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SPANIEN AKTUELL - AUSGABE JANUAR 2018 - ONLINEVERSION

Die Onlineversion des Magazin Spanien aktuell, mit Infos über weltweites Recht, Kunst, Kultur, Motor, Reise, Veranstalltungen, Kleinanzeigen und v.a.

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Kai Ertel<br />

Hallo liebe Leser und herzlich willkommen<br />

im Jahr <strong>2018</strong>!<br />

Wir reisen gerne, weshalb die meisten von<br />

uns einen deutschen Reisepass haben, mit<br />

dem wir fast auf der ganzen Welt visafrei<br />

reisen dürfen. Mit Reisepässen von EU-<br />

Mitgliedstaaten können wir fast barrierefrei<br />

reisen. Die Staatsbürgerschaft in den<br />

EU-Ländern erhält man entweder durch<br />

Geburt oder durch ein kompliziertes Einbürgerungsverfahren,<br />

um z.B. spanischer,<br />

deutscher, italienischer oder griechischer<br />

Staatsbürger zu werden. Hierzu ein<br />

Auszug aus dem Übereinkommen vom 6.<br />

November 1997 des Europarates, das alle<br />

Mitglieder unterschrieben haben. Auszug<br />

unter d. erster Absatz: Erworben wird die<br />

Staatsangehörigkeit auf verschiedenen<br />

Wegen (Erwerb durch Geburt und Erwerb<br />

durch Verwaltungsakt): Bei der Geburt<br />

eines Kindes entscheidet die Staatsangehörigkeit<br />

der Eltern über die Staatsangehörigkeit<br />

des Kindes: Wenn mindestens<br />

ein Elternteil die Staatsangehörigkeit des<br />

entsprechenden Landes besitzt, erwirbt<br />

sie auch das Kind. Dieses Abstammungsprinzip<br />

wird auch Ius Sanguinis, «Recht<br />

des Blutes», genannt. Das gilt auch für<br />

Kinder, die im Land aufgefunden werden<br />

und sonst staatenlos würden bzw. für<br />

Kinder, die bei der Geburt keine andere<br />

Staatsangehörigkeit erwerben, z.B. weil<br />

die Eltern staatenlos sind. Das Geburtsortprinzip<br />

wird auch Ius Soli, «Recht des Bodens»,<br />

genannt. Darüber hinaus sehen alle<br />

Staaten in ihrem innerstaatlichen Recht<br />

vor, dass sich alle Personen einbürgern<br />

lassen können, die sich rechtmäßig und<br />

gewöhnlich im Hoheitsgebiet aufhalten.<br />

Die Bedingungen dafür können verschieden<br />

sein; erleichterte Einbürgerungen sind<br />

aber vorgesehen für ehemalige Staatsangehörige,<br />

Ehegattinnen und Kinder von<br />

Staatsangehörigen, sowie für Kindern,<br />

die adoptiert werden oder bei denen ein<br />

Elternteil die Staatsangehörigkeit erwirbt.<br />

Staatenlosen und anerkannten Flüchtlingen<br />

soll die Einbürgerung ebenfalls<br />

erleichtert werden. In den meisten Ländern<br />

ist ein Einbürgerungstest verbindlich,<br />

in dem neben Sprachkenntnissen auch<br />

landeskundliche Kenntnisse nachgewiesen<br />

werden müssen (Auszug Ende).<br />

Soweit so gut. Jetzt kommt der feine<br />

Unterschied!!! Sind Sie Reich? Und sagen<br />

wir mal Sie sind ein libyscher Millionär<br />

oder ein Millionär aus Nigeria, es ist eher<br />

ausgeschlossen, das Sie dann mit einem<br />

Schlauchboot versuchen werden nach<br />

Europa zu gelangen, um in einem der<br />

begehrten EU-Länder Staatsbürger zu<br />

werden. Kein Problem Ihnen kann unbürokratisch<br />

geholfen werden. Wie? Investieren<br />

Sie lediglich ein wenig Ihrer vielen<br />

Millionen, wobei es unwichtig ist, wie Sie<br />

zu Reichtum gekommen sind. Sie werden<br />

EU-Staatsbürger mit dem „Citizenship by<br />

Investment" (Staatsbürgerschaft durch<br />

Investitionen). Ja, Sie lesen richtig. Das ist<br />

kein Witz! Hier die Gebrauchsanleitung.<br />

Zypern: Die zyprische Staatsbürgerschaft<br />

kann erhalten, wer mindestens 2 Millionen<br />

€ für die Gründung eines Unternehmens<br />

eingezahlt hat. Dieses muss mindestens<br />

fünf EU-Bürger beschäftigen und Antragstellung<br />

fünf Jahre lang existiert haben.<br />

Eine andere Möglichkeit ist, dass der<br />

Antragsteller eine Immobilie für mindestens<br />

500.000 € gekauft hat. In Zypern<br />

sind im vergangenen Jahr 400 dieser<br />

Pässe vergeben worden. Der Deal läuft<br />

immer ähnlich ab: Ein Investor steckt einen<br />

Haufen Geld in Immobilien, Firmen oder<br />

Staatsanleihen und erhält dafür Aufenthaltstitel<br />

und nach einer gewissen Zeit<br />

den Pass des Landes. Auf Zypern sind es<br />

500.000€ oder 2Millionen €, auf Malta<br />

1,15 Millionen €, in Bulgarien 1 Million €,<br />

in Portugal, dem Pass-Discounter, reichen<br />

schon 500.000 €. Das spanische<br />

Programm vergleichsweise unattraktiv.<br />

Die Spanier verlangen nicht nur 500.000<br />

€ für eine Aufenthaltsgenehmigung. Der<br />

Inhaber muss sich zudem auch noch 183<br />

Tage im Jahr in Spanien aufhalten. Weitere<br />

EU-Länder im freudigen Mitgliedshandel<br />

sind Irland, Griechenland und Ungarn. Ein<br />

Geheimtipp für den schmalen Geldbeutel<br />

ist der Pass des Inselstaates Santa Lucia,<br />

dessen Staatsoberhaupt Königin Elisabeth<br />

II. ist. Für ca. 85.000 € bekommt man<br />

visafreien Zutritt zu 125 Staaten weltweit,<br />

darunter alle EU-Mitglieder.<br />

Da werden jetzt viele sagen, das passt<br />

mir aber gar nicht, Pässe verkaufen und<br />

das auch noch in der Europäischen Union.<br />

Das sieht der nicht EU-Millionär sicherlich<br />

anders! Herzlich willkommen im schönen<br />

Europa zum Januar <strong>2018</strong><br />

6<br />

www.spanienaktuell.es - Januar <strong>2018</strong>

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