Meldungen aus der SPD-Landtagsfraktion (5)
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<strong>Meldungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-<br />
<strong>Landtagsfraktion</strong><br />
52. Woche 2017/ 1. Woche 2018<br />
Inhalt: Unterrichts<strong>aus</strong>fall<br />
Infrastruktur<br />
Hessischer Landtag<br />
Vierjähriges Ermittlungsverfahren<br />
Weitere Informationen:<br />
www.elke-barth.de<br />
www.spd-fraktion-hessen.de
Dienstag, 02. Januar 2018<br />
Unterrichts<strong>aus</strong>fall<br />
Christoph Degen (<strong>SPD</strong>): „Mister Ahnungslos“ – Offenbarungseid von<br />
Kultusminister Lorz zum Unterrichts<strong>aus</strong>fall<br />
Der bildungspolitische Sprecher <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Degen, hat den<br />
hessischen Kultusminister für dessen unzureichende Kenntnis über die aktuelle Situation an den<br />
hessischen Schulen scharf kritisiert. Wie<strong>der</strong>holt habe sich <strong>der</strong> Minister in <strong>der</strong> Beantwortung von<br />
parlamentarischen Anfragen außer Stande gesehen, die entsprechenden Daten zu liefern. So habe<br />
<strong>der</strong> Kultusminister schon Ende 2017 deutlich gemacht, dass er we<strong>der</strong> etwas zur fragwürdigen<br />
Qualifikation <strong>der</strong> 6000 Vertretungslehrkräfte sagen kann, noch zur Entwicklung <strong>der</strong> Krankheitstage<br />
seines Personals. Die nun erfolgte, völlig substanzlose Antwort auf eine Kleine Anfrage <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-<br />
Fraktion zur Höhe des Unterrichts<strong>aus</strong>falls an hessischen Schulen (Drucksache 19/5331) sei alles<br />
an<strong>der</strong>e als akzeptabel und schlage dem Fass den Boden <strong>aus</strong>.<br />
Degen sagte am Dienstag in Wiesbaden: „Das zum Ausdruck gebrachte Nichtwissen kommt für einen<br />
Kultusminister einem Offenbarungseid gleich. Was weiß „Mister Ahnungslos“ überhaupt über unsere<br />
Schulen? Wir können uns glücklich schätzen, dass die schwarz-grüne Landesregierung in <strong>der</strong> Lage ist,<br />
die Zahl <strong>der</strong> Lehrkräfte sowie <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zu nennen. Sie hat jedoch we<strong>der</strong><br />
Interesse zu erfahren, welcher Unterricht gehalten wird, wer die Personen sind, die dort<br />
unterrichten, noch wie es ihnen geht. Von Fürsorgepflicht keine Spur.“<br />
Degen vermute in diesem Zusammenhang, dass im aktuellen Schuljahr noch weit mehr als die 6000<br />
Laien als Vertretungskräfte herangezogen würden, die bereits im vorherigen Schuljahr im Einsatz<br />
gewesen seien. Die vielen Überlastungsanzeigen und Berichte <strong>aus</strong> Schulen ließen vermuten, dass die<br />
Krankheitstage massiv angestiegen seien. „Ebenso scheint weit mehr Unterricht <strong>aus</strong>zufallen, als die<br />
Landesregierung bereit ist zuzugeben. Dies haben wir im letzten Jahr anhand des flächendeckenden<br />
Ausfalls von Sportunterricht festmachen können. Das Wissen darüber, wie viel Unterricht auch in<br />
an<strong>der</strong>en Fächern <strong>aus</strong>fällt, ist nicht nur das Recht <strong>der</strong> Opposition, son<strong>der</strong>n geht alle Eltern in Hessen<br />
etwas an. Fadenscheinige Ausreden sind da fehl am Platz. Wenn <strong>der</strong> Minister die Antwort wirklich<br />
nicht weiß, sollte er sich schleunigst darum bemühen“, for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Bildungsexperte.<br />
Kultusminister Lorz verschließe wie<strong>der</strong> einmal die Augen vor <strong>der</strong> Realität. Eine solche<br />
Landesregierung habe es nicht verdient, die Verantwortung für rund 800.000 Schülerinnen und<br />
Schüler an über 2000 Schulen auch nach <strong>der</strong> kommenden Landtagswahl zu tragen. Dies werde man<br />
im Wahlkampf deutlich machen.<br />
Donnerstag, 04. Januar 2018<br />
Infrastruktur<br />
Uwe Frankenberger (<strong>SPD</strong>): Minister Al-Wazir schmückt sich wie<strong>der</strong> einmal mit<br />
fremden Fe<strong>der</strong>n und verkündet nur die halbe Wahrheit<br />
Laut Meldung <strong>der</strong> Deutschen Presse-Agentur hat Verkehrsminister Al-Wazir bekanntgegeben, dass<br />
im vergangenen Jahr Rekordinvestitionen in das hessische Bundesfernstraßennetz investiert worden<br />
seien. Der verkehrspolitische Sprecher <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-Fraktion im Hessischen Landtag, Uwe Frankenberger,<br />
sagte dazu am Donnerstag: „Herr Al-Wazir verkündet wie<strong>der</strong> einmal einen Rekord, für den er nun<br />
wirklich nichts kann und zu dem er nicht wirklich etwas beigetragen hat. Die von ihm gerühmten<br />
Rekordinvestitionen in die hessischen Bundesfernstraßen gehen einzig und allein auf den Bund<br />
zurück. Zudem darf man in diesem Zusammenhang erinnern, dass unter <strong>der</strong> Verantwortung von<br />
Herrn Al-Wazir im Jahr 2016 noch rund 39 Millionen Euro an Bundesmitteln wie<strong>der</strong> nach Berlin<br />
rücküberwiesen werden mussten, weil entsprechende Planungskapazitäten bei <strong>der</strong><br />
Straßenbaubehörde Hessen Mobil nicht vorhanden waren. Bemerkenswert ist auch seine indirekte<br />
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Kritik an <strong>der</strong> CDU als Koalitionspartner durch seine Aussage, dass man nun an <strong>der</strong> Erneuerung dessen<br />
arbeite, was Jahrzehnte nicht in Schuss gehalten worden sei.“<br />
Frankenberger kritisierte den grünen Verkehrsminister für seinen erneuten Versuch, die hessischen<br />
Autofahrerinnen und Autofahrer an <strong>der</strong> Nase herumzuführen. „Der Verkehrsminister sagt in Bezug<br />
auf die Landesstraßen wie<strong>der</strong> nur die halbe Wahrheit. Für den Erhalt und Neubau des hessischen<br />
Landesstraßennetzes mit seinen mehr als 7000 Kilometern reicht die sogenannte<br />
Sanierungsoffensive des Landes bei weitem nicht <strong>aus</strong> und ermöglicht lediglich Flickschusterei an den<br />
ohnehin schon maroden Landesstraßen. Die Schlaglochpisten lassen grüßen. Angesichts <strong>der</strong><br />
vorhandenen Auslastung im Bereich <strong>der</strong> Planung für die Bundesfernstraßen werden für die<br />
Landesstraßen die Kapazitäten nicht in dem Maße vorhanden sein, wie sie dringend benötigt<br />
werden“, prognostizierte <strong>der</strong> Verkehrsexperte.<br />
Auf Unverständnis stößt bei <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> zudem die konsequente Weigerung <strong>der</strong> schwarz-grünen<br />
Koalition beim Neubau im Bereich des Landesstraßenb<strong>aus</strong> auf absehbare Zeit. „Damit erteilen CDU<br />
und Grüne jegliche Gedanken an etwaige Ortsumgehungen zur Entlastung von verkehrsgeplagten<br />
Ortschaften automatisch eine Absage“, kritisierte Frankenberger.<br />
Donnerstag, 04 Januar 2018<br />
Hessischer Landtag<br />
Günter Rudolph (<strong>SPD</strong>): Hessische Landesregierung missachtet weiterhin<br />
Rechte <strong>der</strong> Opposition und hält Informationen vor<br />
Bereits im vergangenen Jahr (siehe Pressemitteilung vom 10. Juli 2017) hat die <strong>SPD</strong>-Fraktion im<br />
Hessischen Landtag darauf hingewiesen, dass die schwarz-grüne Landesregierung ihre<br />
Informationspflicht gegenüber den im Hessischen Landtag vertretenen Oppositionsfraktionen nicht<br />
nachgekommen ist. Der Parlamentarische Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-Fraktion, Günter Rudolph,<br />
erneuerte nun die Kritik. Rudolph sagte am Donnerstag: „Die schwarz-grüne Landesregierung setzt<br />
ihren Stil <strong>der</strong> konsequenten Missachtung von Oppositionsrechten und <strong>der</strong> Informationspflicht<br />
gegenüber dem Hessischen Landtag, den wir bereits im letzten Jahr bemängelt haben, eiskalt fort. Im<br />
Jahr des Respekts, das von Seiten <strong>der</strong> Landesregierung 2017 <strong>aus</strong>gerufen wurde, lässt Schwarz-Grün<br />
eben diesen gegenüber <strong>der</strong> Landtagsopposition vermissen.“<br />
Große Anfragen, Berichtsanträge, Kleine Anfragen würden, wenn überhaupt, weit über die in <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung des Hessischen Landtages festgelegten Fristen beantwortet. Dabei benötigten<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Oppositionsfraktionen Informationen von Seiten <strong>der</strong> Landesregierung, die ihrerseits<br />
selbst über einen großen Mitarbeiterapparat verfüge, um für ihre parlamentarische Arbeit<br />
Informationen einzuholen und dar<strong>aus</strong> gegebenenfalls parlamentarische Initiativen zu entwickeln.<br />
„Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im November letzten Jahres entschieden, dass es eine<br />
Informationspflicht <strong>der</strong> Regierung gegenüber dem Parlament gibt. Eine parlamentarische Kontrolle<br />
des Regierungshandelns muss effektiv wahrzunehmen sein. Gegen diese Verpflichtung verstößt die<br />
Hessische Landesregierung erneut“, kritisierte Rudolph.<br />
Exemplarisch erfolgt nun die Auflistung einiger Beispiele die dokumentieren, wie die Hessische<br />
Landesregierung die Rechte des Parlamentes missachtet:<br />
Große Anfrage <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> Abgeordneten Alex, Decker, Hofmeyer, Kummer, Löber, Schmitt,<br />
Warnecke, Weiß und Fraktion <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> betreffend Stiftungen in Hessen, Drucksache 19/4338,<br />
eingebracht in den Hessischen Landtag am 15. Dezember 2016. Bis zum heutigen Tag nicht<br />
beantwortet.<br />
Große Anfrage <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> betreffend gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Lande –<br />
Zukunft des ländlichen Raumes, Drucksache 19/4922, eingebracht in den Hessischen Landtag am 23.<br />
Mai 2017. Bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet<br />
Große Anfrage <strong>der</strong> Abgeordneten Gnadl, Alex, Barth, Faeser, Geis, Habermann, Hartmann, Hofmann,<br />
Löber, Müller, Özgüven, Dr. Sommer, Waschke, Ypsilanti und Fraktion betreffend Gewalt gegen<br />
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Frauen in Hessen, Drucksache 19/5065, eingebracht in den Hessischen Landtag am 27. Juni 2017.<br />
Vor<strong>aus</strong>sichtlicher Beantwortungstermin Ende Februar 2018.<br />
Große Anfrage <strong>der</strong> Abgeordneten Holschuh, Löber und Fraktion <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> betreffend<br />
Informationstechnik, Datenschutz und Datensicherheit im Bereich <strong>der</strong> Landesregierung und <strong>der</strong><br />
Landesbehörden, Drucksache 19/4584, eingebracht in den Hessischen Landtag am 23. Februar 2017.<br />
Vor<strong>aus</strong>sichtlicher Beantwortungstermin Ende Januar 2018.<br />
Nach § 34 Absatz 3 <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sind Große Anfragen in einer<br />
Frist von 3 Monaten zu beantworten.<br />
Berichtsantrag <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> betreffend gewalttätige Angriffe auf Justizvollzugsbedienstete,<br />
Polizisten, Rettungsdienste und Feuerwehrleute, Jobcenter-Mitarbeiter und Mitarbeiter <strong>aus</strong> weiteren<br />
Bereichen des öffentlichen Dienstes, Drucksache 19/5259, eingebracht in den Hessischen Landtag am<br />
13. September 2017. Die Beantwortung sollte bis Mitte Dezember 2017 vorliegen. Dies ist bisher<br />
noch nicht erfolgt.<br />
Berichtsantrag <strong>der</strong> Abgeordneten Decker, Eckert, Alex, Barth, Di Benedetto, Faeser, Frankenberger,<br />
Gnadl, Gremmels, Grüger, Merz, Roth, Dr. Sommer, Weiß und Fraktion <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> betreffend<br />
Tariffähigkeit des Landesinnungsverbandes des Kfz-Gewerbes in Hessen sowie dadurch bedingte<br />
Entwicklungen im Kfz-Handwerk, Drucksache 19/5313, eingebracht in den Hessischen Landtag am 28.<br />
September 2017. Bisher liegt noch keine Mitteilung vor, ob und wann die Landesregierung diesen<br />
Berichtsantrag beantworten will.<br />
Nach § 31 Absatz 4 <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sind Berichtsanträge innerhalb<br />
von einer Frist von 2 Monaten zu beantworten.<br />
Kleine Anfrage <strong>der</strong> Abgeordneten Faeser und Rudolph Betreffend Einstellungen für den<br />
Polizeivollzugsdienst im Jahr 2017, Drucksache 19/5256, eingebracht in den Hessischen Landtag am<br />
12. September 2017. Die Beantwortung ist für Ende Januar 2018 vorgesehen.<br />
Kleine Anfrage <strong>der</strong> Abgeordneten Faeser und Rudolph betreffend Stellen und Personen im<br />
Polizeivollzugsdienst, Drucksache 19/5257, eingebracht in den Hessischen Landtag am 12. September<br />
2017. Die Beantwortung war für Ende Dezember 2017 vorgesehen. Bisher liegt noch keine Antwort<br />
vor.<br />
Nach § 35 Absatz 33 sind Kleine Anfragen innerhalb von 6 Wochen zu beantworten.<br />
Diese Beispiele, so Rudolph, könnten beliebig fortgesetzt werden und verdeutlichten die Ignoranz<br />
und Arroganz <strong>der</strong> schwarz-grünen Landesregierung gegenüber Initiativen des Parlaments. Die<br />
permanenten Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages stellten eine<br />
unerträgliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Fraktionen im Landtag dar.<br />
„Die <strong>SPD</strong>-Fraktion wird daher für die nächste Sitzung des Ältestenrates das Thema <strong>der</strong> Missachtung<br />
des Parlamentes durch die Landesregierung erneut auf die Tagesordnung setzen lassen“, kündigte<br />
<strong>der</strong> Parlamentarische Geschäftsführer an.<br />
Freitag, 05. Januar 2018<br />
Vierjähriges Ermittlungsverfahren<br />
Marius Weiß (<strong>SPD</strong>): Fall Arnold bestätigt justizpolitisches Versagen <strong>der</strong> CDUgeführten<br />
Landesregierung<br />
In diesen Tagen jährt sich <strong>der</strong> Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen den stellvertretenden<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold, zum vierten Mal. Am 07.<br />
Januar 2014 wurde aufgrund des Ergebnisses des Landtagsuntersuchungs<strong>aus</strong>schusses zur European<br />
Business School das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Arnold wegen des Verdachts<br />
des gemeinschaftlichen Betrugs zum Nachteil des Landes Hessen eingeleitet. Es bestehe laut<br />
Staatsanwaltschaft Frankfurt <strong>der</strong> Verdacht, dass Arnold und an<strong>der</strong>e Verantwortliche und Mitarbeiter<br />
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<strong>der</strong> European Business School bei <strong>der</strong> Beantragung von För<strong>der</strong>mitteln bewusst unrichtige Angaben<br />
gemacht haben sollen.<br />
Der stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-<strong>Landtagsfraktion</strong>, Marius Weiß, sagte dazu am Freitag in<br />
Wiesbaden: „Dieses „Jubiläum“ ist eine Zumutung für den Rechtsstaat, dessen mangelnde<br />
Funktionsfähigkeit durch die verfehlte Politik <strong>der</strong> CDU-geführten Landesregierungen <strong>der</strong> letzten Jahre<br />
durch diesen Fall erneut sichtbar wird. Wir sind sehr gespannt, ob Herr Arnold das Ende des<br />
Verfahrens noch als Abgeordneter des Hessischen Landtags erlebt, dem er nur noch bis zum Ende<br />
dieser Legislaturperiode angehören wird.“<br />
Das Ermittlungsverfahren sei deshalb so brisant, weil die Hälfte <strong>der</strong> letzten Landesregierung in den<br />
För<strong>der</strong>-Skandal um die EBS verwickelt gewesen sei. Die heutige Justizministerin Kühne-Hörmann sei<br />
oberste Dienstherrin über eine Staatsanwaltschaft, die die Rechtmäßigkeit von För<strong>der</strong>bescheiden<br />
untersuche, die die damalige Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann zu verantworten habe. Das<br />
Ermittlungsverfahren sei zudem <strong>der</strong> Frankfurter Staatsanwaltschaft zugewiesen worden, statt <strong>der</strong><br />
eigentlich zuständigen Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, dass das Ermittlungsverfahren<br />
angeblich beschleunigt werden sollte. Dies sei angesichts <strong>der</strong> mittlerweilen Langwierigkeit des<br />
Verfahrens grandios gescheitert. Die poltische Verantwortung dafür trage die Justizministerin.<br />
„Ein so langes Ermittlungsverfahren, das sich jetzt über schon vier Jahre hinzieht, ist absolut<br />
ungewöhnlich. Es wirft ein seltsames Licht auf die zuständige Justizministerin, wenn <strong>aus</strong>gerechnet ein<br />
für viele CDU-Politiker brisantes Verfahren sich so lange hinzieht. Die Landesregierung muss<br />
aufpassen, dass in <strong>der</strong> Bevölkerung nicht <strong>der</strong> Eindruck <strong>der</strong> Ungleichbehandlung entsteht, wenn bei<br />
den Normalbürgern schon wegen Bagatelldelikten hart durchgegriffen wird, aber bei politischen<br />
Mandatsträgern, bei denen <strong>der</strong> Verdacht auf Betrug in Millionenhöhe zu Lasten des Steuerzahlers im<br />
Raum steht, die Staatsanwaltschaft keine Eile an den Tag legt“, so Weiß.<br />
„Profiteur des langwierigen Verfahrens ist Herr Arnold allerdings jetzt schon. Auf Grund <strong>der</strong><br />
erheblichen Dauer des Verfahrens kann nach <strong>der</strong> Rechtslage schon jetzt damit gerechnet werden,<br />
dass sich diese im Fall seiner Verurteilung strafmil<strong>der</strong>nd <strong>aus</strong>wirkt. Die Verjährung kann im Fall Arnold<br />
bereits ab März 2019 eintreten. Bis dahin wird die CDU-geführte Landesregierung und ihre<br />
Justizministerin hoffentlich schon Geschichte sein", sagte Weiß abschließend.<br />
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