Quellfassungsanlagen Betrieb - Unterhalt - Wartung
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Weiterbildungskurse 2011<br />
www.brunnenmeister.ch<br />
<strong>Quellfassungsanlagen</strong><br />
<strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />
Ulrich Hugi<br />
Dipl. Ing. FH<br />
FACHSTELLE TRINKWASSER-SICHERHEIT HUGI<br />
Panoramaweg 14<br />
3672 Oberdiessbach/BE<br />
www.trinkwasser-sicherheit.ch<br />
info@trinkwasser-sicherheit.ch<br />
Veranstaltungsort:<br />
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<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />
Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />
1. Einleitung<br />
1.1. Grundwasser<br />
Obwohl kaum wahrnehmbar, haben für uns die unterirdischen Wasservorkommen<br />
eine grosse Bedeutung, denn rund 80% des Trinkwassers in der Schweiz stammen<br />
aus Grundwasser.<br />
Grundwasser<br />
Grundwasser füllt die natürlichen Hohlräume (Poren, Spalten, Klüfte) des Untergrundes<br />
zusammenhängend aus und bewegt sich entsprechend der Schwerkraft.<br />
Grundwasserleiter können aus Lockergesteinen (z.B. Kies, Sand) oder aus Festgesteinen<br />
(z.B. Kalkstein, Granit) bestehen. Deren Durchlässigkeit ist ein entscheidender<br />
Faktor für den unterirdischen Wasserfluss.<br />
Wasserkreislauf<br />
Das Grundwasser ist Teil des natürlichen Wasserkreislaufes. Die Grundwasserneubildung<br />
erfolgt einerseits durch die natürliche Versickerung eines Niederschlagsanteils<br />
(Niederschlag minus Oberflächenabfluss und Verdunstung) und andererseits<br />
durch die Infiltration (Versickerung) von Wasser aus Flüssen und Bächen. Das<br />
Grundwasser kann unterirdisch in Bäche, Flüsse oder andere Oberflächengewässer<br />
übertreten, an der Oberfläche natürlich austreten (Quellen) oder künstlich gefasst<br />
werden.<br />
Quellen<br />
Quellen sind natürliche Grundwasseraustritte an der Oberfläche, sie sind damit eine<br />
besondere Erscheinungsform des Grundwassers.<br />
1.2. Grundwasserschutz<br />
Im Gewässerschutzgesetz von 1971 stand die Reinhaltung der Gewässer im<br />
Vordergrund. Die von 1977/82 war denn<br />
auch insbesondere auf den Schutz der Trinkwasserfassungen vor wassergefährdenden<br />
Flüssigkeiten und mikrobiellen Verunreinigungen ausgerichtet. Mit dem<br />
Gewässerschutzgesetz 1991 kam der Aspekt des mengenmässigen Grundwasserschutzes<br />
hinzu.<br />
Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 misst dem Grundwasserschutz<br />
noch grössere Bedeutung zu. Das Grundwasser wird als Teil des gesamten<br />
Wasserkreislaufs und als Grundlage für Ökosysteme betrachtet. Die Verordnung<br />
regelt den planerischen Schutz des Grundwassers und stellt mit der Einführung des<br />
Zuströmbereichs ein zusätzliches planerisches Instrument zum Schutz von<br />
Fassungsanlagen vor der Verunreinigung durch mobile und schwer abbaubare<br />
Stoffe zur Verfügung.<br />
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Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />
Unter der Leitung des BAFU (ehemals<br />
BUWAL) und der Schweizerischen Gesellschaft<br />
für Hydrogeologie wurde 2004 eine<br />
Vollzugshilfe „Wegleitung Grundwasserschutz“<br />
erarbeitet. Sie dient der vollständigen<br />
Darstellung der Grundwasserschutz-<br />
Philosophie und der Erleichterung des<br />
Vollzugs. Sie erläutert die rechtlichen<br />
Bestimmungen zum Grundwasserschutz<br />
und bildet die Grundlage zur Harmonisierung<br />
des Vollzugs.<br />
Dabei gewährleistet sie einerseits ein<br />
grosses Mass an Rechtsgleichheit und<br />
Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht sie im Einzelfall flexible und angepasste<br />
Lösungen. Gerade in diesem Punkt stossen aber Wasserversorgungen in den letzten<br />
Jahren bei den kantonalen Vollzugsstellen auf zum Teil grossen Wiederstand.<br />
Auch wenn in einigen Kantonen der Schweiz Trends feststellbar sind, vorwiegend in<br />
Grundwasserfassungsanlagen und nicht in <strong>Quellfassungsanlagen</strong> zu investieren,<br />
werden wir zum Glück auch in Zukunft Trinkwasser aus Quellen gewinnen. Diese<br />
sorgen zudem auch bei unterbrochener Energieversorgung noch für genügend<br />
Wasser.<br />
Bereits die Römer besassen und betreuten Wasserversorgungsanlagen und<br />
Schutzzonen. In der Schweiz werden seit mehr als hundert Jahren periodisch und<br />
umfassend die Quellen kontrolliert und überwacht. Seit der Einführung des neuen<br />
Lebensmittelgesetztes im Jahre 1995, verbunden mit der Pflicht zur Selbstkontrolle,<br />
werden diese Arbeiten zum Teil noch umfangreicher ausgeführt. Deshalb<br />
beschränke ich mich im folgenden Text vor allem auf wichtige Grundlagen, welche<br />
für einen einwandfreien <strong>Betrieb</strong>, für gezielte Kontrolle und geplanten <strong>Unterhalt</strong> von<br />
Quellen hilfreich sind. Nebst den Gesetzen, Vollzugshilfen und Richtlinien, stütze ich<br />
mich bei meinen Aussagen auf eine über 30-jährige praktische Erfahrung ab.<br />
2. <strong>Betrieb</strong> von <strong>Quellfassungsanlagen</strong><br />
2.1 Schutzzonen, Gefahrenermittlung<br />
Weil das Grundwasser im Versteckten fliesst und Verschmutzungen in der Regel<br />
nicht sofort auffallen, hat man die Gefahren von Grundwasser-Verschmutzungen<br />
lange Zeit unterschätzt. Kommt hinzu, dass im Boden angereicherte langlebige<br />
Schadstoffe oft weite Fliessstrecken zurücklegen, bevor sie - möglicherweise erst<br />
Jahre nach einem Schadenereignis - allmählich in einer Trinkwasserfassung<br />
auftauchen.<br />
Zum Schutz von Fassungen, deren Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung<br />
entsprechen muss, verlangt das Gewässerschutzgesetz im Sinne<br />
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Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser Trinkwasser-Sicherheit Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />
einer planerischen Massnahme das Ausscheiden von Schutzzonen mit ent ent-<br />
sprechenden Nutzungsbeschränkungen.<br />
Die Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz erfordert vom Fassungseigentümer<br />
das s Erfassen aller Gefahrenpunkte<br />
Gefahrenpunkte, , das Abschätzen der Risiken und das Festlegen<br />
von Massnahmen zur Beherrschung jener Risiken, die nicht beseitigt werden<br />
können.<br />
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt<br />
2.2 Ort und Zustand der Fassungsanlage<br />
Fassungsanlage, , Wasserqualität<br />
Werden heute Schutzzonen ausgeschieden oder überarbeitet, müssen vorgängig<br />
alle Leitungsstränge geortet und der deren Zustand mittels Kamerabefahrung ermittelt<br />
werden. Bei vielen Schutzzonen, welche in der Zeit zwischen 1982 und 1999<br />
ausgeschieden wurden, fehlen en diese wichtigen Angaben.<br />
Als erster Schritt einer Untersuchung steht immer die Auswertung und Überprüfung<br />
der bereits vorhandenen Datengrundlage. Dabei werden sämtliche Informationen zu<br />
den hydrogeologischen Gegebenheiten, die chemischen und mikrobiol mikrobiologischen<br />
Zusammensetzung des Wassers, dem Wasserdargebot, den meteorologischen<br />
Eigenschaften des Einzugsgebietes etc. zusammengetragen und beurteilt. In diesem<br />
Zusammenhang interessiert vor allem die Analyse langer Zeiträume sowie von<br />
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Regen- und Hochwasserereignissen, um Schwankungen, Trends oder sogar neu<br />
auftretende Stoffe feststellen zu können.<br />
Deshalb muss sich der Brunnenmeister folgende Fragen stellen:<br />
• Wo befinden sich die Fassungen?<br />
• Wie viele Fassungsstränge sind vorhanden?<br />
• Stimmt die heute vermutete Lage der Fassung?<br />
• Stimmt die Situation der Quellableitungen (zwischen den Fassungsanlagen<br />
bis zu den Brunnenstuben) gemäss Ausführungsplan oder alter Skizze?<br />
• Wie ist der Zustand der Leitung?<br />
• Bestehen unterwegs noch weitere Wassereintritte (Blindanschlüsse)?<br />
• Stimmt die Schutzzone mit der effektiven Lage der zu schützenden<br />
Quellfassung(en)?<br />
Mit den Angaben aus den durchgeführten Abklärungen, kann die Gefahren- und<br />
Risikoermittlung – gemäss Art. 51 LGV HACCP-Konzept – sowie die Planung der<br />
Massnahmen durchgeführt werden.<br />
Nebst den Ergebnissen aus der Gefahrenanalyse, müssen als Entscheidungsgrundlage<br />
für zu treffende Massnahmen, folgende Faktoren mitberücksichtigt werden:<br />
• Angaben betreffend die Wasserqualität: Mikrobiologische, chemische und<br />
physikalische Qualität der einzelnen Quellen bei unterschiedlichen<br />
Witterungsverhältnissen und unterschiedlicher Bewirtschaftung innerhalb der<br />
Schutzzone;<br />
• Angaben betreffend die Quantität: Wobei nebst dem Dargebot<br />
(Quellschüttungen / Quellergiebigkeiten), vor allem die Schwankungsbreiten<br />
und Extremwerte von Interesse sind.<br />
Die Charakterisierung des Rohwassers umfasst zum einen die grundlegenden<br />
physikalisch-chemischen Parameter wie Temperatur, Trübung, pH-Wert oder<br />
Leitfähigkeit sowie die gesamte chemische und mikrobiologische Zusammensetzung<br />
des Quellwassers. Die unerwünschten Inhaltsstoffe bestimmen die Sanierungsmassnahmen<br />
oder sogar notwendige Aufbereitungsverfahren.<br />
Man beachte dabei auch, dass gewisse Inhaltsstoffe (z.B. Assimilierbarer<br />
organischer Kohlenstoff, AOC) potentielle Nährstoffe für eine mögliche<br />
Wiederverkeimung durch Mikroorganismen im Trinkwassernetz darstellen. Weiter<br />
vermindert eine zu starke Trübung die Wirksamkeit der Desinfektion mit chemischen<br />
Desinfektionsmitteln und UV-Strahlen.<br />
2.3 Anforderungen an Brunnenstuben und Umgebung<br />
Die BrunnenmeisterInnen werden im Umgang mit der Hygiene (gemäss HyV<br />
3. Kapitel: Personalhygiene und Schulung) geschult.<br />
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Somit müssen die Wasserversorgungen für die entsprechenden Rahmenbedingungen<br />
sorgen. Nur wenn die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, sind<br />
die Voraussetzungen für einen einwandfreien <strong>Betrieb</strong>, zeitsparenden <strong>Unterhalt</strong> und<br />
eine geringe <strong>Wartung</strong> gegeben.<br />
Folgende Punkte müssen u.a. berücksichtigt werden:<br />
• Standort bzw. Zugang zum Bauwerk sollte für die Kontrollperson keine Gefahr<br />
darstellen (Steinschlag, Absturzgefahr etc);<br />
• Umgebung sollte wenn möglich nicht mit Mist, Jauche etc. belastet sein;<br />
• Steinplatten im Bereich des Einstiegs sind empfehlenswert und nützlich;<br />
• Abdeckung mit Filter;<br />
• Trockeneinstieg;<br />
• Richtungsänderungen vor Brunnstube (falls erforderlich) mit langen Bogen;<br />
• Bogen bei Einlauf in Brunnstube (wenn erforderlich) muss demontierbar sein;<br />
• Beschriftung der Quelleinläufe (Name/Nr. Labor Probenerhebungsstelle)<br />
• Leer- Überlauleitung mit Siphon, Leitungsende (Bach etc.) markiert und gut<br />
zugänglich für die periodische Kontrolle!<br />
Beispiel einer Quellfassung mit Brunnenstube<br />
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Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />
In der „Richtlinien für Projektierung, Ausführung und <strong>Betrieb</strong> von Quellfassungen“<br />
des SVGW, W 10 d/f, Ausgabe 1989 ist das Wichtigste aufgeführt.<br />
Vielerorts bestehen noch Brunnenstuben ohne Trockeneinstieg. Beim Öffnen der<br />
Abdeckung besteht direkter Kontakt auf die Wasseroberfläche. Dass solche<br />
Bauwerke nicht alle von heute auf morgen ersetzt werden können ist klar. Jedoch<br />
müssen solche Quellschächte in die Planung der Massnahmen aufgeführt werden.<br />
Bei einer umfassenden Sanierung können solche Schächte aufgehoben, ersetzt oder<br />
die Leitung kurzgeschlossen werden. Der Quellschacht wird zu einem<br />
Kontrollschacht umfunktioniert. Dabei müssen in jedem Fall die hydraulischen<br />
Gegebenheiten mit einbezogen werden.<br />
Solange die Quellschächte (mit Nasseinstieg) bestehen, muss die entsprechende<br />
Checkliste für die Kontrolle mit einem Hygiene-Hinweis versehen werden!<br />
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3. <strong>Unterhalt</strong> und <strong>Wartung</strong><br />
3.1 Organisation, Qualitätssicherung<br />
An den letztjährigen Weiterbildungskursen in Sursee hat Herr Reto Baumann, Häny<br />
AG, in seinem Referat die theoretischen Begriffe und die Definition der <strong>Wartung</strong><br />
gemäss DIN 31051 erläutert.<br />
Bei Wasserversorgungen, die über eine klar strukturierte <strong>Betrieb</strong>sweise mit dem zur<br />
Verfügung stehenden und ausgebildeten Personal besitzen und über intakte Anlagen<br />
(welche dem Stand der Technik entsprechen) verfügen, kommt es in der Regel zu<br />
weniger <strong>Betrieb</strong>sstörungen!<br />
Ein strikt geführtes und angewendetes Qualitätssicherungssystem bildet einen<br />
weiteren Erfolgsfaktor. Diese Verantwortung delegiert die Politik bzw. die Verantwortlichen<br />
an den Leiter Wasserversorgung bzw. an den Brunnenmeister. Wer<br />
Verantwortung übernehmen will oder darf, muss auch mit den nötigen Kompetenzen<br />
ausgestattet werden.<br />
Die Qualitätssicherung im Bereich der Schutzzonen ist ein wichtiges Element der<br />
Qualitätssicherung der gesamten Wasserversorgung.<br />
Mit gezielten Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Nutzungsbeschränkungen auch<br />
eingehalten werden. Zudem gilt es, mögliche Gefährdungen zu erkennen, diese<br />
richtig zu bewerten und bei Bedarf die notwendige Abhilfe schaffen.<br />
Die „Richtlinie für die Qualitätssicherung in Grundwasserschutzzonen“ W2 d,<br />
Ausgabe März 2005, enthält praxisorientierte Angaben für den Aufbau eines<br />
wirksamen Systems der Selbstkontrolle im Bereich der Grundwasserfassungen.<br />
Die Richtlinie enthält u.a. detaillierte Informationen über die wichtigsten Kontrollbereiche<br />
und die dazugehörigen Massnahmen.<br />
Für die Kontrollbereiche wird eine detaillierte Auflistung der einzelnen Gefährdungen<br />
und deren möglichen Auswirkungen sowie der Schutzmassnahmen zur Beseitigung<br />
bzw. Reduktion der Gefahren erstellt.<br />
Die Richtlinie befasst sich nicht nur mit der Elimination oder der Beherrschung von<br />
Kontrollpunkten, sondern sie umfasst das Thema Grundwasserschutzzonen als<br />
Ganzes, wie es ein Brunnenmeister bei seiner täglichen Arbeit antrifft.<br />
Die Kontrollbereiche lassen sich in die vier Bereiche: generelle Risiken,<br />
Landwirtschaft, Bauten und Anlagen, sowie in den Bereich Wald zuordnen.<br />
Die Kontroll- und <strong>Unterhalt</strong>splanung ist Bestandteil der QS. Anlässlich des jährlich<br />
durchzuführenden Rückblicks müssen allfällige Änderungen/Verbesserungen in<br />
Bezug auf die Kontroll- und <strong>Unterhalt</strong>sarbeiten angepasst werden.<br />
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Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />
Wichtiger Punkt der QS der WV ist, dass die durch die Schutzzone betroffenen<br />
Landeigentümer im Besitze des Schutzzonenplanes und –reglements sind. Zudem<br />
wird ein jährliches Gespräch mit dem Landeigentümer/Bewirtschafter sehr<br />
empfohlen. Ich kann nur von positiver Erfahrung berichten. Diese Gespräche geben<br />
auch immer wieder wichtige Erkenntnisse, im Zusammenhang mit den unter Absatz<br />
2.2 aufgeführten Analysen.<br />
3.2 Vollzug der Schutzzonen<br />
Die Qualitätssicherung in den Grundwasserschutzzonen setzt nicht erst nach<br />
Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Festsetzungsverfahrens ein. Die<br />
entscheidenden Weichen der Qualitätssicherung werden bereits bei der Erarbeitung<br />
bzw. Überarbeitung der Schutzzonen gestellt.<br />
Im Schutzzonenreglement werden die zum Schutz des Grundwassers im Hinblick auf<br />
dessen Nutzung als Trinkwasser erforderlichen Massnahmen, Einschränkungen und<br />
Auflagen festgehalten.<br />
Mit der Inkraftsetzung des Schutzzonenplanes und des –reglements müssen die<br />
darin aufgeführten Auflagen umgesetzt und ihre Umsetzung und Einhaltung vom<br />
Fassungseigentümer kontrolliert werden. Die Kontrollen sind nicht nur für die<br />
Aufrechterhaltung der Qualitätsvorgaben erforderlich, sonder auch als Grundlage,<br />
um die allenfalls jährlich festgelegten Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen<br />
ausrichten zu können.<br />
Welche Voraussetzungen müssen aber vorhanden sein, damit die Schutzzone auch<br />
überprüft werden kann?<br />
Nur wenn die erforderlichen Grundlagen wie Übersichtspläne, Schutzzonenplan mit<br />
Konfliktplan (vgl. Unterlagen WBK 2010) vorhanden sind und die Schutzzonen S1 –<br />
S3 auch sichtbar markiert sind, ist eine verbindliche Kontrolle erst möglich.<br />
Schutzzone S1 mit Zaun<br />
Oft werden bei Kontrollen Handlungen gegen Bestimmungen des Schutzzonenreglementes<br />
festgestellt. Im Rahmen des direkten Gesprächs wird dann in der Regel<br />
versucht, eine Lösung zu erzielen. Oft kommt es jedoch zu keiner Lösungsfindung.<br />
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In solchen Fällen haben dann immer noch<br />
vielerorts Brunnenmeister keine Unterstützung<br />
von Seite Verantwortliche Person<br />
(gemäss Art. 3 LGV) und/oder von der<br />
Vollzugsbehörde. In solchen Fällen hilft nur<br />
den schriftlichen Weg einzuschlagen. Vorfall<br />
schriftlich aufzeichnen, mit Foto ergänzt und<br />
der Vorgesetzten Stelle und u.U. dem<br />
Kantonalen Laboratorium zukommen<br />
lassen. Das hilft in den meisten Fällen.<br />
4. Fazit<br />
Quellfassungsstränge im Feld markiert<br />
Für den <strong>Betrieb</strong>, den <strong>Unterhalt</strong> und die <strong>Wartung</strong> von <strong>Quellfassungsanlagen</strong> müssen<br />
viele Grundlagen vorhanden oder noch erarbeitet werden. Erst Aufgrund dieser<br />
Grundlagen und den eingeleiteten Massnahmen, können die entsprechenden<br />
(Kontroll-) Unterlagen erstellt werden.<br />
Anlagen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind keine kritischen<br />
Kontrollpunkte (CCP) gemäss Art. 51 LGV.<br />
Die Schutzzonen können als CCP festgelegt werden, wobei die bekannten und auf<br />
ein akzeptables Minimum reduzierten Gefahren als CP’s überwacht werden.<br />
Vielerorts müssen aber trotz ausgeschiedenen und umgesetzten Schutzzonen,<br />
Desinfektionsanlagen/Aufbereitungsanlagen eingebaut werden. Damit wird ein<br />
Multibarrieren-System aufgebaut. Die Desinfektion/Aufbereitung inkl. Überwachung<br />
und Verwurf sowie Alarmierung bilden dadurch den CCP!<br />
5. Aufbereitungsanlagen, neue Vollzugshilfe<br />
An die Qualität von Trinkwasser werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das<br />
Rohwasser aus Grundwasser kann diese mikrobiologischen und chemischen<br />
Anforderungen nicht jederzeit erfüllen, weshalb das Wasser vor dem Konsum<br />
vermehrt aufbereitet werden muss. Die Wahl des geeignetsten Verfahrens stellt die<br />
Verantwortlichen in den Wasserversorgungen, die beratenden Ingenieurbüros und<br />
die Kantone jedoch oft vor Schwierigkeiten, da mehrere Möglichkeiten der<br />
Aufbereitung vorhanden sind, die allerdings alle Vor- und Nachteile haben.<br />
Unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und in enger<br />
Zusammenarbeit mit Spezialisten für Fragen der Trinkwasseraufbereitung an der<br />
EAWAG, wurde die Vollzugshilfe erarbeitet und im August 2010 publiziert. Bezug als pdf unter<br />
www.bag.admin.ch oder BBL Vertrieb Bundespublikationen, CH-30003 Bern,<br />
Bestellnummer: 311.150.d.<br />
Oberdiessbach, Dezember 2010 / U. Hugi<br />
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