SM_20171221_40
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Immobilien<br />
Wann kommt ein Maklervertrag<br />
zustande?<br />
BGH präzisiert mehrfach das Zustandekommen des Maklervertrages<br />
und die Entstehung des Makler-Provisionsanspruchs<br />
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2012 fasste<br />
der BGH ein wegweisendes Urteil. Es ging<br />
um die Frage, ob durch ein Inserat eines<br />
Immobilienmaklers in Verbindung mit<br />
der Inanspruchnahme seiner Leistung ein<br />
Maklervertrag und infolge dessen diesem<br />
gegenüber eine Provisionspflicht entsteht.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen bejahte<br />
der BGH einen Provisionsanspruch<br />
des Maklers. In den folgenden Jahren<br />
waren weitere Entscheidungen beim BGH<br />
zum Zustandekommen des Maklervertrages<br />
und zum Entstehen eines Maklervon<br />
Helge Ziegler<br />
provisionsanspruches rechtshängig. Darauf<br />
wird hier näher eingegangen.<br />
Grundsatz:<br />
Ein Maklervertrag kann, soweit nicht wie<br />
beim Wohnungsmaklervertrag ein bestimmtes<br />
Formerfordernis zu beachten<br />
ist, wie andere zivilrechtliche Verträge<br />
auch, nicht nur durch eine ausdrückliche,<br />
sondern auch durch eine konkludent<br />
abgegebene Willenserklärung zustande<br />
kommen. Allerdings empfiehlt sich aus<br />
Beweisgründen die Schriftform. Folgende<br />
Sachverhalte wurden in der jüngsten Vergangenheit<br />
vom BGH entschieden:<br />
1. Das Zustandekommen des Maklervertrages<br />
bei einer Anzeige<br />
In einer Zeitungs- oder Internetanzeige<br />
des Maklers ist noch kein Angebot des<br />
Maklers auf Abschluss eines Maklervertrags<br />
zu sehen. Es handelt sich bei solchen<br />
Inseraten um ein „Angebot an jedermann“<br />
(invitatio ad offerendum). Eine<br />
durch das Inserat veranlasste Kontaktaufnahme<br />
des Interessenten mit dem Makler<br />
36<br />
SACHWERT MAGAZIN 1/2018