14.12.2012 Aufrufe

Quellfassungsanlagen Betrieb - Unterhalt - Wartung

Quellfassungsanlagen Betrieb - Unterhalt - Wartung

Quellfassungsanlagen Betrieb - Unterhalt - Wartung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weiterbildungskurse 2011<br />

www.brunnenmeister.ch<br />

<strong>Quellfassungsanlagen</strong><br />

<strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Ulrich Hugi<br />

Dipl. Ing. FH<br />

FACHSTELLE TRINKWASSER-SICHERHEIT HUGI<br />

Panoramaweg 14<br />

3672 Oberdiessbach/BE<br />

www.trinkwasser-sicherheit.ch<br />

info@trinkwasser-sicherheit.ch<br />

Veranstaltungsort:<br />

1


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Grundwasser<br />

Obwohl kaum wahrnehmbar, haben für uns die unterirdischen Wasservorkommen<br />

eine grosse Bedeutung, denn rund 80% des Trinkwassers in der Schweiz stammen<br />

aus Grundwasser.<br />

Grundwasser<br />

Grundwasser füllt die natürlichen Hohlräume (Poren, Spalten, Klüfte) des Untergrundes<br />

zusammenhängend aus und bewegt sich entsprechend der Schwerkraft.<br />

Grundwasserleiter können aus Lockergesteinen (z.B. Kies, Sand) oder aus Festgesteinen<br />

(z.B. Kalkstein, Granit) bestehen. Deren Durchlässigkeit ist ein entscheidender<br />

Faktor für den unterirdischen Wasserfluss.<br />

Wasserkreislauf<br />

Das Grundwasser ist Teil des natürlichen Wasserkreislaufes. Die Grundwasserneubildung<br />

erfolgt einerseits durch die natürliche Versickerung eines Niederschlagsanteils<br />

(Niederschlag minus Oberflächenabfluss und Verdunstung) und andererseits<br />

durch die Infiltration (Versickerung) von Wasser aus Flüssen und Bächen. Das<br />

Grundwasser kann unterirdisch in Bäche, Flüsse oder andere Oberflächengewässer<br />

übertreten, an der Oberfläche natürlich austreten (Quellen) oder künstlich gefasst<br />

werden.<br />

Quellen<br />

Quellen sind natürliche Grundwasseraustritte an der Oberfläche, sie sind damit eine<br />

besondere Erscheinungsform des Grundwassers.<br />

1.2. Grundwasserschutz<br />

Im Gewässerschutzgesetz von 1971 stand die Reinhaltung der Gewässer im<br />

Vordergrund. Die von 1977/82 war denn<br />

auch insbesondere auf den Schutz der Trinkwasserfassungen vor wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten und mikrobiellen Verunreinigungen ausgerichtet. Mit dem<br />

Gewässerschutzgesetz 1991 kam der Aspekt des mengenmässigen Grundwasserschutzes<br />

hinzu.<br />

Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 misst dem Grundwasserschutz<br />

noch grössere Bedeutung zu. Das Grundwasser wird als Teil des gesamten<br />

Wasserkreislaufs und als Grundlage für Ökosysteme betrachtet. Die Verordnung<br />

regelt den planerischen Schutz des Grundwassers und stellt mit der Einführung des<br />

Zuströmbereichs ein zusätzliches planerisches Instrument zum Schutz von<br />

Fassungsanlagen vor der Verunreinigung durch mobile und schwer abbaubare<br />

Stoffe zur Verfügung.<br />

2


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

Unter der Leitung des BAFU (ehemals<br />

BUWAL) und der Schweizerischen Gesellschaft<br />

für Hydrogeologie wurde 2004 eine<br />

Vollzugshilfe „Wegleitung Grundwasserschutz“<br />

erarbeitet. Sie dient der vollständigen<br />

Darstellung der Grundwasserschutz-<br />

Philosophie und der Erleichterung des<br />

Vollzugs. Sie erläutert die rechtlichen<br />

Bestimmungen zum Grundwasserschutz<br />

und bildet die Grundlage zur Harmonisierung<br />

des Vollzugs.<br />

Dabei gewährleistet sie einerseits ein<br />

grosses Mass an Rechtsgleichheit und<br />

Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht sie im Einzelfall flexible und angepasste<br />

Lösungen. Gerade in diesem Punkt stossen aber Wasserversorgungen in den letzten<br />

Jahren bei den kantonalen Vollzugsstellen auf zum Teil grossen Wiederstand.<br />

Auch wenn in einigen Kantonen der Schweiz Trends feststellbar sind, vorwiegend in<br />

Grundwasserfassungsanlagen und nicht in <strong>Quellfassungsanlagen</strong> zu investieren,<br />

werden wir zum Glück auch in Zukunft Trinkwasser aus Quellen gewinnen. Diese<br />

sorgen zudem auch bei unterbrochener Energieversorgung noch für genügend<br />

Wasser.<br />

Bereits die Römer besassen und betreuten Wasserversorgungsanlagen und<br />

Schutzzonen. In der Schweiz werden seit mehr als hundert Jahren periodisch und<br />

umfassend die Quellen kontrolliert und überwacht. Seit der Einführung des neuen<br />

Lebensmittelgesetztes im Jahre 1995, verbunden mit der Pflicht zur Selbstkontrolle,<br />

werden diese Arbeiten zum Teil noch umfangreicher ausgeführt. Deshalb<br />

beschränke ich mich im folgenden Text vor allem auf wichtige Grundlagen, welche<br />

für einen einwandfreien <strong>Betrieb</strong>, für gezielte Kontrolle und geplanten <strong>Unterhalt</strong> von<br />

Quellen hilfreich sind. Nebst den Gesetzen, Vollzugshilfen und Richtlinien, stütze ich<br />

mich bei meinen Aussagen auf eine über 30-jährige praktische Erfahrung ab.<br />

2. <strong>Betrieb</strong> von <strong>Quellfassungsanlagen</strong><br />

2.1 Schutzzonen, Gefahrenermittlung<br />

Weil das Grundwasser im Versteckten fliesst und Verschmutzungen in der Regel<br />

nicht sofort auffallen, hat man die Gefahren von Grundwasser-Verschmutzungen<br />

lange Zeit unterschätzt. Kommt hinzu, dass im Boden angereicherte langlebige<br />

Schadstoffe oft weite Fliessstrecken zurücklegen, bevor sie - möglicherweise erst<br />

Jahre nach einem Schadenereignis - allmählich in einer Trinkwasserfassung<br />

auftauchen.<br />

Zum Schutz von Fassungen, deren Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung<br />

entsprechen muss, verlangt das Gewässerschutzgesetz im Sinne<br />

3


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser Trinkwasser-Sicherheit Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

einer planerischen Massnahme das Ausscheiden von Schutzzonen mit ent ent-<br />

sprechenden Nutzungsbeschränkungen.<br />

Die Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz erfordert vom Fassungseigentümer<br />

das s Erfassen aller Gefahrenpunkte<br />

Gefahrenpunkte, , das Abschätzen der Risiken und das Festlegen<br />

von Massnahmen zur Beherrschung jener Risiken, die nicht beseitigt werden<br />

können.<br />

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt<br />

2.2 Ort und Zustand der Fassungsanlage<br />

Fassungsanlage, , Wasserqualität<br />

Werden heute Schutzzonen ausgeschieden oder überarbeitet, müssen vorgängig<br />

alle Leitungsstränge geortet und der deren Zustand mittels Kamerabefahrung ermittelt<br />

werden. Bei vielen Schutzzonen, welche in der Zeit zwischen 1982 und 1999<br />

ausgeschieden wurden, fehlen en diese wichtigen Angaben.<br />

Als erster Schritt einer Untersuchung steht immer die Auswertung und Überprüfung<br />

der bereits vorhandenen Datengrundlage. Dabei werden sämtliche Informationen zu<br />

den hydrogeologischen Gegebenheiten, die chemischen und mikrobiol mikrobiologischen<br />

Zusammensetzung des Wassers, dem Wasserdargebot, den meteorologischen<br />

Eigenschaften des Einzugsgebietes etc. zusammengetragen und beurteilt. In diesem<br />

Zusammenhang interessiert vor allem die Analyse langer Zeiträume sowie von<br />

4


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

Regen- und Hochwasserereignissen, um Schwankungen, Trends oder sogar neu<br />

auftretende Stoffe feststellen zu können.<br />

Deshalb muss sich der Brunnenmeister folgende Fragen stellen:<br />

• Wo befinden sich die Fassungen?<br />

• Wie viele Fassungsstränge sind vorhanden?<br />

• Stimmt die heute vermutete Lage der Fassung?<br />

• Stimmt die Situation der Quellableitungen (zwischen den Fassungsanlagen<br />

bis zu den Brunnenstuben) gemäss Ausführungsplan oder alter Skizze?<br />

• Wie ist der Zustand der Leitung?<br />

• Bestehen unterwegs noch weitere Wassereintritte (Blindanschlüsse)?<br />

• Stimmt die Schutzzone mit der effektiven Lage der zu schützenden<br />

Quellfassung(en)?<br />

Mit den Angaben aus den durchgeführten Abklärungen, kann die Gefahren- und<br />

Risikoermittlung – gemäss Art. 51 LGV HACCP-Konzept – sowie die Planung der<br />

Massnahmen durchgeführt werden.<br />

Nebst den Ergebnissen aus der Gefahrenanalyse, müssen als Entscheidungsgrundlage<br />

für zu treffende Massnahmen, folgende Faktoren mitberücksichtigt werden:<br />

• Angaben betreffend die Wasserqualität: Mikrobiologische, chemische und<br />

physikalische Qualität der einzelnen Quellen bei unterschiedlichen<br />

Witterungsverhältnissen und unterschiedlicher Bewirtschaftung innerhalb der<br />

Schutzzone;<br />

• Angaben betreffend die Quantität: Wobei nebst dem Dargebot<br />

(Quellschüttungen / Quellergiebigkeiten), vor allem die Schwankungsbreiten<br />

und Extremwerte von Interesse sind.<br />

Die Charakterisierung des Rohwassers umfasst zum einen die grundlegenden<br />

physikalisch-chemischen Parameter wie Temperatur, Trübung, pH-Wert oder<br />

Leitfähigkeit sowie die gesamte chemische und mikrobiologische Zusammensetzung<br />

des Quellwassers. Die unerwünschten Inhaltsstoffe bestimmen die Sanierungsmassnahmen<br />

oder sogar notwendige Aufbereitungsverfahren.<br />

Man beachte dabei auch, dass gewisse Inhaltsstoffe (z.B. Assimilierbarer<br />

organischer Kohlenstoff, AOC) potentielle Nährstoffe für eine mögliche<br />

Wiederverkeimung durch Mikroorganismen im Trinkwassernetz darstellen. Weiter<br />

vermindert eine zu starke Trübung die Wirksamkeit der Desinfektion mit chemischen<br />

Desinfektionsmitteln und UV-Strahlen.<br />

2.3 Anforderungen an Brunnenstuben und Umgebung<br />

Die BrunnenmeisterInnen werden im Umgang mit der Hygiene (gemäss HyV<br />

3. Kapitel: Personalhygiene und Schulung) geschult.<br />

5


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

Somit müssen die Wasserversorgungen für die entsprechenden Rahmenbedingungen<br />

sorgen. Nur wenn die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, sind<br />

die Voraussetzungen für einen einwandfreien <strong>Betrieb</strong>, zeitsparenden <strong>Unterhalt</strong> und<br />

eine geringe <strong>Wartung</strong> gegeben.<br />

Folgende Punkte müssen u.a. berücksichtigt werden:<br />

• Standort bzw. Zugang zum Bauwerk sollte für die Kontrollperson keine Gefahr<br />

darstellen (Steinschlag, Absturzgefahr etc);<br />

• Umgebung sollte wenn möglich nicht mit Mist, Jauche etc. belastet sein;<br />

• Steinplatten im Bereich des Einstiegs sind empfehlenswert und nützlich;<br />

• Abdeckung mit Filter;<br />

• Trockeneinstieg;<br />

• Richtungsänderungen vor Brunnstube (falls erforderlich) mit langen Bogen;<br />

• Bogen bei Einlauf in Brunnstube (wenn erforderlich) muss demontierbar sein;<br />

• Beschriftung der Quelleinläufe (Name/Nr. Labor Probenerhebungsstelle)<br />

• Leer- Überlauleitung mit Siphon, Leitungsende (Bach etc.) markiert und gut<br />

zugänglich für die periodische Kontrolle!<br />

Beispiel einer Quellfassung mit Brunnenstube<br />

6


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

In der „Richtlinien für Projektierung, Ausführung und <strong>Betrieb</strong> von Quellfassungen“<br />

des SVGW, W 10 d/f, Ausgabe 1989 ist das Wichtigste aufgeführt.<br />

Vielerorts bestehen noch Brunnenstuben ohne Trockeneinstieg. Beim Öffnen der<br />

Abdeckung besteht direkter Kontakt auf die Wasseroberfläche. Dass solche<br />

Bauwerke nicht alle von heute auf morgen ersetzt werden können ist klar. Jedoch<br />

müssen solche Quellschächte in die Planung der Massnahmen aufgeführt werden.<br />

Bei einer umfassenden Sanierung können solche Schächte aufgehoben, ersetzt oder<br />

die Leitung kurzgeschlossen werden. Der Quellschacht wird zu einem<br />

Kontrollschacht umfunktioniert. Dabei müssen in jedem Fall die hydraulischen<br />

Gegebenheiten mit einbezogen werden.<br />

Solange die Quellschächte (mit Nasseinstieg) bestehen, muss die entsprechende<br />

Checkliste für die Kontrolle mit einem Hygiene-Hinweis versehen werden!<br />

7


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

3. <strong>Unterhalt</strong> und <strong>Wartung</strong><br />

3.1 Organisation, Qualitätssicherung<br />

An den letztjährigen Weiterbildungskursen in Sursee hat Herr Reto Baumann, Häny<br />

AG, in seinem Referat die theoretischen Begriffe und die Definition der <strong>Wartung</strong><br />

gemäss DIN 31051 erläutert.<br />

Bei Wasserversorgungen, die über eine klar strukturierte <strong>Betrieb</strong>sweise mit dem zur<br />

Verfügung stehenden und ausgebildeten Personal besitzen und über intakte Anlagen<br />

(welche dem Stand der Technik entsprechen) verfügen, kommt es in der Regel zu<br />

weniger <strong>Betrieb</strong>sstörungen!<br />

Ein strikt geführtes und angewendetes Qualitätssicherungssystem bildet einen<br />

weiteren Erfolgsfaktor. Diese Verantwortung delegiert die Politik bzw. die Verantwortlichen<br />

an den Leiter Wasserversorgung bzw. an den Brunnenmeister. Wer<br />

Verantwortung übernehmen will oder darf, muss auch mit den nötigen Kompetenzen<br />

ausgestattet werden.<br />

Die Qualitätssicherung im Bereich der Schutzzonen ist ein wichtiges Element der<br />

Qualitätssicherung der gesamten Wasserversorgung.<br />

Mit gezielten Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Nutzungsbeschränkungen auch<br />

eingehalten werden. Zudem gilt es, mögliche Gefährdungen zu erkennen, diese<br />

richtig zu bewerten und bei Bedarf die notwendige Abhilfe schaffen.<br />

Die „Richtlinie für die Qualitätssicherung in Grundwasserschutzzonen“ W2 d,<br />

Ausgabe März 2005, enthält praxisorientierte Angaben für den Aufbau eines<br />

wirksamen Systems der Selbstkontrolle im Bereich der Grundwasserfassungen.<br />

Die Richtlinie enthält u.a. detaillierte Informationen über die wichtigsten Kontrollbereiche<br />

und die dazugehörigen Massnahmen.<br />

Für die Kontrollbereiche wird eine detaillierte Auflistung der einzelnen Gefährdungen<br />

und deren möglichen Auswirkungen sowie der Schutzmassnahmen zur Beseitigung<br />

bzw. Reduktion der Gefahren erstellt.<br />

Die Richtlinie befasst sich nicht nur mit der Elimination oder der Beherrschung von<br />

Kontrollpunkten, sondern sie umfasst das Thema Grundwasserschutzzonen als<br />

Ganzes, wie es ein Brunnenmeister bei seiner täglichen Arbeit antrifft.<br />

Die Kontrollbereiche lassen sich in die vier Bereiche: generelle Risiken,<br />

Landwirtschaft, Bauten und Anlagen, sowie in den Bereich Wald zuordnen.<br />

Die Kontroll- und <strong>Unterhalt</strong>splanung ist Bestandteil der QS. Anlässlich des jährlich<br />

durchzuführenden Rückblicks müssen allfällige Änderungen/Verbesserungen in<br />

Bezug auf die Kontroll- und <strong>Unterhalt</strong>sarbeiten angepasst werden.<br />

8


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

Wichtiger Punkt der QS der WV ist, dass die durch die Schutzzone betroffenen<br />

Landeigentümer im Besitze des Schutzzonenplanes und –reglements sind. Zudem<br />

wird ein jährliches Gespräch mit dem Landeigentümer/Bewirtschafter sehr<br />

empfohlen. Ich kann nur von positiver Erfahrung berichten. Diese Gespräche geben<br />

auch immer wieder wichtige Erkenntnisse, im Zusammenhang mit den unter Absatz<br />

2.2 aufgeführten Analysen.<br />

3.2 Vollzug der Schutzzonen<br />

Die Qualitätssicherung in den Grundwasserschutzzonen setzt nicht erst nach<br />

Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Festsetzungsverfahrens ein. Die<br />

entscheidenden Weichen der Qualitätssicherung werden bereits bei der Erarbeitung<br />

bzw. Überarbeitung der Schutzzonen gestellt.<br />

Im Schutzzonenreglement werden die zum Schutz des Grundwassers im Hinblick auf<br />

dessen Nutzung als Trinkwasser erforderlichen Massnahmen, Einschränkungen und<br />

Auflagen festgehalten.<br />

Mit der Inkraftsetzung des Schutzzonenplanes und des –reglements müssen die<br />

darin aufgeführten Auflagen umgesetzt und ihre Umsetzung und Einhaltung vom<br />

Fassungseigentümer kontrolliert werden. Die Kontrollen sind nicht nur für die<br />

Aufrechterhaltung der Qualitätsvorgaben erforderlich, sonder auch als Grundlage,<br />

um die allenfalls jährlich festgelegten Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen<br />

ausrichten zu können.<br />

Welche Voraussetzungen müssen aber vorhanden sein, damit die Schutzzone auch<br />

überprüft werden kann?<br />

Nur wenn die erforderlichen Grundlagen wie Übersichtspläne, Schutzzonenplan mit<br />

Konfliktplan (vgl. Unterlagen WBK 2010) vorhanden sind und die Schutzzonen S1 –<br />

S3 auch sichtbar markiert sind, ist eine verbindliche Kontrolle erst möglich.<br />

Schutzzone S1 mit Zaun<br />

Oft werden bei Kontrollen Handlungen gegen Bestimmungen des Schutzzonenreglementes<br />

festgestellt. Im Rahmen des direkten Gesprächs wird dann in der Regel<br />

versucht, eine Lösung zu erzielen. Oft kommt es jedoch zu keiner Lösungsfindung.<br />

9


<strong>Quellfassungsanlagen</strong> <strong>Betrieb</strong> - <strong>Unterhalt</strong> - <strong>Wartung</strong><br />

Autor/Referent: Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi, 3672 Oberdiessbach/BE<br />

In solchen Fällen haben dann immer noch<br />

vielerorts Brunnenmeister keine Unterstützung<br />

von Seite Verantwortliche Person<br />

(gemäss Art. 3 LGV) und/oder von der<br />

Vollzugsbehörde. In solchen Fällen hilft nur<br />

den schriftlichen Weg einzuschlagen. Vorfall<br />

schriftlich aufzeichnen, mit Foto ergänzt und<br />

der Vorgesetzten Stelle und u.U. dem<br />

Kantonalen Laboratorium zukommen<br />

lassen. Das hilft in den meisten Fällen.<br />

4. Fazit<br />

Quellfassungsstränge im Feld markiert<br />

Für den <strong>Betrieb</strong>, den <strong>Unterhalt</strong> und die <strong>Wartung</strong> von <strong>Quellfassungsanlagen</strong> müssen<br />

viele Grundlagen vorhanden oder noch erarbeitet werden. Erst Aufgrund dieser<br />

Grundlagen und den eingeleiteten Massnahmen, können die entsprechenden<br />

(Kontroll-) Unterlagen erstellt werden.<br />

Anlagen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind keine kritischen<br />

Kontrollpunkte (CCP) gemäss Art. 51 LGV.<br />

Die Schutzzonen können als CCP festgelegt werden, wobei die bekannten und auf<br />

ein akzeptables Minimum reduzierten Gefahren als CP’s überwacht werden.<br />

Vielerorts müssen aber trotz ausgeschiedenen und umgesetzten Schutzzonen,<br />

Desinfektionsanlagen/Aufbereitungsanlagen eingebaut werden. Damit wird ein<br />

Multibarrieren-System aufgebaut. Die Desinfektion/Aufbereitung inkl. Überwachung<br />

und Verwurf sowie Alarmierung bilden dadurch den CCP!<br />

5. Aufbereitungsanlagen, neue Vollzugshilfe<br />

An die Qualität von Trinkwasser werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das<br />

Rohwasser aus Grundwasser kann diese mikrobiologischen und chemischen<br />

Anforderungen nicht jederzeit erfüllen, weshalb das Wasser vor dem Konsum<br />

vermehrt aufbereitet werden muss. Die Wahl des geeignetsten Verfahrens stellt die<br />

Verantwortlichen in den Wasserversorgungen, die beratenden Ingenieurbüros und<br />

die Kantone jedoch oft vor Schwierigkeiten, da mehrere Möglichkeiten der<br />

Aufbereitung vorhanden sind, die allerdings alle Vor- und Nachteile haben.<br />

Unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und in enger<br />

Zusammenarbeit mit Spezialisten für Fragen der Trinkwasseraufbereitung an der<br />

EAWAG, wurde die Vollzugshilfe erarbeitet und im August 2010 publiziert. Bezug als pdf unter<br />

www.bag.admin.ch oder BBL Vertrieb Bundespublikationen, CH-30003 Bern,<br />

Bestellnummer: 311.150.d.<br />

Oberdiessbach, Dezember 2010 / U. Hugi<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!