Elsta_Sprachreisen 2018
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ReiseBedingungen<br />
102<br />
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bei Vertragsschluss bis<br />
einschließlich 30.6.<strong>2018</strong> (zu diesem Stichtag ändern sich die gesetzlichen<br />
Vorschriften grundlegend, das erfordert dann eine umfassende Anpassung<br />
unserer AGB. Ab Anfang Juni finden Sie auch die für Vertragsschluss nach<br />
dem 30.6.<strong>2018</strong> geltenden AGB auf unserer Homepage, bei entsprechenden<br />
Vertragschlüssen leiten wir sie Ihnen mit den künftig erforderlichen Informationsblättern<br />
vor Buchung und Vertragsschluss zu.).<br />
Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur<br />
dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Ihnen<br />
zu Hause) abgeschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die<br />
entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)<br />
Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer V und Ziffer<br />
VIII dieser Bedingungen behandelt sind.<br />
Derzeit besteht im Zusammenhang mit Reiseverträgen keine Pflicht, an einem<br />
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen,<br />
wir behalten uns deshalb die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der<br />
EU-Kommission zur online-Streitbeilegung:https://webgate.ec.europa.eu/odr/.<br />
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts<br />
(derzeit Bundesdatenschutzgesetz / BDSG; ab Ende Mai <strong>2018</strong><br />
Datenschutzgrundverordnung7 DSGVO). Zur Geltendmachung Ihrer gesetzlichen<br />
Rechte (Widerspruch, Auskunft etc.) genügt kurze Mitteilung unter den<br />
unten angegebenen Kontaktdaten<br />
I. Buchung der Reise/Ausführendes Luftfahrtunternehmen<br />
Die Buchung der Reise wird für ELSTA European Language Schools & Travel<br />
Agency (nachfolgend als „ELSTA“ bezeichnet) erst verbindlich, wenn sie dem<br />
Reiseteilnehmer in Textform von ELSTA bestätigt worden ist. An seine Anmeldung<br />
ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch ELSTA, jedoch längstens<br />
14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden. Unserer Reisebestätigung liegt<br />
ein Sicherungsschein i.S. des § 651k BGB bei.<br />
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und pro Person. Ändernde<br />
oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen<br />
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />
mit ELSTA. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.<br />
Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter,<br />
Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der<br />
entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft<br />
zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung<br />
noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft<br />
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft<br />
nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.<br />
IV. Wechsel in der Person des Reisenden/ Umbuchung<br />
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm<br />
benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.<br />
ELSTA kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen<br />
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften<br />
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften<br />
ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner<br />
für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.<br />
Sonstigen Umbuchungswünschen kommt ELSTA soweit möglich nach und<br />
bemüht sich um eine kostengünstige Lösung.<br />
V. Rücktrittskosten vor Reisebeginn<br />
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno)<br />
steht ELSTA gemäß §651 i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung<br />
zu. Diese entspricht dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ELSTA<br />
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ELSTA durch anderweitige Verwendung<br />
der Reiseleistungen erwerben kann. Dem Reiseteilnehmer bleibt<br />
der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.<br />
VI. PREISÄNDERUNG<br />
1. ELSTA ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar<br />
für ELSTA nach Vertragsschluss der Wechselkurs, der für die betreffende<br />
Reise gilt, entsprechend erhöht hat. Der Reisepreis darf nur um den Betrag<br />
erhöht werden, der der nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen<br />
Erhöhung der Kosten durch den veränderten Wechselkurs entspricht, dieser<br />
Kostenerhöhungsbetrag wird also zum bisherigen Reisepreis addiert. ELSTA<br />
ist verpflichtet dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der<br />
Preiserhöhung zu belegen.<br />
2. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und<br />
Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Eine etwaige Preiserhöhung<br />
ist unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt mitzuteilen. Spätere<br />
Preiserhöhungen sind unzulässig.<br />
3. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% so ist der Reiseteilnehmer<br />
berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise<br />
aus dem Angebot von ELSTA verlangt werden, sofern ELSTA diese ohne<br />
Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen<br />
unverzüglich gegenüber ELSTA erklärt werden.<br />
VII. VERSICHERUNGEN<br />
ELSTA empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />
bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende<br />
Angebote der Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677<br />
München.<br />
ReiseBedingungen<br />
II. Vermittlung von fremden Leistungen<br />
Vermittelt ELSTA ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter<br />
oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen,<br />
etc., so schuldet ELSTA nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung<br />
selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich<br />
nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls<br />
nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.<br />
III. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung<br />
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.<br />
Bei Übergabe des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 %<br />
des Reisepreises, max. 260 Euro fällig. Der restliche Reisepreis ist 3 Wochen<br />
vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen<br />
vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines<br />
sofort fällig. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und<br />
Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.<br />
VIII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter<br />
Reise<br />
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer<br />
Abhilfe verlangen. ELSTA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert.<br />
Leistet ELSTA nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen<br />
Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst<br />
Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die<br />
Fristsetzung ist unnötig, wenn ELSTA Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe<br />
durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.<br />
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer<br />
einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung)<br />
geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer es<br />
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb