Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks
zum Anlagenbestand in Deutschland 2016
Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks
Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2016
Ganz Deutschland ist unser Kunde
Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk mit seinen rund 7.700 Betrieben und fast
25.000 Beschäftigten etwa 30 Millionen Privathaushalte. Darüber hinaus zählen auch noch
zahlreiche Eigentümer von gewerblichen Immobilien zu
seinen Kunden.
Anlagenbestand im Jahr 2016
Anlagenbestand in Deutschland
Insgesamt führt das Schornsteinfegerhandwerk an
über 32 Millionen Feuerungsanlagen Messungen
bzw. Überprüfungen nach 1. BImSchV und Bundes-
KÜO durch.
Dieser Anlagenbestand splittet sich auf in:
ca. 15 Millionen Gasfeuerungsanlagen, 5,6 Millionen
Ölheizungen, 0,8 Millionen Heizkessel für feste
Brennstoffe und 11 Millionen Kamin- und Kachelöfen,
Heizkamine etc..
11 Mio. Kamin- und
Kachelöfen u.a.m.
0,8 Mio.
Heizungen für
feste Brennstoffe
5,6 Mio. Ölheizungen
15 Mio. Gasfeuerungsanlagen
Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland
4,73 Mio. raumluftunabhängige
Gasheizungen (Brennwert)
0,563 Mio.
raumluftabhängige
Gasheizungen
5,1 Mio. Ölheizungen
(Heizwert)
0,517 Mio. Ölheizungen
(Brennwert)
0,512 Mio. raumluftabhängige
Gas-
Raumheizer
0,197 Mio. raumluftunabhängige
Gas-Raumheizer
1,33 Mio. raumluftunabhängige
Gasheizungen
(Heizwert)
0,608 Mio. raumluftunabhängige
Gasheizungen ohne Strömungssicherung
(Heizwert)
5,81 Mio. Gasheizungen
mit
Strömungssicherung
0,0653 Mio.
raumluftunabhängige
Gas-Warmwasserbereiter
1,14 Mio. raumluftabhängige
Gas-Warmwasserbereiter
Über 70 Prozent der Heizungsanlagen sind veraltet
Das Energieeinsparpotenzial in deutschen Heizungskellern ist enorm: Nach der aktuellen Erhebung des
Schornsteinfegerhandwerks sind 16,9 Prozent der Öl- und 10,4 Prozent der Gasheizungsanlagen älter als
25 Jahre. Weitere 6,5 Prozent der Öl- und 2,9 Prozent der Gasheizungskessel sind sogar über 33 Jahre
alt.* Geht man davon aus, dass Heizungsanlagen mit einem Betriebsalter von 15 bis 20 Jahren hinsichtlich
ihres Energieverbrauchs und ihrer Emissionen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind
zurzeit ca. 55 bis 70 Prozent des Heizungsbestandes veraltet.
* Brennwertfeuerstätten waren bis zum Jahr 1996 / 1997 noch nicht verbreitet und sind in dieser Altersgruppe nicht erfasst.
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Mehr Effizienz: Keine Energiewende ohne Wärmewende
Vor dem Hintergrund des großen Energieeinsparpotenzials im Anlagenbestand wird deutlich, dass
eine Energiewende ohne Wärmewende nicht möglich ist. Um den hohen Energieverbrauch veralteter
Heizungsanlagen zu senken, hat die Bundesregierung in der novellierten Energieeinsparverordnung
(EnEV) festgelegt, dass über 30 Jahre alte Heizkessel ausgetauscht werden müssen. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Brenn- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen in vor Februar 2002 bereits
selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren
die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau. Das nebenstehende
Diagramm zeigt die Austauschentwicklung
seit 31.12.2013. Da neben
der Energieeinsparung die Steigerung
der Energieeffizienz zu den
Hauptaufgaben der Energiewende
zählt, wurden im Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz (NAPE) weitere
Maßnahmen beschlossen. Neben
zahlreichen Förder- und Beratungsangeboten
soll das nationale Energieeffizienzlabel
für alte Öl- und
Gasheizkessel Hausbesitzer von einer
freiwilligen Modernisierung bzw. dem
Austausch ihrer veralteten Heizkessel
überzeugen.
10
8
6
4
2
Entwicklung der Modernisierung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen
8.135.000
Abnahme des Bestandes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen,
die zum 31.12.2013
zwischen 15 und 30 Jahren alt waren.
7.914.000 7.593.100
7.025.900
Abnahme des Bestandes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen,
die zum 31.12.2013
älter als 30 Jahren alt waren.
781.800 717.200 652.700 553.700
0
2013 2014 2015 2016
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
kennzeichnen seit 2017 alte Öl- und Gasheizkessel
mit einem Energieeffizienzlabel.
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Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2016
Emissionsarm Heizen mit Holz: Umwelt und Klima schonen
Emissionsarme Holzfeuerungen können einen positiven Beitrag zur Energiewende leisten, da sie CO2-
neutral heizen und erneuerbare statt endlicher Energieträger nutzen. Außerdem ist Holz als nachwachsender
Rohstoff regional in ausreichender Menge verfügbar und daher auch aus ökonomischen Gründen
eine Option für viele Haushalte. Leider tragen veraltete und falsch betriebene Feuerstätten für feste Brennstoffe
zur Luftbelastung bei. Mit dem Verkehr gelten alte Öfen als Hauptemittenten feiner und feinster
Partikel. Um umweltbelastende Emissionen aus Feuerstätten für feste Brennstoffe zu senken, sieht die novellierte
1. BImSchV u.a. eine regelmäßige Immissionsschutzmessung bei Heizkesseln für feste Brennstoffe
ab 4 kW vor. Es gelten außerdem Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe
wie Kamin- und Kachelöfen oder Heizeinsätze. Sollten sie die geforderten Staub- und CO-Grenzwerte
nicht einhalten, sind sie abhängig vom Alter nach bestimmten Fristen auszutauschen, stillzulegen oder
nachzurüsten. Auf diese Weise soll der veraltete
Ofenbestand in Deutschland möglichst sozialverträglich
modernisiert und die Emissionsbilanz
verbessert werden. Richtig und effizient
eingesetzt bleibt Holz ein wichtiger Bestandteil
der zukünftigen Energieversorgung.
Altersstruktur der Einzelraumfeuerstätten (nach Baujahren in %)
6,2 % von 1975 bis 1984
18 % von 1950 bis 1974
(nicht feststellbar)
12,3 % von 1985
bis 1994
1,7 % vor dem
1. Januar 1950
20,2 % ab dem
22. März 2010
41,6 % von 1995 bis
21. März 2010
Zu feuchtes Brennholz verschlechtert die Emissionsbilanz
von Holzfeuerungen. Schornsteinfeger messen
daher den Holzfeuchtegehalt und überprüfen das
Brennstofflager.
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Sicherheitsüberprüfungen decken Mängel auf
Im Rahmen der regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten deckt das Schornsteinfegerhandwerk
jedes Jahr gefährliche Mängel auf und sorgt dafür, dass diese durch das Fachhandwerk abgestellt werden.
Mängel durch Alterung und Verschleiß sind unvermeidlich, eine regelmäßige Kontrolle daher unverzichtbar.
Mängel an Feuerungsanlagen
Feuerstätten für feste Brennstoffe
Feuerstätten für flüssige Brennstoffe
Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe
Verbindungsstücke für feste Brennstoffe
Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe
Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe
Schornsteine und Abgasleitungen für Unterdruckbetrieb
Abgasleitungen für Überdruckbetrieb
Zusatzeinrichtungen
Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
Lüftungseinrichtungen u. Verbrennungsluftversorgungen
Sonstige Mängel
29.100
87.600
126.100
72.400
146.000
94.100
44.000
150.500
121.600
251.700
292.000
343.700
50.000
150.000 250.000 350.000
So wurden im Jahr 2016 mehr als 1,4 Millionen
Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen
festgestellt und somit Folgeschäden verhindert.
Besonders hervorzuheben sind die über
253.000 Mängel an neu gebauten oder
wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, die
trotz fachgerechter Installation und Abnahme
durch das Fachhandwerk festgestellt wurden.
Sie zeigen, dass auch bei Neuinstallationen
eine unabhängige Kontrolle sinnvoll ist.
Bei der Abgaswegüberprüfung kontrollieren Schornsteinfeger den
freien Querschnitt des Abgassystems. Verstopfte oder verschmutzte
Abgasanlagen können zu Abgasaustritt in Wohnbereichen und somit
auch zu CO-Vergiftungen führen.
Mängel und Brandgefahr bei Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen haben großen Einfluss auf das Wohnraumklima und die Gesundheit der Bewohner.
Daher überprüft der Schornsteinfeger diese Anlagen in einigen Bundesländern, um z.B. Verschmutzungen,
mögliche Keimentwicklung oder Brandgefahren frühzeitig feststellen zu können. Trotz insgesamt mehr als
60.000 Mängeln an Lüftungsanlagen sind die unabhängigen Kontrollen durch das Schornsteinfegerhandwerk
bisher leider nur in wenigen Bundesländern und deren Landesbauordnungen vorgeschrieben.
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Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2016
CO-Messungen erhöhen die Sicherheit
Eine Konzentration von über 1.000 ppm Kohlenmonoxid (CO) im Abgas kann lebensgefährlich sein, wenn
es gleichzeitig zu einem Abgasaustritt kommt. Technische Defekte, verschmutzte Brennräume oder Abgaswege,
zu wenig Verbrennungsluft oder eine Verstopfung des Schornsteins bzw. der Abgasanlage können
dazu führen, dass sich das unsichtbare und geruchsfreie, giftige Gas bei Abgasaustritt unbemerkt in Bad,
Dachraum oder Keller ausbreitet. CO-Warnmelder vermitteln hier nur eine scheinbare Sicherheit, da ihre
einwandfreie Funktion vom
fachgerechten Einbau, der
richtigen Positionierung und
einer regelmäßigen Wartung
abhängig ist.
Im Jahr 2016 lag der CO-Wert bei 191.900 Gasfeuerungsanlagen im Bereich von
500 bis 1.000 ppm im Abgas. In diesen Fällen wurde eine Wartungsempfehlung
ausgesprochen. Bei 137.000 Anlagen stellte der Schornsteinfeger einen CO-Wert
von über 1.000 ppm im Abgas fest. Die Anlagen mussten zwingend gewartet werden,
da bei gleichzeitigem Abgasaustritt Lebensgefahr für die Bewohner bestand.
Sie können als ergänzende
Maßnahme gesehen werden,
um in einer akuten
Gefahrensituation zu warnen.
Der Schornsteinfeger sorgt
mit regelmäßigen Abgaswegüberprüfungen
und CO-
Messungen nach KÜO dafür,
dass mögliche Gefahren gar
nicht erst entstehen oder frühzeitig erkannt werden. Insgesamt ist der Sicherheitsstandard von Heizungsanlagen
durch die wiederkehrenden Überprüfungen und Messungen sehr hoch. Seit 1993 konnte die
Quote der Anlagen mit lebensgefährlichen CO-Konzentrationen im Abgas von 5 Prozent auf unter
1,2 Prozent gesenkt werden.
Ergebnisse der CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen
12
10
8
6
4
2
•
CO > 500 ppm
(Wartungsempfehlung)
•
CO > 1000 ppm
(bei Abgasaustritt Lebensgefahr)
0
1993 1998 2003 2008 2013
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Schornsteinfegerhandwerks
Immissionsschutz: Hohes Niveau erreicht
Die regelmäßigen Messungen an Ölfeuerungen (seit 1974) und an Gasfeuerstätten (seit 1981) durch das
Schornsteinfegerhandwerk nach der 1. BImSchV haben seit ihrer Einführung zu einem stetigen Rückgang
der beanstandeten Anlagen geführt. Aber: Auch wenn sich die Beanstandungen zum Teil auf ein Fünftel
seit Einführung der Messungen reduziert haben, besteht wenig Grund zur Euphorie. Der aktuell gültige
Abgasverlustgrenzwert bei den üblicherweise in Einfamilienhäusern eingebauten Öl- und Gasfeuerstätten
mit einer Nennwärmeleistung von 4 bis 25 kW beträgt 11 Prozent. Das bedeutet, dass mehr als ein Zehntel
des wertvollen und endlichen fossilen Brennstoffs Öl bzw. Gas ungenutzt als Abwärme an die Umwelt
abgeben werden darf. Sicher ist, dass ohne die regelmäßigen Wartungen und Überprüfungen deutlich
mehr Anlagen die erlaubten Grenzwerte überschreiten würden. Die Arbeit des Schornsteinfegers
trägt damit entscheidend zur Luftreinhaltung und Energieeinsparung bei.
Ergebnisse der Messungen nach 1. BlmSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
20
15
•
Überschreitungen Rußzahl/Ölderivate
Überschreitungen des Abgasverlustgrenzwertes
•
bei Ölfeuerungsanlagen
Überschreitungen des Abgasverlustgrenzwertes
bei Gasfeuerungsanlagen
10
5
1974 1979 1984 1989 2008 1994 2004 2009 2014
Ergebnisse der Messungen nach 1. BlmSchV an Ölfeuerungsanlagen
2015 2016
Anzahl in % Anzahl in %
Überschreitung der zusätzlichen Rußzahl 49.100 1,5 % 33.000 1,4 %
Ölderivate im Abgas 4.300 0,1 % 2.800 0,1 %
CO > 1.300 mg/kWh 16.900 0,5 % 13.200 0,5 %
Überschreitung der zusätzlichen Abgasverlustwerte 70.900 2,2 % 54.000 2,2 %
Gemessen gesamt 3.186.000 2.404.000
Ergebnisse der Messungen nach 1. BlmSchV an Gasfeuerungsanlagen
2015 2016
Anzahl in % Anzahl in %
Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 67.300 1,6% 59.500 1,7%
Gemessen gesamt 4.098.000 3.542.000
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Zwei Verordnungen, zwei Aufgaben
Die Arbeiten des Schornsteinfegers basieren im Wesentlichen auf zwei Rechtsgrundlagen. Die
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO)
regelt die Betriebs- und Brandsicherheit. Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung
kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt und den ungehinderten
Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt er Schornsteine und Abgasleitungen.
Die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
festgelegten Aufgaben dienen der Emissionskontrolle und damit dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger
misst u.a. den Wärmeverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen. Bei Ölheizungsanlagen
werden neben der CO-Messung auch Rußzahl und mögliche Ölrückstände über eine Filterprobe ermittelt.
Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Für jeden
Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Heizkesseln für
feste Brennstoffe (z.B. Pellet- oder Stückholz) werden Staubemissionen und der CO-Gehalt überprüft.
Mehr Transparenz im Heizungskeller
Den ungefähren Verbrauch des eigenen Autos kennt in der Regel jeder, anders sieht es jedoch meist
mit dem Verbrauch der eigenen Heizung aus. Für mehr Transparenz im Heizungskeller soll nun das farbige
EU-Energieeffizienzlabel sorgen, das Verbrauchern bereits z.B. von Waschmaschinen oder Kühlschränken
bekannt ist. Ab 2017 labelt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger damit schrittweise
über 15 Jahre alte Öl- und Gasheizungsanlagen im Anschluss der Feuerstättenschau. Für die Verbraucher
ist das kostenfrei. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks geht von über einer Million
Label aus, die alleine im Jahr 2017 vom Schornsteinfeger angebracht werden. Bundesregierung und
Schornsteinfegerhandwerk versprechen sich von der Maßnahme einen deutlichen Impuls zur Heizungsmodernisierung
und somit zusätzliche Energie- und CO2-Einsparungen. Damit wird ein sinnvoller Beitrag
zur Wärmewende in Deutschland geleistet.
Impressum
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
– Zentralinnungsverband (ZIV) –
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
T 02241 3407-0
F 02241 3407-10
www.schornsteinfeger.de
ziv@schornsteinfeger.de
Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks