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AgentNews Ausgabe 3/2017

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AUSGABE 3 | <strong>2017</strong><br />

DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN<br />

JAHRESBEGINN 2018:<br />

Das kann, muss und sollte Ich beachten | Seite 12


Versichern Sie, was<br />

sich im Leben lohnt.<br />

facebook.com/HDI.Lebenswert | www.hdi-leben.at


EDITORIAL<br />

S. 26 | EIN ERFOLGREICHES<br />

JAHR GEHT ZU ENDE<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

IMPRESSUM ....................................................................... 3<br />

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG .................... 4<br />

ABSICHERUNG BEI LÄNGERER KRANKHEIT ............ 6<br />

PFLEGEVERSICHERUNG ................................................ 7<br />

AGENTEN VOR DEN VORHANG ..................................... 9<br />

STEUERTIPPS MIT RAT&TAT: JAHRESBEGINN ....... 12<br />

VOM WEIHNACHTSBAUM ZUM BRANDHERD ...... 16<br />

AUSGLEICHSANSPRUCH TEIL 2 ................................ 18<br />

CHECKLEASING - INTERVIEW .....................................20<br />

KUNDENBINDUNG ZAHLT SICH AUS ......................22<br />

WÜSTENROT – FLEXIBILITÄT UND INDIVIDUALITÄT ..24<br />

DANKSAGUNG GREMIUM ...........................................26<br />

Liebe Kolleginnen, liebe<br />

Kollegen. Gefühlsmäßig kaum<br />

begonnen, ist das Jahr <strong>2017</strong><br />

auch schon wieder fast Geschichte<br />

und wir können 2018 begrüßen!<br />

Rückblickend betrachtet, war <strong>2017</strong><br />

ein sehr spannendes und ereignisreiches<br />

Jahr. Wir haben für unsere<br />

Mitglieder wieder zahlreiche Informationsveranstaltungen<br />

mit Kooperationspartnern<br />

abgehalten, die<br />

durchwegs gut besucht waren. 2018<br />

wird für unsere Branche zahlreiche<br />

Veränderungen und Neuerungen<br />

bringen. Wir haben so zum Beispiel<br />

die IDD und ab 25. Mai die Datenschutzgrundverordnung<br />

quasi vor<br />

der Tür stehen. In diesem Zusammenhang<br />

werden wir Sie selbstverständlich<br />

auch mit den <strong>AgentNews</strong><br />

auf dem Laufenden halten und<br />

Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen<br />

liefern. Ich darf Sie<br />

in diesem Zusammenhang auch auf<br />

unsere Homepage www.wienerversicherungsagenten.at<br />

verweisen, wo<br />

Sie, liebes Mitglied, nicht nur aus<br />

erster Hand über Neuerungen informiert<br />

werden, sondern auch 24/7<br />

alle Aktivitäten des Wiener Gremiums<br />

der Versicherungsagenten<br />

nachlesen können. Gerne können<br />

Sie uns auch jederzeit Inputs und<br />

Verbesserungsvorschläge per Mail<br />

zukommen lassen. Auch 2018<br />

werden wir für Sie wieder kostenlos<br />

eine Fülle von Infoveranstaltungen<br />

und Netzwerktreffen organisieren.<br />

Zum Abschluss darf ich Ihnen auch<br />

im Namen des gesamten Gremiums<br />

besinnliche Feiertage und ein<br />

erfolgreiches neues Jahr wünschen.<br />

Bleiben Sie gesund!<br />

WIR SIND FÜR SIE DA ...................................................28<br />

Karl Weisz<br />

Obmann<br />

Andreas Gurghianu<br />

Geschäftsführer<br />

IMPRESSUM<br />

MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN - SPARTE HANDEL, LANDESGREMIUM WIEN DER VERSICHERUNGSAGENTEN, 1040 WIEN, SCHWARZENBERGPLATZ 14<br />

REDAKTION: CHAPTER 2 MEDIEN GMBH, WWW.CHAPTER2.AT | LAYOUT UND PRODUKTION: MDH-MEDIA GMBH, WWW.MDH-MEDIA.AT | HERSTELLUNGSORT: ÖSTERREICH<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 3


DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG<br />

WAS ÄNDER SICHT AB 25.05.2018<br />

In den Medien ist es bereits umfassend präsent. Mit 25.05.2018 beginnt eine<br />

„neue Ära“ im Datenschutz. Das Datenverarbeitungsregister ist Geschichte und<br />

Datenschutzmanagement und –dokumentation im eigenen Unternehmen ist<br />

das Gebot der Stunde.<br />

Von Dr. Thomas Schweiger<br />

Versicherungsagenten haben tagtäglich mit<br />

natürlichen Personen zu tun, deren personenbezogene<br />

Daten – unter Umständen<br />

auch Gesundheitsdaten bei Lebens- oder Unfallversicherungen<br />

– für die Abwicklung ihrer<br />

Geschäfte notwendigerweise verarbeitet werden.<br />

Sie erheben personenbezogene Daten,<br />

speichern diese langfristig und übermitteln<br />

diese u.a. auch an die Versicherungsunternehmen<br />

im Rahmen der Vertragsanbahnung<br />

bzw. des Abschlusses.<br />

Die DSGVO bzw. das Datenschutzgesetz<br />

dokumentieren Verpflichtungen für nahezu<br />

jede Organisation, die personenbezogene<br />

Daten automatisiert verarbeitet. Diese Verpflichtungen<br />

bestehen, mit Ausnahme der<br />

Art und Weise der Erstellung einer Dokumentation<br />

(Datenschutz-Management), der<br />

Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />

und der Datenschutz-Folgenabschätzung,<br />

auch schon nach dem DSG<br />

2000. Die Art und Weise der Verarbeitung<br />

der personenbezogenen Daten ändert sich<br />

nicht wesentlich, aber durch die wesentliche<br />

Erhöhung der potentiellen Geldbußen auf<br />

bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes<br />

(je nachdem welcher Betrag höher<br />

ist als maximale Geldbuße) rückt der Datenschutz<br />

mehr in den Fokus der Unternehmen,<br />

Behörden und öffentlichen Stellen. Das<br />

Datenverarbeitungsregister ist ab 25.05.2018<br />

Geschichte. Dies wird von einer Dokumentationsverpflichtung<br />

und der „accountability“<br />

(Rechenschaftspflicht) abgelöst, die auch mit<br />

einer Nachweispflicht verbunden ist. „Compliance“<br />

wird das Gebot im Datenschutz und<br />

„Risiko“ für Freiheiten und Rechte natürlicher<br />

Personen ist der Ausgangspunkt für<br />

viele Betrachtungen. Werden die Regelungen<br />

nicht eingehalten, dann drohen (siehe § 30<br />

DSG) hohe Geldbußen (siehe insbes. Art.<br />

83 DSGVO; bis zu 4 % des Gesamtumsatzes<br />

bzw. EUR 20 Mio als maximaler Rahmen),<br />

wobei die Geldbuße das Unternehmen (und<br />

nicht Geschäftsführung, Vorstand oder verantwortlich<br />

Beauftrage iSd § 9 VStG) treffen<br />

wird. Ein Rückgriff bei den Verantwortlichen<br />

(Vorstand / Geschäftsführung) ist jedoch<br />

denkbar.<br />

Was sind „personenbezogene Daten“?<br />

Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die<br />

Verarbeitung von personenbezogenen Daten<br />

natürlicher Personen. Darunter sind all jene<br />

Angaben über Betroffene, auf deren Grundlage<br />

die Identität des Betroffenen bestimmt<br />

werden kann oder bestimmbar ist (z.B. Namen,<br />

Adressen, Geburtsdaten, Kontonummern,<br />

Gesundheitsdaten etc.) zu verstehen.<br />

Welche Maßnahmen können jetzt gesetzt<br />

werden?<br />

• Ein/e Verantwortliche/r sollte das Projekt<br />

„Datenschutzmanagement“ übernehmen,<br />

und<br />

• die Gesamtsituation in Bezug auf die<br />

personenbezogenen Daten natürlicher<br />

Personen analysieren (lassen), sowie ein<br />

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />

erstellen (lassen),<br />

• sodann Abweichungen vom Standard,<br />

den das Gesetz vorschreibt, eruieren, und<br />

• die technischen, organisatorischen und<br />

rechtlichen Maßnahmen setzen, um die<br />

bestehenden Defizite aufzuarbeiten.<br />

Welche Grundprinzipien normiert die<br />

DSGVO?<br />

Rechtmäßigkeit<br />

Die Verarbeitung der Daten muss „rechtmäßig“<br />

sein, dh es muss mindestens eine der<br />

in der DSGVO genannten Rechtsgrundlagen<br />

gegeben sein. Diese sind z.B. die (freiwillige,<br />

informierte) Einwilligung, ein Vertrag, der<br />

zwischen den Parteien abgeschlossen ist/<br />

wird, eine rechtliche/gesetzliche Verpflichtung<br />

des Verarbeiters, lebenswichtige Interessen<br />

der betroffenen Person, öffentliche<br />

Interessen oder ein überwiegend berechtigtes<br />

Interesse an der Verarbeitung der Daten (siehe<br />

Infokasten)<br />

Transparenz & Information<br />

Die DSGVO bringt umfassende Informationspflichten<br />

für den Verantwortlichen und<br />

Rechte für die betroffenen Personen (z.B.<br />

Auskunft, Richtigstellung, Löschung etc.)<br />

Zweckbindung<br />

Die Verarbeitung der Daten muss einem<br />

eindeutig, festgelegten Zweck dienen, und<br />

die Daten dürfen nur für diesen konkreten<br />

Zweck verwendet und nicht für andere Zwecke<br />

genutzt werden.<br />

Datenminimierung<br />

Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn diese<br />

für den (definierten) Zweck notwendig sind.<br />

Richtigkeit<br />

Die Daten müssen sachlich richtig sein.<br />

Speicherbegrenzung<br />

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange<br />

gespeichert werden, als dies für den Zweck<br />

erforderlich ist und die Speicherdauer ist festzulegen.<br />

Integrität & Vertraulichkeit<br />

Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit<br />

sind zu schützen.<br />

Die Einwilligung (Zustimmung) Die Einwilligung<br />

sollte nur dann als Grundlage<br />

für die rechtmäßige Verarbeitung verwendet<br />

werden, wenn andere Möglichkeiten<br />

(Vertrag, gesetzliche Verpflichtung) nicht<br />

möglich sind. Die Einwilligung ist jederzeit<br />

widerrufbar, und die Person ist auch<br />

vor der Einwilligung auf diese Widerrufsmöglichkeit<br />

hinzuweisen. Ein Beispiel<br />

für die Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung<br />

ein „Newsletter-Abo“. „Hauptvertrag“<br />

(z.B. Versicherungsvermittlung)<br />

reicht nicht aus, denn das sog. Kopplungsverbot<br />

ist zu beachten, dh die Einwilligung<br />

für Marketingmaßnahmen darf<br />

nicht im Hauptvertrag selbst (versteckt)<br />

enthalten sein, sondern der Kunde muss<br />

die Möglichkeit haben, den Hauptvertrag<br />

auch ohne den Zusatz „Marketingmaßnahmen“<br />

abzuschließen. Die Einwilligung<br />

ist nachzuweisen, und der Kunde<br />

muss freiwillig für den bestimmten Fall,<br />

in informierter Weise und unmissverständlich<br />

in die Verarbeitung seiner Daten<br />

einwilligen.<br />

4 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Was kann der erste Schritt sein?<br />

Nach Art 30 DSGVO ist ein sog. Verzeichnis<br />

von Verarbeitungstätigkeiten (VV) zu<br />

erstellen. Diese Verpflichtung wird nahezu<br />

jedes Unternehmen treffen, denn nur Organisationen,<br />

die personenbezogene Daten nur<br />

gelegentlich verarbeiten, sind ausgenommen.<br />

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />

enthält zumindest Folgendes:<br />

• der Name und die Kontaktdaten des<br />

Verantwortlichen sowie eines etwaigen<br />

Datenschutzbeauftragten<br />

• die Zwecke der Verarbeitung<br />

• die Kategorien der Betroffenen und der<br />

personenbezogenen Daten<br />

• die Kategorien von Empfängern,<br />

• gegebenenfalls Drittlandübermittlungen<br />

sowie Garantien;<br />

• die Löschungsfristen;<br />

• eine allgemeine Beschreibung der technischen<br />

und organisatorischen Maßnahmen<br />

(TOMs)<br />

Informationspflichten nach der DSGVO<br />

Die betroffene Person ist zu informieren, welche<br />

konkreten Daten (Kontaktdaten, inhaltliche<br />

Daten) zu welchem Zweck (Erfüllung<br />

des Vermittlungsvertrages) und aufgrund<br />

welcher Rechtsgrundlage (Vertrag/Vertragsanbahnung)<br />

diese erhoben werden, sowie an<br />

welche Empfänger die Daten weitergegeben<br />

(Versicherungsunternehmen) werden und<br />

wie lange bestimmte Daten (sieben Jahre<br />

gem. § 132 BAO / drei Jahre) aufbewahrt<br />

werden. Auch über die Rechte als Betroffener<br />

(z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung<br />

oder Berichtigung, Beschwerderecht…) ist<br />

zu informieren. Die Datenschutz-Information<br />

sollte offline oder online bereitgestellt<br />

werden. Der Versicherungsagent, der einen<br />

Newsletter versendet, benötigt für diese „Verarbeitungstätigkeit“<br />

einen eigenen Eintrag<br />

im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />

sowie die (nachweisbare) Einwilligung.<br />

Ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen?<br />

Die DSGVO schreibt einen DSB vor, wenn<br />

die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche<br />

Verarbeitung besonderer Datenkategorien<br />

(z.B. sensible Daten) umfasst oder<br />

umfangreiche regelmäßige und systematische<br />

Überwachung von betroffenen Personen<br />

erforderlich macht. Wenn daher Gesundheitsdaten<br />

im Rahmen der Vermittlung von<br />

Lebens- oder Unfallversicherung verarbeitet<br />

werden, dann wird das uU eine Kerntätigkeit<br />

des Versicherungsagenten sein. Wenn dies<br />

„umfangreich“ erfolgt, dann besteht auch die<br />

Verpflichtung einen DSB zu bestellen. Der<br />

Terminus „umfangreich“ wird noch durch<br />

die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden<br />

konkretisiert werden, aber es wird vermutlich<br />

auf die Anzahl der Datensätze bzw. Kundenbeziehungen<br />

ankommen. Auch, wenn diese<br />

Voraussetzung nicht erfüllt ist, ist es sinnvoll,<br />

dass jede Organisation jemanden benennt,<br />

der sich um die Angelegenheiten des Datenschutzes<br />

als „Daten-Koordinator“ kümmert.<br />

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung<br />

notwendig?<br />

Eine DSFA (oder englisch: DPIA oder PIA)<br />

ist dann erforderlich, wenn mit der Verarbeitung<br />

der Daten ein hohes Risiko für<br />

die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen<br />

verbunden ist. Dies wird bei der überwiegenden<br />

Zahl von Verarbeitungsvorgängen<br />

bei Versicherungsagenten (Kundeninformationssystem,<br />

Auftraggeberdatenverwaltung,<br />

Newslettertool, Bewerberverwaltung, Personalverwaltung)<br />

nicht der Fall sein.<br />

Werden Gesundheitsdaten verarbeitet, dann<br />

könnte dies ein hohes Risiko iSd Art 35<br />

DSGVO darstellen, und die Notwendigkeit<br />

einer Datenschutz-Folgenabschätzung auslösen.<br />

Es sollte in jedem Fall dokumentiert werden,<br />

wie das Risiko der Verarbeitung (in Bezug auf<br />

die betroffenen Personen) eingeschätzt wird,<br />

und wie das Unternehmen mit technischen<br />

und organisatorischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung)<br />

sicherstellt, dass sich das Risiko<br />

nicht verwirklicht.<br />

Betroffenenrechte<br />

Ein wesentlicher Punkt sind auch die Rechte<br />

der Betroffenen nach der DSGVO, z.B. das<br />

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,<br />

Einschränkung der Verarbeitung oder auch das<br />

Recht auf Datenübertragbarkeit.<br />

Um Anfragen von Betroffenen in diesem Zusammenhang<br />

fristgerecht, dh binnen 1 Monat<br />

erfüllen zu können, ist es notwendig zu wissen,<br />

welche konkreten Daten wo gespeichert<br />

und wie verwendet, insbesondere an wen<br />

übermittelt werden, und insbes. auch wie<br />

die Daten erhoben wurden (wenn dies nicht<br />

beim Betroffenen selbst erfolgte).<br />

Die Informationen sind auf Anfrage – nach<br />

Prüfung der Identität - unentgeltlich zu erteilen,<br />

außer die Anfrage erfolgte unbegründet<br />

oder ist exzessiv.<br />

Datenschutzverletzung – was ist zu tun?<br />

Eine Datenschutzverletzung liegt zB vor,<br />

wenn personenbezogene Daten an unbefugte<br />

Personen zu gelangen drohen, so z.B. wenn<br />

ein USB-Stick mit Daten über Kunden verloren<br />

geht, oder bei einem Hacker-Angriff<br />

oder der Versendung eines Newsletters ohne<br />

Verwendung der bcc-Funktion im Email.<br />

Datenschutzverletzungen sind binnen 72<br />

Stunden der Datenschutzbehörde (außer es<br />

ist kein Risiko für die Rechte und Freiheiten<br />

natürlicher Personen gegeben) und auch den<br />

betroffenen Personen (bei hohem Risiko) zu<br />

melden. Professionelle Unterstützung ist in diesem<br />

Zusammenhang immer empfehlenswert.<br />

Die Geldbußen – sind sie wirklich so hoch?<br />

Geht man von den derzeitigen verhängten<br />

Geldstrafen (z.B. EUR 700,-- für eine nicht<br />

registrierte Videoüberwachung) aus, dann<br />

sind die potentiellen Geldbußen, die Unternehmern<br />

nach dem 25.05.2018 drohen wesentlich<br />

höher.<br />

In der DSGVO werden die Strafzumessungsgründe<br />

umfassend beschrieben und z.B. der<br />

Grad des Verschuldens oder auch die Tatsache,<br />

dass mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet<br />

wird und auch die Auswirkungen<br />

der Datenschutzverletzung spielen bei<br />

der Strafbemessung eine Rolle.<br />

Die Geldbußen sollen in jedem Einzelfall<br />

wirksam, verhältnismäßig und abschreckend<br />

sein, und die DSGVO kennt eine Vielzahl<br />

von Strafzumessungsgründen. Die DSGVO<br />

geht davon aus, dass sich die Unternehmen<br />

an die Bestimmungen halten, dies auch dokumentieren<br />

und dann gegenüber der Behörde<br />

im Rahmen der Nachweisverpflichtung auch<br />

Rechenschaft ablegen. In anderen EU-Staaten<br />

sind die verhängten Geldbußen bereits jetzt –<br />

vor Geltung der DSGVO – wesentlich höher<br />

als in Österreich.<br />

Wie verhindert man die Geldbußen?<br />

Die Geldbußen drohen denjenigen Organisationen,<br />

die sich nicht um die Bestimmungen<br />

der DSGVO kümmern. Ein Unternehmen<br />

sollte daher jedenfalls<br />

• ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten<br />

(VV) erstellen,<br />

• sich darum kümmern, dass die personenbezogen<br />

Daten auf „need-to-know-<br />

Basis“ verarbeitet werden, dh nur diejenigen<br />

Personen Zugriff haben, die diese<br />

Daten auch im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />

bearbeiten müssen,<br />

• die technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen (TOMs) dokumentieren<br />

und auch deren Einhaltung kontrollieren,<br />

• sicherstellen, dass die Informationsverpflichtungen<br />

nach der DSGVO insbes.<br />

bei der Erhebung der Daten eingehalten<br />

werden können,<br />

• sowie einen Leitfaden erstellen, wie die<br />

Rechte der betroffenen Personen (Auskunft,<br />

Löschung etc…) erfüllt werden<br />

können<br />

• und überdies dokumentieren, wie im Fall<br />

einer Datenschutzverletzung rechtzeitig<br />

reagiert werden und die Verpflichtung<br />

zur Meldung erfüllt werden kann.<br />

WWW.S-M-P.AT<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 5


BESSERE ABSICHERUNG<br />

BEI LÄNGERER KRANKHEIT<br />

BESCHLOSSEN<br />

Mehr Leistung, mehr Sicherheit: Im kommenden Jahr gibt es auch für Selbständige<br />

Krankengeld. Für Unternehmer mit weniger als 25 Beschäftigten gibt es ab<br />

dem 1. Juli 2018 bei einem Krankenstand von mindestens 43 Tagen ab dem<br />

4. Tag der Krankheit Geld. Ausbezahlt wird es rückwirkend.<br />

Der Nationalrat hat, in einer seiner letzten<br />

Sitzungen, wichtige Verbesserung für<br />

Selbstständige beschlossen: Wer länger als<br />

43 Tage krank ist, erhält das Krankengeld<br />

künftig rückwirkend ab dem vierten Tag<br />

ausbezahlt. Gelten soll das neue Gesetz ab<br />

Juli 2018 für Selbstständige, die in ihrem<br />

Betrieb mitarbeiten und die entweder niemanden<br />

oder weniger als 25 ArbeitnehmerInnen<br />

beschäftigen.<br />

Denn für EPUs und Selbständige mit wenigen<br />

Mitarbeitern kann eine längere Erkrankung<br />

existenzbedrohend sein. „Mit dem<br />

Krankengeld ab dem vierten Tag wird endlich<br />

eine wichtige Lücke im sozialen Netz<br />

für Selbstständige geschlossen“, zeigt sich<br />

der Obmann des Landesgremiums Wien<br />

der Versicherungsagenten, Karl Weisz, von<br />

dieser Verbesserung erfreut. Bisher hatten<br />

UnternehmerInnen erst nach 43 Tagen Anspruch<br />

auf Krankengeld.<br />

„Mir ist wichtig, dass erkrankte Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer, nicht gleich<br />

vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen<br />

dürfen. Es muss daher unser Ziel sein, dass<br />

es nicht bei diesem Schritt bleibt, sondern<br />

die soziale Absicherung für Selbstständige<br />

weiter ausgebaut wird“, so Weisz weiter.<br />

Durch die neue Regelung werden Härtefälle<br />

abgemildert. Selbständige können sich<br />

mit dieser Krankengeld-Leistung - wie Unselbständige<br />

- auch im Fall einer längeren<br />

Krankheit auf eine finanzielle Absicherung<br />

verlassen.<br />

„Es muss daher unser Ziel sein, dass es<br />

nicht bei diesem Schritt bleibt, sondern<br />

die soziale Absicherung für Selbstständige<br />

weiter ausgebaut wird“<br />

Karl Weisz<br />

Obmann<br />

Leistungen auf<br />

einen Blick:<br />

• Statt wie bisher ab dem 43. Tag der<br />

Erkrankung, wird es jetzt bereits<br />

ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt.<br />

• Voraussetzung ist eine Krankenstandsdauer<br />

von mindestens 43<br />

Tagen.<br />

• Man kann das Krankengeld bis zu<br />

20 Wochen lang beziehen.<br />

• Das Krankengeld für Selbständige<br />

beträgt aktuell (<strong>2017</strong>) 29,46 Euro<br />

pro Tag.<br />

• Das neue Krankengeld ab dem<br />

4. Tag ist eine weitere Ergänzung<br />

zur sozialen Absicherung von<br />

Selbständigen, wie Wochengeld,<br />

reduzierte Mindestbeitragsgrundlagen<br />

bei der SVA oder Leistungen<br />

des SVA-Unterstützungsfonds.<br />

6 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


PFLEGEVERSICHERUNG<br />

PFLEGE ORDENTLICH VERSICHERN<br />

Immer mehr Menschen in Österreich sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken<br />

weisen aus, dass jede vierte Familie von dieser Problematik betroffen ist. Ein<br />

Ende des Trends ist kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr<br />

2030 weiter erheblich ansteigen.<br />

Etwa 100.000 ÖsterreicherInnen leiden an<br />

einer dementiellen Erkrankung. 2050 wird<br />

diese Zahl auf etwa 230.000 angestiegen<br />

sein - denn mit dem Alter steigen Inzidenzund<br />

Prävalenzzahlen.<br />

Hauptgrund für diese Entwicklung ist der<br />

medizinische Fortschritt und der daraus resultierende<br />

Anstieg der Lebenserwartung.<br />

Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige<br />

ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren<br />

können gesundheitliche Notwendigkeiten<br />

die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden<br />

Pflegekosten setzen viele auf die<br />

gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren<br />

Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel<br />

Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche<br />

Pflegeversicherung wird immer nur<br />

einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge:<br />

Das verfügbare private Geld kann schnell<br />

aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung erhalten die Versicherten<br />

je nach Grad der Pflegebedürftigkeit<br />

ein entsprechendes Pflegegeld oder<br />

Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die<br />

dabei anfallenden Summen hören sich auf<br />

den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet<br />

ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung<br />

von Unterkunft und Verpflegung,<br />

rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat.<br />

Selbst in der höchsten Pflegestufe entsteht<br />

hier eine monatliche Finanzierungslücke<br />

von über 1.000 Euro, die durch privates<br />

Vermögen gedeckt werden muss. Private<br />

Pflegezusatzversicherungen können jedoch<br />

dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall<br />

wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich,<br />

ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden<br />

Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger<br />

man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger<br />

sind die monatlichen Kosten.<br />

Aufgrund des demografischen Wandels<br />

reichen die Leistungen der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung nicht aus. Eine zusätzliche<br />

private Pflegeversicherung ist die<br />

einzige Möglichkeit, auch im Pflegefall alle<br />

Kosten problemlos tragen zu können, ohne<br />

Ihre Familie zu belasten. Vorsorge ist daher<br />

auf diesem Gebiet im Sinne Ihres Kunden<br />

extrem wichtig.<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 7


Die Allianz Global Assistance Reiseversicherung lädt Sie und<br />

Ihre Begleitung zum Agenten-Get-Together mit Sekt und<br />

Brötchen auf der Ferien-Messe Wien. Spannende News<br />

erwarten Sie.<br />

WANN: Freitag 12.01.2018 ab 14.00 Uhr<br />

WO: Allianz Global Assistance Stand, Halle A, Stand Nr. 0341<br />

Überzeugen Sie sich von unserem Produktangebot und lassen Sie sich von<br />

ersten Einblicken in unsere neue Reiseversicherungswelt überraschen.<br />

Gegen Vorlage einer Visitenkarte erhalten Sie Sekt und Brötchen. Pro Partner<br />

werden 2 Eintrittskarten zur Verfügung gestellt.<br />

Die Karten gelten für Sie und Ihre Begleitung sowohl für die Ferien-Messe<br />

Wien als auch die Vienna Autoshow.<br />

Anmeldungen richten Sie bitte bis 20.12.<strong>2017</strong> an<br />

christine.altmann@allianz-assistance.at<br />

8 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


AGENTEN VOR DEN VORHANG<br />

Die Auszeichnung verdienter Kolleginnen und Kollegen ist für das<br />

Landesgremium Wien schon zur lieben Tradition geworden.<br />

In einer schnelllebigen Zeit in der sehr Vieles<br />

als selbstverständlich angesehen wird,<br />

kommt ein ehrlich gemeintes „Dankeschön“<br />

viel zu selten über die Lippen. Doch<br />

das ist bei den Wiener Versicherungsagenten<br />

anders. „Als aktive Interessenvertretung<br />

und starker Servicepartner setzen<br />

wir uns Jederzeit für unsere Mitglieder ein.<br />

Unser Ziel ist es, dass Sie für Ihre unternehmerische<br />

Tätigkeit gute Rahmenbedingungen<br />

vorfinden, auf denen Sie Ihren Erfolg<br />

aufbauen können. Daher möchten wir<br />

unseren langjährigen Mitgliedern für ihre<br />

langjährige Tätigkeit und Erfolg Danke<br />

sagen“, so Obmann Karl Weisz bei der Feier<br />

anlässlich der Mitglieder-Ehrung. Für die<br />

Ausgezeichneten – ab einer Mitgliedschaft<br />

von zehn Jahren darf man sich dazuzählen.<br />

Es gab es neben einer Urkunde noch ein<br />

schönes Erinnerungsstück aus Glas. spannende<br />

Gespräche im Kreise der Kollegenschaft<br />

sowie das eine oder andere Glaserl<br />

Wein rundeten die Veranstaltung ab.<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 9


Christian Mikysek, 10 Jahre Mitglied<br />

Gerald Galli, 15 Jahre Mitglied<br />

Hans Etz, 25 Jahre Mitglied<br />

Ronald Heider, 20 Jahre Mitglied<br />

10 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Thomas Mailer, 20 Jahre Mitglied<br />

Frau Provaznik vertritt die Optinvest Vermögensberatung, 15 Jahre Mitglied<br />

Herr Tauschner vertritt die Pantheon Consult GmbH, 10 Jahre Mitglied<br />

Zoran Savic, 15 Jahre Mitglied<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 11


STEUERTIPPS MIT<br />

JAHRESBEGINN 2018:<br />

DAS KANN, MUSS, SOLLTE<br />

ICH BEACHTEN.<br />

Neu ab 1.7.<strong>2017</strong>: Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz<br />

Bisher kam es bei Lohnabgabenprüfungen<br />

oft zu einer Umqualifizierung von Vertragsverhältnissen<br />

mit teuren Folgen für<br />

die betroffenen Personen: Gerne wurden<br />

Werkverträge in Dienstverträge umqualifiziert<br />

und alle damit verbundenen Abgaben<br />

wie Krankenkassenbeiträge (die<br />

ASVG Beiträge sind deutlich höher als die<br />

GSVG Beiträge) und Lohnnebenkosten<br />

vorgeschrieben.<br />

Mit einem neuen Verfahren nach dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz<br />

soll<br />

nun die Zuordnung zum jeweiligen Sozialversicherungsträger<br />

bereits zu Beginn der<br />

Tätigkeit verbindlich festgestellt werden.<br />

Vorabprüfung bei Neuanmeldung: Mit<br />

Einlangen der Versicherungserklärung eines<br />

Unternehmers bei der SVA prüft diese<br />

mittels Fragebogen ob bei Aufnahme der<br />

Erwerbstätigkeit von „Neuen Selbstständigen“,<br />

bestimmten freien Gewerbetreibenden<br />

bzw. bei bäuerlichen Tätigkeiten eine<br />

Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen<br />

Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder<br />

nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />

(GSVG) bzw. BSVG vorliegt.<br />

Abstimmung: Durch ein gemeinsames<br />

Feststellungsverfahren von SVA und GKK<br />

werden der Sachverhalt sowie die Ergebnisse<br />

abgestimmt. Abhängig vom Ergebnis der<br />

Überprüfung ergeht ein Bescheid der SVA<br />

oder der GKK.<br />

Versicherungszuordnung auf Antrag:<br />

Daneben besteht nun auch die Möglichkeit,<br />

dass GSVG-Versicherte oder ihr Auftraggeber<br />

die bereits bestehende Pflichtversicherung<br />

durch die SVA oder GKK auf<br />

Richtigkeit prüfen lassen.<br />

Bindungswirkung: Der Feststellungsbescheid<br />

über die sozialversicherungsrechtliche<br />

Zuordnung bindet einerseits die<br />

Versicherungsträger, andererseits entfaltet<br />

dieser Bindungswirkung für die Zuordnung<br />

zu selbstständigen oder unselbstständigen<br />

Einkünften auch für die Ermittlung<br />

der Einkommensteuer/Lohnsteuer. Eine<br />

Neuzuordnung kann nur dann vorgenommen<br />

werden, wenn eine Änderung des für<br />

die Zuordnung maßgeblichen Sachverhalts<br />

eintritt.<br />

Neu ist auch, dass es bei einer rückwirkenden<br />

Umqualifizierung eines „Scheinselbstständigen“<br />

in einen Dienstnehmer zu<br />

einer beitragsrechtlichen Rückabwicklung<br />

kommt. Nach bisheriger Rechtslage musste<br />

der Dienstgeber die Sozialversicherungsbeiträge<br />

nachträglich abführen.<br />

Nunmehr kommt es zu einer Anrechnung<br />

von Beiträgen, die der Vertragspartner<br />

bereits geleistet hat und diese geleisteten<br />

Beiträge werden direkt an die Gebietskrankenkasse<br />

überwiesen.<br />

Die Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeitrag,<br />

Kommunalsteuer etc. fallen aber in<br />

einem solchen Fall leider zusätzlich an.<br />

12 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Automatische Übermittlung<br />

von Sonderausgaben<br />

an das Finanzamt!<br />

Ab dem Jahr <strong>2017</strong> müssen Spenden an begünstigte<br />

Vereine und Institutionen sowie<br />

Kirchenbeiträge von diesen Organisationen<br />

direkt an das Finanzamt gemeldet<br />

werden. Das Finanzamt erstellt eine automatische<br />

Veranlagung.<br />

Wir haben in unserem Newsletter im April<br />

berichtet. Jetzt verschickt das Finanzamt<br />

die ersten Bescheide. Diese betreffen natürlich<br />

das Jahr 2016 und beziehen sich bei<br />

Guthaben nur auf „Negativsteuer“, da die<br />

Spendenempfänger ja erst ab heuer melden.<br />

Wenn Sie also 2016 gespendet haben<br />

müssen Sie für die steuerliche Absetzbarkeit<br />

wie bisher selbst einen Jahresausgleich<br />

durchführen.<br />

Im Bescheid ist eine Frist angeführt, die<br />

aber eigentlich keine besondere Rechtswirkung<br />

hat. Bringt man nämlich einen<br />

Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung ein<br />

bewirkt dieser die Wiederaufnahme des<br />

Verfahrens, und dafür hat man – wie bisher<br />

– fünf Jahre Zeit.<br />

Das Finanzamt überweist dann nach verstrichener<br />

Frist den automatisch ausgerechneten<br />

Betrag, bei späterer Veranlagung<br />

wird eine Gutschrift, die darüber hinausgeht,<br />

nachüberwiesen.<br />

In den jetzt verschickten Bescheiden wird<br />

auch die Bankverbindung abgefragt – haben<br />

Sie mittlerweile ein anderes Bankkonto<br />

sollten Sie das unbedingt während der Frist<br />

berichtigen, da sonst auf das nicht mehr<br />

existente Konto überwiesen wird!<br />

Wichtig für Spenden <strong>2017</strong>:<br />

• Vor der Zahlung ein Blick in die beim<br />

BMF geführte Liste!<br />

• Vor- und Zunamen (wie am Meldezettel<br />

angegeben!)<br />

• das Geburtsdatum<br />

• anonym Spenden bedeutet Verlust der<br />

steuerlichen Absetzbarkeit<br />

Betriebliche Spenden sind von der automatischen<br />

Übermittlung nicht betroffen.<br />

Sie finden weiterhin in die Buchhaltung des<br />

Unternehmens Eingang.<br />

Ebay, willhaben & Co:<br />

Auch dabei schaut der<br />

Fiskus zu!<br />

Ebay, willhaben und Co boomen. Es ist<br />

schnell, praktisch und oft findet man<br />

Schnäppchen.<br />

Durch den Verkauf von Omas altem Service<br />

hat man ein gutes Gewissen es nicht<br />

weggeschmissen zu haben und obendrein<br />

ein paar Euro Taschengeld.<br />

Man glaubt es kaum, aber auch dabei sind<br />

einige steuerliche Grundregeln zu beachten.<br />

Der Verkauf von alten, privaten Dingen<br />

führt selbstverständlich zu keiner Einkommensteuerpflicht.<br />

Bei Gütern, die man<br />

allerdings kürzer als ein Jahr besitzt, also<br />

innerhalb eines Jahres verkauft, ist Vorsicht<br />

geboten. Es gilt nämlich die einjährige<br />

Spekulationsfrist. Ein Gemälde vom Flohmarkt,<br />

das sich dann doch als nettes Sammlerobjekt<br />

herausstellt und einen Preis über<br />

die seinerzeitigen Anschaffungskosten erzielt,<br />

führt also bei Verkauf innerhalb eines<br />

Jahres zur Steuerpflicht, außerhalb nicht.<br />

Wenn man sehr häufig, also über ein „normales“<br />

Maß auf ebay & Co handelt, muss<br />

man sich schon die Frage gefallen lassen, ob<br />

man nicht im steuerlichen Sinn gewerblich<br />

tätig ist. Dann gilt auch die oben beschriebene<br />

einjährige Spekulationsfrist nicht und<br />

es tritt sofort Einkommensteuerpflicht ein.<br />

Gewerblich tätig wird man, wenn man mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Das<br />

wird spätestens dann der Fall sein, wenn<br />

man Ware einkauft, um diese auf ebay anzubieten.<br />

Auch eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht<br />

wäre zu prüfen.<br />

Wer kontrolliert das und wenn, dann wie?<br />

Da sitzt nicht eine Heerschar eifriger Beamter<br />

sondern es werden von der Finanzverwaltung<br />

listige EDV-Programme eingesetzt,<br />

die nützliche Hinweise geben.<br />

Die Welt des Internets ist groß, die Kontrollmöglichkeiten<br />

allerdings auch!<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr<br />

Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter<br />

unter<br />

01 / 278 12 95 sowie<br />

office@jupiter.co.at<br />

gern zur Verfügung.<br />

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AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 13


WIR FÖRDERN<br />

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Karl Weisz<br />

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14 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS<br />

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Ihr Geschäft läuft! Tun Sie das auch!<br />

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AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 15


CHRISTBAUMBRAND<br />

VOM WEIHNACHTSBAUM ZUM BRANDHERD<br />

Die Wiener Versicherungsagenten bringen ihre Kunden gut versichert und<br />

sicher durch die Weihnachtszeit.<br />

Die Weihnachtszeit ist für zahlreiche Menschen<br />

die schönste Zeit des Jahres. Vielerorts<br />

wird der Christbaum geschmückt und<br />

mit Kerzen versehen, um an grauen Wintertagen<br />

eine helle, besinnliche und vor<br />

allem heimelige Stimmung zu schaffen.<br />

Im Extremfall und bei Unachtsamkeit,<br />

kann diese Idylle schnell umschlagen und<br />

zu einem Wohnungsbrand führen. Bereits<br />

ein kleiner Funken kann genügen, um in<br />

Sekundenschnelle einen Vollbrand auszulösen.<br />

Von einem Augenblick auf den<br />

anderen kann der geschmückte Christbaum<br />

lichterloh in Flammen stehen. Im<br />

Zeitraum vor und nach Weihnachten und<br />

den Heiligen drei Königen ereignen sich in<br />

österreichischen Haushalten durchschnittlich<br />

knapp 1.000 Brände. Ein Vergleich mit<br />

dem Rest des Jahres zeigt, dass die Gefahr<br />

eines Wohnhausbrandes in dieser Zeit ungefähr<br />

sechs Mal höher ist als im Jahresschnitt.<br />

Nicht selten geht der Brandschaden<br />

auf einen brennenden Christbaum zurück.<br />

Die Redaktion der <strong>AgentNews</strong> hat zu diesem<br />

Thema mit Wolfgang Kastel von den<br />

Helfern Wiens einen ausgesprochenen Experten<br />

in Sachen Zivilschutz getroffen und<br />

um Tipps für ein sicheres Weihnachtsfest<br />

ersucht.<br />

Begünstigt wird die Entstehung eines<br />

Brandes dadurch, dass Weihnachtsbäume<br />

in beheizten Wohnräumen sehr schnell<br />

austrocknen. Denn die größte Brandgefahr<br />

entsteht dann, wenn eine Flamme auf<br />

verdorrte und demnach leicht entzündbare<br />

Äste übergreift. Der trockene Christbaum<br />

kann dann innerhalb von lediglich<br />

20 Sekunden in Vollbrand stehen und<br />

nach weiteren 70 Sekunden vollständig<br />

ausbrennen. Ein Grund für diese schnelle<br />

Ausbreitung des Feuers findet sich in den<br />

Nadeln, von denen ein zwei Meter hoher<br />

Baum im Durchschnitt 400.000 besitzt.<br />

Diese Nadeln bestehen hauptsächlich aus<br />

Wasser, ätherischen Ölen (Harz) und Zellulose.<br />

Die ätherischen Öle, die selbst bei<br />

sehr warmen Zimmertemperaturen in den<br />

Nadeln verbleiben, sind leicht entflammbar<br />

und führen schnell zu einem brennenden<br />

Christbaum.<br />

Sofern der Christbaum mit brennenden<br />

Kerzen bestückt wird, sollten dieses stets<br />

beaufsichtigt und nie allein gelassen werden.<br />

Bei Verlassen des Raums sind diese<br />

demnach zu löschen. Anzuzünden sind<br />

diese stets von oben. Es sollten keine<br />

Sprüh-, Wunderkerzen oder Sternspritzer<br />

verwendet werden, da diese Temperaturen<br />

von bis zu 1.000 Grad Celsius erreichen und<br />

ein kleiner Funke die Nadeln blitzschnell in<br />

Brand setzen könnte. Ideal sind elektrische<br />

Lichter und Kerzen mit VDE-Zeichen und<br />

nichttropfende Kerzen. Die Kerzen sollten<br />

16 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Sicherheitsmaßnahmen:<br />

Das sinnliche Fest mit Kerzenschein endet immer wieder mit Blaulicht und im schlimmsten Fall mit Verletzten.<br />

Meist sind dafür unbeaufsichtigte Kerzen verantwortlich.<br />

ferner nicht unter einem Ast angebracht<br />

werden und gemeinsam mit dem Halter<br />

senkrecht stehen. Heruntergebrannte Kerzen<br />

sind rechtzeitig zu ersetzen. Feuerfeste<br />

Unterlagen sind zu bevorzugen. Ferner<br />

sollten ausschließlich Sicherheitszündhölzer<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Beim Aufstellen des Baumes ist für einen<br />

sicheren und festen Stand zu sorgen. Damit<br />

soll verhindert werden, dass dieser<br />

umkippt bzw. leicht umgestoßen wird und<br />

die Flammen vom Hausrat Besitz ergreifen.<br />

Eine gute Alternative stellen mit Wasser befüllbare<br />

Ständer dar. Auf diese Weise bleibt<br />

der Weihnachtsbaum auch länger frisch.<br />

Der Christbaum sollte ferner in sicherem<br />

Abstand von mindestens 50 Zentimeter zu<br />

anderen brennbaren Gegenständen aufgestellt<br />

werden, speziell Möbel, Teppiche,<br />

Vorhänge und Geschenkpapier. Zugluft ist<br />

zu unterbinden, damit flackernde Kerzen<br />

nicht eine zusätzliche Gefahr darstellen<br />

und zu einem brennenden Christbaum<br />

führen.<br />

Je früher der Christbaum gekauft wird,<br />

desto stärker trocknet dieser bis zum Heiligen<br />

Abend aus. Demnach sollte dieser<br />

erst kurz davor erworben werden und stets<br />

kühl im Freien oder in einem Gefäß mit<br />

Wasser aufbewahrt werden. Trockene Äste<br />

und Zweige sind umgehend zu entfernen,<br />

da diese einen brennenden Christbaum begünstigen.<br />

Lametta, Figuren etc. sollten einen Mindestabstand<br />

von 20 cm von den Kerzen<br />

aufweisen. Auch sonstiger Baumbehang,<br />

der aus leicht brennbarem Material besteht,<br />

sollte in sicherer Entfernung angebracht<br />

werden. Bei Lichterketten ist darauf zu<br />

achten, dass die Glühbirnen nicht zu nah<br />

an leicht brennenden Objekten wie Papierdekorationen<br />

oder Strohsternen liegen. Zu<br />

beachten ist zudem, dass falsche Glühbirnen<br />

viel Energie ziehen, wodurch dünne<br />

Stromkabel überhitzen und Schwelbrände<br />

auslösen könnten. Von Christbaumschnee<br />

aus Spraydosen wird angesichts des brennbaren<br />

Treibmittels abgeraten.<br />

Es ist sinnvoll, eine Gießkanne, Löschdecke,<br />

einen Scheuerlappen oder einen<br />

gefüllten Wassereimer für den Fall einer<br />

Unachtsamkeit bereitzustellen. Falls noch<br />

nicht geschehen, sind Rauchmelder zu<br />

montieren, die kleinste Rauchpartikel erkennen<br />

können und schnell Alarm schlagen.<br />

Auch ein Feuerlöscher sollte stets<br />

griffbereit sein. Denn wird dieser bei einem<br />

brennenden Christbaum nicht innerhalb<br />

von 2 bis 3 Sekunden eingesetzt, ist es zumeist<br />

schon zu spät.<br />

Trockene Äste, lockere Kerzen, die Neugier<br />

der Kinder oder unbeobachtete Haustiere<br />

– jedes Jahr enden Weihnachtsfeste mit einem<br />

großen Feuerwehreinsatz. Wann zahlt<br />

die Versicherung nach einem Christbaumbrand.<br />

Nach einem Brandfall, besonders zu Weihnachten,<br />

sitzt der Schock sehr tief und wird<br />

mitunter noch größer, wenn man erfährt,<br />

dass der Schaden nach dem Christbaumbrand<br />

nicht durch die Haushaltsversicherung<br />

gedeckt ist. In vielen Fällen deckt<br />

die Haushaltsversicherung den Brandschaden<br />

inklusive Löschkosten und auch<br />

den Folgeschaden. Allerdings werden die<br />

Kosten nicht übernommen, wenn grobe<br />

• Für einen sicheren und festen<br />

Stand des Baumes sorgen<br />

• Alternativ mit Wasser befüllte<br />

Ständer verwenden<br />

• Sicherheitsabstand zu brennbaren<br />

Gegenständen einhalten<br />

• Brennende Kerzen keiner Zugluft<br />

aussetzen<br />

• Brennende Kerzen stets beaufsichtigen<br />

• Beim Verlassen des Raumes, alle<br />

Kerzen löschen<br />

• Sprüh- und Wunderkerzen erhöhen<br />

das Riskio auf einen Brand<br />

• Kerzen nicht direkt unter einem<br />

Ast anbringen<br />

• Kerzen rechtzeitig erneuern<br />

• Feuerfeste Unterlagen und Sicherheitszündhölzer<br />

sind zu empfehlen<br />

• Christbaum erst kurz vor dem<br />

Heiligen Abend kaufen<br />

• Im Freien oder in einem Gefäß<br />

mit Wasser aufbewahren<br />

• Trockenes Geäst entfernen<br />

• Baumschmuck mindestens 20 cm<br />

entfernt von Kerzen platzieren<br />

• Lichterketten nicht in der Nähe<br />

von Papierdekor aufhängen<br />

• Dünne Stromkabel überhitzen<br />

leichter und begünstigen Schwelbrände<br />

• Auf Christbaumschnee verzichten<br />

Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.<br />

Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig<br />

gehandelt wurde, ist fast immer eine<br />

Einzelfallentscheidung. Grob fahrlässig<br />

wäre der Christbaumbrand, wenn man die<br />

Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt. Mittlerweile<br />

kann man Brandschäden durch<br />

grobe Fahrlässigkeit mitversichern lassen.<br />

Achten Sie darauf, dass auch die Regressforderungen<br />

des Gebäudeversicherers in<br />

Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert<br />

sind, sofern der Brand durch grobe Fahrlässigkeit<br />

verursacht wurde. Ist dies nicht<br />

mitversichert, dann kann das für Ihren<br />

Versicherungsnehmer die Existenz kosten.<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 17


AUSGLEICHSANSPRUCH<br />

FÜR DEN HANDELSVERTRETER TEIL 2<br />

Nachdem in der <strong>Ausgabe</strong> 2 der <strong>AgentNews</strong> erörtert wurde, wie man den Ausgleichsanspruch<br />

fristwahrend geltend macht, werden wir uns heute jenen<br />

Voraussetzungen widmen, welche vorliegen müssen, damit ein Ausgleichsanspruch<br />

besteht.<br />

18 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Es finden sich hierzu im § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz<br />

drei Voraussetzungen,<br />

nämlich: (1) die Neuzuführung von<br />

Kunden oder die westliche Erweiterung<br />

bestehender Geschäftsverbindungen (2)<br />

ein über das Vertragsverhältnis hinaus zu<br />

erwartender, erheblicher Vorteil (3) die<br />

Billigkeit der Gewährung eines Ausgleichsanspruches<br />

in Bezug auf die bereits bezahlten<br />

Provisionen.<br />

Im Konkreten wird die Neuzuführung von<br />

Kunden, sowie die westliche Erweiterung<br />

bestehender Geschäftsverbindungen im<br />

Folgenden behandelt:<br />

Die Neuzuführung von Kunden:<br />

Die Zuführung neuer Kunden durch die<br />

werbende Tätigkeit des Handelsvertreters<br />

setzt die Ursächlichkeit seiner Tätigkeit voraus,<br />

wobei Mitursächlichkeit des Handelsvertreters<br />

in Form einer objektiven Mitwirkung<br />

genügt. Bei einer mehrgliedrigen<br />

Vertreterorganisation kann auch einem organisatorisch<br />

übergeordneten Handelsvertreter<br />

(Generalvertreter) ein Ausgleichsanspruch<br />

erwachsen, wenn er mittelbar für<br />

die erfolgreiche Kundenzuführung eines<br />

anderen „unechten Untervertreters“ an den<br />

Unternehmer ursächlich ist, weil er diese<br />

Untervertreterorganisation aufbaut, unterstützt,<br />

weiterbildet, er daher damit betraut<br />

ist, für die Erweiterung der Umsätze des<br />

Unternehmers zu wirken.<br />

Die Frage der Kausalität des Handelsvertreters<br />

für die Neukundenzuführung ist<br />

von der Frage der „Neuheit“ der Kunden<br />

für den Unternehmer zu unterscheiden.<br />

Dabei ist die Frage der „Neuheit“ jener der<br />

Ursächlichkeit logisch vorgelagert. Dem<br />

Handelsvertreter gebührt daher ein Ausgleichsanspruch<br />

bereits dann, wenn zwar<br />

eine Kundenliste des Unternehmers abgearbeitet<br />

wird, eben diese Kunden aber erstmals<br />

Kunden des Unternehmens werden.<br />

An der entscheidenden Mitursächlichkeit<br />

des Handelsvertreters ändert daher die<br />

eigene Werbetätigkeit des Unternehmers<br />

nichts. Diese ist daher selbst dann zu bejahen,<br />

wenn durch den Handelsvertreter<br />

Kunden im Rahmen eines Messeauftrittes<br />

zugeführt werden.<br />

Die Mitursächtlichkeit des Handelsvertreters<br />

ist daher erst dann zu verneinen, wenn<br />

der Kunden zum Geschäftsabschluss bereits<br />

entschlossen war und der Handelsvertreter<br />

die Bestellung ohne jegliche (Eigen)<br />

Initiative bloß entgegennimmt.<br />

Für die Beurteilung der Kundenzuführung<br />

kommt es grundsätzlich nicht auf einen<br />

Vergleich des insgesamt erzielten Umsatzes<br />

zu Beginn des Vertragsverhältnisses mit<br />

jenem bei seiner Beendigung an. Dem Geschäftsherrn<br />

sind durch die Neuzuführung<br />

von Kunden Vorteile nämlich bereits dann<br />

erwachsen, wenn eine Wertsteigerung seines<br />

Unternehmens durch die Chance, den<br />

neuen Kundenstand zu nützen, eingetreten<br />

ist. Zudem sind dem Handelsvertreter<br />

Kundenabgänge während seiner Tätigkeit<br />

nicht ausgleichsmindernd anzulasten, was<br />

jedoch die Konsequenz des Vergleiches der<br />

Umsatzzahlen zu Beginn und zum Endes<br />

des Vertragsverhältnisses wäre.<br />

Die wesentliche Erweiterung bereits bestehender<br />

Geschäftsbeziehungen:<br />

Nicht nur die Neuzuführung von Kunden<br />

begründet gem. §24 Abs. 1 Ziff. 1 Handelsvertretergesetzes<br />

einen Ausgleichsanspruch,<br />

sondern auch die westliche<br />

Erweiterung bereits bestehender Kundenbeziehungen.<br />

Von einer bestehenden Geschäftsverbindung<br />

kann gesprochen werden, wenn die<br />

Aussicht auf weitere Geschäftsabschlüsse<br />

innerhalb eines überschaubaren Zeitraums<br />

besteht.<br />

Betreffend der Erweiterung bereits bestehender<br />

Geschäftsbeziehungen vertritt<br />

der oberste Gerichtshof die Meinung, dass<br />

diese sowohl in einer qualitativen als auch<br />

in einer quantitativen Umsatzsteigerung<br />

erfolgen kann. Die Wesentlichkeit ist im<br />

Lichte dieser Judikatur zu bejahen, wenn<br />

sich der Umsatz ungefähr verdoppelt hat.<br />

Hierbei handelt es sich natürlich um einen<br />

reinen Richtwert; die Wesentlichkeit wird<br />

dann zu bejahen sein, wenn die Intensivierung<br />

der bestehenden Geschäftsverbindung<br />

wirtschaftlich der Zuführung eines<br />

Neukunden gleichkommt.<br />

Bei diesem Umsatzvergleich ist natürlich<br />

der kundenbezogene Umsatz heranzuziehen,<br />

sodass die Erweiterung bereits bestehender<br />

Geschäftsbeziehungen im Einzelfall<br />

für jeden Kunden gesondert zu prüfen ist.<br />

Unterbleibt trotz steigender Geschäftsabschlüsse<br />

eine Steigerung des Umsatzes in<br />

Folge geänderter Preise bzw. in Folge eines<br />

Preisverfalles, so wird dem Handelsvertreter<br />

dennoch ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen<br />

sein, dass betreffend des Unternehmens<br />

dennoch ein wirtschaftlicher Vorteil<br />

eingetreten ist. Diese Geschäftsintensivierung<br />

muss natürlich ihre Ursächlichkeit in<br />

der (Mit-)Wirkung des Handelsvertreters<br />

finden, um betreffend seines Ausgleichsanspruches<br />

eine Auswirkung zu haben.<br />

Umsatzsteigerungen, welche auf den reinen<br />

Entschluss des Kunden bzw. welche aus einer<br />

Preissteigerung resultieren sind daher<br />

nicht bei der Berechnung eines Ausgleichsanspruches<br />

zu berücksichtigen.<br />

Um Unklarheiten und damit Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit einem Ausgleichsanspruch<br />

zu vermeiden ist es ratenswert Aufzeichnungen<br />

dahingehend zu führen, welche<br />

Kunden als Neukunden dem Unternehmens<br />

zugeführt wurden bzw. welche Kunden zur<br />

wesentlichen Erweiterung der bestehenden<br />

Geschäftsverbindung übernommen wurden.<br />

Um die Wesentlichkeit der Erweiterung der<br />

bestehenden Geschäftsverbindung abgrenzen<br />

bzw. darlegen zu können sollten betreffend<br />

der bestehenden Kunden die aktuelle<br />

Umsatzzahlen dokumentiert werden. Auch<br />

hier kann daher präventiv eine für den Handelsvertreter<br />

günstige Beweislage geschaffen<br />

werden, die für den Fall eine gerichtlichen<br />

Auseinandersetzung prozessentscheidend<br />

ist, in aller Regel aber ein Gerichtsverfahren<br />

vermeiden wird, dies wegen der klaren Sachlage.<br />

Sollte betreffend jeder Kunden, welche<br />

dem Handelsvertreter zur wesentlichen Erweiterung<br />

der bestehenden Geschäftsverbindung<br />

überlassen bzw. übergeben werden<br />

ein Darlehen fingiert werden, welches<br />

mit Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

fällig und einem allfälligen Ausgleichsanspruch<br />

aufrechnungsweise gegenüber<br />

gestellt wird ist nachstehendes festzuhalten.<br />

Solche Konstruktionen sind grundsätzlich<br />

zulässig, dies jedoch nur insoweit, als dass<br />

diese Regelung bzw. Konstruktion nicht als<br />

Umgehungsgeschäft zu werten ist, welches<br />

den gesetzlich unabdingbaren Ausgleichsanspruch<br />

unterwandern soll. Es sei hier<br />

auf die letzte Veröffentlichung in Bezug<br />

auf §27 Handelsvertretergesetz verwiesen.<br />

Solche Umgehungsgeschäfte sind im Sinne<br />

des ABGB als Sittenwidrig zu qualifizieren<br />

und werden so behandelt, als ob sie nicht<br />

existent sind.<br />

Verantwortlich für den Artikel:<br />

1<br />

vgl. OGH RS0109607<br />

2<br />

OGH 26.04.2016 6 Ob 54/16h<br />

3OGH 01.04.2009 9 ObA 24/08g<br />

⁴vgl. OGH RS0062649<br />

⁵vgl. OGH RS0124681<br />

⁶vgl. OGH RS0117344<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 19


CHECKLEASING<br />

JA, DEIN AGENT KÜMMERT SICH<br />

AUCH UM LEASING!<br />

Hand auf´s Herz, wer denkt beim Autokauf daran, dass man den neuen<br />

„Boliden“ über den Versicherungsagenten seines Vertrauens finanzieren kann.<br />

Erst wenn es zum Abschluss einer Kaskoversicherung oder ähnlichem kommen<br />

soll, kommt der Agent ins Spiel.<br />

Doch das muss nicht sein: Alles aus einer<br />

Hand in sämtlichen Finanzierungsfragen<br />

lautet ab sofort die Devise. Und jeder Versicherungsagent<br />

hat das know-how und die<br />

Erfahrung seinen Kunden ein vernünftiges<br />

Rundumangebot zu unterbreioten.<br />

Denn Leasing zählt bei der Anschaffung<br />

eines neuen Autos zu den beliebtesten Finanzierungsformen<br />

und erfreut sich in<br />

Österreich hoher Beliebtheit. Damit man<br />

als Versicherungsagent auch immer dem<br />

Kunden das passende Offert liefern kann<br />

braucht es einen verlässlichen Partner.<br />

Checkleasing verfügt über ein 30-jähriges<br />

know-how im Bankenbereich, davon mehr<br />

als 20 Jahre im Bereich der Leasingfinanzierung<br />

und der Betreung von Versicherungsagenten.<br />

Die Finanzierungsprofis von<br />

checkleasing optimieren Leasinganliegen<br />

für Firmenkunden und Privatkunden im<br />

KFZ- und Mobilienbereich.<br />

„Unser tägliches Ziel ist es, die Erwartungen<br />

unserer Kunden laufend zu übertreffen.<br />

Unsere Kunden schätzen die attraktiven<br />

Konditionen begleitet von fairen Vertragsbedingungen“,<br />

so Geschäftsführer Walter<br />

Rimpl im Gespräch mit den <strong>AgentNews</strong>.<br />

20 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Ob kleiner Stadtflitzer oder geräumiges<br />

Familienauto, Autoleasing ist sehr beliebt.<br />

Und das nicht ohne Grund: Statt jahrelang<br />

für den Autokauf zu sparen, zahlen<br />

Sie in bequemen leistbaren Monatsraten.<br />

Am Ende der Laufzeit wechseln Sie auf ein<br />

neues Modell. Auch beim Verkauf Ihres<br />

Gebrauchtwagens kann Checkleasing aufgrunf<br />

vorhandener Kontakte unterstützen.<br />

Da wird Autofahren zum echten Vergnügen.<br />

Wenn Sie eine günstige Alternative zum<br />

Kauf eines neuen PKW’s suchen oder Ihr<br />

Auto nur auf bestimmte Zeit fahren wollen,<br />

dann ist Leasing für Sie bzw. Ihre Kunden<br />

besonders attraktiv. Nicht ohne Grund<br />

wird in der Zwischenzeit jeder 3. Neuwagen<br />

über Leasing finanziert.<br />

Ganz nebenbei fahren Sie bzw. der Kunde<br />

immer ein Auto mit modernster Technik.<br />

Diese jungen Fahrzeuge bringen natürlich<br />

auch ein geringes Reparaturrisiko mit sich<br />

und Dank der Erfahrung und dem knowhow<br />

von checkleasing auch immer mit den<br />

attraktivsten Raten. Erhebliche Risiken wie<br />

der Diebstahl des Autos oder ein Totalschaden<br />

werden in der Regel zwar durch Versicherungsverträge<br />

für das Leasingobjekt<br />

abgefedert. Doch Versicherungen zahlen<br />

üblicherweise nur den Wiederbeschaffungswert<br />

des Autos. Dieser deckt sich in<br />

einzelnen Fällen aber nicht mit dem Betrag,<br />

den der Leasingnehmer laut Vertrag<br />

tatsächlich noch zu zahlen hat. Für diese<br />

Deckungslücke muss der Leasingnehmer<br />

aufkommen. Einen Ausweg bietet eine sogenannte<br />

GAP-Versicherung. „Auf so eine<br />

Deckung sollte man bei Vertragsabschluss<br />

unbedingt achten“, rät Walter Rimpl.<br />

„Es ist unsere jahrzehntelange Erfahrung,<br />

unser Überblick über die gesamte Branche<br />

und die Vielzahl unserer Kontakte, welche<br />

es ermöglichen, auch Ihr Leasingoffert und<br />

das Ihrer Kunden zu optimieren. Und Sie<br />

profitieren davon. Testen Sie uns unverbindlich<br />

und holen Sie sich einen Vergleich<br />

– schließlich geht es um Geld, um Ihr<br />

Geld“, so Rimpl.<br />

Doch nicht nur KFZ-Leasing wie PKW´s,<br />

LKW´s, Motorräder, Spezialfahrzeuge etc.<br />

sind die Spezialgebiete der Finanzierungsprofis<br />

von Checkleasing, auch Mobilien (bewegliche<br />

Investitionsgüter) wie z.Bsp. Maschinen,<br />

Gerätschaften, Büroausstattung etc.<br />

können Sie als Versicherungsagent mit gutem<br />

Gewissen über checkleasing abwickeln.<br />

19., Heiligenstädter Lände 11a,<br />

Tel.: 01/367 19 75<br />

office@checkleasing.at<br />

www.checkleasing.at<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 21


KUNDENBINDUNG<br />

ZAHLT SICH AUS<br />

Wie Bausparverträge und Leasingfinanzierung zu lukrativen<br />

Kundenbindungsinstrumenten werden.<br />

Die gemeinsam mit der Fachgruppe Versicherungsmakler<br />

und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

am 24.10.<strong>2017</strong> abgehaltene<br />

Informationsveranstaltung mit Expertengesprächen<br />

und Netzwerken fand großen Anklang,<br />

sowohl bei den Agenten als auch bei den<br />

Maklern. Expertengespräche und Netzwerken<br />

Thomas Litschauer – Wüstenrot Versicherung<br />

informierte über „Einkommenssteigerung<br />

durch Service Offensive – Finanzierung mit<br />

Rundumschutz“ und Walter Rimpl – Firma<br />

Checkleasing über „Die Leasingfinanzierung<br />

als Kundenbindungsinstrument – Checkleasing<br />

optimiert Ihre Leasinganfrage und Ihre<br />

Kunden bzw. Sie profitieren davon!“. Bei der<br />

anschließenden Diskussion mit Imbiss wurde<br />

die Zeit für Netzwerken und interessante Gespräche<br />

unter Kollegen genutzt.<br />

22 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 23


THOMAS<br />

LITSCHAUER<br />

Leiter Wüstenrot<br />

VermittlerService<br />

Regionaldirektion<br />

OST<br />

STARKE TRÜMPFE:<br />

FLEXIBILITÄT UND INDIVIDUALITÄT<br />

Kundenbedürfnisse verändern sich und so bleibt bei den Kundenwünschen<br />

schon seit längerem kein Stein mehr auf dem anderen. Wüstenrot setzt daher<br />

auf Flexibilität und Individualität. Davon profitieren auch die Vertriebspartner.<br />

Dazu Thomas Litschauer, Leiter Wüstenrot VermittlerService Regionaldirektion<br />

OST, im Gespräch mit den <strong>AgentNews</strong>.<br />

24 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


Was waren aus Ihrer Sicht in den vergangenen<br />

10 Jahren die auffälligsten, insbesondere<br />

was das Kundenverhalten betrifft?<br />

Eine der markantesten Entwicklungen der<br />

letzten Jahre ist die enorme Geschwindigkeit,<br />

ausgelöst durch die Digitalisierung,<br />

mit der sich Dinge, auch für unsere Kunden,<br />

verändern. Wir nehmen in diesem<br />

Zusammenhang wahr, dass Kunden besonders<br />

individuelle Lösungen schätzen,<br />

die ein Höchstmaß an Flexibilität bieten.<br />

Durch die zunehmende Digitalisierung<br />

merken wir auch, dass Kunden vermehrt<br />

die Möglichkeit nutzen, unterschiedliche<br />

Produkte am Markt mittels der bestehenden<br />

Vergleichsportale zu vergleichen. In<br />

Anbetracht dessen ist die persönliche Betreuung<br />

am Point-of-Sale aus meiner Sicht<br />

einer der wichtigsten Faktoren.<br />

Gibt es so etwas wie Trends? Wenn ja, worauf<br />

wird momentan seitens Endkunden<br />

bzw. Vermittler besonders Wert gelegt?<br />

Wir stellen fest, dass die Kunden bei einfachen<br />

oder standardisierten Produkten<br />

zunehmend digitale Wege und Lösungen<br />

in Anspruch nehmen. Als Finanzdienstleister<br />

ist es unsere Aufgabe diesem Trend<br />

Rechnung zu tragen und entsprechende<br />

Angebote zu entwickeln. Der digitale Kanal<br />

kann aber die fundierte Beratung nicht<br />

ersetzen. Daher wird die enge, persönliche<br />

Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern<br />

auch weiterhin einen hohen Stellenwert<br />

einnehmen.<br />

Auf welche Produkte und Serviceleistungen<br />

setzt Wüstenrot besonders?<br />

Wir sind darauf ausgerichtet, in jenen Sparten<br />

zu wachsen, die die Bedürfnisse unserer<br />

Kunden und Vermittler abdecken und<br />

unterm Strich einen Ertrag für unser Unternehmen<br />

bringen. Die gesamte Branche<br />

und so auch Wüstenrot ist gefordert, Produkte<br />

zu kreieren, die diese Gesichtspunkte<br />

abdecken. In den letzten Jahren sind wir<br />

überproportional im Bereich Finanzierung<br />

gewachsen. Das Bedürfnis der Kunden<br />

ihren Wohntraum mit der Sicherheit eines<br />

Bauspardarlehens zu erfüllen ist in Zeiten<br />

volatiler Kapitalmärkte sehr hoch. Diesem<br />

Anfordernis tragen wir Rechnung in dem<br />

wir unser Service weiter verstärkt haben.<br />

So steht jedem Vertriebspartner unser seit<br />

Jänner <strong>2017</strong> neu aufgestelltes Finanzierungskompetenzcenter<br />

in der Stubenbastei<br />

zur Verfügung. Jeder Maklerbetreuer kann<br />

zudem auf einen Finanzierungspezialisten<br />

zur Unterstützung beim Vertriebspartner<br />

vor Ort zurückgreifen.<br />

Was denken Sie, in welchem Maße die<br />

Digitalisierung kurz- bis mittelfristig verändern<br />

wird und worauf sich insbesondere<br />

Obmann Stv. Helmut Purker gemeinsam mit dem Team des Wüstenrot VermittlerServices der Regionaldirektion Ost: Christa<br />

Zillek, Martina Pejchar, Alexandra Eder, Thomas Litschauer, Patrick Kirisits, Christian Janeczek-Herlitzer (v.l.n.r.)<br />

unabhängige Berater einstellen müssen, um<br />

mit der technischen Entwicklung Schritt zu<br />

halten?<br />

In Zukunft werden Kunden vermehrt die<br />

Möglichkeit nutzen, die Angebote unterschiedlicher<br />

Versicherungsunternehmen<br />

miteinander zu vergleichen. Der Preis alleine<br />

wird dabei aber nicht das ausschlaggebende<br />

Kriterium sein. Der Berater wird<br />

vielmehr dahin gehend gefordert sein,<br />

Deckungen und Leistungserweiterungen<br />

transparent darzustellen, um dem Kunden<br />

eine Entscheidungsgrundlage liefern zu<br />

können.<br />

In welchen Sparten kann man von Wüstenrot<br />

in naher Zukunft Neuigkeiten oder<br />

Anpassungen erwarten?<br />

Natürlich werden wir unseren eingeschlagenen<br />

Weg als DER Finanzierungspartner<br />

für den unabhängigen Vertrieb weiter entwickeln<br />

und ausbauen. Hier stehen bereits<br />

jetzt Produktlösungen zur Verfügung, die<br />

jedes Kundenbedürfnis im Bereich Wohnraumfinanzierung<br />

abdecken.<br />

In der Lebensversicherung werden wir<br />

künftig noch stärker unterscheiden. Einen<br />

Schwerpunkt widmen wir dem Thema Biometrie.<br />

Wüstenrot ist hier Vorreiter am<br />

Markt. Stolz sind wir darauf, der erste österreichische<br />

Versicherer gewesen zu sein,<br />

der mit der Vorsorge-Lösung Lebens:Wert<br />

die erste umfangreiche Krebsversicherung<br />

auf den Markt gebracht hat. Dieses Produkt<br />

macht uns viel Freude, und wird uns auch<br />

in Zukunft noch weiter beschäftigen. Einen<br />

weiteren Schwerpunkt werden wir dem ursprünglichen<br />

Zweck der Lebensversicherung<br />

widmen, dem Absichern des eigenen<br />

Lebens und dem Vorsorgen für die Alterspension.<br />

Hier steht der Ertragsgedanke<br />

im Mittelpunkt. Mit der fondsgebunden<br />

Lebensversicherung Voll:Wert sowie der<br />

kapitalbildenden FlexibleLife bieten wir<br />

Produkte in unserem Portfolio an, die vor<br />

allem individuell auf die Bedürfnisse der<br />

Kunden zugeschnitten werden können.<br />

Flexibilität auf der Produktebene und kompetente<br />

Betreuung vor Ort werden auch<br />

hier in Zukunft unsere Attribute sein.<br />

Die Wüstenrot Gruppe hat mit Beginn<br />

<strong>2017</strong> ihre Vertriebsstruktur neu aufgestellt.<br />

Wie wirkt sich das auf Ihren Verantwortungsbereich<br />

aus.<br />

Die Auswirkungen sind aus meiner Sicht,<br />

nicht nur für den unabhängigen Vertrieb,<br />

allesamt positiv. Dem starken Bezug zur<br />

Regionalität wurde mit der Begründung<br />

von 3 Regionaldirektionen Rechnung getragen.<br />

Bei gleicher personeller Aufstellung<br />

wurde eine Verstärkung der individuellen<br />

Betreuung unserer Vertriebspartner erzielt.<br />

Was können sich Agenten in der Zusammenarbeit<br />

mit Wüstenrot alles erwarten?<br />

Für Wüstenrot steht Service an oberster<br />

Stelle. Dabei spielen kurze Kommunikationswege<br />

eine wesentliche Rolle. In jedem<br />

Bundesland bietet Wüstenrot für seine<br />

Vertriebspartner eigene Ansprechpartner<br />

und Servicestellen an. Die Online Plattform<br />

www.vermittlerservice.at informiert<br />

darüber hinaus über zentrale und regionale<br />

Ansprechpartner und bietet schnellen<br />

Zugang zu unseren Tools, die rasche Bearbeitung<br />

sowie die schnelle Berechnung<br />

von Prämien und Offerten ermöglichen.<br />

Es können damit aktuelle Kunden- und<br />

Vertragsdaten angezeigt werden, Tarife<br />

und Produktinformationen abgefragt oder<br />

Polizzenkopien, Provisionsabrechnungen<br />

und vieles mehr heruntergeladen werden.<br />

Dieses umfangreiche Service erleichtert<br />

unter anderem das Arbeitsaufkommen für<br />

die Vertriebspartner enorm.<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 25


26 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


DAS GREMIUM SAGT DANKE<br />

FÜR EIN ERFOLGREICHES <strong>2017</strong>!<br />

Die Wiener Versicherungsagenten sind engagierte Dienstleister und 365<br />

Tage im Jahr für ihre Kunden im Einsatz. Service und innovative Denkansätze<br />

sorgen für ein konstruktives Ganzes und zufriedene Kunden.<br />

Der Dezember ist immer jener Monat in dem die Jahresbilanzen gezogen<br />

werden. Das Gremium der Wiener Versicherungsagenten möchte sich auf<br />

diesem Wege bei Ihnen, liebes Mitglied für die Zusammenarbeit im fast<br />

schon abgelaufenen Jahr bedanken und Ihnen viel Erfolg<br />

und Gesundheit für 2018 wünschen.<br />

Stellvertretend für das Gremium bedanken sich Obmann, Stellvertreter,<br />

Fraktionsführer und Geschäftsführer:<br />

Helmut Purker, Paul Eichberger, Karl Weisz, Richard Feichter,<br />

Andreas Gurgihanu und Heinz Neumayer( v.l.)<br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 27


WIR SIND<br />

FÜR SIE DA<br />

KARL WEISZ<br />

GREMIALOBMANN<br />

• Jahrgang 1973<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994<br />

• Funktionär seit 2000<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

die optimale Vertretung der Mitglieder / Kollegen<br />

BERNHARD PROKES<br />

• Jahrgang 1990<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010<br />

• Funktionär seit 2015<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge Versicherungsagenten“<br />

HEINZ NEUMAYER<br />

• Jahrgang 1966<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988<br />

• Funktionär seit 2010<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Aus,- Weiterbildung“<br />

28 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


ROBERT FLETSCHBERGER<br />

• Jahrgang 1979<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />

• Funktionär seit 2010 in Wien<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“<br />

HELMUT PURKER<br />

• Jahrgang 1961<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981<br />

• Funktionär seit 2000<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Arbeitsgruppe Markengründung, Bundesgremium, Weiterbildung<br />

ALEXANDER MÜLLNER<br />

• Jahrgang 1975<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />

• Funktionär seit 2010<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

MARKUS BAYER<br />

• Jahrgang 1976<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2007<br />

• Funktionär seit 2015<br />

• Meine Aufgabe im Gremium:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Veranstaltung“<br />

ab 01.01.<strong>2017</strong><br />

AGENT NEWS | <strong>2017</strong> | <strong>Ausgabe</strong> 3 | 29


DER SPEZIALIST FÜR VERSICHERUNGSSCHÄDEN<br />

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30 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS


DIE SMARTE<br />

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individueller Offerte für Ihre Kunden über die elektronische<br />

Antragsübermittlung direkt an die Partnerversicherung<br />

bis hin zur online Schadensabwicklung ist alles und mehr<br />

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im Self- oder Fullservice für alle anderen. Die<br />

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Weiterverarbeitung der Daten nutzen.<br />

Damit haben Sie gemeinsam mit Office, Email und<br />

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Ihre Vorteile im Überblick<br />

• Immer und überall verfügbar-<br />

Internetzugang vorausgesetzt<br />

• Offertberechnung, Antragsund<br />

Schadensabwicklung online<br />

• Einsicht und Weiterverarbeitung aller<br />

Bestandsdaten von A wie Allianz<br />

bis Z wie Zurich<br />

• Umfangreiches Rechtemanagement<br />

für Außendienstmitarbeiter<br />

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Fr. Sazawa Mo-Fr von 08:00-14:00<br />

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32 | <strong>Ausgabe</strong> 3 | <strong>2017</strong> | AGENT NEWS

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