Inserate Anlieferung Vorlagen zum Scannen (Gute Vorlage, Fleckenlos) Digitale Daten: PDF, TIF, JPG, EPS, Word Farbformat: CMYK, RGB Auflösung: 300 dpi
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendbarkeit Aufträge an die Coeo GmbH können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt. Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die Coeo GmbH berechtigt, Telefongespräche bzw. -bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen, die die vertraglichen Beziehungen zwischen Coeo GmbH und einem Inserenten oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die Geschäftsbedingungen betreffen insbesondere Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge von Inseraten, Werbebeilagen, Beihefte und bezahlte redaktionelle Beiträge. 2. Vertragsabschluss Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht. 3. Datum- und Platzierungsvorschriften Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserenten oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Platzierungswunsch betrachtet. 4. Verlagsrecht Coeo GmbH behält sich folgende Rechte vor: – Das Verlangen von Änderungen der Inseratsinhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen. – Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt termingebundenen Inseraten aus technischen Gründen. – Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters. 5. Korrekturabzüge Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung (siehe Punkt 3) Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das Gut zum Druck (GzD) noch aussteht. 6. Druckmaterial Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos drei Monate nach der letzten Erscheinung ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung. 7. Beleglieferung Es wird ein Belegexemplar pro Ausgabedatum kostenlos geliefert. Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt. 8. Gut zum Druck Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen dem Verlag rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vereinbarten Daten, selbst wenn das GzD noch aussteht. 9. Zahlungskonditionen Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ verlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu spät, erscheint ein nicht termingebundenes Inserat in der den nächstfolgenden Ausgabe(n). Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden. 10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es werden aber keine Kosten zurückerstattet. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates gar wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage der Anzeige nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Ansonsten gilt: – Bei Fehlern in der Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen – Bei Verschiebung des Ausgabedatums – Bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften – Bei ungeeigneten Vorlagen – Bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen gleichgestellt. 11. Verantwortung für den Inhalt der Inserate Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selber dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma Coeo GmbH vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Der/die Sachbearbeitende ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt. 12. Annullierung von Insertionsaufträgen Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Vertragsabschlüsse können innerhalb von 7 Tagen gemäss Obligationenrecht in schriftlicher Form widerrufen werden. Bei Stornierungen kann Coeo GmbH die folgenden Kosten verrechnen: Nach Ablauf der 7 Tage gelten folgende Bedingungen: Stornierung von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen. – 25% der Kosten können verrechnet werden. Stornierung bis 5 Tage vor Start von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen. – 50% der Kosten können verrechnet werden. Stornierung aktuell laufender bestätigter Schaltungen und/oder Kampagnen. – 100% der Kosten können verrechnet werden. 13. Missbräuchliche Inserate, Verwendung durch Dritte Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch in Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch den Verlag erstellten redaktionellen Beiträgen (PR) durch Dritte sind unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass der Verlag dagegen vorgehen kann. 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am Domizil der Coeo GmbH bestimmt. Stand 1.9.2015