Elsta_Sprachreisen 2018
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ReiseBedingungen<br />
dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht<br />
zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist<br />
zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist,<br />
von ELSTA verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch<br />
ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.<br />
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind vom Reiseteilnehmer an die örtliche<br />
Vertretung von ELSTA zu richten (Name und Anschrift finden sich in den<br />
Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an ELSTA direkt (Anschrift<br />
am Ende der Bedingungen) zu richten.<br />
IX. Rechte und Pflichten der Reiseleitung<br />
Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt,<br />
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu<br />
sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder<br />
bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung<br />
gegen ELSTA anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.<br />
Eine Kündigung des Reisevertrages durch ELSTA (z. B. bei höherer Gewalt)<br />
kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von<br />
ELSTA ausgesprochen werden, diese sind insoweit von ELSTA bevollmächtigt.<br />
X. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<br />
Die Information über solche Bestimmungen durch ELSTA bei Buchung bezieht<br />
sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne<br />
Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben<br />
gemacht wurden.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer<br />
nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. ELSTA wird sich im<br />
Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen<br />
Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer<br />
wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich<br />
frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.<br />
Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere<br />
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu<br />
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine<br />
Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene<br />
Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung.<br />
wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft<br />
oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis<br />
des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet ELSTA<br />
jedoch unbeschränkt.<br />
XIII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung<br />
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder<br />
mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb<br />
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der<br />
Reise ELSTA gegenüber unter der unten angegebenen Kontaktdaten geltend<br />
machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung<br />
von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.<br />
Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem<br />
Jahr soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen<br />
Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem<br />
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />
XIV. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung<br />
Die Katalog-/Internetausschreibung erfolgte im (Dezember 2017). Die Ausschreibung<br />
im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt<br />
feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und<br />
Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen<br />
unseres Angebotes bleiben ELSTA daher bis Vertragsschluss vorbehalten.<br />
XV. SONSTIGES<br />
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, soweitt deutsches<br />
Recht anwendbar und ELSTA nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen<br />
ist; also insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />
VERANSTALTER:<br />
ELSTA ® European Language Schools & Travel Agency<br />
Inhaberin:<br />
Mariella Romagnoli-Schmitt<br />
Robert-Koch-Straße 3<br />
80538 München<br />
Telefon: +49 (0) 89-22 49 99<br />
Telefax: +49 (0) 89-22 49 80<br />
mail@elsta-sprachreisen.de<br />
www.elsta-sprachreisen.de<br />
Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften<br />
Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,<br />
so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag<br />
berechtigt, soweit die genannten Schwierigkeiten von ELSTA nicht zu<br />
vertreten sind. Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt,<br />
soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reisebedingungen nicht<br />
eingreifen.<br />
103<br />
XI. Haftung von ELSTA bei Vermittlung fremder Leistungen<br />
Vermittelt ELSTA lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer II.), so haftet<br />
ELSTA nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die<br />
Leistungserbringung selbst.<br />
XII. Haftungsbeschränkungen für ELSTA als Reiseveranstalter<br />
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz<br />
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig<br />
noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder ELSTA für einen dem Reiseteilnehmer<br />
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
Die Haftung von ELSTA gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz<br />
ReiseBedingungen