Onlineausgabe 4/2017, Wirtschaft Aktiv
Zusammen. Für
unser Österreich
Große Chancen für
unsere Wirtschaft
mit der neuen
bürgerlichen
Regierung!
INHALT
04 - Titelgeschichte
Freiheitliche Handschrift im Regierungsprogramm
Zusammen. Für unser Österreich
10- Wirtschaftsparlament
Wir setzen große Hoffnung in bürgerliche Regierung
08 - Thema
2018 - Ausblick auf die Änderungen im Arbeits- und
Sozialrecht
09 - KommR StB Alfred Fenzl
Rot-schwarze Beschlüsse wirken noch länger nach!
10 - LO BO-STV Elisabeth Ortner
Hauruck-Aktion oder längst überfällige Entscheidung?
12 - LO WKV-VP Ing. Edi Fischer
Husch-Pfusch-Gesetz brinft Belastungen
13 - SPO-STV KommR Hermann Fichtinger
Wirtschaft ist klar gegen das Dieselfahrverbot!
14 - LO NAbg. Ing. Christian Pewny
Bildung: Unsere Forderungen werden umgesetzt!
15 - SPO-STV. Patrick Ortlieb
Tourismus braucht rasch flexiblere Arbeitszeiten
16 - LO KommR Winfried Vescoli
Transitverkehr: Fluch oder Segen für Österreich?
www.fw-netzwerk.at
ANMELDEN - VERNETZEN - PROFITIEREN
Das neue Business-Netzwerk der Freiheitlichen Wirtschaft ist
ein Online-Verzeichnis, in dem sich freiheitliche Unternehmer
mit ihren Standorten und ihrer Branche kostenlos eintragen
können. Das Branchenbuch bietet Nutzern die Möglichkeit,
online Informationen über das Angebot der Unternehmer einzusehen.
Eintragen und Nutzen können diese Plattform nur
registrierte User!
17 - LO KommR Dr. Erich Schoklitsch
Die EU-Entsenderichtlinie kommt in der Realität
nicht an!
18 - NAbg. Dr. Jessi Lintl
Firmengründung in Österreich ist schwere Geburt!
19 - LO LAbg. Karl Baron
Wir sind vehement gegen ein totales Rauchverbot
20 - BR Reinhard Pisec, BA
Festlegung einer Obergrenze für die Abgaben- und
Staatsquote
21 - MEP Dr. Barbara Kappel
Senkung der Steuerquote hat oberste Priorität
22 - Thema Datenschutzverordnung
Massive Strafen für Unternehmer befürchtet
24 - Thema Neues Privatinsolvenzgesetz
Fundierte Kritik und Zusammenfassung
28 - Freiheitliche Unternehmer im Parlament
32 - Weihnachtswünsche
02 | WirtschaftsInfo
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: Freiheitliche Wirtschaft (FW) - Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender (RfW) Österreich, 1040 Wien, Große Neugasse 28/1, zugl. Anschrift Redaktion,
Verwaltung, Anzeigen., Tel: 01/4082520, www.fw.at, office@fw.at, Redaktion, Layout und Produktion:
Ernst Lengauer, Anita Reinsperger-Müllebner, Mag. Michael Brduscha
Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz: Medieninhaber ist die Freiheitliche Wirtschaft (FW) / Ring freiheitlicher
Wirtschaftstreibender (RfW) (100%), 1040 Wien, Große Neugasse 28/1. Vereinszweck (gem.
§ 2 der Satzungen): Die FW vereinigt Selbständige oder in leitender Stellung Erwerbstätige in der
gewerblichen Wirtschaft und in den freien Berufen zum Zweck der Durchführung wirtschaftspolitischer
Aufgaben und zur gegenseitigen Unterstützung und Förderung. Richtung: Information über
Politik und Wirtschaft aus freiheitlicher Sicht im Sinne der Satzungen des RfW, Chefredaktion: Ernst
Lengauer, Layout und Produktion: Anita Reinsperger, Fotocredits: RfW und dreamstime.com, Fotos
der Parlamentsseiten: Fotocredit by WILKE und SIMONIS
Präsidium: Bundesobmann: WKÖ-Vizepräsident KommR Bgm. Matthias Krenn, Stellvertreter: KommR
Bgm. Ing. Wolfgang Klinger, KommR Dr. Erich Schoklitsch, Elisabeth Ortner
2017 - ein ereignisreiches
Jahr für die Wirtschaft
Wir sehen mit einer bürgerlichen Regierung positiv ins Jahr
2018 und werden einiges an Reformen umsetzen können!
Der Höhepunkt 2017
war die Auflösung der
rot-schwarzen Belastungskoalition
und die
darauf folgenden Neuwahlen
im Oktober.
Jene Neuwahl, die eindeutig
ein Votum in
Richtung einer bürgerlichen
Koalition gebracht
hat.
Als Freiheitliche Wirtschaft
und im speziellen
ich selbst in meiner
Funktion als Bundesobmann
war intensiv bei
den Regierungsverhandlungen
eingebunden.
So war ich vor
allem in der Fachgruppe
Wirtschaft und Endbürokratisierung
und beim
Tourismus mit dabei
und konnte die wesentlichen
Forderungen der
Freiheitlichen Wirtschaft
einbringen.
Unsere Forderungen
sind nicht neu und betreffen
eine echte und
auch spürbare Entlastung
bei den Steuern
und Abgaben, den raschen
Abbau der Bürokratie
mit ihren unsinnigen
Verordnungen &
Auflagen und auch im
Bereich der Normen
haben wir uns sehr
engagiert und klar formulierte
Änderungen
eingebracht. Ein wesentliches
Anliegen war
und ist uns die Abschaffung
der „kalten
Progression“, damit für
unsere Mitarbeiter - und
auch der Wirtschaft -
mehr netto vom brutto
übrig bleibt. Leistung
muss sich wieder lohnen
– und das gilt für
alle Leistungsträger.
Es bedarf einer Aufwertung
der Lehrlingsausbildung.
Das haben
wir wiederholt angesprochen
und nun auch
bei den Verhandlungen
vehement eingefordert.
Die Fachkräfte der Zukunft
sind uns wichtig
und wir brauchen qualifizierte
und zufriedene
Arbeitskräfte. Vor allem
von staatlicher Seite her
muss klar sein, dass die
Lehrlinge bei der finanziellen
Unterstützung
Schülern der Oberstufen
gleichgestellt werden
müssen.
Insgesamt sehen wir
die großen Erwartungen
unserer Wähler und es
wird notwendig sein,
nun auch den Mut dafür
aufzubringen, um die
alten Strukturen endlich
aufzubrechen und die
alte Zöpfe abzuschneiden.
So wie bisher kann
und darf es nicht mehr
weitergehen! Der wirtschaftliche
Aufschwung,
den wir dieses
Jahr erleben, ist kein
selbstverständlicher
und diesen gilt es, 2018
nachhaltig abzusichern.
Das wird auch eine der
wichtigsten Aufgaben
der neuen Bundesregierung
sein.
Auch im Bereich der
Wirtschaftskammer-Reform
konnten wir schon
im Frühjahr - trotz Widerstandes
- eine wichtige
Etappe im Bereich
der Entlastungen sicherstellen.
Auch wenn
es momentan nur kleine
Schritte sind, die wir
vorrangig abarbeiten
können, sind sie dennoch
nicht unwichtig.
Gerade im Bereich der
Kammerumlagen und
Mehrfachmitgliedschaften
konnten wir unsere
freiheitliche Handschrift
hinterlassen und wichtiges
erreichen. Bei der
Demokratisierung haben
wir in der Wirtschaftskammer
noch
dringenden Nachholbedarf,
werden aber
auch hier einen Konsens
finden. Bei der
Neuausrichtung der Sozialpartnerschaft
in eine
Standortpartnerschaft
sind wir federführend
und zukunftsweisend.
„Wir sind mit unseren fachlich
fundierten Funktionären
gut aufgestellt und so werden
wir uns auch im kommenden
Jahr massiv für die
Anliegen der Wirtschaft stark
machen, um Bürokratie einzudämmen,
neue Reformen
einzuleiten und dafür eintreten,
das Unternehmer zu
sein, auch wieder jenen
Stellenwert erhält, der unserem
Berufsstand auch zusteht!“
Bgm. Matthias Krenn
WKÖ-Vizepräsident
Bundesobmann
WirtschaftsInfo | 03
Titelgeschichte
Freiheitliche Handschrift im
Zusammen. Für unser
Es ist unserem starken Verhandlungsteam gelungen, die freiheitliche Handschrift
deutlich sichtbar zu machen. Sie findet sich in weit mehr als 50 Prozent der
beschlossenen Maßnahmen, die wir gemeinsam in den nächsten fünf Jahren umsetzen
wollen. Natürlich waren die beiden Parteien nicht überall einer Meinung. In vielen
Bereichen wurden Kompromisse geschlossen, die jedoch allesamt ein erster
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung freiheitlicher Kernforderungen sind.
In manchen Bereichen gab es auch „rote Linien“. Sowohl wir als auch unser künftiger
Regierungspartner mussten in einigen, wenigen Bereichen über ihren Schatten
springen, um diese Zusammenarbeit möglich zu machen.
Vizekanzler Heinz Christian Strache
Öffentlicher Dienst und Sport
BM Ing. Norbert Hofer
Verkehr, Infrastruktur und Technologie
Steuer und Abgaben
Mit einer umfassenden Steuerreform vor allem im Bereich der Einkommensteuer
werden wir die viel zu hohe Steuer- und Abgabenquote im Land schrittweise auf 40
Prozent reduzieren. Gespart werden soll dafür durch einen schlankeren Staat. Das
Steuersystem soll außerdem massiv vereinfacht und dadurch sowohl für Unternehmen
als auch für Arbeitnehmer wesentlich verständlicher gemacht werden.
Familienbonus Plus
Dieser dient zur Förderung der Familien. Wir stellen sicher, dass die Steuerlast, die
Eltern zu tragen haben, pro Kind und Jahr um bis zu 1.500 Euro reduziert wird.
Bezieher niedriger Einkommen werden außerdem durch eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
entlastet. Gleichzeitig wollen wir den Stopp der Familienbeihilfe
ins Ausland massiv einschränken.
Stopp der Zuwanderung in unser Sozialsystem
Die Mindestsicherung für Asylberechtigte wird auf 365 Euro monatlich reduziert. Nur
für Flüchtlinge, die sich aktiv in unsere Gesellschaft einfügen, gibt es einen zusätzlichen
Integrationsbonus. Die Grundversorgung für Asylwerber wird vermehrt durch
Sach- statt Geldleistungen erfolgen.
Asyl als Schutz auf Zeit
aber entschlossener Kampf gegen Asylmissbrauch und illegale Migration. Die Asylfahren
sollen effizienter abgewickelt und Rückführungen von Asylschwindlern konsequent
vorgenommen werden.
Pensionen
Die Leistungen der älteren Generation anerkennen wir mit einer Mindestpension von
1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren und mindestens 1.500 Euro für Ehepaare, in denen
ein Partner 40 Jahre zu unserem Sozialsystem beigetragen hat. Die Pensionen werden
künftig jährlich auf Vorschlag der Pensionskommission erhöht.
BM Herbert Kickl
Inneres
04| WirtschaftsInfo
Härtere Strafen für Gewalt- und Sexualverbrechen
weil es nicht sein kann, dass Opfer ein Leben lang leiden, die Täter aber schon nach
kurzen Haftstrafen wieder in Freiheit entlassen werden.
Regierungsprogramm
Österreich
Tourismus, Gastronomie, Rauchverbote
Wir sichern in der Gastronomie die Entscheidungsfreiheit von Unternehmern und
Kunden durch eine Rücknahme des geplanten absoluten Rauchverbots. Wirte werden
weiter selbst entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf. Durch die
beabsichtigte Neuregelung wird aber auch der Jugendschutz wesentlich ausgebaut.
Die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 13 auf 10 Prozent und die
Anpassung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzungsdauer sind weitere
wesentliche Impulse für die heimische Tourismuswirtschaft.
BM Dr. Karin Kneissl
Europa,k Integration und Äußeres
Klare Leistungsorientierung im Bildungswesen
Es wird in allen Schulen wieder die traditionellen Noten geben, um Leistung transparent
zu beurteilen. Am Regelunterricht darf nur teilnehmen, wer über ausreichende
Deutschkenntnisse verfügt. Dazu werden eigene Deutschklassen eingerichtet.
Direkte Demokratie
Stärkung der direkten Demokratie durch eine Aufwertung von Volksbegehren und
das klar zum Ausdruck gebrachte Vorhaben, ausreichend unterstützte Bürgeranträge
künftig Volksabstimmungen zu unterziehen, wenn das Parlament den Bürgerwillen
nicht selbst umsetzt.
BM Mario Kunasek
Landesverteidigung
Mehr Service für die Bürger
Gerade weil uns die Demokratie so wichtig ist, verbessern wir das Bürgerservice bei
Wahlen.
„Weniger, aber effizienter“
als Leitsatz für eine Entwicklung der Europäischen Union nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Die EU soll sich auf wichtige Fragen beschränken, die für gemeinsame
Lösungen geeignet sind, aber den einzelnen Mitgliedstaaten wieder mehr Spielraum
lassen. Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir gemeinsam entschieden ab.
Südtirol
Unseren Landsleuten deutscher und ladinischer Sprache, für die Österreich auf der
Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion
ausübt, wollen wir die Möglichkeit einräumen, zusätzlich zur italienischen
die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
BM Mag. Beate Hartinger
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Die FPÖ und die von ihr nominierten Regierungsmitglieder sind sich der großen Verantwortung
bewusst, die wir in den nächsten fünf Jahren übernehmen.
Wir nehmen diese Verantwortung mit Freude, aber auch mit großer Demut an. Im
Mittelpunkt unseres Wollen und Handelns werden stets unsere Heimat Österreich
und das Wohl ihrer Bürger stehen.
Eurer HC Strache namens des gesamten Regierungsteams
STS MMag. DDr. Hubert Fuchs
Finanzen
WirtschaftsInfo | 05
Wirtschaftsparlament
Wir setzen große Hoffnung
in bürgerliche Regierung!
Wir haben jetzt die große Chance, endlich nachhaltige Veränderungen
in Sachen Wirtschaftspolitik einzuleiten!
„Der ÖGB und die AK lassen
zukunftsorientierte Ideen zur
Bewältigung der wirtschaftspolitischen
Herausforderungen
vermissen. Im Verhindern
von Maßnahmen für mehr
Wirtschaftswachstum ist man
aber Kreativweltmeister, wie
dies Forderungen nach Maschinen-
und Reichensteuer
oder Arbeitszeitverkürzung
bei vollem Lohnausgleich zeigen.
Dazu gehört auch die
derzeitige Kampagne der AK,
die mit „Fake News“ wie
Abschaffung des Urlaub- und
Weihnachtgeldes Stimmung
gegen Schwarz/Blau macht.“
Bgm. KommR Matthias Krenn
WKÖ-Vizepräsident
Bundesobmann
06| WirtschaftsInfo
Beim letzten Wirtschaftsparlament
gab es von der
Freiheitlichen Wirtschaft
ein klares Bekenntnis zu
einer bürgerlichen Regierung.
Die Wirtschaftsprogramme
von ÖVP und
FPÖ weisen viele Gemeinsamkeiten
auf und
geben daher Hoffnung.
Die Erwartungshaltungen
unserer Bürger und der
Wirtschaft sind dementsprechend
auch hoch.
Wenn die Umsetzung
gelingt, blicken wir in
eine positive Zukunft,
wenn es um unseren
Wirtschaftsstandort geht.
Dass die bürgerliche
Achse funktioniert, zeigt
die breite Zustimmung
der Industrie und des
österreichischen Wirtschaftsbundes
zu unseren
Anträgen. Ein wichtiges
Anliegen ist die
Durchforstung im Bereich
der Förderungen.
Gerade Mehrfachförderungen
und Doppelgleisigkeiten
sind zu hinterfragen.
Ein „One-Stop-Shop“ für
Unternehmensförderungen
und effektive Finanzierungen
würde vieles
vereinfachen. Darüber
hinaus würde eine deutliche
Ausweitung von
Bundeshaftungen für betriebliche
Investitionen
wesentlich mehr Sinn
machen, als so manche
Direktförderung. Grundsätzlich
gilt jedoch:
Überhaupt die beste
Unternehmensförderung
ist eine spürbare Entlastung
im Bereich der
Unternehmensbesteuerung
sowie bei den
Lohnnebenkosten und
ein Ende der „Kalten Progression“.
In dieser Frage
wird die Freiheitliche
Wirtschaft nicht lockerlassen
und gibt dafür die
Garantie ab, es auch tatsächlich
umzusetzen.
Eine grundlegende Voraussetzung
für einen
funktionierenden Wirtschaftsstandort
ist auch
die Bewältigung des latenten
Facharbeitermangels.
Hier muss ein für
alle Mal sichergestellt
werden, dass mit den
entsprechenden Inhalten
und einer guten Durchlässigkeit
in unserem Bildungssystem
die Menschen
dahingehend in
jenen Bereichen qualifiziert
ausgebildet werden,
in denen auch tatsächlich
Nachfrage besteht. Dazu
gehören besonders die
Aufwertung der Lehrberufe
sowie neue zukunftsorientierte
Berufsbilder.
Gerade die Tourismuswirtschaft,
die auch ein
wichtiger Auftraggeber
für die übrige regionale
Wirtschaft ist, darf bei der
Regierung kein Stiefkind
mehr sein. Im Vergleich
zu unseren Nachbarn hat
der Tourismus in Bezug
auf die Besteuerung
einen eklatanten Wettbewerbsnachteil
zu stemmen.
Daher ist es unabdingbar,
dass die 30%ige
Mehrwertsteuer- Erhöhung,
wie von den Regierungsverhandlern
versprochen
wurde, wieder
zurückgenommen wird,
denn die höchst erfreulichen
Nächtigungszahlen
sind noch lange kein
Indikator für eine gestiegene
Ertragskraft dieser
Branche.
Der aktuelle Konjunkturaufschwung
und auch
die Aussichten auf das
kommende Jahr machen
vielen Wirtschaftstreibenden
Mut und geben
Anlass zur echten Hoffnung.
Aber das ist keine
Entwarnung! Die gute
Konjunktursituation bietet
jetzt eine ausgezeichnete
Basis für dringende
Strukturreformen - im
Bereich der Gesundheit
mit den Sozialversicherungen,
bei der Bildung,
dem Föderalismus und
vor allem bei der Verwaltung.
Das Störfeuer aus dem
ÖGB und AK zeigt, dass
man die Interessensvertretung
neu definieren
muss. Auch das viel
gepriesene Miteinander
und das Beschwören der
guten alten Sozialpartnerschaft
scheint - wie
die Metallerlohnverhandlungen
deutlich gemacht
haben – keine gewohnten
Früchte mehr zu tragen.
Die Gewerkschaft
erweist sich - Beispiel
Arbeitszeitflexibilisierung
– immer öfter als Verhinderer
mit fehlender Zukunftsorientierung.
Mit
dieser Art von Profilierungssucht
vertritt man
nicht mehr die Interessen
der Arbeitnehmerschaft,
sondern man zerstört die
gut funktionierenden
Strukturen und bremst
den wirtschaftlichen Aufschwung.
So gesehen hat sich auch
die Sozialpartnerschaft
neu zu definieren. Wir
wollen eine Neuausrichtung
der Sozialpartnerschaft
in Richtung einer
Standortpartnerschaft
oder Zukunftspartnerschaft.
Es gilt, alte Zöpfe,
die nicht mehr dem
Gemeininteresse dienen,
sondern nur mehr Partikularinteressen
verfolgen,
abzuschneiden.
Die nationalen und internationalen
Entwicklungen
verlangen Veränderungen,
sodass auch die
betriebliche Ebene und
Branchenlösungen gestärkt
werden müssen.
Das Handeln muss nämlich
wieder dorthin geführt
werden, wo die Entscheidungen
zu treffen
sind und zwar in die
Unternehmen. Denn genau
dort wird der Überlebenskampf
geführt.
Behandlung unserer Anträge im Wirtschaftsparlament
Fortschritt durch Bildung und Forschung
Investitionen in die Bildung und Wissenschaft sind Investitionen in den Arbeitsmarkt. Zukunftsweisende
Wirtschaftspolitik erkennt, dass hervorragende Bildung, Wissenschaft und Forschung die
Grundvoraussetzung und integrale Bestandteile erfolgreicher Wirtschaftspolitik sind.
Freiraum und Entlastung für Betriebe
Österreich ist bei der Gesamtsteuerlast der Unternehmen auf Platz fünf in der EU. Diesen Umstand
gilt es, nun zu beseitigen! Damit unsere heimischen Betriebe die bestmöglichsten Rahmenbedingungen
erhalten, muss die Steuerlast gesenkt und die Bürokratie abgebaut werden.
Stärkung von Tourismus und Gastronomie
Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist mit einem BIP-Anteil von mehr als 16 Prozent ein wesentlicher
Pfeiler der österreichsichen Wirtschaft. Die Wertschöpfung aus dem Tourismus schafft neue
und sichert bestehende Arbeitsplätze. Es braucht erkennbare Entlastungsmaßnahmen.
Festlegung einer Obergrenze für die Abgaben- und Staatsquote in der Bundesverfassung
Hier soll die Abgaben- und Staatsquote auf den OECD-Durchschnitt gesenkt und gleichzeitig eine
Obergrenze in der Bundesverfassung niedergeschrieben werden, die deutlich unter der jetzigen
liegen muss.
WirtschaftsInfo | 07
Thema
Ausblick: Die Änderungen im
Arbeits- und Sozialrecht
08| WirtschaftsInfo
Lehrlinge - Krankenentgelt
Lehrlinge ab 1.1.2018
haben einen Anspruch
auf ein Krankenentgelt
für 8 Wochen in der
Höhe der vollen Lehrlingsentschädigung
und
für 4 Wochen in der Höhe
des Unterschiedsbetrages.
Die Bestimmung
ist auf Arbeitsverhinderungen
anzuwenden, die
in Lehrjahren eingetreten
sind, die nach dem
31.12.2017 begonnen haben.
Ersatz der Internatskosten
für Lehrlinge
Bisher hatte der Lehrherr
dem Lehrling nur dann
und insoweit Internatskosten
zu ersetzen, als
diese höher waren als die
Lehrlingsentschädigung.
Neu ist, dass dem Lehrling
die vollen Internatskosten
abzugelten sind.
Diese Kosten werden auf
Antrag des Lehrherrn aus
den Mitteln des Insolvenzentgeltsicherungsfonds
erstattet. Die Lehrlingsstellen
führen die
Erstattung an die Unternehmen
durch. Der Kostenersatz
gilt nicht beim
Bund, Land, Gemeinden
oder bei einem Gemeindeverband.
Kündigungsfristen Teilzeitbeschäftigte
mit Angestelltenstatus
und geringer
monatlicher Arbeitszeit
Bis 31.12.2017 gilt, dass
bei einer vereinbarten
oder tatsächlich geleisteten
Arbeitszeit des Angestellten
bezogen auf
den Monat weniger als
1/5 des 4,3-fachen der
durch Gesetz oder Kollektivvertrag
vorgesehenen
wöchentlichen Normalarbeitszeit
beträgt,
die 6-wöchige Kündigungsfrist
des Angestelltengesetzes
nicht anzuwenden
ist. Demnach ist
eine 14-tägige Kündigungsfrist
oder, falls der
zu kündigende Angestellte
Arbeiten höherer Art
ausübt, eine Kündigungsfrist
von mindestens 4
Wochen einzuhalten. Das
entfällt mit 1.1.2018. Somit
gelten für Angestellte
mit geringer Arbeitszeit
keine speziellen Kündigungsbestimmungen
mehr, sondern die „normale“
mindestens 6-
wöchige Kündigungsfrist
für Arbeitgeberkündigungen
sowie das Quartalsende
als Kündigungstermin.
Menschen mit Behinderung
- Sämtliche Maßnahmen
des sog „Inklusionspakets“
treten ein
Menschen mit Behinderung
steht bei einer Belästigung
neben den bereits
bestehenden Ansprüchen
auf Ersatz des
Vermögensschadens
sowie des immateriellen
Schadens nun auch ein
Unterlassungsanspruch
gegenüber dem Belästiger
zu. Mehr Informationen
dazu bitte mit einem
Steuerberater bzw. Ihrem
eigenen Rechtsanwalt
abklären!
Die neue Mutterschutz-
Verordnung
Geregelt werden die Freistellungsgründe
über die
8-Wochen-Frist hinaus.
Hyperemesis, Lumbalgie,
Blutungen in der Frühgravidität
und Hypotonie
mit Kollaps-Neigung sollen
grundsätzlich keine
Freistellungsgründe darstellen,
sondern allenfalls
einen Krankenstand begründen.
Zur Attestierung
eines vorzeitigen
Mutterschutzes ist die
Bestätigung eines Arztes
für Frauenheilkunde oder
für Innere Medizin ausreichend.
Ein zusätzliches
Zeugnis eines Amtsarztes
ist nicht mehr notwendig.
Aus dem Freistellungszeugnis
hat sich
eindeutig und nachvollziehbar
das Vorliegen
einer oder mehrerer in
der Verordnung genannten
medizinischen Indikationen
zu ergeben.
Rot/schwarze Beschlüsse
wirken noch länger nach!
Behindernde und kostenintensive Nationalratsbeschlüsse nach
einer Regierungsauflösung darf es nicht mehr geben!
Nun, was geschehen ist,
ist geschehen. Manches
von den rot-schwarzen
Schnellschüssen kann
man mit Bedacht sicher
reparieren, aber leider
nicht sofort. Eine Erhöhung
der Staatsverschuldung
wäre mehr als fahrlässig.
Also müssen wir in
Kauf nehmen, dass es
keine schnellen Reduktionen
und Steuererleichterungen
geben wird.
Die neue Regierung wird
wie ein sorgfältig agierender
Kaufmann planen
müssen. Es müssen rasch
die Staatschulden getilgt
werden, um nicht noch
höhere Zinsbelastungen
zu erwirtschaften. Aber
auf der anderen Seiten
müssen die Steuerzahler
auch tatsächlich entastet
werden.
Die Idee der Einsparungen
bei der Sozialversicherung
ist richtig, aber
die Umsetzung sicher
schwieriger, als viele denken.
Die Synergieeffekte
durch die Zusammenlegung
scheinen erfolgversprechend,
aber schon
die unterschiedlichen Tarife
für ärztliche Leistungen
- selbst innerhalb der
9 Gebietskrankenkassen -
stellen ein Problem dar.
Dennoch müsste eine
stufenweise Angleichung
den Zusammenschluss
langfristig ermöglichen,
Rehabilitationszentren
und ähnliche Einrichtung
könnten gemeinsam verwaltet
und damit ökonomischer
betrieben werden.
Auch haben die Beiträge
und Abgaben einhebender
Behörden wie Finanzamt,
Krankenkassen,
Städte und Gemeinden
alle eine geldeinhebende
Stelle, eine Mahn- und
Exekutionsstelle. Ein zentrales
Inkasso, zum Beispiel
durch das Finanzamt,
würde für Unternehmer
keine Mehrbelastung
darstellen, die Aufteilung
der Gelder an die jeweiligen
Empfänger fast spielend
leicht im Finanzcomputer
zu programmieren,
da dieser jetzt
schon alle Daten hat. Der
Überblick über Rückstände
wäre für den Staat
zweckdienlich.
Zusammengelegt gehören
auch parallel agierende
Verwaltungsbehörden,
wie zwei Bezirkshauptmannschaften
in derselben
Stadt, einmal für diese
und für den umliegenden
Bezirk. Manche davon
schon jetzt fast nebeneinander.
Dabei hat
jede Personalreserven für
Urlaub und Krankenstände,
eine eigene EDV-Ausstattung
und Vorratslager,
die getrennt beliefert und
betreut werden müssen.
Dasselbe gilt für Gemeinden
mit meist eigenen
Straßenmeistereien usw.
Schell aber könnten folgende
Punkte umgesetzt
werden und die Ergebnisse
würden einiges an
Positivem bringen:
1. Eine Anpassung von
Frei- und Absetzbeträgen
sowie der Obergrenze für
die Stufen der Steuerprogression
an die Inflation.
2. Anhebung der Obergrenze
für „geringwertige
Wirtschaftsgüter“ und
Dienstnehmervorsorge.
3. Kontinuierlichkeit statt
ständiger Änderungen bei
Steuererklärungsformularen
oder Eingaben von
Bilanzen an die Gerichte
für Bilanzveröffentlichungen
uam. inklusive der
Abschaffung der Gebühren
dafür, insbesondere
bei der Wiener Zeitung.
Langfristig wünsche ich
mir alles, was die Freiheitliche
Wirtschaft schon
jahrelang angeregt und
gefordert hat. Wenn nicht
sofort, so doch bis 6
Monate vor dem Ende
dieser Legislaturperiode.
„Die Büchse der Pandora enthielt
ja nur Übel, hoffentlich
hat die neue Regierung ein
anderes Füllhorn mit positiven
Überraschungen. Ein Puderdöschen
darf es nicht werden,
sonst kandidieren bei den
nächsten Wahlen wohl noch
mehr Parteien und der Ruf
nach Reformen wird den
Posaunen von Jericho entsprechen!“
StB KommR Alfred Fenzl
Sparte Information
und Consulting
.
WirtschaftsInfo | 09
Branchenberichte
„Das Argument der Vereinfachung
der Lohnverrechnung
ist Unsinn! Es kann doch nicht
sein, dass mittlerweile Steuerberatungskanzleien
verzweifelt
Lohnverrechner suchen,
jedoch keiner mehr dieses
Risiko eingehen will – wäre ein
prima Schritt bei der erhofften
Systemänderung! Auch hier ist
wie bei den archaischen Kollektivverträgen
und sonstigen
Gesetzen dringend Entrümpelung
angesagt! Bürokratieabbau
und Verwaltungsvereinfachung
auf einen Schlag."
Elisabeth Ortner
Landesobfrau NÖ
EPU-Sprecherin
Sparte Information &
Consulting
Hauruck-Aktion oder längst
überfällige Entscheidung?
Angestellten-Arbeiter-Angleichung: Vom Sturm im Wasserglas
und einer typisch österreichischen Lösung...
Hand aufs Herz – welcher
Unternehmer war
nicht fuchsteufelswild,
als er vom Beschluss der
Angleichung von Arbeitern
und Angestellten bei
der letzten Parlamentssitzung
vor der Nationalratswahl
hörte?
Was hier so salopp in den
Raum gestellt wurde, hat
so manchem von uns
schon die Zornesröte ins
Gesicht getrieben. Das
hat mich veranlasst, mich
näher mit dem Thema
auseinander zu setzen.
Grundsätzlich steht fest,
dass sich unsere Arbeitswelt
grundlegend verändert
hat und durch die
rasante Digitalisierung in
manchen Branchen kein
Stein auf dem anderen
bleibt. Leidvoll muss jedoch
jeder Unternehmer
immer wieder feststellen,
dass diese Tatsache vom
Gesetzgeber bzw. den
„Sozialpartnern“ keineswegs
Rechnung getragen
wurde. War es früher das
schamlose Ausnutzen
der Arbeiter von Seiten
der Unternehmer, so hat
sich die Lage jetzt umgekehrt.
Jüngstes Beispiel
waren die Verhandlungen
zwischen den Sozialpartnern
bezüglich Mindestlohn
und Arbeitszeitflexibilisierung:
Der Mindestlohn
war fixiert, aber von
der flexibleren Arbeitszeit
wollte man dann nichts
mehr hören! Definiert
sich so Sozialpartnerschaft?
Dieses Spiel läuft
bereits seit Jahrzehnten
und auf dem Rücken der
Unternehmer.
Rote-schwarze Politiker
und Kämmerer werden
nicht müde, dieses Relikt
aus der Nachkriegszeit –
wo es durchaus eine Daseinsberechtigung
hatte
und Zweck erfüllte –, als
grundlegenden Pfeiler
unseres Landes zu rühmen.
Aber auf der Strekke
bleiben die Leistungsträger
– einerseits die
Unternehmer, die sich die
Mitarbeiter nicht mehr
leisten können und auf
der anderen Seite die
Mitarbeiter, denen Staat
und Sozialversicherung
immer mehr vom verdienten
Geld wegnimmt!
Da hat diese „Schattenregierung“
kläglich versagt!
Wir brauchen daher eine
echte „Standortpartnerschaft“,
wo das Augenmerk
auf den Standort
Österreich gerichtet ist
und das gemeinsame Bemühen
von Dienstgebern
und Dienstnehmern die
Erhaltung und Schaffung
von Arbeitsplätzen sind,
damit der Wohlstand erhalten
bleibt. Es braucht
Leistungswillen und gegenseitigen
Respekt. Jeder
Arbeitgeber braucht
seine Mitarbeiter, damit
der Betrieb läuft und die
Mitarbeiter sichern mit
ihrer Leistung ihren eigenen
Arbeitsplatz.
Arbeiter und Angestellte
Für mich persönlich gibt
es diesen Unterschied
eigentlich nicht. Ein Mitarbeiter
ist ein Mitarbeiter,
warum sollte da ein
Unterschied sein? Jeder
ist aufgerufen, nach seinen
Möglichkeiten das
Beste für den Betrieb zu
leisten. In Zeiten eines
eklatanten Fachkräftemangels
sollten wir auf
diese althergebrachten
Standesdünkel endlich
verzichten und den Arbeitern
den ihnen gebührenden
Respekt zollen!
Längere Kündigungsfristen
und längere Entgeltfortzahlungszeiten!
Kann eine solche Angleichung
unter den derzeitigen
Voraussetzungen
überhaupt durchgezogen
werden? Wer die Verhandlungen
vor dem NR-
Beschluss verfolgt hat,
konnte die freiheitliche
Handschrift erkennen.
Ich bin überzeugt, dass
auch nach dem Beschluss
noch weitere
Verhandlungen folgen
werden. Vorerst wurde
das Inkrafttreten auf das
Jahr 2021 verschoben,
um den Betrieben Gelegenheit
zu geben, sich
auf verlängerte Kündigungsfristen
und Entgeltfortzahlungszeiten
einzustellen
und für saisonabhängige
Branchen
wurden kollektivvertragliche
Regelungen genehmigt!
Also typisch österreichisch
wurden die
Ausnahmen gleich mit
beschlossen.
Anstatt sich auf die Beibehaltung
der verschiedenen
Betriebsräte für
Arbeiter und Angestellte
zu kaprizieren, sollten
auch die sogenannten
„Arbeitnehmervertreter“
lieber darüber nachdenken,
wie diese Angleichung
kostenneutral
funktionieren soll! Das
fängt bei den unzähligen
Beitragsgruppen der Gebietskrankenkassen
an –
7 DINA4 Seiten aufgelistet
– und hört bei den
28 Sozialversicherungsanstalten
auf!
„Kostenneutral“ ist das
Zauberwort, denn die
Betriebe werden weitere
Erhöhungen nicht mehr
lange verkraften, noch
mehr Arbeitsplätze einsparen
und schlussendlich
auch ihre Wettbewerbsfähigkeit
einbüßen.
Nur eine grundlegende
Systemänderung kann
ein Dilemma verhindern
– das sollte aber der
erste Schritt sein! Die
Funktionäre der Freiheitlichen
Wirtschaft vertrauen
auf das Engagementder
FPÖ–Wirtschaftsvertreter
im Parlament. Sie
werden dafür sorgen,
dass es in Zukunft ein
gedeihliches Miteinander
ohne Klassenkampfallüren
der arbeitenden Bevölkerung
geben wird.
Und dass in diesem unseren
Land Leistung und
Risikobereitschaft wieder
den ihr zustehenden
Stellenwert bekommen
und sich weider lohnt!
WirtschaftsInfo | 11
Branchenberichte
„Diese parteipolitisch motivierte
Initiative in der vorliegenden
Form ist ein klassisches
„Rosinenklauben“ der
Arbeitnehmerseite und ein
schwerer wirtschaftspolitischer
Fehler, zumal gerade in
dieser Materie eine ordentliche
Gesetzesbegutachtung
sehr von Vorteil gewesen
wäre!
KommR Ing. Edi Fischer
Vizepräsident WK-Vorarlberg
Sparte Industrie
Schnellschuss muss umgehend
korrigiert werden!
Husch-Pfusch-Gesetz zur Angleichung Arbeiter und Angestellte
bringt einseitige Belastungen für die Unternehmen!
Die Sparte Industrie beschäftigt
ca. 225.000
Arbeiterinnen und Arbeiter.
Es gibt kein Unernehmen
in der Industrie,
das nicht vom
neuen Gesetz betroffen
ist. Aus Sicht der Industrie
ist ein einheitlicher
Arbeitnehmerbegriff zu
begrüßen, nur der unüberlegte
Schnellschuss
führt zu Mehrkosten für
die Betriebe.
Kritik müssen wir aber
daran üben, dass durch
diesen gesetzlichen Eingriff
in alle Kollektivverträge
auch jene Branchen
betroffen sind, die die
Angleichung bereits teilweise
vereinbart haben
(Metall-, Elektro-, und Elektronikindustrie).
Wir
wehren uns nicht generell
gegen dieses Thema.
Für uns als Arbeitgeber
macht ein einheitlicher
Begriff für die Arbeitnehmer
Sinn, aber nur dann,
wenn das kostenneutral
erfolgt.
Für uns war es auch nicht
nachvollziehbar, dass es
trotz künftig einheitlichem
Arbeitnehmerbegriff,
weiterhin Betriebsräte
für Arbeiter & Angestellte
geben soll. Das
sind mehr als unnötige
Parallelstrukturen und wir
haben kein Verständnis
dafür, dass die Gewerkschaft
die Zusammenlegung
der Betriebsratskörperschaften
meidet,
wie der Teufel das Weihwasser!
Wir sind dafür, dass dieser
Rückschritt von der neuen
Regierung rasch korrigiert
werden muss. Experten
gehen davon aus,
dass sich das neue Gesetz
in den Arbeitslosenquoten
und beim Wirtschaftswachstum
niederschlagen
wird. Während
Frankreich soeben eine
sehr umfassende Arbeitsmarktreform
beschlossen
hat, um neue Jobs zu
schaffen, legt Österreich
mit der Husch-Pfusch-
Angleichung eine „Rolle
rückwärts“ hin.
Fragwürdig für uns bleibt
besonders die Rolle der
Gewerkschaften. Sie haben
die Einbeziehung der
Arbeitgeberseite verhindert
und sich damit von
der klassisch geprägten
Sozialpartnerschaft verabschiedet.
Das bestätigt
uns in unserer Ansicht,
dass wir in der Pflichtmitgliedschaft
keine Zukunft
mehr sehen.
Wir wollen, nämlich eine
Neuausrichtung der Sozialpartnerschaft
in Richtung
Standortpartnerschaft,
sowie eine Verlagerung
auf betriebliche
Ebene, damit die Entscheidungen
dort getroffen
werden, wo sie
anstehen und betriebswirtschaftlich
notwendig
sind.
12| WirtschaftsInfo
Wirtschaft ist klar gegen
das Dieselfahrverbot!
Es kann nicht sein, dass Konzerne durch Lobbying zunehmend
den Markt in Österreich beherrschen und regulieren können!
„Die rot-grünen Vorschläge
führen zur kalten Enteignung
von Millionen Autofahrern. Es
darf daher zu keinem Dieselfahrverbot
oder gar Steuererhöhungen
in Österreich kommen.
Fahrverbote und neue
Steuern belasten nicht nur den
Wirtschaftsstandort Österreich,
sondern vor allem jeden
österreichischen Bürger!“
230.000 Arbeitsplätze in
Österreich – die auf den
Diesel zurückzuführen
sind – dürfen nicht so
einfach abgetan werden.
Daher steht auch die
Freiheitliche Wirtschaft
klar hinter dem Nein der
FPÖ zu Diesel-Fahrverboten.
Unsere Branche ist es
leid, dass täglich über
neue Strafmaßnahmen
für Dieselfahrzeuge diskutiert
wird. Es kann nicht
sein, dass rund 2,4 Millionen
Dieselfahrer zu den
Sündenböcken und
Melkkühen der Nation
degradiert werden! Wir
stehen dafür, dass keine
neuen Belastungen und
Verbote ausgesprochen
werden und eine Lösung
im Sinne der Bürger und
der Wirtschaft getroffen
wird.
Die Softwareupdates und
Nachbesserungen in der
Hardware der Fahrzeuge
sind eine saubere Lösung.
Statt neuer Steuerbelastungen
reicht eine
Zweckbindung der Mineralölsteuer.
Umweltschäden,
die durch Verkehrsbelastungen
verursacht
werden, können mit einer
Zweckbindung der Mineralölsteuer
beseitigt und
bekämpft werden. Auch
soll bedacht werden,
dass ohne Dieselfahrzeuge
die CO2-Werte nicht
zu halten sind und Österreich
Strafzahlungen in
Milliardenhöhe drohen.
Ein weiterer wichtiger
Schritt für uns ist die
Abschaffung der NOVA.
Sie ist in Europa einmalig,
verteuert nur die Anschaffungskosten
und
hat dabei keine ehrliche
und gerechtfertigte Begründung.
Sie wirkt sich
einzig und allein zum
Nachteil der Kunden aus,
die so zu Melkkühen des
Finanzminister werden,
der die durch Steuergeldverschwendung
leeren
Säcke auffüllen muss.
KommR Hermann Fichtinger
Spartenobmann-Stellvertreter im
Handel , WKÖ und WK-NÖ
WirtschaftsInfo | 13
Branchenberichte
„Es sind vor allem unsere Forderungen
und Lösungsansätze,
die in den Verhandlungen
der neuen Regierung festgelegt
wurden. Investitionen in
die Bildung sind Investitionen
in die Zukunft und die braucht
der Standort Österreich mehr
denn je!“
NAbg. Ing. Christian Pewny
Landesobmann Salzburg
Sparte Transport und
Verkehrswirtschaft
Bildung: Unsere Forderungen
werden umgesetzt!
Das nach unten Nivellieren des Schul- und Ausbildungssystems
hat auch in der Wirtschaft Spuren hinterlassen!
Die leistungsfeindliche
Bildungspolitik der letzten
Jahrzehnte sowie das
Scheitern jeglicher vernünftiger
Integrationsbemühungen
haben dazu
geführt, dass mittlerweile
jeder sechste Schüler in
Österreich kaum Lesen
und Schreiben kann.
Die kürzlich veröffentlichte
PIRLS-Studie, in der
wir mit 541 Punkten gerade
noch im EU-Mittelfeld
und auf dem selben
Stand wie Kasachstan liegen,
zeigt den sofortigen
Handlungsbedarf. Dass
gerade ehemalige Ostblockstaaten
trotz ihrer
wirtschaftlich nach wie
vor benachteiligten Lage
mittlerweile vor uns liegen
(z.B. Russland mit
dem besten Ergebnis von
581 Punkten oder Polen
mit 565 Punkten), resultiert
nicht nur aufgrund
einer leistungsorientierteren
Bildungspolitik,
sondern liegt auch am
wesentlich geringeren
Anteil jener Kinder, deren
Muttersprache von der
Schulsprache abweicht.
Laut Statistik Austria
haben bei uns 24 Prozent
der Schulkinder eine andere
Muttersprache als
Deutsch, während es in
Wien sograr rund 50 Prozent
sind.
Durch die Vereinheitlichung
von Hauptschulen
und Gymnasien in Mittelschulen
wurde dieser
Abwärtstrend weiter gefördert.
Damit hat man
leider versucht, sozialromantische
Träumereien
zu verwirklichen und
nicht an die negativen
Auswirkungen für die
Zukunft gedacht. Ein
gutes und effektives Bildungssystem
darf gesellschaftspolitisch
weder
auf das Bewahren noch
auf das Verändern um
jeden Preis ausgelegt
sein, sondern soll Generationen
heranbilden, die
über ihre Zukunft frei und
fundiert entscheiden
können, um damit in der
Lage zu sein, sich im
täglichen Wettbewerb
bestmöglich zu entfalten.
Mit der bürgerlichen Regierung
wollen wir es
schaffen, dass unser Bildungssystem
wieder im
internationalen Wettbewerb
konkurrenzfähig
wird. Das verpflichtende
Erlernen der deutschen
Sprache vor Schuleintritt
soll gesetzlich festgelegt
werden. Die Wiedereinführung
der Ziffernbenotung
von Beginn an gibt
Eltern und Schülern wieder
die Möglichkeit, sich
ihres Leistungslevels bewusst
zu sein. Auch
unsere Forderung nach
einer leistungsbezogenen
Besoldung der Lehrer
soll im Zuge des neuen
Lehrerdienstrechts
umgesetzt werden. Desweiteren
soll die Rückkehr
zum differenzierten
Schulsystem erfolgen
und die überbordende
Bürokratie auf ihr notwendiges
Minimum reduziert
werden.
14| WirtschaftsInfo
Tourismus braucht rasch
flexiblere Arbeitszeiten!
Starre Arbeitszeit entspricht weder den Anforderungen des 21.
Jahrhunderts noch denen der global vernetzten Arbeitswelt.
Gerade der Qualitätstourismus
muss sich den
Herausforderungen des
internationalen Wettbewerbs
stellen. Um den
Unternehmern Handlungsspielraum
zu geben,
müssen Rahmenbedingungen
flexibel gestaltet
werden können.
Gerade Hotels mit saisonal
bedingtem schwankendem
Arbeitsanfall,
benötigen mehr Flexibilität
bei der Einteilung ihrer
Mitarbeiter. Diese sind
mit einer Höchstarbeitszeit
aber starr geregelt.
Wir verlangen daher eine
Regelung im Arbeiterkollektivvertrag,
wonach die
täglich zulässige Höchstarbeitszeit
ausnahmsweise
an „Spitzentagen“
oder bei einem nicht vorhersehbaren
kurzfristigen
Geschäftsaufkommen,
wie eine Häufung von
Krankenständen oder bei
Elementarereignissen auf
bis zu 12 Stunden ausgedehnt
werden kann. Das
würde den Erfordernissen
der Branche auch im
internationalen Kontext
entsprechen.
Um die bürokratischen
Erfordernisse möglichst
gering zu halten, soll es
ein einfaches Modell der
Aufzeichnung und Abgeltung
der geleisteten
Stunden geben: Jene Tage,
an denen die Höchstarbeitszeit
auf 12 Stunden
ausgedehnt wird, sollen
bereits im Dienstplan
bzw. im Falle der Unvorhersehbarkeit
in den Arbeitszeitaufzeichnungen
gut ersichtlich und erkennbar
speziell vermerkt
werden. Der Abbau soll
durch Zeitausgleich oder
Bezahlung (nach dem
Schlüssel 1: 1,5 ab der 10.
Arbeitsstunde) erfolgen.
Selbstverständlich gilt jede
Stunde über die 9.
bzw. 48. Stunde hinaus
als Überstunde. Es
braucht auch eine Verlängerung
des Durchrechnungszeitraums
für
Jahresbetriebe. Wir fordern
daher einen Durchrechnungszeitraum
von
einem Jahr für Jahresbetriebe,
um unregelmäßig
anfallende Arbeitsspitzen
und Arbeitszeiten effizienter
gestalten zu können.
Weiters benötigen wir
auch eine Änderung der
Nachtruhezeit. Wie für
Saisonbetriebe bereits
unter gewissen Bedingungen
möglich, soll
eine Verkürzung der täglichen
Ruhezeit auf acht
Stunden auch den Ganzjahresbetrieben
ermöglicht
werden. Die tägliche
Ruhezeit soll als Summe
aus Nachmittags- und
Nachtruhe betrachtet
werden. Gerade hier
braucht es eine flexible
Handhabung, schließlich
erwarten unsere Gäste
Dienstleistungen auf
höchstem Niveau!
„Der Arbeitsplatz im Tourismus
hat Zukunft, bietet
Sicherheit und hat tolle Aufstiegsmöglichkeiten.
So funktioniert
das aber nur dann ,
wenn man auch flexibel arbeiten
kann, um so die höchste
Qualität zu garantieren.
Viele Mitarbeiter sind bereit,
sich diesen Herausforderungen
der neuen Arbeitswelt zu
stellen. Das sollte den Blokkierern
in der Gewerkschaft
endlich klar sein. Wir setzen
dabei auf eine bürgerliche
Regierung, die die Interessen
der Tourismuswirtschaft sehr
ernst nimmt und auch bereit
ist, die Sozialpartnerschaft
neu zu definieren!“
Patrick Ortlieb
Spartenobmann-Stellvertreter
der Bundesparte Tourismus
Branchenberichte
„Österreich, gerade Tirol, lebt
im hohen Ausmaß vom Tourismus
und darf dahre sein Kapital,
nämlich hohe Lebensqualität
und wunderbare Berglandschaft,
nicht durch den Lkw-
Transit zerstören lassen. Transitverkehr
ja, aber zu Tiroler
Spielregeln und da braucht es
klare Auflagen!“
KommR Winfried Vescoli
Landesobmann Tirol
Versicherungsmakler
Transitverkehr: Fluch oder
Segen für Österreich?
Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino müssen zusammen
mit Bayern an einem schlüssigen Verkehrskonzept arbeiten!
Schlagworte wie „Transitverkehrsroute",
„Brenner-Basis-Tunnel",
„LKW-
Maut" oder „CO2 Emissionen"
beherrschten das
Jahr 2017. Nicht ohne
Grund, denn die Globalisierung,
die Forderung
nach freiem Warenverkehr
und der damit verbundene
Anstieg eines
grenzüberschreitenden
Güterverkehrs haben extreme
Ausmaße angenommen.
Überlastete Infrastrukturanlagen,
kilometerlange
Lkw-Kolonnen und explodierende
Schadstoffemissionen
sind vor allem
auf den sogenannten
„Haupttransitrouten" Alltag
geworden. Österreich
und gerade Tirol mit seiner
Inntalfurche im Zentrum
Europas gelegen,
haben verstärkt damit zu
kämpfen und oft klaffen
jedoch die Forderungen
der Bevölkerung und der
Regierungen mit der EU
auseinander.
Einerseits möchte man
alle Gegebenheiten, welche
die Umsetzung des
europaweiten, freien Warenverkehrs
behindern,
auflösen, aber andererseits
muss gerade die
Gesundheit der Bevölkerung
geschützt werden.
Genau hier sind 2018
entscheidende Impulse
zu setzen. Wir dürfen uns
nicht von der EU Maßnahmen
aufdiktieren lassen.
Es kann nicht sein,
dass die Schweiz als
Nicht-EU-Mitglied
wesentlich bessergestellt
ist als das EU-Mitglied
Österreich.
Wir müssen auf unsere
bayrischen Nachbarn hier
eher mit Hilfe der EU vehement
Druck ausüben,
damit die Bahnzulaufsstrecken
in Bayern zum
Brennerbasistunnel endlich
auf „Schiene“ kommen.
Hier ist man extrem
nachlässig, denn es gibt
noch nicht einmal Verhandlungen
mit den
Eigentümern der Grundstücke,
um den Ausbau
voranzutreiben. Auch
gibt es eigentlich keine
konkrete Planungen. In 8
Jahren geht der Brennerbasistunnel
in Betrieb
und ohne funktionierenden
Zulauf aus Bayern ist
er eine Totgeburt.
Weiters muss angedacht
werden, in Zukunft die
Transit-Lkws von den
Straßen zu verbannen, da
mit der Containerfracht
weltweit operiert wird.
Grundvoraussetzung ist
der Bau von Containerterminals,
die gewährleisten,
dass Container für
die Nahversorgung auf
heimische Lkws für den
Zielverkehr umgeladen
werden können. Es muss
möglich sein, ein durchgängiges
System zu etablieren
welches Schiffs-,
Bahn-, Luftfracht und
Lkw-Verkehr kompatibel
machen.
Die EU-Entsenderichtlinie
kommt in Realität nicht an!
Scheinfirmen schaden nicht nur den eigenen Mitarbeitern und
legal arbeitenden Unternehmen, sondern auch dem Staat!
Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit am gleichen Ort –
was so einfach klingt, ist
in der Praxis oft unmöglich!
Das klingt natürlich
wunderbar, vor allem für
österreichische Unternehmen,
die sehr stark
unter der vielfach illegal
arbeitenden ausländischen
Konkurrenz leiden.
Es ist jedoch zu befürchten,
dass auch diese angedachte
Verbesserung
in der österreichischen
Realität nicht ankommen
wird.
Tatsächlich werden auch
in Zukunft vor allem die
österreichischen KMU
zum Handkuss kommen
und werden weiterhin
zuschauen müssen, wie
sie durch diverse illegale
Konstruktionen, oder
noch schlimmer, durch
bewusstes Wegschauen
der Politik bzw. deren
Organe, ausgebremst
werden. Offensichtlich ist
gerade der Politik die Verfolgung
der illegalen Arbeitsverhältnisse
kein
großes Anliegen, weil
auch öffentliche Auftraggeber
davon profitieren.
Tatsache ist, dass 80 Prozent
der aus dem Ausland
entsandten Mitarbeiter
nicht die vom Gesetz her
notwendigen Papiere für
eine Arbeit in Österreich
besitzen und selbst bei
jenen, die solche vorweisen
können, ist fraglich,
ob die darin vermerkten
Bestätigungen für bare
Münze genommen werden
können. Anfragen bei
den Heimatbehörden
erweisen sich meist auch
als sinnlos, weil ganz einfach
nicht reagiert wird.
Bei durchzuführenden
Kontrollen wäre es das
Mindeste, bei Unklarheiten
die vorhandenen
Arbeitsmittel der ausländischen
Firmen konfiszieren
zu können und diese
erst bei vollständiger Aufklärung
wieder herauszugeben.
Das muss durch
entsprechende innerstaatliche
Gesetze geregelt
werden. Die bisher an
den Tag gelegte Toleranz
und das bewusste Wegschauen
gefährdet nicht
nur die Existenz von heimischen
Unternehmen,
sondern verursacht auch
Millionen an entgangenen
Einnahmen für den
Staatshaushalt.
„Die für die Kontrollen zuständige
Finanzpolizei befindet
sich offensichtlich unter Kuratel
der Politik und darf abgesehen
von öffentlichkeitswirksamen
Grenzaktionen kleine
Baustellen überprüfen, bei
großen fehlt einfach das Personal
oder der gute Wille!“
KommR Dr. Erich Schoklitsch
Landesobmann
Spartenobmann-STV
der Sparte Gewerbe
und Handwerk
WirtschaftsInfo | 17
Branchenberichte
„Es muss künftig sichergestellt
werden, dass ein effektiver
One-Stop-Shop für
Unternehmer eingerichtet
wird. Es braucht einen spürbaren
Bürokratieabbau für
Unternehmer, insbesondere
die Reformierung und Vereinfachung
der gesetzlichen
Regelungen für die Lohnverrechnung,
Registrierkassenpflicht
und Gewerbeordnung!“
Dr. Jessi Lintl
Abgeordnete zum Nationalrat
Firmengründung in Österreich
ist schwere Geburt!
Bürokratieabbau und Verkürzung der Behördenwege - ein
langer Weg und da braucht es einen spürbaren Erfolg!
Österreichs Bürokratie ist
überbordend. An folgendem
Beispiel möchte ich
aufzeigen, mit welchen
Hürden Jungunternehmer
zu kämpfen haben
und wo aus einem einfachem
Konzept doch ein
schwieriges wird.
Eine Hebamme macht
sich selbstständig, mietet
Praxisräumlichkeiten und
stellt eine Teilzeitkraft ein.
Für eine Rundumbetreuung
bietet sie auch diverse
kosmetische Artikel
und sonstige Produkte
an. Zu einem richtigen
Rundum-Wohlfühl-Paket
gehören auch Physiotherapeuten
und andere Experten
und dazu möchte
sie sich in einer Praxis
einmieten.
Da stellt sich für die Neo-
Unternehmerin gleich
die Frage, in welcher
Rechtsform das Unternehmen
gegründet werden
soll. Sie wendet sich
aufgrund ihrer künftigen
Zwangsmitgliedschaft
und der Beiträge an die
Wirtschaftskammer. Dort
wird sie mit vielen unüberschaubaren
und viel
zu wenig auf den konkreten
Fall zugeschnittenen,
Informationen überschüttet
und so sucht sie
letztlich einen Steuerbe
rater auf.
Im Rahmen dieser Gründungsberatung
erfährt
sie nicht nur, dass alle
ihre Einkünfte auf unterschiedliche
Art steuerlich
behandelt werden müssen
– Hebammentätigkeit
ohne USt, Verkauf
der Produkte bzw. Vermietung
der Räumlichkeiten
mit USt –, sondern
auch, dass Sie mehrere
Gewerbeberechtigungen
für ihre vielen Tätigkeiten
braucht und damit in
unterschiedlichen Sparten
der WKO vertreten
ist, was dann auch eine
erhöhte Grundumlage
mit sich bringt. Darüber
hinaus muss noch genau
abgeklärt werden, ob sie
nicht mit dem Handel
von Schwangerschaftsprodukten
überhaupt in
ein reglementiertes Gewerbe
des Handels mit
Arzneimittelprodukten
fällt.
So kommt dann gleich
die Anschaffung und genauste
Wartung einer Registrierkasse
auf sie zu.
Ein weiteres bürokratisches
Unding mit hohem
finanziellen Aufwand trifft
sie durch den Umstand,
dass sie einen Arbeitsplatz
schafft und sich
dabei mit einer komplizierten
Lohnverrechnung
aufgrund unzähliger Kollektivvertragsbestimmungen
und Regelungen
auseinander setzen
muss. Wenn dabei auch
noch Fehler passieren,
werden diese sofort mit
aller Härte bestraft und
das oft mehrfach!
Wenn sie sich bis dahin
noch nicht abschrecken
hat lassen, kommt dann
auch noch der Bürokratieaufwand
mit der Neugründungsförderung.
Da
muss sie wieder persönlich
den Gang zur Wirtschaftskammer
machen,
um in einem Beratungsgespräch
das abgestempelte
Antragsformular
dafür zu erhalten. Dieser
enorme bürokratische
Aufwand ist nicht wirklich
gründerfreundlich und
schreckt Jungunternehmer
eher ab.
18| WirtschaftsInfo
Wirte können jubeln - FPÖ
kippt das Rauchverbot
Unser unermüdlicher Kampf und Einsatz für die Gastronomen
findet sich nun auch im Regierungsprogramm wieder!
Mit der neuen Regierung
hat der Tourismus den
Stellenwert erhalten, den
er auch verdient. Die Wirte
können sich freuen.
Dank unseres massiven
Einsatzes konnte das
totale Rauchverbot gekippt
werden.
60.000 Gastronomiebetriebe
mit über 150.000
Beschäftigten leisten mit
einem Umsatz von ca. 9,8
Mrd. einen wertvollen
Beitrag zur österreichischen
Wirtschaft.
Das Elend für die Wirte
durch die Aktivitäten der
rot-schwarzen Koalition
das generelle Rauchverbot
betreffend, hat nun
ein Ende gefunden. Dank
unserer Regierungsbeteiligung
kann man den
Österreichern wieder ihre
Würde zurückgegeben.
Wir begrüßen daher die
Abschaffung des generellen
Rauchverbotes, denn
sonst hätte mit 1. Mai
2018 eines der schärfsten
Verbotsgesetze in Europa
gegolten!
Aus Sicht der Gastronomie
wäre es am besten,
wenn man die bisher gültige
Regelung beibehält
bevor auf ein neues Modell,
das sogenannte
„Berliner Modell“ umgestiegen
wird.
Wenn nämlich zusätzliches
Geld für verstärkte
Raucher-Präventionsmaßnahmen
lukriert werden
soll, dann wäre es für
uns naheliegend, die
Steuern auf Tabakprodukte
zumindest auf das
Niveau unserer westlichen
Nachbarstaaten
Deutschland, Schweiz
und Italien anzuheben,
anstatt eine neue Sondersteuer
einzuführen, die
von Gastwirten für Raucherplätze
zu bezahlen
wären. Das wird es bei
uns nicht geben!
„Die Tatsache, dass der Tourismus
im neuen Regierungsprogramm
mit einem ganzen
Kapitel vertreten ist, zeigt, dass
die künftigen Regierungsparteien
die enorme Bedeutung
unserer Branche für die österreichische
Volkswirtschaft erkannt
haben!“
LAbg. Karl Baron
Landesobmann
WirtschaftsInfo | 19
Freiheitliche Industrie
„Durch die Festschreibung
wird sichergestellt, dass die
liberalen Rechte des Bürgers
auf Erwerbsfreiheit und Teilnahme
am wirtschaftlichen
Erfolg sichergestellt werden
und eine Überdimensionierung
des Staates in Form
überbordender Steuern und
Abgaben und ausuferndem
Interventionismus in Zukunft
größtmöglich vermieden
werden. Aufgrund der Unterstützung
dieses Anliegens,
hoffe ich nun, dass die neue
Regierung das auch umsetzt!“
Mag. Reinhard Pisec, BA
Bundesrat und freiheitlicher
Industriesprecher
Festlegung Obergrenze für
die Abgaben & Staatsquote
Die Wirtschaftsparlamente der Wirtschaftskammer Wien
und Österreich stimmten diesem Antrag einstimmig zu!
In Österreich unterliegt
jedes bilanzierende Unternehmen
einer jährlichen
Bewertung, die vor
allem für die Kreditvergabe
hinsichtlich Höhe und
Zinssatz von entscheidender
Bedeutung ist.
Auch die Nationalstaaten
unterziehen sich einer
internationalen ökonomischen
Bewertung und
Kennzahlen geben Aufschluss
über die internationale
Wettbewerbsfähigkeit
eines Landes.
Ein wichtiger Indikator für
internationale Ländervergleiche
ist der „Global
Competitiveness Index
2017-2018“ vom World
Economic Forum. Österreich
nimmt in den Kategorien
„Effizienz der
Staatsausgaben“, „Steueranreize
für Investitionen“
und „Gesamtsteuerlast“
unter 137 geprüften
Nationen die Ränge 92,
120 und 113 ein. Diese
massiven Abstürze machen
deutlich, dass wir
Dank der Umverteilung
ein Höchststeuerland
sind und die Staatsausgaben
weder effektiv noch
transparent sind. Eine
funktionsfähige Transparenzdatenbank,
wie der
Rechnungshof aktuell
kritisch feststellen musste,
wurde bis heute –
trotz massiver Zusagen –
nicht umgesetzt.
Damit der Wirtschaftsstandort
wieder an Attraktivität
gewinnt und
die Kaufkraft seiner Bürger
gestärkt wird, ist ein
Paradigmenwechsel unbedingt
erforderlich. Unser
Ziel muss ein schlanker
und verantwortungsvoller
Staat sein. Derzeit
ist aber die Staats- und
Abgabenquote viel zu
hoch. Zur Wahrung der
unternehmerischen Interessen
sollen Kennzahlen
bezüglich einer Abgabenquote
und einer
Staatsquote in der Bundesverfassung
Eingang
finden. Derzeit nimmt
Österreich mit 44 Prozent
an Abgabenquote
den fünfthöchsten Platz
unter allen OECD Ländern
ein und mit einer
52prozentigen Staatsquote
liegt der Staatsanteil
am Volkseinkommen
bereits mehr als 10 Prozentpunkte
über dem
OECD Durchschnitt.
Mit einer verfassungsrechtlichen
Verankerung
soll sichergestellt werden,
dass sich nach erfolgter
Steuer- & Staatsausgabenkorrektur
das
Verlieren jeglichen Augenmaßes
für die Abgabenquote
und weitreichend
ineffizienter Gebarung
der Staatsausgaben
nicht wiederholt.
20| WirtschaftsInfo
Senkung der Steuerquote
hat für uns oberste Priorität
Im EU-Vergleich liegt Österreich und wir Unternehmer bei der
Steuerlast schon seit vielen Jahre im Spitzenfeld!
Zentraler Punkt bei den
Koalitionsverhandlungen
im Bereich Wirtschaft und
Finanzen ist die Senkung
der Steuer- und Abgabenquote
auf 40 Prozent
oder darunter. Im Hinblick
auf die positive Konjunkturentwicklung
setzt
die Steuersenkung einen
wesentlichen Impuls zur
Entlastung von Klein- und
Mittelbetrieben und zur
Schaffung von Beschäftigung.
Die 40-Prozent-
Marke wurde zuletzt im
Jahr 1991 knapp unterschritten.
Nur sechs Staaten innerhalb
der Europäischen
Union heben laut einer
aktuellen OECD-Studie
mehr Steuern von ihren
Bürgern ein als Österreich.
Es sind dies Frankreich
(47,8%), Belgien
(46,6%), Dänemark (46,3
%), Schweden (44%),
Finnland (43,1%) und Italien
(42,8%). In Österreich
liegt die Steuerlast im laufenden
Jahr bei 42,7 %.
Damit rangiert unser Land
klar über dem Eurozonen-Schnitt
von 41,5 %
und noch deutlicher über
dem der EU28 mit 40,2%.
Unsere Klein- und Mittelbetriebe
sind die Motoren
für Wachstum und Beschäftigung.
Eine Steuersenkung
schafft hier die
Anreize, die durch die
aktuellen Niedrigzinsen
für Unternehmensfinanzierungen
noch abgerundet
werden.
Ein Wegfall an Steuereinnahmen
muss aber auch
gegenfinanziert werden
und zwar soll dies durch
Einsparungen in der Verwaltung
und im Förderwesen,
einen effizienten,
schlanken Staat und höhere
Rückflüsse aufgrund
des positiven Wirtschaftswachstums
sowie niedrigerer
Arbeitslosenzahlen
geschehen. Eine Reihe
von Reformschritten wird
dazu notwendig sein. Von
der Bildungs- bis zur
Pensionsreform darf kein
Bereich ausgespart bleiben.
Schweden liefert hier ein
gutes Beispiel, nämlich in
Bezug auf das Pensionssystem.
Dort hängt die
Höhe der Pension – mit
einer Untergrenze – von
der erwarteten Bezugsdauer
ab. Und anders als
hierzulande können sich
die jüngeren Bürger darauf
verlassen, dass sie
auch künftig für Pensionen
nicht mehr ausgeben
müssen als jetzt. Durch
eine konsequente Pensionsreform
wurde so eine
Steuersenkung maßgeblich
gegenfinanziert.
Und schafft man es, auf
EU-Ebene gemeinsam
gegen Steuervermeidungspraktiken
vorzugehen
- der Maßnahmenkatalog
infolge der jüngsten
Enthüllungen der “Paradise
Papers” gibt Anlass
dazu - wird der Weg für
eine faire Besteuerung
multinationaler Konzerne
geebnet.
Den nationalen Haushalten
fließen auf diese Weise
zusätzliche Einnahmen
aus Konzernbesteuerung
zu, was ebenso eine nicht
unbeträchtliche Gegenfinanzierung
darstellte.
Eine Digitalsteuer, die auf
US-Internetgiganten wie
Apple, Facebook, Amazon
oder Google abzielt,
wird hier ein wichtiger
Schritt sein.
„Niedrigere Steuern erhöhen
auch die Wettbewerbsfähigkeit
Österreichs gegenüber Hochsteuer-Ländern
in Europa. Der
Standort wird für potentielle
Investoren und Firmenansiedelungen
attraktiver, der Konkurrenzdruck
zu Mitgliedstaaten
mit niedrigeren Steuerquoten
wird geringer.“
Dr. Barbara Kappel
Abgeordnete zum europäischen
Parlament , tätig im
Ausschuss Wirtschaft/Währung
WirtschaftsInfo | 21
Ab dem Jahr 2018: EU-Datenschutzverordnung
kann zu massiven Strafen
für Unternehmer führen!
22 WirtschaftsInfo
Ab 2018 ersetzt die neue
EU-Datenschutzverordnung
das alte Recht aus
1995, das in jedem Land
anders umgesetzt wurde.
Unternehmen nutzten
das bisher aus und suchten
sich als Firmensitz
jene Länder mit dem
niedrigsten Datenschutzniveau
aus. So wie etwa
Facebook, das seinen
Europasitz in Irland hat.
Außerdem berücksichtigt
die neue Verordnung
Themen wie Big Data
oder Cloud Computing,
die es 1995 noch nicht
gab.
Folgende Änderungen
treffen die Unternehmen:
Einholen der Zustimmung
zur Datennutzung:
Google und Facebook
müssen User zukünftig
fragen, ob sie Daten verwenden
dürfen. Somit
stimmen die Nutzer
selbst zu, dass ihre Daten
ausgewertet werden. Zudem
müssen Unternehmen
ihre Produkte datenschutzfreundlich
voreinstellen.
Einfacherer Zugang zu
eigenen Daten
Internetnutzer erhalten
mehr Informationen darüber,
wie ihre Daten verarbeitet
und verwendet
werden. Diese Informationen
müssen klar und
verständlich formuliert
sein.
Datenportabilität
Die EU will, dass die User
künftig ihre Daten einfach
von einem Social
Network zu einem anderen
transferieren können,
die dort dann auf Anfrage
gelöscht werden. Voraussetzung
dafür ist ein
Standard, wie er bereits
beim Facebook-Login
vorhanden ist.
Verständigung, wenn eigene
Daten gehackt werden
Die User müssen so
schnell wie möglich verständigt
werden, wenn
ihre Daten gehackt wurden,
damit sie notwendige
Maßnahmen ergreifen
können.
Anlaufstellen für Bürger
EU-Bürger können sich
bei Verstoß gegen die
Datenschutzrichtlinien in
Zukunft an die Datenschutzbehörde
ihres
Landes wenden und
nicht wie zuvor zu jener
in dem europäischen Firmensitz
des Unternehmens.
Im Falle von Facebook
müsste man nach
Irland reisen, um Anklage
zu erheben.
Altersbeschränkung:
EU-Mitgliedsstaaten dürfen
jeweils selbst bestimmen,
ab welchem Alter
Soziale Netzwerke genutzt
werden dürfen. Die
EU sieht im Allgemeinen
16 Jahre vor, aber dies
kann von nationalen Bestimmungen
überschrieben
werden. Das bestimmte
Mindestalter darf
allerdings nicht unter 13
Jahren liegen.
Recht auf das „Vergessenwerden“:
Unternehmen müssen
auf Wunsch eines EU-
Bürgers seine Daten löschen.
So strich Google
hunderttausende Links
aus den Suchergebnissen.
Umgang Hasspostings:
Generell werden noch
weitere Änderungen auf
die Betriebe zukommen.
Deutschland etwa löscht
Hasspostings binnen 24
Stunden. Bei uns gibt es
derzeit noch keine spezielle
Vorgehensweise.
Ganzheitliches Sicherheitskonzept:
Unternehmen müssen
daher ein ganzheitliches
Konzept zum Schutz der
Kundendaten entwickeln
und da werden die üblichen
Firewalls nicht ausreichen!
Oft reicht schon
ein kleines innerbetriebliches
Mißgeschick aus,
um ein großes Datenleck
zu verursachen. Das passiert
nämlich schon dann,
wenn einem Mitarbeiter
sein Firmensmartphone
oder sein Laptop abhanden
kommt.
Folgen bei der Nichteinhaltung:
Die Verantwortung für
die Einhaltung der EU-
Datenschutz-Grundverordnung
liegt ausschließlich
bei den einzelnen
Unternehmen, die bei
Verstoß mit Geldstrafen
belegt werden. Dies gilt
unabhängig davon, ob
man alles selbst macht
oder bei den Datenanforderungen
mit einem IT-
Partner oder sogar einem
Cloud-Dienstleister zusammmenarbeitet.
Saftige Strafen:
Den Unternehmen drohen
Strafzahlungen von
vier Prozent des Gesamtumsatzes.
Diese Strafzahlungen
gelten nicht
nur gegenüber europäischen
Unternehmen,
sondern auch für Firmen
außerhalb der EU. Wer
Probleme mit Anbietern
aus dem EU-Ausland hat,
kann sich in eigener
Sprache an die heimische
Datenschutzbehörde
wenden.
Befürchtungen:
Unternehmen fürchten
sich vor strengen Fesseln
für die Firmen im Gegensatz
zu jenen in den USA.
Der Fokus auf den Datenschutz
der Bürger behindert
ihrer Meinung
nach Innovationsprozesse,
die internationale Geschäftstätigkeit
und die
Zusammenarbeit von
Unternehmen. Sie warnen
vor einen Hemmschuh
für die europäische
Industrie und Forschung.
Konstruktive Kritik der
Datenschützer:
Da es sehr viele schwammig
formulierte Detailregelungen
gibt, wird es in
der Praxis sicher zu zahlreichen
Rechtsunsicherheiten
kommen und hier
wird vermehrt der EuGH
gebraucht werden, um
zu klären, ob es sich um
eine unmissverständliche
Zustimmung zur Datenverarbeitung
handelt. Das
massive Lobbying der
Konzerne hat leider
schon jetzt für einige
Schlupflöcher gesorgt.
Die Datenschutzverordnung
kann nur durch
nationales Recht umgesetzt
werden und es wird
weiterhin zu starken Unterschieden
von Land zu
Land kommen.
Thema
Fundierte Kritik am neuen
Privatinsolvenzgesetz
Schuldenfrei nach drei Jahren ohne Quote ist das falsche Signal.
Die Leidtragenden sind wieder einmal die Unternehmer!
Das uns Unternehmern
als Erfolg verkaufte neue
Privatinsolvenzgesetz hat
beim näheren Hinsehen,
viele Fallstricke. Vor allem
wenn man bedenkt, dass
die Zahl der Privatkonkurse
damit weiter massiv
ansteigen und die Rekordstände
der letzten
Jahre massiv erhöht werden.
Grund dafür ist, dass
künftig die Mindestquote
von bisher zehn Prozent
entfällt und die Entschuldungsdauer
von sieben
auf drei Jahre gesenkt
wurde.
Diese Novelle führt weniger
zur Entlastung, sondern
eher zu mehr Missbrauch
durch leichtere
Regulierung der Überschuldung.
Tatsache ist,
dass es in circa 92 Prozent
aller Privatinsolvenzfälle
am Ende des
Verfahrens schon jetzt zu
einer Restschuldbefreiung
zum Nachteil der
Gläubiger kommt.
Auch im internationalen
Vergleich stellt dieser
Umstand einen Spitzenwert
dar. Bis dato musste
ein Schuldner selbst tätig
werden und einen Teil
seiner Schulden begleichen,
um eine Restschuldbefreiung
zu erhalten.
Damit wurden
jährlich ca. 180 bis 200
Millionen Euro an die
Gläubiger zurückgezahlt.
Da diese Voraussetzungen
nun wegfallen, ist
eine erhöhte Gefahr von
Missbrauch gegeben.
Gegen diese Änderungen
äußerten wir und die
Gläubigerschutzverbände
massive Kritik, denn
drei Jahre für die gesamte
Entschuldung sind einfach
viel zu wenig. Es
muss jedem wirtschaftlich
Denkendem klar sein,
dass Schulden binnen
drei Jahren nicht sinnvoll
regulierbar sind. Vor allem,
da man weiß, dass
die meisten Privatpersonen,
die sich in der Entschuldung
befinden, erst
ab dem dritten bzw. vierten
Jahr verdienen.
Dem Argument, dass die
Novelle auch eine Erleichterung
für Unternehmer
ist, da man nach
einem "wirtschaftlichen
Rückschlag", also einer
Insolvenz, wieder leichter
in die Selbstständigkeit
zurückkehren könnte,
dem können wir nur bedingt
folgen.
Es ist zwar richtig, dass
durch die Verkürzung der
Frist im Abschöpfungsverfahren
die Betroffenen
weniger lang blockiert
und so rasch wieder ihre
unternehmerische Tätigkeit
aufnehmen können.
Fakt ist aber auch, dass
diese Zahl eher gering ist,
während die überwiegenden
Mehrheit die Privatgläubiger
darstellt. So
entgehen der Wirtschaft
bisher 1 Milliarde an offenen
Forderungen.
Laut KSV (Kreditschutzverband)
sind es nur sehr
selten wirklich wirtschaftlich
Schwache, die
übermäßig Schulden anhäuften.
Dies wird nämlich
in den meisten Fällen
durch eine Prüfung der
Bonität verhindert. Überschuldung
lässt sich daher
nicht auf den Vermögensstand,
sondern auf
das Verhalten schließen,
so die Gläubigerschützer.
Fast die Hälfte der Privatinsolvenzen,
konkret 45
Prozent, resultiere demnach
aus einer Überschätzung
der eigenen
Leistungskraft, aus einem
überbordendem Konsumverhalten,
Spekulation
oder Glücksspiel.
Viele Unternehmer beklagen
außerdem, dass
die Zahlungsmoral privater
Schuldner nachlässt.
Hier wird der Schuldenmacherei
Tür und Tor geöffnet,
ja gerade zu beworben.
24 WirtschaftsInfo
Privatinsolvenz:
Die Bezeichnung ist an
sich irreführend, hat sich
jedoch eingebürgert. Es
ist eine Form des Insolvenzverfahrens
für alle
natürlichen Personen
(nicht für Gesellschaften),
egal ob Privatpersonen
(zB. ehemalige Unternehmer)
oder Einzelunternehmer
handelt. Der
große Vorteil ist die Möglichkeit
einer Schuldenbefreiung
auch gegen
den Willen der Gläubiger
im Abschöpfungsverfahren.
Für Private (Nicht-
Unternehmer) ist weiters
nicht das Landesgericht,
sondern das Bezirksgericht
zuständig, es wird
kein Kostenvorschuss
verlangt und in der Regel
kein Insolvenzverwalter
bestellt, wodurch das
Verfahren billiger ist.
Privatperson oder Unternehmer:
Ob jemand Unternehmer
ist, beurteilt das Gericht
aufgrund der wirtschaftlichen
Gesamtumstände.
Es müssen alle Gewerbeberechtigungen
gelöscht
sein und es dürfen keine
aufrechten Dienstverträge
mehr bestehen. Solange
das Unternehmen
geschlossen ist, gilt man
auch dann als Privater,
wenn die Schulden aus
einer früheren Unternehmenstätigkeit
stammen.
Antrag und Ablauf:
Den Antrag kann nur der
Schuldner stellen. Zuerst
kommt ein Sanierungsplan.
Scheitert dieser,
kommt es zur Vermögensverwertung
mittels
Zahlungsplan und wenn
auch das nicht funktioniert,
führt das zum
Abschöfpungsverfahren
mit Restschuldbefreiung.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan ist eine
Art "erleichtertes" Sanierungsverfahren
ohne
Mindestquote. In der Praxis
sollte allerdings eine
Quote von zumindest 10
Prozent erreicht werden.
Abschöpfungsverfahren:
Das kommt zum Tragen,
wenn die Gläubiger dem
Zahlungsplan nicht zustimmen.
Es werden hier
sämtliche pfändbaren
Teile des Einkommens
des Schuldners für fünf
Jahre an einen Treuhänder
abgetreten, sodass
dem Schuldner nur das
Existenzminimum bleibt.
Während des Abschöpfungsverfahrens
muss
der Schuldner eine angemessene
Erwerbstätigkeit
ausüben bzw. darf keine
zumutbare Tätigkeit ablehnen
und hat sämtliches
erlangtes Vermögen
herauszugeben.
Restschuldbefreiung:
Nach Ablauf der fünf
Jahre spricht das Gericht
die Restschuldbefreiung
aus. Damit wird der
Schuldner von den nicht
erfüllten Verbindlichkeiten
gegenüber den Insolvenzgläubigern
befreit.
Rechtliche Vertretung:
Eine Vertretung durch
einen Rechtsanwalt ist
nicht erforderlich, doch
ist zur Vorbereitung einer
Privatinsolvenz zumindest
die Beiziehung eines
fachkundigen Beraters
(Unternehmensberater,
Steuerberater, Rechtsanwalt
oder eine Schuldnerberatungsstelle)
optimal,
aber nicht verpflichtend.
Gewerbeausübung:
Die Insolvenzeröffnung
ist kein Gewerbeentziehungsgrund
mehr. Da es
sich bei der Privatinsolvenz
ebenfalls um ein
Insolvenzverfahren handelt,
ist auch die Einleitung
einer Privatinsolvenz
kein Gewerbeentziehungsgrund.
Es wäre
auch möglich, ein neues
Gewerbe anzumelden,
da die Insolvenzeröffnung
auch keinen Gewerbeausschlussgrund
mehr darstellt.
WirtschaftsInfo | 25
Freiheitliche Unternehmer im Parlament
NAbg. Bgm. Ing. Wolfgang KLINGER
Geburtsdatum: 10. Mai 1959
Beruf:
Gastwirt und Tranpsortunternehmer
Wahlkreis:
Wahlkreis 4C - Hausruckviertel
Funktion:
Landesobmann FW-Oberösterreich
Erreichbarkeit: wolfgang.klinger@fpoe.at
NAbg. Ing. Christian PEWNY
Geburtsdatum: 17. Mai 1967
Beruf:
Fahrschulunternehmer
Wahlkreis:
Wahlkreis 5C - Lungau/Pinzgau/Pongau
Funktion:
Landesobmann FW-Salzburg
Erreichbarkeit: wolfgang.klinger@fpoe.at
26| WirtschaftsInfo
BR Mag. Reinahrd PISEC, BA
Geburtsdatum: 04. März 1961
Beruf:
Geschäftsführer, Industrie, Export
Wahlkreis:
Wien
Funktion:
Industriesprecher
Erreichbarkeit: reinhard.pisec@fpoe.at
BR Peter SAMT
Geburtsdatum: 14. Juni 1957
Beruf:
Selbständiger Planungstechniker
Wahlkreis:
Steiermark
Funktion:
FPÖ-Steiermark
Erreichbarkeit: peter.samt@fpoe.at
NAbg. DI Gerhard DEIMEK
Geburtsdatum: 9. Jänner 1963
Beruf:
Unternehmer, Berechnungstechniker
Wahlkreis:
Wahlkreis 4D - Oberösterreich
Funktion:
FPÖ-Bezirksparteiobmann Steyr-Land
Erreichbarkeit: gerhard.deimek@fpoe.at
NAbg. Peter GERSTNER
Geburtsdatum: 8. April 1959
Beruf:
Unternehmer, Hufschmied
Wahlkreis:
Wahlkreis 3 - Niederösterreich
Funktion:
FPÖ-Bezirksparteiobmann Baden
Erreichbarkeit: peter.gerstner@parlament.gv.at
WirtschaftsInfo | 27
Nationalrat
NABg. Dr. Martin GRAF
Geburtsdatum: 11. Mai 1960
Beruf:
Unternehmer, Verleger
Wahlkreis:
Wahlkreis 9 - Wien
Funktion:
FPÖ-Wien
Erreichbarkeit: martin.graf@fpoe.at
NAbg. Mag. Roman HAIDER
Geburtsdatum: 13. April 1967
Beruf:
Unternehmensberater
Wahlkreis:
Wahlkreis 4 - Oberösterreich
Funktion:
FPÖ-OÖ
Erreichbarkeit: roman.haider@fpoe.at
NAbg. Mag. Gerald HAUSER
Geburtsdatum: 30. September 1961
Beruf:
Lehrer für kaufmännische Fächer
Wahlkreis:
Wahlkreis 7C - Tirol
Funktion:
FPÖ-Tirol
Erreichbarkeit: gerhard.hauser@parlament.gv.at
NAbg. Ing. Christian HÖBART
Geburtsdatum: 9. Juni 1975
Beruf:
Ankündigungsunternehmer
Wahlkreis:
Wahlkreis 3F - Wien-Umgebung
Funktion:
FPÖ-Bezirksparteiobmann Mödling
Erreichbarkeit: christian.hoebart@fpoe.at
28 WirtschaftsInfo
NAbg. Mag. Gerhard KANIAK
Geburtsdatum: 6. März 1979
Beruf:
Apotheker
Wahlkreis:
Wahlkreis 4C - Hausruckviertel
Funktion:
FPÖ-Oberösterreich
Erreichbarkeit: gerhard.kaniak@fpoe.at
NAbg. MMMAg. Dr. Axel KASSEGGER
Geburtsdatum: 12. Juni 1969
Beruf:
Unternehmer, freiberuflicher Dozent
Wahlkreis:
Wahlreis 6A - Graz und Umgebung
Funktion:
Wirtschaftssprecher
Erreichbarkeit: axel.kassegger@parlament.gv.at
NAbg. Maximillian LINDER
Geburtsdatum: 22. März 1965
Beruf:
Gast- und Landwirt
Wahlkreis:
Wahlkreis 2 - Kärnten
Funktion:
Bürgermeister
Erreichbarkeit: maximilian.linder@parlament.gv.at
NAbg. Dr. Jessi LINTL
Geburtsdatum: 30. Juni 1956
Beruf:
Unternehmensberaterin
Wahlkreis:
Wahlkreis 9 - Wien
Funktion:
FW-Bundesvorstand
Erreichbarkeit: jessi.lintl@parlament.gv.at
WirtschaftsInfo | 29
Nationalrat
NABg. Ing. Robert LUGAR
Geburtsdatum: 9. Juli 1970
Beruf:
Unternehmer
Wahlkreis:
Bundeswahlvorschlag
Funktion:
FPÖ-NÖ
Erreichbarkeit: robert.lugar@parlament.gv.at
NAbg. Josef A. RIEMER
Geburtsdatum: 21. März 1950
Beruf:
Vortragender und Trainer
Wahlkreis:
Wahlkreis 6C - Weststeiermark
Funktion:
FPÖ-Bezirksparteiobmann Leibnitz
Erreichbarkeit: josef.riemer@parlament.gv.at
Klubobmann NAbg. Dr. Walter ROSENKRANZ
Geburtsdatum: 29. Juli 1962
Beruf:
Rechtsanwalt
Wahlkreis:
Wahlkreis 3B - Waldviertel
Funktion:
FPÖ-Landesparteiobmann NÖ
Erreichbarkeit: walter.rosenkranz@parlament.gv.at
NAbg. Mag. Philipp SCHRANGL
Geburtsdatum: 14. März 1985
Beruf:
Notar
Wahlkreis:
Wahlkreis 4A - Linz und Umgebung
Funktion:
FPÖ-Bundesvorstand
Erreichbarkeit: philipp.schrangl@parlament.gv.at
30| WirtschaftsInfo
NAbg. Marlene SVAZEK, BA
Geburtsdatum: 13. Mai 1992
Beruf:
Politikwissenschaftlerin
Wahlkreis:
Wahlkreis 5B - Flachgau/Tennengau
Funktion:
FPÖ-Landesparteiobfrau Salzburg
Erreichbarkeit: marlene.svazek@fpoe.at
NAbg. Petra WAGNER
Geburtsdatum: 16. August 1984
Beruf:
Unternehmerin
Wahlkreis:
Bundeswahlvorschlag
Funktion:
FPÖ-Bezirksparteiobfrau Jennersdorf
Erreichbarkeit: petra.wagner@parlament.gv.at
NAbg. Sandra WASSERMANN
Geburtsdatum: 25. November 1984
Beruf:
Geschäftsführerin
Wahlkreis:
Wahlkreis 2 - Kärnten
Funktion:
FPÖ-Kärnten
Erreichbarkeit: sandra.wassermann@parlament.gv.at
NAbg. Peter WURM
Geburtsdatum: 23. Februar 1965
Beruf:
Weinhandel
Wahlkreis:
Wahlkreis 7B - Innsbruck-Land
Funktion:
FPÖ-Tirol
Erreichbarkeit: peter.wurm@parlament.gv.at
WirtschaftsInfo | 31
Das Team der Freiheitlichen Wirtschaft
wünscht Ihnen und Ihrer Familie
ein fröhliches Weihnachtsfest
und ein gutes Neues Jahr!
Auch wir machen einmal eine Pause und daher ist unser Büro
in der Zeit von 22. Dezember bis 7. Jänner 2018 geschlossen.