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Elsta_Sprachreisen 2018

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ReiseBedingungen<br />

dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht<br />

zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist<br />

zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist,<br />

von ELSTA verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch<br />

ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.<br />

Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind vom Reiseteilnehmer an die örtliche<br />

Vertretung von ELSTA zu richten (Name und Anschrift finden sich in den<br />

Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an ELSTA direkt (Anschrift<br />

am Ende der Bedingungen) zu richten.<br />

IX. Rechte und Pflichten der Reiseleitung<br />

Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt,<br />

Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu<br />

sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder<br />

bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung<br />

gegen ELSTA anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.<br />

Eine Kündigung des Reisevertrages durch ELSTA (z. B. bei höherer Gewalt)<br />

kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von<br />

ELSTA ausgesprochen werden, diese sind insoweit von ELSTA bevollmächtigt.<br />

X. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<br />

Die Information über solche Bestimmungen durch ELSTA bei Buchung bezieht<br />

sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne<br />

Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben<br />

gemacht wurden.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer<br />

nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. ELSTA wird sich im<br />

Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen<br />

Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer<br />

wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich<br />

frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.<br />

Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere<br />

Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu<br />

Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine<br />

Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene<br />

Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung.<br />

wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft<br />

oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis<br />

des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet ELSTA<br />

jedoch unbeschränkt.<br />

XIII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung<br />

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder<br />

mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb<br />

eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der<br />

Reise ELSTA gegenüber unter der unten angegebenen Kontaktdaten geltend<br />

machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung<br />

von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.<br />

Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem<br />

Jahr soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen<br />

Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem<br />

Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />

XIV. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung<br />

Die Katalog-/Internetausschreibung erfolgte im (Dezember 2017). Die Ausschreibung<br />

im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt<br />

feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und<br />

Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen<br />

unseres Angebotes bleiben ELSTA daher bis Vertragsschluss vorbehalten.<br />

XV. SONSTIGES<br />

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, soweitt deutsches<br />

Recht anwendbar und ELSTA nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen<br />

ist; also insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

VERANSTALTER:<br />

ELSTA ® European Language Schools & Travel Agency<br />

Inhaberin:<br />

Mariella Romagnoli-Schmitt<br />

Robert-Koch-Straße 3<br />

80538 München<br />

Telefon: +49 (0) 89-22 49 99<br />

Telefax: +49 (0) 89-22 49 80<br />

mail@elsta-sprachreisen.de<br />

www.elsta-sprachreisen.de<br />

Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften<br />

Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,<br />

so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag<br />

berechtigt, soweit die genannten Schwierigkeiten von ELSTA nicht zu<br />

vertreten sind. Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt,<br />

soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reisebedingungen nicht<br />

eingreifen.<br />

103<br />

XI. Haftung von ELSTA bei Vermittlung fremder Leistungen<br />

Vermittelt ELSTA lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer II.), so haftet<br />

ELSTA nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die<br />

Leistungserbringung selbst.<br />

XII. Haftungsbeschränkungen für ELSTA als Reiseveranstalter<br />

Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz<br />

für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig<br />

noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder ELSTA für einen dem Reiseteilnehmer<br />

entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

Die Haftung von ELSTA gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz<br />

ReiseBedingungen

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