Elsta_Sprachreisen 2018
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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />
VISABESTIMMUNGEN<br />
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für Reisen<br />
nach Großbritannien, Irland, Malta, Spanien, Frankreich und Italien lediglich<br />
einen gültigen Personalausweis. Wenn Sie für die Einreise in das gewählte<br />
Land einen Reisepass benötigen, muss dieser bis 6 Monate nach dem geplanten<br />
Reiseende gültig sein.<br />
USA: ZZur Einreise in die USA ist ein maschinenlesbarer Pass obligatorisch.<br />
Eine visumsfreie Einreise ist nur für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen<br />
möglich. Bei Visumsfreier Einreise müssen Sie die elektronische ESTA Genehmigung<br />
unter www.esta.de beantragen. Außerdem muss man ein Rück- oder<br />
Weiterflugticket vorweisen welches für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab<br />
Tag der Einreise gültig ist und nicht in Mexico, Kanada oder in den Karibikinseln<br />
endet. Wenn Sie einen Sprachkurs mit einer Dauer von mehr als<br />
18 Zeitstunden pro Woche (d.h. mehr als 20 Unterrichtseinheiten à 50<br />
Minuten pro Woche) besuchen, benötigen Sie neben einem für die Dauer<br />
des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren Reisepass zusätzlich ein F-1<br />
Student Visa, das Sie persönlich bei einem für Sie zuständigen Konsulat oder<br />
Botschaft (Frankfurt, München, Berlin, Wien oder Bern) beantragen müssen.<br />
Wir empfehlen Ihnen zeitgleich mit der Buchungsbestätigung einen Termin<br />
beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft zu vereinbaren.<br />
Die Tel. Nr. 09001850055 oder unter www.usvisa-germany.com. Das für den<br />
Antrag erforderliche Dokument erhalten Sie von uns, wobei das so genannte<br />
I-20-Formular aus den USA geschickt werden muss (Dauer ca. 2 Wochen).<br />
Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für<br />
den Aufenthalt in den USA. Von der Buchung bis zum Visumerhalt kann es ca.<br />
6-8 Wochen dauern. Genauere Informationen über den Ablauf erhalten Sie<br />
von uns bei Buchung.<br />
AUSTRALIEN: Sie benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Wochen<br />
ein Besuchervisum und einen Reisepass, der mindestens für die Dauer der<br />
Reise gültig ist. Das Visum wird in Form einer sogenannten elektronischen<br />
Einreiseerlaubnis (eVisitor) erteilt. Bei einem mehr als 12-wöchigen Aufenthalt<br />
benötigen Sie ein Studentenvisum, das nur bei Belegung eines Intensivkurses<br />
ausgestellt wird.<br />
KANADA: Wenn Ihr Aufenthalt nicht länger als 6 Monate dauert, genügt für die<br />
Einreise ein gültiger Reisepass, ein Rückreiseticket und ein Nachweis über<br />
ausreichende Geldmittel für die Dauer Ihres Aufenthalts.<br />
NEUSEELAND: Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Sie einen<br />
Reisepass, der noch mindestens einen Monat über die geplante Aufenthaltsdauer<br />
gültig ist. Außerdem müssen Sie bei der Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket<br />
und einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer<br />
vorweisen. Für einen länger dauernden Aufenthalt benötigen<br />
Sie zusätzlich ein Visum.<br />
SÜDAFRIKA: Für einen Aufenthalt für bis zu 90 Tage benötigen Sie einen<br />
Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer<br />
gültig ist und bei der Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für<br />
Visastempel verfügt. Zusätzlich müssen Sie bei der Einreise ein Rück- oder<br />
Weiterreiseticket und einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die<br />
Aufenthaltsdauer vorweisen. Für einen länger dauernden Aufenthalt benötigen<br />
Sie zusätzlich ein Visum.<br />
CHINA: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen genügt ein Touristenvisum.<br />
Bei einem längeren Aufenthalt von bis zu 180 Tagen brauchen Sie ein verlängertes<br />
Touristenvisum. Für die Beantragung des Visums wird ein Reisepass,<br />
der noch mind. 6 Monate gültig ist, benötigt. Falls Sie mehr als 6 Monate<br />
bleiben, brauchen Sie ein Studentenvisum. Für dessen Beantragung sind zusätzlich<br />
u.a. ärztliche Atteste und ein HIV-Test nötig.<br />
Alle Informationen beziehen sich auf deutsche, schweizerische und österreichische<br />
Staatsangehörige und können jederzeit geändert werden. Bei Fragen<br />
wenden Sie sich bitte an uns oder an die zuständige Botschaft oder das zuständige<br />
Konsulat.<br />
ELSTA HAFTET IN ALLEN FÄLLEN NICHT FÜR DEN RECHTZEITIGEN ZUGANG<br />
DES VISUMS.<br />
FEIERTAGE<br />
Die Angabe der Feiertage erfolgt von unserer Seite nach bestem Wissen. Wir<br />
haften jedoch nicht für die Vollständigkeit der Angaben. An Feiertagen entfällt<br />
der Unterricht an vielen Kursorten ohne Ersatz von Kursgebühren. Manche<br />
Schulen, z.B. in England, unterrichten auch an vielen Feiertagen. Wenn Sie<br />
keine Unterrichtstage verlieren möchten, empfehlen wir Kurstermine ohne<br />
Feiertage zu wählen.<br />
UNTERKUNFT<br />
An fast allen Kursorten wird die Unterkunft bei Privatpersonen angeboten. Damit<br />
bekommen Sie einen tieferen Einblick in die Lebensweise Ihres Gastlandes.<br />
Diese Art von Unterkunft erfordert eine gewisse Rücksichtnahme sowohl<br />
von den Gastgebern als auch von den Kursteilnehmern. Der Wohnkomfort und<br />
der Lebensstandard der verschiedenen Länder können von der persönlichen<br />
Lebensweise stark abweichen.<br />
Unterkunft in Gemeinschaftsapartments ist eine weitere oft angebotene Möglichkeit.<br />
Diese gewährt eine größere Unabhängigkeit. In Wohnungen mit je<br />
nach Größe 3 bis 6 Personen, teilt man sich jeweils Bad und Küche und andere<br />
Gemeinschaftsräume.<br />
Einige unserer Partnerschulen haben eigene Schulresidenzen. Diese Unterkunftsart<br />
bietet die Möglichkeit sehr schnell Kontakte mit anderen Studenten<br />
zu knüpfen. Einige Residenzen bieten auch die Möglichkeit ein Einzelzimmer<br />
mit eigenem Bad zu buchen.<br />
Studentenresidenzen werden meistens in größeren Städten angeboten. Hier<br />
wohnen die Kursteilnehmer auch mit einheimischen Studenten oder jungen<br />
Berufstätigen zusammen. Die Unterkunft in einer Residenz ist Teilnehmern im<br />
Studentenalter zu empfehlen, die weniger Wert auf Komfort legen.<br />
Ferienwohnungen und Hotelunterkünfte in verschiedenen Kategorien sind auf<br />
Wunsch buchbar. Besonders bei Familienprogrammen oder bei individuellen<br />
Vorstellungen werden diese empfohlen.<br />
FREIZEIT<br />
Sicherlich haben Sie sich schon bei der Auswahl des Kursortes viele Möglich-<br />
keiten regionaler, kultureller, sportlicher, kulinarischer oder kommunikativer<br />
Freizeitgestaltung ausgemalt. Je nach Jahreszeit und Kursort bieten<br />
die meis- ten Partnerschulen gemeinsame Theater-, Konzert-, Disco- oder<br />
Restaurant- besuche, landeskundliche Vorträge, Filme, sportliche Aktivitäten,<br />
Picknicks, Besichtigungen oder Ausflüge am Wochenende an. Die Beteiligung<br />
an Frei- zeitaktivitäten ist freiwillig. Sofern nicht ausdrücklich bei den Kursbeschrei-<br />
bungen angegeben, sind die Kosten nicht im Kurspreis enthalten.<br />
FAHRTKOSTEN VOR ORT<br />
Sie sind nicht im Sprachreisepreis enthalten und hängen von der Entfernung<br />
der Unterkunft zur Sprachschule ab. Der Kursort spielt eine wichtige Rolle.<br />
In Großstädten ist es realistisch mit Fahrtkosten für den täglichen Schulweg<br />
zu rechnen. Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel, Preise für<br />
Wochen- oder Monatstickets erhalten Sie von Ihren Gastgebern oder vom<br />
Sekretariat der Schule.<br />
BETREUUNG VOR ORT<br />
Erster Ansprechpartner vor Ort ist das zuständige Schulsekretariat. Es informiert,<br />
organisiert und hilft Ihnen bei allen Wünschen und Fragen. Sie erfahren<br />
hier den Namen des für Unterkunft oder Unterricht zuständigen Mitarbeiters.<br />
Wenden Sie sich bitte bei Beanstandungen sofort an die zuständigen Personen,<br />
damit die gebuchten Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erbracht werden.<br />
Sie können jederzeit per Email oder Telefon mit ELSTA Rücksprache halten.<br />
Dies gilt insbesondere, wenn sich sprachliche Probleme ergeben oder wenn<br />
Sie sachliche Probleme der Partnerschule oder dem Fremdleistungsanbieter<br />
mitgeteilt haben und keine zufriedenstellende Antwort erhalten.<br />
Eine Beanstandung nach Ihrer Rückkehr können wir in Übereinstimmung mit<br />
dem Reiserecht nur dann anerkennen, wenn Sie vor Ort die Beseitigung eines<br />
aufgetretenen Mangels innerhalb einer angemessenen Frist verlangt haben.<br />
REISEBEDINGUNGEN<br />
Am Ende dieses Prospektes finden Sie Anmeldeunterlagen und unsere Reisebedingungen,<br />
die den aktuellsten Gesetzen des deutschen Reiserechts und<br />
den EU-Normen entsprechen.<br />
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WICHTIGE INFORMATIONEN