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Elsta_Sprachreisen 2018

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ReiseBedingungen<br />

102<br />

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bei Vertragsschluss bis<br />

einschließlich 30.6.<strong>2018</strong> (zu diesem Stichtag ändern sich die gesetzlichen<br />

Vorschriften grundlegend, das erfordert dann eine umfassende Anpassung<br />

unserer AGB. Ab Anfang Juni finden Sie auch die für Vertragsschluss nach<br />

dem 30.6.<strong>2018</strong> geltenden AGB auf unserer Homepage, bei entsprechenden<br />

Vertragschlüssen leiten wir sie Ihnen mit den künftig erforderlichen Informationsblättern<br />

vor Buchung und Vertragsschluss zu.).<br />

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur<br />

dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Ihnen<br />

zu Hause) abgeschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die<br />

entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)<br />

Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer V und Ziffer<br />

VIII dieser Bedingungen behandelt sind.<br />

Derzeit besteht im Zusammenhang mit Reiseverträgen keine Pflicht, an einem<br />

Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen,<br />

wir behalten uns deshalb die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der<br />

EU-Kommission zur online-Streitbeilegung:https://webgate.ec.europa.eu/odr/.<br />

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts<br />

(derzeit Bundesdatenschutzgesetz / BDSG; ab Ende Mai <strong>2018</strong><br />

Datenschutzgrundverordnung7 DSGVO). Zur Geltendmachung Ihrer gesetzlichen<br />

Rechte (Widerspruch, Auskunft etc.) genügt kurze Mitteilung unter den<br />

unten angegebenen Kontaktdaten<br />

I. Buchung der Reise/Ausführendes Luftfahrtunternehmen<br />

Die Buchung der Reise wird für ELSTA European Language Schools & Travel<br />

Agency (nachfolgend als „ELSTA“ bezeichnet) erst verbindlich, wenn sie dem<br />

Reiseteilnehmer in Textform von ELSTA bestätigt worden ist. An seine Anmeldung<br />

ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch ELSTA, jedoch längstens<br />

14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden. Unserer Reisebestätigung liegt<br />

ein Sicherungsschein i.S. des § 651k BGB bei.<br />

Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und pro Person. Ändernde<br />

oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen<br />

sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />

mit ELSTA. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.<br />

Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter,<br />

Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der<br />

entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft<br />

zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung<br />

noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft<br />

angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft<br />

nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.<br />

IV. Wechsel in der Person des Reisenden/ Umbuchung<br />

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm<br />

benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.<br />

ELSTA kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften<br />

oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften<br />

ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner<br />

für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.<br />

Sonstigen Umbuchungswünschen kommt ELSTA soweit möglich nach und<br />

bemüht sich um eine kostengünstige Lösung.<br />

V. Rücktrittskosten vor Reisebeginn<br />

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno)<br />

steht ELSTA gemäß §651 i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung<br />

zu. Diese entspricht dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ELSTA<br />

ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ELSTA durch anderweitige Verwendung<br />

der Reiseleistungen erwerben kann. Dem Reiseteilnehmer bleibt<br />

der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.<br />

VI. PREISÄNDERUNG<br />

1. ELSTA ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar<br />

für ELSTA nach Vertragsschluss der Wechselkurs, der für die betreffende<br />

Reise gilt, entsprechend erhöht hat. Der Reisepreis darf nur um den Betrag<br />

erhöht werden, der der nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen<br />

Erhöhung der Kosten durch den veränderten Wechselkurs entspricht, dieser<br />

Kostenerhöhungsbetrag wird also zum bisherigen Reisepreis addiert. ELSTA<br />

ist verpflichtet dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der<br />

Preiserhöhung zu belegen.<br />

2. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und<br />

Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Eine etwaige Preiserhöhung<br />

ist unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt mitzuteilen. Spätere<br />

Preiserhöhungen sind unzulässig.<br />

3. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% so ist der Reiseteilnehmer<br />

berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise<br />

aus dem Angebot von ELSTA verlangt werden, sofern ELSTA diese ohne<br />

Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen<br />

unverzüglich gegenüber ELSTA erklärt werden.<br />

VII. VERSICHERUNGEN<br />

ELSTA empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />

bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende<br />

Angebote der Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677<br />

München.<br />

ReiseBedingungen<br />

II. Vermittlung von fremden Leistungen<br />

Vermittelt ELSTA ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter<br />

oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen,<br />

etc., so schuldet ELSTA nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung<br />

selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich<br />

nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls<br />

nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.<br />

III. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung<br />

Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.<br />

Bei Übergabe des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 %<br />

des Reisepreises, max. 260 Euro fällig. Der restliche Reisepreis ist 3 Wochen<br />

vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen<br />

vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines<br />

sofort fällig. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und<br />

Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.<br />

VIII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter<br />

Reise<br />

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer<br />

Abhilfe verlangen. ELSTA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert.<br />

Leistet ELSTA nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen<br />

Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst<br />

Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die<br />

Fristsetzung ist unnötig, wenn ELSTA Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe<br />

durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.<br />

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer<br />

einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung)<br />

geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer es<br />

schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />

Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb

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