werden können,<br />
• sowie einen Leitfaden erstellen, wie die<br />
Rechte der betroffenen Personen (Auskunft,<br />
Löschung etc…) erfüllt werden<br />
können<br />
• und überdies dokumentieren, wie im Fall<br />
einer Datenschutzverletzung rechtzeitig<br />
reagiert werden und die Verpflichtung<br />
zur Meldung erfüllt werden kann.<br />
WWW.S-M-P.AT<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 5
BESSERE ABSICHERUNG<br />
BEI LÄNGERER KRANKHEIT<br />
BESCHLOSSEN<br />
Mehr Leistung, mehr Sicherheit: Im kommenden Jahr gibt es auch für Selbständige<br />
Krankengeld. Für Unternehmer mit weniger als 25 Beschäftigten gibt es ab<br />
dem 1. Juli 2018 bei einem Krankenstand von mindestens 43 Tagen ab dem<br />
4. Tag der Krankheit Geld. Ausbezahlt wird es rückwirkend.<br />
Der Nationalrat hat, in einer seiner letzten<br />
Sitzungen, wichtige Verbesserung für<br />
Selbstständige beschlossen: Wer länger als<br />
43 Tage krank ist, erhält das Krankengeld<br />
künftig rückwirkend ab dem vierten Tag<br />
ausbezahlt. Gelten soll das neue Gesetz ab<br />
Juli 2018 für Selbstständige, die in ihrem<br />
Betrieb mitarbeiten und die entweder niemanden<br />
oder weniger als 25 ArbeitnehmerInnen<br />
beschäftigen.<br />
Denn für EPUs und Selbständige mit wenigen<br />
Mitarbeitern kann eine längere Erkrankung<br />
existenzbedrohend sein. „Mit dem<br />
Krankengeld ab dem vierten Tag wird endlich<br />
eine wichtige Lücke im sozialen Netz<br />
für Selbstständige geschlossen“, zeigt sich<br />
der Obmann des Landesgremiums Wien<br />
der Versicherungsagenten, Karl Weisz, von<br />
dieser Verbesserung erfreut. Bisher hatten<br />
UnternehmerInnen erst nach 43 Tagen Anspruch<br />
auf Krankengeld.<br />
„Mir ist wichtig, dass erkrankte Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer, nicht gleich<br />
vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen<br />
dürfen. Es muss daher unser Ziel sein, dass<br />
es nicht bei diesem Schritt bleibt, sondern<br />
die soziale Absicherung für Selbstständige<br />
weiter ausgebaut wird“, so Weisz weiter.<br />
Durch die neue Regelung werden Härtefälle<br />
abgemildert. Selbständige können sich<br />
mit dieser Krankengeld-Leistung - wie Unselbständige<br />
- auch im Fall einer längeren<br />
Krankheit auf eine finanzielle Absicherung<br />
verlassen.<br />
„Es muss daher unser Ziel sein, dass es<br />
nicht bei diesem Schritt bleibt, sondern<br />
die soziale Absicherung für Selbstständige<br />
weiter ausgebaut wird“<br />
Karl Weisz<br />
Obmann<br />
Leistungen auf<br />
einen Blick:<br />
• Statt wie bisher ab dem 43. Tag der<br />
Erkrankung, wird es jetzt bereits<br />
ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt.<br />
• Voraussetzung ist eine Krankenstandsdauer<br />
von mindestens 43<br />
Tagen.<br />
• Man kann das Krankengeld bis zu<br />
20 Wochen lang beziehen.<br />
• Das Krankengeld für Selbständige<br />
beträgt aktuell (<strong>2017</strong>) 29,46 Euro<br />
pro Tag.<br />
• Das neue Krankengeld ab dem<br />
4. Tag ist eine weitere Ergänzung<br />
zur sozialen Absicherung von<br />
Selbständigen, wie Wochengeld,<br />
reduzierte Mindestbeitragsgrundlagen<br />
bei der SVA oder Leistungen<br />
des SVA-Unterstützungsfonds.<br />
6 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
PFLEGEVERSICHERUNG<br />
PFLEGE ORDENTLICH VERSICHERN<br />
Immer mehr Menschen in Österreich sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken<br />
weisen aus, dass jede vierte Familie von dieser Problematik betroffen ist. Ein<br />
Ende des Trends ist kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr<br />
2030 weiter erheblich ansteigen.<br />
Etwa 100.000 ÖsterreicherInnen leiden an<br />
einer dementiellen Erkrankung. 2050 wird<br />
diese Zahl auf etwa 230.000 angestiegen<br />
sein - denn mit dem Alter steigen Inzidenzund<br />
Prävalenzzahlen.<br />
Hauptgrund für diese Entwicklung ist der<br />
medizinische Fortschritt und der daraus resultierende<br />
Anstieg der Lebenserwartung.<br />
Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige<br />
ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren<br />
können gesundheitliche Notwendigkeiten<br />
die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden<br />
Pflegekosten setzen viele auf die<br />
gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren<br />
Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel<br />
Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche<br />
Pflegeversicherung wird immer nur<br />
einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge:<br />
Das verfügbare private Geld kann schnell<br />
aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung erhalten die Versicherten<br />
je nach Grad der Pflegebedürftigkeit<br />
ein entsprechendes Pflegegeld oder<br />
Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die<br />
dabei anfallenden Summen hören sich auf<br />
den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet<br />
ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung<br />
von Unterkunft und Verpflegung,<br />
rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat.<br />
Selbst in der höchsten Pflegestufe entsteht<br />
hier eine monatliche Finanzierungslücke<br />
von über 1.000 Euro, die durch privates<br />
Vermögen gedeckt werden muss. Private<br />
Pflegezusatzversicherungen können jedoch<br />
dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall<br />
wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich,<br />
ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden<br />
Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger<br />
man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger<br />
sind die monatlichen Kosten.<br />
Aufgrund des demografischen Wandels<br />
reichen die Leistungen der gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung nicht aus. Eine zusätzliche<br />
private Pflegeversicherung ist die<br />
einzige Möglichkeit, auch im Pflegefall alle<br />
Kosten problemlos tragen zu können, ohne<br />
Ihre Familie zu belasten. Vorsorge ist daher<br />
auf diesem Gebiet im Sinne Ihres Kunden<br />
extrem wichtig.<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 7
Die Allianz Global Assistance Reiseversicherung lädt Sie und<br />
Ihre Begleitung zum Agenten-Get-Together mit Sekt und<br />
Brötchen auf der Ferien-Messe Wien. Spannende News<br />
erwarten Sie.<br />
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werden 2 Eintrittskarten zur Verfügung gestellt.<br />
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Wien als auch die Vienna Autoshow.<br />
Anmeldungen richten Sie bitte bis 20.12.<strong>2017</strong> an<br />
christine.altmann@allianz-assistance.at<br />
8 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
AGENTEN VOR DEN VORHANG<br />
Die Auszeichnung verdienter Kolleginnen und Kollegen ist für das<br />
Landesgremium Wien schon zur lieben Tradition geworden.<br />
In einer schnelllebigen Zeit in der sehr Vieles<br />
als selbstverständlich angesehen wird,<br />
kommt ein ehrlich gemeintes „Dankeschön“<br />
viel zu selten über die Lippen. Doch<br />
das ist bei den Wiener Versicherungsagenten<br />
anders. „Als aktive Interessenvertretung<br />
und starker Servicepartner setzen<br />
wir uns Jederzeit für unsere Mitglieder ein.<br />
Unser Ziel ist es, dass Sie für Ihre unternehmerische<br />
Tätigkeit gute Rahmenbedingungen<br />
vorfinden, auf denen Sie Ihren Erfolg<br />
aufbauen können. Daher möchten wir<br />
unseren langjährigen Mitgliedern für ihre<br />
langjährige Tätigkeit und Erfolg Danke<br />
sagen“, so Obmann Karl Weisz bei der Feier<br />
anlässlich der Mitglieder-Ehrung. Für die<br />
Ausgezeichneten – ab einer Mitgliedschaft<br />
von zehn Jahren darf man sich dazuzählen.<br />
Es gab es neben einer Urkunde noch ein<br />
schönes Erinnerungsstück aus Glas. spannende<br />
Gespräche im Kreise der Kollegenschaft<br />
sowie das eine oder andere Glaserl<br />
Wein rundeten die Veranstaltung ab.<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 9
Christian Mikysek, 10 Jahre Mitglied<br />
Gerald Galli, 15 Jahre Mitglied<br />
Hans Etz, 25 Jahre Mitglied<br />
Ronald Heider, 20 Jahre Mitglied<br />
10 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Thomas Mailer, 20 Jahre Mitglied<br />
Frau Provaznik vertritt die Optinvest Vermögensberatung, 15 Jahre Mitglied<br />
Herr Tauschner vertritt die Pantheon Consult GmbH, 10 Jahre Mitglied<br />
Zoran Savic, 15 Jahre Mitglied<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 11
STEUERTIPPS MIT<br />
JAHRESBEGINN 2018:<br />
DAS KANN, MUSS, SOLLTE<br />
ICH BEACHTEN.<br />
Neu ab 1.7.<strong>2017</strong>: Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz<br />
Bisher kam es bei Lohnabgabenprüfungen<br />
oft zu einer Umqualifizierung von Vertragsverhältnissen<br />
mit teuren Folgen für<br />
die betroffenen Personen: Gerne wurden<br />
Werkverträge in Dienstverträge umqualifiziert<br />
und alle damit verbundenen Abgaben<br />
wie Krankenkassenbeiträge (die<br />
ASVG Beiträge sind deutlich höher als die<br />
GSVG Beiträge) und Lohnnebenkosten<br />
vorgeschrieben.<br />
Mit einem neuen Verfahren nach dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz<br />
soll<br />
nun die Zuordnung zum jeweiligen Sozialversicherungsträger<br />
bereits zu Beginn der<br />
Tätigkeit verbindlich festgestellt werden.<br />
Vorabprüfung bei Neuanmeldung: Mit<br />
Einlangen der Versicherungserklärung eines<br />
Unternehmers bei der SVA prüft diese<br />
mittels Fragebogen ob bei Aufnahme der<br />
Erwerbstätigkeit von „Neuen Selbstständigen“,<br />
bestimmten freien Gewerbetreibenden<br />
bzw. bei bäuerlichen Tätigkeiten eine<br />
Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen<br />
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder<br />
nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />
(GSVG) bzw. BSVG vorliegt.<br />
Abstimmung: Durch ein gemeinsames<br />
Feststellungsverfahren von SVA und GKK<br />
werden der Sachverhalt sowie die Ergebnisse<br />
abgestimmt. Abhängig vom Ergebnis der<br />
Überprüfung ergeht ein Bescheid der SVA<br />
oder der GKK.<br />
Versicherungszuordnung auf Antrag:<br />
Daneben besteht nun auch die Möglichkeit,<br />
dass GSVG-Versicherte oder ihr Auftraggeber<br />
die bereits bestehende Pflichtversicherung<br />
durch die SVA oder GKK auf<br />
Richtigkeit prüfen lassen.<br />
Bindungswirkung: Der Feststellungsbescheid<br />
über die sozialversicherungsrechtliche<br />
Zuordnung bindet einerseits die<br />
Versicherungsträger, andererseits entfaltet<br />
dieser Bindungswirkung für die Zuordnung<br />
zu selbstständigen oder unselbstständigen<br />
Einkünften auch für die Ermittlung<br />
der Einkommensteuer/Lohnsteuer. Eine<br />
Neuzuordnung kann nur dann vorgenommen<br />
werden, wenn eine Änderung des für<br />
die Zuordnung maßgeblichen Sachverhalts<br />
eintritt.<br />
Neu ist auch, dass es bei einer rückwirkenden<br />
Umqualifizierung eines „Scheinselbstständigen“<br />
in einen Dienstnehmer zu<br />
einer beitragsrechtlichen Rückabwicklung<br />
kommt. Nach bisheriger Rechtslage musste<br />
der Dienstgeber die Sozialversicherungsbeiträge<br />
nachträglich abführen.<br />
Nunmehr kommt es zu einer Anrechnung<br />
von Beiträgen, die der Vertragspartner<br />
bereits geleistet hat und diese geleisteten<br />
Beiträge werden direkt an die Gebietskrankenkasse<br />
überwiesen.<br />
Die Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeitrag,<br />
Kommunalsteuer etc. fallen aber in<br />
einem solchen Fall leider zusätzlich an.<br />
12 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Automatische Übermittlung<br />
von Sonderausgaben<br />
an das Finanzamt!<br />
Ab dem Jahr <strong>2017</strong> müssen Spenden an begünstigte<br />
Vereine und Institutionen sowie<br />
Kirchenbeiträge von diesen Organisationen<br />
direkt an das Finanzamt gemeldet<br />
werden. Das Finanzamt erstellt eine automatische<br />
Veranlagung.<br />
Wir haben in unserem Newsletter im April<br />
berichtet. Jetzt verschickt das Finanzamt<br />
die ersten Bescheide. Diese betreffen natürlich<br />
das Jahr 2016 und beziehen sich bei<br />
Guthaben nur auf „Negativsteuer“, da die<br />
Spendenempfänger ja erst ab heuer melden.<br />
Wenn Sie also 2016 gespendet haben<br />
müssen Sie für die steuerliche Absetzbarkeit<br />
wie bisher selbst einen Jahresausgleich<br />
durchführen.<br />
Im Bescheid ist eine Frist angeführt, die<br />
aber eigentlich keine besondere Rechtswirkung<br />
hat. Bringt man nämlich einen<br />
Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung ein<br />
bewirkt dieser die Wiederaufnahme des<br />
Verfahrens, und dafür hat man – wie bisher<br />
– fünf Jahre Zeit.<br />
Das Finanzamt überweist dann nach verstrichener<br />
Frist den automatisch ausgerechneten<br />
Betrag, bei späterer Veranlagung<br />
wird eine Gutschrift, die darüber hinausgeht,<br />
nachüberwiesen.<br />
In den jetzt verschickten Bescheiden wird<br />
auch die Bankverbindung abgefragt – haben<br />
Sie mittlerweile ein anderes Bankkonto<br />
sollten Sie das unbedingt während der Frist<br />
berichtigen, da sonst auf das nicht mehr<br />
existente Konto überwiesen wird!<br />
Wichtig für Spenden <strong>2017</strong>:<br />
• Vor der Zahlung ein Blick in die beim<br />
BMF geführte Liste!<br />
• Vor- und Zunamen (wie am Meldezettel<br />
angegeben!)<br />
• das Geburtsdatum<br />
• anonym Spenden bedeutet Verlust der<br />
steuerlichen Absetzbarkeit<br />
Betriebliche Spenden sind von der automatischen<br />
Übermittlung nicht betroffen.<br />
Sie finden weiterhin in die Buchhaltung des<br />
Unternehmens Eingang.<br />
Ebay, willhaben & Co:<br />
Auch dabei schaut der<br />
Fiskus zu!<br />
Ebay, willhaben und Co boomen. Es ist<br />
schnell, praktisch und oft findet man<br />
Schnäppchen.<br />
Durch den Verkauf von Omas altem Service<br />
hat man ein gutes Gewissen es nicht<br />
weggeschmissen zu haben und obendrein<br />
ein paar Euro Taschengeld.<br />
Man glaubt es kaum, aber auch dabei sind<br />
einige steuerliche Grundregeln zu beachten.<br />
Der Verkauf von alten, privaten Dingen<br />
führt selbstverständlich zu keiner Einkommensteuerpflicht.<br />
Bei Gütern, die man<br />
allerdings kürzer als ein Jahr besitzt, also<br />
innerhalb eines Jahres verkauft, ist Vorsicht<br />
geboten. Es gilt nämlich die einjährige<br />
Spekulationsfrist. Ein Gemälde vom Flohmarkt,<br />
das sich dann doch als nettes Sammlerobjekt<br />
herausstellt und einen Preis über<br />
die seinerzeitigen Anschaffungskosten erzielt,<br />
führt also bei Verkauf innerhalb eines<br />
Jahres zur Steuerpflicht, außerhalb nicht.<br />
Wenn man sehr häufig, also über ein „normales“<br />
Maß auf ebay & Co handelt, muss<br />
man sich schon die Frage gefallen lassen, ob<br />
man nicht im steuerlichen Sinn gewerblich<br />
tätig ist. Dann gilt auch die oben beschriebene<br />
einjährige Spekulationsfrist nicht und<br />
es tritt sofort Einkommensteuerpflicht ein.<br />
Gewerblich tätig wird man, wenn man mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Das<br />
wird spätestens dann der Fall sein, wenn<br />
man Ware einkauft, um diese auf ebay anzubieten.<br />
Auch eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht<br />
wäre zu prüfen.<br />
Wer kontrolliert das und wenn, dann wie?<br />
Da sitzt nicht eine Heerschar eifriger Beamter<br />
sondern es werden von der Finanzverwaltung<br />
listige EDV-Programme eingesetzt,<br />
die nützliche Hinweise geben.<br />
Die Welt des Internets ist groß, die Kontrollmöglichkeiten<br />
allerdings auch!<br />
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AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 13
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14 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS<br />
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AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 15
CHRISTBAUMBRAND<br />
VOM WEIHNACHTSBAUM ZUM BRANDHERD<br />
Die Wiener Versicherungsagenten bringen ihre Kunden gut versichert und<br />
sicher durch die Weihnachtszeit.<br />
Die Weihnachtszeit ist für zahlreiche Menschen<br />
die schönste Zeit des Jahres. Vielerorts<br />
wird der Christbaum geschmückt und<br />
mit Kerzen versehen, um an grauen Wintertagen<br />
eine helle, besinnliche und vor<br />
allem heimelige Stimmung zu schaffen.<br />
Im Extremfall und bei Unachtsamkeit,<br />
kann diese Idylle schnell umschlagen und<br />
zu einem Wohnungsbrand führen. Bereits<br />
ein kleiner Funken kann genügen, um in<br />
Sekundenschnelle einen Vollbrand auszulösen.<br />
Von einem Augenblick auf den<br />
anderen kann der geschmückte Christbaum<br />
lichterloh in Flammen stehen. Im<br />
Zeitraum vor und nach Weihnachten und<br />
den Heiligen drei Königen ereignen sich in<br />
österreichischen Haushalten durchschnittlich<br />
knapp 1.000 Brände. Ein Vergleich mit<br />
dem Rest des Jahres zeigt, dass die Gefahr<br />
eines Wohnhausbrandes in dieser Zeit ungefähr<br />
sechs Mal höher ist als im Jahresschnitt.<br />
Nicht selten geht der Brandschaden<br />
auf einen brennenden Christbaum zurück.<br />
Die Redaktion der <strong>AgentNews</strong> hat zu diesem<br />
Thema mit Wolfgang Kastel von den<br />
Helfern Wiens einen ausgesprochenen Experten<br />
in Sachen Zivilschutz getroffen und<br />
um Tipps für ein sicheres Weihnachtsfest<br />
ersucht.<br />
Begünstigt wird die Entstehung eines<br />
Brandes dadurch, dass Weihnachtsbäume<br />
in beheizten Wohnräumen sehr schnell<br />
austrocknen. Denn die größte Brandgefahr<br />
entsteht dann, wenn eine Flamme auf<br />
verdorrte und demnach leicht entzündbare<br />
Äste übergreift. Der trockene Christbaum<br />
kann dann innerhalb von lediglich<br />
20 Sekunden in Vollbrand stehen und<br />
nach weiteren 70 Sekunden vollständig<br />
ausbrennen. Ein Grund für diese schnelle<br />
Ausbreitung des Feuers findet sich in den<br />
Nadeln, von denen ein zwei Meter hoher<br />
Baum im Durchschnitt 400.000 besitzt.<br />
Diese Nadeln bestehen hauptsächlich aus<br />
Wasser, ätherischen Ölen (Harz) und Zellulose.<br />
Die ätherischen Öle, die selbst bei<br />
sehr warmen Zimmertemperaturen in den<br />
Nadeln verbleiben, sind leicht entflammbar<br />
und führen schnell zu einem brennenden<br />
Christbaum.<br />
Sofern der Christbaum mit brennenden<br />
Kerzen bestückt wird, sollten dieses stets<br />
beaufsichtigt und nie allein gelassen werden.<br />
Bei Verlassen des Raums sind diese<br />
demnach zu löschen. Anzuzünden sind<br />
diese stets von oben. Es sollten keine<br />
Sprüh-, Wunderkerzen oder Sternspritzer<br />
verwendet werden, da diese Temperaturen<br />
von bis zu 1.000 Grad Celsius erreichen und<br />
ein kleiner Funke die Nadeln blitzschnell in<br />
Brand setzen könnte. Ideal sind elektrische<br />
Lichter und Kerzen mit VDE-Zeichen und<br />
nichttropfende Kerzen. Die Kerzen sollten<br />
16 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Sicherheitsmaßnahmen:<br />
Das sinnliche Fest mit Kerzenschein endet immer wieder mit Blaulicht und im schlimmsten Fall mit Verletzten.<br />
Meist sind dafür unbeaufsichtigte Kerzen verantwortlich.<br />
ferner nicht unter einem Ast angebracht<br />
werden und gemeinsam mit dem Halter<br />
senkrecht stehen. Heruntergebrannte Kerzen<br />
sind rechtzeitig zu ersetzen. Feuerfeste<br />
Unterlagen sind zu bevorzugen. Ferner<br />
sollten ausschließlich Sicherheitszündhölzer<br />
zum Einsatz kommen.<br />
Beim Aufstellen des Baumes ist für einen<br />
sicheren und festen Stand zu sorgen. Damit<br />
soll verhindert werden, dass dieser<br />
umkippt bzw. leicht umgestoßen wird und<br />
die Flammen vom Hausrat Besitz ergreifen.<br />
Eine gute Alternative stellen mit Wasser befüllbare<br />
Ständer dar. Auf diese Weise bleibt<br />
der Weihnachtsbaum auch länger frisch.<br />
Der Christbaum sollte ferner in sicherem<br />
Abstand von mindestens 50 Zentimeter zu<br />
anderen brennbaren Gegenständen aufgestellt<br />
werden, speziell Möbel, Teppiche,<br />
Vorhänge und Geschenkpapier. Zugluft ist<br />
zu unterbinden, damit flackernde Kerzen<br />
nicht eine zusätzliche Gefahr darstellen<br />
und zu einem brennenden Christbaum<br />
führen.<br />
Je früher der Christbaum gekauft wird,<br />
desto stärker trocknet dieser bis zum Heiligen<br />
Abend aus. Demnach sollte dieser<br />
erst kurz davor erworben werden und stets<br />
kühl im Freien oder in einem Gefäß mit<br />
Wasser aufbewahrt werden. Trockene Äste<br />
und Zweige sind umgehend zu entfernen,<br />
da diese einen brennenden Christbaum begünstigen.<br />
Lametta, Figuren etc. sollten einen Mindestabstand<br />
von 20 cm von den Kerzen<br />
aufweisen. Auch sonstiger Baumbehang,<br />
der aus leicht brennbarem Material besteht,<br />
sollte in sicherer Entfernung angebracht<br />
werden. Bei Lichterketten ist darauf zu<br />
achten, dass die Glühbirnen nicht zu nah<br />
an leicht brennenden Objekten wie Papierdekorationen<br />
oder Strohsternen liegen. Zu<br />
beachten ist zudem, dass falsche Glühbirnen<br />
viel Energie ziehen, wodurch dünne<br />
Stromkabel überhitzen und Schwelbrände<br />
auslösen könnten. Von Christbaumschnee<br />
aus Spraydosen wird angesichts des brennbaren<br />
Treibmittels abgeraten.<br />
Es ist sinnvoll, eine Gießkanne, Löschdecke,<br />
einen Scheuerlappen oder einen<br />
gefüllten Wassereimer für den Fall einer<br />
Unachtsamkeit bereitzustellen. Falls noch<br />
nicht geschehen, sind Rauchmelder zu<br />
montieren, die kleinste Rauchpartikel erkennen<br />
können und schnell Alarm schlagen.<br />
Auch ein Feuerlöscher sollte stets<br />
griffbereit sein. Denn wird dieser bei einem<br />
brennenden Christbaum nicht innerhalb<br />
von 2 bis 3 Sekunden eingesetzt, ist es zumeist<br />
schon zu spät.<br />
Trockene Äste, lockere Kerzen, die Neugier<br />
der Kinder oder unbeobachtete Haustiere<br />
– jedes Jahr enden Weihnachtsfeste mit einem<br />
großen Feuerwehreinsatz. Wann zahlt<br />
die Versicherung nach einem Christbaumbrand.<br />
Nach einem Brandfall, besonders zu Weihnachten,<br />
sitzt der Schock sehr tief und wird<br />
mitunter noch größer, wenn man erfährt,<br />
dass der Schaden nach dem Christbaumbrand<br />
nicht durch die Haushaltsversicherung<br />
gedeckt ist. In vielen Fällen deckt<br />
die Haushaltsversicherung den Brandschaden<br />
inklusive Löschkosten und auch<br />
den Folgeschaden. Allerdings werden die<br />
Kosten nicht übernommen, wenn grobe<br />
• Für einen sicheren und festen<br />
Stand des Baumes sorgen<br />
• Alternativ mit Wasser befüllte<br />
Ständer verwenden<br />
• Sicherheitsabstand zu brennbaren<br />
Gegenständen einhalten<br />
• Brennende Kerzen keiner Zugluft<br />
aussetzen<br />
• Brennende Kerzen stets beaufsichtigen<br />
• Beim Verlassen des Raumes, alle<br />
Kerzen löschen<br />
• Sprüh- und Wunderkerzen erhöhen<br />
das Riskio auf einen Brand<br />
• Kerzen nicht direkt unter einem<br />
Ast anbringen<br />
• Kerzen rechtzeitig erneuern<br />
• Feuerfeste Unterlagen und Sicherheitszündhölzer<br />
sind zu empfehlen<br />
• Christbaum erst kurz vor dem<br />
Heiligen Abend kaufen<br />
• Im Freien oder in einem Gefäß<br />
mit Wasser aufbewahren<br />
• Trockenes Geäst entfernen<br />
• Baumschmuck mindestens 20 cm<br />
entfernt von Kerzen platzieren<br />
• Lichterketten nicht in der Nähe<br />
von Papierdekor aufhängen<br />
• Dünne Stromkabel überhitzen<br />
leichter und begünstigen Schwelbrände<br />
• Auf Christbaumschnee verzichten<br />
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.<br />
Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig<br />
gehandelt wurde, ist fast immer eine<br />
Einzelfallentscheidung. Grob fahrlässig<br />
wäre der Christbaumbrand, wenn man die<br />
Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt. Mittlerweile<br />
kann man Brandschäden durch<br />
grobe Fahrlässigkeit mitversichern lassen.<br />
Achten Sie darauf, dass auch die Regressforderungen<br />
des Gebäudeversicherers in<br />
Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert<br />
sind, sofern der Brand durch grobe Fahrlässigkeit<br />
verursacht wurde. Ist dies nicht<br />
mitversichert, dann kann das für Ihren<br />
Versicherungsnehmer die Existenz kosten.<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 17
AUSGLEICHSANSPRUCH<br />
FÜR DEN HANDELSVERTRETER TEIL 2<br />
Nachdem in der <strong>Ausgabe</strong> 2 der <strong>AgentNews</strong> erörtert wurde, wie man den Ausgleichsanspruch<br />
fristwahrend geltend macht, werden wir uns heute jenen<br />
Voraussetzungen widmen, welche vorliegen müssen, damit ein Ausgleichsanspruch<br />
besteht.<br />
18 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Es finden sich hierzu im § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz<br />
drei Voraussetzungen,<br />
nämlich: (1) die Neuzuführung von<br />
Kunden oder die westliche Erweiterung<br />
bestehender Geschäftsverbindungen (2)<br />
ein über das Vertragsverhältnis hinaus zu<br />
erwartender, erheblicher Vorteil (3) die<br />
Billigkeit der Gewährung eines Ausgleichsanspruches<br />
in Bezug auf die bereits bezahlten<br />
Provisionen.<br />
Im Konkreten wird die Neuzuführung von<br />
Kunden, sowie die westliche Erweiterung<br />
bestehender Geschäftsverbindungen im<br />
Folgenden behandelt:<br />
Die Neuzuführung von Kunden:<br />
Die Zuführung neuer Kunden durch die<br />
werbende Tätigkeit des Handelsvertreters<br />
setzt die Ursächlichkeit seiner Tätigkeit voraus,<br />
wobei Mitursächlichkeit des Handelsvertreters<br />
in Form einer objektiven Mitwirkung<br />
genügt. Bei einer mehrgliedrigen<br />
Vertreterorganisation kann auch einem organisatorisch<br />
übergeordneten Handelsvertreter<br />
(Generalvertreter) ein Ausgleichsanspruch<br />
erwachsen, wenn er mittelbar für<br />
die erfolgreiche Kundenzuführung eines<br />
anderen „unechten Untervertreters“ an den<br />
Unternehmer ursächlich ist, weil er diese<br />
Untervertreterorganisation aufbaut, unterstützt,<br />
weiterbildet, er daher damit betraut<br />
ist, für die Erweiterung der Umsätze des<br />
Unternehmers zu wirken.<br />
Die Frage der Kausalität des Handelsvertreters<br />
für die Neukundenzuführung ist<br />
von der Frage der „Neuheit“ der Kunden<br />
für den Unternehmer zu unterscheiden.<br />
Dabei ist die Frage der „Neuheit“ jener der<br />
Ursächlichkeit logisch vorgelagert. Dem<br />
Handelsvertreter gebührt daher ein Ausgleichsanspruch<br />
bereits dann, wenn zwar<br />
eine Kundenliste des Unternehmers abgearbeitet<br />
wird, eben diese Kunden aber erstmals<br />
Kunden des Unternehmens werden.<br />
An der entscheidenden Mitursächlichkeit<br />
des Handelsvertreters ändert daher die<br />
eigene Werbetätigkeit des Unternehmers<br />
nichts. Diese ist daher selbst dann zu bejahen,<br />
wenn durch den Handelsvertreter<br />
Kunden im Rahmen eines Messeauftrittes<br />
zugeführt werden.<br />
Die Mitursächtlichkeit des Handelsvertreters<br />
ist daher erst dann zu verneinen, wenn<br />
der Kunden zum Geschäftsabschluss bereits<br />
entschlossen war und der Handelsvertreter<br />
die Bestellung ohne jegliche (Eigen)<br />
Initiative bloß entgegennimmt.<br />
Für die Beurteilung der Kundenzuführung<br />
kommt es grundsätzlich nicht auf einen<br />
Vergleich des insgesamt erzielten Umsatzes<br />
zu Beginn des Vertragsverhältnisses mit<br />
jenem bei seiner Beendigung an. Dem Geschäftsherrn<br />
sind durch die Neuzuführung<br />
von Kunden Vorteile nämlich bereits dann<br />
erwachsen, wenn eine Wertsteigerung seines<br />
Unternehmens durch die Chance, den<br />
neuen Kundenstand zu nützen, eingetreten<br />
ist. Zudem sind dem Handelsvertreter<br />
Kundenabgänge während seiner Tätigkeit<br />
nicht ausgleichsmindernd anzulasten, was<br />
jedoch die Konsequenz des Vergleiches der<br />
Umsatzzahlen zu Beginn und zum Endes<br />
des Vertragsverhältnisses wäre.<br />
Die wesentliche Erweiterung bereits bestehender<br />
Geschäftsbeziehungen:<br />
Nicht nur die Neuzuführung von Kunden<br />
begründet gem. §24 Abs. 1 Ziff. 1 Handelsvertretergesetzes<br />
einen Ausgleichsanspruch,<br />
sondern auch die westliche<br />
Erweiterung bereits bestehender Kundenbeziehungen.<br />
Von einer bestehenden Geschäftsverbindung<br />
kann gesprochen werden, wenn die<br />
Aussicht auf weitere Geschäftsabschlüsse<br />
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums<br />
besteht.<br />
Betreffend der Erweiterung bereits bestehender<br />
Geschäftsbeziehungen vertritt<br />
der oberste Gerichtshof die Meinung, dass<br />
diese sowohl in einer qualitativen als auch<br />
in einer quantitativen Umsatzsteigerung<br />
erfolgen kann. Die Wesentlichkeit ist im<br />
Lichte dieser Judikatur zu bejahen, wenn<br />
sich der Umsatz ungefähr verdoppelt hat.<br />
Hierbei handelt es sich natürlich um einen<br />
reinen Richtwert; die Wesentlichkeit wird<br />
dann zu bejahen sein, wenn die Intensivierung<br />
der bestehenden Geschäftsverbindung<br />
wirtschaftlich der Zuführung eines<br />
Neukunden gleichkommt.<br />
Bei diesem Umsatzvergleich ist natürlich<br />
der kundenbezogene Umsatz heranzuziehen,<br />
sodass die Erweiterung bereits bestehender<br />
Geschäftsbeziehungen im Einzelfall<br />
für jeden Kunden gesondert zu prüfen ist.<br />
Unterbleibt trotz steigender Geschäftsabschlüsse<br />
eine Steigerung des Umsatzes in<br />
Folge geänderter Preise bzw. in Folge eines<br />
Preisverfalles, so wird dem Handelsvertreter<br />
dennoch ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen<br />
sein, dass betreffend des Unternehmens<br />
dennoch ein wirtschaftlicher Vorteil<br />
eingetreten ist. Diese Geschäftsintensivierung<br />
muss natürlich ihre Ursächlichkeit in<br />
der (Mit-)Wirkung des Handelsvertreters<br />
finden, um betreffend seines Ausgleichsanspruches<br />
eine Auswirkung zu haben.<br />
Umsatzsteigerungen, welche auf den reinen<br />
Entschluss des Kunden bzw. welche aus einer<br />
Preissteigerung resultieren sind daher<br />
nicht bei der Berechnung eines Ausgleichsanspruches<br />
zu berücksichtigen.<br />
Um Unklarheiten und damit Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit einem Ausgleichsanspruch<br />
zu vermeiden ist es ratenswert Aufzeichnungen<br />
dahingehend zu führen, welche<br />
Kunden als Neukunden dem Unternehmens<br />
zugeführt wurden bzw. welche Kunden zur<br />
wesentlichen Erweiterung der bestehenden<br />
Geschäftsverbindung übernommen wurden.<br />
Um die Wesentlichkeit der Erweiterung der<br />
bestehenden Geschäftsverbindung abgrenzen<br />
bzw. darlegen zu können sollten betreffend<br />
der bestehenden Kunden die aktuelle<br />
Umsatzzahlen dokumentiert werden. Auch<br />
hier kann daher präventiv eine für den Handelsvertreter<br />
günstige Beweislage geschaffen<br />
werden, die für den Fall eine gerichtlichen<br />
Auseinandersetzung prozessentscheidend<br />
ist, in aller Regel aber ein Gerichtsverfahren<br />
vermeiden wird, dies wegen der klaren Sachlage.<br />
Sollte betreffend jeder Kunden, welche<br />
dem Handelsvertreter zur wesentlichen Erweiterung<br />
der bestehenden Geschäftsverbindung<br />
überlassen bzw. übergeben werden<br />
ein Darlehen fingiert werden, welches<br />
mit Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
fällig und einem allfälligen Ausgleichsanspruch<br />
aufrechnungsweise gegenüber<br />
gestellt wird ist nachstehendes festzuhalten.<br />
Solche Konstruktionen sind grundsätzlich<br />
zulässig, dies jedoch nur insoweit, als dass<br />
diese Regelung bzw. Konstruktion nicht als<br />
Umgehungsgeschäft zu werten ist, welches<br />
den gesetzlich unabdingbaren Ausgleichsanspruch<br />
unterwandern soll. Es sei hier<br />
auf die letzte Veröffentlichung in Bezug<br />
auf §27 Handelsvertretergesetz verwiesen.<br />
Solche Umgehungsgeschäfte sind im Sinne<br />
des ABGB als Sittenwidrig zu qualifizieren<br />
und werden so behandelt, als ob sie nicht<br />
existent sind.<br />
Verantwortlich für den Artikel:<br />
1<br />
vgl. OGH RS0109607<br />
2<br />
OGH 26.04.2016 6 Ob 54/16h<br />
3OGH 01.04.2009 9 ObA 24/08g<br />
⁴vgl. OGH RS0062649<br />
⁵vgl. OGH RS0124681<br />
⁶vgl. OGH RS0117344<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 19
CHECKLEASING<br />
JA, DEIN AGENT KÜMMERT SICH<br />
AUCH UM LEASING!<br />
Hand auf´s Herz, wer denkt beim Autokauf daran, dass man den neuen<br />
„Boliden“ über den Versicherungsagenten seines Vertrauens finanzieren kann.<br />
Erst wenn es zum Abschluss einer Kaskoversicherung oder ähnlichem kommen<br />
soll, kommt der Agent ins Spiel.<br />
Doch das muss nicht sein: Alles aus einer<br />
Hand in sämtlichen Finanzierungsfragen<br />
lautet ab sofort die Devise. Und jeder Versicherungsagent<br />
hat das know-how und die<br />
Erfahrung seinen Kunden ein vernünftiges<br />
Rundumangebot zu unterbreioten.<br />
Denn Leasing zählt bei der Anschaffung<br />
eines neuen Autos zu den beliebtesten Finanzierungsformen<br />
und erfreut sich in<br />
Österreich hoher Beliebtheit. Damit man<br />
als Versicherungsagent auch immer dem<br />
Kunden das passende Offert liefern kann<br />
braucht es einen verlässlichen Partner.<br />
Checkleasing verfügt über ein 30-jähriges<br />
know-how im Bankenbereich, davon mehr<br />
als 20 Jahre im Bereich der Leasingfinanzierung<br />
und der Betreung von Versicherungsagenten.<br />
Die Finanzierungsprofis von<br />
checkleasing optimieren Leasinganliegen<br />
für Firmenkunden und Privatkunden im<br />
KFZ- und Mobilienbereich.<br />
„Unser tägliches Ziel ist es, die Erwartungen<br />
unserer Kunden laufend zu übertreffen.<br />
Unsere Kunden schätzen die attraktiven<br />
Konditionen begleitet von fairen Vertragsbedingungen“,<br />
so Geschäftsführer Walter<br />
Rimpl im Gespräch mit den <strong>AgentNews</strong>.<br />
20 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Ob kleiner Stadtflitzer oder geräumiges<br />
Familienauto, Autoleasing ist sehr beliebt.<br />
Und das nicht ohne Grund: Statt jahrelang<br />
für den Autokauf zu sparen, zahlen<br />
Sie in bequemen leistbaren Monatsraten.<br />
Am Ende der Laufzeit wechseln Sie auf ein<br />
neues Modell. Auch beim Verkauf Ihres<br />
Gebrauchtwagens kann Checkleasing aufgrunf<br />
vorhandener Kontakte unterstützen.<br />
Da wird Autofahren zum echten Vergnügen.<br />
Wenn Sie eine günstige Alternative zum<br />
Kauf eines neuen PKW’s suchen oder Ihr<br />
Auto nur auf bestimmte Zeit fahren wollen,<br />
dann ist Leasing für Sie bzw. Ihre Kunden<br />
besonders attraktiv. Nicht ohne Grund<br />
wird in der Zwischenzeit jeder 3. Neuwagen<br />
über Leasing finanziert.<br />
Ganz nebenbei fahren Sie bzw. der Kunde<br />
immer ein Auto mit modernster Technik.<br />
Diese jungen Fahrzeuge bringen natürlich<br />
auch ein geringes Reparaturrisiko mit sich<br />
und Dank der Erfahrung und dem knowhow<br />
von checkleasing auch immer mit den<br />
attraktivsten Raten. Erhebliche Risiken wie<br />
der Diebstahl des Autos oder ein Totalschaden<br />
werden in der Regel zwar durch Versicherungsverträge<br />
für das Leasingobjekt<br />
abgefedert. Doch Versicherungen zahlen<br />
üblicherweise nur den Wiederbeschaffungswert<br />
des Autos. Dieser deckt sich in<br />
einzelnen Fällen aber nicht mit dem Betrag,<br />
den der Leasingnehmer laut Vertrag<br />
tatsächlich noch zu zahlen hat. Für diese<br />
Deckungslücke muss der Leasingnehmer<br />
aufkommen. Einen Ausweg bietet eine sogenannte<br />
GAP-Versicherung. „Auf so eine<br />
Deckung sollte man bei Vertragsabschluss<br />
unbedingt achten“, rät Walter Rimpl.<br />
„Es ist unsere jahrzehntelange Erfahrung,<br />
unser Überblick über die gesamte Branche<br />
und die Vielzahl unserer Kontakte, welche<br />
es ermöglichen, auch Ihr Leasingoffert und<br />
das Ihrer Kunden zu optimieren. Und Sie<br />
profitieren davon. Testen Sie uns unverbindlich<br />
und holen Sie sich einen Vergleich<br />
– schließlich geht es um Geld, um Ihr<br />
Geld“, so Rimpl.<br />
Doch nicht nur KFZ-Leasing wie PKW´s,<br />
LKW´s, Motorräder, Spezialfahrzeuge etc.<br />
sind die Spezialgebiete der Finanzierungsprofis<br />
von Checkleasing, auch Mobilien (bewegliche<br />
Investitionsgüter) wie z.Bsp. Maschinen,<br />
Gerätschaften, Büroausstattung etc.<br />
können Sie als Versicherungsagent mit gutem<br />
Gewissen über checkleasing abwickeln.<br />
19., Heiligenstädter Lände 11a,<br />
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www.checkleasing.at<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 21
KUNDENBINDUNG<br />
ZAHLT SICH AUS<br />
Wie Bausparverträge und Leasingfinanzierung zu lukrativen<br />
Kundenbindungsinstrumenten werden.<br />
Die gemeinsam mit der Fachgruppe Versicherungsmakler<br />
und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
am 24.10.<strong>2017</strong> abgehaltene<br />
Informationsveranstaltung mit Expertengesprächen<br />
und Netzwerken fand großen Anklang,<br />
sowohl bei den Agenten als auch bei den<br />
Maklern. Expertengespräche und Netzwerken<br />
Thomas Litschauer – Wüstenrot Versicherung<br />
informierte über „Einkommenssteigerung<br />
durch Service Offensive – Finanzierung mit<br />
Rundumschutz“ und Walter Rimpl – Firma<br />
Checkleasing über „Die Leasingfinanzierung<br />
als Kundenbindungsinstrument – Checkleasing<br />
optimiert Ihre Leasinganfrage und Ihre<br />
Kunden bzw. Sie profitieren davon!“. Bei der<br />
anschließenden Diskussion mit Imbiss wurde<br />
die Zeit für Netzwerken und interessante Gespräche<br />
unter Kollegen genutzt.<br />
22 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 23
THOMAS<br />
LITSCHAUER<br />
Leiter Wüstenrot<br />
VermittlerService<br />
Regionaldirektion<br />
OST<br />
STARKE TRÜMPFE:<br />
FLEXIBILITÄT UND INDIVIDUALITÄT<br />
Kundenbedürfnisse verändern sich und so bleibt bei den Kundenwünschen<br />
schon seit längerem kein Stein mehr auf dem anderen. Wüstenrot setzt daher<br />
auf Flexibilität und Individualität. Davon profitieren auch die Vertriebspartner.<br />
Dazu Thomas Litschauer, Leiter Wüstenrot VermittlerService Regionaldirektion<br />
OST, im Gespräch mit den <strong>AgentNews</strong>.<br />
24 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
Was waren aus Ihrer Sicht in den vergangenen<br />
10 Jahren die auffälligsten, insbesondere<br />
was das Kundenverhalten betrifft?<br />
Eine der markantesten Entwicklungen der<br />
letzten Jahre ist die enorme Geschwindigkeit,<br />
ausgelöst durch die Digitalisierung,<br />
mit der sich Dinge, auch für unsere Kunden,<br />
verändern. Wir nehmen in diesem<br />
Zusammenhang wahr, dass Kunden besonders<br />
individuelle Lösungen schätzen,<br />
die ein Höchstmaß an Flexibilität bieten.<br />
Durch die zunehmende Digitalisierung<br />
merken wir auch, dass Kunden vermehrt<br />
die Möglichkeit nutzen, unterschiedliche<br />
Produkte am Markt mittels der bestehenden<br />
Vergleichsportale zu vergleichen. In<br />
Anbetracht dessen ist die persönliche Betreuung<br />
am Point-of-Sale aus meiner Sicht<br />
einer der wichtigsten Faktoren.<br />
Gibt es so etwas wie Trends? Wenn ja, worauf<br />
wird momentan seitens Endkunden<br />
bzw. Vermittler besonders Wert gelegt?<br />
Wir stellen fest, dass die Kunden bei einfachen<br />
oder standardisierten Produkten<br />
zunehmend digitale Wege und Lösungen<br />
in Anspruch nehmen. Als Finanzdienstleister<br />
ist es unsere Aufgabe diesem Trend<br />
Rechnung zu tragen und entsprechende<br />
Angebote zu entwickeln. Der digitale Kanal<br />
kann aber die fundierte Beratung nicht<br />
ersetzen. Daher wird die enge, persönliche<br />
Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern<br />
auch weiterhin einen hohen Stellenwert<br />
einnehmen.<br />
Auf welche Produkte und Serviceleistungen<br />
setzt Wüstenrot besonders?<br />
Wir sind darauf ausgerichtet, in jenen Sparten<br />
zu wachsen, die die Bedürfnisse unserer<br />
Kunden und Vermittler abdecken und<br />
unterm Strich einen Ertrag für unser Unternehmen<br />
bringen. Die gesamte Branche<br />
und so auch Wüstenrot ist gefordert, Produkte<br />
zu kreieren, die diese Gesichtspunkte<br />
abdecken. In den letzten Jahren sind wir<br />
überproportional im Bereich Finanzierung<br />
gewachsen. Das Bedürfnis der Kunden<br />
ihren Wohntraum mit der Sicherheit eines<br />
Bauspardarlehens zu erfüllen ist in Zeiten<br />
volatiler Kapitalmärkte sehr hoch. Diesem<br />
Anfordernis tragen wir Rechnung in dem<br />
wir unser Service weiter verstärkt haben.<br />
So steht jedem Vertriebspartner unser seit<br />
Jänner <strong>2017</strong> neu aufgestelltes Finanzierungskompetenzcenter<br />
in der Stubenbastei<br />
zur Verfügung. Jeder Maklerbetreuer kann<br />
zudem auf einen Finanzierungspezialisten<br />
zur Unterstützung beim Vertriebspartner<br />
vor Ort zurückgreifen.<br />
Was denken Sie, in welchem Maße die<br />
Digitalisierung kurz- bis mittelfristig verändern<br />
wird und worauf sich insbesondere<br />
Obmann Stv. Helmut Purker gemeinsam mit dem Team des Wüstenrot VermittlerServices der Regionaldirektion Ost: Christa<br />
Zillek, Martina Pejchar, Alexandra Eder, Thomas Litschauer, Patrick Kirisits, Christian Janeczek-Herlitzer (v.l.n.r.)<br />
unabhängige Berater einstellen müssen, um<br />
mit der technischen Entwicklung Schritt zu<br />
halten?<br />
In Zukunft werden Kunden vermehrt die<br />
Möglichkeit nutzen, die Angebote unterschiedlicher<br />
Versicherungsunternehmen<br />
miteinander zu vergleichen. Der Preis alleine<br />
wird dabei aber nicht das ausschlaggebende<br />
Kriterium sein. Der Berater wird<br />
vielmehr dahin gehend gefordert sein,<br />
Deckungen und Leistungserweiterungen<br />
transparent darzustellen, um dem Kunden<br />
eine Entscheidungsgrundlage liefern zu<br />
können.<br />
In welchen Sparten kann man von Wüstenrot<br />
in naher Zukunft Neuigkeiten oder<br />
Anpassungen erwarten?<br />
Natürlich werden wir unseren eingeschlagenen<br />
Weg als DER Finanzierungspartner<br />
für den unabhängigen Vertrieb weiter entwickeln<br />
und ausbauen. Hier stehen bereits<br />
jetzt Produktlösungen zur Verfügung, die<br />
jedes Kundenbedürfnis im Bereich Wohnraumfinanzierung<br />
abdecken.<br />
In der Lebensversicherung werden wir<br />
künftig noch stärker unterscheiden. Einen<br />
Schwerpunkt widmen wir dem Thema Biometrie.<br />
Wüstenrot ist hier Vorreiter am<br />
Markt. Stolz sind wir darauf, der erste österreichische<br />
Versicherer gewesen zu sein,<br />
der mit der Vorsorge-Lösung Lebens:Wert<br />
die erste umfangreiche Krebsversicherung<br />
auf den Markt gebracht hat. Dieses Produkt<br />
macht uns viel Freude, und wird uns auch<br />
in Zukunft noch weiter beschäftigen. Einen<br />
weiteren Schwerpunkt werden wir dem ursprünglichen<br />
Zweck der Lebensversicherung<br />
widmen, dem Absichern des eigenen<br />
Lebens und dem Vorsorgen für die Alterspension.<br />
Hier steht der Ertragsgedanke<br />
im Mittelpunkt. Mit der fondsgebunden<br />
Lebensversicherung Voll:Wert sowie der<br />
kapitalbildenden FlexibleLife bieten wir<br />
Produkte in unserem Portfolio an, die vor<br />
allem individuell auf die Bedürfnisse der<br />
Kunden zugeschnitten werden können.<br />
Flexibilität auf der Produktebene und kompetente<br />
Betreuung vor Ort werden auch<br />
hier in Zukunft unsere Attribute sein.<br />
Die Wüstenrot Gruppe hat mit Beginn<br />
<strong>2017</strong> ihre Vertriebsstruktur neu aufgestellt.<br />
Wie wirkt sich das auf Ihren Verantwortungsbereich<br />
aus.<br />
Die Auswirkungen sind aus meiner Sicht,<br />
nicht nur für den unabhängigen Vertrieb,<br />
allesamt positiv. Dem starken Bezug zur<br />
Regionalität wurde mit der Begründung<br />
von 3 Regionaldirektionen Rechnung getragen.<br />
Bei gleicher personeller Aufstellung<br />
wurde eine Verstärkung der individuellen<br />
Betreuung unserer Vertriebspartner erzielt.<br />
Was können sich Agenten in der Zusammenarbeit<br />
mit Wüstenrot alles erwarten?<br />
Für Wüstenrot steht Service an oberster<br />
Stelle. Dabei spielen kurze Kommunikationswege<br />
eine wesentliche Rolle. In jedem<br />
Bundesland bietet Wüstenrot für seine<br />
Vertriebspartner eigene Ansprechpartner<br />
und Servicestellen an. Die Online Plattform<br />
www.vermittlerservice.at informiert<br />
darüber hinaus über zentrale und regionale<br />
Ansprechpartner und bietet schnellen<br />
Zugang zu unseren Tools, die rasche Bearbeitung<br />
sowie die schnelle Berechnung<br />
von Prämien und Offerten ermöglichen.<br />
Es können damit aktuelle Kunden- und<br />
Vertragsdaten angezeigt werden, Tarife<br />
und Produktinformationen abgefragt oder<br />
Polizzenkopien, Provisionsabrechnungen<br />
und vieles mehr heruntergeladen werden.<br />
Dieses umfangreiche Service erleichtert<br />
unter anderem das Arbeitsaufkommen für<br />
die Vertriebspartner enorm.<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 25
26 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
DAS GREMIUM SAGT DANKE<br />
FÜR EIN ERFOLGREICHES <strong>2017</strong>!<br />
Die Wiener Versicherungsagenten sind engagierte Dienstleister und 365<br />
Tage im Jahr für ihre Kunden im Einsatz. Service und innovative Denkansätze<br />
sorgen für ein konstruktives Ganzes und zufriedene Kunden.<br />
Der Dezember ist immer jener Monat in dem die Jahresbilanzen gezogen<br />
werden. Das Gremium der Wiener Versicherungsagenten möchte sich auf<br />
diesem Wege bei Ihnen, liebes Mitglied für die Zusammenarbeit im fast<br />
schon abgelaufenen Jahr bedanken und Ihnen viel Erfolg<br />
und Gesundheit für 2018 wünschen.<br />
Stellvertretend für das Gremium bedanken sich Obmann, Stellvertreter,<br />
Fraktionsführer und Geschäftsführer:<br />
Helmut Purker, Paul Eichberger, Karl Weisz, Richard Feichter,<br />
Andreas Gurgihanu und Heinz Neumayer( v.l.)<br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 27
WIR SIND<br />
FÜR SIE DA<br />
KARL WEISZ<br />
GREMIALOBMANN<br />
• Jahrgang 1973<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994<br />
• Funktionär seit 2000<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
die optimale Vertretung der Mitglieder / Kollegen<br />
BERNHARD PROKES<br />
• Jahrgang 1990<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010<br />
• Funktionär seit 2015<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge Versicherungsagenten“<br />
HEINZ NEUMAYER<br />
• Jahrgang 1966<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988<br />
• Funktionär seit 2010<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Aus,- Weiterbildung“<br />
28 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
ROBERT FLETSCHBERGER<br />
• Jahrgang 1979<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />
• Funktionär seit 2010 in Wien<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“<br />
HELMUT PURKER<br />
• Jahrgang 1961<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981<br />
• Funktionär seit 2000<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Arbeitsgruppe Markengründung, Bundesgremium, Weiterbildung<br />
ALEXANDER MÜLLNER<br />
• Jahrgang 1975<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />
• Funktionär seit 2010<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
MARKUS BAYER<br />
• Jahrgang 1976<br />
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2007<br />
• Funktionär seit 2015<br />
• Meine Aufgabe im Gremium:<br />
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Veranstaltung“<br />
ab 01.01.<strong>2017</strong><br />
AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 29
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30 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS
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32 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS