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Bauzeit 2018 Gesamtversion neutral

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BAUZEIT<br />

Energie & Ökologie<br />

Unser Zuhause ist unsere Natur!<br />

Gesundes Wohnen und Energiesparen sind die stärksten Motive für eine Sanierung bzw. Modernisierung.<br />

Beim Neubau beherrschen sie die Planung, dafür sorgen schon die vielen gesetzlichen<br />

Vorgaben. Es macht aber auch Spaß zu sehen, wie viel man durch vergleichsweise geringe, aber<br />

zusammenwirkende Maßnahmen auch bei der Sanierung bewirken kann. Eine Fassadendämmung<br />

z.B. spart nicht nur wertvolle Energie, sie verbessert auch das Wohnklima im Haus. Wichtige Details<br />

dazu im Folgenden und beim EUROBAUSTOFF Fachhändler, der zugleich auch Ihr Fachmann für<br />

Wohngesundheit und Energiesparen ist!<br />

Müssen Sie kennen: Die Energie Einsparsparverordnung<br />

(EnEV)<br />

Wer einen Neubau, einen Ausbau, eine Altbau-Sanierung oder Renovierung<br />

plant, kommt an der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) nicht<br />

vorbei. Die EnEV in der gültigen Fassung von 2014 gibt an, welcher<br />

Sanierungsstandard für jedes Bauteil (Wand, Dachhaut, Türen, Fenster<br />

etc.) verbindlich ist. Nach der Sanierung versichert der Handwerker<br />

schriftlich, dass seine Arbeit die Anforderungen der EnEV 2014 erfüllt<br />

– für Hausbesitzer ein wichtiger Beleg, der mindestens fünf Jahre aufbewahrt<br />

werden muss.<br />

„Energielöcher“ beseitigen<br />

Über ungedämmte Dächer, Dachböden, „nackte“ Fassaden, Kellerdecken,<br />

undichte Fenster und alte Türen entweicht wertvolle Wärme. Das<br />

Rezept dagegen ist einfach: dämmen und austauschen! Optimalerweise<br />

alles in einem Zug. Das scheint teuer, aber nur im ersten Moment:<br />

Rechnen Sie alle Energieeinsparungen, Fördergelder und Kreditvorteile<br />

dagegen, haben Sie die Investition(en) meist nach erstaunlich kurzer<br />

Zeit wieder drin.<br />

SCHON GEWUSST?<br />

Die EnEV sieht zwar Bußgelder für den Fall der Nichtbeachtung<br />

ihrer Vorschriften vor aber es gilt auch ein Wirtschaftlichkeitsgebot:<br />

Amortisieren sich die Investitionen nicht in einem angemessenen<br />

Zeitraum, können Sie sich von den Anforderungen der EnEV befreien<br />

lassen. „Nach unten“ gilt eine sogenannte Bagatellgrenze:<br />

Wer weniger als 10 % seiner Außenwand, der Fenster, des Daches<br />

oder der Decken erneuert (also z.B. nur Risse im Fassadenputz<br />

ausbessert oder kaputte Dachziegel austauscht), ist von den<br />

Auflagen der EnEV befreit.<br />

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