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Elsta_Sprachreisen 2018

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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />

VISABESTIMMUNGEN<br />

Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für Reisen<br />

nach Großbritannien, Irland, Malta, Spanien, Frankreich und Italien lediglich<br />

einen gültigen Personalausweis. Wenn Sie für die Einreise in das gewählte<br />

Land einen Reisepass benötigen, muss dieser bis 6 Monate nach dem geplanten<br />

Reiseende gültig sein.<br />

USA: ZZur Einreise in die USA ist ein maschinenlesbarer Pass obligatorisch.<br />

Eine visumsfreie Einreise ist nur für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen<br />

möglich. Bei Visumsfreier Einreise müssen Sie die elektronische ESTA Genehmigung<br />

unter www.esta.de beantragen. Außerdem muss man ein Rück- oder<br />

Weiterflugticket vorweisen welches für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab<br />

Tag der Einreise gültig ist und nicht in Mexico, Kanada oder in den Karibikinseln<br />

endet. Wenn Sie einen Sprachkurs mit einer Dauer von mehr als<br />

18 Zeitstunden pro Woche (d.h. mehr als 20 Unterrichtseinheiten à 50<br />

Minuten pro Woche) besuchen, benötigen Sie neben einem für die Dauer<br />

des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren Reisepass zusätzlich ein F-1<br />

Student Visa, das Sie persönlich bei einem für Sie zuständigen Konsulat oder<br />

Botschaft (Frankfurt, München, Berlin, Wien oder Bern) beantragen müssen.<br />

Wir empfehlen Ihnen zeitgleich mit der Buchungsbestätigung einen Termin<br />

beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft zu vereinbaren.<br />

Die Tel. Nr. 09001850055 oder unter www.usvisa-germany.com. Das für den<br />

Antrag erforderliche Dokument erhalten Sie von uns, wobei das so genannte<br />

I-20-Formular aus den USA geschickt werden muss (Dauer ca. 2 Wochen).<br />

Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für<br />

den Aufenthalt in den USA. Von der Buchung bis zum Visumerhalt kann es ca.<br />

6-8 Wochen dauern. Genauere Informationen über den Ablauf erhalten Sie<br />

von uns bei Buchung.<br />

AUSTRALIEN: Sie benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Wochen<br />

ein Besuchervisum und einen Reisepass, der mindestens für die Dauer der<br />

Reise gültig ist. Das Visum wird in Form einer sogenannten elektronischen<br />

Einreiseerlaubnis (eVisitor) erteilt. Bei einem mehr als 12-wöchigen Aufenthalt<br />

benötigen Sie ein Studentenvisum, das nur bei Belegung eines Intensivkurses<br />

ausgestellt wird.<br />

KANADA: Wenn Ihr Aufenthalt nicht länger als 6 Monate dauert, genügt für die<br />

Einreise ein gültiger Reisepass, ein Rückreiseticket und ein Nachweis über<br />

ausreichende Geldmittel für die Dauer Ihres Aufenthalts.<br />

NEUSEELAND: Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Sie einen<br />

Reisepass, der noch mindestens einen Monat über die geplante Aufenthaltsdauer<br />

gültig ist. Außerdem müssen Sie bei der Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket<br />

und einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer<br />

vorweisen. Für einen länger dauernden Aufenthalt benötigen<br />

Sie zusätzlich ein Visum.<br />

SÜDAFRIKA: Für einen Aufenthalt für bis zu 90 Tage benötigen Sie einen<br />

Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer<br />

gültig ist und bei der Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für<br />

Visastempel verfügt. Zusätzlich müssen Sie bei der Einreise ein Rück- oder<br />

Weiterreiseticket und einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die<br />

Aufenthaltsdauer vorweisen. Für einen länger dauernden Aufenthalt benötigen<br />

Sie zusätzlich ein Visum.<br />

CHINA: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen genügt ein Touristenvisum.<br />

Bei einem längeren Aufenthalt von bis zu 180 Tagen brauchen Sie ein verlängertes<br />

Touristenvisum. Für die Beantragung des Visums wird ein Reisepass,<br />

der noch mind. 6 Monate gültig ist, benötigt. Falls Sie mehr als 6 Monate<br />

bleiben, brauchen Sie ein Studentenvisum. Für dessen Beantragung sind zusätzlich<br />

u.a. ärztliche Atteste und ein HIV-Test nötig.<br />

Alle Informationen beziehen sich auf deutsche, schweizerische und österreichische<br />

Staatsangehörige und können jederzeit geändert werden. Bei Fragen<br />

wenden Sie sich bitte an uns oder an die zuständige Botschaft oder das zuständige<br />

Konsulat.<br />

ELSTA HAFTET IN ALLEN FÄLLEN NICHT FÜR DEN RECHTZEITIGEN ZUGANG<br />

DES VISUMS.<br />

FEIERTAGE<br />

Die Angabe der Feiertage erfolgt von unserer Seite nach bestem Wissen. Wir<br />

haften jedoch nicht für die Vollständigkeit der Angaben. An Feiertagen entfällt<br />

der Unterricht an vielen Kursorten ohne Ersatz von Kursgebühren. Manche<br />

Schulen, z.B. in England, unterrichten auch an vielen Feiertagen. Wenn Sie<br />

keine Unterrichtstage verlieren möchten, empfehlen wir Kurstermine ohne<br />

Feiertage zu wählen.<br />

UNTERKUNFT<br />

An fast allen Kursorten wird die Unterkunft bei Privatpersonen angeboten. Damit<br />

bekommen Sie einen tieferen Einblick in die Lebensweise Ihres Gastlandes.<br />

Diese Art von Unterkunft erfordert eine gewisse Rücksichtnahme sowohl<br />

von den Gastgebern als auch von den Kursteilnehmern. Der Wohnkomfort und<br />

der Lebensstandard der verschiedenen Länder können von der persönlichen<br />

Lebensweise stark abweichen.<br />

Unterkunft in Gemeinschaftsapartments ist eine weitere oft angebotene Möglichkeit.<br />

Diese gewährt eine größere Unabhängigkeit. In Wohnungen mit je<br />

nach Größe 3 bis 6 Personen, teilt man sich jeweils Bad und Küche und andere<br />

Gemeinschaftsräume.<br />

Einige unserer Partnerschulen haben eigene Schulresidenzen. Diese Unterkunftsart<br />

bietet die Möglichkeit sehr schnell Kontakte mit anderen Studenten<br />

zu knüpfen. Einige Residenzen bieten auch die Möglichkeit ein Einzelzimmer<br />

mit eigenem Bad zu buchen.<br />

Studentenresidenzen werden meistens in größeren Städten angeboten. Hier<br />

wohnen die Kursteilnehmer auch mit einheimischen Studenten oder jungen<br />

Berufstätigen zusammen. Die Unterkunft in einer Residenz ist Teilnehmern im<br />

Studentenalter zu empfehlen, die weniger Wert auf Komfort legen.<br />

Ferienwohnungen und Hotelunterkünfte in verschiedenen Kategorien sind auf<br />

Wunsch buchbar. Besonders bei Familienprogrammen oder bei individuellen<br />

Vorstellungen werden diese empfohlen.<br />

FREIZEIT<br />

Sicherlich haben Sie sich schon bei der Auswahl des Kursortes viele Möglich-<br />

keiten regionaler, kultureller, sportlicher, kulinarischer oder kommunikativer<br />

Freizeitgestaltung ausgemalt. Je nach Jahreszeit und Kursort bieten<br />

die meis- ten Partnerschulen gemeinsame Theater-, Konzert-, Disco- oder<br />

Restaurant- besuche, landeskundliche Vorträge, Filme, sportliche Aktivitäten,<br />

Picknicks, Besichtigungen oder Ausflüge am Wochenende an. Die Beteiligung<br />

an Frei- zeitaktivitäten ist freiwillig. Sofern nicht ausdrücklich bei den Kursbeschrei-<br />

bungen angegeben, sind die Kosten nicht im Kurspreis enthalten.<br />

FAHRTKOSTEN VOR ORT<br />

Sie sind nicht im Sprachreisepreis enthalten und hängen von der Entfernung<br />

der Unterkunft zur Sprachschule ab. Der Kursort spielt eine wichtige Rolle.<br />

In Großstädten ist es realistisch mit Fahrtkosten für den täglichen Schulweg<br />

zu rechnen. Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel, Preise für<br />

Wochen- oder Monatstickets erhalten Sie von Ihren Gastgebern oder vom<br />

Sekretariat der Schule.<br />

BETREUUNG VOR ORT<br />

Erster Ansprechpartner vor Ort ist das zuständige Schulsekretariat. Es informiert,<br />

organisiert und hilft Ihnen bei allen Wünschen und Fragen. Sie erfahren<br />

hier den Namen des für Unterkunft oder Unterricht zuständigen Mitarbeiters.<br />

Wenden Sie sich bitte bei Beanstandungen sofort an die zuständigen Personen,<br />

damit die gebuchten Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erbracht werden.<br />

Sie können jederzeit per Email oder Telefon mit ELSTA Rücksprache halten.<br />

Dies gilt insbesondere, wenn sich sprachliche Probleme ergeben oder wenn<br />

Sie sachliche Probleme der Partnerschule oder dem Fremdleistungsanbieter<br />

mitgeteilt haben und keine zufriedenstellende Antwort erhalten.<br />

Eine Beanstandung nach Ihrer Rückkehr können wir in Übereinstimmung mit<br />

dem Reiserecht nur dann anerkennen, wenn Sie vor Ort die Beseitigung eines<br />

aufgetretenen Mangels innerhalb einer angemessenen Frist verlangt haben.<br />

REISEBEDINGUNGEN<br />

Am Ende dieses Prospektes finden Sie Anmeldeunterlagen und unsere Reisebedingungen,<br />

die den aktuellsten Gesetzen des deutschen Reiserechts und<br />

den EU-Normen entsprechen.<br />

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WICHTIGE INFORMATIONEN

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